DE60025442T2 - Erweiterungsgerät mit einer Sicherheitsfunktion - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Erweiterungsanordnung, die eine Sicherheitsfunktion oder eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion für eine Informationsverarbeitungsanordnung oder eine elektronische Anordnung vorsieht.
  • Als Resultat der jüngsten Entwicklung von Technologien für offene Netze in diesem Informationszeitalter werden mehr Investitionen denn je auf dem Gebiet der Informationsinfrastruktur getätigt, was zu der weitverbreiteten Nutzung von Netzen und dem Internet führt. Vor diesem Hintergrund werden mobile Informationsverarbeitungsanordnungen, wie beispielsweise Notebook-Personalcomputer, Laptop-Personalcomputer und mobile Terminals, in vielen verschiedenen Situationen verwendet, und ebenso Informationsverarbeitungsanordnungen des installierten Typs, wie beispielsweise Desktop-Personalcomputer. In solch einer Umgebung hat die Sicherheit eine höhere Bedeutung, um zu verhindern, daß private Informationen, die in der Anordnung gespeichert sind, an nichtautorisierte Nutzer preisgegeben werden.
  • Nach Stand der Technik haben Besitzer oder autorisierte Nutzer von Informationsverarbeitungsanordnungen Paßwörter, IDs, individuelle Geheimnummern (PIN-Codes) für Identifikationszwecke genutzt. Die Verwendung von Paßwörtern, IDs, PIN-Codes ist jedoch lästig, da sich die Nutzer diese merken müssen und immer dann eingeben müssen, wenn sie verlangt werden. Ferner birgt die Verwendung von Paßwörtern, IDs und PIN-Codes immer die Gefahr, daß sie gestohlen werden.
  • Als Alternative für Paßwörter, IDs und PIN-Codes werden biologische Informationen, die für jedes Individuum einzigartig sind, wie etwa Fingerabdrücke, in einigen Anordnungen verwendet.
  • 1A und 1B zeigen erläuternde Zeichnungen, die eine Fingerabdruckidentifikationsanordnung des Kartentyps 1 darstellen, die von FUJITSU DENSO LIMITED im Handel ist. 1A zeigt die Fingerabdruckidentifikationsanordnung des Kartentyps 1, und 1B zeigt einen Notebook-Personalcomputer 10 (oder eine tragbare Informationsverarbeitungsanordnung; im folgenden als Personalcomputer des Notebook-Typs bezeichnet), in den eine Fingerabdruckidentifikationsanordnung des Kartentyps 1 eingesetzt ist.
  • Die Fingerabdruckidentifikationsanordnung des Kartentyps 1 enthält eine Fingerabdruckidentifikationseinheit 2 zum Identifizieren eines Fingerabdrucks und eine PCMCIA-(personal computer memory card international association)-Karte 3. Die Fingerabdruckidentifikationsanordnung des Kartentyps 1 wird verwendet, wie in 1B gezeigt, während die PCMCIA-Karte 3 derselben in einen PCMCIA-Kartenspalt 11 eingesetzt ist, der in der Seitenwand des Notebook-Personalcomputers 10 vorgesehen ist. Die Fingerabdruckidentifikationseinheit 2 ragt aus der Seitenwand des Notebook-Personalcomputers 10 heraus.
  • Wenn ein Nutzer einen Notebook-Personalcomputer 10 aus dem Büro heraustragen muß, ist die aus der Seitenwand herausragende Fingerabdruckidentifikationseinheit 2 zu sperrig. Auf Grund dessen muß die Fingerabdruckidentifikationsanordnung des Kartentyps 1 von dem Notebook-Personalcomputer 10 gelöst werden und separat von dem Notebook-Personalcomputer 10 getragen werden. Dies ist unpraktisch.
  • Daher wird eine Erweiterungsanordnung benötigt, die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion oder eine Sicherheitsfunktion für eine Informationsverarbeitungsanord nung vorsieht, ohne dafür auf die Tragbarkeit der Anordnung zu verzichten.
  • DE 29821644 U1 offenbart eine Erweiterungsanordnung, die lösbar in eine Informationsverarbeitungsvorrichtung montiert werden kann, mit einem Gehäuse, einem Sensor zum Detektieren von Fingerabdrücken und einem Verbinder zum Verbinden der Erweiterungsanordnung mit der Informationsverarbeitungsvorrichtung. Der Sensor wird auf einen Schlitten montiert, der in das Gehäuse hinein- und aus ihm herausfahren kann. Der Schlitten wird durch einen elektrischen Antrieb angetrieben.
  • WO 97/39418 offenbart eine elektrische Verbindungsbox für einen Personalcomputer. Die Box enthält einen Spalt für eine IC-Karte und ist so angeordnet, daß die Karte vollkommen in der Box enthalten ist, wenn die Karte an der Einsetzposition ist.
  • EP 0901319 offenbart einen Kartenverbinder zum elektrischen Verbinden einer PC-Karte mit einer elektrischen Anordnung. Der Kartenverbinder hat einen zweistufigen Auswurfmechanismus zum Auswerfen der Karte.
  • US 5477418 offenbart eine PC-Karte mit einem Wagen, der in einen Hohlraum in der Karte hinein- und aus ihm herausgleiten kann und wenigstens zwei Positionen einnimmt. Der Wagen umfaßt einen Sockelabschnitt zum Herstellen des Kontaktes mit einem elektrischen Stecker und einen Stütz- und Kontaktabschnitt, der den Wagen innerhalb der Karte stützt und den elektrischen Kontakt zwischen dem Wagen und der Karte herstellt. An der ersten Position befindet sich der gesamte Wagen innerhalb des Hohlraums, und an der zweiten Position liegt der Sockelabschnitt des Wagens außerhalb des Hohlraums.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist eine Erweiterungsanordnung vorgesehen, die solch eine Konfiguration hat, um lösbar in einen Behälterabschnitt einer Informationsverarbeitungsvorrichtung montiert zu werden, mit:
    einem Gehäuse;
    einer Fingerabdruckleseeinheit zum Detektieren eines Fingerabdrucks;
    einer Trägereinheit zum Tragen der Fingerabdruckleseeinheit von einer ersten Position, wo die Fingerabdruckleseeinheit in dem Behälterabschnitt eingeschlossen ist, zu einer zweiten Position, wo die Fingerabdruckleseeinheit außerhalb des Behälterabschnittes positioniert ist, um das Lesen eines Fingerabdrucks zu ermöglichen; und
    einem Verbinder zum Verbinden der Erweiterungsanordnung mit der Informationsverarbeitungsvorrichtung, so daß Fingerabdruckdaten von der Fingerabdruckleseeinheit der Informationsverarbeitungsvorrichtung zugeführt werden können; dadurch gekennzeichnet, daß: die Erweiterungsanordnung ferner eine Operationseinheit umfaßt, um die Trägereinheit selektiv an einer der ersten Position und der zweiten Position einrasten zu lassen; die Trägereinheit angeordnet ist, um sich von der ersten Position zu der zweiten Position als Antwort auf das Ausrasten der Trägereinheit zu bewegen, das bewirkt wird, indem die Operationseinheit in eine Richtung gedrückt wird, in die sich die Fingerabdruckleseeinheit bewegt; die Fingerabdruckleseeinheit von der Trägereinheit lösbar ist; und die Fingerabdruckleseeinheit mit der Informationsverarbeitungsvorrichtung durch ein Kabel elektrisch verbunden ist, während sie von der Trägereinheit gelöst ist.
  • Die oben beschriebene Erweiterungsanordnung wird in das Erweiterungsfach der Informationsverarbeitungsanordnung so montiert, daß die Erweiterungsanordnung mit der Informationsverarbeitungsanordnung als integraler Bestandteil der Informationsverarbeitungsanordnung getragen werden kann. Falls die Erweiterungsanordnung so konfiguriert ist, um nicht aus der Informationsverarbeitungsanordnung herauszuragen, wird die Tragbarkeit weiter verbessert. Diese Konfiguration ist besonders vorteilhaft, wenn die Informationsverarbeitungsanordnung ein tragbarer Typ ist. Ferner ist in dem Fall, wenn das Erweiterungsfach der Informationsverarbeitungsanordnung so konfiguriert ist, um darin irgendeine von einer Vielzahl von verschiedenen Typen von Erweiterungsanordnungen aufzunehmen, die in das Erweiterungsfach montierte Identifikationsinformationserfassungseinheit gegen andere Erweiterungsanordnungen frei austauschbar, wodurch ein Beitrag zum Erreichen einer Kompaktheit und Erweiterungsmöglichkeit der Informationsverarbeitungsanordnung geleistet wird.
  • Unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen werden nun bevorzugte Merkmale der vorliegenden Erfindung beschrieben, in denen:
  • 1A und 1B erläuternde Zeichnungen sind, die eine Fingerabdruckidentifikationsanordnung des Kartentyps der verwandten Technik zeigen;
  • 2 eine erläuternde Zeichnung ist, die eine Erweiterungsanordnung der vorliegenden Erfindung bezüglich eines Notebook-Personalcomputers zeigt;
  • 3 eine erläuternde Zeichnung ist, die eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung bezüglich eines Erweiterungsfachs eines Notebook-Personalcomputers zeigt;
  • 4 eine Explosionsansicht der Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung von 3 ist;
  • 5 eine Draufsicht auf die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung ist, wobei eine Abdeckung derselben entfernt ist;
  • 6A und 6B erläuternde Zeichnungen sind, die eine Fingerabdruckleseeinheit von 4 zeigen;
  • 7A bis 7C erläuternde Zeichnungen sind, die die Fingerabdruckleseeinheit zeigen;
  • 8 ein Blockdiagramm ist, das Funktionen der Fingerabdruckleseeinheit und eines Notebook-Personalcomputers zeigt;
  • 9 eine erläuternde Zeichnung ist, die zeigt, auf welche Weise die Fingerabdruckleseeinheit teilweise aus dem Notebook-Personalcomputer herausgleitet;
  • 10 eine Draufsicht auf die Fingerabdruckleseeinheit zum Zeigen dessen ist, auf welche Weise die Fingerabdruckleseeinheit teilweise aus dem Notebook-Personalcomputer herausgleitet;
  • 11 eine Draufsicht auf die Fingerabdruckleseeinheit zum Zeigen dessen ist, auf welche Weise die Fingerabdruckleseeinheit vollständig aus dem Notebook-Personalcomputer herausgleitet;
  • 12 eine erläuternde Zeichnung ist, die die Fingerabdruckleseeinheit zeigt, die über ein Kabel mit dem Notebook-Personalcomputer verbunden ist;
  • 13 eine erläuternde Zeichnung ist, die eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 14 ein Blockdiagramm ist, das Funktionen der Fingerabdruckleseeinheit von 13 und eines Notebook-Personalcomputers zeigt;
  • 15 eine erläuternde Zeichnung ist, die eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 16 ein Blockdiagramm ist, das Funktionen der Fingerabdruckleseeinheit von 15 und eines Notebook-Personalcomputers zeigt;
  • 17 eine erläuternde Zeichnung ist, die eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung gemäß einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 18 eine Explosionsansicht der Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung von 17 ist;
  • 19A und 19B erläuternde Zeichnungen sind, die eine Fingerabdruckleseeinheit von 18 zeigt;
  • 20 eine erläuternde Zeichnung ist, die zeigt, auf welche Weise die Fingerabdruckleseeinheit teilweise aus dem Notebook-Personalcomputer herausgleitet;
  • 21 eine erläuternde Zeichnung ist, die die Fingerabdruckleseeinheit zeigt, die über ein Kabel mit dem Notebook-Personalcomputer verbunden ist;
  • 22 eine erläuternde Zeichnung ist, die eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 23 eine erläuternde Zeichnung ist, die eine IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung gemäß einer sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 24 ein Blockdiagramm ist, das Funktionen der IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung von 23 und eines Notebook-Personalcomputers zeigt;
  • 25 eine erläuternde Zeichnung ist, die eine Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung gemäß einer siebten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt;
  • 26 ein Blockdiagramm ist, das Funktionen der Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung von 25 und eines Notebook-Personalcomputers zeigt;
  • 27 eine erläuternde Zeichnung ist, die eine PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung gemäß einer achten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt; und
  • 28 ein Blockdiagramm ist, das Funktionen der PIN-Code-Eingabe-Erweiterungsanordnung von 27 und eines Notebook-Personalcomputers zeigt;
  • 29 eine erläuternde Zeichnung ist, die eine Fingerabdruckleseeinheit zeigt, die in einer Informationsverarbeitungsanordnung gemäß einer neunten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung enthalten ist;
  • 30 eine erläuternde Zeichnung ist, die die Fingerabdruckleseeinheit zeigt, die aus der Informationsverarbeitungsanordnung gemäß der neunten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung herausragt;
  • 31 ein Blockdiagramm ist, das Beziehungen zwischen der Fingerabdruckleseeinheit und der Informationsverarbeitungsanordnung von 29 und 30 zeigt;
  • 32 eine erläuternde Zeichnung ist, die eine Erweiterungsanordnung einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zusammen mit einem Notebook-Personalcomputer zeigt;
  • 33 eine Explosionsansicht der Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung ist; und
  • 34A und 34B isometrische Ansichten einer Fingerabdruckleseeinheit von 33 sind.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Im folgenden werden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
  • Um das Verstehen der vorliegenden Erfindung zu erleichtern, folgt zunächst eine Beschreibung hinsichtlich der Beziehung zwischen einer Identifikationsinformationserfassungsanordnung oder einem Sicherheitsfunktionsinstrument (zum Beispiel einer Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung) und anderen Erweiterungsanordnungen, wie etwa einem Diskettenlaufwerk, sowie hinsichtlich der Beziehung zwischen der Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung und einem Notebook-Personalcomputer.
  • In der folgenden Beschreibung von Ausführungsformen wird die Informationsverarbeitungsanordnung der Einfachheit halber bloß als Notebook-Personalcomputer bezeichnet. Die Informationsverarbeitungsanordnung der vorliegenden Erfindung enthält jedoch jede Anordnung des tragbaren Typs, wie beispielsweise eine tragbare Informationsverarbeitungsanordnung oder ein mobiles Terminal. Ferner wird der Ausdruck "Computer" zum Bezeichnen einer Anordnung verwendet, die mit einem Prozessor versehen ist, oder einer Anordnung, die irgendeine Art der Informationsverarbeitung ausführt, oder einer Anordnung, die irgendeine Aktion ausführt (Speichern von Daten, Kommunikation, etc.), die mit der Informationsverarbeitung in Beziehung steht.
  • 2 ist eine erläuternde Zeichnung, die eine Erweiterungsanordnung der vorliegenden Erfindung bezüglich eines Notebook-Personalcomputers zeigt.
  • Ein Notebook-Personalcomputer 20 enthält einen Computerkörper 21, der einen Rahmen oder ein Gehäuse darstellt, und enthält ferner eine Flüssigkristallanzeigeeinheit 27, die als Anzeigeeinheit dient, die aufgeschwenkt werden kann, um einen Bildschirm zu zeigen. Eine Richtung X1–X2 entspricht der Breite des Notebook-Personalcomputers 20. Eine Richtung Y1–Y2 entspricht der Tiefe des Notebook-Personalcomputers 20, und eine Richtung Z1–Z2 entspricht der Höhe des Notebook-Personalcomputers 20. Der Computerkörper 21 hat einen Tastaturabschnitt 22, der auf einer oberen Fläche desselben vorgesehen ist und als Eingabeeinheit dient, und eine CPU 23 oder einen Prozessor, die in ihm enthalten sind. Ferner hat der Computerkörper 21 ein Erweiterungsfach 24, das als Behälter dient. Das Erweiterungsfach 24 belegt ungefähr die Hälfte der Ausdehnung des Computers 21 in der Richtung X1–X2 und ist auf der linken Seite vorgesehen, um eine Öffnung 26 in einer Seitenwand 25 des Computerkörpers 21 zu haben.
  • Der Notebook-Personalcomputer 20 kann mit verschiedenen Erweiterungsanordnungen verwendet werden, wie beispielsweise mit einem Erweiterungsdiskettenlaufwerk 30, einem Erweiterungs-CD-ROM-Laufwerk 40, mit Erweiterungsanordnungen, die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion haben oder eine Sicherheitsfunktion vorsehen (zum Beispiel Fingerabdruckleseerweiterungsanordnungen 50, 50A, 50B, 50C und 50D), die ersten bis vierten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung entsprechen, einer Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 80 (oder Fingerabdruckidentifikationsanordnung), die einer fünften Ausführungsform entspricht, einer IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 (oder IC-Karten-Identifikationserweiterungsanordnung) einer sechsten Ausfüh rungsform, einer Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 (oder Magnetkarten-Identifikationserweiterungsanordnung) einer siebten Ausführungsform und einer PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung 110 (oder PIN-Identifikationserweiterungsanordnung) einer achten Ausführungsform.
  • Diese Erweiterungsanordnungen haben eine flache Form, die durch die Öffnung 26 in das Erweiterungsfach 24 passen kann, und haben jeweilige Verbinder 31, 41, 51, 81, 91, 101, 111 an derselben Position auf der Rückseite.
  • Die Kernschaltung 30 enthält einen Drehtisch 32 und eine Magnetkopfanordnung 33 und hat eine Spaltöffnung 34 in einer vorderen Wand, die der Richtung X2 zugewandt ist. Das Erweiterungs-CD-ROM-Laufwerk 40 enthält einen Drehtisch 42 und eine optische Kopfanordnung 43, die auf einer Auszugseinheit 44 vorgesehen sind.
  • Wenn der Notebook-Personalcomputer 20 mit einer Diskette zu verwenden ist, wird das Erweiterungsdiskettenlaufwerk 30 eingesetzt und in dem Erweiterungsfach 24 angeordnet. Eine Diskette 35 wird in die Spaltöffnung 34 eingeführt, um in das Erweiterungsdiskettenlaufwerk 30 montiert zu werden.
  • Wenn der Notebook-Personalcomputer 20 mit einer CD-ROM zu verwenden ist, wird das Erweiterungs-CD-ROM-Laufwerk 40 eingesetzt und in dem Erweiterungsfach 24 angeordnet. Eine CD-ROM 45 wird auf dem Drehtisch 42 nach dem Herausgleiten der Auszugseinheit 44 plaziert. Wenn die Auszugseinheit 45 hinein an ihren Platz geschoben wird, werden Informationen gelesen, die auf der CD-ROM 45 aufgezeichnet sind.
  • Andere Erweiterungsanordnungen 50, 50A, 50B, 50C, 50D, 80, 90, 100 und 110 können in das Erweiterungsfach 24 montiert werden, wenn der Notebook-Personalcomputer 20 außer Betrieb ist. Die Art und Weise, auf die diese Erweiterungsanordnungen in das Erweiterungsfach 24 montiert werden, ist im Grunde genommen dieselbe wie beim Montieren des Erweiterungsdiskettenlaufwerkes 30 oder des Erweiterungs-CD-ROM-Laufwerkes 40.
  • Das Erweiterungsfach 24, das eine Behältereinheit der vorliegenden Erfindung darstellt, wird mit vielen verschiedenen Namen bezeichnet. Jene Namen enthalten "Fach", "Erweiterungsfach-Steckplatz", "mehrgliedriges Fach" "Mehrzweckfach", etc.
  • [Erste Ausführungsform]
  • Im folgenden wird eine Erweiterungsanordnung, die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion hat oder eine Sicherheitsfunktion vorsieht (zum Beispiel die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50), der ersten Ausführungsform beschrieben.
  • 3 ist eine erläuternde Zeichnung, die die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 der ersten Ausführungsform bezüglich des Erweiterungsfachs eines Notebook-Personalcomputers zeigt. 4 ist eine Explosionsansicht der Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50. 5 ist eine Draufsicht auf die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung, wobei eine Abdeckung derselben entfernt ist.
  • Die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 enthält, wie in 3 bis 5 gezeigt, ein Gehäuse 52, eine Ablage 53, die in der Richtung X1–X2 im Inneren des Gehäuses 52 beweglich vorgesehen ist, eine Fingerabdruckleseeinheit 54, die eine Identifikationsinformationserfassungseinheit darstellt, und eine Abdeckung 55, die die Ablage 53 bedeckt und an dem Gehäuse 52 befestigt ist. In 3 werden Fin gerabdrücke als Beispiel für biologische Informationen verwendet, die als Beispiel für Identifikationsinformationen dienen.
  • Das Gehäuse 52 hat eine Kastenform sowie einen Verbinder 51, der auf der Rückseite desselben angebracht ist. Ferner enthält das Gehäuse 52 einen Betätigungsknopfmechanismus 52-1 und einen Dämpfer 52-2.
  • Die Ablage 53 ist in der Richtung X1–X2 beweglich, da sie durch Führungsschienen 52-3 und 52-4 geführt wird. Die Ablage 53 ragt aus dem Gehäuse 52 in der Richtung X2 heraus, wenn sie ausgefahren ist, und kann eine der zwei Gleitpositionen beibehalten. Die Ablage 53 hat eine Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53-1, die kastenförmig ist und eine Größe hat, die zur Aufnahme der Fingerabdruckleseeinheit 54 geeignet ist. Im Inneren der Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53-1 ist ein Verbinder 53-3 vorgesehen, der auf einer gedruckten Schaltungsplatte 53-2 implementiert ist. Die gedruckte Schaltungsplatte 53-2 ist mit dem Verbinder 51 über ein flexibles Kabel 53-4 verbunden, das eine ausreichende Ausdehnung hat. Die Ablage 53 hat eine Zahnstange 53-5, die auf einer Seite gebildet ist, die der Richtung Y2 zugewandt ist, und sich in der Richtung X1–X2 erstreckt. Ferner hat die Ablage 53 eine erste Kerbe 53-6, eine zweite Kerbe 53-7 und eine dritte Kerbe 53-8, die an verschiedenen Positionen längs der Richtung X1–X2 auf der Seite gebildet sind, die der Richtung Y2 zugewandt ist.
  • Die Zahnstange 53-5 steht mit Getrieberädern 52-2a des Dämpfers 52-2 in Eingriff.
  • Der Betätigungsknopfmechanismus 52-1, der eine Betätigungs- oder Operationseinheit darstellt, rastet selektiv in einer von der ersten Kerbe 53-6, der zweiten Kerbe 53-7 und der dritten Kerbe 53-8 ein. Wenn der Knopf niedergedrückt wird, während der Mechanismus in einer Kerbe eingerastet ist, rastet der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 aus der Kerbe aus.
  • Der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 und die drei Kerben 53-6 bis 53-8 sind räumlich wie folgt angeordnet. Wenn der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 in der ersten Kerbe 53-6 eingerastet ist, ist die gesamte Ablage 53 vom Gehäuse 52 umschlossen, wie in 5 gezeigt. Wenn der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 in der zweiten Kerbe 53-7 eingerastet ist, ragt ein Abschnitt der Ablage 53 aus dem Gehäuse 52 heraus, so daß gerade eine Öffnung 54-2a der Fingerabdruckleseeinheit 54 voll zu sehen ist, wie in 10 gezeigt. Wenn der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 in der dritten Kerbe 53-8 eingerastet ist, ist die Fingerabdruckleseeinheit 54 außerhalb von dem Gehäuse 52 vollkommen exponiert.
  • Die Fingerabdruckleseeinheit 54, die eine Identifikationsinformationserfassungseinheit darstellt, enthält, wie in 6A sowie in 7A bis 7C gezeigt, einen Fingerabdrucksensor 54-5 auf Kapazitätsbasis (der ein Beispiel für ein Identifikationsinformationserfassungsmittel) ist, der in einem Kasten 54-4 untergebracht ist, der aus einer oberen Hälfte 54-2 und einer unteren Hälfte 54-3 gebildet ist. Der Fingerabdrucksensor 54-5 auf Kapazitätsbasis ist in der oberen Hälfte 54-2 positioniert. In der unteren Hälfte 54-3 sind ein linker Verbinder 54-6, ein rechter Verbinder 54-7 und ein Kabelverbinder 54-8 auf einer gedruckten Schaltungsplatte 54-9 implementiert. Der Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54-5 ist der Öffnung 54-2a zugewandt, die in der oberen Hälfte 54-2 gebildet ist, wobei die Öffnung 54-2a gewöhnlich durch einen Verschluß 54-1 verschlossen ist. Wenn der Verschluß 54-1 in die Richtung Y1 geschoben wird, wird der Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54-5 durch die Öffnung 54-2a exponiert. Der Verschluß 54-1 ist auf einer Innenwand der oberen Hälfte 54-2 vorgesehen und wird durch eine Feder 54-1a automatisch geschlossen.
  • Der Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54-5 kann ein Festkörperfingerabdrucksensor FPS100 sein, der durch Veridicom hergestellt wird.
  • Die Verbinder 54-6, 54-7 und 54-8 sind, wie in 7C gezeigt, längs einer Linie 54-9 positioniert, die sich in der Richtung Y1–Y2 erstreckt, die durch eine Mitte O der Fingerabdruckleseeinheit 54 verläuft. Die Verbinder 54-6 und 54-7 sind identisch und liegen an symmetrischen Positionen bezüglich der Mitte O. Die Verbinder 54-6 und 54-7 sind durch jeweilige Öffnungen 54-3b und 54-3c exponiert, die in einer Bodenplatte 54-3a gebildet sind. Der Verbinder 54-8 ist auf einer Rückseite der Fingerabdruckleseeinheit 54 positioniert und ist durch eine Öffnung 54-3e exponiert, die in einer Seitenwand 54-3d der unteren Hälfte 54-3 gebildet ist.
  • Die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 ist so, daß die Fingerabdruckleseeinheit 54 in der Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53-1 enthalten ist, wobei der linke Verbinder 54-6 derselben mit dem Verbinder 53-3 verbunden ist, und so, daß die Ablage 53 so weit wie möglich in die Richtung X1 geschoben wird, damit die Fingerabdruckleseeinheit 54 vollkommen in der Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 eingeschlossen ist. Die Ablage 53 wird durch eine Schraubenfeder 54-11 in die Richtung X2 gedrängt, wenn der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 in der ersten Kerbe 53-6 eingerastet ist, um die Bewegung in der Richtung X2 zu begrenzen. Die Fingerabdruckleseeinheit 54 ist aus der Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53-1 entfernbar.
  • Im folgenden wird die Beziehung zwischen der Fingerabdruckleseeinheit 54 und dem Notebook-Personalcomputer 20 beschrieben.
  • Die Fingerabdruckleseeinheit 54 enthält, wie in 8 gezeigt, eine Fingerabdruckeingabeeinheit 60. Der Notebook-Personalcomputer 20 enthält eine Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, eine Fingerabdruckregistriereinheit 63 und eine Fingerabdruckvergleichseinheit 64. Die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62 extrahiert Fingerabdruckmerkmale aus Bilddaten, die von der Fingerabdruckeingabeeinheit 60 zugeführt werden. Die Fingerabdruckregistriereinheit 63 speichert registrierte Fingerabdruckdaten des Zeigefingers der linken Hand eines Nutzers. Die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 vergleicht Fingerabdruckdaten, die von der Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62 zugeführt werden, mit den Fingerabdruckdaten der Fingerabdruckregistriereinheit 63. In dieser Konfiguration liest die Fingerabdruckleseeinheit 54 lediglich Fingerabdrücke. Dann überwacht der Notebook-Personalcomputer 20 die Datenverarbeitung, um die Identifikation zu prüfen.
  • Im folgenden wird die Verwendung der Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 beschrieben.
  • 1) Hinaustragen eines Notebook-Personalcomputers aus dem Büro
  • Wenn ein Nutzer den Notebook-Personalcomputer 20 aus dem Büro mit heraus nimmt, wird die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 in das Erweiterungsfach 24 des Computer körpers 21 eingesetzt und ist der Verbinder 51 mit dem Verbinder verbunden, der an der Rückwand des Erweiterungsfachs 24 vorgesehen ist.
  • In dieser Anordnung ist die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 in dem Computerkörper 21 eingeschlossen, so daß die Fingerabdruckleseeinheit 54 nun ein integraler Bestandteil des Notebook-Personalcomputers 20 ist. Es braucht lediglich der Notebook-Personalcomputer 20 getragen zu werden, ohne daß eine separate Fingerabdruckleseeinheit getragen werden muß. Dadurch wird eine bessere Tragbarkeit im Vergleich zu der Konfiguration von 1 vorgesehen, bei der die Fingerabdruckidentifikationsanordnung des Kartentyps 1 separat von dem Notebook-Personalcomputer 10 getragen werden muß.
  • Wenn die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 in das Erweiterungsfach 24 des Computerkörpers 21 montiert ist, ist die Fingerabdruckleseeinheit 54 mit der CPU 61 im Inneren des Computerkörpers 21 über den Verbinder 53-3, das flexible Kabel 53-4 und den Verbinder 51 elektrisch verbunden.
  • 2) Verwendung des Notebook-Personalcomputers außerhalb des Büros
  • Wenn der Notebook-Personalcomputer 20 außerhalb des Büros betrieben werden soll, muß zuerst der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 niedergedrückt werden.
  • Als Antwort darauf rastet die erste Kerbe 53-6 aus, so daß sich die Ablage 53 kraft der Schraubenfeder 54-11 in die Richtung X2 bewegt, mit dem Resultat, daß die Ablage 53 aus der Seite des Computerkörpers 21 herausragt. Die Ablage 53 stoppt, wenn der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 in die zweite Kerbe 53-7 einrastet. Als Resultat ist, wie in 9 und 10 gezeigt, die Öffnung 54-2a der Fingerabdruckleseeinheit 54 außerhalb des Erweiterungsfachs 24 exponiert, wodurch der Verschluß 54-1 manuell geöffnet werden kann.
  • Ein Nutzer öffnet den Verschluß 54-1, indem er ihn mit dem linken Zeigefinger in die Richtung Y1 schiebt, und plaziert den Zeigefinger auf dem Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54-5.
  • Der Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54-5 liest den Fingerabdruck des Zeigefingers. Die Fingerabdruckdaten werden dann über den Verbinder 53-3, das flexible Kabel 53-4 und den Verbinder 51 zu dem Computerkörper 21 gesendet. Der Computerkörper 21 extrahiert Merkmale des Fingerabdrucks und vergleicht die extrahierten Fingerabdruckmerkmale mit registrierten Fingerabdruckdaten, um die Identifikation zu prüfen.
  • Falls der Nutzer autorisiert ist, wird der Notebook-Personalcomputer 20 aktiviert. Falls der Nutzer nicht autorisiert ist, kann der Nutzer den Notebook-Personalcomputer 20 auch dann nicht aktivieren, wenn er dies versucht. Alternativ kann der Notebook-Personalcomputer 20 aktiviert werden, wobei jedoch das Betriebssystem nicht läuft. Dadurch wird die Sicherheit gewährleistet.
  • Nachdem der Notebook-Personalcomputer 20 aktiviert ist, gleitet die Ablage 53 in die Richtung X1, um in Inneren des Notebook-Personalcomputers 20 aufgenommen zu werden. An dieser Aufnahmeposition behindert die Fingerabdruckleseeinheit 54 die Handhabung des Notebook-Personalcomputers 20 nicht.
  • Wenn der Verschluß 54-1 durch den Zeigefinger der linken Hand geöffnet ist, ist die Fingerabdruckleseeinheit 54 von der Abdeckung 55 teilweise bedeckt, um lediglich die Öffnung 54-2a zu exponieren und den verbleibenden Teil der Fingerabdruckleseeinheit 54 auf der Seite in der Richtung X1 zu bedecken. Dadurch wird sichergestellt, daß die Fingerabdruckleseeinheit 54 nicht aus der Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53-1 herausspringt.
  • 3) Verwendung des Notebook-Personalcomputers auf dem Schreibtisch
  • Wenn der Notebook-Personalcomputer 20 auf dem Schreibtisch des Nutzers verwendet wird, wäre es umständlich, wenn die Fingerabdruckleseeinheit 54 jedesmal, wenn der Nutzer den Notebook-Personalcomputer 20 startet, betätigt werden müßte, damit sie hervorsteht. Deshalb bleibt die Fingerabdruckleseeinheit 54 an einer ausgelösten Position, wie in 12 gezeigt.
  • Während die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 in dem Erweiterungsfach 24 des Notebook-Personalcomputers 20 eingeschlossen ist, oder während die Fingerabdruckerweiterungsanordnung 50 außerhalb des Erweiterungsfachs 24 des Notebook-Personalcomputers 20 angeordnet ist, bewirkt das Niederdrücken des Betätigungsknopfmechanismus 52-1 den Zustand, der in 9 oder 10 gezeigt ist. Falls der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 noch einmal niedergedrückt wird, geht der Eingriff mit der zweiten Kerbe 53-7 verloren, so daß die Ablage 53 durch die Schraubenfeder 54-11 weiter in die Richtung X2 gleitet und stoppt, wenn der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 in die dritte Kerbe 53-8 einrastet. Dieser Zustand ist in 11 gezeigt. Wie in 11 gezeigt, ist die gesamte Fingerabdruckleseeinheit 54 außerhalb des Erweiterungsfachs 24 exponiert, so daß die Fingerab druckleseeinheit 54 aus der Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53-1 herausgenommen werden kann.
  • Die Fingerabdruckleseeinheit 54 wird aus der Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53-1 herausgenommen, und die Ablage 53 wird in die Richtung X1 geschoben, um im Inneren des Gehäuses 52 aufgenommen zu werden. Es sei erwähnt, daß durch Emporheben der Fingerabdruckleseeinheit 54 in Richtung Z1 der Verbinder 54-6 von dem Verbinder 53-3 getrennt wird, wodurch die Fingerabdruckleseeinheit 54 aus der Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53-1 entfernt werden kann.
  • Dann wird, wie in 12 gezeigt, eine Schnur 72 verwendet, die Verbinder 70 und 71 an ihren jeweiligen Enden hat. Der Verbinder 70 ist ein USB-(universal serial bus)-Typ, der eine Mehrzweckschnittstelle darstellt. Der Verbinder 71 wird mit dem Verbinder 54-8 der Fingerabdruckleseeinheit 54 verbunden, und der USB-Verbinder 70 wird mit einem Verbindersockel verbunden, der an der Rückwand des Computerkörpers 21 vorgesehen ist. Unter Verwendung der Schnur 72 kann der Nutzer die Fingerabdruckleseeinheit 54 zusammen mit dem Computer betreiben.
  • Im folgenden wird der Grund dafür beschrieben, daß der rechte Verbinder 54-7 auf der unteren Fläche der Fingerabdruckleseeinheit 54 zusätzlich zu dem Verbinder 54-6 vorgesehen ist.
  • Wenn das Erweiterungsfach 24 auf der rechten Seite des Computerkörpers 21 vorgesehen ist (d. h., auf der Seite hin zu der Richtung X1), um eine Fingerabdruckleseeinheit darin aufzunehmen, muß die Fingerabdruckleseeinheit aus der rechten Seitenwand des Computerkörpers 21 herausragen. Damit die Fingerabdruckleseeinheit 54 in dieser Konfiguration verwen det werden kann, muß die Fingerabdruckleseeinheit 54 den Verbinder 54-7 auf der rechten Seite haben. Es sei erwähnt, daß Algorithmen zum Identifizieren von Fingerabdrücken in der Technik wohlbekannt sind, und einer, der in der japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 10-312459 offenbart ist, kann bei der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden.
  • Oben wurde die erste Ausführungsform beschrieben. Obwohl Identifikationsprüfungen in der ersten Ausführungsform unter Einsatz von Fingerabdrücken als Beispiel für biologische Informationen vorgenommen werden, ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung von Fingerabdrücken begrenzt. Anstelle des Vertrauens auf Fingerabdrücke können andere biologische Informationen wie beispielsweise die Sprache (Sprachmuster), Muster der Netzhaut, Handschriften oder Gesichtsmerkmale für Identifikationszwecke detektiert werden. Wenn die Sprache als Identifikationsinformationen verwendet wird, kann der Fingerabdrucksensor 54-5 der Einheit 54 der Erweiterungsanordnung 50, wie in 3 bis 11 gezeigt, durch ein Spracheingabemittel (wie etwa ein Mikrophon) ersetzt werden. In diesem Fall ist der Verschluß 54-1 unnötig. Die in 8 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Spracheingabeeinheit ersetzt, die Sprachdaten zu dem Notebook-Personalcomputer 20 überträgt. In 8 werden die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Sprachmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Sprachmusterregistriereinheit 63 und die Sprachmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner kann die erste Ausführungsform dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54 (Mikrophon) lösbar ist (4), daß der rechte Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen sind (6), daß die Detektionseinheit 54 (Mikrophon) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54 (Mikrophon) durch ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die oben beschrieben ist.
  • Wenn das Netzhautmuster als Identifikationsinformationen verwendet wird, kann der Fingerabdrucksensor 54-5 der Einheit 54 der Erweiterungsanordnung 50, wie in 3 bis 11 gezeigt, ersetzt werden durch ein Netzhautmustereingabemittel (wie etwa eine CCD-Kamera, die als Bilddetektionseinheit dient). In diesem Fall kann der Verschluß 54-1 vorgesehen werden, falls er erforderlich ist. Die in 8 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Netzhautmustereingabeeinheit ersetzt, die Netzhautmusterdaten zu dem Notebook-Personalcomputer 20 überträgt. In 8 werden die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Netzhautmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Netzhautmusterregistriereinheit 63 und die Netzhautmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner kann die erste Ausführungsform dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54 (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) lösbar ist (4), daß der rechte Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen sind (6), daß die Detektionseinheit 54 (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (9) oder völlig aus der Informations verarbeitungsanordnung herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54 (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) durch ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die oben beschrieben ist.
  • Wenn die Handschrift als Identifikationsinformationen verwendet wird, kann der Fingerabdrucksensor 54-5 der Einheit 54 der Erweiterungsanordnung 50, wie in 3 bis 11 gezeigt, ersetzt werden durch ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel (das aus einem Berührungsfeld wie beispielsweise einem Digitalisiertablett oder einer Eingabetablettplatte allein oder einer Kombination aus ihnen und einem Stifteingabemittel oder Stylus gebildet ist). In diesem Fall kann der Verschluß 54-1 vorgesehen werden, falls er erforderlich ist. Die in 8 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Berührungseingabeeinheit oder eine Handschrifteingabeeinheit ersetzt, die Handschriftmusterdaten zu dem Notebook-Personalcomputer 20 überträgt. In 8 werden die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Handschriftmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Handschriftmusterregistriereinheit 63 und die Handschriftmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner kann die erste Ausführungsform dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54 (ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel) lösbar ist (4), daß der rechte Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen sind (6), daß die Detektionseinheit 54 (ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel) teil weise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54 (ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel) durch ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die oben beschrieben ist.
  • Wenn Gesichtsmerkmale als Identifikationsinformationen verwendet werden, kann der Fingerabdrucksensor 54-5 der Einheit 54 der Erweiterungsanordnung 50, wie in 3 bis 11 gezeigt, ersetzt werden durch ein Bilddetektionsmittel (wie beispielsweise eine CCD-Kamera). In diesem Fall kann der Verschluß 54-1 vorgesehen werden, falls er erforderlich ist. Die in 8 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Bilddetektionseinheit ersetzt, die Daten eines detektierten Bildes zu dem Notebook-Personalcomputer 20 überträgt. In 8 werden die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Gesichtsmerkmalsextraktionseinheit 62, die Gesichtsmusterregistriereinheit 63 und die Gesichtsmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner kann die erste Ausführungsform dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54 (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) lösbar ist (4), daß der rechte Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen sind (6), daß die Detektionseinheit 54 (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung heraus ragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54 (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) durch ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die oben beschrieben ist.
  • Ferner ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung von biologischen Informationen zum Zweck der Identifikationsprüfung begrenzt. Wie in 23, 25 und 27 gezeigt, die später beschrieben sind, können Identifikationsinformationen von ID-Karten, wie beispielsweise IC-Karten oder Magnetkarten, erhalten werden, oder von einem Nutzer, wenn der Nutzer Tasten zur Eingabe eines Paßwortes oder einer ID-Nummer verwendet. In diesem Fall kann die Detektionseinheit 54, die in 3 bis 5 gezeigt ist, durch einen IC-Kartenleser, einen Magnetkartenleser oder Tasten wie beispielsweise auf einem sogenannten Keypad ersetzt werden. Alternativ können solch ein Leser oder Tasten auf der lösbaren Detektionseinheit 54 vorgesehen sein. Aus demselben Grund kann die erste Ausführungsform dieser Variante so konfiguriert sein, daß der rechte Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen sind (6), daß die Detektionseinheit 54 (ein IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser oder Tasten wie etwa auf einem Keypad) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54 (ein IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser oder Tasten wie etwa auf einem Keypad) durch ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die oben beschrieben ist.
  • [Zweite Ausführungsform]
  • 13 ist eine erläuternde Zeichnung, die eine Erweiterungsanordnung, die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion hat oder eine Sicherheitsfunktion vorsieht, (zum Beispiel eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50A) gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt. Die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50A hat dieselbe Konfiguration wie die in 4 gezeigte Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 und ist anstelle der Fingerabdruckleseeinheit 54 mit einer Fingerabdruckleseeinheit 54A versehen, die eine Identifikationsinformationserfassungseinheit verkörpert. In 13 werden Fingerabdrücke als Beispiel für biologische Informationen verwendet, die als Beispiel für Identifikationsinformationen dienen.
  • Ein Vergleich von 14 mit 8 ergibt, daß die Fingerabdruckleseeinheit 54A zusätzlich zu der Fingerabdruckeingabeeinheit 60 mit der Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62 versehen ist und der Notebook-Personalcomputer 20A die Steuereinheit, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 enthält. Die Fingerabdruckleseeinheit 54A liest Fingerabdrücke und extrahiert Fingerabdruckmerkmale aus den gelesenen Fingerabdruckdaten. Die Fingerabdruckleseeinheit 54A führt die Fingerabdruckmerkmalsdaten dem Notebook-Personalcomputer 20A zu, und der Notebook-Personalcomputer 20A führt einen Nutzeridentifikationsprozeß aus.
  • [Dritte Ausführungsform]
  • 15 ist eine erläuternde Zeichnung, die eine Erweiterungsanordnung, die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion hat oder eine Sicherheitsfunktion vorsieht, (zum Beispiel eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50B) gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt. Die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50B hat dieselbe Konfiguration wie die in 4 gezeigte Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 und ist anstelle der Fingerabdruckleseeinheit 54 mit einer Fingerabdruckleseeinheit 54B versehen. In 15 werden Fingerabdrücke als Beispiel für biologische Informationen verwendet, die als Beispiel für Identifikationsinformationen dienen.
  • Ein Vergleich von 16 mit 8 ergibt, daß die Fingerabdruckleseeinheit 54B zusätzlich zu der Fingerabdruckeingabeeinheit 60 mit der Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, der Fingerabdruckregistriereinheit 63 und der Fingerabdruckvergleichseinheit 64 versehen ist. In dieser Konfiguration überwacht deshalb die Fingerabdruckleseeinheit 54B die gesamte Verarbeitung ab dem Detektieren von Fingerabdrücken, dem Extrahieren von Fingerabdruckmerkmalen aus den detektierten Fingerabdrücken, dem Vergleichen der extrahierten Merkmale mit registrierten Fingerabdruckdaten bis hin zum Prüfen der Nutzeridentifikation. Die Fingerabdruckleseeinheit 54B führt dann die Identifikationsprüfresultate der Steuereinheit 61 des Notebook-Personalcomputers 20B zu.
  • Oben wurden die zweiten und dritten Ausführungsformen beschrieben. Obwohl Identifikationsprüfungen in den zweiten und dritten Ausführungsformen unter Einsatz von Fingerabdrücken als Beispiel für biologische Informationen vorge nommen werden, ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung von Fingerabdrücken begrenzt. Anstelle des Vertrauens auf Fingerabdrücke können andere biologische Informationen wie beispielsweise die Sprache (Sprachmuster), Muster der Netzhaut, Handschriften oder Gesichtsmerkmale für Identifikationszwecke detektiert werden. Wenn die Sprache als Identifikationsinformationen verwendet wird, kann der Fingerabdrucksensor 54A-5 oder 54B-5 der Einheit 54A oder 54B der Erweiterungsanordnung 50A oder 50B, wie in 13 oder 15 gezeigt, durch ein Spracheingabemittel (wie etwa ein Mikrophon) ersetzt werden. In diesem Fall ist der Verschluß 54A-1 oder 54B-1 unnötig. Die in 14 oder 16 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Spracheingabeeinheit ersetzt, die Sprachdaten zu dem Notebook-Personalcomputer 20A oder 20B überträgt. In 14 oder 16 werden die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Sprachmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Sprachmusterregistriereinheit 63 und die Sprachmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner können die zweiten und dritten Ausführungsformen dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (Mikrophon) lösbar ist (4, 13 oder 15), daß der rechte Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen sind (6), daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (Mikrophon) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (Mikrophon) durch ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.
  • Wenn das Netzhautmuster als Identifikationsinformationen verwendet wird, kann der Fingerabdrucksensor 54A-5 oder 54B-5 der Einheit 54A oder 54B der Erweiterungsanordnung 50A oder 50B, wie in 13 oder 15 gezeigt, ersetzt werden durch ein Netzhautmustereingabemittel (wie etwa eine CCD-Kamera, die als Bilddetektionseinheit dient). In diesem Fall kann der Verschluß 54A-1 oder 54B-1 vorgesehen werden, falls er erforderlich ist. Die in 14 oder 16 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Netzhautmustereingabeeinheit ersetzt, die Netzhautmusterdaten zu dem Notebook-Personalcomputer 20A oder 20B überträgt. In 14 oder 16 werden die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Netzhautmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Netzhautmusterregistriereinheit 63 und die Netzhautmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner können die zweiten und dritten Ausführungsformen dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) lösbar ist (4, 13 oder 15), daß der rechte Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen sind (6), daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) durch ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.
  • Wenn die Handschrift als Identifikationsinformationen verwendet wird, kann der Fingerabdrucksensor 54A-5 oder 54B-5 der Einheit 54A oder 54B der Erweiterungsanordnung 50A oder 50B, wie in 13 oder 15 gezeigt, ersetzt werden durch ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel (das aus einem Berührungsfeld wie beispielsweise einem Digitalisiertablett oder einer Eingabetablettplatte allein oder einer Kombination aus ihnen und einem Stifteingabemittel oder Stylus gebildet ist). In diesem Fall kann der Verschluß 54A-1 oder 54B-1 vorgesehen werden, falls er erforderlich ist. Die in 14 oder 16 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Berührungseingabeeinheit oder eine Handschrifteingabeeinheit ersetzt, die Handschriftmusterdaten zu dem Notebook-Personalcomputer 20A oder 20B überträgt. In 14 oder 16 werden die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Handschriftmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Handschriftmusterregistriereinheit 63 und die Handschriftmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner können die zweiten und dritten Ausführungsformen dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel) lösbar ist (4), daß der rechte Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen sind (6), daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel) durch ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.
  • Wenn Gesichtsmerkmale als Identifikationsinformationen verwendet werden, kann der Fingerabdrucksensor 54A-5 oder 54B-5 der Einheit 54A oder 54B der Erweiterungsanordnung 50A oder 50B, wie in 13 oder 15 gezeigt, ersetzt werden durch ein Bilddetektionsmittel (wie beispielsweise eine CCD-Kamera). In diesem Fall kann der Verschluß 54A-1 oder 54B-1 vorgesehen werden, falls er erforderlich ist. Die in 14 oder 16 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Bilddetektionseinheit ersetzt, die Daten eines detektierten Bildes zu dem Notebook-Personalcomputer 20A oder 20B überträgt. In 14 oder 16 werden die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Gesichtsmerkmalsextraktionseinheit 62, die Gesichtsmusterregistriereinheit 63 und die Gesichtsmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner können die zweiten und dritten Ausführungsformen dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) lösbar ist (4), daß der rechte Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen sind (6), daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) durch ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.
  • Ferner ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung von biologischen Informationen zum Zweck der Identifikationsprüfung begrenzt. Wie in 23, 25 und 27 gezeigt, die später beschrieben sind, können Identifikationsinformationen von ID-Karten, wie beispielsweise IC-Karten oder Magnetkarten, erhalten werden, oder von einem Nutzer, wenn der Nutzer Tasten zur Eingabe eines Paßwortes oder einer ID-Nummer verwendet. In diesem Fall kann die Detektionseinheit 54A oder 54B, die in 13 oder 15 gezeigt ist, durch einen IC-Kartenleser, einen Magnetkartenleser oder Tasten wie beispielsweise auf einem Keypad ersetzt werden. Alternativ können solch ein Leser oder Tasten auf der lösbaren Detektionseinheit 54A oder 54B vorgesehen sein. Aus demselben Grund können die zweiten und dritten Ausführungsformen dieser Variante so konfiguriert sein, daß der rechte Verbinder 54-7 und der linke Verbinder 54-6 vorgesehen sind (6), daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (ein IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser oder Tasten wie etwa auf einem Keypad) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54A oder 54B (ein IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser oder Tasten wie etwa auf einem Keypad) durch ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.
  • [Vierte Ausführungsform]
  • 17 und 18 sind erläuternde Zeichnungen, die eine Erweiterungsanordnung, die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion hat oder eine Sicherheitsfunktion vorsieht, (zum Beispiel eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50C) gemäß einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt. Die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50C hat dieselbe Konfiguration wie die in 4 gezeigte Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 und ist anstelle der Fingerabdruckleseeinheit 54 mit einer Fingerabdruckleseeinheit 54C versehen, die eine Identifikationsinformationserfassungseinheit darstellt. In 17 und 18 werden Elemente, die jenen von 4 äquivalent sind, mit denselben Bezugszeichen bezeichnet, wobei ihnen der Buchstabe "C" folgt, und eine Beschreibung derselben wird weggelassen. In 17 und 18 werden Fingerabdrücke als Beispiel für biologische Informationen verwendet, die als Beispiel für Identifikationsinformationen dienen.
  • Die Fingerabdruckleseeinheit 54C hat, wie in 19A und 19B gezeigt, ein Kabel 54C-9, das sich aus einer Seitenwand erstreckt und einen USB-Verbinder 54C-10 hat, der an einem Ende von ihm angebracht ist. Die Fingerabdruckleseeinheit 54C ist nicht mit den Verbindern 54-6, 54-7 und 54-8 versehen, wie sie in 6B gezeigt sind.
  • Eine Abdeckung 55C läßt sich leicht öffnen oder schließen. Die Fingerabdruckleseeinheit 54C ist in einer Fingerabdruckdetektionseinheitsbehältereinheit 53C-1 einer Ablage 53C enthalten. Das Kabel 54C-9 ist gefaltet, um in der Ablage 53C untergebracht zu werden. Eine gedruckte Schaltungsplatte 54C-13 ist hinten an einem Gehäuse 52C vorgese hen und hat einen Verbinder 54C-12, der fest an sie montiert ist. Der Verbinder 54C-12 ist über die gedruckte Schaltungsplatte 54C-13 elektrisch mit einem Verbinder 51C verbunden. Der USB-Verbinder 54C-10 am Ende des Kabels 54C-9 ist mit dem Verbinder 54C-12 verbunden.
  • Die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50C wird auf dieselbe Weise wie die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 von 3 verwendet und betrieben.
  • Wenn der Notebook-Personalcomputer 20C aus dem Büro mitgenommen werden soll, wird die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50C in das Erweiterungsfach 24C des Computerkörpers 21C eingefügt. Die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50C wird zusammen mit dem Computerkörper 21C getragen.
  • Wenn der Notebook-Personalcomputer 20C außerhalb des Büros betrieben wird, wird der Betätigungsknopfmechanismus 52-1 einmal niedergedrückt, damit die Fingerabdruckleseeinheit 54C aus dem Erweiterungsfach 24 herausragt. Während die Fingerabdruckleseeinheit 54C an dieser Position ist, läßt der Nutzer seinen linken Zeigefinger durch den Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54C-5 lesen. Ferner kann die Fingerabdruckleseeinheit so konfiguriert sein, wie in 11 der ersten Ausführungsform gezeigt, um vollkommen aus dem Notebook-Personalcomputer herausragen zu können.
  • Wenn der Notebook-Personalcomputer 20C auf dem Schreibtisch betrieben wird, wird die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50C aus dem Erweiterungsfach 24C des Notebook-Personalcomputers 20C herausgenommen. Dann wird die Abdeckung 55C geöffnet, und der USB-Verbinder 54C-10 wird von dem Verbinder 54C-12 abgezogen, um die Fingerabdruckleseeinheit 54C von der Ablage 53C zu lösen. Dann wird der USB-Verbinder 54C-10 mit dem Verbindersockel verbunden, der an der Rückwand des Computerkörpers 21 vorgesehen ist, wie in 21 gezeigt. Die Fingerabdruckleseeinheit 54C ist dann einsatzbereit.
  • Da an der Fingerabdruckleseeinheit 54C ihr eigenes Kabel 54C-9 angebracht ist, ist es nicht notwendig, ein separates Kabel bereitzuhalten. Dies ist für den Nutzer praktisch.
  • Die Fingerabdruckleseeinheit 54C und der Notebook-Personalcomputer 20 können eine Konfiguration wie in 14 oder eine Konfiguration wie in 16 haben. Im Falle der Konfiguration von 16 fungiert die Fingerabdruckleseeinheit 54C als Fingerabdruckidentifikationseinheit.
  • Oben wurde die vierte Ausführungsform beschrieben. Obwohl Identifikationsprüfungen in der vierten Ausführungsform unter Einsatz von Fingerabdrücken als Beispiel für biologische Informationen vorgenommen werden, ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung von Fingerabdrücken begrenzt. Anstelle des Vertrauens auf Fingerabdrücke können andere biologische Informationen wie beispielsweise die Sprache (Sprachmuster), Muster der Netzhaut, Handschriften oder Gesichtsmerkmale für Identifikationszwecke detektiert werden.
  • Wenn die Sprache als Identifikationsinformationen verwendet wird, kann der Fingerabdrucksensor 54C-5 der Einheit 54C der Erweiterungsanordnung 50C, wie in 17 bis 21 gezeigt, durch ein Spracheingabemittel (wie etwa ein Mikrophon) ersetzt werden. In diesem Fall ist der Verschluß 54C-1 unnötig. Das Spracheingabemittel und der Notebook-Personalcomputer 20 können konfiguriert sein, um sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt. In diesem Fall wird die in 8, 14 und 16 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 durch eine Spracheingabeeinheit ersetzt, wobei die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Sprachmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Sprachmusterregistriereinheit 63 und die Sprachmustervergleichseinheit 64 ersetzt werden. Ferner kann die vierte Ausführungsform dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54C (Mikrophon) lösbar ist (19), daß die Detektionseinheit 54C (Mikrophon) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (20) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann, oder so, daß die Detektionseinheit 54C (Mikrophon) durch ein Kabel verbindbar ist (21), wodurch verschiedene Konfigurationen der vierten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurde.
  • Wenn das Netzhautmuster als Identifikationsinformationen verwendet wird, kann der Fingerabdrucksensor 54C-5 der Einheit 54C der Erweiterungsanordnung 50C, wie in 17 bis 21 gezeigt, ersetzt werden durch ein Netzhautmustereingabemittel (wie etwa eine CCD-Kamera, die als Bilddetektionseinheit dient). In diesem Fall kann der Verschluß 54C-1 vorgesehen werden, falls er erforderlich ist. Das Netzhautmustereingabemittel und der Notebook-Personalcomputer 20 können konfiguriert sein, um sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt. In diesem Fall wird die in 8, 14 und 16 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 durch eine Netzhautmustereingabeeinheit ersetzt, wobei die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Netzhautmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Netzhautmusterregistriereinheit 63 und die Netzhautmustervergleichseinheit 64 ersetzt werden. Ferner kann die vierte Ausführungsform dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54C (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) lösbar ist (19), daß die Detektionseinheit 54C (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (20) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann, oder so, daß die Detektionseinheit 54C (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) durch ein Kabel verbindbar ist (21), wodurch verschiedene Konfigurationen der vierten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurde.
  • Wenn die Handschrift als Identifikationsinformationen verwendet wird, kann der Fingerabdrucksensor 54C-5 der Einheit 54C der Erweiterungsanordnung 50C, wie in 17 bis 21 gezeigt, ersetzt werden durch ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel (das aus einem Berührungsfeld wie beispielsweise einem Digitalisiertablett oder einer Eingabetablettplatte allein oder einer Kombination aus ihnen und einem Stifteingabemittel oder Stylus gebildet ist). In diesem Fall kann der Verschluß 54C-1 vorgesehen werden, falls er erforderlich ist. Das Berührungseingabemittel oder das Handschrifteingabemittel und der Notebook-Personalcomputer 20 können konfiguriert sein, um sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt. In diesem Fall wird die in 8, 14 und 16 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 durch eine Handschriftmustereingabeeinheit ersetzt, wobei die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Handschriftmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Handschriftmusterregistriereinheit 63 und die Handschriftmustervergleichseinheit 64 ersetzt werden. Ferner kann die vierte Ausführungsform dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54C (ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel) lösbar ist (19), daß die Detektionseinheit 54C (ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (20) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann, oder so, daß die Detektionseinheit 54 (ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel) durch ein Kabel verbindbar ist (21), wodurch verschiedene Konfigurationen der vierten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurde.
  • Wenn Gesichtsmerkmale als Identifikationsinformationen verwendet werden, kann der Fingerabdrucksensor 54C-5 der Einheit 54C der Erweiterungsanordnung 50C, wie in 17 bis 21 gezeigt, ersetzt werden durch ein Bilddetektionsmittel (wie beispielsweise eine CCD-Kamera). In diesem Fall kann der Verschluß 54C-1 vorgesehen werden, falls er erforderlich ist.
  • Das Bilddetektionsmittel und der Notebook-Personalcomputer 20 können konfiguriert sein, um sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt. In diesem Fall wird die in 8, 14 und 16 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 durch eine Bilddetektionseinheit ersetzt, wobei die Fingerabdruckmerkmalsextraktionsein heit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Gesichtsmerkmalsextraktionseinheit 62, die Gesichtsmusterregistriereinheit 63 und die Gesichtsmustervergleichseinheit 64 ersetzt werden. Ferner kann die vierte Ausführungsform dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54C (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) lösbar ist (19), daß die Detektionseinheit 54C (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (20) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann, oder so, daß die Detektionseinheit 54C (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) durch ein Kabel verbindbar ist (21), wodurch verschiedene Konfigurationen der vierten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurde.
  • Ferner ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung von biologischen Informationen zum Zweck der Identifikationsprüfung begrenzt. Wie in 23, 25 und 27 gezeigt, die später beschrieben sind, können Identifikationsinformationen von ID-Karten, wie beispielsweise IC-Karten oder Magnetkarten, erhalten werden, oder von einem Nutzer, wenn der Nutzer Tasten zur Eingabe eines Paßwortes oder einer ID-Nummer verwendet. In diesem Fall kann die Detektionseinheit 54C, die in 17 bis 21 gezeigt ist, durch einen IC-Kartenleser, einen Magnetkartenleser oder Tasten wie beispielsweise auf einem Keypad ersetzt werden. Alternativ können solch ein Leser oder Tasten auf der lösbaren Detektionseinheit 54C vorgesehen sein. Aus demselben Grund kann die vierte Ausführungsform dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54C (ein IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser oder Tasten wie etwa auf einem Keypad) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (20) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann, oder so, daß die Detektionseinheit 54C (ein IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser oder Tasten wie etwa auf einem Keypad) durch ein Kabel verbindbar ist (21), wodurch verschiedene Konfigurationen der vierten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurde.
  • [Fünfte Ausführungsform]
  • 22 ist eine erläuternde Zeichnung, die eine Erweiterungsanordnung, die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion hat oder eine Sicherheitsfunktion vorsieht, (zum Beispiel eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 80) gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt. Die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 80 hat eine äußere Oberflächenform, die in ein Erweiterungsfach 24D eines Notebook-Personalcomputers 20D paßt. Die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 80 hat einen Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 83, der an einer Seitenwand 82 derselben vorgesehen ist. Der Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 83, der ein Identifikationsinformationserfassungsmittel darstellt, ist die meiste Zeit mit einem Verschluß 84 bedeckt. Die Seitenwand 82 ist eine Fläche, die die linke Wand des Computerkörpers 21D bildet, wenn die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 80 in das Erweiterungsfach 24D eingesetzt ist. In 22 werden Fingerabdrücke als Beispiel für biologische Informationen verwendet, die als Beispiel für Identifikationsinformationen dienen.
  • Die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 80 wird betrieben, während sie in das Erweiterungsfach 24D, das eine Behältereinheit darstellt, des Notebook-Personalcomputer 20D montiert ist. Dadurch wird eine gute Tragbarkeit vorgesehen. Die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 80 und der Notebook-Personalcomputer 20D können eine Konfiguration haben, die jener von 8 äquivalent ist.
  • Wenn der Notebook-Personalcomputer 20D betrieben wird, öffnet der Nutzer der Verschluß 84, indem er ihn mit seinem linken Zeigefinger in die Richtung Y1 schiebt, und plaziert den Zeigefinger auf dem Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 83.
  • Der Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 83 liest den Fingerabdruck des Zeigefingers. Die Fingerabdruckdaten werden dann über einen Verbinder 81 zu dem Computerkörper 21 gesendet. Der Computerkörper 21 extrahiert Merkmale des Fingerabdrucks und vergleicht die extrahierten Fingerabdruckmerkmale mit registrierten Fingerabdruckdaten, um die Identifikation des Nutzers zu prüfen. Falls der Nutzer autorisiert ist, kann der Notebook-Personalcomputer 20 aktiviert werden. Falls der Nutzer nicht autorisiert ist, kann der Nutzer den Notebook-Personalcomputer 20 auch dann nicht aktivieren, wenn er es versucht. Dadurch wird die Sicherheit gewährleistet.
  • Die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 80 und der Notebook-Personalcomputer 20D können eine Konfiguration haben, die jener von 14 oder jener von 16 äquivalent ist.
  • [Sechste Ausführungsform]
  • 23 ist eine erläuternde Zeichnung, die eine IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 gemäß einer sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt. Die IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 liest eine ID-Karte, die als ID-Karte dient. Die IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 enthält einen IC-Kartenleserkopf 92, der ein Identifikationsinformationseingabemittel darstellt, und hat eine Öffnung 94, die an einer Seitenwand 93 vorgesehen ist, zum Aufnehmen einer IC-Karte. Eine IC-Karte 95 umfaßt einen IC-Chip 95a, der Informationen über den Nutzer enthält. In 23 wird eine IC-Karte als Beispiel für Identifikationsinformationen verwendet.
  • Die IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 wird betrieben, während sie in ein Erweiterungsfach 24E, das eine Behältereinheit darstellt, eines Notebook-Personalcomputers 20E eingesetzt ist. Die IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 sieht somit die gewünschte Tragbarkeit vor.
  • Die IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 und der Notebook-Personalcomputer 20E haben eine Konfiguration, wie in 24 gezeigt. Die IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 enthält eine IC-Karten-Dateneingabeeinheit 96. Der Notebook-Personalcomputer 20E enthält eine Steuereinheit 97, eine Datenregistriereinheit 98 zum Speichern von registrierten Daten des Nutzers und eine Datenvergleichseinheit 99 zum Vergleichen der Daten der IC-Karten-Dateneingabeeinheit 96 mit den Daten der Datenregistriereinheit 98.
  • Wenn der Notebook-Personalcomputer 20E zu betreiben ist, wird die IC-Karte 95 in die Öffnung 94 eingesetzt.
  • Der IC-Kartenleserkopf 92 liest Daten der IC-Karte 95, und die Daten werden zu dem Computerkörper 21E übertragen.
  • Der Notebook-Personalcomputer 20E vergleicht die Daten der Karte mit registrierten Daten, um die Identifikation des Nutzers zu prüfen. Falls der Nutzer autorisiert ist, kann der Notebook-Personalcomputer 20E aktiviert werden. Falls der Nutzer nicht autorisiert ist, kann der Nutzer den Notebook-Personalcomputer 20E auch dann nicht aktivieren, wenn er es versucht. Dadurch wird die Sicherheit gewährleistet.
  • [Siebte Ausführungsform]
  • 25 ist eine erläuternde Zeichnung, die eine Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 gemäß einer siebten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt. Die Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 liest eine Magnetkarte, die als ID-Karte dient. Die Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 enthält einen Magnetkartenleserkopf 102, der ein Identifikationsinformationserfassungsmittel darstellt, und hat eine Öffnung 104, die an einer Seitenwand 103 vorgesehen ist, zum Aufnehmen einer Magnetkarte. Eine Magnetkarte 105 zeichnet Informationen über den Nutzer auf. In 25 wird eine Magnetkarte als Beispiel für Identifikationsinformationen verwendet.
  • Die Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 wird betrieben, während sie in ein Erweiterungsfach 24F, das eine Behältereinheit darstellt, eines Notebook-Personalcomputers 20F eingesetzt ist. Die Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 sieht somit die gewünschte Tragbarkeit vor.
  • Die Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 und der Notebook-Personalcomputer 20F haben eine Konfiguration, wie in 26 gezeigt. Die Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 enthält eine Magnetkarten-Dateneingabeeinheit 106. Der Notebook-Personalcomputer 20F enthält eine Steuereinheit 107, eine Datenregistriereinheit 108 zum Speichern von registrierten Daten des Nutzers und eine Datenvergleichseinheit 109 zum Vergleichen der Daten der Magnetkarten-Dateneingabeeinheit 106 mit den Daten der Datenregistriereinheit 108.
  • Wenn der Notebook-Personalcomputer 20F zu betreiben ist, wird die Magnetkarte 105 in die Öffnung 104 eingesetzt und in der Richtung Y2 durch die Öffnung 104 geschoben.
  • Der Magnetkartenleserkopf 102 liest Daten der Magnetkarte 105, und die Daten werden zu dem Computerkörper 21F übertragen. Der Notebook-Personalcomputer 20F vergleicht die Daten der Karte mit registrierten Daten, um die Identifikation des Nutzers zu prüfen. Falls der Nutzer autorisiert ist, kann der Notebook-Personalcomputer 20F aktiviert werden. Falls der Nutzer nicht autorisiert ist, kann der Nutzer den Notebook-Personalcomputer 20F auch dann nicht aktivieren, wenn er es versucht. Dadurch wird die Sicherheit gewährleistet.
  • [Achte Ausführungsform]
  • 27 ist eine erläuternde Zeichnung, die eine PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung 110, die ein Identifikationsinformationserfassungsmittel darstellt, gemäß einer achten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt. Die PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung 110 enthält eine Tasteneinheit 113, die aus einer Vielzahl von Tasten gebildet ist, die an einer Seitenwand 112 vorgesehen sind, die der Richtung X2 zugewandt ist. Die Vielzahl von Tasten ist in der Richtung Y1–Y2 angeordnet.
  • Die PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung 110 wird betrieben, während sie in ein Erweiterungsfach 24G, das eine Behältereinheit darstellt, eines Notebook-Personalcomputers 20G eingesetzt ist. Die PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung 110 sieht somit die gewünschte Tragbarkeit vor. In 27 können ein Paßwort, ein PIN-Code, ein ID-Code, etc., als Beispiel für Identifikationsinformationen verwendet werden.
  • Die PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung 110 und der Notebook-Personalcomputer 20G haben eine Konfiguration, wie sie in 28 gezeigt ist. Die PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung 110 enthält eine PIN-Daten-Eingabeeinheit 115. Der Notebook-Personalcomputer 20G enthält eine Steuereinheit 116, eine Datenregistriereinheit 117 zum Speichern von registrierten Daten des Nutzers und eine Datenvergleichseinheit 118 zum Vergleichen der Daten der PIN-Daten-Eingabeeinheit 115 mit den Daten der Datenregistriereinheit 117.
  • Wenn der Nutzer den Notebook-Personalcomputer 20G verwenden will, betätigt der Nutzer die Tasteneinheit 113, um seinen PIN-(personal identification number)-Code (oder ein Paßwort, einen ID-Code oder dergleichen) einzugeben. Dann werden die PIN-Daten zu dem Computerkörper 21G übertragen. Der Notebook-Personalcomputer 20G vergleicht den eingegebenen PIN-Code mit dem registrierten PIN-Code, um die Identifikation des Nutzers zu prüfen. Falls der Nutzer autorisiert ist, kann der Notebook-Personalcomputer 20G aktiviert werden. Falls der Nutzer nicht autorisiert ist, kann der Nutzer den Notebook-Personalcomputer 20G auch dann nicht aktivieren, wenn er es versucht. Dadurch wird die Sicherheit gewährleistet.
  • Die Erweiterungsanordnungen 50, 80, 90, 100 und 110, die oben beschrieben wurden, können in ein Erweiterungsfach eingesetzt werden, das in einem Erweiterungsfachgehäuse vorgesehen ist, wobei das Erweiterungsfachgehäuse so am Boden des Computerkörpers vorgehen ist, um die Hälfte der Ausdehnung des Computerkörpers in einer Richtung von dem vorderen Ende zu dem hinteren Ende zu haben. Alternativ können die Erweiterungsanordnungen 50, 80, 90, 100 und 110 in ein Erweiterungsfach eingesetzt werden, das in einer Erweiterungseinheit vorgesehen ist, wobei die Erweiterungseinheit in der Draufsicht etwa dieselbe Form und Größe wie der Computerkörper hat, und der Computer kann darauf angeordnet werden.
  • Falls ein Computer des Desktop-Typs ein Erweiterungsfach hat, kann eine der Erweiterungsanordnungen 50, 80, 90, 100 und 110 in solch ein Erweiterungsfach eingesetzt werden.
  • Die obigen Ausführungsformen sind unter Bezugnahme auf einen Fall beschrieben worden, bei dem ein Personalcomputer des Notebook-Typs mit einem Erweiterungsfach verwendet wird. Wie in dem obigen Absatz angegeben, kann ein Fach jedoch in einer Andockstation oder einer Erweiterungseinheit vorgesehen sein, die mit einem Notebook-Personalcomputer verbunden ist, und die Anordnung der vorliegenden Erfindung kann in solch ein Fach eingesetzt werden. Die vorliegende Erfindung ist nicht auf irgendeine besondere von diesen Konfigurationen begrenzt. Die Andockstation ist in der japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 10-133778 und der japanischen offengelegten Patentanmeldung Nr. 9-6475 offenbart. Solch eine Andockstation wird manchmal als Funktionserweiterungsanordnung eines Notebook-Personalcomputers bezeichnet. Eine typische Andockstation enthält eine oder mehrere periphere Anordnungen, die nicht als eingebaute Anordnung in dem Notebook-Personalcomputer vorgesehen sind. Während der Notebook-Personalcomputer auf Grund seiner Tragbarkeit einfach umhergetragen werden kann, ist der Notebook-Perso nalcomputer bei Gebrauch im Büro mit der Andockstation verbunden, um ein Funktionsvermögen vorzusehen, das mit jenem eines Desktop-Personalcomputers kompatibel ist, oder damit ein Nutzer den Notebook-Personalcomputer genauso wie einen Desktop-Personalcomputer verwenden kann. In einer typischen Konfiguration ist der Notebook-Personalcomputer auf der Andockstation angeordnet, oder er wird mit der Andockstation verbunden, indem die Rückwand des Computers an der hinter dem Computer positionierten Andockstation angebracht wird.
  • Mit anderen Worten, die Terminologie "Erweiterungsfach" oder "Erweiterungsfach einer Informationsverarbeitungsanordnung" wird in dieser Beschreibung verwendet und beansprucht nicht nur den Bezug auf ein Erweiterungsfach eines Hauptkörpers einer Informationsverarbeitungsanordnung, sondern auch den Bezug auf ein Erweiterungsfach einer Funktionserweiterungseinheit, einer Andockstation oder dergleichen, die zusammen mit der Informationsverarbeitungsanordnung verwendet wird. Es sei erwähnt, daß es eine Anordnung gibt, die als Erweiterungsfachgehäuse oder Andockfach bezeichnet wird und nur als Fach dient und keine zusätzlichen Funktionen bietet. Solch eine Anordnung wird zusammen mit einem Personalcomputer verwendet. Die Terminologie "Erweiterungsfach" oder "Erweiterungsfach einer Informationsverarbeitungsanordnung", die in dieser Beschreibung und den Ansprüchen verwendet wird, soll auch solch eine Anordnung abdecken. Wenn die Andockstation, die Funktionserweiterungseinheit, das Erweiterungsfachgehäuse oder das Andockfach zusammen mit einer Informationsverarbeitungsanordnung kombiniert wird, kann die einzelne kombinierte Masse als Informationsverarbeitungsanordnung bezeichnet werden. Die Terminologie "Informations verarbeitungsanordnung" kann auch zum Bezeichnen der Andockstation, der Funktionserweiterungseinheit, des Erweiterungsfachgehäuses oder des Andockfachs selbst verwendet werden.
  • Die Andockstation und die Funktionserweiterungseinheit sind mit einer Speichereinheit versehen und überwachen die Informationsverarbeitung auf die eine oder andere Weise. Das Erweiterungsfachgehäuse und das Andockfach überwachen auch die Informationsverarbeitung, wenn in ihnen eine passende Einheit vorgesehen ist. Auf Grund dessen sollte die Terminologie "Informationsverarbeitungsanordnung" so interpretiert werden, daß darin periphere Anordnungen bezüglich der Informationsverarbeitung enthalten sind.
  • [Neunte Ausführungsform]
  • 29 bis 31 sind erläuternde Zeichnungen, die den Notebook-Personalcomputer 20 zeigen, der als Informationsverarbeitungsanordnung, die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion hat oder eine Sicherheitsfunktion vorsieht, gemäß einer neunten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dient. In dieser Ausführungsform wird die Informationsverarbeitungsanordnung zwecks einer einfachen Erläuterung als Notebook-Personalcomputer bezeichnet; aber sie enthält ein tragbares Terminal, eine tragbare Informationsverarbeitungsanordnung, etc. Ferner ist mit der Terminologie "Computer" eine Anordnung gemeint, die mit einem Prozessor des einen oder anderen Typs versehen ist, eine Anordnung, die mit einer Informationsverarbeitungsfunktion ausgestattet ist, eine Anordnung zum Ausführen von Aktionen (Speichern von Daten, Kommunizieren, etc.) bezüglich der Informationsverarbeitung des einen oder anderen Typs, etc.
  • In 29 bis 30 enthält der Notebook-Personalcomputer 20 den Computerkörper 21 und die Flüssigkristallanzeigeeinheit 27, die als Anzeigeeinheit dient, die aufgeschwenkt werden kann, um einen Bildschirm zu zeigen. (In 29 und 30 ist die Flüssigkristallanzeigeeinheit 27 nur teilweise gezeigt, aber in ihrer Gesamtheit ist sie dieselbe wie jene von 2.) Eine Richtung X1–X2 entspricht der Breite des Notebook-Personalcomputers 20. Eine Richtung Y1–Y2 entspricht der Tiefe des Notebook-Personalcomputers 20. Der Computerkörper 21, der einen Rahmen oder ein Gehäuse darstellt, ist mit dem Tastaturabschnitt 22, der als Eingabeeinheit dient, auf einer oberen Fläche von sich versehen, und er enthält eine CPU oder einen Prozessor (nicht gezeigt).
  • Eine Identifikationsinformationserfassungsanordnung oder eine Sicherheitsanordnung (z. B. Fingerabdruckdetektionsanordnung) gemäß der neunten Ausführungsform ist nicht wie in der ersten Ausführungsform lösbar in dem Erweiterungsfach vorgesehen, sondern in der Informationsverarbeitungsanordnung fest installiert. Diese Konfiguration enthält, wie in 29 und 30 gezeigt, eine Ablage 53H, die eine Schiebeeinheit darstellt, die in dem Computerkörper 21 vorgesehen ist, der als Rahmen oder Gehäuse dient, und enthält ferner eine Fingerabdruckleseeinheit 54H, die auf der Ablage 53H vorgesehen ist.
  • Die Informationsverarbeitungsanordnung hat einen Betätigungsknopfmechanismus 52H-1 an ihrer Seitenwand. Dieser Mechanismus stellt ein Betätigungs- oder Operationsmittel dar.
  • 29 ist eine erläuternde Zeichnung, die den Computerkörper 21 (Rahmen oder Gehäuse) zeigt, der die Finger abdruckleseeinheit 54H, die eine Identifikationsinformationserfassungseinheit darstellt, einschließt. 30 ist eine erläuternde Zeichnung, die die Fingerabdruckleseeinheit 54H zeigt, die aus dem Computerkörper 21 (Rahmen oder Gehäuse) herausragt. Durch Betätigen des Betätigungsknopfes 52H-1 wird die Anordnung von dem in 29 gezeigten Zustand in den in 30 gezeigten Zustand versetzt. Die Gleitfunktion der Ablage 53H wird durch Mechanismen des Dämpfers 52-2 und der Führungsschienen 52-3 und 52-4 vorgesehen, wie in 5, 10 und 11 gezeigt. Um von dem Zustand von 30 wieder den Zustand von 29 zu erreichen, schiebt der Nutzer die Ablage 53H einfach in die Richtung X1.
  • Auf der Fingerabdruckleseeinheit 54H ist ein Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54H-5 vorgesehen. Der Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54H-5, der als Identifikationsinformationserfassungseinheit dient, ist mit einem Verschluß 54H-1 bedeckt, wenn er nicht verwendet wird, und wird durch Schieben des Verschlusses 54H-1 in die Richtung Y1 exponiert.
  • Der Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54H-5 kann ein Festkörperfingerabdrucksensor FPS100 sein, der durch Veridicom hergestellt wird.
  • Im folgenden wird eine Beziehung zwischen der Fingerabdruckleseeinheit 54H und dem Notebook-Personalcomputer 20 erläutert.
  • Die Fingerabdruckleseeinheit 54H enthält, wie in 31 gezeigt, die Fingerabdruckeingabeeinheit 60.
  • Der Notebook-Personalcomputer 20 enthält die Steuereinheit 61, die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62 zum Extrahieren von Fingerabdruckmerkmalen aus den Bilddaten, die von der Fingerabdruckeingabeeinheit 60 zugeführt werden, die Fingerabdruckregistriereinheit 63, in der Fingerabdruckdaten des Zeigefingers der linken Hand eines Nutzers registriert sind, und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 zum Vergleichen der Fingerabdruckdaten, die von der Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62 zugeführt werden, mit den Fingerabdruckdaten der Fingerabdruckregistriereinheit 63. Und zwar detektiert die Fingerabdruckleseeinheit 54H einen Fingerabdruck, ohne daß die detektierten Daten verarbeitet werden, während der Notebook-Personalcomputer 20 die Datenverarbeitung zum Prüfen dessen überwacht, ob der Nutzer autorisiert ist.
  • Wenn ein Nutzer den Notebook-Personalcomputer 20 aus dem Büro mit hinaus nimmt, wird die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 in das Erweiterungsfach 24 des Computerkörpers 21 eingesetzt, und der Verbinder 51 wird mit dem an der Rückwand des Erweiterungsfachs 24 vorgesehenen Verbinder verbunden.
  • In dieser Anordnung ist die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 von dem Computerkörper 21 umschlossen, so daß die Fingerabdruckleseeinheit 54 nun ein integraler Bestandteil des Notebook-Personalcomputers 20 ist. Es braucht lediglich der Notebook-Personalcomputer 20 getragen zu werden, ohne daß eine separate Fingerabdruckleseeinheit getragen werden muß. Dadurch wird eine bessere Tragbarkeit im Vergleich zu der Konfiguration von 1 vorgesehen, bei der die Fingerabdruckidentifikationsanordnung des Kartentyps 1 separat von dem Notebook-Personalcomputer 10 getragen werden muß.
  • Wenn ein Nutzer den Notebook-Personalcomputer 20 mit aus dem Büro hinaus nimmt, wird die Fingerabdruckleseeinheit 54H in den Computerkörper 21 geschoben, wie in 29 gezeigt.
  • In dieser Anordnung ist die Fingerabdruckleseeinheit 54H in dem Computerkörper 21 eingeschlossen, so daß die Fingerabdruckleseeinheit 54H nun ein integraler Bestandteil des Notebook-Personalcomputers 20 ist. Es braucht lediglich der Notebook-Personalcomputer 20 getragen zu werden, ohne daß eine separate Fingerabdruckleseeinheit getragen werden muß. Dadurch wird eine bessere Tragbarkeit im Vergleich zu der Konfiguration von 1 vorgesehen, bei der die Fingerabdruckidentifikationsanordnung des Kartentyps 1 separat von dem Notebook-Personalcomputer 10 getragen werden muß.
  • Wenn der Notebook-Personalcomputer 20 betrieben werden soll, drückt der Nutzer auf den Betätigungsknopf 52-1.
  • Als Antwort darauf gleitet die Ablage 53H in die Richtung X2, um aus der Seitenwand des Computerkörpers 21 herauszuragen. Als Resultat wird, wie in 30 gezeigt, die Öffnung 54-2a der Fingerabdruckleseeinheit 54H außerhalb des Computerkörpers 21 exponiert, wodurch der Verschluß 54H-1 manuell geöffnet werden kann.
  • Ein Nutzer öffnet den Verschluß 54H-1, indem er ihn mit dem Zeigefinger der linken Hand in die Richtung Y1 schiebt, und er plaziert den Zeigefinger auf dem Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54H-5.
  • Der Fingerabdrucksensor auf Kapazitätsbasis 54H-5 liest den Fingerabdruck des Zeigefingers. Die Fingerabdruckdaten werden dann zu der Steuereinheit 61 (30) des Computerkörpers 21 gesendet. Dort folgen die Extraktion von Fingerabdruckmerkmalen und der Vergleich der extrahierten Fingerabdruckdaten mit den registrierten Fingerabdruckdaten, um die Identifikation zu prüfen.
  • Nachdem der Notebook-Personalcomputer 20 aktiviert ist, wird die Ablage 53H in die Richtung X1 geschoben, um die Fingerabdruckleseeinheit 54H im Inneren des Notebook-Personalcomputers 20 aufzunehmen. An dieser Aufnahmeposition steht die Fingerabdruckleseeinheit 54H der Handhabung des Notebook-Personalcomputers 20 nicht im Wege.
  • Oben ist die neunte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben worden. Das Schieben der Ablage 53H wird erreicht, wie oben beschrieben, indem die Mechanismen der ersten Ausführungsform verwendet werden. Ferner kam bei der ersten Ausführungsform solch eine Konfiguration zum Einsatz, daß die Fingerabdruckleseeinheit 54H Positionen zwischen dem teilweisen Herausragen aus dem Computerkörper 21 (9) oder dem völligen Herausragen aus dem Computerkörper 21 (11) umschalten konnte. Diese Konfiguration kann auch in der neunten Ausführungsform eingesetzt werden.
  • Darüber hinaus wurde bei der ersten Ausführungsform eine Konfiguration eingesetzt, bei der die Fingerabdruckleseeinheit 54H von der Ablage 53 lösbar ist. Die neunte Ausführungsform kann dieses Merkmal auch haben, und daneben kann sie so konfiguriert sein, daß die Fingerabdruckleseeinheit 54H auf der Ablage 53H befestigt ist. Ferner kann bei der neunten Ausführungsform eine Konfiguration zum Einsatz kommen, bei der die Fingerabdruckleseeinheit 54 wie in der ersten Ausführungsform durch ein Kabel verbindbar ist (12). In solch einem Fall kann der Modus der Verwendung, wie in 12 gezeigt, zweckdienlich sein.
  • Obwohl in der oben beschriebenen neunten Ausführungsform Identifikationsprüfungen unter Einsatz von Fingerabdrücken als Beispiel für biologische Informationen vorgenommen werden, ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung von Fingerabdrücken begrenzt. Anstelle des Vertrauens auf Fingerabdrücke können andere biologische Informationen wie beispielsweise die Sprache (Sprachmuster), Muster der Netzhaut, Handschriften oder Gesichtsmerkmale für Identifikationszwecke detektiert werden. Wenn die Sprache als Identifikationsinformationen verwendet wird, kann der Fingerabdrucksensor 54H-5 der Einheit 54, wie in 29 und 30 gezeigt, durch ein Spracheingabemittel (wie etwa ein Mikrophon) ersetzt werden. In diesem Fall ist der Verschluß 54H-1 unnötig. Die in 31 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Spracheingabeeinheit ersetzt, die Sprachdaten zu dem Notebook-Personalcomputer 20 überträgt. In 31 werden die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Sprachmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Sprachmusterregistriereinheit 63 und die Sprachmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner kann diese Variante der neunten Ausführungsform so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54 (Mikrophon) lösbar ist, daß die Detektionseinheit 54 (Mikrophon) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54 (Mikrophon) durch ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten bis neunten Ausführungsformen zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurden.
  • Wenn das Netzhautmuster als Identifikationsinformationen verwendet wird, kann der Fingerabdrucksensor 54H-5 der Einheit 54, wie in 29 und 30 gezeigt, ersetzt werden durch ein Netzhautmustereingabemittel (wie etwa eine CCD-Kamera, die als Bilddetektionseinheit dient). In diesem Fall kann der Verschluß 54H-1 vorgesehen werden, falls er erforderlich ist. Die Fingerabdruckeingabeeinheit 60, die in 31 gezeigt ist, wird dann durch eine Netzhautmustereingabeeinheit ersetzt, die Netzhautmusterdaten zu dem Notebook-Personalcomputer 20 überträgt. In 31 werden die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Netzhautmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Netzhautmusterregistriereinheit 63 und die Netzhautmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner kann diese Variante der neunten Ausführungsform so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54H (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) lösbar ist (4), daß die Detektionseinheit 54H (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54H (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) durch ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten bis neunten Ausführungsformen zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurden.
  • Wenn die Handschrift als Identifikationsinformationen verwendet wird, kann der Fingerabdrucksensor 54H-5 der Einheit 54H, wie in 29 bis 31 gezeigt, ersetzt werden durch ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel (das aus einem Berührungsfeld wie beispielsweise einem Digitalisiertablett oder einer Eingabetablettplatte allein oder einer Kombination aus ihnen und einem Stifteingabemittel oder Stylus gebildet ist). In diesem Fall kann der Verschluß 54H-1 vorgesehen werden, falls er erforderlich ist. Die in 31 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 wird dann durch eine Berührungseingabeeinheit oder eine Handschrifteingabeeinheit ersetzt, die Handschriftmusterdaten zu dem Notebook-Personalcomputer 20 überträgt. In 31 werden die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Handschriftmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Handschriftmusterregistriereinheit 63 und die Handschriftmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner kann diese Variante der neunten Ausführungsform so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54H (ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel) lösbar ist (4), daß die Detektionseinheit 54H (ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54H (ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel) durch ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten bis neunten Ausführungsformen zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurden.
  • Wenn Gesichtsmerkmale als Identifikationsinformationen verwendet werden, kann der Fingerabdrucksensor 54H-5 der Einheit 54H, wie in 29 bis 31 gezeigt, ersetzt werden durch ein Bilddetektionsmittel (wie beispielsweise eine CCD-Kamera). In diesem Fall kann der Verschluß 54H-1 vorgesehen werden, falls er erforderlich ist. Die in 31 gezeigte Fingerabdruckeinheit 60 wird dann durch eine Bilddetektionseinheit ersetzt, die Daten des detektierten Bildes zu dem Notebook-Personalcomputer 20 überträgt. In 31 werden die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Gesichtsmerkmalsextraktionseinheit 62, die Gesichtsmusterregistriereinheit 63 und die Gesichtsmustervergleichseinheit 64 ersetzt. Ferner kann diese Variante der neunten Ausführungsform so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54H (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) lösbar ist (4), daß die Detektionseinheit 54H (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54H (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) durch ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten bis neunten Ausführungsformen zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurden.
  • Ferner ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung von biologischen Informationen zum Zweck der Identifikationsprüfung begrenzt. Wie in 23, 25 und 27 gezeigt, die zuvor beschrieben wurden, können Identifikationsinformationen von ID-Karten, wie beispielsweise IC-Karten oder Magnetkarten, erhalten werden, oder von einem Nutzer, wenn der Nutzer Tasten zur Eingabe eines Paßwortes, einer ID-Nummer, eines PIN-Codes, etc., verwendet. In diesem Fall kann die Detektionseinheit 54H, die in 30 gezeigt ist, durch einen IC-Kartenleser, einen Magnetkartenleser oder Tasten wie beispielsweise auf einem Keypad ersetzt werden. Alternativ können solch ein Leser oder Tasten auf der lösbaren Detektionseinheit 54 vorgesehen sein. Aus demselben Grund kann die neunte Ausführungsform dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54 (ein IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser oder Tasten wie etwa auf einem Keypad) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (9) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (11), oder so, daß die Detektionseinheit 54 (ein IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser oder Tasten wie etwa auf einem Keypad) durch ein Kabel verbindbar ist (12), wodurch verschiedene Konfigurationen der ersten bis neunten Ausführungsformen zum Einsatz kommen, die oben beschrieben wurden.
  • [Zehnte Ausführungsform]
  • 32 bis 34 sind erläuternde Zeichnungen, die eine Erweiterungsanordnung (z. B. eine Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50I), die eine Identifikationsinformationserfassungsfunktion hat oder eine Sicherheitsfunktion vorsieht, gemäß einer zehnten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen. Als Beispiel für eine Identifikationsinformationserfassungseinheit ist eine Fingerabdruckleseeinheit 54I vorgesehen. In 32 bis 34 sind Elemente, die den jeweiligen Elementen von 2 bis 6 entsprechen, mit denselben Bezugszeichen versehen, wobei ihnen zusätzlich der Nachsatz "I" folgt, und eine Beschreibung derselben wird weggelassen. In 32 bis 34 werden Fingerabdrücke als Beispiel für biologische Informationen verwendet, die unter anderen Typen von Informationen für Identifikationszwecke dienen.
  • In 32 enthält ein Notebook-Personalcomputer 20I einen Computerkörper 21I und eine Flüssigkristallanzeigeein heit 27I, die als Anzeigeeinheit dient und aufgeschwenkt werden kann, um einen Bildschirm zu zeigen. Eine Richtung X1–X2 entspricht der Breite des Notebook-Personalcomputers 20I. Eine Richtung Y1–Y2 entspricht der Tiefe des Notebook-Personalcomputers 20I, und eine Richtung Z1–Z2 entspricht der Höhe des Notebook-Personalcomputers 20I. Der Computerkörper 21I ist mit einem Tastaturabschnitt 22I, der als Eingabeeinheit dient, auf einer oberen Fläche von sich versehen, und er enthält eine CPU 23I oder einen Prozessor. Im Boden des Computerkörpers 21I ist ein Erweiterungsfach 24I gebildet. Im Gegensatz zu dem in 2 gezeigten Notebook-Personalcomputer 20 ist bei dem Notebook-Personalcomputer 20I von 32 das Erweiterungsfach 24I auf der rechten Seite desselben gebildet (d. h., auf der Seite hin zu der Richtung X1), und eine Öffnung 26I des Erweiterungsfachs 24I ist auf der vorderen Seite des Computerkörpers 21I vorgesehen, die dem Nutzer zugewandt ist. In dieser Ausführungsform ist die Öffnung 26I nämlich auf der Seite hin zu der Richtung Y2 vorgesehen. Es sei erwähnt, daß die Öffnung 24I genügen würde, falls sie auf der Vorderseite vorgesehen wäre, die dem Nutzer zugewandt ist; und statt auf der rechten Seite kann sie auf der linken Seite (d. h., auf der Seite hin zu der Richtung X2) vorgesehen sein.
  • In Zuordnung zu dem Notebook-Personalcomputer 20I sind Erweiterungsanordnungen vorgesehen, die enthalten: das Erweiterungsdiskettenlaufwerk 30, das Erweiterungs-CD-ROM-Laufwerk 40, die Erweiterungsanordnung (z. B. die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50, 50A, 50B, 50C oder 50D), die ein Identifikationsinformationserfassungsmittel hat oder eine Sicherheitsfunktion vorsieht, gemäß den ersten bis vierten Ausführungsformen, die Fingerabdruckleseerweite rungsanordnung 80 (oder Fingerabdruckidentifikationsprüfungserweiterungsanordnung) gemäß der fünften Ausführungsform, die IC-Kartenleser-Erweiterungsanordnung 90 (oder die IC-Karten-Identifikationsprüfungserweiterungsanordnung) gemäß der sechsten Ausführungsform, die Magnetkartenleser-Erweiterungsanordnung 100 (oder Magnetkarten-Identifikationsprüfungserweiterungsanordnung) gemäß der siebten Ausführungsform und die PIN-Eingabe-Erweiterungsanordnung 110 (oder die PIN-Identifikationsprüfungserweiterungsanordnung) gemäß der achten Ausführungsform. In 32 kann eine Erweiterungsanordnung von der Öffnung 26I aus in das Erweiterungsfach 24I eingesetzt werden. Eine detaillierte Konfiguration der Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50I ist in 33 gezeigt. Ferner sind Details der Konfiguration der Fingerabdruckleseeinheit 54I in 34 gezeigt. Die Fingerabdruckleseeinheit 54I, die eine Identifikationsinformationserfassungseinheit darstellt, hat einen Verbinder 54I-9 auf der Vorderseite, der an einer Bodenfläche von ihr zwischen einem linken Verbinder 54I-6 und einem rechten Verbinder 54I-7 vorgesehen ist. Eine Öffnung 54I-3d ist auch vorgesehen, wie in 34 gezeigt. Die Anordnung dieser Verbinder macht es möglich, die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 oder 50I in das Fach auf der linken Seite oder das Fach auf der rechten Seite des Notebook-Personalcomputers 20 zu montieren, wie in 2, 3 und 4 gezeigt, sowie die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50 oder 50I in das vordere Fach zu montieren, das dem Nutzer zugewandt ist. Wenn die Fingerabdruckleseerweiterungsanordnung 50I in das vordere Fach montiert wird, wie in 32 gezeigt, wird der Verschluß 54I-1 vorzugsweise so angeordnet, um sich in derselben Richtung wie in der Richtung zu öffnen, in der die Ablage 53I heraus- und hineingleitet. Da sich die Ablage 53I von der Tastatur 22I hin zu dem Nutzer erstreckt, wird nämlich dem Nutzer eine bessere Handhabung ermöglicht, falls sich der Verschluß 54I-1 in der Richtung Y1 anstelle der Richtung X1–X2 öffnet, wie in 32 gezeigt. Alternativ können die Verschlußmechanismen alle miteinander entfernt werden. Auch in diesem Fall kann jedoch der Verbinder 54I-9 auf der Vorderseite vorgesehen sein.
  • Dementsprechend wird die Fingerabdruckleseeinheit 54I von 34 in einem Winkel von 90° bezüglich der Fingerabdruckleseeinheit 54 der Konfiguration von 4 auf die Ablage 53I montiert. In diesem Fall wird der in 33 gezeigte Verbinder 53I-3 mit dem Verbinder 54I-9 auf der Vorderseite verbunden, der in 34 gezeigt ist. Wenn die Fingerabdruckleseeinheit 54I von 34 auf die Ablage 53 von 4 montiert wird, wird der linke Verbinder 54I-6 mit dem Verbinder 53-3 verbunden.
  • Falls die Fingerabdruckleseeinheit 54I in dem Winkel von 90° auf die Ablage 53 montiert werden kann, wie in der Konfiguration, die in 32 bis 34 gezeigt ist, wird die Fingerabdruckleseeinheit 54I vorzugsweise so konstruiert, um längs der Richtung X1–X2 und längs der Richtung Y1–Y2 dieselbe Ausdehnung zu haben, und vorzugsweise wird die Ablage 53 oder 53I auch so konstruiert, um eine passende Behälterform zu haben. Ferner ist es vorzuziehen, wenn die Fingerabdruckleseeinheit 54I und der Notebook-Personalcomputer 20 so konfiguriert sind, um sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt.
  • Oben ist die zehnte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben worden. Obwohl Identifikationsprüfungen in der zehnten Ausführungsform unter Einsatz von Finger abdrücken als Beispiel für biologische Informationen vorgenommen werden, ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung von Fingerabdrücken begrenzt. Anstelle des Vertrauens auf Fingerabdrücke können andere biologische Informationen wie beispielsweise die Sprache (Sprachmuster), Muster der Netzhaut, Handschriften oder Gesichtsmerkmale für Identifikationszwecke detektiert werden.
  • Wenn die Sprache als Identifikationsinformationen verwendet wird, kann der Fingerabdrucksensor 54I-5 der Einheit 54I der Erweiterungsanordnung 50I, wie in 33 und 34 gezeigt, durch ein Spracheingabemittel (wie etwa ein Mikrophon) ersetzt werden. In diesem Fall ist der Verschluß 54I-1 unnötig. Das Spracheingabemittel und der Notebook-Personalcomputer 20 können konfiguriert sein, um sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt. In diesem Fall wird die in 8, 14 und 16 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 durch eine Spracheingabeeinheit ersetzt, wobei die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Sprachmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Sprachmusterregistriereinheit 63 und die Sprachmustervergleichseinheit 64 ersetzt werden. Ferner kann die zehnte Ausführungsform dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54I (Mikrophon) lösbar ist (19), daß die Detektionseinheit 54I (Mikrophon) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (20) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann, oder so, daß die Detektionseinheit 54I (Mikrophon) durch ein Kabel verbindbar ist (21), wo durch verschiedene Konfigurationen der vierten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.
  • Wenn das Netzhautmuster als Identifikationsinformationen verwendet wird, kann der Fingerabdrucksensor 54I-5 der Einheit 54I der Erweiterungsanordnung 50I, wie in 32 bis 34 gezeigt, ersetzt werden durch ein Netzhautmustereingabemittel (wie etwa eine CCD-Kamera, die als Bilddetektionseinheit dient). In diesem Fall kann der Verschluß 54I-1 vorgesehen werden, falls er erforderlich ist. Das Netzhautmustereingabemittel und der Notebook-Personalcomputer 20 können konfiguriert sein, um sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt. In diesem Fall wird die Fingerabdruckeingabeeinheit 60, die in 8, 14 und 16 gezeigt ist, durch eine Netzhautmustereingabeeinheit ersetzt, wobei die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Netzhautmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Netzhautmusterregistriereinheit 63 und die Netzhautmustervergleichseinheit 64 ersetzt werden. Ferner kann die zehnte Ausführungsform dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54I (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) lösbar ist (19), daß die Detektionseinheit 54I (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (20) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann, oder so, daß die Detektionseinheit 54I (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) durch ein Kabel verbindbar ist (21), wodurch verschiedene Konfigurationen der vierten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.
  • Wenn die Handschrift als Identifikationsinformationen verwendet wird, kann der Fingerabdrucksensor 54I-5 der Einheit 54I der Erweiterungsanordnung 50I, wie in 32 bis 34 gezeigt, ersetzt werden durch ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel (das aus einem Berührungsfeld wie beispielsweise einem Digitalisiertablett oder einer Eingabetablettplatte allein oder einer Kombination aus ihnen und einem Stifteingabemittel oder Stylus gebildet ist). In diesem Fall kann der Verschluß 54I-1 vorgesehen werden, falls er erforderlich ist. Das Berührungseingabemittel oder das Handschrifteingabemittel und der Notebook-Personalcomputer 20 können konfiguriert sein, um sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt. In diesem Fall wird die in 8, 14 und 16 gezeigte Fingerabdruckeingabeeinheit 60 durch eine Handschriftmustereingabeeinheit ersetzt, wobei die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Handschriftmustermerkmalsextraktionseinheit 62, die Handschriftmusterregistriereinheit 63 und die Handschriftmustervergleichseinheit 64 ersetzt werden. Ferner kann die zehnte Ausführungsform dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54I (ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel) lösbar ist (19), daß die Detektionseinheit 54I (ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (20) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann, oder so, daß die Detektionseinheit 54I (ein Berührungseingabemittel oder ein Handschrifteingabemittel) durch ein Kabel verbindbar ist (21), wodurch verschiedene Konfigurationen der vierten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.
  • Wenn Gesichtsmerkmale als Identifikationsinformationen verwendet werden, kann der Fingerabdrucksensor 54I-5 der Einheit 54I der Erweiterungsanordnung 50I, wie in 32 und 33 gezeigt, ersetzt werden durch ein Bilddetektionsmittel (wie beispielsweise eine CCD-Kamera). In diesem Fall kann der Verschluß 54I-1 vorgesehen werden, falls er erforderlich ist.
  • Das Bilddetektionsmittel und der Notebook-Personalcomputer 20I können konfiguriert sein, um sich aufeinander zu beziehen, wie in 8, 14 oder 16 gezeigt. In diesem Fall wird die in 8, 14 und 16 gezeigte Fingerabdruckeinheit 60 durch eine Bilddetektionseinheit ersetzt, wobei die Fingerabdruckmerkmalsextraktionseinheit 62, die Fingerabdruckregistriereinheit 63 und die Fingerabdruckvergleichseinheit 64 jeweilig durch die Gesichtsmerkmalsextraktionseinheit 62, die Gesichtsmusterregistriereinheit 63 und die Gesichtsmustervergleichseinheit 64 ersetzt werden. Ferner kann die zehnte Ausführungsform dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54I (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) lösbar ist (19), daß die Detektionseinheit 54I (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD-Kamera) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (20) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann, oder so, daß die Detektionseinheit 54I (eine Bilddetektionseinheit, wie etwa eine CCD- Kamera) durch ein Kabel verbindbar ist (21), wodurch verschiedene Konfigurationen der vierten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.
  • Ferner ist die vorliegende Erfindung nicht auf die Verwendung von biologischen Informationen zum Zweck der Identifikationsprüfung begrenzt. Wie in 23, 25 und 27 gezeigt, die zuvor beschrieben wurden, können Identifikationsinformationen von ID-Karten, wie beispielsweise IC-Karten oder Magnetkarten, erhalten werden, oder von einem Nutzer, wenn der Nutzer Tasten zur Eingabe eines Paßwortes, einer ID-Nummer, eines PIN-Codes, etc., verwendet. In diesem Fall kann die Detektionseinheit 54I, die in 32 gezeigt ist, durch einen IC-Kartenleser, einen Magnetkartenleser oder Tasten wie beispielsweise auf einem Keypad ersetzt werden. Alternativ können solch ein Leser oder Tasten auf der lösbaren Detektionseinheit 54I vorgesehen sein. Aus demselben Grund kann die zehnte Ausführungsform dieser Variante so konfiguriert sein, daß die Detektionseinheit 54I (ein IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser oder Tasten wie etwa auf einem Keypad) teilweise aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann (20) oder völlig aus der Informationsverarbeitungsanordnung herausragen kann, oder so, daß die Detektionseinheit 54I (ein IC-Kartenleser, ein Magnetkartenleser oder Tasten wie etwa auf einem Keypad) durch ein Kabel verbindbar ist (21), wodurch verschiedene Konfigurationen der vierten Ausführungsform zum Einsatz kommen, die zuvor beschrieben wurde.

Claims (8)

  1. Erweiterungsanordnung, die solch eine Konfiguration hat, um lösbar in einen Behälterabschnitt (24) einer Informationsverarbeitungsvorrichtung montiert zu werden, mit: einem Gehäuse (52); einer Fingerabdruckleseeinheit (54) zum Detektieren eines Fingerabdrucks; einer Trägereinheit (53) zum Tragen der Fingerabdruckleseeinheit von einer ersten Position, wo die Fingerabdruckleseeinheit in dem Behälterabschnitt eingeschlossen ist, zu einer zweiten Position, wo die Fingerabdruckleseeinheit außerhalb des Behälterabschnittes positioniert ist, um das Lesen eines Fingerabdrucks zu ermöglichen; und einem Verbinder (51) zum Verbinden der Erweiterungsanordnung mit der Informationsverarbeitungsvorrichtung, so daß Fingerabdruckdaten von der Fingerabdruckleseeinheit der Informationsverarbeitungsvorrichtung zugeführt werden können; dadurch gekennzeichnet, daß: die Erweiterungsanordnung ferner eine Operationseinheit (52-1) umfaßt, um die Trägereinheit selektiv an einer der ersten Position und der zweiten Position einrasten zu lassen, die Trägereinheit (53) angeordnet ist, um sich von der ersten Position zu der zweiten Position als Antwort auf das Ausrasten der Trägereinheit zu bewegen, das bewirkt wird, indem die Operationseinheit in eine Richtung gedrückt wird, in die sich die Fingerabdruckleseeinheit bewegt; die Fingerabdruckleseeinheit (54) von der Trägereinheit lösbar ist; und die Fingerabdruckleseeinheit (54) mit der Informationsverarbeitungsvorrichtung durch ein Kabel elektrisch verbunden ist, während sie von der Trägereinheit (53) gelöst ist.
  2. Erweiterungsanordnung nach Anspruch 1, ferner mit einer Feder (54-11), die die Trägereinheit hin zu der Außenseite des Gehäuses drängt.
  3. Erweiterungsanordnung nach Anspruch 1, bei der mit der Fingerabdruckleseeinheit (54) ein Kabel mit einem Verbinder, der an einem Ende des Kabels vorgesehen ist, verbunden ist, die Fingerabdruckleseeinheit (54) dann, wenn sie auf der Trägereinheit (53) plaziert ist, durch das Kabel mit dem Verbinder (51) der Erweiterungsanordnung elektrisch verbunden ist, und die Fingerabdruckleseeinheit (54) dann, wenn sie von der Trägereinheit (53) gelöst ist, durch das Kabel mit der Informationsverarbeitungsvorrichtung verbunden ist.
  4. Erweiterungsanordnung nach Anspruch 1, bei der die Fingerabdruckleseeinheit (54) einen linksseitigen Verbinder hat, der zum Verbinden mit einer Erweiterungsanordnung verwendet wird, die so konfiguriert ist, um an die linke Seite der Informationsverarbeitungsvorrichtung montiert zu werden, und einen rechtsseitigen Verbinder, der zum Verbinden mit einer Erweiterungsanordnung verwendet wird, die so konfiguriert ist, um an die rechte Seite der Informationsverarbeitungsvorrichtung montiert zu werden.
  5. Erweiterungsanordnung nach Anspruch 1, bei der die Operationseinheit (52-1) betriebsfähig ist, um das Bewegen der Trägereinheit (53) nach außen an eine Position zu gestatten, wo die Fingerabdruckleseeinheit (54) außerhalb der Informationsverarbeitungsvorrichtung positioniert ist, um einen Fingerabdruck lesen zu können, oder das Bewegen der Trägereinheit (53) nach außen an eine Position zu gestatten, wo die gesamte Fingerabdruckleseeinheit (54) außerhalb der Informationsverarbeitungsvorrichtung exponiert ist.
  6. Informationsverarbeitungsvorrichtung, in die eine Erweiterungsanordnung nach irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche montiert ist.
  7. Informationsverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 6, bei der der Behälterabschnitt (24) der Informationsverarbeitungsvorrichtung so konfiguriert ist, um irgendeinen von einer Vielzahl von Typen von Erweiterungsanordnungen lösbar in ihn montieren zu können.
  8. Informationsverarbeitungsvorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, die eine Informationsverarbeitungsvorrichtung des tragbaren Typs ist.
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