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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zum Übertragen
einer Eizelle von einem Follikel mit einer kombinierten Ansaugungs-
und Spültechnik
und gemäß dem Einleitungsteil
von Anspruch 1.
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Eine
Anordnung dieses Typs ist aus dem australischen Patent AU-B-68184/87
bekannt. Bei dieser bekannten Anordnung sind die zwei Röhren, d.h.
die innere Röhre
und die äußere Röhre, aus
rostfreiem Stahl hergestellt. Die innere Röhre weist einen Außendurchmesser
auf, der genau in den Innendurchmesser der äußeren Röhre passt und koaxial im Inneren
der äußeren Röhre positioniert
ist. Zum Erzeugen eines Spüllumens
zwischen der inneren Röhre
und der äußeren Röhre ist
die innere Röhre mit
einer Einwärtsverformung
versehen, die in einer Querschnittsansicht der Röhre gesehen in eine Längsrichtung
der Röhre
verläuft
und 120° nicht überschreitet.
Die Folge dieser örtlich
begrenzten Einwärtsverformung
ist, dass die Wand der inneren Röhre
in einer Querschnittsansicht der Röhre gesehen einen einwärts gerichteten
konvexen Abschnitt aufweist, der eine Verbindung mit dem verbleibenden Abschnitt
der Wand der inneren Röhre über gerundete
konkave Abschnitte herstellt. Auf diese Weise ist das Lumen der
inneren Röhre
reduziert, während
zu der gleichen Zeit ein Lumen bei der Position der Einwärtsverformung
zwischen der inneren Röhre
und der äußeren Röhre entwickelt
ist. Das letztere Lumen wird als ein Spüllumen zum Zuführen des
Spülfluids verwendet.
Das Lumen, das durch die innere Wand der inneren Röhre begrenzt
ist, wird als das Eizellenaufnahmelumen verwendet. Für eine detailliertere Beschreibung
und Zeichnungen einer Anordnung gemäß diesem bekannten Stand der
Technik sei auf das australische Patentdokument AU-B-68184/87 verwiesen,
das oben erwähnt
ist.
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Eine ähnliche
Anordnung ist aus der DE-A-3522782 bekannt. Bei dieser Anordnung
ist jedoch die Funktion der zwei Lumen umgekehrt.
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Der
oben beschriebene, bekannte Aufbau einer Anordnung zum Übertragen
einer Eizelle von einem Follikel weist mehrere Nachteile auf. Die
innere Röhre
muss genau in die äußere Röhre passen,
was genaue Toleranzen sowohl hinsichtlich des Innendurchmessers
der äußeren Röhre als
auch des Außendurchmessers
der inneren Röhre
erforderlich macht. Ein Einhalten genauer Toleranzen weist immer
eine nachteilige Wirkung auf den Preis auf. Ein anderer Nachteil
ist, dass das Eizellenaufnahmelumen keinen runden Querschnitt aufweist,
da die Wand der inneren Röhre
eine örtlich
begrenzte Einwärtsverformung
aufweist. Wenn schließlich
die Spitze der Nadel hergestellt wird, beispielsweise mittels eines
Schleifens, muss Material sowohl von der äußeren Röhre als auch von der inneren
Röhre entfernt werden.
Zusätzlich
muss das Schleifen mit dem Spüllumen
in einer bestimmten Ausrichtung ausgeführt werden, um zu garantieren,
dass sich bei dem fertiggestellten Produkt das Spüllumen bei
der richtigen Position relativ zu der Spitze der Nadel mit doppeltem Lumen
befindet.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Anordnung des Typs, der in
dem Eröffnungsabschnitt definiert
ist, zu verbessern, so dass die obigen Nachteile vermieden sind
und zusätzlich
Vorteile geliefert werden, die hierin im Folgenden erörtert werden.
Zu diesem Zweck ist die Erfindung durch die Merkmale gekennzeichnet,
die in dem kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 dargelegt sind.
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Die
Anordnung gemäß der Erfindung
weist eine Anzahl charakteristischer Vorteile auf. Die innere Röhre passt
nicht genau in die äußere Röhre, so dass
keine genauen Toleranzen entweder für die äußere Röhre oder für die innere Röhre notwendig
sind. Die innere Röhre
ist aus einem flexiblen Material hergestellt, so dass die Abmessungen
des Eizellen aufnahmelumens, wenn eine Eizelle durchläuft, sich
zumindest etwas an die Abmessungen der Eizelle anpassen können. Das
Spüllumen
ist durch die Innenwand der inneren Röhre begrenzt, während das
Eizellenlumen durch den Raum zwischen der Außenwand der inneren Röhre und
der Innenwand der äußeren Röhre begrenzt
ist. Dies impliziert, dass sich das verwendete Spülfluid lediglich
entlang dem Weg von dem distalen Ende des Nadelkörpers zu dem Auslass bei dem
Ende entfernt von dem distalen Nadelende in Kontakt mit Metall befindet.
Dies wird als günstig
angesehen. Metalle sind zwar in Wasser lediglich zu einem sehr geringen
Ausmaß löslich, aber es
sollte dennoch möglichst
vermieden werden, dass eine Eizelle Metalle oder Fluide, die in
Kontakt mit Metallen waren, berührt.
Gemäß dem Stand
der Technik können
Kunststoffe hergestellt werden, die eine Zusammensetzung aufweisen,
die als äußerst menschenfreundlich
erachtet werden kann.
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Die
Vorteile der Erfindung erweisen sich als nicht nur von herstellerischer
Natur, sondern auch von Bedeutung für einen guten Schutz der Eizelle
gegen mögliche
beschädigende
mechanische und chemische Umgebungseinflüsse während der Übertragung von dem Follikel
zu einer Aufnahmeeinrichtung, wie beispielsweise, einer Glasteströhre oder
dergleichen, die mit dem Auslass verbunden werden soll. Deshalb
wird vorzugsweise ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung verwendet, das in Anspruch 2 gekennzeichnet ist.
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Anspruch
3 bezieht sich auf ein praktisches Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Bei diesem Ausführungsbeispiel
weist die innere Röhre
eine derartige Außenform
auf, dass die Letztere angrenzend an die Innenwand der äußeren Röhre sein
kann und somit über
diesem Teil des Umfangs einen Außendurchmesser aufweist, der
zumindest im Wesentlichen gleich dem Innendurchmesser der äußeren Wand
ist. Der verbleibende, zweite Teil der Außenwand der inneren Röhre kann
in die Richtung des ersten Abschnitts elastisch verformt sein. Es
ist dann günstig,
wenn während
des Durchlaufs einer Eizelle der zweite Teil der inneren Röhre so weit
wie möglich in
die Richtung des ersten Teils verformt ist. Alternativ sollte das
Spüllumen
nicht vollständig
abgeschlossen sein, wenn es auch in diesem Fall als erwünscht angesehen
wird, einen Vorrat an Spülfluid
aufzuweisen.
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Anspruch
4 bezieht sich auf ein Ausführungsbeispiel
der Anordnung gemäß der Erfindung, bei
dem die innere Röhre
zumindest an dem distalen Ende durch ein Kleben derselben mit der
Innenwand der äußeren Röhre verbunden
ist. Bei der Beschreibung dieses Ausführungsbeispiels mit Bezug auf
die Zeichnungen wird ferner ersichtlich, dass dieses Ausführungsbeispiel
entworfen sein kann, so dass während
des Schleifprozesses der Spitze für den Nadelkörper an
dem distalen Ende der Nadel die innere Röhre überhaupt nicht berücksichtigt
werden muss und das Material der inneren Röhre auch nicht geschliffen
werden muss.
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Zum
Verbinden der inneren Röhre
mit dem Spüleinlass
zum Zuführen
des Spülmediums
ist das Ausführungsbeispiel
gemäß Anspruch
5 von Bedeutung. Dieses Ausführungsbeispiel
ist auf Grund der Flexibilität
der inneren Röhre
möglich,
als deren Folge es möglich
ist, die innere Röhre
in einer Biegung durch eine Öffnung
in der äußeren Röhre einzuspeisen.
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Die
Erfindung wird nun mit Bezug auf die Zeichnung weiter erläutert, die
ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung ausschließlich
durch ein nicht einschränkendes
Beispiel zeigt und bei der:
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1 eine
allgemeine Seitenansicht einer Anordnung gemäß der Erfindung mit einer Nadel
mit doppeltem Lumen, einem Verbinder und Röhrenverbindungen, die mit dem
Verbinder zum Zuführen
von Spülfluid
und Entladen der Eizelle zu dem Äußeren verbunden
sind, zeigt;
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2 eine
Querschnittsseitenansicht in vergrößertem Maßstab eines Teils des Nadelkörpers der Anordnung
von 1 nahe dem distalen Nadelende zeigt;
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3 eine
Draufsicht des Nadelendes zeigt, das in 2 gezeigt
ist;
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4 eine
Querschnittsansicht entlang der Linie IV-IV in 2 zeigt;
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5 erneut
eine Querschnittsansicht von 2 zeigt,
aber nun mit einer schematisch gezeigten Eizelle im Inneren des
Eizellenaufnahmelumens;
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6 eine
Querschnittsansicht der Nadel mit doppeltem Lumen gemäß den Pfeilen
VI-VI in 5 zeigt; und
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7 eine
Querschnittsseitenansicht in vergrößertem Maßstab des Verbinders der Anordnung von 1 und
der Teile der Anordnung zeigt, die mit dem Verbinder verbunden sind.
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Gleichartige
Elemente in den verschiedenen Figuren sind durch gleichartige Bezugszeichen
bezeichnet.
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Die
Anordnung von 1 weist eine Nadel mit doppeltem
Lumen auf, die einen länglichen
Nadelkörper 1 aufweist.
Wie in den 2, 3 und 5 deutlich
zu sehen ist, gibt es eine scharfe Spitze 5 bei dem distalen
Nadelende 3, das in den Follikel eingebracht werden soll,
weil das distale Ende sich örtlich
begrenzt verjüngt.
Nahe dem Ende 3 der Nadel gibt es ein Eizellenaufnahmelumen 7,
das im Inneren des Nadelkörpers 1 zum
Entfernen einer Eizelle 9 von einem Follikel vorhanden
ist, siehe 5, sowie ein Spüllumen 11 zum
Einbringen eines Spülfluids
in den Follikel. Der Nadelkörper
weist eine äußere Röhre mit
einer inneren Röhre 15 in derselben auf,
die sich über
zumindest einen Teil der Länge
der äußeren Röhre 13 erstreckt.
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Der
Nadelkörper 1 ist
mit einem Verbinder 19 nahe dem Ende 17 entfernt
von dem distalen Ende 3 verbunden, siehe 1 und 7.
Der Verbinder 19 weist einen Verbinderkörper 21 auf, der bei
einem ersten Ende 23 mit dem Nadelende 17 des
Nadelkörpers 1 verbunden
ist, welches Ende 17 entfernt von dem distalen Nadelende
ist. Bei einem zweiten Ende 25 weist der Verbinder 19 einen
Einlass 27 zum Entladen der Eizelle 9 zu dem Äußeren auf.
Zu diesem Zweck ist der Verbinder 19 mit einer Eizellenentladeröhrenverbindung 29 aus
einem geeigneten Kunststoffmaterial verbunden. Bei dem Ende entfernt
von dem Verbinder 19 ist die Eizellenentladeröhrenverbindung 29 in
einer Anschlagvorrichtung 31 aus einem geeigneten elastischen
Material wie Silikongummi enthalten, wobei die Eizellenentladeröhrenverbindung 29 soweit
wie ein leicht flanschähnliches
Ende 33 hindurchgeführt
ist. Die Anschlagvorrichtung 31 kann in dem Hals einer
Glasaufnahmeeinrichtung 35 abgedichtet sein. Zum Erzeugen
eines partiellen Vakuums in der Aufnahmeeinrichtung 35 ist
eine Röhre 37 durch
die Anschlagvorrichtung 31 hindurch zu dem Äußeren erweitert,
wobei das Ende der Röhre eine
Kopplung 39 für
eine Verbindung mit einer Vakuumquelle aufweist. Der Auslass 27,
siehe wiederum 7, ist mit dem Eizellenaufnahmelumen 7 über eine
Leitungseinrichtung verbunden, die durch einen Teil der Eizellenentladeröhrenverbindung 29 und
einen Teil der äußeren Röhre 13 des
Nadelkörpers 1 gebildet
ist. Wie es in 7 zu sehen ist, ist die Eizellenentladeröhrenverbindung 29 bei
dem freien Ende 41 fluiddicht über die Außenwand der äußeren Röhre 13 des
Nadelkörpers 1 geschoben.
Um die Verbindung von der Eizellenentladeröhrenverbindung 29 mit
dem Verbinder 19 zu stärken,
ist eine Verstärkungshülse 43 aus
einem elastischen Kunststoffmaterial, das etwas weniger flexibel
als das Material der Eizellenentladeröhrenverbindung 29 ist,
um die Eizellenentladeröhrenverbindung
herum nahe dem zweiten Ende 25 des Verbinders installiert.
Die Kanaleinrichtung zwischen dem Auslass 27 und dem Nadelkörperende 17,
das gegenüber
dem distalen Ende positioniert ist, wobei der Kanal einen ersten Fluidweg
für die
Ansaugung einer Eizelle 9 bestimmt, ist somit durch die
Teile der äußeren Röhre 13 des Nadelkörpers, die
im Inneren des Verbinderkörpers 21 verlaufen,
und die Eizellenentladeröhrenverbindung 29 gebildet,
die mit demselben auf eine festklemmende und fluiddichte Weise verbunden
ist. Durch ein Realisieren eines partiellen Vakuums in der Aufnahmeeinrichtung 35 über die
Röhre 37 kann
somit an dem Ende 3 des Nadelkörpers eine Eizelle 9 von
einem Follikel angesaugt und über
das Eizellenlumen 7 durch den Fluidweg, der in dem Verbinder 19 vorhanden
ist, und durch die Eizellenentladeröhrenverbindung 29 zu
der Aufnahmeeinrichtung 35 übertragen werden.
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Zwischen
den zwei Enden 23 und 25 des Verbinderkörpers 21 gibt
es einen Spüleinlass 45 zum
Zuführen
eines Spülmediums.
Zu diesem Zweck ist eine Spülmedienversorgungsröhrenverbindung 47 vorhanden,
deren Ende eine Kopplung 49 für eine Verbindung mit einer
Quelle eines Spülmediums
aufweist. Im Inneren des Verbinderkörpers 21 gibt es eine
Verbinderröhre 51,
mit der die Röhrenverbindung 47 auf
eine festklemmende und fluiddichte Weise verbunden ist. Ferner ist
eine Hülse 53,
die der Hülse 43 ähnelt, vorhanden,
um die Verbindung von der Versorgungsröhrenverbindung 47 zu
dem Verbinderkörper 21 zu
stärken.
Der Spüleinlass 45 befindet sich
in einer Weise, die detaillierter erörtert werden soll, in einer
Fluidkommunikation mit dem Spüllumen 11 zum
Bestimmen eines zweiten Fluidwegs zum Spülen eines Follikels.
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Wie
aus den 2 bis 7 ersichtlich
wird, sind beide Fluidwege im Inneren des Verbinders 19 und
auch im Inneren des Nadelkörpers 1 vollständig getrennt.
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Die
innere Röhre 15 weist
im Querschnitt Abmessungen auf, die erheblich kleiner als der Innendurchmesser
der äußeren Röhre 13 sind,
wobei die innere Röhre 15 aus
einem flexib len Kunststoffmaterial hergestellt ist, das hinsichtlich
eines minimalen Vorhandenseins von Materialien ausgewählt ist,
die für
die Eizelle 9 schädlich
sein könnten.
Wie es in 4 besonders deutlich ist, ist
das Spülmedium 11 durch
die Innenwand der inneren Röhre 15 begrenzt. Das
Eizellenlumen 7 ist durch den Raum zwischen der Außenwand
der inneren Röhre 15 und
der Innenwand der äußeren Röhre 13 begrenzt.
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Die
mittlere Achse 55 der inneren Röhre 15 ist exzentrisch
relativ zu der mittleren Achse 57 der äußern Röhre 13 positioniert.
Dies ist in 2 besonders deutlich. Die Außenwand
der inneren Röhre 15 ist
entlang einem ersten Teil 15A des Umfangs derselben gegen
die Innenwand der äußeren Röhre 13 positioniert.
Der verbleibende, zweite Teil 15B der Außenwand
der inneren Röhre 15 ist
unter dem Einfluss eines externen bzw. internen Drucks, der durch den
Druck, der durch eine Eizelle 9 ausgeübt wird, die durchläuft, während dieselbe
durch das Eizellenlumen 7 angesaugt wird, bzw. den Druck
des Spülmediums
bewirkt wird, zwischen einer ersten Stellung, die in 5 und 6 gezeigt
ist und bei der der zweite Teil 15B näher an dem ersten Teil 15A liegt,
und einer zweiten Stellung verformbar, bei der der zweite Teil 15B entfernter
von dem ersten Teil 15A liegt; siehe 5 und 6.
Im Wesentlichen weist bei der zweiten Stellung die innere Röhre 15 bei dem
gezeigten Ausführungsbeispiel
im Querschnitt mehr oder weniger die Form einer doppelt konvexen Linse
auf.
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Bei
dem distalen Nadelende 3 ist lediglich die äußere Röhre 13 des
Nadelkörpers 1 mit
einer Verjüngung 59 versehen,
die sich zu einer scharfen Spitze 5 verjüngt. Deshalb
muss lediglich die äußere Röhre geschliffen
werden. Die innere Röhre 15 ist
zumindest bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
bei dem distalen Ende 61 gerade abgeschnitten. Bei diesem
Punkt und, falls so erforderlich, auch über einen weiteren Teil der
Länge hinweg,
ist die innere Röhre mit der
Innenwand der äußeren Röhre 13 mittels
Klebens verbunden.
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Bei
einer Position innerhalb des Verbinders 19, siehe wiederum 7,
weist die äußere Röhre 13 eine Öffnung 63 durch
die Wand auf. Durch diese Öffnung 63 ist
die flexible innere Röhre 15 innerhalb des
Verbinderkörpers 21 herausgeführt. Die
innere Röhre 15 endet
bei dem Ende 65 entfernt von dem distalen Ende 61 bei
einer Position außerhalb
der äußeren Röhre 13 und
innerhalb des Verbinderkörpers 21 und
innerhalb der zuvor erwähnten
Röhre 51.
Zu diesem Zweck weist die Röhre
ein Ende 67 mit einem Querschnitt auf, der an den Querschnitt
der flexiblen Röhre 15 angepasst
ist. Mit einer geeigneten Einrichtung, wie beispielsweise einem
Klebstoff, ist die innere Röhre 15 in
fluiddichter Weise an dem Ende 67 der Röhre 51 angebracht.
Auf diese Weise gibt es einen Fluidweg von der Kopplung 49 durch
die Versorgungsröhrenverbindung 47,
die Röhre 51 und
die innere Röhre 15 zum
Zuführen
des Spülmediums 11 zum
Spülen
eines Follikels. Da mittels geeigneter Maßnahmen dafür gesorgt ist, dass das sich
zwischen dem Umfang der Öffnung 63 und
dem umhüllenden
Teil der inneren Röhre 15 ein
fluiddichtes Abdichtmaterial beispielsweise des Verbinderkörpers 21 oder
ein anderes Material befindet, das speziell für diesen Zweck vorgesehen und
in der Zeichnung nicht gezeigt ist, ist dafür gesorgt, dass eine Abdichtung gegen
Fluid lokal vorhanden ist. Die zwei früher erwähnten Fluidwege für die Zufuhr
eines Spülmediums
und die Entladung einer Eizelle sind somit vollständig voneinander
getrennt und bei dem Verbinder 19 leckt kein Fluid zu der
Umgebung.
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Auch
wenn die Erfindung mit Bezug auf lediglich ein einziges Beispiel
eines Ausführungsbeispiels
erläutert
wurde, ist die Erfindung in keiner Weise auf dies begrenzt. Die
Erfindung weist im Gegenteil ein jegliches mögliches Ausführungsbeispiel
einer Anordnung innerhalb der Definition von Anspruch 1 auf. Fachleute
auf dem Gebiet erkennen, dass Modifikationen und Variationen möglich sind.
Zum Beispiel können
die Materialien, die angewendet werden, gemäß den entwicklungsmedizinischen
Meinungen und der Entwicklungstechnik auf dem Gebiet von Materialien
ausgewählt
werden. Die innere Röhre 15 kann
eine unterschiedliche Form aufweisen und kann intern innerhalb der äußeren Röhre 13 auf
unterschiedliche Weise installiert sein. Das distale Ende der inneren
Röhre kann
eine zu dieser, die in 3 gezeigt ist, unterschiedliche
Form aufweisen.