DE60032165T2 - Verfahren und anlage zur datenverwaltung in einem labor - Google Patents

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DE60032165T2
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Adriano Cocola
Michele Meloni
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    • GPHYSICS
    • G16INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR SPECIFIC APPLICATION FIELDS
    • G16HHEALTHCARE INFORMATICS, i.e. INFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR THE HANDLING OR PROCESSING OF MEDICAL OR HEALTHCARE DATA
    • G16H10/00ICT specially adapted for the handling or processing of patient-related medical or healthcare data
    • G16H10/40ICT specially adapted for the handling or processing of patient-related medical or healthcare data for data related to laboratory analysis, e.g. patient specimen analysis
    • GPHYSICS
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Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren für das Datenmanagement in einem Analyselabor und insbesondere in einem Labor zum Analysieren biologischer Proben von Patienten.
  • Außerdem bezieht sich die Erfindung auf ein System für das Datenmanagement in einem Analyselabor.
  • Schließlich bezieht sich die Erfindung auf einen Behälter zur Verwendung in dem Verfahren und mit dem oben erwähnten System.
  • Stand der Technik
  • Im Zeitalter absoluter Qualität sind auf dem Gebiet der Diagnose ebenso wie in anderen Bereichen hohe Standards für Sicherheit und Zuverlässigkeit erforderlich. Trotz der Anstrengungen, die von Herstellern von Ausrüstung und Materialien für die Diagnoseanalyse unternommen werden, treten aber während der Anwendung in dem Analyselabor und/oder in einem Krankenhauskomplex Situationen auf, die Fehler verursachen und somit die Qualität der erhaltenen Ergebnisse mindern.
  • Derzeit werden zur Ausführung einer Vielzahl von Analysen vom Typ Diagnose Behälter verschiedener Typen, insbesondere Reagenzgläser, Becher, Racks, Mikroplatten und andere verwendet. In der vorliegenden Beschreibung und in den folgenden Ansprüchen bezeichnet der Begriff "Behälter" irgendeine Vorrichtung, die geeignet ist, eine biologische Probe zu enthalten, die analysiert werden soll. Die Probe kann eine biologische Probe (z. B. Blut, Serum oder Urin) oder eine Probe einer anderen Art, z. B. ein Gewebestück oder sogar eine DNA-Probe sein. Der Behälter kann ein Behälter sein, in dem die direkt von dem Patienten genommene Probe platziert worden ist, oder ein Behälter, in dem ein Bruchteil einer Probe platziert worden ist, die zuvor genommen und in einem Zwischenbehälter platziert worden ist. In diesem Fall wird z. B. auf ein "Mutterreagenzglas" und auf ein "Tochterreagenzglas" Bezug genommen. Die Behälter können einfache Gefäße für die biologische Probe sein oder können außerdem eine Zubereitung enthalten, die für die Ausführung der nachfolgenden Analyse mit der Probe reagieren kann.
  • Der Begriff "Analyselabor" bezeichnet in der vorliegenden Beschreibung und in den beigefügten Ansprüchen irgendeine Struktur, in der an biologischen Proben, die von Patienten genommen wurden, Analysen vom Diagnosetyp oder dergleichen ausgeführt werden.
  • Für das Datenmanagement in Analyselabors gibt es gegenwärtig verschiedene Verfahren, die außerdem in Bezug auf den Grad der Automatisierung jeder Struktur variieren. In einem besonders einfachen Managementverfahren wird z. B. der Name des Patienten von Hand auf ein weißes Etikett geschrieben, das an dem Behälter bereitgestellt ist. In einem fortgeschritteneren Verfahren wird jedem Patienten, dessen Daten durch einen Zentralcomputer (Host-Computer) erfasst werden, ein Patientencode zugeordnet. In der nachfolgenden Verarbeitung wird der Patient anstatt durch seinen Vor- und Zunamen mittels des Patientencodes identifiziert. In diesem Fall ist es der Patientencode, der auf das an dem Behälter angebrachte weiße Etikett geschrieben wird.
  • In anderen Prozeduren wird im Moment der Erzeugung des Patientencodes ein Bogen mit angefügten Klebeetiketten, die den Patientencode in Form eines Strichcodes tragen, gedruckt. Der Patient geht daraufhin mit diesen Etiketten zum Probennahmezentrum, wo die Bedienungsperson die biologische Probe, z. B. Blut, nimmt. In diesem Fall braucht die Bedienungsperson nicht den Namen oder den Patientencode auf das zuvor an dem Behälter angebrachte weiße Etikett zu schreiben, sondern kann einfach das Klebeetikett von dem von dem Patienten gelieferten Bogen lösen und das Etikett an dem Behälter anbringen, in dem die biologische Probe zur Analyse platziert wird.
  • Der auf diese Weise identifizierte Behälter oder die auf diese Weise identifizierten Behälter wird/werden daraufhin an eines oder an mehrere Ausrüstungsgegenstände gesendet, das die geforderte Analyse ausführt bzw. die die geforderte Analyse ausführen. In der vorliegenden Beschreibung werden diese Ausrüstungsgegenstände zusammenfassend durch den Begriff "Analysegerät" angegeben. Der Begriff "Analysegerät" bezeichnet irgendeine Ausrüstung, die an einer biologischen Probe eine Analyse ausführen kann. Das Analysegerät erfasst während der Ausführung der Analyse den Patientencode, der an dem Behälter erscheint, und kombiniert daraufhin den Patientencode mit dem Ergebnis der Analyse. Die Analysegeräte können durch ihre eigenen integrierten Mikroprozessoren, durch elektronische Computer, die durch Schnittstellen mit den Analysegeräten verbunden sind, oder durch einen entfernt stehenden Computer, z. B. durch den Zentralcomputer, der die Patientendaten erfasst und den Patientencode erzeugt hat, gesteuert werden.
  • In einigen Fällen werden einer oder mehrere Behälter an Ausrüstungsgegenstände gesendet, die die biologische Probe aus einem einzelnen Behälter ("Mutterreagenzglas") nehmen und sie in andere Behälter ("Tochterreagenzgläser") verteilen, um an derselben Probe verschiedene Analysen auszuführen. In diesem Fall werden die Ausrüstungsgegenstände gemäß einem Auftragsblatt so programmiert, dass sie bestimmen können, in welche Behälter die Bruchteile der biologischen Probe welches Patienten verteilt worden sind.
  • Die Analysegeräte und irgendwelche Maschinen, die die Probe von "Mutter"-Reagenzgläsern auf "Tochter"-Reagenzgläser verteilen, sind auf geeignete Weise mit dem Zentralcomputer verbunden. Somit empfängt der Zentralcomputer die Ergebnisse der von den verschiedenen Analysegeräten ausgeführten Analysen, die den Patientencodes der einzelnen Patienten, die anfangs erfasst worden sind, zugeordnet sind. Auf diese Weise geht er zum Drucken des Berichts über.
  • Selbst dann, wenn es eine maximale Automatisierung des Datenmanagementsystems in dem Analyselabor gibt, können wegen verschiedener Ursachen Fehler auftreten, die ernste Folgen derart verursachen, dass die Patienten Ergebnisse empfangen, die sich auf biologische Proben anderer Patienten beziehen.
  • Eine erste Menge von Fehlern ergibt sich aus dem System der Etikettierung mit Patientencodes. Ein erster und offensichtlicherer Fehler ist der menschliche Fehler, der darin besteht, dass ein Etikett, das den Strichcode eines Patienten trägt, an dem falschen Behälter befestigt wird. Dieser Fehler wird üblicherweise durch die unzweckmäßigen Bedingungen verursacht, unter denen das Personal in dem Probennahmeraum arbeiten muss.
  • Dies liegt daran, dass die Bedienungsperson in dem Probennahmezentrum in direktem Kontakt mit dem biologischen Material steht, vor dem sie sich wenigstens unter Verwendung von Gummihandschuhen schützen muss, und unter diesen Bedingungen das Klebeetikett mit dem gedruckten Patientencode lösen und an dem Patientenprobennahmebehälter vor sich befestigen muss, nachdem sie ihn auf dem Auftragsbogen identifiziert hat.
  • Probennahmebehälter variieren gemäß ihren Herstellern, was zahlreiche Probleme verursacht, da der Bereich für die Anbringung des Etiketts an dem Behälter nicht immer mit der Größe des Etiketts kompatibel ist. Um zu verhindern, dass das Analysegerät-Lesesystem, das für jedes Ausrüstungsgegenstand spezifisch ist, Schwierigkeiten bei der Identifizierung hat, das Etikett falsch identifiziert oder das Etikett einfach nicht lesen kann, muss das Etikett außerdem in der Weise an dem Behälter angebracht werden, dass es so gerade wie möglich ist. Da es zwischen verschiedenen Codelesern gemäß dem Typ und der Programmierung jedes Lesers beträchtliche Unterschiede in Bezug auf die Empfindlichkeit gibt, ist diesbezüglich außerdem die Druckqualität des durch den Zentralcomputer gedruckten Patientencodes sehr wichtig.
  • Die Folgen aller dieser möglichen Ereignisse sind leicht vorstellbar; sie reichen von der Zuweisung eines anderen Ergebnisses bis zur Blockierung oder Verlangsamung des Datenstroms der Routine wegen Engpässen in dem Patientencode-Erkennungsmodell auf der Ausgangsseite des Zentralcomputers.
  • Da für jeden Patienten häufig mehrere ungenutzte Etiketten weggeworfen werden, ist die Verwendung eines Bogens, der mehrere Klebeetiketten trägt, deren Anzahl üblicherweise die der Behälter, die tatsächlich verwendet werden, übersteigt, eine Quelle von Abfall. Die Anwesenheit übrig gebliebener Etiketten erhöht das Risiko, dass übrig gebliebene Etiketten fehlerhaft an Behältern für einen anderen Patienten angebracht werden. Darüber hinaus macht es die Verwendung von Klebeetiketten erforderlich, den gesamten Patientenbogen auf Klebematerial zu drucken, das teuer ist.
  • Die Operation des Lösens und Anbringens der Klebeetiketten ist zeitaufwändig und mühsam und verringert die Zeit, die das verantwortliche Personal für die Probennahme zur Verfügung hat, und erhöht somit die Wartezeit auf die Probennahme. In bestimmten Fällen wird dieser Nachteil durch die Nutzung einer Hilfsbedienungsperson überwunden, die allein für das Anbringen der Etiketten verantwortlich ist, so dass die Person, die die Probe nimmt, von dieser Aufgabe entlastet wird. Allerdings erhöht dies erheblich die Personalkosten oder zweigt Personal von wichtigeren Aktivitäten ab.
  • Schließlich wird dadurch die Gesamtqualität des Ergebnisses beeinflusst.
  • Außerdem gibt es Schwierigkeiten wegen des Fehlens eines gleichförmigen Standards, der in dem Gebiet angewendet wird. Tatsächlich ist es dann, wenn zwei oder mehr Systeme in Wechselwirkung treten und Daten austauschen müssen, notwendig, ein einfaches, zuverlässiges Modell, das so allgemein wie möglich ist (der "Standard"), zu identifizieren, das alle Elemente des Systems einhalten müssen.
  • Die Systeme, die gegenwärtig in verschiedenen Labors für den Datenfluss zwischen Analysegeräten und dem Zentralcomputer in Verwendung sind, verursachen das folgende Paradoxon. Einerseits vermarkten die Hersteller von Diagnosesystemen ein breites Spektrum von Instrumenten und Behältern, die ein hohes Niveau innerer Kompatibilität aufweisen. Andererseits gibt es Unternehmen (Software-Häuser), die die Datenverarbeitungssysteme der Analyselabors managen, die Modelle erzeugen, die ähnlich zueinander, aber voneinander verschieden sind. Die Instrumente sind über Schnittstellen mit dem Netz verbunden. Das Laborpersonal muss die verschiedenen Komponenten (Analysegeräte, Behälter, Managementprogramme des Zentralcomputers und des Netzes) in einem bestimmten Grad miteinander kompatibel machen, während es Kosten und Fehler minimiert.
  • Das Paradoxon besteht in der Tatsache, dass weder die Hersteller noch die Software-Häuser ein Modell haben, das als ein Standard wirken kann, wobei folglich jedes Mal, wenn in einem Labor ein neues Datenverarbeitungssystem eines Herstellers installiert wird, beträchtliche Anstrengungen erforderlich sind, um das System kompatibel zu machen, wobei dies außerdem in jedem Labor für alle neuen Instrumente, die ankommen, geschieht.
  • US-A-3.831.006 offenbart ein System für das computergestützte Management einer Laboranalyse in einem Krankenhaus. Dieses bekannte System führt ein Verfahren aus, in dem mehrere Mengen von Zahlen oder Codes verwendet werden, um Etiketten zu erzeugen, die an den Reagenzgläsern befestigt werden. Ein Patient, der in das Krankenhaus eingeliefert wird, empfängt einen Patientenkennungscode, der aus einer ersten Menge ausgewählt wird, die eine beschränkte Anzahl von Codes enthält. Es wird/werden ein erstes Rohr oder eine erste Menge von Rohren bereitgestellt, das/die zum Sammeln der Probe(n) von einem Patienten verwendet wird/werden. Jedes Rohr dieser Menge empfängt ein Etikett, wobei aus einer zweiten Menge, die eine beschränkte Anzahl von Codes enthält, ein Rohrkennungscode ausgewählt wird. Für jedes solche Rohr wird eine Kombination aus Patientencode und Rohrkennungscode erzeugt. Jedes Mal, wenn Teilproben in getrennte Rohre einer Teilproben-Rohrmenge eingeführt werden, wird eine neue Menge von Kennungscodes bereitgestellt, die aus einer weiteren Menge ausgewählt werden, die eine beschränkte Anzahl von Codes enthält. Jedes Mal, wenn aus einem Mutterrohr Teilproben genommen und in Teilprobenrohre (Tochterrohre) eingeführt werden, wird eine Kombination des Kennungscodes des Mutterrohrs mit jedem Code des Tochterrohrs erzeugt und gespeichert.
  • Die Codekombinationen ermöglichen, dass die Testergebnisse, die an jedem Teilprobenrohr ausgeführt werden, mit dem Patientencode kombiniert werden.
  • Das aus US-A-3.831.006 bekannte Verfahren verwendet mehrere Codemengen, die einem Patienten oder einem Rohr für eine begrenzte Zeitdauer zugewiesen werden. Daraufhin wird derselbe Code für andere Patienten und andere Proben wiederverwendet. Dies kann Fehler verursachen. Außerdem können die Proben eines Patienten, der in das Krankenhaus eingeliefert wird, nicht zur Analyse an ein anderes Labor gesendet werden.
  • Aufgaben der Erfindung
  • Eine erste Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines Verfahrens und eines Systems für das Labordatenmanagement, die es ermöglichen, Managementfehler zu minimieren und somit die Qualität des Systems zu verbessern.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines Systems und eines Verfahrens, die es ermöglichen, Daten in einem Analyselabor auf zuverlässigere Weise und mit Einsparungen an Materialien und Personal zu managen.
  • Eine abermals weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines Systems und eines Verfahrens, die es ermöglichen, Ausrüstung und Behälter aus verschiedenen Quellen leicht kompatibel zu machen, ohne dass große Anpassungsarbeit in der Programmierung und im Entwurf des Datenverarbeitungssystems erforderlich ist.
  • Außerdem ist eine Aufgabe der Erfindung die Schaffung eines Datenmanagementverfahrens, das in vorhandenen Systemen ohne die Notwendigkeit der Änderung der Kommunikationsprotokolle des Computernetzes und ohne die Notwendigkeit der Neuprogrammierung der Computer selbst angewendet werden kann.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Systems und eines Verfahrens, die ermöglichen, dass Hersteller Analysegeräte und Behälter herstellen, in denen die Qualität der Ablesung der an den Behältern angebrachten Codes optimiert ist, während Engpässe, Verlangsamung des Datenstroms und Lesefehler verringert werden.
  • Kurzbeschreibung der Erfindung
  • Diese und weitere Aufgaben und Vorteile, die der folgende Text dem Fachmann auf dem Gebiet klarmacht, werden mit einem Verfahren gemäß Anspruch 1 und mit einem System gemäß Anspruch 12 gelöst bzw. erzielt. Das Verfahren der Erfindung umfasst die folgenden Schritte:
    • • Bereitstellen mehrerer Behälter für die Laboranalyse biologischer Proben, wobei jedem Behälter sein eigener Kennungscode zugeordnet ist, der in dem Herstellungs- oder Verpackungsschritt angebracht wird;
    • • Zuordnen eines Patientencodes zu einem Patienten, der einer Analyse unterzogen werden soll;
    • • Erzeugen einer Kombination des Patientencodes und des Kennungscodes des entsprechenden Behälters für jeden Behälter, der für den Patienten verwendet wird, in einem Datenverarbeitungssystem;
    • • Ausführen wenigstens einer Analyse an dem Behälter, der für den Patienten verwendet wird, bzw. oder an den Behältern, die für den Patienten verwendet werden, mittels wenigstens eines Analysegeräts, wobei das Analysegerät die Ergebnisse der Analyse in Kombination mit dem Kennungscode des Behälters oder der Behälter in das Datenverarbeitungssystem eingibt.
  • In der Praxis ist dieses Verfahren dadurch charakterisiert, dass jeder für die biologischen Proben verwendete Behälter durch seinen eigenen Kennungscode identifiziert wird. Dieser Code kann während der Herstellung des Behälters direkt durch den Hersteller angebracht werden, der somit die Etikettierung (oder ein anderes Mittel zum Anbringen des Kennungscodes) auf optimale Weise gemäß (a) den Eigenschaften des Behälters, (b) den Eigenschaften des Codelesers, mit dem irgendein von demselben Hersteller hergestelltes Analysegerät ausgestattet ist, ausführen kann. Somit besitzt das Verfahren gemäß der Erfindung den Vorteil, dass jedes Analysegerät mit seinem eigenen Leser nur einen Kennungscode zu lesen braucht, der an dem Behälter vorteilhaft durch den Hersteller des Behälters angebracht worden ist, der ebenfalls der Hersteller sein kann, der das Analysegerät hergestellt hat. Somit gibt es ein optimales Kompatibilitätsniveau zwischen dem Behälter (und seinem Code) und dem Analysegerät (und seinem Leser) mit sich daraus ergebender Beseitigung von Lesefehlern.
  • Für den Patienten wird anstelle einer Menge von Klebeetiketten ein einziges Medium bereitgestellt, das seinen Patientencode trägt. Das Drucken des Mediums, das den Code trägt, ist schnell und wirtschaftlich. Es gibt keine Verschwendung von Material und es ist nicht notwendig, teures Klebematerial zu verwenden.
  • Die Bedienungsperson, die für die Probennahme verantwortlich ist, braucht keine komplizierte Operation des Lösens und Anbringen von Klebeetiketten auszuführen, sondern kann einfach den Patientencode und die Kennungscodes des Behälters oder der Behälter lesen und somit veranlassen, dass das Datenverarbeitungssystem diese Codes, die miteinander kombiniert werden, erfasst. Somit werden die menschlichen Fehler wegen falscher Kombination von Klebeetiketten mit Behältern beseitigt. Die Erfassung der Codes ist äußerst schnell und erfordert ein Minimum manueller Aktivität und kann selbst dann leicht ausgeführt werden, wenn Gummischutzhandschuhe getragen werden.
  • Ausführlicher kann das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung mit den folgenden Schritten realisiert werden:
    • • Erzeugen eines Patientencodes für wenigstens einen Patienten, an dem wenigstens eine Analyse ausgeführt werden soll, und Speichern des Patientencodes in einem Datenverarbeitungssystem. Diese Operation wird mittels des Zentralcomputers im Moment der Einweisung des Patienten ausgeführt;
    • • Platzieren einer biologischen Probe von dem Patienten in den wenigstens einen Behälter. Diese Operation wird z. B. im Fall einer Blutprobe in dem Probennahmeraum ausgeführt. In diesem Schritt veranlasst die Bedienungsperson, dass das Datenverarbeitungssystem den Patientencode und die Kennungscodes der verwendeten Behälter liest;
    • • Ausführen wenigstens einer Analyse der Probe in wenigstens einem Analysegerät. In diesem Schritt liest das Analysegerät automatisch (mittels seines eigenen Lesers) den Kennungscode des Behälters und gibt ihn in das Datenverarbeitungssystem, mit dem es verbunden ist, ein, während es ihn den Ergebnissen der Analyse zuordnet;
    • • Verwenden des Datenverarbeitungssystems, um die Ergebnisse der Analyse oder der Analysen mittels der Kombination des Patientencodes mit dem Kennungscode dem Patientencode und daraufhin dem durch den Patientencode identifizierten Patienten zuzuordnen.
  • Das Verfahren besitzt den weiteren Vorteil, dass das Datenverarbeitungssystem Daten hält, in denen das Ergebnis jeder Analyse mit einem Kennungscode kombiniert wird, der den Behälter der analysierten Probe auf eindeutige Weise identifiziert. Dies erleichtert irgendeine Qualitätskontrolle, wo z. B. das Ergebnis der Analysen angefochten wird. Diesbezüglich können die Probleme in Bezug auf eine Anti-Doping-Analyse betrachtet werden.
  • Theoretisch können der Patientencode und der Kennungscode Codes verschiedener Typen, z. B. alphanumerische Codes, sein, die die für die Probennahme verantwortliche Bedienungsperson und irgendeine für den Lauf des Analysegeräts verantwortliche Bedienungsperson mittels einer Tastatur in das Datenverarbeitungssystem eingeben. Allerdings sind diese Codes in Übereinstimmung mit dem, was bereits realisiert worden ist, vorteilhaft automatisch lesbare Codes, so dass der Eingriff der Bedienungspersonen minimiert wird. Zum Beispiel können sie Strichcodes oder andere optische Lesecodes sein. In diesem Fall können die für die Probennahme verantwortliche Bedienungsperson oder ein Assistent veranlassen, dass die Patientencodes und die Kennungscodes mittels eines optischen Lesekopfs oder eines anderen Lesers in eine Einheit des Datenverarbeitungssystems gelesen werden. Alternativ können die Codes magnetische Codes sein. Dies kann insbesondere bei dem Patientencode der Fall sein, da für den Patienten eine Magnetkarte bereitgestellt werden könnte, die seine personenbezogenen Daten und seinen Patientencode, der durch das Analyselabor bei seiner ersten Einweisung an den Patienten übergeben wird, trägt. Daraufhin kann die Karte für nachfolgende durch dasselbe Labor bereitgestellte Dienste verwendet werden. Da Analysegeräte jetzt bereits mit optischen Lesern ausgestattet sind, können für die Identifizierung der Behälter optische Lesecodes (insbesondere Strichcodes) bevorzugt sein. Die Verwendung von Patientencodes und Kennungscodes derselben Art, die mit denselben Instrumenten lesbar sind, vereinfacht die Operationen des Erfassens und Kombinierens dieser Codes in dem Datenverarbeitungssystem.
  • Das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung kann leicht in einem vorhandenen Managementsystem des oben beschriebenen Typs realisiert werden. Tatsächlich ist in einer möglichen Ausführungsform vorgesehen, dass: (a) der Patientencode durch einen Zentralcomputer des Datenverarbeitungssystems durch ein ähnliches Verfahren wie das bisher verwendete erzeugt wird, mit dem Unterschied, dass der Code auf ein einzelnes einfaches Papiermedium und nicht auf eine Menge von Klebeetiketten gedruckt werden kann; (b) die Kombination des Patientencodes mit dem Kennungscode mittels einer anderen Einheit des Datenverarbeitungssystems als dem Zentralcomputer ausgeführt wird, womit diese Einheit geeignet programmiert und mit Schnittstellen verbunden werden kann, ohne die Programmierung des Zentralcomputers zu stören; und (c) das an den Zentralcomputer gesendete Ergebnis der Analyse eher direkt dem Patientencode als dem Kennungscode des Behälters zugeordnet wird. Somit empfängt der Zentralcomputer an seinem Eingang weiter dieselben Daten (Patientencode; Ergebnis der Analysen von dem Analysegerät), für deren Management er gegenwärtig programmiert ist. Der Unterschied gegenüber dem herkömmlichen Verfahren besteht in der Tatsache, dass das Analysegerät anstelle des Patientencodes den Kennungscode des Behälters liest, der auf optimale Weise in Bezug auf die Eigenschaften des Lesers des Analysegeräts erzeugt und an dem Behälter angebracht worden ist. Das Ergebnis der Analyse in Kombination mit dem Kennungscode des Behälters der analysierten Probe wird daraufhin weiterverarbeitet, um es wieder mit dem Patientencode, der mit dem Kennungscode kombiniert ist, zu kombinieren. Das letztere Datenelement (Patientencode + Ergebnis der Analyse) ist dasjenige, das auf eine vollständig gleiche Weise, wie sie in herkömmlichen Systemen verwendet wird, an den Zentralcomputer gesendet wird. Die erneute Kombination des Ergebnisses der Analyse und des Patientencodes kann mittels derselben Einheit, die die Kombination des Patientencodes mit dem Kennungscode ausgeführt hat, oder mittels einer anderen Einheit ausgeführt werden.
  • In dieser Ausführungsform kann das Verfahren in vorhandenen Systemen realisiert werden und selbst dann ausgeführt werden, wenn in demselben System eine Analyse des herkömmlichen Typs, mit anderen Worten jene unter Verwendung der herkömmlichen Kombination aus Behälter und Patientencode, ausgeführt wird. Dies liegt daran, dass die Grundelemente des Datenverarbeitungssystems weiter auf herkömmliche Weise arbeiten, wobei die Operationen, die sich auf das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung beziehen, für den Zentralcomputer "transparent" sind.
  • In einer verbesserten Ausführungsform des Verfahrens gemäß der Erfindung kann der Zentralcomputer allerdings so programmiert werden, dass er von den einzelnen Analysegeräten die Ergebnisse der Analysen in Kombination mit den Kennungscodes der Behälter empfängt. In diesem Fall empfängt derselbe Zentralcomputer von der Einheit, die für die Bedienungsperson in dem Probennahmeraum bereitgestellt ist, die Kombination des Patientencodes und der Kennungscodes der dem einzelnen Patienten zugewiesenen Behälter, wobei er in der Weise programmiert wird, dass der Patientencode den Ergebnissen der Analysen mittels der oben erwähnten Kombination erneut zugeordnet wird. In dieser Ausführungsform ermöglicht das Verfahren eine einfachere Verarbeitung der Daten, erfordert aber eine Neuprogrammierung des Datenverarbeitungssystems und macht es notwendig, alle Analysen durch das neue Verfahren auszuführen, mit anderen Worten, zu veranlassen, dass alle Behälter durch entsprechende Kennungscodes identifiziert werden.
  • Andererseits kann das Verfahren in dieser verbesserten Ausführungsform verwendet werden, um auf einfache Weise unter Verwendung derselben Prozedur selbst jene Analysen auszuführen, in denen die in einem Mutterreagenzglas enthaltene biologische Probe, z. B. für eine klinische chemische Analyse, in mehrere Tochterreagenzgläser verteilt wird. Dies ist so, da jedes Tochterreagenzglas seinerseits mit einem Kennungscode versehen wird. Die Ausrüstung, die die Verteilung ausführt, liest den Kennungscode des Mutterreagenzglases und die Kennungscodes der Tochterreagenzgläser und ermöglicht, dass das Datenverarbeitungssystem (z. B. direkt in dem Zentralcomputer) eine Kombination des Ersteren und der Letzteren auf ähnliche Weise wie die zwischen dem Patientencode und dem Kennungscode des Mutterreagenzglases erzeugte Kombination erzeugt. Außerdem kann die Kombination auf halbautomatische Weise durch eine Bedienungsperson eingegeben werden, die einen optischen Lesekopf oder eine andere geeignete Vorrichtung verwendet, um die Kennungscodes des Mutterreagenzglases und der Tochterreagenzgläser zu lesen, bevor sie sie in die Verteilungsvorrichtung eingibt. Daraufhin werden die Ergebnisse der Analysen mit den Kennungscodes der Tochterreagenzgläser kombiniert. Unter Verwendung eines Umkehrprozesses mit einer Anzahl von Schritten ist es immer möglich, die Ergebnisse der Analyse mit dem ursprünglichen Patientencode zu kombinieren. Der Umkehrprozess hat eine Anzahl n von Schritten mit n = m + 1, wobei m die Anzahl der Mutter-Tochter-Beziehungen ist.
  • Wenn die biologische Probe in einem Rack oder in einer Mikroplatte verteilt wird, wo die einzelnen Wannen nicht durch Kennungscodes charakterisiert werden können und wo Proben von mehreren Patienten in Wannen in der gleichen Mikroplatte oder in dem gleichen Rack platziert werden, hat das Rack oder die Mikroplatte seinen/ihren eigenen Kennungscode, wobei die einzelnen Wannen durch Koordinaten identifiziert werden. Das Analysegerät, das die biologischen Proben automatisch auf die verschiedenen Wannen verteilt, verwendet ein Auftragsblatt, um den Kennungscode des Behälters, von dem es die Probe nimmt, mit den Koordinaten der Wanne oder Wannen der Mikroplatte oder des Racks, in die/das es die Bruchteile der Probe verteilt, zuzuordnen.
  • Das Datenverarbeitungssystem gemäß der Erfindung umfasst in Kombination:
    • • einen elektronischen Zentralcomputer zum Erfassen der Daten über Patienten, an deren biologischen Proben die Analysen ausgeführt werden sollen, und zum Erzeugen eine Patientencodes für jeden erfassten Patienten;
    • • Mittel zum Erfassen eines Kennungscodes, der jedem Behälter mehrerer Behälter für die Laboranalyse biologischer Proben zugeordnet ist;
    • • Mittel zum Kombinieren jedes der erfassten Kennungscodes mit einem entsprechenden Patientencode;
    • • wenigstens ein Analysegerät mit Mitteln zum Lesen von Kennungscodes, die den Behältern zugeordnet sind, die in ihm platziert sind, wobei das Analysegerät an einer biologischen Probe, die in den Behältern enthalten ist, die in ihm platziert sind, wenigstens eine Analyse ausführt und das Ergebnis der ausgeführten Analysen in Kombination mit Daten, die das Ergebnis dem Patienten zuordnen können, zu dem die biologische Probe gehört, an den elektronischen Computer liefert.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen des Verfahrens und des Systems gemäß der Erfindung sind in den beigefügten Ansprüchen angegeben.
  • Für die Anwendung des Verfahrens gemäß der Erfindung wird ein Behälter für die Laboranalyse biologischer Proben geschaffen; dieser ist dadurch charakterisiert, dass er mit einem Kennungscode versehen ist, der eindeutig oder absolut, mit anderen Worten, verschieden von jenen der anderen in dem Labor verwendeten Behälter, ist und vorzugsweise von dem automatisch lesbaren Typ ist, um zu ermöglichen, dass die Verwendung des Verfahrens automatisiert und vereinfacht wird. Der Behälter oder die Menge der Behälter, der/die jeweils durch seinen/ihren absoluten Kennungscode charakterisiert ist/sind, bildet/bilden ebenfalls eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung.
  • Der Behälter kann außerdem mit einem Verfallsdatum versehen sein, nach dem der Behälter nicht mehr verwendet werden darf. Dieses Datum kann in dem Kennungscode enthalten und/oder in durch den Menschen lesbarer Form beschrieben sein. Im ersten Fall kann das System, in dem er verwendet wird, so programmiert werden, dass es die Analyse unterbricht, falls ein verfallener Behälter verwendet wird, wobei diese Situation durch Lesen des Kennungscodes automatisch erfasst wird. Zusätzlich oder alternativ kann der Behälter mit Mitteln versehen sein, die ihn nach dem Verfallsdatum unbrauchbar machen. Zum Beispiel kann für jene Behälter, die für das optische Lesen durchsichtig sein müssen, das Material, aus dem sie hergestellt sind, derart sein, dass es nach dem Verfallsdatum undurchsichtig wird. Außerdem oder alternativ kann der Kennungscode mit einer Tinte gedruckt sein, die nach dem Verfallsdatum unlesbar wird.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnung
  • Die Erfindung wird deutlicher verständlich aus der Beschreibung und aus der beigefügten Zeichnung, die eine praktische und nicht einschränkende Ausführungsform der Erfindung zeigen. Insbesondere zeigt die Zeichnung
  • in 1 ein Schaltbild eines Netzes, das aus einem Zentralcomputer und aus einer Menge von Peripherieeinheiten besteht;
  • in 2 ein Beispiel eines Behälters mit einem Kennungscode;
  • in 3 einen Ablaufplan, der das Verfahren gemäß der Erfindung in einer ersten Ausführungsform repräsentiert;
  • in 4 ein Schaltbild eines Netzes ähnlich dem aus 1 in einer zweiten Ausführungsform; und
  • in 5 einen Ablaufplan, der das Verfahren gemäß der Erfindung in einer zweiten Ausführungsform repräsentiert.
  • Ausführliche Beschreibung von Ausführungsformen der Erfindung
  • 1 zeigt schematisch ein Netz von Einheiten, die ein Datenverarbeitungssystem bilden, in dem das Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung realisiert werden kann. Das Bezugszeichen 1 bezeichnet einen elektronischen Zentralcomputer (Host-Computer). Der Zentralcomputer 1 ist so programmiert, dass er die Patientendaten erfasst und für jeden Patienten einen Patientencode CP erzeugt, der z. B. in Form eines Strichcodes auf ein Papiermedium gedruckt wird.
  • Die Bezugszeichen 3 und 5 bezeichnen zwei elektronische Peripheriecomputer zur Überwachung und für den Betrieb entsprechender Analysegeräte 7 und 9. Der Patient, dessen Daten durch den Zentralcomputer 1 erfasst worden sind und für den ein Patientencode CP ausgegeben worden ist, geht in einen Bereich zum Nehmen biologischer Proben, wobei er seinen Patientencode CP zeigt, wobei hier eine Bedienungsperson die Probe nimmt und z. B. das Blut (oder eine andere biologische Probe) in einem oder in mehreren Behältern 13 platziert. Jeder Behälter 13 ist mit einem Kennungscode CI versehen, der eindeutig und absolut, mit anderen Worten, für jeden Behälter 13 verschieden, ist, z. B. mit einem Strichcode, der auf ein Klebeetikett gedruckt ist, das während der Herstellung des Behälters an dem Behälter 13 angebracht wird.
  • In 2 ist ausführlich ein Beispiel eines Behälters in Form eines Reagenzglases für eine ESR-Analyse (Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeits-)Analyse mit seinem entsprechenden Kennungscode CI gezeigt.
  • Die Bedienungsperson, die die Probe nimmt, oder ihr Assistent liest unter Verwendung eines optischen Lesekopfs oder einer anderen äquivalenten Lesevorrichtung, der/die schematisch durch 15 bezeichnet ist, den Patientencode CP und die Kennungscodes CI der Behälter 13, die für diesen Patienten verwendet werden müssen. Das Bezugszeichen 17 bezeichnet eine allgemeine Steuereinheit des Lesers 15, die die Codes CP und CI erfasst. Die Einheit 15 kann so programmiert werden, dass sie die Erfassung eines Patientencodes und einer unbegrenzten Anzahl (oder einer auf ein Maximum begrenzten Anzahl) von Kennungscodes, die sich auf dieselbe Anzahl anderer Behälter beziehen, zulässt. Daraufhin kann Software verwendet werden, um sicherzustellen, dass es nicht möglich ist, z. B. zwei Patientencodes hintereinander zu lesen, um Fehler zu verhindern, und/oder, dass es nicht möglich ist, einen Patientencode nach der Erfassung eines vorherigen Patientencodes und eines oder mehrerer Kennungscodes CI ohne Ausführung einer Rücksetzoperation zu erfassen.
  • Somit ermöglicht die Einheit 17, dass die Codes CI und CP miteinander kombiniert werden, um in das Datenverarbeitungssystem eingegeben zu werden: Jeder Patientencode CP wird in dem Datenverarbeitungssystem einem oder mehreren Kennungscodes CI zugeordnet, die sich auf die Behälter beziehen, in denen die Bedienungsperson die biologischen Proben des Patienten platziert hat.
  • Die durch die Einheit 17 gelesenen Daten werden mittels einer Datenleitung oder anderer geeigneter Mittel, bei Bedarf durch physisches Übertragen eines Speichermediums wie etwa einer Diskette oder eines anderen, an die Computer 3 und 5 gesendet. Die Proben in den Behältern 13 werden (wie durch die Strichlinien gezeigt ist) physisch zu den Analysegeräten 7, 9 übertragen.
  • Die Analysegeräte 7 und 9 umfassen entsprechende Leser (nicht gezeigt), die die Kennungscodes CI der in ihnen platzierten Behälter 13 lesen und die spezifizierten Analysen ausführen. Da jeder Typ der Analyse häufig einen spezifischen Behältertyp erfordert, ist es möglich zu veranlassen, dass der Kennungscode CI des einzelnen Behälters zusätzliche Daten enthält, die sich auf den Typ der Analyse beziehen, für die er vorgesehen ist. Zum Beispiel können für spezifische klinische chemische Analysen spezifische Behälter vorgesehen sein, in denen ein Spezialreagenz gehalten wird, wobei der Typ des Reagenz (und somit der Typ der Analyse) durch eine oder mehrere Ziffern des Kennungscodes angegeben wird. Um zu ermöglichen, dass die Bedienungsperson den Typ des Behälters leicht identifiziert, können gleichzeitig Behälter für verschiedene Analysen durch verschiedene Formen oder Kappen mit einer bestimmten Farbe für jeden Behältertyp unterschieden werden.
  • Das Analysegerät, das einen Behälter empfängt, der die zu analysierende biologische Flüssigkeit hält, kann durch Lesen des Kennungscodes CI prüfen, dass der Typ der Analyse, für die der Behälter bestimmt ist, der Analyse entspricht, die das Analysegerät ausführen soll, und kann ein Fehlersignal aussenden, wenn dies nicht der Fall ist.
  • Um zu ermöglichen, dass die verschiedenen Analysegeräte bestimmen, welche Analysen für die einzelnen Patienten ausgeführt werden sollen, ist es möglich, durch ein ähnliches Verfahren wie das, das in herkömmlichen Systemen verwendet wird, ein Auftragsblatt zu verwenden. Der Zentralcomputer 1 erzeugt ein Auftragsblatt, wo für jeden registrierten Patienten der Patientencode und der Typ der Analyse, die ausgeführt werden soll, gezeigt sind. Diese Daten werden daraufhin durch eine Bedienungsperson mittels einer Tastatur in die einzelnen Analysegeräte oder in die Computer, die sie steuern, eingegeben. Irgendwelche Fehler an diesem Punkt verursachen keine besonderen Probleme und sind auf die mögliche Ausführung von Analysen, die nicht angefordert wurden, oder auf die Weglassung von Analysen, die angefordert wurden, beschränkt. Dagegen besteht keine Möglichkeit des Auftretens von Fehlern einer falschen Kombination der Patientendaten mit den Ergebnissen der Analyse.
  • Die Analysegeräte 7 und 9 führen gemäß der Steuerung der Computer 3, 5 die angeforderten Analysen aus und senden die Ergebnisse der Analysen in Kombination mit den von den einzelnen Behältern 13 gelesenen Kennungscodes CI an die Computer 3, 5. Diese Daten werden daraufhin an die Einheit 17 (oder an eine andere Einheit, die die durch das Lesen der Codes durch die Einheit 17 erzeugte Kombination des Codes CP und der Codes CI speichert) gesendet. Die Einheit 17 ist mit dem Zentralcomputer 1 verbunden und liefert an ihn die Ergebnisse der Analyse, nachdem sie diese anhand ihrer Kenntnis der richtigen Kombination der Kennungscodes CI (in Kombination mit den von den Computern 3, 5 erhaltenen Ergebnissen der Analyse) und der Patientencodes CP erneut mit den Patientencodes kombiniert hat. Somit kann der Zentralcomputer 1 an seinem Eingang die Ergebnisse in dem herkömmlichen Standardformat empfangen und benötigt zur Ausführung des beschriebenen Verfahrens keine Neuprogrammierung.
  • 3 fasst die oben beschriebene Prozedur in Form eines Ablaufplans zusammen.
  • Wenn der elektronische Zentralcomputer 1 auf dedizierte Weise programmiert werden kann, kann das System zur Realisierung des Verfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung wie in dem Schaltbild in 4 gezeigt vereinfacht werden, wo gleiche oder äquivalente Teile mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet sind. Dieses Schaltbild zeigt zusätzlich ein Analysegerät 8, das direkt durch den Zentralcomputer 1 gesteuert wird. Eher als mit den Peripheriecomputern 3 und 5 ist die Einheit 17 hier direkt mit dem Zentralcomputer verbunden. Somit werden die Codes CI in Kombination mit jedem einzelnen durch den Leser 15 gelesenen Code CP durch die Einheit 17 an den Zentralcomputer 1 übermittelt. Dieser Computer empfängt entweder direkt von den Analysegeräten (im Fall des Analysegeräts 8) oder von den Peripheriegeräten 3, 5, die die Analysegeräte steuern (im Fall der Analysegeräte 7 und 9), die Ergebnisse der Analysen in Kombination mit den entsprechenden Kennungscodes CI der Behälter 13. Der Zentralcomputer 1 wird so programmiert, dass er die Ergebnisse der Analyse mit den entsprechenden Patientencodes CP erneut kombinieren und daraufhin die Ergebnisse mittels der durch die Einheit 17 übermittelten Kombination im Klartext drucken kann.
  • Wenn es – wie z. B. schematisch in 4 gezeigt ist – eine Verbindung zwischen dem Zentralcomputer und den den einzelnen Analysegeräten zugeordneten Peripheriecomputern gibt, ist es nicht mehr notwendig, das Auftragsblatt zu liefern und die Daten, die sich auf die Typen der an den einzelnen Patienten auszuführenden Analyse beziehen, in die einzelnen Analysegeräte einzugeben.
  • Diese Daten werden durch den Zentralcomputer 1, der den Patienten erfasst hat, direkt an die Peripheriecomputer geliefert.
  • Die oben beschriebene Ausführungsform des Verfahrens ist in dem Blockschaltplan in 5 zusammengefasst, wo (in ähnlicher Weise wie in 3 verwendet) die Bezugszeichen CI1 ... CIn die n Kennungscodes der n Behälter 13 in Kombination mit einem gegebenen Patientencode P angeben.
  • Selbstverständlich zeigt die Zeichnung nur eine mögliche Ausführungsform der Erfindung, die in Bezug auf ihre Formen und Anordnungen ohne Abweichung von dem durch die folgenden Ansprüche spezifizierten Schutzumfang geändert werden kann.

Claims (16)

  1. Verfahren für das Datenmanagement in einem Analyselabor, wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst: • Bereitstellen mehrerer Behälter für die Laboranalyse biologischer Proben, wobei jedem Behälter ein eindeutiger Kennungscode zugeordnet ist, der zur Zeit seiner Herstellung oder Verpackung an dem Behälter platziert wird; • Zuordnen eines Patientencodes zu einem Patienten, der einer Analyse unterzogen werden soll, mittels eines Zentralcomputers; • Erzeugen einer Kombination des Patientencodes und des Kennungscodes des entsprechenden Behälters für jeden Behälter, der für den Patienten verwendet wird, in einem Datenverarbeitungssystem; • Ausführen wenigstens einer Analyse an dem Behälter, der für den Patienten verwendet wird, bzw. an den Behältern, die für den Patienten verwendet werden, mittels wenigstens eines Analysegeräts, wobei das Analysegerät die Ergebnisse der Analyse in Kombination mit dem Kennungscode des Behälters oder der Behälter in das Datenverarbeitungssystem eingibt; wobei der Kennungscode zusätzliche Daten enthält, die sich auf den Typ der Analyse beziehen, für den der Behälter vorgesehen ist, und wobei das Analysegerät, das einen Behälter empfängt, den Kennungscode liest und prüft, dass der Typ der Analyse, für den der Behälter vorgesehen ist, der Analyse entspricht, die das Analysegerät ausführen soll.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, das die folgenden Schritte umfasst: • Erzeugen eines Patientencodes für wenigstens einen Patienten, an dem wenigstens eine Analyse ausgeführt werden soll, und Speichern des Patientencodes in einem Datenverarbeitungssystem; • Platzieren einer biologischen Probe von dem Patienten in den wenigstens einen Behälter; • Ausführen wenigstens einer Analyse der Probe in wenigstens einem Analysegerät, wobei das Analysegerät den Kennungscode des Behälters liest und die Ergebnisse der Analyse in Kombination mit dem Kennungscode des Behälters in das Datenverarbeitungssystem eingibt; • Verwenden des Datenverarbeitungssystems, um die Ergebnisse der Analyse oder der Analysen mittels der Kombination des Patientencodes mit dem Kennungscode dem Patientencode und daraufhin dem durch den Patientencode identifizierten Patienten zuzuordnen.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, in dem der Kennungscode in einem maschinenlesbaren Format an dem entsprechenden Behälter platziert wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, in dem der Patientencode in einem maschinenlesbaren Format auf einem computerlesbaren Medium gespeichert wird.
  5. Verfahren nach den Ansprüchen 3 und 4, das die folgenden Schritte enthält: Aufeinanderfolgendes Lesen des Patientencodes und des Kennungscodes oder umgekehrt mittels eines automatischen Leseinstruments; Erzeugen der Kombination des Patientencodes und des Kennungscodes durch Kombinieren der aufeinanderfolgend gelesenen Codes.
  6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, in dem der Patientencode und der Kennungscode die Form von Strichcodes haben und optisch gelesen werden.
  7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, in dem der Patientencode durch einen Zentralcomputer des Datenverarbeitungssystems erzeugt wird; wobei die Kombination des Patientencodes mit dem Kennungscode mittels einer anderen Einheit des Datenverarbeitungssystems als dem Zentralcomputer ausgeführt wird; und wobei das Ergebnis der Analyse, dem der Patientencode zugeordnet worden ist, an den Zentralcomputer gesendet wird.
  8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, in dem der Patientencode durch einen Zentralcomputer des Datenverarbeitungssystems erzeugt wird; wobei die Kombination des Patientencodes mit dem Kennungscode mittels einer anderen Einheit des Datenverarbeitungssystems als dem Zentralcomputer ausgeführt wird; und wobei das Ergebnis der Analyse, dem der Kennungscode der Behälter zugeordnet worden ist, an den Zentralcomputer gesendet wird; wobei das Ergebnis der Analyse in dem Zentralcomputer den Daten zugeordnet wird, die sich auf den Patienten beziehen, auf den sich das Ergebnis bezieht.
  9. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, das den Schritt des Anbringens von Mitteln zum Bestimmen eines Verfallsdatums an den Behältern enthält.
  10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, in dem eine in einem Mutterreagenzglas enthaltene Probe auf mehrere Tochterreagenzgläser verteilt wird und jedes Tochterreagenzglas mit einem Kennungscode versehen wird, der zur Zeit seiner Herstellung oder Verpackung an dem Behälter platziert worden ist; wobei das Verfahren die folgenden Schritte enthält: Lesen des Kennungscodes des Mutterreagenzglases und der Kennungscodes der Tochterreagenzgläser und Erzeugen einer Kombination des Kennungscodes jedes Tochterreagenzglases mit dem Kennungscode des Mutterreagenzglases; Ausführen der Analyse an den Tochterreagenzgläsern; Kombinieren der Ergebnisse der Analysen an den Tochterreagenzgläsern mit den Kennungscodes der Tochterreagenzgläser.
  11. Verfahren nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, das die folgenden Schritte enthält: Bereitstellen einer Verbindung zwischen dem Zentralcomputer und den Peripheriecomputern, die den einzelnen Analysegeräten zugeordnet sind; Liefern von Daten, die sich auf die Typen der Analyse beziehen, die an den einzelnen Patienten ausgeführt werden soll, direkt von dem Zentralcomputer an die Peripheriecomputer.
  12. Datenverarbeitungssystem für das Datenmanagement in einem Analyselabor, wobei das Datenverarbeitungssystem in Kombination umfasst: • einen elektronischen Zentralcomputer zum Erfassen der Daten über Patienten, an deren biologischen Proben die Analysen ausgeführt werden sollen, und zum Erzeugen eines Patientencodes für jeden erfassten Patienten; • Mittel zum Erfassen eines eindeutigen Kennungscodes, der jedem Behälter mehrerer Behälter für die Laboranalyse biologischer Proben zugeordnet ist, wobei der Kennungscode an dem Behälter während der Herstellung oder Verpackung des Behälters angebracht wird; • Mittel zum Kombinieren jedes der erfassten Kennungscodes mit einem entsprechenden Patientencode; • wenigstens ein Analysegerät mit Mitteln zum Lesen von Kennungscodes, die den Behältern zugeordnet sind, die in ihm platziert sind, wobei das Analysegerät an einer biologischen Probe, die in den Behältern enthalten ist, die in ihm platziert sind, wenigstens eine Analyse ausführt und das Ergebnis der ausgeführten Analysen in Kombination mit Daten, die das Ergebnis dem Patienten zuordnen können, zu dem die biologische Probe gehört, an den elektronischen Computer liefert; wobei der Kennungscode zusätzliche Daten enthält, die sich auf den Typ der Analyse beziehen, für den der Behälter vorgesehen ist, und wobei das Analysegerät, das einen Behälter empfängt, den Kennungscode lesen kann und prüfen kann, dass der Typ der Analyse, für den der Behälter vorgesehen ist, der Analyse entspricht, die das Analysegerät ausführen soll.
  13. System nach Anspruch 12, das Mittel zum Empfangen des Ergebnisses der wenigstens einen Analyse in Kombination mit dem Kennungscode des Behälters, in dem die analysierte biologische Probe platziert ist, von dem wenigstens einen Analysegerät umfasst, wobei die Mittel das Ergebnis dem Patientencode zuordnen können, der sich auf den Kennungscode bezieht, der mit dem Ergebnis der Analyse in Kombination ist, um das Ergebnis der Analyse in Kombination mit dem Patientencode an den elektronischen Zentralcomputer zu senden.
  14. System nach Anspruch 12, in dem der Zentralcomputer das Ergebnis der Analyse in Kombination mit dem Kennungscode des entsprechenden Behälters empfangen kann, wobei der Zentralcomputer jeden Kennungscode – und folglich das Ergebnis der Analyse – mittels der Kombination des Patientencodes mit dem Kennungscode dem Patientencode des Patienten zuordnen kann, dessen biologische Probe in dem durch den Kennungscode identifizierten Behälter enthalten ist.
  15. System nach einem der Ansprüche 12 bis 14, in dem jeder Behälter Mittel zum Bestimmen eines Verfallsdatums enthält
  16. System nach einem oder mehreren der Ansprüche 12 bis 15, in dem eine Verbindung zwischen dem Zentralcomputer und den Peripheriecomputern, die den einzelnen Analysegeräten zugeordnet sind, bereitgestellt ist; und in dem der Zentralcomputer Daten, die sich auf die Typen der Analyse beziehen, die an den einzelnen Patienten ausgeführt werden soll, direkt an die Peripheriecomputer liefern kann.
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