DE60036090T2 - Verfahren zur datenratenzuteilung in datenkommunikationsnetzwerk - Google Patents

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    • HELECTRICITY
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    • H04B7/2628Radio transmission systems, i.e. using radiation field for communication between two or more posts at least one of which is mobile using code-division multiple access [CDMA] or spread spectrum multiple access [SSMA]
    • H04B7/264Radio transmission systems, i.e. using radiation field for communication between two or more posts at least one of which is mobile using code-division multiple access [CDMA] or spread spectrum multiple access [SSMA] for data rate control

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Diese Erfindung bezieht sich auf Netzwerke für Datenkommunikationen bzw. Datennachrichtenübermittlungen. Spezieller bezieht sich diese Erfindung auf die Zuordnung bzw. Zuweisung von Übertragungsraten zwischen den Erzeugern in einem Datenkommunikationsnetzwerk. Spezieller bezieht sich diese Erfindung auf die Zuweisung bzw. auf das Verteilen von Übertragungsraten auf der Rückwärtsverbindung von einem drahtlosen Datenkommunikationsnetzwerk.
  • Beschreibung der verwandten Technik und allgemeiner Hintergrund
  • Kanalkapazität, eine grundlegende Beschränkung von jedem System für Datenkommunikationen, kann als die Rate definiert werden, mit der Information von einem Ende von einem Übertragungskanal an das andere geleitet werden kann und zwar unter der Vorraussetzung irgendeiner Übertragungsart und irgendwelcher Performance- bzw. Leistungsfähigkeitskriterien (z.B. binäre Phasenumtastungsmodulation eines 1,9 GHz HF Trägers unter Verwendung von polarer NRZ Signalisierung, mit einer Bit-Fehlerrate von 10–5). Die Raten bzw. Geschwindigkeit mit der Information von einem Punkt zu einem anderen transferiert werden kann, darf die Fähigkeit des bestimmten Verfahrens und Übertragungsmediums zum verständlichen Übertragen jener Information nicht übersteigen. Es folgt daraus, dass die Rate mit der ein Datenerzeuger Daten in einen Übertragungskanal ausgibt, die Kanalkapazität nicht übersteigen kann, wobei die Kanalkapazität für gewöhnlich in Einheiten von Information pro Zeiteinheiten (z.B. kBits/s) gemessen wird.
  • Digitale Daten werden für gewöhnlich in Rahmen einer vorherbestimmten Länge gesendet bzw. übertragen. Um eine Fehlerdetektion zu ermöglichen, ist es auch üblich eine Prüfsumme zusammen mit jedem Rahmen zu berechnen und zu übertragen, so dass die Daten durch den Empfänger verifiziert werden können. Diese Prüfsumme ist typischerweise in der Form eines zyklischen Redundanzprüf-(cyclic redundancy check, CRC)-Wertes, der mit einem polynomialen Algorithmus, der sowohl dem Empfänger als auch dem Sender bekannt ist, berechnet wird. Falls die Daten in dem empfangenen Rahmen nicht mit der empfangenen Prüfsumme übereinstimmen, wird der Rahmen zurückgewiesen und muss erneut gesendet oder auf eine andere Art und Weise kompensiert werden.
  • Zwei oder mehr Erzeuger können den Wunsch haben, Information über den gleichen Kanal zu senden. Falls, z.B., die Erzeuger auch physikalisch getrennt sind, könnten ihre Übertragungen nicht miteinander koordiniert sein. Eine Datenkollision tritt auf, wenn die mehreren Übertragungen, die bei dem Verbraucher ankommen, zusammen die verfügbare Kanalkapazität überschritten haben. (Man beachte, dass bei einem drahtlosen System mit Zeit-Multiplex-Vielfach-Zugriff (time division multiple access) oder TDMA, sich die Kanalkapazität, die für jeden Erzeuger verfügbar ist, als eine Funktion der Anzahl von Erzeugern, die den gleichen Frequenzkanal nutzen, ändern kann, und zwar derart, dass die verfügbare Kapazität Null sein wird, und zwar während jeder Periode, wenn ein anderer Erzeuger den Kanal nutzt.) Eine derartige Kollision verursacht, dass alle von den Rahmen, die gerade übertragen werden unwiederbringlich korrumpiert werden, und zwar unabhängig davon wie vollständig ihre Übertragungen bis zu jener Stelle waren. Falls eine erneute Übertragung erforderlich ist (d.h. falls das System den Verlust an Daten nicht anderweitig kompensieren kann) dann müssen die Erzeuger diese Rahmen vollständig erneut senden. Deshalb kann man deutlich sehen, dass Datenkollisionen die effektive Kanalkapazität direkt und dramatisch reduzieren.
  • Wenn die Summe der von den Erzeugern ausgegebenen Raten, die Kanalkapazität übersteigen kann, dann stehen die Erzeuger zueinander im Wettbewerb für die gleiche beschränkte Ressource und irgendein Verfahren zum Zuweisen der Kanalkapazität zwischen ihnen wird notwendig. Derartige Zuweisungsverfahren können statisch, dynamisch oder eine Kombination der beiden sein.
  • Statische Zuweisungsschemata sind am besten geeignet für Situationen bei denen die Datenausgaben der Erzeuger über die Zeit hinweg relativ konstant bleiben: beispielsweise in Systemen für Sprachübertragung. (Wir werden hier annehmen, dass die Kapazität des Kanals selbst relativ konstant bleibt). Eine Charakteristika von statischen Zuweisungsschemata ist, dass sie auf eine ähnliche Art und Weise sowohl auf drahtgestützte als auch drahtlose Netzwerke angewendet werden können. Z.B. können mehrere digitalisierte Sprachsignale über eine einzelne Kupfer- oder Glasfaserleitung im Zeit-Multiplex sein, oder eine Anzahl von analogen Sprachsignalen können im Zeit-Multiplex und/oder Frequenz-Multiplex über das gleiche Hochfrequenzband sein oder mehrere digitalisierte Sprachsignale können das gleiche Hochfrequenzband zur gleichen Zeit teilen bzw. gemeinsam nutzen und zwar durch Nutzen von Code-Multiplex-Vielfach-Zugriffs-Techniken.
  • Alternativ können sich die Raten der Datenproduktion signifikant von einem Augenblick zu dem nächsten ändern; d.h. der Datenverkehr kann bündelartig (bursty) sein. Der Verkehr auf Hochgeschwindigkeitsnetzwerken für Datenkommunikationen, z.B. tendiert dazu bündelartig zu sein. Statische Zuweisungstechniken sind für derartige Umgebungen nicht gut geeignet. Andererseits sind Datenübertragungsanwendungen für gewöhnlich toleranter gegenüber Verzögerungen als Sprachübertragungsanwendungen, so dass ein Erzeuger für gewöhnlich nicht das regulierte Zugangsniveau für den Kanal erfordern wird, welches ein statisches Schema vorsieht. Andererseits während rückständige (backlogged) und deshalb veraltete Sprachinformation durch den Erzeuger vor der Übertragung einfach verworfen werden kann, ist das Verwerfen von Dateninformation deren Übertragung verzögert worden ist, für gewöhnlich nicht eine praktikable Option. Falls ein Speicher eines Erzeugers für Dateninformation beginnen sollte, schneller zu akkumulieren, als seine Pufferkapazität handhaben kann, muss der Erzeuger deshalb temporär mehr von der Kanalkapazität nutzen, als ihm zugewiesen worden ist. Selbst, falls andere Erzeuger gerade im Leerlauf bzw. Ruhezustand (idle) sind, und viel Kanalkapazität gegenwärtig verfügbar ist, wird ein statisches Schema jedoch die temporäre erneute Verteilung bzw. Neuverteilung der Kapazität, die in dieser Situation notwendig ist, nicht bieten.
  • Es wird angenommen, dass ein Kanal eine Kapazität von 200 kBits/s besitzt; es vier Erzeuger A, B, C und D gibt, die jeweils eine maximale Ausgaberate von 200 kBit/s besitzen; und 50 kBit/s von der Kapazität an jeden Erzeuger statisch zugewiesen sind. Falls jeder Erzeuger einen stetigen Strom an Daten mit der zugewiesenen Rate von 50 kBit/s erzeugt, dann kann das Zuweisungsschema als optimal bezeichnet werden. Falls stattdessen jedoch der Verkehr bündelartig ist, wobei A ein Paket von 50 kBit zur Zeit 0,25 s auszugeben hat, B und C jeweils ein Paket von 50 kBit zur Zeit 0,5 s auszugeben haben und D ein Paket von 50 kBit zur Zeit 0,75 s auszugeben hat. Wie in 1 gezeigt, ist 1 Sekunde für jeden Erzeuger erforderlich, um seine Übertragung unter dem oben beschriebenen statischen Schema zu vollenden, obgleich es nur 0,25 s dauern würde, falls es dem Erzeuger erlaubt, wäre mit seiner maximalen Ausgaberate betrieben zu werden. Es ist zu bemerken, dass die Nutzung eines statischen Zuweisungsschemas in dieser bündelartigen Umgebung auch dazu führt, dass viel der Kanalkapazität ungenutzt verbleibt.
  • Jetzt wird 2 betrachtet, bei der die Kanalkapazität gemäß der Fähigkeit jedes Erzeugers zum Nutzen des Kanals während irgendeiner bestimmten Viertelsekunde dynamisch zugewiesen wird. Zur Zeit 0 besitzt nur der Erzeuger A zu übertragende Daten. Deshalb weisen wir die gesamte Kanalkapazität von 200 kBit/s an den Erzeuger A zu, und er vollendet seine Aufgabe in 0,25 s, entsprechend einer Einsparung von 75 % gegenüber dem statischen Zuweisungsschema. Zur Zeit 0,5 s besitzen die Erzeuger B und C jeweils zu übertragende Daten, so dass wir 50 % der Kanalkapazität an jeden einzelnen zuweisen und sie ihre Aufgaben in 0,5 s vollenden, entsprechend einer Einsparung von 50 % (man beachte dass ein optimaleres Schema es entweder B oder C erlauben würde den gesamten Kanal zu nutzen, die Übertragung in 0,25 s vollendend. Der andere Erzeuger würde noch in 0,5 s vollenden unter Verwendung des gesamten Kanals zwischen den Zeiten 0,75 und 1,0 s). Zur Zeit 0,75 s besitzt auch der Erzeuger D zu übertragende Daten. Wir werden annehmen, dass das Schema erfordert, dass D wartet bis die Erzeuger B und C geendet haben, so dass D mit der Übertragung bei 200 kBit/s zur Zeit 1,0 s beginnt und bei 1,25 s endet, einer Einsparung von 50 % entsprechend. Deshalb ist es klar, dass in dieser bündelartigen Umgebung die dynamische Zuweisung eine durchschnittliche zeitliche Einsparung mit Bezug auf jeden Erzeuger von mehr als 50 % erreichen kann.
  • Wie oben bemerkt, haben wir angenommen, dass die Kapazität des Kanals relativ konstant bleibt. Diese Annahme wird in der realen Welt nicht immer gültig sein, speziell in Fällen, in denen der Kanal drahtlos ist. Wenn die Gesamtkapazität fällt bzw. abnimmt wird ein System, das die volle Kapazität von dem Kanal bei einem rein statischen Schema nutzt, versagen. Ein dynamisches Schema, andererseits, kann für gewöhnlich angepasst werden, um sein Zuweisungen auf einen aktualisierten Bericht von der Gesamtkapazität statt auf irgendeinen festen Wert zu basieren.
  • Für alle ihre Vorteile können dynamische Zuweisungsschemata jedoch viel komplizierter als statische zu implementieren sein. Bei statischer Zuweisung, wird ein fester Satz an Regeln entwickelt und angewendet und die einzige Aufgabe während des Betriebs ist die Einhaltung dieser Regeln sicherzustellen. Bei dynamischer Zuweisung andererseits müssen die Regeln kontinuierlich angepasst werden, um einer sich ändernden Umgebung zu entsprechen. Eine implizite Anforderung an ein dynamisches Schema ist deshalb ein Weg für den Zuweisungsmechanismus Kenntnis über die Umgebung zu akquirieren: d.h. welcher von den Erzeugern zu übertragende Daten besitzt und wie viele davon.
  • Man beachte, dass oben in der Erörterung der 2 wir angenommen haben, dass der Zuweisungsmechanismus eine perfekte Kenntnis darüber besitzt, wenn jeder Erzeuger zu übertragende Daten besitzt und wie viele zu übertragende Daten er besitzt. Bei vielen Anwendungen könnte es jedoch für den Zuweisungsmechanismus nicht möglich sein, jegliche dieser Information direkt zu erlangen oder anderweitig zu bestimmen. Wir haben auch angenommen, dass die Menge an Daten, die jeder Erzeuger zu übertragen bzw. zu senden hat, sich nicht ändert und dass jeder Erzeuger genügend Leistung besitzt, um mit der zugewiesenen Rate zu senden. In vielen Situationen könnten jedoch eine oder beide dieser Annahmen nicht gültig sein.
  • Man beachte auch, dass bei einem statischen Zuweisungsschema Datenkollisionen nicht auftreten können unter der Annahme, dass die tatsächliche Kanalkapazität nicht abnimmt und dass die Regeln so gewählt werden, dass die Summe von allen zugewiesenen Raten jene Kapazität nicht übersteigt. Bei dynamischen Schemata basieren die Regeln jedoch auf einem notwendigerweise unvollständigen Modell des zukünftigen Verhaltens der Erzeuger. Kollisionen werden möglich und diese Möglichkeit muss bei jeder Evaluierung von dynamischen Zuweisungsschemata berücksichtigt werden.
  • Hauptsächlich wegen der Anforderung nach der Kenntnis der Umgebung unterscheiden sich Implementierungen von dynamischen Zuweisungsschemata auf verdrahteten Verbindungen signifikant von Implementierungen auf drahtlosen Verbindungen. In einem verdrahteten Dienst wie z.B. dem Ethernet können die Erzeuger beispielsweise den Kanal zur gleichen Zeit überwachen, zu der sie über den Kanal senden; kein spezielles Problem wird verursacht durch Erzeugen von Spannungsfluktuationen auf einem Draht einerseits und Überwachen der Spannungsfluktuationen auf jenem Draht andererseits. Diese unmittelbare Verfügbarkeit von Feedback bzw. Rückmeldungsinformation an alle Nutzer von einem Drahtkanal erlaubt eine geteilte Kontrolle bzw. Steuerung des Kanals. Nicht nur ist es für jeden Erzeuger möglich, den Kanal vor der Übertragung abzuhören, um sicherzustellen, dass er frei ist, sondern der Erzeuger kann auch seine eigene andauernde Übertragung überwachen, um sicherzustellen, dass sie nicht mit einer gleichzeitigen Übertragung durch einen anderen Nutzer kollidiert. Wenn eine Kollision stattfindet, haben die relevanten Erzeuger Kenntnis darüber und können ohne Verzögerung reagieren.
  • Bei drahtlosen Systemen jedoch ist gleichzeitige Übertragung und Empfang über den gleichen Kanal üblicherweise nicht implementiert. Ein Grund dafür ist, dass signifikante Problem des Überwachens des Kanals nach ferner Aktivität, die durch ein gleichzeitiges und viel stärkeres lokales Signal maskiert wird. Selbst wenn diese Schwierigkeit überwunden wird, kann es jedoch immer noch für einen Erzeuger unmöglich sein, zu bestimmen, wenn eine Kollision bei dem Verbraucher stattgefunden hat.
  • Bei einem einfacheren Beispiel können die Signale von zwei Erzeugern bei dem Verbraucher kollidieren, werden aber daran gehindert, einander zu erreichen. Da kein Konflikt detektiert wird, wird jeder Erzeuger glauben, dass eine Übertragung erfolgreich war, wobei in Wirklichkeit keine Daten tatsächlich durch den Verbraucher empfangen worden sind. Dieses Beispiel illustriert das Problem, das in einem drahtlosen System die Erzeuger typischerweise keinen direkten Weg haben, um aussagekräftige Feedback-Informationen bezüglich der aktuellen Kanalnutzung zu erlangen. Derartige Information kann typischerweise nur indirekt von einer Einheit an dem anderen Ende des Kanals erlangt werden. Konsequenterweise werden durch eine Überausnutzung des Kanals verursachte Datenkollisionen in einem drahtlosen Netzwerk teurerer werden und zwar wegen der Rückkopplungsverzögerung.
  • Ein herkömmlicher Ansatz für dynamische Zuweisung in drahtlosen Netzwerken ist das wohlbekannte ALOHA Schema. Bei ALOHA werden Übertragungen in Rahmen unterteilt und jeder Erzeuger kann einen Datenrahmen jederzeit senden. Falls der Rahmen durch die Kanalsteuereinheit bestätigt wird, nimmt dann der Erzeuger an, dass er erfolgreich transferiert worden ist. Falls der Rahmen nicht bestätigt wird, nimmt dann der Erzeuger an, dass er mit einer Übertragung durch einen anderen Erzeuger kollidiert ist, und er sendet den Rahmen erneut zu einer zukünftigen Zeit gemäß irgendeinem Verzögerungsprotokoll.
  • Leider ist ALOHA extrem anfänglich für Datenkollisionen und es kann demonstriert werden, dass die maximale Kanalverwendung für ein reines AL HOA Schema nur 18 % ist. Eine verbesserte Version, als geschlitztes bzw. slotted ALOHA bezeichnet, erfordert, dass Übertragungen nur an Schlitzgrenzen initiiert werden, wobei die Zeit zwischen benachbarten Schlitzgrenzen der Zeit entspricht, die zum Senden eines Rahmens erforderlich ist. Slotted ALOHA verdoppelt somit die maximale Nutzung auf 37 % durch Reduzieren des Kollisionsintervalls von zwei Schlitzen auf nur einen. Über 60 % der Kanalkapazität ist jedoch immer noch verloren aufgrund von Kollision oder Inaktivität (In diesem Fall werden 37 % von den Schlitzen für erfolgreiche Übertragungen genutzt, 37 % verbleiben im Leerlauf bzw. leer und 26 % werden aufgrund von Kollisionen verloren. Versucht man die Anzahl von Leerlaufschlitzen zu reduzieren, erhöht dies die Kollisionsrate und reduziert somit die Anzahl von erfolgreichen Übertragungen.)
  • Eine andere Art von dynamischem Zuweisungsschema ist das Anforderungs-Gewährungs-Verfahren bzw. Request-Grant-Verfahren von dem in der Praxis mehrere Variationen existieren. Bei einem Request-Grant-System sendet jeder Erzeuger eine Anfrage nach einem bestimmten Teil der Kanalkapazität und eine Steuereinheit berücksichtigt die verschiedenen Anfragen und sendet Zuweisungsbewilligungen bzw. -gewährungen zurück an die Erzeuger.
  • Ein Problem beim Nutzen eines Request-Grant-Systems ist, dass ein Erzeuger vorher nicht wissen könnte, wie viel von der Kanalkapazität er benötigen wird.
  • Man betrachte einen Erzeuger der aus einer Puffer-Speichereinheit, die mit einem drahtlosen Telefon über beispielsweise ein PCMCIA Interface verbunden ist, besteht. Idealerweise würde das Telefon weg von der Luft (off-the-air) verbleiben, bis der Puffer voll ist, wobei es dann um Erlaubnis anfragen wird, zum Senden der Inhalte des Puffers mit einer maximalen Rate in einem einzelnen Bündel. Außer die Puffereinheit und das Telefon werden als eine einzelne Einrichtung gekauft, wird die Kapazität des Puffers für gewöhnlich dem Telefon leider nicht bekannt sein. Auch könnte es einen zusätzlichen Speicher von Daten geben, die zur Übertragung bereit sind und auf der anderen Seite des Puffers warten. Deshalb wird das Telefon typischerweise nicht wissen, wie viel Daten tatsächlich zur Übertragung verfügbar sind, und konsequenterweise wird es nicht wissen, welche Rate anzufragen ist.
  • US 5,625,628 offenbart ein Verfahren zur Optimierung bei dem ein erster Teil eines Inroute-Rahmens als ein Transaktionsreservierungsteil bezeichnet wird, und ein zweiter Teil als ein ALHOA Teil bezeichnet wird. Eine Anfrage wird von einem ersten fernen Terminal bzw. Endgerät an ein Host-Terminal bzw. zentrales Endgerät gesendet, so dass das Host-Terminal eine oder mehrere unzugewiesene Schlitze von dem Transaktionsreservierungsteil als extra ALHOA-Schlitze zuweist.
  • US 5,583,869 beschreibt ein Verfahren, wobei ein zentraler Controller den Transfer von einer Nachricht überwacht, um einen Systemdienstgrad bzw. eine Systemdienstgüteklasse zu bestimmen. Basierend auf der Güteklasse weist der zentrale Controller dynamisch eine geringere oder größere Anzahl von drahtlosen Kommunikationsressourcen zu. Alternativ kann eine Kommunikationseinheit direkt zusätzliche drahtlose Kommunikationsressourcen anfordern.
  • WO 97/46044 offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Übertragen eines hochratigen Datenpakets in einem CDMA Kommunikationssystem. Das Übertragungssystem sendet eine erste Kanalzuweisungsnachricht die wenigstens einen zusätzlichen Kanal anzeigt, der zum Unterstützen des hochratigen Datenpakets genutzt wird.
  • EP 0,844,800 offenbart eine Vielzahl von Übertragungskanälen die innerhalb eines Übertragungsfrequenzbandes das für jede Basisstation vorbereitet ist, gesetzt werden. Wenn eine Kommunikation zwischen der Terminalausrüstung und der Basisstation über die Übertragungskanäle durchgeführt wird, können wenigstens ein erster Übertragungskanal der eingestellt ist, so dass er eine feste Übertragungskapazität besitzt, und ein zweiter Übertragungskanal der eingestellt ist so dass die minimale Übertragungskapazität definiert werden kann, als der Übertragungskanal eingestellt bzw. festgelegt werden. Nachdem die Übertragung von anderen Daten als Audio-Daten gestartet worden ist, kann die zu verwendende Anzahl von Schlitzen geändert werden und zwar abhängig von der Schätzung der vakanten Kanäle durch die Steuereinheit der Basisstation.
  • WO 97/00565 offenbart ein CDMA Kommunikationssystem, in dem Bit-Raten dynamisch durch eine einzelne CDMA Empfangsstation an eine Vielzahl von CDMA Sendestationen zugewiesen werden. Jede CDMA Sendestation sendet Steuersignale auf dem CDMA Kanal, welcher entsprechende Bit-Raten auf dem CDMA anfordern und die CDMA Empfangsstation empfängt und spricht an auf die Steuersignale durch Senden von Rückkopplungsnachrichten über den Rückkopplungskanal, die an die individuellen CDMA Sendestationen gerichtet sind, und entsprechende Bit-Raten der adressierten Station gewähren.
  • Probleme, die mit Request-Grant-Systemen assoziiert sind, sind der Extraverkehr der notwendig ist zum Senden der Anfragen bzw. Anforderungen (was notwendigerweise die verfügbare Kanalkapazität reduziert) und die Verzögerungen die anfallen beim Warten darauf, dass Anforderungen empfangen, verarbeitet und bestätigt werden. Die Übertragung über einen gemeinsamen Kanal ist auch anfällig für die abrupten Änderungen bei der Kanalqualität, die Auftreten können, wenn ein anderer Erzeuger plötzlich beginnt eine große gewährte Zuweisung zu nutzen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung ist ein Verfahren zum Zuweisen bzw. Verteilen einer Kapazität von einem gemeinsamen Kanal zwischen einer Vielzahl von Erzeugern in Übereinstimmung mit Anspruch 1 vorgesehen. In Übereinstimmung mit einem anderen Aspekt der Erfindung ist eine Vorrichtung zum Zuweisen einer Kapazität von einem gemeinsamen Kanal zwischen einer Vielzahl von Erzeugern in Übereinstimmung mit Anspruch 15 vorgesehen.
  • In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel gibt eine Steuereinheit eine Zuweisungsgewährung (d.h. eine maximal zulässige Übertragungsrate bzw. Sendegeschwindigkeit) an jeden Erzeuger heraus, die basiert auf dem Umfang bis zu dem jene Erzeuger eine vorhergehende Zuweisungsgewährung genutzt hat.
  • Das Verfahren ist auf jedes System anwendbar, bei dem die gleichzeitige Nutzung von einem gemeinsamen Kanal durch mehr als einen Erzeuger eine Datenkollision verursachen kann. Mehrere Variationen von dem Verfahren unter Verwendung alternativer Verfahren der Kapazitätsschätzung und -verteilung, sind auch offenbart.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist ein Blockdiagramm, das eine statische Zuweisung darstellt.
  • 2 ist ein Blockdiagramm, das eine dynamische Zuweisung darstellt.
  • 3 ist ein Blockdiagramm, das ein System zeigt, das eine Anzahl von Datenerzeugern besitzt, die einen gemeinsamen Übertragungskanal sich teilen bzw. gemeinsam nutzen.
  • 4 ist eine grafische Darstellung eines limitbasierten Kapazitätsschätzungsschemas.
  • 5 ist eine grafische Darstellung eines auf der aktuellen Nutzung basierten Kapazitätsschätzungsschemas.
  • 6. ist eine grafische Darstellung eines anderen auf der aktuellen Nutzung basierten Kapazitätsschätzungsschemas.
  • 7 ist eine grafische Darstellung eines Kapazitätsschätzungsschemas für ein System das unterschiedliche Basisraten für unterschiedliche Erzeuger besitzt.
  • 8 ist eine grafische Darstellung von Parametern von denen eine Berechtigungsliste konstruiert werden kann.
  • 9 ist ein Flussdiagramm für ein Verfahren zum Erzeugen einer Berechtigungsliste.
  • 10 ist ein Flussdiagramm für ein gleichberechtigtes Teilungsverfahren.
  • 11 ist ein Flussdiagramm für ein Verfahren zum Handhaben einer möglichen Überlastsituation.
  • 12 ist ein Flussdiagramm für ein Verfahren zum Empfangen einer neuen Zuweisungsgewährung.
  • 13 ist ein Flussdiagramm für ein Verfahren zum Empfangen einer neuen Zuweisungsgewährung, wobei die Erzeuger in zwei Gruppen unterteilt sind.
  • 14 ist eine Darstellung der Zeit, die in Rahmen unterteilt ist, wobei jeder Rahmen 16 Schlitze besitzt.
  • 15A ist ein Flussdiagramm für ein Verfahren zum Beschränken von Ratenänderungen.
  • 15B ist ein Flussdiagramm für ein Verfahren zum Beschränken von Kanalkapazitätsnutzung.
  • 16 ist ein Flussdiagramm für ein Verfahren zum Empfangen einer neuen Zuweisungsgewährung die eine Beschränkung auf Ratenänderungen beinhaltet.
  • 17 ist ein Flussdiagramm für ein Verfahren zum Empfangen einer neuen Zuweisungsgewährung, die eine Beschränkung auf Kanalkapazitätsnutzung beinhaltet.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Das hierin offenbarte neuartige Verfahren setzt ein System voraus, das eine Anzahl von Datenerzeugern, einen gemeinsamen Übertragungskanal und eine Steuereinheit besitzt, die Zuweisungsgewährungen an die Datenerzeuger herausgibt, wobei ein Beispiel in 3 gezeigt ist. Um entsprechend Zuweisungsgewährung herauszugeben muss die Steuereinheit Folgendes wissen: 1) die Gesamtkapazität von dem Kanal, 2) die ungefähre Anzahl von Erzeugern und 3) etwas von der Geschichte der Nutzungen von vorhergehenden Zuweisungsgewährungen durch die individuellen Erzeuger. Das Verfahren nimmt an, dass ein geeigneter Wert oder eine geeignete Schätzung für die vorliegende Kapazität des Kanals bereits verfügbar ist.
  • Obwohl dieses Verfahren in jedem System implementiert werden kann, dass zu dem Modell der 3 passt, ist eine exemplarische Anwendung auf die Rückwärtsverbindung von einem CDMA Telekommunikationssystem. Jeder Erzeuger in einem derartigen System kann Folgendes aufweisen: 1) einen Sender wie zum Beispiel ein Mobiltelefon oder eine WLL(wireless local loop)-Station, die verbunden ist mit 2) einer datenerzeugenden Einrichtung wie z.B. einem Laptop-Computer oder einem Point-of-Sale- bzw. Verkaufsstellen-Terminal und zwar über eine PCMCIA Karte oder eine ähnliche Schnittstelle und Daten herausgebend die eingekapselt sind in Pakete unter dem TCP oder irgendeinem anderen geeigneten Protokoll. Mehrere Generationen und Versionen von CDMA Telekommunikationssystemen sind bereits implementiert worden und sind in der Technik bekannt. Während die meisten dieser CDMA Systeme entworfen worden sind zum Befördern von digitalisierten Sprachkommunikationen ist das hierin beschriebene Verfahren jedoch besser geeignet für ein Netzwerk, das Erzeuger mit weithin variierenden Sende- bzw. Übertragungsraten versorgt bzw. bedient, wie z.B. einem ausschließlichem Datennetzwerk oder einem gemischten Sprach-Daten-Netzwerk.
  • Schätzung der zur Zuweisung verfügbaren Kapazität
  • Um die Verzögerungen zu vermeiden, die z.B. mit einem Request-Grant-System bzw. Anforderungs-Gewährungssystem assoziiert sind, erlauben wir normalerweise jedem der bekannten Erzeuger mit wenigstens einer Basisrate zu senden bzw. zu übertragen selbst, falls keine explizite Zuweisungsgewährung an jenen Erzeuger ausgegeben worden ist, und ob oder ob nicht er vorher aktiv gewesen ist. Damit Datenkollisionen vermieden werden können, würde diese Basisrate für gewöhnlich so gewählt werden, dass sie nicht mehr als die gesamte Kanalkapazität geteilt durch die Anzahl von Erzeugern ist (man beachte wiederum das wir annehmen, dass die tatsächliche Kanalkapazität nicht unter einen vorbestimmten Pegel fällt).
  • Der erste Schritt bei dem Zuweisungsprozess ist es für die Steuereinheit einen minimalen Teil- bzw. Anteil der Kanalkapazität für jeden Erzeuger zu reservieren. Bei einem „limit-based" bzw. „limit-basierten" Schema wird die Basisrate für jeden Erzeuger reserviert, unabhängig von dem letzten Aktivitätspegel jenes Erzeugers. Jener Teil der Kanalkapazität welcher verbleibt wird dann in Zuweisungsgewährungen verteilt und zwar gemäß den letzten Aktivitätspegeln der Erzeuger wie unten beschrieben. Ein Beispiel eines limitbasierten Schemas, welches den Vorteil des Vermeidens der Möglichkeit von Datenkollisionen hat, ist in 4 dargestellt.
  • Alternativ kann die verbleibende Kanalkapazität stattdessen unter Verwendung eines „current-use-based" bzw. „auf aktueller Nutzung basierenden" Schemas geschätzt werden, wie z.B. in 5 dargestellt. Bei diesem Schema wird die Basisrate nur für jene Erzeuger reserviert, die aktuell wenigstens jene Rate nutzen. Für andere Erzeuger, wird eine Rate, die weniger als die Basisrate ist, reserviert. Eine in 5 gezeigte Möglichkeit ist, dass für jeden Erzeuger der nicht aktuell aktiv ist oder aktuell weniger als die Basisrate nutzt, nur eine Sub- bzw. Unterbasisrate reserviert wird. Bei einer anderen Variation, dargestellt in 6, wird nur die aktuelle Rate, die genutzt wird, für jeden Erzeuger reserviert, der aktiv ist, aber aktuell weniger als die Basisrate nutzt. Man beachte, dass sowohl die für einige Erzeuger reservierte Kapazität niedriger als die Basisrate ist, es allen Erzeugern erlaubt wird mit der Basisrate zu senden. Während ein auf aktueller Nutzung basierendes Schema zu einer höheren Schätzung der verbleibenden Kapazität führt, führt es deshalb auch die Möglichkeit von Datenkollisionen ein.
  • Jedes dieser Schemata kann ferner modifiziert werden durch Einbeziehen von Unterscheidungen zwischen verschiedenen Gruppen an Erzeugern. Z.B. kann von einer identifizierbaren Gruppe an Erzeugern erwartet werden, dass sie im Durchschnitt eine niedrigere Rate als andere Erzeuger nutzen, entweder weil diese Erzeuger unfähig sind, Daten oberhalb einer bestimmten Rate zu erzeugen und/oder zu senden, oder weil die bestimmte Anwendung bei der sie verwendet werden im Allgemeinen weniger übertragungs- bzw. sendeintensiv ist (z.B. POS Terminals). In derartigen Fällen, wie in 7 dargestellt, können unterschiedliche Basisraten beim Reservieren von Kanalkapazität für unterschiedliche Erzeuger genutzt werden.
  • In einigen Situationen könnte es für neue Erzeuger möglich sein, anzukommen, nachdem die Zuweisungsgewährungen bereits verteilt worden sind. Das Kapazitätsschätzungsschema kann deshalb auch modifiziert werden um Kanalkapazität für derartige neue Ankünfte zu reservieren. Ohne eine derartige Erlaubnis müsste ein neuer Erzeuger entweder unter einer Verzögerung leiden beim Warten auf den Empfang einer expliziten Zuweisung oder könnte damit beginnen in einem voll zugewiesenen Kanal zu senden und dadurch die Wahrscheinlichkeit einer Datenkollision zu erhöhen.
  • Zuweisung verfügbarer Kapazität
  • Falls es bestimmt worden ist, dass ein Erzeuger nicht alles von seiner Zuweisungsgewährung nutzt, dann können wir annehmen, dass dem Erzeuger für den Moment die Daten ausgegangen sind, und es deshalb weniger wahrscheinlich ist, dass er eine Zuweisungsgewährung oberhalb der Basisrate zu dieser Zeit erfordert. Nach dem Schätzen wie viel Kanalkapazität für die Verteilung verfügbar ist, erzeugt die Steuereinheit eine „Eligibility List" bzw. „Berechtigungsliste" die jene Erzeuger identifiziert die alle von ihren vorhergehenden Zuweisungsgewährungen genutzt haben und deshalb berechtigt sind, Zuweisungsgewährungen über die Basisrate hinaus zu empfangen. Beim Bestimmen der Nutzungshistorie ist es vorzuziehen nur die letzten Übertragungen zu berücksichtigen; es ist auch vorzuziehen, die höchste Übertragungsrate unter ihnen auszuwählen, um die Möglichkeit von verlorenen oder korrumpierten Übertragungen zu berücksichtigen.
  • 8 zeigt ein Beispiel von den Daten von denen eine Berechtigungsliste erzeugt werden kann. In diesem Beispiel würde die Berechtigungsliste die Erzeuger mit den Nummer 3, 4, 8, 11 und 16 beinhalten. 9 zeigt ein Verfahren durch das eine Berechtigungsliste erzeugt werden kann.
  • Sobald die Steuereinheit die Berechtigungsliste erzeugt hat, verteilt sie die verbleibende Kanalkapazität durch Erhöhen der Zuweisungsgewährungen, die an wenigstens die berechtigten Erzeuger gesendet werden. Die Verteilung kann gemäß einer Anzahl von unterschiedlichen Variationen durchgeführt werden, wie z.B. den Folgenden:
    • • Bei einer „equitable sharing" bzw. „Gleichberichtigen-Teilen"-Verfahren wird die Zuweisungsgewährung für jeden berechtigen Erzeuger auf die nächste Rate erhöht und zwar mit dem ersten Erzeuger auf der Liste beginnend. Dieser Prozess geht weiter auf eine Round-Robin Art und Weise bzw. im Rundlaufverfahren bis alles von der verfügbaren Kapazität verteilt worden ist. Beim nächsten Zuweisungszyklus beginnt der Prozess mit dem Erzeuger der als nächstes an der Reihe war als der vorhergehende Zyklus geendet hat. 10 zeigt einen Weg um ein Verfahren mit gleichberechtigten Teilen zu implementieren.
    • • Bei einem Verfahren mit „Modified Equitable sharing" bzw. „modifiziertem gleichberechtigten Teilen" ist jeder Erzeuger in der Berechtigungsliste enthalten. Jene Erzeuger, die aktiv waren, aber weniger als ihre zugewiesenen Raten verwendet haben, werden jedoch Raten zugewiesen, die nicht höher sind als die Raten die sie tatsächlich genutzt haben.
    • • Bei einem „winner-takes-all" bzw. „der Gewinner bekommt alles"-Verfahren wird jedem berechtigtem Erzeuger der an der Reihe ist, die höchste mögliche Rate zugewiesen ohne die verfügbare Kapazität zu erschöpfen. Bei dem nächsten Zuweisungszyklus wird der Erzeuger, der in dem vorhergehenden Zyklus der erste war, an das Ende der Liste bewegt.
  • Jedes derartige Verfahren kann ferner modifiziert werden durch gewähren einer Priorität an bestimmte Erzeuger und zwar durch Modifizieren der Listenreihenfolge oder des Erhöhungsbetrags oder durch irgendeine andere Präferenz. Eine derartige Priorität kann gewährt werden, basierend auf der Art des Erzeugers oder seiner Anwendung oder alternativ auf einer Differenz bei Verbraucherabrechungsschemata.
  • Es ist möglich, das verfügbare Kanalkapazität verbleiben kann, selbst nachdem die Berechtigungsliste verarbeitet worden ist. In diesem Fall kann die verbleibende Kapazität verteilt werden, beispielsweise unter den unberechtigten Erzeugern oder alternativ unter dem gesamten Satz von jenen Erzeugern, von denen noch nicht die maximal mögliche Rate zugewiesen worden ist. Bei einer anderen Alternative, wird die verbleibende Kapazität unter den Erzeugern verteilt, denen andernfalls nur die Basisrate zugewiesen werden würde. Dieses letztere Schema behindert das Erzeuger mit höherer Rate bestraft werden, in dem sie zurück auf die Basisrate gesetzt werden und zwar als Folge davon, dass sie eine höhere Zuweisungsgewährung empfangen als sie nutzen können.
  • Die Einstellung von der Basisrate kann jedes Mal stattfinden, wenn die Zuweisungsgewährungen durchgeführt werden oder sie kann weniger häufig stattfinden (z.B. jedes Mal wenn sich die Anzahl der Erzeuger ändert) oder sogar gar nicht stattfinden (z.B. ein konstanter Wert kann als Teil des Systemdesigns festgesetzt werden). Falls die Basisrateneinstellung unregelmäßig oder gar nicht stattfindet, dann ist es möglich, dass eine „Potential Overload"- bzw. „mögliche Überlast"-Situation eintritt. Eine mögliche Überlastsituation ist eine, bei der die Kanalkapazität überschritten werden würde, falls alle Erzeuger mit der Basisrate senden würden. In Fällen, bei denen die Steuereinheit die Anzahl von Erzeugern kennt, ist es möglich eine derartige Situation vorherzusehen. Ein Weg für die Steuereinheit eine mögliche Überlastsituation zu handhaben wäre es, temporär eine Sub- bzw. Unterbasisrate oder sogar eine Nullrate an irgendeine vorherbestimmte Gruppe an Erzeugern zuzuweisen, oder an alle oder einen Anteil von den unberechtigten Erzeugern oder Erzeugern mit niedriger Priorität zuzuweisen. Ein Beispiel eines derartigen Verfahrens ist in 11 dargestellt. Eine derartige Aktion würde Kapazität für die anderen Erzeuger freimachen durch effektives Beruhigen oder sogar Ruhigstellen dieser Gruppe für irgendeine Zeitperiode.
  • Erteilung von Zuweisungsgewährung
  • Wenn die Steuereinheit die neuen Zuweisungsgewährungen komplettiert hat, ist sie bereit, diese an die entsprechenden Erzeuger zu senden. Zuweisungsgewährungen müssen nur an jene Erzeuger gesendet werden, deren neue Gewährungen von der Basisrate verschieden sind. Es ist zu bevorzugen, alle der Zuweisungsgewährungen periodisch und gleichzeitig über ein Aktualisierungssignal zu senden, dessen Timing- bzw. Zeitsteuerung den Erzeugern bekannt ist. Die Zeit zwischen Aktualisierungen sollte kurz genug sein, um sich ändernde Bedingungen bzw. Zustände zu reflektieren aber nicht so häufig sein, um die Kanalaktivität zu unterbrechen. In einer exemplarischen Anwendung werden Aktualisierungen alle 400 oder 800 ms herausgegeben. Falls ein Erzeuger eine neue Zuweisungsgewährung nicht zu der Zeit empfängt, wenn das Aktualisierungssignal fällig ist, dann weiß er, dass er nicht mit einer Rate oberhalb der Basisrate senden kann, und zwar wenigstens bis das nächste Aktualisierungssignal fällig ist. Ein Verfahren des Zuweisungsgewährungsempfangs ist in 12 dargestellt und eine Variation die zwei unterschiedliche Gruppen an Erzeugern berücksichtigt ist in 13 gezeigt.
  • Nutzung von Zuweisungsgewährungen
  • Sobald die Zuweisungsgewährungen durch die Steuereinheit herausgegeben werden, geht die Steuerung über auf die individuellen Erzeuger. Um Variationen in der Kanalqualität zu minimieren und somit die Möglichkeit von Datenkollisionen zu reduzieren ist es für jeden Erzeuger wünschenswert mit dem Erhöhen seiner Rate zu warten bis alle herausgegebenen Verringerungen implementiert worden sind, und es ist auch wünschenswert, dass unterschiedliche Erzeuger ihre Ratenerhöhungen zu unterschiedlichen Zeiten implementieren. Diese Bedingungen werden in einer exemplarischen Anwendung wie folgt implementiert:
    die Erzeuger sind mit einem Systemtakt bzw. einer Systemuhr synchronisiert, die Systemzeit ist in Rahmen unterteilt, die weiter in Schlitze unterteilt sind und ein Schlitzversatz ist an jedem Erzeuger zugewiesen. Zum Beispiel ist jeder Rahmen in 16 Schlitze unterteilt, wie in 14 dargestellt, die Schlitzversätze 1–16 sind gleichmäßig zwischen den verschiedenen Erzeugern verteilt und nicht mehr als 32 Erzeuger können in einem Kanal aktiv sein. Die maximale Länge eines Übertragungs- bzw. Sendebündels ist zwei Rahmendauern oder 32 Schlitze. Ein Erzeuger kann seine Rate reduzieren, um unmittelbar nachdem seine aktuelle Übertragung geendet hat mit einer neuen Zuweisungsgewährung in Übereinstimmung zu sein, er kann seine Rate jedoch erhöhen: 1) nur bei einem Schlitz dessen Nummer dem Schlitzversatz entspricht der dem Erzeuger zugewiesen ist, und 2) nur wenn zwei derartige Schlitze vergangen sind, nachdem die neue Zuweisungsgewährung empfangen wurde. Auf diese Art und Weise ist sichergestellt, dass keine Erhöhungen durchgeführt werden bis alle andauernden Übertragungen geendet haben, somit gegen Datenkollisionen schützend. In dieser exemplarischen Anwendung ist es deshalb den Erzeugern verboten ihre Rate zu erhöhen und zwar bis wenigstens 32 Schlitzdauern nach dem Aktualisierungssignal.
  • Aus ähnlichen Gründen kann eine „Slow-Start"- bzw. „Langsam-Start"-Einschränkung den Erzeugern auferlegt sein. Diese Einschränkung erfordert, dass jeder Erzeuger der aktiv wird, mit einer niedrigen Rate zu übertragen beginnt und zwar unabhängig von seiner Zuweisungsgewährung. Die Startrate kann sogar niedriger als die Basisrate eingestellt sein. Eine ähnliche Beschränkung kann genutzt werden um den Umfang zu beschränken, bis zu dem ein Erzeuger seine Rate auf einmal erhöhen kann und zwar unabhängig davon wie hoch seine aktuelle Zuweisungsgewährung ist. Bei CDMA Anwendungen ist typischerweise ein Leistungssteuermechanismus implementiert, wobei Leistung in den Kanal andauernd angepasst wird, um Kollisionen zu vermeiden. Außer wenn „Slow-Start"- und Ratenänderungsrestriktionen bzw. -einschränkungen auch auferlegt sind, kann jedoch ein Erzeuger, der eine signifikante Erhöhung der Übertragungsrate initiiert, den Kanal korrumpieren, bevor der Leistungssteuermechanismus diese Last kompensieren kann, somit eine Kollision verursachen, und es erzwingen, dass eine große Menge an Verkehr erneut gesendet werden muss. In einer exemplarischen Implementie rung kann ein Erzeuger seine Rate um nicht mehr als zweimal von einem Bündel bzw. Burst zu dem nächsten erhöhen. 15A zeigt ein allgemeineres Beispiel, bei dem die aktuelle Rate auf nicht mehr als die vorhergehende Rate multipliziert mit einem vorher bestimmten zulässigen Ratenerhöhungsfaktor, beschränkt ist und 16 zeigt wie dieses Beispiel in das Verfahren zum Empfangen einer neuen Zuweisungsgewährung, das in 12 dargestellt ist, kombiniert werden kann.
  • Um die Steuereinheit mit einer genauen Anzeige der Anforderungen von jedem Erzeuger zu versehen, kann ein Erzeuger eingeschränkt werden, um mit einer Rate zu übertragen, die nicht höher ist, als jene die durch die Daten die unmittelbar verfügbar sind, gerechtfertigt ist, und zwar unabhängig von der aktuellen Zuweisungsgewährung jenes Erzeugers. 15B zeigt ein Beispiel einer derartigen Einschränkung und 17 zeigt wie dieses Beispiel in das Verfahren zum Empfangen einer neuen Zuweisungsgewährung, in 12 dargestellt, kombiniert werden kann.
  • Zur einfacheren Implementierung kann die Struktur von verfügbaren Raten ausgelegt sein, um in Zweierpotenzen zuzunehmen. Weil ein Verdoppeln der Rate eine Verdoppelung der Leistung erfordert, um das gleiche Verhältnis von Energie-pro-Bit-zu-Rauschleistungsspektraldichte (Eb/N0) beizubehalten, entspricht jeder derartige Ratenschritt einem Leistungsschritt von 3 dB. In einer exemplarischen Anwendung ist die Startrate auf 9600 Bit/s festgelegt, die Basisrate ist 19200 Bit/s und die höheren Raten sind 38400, 76800, 153600 und 307200 Bit/s.
  • Die vorhergehende Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele ist vorgesehen, um es jedem Fachmann zu ermöglichen die vorliegende Erfindung nachzuvollziehen oder anzuwenden. Verschiedene Modifikationen an diesen Ausführungsbeispielen werden Fachleuten unmittelbar klar sein, und die hierin präsentierten generischen Prinzipien können auf andere Ausführungsbeispiele ohne die Nutzung erfinderischer Fähigkeiten angewendet werden. Deshalb soll die vorliegende Erfindung nicht auf die oben gezeigten Aus führungsbeispiele beschränkt sein, sondern soll im weitesten Umfang, der durch die Ansprüche definiert ist, gewürdigt werden.

Claims (30)

  1. Ein Verfahren zum Zuweisen bzw. Verteilen einer Kapazität von einem gemeinsamen Kanal zwischen einer Vielzahl von Erzeugern, wobei jedem von der Vielzahl von Erzeugern ein erster Anteil der Kapazität des gemeinsamen Kanals und ein zweiter Anteil der Kapazität des gemeinsamen Kanals zugewiesen wird, dadurch gekennzeichnet, dass: der zweite Anteil der Kapazität des gemeinsamen Kanals der einem Erzeuger zugeordnet wird, wenigstens teilweise auf einer Bestimmung des Umfangs basiert, bis zu dem der Erzeuger seinen ersten Anteil genutzt hat; und der Erzeuger nicht mehr als einen Unteranteil des zweiten Anteils nutzt, wobei der Unteranteil einen genutzten Anteil multipliziert mit einem zulässigen Ratenerhöhungsfaktor nicht übersteigt, wobei der genutzte Anteil der Teil von dem ersten Anteil ist, der durch den Erzeuger genutzt wird.
  2. Verfahren zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 1, wobei jeder von den ersten und zweiten Anteilen von der Kapazität des gemeinsamen Kanals mindestens bei einer Basisrate bzw. -geschwindigkeit ist.
  3. Verfahren zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 2, wobei Rahmen mit gleicher zeitlicher Dauer in eine Zahl N von Schlitzen mit gleicher Dauer unterteilt sind, wobei jeder Schlitz von einem Rahmen in zeitlicher Reihenfolge von 1 bis N nummeriert ist und jedem von der Vielzahl von Erzeugern eine Zahl von 1 bis N zugewiesen ist, wobei für jede Zahl i, die an einen von der Vielzahl von Erzeugern zugewiesen ist, ein Moment zu dem ein Erzeuger i zum Erzeugen beginnt, eine fixe bzw. feste zeitliche Beziehung besitzt zu dem Start eines Schlitzes, der die Zahl i besitzt.
  4. Verfahren zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 2, wobei die Basisrate nicht größer ist als die Kapazität des gemeinsamen Kanals geteilt durch die Zahl der Vielzahl von Erzeugern.
  5. Verfahren zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 2, wobei jeder von den ersten und zweiten Anteilen von der Kapazität von dem gemeinsamen Kanal gleich ist zu dem Produkt der Basisrate und einer ganzzahligen Potenz von Zwei.
  6. Verfahren zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 1, wobei für jeden von der Vielzahl von Erzeugern der entsprechende zweite Anteil der Kapazität des zweiten Kanals eine Basisrate nur übersteigt, falls von dem entsprechenden Erzeuger bestimmt wird, dass er alles von dem entsprechenden ersten Anteil der Kapazität des gemeinsamen Kanals genutzt hat.
  7. Verfahren zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 1, wobei für jeden Erzeuger von dem bestimmt worden ist, dass er alles von dem entsprechenden ersten Anteil von der Kapazität des gemeinsamen Kanals genutzt hat, der entsprechende zweite Anteil der Kapazität des gemeinsamen Kanals mindestens eine Basisrate ist und wobei für jeden Erzeuger von dem bestimmt worden ist, dass er einen Anteil genutzt hat, der weniger als alles von dem entsprechenden ersten Anteil der Kapazität des gemeinsamen Kanals ist, der entsprechende zweite Anteil von der Kapazität des gemeinsamen Kanals wenigstens eine Teilbasisrate bzw. Subbasisrate ist, wobei die Teilbasisrate weniger als die Basisrate ist.
  8. Verfahren zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 7, wobei die Teilbasisrate eine Nullrate ist.
  9. Verfahren zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 7, wobei die Teilbasisrate eine Nullrate ist, falls die Basisrate größer ist als die Kapazität des gemeinsamen Kanals, dividiert durch die Zahl der Vielzahl von Erzeugern.
  10. Verfahren zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 1, wobei die Vielzahl von Erzeugern in eine erste Gruppe und eine zweite Gruppe geteilt ist, wobei für jeden von der Vielzahl von Erzeugern in der ersten Gruppe jede von den ersten und zweiten Anteilen der Kapazität des gemeinsamen Kanals wenigstens eine erste Basisrate ist; und wobei für jeden von der Vielzahl von Erzeugern in der zweiten Gruppe jeder von den ersten und zweiten Anteilen der Kapazität des gemeinsamen Kanals wenigstens eine zweite Basisrate ist, wobei die zweite Basisrate weniger als die erste Basisrate ist.
  11. Verfahren zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 10, wobei die zweite Basisrate eine Nullrate ist.
  12. Verfahren zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß irgendeinem der Ansprüche 1, 5 und 6, wobei das Verfahren Folgendes aufweist: einen Zeitverlauf (passing of time) der in Rahmen mit gleicher Länge unterteilt ist, wobei jeder Rahmen weiter unterteilt ist, in eine Zahl N von Schlitzen mit gleicher Länge, die in zeitlicher Reihenfolge von 1 bis N nummeriert sind, und wobei jedem der Vielzahl von Erzeugern eine Zahl von 1 bis N zugewiesen ist, wobei für jede Zahl i, die an einen von der Vielzahl von Erzeugern zugewiesen ist, ein Moment zu dem ein Erzeuger i zum Erzeugen beginnt eine feste zeitliche Beziehung zu dem Start eines Schlitzes besitzt, der die Nummer i besitzt.
  13. Verfahren zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 1, wobei der gemeinsame Kanal die Rückwärtsverbindung eines Vielfachzugriffssystems für drahtlose Kommunikationen ist.
  14. Verfahren zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß irgendeinem der Ansprüche 2, 3, 5, 6 und 13, wobei der gemeinsame Kanal die Rückwärtsverbindung eines Code-Multiplex-Vielfach-Zugriffs-Systems für drahtlose Kommunikationen ist.
  15. Verfahren zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 1, wobei jeder der Vielzahl von Erzeugern eine zu erzeugende Datenmenge besitzt und nicht mehr als einen Unteranteil des entsprechenden zweiten Anteils der Kapazität des gemeinsamen Kanals nutzt, wobei der Unteranteil auf der zu erzeugenden Datenmenge basiert.
  16. Eine Vorrichtung zum Zuweisen bzw. Verteilen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern, wobei die Vorrichtung Folgendes aufweist: Mittel zum Zuweisen eines ersten Anteils der Kapazität des gemeinsamen Kanals und eines zweiten Anteils der Kapazität des gemeinsamen Kanals an jeden der Vielzahl von Erzeugern, dadurch gekennzeichnet dass die Mittel zum Zuweisen angepasst sind, zum: Zuweisen des zweiten Anteils der Kapazität des gemeinsamen Kanals an einen Erzeuger basierend auf wenigstens teilweise einer Bestimmung des Umfangs bis zu dem der Erzeuger seinen ersten Anteil der Kapazität des gemeinsamen Kanals genutzt hat; und Zuweisen von nicht mehr als einem Unteranteil des zweiten Anteils an den Erzeuger, wobei der Unteranteil einen genutzten Anteil der Kapazität des gemeinsamen Kanals multipliziert mit einem zulässigen Ratenerhöhungsfaktor nicht übersteigt, wobei der genutzte Anteil der Teil des ersten Anteils der Kapazität des gemeinsamen Kanals ist, der dem Erzeuger zugewiesen ist.
  17. Vorrichtung zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 16, wobei jeder von den ersten und zweiten Anteilen von der Kapazität des gemeinsamen Kanals angepasst ist, so dass er wenigstens eine Basisrate ist.
  18. Vorrichtung zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 17, wobei die Vorrichtung ferner Folgendes aufweist: Rahmen mit gleicher Dauer, die zeitlich in einer Zahl N von Schlitzen mit gleicher Dauer unterteilt sind, wobei jeder Schlitz eines Rahmens in zeitlicher Reihenfolge von 1 bis N nummeriert ist und jedem der Vielzahl von Erzeugern eine Zahl von 1 bis N zugewiesen ist, wobei für jede Zahl i die an einen von der Vielzahl von Erzeugern zugewiesen ist, ein Moment zu dem ein Erzeuger i angepasst ist um zum Erzeugen zu beginnen, eine feste zeitliche Beziehung zu dem Start eines Schlitzes besitzt, der die Zahl i besitzt.
  19. Vorrichtung zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 17, wobei die Basisrate angepasst ist, so dass sie nicht größer als die Kapazität des gemeinsamen Kanals geteilt durch die Zahl von der Vielzahl von Erzeugern, ist.
  20. Vorrichtung zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 17, wobei jeder von den ersten und zweiten Anteilen der Kapazität des gemeinsamen Kanals angepasst ist um gleich den Produkt der Basisrate und einer ganzzahligen Potenz von Zwei zu sein.
  21. Vorrichtung zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 16, wobei für jeden von der Vielzahl von Erzeugern der entsprechende zweite Anteil von der Kapazität des gemeinsamen Kanals zugewiesen ist, so dass er eine Basisrate nur überschreitet, falls von dem entsprechenden Erzeuger bestimmt wird, dass er alles von dem entsprechenden ersten Anteil von der Kapazität des gemeinsamen Kanals genutzt hat.
  22. Vorrichtung zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 16, wobei für jeden Erzeuger von dem bestimmt worden ist, dass er alles von dem entsprechenden ersten Anteil der Kapazität des gemeinsamen Kanals genutzt hat, der entsprechende zweite Anteil von der Kapazität des gemeinsamen Kanals so zugewiesen wird, dass er mindestens bei einer Basisrate ist, und wobei für jeden Erzeuger für den bestimmt worden ist, dass er einen Anteil genutzt hat, der weniger als alles von dem entsprechenden ersten Anteil von der Kapazität des gemeinsamen Kanals ist der entsprechende zweite Anteil von der Kapazität des gemeinsamen Kanals so zugewiesen wird, dass er wenigstens bei einer Subbasisrate ist, wobei die Subbasisrate weniger als die Basisrate ist.
  23. Vorrichtung zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 22, wobei die Subbasisrate angepasst ist, so dass sie eine Nullrate ist.
  24. Vorrichtung zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 22, wobei die Subbasisrate so angepasst ist, dass sie eine Nullrate ist, falls die Basisrate größer als die Kapazität des gemeinsamen Kanals dividiert durch die Zahl der Vielzahl von Erzeugern ist.
  25. Vorrichtung zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 16, wobei die Vielzahl von Erzeugern in eine erste Gruppe und eine zweite Gruppe geteilt ist, wobei für jeden von der Vielzahl von Erzeugern in der ersten Gruppe, jeder von den ersten und zweiten Anteilen von der Kapazität des gemeinsamen Kanals angepasst ist, so dass er wenigstens bei einer ersten Basisrate ist und wobei für jeden von der Vielzahl von Erzeugern in der zweiten Gruppe, jeder von den ersten und zweiten Anteilen von der Kapazität des gemeinsamen Kanals so angepasst ist, dass er wenigstens bei einer zweiten Basisrate ist, wobei die zweite Basisrate weniger als die erste Basisrate ist.
  26. Vorrichtung zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 25, wobei die zweite Basisrate so angepasst ist, dass sie eine Nullrate ist.
  27. Vorrichtung zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß irgendeinem der Ansprüche 16, 20 und 21, ferner Mittel aufweisend die angepasst sind zum Teilen eines Zeitverlaufs (passing of time) in Rahmen mit gleicher Länge, wobei jeder Rahmen weiter unterteilt ist, in eine Zahl N von Schlitzen mit gleicher Länge, die zeitlich nummeriert sind von 1 bis N und wobei jedem der Vielzahl von Erzeugern eine Zahl von 1 bis N zugewiesen ist, wobei für jede Zahl i die einem der Vielzahl von Erzeugern zugewiesen ist, ein Moment, zu dem ein Erzeuger i angepasst ist, um zum Erzeugen zu beginnen, eine feste zeitliche Beziehung zu Beginn eines Schlitzes besitzt, der die Zahl i besitzt.
  28. Vorrichtung zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 16, wobei der gemeinsame Kanal die Rückwärtsverbindung eines Vielfachzugriffssystems für drahtloses Kommunikationen ist.
  29. Vorrichtung zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß irgendeinem der Ansprüche 17, 18, 20, 21 und 28, wobei der gemeinsame Kanal die Rückwärtsverbindung eines Code-Multiplex-Vielfach-Zugriffs-Systems für drahtlose Kommunikationen ist.
  30. Vorrichtung zum Zuweisen einer Kapazität eines gemeinsamen Kanals zwischen einer Vielzahl von Erzeugern gemäß Anspruch 16, wobei jeder der Vielzahl von Erzeugern eine zu erzeugende Datenmenge besitzt und ihm nicht mehr als ein Unteranteil des entsprechenden zweiten Anteils der Kapazität des gemeinsamen Kanals zugewiesen wird, wobei der Unteranteil auf der zu erzeugenden Datenmenge basiert.
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