DE60105361T2 - Adaptives Kommunikationssystem, Kommunikationssteuerungsgerät, Kommunikationsendgerät, Rechnerprogramm und Kommunikationsverfahren - Google Patents

Adaptives Kommunikationssystem, Kommunikationssteuerungsgerät, Kommunikationsendgerät, Rechnerprogramm und Kommunikationsverfahren Download PDF

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    • H04W8/04Registration at HLR or HSS [Home Subscriber Server]

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein adaptives Kommunikationssystem.
  • Es sind verschiedene Dualbandfunkkommunikationsstationen bzw. -endgeräte vorgeschlagen worden. Eine derartige Kommunikationsstation (offenbart in der japanischen ungeprüften Patentoffenlegungsschrift Nr. 11-298964) ist zur Verwendung mit zwei Kommunikationssystemen, d. h. dem PHS-System und dem PDC-System ausgelegt. Eine andere derartige Kommunikationsstation ist zur Verwendung mit zwei anderen Kommunikationssystemen, d. h. dem CDMA-System und dem AMPS (Advanced Mobile Phone Service) ausgelegt. In beiden Fällen wählt die Kommunikationsstation einen der beiden Kommunikationssysteme, das eine höhere Empfangsleistung als das andere bereitstellt, aus.
  • In der obigen Dualbandfunkkommunikationsstation wird das Kommunikationssystem jedoch auf der Grundlage der empfangenen Leistung ausgewählt, wenn die Kommunikationsstation Inhaltsdaten herunterlädt, wie es oben beschrieben ist. Somit kann in Abhängigkeit von den herunterzuladenden Inhaltsdaten keine geeignete Auswahl des Kommunikationssystems erfolgen.
  • Die Inhaltsdaten sind z. B. in einem Fall, in dem Inhaltsdaten einer Zeitung heruntergeladen werden, relativ groß. Somit wird in diesem Fall ein Hochgeschwindigkeitskommunikationssystem mit großem Umfang bzw. Volumen (d. h. das PHS-System) benötigt. Die obige Dualbandfunkkommu nikationsstation könnte jedoch in Abhängigkeit von der empfangenen Leistung an der Dualbandkommunikationsstation ein Niedriggeschwindigkeits-Kommunikationssystem mit geringem Umfang bzw. Volumen (d. h. das PDC-System) auswählen. In diesem Fall ist der Grad der Notwendigkeit zum Herunterladen der Daten (Notwendigkeit einer schnellen Antwort) relativ gering. Somit ist es vorzuziehen, dass die Kommunikationsstation das Herunterladen anhält bis die Kommunikationsstation in einen Betriebsbereich des Hochgeschwindigkeitssystems großen Umfangs eintritt, anstatt unmittelbar das Herunterladen der Daten durch das Niedriggeschwindigkeits-Kommunikationssystem geringen Umfangs einzuleiten.
  • Das Dokument EP 0 781 064 A2 beschreibt eine mobile Mehrfachmodus-Station, wobei eine Mobilstation eine einzige mit Prioritäten versetzte Liste sämtlicher verfügbarer Netzwerke aufrecht erhält (d. h. sämtliche öffentlichen, wohngebäudebezogenen und privaten Netzwerke). Ein Zugriff auf verschiedene Netzwerke basiert dann auf den Anforderungen des Nutzers. Ein erster Typ von Zugriff ist ein automatischer Zugriff, der wenig oder keine Einbindung eines Nutzers benötigt. Die Netzwerkprioritäten sind von einem Nutzer programmierbar. Je höher der Netzwerkname in der Prioritätenliste angeordnet ist, um so höher ist die Priorität des Netzwerks. In dem Zugriff des ersten Typs wählt die Mobilstation irgendein verfügbares Netzwerk aus, wobei das Heimbereichsnetzwerk die höchste Priorität aufweist, eine zweithöchste Priorität für Heimtypnetzwerke reserviert und eine dritthöchste Priorität für nicht Heimtypnetzwerke reserviert ist.
  • Das Dokument US 5,655,003 beschreibt eine drahtlose Station, die eine digitale Funkverarbeitung verwendet, wobei es eine gespeicherte Programmsteuerung ermöglicht, dass die drahtlose Station in mehreren angeordneten drahtlosen Kommunikationssystemen betrieben werden kann. Die digitale Funkverarbeitung mit einer geeignet gespeicherten Programmsteuerung wird durch selektives und steuerbares Freigeben der Frequenz, der Kanalbandbreite, der Modulationstyps, der Kanalkodierung und der Quellkodierungsbetriebskomponenten betrieben, die für das Kommunikationssystem geeignet sind, in dem die drahtlose Einheit zu betreiben ist. Eine Funktionssteuerung ermöglicht es, dass die drahtlose Station aktiv nach der Verfügbarkeit drahtloser Kommunikationssysteme, in dem sie betrieben werden könnte, sucht und diese aussucht. Die Auswahl des Kommunikationssystems basiert auf der Signalstärke des abgestimmten bzw. eingestellten Kanals.
  • Die vorliegende Erfindung beseitigt den obigen Nachteil. Somit ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein adaptives Kommunikationssystem anzugeben, dass eine geeignete Kommunikation auf der Grundlage von Inhalten von zu übertragenden Daten durchführt. Es ist eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kommunikationssteuervorrichtung anzugeben, die in dem adaptiven Kommunikationssystem verwendet wird. Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kommunikationsstation anzugeben, die in dem adaptiven Kommunikationssystem verwendet wird. Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Computerprogramm zum Betreiben eines Computers der Kommunikationsstation anzugeben. Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Kommunikationsverfahren für das adaptive Kommunikationssystem anzugeben.
  • Zur Lösung der Aufgaben der vorliegenden Erfindung wird ein adaptives Kommunikationssystem mit einer ersten Kommunikationsvorrichtung und einer zweiten Kommunikationsvorrichtung bereitgestellt. Die erste Kommunikationsvorrichtung ist zur Verwendung mit mehreren Kommunikati onssystemen ausgelegt. Die erste Kommunikationsvorrichtung überträgt ein erstes Anforderungssignal zum Anfordern des Herunterladens von Daten an die zweite Kommunikationsvorrichtung. Die zweite Kommunikationsvorrichtung überträgt eine Datenattributinformationen, die Inhalte der Daten anzeigt, an die erste Kommunikationsvorrichtung nach dem Empfang des ersten Anforderungssignals. Die erste Kommunikationsvorrichtung wählt eines der Kommunikationssysteme auf der Grundlage der Datenattributinformation nach dem Empfang der Datenattributinformation aus. Die erste Kommunikationsvorrichtung überträgt ein zweites Anforderungssignal zum Anfordern des Herunterladens durch das ausgewählte Kommunikationssystem an die zweite Kommunikationsvorrichtung. Die zweite Kommunikationsvorrichtung überträgt die Daten an die erste Kommunikationsvorrichtung durch das ausgewählte Kommunikationssystem nach dem Empfang des zweiten Anforderungssignals. Die erste Kommunikationsvorrichtung empfängt die Daten.
  • Die erste Kommunikationsvorrichtung kann das eine der Kommunikationssysteme auch auf der Grundlage von einer Systemattributinformation von jedem der Kommunikationssysteme neben der Datenattributinformation auswählen.
  • Zur Lösung der Aufgaben der vorliegenden Erfindung wird ein adaptives Kommunikationssystem angegeben, das eine erste Kommunikationsvorrichtung und eine zweite Kommunikationsvorrichtung enthält. Die erste Kommunikationsvorrichtung ist zur Verwendung mit mehreren Kommunikationssystemen ausgelegt und lädt Daten auf die zweite Kommunikationsvorrichtung. Die erste Kommunikationsvorrichtung wählt eines der Kommunikationssysteme auf der Grundlage von einer Datenattributinformation aus, die Inhalte der Daten anzeigt. Die erste Kommunikationsvorrichtung überträgt die Daten durch das ausgewählte Kommunikationssystem an die zweite Kommunikationsvorrichtung.
  • Zur Lösung der Aufgaben der vorliegenden Erfindung wird außerdem eine Kommunikationssteuervorrichtung mit einem Datenspeicher, einem Attributaddierer, einem ersten Empfänger, einem Datenattributinformationsübertrager, einem zweiten Empfänger und einem Datenübertrager angegeben. Der Datenspeicher speichert Daten. Der Attributaddierer addiert eine Datenattributinformation, die Inhalte der Daten anzeigt. Der erste Empfänger empfängt ein erstes Anforderungssignal zur Anforderung des Herunterladens der Daten. Der Datenattributinformationsübertrager überträgt die Datenattributinformationen auf den Empfang des ersten Anforderungssignals hin. Der zweite Empfänger empfängt ein zweites Anforderungssignal zur Anforderung des Herunterladens. Das zweite Anforderungssignal basiert auf der Datenattributinformation. Der Datenübertrager überträgt die Daten auf den Empfang des zweiten Anforderungssignals hin.
  • Zur Lösung der Aufgaben der vorliegenden Erfindung wird außerdem eine Kommunikationsstation mit einer Steuereinheit angegeben, die zur Verwendung mit mehreren Kommunikationssystemen ausgelegt ist. Die Kommunikationsstation enthält eine erste Übertragungseinrichtung, eine erste Empfangseinrichtung, eine Auswahleinrichtung, eine zweite Übertragungseinrichtung und eine zweite Empfangseinrichtung. Die erste Übertragseinrichtung überträgt ein erstes Anforderungssignal an eine zweite Kommunikationsvorrichtung auf den Betrieb der Steuereinheit hin. Das erste Anforderungssignal fordert das Herunterladen von Daten an. Die erste Empfangseinrichtung empfängt eine Datenattributinformation, die Inhalte der Daten anzeigt, von der zweiten Kommunikationsvorrichtung nach der Übertragung des ersten Anforderungssignals. Die Auswahleinrichtung wählt eines der Kommunikationssysteme auf der Grundlage der Datenattributinformation nach dem Empfang der Datenattributinformation aus. Die zweite Übertragungseinrichtung überträgt ein zweites Anforderungssignal an die zweite Kommunikationsvorrichtung. Das zweite Anforderungssignal fordert das Herunterladen durch das ausgewählte Kommunikationssystem an. Die zweite Empfangseinrichtung empfängt die Daten durch das ausgewählte Kommunikationssystem von der zweiten Kommunikationsvorrichtung nach dem Empfang des zweiten Anforderungssignals.
  • Zur Lösung der Aufgaben der vorliegenden Erfindung wird außerdem ein Computerprogramm zum Betreiben eines Computers einer Kommunikationsstation angegeben. Das Computerprogramm führt Schritte des Übertragens eines ersten Anforderungssignals an eine zweite Kommunikationsvorrichtung auf die Betätigung einer Steuereinheit der Kommunikationsstation hin, wobei das erste Anforderungssignal das Herunterladen von Daten anfordert, des Empfangens von einer Datenattributinformation, die Inhalte der Daten anzeigt, von der zweiten Kommunikationsvorrichtung nach der Übertragung des ersten Anforderungssignals, des Auswählens eines der Kommunikationssysteme auf der Grundlage der Datenattributinformationen nach dem Empfang der Datenattributinformation, des Übertragens eines zweiten Anforderungssignals zur zweiten Kommunikationsvorrichtung, wobei das zweite Anforderungssignal das Herunterladen durch das ausgewählte Kommunikationssystem anfordert, und des Empfangens der Daten von der zweiten Kommunikationsvorrichtung durch das ausgewählte Kommunikationssystem nach der Übertragung des zweiten Anforderungssignals aus.
  • Zur Lösung der Aufgaben der vorliegenden Erfindung wird außerdem ein Kommunikationsverfahren angegeben, das die Schritte enthält: Übertragen eines ersten Anforderungssignals von einer ersten Kommunikationsvorrichtung an eine zweite Kommunikationsvorrichtung, wobei das erste Anforderungssignal das Herunterladen von Daten anfordert, Übertragen von einer Datenattributinformation von der zweiten Kommunikationsvorrichtung an die erste Kommunikationsvorrichtung nach dem Empfang des ersten Anforderungssignals, wobei die Datenattributinformation eine Herunterladezeit anzeigt, die auf der Grundlage von Inhalten der Daten bestimmt wird, Übertragen eines zweiten Anforderungssignals von der ersten Kommunikationsvorrichtung an die zweite Kommunikationsvorrichtung bei der Herunterladezeit nach dem Empfang der Datenattributinformation, wobei das zweite Anforderungssignal das Herunterladen anfordert, Übertragen der Daten von der zweiten Kommunikationsvorrichtung zur ersten Kommunikationsvorrichtung nach dem Empfang des zweiten Anforderungssignals und Empfangen der Daten in der ersten Kommunikationsvorrichtung.
  • Zur Lösung der Aufgaben der vorliegenden Erfindung wird außerdem eine Kommunikationssteuervorrichtung mit einem Datenspeicher, einem Attributaddierer, einem ersten Empfänger, einem Datenattributinformationsübertrager, einem zweiten Empfänger und einem Datenübertrager angegeben. Der Datenspeicher speichert Daten. Der Attributaddierer addiert eine Datenattributinformation, die eine Herunterladezeit anzeigt, die auf der Grundlage von Inhalten der Daten bestimmt wird. Der erste Empfänger empfängt ein erstes Anforderungssignal zum Anfordern des Herunterladens der Daten. Der Datenattributinformationsübertrager überträgt die Datenattributinformation auf den Empfang des ersten Anforderungssignals hin. Der zweite Empfänger empfängt ein zweites Anforderungssignal zur Anforderung des Herunterladens. Der Datenübertrager überträgt die Daten auf den Empfang des zweiten Anforderungssignals hin.
  • Zur Lösung der Aufgaben der vorliegenden Erfindung wird außerdem eine Kommunikationsstation mit einer Steu ereinheit angegeben. Die Kommunikationsstation enthält außerdem eine erste Übertragungseinrichtung, eine erste Empfangseinrichtung, eine zweite Übertragungseinrichtung und eine zweite Empfangseinrichtung. Die erste Übertragungseinrichtung überträgt ein erstes Anforderungssignal an eine zweite Kommunikationsvorrichtung auf den Betrieb bzw. die Betätigung der Steuereinheit hin. Das erste Anforderungssignal fordert das Herunterladen von Daten an. Die erste Empfangseinrichtung empfängt eine Datenattributinformation von der zweiten Kommunikationsvorrichtung nach der Übertragung des ersten Anforderungssignals. Die Datenattributinformation zeigt eine Herunterladezeit an, die auf der Grundlage von Inhalten der Daten bestimmt wird. Die zweite Übertragungseinrichtung überträgt ein zweites Anforderungssignal an die zweite Kommunikationsvorrichtung bei der Herunterladezeit nach dem Empfang der Datenattributinformation. Das zweite Anforderungssignal fordert das Herunterladen an. Die zweite Empfangseinrichtung empfängt die Daten von der zweiten Kommunikationsvorrichtung nach der Übertragung des zweiten Anforderungssignals.
  • Zur Lösung der Aufgaben der vorliegenden Erfindung wird außerdem ein Computerprogramm zum Betreiben eines Computers einer Kommunikationsstation angegeben. Das Computerprogramm führt die folgenden Schritte aus: Übertragen eines ersten Anforderungssignals an eine zweite Kommunikationsvorrichtung auf den Betrieb einer Steuereinheit der Kommunikationsstation hin, wobei das erste Anforderungssignal ein Herunterladen von Daten anfordert, Empfangen von einer Datenattributinformation von der zweiten Kommunikationsvorrichtung nach der Übertragung des ersten Anforderungssignals, wobei die Datenattributinformation eine Herunterladezeit anzeigt, die auf Inhalten der Daten basiert, Übertragen eines zweiten Anforderungssignals an die zweite Kommunikationsvorrichtung bei der Herunterladezeit nach dem Empfang der Datenattributinformationen, wobei das zweite Anforderungssignal das Herunterladen anfordert, und Empfangen der Daten von der zweiten Kommunikationsvorrichtung nach der Übertragung des zweiten Anforderungssignals.
  • Die Erfindung wird zusammen mit weiteren Aufgaben, Merkmalen und Vorteilen am besten anhand der folgenden Beschreibung, der zugehörigen Ansprüche und der beigefügten Zeichnungen verstanden. Es zeigen:
  • 1 ein schematisches Diagramm, das ein adaptives Kommunikationssystem gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt,
  • 2 ein Diagramm, das ein Profil und Daten, die in einem Datenbankcomputer gespeichert sind, der in 1 gezeigt ist, zeigt,
  • 3 ein Diagramm, das einen Betrieb des adaptiven Kommunikationssystems zeigt,
  • 4 ein Flussdiagramm, das einen Betrieb einer Kommunikationsstation der 1 zeigt,
  • 5A ein Diagramm, das Übertragungsraten der Kommunikationsstation zeigt,
  • 5B ein Diagramm, das Bewegungsgeschwindigkeiten der Kommunikationsstation zeigt,
  • 6 ein schematisches Diagramm, das eine Modifikation der Ausführungsform zeigt,
  • 7 ein schematisches Diagramm, das eine Modifikation der Ausführungsform zeigt,
  • 6 ein schematisches Diagramm, das eine Modifikation der Ausführungsform zeigt, und
  • 9 ein schematisches Diagramm, das eine Modifikation der Ausführungsform zeigt.
  • Im Folgenden wird mit Bezug auf die zugehörigen Zeichnungen ein adaptives Kommunikationssystem gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben.
  • Wie es in 1 gezeigt ist, enthält das adaptive Kommunikationssystem eine Kommunikationsstation 10, Basisstationen 20A, 20B, Netzwerke 30A, 30B, eine Kommunikationssteuervorrichtung 40 und einen Datenbankcomputer 50. Die Kommunikationsstation 10 (Funkkommunikationsstation) ist ein Dualbandmobiltelefon (Dualbandfunkkommunikationsstation), das zur Verwendung mit dem Kommunikationssystem A und dem Kommunikationssystem B ausgelegt ist. In dieser Ausführungsform wird angenommen, dass die Kommunikationsstation 10 in einem Fahrzeug installiert ist.
  • Die Kommunikationsstation 10 enthält einen Mikrocomputer (CPU) 11, einen Speicher 12, eine Steuereinheit 13, eine Anzeigeeinheit 14, Funkeinheiten 15A, 15B und Antennen 16A, 16B. Der Mikrocomputer 11 führt verschiedene Prozesse wie z.B. einen Telefonanrufprozess, einen Herunterladeprozess und einen Heraufladeprozess aus. Ein Fahrzeuggeschwindigkeitssignal von einem Fahrzeuggeschwindigkeitssensor des Fahrzeugs wird in den Mikrocomputer 11 eingegeben. Der Speicher 12 speichert Computerprogramme zur Ausführung des Telefonanrufprozesses, des Herunterladeprozesses, des Hinaufladeprozesses und Ähnlichem. Außerdem speichert der Speicher 12 Bewertungswerte, die in einer Auswertefunktion zu verwenden sind, die später ge nauer beschrieben wird. Die Anzeigeinheit 14 ist z.B. ein Flüssigkristallpaneel und wird durch den Mikrocomputer 11 zur Anzeige verschiedener Informationen angesteuert.
  • Die Funkeinheit 15A wird durch den Mikrocomputer 11 gesteuert, um Signale durch die Antenne 16A zu senden und zu empfangen. Die Funkeinheit 15B wird durch den Mikrocomputer 11 gesteuert, um Signale durch die Antenne 16B zu übertragen und zu empfangen. Die Steuereinheit 13 enthält mehrere Tasten wie z.B. Nummerntasten, eine Eingabetaste bzw. Bestätigungstaste, eine Auswahltaste und Ähnliches.
  • Die Basisstation 20A bildet ein Kommunikationssystem A in Kooperation mit dem Netzwerk 30A. Die Basisstation 20B bildet ein Kommunikationssystem B in Kooperation mit dem Netzwerk 30B. Jedes Kommunikationssystem A, B ist mit der Kommunikationssteuervorrichtung 40 durch ein öffentliches Netzwerk (Kommunikationssystemnetzwerk) verbunden. Das Kommunikationssystem A verwendet das PDC-System (oder das CDMAone-System oder W-CDMA-System). Das Kommunikationssystem B verwendet das PHS-System (oder das DSRC-System oder das drahtlose LAN-System).
  • Eine Kommunikationsrate (Übertragungsrate: 9600 bps) des Kommunikationssystem A ist niedriger als eine Kommunikationsrate (Übertragungsrate: 64000 bps) des Kommunikationssystem B. In der vorliegenden Ausführungsform wird die Kommunikationsrate als Systemattributinformation verwendet. In dieser Ausführungsform ist die Systemattributinformationen die Attributinformation des entsprechenden Kommunikationssystems. Außerdem ist eine maximale kommunizierbare Bewegungsgeschwindigkeit der Kommunikationsstation des Kommunikationssystems A größer als eine maximale kommunizierbare Bewegungsgeschwindigkeit eines Kommunikationssystems B (die Kommunikationskosten des Kommu nikationssystems A sind höher als die Kommunikationskosten des Kommunikationssystems B).
  • Die Kommunikationssteuervorrichtung 40 empfängt ein Profil (Datenattributinformation), das später beschrieben wird, von dem Datenbankcomputer 50 und überträgt dieses zur Kommunikationsstation 10. Der Datenbankcomputer 50 ist ein "Server" und speichert verschiedene Daten (verschiedene Inhaltsdaten) und Profile derartiger Daten in seinem Speicher (Datenspeicher). Wie es in 2 gezeigt ist, wird jedes Profil einem Kopf der entsprechenden Daten (Kommunikationsinhalte) hinzugefügt. Das Profil wird dem Speicher des Datenbankcomputers 50 durch eine Eingabeoperation (Attributaddierer) hinzugefügt. Das Profil ist eine Datenattributinformation, die den Inhalten der Daten entspricht. Beispiele der Datenattributinformation umfassen eine Geheimhaltungsebene der Daten, einen Typ der Auswertefunktion, einen Typ des Kommunikationssystems, einen Ort der Kommunikation, eine Herunterladezeit und ähnliches.
  • Die Auswertefunktion ist die Funktion, die zur Bestimmung eines der Kommunikationssysteme A, B verwendet wird, das den Inhalten der Daten entspricht oder für diese geeignet ist. Hier ist das Kommunikationssystem das System (d. h. das PDC-System, das CDMA-System, das W-CDMA-System, das PHS-System, das LAN-System oder ähnliches), das den Inhalten der Daten entspricht. Der Ort der Kommunikation ist der Ort, an dem die Daten durch die Kommunikationsstation 10 empfangen werden können und der auf der Grundlage der Inhalte der Daten bestimmt wird. Die Herunterladezeit ist die Zeit, bei der die Daten durch die Kommunikationsstation 10 heruntergeladen werden können und die auf der Grundlage der Inhalte der Daten bestimmt wird.
  • Im Folgenden wird der Betrieb des adaptiven Kommunikationssystems der vorliegenden Ausführungsform mit Bezug auf die 3 und 4 beschrieben. 3 ist ein Diagramm, das den Betrieb des adaptiven Kommunikationssystems zeigt, und 4 ist ein Flussdiagramm, das einen Betrieb des Mikrocomputers 11 der Kommunikationsstation 10 zeigt. Der Mikrocomputer 11 führt den Betrieb entsprechend dem in 4 gezeigten Flussdiagramm durch. Zunächst wird mit Bezug auf 3 der Betrieb des gesamten Kommunikationssystems beschrieben. Als ein beispielhafter Betrieb des adaptiven Kommunikationssystems wird das Herunterladen von Zeitungsdaten durch die Kommunikationsstation 10 beschrieben. Hier wird angenommen, dass die Daten der Zeitung relativ groß sind und die Inhalte der Zeitung einen relativ niedrigen Grad der Notwendigkeit des Herunterladens zeigen.
  • Zunächst wird angenommen, dass der Mikrocomputer 11 der Kommunikationsstation 10 eine empfangene Leistung der Funkeinheit 15A und eine empfangene Leistung der Funkeinheit 15B durch eine entsprechende Tastenbetätigung der Steuereinheit 13 miteinander verglichen hat, und die Kommunikationsstation 10 nun mit dem Netzwerk A durch das Kommunikationssystem A auf der Grundlage des Ergebnisses des Vergleiches verbunden ist. In diesem Zustand wird, wenn ein Nutzer die Steuereinheit 13 betätigt, um das Herunterladen der Daten anzufordern, ein Kommunikationsanforderungssignal (erstes Anforderungssignal) durch die Funkeinheit 15A übertragen (I in 3). Das übertragene Kommunikationsanforderungssignal wird von der Kommunikationssteuervorrichtung 40 durch die Basisstation 20A und das Netzwerk A empfangen.
  • Wenn die Kommunikationssteuervorrichtung 40 (ein erster Empfänger) das Kommunikationsanforderungssignal empfängt, fordert die Kommunikationssteuervorrichtung 40 ei ne Übertragung eines Profils, das das Attribut der angeforderten Daten anzeigt, an den Datenbankcomputer 50 an (II in 3). Danach überträgt der Datenbankcomputer 50 das angeforderte Profil an die Kommunikationssteuervorrichtung 40 (III in 3). Danach überträgt die Kommunikationssteuervorrichtung 40 das Profil an die Kommunikationsstation 10 (ein zweiter Empfänger: IV in 3) durch das Netzwerk A und die Basisstation 20A.
  • Beim Empfang des Profils führt die Kommunikationsstation 10 auf der Grundlage des Profils einen Auswahl/Bestimmungs-Prozess zur Bestimmung des Kommunikationssystem durch, das für das Herunterladen der Daten zu verwenden ist (V in 3). Das heißt, dass in dem Auswahl/Bestimmungs-Prozess eines der Kommunikationssysteme A, B auf der Grundlage der Inhalte der Daten (Zeitungsdaten) ausgewählt wird. Es wird z. B. nun angenommen, dass das Kommunikationssystem B ausgewählt wird. Im Folgenden wird das auf diese Weise ausgewählte Kommunikationssystem als das ausgewählte Kommunikationssystem bezeichnet. Die Details des Auswahl-/Bestimmungs-Prozesses werden später beschrieben.
  • Anschließend überträgt die Kommunikationsstation 10 ein Benachrichtigungssignal, das das ausgewählte Kommunikationssystem anzeigt, durch die Basisstation 20B und das Netzwerk B an die Kommunikationssteuervorrichtung 40 (VI in 3). Die Kommunikationssteuervorrichtung 40 überträgt das Benachrichtigungssignal an den Datenbankcomputer 50 (VII in 3). Wenn der Datenbankcomputer 50 das Benachrichtigungssignal empfängt, überträgt der Datenbankcomputer 50 die Daten (Zeitungsdaten) an die Kommunikationssteuervorrichtung 40 (IX in 3). Die Kommunikationssteuervorrichtung 40 speichert die Daten (Zeitungsdaten).
  • Wenn das Kommunikationssystem B als das ausgewählte Kommunikationssystem ausgewählt wird, überträgt der Mikrocomputer 11 der Kommunikationsstation 10 ein Übertragungsanforderungssignal (zweites Anforderungssignal) durch die Funkeinheit 15B an die Basisstation 20B. Die Basisstation 20B überträgt das Übertragungsanforderungssignal an die Kommunikationssteuervorrichtung 40 durch das Netzwerk B (VIII in 3). Wenn die Kommunikationssteuervorrichtung 40 das Übertragungsanforderungssignal empfängt, überträgt die Kommunikationssteuervorrichtung 40 (Datenübertrager) die Daten (Zeitungsdaten) an die Kommunikationsstation 10 durch das Netzwerk B und die Basisstation 20B (X in 3) . Danach empfängt die Kommunikationsstation 10 die Daten und speichert sie im Speicher 12. Dadurch endet das Herunterladen der Daten (Zeitungsdaten).
  • Der Betrieb des Mikrocomputers 11 der Kommunikationsstation 10 wird mit Bezug auf 4 beschrieben. Zunächst wird im Schritt 100 eine Datenkommunikationsanforderung durchgeführt. Anschließend wird im Schritt 110 das den Inhalten der Daten entsprechende Profil von der Kommunikationssteuervorrichtung 40 empfangen. Im anschließenden Schritt 120 wird eines der Kommunikationssysteme auf der Grundlage des Profils ausgewählt. Im anschließenden Schritt 130 wird das Ergebnis der Auswahl der Kommunikationssteuerungsvorrichtung 40 mitgeteilt. Danach wird im Schritt 140 das Übertragungsanforderungssignal durch die Funkeinheit 15B übertragen. Danach werden im Schritt 150 die Daten (Zeitungsdaten) durch die Funkeinheit 15B empfangen.
  • Vor der Übertragung des Übertragungsanforderungssignals benachrichtigt der Mikrocomputer 11 den Nutzer durch die Anzeigeeinheit 14 über das ausgewählte Kommunikationssystem. Wenn z. B. das Kommunikationssystem B ausge wählt ist, steuert der Mikrocomputer 11 die Anzeigeeinheit 14 zur Anzeige einer Nachricht an, die z. B. meldet: "das Kommunikationssystem B ist ausgewählt, und fordern Sie Herunterladen der Daten an? 1: JA, 2: NEIN". Wenn die Nummerntaste "1" der Steuereinheit 13 gedrückt wird, schreitet das Herunterladen der Daten fort. Wenn andererseits die Nummerntaste "2" der Steuereinheit 13 gedrückt wird, schreitet die Steuerung im Schritt 120 fort.
  • Auf diese Weise ist es möglich, das Herunterladen durch das ausgewählte Kommunikationssystem gemäß dem Willen des Nutzers zu beenden. Der Mikrocomputer 11 muss nicht notwendigerweise das Übertragungsanforderungssignal unmittelbar bei der Betätigung der Steuereinheit 13 übertragen. Das heißt, dass die Daten, die die Herunterladezeit anzeigen, zusätzlich zur Auswertefunktion in dem Profil enthalten sein können, das an die Kommunikationsstation 10 übertragen wird, so dass das Übertragungsanforderungssignal von dem Mikrocomputer 11 der Kommunikationsstation 10 bei der Herunterladezeit, die in dem Profil bestimmt ist, später übertragen werden kann.
  • Im Folgenden werden die Details des Auswahl/Bestimmungs-Prozesses, der durch den Mikrocomputer 11 der Kommunikationsstation 10 durchgeführt wird, mit Bezug auf die 5A und 5B beschrieben. 5A ist ein Diagramm, das eine Tabelle zeigt, die Bewertungswerte für die verschiedenen Übertragungsraten der Kommunikationssysteme zeigt. Die Tabelle wird verwendet, um die Übertragungsraten in die entsprechenden Bewertungswerte zu wandeln. 5B ist ein Diagramm, das eine Tabelle zeigt, die Bewertungswerte für die verschiedenen Bewegungsgeschwindigkeiten der Kommunikationsstation 10 zeigt. Die Tabelle wird verwendet, um die Bewegungsgeschwindigkeiten in die entsprechenden Bewertungswerte zu wandeln. In diesem Beispiel enthält das auf der Grundlage der Inhalte der Daten an die Kommunikationsstation 10 übertragene Profil die folgende Auswertefunktion.
  • Zunächst wird die folgende Formel 1 als die Auswertefunktion zum Auswählen des Kommunikationssystem verwendet, das den Inhalten der Daten entspricht. [Formel 1] J = W1 × (Übertragungsrate) + W2 × (Bewegungsgeschwindigkeit)
  • Die Übertragungsrate der Formel 1 ist der Bewertungswert der Übertragungsrate des derzeitig verwendeten Kommunikationssystems, wie es in 5A gezeigt ist. Die Bewegungsgeschwindigkeit der Formel 1 ist der Bewertungswert der Bewegungsgeschwindigkeit der Kommunikationsstation 10 (in dieser Ausführungsform der Ausgang des Fahrzeuggeschwindigkeitssensors), wie es in 5B gezeigt ist. W1 und W2 sind Gewichtungskoeffizienten. W1 und W2 sind in diesem Beispiel jeweils "1" und werden auf der Grundlage der Daten bestimmt. Das heißt, dass in dieser Ausführungsform jeder Wert von W1 und W2 auf der Grundlage der Tatsache bestimmt wird, dass die Daten relativ groß sind und die Inhalte der Daten (Zeitungsdaten) den relativ niedrigen Grad der Notwendigkeit des Herunterladens zeigen. In einem Fall von Bilddaten, Klangdaten oder Daten, die eine relativ hohe Herunterladenotwendigkeit zeigen, können W1 und W2 einen von "1" unterschiedlichen Wert aufweisen, und es kann eine Formel, die sich von der Formel 1 unterscheidet, als die Auswertefunktion verwendet werden.
  • In der vorliegenden Ausführungsform wird das Kommunikationssystem B ausgewählt, wenn ein Auswertewert J größer als 100 (Schwellenwert) ist, d. h. J > 100. Wenn an dererseits der Auswertewert J gleich oder kleiner als 100 (Schwellenwert) ist, d. h. J ≤ 100, wird das Kommunikationssystem A ausgewählt.
  • Als ein bestimmtes Beispiel wird angenommen, dass die Bewegungsgeschwindigkeit kleiner als 10 km ist und das Kommunikationssystem A aktuell ausgewählt ist. In diesem Beispiel beträgt die Übertragungsrate des Kommunikationssystems A 9600 bps, so dass "10" als der Bewertungswert für diese Übertragungsrate auf der Grundlage des in 5A gezeigten Diagramms ausgewählt wird. Da die Bewegungsgeschwindigkeit kleiner als 10 km ist, wird "100" als der Bewertungswert für diese Bewegungsgeschwindigkeit auf der Grundlage des in 5B gezeigten Diagramms ausgewählt. Wenn diese Bewertungswerte jeweils für die Bewegungsgeschwindigkeit und die Übertragungsrate ausgewählt sind, ist der Auswertungswert J "110", der größer als 100 ist, so dass das Kommunikationssystem B ausgewählt wird. Das heißt, dass das Kommunikationssystem vom Kommunikationssystem A zum Kommunikationssystem B wechselt.
  • Wenn das Kommunikationssystem A derzeitig ausgewählt ist und die Geschwindigkeit größer als 100 km ist, wird "10" als der Bewertungswert für die Bewegungsgeschwindigkeit ausgewählt. Da der Bewertungswert der Bewegungsgeschwindigkeit "10" ist, ist der Auswertungswert J "20", der kleiner als 100 ist, so dass das Kommunikationssystem A ausgewählt wird.
  • Die Eigenschaften der vorliegenden Erfindung werden im Folgenden beschrieben. Im Falle des Herunterladens der großen Daten (Inhaltsdaten) wie z. B. der Zeitungsdaten wird das Kommunikationssystem benötigt, das die Hochgeschwindigkeitskommunikation großen Umfangs ermöglicht, aber der Grad der Notwendigkeit für das Herunterladen zum Herunterladen der Daten ist relativ gering. Das Kommuni kationssystem B zeigt die größere Kommunikationsrate im Vergleich zum Kommunikationssystem A, und das Kommunikationssystem B zeigt die niedrigere maximale kommunizierbare Bewegungsgeschwindigkeit der Kommunikationsstation im Vergleich zum Kommunikationssystem A. Aufgrund der obigen Tatsache ist das Kommunikationssystem B für das Herunterladen der großen Daten wie z. B. der Zeitungsdaten geeignet.
  • Demzufolge wird in der vorliegenden Ausführungsform, wenn die Bewegungsgeschwindigkeit der Kommunikationsstation 10 relativ gering ist (d. h. kleiner als 10 km), das Kommunikationssystem B durch die Auswertungsfunktion der Formel 1 in dem Prozess des Auswählens des Kommunikationssystems ausgewählt. Zum Beispiel wird, während das Fahrzeug, das die Kommunikationsstation 10 aufweist, an der roten Ampel anhält, das Kommunikationssystem B ausgewählt, und die Daten werden durch das Kommunikationssystem B heruntergeladen. Somit ist eine geeignete Kommunikation entsprechend den Inhalten der Daten möglich.
  • Wenn die Bewegungsgeschwindigkeit der Kommunikationsstation 10 relativ hoch ist (d. h. 100 km oder größer), wird das Kommunikationssystem A ausgewählt. Es ist jedoch möglich durch Betätigung der Steuereinheit 13 zu verhindern, dass das Herunterladen der Daten erfolgt. Wie es oben beschrieben ist, kann die Kommunikationssteuerung 40 die Daten speichern, und die Kommunikationssteuervorrichtung 40 kann außerdem das Profil übertragen und empfangen. Somit ist es möglich, die Arbeitsbelastung des Datenbankcomputers 50 zu verringern.
  • (Modifikationen)
  • In der obigen Ausführungsform ist ein beispielhaftes adaptives Kommunikationssystem beschrieben, bei dem die Kommunikationsstation 10 eines der Kommunikationssysteme (Kommunikationssystem A oder B) auf der Grundlage des Profils auswählt (Datenattributinformation). Es ist jedoch möglich das adaptive Kommunikationssystem derart zu modifizieren, dass die Kommunikationssteuervorrichtung 40 das Kommunikationssystem wie unten beschrieben auswählt. Eine Struktur eines derartigen adaptiven Kommunikationssystems wird mit Bezug auf 6 beschrieben. Das in 6 gezeigte adaptive Kommunikationssystem enthält eine Kommunikationsstation 10, Basisstationen 2124, eine Kommunikationssteuervorrichtung 20, eine Kommunikationssteuervorrichtung 40, eine Kommunikationsstation 10, Basisstationen 2124, eine Kommunikationssteuervorrichtung 40, einen Anbieter 400 und Standorte (Sites) 300302.
  • Zunächst überträgt die Kommunikationsstation 10 ein Anforderungssignal an den Anbieter 400 durch die Basisstation 21 (in 6 ein Pfeil 201). Das Anforderungssignal enthält ein Mobilprofil (verschiedene Informationen einschließlich einer Bewegungsgeschwindigkeit, einer möglichen Kommunikationsrate, einer Stationsumgebung, einer Nutzerumgebung und ähnlichem). Auf der Grundlage des Anforderungssignals greift der Anbieter 400 auf den Standort 300 (202 in 6) und die Kommunikationssteuervorrichtung 40 (204 in 6) zu.
  • Anschließend, wenn der Standort 300 die Inhalte aufweist, die von dem Nutzer durch das Anforderungssignal angefordert werden, antwortet der Standort 300, um ihn zu informieren (Pfeil 203 in 6). In einer Mediensteueranwendung werden die Inhalte und ein Profil M0 (eine Datengröße, ein Entwickler, eine Zeit der Entwicklung, ein Ort der Entwicklung) von dem Datenbankcomputer 50 eingegeben, und es wird ein Datenformat der Inhalte umgewandelt. Danach wird außerdem das Profil M0 in ein Profil M1 umgewandelt (Bestimmung der Unterteilung der Inhalte, Be stimmung des Standorts, Bestimmung der Zugriffszeit). Danach wird das Profil M1 an die Kommunikationssteuervorrichtung 40 zusammen mit den gewandelten Inhaltsdaten übertragen.
  • Anschließend werden in der Kommunikationssteuervorrichtung 40 auf der Grundlage des Zugriffes von dem Anbieter 400 und dem Profil M1 die Inhaltsdaten in drei Inhaltsdatensegmente Ca, Cb, Cc unterteilt, und es werden jeweilige Profile M2a, M2b, M2c für diese Inhaltsdatensegmente Ca, Cb, Cc addiert. Jedes der Profile M2a-M2c enthält verschiedene Informationen einschließlich der Bestimmung der Unterteilung der Daten, der Bestimmung eines Datenpfades (Bestimmung des Kommunikationssystems), eine Datenwartezeit, eine Auslieferungszeit und Ähnliches. Auf der Grundlage des Profils M1 überträgt die Kommunikationssteuervorrichtung 40 die Inhaltsdatensegmente Ca, Cb, Cc zusammen mit den entsprechenden Profilen M2a, M2b, M2c jeweils an die unterschiedlichen entsprechenden Basisstationen 2224. Jede Basisstation 2224 überträgt das entsprechende Inhaltsdatensegment Ca, Cb, Cc zusammen mit dem entsprechenden Profile M2a, M2b, M2c an die Kommunikationsstation 10.
  • Das heißt, dass die Kommunikationssteuervorrichtung 40 die Inhaltsdatensegmente Ca, Cb, Cc zusammen mit den entsprechenden Profilen M2a, M2b, M2c an die Kommunikationsstation 10 durch die unterschiedlichen Kommunikationssysteme überträgt. Danach integriert die Kommunikationsstation 10 die Inhaltsdatensegmente Ca, Cb, Cc auf der Grundlage der entsprechenden Profile M2a, M2b, M2c.
  • Das adaptive Kommunikationssystem ist nicht auf die obige Modifikation begrenzt und kann in das in 7 gezeigte modifiziert werden. In diesem Fall werden ein Inhaltsdatensegment C1 und ein Profil M1 von dem Standort 300 an eine Kommunikationssteuervorrichtung 40A übertragen, und ein Inhaltsdatensegment C2 und ein Profil M2 werden von einem Standort 301 an eine Kommunikationssteuervorrichtung 40B übertragen. Außerdem werden ein Inhaltsdatensegment C3 und ein Profil M3 von einem Standort 302 an die Kommunikationssteuervorrichtung 40C übertragen. Jedes der Profile M1-M3 enthält eine Auslieferungszeit (t1, t2, t3) des entsprechenden Inhaltsdatensegmentes C1-C3 und ein Integrationsverfahren dafür. Jede Kommunikationssteuervorrichtung 40A40C überträgt das entsprechende Inhaltsdatensegment C1-C3 durch die entsprechende Basisstation 2224 an die Kommunikationsstation 10 zu der Zeit, die in dem entsprechenden Profil M1-M3 bestimmt ist. Danach integriert die Kommunikationsstation 10 die Inhaltsdatensegmente C1-C3 auf der Grundlage der entsprechenden Profile M1-M3 (Integrationsverfahren).
  • In der obigen Ausführungsform wird die Kommunikationsrate als die beispielhafte Systemattributinformation verwendet, und eines der Kommunikationssysteme A, B wird auf der Grundlage der Datenattributinformation ausgewählt. Dieser Aufbau kann jedoch wie folgt modifiziert werden. Das heißt, dass neben der Kommunikationsrate die Systemattributinformation ein Ort einer Übertragung, ein Kommunikationstyp (Zwei-Wege-Kommunikation, Paket-Kommunikation, Sender/Empfänger-Kommunikation), ein Kommunikationsdatenformat, eine Verschlüsselungseinrichtung, ein Kommunikationsprotokoll, ein Multiplexverfahren, ein Mediensuchverfahren, ein Medienfilterverfahren, ein Medienbeschreibungsverfahren, ein Medienkodierverfahren oder Ähnliches sein kann. In dieser Ausführungsform ist das Kommunikationsdatenformat das Datenformat, das in der Kommunikation des Profils (Datenattributinformation) der Dateninhalte, der Systemattributinformation und Ähnlichem verwendet wird. Das Medienfilterverfahren ist das Verfahren zum Extrahieren nur der notwendigen Inhalte aus ver schiedenen Inhalten der Medien, die auf der Grundlage der angeforderten Attributinformation auszuliefern sind. Das Medienverarbeitungsverfahren kann eines von verschiedenen Verarbeitungsverfahren wie z.B. zur Kompression, Dekompression, Kodierung, Dekodierung, Modulation, Übertragung, Wiedergabe, Anzeige, Umwandlung oder Erkennung/Interpretation verschiedener Daten wie z.B. Videodaten, Klangdaten, Grafikdaten sein. Das Medienbeschreibungsverfahren ist das Verfahren zum Schreiben einer Struktur, von Semantiken oder Ähnlichem der Inhalte des Mediums. Ein repräsentatives Beispiel des Medienbeschreibungsverfahrens ist der MPEG7-Standard. Das Medienkodierungsverfahren ist das Verfahren zum Komprimieren und Kodieren von Videodaten, Klangdaten und/oder Ähnlichem auf der Grundlage eines Kommunikationsbandes, einer Speichergröße und/oder Ähnlichem. Im Fall eines stehenden Bildes wird häufig JPEG verwendet, und im Fall eines bewegten Bildes wird häufig MPEG verwendet.
  • Wenn zum Beispiel der Ort einer Übertragung als die Systemattributinformation ausgewählt wird, wird einer der Orte, an dem die Kommunikationsstation 10 die Daten übertragen und empfangen kann, auf der Grundlage der Datenattributinformation ausgewählt. Das heißt, dass die Kommunikationsstation 10 die Daten an dem ausgewählten Ort der Übertragung, der auf der Grundlage der Datenattributinformation ausgewählt wird, empfangen kann. Wenn eines aus dem Kommunikationstyp, dem Kommunikationsprotokoll, dem Verschlüsselungsverfahren, dem Kommunikationsdatenformat, dem Multiplexverfahren, dem Mediensuchverfahren, dem Medienfilterverfahren, dem Medienbeschreibungsverfahren und dem Medienkodierverfahren als die Systemattributinformation ausgewählt wird, wird diese Systemattributinformationen auf der Grundlage der Datenattributinformationen ähnlich wie im Fall der Kommunikationsrate ausgewählt.
  • Das adaptive Kommunikationssystem ist nicht auf die obige Modifikation begrenzt und kann in ein wie in 8 gezeigtes modifiziert werden. Dieses unterscheidet sich von der in 7 gezeigten Modifikation. Das heißt, dass das Profil M3 und das Inhaltsdatensegment C3 von dem Standort 302 an die Kommunikationssteuervorrichtung 40A übertragen werden. Danach werden in der Kommunikationssteuervorrichtung 40A die Inhaltsdatensegmente C1, C3 integriert und durch die Basisstation 22 an die Kommunikationsstation 10 übertragen.
  • Außerdem wird in der obigen Ausführungsform die Auswertefunktion, die die Bewegungsgeschwindigkeit und die Übertragungsrate verwendet, als die Datenattributinformation verwendet, und die Systemattributinformation wird auf der Grundlage des Ergebnisses der Auswertefunktion ausgewählt. Dieses kann jedoch wie folgt modifiziert werden. Das heißt, dass in dem Prozess des Auswählens des Kommunikationssystems (oder Bestimmen der Herunterladezeit) es zusätzlich zur Bewegungsgeschwindigkeit und der Übertragungsrate möglich ist, zumindest eines aus der auswählbaren Kommunikationsrate, der empfangenen Leistung, einem Zustand des Kommunikationsverkehrs (oder einem Grad der Kommunikationsverkehrsstörung), einem Ort (eine Station, eine Verkehrsverbindung, ein Schienenübergang), einem Zustand eines umgebenden Verkehrsstaus, eine beabsichtigte Fahrstrecke, einem Träger (Fahrer/Nichtfahrer) der Kommunikationsstation, einer gewünschten Anwendung, einem Typ und einer Qualität der Inhalte, Kosten einer Nutzeranforderung, einem Grad der Notwendigkeit der Anforderung (medizinische Notfallinformationen, Musik, Neuigkeiten, Navigationsinformationen), einer Kommunikationsstationskapazität, einer Anzeigekapazität und Ähnlichem zu berücksichtigen, wie es in 9 gezeigt ist.
  • Außerdem können im Prozess des Auswählens der Systemattributinformation (oder in einem Prozess der Bestimmung einer Herunterladezeit) die Beliebtheit der Inhalte (d.h. der Grad der Zugriffskonzentration), ein Standorttyp, eine Gattung (d.h. Musik, Neuigkeiten), ein Datentyp (d.h. Video, Klang, Zeichen), das Beschreibungsverfahren und/oder die Größe der Daten zusätzlich zur Bewegungsgeschwindigkeit und der Übertragungsrate berücksichtigt werden.
  • Außerdem ist die folgende Modifikation möglich. Das heißt, dass zusätzlich zur Auswahl der Systemattributinformation eine Auswahl des Standortes, eine Bestimmung der Zugriffszeit der Inhalte, eine Bestimmung des Kommunikationsprotokolls, eine Bestimmung des Beschreibungsverfahrens, eine Bestimmung eines Prozesshilfsmittels, eine Bestimmung des Kodierverfahrens und/oder Ähnlichem möglich ist. Außerdem kann die obige Auswahl auf der Grundlage eines Ortes oder eines vorgeschriebenen Ortes der Kommunikationsstation 10 und deren Betriebszeit durchgeführt werden. Außerdem ist es möglich, das Kommunikationssystem auf der Grundlage einer Beschleunigung der Kommunikationsstation 10 auszuwählen. Außerdem kann das Kommunikationssystem auf der Grundlage eines beabsichtigten Bewegungspfades des Nutzers oder der Kommunikationsstation 10 (d.h. ein Zug, ein Bus, ein Kraftfahrzeug, ein Flugzug, ein Schiff, ein Fahrstuhl in einem Gebäude, eine bewegte Gangway) und außerdem auf der Grundlage eines Punktes, bei dem die Kommunikation großen Umfangs möglich ist (d.h. einer Kreuzung, einer Zugstation, einem 24-Stunden-Geschäft, einer Tankstelle, einer Zollstelle) ausgewählt werden. Zusätzlich kann das Kommunikationssystem auch auf der Grundlage eines Typs des Nutzers (d.h. einem Fahrer, einem Fahrzeuginsassen, der nicht der Fahrer ist, einem Fußgänger, einem Passagier eines gewerblichen Fahrzeugs) ausgewählt werden.
  • Außerdem kann zusätzlich zur Auswahl der Systemattributinformation eine Aufgabenprioritätsreihenfolge eines Anzeigeprozesses, eines Kommunikationsprozesses, eines Inhaltshandhabungsprozesses in der Kommunikationsstation 10 der obigen Ausführungsform geändert werden. Außerdem können das Suchverfahren, das Filterverfahren, die Suchtiefe von Metadaten (Inhaltsbeschreibungsdaten), die Struktur der Metadaten (hierarchische Beziehung der Attribute, ein Format der Datenattributinformation oder Ähnliches) oder das Aufteilungsverfahren der Inhalte modifiziert werden.
  • Zusätzlich zur Auswahl des Kommunikationssystems, wie es in der obigen Ausführungsform beschrieben ist, kann die Einrichtungen zum Integrieren der Inhaltsdatensegmente, die unter den Standorten verteilt sind, und die Einrichtung zur Übertragung der Inhalte nach dem Unterteilen der Inhalte in kleinere Segmente modifiziert werden. Außerdem können die Inhalte, die unter den Standorten verteilt sind, auf der Grundlage des Typs der Inhalte (Medienumgebung), der Kommunikationsumgebung und der Nutzeranforderung durch Umschalten von dem einen Standpunkt zum anderen übertragen werden.
  • In einer praktischen Anwendung der vorliegenden Erfindung kann, wenn eine erste Kommunikationsstation die Profile und die Daten aufweist, die erste Kommunikationsstation die Daten an den Server auf der Grundlage des Profils (Datenattributinformation) übertragen, und der Server wiederum kann die Daten an eine zweite Kommunikationsstation auf der Grundlage des Profils (Datenattributinformation) übertragen. Außerdem können die Daten zwischen der ersten Kommunikationsstation und der zweiten Kommunikationsstation auf der Grundlage des Profils (Datenattributinformation) ohne Verwendung des Servers übertragen werden.
  • In der Praxis der vorliegenden Erfindung ist die vorliegende Erfindung nicht auf das Herunterladen vom Datenbankcomputer 50 an die Kommunikationsstation 10 begrenzt und kann zum Heraufladen von der Kommunikationsstation 10 auf den Datenbankcomputer 50 verwendet werden. Das heißt, wenn die Kommunikationsstation 10 die Daten an den Datenbankcomputer 50 durch die Kommunikationssteuervorrichtung 40 herauflädt, kann die Kommunikationsstation 10 eines der Kommunikationssysteme A, B auf der Grundlage des Profils (Datenattributinformation) auswählen, das den Kommunikationstyp entsprechend den Inhalten der Zeitungsdaten anzeigt, und die Kommunikationsstation 10 kann die Daten an den Datenbankcomputer 50 durch die Kommunikationssteuervorrichtung 40 und auch durch das ausgewählte Kommunikationssystem übertragen.
  • In der obigen Ausführungsform wird das Kommunikationssystem auf der Grundlage der Profildaten (Datenattributinformation) ausgewählt. Es kann jedoch auch die den Inhalten der Daten entsprechende Herunterladezeit der Daten als die Datenattributinformation verwendet werden. Das heißt, dass die Kommunikationsstation 10 das Kommunikationsanforderungssignal durch die Kommunikationssteuervorrichtung 40 an den Datenbankcomputer 50 überträgt, das das Herunterladen der Daten anfordert. Nach dem Empfang des Kommunikationsanforderungssignals überträgt der Datenbankcomputer 50 wiederum die Datenattributinformation, die die Herunterladezeit der Daten anzeigt, durch die Kommunikationssteuervorrichtung 40 an die Kommunikationsstation 10. Danach überträgt nach dem Empfang der Datenattributinformation die Kommunikationsstation 10 das Übertragungsanforderungssignal, das das Herunterladen der Daten anfordert, bei der Herunterladezeit durch die Kommunikationssteuervorrichtung 40 an den Datenbankcomputer 50. Nach dem Empfang des Übertragungsanforderungssignal überträgt der Datenbankcomputer 50 die Daten durch die Kommunikationssteuervorrichtung 40 an die Kommunikationsstation 10. Danach empfängt die Kommunikationsstation 10 die Daten.
  • In diesem Beispiel enthält die Kommunikationssteuervorrichtung 40 den Datenspeicher, den Attributaddierer, den ersten Empfänger, den Datenattributinformationsübertrager, den zweiten Empfänger und den Datenübertrager. Der Datenspeicher speichert die Daten. Der Attributaddierer addiert die Datenattributinformation, die eine den Inhalten der Daten entsprechende Herunterladezeit der Daten anzeigt. Der erste Empfänger empfängt das Kommunikationsanforderungssignal (erstes Anforderungssignal) zum Anfordern des Herunterladens der Daten. Der Datenattributinformationsübertrager überträgt die Datenattributinformation auf den Empfang des Kommunikationsanforderungssignals hin. Der zweite Empfänger empfängt das Übertragungsanforderungssignal (zweites Anforderungssignal) zum Anfordern des Herunterladens der Daten. Der Datenübertrager überträgt die Daten auf dem Empfang des Übertragungsanforderungssignals (zweites Anforderungssignal) hin.
  • Außerdem wird in der Kommunikationsstation 10 das Kommunikationsanforderungssignal (erstes Anforderungssignal), das das Herunterladen der Daten anfordert, durch die Kommunikationssteuervorrichtung 40 bei einer Betätigung der Steuereinheit 13 an den Datencomputer 50 übertragen. Danach empfängt nach der Übertragung des Kommunikationsanforderungssignals die Kommunikationsstation 10 die Datenattributinformation, die die den Inhalten der Daten entsprechende Herunterladezeit der Daten anzeigt, von der Kommunikationssteuervorrichtung 40. Beim Empfang der Datenattributinformation überträgt die Kommunikationsstation 10 das Übertragungsanforderungssignal (zweites Anforderungssignal) bei der Herunterladezeit an die Kommunikationssteuervorrichtung 40. Danach empfängt die Kommunikationsstation 10 nach der Übertragung des Übertragungsanforderungssignals die Daten von der Kommunikationssteuervorrichtung 50.
  • Außerdem kann in der Praxis der vorliegenden Erfindung das Profil durch den Datenbankcomputer 50 auf der Grundlage der Daten ausgebildet werden. Alternativ kann das Profil durch die Kommunikationssteuervorrichtung 40 auf der Grundlage der Daten ausgebildet werden.
  • Außerdem können in der Praxis der vorliegenden Erfindung die in dem Speicher 12 der Kommunikationsstation 10 gespeicherten Computerprogramme von einem Aufzeichnungsmedium des Servers durch die Kommunikation über das Netzwerk ausgeliefert werden. Außerdem ist es möglich, mehrere Speicher 12 vorzusehen, und die Computerprogramme können unter den Speichern 12 verteilt sein. Außerdem kann in der Praxis der vorliegenden Erfindung das Profil getrennt von den Daten in dem Datenbankcomputer 50 gespeichert sein. Außerdem ist in der Praxis der vorliegenden Erfindung die Kommunikationsstation 10 nicht notwendigerweise das Mobiltelefon sondern kann eine beliebige Vorrichtung wie z. B. eine tragbare Kommunikationsstation, ein Computer oder ähnliches sein.
  • Zusätzliche Vorteile und Modifikationen sind für den Fachmann naheliegend. Die Erfindung ist daher in ihren breiteren Termen nicht auf die bestimmten Details, die repräsentative Vorrichtung und die gezeigten und beschriebenen Beispiele beschränkt.

Claims (24)

  1. Adaptives Kommunikationssystem, das eine erste Kommunikationsvorrichtung (10) und eine zweite Kommunikationsvorrichtung (40, 50) aufweist, wobei die erste Kommunikationsvorrichtung (10) zur Verwendung mit mehreren Kommunikationssystemen (A, B) ausgelegt ist, wobei die erste Kommunikationsvorrichtung (10) zum Übertragen eines ersten Anforderungssignals zum Anfordern des Herunterladens von Daten an die zweite Kommunikationsvorrichtung (40, 50) ausgelegt ist, wobei die zweite Kommunikationsvorrichtung (40, 50) zum Übertragen von einer Datenattributinformation, die Inhalte der Daten anzeigt, an die erste Kommunikationsvorrichtung (10) nach dem Empfang des ersten Anforderungssignals ausgelegt ist, wobei die erste Kommunikationsvorrichtung (10) zum Auswählen eines der Kommunikationssysteme (A, B) auf der Grundlage der Datenattributinformation nach dem Empfang der Datenattributinformation ausgelegt ist, wobei die erste Kommunikationsvorrichtung (10) zum Übertragen eines zweiten Anforderungssignals zum Anfordern des Herunterladens durch das ausgewählte Kommunikationssystem (A, B) an die zweite Kommunikationsvorrichtung (40, 50) ausgelegt ist, wobei die zweite Kommunikationsvorrichtung (40, 50) zum Übertragen der Daten an die erste Kommunikationsvorrichtung (10) durch das ausgewählte Kommunikationssystem (A, B) nach dem Empfang des zweiten Anforderungssignals ausgelegt ist, wobei die erste Kommunikationsvorrichtung (10) zum Empfang der Daten ausgelegt ist.
  2. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kommunikationsvorrichtung (10) zum Auswählen eines der Kommunikationssysteme (A, B) auch auf der Grundlage von einer Systemattributinformation eines jeden der Kommunikationssysteme (A, B) neben der Attributinformation ausgelegt ist.
  3. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Systemattributinformation eine Information enthält, die einen Kommunikationstyp anzeigt, der in einem jeweiligen der Kommunikationssysteme (A, B) verwendet wird.
  4. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Systemattributinformation eine Information enthält, die ein Kommunikationsprotokoll anzeigt, das in dem jeweiligen der Kommunikationssysteme (A, B) verwendet wird.
  5. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Systemattributinformation eine Information enthält, die eine Verschlüsselungseinrichtung anzeigt, die in dem jeweiligen der Kommunikationssysteme (A, B) verwendet wird.
  6. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Systemattributinformation eine Information enthält, die ein Multiplexverfahren anzeigt, das in dem jeweiligen der Kommunikationssysteme (A, B) verwendet wird.
  7. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Systemattributinformation eine Information enthält, die eine Kommunikationsrate anzeigt, die in dem jeweiligen der Kommunikationssysteme (A, B) verwendet wird.
  8. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Systemattributinformation eine Information enthält, die ein Mediensuchverfahren anzeigt, das in dem jeweiligen der Kommunikationssysteme (A, B) verwendet wird.
  9. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Systemattributinformation eine Information enthält, die einen Ort der Übertragung innerhalb des jeweiligen der Kommunikationssysteme (A, B) anzeigt.
  10. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Systemattributinformation eine Information enthält, die ein Kommunikationsdatenformat anzeigt, das in dem jeweiligen der Kommunikationssysteme (A, B) verwendet wird.
  11. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Systemattributinformation eine Information enthält, die ein Medienfilterverfahren anzeigt, das in dem jeweiligen der Kommunikationssysteme (A, B) verwendet wird.
  12. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Systemattributinformation eine Information enthält, die ein Medienverarbeitungsverfahren anzeigt, das in dem jeweiligen der Kommunikationssysteme (A, B) verwendet wird.
  13. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Systemattributinformation eine Information enthält, die ein Medienbeschreibungsverfahren anzeigt, das in dem jeweiligen der Kommunikationssysteme (A, B) verwendet wird.
  14. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Systemattributinformation eine Information enthält, die ein Medienkodierverfahren anzeigt, das in dem jeweiligen der Kommunikationssysteme (A, B) verwendet wird.
  15. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Systemattributinformation eine Information enthält, die eine Übertragungszeit anzeigt, die in dem jeweiligen der Kommunikationssysteme (A, B) bestimmt wird.
  16. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kommunikationsvorrichtung (10) zum Heraufladen von Daten an die zweite Kommunikationsvorrichtung (40, 50) durch das ausgewählte Kommunikationssystem (A, B) ausgelegt ist.
  17. Kommuniktionssteuervorrichtung, die aufweist: einen Datenspeicher, der zum Speichern von Daten ausgelegt ist; einen Attributaddierer, der zum Addieren von einer Datenattributinformation ausgelegt ist, die zumindest eines der folgenden anzeigt: Inhalte der Daten; und eine Herunterladezeit, die auf der Grundlage der Inhalte der Daten bestimmt wird; einen ersten Empfänger (I), der zum Empfang eines ersten Anforderungssignals zum Anfordern des Herunterladens der Daten ausgelegt ist; einen Datenattributinformationsübertrager (IV), der zum Übertragen der Datenattributinformation auf den Empfang des ersten Anforderungssignals hin ausgelegt ist; einen zweiten Empfänger (VII), der zum Empfang eines zweiten Anforderungssignals zum Anfordern des Herunterladens ausgelegt ist, wobei das zweite Anforderungssignal auf der Grundlage der Datenattributinformation erstellt wird; und einen Datenübertrager (X), der zum Übertragen der Daten auf den Empfang des zweiten Anforderungssignals hin ausgelegt ist.
  18. Kommunikationsstation, die eine Steuereinheit (13) enthält und zur Verwendung mit mehreren Kommunikationssystemen ausgelegt ist, wobei die Kommunikationsstation aufweist: eine erste Übertragungseinrichtung (100), die zum Übertragen eines ersten Anforderungssignals an eine zweite Kommunikationsvorrichtung (40, 50) auf die Betätigung der Steuereinheit (13) hin ausgelegt ist, wobei das erste Anforderungssignal zum Anfordern des Herunterladens von Daten ausgelegt ist; eine erste Empfangseinrichtung (110), die zum Empfang von einer Datenattributinformation, die Inhalte der Daten anzeigt, von der zweiten Kommunikationsvorrichtung (40, 50) nach der Übertragung des ersten Anforderungssignals ausgelegt ist; eine Auswahleinrichtung (120), die zum Auswählen eines der Kommunikationssysteme (A, B) auf der Grundlage der Datenattributinformation nach dem Empfang der Datenattributinformation ausgelegt ist, eine zweite Übertragungseinrichtung (140), die zum Übertragen eines zweiten Anforderungssignals an die zweite Kommunikationsvorrichtung (40, 50) ausgelegt ist, wobei das zweite Anforderungssignal zum Anfordern des Herunterladens durch das ausgewählte Kommuniktationssystem (A, B) ausgelegt ist; und eine zweite Empfangseinrichtung (150), die zum Empfang der Daten von der zweiten Kommunikationsvorrichtung (40, 50) durch das ausgewählte Kommunikationssystem (A, B) nach der Übertragung des zweiten Anforderungssignals ausgelegt ist.
  19. Computerprogramm zum Betreiben eines Computers einer Kommunikationsstation (10) zur Ausführung der folgenden Schritte: Übertragen eines ersten Anforderungssignals an eine zweite Kommunikationsvorrichtung (40, 50) auf die Betätigung einer Steuereinheit (13) der Kommunikationsstation (10) hin, wobei das erste Anforderungssignal das Herunterladen von Daten anfordert; Empfangen von einer Datenattributinformation nach der Übertragung des ersten Anforderungssignals, wobei die Datenattributinformation zumindest eines der folgenden anzeigt: Inhalte der Daten; und eine Herunterladezeit, die auf der Grundlage der Inhalte der Daten bestimmt wird; Auswählen eines der Kommunikationssysteme (A, B) auf der Grundlage der Datenattributinformation nach dem Empfang der Datenattributinformation; Übertragen eines zweiten Anforderungssignals an die zweite Kommunikationsvorrichtung (40, 50), wobei das zweite Anforderungssignal das Herunterladen durch das ausgewählte Kommunikationssystem (A, B) anfordert; und Empfangen der Daten von der zweiten Kommunikationsvorrichtung (40, 50) durch das ausgewählte Kommunikationssystem (A, B) nach der Übertragung des zweiten Anforderungssignals.
  20. Kommunikationsverfahren, das die folgenden Schritte aufweist: Übertragen eines ersten Anforderungssignals von einer ersten Kommunikationsvorrichtung (10) an eine zweite Kommunikationsvorrichtung (40, 50), wobei das ersten Anforderungssignal das Herunterladen von Daten anfordert; Übertragen von einer Datenattributinformation von der zweiten Kommunkationsvorrichtung (40) an die erste Kommunikationsvorrichtung (10) nach dem Empfang des ersten Anforderungssignals, wobei die Datenattributinformation eine Herunterladezeit anzeigt, die auf der Grundlage von Inhalten der Daten bestimmt wird; Übertragen eines zweiten Anforderungssignals von der ersten Kommuniktionsvorrichtung (10) an die zweite Kommunikationsvorrichtung (40, 50) bei der Herunterladezeit nach dem Empfang der Datenattributinformation, wobei das zweite Anforderungssignal das Herunterladen anfordert; Übertragen der Daten von der zweiten Kommunikationsvorrichtung (40, 50) an die erste Kommunikationsvorrichtung (10) nach dem Empfang des zweiten Anforderungssignals; und Empfangen der Daten in der ersten Kommunikationsvorrichtung (10).
  21. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kommunikationsvorrichtung (10) mobil ist; und die Datenattributinformation unter Berücksichtigung einer Bewegungsgeschwindigkeit der ersten Kommunikationsvorrichtung (10) bestimmt wird.
  22. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 1 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenattributinformation unter Berücksichtigung von Kommunikatonsraten der Kommunikationssysteme (A, B) bestimmt wird.
  23. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass, nachdem die erste Kommunikationsvorrichtung (10) dazu ausgelegt ist, das eine der Kommunikationssysteme (A, B) auf der Grundlage der Datenattributinformation auszuwählen, die erste Kommunikationsvorrichtung (10) dazu ausgelegt ist, einen Nutzer über das ausgewählte Kommunikationssystem zu benachrichtigen, um zu bestätigen, ob der Nutzer willens ist, das ausgewählte Kommunikationssystem zu nutzen, und dadurch dazu ausgelegt ist, dem Nutzer zu erlauben, ein anderes der Kommunikationssysteme (A, B) als das ausgewählte Kommunikationssystem auszuwählen und zu nutzen.
  24. Adaptives Kommunikationssystem nach Anspruch 1 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenattributinformation einen Grad der Notwendigkeit zum Herunterladen der Daten anzeigt.
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