DE60023639T2 - Verfahren zur Herstellung von Körpern mit einer Schicht von aufgebrachten Teilchen - Google Patents

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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Diese Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Körpers, auf den Teilchen aufgetragen sind, der Art, wie sie in dem Oberbegriff von Anspruch 1 aufgezeigt ist. Ein Verfahren der genannten Art ist aus der US-A-5494622 bekannt.
  • Ein Verfahren und eine Vorrichtung für das Ausstreuen von Teilchen auf einer porösen Bahn werden in der USP 4551191 offenbart. In dem Verfahren und der Vorrichtung, die in der USP 4551191 offenbart sind, ist es jedoch, obgleich es möglich ist, Teilchen so auszustreuen, dass sie gleichmäßig auf eine poröse Bahn gestreut werden, unmöglich, die Teilchen in einem gewünschten Muster darauf zu deponieren. Außerdem ist es schwierig, die Transportgeschwindigkeit der porösen Bahn auf eine große Geschwindigkeit zu setzen, und es ist auch unmöglich, eine kontinuierliche Herstellung von einem Körper, auf den Teilchen aufgetragen sind, zu erreichen, der unter anderem zur Herstellung eines saugfähigen Kerns mit großer Geschwindigkeit verwendet wird.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es ist folglich ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren für die Herstellung eines Körpers, auf den Teilchen aufgetragen sind, zur Verfügung zu stellen, das zu einer kontinuierlichen Herstellung eines Körpers, auf den Teilchen aufgetragen sind, in der Lage ist, der geeignet ist, für die Herstellung eines saugfähigen Kernes in einer Wegwerfwindel, in einer Binde usw. mit einer großen Geschwindigkeit verwendet zu werden, und das dazu in der Lage ist, die Form des aufgetragenen Teils der Teilchen in einem gewünschten Muster zu dieser Zeit auszubilden.
  • Die vorliegende Erfindung hat das oben genannte Ziel durch den Gegenstand von Anspruch 1 erreicht. Es sollte bemerkt werden, dass der hierin benutzte Ausdruck "Teilchen werden auf einer Trägerbahn aufgetragen" nicht nur ein Konzept einschließt, in dem die Teilchen auf oder in der Trägerbahn aufgetragen werden, sondern ebenso ein Konzept, in dem die Teilchen auf oder in eine andere Bahn oder Bahnen aufgetragen werden, die mit der Trägerbahn verbunden ist oder sind.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die vorliegende Erfindung wird besonders mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1 eine schematische Ansicht ist, die eine Vorrichtung für die Herstellung eines Körpers, auf den Teilchen aufgetragen sind, zeigt, welche vorteilhaft für das Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens für die Herstellung eines Körpers, auf den Teilchen aufgetragen sind, verwendet wird;
  • 2(a), 2(b), 2(c) und 2(d) jede eine schematische Ansicht für das Erklären von einem Beispiel eines Verfahren zur Steuerung von Auftreffpositionen von vielen Arten von Teilchen in einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist; und
  • 3 eine teilweise gebrochene perspektivische Ansicht ist, die eine laminierte Struktur eines Teils, auf den Teilchen aufgetragen sind, des Körpers, auf den Teilchen aufgetragen sind, zeigt.
  • Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird im folgenden beschrieben. Zuerst wird eine Vorrichtung für die Herstellung eines Körpers, auf den Teilchen aufgetragen sind, beschrieben, die für ein Verfahren für die Herstellung eines Körpers, auf den Teilchen aufgetragen sind, entsprechend der Erfindung geeignet ist.
  • Eine Vorrichtung für die Herstellung eines Körpers, auf den Teilchen aufgetragen sind, die in 1 gezeigt wird, ist eine Vorrichtung für die Herstellung eines kontinuierlichen saugfähigen Kernkörpers, der in vorgeschriebene Längen zu schneiden ist und schließlich als ein saugfähiger Kern eines Sanitärartikels, wie einer Windel, einer Binde usw. ausgebildet wird. Sie umfasst eine Auftrageeinrichtung 1 einschließlich einer Drehtrommel 11, auf deren äußeren peripheren Oberfläche eine Mehrzahl von teilchenansaugenden Abschnitten in vorbestimmten Abständen ausgebildet und angepasst sind, um Luft anzusaugen, die Teilchen von den teilchenansaugenden Abschnitten mitführt und die Teilchen darauf ablegt und eine Teilchenzuliefereinheit 2 für das Zuführen der Teilchen zu der Auftrageeinrichtung 1 durch Mitreißen mit dem Luftstrom.
  • Diese Herstellungsvorrichtung umfasst des weiteren eine Trägerbahnzuliefereinheit 4 für das Liefern einer luftdurchlässigen Trägerbahn in einer solchen Weise, dass die Trägerbahn um die äußere periphere Oberfläche der Drehtrommel 11 gewickelt wird, eine Rückhaltebahnzuliefereinheit 5 für das Liefern einer Rückhaltebahn 51 auf die Trägerbahn 41, bevor Teilchen 21 darauf aufgetragen werden, eine Abdeckbahnzuliefereinheit 7 für das Liefern einer Abdeckbahn 71 auf die Trägerbahn 41, genauer, auf die Rückhaltebahn 51 auf der Trägerbahn 41, nachdem die Teilchen 21 auf der Trägerbahn 41 aufgetragen wurden, eine Einheit 8 zum Herausführen und Übertragen eines Körpers mit Auftragungen zum Herausführen der Trägerbahn 41, der Rückhaltebahn 51 und der Abdeckbahn 71 (des Körpers, auf den Teilchen aufgetragen sind, 10) mit den Teilchen 21, die in oder zwischen den Bahnen gehalten werden, von der Oberseite der Drehtrommel 11 und zum Übertragen derselben und eine Prägeeinrichtung 9 für das Ausführen einer Prägebehandlung des Körpers 10, auf den Teilchen aufgetragen sind, der herausgeführt und übertragen worden ist.
  • Die Drehtrommel 11 in der Auftrageeinrichtung 1 weist eine zylinderförmige Konfiguration auf und wird in einer Richtung, die durch einen Pfeil A in 1 angezeigt ist, in Drehung versetzt. Eine Mehrzahl von teilchenansaugenden Abschnitten (nicht gezeigt), von denen jedes eine vorbestimmte Konfiguration hat, ist in vorbestimmten Abständen auf der äußeren peripheren Oberfläche in ihrer Umfangsrichtung ausgebildet. Die teilchensaugenden Abschnitte sind Abschnitte, die eine Anzahl von Poren einschließen, die zum Ansaugen von Luft fähig sind. Jeder teilchenansaugende Teil ist mit einer Anzahl von Poren über eine gesamte Oberfläche desselben ausgebildet. Genauer besteht die äußere periphere Oberfläche der Drehtrommel 11 aus einem netzartigen Element, und das netzartige Element ist mit einem luftdurchlässigen Teil und einem luftundurchlässigen Teil versehen. Der luftdurchlässige Teil wird mit den Poren ausgebildet, während der luftundurchlässige Teil nicht mit den Poren ausgebildet wird. Der luftdurchlässige Teil ist so angeordnet, dass er eine vorbestimmte Konfiguration aufweist, wodurch die teilchenansaugenden Abschnitte ausgebildet werden. Die teilchenansaugenden Abschnitte können jede mögliche gewünschte Konfiguration, wie eine elliptische, rechteckige, diamantförmige, runde, in der Mitte sich verengende rechteckige oder dergleichen, annehmen. Die Konfiguration der teilchenansaugenden Abschnitte ist nicht besonders eingeschränkt.
  • Die Drehtrommel 11 ist durch einen Saugluftschacht (nicht gezeigt) mit einem Saugventilator (nicht gezeigt) verbunden. Der Saugventilator wird so betrieben, dass der Druck in einem vorgeschriebenen Bereich innerhalb der Drehtrommel 11 negativ gehalten wird. Während der Zeit, in welcher die Teilchenansaugabschnitte die Position passieren, an der der interne Druck negativ ist, fungieren die Poren, die in den Teilchenansaugabschnitten ausgebildet sind, als Ansaugöffnungen. Außerdem erzeugt der Einlass von Luft von den Teilchenansaugabschnitten einen Luftstrom, der zum Liefern der Teilchen 21 in Richtung zu der Drehtrommel 11 innerhalb eines Luftschachtes 22, dessen eines Ende die äußere periphere Oberfläche der Drehtrommel 11 bedeckt, in der Lage ist.
  • Die Teilchenzuliefereinheit 2 umfasst den Luftschacht 22, eine Zuführeinrichtung 23 für das Einführen von Teilchen in den Luftschacht 22 und den Saugventilator für das Erzeugen eines Luftstromes innerhalb des Luftschachtes 22. Die Zuführeinrichtung 23 ist so konstruiert, dass die Teilchen 21 in den Luftstrom, der innerhalb des Luftschachtes 22 erzeugt wird, in dispergierten Zuständen zugeführt werden (entweder nur eine Art oder mehrere Arten von Teilchen). Die Zuführeinrichtung 23 schließt eine Einheit zum Anpassen der Zuführposition für das Ändern der Position eines Teilcheneinlasses 23a ein. Der Teilcheneinlass 23a kann durch einen bekannten Mechanismus in eine hintere und vordere Richtung entlang des Luftstroms und in eine vertikale Richtung verschoben werden, die zu dem Luftstrom orthogonal ist.
  • Die Drehtrommel 11 besitzt, wie in 1 gezeigt worden, vier Kammern (a), (b), (c) und (d), die darin ausgebildet sind. Jene Kammern (a), (b), (c) und (d) sind dazu geeignet, unterschiedliche Saugkräfte in den Teilchenansaugabschnitten auszuüben. Die Drehtrommel 11 besitzt auch eine Mittelkammer (e), die ebenso darin ausgebildet ist. Ein Saugluftschacht (nicht gezeigt) wird mit der Mittelkammer (e) verbunden. Ein Dämpfer wird an einer Trennwand zwischen der Mittelkammer (e) und den vier Kammern (a) – (d) oder zwischen den zwei Kammern (b) und (c) und einem Drehtrommelring angebracht, so dass die Ansaugluftmenge/der statische Druck in jeder Kammer separat eingestellt werden kann. Die Kammern (b) und (c) werden auf einem negativen Druck gehalten.
  • Die Ansaugluftmenge/der statische Druck wird am größten in der Kammer (b) eingestellt, die Luft ansaugen soll. Von dem Gesichtspunkt des Sicherstellens der Anordnung und der Befestigung der Teilchen an der Innenseite der Rückhaltebahn beträgt der statische Druck vorzugsweise –5 kPa oder mehr und besonders bevorzugt –8 kPa oder mehr, und die maximale Luftgeschwindigkeit innerhalb des Luftschachtes 22 ist vorzugsweise 5 m/s oder mehr und besonders vorzugsweise 15 m/s oder mehr. Als Mittel für die Erhöhung der Luftgeschwindigkeit, kann der Querschnitt des Luftschachtes verringert wer den, oder es kann die Kapazität des Saugventilators erhöht werden. Um die Bahn und die Teilchen auf der Trommeloberfläche zu saugen und zurückzuhalten, wird eine erforderlicher Luftmenge/ein erforderlicher Luftdruck in den Kammern (b) und (c) aufgebracht. Die Kammern (a) und (d) sind von der Verbindung mit dem Saugventilator abgeschnitten. Die Kammer (d) ist mit einem Luftgebläse verbunden und ihr Inneres wird auf einem positiven Druck gehalten, wodurch das einfache Abziehen der Bahn von der Trommel ermöglicht wird, so dass eine glatte Zuführung zu dem nachfolgenden Prozess ausgeführt werden kann. Die Kammer (a) hat vorzugsweise die Funktion, die netzartigen oder maschenartigen Teilchenansaugabschnitte auf der Oberfläche der Drehtrommel 11 zu reinigen.
  • Die Trägerbahnzuliefereinheit 4, die Rückhaltebahnzuliefereinheit 5 und die Abdeckbahnzuliefereinheit 7 umfassen jeweils eine Antriebsrolle, eine Führungsrolle oder dergleichen. Jene Einheiten 4, 5 und 7 geben die jeweiligen Bahnen von Bahnrollen 40, 50, beziehungsweise 70 aus und führen sie von vorbestimmten Positionen in der peripheren Richtung der Drehtrommel 11 der äußeren peripheren Oberfläche der Drehtrommel 11 in dieser Reihenfolge zu.
  • Die Einheit 8 zum Herausführen und Übertragen eines Körpers mit Auftragungen umfasst einen bekannten Mechanismus zum kontinuierlichen Übertragen einschließlich eines Paares Rollen 81, 81 und eines Endlosbandes 82, das zwischen diesen angeordnet ist, und eine Übertragungseinheit (nicht gezeigt), wie eine Vakuumvorrichtung, die an einem unteren Teil der Drehtrommel 11 gelegen ist, und geeignet ist, den Körper, auf den Teilchen aufgetragen sind, auf das Endlosband 82 zu führen.
  • Die Prägeeinrichtung 9 ist eine Einrichtung für das Anwenden einer thermischen Prägung auf den Körper 10, auf den Teilchen aufgetragen sind, der heraus geführt worden ist. In der Prägeeinrichtung 9 wird der Körper 10, auf den Teilchen aufgetragen sind, zwischen ein Paar von Prägewalzen 91, 92 eingeführt, so dass die Bestandteile, aus denen der Körper 10, auf den Teilchen aufgetragen sind, besteht, durch Wärmeverschmelzung zusammengeschlossen werden.
  • Es wird nun eine Vorrichtung für die Herstellung eines Körpers, auf den Teilchen aufgetragen sind, unter Verwendung der obigen Vorrichtung zur Herstellung eines Körpers, auf den Teilchen aufgetragen sind beschrieben. Zuerst werden die Auftrageeinrichtung 1, die Trägerbahnzuliefereinheit 4, die Rückhaltebahnliefereinheit 5, die Abdeckbahnzu liefereinheit 7, die Einheit 8 zum Herausführen und Übertragen eines Körpers mit Auftragungen und die Prägeeinrichtung 9 betätigt, und es wird der Saugventilator der Teilchenzuliefereinheit 2 ebenfalls betätigt, um einen Luftstrom innerhalb des Luftschachtes 22 zu erzeugen. Dann wird ein Hoch-Absorptionspolymer oder dergleichen, wie die Teilchen 21, von der Zuführeinrichtung 23 der Teilchenzuliefereinheit 2 in den Luftschacht 22 eingeführt.
  • Gemäß der oben genannten Anordnung werden die Trägerbahn 41, die Rückhaltebahn und die Abdeckbahn 71 in dieser Reihenfolge der Drehtrommel 11 zugeführt. Außerdem werden die Teilchen 21, die von der Luft mitgeführt werden, auf die Trägerbahn 41 zwischen der Zuführposition der Rückhaltebahn 51 und der Zuführposition der Abdeckbahn 71 geliefert. Die zugelieferten Teilchen 21 werden in der Rückhaltebahn 51 auf der Trägerbahn 41 aufgetragen, und die aufgetragenen Teilchen 21 werden beständig in der Rückhaltebahn 51 zurückgehalten, indem sie durch die Abdeckbahn 71 bedeckt werden. Hierdurch wird ein riemenartiger laminierter Körper (Körper 10, auf den Teilchen aufgetragen sind) bestehend aus der Trägerbahn 41, der Rückhaltebahn 51 und der Abdeckbahn 7 mit den Teilchen 21, die darin zurückgehalten werden, kontinuierlich hergestellt. Der Körper 10, auf den Teilchen aufgetragen sind, wird einer Prägebehandlung durch die Prägeeinrichtung 9 unterzogen und zusammengeschlossen.
  • Die Trägerbahn 41 muss eine vorteilhafte Luftdurchlässigkeit aufweisen, so dass die Übertragung der Teilchen durch Ansaugluft und ein Auftragen der Teilchen auf der Ansaugoberfläche nicht unterbrochen wird. Vom dem Gesichtspunkt des Verhinderns des versehentlichen Durchganges der Teilchen, des Entweichens zu der Zeit des Verwendens eines heiß-schmelzenden Haftmittels und des Auftretens von Unzulänglichkeiten gegenüber einer beständigen Verarbeitung aus, die durch eine Abnahme in der Festigkeit der Trägerbahn verursacht wird, beträgt die Luftdurchlässigkeit der Trägerbahn 4,0 Sekunden/(300 ml·32 pcs) oder weniger und vorzugsweise 3,0 Sekunden/(300 ml 32 pcs) oder weniger. Außerdem ist aus demselben Gesichtspunkt heraus der durchschnittliche Porendurchmesser der Trägerbahn vorzugsweise so groß wie ein durchschnittlicher Durchmesser der zu verwendenden Teilchen oder kleiner. Für ein spezielles Beispiel beträgt der durchschnittliche Porendurchmesser der Trägerbahn vorzugsweise 200 μm oder weniger und noch bevorzugter 100 μm oder weniger. Außerdem beträgt aus dem gleichen Gesichtspunkt wie oben heraus, die Festigkeit der Trägerbahn in einem getrockneten Zustand vorzugsweise 60 cN/25 mm oder mehr in der CD-Richtung und 150 cN/25 mm oder mehr in der MD-Richtung, noch bevorzugter 500 cN/25 mm oder mehr in der MD-Richtung und besonders bevorzugt 800 cN/25 mm oder mehr in der MD-Richtung.
  • Die Luft-Permeabilität kann in Übereinstimmung mit JIS-P8117 wie folgt gemessen werden. Die Trägerbahn 41 wird in 70 × 70 mm geschnitten, und dann werden 32 geschnittene Stücke der Trägerbahn 41, die so erhalten werden, aufgestapelt. Dann wird die Zeit, die für die Luft von 300 ml erforderlich ist, um die aufgestapelten geschnittenen Stücke zu durchdringen, unter Verwendung einer Einrichtung zur Messung der Luftdurchdringung [GURLEY DENSOMETER (Warenname) hergestellt von Kumagaya Riki Kogyo K.K.] gemessen.
  • Die Festigkeit der Trägerbahn 41 in ihrem getrockneten Zustand im MD- und in der CD-Richtung kann jeweils wie folgt gemessen werden. Für die Festigkeit in der MD-Richtung, wird ein Teststück mit einer Länge von 150 mm in der gleichen Richtung (MD) wie die Stromrichtung zu der Zeit der Herstellung und mit einer Breite von 25 mm in der Richtung senkrecht (CD-) zu der Stromrichtung abgeschnitten, und dieses Teststück wird einem Zugfestigkeitstest unter den Bedingungen von einem Einspann-Zu-Einspann-Abstand von 50 mm und von einer Zuggeschwindigkeit von 300 mm/min in der MD-Richtung unter Verwendung einer Tensilon-Zugfestigkeitsmesseinrichtung (hergestellt von Orientic K.K.) unterzogen. Dann wird die Reißfestigkeit zu dieser Zeit gemessen. Ähnlich wird, wie für die Festigkeit in der CD-Richtung, ein Teststück mit einer Länge von 25 in der MD-Richtung und einer Länge von 150 mm in der CD-Richtung abgeschnitten, und dieses Teststück wird einem Zugfestigkeitstest unter den Bedingungen von einem Einspann-Zu-Einspann-Abstand von 50 mm und von einer Zuggeschwindigkeit von 300 mm/min in der CD-Richtung unter Verwendung der obigen Tensilon-Zugfestigkeitsmesseinrichtung unterzogen. Dann wird die Reißfestigkeit auf die gleiche Weise gemessen.
  • Für die Trägerbahn 41 wird ein Blatt Papier oder ein Vliesstoffgewebe bevorzugt. Besonders wird ein Blatt Papier, das ein Basisgewicht von 5 bis 50 g/m2 aufweist, bevorzugt. In dem Fall, in dem die Trägerbahn 41 die Funktion der Rückhaltebahn 51 hat und die Rückhaltebahn 51 fortgelassen wird, wird ein Vliesstoffgewebe bevorzugt, und das Vliesstoffgewebe, das besonders für die Rückhaltebahn 5 bevorzugt wird, wird später beschrieben. Des weiteren kann für die Trägerbahn 41 ein gewebtes Tuch und ein perforierter Film verwendet werden.
  • Die Rückhaltebahn 51 ist eine Bahn, die in dem Fall benutzt wird, in dem die Trägerbahn 41 nicht die Funktion des Zurückhaltens der Teilchen 21 hat, oder die Zurückhaltefunktion der Trägerbahn 41 unzulänglich ist. Es ist wesentlich für die Rückhaltebahn 51 erforderlich, eine vorteilhafte Luftdurchlässigkeit aufzuweisen und die Übertragung der Teilchen durch die Ansaugluft und das Auftragen der Teilchen auf die Saugoberfläche nicht zu stören. Besonders weist die Rückhaltebahn 51 vorzugsweise die Fähigkeit für das Beibehalten der Teilchen, die in der Richtung der Dicke dispergiert sind, in vorbestimmten Zuständen auf.
  • Für die Rückhaltebahn 51 können ein Vliesstoffgewebe, ein Blatt Papier, ein Tuch oder dergleichen, die zu einem Zurückhalten der Teilchen zwischen Fasern in der Lage sind, benutzt werden. Unter ihnen wird ein Vliesstoffgewebe vorzugsweise benutzt. In dem Fall, in dem das Vliesstoffgewebe benutzt wird, geraten die Teilchen 21 in Lücken in der Rückhaltebahn 51, und es kann ein Körper, auf den Teilchen dünn aufgetragen sind, erhalten werden, der bestens für die Herstellung eines dünnen saugfähigen Kernes geeignet ist.
  • Eine Bahn für die Rückhaltebahn 51 ist eine Bahn, die zum Zurückhalten der Teilchen zwischen den Fasern in der Lage ist, die die Teilchen nicht daran hindert anzuschwellen, wenn sie Flüssigkeit aufsaugen, und deren Zwischen-Faserstruktur ihrer zusammensetzenden Fasern so ist, dass ein Abstand zwischen Faser-zu-Faser geändert (vergrößert) wird, wenn die Teilchen angeschwollen sind. Zu einer Bahn, die einen solchen Aufbau hat, kann ein Vliesstoffgewebe gezählt werden, das einen befestigten Kreuzungspunkt als einen Kreuzungspunkt zwischen den zusammensetzenden Fasern und einem nicht befestigten Kreuzungspunkt hat, der entweder überhaupt nicht verbunden wird oder bloß so schwach verbunden wird, dass die Verbindung im Verlauf des Anschwellprozesses der Teilchen gelöst wird. Speziell können die Beispiele einer bevorzugten Bahn für die Rückhaltebahn 51 ein Vliesstoffgewebe, das aus einer thermoschmelzbaren Faser und einer nicht-thermoschmelzbaren Faser besteht, ein Vliesstoffgewebe, das aus einer ersten thermoschmelzbaren Faser und einer zweiten thermoschmelzbaren Faser besteht, die zu jener unterschiedlich ist, und in welcher die Wärmehaftkraft zwischen der ersten thermoschmelzbaren Faser und der zweiten thermoschmelzbaren Faser kleiner als die Wärmehaftkraft zwischen den ersten thermoschmelzbaren Fasern selbst oder zwischen den zweiten thermoschmelzbaren Fasern selbst ist, oder die ersten thermoschmelzbaren Fasern nicht mit den zweiten thermoschmelzbaren Fasern verbunden sind, einschließen.
  • Die Ausführungsform, in der die Rückhaltebahn 51 auf die Trägerbahn 41 geliefert wird, ist in dem Fall besonders nützlich, in dem die Rückhaltebahn 51 voluminös, leicht ausdehnbar, von mangelhafter Festigkeit oder porös ist. In dem Fall, in dem die Trägerbahn 41 eine genügende Funktion für das Zurückhalten der Teilchen 21 ausüben kann, kann die Rückhaltebahn 51 fortgelassen werden.
  • Es wird bevorzugt, dass, wenn die Rückhaltebahn 51 auf die Trägerbahn 41 geliefert wird, die Trägerbahn 41 und die Rückhaltebahn 51 miteinander durch ein Haftmittel verbunden werden, so dass die Bahnen 41, 51 zusammengeschlossen werden. In dieser Ausführungsform wird, wie in 1 gezeigt, bevor die Rückhaltebahn 51 auf die Trägerbahn 41 laminiert wird, ein Haftmittel von heiß-schmelzender Art durch eine Vorrichtung 42 zum Aufbringen eines Haftmittels auf der Trägerbahn 41 aufgebracht, und es werden die Bahnen 41, 51 durch das heiß-schmelzende Haftmittel zusammengeschlossen. Durch das Verbinden der Trägerbahn 41 und der Rückhaltebahn 51 miteinander durch ein Haftmittel, vorzugsweise durch ein Haftmittel der heiß-schmelzenden Art, können solche Fehler einer Bahn, wie eine leichte Ausdehnbarkeit oder eine geringe Festigkeit, durch die andere Bahn ausgeglichen werden. Für eine poröse Bahn können solche Fehler wie ein versehentlicher Durchgang des Polymers und eine Verschmutzung der Teilchenansaugabschnitte von der Drehtrommel, die dadurch verursacht wird, verhindert werden.
  • Als eine Vorrichtung zum Aufbringen des heiß-schmelzenden Haftmittels kann auch eine berührungsfreie Sprüheinrichtung, eine berührungsfreien Tröpfchenpistole, eine berührungsfreie Schlitzstreichmaschine, eine Gravurstreichmaschine, eine Schirmstreichmaschine, oder dergleichen benutzt werden. Im allgemeinen wird, da die Kontaktstreichmaschine dazu neigt, Schmutz oder Fremdmaterial an ihrem Kontaktpunkt zu sammeln, wodurch die Beschichtungsbedingungen nachteilig beeinflusst werden, der Gebrauch einer berührungsfreien Streichmaschine bevorzugt. Außerdem wird es bevorzugt, dass das Haftmittel in einer netzartigen Weise angewendet wird, weil die Haftstärke mit einer verhältnismäßig geringen Menge an Haftmittel erreicht werden kann, ohne die Flüssigkeitsaugfähigkeit zu vermindern. Für die Beschichtungseinrichtung wird eine berührungsfreie Sprüheinrichtung, die für das Ausbreiten eines Tröpfchens oder einer Faser bestimmt ist, wie eine Spiralsprüheinrichtung, eine Vorhangsprüheinrichtung oder dergleichen bevorzugt.
  • Die Teilchen 21, die von der Zuführeinrichtung 23 geliefert werden, werden von Luft mitgeführt und auf der Rückhaltebahn 51, die auf der Trägerbahn 41 laminiert ist, aufgetragen. Die Teilchen 21 geraten in die Lücken in der Rückhaltebahn 51, und sie werden in der Richtung der Dicke in den gewünschten dispergierten Zuständen aufgetragen. Die Teilchen 21 werden so aufgetragen, dass die Form des Teils mit den aufgetragenen Teilchen 21 in einer ebenen Ansicht der Bahn im wesentlichen sich in derselben Konfiguration wie die Teilchenansaugabschnitte darstellt.
  • Für die Teilchen 21 für die Herstellung eines kontinuierlichen Körpers eines saugfähigen Kernes als eine Körper, auf den Teilchen aufgetragen sind, können verschiedene Arten bekannter Hochabsorptionspolymere und desodorierende Mittel, Duftstoffe, usw. verwendet werden. Zum Beispiel kann für das Hochabsorptionspolymer, Poly (Natriumacrylat), Copolymer aus Acrylsäure und Vinylalkohol, querverbundenes Poly (Natriumacrylat), Pfropfcopolymer aus Stärke und Acrylsäure, Copolymer aus Isobutens und Maleinsäureanhydrid und verseiftes Material daraus, Polyasparaginsäure oder dergleichen ohne irgendeine bestimmte Einschränkung darauf benutzt werden.
  • Die Art der Teilchen 21, die von der Teilchenzuliefereinheit 2 geliefert werden, kann einfach oder mehrfach sein. In dem Fall, in dem mehrere Arten von Teilchen 21 geliefert werden, kann der Zustand aufgetragener Teilchen in einem gewünschten verteilten Zustand ausgebildet werden, indem man die Auftreffpositionen der mehreren Arten der Teilchen auf der äußeren peripheren Oberfläche der Drehtrommel 11 steuert. Der Ausdruck „mehrere Arten", der hier verwendet wird, bezieht sich auf zwei oder mehr Arten von Teilchen, die in irgendetwas hinsichtlich der Zusammensetzung, des Korndurchmessers, der Dichte, der Form (kugelförmig, Masse), usw. unterschiedlich sind.
  • Zum Beispiel werden, wie in 2 gezeigt, für die Teilchen 21 verschiedene Arten von Teilchen a, b aus der Zuführeinrichtung 23, 23, jeweils zugeführt. Zu dieser Zeit werden mehrere Arten von Teilchen, die unterschiedliche physikalische Eigenschaften aufweisen, verwendet, oder es werden die Zuführbedingungen zu der Zeit des Zuführens der Teilchen in den Luftstrom für jede verschiedene Art von Teilchen geändert. Hierdurch können die Auftreffpositionen der mehreren Arten von Teilchen auf der äußeren peripheren Oberfläche der Drehtrommel gesteuert werden, und es können die aufgetragenen Zustände der mehreren Arten von Teilchen in der Richtung der Dicke in die erwünschten verteilten Zustände gebracht werden.
  • Das heißt, es können, wie in 2(a) gezeigt, durch Zusammenlegen der Positionen P1, P2 von zwei Arten von Teilchen a, b auf der äußeren peripheren Oberfläche der Drehtrommel 11 die Teilchen a, b in gleichmäßig gemischten Zuständen in der Richtung der Dicke der Rückhaltebahn 51, wie in 2(b) gezeigt, aufgetragen werden. Außerdem können, wie in 2(c) gezeigt, die Teilchen a, b durch Ändern der Auftreffpositionen P1, P2 der zwei Arten der Teilchen a, b auf der äußeren peripheren Oberfläche der Drehtrommel 11 so aufgetragen werden, dass sie, wie in 2(d) gezeigt, verschiedene Schichten in der Richtung der Dicke der Rückhaltebahn 51 ausbilden. Das Bezugszeichen c der 2(b) und 2(d) bezeichnet eine Faser, die ein Vliesstoffgewebe zusammensetzt, für den Fall, dass das Vliesstoffgewebe für die Rückhaltebahn 51 verwendet wird.
  • Der Ausdruck „physikalische Eigenschaften", der in der obigen Beschreibung, teilweise in dem Zusammenhang von „mehrere Arten von Teilchen, die verschiedene physikalische Eigenschaften aufweisen", verwendet wird, bezieht sich auf den Korndurchmesser, die Dichte der Teilchen, usw. Ähnlich bezieht sich der Ausdruck „Zuführbedingungen", der in der obigen Beschreibung, teilweise in dem Zusammenhang von „die Zuführbedingungen .. werden für jede verschiedene Art von Teilchen geändert", als Mittel für das Steuern der Auftreffpositionen der Teilchen verwendet wird, auf die „Zuführpositionen", die „anfängliche Zuführgeschwindigkeit, den „Zuführwinkel", usw. Von dem Gesichtspunkt der einfachen Steuerung aus werden zumindest eines von den Zuführpositionen, der anfänglichen Zuführgeschwindigkeit und von dem Zuführwinkel für jede Liefereinrichtung, d.h. für jede unterschiedliche Art von Teilchen, vorzugsweise verschieden eingestellt. Als Mittel, die anfängliche Zuführgeschwindigkeit verschieden zu gestalten, können Mittel zum Installieren eines Luftgebläses an dem Teilcheneinlassbereich verwendet werden. In dem Konzept „verschiedene Einrichtung" ist auch eine Einrichtung eingeschlossen, die sich in dem Teilcheneinlass unterscheidet, in der jedoch die übrigen Teile gemeinsam verwendet werden. Außerdem können für das Verfahren zur Steuerung der Auftreffpositionen der mehreren Arten von Teilchen, jene Teilchen, die unterschiedliche physikalische Eigenschaften aufweisen, von jeder Zuführeinrichtung unter verschiedenen Zuführbedingungen zugeführt werden.
  • Nachdem die Teilchen 21 auf der Trägerbahn 41 aufgetragen worden sind, wird die obere Oberfläche, auf der die Teilchen 21 aufgetragen sind, mit der Abdeckbahn 71 abgedeckt. Indem man die Rückhaltebahn 51, die die Teilchen 21 enthält, zwischen der Trägerbahn 41 und der Abdeckbahn 71 einschließt, kann das versehentliche Herausfallen der Teilchen in der nachfolgenden Verarbeitung verhindert werden. Ein heißschmelzendes Haftmittel wird mithilfe einer Vorrichtung 72 zum Aufbringen eines Haftmittels auf der Abdeckbahn 71 aufgetragen, so dass die Abdeckbahn 71 zusammenschließend mit der Rückhaltebahn 51, auf der die Teilchen aufgetragen sind, verbunden wird. Für die Vorrichtung 72 zum Aufbringen eines Haftmittels kann eine ähnliche Vorrichtung wie die Vorrichtung 42 zum Aufbringen eines Haftmittels zum Aufbringen eines Haftmittels zwischen der Trägerbahn 41 und der Rückhaltebahn 51 benutzt werden. Die Abdeckbahn 71 wird nicht nur für den Zweck, zu verhindern, dass die verarbeiteten Teilchen sich zerstreuen, sondern auch, um zu verhindern, dass die Teilchen während der Zeit des Wärmeprägens versehentlich herausfallen, das in der folgenden Verarbeitung durchgeführt wird, eingesetzt. Die Abdeckbahn 71 ist ebenso geeignet, ein Durchsickern und das Herausfallen der Teilchen für den Fall zu verhindern, dass der Körper, auf den Teilchen aufgetragen sind, in einem saugfähigen Artikel enthalten ist und von einem Träger getragen wird.
  • Die Abdeckung mit der Abdeckbahn 71 ist ein bevorzugtes Beispiel für ein Mittel für das Vehindern der Zerstreuung der Teilchen. Andere bevorzugte Beispiele für das Mittel für das Verhindern der Zerstreuung der Teilchen sind eine C-Falte, eine doppelte Falte der Trägerbahn selbst, usw.. Dieses Mittel für das Verhindern der Zerstreuung der Teilchen wird vorzugsweise sofort nach dem Ende des Auftrageprozesses der Teilchen angewendet. Jedoch ist es auch akzeptabel, dass das Mittel für das Verhindern der Zerstreuung der Teilchen nicht sofort nach dem Ende des Auftrageprozesses angewendet wird, weil die aufgetragenen Teilchen übertragen werden können, während die aufgetragenen Teilchen mit einem Transportriemen angedrückt werden, oder die aufgetragenen Teilchen ansaugend durch Unterdruck zurückgehalten werden oder dergleichen.
  • Der riemenartige Körper 10, mit den aufgetragenen Teilchen, der die Trägerbahn 41, die Rückhaltebahn 51 und die Abdeckbahn 71 umfasst, wird zu einem unteren Bereich der Drehtrommel 11 übertragen, wobei die dispergierten Zustände der Teilchen beibehalten werden, und er wird dann durch die Einheit 8 zum Herausführen und Übertragen eines Körpers mit Auftragungen von der Drehtrommel 11 heraus gebracht.
  • Der Körper 10 mit Auftragungen, der von der Drehtrommel 11 heraus geführt wurde, wird einer Prägebehandlung durch die Prägeeinrichtung 9 unterzogen und zusammengeschlossen. Die Prägebehandlung ist vorzugsweise eine Wärmeprägung. Die Wärmeprägung wird vorzugsweise so angewendet, dass eine Anzahl von kleinen Kammern, von denen jede eine kleine Fläche besitzt, in dem Körper 10, auf den Teilchen aufgetragen sind, ausgebildet werden, so dass sogar in dem Fall, in dem der Körper 10, auf den Teilchen aufgetragen sind, in einem saugfähigen Artikel enthalten ist und von einem Träger getragen wird, die Teilchen 21 nicht unerwünscht nur auf eine Seite verschoben und dort positioniert werden. Es wird zum Beispiel vorzugsweise eine gitterartige Prägebehandlung mit einem Presselement auf den Körper 10, auf den Teilchen aufgetragen sind, angewendet, welches Pressgrate in einem gitterartigen Muster darauf ausgebildet hat. Es ist auch für das Verhindern der einseitigen Positionierung der Teilchen des Hochabsorptionspolymers oder dergleichen wirkungsvoll, dass ein heiß-schmelzendes Haftmittel auf dem Pressbereich, der während der Prägebehandlung zusammengepresst wird, aufgebracht wird, wodurch die Abdeckbahn 71 und die Trägerbahn 41 in dem Pressbereich miteinander verbunden werden, wodurch die kleinen Kammern durch die Verbindung, die durch das heiß-schmelzende Haftmittel erreicht wird, eingeteilt werden, so dass eine Anzahl von geschlossenen Teilen zur Verfügung gestellt wird. Um die Wärmeprägung wirkungsvoll zu gestalten, enthalten die Bahnen, die den Körper 10, auf den Teilchen aufgetragen sind, zusammensetzen vorzugsweise eine thermoschmelzbare Faser.
  • Jeder Körper 10, auf den Teilchen aufgetragen sind, der in dieser Ausführungsform erhalten wird, ist ein riemenartiger kontinuierlicher Körper eines saugfähigen Kernes, der zusammengesetzt wird, indem man eine Anzahl von Teilen anordnet, auf denen Teilchen aufgetragen sind, (der Teil, auf den die Teilchen 21 aufgetragen werden), die eine vorbestimmte Konfiguration in vorbestimmten Abständen in der Längsrichtung einer länglichen riemenartigen Konfiguration aufweist, die die Trägerbahn 41, die Rückhaltebahn 51 und die Abdeckbahn 71, die jede eine längliche riemenartige Konfiguration besitzen, umfasst. In der Rückhaltebahn 13 werden an den Teilen, auf denen Teilchen aufgetragen sind, die Teilchen 21 (Hochabsorptionspolymer) in gewünschten dispergierten Zuständen in der Richtung der Dicke zurückgehalten. 3 zeigt eine Laminatstruktur des Körpers 10, auf den Teilchen aufgetragen sind, an seinem Teil 10a, auf den Teilchen aufgetragen sind. Nachdem er der Prägebehandlung durch die Prägeeinrichtung 9 unterzogen wurde, wird der Körper, auf den Teilchen aufgetragen sind, in einzelne Längen geschnitten, die saugfähige Artikel wie Binden aufweisen, indem er zwischen den Teilen, auf denen Teilchen aufgetragen sind, geschnitten wird, und er wird für saugfähige Kerne für die einzelnen saugfähigen Artikel verwendet. Besonders in der Form von 3 kann das versehentliche Herausfallen aus dem Endteil verhindert werden.
  • Wie oben erwähnt, kann entsprechend einem Verfahren für die Herstellung eines Körpers dieser Ausführungsform, auf den Teilchen aufgetragen sind, ein Körper, auf den Teilchen aufgetragen sind, (ein kontinuierlicher Körper eines saugfähigen Kernes), der für die Herstellung eines saugfähigen Kernes in einer Wegwerfwindel, einer Binde, usw. geeignet ist, mit einer großen Geschwindigkeit kontinuierlich produziert werden.
  • Außerdem werden entsprechend einem Verfahren für die Herstellung eines Körpers dieser Ausführungsform, auf den Teilchen aufgetragen sind, die Teilchen von den Fasern umschlungen, die die Trägerbahn 41 und/oder die Rückhaltebahn 51 zusammensetzen. Hierdurch kann ein Körper, auf den Teilchen aufgetragen sind, in dem Teilchen an übermäßiger Einseitigkeit gehindert werden, mit einer großen Geschwindigkeit und in einer stabilen Weise, ohne das versehentliche Herausfallen der Teilchen während der Verarbeitung zu erlauben, hergestellt werden. Da die Teilchenansaugabschnitte, die eine vorbestimmte Konfiguration haben, auf der äußeren peripheren Oberfläche der Drehtrommel 11 ausgebildet werden, und die Teilchen so aufgetragen werden, dass die Form des aufgetragenen Teils der Teilchen im wesentlichen die gleiche Konfiguration wie die Teilchenansaugabschnitte aufweist, kann ein Körper, auf den Teilchen aufgetragen sind, einschließlich eines Teils, auf den Teilchen aufgetragen sind, der eine gewünschte Konfiguration hat, die derjenigen der Teilchenansaugabschnitte entspricht, leicht und mit einer erhöhten Produktivität ausgebildet werden.
  • Außerdem kann, indem man die Teilchenansaugabschnitte kontinuierlich über die gesamte Oberfläche auf der Drehtrommel 11 in der peripheren Richtung ausbildet, dort auch ein Körper, auf den Teilchen aufgetragen sind, hergestellt werden, der die Teile, auf denen Teilchen aufgetragen sind, die kontinuierlich über die Längsrichtung ausgebildet sind, einschließt. Auf diese Art können entsprechend einem Verfahren für die Herstellung eines Körpers, auf den Teilchen aufgetragen sind, der vorliegenden Erfindung, indem die Teilchenansaugabschnitte in einer gewünschten Konfiguration ausgebildet werden, die Teilchen intermittierend oder kontinuierlich gestreut werden. In jedem Fall kann der Körper, auf den Teilchen aufgetragen sind, der einen Teil darstellt, auf dem die Teilchen aufgetragen werden, in einer gewünschten Konfiguration ausgebildet werden. Die Form der Teile, auf denen Teilchen aufgetragen sind (des Teils, auf den die Teilchen aufgetragen sind), ist extrem scharf.
  • Außerdem werden, entsprechend dem Herstellungsverfahren dieser Ausführungsform, indem man mehrere Arten von Teilchen, die unterschiedliche physikalische Eigenschaf ten aufweisen, als die Teilchen verwendet oder die Zuführbedingungen für jede unterschiedliche Art von Teilchen zu der Zeit des Zuführens des Luftstromes unterschiedlich einstellt, die Auftreffpositionen der mehreren Arten der Teilchen auf der äußeren peripheren Oberfläche der Drehtrommel genau gesteuert. Hierdurch kann ein Körper, auf den Teilchen aufgetragen sind, in dem mehrere Arten von Teilchen in der Rückhaltebahn in den gewünschten dispergierten Zuständen aufgetragen sind, leicht hergestellt werden. Unter dem Gesichtspunkt des Erhaltens eines Körpers, auf den Teilchen aufgetragen sind, in dem die Teilchen kaum unter dem Gelblockieren während des Anschwellen der Teilchen leiden, und die absorbierende Leistung desselben erhöht wird, werden die Teilchen 21 in der Rückhaltebahn 51 vorzugsweise gleichmäßig in der Richtung der Dicke verteilt.
  • In dem Fall, in dem der Körper, auf den Teilchen aufgetragen sind, der durch dieses Herstellungsverfahren erhalten wird, als saugfähiger Kern eines saugfähigen Artikels benutzt wird, kann der saugfähige Kern dünn ausgebildet werden, ohne die ausgezeichnete Absorptionsleistungsfähigkeit des Hochabsorptionspolymers zu opfern. Somit kann er, selbst in dem Fall, in dem der saugfähige Kern im Gewicht leicht und in der Größe kompakt ausgebildet wird, eine ausgezeichnete Absorptionsleistungsfähigkeit aufweisen. Da das Hochabsorptionspolymer fest an der Rückhaltebahn befestigt ist, kann es dem Verdrehen vollständig widerstehen, und ein Brechen des saugfähigen Kernes und eine Undichtigkeit, die durch das Verdrehen usw. verursacht werden, kann unterdrückt werden.
  • Als eine andere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann auch angenommen werden, dass eine riemenartige Trägerbahn, die eine Luftdurchlässigkeit von 2,0 Sekunden/(300 ml·32 pcs) oder weniger aufweist, kontinuierlich auf einem Drahtförderer als Auftragevorrichtung geliefert wird, und dann Teilchen in ihren dispergierten Zuständen auf die Trägerbahn geliefert werden, und dann die Teilchen durch die Teilchenansaugabschnitte angesogen werden, die in dem Drahtförderer ausgebildet sind, so dass sie auf der Trägerbahn aufgetragen werden, wodurch ein Körper, auf den Teilchen aufgetragen sind, hergestellt wird, der die Trägerbahn und die Teilchen einschließt. Es ist auch akzeptabel, dass, nachdem die Teilchen auf die Trägerbahn 41 aufgetragen worden sind, die oben erwähnten verschiedenen dissipationsverhindernden Mittel darauf angewendet werden können. In dieser Ausführungsform können die Teilchen, da die Teilchen durch ihr eigenes Eigengewicht fallengelassen werden und aufgetragen werden können, mit einer, verglichen mit dem Fall, in dem eine Auftragevorrichtung der Trommelart be nutzt wird, geringeren Luftgeschwindigkeit aufgetragen werden. Außerdem können andere Auftragevorrichtungen, die mit den Teilchenansaugabschnitten ausgestattet sind, benutzt werden.

Claims (3)

  1. Verfahren zum Herstellen von Körpern, auf die Teilchen aufgetragen sind, das das Zuführen von Teilchen (21), die mit Luft mitgeführt werden, unter saugenden Bedingungen auf eine durchgehende Trägerbahn (41) umfasst, die eine Luftdurchlässigkeit von 4,0 Sekunden/(300 ml·32 pcs) oder weniger aufweist und in einer vorgegebenen Richtung läuft, um die Teilchen (21) auf die Trägerbahn aufzutragen, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere luftdurchlässige Saugabschnitte in vorgegebenen Abständen vorhanden und so eingerichtet sind, dass sie Luft, die Teilchen mitführt, ansaugen, um die Teilchen auf die Trägerbahn aufzutragen, wobei die Saugabschnitte jede beliebige Form haben können, so dass die Teilchen in einem gewünschten Muster aufgetragen werden können, das der Form der Saugabschnitte entspricht, und Bereitstellen einer Rückhaltebahn (51), die auf den Träger zugeführt wird, bevor die Teilchen darauf aufgetragen werden, um so einen Körper, auf den Teilchen aufgetragen sind, zu gewinnen, bei dem die Teilchen durch die Rückhaltebahn zurückgehalten werden.
  2. Verfahren zum Herstellen eines Körpers, auf den Teilchen aufgetragen sind, nach Anspruch 1, wobei, nachdem die Teilchen auf die Trägerbahn (41) aufgetragen sind, eine Ablösungsverhinderungseinrichtung (71), die Ablösung und Abfallen der Teilchen (21) verhindert, aufgebracht wird.
  3. Verfahren zum Herstellen eines Körpers, auf den Teilchen aufgetragen sind, nach Anspruch 2, wobei, nachdem die Ablösungsverhinderungseinrichtung (71) aufgebracht worden ist, der Körper, auf den Teilchen aufgetragen sind, Prägebehandlung unterzogen wird, und Materialien, die den Körper bilden, auf den Teilchen aufgetragen sind, fest verbunden werden.
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