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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine pharmazeutische Zusammensetzung
zur nachhaltigen Freisetzung sowie ein Verfahren zur Verwendung
und Herstellung derselben zur Steuerung der Freisetzrate bzw. -geschwindigkeit
sowie der Freisetzstelle der pharmazeutischen Zusammensetzung.
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Bei
der Behandlung zahlreicher Krankheiten ist es sowohl therapeutisch
als auch prophylaktisch erwünscht,
den pharmazeutischen Wirkbestandteil in nachhaltiger Freisetzform
bereitzustellen. In gewünschter Weise
ergibt die nachhaltige Freisetzform eine gesteuerte Rate bzw. Geschwindigkeit
der Freisetzung eines Medikaments über einen verlängerten
Zeitraum.
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Es
ist gut bekannt, dass therapeutische Arznei-Dosierungsformen zur gut absorbierten
nachhaltigen Freisetzung viele Vorteile gegenüber herkömmlichen Freisetzungsdosierungsformen
zeigen und ergeben. Diese Vorteile schließen eine weniger häufige Dosierung
des Medikaments sowie eine sich ergebende Patientenverträglichkeit,
eine nachhaltigere Arznei-Blutspiegelreaktion,
eine therapeutische Wirkung mit weniger eingenommener Arznei sowie
die Linderung von Nebenwirkungen ein. Durch Bereitstellung einer
langsamen und stetigen Freisetzung des Medikaments im Zeitverlauf
werden absorbierte Konzentrationsspitzen durch glattere und nachhaltigere
Blutspiegelreaktionen abgeschwächt
oder sogar eliminiert.
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Einige
pharmazeutische Formulierungen zur nachhaltigen Freisetzung werden
so zubereitet, dass sie einen Kern aufweisen, der das Medikament
oder die Arznei enthält,
die von einem Beschichtungsüberzug
umgeben sind, der die Freisetzung der Arznei oder des Medikaments
steuert.
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Eine
mehrteilige Dosierungsform, insbesondere diejenigen, in denen der
das Medikament oder die Arznei enthaltende Kern von einem oder mehreren
Beschichtungsüberzügen umgeben
ist, ergibt ganz bestimmte Vorteile gegenüber einem Einkomponentensystem,
wie einer Tablette, da das Freisetzungsprofil durch die Überzugsmenge
und die Anzahl der Überzugsschichten
gesteuert wird. Außerdem
weisen diese den Vorteil einer erleichterten Bereitstellung des
gewünschten
Freisetzprofils aus einer Kombination von Medikamenten gegenüber der
Einzeltablettenform auf. Obwohl nicht-pH-abhängige
Polymere oft für
entsprechende Überzüge verwendet
werden, um eine gesteuerte Freisetzung der Wirksubstanzen zu bewerkstelligen,
ergeben diese manchmal ein Problem, weil die Freisetzung der Wirksubstanz
von der Löslichkeit
der Arznei abhängt
und sich die Löslichkeit
einiger Arzneien, wie diejenige von Verapamil-Hydrochlorid, mit
dem pH-Wert ändert.
Es ist daher erwünscht,
eine Überzugsbeschichtung
zu formulieren, die mit dem Anstieg des pH-Wertes und dem Absinken
der Löslichkeit
der Arznei permeabler bzw. durchlässiger wird.
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Weitere
Beschichtungsüberzüge in pharmazeutischen
Zusammensetzungen enthalten enterische bzw. magensäureresistente
Polymere, die pH-abhängig
sind. Diese enterischen Überzüge werden
generell aus anionischen Polymeren mit seitenständigen Carboxylgruppen formuliert,
die typisch einen pKa-Wert von 4 bis 6 aufweisen. Magenflüssigkeiten
weisen typisch pH-Werte von ca. 2 Einheiten unterhalb des pKa-Wertes auf.
Beispielsweise liegt der pH-Wert im Magen einer Normalperson im
Normalfall zwischen 1 und 3,5 und meistens zwischen 1 und 2,5. Somit
liegen in den Magenflüssigkeiten
mit ihrem niedrigen pH-Wert lediglich ca. 1 der Carboxylgruppen
ionisiert vor; 99% der Carboxylgruppen sind protoniert und können Wasserstoffbindungen
miteinander und mit weiteren Teilen des Polymer bilden. Somit sind
in diesen pH-Bereichen im Magen enterische Polymere in der Magenflüssigkeit
unlöslich.
Der enterische Polymerüberzug
behält
somit seine Integrität
bzw. Unversehrtheit und stellt eine Sperre gegen Feuchtigkeit dar.
Erreicht die Dosierungsform den Darm, worin die Darmflüssigkeiten
einen höheren
pH-Wert aufweisen, steigt die Ionisierung der Carboxylgruppe an,
und das (auf den Darm bezogene) enterische bzw. magensäureresistente
Material wird aufgelöst,
wobei das Ausmaß dieser
Ionisierung vom pH-Wert und der verwendeten enterischen Überzugsbeschichtung
abhängt.
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Somit
weisen einige Arzneien einen (auf den Darm bezogenen) enterisch-löslichen Überzug auf,
um dadurch deren Freisetzung in sich vom Magen unterscheidenden
Flächenbereichen,
wo die pH-Werte höher sind,
zu bewirken. Beispielsweise beträgt
der pH-Wert im Dünndarm
im Normalfall 5 bis 7; darüber
hinaus ist er im weiteren Verlauf des Darms sogar noch höher und
kann 7 bis 8 und in den unteren Darmbereichen erreichen. Der pH-Wert
im leeren Duodenum (Zwölffingerdarm)
beträgt
ca. 6,5, obwohl er nach einer Mahlzeit ca. 3,5 beträgt.
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Einige
der Gründe,
die dafür
sprechen, die Freisetzung einer Arznei außerhalb des Magens zu bewirken,
werden nachfolgend aufgelistet:
- (1) Vorbeugung
und/oder Verhinderung einer Zersetzung von Arzneien, die bei pH-Werten
unter einem bestimmten Niveau instabil sind;
- (2) Vorbeugung und/oder Verhinderung von Nebenwirkungen, die
mit der Freisetzung von Arzneien im Magen, einschließlich einer
Reizung der Magenwand durch die Arznei, einhergehen können;
- (3) Vorbeugung und/oder Verhinderung einer Verdünnung der
Arzneikonzentration im Darm, die einem Zerfall von Arzneien im Magen
und deren anschließender
Bewegung zum Darm zuzuschreiben wären; und
- (4) verlängerte
Wirkung.
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Tatsächlich gibt
es verschiedene Typen enterisch-überzogener
Arzneimittel, abhängig
von deren funktionalen Erfordernissen, da deren Anwendungszweck
unterschiedlich sein kann. Diese können somit in die folgenden
Typen aufgeteilt werden:
- (a) diejenigen, mit
denen die Arzneimittel im Magen nicht freigesetzt werden, d. h.,
diese enterisch überzogenen
Arzneimittel werden beim pH-Wert im Magen einer normalen Person
nicht gelöst,
dispergiert oder zersetzt und im Magen durch die Membran der Zubereitung
nicht freigesetzt;
- (b) diejenigen, bei denen die Stelle ihres Zerfalls nicht spezifiziert
zu werden braucht; diese Zubereitungen werden bei pH-Werten unterhalb
eines spezifizierten Wertes nicht gelöst, dispergiert oder zersetzt,
und Flüssigkeiten
von außerhalb
dringen in solche Zubereitungen nicht durch die Membran ein, sie
werden aber bei höheren
pH-Werten als diesem spezifizierten Wert gelöst, dispergiert oder zersetzt;
oder
- (c) in diejenigen, die an einer spezifizierten Stelle, insbesondere
an einer spezifizierten Stelle im Darm, gelöst, dispergiert oder zersetzt
werden.
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Leider
schwankt die Bioverfügbarkeit
bekannter enterisch-überzogener
Zubereitungen signifikant bei jeder Verabreichung unter den Individuen
oder sogar in derselben Person, sowohl bezüglich der freigesetzten Menge
als auch der Freisetzungsrate der Wirkkomponente. Dies führt unvermeidbar
zu Unbestimmtheiten bezüglich
des Wirkvermögens
enterisch-überzogener
Zubereitungen. Außerdem
entspricht es allgemeiner Beobachtung, dass die durchschnittliche
Bioverfügbarkeit
enterisch-überzogener
Zubereitungen niedriger als diejenige anderer Zubereitungen ist.
Dies beruht teilweise auf Schwankungen beim pH-Wert in den Verdauungsorganen
unter den Individuen oder in derselben Person, allerdings zu unterschiedlichen
Zeitpunkten, und zum Teil deshalb, weil es schwierig ist, sicher
zu gehen, dass der das Medikament umgebende enterische Überzug hinreichend
schnell und mit Bestimmtheit in den Verdauungsorganen, insbesondere
im Dünndarm,
gelöst
oder dispergiert wird oder zerfällt.
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Bei
Verabreichung einer Arznei in z. B. einer einzelnen enterisch-löslichen
Einheitsdosierung (z. B. einer Tablette), die nur im oberen Dünndarm absorbiert
wird, ist die Bioverfügbarkeit
0%, falls aus jedem von vielen Gründen die Dosis nicht im oberen
Dünndarm
zerfällt,
und, als Ergebnis, kann es sein, dass die Arznei überhaupt
nicht genutzt wird. Zur Vermeidung eines solchen Risiko wird die
Verabreichung manchmal mit einer großen Anzahl kleiner Einheitsdosismengen
(z. B. einer Anzahl enterisch-löslicher
Körner,
die gemeinsam in einer herkömmlichen
Kapsel enthalten sind) durchgeführt.
Die Verabreichung auf diesem Weg bedeutet allerdings, dass bei jeder
Verabreichung die Bioverfügbarkeit
den Durchschnittswert der Bioverfügbarkeiten der einzelnen Körner darstellt,
welche deshalb weniger als das theoretische Maximum von 100% beträgt. Demzufolge
wird, obgleich dieser Hilfsweg gewährleistet, dass eine vernünftige Wahrscheinlichkeit
besteht, dass zumindest ein wenig des Wirkbestandteils mit jeder
Verabreichung genutzt wird, dadurch die Gesamt-Durchschnittsbioverfügbarkeit
nicht verbessert.
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Ein
Vorschlag zur Lösung
dieser Probleme ist in
US 5,202,128 von
Morella et al. beschrieben, worin eine pH-abhängige nachhaltig freisetzbare
pharmazeutische Pelletzusammensetzung zur Verabreichung an Patienten
bei vorgeschriebenen Dosierungen und Intervallen offenbart ist,
die ein Kernelement, das eine therapeutisch wirkungsvolle Menge
mindestens eines Wirkbestandteils mit einer wässrigen Löslichkeit von mindestens 1
in 30 enthält,
und einen Überzug
auf dem genannten Kernelement umfasst, der seinerseits wiederum
umfasst:
- (a) mindestens 35 Gew.-% eines Matrixpolymer,
das bei einem pH von 1 bis 7,5 unlöslich ist und zur Steuerung
der Freisetzrate des Wirkbestandteils im Magen und Darm beiträgt;
- (b) 1 bis 30 enterisches Polymer, das im Wesentlichen bei pH
von 1 bis 4 unlöslich
ist, was zur Verzögerung der
Freisetzung des Wirkbestandteils im Magen hinreicht, das aber bei
einem pH von 6 bis. 7,5 löslich
ist, um so die Freisetzung im Darm im Wesentlichen nicht zu verzögern; und
- (c) 1 bis 60 einer Verbindung, die bei einem pH von 1 bis 4
löslich
ist, was hinreicht, um die Freisetzung des Wirkbestandteils im Magen
auszulösen,
wobei die genannten Prozentsätze
auf das Gesamtgewicht der Komponenten (a), (b) und (c) bezogen und
das Verhältnis
der Komponenten (a), (b) und (c) im genannten Überzug wirkungsvoll sind, um
die Freisetzung des Wirkbestandteils im Magen bei langsamer Rate
auszulösen
und die Freisetzung im Darm bei schnellerer Rate als derjenigen
im Magen zu steuern, so dass die Dosis der Pelletzusammensetzung
dem Patienten eine therapeutisch wirkungsvolle Menge des Wirkbestandteils über den
Ablauf der genannten vorbestimmten Intervalle hinweg liefert.
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In
dieser
US 5,202,128 sind
für den Überzug alle
3 Komponenten erforderlich: das unlösliche Polymer, das enterische
Polymer und die bei einem pH von 1 bis 4 lösliche Verbindung. Diese dritte
Komponente, die bei einem pH von 1 bis 4 lösliche Verbindung, ist zwingend
erforderlich und stellt keine nur gegebenenfalls vorgesehene Komponente
dar. Ein Überzug,
der nur aus den gemäß dem in
US 5,202,128 beschriebenen
Verfahren hergestellten ersten beiden Komponenten allein zusammengesetzt
ist, ist so hart und fest, dass er nicht aufgelöst und dispergiert wird oder
hinreichend schnell zerfällt,
um das Medikament in wirkungsvollen Konzentrationen freizusetzen,
während
sich die pharmazeutische Zusammensetzung im Magen-Darm-Trakt des
Patienten befindet. Die dritte Komponente ist somit zwingend erforderlich,
um die Freisetzung der Arznei im Magen auszulösen, d. h., sie hilft, den Überzug teilweise
so zu solubilisieren, dass die anfängliche Freisetzung der Arznei
durch den Überzug
hindurch ermöglicht
wird.
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Gemäß der technischen
Lehre der
US 5,202,128 ist
der Überzug
homogen, und es ist diese Qualität, die
teilweise zur Festigkeit des Überzugs
beiträgt.
Allerdings haben die hier auftretenden Erfinder herausgefunden,
dass, wenn der Überzug
nicht homogen, sondern vielmehr heterogen ist, er schwächer ist,
wobei die dritte Komponente der Überzugszusammensetzung
der
US 5,202,128 keine
notwendige Komponente darstellt.
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Ähnliche Überzugszusammensetzungen
sind in
EP 0 377 517
A offenbart, worin ebenfalls Überzugszusammensetzungen in
der Form wässriger
Dispersionen offenbart sind.
EP
1 025 848 A (eine Veröffentlichung
von
WO 99/16 448 A unter
Art. 158(3) EPÜ)
offenbart Dispersionsüberzugszusammensetzungen
aus einem hydrophoben Material und einem enterischen Polymer.
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Spezifischer,
haben die hier auftretenden Erfinder eine pharmazeutische Zusammensetzung
zur gesteuerten Freisetzung entwickelt, die den Wirkbestandteil
in einem Kernelement und eine das Kernelement umgebende Überzugsbeschichtung
aus einer heterogenen Mischung umfasst, wobei die darin enthaltenen Komponenten
ein wasserunlösliches
Polymer, das sowohl bei saurem als auch bei basischem pH unlöslich ist, und
ein enterisches bzw. auf den Darm bezogenes Polymer umfassen, das
in Wasser bei einem pH unterhalb 4,5 bei 25°C im Wesentlichen unlöslich ist.
Die Überzugsbeschichtung
umfasst einen dritten Bestandteil zur Verzögerung der anfänglichen
Freisetzung, wobei die genannte dritte Komponente ein wasserlösliches
Polymer ist. Allerdings soll, im Gegensatz zur Überzugszusammensetzung in
US 5,202,128 , worin die
dritte Komponente benötigt
wird, die Freisetzung des Wirkbestandteils im Magen auszulösen, die
dritte Komponente in der Überzugsbeschichtungszusammensetzung
der vorliegenden Erfindung eine schnelle anfängliche Freisetzung im Magen
(bekannt als Bersten) gerade verhindern.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird die Überzugsbeschichtungszusammensetzung
als heterogene Mischung auf den Kern unter Verwendung eines wässrigen
Trägers
aufgebracht, worin die Polymeren dispergiert und/oder vermischt
sind, worauf die Überzugsbeschichtung
getrocknet wird, um das in der Überzugszusammensetzung
enthaltende Wasser im Wesentlichen zu entfernen. Wie hierin nachfolgend
beschrieben, umfasst in einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung die heterogene Mischung (a) ein pH-unabhängiges Polymer, das als Latexdispersion
in Wasser vorliegt, (b) ein enterisches bzw. auf den Darm bezogenes Polymer,
das als Pulver oder als Latexdispersion oder als Lösung in
einer schwachen Base zugegeben wird, sowie (c) ein wasserlösliches
Polymer, das in wässriger
Lösung
gelöst
wird.
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Demnach
ist die vorliegende Erfindung auf eine pharmazeutische Beschichtungszusammensetzung aus
einer heterogenen Mischung gerichtet, umfassend:
- (a)
mindestens 75 Gew.-% eines Polymer, das in Wasser bei sowohl saurem
als auch basischem pH-Wert unlöslich
ist;
- (b) 1 bis 25 Gew.-% auf den Darm bezogenes enterisches Polymer,
das bei einem pH-Wert unterhalb 4,5 in Wasser im Wesentlichen unlöslich und
bei einem pH-Wert oberhalb 6,0 im Wesentlichen löslich ist; und
- (c) 0,1 bis 8 Gew.-% eines wasserlöslichen Polymer,
worin
das Gewichtsverhältnis
[(a)/(b)] des unlöslichen
Polymer (a) zum enterischen Polymer (b) im Bereich von 3 bis 20
liegt.
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Die
vorliegende Erfindung ist auch auf eine nachhaltig freisetzbare
pharmazeutische Zusammensetzung aus einem Kernelement mit einer
pharmazeutisch wirkungsvollen Menge mindestens eines Wirkbestandteils
und aus einer das genannte Kernelement umgebenden Überzugsbeschichtung
aus der genannten Überzugszusammensetzung
gerichtet.
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Eine
weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist auf das Verfahren zur Herstellung
der gesteuert freisetzbaren pharmazeutischen Zusammensetzung der
vorliegenden Erfindung gerichtet.
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Diese
gesteuerte Freisetzformulierung der vorliegenden Erfindung wird
an Säuger
verabreicht, die das Medikament in der Formulierung benötigen, worin
das Medikament in der Formulierung in wirkungsvollen Mengen vorhanden
ist.
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Unter
Säuger
ist ein Wirbeltier der Klasse der Säuger gemeint, die durch den
Besitz von Haaren und Säugetierdrüsen gekennzeichnet
sind. Entsprechende Beispiele schließen u. a. Hund, Katze, Pferd,
Schwein, Ziege, Kuh und Menschen ein. Die bevorzugte Spezies von
Säuger,
an die die nachhaltig freisetzbare Formulierung der vorliegenden
Erfindung verabreicht werden soll, ist der Mensch.
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Die
Begriffe "nachhaltige
Freisetzung" und "gesteuerte Freisetzung" sind austauschbar
verwendet. Wie hierin verwendet, betreffen sie die Freisetzung des
Wirkbestandteils mit einer solchen Rate, dass die Blutspiegel im
therapeutischen Bereich, aber unterhalb der toxischen Spiegel über einen
verlängerten
Zeitraum von z. B. 4 bis 24 h oder sogar länger beibehalten bleiben.
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Der
hierin verwendete Begriff "Bioverfügbarkeit" betrifft das Ausmaß, bis zu
welchem der aktive Arzneibestandteil aus der pharmazeutischen Formulierung
absorbiert wird und an der Stelle der Arzneiwirkung verfügbar ist.
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Die
erste Komponente der Überzugsbeschichtungszusammensetzung
der vorliegenden Erfindung ist ein wasserunlösliches Polymer, das in wässriger
Lösung
sowohl bei saurem als auch bei basischem pH-Wert im Wesentlichen
unlöslich
ist. Mit im Wesentlichen unlöslich
in wässriger
Lösung
sowohl bei saurem als auch bei basischem pH-Wert ist gemeint, dass
das Polymer in wässriger
Lösung
im Wesentlichen unlöslich
ist, und zwar unabhängig
vom pH-Wert, d. h., seine Löslichkeit
in wässriger
Lösung
ist vom pH-Wert unabhängig.
Somit ist die erste Komponente sowohl in den Magen- als auch den
Darmflüssigkeiten
unlöslich.
Es ist bevorzugt, dass die Löslichkeit
des wasserunlöslichen
Polymers bei 25°C
weniger als 0,001 g/L beträgt.
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Das
unlösliche
Polymer ist ein geeignetes pharmazeutisch zulässiges nicht-toxisches Polymer,
das in wässrigen
Medien, z. B. in Wasser, im Wesentlichen unlöslich ist, und zwar unabhängig von
deren pH-Werten. Somit ist es in der Magenflüssigkeit, d. h. bei pH-Werten
von weniger als 4, und in der Darmflüssigkeit bei pH-Werten zwischen
6,0 und 7,5 und bei verschiedenen pH-Werten zwischen 4 und 6 bei
25°C unlöslich. Es ist
auch in Wasser bei pH-Werten von mehr als 7,5 bei 25°C unlöslich. Das
Polymer kann ein Celluloseether, Celluloseester oder ein Celluloseetherester
sein, worin ein Teil oder alle Hydroxygruppen am Cellulosegerüst substituiert
sind. Im Hinblick auf die Bedingung, dass das unlösliche Polymer
sowohl in den Magen- als auch den Darmflüssigkeiten im Wesentlichen
unlöslich
sein soll, sind Cellulosederivate mit einer Minimalzahl hydrophiler
Substituenten bevorzugt.
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Entsprechende
Beispiele schließen
Ethyl-, Acetyl-, Nitrocellulose und dgl. ein.
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Weitere
Beispiele der unlöslichen
Polymeren schließen
Lack- und Acryl-
und/oder Methacrylesterpolymere, Polymere oder Copolymere von Acrylaten
oder Methacrylaten mit einem nur geringen quartären Ammoniumgehalt oder Mischungen
davon und dgl. ein. Weitere Beispiele schließen Methylmethacrylatpolymere, z.
B. EUDRAGIT RS®,
das ein wasserunlöslicher
Filmbildner auf Basis neutraler quellbarer Methacrylsäureester
mit einem kleinen Mengenanteil an Trimethylammoniumethylmethacrylatchloriden
mit einem Molverhältnis der
quartären
Ammoniumgruppen zu den neutralen Estergruppen von 1:40 (ca. 25 mÄq/100 g)
ist, EUDRAGIT RL®, das ebenfalls ein wasserunlöslicher,
quellbarer Filmbildner auf Basis neutraler Methacrylsäureester
mit einem kleinen Mengenanteil an Trimethylammoniumethylmethacrylatchlorid
mit einem Molverhältnis
der quartären
Ammoniumgruppen zu den neutralen Estergruppen von 1:20 (entsprechend
ca. 50 mÄq/100
g) ist, EUDRAGIT NE®, das ein neutraler Methacrylsäureester
ohne funktionelle Gruppen ist und einen wasserunlöslichen
Film bildet, und dgl. ein. Die Cellulosederivate, besonders z. B.
Ethylcellulose, sind am meisten bevorzugt.
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Das
unlösliche
Polymer macht mindestens 75 Gew.-% der Überzugsbeschichtung aus. Noch
bevorzugter ist es, dass es mindestens ca. 80 gew.-% und am meisten
bevorzugt mindestens ca. 85 Gew.-% der Überzugsbeschichtung ausmacht.
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Die
weitere notwendige Komponente des Beschichtungsüberzugs ist das enterische
(auf den Darm bezogene) magensäureresistente
Polymer, das in einem wässrigen
Medium bei einem pH-Wert von 4,5 oder weniger im Wesentlichen unlöslich ist.
In anderen Worten, ist es bei 25°C
in einem wässrigen
Medium bei pH-Werten von 4,5 oder weniger, z. B. bei den in typischer
Weise in den Magensäften
vorliegenden pH-Werten, im Wesentlichen unlöslich, aber in wässrigen
Lösungen
bei pH-Werten von mehr als ca. 4,5, z. B. bei den in typischer Weise
in der Darmflüssigkeit
vorliegenden pH-Werten, löslich.
Es ist bevorzugt, dass die Löslichkeit des
enterischen Polymers in wässrigen
Medien bei pH-Werten von 4,5 oder weniger bei 25°C 0,001 g/L beträgt. Allerdings
ist das enterische Polymer bei pH-Werten oberhalb ca. 6,0 und besonders
im Bereich von ca. 6,0 bis ca. 7,5, d. h. bei den pH-Werten der
Darmflüssigkeit,
löslich,
um somit die Freisetzung der Arznei im Darm zu ergeben und deren
Freisetzung im Wesentlichen nicht zu verzögern.
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Das
enterische (auf den Darm bezogene) magensäureresistente Polymer ist nicht-toxisch
und schließt ein
pharmazeutisch zulässiges
enterisches Polymer ein, das der obigen Beschreibung entspricht,
d. h., es ist in den Darmflüssigkeiten überwiegend
löslich,
in den Magensäften
aber im Wesentlichen unlöslich.
Beispiele schließen
Polyvinylacetatphthalat (PVAP), Hydroxypropylmethylcelluloseacetatsuccinat
(HPMCAS), Celluloseacetatphthalat (CAP), Methacrylsäure-Copolymer,
Hydroxypropylmethylcellulosesuccinat, Celluloseacetatsuccinat, Celluloseacetathexahydrophthalat,
Hydroxypropylmethylcellulosehexahydrophthalat, Hydroxylpropylmethylcellulosephthalat
(HPMCP), Cellulosepropionatphthalat, Celluloseacetatmaleat, Celluloseacetattrimellitat,
Celluloseacetatbutyrat, Celluloseacetatpropionat, Methacrylsäure/Methacrylat-Polymer
(Säurezahl von
300 bis 330, auch bekannt als EUDRAGIT L
®, das
ein anionisches Copolymer auf Basis von Methacrylat und als Pulver
erhältlich
ist (auch bekannt als Methacrylsäure-Copolymer, Typ A
(USP NF)), Methacrylsäure-Methylmethacrylat-Copolymer, Ethylmethacrylat-Methylmethacrylat-Chlortrimethylammoniumethylmethacrylat-Copolymer
und dgl. sowie Mischungen davon ein. Weitere Beispiele schließen natürliche Harze,
wie Schellack, Sandarac
®, Kopalkollophonium und
Mischungen davon ein. Diese und weitere enterische Polymere sind
in
US 5,800,836 , deren
Inhalt durch Bezugnahme hierin aufgenommen wird, beschrieben und
können
in der Überzugsbeschichtungszusammensetzung
der vorliegenden Erfindung ebenfalls genutzt werden. Weitere Beispiele
schließen
synthetische Harze mit Carboxylgruppen ein. Das Methacrylsäure:Acrylsäureethylester-1:1-Copolymer,
eine Feststoffsubstanz der unter der Handelsbezeichnung "Eudragit L-100-55" verkauften Acryl-Dispersion,
hat sich ebenfalls als geeignet erwiesen. Die am meisten bevorzugten
enterischen Polymeren sind PVAP, Celluloseacetatbutyrat, Celluloseacetatpropionat
und Celluloseacetatphthalat.
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Wie
hierin oben bereits dargelegt, ist das enterische Polymer in der Überzugsbeschichtungszusammensetzung
der vorliegenden Erfindung in Mengen von 1 bis 25 Gew.-%, bevorzugter
von ca. 2 bis ca. 25, noch bevorzugter von ca. 2 bis ca. 20, besonders
von ca. 5 bis ca. 20, ganz besonders bevorzugt von ca. 5 bis ca.
15 und am meisten bevorzugt von ca. 8 bis ca. 15 Gew.-% des Beschichtungsüberzugs
vorhanden. Das enterische Polymer ist allerdings bevorzugt in Mengen
von nicht mehr als 25 Gew.-% des Beschichtungsüberzugs vorhanden.
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Sowohl
das enterische als auch das wasserunlösliche Polymer liegen in wirkungsvollen
Mengen vor, um einen Film auf dem Wirkbestandteil zu bilden, der
die Freisetzung des Medikaments in wässrigen Lösungen bei pH-Werten von 4,5
oder weniger im Wesentlichen verzögert. Das unlösliche und
das enterische Polymer sind in der Überzugsbeschichtungszusammensetzung
in einem Gewichtsverhältnis
von jeweils 3:1 bis 20:1, bevorzugter von ca. 3:1 bis ca. 15:1 und
am meisten bevorzugt von ca. 4:1 bis ca. 10:1 vorhanden.
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Es
wird, ohne daran gebunden sein wollen, davon ausgegangen, dass das
wasserunlösliche
Polymer und das enterische Polymer wechselwirken, um eine Sperre
auf dem den Wirkbestandteil enthaltenen Kernelement zu bilden und
die Freisetzrate der Wirkkomponente zu steuern.
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Eine
dritte Komponente ist ebenfalls im Überzug vorhanden. Die dritte
Komponente ist ein wasserlösliches
Polymer. Der Begriff "löslich" ist hierin wie im
USP definiert.
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Die
dritte Komponente ist im Wesentlichen hydrophil. Beispiele schließen Hydroxypropylmethylcellulose
(HPMC), Polyvinylprovidon (PVP), Polysaccharide, wie Gummisorten,
Maltodextrine und dgl., ein.
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Ohne
daran gebunden sein zu wollen, wird davon ausgegangen, dass es Fälle geben
kann, dass bei Wechselwirkung der ersten mit der zweiten Komponente
die daraus erhaltene Sperre Unvollständigkeiten oder Löcher aufweist,
die sich aus der unvollständigen
Koaleszenz der Latexpartikel einstellen. Außerdem wird, ohne daran gebunden
sein zu wollen, davon ausgegangen, dass diese Unvollständigkeiten
und/oder Löcher eine
entsprechende Diffusion des Wirkbestandteils in ungesteuerter Weise
ermöglichen.
Die dritte Komponente wird zugegeben, um diese "Löcher" zu verstopfen. Somit
ist die dritte Komponente, das lösliche
Polymer, in einer Menge, die wirkungsvoll ist, die Freisetzung der
Wirkkomponente aus der pharmazeutischen Zusammensetzung noch weiter
zu verzögern,
d. h. in einer zur Verstopfung der "Löcher" wirkungsvollen Menge,
vorhanden. Die dritte Komponente ist in einer Menge von 0,1 bis
8 Gew.-%, bevorzugter von ca. 0,25 bis ca. 6, noch bevorzugter von
ca. 0,5 bis ca. 5 und am meisten bevorzugt von ca. 3 bis ca. 5 Gew.-%
der Überzugsbeschichtung
vorhanden. In einer Ausführungsform
wird das wasserlösliche
Polymer mit den Komponenten in der Überzugsbeschichtungszusammensetzung
vermischt, diese bildet dann den Beschichtungsüberzug, der den Zentralkern
umgibt, der den Wirkbestandteil enthält.
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Die Überzugsbeschichtungszusammensetzung
der vorliegenden Erfindung kann, gewünschtenfalls, weitere herkömmliche
Additive zusätzlich
enthalten, wie Plastifiziermittel, Filmbildungsmaterialien, Filmbildungsmittel,
Polymerpartikel, oberflächenaktive
Mittel, Färbemittel,
Exzipienten, einschließlich
Füllstoffen,
wie Talkum, Titandioxid oder Bariumsulfat, oder Antioxidanzien,
um die Eigenschaften der Zubereitung noch weiter zu verbessern,
wie dies den Fachleuten gut bekannt ist.
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Es
ist bevorzugt, dass die Überzugsbeschichtungszusammensetzung
der vorliegenden Erfindung ein Benetzungsmittel oder Emulgiermittel
oder Entschäumungsmittel
enthält.
Entsprechende Mittel schließen
Natriumlaurylsulfat, Emulgatorwachs, Lecithin, Polymethylsiloxanemulsionen,
Cetostearylalkohol, Cetylalkohol, Glycerylmonostearat, Natriumstearat,
Lanolinalkohole, Polyoxyethylensorbitanfettsäureester, Polyoxyethylenstearate,
Propylenglykolalginat, Stearylalkohol, Sorbitanester und dgl. oder
Mischungen davon ein.
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Der
Beschichtungsüberzug
kann auch solche Gleitmittel wie Talkum, Calciumstearat, kolloidales
Siliziumdioxid, Magnesiumstearat, Zinkstearat, Aluminiumstearat,
Polyethylenglykol, Glycerin und dgl. oder Mischungen davon enthalten.
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Es
ist wichtig, dass die Überzugszusammensetzung
heterogen ist. Spezifischer, ist die Überzugszusammensetzung heterogen
in Bezug auf das pH-unabhängige
wasserlösliche
Polymer und in den meisten Fällen
in Bezug auf das enterische Polymer und geeignet homogen in Bezug
auf das pH-unabhängige
wasserunlösliche
Polymer, das wasserlösliche
Polymer und auf jede weitere vorhandene Komponente. Ohne daran gebunden
sein zu wollen, wird davon ausgegangen, dass es die Heterogenität der Überzugszusammensetzung ist,
welche die Überzugsbeschichtung
mit den erforderlichen charakteristischen Eigenschaften ausrüstet. Spezifischer,
ist es wesentlich, dass entweder das wasserunlösliche oder das enterische
Polymer und bevorzugter beide in Teilchenform vorliegen und in den
zur Zubereitung der Überzugsbeschichtungszusammensetzung eingesetzten
wässrigen
Medien nicht gelöst
werden. Somit enthält
die sich ergebende Überzugszusammensetzung
Feststoffpartikel. Es ist bevorzugt, dass die Überzugszusammensetzung bei
Vorliegen in Wasser einen Feststoffgehalt von mindestens ca. 5 und
bevorzugter von ca. 5 bis ca. 25 (G/G) aufweist.
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Die Überzugszusammensetzung
der vorliegenden Erfindung wird durch Dispergieren und/oder Vermischen
des wasserunlöslichen
Polymer, des enterischen Polymer, des wasserlöslichen Polymer und der weiteren
zusätzlichen
Komponenten in Wasser zubereitet, bis die Komponenten darin gleichmäßig verteilt
sind. Bevorzugt werden sie in einem Mischer oder Homogenisierer
vermischt oder dispergiert. Alternativ dazu, können die verschiedenen Komponenten
mit einem Rührer
vermischt werden, bis sie gleichmäßig verteilt sind. Gewöhnlich werden
sie 4 bis 5 min lang vermischt. Nach Vermischung der Komponenten
kann die Zusammensetzung auf den Kern aufgebracht werden, was nachfolgend
beschrieben wird. Bevorzugt sind die unlöslichen Polymeren, die in der
vorliegenden Erfindung verwendet werden, Latexdispersionen von Polymeren
in Wasser-basierten Systemen. Spezifischer, wird das Überzugsmaterial
durch Vermischen des enterischen Polymermaterials in einem wässrigen
Medium und durch Zugabe des unlöslichen
Polymer in einer Latexdispersion zubereitet. Die verschiedenen Komponenten
werden vermischt oder dispergiert, bis sie gleichmäßig verteilt
sind. Die sich daraus ergebende Überzugsbeschichtung
ist eine heterogene Mischung oder Dispersion. Die daraus gebildeten
wässrigen
Latexdispersionen sind heterogene Systeme und unterscheiden sich
von denjenigen, die durch Auflösen
von Polymeren in organischen Lösungsmitteln
gebildet werden. Diese Dispersionen sind besser als Suspensionen
oder Emulsionen zu beschreiben. Die Überzugsbeschichtung wird durch
Verschmelzen dieser Polymertröpfchen
oder -teilchen gebildet. Für
bestimmte Typen von Überzügen, z.
B. aus Ethylcellulose, wird oft Wärme nach dem Überziehen
angewandt, um eine Koaleszenz dieser Partikel zu bewirken. Kurz
gesagt, neigt der gemäß diesem
Verfahren erhaltene Überzug
dazu, poröser
als diejenigen zu sein, die mit organischen Lösungen des gleichen Polymer
erhalten werden.
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Die Überzugsbeschichtungszusammensetzung
der vorliegenden Erfindung ist in einer Menge vorhanden, die wirkungsvoll
ist, die Freisetzung des Wirkbestandteils der pharmazeutischen Zusammensetzung
zu verzögern.
Bevorzugt ist sie mit mindestens 3 Gew.-%, bevorzugter mit ca. 3
bis ca. 15, noch bevorzugter mit ca. 4 bis ca. 10 und am meisten
bevorzugt mit 4 bis ca. 8 Gew.-% des Kerns vorhanden.
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Wie
nachfolgend beschrieben, liegt der Wirkbestandteil im Kernelement
vor. Der Wirkbestandteil kann jeder Modifikationstyp sein, der örtlich im
Mund oder systemisch wirkt und im letzteren Fall oral verabreicht werden
kann, um das aktive Medikament in den Magen-Darm-Trakt und in das
Blut sowie in Flüssigkeiten
und Gewebe des Körpers
zu übertragen.
Die pharmazeutische Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung kann
einen oder mehr als einen Wirkbestandteil enthalten.
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Repräsentative
wirksame Medikamente schließen
Antisäuren,
entzündungshemmende
Substanzen, koronare, cerebrale und peripherale Vasodilatoren, Anti-Infektionsmittel,
Psychotropica, Antimanica, Stimulanzien, Anti-Histamine, Laxative,
Decongestanzien, Vitamine, Magen-Darm-Sedative, antidarrheale Zubereitungen,
anti-anginale Arzneimittel, Vasodilatoren, Antiarrythmica, anti-hypertensive
Arzneimittel, vasokonstriktorische Arzneimittel zur Behandlung von
Migränen,
Antikoagulanzien und Antithrombotica, Analgetica, Anti-Pyretica,
Hypnotica, Sedative, Anti-Emetica, Anti-Nauseanzien, Antikonvulsanzien,
neuromuskuläre
Arzneimittel, hyper- und hypoglycämische Mittel, Thyroid- und
Antithyroid-Zubereitungen, Diuretica, Antipasmodica, Gebärmutterrelaxanzien,
mineralische und Nahrungsmitteladditive, Antifettleibigkeits-Arzneien,
Anabolica, Erythropoietica, Antiasthmatica, Expectoranzien, Hustenunterdrückungsmittel,
Mucolytica, Antiuricemica sowie weitere Arzneien oder Substanzen,
die örtlich
im Mund wirken, wie topische Analgetica, lokale Anästhetica
usw., ein.
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Typische
Wirkbestandteile schließen
Magen-Darm-Sedative, wie Metoclopramid und Propanthelinbromid, Antisäuren, wie
Aluminiumtrisilikat, Aluminiumhydroxid und Cimetidin, entzündungshemmende
Arzneimittel, wie Phenylbutazon, Indomethacin, Naproxen, Ibuprofen,
Flurbiprofen, Diclofenac, Dexamethason, Predinison und Prednisolon;
koronare Vasodilatorarzneien, wie Glyceryltrinitrat, Isosorbiddinitrat
und Pentaerythritiltetranitrat, peripherale und cerebrale Vasodilatoren,
wie Soloctidilum, Vincamin, Naftidorofuryloxalat, Co-Dergocrinmesylat,
Cyclandelat, Papaverin und Nicotinsäure, anti-infektive Substanzen,
wie Erythromycinstearat, Cephalexin, Nalidixinsäure, Tetracyclin-Hydrochlorid, Ampicillin,
Flucloxacillinnatrium, Hexaminmandelat und Hexaminhippurat; neuroleptische
Arzneimittel, wie Flurazepam, Diazepam, Temazepam, Amitryptylin,
Doxepin, Lithiumcarbonat, Lithiumsulfat, Chlorpromazin, Thioridazin,
Trifluperazin, Fluphenazin, Piperothiazin, Haloperidol, Maprotillin-Hydrochlorid,
Imipramin und Desmethylimipramin; Zentralnervenstimulanzien, wie
Methylphenidat, Ephedrin, Epinephrin, Isoproterenol, Amphetaminsulfat
und Amphetamin-Hydrochlorid; Antihistaminica, wie Diphenhydramin,
Diphenylpyralin, Chlorpheniramin und Brompheniramin, anti-diarrheale Arzneimittel,
wie Bisacodyl und Magnesiumhydroxid; laxative Arzneimittel, Dioctylnatriumsulfosuccinat,
Nahrungsmittelergänzungsstoffe,
wie Ascorbinsäure, α-Tocopherol,
Thiamin und Pyridoxin, Anti-Spasmodica, wie Dicyclomin und Diphenoxylat,
Herzrhythmusmittel, wie Verapamil, Nifedipin, Diltiazem, Procainamid,
Disopyramid, Bretyliumtoxylat, Chinidinsulfat und Chinidingluconat, Bluthochdruckmittel,
wie Propranolol-Hydrochlorid, Guanethidinmonosulfat, Methyldopa,
Oxprenolol-Hydrochlorid, Captopril und Hydralazin, Migränemittel, wie
Ergotamin, Blutkoaguliermittel, wie ε-Aminocapronsäure und
Protaminsulfat, Analgetica, wie Acetylsalicylsäure, Acetaminophen, Codeinphosphat,
Codeinsulfat, Oxydodon, Dihydrocodeintartrat, Oxycodeinon, Morphin,
Heroin, Nalbuphin, Butorphanoltartrat, Pentazocin-Hydrochlorid,
Cyclazacin, Pethidin, Buprenorphin, Scopolamin und Mefanaminsäure, Anti-Epileptica,
wie Phenytoinnatrium und Natriumvalproat, neuromuskuläre Arzneimittel,
wie Dantrolennatrium, Substanzen zur Behandlung von Diabetes, wie
Tolbutamid, Disbenaseglucagon und Insulin, Arzneimittel zur Behandlung
von Schilddrüsen-Disfunktion,
wie Trijodthyronin, Thyroxin und Propylthiouracil, Diuretica, wie
Furosemid, Chlorthalidon, Hydrochlorthiazid, Spironolacton und Trimteren,
die Gebärmutterberuhigungsarznei
Ritodrin, Appetitzügler,
wie Fenfluramin-Hydrochlorid, Phentermin und Diethylproprion-Hydrochlorid,
Antiasthmatica und Bronchodilatoren, wie Aminophylin, Theophylin,
Salbutamol, Orciprenalinsulfat und Terbutalinsulfat, Expectorantica,
wie Fuaiphenesin, Hustenunterdrückungsmittel, wie
Dextromethorphan und Noscapin, Mucolytica, wie Carbocistein, Antiseptica,
wie Cetylpyridiniumchlorid, Tyrothricin und Chlorhexidin, decongestantive
Arzneimittel, wie Phenylpropanolamin und Pseudoephedrin, Hypnotica,
wie Dichloralphenazon und Nitrazepam, Anti-Nauseantica, wie Promethazintheoclat,
Hämopoietica,
wie Eisen(II)sulfat, Folsäure
und Calciumgluconat, Uricosurica, wie Sulfinpyrazon, Allopurinol
und Probenecid, Arzneimittel zur Behandlung von Crohn's-Krankheit, z. B.
5-Aminosalicylsäure,
und dgl. ein.
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Die
Vitamine schließen
solche Vitamine, wie Vitamin A, Vitamin D, Vitamin B (d-α-Tocopherolacetat usw.),
Vitamin B1 (Dibenzoylthiamin, Fursultiamin-Hydrochlorid
usw.), Vitamin B2 (Riboflavinbutyrat usw.),
Vitamin B6 (Pyridoxin-Hydrochlorid usw.), Vitamin C (Ascorbinsäure, Natrium-L- ascorbat usw.), Vitamin
B12 (Hydroxocobalaminacetat usw.), ein;
Mineralstoffe, wie Calcium, Magnesium und Eisen, können ebenfalls
als Wirkbestandteil enthalten sein.
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Der
Wirkbestandteil kann auch als pharmazeutisch zulässiges Salz eines jeden der
oben genannten Arzneimittel vorhanden sein.
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Der
Wirkbestandteil in der vorliegenden Erfindung ist allerdings bevorzugt
eine Arznei, die chemisch bei saurem pH-Wert instabil sein oder
eine Reizung der Magenlinierung verursachen kann. Alternativ dazu,
ist der Wirkbestandteil bevorzugt ein Arzneimittel, dessen Löslichkeit
mit steigendem pH-Wert signifikant absinkt oder dessen beabsichtigte.
Wirkstelle oder Absorption eher im Dünndarm, Dickdarm oder im Darm
als im Magen vorliegt. Außerdem
ist eine bevorzugte Arznei für
die vorliegende Formulierung eine, die ein pharmazeutisch aktiver
oral verabreichbarer Bestandteil mit einer Löslichkeit in Wasser von annähernd 1
in 30 oder größer ist.
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Der
Wirkbestandteil kann in jeder geeigneten wirkungsvollen Menge vorhanden
sein. Die Menge des Wirkbestandteils hängt vom Wirkvermögen des
Wirkbestandteils und der gewünschten
Dosierungsstärke
und des Volumen einer Einheitsdosis des Arzneiprodukts ab. Der Wirkbestandteil
kann in Mengen von ca. 0,1 bis 95 Gew.-% vorhanden sein, bezogen
auf das Gesamtgewicht des Kernelements.
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Der
Wirkbestandteil ist vom Überzug
umgeben; und er liegt somit im Kern vor und ist im Kernelement enthalten.
Der Zentralkern wird mit im Stand der Technik bekannten Verfahren
hergestellt, wobei der Wirkbestandteil und weitere Additivkomponenten,
wie Füllstoffe,
Bindemittel, Gleitmittel und dgl., verschiedenen bekannten Verfahren,
wie einem Verfahren, wobei Feinkörner
und Körner
durch Nass- oder Trockengranulierung erzeugt werden, einem Verfahren,
wobei Tabletten durch Direkt-Kompressionstablettierung erzeugt werden, einem
Verfahren, wobei Körner
und Perlen durch Extrusionsgranulierung erzeugt werden, einem Verfahren, wobei
Körner
und Perlen durch Extrusionsgranulierung und anschließende Behandlung
zur endgültigen
Formgebung erzeugt werden, und dgl. unterzogen werden.
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Der
Zentralkern enthält
den Wirkbestandteil und weitere herkömmliche Additive, wie Plastifiziermittel, Exzipienten,
Bindemittel, Antioxidanzien, Gleitfüllstoffe, Färbemittel, Süßungsmittel,
Geschmacksmittel, Konservierungsstoffe und weitere gegebenenfalls
vorhandene Bestandteile. Diese werden dann in jeder geeigneten Einheitsdosierungsform,
wie von Tabletten, Kapseln, Pillen, Körnern oder Pulvern, zur Bildung
der gewünschten
Zubereitung bereitgestellt. Bei Vorliegen der pharmazeutischen Zusammensetzung
in der Form einer Tablette kann ein Gleitmittel zusätzlich und
bevorzugt in den pharmazeutischen Formulierungen der vorliegenden
Erfindung vorliegen. Das "Gleitmittel" betrifft, wie hierin
verwendet, ein Material, das die Reibung zwischen den Matrizenwänden und
Stanzflächen
bei Kompression und Ausstoß der
Tablette verringert. Das Gleitmittel verhindert eine Verklebung
des Tablettenmaterials an den Stanzflächen und Matrizenwänden. Wie hierin
verwendet, schließt
der Begriff "Gleitmittel" Antihaftmittel ein.
Das Gleitmittel ist, falls vorhanden, in für das Gleitvermögen wirkungsvollen
Mengen im Zentralkern vorhanden. Bevorzugt liegt das Gleitmittel
in Mengen von ca. 0,1 bis 5 und bevorzugter von ca. 0,5 bis ca.
2 Gew.-% des Kernelements vor. Beispiele der Gleitmittel schließen Stearatsalze,
z. B. Erdalkali- und Übergangsmetallsalze,
wie Calcium-, Magnesium- und Zinkstearate, Stearinsäure, Polyethylenoxid,
Talkum, hydriertes Pflanzenöl,
Pflanzenölderivate
und dgl. ein. Außerdem
kann, wenn die Einheitsdosierungsform eine Tablette ist, diese eine
Kombination von mehr als einem Gleitmitteltyp enthalten. Weitere
Gleitmittel, die ebenfalls verwendet werden können, schließen Silika,
Silicone, hochmolekulare Polyalkylenglykole, z. B. hochmolekulares
Polyethylenglykol, Monoester von Propylenglykol und gesättigten
Fettsäuren
mit ca. 8 bis 22 und bevorzugt mit 16 bis 20 Kohlenstoffatomen,
ein. Die bevorzugten Gleitmittel sind die Stearatsalze, besonders
Magnesium- und Calciumstearat, und Stearinsäure.
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Unabhängig von
der Einheitsdosierungsform, können
Exzipienten, wie Plastifiziermittel, z. B. Diethylphthalat (DEP),
Dibutylsebacat, Triethylzitrat, Triacetin, Pflanzen- und Mineralale,
Polyethylenglykol, Maltodextrin und dgl., gegebenenfalls vorhanden
sein. Bevorzugt ist das Plastifiziermittel bei dessen Vorliegen
in den pharmazeutischen Formulierungen der vorliegenden Erfindung
in Mengen von ca. 0,01 bis ca. 25, bevorzugter von ca. 0,1 bis ca.
10 und am meisten bevorzugt von ca. 1 bis ca. 5 Gew.-% des Kernelements
vorhanden.
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Füllstoffe,
wie Maltodextrin, Zucker, Lactose und mikrokristalline Cellulose,
können
ebenfalls vorhanden sein. Diese sind bevorzugt in Mengen von ca.
2 bis ca. 70 Gew.-% des Kernelements vorhanden.
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Weitere
gegebenenfalls vorliegende Bestandteile, die ebenfalls in typischer
Weise in Pharmazeutika verwendet werden, können auch vorliegen, wie Färbungsmittel,
Konservierungsstoffe (z. B. Methylparabene), künstliche Süßstoffe, Geschmacksmittel,
Antioxidanzien und dgl.. Die künstlichen
Süßstoffe
schließen,
ohne darauf eingeschränkt
zu sein, Saccharinnatrium, Aspartam, Dikaliumglycyrrhizinat, Stevia,
Thaumatin und dgl. ein. Die Geschmacksmittel schließen, ohne
darauf eingeschränkt
zu sein, Limone, Zitrone, Orange und Menthol ein. Die Färbemittel
schließen,
ohne darauf eingeschränkt
zu sein, verschiedene Nahrungsmittelfarben, z. B. FD&C-Farben, wie
FD&C-Gelb Nr.
6, FD&C-Rot Nr.
2, FD&C-Blau
Nr. 2, Nahrungsmittellacke und dgl. ein. Beispiele der Antioxidanzien
schließen
Ascorbinsäure,
Natriummetabisulfit und dgl. ein. Diese Gegebenenfalls- Bestandteile sind
bei deren Vorliegen bevorzugt in Mengen von ca. 0,1 bis ca. 5 und
am meisten bevorzugt von weniger als ca. 3% (G/G) des Kernelements
vorhanden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
liegt der Zentralkern in der Form eines Pellet vor.
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Das
Pellet wird durch Beschichten einer Lösung oder Suspension des Wirkbestandteils
auf Starterpartikel, d. h. auf ein inertes Kernmaterial, das bevorzugt
eine Kugel, Perle oder Korn ist, und dann durch Überziehen des endgültigen Pellet
mit einer funktionalen Schicht hergestellt, um die notwendigen Freisetzeigenschaften
zu ergeben. Die Starterpartikel oder -körner können jedes frei fließende unzerbrechliche
granulare Material, wie Sucrose oder Lactose, oder Kristalle des
Wirkbestandteils sein, die als Starterkorn dienen. Bevorzugt handelt
es sich um eine Zucker- oder Stärkekugel
mit einem Durchschnittsdurchmesser von ca. 0,5 bis ca. 1,5 mm.
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Zusätzlich zum
Wirkbestandteil oder der Arznei enthält das Pellet bevorzugt auch
ein Bindemittel. Das Bindemittel begünstigt das Anhaften der Arznei
an die Perlen und liegt in für
die Bindung wirkungsvollen Mengen vor. Bevorzugt ist das Bindemittel
in Mengen von ca. 0,1 bis ca. 45, bevorzugter von ca. 0,1 bis ca.
20 und am meisten bevorzugt von ca. 3 bis ca. 15 Gew.-% vorhanden,
bezogen auf das Gesamtgewicht des Kernelements.
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Das
Bindemittel kann jeder geeignete Typ sein, der in der pharmazeutischen
Verfahrenstechnik verwendet wird. Geeignete Bindemittel können aus
Polyvinylpyrrolidon, Hydroxypropylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose,
Zuckern (z. B. Glucose), Akazie, Carboxymethylcellulosenatrium,
Dextrin, Ethylcellulose, Gelatine, vorgelatinierter Stärke, Natriumalginat,
Zein (Maisprotein) und dgl. oder aus Mischungen davon ausgewählt sein.
Das Bindemittel kann in der Form einer Granulierlösung vorgesehen
sein. Ein wässriges
oder organisches Lösungsmittel
kann diesbezüglich
enthalten sein. Methanol, Ethanol oder Mischungen davon können als
entsprechende Lösungsmittel
verwendet werden.
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Neben
dem Wirkbestandteil und einem Bindemittel, das das Haftvermögen der
Arznei an den Starterkörnern
begünstigt,
kann der Kern auch Antihaftmittel, die eine Agglomeration beim Beschichtungsverfahren verhindern
oder minimieren, sowie weitere Bestandteile, wie oberflächenaktive
Mittel, Exzipienten, Füllstoffe, Stabilisiermittel,
Puffer, Färbemittel
oder Geschmacksmittel enthalten, die in Abhängigkeit von den physikochemischen
Eigenschaften des Wirkbestandteils erwünscht sein können. Die
Füllstoffe
können
in Wasser unlöslich
oder löslich
sein. Beispiele der letzteren schließen Mannit, Sucrose, Lactose,
Dextrose, Sorbit und dgl. oder Mischungen davon ein. Beispiele der
ersteren schließen
Siliziumdioxid, Talkum, Titandioxid, Aluminiumoxid, Stärke, Kaolin,
mikrokristalline Cellulose, pulverisierte Cellulose, Polacrilinkalium
und dgl. oder Mischungen davon ein. Die Größe der Starterpartikel und
der Gesamtfeststoffe in der Beschichtungsformulierung bestimmen
die Größe der endgültig hergestellten
Pellets.
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Zur
Bildung des aktiven Kerns können
die geeigneten Vorrichtungen angewandt werden. Diese schließen einen
Rotorgranulator, ein Pfannenüberziehgerät, einen
Kugelbildner und Extruder ein. In einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung wird das Kernelement mit allen seinen Komponenten in einen
Fließbettreaktor
oder eine entsprechende Vorrichtung gegeben. In dieser Ausführungsform
werden der Wirkbestandteil und das Bindemittel angewandt, wobei
die Starterpartikel in eine Fließbettvorrichtung, z. B. eine
Fließbett-Boden-Sprühüberziehvorrichtung,
wie in die Wurster-Überziehvorrichtung
(Pharmaceutical Pelletization Technology (1989), S. 50–54, Herausgeber:
Isaac Ghebre-Sellassie, Marcel Dekker Inc., New York und Basel), gegeben
werden. Eine Lösung oder
Suspension des Wirkbestandteils wird auf das Fließbett aus
den Starterpartikeln gesprüht,
bis die gewünschte
Menge Arzneimittelbeladung oder -beschichtung unter Anwendung im Stand
der Technik bekannter Verfahren erzielt ist.
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Die
Lösung
oder Suspension des Wirkbestandteils wird durch Auflösen oder
Dispergieren des Wirkbestandteils in destilliertem Wasser oder von
im Stand der Technik verwendeten organischen Lösungsmitteln gebildet. Antihaft- und Bindemittel
sowie weitere Exzipienten oder Bestandteile werden gemäß Wunsch
oder Eignung zur Lösung
oder Suspension gegeben.
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Das
Verhältnis
von Wirkbestandteil zu Starterpartikel variiert gemäß der angewandten
Einheitsdosierung der Arznei und der Größe der Ausgangspartikel. Es
ist erkennbar, dass das Verhältnis
in Abhängigkeit von
der angewandten Dosierungsmenge breit schwanken könnte. Beispielsweise
kann es für
die endgültige Zubereitung
wünschbar
oder notwendig sein, aus einem Pellet zu bestehen, worin der Wirkbestandteil
auf eine kleine Anzahl von Starterpartikeln mit kleinem Durchmesser
oder sparsamer auf eine höhere
Anzahl von Starterpartikeln der gleich kleinen oder unterschiedlich
großen
Starterpartikel geschichtet wird.
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Alternativ
dazu, werden der Wirkbestandteil, die Bindungsmittel und die weiteren
Komponenten des Kernelements gründlich
vermischt und extrudiert, worauf die endgültige Formgebung erfolgt, um
das Kernelement zu bilden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
werden der Wirkbestandteil, das Bindemittel und jede weitere im Kernelement
enthaltene Komponente in einer Lösung
oder Aufschlämmung
bereitgestellt. In dieser Form werden die Kernkörner mit der Lösung oder
Aufschlämmung
besprüht.
Die Sprühstufe
kann in einer geeigneten Überziehausrüstung durchgeführt werden.
Die Überziehausrüstung kann
eine Fließbettkammer
oder eine rotierende Fließbettmaschine
sein.
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Das
Sprühüberziehverfahren
der Kernelemente kann mit am Boden, im Oberteil oder mit tangential angeordneten
Sprühdüsen durchgeführt werden.
Die Boden-Sprühdüsen können nahe
der Basis des Fließbetts
nach oben gerichtet vorliegen, während
die Sprühdüsen im Oberteil
oberhalb der Inhaltsmengen des Bettes nach unten gerichtet vorliegen.
Die Sprühdüsen können auch
im Mittelabschnitt des Fließbetts
vorliegen und so gerichtet sein, dass sie tangential auf die sich
drehenden Kernelemente sprühen.
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Die
mit welchem Verfahren auch immer gebildeten Kernelemente werden
dann getrocknet. Die Trocknungsstufe kann in einem Fließbett oder
einem Trocknungsofen durchgeführt
werden.
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Nach
Bildung und Trocknung des Pellet kann die Überzugsbeschichtungszusammensetzung
der vorliegenden Erfindung aufgebracht werden.
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Die Überzugsbeschichtungszusammensetzung
der vorliegenden Erfindung wird auf die Arznei in jeder herkömmlichen
Form wie auf Tabletten, Kapseln, Pillen, Körner oder Pulver zur Bildung
der gewünschten
Zubereitung aufgebracht werden. Die Zusammensetzung wird zum Überziehen
in der Form einer wässrigen
Suspension oder Dispersion, wie einer Latexdispersion, angewandt.
Mit der Überzugsbeschichtungszusammensetzung
der vorliegenden Erfindung wird das zentrale Kernelement mit herkömmlichen,
im Stand der Technik bekannten Verfahren überzogen. Beispielsweise kann
der Zentralkern mit der Überzugsbeschichtungszusammensetzung
der vorliegenden Erfindung in einem Fließbett oder einer Pfanne überzogen
werden. Weitere Beispiele schließen ein Sprüh- oder Anstrichverfahren mit
der Suspension der Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung auf
die Formulierung ein; auch kann ein Eintauchverfahren der Kernelementsuspension
mit der Überzugsbeschichtungszusammensetzung
der vorliegenden Erfindung angewandt werden. Alternativ dazu, wird
die Überzugsbeschichtungszusammensetzung
der vorliegenden Erfindung auf das Kernelement, z. B. die Arzneimittelpellets,
in einem Fließbett-Boden-Sprüher aufgebracht
werden, wobei die Pellets in einem Luftstrom suspendiert und eine
wässrige
Dispersion der Überzugszusammensetzung
aufgesprüht
werden. Verschiedene herkömmliche Überziehvorrichtungen
können
zur Erleichterung angewandt werden, einschließlich von z. B. einer Zentrifugalfließbett-Überziehvorrichtung,
einer Pfannenüberziehvorrichtung
oder einer Fließbett-Granulierüberziehvorrichtung.
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Nach
dem Überzug
des die Arznei enthaltenden Kerns mit der Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung
wird die überzogene
pharmazeutische Zusammensetzung (d. h. die Überzugsbeschichtung der vorliegenden
Erfindung und der Zentralkern) mit Standardverfahren getrocknet.
In der Trocknungsstufe wird alles oder im Wesentlichen alles Wasser
aus der Überzugszusammensetzung
entfernt. Beispielsweise kann die pharmazeutische Zusammensetzung
ca. 1/4 bis ca. 2 h lang bei einer Temperatur von ca. 30 bis ca.
60°C und bevorzugt
ca. 1/2 h lang bei 40°C
getrocknet, dann auf Umgebungstemperatur abgekühlt und nötigenfalls durch ein entsprechend
bemessenes Sieb gesiebt werden. Danach kann die überzogene pharmazeutische Zusammensetzung
der vorliegenden Erfindung weiteren herkömmlichen Verfahrensstufen,
einschließlich
Polieren, Zuckerüberzug
oder eines weiteren Überzugs
mit einem anderen Überzugsmittel,
unterzogen werden. Natürlich
kann die Feststoffformulierung auch mit einem weiteren Überzugsmittel
vor Aufbringung der Überzugsbeschichtungszusammensetzung
der vorliegenden Erfindung überzogen
werden.
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Wie
hierin oben bereits ausgeführt
und festgestellt, ist es bei der vorliegenden Formulierung bevorzugt,
dass der Wirkbestandteil in Pelletform mit nachhaltiger Freisetzung
bereitgestellt ist. In welcher Form auch immer, aber besonders in
dieser Form treten signifikant weniger Schwankungen der Plasmakonzentration
der Wirkbestandteile im stetigen Zustand über eine Zeitdauer von 24 h
auf, wodurch weniger häufige
Dosierungen gegenüber
Wirkbestandteilen in nicht überzogener
Form ermöglicht
sind. Somit ist die vorliegende Formulierung weniger toxisch und
weist eine wirksamere therapeutische Aktivität als eine nicht überzogene Form
auf.
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Ebenso
ist herausgefunden worden, dass die pharmazeutische Zusammensetzung
gemäß der vorliegenden
Erfindung weniger Tagesschwankung der Plasmakonzentrationen des
Wirkbestandteils als Zubereitungen des Standes der Technik, z. B.
bei Verabreichung mehrmals täglich,
zeigt und ergibt.
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Ohne
daran gebunden sein zu wollen, wird davon ausgegangen, dass die Überzugsbeschichtungszusammensetzung
der vorliegenden Erfindung bei sauren pH-Werten, wie sie z. B. im
Magen eines Patienten vorkommen, unlöslich ist. Dennoch gibt es
eine etwas langsame Freisetzung des Wirkbestandteils im Magen, die
aus einer Arznei resultiert, die durch unvollkommene Stellen diffundiert,
die immer in einem Überzug
vorhanden sein können.
Die langsame Freisetzrate des Wirkbestandteils kann auch mit relativ
konstanter Rate erfolgen. Ohne daran gebunden sein zu wollen, wird
davon ausgegangen, dass sogar bei niedrigen pH-Werten eine Minimalmenge
von Arznei durch die "Löcher" in der Polymersperre
diffundieren kann. Die gastrischen Medien diffundieren durch das
lösliche
Polymer im Überzug,
um eine Quellung und leichte Schwächung im Überzug zu verursachen und dadurch
die Arznei durch die Sperre diffundieren zu lassen. Allerdings ist
die Diffusion der Arznei durch den Überzug langsamer und gesteuerter
als bei Abwesenheit des löslichen
Polymer. Wenn die pharmazeutische Zusammensetzung der vorliegenden
Erfindung in den Darm eintritt, worin der pH-Wert der Darmflüssigkeit
oberhalb 6,0 liegt, beginnt sich das in der Überzugsbeschichtungszusammensetzung
vorhandene enterische Polymer bei Kontakt mit der Darmflüssigkeit
aufzulösen,
um dadurch mehr unvollkommene Stellen oder Löcher in der Sperre zu erzeugen
und einen Kontakt der Darmflüssigkeit
mit dem Kern zu ergeben. Verursachen die Infiltration in das enterische
Polymer oder dessen teilweise Auflösung, dass der Kern in Kontakt
mit der Lösung
gelangt, beginnen die Bestandteile des Kerns, einschließlich des
Wirkbestandteils, durch die Lösung
in den Darm zu diffundieren. Mit der Bewegung der pharmazeutischen
Zusammensetzung der vorliegenden Erfindung durch den Darm löst sich
das enterische Polymer mehr und mehr auf, um dadurch den Wirkbestandteil
mehr und mehr freizusetzen, bis dieser schließlich vollständig in
den Darm freigesetzt ist. Allerdings ist dies ein langsamer Prozess.
Darüber
hinaus kann die Freisetzrate der Wirkkomponente in den Magen-Darm-Trakt durch Variieren
der Dicke des Überzugs
des zentralen Kernelements gesteuert werden. Für jede Arznei gibt es ein vorbestimmtes
oder bevorzugtes Freisetzungsprofil. Der auf dem einschlägigen Gebiet
tätige
Praktiker kann ganz leicht die geeignete Dicke des Überzugs
bestimmen, um dieses gewünschte Freisetzungsprofil
zu bewerkstelligen.
-
Der
Wirkbestandteil kann auch zur Absorption sogar in Regionen des Magen-Darm-Trakts
verfügbar sein,
die nicht genügend
alkalisch sind, um das enterische Polymer im Überzug hinreichend zu solubilisieren.
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Der
hierin verwendete Begriff "Einheitsdosierungsform" betrifft physikalisch
diskrete Einheiten, die sich als Einheitsdosierungen für Menschen
und weitere Säuger
eignen, wobei jede Einheit eine vorbestimmte Menge des Medikaments,
die zur Erzeugung der gewünschten
Wirkung berechnet wird, zusammen mit den weiteren Bestandteilen
der hierin offenbarten Formulierung enthält.
-
In
den hierin oben beschriebenen Formulierungen sind die Prozentangaben
der Komponenten auf Trockengewicht-Basis berechnet, ohne auf Wasser
oder weitere vorhandene Komponenten bezogen zu sein.
-
Wenn
nichts Gegenteiliges ausgesagt ist, sind alle Prozentsätze Gewichtsprozentsätze, die
auf die pharmazeutische Zusammensetzung bezogen sind.
-
Außerdem sind
die Begriffe "Wirkbestandteil", "Arznei" und "Medikament" austauschbar verwendet.
-
Der
Singular bezeichnet den Plural und umgekehrt.
-
Die
folgenden Beispiele erläutern
die vorliegende Erfindung noch weiter. In den folgenden Beispielen ist
das Medikament unter Bezug auf Verapamil-Hydrochlorid als Beispiel
angegeben.
-
Beispiele
-
Die
Herstellung eines Substrats, das ein Medikament zum Überziehen
enthält,
läuft wie
folgt ab. Das Substrat kann durch Pellets oder Tabletten oder Arzneipartikel
dargestellt sein.
-
Die
Pellets enthaltende Arznei wird mit den folgenden bekannten Verfahren
hergestellt:
- 1. Pelletierverfahren, wie Extrusion,
und anschließende
Kugelbildung; oder
- 2. die Arznei wird auf inerte Perlen aus Zucker oder mikrokristalliner
Cellulose aufgebracht. Das Überziehverfahren
kann mit (a) einem Pulver-Beschichtungsverfahren
in herkömmlichen Überziehpfannen,
(b) dem Rotor-Verfahren, entwickelt von Glatt, als Luft- Verfahren in einer
Luft-Suspension oder (c) mit einem Luft-Suspensionsüberziehverfahren
in entweder einer Lösung
oder einer Suspension der Arznei durchgeführt werden.
-
Die
Tabletten können
mit allgemein bekannten Tablettier-Herstellverfahren hergestellt werden.
-
Verapamil × HCl-Perlen mit gesteuerter
Freisetzung
-
Herstellverfahren
-
Stufe 1: Arzneibeladung
-
Die
Arznei wird auf inerte Kugeln, z. B. aus Zucker, mikrokristalliner
Cellulose und dgl., durch Sprühen einer
Arzneisuspension unter Anwendung von Luft-Suspensionsüberziehverfahren
aufgebracht.
-
Die
Arznei kann auf die inerten Kugeln in herkömmlichen Pfannen mit Beschichtungsverfahren
aufgebracht werden.
-
Die
Arzneisuspension wurde wie folgt formuliert:
Bestandteil | Typische
Formulierung |
Arznei | Verapamil × HCl: 1000
g |
Binder:
wasserlösliches
Polymer | Hydroxypropylmethylcellulose
(E5): 40 g |
Plastifiziermittel | Polyethylenglykol:
12,5 g |
nicht-ionisches
oberflächenaktives
Mittel | Polysorbat
80: 1 g |
Wasser | QS:
2500 g |
-
Stufe 2: Überziehen zur gesteuerten Freisetzung
-
Die
nach dem obigen Überziehverfahren
erhaltenen Perlen werden mit einer wässrigen Latexdispersion der
in der unten gegebenen Tabelle beschriebenen Formulierung überzogen.
-
Die Überzugsdispersion
(Polymerdispersion) weist einen Feststoffgehalt von 5 bis 20% auf.
-
Das pH-unabhängige Polymer
-
Ethylcellulose
ist als wässrige
Latexdispersion mit 25% Ethylcellulose verfügbar. 2 verfügbare Markenprodukte
sind Surelease® und
Aquacoat® als
25%ige wässrige
Ethylcellulose-Dispersion.
Ist die Ethylcellulose-Dispersion nicht plastifiziert, wie im Fall
von Aquacoat® (FMC),
kann ein Plastifiziermittel benötigt
werden. Die typische Konzentration beträgt ca. 15% des Polymer; sie
kann allerdings von 5 bis 25% schwanken. Bevorzugte Plastifiziermittel
sind Dibutylsebacat, Diethylphthalat, Triethylzitrat und Triacetin.
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Das pH-abhängige Polymer
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PVAP:
Polyvinylacetatphthalat ist als Pulver verfügbar. Es stellt das enterische
Polymer dar. Das Polymer kann zur wässrigen Ethylcellulose-Dispersion
als Pulver oder als wässrige
Lösung
des genannten Polymer in verdünntem
Ammoniak gegeben werden. Weitere Alternativen, z. B. Celluloseacetatphthalat,
können ebenfalls
als Lösung
in verdünntem
Ammoniak zugegeben werden. Eudgragit L ist als wässrige Dispersion verfügbar.
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Entschäumer: Bevorzugt
wird eine Polymethylsiloxan-Emulsion in einer Konzentration bis
1% verwendet.
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Es
folgt ein Beispiel einer typischen Zubereitung für die Überzugsbeschichtungszusammensetzung der
vorliegenden Erfindung bei Verwendung von Verapamil als Wirkbestandteil:
Komponente | Konzentrationsbereich | bevorzugt | Alternativen |
Wasserunlösliches
Polymer, pH-unabhängig | 75 bis 100 Teile | Ethylcellulose: 90 Teile | Celluloseacetat,
Methylmethacrylat-Polymer Eudragit TL, RS, NE |
enterisches
Polymer | 1
bis 25 Teile | PVAP:
10 Teile | Celluloseacetatphthalat,
Eudragit L |
Wasserlösliches
Polymer | 0,1
bis 8 Teile | Hydroxypropylmethylcellulose:
3 Teile | HPC,
PVP |
Wasser | QS,
2 bis 20% Feststoffe | 12%
Feststoffe | |
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Mit
den folgenden Überzügen wurden
Versuche durchgeführt.
Die Proben wurden beim Überziehverfahren
gezogen, die verschiedene Überzugsbeschichtungsmengen,
z. B. 5 bis 14 darstellten:
Beispiel | Überzugszusammensetzung | Bemerkungen |
Vergleichsbeispiel
1 | 100%
PVAP-Überzug
bis 14% | Hohe
anfängliche
Freisetzung und anschließende
langsame Freisetzung in einem Medium mit niedrigem pH-Wert; schnelle
Freisetzung in einem Medium von pH = 7,4 |
Beispiel
1 | Ethylcellulose
75%, PVAP 20%, HPMC 5%, Gewichtszunahme 14% | Unterschiedliche
Freisetzprofile bei allen pH-Medien, am langsamsten bei pH = 1,2,
dann Wasser, dann pH = 4,5; sehr schnelle Freisetzung bei pH = 7,4 |
Beispiel
2 | Ethylcellulose
90%, PVAP 10%, HPMC 3%, Gewichtszunahme 8%, am besten 5 bis 6% | Freisetzung, ähnlich bei
pH = 1,2, 4,5 und Wasser; schnelle Freisetzung bei pH = 7,4 |
Beispiel
3 <nicht erfindungsgemäß> | Ethylcellulose
90%, PVAP 10%, Gewichtszunahme 8%, am besten 5% | Freisetzung, ähnlich bei
pH = 1,2, 4,5 und Wasser; schnelle Freisetzung bei pH = 7,4 |
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Beispiele 4 bis 7
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Mit
den Verfahren der Beispiele 1 bis 3 wurden die folgenden Überzugszusammensetzungen
hergestellt:
Beispiel | Überzugszusammensetzung
(gewichtsbezogene Komponenten) |
4* <nicht erfindungsgemäß> | Ethylcellulose
90%
PVAP 10% |
5* <nicht erfindungsgemäß> | Ethylcellulose
85%
PVAP 15% |
6* | Ethylcellulose
88%
PVAP 12%
Xanthan-Gummi 0,5% |
7 | Ethylcellulose
88%
PVAP 12%
HPMC 0,75% |
- * In diesen Zusammensetzungen ist kein
HPMC vorhanden.
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Diese Überzugszusammensetzungen
werden auf die in den Beispielen 1 bis 3 zubereitete Verapamil-Arzneisuspension
aufgebracht.