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Fachgbiet
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Diese
Erfindung betrifft chirurgische Ultraschallsysteme und spezieller
einen Kundenwunsch-Handgerät-Steckverbinder
zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen einem chirurgischen
Instrument und einer Stromversorgung, beispielsweise einem Generator,
zur Stromversorgung des Handgerätes.
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Hintergrund
der Erfindung
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Es
ist bekannt, daß elektrische
Skalpelle und Laser als chirurgische Instrumente verwendet werden
können,
um eine Doppelfunktion zu erfüllen, nämlich die
gleichzeitige Durchführung
von Schnitten in weichem Gewebe und Blutstillung durch die Kauterisierung
von Gewebe und Blutgefäßen. Bei
solchen Instrumenten werden jedoch zur Durchführung der Koagulation sehr
hohe Temperaturen angewandt, welche sowohl eine Verdampfung und
Rauch als auch ein Verspritzen hervorrufen, wodurch die Gefahr der
Ausbreitung von Infektionskrankheiten unter dem Personal im Operationsraum
wächst.
Weiterhin führt
die Anwendung solcher Instrumente oft zu relativ großen Bereichen
thermisch geschädigten Gewebes.
Daher bevorzugt man die Anwendung von Instrumenten, welche diese
Nachteile nicht aufweisen.
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Das
Schneiden und Kauterisieren von Gewebe mittels chirurgischer Messer,
welche durch Ultraschall-Antriebsmechanismen mit hoher Geschwindigkeit
in Schwingungen versetzt werden, sind ebenfalls wohlbekannt. Ein
Bauteil dieses Typs von Systemen ist ein Ultraschallgenerator, welcher
ein elektrisches Signal mit ganz bestimmten Werten von Spannung,
Strom und Frequenz erzeugt. Der Generator ist durch ein Kabel mit
einem Handgerät
verbunden, welches piezokeramische Elemente enthält, die einen Ultraschallwandler
bilden. Als Reaktion auf die Betätigung
eines Schalter am Handgerät
oder eines Fußschalters,
der durch ein anderes Kabel mit dem Generator verbunden ist, wird
das Generatorsignal am Wandler angelegt, so daß dessen Elemente in Longitudinalschwingungen
versetzt werden. Eine Halterung verbindet den Wandler mit einem
chirurgischen Messer, welches somit mit Ultraschallfrequenz schwingt,
wenn das Generatorsignal am Wandler anliegt. Die Halterung ist so
konstruiert, daß sie
bei einer ausgewählten
Frequenz in Resonanz gerät,
wodurch die vom Wandler erzeugte Bewegung verstärkt wird. Eine Steckverbinder-Baugruppe dient dazu, das
Handgerät
elektrisch mit dem Generator zu verbinden, um den Wandler im Handgerät mit Energie
zu versorgen und die erforderlichen mechanischen Schwingungen zu
erzeugen. Typischerweise hat der verwendete Steckverbinder eine
allgemeine Form, so daß eine
Anzahl von Handgeräten
verschiedener Hersteller zu einem bestimmten Generator eines bevorzugten
Typs paßt.
Der Steckverbinder weist oft eine Anzahl elektrischer Stifte auf,
die einen elektrischen Kontakt zwischen dem Handgerät und einer passenden
elektrischen Aufnahme, welche im Generator vorgesehen ist, herstellen.
Die elektrischen Stifte sind in Abhängigkeit vom Anwendungsfall
in verschiedenen Mustern angeordnet, und sehr oft haben die elektrischen
Stifte sehr kleine Durchmesser und sind daher relativ zerbrechlich.
Wenn man versucht, den Steckverbinder in eine entsprechende Aufnahme des
Generators zu stecken, ohne daß die
leitfähigen Stifte
und die dazu passende Aufnahme exakt ausgerichtet sind, dann werden
die elektrischen Stifte verbogen oder beschädigt.
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Die
meisten Typen medizinischer Steckverbinder und der dazu passenden
Aufnahmen haben jeweils zwei Sätze
elektrischer Stifte mit zwei unterschiedlichen Funktionen. Sie umfassen
jeweils einen nicht isolierten Satz von Kontakten (Stifte/Kontakte), welche
auf Erde bezogen sind sowie einen Patientensatz von Kontakten (Stifte/Aufnahmen).
Der Satz Kontakte jeder der Gruppen ist durch ein Trennelement körperlich
und elektrisch von der anderen Gruppe getrennt. Diese Trennung ergibt
elektrische Sicherheit. Jedoch wird eine wirksame elektrische Trennung
nicht erreicht, wenn der Steckverbinder nicht genau in der Aufnahme
sitzt.
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Das
US-Patent Nr. 4.974.075 beschreibt einen elektrischen Steckverbinder
zum elektrischen Verbinden einer Bildaufnahme-Einheit und eines Systems
zur Bearbeitung der von dort gelieferten Signale. Die Signalkabel
sind in Gruppen unterteilt, so daß sich Signale verschiedener
Gruppen nicht wesentlich untereinander stören. Die Gruppen der Kabel
sind durch Abschirmelemente abgeschirmt.
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Es
besteht daher ein Bedürfnis
zur Schaffung eines Steckverbinders, welcher derart konstruiert
ist, daß die
Einsteckmöglichkeiten
zwischen dem Generator und dem Handgerät begrenzt sind, so daß nur ein
Handgerät
eines bevorzugten Typs zum Generator-Anschluß genau ausgerichtet werden
kann und dort paßt,
um auf diese Weise eine optimale Leistung und ebensolche Ergebnisse
zu erzielen.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Durch
die vorliegende Erfindung wird ein Steckverbinder geschaffen, der
zum Einführen
in eine komplementäre
Aufnahme eingerichtet ist, um ein Instrument elektrisch mit einer
Stromversorgung zu verbinden, wobei der Steckverbinder umfaßt: eine Außenhülse mit
einem ersten Ende und einem entgegengesetzten zweiten Ende; eine
Innenwand, die sich zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende
quer durch die Außenhülse erstreckt
und eine Vielzahl durchgehender erster und zweiter Öffnungen
aufweist; eine Vielzahl erster elektrischer Leiter, welche sich
durch die Vielzahl erster Öffnungen
erstrecken, wobei die ersten elektrischen Leiter elektrisch mit
dem Instrument verbunden sind; eine Vielzahl zweiter elektrischer
Leiter, welche sich durch die Vielzahl zweiter Öffnungen erstrecken, wobei
die zweiten elektrischen Leiter elektrisch mit dem Instrument verbunden
sind und eine innerhalb der Außenhülse angeordnete
Isolationsbarriere, welche sich zumindest entweder von einer ersten
oder von einer zweiten Fläche
der Innenwand aus erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß jeder
der ersten elektrischen Leiter eine erste Länge und jeder der zweiten elektrischen
Leiter eine zweite Länge
hat, wobei die erste Länge
größer ist
als die zweite Länge
und die Isolationsbarriere jeden der ersten elektrischen Leiter von
jedem der zweiten elektrischen Leiter über die ganze Länge der
zweiten elektrischen Leiter trennt, wobei ferner die ersten elektrischen
Leiter isolierte Kontakte umfassen, welche dem Antrieb des Instrumentes
dienen und die zweiten elektrischen Leiter nicht isolierte Kontakte
umfassen, welche mit dem Erdpotential verglichen werden und dazu
dienen, die Anwesenheit des paßfähig in der
Aufnahme aufgenommenen Instrumentes festzustellen, indem die Anwesenheit
des Instrumentes nicht festgestellt wird bis die kürzeren zweiten
elektrischen Leiter in die Aufnahme eingeführt sind.
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Das
Instrument kann ein chirurgisches Handgerät sein. Vorzugsweise besteht
das Handgerät
aus einem Ultraschall-Schneidinstrument zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit
bei chirurgischen Eingriffen, indem durch die Verwendung eines präzise gesteuerten
Ultraschall-Schwingmessers
oder -skalpells gleichzeitig das weiche Gewebe geschnitten sowie
die kleinen und großen
Blutgefäße kauterisiert werden.
Die Stromversorgung kann aus einem Ultraschallgenerator bestehen,
welcher derart konstruiert ist, daß er ein elektrisches Signal
mit ganz bestimmten Werten von Spannung, Strom und Frequenz erzeugt.
Das elektrische Generatorsignal wird an einen Wandler angelegt,
der sich in dem Handgerät
befindet, wodurch eine Longitudinalschwingung des Elementes im Handgerät bewirkt
wird. Ganz speziell ist der Wandler über ein Element mit dem chirurgischen Messer
verbunden, so daß dieses
mit Ultraschallfrequenz schwingt, wenn das Generatorsignal am Wandler
anliegt. Die Anordnung ist derart konstruiert, daß sie bei
einer gewählten
Frequenz in Resonanz gerät,
so daß die
vom Wandler angeregte Bewegung verstärkt wird.
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Die
Steckverbinder-Baugruppe nach der vorliegenden Erfindung kann auch
ein erstes Element aufweisen, das an einem zum Handgerät entgegengesetzten
Ende des Kabels angeschlossen ist. Das erste Element besteht aus
einem teilweise hohlen Element zum Führen der Drähte des Kabels durch das erste
Element sowie in den Steckverbinder, wenn dieser mit dem ersten
Element dicht gekoppelt wird. Das erste Element hat eine Anzahl
Merkmale, welche es dem Benutzer ermöglichen, dasselbe sicher zu
ergreifen. An einem Ende trägt
das erste Element eine elastische Einfassung mit einem eingeformten
Hohlraum. Dieser Hohlraum ist dazu bestimmt, das zweite Ende des
Steckverbinders aufzunehmen. Die elastische Einfassung legt sich
dicht um den Steckverbinder, um die elektrischen Drähte des
Kabels abzuschirmen.
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Das
erste Element kann auch einen elastischen Arm aufweisen, der sich
von diesem aus erstreckt und das erste Element mit einer Endkappe verbindet.
Die elastischen Eigenschaften des Armes ermöglichen eine Handhabung und
ein Biegen der Endkappe, so daß diese
zum ersten Ende des Steckverbinders ausgerichtet und in dieses eingesetzt
werden kann. Die Endkappe ist an einem Ende mit Konturen versehen,
so daß der
Benutzer sie ergreifen kann, und das entgegengesetzte Ende der Endkappe weist
einen elastischen Flansch auf. Der elastische Flansch ist derart
bemessen, daß er
in dem am ersten Ende des Steckverbinders ausgebildeten Hohlraum
aufgenommen werden kann, um sicherzustellen, daß eine zusammengedrückte Abdichtung
entsteht, wenn die Endkappe in den Steckverbinder eingesetzt wird.
Diese Abdichtung ist ein fakultatives Merkmal, welches höchst erwünscht ist,
da die chirurgischen Instrumente einschließlich Kabel und Steckverbinder-Baugruppe
nach der vorliegenden Erfindung nach dem chirurgischen Eingriff
typischerweise einem Reinigungsprozeß unterworfen werden, bei welchem
eine Reinigungslösung
als Bad für
die Instrumente verwendet wird. Diese Reinigungslösung wirkt
oft korrodierend und kann innere Bauteile des Steckverbinders beschädigen, wenn
sie ihr wiederholt ausgesetzt werden. Vorteilhafterweise sind das
erste Element mit dem elastischen Arm und der Endkappe aus einem
Stück geformt
und zwar vorzugsweise aus geeigneten Kunststoffmaterialien, welche
die für
den normalen Gebrauch erforderliche Elastizität und Festigkeit aufweisen.
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Der
Steckverbinder besteht vorzugsweise aus einem starren Kunststoffteil,
welches am ersten Ende die Drähte
des elektrischen Kabels aufnimmt. Der Steckverbinder hat eine Außenhülse und
weist eine Innenwand auf, die im Steckverbinder angeordnet ist.
Die Innen wand erstreckt sich in der Außenhülse und ist dazu bestimmt,
den Steckverbinder in einen ersten Hohlraum, der sich zum ersten
Ende hin erstreckt, und einen zweiten Hohlraum, der sich zum zweiten
Ende hin erstreckt, zu unterteilen. Vorzugsweise durchquert die
Innenwand die Außenhülse, so daß sie im
wesentlichen senkrecht zur Innenfläche der Außenhülse verläuft. Die Innenwand hat eine Vielzahl
erster Öffnungen,
welche durch sie hindurch geformt sind, um erste elektrische Leiter
(erste Stifte) aufzunehmen, sowie eine Vielzahl zweiter Öffnungen,
welche durch sie hindurch geformt sind, um zweite elektrische Leiter
(zweite Stifte) aufzunehmen. Die genaue Anzahl und Anordnung der
ersten und zweiten Öffnungen
wird in Abhängigkeit
vom speziellen Anwendungsfall variieren. Die elektrischen Leiter
haben eine solche Länge,
daß sich
ein Teil eines jeden Leiters in den ersten und den zweite Hohlraum
hinein erstreckt.
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Entsprechend
einem Aspekt der vorliegenden Erfindung weist der Steckverbinder
eine Isolationsbarriere auf welche vorzugsweise in andere Teile des
Steckverbinders integriert ist. Die Isolationsbarriere besteht aus
einem Element, das an beiden Flächen
der Innenwand angeformt ist, so daß ein erster Abschnitt der
Isolationsbarriere im ersten Hohlraum angeordnet ist und sich zum
ersten Ende hin erstreckt. Ein zweiter Abschnitt der Isolationsbarriere ist
im zweiten Hohlraum angeordnet und erstreckt sich zum zweiten Ende
des Steckverbinders hin. Vorzugsweise verläuft die Isolationsbarriere
im wesentlichen senkrecht zur Innenwand. Die Isolationsbarriere
bildet eine isolierende Wand zwischen der ersten und der zweiten
elektrischen Schaltung, die vom Steckverbinder umschlossen sind.
Spezieller erstreckt sich die Isolationsbarriere zwischen den Wänden der
Außenhülle des
Steckverbinders und dient dazu, die ersten leitfähigen Stifte von den zweiten leitfähigen Stiften
zu trennen. Im zweiten Hohlraum sind die ersten und die zweiten
leitfähigen
Stifte typischerweise mit anderen elektrischen Vorrichtungen verbunden,
beispielsweise mit einem EEPROM, und daher ist die Isolationsbarriere
dazu bestimmt, diese elektrischen Vorrichtungen von einander zu
trennen.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist der Steckverbinder ein Keilmerkmal
auf, das auf der Außenfläche des
Steckverbinders ausgebildet ist. Das Keilmerkmal ist eine langgestreckte,
eingerückte
ebene Fläche,
welche auf der Außenfläche des
Steckverbinders ausgebildet ist. Das Keilmerkmal richtet den Steckverbinder aus,
so daß er
nur in einer bestimmten Weise elektrisch in die paßfähige Aufnahme
eingesteckt werden kann. Dadurch wird sichergestellt, daß die ersten
und zweiten leitfähigen
Stifte exakt in die elektrischen Aufnahmen eingepaßt werden.
Dies schließt
das Risiko aus, daß der
Steckverbinder unrichtig und mit Gewalt in den Generator eingepaßt wird,
was dazu führt,
daß die
leitfähigen
Stifte beschädigt,
d.h. verbogen werden. Die Isolationsbarriere ergibt auch eine eindeutige
Schlüsselfunktion,
indem die paßfähige Aufnahme
der Isolationsbarriere entsprechen muß, wenn der Steckverbinder
dort eingesteckt wird. Mit anderen Worten: Die paßfähige Aufnahme
muß einen
eingeformten Schlitz oder dergleichen aufweisen, um die Isolationsbarriere
aufzunehmen.
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Nach
noch einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung ergibt der
vorliegende Steckverbinder eine verbesserte Trennung zwischen dem nicht
isolierten Satz von Kontakten (Stift/Aufnahmen) und dem isolierten
Satz von Kontakten (Stifte/Aufnahmen). Bei einer Ausführngsform
geschieht dies durch Verminderung der Längen eines Satzes der elektrischen
Stifte, nämlich,
die nicht isolierten Stifte werden tiefer in den Steckverbinder
versenkt, so daß die
isolierten Stifte zuerst in die entsprechenden isolierten Aufnahmen
eingepaßt
werden. Infolge der elektrischen Anordnung des Steckverbinders wird solange
kein elektrischer Strom an das Handgerät geliefert, bis die nicht
isolierten Stifte in die entsprechenden nicht isolierten Aufnahmen
eingepaßt
werden. Dies erfordert, daß der
Steckverbinder weiter in die Aufnahme hineingeschoben wird, und
dies wiederum stellt sicher, daß eine
ordnungsgemäße elektrische
Verbindung hergestellt wird.
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Der
Steckverbinder nach der vorliegenden Erfindung ermöglicht ein
leichtes und bequemes Einpassen zwischen dem bevorzugten chirurgischen Schneidinstrument
und dem zugehörigen
bevorzugten Generator, welcher zum Gebrauch zusammen mit dem bevorzugten
chirurgischen Schneidinstrument bestimmt ist. Dadurch wird sichergestellt,
daß der
Generator zusammen mit demjenigen Handgerät verwendet wird, das dafür vorgesehen
ist, wodurch sich eine bevorzugte paßfähige Anordnung ergibt.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Die
vorgenannten und weitere Merkmale der vorliegenden Erfindung werden
aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung sowie aus den Zeichnungen
einer beispielhaften Ausführungsform
noch deutlicher werden, wobei die Zeichnungen darstellen:
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1 ist
eine perspektivische Explosivdarstellung einer Steckverbinder-Baugruppe
entsprechend einer beispielhaften Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung.
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2 ist
eine Seitenansicht eines beispielhaften Steckverbinders entsprechend
der vorliegenden Erfindung.
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3 ist
eine Stirnseitenansicht des Steckverbinders von 2 betrachtet
aus der Richtung der Pfeile 3 – 3
von 2.
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4 ist
eine Schnittansicht entlang der Linie 4 – 4 von 3 ohne darin
angeordneten elektrischen Leitern.
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5 ist
eine andere Seitenansicht des Steckverbinders von 2,
welche ein Merkmal der vorliegenden Erfindung zeigt.
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6 ist
ein Schnitt des Steckverbinders von 2 mit einer
Anzahl darin angeordneter elektrischer Leiter, wobei es sich nicht
um einen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung handelt.
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7 ist
ein Schnitt eines Steckverbinders entsprechend einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Beschreibung
beispielhafter Ausführungsformen
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Zuerst
wird auf 1 Bezug genommen, in welcher
eine beispielhafte Steckverbinder-Baugruppe entsprechend der vorliegenden
Erfindung dargestellt und allgemein mit 10 gekennzeichnet
ist. Die Baugruppe 10 weist ein Kabel 20 auf,
welches an einem Ende mit einem chirurgischen Instrument 300 (teilweise
dargestellt) und am anderen Ende 22 mit einem ersten Element
verbunden ist, das allgemein mit 30 bezeichnet ist.
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Das
Element 30 seinerseits ist mit einem Steckverbinder 100 verbunden.
Die Baugruppe 10, welche das Element 30 sowie
den Steckverbinder 100 umfaßt, kann in eine Steckdose 402 eines
Generators 400, vorzugsweise eines Ultraschallgenerators eingesteckt
werden. Ein erstes Ende 32 des ersten Elementes 30 nimmt
das Ende 22 des Kabels 20 auf und dient typischerweise
auch als Gehäuse
für andere
elektrische Bauteile (nicht dargestellt), um eine elektrische Verbindung
zwischen dem Kabel 20 und einem Steckverbinder 100 entsprechend
der vorliegenden Erfindung zu schaffen. Das erste Element 30 ist
zumindest teilweise hohl, so daß das
Kabel 20 zumindest teilweise hindurchpaßt, und es ermöglicht die
Anordnung anderer elektrischer Bauelemente im ersten Element 30.
Eine Außenfläche 31 des
ersten Elementes 30 ist vorzugsweise so geformt, daß sie vertiefte
Griffabschnitte 40 aufweist, welche vorzugsweise um 180° gegeneinander
versetzt sind (in 1 ist nur einer dargestellt).
Die vertieften Griffabschnitte 40 weisen vorzugsweise jeweils
eine Anzahl erhabener Rippen 42 auf, welche eine Friktions-Griff-Fläche bilden.
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Die
vertieften Griffabschnitte 40 sind als Griffvertiefungen
für den
Benutzer gedacht, so daß dieser
typischerweise einen Daumen im Kontakt mit einem der vertieften
Griffabschnitte 40 sowie einen oder mehrere Finger im Kontakt
mit dem anderen der vertieften Griffabschnitte 40 hat.
Beispielsweise kann der Benutzer mehrere Finger auf einem Abschnitt
gegenüber
dem Daumen-Abschnitt 40 plazieren, wobei der Zeigefinger
zur Achse des Elementes 30 ausgerichtet sein kann. Die
Größen, d.h.
die Längen
der vertieften Griffabschnitte 40 können untereinander unterschiedlich
sein. Beispielsweise kann einer der vertieften Griffabschnitte 40 vorzugsweise
eine größere Länge als
der andere vertiefte Griffabschnitt 40 haben. Bei der vorgesehenen
Verwendung des Systems 10 wird der Benutzer den Zeigefinger
im vertieften Griffabschnitt 40 mit der größeren Länge halten, da
es diese größere Länge dem
Zeigefinger erlaubt, daß er
entlang eines wesentlichen Teiles der Länge des ersten Elementes 30 positioniert
wird. Der Zeigefinger ergibt auf diese Weise eine Auflage nach Art des
Rückgrates,
und der Daumen legt sich bei einem solchen Greifvorgang an den kürzeren Griffabschnitt 40 an.
Die vertieften Griffabschnitte 40 gestatten es dem Benutzer,
das erste Element 30 zu erfassen und dasselbe zusammen
mit dem dort angebrachten Kabel 20 in einfacher Weise zu
handhaben.
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Das
dargestellte erste Element 30 hat eine allgemein abgeschrägte Form,
wobei die Abschrägung
zum ersten Ende 32 hin verläuft, wo das erste Ende 22 des
Kabels 20 aufgenommen wird. Im allgemeinen hat das erste
Element 30 eine Ringform mit der Ausnahme, daß die vertieften
Griffabschnitte 40 konkav sind. Das erste Element 30 hat
vorzugsweise ein elastisches Einfassungsteil 50, das am
zweiten Ende 34, welches dem ersten Ende 32 gegenüberliegt,
ausgebildet ist. Das elastische Einfassungsteil 50 ist
derart konstruiert, daß es
dicht mit dem Steckverbinder 100 zusammenpaßt, was
später
mit weiteren Details beschrieben werden wird. An der elastischen
Einfassung 50 hat das erste Element 30 vorzugsweise
ein größeres Innenvolumen,
so daß diese elastische
Einfassung 50 einen Teil des Endes 114 des Steckverbinders 100 in
der Weise aufnimmt, daß der
Steckverbinder 100 von der elastischen Einfassung 50 umschlossen
wird. Mit anderen Worten: Es wird ein Hohlraum 53 geformt
und von der elastischen Einfassung 50 begrenzt, welche
aus einer dünnen
Hülse von
Material besteht, in welcher das Ende 114 des Steckverbinders 100 plaziert
wird. Es dürfte
einleuchten, daß die
elastische Einfassung 50 vorzugsweise einen oder mehrere
Haltemerkmale) (nicht dargestellt) aufweist, wie beispielsweise
umlaufende Rippen, die auf einer Innenfläche 51 der elastischen
Einfassung 50 ausgebildet sind. Diese Haltemerkmale passen
mit komplementären
Haltemerkmalen 122 zusammen, welche auf der Außenfläche des
Steckverbinders 100 ausgebildet (2) und derart
konstruiert sind, daß sich
eine verbesserte Abdichtung zwischen dem ersten Element 30 und dem
Steckverbinder 100 ergibt.
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Das
erste Element 30 weist ferner einen elastischen Arm 60 auf,
der sich von der Außenfläche 31 des
ersten Elementes 30 aus erstreckt, und aus Gründen der
verbesserten Festigkeit ist er vorzugsweise zwischen den vertieften
Griffabschnitten 40 und dem Hohlraum 53 der elastischen
Einfassung 50 angeordnet. Der elastische Arm 60 dient
zum Verbinden des ersten Elementes 30 mit einer Endkappe 70, welche
zur Einpassung in das Ende 112 des Steckverbinders 100 bestimmt
ist, wobei dieses Ende entgegengesetzt zum Ende 114 liegt,
welches mit der elastischen Einfassung 50 gekoppelt ist
(wie es in 1 mit gestrichelten Linien angedeutet
ist). Die Endkappe 70 hat ein erstes Ende 72 und
ein zweites entgegengesetztes Ende 74, wobei der elastische Arm 60 mit
der Endkappe 70 in der Nähe des ersten Endes 72 angebracht
ist. Die Endkappe 70 weist einen Grundkörperabschnitt 76 mit
einem Flansch 78 am ersten Ende 72 auf. Der Grundkörperabschnitt 76 hat
eine Kontur, die vom Benutzer ergriffen wird, und weist daher zwei
einander gegenüberliegende,
vorzugsweise um 180° versetzte
vertiefte Griffabschnitte 80 auf. Die Griffabschnitte 80 ähneln den
Griffabschnitten 44, jedoch erstrecken sich die Griffabschnitte 80 vollständig bis
zum zweiten Ende 74. Die Griffabschnitte 80 haben
vorzugsweise auch eine untereinander identische Form und weisen
ferner eine Anzahl erhabener Rippen 82 auf, um den Benutzer beim
Ergreifen der Endkappe 70 zu unterstützen. Wiederum sind die Griffabschnitte 80 in
der Kontur zur Aufnahme von Daumen und Zeigefinger (oder anderen
Fingern des Benutzers) geformt.
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Die
Endkappe 70 ist vorzugsweise ein Massivkörper mit
Ausnahme des Flansches 78, der sich als Ringflansch vom
Massivkörper
der Endkappe 70 aus erstreckt. Der Flansch 78 hat
elastische Eigenschaften und weist an einem Ende eine Öffnung auf, so
daß sich
im Flansch 78 ein Hohlraum 79 ergibt. Der Flansch 78 hat
vorzugsweise einen Außendurchmesser,
welcher ein wenig kleiner ist als der Innendurchmesser des Endes 112 des
Steckverbinders 100, so daß der Flansch 78 im
Steckverbinder 100 aufgenommen wird, wenn sich die Endkappe 70 an den
Steckverbinder 100 anlegt, was später detailliert beschrieben
werden wird. Die Endkappe 70 ist auch als Saugkappe bekannt
und schützt
die elektrischen Bauteile im Steckverbinder 100 während der
Reinigungsprozesse nach dem chirurgischen Eingriff, indem sie dicht
in den Steckverbinder 100 hineinpaßt. Daher ist die Endkappe 70 auch
aus einem Material gefertigt, welches, eingesetzt in eine Vertiefung
im Steckverbinder, eine Kompressionsdichtung bildet und die elektrischen
Bauteile im Hohlraum schützt. Eine
herkömmliche
Saugkappe ist normalerweise vom Steckverbinder ge trennt und neigt
dazu, Mühe und
Schwierigkeiten zu verursachen. Die vorliegende Erfindung überwindet
diese Mängel,
indem die Saugkappe (die Endkappe 70) ein integraler Bestandteil der
Steckverbinder-Baugruppe und kein separates Bauteil ist. Es dürfte verständlich sein,
daß die
Endkappe 70 ein fakultatives Merkmal der vorliegenden Erfindung
ist.
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Das
erste Element 30 zusammen mit dem elastischen Arm 60 und
der Endkappe 70 sind vorzugsweise aus Kunststoff geformt,
beispielsweise aus Thermoplastwerkstoff. Spezieller ist das Kunststoffinaterial
zur Formung dieser Teile vorzugsweise ein elastisches gummiartiges
Material, und bei einer beispielhaften Ausführungsform sind die Teile nach einem
geeigneten Spritzgießverfahren
unter Verwendung eines flüssigen
Einspritzmaterials hergestellt. Die elastische Eigenschaft des erste
Elementes 30 stellt sicher, daß dieses dicht in den Steckverbinder 100 eingepaßt werden
kann. Der Arm 60 muß elastische
Eigenschaften haben, so daß er
leicht gebogen und derart gehandhabt werden kann, daß er zum Ende 112 des
Steckverbinders 100 ausgerichtet und die Endkappe 70 dort
eingeführt
werden kann. Zusätzlich
sollte auch die Einfassung 50 elastisch sein, so daß sie auf
das andere Ende 114 des Steckverbinders 100 passend
aufgesetzt werden kann, um eine Abdichtung zwischen der Einfassung
und dem Steckverbinder 100 zu erzielen. Nach noch einem
weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung ist die Endkappe 70 vorzugsweise
aus dem gleichen Material geformt, wie es für das erste Element 30 verwendet wird.
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Nun
wird auf die 2 bis 5 Bezug
genommen, in denen ein beispielhafter Handgeräte-Steckverbinder 100 dargestellt
ist. Der Steckverbinder 100 wird von einer Außenhülse 110 mit
einem ersten Ende 112 und einem entgegengesetzten zweiten
Ende 114 gebildet. Sowohl des erste Ende 112 als
auch das zweite Ende 114 sind zumindest teilweise offen
und ermöglichen
den Zugang zum Inneren 116 des Steckverbinders 100.
Die Außenhülse 110 hat
eine Innenfläche 118 und
eine Außenfläche 120. Bei
der dargestellten Ausführungsform
hat die Außenhülse 110 allgemein
eine Ringform und somit ist auch das Innere 116 allgemein
eine Ringkammer. Die Außenhülse 110 kann
man sich allgemein unterteilt in drei Abschnitte vorstellen, nämlich einen
ersten Abschnitt 130, einen zweiten Abschnitt 140 und
einen dritten Abschnitt 150, wobei der zweite Abschnitt 140 zwischen
dem ersten Abschnitt 130 und dem dritten Abschnitt 150 angeordnet
ist. Der zweite Abschnitt 140 ist ein Zwischenabschnitt
des Steckverbinders 100, wobei der erste Abschnitt 130 das
erste Ende 112 und der dritte Abschnitt 150 das
zweite Ende 114 aufweist.
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Wie
es später
mit weiteren Details beschrieben werden wird, ist der Durchmesser
des Steckverbinders 100 im zweiten Abschnitt 140 am
größten und
im dritten Abschnitt 150 am kleinsten. Der dritte Abschnitt 150 hat
eine Anzahl von Arretierungselementen, welche es ermöglichen,
daß das
zweite Ende 114 des Steckverbinders 100 dicht
in das erste Element 30 eingepaßt wird. Im einzelnen sind
auf der Außenfläche 120 durch
eine Vielzahl von Kanälen 124 zwischen
diesen und von diesen begrenzt eine Vielzahl von Rippen 122 ausgebildet.
Mit anderen Worten: Die Vielzahl der Kanäle 124 in Form von
Kerben begrenzt eine Vielzahl von Rippen 122. Wegen der
Ringform der Außenhülse 110 haben
die Vielzahl der Kanäle 124 und
der Rippen 122 ebenfalls Ringform. Die Vielzahl der Rippen 122 und
die Vielzahl der Kanäle 124 ergeben
Eingriffsflächen,
welche mit komplementären
Flächen
und Elementen zusammenwirken, so daß sich zwischen dem dritten
Abschnitt 150 und dem ersten Element 30 eine feste Passung
ergibt. Spezieller greifen die Rippen (nicht dargestellt) an der
Innenfläche 51 der
elastischen Einfassung 50 in die Vielzahl der Kanäle 124 ein,
um die elastische Einfassung 50 relativ zum Steckverbinder 100 zu
positionieren und zu halten. Vorzugsweise liegt daher die elastische
Einfassung an den oberen Flächen
der Vielzahl der Rippen 122 in einer Weise an, welche eine
Abdichtung bewirkt, wenn die elastische Einfassung 50 auf
den Steckverbinder 100 aufgesetzt ist.
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In
der Nähe
der innersten Rippe 122 des dritten Abschnittes 150 gegenüber dem
zweiten Ende 114 ist eine erste Schulter 152 ausgebildet.
Die erste Schulter 152 weist einen eingeformten Schulterkanal 154 auf.
Wiederum sind wegen der Ringform der Außenhülse 110 auch die erste
Schulter 152 und der Schulterkanal 154 (4)
ringförmig.
Die erste Schulter 154 wirkt vorzugsweise als eine Anschlagfläche zur
Positionierung des Steckverbinders 100 relativ zur elastischen
Einfassung 50, welche am zweiten Ende 114 befestigt
ist, und der Schulterkanal 154 kann als Eingriffskanal
zum Halten des Steckverbinders 100 und des ersten Elementes 30 dienen. Der
Innendurchmesser des dritten Abschnittes 150 ist vorzugsweise
gleichförmig
mit der Ausnahme, daß die
Innenfläche 118 des
Steckverbinders 100 am zweiten Ende 114 ein wenig vertieft
ist, wodurch der Innendurchmesser in diesem vertieften Abschnitt
ein wenig größer ist.
In der Nähe
des zweiten Endes 114 ist eine zweite Schulter 156 ausgebildet
und bildet eine Lippe 158. Die Lippe 158 hat eine
abgeschrägte Kante 160,
welche einen Teil des zweiten Endes 114 bildet. Die Lippe 158 ist
in entsprechender Weise ringförmig
und hat vorzugsweise einen Außendurchmesser,
der größer ist
als ein Außendurchmesser
einer beliebigen Rippe aus der Vielzahl der Rippen 122.
Die Lippe 158 kann daher als Haltelippe zum Halten des
Steckverbinders 100 an Ort und Stelle dienen.
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Der
zweite Abschnitt 140 des Steckverbinders 100 weist
eine Innenwand 142 auf, welche sich quer durch die Außenhülse 110 hindurch
erstreckt. Die Innenwand 142 weist eine Vielzahl erster Öffnungen 144 sowie
eine Vielzahl darin angebrachter zweiter Öffnungen 146 auf (siehe 3).
Bei der dargestellten Ausführungsform
haben sowohl die ersten als auch die zweiten Öffnungen 144 bzw. 147 einen runden
Querschnitt. Die ersten und die zweiten Öffnungen 144 und 146 schaffen
eine Verbindung zwischen dem ersten Abschnitt 130 und dem
dritten Abschnitt 150 des Steckverbinders 100 (4).
Mit anderen Worten: Das Innere 116 des Steckverbinders 100 ist
durch die Innenwand 142 unterteilt, und dieses Innere 116 ist
allgemein in einen ersten Innenhohlraum 117, der sich von
der Innenwand 142 zum ersten Ende 112 erstreckt,
und einen zweiten Innenhohlraum 119, der sich von der Innenwand 142 zum zweiten
Ende 114 erstreckt, unterteilt. Die Innenwand 142 hat
eine erste Fläche 143,
welche dem ersten Ende 112 zugewandt ist, und eine zweite
Fläche 145, welche
dem zweiten Ende 114 zugewandt ist, wobei sich die ersten
und zweiten Öffnungen 144 bzw. 146 von
der ersten Fläche 143 zur
zweiten Fläche 145 ganz
durch die Innenwand 142 erstrecken.
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Wie
in 3 dargestellt, wird die spezielle Anordnung der
ersten und zweiten Öffnungen 144 bzw. 146 vom
gewünschten
Anwendungsfall des Steckverbinders 100 abhängen. Allein
zu Zwecken der Illustration weist der beispielhafte Steckverbinder 100 vier
erste Öffnungen 144 auf,
die allgemein in einem Rautenmuster angeordnet sind, sowie drei
zweite Öffnungen 146,
bei denen die mittlere zweite Öffnung 146 ein
wenig zur Verbindungsachse der beiden anderen zweiten Öffnungen 146 versetzt
ist. Der Fachmann wird verstehen, daß die Anzahl der ersten und
zweiten Öffnungen 144 bzw. 146 und
deren Anordnung nicht kritisch für
die Realisierung der vorliegenden Erfindung ist und in starkem Maße von der genauen
Konstruktion des Handgerätes
und des komplementären
Generators 400 abhängen
wird.
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Entsprechend
einem Aspekt der vorliegenden Erfindung weist die Innenwand 142 eine
Isolationsbarriere auf, welche allgemein mit 180 bezeichnet ist
(4). Bei der dargestellten Ausführungsform umfaßt die Isolationsbarriere 180 tatsächlich einen Teil
der Innenwand 142 und verläuft im wesentlichen senkrecht
zur ersten und zweiten Fläche 143 bzw. 145 der
Innenwand 142. Die Isolationsbarriere 180 hat
einen ersten Abschnitt 182, der sich von der ersten Fläche 143 des
Grundkörpers 142 nach
außen erstreckt,
sowie einen zweiten Abschnitt 184, welcher sich von der
zweiten Fläche 145 des
Grundkörpers 142 nach
außen
erstreckt. Wie es am besten in den 3 und 4 dargestellt
ist, bildet die Isolationsbarriere 180 eine strukturelle
Barriere zwischen der Vielzahl erster Öffnungen 144 und der
Vielzahl zweiter Öffnungen 146,
um auf diese Weise erste elektrische Bauteile (nicht dargestellt),
die sich durch die ersten Öffnungen 144 erstrecken,
von zweiten elektrischen Bauteilen (nicht dargestellt), die sich durch
die zweiten Öffnungen 146 erstrecken,
elektrisch zu isolieren. Die Isolationsbarriere 180 hat
daher eine vorgegebene Größe und erstreckt
sich durch die volle Breite der Außenhülle 110, um sicherzustellen,
daß die
ersten Öffnun gen 144 von
den zweiten Öffnungen 146 getrennt
werden. Während 3 zeigt,
daß sich
die Isolationsbarriere 180 nur teilweise durch die Öffnung der
Außenhülse 110 erstreckt, ist
es verständlich,
daß sich
bei einer anderen Ausführungsform
die Isolationsbarriere 180 über die ganze Breite der Außenhülse 110 erstreckt.
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Wie
später
mit weiteren Details beschrieben werden wird, ist die Isolationsbarriere 180 dafür vorgesehen,
die elektrischen Bauteile (nicht dargestellt) voneinander zu trennen,
welche sich im zweiten Hohlraum 119 am zweiten Ende 114 des
Steckverbinders 100 befinden. Bei der dargestellten Ausführungsform
ist die Länge
jedes der ersten und zweiten Abschnitte 182 und 184 der
Isolationsbarriere 180 derart, daß sich der erste Abschnitt 182 nur
teilweise bis zum ersten Ende 112 und der zweite Abschnitt 184 nur
teilweise bis zum zweiten Ende 114 erstreckt. Bei der dargestellten
Ausführungsform
hat der erste Abschnitt 182 eine Länge, die geringer ist als die
Länge des
zweiten Abschnittes 184. Da sich die ersten und zweiten Öffnungen 144 bzw. 146 vollständig durch
den Grundkörper 142 erstrecken,
sind die Formen des ersten Abschnittes 182 und des zweiten
Abschnittes 184 voraussichtlich identisch, da jeder Abschnitt
zwischen den ersten Öffnungen 144 und
den zweiten Öffnungen 146 angeordnet
ist. Es liegt jedoch innerhalb des Schutzumfanges der vorliegenden
Erfindung, daß der
erste Abschnitt 182 eine andere Form haben kann als der
zweite Abschnitt 184. Die Isolationsbarriere 180 wird
vorzugsweise aus einem isolierenden Material hergestellt, um im
Inneren 116 des Steckverbinders 100 eine nichtleitende
Barriere zu schaffen. Vorzugsweise wird die Isolationsbarriere 180 integriert
mit der Innenwand 142 ausgeführt.
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3 ist
eine Stirnseitenansicht, welche das erste Ende 112 des
Steckverbinders 100 zeigt. Diese Figur stellt die Anordnung
der Vielzahl der ersten Öffnungen 144,
die Vielzahl der zweiten Öffnungen 146 sowie
die Isolationsbarriere 188 am besten dar. Wie dargestellt,
befindet sich die Isolationsbarriere 180 innerhalb der
Außenhülse 110 und
stellt sicher, daß alle
ersten Öffnungen 144 von
allen zweiten Öffnungen 146 getrennt
sind.
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Wie
es am besten in den 2 und 5 dargestellt
ist, hat der Steckverbinder 100 nach einem anderen Aspekt
der vorliegenden Erfindung ein allgemein mit 200 gekennzeichnetes
Keilmerkmal. Das Keilmerkmal 200 ist auf der Außenfläche 120 des
Steckverbinders 100 ausgebildet. Allgemein besteht das
Keilmerkmal 200 aus einer vertieften ebenen Fläche, die
auf der Außenfläche 120 ausgebildet ist
und sich vom ersten Ende 112 bis zu einer Stelle 210 erstreckt.
Spezieller erstreckt sich das Keilmerkmal 200 vom ersten
Ende 112 und endet vor der ersten Schulter 152 und
vor der Vielzahl der Rippen 122. Das dargestellte Keilmerkmal 200 endet
in einer abgeschrägten
Kante 210. Das Keilmerkmal 200 bildet eine Möglichkeit
der visuellen und körperlichen
Orientierung des Steckverbinders 100 zur richtigen Einführung in
eine Stromquelle 440, beispielsweise einen Generator oder
dergleichen. Beispielsweise wird das Keilmerkmal 200 auf
der Außenfläche 120 in
der Nähe
der Vielzahl zweiter Öffnungen 146 ausgebildet,
so daß die
Ebene, welche das Keilmerkmal 200 enthält, grundsätzlich parallel zu einer Ebene
verläuft,
die sich zentral durch die Enden der Isolationsbarriere 180 erstreckt.
In dieser Position befindet sich die Vielzahl zweiter Öffnungen 146 zwischen
der Isolationsbarriere 180 und dem Keilmerkmal 200.
Das Keilmerkmal 200 wird zumeist mit einer Nase oder Leiste
(nicht dargestellt) zusammenpassen, welche als Teil der Steckdose 402 des
Generators 400 ausgebildet ist, welche die elektrische
Verbindung zwischen dem Generator 400 und der Steckverbinder-Baugruppe 100 bildet.
Während
der Benutzung wird der Steckverbinder 100 in die Steckdose 402 des
Generators 400 eingesteckt, wobei das Keilmerkmal 200 gleitend
die Nase oder Leiste der Generator-Steckdose 402 aufnimmt.
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Unter
Bezugnahme auf die 1 bis 6 ist im
Betrieb eine Anzahl elektrischer Leiter im Steckverbinder 100 angeordnet,
so daß eine
elektrische Verbindung zwischen dem Generator 400 über das
Kabel 20 zum Handgerät
hergestellt wird. Bei der dargestellten Ausführungsform erstreckt sich eine Vielzahl
erster elektrischer Leiter 220 durch die Vielzahl erster Öffnungen 144,
wobei die ersten elektrischen Leiter 220 einer ersten Schaltung
zugeordnet sind. Bei der beispielhaften Ausführungsform sind es vier erste
elektrische Leiter 220, welche sich durch die vier ersten Öffnungen 144 erstrecken.
Der Durchmesser der ersten elektrischen Leiter 220 ist
geringfügig
kleiner als der Durchmesser der ersten Öffnungen 144, so daß die Bewegung
der ersten elektrischen Leiter 220 durch die Innenwand 142,
in welcher die ersten Öffnungen 144 angebracht
sind, eingeschränkt
wird. Die ersten elektrischen Leiter 220 können aus
einer beliebigen Anzahl geeigneter elektrischer Leiter bestehen,
und bei einer bevorzugten Ausführungsform
sind die ersten elektrischen Leiter 220 leitfähige Stifte.
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Eine
Vielzahl zweiter elektrischer Leiter 230 erstreckt sich
durch eine Vielzahl zweiter Öffnungen 146,
und die zweiten elektrischen Leiter 230 sind einer zweiten
Schaltung zugeordnet. Bei der dargestellten Ausführungsform sind es drei zweite
elektrische Leiter 230 in Form elektrischer Stifte. Typischerweise
variieren die ersten und die zweiten elektrischen Leiter 220 bzw. 230 in
ihrer Größe, ihre
allgemeine Form (in diesem Falle die Stiftform) wird jedoch gewöhnlich die
gleiche sein. Es dürfte
verständlich
sein, daß die
Anzahl und die Formen der ersten und der zweiten elektrischen Leiter 220 und 230 in Abhängigkeit
vom genauen Anwendungsfall variiert werden können. Beispielsweise können die
ers ten Leiter 220 eine erste Querschnittsform und die zweiten
Leiter eine andere zweite Querschnittsform haben.
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Oftmals
sind die ersten und zweiten elektrischen Leiter 220 bzw. 230 Bestandteil
einer Leiter-Kopf-Baugruppe, die allgemein mit 240 bezeichnet
ist. Die Leiter-Kopf-Baugruppe 240 hat einen nicht leitfähigen Grundkörper 250,
an welchen die ersten und zweiten elektrischen Leiter 220 bzw. 230 angeschlossen
sind und von wo sie sich nach außen erstrecken. Der Grundkörper 250 hat
vorzugsweise eine Querschnittsform, welche komplementär zur Querschnittsform
des Steckverbinders 100 ist. In diesem Falle ist der Grundkörper 250 grundsätzlich ein Ringelement,
welches im Steckverbinder 100 angeordnet ist, und spezieller
liegt eine erste Fläche 252 an
der zweiten Fläche 145 der
Innenwand 142 an. Die ersten und die zweiten elektrischen
Leiter 220 und 230 erstrecken sich von der ersten
Fläche 252 aus,
wobei die ersten Enden 222 bzw. 232 zur Aufnahme
eines komplementären
Elementes, wie einem Ausgang (nicht dargestellt) des Generators 400 gestaltet
sind, um eine elektrische Verbindung zwischen beiden herzustellen.
Die zweiten Enden 224 und 234 der ersten und der
zweiten elektrischen Leiter 220 bzw. 230 erstrecken
sich von der zweiten Oberfläche 254 des
Grundkörpers 250 aus.
Die zweiten Enden 224 und 234 bestehen aus Anschlußteilen,
welche typischerweise mit elektrischen Drähten (nicht dargestellt), die
einen Teil des Kabels 20 bilden, verbunden werden. Es dürfte offensichtlich
sein, daß die
zweiten Enden 224 mit elektrischen Drähten verbunden sind, welche
den ersten elektrischen Bauteilen zugeordnet sind (erste Schaltung)
und daß die zweiten
Enden 234 mit elektrischen Drähten verbunden sind, welche
den zweiten elektrischen Drähten (zweite
Schaltung) zugeordnet sind. Die Anbringung der zweiten Enden 224 und 234 der
elektrischen Drähte
kann nach einer ganzen Anzahl von geeigneten Verfahren erfolgen,
darunter das Verlöten
der elektrischen Drähte
mit den zweiten Enden 224 und 234.
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Weiterhin
weist der Steckverbinder 100 und ganz speziell dessen zweiter
Hohlraum 119 Platz für zusätzliche
elektrische Bauteile auf, welche in den Steckverbinder 100 eingebaut
werden. Ein Typ elektrischer Bauteile, der zur Anwendung im Steckverbinder 100 vorgesehen
ist, ist ein elektrisch löschbarer Nur-Lese-Speicher
(EEPROM) (nicht dargestellt). Bekanntlich ist ein EEPROM allgemein
ein integrierter Speicherchip mit inneren Schaltern, bei welchem der
Benutzer den Inhalt des Speichers mittels elektrischer Signale löschen und
einen neuen Inhalt einschreiben kann. Es ist klar, daß ein EEPROM
nur ein beispielhafter Typ eines elektrischen Bauteiles ist, das
verwendet werden kann. Die vorliegende Erfindung ist daher nicht
auf diesen Anwendungsfall beschränkt.
Wenn ein EEPROM verwendet wird, wird derselbe elektrisch mit den
zweiten Enden 224 oder 234 der jeweiligen elektrischen
Leiter 220 oder 230 verbunden, auf welche sich
der EEPROM be zieht. Es versteht sich, daß der EEPROM vorzugsweise angeschlossen
wird bevor die Leiter-Kopf-Baugruppe 240 an der Innenwand 142 des
Steckverbinders 100 angeordnet wird. Dieser zweite Hohlraum 119 bildet
damit einen gerätebezogenen
Schnittstellenspeicher für
Daten des Handgerätes
und schaltet Generatorfunktionen ein und aus.
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Weiterhin
ist es wohl verständlich,
daß die Isolationsbarriere 180 eine
eindeutige Keilfunktion realisiert, indem beim Einpassen in die
Aufnahme des Generators 400, diese beim Einstecken des Steckverbinders 100 an
die Isolationsbarriere 180 angepaßt ist. Mit anderen Worten:
Die Aufnahme muß einen
eingeformten Schlitz oder dergleichen (nicht dargestellt) aufweisen,
um die Isolationsbarriere 180 aufzunehmen. Die Form der
Isolationsbarriere 180 bildet somit einen eindeutigen Schlüssel, welcher
nur in eine Generator-Aufnahme
mit genau komplementärer
Konstruktion hineinpaßt.
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Entsprechend
der vorliegenden Erfindung wird der Steckverbinder 100 vorzugsweise
aus einem Hochtemperaturkunststoff der vorzugsweise starr ist, herausgearbeitet
bzw. geformt. Beispielsweise kann der Steckverbinder 100 bei
einer Ausführungsform
aus einem geeigneten thermoplastischen Material geformt und dessen
Merkmale durch einen geeigneten Formgebungsprozeß hergestellt werden, bei welchem
das thermoplastische Material eine Formbaugruppe durchläuft (nicht
dargestellt). Dementsprechend sind alle dargestellten Merkmale des Steckverbinders 100 untereinander
integriert, so daß der
Steckverbinder 100 aus einem einzigen Stück besteht.
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Die
Steckverbinder-Baugruppe 10 nach der vorliegenden Erfindung
ergibt eine eindeutige Schnittstelle zu einem gewählten und
bevorzugten Generator sowie weitere Vorteile für den Benutzer. Beispielsweise
bietet der Einbau einer Saugkappe 70 als Teil desjenigen
Elementes, in welches ein Ende des Steckverbinders 100 aufgenommen
und eingepaßt
wird, einige Vorteile für
den Benutzer, und die Isolationsbarriere unterteilt den Steckverbinder 100, so
daß unterschiedliche
elektrische Bauteile voneinander getrennt werden, um jegliche elektrische
Querverbindungen (welche möglicherweise
einen Kurzschluß hervorrufen
könnten)
zu verhindern. Somit bietet die Steckverbinder-Baugruppe 10 eine
attraktive, neuartige, benutzerfreundliche und robuste Konstruktion.
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Es
wird nun auf 7 Bezug genommen, wo ein Steckverbinder
entsprechend einer anderen Ausführungsform
dargestellt und allgemein mit 100' bezeichnet ist. Der Steckverbinder 100' ähnelt dem Steckverbinder 100 mit
der Ausnahme, daß einer
der Sätze
elektrischer Stifte 220 oder 230 eine geringere Länge als
der andere Satz 220 oder 230 hat. Wie zuvor erwähnt, ist
die Trennung zwischen den elektrischen Stiften 220 und 230 zur
Her stellung der elektrischen Sicherheit unerläßlich. Einer der Sätze elektrischer
Stifte 220 oder 230 besteht aus nicht isolierten elektrischen
Stiften, die auf Erde bezogen sind, und der andere Satz elektrischer
Stifte 220 oder 230 besteht aus einem vom Patienten
isolierten Satz elektrischer Stifte. Die gewünschte Trennung zwischen den elektrischen
Stiften 220 und 230 erfolgt durch einen langgestreckten
Profilpfad der Passung Steckverbinder/Aufnahme. Die Isolationsbarriere 180 hängt vom vollständigen Einstecken
des Steckverbinders in die Aufnahme ab, um eine angemessen lange
Pfadlänge abzusichern
und dadurch anzuwendende Isolationsanforderungen zu erfüllen. Beispielsweise
stellt diese Trennung sicher, daß die „Anforderungen der Patientenisolierung", wie sie im staatlichen
Sicherheitsstandard für
elektrische Anwendungen in der Medizin beschrieben sind, eingehalten
werden. Eine solche Trennung aus Sicherheitsgründen ist auch nach anderen
elektrischen Sicherheitsstandards für nicht-medizinische Vorrichtungen
erforderlich. Wenn der Steckverbinder 100 nicht vollständig in
die Aufnahme 402 eingesteckt ist (1), dann
ist es möglich,
das chirurgische Instrument 300 zu betätigen, ohne die Vorteile einer
vollständig
eingeführten
Isolationsbarriere 180 zu nutzen. Dabei ist die Isolationsbarriere 180 nicht
lang genug, und die Isolationserfordernisse werden nicht eingehalten.
Dies könnte
der Fall sein, wenn der Benutzer die Anweisungen nicht genau einhält, wenn
er den Steckverbinder 100 einsteckt. Bei einem solchen
Szenario wäre
der Benutzer in der Lage, das chirurgische Instrument 300 zu aktivieren,
ihm Strom zuzuführen,
ohne daß die
potentielle Isolationsbarriere 180 angemessen plaziert ist.
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Die
vorliegende Erfindung schafft eine technische Lösung, welche derart konstruiert
ist, daß eine ordnungsgemäße Einführung des
Steckverbinders 100 in die Aufnahme 302 gefördert wird.
Bei einer beispielhaften Ausführungsform,
wie sie in 7 dargestellt ist, ist einer
der Sätze
elektrischen Leiter 220 bzw. 230 tiefer in den
ersten Innenhohlraum 117 abgesenkt als der andere Satz
elektrischen Leiter 220 bzw. 230. Vorzugsweise
sind die nicht isolierten elektrischen Leiter (Stifte), welche als
Steuerungsstifte dienen, tiefer abgesenkt als die vom Patienten
isolierten elektrischen Leiter (Stifte), welche den Handgeräte-Wandler (nicht dargestellt)
mit Strom versorgen. Nur zum Zwecke der Darstellung sind die ersten elektrischen
Leiter 220 patienten-isolierte elektrische Leiter, und
die zweiten elektrischen Leiter 230 sind nicht isolierte
elektrische Leiter. Die nicht isolierten elektrischen Leiter (die
zweiten elektrischen Leiter 230) werden benutzt, um die
Anwesenheit eines Handgerätes
(nicht dargestellt) festzustellen, das eingesteckt ist und, wenn
es festgestellt wird, wird dem Benutzer die Aktivierung des Handgerätes freigegeben.
Die nicht isolierten elektrischen Leiter 230 können an
das EEPROM im Handgerät
angeschlossen werden, die Leiter 230 können zusammen gedrillt, oder
ein Widerstand kann zwischen den Leitern 230 angeordnet
werden. Die Schaltung innerhalb des Generators (nicht dargestellt)
wird be nutzt, um die Anwesenheit des EEPROM, der Verbindung oder des
Widerstandes zwischen den nicht isolierten Leitern 230 festzustellen.
Die Abtastung der Anwesenheit des Leiters 100' kann über die
Drahtverbindung über
die Stifte der Gruppe der nicht isolierten Leiter erfolgen, indem
eine Abtastschaltung, wie beispielsweise eine Widerstandsmessung
an die Aufnahmen, welche den paßfähigen Aufnahmen
zugeordnet sind, erfolgen. Diese Abtastung kann auch mittels eines EEPROM
im Steckverbinder 100' erfolgen,
der an die Leiter 230 der nicht isolierten Leiter-Gruppe
angeschlossen ist und mittels eines EEPROM-Lesers, der an die zugehörige paßfähige Aufnahme
angeschlossen ist, ausgelesen wird.
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Dementsprechend
ist, wie in 7 dargestellt, die Länge eines
jeden ersten elektrischen Leiters 220 größer als
die Länge
eines jeden zweiten elektrischen Leiters 230. Bei dieser
Ausführungsform erstreckt
sich der erste Abschnitt 182 der Isolationsbarriere 180 nicht
bis zum Ende des ersten elektrischen Leiters 220. Mit anderen
Worten: Ein Teil des ersten elektrischen Leiters 220 erstreckt
sich über das
eine Ende des ersten Abschnittes hinaus. Wenn der Steckverbinder 100' in die Aufnahme 402 eingepaßt wird,
werden die ersten elektrischen Leiter 220 zuerst in die
entsprechenden Aufnahmeöffnungen der
Aufnahme 402 eingreifen, da die ersten elektrischen Leiter 220 eine
größere Länge haben.
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Anders
als bei herkömmlichen
Konstruktionen wird, wenn der Steckverbinder 100' nur teilweise in
die Aufnahme 402 eingesteckt ist, die Aktivierung des Handgerätes nicht
freigegeben, weil der mehr vertieft angeordnete Satz der nicht isolierten
zweiten elektrischen Leiter 230 noch keinen Kontakt hat.
Dies verhindert den Gebrauch des unrichtig eingesteckten und unvollkommen
isolierten Steckverbinders 100'. Wenn der Steckverbinder 100' ordnungsgemäß in die
Aufnahme 402 eingreift und die Isolationsanforderungen
erfüllt,
erfolgt eine Anzeige, daß eine
ordnungsgemäße körperliche
und elektrische Trennung der patienten-isolierten Kontakte (erste
Leiter 220) von den nicht isolierten Kontakten (zweite
Leiter 230) vorliegt.
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Bei
einer Konstruktion haben die patienten-isolierten Kontakte 220 und
die nicht isolierten Kontakte 230 die gleiche Länge, wobei
jedoch die Länge
des ersten Abschnittes 182 vergrößert ist, so daß sich der
erste Abschnitt 182 über
die Enden beider Kontakte 220 und 230 hinaus erstreckt.
Dadurch wird eine angemessene Trennung erreicht. Diese spezielle
Konstruktion ist wirksam, aber sie erfordert größere bzw. längere Steckverbinder zur Realisierung
dieser Methode. Dies dürfte
nicht bei allen Anwendungsfällen
ideal sein. Eine andere Methode, welche sicherstellt, daß der Steckverbinder 100' richtig in
der Aufnahme sitzt, besteht darin, einen hörbaren oder tastbaren Indikator
zu verwenden, welcher eine Rückmeldung
abgibt, daß der
Benutzer den Steckverbinder 100' ordnungsgemäß eingesteckt hat, um die Isolationskriterien
zu erfüllen.
Beispielsweise kann ein Rastmechanismus oder eine Kugel-Einschnapp-Konstruktion
verwendet werden, sofern diese Mechansismen dem Benutzer eine hörbare oder
tastbare Rückmeldung
geben.