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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft chirurgische Klemmen. Insbesondere
betrifft die Erfindung chirurgische Klemmen mit abnehmbaren Klemmelementen.
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Es
gibt eine viele unterschiedliche chirurgische Klemmen, um entsprechend
viele unterschiedliche Funktionen zu bewältigen. Typischerweise muss jedoch
für jede
gewünschte
Klemmenfunktionsfläche,
Klemmengröße und Klemmenform
eine eigene Klemme gekauft werden.
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Eine
mögliche
Lösung
wäre, die
Auflagen an der Klemme auszutauschen. U.S. Patent Nr. 4,821,719
offenbart eine chirurgische Klemme mit austauschbaren Auflagen.
Analog offenbart U.S. Patent Nr. 2,743,726 eine chirurgische Klemme
mit einer abnehmbaren elastischen Hülse. Die austauschbaren Auflagen
und die elastische Hülse
entsprechen der vorhandenen Funktionsfläche der Klemme. Somit lassen
sie keine anderen Funktionsflächen, Größen oder
Formen der Klemme zu, was dies zu einer unbefriedigenden Lösung macht.
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Eine
weitere mögliche
Lösung
wäre das
Vorsehen einer abnehmbaren Klemmkonstruktion. U.S. Patent Nr. 5,569,274
offenbart eine endoskopische Vorrichtung mit einer lösbaren Klemme.
Die lösbare Klemme
lässt zu,
dass mehrere Klemmflächen
zuerst angebracht und dann gelöst
werden. Sie ist jedoch nicht für
die Manipulation des geklemmten Objekts nach erfolgtem Klemmen ausgelegt.
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U.S.
Patent Nr. 5,582,615 offenbart einen hämostatischen Clip-Applikator
mit einem abnehmbaren chirurgischen Instrument. Das offenbarte chirurgische
Instrument ist ein Clip-Applikator. Es wird nicht gezeigt, dass
dieses Konzept auf chirurgische Klemmen übertragen werden kann.
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U.S.
Patent Nr. 5,308,358 offenbart ein mit Griff versehenes chirurgisches
Instrument mit einem abnehmbaren Griffbügel. Der Griffbügel ist
für Reinigungszwecke
abnehmbar. Es wird nicht gezeigt, dass die Betätigungselemente am Ende des
Griffs selbst abnehmbar sind, und es wird nicht nahe gelegt, dass
die Betätigungselemente
Klemmflächen bilden
können.
Somit wird keine Möglichkeit
für das Vorsehen
mehrerer Klemmflächen
offenbart.
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Eine
letzte mögliche
Lösung
wird in U.S. Patent Nr. 1,048,937 offenbart, welches einen Schlüssel mit
abnehmbaren Maulteilen beschreibt. Es findet sich jedoch keine Lehre,
dass diese Innovation auf andere Gebiete übertragen werden kann, wie
zum Beispiel das Gebiet chirurgischer Instrumente. Weiterhin wird
gezeigt, dass die Backen greifen, um ein Drehen auszuführen, während die
vorliegende Erfindung greift, um eine Kompression vorzunehmen. In Anbetracht
der Tatsache, dass keine Notwendigkeit besteht, diesen Schlüssel zum
Zusammendrücken von
Rohren zu verwenden, scheint verglichen mit dem Gebiet chirurgischer
Instrumente eine Kompressionsfunktion eine unnötige Anwendung in einem nicht
verwandten Gebiet zu sein.
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Somit
zählen
zu den Problemen, die nach Berücksichtigung
des Stand der Technik verbleiben, der Bedarf nach mehreren kostengünstigen
Klemmflächen,
die Manipulation des geklemmten Gegenstands nach erfolgtem Klemmen
und eine Kompression des geklemmten Gegenstands.
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WO
89/06936, auf welcher die Oberbegriffe der beigefügten Ansprüche 1 und
2 beruhen, beschreibt Zangen zur Verwendung in orthopädischen chirurgischen
Abläufen
mit mühelos
auswechselbaren Spitzenelementen und einem Doppelratschenmechanismus
für das
Steuern der Spitzenelemente. Es werden eine Vielzahl von Spitzen
für die
Kompression und Distraktion an die Hand gegeben. Der Ratschenmechanismus
lässt das
Ausüben
gesteuerter Kraftabstufungen auf die Spitzen zu.
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US 5,529,571 beschreibt
ein chirurgisches Instrument, welches aus einem Paar Branchen besteht,
welche in einem mittleren Punkt für eine relative Schwenkbewegung
gelenkig miteinander verbunden sind. Die Branchen sind an ihrem
einen Ende mit schräg
ausgerichteten Griffen versehen. Die gegenüberliegenden Enden der Branchen
tragen abnehmbare Träger
mit Mitteln für
das abnehmbare Befestigen mehrerer unterschiedlicher Wundhaken-
und Kompressorköpfe
daran. Die Träger
sind mit den Branchen schwenkbar verbunden, damit die Träger eine
Vielzahl von Ausrichtungen gegenüber
den Branchen einnehmen können.
Es werden eine Vielzahl von Wundhaken- und Kompressorköpfen und unterschiedlich
geformte Träger
an die Hand gegeben, damit das Instrument bei einer großen Palette chirurgischer
Abläufe
eingesetzt werden kann. Es werden separate gezahnte Sperrmechanismen
vorgesehen, um die Branchen entweder in einer Retraktions- oder
Kompressionsstellung zu arretieren. In einer Ausführung sind
die Träger
so aneinander befestigt, dass sie eine parallele Retraktion/Kompression durchmachen.
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US 5,810,881 beschreibt
einen chirurgischen Nadelhalter, bei welchem die einander zugewandten
Flächen
seiner Maulteile mit einer Memory-Legierung beschichtet sind, welche
so weich ist, dass sie sich um eine Nadel deformiert, wenn diese zwischen
den Maulteilen gefasst wird. Dadurch wird ein besseres Greifen der
Nadel erzielt. Die Flächen der
Einsätze
können
mit Rippen profiliert sein, damit die Legierung lokal einem größeren Druck
pro cm
2 unterzogen werden und so einfacher
verformt werden kann.
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ZUSAMMENFASSENDE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung geht diese und andere Probleme des Stands
der Technik an, indem sie eine chirurgische Backen-Klemme mit abnehmbaren Klemmelementen
an die Hand gibt. Dies lässt
das Austauschen der Klemmelemente an der Backe zu. Ferner lässt sie
die Verwendung verschiedener Arten von Klemmelementen mit einem
einzigen Griffteil zu. Das kann die Kosten für den Kauf eines Sortiments chirurgischer
Klemmen senken, da nur ein Griffteil erworben werden muss. Zudem
lässt sie
die Kompression eines geklemmten Gegensands zu. Schließlich lässt sie
es zu, dass die chirurgische Klemme einen geklemmten Gegenstand
manipuliert, da sich die Klemmelemente gegenüber der Backe nicht drehen.
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Erfindungsgemäß wird eine
chirurgische Backen-Klemme nach dem beigefügten Anspruch 1 sowie ein chirurgischer
Backen-Klemmensatz nach dem beigefügten Anspruch 2 an die Hand
gegeben.
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Eine
Hauptaufgabe der Erfindung besteht darin, eine chirurgische Klemme
an die Hand zu geben, bei welcher die Klemmelemente abnehmbar angebracht
werden können.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine chirurgische
Klemme an die Hand zu geben, bei welcher mehrere Klemmflächen, -formen
und – querschnitte
verfügbar
sind, ohne dass ein Anwender mehrere chirurgische Klemmen kaufen muss.
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Eine
noch weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine chirurgische
Klemme an die Hand zu geben, bei welcher ein geklemmter Gegenstand nach
Klemmen des Gegenstands mit der Klemme manipuliert werden kann.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine verbesserte chirurgische
Klemme mit austauschbaren Klemmelementen an die Hand zu geben, welche
gegenüber
den Griffelementen der Klemme drehfest arretiert werden.
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Eine
noch weitere Aufgabe besteht darin, eine chirurgische Klemme an
die Hand zu geben, welche die Kompression des geklemmten Gegenstands
zulässt.
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Diese
und weitere Aufgaben werden bei Zusammenschau der folgenden eingehenden
Beschreibung und der Begleitzeichnungen offensichtlich.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer chirurgischen Backen-Klemme nach
einer ersten erfindungsgemäßen Ausführung;
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1A ist
eine perspektivische Ansicht einer chirurgischen Backen-Klemme nach
einer abgewandelten ersten erfindungsgemäßen Ausführung;
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2 ist
eine perspektivische Ansicht eines zweiten Paars von Klemmelementen
einer zweiten Form, welches bei der in 1 gezeigten
ersten Ausführung
der chirurgischen Klemme verwendbar ist;
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3 ist
eine perspektivische Ansicht eines dritten Paars von Klemmelementen
einer dritten Form, welches bei der in 1 gezeigten
ersten Ausführung
der chirurgischen Klemme verwendbar ist;
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4 ist
eine vergrößerte auseinander
gezogen dargestellte perspektivische Ansicht eines Teils der in 1 gezeigten
ersten Ausführung
der chirurgischen Klemme, wobei Teile derselben entfernt wurden;
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4A ist
eine vergrößerte auseinander
gezogen dargestellte perspektivische Ansicht eines Teils der in 1A gezeigten
abgewandelten ersten Ausführung
der chirurgischen Klemme, wobei Teile derselben entfernt wurden;
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5 ist
eine vergrößerte perspektivische Ansicht
der Konstruktionen von 4 in eingerücktem Zustand, wobei Teile
derselben entfernt wurden;
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5A ist
eine vergrößerte perspektivische Ansicht
der Konstruktionen von 4A in eingerücktem Zustand, wobei Teile
derselben entfernt wurden;
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6 ist
eine Querschnittansicht entlang der durch die Linie 6-6 von 5 bezeichneten
Ebene;
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6A ist
eine Querschnittansicht entlang der durch die Linie 6A-6A von 5A bezeichneten Ebene;
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7 ist
eine Querschnittansicht entlang der durch die Linie 7-7 von 6 bezeichneten
Ebene, welche die Sperrklinkenkonstruktionen in eingerücktem Zustand
zeigt;
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7A ist
eine Querschnittansicht entlang der durch die Linie 7A-7A von 6A bezeichneten Ebene,
welche die Konstruktionen in eingerücktem Zustand zeigt;
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8 ist
eine vergrößerte auseinander
gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer chirurgischen
Backen-Klemme nach einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführung, wobei Teile derselben entfernt
wurden;
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9 ist
eine vergrößerte perspektivische Ansicht
der Konstruktionen von 8 in eingerücktem Zustand, wobei Teile
derselben entfernt wurden;
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10 ist
eine Querschnittansicht entlang der durch die Linie 10-10 von 9 bezeichneten Ebene;
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11 ist
eine Querschnittansicht entlang der durch die Linie 11-11 von 10 bezeichneten Ebene,
welche die Sperrklinkenkonstruktionen in eingerücktem Zustand zeigt;
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12 ist
eine vergrößerte auseinander
gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer chirurgischen
Backen-Klemme nach einer dritten erfindungsgemäßen Ausführung, wobei Teile derselben entfernt
wurden;
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13 ist
eine vergrößerte perspektivische Ansicht
der Konstruktionen von 12 in eingerücktem Zustand, wobei Teile
derselben entfernt wurden;
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14 ist
eine vergrößerte auseinander
gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer chirurgischen
Backen-Klemme nach einer vierten erfindungsgemäßen Ausführung, wobei Teile derselben entfernt
wurden;
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15 ist
eine Querschnittansicht entlang der durch die Linie 15-15 von 14 bezeichneten Ebene;
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16 ist
eine vergrößerte auseinander
gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer ersten Ausführung einer
elastischen Einsatzauflage zur Verwendung mit der ersten, zweiten,
dritten oder vierten Ausführung
der chirurgischen Klemme, wobei Teile derselben entfernt wurden;
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17 ist
eine vergrößerte perspektivische Ansicht
der Konstruktionen von 16 in eingerücktem Zustand, wobei Teile
derselben entfernt wurden;
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18 ist
eine vergrößerte auseinander
gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführung einer
elastischen Einsatzauflage zur Verwendung mit der ersten, zweiten,
dritten oder vierten Ausführung
der chirurgischen Klemme, wobei Teile derselben entfernt wurden;
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19 ist
eine vergrößerte perspektivische Ansicht
der Konstruktionen von 18 in eingerücktem Zustand, wobei Teile
derselben entfernt wurden;
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20 ist
eine Querschnittansicht einer ersten alternativen Anordnung der
Drehschutzflächen;
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21 ist
eine Querschnittansicht einer zweiten alternativen Anordnung der
Drehschutzflächen;
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22 ist
eine Querschnittansicht eines ersten alternativen Querschnitts der
chirurgischen Klemme;
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23 ist
eine Querschnittansicht eines zweiten alternativen Querschnitts
der chirurgischen Klemme;
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24 ist
eine Querschnittansicht eines dritten alternativen Querschnitts
der chirurgischen Klemme;
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25 ist
eine Querschnittansicht eines vierten alternativen Querschnitts
der chirurgischen Klemme;
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26 ist
eine vergrößerte auseinander
gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer chirurgischen
Backen-Klemme nach einer fünften
erfindungsgemäßen Ausführung, wobei
Teile derselben entfernt wurden;
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27 ist
eine vergrößerte auseinander
gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer chirurgischen
Backen-Klemme nach einer sechsten erfindungsgemäßen Ausführung, wobei Teile derselben
entfernt wurden;
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28 ist
eine vergrößerte auseinander
gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer chirurgischen
Backen-Klemme nach einer siebten erfindungsgemäßen Ausführung, wobei Teile derselben entfernt
wurden;
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29 ist
eine vergrößerte auseinander
gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer chirurgischen
Backen-Klemme nach einer achten erfindungsgemäßen Ausführung, wobei Teile derselben entfernt
wurden;
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30 ist
eine vergrößerte auseinander
gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer chirurgischen
Backen-Klemme nach einer fünften
erfindungsgemäßen Ausführung, wobei
Teile derselben entfernt wurden; und
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31 ist
eine vergrößerte perspektivische Ansicht
der Konstruktionen von 30 in einem eingerückten Zustand,
wobei Teile derselben entfernt wurden;
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EINGEHENDE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGEN
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Erste Ausführung
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Diese
Ausführung
wird in 1 gezeigt. Die Klemme dieser
Ausführung,
die insgesamt mit dem Buchstaben C bezeichnet wird, umfasst einen
Griffteil 102, einen Backenteil 200 und einen
Klemmenteil 300. Der Griffteil 102 umfasst die
meisten der Merkmale standardmäßiger chirurgischer
Klemmen, einschließlich
einen Zapfenstift 104, Griffringe 106 und 108,
Sperrzähne 110 und
eine Sperrkerbe 112. Der Griffteil 102 besteht
aus Edelstahl und ist etwa 13 cm lang. In einer anderen Ausführung wird
der Griffteil 102 mit Sintermetall hergestellt. Der Griffteil 102 kann andere
Größen, Formen
oder Querschnitten aufweisen, welche für die Handbetätigung geeignet
sind.
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Der
Backenteil 200 umfasst Backen 202 und 204,
welche durch die Funktion des Zapfengelenks zu einander hin und
weg von einander bewegt werden können.
Die Backen 202 und 204 umfassen jeweils eine Kerbe 206,
Drehschutzflächen 208 und 210 sowie
einen Anbringungsteil 212.
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Der
Klemmenteil 300 umfasst Klemmelemente 302 und 304,
welche an den Backen 202 und 204 abnehmbar angebracht
werden können.
Das Klemmelement 302 in 1 wird von
der Backe 202 abgelöst
gezeigt, und das Klemmelement 304 wird mit der Backe 204 verbunden
gezeigt. Die Klemmelemente 302 und 304 können aus
jedem geeigneten Material wie Edelstahl, eloxiertes Aluminium oder Sintermetall
bestehen.
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Die
Klemmelemente 302 und 304 umfassen jeweils eine
Sperrklinkenlasche 306, Drehschutzflächen 308 und 310 (siehe 6)
und einen Anbringungsteil 312. Der Anbringungsteil der
Klemmelemente weist eine Innenfläche
auf, welche größer als eine
Außenfläche des
Anbringungsteils 212 der Backen ist, was zulässt, dass
der Anbringungsteil 312 teleskopisch mit dem Anbringungsteil 212 greift.
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Die
Klemmelemente 302 und 304 umfassen Traktionspolster 380 und 382.
Wenn die beiden Klemmelemente 302 und 304 mit
den Backen 202 und 204 verbunden sind, bilden
die Traktionspolster 380 und 382 Klemmflächen, wenn
sich die Backen 202 und 204 auf einander zu bewegen.
Die Polster 380 und 382 sind an den Klemmelementen 302 und 304 befestigt,
können
aus jedem geeigneten Material wie Kautschuk gefertigt sein und vorgeformte
Traktionselemente umfassen. Das gewählte Polstermaterial hängt von
den erwünschten
physikalischen Eigenschaften ab. Die Polster können durch einen Klebstoff,
durch Bonden oder durch einstückige
Fertigung an den Klemmelementen angebracht werden.
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Alternativ
können
die Klemmelemente ohne Traktionspolster hergestellt werden und würden stattdessen
harte, polsterlose Flächen
aufweisen.
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Die
Klemmelemente 302 und 304 sind aus Edelstahl und
sind etwa 65 mm lang. Die Klemmelemente können auch aus einem graphitfaser-verstärktem Spritzguss-Polycarbonat gefertigt
sein, aus bearbeitetem Aluminium gefertigt sein, in Kunststoff gegossen
oder mit Sintermetall hergestellt sein.
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1A zeigt
eine abgewandelte erste Ausführung
der Klemme C, die derzeit eine bevorzugte Ausführung ist. Elemente von 1A,
welche denen von 1 entsprechen, werden mit gleichen
Bezugszeichen bezeichnet. Die Klemmelemente 302 und 304 von 1A umfassen
jeweils eine Bohrung 334, welche vollständig eine zylindrische Wand
des Elements durchsetzt. Die Bohrung 334 kann einen Durchmesser
von etwa 0,99 mm (0,039 Zoll) oder einen anderen geeigneten Durchmesser
für das
Aufnehmen des Einsatzes eines (nicht abgebildeten) Schlüssels oder
Schraubendrehers aufweisen. Die Backen 202 und 204 der
abgewandelten ersten Ausführung
umfassen jeweils eine sich von der Außenfläche der Backe in das Innere
erstreckende Gewindebohrung 234. Eine Stellschraube 236 kann
vorzugsweise eine Innensechskantschraube Nr. 2:56 sein. Die Bohrung 234 kann
mit Gewinden Nr. 2:56 oder einer anderen geeigneten Gewindegröße für die Wechselwirkung
mit der Bohrung 234 und der Stellschraube 236 ausgebildet
sein (siehe 6A und 7A und
Begleittext). Die Stellschraube 236 und Bohrung 340 können für größere chirurgische
Klemmen größer ausgelegt
werden, zum Beispiel mit Gewinde Nr. 4:40.
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2 und 3 zeigen
andere Arten von Klemmenteilen, die an dem Backenteil 200 in
gleicher Weise wie der Klemmenteil 300 angebracht werden. 2 zeigt
einen Klemmenteil 300a, welcher aus den Klemmelementen 302a und 304a besteht, die
etwa 85 mm lang sind und eine Biegung aufweisen. Die Klemmelemente 302a und 304a umfassen Traktionspolster 380a und 382a,
eine Sperrklinkenlasche 306a, Drehschutzflächen 308a und 310a sowie einen
Anbringungsteil 312a. 3 zeigt
einen Klemmenteil 300b, welcher aus Klemmelementen 302b und 304b besteht,
die etwa 85 mm lang sind und zwei Biegungen aufweisen. Die Klemmelemente 302b und 304b umfassen
Traktionspolster 380b und 382b, eine Sperrklinkenlasche 306b,
Drehschutzflächen 308b und 310b sowie
einen Anbringungsteil 312b.
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Es
sind viele andere Größen und
Konfigurationen der Klemmelemente möglich. Geeignete Arten von
Klemmen, Fasszangen und anderen Instrumenten umfassen Klemmen nach
Lambert-Kay, Klemmen nach Pean, Ohrmuschel-Klemmen nach Harken,
Gewebefasszangen nach Kelly und Tuchklemmen nach Backhaus.
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4, 4A und 5 zeigen
eine eingehendere Darstellung der Anbringungsteile der Backen und
Klemmelemente, die in 1 und 1A gezeigt
sind. 4 zeigt die Backe 202 und das Klemmelement 302 in
gelöster
Stellung und 5 zeigt sie in eingerückter Stellung. 4A zeigt
die Backe 202 und das Klemmelement 302 in gelöster Stellung.
Wie in 4 gezeigt wird, umfasst die Backe 202 eine
erste Fläche 214,
eine zweite Fläche 216 und
einen umgebenden Teil 218. Die Backe 202 kann
an ihrer Spitze leicht abgeschrägt
sein, um ein Ausrichten zu erleichtern. Das Klemmelement 302 umfasst
eine erste Fläche 314,
eine zweite Fläche 316 und
einen umgebenden Teil 318.
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4A entspricht 4 für die abgewandelte
erste Ausführung,
welche zusätzlich
die Bohrung 334, die Stellschraube 236 und die
Gewindebohrung 234, aber keine Lasche 206 und
Kerbe 306 aufweist.
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Wie
in 5 gezeigt wird, greifen bei Gleiten des Anbringungsteils 312 auf
den Anbringungsteil 212 viele Flächen gleichzeitig: erste Flächen 214 und 314,
zweite Flächen 216 und 316,
Drehschutzflächen 208 und 308 sowie
Drehschutzflächen 210 und 310 (siehe 6).
Das Greifen der Flächen 214 und 314 und
der Flächen 216 und 316 zeigt
die Beendigung des teleskopischen Greifens des Klemmelements 302 mit
der Backe 202. Das Greifen der Drehschutzfläche 208 mit
der Drehschutzfläche 308 sowie
der Drehschutzfläche 210 mit
der Drehschutzfläche 310 verhindert
ein Drehen des Klemmelements 302 um den Anbringungsteil 212.
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5A entspricht 5 für die in 1A gezeigte
abgewandelte erste Ausführung.
Wenn das Klemmelement 302 und die Backe 202 greifen,
ist die Bohrung 334 zur Gewindebohrung 234 ausgerichtet, was
Zugriff auf die Stellschraube 236 bietet.
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6 zeigt,
dass der Anbringungsteil 212 einen im Allgemeinen kreisförmigen Querschnitt
hat, was ein freies Drehen des Anbringungsteils 312 um einen
vorspringenden Teil des Anbringungsteils 212 ermöglicht,
bis das Klemmelement 302 so weit eingeführt wurde, dass die Drehschutzflächen greifen.
Die umgebenden Teile 218 und 318 nehmen jeweils
etwa die Hälfte
einer Außenfläche des
Anbringungsteils 212 ein.
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6A zeigt
die Wechselwirkung zwischen der Bohrung 334, der Gewindebohrung 234 und
der Stellschraube 236. Wenn das Klemmelement 302 und
die Backe 202 greifen, wie in 5A gezeigt,
gewährt
die Bohrung 334 Zugriff auf die Stellschraube 236 in
der Gewindebohrung 234. Die Stellschraube 236 greift
mit den Gewinden der Bohrung 234. Ein Schraubendreher oder
Sechskantschlüssel
kann in die Bohrung 334 eingeführt werden, um die Stellschraube 236 zu
drehen, wodurch die Schraube gedreht und nach innen (im Uhrzeigersinn)
oder nach außen
(gegen den Uhrzeigersinn) bewegt wird. Die Schraube 236 wird
nach innen bewegt, so dass sie sich in die Bohrung 334 in
Berührung
mit der Innenwand (untere Fläche)
des Anbringungsteils 312 erstreckt. Dies sichert das Klemmelement 302 vor
Ablösen
von der Backe 202. Die Schraube 234 wird nach
außen
aus der Berührung
mit der Innenwand des Anbringungsteils 312 bewegt, um das
Klemmelement für
Ablösen
von der Backe zu lösen.
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Die
Stellschraube 236 kann eine zugespitzte oder gerändelte Spitze
für besseres
Greifen mit der Innenwand des Anbringungsteils 312 aufweisen.
Die Bohrung 334 kann für
festeres Greifen ein etwas kleineres Gewinde als das Gewinde der
Schraube 236 aufweisen, um ungewolltes Lösen der
Schraube 236 zu verhindern.
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Vorzugsweise
weist die Bohrung 334 einen Durchmesser auf, welcher das
Einführen
des Sechskantschlüssels
zulässt,
aber kleiner als der Durchmesser der Schraube 236 ist.
Dies lässt
bei Bedarf ein Drehen der Schraube nach außen zu, um die Innenwand (obere
Fläche)
des Anbringungsteils 312 zu berühren, um das Klemmelement 302 zu
befestigen.
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7 zeigt
eine ergänzte
Ansicht der wechselseitig greiffähigen
Sperrklinkenkonstruktionen. Die Sperrklinkenlasche 306 ist
so gebogen, dass eine äußere Ecke 320 mit
einer oberen Ecke 220 der Kerbe 206 fluchtet.
Die untere Fläche 322 greift
mit der Kerbe 206, um den Widerstand gegen ein Ablösen des
Klemmelements 302 zu erhöhen.
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7A zeigt,
wie die Stellschraube 236 in der abgewandelten ersten Ausführung das
Klemmelement 302 gegen ein Ablösen von der Backe 202 arretiert.
Die Schraube 236 befindet sich in einer Zwischenposition,
wenn das Klemmelement 302 anfangs an der Backe 202 angebracht
wird. Wenn die Schraube 236 so gedreht wird, dass sie sich
nach innen bewegt, wird die Spitze der Schraube für das Greifen
mit der Innenwand des Anbringungsteils 312 positioniert,
um ein Ablösen
des Klemmelements 302 zu verhindern. Zum Abnehmen des Klemmelements 302 wird
die Schraube 236 so gedreht, dass sie sich nach außen aus
der Berührung
mit der Innenwand des Anbringungsteils 312 bewegt.
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Zweite Ausführung
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8 und 9 entsprechen 4 und 5,
mit anderen greiffähigen
Sperrklinkenkonstruktionen nach einer zweiten Ausführung der
chirurgischen Klemme. Ein Klemmelement 302d umfasst einen
umgebenden Teil 318d, Drehschutzflächen 308d und 310d (siehe 10)
und Kerbungssegmente 330 sowie 332. Eine Backe 202d umfasst
einen Anbringungsteil 212d, einen umgebenden Teil 218d,
Drehschutzflächen 208d und 210d (siehe 10)
sowie Kerben 230 und 232 (gegenüber 230 und
in dieser Ansicht nicht abgebildet). Die Kerbe 230 greift
mit dem Kerbungssegment 330 und die Kerbe 232 greift
mit dem Kerbungssegment 332, um den Widerstand gegenüber einem
Ablösen
des Klemmelements 302d bei Greifen mit dem Anbringungsteil 212d zu
erhöhen.
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10 entspricht 6 für die zweite
Ausführung
der chirurgischen Klemme, wie in 8 gezeigt.
Der Anbringungsteil 212d weist einen im Allgemeinen kreisförmigen Querschnitt
auf, was ein freies Drehen des Anbringungsteils 312d um
einen vorspringenden Teil des Anbringungsteils 212d ermöglicht,
bis das Klemmelement 302d so weit eingeführt wurde,
dass die Drehschutzflächen
greifen. Wie zuvor greift eine Drehschutzfläche 208d mit einer
Drehschutzfläche 308d und
eine Drehschutzfläche 210d greift
mit einer Drehschutzfläche 310d.
Die umgebenden Teile 218d und 318d nehmen jeweils
etwa die Hälfte
einer Außenfläche des
Anbringungsteils 212d ein.
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11 entspricht 7,
wobei sie einen Längsquerschnitt
der Sperrklinkenkonstruktionen der zweiten Ausführung der chirurgischen Klemme
in eingerücktem
Zustand zeigt.
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Dritte Ausführung
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12 und 13 entsprechen 4 und 5,
mit anderen greiffähigen
Sperrklinkenkonstruktionen nach einer dritten Ausführung der
chirurgischen Klemme. Ein Klemmelement 302c umfasst einen
verlängerten
Teil 322 und einen gebogenen Teil 320. Eine Backe 202c umfasst
eine Kerbe 220 und eine Nut 222. Die Kerbe 220 greift
mit dem gebogenen Teil 320, um den Widerstand gegenüber einem Ablösen des
Klemmelements zu erhöhen.
Der verlängerte
Teil 322 greift mit der Nut 222 so, dass die Seiten
des verlängerten
Teils 322 mit den Kanten der Nut 222 greifen,
um einer Drehung des Klemmelements um den Anbringungsteil der Backe
entgegenzuwirken. Der verlängerte
Teil 322 besitzt Elastizität, damit der gebogene Teil über die
Nut 222 gleiten und in die Kerbe 220 einschnappen
kann.
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Vierte Ausführung
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14 entspricht 4,
mit anderen greiffähigen
Sperrklinkenkonstruktionen nach einer vierten Ausführung der
chirurgischen Klemme. Eine Backe 202i umfasst Nute 260, 262 und 264 und
ein Klemmelement 302i weist Schiebekeile 360, 362 und 364 auf.
Die Schiebekeile 360, 362 und 364 passen
in die Nute 260, 262 bzw. 264. Bei Greifen
verhindern die Schiebekeile und Nute eine Drehung zwischen der Backe 202i und
der Klemme 302i und bieten Widerstand gegenüber einem
Ablösen.
Zu beachten ist, dass Drehschutzflächen 208i, 210i (nicht
abgebildet), 308i und 310i vorhanden sind und
der Unterstützung
der drehverhindernden Funktion der Schiebekeile und Nute dienen.
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15 entspricht 6 für die vierte
Ausführung
der in 14 gezeigten chirurgischen Klemme.
Ein Anbringungsteil 212i weist einen im Allgemeinen kreisförmigen Querschnitt
auf. Wenn eine Backe 202i und eine Klemme 302i greifen,
greifen Nute 260, 262 und 264 mit Schiebekeilen 360, 362 bzw. 364.
Zu beachten ist, dass wie in 15 gezeigt die
in Eingriff stehenden Nute und Schiebekeile eine Drehung zwischen
der Backe 202i und der Klemme 302i verhindern.
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Fünfte Ausführung
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30–31 entsprechen 4–5 und
zeigen eine fünfte
Ausführung
der chirurgischen Klemme. In dieser Ausführung sind die Klemmelemente
semipermanent mit den Backen verbunden. Dadurch sind keine wechselseitig
greiffähigen
Sperrklinkenkonstruktionen erforderlich. Ferner sind keine Drehschutzflächen erforderlich,
da das Verbinden vom Lieferanten der chirurgischen Klemme vorgenommen
werden kann, welcher Einstelllehren für das korrekte Ausrichten der
Klemmelemente und der Backen verwenden kann.
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Die
Klemmelemente können
unter anderen Verbindungsmaterialien mit einer Metallhartlötung, einem
Silberlot oder einem Klebstoff verbunden werden. Um das Klemmelement
mit der Backe zu verbinden, können
die Teile wie in 31 gezeigt angebracht werden
und das Bindemittel kann dort aufgebracht werden, wo sie an den
Flächen 214 und 314 anliegen
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Das
Bindemittel kann dann zwischen den Anbringungsteilen 212 und 312 fließen. Die
Bohrung 334 ist nicht erforderlich; die Bohrung 334 erleichtert aber
den Verbindungsvorgang, da sie Luft austreten lässt, wenn das Bindemittel hineinfließt, und
Zugriff für
das Ermitteln bietet, dass das Bindemittel an der Stelle der Bohrung
in die Anbringungsteile 212 und 312 eingedrungen
ist. Das Bindemittel härtet
dann aus und verbindet das Klemmelement mit der Backe. Die Verbindung
ist semipermanent, weil das Klemmelement mit größerem Krafteinsatz, als normalerweise
von einem Anwender der chirurgischen Klemme ausgeübt wird,
abgelöst
werden kann. Es wird erwogen, dass das Abnehmen vom Klemmenhersteller und
nicht vom Anwender der chirurgischen Klemme vorgenommen wird.
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Diese
Ausführung
ist nicht ganz so anpassungsfähig
wie die vorherigen Ausführungen,
da die Klemmelemente semipermanent verbunden sind und vom Anwender
nicht so leicht ausgetauscht werden können wie bei den anderen Ausführungen.
Die semipermanente Verbindung hat jedoch eine Reihe von Vorteilen
für den
Hersteller chirurgischer Klemmen. Der Hersteller muss weniger Ausführungen
von Griffen auf Lager halten und kann die von einem Kunden gewünschten
Klemmelemente bei Auftragserteilung verbinden, statt die Griffe
auf Lager zu halten, welche jeder Ausführung von Klemmelement entsprechen. Der
Kunde kann dann dem Hersteller die chirurgische Klemme zurückgeben
und um Austauschen der Klemmelemente durch eine andere Ausführung von Klemmelement
bitten.
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Ferner
produzieren viele Verkäufer
chirurgischer Klemmen entweder gute Klemmelemente oder gute Griffe,
aber nicht beides. Die vorliegende Erfindung ermöglicht es dem Klemmenhersteller,
gute Klemmelemente und gute Griffe von zwei Verkäufern zu wählen und sie zu einer chirurgischen
Klemme zu kombinieren.
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Elastische
Auflageausführungen
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16 entspricht
der in 4 gezeigten ersten Ausführung der chirurgischen Klemme,
zusätzlich
mit einer elastischen Auflage 360 in dem Anbringungsteil 312 des
Klemmelements 302. Die Auflage 360 kann in der
zweiten, dritten und vierten Ausführung der chirurgischen Klemme ähnlich positioniert werden.
Die Auflage 360 wird durch ein Ende des Anbringungsteils 212 der
Backe 202 zusammengedrückt,
wenn sie in den Anbringungsteil 312 des Klemmelements 302 eingesetzt
wird. Die Auflage 360 weist die Form einer halbzylindrischen
Fläche mit
zugespitzter Kante auf, so dass sie der Form des Endes des Anbringungsteils 212 entspricht.
Die Auflage 360 wirkt einer relativen Einführbewegung
zwischen dem Klemmelement 302 und der Backe 202 entgegen
und nimmt Spiel zwischen diesen auf.
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17 zeigt
eine Seitenansicht von 16 mit der Backe 202 und
dem Klemmelement 302 in eingerücktem Zustand. 17 entspricht 7,
wobei sie zusätzlich
die elastische Auflage 360 aufweist.
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18 zeigt
eine zweite Ausführung
der elastischen Auflagenausführung
in dem Anbringungsteil 312j des Klemmelements 302j,
wobei die Auflage mit 370 bezeichnet ist. Die elastische
Auflage 370 kann in der ersten, zweiten, dritten und vierten Ausführung der
chirurgischen Klemme ähnlich
positioniert werden. Die Auflage 370 weist die Form eines Halbzylinders
auf. Eine Backe 202j umfasst ein gestuftes Ende 270,
wovon ein Teil mit der Auflage 370 greift. Die Auflage 370 funktioniert ähnlich wie
die Auflage 360 und wirkt weiterhin einer relativen Bewegung
zwischen dem Klemmelement 302j und der Backe 202j entgegen.
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19 zeigt
eine Seitenansicht von 18 mit der Backe 202j und
dem Klemmelement 302j in eingerücktem Zustand.
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Alternative
Querschnitte
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20 und 21 entsprechen 6,
mit anderen Anordnungen für
die umgebenden Teile 218 und 318. In 20 nimmt
der umgebende Teil 318k des Klemmelements über die
Hälfte
der Außenfläche des
Anbringungsteils 212k ein, wobei der umgebende Teil 218k der
Backe entsprechend verkleinert ist. In 21 nimmt
der umgebende Teil 318m des Klemmelements weniger als die
Hälfte
der Außenfläche des
Anbringungsteils 212m ein, wobei der umgebende Teil 218m der
Backe entsprechend verkleinert ist.
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22 – 25 zeigen
andere Querschnitte des Anbringungsteils der Backe, welche dem Querschnitt
von 6 und 10 entsprechen und an ihrer
Stelle verwendet werden können. 22 zeigt
einen Querschnitt eines Anbringungsteils 212e der Backe
bei Greifen mit einem hervorstehenden Teil 318e des Klemmelements.
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Drehschutzflächen 208e und 210e der
Backe greifen jeweils mit Drehschutzflächen 308e und 310e des
Klemmelements. Der in 22 gezeigte Querschnitt ist
im Allgemeinen rechteckig, mit einem halbellipsenähnlichen
Teil. Zu beachten ist, dass neben der durch die Drehschutzflächen verhinderten Drehung
der nichtkreisförmige
Querschnitt ebenfalls Drehung verhindert. Die linke äußere Fläche 250e greift
mit der linken inneren Fläche 350e,
um eine Drehung im Uhrzeigersinn zu verhindern. Analog greift die
rechte äußere Fläche 252e mit
der rechten inneren Fläche 352e,
um eine Drehung gegen den Uhrzeigersinn zu verhindern.
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23 zeigt
einen Anbringungsteil mit einem im Allgemeinen ellipsenähnlichen
Querschnitt. Ansonsten entspricht diese Figur der 22,
wobei an jede Elementziffer der Buchstabe "f" angehängt ist.
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24 zeigt
einen Anbringungsteil mit einem im Allgemeinen ellipsenähnlichen
Querschnitt, mit einer Längsachse
in der horizontalen Richtung. Ansonsten entspricht diese Figur der 22,
wobei an jede Elementziffer der Buchstabe "g" angehängt ist.
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25 zeigt
einen Anbringungsteil mit einem im Allgemeinen dreieckigen Querschnitt.
Ansonsten entspricht diese Figur der 22, wobei
an jede Elementziffer der Buchstabe "h" angehängt ist.
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26 zeigt
die Anbringungsteile 312n und 212n mit im Allgemeinen
ellipsenähnlichen
Querschnitten. Die Backe 202n und die Klemme 302n sind
mit einem Schnappriegel 376 und einer Schnappkerbe 276 gesichert.
Der Riegel 376 umfasst einen elastischen Arm, welcher einen
Sperrklinkenvorsprung 377 für das Greifen mit der Kerbe 276 trägt.
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27 zeigt
Anbringungsteile 312p und 212p mit im Allgemeinen
rechteckigen Querschnitten. Der Anbringungsteil 312p der
Klemme 302p kann eine abgeschrägte Spitze 385 aufweisen,
um das Einsetzen in den Anbringungsteil 212p der Backe 202p zu
erleichtern. Eine an dem Anbringungsteil 212p befestigte
Flachfeder 278 trägt
einen Arretierstift 284 für das Greifen mit einer Arretierstiftbohrung 384 in
der Klemme 302p, um die Klemme 302p und die Backe 202p lösbar zu
befestigen. Das teleskopische Greifen der Backe 202p in
dieser Ausführung
ist vorzugsweise solcher Art, dass die Klemme 302p in den
Anbringungsteil 212p eingeführt wird. Ähnliche teleskopische Einführkonstruktionen
können
auch bei den anderen Ausführungen
angewendet werden.
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28 zeigt
Anbringungsteile 312q und 212q mit im Allgemeinen
keilförmigen
Querschnitten. Der Anbringungsteil 212q umfasst eine Bohrung 334q für das Einführen einer
Stellschraube 236q. Die Stellschraube 236q greift
in eine Stellschraubenanbohrung 234q an dem Anbringungsteil 312q.
Die Anbohrung 234q kann Gewinde für das Greifen mit der Stellschraube 236q umfassen.
Die Stellschraube 236q kann mit einem Schraubendreher oder
einem Sechskantschlüssel
gedreht werden. In dieser Ausführung
greift der Anbringungsteil 212q teleskopartig mit dem Anbringungsteil 312q.
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29 zeigt
Anbringungsteile 312r und 212r mit im Allgemeinen
kreisförmigen
Querschnitten. Der Anbringungsteil 312r umfasst eine oder
mehrere spiralförmige
Nute 386, und der Anbringungsteil 312r umfasst
ein oder mehrere Gewinde 286. Die Gewinde 286 greifen
mit den Nuten, um das Klemmelement 302r lösbar an
der Backe 202r zu befestigen. Während der Nutzung der chirurgischen
Klemme hält
Reibung die Backe und das Klemmelement zusammen. Die Nute 386 und
die Gewinde 286 sind zwischen einer 1/4- und einer 1/3-Drehung
gedreht, um die Gewinde so in die Nute zu führen, dass die Teile 312r und 212r aneinander
befestigt werden. Die Nute 386 können wie gezeigt entlang des
Anbringungsteils 312r gleichmäßig oder ungleichmäßig beabstandet sein.
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Schlussfolgerung
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Aus
der vorstehenden eingehenden Beschreibung wird der Schluss gezogen,
dass die vorliegende Erfindung das Verwirklichen der eingangs hier
genannten Aufgaben erreicht. Insbesondere gibt die Erfindung eine
chirurgische Klemme an die Hand, bei welcher die Klemmelemente abnehmbar
angebracht werden können,
damit mehrere Klemmflächen und
Formkonfigurationen zur Verfügung
stehen, ohne dass ein Anwender mehrere chirurgische Klemmen kaufen
muss.
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Es
versteht sich, dass bei der Umsetzung der Erfindung verschiedene
Alternativen zu den hier beschriebenen Ausführungen der Erfindung verwendet werden
können.
Die folgenden Ansprüche
sollen den Schutzumfang der Erfindung festlegen und die Konstruktionen
innerhalb des Schutzumfangs dieser Ansprüche dadurch abdecken.