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TECHNISCHES GEBIET:
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Die
Erfindung betrifft Haarfärbezusammensetzungen,
die keinen intensiv reizenden Geruch abgeben und gering reizend
sind, Haar in einen helleren Ton in einer kurzen Zeit bringen können und
Haar gut in einem Farbbereich von einer hellen Farbe bis zu einer
dunklen Farbe färben
können,
und zudem eine gute Retention des so erhaltenen Tones oder der so
erhaltenen Farbe sicherstellen.
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STAND DER TECHNIK:
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In
den letzten Jahren besteht ein erhöhter Verbraucherbedarf an Haarfärbungen
in einer helleren Farbe als ihre eigene Haarfarbe (Ausgangshaarfarbe),
und viele Produkte, die allgemein "Modehaarfarben" genannt werden, sind auf dem Markt
erhältlich.
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Haarfarbstoffe,
die für
solche Zwecke verwendet werden und Haarbleichmittel umfassen, sind
alle zusammengesetzt aus einer ersten Packung, enthaltend ein alkalisches
Mittel, und einer zweiten Packung, enthaltend ein Oxidationsmittel.
Das in der ersten Packung angewendete alkalische Mittel ist hinzugefügt worden, um
die Bleichoder Färbewirkung
zu erhöhen
und einen breiteren Farbbereich von einer hellen Farbe bis zu einer
dunklen Farbe zu erhalten. Insbesondere wenn man seine Haarfarbe in
einen helleren Ton als den Ton der eigenen Haarfarbe verändern möchte, ist
eine ausreichende Bleichkraft erforderlich. Wenn ein Haarfarbstoff
für solche
Zwecke verwendet wird, ist daher eine ausreichende Menge eines alkalischen
Mittels erforderlich. Um Haar mit einer guten Farbretention gut
zu färben,
ist auch eine ausreichende Menge eines alkalischen Mittels erforderlich.
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Herkömmlicherweise
ist allgemein Ammoniak als alkalisches Mittel verwendet worden.
Ammoniak ist jedoch mit den Nachteilen behaftet, dass es einen intensiv
reizenden Geruch aufweist und den Verbrauchern beim Färben unangenehm
ist.
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Übergangsmetalle
sind daher in Versuchen verwendet worden, die Reaktion mit einem
Oxidationsmittel zu beschleunigen und somit die Bleichkraft oder
Färbekraft
zu erhöhen
(z.B. JP-A-4-312514, JP-A-5-124940, JP-A-6-87727 und JP-4-312514).
Diese Versuche erfordern jedoch alle eine weitere Behandlung mit
einem Haarfarbstoff nach Belassen des Haares mit einer metallionenhaltigen
Formulierung, die zuvor aufgetragen wurde. Sie weisen daher ein
Problem des Unbehagens auf und besitzen zudem weder eine ausreichende
Färbefähigkeit,
noch stellen sie eine zufriedenstellende Farbretention sicher.
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Es
ist auch versucht worden, Übergangsmetallionen
in erste Packungen einzuarbeiten (z.B. JP-A-61-130209 und JP-B-6-65643).
Diese ersten Packungen sind jedoch alle neutral oder schwach alkalisch bei
pH-Werten von 6 bis 8,5, und dementsprechend sind ihre Alkaligehalte
nicht ausreichend. Daher zeigen diese keine ausreichende Bleichkraft,
was zu einem Versagen bei der Haarfärbung in einer hellen Farbe
führt. Diese
Versuche bringen auch das Problem mit sich, dass die Färbung nicht
lange anhält.
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Ein
erfindungsgemässes
Ziel ist die Bereitstellung einer Haarfärbezusammensetzung, die keinen
intensiv reizenden Geruch abgibt und wenig reizend ist, Haar in
einen helleren Ton in einer kurzen Zeit bringen kann und Haar gut
in einem Farbbereich von einer hellen Farbe bis zu einer dunklen
Farbe färben
kann und zudem eine gute Retention des so erhaltenen Tones oder
der so erhaltenen Farbe sicherstellt.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG:
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Die
Erfinder haben gefunden, dass die kombinierte Verwendung von Ammoniak
oder einem Ammoniumsalz, einem Carbonat, einem Übergangsmetallsalz und einem
Chelatbildner in spezifischen Verhältnissen eine Haarfärbezusammensetzung
bereitstellen kann, die bezüglich
des reizenden Ammoniakgeruchs vermindert ist und die oben beschriebenen
Probleme nicht aufweist.
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Die
Erfindung stellt daher eine Haarfärbezusammensetzung bereit,
umfassend die folgenden Inhaltsstoffe (A) bis (D):
(A)
Ammoniak oder ein Ammoniumsalz | 0,01
bis 3 mol/kg, |
| |
(B)
ein Carbonat, unter der Massgabe, dass dieses Carbonat kein Ammoniumsalz
ist | 0,001
bis 1 mol/kg, |
| |
(C)
ein Übergangsmetallsalz | 0,1
bis 10.000 ppm, |
| |
(D)
einen Chelatbildner, | |
wobei das molare Verhältnis von (A) zu (B) [(A)/(B)]
0,1 bis 5 beträgt,
und die Haarfärbezusammensetzung einen
pH-Wert von 8,5 bis 12 aufweist.
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BESTE ERFINDUNGSGEMÄSS AUSFÜHRUNGSFORMEN:
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Bevorzugte
Beispiele des Ammoniaksalzes als Inhaltsstoff (A) kann Ammoniumchlorid,
Ammoniumsulfat, Ammoniumnitrat, Ammoniumcarbonat, Ammoniumhydrogencarbonat,
Ammoniumphosphat und Ammoniumcarbamat umfassen, von denen Ammoniumchlorid,
Ammoniumcarbonat und Ammoniumhydrogencarbonat besonders bevorzugt
sind.
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Als
Inhaltsstoff (A) können
Ammoniak und ein Ammoniumsalz in Kombination verwendet werden, und ihr
Gesamtgehalt beträgt
0,01 bis 3 mol/kg in der erfindungsgemässen Zusammensetzung im Hinblick
auf die Ton- und Farbretention, wobei 0,1 bis 1 mol/kg, insbesondere
0,15 bis 0,6 mol/kg bevorzugt sind.
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Beispiele
des Carbonats als Inhaltsstoff (B) können Carbonate und Hydrogencarbonate
umfassen, unter der Massgabe, dass Ammoniumsalze ausgeschlossen
sind. Beispielhaft sind Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat,
Kaliumcarbonat, Kaliumhydrogencarbonat, Guanidincarbonat, Guanidinhydrogencarbonat, Lithiumcarbonat,
Calciumcarbonat, Magnesiumcarbonat und Bariumcarbonat. Von diesen
werden Kaliumcarbonat und Guanidincarbonat besonders bevorzugt.
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Der
Gehalt des Inhaltsstoffs (B) beträgt 0,001 bis 1 mol/kg in der
erfindungsgemässen
Zusammensetzung im Hinblick auf die Bleichfähigkeit und die Kopfhautreizung, wobei
0,01 bis 0,5 mol/kg, insbesondere 0,05 bis 0,3 mol/kg besonders
bevorzugt sind.
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Weiterhin
beträgt
das molare Verhältnis
von (A) zu (B) [(A)/(B)] 0,1 bis 5 im Hinblick auf den reizenden Geruch
und die Bleichfähigkeit,
wobei 0,2 bis 3, insbesondere 0,3 bis 1,5, bevorzugt sind.
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Das Übergangsmetallsalz
(C) kann ein wasserlösliches
Salz eines Übergangsmetalls
sein. Beispielhaft für
solche wasserlöslichen
Salze sind die Hydrochloride, Sulfate, Nitrate, Phosphate und organischen Säuresalze
der Metalle, wie z.B. Eisen, Kupfer, Zink, Kobalt, Nickel, Mangan
und Silber. Von diesen werden die wasserlöslichen Eisensalze, z.B. Eisensulfat
und Eisenchlorid, besonders bevorzugt.
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Das Übergangsmetallsalz
als Inhaltsstoff (C) wird in die erfindungsgemässe Zusammensetzung so eingearbeitet,
dass der Gehalt der Übergangsmetallionen
0,1 bis 10.000 ppm beträgt,
wobei ein Ionengehalt von 1 bis 100 ppm besonders bevorzugt ist.
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Keine
besondere Beschränkung
besteht bezüglich
des Chelatbildners als Inhaltsstoff (D), sofern er die Fähigkeit
aufweist, Metallionen in dem Inhaltsstoff (C) einzufangen und herkömmlicherweise
in kosmetischen Formulierungen verwendet wird. Beispielhaft sind
Ethylendiamintetraessigsäure,
Hydroxyethylethylendiamintriessigsäure, Diethylentriaminpentaessigsäure, Nitrilotriessigsäure, Triethylentetraminhexaessigsäure, Phosphonsäuren, Tripolyphosphorsäure, Ascorbinsäure, Zitronensäure, Maleinsäure und
Salze hiervon. Von diesen ist Ethylendiamintetraessigsäure besonders
bevorzugt.
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Der
Chelatbildner als Inhaltsstoff (D) kann vorzugsweise in einem Verhältnis von
0,01 bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,1 bis 1,0 Gew.-% in die erfindungsgemässe Zusammensetzung
eingearbeitet werden.
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Der
pH-Wert der erfindungsgemässen
Haarfärbezusammensetzung
wird auf 8,5 bis 12, vorzugsweise 9 bis 11,5, insbesondere 10 bis
11, eingestellt. Der Ausdruck "pH", wie hier verwendet,
gibt den pH-Wert des Haarfärbekonzentrats
an, so wie er ohne Verdünnung
gemessen wird.
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Die
pH-Einstellung wird in einer an sich in der Technik bekannten Weise
unter Verwendung eines alkalischen Mittels oder einer Säure, die
von den oben beschriebenen verschieden sind, bewirkt. Verwendbare Beispiele
des alkalischen Mittels können
Alkanolamine, wie z.B. Monoethanolamin, Diethanolamin, Triethanolamin,
Monopropanolamin, Dipropanolamin, Tripropanolamin, 2-Amino-2-methyl-1,3-propandiol,
2-Amino-2-methyl-1-propanol
und 2-Amino-2-hydroxymethyl-1,3-propandiol; und Guanidiniumsalze,
wie z.B. Guanidin-hydrochlorid, Guanidinsulfat, Guanidinnitrat,
Guanidinphosphat, Guanidinthiophosphat, Guanidinborat, Guanidinsulfamat
und die Guanidinsalze von organischen Säuren umfassen.
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Hierbei
ist die kombinierte Verwendung eines Alkanolamins (Inhaltsstoff
(E)) als alkalisches Mittel zum Erhöhen der Färbekraft oder des Bleichmittels
bevorzugt.
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Die
erfindungsgemässe
Haarfärbezusammensetzung
kann Oxidationsfarbstoff-Zwischenstufen enthalten, oder im Fall
von sogenannten "Haarbleichen" kann sie keine Oxidationsfarbstoff-Zwischenstufen
enthalten. Es sollte beachtet werden, dass sie beide von der Erfindung
umfasst sind. Wenn die Oxidationsfarbstoff-Zwischenstufe verwendet
wird, wird sie zu einer ersten Farbstoffpackung hinzugefügt. Als
Oxidationsfarbstoff-Zwischenstufe werden eine farbentwickelnde Substanz
und eine Kupplungssubstanz hinzugefügt.
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Keine
besondere Beschränkung
besteht bezüglich
der farbentwickelnden Substanz, sofern sie herkömmlich in oxidativen Haarfarbstoffen
verwendet wird. Beispiele der farbentwickelnden Substanz können p-Phenylendiamine
mit einer oder mehreren H2N-Gruppen, RHN-Gruppen
oder (R)2N-Gruppen umfassen, in denen jedes
R eine Alkyl- oder Hydroxyalkylgruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen
darstellt, wie z.B. p-Phenylendiamin, p-Toluylendiamin, N-Methyl-p-phenylendiamin,
N,N-Dimethyl-p-phenylendiamin, N,N-Diethyl-2-methyl-p-phenylendiamin,
N-Ethyl-N-(hydroxyethyl)-p-phenylendiamin,
Chlor-p-phenylendiamin, 2-(2'-Hydroxyethylamino)-5-aminotoluol,
N,N-Bis-(2-hydroxyethyl)-p-phenylendiamin,
Methoxy-p-phenylendiamin, 2,6-Dichlor-p-phenylendiamin, 2-Chlor-6-brom-p-phenylendiamin, 2-Chlor-6-methyl-p-phenylendiamin,
6-Methoxy-3-methyl-p-phenylendiamin, 2,5-Diaminoanisol, N-(2-Hydroxypropyl)-p-phenylendiamin
und N-2-Methoxyethyl-p-phenylendiamin;
und p-Aminophenole, o-Aminophenole und o-Phenylendiamine, wie p-Aminophenol, 2-Methyl-4-aminophenol, 3-Methyl-4-aminophenol,
2-Chlor-4-aminophenol,
3-Chlor-4-aminophenol, 2,6-Dimethyl-4-aminophenol, 3,5-Dimethyl-4-aminophenol,
2,3-Dimethyl-4-aminophenol,
2,5-Dimethyl-4-aminophenol und 2,4-Diaminophenol, 5-Aminosalicylsäure.
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Andererseits
können
Beispiele der Kupplungssubstanz α-Naphthol,
o-Kresol, m-Kresol, 2,6-Dimethylphenol, 2,5-Dimethylphenol, 3,4-Dimethylphenol,
3,5-Dimethylphenol, Benzcatechin, Pyrogallol, 1,5-Dihydroxynaphthalin,
1,7-Dihydroxynaphthalin, 5-Amino-2-methylphenol,
5-(2'-Hydroxyethylamino)-4-methoxyphenol, Hydrochinon,
2,4-Diaminoanisol, m-Toluylendiamin, 4-Aminophenol, Resorcin, Resorcinmonomethylether, m-Phenylendiamin,
1-Phenyl-3-methyl-5-pyrazolon, 1-Phenyl-3-amino-5-pyrazolon, 1-Phenyl-3,5-diketo-pyrazolidin,
1-Methyl-7-dimethylamino-4-hydroxy-2-chinolon, m-Aminophenol, 4-Chlorresorcin,
2-Methylresorcin, 2,4-Diaminophenoxyethanol, 2,6-Diaminopyridin,
3,5-Diaminotrifluormethylbenzol, 2,4-Diaminofluorbenzol, 3,5-Diaminofluorbenzol,
2,4-Diamino-6-hydroxypyrimidin, 2,4,6-Triaminopyrimidin, 2-Amino-4,6-dihydroxypyrimidin,
4-Amino-2,6-dihydroxypyrimidin und 4,6-Diamino-2-hydroxypyrimidin umfassen.
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Diese
farbentwickelnden Substanzen können
entweder einzeln oder in Kombination verwendet werden. Entsprechend
können
diese Kupplungssubstanzen auch entweder einzeln oder in Kombination
verwendet werden. Es ist bevorzugt, eine solche farbentwickelnde
Substanz oder eine solche Kupplungssubstanz oder -substanzen jeweils
in einem Gesamtverhältnis
von 0,01 bis 20 Gew.-%, insbesondere 0,5 bis 10 Gew.-% in die erfindungsgemässe Haarfärbezusammensetzung
einzuarbeiten. Weiterhin kann auch ein Direktfarbstoff in die erste
Farbstoffpackung eingearbeitet werden, um die Farbe zusätzlich einzustellen.
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Wie
ebenfalls oben beschrieben, kann die erfindungsgemässe Zusammensetzung
als eine erste Bleichpackung ohne Zugabe einer solchen Oxidationsfarbstoff-Zwischenstufe
formuliert werden.
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Bei
Formulierung als erste Farbstoffpackung oder erste Bleichpackung
ist es bevorzugt, sie mit einem Oxidationsmittel bei der Anwendung
zu mischen. Beispielhaft für
das Oxidationsmittel sind Wasserstoffperoxid, ein Addukt von Wasserstoffperoxid
mit Harnstoff, Melamin oder Natriumborat, oder eine Mischung eines
solchen Wasserstoffperoxid-Addukts und Kaliumperoxiddisulfat.
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Bei
der Anwendung wird die erste Farbstoffpackung oder die erste Bleichpackung
im allgemeinen mit einer flüssigen
oder cremeartigen Oxidationsmittelzusammensetzung (zweite Packung),
die etwa 6 Gew.-% Wasserstoffperoxid enthält, zu 1:1 bis 1:3 (Gewichtsverhältnis) gemischt,
und die so hergestellte Mischung wird auf das Haar bei einer Temperatur
von 15 bis 40°C
aufgetragen, und nachdem das Haar 1 bis 50 Minuten, vorzugsweise
10 bis 30 Minuten, belassen wurde, wird die Mischung abgewaschen.
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Es
wird bevorzugt, zusätzlich
ein Antioxidans, wie z.B. ein Nitrit oder ein Salz von Thioglykolsäure, in die
erfindungsgemässe
Zusammensetzung einzuarbeiten.
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Es
ist auch möglich,
bei Bedarf Inhaltsstoffe hinzuzufügen, die im allgemeinen in
kosmetischen Formulierungen angewendet werden, z.B. Viskositäts/Gelstärken-Modifizierer, Öle und Fette,
Wachse, Kohlenwasserstoffe, mehrwertige Alkohole, Ester, Amide,
Siliconderivate, kationische Tenside, anionische Tenside, amphotere
Tenside, nicht-ionische Tenside, nicht-ionische Polymere, anionische Polymere,
amphotere Polymere, Proteinderivate, Aminosäuren, Konservierungsmittel,
Stabilisatoren, Pflanzenextrakte, Rohwirkstoffextrakte, Vitamine,
Färbemittel,
Duftstoffe, Pigmente, Ultraviolettabsorber und dergleichen.
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Die
erfindungsgemässe
Zusammensetzung kann in einer an sich in der Technik bekannten Weise
hergestellt werden, und bezüglich
ihrer Formulierungsform kann sie als eine klare Lotion, eine Emulsion,
eine Creme, ein Gel, eine Paste oder ein Mus formuliert werden.
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BEISPIEL 1 UND VERGLEICHSBEISPIELE
1 BIS 2
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In
jedem dieser Beispiele und Vergleichsbeispiele wurden eine erste
Farbstoffpackung der entsprechenden, in Tabelle 1 gezeigten Formulierung
und eine zweite Packung der in Tabelle 2 gezeigten Formulierung
hergestellt, und sie wurden bezüglich
des reizenden Geruchs, der Kopfhautreizung, der Färbefähigkeit, der
Farbretention und der Helligkeit eingestuft. Die Ergebnisse sind
ebenfalls in Tabelle 1 gezeigt.
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Bewertungsmethoden:
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(1) Reizender Geruch:
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Die
zweite Packung wurde hinzugefügt
und mit der ersten Packung in gleichen Mengen (bezogen auf das Gewicht)
gemischt. Der Geruch der Mischung wurde gemäss dem folgenden Standard eingestuft:
- A: es wurde im wesentlichen kein reizender
Geruch wahrgenommen,
- B: es wurde ein leicht reizender Geruch wahrgenommen,
- C: es wurde ein stark reizender Geruch wahrgenommen.
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(2) Kopfhautreizung:
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Eine
Mischung in gleichen Mengen der ersten Packung und der zweiten Packung
wurde auf die Kopfhaut aufgetragen, und die Reizung der Kopfhaut
wurde dann gemäss
dem folgenden Standard eingestuft:
- A: es wurde
im wesentlichen keine Reizung wahrgenommen,
- B: es wurde eine leichte Reizung wahrgenommen,
- C: es wurde eine starke Reizung wahrgenommen.
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(3) Färbefähigkeit:
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Eine
Mischung in gleichen Mengen der ersten Packung und der zweiten Packung
wurde auf eine weisse Strähne
aufgetragen, und nach Stehenlassen der weissen Strähne bei
30°C über 15 Minuten
wurde die weisse Strähne
gespült,
einshampooniert und dann getrocknet. Die Färbefähigkeit der Strähne wurde
visuell gemäss
dem folgenden Standard eingestuft:
- A: gleichmässig und
gut gefärbt,
- B: nicht gut gefärbt
oder etwas ungleichmässig
gefärbt,
- C: praktisch nicht gefärbt
oder ungleichmässig
gefärbt.
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(4) Farbretention:
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Nach
20-fachem wiederholten Waschen der im obigen Test (3) gefärbten weissen
Strähne
mit einem im Handel erhältlichen
Shampoo wurde die weisse Strähne
visuell gemäss
dem folgenden Standard eingestuft:
- A: es wurde
im wesentlichen kein Unterschied gegenüber der Strähne vor dem Einshampoonieren
beobachtet,
- B: es wurde ein leichtes Ausbleichen im Vergleich zu der Strähne vor
dem Einshampoonieren beobachtet,
- C: es wurde ein signifikantes Ausbleichen im Vergleich zu der
Strähne
vor dem Einshampoonieren beobachtet.
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(5) Helligkeit:
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Unter
Verwendung einer schwarzen Strähne
wurde ein Färben
in ähnlicher
Weise wie im Test (3) durchgeführt.
Die Helligkeit der Strähne
wurde visuell gemäss
dem folgenden Standard eingestuft:
- A: gefärbt in einer
natürlichen,
hellen, kastanienbraunen Farbe,
- B: gefärbt
in einer etwas dunkelbraunen Farbe,
- C: gefärbt
in einer dunkelschwarzbraunen Farbe.
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BEISPIEL 2
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Eine
erste Farbstoffpackung der in Tabelle 3 gezeigten Formulierung wurde
in einer an sich in der Technik bekannten Weise hergestellt.
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Zu
der so erhaltenen ersten Packung wurde eine zweite Packung der oben
in Tabelle 2 gezeigten Formulierung in einer gleichen Menge (bezogen
auf das Gewicht) hinzugefügt.
In einer Weise ähnlich
wie in Beispiel 1 wurde die resultierende Mischung bezüglich des
reizenden Geruchs, der Kopfhautreizung, der Färbefähigkeit, der Farbretention
und der Helligkeit bewertet. Diese Eigenschaften wurden allesamt
mit "A" eingestuft.
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BEISPIEL 3
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Eine
erste Bleichpackung der in Tabelle 4 gezeigten Formulierung wurde
in einer an sich in der Technik bekannten Weise hergestellt.
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Zu
der so erhaltenen ersten Packung wurde eine zweite Packung der oben
in Tabelle 2 gezeigten Formulierung in einer gleichen Menge (bezogen
auf das Gewicht) hinzugefügt.
In einer Weise ähnlich
wie in Beispiel 1 wurde die resultierende Mischung bezüglich des
reizenden Geruchs, der Kopfhautreizung und der Helligkeit bewertet.
Diese Eigenschaften wurden allesamt mit "A" eingestuft.
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INDUSTRIELLE ANWENDBARKEIT:
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Die
erfindungsgemässen
Haarfärbezusammensetzungen
geben keinen intensiv reizenden Geruch ab und sind gering reizend,
können
Haar in einen helleren Ton in einem kurzen Zeitraum bringen und
können
Haar gut in einem Farbbereich von einer hellen Farbe bis zu einer
dunklen Farbe färben
und stellen zudem eine gute Retention des so erhaltenen Tons oder
der so erhaltenen Farbe sicher. Sie sind als erste Farbstoffpackungen oder
erste Bleichpackungen geeignet.