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Hintergrund der Erfindung
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Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung betrifft
Reinigungsgeräte
mit Griff im allgemeinen und genauer solche Geräte, die einen Reinigungsflüssigkeitsabgabegriff
und ein Reinigungskissen, das an einem Ende des Griffes zur Aufnahme
von daraus abgegebener Reinigungsflüssigkeit, die daraus abgegeben wird,
angeordnet ist, umfassen.
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Der Stand
der Technik
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Reinigungsgeräte mit Griff sind gut bekannte und
häufig
verwendete Haushaltsreinigungshilfen. Solche Geräte umfassen typischerweise
ein Griffteil an einem Ende und ein Reinigungskissen oder einen Reinigungsschwamm,
der an einem entgegengesetzten Ende befestigt ist. Der Benutzer
ergreift die Vorrichtung am Griff und reinigt eine Oberfläche mittels
des Schwammendes. Eine Abkratzklinge ist typischerweise am vorderen
Ende vorgesehen, um dem Benutzer bei bestimmten Reinigungsaufgaben
zu helfen.
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Eine nützliche Verbesserung des herkömmlichen
Reinigungsgerätes
ist die Entwicklung eines Abgabegriffes mit einem inneren Reservoir
für die Speicherung
von Flüssigreiniger.
Der Abgabegriff stellt einen Durchlaß am entfernten Schwammende bereit,
durch den der gespeicherte Flüssigreiniger unter
dem Einfluß der
Schwerkraft in das Schwammteil hinein abgegeben wird. Der Flüssigreiniger
kann dadurch kontinuierlich zum Schwamm zugeführt werden und daraus auf jede
Oberfläche,
die mit dem Schwamm in Kontakt steht.
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Obgleich das Gerät mit Flüssigkeitsabgabegriff, das oben
beschrieben ist, eine Verbesserung gegenüber herkömmlichen Vorrichtungen darstellt, ist
ein schwerwiegender Nachteil, daß die Abgabe von Flüssigreiniger
kontinuierlich und unreguliert ist. Folglich ist es typisch, daß mehr Flüssigkeit,
als erforderlich ist, auf dem Schwamm abgeschieden wird und verschwendet
ist. Ein zweiter Nachteil ist, daß die Verbindung zwischen dem
Schwammteil und dem Griff nicht flüssigkeitsdicht ist und Leckage
der Flüssigkeit
zwischen den Komponenten auftreten kann. Das Ergebnis ist wieder
verschwendete Reinigungsflüssigkeit.
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Um die obigen Mängel zu beheben, sind verbesserte
Geräte
mit Flüssigkeitsabgabegriff
zur Regulierung der Menge an Flüssigreiniger,
die aus dem Griffreservoir abgegeben wird, und zum Abdichten der
Verbindung zwischen dem Schwamm und dem Griffteil entwickelt worden.
U.S.-Patente Nrn. 4,826,340; 5,454,659; und 2,772,430 sind repräsentativ
für solche
Verbesserungen. Die Vorrichtung in Patent 5,454,659 umfaßt einen
Griff und einen Schwammapplikator. Der Griff schließt an einem Ende
einen Nippel ein, der eine Nadellochöffnung aufweist, durch die
Flüssigkeit
aus dem Griffreservoir fließt.
Der Schwammapplikator setzt am Griff an, um eine flüssigkeitsdichte
Abdichtung zwischen dem Applikator und dem Außenumfang des Griffs und zwischen
dem Nippel und einer Öffnung
im Haltestück des
Applikators zu bilden. Überschüssige Flüssigkeit wird
dadurch ohne Leckage durch den Nippel und in den Schwamm gelenkt.
Obgleich diese Konfiguration die Verschwendung von austretender
Flüssigkeit
verhindert, erlaubt sie dem Benutzer nicht, die Menge an Reinigungsflüssigkeit,
die aus dem Handgriff in das Schwammteil abgegeben wird, effizient
zu regulieren.
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U.S.-Patent 4,826,340 stellt einen
Mechanismus zur Steuerung oder Regulierung des aus dem Griff abgegebenen
Flüssigkeitsvolumens
bereit. Die Bürste
umfaßt
zwei Gehäusehälften, einen
Bürstenkörper und
ein Ventilteil. Das Gehäuse
wird gebildet, indem zwei symmetrisch konfigurierte Hälften verbunden
werden und dazwischen ein Reservoir definieren. Das Ventilteil wird
in einer Nut einer Gehäuseteilhälfte zusammengebaut
und darin aufgenommen, wenn die zweite Gehäusehälfte mit der ersten Gehäusehälfte verbunden
wird. Das Ventil wird durch einen Schiebemechanismus betätigt, um
eine Öffnung
in einem unteren Teil des Gehäuseteils
zu öffnen
und zu schließen,
wodurch der Flüssigkeitsstrom aus
dem Gehäuse
auf den Bürstenkörper gesteuert wird.
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Obgleich der Mechanismus von Patent 4,826,340
wie beabsichtigt funktioniert, um den Flüssigkeitsstrom zwischen dem
Griffgehäuse
und dem Bürstenkörper zu
steuern, bleiben mehrere Mängel. Erstens
sind vier Komponenten erforderlich, was die Herstellungskosten erhöht. Überdies
ist der Zusammenbau der vier Komponenten arbeitsintensiv und demgemäß kostspielig.
Zweitens wird der Zusammenbau der Komponenten durch das Erfordernis kompliziert,
daß das
Ventilteil im Reservoir des Griffgehäuses angebracht ist. Zusätzlich ist
das Griffgehäuse
selbst von relativ dickwandiger Konstruktion, was erforderlich ist
durch die funktionellen Anforderungen daran, das Ventilteil aufzunehmen
und zu halten, und durch die funktionelle Bereitstellung eines Abkratzklingenelements
an einem vorderen Ende. Die zusätzliche
Festigkeit, die im Griffgehäuse
erforderlich ist, fügt
erneut unerwünschte
Kosten für
die Vorrichtung hinzu. Schließlich
ist die Reparatur oder der Ersatz der Ventilkomponente extrem schwierig oder
unmöglich,
weil die Ventilbaugruppe so konfiguriert ist, daß das Ventilelement zwischen
den Griffhälften
aufgenommen ist. Um auf das Ventilteil zuzugreifen, wäre die Zerstörung des
Griffs erforderlich.
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U.S.-Patent Nr. 2,772,430 offenbart
eine Geschirrreinigungsbürste,
die flüssiges
Reinigungsmittel speichern und abgeben kann. Die Vorrichtung hat einen
Griff mit oberen und unteren Abschnitten. Eine Applikatorbürste ist
am unteren Abschnitt des Griffs befestigt. Ein oberes Flüssigkeitsreservoir
ist im oberen Griffabschnitt vorgesehen. Ein Rückschlagventil führt Flüssigkeit
zu einem unteren Reservoir im unteren Griffabschnitt nach Erfordernis
zu und verhindert, daß Flüssigkeit
in das obere Reservoir zurückfließt. Eine
Pumpe ist zwischen den oberen und unteren Reservoirs vorgesehen,
um die untere Kammer unter Druck zu setzen, die ihrerseits Reinigungsmittel
aus einer Auslaßöffnung nahe
der Bürste
drückt.
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Ein zweites Rückschlagventil ist an der Auslaßöffnung vorgesehen,
die vorbelastet geschlossen ist. Das Unterdrucksetzen des unteren
Reservoirs mit der Pumpe öffnet
das zweite Rückschlagventil, um
kontrollierbar Flüssigkeit
abzugeben. Die in dem Patent 2,772,430 offenbarte Bürste erfordert
zwei getrennte Ventilbaugruppen und eine Pumpenbaugruppe, die jede
im Griff untergebracht sind. Wenn man aus irgendeinem Grund auf
die Pumpe oder die Ventile zugreifen muß, ist wie in den oben beschriebenen Patenten
erneut ein Auseinanderbauen oder eine Zerstörung des gesamten Griffs erforderlich.
Auch erfordert diese Vorrichtung zahlreiche Teile, die teuer herzustellen
und aufwendig zusammenzubauen sind.
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U.S.-Patent Nr. 4,747,720, das den
Oberbegriff von Anspruch 1 bildet, offenbart einen Schwammapplikator,
wobei die Griff- und Applikatorenden sich relativ zueinander drehen
können,
um ein Ventil zu öffnen
und zu schließen.
Dieses Patent offenbart keine Hebelventilanordnung. In ähnlicher Weise
offenbart U.S.-Patent Nr. 2,820,234 ein Waschgerät mit einem Griffende und einem
Applikatorende und einem Ventil darin. Das Ventil wird durch Schwerkraft
betätigt,
indem die Vorrichtung so gehalten wird, daß das Applikatorende unten
ist, was ermöglicht,
daß die
Flüssigkeit
durch ein Diaphragmaventil zum Applikator strömt. Durch Umdrehen der Vorrichtung
wird das Ventil geschlossen. U.S.-Patent Nr. 1,067,780 offenbart einen
Verteiler, der Luftdruck einsetzt, um eine Flüssigkeit, die im Verteiler
gehalten wird, zu einer Abgabeöffnung
hindrücken.
Die Abgabeöffnung
wird durch einen Stempel geschlossen. Betätigung eines Hebels bewegt
den Stempel, um die Abgabeöffnung
zu öffnen,
um zu ermöglichen, daß Flüssigkeit
austritt. Der Betätigungshebel
ist ein mechanischer Linearhebel.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung überwindet
die obengenannten Mängel
bei Applikatorvorrichtungen nach dem Stand der Technik, indem sie
eine Zwei-Komponenten-Baugruppe
bereitstellt, die ein Griffgehäuse
und ein Applikatoranbauteil umfaßt. Das Griffgehäuse ist
gebildet aus einer dünnwandigen
Kunststoffkonstruktion und schließt einen Abgabedurchlaß an einem
Arbeitsende ein, um zu ermöglichen,
daß Flüssigkeit
aus dem Reservoir austritt. Das Applikatoranbauteil umfaßt eine
ausgeformte Kunststoffbasisplatte mit einer relativ dickwandigeren Konstruktion,
die lösbar
mit dem Griffgehäuse
verbunden ist. Ein Applikatorelement, vorzugsweise ein Schwamm oder
mehrere Bürstenborsten,
sind an einer Oberfläche
des Applikatoranbauteils befestigt.
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Integral ausgebildet mit der Applikatoranbauteil-Basisplatte
ist ein Ventilteil, das ein ausgeformtes Kunststoff-Hebelteil und
eine ausgeformte Kunststoff-Torsionsfeder umfaßt. Das Hebelteil schließt einen
ersten, sich nach vorne erstreckenden Arm mit einem an einem entfernten
Ende eingebrachten Stopper, einen zweiten, sich nach hinten erstreckenden
Arm und einem Hebelstützabschnitt
zwischen den ersten und zweiten Hebelarmen ein. Die Torsionsfeder
ist konfiguriert als ein Kunststoffarm, der an entgegengesetzten
Enden von der Basisplatte gehalten wird, und mit einem schwebend
gehaltenen Mittelabschnitt, der sich zwischen den abgestützten gegenüberliegenden
Enden erstreckt. Der Hebelstützabschnitt
des Hebels ist schwenkbar mit dem Mittelabschnitt der Torsionsfeder
verbunden und das Hebelteil schwenkt zwischen einer nicht-vorbelasteten ersten
Position, in der der Stopper vom Abgabedurchlaß weg angeordnet ist, und einer
vorbelasteten zweiten Position, in der der Stopper gegen das Griffgehäuse in abdichtender
Beziehung zum Abgabedurchlaß vorbelastet
ist.
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Die Applikatoranbauteil-Basisplatte,
das Ventilteil und die Torsionsfeder sind integral ausgebildet als
eine einstückige
Einheit, was die Notwendigkeit zum Zusammenbau eliminiert und zu
einer wirtschaftlichen Herstellung führt. Das Griffgehäuse ist als
eine einstückige
Einheit ausgebildet und von dünnwandiger
Konstruktion, um Material zu sparen. Ein Abkratzelement ist in der
Applikatoranbauteil-Basisplatte an einem vorderen Ende ausgebildet.
Das Applikatoranbauteil ist lösbar
am Griffgehäuse
befestigt und kann abgenommen werden und das Anbauteil leicht durch
ein anderes ersetzen.
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Das Hebelteil wird digital betätigt, um
den Abgabedurchlaß im
Griffgehäuse
verläßlich abzudichten,
wodurch dem Benutzer Kontrolle über
die Menge an Reinigungsflüssigkeit
gegeben wird, die aus dem Griffreservoir abgegeben wird.
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Demgemäß ist es eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, ein Flüssigkeitsapplikatorgerät mit verlässlichen
Mitteln zur Kontrolle der abgegebenen Flüssigkeitsmenge bereitzustellen.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung
ist, ein Flüssigkeitsapplikatorgerät bereitzustellen,
das minimale Zusammenbauanforderungen aufweist.
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Noch eine weitere Aufgabe ist, einen
Flüssigkeitsapplikator
bereitzustellen, der an einem vorderen Ende ein Kratzerelement bereitstellt.
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Noch eine weitere Aufgabe ist, einen
Flüssigkeitsapplikator
bereitzustellen, der leicht aufgefüllt werden kann.
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Eine zusätzliche Aufgabe ist, ein Flüssigkeitsapplikator
mit minimaler Leckage bereitzustellen.
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Eine weitere Aufgabe ist, einen Flüssigkeitsapplikator
bereitzustellen, der eine minimale Anzahl von Komponententeilen
umfasst, die einzeln wirtschaftlich und leicht hergestellt werden
können
und die wirtschaftlich und leicht zusammengebaut werden können.
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Diese und andere Aufgaben, die von
einem Fachmann anerkannt werden, werden von einer bevorzugten Ausführungsform
erreicht, die unten im Detail beschrieben und in den beigefügten Zeichnungen
veranschaulicht ist.
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Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Ansicht von oben und hinten des betreffenden
Flüssigkeitsabgabegriffes.
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2 ist
eine perspektivische Explosionsansicht davon.
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3 ist
eine Seitenansicht davon; wobei die gegenüberliegende Seite ein Spiegelbild
ist.
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4 ist
eine Ansicht von hinten davon.
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5 ist
eine perspektivische Explosionsansicht der Applikatoranbauteil-Basisplatte
und des Stopperkissens.
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6 ist
eine Teilquerschnittsansicht durch den Handgriff entlang Linie 6-6
von 4.
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Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsform
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Zunächst Bezug nehmend auf 1 und 2 ist zu sehen, daß der betreffende Abgabeapplikator 10 drei
grundlegende Komponenten umfaßt,
nämlich:
einen Applikatorschwamm 12, eine Applikatorbasisplatte 14 und
ein Griffteil 16. Der Griff 16 ist mit einem Blasformverfahren
aus Polyvinylchloridharz hergestellt, so daß der Körper von Griff 16 eine
einheitliche Konstruktion aufweist. Überdies ist die Wanddicke des
Griffteils 16, wie unten beschrieben werden wird, relativ
dünn, in
der Größenordnung
von etwa 0,04 Inches (1 mm).
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Die Basisplatte 14 ist in ähnlicher
Weise aus ausgeformtem Kunststoff, vorzugsweise spritzgegossenem
high-density-Polyethylen. Platte 14 hat eine dickere Querschnittsabmessung
in der Größenordnung
von 0,08 Inches (2 mm) relativ zum blasgeformten Griffteil 16.
Das Schwammteil 12 ist vorzugsweise mit herkömmlichen
Mitteln aus Cellulose und Polyester hergestellt.
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Wie dargestellt in 2 und 5,
umfaßt
die ausgeformte Kunststoff-Applikatorbasisplatte 14 eine im
allgemeinen flache Plattenoberseite 18 mit ovaler Form
und eine im allgemeinen flache Plattenunterseite 20, ebenso
mit ovaler Konfiguration. Ein sich nach oben erstreckender Randflansch 22 erstreckt sich
um den Umfang der Plattenoberseite 18 herum. Eine untere
Schürze 24 erstreckt
sich über
den Umfang und steht von einer Außenkante der Plattenunterseite 20 nach
unten ab.
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Ein paar Verriegelungsvorsprünge 26, 28,
integral ausgebildet mit der Basisplatte 14, stehen von gegenüberliegenden
Seiten der Plattenoberseite 18 in Art einer Auskragung
nach oben vor. Je der Verriegelungsvorsprung 26, 28 stellt
eine nach innen weisende Lippenfläche 30 bereit. Eine
U-förmige Öffnung 32 erstreckt
sich durch die Basisplatte 14 hindurch von einer Hinterkante
bis zu einem Mittelabschnitt der Platte 14. In der Unterseite
der Basisplatte 14 befindet sich ein Hohlraum 34,
der von der Plattenunterseite 20 und der abstehenden Schürze 24 definiert
ist. Eine Matrix aus sich kreuzenden Verstärkungsrippen 36 überspannt
den Hohlraum 34, wobei die Unterkante 38 der Rippen 26 koplanar
mit einer Unterkante 40 von Schürze 24 ist.
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Ein Betätigungshebel 42 ist
integral ausgeformt mit der Basisplatte 14, wobei er einen
nach hinten angeordneten Auslösearm 44 umfaßt. Ziffern
lokalisierende Vorsprünge 46 sind
mit Abstand voneinander an der Unterseite des Auslösearms 44 angeordnet.
Am Vorderende des Hebels 42 befindet sich ein Verschlußarm 48 mit
einer Oberseite 50, entlang der sich eine mittige Verstärkungsrippe 52 erstreckt. Ein
Hebelstützabschnitt 53 ist
zwischen dem Auslösearm 44 und
dem Verschlußarm 48 so
angeordnet, daß die
Gesamtform des Hebels 42 im wesentlichen V-förmig ist.
Ein Endabschnitt 54 des Verschlußarmes 48 ist so angepaßt, daß er ein
Stopperteil 56 aufnehmen kann. Drei mit Abstand voneinander
angeordnete Lokalisierungsflansche 55a, b und c sind
auf dem Endabschnitt 54 vorgesehen und definieren zwischen
sich einen Hohlraum zur Aufnahme des Stopperteils 56. Stopperteil 56 besteht
vorzugsweise aus EPDM und ist an Endabschnitt 54 mittels
eines geeigneten, kommerziell erhältlichen Klebers befestigt.
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Ein Paar von Torsionsfederarmen 58, 60 ist integral
mit der Basisplatte 14 ausgebildet. Äußere Enden der Torsionsfederarme 58, 60 sind
mit dem Randflansch 22 verbunden und die Arme 58, 60 erstrecken
sich so nach innen, daß sie
in den Hebelstützabschnitt 53 des
Hebels 42 übergehen.
Somit sind die Arme 58, 60 und der Hebel 42 zwischen
dem Ringflansch 22 mit einem rückwärtigen Abschnitt der Basisplatte 14 aufgehängt, wobei
der vordere Verschlußarm 48 mit
Spiel in der Öffnung 32 liegt
und der Auslösearm 44 nach
hinten und oben (wie in der Ansicht in 5) vom Hauptkörper der Basisplatte 14 vorsteht.
Der Auslösearm 44 ist
nach unten konkav ausgebildet.
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Sich nach vorne von der Basisplatte 14 an
einem Vorderende 64 erstreckend, befindet sich eine quer
angeordnete Kratzerkante 62. Die Kratzerkante 62 ist
zur Verwendung in denjenigen Reinigungsanwendungen, wie etwa Geschirrreinigung,
gedacht, die eine Kante zur Verwendung als ein Werkzeug bei der
Entfernung von Material erfordern.
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Als nächstes Bezug nehmend auf 1, 2 und 6,
umfaßt
Griff 16 einen Greifabschnitt 66 und ein inneres
Flüssigkeitsreservoir 68.
Reservoir 68 wird während
des Blasformverfahrens ausgebildet und wird nahtlos definiert von
den Innenflächen
des Griffs 16. Eine mit Schraubgewinde versehene Endkappe 70 ist
vorgesehen, um über
Schraubgewinde mit einem entfernten Ende des Greifabschnittes 66 des Griffes
verbunden zu werden, wodurch das Flüssigkeitsreservoir 68 verschlossen
wird. Reservoir 68 wird durch das Entfernen von Kappe 70 aufgefüllt. Ein
vorderer, oval ausgeformter Nasenabschnitt 72 des Griffs 16 ist
vorgesehen mit einer im wesentlichen ebenen, nach unten zeigenden
Befestigungsfläche 74 und
einer hochgewölbten
oberen Konturfläche 76.
Ein Nasenflansch 78 erstreckt sich vom Nasenabschnitt 72 in
der dargestellten Art und Weise nach vorn.
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Ein Paar von Verriegelungsvertiefungen 80, 82 ist
so angeordnet, daß sie
sich in gegenüberliegende
Seiten des Nasenabschnitts 72 hinein erstrecken, wobei
jede Vertiefung einen horizontalen Anschlag 84 darin bereitstellt.
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Eine mittig angeordnete kreisförmige Vertiefung 86 erstreckt
sich in die Befestigungsfläche 74 hinein
und eine mittige erhabene kreisförmige
Plattform 88 liegt in der Vertiefung 86, wobei
sie an einer Oberseite 90 endet. Eine kreisförmige Schulter 92, besser
zu sehen in 6, umschließt die Oberseite 90.
Ein Durchlaß 94 ist
so ausgeformt, daß er
sich durch die Befestigungsfläche 74 hindurch
erstreckt und mit dem inneren Reservoir 68 in Verbindung steht.
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Die Unterseite des Griffs 16 ist
so ausgebildet, daß sie
eine konkave, längliche
Vertiefung 96 aufweist, die sich den Greifabschnitt 66 des
Griffs hinauf erstreckt; eine Federaufnahmenut 98, die
sich in und über
einen rückwärtigen Abschnitt
der Fläche 74 erstreckt;
und eine Rippenaufnahmenut 100, die sich in Fläche 74 hinein
erstreckt, beginnend an der Federaufnahmenut 98 und von
dort sich nach vorne bis zur mittigen Vertiefung 86 erstreckend.
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Aus einer Zusammenschau der 1, 2, 5 und 6 wird man anerkennen, daß die Herstellung
und der Zusammenbau des betreffenden Applikatorgerätes wie
folgt ist. Das Schwammteil 12 wird unabhängig hergestellt
aus Cellulose- oder Polyester-Material. Alternative Materialien,
die für
Reinigungsanwendungen geeignet sind, können als Ersatz verwendet werden.
Zusätzlich
können
andere Applikatoroberflächen
innerhalb des Schutzumfangs der vorliegenden Erfindung eingesetzt
werden. Zum Beispiel können mehrere
Bürstenborsten
an der Unterseite von Basisplatte 14 befestigt werden,
falls so gewünscht, oder
kann, ohne Beschränkung,
ein Polier- oder Reinigungsstoff befestigt werden. Kurz gesagt,
wird die Anwendung und die auf eine Oberfläche oder einen Gegenstand aufzubringende
Flüssigkeit
die Konfiguration der Applikatorseite der Basisplatte bestimmen.
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Der Schwamm 12 wird, in
der bevorzugten Ausführungsform,
durch Wärmeverklebung
an der Unterseite der Basisplatte 14 angebracht und liegt
in Hohlraum 34, befestigt an der untersten Kante 40 und
den unteren Kanten der Verstärkungsrippen 36. Wie
zuvor erläutert,
wird die Basisplatte 14 einheitlich ausgeformt aus herkömmlichem
Kunststoffmaterial mit herkömmlichen
Mitteln, wie etwa Spritzguß.
Die Basisplatte wird so ausgeformt, daß sie ein integrales Ventil,
repräsentiert
durch den Betätigungshebel 42, den
Stopper 56 und die Torsionsfedern 58, 60,
einschließt.
Die vorgenannten Komponenten, die das Ventil umfassen, werden integral
mit dem Körper
der Basisplatte 14 aus demselben Material und mit demselben
Verfahren ausgeformt.
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Wie am besten zu sehen in 5 und 6 wird der Stopper 56 mit einem
geeigneten, kommerziell erhältlichen
Kleber am Stopper-Endabschnitt 54 des Hebelverschlußarms 48 zwischen
den vorstehenden Flanschen 55a, b und c befestigt.
Die Basisplatte 14 sitzt am Nasenabschnitt 72 des
Griffs 16. Nasenflansch 78 paßt in Öffnung 64 der Basisplatte 14 und wird
darin aufgenommen. Danach wird Fläche 74 zwischen Plattenrandflansch 22 und
gegen Fläche 18 nach
unten bewegt. Die fluchtenden Verriegelungsarme, oder Flansche, 26, 28 fluchten
mit den Vertiefungen 80 bzw. 82 von Nasenabschnitt 72 von Griff 16 und
die Verriegelungslippe 30 von jedem rutscht über den
Verriegelungsanschlag 84 in jeder Vertiefung 80, 82,
um die Basisplatte 14 lösbar
am Nasenabschnitt 72 des Griffs anzubringen. Die Verriegelungsarme 28, 30,
die als Freileger aus Kunststoffmaterial ausgeformt sind, biegen
sich elastisch nach außen,
um während
der Anbringung auf und über
Vertiefungsverriegelungsanschläge 84 zu
rutschen, und biegen sich unter manuellem Einfluß nach außen, um die Verriegelungslippe 30 von
ihrem entsprechenden Anschlag 84 zu lösen, wodurch ermöglicht wird,
die Basisplatte 14 vom Nasenabschnitt 72 des Griffs
zu trennen.
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In der befestigten Position sitzt
die Rippe 52 des Hebels 42 in Nut 100 des
Nasenabschnittes 72; sitzen die Torsionsfedern 58, 60 und
der Hebelstützabschnitt 53 in
der Quernut 98; und sitzt der Hebelauslösearm 44 in Nut 96.
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Außerdem fluchtet der Stopper 56,
in der befestigten Position, gegenüberliegend und sitzt in der Vertiefung 86 des
Nasenabschnittes 72 des Griffs und steht darin in Eingriff
mit der Oberseite 90. Da der Stopper 56 gegen
die kreisförmige
Schulter 92 anliegt, wie dargestellt in 6, schafft er eine flüssigkeitsdichte Abdichtung
dagegen, wodurch verhindert wird, daß Flüssigkeit aus dem Reservoir 68 durch Durchlaß 94 austritt.
Die Torsionsfederteile 58, 60 sind in einem Ruhezustand,
oder unbelasteten Zustand, wenn der Stopper 56 sich in
einer geschlossenen Beziehung gegen Fläche 92 befindet. Widerstand,
der von den Torsionsfederteilen 58, 60 gegen eine
Belastung bereitgestellt wird, wirkt so, daß die flüssigkeitsdichte Abdichtung
zwischen dem Stopper 56 und Fläche 90 aufrechterhalten
wird.
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Die Kraft, die erforderlich ist,
um den Hebel 42 zu öffnen,
wird von Hand aufgebracht durch digitales Drücken des Auslösearms 44 auf
Griff 66 zu, wodurch das Verschwenken des Hebels 42 um
den Hebelstützpunkt 53 bewirkt
wird und Verschlußarm 48 vom
Nasenabschnitt 72 des Griffs wegschwenkt. Eine solche Schwenkbewegung
hebt den Stopper 56 von Fläche 90 ab und bricht
die Abdichtung auf, was ermöglicht,
daß Flüssigkeit
aus Reservoir 68 durch Durchlaß 94 austritt. Die
austretende Flüssigkeit strömt nach
unten um den Verschlußarm 48 herum, durch
die U-förmige Öffnung 32 in
der Basisplatte 14 und auf die Rückseite des Schwammes 12.
Von dort wird sie durch den Schwamm hindurch und auf eine Oberfläche, gegen
die der Schwamm 12 gedrückt wird,
verteilt.
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Man wird bemerken, daß Seife,
oder die Flüssigkeit
im Griff 16, nach Bedarf abgegeben wird, indem der exponierte
rückwärtige Auslösearm 44 des Hebels
auf den Griff 66 zu gedrückt wird. Wenn der Hebel auf
den Griff zu gedrückt
wird, bewegt sich das entgegengesetzte Ende des Hebels 42,
Arm 48, vom Griff weg, was Durchlaß 94 freilegt und
ermöglicht, daß Seife
in den Schwamm hinein ausläuft.
Nachdem die gewünschte
Seifenmenge abgegeben ist und der Auslösearm 44 freigegeben
wird, wird der Hebel 42 in die geschlossene Position zurückspringen.
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Die Kraft, die erforderlich ist,
um den Hebel zu öffnen
und das automatische Verschließen
des Ventils wird bewirkt durch die zwei Torsionsfedern 58, 60 die
auf jeder Seite des Hebelstützabschnittes 53 angeordnet
sind. Die Federn 58, 60 sind im wesentlichen zylindrisch,
mit kreisförmigem
Querschnitt. Äußere Enden
der Federteile 58, 60, sind integral mit den Seiten
der Basisplatte ausgebildet. Demgemäß sind der Hebel, die Torsionsfedern
und die Basisplatte ein kontinuierliches, integral ausgebildetes
Kunststoffteil. Der normale Ruhezustand der Torsionsfedern liegt
dann vor, wenn der Hebel sich in der geschlossenen Position befindet.
Wenn er in die offene Position hinein verschwenkt wird, bewirkt
der Hebel 42, daß die
Torsionsfedern 58, 60 eine Momentbelastung durchlaufen.
Potentielle Energie wird in den Torsionsfedern gespeichert, bis
der Hebelarm 44 freigegeben wird, die Energie freigesetzt
wird, um ein Zurückschwenken
des Hebels 52 zu bewirken, und Stopper 56 wieder
einen abdichtenden Eingriff gegen den Nasenabschnitt des Armes einnimmt.
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Die Basisplatte 14 und der
Schwamm 12 können
separat als Ersatzteile verkauft werden. Da die Kratzerklinge oder
-kante 62 ein integraler Teil des Ersatzanbauteils ist,
wird mit jedem Ersatz ein neuer Kratzer bereitgestellt. Zusätzlich kann
das Griffteil 16 aus einer dünnwandigen Konstruktion ausgebildet
werden, weil das dickere Material, das für die Schaffung der Kratzerklinge 62 benötigt wird, von
der Basisplatte 14 bereitgestellt wird. Da Basisplatte 14 eine
physisch kleinere Komponente als das Griffteil 16 ist,
führt die
Anordnung der Klinge 62 auf dem Anbauapplikator zu beträchtlichen
Materialeinsparungen.
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Die Basisplatte liefert, wie aus
dem Vorstehenden ersichtlich, eine Kombination von funktionellen
Aufgaben. Sie wirkt als ein Applikatorteil, das den Schwamm 12 oder
eine andere Applikatoroberfläche auf
einer Seite für
Applikationszwecke aufnimmt. Platte 14 dient weiter als
eine Basisplatte für
die Kratzerklinge 62, die damit integral ist. Der Ersatz
des Applikatoranbauteils führt
automatisch zu einem Ersatz des damit integralen Kratzerelements.
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Schließlich umfasst die Basisplatte 14 ein
integral ausgebildetes Ventil zum selektiven Öffnen und Schließen des
Flüssigkeitsdurchlasses
aus dem Griffreservoir. Das Anordnen des Ventils auf dem Basisplattenteil
bewirkt, wie beim Kratzer, daß das
Ventilelement jedes Mal ersetzt wird, wenn das Applikatoranbauteil
ersetzt wird. Dieser präventive
Ersatz bedeutet, daß der
Applikator während
längerer
Verwendung so funktionieren wird wie beabsichtigt. Überdies
ist das Ventil mit der Basisplatte integral als ein einziger Körper ausgebildet.
Die Herstellungskosten sind folglich niedrig und es gibt keine zusätzlichen Zusammenbaukosten,
die durch den Zusammenbau des Ventils mit dem Applikatorgerät hervorgerufen werden.
Geräte
nach dem Stand der Technik, die einen Zusammenbau des Ventils mit
der Griffkomponente erfordern, führen
nicht nur eine zusätzliche Komponente
ein, was die Kosten erhöht,
sondern fügen
auch einen zusätzlichen
Zusammenbauschritt hinzu, der ebenfalls zu erhöhten Herstellungskosten führt.
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Obgleich hierin eine beispielhafte
Ausführungsform
des Applikatorgeräts
und seine Verwendung beschrieben ist, soll der Schutzumfang der
Erfindung nur durch den Schutzumfang der beigefügten Ansprüche beschränkt sein.