DE60022632T2 - Anordnung zum übertragen einer eizelle von einem follikel - Google Patents

Anordnung zum übertragen einer eizelle von einem follikel Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zum Übertragen einer Eizelle von einem Follikel mit einer kombinierten Ansaugungs- und Spültechnik und gemäß dem Einleitungsteil von Anspruch 1.
  • Eine Anordnung dieses Typs ist aus dem australischen Patent AU-B-68184/87 bekannt. Bei dieser bekannten Anordnung sind die zwei Röhren, d.h. die innere Röhre und die äußere Röhre, aus rostfreiem Stahl hergestellt. Die innere Röhre weist einen Außendurchmesser auf, der genau in den Innendurchmesser der äußeren Röhre passt und koaxial im Inneren der äußeren Röhre positioniert ist. Zum Erzeugen eines Spüllumens zwischen der inneren Röhre und der äußeren Röhre ist die innere Röhre mit einer Einwärtsverformung versehen, die in einer Querschnittsansicht der Röhre gesehen in eine Längsrichtung der Röhre verläuft und 120° nicht überschreitet. Die Folge dieser örtlich begrenzten Einwärtsverformung ist, dass die Wand der inneren Röhre in einer Querschnittsansicht der Röhre gesehen einen einwärts gerichteten konvexen Abschnitt aufweist, der eine Verbindung mit dem verbleibenden Abschnitt der Wand der inneren Röhre über gerundete konkave Abschnitte herstellt. Auf diese Weise ist das Lumen der inneren Röhre reduziert, während zu der gleichen Zeit ein Lumen bei der Position der Einwärtsverformung zwischen der inneren Röhre und der äußeren Röhre entwickelt ist. Das letztere Lumen wird als ein Spüllumen zum Zuführen des Spülfluids verwendet. Das Lumen, das durch die innere Wand der inneren Röhre begrenzt ist, wird als das Eizellenaufnahmelumen verwendet. Für eine detailliertere Beschreibung und Zeichnungen einer Anordnung gemäß diesem bekannten Stand der Technik sei auf das australische Patentdokument AU-B-68184/87 verwiesen, das oben erwähnt ist.
  • Eine ähnliche Anordnung ist aus der DE-A-3522782 bekannt. Bei dieser Anordnung ist jedoch die Funktion der zwei Lumen umgekehrt.
  • Der oben beschriebene, bekannte Aufbau einer Anordnung zum Übertragen einer Eizelle von einem Follikel weist mehrere Nachteile auf. Die innere Röhre muss genau in die äußere Röhre passen, was genaue Toleranzen sowohl hinsichtlich des Innendurchmessers der äußeren Röhre als auch des Außendurchmessers der inneren Röhre erforderlich macht. Ein Einhalten genauer Toleranzen weist immer eine nachteilige Wirkung auf den Preis auf. Ein anderer Nachteil ist, dass das Eizellenaufnahmelumen keinen runden Querschnitt aufweist, da die Wand der inneren Röhre eine örtlich begrenzte Einwärtsverformung aufweist. Wenn schließlich die Spitze der Nadel hergestellt wird, beispielsweise mittels eines Schleifens, muss Material sowohl von der äußeren Röhre als auch von der inneren Röhre entfernt werden. Zusätzlich muss das Schleifen mit dem Spüllumen in einer bestimmten Ausrichtung ausgeführt werden, um zu garantieren, dass sich bei dem fertiggestellten Produkt das Spüllumen bei der richtigen Position relativ zu der Spitze der Nadel mit doppeltem Lumen befindet.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Anordnung des Typs, der in dem Eröffnungsabschnitt definiert ist, zu verbessern, so dass die obigen Nachteile vermieden sind und zusätzlich Vorteile geliefert werden, die hierin im Folgenden erörtert werden. Zu diesem Zweck ist die Erfindung durch die Merkmale gekennzeichnet, die in dem kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 dargelegt sind.
  • Die Anordnung gemäß der Erfindung weist eine Anzahl charakteristischer Vorteile auf. Die innere Röhre passt nicht genau in die äußere Röhre, so dass keine genauen Toleranzen entweder für die äußere Röhre oder für die innere Röhre notwendig sind. Die innere Röhre ist aus einem flexiblen Material hergestellt, so dass die Abmessungen des Eizellen aufnahmelumens, wenn eine Eizelle durchläuft, sich zumindest etwas an die Abmessungen der Eizelle anpassen können. Das Spüllumen ist durch die Innenwand der inneren Röhre begrenzt, während das Eizellenlumen durch den Raum zwischen der Außenwand der inneren Röhre und der Innenwand der äußeren Röhre begrenzt ist. Dies impliziert, dass sich das verwendete Spülfluid lediglich entlang dem Weg von dem distalen Ende des Nadelkörpers zu dem Auslass bei dem Ende entfernt von dem distalen Nadelende in Kontakt mit Metall befindet. Dies wird als günstig angesehen. Metalle sind zwar in Wasser lediglich zu einem sehr geringen Ausmaß löslich, aber es sollte dennoch möglichst vermieden werden, dass eine Eizelle Metalle oder Fluide, die in Kontakt mit Metallen waren, berührt. Gemäß dem Stand der Technik können Kunststoffe hergestellt werden, die eine Zusammensetzung aufweisen, die als äußerst menschenfreundlich erachtet werden kann.
  • Die Vorteile der Erfindung erweisen sich als nicht nur von herstellerischer Natur, sondern auch von Bedeutung für einen guten Schutz der Eizelle gegen mögliche beschädigende mechanische und chemische Umgebungseinflüsse während der Übertragung von dem Follikel zu einer Aufnahmeeinrichtung, wie beispielsweise, einer Glasteströhre oder dergleichen, die mit dem Auslass verbunden werden soll. Deshalb wird vorzugsweise ein Ausführungsbeispiel der Erfindung verwendet, das in Anspruch 2 gekennzeichnet ist.
  • Anspruch 3 bezieht sich auf ein praktisches Ausführungsbeispiel der Erfindung. Bei diesem Ausführungsbeispiel weist die innere Röhre eine derartige Außenform auf, dass die Letztere angrenzend an die Innenwand der äußeren Röhre sein kann und somit über diesem Teil des Umfangs einen Außendurchmesser aufweist, der zumindest im Wesentlichen gleich dem Innendurchmesser der äußeren Wand ist. Der verbleibende, zweite Teil der Außenwand der inneren Röhre kann in die Richtung des ersten Abschnitts elastisch verformt sein. Es ist dann günstig, wenn während des Durchlaufs einer Eizelle der zweite Teil der inneren Röhre so weit wie möglich in die Richtung des ersten Teils verformt ist. Alternativ sollte das Spüllumen nicht vollständig abgeschlossen sein, wenn es auch in diesem Fall als erwünscht angesehen wird, einen Vorrat an Spülfluid aufzuweisen.
  • Anspruch 4 bezieht sich auf ein Ausführungsbeispiel der Anordnung gemäß der Erfindung, bei dem die innere Röhre zumindest an dem distalen Ende durch ein Kleben derselben mit der Innenwand der äußeren Röhre verbunden ist. Bei der Beschreibung dieses Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die Zeichnungen wird ferner ersichtlich, dass dieses Ausführungsbeispiel entworfen sein kann, so dass während des Schleifprozesses der Spitze für den Nadelkörper an dem distalen Ende der Nadel die innere Röhre überhaupt nicht berücksichtigt werden muss und das Material der inneren Röhre auch nicht geschliffen werden muss.
  • Zum Verbinden der inneren Röhre mit dem Spüleinlass zum Zuführen des Spülmediums ist das Ausführungsbeispiel gemäß Anspruch 5 von Bedeutung. Dieses Ausführungsbeispiel ist auf Grund der Flexibilität der inneren Röhre möglich, als deren Folge es möglich ist, die innere Röhre in einer Biegung durch eine Öffnung in der äußeren Röhre einzuspeisen.
  • Die Erfindung wird nun mit Bezug auf die Zeichnung weiter erläutert, die ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ausschließlich durch ein nicht einschränkendes Beispiel zeigt und bei der:
  • 1 eine allgemeine Seitenansicht einer Anordnung gemäß der Erfindung mit einer Nadel mit doppeltem Lumen, einem Verbinder und Röhrenverbindungen, die mit dem Verbinder zum Zuführen von Spülfluid und Entladen der Eizelle zu dem Äußeren verbunden sind, zeigt;
  • 2 eine Querschnittsseitenansicht in vergrößertem Maßstab eines Teils des Nadelkörpers der Anordnung von 1 nahe dem distalen Nadelende zeigt;
  • 3 eine Draufsicht des Nadelendes zeigt, das in 2 gezeigt ist;
  • 4 eine Querschnittsansicht entlang der Linie IV-IV in 2 zeigt;
  • 5 erneut eine Querschnittsansicht von 2 zeigt, aber nun mit einer schematisch gezeigten Eizelle im Inneren des Eizellenaufnahmelumens;
  • 6 eine Querschnittsansicht der Nadel mit doppeltem Lumen gemäß den Pfeilen VI-VI in 5 zeigt; und
  • 7 eine Querschnittsseitenansicht in vergrößertem Maßstab des Verbinders der Anordnung von 1 und der Teile der Anordnung zeigt, die mit dem Verbinder verbunden sind.
  • Gleichartige Elemente in den verschiedenen Figuren sind durch gleichartige Bezugszeichen bezeichnet.
  • Die Anordnung von 1 weist eine Nadel mit doppeltem Lumen auf, die einen länglichen Nadelkörper 1 aufweist. Wie in den 2, 3 und 5 deutlich zu sehen ist, gibt es eine scharfe Spitze 5 bei dem distalen Nadelende 3, das in den Follikel eingebracht werden soll, weil das distale Ende sich örtlich begrenzt verjüngt. Nahe dem Ende 3 der Nadel gibt es ein Eizellenaufnahmelumen 7, das im Inneren des Nadelkörpers 1 zum Entfernen einer Eizelle 9 von einem Follikel vorhanden ist, siehe 5, sowie ein Spüllumen 11 zum Einbringen eines Spülfluids in den Follikel. Der Nadelkörper weist eine äußere Röhre mit einer inneren Röhre 15 in derselben auf, die sich über zumindest einen Teil der Länge der äußeren Röhre 13 erstreckt.
  • Der Nadelkörper 1 ist mit einem Verbinder 19 nahe dem Ende 17 entfernt von dem distalen Ende 3 verbunden, siehe 1 und 7. Der Verbinder 19 weist einen Verbinderkörper 21 auf, der bei einem ersten Ende 23 mit dem Nadelende 17 des Nadelkörpers 1 verbunden ist, welches Ende 17 entfernt von dem distalen Nadelende ist. Bei einem zweiten Ende 25 weist der Verbinder 19 einen Einlass 27 zum Entladen der Eizelle 9 zu dem Äußeren auf. Zu diesem Zweck ist der Verbinder 19 mit einer Eizellenentladeröhrenverbindung 29 aus einem geeigneten Kunststoffmaterial verbunden. Bei dem Ende entfernt von dem Verbinder 19 ist die Eizellenentladeröhrenverbindung 29 in einer Anschlagvorrichtung 31 aus einem geeigneten elastischen Material wie Silikongummi enthalten, wobei die Eizellenentladeröhrenverbindung 29 soweit wie ein leicht flanschähnliches Ende 33 hindurchgeführt ist. Die Anschlagvorrichtung 31 kann in dem Hals einer Glasaufnahmeeinrichtung 35 abgedichtet sein. Zum Erzeugen eines partiellen Vakuums in der Aufnahmeeinrichtung 35 ist eine Röhre 37 durch die Anschlagvorrichtung 31 hindurch zu dem Äußeren erweitert, wobei das Ende der Röhre eine Kopplung 39 für eine Verbindung mit einer Vakuumquelle aufweist. Der Auslass 27, siehe wiederum 7, ist mit dem Eizellenaufnahmelumen 7 über eine Leitungseinrichtung verbunden, die durch einen Teil der Eizellenentladeröhrenverbindung 29 und einen Teil der äußeren Röhre 13 des Nadelkörpers 1 gebildet ist. Wie es in 7 zu sehen ist, ist die Eizellenentladeröhrenverbindung 29 bei dem freien Ende 41 fluiddicht über die Außenwand der äußeren Röhre 13 des Nadelkörpers 1 geschoben. Um die Verbindung von der Eizellenentladeröhrenverbindung 29 mit dem Verbinder 19 zu stärken, ist eine Verstärkungshülse 43 aus einem elastischen Kunststoffmaterial, das etwas weniger flexibel als das Material der Eizellenentladeröhrenverbindung 29 ist, um die Eizellenentladeröhrenverbindung herum nahe dem zweiten Ende 25 des Verbinders installiert. Die Kanaleinrichtung zwischen dem Auslass 27 und dem Nadelkörperende 17, das gegenüber dem distalen Ende positioniert ist, wobei der Kanal einen ersten Fluidweg für die Ansaugung einer Eizelle 9 bestimmt, ist somit durch die Teile der äußeren Röhre 13 des Nadelkörpers, die im Inneren des Verbinderkörpers 21 verlaufen, und die Eizellenentladeröhrenverbindung 29 gebildet, die mit demselben auf eine festklemmende und fluiddichte Weise verbunden ist. Durch ein Realisieren eines partiellen Vakuums in der Aufnahmeeinrichtung 35 über die Röhre 37 kann somit an dem Ende 3 des Nadelkörpers eine Eizelle 9 von einem Follikel angesaugt und über das Eizellenlumen 7 durch den Fluidweg, der in dem Verbinder 19 vorhanden ist, und durch die Eizellenentladeröhrenverbindung 29 zu der Aufnahmeeinrichtung 35 übertragen werden.
  • Zwischen den zwei Enden 23 und 25 des Verbinderkörpers 21 gibt es einen Spüleinlass 45 zum Zuführen eines Spülmediums. Zu diesem Zweck ist eine Spülmedienversorgungsröhrenverbindung 47 vorhanden, deren Ende eine Kopplung 49 für eine Verbindung mit einer Quelle eines Spülmediums aufweist. Im Inneren des Verbinderkörpers 21 gibt es eine Verbinderröhre 51, mit der die Röhrenverbindung 47 auf eine festklemmende und fluiddichte Weise verbunden ist. Ferner ist eine Hülse 53, die der Hülse 43 ähnelt, vorhanden, um die Verbindung von der Versorgungsröhrenverbindung 47 zu dem Verbinderkörper 21 zu stärken. Der Spüleinlass 45 befindet sich in einer Weise, die detaillierter erörtert werden soll, in einer Fluidkommunikation mit dem Spüllumen 11 zum Bestimmen eines zweiten Fluidwegs zum Spülen eines Follikels.
  • Wie aus den 2 bis 7 ersichtlich wird, sind beide Fluidwege im Inneren des Verbinders 19 und auch im Inneren des Nadelkörpers 1 vollständig getrennt.
  • Die innere Röhre 15 weist im Querschnitt Abmessungen auf, die erheblich kleiner als der Innendurchmesser der äußeren Röhre 13 sind, wobei die innere Röhre 15 aus einem flexib len Kunststoffmaterial hergestellt ist, das hinsichtlich eines minimalen Vorhandenseins von Materialien ausgewählt ist, die für die Eizelle 9 schädlich sein könnten. Wie es in 4 besonders deutlich ist, ist das Spülmedium 11 durch die Innenwand der inneren Röhre 15 begrenzt. Das Eizellenlumen 7 ist durch den Raum zwischen der Außenwand der inneren Röhre 15 und der Innenwand der äußeren Röhre 13 begrenzt.
  • Die mittlere Achse 55 der inneren Röhre 15 ist exzentrisch relativ zu der mittleren Achse 57 der äußern Röhre 13 positioniert. Dies ist in 2 besonders deutlich. Die Außenwand der inneren Röhre 15 ist entlang einem ersten Teil 15A des Umfangs derselben gegen die Innenwand der äußeren Röhre 13 positioniert. Der verbleibende, zweite Teil 15B der Außenwand der inneren Röhre 15 ist unter dem Einfluss eines externen bzw. internen Drucks, der durch den Druck, der durch eine Eizelle 9 ausgeübt wird, die durchläuft, während dieselbe durch das Eizellenlumen 7 angesaugt wird, bzw. den Druck des Spülmediums bewirkt wird, zwischen einer ersten Stellung, die in 5 und 6 gezeigt ist und bei der der zweite Teil 15B näher an dem ersten Teil 15A liegt, und einer zweiten Stellung verformbar, bei der der zweite Teil 15B entfernter von dem ersten Teil 15A liegt; siehe 5 und 6. Im Wesentlichen weist bei der zweiten Stellung die innere Röhre 15 bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel im Querschnitt mehr oder weniger die Form einer doppelt konvexen Linse auf.
  • Bei dem distalen Nadelende 3 ist lediglich die äußere Röhre 13 des Nadelkörpers 1 mit einer Verjüngung 59 versehen, die sich zu einer scharfen Spitze 5 verjüngt. Deshalb muss lediglich die äußere Röhre geschliffen werden. Die innere Röhre 15 ist zumindest bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel bei dem distalen Ende 61 gerade abgeschnitten. Bei diesem Punkt und, falls so erforderlich, auch über einen weiteren Teil der Länge hinweg, ist die innere Röhre mit der Innenwand der äußeren Röhre 13 mittels Klebens verbunden.
  • Bei einer Position innerhalb des Verbinders 19, siehe wiederum 7, weist die äußere Röhre 13 eine Öffnung 63 durch die Wand auf. Durch diese Öffnung 63 ist die flexible innere Röhre 15 innerhalb des Verbinderkörpers 21 herausgeführt. Die innere Röhre 15 endet bei dem Ende 65 entfernt von dem distalen Ende 61 bei einer Position außerhalb der äußeren Röhre 13 und innerhalb des Verbinderkörpers 21 und innerhalb der zuvor erwähnten Röhre 51. Zu diesem Zweck weist die Röhre ein Ende 67 mit einem Querschnitt auf, der an den Querschnitt der flexiblen Röhre 15 angepasst ist. Mit einer geeigneten Einrichtung, wie beispielsweise einem Klebstoff, ist die innere Röhre 15 in fluiddichter Weise an dem Ende 67 der Röhre 51 angebracht. Auf diese Weise gibt es einen Fluidweg von der Kopplung 49 durch die Versorgungsröhrenverbindung 47, die Röhre 51 und die innere Röhre 15 zum Zuführen des Spülmediums 11 zum Spülen eines Follikels. Da mittels geeigneter Maßnahmen dafür gesorgt ist, dass das sich zwischen dem Umfang der Öffnung 63 und dem umhüllenden Teil der inneren Röhre 15 ein fluiddichtes Abdichtmaterial beispielsweise des Verbinderkörpers 21 oder ein anderes Material befindet, das speziell für diesen Zweck vorgesehen und in der Zeichnung nicht gezeigt ist, ist dafür gesorgt, dass eine Abdichtung gegen Fluid lokal vorhanden ist. Die zwei früher erwähnten Fluidwege für die Zufuhr eines Spülmediums und die Entladung einer Eizelle sind somit vollständig voneinander getrennt und bei dem Verbinder 19 leckt kein Fluid zu der Umgebung.
  • Auch wenn die Erfindung mit Bezug auf lediglich ein einziges Beispiel eines Ausführungsbeispiels erläutert wurde, ist die Erfindung in keiner Weise auf dies begrenzt. Die Erfindung weist im Gegenteil ein jegliches mögliches Ausführungsbeispiel einer Anordnung innerhalb der Definition von Anspruch 1 auf. Fachleute auf dem Gebiet erkennen, dass Modifikationen und Variationen möglich sind. Zum Beispiel können die Materialien, die angewendet werden, gemäß den entwicklungsmedizinischen Meinungen und der Entwicklungstechnik auf dem Gebiet von Materialien ausgewählt werden. Die innere Röhre 15 kann eine unterschiedliche Form aufweisen und kann intern innerhalb der äußeren Röhre 13 auf unterschiedliche Weise installiert sein. Das distale Ende der inneren Röhre kann eine zu dieser, die in 3 gezeigt ist, unterschiedliche Form aufweisen.

Claims (5)

  1. Eine Anordnung zum Übertragen einer Eizelle von einem Follikel mit einer kombinierten Technik eines simultanen Spülens und einer Ansaugung, wobei die Anordnung folgende Merkmale aufweist: – eine Nadel mit doppeltem Lumen, die einen länglichen Nadelkörper (1) aufweist, der bei dem distalen Nadelende (3), das in den Follikel eingebracht werden soll, ein Eizellenaufnahmelumen (7) zum Entfernen einer Eizelle (7) von einem Follikel und ein Spüllumen (11) zum Einbringen eines Spülfluids in den Follikel aufweist, wobei der Nadelkörper (1) eine äußere Röhre (13) mit einer im Inneren positionierten inneren Röhre (15) aufweist, die sich über zumindest einen Teil der Länge der äußeren Röhre (13) erstreckt, wobei das eine Lumen (11) durch die Innenwand der inneren Röhre (15) und das äußere Lumen (7) durch den Raum zwischen der Außenwand der inneren Röhre (15) und der Innenwand der äußeren Röhre (13) begrenzt sind, und – einen Verbinder (19), der einen Verbinderkörper (21) aufweist, der bei einem ersten Ende (23) mit dem Nadelende (17) entfernt von dem distalen Nadelende (3) verbunden ist, der einen Auslass (27) bei einem zweiten Ende (25) zum Entladen der Eizelle (9) nach außen aufweist, der eine Kanaleinrichtung aufweist, die den Auslass (27) mit dem Eizellenaufnahmelumen (7) verbindet und einen ersten Fluidweg zum Ansaugen einer Eizelle (9) definiert, und der einen Spüleinlass (45) zwischen den zwei Enden (23, 25) des Verbinderkör pers (21) zum Zuführen des Spülmediums und in einer Fluidkommunikation mit dem Spüllumen (11) zum Definieren eines zweiten Fluidwegs zum Spülen eines Follikels aufweist, – während die zwei Fluidwege innerhalb des Verbinders (19) und des Nadelkörpers (1) voneinander getrennt sind, dadurch gekennzeichnet, – dass die innere Röhre (15) in einem Querschnitt Abmessungen aufweist, die kleiner als der Innendurchmesser der äußeren Röhre (13) sind, – dass die innere Röhre (15) aus einem flexiblen Material hergestellt ist, – dass das Spüllumen (11) durch die Innenwand der inneren Röhre (15) begrenzt ist, und – dass das Eizellenlumen (7) durch den Raum zwischen der Außenwand der inneren Röhre (15) und der Innenwand der äußeren Röhre (13) begrenzt ist.
  2. Eine Anordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoff der inneren Röhre (15) nach einem minimalen Vorhandensein von Materialien ausgewählt ist, die für eine Eizelle schädlich sein könnten.
  3. Eine Anordnung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, – dass die mittlere Achse (55) der inneren Röhre (15) relativ zu der mittleren Achse (57) der äußeren Röhre (13) exzentrisch positioniert ist, – dass die Außenwand der inneren Röhre (15) entlang einem ersten Teil (15A) des Umfangs derselben an die Innenwand der äußeren Röhre (13) angrenzend ist, und – dass der verbleibende, zweite Teil (15B) der Außenwand der inneren Röhre (15) unter dem Einfluss eines jeweiligen externen und internen Drucks, der durch eine Eizelle (9), die vorbeiläuft, während dieselbe durch das Eizellenlumen angesaugt wird, und den Druck des Spülmediums bewirkt wird, zwischen einer jeweiligen ersten Stellung, bei der der zweite Teil (15B) näher an dem ersten Teil (15A) liegt, und einer zweiten Stellung, bei der der zweite Teil (15B) entfernter von dem ersten Teil liegt, elastisch verformbar ist.
  4. Eine Anordnung gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, – dass lediglich die äußere Röhre (13) bei dem distalen Nadelende des Nadelkörpers mit einer Verjüngung (59) versehen ist, die sich zu einem scharfen, spitz zulaufenden Ende verjüngt, und – dass die innere Röhre (15) zumindest bei dem distalen Ende (61) derselben durch ein Kleben mit der Innenwand der äußeren Röhre (13) verbunden ist.
  5. Eine Anordnung gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, – dass die äußere Röhre (13), die innerhalb des Verbinders (19) positioniert ist, eine Öffnung (63) aufweist, die durch die Wand verläuft, – dass die flexible innere Röhre (15) im Inneren des Verbinders (19) durch die Öffnung (63) in der äußeren Röhre hinausgeführt ist, und – dass zwischen dem Umfang der Öffnung (63) und dem Teil der inneren Röhre (15), der durch dieselbe verläuft, ein fluiddichtes Material vorhanden ist.
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