DE60106129T2 - Als kathodische Elektrotauchlackierung verwendbare Bindemittel, Verfahren zu Ihrer Herstellung und kathodische Elektrotauchlackierungszusammensetzungen die diese enthalten - Google Patents

Als kathodische Elektrotauchlackierung verwendbare Bindemittel, Verfahren zu Ihrer Herstellung und kathodische Elektrotauchlackierungszusammensetzungen die diese enthalten Download PDF

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    • C09D5/443Polyepoxides
    • C09D5/4434Polyepoxides characterised by the nature of the epoxy binder

Description

  • HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft polymere Bindemittel und vor allem solche polymere Bindemittel, die für die kathodische Elektroabscheidung von Beschichtungen („kathodische Elektroabscheidungsbindemittel") von besonderer Nützlichkeit sind.
  • Das Beschichtungsverfahren über die kathodische Elektroabscheidung ist ein Beschichtungsprozess, der vor allem zum Auftragen von Schichten aus Korrosionsschutzgrundierung auf metallischen Substraten zum Einsatz kommt, wobei das Substrat als Kathode dient. Die besondere Eignung des Beschichtungsverfahrens über die kathodische Elektroabscheidung für diesen Zweck wird auf seine Fähigkeit zurückgeführt, dreidimensionale Substrate mit komplizierter Geometrie, wie z. B. Automobilkarosserien beschichten zu können. Eine wesentliche Eigenschaft der Beschichtungszusammensetzung für die kathodische Elektroabscheidung („CED") in diesem Zusammenhang besteht in seinem Merkmale des Verhaltens der Tiefenwirkung. „Tiefenwirkung" ist ein Fachbegriff, der benutzt wird, um die Abscheidungsfähigkeit eines Mittels zur Beschichtung nach dem Elektroabscheidungsverfahren im Innern von Hohlräumen eines dreidimensionalen Substrats zu kennzeichnen, was für einen wirksamen Korrosionsschutz von signifikanter Bedeutung ist.
  • Zusammensetzungen von CED-Schichten, die Bindemittel mit aktiven Wasserstoffatomen und beta-Hydroxyurethanverbindungen als den Vernetzungsmitteln enthalten sind aus EP-A-0 102 566 bekannt. Die beta-Hydroxyurethane können dadurch hergestellt werden, dass man Isocyanatverbindungen mit 1,2-Polyolen zur Reaktion bringt. Die Zusammensetzungen der CED-Beschichtung können bei niedrigen Temperaturen zum Aushärten gebracht werden.
  • WO 93/02231 beschreibt Zusammensetzungen für CED-Beschichtungen, die Bindemittel mit aktiven Wasserstoffatomen und gamma-Hydroxyurethanverbindungen als den Vernetzungsmitteln enthalten. Die gamma-Hydroxyurethane können dadurch hergestellt werden, dass man Isocyanatverbindungen mit 1,3-Polyolen zur Reaktion bringt. Die Zusammensetzungen für die CED-Beschichtung können bei niedrigen Temperaturen zum Aushärten gebracht werden und verdienen Beachtung wegen ihrer hervorragenden Tiefenwirkung.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Ein Gegenstand der vorliegenden Erfindung besteht in der Verstärkung der Tiefenwirkung der Zusammensetzungen für die CED-Beschichtung. Dieses Ziel wird gemäß der Erfindung dadurch erreicht, dass man neuartige alkalische Polymerbindemittel vorsieht, die beta-Hydroxyalkylurethangruppen enthalten sowie Zusammensetzungen für die CED-Beschichtung, welche diese Gruppen enthalten.
  • Auf diese Weise stellt eine Ausführungsform der Erfindung ein Polymerbindemittel zur Benutzung für Beschichtungen mit Hilfe der kathodischen Elektroabscheidung bereit, wobei besagtes Bindemittel eine mengenbezogene durchschnittliche molekulare Masse von 1000 bis 3000 besitzt, einen Aminwert von 150 bis 250 mg KOH/g Bindemittel und 50 bis 230 Milliäquivalente/100 g Bindemittel des Typs der beta-Hydroxyalkylurethangruppen mit der Formel HOCnH2nOC(O)NH-, wobei n = 2 bis 3 beträgt.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform liefert die Erfindung einen Prozess zur Herstellung von Polymerbindemitteln zur kathodischen Elektroabscheidung, die eine mengenbezogene durchschnittliche molekulare Masse von 1000 bis 3000 besitzen, einen Aminwert von 150 bis 250 mg KOH/g Bindemittel und 50 bis 230 Milliäquivalente/100 g Bindemittel der beta-Hydroxyalkylurethangruppen mit der Formel HOCnH2nOC(O)NH-, wobei n = 2 bis 3 beträgt und wobei besagter Prozess den Prozessschritt einschließt, bei dem eine Reaktion mit einer solchen Verbindung stattfindet, die mindestens eine primäre Amingruppe mit einer Carbonatverbindung enthält, die ausgewählt wird der Gruppe der Ethylencarbonate, Propylencarbonate und deren Mischungen besteht.
  • In einer noch anderen Ausführungsform liefert die Erfindung einen Prozess zur Herstellung von Polymerbindemitteln zur kathodischen Elektroabscheidung, die eine mengenbezogene durchschnittliche molekulare Masse von 1000 bis 3000 besitzen, einen Aminwert von 150 bis 250 mg KOH/g Bindemittel und 50 bis 230 Milliäquivalente/100 g Bindemittel der beta-Hydroxyalkylurethangruppen mit der Formel HOCnH2nOC(O)NH-, wobei n = 2 bis 3 beträgt und wobei besagter Prozess ausgewählt wird aus der Gruppe, welche besteht aus einer Radikalpolymerisation, einer Kondensationspolymerisation und einer Zusatzpolymerisation und welche den Prozessschritt mit einschließt, bei dem die Polymerisation mindestens einer solchen Verbindung stattfindet, die mindestens eine beta-Hydroxyalkylurethangruppe der Formel HOCnH2nOC(O)NH- enthält, wobei n = 2 bis 3 beträgt und mindestens eine weitere funktionelle Gruppe aufweist.
  • In einer weiteren Ausführungsform liefert die Erfindung eine Zusammensetzung eines wässrigen Bindemittels bestehend aus mindestens einem Polymerbindemittel zur kathodischen Elektroabscheidung, das eine mengenbezogene durchschnittliche molekulare Masse von 1000 bis 3000 besitzt, einen Aminwert von 150 bis 250 mg KOH/g Bindemittel und 50 bis 230 Milliäquivalente/100 g Bindemittel der beta-Hydroxyalkylurethangruppen mit der Formel HOCnH2nOC(O)NH-, mit n = 2 bis 3, und aus Wasser besteht, wobei das besagte, mindestens eine Bindemittel mit Säure neutralisiert wurde.
  • In noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung wird die Zusammensetzung einer kathodischen Elektroabscheidungsbeschichtung vorgestellt, bestehend aus mindestens einem Polymerbindemittel, das eine mengenbezogene durchschnittliche molekulare Masse von 1000 bis 3000 besitzt, einen Aminwert von 150 bis 250 mg KOH/g Bindemittel und 50 bis 230 Milliäquivalente/100 g Bindemittel der beta-Hydroxyalkylurethangruppen mit der Formel HOCnH2nOC(O)NH-, mit n = 2 bis 3, und wobei das besagte, mindestens eine Polymerbindemittel in einer Menge von 3 bis 10 Gew.-% bezogen auf die gesamten Harzfeststoffe in besagter Zusammensetzung vorhanden ist.
  • In wiederum einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird das Verfahren zur Beschichtung elektrisch leitender Substrate durch kathodische Elektroabscheidung vorgestellt, das die Schritte umfasst mit: einer Beschichtung einer Substratoberfläche durch Anwendung einer kathodischen Elektrobeschichtung, wobei besagte Beschichtung mindestens ein Polymerbindemittel enthält, das eine mengenbezogene durchschnittliche molekulare Masse von 1000 bis 3000 besitzt, einen Aminwert von 150 bis 250 mg KOH/g Bindemittel und 50 bis 230 Milliäquivalente/100 g Bindemittel der beta-Hydroxyalkylurethangruppen mit der Formel HOCnH2nOC(O)NH-, mit n = 2 bis 3, und wobei das besagte, mindestens eine Polymerbindemittel in einem Betrag von 3 bis 10 Gew.-% bezogen auf die gesamten Harzfeststoffe in besagter Zusammensetzung vorhanden ist; dann einer Einbrennlackierung des beschichteten Substrats.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Die Polymerbindemittel gemäß der Erfindung sind Bindemittel zur kathodischen Elektroabscheidung (hiernach manchmal als „CED-Bindemittel" bezeichnet). Bei diesen Bindemitteln handelt es sich um alkalische Polymere mit einem Aminwert von 150 bis 250 und vorzugsweise mit 180 bis 220 mg KOH/g Bindemittel. Der Aminwert wird von den primären, sekundären und/oder tertiären Amingruppen der CED-Bindemittel hergeleitet. Diese CED-Bindemittel enthalten ebenfalls beta-Hydroxyalkylurethangruppen der Formel HOCnH2nOC(O)NH- mit n = 2 bis 3. Die beta-Hydroxyalkylurethangruppen sind in einer Menge von 50 bis 230 Milliäquivalenten („meq")/100 g Bindemittel vorhanden, vorzugsweise mit 60 bis 150 meq/100 g Bindemittel. Solche Gruppen sind insbesondere eher als beta-Hydroxyethylurethane und beta-Hydroxypropylurethane bekannt. Kombinationen solcher Gruppen können natürlich auch vorhanden sein. Bei diesen beta-Hydroxyalkylurethangruppen handelt es sich um beta-Hydroxylakylurethangruppen in der Seitenstruktur und/oder der Endstruktur.
  • Neben den oben definierten beta-Hydroxyalkylurethangruppen können die Bindemittel beta-Hydroxyalkylurethangruppen mit einer anderen als der Endstruktur oder Seitenstruktur enthalten, und/oder solche entsprechend der nach folgenden Formel:
    -CHOHCH2OC(O)NHR; -CH(CH2OH)OC(O)NHR; -CCH3OHCH2OC(O)NHR;
    -CCH3(CH2OH)OC(O)NHR; -CHOHCHCH3OC(O)NHR; und
    -CH(OC(O)NHR)CHOHCH3; wobei R ein Wasserstoff oder ein niedriges Alkyl, z. B. ein C1-C4-Alkyl sein kann.
  • Die CED-Bindemittel können auch zusätzliche funktionelle Gruppen enthalten. Zum Beispiel können die CED-Bindemittel Hydroxylgruppen in einer solch ausreichenden Weise enthalten, dass sie einen Hydroxylwert von 200 bis 500 mg KOH/g Bindemittel liefern (außer den Hydroxylgruppen der beta-Hydroxyalkylurethananteile). Solche zusätzlichen Hydroxylgruppen können für das chemische Vernetzen der CED-Bindemittel in Anwesenheit von externen Vernetzungsmitteln sorgen.
  • Die CED-Bindemittel können durch Reaktion mit geeigneten Harzen hergestellt werden, die einen entsprechenden Betrag an Primäramingruppen („Eduktharze") mit Ethylencarbonat und/oder Propylencarbonat enthalten. Die als Eduktharze verwendeten Harze besitzen einen höheren Aminwert als die hierdurch unter Reaktion mit Ethylencarbonat und/oder Propylencarbonat gebildeten CED-Bindemittel. Mit dem Begriff „Eduktharze" sind Harze gemeint, die Primäramingruppen enthalten, welche in beta-Hydroxyalkylurethangruppen der Formel HOCnH2nOC(O)NH-, mit n = 2 bis 3, durch Reaktion mit Ethylencarbonat und/oder Propylencarbonat umgewandelt werden können, wobei besagte Umwandlung CED-Bindemittelharze gemäß der Erfindung als Produktharze entstehen lässt. Der Aminwert der Eduktharze liegt zum Beispiel im Bereich von 200 bis 350 mg KOH/g Harz. Der Aminwert der Eduktharze wird aus dem Gehalt an Primäramingruppen und wahlweise an Sekundäramingruppen und/oder an Tertiäramingruppen hergeleitet. Die Primäramingruppen können in den Eduktharzen in stöchiometrischem Überschuss vorhanden sein, im Hinblick auf ihr Reaktionsvermögen mit Ethylencarbonat und/oder Propylencarbonat. Neben den Amingruppen können die Eduktharze auch zusätzliche funktionelle Gruppen enthalten, z. B. Hydroxylgruppen. Die Reaktion mit Ethylencarbonat und/oder Propylencarbonat kann in der Schmelze oder in einer inerten organischen Lösung erfolgen. Im Verlaufe dieser Reaktion werden primäre Amingruppen aus den Eduktharzen in beta-Hydroxyalkylurethangruppen der Formel HOCnH2nOC(O)NH-, mit n = 2 bis 3, umgewandelt. Dort, wo die Reaktion unter ausschließlicher Verwendung von Ethylencarbonat erfolgt beträgt n = 2; im Falle der Reaktion nur mit Propylencarbonat beträgt n = 3. Wenn Mischungen von Ethylencarbonat und Propylencarbonat verwendet werden, liegt der Wert für n zwischen 2 und 3. Beispiele für geeignete Eduktharze sind (Meth)acryl-Copolymerharze, Polyurethanharze oder vorzugsweise Aminoepoxyharze oder Reaktionsprodukte von Epoxidcarbondioxidamin, von denen ein jedes primäre Amingruppen enthält. Die Eduktharze werden ausgewählt und reagieren in solchen jeweiligen Anteilen mit Ethylencarbonat und/oder Propylencarbonat, dass man die CED-Bindemittel erhält, und zwar in der Form wie sie bezüglich der mengenbezogenen durchschnittlichen molekularen Masse, mit dem Aminwert und dem Gehalt an beta-Hydroxyethylurethangruppen und/oder beta-Hydroxypropylurethangruppen definiert sind.
  • Man bevorzugt es, die CED-Bindemittel unter Verwendung von einem oder von mehreren unterschiedlichen Verbindungen zu synthetisieren, welche bereits eine oder mehrere der beta-Hydroxyethylurethangruppen und/oder der beta-Hydroxypropylurethangruppen enthalten. Beispiele solcher Verbindungen, die als Edukte verwendet werden können sind Verbindungen, die mindestens eine beta-Hydroxyethylurethangruppe oder beta-Hydroxypropylurethangruppe und mindestens eine weitere funktionelle Gruppe im Molekül enthalten. Die mindestens eine beta-Hydroxyethylurethangruppe oder beta-Hydroxypropylurethangruppe kann in die Eduktverbindung eingeführt werden durch Reagieren mit einer Startverbindung, die mindestens eine primäre Amingruppe und mindestens eine weitere funktionelle Gruppe im Molekül enthält, die bezüglich Ethylencarbonat und/oder Propylencarbonat nicht reaktionsfähig oder vergleichsweise schwach reaktionsfähig mit Ethylencarbonat und/oder Propylencarbonat ist. Während der Reaktion werden primäre Amingruppen in die entsprechenden beta-Hydroxyalkylurethangruppen durch zusätzliches Öffnen des Carbonatringes umgewandelt. Wenn die Startverbindung, die in eine Eduktverbindung umgewandelt werden soll, eine Verbindung mit mehr als einer primären Amingruppe im Molekül ist, dann können alle oder nur ein Teil der primären Amingruppen mit Ethylencarbonat und/oder Propylencarbonat umgewandelt werden, zum Beispiel durch Reaktion mit Ethylencarbonat und/oder Propylencarbonat in einem stöchiometrischen Betrag oder in einem niedrigeren als dem stöchiometrischen Betrag. Beispiele für funktionelle Gruppen, die nicht reaktionsfähig oder vergleichsweise schwach reaktionsfähig sind bezüglich Ethylencarbonat und/oder Propylencarbonat sind die sekundären Amingruppen und Hydroxylgruppen. Beispiele für Startverbindungen, welche sich für die Herstellung der Eduktverbindungen eignen sind Diamine oder Polyamine und Aminalkohole, die je mindestens eine primäre Amingruppe im Molekül besitzen, wie 2-Aminoethanol, Diethylentriamin, Triethylentetraamin. Die bevorzugten Startverbindungen sind Dieethylentriamin und Triethylentetraamin. Ein 1 : 2-Addukt mit einer sekundären Amingruppe und zwei beta-Hydroxyethylurethangruppen können aus 1 Mol Diethylentriamin und aus 2 Mol Ethylencarbonat hergestellt werden. In analoger Weise kann ein 1 : 2-Addukt mit zwei sekundären Amingruppen und zwei beta-Hydroxylurethangruppen aus 1 Mol Triethylentetraamin und 2 Mol Ethylencarbonat gebildet werden.
  • Die CED-Bindemittel können nach den konventionellen Syntheseverfahren hergestellt werden, die den Fachleuten im Bereich der CED-Beschichtungen und CED-Bindemittel bekannt sind, indem man Eduktverbindungen mit beta-Hydroxyethyl- oder beta-Hydroxypropylurethangruppen benutzt, indem die funktionellen Gruppen der Eduktverbindungen, die nicht mit Ethylencarbonat und/oder Propylencarbonat umgewandelt wurden mit geeigneten Reaktionspartnern Verbindungen eingehen, um so die CED-Bindemittel zu erhalten. Beispiele für geeignete Reaktionen sind die Radikalpolymerisation, die Kondensationsreaktionen und die Zusatzreaktionen. Reaktionspartner der Eduktverbindungen sind konventionelle Syntheseblöcke, die in Fachkreisen zwecks Einsatz bei solchen Synthesereaktionen von Bindemitteln bekannt sind. Die Eduktverbindungen können als Syntheseblöcke in situ oder im letzten Syntheseschritt im Sinne einer Polymer-Analog-Reaktion an die Bindemittel so angebunden werden, dass sie dazu dienen, den CED-Bindemitteln die beta-Hydroxethylurethangruppen oder beta-Hydroxypropylurethangruppen zu liefern. Sie können dabei wahlweise gleichzeitig dazu beitragen, ein größeres Molekül für das CED-Bindemittel aufzubauen. Deshalb sind die Eduktverbindungen entweder an der Seite oder am Ende der CED-Bindemittelstruktur angebunden, oder die Eduktmoleküle sind in die Bindemittelstruktur eingebaut und tragen daher dazu bei, die Größe des Moleküls zu vergrößern. In jedem Fall werden die beta-Hydroxyethylurethangruppen oder beta-Hydroxypropylurethanggruppen der Eduktverbindungen in ihrem unveränderten Zustand in die CED-Bindemittel eingeführt. Die Reaktanten und das Reaktionsverfahren müssen dementsprechend gewählt werden. Die Eduktverbindungen und ihre Reaktionspartner werden so ausgewählt und zusammen in solchen Anteilen umgewandelt, dass die CED-Bindemittel erzielt werden, welche die gewünschte mengenbezogene durchschnittliche molekulare Masse, den gewünschten Aminwert und Gehalt an beta-Hydroxyethylurethangruppen und/oder beta-Hydroxypropylurethangruppen aufweisen.
  • Bezüglich des bereits erwähnten 1 : 2-Addukts aus Dieethylentriamin und Ethylencarbonat wird nun erklärt, auf welche Weise ein Bindemittel mit beta-Hydroxyethylurethangruppen bereitgestellt werden kann. Solche Addukte können mit Hilfe ihrer sekundären Amingruppen z. B. an Isocyanatgruppen oder an Epoxygruppen eines Bindemittelharzes angebunden werden. In entsprechender Weise kann das 1 : 2-Addukt aus Triethylentetraamin und Ethylencarbonat über seine zwei sekundären Amingruppen in eine Bindungsmittelstruktur integriert werden.
  • Bei den CED-Bindemitteln handelt es sich vorzugsweise um Aminepoxidharze. Aminepoxidharze sind Additionsprodukte der Aminverbindungen bei Polyepoxiden. Der Begriff „Aminepoxidharz" beinhaltet Derivate der Aminepoxidharze wie Reaktionsprodukte von Epoxidcarbondioxidamin. Reaktionsprodukte von Epoxidcarbondioxidamin gelten als Additionsprodukte von Aminverbindungen zu teilweise oder vollständig kohlenstoffgesättigten Polyepoxiden. Teilweise oder vollständig kohlenstoffgesättigte Polyepoxide sind solche Polyoxide, bei denen ein Teil oder alle der Epoxidgruppen mit Carbondioxid in 5-gliedrige zyklische Carbonatgruppen, den sogenannten 2-oxo-1,3-dioxolan-4-yl-Gruppen umgewandelt wurden. Die Amingruppen, welche den Aminwert von 150 bis 250 mg KOH/g Bindemittel bestimmen können als Substituent und/oder als Komponente der Polymerkette des Aminepoxidharzes anwesend sein.
  • Aminepoxidharze können zum Beispiel durch Reaktion aromatischer Epoxidharze mit primären und/oder sekundären Monoamiden und/oder Polyamiden sowie mit geeigneten Eduktverbindungen hergestellt werden, welche mindestens eine beta-Hydroxyethylurethangruppe oder beta-Hydroxypropylurethangruppe und mindestens eine weitere funktionelle Gruppe aufweisen. Die Reaktion kann in einer organischen Lösung oder in der Schmelze durchgeführt werden. Wird sie in einer organischen Lösung ausgeführt, dann können wassermischbare Lösungsmittel als Lösungen oder Lösungsmischungen verwendet werden, z. B. Alkohole wie Isopropanol, Isobutanol, n-Butanol; Glycolether wie z. B. Methoxypropanol, Butoxyethanol; Glycoletherester wie z. B. Butylglycolacetat, oder Lösungsmittel, die mit Wasser nicht mischbar sind, wie z. B. Xylol. Aromatische Epoxidharze sind aromatische Polyglycidylether, die eine Epoxidgruppe enthalten. Aromatische Polyglycidylether entstehen beispielsweise aus der Reaktion von Polyphenolen, vorzugsweise Diphenolen und insbesondere von polynuklearen Diphenolen mit Epichlorhydrin. Die aromatischen Epoxidharze, die vorzugsweise für die Synthese von Aminepoxidharzen verwendet werden sind diejenigen, oder die Mischung derjenigen, welche ein Epoxidgewichtsäquivalent und/oder Cyclocarbonatgewichtsäquivalent zwischen 170 und 1000 aufweisen. Bevorzugte handelsübliche aromatische Epoxidharze sind diejenigen, die hauptsächlich aus der Reaktion von Diphenylolpropan (Bisphenol A) mit Epichlorhydrin entstanden sind.
  • Die Monoamine und/oder Polyamine können, unabhängig von den primären und/oder sekundären Amingruppen, auch zusätzliche funktionelle Gruppen enthalten, vor allem Hydroxylgruppen und/oder tertiäre Amingruppen. Beispiele für Monoamide und/oder Polyamine mit primären und/oder sekundären Amingruppen und wahlweise weiteren funktionellen Gruppen sind Methylamin, Ethylamin, Propylamin, Butylamin, Octylamin, 2-Ethylhexylamin, Dimethylamin, Diethylamin, Dipropylamin, Dibutylamin, Methylbutylamin, Morpholin, Diethylaminethylamin, Dimethylaminpropylamin, Laurylpropyloldiamin, Diethylentriamin, N,N'-bis-(isohexyl)-1,6-Diaminhexan, Ethanolamin, Propanolamin, Ethylenglycol(2-aminethyl)ether, N-Methylaminethanol oder Diethanolamin, 1 : 2-Addukte aus diprimären Aminen wie 1,6-Diaminhexan oder 2-Methylpentamethylendiamin und Monoepoxiden wie z. B. etwa Glycidylether oder -ester oder -monoepoxyalkane. Die Eduktverbindungen mit mindestens einer beta-Hydroxyethylurethangruppe oder einer beta-Hydroxypropylurethangruppe und mindestens einer weiteren funktionellen Gruppe sind diejenigen, welche oben schon erklärt wurden. Bevorzugt werden solche Eduktverbindungen, die mindestens eine primäre oder sekundäre Amingruppe als diejenige aufweisen, die mindestens eine weitere funktionelle Gruppe darstellt. Sie können über letztere in die Aminepoxidharze eingebaut sein. Bevorzugte Beispiele sind das 1 : 2-Addukt aus 1 Mol Diethylentriamin und 2 Mol Ethylencarbonat oder Propylencarbonat sowie das 1 : 2-Addukt aus 1 Mol Triethylentetraamin und 2 Mol Ethylencarbonat oder Propylencarbonat.
  • Die CED-Bindemittel können nach einem theoretischen Neutralisierungsgrad von beispielsweise 10 bis 100% mit einer Säure neutralisiert werden und mit Wasser in eine wässrige Dispersion oder Lösung umgewandelt werden mit einem Gehalt an Harzfeststoffe von z. B. 30 bis 50 Gew.-%. Um eine ausreichende Wasserlöslichkeit zu erreichen (d. h. Wasserlöslichkeit oder Wasserdispersionsfähigkeit) reicht bereits ein geringer Grad an Neutralisation, z. B. bei einer Konzentration, die einem Säuregehalt von 40 meq/100 g CED-Bindemittel entspricht.
  • Die CED-Bindemittel können in Mengen von 3 bis 10 Gew.-% (bezogen auf das gesamte Gewicht der Harzfeststoffe) als Zusatzbindemittel in CED-Beschichiungszusammensetzungen zur Verbesserung der Tiefenwirkung solcher Zusammensetzungen verwendet werden. Deshalb ist es ein weiteres Ziel der Erfindung, CED-Beschichtungszusammensetzungen zu liefern, die 3 bis 10 Gew.-% von einem oder von mehreren CED-Bindemitteln enthalten, bezogen auf den gesamten Gehalt an Harzfeststoffen.
  • Die CED-Beschichtungszusammensetzungen gemäß der Erfindung sind wässrige Beschichtungszusammensetzungen mit einem gesamten Gehalt an Feststoffen von beispielsweise 10 bis 30 Gew.-%. Ein Teil der gesamten Feststoffe ist der Gehalt an Harzfeststoffen, und der andere besteht aus den wahlweisen Streckmitteln, Pigmenten und nichtflüchtigen Additiven, die in solchen Beschichtungszusammensetzungen eventuell und typischerweise verwendet werden. Der Gehalt an Harzfeststoffen selbst besteht gemäß der Erfindung aus einem oder mehreren CED-Bindemitteln, einer oder mehrerer kathodisch abscheidbarer Bindemittel, die sich von den CED-Bindemittel gemäß der Erfindung unterscheiden (hiernach als „kathodisch abscheidbare Bindemittel" bezeichnet) und aus wahlweise anwendbaren Additiven, wie z. B. Pigmentpastenharze, Vernetzungsmittel und nichtionisierende Harze. Die kathodisch abscheidbaren Bindemittel können selbstvernetzend oder extern vernetzend sein, und sie enthalten keine beta-Hydroxyethylurethangruppen oder beta-Hydroxypropylurethangruppen.
  • Der Gehalt an Harzfeststoffen einer typischen CED-Beschichtungszusammensetzung gemäß der Erfindung kann z. B. 3 bis 10 Gew.-% CED-Bindemittel betragen, 50 bis 97 Gew.-% kathodisch abscheidbare Bindemittel, 0 bis 40 Gew.-% Vernetzungsmittel und 0 bis 10 Gew.-% nichtionisierende Harze. Der bevorzugte Gehalt an Harzfeststoffen beträgt 3 bis 10 Gew.-% CED-Bindemittel, 50 bis 87 Gew.-% kathodisch abscheidbare externe Vernetzungsbindemittel, 10 bis 40 Gew.-% Vernetzungsbindemittel und 0 bis 10 Gew.-% nichtionisierende Harze.
  • Bei den kathodisch abscheidbaren Bindemitteln handelt es sich vorzugsweise um diejenigen Bindemittel, die kationische Gruppen enthalten oder solche Gruppen, die in kationische Gruppen umgewandelt werden können, wie z. B. Amingruppen, Ammongruppen (z. B. vierfaches Ammonium), Phosphongruppen und/oder Sulphongruppen. Bevorzugt werden Bindemittel mit alkalischen Gruppen, mit ganz besonderer Bevorzugung von stickstoffhaltigen alkalischen Gruppen, wie z. B. primäre, sekundäre und/oder tertiäre Amingruppen, deren Aminwert z. B. zwischen 20 und 250 mg KOH/g Bindemittel liegt. Diese Gruppen können in vierfacher Form vorliegen, oder sie werden mit Hilfe eines Neutralisierungsmittels, wie z. B. Milchsäure, Ameisensäure, Essigsäure und Methansulfonsäure in kationische Gruppen umgewandelt. Die in kationische Gruppen umwandelbaren Gruppen können in ihrem vollständig oder teilweise neutralisierten Zustand vorhanden sein.
  • Die gewichtsbezogene durchschnittliche molekulare Masse (Mw) der kathodisch abscheidbaren Bindemittel liegt vorzugsweise zwischen 300 und 10000. Die Bindemittel können selbstvernetzende oder vorzugsweise extern vernetzende Bindemittel sein und funktionelle Gruppen beinhalten, die in der Lage sind, chemische Vernetzungen zu bilden, insbesondere Hydroxylgruppen, zu Beispiel entsprechend einem Hydroxylwert von 30 bis 300, vorzugsweise von 50 bis 250 mg KOH/g Bindemittel. Die kathodisch abscheidbaren Bindemittel können nach Vervierfachung oder Neutralisierung von mindestens einem Teil der alkalischen Gruppen in die wässrige Phase umgewandelt werden. Beispiele für geeignete kathodisch abscheidbare Bindemittel sind Amin(meth)aclylatharze, Aminpolyurethanharze, Polybutadienharze, die Amingruppen enthalten, Reaktionsprodukte von Epoxidharzcarbondioxidamin und vor allem Aminepoxidharze, z. B. Aminepoxidharze mit doppelten Endbindungen oder Aminepoxidharze mit primären OH-Gruppen.
  • Zu den Beispielen für geeignete Vernetzungsmittel, die in CED-Beschichtungszusammensetzungen benutzt werden können zählen Aminoplastharze, Vernetzungsmittel mit doppelten Endbindungen, Polyepoxidverbindungen, Vernetzungsmittel mit Gruppen, die eine Umveresterung und/oder Umamidierung ermöglichen, und insbesondere Polyisocyanate, die durch solche Verbindungen blockiert sind, die eine aktive Wasserstoffgruppe enthalten. Zu den Beispielen für Verbindungen mit einer aktiven Wasserstoffgruppe zählen Monoalkohole, Glycolether, Ketoxime. Lactame, Malonsäureester und Acetessigester.
  • Die CED-Bindemittel sowie die kathodische abscheidbaren Bindemittel können in CED-Bindemitteldispersionen umgewandelt werden und als solche für die Herstellung der CED-Beschichtungszusammensetzungen gemäß der Erfindung verwendet werden. Die Bindemittel können als separate Dispersionen oder in Form einer CED-Dispersion verwendet werden, die sowohl CED-Bindemittel als auch kathodisch abscheidbare Bindemittel enthalten. Die Herstellung von CED-Dispersionen ist den Fachleuten bekannt. CED-Dispersionen können zum Beispiel durch Umwandlung von CED-Bindemitteln in eine wässrige Dispersion hergestellt werden, indem man eine Säure neutralisiert und mit Wasser verdünnt. Die CED-Bindemittel und/oder die kathodisch abscheidbaren Bindemittel können dadurch in einer Mischung mit Vernetzungsmitteln vorhanden sein und zusammen mit letzterer in eine wässrige Dispersion umgewandelt werden. Organische Lösungsmittel können, wo sie vorhanden sind entfernt werden, z. B. durch Vakuumdestillation, und zwar vor oder nach der Umwandlung in die wässrige Dispersion, bis der gewünschte Gehalt erreicht ist.
  • Das aufeinander folgende Entfernen kann zum Beispiel vermieden werden, wenn die CED-Beschichtungsbindemittel im Zustand der schwachen Lösung oder im lösungsmittelfreien Zustand neutralisiert werden, zum Beispiel durch ein Neutralisationsmittel im Zustand einer lösungsmittelfreien Schmelze und durch anschließende Umwandlung mit Wasser in die CED-Beschichtungsbindemitteldispersion. Ebenso ist es möglich, das Entfernen von organischen Lösungsmitteln zu vermeiden, wenn die CED-Beschichtungsbindemittel als Lösung in einem oder mehreren olefinisch ungesättigten Monomeren geladen werden, die durch Polymerisation freier Radikale polymerisierbar sind und die Lösung danach in eine wässrige Dispersion umgewandelt wird durch Neutralisieren mit einem Neutralisierungsmittel und durch Verdünnung mit Wasser und mit darauf folgender späterer Radikalpolymerisation des Monomers/der Monomere.
  • Die CED-Beschichtungszusammensetzungen können Additive enthalten, die insbesondere für CED-Beschichtungszusammensetzungen bekannt sind, zum Beispiel in Beträgen von 0,1 bis 5 Gew.-% bezogen auf die Harzfeststoffe. Beispiele sind Benetzungsmittel, Neutralisierungsmittel, Ausgleichsmittel, Katalysatoren, Korrosionsinhibitoren, Entschäumungsmittel, Lichtschutzmittel, Antioxidantien, Lösungsmittel und herkömmliche Additive gegen Kraterbildung.
  • Die CED-Beschichtungszusammensetzungen können Pigmente und/oder Streckmittel enthalten, müssen dies aber nicht. Das Gewichtsverhältnis Pigmente plus Streckmittel/Harzfeststoffe der CED Beschichtungszusammensetzungen liegt beispielsweise zwischen 0 : 1 und 0,8 : 1, und bei pigmentierten Zusammensetzungen von CED-Beschichtungen vorzugsweise zwischen 0,05 : 1 und 0,4 : 1. Beispiele für Pigmente und Streckmittel sind die herkömmlichen anorganischen und/oder organischen Farbpigmente und/oder Pigmente und/oder Streckmittel mit Eigenschaften besonderer Effekte, wie z. B. Titandioxid, Eisenoxidpigmente, Ruß, phthalocyaninblaue Pigmente, Chinacridonpigmente, Metallpigmente, Interferenzpigmente, Kaolin, Talk, Silicondioxid oder Korrosionsschutzpigmente.
  • Die CED-Beschichtungszusammensetzungen können entsprechend der bekannten Prozesse zur Vorbereitung von CED-Bädern hergestellt werden, d. h., grundsätzlich mit Hilfe des sogenannten Einkomponentenprozesses ebenso wie mit Hilfe des Zweikomponentenprozesses.
  • Die CED-Beschichtungszusammensetzungen nach dem Einkomponentenprozess können beispielsweise durch Dispersion der Pigmente und/oder Streckmittel in einem Teil des Binde- und/oder Vernetzungsmittels und durch anschließendes Vermahlen beispielsweise in einer Kugelmühle hergestellt werden; danach wird dieser Herstellungsprozess dadurch abgeschlossen, dass man dieses Mahlgut mit dem anderen Teil des Bindemittels und/oder Vernetzungsmittels vermischt. Die Zusammensetzung der CED-Beschichtung kann dann aus diesem Material nach der Neutralisierung durch Verdünnung mit Wasser hergestellt werden.
  • CED-Beschichtungszusammensetzungen können beispielsweise auch nach dem Zweikomponentenprozess hergestellt werden, indem man eine pigmentierte CED-Beschichtungszusammensetzung aus einer Bindemitteldispersion vorbereitet, indem man sie mit einer separaten Pigmentpaste mischt.
  • CED-Beschichtungszusammensetzungen gemäß der Erfindung können auch durch Zugabe eines CED-Bindemittels zu einer Zusammensetzung der CED-Beschichtungen hergestellt werden. Ein CED-Bindemittel, insbesondere in der Form einer CED-Bindemitteldispersion kann beispielsweise nachträglich zu einer CED-Beschichtungszusammensetzung hinzugegeben werden, die beschichtungsbereit ist, beispielsweise in dem Sinn, dass man ein Korrekturmittel hinzugibt, welches die Tiefenwirkung verbessert. Wird ein CED-Bindemittel nachträglich hinzugegeben, dann muss sichergestellt sein, dass die Zugabe einen Teil von 3 bis 10 Gew.-% des CED-Bindemittels der Harzfeststoffe der CED-Beschichtungszusammensetzung darstellt.
  • CED-Schichten können aus den CED-Beschichtungszusammensetzungen gemäß der Erfindung in herkömmlicher Weise auf elektrisch leitenden Substraten abgeschieden werden, zum Beispiel auf Metallsubstraten, die als Kathode geschaltet sind, beispielsweise mit einer trockenen Schichtstärke von 10 bis 30 μm und bei Objekttemperaturen von beispielsweise 150°C bis 190°C eingebrannt werden.
  • Die CED-Beschichtungszusammensetzungen gemäß der Erfindung sind durch ihr hervorragendes Verhalten bei der Tiefenwirkung gekennzeichnet und sind deshalb insbesondere zum Beschichten von dreidimensionalen Substraten mit Hohlräumen geeignet. Die CED-Beschichtungszusammensetzungen gemäß der Erfindung zum Beschichten eignen sich daher insbesondere im Automobilsektor, beispielsweise zum Grundieren mit Korrosionsschutz bei Automobilkarosserien oder Autoteilen.
  • BEISPIELE
  • BEISPIEL 1 (Vergleichs-Beispiel)
  • 220 g Nonylphenol (1 Mol), 130 g Diethylaminpropylamin (1 Mol) und 100 g
  • Toluol wurden gemischt und auf 75°C erhitzt. 33 g Paraformaldehyd (91%, 1 Mol) wurden hinzugegeben, während die Charge leicht gekühlt wurde. Nach dem Herausdestillieren von 21 g Reaktionswasser durch azeotrope Destillation wurde das Toluol unter Vakuum herausdestilliert. Nach Verdünnung mit 167 g Diethylenglycol-dimethylether wurden 304 g (1 Mol) Toluoldiisocyanat, das mit 2- Ethylhexanol halb blockiert war der Lösung bei 30°C bis 40°C hinzugegeben und reagierten bei 40°C bis ein NCO-Wert von 0 erreicht war.
  • 835 g der so erzielten Lösung wurden mit einer Lösung von 475 g eines Epoxidharzes auf Bisphenol A – Basis (epoxyäquivalentes Gewicht 475) in 200 g Propylenglycol-Monomethylether umgewandelt bis ein Epoxywert von 0 erreicht war.
  • 1240 g der so erzielten Lösung wurden durch Hinzugeben von Ameisensäure und entionisiertem Wasser in eine wässrige Lösung mit 15 Gew.-% umgewandelt, die einen Säuregehalt von 34 Milliäquivalenten pro 100 g Feststoffe aufwies.
  • In einem 10-l-Bad mit der so erzielten CED-Klarschicht wurde ein Tiefenwirkungskasten, zusammengesetzt aus Testblechen aus Karosseriestahl und als Kathode geschaltet, in 27 cm Tiefe untergetaucht und bei einer Abscheidungsspannung von 300 V während 2 Minuten bei 30°C beschichtet und dann bei 180°C (Objekttemperatur) nach dem Reinigen mit entionisiertem Wasser eingebrannt. Das Beschichtungsergebnis wurde nach den VDA-Empfehlungen 621–180 analysiert. Die CED-Schichtdicke an der Außenseite des Tiefenwirkungskastens betrug 20 μm. Die 5 μm-Grenze, die als Maß für die erzielte Tiefenwirkung der inneren Schichtstärke diente betrug 11,5 ein.
  • BEISPIEL 2
  • 176 g (2 Mol) Ethylencarbonat wurden zu 146 g (1 Mol) Triethylentetraamin bei einer maximalen Temperatur von 60°C hinzugegeben und bei 100°C quantitativ umgewandelt. Danach wurde die Charge mit 138 g Methoxypropanol verdünnt.
  • 460 g der so erzielten Lösung wurden mit 646 g Methoxypropanol, 247 g Wasser, 210 g (2 Mol) Diethanolamin und 130 g (1 Mol) Diethylaminpropylamin gemischt. 998 g eines Epoxidharzes auf Bisphenol A-Basis (epoxyäquivalentes Gewicht 190) wurden der Mischung während 1 Stunde langsam hinzugegeben und wurden quantitativ bei 70°C umgewandelt, bis ein Epoxidwert plus Aminwert = 3,45 erreicht war. Durch Hinzugeben von Ameisensäure und entionisiertem Wasser wurden ein Feststoffgehalt von 15 Gew.-% und ein Säuregehalt von 50 meq pro 100 g Feststoffe erzielt.
  • BEISPIEL 3
  • 500 ml wurden den 10 l der CED-Klarschicht von Beispiel 1 entnommen und wurden durch 500 ml des in Beispiel 2 erzielten Produktes ersetzt. Nach gründlichem Mischen wurde der CED-Beschichtungsprozess mit den so erzielten 10 l des CED-Bades unter den in Beispiel 1 beschriebenen Bedingungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Beschichtung wurden wie in Beispiel 1 analysiert. Die CED-Schichtstärke auf den Außenseite des Tiefenwirkungskastens betrug 20 μm. Die 5 μm-Grenze, die als Maß für die erzielte Tiefenwirkung der inneren Schichtstärke diente betrug 18 cm.

Claims (6)

  1. Beschichtungszusammensetzung für eine kathodische Elektroablagerung, welche mindestens ein polymeres Bindemittel enthält mit einer zahlenmäßigen durchschnittlichen molekularen Masse von 1000 bis 3000, mit einem Aminwert von 150 bis 250 mg KOH/g Bindemittel und mit 50 bis 230 Milliäquivalente/100 g Bindemittel aus beta-Hydroxyalkylurethangruppen mit der Formel HOCnH2nOC(O)NH- wobei n = 2 bis 3 ist, und wobei mindestens ein polymeres Bindemittel in einer Menge von 3 bis 10 Gew.-% vorhanden ist, bezogen auf die gesamten Harzfeststoffe in dieser Zusammensetzung.
  2. Beschichtungszusammensetzung für eine kathodische Elektroablagerung gemäß Anspruch 1, bei welcher mindestens ein polymeres Bindemittel aus einem Aminepoxypolymer besteht.
  3. Verfahren für die Beschichtung bzw. das Lackieren von elektrisch leitenden Substraten durch eine kathodische Elektroablagerung, welches die Schritte für das Auftragen einer Beschichtung für eine kathodische Elektroablagerung auf eine Substratoberfläche umfasst, wobei jene Beschichtung mindestens ein polymeres Bindemittel enthält mit einer zahlenmäßigen durchschnittlichen molekularen Masse von 1000 bis 3000, mit einem Aminwert von 150 bis 250 mg KOH/g Bindemittel und mit 50 bis 230 Milliäquivalente/100 g Bindemittel aus beta-Hydroxyalkylurethangruppen mit der Formel HOCnH2nOC(O)NH- wobei n = 2 bis 3 ist, und wobei mindestens ein polymeres Bindemittel mit einer Menge von 3 bis 10 Gew.-% vorhanden ist, bezogen auf die gesamten Harzfeststoffe in dieser Zusammensetzung; und daraufhin ein Backen des beschichteten Substrats.
  4. Verfahren gemäß Anspruch 3, bei welchem mindestens ein polymeres Bindemittel aus einem Aminepoxypolymer besteht.
  5. Verfahren gemäß Anspruch 3 oder 4, bei welchem die Substrate dreidimensionale Substrate sind, welche wahlweise Hohlräume enthalten.
  6. Verfahren gemäß Anspruch 5, bei welchem die dreidimensionalen Substrate Kraftfahrzeug-Karosserien und Teile derselben sind.
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