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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Druckverfahren und ein Druckgerät und eignet
sich insbesondere zur Einstellung der Positionen von Tintenpunkten
bei einer Druckvorrichtung eines Tintenstrahlsystems. Außer bei
universellen Druckgeräten
kann die Erfindung auch bei Kopiergeräten, Faksimilegeräten mit
einem Nachrichtenübertragungssystem,
Textverarbeitungsgeräten
mit einem Drucker und industriellen Druckvorrichtungen in Kombination
mit verschiedenen Verarbeitungsgeräten Verwendung finden.
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Bilddruckgeräte des sogenannten
seriellen Abtasttyps, bei denen der Druckvorgang durch Herbeiführung einer
Abtastbewegung eines Druckkopfes oder einer Druckeinheit über ein
Druckmaterial bzw. Druckmedium erfolgt, bieten eine Vielzahl von
Bilderzeugungsmöglichkeiten,
wie dies z.B. der EP-A-0 863 480 zu entnehmen ist. In jüngerer Zeit
sind insbesondere bei Tintenstrahl-Druckgeräten in Bezug auf ein hohes
Auflösungsvermögen und
Farbdruckeigenschaften erhebliche Fortschritte erzielt worden, die
zu einer bedeutenden Verbesserung der Bildqualität geführt und damit zu ihrer raschen
Verbreitung beigetragen haben. Bei solchen Geräten findet ein sogenannter
Vielfach-Düsenkopf
Verwendung, der eine dichte Matrixanordnung von Düsen zum
Ausstoß von
Tintentröpfchen
aufweist. Bilder mit noch höherer
Auflösung
können
durch Vergrößerung der Düsendichte
und Verringerung der Tintenmenge je Punkt erhalten werden. Darüber hinaus
sind zur Realisierung einer Bildqualität, die derjenigen eines Silbersalzbildes
nahekommt, verschiedene Technologien entwickelt worden, die außer der
Verwendung von Tinten in den vier Grundfarben (Cyan, Magenta, Gelb und
Schwarz) zusätzlich
auch die Verwendung von blassen oder hellen Farbtinten mit verringerter
Dichte umfassen. Das Problem einer Verringerung der Druckgeschwindigkeit,
das in Verbindung mit steigender Bildqualität auftreten könnte, wird
durch Vergrößerung der
Anzahl von Druckelementen, Steigerung der Ansteuer- bzw. Betätigungsfrequenz
und Verwendung einer Zweirichtungs-Drucktechnik bewältigt und
damit eine zufriedenstellende Durchsatzleistung erzielt.
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17 zeigt
in schematischer Darstellung den allgemeinen Aufbau eines Druckers,
bei dem eine Vielfach-Düsenanordnung
Verwendung findet. In der Figur bezeichnet die Bezugszahl 1901 den
vier Tintenarten Schwarz (K), Cyan (C), Magenta (M) und Gelb (Y)
entsprechende Kopfpatronen, die jeweils aus einem mit der entsprechenden
Farbtinte gefüllten
Tintenbehälter 1902T und
einer Kopfeinheit 1902H bestehen, die eine Anordnung von
vielen Düsen
zum Ausstoßen
der von dem Tintenbehälter
zugeführten
Tinte auf ein Druckmaterial bzw. Druckmedium 1907 aufweist.
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18 zeigt
in schematischer Darstellung die Kopfeinheit 1902H in der
Z-Richtung zur Veranschaulichung ihrer Düsenanordnung, wobei in diesem
Falle Ausstoßöffnungen 2001 in
einer Zeile bzw. Linie angeordnet sind.
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In 17 ist
mit 1903 eine Papiertransportwalze bezeichnet, die zusammen
mit einer Zusatzwalze 1904 ein Druckmaterial (Druckpapier) 1907 einklemmt
und sich in Richtung eines Pfeils in der Figur dreht, sodass das
Druckpapier 1907 in der erforderlichen Weise in Y-Richtung transportiert
wird. Mit 1905 sind zwei Papierzuführungswalzen bezeichnet, die
das Druckpapier 1907 einklemmen und zu der Druckposition
führen.
Die Papierzuführungswalzen 1905 halten
außerdem
das Druckpapier 1907 zwischen sich und den Papiertransportwalzen 1903, 1904 flach
und gespannt.
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Mit 1906 ist
ein Druckwagen bezeichnet, der die vier Kopfpatronen 1901 trägt und sie
während
eines Druckvorgangs in der Hauptabtastrichtung bewegt. Wenn kein
Druckvorgang erfolgt oder ein Regeneriervorgang in Bezug auf die
Tintenausstoßleistung
der Kopfeinheit 1902H durchgeführt wird, befindet sich der
Druckwagen 1906 in einer durch eine gestrichelte Linie
gekennzeichneten Ruhe- oder Endstellung h.
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Der
zu Beginn eines Druckvorgangs in dieser Ruhe- oder Endstellung befindliche
Druckwagen 1906 beginnt sich bei Erhalt eines Druckstartbefehls in
der X-Richtung zu bewegen, wobei die Kopfeinheit 1902H gleichzeitig über eine
Vielzahl von an ihr ausgebildeten Düsen (n Düsen) Tinte in Abhängigkeit von
Druckdaten ausstößt, um einen
Druckvorgang im Rahmen einer der Länge der Düsenanordnung entsprechenden
Bandbreite auszuführen.
Wenn ein Druckvorgang bis zum Ende der X-Richtung des Druckpapiers 1907 erfolgt
ist, kehrt der Druckwagen 1906 im Falle eines Einwegdruckens
in die Ruhestellung h zurück
und nimmt sodann den Druckvorgang in der X-Richtung wieder auf. Im Falle eines
Zweirichtungsdruckens führt
der Druckwagen 1906 den Druckvorgang auch während seiner
Bewegung zu der Ruhestellung h in der X-Richtung aus. In beiden Fällen wird
nach Beendigung eines Druckvorgangs (eines Abtastvorgangs) in einer
Richtung und vor Beginn des nächsten
Druckvorgangs die Papiertransportwalze 1903 um einen vorgegebenen
Betrag in der in der Figur dargestellten Pfeilrichtung gedreht, um
das Druckpapier 1907 um einen (der Länge der Düsenanordnung entsprechenden)
vorgegebenen Betrag in der Y-Richtung zu transportieren. Durch entsprechende
Wiederholung dieses Abtastdruckvorgangs in Verbindung mit dem Druckpapiertransport
um einen vorgegebenen Abstand werden dann die Daten für ein Blatt
Papier ausgedruckt.
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Anders
als bei einem monochromatischen Druck bzw. Schwarzweißdruck,
bei dem nur Zeichen wie Buchstaben, Zahlen und Symbole ausgedruckt werden,
sind bei einem Farbbilddruck verschiedene Erfordernisse z.B. in
Bezug auf die Farbentwicklung, die Graustufung und Gleichmäßigkeit
zu erfüllen.
Insbesondere in Bezug auf die Gleichmäßigkeit besteht das Problem,
dass bereits durch geringe Unterschiede bzw. Abweichungen bei den
einzelnen Düsen,
die bei der Herstellung eines in integrierter Bauweise mit vielen
Düsen versehenen
Vielfach-Düsenkopfes
entstehen, (wobei im Rahmen dieser Beschreibung der Begriff "Düse" sich allgemein auf eine Ausstoßöffnung,
einen mit der Ausstoßöffnung in
Verbindung stehenden Flüssigkeitskanal
und ein Element zur Erzeugung von Energie für den Tintenausstoß bezieht) beim
Drucken die über
die einzelnen Düsen
jeweils ausgestoßene
Tintenmenge sowie die jeweiligen Richtungen des Tintenausstoßes beeinflusst
und hierdurch gegebenenfalls die Bildqualität durch Dichteschwankungen
bei dem gedruckten Bild herabgesetzt werden.
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Nachstehend
wird unter Bezugnahme auf die 19A bis 19C, 20A bis 20C und 21A bis 21C auf entsprechende Beispiele für diese
Erscheinung näher
eingegangen. In 19A ist mit 3001 ein
Vielfach-Düsenkopf
mit einem der Anordnung gemäß 18 ähnlichen
Aufbau dargestellt, bei dem aus Gründen der Vereinfachung nur
8 Düsen 3002 gezeigt
sind. Mit 3003 sind Tintentröpfchen bezeichnet, die über die
Düsen 3002 ausgestoßen werden,
wobei im Idealfall diese Tintentröpfchen in gleichen Mengen und
in der gleichen Richtung ausgestoßen werden. Wenn der Tintenausstoß auf diese
Weise erfolgt, treffen in der in 19B dargestellten
Weise Tintentröpfchen
gleicher Größe auf das
Druckmaterial, was zu einer gleichförmigen Dichteverteilung ohne
Ungleichmäßigkeiten
in Bezug auf die Dichte führt
(19C).
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In
der Praxis treten jedoch bei den einzelnen Düsen jeweilige Abweichungen
auf, sodass bei dem vorstehenden Druckvorgang die von den einzelnen Düsen ausgestoßenen Tintentröpfchen eine
unterschiedliche Größe und Richtung
aufweisen, wie dies in 20A dargestellt
ist, wodurch Tintentröpfchen auf
der Papieroberfläche
in der in 20B veranschaulichten Weise
ausgebildet werden. Aus dieser Figur ist ersichtlich, dass in der
Hauptabtastrichtung des Kopfes zyklisch ein Leerbereich auftritt
und sich in anderen Bereichen Punkte übermäßig überdecken oder im mittleren
Bereich der Figur eine weiße
Linie auftritt. Durch die auf diese Weise ausgedruckten Tintentröpfchen wird
eine Dichteverteilung in Richtung der Düsenanordnung oder Düsenspalte
in der in 20C dargestellten Weise erhalten,
die vom menschlichen Auge im Normalfall als ungleichmäßige Bilddichte
wahrgenommen wird.
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Zur
Bewältigung
dieses Problems der ungleichmäßigen Dichte
ist bereits ein Verfahren vorgeschlagen worden, auf das nachstehend
unter Bezugnahme auf die 21A bis 21C näher
eingegangen wird.
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Obwohl
gemäß 21A bis zum Abschluss des Druckvorgangs in einem
dem Bereich gemäß den 19A bis 19C und 20A bis 20C weitgehend
entsprechenden Bereich eine dreifache Abtastbewegung des Druckkopfes 3001 erfolgt,
wird das Drucken in einem Bereich von vier Bildelementen, d.h. der
Hälfte
der vertikal angeordneten acht Bildelemente, bereits im Rahmen von
zwei Abtastbewegungen (Durchläufen)
abgeschlossen. Hierbei sind die acht Düsen des Druckkopfes 3001 in
zwei Hälften,
nämlich
vier obere Düsen
und vier untere Düsen unterteilt,
wobei die von einer Düse
bei einer Abtastbewegung gebildete Anzahl von Punkten den auf eine
Hälfte
herabgesetzten Bilddaten einer vorgegebenen Bilddatenanordnung entspricht.
Bei der zweiten Abtastbewegung entspricht die Anordnung der Punkte
der verbleibenden Hälfte
der Bilddaten, womit der Druckvorgang in dem vier Bildelemente umfassenden
Bereich abgeschlossen ist. Dieses Druckverfahren wird auch als Mehrfachdurchlauf-Druckverfahren
bezeichnet, bei dem bei Verwendung eines dem Druckkopf gemäß 20A entsprechenden Druckkopfes der Einfluss der
einzelnen Düsen
auf das ausgedruckte Bild halbiert ist, sodass das in 21B veranschaulichte Druckbild erhalten wird, bei
dem die in 20B dargestellten weißen oder dunklen
Linien weniger wahrnehmbar sind. Wie in 21C veranschaulicht
ist, lässt
sich auf diese Weise im Vergleich zu 20C eine
beträchtliche
Verringerung von Ungleichmäßigkeiten
der Bilddichte erzielen.
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Obwohl
in der vorstehend beschriebenen Weise ein Druckvorgang für den gleichen
Druckbereich im Rahmen von zwei Abtastdurchläufen abgeschlossen werden kann,
lässt sich
mit Hilfe dieses Vielfachdurchlaufdruckens die Bildqualität mit steigender
Anzahl von Abtastdurchläufen
entsprechend verbessern. Hierdurch verlängert sich jedoch die Druckdauer,
was beinhaltet, dass ein Kompromiss zwischen der Bildqualität und der
Druckdauer gefunden werden muss.
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Demzufolge
sind bereits mehrere Vorschläge
in Bezug auf die Frage bekannt, mit welcher Geschwindigkeit und
Bildqualität
ein Bild ausgegeben werden kann. Aus der japanischen Patent-Offenlegungsschrift
5-31 922 (1993) ist es bekannt, eine Bilddatenanordnung durch ein
Tonstufen-Bildungsverfahren wie ein Dither-Verfahren zu maskieren,
wobei ein Ausdünnungsmuster
mit einer in Bezug auf die Bilddatenanordnung asynchronen Punktanordnung
Verwendung findet. Gemäß dieser
Druckschrift wird ein Datendruckverhältnis in mehreren Abtastdurchläufen zur
Erzielen eines glatten Bildes möglichst
gleich gehalten, indem ein mit einem vorgegebenen Dither-Muster
nicht synchronisiertes Maskierungsmuster verwendet wird. Obwohl
bei diesem Verfahren das für
diesen Zweck erforderliche vorgegebene Dither-Muster bewältigt werden
kann, hat sich jedoch erwiesen, dass die gleichermaßen erforderliche
Bewältigung
sämtlicher
binärer
Umwandlungsverfahren mit Schwierigkeiten verbunden ist.
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Darüber hinaus
ist aus der japanischen Patent-Offenlegungsschrift
7-52 390 (1995) ein Druckverfahren bekannt, bei dem ein zufallsabhängiges Maskierungsmuster
Verwendung findet. Gemäß diesem
Verfahren kann die bei einem unterteilten Drucken bestehende Hauptaufgabe,
nämlich
die Unterdrückung
von Unregelmäßigkeiten
eines Bildes, die durch Verbindungsabschnitte sowie Abweichungen bei
den Düsen
hervorgerufen werden, mit Hilfe eines beliebigen binären Umwandlungsverfahrens
gelöst werden.
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Bei
dem vorstehend beschriebenen unterteilten Drucken besteht das Problem,
dass die zum Ausdrucken einer Druckpapierseite erforderliche Zeitdauer
sowie die Kosten mit der Anzahl der Unterteilungen ansteigen und
die Druckleistung demzufolge abnimmt. Zur Behebung dieses Problems
kann eine Verringerung der Druckzeit in Betracht gezogen werden,
indem das Drucken in Form einer hin- und hergehenden Abtastbewegung
eines Druckwagens (Zweirichtungsdrucken) erfolgt. Da bei diesem
Verfahren sämtliche
Abtastbewegungen des Druckwagens entfallen, die nur zu seiner Rückführung in
die Ruhestellung ohne jegliche Druckvorgänge erfolgen, lässt sich
die Druckzeit für
ein Blatt Papier auf annähernd
die Hälfte
reduzieren. In der Praxis wird daher dieses Zweirichtungsdrucken
häufig
als Druckverfahren für
ein einfarbiges Bild bzw. Schwarzweißbild eingesetzt.
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Bei
einem Tintenstrahl-Farbdruckgerät
ist jedoch die Realisierung eines solchen Zweirichtungsdruckens
mit Schwierigkeiten verbunden, worauf nachstehend näher eingegangen
wird.
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Die 22A und 22B zeigen
einen Zustand beim Aufbringen von Punkten einer derzeit häufig verwendeten
Drucktinte auf ein Druckmaterial (Papier) P, wobei hier ein Fall
dargestellt ist, bei dem Tintenpunkte verschiedener Farben in einem
Zeitintervall bei annähernd
benachbarten Positionen absorbiert (gedruckt) werden. Hierbei ist
zu beachten, dass in dem Überdeckungsbereich
der beiden Punkte der später
aufgebrachte Tintenpunkt tiefer in das Papier eindringt als der
vorher aufgebrachte Tintenpunkt. Da nämlich zum Zeitpunkt der physischen
und chemischen Verbindung eines Farbmaterials wie eines in der ausgestoßenen Tinte
enthaltenen Farbstoffs mit dem Druckmedium das Eindringen dieses Farbstoffs
in das Druckmedium nur in einem begrenzten Ausmaß stattfindet und bei der früher ausgestoßenen Tinte
natürlich
Priorität
hat, verbleibt hierbei ein höherer
Farbstoffanteil der Tinte als bei der folgenden Aufbringung auf
der Oberfläche
des Druckmaterials, wenn die von der Art der verwendeten Farbstoffe
abhängigen
jeweiligen Haftfestigkeiten nicht sonderlich unterschiedlich sind.
Es wird daher davon ausgegangen, dass ein Haften des später aufgebrachten
Tintenfarbstoffs an der Oberfläche
des Druckmediums erschwert ist und der Tintenfarbstoff demzufolge
bei der Einfärbung
und Verbindung mit dem Papier tiefer in das Papier eindringt. Obwohl
in einem solchen Fall zwei Arten von Tinten an der gleichen Stelle
aufgebracht werden, besitzen ihre Farben eine von der Aufbringungsreihenfolge
abhängige Priorität, was dann
dazu führt,
dass vom menschlichen Auge zwei verschiedene Farben wahrgenommen
werden.
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Bei
dem Drucker gemäß 17 bewegen sich
die in der Figur von rechts in der Reihenfolge der Farben Schwarz
(K), Cyan (C), Magenta (M) und Gelb (Y) angeordneten vier Farbdruckköpfe 1901 bei der
Vorwärtsabtastung
aus der in der Figur dargestellten Druckstartposition in der durch
die X-Koordinate gekennzeichneten Richtung nach rechts und führen bei
diesem Bewegungsablauf einen Druckvorgang durch Ausstoßen der
jeweiligen Tinte aus. Da die Druckreihenfolge auf dem Papier in
diesem Falle mit der Anordnungsreihenfolge übereinstimmt, werden z.B. bei
der Eingabe eines Signals für
die Farbe Grün
(Cyan + Gelb) für
einen bestimmten Bereich die Tinten bei jedem Bildpunkt in der Reihenfolge
Cyan und Gelb absorbiert. Bei dieser Abtastung stellt somit die
vorher absorbierte Farbe Cyan die Prioritätsfarbe dar, wobei grüne Punkte
mit einem Cyanton erzeugt werden. Bei der Rückkehr- oder Rückwärtsabtastung nach
erfolgtem Papiertransport in der Richtung der Y-Koordinate sind
die vier Farbdruckköpfe
in der Figur auf der rechten Seite positioniert und führen sodann
einen Druckvorgang im Rahmen ihrer Bewegung in der Rückwärtsrichtung
der Vorwärtsabtastung
durch. Hierbei ist somit auch die Aufbringungsreihenfolge invertiert,
sodass bei dieser Abtastbewegung grüne Punkte mit einem Gelbton
ausgebildet werden.
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Wenn
diese Druckabtastung wiederholt wird, werden bei dem mit den Druckköpfen erfolgenden Vorwärts- und
Rückwärtsdrucken
in der Nebenabtastrichtung (Y-Richtung) abwechselnd der Bereich
eines grünen
Punktes mit einem Cyanton und der Bereich eines grünen Punktes
mit einem Gelbton ausgebildet, d.h., wenn eine Druckabtastung ohne
Berücksichtigung
der Druckunterteilung erfolgt und das Papier zwischen der Vorwärts- und
Rückwärtsabtastung
um den Betrag der Kopfbreite in Y-Richtung transportiert wird, wiederholen
sich bei jeder Kopfbreite in der Y-Richtung der Grünbereich mit einem Cyanton
und der Grünbereich
mit einem Gelbton, was zu einer Qualitätsverschlechterung des Grünbildes
führt,
das gleichmäßig ausfallen
sollte.
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Es
besteht jedoch die Möglichkeit,
diese nachteilige Erscheinung durch Einsatz des vorstehend beschriebenen
unterteilten Druckverfahrens in einem gewissen Ausmaß zu unterdrücken. Obwohl nämlich auch
bei Durchführung
des unterteilten Druckens in der Vorwärtsabtastrichtung grüne Punkte mit
einem Cyanton und in der Rückwärtsabtastrichtung
grüne Punkte
mit einem Gelbton ausgedruckt werden, wird hierbei das Papier um
einen kleineren Betrag als die Kopfbreite zwischen den Vorwärts- und Rückwärtsabtastungen
weitertransportiert, sodass ein Farbton in einem bestimmten Bereich
eine Mischung beider Tönungen
der Punkte enthält,
was die Farbungleichmäßigkeit
in einem gewissen Umfang abschwächt.
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Dieser
Stand der Technik ist bereits aus der US-Patentschrift 4 748 453 bekannt, der
zu entnehmen ist, dass auch ohne Einschränkung des Papiertransportbetrags
ein Verlaufen von Tinte auf einem Material wie einer Kunststofffolie
für einen
Overhead-Projektor durch ein zusätzliches
Drucken bei im Druckbereich abwechselnd in der Horizontal- und Vertikalrichtung
angeordneten Bildelementen verhindert werden kann, indem ein unterteiltes
Drucken im Rahmen einer ersten und zweiten (oder weiteren) Abtastung
erfolgt, wobei bei der Erzeugung eines Farbbildes ein Farbbändereffekt
(eine Farbungleichmäßigkeit)
verhindert werden kann, indem die Aufbringungsreihenfolge der Tinten
bei Bildelementen mit Mischfarben bei der ersten und zweiten Abtastung
(dem Vorwärts-
und Rückwärtsdrucken)
umgekehrt wird. Da die diesem Stand der Technik zu Grunde liegende
Hauptaufgabe darin besteht, ein Verlaufen von Tinte zwischen jeweiligen
Bildelementen zu verhindern, besteht sein kennzeichnendes Merkmal darin,
dass die bei einer einzelnen Abtastung ausgedruckten Bildelemente
sich jeweils in Horizontal- und Vertikalrichtung abwechseln (nicht
ineinander übergehen).
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Weiterhin
ist aus der japanischen Patent-Offenlegungsschrift
58-194 541 (1983) der Anmelderin ein Druckverfahren bekannt, bei
dem mehrere parallele Anordnungen von Druckelementen vorgesehen sind
und bei einem Punktmatrixdrucken eine Hauptabtastung durch deren
Vorwärts-
und Rückwärtsbewegung
in einer senkrecht zu der Druckelementanordnung verlaufenden Richtung
erfolgt, wobei die durch die mehreren Druckelementanordnungen erhaltenen
doppelten Druckpunkte bei dem in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung erfolgenden doppelten Drucken
in der Hauptabtastrichtung unterschiedlich ausgestaltet werden,
indem intermittierend bei der in Vorwärtsrichtung erfolgenden Hauptabtastung
zumindest in jeder Zeile oder jeder Spalte der Druckpunktmatrix
eine im Vergleich zu den gesamten auszudruckenden Punkten kleinere
Anzahl von Punkten und bei der in Rückwärtsrichtung erfolgenden Hauptabtastung
dann die verbleibenden Punkte entweder in jeder Zeile oder in jeder
Spalte der Druckpunktmatrix ausgedruckt werden. Dieser Stand der Technik
beinhaltet somit ebenfalls keine Beschränkung des Papiertransportbetrags
auf einen im Vergleich zum Normalmaß kleineren Wert wie im Falle des
vorstehend beschriebenen unterteilten Druckens, sondern bezieht
sich auf eine auf der Basis eines doppelten Ausdruckens von Farbtinten
beruhende Verhinderung einer Verschlechterung der Bildqualität bei einem
ausgedruckten Bild durch Farbton-Unregelmäßigkeiten
(Farbbändereffekt).
Da die diesem Stand der Technik zu Grunde liegende Hauptaufgabe darin
besteht, derartige Farbton-Unregelmäßigkeiten zu verhindern, sind
dieser Druckschrift auch keine speziellen Beschränkungen in Bezug auf die bei
jeder Abtastbewegung auszudruckenden Punktpositionen zu entnehmen,
sondern statt dessen werden zusätzlich
zu einem Schachmuster-Drucken eine horizontale Ausdünnung, bei
der Punkte abwechselnd nur in Vertikalrichtung ausgedruckt werden,
sowie eine vertikale Ausdünnung,
bei der Punkte abwechselnd nur in Horizontalrichtung ausgedruckt
werden, in Betracht gezogen.
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Die
japanische Patentschrift 63-38 309 (1988) bezieht sich zwar nicht
auf einen Farbdrucker, offenbart jedoch ebenfalls eine Anordnung
zur Durchführung
eines Rückwärts- und
Vorwärtsdruckens
unter Verwendung eines Würfelmusters (Schachmusters).
Bei diesem Stand der Technik wird angestrebt, ein successives Drucken
von benachbarten Punkten zu vermeiden und das Auftreten von Punktverzerrungen
zu verhindern, indem das Drucken eines benachbarten Punktes vor
dem Trocknen eines ausgedruckten Punktes vermieden wird. Gemäß diesem
Stand der Technik ist somit ähnlich
wie im Falle der vorstehend beschriebenen US-Patentschrift 4 748
453 die Ausdünnungsmaske
auf eine Würfelform
(Schachmuster) beschränkt.
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Obwohl
gemäß dem aus
dieser Druckschrift bekannten Schachmuster ein unterteiltes Drucken durchgeführt wird,
lassen sich auf diese Weise die nachteiligen Einflüsse von
Farbunregelmäßigkeiten nicht
vollständig
beseitigen.
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Nachstehend
wird unter Bezugnahme auf die 23A bis 23C und 24 näher auf
den Grund für
diese Erscheinung eingegangen. Normalerweise wird die Menge eines
Tintentröpfchens
derart vorgegeben, dass sein Ausbreitungsbereich größer als
der für
jedes Bildelement auf dem Papier vorgegebene Bereich ist. Dies dient
dem Zweck, eine vollständige
Verdeckung des weißen
Teils (des Grundmaterials eines Druckmediums) des Papiers bis zu
einem Bereich mit einem Datendruckverhältnis von 100% zu erzielen.
Wenn somit ein zweifach unterteiltes Drucken durchgeführt wird,
wird ein Bildelement selbst im Rahmen einer einzigen Abtastbewegung
nur zu 50% ausgedruckt, wobei jedoch fast 100% des Bereichs des
Druckmediums (Druckpapiers) bedeckt sind.
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Die 23A und 23B zeigen
Querschnittsansichten für
diesen Fall, denen zu entnehmen ist, dass bei dem ersten Durchlauf
(der Vorwärtsabtastung)
ein Schachmusterdruck und bei dem zweiten Durchlauf (der Rückwärtsabtastung)
ein invertierter Schachmusterdruck erhalten werden. 23A zeigt das Erscheinungsbild von Tinten direkt
nach dem Drucken des ersten Durchlaufs (der Vorwärtsabtastung), wobei der voll
ausgefüllte
Bereich mit Cyantinte und der schraffierte Bereich mit gelber Tinte
ausgedruckt sind. Da die gelbe Tinte nach einem geringen Zeitintervall
in der gleichen Position wie die Cyantinte aufgebracht wird, wird
bei der Tintenabsorption im Papier die Cyantinte bei weiterhin hoher
Dichte nur geringfügig
unscharf, während bei
der unter der und um die Cyantinte herum verlaufenden gelben Tinte
erhebliche Unschärfen
auftreten und ihre Dichte abnimmt. Darüber hinaus erstreckt sich in
diesem Falle die Absorption dieser Tinten bis zu den benachbarten
Bildelementen, sodass die Papieroberfläche fast vollständig von
den Tinten ausgefüllt
wird (23B).
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Bei
dem unter diesen Bedingungen erfolgenden zweiten Druckdurchlauf
(der Rückwärtsabtastung)
werden die Tinten auf dem Punkt aufgebracht, bei dem die ineinander
verlaufenden Tinten bereits absorbiert sind. Da der zweite Durchlauf
eine Rückwärtsabtastung
darstellt, wird die gelbe Tinte vor der Cyantinte aufgebracht (23B). Bei der hierbei erfolgenden Absorption der
Tinten ergibt sich schließlich
ein Absorptionszustand, bei dem beide Farben an der Oberfläche nicht
sehr stark in Erscheinung treten, wie dies in 23C veranschaulicht ist. Bei dem fertig gestellten
Bild tritt die beim ersten Druckvorgang erhaltene Cyandichte daher
am stärksten
hervor, wobei dieser Druckbereich ein grünes Bild enthält, bei
dem Cyan hervorgehoben ist. Bei dem an diesen Druckbereich angrenzenden
und im Rahmen des ersten Druckdurchlaufs bei der Rückwärtsabtastung erhaltenen
Druckbereich sind dagegen Cyan und Gelb invertiert, sodass ein grünes Bild
erhalten wird, bei dem eine Gelbtönung hervorgehoben ist.
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24 zeigt
den jeweiligen Druckzustand dieser beiden Druckbereiche für den Fall,
dass ein Vorwärts-
und Rückwärtsdrucken
unter Verwendung eines Vielfach-Düsenkopfes
mit 16 Düsen
gemäß dem in
Verbindung mit den
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21A bis 21C beschriebenen
Verfahren durchgeführt
wird. Aus dieser Figur ist ersichtlich, dass eine vorhergehende
Hälfte
des Druckkopfes stets eine Prioritätsfarbe für einen jeweiligen Bereich
mit einer Breite von acht Punkten festlegt, wobei die Prioritätsfarben
bei der Vorwärts-
und Rückwärtsabtastung
in Bezug zueinander invertiert werden. Obwohl bei diesem Stand der
Technik die Verwendung einer schachmusterartigen Maske vorausgesetzt
wird, führt
das mit einer zufallsverteilten Maskierung arbeitende Druckverfahren
gemäß der vorstehend
genannten japanischen Patent-Offenlegungsschrift 7-52 390 (1995)
zu einem ähnlichen
Ergebnis, da auf Grund der Tatsache, dass abwechselnd zwei Bereiche
mit unterschiedlichen Prioritätsfarben
vorhanden sind, auch bei einem unterteilten Drucken weiterhin Farbunregelmäßigkeiten
auftreten und zu einer Bildverschlechterung führen, sodass ein Zweirichtungsdrucken
mit Schwierigkeiten verbunden ist.
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Zur
Behebung der nachteiligen Auswirkungen dieser Farbunregelmäßigkeiten
ist es aus der japanischen Patent-Offenlegungsschrift 6-22 106 (1994)
bekannt, eine Gruppe von m × n
Bildelementen als Einheit zum Drucken zu verwenden, wobei das Drucken
unter Verwendung einer Anordnungsmatrix erfolgt, bei der diese Gruppen
nicht benachbart zueinander angeordnet sind. Durch dieses Drucken
einer Anzahl von m × n
Bildelementen wird die Wirkung erzielt, dass sich die in einen leeren
bzw. unbedruckten Papierbereich übertretende
Tintenmenge verringert und der Unterschied zwischen Prioritätsfarben
bei der Vorwärts-
und Rückwärtsabtastung dahingehend
eliminiert wird, dass sich die nachteiligen Auswirkungen von Farbunregelmäßigkeiten weitgehend
verringern.
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Die
aus der japanischen Patent-Offenlegungsschrift 6-22 106 (1994) bekannte
Technik eignet sich jedoch nicht zum Drucken eines qualitativ hochwertigen
Bildes mit Fotodrucktönung,
wie es nunmehr erforderlich ist. Dies beruht im wesentlichen darauf,
dass eine Einheit mit einer Anzahl zusammengestellter Punkte zur
Erzielung einer ausreichenden Kontrolle von Farbunregelmäßigkeiten
das Auflösungsvermögen der
menschlichen Sehleistung nur in einem gewissen Ausmaß überschreitet,
sodass eine Textur oder Struktur weiterhin sichtbar bleibt. Obwohl
mit Hilfe dieses Verfahrens das sogenannte desktop publishing durchgeführt werden
kann, das das Drucken von Bildern mit Grafiken und/oder Text umfasst,
können
bei einem Fotodruck mit der in jüngerer
Zeit immer stärker
nachgefragten fotografischen Bildqualität weiterhin Schwierigkeiten
auftreten. Unter den gegebenen Umständen wird dieses Problem daher
im allgemeinen dadurch bewältigt, dass
ein Druckverfahren mit zufallsverteilter Maskierung und einer höheren Anzahl
von unterteilten Druckvorgängen
eingesetzt wird, jedoch treten auch hierbei weiterhin Farbunregelmäßigkeiten
in einem gewissen Ausmaß auf,
wenn zur Steigerung der Druckleistung ein Zweirichtungsdrucken erfolgt,
sodass das Problem nach wie vor nicht vollständig bewältigt ist.
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Die
Erfindung ist unter Berücksichtigung
des vorstehend beschriebenen Problems konzipiert worden, wobei ihr
die Aufgabe zu Grunde liegt, eine hohe Bildqualität bei hoher
Geschwindigkeit zu ermöglichen,
d.h., das Ausdrucken eines fotografischen Bildes ohne Farbunregelmäßigkeiten
mit hoher Geschwindigkeit zu gewährleisten.
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Gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung wird ein Druckverfahren gemäß Patentanspruch 1 angegeben.
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Gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung wird ein Druckgerät
gemäß Patentanspruch
6 angegeben.
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Weitere
Zielsetzungen, Wirkungen, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der nachstehenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen, die in Verbindung
mit den zugehörigen Zeichnungen
erfolgt. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht des äußeren Aufbaus
eines Tintenstrahldruckers als Ausführungsbeispiel der Erfindung,
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2 eine
perspektivische Ansicht des Druckers gemäß 1, bei der
ein Gehäuseelement entfernt
ist,
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3 eine
perspektivische Ansicht einer bei dem Drucker gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung verwendeten Druckkopfpatrone im zusammengefügten Zustand,
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4 eine
auseinandergezogene perspektivische Ansicht der Druckkopfpatrone
gemäß 3,
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5 eine
diagonal von unten erfolgte auseinandergezogene perspektivische
Darstellung des Druckkopfes gemäß 4,
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6A und 6B umgekehrte
perspektivische Ansichten des Aufbaus einer Scannerpatrone, die
bei dem Drucker gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung anstelle der Druckkopfpatrone gemäß 3 angebracht
werden kann,
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7 ein
schematisches Blockschaltbild des Gesamtaufbaus einer elektrischen
Schaltungsanordnung des Druckers gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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8 eine
schematische Darstellung des Zusammenhangs zwischen 8A und 8B,
die Blockschaltbilder eines Ausführungsbeispiels
der inneren Konfiguration einer Hauptplatine (PCB) der elektrischen
Schaltungsanordnung gemäß 7 zeigen,
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9 eine
schematische Darstellung des Zusammenhangs zwischen 9A und 9B,
die Blockschaltbilder eines Ausführungsbeispiels
der inneren Konfiguration eines anwenderspezifischen integrierten
Schaltkreises (ASIC) der Hauptplatine gemäß den 8A und 8B zeigen,
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10 ein
Ablaufdiagramm, das ein Beispiel für den Betrieb des Druckers
als Ausführungsbeispiel der
Erfindung veranschaulicht,
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11 eine
schematische Darstellung eines Beispiels für die Düsenanordnung des bei einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung verwendeten Druckkopfes,
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12 ein
Auswertungsergebnis von Farbunregelmäßigkeiten, das bei einem Experiment
erhalten wurde, bei dem im Rahmen eines Mehrfachdurchlauf-Druckverfahrens
das Datendruckverhältnis von
ersten und zweiten Durchläufen
in Schritten von 1% verändert
wurde,
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13 eine
schematische Draufsicht eines Druckzustands, der unter Verwendung
eines ersten Ausführungsbeispiels
der Erfindung im Rahmen eines Druckens mit acht Durchläufen erhalten
wurde,
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14 eine
bei einem zweiten Ausführungsbeispiel
der Erfindung verwendete Sammelpunkteinheit,
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15 eine
schematische Draufsicht eines Druckzustands, der unter Verwendung
des zweiten Ausführungsbeispiels
der Erfindung im Rahmen eines Druckens mit vier Durchläufen erhalten
wurde,
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16 eine
Tabelle, die die mit dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung
erzielbare Wirkung veranschaulicht,
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17 eine
perspektivische Ansicht eines vereinfachten Farbdruckers der seriellen
Bauart,
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18 eine
schematische Darstellung einer Düsenanordnung
eines bei dem Drucker gemäß 17 verwendbaren
Druckkopfes,
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19A bis 19C schematische
Darstellungen eines Zustands, bei dem ein idealer Tintenstrahldruck
erfolgt,
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20A bis 20C schematische
Darstellungen eines Zustands, bei dem während eines Tintenstrahldruckens
eine ungleichmäßige Dichte
auftritt,
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21A bis 21C schematische
Darstellungen des Prinzips eines Mehrfachdurchlaufdruckens zur Verhinderung
der in 20 veranschaulichten ungleichmäßigen Dichte,
-
22A und 22B schematische
Darstellungen eines Zustands, bei dem zwei verschiedene Farbtintenpunkte
in fast aufeinandertreffenden Positionen im Rahmen eines Zeitintervalls
absorbiert (gedruckt) werden,
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23A bis 23C schematische
Darstellungen des Zustands der Tinteneindringung in ein Druckmaterial
bei Durchführung
eines Zweirichtungsdruckens im Rahmen des Mehrfachdurchlauf-Druckverfahrens,
und
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24 eine
schematische Draufsicht des Druckzustands auf einem Druckmaterial
bei Durchführung
des Zweirichtungsdruckens im Rahmen des Mehrfachdurchlauf-Druckverfahrens.
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Nachstehend
werden Ausführungsbeispiele des
erfindungsgemäßen Druckgerätes unter
Bezugnahme auf die zugehörigen
Zeichnungen näher
beschrieben.
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Im
Rahmen der nachstehenden Beschreibung wird als Ausführungsbeispiel
ein Druckgerät
mit einem Tintenstrahl-Drucksystem in Betracht gezogen.
-
Hierbei
bezieht sich der in der Beschreibung verwendete Begriff "Drucken" (oder "Aufzeichnen") nicht nur auf die
Bildung von bedeutsamen Informationen wie Zeichen und Figuren, sondern
auch auf die Ausbildung von Bildern, Zeichnungen bzw. Plänen oder
Mustern auf einem Druckmaterial und Verarbeitungsmedien, und zwar
unabhängig
davon, ob die Information bedeutsam oder unbedeutend ist oder ob sie
sichtbar ist und vom menschlichen Auge wahrgenommen werden kann.
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Weiterhin
bezieht sich der Begriff "Druckmedium" bzw. "Druckmaterial" oder "Druckblatt" nicht nur auf das
bei einem üblichen
Druckgerät
verwendete Papier, sondern auch auf Textilgewebe, Kunststofffolien,
Metallplatten, Glas, Keramik, Holz, Leder sowie auf jedes andere
Material, das Tinte aufnehmen kann. Dieser Begriff wird auch im
Sinne von "Papier" verwendet.
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Außerdem ist
der Begriff "Tinte" (oder "Flüssigkeit") wie der vorstehend
erläuterte
Begriff "Drucken" ebenfalls im weiteren
Sinne zu interpretieren und bezieht sich auf eine Flüssigkeit,
die zur Erzeugung von Bildern, Zeichnungen bzw. Plänen oder Mustern
auf ein Druckmaterial bzw. Druckmedium aufgebracht wird oder zur
Behandlung des Druckmaterials oder zur Behandlung von Tinte dient
(z.B. zum Koagulieren oder zur Herbeiführung einer Unlöslichkeit
eines Farbstoffs in der auf das Druckmaterial bzw. Druckmedium aufgebrachten
Tinte).
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1. Gerätekörper
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Die 1 und 2 zeigen
den äußeren Aufbau
eines Druckers mit einem Tintenstrahl-Drucksystem. Wie in 1 dargestellt
ist, umfasst bei diesem Ausführungsbeispiel
ein Gehäuse
eines Druckerkörpers
M1000 ein Gehäuseelement
mit einem unteren Gehäuse
M1001, einem oberen Gehäuse M1002,
einer Zugangsklappe M1003 und einem Ausgabefach M1004, sowie ein
in dem Gehäuseelement angeordnetes
Chassis M3019 (Siehe 2).
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Das
Chassis M3019 besteht aus einer Anzahl von plattenartigen Metallelementen
mit einer vorgegebenen Steifigkeit zur Bildung eines Rahmens oder
Tragwerks des Druckgerätes
und trägt
verschiedene Druckmechanismen, auf die nachstehend noch näher eingegangen
wird.
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Das
untere Gehäuse
M1001 bildet hierbei im wesentlichen die untere Hälfte des
Gehäuses
des Gerätekörpers M1000,
während
das obere Gehäuse M1002
im wesentlichen die obere Hälfte
des Gerätekörpers M1000
bildet. Durch die Kombination dieser beiden Gehäuse ergibt sich eine Struktur
mit einem Hohlraum zur Aufnahme verschiedener, nachstehend noch
näher beschriebener
Mechanismen, wobei an der Oberseite und der Vorderseite des Gerätekörpers M1000
jeweilige Öffnungen
ausgebildet sind.
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Ein
Endbereich des Ausgabefachs M1004 ist hierbei dreh- oder schwenkbar
in dem unteren Gehäuse
M1001 befestigt. Durch entsprechendes Verschwenken des Ausgabefachs
M1004 kann daher die an der Vorderseite des unteren Gehäuses M1001 ausgebildete Öffnung geöffnet und
verschlossen werden. Wenn ein Druckvorgang auszuführen ist, wird
somit das Ausgabefach M1004 zum Öffnen
vorwärts
geschwenkt, sodass Druckblätter über die Öffnung ausgegeben
und aufeinanderfolgend gestapelt bzw. geschichtet werden können. Das
Ausgabefach M1004 umfasst außerdem
zwei Fachverlängerungen M1004a
und M1004b, durch deren Herausziehen in dem erforderlichen Umfang
der Blattauflagebereich in drei Schritten vergrößert bzw. verringert werden kann.
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Ein
Endbereich der Zugangsklappe M1003 ist ebenfalls drehbar in dem
oberen Gehäuse
M1002 befestigt, sodass die an der Oberseite des oberen Gehäuses M1002
ausgebildete Öffnung
mit Hilfe der Zugangsklappe M1003 geöffnet und wieder verschlossen
werden kann, was den Austausch einer in dem Gerätekörper angeordneten Druckkopfpatrone H1000
oder eines Tintenbehälters
H1900 ermöglicht. Beim Öffnen und
Schließen
der Zugangsklappe M1003 wird mit Hilfe eines an der Hinterseite
der Zugangsklappe M1003 ausgebildeten, nicht dargestellten Vorsprungs
ein Klappen-Öffnungs-/Schließhebel gedreht,
dessen Drehstellung von einem Mikroschalter erfasst wird, sodass
der Öffnungs-/Schließzustand
der Zugangsklappe auf diese Weise erfasst werden kann.
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An
der Oberseite des oberen Gehäuses M1002
sind im hinteren Abschnitt eine Netztaste E0018, eine Wiederaufnahmetaste
E0019 sowie eine Leuchtdiode E0020 angeordnet. Bei einer Betätigung der
Netztaste E0018 wird die Leuchtdiode E0020 eingeschaltet, wodurch
eine Bedienungsperson die Information erhält, dass ein Druckvorgang erfolgen kann.
Die Leuchtdiode E0020 hat im übrigen
verschiedene Anzeigefunktionen und informiert z.B. die Bedienungsperson
auch über
eine bei dem Drucker vorliegende Störung, indem die Art einer über die Leuchtdiode
E0020 erfolgenden Blinksignalabgabe oder die Lichtsignalfarbe verändert wird
oder indem ein Summer E0021 (7) betätigt wird.
Wenn die Störung
behoben ist, wird der Druckvorgang durch Betätigung der Wiederaufnahmetaste
E0019 wieder aufgenommen.
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2. Druckmechanismus
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Nachstehend
wird auf einen bei diesem Ausführungsbeispiel
vorgesehenen und im Gerätekörper M1000
angeordneten Druckmechanismus näher
eingegangen.
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Der
Druckmechanismus umfasst bei diesem Ausführungsbeispiel eine automatische
Blatteinzugseinheit M3022 zum automatischen Einzug eines Druckblatts
in den Druckerkörper,
eine Blatttransporteinheit M3029 zum Transport der von der automatischen
Blatteinzugseinheit einzeln eingezogenen Druckblätter in eine gewünschte Druckstellung
und Führung
der bedruckten Blätter
von der Druckstellung zu einer Ausgabeeinheit M3030, eine Druckeinheit
zur Durchführung
des gewünschten
Druckens auf dem in die Druckstellung geführten Druckblatt sowie eine
Ausstoßleistungs-Regeneriereinheit
M5000 zur Regenerierung der Tintenausstoßleistung der Druckeinheit.
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Die
Druckeinheit selbst umfasst einen beweglich auf einer Wagenachse
M4021 angeordneten Druckwagen M4001 sowie die Druckkopfpatrone H1000,
die an diesem Druckwagen M4001 entnehmbar angeordnet ist.
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2.1 Druckkopfpatrone
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Nachstehend
wird unter Bezugnahme auf die 3 bis 5 näher auf
die bei der Druckeinheit verwendete Druckkopfpatrone eingegangen.
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Wie
in 3 dargestellt ist, umfasst die Druckkopfpatrone
H1000 bei diesem Ausführungsbeispiel
den Tinte enthaltenden Tintenbehälter H1900
sowie einen Druckkopf H1001 zum Ausstoßen der von dem Tintenbehälter H1900
zugeführten Tinte über Düsen in Abhängigkeit
von einer Druckinformation. Der Druckkopf H1001 stellt hierbei einen sogenannten
Patronentyp dar, der an dem nachstehend noch näher beschriebenen Druckwagen
M4001 entnehmbar angeordnet ist.
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Zur
Erzielung eines Farbdrucks mit einer einer Fotografie entsprechenden
hochwertigen Bildqualität
besteht der Tintenbehälter
bei dieser Druckkopfpatrone H1000 aus separaten Tintenbehältern H1900
für z.B.
die Farben Schwarz, helles Cyan, helles Magenta, Cyan, Magenta und
Gelb. Wie in 4 dargestellt ist, können diese
Tintenbehälter
unabhängig
voneinander an dem Druckkopf H1001 entnehmbar angebracht werden.
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Wie
ferner in 5 in Form einer perspektivischen
Ansicht dargestellt ist, umfasst der Druckkopf H1001 ein Druckelementsubstrat
H1100, eine erste Platte H1200, eine elektrische Leiterplatte bzw. Platine
H1300, eine zweite Platte H1400, eine Tintenbehälterhalterung H1500, ein Durchflusskanal-Bildungselement
H1600, ein Filter H1700 sowie ein Dichtungsgummielement H1800.
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Auf
dem Silicium-Druckelementsubstrat H1100 sind in einem seiner Oberflächenbereiche
mit Hilfe einer Beschichtungstechnik eine Vielzahl von Druckelementen
zur Erzeugung von Energie sowie eine Vielzahl von z.B. aus Aluminium
bestehenden elektrischen Leitungen zur Zuführung von elektrischem Strom
zu den einzelnen Druckelementen ausgebildet. Außerdem sind eine Vielzahl von
Tintenkanälen
und eine Vielzahl von Düsen
H1100T entsprechend den Druckelementen mit Hilfe eines fotolithografischen
Verfahrens ausgebildet. An der Rückseite des
Druckelementsubstrats H1100 sind Tintenzuführungsöffnungen zur Zuführung von
Tinte zu diesen Tintenkanälen
ausgebildet. Das Druckelementsubstrat H1100 ist fest mit der ersten
Platte H1200 verbunden, in der Tintenzuführungsöffnungen H1201 zur Zuführung von
Tinte zu dem Druckelementsubstrat H1100 ausgebildet sind. Die erste
Platte H1200 ist wiederum fest mit der eine Öffnung aufweisenden zweiten
Platte H1400 verbunden, an der die elektrische Leiterplatte H1300
derart angebracht ist, dass eine elektrische Verbindung zwischen
der Leiterplatte H1300 und dem Druckelementsubstrat H1100 besteht. Über die
elektrische Leiterplatte H1300 werden dem Druckelementsubstrat H1100
elektrische Signale zum Ausstoßen
von Tinte zugeführt.
Zu diesem Zweck umfasst die elektrische Leiterplatte H1300 dem Druckelementsubstrat
H1100 zugeordnete elektrische Leitungen sowie an den Enden dieser
Leitungen ausgebildete externe Signaleingabeanschlüsse H1301, über die
vom Druckerkörper
zugeführte
elektrische Signale aufgenommen werden. Diese externen Signaleingabeanschlüsse H1301
sind an der Rückseite
der nachstehend noch näher
beschriebenen Tintenbehälterhalterung
H1500 angeordnet und befestigt.
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Das
Durchflusskanal-Bildungselement H1600 ist an der den Tintenbehälter H1900
aufnehmenden Tintenbehälterhalterung
H1500 z.B. durch Ultraschallverschweißung fest angebracht, wodurch ein
Tintenkanal H1501 von dem Tintenbehälter H1900 zu der ersten Platte
H1200 gebildet wird. Das Filter H1700 ist an dem mit dem Tintenbehälter H1900
in Eingriff tretenden Ende des Tintenkanals H1501 vorgesehen, um
das Eindringen von Staub aus dem Außenbereich zu verhindern. Das
Dichtungsgummielement H1800 ist hierbei in einem Bereich angeordnet,
in dem das Filter H1700 mit dem Tintenbehälter H1900 in Eingriff tritt,
um ein Austreten bzw. Verdunsten der Tinte in diesem Eingriffsbereich
zu verhindern.
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Wie
vorstehend beschrieben, sind somit eine Tintenbehälter-Halterungseinheit,
die die Tintenbehälterhalterung
H1500, das Durchflusskanal-Bildungselement
H1600, das Filter H1700 und das Dichtungsgummielement H1800 umfasst,
und eine Druckelementeinheit, die das Druckelementsubstrat H1100,
die erste Platte H1200, die elektrische Leiterplatte H1300 und die
zweite Platte H1400 umfasst, zur Bildung des Druckkopfes H1001 durch
Klebstoff miteinander verbunden.
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2.2 Druckwagen
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Nachstehend
wird unter Bezugnahme auf 2 näher auf
den Druckwagen M4001 eingegangen, der die Druckkopfpatrone H1000
trägt.
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Wie
in 2 dargestellt ist, umfasst der Druckwagen M4001
eine Wagenabdeckung M4002, über
die der Druckkopf H1001 in eine vorgegebene Anbringungsposition
an dem Druckwagen M4001 geführt
wird, sowie einen Druckkopf-Einstellhebel M4007,
der mit der Tintenbehälterhalterung
H1500 des Druckkopf H1001 in Eingriff steht und den Druckkopf H1001
in eine vorgegebene Anbringungsposition (Steckplatz) drückt.
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Der
Druckkopf-Einstellhebel M4007 ist hierbei im oberen Bereich des
Druckwagens M4001 angeordnet und um eine Druckkopf-Einstellhebelwelle drehbar.
Außerdem
ist in einem Eingriffsbereich, in dem der Druckwagen M4001 mit dem
Druckkopf H1001 in Eingriff tritt, eine (nicht dargestellte) federvorgespannte
Druckkopf-Einstellplatte angeordnet. Durch die ausgeübte Federkraft
drückt
somit der Druckkopf-Einstellhebel M4007 gegen den Druckkopf H1001
und hält
ihn an dem Druckwagen M4001.
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In
einem weiteren Eingriffsbereich des Druckwagens M4001 mit dem Druckkopf
H1001 ist ein flexibles gedrucktes Kontaktkabel E0011 angeordnet
(gemäß 7 nachstehend
vereinfacht auch als Kontakt-FPC bezeichnet), dessen Kontaktbereich elektrisch
mit einem an dem Druckkopf H1001 ausgebildeten Kontaktbereich H1301
(externen Signaleingabeanschlüssen)
zur Übertragung
verschiedener Informationen zum Drucken sowie zur Zuführung von
elektrischem Strom zu dem Druckkopf H1001 in Verbindung steht.
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Zwischen
dem Kontaktbereich des Kontaktkabels E0011 und dem Druckwagen M4001
befindet sich ein z.B. aus Gummi bestehendes, nicht dargestelltes,
elastisches Element, wobei durch die von diesem elastischen Element
ausgeübte
Federkraft in Verbindung mit der Andruckkraft der Druckkopf-Einstellhebelfeder
ein zuverlässiger
Kontakt zwischen den Kontaktbereichen des Kontaktkabels E0011 und des
Druckwagens M4001 gewährleistet
wird. Außerdem
ist das Kontaktkabel E0011 mit einem an der Rückseite des Druckwagens M4001
angebrachten Druckwagensubstrat E0013 verbunden (siehe 7).
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3. Scanner
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Der
Drucker gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
lässt sich
auch als Lesegerät
verwenden, indem an dem Druckwagen M4001 anstelle der Druckkopfpatrone
H1000 ein Scanner eingesetzt wird.
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Der
Scanner bewegt sich zusammen mit dem Druckwagen M4001 in der Hauptabtastrichtung, wobei
während
der Bewegung des Scanners in der Hauptabtastrichtung das Bild einer
anstelle des Druckmaterials zugeführten Vorlage ausgelesen wird.
Das Auslesen einer Seite eines Vorlagenbildes erfolgt hierbei durch
abwechselnde Durchführung des
in der Hauptabtastrichtung durchgeführten Lesevorgangs und des
in der Nebenabtastrichtung durchgeführten Vorlagen-Transportvorgangs.
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Die 6A und 6B zeigen
den Scanner M6000 in umgekehrter Darstellung, um dessen äußeren Aufbau
besser zu veranschaulichen.
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Wie
in den Figuren dargestellt ist, ist eine Scannerhalterung M6001
kastenartig ausgestaltet und umfasst ein optisches System und die
für den
Lesevorgang erforderliche Verarbeitungsschaltung. Ein Leseobjektiv
M6006 ist in einem Bereich angeordnet, der nach der Anbringung des
Scanners M6000 an dem Druckwagen M4001 der Vorlagenoberfläche gegenüber liegt.
Mit Hilfe des Leseobjektivs M6006 wird das von der Vorlagenoberfläche reflektierte
Licht zum Auslesen des Vorlagenbildes auf eine im Scanner angeordnete
Leseeinheit gerichtet. Eine Beleuchtungslinse M6005 umfasst eine
im Scanner angeordnete, nicht dargestellte Lichtquelle. Das von
dieser Lichtquelle abgegebene Licht wird über die Beleuchtungslinse M6005
auf die Vorlage gerichtet.
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Ein
an der Scannerhalterung M6001 befestigtes Scannergehäuse M6003
bildet eine Lichtabschirmung für
den Innenraum der Scannerhalterung M6001. An den Seiten angeordnete
lamellenartige Griffelemente erleichtern hierbei die Anbringung
des Scanners an dem Druckwagen M4001 sowie dessen Entnahme. Die äußere Formgebung
der Scannerhalterung M6001 entspricht im wesentlichen der Formgebung
des Druckkopfes H1001, sodass der Scanner in ähnlicher Weise wie der Druckkopf
H1001 an dem Druckwagen M4001 angebracht und wieder entnommen werden
kann.
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Weiterhin
umfasst die Scannerhalterung M6001 ein Substrat mit einer Leseschaltung
sowie eine mit diesem Substrat verbundene Scanner-Kontaktleiterplatte
M6004, die an der Außenseite
angeordnet ist. Bei der Anbringung des Scanners M6000 an dem Druckwagen
M4001 gelangt diese Scanner-Kontaktleiterplatte M6004 in Kontakt
mit dem flexiblen Kontaktkabel E0011 des Druckwagens M4001, wodurch
das Substrat über
den Druckwagen M4001 mit einem Steuersystem auf der Seite des Druckgerätes elektrisch
verbunden wird.
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4. Ausführungsbeispiel
einer elektrischen Schaltungsanordnung des Druckers
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Nachstehend
wird der Aufbau einer elektrischen Schaltungsanordnung bei diesem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung näher
beschrieben.
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7 zeigt
eine schematische Darstellung des Gesamtaufbaus der elektrischen
Schaltungsanordnung dieses Ausführungsbeispiels.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
umfasst die elektrische Schaltungsanordnung im wesentlichen das
Druckwagensubstrat (CRPCB) E0013, eine Hauptleiterplatte bzw. Hauptplatine
E0014 sowie eine Stromversorgungseinheit E0015.
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Die
Stromversorgungseinheit E0015 ist hierbei mit der Hauptplatine E0014
zur Durchführung
verschiedener Stromversorgungsvorgänge verbunden.
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Das
Druckwagensubstrat E0013 stellt eine an dem Druckwagen M4001 (2)
angebrachte gedruckte Leiterplatteneinheit dar, die als Schnittstelle für den Signalaustausch
mit dem Druckkopf über
das flexible Kontaktkabel E0011 dient. Außerdem werden von dem Druckwagensubstrat
E0013 auf der Basis eines von einem Stellungssensor E0004 in Abhängigkeit
von der Bewegung des Druckwagens M4001 abgegebenen Impulssignals Änderungen
der Positionsbeziehung zwischen einer Stellungsskala E0005 und dem
Stellungssensor E0004 erfasst und der Hauptplatine E0014 über ein
flexibles Flachkabel (CRFFC) E0012 ein entsprechendes Ausgangssignal
zugeführt.
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Die
Hauptplatine E0014 stellt eine gedruckte Leiterplatteneinheit dar,
die bei diesem Ausführungsbeispiel
den Betrieb verschiedener Teile des Tintenstrahl-Druckgerätes steuert
und E-A-Schnittstellen für
einen Papier-Endsensor (PE-Sensor) E0007, einen Sensor E0009 für den automatischen
Papiertransport (ASF-Sensor)
und einen Klappensensor E0022, eine parallele Schnittstelle E0016,
eine serielle Schnittstelle E0017, die Wiederaufnahmetaste E0019,
die Leuchtdiode E0020, die Netztaste E0018 und den Summer E0021
umfasst. Außerdem
ist die Hauptplatine E0014 zur Steuerung mit einem Wagenmotor (CR-Motor)
E0001, der die Antriebsquelle zur Bewegung des Druckwagens M4001
in der Hauptabtastrichtung darstellt, einem Motor (LF-Motor) E0002,
der die Antriebsquelle zum Transport des Druckmaterials darstellt,
sowie einem Motor (PG-Motor) E0003 verbunden, der die Funktionen
der Regenerierung der Ausstoßleistung
des Druckkopfes und der Zuführung
des Druckmaterials ausführt.
Ferner umfasst die Hauptplatine E0014 Verbindungsschnittstellen
mit einem Tintenverbrauchssensor E0006, einem Abstandssensor E0008,
einem PG-Sensor E0010, dem flexiblen Flachkabel E0012 sowie der Stromversorgungseinheit
E0015.
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8 veranschaulicht
die Beziehung zwischen den 8A und 8B,
die Blockschaltbilder des inneren Aufbaus der Hauptplatine E0014
darstellen.
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Die
Bezugszahl E1001 bezeichnet eine Zentraleinheit (CPU), die einen
mit einem Schwingkreis E1005 verbundenen Taktgenerator (CG) E1002
zur Erzeugung eines Systemtaktsignals in Abhängigkeit von einem von dem
Schwingkreis E1005 erhaltenen Ausgangssignal E1019 aufweist. Die
Zentraleinheit E1001 ist über
eine Steuersammelleitung E1014 mit einem anwenderspezifischen integrierten
Schaltkreis E1006, der nachstehend vereinfacht als ASIC-Schaltkreis
bezeichnet ist, sowie einem Festspeicher ROM E1004 verbunden. In
Abhängigkeit von
einem in dem Festspeicher ROM E1004 gespeicherten Programm steuert
die Zentraleinheit E1001 den ASIC-Schaltkreis E1006, überprüft den Status eines von der
Netztaste erhaltenen Eingangssignals E1017, eines von der Wiederaufnahmetaste
erhaltenen Eingangssignals E1016, eines Klappenstellungs-Erfassungssignals
E1042 sowie eines Druckkopf-Erfassungssignals (HSENS) E1013, betätigt den
Summer E0021 durch ein Summersignal (BUZ) E1018 und überprüft den Status
eines von einem eingebauten A/D-Umsetzer E1003 erhaltenen Tintenverbrauchs-Erfassungssignals
(INKS) E1011 sowie eines von einem Thermistor erhaltenen Temperaturerfassungssignals
(TH) E1012. Außerdem
steuert die Zentraleinheit E1001 den Betrieb des Tintenstrahl- Druckgerätes durch
Ausführung
verschiedener logischer Operationen und Beurteilung von Betriebszuständen.
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Das
Druckkopf-Erfassungssignal E1013 stellt ein Druckkopf-Anbringungserfassungssignal dar,
das von der Druckkopfpatrone H1000 über das flexible Flachkabel
E0012, das Druckwagensubstrat E0013 und das flexible Kontaktkabel
E0011 erhalten wird. Das Tintenverbrauchs-Erfassungssignal E0011 stellt ein von
dem Tintenverbrauchssensor E0006 abgegebenes Analogsignal dar, während das
Temperaturerfassungssignal E1012 ein von dem auf dem Druckwagensubstrat
E0013 angeordneten (nicht dargestellten) Thermistor abgegebenes
Analogsignal darstellt.
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Mit
E1008 ist eine Wagenmotor-Ansteuerschaltung bezeichnet, die mit
einer Motor-Versorgungsspannung (VM) E1040 beaufschlagt wird und ein
Wagenmotor-Ansteuersignal
E1037 zur Betätigung
des Wagenmotors E0001 in Abhängigkeit
von einem von dem ASIC-Schaltkreis E1006 erhaltenen Wagenmotor-Steuersignal
E1036 erzeugt. Mit E1009 ist eine LF/PG-Motoransteuerschaltung bezeichnet, die
ebenfalls von der Motor-Versorgungsspannung E1040
beaufschlagt wird und ein LF-Motoransteuersignal
E1035 zur Betätigung
des LF-Motors in Abhängigkeit
von einem von dem ASIC-Schaltkreis E1006 erhaltenen Impuls-Motorsteuersignal (PM-Steuersignal)
E1033 sowie außerdem
ein PG-Motoransteuersignal E1034 zur Betätigung des PG-Motors erzeugt.
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Mit
E1010 ist eine Stromversorgungs-Steuerschaltung bezeichnet, die
die elektrische Stromversorgung von jeweiligen Sensoren mit Leuchtelementen
in Abhängigkeit
von einem von dem ASIC-Schaltkreis E1006 erhaltenen Stromversorgungs-Steuersignal
E1024 steuert. Die parallele Schnittstelle E0016 überträgt ein von
dem ASIC-Schaltkreis E1006 abgegebenes paralleles Schnittstellensignal
E1030 zu einem mit äußeren Schaltungsanordnungen
verbundenen parallelen Schnittstellenkabel E1031 und überträgt gleichermaßen über das
parallele Schnittstellenkabel E1031 zugeführte Signale zu dem ASIC-Schaltkreis
E1006. Die serielle Schnittstelle E0017 überträgt ihrerseits ein von dem ASIC-Schaltkreis
E1006 abgegebenes serielles Schnittstellensignal E1028 zu einem
mit externen Schaltungsanordnungen verbundenen seriellen Schnittstellenkabel E1029
und überträgt gleichermaßen von
dem seriellen Schnittstellenkabel E1029 zugeführte Signale zu dem ASIC-Schaltkreis
E1006.
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Die
Stromversorgungseinheit E0015 gibt ein Druckkopf-Stromversorgungssignal bzw. Druckkopf-Spannungssignal
(VH) E1039, ein Motor-Stromversorgungssignal bzw. Motor-Spannungssignal (VM)
E1040 und ein Logikspannungssignal (VDD) E1041 ab. Von dem ASIC-Schaltkreis
E1006 werden der Stromversorgungseinheit E0015 ein Druckkopf-Einschaltsignal (VHON)
E1022 und ein Motor-Einschaltsignal
(VMON) E1023 zur Steuerung des Einschaltens/Abschaltens des Druckkopf-Spannungssignals
E1039 und des Motor-Spannungssignals E1040 zugeführt. Das von der Stromversorgungseinheit
E0015 abgegebene Logikspannungssignal (VDD) E1041 wird jeweiligen
internen und externen Einheiten der Hauptplatine E0014 zugeführt und hierbei
einer Spannungsumsetzung unterzogen, falls dies erforderlich ist.
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Das
Druckkopf-Spannungssignal E1039 wird von einer Schaltungsanordnung
der Hauptplatine E0014 geglättet
und sodann dem flexiblen Flachkabel E0011 zur Betätigung der
Druckkopfpatrone H1000 zugeführt.
Mit E1007 ist eine Rückstellschaltung
bezeichnet, die einen Abfall des Logikspannungssignals E1041 erfasst
und der Zentraleinheit (CPU) E1001 und dem ASIC-Schaltkreis E1006
ein Rückstellsignal
(RESET) E1015 zu deren Initialisierung zuführt.
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Bei
dem ASIC-Schaltkreis E1006 handelt es sich um einen integrierten
Einchip-Halbleiterschaltkreis, der von der Zentraleinheit E1001 über die
Steuersammelleitung E1014 zur Abgabe des Wagenmotor-Steuersignals
E1036, des PM-Steuersignals E1033,
des Stromversorgungs-Steuersignals E1024, des Druckkopf-Einschaltsignals
E1022 und des Motor-Einschaltsignals E1023 gesteuert wird und mit der
parallelen Schnittstelle E0016 und der seriellen Schnittstelle E0017
Signale austauscht. Ferner ermittelt der ASIC-Schaltkreis E1006
den Status eines von dem PE-Sensor
E0007 abgegebenen PE-Erfassungssignals (PES) E1025, eines von dem
ASF-Sensor E0009 abgegebenen ASF-Erfassungssignals (ASFS)
E1026, eines von dem Abstandssensor (GRP-Sensor) E0008 abgegebenen
Abstands-Erfassungssignals
(GAPS) E1027, durch das ein Abstand bzw. Spalt zwischen dem Druckkopf
und dem Druckmaterial erfasst und angegeben wird, sowie eines von
dem PG-Sensor E0010
abgegebenen PG-Erfassungssignals (PGS) E1032 und führt diese
Statusdaten über
die Steuersammelleitung E1014 der Zentraleinheit E1001 zu. Auf der
Basis der erhaltenen Daten steuert die Zentraleinheit E1001 dann
das LED-Ansteuersignal E1038 zum Einschalten und Abschalten der
Leuchtdiode E0020.
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Außerdem erfasst
der ASIC-Schaltkreis E1006 den Status eines Stellungssignals (ENC) E1020,
erzeugt ein Steuersignal, steht mit der Druckkopfpatrone H1000 in
Verbindung und steuert den Druckvorgang mit Hilfe eines Druckkopf-Steuersignals
E1021. Das Stellungssignal (ENC) E1020 wird hierbei von dem über das
flexible Flachkabel E0012 zugeführten
Ausgangssignal des Wagenstellungssensors E0004 gebildet, während das
Druckkopf-Steuersignal E1021 der Druckkopfpatrone H1000 über das
flexible Flachkabel E0012, das Druckwagensubstrat E0013 und das
flexible Kontaktkabel E0011 zugeführt wird.
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9 veranschaulicht
die Beziehung zwischen den 9A und 9B,
die Blockschaltbilder eines Ausführungsbeispiels
für den
inneren Aufbau des ASIC-Schaltkreises
E1006 darstellen.
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In
diesen Figuren ist zwischen den jeweiligen Blöcken nur die Datenübermittlung
wie die Übermittlung
von Druckdaten und Motorsteuerdaten zur Steuerung des Druckkopfes
und der jeweiligen mechanischen Teile dargestellt, während Steuersignale
und Taktsignale, die sich auf die Schreib- und Lesevorgänge bei
den eingebauten Registern eines jeden Blocks beziehen, sowie eine
DMA-Steuerung betreffende Steuersignale zur Vereinfachung der Zeichnung
nicht dargestellt sind.
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In
den Figuren bezeichnet die Bezugszahl E2002 einen PLL-Steuerschaltkreis,
der auf der Basis eines Taktsignals (CLK) E2031 und eines PLL-Steuersignals
(PLLON) E2033, die von der Zentraleinheit E1001 abgegeben werden,
ein den meisten Teilen des ASIC-Schaltkreises
E1006 zugeführtes
(nicht dargestelltes) Taktsignal erzeugt.
-
Mit
E2001 ist eine CPU-Schnittstelle (CPU I/F) bezeichnet, die die Lese-
und Schreibvorgänge für die Register
eines jeden Blocks steuert, einigen Blöcken (ein nicht dargestelltes)
Taktsignal zuführt und
ein (ebenfalls nicht dargestelltes) Unterbrechungssignal in Abhängigkeit
von dem Rückstellsignal
E1015, einem Programmausrüstungs-Rückstellsignal
(PDWN) E2032 und dem Taktsignal (CLK) E2031, die von der Zentraleinheit
E1001 abgegeben werden, sowie in Abhängigkeit von über die
Steuersammelleitung E1014 zugeführten
Steuersignalen aufnimmt. Die CPU-Schnittstelle E2001 führt hierbei der
Zentraleinheit E1001 ein Unterbrechungssignal (ENT) E2034 zu, wodurch
die Zentraleinheit E1001 über
das Auftreten einer Unterbrechung bei dem ASIC-Schaltkreis E1006
informiert wird.
-
Mit
E2005 ist ein DRAM-Speicher bezeichnet, der verschiedene Bereiche
zur Speicherung von Druckdaten wie einen Aufnahmepuffer E2010, einen Arbeitspuffer
E2011, einen Druckpuffer E2014 und einen Entwicklungsdatenpuffer
E2016 aufweist. Außerdem
umfasst der DRAM-Speicher E2005 einen Motor-Steuerpuffer E2023 für die Motorsteuerung
sowie im Scannerbetrieb anstelle der vorstehend beschriebenen Druckdatenpuffer
zu verwendende Puffer in Form eines Scanner-Eingabepuffers E2024,
eines Scanner-Datenpuffers E2026 sowie eines Ausgabepuffers E2028.
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Ferner
wird der DRAM-Speicher E2005 auch von der Zentraleinheit E1001 als
Arbeitsspeicherbereich für
ihren eigenen Betrieb verwendet. Mit E2004 ist eine DRAM-Steuereinheit
E2004 bezeichnet, die Lese- und Schreibvorgänge bei dem DRAM-Speicher E2005
durch Vornahme einer Umschaltung zwischen einem über die Steuersammelleitung
erfolgenden DRAM-Zugriff von der Zentraleinheit E1001 und einem
von einer (nachstehend noch näher
beschriebenen) DMA-Steuereinheit E2003 erfolgenden DRAM-Zugriff
durchführt.
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Die
DMA-Steuereinheit E2003 akzeptiert von verschiedenen Blöcken (nicht
dargestellte) Anforderungssignale und führt der DRAM-Steuereinheit (nicht
dargestellte) Adressensignale und Steuersignale sowie im Falle eines
Schreibvorgangs Schreibdaten E2038, E2041, E2044, E2053, E2055,
E2057 usw. zu, wodurch DRAM-Zugriffe erfolgen. Im Falle eines Lesevorgangs überträgt die DMA-Steuereinheit
E2003 die ausgelesenen Daten E2040, E2043, E2045, E2051, E2054,
E2056, E2058, E2059 von der DRAM-Steuereinheit E2004 zu den Blöcken, von
denen Anforderungen erhalten worden sind.
-
Mit
E2006 ist eine IEEE 1289-Schnittstelle bezeichnet, die im Rahmen
eines wechselseitigen Informationsflusses mit (nicht dargestellten)
externen Host-Geräten über die
parallele Schnittstelle E0016 in Verbindung steht, wobei eine Steuerung über die Zentraleinheit
E1001 und die CPU-Schnittstelle E2001 erfolgt. Bei einem Druckvorgang überträgt die IEEE
1284-Schnittstelle E2006 die von der parallelen Schnittstelle E0016
erhaltenen Empfangsdaten (PIF-Empfangsdaten E2036) im Rahmen der DMA-Verarbeitung
zu einer Empfangssteuereinheit E2008. Bei einem Scanner-Lesevorgang führt die 1284-Schnittstelle
E2006 im Rahmen der DMA-Verarbeitung die in dem Ausgabepuffer E2028
des DRAM-Speichers E2005 gespeicherten Daten (1284-Übertragungsdaten (RDPIF) E2059)
der parallelen Schnittstelle E0016 zu.
-
Mit
E2007 ist eine USB-Schnittstelle bezeichnet, die ebenfalls im Rahmen
eines wechselseitigen Informationsflusses über die serielle Schnittstelle
E0017 mit nicht dargestellten externen Host-Geräten in Verbindung steht und über die CPU-Schnittstelle
E2001 von der Zentraleinheit E1001 gesteuert wird. Während eines
Druckvorgangs überträgt die USB-Schnittstelle E2007
im Rahmen der DMA-Verarbeitung empfangene Daten (USB-Empfangsdaten
E2037) von der seriellen Schnittstelle E0017 zu der Empfangssteuereinheit E2008,
während
bei einem Scanner-Lesevorgang über
die USB-Schnittstelle
E2007 im Rahmen der DMA-Verarbeitung Daten (USB-Übertragungsdaten (RDUSB) E2058),
die im Ausgabepuffer E2028 des DRAM-Speichers E2005 gespeichert
sind, der seriellen Schnittstelle E0017 zugeführt werden. Die Empfangssteuereinheit
E2008 schreibt hierbei die Empfangsdaten (WDIF E2038) von der jeweils
ausgewählten
1284-Schnittstelle E2006 oder USB-Schnittstelle E2007 in eine von einer
Empfangspuffer-Steuereinheit
E2039 angegebene Empfangspuffer-Schreibadresse
ein.
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Mit
E2009 ist ein Komprimierungs-/Expansions-DMA-Steuerschaltkreis bezeichnet, der von
der Zentraleinheit E1001 über
die CPU-Schnittstelle E2001 zum Auslesen von in einem Empfangspuffer E2010
gespeicherten und empfangenen Daten (Rasterdaten) aus einer von
der Empfangspuffer-Steuereinheit E2039 angegebenen Empfangspuffer-Leseadresse,
Komprimierung oder Dekomprimierung der Daten (RDWK) E2040 in Abhängigkeit
von einem vorgegebenen Modus und Einschreiben der Daten als Druckcodefolge
(WDWK) E2041 in den Arbeitspufferbereich gesteuert wird.
-
Mit
E2013 ist ein Druckpufferübertragungs-DMA-Steuerschaltkreis
bezeichnet, der von der Zentraleinheit E1001 über die CPU-Schnittstelle E2001
zum Auslesen von Druckcodes (RDWP) E2043 aus dem Arbeitspuffer E2011
und Zuordnung der Druckcodes zu Adressen des Druckpuffers E2014,
die sich für
die Reihenfolge der Datenübertragung
zu der Druckkopfpatrone H1000 eignen, vor der Übertragung der Codes (WDWP
E2044) gesteuert wird. Die Bezugszahl E2012 bezeichnet einen Arbeitsbereichs-DMA-Steuerschaltkreis,
der von der Zentraleinheit E1001 über die CPU-Schnittstelle E2001
zum wiederholten Einschreiben von bezeichneten Arbeitsdateidaten
(WDWF) E2042 in einen Bereich des Arbeitspufferspeichers, bei dem
durch den Druckpufferübertragungs-DMA-Steuerschaltkreis E2013
eine vollständige
Datenübertragung
stattgefunden hat, gesteuert wird.
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Mit
E2015 ist ein Druckdatenentwicklungs-DMA-Steuerschaltkreis bezeichnet, der ebenfalls
von der Zentraleinheit E1001 über
die CPU-Schnittstelle E2001 gesteuert wird. Bei einer von einer
Druckkopf-Steuereinheit
E2018 erfolgenden Ansteuerung durch ein Datenentwicklungs-Steuersignal
E2050 liest der Druckdatenentwicklungs-DMA-Steuerschaltkreis E2015
den zugeordneten und in den Druckpuffer eingeschriebenen Druckcode
und die in den Entwicklungsdatenpuffer E2016 eingeschriebenen Entwicklungsdaten
aus und schreibt entwickelte Druckdaten (RDHDG) E2045 in einen Spaltenpuffer
E2017 als Spaltenpuffer-Schreibdaten (WDHDG) E2047 ein. Dieser Spaltenpuffer
E2017 stellt einen SRAM-Speicher zur zeitweiligen Speicherung von
der Druckkopfpatrone H1000 zuzuführenden Übertragungsdaten
(entwickelten Druckdaten) dar, der gemeinsam von dem Druckdatenentwicklungs-DMA-Steuerschaltkreis und
der Druckkopf-Steuereinheit über
ein (nicht dargestelltes) Flusskontrollsignal eingesetzt und betrieben
wird.
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Mit
E2018 ist eine Druckkopf-Steuereinheit bezeichnet, die von der Zentraleinheit
E1001 über
die CPU-Schnittstelle
E2001 gesteuert wird und mit der Druckkopfpatrone H1000 oder dem
Scanner über das
Druckkopf-Steuersignal in Verbindung steht. Außerdem führt die Druckkopf-Steuereinheit
E2018 auf der Basis eines von einer Stellungssignal-Verarbeitungseinheit
E2019 abgegebenen Druckkopf-Betätigungssteuersignals
E2049 dem Druckdatenentwicklungs-DMA-Steuerschaltkreis das Datenentwicklungs-Steuersignal
E2050 zu.
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Wenn
die Druckkopf-Steuereinheit E2018 während eines Druckvorgangs das
Druckkopf-Betätigungssteuersignal
E2049 erhält,
liest sie aus dem Spaltenpuffer die entwickelten Druckdaten (RDHD) E2048
aus und führt
diese Daten der Druckkopfpatrone H1000 in Form des Druckkopf-Steuersignals E1021
zu.
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In
einem Scanner-Lesemodus überträgt die Druckkopf-Steuereinheit E2018
die als Druckkopf-Steuersignal E1021 erhaltenen Eingangsdaten (WDHD)
E2053 mit Hilfe einer DMA-Übertragung
in den Scanner-Eingangspuffer E2024 des DRAM-Speichers E2005. Mit
E2025 ist ein Scannerdatenverarbeitungs-DMA-Steuerschaltkreis bezeichnet,
der von der Zentraleinheit E1001 über die CPU-Schnittstelle E2001
zum Einlesen von in dem Scanner-Eingangspuffer
E2024 gespeicherten Eingangspuffer-Lesedaten (RDAV) E2054 gesteuert wird
und gemittelte Daten (WDAV) E2055 in einen Scanner-Datenpuffer E2056
des DRAM-Speichers E2005 einschreibt.
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Mit
E2027 ist ein Scannerdatenkomprimierungs-DMA-Steuerschaltkreis bezeichnet, der von der
Zentraleinheit E1001 über
die CPU-Schnittstelle E2001 zum Auslesen verarbeiteter Daten (RDYC) E2056
aus dem Scanner-Datenpuffer
E2026, Durchführung
einer Datenkomprimierung und Einschreiben der komprimierten Daten
(WDYC) E2057 in den Ausgabepuffer E2028 zur Übertragung gesteuert wird.
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Mit
E2019 ist eine Stellungssignal-Verarbeitungseinheit bezeichnet,
die beim Empfang eines Stellungssignals (ENC) das Druckkopf-Betätigungssteuersignal
E2049 in Abhängigkeit
von einer von der Zentraleinheit E1001 festgelegten Betriebsart
abgibt. Außerdem
speichert die Stellungssignal-Verarbeitungseinheit E2019 auch in
einem Register Informationen bezüglich
der mit Hilfe des Stellungssignals E1020 erhaltenen Position und
Geschwindigkeit des Druckwagens M4001 und führt diese Informationen der
Zentraleinheit E1001 zu. Auf der Basis dieser Informationen legt
dann die Zentraleinheit E1001 verschiedene Parameter für den Wagenmotor
E0001 fest. Mit E2020 ist eine Wagenmotor-Steuereinheit bezeichnet,
die von der Zentraleinheit E1001 über die CPU-Schnittstelle E2001 zur Abgabe des Wagenmotor-Steuersignals E1036
gesteuert wird.
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Mit
E2022 ist eine Sensorsignal-Verarbeitungseinheit bezeichnet, die
die von dem PG-Sensor E0010, dem PE-Sensor E0007, dem ASF-Sensor E0009 und
dem Abstandssensor E0008 jeweils abgegebenen Messsignale E1032,
E1025, E1026 und E1027 erhält
und diese Sensorinformationen der Zentraleinheit E1001 in Abhängigkeit
von einer von der Zentraleinheit E1001 festgelegten Betriebsart
zuführt.
Außerdem
führt die
Sensorsignal-Verarbeitungseinheit E2022 auch einem DMA-Steuerschaltkreis
E2021 ein Sensormesssignal E2052 zur Steuerung des LF/PG-Motors
zu.
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Der
zur Steuerung des LF/PG-Motors vorgesehene DMA-Steuerschaltkreis E2021 wird von der Zentraleinheit
E1001 über
die CPU-Schnittstelle E2001 zum Auslesen einer Motor-Steuerimpulstabelle
(RDPM) E2051 aus einem Motorsteuerpuffer E2023 des DRAM-Speichers
E2005 und Abgabe des Motor-Steuerimpulssignals E1033 gesteuert.
In Abhängigkeit
von der jeweiligen Betriebsart gibt der Steuerschaltkreis dann das
Motor-Impulssteuersignal E1033 bei Erhalt des Sensormesssignals
als Triggersignal ab.
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Mit
E2030 ist eine Leuchtdioden-Steuereinheit bezeichnet, die von der
Zentraleinheit E1001 über
die CPU-Schnittstelle E2001 zur Abgabe eines Leuchtdioden-Ansteuersignals E1038
gesteuert wird. Außerdem
ist mit E2029 eine Schnittstellen-Steuereinheit bezeichnet, die
von der Zentraleinheit E1001 über
die CPU-Schnittstelle E2001 zur Abgabe des Druckkopf-Einschaltsignals
E1022, des Motor-Einschaltsignals E1023 und des Stromversorgungssteuersignals
E1024 gesteuert wird.
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5. Betrieb
des Druckers
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Nachstehend
wird der Betrieb des Tintenstrahl-Druckgerätes gemäß dem in der vorstehend beschriebenen
Weise aufgebauten Ausführungsbeispiel
der Erfindung unter Bezugnahme auf das Ablaufdiagramm gemäß 10 näher beschrieben.
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Wenn
der Druckerkörper
M1000 mit einem Wechselspannungs-Netzanschluss
verbunden wird, wird in einem Schritt S1 zunächst eine erste Initialisierung
durchgeführt,
bei der das System der elektrischen Schaltungsanordnungen und hierbei
der Festspeicher ROM und der Arbeitsspeicher RAM der Druckvorrichtung überprüft und festgestellt
wird, ob ein elektrischer Betrieb des Druckgerätes erfolgen kann.
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In
einem Schritt S2 wird sodann ermittelt, ob die Netztaste E0018 am
oberen Gehäuse
M1002 des Gerätekörpers M1000
betätigt
worden ist. Wenn dies der Fall ist, geht der Ablauf auf einen Schritt
S3 zur Durchführung
einer zweiten Initialisierung über.
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Bei
dieser zweiten Initialisierung werden verschiedene Antriebsmechanismen
sowie der Druckkopf des Druckgerätes überprüft, d.h.,
durch eine Initialisierung der verschiedenen Motoren und Einlesen von
Druckkopfinformationen wird festgestellt, ob das Druckgerät betriebsbereit
ist.
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In
einem Schritt S4 wird sodann das Vorliegen eines Ereignisses bzw.
eine Aufforderung abgewartet, d.h., in diesem Schritt wird überwacht,
ob von der externen Schnittstelle ein Anforderungsereignis übermittelt
wird, ein Bedienfeldereignis auf Grund einer von einer Bedienungsperson
vorgenommenen Eingabe vorliegt oder ein internes Steuerereignis
vorhanden ist. Wenn eines dieser Ereignisse vorliegt, wird eine
entsprechende Verarbeitung ausgeführt.
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Wenn
z.B. im Schritt S4 von der externen Schnittstelle eine Aufforderung
in Form eines Druckbefehls erhalten wird, geht der Ablauf auf einen Schritt
S5 über.
Wenn im Schritt S4 dagegen eine von einer Bedienungsperson vorgenommene
Netztastenbetätigung
festgestellt, geht der Ablauf auf einen Schritt S10 über. Wenn
im Schritt S4 ein anderes Ereignis bzw. eine andere Aufforderung
vorliegt, geht der Ablauf auf einen Schritt S11 über.
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Im
Schritt S5 werden der von der externen Schnittstelle erhaltene Druckbefehl
analysiert, die festgelegte Papierart, das Papierformat, die Druckqualität, die Art
des Papiertransports und dergleichen überprüft und dem Ermittlungsergebnis
entsprechende Daten in den DRAM-Speicher
E2005 des Druckgerätes
eingespeichert, bevor auf einen Schritt S6 übergegangen wird.
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Im
Schritt S6 wird ein Papiertransport gemäß dem im Schritt S5 festgelegten
Papiertransportverfahren eingeleitet, bis sich das Papier in der
Druckbeginnposition befindet, woraufhin der Ablauf auf einen Schritt
S7 übergeht.
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Im
Schritt S7 erfolgt ein Druckvorgang, bei dem die über die
externe Schnittstelle zugeführten Druckdaten
im Druckpuffer zwischengespeichert werden. Sodann wird der Wagenmotor
E0001 zur Bewegung des Druckwagens M4001 in der Hauptabtastrichtung
betätigt,
wobei die in dem Druckpuffer E2014 gespeicherten Druckdaten dem
Druckkopf H1001 zum Ausdrucken einer Zeile zugeführt werden. Nach dem Ausdrucken
einer Zeile der Druckdaten wird der LF-Motor E0002 zur Drehung einer Zeilentransportwalze
M3001 zum Transport des Papiers in der Nebenabtastrichtung betätigt. Dieser
Vorgang wird sodann wiederholt, bis eine Seite der von der externen
Schnittstelle erhaltenen Druckdaten vollständig ausgedruckt ist, woraufhin
der Ablauf auf einen Schritt S8 übergeht.
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Im
Schritt S8 wird der LF-Motor E0002 zum Antrieb einer Papierausgabewalze
M2003 betätigt, wobei
der Papiertransport fortgesetzt wird, bis festgestellt worden ist,
dass das Papier vollständig
aus dem Druckgerät
heraus transportiert worden ist und sich nunmehr in dem Papierausgabefach
M1004 befindet.
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In
einem Schritt S9 wird sodann ermittelt, ob das Ausdrucken sämtlicher
auszudruckender Seiten abgeschlossen ist. Wenn noch auszudruckende
Seiten vorhanden sind, kehrt der Ablauf zum Schritt S5 zur Wiederholung
der Schritte S5 bis S9 zurück. Wenn
dagegen das Ausdrucken sämtlicher
Seiten abgeschlossen ist, wird der Druckvorgang beendet, woraufhin
der Ablauf zum Schritt S4 zurückkehrt
und das Vorliegen des nächsten
Ereignisses bzw. der nächsten
Aufforderung abgewartet wird.
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In
einem Schritt S10 wird eine Druckbeendigungsverarbeitung zur Unterbrechung
bzw. Beendigung des Betriebs des Druckgerätes durchgeführt, d.h.,
zur Abschaltung verschiedener Motoren und des Druckkopfes wird das
Druckgerät
in einen Betriebszustand überführt, bei
dem die Stromzufuhr abgeschaltet werden kann. Nach Abschaltung der Stromzufuhr
kehrt der Ablauf dann zum Schritt S4 zurück, um das Vorliegen des nächsten Ereignisses bzw.
der nächsten
Aufforderung abzuwarten.
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In
einem Schritt S11 erfolgt eine Verarbeitung anderer Ereignisse bzw.
Aufforderungen, bei der z.B. eine einem über diverse Tasten des Bedienfeldes
oder die externe Schnittstelle erhaltenen Ausstoßleistungs-Regenerierungsbefehl entsprechende Verarbeitung
oder die Verarbeitung einer internen Ausstoßleistungs-Regenerierungsaufforderung erfolgt.
Nach Beendigung dieser Regenerierungsverarbeitung kehrt der Ablauf
dann zum Schritt S4 zurück, wobei
das Vorliegen des nächsten
Ereignisses bzw. der nächsten
Aufforderung abgewartet wird.
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6. Konfiguration
des Druckkopfes
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Nachstehend
werden der Aufbau und die Düsenanordnung
bei dem bei diesem Ausführungsbeispiel
verwendeten Druckkopf H1001 näher
beschrieben.
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11 zeigt
eine schematische Vorderansicht des bei diesem Ausführungsbeispiel
zur Realisierung eines hochauflösenden
Druckens verwendeten Druckkopfs. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind zwei parallele
Spalten mit jeweils 128 Düsen
in der Hauptabtastrichtung (der Wagenabtastrichtung) beabstandet
zueinander angeordnet, wobei sie in der Nebenabtastrichtung (der
Papiertransportrichtung) um ungefähr 21 μm zueinander versetzt bzw. verschoben
sind und die Anordnung der 128 Düsen
in jeder Spalte mit einem Rastermaß von 600 DPI (einem Rastermaß von ungefähr 42 μm) erfolgt
ist. Diese beiden Düsenspalten
sind für
jede Farbe vorgesehen, sodass eine Gesamtzahl von 256 Düsen zur
Erzielung einer Auflösung
von 1200 DPI für
jede Farbe vorhanden ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel umfasst der
Druckkopf 12 solcher Düsenspalten,
die in integrierter Bauweise in der Hauptabtastrichtung Seite an
Seite zur Erzeugung von sechs Farben mit einer Auflösung von
1200 DPI angeordnet sind. Bei der Herstellung werden die Spalten
von zwei benachbarten Farben gleichzeitig in einem Chip hergestellt,
woraufhin dann drei solcher Chips Seite an Seite gebondet werden.
Für die
Düsenspalten
von zwei benachbarten Farben bei jedem Chip (für eine Gruppe aus Schwarz (Bk)
und hellem Cyan (LC), eine Gruppe aus hellem Magenta (LM) und Cyan
(C) und eine Gruppe aus Magenta (M) und Gelb (Y)) liegen somit ähnlichere
Ansteuerbedingungen als bei den anderen Farben vor. Bei diesem Aufbau
kann durch einfache Einstellung der Ausstoßzeiten von zwei benachbarten
Farben dann eine Druckauflösung
von 1200 DPI realisiert werden.
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7. Druckverfahren
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Nachstehend
wird ein Druckverfahren zur Lösung
der der Erfindung zu Grunde liegenden Aufgabe unter Verwendung des
den vorstehend beschriebenen Aufbau aufweisenden Druckgerätes und Druckkopfes
näher beschrieben,
das sich in Form eines Ablaufes gemäß 10 wiedergeben
lässt,
und zwar insbesondere durch den Druckvorgang gemäß Schritt S7.
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Bei
dem vorstehend genannten Stand der Technik gemäß der japanischen Patent-Offenlegungsschrift
5-31 922 (1993) ist der Umstand berücksichtigt worden, dass Farbunregelmäßigkeiten,
die durch Unterschiede zwischen den Druckabtastrichtungen entstehen,
von den Tintenausbreitungsverhältnissen
(Quellverhältnissen)
abhängen,
wobei angestrebt wurde, das Ausbreitungsverhältnis der auf das Papier aufgebrachten
Tinte bei jeder Abtastung möglichst
gleich zu halten. Bei dem zu diesem Zweck eingesetzten Verfahren
wurden m × n
Bildelemente zusammen ausgedruckt, indem einige bei der gleichen
Druckabtastung ausgedruckte benachbarte Punkte als gemeinsamer Punkt
behandelt wurden. Erfindungsgemäß wird zwar
ebenfalls angestrebt, das Tintenausbreitungsverhältnis zu vergleichmäßigen, jedoch
besteht das zu diesem Zweck angewandte Verfahren nicht in der Verwendung
eines gemeinsamen Punktes, sondern in der Steuerung der Anzahl von
Druckdaten bei jeder Druckabtastung.
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Im
Falle des in 11 dargestellten Druckkopfes
mit einer Auflösung
von 1200 DPI nimmt ein Bildelement auf dem Papier einen Bereich
von 21 μm × 21 μm ein, wobei
ein bei diesem Ausführungsbeispiel
verwendetes Tintentröpfchen
ungefähr
4 pl umfasst und auf dem Papier einen kreisrunden Punkt mit einem
Durchmesser von ungefähr
45 μm bildet.
Hierbei umfasst ein Punkt somit einen Bereich von 1570 μm2, der erheblich größer als der Bildelementbereich von
21 × 21
= 441 μm2 ist.
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Unter
Bezugnahme auf die 21A bis 21C ist
ein Mehrfachdurchlauf-Druckverfahren bereits erläutert worden, wobei auch auf
die Herstellung eines Bildes durch eine zweifache Mehrfach-Druckabtastung
(zwei Durchläufe)
eingegangen worden ist. Demgegenüber
findet bei diesem Ausführungsbeispiel
der Erfindung ein Mehrfachdurchlaufdrucken mit 8 Durchläufen Verwendung.
Wenn ein Mehrfachdurchlaufdrucken mit 8 Durchläufen erfolgt, treten bei vielen
Druckmedien auch bei Durchführung eines
Zweirichtungsdruckens kaum Farbunregelmäßigkeiten auf, was jedoch für einige
Arten von Druckmedien nicht zutrifft und dann in einer Betriebsart
für höchste Bildqualität genau
zu beachten ist.
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Bei
dem bekannten Verfahren findet eine gleichmäßige Aufteilung der Druckdaten
bei jeder Druckabtastung statt, sodass im Falle eines Druckens mit
8 Durchläufen
bei jedem Durchlauf das Drucken mit einem Verhältnis von 12,5 erfolgt. Wenn hierbei
das übliche
Verfahren mit zufallsverteilter Maskierung Verwendung findet, entspricht
das Tintenausbreitungsverhältnis
für den
ersten Durchlauf einem Wert von 12,5 × 1570 μm2/441 μm2 = 45%, wodurch annähernd die Hälfte des gesamten Druckbereichs
auf dem Papier bedeckt wird. Sodann werden 12,5 Daten, die den Daten
des ersten Durchlaufs entsprechen, auch beim zweiten Durchlauf ausgedruckt. Da
jedoch das Tintenausbreitungsverhältnis 45% der verbleibenden
55% (= 100 – 45%)
des gesamten Druckbereichs beträgt,
d.h. einen Wert von ungefähr 25,0
(= 55 × 45/100)
aufweist, reduziert sich das Tintenausbreitungsverhältnis bei
dem gleichen Datendruckverhältnis
von 12,5% in erheblichem Maße.
Bei dem dritten Durchlauf und den anschließenden Durchläufen tritt
dann eine weitere Verringerung der Tintenausbreitungsverhältnisse
auf.
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Im
Rahmen der Erfindung wurde insbesondere der Umstand berücksichtigt,
dass auf Grund eines bei dem ersten und zweiten Durchlauf und damit den
ersten beiden Durchläufen
der Mehrfachabtastung bereits erreichten Tintenausbreitungsverhältnisses
von 45 + 25,0 = 70% die bei diesem Mehrfachdurchlaufdrucken bei
8 Durchläufen
erhaltene Prioritätsfarbe
weitgehend in den ersten beiden Durchläufen bestimmt wird. Bei einem
Zweirichtungsdrucken erfolgen der erste Durchlauf und der zweite
Durchlauf in umgekehrten Druckrichtungen, sodass bei Durchführung des
ersten Durchlaufs in der Vorwärtsdruckrichtung
die hierbei ausgedruckte erste Tinte Priorität hat, während bei Ausdrucken des ersten
Durchlaufs in Rückwärtsdruckrichtung
die in dieser Richtung ausgedruckte erste Tinte Priorität hat. Der
dritte bis achte Durchlauf wirken sich lediglich in Bezug auf die verbleibenden
30% des unbedruckten Papierbereichs aus und haben somit in Bezug
auf Farbunregelmäßigkeiten
kaum eine nennenswerte Auswirkung. Eine Verschlechterung der Bildqualität tritt
somit bereits in den ersten beiden Durchläufen auf, d.h., wenn eine entsprechende
Kontrolle von Farbunregelmäßigkeiten
in diesen beiden ersten Durchläufen
erfolgt, kann eine von Farbunregelmäßigkeiten verursachte Beeinträchtigung
des gesamten Bildes in erheblichem Umfang verringert werden.
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Im
Rahmen der Erfindung wurde dementsprechend ein Experiment durchgeführt, bei
dem die Summe der Datendruckverhältnisse
bei dem ersten und zweiten Durchlauf auf 12,5 × 2 = 25% festgelegt und sodann
die Druckdaten im ersten Durchlauf verringert und im zweiten Durchlauf
um die verringerte Datenmenge wieder angehoben wurden, um die beiden
Tintenausbreitungsverhältnisse
bei dem ersten und zweiten Durchlauf einander anzugleichen. Da bei
dieser Berechnung das Tintenausbreitungsverhältnis bis zum zweiten Durchlauf
70% beträgt,
sollte das Datendruckverhältnis
beim ersten Durchlauf dahingehend gesteuert werden, dass das Ausbreitungsverhältnis den
halben Wert nämlich
35% annimmt. Hieraus ergibt sich ein Datendruckverhältnis von
35 × 441/1570
= 9,8%, sodass das Datendruckverhältnis beim ersten Durchlauf
bei 10% und beim zweiten Durchlauf bei 25 – 10 = 15% gehalten werden
kann. Bei dieser Berechnung ist jedoch davon ausgegangen worden,
dass in dem gleichen Druckdurchlauf auszudruckende Punkte nicht
benachbart zueinander angeordnet sind.
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12 zeigt
die bei Experimenten erhaltenen Auswertungsergebnisse von Farbunregelmäßigkeiten,
die durch Veränderung
der Datendruckverhältnisse
bei dem ersten und zweiten Durchlauf in Schritten von 1% erhalten
wurden. Obwohl diese experimentellen Ergebnisse unter Verwendung
eines Druckmaterials erhalten wurde, bei dem Farbunregelmäßigkeiten
leicht erkennbar sind, zeigt es sich, dass bei einem Datendruckverhältnis von
9 bis 10% im ersten Durchlauf die Farbunregelmäßigkeiten fast unbedeutend
werden, wobei das bei 10% erhaltene Ergebnis weitgehend problemlos
ist. Dies stellt somit ein Ergebnis dar, das weitgehend mit dem
berechneten Wert übereinstimmt.
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13 veranschaulicht
das Ergebnis eines Druckens mit 8 Durchläufen, das auf diese Weise durchgeführt wurde.
Wie vorstehend beschrieben, besitzt der bei diesem Ausführungsbeispiel
verwendete Druckkopf in der Praxis 256 Düsen für jede Farbe,
jedoch wird aus Vereinfachungsgründen
nachstehend näher
auf ein Ausführungsbeispiel
eingegangen, bei dem ein aus den Farben Cyan und Gelb zusammengesetztes
grünes
Bild mit 32 Düsen
ausgedruckt wird.
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Da
bei diesem Ausführungsbeispiel
ein Drucken mit 8 Durchläufen
erfolgt, wird eine Gesamtzahl von 32 Bildelementbereichen, die im
Rahmen einer einzigen Druckabtastung ausdruckbar sind, in Druckbereiche
mit jeweils 4 Bildelementen unterteilt, sodass ein Bild durch achtfache
Druckabtastung eines jeden Druckbereiches erhalten wird. In jedem
Bildbereich werden zuerst Punkte durch die für den Druckbereich des ersten
Durchlaufs verwendeten 4 Düsen ausgedruckt.
Während
bei dem üblichen
Drucken mit 8 Durchläufen
in der Vorwärtsrichtung
oder der Rückwärtsrichtung
12,5% der Bildelemente eines Druckbereichs ausgedruckt werden, wird
bei diesem Ausführungsbeispiel
das Datendruckverhältnis
im Druckbereich des ersten Durchlaufs auf 10% herabgesetzt. 13 veranschaulicht
den Zustand eines gedruckten Bildes zu einem Zeitpunkt, bei dem
eine Druckabtastung in Vorwärtsrichtung
abgeschlossen ist. Hierbei sind in einem Druckbereich des ersten
Durchlaufs 10% der Bildelemente der gesamten Bilddaten punktweise
in einer Farbe mit Cyanpriorität
ausgedruckt, wobei das Ausbreitungsverhältnis bzw. Deckungsverhältnis in
diesem Stadium ungefähr
35% beträgt.
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In
dem anschließenden
Druckbereich sind nach Abschluss des zweiten Durchlaufs 15% der
Bildelementdaten neu ausgedruckt. In diesem Bereich sind ungefähr 10% an
Punkten bereits gedruckt, die bei der vorherigen Rückwärts-Druckabtastung
aufgebracht worden sind, wobei es sich bei diesen Punkten um Punkte
mit einer Gelbpriorität
handelt. Wenn die neu gedruckten 15% an Punkten sich mit diesen
vorher gedruckten Punkten überdecken,
erfolgt ein Eindringen der ersteren Punkte unter die letzteren Punkte,
sodass die Punktfarbe des ersten Durchlaufs Priorität hat. Wie
aus den vorstehend beschriebenen Druckergebnissen ersichtlich ist,
weisen jedoch die Punkte mit Cyanpriorität und die Punkte mit Gelbpriorität eine weitgehend
hälftige
und damit gleichmäßige Verteilung
auf, wobei außerdem
auch im Stadium des zweiten Druckdurchlaufs der Bildbereich weitgehend
mit Punkten gefüllt
ist.
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In
jedem Druckbereich des dritten bzw. anschließenden Durchlaufs werden dann
12,5% der Daten ausgedruckt, wobei eine Prioritätsfarbe mit der vorstehend
beschriebenen Regelmäßigkeit
unter die bereits vorhandenen Punkte eindringt. Bei dem dritten
Durchlauf und den anschließenden
Durchläufen müssen allerdings
die verbleibenden 30% an unbedrucktem Leerbereich mit Punkten gefüllt werden.
Ja jedoch die meisten dieser Punkte unter die Rückseite der bis zum zweiten
Durchlauf aufgebrachten Punkte in das Papier eindringen, beeinflussen
sie Prioritätsfarben
des gesamten Bildes nur unwesentlich, und zwar unabhängig davon,
ob es sich bei der Prioritätsfarbe
um Cyan oder Gelb handelt.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist vorstehend ein Mehrfachdurchlaufdrucken mit 8
Durchläufen
als Beispiel in Betracht gezogen worden, jedoch kann davon ausgegangen
werden, dass die Erfindung gleichermaßen auch bei Durchführung eines
unterteilten Druckens mit zumindest 4 Durchläufen oder mehr effektiv ist.
Obwohl nämlich auch
ein Drucken mit nur 2 Durchläufen
natürlich eine
theoretische Wirkung auf Farbunregelmäßigkeiten hat, lässt sich
ein weiterer Zweck des unterteilten Druckens, nämlich die Unterdrückung einer
durch Abweichungen bei den Düsen
hervorgerufenen ungleichmäßigen Dichte
und die Herbeiführung
einer Unauffälligkeit
von Verbindungsstreifen nur durch einen möglichst weitgehenden Ausgleich
der Datendruckverhältnisse
bei jeder Druckabtastung erzielen. Wenn die Erfindung im Rahmen
eines Druckens mit nur 2 Durchläufen
Anwendung findet, kann der größte Anteil
des Druckens kaum im ersten Durchlauf durchgeführt werden, sondern muss im
zweiten Durchlauf erfolgen, wodurch dann die wesentlichen Vorteile
des unterteilten Druckens annuliert werden.
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Wenn
dagegen ein Mehrfachdurchlaufdrucken mit ungefähr 8 Durchläufen Verwendung findet, ergibt
sich auch bei Auftreten einer geringen Ungleichmäßigkeit der Druckverhältnisse
zwischen dem ersten Durchlauf und dem zweiten Durchlauf kein schwerwiegendes
Problem soweit die Punkte in den verbleibenden 6 Durchläufen gleichmäßig aufgeteilt sind.
Dies lässt
sich dadurch erklären,
dass die Druckabtastung im ersten und zweiten Durchlauf weitgehend
zur Verringerung von Farbunregelmäßigkeiten dient, während die
Druckabtastung in dem dritten bis achten Durchlauf eine Gegenmaßnahme zur Unterdrückung einer
ungleichmäßigen Dichte
und von Verbindungsstreifen darstellt, die von Düsenabweichungen hervorgerufen
werden, wobei durch die Kombination dieser Verbesserungen dann ein
qualitiv hochwertiges grafisches Bild erhalten werden kann. Die
Erfindung wirkt sich insbesondere dann vorteilhaft aus, wenn ein
ausgedruckter Punktbereich größer als
ein Bildelementbereich ist, wie dies bei diesem Ausführungsbeispiel
der Fall ist.
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Darüber hinaus
verbessert sich die Bildqualität
umso mehr, je mehr Durchläufe
bei dem Mehrfachdurchlaufdrucken Verwendung finden, obwohl dann
ein höherer
Zeitaufwand beim Drucken anfällt. Es
besteht daher die Möglichkeit,
eine Druckbetriebsart in der erforderlichen Weise von einer Betriebsart
mit einem Durchlauf, bei dem kein Mehrfachdurchlaufdrucken erfolgt,
je nach der Art des Druckmaterials und dem angestrebten Zweck auf
Betriebsarten mit 2 bis 8 Mehrfachdurchläufen umzuschalten.
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Darüber hinaus
kann das Druckdatenverhältnis
für jeden
Durchlauf bei Druckvorgängen
in der Praxis nicht nur durch eine entsprechende Programmausrüstung der
Zentraleinheit E1001 (8A) vorgegeben werden, sondern
auch durch eine entsprechende Schaltungsanordnung wie z.B. durch
einen Teil des Schaltungsaufbaus des ASIC-Schaltkreises E1006 (8B)
eingestellt werden.
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Bei
der Schaltungsanordnung gemäß 9 sind
z.B. Maskierungsmuster zur Bestimmung von Druckdatenverhältnissen
für jeden
Durchlauf in Bezug auf wählbare
Betriebsarten in dem Entwicklungsdatenpuffer E2016 vorgespeichert,
wobei der Druckdatenentwicklungs-DMA-Steuerschaltkreis
E2015 die Durchlaufzahlen in Abhängigkeit
von dem Fortschritt der Druckoperation steuert und hierbei die Möglichkeit
besteht, die in dem Druckpuffer E2014 entwickelten Druckdaten mit
einem von der Durchlaufzahl abhängigen
Maskierungsmuster zu maskieren. Diese Maßnahmen können auch bei dem nachstehend
beschriebenen Ausführungsbeispiel
in Betracht gezogen werden.
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8. Weitere Ausführungsbeispiele
der Erfindung
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Nachstehend
wird ein zweites Ausführungsbeispiel
der Erfindung näher
beschrieben, bei dem ein Drucken mit vier Durchläufen erfolgt und ein Ausbreitungs-
bzw. Deckungsverhältnis
berechnet wird, indem die Wirkung der in der vorstehend genannten japanischen
Patent-Offenlegungsschrift
6-22 106 (1994) beschriebenen gemeinsamen Punktmaske einbezogen
wird.
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14 zeigt
einen bei diesem Ausführungsbeispiel
verwendeten gemeinsamen Punkt, wobei das Drucken in einer Bildelementanordnung
erfolgt, die aus einer Einheiten von vier Punkten in der Hauptabtastrichtung
und einem Punkt in der Nebenabtastrichtung besteht. Wenn davon ausgegangen wird,
dass sich mehrere Punkte in dieser Form überdecken, können die Überdeckungsbereiche
eines jeden Punktes bei der Berechnung des Ausbreitungs- bzw. Deckungsverhältnisses
berücksichtigt
werden, sodass der Deckungsverhältniswert
kleiner wird. Wenn ein ähnliches
Druckgerät
wie im Falle des ersten Ausführungsbeispiels
auch bei diesem Ausführungsbeispiel
Verwendung findet, beträgt
das Deckungsverhältnis
eines gemeinsamen Punktes 64%. In diesem Falle wird jedoch davon
ausgegangen, dass bei jeder gemeinsamen Punkteinheit von m × n = 4 × 1 keine
gegenseitige Überdeckung
vorliegt. Bei dem ersten Durchlauf kann das Datendruckverhältnis durch
eine entsprechende Verringerung des Deckungsverhältnisses angehoben werden.
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Da
bei diesem Ausführungsbeispiel
ein Drucken mit 4 Durchläufen
in Betracht gezogen wird, beträgt
das Druckverhältnis
bei jeder Druckabtastung 25%, wenn die Daten gleichmäßig aufgeteilt
sind. Wenn das Drucken unter Verwendung der gemeinsamen Punkteinheit
mit 4 × 1 Punkten
durchgeführt wird,
beträgt
das Deckungsverhältnis
beim ersten Durchlauf 64% und beim zweiten Durchlauf 23%. Das Deckungsverhältnis bis
zum zweiten Durchlauf erreicht hierbei 87%, wobei in den ersten
beiden Durchläufen
Farbunregelmäßigkeiten
maßgebend sind.
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Zur
Erzielung eines Ausgleichs dieses Deckungsverhältnisses wie im Falle des ersten
Ausführungsbeispiels
wird das Datendruckverhältnis
im ersten Durchlauf auf 16% und im zweiten Durchlauf dann auf 34%
eingestellt.
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15 zeigt
eine schematische Darstellung des auf diese Weise erfolgten Druckens.
Der bei diesem Ausführungsbeispiel
verwendete Druckkopf entspricht dem im Falle des ersten Ausführungsbeispiels
verwendeten Druckkopf und ist in 11 dargestellt.
Aus Gründen
der Vereinfachung wird jedoch auch hier das Drucken eines aus den
Farben Cyan und Gelb zusammengesetzten grünen Bildes mit 32 Düsen näher beschrieben.
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Da
bei diesem Ausführungsbeispiel
ein Drucken in 4 Durchläufen
erfolgt, ist eine Gesamtzahl von 32 Bildelementbereichen, die im
Rahmen einer einzelnen Druckabtastung ausdruckbar sind, in Druckbereiche
mit jeweils 8 Bildelemente unterteilt, sodass ein Bild durch eine
vierfache Druckabtastung für
jeden Druckbereich erstellt wird. Bei jedem Bildbereich werden die
Punkte zunächst
von den 8 Düsen
in dem Druckbereich für
den ersten Durchlauf ausgedruckt. Während bei dem üblichen
Drucken mit 4 Durchläufen
25% der Bildelemente in einem Druckbereich in Vorwärtsrichtung
oder Rückwärtsrichtung ausgedruckt
werden, wird bei diesem Ausführungsbeispiel
das Datendruckverhältnis
in dem Druckbereich des ersten Durchlaufs auf 16% verringert. 16 veranschaulicht
den Zustand eines gedruckten Bildes zu einem Zeitpunkt, bei dem
die Druckabtastung in Vorwärtsrichtung
beendet ist. In einem Druckbereich, bei dem der erste Durchlauf
beendet ist, sind dann 16% der Bildelemente der gesamten Bilddaten
in Form von Punkten in einer Farbe mit Cyanpriorität ausgedruckt.
In diesem Stadium beträgt das
Ausbreitungs- bzw. Deckungsverhältnis
ungefähr
44%.
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In
dem anschließenden
Druckbereich sind nach Beendigung des zweiten Durchlaufs 34% der Bildelementdaten
neu ausgedruckt. In diesem Bereich sind ungefähr 16% der bei der vorherigen
Rückwärts-Druckabtastung
aufgebrachten Punkte bereits ausgedruckt, wobei es sich hierbei
um Punkte mit einer Gelbpriorität
handelt. Wenn die neu ausgedruckten 34% an Punkten die vorher ausgedruckten
Punkte überdecken,
dringen die ersteren Punkte hinter den letzteren Punkten ein, wobei
die Punktfarbe des ersten Durchlaufs Priorität hat. Bei dem Druckbereich des
dritten Durchlaufs und den anschließenden Durchläufen werden
jeweils 25% der Daten ausgedruckt, wobei die Prioritätsfarben
mit der vorstehend beschriebenen Regelmäßigkeit unter die vorhandenen
Punkte eindringen.
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Wie
aus diesen Druckergebnissen ersichtlich ist, sind im Stadium des
zweiten Durchlaufdruckens bzw. früher bereits die meisten Bildbereiche
mit Punkten gefüllt,
sodass die Prioritätsfarben
des gesamten Bildes anschließend
kaum noch beeinflusst werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei der
im dritten Durchlaufbereich und den anschließenden Durchlaufbereichen vorhandenen
Prioritätsfarbe um
Cyan oder Gelb handelt. Obwohl somit ein Druckverfahren unter Verwendung
eines gemeinsamen Punktes wie im Falle des bekannten Ausführungsbeispiels
Verwendung findet, kann ein Zweirichtungsdrucken ohne Farbunregelmäßigkeiten
realisiert werden, wobei die Teilungszahl kleiner als das in Verbindung
mit dem ersten Ausführungsbeispiel
beschriebene Drucken mit 8 Durchläufen ist.
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16 zeigt
eine Beziehung zwischen jeweiligen gemeinsamen Punktanordnungen
und Datendruckverhältnissen
bei Verwendung eines Druckens mit 4 Durchläufen, wobei die Ausbreitungs- bzw.
Deckungsverhältnisse
im ersten und zweiten Durchlauf ausgeglichen werden. Wenn das Auftreten von
Farbunregelmäßigkeiten
nur durch ein die Verwendung gemeinsamer Punkte beinhaltendes Verfahren
verhindert werden soll, bei dem das Datendruckverhältnis bei
jeder Druckabtastung bei 25% gehalten wird, führt dies zu einer erheblichen
Größe des gemeinsamen
Punktes. Das Drucken mit 4 Durchläufen erfolgt dagegen wie im
Falle des ersten Ausführungsbeispiels
nur durch Steuerung des Datendruckverhältnisses, das beim ersten Durchlauf
einen Wert von 14% annimmt, wobei die Steuerwirkung von Streifenunregelmäßigkeiten
abzunehmen beginnt.
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Bei
der erfindungsgemäß und auch
bei diesem Ausführungsbeispiel
realisierten fotografischen Bildqualität übersteigen die Druckkörnung und
die Streifenunregelmäßigkeiten
das Auflösungsvermögen des
menschlichen Auges, sodass eine höhere Auflösung nicht erforderlich ist,
da eine das Auflösungsvermögen der
Sehleistung übersteigende
Auflösung
ausreicht. Da in der vorstehend beschriebenen Weise durch Vergrößerung der
Abmessungen der gemeinsamen Punkteinheit das Ausbreitungs- bzw. Überdeckungsverhältnis kleiner
eingestellt werden kann und sich auch die Anzahl der zur Verhinderung
des Auftretens von Farbunregelmäßigkeiten vorgesehenen
mehrfachen Durchläufe
verringern lässt,
ist ein solches Verfahren auch unter dem Gesichtspunkt einer Verbesserung
der Druckleistung sehr effektiv. Wenn somit eine ausreichende Wirkung des
Mehrfachdurchlaufdruckens durch geeignete Einstellung eines Datendruckverhältnisses
erzielt werden kann, während
eine Zusammenstellungseinheit einer Punktkonzentration auf ein nicht
mehr wahrnehmbares Maß eingestellt
wird, lässt
sich auf diese Weise ein Zweirichtungsdrucken ohne Farbunregelmäßigkeiten
durchführen,
wobei die Anzahl der unterteilten Druckvorgänge minimal gehalten wird.
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Die
Auffälligkeit
von gemeinsamen Punkten und Farbunregelmäßigkeiten hängt natürlich auch von der Art des
Druckmaterials und dem jeweiligen Druckbild ab. Bei einem Druckbetrieb,
bei dem die Erzeugung eines qualitativ hochwertigen fotografischen
Bildes angestrebt wird, kann daher eine geeignete Einstellung der
Größe der gemeinsamen Punkteinheit
und des Datendruckverhältnisses
in Abhängigkeit
von den jeweiligen Bedingungen wie z.B. in Abhängigkeit von dem jeweiligen
Druckmaterial erfolgen.
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Gemäß 16 wird
zwar eine Maske für eine
gemeinsame Punkteinheit aus 4 × 1
Bildelementen für
jede Druckabtastung verwendet, jedoch kann eine solche Maske für einen
gemeinsamen Punkt nur im ersten Durchlauf (oder in ungradzahligen
Durchläufen)
eingesetzt werden, während
bei den verbleibenden drei Durchläufen (oder gradzahligen Durchläufen) eine
zufallsverteilte Maskierung einer 1-Punkt-Einheit verwendet wird.
Hierbei muss nur im ersten Durchlauf (oder in ungradzahligen Durchläufen, bei
denen eine Prioritätsfarbe
auftritt) der Ausbreitungs- bzw. Deckungsbereich von Druckpunkten klein
gehalten werden, während
es im zweiten Durchlauf oder danach (oder bei gradzahligen Durchläufen) empfehlenswert
ist, das Ausbreitungs- bzw. Deckungsverhältnis auf einen hohen Wert
einzustellen. Auf diese Weise wird die Anzahl der tatsächlich ausgedruckten
gemeinsamen Punkte verringert, sodass davon ausgegangen werden kann,
dass das gesamte Bild glatter und feiner ausfällt.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
kann somit ein glattes, feines Bild ohne Farbunregelmäßigkeiten mit
einer hohen Druckgeschwindigkeit erhalten werden, indem die Datendruckverhältnisse
in den ersten und zweiten Durchläufen
entsprechend gesteuert werden und ein Zweirichtungsdrucken unter
Verwendung einer Maske für
eine gemeinsame Punkteinheit durchgeführt wird.
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Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit,
ein Hybridverfahren anzuwenden, bei dem die Verfahren gemäß dem vorstehend
beschriebenen ersten und zweiten Ausführungsbeispiel gemeinsam eingesetzt werden.
Dieses Verfahren kann z.B. eine Betriebsart mit 8 Durchläufen (eine
erste Betriebsart), bei der das Drucken wie im Falle des ersten
Ausführungsbeispiels
erfolgt, und eine Betriebart mit 4 Durchläufen (eine zweite Betriebsart)
umfassen, bei der ein gemeinsamer Punkt wie im Falle des zweiten
Ausführungsbeispiels
Verwendung findet. Hierbei besteht die Möglichkeit, ein gewünschtes
Druckergebnis durch Umschaltung auf die jeweilige Betriebsart in Abhängigkeit
von den Wünschen
des Benutzers zu erzielen, sodass in Form einer selektiven Verwendung
der Betriebsarten z.B. die Betriebsart mit 8 Durchläufen gewählt wird,
falls der Bildqualität
Priorität
eingeräumt
wird, und die Betriebsart mit 4 Durchläufen unter Verwendung der Punktkonzentration
gewählt
wird, wenn der Druckgeschwindigkeit Priorität eingeräumt wird.
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Im
Rahmen der Erfindung hat sich insbesondere die Verwendung einer
Ausführungsform
eines Druckkopfes als sehr effektiv erwiesen, bei der von elektrothermischen
Wandlern erzeugte Wärmeenergie
zur Herbeiführung
eines Schichtsiedens in einer Flüssigkeit
und Erzeugung von Dampfblasen dient.
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Wie
vorstehend beschrieben, kann erfindungsgemäß somit ein glattes, feines
Bild ohne Farbunregelmäßigkeiten
mit hoher Geschwindigkeit gedruckt werden, indem bei einem Mehrfachdurchlauf-Druckverfahren
(einem unterteilten Druckverfahren), bei dem das Drucken in einem
Bereich durch mehrfache Abtastung mit einem Druckkopf erfolgt, ein
Datendruckverhältnis
in einem bestimmten Bereich bei einem ersten Durchlauf kleiner als
bei einem zweiten Durchlauf und anschließenden Durchläufen eingestellt
wird.