DE60035033T2 - Flügel -i.v.-set - Google Patents

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DE60035033T2
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housing
retraction body
needle
retraction
wings
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Thomas J. Little Elm Shaw
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Retractable Technologies Inc
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    • A61M25/00Catheters; Hollow probes
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    • A61M5/3205Apparatus for removing or disposing of used needles or syringes, e.g. containers; Means for protection against accidental injuries from used needles
    • A61M5/321Means for protection against accidental injuries by used needles
    • A61M5/3243Means for protection against accidental injuries by used needles being axially-extensible, e.g. protective sleeves coaxially slidable on the syringe barrel
    • A61M5/3257Semi-automatic sleeve extension, i.e. in which triggering of the sleeve extension requires a deliberate action by the user, e.g. manual release of spring-biased extension means

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung ist eine medizinische Vorrichtung, um eine temporäre intravenöse Patientenverbindung herzustellen.
  • Hintergrund des Standes der Technik
  • Intravenöse Geräte sind in der Technik wohlbekannt zum Verbringen intravenöser Flüssigkeit zu einem Patienten mit einer Nadel, die über einen flügelbehafteten Körper verbunden ist. Sie sind ausgebildet, um temporär installiert zu werden, um Fluid direkt in die Vene eines Patienten durch eine verlängerte Nadel zuzuführen. Die Flügel werden verwendet, um das Gerät während des Einsetzens handzuhaben und zurückzuziehen und um die Vorrichtung zu stabilisieren. Die Flügel sehen ein breites Kontaktgebiet vor, welches ein Umwickeln der Vorrichtung an dem Patienten unter Verhinderung einer Bewegung, insbesondere einer Rotation der Vorrichtung, zu ermöglichen.
  • Ein Problem tritt beim Zurückziehen auf, da die Nadel, die dann mit Blut oder einer anderen Körperflüssigkeit kontaminiert ist, wegzuwerfen, und zwar zwangsweise, ohne es zu riskieren, dass die Nadel medizinisches Personal oder Hygienepersonal des Krankenhauses beim Zurückziehen des flügelbehafteten intravenösen Gerätes sticht. Kappen oder Bedeckungen, die über die Nadel gestülpt werden, stellen keine ausreichenden Lösungen dar, da eine Person diese platzieren muss und weil sich diese Elemente lösen können und dann die benutzte Nadel freilegen.
  • Das US-Patent Nr. 5,088,932 von Ryan für "Medizinische Sicherheitsnadelvorrichtungen mit Flügeln" offenbart eine zweiflüglige intravenöse Vorrichtung, in welcher ein schiebbares hohles flügelbehaftetes Schild genutzt wird, um eine entfernte Nadel zu bedienen. Ein Flügelsatz ist an dem hohlen flügelbehafteten Schild angebracht und ein Flügelsatz ist an einem hohlen inneren Rohr (Schlauch) angebracht, und teilweise durch das hohle flügelbehaftete Schild eingekreist. Während der Nutzung ist das Schild in reibbehaftetem Kontakt mit einem Ende eines inneren Rohres, welches die Nadel an ihrem anderen Ende trägt. Im beendeten Zustand ist die Nadel durch separates Greifen der Flügelsätze bedeckt, um das Schild relativ zum Inneren Rohr nach vorne zu bewegen, bis das Schild in einer die Nadel bedeckenden Position verriegelt ist.
  • Das US-Patent Nr. 5,120,320 von Fayngold bezüglich eines intravenösen Aufbaus einer Infusion oder Blutverbindung mit einer automatischen Sicherheitsfunktion offenbart ein intravenöses Gerät mit einem einfachen Flügel, welches ein separates ziehbares zweiteiliges Schild nutzt, um eine entfernte Nadel/Röhrenkombination zu bedecken. Das Schild kann geöffnet werden und um die Nadel/Röhrenanordnung herum positioniert werden, anstelle eines sonst benötigten Schraubvorganges. Soweit es einmal an Ort und Stelle befindlich ist, wird die Nadel durch Ziehen der Anordnung in einer nach hinten gerichteten Richtung durch das Schild, welches Leitnuten für die Flügel zum Kontrollieren der Ausrichtung und zum Bringen der Flügel über eine Kante in einen rückwärtigen Schlitz, welcher das System in seiner bedeckten Position verriegelt, aufweist, bedeckt.
  • Das US-Patent Nr. 5,330,438 von Gollobin et al. bezüglich eines Schutzfutterals für schmetterlingsförmige Nadeln und intravenösen Vorrichtungen und Futteralanordnungen, sowie das US-Patent Nr. 5,192,275 von Burns für intravenöse Infusionen oder Blutsammel- und Abschirmanordnungen offenbaren beide einflüglige intravenöse Vorrichtungen, welche schiebbare Schutzfutterale verwenden, um entfernte Nadel/Röhrenanordnungen zu bedecken. Die Futterale werden manuell über die zu bedeckende Nadel geschoben. Gollobin verriegelt das Futteral in der bedeckten Position durch Erfassen der Flügel in einer Art, die der von Fayngold (siehe oben) ähnlich ist, wobei die Abdeckung nach Burns Nuten aufweist, die es den Flügeln ermöglichen, vorbei zu gelangen, aber scheinen nicht auf eine positive Art mit den Flügeln zu interagieren. Die Abdeckung nach Burns ist in seiner verlängerten Position über Verriegelungslaschen auf dem Gehäuse verriegelt, wobei das Gehäuse von einer Kante in Vertiefungen oder Schlitze abfällt.
  • Das US-Patent Nr. 5,409,461 nach Steinman offenbart eine Kathetereinbringanordnungen einer Abschirmeinrichtung einer Nadel zum Einbringen einer intravenösen Röhre in einen Patienten, wobei das Zurückziehen manuell durch die Röhre erfolgt und in einen Haltecontainer zum sicheren Verwahren erfolgt, wobei der Katheter an Ort und Stelle verbleibt, um eine Fluidverbindung zwischen dem Patienten und dem intravenösen Verbindungselement zu ermöglichen. Die Flügel sind beim Zurückziehen der Nadel nicht involviert.
  • Ein flügelbehaftetes intravenöses Gerät mit einer rückziehbaren Nadel ist in dem US-Patent US 5,779,679 offenbart. Eine weitere intravenöse Infusionsvorrichtung ist in dem US-Patent US 5,746,215 offenbart. Eine medizinische flügelbehaftete Sicherheitsnadelvorrichtung ist in dem US-Patent US 5,088,982 offenbart.
  • Als nächstliegender Stand der Technik wird das US-Patent US 5,779,679 angesehen. Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird durch Anspruch 1 gelöst.
  • Sicherheitssysteme für flügelbehaftete intravenöse Vorrichtungen nach Art des Standes der Technik werden als problematisch angesehen. Die meisten sicherheitsintravenösen Vorrichtungen mit Flügeln nach dem Stand der Technik verlassen sich auf ein manuelles Schieben einer Abdeckung über die Nadel. Diese Vorrichtungen involvieren fast immer, dass eine zweihändige Betätigung durchgeführt werden muss und bedingen immer eine Betätigbarkeit nach dem Entfernen der Nadel aus dem Patienten. Einige Systeme müssen gewindebehaftet in vorexistierende intravenöse flügelbehaftete Vorrichtungen eingeschraubt werden, was zusätzliche Schwierigkeiten für das Gesundheitspersonal vor dem Einsetzen der Nadel bedingt. Sie umfassen auch immer die Möglichkeit zusätzlicher Fehler, falls sie inkorrekt an Ort und Stelle verbracht sind. Fast alle Systeme benötigen das Umfassen der exponierten Nadel oder eines Teils nahe dieser exponierten Nadel durch die Hände des Gesundheitspersonals, um die Abdeckung oder das Futteral an den entsprechenden Ort um diese herum schieben zu können. Die vorliegend Erfindung reduziert oder eliminiert diese Probleme.
  • Zusätzlich ist es wichtig, dass die flügelbehafteten intravenösen Vorrichtungen einfach mittels einer Herstellvorrichtung in großer Quantität und wenigen Einzelteilen ausgeformt werden können. Der Zusammenbau ist gleichermaßen wichtig, da die Vorrichtungen in großen Mengen hergestellt sind und vorzugsweise unter Zuhilfenahme von Maschinen zusammengebaut werden. Die vorliegende Erfindung stellt eine signifikante Verbesserung gegenüber dem Stand der Technik dar, da sie eine sichere, einhändige kontrollierte Rückziehaktion der Nadel direkt vom Patienten ohne Entfernen der Vorrichtung aus seiner drehzurückgezogenen Position ermöglicht. Die vorliegende Erfindung ist ökonomisch massenherstellbar und zu geringen Kosten zusammenbaubar. Das Gehäuse kann in einem Stück ausgeformt werden. Das einzige andere Stück ist der Rückziehkörper, mit Ausnahme der Nadel und der Rückzugsfeder. Die vorliegende Erfindung stellt eine signifikante Verbesserung gegenüber der aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen dar und erreicht die Erfüllung aller Aufgaben und noch viel mehr.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung, wie sie in den Ansprüchen definiert ist, betrifft eine voll zurückziehbare intravenöse flügelbehaftete Vorrichtung, die nicht viel größer als eine konventionel le nicht zurückziehbare Vorrichtung ist. Der Hauptkörper der zurückziehbaren flügelbehafteten intravenösen Vorrichtung umfasst ein verlängertes Gehäuse mit einem Frontende, einem Zwischenabschnitt und einem Rückende. Das Gehäuse hat eine verlängerte Wand, die eine hohle Kammer im Inneren des Gehäuses, sich vom vorderen Ende zum Rückende erstreckend formt. Die hohle Kammer ist in einen vorderen Abschnitt und einen rückwärtigen Abschnitt unterteilt, die über eine entfernbare Lasche, vorzugsweise ein Paar an gegensinnig positionierten lösbaren Laschen auf jeder Seite des Gehäuses, separiert sind. Ein nadeltragender Rückzugskörper ist für eine schiebbare Bewegung im Inneren der Kammer angebracht. Der Rückziehkörper ist in einer unzurückgezogenen Position in einer in dem vorderen Abschnitt der Kammer, mit der Nadel im exponierten Zustand, positionierbar. Die Nadel erstreckt sich von der Vorderseite des Rückzugskörpers und würde normalerweise mit einer Kappe versehen sein, die über die Nadel ragt, welche von dem Nutzer nur kurz vor Verwendung entfernt wird. Der Rückzugskörper hat einen Klinkenabschnitt, der gerade vor der lösbaren Lasche positionierbar ist, um den Rückzugskörper in seiner unzurückgezogenen Position zu halten. Ein Vorspannelement ist in bewegendem Kontakt mit dem Rückzugskörper und neigt zum Bewegen des Rückzugskörpers in eine rückwärtige Position der Kammer als Antwort auf das Entfernen der lösbaren Lasche, wobei der Rückzugskörper in eine zurückgezogene Position bewegt wird, wobei die Nadel geschützt ist. Das heißt, dass die gesamte Nadel nach hinten bewegt wird, und zwar in das verlängerte Gehäuse, während sich der Rückzugskörper in seine zurückgezogene Position bewegt. Ein rückwärtiger Endabschnitt des Rückzugskörpers ist mit einem Rohrverbinder in Fluidverbindung mit der Nadel vorgesehen und eine Länge des Rohres weist ein Ende auf, das in den Rohrverbinder geschoben ist. Das Rohr erstreckt sich von einer Öffnung in der Rückseite des Gehäuses mit genug Freiraum zwischen dem Rohr und dem Gehäuse, um jegliche Beeinträchtigung, die während der Bewegung des Rückzugskörpers auftreten könnte, zu verhindern. In gewohnter Weise ist das freie Ende des Rohres (Röhrchens) mit einem Flüssigkeitsreservoir verbunden, normalerweise über einen Tropfkontrollmechanismus, der erhöht angeordnet ist, dem Patienten Fluid durch die Vorrichtung zuzuführen.
  • Das Gehäuse und der Rückzugskörper sind schiebbar bewegbar, aber sie sind mit zusammenwirkenden Oberflächen versehen, die die Orientierung des Rückzugskörpers relativ zu dem Gehäuse beibehalten. Dies verhindert, dass der Rückzugskörper und die dann befestigte Nadel relativ zu dem Gehäuse rotieren. Bevorzugte zusammenwirkende Oberflächen sind flache Oberflächen in dem Boden des Gehäuses und eine korrespondierende flache Oberfläche auf dem Rückzugskörper, der entlang der flachen Oberfläche des Gehäuses gleitet. Andere zusammenwirkende Oberflächen als der Boden des Rückzugskörpers und das Gehäuse haben eine im Wesentlichen winklige Ausrichtung des Rückzugskörpers relativ zu dem Gehäuse.
  • Die lösbare Lasche ist drehbar in Kombination mit der verlängerten Wand des Gehäuses angebracht, und zwar zur Ermöglichung einer Drehbewegung bezüglich des Gehäuses. Die lösbare Lasche umfasst wenigstens ein Eingriffsteil und wenigstens ein Vorspringteil. Das Eingreifteil greift normalerweise in die hohle Kammer des Gehäuses durch eine Öffnung der Wand, vorzugsweise durch gegenüberliegende Öffnungen auf gegenüberliegenden Seiten des verlängerten Gehäuses. Das Eingriffsteil ist so ausgebildet, dass es in die hohle Kammer hinter den Klinkenabschnitt des Rückzugskörpers eindringt, wenn der Rückzugskörper in seiner unzurückgezogenen Position befindlich ist. Der wenigstens eine Vorspringteil ist in einem im Wesentlichen rechten Winkel zu dem Eingriffsteil angeordnet und so ausgebildet, um das Eingriffsteil vom Rückzugskörper wegzudrehen, wobei der Rückzugskörper für eine Bewegung in seine zurückgezogene Position losgelassen wird. Die lösbare Lasche umfasst vorzugsweise doppellösbare Laschen, die in spiegelsymmetrisch angeordneter Beziehung zueinander auf gegenüberliegenden Seiten des Gehäuses angeordnet sind. Die Vorspringteile der Dual-Laschen erstrecken sich normalerweise lateral und sind bezüglich des Gehäuses erhöht. Die lösbare Lasche oder die Laschen sind vorzugsweise an der Wand des Gehäuses mittels eines Drehgelenks angegossen und erstrecken sich von dem oberen Teil des Gehäuses nach außen.
  • Um die Vorrichtung zu nutzen, sterilisiert der Gesundheitsdienstmitarbeiter die Haut und entfernt dann die Kappe von der Vorrichtung und bringt die Nadel in Einsatz. Die Flügel des Apparates werden an den Patienten angepasst und mittels Klebebändern am Patienten fixiert, normalerweise am Arm. Das Fluid wird von einem Reservoir zugeführt, das an das rückwärtige Ende angebunden ist, wobei es in Fluidkontakt mit der Nadel durch den Rückzugskörper steht.
  • Wenn kein Bedarf am Zuführen intravenöser Flüssigkeit mehr zum Patienten besteht, kann eine Krankenschwester einfach die Vorspringteile der lösbaren Klinke mit dem Daumen und einem Finger zusammendrücken, wodurch die Eingreifteile lateral nach außen von der Gehäusekammer bewegt werden, wodurch sie nicht länger den Rückzugskörper zurückhalten, der dann sofort über die Feder zurückgeschoben wird. Die Nadel wird in das Innere des Ge häuses hineingeschoben und ist davor geschützt für Dritte, etwa mittels Stechens über die Nadel darzustellen. Das Klebeband wird von den Flügeln entfernt und die Vorrichtung dann von dem Patienten entfernt. Abgesehen von der Feder und der Nadel sind nur zwei Teile vorhanden. Der verlängerte Gehäusekörper ist in einem oberen und einem unteren Teil entlang einer Separationslinie getrennt. Er ist als ein Teil ausgeformt und dann gefaltet, um eine hohle Kammer und ein Gehäuse zu bilden. Der Rückzugskörper ist einfach als einfaches Teil ausgeformt, wobei der Klinkenabschnitt im Querschnitt eine hufeisenförmige Form aufweist. Der Rückzugskörper kann positioniert werden, bevor die oberen und unteren Abschnitte des Gehäusekörpers gefaltet werden und verbunden werden, oder er kann durch eine Öffnung auf der Rückseite des Gehäuses mit dem Gummiröhrchen verbunden werden. Die Nadel kann auf der Vorderseite des Rückzugskörpers, nachdem sie positioniert wurde, im Inneren des Gehäuses fixiert werden. Diese Merkmale sind gut geeignet, um herkömmliche automatisierte Ausformtechniken und ein automatisiertes Zusammenbauen zu ermöglichen. Die wenigen Teile und die Anpassungsfähigkeit zum automatisierten Ausformen (Spritzgießen) und Zusammenbauen sind Merkmale der Erfindung. Die Einfachheit des Designs und die Sicherheit bei der Betätigung sind ebenfalls Merkmale der Erfindung.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist ein Grundriss des zusammengebauten zurückziehbaren flügelbehafteten intravenösen Gerätes in der nicht zurückgezogenen Position mit einigen inneren Merkmalen, die punktiert dargestellt sind;
  • 2 ist eine Seitenansicht des zusammengebauten Apparates nach 1 mit einigen inneren Merkmalen, die punktiert dargestellt sind;
  • 3 ist eine Schnittansicht des zusammengebauten Gerätes entlang der Linie 3-3 aus 1;
  • 4A stellt eine Teilschnittansicht des unzurückgezogenen Gerätes entlang der Linie 4A-4A aus 2 dar, wobei die lösbaren Laschenabschnitte auf jeder Seite in Kontakt mit einem Klinkenabschnitt nahe des Endes des Rückziehkörpers befindlich ist;
  • 4B ist dieselbe Ansicht wie in 4A, nachdem die lösbare Lasche mittels der Vorspringabschnitte gedreht wurde, um dem Klinkenabschnitt des Rückzugskörpers loszulassen, der dann frei ist, um völlig zurückgezogen zu werden;
  • 5 ist eine Teilschnittansicht des zurückziehbaren flügelbehafteten intravenösen Gerätes aus den 1-4B, die den Rückzugskörper in der völlig zurückgezogenen Position mit geschützter Nadel darstellt;
  • 6 ist eine Aufrissansicht der Vorrichtung entlang der Linie 6-6 aus 5, die die lösbare Lasche in einer völlig losgelösten Position darstellt.
  • Detaillierte Beschreibung des bevorzugten Ausführungsbeispiels
  • In 1 wird das zurückziehbare flügelbehaftete intravenöse Gerät grundsätzlich mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Der flügelbehaftete Apparat 10 hat ein verlängertes Gehäuse 10 mit einem vorderen Ende 14 und einem hinteren Ende 18. Das verlängerte Gehäuse 12 hat eine verlängerte Wand und eine hohle Kammer 22, die sich vom vorderen Ende 14 zum hinteren Ende 18 erstreckt. Die hohle Kammer 22 ist in einen vorderen Abschnitt 24 und in einen hinteren Abschnitt 26 über eine lösbare Lasche 28, der separierend wirkt, getrennt.
  • Die Flügel 30 sind an der Wand 20 des Körpers 12 nahe des vorderen Endes 14 angebracht. Die Flügel 30 sind dermaßen ausgebildet, dass sie biegbar sind, um in gewissem Maße an einen Patientenarm angepasst zu werden. Sie werden derart genutzt, dass sie mit Klebeband befestigt das intravenöse Gerät an Ort und Stelle fixieren, nachdem die Vene durchstochen wurde. Wie nachfolgend erkennbar ist, kann die Vorrichtung 10 ohne Entfernen des Klebebandes oder der Vorrichtung von dem Patienten zurückgezogen werden.
  • Ein Rückzugskörper 32 wird für eine schiebbare Bewegung im Inneren der Kammer angeordnet. Der Rückzugskörper 32 ist im vorderen Abschnitt 24 der Kammer 22 mit einer hohlen Nadel 34, die vor dem Körper 12 zur Nutzung exponiert ist, positionierbar. Ein Flüssigkeitsweg (nicht dargestellt) erstreckt sich von der Spitze der Nadel 34 durch das Innere des Rückzugskörpers 32, so dass Fluid hindurchgelangen kann.
  • Wie am besten in den 5 und 6 erkennbar, hat der Rückzugskörper 32 einen vorderen Endabschnitt 36 mit einem geringeren Durchmesser, einen Hauptkörperabschnitt 38 und einen Klinkenabschnitt 40 hinter dem Hauptkörper 38. Die Abschnitte 36 und 38 sind vorzugsweise kreisförmig, wobei der Klinkenabschnitt 40 eine besondere Form aufweist, die am besten im Querschnitt in 3 und 6 erkennbar ist. Es wird festgestellt, dass die Wand 20 des Gehäuses 12 eine flache Oberfläche 42 an ihrem Boden mit vertikal sich erhebenden Seiten aufweist, welche durch ein rundes Kopfende verbunden sind. Der Abschnitt 40 des Rückzugskörpers hat eine flache Oberfläche 44 an seinem Boden. Die Oberfläche 42, 44 sind zusammenwirkende Oberflächen, welche dazu dienen, die Ausrichtung des Rückzugskörpers relativ zu dem Gehäuse während dessen Bewegung beizubehalten. Es sollte verstanden sein, dass unterschiedliche Formen des Rückzugskörpers und des Gehäuses mit flachen oder in Kontakt geratenden zusammenwirkenden Oberflächen an einem anderen Ort als dem Boden vorgesehen sein können. Oberflächen 42, 44 können an einem anderen Ort angeordnet sein, um die relative Ausrichtung zwischen dem Rückzugskörper und dem Gehäuse beizubehalten. Anschläge 46 sind vorzugsweise am hinteren Ende des Gehäuses vorgesehen, um den Flansch auf dem Klinkenabschnitt 40 zu ergreifen, um zu verhindern, dass er von dem Körper austritt. Der Anschlag 46 kann in Form einer kurzen, leicht nach innen geneigten winkligen Rampe ausgebildet sein, die es ermöglicht, dass der Klinkenabschnitt 40 durch die Vorrichtung des Rückzugskörpers während des Zusammenbaus in die Kammer hindurchgelangen kann. Dies wird in den Zeichnungen übertrieben dargestellt.
  • Ein Schlauchverbinder 48 erstreckt sich als Verlängerung des Hauptkörperabschnitts 38 direkt hinter der Klinkenoberfläche 50 auf dem Klinkenabschnitt 40, wie am besten in den 4A und 4B erkennbar ist. Der Schlauchverbinder 48 hat einen kleineren Durchmesser als das Gehäuse, um einen konventionellen Gummischlauch aufzunehmen, welcher über den Schlauchverbinder 48 hinübergeschoben wird und diesen bedeckt, wobei genügend Freiraum zu dem Körper besteht, um Beeinträchtigungen des freien Bewegens des Rückzugskörpers 32 während des Schiebens im Gehäuse zu verhindern. Der Rückzugskörper 32 umfasst Schlauchverbinder 48, mit einem Fluidweg (nicht dargestellt) in Fluidverbindung mit der Nadel 34, um es zu ermöglichen, dass Fluid von dem Fluidcontainer durch das Röhrchen/den Schlauch/das Rohr, das mit dem Rückzugskörper 32 verbunden ist, gelangen kann und von der Nadel 34 in den Patienten austritt. Die 5 und 6 zeigen den Rückzugskörper 32 in seiner voll zurückgezogenen Position als Antwort auf die Rückzugskraft, die durch ein Vorspannelement mit einer Feder 52 hervorgerufen wird. Wie in 5 dargestellt, hat das vordere Ende 14 einen Absatz, welcher als Sitz für das vordere Ende der Feder 52 dient. Die Rückseite der Feder 52 stützt sich gegen die Front 56 des Klinkenabschnittes 40 ab. Die Feder 52 umgibt den Zwischenkörper 38, wenn sie zusammengedrückt wird.
  • Die 1-3 zeigen rückziehbare flügelbehaftete intravenöse Geräte in einer Gebrauchsposition, in welcher sich die Nadel von dem Gehäuse 12 erstreckt und der Rückzugskörper in einem nicht zurückgezogenen Zustand durch eine lösbare Lasche 27 gehalten wird, vorzugsweise einem Paar an grundsätzlich sich gegenüberliegenden lösbaren Laschen 28. In der Gebrauchsposition ist der Schlauch (nicht dargestellt) mit einem Schlauchverbinder 48 verbunden, und erstreckt sich durch den Körper und aus dem hinteren Ende 18 des Gehäuses heraus. Jede lösbare Lasche 28 umfasst ein Eindringteil 58, das vorgespannt ist, um normalerweise in eine hohle Kammer 22 hinter dem Klinkenabschnitt 40 des Rückzugskörpers 32 einzudringen, um den Rückzugskörper 32 in der nicht zurückgezogenen Gebrauchsposition aus 1 zu halten. Die Laschen 28 umfassen Vorspringteile 60, welche zum Drehen der Eindringteile 58 in und aus der Kammer 22 dienen, und zwar durch die gegenüberliegenden Öffnungen in der Wand 20. Vorspringteile 60 sind vorzugsweise oberhalb des Bodens des Körpers 12 angehoben und erstrecken sich lateral von dem Körper 12, so dass sie herkömmlich bedient werden können, nämlich durch das Zusammenwirken von dem Daumen und einem Finger.
  • Lösbare Laschen 28 sind vorzugsweise in dem Körper 12 zum Drehen mittels eines Drehgelenks ausgeformt, obwohl sie auch als Einzelteile ausgebildet sein können. Jedes Vorspringteil 60 ist grundsätzlich in einer rechtwinkligen Anordnung zu dem zugeordneten Eindringteil 58 angeordnet. Die Rückzugslasche 27 ist als eine lösbare Doppellasche 28 ausgebildet, wobei die Laschen in spiegelsymmetrischer Anordnung zueinander auf gegenüberliegenden Seiten des Gehäuses angeordnet sind. Obwohl es weniger wünschenswert ist, könnte die lösbare Lasche 27 auch nur eine dieser Doppelanordnungen aufweisen, da das Eindringen des Eindringteils 58 ausreichend würde, um die Oberfläche 50 des Klinkenabschnittes 40 zu kontaktieren und zurückzuhalten, um den Rückzugskörper in seiner nicht zurückgezogenen Anordnung zu halten. Doppellaschen sind vorgesehen, um die Sicherheit gegen vorzeitiges Zurückziehen zu erhöhen. Doppellaschen sind vorzugsweise wünschenswert, da die Vorspringteile zwischen Daumen und Finger zusammendrückbar sind zwischen dem Daumen und einem Finger, zwecks Bewegens aus der Position gemäß 4A in eine Position gemäß 4B, um eine torsionsfreie einhändige Rückziehaktion der Vorrichtung zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um der Krankenschwester zu ermöglichen, den Patienten mit einer Hand zu halten, während sie die Nadel vom Patienten mit der anderen Hand zurückzieht.
  • In 4A können die Eindringteile 58 eine winklige Oberfläche 62 aufweisen. Der Winkel der Oberfläche 62 kann das Eindringen eines Rückzugskörpers 32 von hinten erreichtem, wenn er nach vorne zu einem Aufnahmeklinkenabschnitt 40 in ein Aufnahmegebiet 64 ge drückt wird. Aus der Position 4A ist es nur noch notwendig, zum Zurückziehen die Vorspringteile 60 zusammenzudrücken. Diese Tätigkeit dreht die Eindringteile 58 aus Eingriff mit der hohlen Kammer, wie in 4B gesehen wird, um den Rückzugskörper 32 zum Bewegen in den zurückgezogenen Zustand loszulassen. Die 4B zeigt einen Rückzugskörper 32, der komplett losgelassen und teilweise zurückgezogen ist. Er wird nach hinten in Richtung des zurückgezogenen Zustands aus 5 bewegt.
  • In einer bevorzugten Konstruktionsart hat der vordere Abschnitt 14 des Gehäuses 12 eine verringerte Durchmesseröffnung, um den vorderen Endabschnitt 36 des Rückzugskörpers komfortabel aufnehmen zu können, und zwar in der nicht zurückgezogenen Position. Der abstehende vordere Abschnitt 36 des Körpers 32 akzeptiert zweckmäßigerweise eine reibungsmäßig angepasste Schutzkappe (nicht dargestellt) über der Nadel. Unter Bezugnahme auf 2, läuft eine Trennlinie 66 zu dem vorderen Abschnitt des Gehäuses und gibt den Platz wider, an dem die zwei Hälften des Gehäuses zusammengesetzt sind. Das Gehäuse ist vorzugsweise in zwei Hälften entlang einer Abtrennung 66 zum Ausformen und nachfolgenden Zusammenfalten über die Form des Gehäuses offen ausgebildet. Kooperierende Nasen und Öffnungen 68 sind vorgesehen, um die zwei Hälften zusammenzupassen. Der rückwärtige Endabschnitt 18 des Gehäuses 12 hat eine Öffnung durch diese in die Kammer 22. Die Anschläge 46 sind in der Öffnung durch das rückwärtige Ende 18 des Gehäuses sich erstreckend angeordnet. Sie sind vorzugsweise leicht konisch in einer vorderen Richtung ausgebildet, um den Rückzugskörper durch das rückwärtige Ende während der Installation zurückzudrängen, aber halten den Rückzugskörper in der Kammer, wenn diese zurückgezogen ist. Die Zeichnungen sind erheblich vergrößert dargestellt, da der Körper des rückziehbaren flügelbehafteten intravenösen Gerätes vorzugsweise weniger als 2 Zoll (5 cm) ohne die Nadel lang ist. Mit Ausnahme der Feder sind die Teile vorzugsweise aus Polypropylenmaterial hergestellt, das in der Spritzenproduktion häufig verwendet wird.
  • Obwohl erläuternde Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung voranstehend beschrieben wurden, insbesondere unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen, sollte verstanden sein, dass die Erfindung nicht durch diese präzisen Ausführungsbeispiele limitiert ist, und dass auch zahlreiche andere Änderungen und Anpassungen durch Fachleute durchgeführt werden können, ohne von dem Erfindungsgedanken abzuweichen.

Claims (12)

  1. Ein zurückziehbarer, flügelbehafteter intravenöser (IV) Apparat (10); umfassend ein verlängertes Gehäuse (12) mit einem vorderen Ende (14), einem mittleren Abschnitt und einem rückseitigen Ende (18), wobei das Gehäuse (12) eine verlängerte Wand (20) und eine hohle Kammer (22) aufweist, die sich vom vorderen Ende (14) zum rückseitigen Ende (18) erstrecken; wobei die hohle Kammer (22) in einen vorderen Abschnitt (24) und einen rückseitigen Abschnitt (26) getrennt sind, und zwar separiert über eine Öffnung (29) in der verlängerten Wand (20) für eine freigebbare Klinke (28); ein erstes Flügelpaar (30), das mit dem Gehäuse (12) verbunden ist, um die Struktur an einem Patienten anzubringen; und einem zweiten Flügelpaar, welches bewegbar mit dem Gehäuse (12) verbunden ist und sich lateral nach außen vom Gehäuse (12) wegerstreckt, wobei wenigstens einer des besagten zweiten Flügelpaares einen abstehenden Teil (60) aufweist, der angrenzend in der besagten Öffnung (29) montiert ist und ein Eingreifen des Teils (58) aufweist, das in und aus besagter Öffnung (29) in Reaktion auf eine Schwenkbewegung von besagtem wegstehendem Teil schwenkt, wenn das zweite Flügelpaar zwischen den Finger eines Nutzers zusammengedrückt wird, wobei das besagte wenigstens eine Flügelpaar eine lösbare Klinke (27) aufweist, die vorzugsweise als Doppellösklinke (27) ausgebildet ist, für einen Rückziehkörper (32); eine Nadel (34), den Rückziehkörper (32) tragend, die für eine gleitende Bewegung im Inneren der Kammer (22) montiert ist, wobei der Rückziehkörper (32) in einer nicht zurückgezogenen Position an dem Forderabschnitt (24) der Kammer (22) mit der exponierten Nadel (34) positionierbar ist und wobei eine zusammengedrückte Feder (52) in dem vorderen Teil des Gehäuses in antreibendem Kontakt mit dem Rückziehkörper (32) in seinem nicht zurückgezogenen Zustand ummontiert ist, wobei die Feder (52) in der Lage ist, den Rückziehkörper (32) in eine zurückgezogene Position in die Rückseite des Gehäuses (12) als Antwort auf das Zusammendrücken des zweiten Flügelpaares (27) zu bewegen, um das eingreifende Teil (58) von besagter Öffnung (29) zu bewegen, wodurch der Rückzugskörper (32) zum Zurückziehen freigegeben wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Bezugskörper (32) einen Eingreifabschnitt (40) aufweist, der vor der Öffnung positionierbar ist, um den Rückzugskörper (32) in einer nicht zurückgezogenen Position mit dem eingreifenden Teil (58) des wenigstens einen zweiten Paares an Flügeln sich in besagte Öffnung (29) erstreckend zu halten.
  2. Die Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, wobei der Rückzugskörper (32) einen rückseitigen Endabschnitt umfassend eines Schlauchverbinders (48) aufweist, der in Fluidverbindung mit der Nadel (34) steht.
  3. Die Vorrichtung (10) nach Anspruch 2, wobei sowohl das Gehäuse (12) als auch der Rückzugskörper (32) mit zusammenwirkenden Oberflächen versehen sind, welche zum Beibehalten der Orientierung des Rückzugskörpers (32) in Bezug auf das Gehäuse (12) dienen.
  4. Die Vorrichtung (10) nach Anspruch 3, wobei die zusammenwirkenden Oberflächen eine flache Oberfläche im Gehäuse und eine flache Oberfläche (44) auf dem Rückzugskörper, der entlang besagter flachen Oberfläche im Gehäuse gleitet, sind.
  5. Die Vorrichtung (10) nach Anspruch 4, wobei die flache Oberfläche (42) in dem Gehäuse ein Boden des Gehäuses ist und die flache Oberfläche (44) auf dem Rückzugskörper eine flache Oberfläche auf dem Boden des Rückzugskörpers ist, welcher entlang besagten Bodens gleitet, wenn der Rückzugskörper sich bewegt
  6. Die Vorrichtung (10) nach Anspruch 4, wobei der Rückzugskörper (32) eine Schlauchverbindung aufweist, weiche sich hinter den Eingreifabschnitt (40) des Rückzugskörpers erstreckt
  7. Die Vorrichtung (10) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei besagte lösbare Klinke in Richtung des Eingriffs des eingreifenden Teils (58) in die hohle Kammer gespannt ist
  8. Die Vorrichtung (10) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei wenigstens einer der zweiten Flügelpaare einen abstehenden Abschnitt von besagter lösbarer Klinke (27) grundsätzlich rechtwinklig zum eingreifenden Teil angeordnet aufweist.
  9. Die Vorrichtung (10) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Paar an Öffnungen und Doppellösklinken (27) spiegelsymmetrisch zueinander auf gegenüberliegenden Seiten des Gehäuses angeordnet sind.
  10. Die Vorrichtung (10) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die abstehenden Teile der besagten Doppellösklinken (27) sich normalerweise grundsätzlich lateral erstrecken und in Bezug auf das Gehäuse (12) erhöht ausgerichtet sind.
  11. Die Vorrichtung (10) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Rückzugskörper (32) mit einem Eingriff (50) versehen ist, der zum in Kontakt geraten mit den Eingriffteilen der Doppellösklinken (27) angepasst ist und ein rückseitiger Endabschnitt hinter dem Eingriff (50) derart angepasst ist, um eine Fluidverbindung mit dem Fluidtransportschlauch herzustellen.
  12. Die Vorrichtung (10) nach wenigstens einem der vorherigen Ansprüche, wobei die lösbare Klinke (27) zur Wand des Gehäuses mittels eines Drehgelenks angeformt ist.
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