DE60016950T2 - Gleitschienenvorrichtung mit stufenlosem verriegelungsmechanismus - Google Patents

Gleitschienenvorrichtung mit stufenlosem verriegelungsmechanismus Download PDF

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sitzschienenanordnung für eine Sitzanordnung in einem Kraftfahrzeug. Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere eine Sitzschienenanordnung, die einen Verriegelungsmechanismus mit mehreren Schubplatten aufweist, die zwischen einer verriegelten Position, in der wenigstens eine der Platten obere und untere Schienen der Sitzschienenanordnung miteinander verriegelt, und einer entriegelten Position, in der die Platte nicht an den Schienen in Eingriff ist, um zwischen ihnen eine Gleitbewegung zu ermöglichen, bewegt werden können.
  • 2. Beschreibung der verwandten Technik
  • Verriegelungsmechanismen sind im Stand der Technik gemeinhin bekannt, um die obere Schiene und die untere Schiene einer manuellen Sitzschienenanordnung zu verriegeln, um zwischen ihnen eine Längsgleitbewegung zu verhindern. Ein Typ des Verriegelungsmechanismus, der im Stand der Technik bekannt ist, verwendet eine Verriegelungsplatte, die in Wirkanordnung an der oberen Schiene befestigt ist und einen vorstehenden Finger aufweist, um eine Ausrichtung auf eine Öffnung in der unteren Schiene zu bewirken und mit dieser in Eingriff zu gelangen, damit die obere und die untere Schiene miteinander verriegelt werden. Beispiele dieses Typs von Verriegelungsmechanismen sind in den US-Patenten Nr. 4.189.957, 4.635.890 und 4.961.559 offenbart.
  • Diese Verriegelungsmechanismen sind jedoch aufgrund die Notwendigkeit der Ausrichtung des vorstehenden Fingers auf die Öffnung in ihrem Eingriffsbereich eingeschränkt. Das heißt, der Insasse einer Sitzanordnung muss die obere Schiene längs der unteren Schiene richtig positionieren, bis der vorstehende Finger auf die Öffnung ausgerichtet ist, um mit dieser in Eingriff zu gelangen und die obere und die untere Schiene miteinander zu verriegeln. Diese Notwendigkeit der Ausrichtung begrenzt den Bereich der Einstellbewegung der Sitzanordnung durch die Sitzschienen sowie der Eingriffbereich des Verriegelungsmechanismus. Des weiteren besteht dann, wenn der vorstehende Finger nicht in geeigneter Weise auf die Öffnung ausgerichtet ist, eine Möglichkeit, dass die obere und die untere Schiene nicht miteinander verriegeln und eine zufällige Längsbewegung der Sitzanordnung nicht verhindern.
  • Die DE 4 403 310 C2 offenbart eine Verriegelungsvorrichtung aus zwei Teilen eines Fahrzeugsitzes, die relativ zueinander gleitfähig sind, mit einer festen Schiene, in der eine Mehrzahl von Langlöchern in einer Längsrichtung definiert sind, und wenigstens einem Paar Verriegelungsstangen, die unabhängig voneinander in die Langlöcher bewegt werden können, wobei ein distaler Endabschnitt einer jeden der Verriegelungsstangen stufenweise ausgebildet ist. In jeder Position des Paars von Verriegelungsstangen längs der festen Schiene kann wenigstens eine Verriegelungsstange in ein Langloch bewegt werden, um die Verriegelungsvorrichtung zu verriegeln.
  • Die US 4.712.759 offenbart eine Verriegelungsstruktur für eine Sitzgleitvorrichtung für einen Fahrzeugsitz mit einer ersten und einer zweiten Schiene, die zueinander parallel verlaufen und zueinander gleitfähig sind. Die Schrittweite der Verriegelungslöcher und der Verriegelungszähne können untereinander verschieden sein, so dass die Sitzgleitvorrichtung an irgendeiner beliebigen Gleitposition verriegeln kann.
  • Die Patentschrift DE 4 337 293 C1 offenbart eine Verriegelungsvorrichtung für einstellbare Fahrzeugsitze mit einer Verriegelungsschiene, die eine Mehrzahl von Verriegelungslöchern aufweist, die in drei Reihen nebeneinander ausgerichtet sind. Bewegliche Verriegelungsmittel umfassen bewegliche Verriegelungszähne, die in die Verriegelungslöcher bewegt werden können, um die Verriegelungsvorrichtung zu verriegeln. In jeder relativen Position zwischen der Verriegelungsschiene und den Verriegelungsmitteln wird wenigstens ein Verriegelungszahn in einen Eingriff mit einem entsprechenden Verriegelungsloch gebracht.
  • Es soll daher eine Sitzschienenanordnung mit einem Mechanismus geschaffen werden, der einen unbegrenzten Eingriff zwischen der oberen Schiene und der unteren Schiene gewährleistet, um die Schienen untereinander zu verriegeln und eine hin- und hergehende Bewegung der Sitzanordnung zu verhindern.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sitzschienenanordnung zum Einstellen einer Sitzanordnung in einem Kraftfahrzeug. Die Sitzschienenanordnung umfasst eine untere Schiene, die eine erste Mehrzahl von Öffnungen aufweist, und eine obere Schiene, die an der unteren Schiene gleitend angebracht ist und eine zweite Mehrzahl von Öffnungen aufweist. Ein Gehäuse ist an der oberen Schiene angebracht. Wenigstens zwei Schubplatten sind in dem Gehäuse gleitend angeordnet und weisen gegenüberliegende, versetzte Eingriffinger auf. Die Schubplatten sind so vorbelastet, dass sie wahlweise mit den ersten und zweiten Öffnungen in Eingriff gelangen, um die obere Schiene an der unteren Schiene zu verriegeln und zu befestigen. Die Schubplatten sind in eine entriegelte Position beweglich, in der sie nicht mit den ersten und zweiten Öffnungen in Eingriff sind, wodurch die Gleitbewegung zwischen der oberen Schiene und der unteren Schiene ermöglicht wird, und wobei mindestens eine der Schubplatten unabhängig von einer relativen Position zwischen der oberen und der unteren Schiene mit den ersten und zweiten Öffnungen in Eingriff gelangen kann.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung werden leicht erkannt, da diese durch Bezugnahme auf die folgende genaue Beschreibung besser verstanden wird, die in Verbindung mit der beigefügten Zeichnung zu betrachten ist, worin:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Sitzschienenanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung ist,
  • 2 eine perspektivische Ansicht der oberen und unteren Schienen der Sitzschienenanordnung ist,
  • 3 eine Schnittansicht längs der Linie 3-3 der 2 ist,
  • 4 eine teilweise in aufgelösten Einzelteilen dargestellte perspektivische Ansicht eines Verriegelungsmechanismus gemäß der vorliegenden Erfindung ist,
  • 5 eine weitere perspektivische Ansicht des Verriegelungsmechanismus ist, wobei eine sich bewegende Verriegelungsplatte entfernt ist,
  • 6 eine Explosionsansicht eines Gehäuses mit mehreren Platten des Verriegelungsmechanismus ist,
  • 7 eine perspektivische Ansicht der Platten ist, die auf der sich bewegenden Verriegelungsplatte getragen werden, wobei das Gehäuse entfernt ist,
  • 8 eine perspektivische Draufsicht des zusammengebauten Verriegelungsmechanismus ist,
  • 9 eine perspektivische Unteransicht des Verriegelungsmechanismus der 8 ist,
  • 10 eine Stirnansicht des Verriegelungsmechanismus der 8 ist,
  • 11 eine teilweise geschnittene Vorderansicht des Verriegelungsmechanismus ist,
  • 12 eine Explosionsansicht einer alternativen Ausführungsform von Platten ist,
  • 13 eine Vorderansicht einer alternativen Ausführungsform von Vorbelastungselementen des Verriegelungsmechanismus ist,
  • 14 eine alternative Ausführungsform der festen Verriegelungsplatte und der sich bewegenden Platte ist, und
  • 15 eine perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführungsform ist, die die Ausrichtung der oberen und der unteren Schiene und des Verriegelungsmechanismus zeigt.
  • GENAUE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • In 1 ist eine Sitzschienenanordnung zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug allgemein mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet dargestellt. Die Sitzschienenanordnung 10 trägt eine Sitzanordnung in dem Fahrzeug und dient einer gleitenden Längseinstellung der Sitzanordnung. Die Sitzschienenanordnung enthält ein Paar voneinander beabstandete und in Längsrichtung parallel verlaufende untere Schienen 12, 14 und ein Paar voneinander beabstandete und in Längsrichtung parallel verlaufende obere Schienen 16, 18, die gleitend mit den entsprechenden unteren Schienen 12 bzw. 14 gekoppelt sind. Die unteren Schienen 12, 14 weisen eine Mehrzahl von Montagebefestigungseinrichtungen 20 auf, um die Schienenanordnung 10 in dem Fahrzeug fest anzubringen. Die oberen Schienen 16, 18 weisen gleichfalls eine Mehrzahl von Montagebefestigungseinrichtungen 22 auf, um die Sitzanordnung an der Schienenanordnung 10 fest anzubringen, wie einem Fachmann allgemein bekannt ist. Die oberen Schienen 16, 18 weisen eine zu den unteren Schienen 12, 14 komplementäre Querschnittsform auf und sind längs der unteren Schienen 12, 14 gleitend angeordnet, um eine gleitende Längseinstellung der an ihnen angebrachten Sitzanordnung zu gewährleisten. Die oberen und unteren Schienen können einen beliebigen geeigneten Aufbau oder Konfiguration aufweisen, der bzw. die im Stand der Technik bekannt ist, einschließlich jene, die in den US-Patenten 5.046.698, 5.597.206, 5.597.206, 5.732.923 und 5.741.000 beschrieben sind.
  • Die Sitzschienenanordnung 10 umfasst des weiteren ein Paar Verriegelungsmechanismen 24, 26, um die oberen Schienen 16, 18 mit den entsprechenden unteren Schienen 12, 14 über ihre longitudinale Ausdehnung miteinander zu verriegeln. Der Verriegelungsmechanismus 24 ist zwischen die obere Schiene 16 und die untere Schiene 12 gekoppelt. Der Verriegelungsmechanismus 26 ist zwischen die obere Schiene 18 und die untere Schiene 14 gekoppelt. Ein Lösegriff 26 erstreckt sich zwischen den Verriegelungsmechanismen 24, 26 und verbindet diese, um die Betätigung der Verriegelungsmechanismen 24, 26 zwischen einem gelösten Zustand, der eine Gleitbewegung zwischen den oberen Schienen 16, 18 und den unteren Schienen 12, 14 zulässt, und einem verriegelten Zustand, der eine Bewegung zwischen den oberen Schienen 16, 18 und den unteren Schienen 12, 14 verhindert, zu synchronisieren. Der Lösegriff 28 ist im wesentlichen U-förmig und erstreckt sich zwischen einem ersten Ende, das durch einen Schwenkstift 30 an der oberen Schiene 16 angelenkt ist, und einem zweiten Ende, das durch Schwenkstift 32 an der oberen Schiene 18 angelenkt ist. Die oberen Schienen 16, 18, die unteren Schienen 12, 14 und die Verriegelungsmechanismen 24, 26 sind jeweils untereinander im wesentlichen gleich und zueinander spiegelbildlich, deswegen werden lediglich die Schienen 12, 16 und der Verriegelungsmechanismus 24 genau beschrieben.
  • In 2 umfasst der Verriegelungsmechanismus 24 eine feste Verriegelungsplatte 34, die an der unteren Schiene 12 befestigt ist. Die feste Verriegelungsplatte 34 ist im einzelnen eine im wesentlichen ebene Platte, die an der Unterseite der unteren Schiene 12 fest angebracht ist und sich über deren longitudinale Ausdehnung zwischen einem ersten Ende 36 und einem entgegengesetzten zweiten Ende 38 erstreckt. Die feste Verriegelungsplatte 34 steht des weiteren von der unteren Schiene 12 vor oder erstreckt sich von dieser seitlich nach außen in Richtung der gegenüberliegenden unteren Schiene 14, wie in 1 gezeigt ist, zu einer Seitenkante 40, die in Längsrichtung zwischen dem ersten Ende 36 und dem zweiten Ende 38 verläuft. Die Verriegelungsplatte 34 umfasst des weiteren eine Mehrzahl von voneinander beabstandeten Verriegelungsöffnungen 42, die sich durch die Verriegelungsplatte 34 erstrecken. Die Öffnungen 42 sind zwischen der Seitenkante 40 und der Seite der unteren Schiene 12 beabstandet und erstrecken sich längs eines geradlinigen Weges zwischen dem ersten Ende 36 und dem zweiten Ende 38. Jede der Öffnungen 42 weist eine gemeinsame vorgegebene Länge auf, die als X1 angegeben ist, und eine gemeinsame vorgegebene Breite, die als Y angegeben ist.
  • In 2 umfasst der Verriegelungsmechanismus 24 weiterhin eine sich bewegende Verriegelungsplatte 44, die an der oberen Schiene 16 befestigt ist. Die sich bewegende Verriegelungsplatte 44 hat einen im wesentlichen S-förmigen Querschnitt und umfasst eine obere horizontale Platte 64, die an der oberen Oberfläche der oberen Schiene 16 durch Befestigungseinrichtungen, Niete, Schweißnähte oder dergleichen fest angebracht ist, und eine vertikale Seitenplatte 48, die sich im wesentlichen senkrecht von der oberen Platte 46 zu der festen Verriegelungsplatte 34 erstreckt. Die sich bewegende Verriegelungsplatte 44 umfasst weiterhin eine obere Verriegelungsplatte 50, die sich im wesentlichen senkrecht von der Seitenplatte 48 angrenzend an die obere Oberfläche der festen Verriegelungsplatte 34 erstreckt, und eine untere Verriegelungsplatte 52, die sich im wesentlichen parallel zu der oberen Verriegelungsplatte angrenzend an die untere Oberfläche der festen Verriegelungsplatte 34 erstreckt. Die obere Verriegelungsplatte 50 und die untere Verriege lungsplatte 52 sind durch einen C-förmigen Abschnitt 54 verbunden, der sich um die Seitenkante 40 der festen Verriegelungsplatte 34 biegt. Die obere Verriegelungsplatte 50 und die untere Verriegelungsplatte 52 erstrecken sich längs eines longitudinalen Abschnitts der festen Verriegelungsplatte 34 zwischen einer vorderen Kante 56 und einer hinteren Kante 58. Die obere Verriegelungsplatte 50 umfasst eine Mehrzahl von voneinander beabstandeten ersten Ausrichtungsöffnungen 60a–f, die sich durch die Verriegelungsplatte 50 erstrecken. Die Ausrichtungsöffnungen 60a–f sind zwischen der Seitenplatte 48 und dem C-förmigen Abschnitt beabstandet und erstrecken sich längs eines geradliniges Weges zwischen der vorderen Kante 56 und der hinteren Kante 58. Jede der Öffnungen 60a–f weist eine vorgegebene Länge auf, die mit X2 angegeben ist und etwa die Hälfte der Länge X1 der Öffnungen 42 ist. Die obere Verriegelungsplatte 50 umfasst weiterhin einen Nockenschlitz 61, der durch sie hindurch verläuft und im wesentlichen senkrecht zu der Länge der Öffnungen 60a–f ausgerichtet ist. Die untere Verriegelungsplatte 52 umfasst gleichfalls eine Mehrzahl von voneinander beabstandeten zweiten Ausrichtungsöffnungen 62a–f, die sich durch die Verriegelungsplatte 52 erstrecken, wie am besten in 5 gezeigt ist. Die zweiten Öffnungen 62a–f sind jeweils vertikal auf die ersten Öffnungen 60a–f ausgerichtet und haben die gleiche vorgegebene Breite X2. In der bevorzugten Ausführungsform umfasst die sich bewegende Verriegelungsplatte 44 sechs gleichmäßig beabstandete erste und zweite Ausrichtungsöffnungen 60, 62 in der oberen Verriegelungsplatte 50 bzw. der unteren Verriegelungsplatte 52, es sollte jedoch anerkannt werden, dass die Anzahl der Öffnungen 60, 62 variieren kann.
  • In 3 ist eine Schnittansicht längs der Linie 3-3 der 2 gezeigt, die die Beziehung der festen Verriegelungsplatte 34 darstellt, die zwischen der oberen Verriegelungsplatte 50 und der unteren Verriegelungsplatte 52 angeordnet ist, so dass die Öffnungen 42, 60, 62 im wesentlichen vertikal ausgerichtet sind.
  • In den 4, 5 und 6 umfasst der Verriegelungsmechanismus des weiteren ein Gehäuse 64. Das Gehäuse 64 umfasst eine ebene Rückplatte 66, die an der Seitenplatte 48 der sich bewegenden Verriegelungsplatte 44 durch Befestigungseinrichtungen 68, Schrauben, Niete oder dergleichen fest angebracht ist, um das Gehäuse 64 direkt über der unteren Verriegelungsplatte 50 anzuordnen. Das Gehäuse 64 umfasst weiterhin eine Vorderplatte 70, die durch gegenüberliegende Seitenwände 72, 74 von der Rückplatte 66 beabstandet ist und zu dieser im wesentlichen parallel ist, um in dem Gehäuse 64 einen Kanal 76 zu definieren. Die Vorderplatte 70 umfasst ein mittiges Fenster 78, das durch sie hindurch verläuft, sowie ein Paar seitlicher Kerbenöffnungen 80, 82, die einen Zugang in den Kanal 76 schaffen. Der Kanal 76 ist auf die Mehrzahl von ersten Öffnungen 60 in der oberen Verriegelungsplatte 50 der sich bewegenden Verriegelungsplatte 44 ausgerichtet. Das Gehäuse 64 trägt betriebsfähig Platten 84, 86, 88 für eine im wesentlichen vertikale Bewegung mit dem Kanal 76, um einen Verriegelungseingriff zwischen der festen Verriegelungsplatte 34 und der sich bewegenden Verriegelungsplatte 44 zu schaffen.
  • In den 6 und 7 umfasst eine Nockenplatte im einzelnen einen langgestreckten Körperabschnitt 90, der sich zwischen einem ersten Nockenende 92 und einem zweiten Schwenkende 94 erstreckt. Ein mittiges Fenster 96 verläuft durch den Körperabschnitt 90 und ist so dimensioniert, dass es auf das mittige Fenster 78 in dem Gehäuse 64 ausgerichtet ist. Ein Paar Nockenkeilzähne 98, 100 erstreckt sich von dem Nockenende 92 nach unten, wobei diese durch eine V-förmige Nut 102 voneinander beabstandet sind. Eine Schwenkbohrung 104 verläuft durch das Schwenkende 94. Die Nockenplatte 84 ist so angeordnet, dass der Kanal 76 des Gehäuses 64 zur Rückplatte 66 gerichtet ist, wobei das Nockenende 92 an die Seitenwand 72 angrenzt und das Schwenkende 94 an die Seitenwand 74 angrenzt. Die Nockenplatte 84 ist durch eine der Befestigungseinrichtungen 68, die sich durch die Schwenkbohrung 104 erstrecken, an dem Gehäuse 64 angelenkt. Somit kann die Nockenplatte 84 in dem Kanal 76 zwischen einer verriegelten Position und einer entriegelten Position um die Schwenkbohrung 104 schwenken. Wie in 7, in der das Gehäuse 64 für Erläuterungszwecke entfernt ist, gezeigt ist, sind die Keilzähne 98, 100 in dem Nockenschlitz 61 aufgenommen. In der verriegelten Position ist die Nockenplatte 84 so geschwenkt, dass sich die Keilzähne 98, 100 durch den Nockenschlitz 61 und unter die obere Verriegelungsplatte 52 erstrecken, damit sie entweder beide in einer der Öffnungen 42 in der Verriegelungsplatte 34 aufgenommen werden oder den Abschnitt der Verriegelungsplatte 34 zwischen benachbarten Öffnungen 42 überspannen. Das heißt, die Keilzähne 98, 100 können in unabhängigen und unmittelbar benachbarten Öffnungen 42 aufgenommen sein, während die Nut 102 den Abschnitt der Verriegelungsplatte 34 überspannt, der die benachbarten Öffnungen trennt.
  • Ein Paar aus einer ersten und einer zweiten Schubplatte 86, 88 ist außerdem in Wirkanordnung in dem Kanal 76 des Gehäuses 64 getragen. In 7 umfasst die erste Schubplatte 86 eine Grundplatte 106 mit einer versetzten Fensteröffnung 108 durch sie hindurch und einem Federschlitz 110 angrenzend an die Öffnung 108. Mehrere Eingriffinger 112a, 112c, 112e stehen von der Grundplatte 106 nach unten vor. Die Finger 112a, c, e sind gleichmäßig voneinander beabstandet und in Bezug auf die Mittellinie der Grundplatte 106 versetzt. Das heißt, die Finger 112a, c, e sind schräg angeordnet und stehen von der Grundplatte 106 beginnend von der linken Seite der Platte 106 vor, wie in 7 gezeigt ist. Die Finger 112a, c, e sind um einen Verlagerungsspalt, der als Y definiert ist, zueinander verlagert oder voneinander beabstandet. Die erste Schubplatte 86 ist in dem Kanal 76 des Gehäuses 64 gleitend aufgenommen und an der Nockenplatte 84 angeordnet, wie in 7 gezeigt ist. Die Finger 112a, c, e sind so dimensioniert, dass sie jeweils durch die ersten Öffnungen 60a–c in der sich bewegenden Verriegelungsplatte 44 aufgenommen werden. Die erste Schubplatte 86 ist außerdem zwischen einer verriegelten Position und einer entriegelten Position betriebsfähig. In der entriegelten Position sind die Finger 112a, c, e in den ersten Öffnungen 60a–c der oberen Verriegelungsplatte 60 angeordnet, befinden sich jedoch in einem Abstand über der festen Verriegelungsplatte 34. In der verriegelten Position gleitet die Schubplatte 86 in dem Kanal 76 nach unten, so dass sich die Finger 112a, c, e durch benachbarte Öffnungen 42 in der festen Verriegelungsplatte 42 und jeweils in die zweiten Öffnungen 62a–c der unteren Verriegelungsplatte 52 erstrecken.
  • Die zweite Schubplatte 88 ist mit der ersten Schubplatte 86 im wesentlichen identisch. Das heißt, die zweite Schubplatte 88 umfasst eine Grundplatte 114 mit einer versetzten Fensteröffnung 116 durch sie hindurch und einem Federschlitz 118 angrenzend an die Öffnung 116. Mehrere Eingriffinger 120b, 120d, 120f stehen von der Grundplatte 114 nach unten vor. Die Finger 120b, d, f sind voneinander gleichmäßig beabstandet und in Bezug auf die Mittellinie der Grundplatte 114 versetzt. Die zweite Schubplatte 88 ist jedoch in Bezug auf die erste Schubplatte 86 umgekehrt oder ein Spiegelbild dazu, wie in 6 gezeigt ist. Folglich sind die Finger 120b, d, f schräg angeordnet und stehen von der Grundplatte 114 be ginnend von der rechten Seite der Platte 114 vor, so dass die Finger 120b, d, f der zweiten Schubplatte 88 ein Spiegelbild der Finger 112a, c, e der ersten Schubplatte 86 sind, wobei alle Finger 112a, c, e und 120b, d, f entlang einer Längslinie zwischen den Seitenwänden 72, 74 des Gehäuses 64 gleichmäßig beabstandet sind. Die Finger 120b, d, f sind außerdem um einen gleichen Verlagerungsspalt Y zueinander verlagert oder voneinander beabstandet. Die zweite Schubplatte 88 ist außerdem in dem Kanal 76 des Gehäuses 64 gleitend aufgenommen und ist an der ersten Schubplatte 86 angeordnet, wie in 7 gezeigt ist. Die Finger 120b, d, f sind so dimensioniert, dass sie jeweils durch die ersten Öffnungen 60d–f in der sich bewegenden Verriegelungsplatte 44 aufgenommen werden. Die zweite Schubplatte 88 ist außerdem zwischen einer verriegelten Position und einer entriegelten Position betriebsfähig. In der entriegelten Position sind die Finger 120b, d, f in den ersten Öffnungen 60d–f der oberen Verriegelungsplatte 50 angeordnet, befinden sich jedoch in einem Abstand über der festen Verriegelungsplatte 34. In der verriegelten Position gleitet die Schubplatte 88 in dem Kanal 76 nach unten, so dass sich die Finger 120b, d, f durch benachbarte Öffnungen 42 in der festen Verriegelungsplatte 34 und jeweils in die zweiten Öffnungen 62d–f der unteren Verriegelungsplatte 52 erstrecken.
  • Unter erneuter Bezugnahme auf 4 erstreckt sich ein Führungsstift 122 durch das mittige Fenster 78 in dem Gehäuse 64 sowie durch jede der Fensteröffnungen 96, 108, 116 der Nockenplatte 84, der ersten Schubplatte 86 bzw. der zweiten Schubplatte 88 zum Betätigen der Platten 84, 86, 88 aus der verriegelten Position in die entriegelte Position, wie nachfolgend genauer beschrieben wird. Der Lösegriff 28 umfasst eine Führungsbohrung 124 zum Befestigen des Führungsstiftes 122 an dem Lösegriff 28. Die Führungsbohrung 124 ist von der Befestigung des Schwenkstiftes 30 an dem Lösegriff 28 beabstandet.
  • In den 810 umfasst der Verriegelungsmechanismus 24 des weiteren ein Paar Vorbelastungselemente 126, 128 zum Vorbelasten der Nockenplatte 84, der ersten Schubplatte 86 und der zweiten Schubplatte 88 in die verriegelte Position. Das Vorbelastungselement 126 ist eine Schraubenfeder mit einem ersten Ende, das an der Oberseite der Nockenplatte 84 in Eingriff ist, und einem zweiten Ende, das in dem Federschlitz 110 der ersten Schubplatte 86 in Eingriff ist. Das Element 126 ist schraubenförmig und in der Nut 80 angeordnet, um sowohl die Nockenplatte 84 als auch die Schubplatte 86 in die verriegelte Position vorzubelasten. Das Vorbelastungselement 128 ist ebenfalls eine Schraubenfeder mit einem ersten Ende, das an der Rückplatte 66 des Gehäuses 64 befestigt ist, und einem zweiten Ende, das in dem Federschlitz 118 der zweiten Schubplatte 88 aufgenommen ist. Das Element 128 ist gleichfalls schraubenförmig und in der Nut 82 angeordnet, um die Schubplatte 88 in die verriegelte Position vorzubelasten.
  • Wenn die Sitzschienenanordnung 10 im Betrieb in geeigneter Weise ausgerichtet ist, um die unteren Schienen 12, 14 mit den oberen Schienen 16, 18 vollständig zu verriegeln, erstrecken sich die Eingriffinger 112, 120 der ersten Schubplatte 86 und der zweiten Schubplatte 88 durch die Unterseite des Kanals 76 in dem Gehäuse 64 sowie in die entsprechenden Öffnungen 60, 62 der oberen Verriegelungsplatte 50 und der unteren Verriegelungsplatte 52. Die Finger 112, 120 erstrecken sich außerdem durch die Öffnungen 42 der festen Verriegelungsplatte 39, die zwischen der oberen Verriegelungsplatte 50 und der unteren Verriegelungsplatte 52 sandwichartig angeordnet ist, wie in 9 gezeigt ist. Die Finger 112a, 112c und 112e erstrecken sich im einzelnen durch die Öffnungen 60a, 60c bzw. 60e der oberen Verriegelungsplatte 50 sowie durch die Öffnungen 62a, 62c bzw. 62e der unteren Verriegelungsplatte 52. Die Finger 120b, 120d und 120f erstrecken sich durch die Öffnungen 60b, 60d bzw. 60f der oberen Verriegelungsplatte 50 sowie durch die Öffnungen 62b, 62d bzw. 62f der unteren Verriegelungsplatte 52. Wie in 5 gezeigt ist, bei der die sich bewegende Verriegelungsplatte 44 entfernt ist, können die Öffnungen 42 mehr als einen Eingriffinger 112, 120 der ersten Schubplatte 86 und der zweiten Schubplatte 88 durch sie hindurch aufnehmen, da die Breite der Öffnungen 42 (X1) in der festen Verriegelungsplatte 34 etwa das Zweifache der Breite der Öffnungen 60, 62 (X2) ist. Das heißt, die Finger 112a und 120b sind in einer einzigen ersten Öffnung 42a aufgenommen; die Finger 112c und 120d sind in einer einzigen zweiten Öffnung 42b angrenzend an die erste Öffnung 42a aufgenommen; und die Finger 112e und 120f sind in einer einzigen dritten Öffnung 42c angrenzend an die zweite Öffnung 42b aufgenommen.
  • Außerdem erstrecken sich die Keilzähne 98, 100 der Nockenplatte 84 durch den Boden des Kanals 76 in dem Gehäuse und in den Nockenschlitz 61 der oberen Verriegelungsplatte 50. Die Keilzähne 98, 100 erstrecken sich außerdem weiter in eine der Öffnungen 42 der festen Verriegelungsplatte 34. Wie im einzelnen in 5 gezeigt ist, sind beide Keilzähne 98, 100 in der Öffnung 42 unmittelbar angrenzend an die erste Öffnung 42a gezeigt. Die Nockenplatte 86 und die Keilzähne 98, 100 stellen eine Blockiervorrichtung dar, die jede Bewegung oder jedes Klappern zwischen den Fingern 112, 120 und den Öffnungen 60, 62, 64, das durch Toleranzungenauigkeiten bewirkt wird, verhindert, indem die Keilzähne zwischen die gegenüberliegenden Wände, die die Öffnung 42 definieren, gekeilt werden.
  • Wenn der Insasse des Sitzes die Längsposition der Sitzanordnung über die Sitzschienenanordnung 10 einstellen möchte, betätigt der Insasse den Lösegriff 28, der sich zwischen den beabstandeten oberen Schienen 16, 18 erstreckt, wie in 1 gezeigt ist, indem er den Lösegriff 28 anhebt. Der Lösegriff 28 schwenkt um die Stifte 30, 32 und hebt die Führungsstifte 122 in dem mittigen Fenster 78 des Gehäuses 64 nach oben an. Der Führungsstift 122 gelangt an dem mittigen Fenster 96 der Nockenplatte 84 und an jeder der versetzten Öffnungen 108, 116 der jeweiligen Schubplatten 86, 88 in Eingriff, um die Platten 84, 86, 88 aus der verriegelten Position gegen die Vorbelastungskraft der Schraubenfedern 126, 128 in die entriegelte Position anzuheben. Die Schubplatten 86, 88 werden in dem Kanal 76 des Gehäuses 64 im wesentlichen vertikal angehoben und die Nockenplatte 84 wird in dem Kanal 76 um die Schwenkbohrung 104 geschwenkt. Wenn die Platten 84, 86, 88 in die entriegelte Position betätigt werden, werden die Keilzähne 98, 100 der Nockenplatte 84 aus der Öffnung 42 in der festen Verriegelungsplatte 34 entfernt und die Finger 112, 120 der entsprechenden Schubplatten 86, 88 werden aus den Öffnungen 62 in der unteren Verriegelungsplatte 52 sowie aus den Öffnungen 42 in der festen Verriegelungsplatte 34 entfernt. Wenn alle Platten 84, 86, 88 in der entriegelten Position sind, können die oberen Schienen 16, 18 relativ zu den unteren Schienen 12, 14 sowie an diesen entlang frei gleiten, um eine Längseinstellung der Sitzanordnung zu schaffen.
  • Nachdem die Sitzanordnung durch den Insassen auf die gewünschte Längsposition eingestellt wurde, kann der Lösegriff 28 in seine Normalposition freigegeben werden. Die Schraubenfedern 126, 128 belasten die Platten 84, 86, 88 in Abwärtsrichtung aus der angehobenen entriegelten Position zu der unteren verriegelten Position in dem Kanal 76 vor. Wenn die oberen Schienen 16, 18 und die unteren Schienen 12, 14 der Sitzschienenanordnung 10 vollständig ausgerichtet sind, werden die Eingriffinger 112, 120 der Schubplatten 86, 88 durch den Kanal 76 nach unten und wieder in einen Eingriff mit den entsprechenden Öffnungen 60, 62 in der oberen Verriegelungsplatte 50 und der unteren Verriegelungsplatte 52 sowie mit entsprechend ausgerichteten Öffnungen 42 in der festen Verriegelungsplatte 34 gedrückt oder in diesen aufgenommen, um die oberen Schienen 16, 18 mit den unteren Schienen 12, 14 vollständig zu verriegeln. Außerdem werden die Keilzähne 98, 100 in einer Öffnung 42 der festen Verriegelungsplatte 34 aufgenommen.
  • Der Verriegelungsmechanismus 24 stellt des weiteren sicher, dass wenigstens die Finger 112, 120 von einer der Schubplatten 86, 88 in den Öffnungen 42 aufgenommen sind, um die oberen Schienen 16, 18 und die unteren Schienen 12, 14 miteinander zu verriegeln, wenn die Platten 84, 86, 88 und der Verriegelungsmechanismus 24 in der verriegelten Position sind. Das heißt, wenn der Insasse den Lösegriff 28 freigibt und keiner der Finger 112, 120 vertikal auf die Öffnungen 42 ausgerichtet ist, gelangt trotzdem wenigstens eine der Schubplatten 86, 88 an der festen Verriegelungsplatte 44 in Eingriff, um sicherzustellen, dass die oberen Schienen 16, 18 und die unteren Schienen 12, 14 miteinander verriegelt sind und zwischen ihnen eine weitere Längsbewegung verhindert wird. In 11 kann im einzelnen der Lösegriff 28 freigegeben werden, wobei der Verriegelungsmechanismus 24 in einer Position ist, in der lediglich die Finger 120b, d, f der zweiten Schubplatte 88 auf die Öffnungen 42a, 42b, 42c ausgerichtet sind. Es sollte klar sein, dass die Finger 112, 120 immer auf die Öffnungen 60, 62 in der oberen Verriegelungsplatte 50 bzw. in der unteren Verriegelungsplatte 52 ausgerichtet sind. Diese eine Menge von Öffnungen 60, 62 und die entsprechenden Finger 112, 120 können jedoch nicht auf die Öffnungen 42 in der festen Verriegelungsplatte 44 ausgerichtet sein. Wie in 11 gezeigt ist, ist der Verriegelungsmechanismus 24 mit den Fingern 120b, 120d und 120f der Schubplatte 88 so positioniert, dass sie auf die Öffnungen 42a, 42b bzw. 42c der festen Verriegelungsplatte 34 ausgerichtet und in diesen aufgenommen sind. Die Finger 112a, 112c und 112e der Schubplatte 86 sind jedoch nicht auf eine der Öffnungen 42a, 42b oder 42c ausgerichtet oder erstrecken sich nicht in eine dieser Öffnungen. In dieser Position erstrecken sich die Finger 112a, 112c und 112e durch die Öffnungen 60a, 60c und 60e, wobei sie jedoch an den oberen Abschnitten oder Rippen der festen Verriegelungsplatte 34 zwischen den benachbarten und aufeinander folgenden Öffnungen 42, 42a, 42b und 42c in Eingriff gelangen oder auf diesen ruhen. Da die Breite der Öffnungen 42 (X1) etwa das Zweifache der Breite der Öffnungen 60, 62 (X2) und somit der Breite und des Abstands zwischen den versetzten und spiegelbildlich angeordneten Fingern 112, 120 (Y) ist, ist jeder zweite Finger, d.h. der Finger 112a oder der Finger 120b, der Finger 112c oder der Finger 120d, der Finger 112e oder der Finger 120f auf die Öffnungen 42a, 42b, 42c ausgerichtet und wird in diese gedrückt. Das stellt sicher, dass wenigstens eine der Schubplatten 86, 88 des Verriegelungsmechanismus 24 an der festen Verriegelungsplatte 34 in Eingriff gelangt, um die oberen Schienen 16, 18 mit den unteren Schienen 12, 14 zu verriegeln und in der verriegelten Position eine Längsbewegung zwischen ihnen zu verhindern.
  • Zugleich kann der Abstand der Keilzähne 98, 100 durch die V-förmige Nut 102 der Nockenplatte 84 trotzdem an der festen Verriegelungsplatte 34 in Eingriff gelangen, um eine Blockierung zu schaffen und ein Klappern zu verhindern. Wie in 11 gezeigt ist, sind die Keil zähne 98, 100 im Einzelnen so gezeigt, dass sie einen Abschnitt der festen Verriegelungsplatte 34 zwischen benachbarten Öffnungen 42 überspannen, wenn jeder der Keilzähne 98, 100 in einer separaten, aber benachbarten Öffnung 42 aufgenommen ist. Der Abschnitt der Verriegelungsplatte 34 zwischen den Öffnungen 42 ist in der Nut 102 eingekeilt, um eine Blockierung zu schaffen und ein Klappern zu verhindern.
  • Der Verriegelungsmechanismus 24 schafft daher einen unbegrenzten Eingriff zwischen den oberen Schienen 16, 18 und den unteren Schienen 12, 14 und stellt sicher, dass die Schienen miteinander verriegelt sind und die Sitzanordnung in der verriegelten Position keine weitere Längsbewegung ausführt, unabhängig davon, wann und wo der Insasse den Lösegriff 28 freigibt.
  • In einer alternativen Ausführungsform kann die Nockenplatte durch eine dritte Schubplatte 130 substituiert oder ersetzt sein, wie in 12 gezeigt ist. Die dritte Schubplatte umfasst eine Grundplatte 132 mit mehreren Eingriffingern 134a–d, die von der Grundplatte 132 nach unten vorstehen. Die vier Finger 134a–d sind jedoch nicht versetzt angeordnet, sondern stattdessen gleichmäßig voneinander beabstandet und an der Unterseite der Grundplatte 132 mittig angeordnet. Die Finger sind des weiteren um einen Spalt Z zueinander verlagert, der kleiner ist als der Verlagerungsspalt Y der Finger 112, 120 der Schubplatten 86, 88. Daher sind die Finger 134a, 134b, 134c, 134d in den Öffnungen 60b, 60c, 60d, 60e der oberen Verriegelungsplatte 50 bzw. den Öffnungen 62b, 62c, 62d, 62e der unteren Verriegelungsplatte 52 aufgenommen. Die Finger 134 der dritten Schubplatte 130 sind außerdem in den Öffnungen 42 der festen Verriegelungsplatte 34 zwischen den Fingern 112, 120 aufgenommen, um einen Spalt zwischen einem der Finger und den Öffnungen 42 weiter zu verkleinern. Das verhindert ähnlich wie bei der Nockenplatte 84 Schwingungen, Klappern und Festklemmen und schafft außerdem zusätzlich zu der ersten Schubplatte 84 und der zweiten Schubplatte 86 eine dritte "Verriegelung" an der Sitzschienenanordnung 10.
  • In 13 ist eine alternative Anordnung des Vorbelastungselements gezeigt, um die Platten 84, 86, 88 in die verriegelte Position zu drücken. Diese Anordnung umfasst eine erste Torsionsfeder 136, die zwischen der Rückplatte 66 des Gehäuses und der Schubplatte 86 angebracht ist, und eine zweite Torsionsfeder 138, die zwischen der Rückplatte 66 und der Schubplatte 88 angebracht ist. Außerdem umfasst eine dritte Ω-förmige Feder 140 ein erstes freies Ende, das an dem Gehäuse 64 befestigt ist, und ein zweites freies Ende, das an der Nockenplatte 84 befestigt ist. Die Federn 136, 138, 140 belasten die entsprechenden Platten 84, 86, 88 jeweils in die verriegelte Position vor, in der sie an den Öffnungen 42 der festen Verriegelungsplatte 34 in Eingriff sind. Es sollte klar sein, dass eine beliebige Anzahl von Vorbelastungselementen sowie viele weitere Konfigurationen von Vorbelastungselementen, die Drehstäbe, Blattfedern, Federplatten und dergleichen enthalten, verwendet werden können, ohne vom Umfang der Erfindung abzuweichen.
  • In 14 ist eine alternative feste Verriegelungsplatte mit dem Bezugszeichen 142 gezeigt und eine alternative, sich bewegende Verriegelungsplatte ist mit dem Bezugszeichen 144 gezeigt. Die sich bewegende Verriegelungsplatte 144 umfasst eine erste Reihe von Öffnungen 146, die ausgerichtet ist, um die Finger 112 der Schubplatte 86 aufzunehmen, und eine zweite Reihe von Öffnungen 148, die ausgerichtet ist, um die Finger 120 der Schubplatte 88 aufzunehmen. Die erste Reihe von Öffnungen 146 ist für eine geeignete Ausrichtung auf die spiegelbildlichen Finger 112, 120 von der zweiten Reihe bildlichen Finger 112, 120 von der zweiten Reihe von Öffnungen 148 beabstandet, zu dieser parallel und versetzt. Die feste Verriegelungsplatte 142 ist wie in der bevorzugten Ausführungsform zwischen der oberen Verriegelungsplatte 50 und der unteren Verriegelungsplatte 52 angeordnet. Die feste Verriegelungsplatte 142 umfasst ein Paar voneinander beabstandete und parallele Reihen von Verriegelungsöffnungen 150, 152. Die erste Reihe von Verriegelungsöffnungen 150 ist auf die Reihe von Öffnungen 146 vertikal ausgerichtet, während die zweite Reihe von Verriegelungsöffnungen 152 auf die Reihe von Öffnungen 148 vertikal ausgerichtet ist. Diese Anordnung von Reihen der Öffnungen 150, 152 ermöglicht, dass die Finger 112, 120 in unabhängigen Verriegelungsöffnungen 150, 152 aufgenommen sind, wenn der Verriegelungsmechanismus 24 in der verriegelten Position ist, so dass die Schubkräfte, die auf die Finger 112, 120 und insbesondere auf den Abschnitt der festen Verriegelungsplatte 142 zwischen den benachbarten Reihen der Öffnungen 150, 152 ausgeübt werden, getrennt und dadurch verringert sind. Das heißt, die Schubkräfte auf die feste Verriegelungsplatte 142 werden über einen großen Bereich verteilt, indem der Eingriff der Finger 112, 120 längs der Verriegelungsplatte 142 getrennt wird, da unabhängige Reihen von Verriegelungsöffnungen 150, 152, die den entsprechenden Fingern 112, 120 zugeordnet sind, vorhanden sind.
  • Schließlich offenbart 15 eine alternative Konfiguration der oberen und unteren Schienen. Die alternative Ausführungsform der 15 umfasst eine untere Schiene 160, die sich longitudinal zwischen einem ersten Ende 162 und einem zweiten Ende 164 erstreckt. Die untere Schiene 160 enthält ein Paar paralleler Seitenschienen 166, 168, die sich in der Längsrichtung der Schiene 160 erstrecken. Eine erste Mehrzahl von voneinander beabstandeten Verriegelungsöffnungen 170 erstreckt sich durch die Seitenschiene 166 und bildet eine Längsreihe von Öffnungen 170 zwischen dem ersten Ende 162 und dem zweiten Ende 164 der unteren Schiene 160. Eine obere Schiene 172 erstreckt sich in Längsrichtung zwischen einem ersten Ende 174 und einem zweiten Ende 176. Die obere Schiene 172 umfasst ein Paar paralleler Seitenschienen 178, 180, die sich in der Längsrichtung der Schiene 172 erstrecken, um einen gleitenden Eingriff mit den parallelen Seitenschienen 166, 168 der unteren Schiene 160 herzustellen. Eine zweite Mehrzahl von voneinander beabstandeten Verriegelungsöffnungen 182 erstreckt sich durch die Seitenschiene 178 und bildet teilweise zwischen dem ersten Ende 174 und dem zweiten Ende 176 eine Längsreihe von Öffnungen 182. Die zweite Reihe von Öffnungen 182 ist so angeordnet, dass sie seitlich auf die erste Reihe von Öffnungen 170 ausgerichtet ist. Eine alternative, sich bewegende Verriegelungsplatte 184 ist an der oberen Schiene 172 fest angebracht. Die sich bewegende Verriegelungsplatte 184 enthält eine obere Anbringungsplatte 186, um die Verriegelungsplatte 184 an der Oberseite der oberen Schiene 172 fest anzubringen, und eine seitliche Anbringungsplatte 188, die sich nach unten und im wesentlichen senkrecht zu der oberen Anbringungsplatte 186 erstreckt. Die Seitenplatte 188 kann außerdem an der oberen Schiene 172 fest angebracht sein. Die Seitenplatte 188 enthält einen durch sie hindurch ausgebildeten seitlichen Schlitz 190, der die zweite Reihe von Öffnungen 182 in der Seitenplatte 178 überlappt und eine Öffnung zu dieser schafft. Es sollte klar sein, dass die alternative Ausführungsform der oberen Schiene 172, der unteren Schiene 160 und der sich bewegenden Verriegelungsplatte 184 einfach eine andere Orientierungsausrichtung zwischen den Verriegelungsöffnungen 170 und der Reihe von Öffnungen 182 schafft. Das heißt, die Seitenschiene 166 der unteren Schiene 160 bildet die feste Verriegelungsplatte der bevorzugten Ausführungsform, die als Bestandteil der unteren Schiene 160 lediglich vertikal und nicht horizontal angeordnet ist. Die Seitenschiene 178 der oberen Schiene 172 bildet gleichfalls die obere Verriegelungsplatte sowie Abschnitte der unteren Verriegelungsplatte der sich bewegenden Verriegelungsplatte der bevorzugten Ausführungsform, die ebenfalls vertikal und nicht horizontal angeordnet ist, um dazwischen die Seitenschiene 166 aufzunehmen und um außerdem ein Bestandteil der oberen Schiene 172 zu bilden. Das Gehäuse 64 der bevorzugten Ausführungsform kann schließlich an der seitlichen Anbringungsplatte befestigt sein, so dass der Kanal 76 auf den Seitenschlitz 190 ausgerichtet ist. Die Platten 84, 86, 88 der bevorzugten Ausführungsform werden trotzdem in dem Kanal 76 des Gehäuses gleitend getragen und erstrecken sich durch den seitlichen Schlitz 190 für eine Zusammenwirkung und einen Verriegelungseingriff mit den Öffnungen 170, 182, um die obere Schiene 172 in Bezug auf die untere Schiene 160 zu verriegeln.
  • Die Erfindung wurde erläuternd beschrieben und es sollte klar sein, dass die verwendete Terminologie dem Wesen der Worte nach beschreibend und nicht einschränkend sein soll.
  • Viele Modifikationen und Variationen der vorliegenden Erfindung sind im Zusammenhang mit den obigen Erkenntnissen möglich. Es sollte deswegen klar sein, dass die Erfindung im Umfang der beigefügten Ansprüche anders als in der speziell beschriebenen Weise ausgeführt werden kann.

Claims (14)

  1. Sitzschienenanordnung (10) zum Einstellen einer Sitzanordnung eines Kraftfahrzeugs, mit: einer unteren Schiene (12, 14), die eine erste Mehrzahl von Öffnungen (42) aufweist; einer oberen Schiene, die an der unteren Schiene (13, 14) gleitend angebracht ist und eine zweite Mehrzahl von Öffnungen (60a–f) aufweist; einem Gehäuse (64), das an der oberen Schiene angebracht ist; und mindestens zwei Schubplatten (86, 88), die in dem Gehäuse (64) gleitend angeordnet sind und gegenüberliegende, versetzte Eingriffinger (112, 120) aufweisen, wobei die Schubplatten so vorbelastet sind, dass sie wahlweise mit den ersten und zweiten Öffnungen (42, 16a–f) in Eingriff gelangen, um die obere Schiene (16, 18) an der unteren Schiene (12, 14) zu verriegeln und zu befestigen, wobei die Schubplatten aus einer verriegelten Position in eine entriegelte Position beweglich sind, in der sie nicht mit den ersten und zweiten Öffnungen in Eingriff sind, wodurch die Gleitbewegung zwischen der oberen Schiene und der unteren Schiene ermöglicht wird, und wobei mindestens eine der Schubplatten (86, 88) unabhängig von einer relativen Position zwischen der oberen und der unteren Schiene (12, 14, 16, 18) mit den ersten und zweiten Öffnungen (42, 60a–f) in der verriegelten Position in Eingriff gelangen kann.
  2. Sitzschienenanordnung (10) nach Anspruch 1, bei der das Gehäuse (64) eine hintere Platte (66) aufweist, durch das Gehäuse die an der oberen Schiene (16, 18) fest ange bracht ist, und eine vordere Platte (70) aufweist, die von der hinteren Platte durch gegenüberliegende Seitenwände beabstandet ist, wodurch ein Kanal (76) durch das Gehäuse zur Gleitaufnahme und Führung der Schubplatten (86, 88) zwischen der entriegelten Position und der verriegelten Position definiert wird.
  3. Sitzschienenanordnung (10) nach Anspruch 2, bei der die Schubplatten (86, 88) eine erste Schubplatte (86) umfassen, die eine Grundplatte (106) aufweist, die in dem Kanal (76) gleitend positioniert ist und eine Mehrzahl von gleichmäßig beabstandeten Eingriffingern (112a, c, e) zwischen den Seitenwänden (72, 74) des Gehäuses (64) trägt.
  4. Sitzschienenanordnung (10) nach Anspruch 3, bei der die Schubplatten (86, 88) eine zweite Schubplatte (88) umfassen, die eine Grundplatte (114) aufweist, die in dem Kanal (76) gleitend positioniert ist und eine Mehrzahl von gleichmäßig beabstandeten Eingrifffingern (120b, d, f) zwischen den Seitenwänden (72, 74) des Gehäuses trägt, wobei die Finger (120b, d, f) der zweiten Schubplatte (88) zwischen den Seitenwänden (72, 74) von den Fingern (112a, c, e) der ersten Schubplatte (86) gleichmäßig versetzt sind.
  5. Sitzschienenanordnung (10) nach Anspruch 4, bei der der Versatzabstand der Finger (112, 120) zwischen der ersten und der zweiten Schubplatte (86, 88) ermöglicht, dass zwei beliebige benachbarte Finger in einer der Öffnungen (42, 60a–f) der oberen und der unteren Schiene (12, 14, 16, 18) aufgenommen werden.
  6. Sitzschienenanordnung nach Anspruch 5, die des weiteren ein Vorbelastungselement (126, 128) aufweist, das zwischen das Gehäuse (64) und jede der Schubplatten (86, 88) gekoppelt ist, um die Schubplatten in die verriegelte Posi tion vorzubelasten, in der die Finger (118, 120) in den Öffnungen (42, 60a–f) der oberen und der unteren Schienen (12, 14, 16, 18) in Eingriff sind.
  7. Sitzschienenanordnung (10) nach Anspruch 6, die des weiteren einen Führungsstift (122) auweist, der mit jeder der ersten und zweiten Schubplatten (86, 88) funktional gekoppelt ist, um die Schubplatten in dem Kanal (76) entgegen der Vorbelastungskraft der Vorbelastungselemente (126, 128) zwischen der verriegelten Position und der entriegelten Position manuell gleitend zu bewegen, um jeden der Finger (112, 120) aus den Öffnungen (42, 60a–f) wenigstens der unteren Schiene (12, 14) zu entfernen.
  8. Sitzschienenanordnung (10) nach Anspruch 7, die des weiteren eine Nockenplatte (84) aufweist, die einen Körperabschnitt (90) aufweist, der sich zwischen einem Nockenende (92) und einem Schwenkende (94) erstreckt, wobei das Schwenkende an dem Gehäuse (64) angelenkt ist, um eine Schwenkbewegung der Nockenplatte (84) zwischen einer verriegelten Position, in der sie mit mindestens einem Abschnitt der unteren Schiene (12, 14) in Eingriff ist, und einer entriegelten Position, in der sie nicht mit der unteren Schiene (12, 14) in Eingriff ist, zu schaffen.
  9. Sitzschienenanordnung (10) nach Anspruch 8, bei der das Nockenende (92) der Nockenplatte (84) mindestens ein Paar Keilzähne (98, 100) aufweist, die durch eine im wesentlichen V-förmige Nut (102) voneinander beabstandet sind, um wenigstens mit einer der Öffnungen (42) in der unteren Schiene (16, 18) in der verriegelten Position in Eingriff zu gelangen, um eine zufällige Bewegung zwischen der oberen Schiene und der unteren Schiene (12, 14, 16, 18) zu verhindern.
  10. Sitzschienenanordnung (10) nach Anspruch 9, bei der die untere Schiene (12, 14) eine feste Verriegelungsplatte (34) aufweist, die sich in Längsrichtung zwischen einem ersten und einem zweiten Ende, die sich einander gegenüberliegen, erstreckt und von der unteren Schiene (12, 14) zu einer Seitenkante (40) nach außen vorsteht, wobei die Öffnungen (42) in Längsrichtung der Verriegelungsplatte (34) zwischen der unteren Schiene (12, 14) und der Seitenkante (40) beabstandet sind.
  11. Sitzschienenanordnung (10) nach Anspruch 10, die des weiteren eine sich bewegende Verriegelungsplatte (44) aufweist, die an der oberen Schiene (16, 18) fest angebracht ist, wobei die sich bewegende Verriegelungsplatte (44) eine obere Verriegelungsplatte (50) angrenzend an eine Seite der festen Verriegelungsplatte (34) und eine untere Verriegelungsplatte (52) angrenzend an die gegenüberliegende Seite der festen Verriegelungsplatte (34) aufweist.
  12. Sitzschienenanordnung (10) nach Anspruch 11, bei der die obere Verriegelungsplatte (50) eine erste Menge gleichmäßig beabstandeter Öffnungen (60a–f) durch sie hindurch aufweist, die axial auf eine zweite Menge gleichmäßig beabstandeter Öffnungen (62a–f) in der unteren Verriegelungsplatte (52) ausgerichtet sind, wobei die erste Menge und die zweite Menge von Öffnungen (60a–f, 62a–f) seitlich auf die Öffnungen (42) in der festen Verriegelungsplatte (34) ausgerichtet sind.
  13. Sitzschienenanordnung nach Anspruch 12, bei der die sich bewegende Verriegelungsplatte (44) einen im wesentlichen C-förmigen Abschnitt aufweist, der die obere Verriegelungsplatte (50) und die untere Verriegelungsplatte (52) um die Seitenkante (40) der festen Verriegelungsplatte (34) miteinander verbindet.
  14. Sitzschienenanordnung nach Anspruch 13, die des weiteren einen Lösegriff (28) aufweist, der mit dem Führungsstift (122) gekoppelt ist, um die Schubplatten (86, 88) und die Nockenplatte (84) zwischen der verriegelten Position und der entriegelten Position zu betätigen.
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