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Die
Erfindung betrifft eine Gewinde-Rohrverbindung, die durch diametrale
Aufweitung eine plastische Verformung erfahren kann, und die nach
einer solchen Aufweitung erhaltene Verbindung.
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Es
sind Gewinde-Rohrverbindungen bekannt, die zwischen zwei Rohren
großer
Länge oder zwischen
einem Rohr großer
Länge und
einer Muffe hergestellt und insbesondere verwendet werden, um Säulen von
Futterrohren ("casings") oder von Steigrohren
("tubings") für Kohlenwasserstoffbohrungen oder ähnliche
Bohrschächte,
wie zum Beispiel für
die Geothermie, herzustellen.
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Traditionell
werden die Bohrschächte
mit Werkzeugen unterschiedlicher Durchmesser gebohrt, wobei der
obere Bereich des Bohrschachts mit Hilfe eines Werkzeugs mit einem
großem
Durchmesser, zum Beispiel von 500 mm, gebohrt wird, während der
Grund des Bohrschachts mit einem geringeren Durchmesser, in der
Größenordnung
von 150 mm, gebohrt wird. Die Bohrschächte werden daher mit Hilfe
mehrerer konzentrischer Säulen
verschalt, die alle von der Oberfläche her aufgehängt sind,
wobei die Rohre mit größerem Durchmesser
sich von der Oberfläche
bis auf einige Hundert Meter Tiefe erstrecken, und die Rohre kleineren
Durchmessers sich von der Oberfläche
bis zum Grund des Bohrschachts erstrecken. Der Raum zwischen den
Futterrohren und dem Erdboden ist im Allgemeinen zementiert.
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Wenn
der Bohrschacht vollständig
gebohrt und verschalt ist, wird eine Säule von Steigrohren im Inneren
der Futterrohre mit kleinerem Durchmesser abgesenkt, um insbesondere
das Hochsteigen der Kohlenwasserstoffe an die Oberfläche zu ermöglichen.
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Das
Einrichten eines Bohrschachts führt
also dazu, eine große
Anzahl von Rohren einzusetzen, die unterschiedliche Abmessungen
aufweisen und so dünn
wie möglich
sind, um keine zu großen
Futterrohr-Durchmesser nahe der Oberfläche zu erfordern.
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In
Anbetracht der geforderten mechanischen Eigenschaften bestehen die
Futterrohre und die Steigrohre üblicherweise
aus wärmebehandeltem Stahl,
und sie werden mit Hilfe von Gewindeverbindungen zusammengesetzt,
wobei die Dicke der Gewindeverbindungen im Allgemeinen größer ist
als die des laufenden Bereichs der Rohre und Durchmesserabweichungen
zwischen konzentrischen Säulen bedingt.
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Die
Spezifikation API 5 CT des American Petroleum Institute definiert
so Gewinde-Rohrverbindungen zwischen zwei Rohren großer Länge ("integral-joint tubing", "extreme-line casing") und gemuffte Gewindezusammenbauten
mit zwei Gewindeverbindungen, die es ermöglichen, zwei Rohre großer Länge mit
Hilfe einer Muffe zusammenzubauen.
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Viele
Patente haben diese Gewindeverbindungen und Gewindezusammenbauten
verbessert: Zum Beispiel hatten die Patente FR 1.489.013, EP 0 488
912, US 4,494,777 zum Ziel, so genannte hochwertige oder "premium"-Gewinde-Rohrverbindungen herzustellen,
die aufgrund von Metall-Metall-Dichtungsauflageflächen und
aufgrund von Anschlägen zwischen
Einsteckelementen und Aufnahmeelementen besonders dicht sind.
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Die
Patentanmeldung WO 99/08034 beschreibt eine Gewindeverbindung mit
Flachgewindegängen,
die eine einem Aufnahmesitz entsprechende Einstecklippe besitzt
und ringförmige
Einsteck-Endflächen
und schulterförmige
Aufnahme-Endflächen
in Form von Falzen aufweist, die in Anschlag liegen und ineinander
gefügt
sind. Die äußere Umfangsfläche der
Einstecklippe und die innere Umfangsfläche des Aufnahmesitzes weisen
zylindrische Bereiche auf, die radial miteinander interferieren,
um am Ende des Schraubvorgangs einen Satz von Umfangs-Dichtungsauflageflächen zu
bilden, wenn die Einsteck- und Aufnahmefalze ineinander gefügt sind.
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Seit
neuestem werden neue Anwendungsmodi für rohrförmige Säulen von Kohlenwasserstoffbohrungen
in Betracht gezogen, die darin bestehen, den Durchmesser der Rohre
der Säule
mit Hilfe eines Dorns um 10 bis 20% aufzuweiten, dessen Durchgang
durch das Innere der Säule
erzwungen wird: Siehe hierzu die Patente oder Patentanmeldungen WO
93/25799, WO 98/00626, WO 99/06670, WO 99/35368, WO 00/61915, GB
2344606, GB 2348657.
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Eine
solche Aufweitung kann es zum Beispiel erlauben, eine Säule von
Futterrohren einzusetzen, ohne dass der Raum zwischen der äußeren Umfangsfläche der
Rohre und der Oberfläche
des in den Boden gebohrten Lochs zementiert werden muss, oder indem
eine Säule
mit geringem Raumbedarf bezüglich
des Lochs abgesenkt wird.
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Eine
solche Aufweitung kann es auch erlauben, die Löcher eines Futter- oder Steigrohrs
abzudichten, die durch Korrosion oder die Reibung der Bohrstangen
entstanden sind, oder Rohre mit geringem Raumbedarf in den Bohrschacht
abzusenken, die nach ihrem Einsetzen auf den gewünschten Durchmesser aufgeweitet
werden.
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Die
Aufweitungstechnik kann es aber insbesondere ermöglichen, Bohrschächte über ihre
ganze Länge
mit gleichmäßigem Durchmesser
zu bohren, deren Verschalung dann durch eine Säule von Rohren erfolgt, die
alle den gleichen Durchmesser haben, wobei die Rohre im nicht aufgeweiteten
Zustand abgesenkt und dann vor Ort auf den Durchmesser des Bohrschachts
aufgeweitet werden.
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Es
ist dann möglich,
die Anzahl von zur Ausstattung eines Bohrschachts notwendigen Rohren stark
zu verringern, indem die Rohre größeren Durchmessers und größerer Dicke
weggelassen werden, und somit die Kosten des Bohrschachts zu reduzieren.
Man kann sogar in Betracht ziehen, den Bohrschacht direkt mit der
Säule von
Futterrohren zu bohren, die dann die Aufgabe von Bohrstangenzügen übernehmen
würde.
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Die
Gewinde-Rohrverbindungen des Stands der Technik, wie zum Beispiel
diejenigen gemäß dem Patent
US 4,494,777 , ermöglichen
solche Anwendungen aber nicht.
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Nach
der an diesen Verbindungen vorgenommenen Aufweitung stellt man fest:
- – eine
mangelnde Dichtheit, die insbesondere die Durchführung der Aufweitung durch
hydraulisches Drücken
des Dorns in der Säule
verhindert;
- – eine
Durchbiegung des Einsteckendes zur Innenseite der Verbindung, die
den inneren Arbeitsdurchmesser der Säule beträchtlich und in unzulässiger Weise
verringert, indem ein innerer Vorsprung in den Raum erzeugt wird,
der vom inneren Arbeitsdurchmesser definiert wird;
- – ggf.
das Brechen der Lippe durch Überschreiten der
Verformungsfähigkeit
bestimmter besonders beanspruchter Zonen aufgrund der Dickenveränderungen
entlang der Einsteck- und
Aufnahmeelemente bezüglich
der Dicke am Rohrkörper.
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Daher
beschreiben die oben erwähnten Druckschriften
betreffend die Aufweitungstechniken für die Ausführungsformen der Verbindungen zwischen
Rohren nur geschweißte
Verbindungen (Trommeln von vorher durch Schweißen aneinander gesetzten Rohren,
die von der Oberfläche
her abgewickelt werden) oder reibende Verbindungen ("slips"), obwohl die Gewindeverbindungen
außerdem
für ihre Leistungen
bekannt sind, die die mechanische Festigkeit, die Dichtheit unter
allen Betriebsbedingungen und die Möglichkeit des mehrfachen Ein-
und Ausbaus vereinen.
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Es
ist anzumerken, dass aus den Druckschriften
US 5 924 745 und WO 98/4947 Gewindeverbindungen
bekannt sind, um so genannte EST-Rohre (expansable slotted tubes)
zusammenzubauen, die mit Längsschlitzen
versehen sind, welche die diametrale Aufweitung von Rohren am Grund
von Kohlenwasserstoffbohrungen durch Hindurchführen eines Aufweitungsdorns
durch diese Rohren ermöglichen.
Solche Gewindeverbindungen bezwecken keine Dichtheitseigenschaften,
da die Rohre mit Schlitzen versehen sind, die die Wand der Rohre durchqueren
und es einem außerhalb
des Rohrs befindlichen Fluid (von der Lagerstätte stammender Kohlenwasserstoff)
ermöglichen,
in das Rohr einzudringen, um darin an die Oberfläche gebracht zu werden.
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Es
wurde also versucht, eine Gewinde-Rohrverbindung herzustellen, die
in der Lage ist, gegenüber
dem Aufweitungsvorgang im Bohrschacht fest zu sein, und die nach
diesem Aufweitungsvorgang für Flüssigkeiten,
und wenn möglich
sogar für
Gase, dicht ist.
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Es
war ein weiteres Ziel, die Gewinde-Rohrverbindung einfach und wirtschaftlich
herstellbar zu gestalten.
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Außerdem sollte
die Gewindeverbindung gute metallurgische Eigenschaften im Betrieb,
also nach der Aufweitung, aufweisen, insbesondere in diesem Zustand
eine ausreichende Elastizitätsgrenze aufweisen,
keine Schwachstellen haben und gute Eigenschaften bezüglich der
Rissbildung unter der Beanspruchung durch H2S
besitzen.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung weist die aufweitbare Gewinde-Rohrverbindung ein Einsteck-Gewindeelement
mit einem Außengewinde
am Ende eines ersten Rohrs und ein Aufnahme-Gewindeelement mit einem Innengewinde
am Ende eines zweiten Rohrs auf.
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Das
Einsteck-Gewindeelement weist jenseits des Außengewindes in Richtung des
freien Endes des Elements eine gewindelose Einstecklippe auf, die
eine äußere Umfangsfläche besitzt
und in einer teilweise quer ausgerichteten, ringförmigen Einsteck-Endfläche endet.
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Das
Aufnahme-Gewindeelement weist ein dem Außengewinde entsprechendes Innengewinde und
einen gewindelosen Aufnahmesitz für die Einstecklippe auf. Dieser
Sitz weist eine innere Umfangsfläche
und eine ringförmige
Aufnahme-Schulterfläche
auf, die teilweise quer ausgerichtet und mit der inneren Umfangsfläche des
zweiten Rohrs verbunden ist.
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Das
Außengewinde
ist in das Innengewinde bis zu einer Stellung eingeschraubt, in
der die Einsteck-Endfläche
gegen die Aufnahme-Schulterfläche in Eingriff
kommt.
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Gemäß einem
allgemeinen Merkmal der Erfindung, das die Gewinde-Rohrverbindung in
die Lage bringt, dicht zu sein und einen maximalen inneren Durchlassquerschnitt
aufzuweisen, nachdem sie einer diametralen Aufweitung im Bereich
der plastischen Verformungen unterzogen wurde, weisen die Einsteck-Endfläche und die
Aufnahme-Schulterfläche
zueinander komplementäre
Formen auf, die vor der Aufweitung das Ineinanderfügen der
Einsteck-Endfläche und
der Schulter-Aufnahmefläche bewirken.
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Außerdem ist
die äußere Umfangsfläche der Einstecklippe
mit geringem Spiel von der inneren Umfangsfläche des Aufnahmesitzes entfernt.
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Das
Ineinanderfügen
der Einsteck-Endfläche und
der Aufnahme-Schulterfläche bedingt
ein Biegemoment am freien Ende der Einstecklippe, wenn der Bereich
voller Dicke des zweiten Rohrs, der sich jenseits der Aufnahme-Schulter
befindet, beim Aufweiten bezüglich
der Achse des Zusammenbaus geneigt ist.
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Das
Ineinanderfügen
ermöglicht
es, auf der Gewindeverbindung im aufgeweiteten Zustand durch Metall-Metall-Kontaktdruck
zwischen einem Teil der äußeren Umfangsfläche der
Einstecklippe und einem entsprechenden Teil der inneren Umfangsfläche des Aufnahmesitzes
diametral einen ringförmigen
Dichtbereich zu bilden.
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Das
Ineinanderfügen
verhindert auch jede natürliche
Tendenz des freien Endes, sich bei der Aufweitung zur Innenseite
der Säule
zu bewegen und dort innen in Abwesenheit eines solchen Ineinanderfügens vorzustehen.
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Dieses
von den Erfindern in unterwarteter Weise festgestellte Verhalten
beim Aufweiten wird im ausführlichen
Teil der Beschreibung erläutert.
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Unter
einem geringem Spiel zwischen der äußeren Umfangsfläche der
Einstecklippe und der inneren Umfangsfläche des Aufnahmesitzes werden Spielräume verstanden,
die senkrecht zu diesen Flächen
gemessen werden und höchstens
0,3 mm betragen.
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Die
Abwesenheit einer spürbaren
radialen Interferenz zwischen der äußeren Umfangsfläche der Einstecklippe
und der inneren Umfangsfläche
des Aufnahmesitzes aufgrund dieses Spiels führt dazu, dass diese Umfangsflächen keine
Aufgabe von Dichtungsauflageflächen
auf der nicht aufgeweiteten Verbindung haben. Die Erfinder haben
nämlich
festgestellt, dass keine radiale Interferenz dieser Flächen vor
dem Aufweiten der Gewindeverbindung notwendig ist, um nach der Aufweitung
eine dichte Verbindung zu erhalten.
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Sie
haben dagegen festgestellt, dass ein zu großer Zwischenraum zwischen diesen
Flächen
es nicht erlaubt, ihr gegenseitiges festes Umschließen nach
der Aufweitung durchzuführen,
das für
eine dichte Gewindeverbindung notwendig ist.
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Im
Stand der Technik ist das Patent
US 4,611,838 bekannt,
das eine Gewindeverbindung beschreibt, die eine Einstecklippe entsprechend
einem Aufnahmesitz besitzt und die eine ringförmige Einsteck-Endfläche mit
einem ringförmigen
Zahn und eine ringförmige
Aufnahme-Schulterfläche mit
einer ringförmigen
Nut aufweist, die gegeneinander in Anschlag liegen, wobei die Einstecklippe
eine wulstförmige äußere Umfangsfläche und
der Aufnahmesitz eine kegelförmige
innere Umfangsfläche
aufweist.
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Diese
Umfangsflächen
interferieren radial am Ende des Schraubvorgangs, um Dichtungsauflageflächen zu
bilden, wobei das Patent
US 4,611,838 darauf
abzielt, die radiale Interferenz der wulstförmigen äußeren Umfangsfläche der
Einstecklippe mit der kegelförmigen
inneren Umfangsfläche
des Aufnahmesitzes am Ende des Schraubvorgangs (und somit die Dichtheit
der Gewindeverbindung) aufgrund der Form dieser Umfangsflächen und
aufgrund der Stützwirkung
der unteren Fläche
der Nut für
die untere Fläche
des Zahns zu maximieren.
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Aber
die Einsteck-Endfläche
gemäß diesem Patent
ist nicht vollständig
in die Schulter-Aufnahmefläche
der Gewindeverbindung eingefügt
und ermöglicht
es somit aufgrund des Freiraums zwischen der oberen Wand der Zunge
an deren freiem Ende und der oberen Wand der Nut an deren Grund
nicht, ein Biegemoment auf das freie Ende der Einstecklippe zu übertragen.
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Nichts
deutet in dieser Druckschrift auf die Wirkungen einer diametralen
Aufweitung mit plastischer Verformung auf die Dichtungsauflageflächen, oder
auch nur darauf hin, dass diese Gewindeverbindung erfolgreich einer
solchen Aufweitung unterzogen werden könnte. Die von den Erfindern
gesammelten Erfahrungen haben gezeigt, dass die Dichtheit einer
Gewindeverbindung gemäß der Druckschrift
US 4,611,838 nach einer
solchen Aufweitung nicht gewährleistet
werden kann.
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Das
Patent
US 3,870,351 zeigt
eine Konfiguration der Lippe und der Einsteck- und Aufnahmeenden ähnlich der
Konfiguration des Patents 4,611,838, wobei die Einsteck-Endfläche konvex
gewölbt
ist und gegen eine konkav gewölbte
Aufnahme-Schulterfläche
anliegt, um zwei Sätze
von Metall-Metall-Dichtungsauflageflächen zu erzeugen, der eine
in Höhe der
gewölbten
Flächen,
der andere auf der äußeren Umfangsfläche der
Einstecklippe und auf der inneren Umfangsfläche des Aufnahmesitzes. Eine
solche Konfiguration ermöglicht
es, die radiale Interferenz zwischen den Umfangs-Dichtungsauflageflächen zu erhöhen.
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In
der oben erwähnten
Patentanmeldung WO 99/08034 weisen die äußere Umfangsfläche der Einstecklippe
und die innere Umfangsfläche
des Aufnahmesitzes zylindrische Bereiche auf, die am Ende des Schraubvorgangs
radial miteinander interferieren, mit den oben erläuterten
Nachteilen, im Gegensatz zur Gewindeverbindung gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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Schließlich beschreibt
das Patent
US 6047997 einen
Aufbau von Bohrstangen für
unterirdische Leitungen, die keine besondere Dichtheit erfordern.
Die Einsteck-Endfläche
gemäß diesem
Patent ist in eine Schulter-Aufnahmefläche eingefügt, aber die Figuren zeigen
einen großen
Zwischenraum zwischen der äußeren Umfangsfläche der
Einstecklippe und der inneren Umfangsfläche des Aufnahmesitzes, was
keine Herstellung von Dichtheit zwischen diesen Flächen nach
einer diametralen Aufweitung der Gewindeverbindung erlaubt.
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Keine
der vier erwähnten
Druckschriften hat einen Aufbau gleich dem von der vorliegenden
Erfindung beanspruchten Aufbau. Keine zieht außerdem die diametrale Aufweitung
der von ihnen beschriebenen Gewindeverbindungen in Betracht, oder
beschreibt die Möglichkeit,
nach einer solchen Aufweitung dichte Gewindeverbindungen zu erhalten.
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Vorzugsweise
besitzt gemäß der vorliegenden
Erfindung die Einsteck-Endfläche für ihr Einfügen in die
Aufnahme-Schulterfläche
die Form eines Falzes, der auf der zur Innenseite der Gewindeverbindung
weisenden Seite aus einer Querfläche
und auf der gegenüberliegenden
Seite des Falzes aus einer axial vorstehenden, ringförmigen Zunge
besteht. Um mit der Einsteck-Endfläche zusammenzuwirken, weist
die Aufnahme-Schulterfläche
eine Falzform auf, die auf der zur Innenseite der Gewindeverbindung weisenden
Seite aus einer Querfläche
und auf der gegenüberliegenden
Seite aus einer ringförmigen
Nut besteht, wobei die Querfläche
des Einsteck-Falzes mit der Querfläche des Aufnahme-Falzes und
die ringförmige
Zunge mit der ringförmigen Nut
zusammenwirkt.
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Sehr
bevorzugt für
die vorliegende Erfindung umschließen die ringförmigen Wände der
Nut fest diejenigen der Zunge.
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In
der zusammengebauten Stellung liegen vorteilhafterweise die Falz-Querflächen an
deren Innenseite gegeneinander in Anschlag. Alternativ können sie
einfach praktisch in Kontakt sein.
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Weiter
vorzugsweise ist die radiale Dicke der Zunge des Einsteck-Falzes im Wesentlichen
gleich derjenigen der Querfläche
des gleichen Falzes.
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Weiter
vorzugsweise ist die axial gemessene Höhe der Zunge des Einsteck-Falzes
im Wesentlichen gleich ihrer radialen Dicke.
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Weiter
vorzugsweise sind die äußere Umfangsfläche der
Einstecklippe und die innere Umfangsfläche des Aufnahmesitzes zylindrische
Flächen:
Die spanende Verarbeitung dieser nicht interferierenden Flächen ist
also besonders einfach und kostengünstig.
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Vorteilhafterweise
liegt die Dicke der Einstecklippe zwischen 1/3 und 2/3 der Dicke
des ersten Rohrs.
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Dieser
Dickenbereich der Einstecklippe ermöglicht es, einen kritischen
Querschnitt am Gewindegrund zu gewährleisten, der ausreicht für eine angemessene
Zugfestigkeit der Gewindeverbindung gegenüber einer axialen Zugkraft.
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Weiter
vorteilhafterweise liegt das Verhältnis zwischen der Länge und
der Dicke der Einstecklippe zwischen 1 und 4, wobei die Länge der
Einstecklippe bis senkrecht zur Querfläche des Einsteck-Falzes gemessen
wird.
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Der
minimale Wert dieses Verhältnisses
ermöglicht
die plastische Verformung der Einstecklippe und des Aufnahmesitzes
beim Aufweiten; diese plastischen Verformungen bilden Flächen, die
mit einem hohen Kontaktdruck aufeinander aufliegen und somit die
Dichtheit der Gewindeverbindung nach der Aufweitung erzeugen.
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Der
maximale Wert dieses Verhältnisses
ermöglicht
die Vermeidung eines nicht beherrschten Knickens der Einstecklippe,
das sich durch den Vorsprung der Lippe ins Innere der Rohrsäule äußern würde.
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Sehr
vorteilhafterweise weist das Außengewindeelement
am Ende des Gewindes zwischen dem Gewinde und der Einstecklippe
eine Kehle auf. Diese Kehle erleichtert die plastische Verformung
der Einstecklippe während
der Aufweitung der Gewindeverbindung.
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Vorzugsweise
hat die Kehle eine Tiefe im Wesentlichen gleich der Höhe des Außengewindegangs,
so dass der Grund der Außengewindegänge am Kehlengrund
mündet.
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Weiter
vorzugsweise hat die Kehle eine Länge, die zwischen 2- und 8-mal so groß ist wie
ihre Tiefe. Ein Länge/Tiefe-Verhältnis von
weniger als 2 ermöglicht
es der Kehle nicht, die plastische Verformung der Lippe zu erleichtern.
Ein Länge/Tiefe-Verhältnis von
mehr als 8 äußert sich
in einer großen Knickgefahr
des Materials zur Innenseite der Säule bei der Aufweitung.
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Die
Erfindung kann vorteilhafterweise sowohl bei Gewindeverbindungen
mit kegelförmigen Gewinden
als auch bei Gewindeverbindungen mit ein- und/oder mehrstufigen
zylindrischen Gewinden angewendet werden.
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Weiter
vorteilhafterweise haben das erste Rohr und das zweite Rohr sowohl
in Höhe
der Gewindeelemente als auch in Höhe der Rohrkörper den gleichen
Innendurchmesser, was die Aufweitungsvorgänge vereinfacht.
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Vorteilhafterweise
gilt dies auch für
die Außendurchmesser.
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Sehr
vorteilhafterweise ist die Gewinde-Rohrverbindung vom integralen
Typ, d.h., dass jedes Rohr ein Rohr großer Länge ist, das ein Außengewindeelement
an einem Ende und ein Innengewindeelement am anderen Ende aufweist,
wobei das Außengewindeelement
eines Rohrs in das Innengewindeelement eines anderen Rohrs geschraubt
wird und so weiter, um eine Säule
zu bilden.
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Die
vorliegende Erfindung hat somit zum Ziel, eine dichte Gewindeverbindung
zu schützen, die
aus der diametralen Aufweitung im Bereich der plastischen Verformungen
einer Gewindeverbindung entsteht, wie oben erläutert wurde.
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Vorzugsweise
liegt die eingesetzte diametrale Aufweitung über 10%.
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Die
vorliegende Erfindung hat auch zum Ziel, die oben erläuterten
Gewindeverbindungen im nicht aufgeweiteten oder aufgeweiteten Zustand
zu schützen,
deren Gewindeelemente aus Stahl bestehen, der stickstoffhungrige
Elemente enthält,
die ihn für eine
Alterung durch Kaltverformung unempfindlich machen. Der Stahl wird außerdem wärmebehandelt, um
seine verteilten Dehnungseigenschaften zu maximieren. Daraus entstehen
gute Anwendungseigenschaften.
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Die
vorliegende Erfindung hat weiter zum Ziel, ein Verfahren zur Herstellung
einer dichten Gewindeverbindung zu schützen.
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Gemäß diesem
Verfahren wird von einer oben erläuterten, erfindungsgemäßen Gewinde-Rohrverbindung
ausgegangen, die "ursprüngliche aufweitbare
Gewinde-Rohrverbindung" genannt wird,
für die
keine Dichtheitseigenschaft gefordert wird, und diese ursprünglichen
Gewindeverbindung wird einem diametralen Aufweitungsvorgang auf
dem Gebiet der plastischen Verformungen mit Hilfe eines Aufweitungsdorns
mit einem Durchmesser unterzogen, der größer ist als der Innendurchmesser
der Rohre der ursprünglichen
Gewindeverbindung, wobei der Aufweitungsdorn in der ursprünglichen
Gewindeverbindung axial bewegt wird. Die Einstecklippe und der Aufnahmesitz
sind so bemessen, dass die Einstecklippe und der Aufnahmesitz zunächst beim Durchgang
des Dorns gemeinsam eine plastische Biegeverformung erfahren, während nur
der Aufnahmesitz anschließend
eine plastische Verformung des Geradebiegens in umgekehrter Richtung
erfährt,
wodurch am Schluss die Einstecklippe fest vom Aufnahmesitz umschlossen
wird.
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Vorzugsweise
wird die Biegung der Einstecklippe vom Vorhandensein einer Kehle
am Ende der Einstecklippe auf der Seite des Außengewindes begrenzt.
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Weiter
vorzugsweise ist die eingesetzte Gewinde-Rohrverbindung vom integralen
Typ, und der Aufweitungsdorn wird vom Außengewindeelement zum Innengewindeelement
bewegt.
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Die
nachfolgenden Figuren stellen in nicht einschränkender Weise Ausführungsformen
der Erfindung dar.
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1 stellt
eine erfindungsgemäße Gewindeverbindung
vor der diametralen Aufweitung dar.
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2 zeigt
das Einsteckelement der Gewindeverbindung der 1.
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3 zeigt
das Aufnahmeelement der Gewindeverbindung der 1.
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Die 4 bis 7 stellen
die erfindungsgemäße Gewindeverbindung
in verschiedenen Stufen des Aufweitungsvorgangs dar.
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4 stellt
die Aufweitungsphase der Gewindeverbindung dar.
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5 stellt
die Biegephase dar.
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6 stellt
die Phase des Geradebiegens dar.
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7 stellt
den Endzustand der Gewindeverbindung dar, die dem Aufweitungsvorgang
unterzogen wurde.
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8 stellt
ein Detail der 2 in Höhe des freien Endes des Einsteckelements
dar.
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9 stellt
ein Detail der 3 in Höhe des Aufnahmesitzes dar.
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10 stellt
ein Detail der 1 dar.
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1 stellt
eine erfindungsgemäße Gewindeverbindung
dar, die ein Außengewindeelement 1 aufweist,
das am Ende eines ersten Rohrs 11 angeordnet ist und in
Anschlag in ein Innengewindeelement 2 geschraubt wird,
das am Ende eines zweiten Rohrs 12 angeordnet ist. Der
Innendurchmesser des Außengewindeelements
ist gleich dem Innendurchmesser DI der Rohre 11, 12.
Der Außendurchmesser des
Innengewindeelements ist im vorliegenden Fall außerdem gleich dem Außendurchmesser
DE der Rohre 11, 12, aber er kann auch anders
sein.
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Die
Gewindeverbindung ist in 1 im einfach in Anschlag verschraubten
Zustand vor jedem diametralen Aufweitungsvorgang dargestellt.
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Wie
dargestellt, ist das zweite Rohr 12 ein Rohr großer Länge, aber
es könnte
auch in nicht dargestellter Weise eine mit dem Aufnahmeelement 2 und
einem zweiten, zu letzterem symmetrischen Aufnahmeelement versehene
Muffe sein, die mit einem Einsteckelement verschraubt wird, das
sich am Ende eines weiteren Rohrs großer Länge befindet.
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Das
Einsteckelement 1 ist in 2 alleine dargestellt.
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Es
besitzt ein kegelförmiges
Außengewinde 3 mit
trapezförmigen
Gewindegängen,
verlängert sich
zu seinem freien Ende hin in einem aus einer Kehle 21 und
einer Lippe 5 bestehenden gewindelosen Bereich, und endet
in einer ringförmigen
Einsteck-Endfläche 9.
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Die
Kehle 21 hat die Form eines wenig tiefen U.
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Sie
beginnt direkt jenseits des Gewindes, und ihre Tiefe hg ist gleich
der Höhe
der Gewindegänge
des Gewindes 3. Auf diese Weise liegt der Grund der Kehle
an der Basis des ersten Gewindegangs des Gewindes.
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Die
Breite lg der Kehle ist im Wesentlichen viermal so groß wie ihre
Tiefe hg.
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Die
Lippe 5 weist auf:
- a) eine äußere Umfangsfläche 7 von
zylindrischer Form,
- b) eine innere Umfangsfläche 19,
die dem Endbereich der inneren zylindrischen Umfangsfläche des
ersten Rohrs 11 entspricht.
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Die
Lippe 5 besitzt also eine gleichmäßige Dicke el im
Wesentlichen gleich der Hälfte
der Dicke et des Rohrs 11. Sie
hat eine Länge
ll gemessen vom Ende der Kehle bis senkrecht
vor der Fläche 15 (weiter
unten definiert), die im Wesentlichen drei mal so groß ist wie
die Lippendicke el.
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Die
Einsteck-Endfläche 9 bildet
einen Falz, der in 8 im Einzelnen dargestellt ist.
Dieser Falz besteht aus einer ringförmigen Einsteck-Querfläche 15 und
aus einer ringförmigen
Zunge 13, die axial vorsteht. Die Einsteck-Querfläche 15 befindet
sich auf der Seite des Falzes, die zur Innenseite der Gewindeverbindung
gerichtet ist.
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Die
Wände 17, 25 der
Zunge 13 sind nicht strikt parallel, sondern konvergieren
leicht zum freien Ende der Zunge; diese Wände werden also von leicht kegelförmigen Flächen getragen,
die zur Achse des Zusammenbaus koaxial sind und deren halber Scheitelwinkel
1 bis 2 Grad beträgt.
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Die
radiale Dicke (ed) der Zunge 13 ist im Wesentlichen gleich
derjenigen der Querfläche 15, während die
Höhe (hd)
der Zunge (oder ihr axialer Vorsprung) im Wesentlichen gleich der
radialen Dicke (ed) der gleichen Zunge ist.
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Das
Aufnahmeelement 2 ist in 3 alleine dargestellt.
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Es
weist ein Innengewinde 4 mit trapezförmigen Gewindegängen, die
denjenigen des Außengewindes 3 entsprechen,
und einen gewindelosen Bereich 6 auf, der sich bezüglich des
Innengewindes 4 auf der dem freien Ende des Aufnahmeelements
entgegengesetzten Seite befindet. Dieser gewindelose Bereich 6 bildet
einen Sitz, um der Lippe 5 des Einsteckelements 1 zu
entsprechen und mit dieser zusammenzuwirken.
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Der
Aufnahmesitz 6 weist eine zylindrische innere Sitzumfangsfläche 8 auf,
die auf der einen Seite mit dem Innengewinde 4 und auf
der anderen Seite über
eine Aufnahmeschulter 10 mit der inneren zylindrischen
Umfangsfläche 20 des
zweiten Rohrs 12 verbunden ist.
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Der
Durchmesser der Umfangsfläche
des Sitzes 8 ist sehr geringfügig größer als der Durchmesser der äußeren Umfangsfläche 7 der
Einstecklippe 5, so dass die Flächen 7 und 8 beim
Einschrauben des Einsteckelements in das Aufnahmeelement mit geringem
Spiel ineinander gleiten können,
zum Beispiel mit einem Spiel von 0,2 mm.
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Die
Aufnahmeschulter (siehe 9) hat eine ringförmige Schulterfläche 10,
die im Wesentlichen entsprechend der Einsteck-Endfläche 9 angeordnet ist
und eine im Wesentlichen deren Form entsprechende Form aufweist.
Die Fläche 10 bildet
einen Falz, der aus einer ringförmigen
Aufnahmequerfläche 16 und
einer ringförmigen
Nut 14 besteht.
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Die
Aufnahmequerfläche 16 befindet
sich der Seite des Falzes, die zur Innenseite der Gewindeverbindung
gerichtet ist.
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Die
Nut 14 hat eine axiale Tiefe (Pr), die geringfügig größer ist
als die Höhe
der Zunge 13, so dass in der zusammengebauten Stellung
die ringförmigen
Einsteck- und Aufnahmequerflächen 15, 16 gegeneinander
in Anschlag liegen, während
das Ende der Zunge 13 nicht gegen den Grund der Nut 14 anliegt
(siehe 10).
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Die
Wände 18, 26 der
Nut 14 sind nicht strikt parallel, sondern konvergieren
leicht zum Grund der Nut; diese Wände werden also von leicht
kegelförmigen
Flächen
getragen, die zur Achse des Zusammenbaus koaxial sind und deren
halber Scheitelwinkel 1 bis 2 Grad beträgt, wie der halbe Scheitelwinkel der
Wände 17, 25 der
Zunge 13.
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Die
radiale Breite (lr) der Nut ist also nicht strikt konstant über die
ganze Tiefe der Nut; sie ist ausgelegt, damit die Umfangswände der
Zunge 13 mit den entsprechenden Wänden der Nut 14 kurz
vor der Zusammenbaustellung in Kontakt gelangen.
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Dadurch
kann sowohl das erforderliche geringe Spiel zwischen den zylindrischen
Umfangsflächen
der Lippe 7 und des Sitzes 8 als auch das feste Umschließen der
Zunge 13 durch die Nut 14 gewährleistet werden. Dieses Umschließen und
das in Anschlag bringen der Querflächen 15, 16 bilden
eine bevorzugte Art, die Einbettung der Einsteck-Endfläche 9 durch
die Endfläche
der Aufnahmeschulter 10 zu gewährleisten.
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Die 4 bis 7 erläutern die
Verformungsphänomene,
die auftreten, wenn man mit Hilfe eines Dorns eine diametrale Aufweitung
in der Größenordnung
von 15% an Rohren durchführt, die
mittels der soeben beschriebenen Gewindeverbindungen zusammengebaut
werden und die es ermöglichen,
im Endzustand eine dichte aufgeweitete Verbindung zu erhalten.
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Eine
solche an metallischen Werkstoffen durchgeführte Aufweitung führt zu plastischen
Verformungen des Metalls.
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Man
geht so zum Beispiel von einem Außendurchmesser von 139,7 mm
(5''1/2) auf dem zweiten Rohr 12 stromaufwärts vor
der Aufweitung, und folglich im noch nicht verformten Bereich, auf
einen Außendurchmesser
von 157,5 mm (6,2'') auf dem ersten,
aufgeweiteten Rohr 11 (senkrecht zu oder stromabwärts hinter
dem Ausgangskegel 33 des Dorns) über. Daher muss für die Rohre
ein Metall verwendet werden, das solche plastischen Verformungen
akzeptiert.
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Die
erzeugten plastischen Verformungen erhöhen die Elastizitätsgrenze
der Produkte: Ein Rohr, das ursprünglich eine Elastizitätsgrenze
von 310 MPa (45 KSI) aufweist, hat nach der Verformung eine Elastizitätsgrenze
von 380 MPa (55 KSI).
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Die
diametrale Aufweitung wird in bekannter Weise mit Hilfe eines Dorns 30 (4)
mit einem geeigneten maximalen Durchmesser durchgeführt, dessen
Durchgang durch die Rohre entweder durch Ziehen mit Hilfe von Bohrstangen
oder durch Schieben zum Beispiel mittels eines hydraulischen Drucks erzwungen
wird.
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Der
Dorn hat zum Beispiel die Form eines Doppelkegels, mit einem Eingangskegel 31,
auf dem die Aufweitung stattfindet, einem zylindrischen Mittelteil 32 und
einem kegelförmigen
Ausgangsbereich 33. Alle Flächen der Dornbereiche sind
miteinander durch entsprechende Verbindungsradien verbunden.
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Die
Patentanmeldung WO 93/25800 offenbart insbesondere Eingangskegelwinkel,
die besonders geeignet sind für
die diametrale Aufweitung von so genannten EST-Rohren für den Betrieb
von Kohlenwasserstoffbohrungen.
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Da
die Rohre 11, 12 einen konstanten Querschnitt
haben, stellen ihre Enden kein besonders Problem beim Durchgang
des Dorns dar, vorausgesetzt, dass die Verformungsfähigkeit
des Metalls, aus dem sie bestehen, ausreichend ist.
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Die
zu lösenden
Probleme rühren
daher, dass die Gewindeelemente am Ende der Rohre geringere Dicken
aufweisen als der Körper
der Rohre und die Tendenz haben, sich in den entsprechenden Einsteck- und Aufnahmebereichen
unterschiedlich zu verformen.
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Wenn
diese unterschiedlichen Verformungen durch Verwendung der erfindungsgemäßen Gewindeverbindung
beherrscht werden, ermöglichen sie
die Herstellung einer Gewindeverbindung, die nach einer diametralen
Aufweitung dicht ist und die kein erhebliches lokales Relief an
der Innenseite der innerem Umfangsfläche der Rohre aufweist.
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Das
Aufweitungsverfahren der Gewindeverbindung kann in 4 Phasen zerlegt
werden, die Gegenstand der 4 bis 7 sind.
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Obwohl
der Aufweitungsvorgang absolut in Gegenrichtung ausgeführt und
zu geeigneten Ergebnissen werden kann, wurde die bevorzugte Verformungsart
dargestellt, bei der der Dorn sich vom Einsteckelement 1 des
ersten Rohrs 11 zum Aufnahmeelement 2 des zweiten
Rohrs 12 bewegt.
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a) Aufweitungsphase auf
dem Kegel des Dorns
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4 zeigt
die Gewindeverbindung während dieser
Phase.
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Die
Aufweitung wird vom Eingangskegel 31 des Dorns 30 durchgeführt, und 4 zeigt
das Außengewinde 3 und
das Innengewinde 4 während
der diametralen Aufweitung.
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In 4 beginnt
der Eingangskegel 31 des Dorns 30 die Verformung
der Einstecklippe und des entsprechenden Aufnahmesitzbereichs, indem
er sie biegt, um sie bezüglich
der Achse des Zusammenbaus zu neigen.
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Während dieser
Aufweitungsphase werden die Reaktionskräfte beim Durchgang des Dorns 30 progressiv
vom ersten Rohr 11 zum zweiten Rohr 12 verlagert.
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Aufgrund
dieser Reaktionskräfte
wird die Einstecklippe 5 während dieser Aufweitungsphase von
der ringförmigen
Aufnahme-Schulterfläche 10 axial
zusammengedrückt.
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Das
Ende der Aufweitungsphase entspricht der Ankunft des freien Endes
des Einsteckelements am Ende des Eingangskegels 31 des
Dorns.
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b) Biegephase
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Während dieser
Phase befindet sich die Einstecklippe in Höhe des zentralen Bereichs 32 des Dorns:
Siehe 5.
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i) Einstecklippe
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Die
Einstecklippe 5 wird an jedem ihrer beiden Enden entgegengesetzt
gerichteten Biegemomenten ausgesetzt.
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Die
Einsteck-Endfläche 9 wird
nämlich
aufgrund der Falze mit Auflagen 15, 16 und des
Umschließungssystems
aus Zunge 13 und Nut 14 in die Aufnahme-Schulterfläche 10 eingefügt.
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Das
Ineinanderfügen
der Falze zwingt die freie Endzone der Einstecklippe 5,
der Neigung des Bereichs 22 voller Dicke des Aufnahmeelements
jenseits der Schulter zu folgen, der sich noch auf dem Eingangskegel 31 des
Dorns in Aufweitung befindet und somit in dieser Höhe ein Biegemoment
erzeugt.
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Das
andere Ende der Lippe auf der Seite des Außengewindes 3 wird
nicht mehr gestützt
und zwingt im Gegenteil der Lippe ein zusätzliches Biegemoment auf, das
demjenigen am freien Ende der Lippe entgegengesetzt ist.
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Die
Biegemomente mit umkehrten Vorzeichen an den beiden Enden der Einstecklippe
bewirken die bananenförmige
Krümmung
der Einstecklippe 5 wie in 5, wobei
die äußere Umfangsfläche 7 der
Lippe 5 eine konvex gewölbte
Form annimmt.
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Der
Zustand des axialen Zusammendrückens
der Einstecklippe 5 am Ende der Aufweitungsphase erleichtert
ihre Krümmung
unter der Wirkung der Biegebewegungen.
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Die
zwischen der Einstecklippe 5 und dem Außengewinde 3 befindliche
Kehle 21 hat die Aufgabe eines plastischen Kugelgelenks,
das die Krümmung
der Einstecklippe verstärkt, indem
es die Breite begrenzt, über
die diese Krümmung
stattfinden kann.
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Es
muss in diesem Fall aber darauf geachtet werden, dass die axialen
Zusammendrückbeanspruchungen
in Höhe
der Einstecklippe nicht das Abknicken des Metalls 23 unter
der Kehle bewirken, was sich in einem Vorsprung des Metalls unter
der Kehle bezüglich
der inneren Umfangsfläche 19 äußern würde.
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ii) Aufnahmesitz
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Das
gleiche Biegephänomen
entsteht am Aufnahmesitz.
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Der
Bereich 22 voller Dicke, der bezüglich der relativ dünnen Lippenbereiche
relativ steif ist, erfährt
bei seinem Durchgang in Höhe
des mittleren Bereichs eine zusätzliche
Aufweitung, so dass der Innendurchmesser des Bereichs 22 größer wird
als derjenige des mittleren Bereichs 32 des Dorns. Das Phänomen der
zusätzlichen
Aufweitung ist in der Druckschrift WO 93/25800 beschrieben.
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c) Phase des Geradebiegens
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Diese
in 6 dargestellte Phase entspricht dem Durchgang
des Aufnahmebereichs 22 voller Dicke über den mittleren Bereich 32 des
Dorns 30.
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i) Aufnahmesitz
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Die
in der vorhergehenden Phase erzeugte Biegung hat die Tendenz, unter
der Wirkung der Spannung und der Umfangsbeanspruchungen auf Null
zurückgeführt zu werden,
was einen Zustand der axialen Biegebeanspruchungen erzeugt, der
entgegengesetzt zur Krümmung
liegt, wodurch das Geradebiegen erzeugt wird.
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Das
von diesen Beanspruchungen erzeugte Biegemoment ist proportional
zur Materialdicke stromaufwärts
vor dem geradegebogenen Bereich. Bei Ankunft auf dem Rohr 12 mit
voller Dicke (Bereich 22) ist das Biegemoment dann nicht
ausreichend, um den inneren Umfangsbereich des Aufnahmesitzes gerade
zu biegen, der dann die Tendenz hat, sich zur Achse des Produkts
zu senken. Dieses Verhalten zeigt sich in einer lokalen Verringerung
des Außendurchmessers
des Rohrs 12.
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ii) Einstecklippe
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Im
Laufe des Geradebiegens des Aufnahmebereichs verringert sich also
die Differenz des axialen Raumbedarfs, die von der Biegung erzeugt
wurde. Die Einstecklippe 5 verliert also progressiv ihren
zusammengedrückten
Zustand. Dies setzt sich mit der Trennung der Flächen 15, 16 fort,
die ursprünglich
in Anschlag waren. Dieses Phänomen
wird durch das "Neigen" der inneren Umfangsfläche 8 des
Aufnahmesitzes verstärkt,
das tatsächlich
die Öffnung
der Anschläge 15, 16 erzeugt.
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Die
in der vorhergehenden Phase aufgezwungene bananenförmige Verformung
bleibt bestehen.
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d) Endzustand
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7 zeigt
den Endzustand der Gewindeverbindung nach dem Durchgang des Dorns.
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Der
Zustand von Umfangsbeanspruchungen, der durch das Aufweiten erzeugt
wird, führt
zu einem festen Umschließen
der äußeren Umfangsfläche 7 der
Einstecklippe durch die innere Umfangsfläche 8 des Aufnahmesitzes.
Man kann dann von einer Selbstumschließung der Flächen 7, 8 der
Gewindeverbindung im aufgeweiteten Zustand sprechen, die die Dichtheit
gewährleistet.
Die Einstecklippe 5 neigt sich nicht zur Achse, da die
durch das Ineinanderfügen
der Falze 9, 10 erzwungene seitliche Verschiebung
genügend
plastische Verformungen erzeugt hat.
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Die
elastische Rückfederung
der Elemente der Gewindeverbindung nach dem Durchgang des Dorns
ist vernachlässigbar
gegenüber
den eingebrachten plastischen Verformungen.
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Die
feste radiale Umschließung
erzeugt einen Kontaktdruck von mehreren zehn MPa, der ausreichend
ist, um eine Dichtheit gegenüber
inneren oder äußeren Drücken auf
die Gewindeverbindung zu gewährleisten.
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Die
Dichtheit ist außerdem
notwendig, wenn die Aufweitung dadurch erfolgt, dass der Dorn 30 hydraulisch
mit einem Druck von 10 bis 30 MPa gedrückt wird, da jedes Leck in
Höhe der
bereits aufweiteten Verbindungen das weitere Eindringen des Dorns
in die Säule
und folglich den Aufweitungsvorgang verhindert.
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Es
ist anzumerken, dass es im Endzustand sehr wohl vorkommen kann,
dass die Zunge 13 nicht mehr in der Nut 14, und
insbesondere auf der Innenwand 18 der Nut ruht.
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Die
Merkmale des Anspruchs 1 und der von ihm abhängigen Ansprüche ermöglichen
es, die gesuchten Ergebnisse zu erhalten.
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Eine
Einsteck-Endfläche 9,
die kein Ineinanderfügen
mit der Aufnahmeschulter-Endfläche 10 erlaubt,
führt zu
einem Absenken dieses Endes in der Phase des Geradebiegens, in der
die ursprünglich
in Anschlag liegenden Querflächen 15, 16 voneinander getrennt
werden, und daraus folgt ein inakzeptabler Vorsprung des unteren
Endes der Einstecklippe ins Innere der Säule. Die Säule erlaubt dann nicht mehr das
Absenken von Geräten
oder Werkzeugen mit einem gegebenen Raumbedarf.
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Das
zu große
Spiel zwischen der Umfangsfläche 7 der
Einstecklippe 5 und der Umfangsfläche 8 des Aufnahmesitzes
auf der Gewindeverbindung vor der Aufweitung würde kein festes Umschließen dieser
Flächen
am Ende des Aufweitungsvorgangs erlauben.
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Eine
radiale Interferenz zwischen diesen Flächen im Ursprungszustand vor
der Aufweitung kann die differentiellen Verformungen (Krümmung, Geradebiegen)
zwischen diesen Flächen
bei den Aufweitungsvorgängen
stören,
wobei diese differentiellen Verformungen die Herstellung der festen
Umschließung
dieser Flächen
am Ende des Aufweitungsvorgangs ermöglichen.
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Die
bevorzugte Form als ringförmiger
Falz mit Querflächen 15, 16 und
einem System aus Zunge 13 und Nut 14 ermöglicht es,
das Absenken des freien Einsteckendes bei der Aufweitung zu verhindern, ist
aber nur ein mögliches
Ausführungsbeispiel
für die ineinander
gefügten
Flächen 9, 10,
und andere, das gleiche Ergebnis bringende Ausführungsformen sind auch möglich.
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Eine
zu dünne
Einstecklippe 5 mit einer Dicke el von
weniger als einem Drittel der Dicke et der Rohre 11, 12 erlaubt
keine Herstellung eines wirksamen Anschlags in Höhe der Querflächen 15, 16.
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Wenn
die Dicke el der Einstecklippe dagegen größer ist
als 2/3 der Dicke et der Rohre 11, 12,
bewirkt die Dicke des Rohrs 12 in Höhe des Aufnahmesitzbereichs
einen kritischen Querschnitt des Innengewindes 4, der zu
gering ist, und somit eine unzureichende Zugfestigkeit der Gewinde.
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Das
Verhältnis
zwischen der Länge
und der Dicke der Einstecklippe 5 bestimmt das Druck- und Biegeverhalten
der Lippe 5.
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Eine
Einstecklippe 5 mit einer Länge ll geringer
als ihre Dicke el ermöglicht keine ausreichende Biegung
der Umfangsfläche 7 der
Einstecklippe 5 und/oder kein Geradebiegen der Umfangsfläche 8 des
Aufnahmesitzes.
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Eine
Einstecklippe 5, deren Länge ll viermal so
groß ist
wie ihre Dicke el, kann zu einem Knicken der
Einstecklippe und zu ihrem Vorsprung nach innen auf der Seite des
Gewindes führen.
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Diese
Wirkung wird durch das Vorhandensein einer Kehle 21 zwischen
dem Außengewinde 3 und
der Einstecklippe 5 verstärkt.
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Daher
hat die Kehle vorzugsweise eine Tiefe, die auf eine Gewindeganghöhe beschränkt ist, und
eine Länge,
die bezüglich
ihrer Tiefe begrenzt ist.
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Ausführungsbeispiel
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- – Rohre
mit einem Außendurchmesser
DE von 139,7 mm und einer Nenndicke et von
7,72 mm (5''1/2 × 17,00
lb/ft) aus vergütetem
Kohlenstoffstahl für
eine minimale Elastizitätsgrenze
von 290 MPa (42 KSI):
Die chemische Zusammensetzung des Stahls und
seine Wärmebehandlung
sind ausgelegt, um höchstmögliche Duktilitätseigenschaften
zu erhalten, und insbesondere gute Eigenschaften der verteilten
Dehnung vor Einschnürung
AR beim Zugtest zu erhalten (AR größer als
oder gleich zum Beispiel 15%).
Man wählt zum Beispiel einen Stahl
mit ausreichend niedrigem Kohlenstoffgehalt, nahe 0,14% (Gewichtsprozent),
mit einem relativen hohen Gehalt an Mangan in der Größenordnung
von 1% und mit einem Zusatz von Aluminium, das in der Lage ist,
den Reststickstoff des Stahls zu fixieren.
Ein Gehalt an Al
von 0,035% für
einen Stickstoffgehalt von 0,010% ist absolut geeignet, da der Stahl
durch Glühen
oder Härten
wärmebehandelt wird,
gefolgt von Anlassen, damit der Zusatz von Al den Stickstoff tatsächlich fixieren
kann. Auch andere für
die Fixierung des Stickstoffs bekannte chemische Elemente können zusammen
mit oder anstelle von Aluminium verwendet werden.
Ein solche
chemische Zusammensetzung, die den Gehalt an interstitiellen freien
Atomen, wie zum Beispiel diejenigen des Stickstoffs, entfernen soll,
macht außerdem
den Stahl unempfindlich gegenüber
dem schädlichen
Phänomen
der Alterung nach Kaltverformung, das auch die Duktilitätseigenschaften
verschlechtert.
Der Stahl kann im geglühten Zustand (zum Beispiel
Normalglühen
oder Spannungsfreiglühen nach
Kaltbearbeitung) oder in einem strukturell gleichwertigen Zustand
sein.
- – Integrale
Gewindeverbindungen gemäß der Erfindung:
- • kegelförmige Gewinde 3, 4 (Konizität = 12,5% auf
den Durchmesser) mit trapezförmigen
Gewinden einer radialen Höhe
von 1 mm und einer axialen Steigung von 4 mm
- • Einstecklippe 5 von
zylindrischer Form
- • Dicke
el der Einstecklippe 3,2 mm (41% der Dicke
des Rohrs)
- • Länge ll der Einstecklippe = 11,5 mm
- • Kehle 21 mit
einer Tiefe hg von 1 mm und einer Länge lg von 4 mm zwischen dem
Ende des Außengewindes 3 und
der Einstecklippe 5
- • Einsteck-Endfläche 9 mit
einer Zunge 13 einer axialen Höhe von 1,8 mm und einer radialen
Dicke von 1,8 mm
- • Zugfestigkeit
der Gewindeverbindung ≥ 50%
der Zugfestigkeit jedes der Rohrkörper 11, 12.
- – Ergebnisse
nach Aufweitung der Rohrsäule:
- • Außendurchmesser
der Rohre 11, 12 = 157,5 mm (6,2'')
- • Dicke
der Rohre: 7,2 mm
- • Elastizitätsgrenze
der Rohre ≥ 415
MPa (60 KSI)
- • Härte ≤ 22 HRc (maximaler
Wert Spezifikationen NACE MR 01 75)
- • zufrieden
stellender Verlauf der folgenden Tests, die im aufgeweiteten und
im aufgeweiteten + gealterten Zustand durchgeführt wurden
- – Test
des Zerspringens unter Innendruck
- – Test
des Zusammenbrechens unter Außendruck ("collapse")
- – Stoßfestigkeitstest
Charpy V
- – Test
SSC der Festigkeit gegenüber
Rissbildung durch H2S (SSC: "Sulfide stress cracking") gemäß der Spezifikation
NACE TM 01-77
Anmerkung: NACE = National Association of Corrosion
Engineers (USA).
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Die
Beschreibung der dargestellten Ausführungsformen schließt nicht
aus, dass der der vorliegenden Erfindung gewährte Schutz sich auf Ausführungsformen
erstrecken kann, die nicht dargestellt wurden, aber von den vorliegenden
Ansprüchen
abgedeckt werden.