DE60013280T2 - Chirurgische klammer mit austauschbarer klemme - Google Patents

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft chirurgische Klemmen. Insbesondere betrifft die Erfindung chirurgische Klemmen mit abnehmbaren Klemmelementen.
  • Es gibt eine viele unterschiedliche chirurgische Klemmen, um entsprechend viele unterschiedliche Funktionen zu bewältigen. Typischerweise muss jedoch für jede gewünschte Klemmenfunktionsfläche, Klemmengröße und Klemmenform eine eigene Klemme gekauft werden.
  • Eine mögliche Lösung wäre, die Auflagen an der Klemme auszutauschen. U.S. Patent Nr. 4,821,719 offenbart eine chirurgische Klemme mit austauschbaren Auflagen. Analog offenbart U.S. Patent Nr. 2,743,726 eine chirurgische Klemme mit einer abnehmbaren elastischen Hülse. Die austauschbaren Auflagen und die elastische Hülse entsprechen der vorhandenen Funktionsfläche der Klemme. Somit lassen sie keine anderen Funktionsflächen, Größen oder Formen der Klemme zu, was dies zu einer unbefriedigenden Lösung macht.
  • Eine weitere mögliche Lösung wäre das Vorsehen einer abnehmbaren Klemmkonstruktion. U.S. Patent Nr. 5,569,274 offenbart eine endoskopische Vorrichtung mit einer lösbaren Klemme. Die lösbare Klemme lässt zu, dass mehrere Klemmflächen zuerst angebracht und dann gelöst werden. Sie ist jedoch nicht für die Manipulation des geklemmten Objekts nach erfolgtem Klemmen ausgelegt.
  • U.S. Patent Nr. 5,582,615 offenbart einen hämostatischen Clip-Applikator mit einem abnehmbaren chirurgischen Instrument. Das offenbarte chirurgische Instrument ist ein Clip-Applikator. Es wird nicht gezeigt, dass dieses Konzept auf chirurgische Klemmen übertragen werden kann.
  • U.S. Patent Nr. 5,308,358 offenbart ein mit Griff versehenes chirurgisches Instrument mit einem abnehmbaren Griffbügel. Der Griffbügel ist für Reinigungszwecke abnehmbar. Es wird nicht gezeigt, dass die Betätigungselemente am Ende des Griffs selbst abnehmbar sind, und es wird nicht nahe gelegt, dass die Betätigungselemente Klemmflächen bilden können. Somit wird keine Möglichkeit für das Vorsehen mehrerer Klemmflächen offenbart.
  • Eine letzte mögliche Lösung wird in U.S. Patent Nr. 1,048,937 offenbart, welches einen Schlüssel mit abnehmbaren Maulteilen beschreibt. Es findet sich jedoch keine Lehre, dass diese Innovation auf andere Gebiete übertragen werden kann, wie zum Beispiel das Gebiet chirurgischer Instrumente. Weiterhin wird gezeigt, dass die Backen greifen, um ein Drehen auszuführen, während die vorliegende Erfindung greift, um eine Kompression vorzunehmen. In Anbetracht der Tatsache, dass keine Notwendigkeit besteht, diesen Schlüssel zum Zusammendrücken von Rohren zu verwenden, scheint verglichen mit dem Gebiet chirurgischer Instrumente eine Kompressionsfunktion eine unnötige Anwendung in einem nicht verwandten Gebiet zu sein.
  • Somit zählen zu den Problemen, die nach Berücksichtigung des Stand der Technik verbleiben, der Bedarf nach mehreren kostengünstigen Klemmflächen, die Manipulation des geklemmten Gegenstands nach erfolgtem Klemmen und eine Kompression des geklemmten Gegenstands.
  • WO 89/06936, auf welcher die Oberbegriffe der beigefügten Ansprüche 1 und 2 beruhen, beschreibt Zangen zur Verwendung in orthopädischen chirurgischen Abläufen mit mühelos auswechselbaren Spitzenelementen und einem Doppelratschenmechanismus für das Steuern der Spitzenelemente. Es werden eine Vielzahl von Spitzen für die Kompression und Distraktion an die Hand gegeben. Der Ratschenmechanismus lässt das Ausüben gesteuerter Kraftabstufungen auf die Spitzen zu.
  • US 5,529,571 beschreibt ein chirurgisches Instrument, welches aus einem Paar Branchen besteht, welche in einem mittleren Punkt für eine relative Schwenkbewegung gelenkig miteinander verbunden sind. Die Branchen sind an ihrem einen Ende mit schräg ausgerichteten Griffen versehen. Die gegenüberliegenden Enden der Branchen tragen abnehmbare Träger mit Mitteln für das abnehmbare Befestigen mehrerer unterschiedlicher Wundhaken- und Kompressorköpfe daran. Die Träger sind mit den Branchen schwenkbar verbunden, damit die Träger eine Vielzahl von Ausrichtungen gegenüber den Branchen einnehmen können. Es werden eine Vielzahl von Wundhaken- und Kompressorköpfen und unterschiedlich geformte Träger an die Hand gegeben, damit das Instrument bei einer großen Palette chirurgischer Abläufe eingesetzt werden kann. Es werden separate gezahnte Sperrmechanismen vorgesehen, um die Branchen entweder in einer Retraktions- oder Kompressionsstellung zu arretieren. In einer Ausführung sind die Träger so aneinander befestigt, dass sie eine parallele Retraktion/Kompression durchmachen.
  • US 5,810,881 beschreibt einen chirurgischen Nadelhalter, bei welchem die einander zugewandten Flächen seiner Maulteile mit einer Memory-Legierung beschichtet sind, welche so weich ist, dass sie sich um eine Nadel deformiert, wenn diese zwischen den Maulteilen gefasst wird. Dadurch wird ein besseres Greifen der Nadel erzielt. Die Flächen der Einsätze können mit Rippen profiliert sein, damit die Legierung lokal einem größeren Druck pro cm2 unterzogen werden und so einfacher verformt werden kann.
  • ZUSAMMENFASSENDE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung geht diese und andere Probleme des Stands der Technik an, indem sie eine chirurgische Backen-Klemme mit abnehmbaren Klemmelementen an die Hand gibt. Dies lässt das Austauschen der Klemmelemente an der Backe zu. Ferner lässt sie die Verwendung verschiedener Arten von Klemmelementen mit einem einzigen Griffteil zu. Das kann die Kosten für den Kauf eines Sortiments chirurgischer Klemmen senken, da nur ein Griffteil erworben werden muss. Zudem lässt sie die Kompression eines geklemmten Gegensands zu. Schließlich lässt sie es zu, dass die chirurgische Klemme einen geklemmten Gegenstand manipuliert, da sich die Klemmelemente gegenüber der Backe nicht drehen.
  • Erfindungsgemäß wird eine chirurgische Backen-Klemme nach dem beigefügten Anspruch 1 sowie ein chirurgischer Backen-Klemmensatz nach dem beigefügten Anspruch 2 an die Hand gegeben.
  • Eine Hauptaufgabe der Erfindung besteht darin, eine chirurgische Klemme an die Hand zu geben, bei welcher die Klemmelemente abnehmbar angebracht werden können.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine chirurgische Klemme an die Hand zu geben, bei welcher mehrere Klemmflächen, -formen und – querschnitte verfügbar sind, ohne dass ein Anwender mehrere chirurgische Klemmen kaufen muss.
  • Eine noch weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine chirurgische Klemme an die Hand zu geben, bei welcher ein geklemmter Gegenstand nach Klemmen des Gegenstands mit der Klemme manipuliert werden kann.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine verbesserte chirurgische Klemme mit austauschbaren Klemmelementen an die Hand zu geben, welche gegenüber den Griffelementen der Klemme drehfest arretiert werden.
  • Eine noch weitere Aufgabe besteht darin, eine chirurgische Klemme an die Hand zu geben, welche die Kompression des geklemmten Gegenstands zulässt.
  • Diese und weitere Aufgaben werden bei Zusammenschau der folgenden eingehenden Beschreibung und der Begleitzeichnungen offensichtlich.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer chirurgischen Backen-Klemme nach einer ersten erfindungsgemäßen Ausführung;
  • 1A ist eine perspektivische Ansicht einer chirurgischen Backen-Klemme nach einer abgewandelten ersten erfindungsgemäßen Ausführung;
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht eines zweiten Paars von Klemmelementen einer zweiten Form, welches bei der in 1 gezeigten ersten Ausführung der chirurgischen Klemme verwendbar ist;
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht eines dritten Paars von Klemmelementen einer dritten Form, welches bei der in 1 gezeigten ersten Ausführung der chirurgischen Klemme verwendbar ist;
  • 4 ist eine vergrößerte auseinander gezogen dargestellte perspektivische Ansicht eines Teils der in 1 gezeigten ersten Ausführung der chirurgischen Klemme, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • 4A ist eine vergrößerte auseinander gezogen dargestellte perspektivische Ansicht eines Teils der in 1A gezeigten abgewandelten ersten Ausführung der chirurgischen Klemme, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • 5 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht der Konstruktionen von 4 in eingerücktem Zustand, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • 5A ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht der Konstruktionen von 4A in eingerücktem Zustand, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • 6 ist eine Querschnittansicht entlang der durch die Linie 6-6 von 5 bezeichneten Ebene;
  • 6A ist eine Querschnittansicht entlang der durch die Linie 6A-6A von 5A bezeichneten Ebene;
  • 7 ist eine Querschnittansicht entlang der durch die Linie 7-7 von 6 bezeichneten Ebene, welche die Sperrklinkenkonstruktionen in eingerücktem Zustand zeigt;
  • 7A ist eine Querschnittansicht entlang der durch die Linie 7A-7A von 6A bezeichneten Ebene, welche die Konstruktionen in eingerücktem Zustand zeigt;
  • 8 ist eine vergrößerte auseinander gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer chirurgischen Backen-Klemme nach einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführung, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • 9 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht der Konstruktionen von 8 in eingerücktem Zustand, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • 10 ist eine Querschnittansicht entlang der durch die Linie 10-10 von 9 bezeichneten Ebene;
  • 11 ist eine Querschnittansicht entlang der durch die Linie 11-11 von 10 bezeichneten Ebene, welche die Sperrklinkenkonstruktionen in eingerücktem Zustand zeigt;
  • 12 ist eine vergrößerte auseinander gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer chirurgischen Backen-Klemme nach einer dritten erfindungsgemäßen Ausführung, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • 13 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht der Konstruktionen von 12 in eingerücktem Zustand, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • 14 ist eine vergrößerte auseinander gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer chirurgischen Backen-Klemme nach einer vierten erfindungsgemäßen Ausführung, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • 15 ist eine Querschnittansicht entlang der durch die Linie 15-15 von 14 bezeichneten Ebene;
  • 16 ist eine vergrößerte auseinander gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer ersten Ausführung einer elastischen Einsatzauflage zur Verwendung mit der ersten, zweiten, dritten oder vierten Ausführung der chirurgischen Klemme, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • 17 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht der Konstruktionen von 16 in eingerücktem Zustand, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • 18 ist eine vergrößerte auseinander gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführung einer elastischen Einsatzauflage zur Verwendung mit der ersten, zweiten, dritten oder vierten Ausführung der chirurgischen Klemme, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • 19 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht der Konstruktionen von 18 in eingerücktem Zustand, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • 20 ist eine Querschnittansicht einer ersten alternativen Anordnung der Drehschutzflächen;
  • 21 ist eine Querschnittansicht einer zweiten alternativen Anordnung der Drehschutzflächen;
  • 22 ist eine Querschnittansicht eines ersten alternativen Querschnitts der chirurgischen Klemme;
  • 23 ist eine Querschnittansicht eines zweiten alternativen Querschnitts der chirurgischen Klemme;
  • 24 ist eine Querschnittansicht eines dritten alternativen Querschnitts der chirurgischen Klemme;
  • 25 ist eine Querschnittansicht eines vierten alternativen Querschnitts der chirurgischen Klemme;
  • 26 ist eine vergrößerte auseinander gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer chirurgischen Backen-Klemme nach einer fünften erfindungsgemäßen Ausführung, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • 27 ist eine vergrößerte auseinander gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer chirurgischen Backen-Klemme nach einer sechsten erfindungsgemäßen Ausführung, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • 28 ist eine vergrößerte auseinander gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer chirurgischen Backen-Klemme nach einer siebten erfindungsgemäßen Ausführung, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • 29 ist eine vergrößerte auseinander gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer chirurgischen Backen-Klemme nach einer achten erfindungsgemäßen Ausführung, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • 30 ist eine vergrößerte auseinander gezogen dargestellte perspektivische Ansicht einer chirurgischen Backen-Klemme nach einer fünften erfindungsgemäßen Ausführung, wobei Teile derselben entfernt wurden; und
  • 31 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht der Konstruktionen von 30 in einem eingerückten Zustand, wobei Teile derselben entfernt wurden;
  • EINGEHENDE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGEN
  • Erste Ausführung
  • Diese Ausführung wird in 1 gezeigt. Die Klemme dieser Ausführung, die insgesamt mit dem Buchstaben C bezeichnet wird, umfasst einen Griffteil 102, einen Backenteil 200 und einen Klemmenteil 300. Der Griffteil 102 umfasst die meisten der Merkmale standardmäßiger chirurgischer Klemmen, einschließlich einen Zapfenstift 104, Griffringe 106 und 108, Sperrzähne 110 und eine Sperrkerbe 112. Der Griffteil 102 besteht aus Edelstahl und ist etwa 13 cm lang. In einer anderen Ausführung wird der Griffteil 102 mit Sintermetall hergestellt. Der Griffteil 102 kann andere Größen, Formen oder Querschnitten aufweisen, welche für die Handbetätigung geeignet sind.
  • Der Backenteil 200 umfasst Backen 202 und 204, welche durch die Funktion des Zapfengelenks zu einander hin und weg von einander bewegt werden können. Die Backen 202 und 204 umfassen jeweils eine Kerbe 206, Drehschutzflächen 208 und 210 sowie einen Anbringungsteil 212.
  • Der Klemmenteil 300 umfasst Klemmelemente 302 und 304, welche an den Backen 202 und 204 abnehmbar angebracht werden können. Das Klemmelement 302 in 1 wird von der Backe 202 abgelöst gezeigt, und das Klemmelement 304 wird mit der Backe 204 verbunden gezeigt. Die Klemmelemente 302 und 304 können aus jedem geeigneten Material wie Edelstahl, eloxiertes Aluminium oder Sintermetall bestehen.
  • Die Klemmelemente 302 und 304 umfassen jeweils eine Sperrklinkenlasche 306, Drehschutzflächen 308 und 310 (siehe 6) und einen Anbringungsteil 312. Der Anbringungsteil der Klemmelemente weist eine Innenfläche auf, welche größer als eine Außenfläche des Anbringungsteils 212 der Backen ist, was zulässt, dass der Anbringungsteil 312 teleskopisch mit dem Anbringungsteil 212 greift.
  • Die Klemmelemente 302 und 304 umfassen Traktionspolster 380 und 382. Wenn die beiden Klemmelemente 302 und 304 mit den Backen 202 und 204 verbunden sind, bilden die Traktionspolster 380 und 382 Klemmflächen, wenn sich die Backen 202 und 204 auf einander zu bewegen. Die Polster 380 und 382 sind an den Klemmelementen 302 und 304 befestigt, können aus jedem geeigneten Material wie Kautschuk gefertigt sein und vorgeformte Traktionselemente umfassen. Das gewählte Polstermaterial hängt von den erwünschten physikalischen Eigenschaften ab. Die Polster können durch einen Klebstoff, durch Bonden oder durch einstückige Fertigung an den Klemmelementen angebracht werden.
  • Alternativ können die Klemmelemente ohne Traktionspolster hergestellt werden und würden stattdessen harte, polsterlose Flächen aufweisen.
  • Die Klemmelemente 302 und 304 sind aus Edelstahl und sind etwa 65 mm lang. Die Klemmelemente können auch aus einem graphitfaser-verstärktem Spritzguss-Polycarbonat gefertigt sein, aus bearbeitetem Aluminium gefertigt sein, in Kunststoff gegossen oder mit Sintermetall hergestellt sein.
  • 1A zeigt eine abgewandelte erste Ausführung der Klemme C, die derzeit eine bevorzugte Ausführung ist. Elemente von 1A, welche denen von 1 entsprechen, werden mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Die Klemmelemente 302 und 304 von 1A umfassen jeweils eine Bohrung 334, welche vollständig eine zylindrische Wand des Elements durchsetzt. Die Bohrung 334 kann einen Durchmesser von etwa 0,99 mm (0,039 Zoll) oder einen anderen geeigneten Durchmesser für das Aufnehmen des Einsatzes eines (nicht abgebildeten) Schlüssels oder Schraubendrehers aufweisen. Die Backen 202 und 204 der abgewandelten ersten Ausführung umfassen jeweils eine sich von der Außenfläche der Backe in das Innere erstreckende Gewindebohrung 234. Eine Stellschraube 236 kann vorzugsweise eine Innensechskantschraube Nr. 2:56 sein. Die Bohrung 234 kann mit Gewinden Nr. 2:56 oder einer anderen geeigneten Gewindegröße für die Wechselwirkung mit der Bohrung 234 und der Stellschraube 236 ausgebildet sein (siehe 6A und 7A und Begleittext). Die Stellschraube 236 und Bohrung 340 können für größere chirurgische Klemmen größer ausgelegt werden, zum Beispiel mit Gewinde Nr. 4:40.
  • 2 und 3 zeigen andere Arten von Klemmenteilen, die an dem Backenteil 200 in gleicher Weise wie der Klemmenteil 300 angebracht werden. 2 zeigt einen Klemmenteil 300a, welcher aus den Klemmelementen 302a und 304a besteht, die etwa 85 mm lang sind und eine Biegung aufweisen. Die Klemmelemente 302a und 304a umfassen Traktionspolster 380a und 382a, eine Sperrklinkenlasche 306a, Drehschutzflächen 308a und 310a sowie einen Anbringungsteil 312a. 3 zeigt einen Klemmenteil 300b, welcher aus Klemmelementen 302b und 304b besteht, die etwa 85 mm lang sind und zwei Biegungen aufweisen. Die Klemmelemente 302b und 304b umfassen Traktionspolster 380b und 382b, eine Sperrklinkenlasche 306b, Drehschutzflächen 308b und 310b sowie einen Anbringungsteil 312b.
  • Es sind viele andere Größen und Konfigurationen der Klemmelemente möglich. Geeignete Arten von Klemmen, Fasszangen und anderen Instrumenten umfassen Klemmen nach Lambert-Kay, Klemmen nach Pean, Ohrmuschel-Klemmen nach Harken, Gewebefasszangen nach Kelly und Tuchklemmen nach Backhaus.
  • 4, 4A und 5 zeigen eine eingehendere Darstellung der Anbringungsteile der Backen und Klemmelemente, die in 1 und 1A gezeigt sind. 4 zeigt die Backe 202 und das Klemmelement 302 in gelöster Stellung und 5 zeigt sie in eingerückter Stellung. 4A zeigt die Backe 202 und das Klemmelement 302 in gelöster Stellung. Wie in 4 gezeigt wird, umfasst die Backe 202 eine erste Fläche 214, eine zweite Fläche 216 und einen umgebenden Teil 218. Die Backe 202 kann an ihrer Spitze leicht abgeschrägt sein, um ein Ausrichten zu erleichtern. Das Klemmelement 302 umfasst eine erste Fläche 314, eine zweite Fläche 316 und einen umgebenden Teil 318.
  • 4A entspricht 4 für die abgewandelte erste Ausführung, welche zusätzlich die Bohrung 334, die Stellschraube 236 und die Gewindebohrung 234, aber keine Lasche 206 und Kerbe 306 aufweist.
  • Wie in 5 gezeigt wird, greifen bei Gleiten des Anbringungsteils 312 auf den Anbringungsteil 212 viele Flächen gleichzeitig: erste Flächen 214 und 314, zweite Flächen 216 und 316, Drehschutzflächen 208 und 308 sowie Drehschutzflächen 210 und 310 (siehe 6). Das Greifen der Flächen 214 und 314 und der Flächen 216 und 316 zeigt die Beendigung des teleskopischen Greifens des Klemmelements 302 mit der Backe 202. Das Greifen der Drehschutzfläche 208 mit der Drehschutzfläche 308 sowie der Drehschutzfläche 210 mit der Drehschutzfläche 310 verhindert ein Drehen des Klemmelements 302 um den Anbringungsteil 212.
  • 5A entspricht 5 für die in 1A gezeigte abgewandelte erste Ausführung. Wenn das Klemmelement 302 und die Backe 202 greifen, ist die Bohrung 334 zur Gewindebohrung 234 ausgerichtet, was Zugriff auf die Stellschraube 236 bietet.
  • 6 zeigt, dass der Anbringungsteil 212 einen im Allgemeinen kreisförmigen Querschnitt hat, was ein freies Drehen des Anbringungsteils 312 um einen vorspringenden Teil des Anbringungsteils 212 ermöglicht, bis das Klemmelement 302 so weit eingeführt wurde, dass die Drehschutzflächen greifen. Die umgebenden Teile 218 und 318 nehmen jeweils etwa die Hälfte einer Außenfläche des Anbringungsteils 212 ein.
  • 6A zeigt die Wechselwirkung zwischen der Bohrung 334, der Gewindebohrung 234 und der Stellschraube 236. Wenn das Klemmelement 302 und die Backe 202 greifen, wie in 5A gezeigt, gewährt die Bohrung 334 Zugriff auf die Stellschraube 236 in der Gewindebohrung 234. Die Stellschraube 236 greift mit den Gewinden der Bohrung 234. Ein Schraubendreher oder Sechskantschlüssel kann in die Bohrung 334 eingeführt werden, um die Stellschraube 236 zu drehen, wodurch die Schraube gedreht und nach innen (im Uhrzeigersinn) oder nach außen (gegen den Uhrzeigersinn) bewegt wird. Die Schraube 236 wird nach innen bewegt, so dass sie sich in die Bohrung 334 in Berührung mit der Innenwand (untere Fläche) des Anbringungsteils 312 erstreckt. Dies sichert das Klemmelement 302 vor Ablösen von der Backe 202. Die Schraube 234 wird nach außen aus der Berührung mit der Innenwand des Anbringungsteils 312 bewegt, um das Klemmelement für Ablösen von der Backe zu lösen.
  • Die Stellschraube 236 kann eine zugespitzte oder gerändelte Spitze für besseres Greifen mit der Innenwand des Anbringungsteils 312 aufweisen. Die Bohrung 334 kann für festeres Greifen ein etwas kleineres Gewinde als das Gewinde der Schraube 236 aufweisen, um ungewolltes Lösen der Schraube 236 zu verhindern.
  • Vorzugsweise weist die Bohrung 334 einen Durchmesser auf, welcher das Einführen des Sechskantschlüssels zulässt, aber kleiner als der Durchmesser der Schraube 236 ist. Dies lässt bei Bedarf ein Drehen der Schraube nach außen zu, um die Innenwand (obere Fläche) des Anbringungsteils 312 zu berühren, um das Klemmelement 302 zu befestigen.
  • 7 zeigt eine ergänzte Ansicht der wechselseitig greiffähigen Sperrklinkenkonstruktionen. Die Sperrklinkenlasche 306 ist so gebogen, dass eine äußere Ecke 320 mit einer oberen Ecke 220 der Kerbe 206 fluchtet. Die untere Fläche 322 greift mit der Kerbe 206, um den Widerstand gegen ein Ablösen des Klemmelements 302 zu erhöhen.
  • 7A zeigt, wie die Stellschraube 236 in der abgewandelten ersten Ausführung das Klemmelement 302 gegen ein Ablösen von der Backe 202 arretiert. Die Schraube 236 befindet sich in einer Zwischenposition, wenn das Klemmelement 302 anfangs an der Backe 202 angebracht wird. Wenn die Schraube 236 so gedreht wird, dass sie sich nach innen bewegt, wird die Spitze der Schraube für das Greifen mit der Innenwand des Anbringungsteils 312 positioniert, um ein Ablösen des Klemmelements 302 zu verhindern. Zum Abnehmen des Klemmelements 302 wird die Schraube 236 so gedreht, dass sie sich nach außen aus der Berührung mit der Innenwand des Anbringungsteils 312 bewegt.
  • Zweite Ausführung
  • 8 und 9 entsprechen 4 und 5, mit anderen greiffähigen Sperrklinkenkonstruktionen nach einer zweiten Ausführung der chirurgischen Klemme. Ein Klemmelement 302d umfasst einen umgebenden Teil 318d, Drehschutzflächen 308d und 310d (siehe 10) und Kerbungssegmente 330 sowie 332. Eine Backe 202d umfasst einen Anbringungsteil 212d, einen umgebenden Teil 218d, Drehschutzflächen 208d und 210d (siehe 10) sowie Kerben 230 und 232 (gegenüber 230 und in dieser Ansicht nicht abgebildet). Die Kerbe 230 greift mit dem Kerbungssegment 330 und die Kerbe 232 greift mit dem Kerbungssegment 332, um den Widerstand gegenüber einem Ablösen des Klemmelements 302d bei Greifen mit dem Anbringungsteil 212d zu erhöhen.
  • 10 entspricht 6 für die zweite Ausführung der chirurgischen Klemme, wie in 8 gezeigt. Der Anbringungsteil 212d weist einen im Allgemeinen kreisförmigen Querschnitt auf, was ein freies Drehen des Anbringungsteils 312d um einen vorspringenden Teil des Anbringungsteils 212d ermöglicht, bis das Klemmelement 302d so weit eingeführt wurde, dass die Drehschutzflächen greifen. Wie zuvor greift eine Drehschutzfläche 208d mit einer Drehschutzfläche 308d und eine Drehschutzfläche 210d greift mit einer Drehschutzfläche 310d. Die umgebenden Teile 218d und 318d nehmen jeweils etwa die Hälfte einer Außenfläche des Anbringungsteils 212d ein.
  • 11 entspricht 7, wobei sie einen Längsquerschnitt der Sperrklinkenkonstruktionen der zweiten Ausführung der chirurgischen Klemme in eingerücktem Zustand zeigt.
  • Dritte Ausführung
  • 12 und 13 entsprechen 4 und 5, mit anderen greiffähigen Sperrklinkenkonstruktionen nach einer dritten Ausführung der chirurgischen Klemme. Ein Klemmelement 302c umfasst einen verlängerten Teil 322 und einen gebogenen Teil 320. Eine Backe 202c umfasst eine Kerbe 220 und eine Nut 222. Die Kerbe 220 greift mit dem gebogenen Teil 320, um den Widerstand gegenüber einem Ablösen des Klemmelements zu erhöhen. Der verlängerte Teil 322 greift mit der Nut 222 so, dass die Seiten des verlängerten Teils 322 mit den Kanten der Nut 222 greifen, um einer Drehung des Klemmelements um den Anbringungsteil der Backe entgegenzuwirken. Der verlängerte Teil 322 besitzt Elastizität, damit der gebogene Teil über die Nut 222 gleiten und in die Kerbe 220 einschnappen kann.
  • Vierte Ausführung
  • 14 entspricht 4, mit anderen greiffähigen Sperrklinkenkonstruktionen nach einer vierten Ausführung der chirurgischen Klemme. Eine Backe 202i umfasst Nute 260, 262 und 264 und ein Klemmelement 302i weist Schiebekeile 360, 362 und 364 auf. Die Schiebekeile 360, 362 und 364 passen in die Nute 260, 262 bzw. 264. Bei Greifen verhindern die Schiebekeile und Nute eine Drehung zwischen der Backe 202i und der Klemme 302i und bieten Widerstand gegenüber einem Ablösen. Zu beachten ist, dass Drehschutzflächen 208i, 210i (nicht abgebildet), 308i und 310i vorhanden sind und der Unterstützung der drehverhindernden Funktion der Schiebekeile und Nute dienen.
  • 15 entspricht 6 für die vierte Ausführung der in 14 gezeigten chirurgischen Klemme. Ein Anbringungsteil 212i weist einen im Allgemeinen kreisförmigen Querschnitt auf. Wenn eine Backe 202i und eine Klemme 302i greifen, greifen Nute 260, 262 und 264 mit Schiebekeilen 360, 362 bzw. 364. Zu beachten ist, dass wie in 15 gezeigt die in Eingriff stehenden Nute und Schiebekeile eine Drehung zwischen der Backe 202i und der Klemme 302i verhindern.
  • Fünfte Ausführung
  • 3031 entsprechen 45 und zeigen eine fünfte Ausführung der chirurgischen Klemme. In dieser Ausführung sind die Klemmelemente semipermanent mit den Backen verbunden. Dadurch sind keine wechselseitig greiffähigen Sperrklinkenkonstruktionen erforderlich. Ferner sind keine Drehschutzflächen erforderlich, da das Verbinden vom Lieferanten der chirurgischen Klemme vorgenommen werden kann, welcher Einstelllehren für das korrekte Ausrichten der Klemmelemente und der Backen verwenden kann.
  • Die Klemmelemente können unter anderen Verbindungsmaterialien mit einer Metallhartlötung, einem Silberlot oder einem Klebstoff verbunden werden. Um das Klemmelement mit der Backe zu verbinden, können die Teile wie in 31 gezeigt angebracht werden und das Bindemittel kann dort aufgebracht werden, wo sie an den Flächen 214 und 314 anliegen
  • Das Bindemittel kann dann zwischen den Anbringungsteilen 212 und 312 fließen. Die Bohrung 334 ist nicht erforderlich; die Bohrung 334 erleichtert aber den Verbindungsvorgang, da sie Luft austreten lässt, wenn das Bindemittel hineinfließt, und Zugriff für das Ermitteln bietet, dass das Bindemittel an der Stelle der Bohrung in die Anbringungsteile 212 und 312 eingedrungen ist. Das Bindemittel härtet dann aus und verbindet das Klemmelement mit der Backe. Die Verbindung ist semipermanent, weil das Klemmelement mit größerem Krafteinsatz, als normalerweise von einem Anwender der chirurgischen Klemme ausgeübt wird, abgelöst werden kann. Es wird erwogen, dass das Abnehmen vom Klemmenhersteller und nicht vom Anwender der chirurgischen Klemme vorgenommen wird.
  • Diese Ausführung ist nicht ganz so anpassungsfähig wie die vorherigen Ausführungen, da die Klemmelemente semipermanent verbunden sind und vom Anwender nicht so leicht ausgetauscht werden können wie bei den anderen Ausführungen. Die semipermanente Verbindung hat jedoch eine Reihe von Vorteilen für den Hersteller chirurgischer Klemmen. Der Hersteller muss weniger Ausführungen von Griffen auf Lager halten und kann die von einem Kunden gewünschten Klemmelemente bei Auftragserteilung verbinden, statt die Griffe auf Lager zu halten, welche jeder Ausführung von Klemmelement entsprechen. Der Kunde kann dann dem Hersteller die chirurgische Klemme zurückgeben und um Austauschen der Klemmelemente durch eine andere Ausführung von Klemmelement bitten.
  • Ferner produzieren viele Verkäufer chirurgischer Klemmen entweder gute Klemmelemente oder gute Griffe, aber nicht beides. Die vorliegende Erfindung ermöglicht es dem Klemmenhersteller, gute Klemmelemente und gute Griffe von zwei Verkäufern zu wählen und sie zu einer chirurgischen Klemme zu kombinieren.
  • Elastische Auflageausführungen
  • 16 entspricht der in 4 gezeigten ersten Ausführung der chirurgischen Klemme, zusätzlich mit einer elastischen Auflage 360 in dem Anbringungsteil 312 des Klemmelements 302. Die Auflage 360 kann in der zweiten, dritten und vierten Ausführung der chirurgischen Klemme ähnlich positioniert werden. Die Auflage 360 wird durch ein Ende des Anbringungsteils 212 der Backe 202 zusammengedrückt, wenn sie in den Anbringungsteil 312 des Klemmelements 302 eingesetzt wird. Die Auflage 360 weist die Form einer halbzylindrischen Fläche mit zugespitzter Kante auf, so dass sie der Form des Endes des Anbringungsteils 212 entspricht. Die Auflage 360 wirkt einer relativen Einführbewegung zwischen dem Klemmelement 302 und der Backe 202 entgegen und nimmt Spiel zwischen diesen auf.
  • 17 zeigt eine Seitenansicht von 16 mit der Backe 202 und dem Klemmelement 302 in eingerücktem Zustand. 17 entspricht 7, wobei sie zusätzlich die elastische Auflage 360 aufweist.
  • 18 zeigt eine zweite Ausführung der elastischen Auflagenausführung in dem Anbringungsteil 312j des Klemmelements 302j, wobei die Auflage mit 370 bezeichnet ist. Die elastische Auflage 370 kann in der ersten, zweiten, dritten und vierten Ausführung der chirurgischen Klemme ähnlich positioniert werden. Die Auflage 370 weist die Form eines Halbzylinders auf. Eine Backe 202j umfasst ein gestuftes Ende 270, wovon ein Teil mit der Auflage 370 greift. Die Auflage 370 funktioniert ähnlich wie die Auflage 360 und wirkt weiterhin einer relativen Bewegung zwischen dem Klemmelement 302j und der Backe 202j entgegen.
  • 19 zeigt eine Seitenansicht von 18 mit der Backe 202j und dem Klemmelement 302j in eingerücktem Zustand.
  • Alternative Querschnitte
  • 20 und 21 entsprechen 6, mit anderen Anordnungen für die umgebenden Teile 218 und 318. In 20 nimmt der umgebende Teil 318k des Klemmelements über die Hälfte der Außenfläche des Anbringungsteils 212k ein, wobei der umgebende Teil 218k der Backe entsprechend verkleinert ist. In 21 nimmt der umgebende Teil 318m des Klemmelements weniger als die Hälfte der Außenfläche des Anbringungsteils 212m ein, wobei der umgebende Teil 218m der Backe entsprechend verkleinert ist.
  • 2225 zeigen andere Querschnitte des Anbringungsteils der Backe, welche dem Querschnitt von 6 und 10 entsprechen und an ihrer Stelle verwendet werden können. 22 zeigt einen Querschnitt eines Anbringungsteils 212e der Backe bei Greifen mit einem hervorstehenden Teil 318e des Klemmelements.
  • Drehschutzflächen 208e und 210e der Backe greifen jeweils mit Drehschutzflächen 308e und 310e des Klemmelements. Der in 22 gezeigte Querschnitt ist im Allgemeinen rechteckig, mit einem halbellipsenähnlichen Teil. Zu beachten ist, dass neben der durch die Drehschutzflächen verhinderten Drehung der nichtkreisförmige Querschnitt ebenfalls Drehung verhindert. Die linke äußere Fläche 250e greift mit der linken inneren Fläche 350e, um eine Drehung im Uhrzeigersinn zu verhindern. Analog greift die rechte äußere Fläche 252e mit der rechten inneren Fläche 352e, um eine Drehung gegen den Uhrzeigersinn zu verhindern.
  • 23 zeigt einen Anbringungsteil mit einem im Allgemeinen ellipsenähnlichen Querschnitt. Ansonsten entspricht diese Figur der 22, wobei an jede Elementziffer der Buchstabe "f" angehängt ist.
  • 24 zeigt einen Anbringungsteil mit einem im Allgemeinen ellipsenähnlichen Querschnitt, mit einer Längsachse in der horizontalen Richtung. Ansonsten entspricht diese Figur der 22, wobei an jede Elementziffer der Buchstabe "g" angehängt ist.
  • 25 zeigt einen Anbringungsteil mit einem im Allgemeinen dreieckigen Querschnitt. Ansonsten entspricht diese Figur der 22, wobei an jede Elementziffer der Buchstabe "h" angehängt ist.
  • 26 zeigt die Anbringungsteile 312n und 212n mit im Allgemeinen ellipsenähnlichen Querschnitten. Die Backe 202n und die Klemme 302n sind mit einem Schnappriegel 376 und einer Schnappkerbe 276 gesichert. Der Riegel 376 umfasst einen elastischen Arm, welcher einen Sperrklinkenvorsprung 377 für das Greifen mit der Kerbe 276 trägt.
  • 27 zeigt Anbringungsteile 312p und 212p mit im Allgemeinen rechteckigen Querschnitten. Der Anbringungsteil 312p der Klemme 302p kann eine abgeschrägte Spitze 385 aufweisen, um das Einsetzen in den Anbringungsteil 212p der Backe 202p zu erleichtern. Eine an dem Anbringungsteil 212p befestigte Flachfeder 278 trägt einen Arretierstift 284 für das Greifen mit einer Arretierstiftbohrung 384 in der Klemme 302p, um die Klemme 302p und die Backe 202p lösbar zu befestigen. Das teleskopische Greifen der Backe 202p in dieser Ausführung ist vorzugsweise solcher Art, dass die Klemme 302p in den Anbringungsteil 212p eingeführt wird. Ähnliche teleskopische Einführkonstruktionen können auch bei den anderen Ausführungen angewendet werden.
  • 28 zeigt Anbringungsteile 312q und 212q mit im Allgemeinen keilförmigen Querschnitten. Der Anbringungsteil 212q umfasst eine Bohrung 334q für das Einführen einer Stellschraube 236q. Die Stellschraube 236q greift in eine Stellschraubenanbohrung 234q an dem Anbringungsteil 312q. Die Anbohrung 234q kann Gewinde für das Greifen mit der Stellschraube 236q umfassen. Die Stellschraube 236q kann mit einem Schraubendreher oder einem Sechskantschlüssel gedreht werden. In dieser Ausführung greift der Anbringungsteil 212q teleskopartig mit dem Anbringungsteil 312q.
  • 29 zeigt Anbringungsteile 312r und 212r mit im Allgemeinen kreisförmigen Querschnitten. Der Anbringungsteil 312r umfasst eine oder mehrere spiralförmige Nute 386, und der Anbringungsteil 312r umfasst ein oder mehrere Gewinde 286. Die Gewinde 286 greifen mit den Nuten, um das Klemmelement 302r lösbar an der Backe 202r zu befestigen. Während der Nutzung der chirurgischen Klemme hält Reibung die Backe und das Klemmelement zusammen. Die Nute 386 und die Gewinde 286 sind zwischen einer 1/4- und einer 1/3-Drehung gedreht, um die Gewinde so in die Nute zu führen, dass die Teile 312r und 212r aneinander befestigt werden. Die Nute 386 können wie gezeigt entlang des Anbringungsteils 312r gleichmäßig oder ungleichmäßig beabstandet sein.
  • Schlussfolgerung
  • Aus der vorstehenden eingehenden Beschreibung wird der Schluss gezogen, dass die vorliegende Erfindung das Verwirklichen der eingangs hier genannten Aufgaben erreicht. Insbesondere gibt die Erfindung eine chirurgische Klemme an die Hand, bei welcher die Klemmelemente abnehmbar angebracht werden können, damit mehrere Klemmflächen und Formkonfigurationen zur Verfügung stehen, ohne dass ein Anwender mehrere chirurgische Klemmen kaufen muss.
  • Es versteht sich, dass bei der Umsetzung der Erfindung verschiedene Alternativen zu den hier beschriebenen Ausführungen der Erfindung verwendet werden können. Die folgenden Ansprüche sollen den Schutzumfang der Erfindung festlegen und die Konstruktionen innerhalb des Schutzumfangs dieser Ansprüche dadurch abdecken.

Claims (21)

  1. Chirurgische Backen-Klemme, welche umfasst: (a) ein Paar Backen (202, 204), die aufeinander zu und von einander weg bewegbar sind, wobei jede der Backen (202, 204) einen Anbringungsteil (212) und eine Drehschutzfläche (208, 210) aufweist; (b) ein Paar Klemmelemente (302, 304), die an den Backen (202, 204) abnehmbar angebracht werden können, wobei die Klemmelemente (302, 304) so ausgelegt sind, dass sie Klemmflächen (380, 382) bilden, welche aufeinander zu und von einander weg bewegbar sind, wenn die Klemmelemente (302, 304) an den Backen (202, 204) angebracht sind, wobei jedes der Klemmelemente (302, 304) Folgendes aufweist: (1) einen Anbringungsteil (312), welcher so ausgelegt ist, dass der teleskopisch mit dem Anbringungsteil (212) einer entsprechenden Backe der Backen (202, 204) greift; und (2) eine Drehschutzfläche (308, 310), welche für das ergänzende Greifen mit der Drehschutzfläche (308, 310) der entsprechenden Backe (202, 204) ausgelegt ist, um eine Drehung zwischen jedem der Klemmelemente (302, 304) und der entsprechenden Backe (202, 204) zu verhindern; und (c) wechselseitig greiffähige Konstruktionen (206, 306) an den Backen (202, 204) und Klemmelementen (302, 304), um jedes der Klemmelemente (302, 304) mit der entsprechenden Backe (202, 204) bei Eingriff damit lösbar zu sichern; dadurch gekennzeichnet, dass: der Anbringungsteil (212) jeder der Backen (202, 204) einen vorstehenden Teil und einen umgebenden Teil (218) aufweist, welcher sich zumindest teilweise um den vorstehenden Teil erstreckt, wobei der umgebende Teil (218) weiterhin Kanten (208, 210) aufweist, welche die Drehschutzfläche (208, 210) ausbilden.
  2. Chirurgischer Backen-Klemmensatz, welcher umfasst: (a) ein Paar Backen (202, 204), die aufeinander zu und von einander weg bewegbar sind, wobei jede der Backen (202, 204) einen Anbringungsteil (212) und eine Drehschutzfläche (208, 210) aufweist; (b) mehrere Klemmelemente (302, 304), die an den Backen (202, 204) abnehmbar angebracht werden können, wobei jedes Paar der mehreren Klemmelemente so ausgelegt ist, dass es Klemmflächen bildet, welche aufeinander zu und von einander weg bewegbar sind, wenn jedes Paar an den Backen (202, 204) angebracht ist, wobei ein erstes Paar der mehreren Klemmelemente sich von einem zweiten Paar der mehreren Klemmelemente unterscheidet, so dass unterschiedliche Klemmflächen gebildet werden, wobei jedes Element des Paars von Klemmelementen (302, 304) Folgendes aufweist: (1) einen Anbringungsteil (312), welcher so ausgelegt ist, dass er teleskopisch mit dem Anbringungsteil (212) einer entsprechenden Backe der Backen (202, 204) greift; und (2) eine Drehschutzfläche (308, 310), welche für das ergänzende Greifen mit der Drehschutzfläche (208, 210) der entsprechenden Backe (202, 204) ausgelegt ist, um eine Drehung zwischen jedem der Klemmelemente (302, 304) und der entsprechenden Backe (202, 204) zu verhindern; und (c) wechselseitig greiffähige Konstruktionen (206, 306) an den Backen (202, 204) und Klemmelementen (302, 304), um jedes der Klemmelemente (302, 304) mit der entsprechenden Backe (202, 204) lösbar zu sichern; dadurch gekennzeichnet, dass: der Anbringungsteil (212) jeder der Backen (202, 204) einen vorstehenden Teil und einen umgebenden Teil (218) aufweist, welcher sich zumindest teilweise um den vorstehenden Teil erstreckt, wobei der umgebende Teil (218) weiterhin Kanten (208, 210) aufweist, welche die Drehschutzfläche (208, 210) ausbilden.
  3. Chirurgische Backen-Klemme nach Anspruch 1 oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der vorstehende Teil eine allgemein zylindrische Außenfläche aufweist.
  4. Chirurgische Backen-Klemme nach Anspruch 1 oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der umgebende Teil (218) weniger als die Hälfte der allgemein zylindrischen Außenfläche einnimmt.
  5. Chirurgische Backen-Klemme nach Anspruch 1 oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der umgebende Teil (218) mehr als die Hälfte der allgemein zylindrischen Außenfläche einnimmt.
  6. Chirurgische Backen-Klemme nach Anspruch 1 oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Anbringungsteil (312) jedes der Klemmelemente (302, 304) einen vorstehenden Teil umfasst, welcher mit dem Anbringungsteil (212) jeder der Backen (202, 204) teleskopisch greifen kann.
  7. Chirurgische Backen-Klemme nach Anspruch 1 oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Anbringungsteil (212) der Backen (202, 204) und der Anbringungsteil (312) der Klemmelemente (302, 304) wechselseitig greiffähige Teile mit einem allgemein einheitlichen Querschnitt umfassen.
  8. Chirurgische Backen-Klemme oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der allgemein einheitliche Querschnitt entweder ein allgemein kreisförmiger Querschnitt, ein allgemein dreieckiger Querschnitt, ein allgemein ellipsenähnlicher Querschnitt, ein allgemein rechteckiger Querschnitt oder ein allgemein rechteck- und halbkreisförmiger Querschnitt ist.
  9. Chirurgische Backen-Klemme nach Anspruch 1 oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Anbringungsteil (212) der Backen (202, 204) und der Anbringungsteil (312) der Klemmelemente (302, 304) wechselseitig greiffähige Teile mit einem allgemein keilförmigen Querschnitt umfassen.
  10. Chirurgische Backen-Klemme nach Anspruch 1 oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wechselseitig greiffähigen Konstruktionen (206, 306) eine Kerbe (206) entweder an einer Backe (202, 204) oder einem Klemmelement (302, 304) und eine Sperrklinkenlasche (306) an der jeweils anderen Backe (202, 204) oder dem jeweils anderen Klemmelement (302, 304) umfassen, wobei die Sperrklinkenlasche so ausgelegt ist, dass sie mit der Kerbe (206) greift, wenn das Klemmelement an der Backe angebracht ist.
  11. Chirurgische Backen-Klemme oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Anbringungsteil (312) jedes der Klemmelemente (302, 304) ein Ende aufweist und die Sperrklinkenlasche (306) eine längliche Sperrklinkenlasche umfasst, welche sich über das Ende des Anbringungsteils (312) des Klemmelements hinaus erstreckt.
  12. Chirurgische Backen-Klemme nach Anspruch 1 oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wechselseitig greiffähigen Konstruktionen zwei Kerben entweder an der Backe oder dem Klemmelement und zwei vorstehende Teile an der jeweils anderen Backe oder dem jeweils anderen Klemmelement umfassen, welche so ausgelegt sind, dass sie mit den beiden Kerben greifen, wenn das Klemmelement an der Backe angebracht ist.
  13. Chirurgische Backen-Klemme nach Anspruch 1 oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wechselseitig greiffähigen Konstruktionen Folgendes umfassen: eine Schraube (236) in der Backe, welche so ausgelegt ist, dass sie sich bezüglich der Backe zwischen einer versenkten Position und einer ausgefahrenen Position bewegen kann; und eine Öffnung (234) in dem Klemmelement (302, 304), welche so ausgelegt ist, dass sie die Schraube zugänglich macht, wenn das Klemmelement an der Backe angebracht ist, wobei die Schraube in die ausgefahrene Position bewegt werden kann, um das Klemmelement an der Backe zu sichern.
  14. Chirurgische Backen-Klemme nach Anspruch 1 oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wechselseitig greiffähigen Konstruktionen Folgendes umfassen: eine Schraube (236), welche so ausgelegt ist, dass sie in die Backe eingeführt wird, und so ausgelegt ist, dass sie sich bezüglich der Backe zwischen einer versenkten Position und einer ausgefahrenen Position bewegen kann; und eine Öffnung (234) in dem Klemmelement, welche so ausgelegt ist, dass sie die Schraube aufnimmt, wenn das Klemmelement an der Backe angebracht ist, wobei die Schraube in die versenkte Position bewegt werden kann, um das Klemmelement an der Backe zu sichern.
  15. Chirurgische Backen-Klemme nach Anspruch 1 oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wechselseitig greiffähigen Konstruktionen Folgendes umfassen: eine Einschnappkerbe entweder an der Backe oder an dem Klemmelement und eine Einschnappklinke an der jeweils anderen Backe oder dem jeweils anderen Klemmelement, welche so ausgelegt ist, dass sie mit der Einschnappkerbe greift und das Klemmelement an der Backe lösbar sichert, wenn das Klemmelement an der Backe angebracht ist.
  16. Chirurgische Backen-Klemme nach Anspruch 1 oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wechselseitig greiffähigen Konstruktionen Folgendes umfassen: eine Sicherungsstiftausnehmung entweder an der Backe oder an dem Klemmelement und eine Flachfeder an der jeweils anderen Backe oder an dem jeweils anderen Klemmelement, wobei die Flachfeder einen Sicherungsstift aufweist, der so ausgelegt ist, dass in die Sicherungsstiftausnehmung einrückt.
  17. Chirurgische Backen-Klemme nach Anspruch 1 oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wechselseitig greiffähigen Konstruktionen Folgendes umfassen: eine Wendelnut (386) entweder in der Backe oder in dem Klemmelement und ein gewendeltes Gewinde (286) an der jeweils anderen Backe oder dem jeweils anderen Klemmelement, wobei das gewendelte Gewinde (286) so ausgelegt ist, dass es mit der Wendelnut (386) greift.
  18. Chirurgische Backen-Klemme nach Anspruch 1 oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 2, welche bzw. welcher weiterhin eine elastische Auflage (360) umfassen, welche zwischen den Backen und den Klemmelementen zusammengedrückt dazwischengesetzt ist, um bei Einrücken einer relativen Bewegung zwischen diesen entgegenzuwirken.
  19. Chirurgische Backen-Klemme oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Anbringungsteil jeder der Backen ein Ende umfasst, wobei die elastische Auflage (360) eine Auflage (360) umfasst, die in dem Anbringungsteil (312) jedes der Klemmelemente (302) angeordnet und so ausgelegt ist, dass sie das Ende federnd aufnimmt, wenn die Klemmelemente an den Backen angebracht sind.
  20. Chirurgische Backen-Klemme oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Anbringungsteil jeder der Backen weiterhin ein zweites Ende umfasst, welches sich über das besagte Ende hinaus erstreckt, und die Auflage (360) die Form eines halbrunden Zylinders aufweist.
  21. Chirurgische Backen-Klemme nach Anspruch 1 oder chirurgischer Backen-Klemmensatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehschutzfläche jeder der Backen eine Nut (206, 262, 264) umfasst, welche in dem Anbringungsteil jeder der Backen ausgebildet ist, und die Drehschutzfläche jedes der Klemmelemente einen in der Nut aufnehmbaren Schiebekeil (360, 362, 364) umfasst.
DE60013280T 1999-06-21 2000-06-02 Chirurgische klammer mit austauschbarer klemme Expired - Lifetime DE60013280T2 (de)

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