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Diese
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Drainage von überschüssiger Cerebrospinalflüssigkeit
von dem Gehirn eines Patienten und insbesondere auf eine Vorrichtung
zum Entlüften
einer starren Drainage- bzw. Tropfkammer, die zur Drainage von überschüssiger Cerebrospinalflüssigkeit
(CSF) von dem Gehirn eines Patienten verwendet wird.
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Ein
typischer Erwachsener hat eine Gesamtmenge von 120–150 cc
CSF im Gehirn, davon etwa 40 cc in den Ventrikeln des Gehirns. Ein
typischer Erwachsener produziert außerdem 400–500 cc CSF pro Tag, die insgesamt
auf kontinuierlicher Basis wieder in den Blutstrom absorbiert werden.
CSF besteht primär
aus Wasser, enthält
aber auch kleine Mengen an Mineralien und Proteinen. Gelegentlich
ist Blut in der CSF vorhanden. Das tritt oft bei Gehirntrauma oder
als Ergebnis von anderen Bedingungen auf, die Hydrocephalus verursachen.
Manchmal produziert das Gehirn überschüssige CSF.
Zwei gewöhnliche Ursachen
der Überschussproduktion
von CSF sind Hydrocephalus und Gehirntrauma, obwohl es auch viele
andere Ursachen gibt. Hydrocephalus ist ein Zustand überschüssiger Ansammlung
von CSF in den Ventrikeln oder im Gehirngewebe. Hydrocephalus kann
genetisch bedingt sein oder von einem Gehirntrauma verursacht sein.
Ein Gehirntrauma hat oft seinen Ursprung in Kopfverletzungen oder
anderen Unfällen.
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Überschüssige Ansammlung
von CSF infolge von Hydrocephalus, Gehirntrauma oder anderen Ursachen
macht sich durch erhöhten
Druck im Gehirn bemerkbar. Was auch immer die Ursache ist, mit der
Zeit verursacht der erhöhte
CSF-Druck eine Schädigung des
Gehirngewebes. Ein Abbau des CSF-Druckes wurde therapeutisch für nützlich befunden.
Dies wird gewöhnlich
durch Ableiten von CSF aus den Ventrikeln bewerkstelligt.
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Patienten
mit Hydrocephalus oder Gehirntrauma produzieren oft fortwährend überschüssige CSF,
zumindest in bestimmten Zeitintervallen. Daher ist oft eine kontinuierliche
Drainage von überschüssiger CSF
wünschenswert,
um den normalen CSF-Druck im Gehirn aufrechterhalten zu können.
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US 5.779.674 offenbart eine
Drainagekammer zur Entfernung von fluidem Gas dar, die ein hydrophobe
Sperre besitzt, um die Bildung einer Luftblase am oberen Ende der
Drainagekammer zu verhindern.
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US 4.621.647 beschreibt
eine Vorrichtung für die Überwachung
und Regulierung des intrakraniellen Drucks.
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Beispiele
für Systeme
zur kontinuierlichen Drainage von überschüssiger CSF sind das Becker System® und
das EDM Drainage System®, hergestellt und vertrieben
von Medtronic – PS
Medical, Goleta, Kalifornien. Eine solche Vorrichtung ist in den 1 bis 3 gezeigt.
In den Figuren ist das Drainagesystem allgemein mit 10 bezeichnet.
Das System umfasst eine starre Drainagekammer 12 und einen Drainagebeutel 14.
Ein Absperrelement 16 verbindet die Drainagekammer 12 mit
dem Drainagebeutel 14.
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Die
Drainagekammer 12 ist aus einem im Allgemeinen zylindrischen,
starren Rohr 18, einem Einlass-Übergangsstück 20 und einem Auslass-Übergangsstück 22 gebildet.
Das Einlass-Übergangsstück 20 weist
einen Einlass 24 und einen Luftdurchlass 26 auf.
Der Einlass 24 ist über
einen Schlauch 28 mit einem Ventrikelkatheter (nicht gezeigt)
verbunden, der im Kopf eines Patienten angeordnet ist und CSF aus
dem Ventrikel des Patienten ableitet. Das Aus lass-Übergangsstück 22 weist
einen Auslass 30 auf, der mit dem Absperrelement 16 verbunden ist.
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Der
Luftdurchlass 26 ist durch Anordnen eines porigen Materials 32 an
einer Öffnung 34 in
einem Gehäuse 36 gebildet.
Das Gehäuse 36 ist über ein
Verbindungsrohr 38 mit dem Einlass-Übergangsstück 20 verbunden. Auf
diese Weise ist der Luftdurchlass 26 über das Verbindungsrohr 38 fluidisch mit
der Drainagekammer 12 verbunden.
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Ein
weiteres Beispiel eines Systems zur kontinuierlichen Drainage von überschüssiger CSF
ist in dem US-Patent Nr. 4.731.056, erteilt an William S. Tremulis
am 15. März
1988, mit dem Titel "External Drainage
Antisiphon Device",
gezeigt. Ein weiteres derartiges System ist in dem US-Patent Nr. 5.772.625,
erteilt an John A. Krueger, Kevin M. Jaeger und Helmut W. C. Rosenberg
am 30. Juni 1998, mit dem Titel "External
Drainage Shunt",
offenbart.
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Alle
diese Systeme des Standes der Technik weisen starre Kammern zum
Sammeln und Messen der Ansammlung von aus einem Patienten abgeleiteter
CSF auf. Bei diesen Systemen des Standes der Technik ist es notwendig,
die starren Drainagekammern zu be- und entlüften, um den Lufteinlass und Luftauslass
in die Kammer bzw. aus der Kammer zu ermöglichen, während Cerebrospinalflüssigkeit (CSF)
hinein und heraus fließt.
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Hydrocephalus-Patienten,
die mit Drainage von Überschüssiger CSF
durch Verwendung eines Drainagesystems mit einer Drainagekammer
behandelt werden, werden oft von einem Platz zum anderen verschoben.
Während
der Verschiebung wird die Drainagekammer oft aus ihrer im Wesentlichen
vertikalen Ausrichtung genommen und in einer im Wesentlichen horizontalen
Lage flachgelegt.
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Eine
gegenwärtige
Industriepraktik versucht den Kontakt des Luftdurchlasses mit CSF
dadurch zu verhindern, dass der Luftdurchlass physisch getrennt von
dem Inneren der Kammer angeordnet wird. Die Be- und Entlüftung wird üblicherweise
durch Anordnen eines Luftdurchlasses an der oberen Außenseite der
Kammer bewerkstelligt. Der Luftdurchlass 26 ist üblicherweise über ein
relativ schmales Rohr oder einen oder einen relativ schmalen Kanal
fluidisch mit dem Inneren der Drainagekammer 12 verbunden. Wenn
das System flachgelegt ist, kann CSF in das Rohr oder den Kanal,
der den Luftdurchlass 26 mit dem Inneren der Drainagekammer 12 verbindet,
eindringen. Wenn das System dann in die Vertikale angehoben wird,
kann sich die CSF nicht aus dem Rohr oder dem Kanal entleeren. Folglich
bildet sich ein "Lufteinschluss", mit dem Ergebnis,
dass Luft die Drainagekammer 12 weder verlassen noch in
diese gelangen kann.
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Eine
andere Ursache, die den Lufteintritt und Luftaustritt in die Drainagekammer 12 verhindert,
tritt bei Systemen auf, bei denen der Luftdurchlass 26 direkt
an der Drainagekammer 12 befestigt, jedoch aus hydrophilem
oder nicht hinreichend hydrophobem Material gebildet ist. "Hydrophiler" Luftdurchlass 26 bedeutet
dabei, dass der Luftdurchlass vorzugsweise aus Wasser absorbierendem
Material hergestellt ist. Nicht hinreichend hydrophob bedeutet,
dass das Material, obwohl es eine Wasser abweisende Tendenz zeigt,
dennoch eine Tendenz aufweist, Wasser anzuziehen und zurückzuhalten.
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Wasser
ist eine Hauptkomponente der CSF. In einem Luftdurchlass, der aus
hydrophilem oder nicht hinreichend hydrophobem Material hergestellt ist,
wird die CSF von dem Luftdurchlass 26 absorbiert und "verstopft" diesen, sobald die
CSF als Auswirkung einer Seitenlage oder Erschütterung der Drainagekammer 12 mit
dem Luftdurchlass 26 in Berührung kommt. Den Luftdurchlass
verstopfen bedeutet, dass die Luft den Luftdurchlass nicht passieren
kann und dadurch die "Be-
und Entlüftungsfunktion" nicht erfüllt werden
kann.
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Diese
fehlende Luftbewegung über
den Luftdurchlass 26 kann zwei Probleme verursachen, je nachdem,
ob die Luft beim Eintritt in die Drainagekammer oder beim Austritt
aus der Drainagekammer blockiert wird. Wenn die Luft am Austritt
aus der Drainagekammer 12 gehindert wird, bildet sich ein "wirksamer Lufteinschluss", der zu einer zu
geringen Drainage von CSF führt.
Wenn die Luft am Eintritt in die Drainagekammer 12 gehindert
wird, während
die CSF aus der Drainagekammer 12 in den Drainagebeutel 14 abgeleitet
wird, entsteht ein Saugeffekt, der zu übermäßiger Drainage von CSF führt.
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Wenn
Wasser mit hydrophilem oder nicht hinreichend hydrophobem Material
in Berührung kommt,
entsteht ein Zustand, der als "Durchnässung" bezeichnet wird.
Das bedeutet, dass Luft daran gehindert wird, durch das Material
hindurch zu strömen. Zusätzliche
Komponenten in der CSF neben Wasser verringern die Oberflächenspannung
dieser Flüssigkeit.
Dieser Umstand verschlimmert den "Durchnässungseffekt" und erhöht die Wahrscheinlichkeit,
dass der Luftdurchlass 26 durch Kontakt mit CSF eher verstopft
wird, als es nur durch Kontakt mit Wasser der Fall wäre. Dieses "Durchnässungsproblem" wird noch schlimmer,
wenn die CSF, die mit dem Luftdurchlass in Kontakt kommt, Blut enthält. Das
Blut wirkt als Tensid und erhöht
dadurch das Verstopfen des Materials des Luftdurchlasses. Folglich
kann schon eine geringe Blutmenge in der CSF, wenn sie mit dem hydrophilen
Luftdurchlass-Material in Kontakt kommt, ein schnelles Verstopfen
des Luftdurchlasses bewirken.
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Wenn
Luft die Kammer nicht verlassen kann, so muss jede zusätzlich in
die Kammer eintretende Flüssigkeit
die bereits in der Kammer vorhandene Luft komprimieren. Infolge
dessen steigt der CSF-Druck im Kopf des Patienten über gewünschte Niveaus
hinaus an und drückt
die Flüssigkeit
weiterhin in die Kammer. Der erhöhte
kraniale Druck führt zu
Unterdrainage von CSF und kann zu Koma oder Tod führen.
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Ein
weiteres Problem entsteht, wenn keine Luft in die Drainagekammer 12 eintreten
kann. Im Betrieb bzw. während
des Gebrauchs wird bei der Durchführung der Drainage von CSF
aus dem Gehirn das Sperrelement 16 oft geschlossen, damit
die abgeleitete CSF-Menge in der Drainagekammer 12 genau
gemessen werden kann. Nachdem die CSF gemessen worden ist, wird
das Sperrelement 16 geöffnet,
worauf die CSF von der Drainagekammer 12 in den Drainagebeutel 14 fließt. Wenn
die Luft nicht in die Drainagekammer 12 eintreten kann,
weil der Luftdurchlass 26 verstopft ist, wird während der
Drainage von CSF der Druck in der Drainagekammer 12 kleiner.
Dadurch entsteht ein "Sog" im Schlauch 28,
während
die CSF in den Drainagebeutel 14 fließt. Dieser Sog verursacht eine
Drainage von zusätzlicher
CSF im Gehirn des Patienten, was zu Überdrainage von CSF führt. Überdrainage
von CSF kann zu subduralem Hämatom
und möglicherweise
Tod führen.
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Zusätzlich,
indem eine physische Trennung des Luftdurchlasses 26 von
der Drainagekammer 12, was den Kontakt mit CSF verhindern
soll, durchgeführt
wird, versuchen einige gegenwärtige
Systeme den Kontakt zwischen dem Luftdurchlass 26 und der CSF
durch Warnhinweise dagegen, dass der Luftdurchlass der Drainagekammer
dem CSF-Fluid ausgesetzt wird, zu verhindern. Außerdem sehen einige Drainagesystem
manuell bedienbare Verschlüsse, wie
etwa Sperrelemente, zwischen der Draina gekammer 12 und
dem Luftdurchlass 26 vor, um zu verhindern, dass die CSF
während
des Transportes oder zu Zeiten, wo das System horizontal aufgestellt ist,
mit dem Luftdurchlass in Kontakt kommt.
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Einige
gegenwärtige
Industrievorrichtungen haben Luftdurchlässe, die entweder aus einem
hydrophilen Material oder aus einem Material, das nicht hinreichend
hydrophob ist, gefertigt sind, um Durchnässung und Verstopfung zu verhindern.
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Die
vorliegende Erfindung schafft eine Drainage- bzw. Tropfkammer zur
Drainage von Cerebrospinalflüssigkeit
(CSF) von einem Gehirn, mit: einem Rohr bzw. Röhrchen; einem Ausgangs-Übergangsstück in fluider
Kommunikation mit dem Rohr, wobei das Auslass-Übergangsstück einen Auslass aufweist;
einem Einlass-Übergangsstück in fluider
Kommunikation mit dem Rohr, wobei das Einlass-Übergangsstück einen Einlass und eine äußere Oberfläche aufweist,
wobei das Einlass-Übergangsstück eine
Entlüftung
bzw. einen Luftdurchlass aufweist, wobei der Luftdurchlass ein poröses bzw.
poriges Material umfasst; dadurch gekennzeichnet, dass die Porengröße des porigen
Materials von 0,22 μm
bis 5,0 μm
beträgt
und dass der Luftdurchlass einen Oberflächenbereich von 0,8 cm2 bis 5 cm2 aufweist; und
ferner dadurch gekennzeichnet, dass das porige Material an der inneren
Oberfläche
des Einlass-Übergangsstücks anhaftet
bzw. mit diesem verklebt ist.
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Die
bevorzugte Ausführungsform
weist mehrere Merkmale auf, wovon jedes unabhängig von den anderen nützlich ist
oder die in einer Vielzahl von Kombinationen miteinander kombiniert
werden können.
Ein bevorzugtes Merkmal der Erfindung ist das Anordnen eines Luftdurchlasses
für Referenzbezug zum
umgebenden Luftdruck an oder nahe bei der Oberseite der starren
Drainagekammer für
die Drainage von CSF eines Patienten. In der bevorzugten Ausführungsform
ist der Luftdurchlass auf der Innenseite der Drainageanordnung in
unmittelbarer Nähe der
CSF angeordnet. Durch Integration des Luftdurchlasses in die Oberseite
der Drainagekammer entfällt
das Rohr oder der Kanal, das bzw. der bei Vorrichtungen des Standes
der Technik vorhanden war. Diese Konfiguration schafft einen Luftdurchlass, der
dem Ausgesetztsein der CSF widersteht, ohne einen "Lufteinschluss" und die entsprechend
beeinträchtigte
Entlüftbarkeit
zu schaffen.
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Der
Luftdurchlass ist in einer weiteren Ausführungsform der Erfindung aus
stark hydrophobem Material, nämlich
aus expandiertem Polytetrafluoroethylen (e-PTFE), hergestellt. Das
Problem, dass ein hydrophiler Luftdurchlass oder ein nicht hinreichend hydrophober
Luftdurchlass nass wird und daher im Wesentlichen "blockiert" wird, wird bei der
vorliegenden Erfindung dadurch gelöst, dass ein stark hydrophobes
Material verwendet wird, das die Möglichkeit der Blockierung durch "Durchnässung", wenn es der CSF
oder der bluthaltigen CSF bei physiologisch signifikanten Konzentrationen
und Drücken
ausgesetzt wird, beseitigt.
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In
einer nochmals weiteren Ausführungsform der
Erfindung ist der Luftdurchlass aus einem porigen Material hergestellt,
das eine Porengröße aufweist, die
Luft ohne weiteres durchlässt,
während
der Durchgang von CSF verhindert wird. Eine bevorzugte Ausführungsform
umfasst das Herstellen des Luftdurchlasses aus expandiertem Polytetrafluoroethylen
(e-PTFE) mit einer Porengröße im Bereich
von etwa 0,22 μm
bis etwa 5,0 μm
und stärker
bevorzugt mit einer Porengröße von etwa
3 μm. Je
weiter die Porengröße ist,
desto kleiner darf der Oberflächenbereich bzw.
die Mantelfläche
sein, der bzw. die ein hinreichendes Ableiten von Luft aus der Drainagekammer über den
Luftdurchlass ermöglicht.
Umgekehrt gilt auch, dass Luftdurchlässe mit geringerer Porengröße einen
größeren Oberflächenbereich
benötigen,
um eine hinreichende Entlüftung
zu ermöglichen.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist das Material des Luftdurchlasses aus einem porigen
Material gebildet, das auch Mikroben am Eindringen durch das Luftdurchlassmaterial
in die Drainagekammer hindert. Wenn Mikroben in die Drainagekammer
eindringen, ist zu befürchten,
dass die Mikroben aus der Drainagekammer "stromaufwärts" über
den Schlauch ins Gehirn des Patienten vordringen können, möglicherweise
mit ernsten ungünstigen
Auswirkungen. Wenn Mikroben am Eindringen in die Drainagekammer über das
Luftdurchlass-Material gehindert werden, so hilft das, den Mikrobenbefall des
Gehirns des Patienten zu verhindern. Das Material des Luftdurchlasses
hat eine Porengröße, die
Luft durchlässt,
jedoch CSF-Fluid am Verlassen der Drainagekammer über das
Material und Mikroben am Eindringen in die Drainagekammer über das
Material hindert.
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Die
vorliegende Erfindung vereinfacht für Patienten, die eine Drainage
von CSF benötigen,
die Behandlung während
eines Transportes. Mit dieser Erfindung kann das CSF-Drainagesystem für den Transport
des Patienten horizontal umgelegt werden. Wenn sich CSF in der Drainagekammer
befindet, beeinflusst das Aufrichten des Systems in die Vertikale die
Lüftungseigenschaften
des Filters nicht ungünstig.
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Die
vorliegende Erfindung besitzt außerdem einen weiteren therapeutischen
Vorteil. Da das Filter nicht durch das Ausgesetztsein der CSF oder
der bluthaltigen CSF ver schmutzt wird, lässt der Luftdurchlass stets
das Be- und Entlüften
der Drainagekammer in Bezug zur Umgebung zu. Dadurch kann das System
genaue Druckeinstellungen für
die Drainage von CSF von einem Patienten haben.
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Ein
primäres
Ziel der Erfindung ist es daher, einen Luftdurchlass herzustellen,
der keinen "Lufteinschluss" verursacht, wenn
die Drainagekammer aus ihrer im Wesentlichen vertikalen Lage in
eine im Wesentlichen horizontale Lage gebracht wird.
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Ein
anderes primäres
Ziel der Erfindung besteht darin, einen Luftdurchlass zu schaffen,
der durch den Kontakt mit CSF nicht "verstopft" oder "verschmutzt" wird.
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Ein
weiteres primäres
Ziel der Erfindung ist das Schaffen eines Luftdurchlasses, der seine
Be- und Entlüftungsfunktion
erfüllt
und dabei das Eindringen von Mikroben über den Luftdurchlass verhindert.
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Diese
und weitere Ziele der Erfindung werden Fachleuten deutlich aus der
Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der hier dargelegten Erfindung, die lediglich beispielhalber gegeben
wird, und vor allem durch Bezugnahme auf die folgende genaue Beschreibung
der Erfindung und die entsprechenden Abbildungen. In den Abbildungen
sind gleiche Elemente, unabhängig
davon wo sie gezeigt sind, stets mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
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1 ist
eine Vorderansicht eines CSF-Drainagesystems des Standes der Technik.
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2 ist
eine Seitenansicht des Systems von 1.
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3 ist
eine seitliche Querschnittsansicht des Luftdurchlasses des Systems
nach den 1 und 2.
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4 ist
eine perspektivische Ansicht eines Systems, das die vorliegende
Erfindung enthält.
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5 ist
eine auseinander gezogene, perspektivische Ansicht der Drainagekammer
des Systems von 4.
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6 ist
eine Draufsicht des Einlass-Übergangsstückes der
Drainagekammer des Systems von 4 mit angeordnetem
Luftdurchlass.
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7 ist
eine Draufsicht des Einlass-Übergangsstückes des
Systems von 4 ohne den Luftdurchlass.
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8 ist
eine Draufsicht des Luftdurchlasses des Systems von 4.
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Ein
CSF-Drainagesystem, das die vorliegende Erfindung enthält, ist
in 4 gezeigt und allgemein mit 40 bezeichnet.
Das System umfasst eine starre Drainagekammer 12 und einen
Drainagebeutel 14. Ein Sperrelement 16 verbindet
die Drainagekammer 12 mit dem Drainagebeutel 14.
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Wie
erwähnt
worden ist, ist die Drainagekammer 12 aus einem im Allgemeinen
zylindrischen, starren. Rohr 18 gebildet und weist ein
Auslass-Übergangsstück 22 auf.
Die Drainagekammer 12 weist außerdem ein Einlass-Übergangsstück 42 auf,
das sich geringfügig
von dem Einlass-Übergangsstück 20 unterscheidet.
Das Einlass-Übergangsstück 42 besitzt
ebenfalls einen Einlass 24 sowie einen Luftdurchlass 44,
der sich vom Luftdurchlass 26 unterscheidet, wie nachstehen
beschrieben wird. Der Einlass 24 ist durch einen Schlauch 28 mit
einem Shunt (nicht gezeigt) verbunden, der im Kopf eines Patienten
angeordnet ist und der CSF aus den Ventrikeln des Patienten ableitet.
Das Auslass-Übergangsstück 22 weist
einen Auslass 30 auf, der mit dem Sperrelement 16 verbunden
ist.
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Der
Luftdurchlass 44 ist durch Bedecken einer Öffnung 46 im
Einlass-Übergangsstück 42 mit
einem porigen, hydrophoben Material 48 gebildet. Das Material 48 ist
mit der inneren Oberfläche
des Einlass-Übergangsstücks 42 verklebt.
Bei der bevorzugten Ausführungsform
ist das Material 48 aus expandiertem Polytetrafluoroethylen
(e-PTFE) gebildet. Die bevorzugte Porengröße für das Material 48 liegt
im Bereich von etwa 0,22 μm
bis etwa 5,0 μm,
wobei das Material vorzugsweise eine Porengröße von etwa 3 μm aufweist.
Dieser Bereich von Porengrößen ermöglicht den
Durchgang der Luftmoleküle
durch den Luftdurchlass 44, während Wasser oder CSF-Moleküle am Durchgang
durch den Luftdurchlass 44 gehindert werden. Zudem verhindert
diese Porengröße das Eindringen
von Mikroben über
das Material 48 in die Drainagekammer 12.
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Der
bevorzugte Werkstoff für
die Verklebung des Materials 48 mit dem Einlass-Übergangsstücks 42 ist
ein biokompatibler Kleber, wie er an sich bekannt ist. Natürlich könnten, wenn
auch weniger wünschenswert,
andere Kleber verwendet werden. Außerdem könnten auch andere Mittel für die Verklebung
des Luftdurchlasses mit dem Einlass-Übergangsstück verwendet werden, einschließlich, jedoch
nicht darauf begrenzt, nietenartiger Fügung bzw. Heißverprägung, Ultraschallschweißen oder Radiofrequenzschweißen bzw.
RF-Schweißen.
ePTFE ist hydrophob. Tatsächlich
ist es das am stärksten hydrophobe
Material, soweit derzeit bekannt ist. Folglich ist es dasjenige
Material, das am ehesten einer Verstopfung und einem Verlust der
Eigenschaften zur Niederdruckbe- und -entlüftung infolge eines Ausgesetztseins
der CSF oder der bluthaltigen CSF widersteht.
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In
Anbetracht der Verwendung der Drainagekammer 12 muss das
Filter die Be- und Entlüftungseigenschafen
beibehalten, wenn Fluid mit einem Nenndurchfluss von 20 ml/h in
die Drainagekammer infundiert wird. Unter extremen Bedingungen kann
es erforderlich sein, bis zu 100 ml/h zu be- und entlüften. Dadurch kann die Drainagekammer 12 unter
extremen Verwendungsbedingungen korrekt be- und entlüftet werden.
Unter extremen Bedingungen ist zu verstehen, dass der Luftdurchlass 44 bei
hohen Durchflussmengen mit bluthaltiger CSF in Kontakt kommt. Um
auch unter extremen Verwendungsbedingungen korrekt zu be- und entlüften, darf
der Widerstand gegenüber
dem CSF-Strom 2,2 cm Wassersäule,
gemessen unter Einschluss des Widerstandes gegenüber dem CSF-Strom infolge des
Widerstandes in dem Schlauch 28, nicht überschreiten, und zwar bei
dem Bereich von Porengrößen, der
erforderlich ist, um Luftmoleküle
wahlweise durchzulassen, während
der Durchgang von Wasser und CSF verhindert wird.
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Wie
oben erwähnt
worden ist, ist das Blut in der CSF die größte Herausforderung für den Betrieb des
Luftdurchlasses. Jedoch sollte der Luftdurchlass 44 eine
Porengröße aufweisen,
die das Eindringen von CSF verhindert, wenn die Drainagekammer 12 innen
mit einem Druck von 50 mm Quecksilbersäule beaufschlagt ist. Wichtig
ist, dass die Luftdurchlassmantelfläche 46 groß genug
ist, um auch dann, wenn das Material 48 des Luftdurchlasses 44 mit
bluthaltiger CSF in Kontakt gekommen ist, noch eine hinreichende
Be- und Entlüftung
der Drainagekammer 12 zu ermöglichen. Wir haben festgestellt,
dass bei einem ePTFE-Material mit einer Porengröße von etwa 3 μm ein Oberflächenbereich
bzw. eine Mantelfläche, der
bzw. die größer als
etwa 0,8 cm2 ist, eine korrekte Be- und
Entlüftung
der Drainagekammer 12 unter extremen Bedingungen ermöglicht.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist das porige Material 32 des in den 1, 2 und 3 gezeigten
und oben beschriebenen Luftdurchlasses 26 durch ePTFE,
wie es oben beschrieben worden ist, mit der entsprechenden Porengröße und den
Mantelflächen,
die ebenfalls oben beschrieben worden sind, ersetzt.