-
Diese
Erfindung bezieht sich allgemein auf ein Laborzentrifugengerät bzw. Zentrifugenlaborgerät und insbesondere
auf ein Laborzentrifugengerät großen Volumens.
-
Hintergrund
der Erfindung
-
Zentrifugen
bieten ein sehr gebräuchliches Verfahren
zum Trennen von Gemischen in einer Laboratoriumsumgebung. Probengemische,
welche Trennung erfordern, werden in einer Mehr- bzw. Vielzahl von
individuellen bzw. einzelnen, als „Laborzentrifugengerät" bezeichneten Behältern platziert.
Die Proben werden sodann mit hoher Drehzahl bzw. Geschwindigkeit
innerhalb der Zentrifuge in Rotation versetzt, bis die verschiedenen
Komponenten des Gemischs durch Zentrifugalkraft getrennt werden. Die
am gebräuchlichsten
verwendeten Zentrifugen sind so ausgestaltet, um ein Laborgerät bzw. Laborgeräte mit verhältnismäßig kleinem
Volumen zu handhaben. Das Laborgerät ist in typischer Weise reagenzglasförmig und
das Laborgerät
wird innerhalb der Zentrifuge unter einem feststehenden Winkel in Bezug
auf die Vertikale angeordnet.
-
Zum
Trennen von Proben größeren Volumens
werden schwingende bzw. pendelnde Eimer- bzw. Becherzentrifugen
verwendet. Derartige schwingende Becherzentrifugen sind so ausgestaltet,
um ein Laborgerät
bzw. Laborgeräte
mit einer Volumenkapazität
bis zu einem Liter oder mehr zu handhaben. In einer schwingenden
Becherzentrifuge wird das Laborgerät anfänglich innerhalb schwenk- bzw.
klappbarer Becher gehalten, derart, dass das Laborgerät anfänglich in
einer vertikalen Ausrichtung gehalten ist. Während der Operation der Zentrifuge veranlassen
auf den Becher einwirkende Zentrifugalkräfte die Becher dazu, um die
Gelenke auswärts
zu rotieren bzw. sich zu drehen, wodurch das Laborgerät unter
einem Winkel in Bezug auf die Vertikale angeordnet wird.
-
Ein
Laborgerät
großen
Volumens wird normalerweise dazu verwendet, um gentechnisch veränderte Bakterien
und andere einfache, zelluläre
Materialien zu vermehren und schließlich zu ernten. Die Bakterien
und/oder anderen zellulären
Materialien werden innerhalb einer Nährflüssigkeit („Nährlösung") vermehrt, die innerhalb großer „Fermentoren" mit einem typischen
Volumen bzw. Fassungsvermögen
von 1 bis 1.000 Litern angeordnet ist. An dem Ende des Wachstums-
bzw. Vermehrungszyklus wird ein Teil der Nährflüssigkeit in dem Laborgerät platziert
und das Laborgerät
wird sodann in eine schwingende Becherzentrifuge eingebracht. In
der Zentrifuge wird das Laborgerät
mit hoher Drehzahl in Rotation versetzt, bis das biologische Material
an dem Boden des Laborgeräts
in einer Masse konzentriert ist, die überweise als ein „Pellet" bezeichnet wird.
Nach Trennung in der Zentrifuge wird das verbleibende flüssige Material
(„Überstand
bzw. überstehende Flüssigkeit") dekantiert bzw.
abgegossen und das Pellet wird typischerweise durch Abschaben bzw.
Abkratzen des Pellets von dem Boden des Laborgeräts unter Verwendung eines Spatels
oder eines ähnlichen
Werkzeuges „geerntet".
-
Ein
großvolumiges
Laborgerät
bzw. Laborgeräte
nach dem Stand der Technik, die bei derartigen biotechnischen, bioindustriellen
und biopharmazeutischen Anwendungen brauchbar sind, sind typischerweise
Behälter
mit flachen Böden,
engen Öffnungen
und einem oberen Schraubdeckel. Es gibt einige, bei solchem Laborgerät inhärente Probleme. Die
flachen Böden
bedeuten, dass die Verbindung der Bodenwand mit den vertikalen Seitenwänden einen über den
Umfang verlaufenden Rand bzw. Kante definiert, wo es schwierig sein
kann, das Pellet zu entfernen bzw. zu beseitigen. Darüber hinaus
wird bei Laborgerät
nach dem Stand der Technik mit einem unrunden Querschnitt die Verbindung
der, Bodenwand mit den vertikalen Seitenwänden ebenfalls eine Mehr bzw.
Vielzahl von Ecken definieren, von welchen das Pellet-Material zu
beseitigen, sehr schwierig sein kann.
-
Zusätzlich macht
es die verhältnismäßig enge Öffnung an
der Oberseite von derartigem Laborgerät nach dem Stand der Technik
schwierig, die Pellets von dem Boden des Laborgeräts zu beseitigen.
-
Weiterhin
dichtet der obere Schraubdeckel von derartigem Laborgerät nach dem
Stand der Technik in der Zentrifuge nicht gut ab. Dies ist deswegen,
weil, wenn die Zentrifuge arbeitet, der Behälterbereich des Laborgeräts dazu
neigt, sich unter den hohen Zentrifugalkräften zu dehnen. Ein derartiges Dehnen
des Behälterbereichs
neigt dazu, die obere Öffnung
einzuengen, und löst
bzw. lockert die Dichtung mit der Schraubkappe.
-
Noch
ein anderes Problem mit derartigem Laborgerät nach dem Stand der Technik
ist die relative Unmöglichkeit
des Herstellers bzw. Bildens und Verwenders einer praktischen Auskleidung,
welche das Laborgerät
schützen
und das Reinigen des Laborgeräts
erleichtern wird.
-
Noch
ein anderes Problem mit derartigem Laborgerät nach dem Stand der Technik
ist die relative Schwierigkeit des Dekantierens von flüssigem Material
durch die obere Öffnung,
ohne Vergießen bzw.
Verschütten
oder Tropfenlassen von einigem des flüssigen Materials. Weil das
flüssige
Material potentiell toxisches Material enthalten kann, kann dies
dem Laboratoriumspersonal ein Gesundheitsrisiko auferlegen.
-
Dementsprechend
besteht eine Notwendigkeit für
Laborzentrifugengerät,
welches einige oder sämtliche
der oben erwähnten
Probleme bzw. Schwierigkeiten bei dem Stand der Technik vermeidet.
-
Zusammenfassung
der Erfindung
-
Die
Erfindung befriedigt diese Notwendigkeit. Die Erfindung besteht
in einer Laborzentrifugenvorrichtung, welche einen Behälter und
einen Deckel aufweist, entsprechend Anspruch 1. Der Behälter weist
eine untere Wand und eine oder mehrere, im Wesentlichen vertikale
Seitenwände
auf. Die untere Wand und die eine oder mehreren Seitenwände arbeiten
zusammen, um eine Innenkammer mit einem Innenkammerquerschnittsbereich
bzw. -fläche
zu definieren. Der Behälter
weist eine obere Öffnung
auf, welche einen offenen Bereich der oberen Öffnung definiert, welcher wenigstens
etwa 90% des Innenkammerquerschnittsbereichs beträgt. Der
Deckel ist entfernbar bzw. abnehmbar und nicht mit Gewinde versehen.
Der Deckel ist so kalibriert und dimensioniert, um die obere Öffnung abzudecken,
um die Innenkammer zu verschließen
bzw. abzudichten.
-
Beschreibung
der Zeichnungen
-
Diese
und weitere Merkmale, Gesichtspunkte und Vorteile der vorliegenden
Erfindung werden unter Bezugnahme auf die nachfolgende Beschreibung,
die beigefügten
Ansprüche
und die beigefügten
schematischen Zeichnungen besser verstanden, in welchen zeigen:
-
1 eine
perspektivische Ansicht eines Laborzentrifugengeräts mit Merkmalen
der Erfindung;
-
2 eine
auseinandergezogene, perspektivische Ansicht des in 1 veranschaulichten
Laborgeräts;
-
3 eine
Halbschnittansicht des Behälterbereichs
des in 1 veranschaulichten Laborgeräts;
-
3A eine
detaillierte Ansicht eines Randes des in 3 veranschaulichten
Behälters,
-
3B eine
detaillierte Ansicht eines zweiten Randes des in 3 veranschaulichten
Behälters;
-
4 eine
perspektivische Ansicht einer Deckelbefestigungsklammer und eines
Handgriffs, die bei der Erfindung brauchbar sind;
-
5 eine
Draufsicht auf den in 3 veranschaulichten Behälterbereich;
-
6 in
der Draufsicht auf das in 1 veranschaulichte
Laborgerät;
-
7 eine
Halbschnittansicht des in 1 veranschaulichten
Laborgeräts;
-
7A eine
detaillierte Ansicht eines Randes des in 7 veranschaulichten
Laborgeräts;
-
8 eine
Unteransicht des Deckelbereichs des in 1 veranschaulichten
Laborgeräts;
-
9 eine
Seitenansicht des Deckelbereichs des in 8 veranschaulichten
Laborgeräts;
-
9A eine
detaillierte Schnittansicht des Ausschütt- bzw. Ausgießbereichs
des in 9 veranschaulichten Deckels;
-
10 eine
Draufsicht auf den in 8 veranschaulichten Deckelbereich;
-
11 eine
perspektivische Ansicht des in 8 veranschaulichten
Deckelbereichs; und
-
12 eine
perspektivische Ansicht einer Zentrifuge, in welcher das in 1 veranschaulichte Laborgerät angeordnet
ist.
-
Detaillierte
Beschreibung
-
Die
nachfolgende Erörterung
beschreibt in Einzelheiten eine Ausführungsform der Erfindung und
einige Änderungen
jener Ausführungsform.
Diese Erörterung
soll jedoch nicht als Beschränkung
der Erfindung auf diese besonderen Ausführungsformen aufgefasst werden.
Fachleute werden zahlreiche andere Ausführungsformen ebenfalls erkennen.
-
Die
Erfindung besteht in einem Laborzentrifugengerät 10, welches einen
Behälter 12 und
einen Deckel 14 aufweist. Bei der in den Zeichnungen veranschaulichten
Ausführungsform
ist der Behälter 12 eine
eine große Öffnung aufweisende
Vorrichtung, welche eine untere Wand 16 und eine oder mehrere, im
wesentlichen vertikale Seitenwände 18 aufweist. Die
untere Wand 16 und die eine oder mehreren Seitenwände 18 arbeiten
zusammen, um eine Innenkammer 20 mit einer oberen Öffnung 22 zu
definieren. Der Behälter 12 ist
in typischer Weise aus einem thermoplastischen Material hoher Festigkeit,
z.B. einem Polyphenylsulfon, geformt. Ein derartiges Polyphenylsulfon
ist Radel R1000, das von BP Amoco Performance Products of Alphareta,
Georgia, vermarktet wird. Der Behälter 12 weist eine
sehr hohe axiale Festigkeit bzw. Stärke auf, d.h., eine sehr hohe Festigkeit
bzw. Stärke
entlang seiner Längsachse, derart,
dass der Behälter
wenigstens etwa 1000 × g, vorzugsweise
wenigstens etwa 4000 × g,
und am meisten bevorzugt größer als
etwa 5000 × g,
widerstehen kann, welche auf die innere Fläche oder Seite 24 der
unteren Wand 16 aufgemacht werden.
-
Die
eine oder mehren Seitenwände 18 des Behälters 12 können durchscheinend
oder durchsichtig sein, um es dem Benutzer zu erlauben, die Höhe bzw.
den Stand des flüssigen
Materials innerhalb des Behälters 12 leicht
zu erkennen. Bei solchen Ausführungsformen
können
die eine oder mehreren Seitenwände 18 außerdem mit
das Volumen anzeigenden Markierungen graduiert sein.
-
Die
in den Zeichnungen veranschaulichte Ausführungsform weist einen im Allgemeinen
ovalen Querschnitt mit einer ersten Querachse 26 und einer zweiten
Querachse 28 auf, die im Wesentlichen senkrecht bzw. rechtwinklig
zu der ersten Querachse 26 angeordnet ist. Die erste Querachse 26 kann
die gleiche Länge
wie die zweite Querachse 28 aufweisen. Bei der in den Zeichnungen
veranschaulichten Ausführungsform
ist die erste Querachse 26 länger als die zweite Querachse 28.
In allen Fällen
wird es bevorzugt, dass die beiden ersten und zweiten Querachsen 26 und 28 wenigstens
etwa 9 cm in der Länge sind,
um die Entfernung bzw. Beseitigung eines Pellets an der unteren
Wand 16 des Behälters 12 zu
erleichtern.
-
Die
Innenkammer 20 des Behälters 12 weist einen
Innenkammerquerschnittsbereich auf und die obere Öffnung 22 definiert
einen oberen Öffnungsbereich.
Der obere Öffnungsbereich
beträgt
wenigstens etwa 90% des Innenkammerquerschnittsbereichs. Bei der
in den Zeichnungen veranschaulichten Ausführungsform wird die obere Öffnung 22 durch
einen Umfangsrand 30 definiert, welcher entlang der obersten
Bereiche der einen oder mehreren Seitenwände 18 verläuft. Bei
dieser Ausführungsform
ist der obere, offene Bereich im Wesentlichen der Gleiche wie der Innenkammerquerschnittsbereich.
-
Bei
der in den Zeichnungen veranschaulichten Ausführungsform ist der Querschnitt
des Behälters 12 an
der zweiten Querachse 28 „eingezwängt bzw. zusammengedrückt", um dem Querschnitt
etwas von einer „8"-Gestalt zu verleihen.
Diese Gestalt erleichtert das Anbringen des Deckels 14 quer über die
obere Öffnung 22 des
Behälters 12. Wegen
dieses 8-förmigen
Querschnitts steigt der Meniskus der Flüssigkeit, die innerhalb des
Behälters 12 zentrifugiert
wird, zu einem größeren Ausmaß entlang
der einen oder mehreren Seitenwände 18 an
der zweiten Querachse 28 an. Um den Meniskus am Ansteigen
oberhalb des Umfangsrandes 30 zu hindern, sind die eine
oder mehren Seitenwände 18 nahe
an der zweiten Querachse 28 aufwärts gekrümmt, so dass die Höhe der einen
oder mehreren Seitenwände 18 nahe
an der zweiten Querachse 28 etwas höher in der Höhe als der
verbleibende bzw. restliche Teil der einen oder mehreren Seitenwände 18 ist.
-
Der
Deckel 14 ist eine abnehmbare, nicht mit Gewinde versehene
Struktur mit einer äußeren Fläche 32,
einer inneren Fläche 34 und
einer sehr hohen axialen Festigkeit bzw. Stärke. „Sehr hohe axiale Festigkeit" bedeutet, dass der
Deckel 14 axialem Drücken
von wenigstens etwa 1000 × g,
vorzugsweise wenigstens etwa 4000 × g, und am meisten bevorzugt
5000 × g,
widerstehen kann, die auf die äußere Fläche 32 des
Deckels 14 aufgebracht werden. Der Deckel 14 ist
so kalibriert und dimensioniert, um die obere Öffnung 22 abzudecken,
um die Innenkammer 20 des Behälters 12 zu verschließen bzw.
abzudichten.
-
Bei
der in den Zeichnungen veranschaulichten Ausführungsform weist die innere
Fläche 34 des Deckels 14 eine
Mehr- bzw. Vielzahl von miteinander verbindenden Verstärkungsrippen 36 auf,
welche zusammenarbeiten, um den Deckel 14 mit seiner sehr hohen,
axialen Festigkeit zu versehen.
-
Bei
der in den Zeichnungen veranschaulichten Ausführungsform weist die innere
Fläche 34 des Deckels 14 außerdem einen über den
Umfang verlaufenden, horizontalen Deckelflansch 38 mit
einer Breite von wenigstens etwa 3 mm, vorzugsweise wenigstens etwa
5 mm, auf. Der horizontale Deckelflansch 38 ist so kalibriert
und dimensioniert, um mit dem Umfangsrand 30 des Behälters 12 zusammenzupassen,
so dass der Deckel 14 die obere Öffnung 22 des Behälters 12 dicht
verschließt.
Um diesen Verschluss zu erleichtern, ist eine Dichtung 40 vorzugsweise
zwischen dem Umfangsrand 30 und dem horizontalen Deckelflansch 38 an geordnet.
Wie in 7A veranschaulicht, definiert
die obere Fläche 42 der
Dichtung 40 vorzugsweise eine Mehr- bzw. Vielzahl von parallelen
Rippen 44, welche die obere Fläche 42 der Dichtung 40 mit
einem gekrümmten bzw.
gewundenen Verlauf bzw. Weg versehen. Ein derartiger, gewundener
Verlauf wirkt, um den Verschluss bzw. Dichtung zwischen dem Deckel 14 und dem
Behälter 12 zu
verstärken,
und minimiert irgendeine Änderung
des Flüssigkeitsentweichens oder
von „aerosoling
bzw. Aerosolbildung" aus
dem Laborgerät 10 während der
Anwendung. Die Dichtung 40 kann aus einem Silikon hergestellt
sein.
-
Vorzugsweise
weist der Deckel 14 weiterhin einen über den Umfang verlaufenden,
vertikalen Deckelflansch 46 auf, welcher abwärts unterhalb
des horizontalen Deckelflanschs 38 um einen Abstand von
wenigstens etwa 3 mm, vorzugsweise wenigstens etwa 5 mm, angeordnet
ist. Der vertikale Deckelflansch 46 ist so kalibriert und
dimensioniert, um von dem Umfangsrand 30 des Behälters 12 um
wenigstens etwa 1 mm beabstandet zu sein. Bei Ausführungsformen
mit dem vertikalen Deckelflansch 46 ist der Verschluss
bzw. Dichtung zwischen dem Deckel 14 und dem Umfangsrand 30 selbst
unter extremen Zentrifugenbedingungen aufrechterhalten, bei denen sich
die eine oder mehreren Seitenwände 18 des
Behälters 12 ausdehnen
und sich die obere Öffnung 22 des
Behälters 12 deformiert.
-
Bei
der in den Zeichnungen veranschaulichten Ausführungsform wird der Deckel 14 durch
eine angelenkte bzw. schwenkbare Klemm- bzw. Haltevorrichtung in
der Form einer Drahtklammer 48 mit einem Paar von einander
gegenüberliegenden
Befestigungsgabeln bzw. -zinken 50 an dem Behälter 12 leicht
angebracht und von dem Behälter 12 leicht
gelöst.
Die Befestigungsgabeln 50 greifen in entsprechende Befestigungsöffnungen 52 (vgl. 3A)
ein, die innerhalb eines Gelenkstützglieds 54 definiert sind,
das nahe an der Oberseite der einen oder mehreren Seitenwände 18 des
Behälters 12 angeordnet ist.
Bei Betrieb greift die Klammer 48 innerhalb paralleler
Klammernuten 56 ein, die innerhalb der äußeren Fläche 32 des Deckels 14 definiert
sind, um den Luftwiderstand an der Klammer 48 zu minimieren.
Die Klammer 48 weist ferner ein horizontales Verriegelungselement 58 auf,
welches innerhalb einer Haltenut 60 reversibel gehalten
ist, die innerhalb eines Verriegelungsstützglieds 62 angeordnet
ist. Das Verriegelungsstützglied 62 ist
nahe an dem oberen Bereich der einen oder mehreren Seitenwände 18 des Behälters 12 entgegengesetzt
zu dem Stützglied 54 (vgl. 3B) angeordnet.
Das Verriegelungselement 58 kann aus der Haltenut 60 durch
Auswärtsziehen an
einem Fingerschleifenelement 64 leicht gelöst werden.
-
Wie
in 4 veranschaulicht, ist ein Traggriff 66 an
der schwenkbaren Klammer 48 drehbar angebracht, um das
Tragen des Laborgeräts 10 zu
erleichtern. Der Griff 66 ist an der Klammer 48 so
drehbar angebracht, dass er an die äußere Fläche 32 des Deckels 14 während der
Operation geklappt werden kann, um hierdurch den Luftwiderstand
an dem Griff 66 zu minimieren. Sowohl die Klammer 48 als
auch der Griff 66 können
aus nichtrostendem Stahldraht hergestellt sein.
-
Der
Deckel 14 kann außerdem
eine Ausschütt-
bzw. Ausgießtülle 68 aufweisen,
um das sichere Ausbringen von Flüssigkeit
aus den Fermentoren des Laborgeräts 10 unter
Verwendung eines Schlauchs zu erleichtern. Ein derartiges Ausbringen unter
Verwendung eines Schlauchs minimiert die Gefahr von unbeabsichtigtem
bzw. versehentlichem Zurückspritzen.
Die Ausgießtülle 68 erleichtert
ebenfalls das Dekantieren bzw. Abgießen von flüssigem Material aus dem Behälter 12 nach
dem Zentrifugieren. Die Ausgießtülle 68 weist
vorzugsweise eine entfernbare bzw. abnehmbare, selbstabdichtende
Ausgießtüllenabdeckung
bzw. -deckel 70 auf. „Selbstabdichtend" bedeutet, dass der
Ausgießtüllendeckel 70 dazu
neigt, sich selbst abzudichten, wenn das Laborgerät 10 in
einer Zentrifuge in Rotation versetzt wird. Bei der in den Zeichnungen
veranschaulichten Ausführungsform
ist der Ausgießtüllendeckel 70 zum Einpressen
in die Ausgießtülle 68 entlang
eines Weges befähigt,
welcher zu der Längsachse 72 des
Behälters
parallel ist. Eine derartige selbstabdichtende Konfiguration bzw.
Ausgestaltung minimiert die Gefahr von Flüssigkeitsleckage bzw. -verlust
oder „aerosoling" bzw. Aerosolbildung
während
der Operation.
-
Vorzugsweise
weist die Ausgießtülle 68 eine scharfe,
vordere Kante bzw. Rand 74 auf, wie in 9A veranschaulicht,
so dass das Dekantieren von Flüssigkeit
aus dem Behälter
zu der Ausgießtülle sickerfrei
ist und im Wesentlichen tropfenfrei ist. Wie in 9A und 11 veranschaulicht,
umgibt eine kreisförmige,
mulden- bzw. rinnenartige Vertiefung 76 etwa ¾ des Umfangs
der Tülle,
um den scharfen, vorderen Rand 74 zu erzeugen.
-
Es
ist ebenfalls vorzuziehen, dass die Ausgießtülle 68 einen abwärts gerichteten
Bereich 78 aufweist, der sich unterhalb des über den
Umfang verlaufenden, horizontalen Deckelflanschs 38 erstreckt.
Der abwärts
gerichtete Bereich 78 erleichtert das Beschicken des Behälters 12 durch
die Ausgießtülle 68 dadurch,
dass der Benutzer mit einem geeigneten „Beobachtungsfenster" versehen wird, um
zu erkennen, wenn sich der Flüssigkeitspegel
innerhalb des Behälters 12 den
oberen Rändern
der einen oder mehreren Behälterseitenwände 18 annähert, indem die
Bildung einer meniskusförmigen
Flüssigkeits- bzw.
Fluidoberfläche
an dem untersten Teil 80 des abwärts gerichteten Bereichs 78 bemerkt
wird.
-
Der
abwärts
gerichtete Bereich 78 verhindert außerdem das Überfüllen des Behälters 12 durch
die Ausgießtülle 68.
Wenn einmal der Flüssigkeitspegel innerhalb
des Behälters 12 den
untersten Teil 80 des abwärts gerichteten Bereichs 78 erreicht,
wird zusätzliche
Flüssigkeit,
die in die Ausgießtülle 68 abgegeben
wird, am Eintreten in die Innenkammer 20 durch die eingefangene
Luftmasse gehindert, die unmittelbar unterhalb des Deckels 14 angeordnet
ist. Überschussflüssigkeit,
die in die Ausgießtülle 68 abgegeben
wird, bewegt sich nur in die Ausgießtülle 68 zurück, tritt
jedoch nicht in die Innenkammer 20 ein. Dies ist im Allgemeinen
auch bei Ausführungsformen zutreffend,
welche eine Belüftungs-
bzw. Entlüftungsöffnung in
dem Deckel 14 aufweisen, wie in dem nächsten Absatz beschrieben.
-
Um
das Füllen
bzw. Dekantieren von flüssigem
Material in den bzw. aus dem Behälter 12 durch die
Ausgießtülle 68 zu
erleichtern, weist der Deckel 14 vorzugsweise weiterhin
ein Belüftungs-
bzw. Entlüftungsfilter 82 auf.
Das Be- bzw. Entlüftungsfilter 82 kann
ein Polypropylen-Stöpsel
bzw. -Verschluss mit einer leichten Verjüngung in der Längsrichtung
sein, um eine leichte Presspassung mit einer entsprechenden Be-
bzw. Entlüftungsöffnung 84 in
dem Deckel zu ergeben. Vorzugsweise ist das Be- bzw. Entlüftungsfilter 82 innerhalb
des Deckels 14 eingelassen, um Luftwiderstand zu minimieren.
-
Der
Deckel 14 ist in typischer Weise aus einem thermoplastischen
Material hoher Festigkeit geformt, z.B. einem Polyphenylsulfon. Ähnlich wie
bei dem Behälter 12,
ist ein geeignetes Polyphenylsulfon, das beim Formen des Deckels 14 brauchbar
ist, Radel R1000.
-
Bei
der in den Zeichnungen veranschaulichten Ausführungsform ist die äußere Fläche 32 des Deckels 14 im
Wesentlichen gleichmäßig bzw.
glatt (ausgenommen für
die Klammernuten 56), so dass ein wesentlicher Bereich
der äußeren Flächen 32 des Deckels 14 als
eine Beschriftungsfläche
für Laborgerät- oder
Proben-Identifikation verwendet werden kann.
-
Eine
ebene strukturelle Stütze
bzw. Träger oder
ein ebenes strukturelles Stütz-
bzw. Tragglied 86 kann wahlweise dazu verwendet werden,
um den Behälter 12 mit
zusätzlicher
axialer Abstützung
während
des Zentrifugierens zu versehen. Die Verwendung dieser strukturellen
Stütze 86 wirkt
ebenfalls als ein Wirbelbrecher und dazu, um eine Behälterauskleidung
an Ort und Stelle zu halten. Die strukturelle Stütze 86 kann aus einem
thermoplastischen Material, z.B. Polyetherimid, hergestellt sein.
Ein geeignetes Polyetherimid ist Ultem 1000, das von GE Plastics
of Pittsfiled, Massachusetts, vermarktet wird.
-
Die
strukturelle Stütze 86 kann
in zweckmäßiger Weise
dadurch in den Behälter 12 eingesetzt und
aus dem Behälter 12 entfernt
werden, dass die Längsstütze in ein
Paar von zueinander entgegengesetzten, ersten strukturellen Stütz- bzw.
Tragschlitzen 88, die an zueinander entgegengesetzten Seiten der
Innenfläche 90 der
einen oder mehreren vertikalen Seitenwände 18 des Behälters 12 angeordnet sind,
entlang der ersten Querachse 26 geschoben wird.
-
Bei
der in den Zeichnungen veranschaulichten Ausführungsform ist die strukturelle
Stütze 86 entlang
ihres obersten Randes 92 aufwärts gekrümmt. Der unterste Rand 94 der
strukturellen Stütze 86 ist
von der unteren Wand 16 des Behälters 12 beabstandet,
um einen Spielraum bzw. Zwischenraum 96 zu bilden, so dass
ein Pellet entlang der unteren Wand 16 des Behälters 12 gebildet
werden kann, ohne die strukturelle Stütze 86 zu berühren.
-
Bei
der in den Zeichnungen veranschaulichten Ausführungsform ist ein Paar von
zweiten strukturellen Stütz-
bzw. Tragschlitzen 98 an der Innenfläche 90 des Behälters 12 entlang
der zweiten Querachse 28 angeordnet. Derartige zweite,
strukturelle Stützschlitze 98 können dazu
verwendet werden, um eine (nicht gezeigte) zweite, ebene strukturelle
Stütze
bzw. Träger
zu halten, der senkrecht bzw. rechtwinklig zu der ersten strukturellen
Stütze 86 angeordnet
ist. Die Zusammenarbeit der ersten strukturellen Stütze 86 und
der zweiten struk turellen Stütze
kann dazu verwendet werden, um die Innenkammer 20 des Behälters 12 in
vier getrennte Unterkammern zu trennen.
-
Die
Zeichnungen veranschaulichten außerdem die Verwendung einer
wahlweisen Auskleidung 100. Die Auskleidung 100 ist
so kalibriert und dimensioniert, um den Konturen bzw. Umrissen der
inneren Flächen
der Behälterwände 16 und 18 eng
zu folgen. Vorzugsweise kann die Auskleidung 100 von Hand bzw.
manuell ohne Verwendung von speziellen Werkzeugen in den Behälter 12 eingesetzt
und aus dem Behälter 12 entfernt
werden. Die Auskleidung 100 kann irgendein geeignetes,
biegsames oder halbsteifes Material sein, welches Proben oder andere
Fluide bzw. Flüssigkeiten
abstützt
bzw. trägt.
Die Auskleidung 100 kann aus einem Polyethylen mit niedriger Dichte
hergestellt sein. Auskleidungen 100, die bei der Erfindung
brauchbar sind, können
von dem Typ sein, der in der US-Patentanmeldung Serial-No. 09/607.232
beschrieben ist, die am 30. Juni 2000 mit der Bezeichnung „Removable
Conformal Liners for Centrifuge Containers" (Entfernbare, konforme Auskleidungen
für Zentrifugenbehälter) eingereicht
wurde.
-
Bei
der in den Zeichnungen veranschaulichten Ausführungsform weist die Auskleidung 100 eine oder
mehr vertikale Seitenwände 102 auf,
welche in einem auswärts
gerichteten, über
den Umfang verlaufenden, horizontalen Auskleidungsflansch 104 enden.
Bei dieser Ausgestaltung ist der über den Umfang verlaufende,
horizontale Auskleidungsflansch 104 innerhalb des Laborgeräts 10 nach
der Erfindung zwischen dem Umfangsrand 30 des Behälters und dem über den
Umfang verlaufenden, horizontalen Deckelflansch 38 eingebaut
bzw. eingefügt.
Weil der horizontale Auskleidungsflansch 104 zwischen dem Umfangsrand 30 und
dem horizontalen Deckelflansch 38 angeordnet ist, ist die
Auskleidungen 100 fest an Ort und Stelle gehalten und ist
am Falten über sich
selbst gehindert.
-
Das
Laborgerät
nach der Erfindung kann in zweckmäßiger Weise bei einer großen Vielfalt
von Zentrifugen 106 verwendet werden, z.B. bei der Avanti
J und J2-Familie von Zentrifugen, die von Beckman Coulter, Inc.,
in Fullerton, California, vermarktet werden.
-
Beispiel
-
Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung weist der Behälter 12 eine
erste Querachse 26, welche 177,8 mm misst, und eine zweite
Querachse 28 auf, welche 137,2 mm misst. Die Gesamthöhe des Behälters 12 beträgt 168,7
mm. Die untere Wand 16 des Behälters 12 weist einen
Krümmungsradius
von 115,1 mm auf. Die oberen Bereiche 108 der einen oder
mehreren Seitenwände 18 an
der zweiten Querachse 28 weisen einen Krümmungsradius
von 821,2 mm auf. Die äußere Fläche 32 des
Deckels 14 weist einen Krümmungsradius von 254,0 mm auf.
Die Gesamthöhe
des Laborgeräts 10 beträgt 204,7
mm. Das Design- bzw. Entwurfsvolumen des Laborgeräts 10 beträgt 2,25
Liter. Sowohl der Behälter 12 als
auch der Deckel 14 sind aus Polyphenylsulfon hergestellt. Die
schwenkbare Klammer 48 und der Griff 66 sind aus
nichtrostendem Stahl hergestellt. Die strukturelle Stütze 86 ist
aus Polyetherimid hergestellt. Die Auskleidung 100 ist
aus Niedrigdichte-Polyethylen hergestellt. Die Dichtung 40 ist
aus Lebensmittelgütegrad-
bzw. -qualitäts-Silikon
hergestellt und das Be- bzw. Entlüftungsfilter 82 ist
aus Polypropylen hergestellt. Diese Ausführungsform ist zur Verwendung
in einer Avanti J-HC-Zentrifuge und einem JS-5,0-Rotor konzipiert.
-
Nachdem
somit die Erfindung beschrieben worden ist, soll es offensichtlich
sein, dass von zahlreichen strukturellen Modifikationen und Adaptionen Gebrauch
gemacht werden kann.
-
- 10
- Laborzentrifugengerät
- 12
- Behälter
- 14
- Deckel
- 16
- untere
Wand
- 18
- Seitenwand
- 20
- Innenkammer
- 22
- obere Öffnung
- 24
- Innenseite
- 26
- erste
Querachse
- 28
- zweite
Querachse
- 30
- Umfangsrand
- 32
- äußere Fläche
- 34
- innere
Fläche
- 36
- Verstärkungsrippen
- 38
- horizontaler
Deckelflansch
- 40
- Dichtung
- 42
- Oberseite
bzw. obere Fläche
- 44
- parallele
Rippen
- 46
- vertikaler
Deckelflansch
- 48
- schwenkbare
Drahtklammer
- 50
- Gabeln
bzw. Zinken
- 52
- Öffnungen
- 54
- Gelenkstützglied
- 56
- Klammernuten
- 58
- horizontales
Verriegelungselement
- 60
- Haltenut
- 62
- Verriegelungsstützglied
- 64
- Fingerschleifenelement
- 66
- Traggriff
- 68
- Ausschütt- bzw.
Ausgießtülle
- 70
- Ausgießtüllendeckel
- 72
- Längsachse
- 74
- vorderer
Rand
- 76
- mulden-
bzw. rinnenartige Vertiefung
- 78
- abwärts gerichteter
Bereich
- 80
- unterster
Teil
- 82
- Belüftungs-
bzw. Entlüftungsfilter
- 84
- Belüftungs-
bzw. Entlüftungsöffnung
- 86
- strukturelles
Stütz-
bzw. Tragglied
- 88
- erste
strukturelle Stütz-
bzw. Tragschlitze
- 90
- innere
Fläche
- 92
- oberster
Rand
- 94
- unterster
Rand
- 96
- Spielraum
bzw. Zwischenraum
- 98
- zweite
strukturelle Stütz-
bzw. Tragschlitze
- 100
- Auskleidung
- 102
- vertikale
Seitenwände
- 104
- horizontaler
Auskleidungsflansch
- 106
- Zentrifugen
- 108
- obere
Bereiche