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Die
vorliegende Erfindung betrifft generell eine elektrochirurgische
Vorrichtung mit Zangen oder Klemmen, und insbesondere betrifft die
vorliegende Erfindung eine elektrochirurgische Zange mit Nichtklebe-Charakteristiken.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Bei
der Elektrochirurgie wird elektrische Energie in Form von Wechselstrom
bei Hochfrequenz- (HF-) Pegeln zum Schneiden und/oder Koagulieren
von biologischem Gewebe verwendet. Die HF-Energie wird typischerweise
von elektrochirurgischen Generatoren erzeugt und über Elektroden,
die mit dem Generator verbunden sind, an das Gewebe angelegt. Elektrochirurgische
Generatoren sind bekannt. Es wird eine Vielzahl unterschiedlicher
Typen von herkömmlichen
Elektroden für
verschiedene Arten der Elektrochirurgie bei einer Vielzahl unterschiedlicher
Anwendungen verwendet.
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Die
Verwendung von herkömmlichen
elektrochirurgischen Elektroden ist jedoch unter bestimmten Gesichtspunkten
problematisch. Beispielsweise bewirken elektrochirurgische Elektroden
durch elektrischen Strom eine Lichtbogenbildung zwischen der Elektrodenspitze
und dem darunter liegenden Gewebe, statt dass sie den Strom gleichmäßig liefern.
Die Lichtbogenbildung kann aufgrund der großen Menge und der Dichte der dem
Gewebe über
den Lichtbogenstrom zugeführten
Energie eine starke Gewebeschädigung
hervorrufen. Ferner bewirkt die Lichtbogenbildung, dass herkömmliche
Elektroden Heißpunkte
an den Stellen auf der Elektrodenfläche bilden, an denen der Lichtbogen
die Elektrode berührt.
Diese Heißpunkte
verursachen Probleme, wenn sie mit dem Gewebe in Berührung kommen,
da das Gewebe dazu neigt, an dem Heißpunkt kleben zu bleiben. Wenn
die Elektrode dann bewegt oder anderweitig manipuliert wird, wird
der kleben gebliebene Teil des Gewebes von dem ihn umgebenden Gewebe
weggezogen, wodurch eine weiter Beschädigung auftritt. Ein solches
Klebenbleiben des Gewebes an der Elektrode ist ein in der Chirurgie
bekanntes Problem. Dieses Problem kann bei präzise durchzuführenden
chirurgischen Verfahren besonders nachteilig sein. Insbesondere sind
chirurgische Verfahren auf dem Gebiet der plastischen Chirurgie,
Neurologie und Gynäkologie
Bereiche, in denen ein Klebenbleiben für Patienten häufig gesundheitsgefährdend sein
kann.
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Zum
Reduzieren dieser Klebe-Charakteristik sind Elektroden mit nichtklebender
Beschichtung entwickelt worden. Leider ist der Erfolg dieser Beschichtungen
begrenzt. Nichtklebende Beschichtungen aus Materialien, wie z.B.
Fluorkohlenwasserstoff, Silicium und Kohlenstoff, werden zum Beschichten
des Teils der Elektrode, der mit dem Gewebe in Berührung kommt,
verwendet. Solche Beschichtungen sind in den US-Patenten 4,785,807,
4,333, 467 bzw. 4,074,718 beschrieben. Ein Problem mit solchen Beschichtungen
besteht darin, dass mit der Zeit die Beschichtung aufgrund des sie
durchfließenden
HF-Stroms bricht. Natürlich
verschlechtern sich bei einer Verschlechterung der Beschichtung
auch die Nichtklebe-Charakteristiken.
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Materialien
mit höherer
Wärmeleitfähigkeit,
wie z.B. Kupfer oder Kupferlegierungen, werden ebenfalls zum Reduzieren
des Klebenbleibens von Elektroden verwendet. Dies ist in den US-Patenten
Nr. 4,492,231 und 5,423, 814 beschrieben. Kupfer ist jedoch nicht
biokompatibel, somit sind Elektroden aus diesem Material nicht zur
medizinische Verwendung geeignet. Ferner werden Zangen mit Nickel-Spitzen
verwendet, die beim Reduzieren von Klebenbleiben zu einem gewissen
Erfolg führen.
Diese Erfindung ist in dem US-Patent
Nr. 5,196,009 beschrieben. Obwohl Nickel biokompatibel ist und eine
etwas höhere
Wärmeleitfähigkeit
hat als Edelstahl, der herkömmlicherweise für Zangenspitzen
verwendet wird, tritt auch bei Zangen mit Nickel-Spitzen immer noch
ein Klebenbleiben auf.
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Es
wäre daher
wünschenswert,
verbesserte Elektrodenspitzen zur Verwendung bei elektrochirurgischen
Verfahren bereitzustellen. Solche Elektrodenspitzen sollten in der
Lage sein, eine Hochfrequenz-Energie ohne wesentliche Lichtbogenbildung
oder Verkohlung gleichmäßig auf
das Gewebe aufzubringen. Insbesondere sollten die Elektrodenspitzen
die Hochfrequenz-Energie
ohne Klebenbleiben aufbringen, so dass das Gewebe nicht beschädigt wird.
Die Elektrodenspitzen sollten mit herkömmlichen elektrochirurgischen
Energieversorgungseinrichtungen verwendbar sein und Geometrien aufweisen,
die sowohl die Erreichbarkeit von Ziel-Stellen am Körper des
Patienten als auch das Liefern der korrekten Energiedichte und des
korrekten Energieflusses zum Durchführen von Koagulation und anderen
herkömmlichen
elektrochirurgischen Verfahren ermöglichen.
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In
jüngster
Zeit hat sich ein Riss zwischen den Medizinern in Europa und den
USA entwickelt. Der Wunsch nach Kostenreduzierung bei medizinischen
Bedarfsgütern
und somit medizinischen Verfahren hat dazu geführt, dass ein Teil der Mediziner
wiederverwendbaren medizinischen Bedarfgütern und Instrumenten positiv
gegenübersteht.
Typischerweise werden solche Artikel mit einem Autoklav, Ethylenoxidgas
oder einer anderen geeigneten Technik vor der Wiederverwendung sterilisiert.
Solche wiederverwendbaren Artikel müssen in der Lage sein, einer
mehrfachen Sterilisierung durch den Autoklav oder anderen Sterilisierprozessen standzuhalten.
Ferner müssen
wiederverwendbare Artikel derart ausgeführt sein, dass sie dem bei
Mehrfachverwendung auftretenden Verschleiß standhalten. Andererseits
vermeidet ein anderer Teil der Mediziner wiederverwendbare Materialien,
um die Wahrscheinlichkeit einer Kontaminierung von Patienten und
medizinischem Personal zu reduzieren. Zum Reduzieren einer solchen
Kontamination werden überwiegend
Einwegartikel oder zumindest Teile von Instrumenten und Bedarfgütern, die
wegwerfbar sind, verwendet. Einige der Gründe, die für wiederverwendbare Artikel
sprechen, sind, dass bei wiederverwendbaren Bedarfsgütern und Instrumenten
teurere Materialien verwendet werden können, wenn diese teureren Materialien
wünschenswerte
Charakteristiken aufweisen, und dass ferner die Umweltbelastung
durch Einwegartikel so groß ist.
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In
dem US-Patent Nr. 4,074,718 ist ein elektrochirurgisches Instrument
mit Elektroden mit größerer Wärmeleitfähigkeit
und mehreren daran angebrachten Wärmestrahlern beschrieben. Leider
ist bei der Referenz die Bedeutung der Verwendung von biokompatiblen
Materialien nicht erkannt worden, da mehrere biokompatible Materialien
(Silber und Gold) als mit nichtkompatiblen Materialien, wie z.B.
Kupfer, Aluminium und Beryllium, austauschbar beschrieben sind.
Zumindest hinsichtlich der Biokompatibilität sind diese Materialien eindeutig
nicht austauschbar, und sie sind wahrscheinlich auch in vielerlei
anderer Hinsicht nicht austauschbar. Ferner sind die Wärmestrahler
an den Elektroden inadäquat
konzipiert und weisen eine unterschiedliche Effektivität an unterschiedlichen
Positionen auf. Da die Strahler auf natürlicher Konvektion basieren,
um der Elektrode Wärme
zu entziehen, funktionieren die Wärmestrahler bei primär vertikaler
Orientierung der Elektrode nicht adäquat, da die Wärmestrahler
dann übereinander
positioniert sind und eine Wärmekonvektion
von den Strahlern weg nicht so einfach erfolgt. Ferner wird bei
der in 3 und 4 dieser Referenz gezeigten
Ausführungsform
mit der Kugelelektrode die Wärme
nicht auf effiziente Weise zu den Strahlern geleitet, da es einen
Engpass in dem kleineren Durchmesserbereich zwischen der Kugel und
den Wärmestrahlern
gibt. Auf im Wesentliche gleiche Weise wird bei der in 1 und 2 dieser
Referenz gezeigten Ausführungsform
die Wärme
nicht auf effiziente Weise zu den Wärmestrahlern geleitet, da die
Elektrode eine Blattelektrode mit einem relativ kleinen Querschnittsbereich
relativ zu ihrer Länge
ist, wodurch der Wärmestrom
eingeschränkt wird.
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In
dem US-Patent Nr. 5,423,814 ist eine bipolare Koagulationsvorrichtung
für endoskopische
Anwendungen beschrieben. Obwohl in dieser Referenz diskutiert wird,
ob Metalle mit hoher Wärmeleitfähigkeit
als Elektrodenmateri al verwendet werden müssen, ist in dem Patent eine
Legierung solcher Materialien beschrieben, nämlich eine Legierung aus ungefähr 80 %
Kupfer, 15 % Silber und 5 % Phosphor. Leider ist Kupfer nicht biokompatibel,
und es wird angenommen, dass das Gleiche auch für Phosphor gilt. Eine spezielle
Elektrodenform, die die Wärmeübertragung
von der Elektrodenspitze weg verbessern soll, um ein Klebenbleiben
am Gewebe zu reduzieren, ist in 9a dieser
Referenz gezeigt. Die dargestellte konische Form hat den Nachteil, dass
es möglicherweise
keines adäquates
Wärmereservoir
gibt, dem die von der Elektrodenspitze weggeleitete Wärme zugeführt werden
kann. Ferner wird durch die Breite der konisch geformten Spitze
die Sicht des Chirurgen eingeschränkt. Es ist wünschenswert,
dass die Elektrode den Blick des Chirurgen auf das Operationsgebiet
so wenig wie möglich
blockiert.
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Es
wird in der Medizinindustrie generell angenommen, dass Silber trotz
hoher Wärmeleitfähigkeit
nicht biokompatibel ist. Diese Annahme ist offensichtlich darauf
zurückzuführen, dass
normalerweise, wenn auch nicht immer, mit Silber Sterling-Silber
gemeint ist. Sterling-Silber ist eine Legierung auf 92,5 % Silber
und 7,5 % Kupfer. Da Kupfer eindeutig nicht biokompatibel ist, haben
Tests ergeben, dass auch Sterling-Silber nicht biokompatibel ist.
Ferner wird reines Silber fast nie für irgendwelche Anwendungen
verwendet, das es zu weich oder verformbar ist. Dies ist ein Grund
dafür,
dass Sterling-Silber
statt reinem Silber verwendet wird. Ferner ist reines (oder nahezu
reines) Silber über
Versorgungswege üblicherweise
nicht erhältlich.
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In
dem US-Patent Nr. 3,685,518 ist eine chirurgische Zange oder ein ähnliches
Instrument zur Verwendung bei der Hochfrequenz- (HF-) Chirurgie
zum Koagulieren von Gewebe mittels HF-Strömen beschrieben, wobei mindestens
die Anschlussteile der Backen des Instruments, die zum Einklemmen
des Gewebes vorgesehen sind, derart ausgebildet sind, dass ein Überhitzen
des Gewebes beim Leiten eines HF-Stroms zu dem Instrument verhindert
wird. Das Mittel zum Verhindern eines Überhitzen des Gewebes durch
die Anschlüsse beim
Leiten von HF-Strom über
diese Anschlüsse
umfasst das Merkmal, dass die Flächen
der Anschlüsse
abgerundete Kanten aufweisen, so dass, wenn das Gewebe an den abgerundeten
Kanten zwischen den Anschlüssen
eingeklemmt ist, eine hohe Stromdichte verhindert wird. Ferner ist
eine Zange beschrieben, bei der mindestens diejenigen Flächen der
Anschlüsse,
die zum Angreifen an dem zu koagulierenden Gewebe vorgesehen sind,
aus einem Material mit höherer
Wärme-
und elektrischer Leitfähigkeit
als Stahl gefertigt sind.
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Vor
diesem Hintergrund und angesichts des Wunsches, die beim Stand der
Technik auftretenden Probleme zu lösen, ist die vorliegende Erfindung
entwickelt worden.
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ZUSAMMENFASSENDER ÜBERBLICK ÜBER DIE
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung, wie sie in den beiliegenden Patentansprüchen dargelegt
ist, betrifft eine elektrochirurgische Zange mit einem Paar voneinander
getrennten und beabstandeten Elektroden zum Leiten von elektrochirurgischem
Strom zwischen den Elektroden. Jede der beiden Elektroden weist
eine Spitze mit einem distalen Enden und einem Wärmereservoirteil nahe dem distalen
Ende auf, wobei das Wärmereservoir in
einer von dem distalen Ende beabstandeten Position mit der Elektrodenspitze
verbunden ist. Der Querschnittsbereich des Wärmespeichers ist generell größer als
der Querschnittsbereich der Elektrodenspitze, um zwecks Reduzierung
der Temperatur der Elektrodenspitze bei der Elektrochirurgie den
Wärmestrom
von der Elektrodenspitze zu dem Wärmereservoir zu verbessern.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner eine elektrochirurgische Zange
mit einem Paar voneinander getrennter und beabstandeter Elektroden
zum Leiten von elektrochirurgischem Strom zwischen den Elektroden,
wobei jede der beiden Elektroden eine Spitze aus einem biokompatiblen
Material mit einer Temperaturleitzahl von gleich oder größer als
3,0 × 10–5 m2/s aufweist.
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Die
Spitze kann aus reinem Silber oder einer biokompatiblen Legierung
aus Silber gefertigt sein. Die Spitze kann aus reinem Gold oder
einer biokompatiblen Legierung aus Gold gefertigt sein. Die Elektrode
weist ein von der distalen Spitze der Elektrode beabstandetes Wärmereservoir
auf. Das Wärmereservoir
hat einen größeren Querschnittsbereich
als die distale Spitze der Elektrode. Der Querschnittsbereich der
Elektrode vergrößert sich
von der distalen Spitze zu dem Wärmereservoir
hin. Der Reinheitsgrad der Spitze kann größer sein als 97 % und kann
99,95 % oder mehr betragen.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ferner eine elektrochirurgische Zange
mit einem Paar voneinander getrennter und beabstandeter Elektroden
zum Leiten von elektrochirurgischem Strom zwischen den Elektroden,
wobei jede der beiden Elektroden eine Spitze mit einer dicken Beschichtung
oder Plattierung aus einem biokompatiblen Material mit einer Temperaturleitzahl
von gleich oder größer als
3,0 × 10–5 m2/s aufweist.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
ein elektrochirurgisches System mit einer herkömmlichen elektrochirurgischen
Energieversorgungseinrichtung, einem elektrisch mit der Versorgungseinrichtung
verbundenen Kabel und einer Ausführungsform
der elektrischen Zange gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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2 zeigt
eine detaillierte Ansicht der in 1 dargestellten
elektrochirurgischen Zange.
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3 zeigt
eine Seitenansicht der elektrochirurgischen Zange mit einer Phantomdarstellung
des Wegs des elektrischen Stroms sowie ein Detail des Spitzenteils
der Zange.
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4 zeigt
eine vergrößerte Ansicht
einer der Spitzenteile der in 3 dargestellten
elektrochirurgischen Zange.
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5 zeigt
eine Querschnittsansicht des Spitzenteils der elektrochirurgischen
Zange entlang der Linie 5-5 aus 4.
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6 zeigt
eine Querschnittsansicht des Wärmereservoirs
in dem Spitzenteil der elektrochirurgischen Zange entlang der Linie
6-6 aus 4.
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7 zeigt
eine Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung.
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BESCHREIBUNG
DER SPEZIFISCHEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Ein
biokompatibles Material mit hoher Temperaturleitzahl und hoher elektrischer
Leitfähigkeit
kann für bipolare
Elektroden, wie z.B. eine Zange, verwendet werden. Wie oben beschrieben,
erfolgt zusätzlich
zu dem Klebenbleiben aufgrund von Erwärmung der gesamten Elektrode
auf eine zu hohe Temperatur auch ein Klebenbleiben aufgrund von
lokalen Heißpunkten,
die bei der Elektrochirurgie durch Funkenbildung oder Lichtbogenbildung
zwischen dem Gewebe und der Elektrode erzeugt werden. Durch diese
Funkenbildung können
lokal begrenzte Temperaturen von über 1000 °C erzeugt werden. Selbst wenn
die mittlere Elektrodentemperatur niedrig ist, kann ein lokal begrenztes
Klebenbleiben aufgrund von durch Lichtbogenbildung verursachten
Heißpunkten
auftreten.
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Zur
Realisierung einer effizienten nichtklebenden Elektrode muss die
Elektrode derart ausgeführt
sein, dass sowohl die Gesamttemperatur der Elektrode kontrolliert
wird als auch durch Lichtbogenbildung lokal erzeugte Heißpunkte
schnell abgeleitet werden. Die offenbarte Erfindung verhindert ein
Klebenbleiben an den Zangenspitzen sowohl durch Kontrollieren der
Gesamttemperatur als auch durch Ableiten von Heißpunkten.
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Das
Kontrollieren der Temperatur kann durch Schaffen eines Wärmereservoirs
erfolgen. Dies geschieht dadurch, dass eine ausreichende Materialmasse
mit einer angemessen hohen Wärmekapazität vorgesehen
ist, damit verhindert wird, dass die Elektrode zu hohe Temperaturen
erreicht. Dieses Wärmereservoir muss
derart mit demjenigen Teil der Elektrode, der mit dem Gewebe in
Berührung
kommt, verbunden sein, dass Energie frei in das Reservoir fließen kann.
Somit müssen
durch den Querschnitt hervorgerufene Einschränkungen oder Isoliersperren
zwischen dem Wärmereservoir
und demjenigen Teil der Elektrode, der mit dem Gewebe in Berührung kommt,
reduziert oder eliminiert werden.
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Die
Fähigkeit
der Elektrode, Wärme
von lokalen Heißpunkten
abzuleiten, ist eine Funktion der Temperaturleitzahl (α) des Elektrodenmaterials
in demjenigen Bereich der Elektrode, in dem die Funkenbildung oder Lichtbogenbildung
auftritt. Je höher
die Temperaturleitzahl ist, desto schneller erfolgt die Wärmeausbreitung durch
ein Medium. Die Temperaturleitzahl eines Materials ist gleich der
thermischen Leitfähigkeit
(k) dividiert durch das Produkt der Dichte (ρ) und der Wärmekapazität (CP).
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Somit
gilt: α =
k/(ρ × Cp)
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Je
größer die
Temperaturleitzahl ist, desto kürzer
ist die Zeit, die die aufgebrachte Wärme von einem Funken bis zum
Eindringen in die Tiefe der Elektrode oder bis zum Abgeleitetwerden
benötigt.
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Die
Temperaturleitzahl wird in Einheiten von Länge im Quadrat dividiert durch
die Zeit ausgedrückt. Silber
hat sich als ideales Material zum Herstellen von nichtklebenden
Zangenspitzen herausgestellt. Silber hat eine sehr hohe Temperaturleitzahl
von 16,6 × 10–5 m2/s. Silber in seiner reinsten Form hat sich
ferner als biokompatibel herausgestellt. Gold weist ebenfalls eine
ausreichend hohe Temperaturleitzahl auf und ist biokompatibel. Es
hat sich jedoch herausgestellt, dass Materialien mit einer Temperaturleitzahl
von mehr als 3 × 10–5 m2/s verbesserte Nichtklebe-Qualitäten aufweisen,
jedoch viele dieser Materialien, wie z.B. Kupfer und Aluminium,
nicht biokompatibel sind. Materialien, wie z.B. Nickel, zeigen hinsichtlich
Nichtklebe-Charakteristiken eine leichte Verbesserung gegenüber Edelstahl,
weisen jedoch aufgrund des niedrigen Temperaturleitzahl unzureichende
Nichtklebe-Qualitäten
für viele
chirurgische Verfahren auf.
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Die
thermischen Eigenschaften verschiedener Elektrodenmaterialien sind
in der nachstehenden Tabelle 1 aufgeführt: Tabelle
1
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Gemäß 1 kann
eine gemäß den Prinzipien
der vorliegenden Erfindung ausgeführte elektrochirurgische Zange 110 zusammen
mit einer herkömmlichen
elektrochirurgischen Energieversorgungseinrichtung 107 mit
ei nem Elektrokabel 108 verwendet werden, dessen distales
Verbindungsstück 109 die
elektrochirurgische Zange mit der Energieversorgungseinrichtung
verbindet. Die elektrochirurgische Energieversorgungseinrichtung 107 kann
eine von einer Vielzahl von für
elektrochirurgisches Schneiden und/oder Koagulieren vorgesehenen
Energieversorgungseinrichtungen sein. Diese Energieversorgungseinrichtungen
sind bei Lieferanten, wie z.B. ConMed Corp., Utica, New York und
Valleylab, Inc., Boulder, Colorado erhältlich. Solche Energieversorgungseinrichtungen
sind generell in der Lage, bei Hochfrequenzen von 500 Hz und Energiepegeln
von 1 Watt bis 300 Watt zu arbeiten. Eine besonders geeignete Energieversorgungseinrichtung
ist bei ConMed Corp., unter der Handelsbezeichnung Exalibur Plus
PCTM erhältlich.
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Gemäß 2 weist
die elektrochirurgische Zange ein Paar Blätter 115 auf, die
normalerweise aus Edelstahl gefertigt sind. Ein Isolierstück 119 hält die Trennung
der Blätter 115 aufrecht
und enthält
einen Teil des Blatts, der den elektrischen Strom zu den Verbindungsstücken 118 am
proximalen Ende der elektrochirurgischen Zange transportiert.
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Bei
der bevorzugten Ausführungsform
wird Silber oder ein anderes Material mit einer hohen Temperaturleitzahl
als Material für
die Spitzen 116 der Zange verwendet. Es sei darauf hingewiesen,
dass Silber die höchste
Temperaturleitzahl (a) von sämtlichen
Materialien aufweist. Ferner bietet Silber den Vorteil, dass Silberoxid
eines der wenigen Metalloxide ist, das elektrisch leitend ist. Dies
bedeutet, dass der Stromfluss von einer kleinen Menge an sich bildendem
Oxid nicht beeinträchtigt
wird. Silber ist sehr leicht sauber zu polieren. Material, das an
dem Silber kleben bleibt, klebt nur sehr schwach und kann leicht
abgewischt werden. Am wichtigsten ist jedoch, dass Silber biokompatibel
ist. Der Ausdruck biokompatibel bezieht sich auf Materialien, die den
ISO 10993-Standards für "Biological Evaluation
of Medical Devices" [Biologische
Bewertung von medizinischen Vorrichtungen] entsprechen. Geeignete
Materialien für
die Elektrodenspitze umfassen Silber oder Gold oder eine biokompatible
Legierung aus Silber oder Gold. Besonders bevorzugt sind Zangenspitzen
aus angemessen reinem Silber mit einer Reinheit von mindestens 80
Gewichtsprozent Silber, bei einer stärker bevorzugten Variante von
mindestens 99 Gewichtsprozent und bei der am stärksten bevorzugten Variante
von 99,9 Gewichtsprozent. Die restliche Zangenspitze ist aus einem
anderen biokompatibel Material gefertigt.
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Gemäß 5 kann
in Anbetracht der Tatsache, dass zahlreiche Materialien mit einer
hohen Temperaturleitzahl, einschließlich Silber, ebenfalls in
gewissem Maße
verformbar sind, eine dünne
Verlängerung
des Blatts 115, die normalerweise aus Edelstahl oder einem
anderen Material mit einem hohen Elastizitätsmodul gefertigt ist, zum
Erreichen der strukturellen Steifigkeit in der Spitze verwendet
werden. Dieser dünne
Materialbereich ist normalerweise eine Verlängerung des Blatts 115 und
ist von dem Material mit hoher Temperaturleitzahl der Spitze 116 umgeben.
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4 zeigt
eine Detailansicht des Spitzenbereichs 116 der Zange. 6 zeigt
einen Teil des Spitzenbereichs 116 mit einem größeren Querschnittsbereich
(relativ zu dem distalen Ende oder Kopf der Spitze) zum Bilden eines
Wärmereservoirs 117.
Wie oben beschrieben, dient dieses Wärmereservoir 117 zum
Reduzieren der Gesamttemperatur der Zangenspitze, wodurch ein Klebenbleiben
von biologischem Gewebe an der Spitze reduziert wird. Der Spitzenbereich 116 kann
entweder aus einem Material mit hoher Temperaturleitzahl, das ein
anderes Material, wie z.B. Edelstahl, umgibt oder bei einer Ausführungsform,
die nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist, aus einem massiven
Material mit hoher Temperaturleitzahl gefertigt sein.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann eine Klemme mit einer im Wesentlichen gleichen
Spitzenkonfiguration hergestellt werden. Diese Konfiguration kann
in einer Vorrichtung verwendet werden, die von Chirurgen üblicherweise
als Kleppinger-Zange bezeichnet wird, welche häufig bei der gynäkologischen
Chirurgie verwendet wird. Diese Zange ist bei Richard Wolf Instruments,
Vernon Hill, Illinois, erhältlich. Eine
Kleppinger-Zange mit der in der Zange integrierten Erfindung ist
in 7 gezeigt. Bei der Kleppinger-Zange wird ein Rohr 121 verwendet,
das über
den isolierten Teil der Zangenblätter 122 hin-
und hergleitet und somit bewirkt, dass die Blätter zusammengedrückt und
geschlossen werden. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung ist
der distale Teil 124 des Blatts 123 aus Silber
oder einem anderen biokompatibeln Material mit hoher Temperaturleitzahl
gefertigt. Ein Bereich des distalen Teils 124 der Blätter 123 weist
genügend
Silber auf, um ein Wärmereservoir 125 zu
bilden.
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Bei
beiden Ausführungsformen
ist die Spitze 116 oder der distale Teil 124 aus
einem Material gefertigt, das sowohl eine hohe elektrische Leitfähigkeit
als auch eine hohe Temperaturleitzahl aufweist und das biologisch
kompatibel (biokompatibel) ist, wenn sie/er zum Anlegen einer Hochfrequenz-Energie an das Gewebe und/oder
schmelzbare Materialien verwendet wird. Vorzugsweise ist dieser
Teil der Elektrode aus einem im Wesentlichen reinen Material mit
den gewünschten
elektrischen und thermischen Charakteristiken gefertigt. Geeignete
Metalle umfassen Silber und Gold oder Legierungen aus Silber und
Gold. Besonders bevorzugt sind Elektrodenkerne aus im Wesentlichen
reinen Silber, vorzugsweise mit einer Reinheit von mindestens 90 Gewichtsprozent,
bei einer stärker
bevorzugten Variante von mindestens 99 Gewichtsprozent und bei der
am stärksten
bevorzugten Variante von 99,9 Gewichtsprozent. Die restliche Elektrode
ist aus einem anderen biokompatiblen Material gefertigt.
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Alternativ
ist es möglich,
eine Vielzahl von zusammengesetzten, laminierten und beschichteten
Strukturen als Elektrode zu verwenden. Beispielsweise ist es möglich, einen
Aluminium-Mittelkern zu verwenden, der mit einer Beschichtung aus
Silber, Gold oder Wolfram, vorzugsweise Silber, versehen ist. Die
Beschichtung des Außenmetalls
sollte relativ dick sein, typischerweise eine ringförmige Dicke
von mindestens ungefähr
0,25 mm (0,01 Inch) aufweisen und vorzugsweise im Bereich von 1,27
mm (0,05 Inch) oder mehr liegen. Die Dicke der Beschichtung ist
wichtig, da es höchst
wünschenswert
ist, dass die Beschichtung eine ausreichende Dicke und ein ausreichendes
Volumen aufweist, damit Wärme
in den Mittelbereich der Beschichtung geleitet werden kann. Dies
bietet mindestens zwei Vorteile. Erstens ist es wünschenswert,
die Wärmemenge
an der Außenfläche der
Elektrode zu reduzieren. Zweitens ist es bei einem im Wesentlichen
dreidimensionalen Volumen der Beschichtung leichter, die Wärme von
der Spitze der Elektrode wegzuleiten als bei einer dünnen Beschichtung, die
ein Volumen mit einem kleineren Querschnitt aufweist. Die Dicke
der Beschichtung ist besonders wichtig, wenn der Elektrodenkern
aus einem Material mit einer wesentlichen niedrigere Temperaturleitzahl
als dem der Beschichtung gefertigt ist, wie z.B. aus Edelstahl.
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Der
Mittelkern sollte aus einem Material mit einer höheren Wärmeleitfähigkeit als der von Edelstahl
gefertigt sein, z.B. aus Aluminiumoder Kupfer. Noch weniger bevorzugt
ist die Variante, bei der kohlenstoffbeschichtete Elektroden aus
Edelstahl, wie z.B. die im US-Patent Nr. 4,074,718 beschriebenen,
zum Durchführen der
erfindungsgemäßen Verfahren
verwendet werden. Solche kohlenstoffbeschichteten Elektroden weisen
jedoch nicht die optimalen Leistungscharakteristiken der bevorzugten
Elektroden aus reinem Metall, z.B. reinem Silber, auf.
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Es
hat sich herausgestellt, dass es beim Beschichten eines Elektrodenkerns
aus Edelstahl mit Silber viel leichter ist, den Edelstahl zu beschichten,
wenn zuerst ein Säureätzen durchgeführt wird,
worauf eine Basisschicht aus Gold folgt. Die Silberbeschichtung
oder -schicht kann dann mit etwas größerer Dicke auf die Basisschicht
aus Gold aufgebracht werden als in dem Endprodukt vorhanden sein
wird. Die Dicke der Silberschicht wird dann bei der Endbearbeitung
etwas reduziert. Andere geeignete Beschichtungsverfahren können ebenfalls
angewendet werden.
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Ein
Problem bei solchen hohen Reinheitsgraden von Silber ist die Verformbarkeit
von reinem (oder nahezu reinem) Silber. Aufgrund dessen wird bevorzugt,
das Silber einem Kaltverfestigen durch eine mindestens 10 %ige Bereichsreduzierung
auf herkömmliche
Weise zu unterziehen. Wenn das Silber auf diese Weise verfestigt
worden ist, kann es zu einem verwendbaren Instrument, wie z.B. einer
erfindungsgemäßen Elektrode, geformt
werden. Bei einer stärker
bevorzugten Variante wird Silber durch eine 50 %ige Bereichsreduzierung verfestigt.
Es hat sich herausgestellt, dass das Verfestigen die Wärmeleitfähigkeit
des Materials nicht wesentlich beeinträchtigt, während es jedoch widerstandsfähiger gegen
Beschädigung
wird.
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Die
Fähigkeit
zum Leiten von Wärme
von der Elektrodenspitze weg ist ein wichtiger Vorteil der erfindungsgemäßen Elektrodenanordnungen.
Die Verwendung von Silber oder Gold (oder anderer wärmeleitfähiger Materialien)
als Kernmaterial (für
massive Elektroden) sowie die Form der Elektroden sind in erster
Linien für
die verbesserte Wärmeübertragung
verantwortlich. Die Wärmeübertragung
wird durch den größeren Querschnittsbereich
des Kernelements weiter verbessert. Dieser vergrößerte Querschnittsbereich hilft
bei der Begünstigung
des Wärmestroms
von der Elektrodenspitze weg, da der Wärmestrom proportional zu der
Wärmeleitfähigkeit
des Metalls, dem Querschnittsbereich der betreffenden Region und
dem Temperaturunterschied über
die betreffende Region ist. Der Wärmestrom ist umgekehrt proportional
zu der Länge
der betreffenden Region. Es sei angemerkt, dass sich die vorliegende
Erfindung direkt mit den Wärmeleitfähigkeits-
und Querschnittsbereichs-Variablen
der Wärmestrom-Gleichung
befasst.
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Ein
Faktor beim Festlegen der Gesamtbreite der Elektrodenspitze ist
das Erfordernis, den Blick des Chirurgen auf das Operationsfeld
freizuhalten, während
dieser einen elektrochirurgischen Vorgang mit der Elektrode durchführt. Aus
diesem Grund ist die Elektrodenspitze auf eine angemessene Breite
beschränkt
und mit einem nicht allzu weit entfernt angeordneten Wärme-Sreservoir verbunden.
Auf diese Weise bleibt die Sicht auf das Operationsfeld erhalten.
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Es
sei angemerkt, dass die erfindungsgemäßen Silber- oder Gold-Elektroden
autoklaviert oder anderen Sterilisierverfahren unterzogen werden
können
und somit als wiederverwendbare Instrumente geeignet sind. Ferner
können
die oben beschriebenen speziellen Isolierhülsen sowie das Verbindungsstück ebenfalls sterilisiert
werden.
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Vorstehend
ist zwar eine vollständige
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
gegeben worden, es können
jedoch auch verschiedene Alternativen, Modifikationen und Äquivalente
verwendet werden. Daher darf die vorstehende Beschreibung nicht
als den Umfang der Erfindung, der in den beiliegenden Patentansprüchen definiert
ist, einschränkend
angesehen werden.