DE60027811T2 - In eine Drainagekammer für Cerebrospinalflüssigkeit eingebaute hydrophobe Entlüftung - Google Patents

In eine Drainagekammer für Cerebrospinalflüssigkeit eingebaute hydrophobe Entlüftung Download PDF

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    • A61M27/00Drainage appliance for wounds or the like, i.e. wound drains, implanted drains
    • A61M27/002Implant devices for drainage of body fluids from one part of the body to another
    • A61M27/006Cerebrospinal drainage; Accessories therefor, e.g. valves

Description

  • Diese Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Drainage von überschüssiger Cerebrospinalflüssigkeit von dem Gehirn eines Patienten und insbesondere auf eine Vorrichtung zum Entlüften einer starren Drainage- bzw. Tropfkammer, die zur Drainage von überschüssiger Cerebrospinalflüssigkeit (CSF) von dem Gehirn eines Patienten verwendet wird.
  • Ein typischer Erwachsener hat eine Gesamtmenge von 120–150 cc CSF im Gehirn, davon etwa 40 cc in den Ventrikeln des Gehirns. Ein typischer Erwachsener produziert außerdem 400–500 cc CSF pro Tag, die insgesamt auf kontinuierlicher Basis wieder in den Blutstrom absorbiert werden. CSF besteht primär aus Wasser, enthält aber auch kleine Mengen an Mineralien und Proteinen. Gelegentlich ist Blut in der CSF vorhanden. Das tritt oft bei Gehirntrauma oder als Ergebnis von anderen Bedingungen auf, die Hydrocephalus verursachen. Manchmal produziert das Gehirn überschüssige CSF. Zwei gewöhnliche Ursachen der Überschussproduktion von CSF sind Hydrocephalus und Gehirntrauma, obwohl es auch viele andere Ursachen gibt. Hydrocephalus ist ein Zustand überschüssiger Ansammlung von CSF in den Ventrikeln oder im Gehirngewebe. Hydrocephalus kann genetisch bedingt sein oder von einem Gehirntrauma verursacht sein. Ein Gehirntrauma hat oft seinen Ursprung in Kopfverletzungen oder anderen Unfällen.
  • Überschüssige Ansammlung von CSF infolge von Hydrocephalus, Gehirntrauma oder anderen Ursachen macht sich durch erhöhten Druck im Gehirn bemerkbar. Was auch immer die Ursache ist, mit der Zeit verursacht der erhöhte CSF-Druck eine Schädigung des Gehirngewebes. Ein Abbau des CSF-Druckes wurde therapeutisch für nützlich befunden. Dies wird gewöhnlich durch Ableiten von CSF aus den Ventrikeln bewerkstelligt.
  • Patienten mit Hydrocephalus oder Gehirntrauma produzieren oft fortwährend überschüssige CSF, zumindest in bestimmten Zeitintervallen. Daher ist oft eine kontinuierliche Drainage von überschüssiger CSF wünschenswert, um den normalen CSF-Druck im Gehirn aufrechterhalten zu können.
  • US 5.779.674 offenbart eine Drainagekammer zur Entfernung von fluidem Gas dar, die ein hydrophobe Sperre besitzt, um die Bildung einer Luftblase am oberen Ende der Drainagekammer zu verhindern.
  • US 4.621.647 beschreibt eine Vorrichtung für die Überwachung und Regulierung des intrakraniellen Drucks.
  • Beispiele für Systeme zur kontinuierlichen Drainage von überschüssiger CSF sind das Becker System® und das EDM Drainage System®, hergestellt und vertrieben von Medtronic – PS Medical, Goleta, Kalifornien. Eine solche Vorrichtung ist in den 1 bis 3 gezeigt. In den Figuren ist das Drainagesystem allgemein mit 10 bezeichnet. Das System umfasst eine starre Drainagekammer 12 und einen Drainagebeutel 14. Ein Absperrelement 16 verbindet die Drainagekammer 12 mit dem Drainagebeutel 14.
  • Die Drainagekammer 12 ist aus einem im Allgemeinen zylindrischen, starren Rohr 18, einem Einlass-Übergangsstück 20 und einem Auslass-Übergangsstück 22 gebildet. Das Einlass-Übergangsstück 20 weist einen Einlass 24 und einen Luftdurchlass 26 auf. Der Einlass 24 ist über einen Schlauch 28 mit einem Ventrikelkatheter (nicht gezeigt) verbunden, der im Kopf eines Patienten angeordnet ist und CSF aus dem Ventrikel des Patienten ableitet. Das Aus lass-Übergangsstück 22 weist einen Auslass 30 auf, der mit dem Absperrelement 16 verbunden ist.
  • Der Luftdurchlass 26 ist durch Anordnen eines porigen Materials 32 an einer Öffnung 34 in einem Gehäuse 36 gebildet. Das Gehäuse 36 ist über ein Verbindungsrohr 38 mit dem Einlass-Übergangsstück 20 verbunden. Auf diese Weise ist der Luftdurchlass 26 über das Verbindungsrohr 38 fluidisch mit der Drainagekammer 12 verbunden.
  • Ein weiteres Beispiel eines Systems zur kontinuierlichen Drainage von überschüssiger CSF ist in dem US-Patent Nr. 4.731.056, erteilt an William S. Tremulis am 15. März 1988, mit dem Titel "External Drainage Antisiphon Device", gezeigt. Ein weiteres derartiges System ist in dem US-Patent Nr. 5.772.625, erteilt an John A. Krueger, Kevin M. Jaeger und Helmut W. C. Rosenberg am 30. Juni 1998, mit dem Titel "External Drainage Shunt", offenbart.
  • Alle diese Systeme des Standes der Technik weisen starre Kammern zum Sammeln und Messen der Ansammlung von aus einem Patienten abgeleiteter CSF auf. Bei diesen Systemen des Standes der Technik ist es notwendig, die starren Drainagekammern zu be- und entlüften, um den Lufteinlass und Luftauslass in die Kammer bzw. aus der Kammer zu ermöglichen, während Cerebrospinalflüssigkeit (CSF) hinein und heraus fließt.
  • Hydrocephalus-Patienten, die mit Drainage von Überschüssiger CSF durch Verwendung eines Drainagesystems mit einer Drainagekammer behandelt werden, werden oft von einem Platz zum anderen verschoben. Während der Verschiebung wird die Drainagekammer oft aus ihrer im Wesentlichen vertikalen Ausrichtung genommen und in einer im Wesentlichen horizontalen Lage flachgelegt.
  • Eine gegenwärtige Industriepraktik versucht den Kontakt des Luftdurchlasses mit CSF dadurch zu verhindern, dass der Luftdurchlass physisch getrennt von dem Inneren der Kammer angeordnet wird. Die Be- und Entlüftung wird üblicherweise durch Anordnen eines Luftdurchlasses an der oberen Außenseite der Kammer bewerkstelligt. Der Luftdurchlass 26 ist üblicherweise über ein relativ schmales Rohr oder einen oder einen relativ schmalen Kanal fluidisch mit dem Inneren der Drainagekammer 12 verbunden. Wenn das System flachgelegt ist, kann CSF in das Rohr oder den Kanal, der den Luftdurchlass 26 mit dem Inneren der Drainagekammer 12 verbindet, eindringen. Wenn das System dann in die Vertikale angehoben wird, kann sich die CSF nicht aus dem Rohr oder dem Kanal entleeren. Folglich bildet sich ein "Lufteinschluss", mit dem Ergebnis, dass Luft die Drainagekammer 12 weder verlassen noch in diese gelangen kann.
  • Eine andere Ursache, die den Lufteintritt und Luftaustritt in die Drainagekammer 12 verhindert, tritt bei Systemen auf, bei denen der Luftdurchlass 26 direkt an der Drainagekammer 12 befestigt, jedoch aus hydrophilem oder nicht hinreichend hydrophobem Material gebildet ist. "Hydrophiler" Luftdurchlass 26 bedeutet dabei, dass der Luftdurchlass vorzugsweise aus Wasser absorbierendem Material hergestellt ist. Nicht hinreichend hydrophob bedeutet, dass das Material, obwohl es eine Wasser abweisende Tendenz zeigt, dennoch eine Tendenz aufweist, Wasser anzuziehen und zurückzuhalten.
  • Wasser ist eine Hauptkomponente der CSF. In einem Luftdurchlass, der aus hydrophilem oder nicht hinreichend hydrophobem Material hergestellt ist, wird die CSF von dem Luftdurchlass 26 absorbiert und "verstopft" diesen, sobald die CSF als Auswirkung einer Seitenlage oder Erschütterung der Drainagekammer 12 mit dem Luftdurchlass 26 in Berührung kommt. Den Luftdurchlass verstopfen bedeutet, dass die Luft den Luftdurchlass nicht passieren kann und dadurch die "Be- und Entlüftungsfunktion" nicht erfüllt werden kann.
  • Diese fehlende Luftbewegung über den Luftdurchlass 26 kann zwei Probleme verursachen, je nachdem, ob die Luft beim Eintritt in die Drainagekammer oder beim Austritt aus der Drainagekammer blockiert wird. Wenn die Luft am Austritt aus der Drainagekammer 12 gehindert wird, bildet sich ein "wirksamer Lufteinschluss", der zu einer zu geringen Drainage von CSF führt. Wenn die Luft am Eintritt in die Drainagekammer 12 gehindert wird, während die CSF aus der Drainagekammer 12 in den Drainagebeutel 14 abgeleitet wird, entsteht ein Saugeffekt, der zu übermäßiger Drainage von CSF führt.
  • Wenn Wasser mit hydrophilem oder nicht hinreichend hydrophobem Material in Berührung kommt, entsteht ein Zustand, der als "Durchnässung" bezeichnet wird. Das bedeutet, dass Luft daran gehindert wird, durch das Material hindurch zu strömen. Zusätzliche Komponenten in der CSF neben Wasser verringern die Oberflächenspannung dieser Flüssigkeit. Dieser Umstand verschlimmert den "Durchnässungseffekt" und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Luftdurchlass 26 durch Kontakt mit CSF eher verstopft wird, als es nur durch Kontakt mit Wasser der Fall wäre. Dieses "Durchnässungsproblem" wird noch schlimmer, wenn die CSF, die mit dem Luftdurchlass in Kontakt kommt, Blut enthält. Das Blut wirkt als Tensid und erhöht dadurch das Verstopfen des Materials des Luftdurchlasses. Folglich kann schon eine geringe Blutmenge in der CSF, wenn sie mit dem hydrophilen Luftdurchlass-Material in Kontakt kommt, ein schnelles Verstopfen des Luftdurchlasses bewirken.
  • Wenn Luft die Kammer nicht verlassen kann, so muss jede zusätzlich in die Kammer eintretende Flüssigkeit die bereits in der Kammer vorhandene Luft komprimieren. Infolge dessen steigt der CSF-Druck im Kopf des Patienten über gewünschte Niveaus hinaus an und drückt die Flüssigkeit weiterhin in die Kammer. Der erhöhte kraniale Druck führt zu Unterdrainage von CSF und kann zu Koma oder Tod führen.
  • Ein weiteres Problem entsteht, wenn keine Luft in die Drainagekammer 12 eintreten kann. Im Betrieb bzw. während des Gebrauchs wird bei der Durchführung der Drainage von CSF aus dem Gehirn das Sperrelement 16 oft geschlossen, damit die abgeleitete CSF-Menge in der Drainagekammer 12 genau gemessen werden kann. Nachdem die CSF gemessen worden ist, wird das Sperrelement 16 geöffnet, worauf die CSF von der Drainagekammer 12 in den Drainagebeutel 14 fließt. Wenn die Luft nicht in die Drainagekammer 12 eintreten kann, weil der Luftdurchlass 26 verstopft ist, wird während der Drainage von CSF der Druck in der Drainagekammer 12 kleiner. Dadurch entsteht ein "Sog" im Schlauch 28, während die CSF in den Drainagebeutel 14 fließt. Dieser Sog verursacht eine Drainage von zusätzlicher CSF im Gehirn des Patienten, was zu Überdrainage von CSF führt. Überdrainage von CSF kann zu subduralem Hämatom und möglicherweise Tod führen.
  • Zusätzlich, indem eine physische Trennung des Luftdurchlasses 26 von der Drainagekammer 12, was den Kontakt mit CSF verhindern soll, durchgeführt wird, versuchen einige gegenwärtige Systeme den Kontakt zwischen dem Luftdurchlass 26 und der CSF durch Warnhinweise dagegen, dass der Luftdurchlass der Drainagekammer dem CSF-Fluid ausgesetzt wird, zu verhindern. Außerdem sehen einige Drainagesystem manuell bedienbare Verschlüsse, wie etwa Sperrelemente, zwischen der Draina gekammer 12 und dem Luftdurchlass 26 vor, um zu verhindern, dass die CSF während des Transportes oder zu Zeiten, wo das System horizontal aufgestellt ist, mit dem Luftdurchlass in Kontakt kommt.
  • Einige gegenwärtige Industrievorrichtungen haben Luftdurchlässe, die entweder aus einem hydrophilen Material oder aus einem Material, das nicht hinreichend hydrophob ist, gefertigt sind, um Durchnässung und Verstopfung zu verhindern.
  • Die vorliegende Erfindung schafft eine Drainage- bzw. Tropfkammer zur Drainage von Cerebrospinalflüssigkeit (CSF) von einem Gehirn, mit: einem Rohr bzw. Röhrchen; einem Ausgangs-Übergangsstück in fluider Kommunikation mit dem Rohr, wobei das Auslass-Übergangsstück einen Auslass aufweist; einem Einlass-Übergangsstück in fluider Kommunikation mit dem Rohr, wobei das Einlass-Übergangsstück einen Einlass und eine äußere Oberfläche aufweist, wobei das Einlass-Übergangsstück eine Entlüftung bzw. einen Luftdurchlass aufweist, wobei der Luftdurchlass ein poröses bzw. poriges Material umfasst; dadurch gekennzeichnet, dass die Porengröße des porigen Materials von 0,22 μm bis 5,0 μm beträgt und dass der Luftdurchlass einen Oberflächenbereich von 0,8 cm2 bis 5 cm2 aufweist; und ferner dadurch gekennzeichnet, dass das porige Material an der inneren Oberfläche des Einlass-Übergangsstücks anhaftet bzw. mit diesem verklebt ist.
  • Die bevorzugte Ausführungsform weist mehrere Merkmale auf, wovon jedes unabhängig von den anderen nützlich ist oder die in einer Vielzahl von Kombinationen miteinander kombiniert werden können. Ein bevorzugtes Merkmal der Erfindung ist das Anordnen eines Luftdurchlasses für Referenzbezug zum umgebenden Luftdruck an oder nahe bei der Oberseite der starren Drainagekammer für die Drainage von CSF eines Patienten. In der bevorzugten Ausführungsform ist der Luftdurchlass auf der Innenseite der Drainageanordnung in unmittelbarer Nähe der CSF angeordnet. Durch Integration des Luftdurchlasses in die Oberseite der Drainagekammer entfällt das Rohr oder der Kanal, das bzw. der bei Vorrichtungen des Standes der Technik vorhanden war. Diese Konfiguration schafft einen Luftdurchlass, der dem Ausgesetztsein der CSF widersteht, ohne einen "Lufteinschluss" und die entsprechend beeinträchtigte Entlüftbarkeit zu schaffen.
  • Der Luftdurchlass ist in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung aus stark hydrophobem Material, nämlich aus expandiertem Polytetrafluoroethylen (e-PTFE), hergestellt. Das Problem, dass ein hydrophiler Luftdurchlass oder ein nicht hinreichend hydrophober Luftdurchlass nass wird und daher im Wesentlichen "blockiert" wird, wird bei der vorliegenden Erfindung dadurch gelöst, dass ein stark hydrophobes Material verwendet wird, das die Möglichkeit der Blockierung durch "Durchnässung", wenn es der CSF oder der bluthaltigen CSF bei physiologisch signifikanten Konzentrationen und Drücken ausgesetzt wird, beseitigt.
  • In einer nochmals weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der Luftdurchlass aus einem porigen Material hergestellt, das eine Porengröße aufweist, die Luft ohne weiteres durchlässt, während der Durchgang von CSF verhindert wird. Eine bevorzugte Ausführungsform umfasst das Herstellen des Luftdurchlasses aus expandiertem Polytetrafluoroethylen (e-PTFE) mit einer Porengröße im Bereich von etwa 0,22 μm bis etwa 5,0 μm und stärker bevorzugt mit einer Porengröße von etwa 3 μm. Je weiter die Porengröße ist, desto kleiner darf der Oberflächenbereich bzw. die Mantelfläche sein, der bzw. die ein hinreichendes Ableiten von Luft aus der Drainagekammer über den Luftdurchlass ermöglicht. Umgekehrt gilt auch, dass Luftdurchlässe mit geringerer Porengröße einen größeren Oberflächenbereich benötigen, um eine hinreichende Entlüftung zu ermöglichen.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das Material des Luftdurchlasses aus einem porigen Material gebildet, das auch Mikroben am Eindringen durch das Luftdurchlassmaterial in die Drainagekammer hindert. Wenn Mikroben in die Drainagekammer eindringen, ist zu befürchten, dass die Mikroben aus der Drainagekammer "stromaufwärts" über den Schlauch ins Gehirn des Patienten vordringen können, möglicherweise mit ernsten ungünstigen Auswirkungen. Wenn Mikroben am Eindringen in die Drainagekammer über das Luftdurchlass-Material gehindert werden, so hilft das, den Mikrobenbefall des Gehirns des Patienten zu verhindern. Das Material des Luftdurchlasses hat eine Porengröße, die Luft durchlässt, jedoch CSF-Fluid am Verlassen der Drainagekammer über das Material und Mikroben am Eindringen in die Drainagekammer über das Material hindert.
  • Die vorliegende Erfindung vereinfacht für Patienten, die eine Drainage von CSF benötigen, die Behandlung während eines Transportes. Mit dieser Erfindung kann das CSF-Drainagesystem für den Transport des Patienten horizontal umgelegt werden. Wenn sich CSF in der Drainagekammer befindet, beeinflusst das Aufrichten des Systems in die Vertikale die Lüftungseigenschaften des Filters nicht ungünstig.
  • Die vorliegende Erfindung besitzt außerdem einen weiteren therapeutischen Vorteil. Da das Filter nicht durch das Ausgesetztsein der CSF oder der bluthaltigen CSF ver schmutzt wird, lässt der Luftdurchlass stets das Be- und Entlüften der Drainagekammer in Bezug zur Umgebung zu. Dadurch kann das System genaue Druckeinstellungen für die Drainage von CSF von einem Patienten haben.
  • Ein primäres Ziel der Erfindung ist es daher, einen Luftdurchlass herzustellen, der keinen "Lufteinschluss" verursacht, wenn die Drainagekammer aus ihrer im Wesentlichen vertikalen Lage in eine im Wesentlichen horizontale Lage gebracht wird.
  • Ein anderes primäres Ziel der Erfindung besteht darin, einen Luftdurchlass zu schaffen, der durch den Kontakt mit CSF nicht "verstopft" oder "verschmutzt" wird.
  • Ein weiteres primäres Ziel der Erfindung ist das Schaffen eines Luftdurchlasses, der seine Be- und Entlüftungsfunktion erfüllt und dabei das Eindringen von Mikroben über den Luftdurchlass verhindert.
  • Diese und weitere Ziele der Erfindung werden Fachleuten deutlich aus der Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der hier dargelegten Erfindung, die lediglich beispielhalber gegeben wird, und vor allem durch Bezugnahme auf die folgende genaue Beschreibung der Erfindung und die entsprechenden Abbildungen. In den Abbildungen sind gleiche Elemente, unabhängig davon wo sie gezeigt sind, stets mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
  • 1 ist eine Vorderansicht eines CSF-Drainagesystems des Standes der Technik.
  • 2 ist eine Seitenansicht des Systems von 1.
  • 3 ist eine seitliche Querschnittsansicht des Luftdurchlasses des Systems nach den 1 und 2.
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht eines Systems, das die vorliegende Erfindung enthält.
  • 5 ist eine auseinander gezogene, perspektivische Ansicht der Drainagekammer des Systems von 4.
  • 6 ist eine Draufsicht des Einlass-Übergangsstückes der Drainagekammer des Systems von 4 mit angeordnetem Luftdurchlass.
  • 7 ist eine Draufsicht des Einlass-Übergangsstückes des Systems von 4 ohne den Luftdurchlass.
  • 8 ist eine Draufsicht des Luftdurchlasses des Systems von 4.
  • Ein CSF-Drainagesystem, das die vorliegende Erfindung enthält, ist in 4 gezeigt und allgemein mit 40 bezeichnet. Das System umfasst eine starre Drainagekammer 12 und einen Drainagebeutel 14. Ein Sperrelement 16 verbindet die Drainagekammer 12 mit dem Drainagebeutel 14.
  • Wie erwähnt worden ist, ist die Drainagekammer 12 aus einem im Allgemeinen zylindrischen, starren. Rohr 18 gebildet und weist ein Auslass-Übergangsstück 22 auf. Die Drainagekammer 12 weist außerdem ein Einlass-Übergangsstück 42 auf, das sich geringfügig von dem Einlass-Übergangsstück 20 unterscheidet. Das Einlass-Übergangsstück 42 besitzt ebenfalls einen Einlass 24 sowie einen Luftdurchlass 44, der sich vom Luftdurchlass 26 unterscheidet, wie nachstehen beschrieben wird. Der Einlass 24 ist durch einen Schlauch 28 mit einem Shunt (nicht gezeigt) verbunden, der im Kopf eines Patienten angeordnet ist und der CSF aus den Ventrikeln des Patienten ableitet. Das Auslass-Übergangsstück 22 weist einen Auslass 30 auf, der mit dem Sperrelement 16 verbunden ist.
  • Der Luftdurchlass 44 ist durch Bedecken einer Öffnung 46 im Einlass-Übergangsstück 42 mit einem porigen, hydrophoben Material 48 gebildet. Das Material 48 ist mit der inneren Oberfläche des Einlass-Übergangsstücks 42 verklebt. Bei der bevorzugten Ausführungsform ist das Material 48 aus expandiertem Polytetrafluoroethylen (e-PTFE) gebildet. Die bevorzugte Porengröße für das Material 48 liegt im Bereich von etwa 0,22 μm bis etwa 5,0 μm, wobei das Material vorzugsweise eine Porengröße von etwa 3 μm aufweist. Dieser Bereich von Porengrößen ermöglicht den Durchgang der Luftmoleküle durch den Luftdurchlass 44, während Wasser oder CSF-Moleküle am Durchgang durch den Luftdurchlass 44 gehindert werden. Zudem verhindert diese Porengröße das Eindringen von Mikroben über das Material 48 in die Drainagekammer 12.
  • Der bevorzugte Werkstoff für die Verklebung des Materials 48 mit dem Einlass-Übergangsstücks 42 ist ein biokompatibler Kleber, wie er an sich bekannt ist. Natürlich könnten, wenn auch weniger wünschenswert, andere Kleber verwendet werden. Außerdem könnten auch andere Mittel für die Verklebung des Luftdurchlasses mit dem Einlass-Übergangsstück verwendet werden, einschließlich, jedoch nicht darauf begrenzt, nietenartiger Fügung bzw. Heißverprägung, Ultraschallschweißen oder Radiofrequenzschweißen bzw. RF-Schweißen. ePTFE ist hydrophob. Tatsächlich ist es das am stärksten hydrophobe Material, soweit derzeit bekannt ist. Folglich ist es dasjenige Material, das am ehesten einer Verstopfung und einem Verlust der Eigenschaften zur Niederdruckbe- und -entlüftung infolge eines Ausgesetztseins der CSF oder der bluthaltigen CSF widersteht.
  • In Anbetracht der Verwendung der Drainagekammer 12 muss das Filter die Be- und Entlüftungseigenschafen beibehalten, wenn Fluid mit einem Nenndurchfluss von 20 ml/h in die Drainagekammer infundiert wird. Unter extremen Bedingungen kann es erforderlich sein, bis zu 100 ml/h zu be- und entlüften. Dadurch kann die Drainagekammer 12 unter extremen Verwendungsbedingungen korrekt be- und entlüftet werden. Unter extremen Bedingungen ist zu verstehen, dass der Luftdurchlass 44 bei hohen Durchflussmengen mit bluthaltiger CSF in Kontakt kommt. Um auch unter extremen Verwendungsbedingungen korrekt zu be- und entlüften, darf der Widerstand gegenüber dem CSF-Strom 2,2 cm Wassersäule, gemessen unter Einschluss des Widerstandes gegenüber dem CSF-Strom infolge des Widerstandes in dem Schlauch 28, nicht überschreiten, und zwar bei dem Bereich von Porengrößen, der erforderlich ist, um Luftmoleküle wahlweise durchzulassen, während der Durchgang von Wasser und CSF verhindert wird.
  • Wie oben erwähnt worden ist, ist das Blut in der CSF die größte Herausforderung für den Betrieb des Luftdurchlasses. Jedoch sollte der Luftdurchlass 44 eine Porengröße aufweisen, die das Eindringen von CSF verhindert, wenn die Drainagekammer 12 innen mit einem Druck von 50 mm Quecksilbersäule beaufschlagt ist. Wichtig ist, dass die Luftdurchlassmantelfläche 46 groß genug ist, um auch dann, wenn das Material 48 des Luftdurchlasses 44 mit bluthaltiger CSF in Kontakt gekommen ist, noch eine hinreichende Be- und Entlüftung der Drainagekammer 12 zu ermöglichen. Wir haben festgestellt, dass bei einem ePTFE-Material mit einer Porengröße von etwa 3 μm ein Oberflächenbereich bzw. eine Mantelfläche, der bzw. die größer als etwa 0,8 cm2 ist, eine korrekte Be- und Entlüftung der Drainagekammer 12 unter extremen Bedingungen ermöglicht.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist das porige Material 32 des in den 1, 2 und 3 gezeigten und oben beschriebenen Luftdurchlasses 26 durch ePTFE, wie es oben beschrieben worden ist, mit der entsprechenden Porengröße und den Mantelflächen, die ebenfalls oben beschrieben worden sind, ersetzt.

Claims (10)

  1. Drainage- bzw. Tropfkammer (12) zur Drainage von Cerebrospinalflüssigkeit (CSF) von einem Gehirn, mit: einem Rohr bzw. Röhrchen (18); einem Ausgangs-Übergangsstück (22) in fluider Kommunikation mit dem Rohr, wobei das Auslass- Übergangsstück (22) einen Auslass (30) aufweist; einem Einlass-Übergangsstück (42) in fluider Kommunikation mit dem Rohr (18), wobei das Einlass-Übergangsstück (42) einen Einlass (24) und eine äußere Oberfläche aufweist, wobei das Einlass-Übergangsstück (42) eine Entlüftung bzw. einen Luftdurchlass (44) aufweist, wobei der Luftdurchlass (44) ein poröses bzw. poriges Material (48) umfasst, wobei die Porengröße des porigen Materials von 0,22 μm bis 5,0 μm beträgt, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftdurchlass (44) einen Oberflächenbereich von 0,8 cm2 bis 5 cm2 aufweist, und ferner dadurch gekennzeichnet, dass das porige Material (48) an der inneren Oberfläche des Einlass-Übergangsstücks (42) anhaftet bzw. mit diesem verklebt ist.
  2. Drainagekammer (12) nach Anspruch 1, bei der die Porengröße des porigen Materials (48) von 0,45 μm bis 5,0 μm beträgt.
  3. Drainagekammer (12) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Porengröße des porigen Materials (48) in etwa 3 μm beträgt.
  4. Drainagekammer (12) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das porige Material (48) expandiertes Polytetrafluoroethylen (e-PTFE) ist.
  5. Drainagekammer (12) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das porige Material (48) ein hydrophobes Material ist.
  6. Drainagekammer (12) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das Rohr (18) starr ausgebildet ist.
  7. Drainagekammer (12) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das Rohr (18) in allgemeinen bzw. im wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist.
  8. Drainagekammer (12) nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der das porige Material (48) in dem Einlass-Übergangsstück (42) gebildet ist bzw. wird durch Erzeugung eines Loches in dem Einlass-Übergangsstück (42) und Bedecken bzw. Abdecken des Loches mit dem porigen Material (48).
  9. Drainagekammer (12) nach Anspruch 7, bei der das porige Material (48) mit der inneren Oberfläche des Einlass-Übergangsstückes (42) verklebt ist mittels einer Technik, die ausgebildet ist aus der Gruppe, die besteht aus biokompatibler Verklebung bzw. biokompatiblem Kleber, nietenartige Fügung bzw. Heißverprägung, Ultraschallschweißen oder Radiofrequenzschweißen bzw. RF-Schweißen.
  10. Drainagekammersystem zur Drainage von cerebrospinaler Flüssigkeit (CSF) von einem Gehirn, mit einer Drainagekammer (12) nach einem der vorstehenden Ansprüche; einem Drainagebeutel (14); und einem Absperrelement, das das Rohr (18) über den Auslass mit dem Drainagebeutel (14) verbindet.
DE60027811T 1999-03-11 2000-03-13 In eine Drainagekammer für Cerebrospinalflüssigkeit eingebaute hydrophobe Entlüftung Expired - Lifetime DE60027811T2 (de)

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