DE60017482T2 - Verfahren zum Ausführen von Betriebsmessungen in der Abwärtsverbindung in einem drahtlosen Übertragungssystem - Google Patents

Verfahren zum Ausführen von Betriebsmessungen in der Abwärtsverbindung in einem drahtlosen Übertragungssystem Download PDF

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    • H04W72/23Control channels or signalling for resource management in the downlink direction of a wireless link, i.e. towards a terminal

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Verfahren zum Ausführen von Betriebsmessungen in einem drahtlosen Kommunikationssystem.
  • Herkömmliche drahtlose Kommunikationssysteme enthalten eine Mehrzahl von Zellenstandorten mit jeweils einer Basisstation, die Signale über eines oder mehrere zugehörige Antennensysteme sendet und empfängt. Dementsprechend weist jede Basisstation einen oder mehrere ihr zugeordnete Versorgungsbereiche (geographische Bereiche, in denen ein mobiles Endgerät mit der Basisstation kommunizieren wird) unter dem Sammelbegriff Zelle auf. Die Anzahl von einer Basisstation zugeordneten Versorgungsbereichen ist von der Auslegung des Zellenstandorts abhängig, der diese Basisstation enthält. Der Zellenstandort könnte ein rundstrahlendes Antennensystem (Azimut-Winkel von 360 Grad) enthalten und einen einzigen Versorgungsbereich bereitstellen. Als Alternative könnte der Zellenstandort ein Antennensystem mit mehreren Sektoren enthalten und eine Anzahl von Versorgungsbereichen bereitstellen. Beispielsweise werden durch ein Dreisektoren-Antennensystem (Azimut-Winkel von 120 Grad) drei gewöhnlich als Sektoren bezeichnete Versorgungsbereiche bereitgestellt. Eine einzige Basisstation kann daher die mehr als einem Versorgungsbereich zugeordneten Signale übertragen und empfangen.
  • Die Güte der Systemleistung wird durch Betreiber eines drahtlosen Kommunikationssystems durch diese anzeigende Betriebsmessungen überwacht. Diese Betriebsmessungen stellen die Güte der Aufwärtskommunikation, Kommunikation von einem mobilen Endgerät zur Basisstation, und die Güte der Abwärtskommunikation, Kommunikation von der Basisstation zu einem mobilen Endgerät, dar. Anstelle von Aufwärtsstrecke und Abwärtsstrecke sind auch die Begriffe Uplink bzw. Downlink in der Technik gebräuchlich. Die Abwärts-Betriebsmessungen enthalten Signalstärke eines von einer Basisstation empfangenen Signals, Signal-Rauschverhältnisse oder Signal-Rausch-Verhältnisse zuzüglich Interferenz von von einer Basisstation empfangenen Signalen, Bitfehler- und Rahmenfehlerraten von von einer Basisstation empfangenen Signalen usw., sind aber nicht auf diese begrenzt.
  • Es bestehen Verfahren wie beispielsweise bei MAHO (mobile assisted hand-off), bei denen eine Basisstation eine Anforderung einleitet, daß in Kommunikation mit der Basisstation befindliche mobile Endgeräte irgendwelche Betriebsmessungen von von der Basisstation empfangenen Abwärtssignalen oder von der Basisstation und anderen Basisstationen empfangenen Abwärtssignalen durchführen sollen. Ein in Kommunikation mit einer Basisstation befindliches mobiles Endgerät befindet sich in einem von zwei Zuständen: (1) bei der Basisstation registriert und einen Abwärts- bzw. Aufbaukanal der Basisstation (z.B. einen Aufbaukanal im AMPS-System (Advanced Mobile Phone System), einen digitalen Organisationskanal (DCCH – Digital Control Channel) im NATDMAS-System (North American Time-Division Multiple Access System), den Rundsende-Organisationskanal (Broadcast Control Channel) im globalen System für Mobilfunkgeräte, einen Funkrufkanal in einem CDMA-System (Code-Division Multiple Access) usw.) überwachend oder (2) in einer aktiven Verbindung auf einem durch die Basisstation bedienten fest zugeordneten Verkehrskanal. Dementsprechend wird bei MAHO von einer Basisstation eine Anforderung an mobile Endgeräte in einem ihr zugeordneten Versorgungsbereich eingeleitet, daß die mobilen Endgeräte Betriebsmessungen von Abwärtssignalen von der Basisstation und vielleicht auch umgebenden Basisstationen durchführen sollen. Diese Messungen werden dann bei dem Weiterschaltungs-Bestimmungsverfahren von MAHO benutzt.
  • Ein weiteres herkömmliches Verfahren zur Durchführung von Abwärts-Betriebsmessungen wird als Antriebsprüfung (Drive Testing) bezeichnet. Bei der Antriebsprüfung werden ein oder mehrere Prüfempfänger an bekannten Meßstellen in den Versorgungsbereichen einer Basisstation eingesetzt und Betriebsmessungen von Abwärtssignalen von dieser Basisstation durchgeführt.
  • Auch enthalten viele drahtlose Kommunikationssysteme ein Prüffunkgerät an jeder Basisstation, um eine Selbstprüfung durchzuführen. Vom Prüffunkgerät werden die Funktionen eines mobilen Endgeräts nachgebildet, um zu prüfen, ob die Basisstation Signale richtig überträgt und empfängt.
  • Während diese Verfahren Informationen über die Abwärtssignale innerhalb der Versorgungsbereiche der interessierenden Basisstation bieten, bieten die Verfahren keine Informationen hinsichtlich der Auswirkung der Abwärtssignale von einer Basisstation auf die Güte der Systemleistung in Versorgungsbereichen einer anderen Basisstation. Weiterhin führen bestehende Verfahren wie Antriebsprüfung Abwärts-Betriebsmessungen auf aufwendige und kostspielige Weise durch.
  • In EP-A-0752766 ist ein Mobilfunkkommunikationssystem offenbart, das eine erste Basisstation enthält, die sich in Kommunikation mit verschiedenen Mobilstationen befindet, und eine Mehrzahl von Basisstationen. Betriebsmäßig ist die erste Basisstation in der Lage, eine Pegelmessungsanforderung an eine ausgewählte Mobilstation zu senden. Als Reaktion auf diese Anforderung mißt die ausgewählte Mobilstation ein von einer der Mehrzahl von Basisstationen übertragenes Signal. Sobald diese Messung abgeschlossen ist, überträgt die ausgewählte Mobilstation Signalinformationen hinsichtlich des von der einen Basisstation empfangenen Signals zu der ersten Basisstation.
  • In US-A-5697055 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bereitstellen von Weiterschaltungsfähigkeit zwischen verschiedenen zellularen Kommunikationssystemen offenbart. Eine Basisstation ist in der Lage, zu erkennen und zu bestimmen, ob ein durch eine Mobilstation übertragenes Signal unter einen gewissen Schwellwertpegel abgefallen ist. Wenn dies festgestellt wird, überträgt die Basisstation eine Weiterschaltungsanforderung zu einer Systemsteuerung. Die Steuerung überträgt dann eine Anforderung an alle Nachbarbasisstationen in der Nähe der Basisstation. Diese Nachbarbasisstationen stellen sich auf einen von der Mobilstation benutzten Kanal ein und messen eine Signalstärke desselben. Entsprechend dieser Messung wird eine der Nachbarbasisstationen eine Weiterschaltung des von der Mobilstation benutzten Signals empfangen.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren nach Anspruch 1 bereitgestellt.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren nach Anspruch 9 bereitgestellt.
  • Ein Verfahren zum Ausführen von Abwärts-Betriebsmessungen benutzt die mobilen Endgeräte in den Versorgungsbereichen anderer Basisstationen oder benutzt die anderen Basisstationen, um Betriebsmessungen von durch eine interessierende Basisstation übertragenen Signalen auszuführen. Die anderen Basisstationen führen selbst die Betriebsmessungen durch, oder weisen die mobilen Endgeräte in ihren Versorgungsbereichen dazu an, als Reaktion auf eine Anforderung von der interessierenden Basisstation oder einer Hauptsteuerung, die mit den anderen Basisstationen und der interessierenden Basisstation verbunden ist.
  • Als Ergebnis werden durch das Verfahren Informationen hinsichtlich der Auswirkung der Abwärtssignale von einer Basisstation auf die Güte der Systemleistung in Versorgungsbereichen einer anderen Basisstation bereitgestellt und nicht das aufwendige und kostspielige Verfahren des Einsetzens von Prüfgeräten zur Ausführung von Abwärts-Betriebsmessungen angewandt. Statt dessen werden durch Verwendung der bestehenden Fähigkeiten und Infrastruktur des drahtlosen Kommunikationssystems Abwärts-Betriebsmessungen auf einfache und billige Weise durchgeführt.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die vorliegende Erfindung wird aus der ausführlichen, unten angeführten Beschreibung und den beiliegenden Zeichnungen, die nur zur Erläuterung gegeben werden, verständlicher, wobei gleiche Bezugsziffern entsprechende Teile oder Schritte in den verschiedenen Zeichnungen bezeichnen und wobei:
  • 1 ein drahtloses Kommunikationssystem darstellt;
  • 2 ein Flußdiagramm für eine Ausführungsform des Verfahrens zum Ausführen von Betriebsmessungen durch die vorliegende Erfindung darstellt;
  • 3 eine Abänderung des in 2 dargestellten Flußdiagramms darstellt;
  • 4 eine weitere Abänderung des in 2 gezeigten Flußdiagramms darstellt;
  • 5 eine weitere Abänderung des in 2 gezeigten Flußdiagramms mit der Abänderung gemäß der 4 darstellt; und
  • 6 ein Flußdiagramm für eine weitere Ausführungsform des Verfahrens zum Ausführen von Betriebsmessungen darstellt.
  • Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • DRAHTLOSES KOMMUNIKATIONSSYSTEM
  • 1 zeigt ein drahtloses Kommunikationssystem.
  • Nach der Darstellung enthalten mehrere Zellen Zelle 1, Zelle 2,... jeweils eine Basisstation BS1, BS2,.... Der Darstellungsdeutlichkeit halber ist das jeder Basisstation BS1, BS2,... zugeordnete Antennensystem nicht dargestellt. Eine Mobilvermittlungsstelle (MSC – Mobile Switching Center) 200 kommuniziert mit jeder Basisstation BS1, BS2,... und einem Ortsvermittlungsnetz 6. Das Ortsvermittlungsnetz 6 stellt Netze dar, über die Sprache und/oder Daten kommuniziert werden, wie beispielsweise das öffentliche Wählnetz PSTN (Public Switched Telephone Network), das diensteintegrierende Digitalnetz (ISDN – Integrated Service Digital Network), das Internet, ein sonstiges IP-Netz (Internet Protocol), usw. Die MSC 200 ist eine beliebige wohl bekannte MSC abgesehen von der Zufügung einer Hauptsteuereinheit (MCU – Main Control Unit) 202. Die MCU 202 muß jedoch keinen Teil der MSC 200 bilden und kann statt dessen getrennt gebildet oder sogar entfernt von der MSC 200 angeordnet sein. Die MCU 202 ist ein Datenverarbeitungssystem, das so programmiert ist, daß es wie unten ausführlich beschrieben fungiert, und das, wenn es als Teil der MSC 200 ausgebildet ist, den Speicher und die Benutzerschnittstellen benutzt, die durch die MSC 200 bereitgestellt werden. Wenn sie getrennt von der MSC 200 bereitgestellt wird, enthält die MCU 202 eine Benutzerschnittstelle, einen Speicher und eine Schnittstelle zum Anschalten an die MSC 200.
  • FUNKTIONSWEISE DES DRAHTLOSEN KOMMUNIKATIONSSYSTEMS
  • Die Funktionsweise des drahtlosen Kommunikationssystems gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird in bezug auf das in 2 dargestellte Flußdiagramm beschrieben. Nach der Darstellung erzeugt im Schritt S10 eine interessierende Basisstation oder die MCU 202 eine Messungsanforderung. Die Messungsanforderung zeigt die auszuführende Abwärts-Betriebsmessung oder -messungen an, identifiziert die Basisstationen, die die Messungsanforderung empfangen sollten (hiernach die „identifizierten Basisstationen") und identifiziert das durch die interessierende Basisstation übertragene zu messende Signal.
  • Vorzugsweise ist das identifizierte Signal ein mit einem konstanten Leistungspegel übertragenes Signal. Demnach ist in einem TDMA-System (Time-Division Multiple Access) das identifizierte Signal vorzugsweise ein digitaler Organisationskanal, im GSM (Global System for Mobile Communication) ist das identifizierte Signal vorzugsweise ein Rundsende-Organisationskanal und in einem CDMA-System (Code-Division Multiple Access) ist das identifizierte Signal vorzugsweise das Pilotsignal.
  • Als Alternative könnte durch die interessierende Basisstation ein Leerkanal oder ein reservierter Kanal eingeschaltet werden, um für die Dauer des Meßverfahrens als das identifizierte Signal zu dienen. Bei einer weiteren Alternative könnte ein bestehender Kanal (z.B. ein Verkehrskanal) für die Dauer des Meßverfahrens mit konstanter Leistung festgelegt sein und als das identifizierte Signal dienen.
  • Wenn die Zellenstandorte des drahtlosen Kommunikationssystems ein Mehrsektoren-Antennensystem enthalten, dann identifiziert die Messungsanforderung auch den Sektor oder die Sektoren einer identifizierten Basisstation, in der die Messungen durchgeführt werden sollten. Die identifizierten Sektoren könnten daher einen anderen Sektor oder andere Sektoren der interessierenden Basisstation als den dem identifizierten Signal zugeordneten Sektor enthalten.
  • Die Messungsanforderung könnte von einem Bediener an der Benutzerschnittstelle von entweder der interessierenden Basisstation oder der MCU 202 eingegeben werden. Als Alternative könnte die Erzeugung der Messungsanforderung oder eines Teils derselben automatisiert sein. Beispielsweise könnten die Betriebsmessungen und identifizierten Basisstationen für ein bestimmtes Merkmal von Systemleistung vorbestimmt sein. Dementsprechend wird die Messungsanforderung automatisch durch einfache Anforderung der Daten für dieses Merkmal von Systemleistung, einer interessierenden Basisstation und eines interessierenden Sektors erzeugt, wenn die Zellenstandorte ein Mehrsektoren-Antennensystem enthalten. Zahlreiche weitere Abänderungen und Alternativen zum Erzeugen der Messungsanforderung werden leicht aus der obigen und nachfolgenden Offenbarung offenbar sein.
  • Als nächstes sendet die interessierende Basisstation, wenn sie die Messungsanforderung erzeugt, die Messungsanforderung zur MCU 202. Dann wird die Messungsanforderung, ganz gleich, ob sie durch die interessierende Basisstation oder die MCU 202 erzeugt wurde, durch die MCU 202 zu den in der Messungsanforderung im Schritt S15 identifizierten Basisstationen geleitet.
  • Die identifizierten Basisstationen senden dann eine Messungsanweisung zu den sich in Kommunikation damit befindlichen mobilen Endgeräten im Schritt S20. Wie schon besprochen befindet sich ein in Kommunikation mit einer Basisstation befindliches mobiles Endgerät in einem von zwei Zuständen: (1) registriert bei der Basisstation und einen Abwärts- bzw. Aufbaukanal der Basisstation überwachend; oder (2) in einer aktiven Verbindung auf einem durch die Basisstation bedienten fest zugeordneten Verkehrskanal.
  • Wenn die Zellenstandorte des drahtlosen Kommunikationssystems Mehrsektorenantennen enthalten, dann senden die identifizierten Basisstationen im Schritt S20 die Messungsanweisungen zu den damit in Kommunikation und in dem oder den in der Messungsanforderung identifizierten Versorgungsbereich oder -bereichen befindlichen mobilen Endgeräten. Mit der Messungsanweisung werden die mobilen Endgeräte angewiesen, Betriebsmessungen für das durch die in der Messungsanforderung identifizierte interessierende Basisstation übertragene Signal auszuführen.
  • Danach führen die die Messungsanweisung empfangenden mobilen Endgeräte im Schritt S25 die darin für das identifizierte Signal angezeigten Betriebsmessungen durch. Wie bekannt ist, teilt sich ein TDMA-System die Verwendung eines HF-Kanals mit mehreren Benutzern. Bei TDMA kommunizieren mobile Endgeräte mit der Basisstation während kleiner, Schlitze genannter Zeitpakete. Ein mobiles Endgerät darf nur mit einer Basisstation während gewisser Schlitze kommunizieren. Sperrzeitschlitze sind Schlitze, während denen ein mobiles Endgerät nicht mit der Basisstation kommunizieren darf. Wenn die vorliegende Erfindung auf ein TDMA-System angewandt wird, führen die mobilen Endgeräte vorzugsweise die Betriebsmessungen während ihrer Sperrzeitschlitze durch. Man wird aus der obigen und der nachfolgenden Offenbarung erkennen, daß Betriebsmessungen auf ähnlich wirkungsvolle Weise in anderen Arten von drahtlosen Kommunikationssystemen durchgeführt werden können.
  • Da die Ausführung von Abwärts-Betriebsmessungen an einem mobilen Endgerät wohl bekannt ist, wird dieses Verfahren nicht beschrieben werden. Die die Betriebsmessungen ausführenden mobilen Endgeräte senden die Ergebnisse dieser Messungen zu ihren jeweiligen identifizierten Basisstationen im Schritt S30. Die identifizierten Basisstationen senden dann im Schritt S35 die empfangenen Ergebnisse zur MCU 202.
  • Wie durch die gestrichelte Linie zwischen Schritt S35 und Schritt S40 angedeutet, sendet die MCU 202 wahlweise die empfangenen Ergebnisse zu der interessierenden Basisstation.
  • Dementsprechend werden durch Verwendung der bestehenden, durch das drahtlose Kommunikationssystem bedienten mobilen Endgeräte Abwärts-Betriebsmessungen in Versorgungsbereichen außerhalb dem durchgeführt, der durch die Basisstation bedient wird, die die Anforderung zur Messung eines dadurch übertragenen Signals tätigt. Als Alternative werden die Abwärtsmessungen auf Anforderung der MCU 202 ausgeführt. Auf beide Weisen wird das aufwendige und kostspielige Verfahren des Einsetzens von Prüfgeräten vermieden.
  • 3 zeigt eine Abänderung des Verfahrens zum Ausführen von Betriebsmessungen. Nach der Darstellung in der 3 wird zwischen den Schritten S30 und S35 ein weiterer Schritt S32 durchgeführt. Im Schritt S32 werden für jede Betriebsmessung, die von der Messungsanforderung als auszuführen angedeutet wird, von jeder identifizierten Basisstation die empfangenen Ergebnisse gemittelt. Dementsprechend senden die identifizierten Basisstationen im Schritt S35 den berechneten Mittelwert zu der MCU 202.
  • 4 zeigt eine weitere Abänderung des Verfahrens zum Ausführen von Betriebsmessungen. Die Abänderung der 4 gilt für drahtlose Kommunikationssysteme, bei denen die mobilen Endgeräte eine Standorterkennungsvorrichtung wie beispielsweise einen GPS (Global Positioning Sensor – globalen Ortungssensor) enthalten.
  • Nach der Darstellung in 4 wird der Schritt S30 der 2 durch einen neuen Schritt S30' ersetzt. Im Schritt S30' senden die die Betriebsmessungen ausführenden mobilen Endgeräte die Ergebnisse dieser Messungen zusammen mit ihrem Standort zu ihren jeweiligen identifizierten Basisstationen. Jeder Betriebsmessung von einem mobilen Endgerät sind nämlich Standortsinformationen zugeordnet. Dementsprechend senden die identifizierten Basisstationen im Schritt S35 die empfangenen Ergebnisse und zugehörigen Standortsinformationen zur MCU 202. Die MCU 202 kann dann auf Grundlage der jedem Messungsergebnis zugeordneten Standortsinformationen eine Abbildung der empfangenen Ergebnisse erstellen.
  • 5 zeigt eine weitere Abänderung des Verfahrens zur Ausführung von Betriebsmessungen gemäß der Abänderung nach 4. Wie in 5 dargestellt wird zwischen Schritten S30' und Schritt S35 ein neuer Schritt S34 durchgeführt. Im Schritt S34 erstellt jede identifizierte Basisstation für jede Betriebsmessung, die von der Messungsanforderung als auszuführen angezeigt wird, eine Abbildung des empfangenen Ergebnisses für die Betriebsmessung auf Grundlage der jedem Messungsergebnis zugeordneten Standortsinformationen. Dementsprechend senden die identifizierten Basisstationen die erstellten Abbildungen im Schritt S35 zur MCU 202.
  • 6 zeigt ein Flußdiagramm für eine weitere Ausführungsform des Verfahrens zum Ausführen von Betriebsmessungen. Nach der Darstellung werden Schritte S10 und S15 wie oben besprochen durchgeführt. Dann führen die identifizierten Basisstationen im Schritt S120 die Betriebsmessungen selbst wie in der Messungsanforderung angezeigt durch. Die identifizierten Basisstationen stellen sich nämlich auf das in der Messungsanforderung identifizierte Signal, das durch die interessierende Basisstation übertragen wird, ein. Einige drahtlose Kommunikationssysteme wie beispielsweise ein TDMA-System könnte in der Lage sein, diese Einstelloperation unter Verwendung der bestehenden Selbstprüfungsfähigkeiten des Systems durchzuführen. Die bestehenden Fähigkeiten anderer drahtloser Kommunikationssysteme wie beispielsweise CDMA können jedoch eine solche Einstelloperation nicht durchführen. Bei Verwendung von CDMA als Beispiel muß an jeder Basisstation ein Funkgerät für besondere Zwecke zum Einstellen auf durch andere Basisstationen übertragene Signale zugefügt werden.
  • Da der Standort jeder Basisstation in einem drahtlosen Kommunikationssystem bekannt ist, kann die MCU 202, wenn sie die Messungsergebnisse von den identifizierten Basisstationen im Schritt S35 empfängt, eine Abbildung dieser Ergebnisse erstellen. Wie weiter in der 6 dargestellt kann die MCU 202 wahlweise die empfangenen Ergebnisse zu der interessierenden Basisstation im Schritt S40 senden.
  • Dementsprechend wird wie bei dem Verfahren der 2 bei dem Verfahren der 6 das aufwendige und kostspielige Verfahren des Einsetzens von Prüfgeräten vermieden, und es werden Informationen hinsichtlich der Auswirkung von Abwärtssignalen von einer Basisstation auf die Güte der Systemleistung in Versorgungsbereichen einer anderen Basisstation bereitgestellt.
  • Weiterhin kann das Verfahren der 6, statt eine Alternative für das Verfahren der 2 zu sein, in Zusammenwirkung damit benutzt werden.
  • Die Verfahren der vorliegenden Erfindung sind auf jedes beliebige drahtlose Kommunikationssystem wie beispielsweise ein TDMA-System, ein CDMA-System, ein analoges System usw. anwendbar.

Claims (20)

  1. Verfahren zum Ausführen von Betriebsmessungen in einem drahtlosen Kommunikationssystem, gekennzeichnet durch folgendes: a) Senden einer Messungsanforderung von einer ersten Basisstation (BS1) zu mindestens einer zweiten Basisstation (BS2), wobei diese Messungsanforderung die zweite Basisstation auffordert, in Kommunikation mit der zweiten Basisstation befindliche mobile Endgeräte anzuweisen, Betriebsmessungen von mindestens einem durch die erste Basisstation übertragenen Signal auszuführen; b) Übertragen einer Messungsanweisung von der zweiten Basisstation zu den in Kommunikation mit der zweiten Basisstation befindlichen mobilen Endgeräten als Reaktion auf die Messungsanforderung, wobei diese Messungsanweisung die in Kommunikation mit der zweiten Basisstation befindlichen mobilen Endgeräte anweist, Betriebsmessungen des von der ersten Basisstation übertragenen Signals auszuführen; c) Empfangen der Ergebnisse der Betriebsmessungen an der zweiten Basisstation von den in Kommunikation mit der zweiten Basisstation befindlichen mobilen Endgeräten.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, weiterhin mit: d) Senden der empfangenen Ergebnisse zu einer Hauptsteuerung.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, weiterhin mit: d) Verarbeiten der empfangenen Ergebnisse; und e) Senden der verarbeiteten empfangenen Ergebnisse zu einer Hauptsteuerung.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei im Schritt d) die empfangenen Ergebnisse gemittelt werden.
  5. Verfahren nach Anspruch 3, wobei im Schritt c) Ergebnisse der Betriebsmessungen und Standortinformationen, die einen Standort des jede Betriebsmessung ausführenden mobilen Endgeräts anzeigen, empfangen werden; und im Schritt d) eine Abbildung der empfangenen Ergebnisse auf Grundlage der Standortinformationen erstellt wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, wobei im Schritt c) Ergebnisse der Betriebsmessungen und Standortinformationen, die einen Standort des jede Betriebsmessung ausführenden mobilen Endgeräts anzeigen, empfangen werden.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, weiterhin mit Folgendem: d) Ausführen der Betriebsmessungen an den in Kommunikation mit der zweiten Basisstation befindlichen mobilen Endgeräten während Ausschalt-Zeitschlitzen der in Kommunikation mit der zweiten Basisstation befindlichen mobilen Endgeräte als Reaktion auf die Messungsanweisung ausgeführt werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Betriebsmessungen mindestens eine von Signalstärke, Signal-Rausch-Verhältnis, Rahmenfehlerrate und Bitfehlerrate des von der ersten Basisstation übertragenen Signals einschließen, so wie es an den in Kommunikation mit der zweiten Basisstation befindlichen mobilen Endgeräten empfangen wird.
  9. Verfahren zum Ausführen von Betriebsmessungen in einem drahtlosen Kommunikationssystem, gekennzeichnet durch folgendes: a) Senden einer Messungsanforderung von einer ersten Basisstation (BS1) zu einer Mehrzahl von Basisstationen (BS2–8), wobei die Messungsanforderung die Mehrzahl von Basisstationen auffordert, Betriebsmessungen eines durch die erste Basisstation übertragenen Signals auszuführen; und b) Ausführen der Betriebsmessungen an der Mehrzahl von Basisstationen.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, weiterhin mit c) Senden der Ergebnisse der Betriebsmessungen zu einer Hauptsteuerung.
  11. Verfahren nach Anspruch 1 oder 9, wobei das von der ersten Basisstation übertragene Signal mit einem konstanten Leistungspegel übertragen wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, wobei das von der ersten Basisstation übertragene Signal ein Abwärts-Organisationskanalsignal ist.
  13. Verfahren nach Anspruch 11, wobei das drahtlose Kommunikationssystem ein CDMA-System (codedivision multiple access) ist und das von der ersten Basisstation übertragene Signal ein Pilotsignal ist.
  14. Verfahren nach Anspruch 11, wobei das Signal eines eines reservierten bzw. Leerkanals ist.
  15. Verfahren nach Anspruch 11, wobei das Signal ein auf einem konstanten Leistungspegel gehaltener bestehender Kanal ist.
  16. Verfahren nach Anspruch 1 oder 9, wobei im Schritt a) die Messungsanforderung von einer Hauptsteuerung aus gesendet wird.
  17. Verfahren nach Anspruch 1, wobei im Schritt a) die Messungsanforderung von der ersten Basisstation zu der zweiten Basisstation über eine Hauptsteuerung gesendet wird, wobei diese Messungsanforderung die Hauptsteuerung anweist, die Messungsanforderung zu der zweiten Basisstation zu senden.
  18. Verfahren nach Anspruch 9, wobei die Betriebsmessungen mindestens eine von Signalstärke, Signal-Rausch-Verhältnis, Rahmenfehlerrate und Bitfehlerrate des von der ersten Basisstation übertragenen Signals einschließen, so wie es an der Mehrzahl von Basisstationen empfangen wird.
  19. Verfahren nach Anspruch 9, wobei im Schritt a) die Messungsanforderung von der ersten Basisstation zur Mehrzahl von Basisstationen über die Hauptsteuerung gesendet wird, wobei die Messungsanforderung die Hauptsteuerung anweist, die Messungsanforderung zu der Mehrzahl von Basisstationen zu senden.
  20. Verfahren nach Anspruch 9, weiterhin mit c) Senden der Ergebnisse der Betriebsmessungen zu der ersten Basisstation.
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