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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren für das Datenmanagement
in einem Analyselabor und insbesondere in einem Labor zum Analysieren
biologischer Proben von Patienten.
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Außerdem bezieht
sich die Erfindung auf ein System für das Datenmanagement in einem
Analyselabor.
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Schließlich bezieht
sich die Erfindung auf einen Behälter
zur Verwendung in dem Verfahren und mit dem oben erwähnten System.
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Stand der
Technik
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Im
Zeitalter absoluter Qualität
sind auf dem Gebiet der Diagnose ebenso wie in anderen Bereichen
hohe Standards für
Sicherheit und Zuverlässigkeit
erforderlich. Trotz der Anstrengungen, die von Herstellern von Ausrüstung und
Materialien für
die Diagnoseanalyse unternommen werden, treten aber während der
Anwendung in dem Analyselabor und/oder in einem Krankenhauskomplex
Situationen auf, die Fehler verursachen und somit die Qualität der erhaltenen
Ergebnisse mindern.
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Derzeit
werden zur Ausführung
einer Vielzahl von Analysen vom Typ Diagnose Behälter verschiedener Typen, insbesondere
Reagenzgläser,
Becher, Racks, Mikroplatten und andere verwendet. In der vorliegenden
Beschreibung und in den folgenden Ansprüchen bezeichnet der Begriff "Behälter" irgendeine Vorrichtung,
die geeignet ist, eine biologische Probe zu enthalten, die analysiert
werden soll. Die Probe kann eine biologische Probe (z. B. Blut, Serum
oder Urin) oder eine Probe einer anderen Art, z. B. ein Gewebestück oder
sogar eine DNA-Probe sein. Der Behälter kann ein Behälter sein,
in dem die direkt von dem Patienten genommene Probe platziert worden
ist, oder ein Behälter,
in dem ein Bruchteil einer Probe platziert worden ist, die zuvor
genommen und in einem Zwischenbehälter platziert worden ist. In
diesem Fall wird z. B. auf ein "Mutterreagenzglas" und auf ein "Tochterreagenzglas" Bezug genommen. Die
Behälter
können
einfache Gefäße für die biologische
Probe sein oder können
außerdem
eine Zubereitung enthalten, die für die Ausführung der nachfolgenden Analyse
mit der Probe reagieren kann.
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Der
Begriff "Analyselabor" bezeichnet in der vorliegenden
Beschreibung und in den beigefügten Ansprüchen irgendeine
Struktur, in der an biologischen Proben, die von Patienten genommen
wurden, Analysen vom Diagnosetyp oder dergleichen ausgeführt werden.
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Für das Datenmanagement
in Analyselabors gibt es gegenwärtig
verschiedene Verfahren, die außerdem
in Bezug auf den Grad der Automatisierung jeder Struktur variieren.
In einem besonders einfachen Managementverfahren wird z. B. der
Name des Patienten von Hand auf ein weißes Etikett geschrieben, das
an dem Behälter
bereitgestellt ist. In einem fortgeschritteneren Verfahren wird
jedem Patienten, dessen Daten durch einen Zentralcomputer (Host-Computer)
erfasst werden, ein Patientencode zugeordnet. In der nachfolgenden
Verarbeitung wird der Patient anstatt durch seinen Vor- und Zunamen mittels
des Patientencodes identifiziert. In diesem Fall ist es der Patientencode,
der auf das an dem Behälter
angebrachte weiße
Etikett geschrieben wird.
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In
anderen Prozeduren wird im Moment der Erzeugung des Patientencodes
ein Bogen mit angefügten
Klebeetiketten, die den Patientencode in Form eines Strichcodes
tragen, gedruckt. Der Patient geht daraufhin mit diesen Etiketten
zum Probennahmezentrum, wo die Bedienungsperson die biologische Probe,
z. B. Blut, nimmt. In diesem Fall braucht die Bedienungsperson nicht
den Namen oder den Patientencode auf das zuvor an dem Behälter angebrachte
weiße
Etikett zu schreiben, sondern kann einfach das Klebeetikett von
dem von dem Patienten gelieferten Bogen lösen und das Etikett an dem
Behälter
anbringen, in dem die biologische Probe zur Analyse platziert wird.
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Der
auf diese Weise identifizierte Behälter oder die auf diese Weise
identifizierten Behälter wird/werden
daraufhin an eines oder an mehrere Ausrüstungsgegenstände gesendet,
das die geforderte Analyse ausführt
bzw. die die geforderte Analyse ausführen. In der vorliegenden Beschreibung
werden diese Ausrüstungsgegenstände zusammenfassend
durch den Begriff "Analysegerät" angegeben. Der Begriff "Analysegerät" bezeichnet irgendeine Ausrüstung, die
an einer biologischen Probe eine Analyse ausführen kann. Das Analysegerät erfasst während der
Ausführung
der Analyse den Patientencode, der an dem Behälter erscheint, und kombiniert daraufhin
den Patientencode mit dem Ergebnis der Analyse. Die Analysegeräte können durch
ihre eigenen integrierten Mikroprozessoren, durch elektronische
Computer, die durch Schnittstellen mit den Analysegeräten verbunden
sind, oder durch einen entfernt stehenden Computer, z. B. durch
den Zentralcomputer, der die Patientendaten erfasst und den Patientencode
erzeugt hat, gesteuert werden.
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In
einigen Fällen
werden einer oder mehrere Behälter
an Ausrüstungsgegenstände gesendet,
die die biologische Probe aus einem einzelnen Behälter ("Mutterreagenzglas") nehmen und sie
in andere Behälter
("Tochterreagenzgläser") verteilen, um an
derselben Probe verschiedene Analysen auszuführen. In diesem Fall werden
die Ausrüstungsgegenstände gemäß einem
Auftragsblatt so programmiert, dass sie bestimmen können, in
welche Behälter
die Bruchteile der biologischen Probe welches Patienten verteilt
worden sind.
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Die
Analysegeräte
und irgendwelche Maschinen, die die Probe von "Mutter"-Reagenzgläsern auf "Tochter"-Reagenzgläser verteilen,
sind auf geeignete Weise mit dem Zentralcomputer verbunden. Somit
empfängt
der Zentralcomputer die Ergebnisse der von den verschiedenen Analysegeräten ausgeführten Analysen,
die den Patientencodes der einzelnen Patienten, die anfangs erfasst
worden sind, zugeordnet sind. Auf diese Weise geht er zum Drucken des
Berichts über.
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Selbst
dann, wenn es eine maximale Automatisierung des Datenmanagementsystems
in dem Analyselabor gibt, können
wegen verschiedener Ursachen Fehler auftreten, die ernste Folgen
derart verursachen, dass die Patienten Ergebnisse empfangen, die
sich auf biologische Proben anderer Patienten beziehen.
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Eine
erste Menge von Fehlern ergibt sich aus dem System der Etikettierung
mit Patientencodes. Ein erster und offensichtlicherer Fehler ist
der menschliche Fehler, der darin besteht, dass ein Etikett, das
den Strichcode eines Patienten trägt, an dem falschen Behälter befestigt
wird. Dieser Fehler wird üblicherweise
durch die unzweckmäßigen Bedingungen
verursacht, unter denen das Personal in dem Probennahmeraum arbeiten
muss.
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Dies
liegt daran, dass die Bedienungsperson in dem Probennahmezentrum
in direktem Kontakt mit dem biologischen Material steht, vor dem
sie sich wenigstens unter Verwendung von Gummihandschuhen schützen muss,
und unter diesen Bedingungen das Klebeetikett mit dem gedruckten
Patientencode lösen
und an dem Patientenprobennahmebehälter vor sich befestigen muss,
nachdem sie ihn auf dem Auftragsbogen identifiziert hat.
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Probennahmebehälter variieren
gemäß ihren
Herstellern, was zahlreiche Probleme verursacht, da der Bereich
für die
Anbringung des Etiketts an dem Behälter nicht immer mit der Größe des Etiketts kompatibel
ist. Um zu verhindern, dass das Analysegerät-Lesesystem, das für jedes
Ausrüstungsgegenstand
spezifisch ist, Schwierigkeiten bei der Identifizierung hat, das
Etikett falsch identifiziert oder das Etikett einfach nicht lesen
kann, muss das Etikett außerdem
in der Weise an dem Behälter
angebracht werden, dass es so gerade wie möglich ist. Da es zwischen verschiedenen
Codelesern gemäß dem Typ
und der Programmierung jedes Lesers beträchtliche Unterschiede in Bezug
auf die Empfindlichkeit gibt, ist diesbezüglich außerdem die Druckqualität des durch
den Zentralcomputer gedruckten Patientencodes sehr wichtig.
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Die
Folgen aller dieser möglichen
Ereignisse sind leicht vorstellbar; sie reichen von der Zuweisung eines
anderen Ergebnisses bis zur Blockierung oder Verlangsamung des Datenstroms
der Routine wegen Engpässen
in dem Patientencode-Erkennungsmodell auf der Ausgangsseite des
Zentralcomputers.
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Da
für jeden
Patienten häufig
mehrere ungenutzte Etiketten weggeworfen werden, ist die Verwendung
eines Bogens, der mehrere Klebeetiketten trägt, deren Anzahl üblicherweise
die der Behälter, die
tatsächlich
verwendet werden, übersteigt,
eine Quelle von Abfall. Die Anwesenheit übrig gebliebener Etiketten
erhöht
das Risiko, dass übrig
gebliebene Etiketten fehlerhaft an Behältern für einen anderen Patienten angebracht
werden. Darüber
hinaus macht es die Verwendung von Klebeetiketten erforderlich, den
gesamten Patientenbogen auf Klebematerial zu drucken, das teuer
ist.
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Die
Operation des Lösens
und Anbringens der Klebeetiketten ist zeitaufwändig und mühsam und verringert die Zeit,
die das verantwortliche Personal für die Probennahme zur Verfügung hat,
und erhöht
somit die Wartezeit auf die Probennahme. In bestimmten Fällen wird
dieser Nachteil durch die Nutzung einer Hilfsbedienungsperson überwunden,
die allein für
das Anbringen der Etiketten verantwortlich ist, so dass die Person,
die die Probe nimmt, von dieser Aufgabe entlastet wird. Allerdings
erhöht
dies erheblich die Personalkosten oder zweigt Personal von wichtigeren
Aktivitäten
ab.
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Schließlich wird
dadurch die Gesamtqualität des
Ergebnisses beeinflusst.
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Außerdem gibt
es Schwierigkeiten wegen des Fehlens eines gleichförmigen Standards,
der in dem Gebiet angewendet wird. Tatsächlich ist es dann, wenn zwei
oder mehr Systeme in Wechselwirkung treten und Daten austauschen müssen, notwendig,
ein einfaches, zuverlässiges
Modell, das so allgemein wie möglich
ist (der "Standard"), zu identifizieren,
das alle Elemente des Systems einhalten müssen.
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Die
Systeme, die gegenwärtig
in verschiedenen Labors für
den Datenfluss zwischen Analysegeräten und dem Zentralcomputer
in Verwendung sind, verursachen das folgende Paradoxon. Einerseits
vermarkten die Hersteller von Diagnosesystemen ein breites Spektrum
von Instrumenten und Behältern, die
ein hohes Niveau innerer Kompatibilität aufweisen. Andererseits gibt
es Unternehmen (Software-Häuser),
die die Datenverarbeitungssysteme der Analyselabors managen, die
Modelle erzeugen, die ähnlich
zueinander, aber voneinander verschieden sind. Die Instrumente sind über Schnittstellen
mit dem Netz verbunden. Das Laborpersonal muss die verschiedenen
Komponenten (Analysegeräte,
Behälter,
Managementprogramme des Zentralcomputers und des Netzes) in einem
bestimmten Grad miteinander kompatibel machen, während es Kosten und Fehler
minimiert.
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Das
Paradoxon besteht in der Tatsache, dass weder die Hersteller noch
die Software-Häuser ein
Modell haben, das als ein Standard wirken kann, wobei folglich jedes
Mal, wenn in einem Labor ein neues Datenverarbeitungssystem eines
Herstellers installiert wird, beträchtliche Anstrengungen erforderlich
sind, um das System kompatibel zu machen, wobei dies außerdem in
jedem Labor für
alle neuen Instrumente, die ankommen, geschieht.
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US-A-3.831.006
offenbart ein System für
das computergestützte
Management einer Laboranalyse in einem Krankenhaus. Dieses bekannte
System führt
ein Verfahren aus, in dem mehrere Mengen von Zahlen oder Codes verwendet
werden, um Etiketten zu erzeugen, die an den Reagenzgläsern befestigt werden.
Ein Patient, der in das Krankenhaus eingeliefert wird, empfängt einen
Patientenkennungscode, der aus einer ersten Menge ausgewählt wird,
die eine beschränkte
Anzahl von Codes enthält.
Es wird/werden ein erstes Rohr oder eine erste Menge von Rohren
bereitgestellt, das/die zum Sammeln der Probe(n) von einem Patienten
verwendet wird/werden. Jedes Rohr dieser Menge empfängt ein
Etikett, wobei aus einer zweiten Menge, die eine beschränkte Anzahl
von Codes enthält,
ein Rohrkennungscode ausgewählt
wird. Für
jedes solche Rohr wird eine Kombination aus Patientencode und Rohrkennungscode erzeugt.
Jedes Mal, wenn Teilproben in getrennte Rohre einer Teilproben-Rohrmenge
eingeführt
werden, wird eine neue Menge von Kennungscodes bereitgestellt, die
aus einer weiteren Menge ausgewählt werden,
die eine beschränkte
Anzahl von Codes enthält.
Jedes Mal, wenn aus einem Mutterrohr Teilproben genommen und in
Teilprobenrohre (Tochterrohre) eingeführt werden, wird eine Kombination
des Kennungscodes des Mutterrohrs mit jedem Code des Tochterrohrs
erzeugt und gespeichert.
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Die
Codekombinationen ermöglichen,
dass die Testergebnisse, die an jedem Teilprobenrohr ausgeführt werden,
mit dem Patientencode kombiniert werden.
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Das
aus US-A-3.831.006 bekannte Verfahren verwendet mehrere Codemengen,
die einem Patienten oder einem Rohr für eine begrenzte Zeitdauer zugewiesen
werden. Daraufhin wird derselbe Code für andere Patienten und andere
Proben wiederverwendet. Dies kann Fehler verursachen. Außerdem können die
Proben eines Patienten, der in das Krankenhaus eingeliefert wird,
nicht zur Analyse an ein anderes Labor gesendet werden.
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Aufgaben der
Erfindung
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Eine
erste Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines
Verfahrens und eines Systems für
das Labordatenmanagement, die es ermöglichen, Managementfehler zu
minimieren und somit die Qualität
des Systems zu verbessern.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines
Systems und eines Verfahrens, die es ermöglichen, Daten in einem Analyselabor
auf zuverlässigere
Weise und mit Einsparungen an Materialien und Personal zu managen.
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Eine
abermals weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung
eines Systems und eines Verfahrens, die es ermöglichen, Ausrüstung und
Behälter
aus verschiedenen Quellen leicht kompatibel zu machen, ohne dass
große
Anpassungsarbeit in der Programmierung und im Entwurf des Datenverarbeitungssystems
erforderlich ist.
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Außerdem ist
eine Aufgabe der Erfindung die Schaffung eines Datenmanagementverfahrens,
das in vorhandenen Systemen ohne die Notwendigkeit der Änderung
der Kommunikationsprotokolle des Computernetzes und ohne die Notwendigkeit
der Neuprogrammierung der Computer selbst angewendet werden kann.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Systems und
eines Verfahrens, die ermöglichen,
dass Hersteller Analysegeräte
und Behälter herstellen,
in denen die Qualität
der Ablesung der an den Behältern
angebrachten Codes optimiert ist, während Engpässe, Verlangsamung des Datenstroms
und Lesefehler verringert werden.
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Kurzbeschreibung
der Erfindung
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Diese
und weitere Aufgaben und Vorteile, die der folgende Text dem Fachmann
auf dem Gebiet klarmacht, werden mit einem Verfahren gemäß Anspruch
1 und mit einem System gemäß Anspruch
12 gelöst
bzw. erzielt. Das Verfahren der Erfindung umfasst die folgenden
Schritte:
- • Bereitstellen
mehrerer Behälter
für die
Laboranalyse biologischer Proben, wobei jedem Behälter sein
eigener Kennungscode zugeordnet ist, der in dem Herstellungs- oder
Verpackungsschritt angebracht wird;
- • Zuordnen
eines Patientencodes zu einem Patienten, der einer Analyse unterzogen
werden soll;
- • Erzeugen
einer Kombination des Patientencodes und des Kennungscodes des entsprechenden
Behälters
für jeden
Behälter,
der für
den Patienten verwendet wird, in einem Datenverarbeitungssystem;
- • Ausführen wenigstens
einer Analyse an dem Behälter,
der für
den Patienten verwendet wird, bzw. oder an den Behältern, die
für den
Patienten verwendet werden, mittels wenigstens eines Analysegeräts, wobei
das Analysegerät
die Ergebnisse der Analyse in Kombination mit dem Kennungscode des
Behälters
oder der Behälter
in das Datenverarbeitungssystem eingibt.
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In
der Praxis ist dieses Verfahren dadurch charakterisiert, dass jeder
für die
biologischen Proben verwendete Behälter durch seinen eigenen Kennungscode
identifiziert wird. Dieser Code kann während der Herstellung des Behälters direkt
durch den Hersteller angebracht werden, der somit die Etikettierung
(oder ein anderes Mittel zum Anbringen des Kennungscodes) auf optimale
Weise gemäß (a) den Eigenschaften
des Behälters,
(b) den Eigenschaften des Codelesers, mit dem irgendein von demselben Hersteller
hergestelltes Analysegerät
ausgestattet ist, ausführen
kann. Somit besitzt das Verfahren gemäß der Erfindung den Vorteil,
dass jedes Analysegerät
mit seinem eigenen Leser nur einen Kennungscode zu lesen braucht,
der an dem Behälter
vorteilhaft durch den Hersteller des Behälters angebracht worden ist,
der ebenfalls der Hersteller sein kann, der das Analysegerät hergestellt
hat. Somit gibt es ein optimales Kompatibilitätsniveau zwischen dem Behälter (und
seinem Code) und dem Analysegerät (und
seinem Leser) mit sich daraus ergebender Beseitigung von Lesefehlern.
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Für den Patienten
wird anstelle einer Menge von Klebeetiketten ein einziges Medium
bereitgestellt, das seinen Patientencode trägt. Das Drucken des Mediums,
das den Code trägt,
ist schnell und wirtschaftlich. Es gibt keine Verschwendung von
Material und es ist nicht notwendig, teures Klebematerial zu verwenden.
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Die
Bedienungsperson, die für
die Probennahme verantwortlich ist, braucht keine komplizierte Operation
des Lösens
und Anbringen von Klebeetiketten auszuführen, sondern kann einfach
den Patientencode und die Kennungscodes des Behälters oder der Behälter lesen
und somit veranlassen, dass das Datenverarbeitungssystem diese Codes,
die miteinander kombiniert werden, erfasst. Somit werden die menschlichen
Fehler wegen falscher Kombination von Klebeetiketten mit Behältern beseitigt.
Die Erfassung der Codes ist äußerst schnell
und erfordert ein Minimum manueller Aktivität und kann selbst dann leicht
ausgeführt
werden, wenn Gummischutzhandschuhe getragen werden.
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Ausführlicher
kann das Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung mit den folgenden Schritten realisiert werden:
- • Erzeugen
eines Patientencodes für
wenigstens einen Patienten, an dem wenigstens eine Analyse ausgeführt werden
soll, und Speichern des Patientencodes in einem Datenverarbeitungssystem. Diese
Operation wird mittels des Zentralcomputers im Moment der Einweisung
des Patienten ausgeführt;
- • Platzieren
einer biologischen Probe von dem Patienten in den wenigstens einen
Behälter.
Diese Operation wird z. B. im Fall einer Blutprobe in dem Probennahmeraum
ausgeführt.
In diesem Schritt veranlasst die Bedienungsperson, dass das Datenverarbeitungssystem
den Patientencode und die Kennungscodes der verwendeten Behälter liest;
- • Ausführen wenigstens
einer Analyse der Probe in wenigstens einem Analysegerät. In diesem Schritt
liest das Analysegerät
automatisch (mittels seines eigenen Lesers) den Kennungscode des Behälters und
gibt ihn in das Datenverarbeitungssystem, mit dem es verbunden ist,
ein, während es
ihn den Ergebnissen der Analyse zuordnet;
- • Verwenden
des Datenverarbeitungssystems, um die Ergebnisse der Analyse oder
der Analysen mittels der Kombination des Patientencodes mit dem
Kennungscode dem Patientencode und daraufhin dem durch den Patientencode
identifizierten Patienten zuzuordnen.
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Das
Verfahren besitzt den weiteren Vorteil, dass das Datenverarbeitungssystem
Daten hält,
in denen das Ergebnis jeder Analyse mit einem Kennungscode kombiniert
wird, der den Behälter
der analysierten Probe auf eindeutige Weise identifiziert. Dies
erleichtert irgendeine Qualitätskontrolle,
wo z. B. das Ergebnis der Analysen angefochten wird. Diesbezüglich können die
Probleme in Bezug auf eine Anti-Doping-Analyse betrachtet werden.
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Theoretisch
können
der Patientencode und der Kennungscode Codes verschiedener Typen,
z. B. alphanumerische Codes, sein, die die für die Probennahme verantwortliche
Bedienungsperson und irgendeine für den Lauf des Analysegeräts verantwortliche
Bedienungsperson mittels einer Tastatur in das Datenverarbeitungssystem
eingeben. Allerdings sind diese Codes in Übereinstimmung mit dem, was
bereits realisiert worden ist, vorteilhaft automatisch lesbare Codes,
so dass der Eingriff der Bedienungspersonen minimiert wird. Zum
Beispiel können
sie Strichcodes oder andere optische Lesecodes sein. In diesem Fall
können
die für
die Probennahme verantwortliche Bedienungsperson oder ein Assistent
veranlassen, dass die Patientencodes und die Kennungscodes mittels
eines optischen Lesekopfs oder eines anderen Lesers in eine Einheit
des Datenverarbeitungssystems gelesen werden. Alternativ können die
Codes magnetische Codes sein. Dies kann insbesondere bei dem Patientencode
der Fall sein, da für den
Patienten eine Magnetkarte bereitgestellt werden könnte, die
seine personenbezogenen Daten und seinen Patientencode, der durch
das Analyselabor bei seiner ersten Einweisung an den Patienten übergeben
wird, trägt.
Daraufhin kann die Karte für nachfolgende
durch dasselbe Labor bereitgestellte Dienste verwendet werden. Da
Analysegeräte
jetzt bereits mit optischen Lesern ausgestattet sind, können für die Identifizierung
der Behälter
optische Lesecodes (insbesondere Strichcodes) bevorzugt sein. Die
Verwendung von Patientencodes und Kennungscodes derselben Art, die
mit denselben Instrumenten lesbar sind, vereinfacht die Operationen
des Erfassens und Kombinierens dieser Codes in dem Datenverarbeitungssystem.
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Das
Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung kann leicht in einem vorhandenen Managementsystem des
oben beschriebenen Typs realisiert werden. Tatsächlich ist in einer möglichen
Ausführungsform
vorgesehen, dass: (a) der Patientencode durch einen Zentralcomputer
des Datenverarbeitungssystems durch ein ähnliches Verfahren wie das bisher
verwendete erzeugt wird, mit dem Unterschied, dass der Code auf
ein einzelnes einfaches Papiermedium und nicht auf eine Menge von
Klebeetiketten gedruckt werden kann; (b) die Kombination des Patientencodes
mit dem Kennungscode mittels einer anderen Einheit des Datenverarbeitungssystems
als dem Zentralcomputer ausgeführt
wird, womit diese Einheit geeignet programmiert und mit Schnittstellen
verbunden werden kann, ohne die Programmierung des Zentralcomputers
zu stören;
und (c) das an den Zentralcomputer gesendete Ergebnis der Analyse
eher direkt dem Patientencode als dem Kennungscode des Behälters zugeordnet
wird. Somit empfängt
der Zentralcomputer an seinem Eingang weiter dieselben Daten (Patientencode;
Ergebnis der Analysen von dem Analysegerät), für deren Management er gegenwärtig programmiert
ist. Der Unterschied gegenüber
dem herkömmlichen
Verfahren besteht in der Tatsache, dass das Analysegerät anstelle des
Patientencodes den Kennungscode des Behälters liest, der auf optimale
Weise in Bezug auf die Eigenschaften des Lesers des Analysegeräts erzeugt und
an dem Behälter
angebracht worden ist. Das Ergebnis der Analyse in Kombination mit
dem Kennungscode des Behälters
der analysierten Probe wird daraufhin weiterverarbeitet, um es wieder
mit dem Patientencode, der mit dem Kennungscode kombiniert ist,
zu kombinieren. Das letztere Datenelement (Patientencode + Ergebnis
der Analyse) ist dasjenige, das auf eine vollständig gleiche Weise, wie sie
in herkömmlichen
Systemen verwendet wird, an den Zentralcomputer gesendet wird. Die
erneute Kombination des Ergebnisses der Analyse und des Patientencodes
kann mittels derselben Einheit, die die Kombination des Patientencodes
mit dem Kennungscode ausgeführt
hat, oder mittels einer anderen Einheit ausgeführt werden.
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In
dieser Ausführungsform
kann das Verfahren in vorhandenen Systemen realisiert werden und selbst
dann ausgeführt
werden, wenn in demselben System eine Analyse des herkömmlichen
Typs, mit anderen Worten jene unter Verwendung der herkömmlichen
Kombination aus Behälter
und Patientencode, ausgeführt
wird. Dies liegt daran, dass die Grundelemente des Datenverarbeitungssystems weiter
auf herkömmliche
Weise arbeiten, wobei die Operationen, die sich auf das Verfahren
gemäß der vorliegenden
Erfindung beziehen, für
den Zentralcomputer "transparent" sind.
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In
einer verbesserten Ausführungsform
des Verfahrens gemäß der Erfindung
kann der Zentralcomputer allerdings so programmiert werden, dass er
von den einzelnen Analysegeräten
die Ergebnisse der Analysen in Kombination mit den Kennungscodes
der Behälter
empfängt.
In diesem Fall empfängt
derselbe Zentralcomputer von der Einheit, die für die Bedienungsperson in dem
Probennahmeraum bereitgestellt ist, die Kombination des Patientencodes
und der Kennungscodes der dem einzelnen Patienten zugewiesenen Behälter, wobei
er in der Weise programmiert wird, dass der Patientencode den Ergebnissen
der Analysen mittels der oben erwähnten Kombination erneut zugeordnet
wird. In dieser Ausführungsform
ermöglicht
das Verfahren eine einfachere Verarbeitung der Daten, erfordert
aber eine Neuprogrammierung des Datenverarbeitungssystems und macht
es notwendig, alle Analysen durch das neue Verfahren auszuführen, mit
anderen Worten, zu veranlassen, dass alle Behälter durch entsprechende Kennungscodes
identifiziert werden.
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Andererseits
kann das Verfahren in dieser verbesserten Ausführungsform verwendet werden, um
auf einfache Weise unter Verwendung derselben Prozedur selbst jene
Analysen auszuführen,
in denen die in einem Mutterreagenzglas enthaltene biologische Probe,
z. B. für
eine klinische chemische Analyse, in mehrere Tochterreagenzgläser verteilt
wird. Dies ist so, da jedes Tochterreagenzglas seinerseits mit einem
Kennungscode versehen wird. Die Ausrüstung, die die Verteilung ausführt, liest
den Kennungscode des Mutterreagenzglases und die Kennungscodes der
Tochterreagenzgläser
und ermöglicht, dass
das Datenverarbeitungssystem (z. B. direkt in dem Zentralcomputer)
eine Kombination des Ersteren und der Letzteren auf ähnliche
Weise wie die zwischen dem Patientencode und dem Kennungscode des
Mutterreagenzglases erzeugte Kombination erzeugt. Außerdem kann
die Kombination auf halbautomatische Weise durch eine Bedienungsperson
eingegeben werden, die einen optischen Lesekopf oder eine andere
geeignete Vorrichtung verwendet, um die Kennungscodes des Mutterreagenzglases
und der Tochterreagenzgläser
zu lesen, bevor sie sie in die Verteilungsvorrichtung eingibt. Daraufhin
werden die Ergebnisse der Analysen mit den Kennungscodes der Tochterreagenzgläser kombiniert.
Unter Verwendung eines Umkehrprozesses mit einer Anzahl von Schritten
ist es immer möglich,
die Ergebnisse der Analyse mit dem ursprünglichen Patientencode zu kombinieren.
Der Umkehrprozess hat eine Anzahl n von Schritten mit n = m + 1,
wobei m die Anzahl der Mutter-Tochter-Beziehungen ist.
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Wenn
die biologische Probe in einem Rack oder in einer Mikroplatte verteilt
wird, wo die einzelnen Wannen nicht durch Kennungscodes charakterisiert
werden können
und wo Proben von mehreren Patienten in Wannen in der gleichen Mikroplatte
oder in dem gleichen Rack platziert werden, hat das Rack oder die Mikroplatte
seinen/ihren eigenen Kennungscode, wobei die einzelnen Wannen durch
Koordinaten identifiziert werden. Das Analysegerät, das die biologischen Proben
automatisch auf die verschiedenen Wannen verteilt, verwendet ein
Auftragsblatt, um den Kennungscode des Behälters, von dem es die Probe
nimmt, mit den Koordinaten der Wanne oder Wannen der Mikroplatte
oder des Racks, in die/das es die Bruchteile der Probe verteilt,
zuzuordnen.
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Das
Datenverarbeitungssystem gemäß der Erfindung
umfasst in Kombination:
- • einen elektronischen Zentralcomputer
zum Erfassen der Daten über
Patienten, an deren biologischen Proben die Analysen ausgeführt werden sollen,
und zum Erzeugen eine Patientencodes für jeden erfassten Patienten;
- • Mittel
zum Erfassen eines Kennungscodes, der jedem Behälter mehrerer Behälter für die Laboranalyse
biologischer Proben zugeordnet ist;
- • Mittel
zum Kombinieren jedes der erfassten Kennungscodes mit einem entsprechenden
Patientencode;
- • wenigstens
ein Analysegerät
mit Mitteln zum Lesen von Kennungscodes, die den Behältern zugeordnet
sind, die in ihm platziert sind, wobei das Analysegerät an einer
biologischen Probe, die in den Behältern enthalten ist, die in
ihm platziert sind, wenigstens eine Analyse ausführt und das Ergebnis der ausgeführten Analysen
in Kombination mit Daten, die das Ergebnis dem Patienten zuordnen
können,
zu dem die biologische Probe gehört,
an den elektronischen Computer liefert.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen
des Verfahrens und des Systems gemäß der Erfindung sind in den
beigefügten
Ansprüchen
angegeben.
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Für die Anwendung
des Verfahrens gemäß der Erfindung
wird ein Behälter
für die
Laboranalyse biologischer Proben geschaffen; dieser ist dadurch charakterisiert,
dass er mit einem Kennungscode versehen ist, der eindeutig oder
absolut, mit anderen Worten, verschieden von jenen der anderen in
dem Labor verwendeten Behälter,
ist und vorzugsweise von dem automatisch lesbaren Typ ist, um zu
ermöglichen,
dass die Verwendung des Verfahrens automatisiert und vereinfacht
wird. Der Behälter
oder die Menge der Behälter,
der/die jeweils durch seinen/ihren absoluten Kennungscode charakterisiert
ist/sind, bildet/bilden ebenfalls eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung.
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Der
Behälter
kann außerdem
mit einem Verfallsdatum versehen sein, nach dem der Behälter nicht
mehr verwendet werden darf. Dieses Datum kann in dem Kennungscode
enthalten und/oder in durch den Menschen lesbarer Form beschrieben sein.
Im ersten Fall kann das System, in dem er verwendet wird, so programmiert
werden, dass es die Analyse unterbricht, falls ein verfallener Behälter verwendet
wird, wobei diese Situation durch Lesen des Kennungscodes automatisch
erfasst wird. Zusätzlich oder
alternativ kann der Behälter
mit Mitteln versehen sein, die ihn nach dem Verfallsdatum unbrauchbar machen.
Zum Beispiel kann für
jene Behälter,
die für das
optische Lesen durchsichtig sein müssen, das Material, aus dem
sie hergestellt sind, derart sein, dass es nach dem Verfallsdatum
undurchsichtig wird. Außerdem
oder alternativ kann der Kennungscode mit einer Tinte gedruckt sein,
die nach dem Verfallsdatum unlesbar wird.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnung
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Die
Erfindung wird deutlicher verständlich aus
der Beschreibung und aus der beigefügten Zeichnung, die eine praktische
und nicht einschränkende
Ausführungsform
der Erfindung zeigen. Insbesondere zeigt die Zeichnung
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in 1 ein
Schaltbild eines Netzes, das aus einem Zentralcomputer und aus einer
Menge von Peripherieeinheiten besteht;
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in 2 ein
Beispiel eines Behälters
mit einem Kennungscode;
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in 3 einen
Ablaufplan, der das Verfahren gemäß der Erfindung in einer ersten
Ausführungsform
repräsentiert;
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in 4 ein
Schaltbild eines Netzes ähnlich dem
aus 1 in einer zweiten Ausführungsform; und
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in 5 einen
Ablaufplan, der das Verfahren gemäß der Erfindung in einer zweiten
Ausführungsform
repräsentiert.
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Ausführliche
Beschreibung von Ausführungsformen der
Erfindung
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1 zeigt
schematisch ein Netz von Einheiten, die ein Datenverarbeitungssystem
bilden, in dem das Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung realisiert werden kann. Das Bezugszeichen 1 bezeichnet
einen elektronischen Zentralcomputer (Host-Computer). Der Zentralcomputer 1 ist
so programmiert, dass er die Patientendaten erfasst und für jeden
Patienten einen Patientencode CP erzeugt, der z. B. in Form eines
Strichcodes auf ein Papiermedium gedruckt wird.
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Die
Bezugszeichen 3 und 5 bezeichnen zwei elektronische
Peripheriecomputer zur Überwachung und
für den
Betrieb entsprechender Analysegeräte 7 und 9.
Der Patient, dessen Daten durch den Zentralcomputer 1 erfasst
worden sind und für
den ein Patientencode CP ausgegeben worden ist, geht in einen Bereich
zum Nehmen biologischer Proben, wobei er seinen Patientencode CP
zeigt, wobei hier eine Bedienungsperson die Probe nimmt und z. B.
das Blut (oder eine andere biologische Probe) in einem oder in mehreren
Behältern 13 platziert.
Jeder Behälter 13 ist
mit einem Kennungscode CI versehen, der eindeutig und absolut, mit
anderen Worten, für
jeden Behälter 13 verschieden,
ist, z. B. mit einem Strichcode, der auf ein Klebeetikett gedruckt
ist, das während
der Herstellung des Behälters
an dem Behälter 13 angebracht
wird.
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In 2 ist
ausführlich
ein Beispiel eines Behälters
in Form eines Reagenzglases für
eine ESR-Analyse (Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeits-)Analyse
mit seinem entsprechenden Kennungscode CI gezeigt.
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Die
Bedienungsperson, die die Probe nimmt, oder ihr Assistent liest
unter Verwendung eines optischen Lesekopfs oder einer anderen äquivalenten Lesevorrichtung,
der/die schematisch durch 15 bezeichnet ist, den Patientencode
CP und die Kennungscodes CI der Behälter 13, die für diesen
Patienten verwendet werden müssen.
Das Bezugszeichen 17 bezeichnet eine allgemeine Steuereinheit
des Lesers 15, die die Codes CP und CI erfasst. Die Einheit 15 kann
so programmiert werden, dass sie die Erfassung eines Patientencodes
und einer unbegrenzten Anzahl (oder einer auf ein Maximum begrenzten
Anzahl) von Kennungscodes, die sich auf dieselbe Anzahl anderer
Behälter
beziehen, zulässt.
Daraufhin kann Software verwendet werden, um sicherzustellen, dass
es nicht möglich
ist, z. B. zwei Patientencodes hintereinander zu lesen, um Fehler
zu verhindern, und/oder, dass es nicht möglich ist, einen Patientencode
nach der Erfassung eines vorherigen Patientencodes und eines oder
mehrerer Kennungscodes CI ohne Ausführung einer Rücksetzoperation zu
erfassen.
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Somit
ermöglicht
die Einheit 17, dass die Codes CI und CP miteinander kombiniert
werden, um in das Datenverarbeitungssystem eingegeben zu werden:
Jeder Patientencode CP wird in dem Datenverarbeitungssystem einem
oder mehreren Kennungscodes CI zugeordnet, die sich auf die Behälter beziehen,
in denen die Bedienungsperson die biologischen Proben des Patienten
platziert hat.
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Die
durch die Einheit 17 gelesenen Daten werden mittels einer
Datenleitung oder anderer geeigneter Mittel, bei Bedarf durch physisches Übertragen
eines Speichermediums wie etwa einer Diskette oder eines anderen,
an die Computer 3 und 5 gesendet. Die Proben in
den Behältern 13 werden
(wie durch die Strichlinien gezeigt ist) physisch zu den Analysegeräten 7, 9 übertragen.
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Die
Analysegeräte 7 und 9 umfassen
entsprechende Leser (nicht gezeigt), die die Kennungscodes CI der
in ihnen platzierten Behälter 13 lesen und
die spezifizierten Analysen ausführen.
Da jeder Typ der Analyse häufig
einen spezifischen Behältertyp
erfordert, ist es möglich
zu veranlassen, dass der Kennungscode CI des einzelnen Behälters zusätzliche
Daten enthält,
die sich auf den Typ der Analyse beziehen, für die er vorgesehen ist. Zum
Beispiel können
für spezifische
klinische chemische Analysen spezifische Behälter vorgesehen sein, in denen
ein Spezialreagenz gehalten wird, wobei der Typ des Reagenz (und
somit der Typ der Analyse) durch eine oder mehrere Ziffern des Kennungscodes
angegeben wird. Um zu ermöglichen,
dass die Bedienungsperson den Typ des Behälters leicht identifiziert,
können
gleichzeitig Behälter
für verschiedene
Analysen durch verschiedene Formen oder Kappen mit einer bestimmten
Farbe für
jeden Behältertyp
unterschieden werden.
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Das
Analysegerät,
das einen Behälter
empfängt,
der die zu analysierende biologische Flüssigkeit hält, kann durch Lesen des Kennungscodes
CI prüfen,
dass der Typ der Analyse, für
die der Behälter bestimmt
ist, der Analyse entspricht, die das Analysegerät ausführen soll, und kann ein Fehlersignal
aussenden, wenn dies nicht der Fall ist.
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Um
zu ermöglichen,
dass die verschiedenen Analysegeräte bestimmen, welche Analysen
für die einzelnen
Patienten ausgeführt
werden sollen, ist es möglich,
durch ein ähnliches
Verfahren wie das, das in herkömmlichen
Systemen verwendet wird, ein Auftragsblatt zu verwenden. Der Zentralcomputer 1 erzeugt
ein Auftragsblatt, wo für
jeden registrierten Patienten der Patientencode und der Typ der
Analyse, die ausgeführt
werden soll, gezeigt sind. Diese Daten werden daraufhin durch eine
Bedienungsperson mittels einer Tastatur in die einzelnen Analysegeräte oder
in die Computer, die sie steuern, eingegeben. Irgendwelche Fehler
an diesem Punkt verursachen keine besonderen Probleme und sind auf
die mögliche
Ausführung
von Analysen, die nicht angefordert wurden, oder auf die Weglassung
von Analysen, die angefordert wurden, beschränkt. Dagegen besteht keine
Möglichkeit
des Auftretens von Fehlern einer falschen Kombination der Patientendaten
mit den Ergebnissen der Analyse.
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Die
Analysegeräte 7 und 9 führen gemäß der Steuerung
der Computer 3, 5 die angeforderten Analysen aus
und senden die Ergebnisse der Analysen in Kombination mit den von
den einzelnen Behältern 13 gelesenen
Kennungscodes CI an die Computer 3, 5. Diese Daten
werden daraufhin an die Einheit 17 (oder an eine andere
Einheit, die die durch das Lesen der Codes durch die Einheit 17 erzeugte
Kombination des Codes CP und der Codes CI speichert) gesendet. Die
Einheit 17 ist mit dem Zentralcomputer 1 verbunden
und liefert an ihn die Ergebnisse der Analyse, nachdem sie diese
anhand ihrer Kenntnis der richtigen Kombination der Kennungscodes
CI (in Kombination mit den von den Computern 3, 5 erhaltenen Ergebnissen
der Analyse) und der Patientencodes CP erneut mit den Patientencodes
kombiniert hat. Somit kann der Zentralcomputer 1 an seinem
Eingang die Ergebnisse in dem herkömmlichen Standardformat empfangen
und benötigt
zur Ausführung des
beschriebenen Verfahrens keine Neuprogrammierung.
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3 fasst
die oben beschriebene Prozedur in Form eines Ablaufplans zusammen.
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Wenn
der elektronische Zentralcomputer 1 auf dedizierte Weise
programmiert werden kann, kann das System zur Realisierung des Verfahrens gemäß der vorliegenden
Erfindung wie in dem Schaltbild in 4 gezeigt
vereinfacht werden, wo gleiche oder äquivalente Teile mit den gleichen
Bezugszeichen bezeichnet sind. Dieses Schaltbild zeigt zusätzlich ein
Analysegerät 8,
das direkt durch den Zentralcomputer 1 gesteuert wird.
Eher als mit den Peripheriecomputern 3 und 5 ist
die Einheit 17 hier direkt mit dem Zentralcomputer verbunden.
Somit werden die Codes CI in Kombination mit jedem einzelnen durch
den Leser 15 gelesenen Code CP durch die Einheit 17 an
den Zentralcomputer 1 übermittelt.
Dieser Computer empfängt
entweder direkt von den Analysegeräten (im Fall des Analysegeräts 8)
oder von den Peripheriegeräten 3, 5,
die die Analysegeräte
steuern (im Fall der Analysegeräte 7 und 9),
die Ergebnisse der Analysen in Kombination mit den entsprechenden
Kennungscodes CI der Behälter 13. Der
Zentralcomputer 1 wird so programmiert, dass er die Ergebnisse
der Analyse mit den entsprechenden Patientencodes CP erneut kombinieren
und daraufhin die Ergebnisse mittels der durch die Einheit 17 übermittelten
Kombination im Klartext drucken kann.
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Wenn
es – wie
z. B. schematisch in 4 gezeigt ist – eine Verbindung
zwischen dem Zentralcomputer und den den einzelnen Analysegeräten zugeordneten
Peripheriecomputern gibt, ist es nicht mehr notwendig, das Auftragsblatt
zu liefern und die Daten, die sich auf die Typen der an den einzelnen Patienten
auszuführenden
Analyse beziehen, in die einzelnen Analysegeräte einzugeben.
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Diese
Daten werden durch den Zentralcomputer 1, der den Patienten
erfasst hat, direkt an die Peripheriecomputer geliefert.
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Die
oben beschriebene Ausführungsform des
Verfahrens ist in dem Blockschaltplan in 5 zusammengefasst,
wo (in ähnlicher
Weise wie in 3 verwendet) die Bezugszeichen
CI1 ... CIn die
n Kennungscodes der n Behälter 13 in
Kombination mit einem gegebenen Patientencode P angeben.
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Selbstverständlich zeigt
die Zeichnung nur eine mögliche
Ausführungsform
der Erfindung, die in Bezug auf ihre Formen und Anordnungen ohne
Abweichung von dem durch die folgenden Ansprüche spezifizierten Schutzumfang
geändert
werden kann.