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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Verfahren und Zusammensetzungen zur
Behandlung und/oder zum Nachweis von Brustkrebs. Insbesondere betrifft
die vorliegende Erfindung Brustkrebs-assoziierte Proteine und Nucleinsäuren, die
solche Proteine codieren, die Zellmarker zur Brustkrebs-Erkennung
darstellen, und molekulare Ziele für die Brustkrebstherapie.
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Hintergrund der Erfindung
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Brustkrebs
ist die Haupttodesursache bei Frauen. Während die Pathogenese von Brustkrebs
unklar ist, kann die Transformation von normalem Brustepithel zu
einem malignen Phänotyp
das Ergebnis genetischer Faktoren sein, insbesondere bei Frauen
unter 30 Jahren (Miki et al. (1994) Science 266: 66-71). Jedoch ist
es möglich,
dass andere, nicht genetische Faktoren einen signifikanten Einfluss
auf die Entstehungsgeschichte der Krankheit haben. Unabhängig von
seinem Ursprung nimmt die Morbidität von Brustkrebs signifikant
zu, wenn er nicht frühzeitig
während
seiner Progression entdeckt wird. Deshalb sind beträchtliche
Anstrengungen unternommen worden, um die frühen zellulären Vorgänge bei der Transformation
von Brustgewebe aufzuklären.
Diese Anstrengungen haben zur Identifizierung von verschiedenen
potentiellen Brustkrebs-Markern geführt. Zum Beispiel wurden Allele
der BRCA1- und BRCA2-Gene mit erblichem und früh auftretendem Brustkrebs in
Verbindung gebracht (Wooster et al. (1994) Science 265: 088-2090).
Das Wildtyp-Allel von BRCA1 codiert ein Tumorsuppressor-Protein.
Deletionen und/oder andere Veränderungen
in diesem Allel wurden mit der Transformation von Brustepithel in
Verbindung gebracht. Dementsprechend wurde das Erkennen von mutierten
BRCA1-Allelen oder von deren Genprodukten als Mittel zur Erkennung
von Brust- und auch von Eierstock-Krebs vorgeschlagen (Miki et al.,
supra). Allerdings ist BRCA1 als Krebsmarker begrenzt einsetzbar,
da BRCA1-Mutationen für
die Mehrzahl der Brustkrebsfälle
nicht verantwortlich sind. (Ford et al. (1995) British J. Cancer
72:805-812). Gleichermaßen
ist das BRCA2 Gen, das mit Formen von erblich bedingtem Brustkrebs
in Verbindung gebracht wird, nur für einen kleinen Teil aller
Brustkrebsfälle
verantwortlich (Ford et al., supra)
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Etliche
andere Gene sind mit Brustkrebs in Verbindung gebracht worden und
können,
entweder direkt oder über
ihre Genprodukte, als Marker für
die Erkrankung dienen. Zu diesen potentiellen Markern zählen das TP53-Gen
und seine Genprodukte, das p53-Tumorsuppressorprotein
(Malkin et al. (1990) Science 250: 1233-1238). Der Verlust der Heterozygotie
bei Genen, wie das Ataxia telangiectasia-Gen, wurde ebenfalls mit einem
hohen Risiko für
die Entwicklung von Brustkrebs in Verbindung gebracht (Swift et
al. (1991) N. Engl. J. Med. 325: 1831-1836). Eine Schwierigkeit
bei den bis jetzt vorgeschlagenen Markern besteht darin, dass der onkogene
Phänotyp
oft eine Folge einer Gendeletion ist und es daher notwendig ist,
das Nichtvorliegen einer Wildform als Vorhersage einer Transformation
zu erkennen.
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Deshalb
bedarf es auf diesem Gebiet spezifischer, zuverlässiger Marker, die in normalem
und transformiertem Brustgewebe unterschiedlich exprimiert werden
und die bei der Diagnose von Brustkrebs, bei der Vorhersage des
Beginns oder bei der Behandlung von Brustkrebs geeignet sind. Derartige
Marker und Verfahren für
ihre Anwendung werden hier bereitgestellt.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
Erfindung stellt eine Vielfalt von Verfahren und Zusammensetzungen
zum Nachweis des Vorliegens von Brustkrebs bei Säugern, zum Beispiel beim Menschen,
und für
die Behandlung von Brustkrebs bei Säugern, bei denen die Krankheit
diagnostiziert wurde, bereit. Die Erfindung beruht zum einen auf
der Entdeckung einer Familie von Proteinen, von denen jedes Mitglied
in einer höheren
Konzentration im Serum aus einem Säuger, zum Beispiel einem Menschen
mit Brustkrebs, in Relation zu dem Serum aus einem normalen Säuger, d.
h. ein Säuger
ohne Brustkrebs, auftritt. Dementsprechend können diese Proteine, ebenso
wie die Nucleinsäuresequenzen,
die diese Proteine codieren, oder die dazu komplementären Sequenzen
als Brustkrebsmarker bei der Diagnose von Brustkrebs sowie bei der
Dokumentation der Wirksamkeit einer Brustkrebstherapie und/oder
als Ziele für
eine solche Therapie verwendet werden.
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Bei
einem Aspekt stellt die Erfindung isolierte Brustkrebs-assoziierte
Proteinmarker bereit. Die Proteinmarker sind so definiert, dass
sie in einer höheren
Konzentration im Serum von Säugern,
vor allem vom Menschen, mit Brustkrebs nachgewiesen werden können als
im Serum von Säugern
ohne Brustkrebs. Diese Proteinmarker entsprechen den Sequenzen SEQ
ID NO: 1-5, wie auf Seite 200 dargestellt
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Zudem
sind die zuvor erwähnten
Brustkrebs-assoziierten Proteine weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass
sie Nicht-Immunoglobulin- und/oder Nicht-Albuminproteine sind. Weiterhin
können
die Brustkrebs-assoziierten Proteine eine antigenische Region oder
ein Epitop definieren, das spezifisch an eine Bindungseinheit binden
kann, zum Beispiel ein Antikörper,
zum Beispiel ein monoklonaler oder polyklonaler Antikörper, ein
Antikörperfragment
davon oder eine biosynthetische Antikörper-Bindungsstelle, die gegen
die antigenische Region oder das Epitop gerichtet ist. Zusätzlich ermöglicht die
Erfindung einem Fachmann die Isolierung von Nucleinsäuren, die
die zuvor erwähnten
Brustkrebs-assoziierten Proteinen oder Nucleinsäuren codieren, die unter spezifischen
Hybridisierungsbedingungen mit einer Nucleinsäure hybridisieren, die die
Brustkrebs-assoziierten Proteine codiert. Weiterhin kann der Fachmann
Nucleinsäuresequenzen
herstellen, die das gesamte isolierte Markerprotein oder Fragmente
davon codieren, indem die derzeit gebräuchlichen Verfahren verwendet
werden (zum Beispiel in Sambrook et al., Hrsg. (1989) "Molecular Cloning:
A Laboratory Manual, " Cold Spring
Harbor Press). Zum Beispiel kann das erfindungsgemäße Brustkrebs-assoziierte
Protein nach der Isolierung sequenziert werden, indem übliche Peptid-Sequenzierungsprotokolle
angewandt werden. Auf der Grundlage der Peptidsequenz, ist es möglich, Oligonucleotid-Hybridisierungssonden
zu erzeugen, die für
das Screening einer cDNA-Bibliothek geeignet sind.
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Die
cDNA-Bibliothek kann sodann mit dem erzeugten Oligonucleotid gescreent
werden, um Voll- oder Teillängen-cDNA-Sequenzen
zu isolieren, die das isolierte Protein codieren.
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Bei
einem anderen Aspekt stellt die Erfindung eine Vielzahl von Verfahren
bereit, zum Beispiel auf Protein oder Nucleinsäure basierende Verfahren, um
das Vorliegen von Brustkrebs in einem Säuger nachzuweisen. Die erfindungsgemäßen Verfahren
können
bei jedem relevantem Gewebe oder jeder relevanten Körperflüssigkeit
angewandt werden. Beispielsweise können die erfindungsgemäßen Verfahren
auf Brustgewebe, stärker
bevorzugt Brustbiopsie-Gewebe, angewandt werden. Alternativ können die
erfindungsgemäßen Verfahren
auf eine Probe von menschlicher Körperflüssigkeit angewandt werden,
die aus einer Gruppe ausgewählt
ist, bestehend aus Blut; Serum; Plasma; Feces; Urin; Vaginalsekreten;
Zerebrospinalflüssigkeit;
Speichel; Aszitesflüssigkeit;
Peritonealflüssigkeit;
Sputum; und Brust-Exudat. Es wird davon ausgegangen, dass die erfindungsgemäßen Verfahren
auch beim Nachweis von metastasierenden Brustkrebszellen in anderen Gewebe-
oder Körperflüssigkeitsproben
geeignet sind. Der Nachweis des Vorliegens von Brustkrebs kann unter
Verwendung von einem aus einer Vielzahl von auf dem Fachgebiet bekannten
und eingesetzten Assay-Verfahren erreicht werden.
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Bei
einer Ausführungsform
umfasst das Verfahren zur Krebdiagnose in einem Individuum das Zusammenbringen
einer Probe des Individuums mit einer ersten Bindungseinheit, die
spezifisch an ein Brustkrebs-assoziiertes Protein bindet, um einen
ersten Komplex aus Bindungseinheit-krebsassoziiertem Protein zu bilden.
Die erste bindende Einheit ist in der Lage, spezifisch an mindestens
eines der Brustkrebs-assoziierten Marker-Proteine,
wie vorstehend identifiziert, zu binden, um einen Komplex zu erzeugen.
Danach kann die Gegenwart und/oder die Menge an Markerprotein im
Komplex nachgewiesen werden, zum Beispiel durch die erste bindende
Einheit, wenn sie mit einer nachweisbaren Einheit markiert ist,
zum Beispiel einer radioaktiv oder fluoreszierenden Markierung oder
mit einer zweiten bindenden Einheit, die mit einer erkennbaren Markierung markiert
ist, die spezifisch an die erste bindenden Einheit bindet, indem
auf dem Fachgebiet bekannte Methoden angewandt werden. Die Gegenwart
oder Menge des Markerproteins kann somit ein Indiz für das Vorliegen von
Brustkrebs in dem Individuum sein. Zum Beispiel kann die Menge des
Markerproteins in der Probe mit einem Schwellenwert verglichen werden,
der zuvor geeicht wurde, um die Gegenwart oder Abwesenheit von Brustkrebs
anzugeben, wobei die Menge des Komplexes in der Probe in Relation
zum Schwellenwert als Indiz für
das Vorliegen oder die Abwesenheit von Krebs in dem Individuum gelten
kann. Obwohl solch ein Verfahren an Gewebe durchgeführt werden
kann, zum Beispiel an Brustgewebe oder an Körperflüssigkeit, zum Beispiel an Serum,
wird derzeit Körperflüssigkeit
als Untersuchungsprobe bevorzugt. Die Bindungseinheiten, die bei der
vorliegenden Anmeldung verwendet werden, wurden aus Antikörpern, Antikörper-Fragmenten und Antikörper-Bindungsstellen
gewählt.
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Der
Nachweis der oben erwähnten
Nucleinsäure-Moleküle kann
auch als Indikator für
das Auftreten von Brustkrebs und/oder metastasierenden Brustkrebs
in einem Individuum dienen. Demnach stellt die Erfindung nach einem
weiteren Aspekt noch ein Verfahren zum Nachweis von Brustkrebs bei
einem Menschen bereit. Das Verfahren umfasst den Schritt des Nachweises
des Vorliegens eines Nucleinsäure-Moleküls in einer Gewebeprobe
oder in einer Probe von Körperflüssigkeit
und damit des Vorliegens von Brustkrebs in einem Individuum. Das
Nucleinsäure-Molekül wird aus
einer Gruppe ausgewählt,
die besteht aus: (i) einem Nucleinsäuremolekül, das eine Sequenz umfasst,
die ein Brustkrebs-assoziiertes Protein erkennen kann und die spezifisch
von ihm gebunden wird, und (ii) einem Nucleinsäuremolekül, das eine Sequenz umfasst,
die mindestens einen Abschnitt von einem oder mehreren der hier
beschriebenen Brustkrebs-assoziierten Proteine codiert
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Bei
einer Ausführungsform
umfasst das Verfahren die Exposition einer Probe aus einem Individuums unter
spezifischen Hybridisierungsbedingungen gegenüber einer Nucleinsäuresonde,
die zum Beispiel mehr als 10 und stärker bevorzugt mehr als 15
Nucleotide lang ist, die zur Hybridisierung mit einer Ziel-Nucleinsäure in der
Lage ist, welche eines der hier genannten Brustkrebs-assoziierten
Proteine codiert, um einen Doppelstrang zu bilden. Danach kann die
Gegenwart eines Doppelstrangs durch eine Vielzahl von Verfahren
nachgewiesen werden, die auf dem Fachgebiet bekannt und gebräuchlich
sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Ziel-Nucleinsäure amplifiziert
werden kann, zum Beispiel durch die herkömmlichen Verfahren der Polymerasekettenreaktion
(PCR) oder der Reversen Transkriptase-Polymerase-Kettenreaktion (RT-PCR), bevor sie mit
der Nucleinsäuresonde
hybridisiert wird.
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Bei
einer Ausführungsform
ist die Ziel-Nucleinsäure
(zum Beispiel ein Messenger-RNA
(mRNA)-Molekül)
länger
als 15 Nucleotide, stärker
bevorzugt länger
als 50 Moleküle
und am meisten bevorzugt länger
als 100 Nucleotide und codiert eine Aminosäuresequenz, die in einem der
hier beschriebenen Brustkrebs-assoziierten Proteine vorhanden ist.
Eine derartige Ziel-mRNA kann dann nachgewiesen werden, zum Beispiel
durch Northern Blot-Analyse, indem die Probe mit einer markierten
Hybridisierungssonde umgesetzt wird, zum Beispiel einer 32P-markierten Oligonucleotidsonde, die in
der Lage ist, spezifisch mit mindestens einem Teil des Nucleinsäuremoleküls, das
das Markerprotein codiert, zu hybridisieren. Der Nachweis eines
Nucleinsäuremoleküls, das
entweder ein Brustkrebs-assoziiertes Protein codiert oder spezifisch
von einem Brustkrebs-assoziierten Protein gebunden werden kann,
kann somit als Indikator für
das Vorliegen von Brustkrebs in dem untersuchten Individuum dienen.
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Nach
einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung ein Kit zum Nachweis
des Vorliegens von Brustkrebs oder zur Evaluierung der Wirksamkeit
einer therapeutischen Behandlung von Brustkrebs bereit. Solche Kits können in
Kombination folgendes umfassen: (i) ein Aufnahmegefäß zum Aufnehmen
einer menschlichen Gewebe- oder Körperflüssigkeitsprobe von dem zu untersuchendem
Individuum, (ii) einen Bindungspartner, der spezifisch entweder
an ein Epitop auf einem Brustkrebs-assoziierten Markerprotein oder an eine
Nucleinsäuresequenz,
die mindestens einen Teil des Brustkrebs-assoziierten Proteins codiert,
oder an die Nucleinsäuresequenz,
die mindestens einen Teil des Brustkrebs-assoziierten Proteins codiert,
bindet, und (iii) eine Referenzprobe. Bei einer Ausführungsform
kann die Referenzprobe eine negative und/oder positive Kontrollprobe umfassen.
Bei dieser Ausführungsform
würde die
negative Kontrollprobe auf einen normalen Brustzelltyp hinweisen,
und die positive Kontrollprobe würde
Brustkrebs anzeigen.
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Demnach
stellt die Erfindung einen breiten Bereich von Verfahren und Zusammensetzungen
bereit, mit denen Brustkrebs bei einem Individuum nachgewiesen werden
kann. Insbesondere stellt die Erfindung Brustkrebs-assoziierte Proteine
zur Verfügung,
die es erlauben, Brustkrebs spezifisch und frühzeitig, bevorzugt, bevor Metastasen
auftreten, in einem Individuum nachzuweisen. Zusätzlich stellt die Erfindung
Kits bereit, die beim Nachweis von Brustkrebs bei einem Individuum
geeignet sind. Zusätzlich
stellt die Erfindung in vitro Verfahren bereit, die die Brustkrebs-assoziierten
Proteine als Ziele und Indikator verwenden. Diese und weitere zahlreiche
zusätzliche
Aspekte und Vorteile der Erfindung werden unter Berücksichtigung
der folgenden Figuren, der ausführlichen
Beschreibung und der Patentansprüche
deutlich.
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Beschreibung der Figuren
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Die
Erfindung kann unter Bezugnahme auf die folgenden Abbildungen umfassender
verstanden werden. Es zeigen:
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1A–1C Spektren,
die aus der Charakterisierung über
Massenspektrometrie von 28 kD Proteinen, mit denen ein Trypsin-Verdau
durchgeführt
wurde und die aus einem Polyacrylamidgel herausgelöst wurden,
resultieren. 1 ist ein Spektrum des
schwersten 28 kD Protein, das aus dem Gel isoliert wurde, 1B ist
ein Spektrum des mittleren 28 kD Proteins, das aus dem Gel isoliert
wurde, und 1C ist ein Spektrum des leichtesten
28kd Proteins, das aus dem Gel isoliert wurde.
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Ausführliche Beschreibung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung stellt Verfahren und Zusammensetzungen zum
Nachweis und zur Behandlung von Brustkrebs bereit. Die Erfindung
beruht zum Teil auf der Entdeckung von Brustkrebs-assoziierten Proteinen,
die im Allgemeinen in nachweisbar höherer Konzentration im Serum
von Menschen mit Brustkrebs vorkommen, verglichen mit dem Serum
von Menschen ohne Brustkrebs.
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Die
Brustkrebs-assoziierten Proteine oder die Nucleinsäuren, die
solche Proteine codieren, können
als Marker für
den Nachweis von Brustkrebs oder als Ziele für die Therapie von Brustkrebs
dienen. Zum Beispiel wird davon ausgegangen, dass die Markerproteine
und Bindungseinheiten, zum Beispiel Antikörper, die an Markerproteine
binden, oder Nucleinsäuresonden,
die mit Nucleinsäuresequenzen
hybridisieren, welche Markerproteine codieren, dazu verwendet werden
können,
das Vorliegen von Brustkrebs in einem Individuum nachzuweisen. Weiterhin
wird davon ausgegangen, dass der Fachmann neue Therapeutika entwickeln
kann, um Brustkrebs zu behandeln, die beispielsweise einschließen: Antikörper, die
einem Individuum verabreicht werden können, die in vivo an das Zielprotein
binden und die dessen biologische Aktivität vermindern oder ausschalten;
Nucleinsäure-
oder Peptidyl-Nucleinsäuresequenzen,
die mit Genen oder Gentranscripten, welche die Zielproteine codieren,
hybridisieren und dabei die Expression der Zielproteine in vivo
vermindern; oder kleine Moleküle,
zum Beispiel organische Moleküle,
die mit den Zielproteinen oder mit anderen zellulären bindenden
Einheiten wechselwirken, zum Beispiel Rezeptoren für die Zielproteine,
um dadurch die biologische Aktivität der Zielproteine zu reduzieren
oder auszuschalten.
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Nachstehend
angeführt
sind Verfahren zur Isolierung von Brustkrebs-assoziierten Proteinen,
Verfahren zum Nachweis von Brustkrebs durch Brustkrebs-assoziierte
Proteine als Marker und Verfahren zur Behandlung von an Brustkrebs
erkrankten Individuen unter Verwendung von Brustkrebs-assoziierten
Proteinen als Ziele der Krebstherapie.
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I. Verfahren zum Nachweis
von Brustkrebs-assoziierten Markerproteinen
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Erfindungsgemäße Markerproteine,
wie hier offenbart, werden identifiziert, indem die Proteinzusammensetzung
des Serums eines mit Brustkrebs diagnostizierten Menschen mit dem
Serum eines nicht an Brustkrebs erkrankten Menschen verglichen wird.
Wie hier verwendet, wird der Begriff "Brustkrebs-asoziiertes Protein" so verstanden, dass
damit jedes Protein gemeint ist, das in einer höheren Konzentration im Gewebe
oder in der Körperflüssigkeit
eines mit Brustkrebs diagnostizierten Individuums vorkommt, im Vergleich
zu dem entsprechenden Gewebe oder der Körperflüssigkeit eines Brustkrebsfreien
Individuums, und schließt
auch artbezogene und allelische Varianten desselben und Fragmente
davon ein. Wie hier verwendet, wird der Begriff "Brustkrebs" so verstanden, dass damit jede Art
von Krebs oder krebsartige Läsion,
die in Brustgewebe oder Brustgewebszellen auftritt und Vorläufer von
Brustkrebs einschließt,
zum Beispiel typische ductale Hyperplasie oder atypische ductale
Hyperplasie, gemeint ist. Es ist nicht notwendig, dass das Markerprotein
oder Zielmolekül
auf eine Brustkrebszelle oder für
die Körperflüssigkeit
eines an Brustkrebserkrankten Individuums spezifisch ist, vielmehr
sollte das Markerprotein oder das Markermolekül ein Signal-Rausch- Verhältnis aufweisen, das
deutlich genug ist, um zwischen den Proben zu unterscheiden, die
von einem Brustkrebsgewebe oder -flüssigkeit stammen, im Vergleich
zu Proben aus normalem Brustgewebe oder -flüssigkeit.
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Wie
hier verwendet, wird ein "Teil" oder ein "Fragment" eines Proteins oder
einer Aminosäuresequenz so
verstanden, dass damit ein zusammenhängendes Peptid bezeichnet wird,
das, in Sequenz, mindestens 10 Aminosäuren aus dem Protein oder der
Aminosäuresequenz
umfasst (z. B. Aminosäuren
1-10, 34-43 oder 127-136 des Proteins oder der Sequenz). Bevorzugt
umfassen die Peptide, in Sequenz, mindestens 20 Aminosäuren des
Proteins oder der Aminosäuresequenz.
Stärker
bevorzugt ist es, wenn das Peptid in Sequenz mindestens 40 Aminosäuren aus
dem Protein oder der Aminosäuresequenz
umfasst.
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Die
erfindungsgemäßen Brustkrebs-assoziierten
Markerproteine wurden durch den Vergleich von Proteinen nachgewiesen,
die im Serum von an Brustkrebs erkrankten Individuen vorhanden sind,
mit den Proteinen, die im Serum von Individuen vorhanden sind, die
nicht an Brustkrebs erkrankt sind. Albumin- und Immunoglobulin-Proteine
werden aus dem Serum entfernt, und die Proteine werden durch Anionenaustauscherchromatographie
in 12 Fraktionen aufgetrennt. Kurz gesagt, werden die Proteine auf
eine starke Anionenaustauschersäule,
in Gegenwart von 50 mM Natriumphosphat, pH 7,0, geladen und mit
einem schrittweisen Gradienten von Natriumchlorid in 50 mM Natriumphosphat,
pH 7,0, eluiert. Die dabei gewonnen 12 Fraktionen schließen eine
Durchfluss-Fraktion, eine Fraktion, die in 25 mM Natriumchlorid
eluiert, eine 50 mM Fraktion, eine 75 mM Fraktion, eine 100 mM Fraktion,
eine 125 mM Fraktion, eine 150 mM Fraktion, eine 200 mM Fraktion,
eine 250 mM Fraktion, eine 300 mM Fraktion, eine 400 mM Fraktion
und eine 2 M Fraktion ein.
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Jede
Fraktion wurde mittels SELDI (Oberflächen-verstärkte Laser Desorptions und
Ionisation)-Massenspektrometrie ausgewertet. Proben aus jeder der
12 Fraktionen werden auf eine der 4 verschiedenen SELDI-Chip-Oberflächen aufgebracht.
Eine Kupfer- oder Nickel-SELDI-Oberfläche kann erzeugt werden, indem Kupfer-
oder Nickelsalzlösung
einem Chip zugesetzt wird, der Ethylendiamintetraessigsäure umfasst.
Andere SELDI-Chipoberflächen
können
sein: WCX-2, das Carboxylat-Einheiten
umfasst und SAX-2, das quarternäre Ammonium-Einheiten
umfasst. Die erfindungsgemäßen Brustkrebs-assoziierten
Proteine können
demnach charakterisiert werden durch ihre erhöhte Gegenwart im Serum von
an Brustkrebs erkrankten Individuen, im Vergleich zu Individuen
ohne Brustkrebs, durch ihr Molekulargewicht, ihre Bindungs- und
Elutionsmerkmale auf einem Anionenaustauscherharz und durch ihre
Affinität
gegenüber
einem bestimmten SELDI-Chip. Zum Beispiel soll der Begriff "Affinität" zu einem bestimmten
SELDI-Chip, wie hier verwendet, bedeuten, dass die erfindungsgemäßen Brustkrebs-assoziierten
Proteine bevorzugt an einen Typ eines SELDI-Chips binden (z. B.
einen Kupfer-SELDI-Chip), im Vergleich zu einem oder mehreren anderen
hier angeführten
SELDI-Chips (z. B. Nickel-, SAX-2- und WCX-2-Chips). Wie in Beispiel 1 ausführlich besprochen, – zeigte
der Vergleich der Seren von erkrankten und gesunden Individuen eine
Anzahl von Proteinen, die häufig
in nachweisbaren Konzentrationen in den Seren erkrankter Individuen
vorkommen, jedoch selten in vergleichbaren Konzentrationen in den
Seren gesunder Individuen auftreten.
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Wurden
die Brustkrebs-assoziierten Proteine mittels Massenspektrometrie
identifiziert, können
die identifizierten Proteine durch Standard-Proteinisolierungsverfahren
isoliert und durch auf dem Fachgebiet bekannte und gebräuchliche
Verfahren sequenziert werden. Siehe hierzu zum Beispiel, Beispiel
5 und 6. Wurde die Aminosäuresequenz
identifiziert, können
die Nucleinsäuren,
die die Markerproteine codieren, oder Teile davon durch herkömmliche
rekombinante DNA-Techniken entschlüsselt werden. Vergleiche hierzu
zum Beispiel Sambrook et al. Hrsg. (1989) "Molecular Cloning: A Laboratory Manual", Cold Spring Harbor
Press. Zum Beispiel kann ein isoliertes Brustkrebs-assoziiertes
Protein sequenziert werden, indem übliche Peptid-Sequenzierungsprotokolle
sowie Oligonucleotid-Hybridisierungssonden verwendet werden, die
zur Sequenzierung einer cDNA-Bibliothek hergestellt wurden. Die
cDNA-Bibliothek
kann anschließend
mit den erzeugten Hybridisierungssonden gescreent werden, um Volllängen- oder
Teilllängen-cDNA-Sequenzen
zu erhalten, die die isolierten Markerproteine codieren.
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Markerproteine,
die bei der vorliegenden Erfindung geeignet sind, umfassen nicht
nur die spezifischen Sequenzen, die hier identifiziert wurden, sondern
auch allelische Varianten davon sowie verwandte Proteine, die ebenfalls
als Markerproteine fungieren. Deshalb sind bei der vorliegenden
Erfindung zum Beispiel jeweils auch Sequenzen, die aus alternativen
Spleiß-Formen
herrühren,
posttranslationale Modifikationen oder Genduplikationen eingeschlossen.
Auch artgemäße Varianten
sind bei dieser Erfindung mit eingeschlossen, wobei der Patient
ein nichtmenschlicher Säuger
ist. Auch andere homologe Proteine, die als Markerproteine dienen können, werden
betrachtet.
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Bevorzugt
sind Sequenzvarianten zu mindesten 80 % ähnlich oder zu 70 % identisch
zu mindestens einem Teil einer der hier offenbarten Sequenzen, mehr
bevorzugt sind sie zu 90 % ähnlich
oder zu 80 % identisch, und am meisten bevorzugt sind sie zu 95
% ähnlich
oder zu 90 % identisch.
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Um
zu bestimmen, ob eine betrachtete Peptidregion den erforderlichen
Anteil an Ähnlichkeit
oder Identität
mit einem Referenz-Polypeptid oder Peptid-Oligomer aufweist, werden
die ausgewählte
Aminosäuresequenz
und die Referenz-Aminosäuresequenz
zuerst mittels eines Algorithmus zur dynamischen Programmmierung
abgeglichen, so wie bei Smith und Waterman (19819; J.Mol.Biol 147:195-197
beschrieben, in Kombination mit der BLOSUM62 Substitutions Matrix,
wie in 2 von Henikoff und Henikoff
(1992), "Amino acid substitution
matrices from protein blocks",
PNAS (Nov. 1992), 89:10915-10919 beschrieben. Für die vorliegende Erfindung
ist ein passender Wert für
die Insertions-Gap-Penalty –12,
und ein passender Wert für
die Extensions-Gap-Penalty –4.
Computer Programme, die Alignments mittels des Smith-Waterman Algorithmus
und der BLOSUM62 Matrix durchführen,
sind im Handel erhältlich
und werden von Fachleuten breit eingesetzt.
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Sobald
das Alignment zwischen betrachteter Sequenz und Referenz-Sequenz
durchgeführt
wurde, kann der Ähnlichkeits-Prozentsatz
errechnet werden. Die einzelnen Aminosäuren jeder Sequenz werden sequentiell
auf ihrer Ähnlichkeit
zueinander verglichen. Wenn der Wert in der BLOSUM62 Matrix, der
den zwei abgeglichenen Aminosäuren
entspricht, Null oder negativ ist, ist der paarweise Ähnlichkeitswert
gleich Null; andernfalls beträgt
der paarweise Ähnlichkeitswert
1.0. Der Ähnlichkeits-Rohwert
ist die Summe der Ähnlichkeitswertepaare
für die
abgeglichenen Aminosäuren.
Der Rohwert wird daraufhin normalisiert, indem er durch die Anzahl
der Aminosäuren
des kleineren der ausgewählten
oder Referenzsequenz geteilt wird. Der normalisierte Rohwert ist
der Prozentsatz an Ähnlichkeit.
Alternativ dazu werden bei der Berechnung der Identitätsprozent
die abgeglichenen Aminosäuren
jeder Sequenz wieder sequentiell verglichen. Wenn die Aminosäuren nicht
identisch sind, beträgt
der paarweise Identitätswert
Null; im anderen Fall ist der paarweise Identitätswert gleich 1.0. Der Identitäts-Rohwert
ist die Summe der identisch abgeglichenen Aminosäuren. Der Rohwert wird dann
normalisiert, indem er durch die Anzahl der Aminosäuren der
kleineren der Auswahl- oder Referenz Sequenz geteilt wird. Der normalisierte
Rohwert ist der Prozentsatz an Identität. Insertionen und Deletionen
werden zum Zweck der Berechnung von prozentualer Ähnlichkeit
und Identität
außer
Acht gelassen. Dementsprechend werden Gap-Penalties bei dieser Berechnung
nicht verwendet, obwohl sie im Ausgangs-Alignment verwendet werden.
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In
allen Fällen
müssen
Varianten der natürlich
vorkommenden Sequenzen, wie oben beschrieben, auf ihre Funktion
als Markerproteine überprüft werden.
Insbesondere muss ihre Gegenwart oder Abwesenheit in einer bestimmten
Form oder in einem bestimmten biologischen Kompartiment ein Indiz
für das
Vorhandensein oder das Nicht-Vorhandensein von Krebs in einem Individuum
sein. Diese Routineuntersuchung kann mittels der hier im Folgenden
beschriebenen Verfahren oder durch andere übliche Verfahren des Fachgebietes
durchgeführt
werden.
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Markerproteine
in einer Gewebe- oder Körperflüssigkeitsprobe
können über Bindungstests
nachgewiesen werden, wobei ein Bindungspartner für das Markerproteine in eine
Probe eingeführt
wird, von der vermutet wir, das sie das Markerprotein enthält. Bei
einem solchen Test kann der Bindungspartner nachweisbar markiert
sein, zum Beispiel mit einem Radioisotop- oder Fluoreszenz-Marker.
Auch markierte Antikörper
können
verwendet werden, um ausgewählte
Markerproteine zu isolieren. Nucleinsäuren, die Markerproteine codieren,
können
dadurch nachgewiesen werden, dass Nucleinsäuresonden verwendet werden,
die eine Komplementärsequenz
zu mindestens einem Teil der das Markerprotein codierenden Sequenz
aufweisen. Verfahren, wie PCR oder insbesondere reverse Transkriptase-PCR,
sind geeignete Mittel, um Markerproteine codierenden Nucleinsäuren zu
isolieren. Die folgenden Beispiele stellen Einzelheiten hinsichtlich
Isolierung und Charakterisierung von Brustkrebs-assoziierten Proteinen
und hinsichtlich Verfahren zu ihrer Verwendung zum Nachweis und
zur Behandlung von Brustkrebs bereit.
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2. Nachweis von Brustkrebs
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Wurden
Brustkrebs-assoziierte Proteine identifiziert, können die Proteine oder Nucleinsäuren, die
die Proteine codieren, als Marker verwendet werden, um zu bestimmten,
ob ein Individuum an Brustkrebs leidet, und wenn dies der Fall ist,
können
geeignete Nachweisverfahren verwendet werden, um den Status der
Erkrankung zu dokumentieren.
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Durch
die Verwendung von Markerproteinen oder Nucleinsäuren, die diese Proteine codieren,
kann der Fachmann eine Vielzahl von Nachweisverfahren für Brustkrebs
bei einem Menschen entwickeln. Typischerweise umfassen die Verfahren
die Schritte des Nachweises, durch beliebige Mittel, des Vorliegens
von einem oder mehreren Brustkrebs-assoziierten Proteinen oder von
Nucleinsäuren,
die solche Proteine codieren, in einer Gewebe- oder Körperflüssigkeitsprobe
des Menschen. Die Genauigkeit und/oder Zuverlässigkeit des Nachweisverfahrens
für Brustkrebs
bei einem Menschen kann durch den Nachweis einer Vielzahl von Brustkrebs-assoziierten
Proteinen und/oder Nucleinsäuren
in einer ausgewählten
Gewebe- oder Körperflüssigkeitsprobe
weiter verstärkt
werden. Die Nachweis-Assays können
einen oder mehrere der nachfolgend beschriebenen Protokolle umfassen.
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2.A. Proteinbasierter
Assay
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Das
Markerprotein in einer Probe kann zum Beispiel dadurch nachgewiesen
werden, indem das Markerprotein mit einer bindenden Einheit, die
das Markerprotein spezifisch zu binden vermag, kombiniert wird. Die
bindende Einheit kann zum Beispiel einen Teil eines Liganden-Rezeptor-Paares,
d. h. ein Molekülpaar,
das eine spezifische Bindungswechselwirkung aufweist, umfassen.
Die bindende Einheit kann zum Beispiel ein Element eines spezifischen
Bindungspaares sein, wie Antigen-Antikörper, Enzym-Substrat, Nucleinsäure-Nucleinsäure, Protein-Nucleinsäure, Protein-Protein
oder andere auf dem Fachgebiet bekannte spezifische Bindungspaare.
Es können
Bindungsproteine konstruiert werden, die eine verbesserte Affinität gegenüber dem Zielprotein
besitzen. Gegebenenfalls kann die bindende Einheit mit einer nachweisbaren
Markierung verknüpft werden,
wie einer enzymatischen, fluoreszierenden, radioaktiven, phosphoreszierenden
oder Farbpartikel-Markierung. Der markierte Komplex kann zum Beispiel
visuell oder mit Hilfe eines Spektralphotometers oder eines anderen
Detektors nachgewiesen werden.
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Markerproteine
können
auch mittels der auf dem Fachgebiet zur Verfügung stehenden Gelelektrophoreseverfahren
nachgewiesen werden. In einer zweidimensionalen Gelelektrophorese
werden die Proteine zuerst entlang eines pH-Gradienten nach ihrem
isoelektrischem Punkt aufgetrennt. Das dabei entstehende Gel wird
dann auf ein zweites Polyacrylamidgel aufgetragen und die Proteine
nach dem Molekulargewicht aufgetrennt (Vergleiche, zum Beispiel,
O'Farrell (1975)
J. Biol. Chem. 250:4007-4021)
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Ein
oder mehrere Markerproteine können
nachgewiesen werden, indem zuerst Proteine aus einer Probe isoliert
werden, die von einem Individuum mit Verdacht auf Brustkrebs genommen
wird, und dann die Proteine mittels zweidimensionaler Gelelektrophorese
aufgetrennt werden, um ein charakteristisches zweidimensionales
Gelelektrophoresemuster zu erzeugen. Das Muster kann dann mit einem
Standard-Gelmuster
verglichen werden, das erzeugt wurde, indem unter den gleichen oder ähnlichen
Bedingungen, Proteine aus normalen oder aus Krebszellen isoliert
wurden. Das Standard-Gelmuster kann in einer elektronischen Datenbank gespeichert
und von dort abgerufen werden. Die Gegenwart von Brustkrebs-assoziierten
Proteinen im zweidimensionalen Gel stellt ein Indiz dafür bereit,
ob die getestete Probe von einer Person mit Brustkrebs genommen
wurde. Ebenso wie bei den anderen hier beschriebenen Nachweisverfahren,
verbessert der Nachweis von zwei oder mehreren Proteinen, zum Beispiel
in dem zweidimenisonalen Gelelektrophoresemuster, die Genauigkeit
des Assays weiter. Das Vorliegen einer Vielzahl, zum Beispiel zwei
oder fünf,
Brustkrebs-assoziierter Proteine auf dem zweidimenisonalen Gel stellt
ein noch stärkeres
Indiz für
das Vorliegen von Brustkrebs in einem Individuum bereit. Das Assay
erlaubt daher eine Früherkennung
und Behandlung von Brustkrebs.
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Ein
Brustkrebs-assoziiertes Markerprotein kann auch mittels einer großen Auswahl
von Immunoassay-Techniken, die auf dem Fachgebiet gebräuchlich
sind, nachgewiesen werden. Zum Beispiel kann der Fachmann das Sandwich-Immunoassay
verwenden, um Brustkrebs in einer Probe einer Körperflüssigkeit nachzuweisen. Alternativ
dazu kann der Fachmann konventionelle immuno-histologische Verfahrensweisen einsetzen,
um das Vorhandensein von Brustkrebs-assoziierten Proteinen in einer
Gewebeprobe nachzuweisen, indem eine oder mehrere markierte Bindungsproteine
verwendet werden.
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Bei
einem Sandwich-Immunoassay werde zwei Antikörper verwendet, die im Allgemeinen
in der Lage sind, das Markerprotein zu binden, zum Beispiel eines
davon immobilisiert auf einem festen Träger und das andere frei in
Lösung
und mit einer nachweisbaren chemischen Verbindung markiert. Beispiele
von chemischen Markierungen, die für den zweiten Antikörper verwendet
werden können,
umfassen Radioisotope, fluoreszierenden Verbindungen und Enzyme
oder andere Moleküle,
die farbige oder elektrochemisch aktive Produkte erzeugen, wenn
sie einem Reaktionspartner oder Enzymsubstrat ausgesetzt werden.
Wird eine Probe, die das Markerprotein enthält, in dieses System eingeführt, bindet
das Markerprotein sowohl an den immobilisierten Antikörper als
auch an den markierten Antikörper
und bildet dabei einen "Sandwich"-Immunkomplex auf
der Trägeroberfläche. Das
komplexierte Protein wird nachgewiesen, indem die nicht gebundenen
Komponenten der Probe und überschüssige markierte
Antikörper
abgewaschen werden und die Menge an markiertem Antikörper, der
an das Protein auf der Trägeroberfläche komplexgebunden
ist, gemessen wird. Alternativ dazu können die frei in Lösung befindlichen
Antikörper,
die mit einer chemischen Einheit, zum Beispiel einem Hapten, markiert
werden können,
durch einen dritten Antikörper
nachgewiesen werden, der mit einer nachweisbaren Einheit markiert
ist, die an den freien Antikörper
oder, zum Beispiel, an das daran gekoppelte Hapten bindet.
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Sowohl
das Sandwich-Immunoassay als auch das Gewebe-immunhistochemische
Verfahren sind hoch spezifisch und sehr empfindlich, mit der Maßgabe, dass
Marker mit guten Nachweisgrenzen verwendet werden. Eine detaillierte Übersicht über Aufbau,
Theorie und Protokolle von immunologischen Verfahren sind in zahlreichen
Fachtexten zu finden, einschließlich "Practical Immunology", Butt, W.R., Hrsg.,
(1984) Marcel Dekker, New York und "Antibodies. A Laboratory Approach", Harlow et al. Hrsg.
(1988) Cold Spring Harbor Laboratory.
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Allgemein
umfassen Überlegungen
zum Aufbau von Immunoassays die Präparation von Antikörpern (z.
B. monoklonalen oder polyklonalen Antikörper), die eine genügend hohe
Bindungsspezifität
gegenüber dem
Zielprotein aufweisen, um einen Komplex zu bilden, der zuverlässig von
Produkten unspezifischer Reaktionen unterschieden werden kann. Wie
hier verwendet, wird der Begriff "Antikörper" als bindende Proteine verstanden, zum
Beispiel Antikörper
oder andere Proteine, die eine Bindungsdomäne in der Art einer Immunoglobulin-variablen-Region
umfassen, die die entsprechenden Bindungsaffinitäten und -spezifitäten für das Zielprotein
aufweisen. Je höher
die Antikörper-bindende
Spezifität,
desto niedriger kann die Konzentration des nachzuweisenden Zielproteins
sein. Wie hier verwendet, werden die Begriffe "spezifische Bindung" und "Bindungsspezifität" so verstanden, dass die Bindungseinheit,
zum Beispiel ein bindendes Protein, eine Bindungsaffinität gegenüber dem
Zielprotein aufweist, die größer als
etwa 105 M–1,
stärker
bevorzugt größer als
etwa 107 M–1 ist.
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Antikörper für ein isoliertes
Brustkrebs-assoziiertes Protein, die bei Assays zum Nachweis von
Brustkrebs in einem Individuum geeignet sind, können mittels standardmäßigen immunologischen
Verfahrensweisen erzeugt werden, die auf dem Fachgebiet bekannt
und beschrieben sind. Siehe dazu, zum Beispiel Practical Immunology,
Butt N.R. ed. Marcel Dekker, NY, 1984. Kurz gesagt, wird ein isoliertes
Zielprotein dazu verwendet, Antikörper in einem artfremden Wirt,
wie eine Maus, Ziege oder ein anderer passender Säuger, zu züchten. Das
Markerprotein wird mit einem passenden Hilfsmittel kombiniert, das
die Antikörper-Produktion
im Wirt verstärkt,
und es wird dem Wirt, zum Beispiel durch intraperitoneale Verabreichung,
injiziert. Jedes Hilfsmittel, das die Immunreaktion des Wirtes stimuliert,
kann verwendet werden. Ein gebräuchliches
Adjuvans ist Freund's
Komplettadjuvans (eine Emulsion, die aus abgetöteten und getrockneten mikrobiellen
Zellen besteht und zum Beispiel bei Calbiochem Corp., San Diego,
oder bei Gibco, Grand Island, NY erhältlich ist). Wo mehrfache Antigen-Injektionen
gewünscht
werden, können
die nachfolgenden Injektionen die Antikörper in Kombination mit einem
Inkomplettadjuvans (z. B. zellfreie Emulsion) enthalten. Polyklonale
Antikörper
können
aus dem Antikörper
produzierenden Wirt isoliert werden, indem Serum, das Antikörper gegen
das Protein von Interesse enthält,
extrahiert wird. Monoklonale Antikörper können produziert werden, indem
Wirtszellen isoliert werden, die die gewünschten Antikörper produzieren,
indem diese Zellen mit Myelomzellen unter Verwendung von immunologischen
auf dem Fachgebiet bekannten Standardverfahren fusioniert werden
und indem auf Hybridzellen (Hybridome) gescreent wird, die spezifisch
mit dem Zielprotein reagieren und die gewünschte Bindungsaffinität aufweisen.
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Auch
Antikörper-bindende
Domänen
können
biosynthetisch hergestellt werden, und die Aminosäurensequenz
der Bindungsdomäne
kann verändert
werden, um die Bindungsaffinität
gegenüber
einem bevorzugten Epitop auf dem Zielprotein zu verstärken. Spezifische
Antikörper-Verfahren
sind hinreichend bekannt und in der Literatur beschrieben. Eine
ausführlichere
Beschreibung ihrer Herstellung findet man zum Beispiel in "Practical Immunology" (1984) (supra).
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Zusätzlich können gentechnisch
erzeugte biosynthetische Bindungsstellen, auf dem Fachgebiet auch als
BABS oder sFV's
bekannt, bei der Durchführung
der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Verfahren zur Herstellung
und Verwendung von BABS umfassen (i) nicht-kovalent assoziierte
oder Disulfid-gebundene synthetische VH-
und VL-Dimere, (ii) kovalent verknüpfte VH-VL-Einzelketten-Bindungsstellen,
(iii) individuelle VH- oder VL-Domänen oder
(iv) Einzelketten-Antikörper-Bindungsstellen
und sind zum Beispiel in den U.S.-Patentschriften Nrn.: 5,091,513;
5,132,405; 4,704,692 und 4,946,778 offenbart. Darüber hinaus
können
BABS mit der erforderlichen Spezifität für Brustkrebs-assoziierte Proteine
durch Phagen-Antikörper-Klonierung aus kombinatorischen
Genbibliotheken abgeleitet werden (siehe beispielsweise Clackson
et al. (1991) Nature 352:624-628). Kurz gesagt, werden Phagen, die
jeweils auf ihrer Oberfläche
BABS zeigen, die Immunglobulin-variable Regionen aufweisen, die
von Gensequenzen für
variable Regionen codiert werden, die wiederum von mit isolierten
Brustkrebs-assoziierten Proteinen oder deren Fragmenten vorimmunisierten
Mäusen
stammen, auf Bindungsaktivität
gegenüber
immobilisierten Brustkrebs-assoziierten Proteinen gescreent. Phagen, die
an die immobilisierten Brustkrebs-assoziierten Proteine binden,
werden gewonnen und das Gen, das das BABS codiert, wird sequenziert.
Die daraus resultierende Nucleinsäuresequenz, die das BABS von
Interesse codiert, kann daraufhin in gebräuchlichen Expressionssystemen
exprimiert werden, um das BABS Protein zu erzeugen.
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Das
isolierte Brustkrebs-assoziierte Protein kann auch zur Entwicklung
von diagnostischen oder anderen Gewebeevaluierungskits und -assays
verwendet werden, um den Spiegel der in einer Gewebe- oder Fluidprobe
aufzuzeichnen. Zum Beispiel, kann das Kit Antikörper oder andere spezifische
Bindungsproteine umfassen, die spezifisch an Brustkrebs-assoziierte
Proteine binden und die es erlauben, das Vorliegen und/oder die
Konzentration der Brustkrebs-assoziierten Proteinen in einer Gewebe- oder Flüssigkeitsprobe nachzuweisen
und/oder quantitativ zu bestimmen.
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Geeignete
Kits zum Nachweis von Brustkrebs-assoziierten Proteinen sollen zum
Beispiel ein Aufnahmegefäß oder andere
Mittel zur Aufnahme von Proben zur Auswertung und Mittel zum Nachweis
des Vorkommens und/oder der Menge in der Probe eines oder mehrerer
Brustkrebs-assoziierter Proteinen, wie hier beschrieben, umfassen.
Wie hier verwendet, umfassen "Mittel
zum Nachweis" bei
einer Ausführungsform
eine oder mehrere Antikörper,
die für
diese Proteine spezifisch sind, und Mittel zum Nachweis der Bindung
der Antikörper
an diese Proteine durch z. B. einen standardmäßigen Sandwich-Immunoassay,
wie hier beschrieben. Wo das Vorliegen eines Proteins in einer Zelle
nachgewiesen werden soll, z. B. wie aus einer Gewebeprobe, kann
das Kit auch Mittel zum Aufbrechen der Zellstrukturen umfassen,
um die intrazellulären
Proteine zu exponieren.
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2.B. Auf Nucleinsäure basierende
Assays
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Das
Vorliegen von Brustkrebs in einem Individuum kann auch dadurch festgestellt
werden, dass in einer Gewebe- oder Körperflüssigkeitsprobe ein Nucleinsäuremolekül nachgewiesen
wird, das ein Brustkrebs-assoziiertes Protein codiert. Durch die
Verwendung von allgemein auf dem Fachgebiet bekannten Verfahren
können
die erfindungsgemäßen Brustkrebs-assoziierte
Proteine sequenziert werden, und dann können, auf der Grundlage der
festgestellten Sequenz, Oligonucleotid-Sonden zum Screening einer
cDNA-Bibliothek hergestellt werden. (siehe, zum Beispiel, Sambrook
et al. (1989) supra).
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Eine
Ziel-Nucleinsäuremolekül, das ein
Marker-Brustkrebs-assoziiertes Protein codiert, kann unter Verwendung
einer markierten Bindungseinheit nachgewiesen werden, die in der
Lage ist, spezifisch an die Ziel-Nucleinsäure zu binden. Die Bindungseinheit
kann zum Beispiel ein Protein, eine Nucleinsäure oder eine Peptid-Nucleinsäure umfassen.
Zudem kann eine Ziel-Nucleinsäure,
wie eine mRNA, die ein Brustkrebs-assoziiertes Protein codiert,
nachgewiesen werden, indem zum Beispiel eine Northern-Blot-Analyse
unter Verwendung von markierten Oligonucleotiden, z. B. Nucleinsäurefragmente,
die komplementär
zu mindestens einem Teil der Ziel-Nucleinsäure sind und damit spezifisch
hybridisieren können,
durchgeführt
wird.
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Noch
spezifischer können
Gensonden, die Komplementär-RNA
oder, bevorzugt, Komplementär-DNA zu
Brustkrebs-assozierten Nucleinsäuresequenzen
oder mRNA Sequenzen, die Brustkrebs-assozierte Proteine codieren,
enthalten, unter Verwendung bewährter
rekombinanter Verfahren oder Oligonucleotid-Synthesen hergestellt
werden. Die Sonden hybridisieren mit komplementären Nucleinsäuresequenzen,
die der Testprobe zugesetzt wurden, und kann eine hervorragende
Spezifität
liefern. Eine kurze, gut definierte Sonde, die eine einzige spezifische
Sequenz codiert, ist äußerst präzise und
bevorzugt. Größere Sonden
sind im Allgemeinen weniger spezifisch. Während ein Oligonucleotid beliebiger
Länge mit
einem mRNA-Transkript hybridisieren kann, werden Oligonucleotide,
die typischerweise im Bereich von 8-100 Nucleotiden, bevorzugt in
einem Bereich von 15-50 Nucleotiden liegen, als bei Standard-Hybridisierungs-Assays
besonders geeignet angesehen. Die Auswahl von Sondenlänge und
-sequenz erlaubt es, den Grad der gewünschten Spezifität zu wählen. Die Hybridisierung
wird bei 50 ° bis
65 °C in
einer starken Puffer-Salzlösung,
in Formamid oder einem anderen Agens durchgeführt, um den Komplementaritätsgrad einzustellen.
Außerdem
ist der Stand der Technik so, dass Sonden hergestellt werden können, die
praktisch jede DNA- oder RN-Sequenz erkennen. Für weitere Einzelheiten, siehe
zum Beispiel, Guide to Molecular Techniques, Berger et al., Methods
of Enzymology, Vol. 152, 1987.
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Eine
breite Vielzahl von verschiedenen Markierungen, die an die Sonden
oder Antikörper
angefügt werden,
können
bei den Assays verwendet werden. Das markierte Reagens kann in Lösung oder
gekoppelt an einen unlöslichen
Träger
bereitgestellt werden, je nach Aufbau des Assays. Die verschiedenen
Konjugate können
kovalent oder nicht-kovalent, direkt oder indirekt verknüpft werden.
Werden sie kovalent gebunden, hängt
die spezifische Kopplungsgruppe von der Art der zwei zu bindenden
Einheiten ab. Eine große
Anzahl von Verknüpfungsgruppen
und Verfahren zur Verknüpfung
wird in der Literatur besprochen. Allgemein können die Markierungen in die
folgenden Gruppen unterteilt werden: Chromogene; katalysierte Reaktionen; Chemoluminiszenz;
radioaktive Markierungen und farbige Partikel in Kolloidgröße. Die
Chromogene schließen
Verbindungen ein, die Licht innerhalb eines bestimmten Bereiches
absorbieren, so dass ein bestimmte Farbe beobachtet werden kann,
oder sie senden Licht aus, wenn sie mit Licht einer bestimmten Wellenlänge oder
eines Wellenlängenbereiches,
z. B. Fluoreszierer, bestrahlt werden. Sowohl enzymatische wie nicht
enzymatische Katalysatoren können
verwendet werden. Bei der Wahl eines Enzyms, muß vieles bedacht werden, einschließlich Stabilität des Enzyms,
ob es normalerweise in Proben des Typs zu finden ist, für die das
Assay gedacht ist, Natur des Substrates und Effekt, wenn überhaupt,
der Konjugation auf die Eigenschaften des Enzyms. Potentiell geeignete
Enzymmarkierungen schließen
Oxiodoreductasen, Transferasen, Hydrolasen, Lyasen, Isomerasen,
Ligasen oder Synthetasen ein. In Wechselbeziehung stehende Enzymsysteme
können
ebenso verwendet werden. Eine chemoluminiszente Markierung umfasst
eine Verbindung, die durch eine chemische Reaktion elektronisch
angeregt wird und die dann Licht aussendet, das als Nachweissignal
dient, oder die Energie an einen Fluoreszenz-Akzeptor sendet. Radioaktive
Markierungen umfassen verschiedene, allgemein gebräuchliche
Radioisotope, wie die instabilen Formen von Wasserstoff, Jod, Phosphor
oder ähnlichem.
Farbpartikel von Kolloidgröße schließen Materialen
ein, wie kolloidales Gold, das in aggregierter Form als deutlicher Fleck
an der Stelle der nachzuweisenden Substanz sichtbar ist. Zusätzliche
Informationen zu Markierungsverfahren sind zum Beispiel in der U.S.
Patentschrift Nr. 4,366,241 offenbart.
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Ein
gebräuchliches
Verfahren zur in vitro Markierung von Nucleotidsonden umfasst die
nick Translation, bei der die unmarkierte DNA Sonde mit Hilfe einer
Endonuclease mit einem Strangbruch versehen wird, um freie 3'-Hydroxylenden in
einem Strang des Doppelstrang-Fragments zu erzeugen. Gleichzeitig
entfernt eine Exonuclease die Nucleotidreste vom 5'-Phosphorylende des
Strangbruchs. Die Sequenz der Ersatz-Nucleotide wird von der Sequenz des
gegenüberliegenden
Stranges des Doppelstranges bestimmt. Auf diese Weise füllt DNA-Polymerase,
wenn markierte Nucleotide zur Verfügung gestellt werden, den Strangbruch
mit markierten Nucleotiden auf. Unter Verwendung dieser allgemein
bekannten Technik können
bis zu 50 % der Moleküle
markiert werden. Bei kleineren Sonden können gebräuchliche Verfahren der 3'-Enden-Markierung angewandt
werden. Außerdem
gib es heute kommerziell erhältliche
Verfahren zur Markierung von DNA mit fluoreszierenden Molekülen, Katalysatoren,
Enzymen oder Chemoluminiszenz-Materialien. Biotin-Markierungskits
sind im Handel unter dem Handelsnamen Bio-Probe erhältlich (Enzo
Biochem Inc.). Dieses System erlaubt es, die Sonde mit Avidin zu
verbinden, das wiederum markiert ist, zum Beispiel mit einem fluoreszierenden
Molekül,
einem Enzym, Antikörper
etc. Zur weiteren Erörterung
von Sondenkonstruktion und -techniken siehe, zum Beispiel, Sambrook
et al., Molecular Cloning, A Laboratory Manual (Cold Spring Harbor,
N.Y., 1982).
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Das
Oligonucleotid, das für
die Hybridisierung mit der Ziel-Nucleinsäure, gleich ob chemisch oder durch
rekombinante DNA-Verfahren hergestellt, ausgewählt wird, wird unter Verwendung
von Standardtechniken isoliert und gereinigt und dann vorzugsweise
markiert (z. B. mit 35S oder 32P)
unter Verwendung von Standard-Markierungsprotokollen.
Eine Probe mit der Ziel-Nucleinsäure
läuft dann
auf einem Elektrophoresegel, die aufgetrennten Nucleinsäuren werden
auf ein Nitrocellulosefilter aufgebracht und die markierten Oligonucleotide
dem Filter unter stringenten Hybridisierungsbedingungen, z. B. 50
% Formamid, 5 X SSPE, 2 X Denhardt's Lösung,
0,1 % SDS bei 42°C,
wie bei Sambrook et al. (1989) supra beschrieben, ausgesetzt. Das
Filter wird daraufhin unter Verwendung von 2 X SSPE, 0,1 % SDS bei
68 °C gewaschen,
stärker
bevorzugt unter Verwendung von 0,1 X SSPE, 0,1 % SDS bei 68 °C. Andere
geeignete, auf dem Fachgebiet bekannte Verfahrensweisen schließen Lösungs-Hybridisierung
und dot- und slot-RNA-Hybridisierung ein. Gegebenenfalls kann die
Menge an Ziel-Nucleinsäure,
die in der Probe vorhanden ist, quantifiziert werden, indem die
Radioaktivität
der hybridisierten Fragmente unter Verwendung der Standard-Verfahrensweisen
auf dem Fachgebiet gemessen wird.
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Zusätzlich können Oligonucleotide
verwendet werden, um andere Sequenzen zu bestimmen, die Mitglieder
der Zielprotein-Familie codieren. Das Verfahren kann auch dazu verwendet
werden, Sequenzen zu identifizieren, die mit den Nucleinsäuresequenzen
assoziiert sind, die die hier beschriebenen Proteine codieren, zum
Beispiel um nicht-codierende Sequenzen zu bestimmen, die stromaufwärts oder
stromabwärts
der proteincodierenden Sequenz liegen und die eine bei der Expression
dieser Gene eine funktionelle Rolle spielen. Weiterhin können Bindungs-Assays
durchgeführt
werden, um Proteine zu identifizieren und nachzuweisen, die zu einer
spezifischen Bindungsreaktion mit einer Nucleinsäure in der Lage sind, die ein
Brustkrebs-assoziiertes Protein codiert, das zum Beispiel bei der
Genregulierung oder Genexpression des Proteins eine Rolle spielt.
Bei einer weiteren Ausführungsform
können
die hier beschriebenen Assays verwendet werden, um Nucleinsäure-Moleküle zu identifizieren
und nachzuweisen, die eine Sequenz umfassen, die in der Lage ist, ein
Brustkrebs-assoziertes Protein zu erkennen und spezifisch daran
zu binden.
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Zusätzlich wird
vermutet, dass unter Verwendung einer Kombination von entsprechenden
Oligonucleotid-Primern, d. h. von mehr als einem Primer, der Fachmann
den Grad der Expression eines Zielgens in vivo mittels des Standard-Polymerasekettenreaktions
(PCR)-Verfahrens, zum Beispiel durch quantitative PCR, bestimmen
kann. Konventionelle PCR-basierende Assays werden zum Beispiel bei
Innes et al. (1990) "PCR
Protocols: A guide to methods an Applications", Academic Press and Innes et al. (1995) "PCR Strategies" Academic Press,
San Diego, CA, erörtert.
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3. Identifizierung von
Proteinen die in vivo mit Brustkrebs-assoziierten Proteinen wechselwirken
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Weiterhin
wird davon ausgegangen, dass der Fachmann bei der Verwendung von
Verfahren, wie sie hier beschrieben wurden, weitere Moleküle identifizieren
kann, die in vivo mit den hier beschrieben Brustkrebs-assoziierten
Proteinen reagieren. Derartige Moleküle können ebenfalls mögliche Ziele
für eine
Chemotherapiebereit stellen.
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Als
Beispiel können
cDNA-codierende Proteine und Peptide, die fähig sind, mit Brustkrebs-assoziierten
Proteinen zu reagieren, bestimmt werden, indem ein Zwei-Hybrid-Assay verwendet
wird, wie bei Durfee et al. (1993) Genes and Develop. 7:555-559 beschrieben.
Das Prinzip des Zwei-Hybrid-Assays besteht darin, dass die nicht-kovalente Reaktion
zweier Proteine einen Prozess (Transkription) anstößt, wobei
dieses Proteine durch ihre kovalente Verbindung zu Domänen, die
bei diesem Vorgang eine Funktion haben, normalerweise keine Rolle
spielen. Zum Beispiel tritt bei einem Zwei-Hybrid-Assay eine nachweisbare Expression
eines Reportergens auf, wenn zwei Fusionsproteine miteinander reagieren,
eines mit einer DNA-bindenden Domäne und eines mit einer Domäne, die
die Transkription initiert.
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Der
Fachmann kann eine Wirtszelle verwenden, die eines oder mehrere
Reportergene enthält,
wie den Hefestamm Y153, beschrieben bei Durfee et al. (1993) supra.
Dieser Stamm trägt
zwei chromosomal lokalisierte Reportergene, deren Expression von
Gal4 reguliert wird. Ein erstes Reportergen ist das E. coli lacZ-Gen
unter der Kontrolle des Gal4 Promoters. Ein zweites Reportergen
ist das selektierbare HIS3-Gen. Andere geeignete Reportergene können zum
Beispiel das Luciferase-Gen, das LEU2-Gen und das GFP (Grün Fluoreszierendes
Protein)-Gen einschließen.
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Zwei
Serien von Plasmiden werden in den zwei Hybridsystemen verwendet.
Eine Plasmid-Serie enthält
DNA, die eine Gal4 DNA-bindende Domäne kodiert, die im Raster mit
einer DNA fusionert ist, die ein Brustkrebs-assoziiertes Protein
kodiert. Die andere Plasmid-Serie enthält DNA, die eine Gal4-Aktivierungsdomäne kodiert,
die mit Teilen einer menschlichen cDNA-Bibliothek fusioniert ist,
die aus menschlichen Lymphozyten hergestellt wurde. Die Expression
aus der ersten Plasmid-Serie führt
zu einem Fusionsprotein, welches die Gal4 DNA-bindende Domäne und ein
Brustkrebs-assoziiertes
Protein umfasst. Die Expression aus der zweiten Plasmid-Serie erzeugt
ein Transkriptions-Aktivierungsprotein, das mit einem Expressionsprodukt
aus der Lymphozyten cDNA-Bibliothek fusioniert wird. Wenn die beiden
Plasmide in eine Gal4-Mangel-Wirtszelle, wie die oben beschriebenen
Hefe Y153-Zellen, transformiert werden, reagieren die Gal4 DNA-bindende
Domäne
und die Transkriptions-Aktivierungs-Domäne nur dann,
wenn das mit der DNA-bindenden Domäne fusionierte Brustkrebs-assoziierte
Protein an ein Protein bindet, das aus der Lymphozyten-cDNA-Bibliothek exprimiert wurde
und mit der Transkriptions-Aktivierungs-Domäne fusioniert ist. Als Folge
der Protein-Protein-Wechselwirkung zwischen dem Brustkrebs-assoziierten
Protein und seinem in vivo Bindungspartner entstehen nachweisbare
Reportergen-Expressionsniveaus.
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Des
weiteren screent der Fachmann, um Moleküle zu erkennen, die in vivo
mit Brustkrebs-assoziierten Proteinen reagieren, auf Moleküle, zum
Beispiel kleine Moleküle,
die spezifische Reaktionen zwischen Brustkrebs-assoziierten Proteinen
und ihren in vivo Bindungspartnern verändern oder unterbinden.
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Zum
Beispiel kann eine Wirtszelle mit DNA transfektiert sein, die ein
geeignetes Hybrid aus DNA-Bindungsdomäne/Brustkrebs-assoziiertem
Protein sowie einen Bindungspartner für Translations-Aktivierungs-Domäne/mögliches
Brustkrebs-assoziiertes
Protein kodiert, wie vorstehend offenbart. Die Wirtszelle enthält auch
ein geeignetes Reportergen in operativer Vernüpfung mit einem einem cis-agierenden
Transkriptions-Aktivierungs-Element, das von der Transkriptionsfaktor-DNA-bindenden Domäne erkannt
wird. Die Menge an exprimierten Reportergenen im System wird ermittelt.
Daraufhin wird die Wirtszelle mit einem Kandidaten-Molekül zusammengebracht,
und die Menge an exprimiertem Reportergen wird gemessen. Eine Reduzierung
in der Reportergen-Exprimierung ist ein Hinweis auf die Fähigkeit
des Kandidaten, die Bildung des Komplexes zu oder die Stabilität im Hinblick
zum Brustkrebs-assoziierten Protein und seinem in vivo Bindungspartner
zu beeinflussen. Als Kontrolle wird die Fähigkeit des Kandidaten-Moleküls getestet,
mit anderen nicht damit zusammenhängenden Protein-Protein-Komplexen
zu reagieren. Moleküle,
die zur spezifischen Beeinflussung von Brustkrebs-assoziierten Protein/Bindungspartner- Verbindungen, jedoch
nicht von anderen Protein-Protein-Verbindungen in der Lage sind,
werden als Kandidaten zur Herstellung und weiteren Analyse identifiziert. Wurde
ein potentieller Kandidat ermittelt, kann seine Wirksamkeit bei
der Modulation des Zellzyklus und der Zellreplikation in einem standardisierten
Zellzyklus-Modell getestet werden.
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Kandidaten-Moleküle können wie
nachfolgend beschrieben hergestellt werden. Zum Beispiel kann DNA,
die ein Kandidaten-Molekül
kodiert, in einen aus einer Auswahl von Expressionsvektoren unter
Verwendung der auf dem Fachgebiet üblichen Verfahren eingebracht
und eine geeignete Wirtszelle transfektiert werden, um rekombinante
Proteine herzustellen, einschließlich Volllängen und verkürzte Formen.
Geeignete Wirtzellen sind E. coli, Saccharomyces cerevisiae, Pichia
pastoris, das Insekten/Baculovirus-Zellsystem, Myelomzellen und
verschiedene andere Säugerzellen.
Die Volllängen
Formen solcher Proteine werden bevorzugt in Säugerzellen exprimiert, wie
hier offenbart. Die Nukleotidsequenzen schließen bevorzugt eine Sequenz
zum Ausrichten der translatierten Sequenz auf den Kern ein, unter
Verwendung zum Beispiel einer Sequenz, die die Acht-Aminosäure-Kern-Zielsequenz des großen T Antigens
kodiert, welches auf dem Fachgebiet gut charakterisiert ist. Der
Vektor kann außerdem
verschiedene Sequenzen umfassen, die die korrekte Expression des
rekombinanten Proteins steuern, einschließlich Transkriptionspomotor
und Terminierungssequenzen, Enhancersequenzen, Sequenzen für bevorzugte
Ribosomen-Bindungsstellen, bevorzugte mRNA-Leadersequenzen, bevorzugte
Protein-Verarbeitungssequenzen, bevorzugte Signalsequenzen für die Proteinsekretion und ähnliche.
Die DNA-Sequenz, die das Gen von Interesse kodiert, kann ebenfalls
verändert
werden, um mögliche
Inhibierungssequenzen zu entfernen oder um die Bildung unerwünschte Sekundärstruktur
zu minimieren. Wie der Praktiker auf dem Fachgebiet erkennt, kann
das rekombinante Protein auch als Fusionsprotein exprimiert werden.
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Nach
der Translation kann das Protein aus den Zellen an sich gereinigt
oder aus dem Kulturmedium gewonnen werden. Die DNA kann auch Sequenzen
umfassen, die die Expression und/oder Reinigung des rekombinanten
Proteins unterstützen.
Die DNA kann direkt oder als Teil eines Fusionsproteins exprimiert
werden, das eine leicht abspaltbare Fusionsverbindungsstelle besitzt.
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Die
DNA kann auch in einem geeigneten Säuger-Wirt exprimiert werden.
Geeignete Wirte sind unter anderem Fibroblasten-3T3-Zellen, (z.
B. NIH 3T3 von CLR 1658) COS (Affen Niere ATCC, CLR-1650) oder CH0
(Chinesische Hamster Eierstock)Zellen (CHO-DXB11aus Chasin (1980)
Proc. Nat'l. Acad.Sci.
USA 77:4216-4222),
Nerz-Lungenepithelzellen, menschliche Vorhaut-Fibroblastenzellen,
menschliche Glioblastomzellen und Teratokarzinomzellen. Andere geeignete
eukaryotische Zellsysteme schließen Hefezellen, das Insekten/Baculovirus-System
und Myelomzellen ein.
-
Um
ein Kandidatenmolekül
zu exprimieren, wird die DNA in eine Insertionsstelle eines geeigneten kommerziell
erhältlichen
Vektors zusammen mit geeigneten Promotor/Enhancer-Sequenzen und
3'-Terminierungssequenzen
subkloniert. Geeignete Promotor/Enhancer-Sequenzkombinationen sind
unter anderem der CMV-Promotor (humaner Cytomegalovirus (MIE) Promotor),
der zum Beispiel auf pCDM8 vorhanden ist, sowie der Mammae Tumor
Virus-Promotor (MMTV), verstärkt
durch die Rous Sarkom Virus LTR-Enhancersequenz (z. B. von Clontech,
Inc. Palo Alto). Ein Geeigneter induzierbarer Promotor schließt zum Beispiel
einen Zn2+-induzierbaren Promotor, wie den
Zn2+-Methallothionein-Promotor (Wrana et
al. (1992) Cell 71:1003-1014)
ein. Andere induzierbare Promotoren sind auf dem Fachgebiet gut
bekannt und können
mit ähnlichem
Erfolg eingesetzt werden. Die Expression kann durch transaktivierte
Enhancersequenzen weiter verstärkt
werden. Das Plasimd enthält
bevorzugt auch einen amplifizierbaren Marker, wie DHFR, unter geeigneter
Promotorkontrolle, z. B. SV40 früher
Promotor (ATCC Nr. 37148). Bedingungen für Transfektion, Zellkultur,
Gen-Amplifizierung und Proteinexpression sind Standardbedingungen,
die auf dem Fachgebiet gut bekannt sind, wie zum Beispiel beschrieben
bei Ausubel et al., ed. (1989) "Current
Protocols in Molecular Biology",
John Wiley & Son,
NY beschrieben. Kurz gesagt, werden transfektierte Zellen in einem
Medium kultiviert, das 5-10 % dialysiertes fötales Kalbsserum (dFCS) enthält, und
stabile, transfektierte Zelllinien hoher Expression werden durch
Amplifizierung und Subklonierung gewonnen und durch standardmäßige Western-
und Northern-Blot-Analyse ausgewertet. Southern-Blots können ebenfalls
verwendet werden, um den Status integrierter Sequenzen und das Ausmaß ihrer
Kopien bei der Amplifizierung zu bewerten.
-
Das
exprimierte Kandidatenprotein wird dann unter Verwendung von Standardverfahren
gereinigt. Ein derzeit bevorzugtes Verfahren verwendet eine Affinitätssäule, wie
eine Liganden-Affinitätssäule oder
eine Antikörper-Affinitätssäule. Die
Säule wird
anschließend
gewaschen und die Kandidatenmoleküle in einem Gradienten mit
zunehmender Ionenstärke,
wechselndem pH oder durch Zusatz eines milden Detergens selektiv
eluiert. Es wird davon ausgegangen, dass zusätzlich zu den Kandidatenmolekülen, die
an die Brustkrebs-assoziierten Moleküle binden, die Brustkrebs-assoziierten
Moleküle
selbst durch derartige DNA-Technologien erzeugt werden können.
-
Beispiel I – Identifizierung
von Brustkrebsmarkern
-
Um
Brustkrebsmarker zu identifizieren, werden die Seren von Individuen
mit Brustkrebs mit den Seren von normalen Individuen durch Oberflächen-verstärkte Laser
Desorption und Ionisation (SELDI) Massenspektrometrie verglichen.
Kurz gesagt, wurden 0,5-ml-Aliquote von Seren der Individuen aufgetaut.
Dann wurde jedem Aliquot 1 μl
einer 1mg/ml Lösung
eines Soja-Trypsin-Inhibitors (SBTI) und 1 μl einer 1 mg/ml Leupeptin-Lösung zugesetzt.
Um Lipide zu entfernen, wurden jeder Probe 350 μl 1,1,2-Trifluorotrichlorethan
hinzugefügt.
Die Proben wurden daraufhin 5 Minuten verwirbelt und in einer Mikrozentrifuge
bei 4 °C
5 Minuten lang zentrifugiert. Der dabei entstehende Überstand
wurde auf eine 1-ml-Agarosesäule,
gekoppelt an Protein G (Hitrap Protein G-Säule, Pharmacia and Upjohn,
Peapack, NJ) aufgetragen, um Immunoglobin-Proteine zu entfernen.
Die Säule
wurde anschließend
mit 3 ml 50 mM Natriumphosphat, pH 7,0, mit SBTI und Leupeptin ("Bindungspuffer") gespült, und
der resultierende Durchfluss wurde direkt auf eine 5-ml-Säule von
6 % Sepharose, gekoppelt an Cibacron Blau (Hitrap blue-Säule, Pharmacia
and Upjohn, Peapack, NJ), aufgetragen, um Albuminproteine zu entfernen.
Die Hitrap blue-Säule
wurde mit 20 ml Bindungspuffer gespült. Der resultierende Durchfluss
wurde unter Verwendung von vier Konzentrationseinheiten auf Zentrifugationsbasis
mit einer 10-D-Ausschlussgrenze (Centricon 10, Millipore Corporation,
Bedford, MA) auf ein Endvolumen von etwa 0,7 ml konzentriert.
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Das
resultierende Serum (im Wesentlichen frei von Immunoglobulinen und
Albuminen) wurde durch Ionenaustauscherchromatographie in 12 Fraktionen
unterteil, die etwa die gleichen Mengen an Proteinen enthielten.
Im Besonderen wurde das Serum auf eine Mono Q (Pharmacia and Upjohn,
Peapack, NJ)-Ionenaustauschersäule
(ein starker Anionenaustauscher mit quaternären Ammoniumgruppen) in einem
50 mM Natriumphosphat Puffer, pH 7,0 aufgetragen, und die Proteine
wurden von der Säule
eluiert, indem die Konzentration von Natriumchlorid schrittweise
erhöht
wurde. Somit wurde das Serum in 12 Fraktionen unterteilt, je nach Konzentration
des bei der Elution verwendeten Natriumchlorids. Diese Fraktionen
wurden entsprechend als Durchfluss benannt, 25 mM, 50mM, 75 mM,
100 mM, 125 mM, 150 mM, 200 mM, 250 mM, 300 mM, 400 mM und 2 M Natriumchlorid.
Nach der Elution wurde jede Fraktion auf ungefähr 100 μg/ml konzentriert und der Puffer
mit Bindungspuffer ausgetauscht.
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Dann
wurden 4-10 μl
von jeder Fraktion auf jeweils eine von vier SELDI-Chip-Oberflächen binden
gelassen, wobei jede Oberfläche
bis zu 8 Proben hielt. Die beabsichtigte Lokation jeder Probe auf
dem Chip wurde mit einem Kreis markiert, der mit einem wasserabweisenden
Marker gezogen wurde, wie diejenigen, die auch bei Pap-Abstrichen
verwendet werden. Die hier verwendeten SELDI-Chips wurden von Ciphergen
Biosystems, Inc. Palo Alto, Kalifornien bezogen und wie nachstehend
beschrieben verwendet.
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Für Kupfer-
oder Nickel-Oberflächen
wurde ein Chip, der Ethylendiamintetraessigsäure-Einheiten (IMAC, Ciphergen
Biosystems, Inc., Palo Alto CA) enthielt, mit zwei 5-min-Applikationen
von 5 μl
eines Kupfersalzes oder Nickelsalzes behandelt und mit deionisiertem
Wasser gewaschen. Nach einer 5-min-Behandlung mit 5 μl des Bindungspuffers, wurden
zwei bis drei μl
der Probe für
30 bis 60 min auf die Oberfläche
aufgetragen. Weitere zwei bis drei μl an Probe wurden dann für weitere
30 bis 60 min aufgetragen. Dann wurden die Chips zweimal mit Bindungspuffer
gewaschen, um ungebundene Proteine zu entfernen. 0,5 μl Sinapinsäure (12,5
mg/ml) wurde zweimal hinzugefügt
und jedes Mal trocknen gelassen. Die Gegenwart von Sinapinsäure verstärkt die
Verdampfung und Ionisation der gebundenen Proteine bei der Massenspektrometrie.
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Für Chipoberflächen, die
Carboxyl-Einheiten enthalten (WCX-2, Ciphergen Biosystems, Inc.,
Palo Alto, CA), wurde vor der Verwendung des wasserunlöslichen
Stifts die Oberfläche
30 min mit 10 mM HCl gewaschen und fünfmal mit deionisiertem Wasser
gespült.
Nach der Verwendung des Stifts wurde die Oberfläche fünfmal mit 5 μl des Bindungspuffers
und einmal mit deionisiertem Wasser gewaschen. 2 bis 3 μl der Probe wurde
in zwei Applikationen von jeweils 30 bis 60 min aufgetragen. Die
Oberfläche
wurde zweimal mit 5 μl
des Bindungspuffers gewaschen, und 0,5 μl Sinapinsäure wurden zweimal aufgetragen.
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Für Chipoberflächen, die
quaternäre
Ammonium-Einheiten enthielten (SAX-2, Ciphergen Biosystems, Inc.,
Palo Alto, CA), wurden die Oberflächen nach Verwendung des Stifts
fünfmal
mit 5 μl
Bindungspuffer und einmal mit deionisiertem Wasser gewaschen. Probenapplikaton,
Waschen, Sinapinsäureapplikation
wurden vorgenommen, wie oben beschrieben.
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Die
Chips wurden dann einer Massenspektrometrie unterzogen, unter Verwendung
von Ciphergen SELDI PBS One (Ciphergen Biosystems, Inc., Palo Alto,
CA), in dem die das Software-Programm "SELDI v. 20.0) lief. Für alle Chips
wurden wurde "hohe
Masse" bei 200.000
Daltons eingestellt, der "Beginn
der Detektor-Empfindlichkeit" wurde
auf 9 (bei einer Bandbreite von 1-10, mit 10 als der höchsten Empfindlichkeit)
eingestellt. NDF (Neutrale Dichte Filter) wurde auf "Aus" gestellt, die Daten-Aquisitionsmethode
wurde auf "SELDI Quantifizierung" eingestellt. Die
SELDI-Aquisitionsparameter
wurden auf 20 eingestellt, mit Inkrementen von 5, und ein Aufwärmen mit
zwei Schüssen
bei Intensität
50 (von 100) wurde mit einbezogen. Für IMAC-Chips wurde die Masse
von 3000 Daltons bis 3001 Daltons optimiert, die Laser-Anfangsintensität wurde
auf 80 (von 100) und Übergänge auf
5 (d. h. 5 Laser Schüsse
pro Stelle) eingestellt. Die Peaks wurden automatisch vom Computer
erfasst. Für
WCX-2 Chips wurde die Masse von 3000 Daltons bis 50.000 Daltons
optimiert, die Laser-Anfangsintensität wurde auf 80 und die Übergänge auf
8 eingestellt. Die Peaks wurden automatisch vom Computer erfasst.
Für SAX-2
Chips wurde die Masse von 3000 Daltons bis 50.000 Daltons optimiert,
die Laser-Anfangsintensität
wurde auf 85 und der Übergang
auf 8 eingestellt. Die Peaks wurden automatisch vom Computer erfasst.
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Zehn
Serumproben (von fünf
normalen Individuen und fünf
von Individuen mit Brustkrebs) wurden durch Massenspektrometrie
analysiert, um die Proteine zu identifizieren, die in den 60 oben
beschriebenen Fraktionen auftreten. Die resultierenden Peaks in
der massenspektrometrischen Spur wurden miteinander verglichen,
um diejenigen Peaks zu identifizieren, die im Serum von Individuum
mit Brustkrebs, aber nicht in normalen Proben auftreten. Wenn Die
Peaks in verschiedenen Proben eine Massendifferenz von nicht mehr
als 1 Prozent aufwiesen, wurden sie als gleich vermutet. Elf massenspektrometrische
Peaks im Größenbereich von
gerade über
11.000 Da bis etwa 103.000 Da wurden in allen fünf Serumproben von Individuen
mit Brustkrebs und in keiner der Proben der normalen Individuen
nachgewiesen. Die Gegenwart oder Abwesenheit dieser Peaks wurde
daraufhin für
weitere 30 Serumproben bestimmt (15 von normalen Individuen und
15 von Individuen mit Brustkrebs). Sieben weitere Peaks, die in
vier der ursprünglich
fünf Brustkrebs-Serumproben, aber
in keiner der normalen Proben vorhanden waren, wurden ebenso analysiert,
da sie in der gleichen Fraktion und auf der gleichen SELDI-Oberfläche vorhanden
waren wie ein oder mehrere der elf Peaks, die bereits bewertet wurden.
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Die
Ergebnisse der obigen Analyse sind in Tabelle 1 zusammengefasst.
Die in der Tabelle aufgelisteten Massen werden als exakt innerhalb
von 1 Prozent angenommen.
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Beispiel 2 – Sequenzieren
von Brustkrebs-Markerproteinen
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Brustkrebs-assoziierte
Proteine, die auf den oben zur Verfügung gestellten biochemischen
und massenspektrometrischen Daten basieren, können besser unter Verwendung
gut bekannter Techniken charakterisiert werden. Zum Beispiel können Proben
des Serums fraktioniert werden, zum Beispiel unter Verwendung Säulenchromatographie
und/oder Elektrophorese, um gereinigte Proteinproben herzustellen,
entsprechend jeweils den Proteinen, die in Tabelle 1 benannt wurden.
Die Sequenzen der isolierten Proteine können dann mit Hilfe konventioneller
Peptidsequenzierungsverfahren (siehe Beispiel 5 und 6) bestimmt
werden. Es wird angenommen, dass der Fachmann, in Anbetracht der
obigen Offenbarung, in der Lage ist, einen Antikörper herzustellen, der gegen
jedes der Brustkrebs-assoziierten Proteine gerichtet ist, das mit
den hier beschriebenen Verfahren identifiziert wurde. Darüber hinaus
kann der Fachmann in Anbetracht der obigen Offenbarung Nukleinsäuresequenzen
herstellen, die die oben beschriebenen Fragmente sowie dazu komplementäre Nukleinsäuren kodieren.
Weiterhin kann der Fachmann mit den konventionellen rekombinanten
DNA-Verfahren, zum Beispiel durch Screenen einer cDNA-Bibliothek
mit derartigen Nukleinsäuresequenzen
Volllängen-Nukleinsäuresequenzen
isolieren, die die Brustkrebs-assoziierten Zielproteine kodieren.
Solche Volllängen-Nukleinsäuresequenzen
oder Fragmente davon, können
dazu verwendet werden, Nachweissysteme oder Therapeutika auf Nukleinsäurebasis
zu erzeugen.
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Beispiel 3 Produktion
von Antikörpern,
die spezifisch an Brustkrebs-assoziierte Proteine binden
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Nach
der Identifizierung kann ein Brustkrebs-assoziiertes Protein in
einer Gewebe- oder Körperflüssigkeitsprobe
unter Verwendung m einer Vielzahl von Bindungsassays, die den Fachleuten
gut bekannt sind, nachgewiesen werden. Beispielsweise kann, wie
oben besprochen, ein Brustkrebs-assoziiertes Protein sowohl in einer
Gewebe- als auch in einer Körperflüssigkeitsprobe
unter Verwendung eines Antikörpers,
zum Beispiel eines monoklonalen Antikörpers, der spezifisch an ein
Epitop bindet, das sich auf einem Brustkrebs-assoziierten Protein
befindet, nachgewiesen werden. Bei derartigen Nachweissystemen ist
der Antikörper
bevorzugt mit einer nachweisbaren Einheit markiert.
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Nachfolgend
wird ein beispielhaftes Protokoll zur Produktion eines Brustkrebs-assoziierten
monoklonalen Antikörpers
bereitgestellt. Auch andere Protokolle sind vorstellbar. Demnach
wird das besondere Verfahren zur Produktion von Antikörpern für Zielproteine
nicht als ein Aspekt der Erfindung angesehen.
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Balc/c
by J Mäusen
(Jackson Laboratory. Bar Harbor, ME) wird intraperitoneal das Zielprotein
alle 2 Wochen injiziert, bis die immunisierten Mäuse den entsprechenden Serumtiter
erreichen. Danach erhalten die Mäuse
drei aufeinanderfolgende intravenöse Boosterinjektionen. Freund's Komplettadjuvans
(Gibco, Grand Island) wird für
die erste Injektion verwendet, Freund's Inklompettadjuvans für die zweite
Injektion; und Kochsalzlösung
wird für
die folgenden intravenösen
Injektionen verwendet. Das Tier wird sodann getötet und die Milz entfernt.
Milzzellen (oder Lymphknotenzellen) werden dann mit einer Mäuse-Myelomlinie
fusioniert, z.B. unter Verwendung des Verfahrens von Kohler et al.
(1975) Nature 256:495. Hybridome, die Antikörper produzieren, die mit den
Zielproteinen reagieren, werden daraufhin kloniert und als Asziten
kultiviert. Hybridome werden gemäß ihrer
Reaktivität
gegenüber
dem Immunogen durch einen beliebigen gewünschten Assay gescreent. Eine
ausführliche
Beschreibung von Screening-Protokollen, Asziten-Produktion und Immunoasays
ist auch in PCT/AS92/09220, veröffentlicht
am 13. Mai 1993, offenbart.
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Beispiel 4 – Antikörperbasiertes
Assay zum Nachweis von Brustkrebs in einem Individuum
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Das
folgende Assay wurde für
Gewebeproben entwickelt; jedoch wird davon ausgegangen, dass ähnliche
Assays zum Testen von Flüssigkeitsproben
ohne allzu großen
experimentellen Aufwand entwickelt werden können. Ein typisches Assay kann
einen im Handel erhältlichen
Immunodetection Kit verwenden, beispielsweise den ABC Elite Kit
von Vector Laboratories, Inc.
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Eine
Biopsieprobe wird dem zu untersuchenden Patienten unter Befolgung
der entsprechenden medizinischen Richtlinien entnommen. Die Probe
wird daraufhin auf einen Glas-Objektträger aufgebracht und die Probe
10 Minuten in kaltem Aceton fixiert. Anschließend wird der Objektträger mit
destilliertem Wasser gespült und
mit einer Wasserstoffperoxidlösung
(2 ml 30 % H2O2 und
30 ml kaltes Methanol)vorbehandelt. Der Objektträger wird dann mit einer Pufferlösung A,
umfassend Tris-gepufferte Kochsalzlösung (TBS) mit 0,1 % Tween und
0,1 Brij, gespült.
Ein Mäuse-Anti-Brustkrebs-assoziiertes-Protein-monoklonaler
Antikörper
in Pufferlösung A
wird dem Objektträger
zugefügt,
und der Objektträger
wird 1 Stunde bei Raumtemperatur inkubiert. Dann wird der Objektträger mit
Pufferlösung
A gewaschen und dem Objektträger
ein sekundärer
Antikörper
(ABC Elite Kit, Vector Labs, Inc.) in Pufferlösung A zugefügt. Daraufhin
wird der Objektträger
15 min bei 37 °C
in einem Brutschrank inkubiert. Die Objektträger werden nochmals mit Pufferlösung A gewaschen
und sodann das ABC Reagens (ABC Elite Kit, Vector Labs, Inc.) zur
Verstärkung
des Signals dem Objektträger
zugesetzt. Anschließend
wird der Objektträger
für weitere
15 min bei 37 °C
im Brutschrank inkubiert.
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Der
Objektträger
wird dann mit destilliertem Wasser gewaschen, und ein Diaminobenzedinsubstrat (DAB)
wird dem Objektträger
4-5 min zugesetzt. Dann wird der Objektträger mit destilliertem Wasser
gespült, mit
Hämatoxylin
kontrastgefärbt,
mit 95% Ethanol, mit 100 % Ethanol und dann mit Xylol gespült. Dann
wird ein Deckgläschen
auf den Objektträger
gelegt und das Ergebnis unter dem Lichtmikroskop betrachtet.
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Beispiel 5 – Reinigung
und Charakterisierung des 28,3 kD Brustkrebs Proteins
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Das
in Beispiel 1 identifizierte 28,3 kD Brustkrebs-Protein wurde isoliert
und folgendermaßen
weiter charakterisiert.
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Etwa
30 ml Serum (vereinigt von mehreren Brustkrebspatienten) wurden
unter Verwendung der Protein G-Chromatographie bzw. Cibacron Blue
Agarose-Chromatographie
unter Verwendung von Standardmethoden, wie in Beispiel 1 beschrieben,
an Immunoglobulin G und Serumalbumin abgereichert. Die Albumin- und
Immunoglobulin-abgereicherten Seren wurden mittels Mono Q Ionenaustauscher-Affinitätschromatographie
fraktioniert. Kurz gesagt, wurden die Serumproteine auf eine 5-ml-Mono Q-Säule (Pharmacia
and Upjohn, Peapack, NJ) in einem 50 mM Natriumphosphat-Puffer,
pH 7,0, aufgetragen und die Durchflussfraktion gesammelt. Anschließend wurden
die Serumproteine unter Verwendung eines 50 mM Natriumphophatpuffers,
pH 7,0, der zunehmende Konzentrationen an Natriumchlorid enthält, schrittweise
von der Säule
eluiert. Auf diese Weise wurden 12 Fraktionen erhalten, von denen
jede eine unterschiedliche Menge Natriumchlorid enthält. Die Fraktionen
umfassten Durchfluss- und Elutionspufferlösungen, die 50mM Natriumphosphatpuffer,
pH 7,0, die 25 mM, 50 mM, 75 mM, 100 mM, 125 mM, 150 mM, 200 mM,
250 mM, 300 mM, 400 mM und 2 M Natriumchlorid enthalten.
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Die
50 mM Natriumchlorid-Fraktion mit dem Protein von Interesse wurde
später
in eine 50 mM Natriumphosphat-Pufferlösung, pH 7,0 zurück versetzt
und mittels eines Centricon 10 (Millipore) nach den Angaben des
Herstellers konzentriert. Die resultierende Probe wurde daraufhin
durch Größenausschlußchromatographie
auf einer SephacrylS-200 Säule
(Pharmacia) unter Verwendung einer isokratischen Pufferlösung mit
100 mM Natriumphosphat, 150 mM NaCl, pH 7,4, fraktioniert. Fraktionen,
die aus der Säule
eluierten, wurden auf das Vorliegen des 28,3 kD Proteins unter Verwendung
der Ciphergen SELDI-Masenspektrometrie, wie in Beispiel 1 beschrieben,
evaluiert. Die Fraktionen, die das 28,3 kD Protein enthielten, wurden
vereinigt und auf eine IMAC-Säule
(Sigma) aufgetragen, die durch eine vorherige Inkubation mit 50
mM NiCl2 mit Ni2+-Ionen
aufgeladen wurde. Die IMAC-Säule
wurde anschließend
mit 6 Bettvolumina einer Lösung
gewaschen, die 100 mM Natriumphosphat, 150 mM NaCl, pH 7,4 enthielt,
und die gebundene Proteinfraktion wurde mit der gleichen Lösung, die
100 mM Imidazol enthielt, eluiert. Die eluierte Fraktion wurde daraufhin
mittels eines Minicon 10 (Millipore) konzentriert und dann durch
eine Natriumdodecylsulfat-Polyacrylamid-Gelelektrophorese (SDS-PAGE)
auf einem 12 % Tris-Glycin SDS-PAGE-Gel fraktioniert. Proben aus
der Proteinfraktion wurden auf zwei getrennte Bahnen des Gels aufgetragen.
Nach der Elektrophorese wurde das Gel mit Coomassie Brilliant Blue-Farbstoff
gefärbt
und entfärbt,
um das Vorliegen des Proteins aufzudecken. Drei Banden von etwa
28,3 kD (gekennzeichnet als das Protein mit höchstem Molekulargewicht, das
Protein mit mittlerem Molekulargewicht und das Protein mit dem geringsten
Molekulargewicht) wurden aus einer der zwei Bahnen herausgeschnitten
und von den Acrylamid-Scheiben eluiert.
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Die
Proteine wurden wie folgt aus dem Gel eluiert. Kurz gesagt, wurden
die Gelscheiben fünfmal
mit HPLC-reinem Wasser unter kräftigem
Verwirbeln gewaschen. Die gewaschenen Scheiben wurden in 120 μl einer 100
mM Natriumacetatlösung,
pH 8,5, 0,1 % SDS, in kleine Stücke
geschnitten und über
Nacht bei 37 °C
inkubiert. Der Überstand
wurde in ein frisches Röhrchen
dekantiert und in einem Speedvac getrocknet. Das resultierende Pellet
wurde dann in 37 μl
HPLC-reinem Wasser rekonstituiert. Etwa 1480 μl kaltes Ethanol wurden dann
dazugegeben, und die resulitierende Mischung über Nacht bei –20 °C inkubiert.
Die Probe wurde 15 min bei 4 °C
und 11.000 U/min zentrifugiert. Der Überstand wurde entfernt und
das resultierende Pellet in 5 μl Wasser
rekonstituiert. Die resultierende Proteinlösung wurde auf dem SELDI laufen
gelassen und das 28,3 kD Protein in einem der drei Präparationen
identifiziert (siehe 1A, die dem schwersten 28kD
Protein entspricht). Die entsprechende Bande wurde anschließend aus
der zweiten der beiden Bahnen auf dem Gel herausgeschnitten. Nach
Proteolyse mit Trypsin wurden die Trypsinfragmente aus dem Gel eluiert
und der Mikrosequenzanalyse über
Massenspektrometrie unterzogen.
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Vier
individuelle Massen wurden durch Massenspektrometrie nachgewiesen.
Wurden die die vier Massen zur Durchsuchung der Swiss Protein Database
verwendet, wurde Übereinstimmung
der Aminosäurensequenzen
gefunden, die in dem Protein vorhanden waren, das auf dem Fachgebiet
als U2 kleines nukleäres Ribonucleoprotein
B'' (U2 snRNP B'') bezeichnet wird (Habets et al. (1987)
supra, Swiss Protein Database Zugangsnummer 4507123 und Proc. Nat'l. Acad. Sci USA,
84:2421-2425 (1987)). Die Ergebnisse sind in Tabelle 2 zusammengefasst.
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Die
Aminosäurensequenz,
in N- nach C-terminaler Richtung, des U2 snRNP B''-Proteins
im Einaminosäure-Code
lautet:
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