DE60103372T2 - Flüssigkeitsabgabehandgriff - Google Patents

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B11/00Brushes with reservoir or other means for applying substances, e.g. paints, pastes, water
    • A46B11/001Brushes with reservoir or other means for applying substances, e.g. paints, pastes, water with integral reservoirs
    • A46B11/0013Brushes with reservoir or other means for applying substances, e.g. paints, pastes, water with integral reservoirs dispensing by gravity or by shaking

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Reinigungsgeräte mit Griff im allgemeinen und genauer solche Geräte, die einen Reinigungsflüssigkeitsabgabegriff und ein Reinigungskissen, das an einem Ende des Griffes zur Aufnahme von daraus abgegebener Reinigungsflüssigkeit, die daraus abgegeben wird, angeordnet ist, umfassen.
  • Der Stand der Technik
  • Reinigungsgeräte mit Griff sind gut bekannte und häufig verwendete Haushaltsreinigungshilfen. Solche Geräte umfassen typischerweise ein Griffteil an einem Ende und ein Reinigungskissen oder einen Reinigungsschwamm, der an einem entgegengesetzten Ende befestigt ist. Der Benutzer ergreift die Vorrichtung am Griff und reinigt eine Oberfläche mittels des Schwammendes. Eine Abkratzklinge ist typischerweise am vorderen Ende vorgesehen, um dem Benutzer bei bestimmten Reinigungsaufgaben zu helfen.
  • Eine nützliche Verbesserung des herkömmlichen Reinigungsgerätes ist die Entwicklung eines Abgabegriffes mit einem inneren Reservoir für die Speicherung von Flüssigreiniger. Der Abgabegriff stellt einen Durchlaß am entfernten Schwammende bereit, durch den der gespeicherte Flüssigreiniger unter dem Einfluß der Schwerkraft in das Schwammteil hinein abgegeben wird. Der Flüssigreiniger kann dadurch kontinuierlich zum Schwamm zugeführt werden und daraus auf jede Oberfläche, die mit dem Schwamm in Kontakt steht.
  • Obgleich das Gerät mit Flüssigkeitsabgabegriff, das oben beschrieben ist, eine Verbesserung gegenüber herkömmlichen Vorrichtungen darstellt, ist ein schwerwiegender Nachteil, daß die Abgabe von Flüssigreiniger kontinuierlich und unreguliert ist. Folglich ist es typisch, daß mehr Flüssigkeit, als erforderlich ist, auf dem Schwamm abgeschieden wird und verschwendet ist. Ein zweiter Nachteil ist, daß die Verbindung zwischen dem Schwammteil und dem Griff nicht flüssigkeitsdicht ist und Leckage der Flüssigkeit zwischen den Komponenten auftreten kann. Das Ergebnis ist wieder verschwendete Reinigungsflüssigkeit.
  • Um die obigen Mängel zu beheben, sind verbesserte Geräte mit Flüssigkeitsabgabegriff zur Regulierung der Menge an Flüssigreiniger, die aus dem Griffreservoir abgegeben wird, und zum Abdichten der Verbindung zwischen dem Schwamm und dem Griffteil entwickelt worden. U.S.-Patente Nrn. 4,826,340; 5,454,659; und 2,772,430 sind repräsentativ für solche Verbesserungen. Die Vorrichtung in Patent 5,454,659 umfaßt einen Griff und einen Schwammapplikator. Der Griff schließt an einem Ende einen Nippel ein, der eine Nadellochöffnung aufweist, durch die Flüssigkeit aus dem Griffreservoir fließt. Der Schwammapplikator setzt am Griff an, um eine flüssigkeitsdichte Abdichtung zwischen dem Applikator und dem Außenumfang des Griffs und zwischen dem Nippel und einer Öffnung im Haltestück des Applikators zu bilden. Überschüssige Flüssigkeit wird dadurch ohne Leckage durch den Nippel und in den Schwamm gelenkt. Obgleich diese Konfiguration die Verschwendung von austretender Flüssigkeit verhindert, erlaubt sie dem Benutzer nicht, die Menge an Reinigungsflüssigkeit, die aus dem Handgriff in das Schwammteil abgegeben wird, effizient zu regulieren.
  • U.S.-Patent 4,826,340 stellt einen Mechanismus zur Steuerung oder Regulierung des aus dem Griff abgegebenen Flüssigkeitsvolumens bereit. Die Bürste umfaßt zwei Gehäusehälften, einen Bürstenkörper und ein Ventilteil. Das Gehäuse wird gebildet, indem zwei symmetrisch konfigurierte Hälften verbunden werden und dazwischen ein Reservoir definieren. Das Ventilteil wird in einer Nut einer Gehäuseteilhälfte zusammengebaut und darin aufgenommen, wenn die zweite Gehäusehälfte mit der ersten Gehäusehälfte verbunden wird. Das Ventil wird durch einen Schiebemechanismus betätigt, um eine Öffnung in einem unteren Teil des Gehäuseteils zu öffnen und zu schließen, wodurch der Flüssigkeitsstrom aus dem Gehäuse auf den Bürstenkörper gesteuert wird.
  • Obgleich der Mechanismus von Patent 4,826,340 wie beabsichtigt funktioniert, um den Flüssigkeitsstrom zwischen dem Griffgehäuse und dem Bürstenkörper zu steuern, bleiben mehrere Mängel. Erstens sind vier Komponenten erforderlich, was die Herstellungskosten erhöht. Überdies ist der Zusammenbau der vier Komponenten arbeitsintensiv und demgemäß kostspielig. Zweitens wird der Zusammenbau der Komponenten durch das Erfordernis kompliziert, daß das Ventilteil im Reservoir des Griffgehäuses angebracht ist. Zusätzlich ist das Griffgehäuse selbst von relativ dickwandiger Konstruktion, was erforderlich ist durch die funktionellen Anforderungen daran, das Ventilteil aufzunehmen und zu halten, und durch die funktionelle Bereitstellung eines Abkratzklingenelements an einem vorderen Ende. Die zusätzliche Festigkeit, die im Griffgehäuse erforderlich ist, fügt erneut unerwünschte Kosten für die Vorrichtung hinzu. Schließlich ist die Reparatur oder der Ersatz der Ventilkomponente extrem schwierig oder unmöglich, weil die Ventilbaugruppe so konfiguriert ist, daß das Ventilelement zwischen den Griffhälften aufgenommen ist. Um auf das Ventilteil zuzugreifen, wäre die Zerstörung des Griffs erforderlich.
  • U.S.-Patent Nr. 2,772,430 offenbart eine Geschirrreinigungsbürste, die flüssiges Reinigungsmittel speichern und abgeben kann. Die Vorrichtung hat einen Griff mit oberen und unteren Abschnitten. Eine Applikatorbürste ist am unteren Abschnitt des Griffs befestigt. Ein oberes Flüssigkeitsreservoir ist im oberen Griffabschnitt vorgesehen. Ein Rückschlagventil führt Flüssigkeit zu einem unteren Reservoir im unteren Griffabschnitt nach Erfordernis zu und verhindert, daß Flüssigkeit in das obere Reservoir zurückfließt. Eine Pumpe ist zwischen den oberen und unteren Reservoirs vorgesehen, um die untere Kammer unter Druck zu setzen, die ihrerseits Reinigungsmittel aus einer Auslaßöffnung nahe der Bürste drückt.
  • Ein zweites Rückschlagventil ist an der Auslaßöffnung vorgesehen, die vorbelastet geschlossen ist. Das Unterdrucksetzen des unteren Reservoirs mit der Pumpe öffnet das zweite Rückschlagventil, um kontrollierbar Flüssigkeit abzugeben. Die in dem Patent 2,772,430 offenbarte Bürste erfordert zwei getrennte Ventilbaugruppen und eine Pumpenbaugruppe, die jede im Griff untergebracht sind. Wenn man aus irgendeinem Grund auf die Pumpe oder die Ventile zugreifen muß, ist wie in den oben beschriebenen Patenten erneut ein Auseinanderbauen oder eine Zerstörung des gesamten Griffs erforderlich. Auch erfordert diese Vorrichtung zahlreiche Teile, die teuer herzustellen und aufwendig zusammenzubauen sind.
  • U.S.-Patent Nr. 4,747,720, das den Oberbegriff von Anspruch 1 bildet, offenbart einen Schwammapplikator, wobei die Griff- und Applikatorenden sich relativ zueinander drehen können, um ein Ventil zu öffnen und zu schließen. Dieses Patent offenbart keine Hebelventilanordnung. In ähnlicher Weise offenbart U.S.-Patent Nr. 2,820,234 ein Waschgerät mit einem Griffende und einem Applikatorende und einem Ventil darin. Das Ventil wird durch Schwerkraft betätigt, indem die Vorrichtung so gehalten wird, daß das Applikatorende unten ist, was ermöglicht, daß die Flüssigkeit durch ein Diaphragmaventil zum Applikator strömt. Durch Umdrehen der Vorrichtung wird das Ventil geschlossen. U.S.-Patent Nr. 1,067,780 offenbart einen Verteiler, der Luftdruck einsetzt, um eine Flüssigkeit, die im Verteiler gehalten wird, zu einer Abgabeöffnung hindrücken. Die Abgabeöffnung wird durch einen Stempel geschlossen. Betätigung eines Hebels bewegt den Stempel, um die Abgabeöffnung zu öffnen, um zu ermöglichen, daß Flüssigkeit austritt. Der Betätigungshebel ist ein mechanischer Linearhebel.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung überwindet die obengenannten Mängel bei Applikatorvorrichtungen nach dem Stand der Technik, indem sie eine Zwei-Komponenten-Baugruppe bereitstellt, die ein Griffgehäuse und ein Applikatoranbauteil umfaßt. Das Griffgehäuse ist gebildet aus einer dünnwandigen Kunststoffkonstruktion und schließt einen Abgabedurchlaß an einem Arbeitsende ein, um zu ermöglichen, daß Flüssigkeit aus dem Reservoir austritt. Das Applikatoranbauteil umfaßt eine ausgeformte Kunststoffbasisplatte mit einer relativ dickwandigeren Konstruktion, die lösbar mit dem Griffgehäuse verbunden ist. Ein Applikatorelement, vorzugsweise ein Schwamm oder mehrere Bürstenborsten, sind an einer Oberfläche des Applikatoranbauteils befestigt.
  • Integral ausgebildet mit der Applikatoranbauteil-Basisplatte ist ein Ventilteil, das ein ausgeformtes Kunststoff-Hebelteil und eine ausgeformte Kunststoff-Torsionsfeder umfaßt. Das Hebelteil schließt einen ersten, sich nach vorne erstreckenden Arm mit einem an einem entfernten Ende eingebrachten Stopper, einen zweiten, sich nach hinten erstreckenden Arm und einem Hebelstützabschnitt zwischen den ersten und zweiten Hebelarmen ein. Die Torsionsfeder ist konfiguriert als ein Kunststoffarm, der an entgegengesetzten Enden von der Basisplatte gehalten wird, und mit einem schwebend gehaltenen Mittelabschnitt, der sich zwischen den abgestützten gegenüberliegenden Enden erstreckt. Der Hebelstützabschnitt des Hebels ist schwenkbar mit dem Mittelabschnitt der Torsionsfeder verbunden und das Hebelteil schwenkt zwischen einer nicht-vorbelasteten ersten Position, in der der Stopper vom Abgabedurchlaß weg angeordnet ist, und einer vorbelasteten zweiten Position, in der der Stopper gegen das Griffgehäuse in abdichtender Beziehung zum Abgabedurchlaß vorbelastet ist.
  • Die Applikatoranbauteil-Basisplatte, das Ventilteil und die Torsionsfeder sind integral ausgebildet als eine einstückige Einheit, was die Notwendigkeit zum Zusammenbau eliminiert und zu einer wirtschaftlichen Herstellung führt. Das Griffgehäuse ist als eine einstückige Einheit ausgebildet und von dünnwandiger Konstruktion, um Material zu sparen. Ein Abkratzelement ist in der Applikatoranbauteil-Basisplatte an einem vorderen Ende ausgebildet. Das Applikatoranbauteil ist lösbar am Griffgehäuse befestigt und kann abgenommen werden und das Anbauteil leicht durch ein anderes ersetzen.
  • Das Hebelteil wird digital betätigt, um den Abgabedurchlaß im Griffgehäuse verläßlich abzudichten, wodurch dem Benutzer Kontrolle über die Menge an Reinigungsflüssigkeit gegeben wird, die aus dem Griffreservoir abgegeben wird.
  • Demgemäß ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Flüssigkeitsapplikatorgerät mit verlässlichen Mitteln zur Kontrolle der abgegebenen Flüssigkeitsmenge bereitzustellen.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist, ein Flüssigkeitsapplikatorgerät bereitzustellen, das minimale Zusammenbauanforderungen aufweist.
  • Noch eine weitere Aufgabe ist, einen Flüssigkeitsapplikator bereitzustellen, der an einem vorderen Ende ein Kratzerelement bereitstellt.
  • Noch eine weitere Aufgabe ist, einen Flüssigkeitsapplikator bereitzustellen, der leicht aufgefüllt werden kann.
  • Eine zusätzliche Aufgabe ist, ein Flüssigkeitsapplikator mit minimaler Leckage bereitzustellen.
  • Eine weitere Aufgabe ist, einen Flüssigkeitsapplikator bereitzustellen, der eine minimale Anzahl von Komponententeilen umfasst, die einzeln wirtschaftlich und leicht hergestellt werden können und die wirtschaftlich und leicht zusammengebaut werden können.
  • Diese und andere Aufgaben, die von einem Fachmann anerkannt werden, werden von einer bevorzugten Ausführungsform erreicht, die unten im Detail beschrieben und in den beigefügten Zeichnungen veranschaulicht ist.
  • Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht von oben und hinten des betreffenden Flüssigkeitsabgabegriffes.
  • 2 ist eine perspektivische Explosionsansicht davon.
  • 3 ist eine Seitenansicht davon; wobei die gegenüberliegende Seite ein Spiegelbild ist.
  • 4 ist eine Ansicht von hinten davon.
  • 5 ist eine perspektivische Explosionsansicht der Applikatoranbauteil-Basisplatte und des Stopperkissens.
  • 6 ist eine Teilquerschnittsansicht durch den Handgriff entlang Linie 6-6 von 4.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
  • Zunächst Bezug nehmend auf 1 und 2 ist zu sehen, daß der betreffende Abgabeapplikator 10 drei grundlegende Komponenten umfaßt, nämlich: einen Applikatorschwamm 12, eine Applikatorbasisplatte 14 und ein Griffteil 16. Der Griff 16 ist mit einem Blasformverfahren aus Polyvinylchloridharz hergestellt, so daß der Körper von Griff 16 eine einheitliche Konstruktion aufweist. Überdies ist die Wanddicke des Griffteils 16, wie unten beschrieben werden wird, relativ dünn, in der Größenordnung von etwa 0,04 Inches (1 mm).
  • Die Basisplatte 14 ist in ähnlicher Weise aus ausgeformtem Kunststoff, vorzugsweise spritzgegossenem high-density-Polyethylen. Platte 14 hat eine dickere Querschnittsabmessung in der Größenordnung von 0,08 Inches (2 mm) relativ zum blasgeformten Griffteil 16. Das Schwammteil 12 ist vorzugsweise mit herkömmlichen Mitteln aus Cellulose und Polyester hergestellt.
  • Wie dargestellt in 2 und 5, umfaßt die ausgeformte Kunststoff-Applikatorbasisplatte 14 eine im allgemeinen flache Plattenoberseite 18 mit ovaler Form und eine im allgemeinen flache Plattenunterseite 20, ebenso mit ovaler Konfiguration. Ein sich nach oben erstreckender Randflansch 22 erstreckt sich um den Umfang der Plattenoberseite 18 herum. Eine untere Schürze 24 erstreckt sich über den Umfang und steht von einer Außenkante der Plattenunterseite 20 nach unten ab.
  • Ein paar Verriegelungsvorsprünge 26, 28, integral ausgebildet mit der Basisplatte 14, stehen von gegenüberliegenden Seiten der Plattenoberseite 18 in Art einer Auskragung nach oben vor. Je der Verriegelungsvorsprung 26, 28 stellt eine nach innen weisende Lippenfläche 30 bereit. Eine U-förmige Öffnung 32 erstreckt sich durch die Basisplatte 14 hindurch von einer Hinterkante bis zu einem Mittelabschnitt der Platte 14. In der Unterseite der Basisplatte 14 befindet sich ein Hohlraum 34, der von der Plattenunterseite 20 und der abstehenden Schürze 24 definiert ist. Eine Matrix aus sich kreuzenden Verstärkungsrippen 36 überspannt den Hohlraum 34, wobei die Unterkante 38 der Rippen 26 koplanar mit einer Unterkante 40 von Schürze 24 ist.
  • Ein Betätigungshebel 42 ist integral ausgeformt mit der Basisplatte 14, wobei er einen nach hinten angeordneten Auslösearm 44 umfaßt. Ziffern lokalisierende Vorsprünge 46 sind mit Abstand voneinander an der Unterseite des Auslösearms 44 angeordnet. Am Vorderende des Hebels 42 befindet sich ein Verschlußarm 48 mit einer Oberseite 50, entlang der sich eine mittige Verstärkungsrippe 52 erstreckt. Ein Hebelstützabschnitt 53 ist zwischen dem Auslösearm 44 und dem Verschlußarm 48 so angeordnet, daß die Gesamtform des Hebels 42 im wesentlichen V-förmig ist. Ein Endabschnitt 54 des Verschlußarmes 48 ist so angepaßt, daß er ein Stopperteil 56 aufnehmen kann. Drei mit Abstand voneinander angeordnete Lokalisierungsflansche 55a, b und c sind auf dem Endabschnitt 54 vorgesehen und definieren zwischen sich einen Hohlraum zur Aufnahme des Stopperteils 56. Stopperteil 56 besteht vorzugsweise aus EPDM und ist an Endabschnitt 54 mittels eines geeigneten, kommerziell erhältlichen Klebers befestigt.
  • Ein Paar von Torsionsfederarmen 58, 60 ist integral mit der Basisplatte 14 ausgebildet. Äußere Enden der Torsionsfederarme 58, 60 sind mit dem Randflansch 22 verbunden und die Arme 58, 60 erstrecken sich so nach innen, daß sie in den Hebelstützabschnitt 53 des Hebels 42 übergehen. Somit sind die Arme 58, 60 und der Hebel 42 zwischen dem Ringflansch 22 mit einem rückwärtigen Abschnitt der Basisplatte 14 aufgehängt, wobei der vordere Verschlußarm 48 mit Spiel in der Öffnung 32 liegt und der Auslösearm 44 nach hinten und oben (wie in der Ansicht in 5) vom Hauptkörper der Basisplatte 14 vorsteht. Der Auslösearm 44 ist nach unten konkav ausgebildet.
  • Sich nach vorne von der Basisplatte 14 an einem Vorderende 64 erstreckend, befindet sich eine quer angeordnete Kratzerkante 62. Die Kratzerkante 62 ist zur Verwendung in denjenigen Reinigungsanwendungen, wie etwa Geschirrreinigung, gedacht, die eine Kante zur Verwendung als ein Werkzeug bei der Entfernung von Material erfordern.
  • Als nächstes Bezug nehmend auf 1, 2 und 6, umfaßt Griff 16 einen Greifabschnitt 66 und ein inneres Flüssigkeitsreservoir 68. Reservoir 68 wird während des Blasformverfahrens ausgebildet und wird nahtlos definiert von den Innenflächen des Griffs 16. Eine mit Schraubgewinde versehene Endkappe 70 ist vorgesehen, um über Schraubgewinde mit einem entfernten Ende des Greifabschnittes 66 des Griffes verbunden zu werden, wodurch das Flüssigkeitsreservoir 68 verschlossen wird. Reservoir 68 wird durch das Entfernen von Kappe 70 aufgefüllt. Ein vorderer, oval ausgeformter Nasenabschnitt 72 des Griffs 16 ist vorgesehen mit einer im wesentlichen ebenen, nach unten zeigenden Befestigungsfläche 74 und einer hochgewölbten oberen Konturfläche 76. Ein Nasenflansch 78 erstreckt sich vom Nasenabschnitt 72 in der dargestellten Art und Weise nach vorn.
  • Ein Paar von Verriegelungsvertiefungen 80, 82 ist so angeordnet, daß sie sich in gegenüberliegende Seiten des Nasenabschnitts 72 hinein erstrecken, wobei jede Vertiefung einen horizontalen Anschlag 84 darin bereitstellt.
  • Eine mittig angeordnete kreisförmige Vertiefung 86 erstreckt sich in die Befestigungsfläche 74 hinein und eine mittige erhabene kreisförmige Plattform 88 liegt in der Vertiefung 86, wobei sie an einer Oberseite 90 endet. Eine kreisförmige Schulter 92, besser zu sehen in 6, umschließt die Oberseite 90. Ein Durchlaß 94 ist so ausgeformt, daß er sich durch die Befestigungsfläche 74 hindurch erstreckt und mit dem inneren Reservoir 68 in Verbindung steht.
  • Die Unterseite des Griffs 16 ist so ausgebildet, daß sie eine konkave, längliche Vertiefung 96 aufweist, die sich den Greifabschnitt 66 des Griffs hinauf erstreckt; eine Federaufnahmenut 98, die sich in und über einen rückwärtigen Abschnitt der Fläche 74 erstreckt; und eine Rippenaufnahmenut 100, die sich in Fläche 74 hinein erstreckt, beginnend an der Federaufnahmenut 98 und von dort sich nach vorne bis zur mittigen Vertiefung 86 erstreckend.
  • Aus einer Zusammenschau der 1, 2, 5 und 6 wird man anerkennen, daß die Herstellung und der Zusammenbau des betreffenden Applikatorgerätes wie folgt ist. Das Schwammteil 12 wird unabhängig hergestellt aus Cellulose- oder Polyester-Material. Alternative Materialien, die für Reinigungsanwendungen geeignet sind, können als Ersatz verwendet werden. Zusätzlich können andere Applikatoroberflächen innerhalb des Schutzumfangs der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden. Zum Beispiel können mehrere Bürstenborsten an der Unterseite von Basisplatte 14 befestigt werden, falls so gewünscht, oder kann, ohne Beschränkung, ein Polier- oder Reinigungsstoff befestigt werden. Kurz gesagt, wird die Anwendung und die auf eine Oberfläche oder einen Gegenstand aufzubringende Flüssigkeit die Konfiguration der Applikatorseite der Basisplatte bestimmen.
  • Der Schwamm 12 wird, in der bevorzugten Ausführungsform, durch Wärmeverklebung an der Unterseite der Basisplatte 14 angebracht und liegt in Hohlraum 34, befestigt an der untersten Kante 40 und den unteren Kanten der Verstärkungsrippen 36. Wie zuvor erläutert, wird die Basisplatte 14 einheitlich ausgeformt aus herkömmlichem Kunststoffmaterial mit herkömmlichen Mitteln, wie etwa Spritzguß. Die Basisplatte wird so ausgeformt, daß sie ein integrales Ventil, repräsentiert durch den Betätigungshebel 42, den Stopper 56 und die Torsionsfedern 58, 60, einschließt. Die vorgenannten Komponenten, die das Ventil umfassen, werden integral mit dem Körper der Basisplatte 14 aus demselben Material und mit demselben Verfahren ausgeformt.
  • Wie am besten zu sehen in 5 und 6 wird der Stopper 56 mit einem geeigneten, kommerziell erhältlichen Kleber am Stopper-Endabschnitt 54 des Hebelverschlußarms 48 zwischen den vorstehenden Flanschen 55a, b und c befestigt. Die Basisplatte 14 sitzt am Nasenabschnitt 72 des Griffs 16. Nasenflansch 78 paßt in Öffnung 64 der Basisplatte 14 und wird darin aufgenommen. Danach wird Fläche 74 zwischen Plattenrandflansch 22 und gegen Fläche 18 nach unten bewegt. Die fluchtenden Verriegelungsarme, oder Flansche, 26, 28 fluchten mit den Vertiefungen 80 bzw. 82 von Nasenabschnitt 72 von Griff 16 und die Verriegelungslippe 30 von jedem rutscht über den Verriegelungsanschlag 84 in jeder Vertiefung 80, 82, um die Basisplatte 14 lösbar am Nasenabschnitt 72 des Griffs anzubringen. Die Verriegelungsarme 28, 30, die als Freileger aus Kunststoffmaterial ausgeformt sind, biegen sich elastisch nach außen, um während der Anbringung auf und über Vertiefungsverriegelungsanschläge 84 zu rutschen, und biegen sich unter manuellem Einfluß nach außen, um die Verriegelungslippe 30 von ihrem entsprechenden Anschlag 84 zu lösen, wodurch ermöglicht wird, die Basisplatte 14 vom Nasenabschnitt 72 des Griffs zu trennen.
  • In der befestigten Position sitzt die Rippe 52 des Hebels 42 in Nut 100 des Nasenabschnittes 72; sitzen die Torsionsfedern 58, 60 und der Hebelstützabschnitt 53 in der Quernut 98; und sitzt der Hebelauslösearm 44 in Nut 96.
  • Außerdem fluchtet der Stopper 56, in der befestigten Position, gegenüberliegend und sitzt in der Vertiefung 86 des Nasenabschnittes 72 des Griffs und steht darin in Eingriff mit der Oberseite 90. Da der Stopper 56 gegen die kreisförmige Schulter 92 anliegt, wie dargestellt in 6, schafft er eine flüssigkeitsdichte Abdichtung dagegen, wodurch verhindert wird, daß Flüssigkeit aus dem Reservoir 68 durch Durchlaß 94 austritt. Die Torsionsfederteile 58, 60 sind in einem Ruhezustand, oder unbelasteten Zustand, wenn der Stopper 56 sich in einer geschlossenen Beziehung gegen Fläche 92 befindet. Widerstand, der von den Torsionsfederteilen 58, 60 gegen eine Belastung bereitgestellt wird, wirkt so, daß die flüssigkeitsdichte Abdichtung zwischen dem Stopper 56 und Fläche 90 aufrechterhalten wird.
  • Die Kraft, die erforderlich ist, um den Hebel 42 zu öffnen, wird von Hand aufgebracht durch digitales Drücken des Auslösearms 44 auf Griff 66 zu, wodurch das Verschwenken des Hebels 42 um den Hebelstützpunkt 53 bewirkt wird und Verschlußarm 48 vom Nasenabschnitt 72 des Griffs wegschwenkt. Eine solche Schwenkbewegung hebt den Stopper 56 von Fläche 90 ab und bricht die Abdichtung auf, was ermöglicht, daß Flüssigkeit aus Reservoir 68 durch Durchlaß 94 austritt. Die austretende Flüssigkeit strömt nach unten um den Verschlußarm 48 herum, durch die U-förmige Öffnung 32 in der Basisplatte 14 und auf die Rückseite des Schwammes 12. Von dort wird sie durch den Schwamm hindurch und auf eine Oberfläche, gegen die der Schwamm 12 gedrückt wird, verteilt.
  • Man wird bemerken, daß Seife, oder die Flüssigkeit im Griff 16, nach Bedarf abgegeben wird, indem der exponierte rückwärtige Auslösearm 44 des Hebels auf den Griff 66 zu gedrückt wird. Wenn der Hebel auf den Griff zu gedrückt wird, bewegt sich das entgegengesetzte Ende des Hebels 42, Arm 48, vom Griff weg, was Durchlaß 94 freilegt und ermöglicht, daß Seife in den Schwamm hinein ausläuft. Nachdem die gewünschte Seifenmenge abgegeben ist und der Auslösearm 44 freigegeben wird, wird der Hebel 42 in die geschlossene Position zurückspringen.
  • Die Kraft, die erforderlich ist, um den Hebel zu öffnen und das automatische Verschließen des Ventils wird bewirkt durch die zwei Torsionsfedern 58, 60 die auf jeder Seite des Hebelstützabschnittes 53 angeordnet sind. Die Federn 58, 60 sind im wesentlichen zylindrisch, mit kreisförmigem Querschnitt. Äußere Enden der Federteile 58, 60, sind integral mit den Seiten der Basisplatte ausgebildet. Demgemäß sind der Hebel, die Torsionsfedern und die Basisplatte ein kontinuierliches, integral ausgebildetes Kunststoffteil. Der normale Ruhezustand der Torsionsfedern liegt dann vor, wenn der Hebel sich in der geschlossenen Position befindet. Wenn er in die offene Position hinein verschwenkt wird, bewirkt der Hebel 42, daß die Torsionsfedern 58, 60 eine Momentbelastung durchlaufen. Potentielle Energie wird in den Torsionsfedern gespeichert, bis der Hebelarm 44 freigegeben wird, die Energie freigesetzt wird, um ein Zurückschwenken des Hebels 52 zu bewirken, und Stopper 56 wieder einen abdichtenden Eingriff gegen den Nasenabschnitt des Armes einnimmt.
  • Die Basisplatte 14 und der Schwamm 12 können separat als Ersatzteile verkauft werden. Da die Kratzerklinge oder -kante 62 ein integraler Teil des Ersatzanbauteils ist, wird mit jedem Ersatz ein neuer Kratzer bereitgestellt. Zusätzlich kann das Griffteil 16 aus einer dünnwandigen Konstruktion ausgebildet werden, weil das dickere Material, das für die Schaffung der Kratzerklinge 62 benötigt wird, von der Basisplatte 14 bereitgestellt wird. Da Basisplatte 14 eine physisch kleinere Komponente als das Griffteil 16 ist, führt die Anordnung der Klinge 62 auf dem Anbauapplikator zu beträchtlichen Materialeinsparungen.
  • Die Basisplatte liefert, wie aus dem Vorstehenden ersichtlich, eine Kombination von funktionellen Aufgaben. Sie wirkt als ein Applikatorteil, das den Schwamm 12 oder eine andere Applikatoroberfläche auf einer Seite für Applikationszwecke aufnimmt. Platte 14 dient weiter als eine Basisplatte für die Kratzerklinge 62, die damit integral ist. Der Ersatz des Applikatoranbauteils führt automatisch zu einem Ersatz des damit integralen Kratzerelements.
  • Schließlich umfasst die Basisplatte 14 ein integral ausgebildetes Ventil zum selektiven Öffnen und Schließen des Flüssigkeitsdurchlasses aus dem Griffreservoir. Das Anordnen des Ventils auf dem Basisplattenteil bewirkt, wie beim Kratzer, daß das Ventilelement jedes Mal ersetzt wird, wenn das Applikatoranbauteil ersetzt wird. Dieser präventive Ersatz bedeutet, daß der Applikator während längerer Verwendung so funktionieren wird wie beabsichtigt. Überdies ist das Ventil mit der Basisplatte integral als ein einziger Körper ausgebildet. Die Herstellungskosten sind folglich niedrig und es gibt keine zusätzlichen Zusammenbaukosten, die durch den Zusammenbau des Ventils mit dem Applikatorgerät hervorgerufen werden. Geräte nach dem Stand der Technik, die einen Zusammenbau des Ventils mit der Griffkomponente erfordern, führen nicht nur eine zusätzliche Komponente ein, was die Kosten erhöht, sondern fügen auch einen zusätzlichen Zusammenbauschritt hinzu, der ebenfalls zu erhöhten Herstellungskosten führt.
  • Obgleich hierin eine beispielhafte Ausführungsform des Applikatorgeräts und seine Verwendung beschrieben ist, soll der Schutzumfang der Erfindung nur durch den Schutzumfang der beigefügten Ansprüche beschränkt sein.

Claims (17)

  1. Reinigungsflüssigkeitsabgabegerät (10), das ein Griffgehäuse (16) mit einem inneren Flüssigkeitsreservoir (68) und einem Abgabedurchlaß (94) in Verbindung mit dem inneren Flüssigkeitsreservoir, durch den besagte Flüssigkeit abgegeben wird, eine Applikatorbasisplatte (14), die lösbar an besagtem Griffgehäuse (16) benachbart zu besagtem Abgabedurchlaß (94) befestigt ist, ein Applikatorelement (12), das an einer Seite der Basisplatte gehalten ist, ein integral mit besagter Basisplatte für selektives Öffnen und Schließen besagten Abgabedurchlasses besagten Griffgehäuses (16) ausgebildetes Ventil umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil: einen Betätigungshebel (42) mit einem Auslösearm (44), einem Verschlußarm (48), der sich nicht-parallel zum Auslösearm erstreckt, und einem Hebelstützabschnitt (53), der schwenkbar mit der Basisplatte (14) verbunden und zwischen dem Auslösearm und dem Verschlußarm angeordnet ist; einen Stopper (56), der von dem Betätigungshebel zwischen einer geschlossenen Position in abdichtendem Eingriff mit dem Abgabedurchlaß (94) und einer offenen Position von dem Abgabedurchlaß (94) weg bewegbar ist; und ein Vorbelastungselement (58, 60), das den Stopper zur geschlossenen Position hin vorbelastet, umfaßt.
  2. Reinigungsflüssigkeitsabgabegerät (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stopper (56) mit einem Endabschnitt (54) des Verschlußarmes (48) mit Abstand vom Hebelstützabschnitt (53) verbunden ist.
  3. Reinigungsflüssigkeitsabgabegerät (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußarm (48) auf das Griffgehäuse (16) zu und von diesem weg schwenkt durch Betätigen des Auslösearms (44), um den Stopper (56) zwischen den geschlossenen bzw. offenen Positionen zu bewegen.
  4. Reinigungsflüssigkeitsabgabegerät (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Vorbelastungselement (58, 60) den Hebelstützabschnitt (53) auf der Basisplatte (14) hält.
  5. Reinigungsflüssigkeitsabgabegerät (10) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Vorbelastungselement (58, 60) eine Torsionsfeder ist.
  6. Reinigungsflüssigkeitsabgabegerät (10) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Torsionsfeder ein Paar von sich quer und entgegengesetzt erstreckenden Torsionsarmen umfaßt, die den Hebelstützabschnitt (53) halten.
  7. Reinigungsflüssigkeitsabgabegerät (10) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungshebel (42), die Torsionsarme (58, 60), der Hebelstützabschnitt (53) und die Basisplatte (14) als eine einstückige einheitliche Struktur ausgebildet sind.
  8. Reinigungsflüssigkeitsabgabegerät (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte (14) ferner eine Kratzerkante (62) umfaßt, die integral an einem vorderen Ende (64) ausgebildet ist.
  9. Reinigungsflüssigkeitsabgabegerät (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungshebel (42), die Vorbelastungselemente (58, 60), der Hebelstützabschnitt (53) und die Basisplatte (14) als eine einstückige einheitliche Struktur ausgebildet sind.
  10. Reinigungsflüssigkeitsabgabegerät (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte (14) weiter eine Kratzerkante (62) umfaßt, die integral an einem vorderen Ende (64) ausgebildet ist.
  11. Reinigungsflüssigkeitsabgabegerät (10) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Torsionsfeder ein Paar von sich quer erstreckenden Torsionsarmen (58, 60) umfaßt, die integral mit der Basisplatte (14) ausgebildet sind und sich in entgegengesetzte Richtungen vom Hebelstützabschnitt (53) erstrecken und den Hebelstützpunkt zwischen den Torsionsarmen halten.
  12. Reinigungsflüssigkeitsabgabegerät (10) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungshebel (42), die Torsionsarme (58, 60), der Hebelstützabschnitt (53) und die Basisplatte (14) als eine einstückige einheitliche Struktur ausgebildet sind.
  13. Reinigungsflüssigkeitsabgabegerät (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Applikatorelement (12) einen Schwamm umfaßt.
  14. Reinigungsflüssigkeitsabgabegerät (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Applikatorelement (12) eine Mehrzahl von Bürstenborsten umfaßt.
  15. Reinigungsflüssigkeitsabgabegerät (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffgehäuse (16) aus einem elastomeren Kunststoffmaterial ausgebildet ist und eine relativ dünne Wandquerschnittsdicke aufweist.
  16. Reinigungsflüssigkeitsabgabegerät (10) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplatte (14) aus elastomerem Kunststoffmaterial ausgebildet ist und eine Wandquerschnittsdicke aufweist, die größer ist als diejenige des Griffgehäuses (16).
  17. Reinigungsflüssigkeitsabgabegerät (10) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungshebel (42), das Vorbelastungselement (58, 60), der Hebelstützabschnitt (53) und die Basisplatte (14) als eine einstückige einheitliche Struktur ausgebildet sind.
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