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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Erweiterungsanordnung, die eine
Sicherheitsfunktion oder eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion für eine Informationsverarbeitungsanordnung
oder eine elektronische Anordnung vorsieht.
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Als
Resultat der jüngsten
Entwicklung von Technologien für
offene Netze in diesem Informationszeitalter werden mehr Investitionen
denn je auf dem Gebiet der Informationsinfrastruktur getätigt, was
zu der weitverbreiteten Nutzung von Netzen und dem Internet führt. Vor
diesem Hintergrund werden mobile Informationsverarbeitungsanordnungen,
wie beispielsweise Notebook-Personalcomputer, Laptop-Personalcomputer
und mobile Terminals, in vielen verschiedenen Situationen verwendet,
und ebenso Informationsverarbeitungsanordnungen des installierten
Typs, wie beispielsweise Desktop-Personalcomputer. In solch einer
Umgebung hat die Sicherheit eine höhere Bedeutung, um zu verhindern, daß private
Informationen, die in der Anordnung gespeichert sind, an nichtautorisierte
Nutzer preisgegeben werden.
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Nach
Stand der Technik haben Besitzer oder autorisierte Nutzer von Informationsverarbeitungsanordnungen
Paßwörter, IDs,
individuelle Geheimnummern (PIN-Codes) für Identifikationszwecke genutzt. Die
Verwendung von Paßwörtern, IDs,
PIN-Codes ist jedoch lästig,
da sich die Nutzer diese merken müssen und immer dann eingeben
müssen,
wenn sie verlangt werden. Ferner birgt die Verwendung von Paßwörtern, IDs
und PIN-Codes immer die Gefahr, daß sie gestohlen werden.
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Als
Alternative für
Paßwörter, IDs
und PIN-Codes werden biologische Informationen, die für jedes
Individuum einzigartig sind, wie etwa Fingerabdrücke, in einigen Anordnungen
verwendet.
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1A und 1B zeigen
erläuternde Zeichnungen,
die eine Fingerabdruckidentifikationsanordnung des Kartentyps 1 darstellen,
die von FUJITSU DENSO LIMITED im Handel ist. 1A zeigt
die Fingerabdruckidentifikationsanordnung des Kartentyps 1,
und 1B zeigt einen Notebook-Personalcomputer 10 (oder
eine tragbare Informationsverarbeitungsanordnung; im folgenden als
Personalcomputer des Notebook-Typs bezeichnet), in den eine Fingerabdruckidentifikationsanordnung
des Kartentyps 1 eingesetzt ist.
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Die
Fingerabdruckidentifikationsanordnung des Kartentyps 1 enthält eine
Fingerabdruckidentifikationseinheit 2 zum Identifizieren
eines Fingerabdrucks und eine PCMCIA-(personal computer memory card international
association)-Karte 3.
Die Fingerabdruckidentifikationsanordnung des Kartentyps 1 wird
verwendet, wie in 1B gezeigt, während die PCMCIA-Karte 3 derselben
in einen PCMCIA-Kartenspalt 11 eingesetzt ist, der in der
Seitenwand des Notebook-Personalcomputers 10 vorgesehen
ist. Die Fingerabdruckidentifikationseinheit 2 ragt aus
der Seitenwand des Notebook-Personalcomputers 10 heraus.
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Wenn
ein Nutzer einen Notebook-Personalcomputer 10 aus dem Büro heraustragen
muß, ist
die aus der Seitenwand herausragende Fingerabdruckidentifikationseinheit 2 zu
sperrig. Auf Grund dessen muß die
Fingerabdruckidentifikationsanordnung des Kartentyps 1 von
dem Notebook-Personalcomputer 10 gelöst werden und separat von dem
Notebook-Personalcomputer 10 getragen werden. Dies ist
unpraktisch.
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Daher
wird eine Erweiterungsanordnung benötigt, die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion
oder eine Sicherheitsfunktion für
eine Informationsverarbeitungsanord nung vorsieht, ohne dafür auf die
Tragbarkeit der Anordnung zu verzichten.
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DE 29821644 U1 offenbart
eine Erweiterungsanordnung, die lösbar in eine Informationsverarbeitungsvorrichtung
montiert werden kann, mit einem Gehäuse, einem Sensor zum Detektieren
von Fingerabdrücken
und einem Verbinder zum Verbinden der Erweiterungsanordnung mit
der Informationsverarbeitungsvorrichtung. Der Sensor wird auf einen
Schlitten montiert, der in das Gehäuse hinein- und aus ihm herausfahren
kann. Der Schlitten wird durch einen elektrischen Antrieb angetrieben.
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WO
97/39418 offenbart eine elektrische Verbindungsbox für einen
Personalcomputer. Die Box enthält
einen Spalt für
eine IC-Karte und ist so angeordnet, daß die Karte vollkommen in der
Box enthalten ist, wenn die Karte an der Einsetzposition ist.
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EP 0901319 offenbart einen
Kartenverbinder zum elektrischen Verbinden einer PC-Karte mit einer elektrischen
Anordnung. Der Kartenverbinder hat einen zweistufigen Auswurfmechanismus
zum Auswerfen der Karte.
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US 5477418 offenbart eine
PC-Karte mit einem Wagen, der in einen Hohlraum in der Karte hinein-
und aus ihm herausgleiten kann und wenigstens zwei Positionen einnimmt.
Der Wagen umfaßt
einen Sockelabschnitt zum Herstellen des Kontaktes mit einem elektrischen
Stecker und einen Stütz-
und Kontaktabschnitt, der den Wagen innerhalb der Karte stützt und
den elektrischen Kontakt zwischen dem Wagen und der Karte herstellt.
An der ersten Position befindet sich der gesamte Wagen innerhalb
des Hohlraums, und an der zweiten Position liegt der Sockelabschnitt
des Wagens außerhalb
des Hohlraums.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist eine Erweiterungsanordnung vorgesehen, die solch eine Konfiguration
hat, um lösbar
in einen Behälterabschnitt
einer Informationsverarbeitungsvorrichtung montiert zu werden, mit:
einem
Gehäuse;
einer
Fingerabdruckleseeinheit zum Detektieren eines Fingerabdrucks;
einer
Trägereinheit
zum Tragen der Fingerabdruckleseeinheit von einer ersten Position,
wo die Fingerabdruckleseeinheit in dem Behälterabschnitt eingeschlossen
ist, zu einer zweiten Position, wo die Fingerabdruckleseeinheit
außerhalb
des Behälterabschnittes
positioniert ist, um das Lesen eines Fingerabdrucks zu ermöglichen;
und
einem Verbinder zum Verbinden der Erweiterungsanordnung
mit der Informationsverarbeitungsvorrichtung, so daß Fingerabdruckdaten
von der Fingerabdruckleseeinheit der Informationsverarbeitungsvorrichtung
zugeführt
werden können;
dadurch gekennzeichnet, daß:
die Erweiterungsanordnung ferner eine Operationseinheit umfaßt, um die
Trägereinheit selektiv
an einer der ersten Position und der zweiten Position einrasten
zu lassen; die Trägereinheit
angeordnet ist, um sich von der ersten Position zu der zweiten Position
als Antwort auf das Ausrasten der Trägereinheit zu bewegen, das
bewirkt wird, indem die Operationseinheit in eine Richtung gedrückt wird, in
die sich die Fingerabdruckleseeinheit bewegt; die Fingerabdruckleseeinheit
von der Trägereinheit
lösbar
ist; und die Fingerabdruckleseeinheit mit der Informationsverarbeitungsvorrichtung
durch ein Kabel elektrisch verbunden ist, während sie von der Trägereinheit
gelöst
ist.
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Die
oben beschriebene Erweiterungsanordnung wird in das Erweiterungsfach
der Informationsverarbeitungsanordnung so montiert, daß die Erweiterungsanordnung
mit der Informationsverarbeitungsanordnung als integraler Bestandteil
der Informationsverarbeitungsanordnung getragen werden kann. Falls
die Erweiterungsanordnung so konfiguriert ist, um nicht aus der
Informationsverarbeitungsanordnung herauszuragen, wird die Tragbarkeit
weiter verbessert. Diese Konfiguration ist besonders vorteilhaft,
wenn die Informationsverarbeitungsanordnung ein tragbarer Typ ist.
Ferner ist in dem Fall, wenn das Erweiterungsfach der Informationsverarbeitungsanordnung
so konfiguriert ist, um darin irgendeine von einer Vielzahl von
verschiedenen Typen von Erweiterungsanordnungen aufzunehmen, die
in das Erweiterungsfach montierte Identifikationsinformationserfassungseinheit
gegen andere Erweiterungsanordnungen frei austauschbar, wodurch
ein Beitrag zum Erreichen einer Kompaktheit und Erweiterungsmöglichkeit
der Informationsverarbeitungsanordnung geleistet wird.
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Unter
Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen werden nun bevorzugte
Merkmale der vorliegenden Erfindung beschrieben, in denen:
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1A und 1B erläuternde
Zeichnungen sind, die eine Fingerabdruckidentifikationsanordnung
des Kartentyps der verwandten Technik zeigen;
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2 eine
erläuternde
Zeichnung ist, die eine Erweiterungsanordnung der vorliegenden Erfindung
bezüglich
eines Notebook-Personalcomputers zeigt;
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3 eine
erläuternde
Zeichnung ist, die eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung bezüglich
eines Erweiterungsfachs eines Notebook-Personalcomputers zeigt;
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4 eine
Explosionsansicht der Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung von 3 ist;
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5 eine
Draufsicht auf die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung ist, wobei
eine Abdeckung derselben entfernt ist;
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6A und 6B erläuternde
Zeichnungen sind, die eine Fingerabdruckleseeinheit von 4 zeigen;
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7A bis 7C erläuternde
Zeichnungen sind, die die Fingerabdruckleseeinheit zeigen;
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8 ein
Blockdiagramm ist, das Funktionen der Fingerabdruckleseeinheit und
eines Notebook-Personalcomputers zeigt;
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9 eine
erläuternde
Zeichnung ist, die zeigt, auf welche Weise die Fingerabdruckleseeinheit teilweise
aus dem Notebook-Personalcomputer herausgleitet;
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10 eine
Draufsicht auf die Fingerabdruckleseeinheit zum Zeigen dessen ist,
auf welche Weise die Fingerabdruckleseeinheit teilweise aus dem
Notebook-Personalcomputer herausgleitet;
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11 eine
Draufsicht auf die Fingerabdruckleseeinheit zum Zeigen dessen ist,
auf welche Weise die Fingerabdruckleseeinheit vollständig aus dem
Notebook-Personalcomputer herausgleitet;
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12 eine
erläuternde
Zeichnung ist, die die Fingerabdruckleseeinheit zeigt, die über ein
Kabel mit dem Notebook-Personalcomputer verbunden ist;
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13 eine
erläuternde
Zeichnung ist, die eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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14 ein
Blockdiagramm ist, das Funktionen der Fingerabdruckleseeinheit von 13 und
eines Notebook-Personalcomputers zeigt;
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15 eine
erläuternde
Zeichnung ist, die eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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16 ein
Blockdiagramm ist, das Funktionen der Fingerabdruckleseeinheit von 15 und
eines Notebook-Personalcomputers zeigt;
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17 eine
erläuternde
Zeichnung ist, die eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung gemäß einer
vierten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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18 eine
Explosionsansicht der Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung von 17 ist;
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19A und 19B erläuternde
Zeichnungen sind, die eine Fingerabdruckleseeinheit von 18 zeigt;
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20 eine
erläuternde
Zeichnung ist, die zeigt, auf welche Weise die Fingerabdruckleseeinheit teilweise
aus dem Notebook-Personalcomputer herausgleitet;
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21 eine
erläuternde
Zeichnung ist, die die Fingerabdruckleseeinheit zeigt, die über ein
Kabel mit dem Notebook-Personalcomputer verbunden ist;
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22 eine
erläuternde
Zeichnung ist, die eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung gemäß einer
fünften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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23 eine
erläuternde
Zeichnung ist, die eine IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung
gemäß einer
sechsten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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24 ein
Blockdiagramm ist, das Funktionen der IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung von 23 und
eines Notebook-Personalcomputers zeigt;
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25 eine
erläuternde
Zeichnung ist, die eine Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung
gemäß einer
siebten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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26 ein
Blockdiagramm ist, das Funktionen der Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung von 25 und
eines Notebook-Personalcomputers zeigt;
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27 eine
erläuternde
Zeichnung ist, die eine PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung
gemäß einer
achten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt; und
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28 ein
Blockdiagramm ist, das Funktionen der PIN-Code-Eingabe-Erweiterungsanordnung von 27 und
eines Notebook-Personalcomputers zeigt;
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29 eine
erläuternde
Zeichnung ist, die eine Fingerabdruckleseeinheit zeigt, die in einer Informationsverarbeitungsanordnung
gemäß einer neunten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung enthalten ist;
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30 eine
erläuternde
Zeichnung ist, die die Fingerabdruckleseeinheit zeigt, die aus der
Informationsverarbeitungsanordnung gemäß der neunten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung herausragt;
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31 ein Blockdiagramm ist, das Beziehungen zwischen
der Fingerabdruckleseeinheit und der Informationsverarbeitungsanordnung
von 29 und 30 zeigt;
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32 eine erläuternde
Zeichnung ist, die eine Erweiterungsanordnung einer anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zusammen mit einem Notebook-Personalcomputer
zeigt;
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33 eine Explosionsansicht der Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung
ist; und
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34A und 34B isometrische
Ansichten einer Fingerabdruckleseeinheit von 33 sind.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Im
folgenden werden Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen
beschrieben.
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Um
das Verstehen der vorliegenden Erfindung zu erleichtern, folgt zunächst eine
Beschreibung hinsichtlich der Beziehung zwischen einer Identifikationsinformationserfassungsanordnung oder
einem Sicherheitsfunktionsinstrument (zum Beispiel einer Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung)
und anderen Erweiterungsanordnungen, wie etwa einem Diskettenlaufwerk,
sowie hinsichtlich der Beziehung zwischen der Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung
und einem Notebook-Personalcomputer.
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In
der folgenden Beschreibung von Ausführungsformen wird die Informationsverarbeitungsanordnung
der Einfachheit halber bloß als
Notebook-Personalcomputer bezeichnet. Die Informationsverarbeitungsanordnung
der vorliegenden Erfindung enthält
jedoch jede Anordnung des tragbaren Typs, wie beispielsweise eine
tragbare Informationsverarbeitungsanordnung oder ein mobiles Terminal. Ferner
wird der Ausdruck "Computer" zum Bezeichnen einer
Anordnung verwendet, die mit einem Prozessor versehen ist, oder
einer Anordnung, die irgendeine Art der Informationsverarbeitung
ausführt, oder
einer Anordnung, die irgendeine Aktion ausführt (Speichern von Daten, Kommunikation,
etc.), die mit der Informationsverarbeitung in Beziehung steht.
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2 ist
eine erläuternde
Zeichnung, die eine Erweiterungsanordnung der vorliegenden Erfindung
bezüglich
eines Notebook-Personalcomputers zeigt.
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Ein
Notebook-Personalcomputer 20 enthält einen Computerkörper 21,
der einen Rahmen oder ein Gehäuse
darstellt, und enthält
ferner eine Flüssigkristallanzeigeeinheit 27,
die als Anzeigeeinheit dient, die aufgeschwenkt werden kann, um
einen Bildschirm zu zeigen. Eine Richtung X1–X2 entspricht der Breite des
Notebook-Personalcomputers 20. Eine Richtung Y1–Y2 entspricht
der Tiefe des Notebook-Personalcomputers 20, und eine Richtung Z1–Z2 entspricht
der Höhe
des Notebook-Personalcomputers 20. Der Computerkörper 21 hat
einen Tastaturabschnitt 22, der auf einer oberen Fläche desselben
vorgesehen ist und als Eingabeeinheit dient, und eine CPU 23 oder
einen Prozessor, die in ihm enthalten sind. Ferner hat der Computerkörper 21 ein
Erweiterungsfach 24, das als Behälter dient. Das Erweiterungsfach 24 belegt
ungefähr
die Hälfte
der Ausdehnung des Computers 21 in der Richtung X1–X2 und
ist auf der linken Seite vorgesehen, um eine Öffnung 26 in einer
Seitenwand 25 des Computerkörpers 21 zu haben.
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Der
Notebook-Personalcomputer 20 kann mit verschiedenen Erweiterungsanordnungen
verwendet werden, wie beispielsweise mit einem Erweiterungsdiskettenlaufwerk 30,
einem Erweiterungs-CD-ROM-Laufwerk 40, mit Erweiterungsanordnungen,
die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion haben oder
eine Sicherheitsfunktion vorsehen (zum Beispiel Fingerabdruckleseerweiterungsanordnungen 50, 50A, 50B, 50C und 50D),
die ersten bis vierten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung entsprechen, einer Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 80 (oder
Fingerabdruckidentifikationsanordnung), die einer fünften Ausführungsform
entspricht, einer IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 (oder
IC-Karten-Identifikationserweiterungsanordnung)
einer sechsten Ausfüh rungsform,
einer Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 (oder
Magnetkarten-Identifikationserweiterungsanordnung) einer siebten
Ausführungsform
und einer PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung 110 (oder PIN-Identifikationserweiterungsanordnung)
einer achten Ausführungsform.
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Diese
Erweiterungsanordnungen haben eine flache Form, die durch die Öffnung 26 in
das Erweiterungsfach 24 passen kann, und haben jeweilige
Verbinder 31, 41, 51, 81, 91, 101, 111 an
derselben Position auf der Rückseite.
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Die
Kernschaltung 30 enthält
einen Drehtisch 32 und eine Magnetkopfanordnung 33 und
hat eine Spaltöffnung 34 in
einer vorderen Wand, die der Richtung X2 zugewandt ist. Das Erweiterungs-CD-ROM-Laufwerk 40 enthält einen
Drehtisch 42 und eine optische Kopfanordnung 43,
die auf einer Auszugseinheit 44 vorgesehen sind.
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Wenn
der Notebook-Personalcomputer 20 mit einer Diskette zu
verwenden ist, wird das Erweiterungsdiskettenlaufwerk 30 eingesetzt
und in dem Erweiterungsfach 24 angeordnet. Eine Diskette 35 wird
in die Spaltöffnung 34 eingeführt, um
in das Erweiterungsdiskettenlaufwerk 30 montiert zu werden.
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Wenn
der Notebook-Personalcomputer 20 mit einer CD-ROM zu verwenden
ist, wird das Erweiterungs-CD-ROM-Laufwerk 40 eingesetzt
und in dem Erweiterungsfach 24 angeordnet. Eine CD-ROM 45 wird
auf dem Drehtisch 42 nach dem Herausgleiten der Auszugseinheit 44 plaziert.
Wenn die Auszugseinheit 45 hinein an ihren Platz geschoben
wird, werden Informationen gelesen, die auf der CD-ROM 45 aufgezeichnet
sind.
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Andere
Erweiterungsanordnungen 50, 50A, 50B, 50C, 50D, 80, 90, 100 und 110 können in
das Erweiterungsfach 24 montiert werden, wenn der Notebook-Personalcomputer 20 außer Betrieb
ist. Die Art und Weise, auf die diese Erweiterungsanordnungen in
das Erweiterungsfach 24 montiert werden, ist im Grunde
genommen dieselbe wie beim Montieren des Erweiterungsdiskettenlaufwerkes 30 oder
des Erweiterungs-CD-ROM-Laufwerkes 40.
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Das
Erweiterungsfach 24, das eine Behältereinheit der vorliegenden
Erfindung darstellt, wird mit vielen verschiedenen Namen bezeichnet.
Jene Namen enthalten "Fach", "Erweiterungsfach-Steckplatz", "mehrgliedriges Fach" "Mehrzweckfach", etc.
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[Erste Ausführungsform]
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Im
folgenden wird eine Erweiterungsanordnung, die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion
hat oder eine Sicherheitsfunktion vorsieht (zum Beispiel die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50),
der ersten Ausführungsform
beschrieben.
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3 ist
eine erläuternde
Zeichnung, die die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 der ersten
Ausführungsform
bezüglich
des Erweiterungsfachs eines Notebook-Personalcomputers zeigt. 4 ist
eine Explosionsansicht der Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50. 5 ist
eine Draufsicht auf die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung,
wobei eine Abdeckung derselben entfernt ist.
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Die
Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 enthält, wie
in 3 bis 5 gezeigt, ein Gehäuse 52,
eine Ablage 53, die in der Richtung X1–X2 im Inneren des Gehäuses 52 beweglich
vorgesehen ist, eine Fingerabdruckleseeinheit 54, die eine
Identifikationsinformationserfassungseinheit darstellt, und eine
Abdeckung 55, die die Ablage 53 bedeckt und an
dem Gehäuse 52 befestigt
ist. In 3 werden Fin gerabdrücke als
Beispiel für
biologische Informationen verwendet, die als Beispiel für Identifikationsinformationen
dienen.
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Das
Gehäuse 52 hat
eine Kastenform sowie einen Verbinder 51, der auf der Rückseite
desselben angebracht ist. Ferner enthält das Gehäuse 52 einen Betätigungsknopfmechanismus 52-1 und
einen Dämpfer 52-2.
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Die
Ablage 53 ist in der Richtung X1–X2 beweglich, da sie durch
Führungsschienen 52-3 und 52-4 geführt wird.
Die Ablage 53 ragt aus dem Gehäuse 52 in der Richtung
X2 heraus, wenn sie ausgefahren ist, und kann eine der zwei Gleitpositionen
beibehalten. Die Ablage 53 hat eine Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53-1,
die kastenförmig
ist und eine Größe hat,
die zur Aufnahme der Fingerabdruckleseeinheit 54 geeignet
ist. Im Inneren der Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53-1 ist
ein Verbinder 53-3 vorgesehen, der auf einer gedruckten
Schaltungsplatte 53-2 implementiert ist. Die gedruckte
Schaltungsplatte 53-2 ist mit dem Verbinder 51 über ein
flexibles Kabel 53-4 verbunden, das eine ausreichende Ausdehnung
hat. Die Ablage 53 hat eine Zahnstange 53-5, die
auf einer Seite gebildet ist, die der Richtung Y2 zugewandt ist,
und sich in der Richtung X1–X2
erstreckt. Ferner hat die Ablage 53 eine erste Kerbe 53-6,
eine zweite Kerbe 53-7 und eine dritte Kerbe 53-8,
die an verschiedenen Positionen längs der Richtung X1–X2 auf
der Seite gebildet sind, die der Richtung Y2 zugewandt ist.
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Die
Zahnstange 53-5 steht mit Getrieberädern 52-2a des Dämpfers 52-2 in
Eingriff.
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Der
Betätigungsknopfmechanismus 52-1, der
eine Betätigungs-
oder Operationseinheit darstellt, rastet selektiv in einer von der
ersten Kerbe 53-6, der zweiten Kerbe 53-7 und der
dritten Kerbe 53-8 ein. Wenn der Knopf niedergedrückt wird,
während
der Mechanismus in einer Kerbe eingerastet ist, rastet der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 aus der
Kerbe aus.
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Der
Betätigungsknopfmechanismus 52-1 und
die drei Kerben 53-6 bis 53-8 sind räumlich wie folgt
angeordnet. Wenn der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 in
der ersten Kerbe 53-6 eingerastet ist, ist die gesamte
Ablage 53 vom Gehäuse 52 umschlossen,
wie in 5 gezeigt. Wenn der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 in
der zweiten Kerbe 53-7 eingerastet ist, ragt ein Abschnitt
der Ablage 53 aus dem Gehäuse 52 heraus, so
daß gerade
eine Öffnung 54-2a der
Fingerabdruckleseeinheit 54 voll zu sehen ist, wie in 10 gezeigt.
Wenn der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 in
der dritten Kerbe 53-8 eingerastet ist, ist die Fingerabdruckleseeinheit 54 außerhalb
von dem Gehäuse 52 vollkommen
exponiert.
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Die
Fingerabdruckleseeinheit 54, die eine Identifikationsinformationserfassungseinheit
darstellt, enthält,
wie in 6A sowie in 7A bis 7C gezeigt,
einen Fingerabdrucksensor 54-5 auf Kapazitätsbasis
(der ein Beispiel für
ein Identifikationsinformationserfassungsmittel) ist, der in einem Kasten 54-4 untergebracht
ist, der aus einer oberen Hälfte 54-2 und
einer unteren Hälfte 54-3 gebildet
ist. Der Fingerabdrucksensor 54-5 auf Kapazitätsbasis ist
in der oberen Hälfte 54-2 positioniert.
In der unteren Hälfte 54-3 sind
ein linker Verbinder 54-6, ein rechter Verbinder 54-7 und
ein Kabelverbinder 54-8 auf einer gedruckten Schaltungsplatte 54-9 implementiert.
Der Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54-5 ist der Öffnung 54-2a zugewandt,
die in der oberen Hälfte 54-2 gebildet
ist, wobei die Öffnung 54-2a gewöhnlich durch
einen Verschluß 54-1 verschlossen
ist. Wenn der Verschluß 54-1 in
die Richtung Y1 geschoben wird, wird der Fingerabdrucksensor auf
Kapazitätsbasis 54-5 durch
die Öffnung 54-2a exponiert.
Der Verschluß 54-1 ist
auf einer Innenwand der oberen Hälfte 54-2 vorgesehen
und wird durch eine Feder 54-1a automatisch geschlossen.
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Der
Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54-5 kann
ein Festkörperfingerabdrucksensor FPS100
sein, der durch Veridicom hergestellt wird.
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Die
Verbinder 54-6, 54-7 und 54-8 sind, wie in 7C gezeigt,
längs einer
Linie 54-9 positioniert, die sich in der Richtung Y1–Y2 erstreckt,
die durch eine Mitte O der Fingerabdruckleseeinheit 54 verläuft. Die
Verbinder 54-6 und 54-7 sind identisch und liegen
an symmetrischen Positionen bezüglich
der Mitte O. Die Verbinder 54-6 und 54-7 sind
durch jeweilige Öffnungen 54-3b und 54-3c exponiert,
die in einer Bodenplatte 54-3a gebildet sind. Der Verbinder 54-8 ist
auf einer Rückseite
der Fingerabdruckleseeinheit 54 positioniert und ist durch
eine Öffnung 54-3e exponiert,
die in einer Seitenwand 54-3d der unteren Hälfte 54-3 gebildet
ist.
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Die
Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 ist so, daß die Fingerabdruckleseeinheit 54 in
der Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53-1 enthalten
ist, wobei der linke Verbinder 54-6 derselben mit dem Verbinder 53-3 verbunden
ist, und so, daß die
Ablage 53 so weit wie möglich
in die Richtung X1 geschoben wird, damit die Fingerabdruckleseeinheit 54 vollkommen
in der Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 eingeschlossen
ist. Die Ablage 53 wird durch eine Schraubenfeder 54-11 in die
Richtung X2 gedrängt,
wenn der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 in
der ersten Kerbe 53-6 eingerastet ist, um die Bewegung
in der Richtung X2 zu begrenzen. Die Fingerabdruckleseeinheit 54 ist aus
der Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53-1 entfernbar.
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Im
folgenden wird die Beziehung zwischen der Fingerabdruckleseeinheit 54 und
dem Notebook-Personalcomputer 20 beschrieben.
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Die
Fingerabdruckleseeinheit 54 enthält, wie in 8 gezeigt,
eine Fingerabdruckeingabeeinheit 60. Der Notebook-Personalcomputer 20 enthält eine Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62,
eine Fingerabdruckregistriereinheit 63 und eine Fingerabdruckvergleichseinheit 64.
Die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62 extrahiert
Fingerabdruckmerkmale aus Bilddaten, die von der Fingerabdruckeingabeeinheit 60 zugeführt werden.
Die Fingerabdruckregistriereinheit 63 speichert registrierte
Fingerabdruckdaten des Zeigefingers der linken Hand eines Nutzers.
Die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 vergleicht Fingerabdruckdaten,
die von der Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62 zugeführt werden,
mit den Fingerabdruckdaten der Fingerabdruckregistriereinheit 63.
In dieser Konfiguration liest die Fingerabdruckleseeinheit 54 lediglich
Fingerabdrücke.
Dann überwacht
der Notebook-Personalcomputer 20 die Datenverarbeitung,
um die Identifikation zu prüfen.
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Im
folgenden wird die Verwendung der Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 beschrieben.
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1) Hinaustragen eines
Notebook-Personalcomputers aus dem Büro
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Wenn
ein Nutzer den Notebook-Personalcomputer 20 aus dem Büro mit heraus
nimmt, wird die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 in das
Erweiterungsfach 24 des Computer körpers 21 eingesetzt
und ist der Verbinder 51 mit dem Verbinder verbunden, der
an der Rückwand
des Erweiterungsfachs 24 vorgesehen ist.
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In
dieser Anordnung ist die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 in
dem Computerkörper 21 eingeschlossen,
so daß die
Fingerabdruckleseeinheit 54 nun ein integraler Bestandteil
des Notebook-Personalcomputers 20 ist. Es braucht lediglich der
Notebook-Personalcomputer 20 getragen zu werden, ohne daß eine separate
Fingerabdruckleseeinheit getragen werden muß. Dadurch wird eine bessere
Tragbarkeit im Vergleich zu der Konfiguration von 1 vorgesehen,
bei der die Fingerabdruckidentifikationsanordnung des Kartentyps 1 separat von
dem Notebook-Personalcomputer 10 getragen werden muß.
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Wenn
die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 in das Erweiterungsfach 24 des
Computerkörpers 21 montiert
ist, ist die Fingerabdruckleseeinheit 54 mit der CPU 61 im
Inneren des Computerkörpers 21 über den
Verbinder 53-3, das flexible Kabel 53-4 und den
Verbinder 51 elektrisch verbunden.
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2) Verwendung des Notebook-Personalcomputers außerhalb
des Büros
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Wenn
der Notebook-Personalcomputer 20 außerhalb des Büros betrieben
werden soll, muß zuerst
der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 niedergedrückt werden.
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Als
Antwort darauf rastet die erste Kerbe 53-6 aus, so daß sich die
Ablage 53 kraft der Schraubenfeder 54-11 in die
Richtung X2 bewegt, mit dem Resultat, daß die Ablage 53 aus
der Seite des Computerkörpers 21 herausragt.
Die Ablage 53 stoppt, wenn der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 in
die zweite Kerbe 53-7 einrastet. Als Resultat ist, wie
in 9 und 10 gezeigt,
die Öffnung 54-2a der
Fingerabdruckleseeinheit 54 außerhalb des Erweiterungsfachs 24 exponiert,
wodurch der Verschluß 54-1 manuell
geöffnet
werden kann.
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Ein
Nutzer öffnet
den Verschluß 54-1,
indem er ihn mit dem linken Zeigefinger in die Richtung Y1 schiebt,
und plaziert den Zeigefinger auf dem Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54-5.
-
Der
Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54-5 liest
den Fingerabdruck des Zeigefingers. Die Fingerabdruckdaten werden
dann über
den Verbinder 53-3, das flexible Kabel 53-4 und
den Verbinder 51 zu dem Computerkörper 21 gesendet.
Der Computerkörper 21 extrahiert
Merkmale des Fingerabdrucks und vergleicht die extrahierten Fingerabdruckmerkmale
mit registrierten Fingerabdruckdaten, um die Identifikation zu prüfen.
-
Falls
der Nutzer autorisiert ist, wird der Notebook-Personalcomputer 20 aktiviert.
Falls der Nutzer nicht autorisiert ist, kann der Nutzer den Notebook-Personalcomputer 20 auch
dann nicht aktivieren, wenn er dies versucht. Alternativ kann der
Notebook-Personalcomputer 20 aktiviert werden, wobei jedoch
das Betriebssystem nicht läuft.
Dadurch wird die Sicherheit gewährleistet.
-
Nachdem
der Notebook-Personalcomputer 20 aktiviert ist, gleitet
die Ablage 53 in die Richtung X1, um in Inneren des Notebook-Personalcomputers 20 aufgenommen
zu werden. An dieser Aufnahmeposition behindert die Fingerabdruckleseeinheit 54 die
Handhabung des Notebook-Personalcomputers 20 nicht.
-
Wenn
der Verschluß 54-1 durch
den Zeigefinger der linken Hand geöffnet ist, ist die Fingerabdruckleseeinheit 54 von
der Abdeckung 55 teilweise bedeckt, um lediglich die Öffnung 54-2a zu
exponieren und den verbleibenden Teil der Fingerabdruckleseeinheit 54 auf
der Seite in der Richtung X1 zu bedecken. Dadurch wird sichergestellt,
daß die
Fingerabdruckleseeinheit 54 nicht aus der Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53-1 herausspringt.
-
3) Verwendung des Notebook-Personalcomputers auf
dem Schreibtisch
-
Wenn
der Notebook-Personalcomputer 20 auf dem Schreibtisch des
Nutzers verwendet wird, wäre
es umständlich,
wenn die Fingerabdruckleseeinheit 54 jedesmal, wenn der
Nutzer den Notebook-Personalcomputer 20 startet, betätigt werden müßte, damit
sie hervorsteht. Deshalb bleibt die Fingerabdruckleseeinheit 54 an
einer ausgelösten
Position, wie in 12 gezeigt.
-
Während die
Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 in dem Erweiterungsfach 24 des Notebook-Personalcomputers 20 eingeschlossen
ist, oder während
die Fingerabdruckerweiterungsanordnung 50 außerhalb
des Erweiterungsfachs 24 des Notebook-Personalcomputers 20 angeordnet
ist, bewirkt das Niederdrücken
des Betätigungsknopfmechanismus 52-1 den
Zustand, der in 9 oder 10 gezeigt
ist. Falls der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 noch
einmal niedergedrückt
wird, geht der Eingriff mit der zweiten Kerbe 53-7 verloren, so
daß die
Ablage 53 durch die Schraubenfeder 54-11 weiter
in die Richtung X2 gleitet und stoppt, wenn der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 in
die dritte Kerbe 53-8 einrastet. Dieser Zustand ist in 11 gezeigt.
Wie in 11 gezeigt, ist die gesamte
Fingerabdruckleseeinheit 54 außerhalb des Erweiterungsfachs 24 exponiert,
so daß die
Fingerab druckleseeinheit 54 aus der Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53-1 herausgenommen werden
kann.
-
Die
Fingerabdruckleseeinheit 54 wird aus der Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53-1 herausgenommen,
und die Ablage 53 wird in die Richtung X1 geschoben, um
im Inneren des Gehäuses 52 aufgenommen
zu werden. Es sei erwähnt, daß durch
Emporheben der Fingerabdruckleseeinheit 54 in Richtung
Z1 der Verbinder 54-6 von dem Verbinder 53-3 getrennt
wird, wodurch die Fingerabdruckleseeinheit 54 aus der Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53-1 entfernt
werden kann.
-
Dann
wird, wie in 12 gezeigt, eine Schnur 72 verwendet,
die Verbinder 70 und 71 an ihren jeweiligen Enden
hat. Der Verbinder 70 ist ein USB-(universal serial bus)-Typ, der eine Mehrzweckschnittstelle
darstellt. Der Verbinder 71 wird mit dem Verbinder 54-8 der
Fingerabdruckleseeinheit 54 verbunden, und der USB-Verbinder 70 wird
mit einem Verbindersockel verbunden, der an der Rückwand des
Computerkörpers 21 vorgesehen
ist. Unter Verwendung der Schnur 72 kann der Nutzer die
Fingerabdruckleseeinheit 54 zusammen mit dem Computer betreiben.
-
Im
folgenden wird der Grund dafür
beschrieben, daß der
rechte Verbinder 54-7 auf der unteren Fläche der
Fingerabdruckleseeinheit 54 zusätzlich zu dem Verbinder 54-6 vorgesehen
ist.
-
Wenn
das Erweiterungsfach 24 auf der rechten Seite des Computerkörpers 21 vorgesehen
ist (d. h., auf der Seite hin zu der Richtung X1), um eine Fingerabdruckleseeinheit
darin aufzunehmen, muß die Fingerabdruckleseeinheit
aus der rechten Seitenwand des Computerkörpers 21 herausragen.
Damit die Fingerabdruckleseeinheit 54 in dieser Konfiguration
verwen det werden kann, muß die
Fingerabdruckleseeinheit 54 den Verbinder 54-7 auf
der rechten Seite haben. Es sei erwähnt, daß Algorithmen zum Identifizieren
von Fingerabdrücken
in der Technik wohlbekannt sind, und einer, der in der japanischen
offengelegten Patentanmeldung Nr. 10-312459 offenbart ist, kann
bei der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden.
-
Oben
wurde die erste Ausführungsform
beschrieben. Obwohl Identifikationsprüfungen in der ersten Ausführungsform
unter Einsatz von Fingerabdrücken
als Beispiel für
biologische Informationen vorgenommen werden, ist die vorliegende
Erfindung nicht auf die Verwendung von Fingerabdrücken begrenzt.
Anstelle des Vertrauens auf Fingerabdrücke können andere biologische Informationen
wie beispielsweise die Sprache (Sprachmuster), Muster der Netzhaut,
Handschriften oder Gesichtsmerkmale für Identifikationszwecke detektiert
werden. Wenn die Sprache als Identifikationsinformationen verwendet wird,
kann der Fingerabdrucksensor 54-5 der Einheit 54 der
Erweiterungsanordnung 50, wie in 3 bis 11 gezeigt,
durch ein Spracheingabemittel (wie etwa ein Mikrophon) ersetzt werden.
In diesem Fall ist der Verschluß 54-1 unnötig. Die
in 8 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird
dann durch eine Spracheingabeeinheit ersetzt, die Sprachdaten zu
dem Notebook-Personalcomputer 20 überträgt. In 8 werden
die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und
die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die
Sprachmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Sprachmusterregistriereinheit 63 und
die Sprachmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner kann
die erste Ausführungsform
dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54 (Mikrophon)
lösbar
ist (4), daß der
rechte Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen
sind (6), daß die Detektionseinheit 54 (Mikrophon) teilweise
aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (9)
oder völlig
aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11),
oder so, daß die
Detektionseinheit 54 (Mikrophon) durch ein Kabel verbindbar
ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der
ersten Ausführungsform
zum Einsatz kommen, die oben beschrieben ist.
-
Wenn
das Netzhautmuster als Identifikationsinformationen verwendet wird,
kann der Fingerabdrucksensor 54-5 der Einheit 54 der
Erweiterungsanordnung 50, wie in 3 bis 11 gezeigt,
ersetzt werden durch ein Netzhautmustereingabemittel (wie etwa eine
CCD-Kamera, die als Bilddetektionseinheit dient). In diesem Fall
kann der Verschluß 54-1 vorgesehen
werden, falls er erforderlich ist. Die in 8 gezeigte
Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Netzhautmustereingabeeinheit
ersetzt, die Netzhautmusterdaten zu dem Notebook-Personalcomputer 20 überträgt. In 8 werden
die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und
die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Netzhautmustermerkmalsextraktionseinheit 62,
die Netzhautmusterregistriereinheit 63 und die Netzhautmustervergleichseinheit 64 ersetzt.
Ferner kann die erste Ausführungsform
dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54 (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) lösbar ist (4),
daß der
rechte Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen
sind (6), daß die Detektionseinheit 54 (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (9) oder völlig aus der Informations verarbeitungsanordnung
herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54 (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) durch ein Kabel verbindbar
ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der
ersten Ausführungsform
zum Einsatz kommen, die oben beschrieben ist.
-
Wenn
die Handschrift als Identifikationsinformationen verwendet wird,
kann der Fingerabdrucksensor 54-5 der Einheit 54 der
Erweiterungsanordnung 50, wie in 3 bis 11 gezeigt,
ersetzt werden durch ein Berührungseingabemittel
oder ein Handschrifteingabemittel (das aus einem Berührungsfeld
wie beispielsweise einem Digitalisiertablett oder einer Eingabetablettplatte
allein oder einer Kombination aus ihnen und einem Stifteingabemittel oder
Stylus gebildet ist). In diesem Fall kann der Verschluß 54-1 vorgesehen
werden, falls er erforderlich ist. Die in 8 gezeigte
Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Berührungseingabeeinheit
oder eine Handschrifteingabeeinheit ersetzt, die Handschriftmusterdaten
zu dem Notebook-Personalcomputer 20 überträgt. In 8 werden
die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und
die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Handschriftmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die
Handschriftmusterregistriereinheit 63 und die Handschriftmustervergleichseinheit 64 ersetzt.
Ferner kann die erste Ausführungsform
dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54 (ein Berührungseingabemittel
oder ein Handschrifteingabemittel) lösbar ist (4),
daß der
rechte Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen
sind (6), daß die Detektionseinheit 54 (ein
Berührungseingabemittel
oder ein Handschrifteingabemittel) teil weise aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54 (ein
Berührungseingabemittel
oder ein Handschrifteingabemittel) durch ein Kabel verbindbar ist (12),
wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten Ausführungsform
zum Einsatz kommen, die oben beschrieben ist.
-
Wenn
Gesichtsmerkmale als Identifikationsinformationen verwendet werden,
kann der Fingerabdrucksensor 54-5 der Einheit 54 der
Erweiterungsanordnung 50, wie in 3 bis 11 gezeigt,
ersetzt werden durch ein Bilddetektionsmittel (wie beispielsweise
eine CCD-Kamera). In diesem Fall kann der Verschluß 54-1 vorgesehen
werden, falls er erforderlich ist. Die in 8 gezeigte
Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Bilddetektionseinheit ersetzt,
die Daten eines detektierten Bildes zu dem Notebook-Personalcomputer 20 überträgt. In 8 werden
die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und
die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Gesichtsmerkmalsextraktionseinheit 62,
die Gesichtsmusterregistriereinheit 63 und die Gesichtsmustervergleichseinheit 64 ersetzt.
Ferner kann die erste Ausführungsform
dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54 (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) lösbar ist (4),
daß der
rechte Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen
sind (6), daß die Detektionseinheit 54 (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der
Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (9)
oder völlig
aus der Informationsverarbeitungsanordnung heraus ragen kann (11),
oder so, daß die
Detektionseinheit 54 (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa
eine CCD-Kamera) durch ein Kabel verbindbar ist (12),
wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten Ausführungsform
zum Einsatz kommen, die oben beschrieben ist.
-
Ferner
ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung von biologischen
Informationen zum Zweck der Identifikationsprüfung begrenzt. Wie in 23, 25 und 27 gezeigt,
die später
beschrieben sind, können
Identifikationsinformationen von ID-Karten, wie beispielsweise IC-Karten oder Magnetkarten,
erhalten werden, oder von einem Nutzer, wenn der Nutzer Tasten zur
Eingabe eines Paßwortes
oder einer ID-Nummer verwendet. In diesem Fall kann die Detektionseinheit 54,
die in 3 bis 5 gezeigt ist, durch einen IC-Kartenleser,
einen Magnetkartenleser oder Tasten wie beispielsweise auf einem
sogenannten Keypad ersetzt werden. Alternativ können solch ein Leser oder Tasten
auf der lösbaren
Detektionseinheit 54 vorgesehen sein. Aus demselben Grund
kann die erste Ausführungsform dieser
Variante so konfiguriert sein, daß der rechte Verbinder 54-7 und
der linke Verbinder 54-6 vorgesehen sind (6),
daß die
Detektionseinheit 54 (ein IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser
oder Tasten wie etwa auf einem Keypad) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54 (ein
IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser oder Tasten wie etwa auf einem
Keypad) durch ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch
verschiedene Konfigurationen der ersten Ausführungsform zum Einsatz kommen,
die oben beschrieben ist.
-
[Zweite Ausführungsform]
-
13 ist
eine erläuternde
Zeichnung, die eine Erweiterungsanordnung, die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion
hat oder eine Sicherheitsfunktion vorsieht, (zum Beispiel eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50A) gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt. Die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50A hat
dieselbe Konfiguration wie die in 4 gezeigte
Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 und ist anstelle
der Fingerabdruckleseeinheit 54 mit einer Fingerabdruckleseeinheit 54A versehen,
die eine Identifikationsinformationserfassungseinheit verkörpert. In 13 werden Fingerabdrücke als
Beispiel für
biologische Informationen verwendet, die als Beispiel für Identifikationsinformationen
dienen.
-
Ein
Vergleich von 14 mit 8 ergibt, daß die Fingerabdruckleseeinheit 54A zusätzlich zu der
Fingerabdruckeingabeeinheit 60 mit der Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62 versehen
ist und der Notebook-Personalcomputer 20A die Steuereinheit,
die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 enthält. Die
Fingerabdruckleseeinheit 54A liest Fingerabdrücke und
extrahiert Fingerabdruckmerkmale aus den gelesenen Fingerabdruckdaten.
Die Fingerabdruckleseeinheit 54A führt die Fingerabdruckmerkmalsdaten
dem Notebook-Personalcomputer 20A zu, und der Notebook-Personalcomputer 20A führt einen Nutzeridentifikationsprozeß aus.
-
[Dritte Ausführungsform]
-
15 ist
eine erläuternde
Zeichnung, die eine Erweiterungsanordnung, die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion
hat oder eine Sicherheitsfunktion vorsieht, (zum Beispiel eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50B) gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt. Die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50B hat
dieselbe Konfiguration wie die in 4 gezeigte
Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 und ist anstelle
der Fingerabdruckleseeinheit 54 mit einer Fingerabdruckleseeinheit 54B versehen.
In 15 werden Fingerabdrücke als Beispiel für biologische
Informationen verwendet, die als Beispiel für Identifikationsinformationen
dienen.
-
Ein
Vergleich von 16 mit 8 ergibt, daß die Fingerabdruckleseeinheit 54B zusätzlich zu der
Fingerabdruckeingabeeinheit 60 mit der Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62,
der Fingerabdruckregistriereinheit 63 und der Fingerabdruckvergleichseinheit 64 versehen
ist. In dieser Konfiguration überwacht
deshalb die Fingerabdruckleseeinheit 54B die gesamte Verarbeitung
ab dem Detektieren von Fingerabdrücken, dem Extrahieren von Fingerabdruckmerkmalen
aus den detektierten Fingerabdrücken,
dem Vergleichen der extrahierten Merkmale mit registrierten Fingerabdruckdaten
bis hin zum Prüfen
der Nutzeridentifikation. Die Fingerabdruckleseeinheit 54B führt dann
die Identifikationsprüfresultate
der Steuereinheit 61 des Notebook-Personalcomputers 20B zu.
-
Oben
wurden die zweiten und dritten Ausführungsformen beschrieben. Obwohl
Identifikationsprüfungen
in den zweiten und dritten Ausführungsformen
unter Einsatz von Fingerabdrücken
als Beispiel für
biologische Informationen vorge nommen werden, ist die vorliegende
Erfindung nicht auf die Verwendung von Fingerabdrücken begrenzt.
Anstelle des Vertrauens auf Fingerabdrücke können andere biologische Informationen
wie beispielsweise die Sprache (Sprachmuster), Muster der Netzhaut,
Handschriften oder Gesichtsmerkmale für Identifikationszwecke detektiert
werden. Wenn die Sprache als Identifikationsinformationen verwendet
wird, kann der Fingerabdrucksensor 54A-5 oder 54B-5 der
Einheit 54A oder 54B der Erweiterungsanordnung 50A oder 50B,
wie in 13 oder 15 gezeigt,
durch ein Spracheingabemittel (wie etwa ein Mikrophon) ersetzt werden. In
diesem Fall ist der Verschluß 54A-1 oder 54B-1 unnötig. Die
in 14 oder 16 gezeigte
Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Spracheingabeeinheit
ersetzt, die Sprachdaten zu dem Notebook-Personalcomputer 20A oder 20B überträgt. In 14 oder 16 werden
die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und
die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Sprachmustermerkmalsextraktionseinheit 62,
die Sprachmusterregistriereinheit 63 und die Sprachmustervergleichseinheit 64 ersetzt.
Ferner können die
zweiten und dritten Ausführungsformen
dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (Mikrophon)
lösbar
ist (4, 13 oder 15), daß der rechte
Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen
sind (6), daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (Mikrophon)
teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen
kann (9) oder völlig
aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11),
oder so, daß die
Detektionseinheit 54A oder 54B (Mikrophon) durch
ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen
der ersten Ausführungsform
zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.
-
Wenn
das Netzhautmuster als Identifikationsinformationen verwendet wird,
kann der Fingerabdrucksensor 54A-5 oder 54B-5 der
Einheit 54A oder 54B der Erweiterungsanordnung 50A oder 50B, wie
in 13 oder 15 gezeigt,
ersetzt werden durch ein Netzhautmustereingabemittel (wie etwa eine
CCD-Kamera, die als Bilddetektionseinheit dient). In diesem Fall
kann der Verschluß 54A-1 oder 54B-1 vorgesehen
werden, falls er erforderlich ist. Die in 14 oder 16 gezeigte
Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Netzhautmustereingabeeinheit
ersetzt, die Netzhautmusterdaten zu dem Notebook-Personalcomputer 20A oder 20B überträgt. In 14 oder 16 werden
die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und
die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Netzhautmustermerkmalsextraktionseinheit 62,
die Netzhautmusterregistriereinheit 63 und die Netzhautmustervergleichseinheit 64 ersetzt.
Ferner können die
zweiten und dritten Ausführungsformen
dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) lösbar ist
(4, 13 oder 15), daß der rechte
Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen
sind (6), daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) durch ein Kabel
verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen
der ersten Ausführungsform
zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.
-
Wenn
die Handschrift als Identifikationsinformationen verwendet wird,
kann der Fingerabdrucksensor 54A-5 oder 54B-5 der
Einheit 54A oder 54B der Erweiterungsanordnung 50A oder 50B,
wie in 13 oder 15 gezeigt,
ersetzt werden durch ein Berührungseingabemittel
oder ein Handschrifteingabemittel (das aus einem Berührungsfeld
wie beispielsweise einem Digitalisiertablett oder einer Eingabetablettplatte
allein oder einer Kombination aus ihnen und einem Stifteingabemittel
oder Stylus gebildet ist). In diesem Fall kann der Verschluß 54A-1 oder 54B-1 vorgesehen
werden, falls er erforderlich ist. Die in 14 oder 16 gezeigte
Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Berührungseingabeeinheit
oder eine Handschrifteingabeeinheit ersetzt, die Handschriftmusterdaten
zu dem Notebook-Personalcomputer 20A oder 20B überträgt. In 14 oder 16 werden
die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und
die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die
Handschriftmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Handschriftmusterregistriereinheit 63 und
die Handschriftmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner
können
die zweiten und dritten Ausführungsformen
dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (ein
Berührungseingabemittel
oder ein Handschrifteingabemittel) lösbar ist (4),
daß der rechte
Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen
sind (6), daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (ein
Berührungseingabemittel
oder ein Handschrifteingabemittel) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (ein
Berührungseingabemittel
oder ein Handschrifteingabemittel) durch ein Kabel verbindbar ist
(12), wodurch verschiedene Konfigurationen der
ersten Ausführungsform
zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.
-
Wenn
Gesichtsmerkmale als Identifikationsinformationen verwendet werden,
kann der Fingerabdrucksensor 54A-5 oder 54B-5 der
Einheit 54A oder 54B der Erweiterungsanordnung 50A oder 50B,
wie in 13 oder 15 gezeigt,
ersetzt werden durch ein Bilddetektionsmittel (wie beispielsweise
eine CCD-Kamera). In diesem Fall kann der Verschluß 54A-1 oder 54B-1 vorgesehen
werden, falls er erforderlich ist. Die in 14 oder 16 gezeigte
Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Bilddetektionseinheit
ersetzt, die Daten eines detektierten Bildes zu dem Notebook-Personalcomputer 20A oder 20B überträgt. In 14 oder 16 werden
die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und
die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Gesichtsmerkmalsextraktionseinheit 62,
die Gesichtsmusterregistriereinheit 63 und die Gesichtsmustervergleichseinheit 64 ersetzt.
Ferner können die
zweiten und dritten Ausführungsformen
dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) lösbar ist
(4), daß der rechte
Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen
sind (6), daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der
Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (9) oder
völlig
aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11),
oder so, daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) durch ein Kabel verbindbar
ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der
ersten Ausführungsform
zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.
-
Ferner
ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung von biologischen
Informationen zum Zweck der Identifikationsprüfung begrenzt. Wie in 23, 25 und 27 gezeigt,
die später
beschrieben sind, können
Identifikationsinformationen von ID-Karten, wie beispielsweise IC-Karten oder Magnetkarten,
erhalten werden, oder von einem Nutzer, wenn der Nutzer Tasten zur
Eingabe eines Paßwortes
oder einer ID-Nummer verwendet. In diesem Fall kann die Detektionseinheit 54A oder 54B,
die in 13 oder 15 gezeigt
ist, durch einen IC-Kartenleser, einen Magnetkartenleser oder Tasten
wie beispielsweise auf einem Keypad ersetzt werden. Alternativ können solch
ein Leser oder Tasten auf der lösbaren
Detektionseinheit 54A oder 54B vorgesehen sein.
Aus demselben Grund können
die zweiten und dritten Ausführungsformen
dieser Variante so konfiguriert sein, daß der rechte Verbinder 54-7 und der
linke Verbinder 54-6 vorgesehen sind (6), daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (ein
IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser oder Tasten wie etwa auf einem
Keypad) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen
kann (9) oder völlig
aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11),
oder so, daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (ein
IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser oder Tasten wie etwa auf einem
Keypad) durch ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch
verschiedene Konfigurationen der ersten Ausführungsform zum Einsatz kommen,
die zuvor beschrieben wurde.
-
[Vierte Ausführungsform]
-
17 und 18 sind
erläuternde
Zeichnungen, die eine Erweiterungsanordnung, die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion
hat oder eine Sicherheitsfunktion vorsieht, (zum Beispiel eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50C) gemäß einer
vierten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt. Die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50C hat
dieselbe Konfiguration wie die in 4 gezeigte
Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 und ist anstelle
der Fingerabdruckleseeinheit 54 mit einer Fingerabdruckleseeinheit 54C versehen,
die eine Identifikationsinformationserfassungseinheit darstellt.
In 17 und 18 werden
Elemente, die jenen von 4 äquivalent sind, mit denselben
Bezugszeichen bezeichnet, wobei ihnen der Buchstabe "C" folgt, und eine Beschreibung derselben
wird weggelassen. In 17 und 18 werden
Fingerabdrücke
als Beispiel für
biologische Informationen verwendet, die als Beispiel für Identifikationsinformationen
dienen.
-
Die
Fingerabdruckleseeinheit 54C hat, wie in 19A und 19B gezeigt,
ein Kabel 54C-9, das sich aus einer Seitenwand erstreckt
und einen USB-Verbinder 54C-10 hat, der an einem Ende von ihm
angebracht ist. Die Fingerabdruckleseeinheit 54C ist nicht
mit den Verbindern 54-6, 54-7 und 54-8 versehen,
wie sie in 6B gezeigt sind.
-
Eine
Abdeckung 55C läßt sich
leicht öffnen oder
schließen.
Die Fingerabdruckleseeinheit 54C ist in einer Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53C-1 einer
Ablage 53C enthalten. Das Kabel 54C-9 ist gefaltet,
um in der Ablage 53C untergebracht zu werden. Eine gedruckte
Schaltungsplatte 54C-13 ist hinten an einem Gehäuse 52C vorgese hen
und hat einen Verbinder 54C-12, der fest an sie montiert
ist. Der Verbinder 54C-12 ist über die gedruckte Schaltungsplatte 54C-13 elektrisch
mit einem Verbinder 51C verbunden. Der USB-Verbinder 54C-10 am
Ende des Kabels 54C-9 ist mit dem Verbinder 54C-12 verbunden.
-
Die
Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50C wird auf dieselbe
Weise wie die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 von 3 verwendet
und betrieben.
-
Wenn
der Notebook-Personalcomputer 20C aus dem Büro mitgenommen
werden soll, wird die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50C in das
Erweiterungsfach 24C des Computerkörpers 21C eingefügt. Die
Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50C wird zusammen
mit dem Computerkörper 21C getragen.
-
Wenn
der Notebook-Personalcomputer 20C außerhalb des Büros betrieben
wird, wird der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 einmal
niedergedrückt,
damit die Fingerabdruckleseeinheit 54C aus dem Erweiterungsfach 24 herausragt.
Während
die Fingerabdruckleseeinheit 54C an dieser Position ist, läßt der Nutzer
seinen linken Zeigefinger durch den Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54C-5 lesen.
Ferner kann die Fingerabdruckleseeinheit so konfiguriert sein, wie
in 11 der ersten Ausführungsform gezeigt, um vollkommen
aus dem Notebook-Personalcomputer herausragen zu können.
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Wenn
der Notebook-Personalcomputer 20C auf dem Schreibtisch
betrieben wird, wird die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50C aus dem
Erweiterungsfach 24C des Notebook-Personalcomputers 20C herausgenommen.
Dann wird die Abdeckung 55C geöffnet, und der USB-Verbinder 54C-10 wird
von dem Verbinder 54C-12 abgezogen, um die Fingerabdruckleseeinheit 54C von
der Ablage 53C zu lösen.
Dann wird der USB-Verbinder 54C-10 mit dem Verbindersockel
verbunden, der an der Rückwand
des Computerkörpers 21 vorgesehen
ist, wie in 21 gezeigt. Die Fingerabdruckleseeinheit 54C ist
dann einsatzbereit.
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Da
an der Fingerabdruckleseeinheit 54C ihr eigenes Kabel 54C-9 angebracht
ist, ist es nicht notwendig, ein separates Kabel bereitzuhalten.
Dies ist für
den Nutzer praktisch.
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Die
Fingerabdruckleseeinheit 54C und der Notebook-Personalcomputer 20 können eine
Konfiguration wie in 14 oder eine Konfiguration wie
in 16 haben. Im Falle der Konfiguration von 16 fungiert
die Fingerabdruckleseeinheit 54C als Fingerabdruckidentifikationseinheit.
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Oben
wurde die vierte Ausführungsform
beschrieben. Obwohl Identifikationsprüfungen in der vierten Ausführungsform
unter Einsatz von Fingerabdrücken
als Beispiel für
biologische Informationen vorgenommen werden, ist die vorliegende
Erfindung nicht auf die Verwendung von Fingerabdrücken begrenzt.
Anstelle des Vertrauens auf Fingerabdrücke können andere biologische Informationen
wie beispielsweise die Sprache (Sprachmuster), Muster der Netzhaut,
Handschriften oder Gesichtsmerkmale für Identifikationszwecke detektiert
werden.
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Wenn
die Sprache als Identifikationsinformationen verwendet wird, kann
der Fingerabdrucksensor 54C-5 der Einheit 54C der
Erweiterungsanordnung 50C, wie in 17 bis 21 gezeigt,
durch ein Spracheingabemittel (wie etwa ein Mikrophon) ersetzt werden.
In diesem Fall ist der Verschluß 54C-1 unnötig. Das
Spracheingabemittel und der Notebook-Personalcomputer 20 können konfiguriert
sein, um sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt.
In diesem Fall wird die in 8, 14 und 16 gezeigte
Fingerabdruckeingabeeinheit 60 durch eine Spracheingabeeinheit
ersetzt, wobei die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62,
die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig
durch die Sprachmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die
Sprachmusterregistriereinheit 63 und die Sprachmustervergleichseinheit 64 ersetzt
werden. Ferner kann die vierte Ausführungsform dieser Variante
so konfiguriert sein, daß die
Detektionseinheit 54C (Mikrophon) lösbar ist (19),
daß die
Detektionseinheit 54C (Mikrophon) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (20) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann, oder so, daß die
Detektionseinheit 54C (Mikrophon) durch ein Kabel verbindbar
ist (21), wodurch verschiedene Konfigurationen der
vierten Ausführungsform
zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurde.
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Wenn
das Netzhautmuster als Identifikationsinformationen verwendet wird,
kann der Fingerabdrucksensor 54C-5 der Einheit 54C der
Erweiterungsanordnung 50C, wie in 17 bis 21 gezeigt,
ersetzt werden durch ein Netzhautmustereingabemittel (wie etwa eine
CCD-Kamera, die als Bilddetektionseinheit dient). In diesem Fall
kann der Verschluß 54C-1 vorgesehen
werden, falls er erforderlich ist. Das Netzhautmustereingabemittel
und der Notebook-Personalcomputer 20 können konfiguriert sein, um
sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt.
In diesem Fall wird die in 8, 14 und 16 gezeigte
Fingerabdruckeingabeeinheit 60 durch eine Netzhautmustereingabeeinheit
ersetzt, wobei die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62,
die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig
durch die Netzhautmustermerkmalsextraktionseinheit 62,
die Netzhautmusterregistriereinheit 63 und die Netzhautmustervergleichseinheit 64 ersetzt
werden. Ferner kann die vierte Ausführungsform dieser Variante
so konfiguriert sein, daß die
Detektionseinheit 54C (eine Bilddetektionseinheit, wie
etwa eine CCD-Kamera) lösbar
ist (19), daß die Detektionseinheit 54C (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen
kann (20) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann, oder so, daß die
Detektionseinheit 54C (eine Bilddetektionseinheit, wie
etwa eine CCD-Kamera) durch ein Kabel verbindbar ist (21),
wodurch verschiedene Konfigurationen der vierten Ausführungsform zum
Einsatz kommen, die oben beschrieben wurde.
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Wenn
die Handschrift als Identifikationsinformationen verwendet wird,
kann der Fingerabdrucksensor 54C-5 der Einheit 54C der
Erweiterungsanordnung 50C, wie in 17 bis 21 gezeigt,
ersetzt werden durch ein Berührungseingabemittel oder
ein Handschrifteingabemittel (das aus einem Berührungsfeld wie beispielsweise
einem Digitalisiertablett oder einer Eingabetablettplatte allein
oder einer Kombination aus ihnen und einem Stifteingabemittel oder
Stylus gebildet ist). In diesem Fall kann der Verschluß 54C-1 vorgesehen
werden, falls er erforderlich ist. Das Berührungseingabemittel oder das Handschrifteingabemittel
und der Notebook-Personalcomputer 20 können konfiguriert sein, um
sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt.
In diesem Fall wird die in 8, 14 und 16 gezeigte
Fingerabdruckeingabeeinheit 60 durch eine Handschriftmustereingabeeinheit
ersetzt, wobei die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62,
die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig
durch die Handschriftmustermerkmalsextraktionseinheit 62,
die Handschriftmusterregistriereinheit 63 und die Handschriftmustervergleichseinheit 64 ersetzt
werden. Ferner kann die vierte Ausführungsform dieser Variante
so konfiguriert sein, daß die
Detektionseinheit 54C (ein Berührungseingabemittel oder ein
Handschrifteingabemittel) lösbar
ist (19), daß die Detektionseinheit 54C (ein
Berührungseingabemittel
oder ein Handschrifteingabemittel) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (20) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann, oder so, daß die
Detektionseinheit 54 (ein Berührungseingabemittel oder ein
Handschrifteingabemittel) durch ein Kabel verbindbar ist (21),
wodurch verschiedene Konfigurationen der vierten Ausführungsform
zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurde.
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Wenn
Gesichtsmerkmale als Identifikationsinformationen verwendet werden,
kann der Fingerabdrucksensor 54C-5 der Einheit 54C der
Erweiterungsanordnung 50C, wie in 17 bis 21 gezeigt,
ersetzt werden durch ein Bilddetektionsmittel (wie beispielsweise
eine CCD-Kamera). In diesem Fall kann der Verschluß 54C-1 vorgesehen
werden, falls er erforderlich ist.
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Das
Bilddetektionsmittel und der Notebook-Personalcomputer 20 können konfiguriert
sein, um sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt.
In diesem Fall wird die in 8, 14 und 16 gezeigte
Fingerabdruckeingabeeinheit 60 durch eine Bilddetektionseinheit
ersetzt, wobei die Fingerabdruckmerkmalsextraktionsein heit 62,
die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig
durch die Gesichtsmerkmalsextraktionseinheit 62, die Gesichtsmusterregistriereinheit 63 und
die Gesichtsmustervergleichseinheit 64 ersetzt werden. Ferner
kann die vierte Ausführungsform
dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54C (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) lösbar ist (19),
daß die
Detektionseinheit 54C (eine Bilddetektionseinheit, wie
etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (20) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann, oder so, daß die
Detektionseinheit 54C (eine Bilddetektionseinheit, wie
etwa eine CCD-Kamera) durch ein Kabel verbindbar ist (21),
wodurch verschiedene Konfigurationen der vierten Ausführungsform
zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurde.
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Ferner
ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung von biologischen
Informationen zum Zweck der Identifikationsprüfung begrenzt. Wie in 23, 25 und 27 gezeigt,
die später
beschrieben sind, können
Identifikationsinformationen von ID-Karten, wie beispielsweise IC-Karten oder Magnetkarten,
erhalten werden, oder von einem Nutzer, wenn der Nutzer Tasten zur
Eingabe eines Paßwortes
oder einer ID-Nummer verwendet. In diesem Fall kann die Detektionseinheit 54C,
die in 17 bis 21 gezeigt
ist, durch einen IC-Kartenleser, einen Magnetkartenleser oder Tasten
wie beispielsweise auf einem Keypad ersetzt werden. Alternativ können solch
ein Leser oder Tasten auf der lösbaren
Detektionseinheit 54C vorgesehen sein. Aus demselben Grund
kann die vierte Ausführungsform
dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54C (ein
IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser oder Tasten wie etwa auf einem
Keypad) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann
(20) oder völlig
aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann, oder
so, daß die
Detektionseinheit 54C (ein IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser
oder Tasten wie etwa auf einem Keypad) durch ein Kabel verbindbar
ist (21), wodurch verschiedene Konfigurationen der
vierten Ausführungsform
zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurde.
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[Fünfte Ausführungsform]
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22 ist
eine erläuternde
Zeichnung, die eine Erweiterungsanordnung, die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion
hat oder eine Sicherheitsfunktion vorsieht, (zum Beispiel eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 80) gemäß einer
fünften
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt. Die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 80 hat
eine äußere Oberflächenform,
die in ein Erweiterungsfach 24D eines Notebook-Personalcomputers 20D paßt. Die
Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 80 hat einen Fingerabdrucksensor
auf Kapazitätsbasis 83,
der an einer Seitenwand 82 derselben vorgesehen ist. Der Fingerabdrucksensor
auf Kapazitätsbasis 83,
der ein Identifikationsinformationserfassungsmittel darstellt, ist
die meiste Zeit mit einem Verschluß 84 bedeckt. Die
Seitenwand 82 ist eine Fläche, die die linke Wand des
Computerkörpers 21D bildet,
wenn die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 80 in das
Erweiterungsfach 24D eingesetzt ist. In 22 werden
Fingerabdrücke
als Beispiel für
biologische Informationen verwendet, die als Beispiel für Identifikationsinformationen
dienen.
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Die
Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 80 wird betrieben,
während
sie in das Erweiterungsfach 24D, das eine Behältereinheit
darstellt, des Notebook-Personalcomputer 20D montiert ist. Dadurch
wird eine gute Tragbarkeit vorgesehen. Die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 80 und der
Notebook-Personalcomputer 20D können eine Konfiguration haben,
die jener von 8 äquivalent ist.
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Wenn
der Notebook-Personalcomputer 20D betrieben wird, öffnet der
Nutzer der Verschluß 84,
indem er ihn mit seinem linken Zeigefinger in die Richtung Y1 schiebt,
und plaziert den Zeigefinger auf dem Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 83.
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Der
Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 83 liest
den Fingerabdruck des Zeigefingers. Die Fingerabdruckdaten werden
dann über
einen Verbinder 81 zu dem Computerkörper 21 gesendet.
Der Computerkörper 21 extrahiert
Merkmale des Fingerabdrucks und vergleicht die extrahierten Fingerabdruckmerkmale
mit registrierten Fingerabdruckdaten, um die Identifikation des
Nutzers zu prüfen.
Falls der Nutzer autorisiert ist, kann der Notebook-Personalcomputer 20 aktiviert
werden. Falls der Nutzer nicht autorisiert ist, kann der Nutzer
den Notebook-Personalcomputer 20 auch dann nicht aktivieren,
wenn er es versucht. Dadurch wird die Sicherheit gewährleistet.
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Die
Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 80 und der Notebook-Personalcomputer 20D können eine
Konfiguration haben, die jener von 14 oder
jener von 16 äquivalent ist.
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[Sechste Ausführungsform]
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23 ist
eine erläuternde
Zeichnung, die eine IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 gemäß einer
sechsten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt. Die IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 liest
eine ID-Karte, die als ID-Karte dient. Die IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 enthält einen
IC-Kartenleserkopf 92, der ein Identifikationsinformationseingabemittel
darstellt, und hat eine Öffnung 94,
die an einer Seitenwand 93 vorgesehen ist, zum Aufnehmen
einer IC-Karte. Eine IC-Karte 95 umfaßt einen IC-Chip 95a,
der Informationen über
den Nutzer enthält.
In 23 wird eine IC-Karte als Beispiel für Identifikationsinformationen verwendet.
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Die
IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 wird betrieben,
während
sie in ein Erweiterungsfach 24E, das eine Behältereinheit
darstellt, eines Notebook-Personalcomputers 20E eingesetzt
ist. Die IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 sieht
somit die gewünschte
Tragbarkeit vor.
-
Die
IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 und der Notebook-Personalcomputer 20E haben eine
Konfiguration, wie in 24 gezeigt. Die IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 enthält eine IC-Karten-Dateneingabeeinheit 96.
Der Notebook-Personalcomputer 20E enthält eine Steuereinheit 97,
eine Datenregistriereinheit 98 zum Speichern von registrierten
Daten des Nutzers und eine Datenvergleichseinheit 99 zum
Vergleichen der Daten der IC-Karten-Dateneingabeeinheit 96 mit
den Daten der Datenregistriereinheit 98.
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Wenn
der Notebook-Personalcomputer 20E zu betreiben ist, wird
die IC-Karte 95 in die Öffnung 94 eingesetzt.
-
Der
IC-Kartenleserkopf 92 liest Daten der IC-Karte 95,
und die Daten werden zu dem Computerkörper 21E übertragen.
-
Der
Notebook-Personalcomputer 20E vergleicht die Daten der
Karte mit registrierten Daten, um die Identifikation des Nutzers
zu prüfen.
Falls der Nutzer autorisiert ist, kann der Notebook-Personalcomputer 20E aktiviert
werden. Falls der Nutzer nicht autorisiert ist, kann der Nutzer
den Notebook-Personalcomputer 20E auch dann nicht aktivieren,
wenn er es versucht. Dadurch wird die Sicherheit gewährleistet.
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[Siebte Ausführungsform]
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25 ist
eine erläuternde
Zeichnung, die eine Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 gemäß einer
siebten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt. Die Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 liest
eine Magnetkarte, die als ID-Karte dient. Die Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 enthält einen
Magnetkartenleserkopf 102, der ein Identifikationsinformationserfassungsmittel
darstellt, und hat eine Öffnung 104,
die an einer Seitenwand 103 vorgesehen ist, zum Aufnehmen
einer Magnetkarte. Eine Magnetkarte 105 zeichnet Informationen über den
Nutzer auf. In 25 wird eine Magnetkarte als
Beispiel für
Identifikationsinformationen verwendet.
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Die
Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 wird betrieben,
während
sie in ein Erweiterungsfach 24F, das eine Behältereinheit
darstellt, eines Notebook-Personalcomputers 20F eingesetzt
ist. Die Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 sieht
somit die gewünschte
Tragbarkeit vor.
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Die
Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 und der Notebook-Personalcomputer 20F haben
eine Konfiguration, wie in 26 gezeigt.
Die Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 enthält eine
Magnetkarten-Dateneingabeeinheit 106. Der Notebook-Personalcomputer 20F enthält eine Steuereinheit 107,
eine Datenregistriereinheit 108 zum Speichern von registrierten
Daten des Nutzers und eine Datenvergleichseinheit 109 zum
Vergleichen der Daten der Magnetkarten-Dateneingabeeinheit 106 mit
den Daten der Datenregistriereinheit 108.
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Wenn
der Notebook-Personalcomputer 20F zu betreiben ist, wird
die Magnetkarte 105 in die Öffnung 104 eingesetzt
und in der Richtung Y2 durch die Öffnung 104 geschoben.
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Der
Magnetkartenleserkopf 102 liest Daten der Magnetkarte 105,
und die Daten werden zu dem Computerkörper 21F übertragen.
Der Notebook-Personalcomputer 20F vergleicht die Daten
der Karte mit registrierten Daten, um die Identifikation des Nutzers zu
prüfen.
Falls der Nutzer autorisiert ist, kann der Notebook-Personalcomputer 20F aktiviert
werden. Falls der Nutzer nicht autorisiert ist, kann der Nutzer den
Notebook-Personalcomputer 20F auch dann nicht aktivieren,
wenn er es versucht. Dadurch wird die Sicherheit gewährleistet.
-
[Achte Ausführungsform]
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27 ist
eine erläuternde
Zeichnung, die eine PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung 110,
die ein Identifikationsinformationserfassungsmittel darstellt, gemäß einer
achten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt. Die PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung 110 enthält eine
Tasteneinheit 113, die aus einer Vielzahl von Tasten gebildet
ist, die an einer Seitenwand 112 vorgesehen sind, die der
Richtung X2 zugewandt ist. Die Vielzahl von Tasten ist in der Richtung
Y1–Y2
angeordnet.
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Die
PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung 110 wird betrieben, während sie
in ein Erweiterungsfach 24G, das eine Behältereinheit
darstellt, eines Notebook-Personalcomputers 20G eingesetzt
ist. Die PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung 110 sieht somit
die gewünschte
Tragbarkeit vor. In 27 können ein Paßwort, ein PIN-Code, ein ID-Code,
etc., als Beispiel für
Identifikationsinformationen verwendet werden.
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Die
PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung 110 und der Notebook-Personalcomputer 20G haben eine
Konfiguration, wie sie in 28 gezeigt
ist. Die PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung 110 enthält eine
PIN-Daten-Eingabeeinheit 115. Der Notebook-Personalcomputer 20G enthält eine
Steuereinheit 116, eine Datenregistriereinheit 117 zum
Speichern von registrierten Daten des Nutzers und eine Datenvergleichseinheit 118 zum
Vergleichen der Daten der PIN-Daten-Eingabeeinheit 115 mit
den Daten der Datenregistriereinheit 117.
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Wenn
der Nutzer den Notebook-Personalcomputer 20G verwenden
will, betätigt
der Nutzer die Tasteneinheit 113, um seinen PIN-(personal
identification number)-Code (oder ein Paßwort, einen ID-Code oder dergleichen)
einzugeben. Dann werden die PIN-Daten zu dem Computerkörper 21G übertragen.
Der Notebook-Personalcomputer 20G vergleicht den eingegebenen
PIN-Code mit dem registrierten PIN-Code, um die Identifikation des
Nutzers zu prüfen.
Falls der Nutzer autorisiert ist, kann der Notebook-Personalcomputer 20G aktiviert
werden. Falls der Nutzer nicht autorisiert ist, kann der Nutzer
den Notebook-Personalcomputer 20G auch dann nicht aktivieren,
wenn er es versucht. Dadurch wird die Sicherheit gewährleistet.
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Die
Erweiterungsanordnungen 50, 80, 90, 100 und 110,
die oben beschrieben wurden, können in
ein Erweiterungsfach eingesetzt werden, das in einem Erweiterungsfachgehäuse vorgesehen
ist, wobei das Erweiterungsfachgehäuse so am Boden des Computerkörpers vorgehen
ist, um die Hälfte
der Ausdehnung des Computerkörpers
in einer Richtung von dem vorderen Ende zu dem hinteren Ende zu
haben. Alternativ können
die Erweiterungsanordnungen 50, 80, 90, 100 und 110 in
ein Erweiterungsfach eingesetzt werden, das in einer Erweiterungseinheit vorgesehen
ist, wobei die Erweiterungseinheit in der Draufsicht etwa dieselbe
Form und Größe wie der Computerkörper hat,
und der Computer kann darauf angeordnet werden.
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Falls
ein Computer des Desktop-Typs ein Erweiterungsfach hat, kann eine
der Erweiterungsanordnungen 50, 80, 90, 100 und 110 in
solch ein Erweiterungsfach eingesetzt werden.
-
Die
obigen Ausführungsformen
sind unter Bezugnahme auf einen Fall beschrieben worden, bei dem
ein Personalcomputer des Notebook-Typs mit einem Erweiterungsfach
verwendet wird. Wie in dem obigen Absatz angegeben, kann ein Fach
jedoch in einer Andockstation oder einer Erweiterungseinheit vorgesehen
sein, die mit einem Notebook-Personalcomputer verbunden ist, und
die Anordnung der vorliegenden Erfindung kann in solch ein Fach
eingesetzt werden. Die vorliegende Erfindung ist nicht auf irgendeine
besondere von diesen Konfigurationen begrenzt. Die Andockstation
ist in der japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 10-133778
und der japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 9-6475 offenbart.
Solch eine Andockstation wird manchmal als Funktionserweiterungsanordnung
eines Notebook-Personalcomputers bezeichnet. Eine typische Andockstation
enthält
eine oder mehrere periphere Anordnungen, die nicht als eingebaute
Anordnung in dem Notebook-Personalcomputer vorgesehen sind. Während der
Notebook-Personalcomputer auf Grund seiner Tragbarkeit einfach umhergetragen
werden kann, ist der Notebook-Perso nalcomputer bei Gebrauch im Büro mit der
Andockstation verbunden, um ein Funktionsvermögen vorzusehen, das mit jenem
eines Desktop-Personalcomputers kompatibel ist, oder damit ein Nutzer
den Notebook-Personalcomputer genauso wie einen Desktop-Personalcomputer
verwenden kann. In einer typischen Konfiguration ist der Notebook-Personalcomputer
auf der Andockstation angeordnet, oder er wird mit der Andockstation
verbunden, indem die Rückwand
des Computers an der hinter dem Computer positionierten Andockstation
angebracht wird.
-
Mit
anderen Worten, die Terminologie "Erweiterungsfach" oder "Erweiterungsfach einer Informationsverarbeitungsanordnung" wird in dieser Beschreibung
verwendet und beansprucht nicht nur den Bezug auf ein Erweiterungsfach
eines Hauptkörpers einer
Informationsverarbeitungsanordnung, sondern auch den Bezug auf ein
Erweiterungsfach einer Funktionserweiterungseinheit, einer Andockstation oder
dergleichen, die zusammen mit der Informationsverarbeitungsanordnung
verwendet wird. Es sei erwähnt,
daß es
eine Anordnung gibt, die als Erweiterungsfachgehäuse oder Andockfach bezeichnet wird
und nur als Fach dient und keine zusätzlichen Funktionen bietet.
Solch eine Anordnung wird zusammen mit einem Personalcomputer verwendet. Die
Terminologie "Erweiterungsfach" oder "Erweiterungsfach
einer Informationsverarbeitungsanordnung", die in dieser Beschreibung und den
Ansprüchen
verwendet wird, soll auch solch eine Anordnung abdecken. Wenn die
Andockstation, die Funktionserweiterungseinheit, das Erweiterungsfachgehäuse oder
das Andockfach zusammen mit einer Informationsverarbeitungsanordnung
kombiniert wird, kann die einzelne kombinierte Masse als Informationsverarbeitungsanordnung
bezeichnet werden. Die Terminologie "Informations verarbeitungsanordnung" kann auch zum Bezeichnen
der Andockstation, der Funktionserweiterungseinheit, des Erweiterungsfachgehäuses oder
des Andockfachs selbst verwendet werden.
-
Die
Andockstation und die Funktionserweiterungseinheit sind mit einer
Speichereinheit versehen und überwachen
die Informationsverarbeitung auf die eine oder andere Weise. Das
Erweiterungsfachgehäuse
und das Andockfach überwachen
auch die Informationsverarbeitung, wenn in ihnen eine passende Einheit
vorgesehen ist. Auf Grund dessen sollte die Terminologie "Informationsverarbeitungsanordnung" so interpretiert
werden, daß darin
periphere Anordnungen bezüglich
der Informationsverarbeitung enthalten sind.
-
[Neunte Ausführungsform]
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29 bis 31 sind erläuternde
Zeichnungen, die den Notebook-Personalcomputer 20 zeigen,
der als Informationsverarbeitungsanordnung, die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion
hat oder eine Sicherheitsfunktion vorsieht, gemäß einer neunten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung dient. In dieser Ausführungsform wird die Informationsverarbeitungsanordnung
zwecks einer einfachen Erläuterung
als Notebook-Personalcomputer bezeichnet; aber sie enthält ein tragbares
Terminal, eine tragbare Informationsverarbeitungsanordnung, etc.
Ferner ist mit der Terminologie "Computer" eine Anordnung gemeint,
die mit einem Prozessor des einen oder anderen Typs versehen ist, eine
Anordnung, die mit einer Informationsverarbeitungsfunktion ausgestattet
ist, eine Anordnung zum Ausführen
von Aktionen (Speichern von Daten, Kommunizieren, etc.) bezüglich der
Informationsverarbeitung des einen oder anderen Typs, etc.
-
In 29 bis 30 enthält der Notebook-Personalcomputer 20 den
Computerkörper 21 und
die Flüssigkristallanzeigeeinheit 27,
die als Anzeigeeinheit dient, die aufgeschwenkt werden kann, um
einen Bildschirm zu zeigen. (In 29 und 30 ist
die Flüssigkristallanzeigeeinheit 27 nur teilweise
gezeigt, aber in ihrer Gesamtheit ist sie dieselbe wie jene von 2.)
Eine Richtung X1–X2
entspricht der Breite des Notebook-Personalcomputers 20.
Eine Richtung Y1–Y2
entspricht der Tiefe des Notebook-Personalcomputers 20.
Der Computerkörper 21,
der einen Rahmen oder ein Gehäuse
darstellt, ist mit dem Tastaturabschnitt 22, der als Eingabeeinheit dient,
auf einer oberen Fläche
von sich versehen, und er enthält
eine CPU oder einen Prozessor (nicht gezeigt).
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Eine
Identifikationsinformationserfassungsanordnung oder eine Sicherheitsanordnung
(z. B. Fingerabdruckdetektionsanordnung) gemäß der neunten Ausführungsform
ist nicht wie in der ersten Ausführungsform
lösbar
in dem Erweiterungsfach vorgesehen, sondern in der Informationsverarbeitungsanordnung
fest installiert. Diese Konfiguration enthält, wie in 29 und 30 gezeigt,
eine Ablage 53H, die eine Schiebeeinheit darstellt, die
in dem Computerkörper 21 vorgesehen
ist, der als Rahmen oder Gehäuse
dient, und enthält
ferner eine Fingerabdruckleseeinheit 54H, die auf der Ablage 53H vorgesehen
ist.
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Die
Informationsverarbeitungsanordnung hat einen Betätigungsknopfmechanismus 52H-1 an
ihrer Seitenwand. Dieser Mechanismus stellt ein Betätigungs-
oder Operationsmittel dar.
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29 ist
eine erläuternde
Zeichnung, die den Computerkörper 21 (Rahmen
oder Gehäuse) zeigt,
der die Finger abdruckleseeinheit 54H, die eine Identifikationsinformationserfassungseinheit
darstellt, einschließt. 30 ist
eine erläuternde
Zeichnung, die die Fingerabdruckleseeinheit 54H zeigt,
die aus dem Computerkörper 21 (Rahmen
oder Gehäuse)
herausragt. Durch Betätigen
des Betätigungsknopfes 52H-1 wird
die Anordnung von dem in 29 gezeigten
Zustand in den in 30 gezeigten Zustand versetzt.
Die Gleitfunktion der Ablage 53H wird durch Mechanismen
des Dämpfers 52-2 und
der Führungsschienen 52-3 und 52-4 vorgesehen,
wie in 5, 10 und 11 gezeigt.
Um von dem Zustand von 30 wieder den Zustand von 29 zu
erreichen, schiebt der Nutzer die Ablage 53H einfach in
die Richtung X1.
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Auf
der Fingerabdruckleseeinheit 54H ist ein Fingerabdrucksensor
auf Kapazitätsbasis 54H-5 vorgesehen.
Der Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54H-5, der
als Identifikationsinformationserfassungseinheit dient, ist mit
einem Verschluß 54H-1 bedeckt,
wenn er nicht verwendet wird, und wird durch Schieben des Verschlusses 54H-1 in
die Richtung Y1 exponiert.
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Der
Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54H-5 kann
ein Festkörperfingerabdrucksensor FPS100
sein, der durch Veridicom hergestellt wird.
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Im
folgenden wird eine Beziehung zwischen der Fingerabdruckleseeinheit 54H und
dem Notebook-Personalcomputer 20 erläutert.
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Die
Fingerabdruckleseeinheit 54H enthält, wie in 31 gezeigt, die Fingerabdruckeingabeeinheit 60.
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Der
Notebook-Personalcomputer 20 enthält die Steuereinheit 61,
die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62 zum Extrahieren
von Fingerabdruckmerkmalen aus den Bilddaten, die von der Fingerabdruckeingabeeinheit 60 zugeführt werden,
die Fingerabdruckregistriereinheit 63, in der Fingerabdruckdaten
des Zeigefingers der linken Hand eines Nutzers registriert sind,
und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 zum Vergleichen
der Fingerabdruckdaten, die von der Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62 zugeführt werden,
mit den Fingerabdruckdaten der Fingerabdruckregistriereinheit 63. Und
zwar detektiert die Fingerabdruckleseeinheit 54H einen
Fingerabdruck, ohne daß die
detektierten Daten verarbeitet werden, während der Notebook-Personalcomputer 20 die
Datenverarbeitung zum Prüfen
dessen überwacht,
ob der Nutzer autorisiert ist.
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Wenn
ein Nutzer den Notebook-Personalcomputer 20 aus dem Büro mit hinaus
nimmt, wird die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 in das
Erweiterungsfach 24 des Computerkörpers 21 eingesetzt,
und der Verbinder 51 wird mit dem an der Rückwand des
Erweiterungsfachs 24 vorgesehenen Verbinder verbunden.
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In
dieser Anordnung ist die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 von
dem Computerkörper 21 umschlossen,
so daß die
Fingerabdruckleseeinheit 54 nun ein integraler Bestandteil
des Notebook-Personalcomputers 20 ist. Es braucht lediglich der
Notebook-Personalcomputer 20 getragen zu werden, ohne daß eine separate
Fingerabdruckleseeinheit getragen werden muß. Dadurch wird eine bessere
Tragbarkeit im Vergleich zu der Konfiguration von 1 vorgesehen,
bei der die Fingerabdruckidentifikationsanordnung des Kartentyps 1 separat von
dem Notebook-Personalcomputer 10 getragen werden muß.
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Wenn
ein Nutzer den Notebook-Personalcomputer 20 mit aus dem
Büro hinaus
nimmt, wird die Fingerabdruckleseeinheit 54H in den Computerkörper 21 geschoben,
wie in 29 gezeigt.
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In
dieser Anordnung ist die Fingerabdruckleseeinheit 54H in
dem Computerkörper 21 eingeschlossen,
so daß die
Fingerabdruckleseeinheit 54H nun ein integraler Bestandteil
des Notebook-Personalcomputers 20 ist. Es braucht lediglich
der Notebook-Personalcomputer 20 getragen zu werden, ohne
daß eine
separate Fingerabdruckleseeinheit getragen werden muß. Dadurch
wird eine bessere Tragbarkeit im Vergleich zu der Konfiguration
von 1 vorgesehen, bei der die Fingerabdruckidentifikationsanordnung
des Kartentyps 1 separat von dem Notebook-Personalcomputer 10 getragen
werden muß.
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Wenn
der Notebook-Personalcomputer 20 betrieben werden soll,
drückt
der Nutzer auf den Betätigungsknopf 52-1.
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Als
Antwort darauf gleitet die Ablage 53H in die Richtung X2,
um aus der Seitenwand des Computerkörpers 21 herauszuragen.
Als Resultat wird, wie in 30 gezeigt,
die Öffnung 54-2a der
Fingerabdruckleseeinheit 54H außerhalb des Computerkörpers 21 exponiert,
wodurch der Verschluß 54H-1 manuell
geöffnet
werden kann.
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Ein
Nutzer öffnet
den Verschluß 54H-1,
indem er ihn mit dem Zeigefinger der linken Hand in die Richtung
Y1 schiebt, und er plaziert den Zeigefinger auf dem Fingerabdrucksensor
auf Kapazitätsbasis 54H-5.
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Der
Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54H-5 liest
den Fingerabdruck des Zeigefingers. Die Fingerabdruckdaten werden
dann zu der Steuereinheit 61 (30) des
Computerkörpers 21 gesendet.
Dort folgen die Extraktion von Fingerabdruckmerkmalen und der Vergleich
der extrahierten Fingerabdruckdaten mit den registrierten Fingerabdruckdaten,
um die Identifikation zu prüfen.
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Nachdem
der Notebook-Personalcomputer 20 aktiviert ist, wird die
Ablage 53H in die Richtung X1 geschoben, um die Fingerabdruckleseeinheit 54H im
Inneren des Notebook-Personalcomputers 20 aufzunehmen.
An dieser Aufnahmeposition steht die Fingerabdruckleseeinheit 54H der
Handhabung des Notebook-Personalcomputers 20 nicht im Wege.
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Oben
ist die neunte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben worden. Das Schieben der
Ablage 53H wird erreicht, wie oben beschrieben, indem die
Mechanismen der ersten Ausführungsform
verwendet werden. Ferner kam bei der ersten Ausführungsform solch eine Konfiguration zum
Einsatz, daß die
Fingerabdruckleseeinheit 54H Positionen zwischen dem teilweisen
Herausragen aus dem Computerkörper 21 (9)
oder dem völligen
Herausragen aus dem Computerkörper 21 (11)
umschalten konnte. Diese Konfiguration kann auch in der neunten
Ausführungsform
eingesetzt werden.
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Darüber hinaus
wurde bei der ersten Ausführungsform
eine Konfiguration eingesetzt, bei der die Fingerabdruckleseeinheit 54H von
der Ablage 53 lösbar
ist. Die neunte Ausführungsform
kann dieses Merkmal auch haben, und daneben kann sie so konfiguriert
sein, daß die
Fingerabdruckleseeinheit 54H auf der Ablage 53H befestigt
ist. Ferner kann bei der neunten Ausführungsform eine Konfiguration
zum Einsatz kommen, bei der die Fingerabdruckleseeinheit 54 wie
in der ersten Ausführungsform
durch ein Kabel verbindbar ist (12). In
solch einem Fall kann der Modus der Verwendung, wie in 12 gezeigt,
zweckdienlich sein.
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Obwohl
in der oben beschriebenen neunten Ausführungsform Identifikationsprüfungen unter
Einsatz von Fingerabdrücken
als Beispiel für
biologische Informationen vorgenommen werden, ist die vorliegende
Erfindung nicht auf die Verwendung von Fingerabdrücken begrenzt.
Anstelle des Vertrauens auf Fingerabdrücke können andere biologische Informationen
wie beispielsweise die Sprache (Sprachmuster), Muster der Netzhaut,
Handschriften oder Gesichtsmerkmale für Identifikationszwecke detektiert werden.
Wenn die Sprache als Identifikationsinformationen verwendet wird,
kann der Fingerabdrucksensor 54H-5 der Einheit 54,
wie in 29 und 30 gezeigt,
durch ein Spracheingabemittel (wie etwa ein Mikrophon) ersetzt werden.
In diesem Fall ist der Verschluß 54H-1 unnötig. Die
in 31 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird
dann durch eine Spracheingabeeinheit ersetzt, die Sprachdaten zu
dem Notebook-Personalcomputer 20 überträgt. In 31 werden
die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und
die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die
Sprachmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Sprachmusterregistriereinheit 63 und die
Sprachmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner kann diese
Variante der neunten Ausführungsform
so konfiguriert sein, daß die
Detektionseinheit 54 (Mikrophon) lösbar ist, daß die Detektionseinheit 54 (Mikrophon)
teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen
kann oder völlig
aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11),
oder so, daß die
Detektionseinheit 54 (Mikrophon) durch ein Kabel verbindbar
ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten
bis neunten Ausführungsformen
zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurden.
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Wenn
das Netzhautmuster als Identifikationsinformationen verwendet wird,
kann der Fingerabdrucksensor 54H-5 der Einheit 54,
wie in 29 und 30 gezeigt,
ersetzt werden durch ein Netzhautmustereingabemittel (wie etwa eine CCD-Kamera,
die als Bilddetektionseinheit dient). In diesem Fall kann der Verschluß 54H-1 vorgesehen
werden, falls er erforderlich ist. Die Fingerabdruckeingabeeinheit 60,
die in 31 gezeigt ist, wird dann durch
eine Netzhautmustereingabeeinheit ersetzt, die Netzhautmusterdaten
zu dem Notebook-Personalcomputer 20 überträgt. In 31 werden
die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und
die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die
Netzhautmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Netzhautmusterregistriereinheit 63 und
die Netzhautmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner
kann diese Variante der neunten Ausführungsform so konfiguriert
sein, daß die
Detektionseinheit 54H (eine Bilddetektionseinheit, wie
etwa eine CCD-Kamera) lösbar
ist (4), daß die
Detektionseinheit 54H (eine Bilddetektionseinheit, wie
etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54H (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) durch ein Kabel
verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen
der ersten bis neunten Ausführungsformen zum
Einsatz kommen, die oben beschrieben wurden.
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Wenn
die Handschrift als Identifikationsinformationen verwendet wird,
kann der Fingerabdrucksensor 54H-5 der Einheit 54H,
wie in 29 bis 31 gezeigt,
ersetzt werden durch ein Berührungseingabemittel
oder ein Handschrifteingabemittel (das aus einem Berührungsfeld
wie beispielsweise einem Digitalisiertablett oder einer Eingabetablettplatte
allein oder einer Kombination aus ihnen und einem Stifteingabemittel
oder Stylus gebildet ist). In diesem Fall kann der Verschluß 54H-1 vorgesehen werden,
falls er erforderlich ist. Die in 31 gezeigte
Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Berührungseingabeeinheit
oder eine Handschrifteingabeeinheit ersetzt, die Handschriftmusterdaten
zu dem Notebook-Personalcomputer 20 überträgt. In 31 werden
die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und
die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die
Handschriftmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Handschriftmusterregistriereinheit 63 und
die Handschriftmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner
kann diese Variante der neunten Ausführungsform so konfiguriert
sein, daß die
Detektionseinheit 54H (ein Berührungseingabemittel oder ein
Handschrifteingabemittel) lösbar
ist (4), daß die
Detektionseinheit 54H (ein Berührungseingabemittel oder ein
Handschrifteingabemittel) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54H (ein Berührungseingabemittel
oder ein Handschrifteingabemittel) durch ein Kabel verbindbar ist
(12), wodurch verschiedene Konfigurationen der
ersten bis neunten Ausführungsformen
zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurden.
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Wenn
Gesichtsmerkmale als Identifikationsinformationen verwendet werden,
kann der Fingerabdrucksensor 54H-5 der Einheit 54H,
wie in 29 bis 31 gezeigt,
ersetzt werden durch ein Bilddetektionsmittel (wie beispielsweise
eine CCD-Kamera). In diesem Fall kann der Verschluß 54H-1 vorgesehen werden,
falls er erforderlich ist. Die in 31 gezeigte
Fingerabdruckeinheit 60 wird dann durch eine Bilddetektionseinheit
ersetzt, die Daten des detektierten Bildes zu dem Notebook-Personalcomputer 20 überträgt. In 31 werden die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62,
die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig
durch die Gesichtsmerkmalsextraktionseinheit 62, die Gesichtsmusterregistriereinheit 63 und
die Gesichtsmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner kann
diese Variante der neunten Ausführungsform
so konfiguriert sein, daß die
Detektionseinheit 54H (eine Bilddetektionseinheit, wie
etwa eine CCD-Kamera) lösbar
ist (4), daß die
Detektionseinheit 54H (eine Bilddetektionseinheit, wie
etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54H (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) durch ein Kabel
verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen
der ersten bis neunten Ausführungsformen
zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurden.
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Ferner
ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung von biologischen
Informationen zum Zweck der Identifikationsprüfung begrenzt. Wie in 23, 25 und 27 gezeigt,
die zuvor beschrieben wurden, können
Identifikationsinformationen von ID-Karten, wie beispielsweise IC-Karten oder Magnetkarten,
erhalten werden, oder von einem Nutzer, wenn der Nutzer Tasten zur
Eingabe eines Paßwortes,
einer ID-Nummer, eines PIN-Codes, etc., verwendet. In diesem Fall
kann die Detektionseinheit 54H, die in 30 gezeigt
ist, durch einen IC-Kartenleser, einen Magnetkartenleser oder Tasten
wie beispielsweise auf einem Keypad ersetzt werden. Alternativ können solch
ein Leser oder Tasten auf der lösbaren
Detektionseinheit 54 vorgesehen sein. Aus demselben Grund
kann die neunte Ausführungsform dieser
Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54 (ein
IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser oder Tasten wie etwa auf einem
Keypad) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen
kann (9) oder völlig
aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11),
oder so, daß die
Detektionseinheit 54 (ein IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser oder
Tasten wie etwa auf einem Keypad) durch ein Kabel verbindbar ist
(12), wodurch verschiedene Konfigurationen der
ersten bis neunten Ausführungsformen
zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurden.
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[Zehnte Ausführungsform]
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32 bis 34 sind erläuternde
Zeichnungen, die eine Erweiterungsanordnung (z. B. eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50I),
die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion hat oder
eine Sicherheitsfunktion vorsieht, gemäß einer zehnten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigen. Als Beispiel für eine Identifikationsinformationserfassungseinheit
ist eine Fingerabdruckleseeinheit 54I vorgesehen. In 32 bis 34 sind Elemente,
die den jeweiligen Elementen von 2 bis 6 entsprechen, mit denselben Bezugszeichen
versehen, wobei ihnen zusätzlich
der Nachsatz "I" folgt, und eine
Beschreibung derselben wird weggelassen. In 32 bis 34 werden Fingerabdrücke als Beispiel für biologische
Informationen verwendet, die unter anderen Typen von Informationen
für Identifikationszwecke
dienen.
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In 32 enthält
ein Notebook-Personalcomputer 20I einen Computerkörper 21I und
eine Flüssigkristallanzeigeein heit 27I,
die als Anzeigeeinheit dient und aufgeschwenkt werden kann, um einen Bildschirm
zu zeigen. Eine Richtung X1–X2
entspricht der Breite des Notebook-Personalcomputers 20I.
Eine Richtung Y1–Y2
entspricht der Tiefe des Notebook-Personalcomputers 20I, und
eine Richtung Z1–Z2
entspricht der Höhe
des Notebook-Personalcomputers 20I. Der Computerkörper 21I ist
mit einem Tastaturabschnitt 22I, der als Eingabeeinheit
dient, auf einer oberen Fläche
von sich versehen, und er enthält
eine CPU 23I oder einen Prozessor. Im Boden des Computerkörpers 21I ist
ein Erweiterungsfach 24I gebildet. Im Gegensatz zu dem
in 2 gezeigten Notebook-Personalcomputer 20 ist
bei dem Notebook-Personalcomputer 20I von 32 das Erweiterungsfach 24I auf der rechten
Seite desselben gebildet (d. h., auf der Seite hin zu der Richtung
X1), und eine Öffnung 26I des
Erweiterungsfachs 24I ist auf der vorderen Seite des Computerkörpers 21I vorgesehen,
die dem Nutzer zugewandt ist. In dieser Ausführungsform ist die Öffnung 26I nämlich auf
der Seite hin zu der Richtung Y2 vorgesehen. Es sei erwähnt, daß die Öffnung 24I genügen würde, falls
sie auf der Vorderseite vorgesehen wäre, die dem Nutzer zugewandt
ist; und statt auf der rechten Seite kann sie auf der linken Seite
(d. h., auf der Seite hin zu der Richtung X2) vorgesehen sein.
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In
Zuordnung zu dem Notebook-Personalcomputer 20I sind Erweiterungsanordnungen
vorgesehen, die enthalten: das Erweiterungsdiskettenlaufwerk 30,
das Erweiterungs-CD-ROM-Laufwerk 40, die
Erweiterungsanordnung (z. B. die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50, 50A, 50B, 50C oder 50D),
die ein Identifikationsinformationserfassungsmittel hat oder eine
Sicherheitsfunktion vorsieht, gemäß den ersten bis vierten Ausführungsformen,
die Fingerabdruckleseerweite rungsanordnung 80 (oder Fingerabdruckidentifikationsprüfungserweiterungsanordnung)
gemäß der fünften Ausführungsform,
die IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 (oder die IC-Karten-Identifikationsprüfungserweiterungsanordnung)
gemäß der sechsten
Ausführungsform,
die Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 (oder
Magnetkarten-Identifikationsprüfungserweiterungsanordnung)
gemäß der siebten
Ausführungsform
und die PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung 110 (oder die
PIN-Identifikationsprüfungserweiterungsanordnung)
gemäß der achten
Ausführungsform.
In 32 kann eine Erweiterungsanordnung von der Öffnung 26I aus
in das Erweiterungsfach 24I eingesetzt werden. Eine detaillierte
Konfiguration der Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50I ist
in 33 gezeigt. Ferner sind Details der Konfiguration der
Fingerabdruckleseeinheit 54I in 34 gezeigt. Die
Fingerabdruckleseeinheit 54I, die eine Identifikationsinformationserfassungseinheit
darstellt, hat einen Verbinder 54I-9 auf der Vorderseite, der
an einer Bodenfläche
von ihr zwischen einem linken Verbinder 54I-6 und einem
rechten Verbinder 54I-7 vorgesehen ist. Eine Öffnung 54I-3d ist
auch vorgesehen, wie in 34 gezeigt.
Die Anordnung dieser Verbinder macht es möglich, die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 oder 50I in
das Fach auf der linken Seite oder das Fach auf der rechten Seite
des Notebook-Personalcomputers 20 zu montieren, wie in 2, 3 und 4 gezeigt, sowie
die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 oder 50I in
das vordere Fach zu montieren, das dem Nutzer zugewandt ist. Wenn
die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50I in das vordere
Fach montiert wird, wie in 32 gezeigt,
wird der Verschluß 54I-1 vorzugsweise
so angeordnet, um sich in derselben Richtung wie in der Richtung
zu öffnen,
in der die Ablage 53I heraus- und hineingleitet. Da sich die
Ablage 53I von der Tastatur 22I hin zu dem Nutzer erstreckt,
wird nämlich
dem Nutzer eine bessere Handhabung ermöglicht, falls sich der Verschluß 54I-1 in
der Richtung Y1 anstelle der Richtung X1–X2 öffnet, wie in 32 gezeigt. Alternativ können die Verschlußmechanismen
alle miteinander entfernt werden. Auch in diesem Fall kann jedoch
der Verbinder 54I-9 auf der Vorderseite vorgesehen sein.
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Dementsprechend
wird die Fingerabdruckleseeinheit 54I von 34 in
einem Winkel von 90° bezüglich der
Fingerabdruckleseeinheit 54 der Konfiguration von 4 auf
die Ablage 53I montiert. In diesem Fall wird der in 33 gezeigte Verbinder 53I-3 mit dem Verbinder 54I-9 auf
der Vorderseite verbunden, der in 34 gezeigt
ist. Wenn die Fingerabdruckleseeinheit 54I von 34 auf die Ablage 53 von 4 montiert
wird, wird der linke Verbinder 54I-6 mit dem Verbinder 53-3 verbunden.
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Falls
die Fingerabdruckleseeinheit 54I in dem Winkel von 90° auf die
Ablage 53 montiert werden kann, wie in der Konfiguration,
die in 32 bis 34 gezeigt
ist, wird die Fingerabdruckleseeinheit 54I vorzugsweise
so konstruiert, um längs
der Richtung X1–X2
und längs
der Richtung Y1–Y2
dieselbe Ausdehnung zu haben, und vorzugsweise wird die Ablage 53 oder 53I auch
so konstruiert, um eine passende Behälterform zu haben. Ferner ist
es vorzuziehen, wenn die Fingerabdruckleseeinheit 54I und
der Notebook-Personalcomputer 20 so konfiguriert sind, um
sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt.
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Oben
ist die zehnte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben worden. Obwohl Identifikationsprüfungen in
der zehnten Ausführungsform
unter Einsatz von Finger abdrücken
als Beispiel für
biologische Informationen vorgenommen werden, ist die vorliegende
Erfindung nicht auf die Verwendung von Fingerabdrücken begrenzt.
Anstelle des Vertrauens auf Fingerabdrücke können andere biologische Informationen
wie beispielsweise die Sprache (Sprachmuster), Muster der Netzhaut,
Handschriften oder Gesichtsmerkmale für Identifikationszwecke detektiert
werden.
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Wenn
die Sprache als Identifikationsinformationen verwendet wird, kann
der Fingerabdrucksensor 54I-5 der Einheit 54I der
Erweiterungsanordnung 50I, wie in 33 und 34 gezeigt, durch ein Spracheingabemittel
(wie etwa ein Mikrophon) ersetzt werden. In diesem Fall ist der
Verschluß 54I-1 unnötig. Das
Spracheingabemittel und der Notebook-Personalcomputer 20 können konfiguriert
sein, um sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt.
In diesem Fall wird die in 8, 14 und 16 gezeigte
Fingerabdruckeingabeeinheit 60 durch eine Spracheingabeeinheit
ersetzt, wobei die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62,
die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig
durch die Sprachmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die
Sprachmusterregistriereinheit 63 und die Sprachmustervergleichseinheit 64 ersetzt
werden. Ferner kann die zehnte Ausführungsform dieser Variante
so konfiguriert sein, daß die
Detektionseinheit 54I (Mikrophon) lösbar ist (19),
daß die
Detektionseinheit 54I (Mikrophon) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (20) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann, oder so, daß die
Detektionseinheit 54I (Mikrophon) durch ein Kabel verbindbar
ist (21), wo durch verschiedene Konfigurationen der
vierten Ausführungsform
zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.
-
Wenn
das Netzhautmuster als Identifikationsinformationen verwendet wird,
kann der Fingerabdrucksensor 54I-5 der Einheit 54I der
Erweiterungsanordnung 50I, wie in 32 bis 34 gezeigt, ersetzt werden durch ein Netzhautmustereingabemittel
(wie etwa eine CCD-Kamera, die als Bilddetektionseinheit dient).
In diesem Fall kann der Verschluß 54I-1 vorgesehen
werden, falls er erforderlich ist. Das Netzhautmustereingabemittel
und der Notebook-Personalcomputer 20 können konfiguriert sein, um
sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt.
In diesem Fall wird die Fingerabdruckeingabeeinheit 60,
die in 8, 14 und 16 gezeigt
ist, durch eine Netzhautmustereingabeeinheit ersetzt, wobei die
Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und
die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die
Netzhautmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Netzhautmusterregistriereinheit 63 und
die Netzhautmustervergleichseinheit 64 ersetzt werden.
Ferner kann die zehnte Ausführungsform
dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54I (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) lösbar ist
(19), daß die Detektionseinheit 54I (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der
Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (20)
oder völlig
aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann, oder
so, daß die
Detektionseinheit 54I (eine Bilddetektionseinheit, wie
etwa eine CCD-Kamera) durch ein Kabel verbindbar ist (21),
wodurch verschiedene Konfigurationen der vierten Ausführungsform zum
Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.
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Wenn
die Handschrift als Identifikationsinformationen verwendet wird,
kann der Fingerabdrucksensor 54I-5 der Einheit 54I der
Erweiterungsanordnung 50I, wie in 32 bis 34 gezeigt, ersetzt werden durch ein Berührungseingabemittel
oder ein Handschrifteingabemittel (das aus einem Berührungsfeld
wie beispielsweise einem Digitalisiertablett oder einer Eingabetablettplatte
allein oder einer Kombination aus ihnen und einem Stifteingabemittel oder
Stylus gebildet ist). In diesem Fall kann der Verschluß 54I-1 vorgesehen
werden, falls er erforderlich ist. Das Berührungseingabemittel oder das
Handschrifteingabemittel und der Notebook-Personalcomputer 20 können konfiguriert
sein, um sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt.
In diesem Fall wird die in 8, 14 und 16 gezeigte
Fingerabdruckeingabeeinheit 60 durch eine Handschriftmustereingabeeinheit
ersetzt, wobei die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62,
die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig
durch die Handschriftmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die
Handschriftmusterregistriereinheit 63 und die Handschriftmustervergleichseinheit 64 ersetzt
werden. Ferner kann die zehnte Ausführungsform dieser Variante
so konfiguriert sein, daß die
Detektionseinheit 54I (ein Berührungseingabemittel oder ein
Handschrifteingabemittel) lösbar
ist (19), daß die Detektionseinheit 54I (ein
Berührungseingabemittel oder
ein Handschrifteingabemittel) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann (20) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann, oder so, daß die Detektionseinheit 54I (ein
Berührungseingabemittel
oder ein Handschrifteingabemittel) durch ein Kabel verbindbar ist
(21), wodurch verschiedene Konfigurationen der
vierten Ausführungsform
zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.
-
Wenn
Gesichtsmerkmale als Identifikationsinformationen verwendet werden,
kann der Fingerabdrucksensor 54I-5 der Einheit 54I der
Erweiterungsanordnung 50I, wie in 32 und 33 gezeigt, ersetzt werden durch ein Bilddetektionsmittel
(wie beispielsweise eine CCD-Kamera). In diesem Fall kann der Verschluß 54I-1 vorgesehen
werden, falls er erforderlich ist.
-
Das
Bilddetektionsmittel und der Notebook-Personalcomputer 20I können konfiguriert
sein, um sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt.
In diesem Fall wird die in 8, 14 und 16 gezeigte
Fingerabdruckeinheit 60 durch eine Bilddetektionseinheit
ersetzt, wobei die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62,
die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig
durch die Gesichtsmerkmalsextraktionseinheit 62, die Gesichtsmusterregistriereinheit 63 und
die Gesichtsmustervergleichseinheit 64 ersetzt werden.
Ferner kann die zehnte Ausführungsform
dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54I (eine Bilddetektionseinheit,
wie etwa eine CCD-Kamera) lösbar
ist (19), daß die Detektionseinheit 54I (eine
Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der
Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (20)
oder völlig
aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann, oder
so, daß die
Detektionseinheit 54I (eine Bilddetektionseinheit, wie
etwa eine CCD- Kamera)
durch ein Kabel verbindbar ist (21), wodurch verschiedene
Konfigurationen der vierten Ausführungsform
zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.
-
Ferner
ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung von biologischen
Informationen zum Zweck der Identifikationsprüfung begrenzt. Wie in 23, 25 und 27 gezeigt,
die zuvor beschrieben wurden, können
Identifikationsinformationen von ID-Karten, wie beispielsweise IC-Karten oder Magnetkarten,
erhalten werden, oder von einem Nutzer, wenn der Nutzer Tasten zur
Eingabe eines Paßwortes,
einer ID-Nummer, eines PIN-Codes, etc., verwendet. In diesem Fall
kann die Detektionseinheit 54I, die in 32 gezeigt ist, durch einen IC-Kartenleser, einen
Magnetkartenleser oder Tasten wie beispielsweise auf einem Keypad
ersetzt werden. Alternativ können
solch ein Leser oder Tasten auf der lösbaren Detektionseinheit 54I vorgesehen
sein. Aus demselben Grund kann die zehnte Ausführungsform dieser Variante
so konfiguriert sein, daß die
Detektionseinheit 54I (ein IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser
oder Tasten wie etwa auf einem Keypad) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen
kann (20) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung
herausragen kann, oder so, daß die
Detektionseinheit 54I (ein IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser
oder Tasten wie etwa auf einem Keypad) durch ein Kabel verbindbar
ist (21), wodurch verschiedene Konfigurationen der vierten
Ausführungsform
zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.