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Hintergrund
der Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Körpers, auf
den Teilchen aufgetragen sind, der Art, wie sie in dem Oberbegriff
von Anspruch 1 aufgezeigt ist. Ein Verfahren der genannten Art ist
aus der US-A-5494622 bekannt.
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Ein
Verfahren und eine Vorrichtung für
das Ausstreuen von Teilchen auf einer porösen Bahn werden in der USP
4551191 offenbart. In dem Verfahren und der Vorrichtung, die in
der USP 4551191 offenbart sind, ist es jedoch, obgleich es möglich ist, Teilchen
so auszustreuen, dass sie gleichmäßig auf eine poröse Bahn
gestreut werden, unmöglich,
die Teilchen in einem gewünschten
Muster darauf zu deponieren. Außerdem
ist es schwierig, die Transportgeschwindigkeit der porösen Bahn
auf eine große Geschwindigkeit
zu setzen, und es ist auch unmöglich,
eine kontinuierliche Herstellung von einem Körper, auf den Teilchen aufgetragen
sind, zu erreichen, der unter anderem zur Herstellung eines saugfähigen Kerns
mit großer
Geschwindigkeit verwendet wird.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Es
ist folglich ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren
für die
Herstellung eines Körpers,
auf den Teilchen aufgetragen sind, zur Verfügung zu stellen, das zu einer
kontinuierlichen Herstellung eines Körpers, auf den Teilchen aufgetragen sind,
in der Lage ist, der geeignet ist, für die Herstellung eines saugfähigen Kernes
in einer Wegwerfwindel, in einer Binde usw. mit einer großen Geschwindigkeit
verwendet zu werden, und das dazu in der Lage ist, die Form des
aufgetragenen Teils der Teilchen in einem gewünschten Muster zu dieser Zeit auszubilden.
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Die
vorliegende Erfindung hat das oben genannte Ziel durch den Gegenstand
von Anspruch 1 erreicht. Es sollte bemerkt werden, dass der hierin benutzte
Ausdruck "Teilchen
werden auf einer Trägerbahn
aufgetragen" nicht
nur ein Konzept einschließt,
in dem die Teilchen auf oder in der Trägerbahn aufgetragen werden,
sondern ebenso ein Konzept, in dem die Teilchen auf oder in eine
andere Bahn oder Bahnen aufgetragen werden, die mit der Trägerbahn
verbunden ist oder sind.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Die
vorliegende Erfindung wird besonders mit Bezug auf die begleitenden
Zeichnungen beschrieben, in denen:
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1 eine
schematische Ansicht ist, die eine Vorrichtung für die Herstellung eines Körpers, auf den
Teilchen aufgetragen sind, zeigt, welche vorteilhaft für das Durchführen des
erfindungsgemäßen Verfahrens
für die
Herstellung eines Körpers,
auf den Teilchen aufgetragen sind, verwendet wird;
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2(a), 2(b), 2(c) und 2(d) jede
eine schematische Ansicht für
das Erklären
von einem Beispiel eines Verfahren zur Steuerung von Auftreffpositionen
von vielen Arten von Teilchen in einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist; und
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3 eine
teilweise gebrochene perspektivische Ansicht ist, die eine laminierte
Struktur eines Teils, auf den Teilchen aufgetragen sind, des Körpers, auf
den Teilchen aufgetragen sind, zeigt.
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Ausführliche
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird im folgenden beschrieben. Zuerst
wird eine Vorrichtung für
die Herstellung eines Körpers,
auf den Teilchen aufgetragen sind, beschrieben, die für ein Verfahren
für die
Herstellung eines Körpers,
auf den Teilchen aufgetragen sind, entsprechend der Erfindung geeignet
ist.
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Eine
Vorrichtung für
die Herstellung eines Körpers,
auf den Teilchen aufgetragen sind, die in 1 gezeigt
wird, ist eine Vorrichtung für
die Herstellung eines kontinuierlichen saugfähigen Kernkörpers, der in vorgeschriebene
Längen
zu schneiden ist und schließlich
als ein saugfähiger
Kern eines Sanitärartikels,
wie einer Windel, einer Binde usw. ausgebildet wird. Sie umfasst
eine Auftrageeinrichtung 1 einschließlich einer Drehtrommel 11,
auf deren äußeren peripheren
Oberfläche
eine Mehrzahl von teilchenansaugenden Abschnitten in vorbestimmten
Abständen
ausgebildet und angepasst sind, um Luft anzusaugen, die Teilchen
von den teilchenansaugenden Abschnitten mitführt und die Teilchen darauf
ablegt und eine Teilchenzuliefereinheit 2 für das Zuführen der
Teilchen zu der Auftrageeinrichtung 1 durch Mitreißen mit
dem Luftstrom.
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Diese
Herstellungsvorrichtung umfasst des weiteren eine Trägerbahnzuliefereinheit 4 für das Liefern
einer luftdurchlässigen
Trägerbahn
in einer solchen Weise, dass die Trägerbahn um die äußere periphere
Oberfläche
der Drehtrommel 11 gewickelt wird, eine Rückhaltebahnzuliefereinheit 5 für das Liefern
einer Rückhaltebahn 51 auf
die Trägerbahn 41, bevor
Teilchen 21 darauf aufgetragen werden, eine Abdeckbahnzuliefereinheit 7 für das Liefern
einer Abdeckbahn 71 auf die Trägerbahn 41, genauer,
auf die Rückhaltebahn 51 auf
der Trägerbahn 41,
nachdem die Teilchen 21 auf der Trägerbahn 41 aufgetragen wurden,
eine Einheit 8 zum Herausführen und Übertragen eines Körpers mit
Auftragungen zum Herausführen
der Trägerbahn 41,
der Rückhaltebahn 51 und der
Abdeckbahn 71 (des Körpers,
auf den Teilchen aufgetragen sind, 10) mit den Teilchen 21,
die in oder zwischen den Bahnen gehalten werden, von der Oberseite
der Drehtrommel 11 und zum Übertragen derselben und eine
Prägeeinrichtung 9 für das Ausführen einer
Prägebehandlung
des Körpers 10,
auf den Teilchen aufgetragen sind, der herausgeführt und übertragen worden ist.
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Die
Drehtrommel 11 in der Auftrageeinrichtung 1 weist
eine zylinderförmige
Konfiguration auf und wird in einer Richtung, die durch einen Pfeil
A in 1 angezeigt ist, in Drehung versetzt. Eine Mehrzahl
von teilchenansaugenden Abschnitten (nicht gezeigt), von denen jedes
eine vorbestimmte Konfiguration hat, ist in vorbestimmten Abständen auf
der äußeren peripheren
Oberfläche
in ihrer Umfangsrichtung ausgebildet. Die teilchensaugenden Abschnitte sind
Abschnitte, die eine Anzahl von Poren einschließen, die zum Ansaugen von Luft
fähig sind.
Jeder teilchenansaugende Teil ist mit einer Anzahl von Poren über eine
gesamte Oberfläche
desselben ausgebildet. Genauer besteht die äußere periphere Oberfläche der
Drehtrommel 11 aus einem netzartigen Element, und das netzartige
Element ist mit einem luftdurchlässigen
Teil und einem luftundurchlässigen Teil
versehen. Der luftdurchlässige
Teil wird mit den Poren ausgebildet, während der luftundurchlässige Teil
nicht mit den Poren ausgebildet wird. Der luftdurchlässige Teil
ist so angeordnet, dass er eine vorbestimmte Konfiguration aufweist,
wodurch die teilchenansaugenden Abschnitte ausgebildet werden. Die
teilchenansaugenden Abschnitte können
jede mögliche
gewünschte
Konfiguration, wie eine elliptische, rechteckige, diamantförmige, runde,
in der Mitte sich verengende rechteckige oder dergleichen, annehmen.
Die Konfiguration der teilchenansaugenden Abschnitte ist nicht besonders
eingeschränkt.
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Die
Drehtrommel 11 ist durch einen Saugluftschacht (nicht gezeigt)
mit einem Saugventilator (nicht gezeigt) verbunden. Der Saugventilator
wird so betrieben, dass der Druck in einem vorgeschriebenen Bereich
innerhalb der Drehtrommel 11 negativ gehalten wird. Während der
Zeit, in welcher die Teilchenansaugabschnitte die Position passieren,
an der der interne Druck negativ ist, fungieren die Poren, die in
den Teilchenansaugabschnitten ausgebildet sind, als Ansaugöffnungen.
Außerdem
erzeugt der Einlass von Luft von den Teilchenansaugabschnitten einen Luftstrom,
der zum Liefern der Teilchen 21 in Richtung zu der Drehtrommel 11 innerhalb
eines Luftschachtes 22, dessen eines Ende die äußere periphere
Oberfläche
der Drehtrommel 11 bedeckt, in der Lage ist.
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Die
Teilchenzuliefereinheit 2 umfasst den Luftschacht 22,
eine Zuführeinrichtung 23 für das Einführen von
Teilchen in den Luftschacht 22 und den Saugventilator für das Erzeugen
eines Luftstromes innerhalb des Luftschachtes 22. Die Zuführeinrichtung 23 ist
so konstruiert, dass die Teilchen 21 in den Luftstrom,
der innerhalb des Luftschachtes 22 erzeugt wird, in dispergierten
Zuständen
zugeführt
werden (entweder nur eine Art oder mehrere Arten von Teilchen).
Die Zuführeinrichtung 23 schließt eine
Einheit zum Anpassen der Zuführposition
für das Ändern der
Position eines Teilcheneinlasses 23a ein. Der Teilcheneinlass 23a kann
durch einen bekannten Mechanismus in eine hintere und vordere Richtung
entlang des Luftstroms und in eine vertikale Richtung verschoben
werden, die zu dem Luftstrom orthogonal ist.
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Die
Drehtrommel 11 besitzt, wie in 1 gezeigt
worden, vier Kammern (a), (b), (c) und (d), die darin ausgebildet
sind. Jene Kammern (a), (b), (c) und (d) sind dazu geeignet, unterschiedliche
Saugkräfte
in den Teilchenansaugabschnitten auszuüben. Die Drehtrommel 11 besitzt
auch eine Mittelkammer (e), die ebenso darin ausgebildet ist. Ein
Saugluftschacht (nicht gezeigt) wird mit der Mittelkammer (e) verbunden.
Ein Dämpfer
wird an einer Trennwand zwischen der Mittelkammer (e) und den vier
Kammern (a) – (d)
oder zwischen den zwei Kammern (b) und (c) und einem Drehtrommelring
angebracht, so dass die Ansaugluftmenge/der statische Druck in jeder
Kammer separat eingestellt werden kann. Die Kammern (b) und (c)
werden auf einem negativen Druck gehalten.
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Die
Ansaugluftmenge/der statische Druck wird am größten in der Kammer (b) eingestellt,
die Luft ansaugen soll. Von dem Gesichtspunkt des Sicherstellens
der Anordnung und der Befestigung der Teilchen an der Innenseite
der Rückhaltebahn
beträgt
der statische Druck vorzugsweise –5 kPa oder mehr und besonders
bevorzugt –8
kPa oder mehr, und die maximale Luftgeschwindigkeit innerhalb des Luftschachtes 22 ist
vorzugsweise 5 m/s oder mehr und besonders vorzugsweise 15 m/s oder
mehr. Als Mittel für
die Erhöhung
der Luftgeschwindigkeit, kann der Querschnitt des Luftschachtes
verringert wer den, oder es kann die Kapazität des Saugventilators erhöht werden.
Um die Bahn und die Teilchen auf der Trommeloberfläche zu saugen
und zurückzuhalten, wird
eine erforderlicher Luftmenge/ein erforderlicher Luftdruck in den
Kammern (b) und (c) aufgebracht. Die Kammern (a) und (d) sind von
der Verbindung mit dem Saugventilator abgeschnitten. Die Kammer
(d) ist mit einem Luftgebläse
verbunden und ihr Inneres wird auf einem positiven Druck gehalten,
wodurch das einfache Abziehen der Bahn von der Trommel ermöglicht wird,
so dass eine glatte Zuführung
zu dem nachfolgenden Prozess ausgeführt werden kann. Die Kammer
(a) hat vorzugsweise die Funktion, die netzartigen oder maschenartigen
Teilchenansaugabschnitte auf der Oberfläche der Drehtrommel 11 zu reinigen.
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Die
Trägerbahnzuliefereinheit 4,
die Rückhaltebahnzuliefereinheit 5 und
die Abdeckbahnzuliefereinheit 7 umfassen jeweils eine Antriebsrolle,
eine Führungsrolle
oder dergleichen. Jene Einheiten 4, 5 und 7 geben
die jeweiligen Bahnen von Bahnrollen 40, 50, beziehungsweise 70 aus
und führen
sie von vorbestimmten Positionen in der peripheren Richtung der
Drehtrommel 11 der äußeren peripheren
Oberfläche
der Drehtrommel 11 in dieser Reihenfolge zu.
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Die
Einheit 8 zum Herausführen
und Übertragen
eines Körpers
mit Auftragungen umfasst einen bekannten Mechanismus zum kontinuierlichen Übertragen
einschließlich
eines Paares Rollen 81, 81 und eines Endlosbandes 82,
das zwischen diesen angeordnet ist, und eine Übertragungseinheit (nicht gezeigt),
wie eine Vakuumvorrichtung, die an einem unteren Teil der Drehtrommel 11 gelegen
ist, und geeignet ist, den Körper,
auf den Teilchen aufgetragen sind, auf das Endlosband 82 zu
führen.
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Die
Prägeeinrichtung 9 ist
eine Einrichtung für
das Anwenden einer thermischen Prägung auf den Körper 10,
auf den Teilchen aufgetragen sind, der heraus geführt worden
ist. In der Prägeeinrichtung 9 wird
der Körper 10,
auf den Teilchen aufgetragen sind, zwischen ein Paar von Prägewalzen 91, 92 eingeführt, so
dass die Bestandteile, aus denen der Körper 10, auf den Teilchen
aufgetragen sind, besteht, durch Wärmeverschmelzung zusammengeschlossen
werden.
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Es
wird nun eine Vorrichtung für
die Herstellung eines Körpers,
auf den Teilchen aufgetragen sind, unter Verwendung der obigen Vorrichtung
zur Herstellung eines Körpers,
auf den Teilchen aufgetragen sind beschrieben. Zuerst werden die
Auftrageeinrichtung 1, die Trägerbahnzuliefereinheit 4,
die Rückhaltebahnliefereinheit 5,
die Abdeckbahnzu liefereinheit 7, die Einheit 8 zum
Herausführen
und Übertragen
eines Körpers
mit Auftragungen und die Prägeeinrichtung 9 betätigt, und
es wird der Saugventilator der Teilchenzuliefereinheit 2 ebenfalls
betätigt,
um einen Luftstrom innerhalb des Luftschachtes 22 zu erzeugen.
Dann wird ein Hoch-Absorptionspolymer oder dergleichen, wie die
Teilchen 21, von der Zuführeinrichtung 23 der
Teilchenzuliefereinheit 2 in den Luftschacht 22 eingeführt.
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Gemäß der oben
genannten Anordnung werden die Trägerbahn 41, die Rückhaltebahn
und die Abdeckbahn 71 in dieser Reihenfolge der Drehtrommel 11 zugeführt. Außerdem werden
die Teilchen 21, die von der Luft mitgeführt werden,
auf die Trägerbahn 41 zwischen
der Zuführposition
der Rückhaltebahn 51 und
der Zuführposition
der Abdeckbahn 71 geliefert. Die zugelieferten Teilchen 21 werden
in der Rückhaltebahn 51 auf
der Trägerbahn 41 aufgetragen,
und die aufgetragenen Teilchen 21 werden beständig in
der Rückhaltebahn 51 zurückgehalten,
indem sie durch die Abdeckbahn 71 bedeckt werden. Hierdurch
wird ein riemenartiger laminierter Körper (Körper 10, auf den Teilchen
aufgetragen sind) bestehend aus der Trägerbahn 41, der Rückhaltebahn 51 und
der Abdeckbahn 7 mit den Teilchen 21, die darin zurückgehalten
werden, kontinuierlich hergestellt. Der Körper 10, auf den Teilchen
aufgetragen sind, wird einer Prägebehandlung
durch die Prägeeinrichtung 9 unterzogen
und zusammengeschlossen.
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Die
Trägerbahn 41 muss
eine vorteilhafte Luftdurchlässigkeit
aufweisen, so dass die Übertragung
der Teilchen durch Ansaugluft und ein Auftragen der Teilchen auf
der Ansaugoberfläche
nicht unterbrochen wird. Vom dem Gesichtspunkt des Verhinderns des
versehentlichen Durchganges der Teilchen, des Entweichens zu der
Zeit des Verwendens eines heiß-schmelzenden
Haftmittels und des Auftretens von Unzulänglichkeiten gegenüber einer
beständigen
Verarbeitung aus, die durch eine Abnahme in der Festigkeit der Trägerbahn
verursacht wird, beträgt
die Luftdurchlässigkeit
der Trägerbahn
4,0 Sekunden/(300 ml·32
pcs) oder weniger und vorzugsweise 3,0 Sekunden/(300 ml 32 pcs)
oder weniger. Außerdem
ist aus demselben Gesichtspunkt heraus der durchschnittliche Porendurchmesser
der Trägerbahn
vorzugsweise so groß wie
ein durchschnittlicher Durchmesser der zu verwendenden Teilchen oder
kleiner. Für
ein spezielles Beispiel beträgt
der durchschnittliche Porendurchmesser der Trägerbahn vorzugsweise 200 μm oder weniger
und noch bevorzugter 100 μm
oder weniger. Außerdem
beträgt
aus dem gleichen Gesichtspunkt wie oben heraus, die Festigkeit der
Trägerbahn
in einem getrockneten Zustand vorzugsweise 60 cN/25 mm oder mehr
in der CD-Richtung und 150 cN/25 mm oder mehr in der MD-Richtung,
noch bevorzugter 500 cN/25 mm oder mehr in der MD-Richtung und besonders
bevorzugt 800 cN/25 mm oder mehr in der MD-Richtung.
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Die
Luft-Permeabilität
kann in Übereinstimmung
mit JIS-P8117 wie folgt gemessen werden. Die Trägerbahn 41 wird in
70 × 70
mm geschnitten, und dann werden 32 geschnittene Stücke der
Trägerbahn 41,
die so erhalten werden, aufgestapelt. Dann wird die Zeit, die für die Luft
von 300 ml erforderlich ist, um die aufgestapelten geschnittenen
Stücke
zu durchdringen, unter Verwendung einer Einrichtung zur Messung
der Luftdurchdringung [GURLEY DENSOMETER (Warenname) hergestellt
von Kumagaya Riki Kogyo K.K.] gemessen.
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Die
Festigkeit der Trägerbahn 41 in
ihrem getrockneten Zustand im MD- und in der CD-Richtung kann jeweils wie folgt gemessen
werden. Für
die Festigkeit in der MD-Richtung, wird ein Teststück mit einer
Länge von
150 mm in der gleichen Richtung (MD) wie die Stromrichtung zu der
Zeit der Herstellung und mit einer Breite von 25 mm in der Richtung
senkrecht (CD-) zu der Stromrichtung abgeschnitten, und dieses Teststück wird
einem Zugfestigkeitstest unter den Bedingungen von einem Einspann-Zu-Einspann-Abstand von 50 mm
und von einer Zuggeschwindigkeit von 300 mm/min in der MD-Richtung unter Verwendung
einer Tensilon-Zugfestigkeitsmesseinrichtung (hergestellt von Orientic
K.K.) unterzogen. Dann wird die Reißfestigkeit zu dieser Zeit
gemessen. Ähnlich
wird, wie für
die Festigkeit in der CD-Richtung, ein Teststück mit einer Länge von
25 in der MD-Richtung und einer Länge von 150 mm in der CD-Richtung
abgeschnitten, und dieses Teststück wird
einem Zugfestigkeitstest unter den Bedingungen von einem Einspann-Zu-Einspann-Abstand
von 50 mm und von einer Zuggeschwindigkeit von 300 mm/min in der
CD-Richtung unter Verwendung der obigen Tensilon-Zugfestigkeitsmesseinrichtung unterzogen.
Dann wird die Reißfestigkeit
auf die gleiche Weise gemessen.
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Für die Trägerbahn 41 wird
ein Blatt Papier oder ein Vliesstoffgewebe bevorzugt. Besonders
wird ein Blatt Papier, das ein Basisgewicht von 5 bis 50 g/m2 aufweist, bevorzugt. In dem Fall, in dem
die Trägerbahn 41 die
Funktion der Rückhaltebahn 51 hat und
die Rückhaltebahn 51 fortgelassen
wird, wird ein Vliesstoffgewebe bevorzugt, und das Vliesstoffgewebe,
das besonders für
die Rückhaltebahn 5 bevorzugt wird,
wird später
beschrieben. Des weiteren kann für die
Trägerbahn 41 ein
gewebtes Tuch und ein perforierter Film verwendet werden.
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Die
Rückhaltebahn 51 ist
eine Bahn, die in dem Fall benutzt wird, in dem die Trägerbahn 41 nicht die
Funktion des Zurückhaltens
der Teilchen 21 hat, oder die Zurückhaltefunktion der Trägerbahn 41 unzulänglich ist.
Es ist wesentlich für
die Rückhaltebahn 51 erforderlich,
eine vorteilhafte Luftdurchlässigkeit aufzuweisen
und die Übertragung
der Teilchen durch die Ansaugluft und das Auftragen der Teilchen
auf die Saugoberfläche
nicht zu stören.
Besonders weist die Rückhaltebahn 51 vorzugsweise
die Fähigkeit
für das
Beibehalten der Teilchen, die in der Richtung der Dicke dispergiert
sind, in vorbestimmten Zuständen auf.
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Für die Rückhaltebahn 51 können ein
Vliesstoffgewebe, ein Blatt Papier, ein Tuch oder dergleichen, die
zu einem Zurückhalten
der Teilchen zwischen Fasern in der Lage sind, benutzt werden. Unter
ihnen wird ein Vliesstoffgewebe vorzugsweise benutzt. In dem Fall,
in dem das Vliesstoffgewebe benutzt wird, geraten die Teilchen 21 in
Lücken
in der Rückhaltebahn 51,
und es kann ein Körper,
auf den Teilchen dünn
aufgetragen sind, erhalten werden, der bestens für die Herstellung eines dünnen saugfähigen Kernes
geeignet ist.
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Eine
Bahn für
die Rückhaltebahn 51 ist
eine Bahn, die zum Zurückhalten
der Teilchen zwischen den Fasern in der Lage ist, die die Teilchen
nicht daran hindert anzuschwellen, wenn sie Flüssigkeit aufsaugen, und deren
Zwischen-Faserstruktur ihrer zusammensetzenden Fasern so ist, dass
ein Abstand zwischen Faser-zu-Faser geändert (vergrößert) wird, wenn
die Teilchen angeschwollen sind. Zu einer Bahn, die einen solchen
Aufbau hat, kann ein Vliesstoffgewebe gezählt werden, das einen befestigten Kreuzungspunkt
als einen Kreuzungspunkt zwischen den zusammensetzenden Fasern und
einem nicht befestigten Kreuzungspunkt hat, der entweder überhaupt
nicht verbunden wird oder bloß so
schwach verbunden wird, dass die Verbindung im Verlauf des Anschwellprozesses
der Teilchen gelöst
wird. Speziell können
die Beispiele einer bevorzugten Bahn für die Rückhaltebahn 51 ein
Vliesstoffgewebe, das aus einer thermoschmelzbaren Faser und einer nicht-thermoschmelzbaren
Faser besteht, ein Vliesstoffgewebe, das aus einer ersten thermoschmelzbaren
Faser und einer zweiten thermoschmelzbaren Faser besteht, die zu
jener unterschiedlich ist, und in welcher die Wärmehaftkraft zwischen der ersten thermoschmelzbaren
Faser und der zweiten thermoschmelzbaren Faser kleiner als die Wärmehaftkraft zwischen
den ersten thermoschmelzbaren Fasern selbst oder zwischen den zweiten
thermoschmelzbaren Fasern selbst ist, oder die ersten thermoschmelzbaren
Fasern nicht mit den zweiten thermoschmelzbaren Fasern verbunden
sind, einschließen.
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Die
Ausführungsform,
in der die Rückhaltebahn 51 auf
die Trägerbahn 41 geliefert
wird, ist in dem Fall besonders nützlich, in dem die Rückhaltebahn 51 voluminös, leicht
ausdehnbar, von mangelhafter Festigkeit oder porös ist. In dem Fall, in dem die
Trägerbahn 41 eine
genügende
Funktion für
das Zurückhalten
der Teilchen 21 ausüben
kann, kann die Rückhaltebahn 51 fortgelassen
werden.
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Es
wird bevorzugt, dass, wenn die Rückhaltebahn 51 auf
die Trägerbahn 41 geliefert
wird, die Trägerbahn 41 und
die Rückhaltebahn 51 miteinander
durch ein Haftmittel verbunden werden, so dass die Bahnen 41, 51 zusammengeschlossen
werden. In dieser Ausführungsform
wird, wie in 1 gezeigt, bevor die Rückhaltebahn 51 auf
die Trägerbahn 41 laminiert
wird, ein Haftmittel von heiß-schmelzender Art
durch eine Vorrichtung 42 zum Aufbringen eines Haftmittels
auf der Trägerbahn 41 aufgebracht,
und es werden die Bahnen 41, 51 durch das heiß-schmelzende
Haftmittel zusammengeschlossen. Durch das Verbinden der Trägerbahn 41 und
der Rückhaltebahn 51 miteinander
durch ein Haftmittel, vorzugsweise durch ein Haftmittel der heiß-schmelzenden
Art, können
solche Fehler einer Bahn, wie eine leichte Ausdehnbarkeit oder eine
geringe Festigkeit, durch die andere Bahn ausgeglichen werden. Für eine poröse Bahn
können
solche Fehler wie ein versehentlicher Durchgang des Polymers und
eine Verschmutzung der Teilchenansaugabschnitte von der Drehtrommel, die
dadurch verursacht wird, verhindert werden.
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Als
eine Vorrichtung zum Aufbringen des heiß-schmelzenden Haftmittels
kann auch eine berührungsfreie
Sprüheinrichtung,
eine berührungsfreien
Tröpfchenpistole,
eine berührungsfreie
Schlitzstreichmaschine, eine Gravurstreichmaschine, eine Schirmstreichmaschine,
oder dergleichen benutzt werden. Im allgemeinen wird, da die Kontaktstreichmaschine
dazu neigt, Schmutz oder Fremdmaterial an ihrem Kontaktpunkt zu
sammeln, wodurch die Beschichtungsbedingungen nachteilig beeinflusst
werden, der Gebrauch einer berührungsfreien
Streichmaschine bevorzugt. Außerdem
wird es bevorzugt, dass das Haftmittel in einer netzartigen Weise
angewendet wird, weil die Haftstärke
mit einer verhältnismäßig geringen
Menge an Haftmittel erreicht werden kann, ohne die Flüssigkeitsaugfähigkeit
zu vermindern. Für
die Beschichtungseinrichtung wird eine berührungsfreie Sprüheinrichtung,
die für
das Ausbreiten eines Tröpfchens
oder einer Faser bestimmt ist, wie eine Spiralsprüheinrichtung,
eine Vorhangsprüheinrichtung
oder dergleichen bevorzugt.
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Die
Teilchen 21, die von der Zuführeinrichtung 23 geliefert
werden, werden von Luft mitgeführt und
auf der Rückhaltebahn 51,
die auf der Trägerbahn 41 laminiert
ist, aufgetragen. Die Teilchen 21 geraten in die Lücken in
der Rückhaltebahn 51,
und sie werden in der Richtung der Dicke in den gewünschten
dispergierten Zuständen
aufgetragen. Die Teilchen 21 werden so aufgetragen, dass
die Form des Teils mit den aufgetragenen Teilchen 21 in
einer ebenen Ansicht der Bahn im wesentlichen sich in derselben
Konfiguration wie die Teilchenansaugabschnitte darstellt.
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Für die Teilchen 21 für die Herstellung
eines kontinuierlichen Körpers
eines saugfähigen
Kernes als eine Körper,
auf den Teilchen aufgetragen sind, können verschiedene Arten bekannter
Hochabsorptionspolymere und desodorierende Mittel, Duftstoffe, usw.
verwendet werden. Zum Beispiel kann für das Hochabsorptionspolymer,
Poly (Natriumacrylat), Copolymer aus Acrylsäure und Vinylalkohol, querverbundenes
Poly (Natriumacrylat), Pfropfcopolymer aus Stärke und Acrylsäure, Copolymer
aus Isobutens und Maleinsäureanhydrid
und verseiftes Material daraus, Polyasparaginsäure oder dergleichen ohne irgendeine
bestimmte Einschränkung
darauf benutzt werden.
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Die
Art der Teilchen 21, die von der Teilchenzuliefereinheit 2 geliefert
werden, kann einfach oder mehrfach sein. In dem Fall, in dem mehrere
Arten von Teilchen 21 geliefert werden, kann der Zustand aufgetragener
Teilchen in einem gewünschten
verteilten Zustand ausgebildet werden, indem man die Auftreffpositionen
der mehreren Arten der Teilchen auf der äußeren peripheren Oberfläche der Drehtrommel 11 steuert.
Der Ausdruck „mehrere
Arten", der hier
verwendet wird, bezieht sich auf zwei oder mehr Arten von Teilchen,
die in irgendetwas hinsichtlich der Zusammensetzung, des Korndurchmessers,
der Dichte, der Form (kugelförmig,
Masse), usw. unterschiedlich sind.
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Zum
Beispiel werden, wie in 2 gezeigt, für die Teilchen 21 verschiedene
Arten von Teilchen a, b aus der Zuführeinrichtung 23, 23,
jeweils zugeführt.
Zu dieser Zeit werden mehrere Arten von Teilchen, die unterschiedliche
physikalische Eigenschaften aufweisen, verwendet, oder es werden
die Zuführbedingungen
zu der Zeit des Zuführens
der Teilchen in den Luftstrom für
jede verschiedene Art von Teilchen geändert. Hierdurch können die
Auftreffpositionen der mehreren Arten von Teilchen auf der äußeren peripheren
Oberfläche
der Drehtrommel gesteuert werden, und es können die aufgetragenen Zustände der
mehreren Arten von Teilchen in der Richtung der Dicke in die erwünschten
verteilten Zustände
gebracht werden.
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Das
heißt,
es können,
wie in 2(a) gezeigt, durch Zusammenlegen
der Positionen P1, P2 von zwei Arten von Teilchen a, b auf der äußeren peripheren
Oberfläche
der Drehtrommel 11 die Teilchen a, b in gleichmäßig gemischten
Zuständen
in der Richtung der Dicke der Rückhaltebahn 51,
wie in 2(b) gezeigt, aufgetragen werden.
Außerdem können, wie
in 2(c) gezeigt, die Teilchen a,
b durch Ändern
der Auftreffpositionen P1, P2 der zwei Arten der Teilchen a, b auf
der äußeren peripheren Oberfläche der
Drehtrommel 11 so aufgetragen werden, dass sie, wie in 2(d) gezeigt, verschiedene Schichten in der Richtung
der Dicke der Rückhaltebahn 51 ausbilden.
Das Bezugszeichen c der 2(b) und 2(d) bezeichnet eine Faser, die ein Vliesstoffgewebe
zusammensetzt, für
den Fall, dass das Vliesstoffgewebe für die Rückhaltebahn 51 verwendet
wird.
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Der
Ausdruck „physikalische
Eigenschaften", der
in der obigen Beschreibung, teilweise in dem Zusammenhang von „mehrere
Arten von Teilchen, die verschiedene physikalische Eigenschaften
aufweisen", verwendet
wird, bezieht sich auf den Korndurchmesser, die Dichte der Teilchen,
usw. Ähnlich bezieht
sich der Ausdruck „Zuführbedingungen", der in der obigen
Beschreibung, teilweise in dem Zusammenhang von „die Zuführbedingungen .. werden für jede verschiedene
Art von Teilchen geändert", als Mittel für das Steuern
der Auftreffpositionen der Teilchen verwendet wird, auf die „Zuführpositionen", die „anfängliche
Zuführgeschwindigkeit,
den „Zuführwinkel", usw. Von dem Gesichtspunkt
der einfachen Steuerung aus werden zumindest eines von den Zuführpositionen,
der anfänglichen
Zuführgeschwindigkeit
und von dem Zuführwinkel
für jede
Liefereinrichtung, d.h. für
jede unterschiedliche Art von Teilchen, vorzugsweise verschieden
eingestellt. Als Mittel, die anfängliche
Zuführgeschwindigkeit
verschieden zu gestalten, können
Mittel zum Installieren eines Luftgebläses an dem Teilcheneinlassbereich
verwendet werden. In dem Konzept „verschiedene Einrichtung" ist auch eine Einrichtung
eingeschlossen, die sich in dem Teilcheneinlass unterscheidet, in
der jedoch die übrigen
Teile gemeinsam verwendet werden. Außerdem können für das Verfahren zur Steuerung
der Auftreffpositionen der mehreren Arten von Teilchen, jene Teilchen,
die unterschiedliche physikalische Eigenschaften aufweisen, von
jeder Zuführeinrichtung unter
verschiedenen Zuführbedingungen
zugeführt werden.
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Nachdem
die Teilchen 21 auf der Trägerbahn 41 aufgetragen
worden sind, wird die obere Oberfläche, auf der die Teilchen 21 aufgetragen
sind, mit der Abdeckbahn 71 abgedeckt. Indem man die Rückhaltebahn 51,
die die Teilchen 21 enthält, zwischen der Trägerbahn 41 und
der Abdeckbahn 71 einschließt, kann das versehentliche
Herausfallen der Teilchen in der nachfolgenden Verarbeitung verhindert
werden. Ein heißschmelzendes
Haftmittel wird mithilfe einer Vorrichtung 72 zum Aufbringen
eines Haftmittels auf der Abdeckbahn 71 aufgetragen, so
dass die Abdeckbahn 71 zusammenschließend mit der Rückhaltebahn 51,
auf der die Teilchen aufgetragen sind, verbunden wird. Für die Vorrichtung 72 zum
Aufbringen eines Haftmittels kann eine ähnliche Vorrichtung wie die
Vorrichtung 42 zum Aufbringen eines Haftmittels zum Aufbringen
eines Haftmittels zwischen der Trägerbahn 41 und der
Rückhaltebahn 51 benutzt
werden. Die Abdeckbahn 71 wird nicht nur für den Zweck,
zu verhindern, dass die verarbeiteten Teilchen sich zerstreuen,
sondern auch, um zu verhindern, dass die Teilchen während der
Zeit des Wärmeprägens versehentlich
herausfallen, das in der folgenden Verarbeitung durchgeführt wird,
eingesetzt. Die Abdeckbahn 71 ist ebenso geeignet, ein
Durchsickern und das Herausfallen der Teilchen für den Fall zu verhindern, dass
der Körper,
auf den Teilchen aufgetragen sind, in einem saugfähigen Artikel
enthalten ist und von einem Träger
getragen wird.
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Die
Abdeckung mit der Abdeckbahn 71 ist ein bevorzugtes Beispiel
für ein
Mittel für
das Vehindern der Zerstreuung der Teilchen. Andere bevorzugte Beispiele
für das
Mittel für
das Verhindern der Zerstreuung der Teilchen sind eine C-Falte, eine
doppelte Falte der Trägerbahn
selbst, usw.. Dieses Mittel für das
Verhindern der Zerstreuung der Teilchen wird vorzugsweise sofort
nach dem Ende des Auftrageprozesses der Teilchen angewendet. Jedoch
ist es auch akzeptabel, dass das Mittel für das Verhindern der Zerstreuung
der Teilchen nicht sofort nach dem Ende des Auftrageprozesses angewendet
wird, weil die aufgetragenen Teilchen übertragen werden können, während die
aufgetragenen Teilchen mit einem Transportriemen angedrückt werden,
oder die aufgetragenen Teilchen ansaugend durch Unterdruck zurückgehalten
werden oder dergleichen.
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Der
riemenartige Körper 10,
mit den aufgetragenen Teilchen, der die Trägerbahn 41, die Rückhaltebahn 51 und
die Abdeckbahn 71 umfasst, wird zu einem unteren Bereich
der Drehtrommel 11 übertragen,
wobei die dispergierten Zustände
der Teilchen beibehalten werden, und er wird dann durch die Einheit 8 zum
Herausführen
und Übertragen
eines Körpers
mit Auftragungen von der Drehtrommel 11 heraus gebracht.
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Der
Körper 10 mit
Auftragungen, der von der Drehtrommel 11 heraus geführt wurde,
wird einer Prägebehandlung
durch die Prägeeinrichtung 9 unterzogen
und zusammengeschlossen. Die Prägebehandlung
ist vorzugsweise eine Wärmeprägung. Die Wärmeprägung wird
vorzugsweise so angewendet, dass eine Anzahl von kleinen Kammern,
von denen jede eine kleine Fläche
besitzt, in dem Körper 10,
auf den Teilchen aufgetragen sind, ausgebildet werden, so dass sogar
in dem Fall, in dem der Körper 10,
auf den Teilchen aufgetragen sind, in einem saugfähigen Artikel
enthalten ist und von einem Träger
getragen wird, die Teilchen 21 nicht unerwünscht nur
auf eine Seite verschoben und dort positioniert werden. Es wird
zum Beispiel vorzugsweise eine gitterartige Prägebehandlung mit einem Presselement
auf den Körper 10,
auf den Teilchen aufgetragen sind, angewendet, welches Pressgrate
in einem gitterartigen Muster darauf ausgebildet hat. Es ist auch
für das
Verhindern der einseitigen Positionierung der Teilchen des Hochabsorptionspolymers
oder dergleichen wirkungsvoll, dass ein heiß-schmelzendes Haftmittel auf
dem Pressbereich, der während
der Prägebehandlung
zusammengepresst wird, aufgebracht wird, wodurch die Abdeckbahn 71 und
die Trägerbahn 41 in
dem Pressbereich miteinander verbunden werden, wodurch die kleinen
Kammern durch die Verbindung, die durch das heiß-schmelzende Haftmittel erreicht wird,
eingeteilt werden, so dass eine Anzahl von geschlossenen Teilen
zur Verfügung
gestellt wird. Um die Wärmeprägung wirkungsvoll
zu gestalten, enthalten die Bahnen, die den Körper 10, auf den Teilchen aufgetragen
sind, zusammensetzen vorzugsweise eine thermoschmelzbare Faser.
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Jeder
Körper 10,
auf den Teilchen aufgetragen sind, der in dieser Ausführungsform
erhalten wird, ist ein riemenartiger kontinuierlicher Körper eines
saugfähigen
Kernes, der zusammengesetzt wird, indem man eine Anzahl von Teilen
anordnet, auf denen Teilchen aufgetragen sind, (der Teil, auf den
die Teilchen 21 aufgetragen werden), die eine vorbestimmte
Konfiguration in vorbestimmten Abständen in der Längsrichtung
einer länglichen
riemenartigen Konfiguration aufweist, die die Trägerbahn 41, die Rückhaltebahn 51 und
die Abdeckbahn 71, die jede eine längliche riemenartige Konfiguration
besitzen, umfasst. In der Rückhaltebahn 13 werden
an den Teilen, auf denen Teilchen aufgetragen sind, die Teilchen 21 (Hochabsorptionspolymer)
in gewünschten dispergierten
Zuständen
in der Richtung der Dicke zurückgehalten. 3 zeigt
eine Laminatstruktur des Körpers 10,
auf den Teilchen aufgetragen sind, an seinem Teil 10a,
auf den Teilchen aufgetragen sind. Nachdem er der Prägebehandlung
durch die Prägeeinrichtung 9 unterzogen
wurde, wird der Körper,
auf den Teilchen aufgetragen sind, in einzelne Längen geschnitten, die saugfähige Artikel
wie Binden aufweisen, indem er zwischen den Teilen, auf denen Teilchen
aufgetragen sind, geschnitten wird, und er wird für saugfähige Kerne
für die
einzelnen saugfähigen
Artikel verwendet. Besonders in der Form von 3 kann das
versehentliche Herausfallen aus dem Endteil verhindert werden.
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Wie
oben erwähnt,
kann entsprechend einem Verfahren für die Herstellung eines Körpers dieser
Ausführungsform,
auf den Teilchen aufgetragen sind, ein Körper, auf den Teilchen aufgetragen
sind, (ein kontinuierlicher Körper
eines saugfähigen
Kernes), der für
die Herstellung eines saugfähigen
Kernes in einer Wegwerfwindel, einer Binde, usw. geeignet ist, mit
einer großen
Geschwindigkeit kontinuierlich produziert werden.
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Außerdem werden
entsprechend einem Verfahren für
die Herstellung eines Körpers
dieser Ausführungsform,
auf den Teilchen aufgetragen sind, die Teilchen von den Fasern umschlungen,
die die Trägerbahn 41 und/oder
die Rückhaltebahn 51 zusammensetzen.
Hierdurch kann ein Körper,
auf den Teilchen aufgetragen sind, in dem Teilchen an übermäßiger Einseitigkeit
gehindert werden, mit einer großen Geschwindigkeit
und in einer stabilen Weise, ohne das versehentliche Herausfallen
der Teilchen während
der Verarbeitung zu erlauben, hergestellt werden. Da die Teilchenansaugabschnitte,
die eine vorbestimmte Konfiguration haben, auf der äußeren peripheren
Oberfläche
der Drehtrommel 11 ausgebildet werden, und die Teilchen
so aufgetragen werden, dass die Form des aufgetragenen Teils der
Teilchen im wesentlichen die gleiche Konfiguration wie die Teilchenansaugabschnitte
aufweist, kann ein Körper, auf
den Teilchen aufgetragen sind, einschließlich eines Teils, auf den
Teilchen aufgetragen sind, der eine gewünschte Konfiguration hat, die
derjenigen der Teilchenansaugabschnitte entspricht, leicht und mit einer
erhöhten
Produktivität
ausgebildet werden.
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Außerdem kann,
indem man die Teilchenansaugabschnitte kontinuierlich über die
gesamte Oberfläche
auf der Drehtrommel 11 in der peripheren Richtung ausbildet,
dort auch ein Körper,
auf den Teilchen aufgetragen sind, hergestellt werden, der die Teile,
auf denen Teilchen aufgetragen sind, die kontinuierlich über die
Längsrichtung
ausgebildet sind, einschließt.
Auf diese Art können
entsprechend einem Verfahren für
die Herstellung eines Körpers,
auf den Teilchen aufgetragen sind, der vorliegenden Erfindung, indem
die Teilchenansaugabschnitte in einer gewünschten Konfiguration ausgebildet
werden, die Teilchen intermittierend oder kontinuierlich gestreut werden.
In jedem Fall kann der Körper,
auf den Teilchen aufgetragen sind, der einen Teil darstellt, auf dem
die Teilchen aufgetragen werden, in einer gewünschten Konfiguration ausgebildet
werden. Die Form der Teile, auf denen Teilchen aufgetragen sind (des
Teils, auf den die Teilchen aufgetragen sind), ist extrem scharf.
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Außerdem werden,
entsprechend dem Herstellungsverfahren dieser Ausführungsform,
indem man mehrere Arten von Teilchen, die unterschiedliche physikalische
Eigenschaf ten aufweisen, als die Teilchen verwendet oder die Zuführbedingungen
für jede
unterschiedliche Art von Teilchen zu der Zeit des Zuführens des
Luftstromes unterschiedlich einstellt, die Auftreffpositionen der
mehreren Arten der Teilchen auf der äußeren peripheren Oberfläche der Drehtrommel
genau gesteuert. Hierdurch kann ein Körper, auf den Teilchen aufgetragen
sind, in dem mehrere Arten von Teilchen in der Rückhaltebahn in den gewünschten
dispergierten Zuständen
aufgetragen sind, leicht hergestellt werden. Unter dem Gesichtspunkt
des Erhaltens eines Körpers,
auf den Teilchen aufgetragen sind, in dem die Teilchen kaum unter
dem Gelblockieren während
des Anschwellen der Teilchen leiden, und die absorbierende Leistung desselben
erhöht
wird, werden die Teilchen 21 in der Rückhaltebahn 51 vorzugsweise
gleichmäßig in der Richtung
der Dicke verteilt.
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In
dem Fall, in dem der Körper,
auf den Teilchen aufgetragen sind, der durch dieses Herstellungsverfahren
erhalten wird, als saugfähiger
Kern eines saugfähigen
Artikels benutzt wird, kann der saugfähige Kern dünn ausgebildet werden, ohne
die ausgezeichnete Absorptionsleistungsfähigkeit des Hochabsorptionspolymers
zu opfern. Somit kann er, selbst in dem Fall, in dem der saugfähige Kern
im Gewicht leicht und in der Größe kompakt
ausgebildet wird, eine ausgezeichnete Absorptionsleistungsfähigkeit
aufweisen. Da das Hochabsorptionspolymer fest an der Rückhaltebahn
befestigt ist, kann es dem Verdrehen vollständig widerstehen, und ein Brechen des
saugfähigen
Kernes und eine Undichtigkeit, die durch das Verdrehen usw. verursacht
werden, kann unterdrückt
werden.
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Als
eine andere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung kann auch angenommen werden, dass eine
riemenartige Trägerbahn,
die eine Luftdurchlässigkeit
von 2,0 Sekunden/(300 ml·32
pcs) oder weniger aufweist, kontinuierlich auf einem Drahtförderer als
Auftragevorrichtung geliefert wird, und dann Teilchen in ihren dispergierten
Zuständen auf
die Trägerbahn
geliefert werden, und dann die Teilchen durch die Teilchenansaugabschnitte
angesogen werden, die in dem Drahtförderer ausgebildet sind, so
dass sie auf der Trägerbahn
aufgetragen werden, wodurch ein Körper, auf den Teilchen aufgetragen
sind, hergestellt wird, der die Trägerbahn und die Teilchen einschließt. Es ist
auch akzeptabel, dass, nachdem die Teilchen auf die Trägerbahn 41 aufgetragen
worden sind, die oben erwähnten
verschiedenen dissipationsverhindernden Mittel darauf angewendet
werden können.
In dieser Ausführungsform
können
die Teilchen, da die Teilchen durch ihr eigenes Eigengewicht fallengelassen
werden und aufgetragen werden können,
mit einer, verglichen mit dem Fall, in dem eine Auftragevorrichtung
der Trommelart be nutzt wird, geringeren Luftgeschwindigkeit aufgetragen
werden. Außerdem
können
andere Auftragevorrichtungen, die mit den Teilchenansaugabschnitten
ausgestattet sind, benutzt werden.