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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung beansprucht die Priorität der zeitgleich anhängigen US-Provisional
Patentanmeldung Nr. 60/131,432, eingereicht am 28. April 1999, deren
gesamter Text und Zeichnungen spezifisch hierin durch Bezugnahme
ohne Disclaimer aufgenommen wird. Die US-Regierung besitzt Rechte
an der vorliegenden Erfindung aufgrund von Grant Nr. 1RO1 CA 74951,
5RO CA54168 und T32 GM07062 von den National Institutes of Health.
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1. Gebiet
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen das Gebiet der Antikörper, Angiogenese
und Tumorbehandlung. Genauer stellt sie Anti-VEGF-Antikörper bereit,
die spezifisch die VEGF-Bindung an nur einen (VEGFR2) der beiden
VEGF-Rezeptoren inhibieren. Solche Antikörper inhibieren die Angiogenese
und induzieren eine Tumorregression und haben dennoch eine verbesserte
Sicherheit aufgrund ihrer spezifischen Blockierungseigenschaften.
Die Zusammensetzungen und Verfahren der Erfindung auf Antikörper-Basis
erstrecken sich auch auf die Verwendung von Immunkonjugaten und
anderen therapeutischen Kombinationen, Kits und Verfahren, einschließlich denjenigen
mit Prodrugs.
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2. Beschreibung des verwandten
Stands der Technik
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Tumorzellresistenz
gegenüber
chemotherapeutischen Mitteln stellt ein signifikantes Problem in
der klinischen Onkologie dar. In der Tat ist diese einer der Hauptgründe, warum
viele der vorherrschendsten Formen von Krebs beim Menschen immer
noch einer effektiven chemotherapeutischen Behandlung trotz bestimmter Fortschritte
auf diesem Gebiet widerstehen.
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Eine
weitere Tumorbehandlungstrategie ist die Verwendung eines „Immuntoxins", bei dem ein Anti-Tumorzellantikörper verwendet
wird, um ein Toxin an die Tumorzellen abzugeben. Jedoch leidet die
Immuntoxin-Therapie, ebenso wie die chemotherapeutischen Ansätze, an
signifikanten Nachteilen bei Anwendung an festen Tumoren. Zum Beispiel
können
Antigen negative oder Antigen-defiziente Zellen überleben und den Tumor repopulieren
oder zu weiteren Metastasen führen.
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Ein
weiterer Grund für
eine Resistenz von festen Tumoren gegenüber Therapien auf Antikörperbasis ist,
daß die
Tumormasse im allgemeinen gegenüber
makromolekularen Mitteln, wie etwa Antikörpern und Immuntoxin, undurchlässig ist
(Burrows et al., 1992; Dvorak et al., 1991a; Baxter and Jain, 1991).
Sowohl die physikalischen Diffusionsdistanzen als auch der interstitielle
Druck innerhalb des Tumors sind signifikante Einschränkungen
für diesen
Typ der Therapie. Deshalb haben sich feste Tumore, die mehr als
90% aller menschlichen Krebse ausmachen, bislang als resistent gegenüber Antikörper- und
Immuntoxin-Behandlung herausgestellt.
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Eine
jüngere
Strategie ist es gewesen, auf die Gefäße von festen Tumoren abzuzielen.
Das Zielen auf die Blutgefäße von Tumoren
statt auf die Tumorzellen selbst hat bestimmte Vorteile, dahingehend,
daß es wahrscheinlich
nicht zur Entwicklung von resistenten Tumorzellen führen wird,
und daß die
Zellen, auf die gezielt wird, leicht zugänglich sind. Darüberhinaus
führt die
Zerstörung
von Blutgefäßen zu einer
Amplifizierung des Anti-Tumoreffekts, da viele Tumorzellen von einem
einzelnen Gefäß für ihren
Sauerstoff und Nährstoffe abhängen (Burrows
and Thorpe, 1994a; 1994b). Beispielhafte Gefäß-Zielstrategien werden in
US-Patent Nr. 5,855,866
und 5,965,132 beschrieben, die insbesondere die gezielte Abgabe
von anti-zellulären
Mitteln und Toxinen auf Marker von Tumorgefäßen beschreiben.
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Eine
weitere effektive Version des Gefäß-Ziel-Ansatzes („vascular
targeting approach")
ist es, mit einem Coagulationsfaktor auf einen Marker zu zielen,
der innerhalb der Tumorgefäße exprimiert
oder adsorbiert ist (Huang et al., 1997; US-Patent Nr. 5,877,289;
6,004,555; und 5,_,_ (US-Anmeldung Nr. 08/482,369; Erteilungsgebühr bezahlt
am 20. Oktober 1998). Die Abgabe von Coagulanzien statt Toxinen
an Tumorgefäße hat die
weiteren Vorteile einer verringerten Immungenizität und sogar
ein geringeres Risiko von toxischen Nebenwirkungen. Wie in US-Patent
Nr. 5,877,289 offenbart, ist ein bevorzugter Coagulationsfaktor
zur Verwendung in solchen Tumor-spezifischen „Coaguliganden" eine trunkierte
Version des menschlichen Coagulations-induzierenden Proteins, Gewebefaktor
(TF), dem Hauptinitiator der Blutcoagulation.
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Obwohl
die spezifische Abgabe von Toxinen und Coagulationsfaktoren an Tumorblutgefäße einen
signifikanten Fortschritt bei der Tumorbehandlung darstellt, können bestimmte
periphere Tumorzellen die durch solche Therapien verursachte Zerstörung innerhalb
des Tumors überleben.
Anti-angiogene Strategien wären deshalb
von Nutzen in Kombination mit den Tumorzerstörungsverfahren von US-Patent
Nr. 5,855,866 und 5,877,289.
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Anti-angiogene
Tumorbehandlungsstrategien beruhen auf der Inhibition der Proliferation
von knospenden Gefäßen, im
allgemeinen an der Peripherie eines festen Tumors. Diese Therapien
werden hauptsächlich angewandt,
um das Risiko von Mikrometastasen zu verringern oder um weiteres
Wachstum eines festen Tumors nach herkömmlicherer Behandlung (wie
etwa Operation oder Chemotherapie) zu inhibieren.
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Angiogenese
ist die Entwicklung von neuen Gefäßen aus bereits vorher existierenden
Blutgefäßen und/oder
zirkulierenden Endothel-Stammzellen (Asahara et al., 1997; Springer
et al.; 1998; Folkman and Shing, 1992). Angiogenese spielt eine
vitale Rolle bei vielen physiologischen Prozessen wie etwa Embryogenese,
Wundheilung und Menstruation. Die Angiogenese ist ebenso bei bestimmten
pathologischen Ereignissen wichtig. Zusätzlich zu einer Rolle bei dem
Wachstum und der Metastase von festen Tumoren sind andere wichtige
Zustände
mit einem angiogenen Bestandteil Arthritis, Psoriasis und diabetische
Retinopathie (Hanahan and Folkman, 1996; Fidler and Ellis, 1994).
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Angiogenese
wird in normalen und malignen Geweben durch das Gleichgewicht zwischen
angiogenen Reizen und angiogenen Inhibitoren reguliert, die in dem
Zielgewebe und an entfernten Stellen produziert werden (Fidler et
al., 1998; McNamara et al., 1998). Gefäßendothel-Wachstumsfaktor-A
(VEGF, ebenso als Gefäß-Permeabilitätsfaktor,
VPF, bekannt) ist ein Hauptstimulans für die Angiogenese. VEGF ist
ein multifunktionelles Cytokin, das durch Hypoxie und onkogene Mutationen
induziert wird und von einer großen Vielzahl von Geweben produziert
werden kann (Kerbel et al., 1998; Mazure et al., 1996).
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Das
Erkennen von VEGF als ein Hauptstimulus der Angiogenese bei pathologischen
Zuständen
hat zu verschiedenen Versuchen geführt, die VEGF-Aktivität zu blockieren.
Inhibitorische Anti-VEGF-Rezeptor-Antikörper, lösliche Rezeptorkonstrukte,
Antisens-Strategien, RNA-Aptamere gegen VEGF und niedermolekulargewichtige
VEGF-Rezeptor-Tyrosinkinase (RTK)-Inhibitoren sind alle zur Verwendung
bei der Störung des
VEGF-Signalwegs vorge schlagen worden (Siemeister et al., 1998).
In der Tat ist gezeigt worden, daß monoklonale Antikörper gegen
VEGF menschliches Tumor-Xenograft-Wachstum und die Bildung von Ascites
in Mäusen
inhibieren (Kim et al., 1993; Asano et al., 1998; Mesiano et al.,
1998; Luo et al., 1998a; 1998b; Borgstrom et al., 1996; 1998).
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PNAS,
Band 94, 7192-7197 (1997) offenbart die Kristallstruktur von VEGF
und relevanter Epitope.
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Frontiers
in Biosciences, Band 4, 141-161 (1999) gibt eine Übersicht über Signalzusammenhänge in dem
VEGF-System.
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Cancer
and Metastasis Reviews, Band 17, 155-161 (1998) offenbart für VEGFR2
spezifische, monoklonale Antikörper
als eine anti-angiogene therapeutische Strategie.
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Cancer-Immunology
Immunotherapy Band 34, 343-348 (1992) offenbart die Verwendung von
Immunkonjugaten und Prodrugs als eine therapeutische Anti-Krebs-Therapeutikum-Strategie.
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British
Journal of Cancer, Band 70, 786-794 (1994) gibt eine Übersicht über Antikörpergesteuerte
Enzym-Prodrug-Therapie bei der Tumortherapie.
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Obwohl
die vorhergehenden Studien die Wichtigkeit von VEGF beim Wachstum
von festen Tumoren und sein Potential als ein Ziel für die Tumortherapie
unterstreichen, wäre
die Identifizierung von weiteren Mitteln, die VEGF-induzierte Angiogenese
inhibieren von Vorteil beim Erweitern der Anzahl von therapeutischen Optionen.
Die Entwicklung von therapeutischen Mitteln, die die VEGF-Rezeptorbindung
spezifischer inhibieren, würde
einen wichtigen Fortschritt darstellen, solange wie ihre Anti-Tumor-Effekte
nicht aufgrund der verbesserten Spezifität wesentlich beeinträchtigt wären.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung überwindet
bestimmte Nachteile im Stand der Technik, indem sie neue therapeutische
Zusammensetzungen und Verfahren zur Verwendung bei der Anti-Angiogenese- und
Anti-Tumor-Behandlung bereitstellt. Die Erfindung beruht auf Antikör pern, die
spezifisch die VEGF-Bindung an nur einen (VEGFR2) der beiden Haupt-VEGF-Rezeptoren inhibieren.
Solche Antikörper
inhibieren die Angiogenese und induzieren eine Tumorregression genauso
effektiv wie andere Anti-VEGF-Antikörper, einschließlich derjenigen,
die sich bereits in klinischen Versuchen befinden, und haben doch
eine verbesserte Sicherheit aufgrund ihrer spezifischen Blockierungseigenschaften.
Die Zusammensetzungen und Verfahren der Erfindung erstrecken sich
auch auf die Verwendung von Immunkonjugaten und Kombinationen, einschließlich Prodrugs,
unter Verwendung der spezifischen Kategorie von bereitgestellten
Antikörpern.
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Ein
besonderer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist es, daß die bereitgestellten
Antikörper
die VEGF-Bindung nur an VEGFR2 und nicht an VEGFR1 inhibieren. Dies
steht im Gegensatz zu den führenden Antikörpern nach
dem Stand der Technik, einschließlich A4.6.1, die die VEGF-Bindung
an sowohl VEGFR2 als auch VEGFR1 inhibieren. Da VEGFR1 wichtige
biologische Funktionen hat, die mit der Angiogenese nicht in Verbindung
stehen, insbesondere bei der Makrophagenwanderung und -Chemotaxis
und der Osteoclasten- und Chondroclastenfunktion, ist die vorliegende
Fähigkeit,
nur VEGFR2-vermittelte Angiogenese zu inhibieren, ein besonderer
Vorteil. Dies überträgt sich
in merkbare klinische Vorteile, dahingehend, daß Makrophagen noch in der Lage
sind, Anti-Tumor-Antworten des Wirts zu vermitteln, und daß der Knochenmetabolismus,
z.B. bei der Behandlung von pädiatrischen
Krebsen, nicht nachteilig beeinträchtigt ist.
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Ein
weiterer Vorteil ist der, daß,
während
die Bindung von VEGF an VEGFR1 in der Anwesenheit der Antikörper der
Erfindung aufrecht erhalten wird, diese verwendet werden können, um
angehängte
therapeutische Mittel spezifisch an Tumorgefäße abzugeben aufgrund ihrer
Bindung an VEGF, das an VEGFR1 gebunden ist, das auf dem Tumorendothel
hoch reguliert ist. Im Kontext von Immunkonjugaten stellt die vorliegende Erfindung
deshalb Mittel bereit, die sowohl anti-angiogene als auch Tumor-zerstörende Eigenschaften
innerhalb desselben Moleküls
haben.
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Noch
ein weiterer Vorteil liegt in der Fähigkeit der bereitgestellten
Zusammensetzungen, das Überlebenssignal
von VEGF zu neutralisieren, das durch VEGFR2 vermittelt wird. Die
nackten und konjugierten Antikörper
der Erfindung formen daher synergistische Kombinationen mit anderen
Therapien und/oder angehängten
Mitteln, insbesondere den Verfahren und Mit teln, die aufgrund der
Fähigkeit
von VEGF, ihren zerstörerischen
Eigenschaften gegenzuwirken, keine maximale Wirksamkeit in vivo
erzielen.
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Die
vorliegende Erfindung stellt somit Antikörper bereit, die spezifisch
die VEGF-Bindung an den VEGFR2-Rezeptor blockieren, oder die die
VEGF-Bindung an im wesentlichen nur den VEGFR2-Rezeptor blockieren.
Solche Antikörper
inhibieren die VEGF-Bindung an den VEGFR2-Rezeptor (KDR/Flk-1) signifikant, ohne
die VEGF-Bindung an den VEGFR1-Rezeptor
signifikant zu inhibieren (Flt-1). Die Antikörper inhibieren somit die VEGF-Bindung an den VEGFR2-Rezeptor
(KDR/Flk-1), inhibieren nicht wesentlich die VEGF-Bindung an den VEGFR1-Rezeptor
(Flt-1), weisen anti-angiogene Effekte und Anti-Tumor-Effekte in vivo auf
und inhibieren die Makrophagen-Chemotaxis, die Osteoclasten- oder
Chondroclasten-Funktionen nicht signifikant.
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Die
Antikörper
der Erfindung werden somit prägnant
als „VEGFR2-blockierende,
nicht-VEGFR1-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper" bezeichnet. Noch
prägnanter
werden sie bezeichnet als „VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper", das der Einfachheit
halber in Bezug auf alle Zusammensetzungen, Verwendungen und Verfahren
der Erfindung verwendet wird. Ein „VGFR2-blockierender, Anti-VEGF-Antikörper" ist ein Antikörper gegen
VEGF, der die VEGF-Bindung an den VEGFR2-Rezeptor blockiert. Es
wird klar sein, daß solche Antikörper nicht
Antikörper
gegen den VEGFR2-Rezeptor selbst sind.
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Vor
der vorliegenden Erfindung gab es keine Motivation Anti-VEGF-Antikörper zu
erzeugen, die spezifisch die VEGF-Bindung an den VEGFR2-Rezeptor,
aber nicht den VEGFR1-Rezeptor
blockieren, noch wurde an irgendwelche Vorteile von solchen Antikörpern gedacht.
Wichtig, da blockierende Antikörper
die Wechselwirkung eines Wachstumsfaktors und seines (seiner) Rezeptors
(Rezeptoren) physisch verhindern müssen, und da Rezeptorbindungsstellen
an den Wachstumsfaktoren hinsichtlich ihrer Größe beschränkt sind, gab es keinen Hinweis
darauf, daß solche
spezifischen VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper entwickelt werden
könnten.
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Jedoch
wird im Lichte der hierin offenbarten überraschenden Entdeckungen
der Erfinder der Fachwelt nun die Kenntnis zur Verfügung gestellt,
daß solche
spezifischen inhibitorischen Anti-VEGF-Antikörper hergestellt werden können und
bestimmte Vorteile haben. Die vorliegende Anmeldung beschreibt weiterhin
die Methodologie zum Erzeugen von VEGFR2- blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper-Kandidaten
und die technischen Routineaspekte der Assays, die benötigt werden,
um tatsächliche
VEGFR2-blockierende spezifische Antikörper aus dem Pool von Kandidaten
zu identifizieren. Im Lichte dieser Erfindung können deshalb eine Vielzahl
von VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper gemacht und in einer Vielzahl
von Ausführungsformen
verwendet werden, einschließlich
bei der Inhibition der Angiogenese und der Behandlung von angiogenen
Krankheiten und Tumoren, ohne die VEGF-Signalgebung über den
VEGFR1-Rezeptor zu inhibieren und ohne die merkbaren Nachteile und
die damit verbundenen Nebenwirkungen.
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Wie
in der gesamten Anmeldung verwendet, wird der Begriff „ein" in dem Sinne verwendet,
daß er „wenigstens
ein", „wenigstens
ein erster", „ein oder
mehrere" oder „eine Vielzahl" der Komponenten
oder Schritte, auf die Bezug genommen wird, bedeutet, außer in Fällen, bei
denen eine obere Grenze danach spezifisch angegeben ist. Deshalb
bedeutet ein „Antikörper", wie hierin verwendet „wenigstens
ein erster Antikörper". Die anwendbaren
Grenzen und Parameter von Kombinationen, ebenso die Mengen eines
einzelnen Mittels, werden Fachleuten auf dem Gebiet im Lichte der
vorliegenden Offenbarung bekannt sein.
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Antikörper, die „spezifisch
die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor VEGFR2 (KDR/Flk-1) inhibieren", können jetzt
durch Kompetitions- und/oder funktionellen Assays identifiziert
werden. Die bevorzugten Assays sind der Einfachheit wegen Kompetitionsassays
auf der Grundlage eines ELISA. In Kompetitionsassays mischt man
im voraus VEGF mit variierenden Mengen der Test-Antikörper (z.B.
100-facher bis 1000-facher molarer Überschuß) oder mischt VEGF diesen
bei und bestimmt die Fähigkeit
der Test-Antikörper,
die VEGF-Bindung an VEGFR2 zu reduzieren. VEGF kann vormarkiert
sein und direkt nachgewiesen werden oder kann unter Verwendung eines
(sekundären)
Anti-VEGF-Antikörpers
oder eines sekundären
und tertiären
Antikörper-Nachweissystems
nachgewiesen werden. Ein ELISA-Format eines solchen Kompetitionsassay
ist ein bevorzugtes Format, aber jeder Typ Immunkompetitionsassay
kann durchgeführt
werden.
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Die
VEGF-Bindung an VEGFR2 in der Anwesenheit eines vollständig irrelevanten
Antikörpers
(einschließlich
nicht-blockierender, monoklonaler Anti-VEGF-Antikörper) ist
der Kontrolloberwert (100%) in einem solchen Kompetitionsassay.
In einem Testassay weist eine signifikante Reduktion bei der VEGF-Bindung
an VEGFR2 in der Anwesenheit eines Test- Antikörpers auf einen Test-Antikörper hin,
der signifikant die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor VEGFR2 (KDR/Flk-1) inhibiert.
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Eine
signifikante Verringerung ist eine „reproduzierbare", d.h. konsistent
beobachtete Verringerung hinsichtlich der Bindung. Eine „signifikante
Verringerung" im
Hinblick auf die vorliegende Anmeldung ist als eine reproduzierbare
Verringerung (hinsichtlich VEGF-Bindung an VEGFR2) von wenigstens
ungefähr
45%, ungefähr
50%, ungefähr
55%, ungefähr
60% oder ungefähr
65% für
jede Menge zwischen einem ungefähr 100-fachen
und ungefähr
1000-fachen molaren Überschuß an Antikörper über VEGF
definiert.
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Da
ein bevorzugtes Merkmal der Erfindung ist, daß die bereitgestellten Antikörper nicht
im wesentlichen die VEGF-Bindung an VEGFR1 inhibieren, werden Antikörper, die
eine moderate signifikante Verringerung der VEGF-Bindung an VEGFR2
aufweisen, immer noch nützlich
sein, solange sie nicht die VEGF-Bindung an VEGFR1 wesentlich inhibieren.
Nichtsdestotrotz werden bevorzugtere Antikörper diejenigen sein, die eine
signifikantere Fähigkeit
haben, die VEGF-Bindung an VEGFR2 zu inhibieren. Diese Antikörper sind
diejenigen, die eine reproduzierbare Fähigkeit aufweisen, die VEGF-Bindung
an VEGFR2 um wenigstens ungefähr
70%, ungefähr
75% oder ungefähr
80% bei jeder Menge zwischen einem ungefähr 100-fachen und einem ungefähr 1000-fachen
molaren Überschuß an Antikörper gegenüber VEGF
zu reduzieren. Obwohl nicht erfordert, um die Erfindung auszuführen, sind
Antikörper,
die die VEGF-Bindung an VEGFR2 um wenigstens 85%, ungefähr 90%,
ungefähr
95% oder sogar höher
verringern, in keiner Weise ausgeschlossen.
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Anti-VEGF-Antikörper oder
Antigen-bindende Fragmente davon, die die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor
VEGFR2 (KDR/Flk-1) inhibieren, ohne die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor
VEGFR1 (Flt-1) signifikant zu inhibieren, werden in leichter Weise
durch einfache Kompetitionassays bestätigt, wie diejenigen, die oben
beschrieben werden, aber VEGFR1 verwenden.
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Die
Abwesenheit einer signifikante Verringerung ist eine „reproduzierbare", d.h. konsistent
beobachtete „wesentliche
Aufrechterhaltung einer Bindung".
Eine „wesentliche
Aufrechterhaltung einer Bindung" in
Bezug auf die vorliegende Anmeldung ist als eine reproduzierbare
Aufrechterhaltung (im Hinblick auf die VEGF-Bindung an VEGFR1) von
wenigstens ungefähr
60%, ungefähr
75%, ungefähr
80% oder ungefähr
85% bei jeder Menge zwischen einem ungefähr 100-fachen und ungefähr 1000-fachen
molaren Überschuß an Antikörper gegenüber VEGF
definiert.
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Die
Absicht, Antikörper
zu verwenden, die nicht im wesentlichen die VEGF-Bindung an VEGFR1
inhibieren, ist es, die durch VEGFR1 vermittelten biologischen Funktionen
aufrechtzuerhalten. Deshalb muß ein Antikörper nun
ausreichend VEGF-Bindung an VEGFR1 aufrechterhalten, so daß eine biologische
Antwort durch VEGF induziert wird. Nichtsdestotrotz werden bevorzugtere
Antikörper
diejenigen sein, die eine signifikantere Fähigkeit haben, die VEGF-Bindung
an VEGFR1 aufrechtzuerhalten. Diese Antikörper sind diejenigen, die eine
reproduzierbare Fähigkeit
aufweisen, die VEGF-Bindung an VEGFR1 auf Niveaus von wenigstens
ungefähr
88%, ungefähr
90%, ungefähr
92%, ungefähr
95% oder von ungefähr
98 – 99%
bei jeder Menge eines zwischen ungefähr 100-fachen und ungefähr 1000-fachen
molaren Überschusses
an Antikörper über VEGF
aufrechtzuerhalten.
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Es
wird klar sein, daß Antikörper, die
die VEGF-Bindung an VEGFR2 in größerem Ausmaß inhibieren, wahrscheinlich
eine größere Verringerung
hinsichtlich der Bindung an VEGFR1 ertragen können. In gleicher Weise sollte,
wenn ein Antikörper
eine mäßige Verringerung
hinsichtlich der VEGF-Bindung an VEGFR2 hat, die Aufrechterhaltung
der Bindung an VEGFR1 in stringenterer Weise verfolgt werden.
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Ein
anderer bevorzugter Bindungsassay, um zu identifizieren und/oder
zu bestätigen,
daß ein
Antikörper
die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor VEGFR2 (KDR/Flk-1) inhibiert,
ist ein Co-Präzipitationsassay. Ein
Co-Präzipitationsassay
testet die Fähigkeit
eines Antikörpers,
die Bindung von VEGF an einen oder mehrere Rezeptoren in Lösung zu
blockieren. In einem solchen Assay wird VEGF oder nachweisbar markierter VEGF
mit einer geeigneten Form des Rezeptors inkubiert.
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Es
gibt viele Formate zum Durchführen
von Immunpräzipitations-
oder Co-Präzipitationsassays.
Im vorliegenden Fall kann eine „geeignete Form des Rezeptors" der betroffene VEGFR2-Rezeptor
oder die extrazelluläre
Domäne
des Rezeptors sein. Eine Immunpräzipitation
wird dann, neben den Standardreagenzien, die Anwesenheit eines Antikörpers gegen
den VEGFR2-Rezeptor oder ein Epitop auf der extrazellulären Domäne des Rezeptors
erfordern, die von der Stelle, an die VEGF bindet, unterschiedlich
ist. Die vorliegende Erfindung stellt andere „geeignete" Formen der VEGF-Rezeptoren, nämlich die
extrazellulä ren
Domänen
der Rezeptoren, verbunden mit einem Fc-Antikörper-Teil, bereit. Solche Rezeptor/Fc-Konstrukte
können
durch Inkubation mit einer wirksamen immunfällenden Zusammensetzung, wie
etwa einer Zusammensetzung auf Protein-A-Grundlage, ausgefällt werden.
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Unabhängig von
dem geeigneten Rezeptor werden die Immunpräzipitations- oder Co-Präzipitationsassays
bevorzugt mit Kontrollen durchgeführt. Die Fähigkeit von VEGF alleine, an
den ausgewählten
Rezeptor zu binden, sollte durch Fällung in der Abwesenheit eines
Anti-VEGF-Antikörpers bestätigt werden.
Bevorzugt werden parallele Inkubationen in der Anwesenheit oder
Abwesenheit eines Antikörpers
mit bekannten Bindungseigenschaften durchgeführt, der als eine Kontrolle
fungiert. Am bevorzugtesten werden Assays unter Verwendung von sowohl
einem blockierenden Kontroll- als auch einem nicht-blockierenden
Kontrollantikörper parallel
laufengelassen.
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Jede
gebundene immunologische Spezies wird dann immungefällt, z.B.
durch Inkubation mit einer wirksamen immunfällenden Zusammensetzung, wie
etwa einer Protein-A-Zusammensetzung
oder Protein-A-Sepharose-Beads. Der Niederschlag wird dann auf die
Anwesenheit von VEGF getestet. Wenn der VEGF in der anfänglichen
Inkubation nachweisbar markierter VEGF war, wie etwa radioaktiv
markierter VEGF, kann jegliches VEGF in den Immunniederschlägen direkt
nachgewiesen werden. Jeglicher nicht-markierter VEGF in den Immunniederschlägen kann
mit anderen geeigneten Mitteln nachgewiesen werden, z.B. mittels
Geltrennung und Immunnachweis mit einem Anti-VEGF-Antikörper.
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Die
Fähigkeit
eines Antikörpers,
die VEGF-Bindung an einen VEGF-Rezeptor zu blockieren, wie etwa VEGFR2,
kann in einem solchen Co-Präzipitationsassay
in leichter Weise quantifiziert werden, obwohl qualitative Ergebnisse
ebenso wertvoll sind. Die Quantifizierung kann durch direkte Messung
von markiertem VEGF oder z.B. durch densitometrische Analysen von
immunnachgewiesenem VEGF erzielt werden. Antikörper, die eine reproduzierbare,
d.h. konsistent beobachtete Fähigkeit
aufweisen, die VEGF-Bindung an VEGFR2 zu inhibieren, kann somit
nachgewiesen werden, und nützliche
Antikörper
können
gemäß den oben
dargestellten quantitativen Kriterien ausgewählt werden.
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Anti-VEGF-Antikörper, die
nicht in signifikanter Weise die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor VEGFR1 (Flt-1)
inhibieren, können
ebenso in leichter Weise durch Durchführung von Co-Präzipitationsassays, wie
oben beschrieben, aber unter Verwendung von VEGFR1 anstelle von
VEGFR2, identifiziert werden. Deshalb können Anti-VEGF-Antikörper, die
die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor VEGFR2 (KDR/Flk-1) inhibieren,
ohne die VEGF-Bindung
an den VEGF-Rezeptor VEGFR1 (Flt-1) signifikant zu inhibieren, ebenso
in leichter Weise unter Verwendung von derlei Verfahren identifiziert
werden.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ebenso verschiedene funktionelle Assays
bereit, um zu identifizieren und/oder zu bestätigen, daß ein Antikörper die VEGF-Bindung an den
VEGF-Rezeptor VEGFR2
(KDR/Flk-1) signifikant inhibiert. Diese stehen im allgemeinen im
Zusammenhang mit der Identifizierung von VEGFR2 als dem Rezeptor,
der für
bestimmte definierte biologische Antworten verantwortlich ist. Obwohl
weniger bevorzugt als die vorhergehenden Assays vom Kompetitionstyp,
die in zellfreien Systemen durchgeführt werden und am reproduzierbarsten,
zuverlässigsten,
arbeitssparendsten und kosteneffektivsten sind, sind die folgenden Assays
nichtsdestotrotz im Kontext der vorliegenden Erfindung nützlich.
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Zum
Beispiel kann ein VEGFR2-blockierender, Anti-VEGF-Antikörper identifiziert
werden durch Testen auf die Fähigkeit,
VEGF-vermitteltes Endothelzellwachstum zu inhibieren (durch Inhibieren
der mitogenen Aktivität
von VEGF). Jeder geeignete Assay kann unter Verwendung einer aus
einer Vielzahl von Endothelzellen in der Anwesenheit von VEGF mit
oder ohne Test-Antikörper
verwendet werden. Bevorzugt werden duplizierte Assays parallel laufen
gelassen, wie etwa diejenige ohne VEGF und diejenige mit Kontroll-Antikörpern mit
definierten Eigenschaften (sowohl blockierend als auch nicht-blockierend).
Das Endothelzellwachstum kann bestimmt und bevorzugt genau quantifiziert
werden durch jedes geeignete Mittel zum Bestimmen der Zellzahl, einschließlich colorimetrischer
Assays.
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Ein
Antikörper
mit einer Fähigkeit,
VEGF-vermitteltes Endothelzellwachstum zu inhibieren, wird im allgemeinen
eine konsistent beobachtete Inhibition von VEGF-vermitteltem Endothelzellwachstum
von ungefähr 25%,
30%, 35%, 40%, 45% oder 50% oder ähnliches aufweisen. Die Inhibition
in solchen Bereichen wird auf einen Antikörper mit Eigenschaften hinweisen,
die ausreichen, um die Antiogenese in vivo zu inhibieren. Antikörper mit
signifikanterer inhibitorischer Aktivität werden nicht von der Verbindung
ausgeschlossen.
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Weitere
funktionelle Assays, um Antikörper
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung zu identifizieren, sind Assays, um
die Blockierung VEGF-induzierter Phosphorylierung zu testen. Jeder
geeignete Assay kann unter Verwendung einer aus einer Vielzahl von
Endo thelzellen verwendet werden, die irgendeine Form von nativem
oder rekombinantem phosphorylierbarem VEGFR2 exprimieren. Die Zellen
werden mit VEGF in der Anwesenheit oder Abwesenheit des zu testenden
Antikörpers
für eine
geeignete Zeitperiode inkubiert. Bevorzugt werden duplizierte Assays
parallel laufengelassen, wie etwa diejenigen ohne VEGF und diejenigen
mit Kontrollantikörpern
mit definierten Eigenschaften (sowohl blockierend als auch nicht-blockierend).
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Die
VEGF-induzierte Phosphorylierung von VEGFR2 kann bestimmt und bevorzugt
mittels akzeptabler Mittel genau quantifiziert werden. Im allgemeinen
wird VEGFR2 für
weitere Analysen immungefällt.
Der Grad der Phosphorylierung von VEGFR2 kann direkt bestimmt werden,
zum Beispiel können
die Zellen mit 32P-markiertem ATP inkubiert
worden sein, was eine direkte Quantifizierung des 32P
in dem immungefällten VEGFR2
ermöglicht.
Bevorzugt werden die immungefällten
VEGFR2 mit anderen Mitteln analysiert, z.B. durch Geltrennung und
Immunnachweis mit einem Antikörper,
der an Phosphotyrosinreste bindet. Ein Antikörper mit einer Fähigkeit,
die VEGF-induzierte Phosphorylierung von VEGFR2 zu inhibieren, wird
im allgemeinen eine konsistent beobachtete Verringerung hinsichtlich
der Konzentrationen an phosphoryliertem VEGFR2 aufweisen.
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Noch
weitere funktionelle Assays, um VEGFR2-blockierende, Anti-VEGFR-Antikörper in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung zu identifizieren, sind Assays zum
Testen der Inhibition von VEGF-induzierter Gefäßpermeabilität. Obwohl
ein beliebiger solcher Assay verwendet werden kann, ist ein besonders
geeigneter Assay der Miles-Permeabilitätsassay,
bei dem Tieren, wie etwa Meerschweinchen ein Farbstoff injiziert
wird, wie etwa Evan's
blauer Farbstoff, und das Erscheinen des Farbstoffs in der Tierhaut
wird nach der Bereitstellung von VEGF in der Anwesenheit oder Abwesenheit
von Testantikörpern
bestimmt. Bevorzugt werden duplizierte Studien parallel durchgeführt, wie
etwa diejenigen ohne VEGF und diejenigen mit Kontroll-Antikörpern mit
definierten Eigenschaften (sowohl blockierend als auch nicht-blockierend).
Das Auftreten von Farbstoff in der Tierhaut erfolgt typischerweise
als Flecken, wie etwa blaue Flecken, auf dem Rücken des Tieres, die photographiert
und vermessen werden können.
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VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper
werden die VEGF-induzierte Gefäßpermeabilität als eine
konsistent beobachtete Inhibition bei niedrigen Konzentrationen
inhibieren, zum Beispiel bei Verabreichung eines 100-fachen oder
1000-fachen molaren Überschusses gegenüber VEGF.
Antikörper,
die nicht die VEGF-Bindung an VEGFR2 blockieren, werden keine signifikante
Inhibition von VEGF-induzierter Gefäßpermeabilität zeigen.
Im allgemeinen werden Antikörper,
die eine VEGF-induzierte Permeabilität nur bei hohen Konzentrationen
blockieren, wie etwa einem 10-fachen molaren Überschuß gegenüber VEGF, keine Antikörper mit
Eigenschaften in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung sein.
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Weitgehend
akzeptierte funktionelle Assays der Angiogenese und daher von anti-angiogenen
Mitteln sind der Cornea-Micropocket-Assay der Neovaskularisierung
und der Hühnchen-Chorioallantois-Membran-Assay
(CAM)-Assay. US-Patent Nr. 5,712,291 zeigt, daß die Cornea-Micropocket- und
CAM-Assays hinreichend aussagekräftig
sind, um Mittel zur Verwendung bei der Behandlung eines extrem großen Bereichs von
angiogenen Krankheiten zu identifizieren.
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US-Patent
Nr. 5,001,116 beschreibt den CAM-Assay. Im wesentlichen werden befruchtete
Hühnerembryos
aus ihrer Schale am Tag 3 oder 4 entnommen, und eine Methylzellulosescheibe,
enthaltend die Testverbindung, wird auf der Chorioallantois-Membran
implantiert. Die Embryonen werden näherungsweise 48 Stunden später untersucht,
und, wenn eine klare Zone ohne Gefäße um die Methylzellulosescheibe
erscheint, wird der Durchmesser dieser Zone gemessen. Wie in US-Patent
Nr. 5,712,291 offenbart, ist im Zusammenhang der vorliegenden Erfindung
das Auftreten einer beliebigen Zone ohne Gefäße ein ausreichender Nachweis
für einen
anti-angiogenen Antikörper.
Je größer die
Zone, desto effektiver ist der Antikörper.
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Der
Cornea-Micropocket-Assay der Neovaskularisierung kann unter Verwendung
von Ratten- oder Kaninchencorneas
durchgeführt
werden. Dieses in-vivo-Modell ist weithin als Hinweis auf einen
klinischen Nutzen akzeptiert, wie durch US-Patent Nr. 5,712,291
und 5,871,723 nachgewiesen wird. Obwohl nicht davon ausgegangen
wird, daß dies
besonders relevant für
die vorliegende Erfindung ist, sind die Cornea-Assays gegenüber dem
CAM-Assay bevorzugt, da sie im allgemeinen Verbindungen erkennen
werden, die per se inaktiv sind, aber umgesetzt werden, um aktive
Verbindungen zu ergeben.
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In
der vorliegenden Erfindung wird der Cornea-Micropocket-Assay verwendet,
um ein antiangiogenes Mittel zu identifizieren. Dies wird anhand
einer signifikanten Reduktion in der Angiogenese nachgewiesen, wie dargestellt
durch eine konsistent beobachtete und bevorzugt merkbare Verringerung
der Anzahl an Blutgefäßen in der
Cornea. Solche Antworten sind bevorzugt als diejenigen Corneas definiert,
die nur ein gelegentliches Sprießen und/oder eine Haarnadelschleife
zeigten, die keinen Hinweis auf anhaltendes Wachstum in Kontakt
mit der Testsubstanz aufwies.
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Beispielhafte
VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper (und Antigen-bindende
Fragmente) der Erfindung schließen
diejenigen ein, die:
- (a) signifikant die VEGF-Bindung
an den VEGF-Rezeptor VEGFR2 (KDR/Flk-1) inhibieren;
- (b) nicht signifikant die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor
VEGFR1 (Flt-1) inhibieren;
- (c) die VEGF-induzierte Phosphorylierung von VEGFR2 inhibieren
und bevorzugt signifikant inhibieren;
- (d) die VEGF-induzierte Gefäßpermeabilität inhibieren
und bevorzugt signifikant inhibieren;
- (e) die VEGF-vermittelte Endothelzellproliferation inhibieren
und bevorzugt signifikant inhibieren;
- (f) Angiogenese inhibieren und bevorzugt signifikant inhibieren;
- (g) nicht die VEGFR1-vermittelte Stimulierung oder Aktivierung
von Makrophagen, Osteoclasten oder Chondroclasten signifikant inhibieren;
und
- (h) bei Verabreichung an ein Tier mit einem vaskularisierten
Tumor sich bevorzugt zu Tumorgefäßen und Tumorstroma
bewegen.
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Ein
besonderer Aspekt der Erfindung beruht auf der ursprünglichen überraschenden
Entdeckung der Erfinder von Antikörpern, die spezifisch die VEGF-Bindung
an den VEGFR2-Rezeptor
inhibierten, die signifikante Anti-Tumor-Effekte in vivo hatten
und die nicht die VEGF-Bindung an den VEGFR1-Rezeptor inhibierten. In
bestimmten Ausführungsformen
stellt die vorliegende Erfindung somit Antikörper mit definierter Epitop-Spezifität bereit,
wobei solche Antikörper
oder Antigen-bindende Fragmente davon an im wesentlichen dasselbe Epitop
wie der monoklonale Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) binden.
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Die
Erfindung, wie beansprucht, ist in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Beschreibung und leicht erhältlichen
technologischen Literaturangaben, Know-How und Ausgangsmateria lien
nacharbeitbar. Nichtsdestotrotz wurde eine Probe der Hybridom-Zellinie,
die den monoklonalen Antikörper
2C3 produziert, am 27. März
zum Empfang am 28. März
2000 zur Hinterlegung bei der American Type Culture Collection (ATCC), 10801
University Blvd., Manassas, VA 20110-2209, USA, hinterlegt und erhielt
die ATCC-Hinterlegungsnummer ATCC PTA 1595 am 11. April 2000. Diese
Hinterlegung wurde unter den Bestimmungen des Budapester Vertrags über die
internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen
für die
Zwecke von Patentverfahren und den Regeln davon gemacht (Budapester
Vertrag). Das Hybridom wird durch die ATCC unter den Bedingungen
des Budapester Vertrags bei Erteilung eines US-Patents mit angemessenen
Ansprüchen
zugänglich
gemacht werden. Die Verfügbarkeit
des hinterlegten Hybridoms soll nicht als eine Lizenz aufgefaßt werden,
die Erfindung in Überschreitung
der Rechte auszuüben,
die unter der Autorität
einer Regierung in Übereinstimmung
mit ihren Patentgesetzen verliehen werden.
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Bestimmte
bevorzugte Zusammensetzungen sind deshalb Zusammensetzungen, umfassend
wenigstens einen ersten Anti-VEGF-Antikörper oder ein Antigen-bindendes
Fragment davon oder wenigstens einen ersten aufgereinigten Anti-VEGF-Antikörper oder
Antigen-bindendes Fragment davon, der an im wesentlichen dasselbe
Epitop wie der monoklonale Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, Zusammensetzungen, umfassend wenigstens
einen ersten monoklonalen Antikörper
oder Antigen-bindendes Fragment davon, der an VEGF am im wesentlichen
dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3 (ATCC PTA 1595) bindet,
und Zusammensetzungen, umfassend wenigstens einen ersten monoklonalen
Anti-VEGF-Antikörper oder
Antigen-bindendes Fragment davon, der an dasselbe Epitop wie der
monoklonale Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet.
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Trotzdem
betreffen bestimmte andere Zusammensetzungen, Antikörper, Verfahren
und insbesondere erste und zweite medizinische Verwendungen der
Erfindung Anti-VEGF-Antikörper
oder Antigen-bindende Fragmente davon, die an dasselbe oder im wesentlichen
dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3 (ATCC PTA 1595) binden,
die nicht der monoklonale Antikörper
2C3 selbst (ATCC PTA 1595) sind.
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Der
Begriff „der
an ungefähr,
in der Hauptsache oder im wesentlichen dasselbe oder dasselbe Epitop wie" der monoklonale
Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) „bindet" bedeutet, daß ein Antikörper mit
dem monoklonalen Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595)" kreuzreagiert". „Kreuzreaktive
Antikörper" sind diejenigen,
die erkennen, binden an oder eine Immunspezifi tät haben für in der Hauptsache oder im
wesentlichen dasselbe, oder dasselbe Epitop oder „Epitop-Stelle" haben wie der monoklonale
Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595), wie solche, die in der Lage sind, effektiv
mit dem monoklonalen Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) um die Bindung an VEGF in Wettbewerb zu treten. „2C3-kreuzreaktive
Antikörper" werden kurz als „2C3-artige
Antikörper" und „2C3-basierende
Antikörper" bezeichnet, und
solche Begriffe werden hierin austauschbar verwendet und betreffen
Zusammensetzung, Verwendungen und Verfahren.
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Die
Identifizierung von einem oder mehreren Antikörpern, die (der) an ungefähr, in der
Hauptsache, im wesentlichen oder an dasselbe Epitop wie der monoklonale
Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) binden (bindet), ist jetzt, da 2C3 mit seinen
vorteilhaften Eigenschaften bereitgestellt worden ist eine einfache
technische Angelegenheit. Da die Identifizierung von kreuzreaktiven
Antikörpern
im Vergleich mit einem Bezugsantikörper bestimmt wird, wird es
klar sein, daß die
tatsächliche
Bestimmung des Epitops, an die der Bezugsantikörper (2C3) und der Testantikörper binden,
in keinerlei Weise erforderlich ist, um einen Antikörper zu
identifizieren, der an dasselbe oder im wesentlichen dasselbe Epitop
der monoklonalen Antikörper
2C3 bindet. Jedoch wird umfangreiche Information über das
Epitop, welches von 2C3 gebunden wird, hierin eingeschlossen, und
eine Epitopkartierung kann weiter durchgeführt werden, wie beschrieben
von Champe et al., (1995).
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Die
Identifizierung von kreuzreaktiven Antikörpern kann in leichter Weise
unter Verwendung von einem aus einer Vielzahl von immunologischen
Screeningassays bestimmt werden, in dem der Antikörperwettbewerb bewertet
wird. Alle solche Assays sind auf dem Gebiet Routine und werden
hierin in Einzelheiten weiterbeschrieben. US-Patent Nr. 5,660,827,
erteilt am 26. August 1997, ergänzt
die vorliegende Lehre sogar weiter im Hinblick darauf, wie Antikörper gemacht
werden, die an dasselbe oder im wesentlichen dasselbe Epitop wie ein
gegebener Antikörper
binden, wie etwa 2C3.
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Zum
Beispiel kann, wenn die zu untersuchenden Testantikörper von
unterschiedlichen Ursprungstieren erhalten werden oder sogar von
einem unterschiedlichen Isotyp sind, ein einfacher Kompetitionsasssay verwendet
werden, bei dem die Kontroll(2C3)- und Testantikörper beigemischt werden (oder
vor-adsorbiert werden) und auf eine VEGF-Antigen-Zusammensetzung aufgetragen werden.
Mit „VEGF-Antigen-Zusammensetzung
ist jede Zusammensetzung gemeint, die ein 2C3-bindendes VEGF-Antigen,
wie hierin beschrieben, wie etwa freien VEGF, enthält. Daher
sind Protokolle auf der Grundlage von ELISAs und Western-Blotting
zur Verwendung in solchen simplen Kompetitionsstudien geeignet.
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In
bestimmten Ausführungsformen
würde man
die Kontrollantikörper
(2C3) mit verschiedenen Mengen der Testantikörper (z.B. 1:10 oder 1:100)
für eine
Zeitperiode vormischen, bevor sie an einer Antigen-Zusammensetzung
angewandt werden. In anderen Ausführungsformen können die
Kontroll- und verschiedene Mengen an Testantikörpern einfach während des
Aussetzens gegenüber
der Antigenzusammensetzung beigemischt werden. Auf jeden Fall wird
man durch Verwendung von Spezies- oder sekundären Isotyp-Antikörpern in
der Lage sein, nur die gebundenen Kontrollantikörper nachzuweisen, deren Bindung
durch die Anwesenheit eines Testantikörpers verringert sein wird,
der im wesentlichen dasselbe Epitop erkennt.
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Beim
Durchführen
einer Antikörper-Kompetitionsstudie
zwischen einem Kontrollantikörper
und einem Testantikörper
(ungeachtet der Spezies oder des Isotyps), kann man zuerst die Kontrolle
(2C3) mit einer nachweisbaren Markierung markieren, wie etwa z.B.
Biotin, oder einer enzymatischen (oder sogar radioaktiven) Markierung,
um eine darauffolgende Identifizierung zu ermöglichen. In diesen Zellen würde man
die markierten Kontrollantikörper
mit den zu untersuchenden Testantikörpern in verschiedenen Verhältnissen
vormischen oder inkubieren (z.B. 1:10 oder 1:100) und (fakultativ
nach einer geeigneten Zeitperiode) dann die Reaktivität der markierten
Kontrollantikörper
testen und dies mit einem Kontrollwert vergleichen, bei dem kein
potentiell in Wettbewerb stehender Testantikörper in der Inkubation eingeschlossen
war.
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Der
Assay kann wiederum einer aus einer Vielzahl von immunologischen
Assays auf Grundlage von Antikörper-Hybridisierung
sein, und die Kontrollantikörper
würden
mittels Nachweises ihrer Markierung nachgewiesen werden, z.B. unter
Verwendung von Streptavidin im Falle von biotinylierten Antikörpern, oder
durch Verwendung eines chromogenen Substrats in Zusammenhang mit
einer enzymatischen Markierung (wie etwa 3,3'5,5'-Tetramethylbenzidin(TMB)-Substrat
mit Peroxidase-Enzym), oder durch einfachen Nachweis einer radioaktiven
Markierung. Ein Antikörper,
der an dasselbe Epitop wie die Kontrollantikörper bindet, wird in der Lage
sein, um eine Bindung effektiv in Wettbewerb zu treten, und wird
somit signifikant die Kontrollantikörper-Bindung verringern, wie
anhand einer Verringerung an gebundener Markierung nachgewiesen.
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Die
Reaktivität
der (markierten) Kontrollantikörper
in der Abwesenheit eines vollständig
irrelevanten Antikörpers
wäre der
hohe Kontrollwert. Der niedrige Kontrollwert würde durch Inkubieren der markierten (2C3)-Antikörper mit
nicht-markierten Antikörpern
von genau demselben Typ (2C3) erhalten werden, wenn ein Wettbewerb
stattfinden würde
und die Bindung der markierten Antikörper verringern würde. In
einem Testassay weist eine signifikante Verringerung an markierter
Antikörperreaktivität in der
Anwesenheit eines Testantikörpers
auf einen Testantikörper
hin, der dasselbe Epitop erkennt, d.h. einen, der mit dem markierten
(2C3) Antikörper „kreuzreagiert".
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Eine
signifikante Verringerung ist eine „reproduzierbare", d.h. konsistent
beobachtete Verringerung in der Bindung. Eine „signifikante Verringerung" im Hinblick auf
die vorliegende Anmledung ist als eine reproduzierbare Verringerung
(hinsichtlich der 2C3-Bindung an VEGF in einem ELISA) von wenigstens
ungefähr
70%, ungefähr
75% oder ungefähr
80% bei einem beliebigen Verhältnis
zwischen ungefähr
1:10 und ungefähr
1:100 definiert. Antikörper
mit sogar noch stringenteren kreuz-blockierenden Aktivitäten werden
eine reproduzierbare Verringerung (in der 2C3-Bindung an VEGF in
einem ELISA oder einem anderen geeigneten Assay) von wenigstens
ungefähr
82%, ungefähr
85%, ungefähr
88%, ungefähr
90%, ungefähr
92% oder ungefähr
95% oder ähnliches
bei einem beliebigen Verhältnis
zwischen ungefähr
1:10 und ungefähr
1:100 aufweisen. Vollständige oder
nahezu vollständige
Kreuz-Blockierung,
wie etwa das Aufweisen einer reproduzierbaren Verringerung in der
2C3-Bindung an VEGF
von ungefähr
99%, ungefähr
98%, ungefähr
97% oder ungefähr
96% oder ähnliches,
obwohl auf keinen Fall erforderlich, um die Erfindung auszuüben, ist
sicherlich nicht ausgeschlossen.
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Die
Erfindung wird durch den monoklonalen Antikörper 2C3 beispielhaft veranschaulicht,
der durch Hybridom ATCC PTA 1595 oder ein Antigen-bindendes Fragment
eines solchen monoklonalen Antikörpers
erzeugt wird. Ein Hybridom, das einen monoklonalen Anti-VEGF-Antikörper erzeugt,
der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3
(ATCC PTA 1595) bindet, ist ein weiterer Aspekt der Erfindung.
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Die
Erfindung stellt weiterhin Anti-VEGF-Antikörper bereit, die an im wesentlichen
dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3 (ATCC PTA 1595) binden,
hergestellt durch ein Verfahren, umfassend das Immunisieren eines
Tieres mit wenigstens einem ersten immunogenen VEGF-Bestandteil,
und Auswählen
eines Antikörpers
aus dem immunisierten Tier, der im wesentlichen mit dem monoklonalen
Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) kreuzreagiert; sowie Anti-VEGF-Antikörper, die
an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikröper 2C3
(ATCC PTA 1595) binden, hergestellt durch ein Verfahren, umfassend
das Immunisieren eines Tieres mit wenigstens einem ersten immunogenen
VEGF-Bestandteil, und Auswählen
eines kreuzreaktiven Anti-VEGF-Antikörpers aus dem immunisierten
Tier durch Identifizieren eines Antikörpers, der die Bindung des
2C3-Antikörpers
an VEGF wesentlich verringert.
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Anti-VEGF-Antikörper oder
Antigen-bindende Fragmente davon, die an im wesentlichen dasselbe
Epitop wie der monoklonale Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) binden und die insbesondere die VEGF-Bindung an
den VEGF-Rezeptor VEGFR2 (KDR/Flk-1) inhibieren; und Anti-VEGF-Antikörper oder
Antigen-bindende Fragmente davon, die an im wesentlichen dasselben
Epitop wie der monoklonale Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) binden und die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor
VEGFR2 (KDR/Flk-1) inhibieren, ohne signifikant die VEGF-Bindung
an den VEGF-Rezeptor VEGFR1 (Flt-1) signifikant zu inhibieren, bilden
weitere Aspekte der Erfindung.
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Antikörper mit
solchen Kombinationen von Eigenschaften können in leichter Weise durch
einen oder mehrere oder eine Kombination aus Rezeptor-Kompetition,
ELISA, Co-Präzipitation
und/oder funktionelle Assays und die 2C3-Kreuzreaktivität-Assays,
oben beschreiben, in leichter Weise identifiziert werden. Die Anleitung
im Hinblick auf die quantitative Beurteilung von 2C3-artigen Antikörpern, die
konsistent in signifikanter Weise die VEGF-Bindung an VEGFR2 reduzieren
und die konsistent in nicht signifikanter Weise die VEGF-Bindung
an VEGFR1 inhibieren, ist wie oben beschrieben.
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Es
wird hierin gezeigt, daß 2C3
die Menge an VEGF, die mit VEGFR2-beschichteten ELISA-Näpfen eine Bindung einging,
auf ungefähr
26% bzw. 19% bei 100-fachen und 1000-fachen molaren Überschüssen über VEGF
verringerte. Diese Zahlen kommen Verringerungen hinsichtlich der
VEGF-Bindung an VEGFR2 von ungefähr
74% bzw. ungefähr
81% gleich. Es wird hierin gezeigt, daß 2C3 die Menge an VEGF, die
mit VEGFR2-beschichteten ELISA-Näpfen eine
Bindung einging, bei ungefähr
92% bzw. 105% bei 100-fachen und 1000-fachen molaren Überschüssen über VEGF
aufrecht erhält.
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Es
wird wiederum verstanden werden, daß 2C3-artige oder kreuzreaktive
Antikörper,
die im wesentlichen die VEGF-Bindung an VEGFR2 inhibieren, wahrscheinlich
mehr Verringerung hinsichtlich der Bindung an VEGFR1 tolerieren
können.
In gleicher Weise sollte, wenn ein Antikörper eine mäßige Verringerung hinsichtlich
der VEGF-Bindung an VEGFR2 hat, die Aufrechterhaltung der Bindung
an VEGFR1 in stringenterer Weise verfolgt werden.
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Zusätzliche
beispielhafte Anti-VEGF-Antikörper
(und Antigen-bindende Fragmente) der Erfindung sind deshalb diejenigen,
die:
- (a) an ein nicht-konformationsabhängiges VEGF-Epitop
binden, beurteilt anhand der Bindung an VEGF in einem Western-Blot;
- (b) an freien VEGF binden;
- (c) signifikant die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor VEGFR2
(KDR/Flk-1) inhibieren;
- (d) nicht signifikant die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor
VEGFR1 (Flt-1) inhibieren;
- (e) die VEGF-induzierte Phosphorylierung von VEGFR2 inhibieren
und bevorzugt signifikant inhibieren;
- (f) die VEGF-induzierte Gefäßpermeabilität inhibieren
und bevorzugt signifikant inhibieren;
- (g) die VEGF-vermittelte Endothelzellproliferation inhibieren
und bevorzugt signifikant inhibieren;
- (h) die Angiogenese inhibieren und bevorzugt signifikant inhibieren;
- (i) die VEGFR1-vermittelte Stimulation oder Aktivierung von
Makrophagen, Osteoclasten oder Chondroclasten nicht signifikant
inhibieren;
- (j) bei Verabreichung an ein Tier mit einem vaskularisierten
Tumor sich zu den Tumorgefäßen und
dem Tumorstroma bewegen („localize"); und
- (k) an dasselbe oder im wesentlichen dasselbe Epitop wieder
monoklonale Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) binden.
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In
den folgenden Beschreibungen der Zusammensetzungen, Immunkonjugaten,
Pharmazeutika, Kombinationen, Cocktails, Kits, ersten und zweiten
medizinischen Verwendungen und allen Verfahren in Übereinstimmung
mit dieser Erfindung beziehen sich die Begriffe „Antikörper" und „Immunkonjugat" oder eine Antigen-bindende
Region davon, sofern nicht an derweitig spezifisch festgestellt oder
anhand der wissenschaftlichen Terminologie erläutert, auf eine Vielzahl von
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpern ebenso wie auf spezifische
2C3-kreuzreaktive Antikörper.
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Die
Begriffe „Antikörper" und „Immunglobulin", wie hierin verwendet,
beziehen sich in breiter Weise auf jedes immunologische bindende
Mittel, einschließlich
polyklonaler und monoklonaler Antikörper. Abhängig von dem Typ der konstanten
Domäne
in den schweren Ketten werden Antikörper auf eine von fünf Hauptklassen aufgeteilt;
IgA, IgD, IgE, IgG und IgM. Mehrere von diesen werden weiter in
Unterklassen oder Isotypen aufgeteilt, wie etwa IgG1, IgG2, IgG3,
IgG4 und ähnliche.
Die schwerkettigen konstanten Domänen, die den Unterschiedsklassen
der Immunglobuline entsprechen, werden als α, δ, ε, γ bzw. μ bezeichnet. Die Untereinheitsstrukturen
und dreidimensionalen Konfigurationen der unterschiedlichen Klassen
der Immunglobuline sind wohlbekannt.
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Im
allgemeinen werden, wenn Antikörper
statt Antigen-bindende Regionen bei der Erfindung verwendet werden,
IgG und/oder IgM bevorzugt, da sie die häufigsten Antikörper in
der physiologischen Situation sind und da sie am leichtesten in
einer Laborumgebung hergestellt werden.
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Die „leichten
Ketten" von Säugetierantikörpern werden
einem von zwei deutlich unterschiedlichen Typen zugeordnet: kappa
(κ) und
lambda (λ),
auf der Grundlage der Aminosäuresequenzen
ihrer konstanten Domänen.
Es gibt im wesentlichen keine Präferenz
für die
Verwendung von κ-
oder λ-leichten
Ketten in den Antikörpern
der vorliegenden Erfindung.
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Die
Verwendung von monoklonalen Antikörpern (MAbs) oder Derivaten
davon wird sehr bevorzugt. Es ist anerkannt, daß MAbs bestimmte Vorteile haben,
z.B. Reproduzierbarkeit und Produktion auf großem Maßstab, die sie zur klinischen
Behandlung geeignet machen. Die Erfindung stellt somit monoklonale
Antikörper aus
murinem, humanem, Affen-, Ratten-, Hamster-, Kaninchen- und sogar
Frosch- oder Hühnchenursprung bereit.
Marine, humane oder humanisierte monoklonale Antikörper werden
im allgemeinen bevorzugt sein.
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Wie
von Fachleuten verstanden werden wird, erstrecken sich die immunologischen
bindenden Reagenzien, die von dem Begriff „Antikörper" umfaßt werden, auf alle Antikörper von
allen Spezies und Antigen-bindenden Fragmenten davon, einschließlich dimeren,
trimeren und multimeren Antikörpern,
bispezifischen Antikörpern,
chimären
Antikörpern,
humanen und humanisierten Antikörpern,
rekombinanten und gentechnisch hergestellten Antikörpern und
Fragmenten davon.
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Der
Begriff „Antikörper" wird somit verwendet,
um sich auf ein Antikörper-artiges
Molekül
zu beziehen, das eine Antigen-Bindungsregion hat, und dieser Begriff
schließt
Antikörperfragmente,
wie etwa Fab', Fab, F(ab')
2,
Einzeldomänen-Antikörper (DABs),
Fv, scFv (Einzelketten Fv), lineare Antikörper, Diabodies und ähnliches
ein. Die Techniken zum Herstellen und Verwenden verschiedener Antikörper-basierender
Konstrukte und Fragmente sind auf dem Gebiet gut bekannt, (siehe
Kabat et al., 1991). Insbesondere Diabodies werden weiter beschrieben
in
EP 404, 097 und WO
93/11161, während
lineare Antikörper
weiter beschrieben sind in Zapata et al. (1995).
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In
bestimmten Ausführungsformen
umfassen die Zusammensetzungen der Erfindung wenigstens einen ersten
Anti-VEGF-Antikörper,
der wenigstens eine erste variable Region umfaßt, die eine Aminosäuresequenzregion
von wenigstens ungefähr
75%, bevorzugter wenigstens ungefähr 80%, bevorzugter wenigstens ungefähr 85%,
bevorzugter wenigstens ungefähr
90% und am bevorzugtesten wenigstens ungefähr 95% oder ähnliches
an Aminosäuresequenzidentität zu der
Aminosäuresequenz
von SEQ ID NO: 7 oder SEQ ID NO:9 einschließt; wobei besagter Anti-VEGF-Antikörper wenigstens
im wesentlichen die biologischen Eigenschaften der VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörpers
der vorliegenden Erfindung beibehält, wie durch den 2C3-Antikörper beispielhaft
veranschaulicht.
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Die
Identität
oder Homologie in Bezug auf diese und andere Anti-VEGF-Antikörpersequenzen
der vorliegenden Erfindung wird hierin als der prozentuale Anteil
an Aminosäureresten
in einer Kandidatensequenz definiert, die zu den Sequenzen von SEQ
ID NO: 7 oder SEQ ID NO:9 oder zu der Sequenz eines anderen Anti-VEGF-Antikörpers der
Erfindung identisch sind, nach einem Aligning der Sequenzen und
der Einführung von
Lükken,
sofern notwendig, um die maximale prozentuale Sequenzidentität zu erzielen.
Die Aufrechterhaltung von im wesentlichen denselben oder sogar wirksameren
biologischen Eigenschaften des VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpers, der
für den
Sequenzvergleich verwendet wird, ist besonders wichtig. Solche Vergleiche
werden in leichter Weise durchgeführt, z.B. unter Verwendung
von einem oder mehreren der verschiedenen, hierin im einzelnen beschriebenen
Assays.
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In
bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
umfassen die Anti-VEGF-Antikörper
der Erfindung wenigstens eine erste variable Region, die eine Aminosäuresequenzregion
mit der Aminosäuresequenz
von SEQ ID NO: 7 oder SEQ ID NO: 9 einschließt, wie beispielhaft veranschaulicht
durch variable Regionen, die eine Aminosäuresequenzregion einschließen, die
durch die Nukleinsäuresequenzen
von SEQ ID NO:6 oder SEQ ID NO:8 kodiert wird. Solche Sequenzen
sind die Sequenzen von Vh und Vκ von
2C3 ScFv umfassenden CDR1-3 (Komplementaritäts-bestimmende Regionen) der
variablen Regionen der schweren und leichten Ketten.
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In
anderen bevorzugten Ausführungsformen
werden Antikörper
der zweiten Generation bereitgestellt, die verstärkte oder bessere Eigenschaften
im Vergleich zu einem ursprünglichen
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper, wie etwa 2C3, haben.
Zum Beispiel können
die Antikörper
der zweiten Generation eine stärkere
Bindungsaffinität,
effektivere Blockierung der VEGF-Bindung an VEGFR2, spezifischere
Blockierung der VEGF-Bindung an VEGFR2, sogar weniger Blockierung
der VEGF-Bindung an VEGFR1, eine verbesserte Fähigkeit, die VEGF-induzierte
Proliferation und/oder Migration von Endothelzellen zu inhibieren,
eine bessere Fähigkeit,
die VEGF-induzierte Gefäßpermeabilität zu inhibieren,
und bevorzugt eine verstärkte
Fähigkeit,
die VEGF-induzierte Angiogenese in vivo zu inhibieren und angiogene
Krankheiten, einschließlich
vaskularisierter Tumore zu behandeln, haben.
-
Vergleiche
zum Identifizieren von wirksamen Antikörpern der zweiten Generation
werden in leichter Weise durchgeführt und quantifiziert, z.B.
unter Verwendung von einem oder mehreren verschiedenen, hierin im
einzelnen beschriebenen Assays. Die Antikörper der zweiten Generation,
die eine verbesserte biologische Eigenschaft oder Aktivität von wenigstens
ungefähr
10-fach, bevorzugt wenigstens ungefähr 20-fach und bevorzugter
wenigstens ungefähr
50-fach im Vergleich mit den VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpern der
vorliegenden Erfindung, wie beispielhaft durch den 2C3-Antikörper veranschaulicht,
haben, werden von der vorliegenden Erfindung umfaßt.
-
In
bestimmten Ausführungsformen
werden die verwendeten Antikörper „humanisierte", teilweise humane
oder humane Antikörper
sein. „Humanisierte" Antikörper sind
im allgemeinen chimäre
monoklonale Antikörper
aus der Maus, der Ratte oder einer anderen nicht-humanen Spezies,
die humane konstante und/oder variable Region-Domänen tragen
(„teilweise
humane chimäre
Antikörper"). Verschiedene humanisierte
monoklonale Antikörper
zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung werden chimäre Antikörper sein,
bei denen wenigstens eine erste Antigen-bindende Region oder eine
Komplementaritäts-bestimmende
Region (CDR) eines Maus-, Ratten- oder anderen nicht-humanen monoklonalen
Antikörpers
an eine humane konstante Antikörperregion
oder „ein
Netzwerk" operativ
angehängt
oder darauf „aufgepfropft" ist.
-
„Humanisierte" monoklonale Antikörper zur
Verwendung hierin können
ebenso monoklonale Antikörper
von nicht-humanen Spezies sein, bei denen eine oder mehrere ausgewählte Aminosäuren gegen
Aminosäuren
ausgetauscht sind, die häufiger
in humanen Antikörpern
beobachtet werden. Dies kann in leichter Weise durch die Verwendung
von rekombinanter Routine-Technologie, insbesondere ortsspezifische
Mutagenese erzielt werden.
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Vollständig humane,
statt „humanisierte" Antikörper können ebenso
hergestellt und bei der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
Solche humanen Antikörper
können
aus gesunden Individuen durch einfaches Erhalten einer Population
von gemischten peripheren Blutlymphocyten aus einem menschlichen
Patienten, einschließlich
Antigen-präsentierender
und Antikörper-produzierender
Zellen, und durch Stimulieren der Zellpopulation in vitro durch
Beimischen einer immunogen wirksamen Menge einer VEGF-Probe erhalten
werden. Die humanen Anti-VEGF-Antikörper-produzierenden Zellen
werden nach Erhalt in der Hybridom- und/oder rekombinanten Antikörperproduktion
verwendet.
-
Weitere
Techniken für
die Herstellung von humanen monoklonalen Antikörpern schließen das
Immunisieren eines transgenen Tieres, bevorzugt einer transgenen
Maus ein, die eine humane Antikörperbibliothek umfaßt, mit
einer immunogenen wirksamen Menge einer VEGF-Probe ein. Dies erzeugt
ebenso humane Anti-VEGF-Antikörper-produzierende
Zellen für
die weitere Handhabung in der Hybridom- und/oder rekombinanten Antikörperproduktion,
mit dem Vorteil, daß Milzzellen
statt periphere Blutzellen in leichter Weise aus dem transgenen
Tier oder der Maus erhalten werden können.
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VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper
in Übereinstimmung
mit der Erfindung können
in leichter Weise durch Prozesse und Verfahren hergestellt werden,
die umfassen:
- (a) Herstellen von Antikörper-Kandidaten-produzierenden
Zellen; und
- (b) Auswählen
eines Antikörpers
aus den Antikörper-Kandidaten-produzierenden
Zellen, der signifikant die VEGF-Bindung an VEGFR2 (KDR/Flk-1) inhibiert
und nicht signifikant die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor VEGFR1
(Flt-1) inhibiert.
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Andere
Antikörper
in Übereinstimmung
mit der Erfindung können
in leichter Weise hergestellt werden durch Auswählen eines Antikörpers, der
im wesentlichen mit dem monoklonalen Antikörper 2C3 (ATTC PTA 1595) kreuzreagiert.
Geeignete präparative
Prozesse und Verfahren umfassen:
- (a) Herstellen
von Antikörper-Kandidaten-produzierenden
Zellen; und
- (b) Auswählen
eines Antikörpers
aus den Antikörper-Kandidaten-produzierenden
Zellen, der im wesentlichen mit dem monoklonalen Antikörper 2C3
(ATTCC PTA 1595) kreuzreagiert.
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Ein
Prozeß zum
Herstellen von geeigneten Antikörper-produzierenden
Zellen und zum Erhalten von Antikörpern hiervon kann in situ
in einem gegebenen Patienten durchgeführt werden. D.h., das einfache
Bereitstellen einer immunogen wirksamen Menge einer immunogenen
VEGF-Probe an einen Patienten wird zu einer geeigneten Antikörper-Erzeugung
führen.
Daher wird der Antikörper
immer noch aus der Antikörper-erzeugenden
Zelle „erhalten", aber er muß nicht
mehr aus einem Wirt isoliert und anschließend an einen Patienten verabreicht
werden, da er in der Lage ist, sich spontan zu den Tumorgefäßen zu begeben
und seine biologischen Anti-Tumor-Effekte auszuüben. Jedoch werden solche Ausführungsformen
aufgrund des merkbaren Mangels an Spezifität nicht bevorzugt.
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Geeignete
Antikörper-produzierende
Zellen können
ebenso erhalten und darauffolgend Antikörper isoliert und/oder aufgereinigt
werden, indem periphere Blutlymphocyten mit VEGF in vitro stimuliert
werden.
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Andere
Verfahren umfassen das Verabreichen einer immunisierenden Zusammensetzung
an ein Tier, umfassend wenigstens einen ersten immunogenen VEGF-Bestandteil,
und Auswählen
eines Antikörpers
aus dem immunisierten Tier, der signifikant die VEGF-Bindung an
VEGFR2 (KDR/Flk-1) inhibiert und nicht signifikant die VEGF-Bindung
an den VEGF- Rezeptor
VEGFR1 (Flt-1) inhibiert, und der fakultativ mit dem monoklonalen
Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) im wesentlichen kreuzreagiert. Diese Verfahren
umfassen im allgemeinen:
- (a) Immunisieren eines
Tiers durch Verabreichung von wenigstens einer Dosis und fakultativ
mehr als einer Dosis einer immunogen wirksamen Menge einer immunogenen
VEGF-Probe an das Tier (wie etwa einen ersten humanen VEGF-Bestandteil,
einen VEGF-Bestandteil mit im wesentlichen voller Länge oder
rekombinanten humanen VEGF); und
- (b) Erhalten einer geeigneten Antikörper-erzeugenden Zelle aus
dem immunisierten Tier, wie etwa eine Antikörper-erzeugende Zelle, die
einen Antikörper
erzeugt, der signifikant die VEGF-Bindung an VEGFR2 (KDR/Flk-1)
inhibiert und nicht signifikant die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor
VEGFR1 (Flt-1) inhibiert, und der fakultativ mit dem monoklonalen
Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) im wesentlichen kreuzreagiert.
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Die
immunogen wirksame Menge der VEGF-Probe oder proben kann als VEGF-Konjugate
oder in Kombination mit einem geeigneten Adjuvans verabreicht werden,
wie etwa Freundschem vollständigem
Adjuvant. Jede empirische Technik oder Variation kann verwendet
werden, um die Immungenität
zu erhöhen.
Intaktes humanes VEGF mit im wesentlichen voller Länge wird
im allgemeinen als ein Immungen bevorzugt.
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Ungeachtet
der Natur des Immunisierungsprozesses oder des Typs des immunisiertem
Tieres werden geeignete Antikörper-produzierende
Zellen aus dem immunisiertem Tier erhalten und bevorzugt weiter
von Menschenhand manipuliert. „Ein
immunisiertes Tier",
wie hierin verwendet, ist ein nicht-humanes Tier, sofern nicht anderweitig
ausdrücklich
festgestellt. Obwohl jede Antikörper-produzierende
Zelle verwendet werden kann, werden am bevorzugtesten Milzzellen
als Quelle der Antikörper-produzierenden
Zellen erhalten. Die Antikörperproduzierenden
Zellen können
in einem Herstellungsprozeß verwendet
werden, der umfaßt:
- (a) Fusionieren einer geeigneten Anti-VEGF-Antikörper-produzierenden
Zelle mit einer unsterblichen Zelle, um ein Hybridom herzustellen,
das einen monoklonalen Antikörper
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung erzeugt; und
- (b) Erhalten eines geeigneten Anti-VEGF-Antikörpers in Übereinstimmung
mit der Erfindung aus dem Hybridom.
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„Geeignete" Anti-VEGF-Antikörper-erzeugende
Zellen, Hybridome und Antikörper
sind diejenigen, die VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper produzieren
oder als solche existieren, d.h. Antikörper, die die VEGF-Bindung
an VEGFR2 (KDR/Flk-1) signifikant inhibieren und die die VEGF-Bindung
an den VEGF-Rezeptor VEGFR1 (Flt-1) nicht signifikant inhibieren,
und fakultativ, die mit dem monoklonalen Antikörper 2C3 (ATCC PTA 1595) im
wesentlichen kreuzreagieren.
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Hybridom-basierende,
monoklonale Antikörper-produzierende
Verfahren schließen
somit diejenigen ein, die umfassen:
- (a) Immunisieren
eines Tieres durch Verabreichen von mindestens einer Dosis und fakultativ
mehr als eine Dosis einer immunogen wirksamen Menge einer immunogenen
VEGF-Probe, bevorzugt einer intakten humanen VEGF-Probe an das Tier;
- (b) Herstellen einer Sammlung von monoklonalen Antikörper-produzierenden
Hybridomen aus dem immunisierten Tier;
- (c) Auswählen
wenigstens eines ersten Hybridoms aus der Sammlung, das wenigstens
einen ersten monoklonalen VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper in Übereinstimmung
mit der Erfindung erzeugt, fakultativ einen Anti-VEGF-Antikörper, der
mit dem monoklonalen Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) im wesentlichen kreuzreagiert;
- (d) Kultivieren des wenigstens ersten Antikörper-erzeugenden Hybridoms,
um den wenigstens ersten monoklonalen VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper breitzustellen;
und bevorzugt
- (e) Erhalten des wenigstens ersten monoklonalen VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörpers aus dem
kultivierten wenigstens ersten Hybridom.
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Beim
Identifizieren eines Anti-VEGF-Antikörpers, der mit dem monoklonalen
Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) im wesentlichen kreuzreagiert, kann der Auswahlschritt
umfassen:
- (a) In-Kontakt-Bringen einer VEGF-Probe
mit wirksamen Mengen des monoklonalen Antikörpers 2C3 (ATCC PTA 1595) und
einem Kandidaten-Antikörper;
und
- (b) Bestimmen der Fähigkeit
des Kandidaten-Antikörpers,
die Bindung des 2C3-Antikörpers an
die VEGF-Probe im wesentlichen zu verringern; wobei die Fähigkeit
eines Kandidaten-Antikörpers,
die Bindung des 2C3-Antikörpers
an die VEGF-Probe im wesentlichen zu verringern, auf einen Anti-VEGF-Antikörper hinweist,
der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3
(ATCC PTA 1595) bindet.
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Der
Auswahlschritt kann weiter umfassen:
- (a) In-Kontakt-Bringen
einer ersten VEGF-Probe mit einer wirksamen Bindungsmenge des monoklonalen Antikörpers 2C3
(ATCC PTA 1595) und Bestimmen der Menge an 2C3, die an VEGF bindet;
- (b) In-Kontakt-Bringen einer zweiten VEGF-Probe mit einer wirksam
bindenden Menge des monoklonalen Antikörpers 2C3 (ATCC PTA 1595) in
Kombination mit einer wirksamen in Wettbewerb tretenden Menge des
Kandidaten-Antikörpers
und Bestimmen der Menge an 2C3, der an VEGF in der Anwesenheit des
Kandidaten-Antikörpers
bindet; und
- (c) Identifizieren eines Anti-VEGF-Antikörpers, der an im wesentlichen
dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3 (ATCC PTA 1595) bindet,
durch Auswählen
eines Kandidaten-Antikörpers,
der die Menge an 2C3, die an VEGF bindet, um bevorzugt wenigstens
ungefähr
80% verringert.
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Da
nicht-humane Tiere für
die Immunisierung verwendet werden, werden die monoklonalen Antikörper, die
aus einem solchen Hybridom erhalten werden, oft eine nicht-humane
Aufmachung haben. Solche Antikörper
können
fakultativ einem Humanisierungsprozeß, einer Propfung oder Mutation
unterzogen werden, wie sie Fachleuten auf dem Gebiet bekannt ist und
hierin weiter offenbart wird. Alternativ können transgene Tiere, wie etwa
Mäuse,
verwendet werden, die eine menschliche Antikörper-Gen-Bibliothek umfassen.
Die Immunisierung von solchen Tieren wird deshalb direkt zur Erzeugung
von geeigneten humanen Antikörpern
führen.
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Nach
der Erzeugung einer geeigneten Antikörper-produzierenden Zelle,
am bevorzugtesten eines Hybridoms, ob es humane oder nicht-humane
Antikörper
erzeugt, können
die monoklonalen Antikörper-kodierenden
Nukleinsäuren
kloniert werden, um einen „rekombinanten" monoklonalen Antikörper herzustellen.
Jede rekombinanten Klonierungstechnik kann verwendet werden, einschließlich der
Verwendung von PCRTM, um die Synthese der
Antikörperkodierenden
Nukleinsäuresequenzen
zu beginnen. Deshalb schließen
noch weitere geeignete monoklonale Antikörper-erzeugende Verfahren diejenigen
ein, die die Verwendung der Antikörpererzeugenden Zellen wie
folgt umfassen:
- (a) Erhalten von wenigstens
einem ersten geeigneten Anti-VEGF-Antikörper-kodierenden Nukleinsäuremolekül oder Segment
aus einer geeigneten Anti-VEGF-Antikörpererzeugenden Zelle, bevorzugt
einem Hybridom; und
- (b) Exprimieren des Nukleinsäuremoleküls oder
Segments in einer rekombinanten Wirtszelle, um einen rekombinanten
monoklonalen VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung zu erhalten.
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Jedoch
sind andere starke rekombinante Techniken verfügbar, die ideal zur Herstellung
von rekombinanten monoklonalen Antikörpern geeignet sind. Solche
rekombinanten Techniken schließen
die Phagemid-Bibliothek-basierenden, monoklonale, Antikörper-erzeugenden
Verfahren ein, umfassend:
- (a) Immunisieren
eines Tieres durch Verabreichung von wenigstens einer Dosis an das
Tier, und fakultativ mehr als einer Dosis einer immunogen wirksamen
Menge einer immunogenen VEGF-Probe (wie etwa einer intakten humanen
VEGF-Probe);
- (b) Herstellen einer kombinatorischen Immunglobulin-Phagemid-Bibliothek,
die RNA exprimiert, die aus den Antikörper-erzeugenden Zellen isoliert
worden ist, bevorzugt aus der Milz, des immunisierten Tiers;
- (c) Auswählen
von wenigstens einem ersten Klon aus der Phagemid-Bibliothek, der
wenigstens einen ersten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper exprimiert,
fakultativ einen, der mit dem monoklonalen Antikörper 2C3 (ATCC PTA 1595) im
wesentlichen kreuzreagiert;
- (d) Erhalten von VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper-kodierenden
Nukleinsäuren
aus dem wenigstens ersten ausgewählten
Klon und Exprimieren der Nukleinsäuren in einer rekombinanten
Wirtszelle, um den wenigstens ersten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper bereitzustellen;
und bevorzugt
- (e) Erhalten des wenigstens ersten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpers, der
durch die Nukleinsäuren
exprimiert wird, die von dem wenigstens ersten ausgewählten Klon
erhalten werden.
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Wiederum
können
in solchen Phagemid-Bibliothek-basierenden Techniken transgene Tiere,
die humane Antikörper-Gen-Bibliotheken
tragen, verwendet werden, wodurch sie rekombinante humane monoklonale Antikörper ergeben.
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Unabhängig von
der An der Herstellung eines ersten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper-Nukleinsäuresegments
können
weitere geeignete Antikörper-Nukleinsäuresegmente
in leichter Weise mittels molekularbiologischer Standardtechniken
hergestellt werden. Um zu bestätigen,
daß ein
variantes, mutantes oder VEGFR2-blockierendes
Anti-VEGF-Antikörper-Nukleinsäuresegment
der zweiten Generation zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung
geeignet ist, wird das Nukleinsäuresegment
getestet werden, um die Expression eines VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpers in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung zu bestätigen. Bevorzugt wird das variante,
mutante oder Nukleinsäuresegment
der zweiten Generation ebenso gestestet werden, um die Hybridisierung
unter Standardbedingungen zu bestätigen, bevorzugter unter stringenten
Hybridisierungs-Standardbedingungen. Beispielhafte geeignete Hybridisierungsbedingungen
schließen
die Hybridisierung in ungefähr
7% Natriumdodecylsulfat (SDS), ungefähr 0,5 M NaPO4,
ungefähr
1 mM EDTA bei ungefähr
50%, und Waschen mit ungefähr
1% SDS bei ungefähr
42°C ein.
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Da
eine Vielzahl von rekombinanten monoklonalen Antikörpern, ob
humanen oder nicht-humanen
Ursprungs, in leichter Weise hergestellt werden können, können die
Behandlungsverfahren der Erfindung durchgeführt werden, indem an das Tier
oder Patienten wenigstens ein erstes Nukleinsäuresegment verabreicht wird,
das eine biologisch wirksame Menge von wenigstens einem ersten VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper
in den Patienten exprimiert. Das „Nukleinsäuresegment, das einen VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-, 2C3-artigen oder 2C3-basierenden Antikörper exprimiert", wird im allgemeinen
in der Form von wenigstens einem Expressionskonstrukt sein und kann
in der Form eines Expressionskonstrukts sein, das innerhalb eines
Virus oder innerhalb einer rekombinanten Wirtszelle umfaßt ist.
Bevorzugte Gentherapievektoren der vorliegenden Erfindung werden
im allgemeinen virale Vektoren sein, wie etwa in einem rekombinanten
Retrovirus, Herpes-Simplex-Virus (HV), Adenovirus, Adeno-assoziierten
Virus (AAV), Cytomegalovirus (CMV) und Ähnlichem umfaßt.
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Die
Erfindung stellt weiterhin Zusammensetzungen bereit, umfassend wenigstens
einen ersten aufgereinigten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
Antigen-bindendes Fragment davon, fakultativ einen, der an im wesentlichen
dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3 (ATCC PTA 1595) bindet. Solche
Zusammensetzungen können
pharmazeutisch annehmbare Zusammensetzungen oder Zusammensetzungen
zur Verwendung in Laborstudien sein. Hinsichtlich der pharmazeutischen
Zusammensetzungen können
diese bevorzugt zur parenteralen Verabreichung, wie etwa zur intravenösen Verabreichung,
formuliert sein.
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine Anzahl von Verfahren und Verwendungen
der VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper, einschließlich der
2C3-kreuzraktiven, 2C3-artigen
oder 2C3-basierenden Antikörper
bereit. Hinsichtlich aller Verfahren wird der Begriff „ein" dahingehend verwendet,
daß er „wenigstens ein", „wenigstens
einen ersten", „einen
oder mehr" oder „eine Vielzahl" von Schritten in
den aufgeführten
Verfahren bedeutet, außer
wenn eine Besonderheit dargestellt wird. Dies ist besonders für die Verabreichungsschritte
bei den Behandlungsverfahren relevant. Daher können nicht nur unterschiedliche
Dosen mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden, sondern auch
unterschiedliche Anzahlen von Dosen, z.B. Injektionen können verwendet
werden bis zu und einschließlich
multipler Injektionen. Kombinierte Therapeutika können verwendet
werden, vorher, nachher oder während
der Verabreichung des Anti-VEGF-therapeutischen Antikörpers verabreicht
werden.
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Verschieden
nützliche
in-vitro-Verfahren und -verwendungen werden bereitgestellt, die
wichtige biologische Implikationen haben. Als erstes werden Verfahren
und Verwendungen bei der Bindung von VEGF bereitgestellt, die im
allgemeinen das wirksame In-Kontakt-Bringen einer Zusammensetzung,
umfassend VEGF, bevorzugt freien (nicht-Rezeptor-gebundenen) VEGF,
mit wenigstens einem ersten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
einem Antigen-bindenden Fragment davon, fakultativ einem Antikörper, der
an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3
(ATCC PTA 1595) bindet, umfaßt.
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Verfahren
zu und Verwendung bei dem Nachweis von VEGF werden bereitgestellt,
die im allgemeinen das In-Kontakt-Bringen einer Zusammensetzung
umfassen, von der angenommen wird, daß sie VEGF enthält, mit
wenigstens einem ersten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
Antigen-bindenden Fragment davon, fakultativ mit einem, der an im
wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3 (ATCC
PTA 1595) bindet, unter Bedingungen, die wirksam sind, um die Bildung
von VEGF/Antikörper-Komplexen
ermöglichen,
und Nachweis der so gebildeten Komplexe. Die Nachweisverfahren und
Verwendungen können
zusammen mit biologischen Proben verwendet werden, z.B. bei Diagnostika
für die
Angiogenese und Tumore, und es werden ebenso darauf basierende Diagnosekits
bereitgestellt.
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Die
vorliegenden Erfindung stellt Verfahren zum und Verwendungen bei
dem bevorzugten oder spezifischen Inhibieren der VEGF-Bindung an
den VEGF-Rezeptor, VEGFR2, bereit, die im allgemeinen das In-Kontakt-Bringen
in der Anwesenheit von VEGF einer Population von Zellen oder Geweben
umfassen, die Endothelzellen einschließen, welche VEGFR2 (KDR/Flk-1)
exprimieren, mit einer Zusammensetzung, umfassend eine biologisch
wirksame Menge von wenigstens einem ersten VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper,
fakultativ einem, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der
monoklonale Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, oder einem Antigen-bindenden Fragment
davon, unter Bedingungen, die wirksam sind, daß sie die VEGF-Bindung an den
VEGF-Rezeptor VEGFR2 inhibieren.
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Verfahren
zu und Verwendung bei dem signifikanten Inhibieren der VEGF-Bindung
an den VEGF-Rezeptor VEGFR2, ohne signifikant die VEGF-Bindung an
den VEGF-Rezeptor VEGFR1 zu inhibieren, werden bereitgestellt. Diese
Verfahren umfassen das In-Kontakt-Bringen, in der Anwesentheit von VEGF,
einer Population von Zellen oder Geweben, die eine Population von
Endothelzellen einschließt,
welche VEGFR2 (KDR/Flk-1) und VEGFR1 (Flt-1) exprimieren, mit einer Zusammensetzung,
umfassend eine biologisch wirksame Menge von wenigstens einem ersten
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper, fakultativ einem Anti-VEGF-Antikörper, der
an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3
(ATCC PTA 1595) bindet, oder ein Antigen-bindendes Fragment davon,
unter Bedingungen, die wirksam sind, die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor
VEGFR2 zu inhibieren, ohne signifikant die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor
VEGFR1 zu inhibieren.
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Weitere
Verfahren und Verwendungen der Erfindung liegen im Analysieren der
biologischen Rollen der VEGF-Rezeptoren, bezeichnet als VEGFR2 und
VEGFR1, umfassend die Schritte:
- (a) In-Kontakt-Bringen
einer biologischen Zusammensetzung oder Gewebe, das VEGF und einer
Population von Zellen umfaßt,
die VEGFR2 (KDR/Flk-1) und VEGFR1 (Flt-1)-Rezeptoren exprimieren,
mit einer Zusammensetzung, umfassend eine biologisch wirksame Menge
von wenigstens einem ersten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper, fakultativ
einem Anti-VEGF-Antikörper,
der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3
(ATCC PTA 1595) bindet, oder ein Antigen-bindendes Fragment davon;
und
- (b) Bestimmen des Effekts des VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpers auf
wenigstes eine erste biologische Antwort auf VEGF, wobei:
(i)
eine Veränderung
in einer biologischen Antwort in der Anwesenheit des VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörpers
auf eine Antwort hinweist, die durch den VEGFR2-Rezeptor vermittelt
wird; und
(ii) die Aufrechterhaltung einer biologischen Antwort
in der Anwesenheit des VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpers auf
eine Antwort hinweist, die durch den VEGFR1-Rezeptor vermittelt
wird.
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Proliferationsinhibitionsverfahren
und -verwendungen werden bereitgestellt, einschließlich denjenigen,
um die VEGF-induzierte Endothelzellproliferation und/oder -migration
spezifisch zu inhibieren, die im allgemeinen das In-Kontakt-Bringen
einer Population von Zellen oder Geweben umfassen, die eine Population von
Endothelzellen und VEGF einschließt, mit einer Zusammensetzung,
umfassend eine biologisch wirksame Menge von wenigstens einem ersten
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper, fakultativ einem, der
an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3
(ATCC PTA 1595) bindet, oder einem Antigen-bindenden Fragment des
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpers, unter Bedingungen, die wirksam
sind, um die VEGF-induzierte Endothelzellproliferation und/oder
-migration zu inhibieren.
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Verfahren
zu und Verwendungen bei dem Inhibieren der VEGF-induzierten Endothelzellproliferation und/oder
-migration, ohne signifikant die VEGF-induzierte Macrophagen-Chemotaxis zu inhibieren,
werden bereitgestellt, die im allgemeinen das In-Kontakt-Bringen
einer Population von Zellen oder Geweben umfassen, die Endothelzellen,
Macrophagen und VEGF enthält,
mit einer Zusammensetzung, umfassend eine biologisch wirksame Menge
von wenigstens einem ersten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper, fakultativ
einem, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale
Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, oder einem Antigen-bindenden Fragment
des Anti-VEGF-Antikörpers,
unter Bedingungen, die wirksam sind, die VEGF-induzierte Endothelzellproliferation
und/oder – migration
zu inhibieren, ohne signifikant die VEGF-induzierte Macrophagen-Chemotaxis
zu inhibieren.
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Verfahren
zu und Verwendungen bei dem Inhibieren der VEGF-induzierten Endothelzellproliferation und/oder
-migration und fakultativ Angiogenese, ohne signifikant die VEGF-Stimulation von Macrophagen,
Osteoclasten oder Chondroclasten zu inhibieren, werden weiterhin
bereitgestellt. Die Verfahren umfassen im allgemeinen das In-Kontakt-Bringen
einer Population von Zellen oder Geweben, die Endothelzellen und
wenigstens einen aus Macrophagen, Osteoclasten oder Chondroclasten
enthalten, mit einer Zusammensetzung, umfassend eine biologisch
wirksame Menge von wenigstens einem ersten VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper,
fakultativ einem, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der
monoklonale Antikörper 2C3
(ATCC PTA 1595) bindet, oder ein Antigen-bindendes Fragment des
Antikörpers,
unter Bedingungen, die wirksam sind, die VEGF-induzierte Endothel zellproliferation
und/oder -migration oder Angiogenese zu inhibieren, ohne signifikant
die VEGF-Stimulation der Macrophagen, Osteoclasten oder Chondroclasten
zu inhibieren.
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Die
vorhergehenden Verfahren und Verwendungen können in vitro und in vivo durchgeführt werden, im
letzteren Fall, wobei sich die Gewebe oder Zellen innerhalb eines
Tieres befinden und der Anti-VEGF-Antikörper an das Tier verabreicht
wird. In beiden Fällen
werden die Verfahren und Verwendungen zu Verfahren und Verwendungen
zum Inhibieren von Angiogenese, umfassend das In-Kontakt-Bringen
eines Gewebes, umfassend potentiell angiogene Blutgefäße, oder
eine Population von potentiell angiogenen Blutgefäßen, d.h. denjenigen,
die potentiell gegenüber
VEGF exponiert sind, mit einer anti-angiogenen Zusammensetzung,
umfassend eine biologisch wirksame Menge von wenigstens einem ersten
VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper,
fakultativ einem, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der
monoklonale Antikörper 2C3
(ATCC PTA 1595) bindet, oder ein Antigenbindendes Fragment davon,
unter Bedingungen, die zum Inhibieren der Angiogenese wirksam sind.
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Wenn
Populationen von potentiell angiogenen Blutgefäßen ex vivo gehalten werden,
hat die vorliegende Erfindung Nützlichkeit
bei Programmen zur Entdeckung von Arzneien. In-vitro-Screening-Assays
mit zuverlässigen
positiven und negativen Kontrollen sind als ein erster Schritt bei
der Entwicklung von Arzneien nützlich,
um die Angiogenese zu inhibieren oder zu fördern, ebenso wie bei der Aufklärung von
weiteren Informationen hinsichtlich des Angiogeneseprozesses. Wenn
sich die Population von potentiell angiogenen Blutgefäßen in einem
Tier oder Patienten befindet, wird die anti-angiogene Zusammensetzung
an das Tier als eine Form der Therapie verabreicht.
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„Biologisch
wirksame Mengen" hinsichtlich
jedem der vorhergehenden inhibitorischen Verfahren sind deshalb
Mengen von VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpern, fakultativ 2C3-basierenden
Antikörpern,
die wirksam sind, um die VEGF-induzierte Endothelzellproliferation
und/oder -Migration zu inhibieren, die VEGF-induzierte Endothelzellproliferation
und/oder -Migration zu inhibieren, ohne signifikant die VEGF-induzierte
Makrophagen-Chemotaxis
zu inhibieren, die VEGF-induzierte Endothelzellproliferation und/oder – Migration
oder Angiogenese zu inhibieren, ohne die VEGF-Stimulation von Makrophagen,
Osteoclasten oder Chondroclasten signifikant zu inhibieren, und
insgesamt die Gefäßen dothelzellproliferation
und/oder -Migration auf eine Weise zu verringern, die wirksam ist,
um das Wachstum von Blutgefäßen oder
Angiogenese zu inhibieren.
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Die
Erfindung stellt somit Verfahren zu und Verwendung bei dem Inhibieren
von VEGF-induzierter
Angiogenese und bevorzugt dem Behandeln einer angiogenen Krankheit
bereit, ohne die VEGF-Stimulation von Makrophagen, Osteoclasten
oder Chondroclasten signifikant zu inhibieren. Die Verfahren umfassen
im allgemeinen das In-Kontakt-Bringen einer Population von Zellen
oder Geweben, die Endothelzellen und wenigstens einen aus Makrophagen,
Osteoclasten oder Chondroclasten enthalten, mit einer Zusammensetzung,
umfassend eine biologisch wirksame Menge von wenigstens einem ersten
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper, fakultativ
einem, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale
Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, oder einem Antigen-bindenden Fragment
des Antikörpers,
unter Bedingungen, die wirksam sind, die VEGF-induzierte Angiogenese
zu inhibieren und eine angiogene Krankheit zu behandeln, ohne signifikant
die VEGF-Stimulation
von Makrophagen, Osteoclasten oder Chondroclasten zu inhibieren.
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Verfahren
zu und Verwendung bei dem Inhibieren von VEGF-induzierter Angiogenese
und bevorzugt dem Behandeln einer anti-angiogenen Krankheit, ohne
signifikante Nebenwirkungen am Knochenmetabolismus zu verursachen,
werden weiterhin bereitgestellt. Die Verfahren umfassen im allgemeinen
das In-Kontakt-Bringen eines Gewebes oder einer Population von angiogenen
Gefäßen, die
Gefäßendothelzellen
und wenigstens einen von Makrophagen, Osteoclasten oder Chondroclasten
enthalten, mit einer Zusammensetzung, umfassend eine biologisch
wirksame Menge von wenigstens einem ersten VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper, fakultativ
einem, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale
Antikörper 2CR
(ATCC PTA 1595) bindet, oder ein Antigen-bindendes Fragment des
Antikörpers,
unter Bedingungen, die wirksam sind, die VEGF-induzierte Angiogenese
zu inhibieren und eine angiogene Krankheit zu behandeln, ohne signifikante
Nebenwirkungen am Knochenmetabolismus zu verursachen, indem die
Aktivitäten
der Makrophagen, Osteoclasten oder Chondroclasten nicht signifikant
beeinträchtigt
werden.
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Das
Screenen auf anti-angiogene Arzneien (in vitro) und die Therapie
(in vivo) werden hinsichtlich Tieren und Patienten bereitgestellt,
die eine Krankheit oder Störung
haben oder ein Risiko dafür
tragen, diese zu entwickeln, gekennzeichnet durch eine unerwünschte,
unangemessene, abweichende, übermäßige und/oder pathologische
Vaskularisierung. Es ist Fachleu ten auf dem Gebiet wohlbekannt,
daß, da
eine abweichende Angiogenese in einer großen Vielzahl von Krankheiten
und Störungen
auftritt, eine gegebene anti-angiogene Therapie, von der einmal
gezeigt worden ist, daß sie
in einem akzeptablen Modellsystem wirksam ist, dazu verwendet werden
kann, den gesamten Bereich an Krankheiten und Störungen zu behandeln, die mit
Angiogenese verbunden sind.
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Die
Verfahren und Verwendungen der vorliegenden Erfindung sind besonders
zur Verwendung bei Tieren und Patienten beabsichtigt, die eine Form
von vaskularisiertem Tumor, Maculadegeneration, einschließlich altersbedingter
Maculadegeneration, Arthritis, einschließlich rheumatoider Arthritis,
Arteriosklerose und arteriosklerotische Plaques, diabetische Retinopathie
und andere Retinopathien, Hyperplasien der Schilddrüse, einschließlich Basedowsche
Krankheit, Hämangiom,
neovaskuläres
Glaukom und Psoriasis haben oder ein Risiko zur Entwicklung hiervon
tragen.
-
Die
Verfahren und Verwendungen der Erfindung sind weiterhin zur Behandlung
von Tieren und Patienten beabsichtigt, die arteriovenöse Fehlbildungen
(AVM), Meningiom und Gefäßrestenose,
einschließlich Restenose
nach Angioplastie haben oder ein Risiko zur Entwicklung hiervon
tragen. Andere beabsichtigte Ziele der therapeutischen Verfahren
und Verwendungen sind Tiere und Patienten, die Angiofibrom, Dermatitis
und Endometriose, hämophile
Gelenke, hypertrophe Narben, entzündliche Krankheiten und Störungen,
pyogenes Granulom, Skleroderma, Synovitis, Trachom und Gefäßadhäsionen haben
oder das Risiko zur Entwicklung hiervon tragen.
-
Wie
in U.S.-Patent Nr. 5,712,291 offenbart sind jede der vorhergehenden
ein wenig bevorzugten Behandlungsgruppen in keiner Weise für die Typen
von Zuständen
erschöpfend,
die durch die vorliegende Erfindung behandelt werden sollen. U.S.-Patent
Nr. 5,712,291 identifiziert eine Anzahl von anderen Zuständen, die durch
ein anti-angiogenes Therapeutikum effektiv behandelt werden können. Der
Zweck der Demonstration, daß die
Behandlung von allen angiogenen Krankheiten ein vereinigtes Konzept
darstellt, wenn eine definierte Kategorie von Angiogenese-inhibierenden
Verbindungen offenbart und beansprucht worden ist (im vorliegenden
Fall VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper, fakultativ diejenigen,
die an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2CR
(ATCC PTA 1595) bindet), und der Zweck der Demonstration, daß die Behandlung
von allen angiogenen Krankheiten durch Daten von einem einzelnen
Modellsystem ermöglicht wird.
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Unter
noch weiteren Gesichtspunkten und wie in U.S.-Patent Nr. 5,712,291
offenbart, sind die offenbarten Verfahren und Verwendungen zur Behandlung
von Tieren und Patienten beabsichtigt, die abnorme Proliferation
des fibrovaskulären
Gewebes, Akne rosacea, erworbenes Immunschwächesyndrom, artieller Verschluß, atopische
Keratitis, bakterielle Geschwüre,
Bechets-Krankheit, hämotogene
Tumoren, Carotis-Verschlußkrankheit,
chemische Verbrennungen, choroidale Neovaskularisierung, chronische
Entzündung,
chronische Retinaablösung,
chronische Uveitis, chronische Vitritis, Kontaktlinsenübertragung,
Cornea-Transplantat-Abstoßung, Cornea-Neovaskularisierung,
Cornea-Transplantat-Neovaskularisierung, Morbus Crohn, Ealessche
Krankheit, epidemische Keratokonjunktivitis, Pilzgeschwüre, Herpes-Simplex-Infektionen,
Herpes-Zoster-Infektionen, Hyperviskositätssyndrome, Kaposi-Sarcom,
Leukämie,
Lipid-Degenerierung, Borreliose, marginale Keratolyse, Mooren-Geschwür, Mycobakterium-Infektionen,
die nicht Lepra sind, Myopie, neovaskuläre Augenkrankheit, optische
Sehnerventrichter („optic
pits"), Osler-Weber-Syndrom
(Osler-Weber-Rendu), Osteoarthritis, Paget-Krankheit, Pars planitis,
Pemphigoid, Phylectenulosis, Polyarthritis, Komplikationen nach
Laser-Behandlung, Protozoen-Infektionen, Pseudoxanthoma elasticum,
Pterygium Keratitis sicca, Radius-Keratotomie, Retina-Neovaskularisierung,
Frühgeborenenretinopathie,
retrolentale Fibroplasien, Sarcoidose, Scleritis, Sichelzellenanämie, Sogrens-Syndrom,
feste Tumoren, Stargarts-Krankheit, Stevens-Johnson-Krankheit, superiore
limbische Keratitis, Syphilis, systemischer Lupus, marginale Terrien's-Degenerierung,
Toxoplasmose, Trauma, Ewing-Sarcom-Tumore, Neuroblastom-Tumore,
Osteosarcom-Tumore, Retinoblastom-Tumore, Rhabdomyosarcom-Tumore, ulzerative
Colitis, Venenverschluß,
Vitamin A-Defizienz und
Wegeners-Sarcoidose haben oder das Risiko zur Entwicklung hiervon
tragen.
-
Die
vorliegende Erfindung stellt weiterhin Verfahren und Verwendungen
zur Behandlung von Tieren und Patienten bereit, die Arthritis haben
oder das Risiko zur Entwicklung davon tragen, zusammen mit der Behandlung
von Arthritis unter Verwendung von immunologischen Mitteln, beschrieben
in U.S.-Patent Nr. 5,753,230. U.S.-Patent Nr. 5,972,922 veranschaulicht
sogar weiter beispielhaft die Anwendung von anti-angiogenen Strategien
auf die Behandlung von unerwünschter
Angiogenese, die mit Diabetes, Parasiten-Krankheiten, abnormer Wundheilung
und Hypertrophie nach Operationen, Verbrennungen, Verletzung oder
Trauma, Inhibition des Haarwachstums, Inhibition der Ovulation und
der Bildung des Corpus Luteum, Inhibition der Implantation und Inhibition
der Embryoentwicklung im Uterus assoziiert ist.
-
Alle
vorhergehenden Zustände
werden deshalb zur Behandlung durch die Verfahren und Verwendungen
der vorliegenden Erfindung in Erwägung gezogen.
-
US-Patent
Nr. 5,639,757 veranschaulicht beispielhaft die Verwendung von anti-angiogenen
Strategien auf die allgemeine Behandlung von Transplantatabstoßungen.
Die Behandlung von Lungenentzündung,
nephrotischem Syndrom, Präeklampsie,
Perikarderguß,
wie etwa derjenige, der mit Pericarditis assoziiert ist, und Pleuraerguß, unter
Verwendung von antiangiogenen Strategien, basierend auf der VEGF-Inhibition,
wird in WO 98/45331 beschrieben. Tiere und Patienten, die irgendeine
der vorgehenden Zustände
haben oder das Risiko tragen, diese zu entwickeln, werden deshalb
zur Behandlung durch die Verfahren und Verwendungen der vorliegenden
Erfindung in Erwägung
gezogen.
-
Wie
in WO 98/16551 offenbart, sind die biologischen Moleküle, die
die VEGF-Funktion antagonisieren, ebenso zur Verwendung bei der
Behandlung von Krankheiten und Störungen geeignet, die durch
unerwünschte
Gefäßpermeabilität charakterisiert
sind. Entsprechend sind die VEGF-antagonisierenden Antikörper, Verfahren
und Verwendungen der vorliegenden Erfindung auf die Behandlung von
Tieren und Patienten anwendbar, die Krankheiten und Störungen haben,
die durch unerwünschte
Gefäßpermeabilität charakterisiert
sind, z.B. Ödem,
das mit Hirntumoren assoziiert ist, Aszites, das mit malignen Erkrankungen
assoziiert ist, Meig-Syndrom, Lungenentzündung, nephrotisches Syndrom,
Pericarderguß und
Pleuraerguß und ähnliche, oder
ein Risiko haben, diese zu entwickeln.
-
Obwohl
die Behandlung aller vorhergehenden Krankheiten durch die vorliegende,
einheitliche Erfindung ermöglicht
wird, ist ein besonders bevorzugter Gesichtspunkt der Verfahren
und Verwendungen der vorliegenden Erfindung die Anwendung von anti-angiogener
Therapie auf Tiere und Patienten, die einen vaskularisierten festen
Tumor, einen Metastasen-Tumor oder Metastasen aus einem primären Tumor
haben oder das Risiko zur Entwicklung hiervon haben.
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Verfahren
zu und Verwendungen bei dem Inhibieren von VEGF-induzierter Angiogenese
und bevorzugt, bei dem Ausüben
eines Anti-Tumor- oder verbesserten Anti-Tumor-Effekts, ohne die
VEGF-Stimulation von Makrophagen, Osteoclasten oder Chrondoclasten
signifikant zu inhibieren, werden darüberhinaus bereitgestellt. Die
Verfahren umfassen im allgemeinen das In-Kontakt-Bringen eines Gewebes,
einer Tumorumgebung oder einer Population von angio genen Gefäßen, die
Gefäßendothelzellen
und wenigstens einen von Makrophagen, Osteoclasten oder Chondroclasten
enthalten, mit einer Zusammensetzung, umfassend eine biologisch
wirksame Menge von wenigstens einem ersten VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper, fakultativ
einem, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale
Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, oder ein Antigen-bindendes Fragment
des Antikörpers,
unter Bedingungen, die wirksam sind, die VEGF-induzierte Angiogenese
zu inhibieren und einen Anti-Tumor- oder verbesserten Anti-Tumor-Effekt
auszuüben,
ohne signifikant die VEGF-Stimulation von Makrophagen, Osteoclasten
oder Chondoclasten zu inhibieren.
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Es
werden Verfahren zu und Verwendungen bei dem Behandeln einer Krankheit
bereitgestellt, die mit Angiogenese assoziiert ist, einschließlich aller
Formen von Krebs, die mit Angiogenese assoziiert sind, umfassend
das Verabreichen einer therapeutisch wirksamen Menge von wenigstens
einer ersten pharmazeutischen Zusammensetzung an ein Tier oder einen
Patienten mit einer solchen Krankheit oder Krebs, wobei die Zusammensetzung
einen VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper
umfaßt,
fakultativ einen, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der
monoklonale Anitikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, oder ein Antigen-bindendes Fragment
oder Immunkonjugat eines solchen Anti-VEGF-Antikörpers.
-
Die
Offenbarung verknüpft
sowohl anti-angiogene Verfahren unter Verwendung von nicht-konjugierten oder
nackten Antikörpern
und Fragmenten davon und Gefäß-Ziel-Verfahren
(„vaskular
targeting methods")
unter Verwendung von Immunkonjugaten, bei denen der Antikörper oder
das Antigen-bindende Fragment davon operativ an ein therapeutisches
Mittel angehängt
ist. Sofern nicht anderweitig spezifisch dargestellt oder in wissenschaftlichen
Begriffen erläutert,
bedeuten die Begriffe „Antikörper und
Fragment davon",
wie hierin verwendet, einen „nicht-konjugierten
oder nackten" Antikörper oder
Fragment, der nicht an ein anderes Mittel angehängt ist, insbesondere ein therapeutisches
oder diagnostisches Mittel. Diese Definitionen schließen nicht
Modifizierungen des Antikörpers
aus, wie lediglich beispielsweise Modifizierungen zum Verbessern
der biologischen Halbwertszeit, Affinität, Avidität oder anderen Eigenschaften
des Antikörpers,
oder Kombinationen des Antikörpers
mit anderen Effektoren.
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Die
offenbarten anti-angiogenen Behandlungsverfahren und Verwendungen
umfassen ebenso die Verwendung von sowohl nicht-konjugierten oder
nackten Antikörpern
und Immunkonjugaten. Bei den Immunkonjugat-basierenden anti-angiogenen
Behandlungsverfahren wird der Antikörper oder das Antigen-bindende Fragment
davon bevorzugt operativ an ein zweites anti-angiogenes Mittel angehängt (wobei
der Anti-VEGF-Antikörper
selbst das antiangiogene Mittel ist). Die angehängten anti-angiogenen Mittel
können
diejenigen sein, die einen direkten oder indirekten anti-angiogenen
Effekt haben.
-
Die
anti-angiogenen Behandlungsverfahren und Verwendungen umfassen das
Verabreichen einer therapeutisch wirksamen Menge von wenigstens
einer ersten pharmazeutischen Zusammensetzung an ein Tier oder Patient
mit einer Krankheit, die mit Angiogenese assoziiert ist, einschließlich aller
Formen von Krebs, die mit Angiogenese assoziiert sind, wobei die
Zusammensetzung wenigstens einen ersten nicht-konjugierten oder
nackten VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper
oder ein Antigen-bindendes Fragment davon umfaßt, der fakultativ an im wesentlichen
dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3 (ATCC PTA 1595) bindet.
In gleicher Weise kann der verabreichte Antikörper operativ mit einem zweiten
anti-angiogenen Mittel assoziiert sein.
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Verfahren
zur und Verwendungen bei dem Behandeln von Metastasenkrebs umfassen
das Verabreichen einer therapeutisch wirksamen Menge von wenigstens
einer ersten pharmazeutischen Zusammensetzung an ein Tier oder Patienten
mit Metastasenkrebs, wobei die Zusammensetzung wenigstens einen
ersten nicht-konjugierten oder nackten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
Antigen-bindendes Fragment davon umfaßt, fakultativ einen, der an
im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3
(ATCC PTA 1595) bindet. Weitere Verfahren sind diejenigen, bei denen
der verabreichte Antikörper
operativ mit einem zweiten anti-angiogenen Mittel verknüpft ist.
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Verfahren
zur und Verwendungen bei dem Reduzieren von Metastasen aus einem
primären
Krebs umfassen das Verabreichen einer therapeutisch wirksamen Menge
von wenigstens einem ersten nicht-konjugierten oder nackten VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper
oder ein Antigen-bindendes Fragment davon an ein Tier oder Patienten,
der einen primären
Krebs hat oder darauf behandelt wurde, wobei der nicht-konjugierte
oder nackte VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper
oder Fragment davon fakultativ an im wesentlichen dasselbe Epitop
wie der monoklonale Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet. In ähnlicher
Weise kann der verabreichte Antikörper operativ mit einem zweiten
anti-angiogenen Mittel assoziiert sein.
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Verfahren
zu und Verwendungen bei dem Behandeln einer Krankheit, die mit Angiogenese
assoziiert ist, einschließlich
aller Formen von Krebs, die mit Angiogenese assoziiert sind, umfassen
weiterhin das Verabreichen an ein Tier oder Patienten mit einer
solchen Krankheit, z.B. einem vaskularisierten Tumor, von wenigstens
einem ersten nicht-konjugierten oder nackten VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper,
fakultativ einem, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der
monoklonale Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, oder ein Antigen-bindendes Fragment
davon, in einer Menge, die wirksam ist, die Angiogenese innerhalb
der Krankheitsstelle oder des vaskularisierten Tumors zu inhibieren.
In gleicher Weise kann der verabreichte Antikörper operativ mit einem zweiten
anti-angiogenen Mittel assoziiert sein.
-
Die
Verfahren zu und Verwendungen bei dem Behandeln einer Krankheit,
die mit Angiogenese assoziiert ist, einschließlich aller Formen von Krebs,
die mit Angiogenese assoziiert sind, umfassen weiterhin das Verabreichen
an ein Tier oder Patient mit einer solchen Krankheit oder Krebs
von wenigstens einem ersten nicht-konjugierten oder nackten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper, fakultativ
einem, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale
Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, oder ein Antigenbindendes Fragment davon,
in einer Menge, die wirksam ist, die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor VEGFR2
(KDR/Flk-1) zu inhibieren, wodurch die Angiogenese innerhalb der
Krankheit oder der Krebsstelle inhibiert wird. Der verabreichte
Antikörper
kann alternativ mit einem zweiten anti-angiogenen Mittel operativ assoziiert
sein.
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Verfahren
zu und Verwendungen bei dem Behandeln einer Krankheit, die mit Angiogenese
assoziiert ist, einschließlich
aller Formen von Krebs, die mit Angiogenese assoziiert sind, umfassen
ebenso das Verabreichen an ein Tier oder Patient mit einem vaskularisierten
Tumor von einer therapeutisch wirksamen Menge von wenigstens einem
ersten nicht-konjugierten oder nackten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper, fakultativ
einem, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale
Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, oder ein Antigen-bindendes Fragment
davon, wobei der Anti-VEGF-Antikörper
im wesentlichen die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor VEGFR2 (KDR/Flk-1)
inhibiert, ohne die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor VEGFR1 (Flt-1)
signikant zu inhibieren. In gleicher Weise kann der verabreichte
Antikörper operativ
mit einem zweiten anti-angiogenen Mittel assoziiert sein.
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Noch
weitere Verfahren zu und Verwendungen bei dem Behandeln einer Krankheit,
die mit Angiogenese assoziiert ist, einschließlich aller Formen von Krebs,
die mit Angiogenese assoziiert sind, umfassen das Verabreichen an
ein Tier oder Patient mit einer solchen Krankheit, Krebs oder vaskularisiertem
Tumor, von einer therapeutisch wirksamen Menge von wenigstens einem
ersten nicht-konjugierten oder nackten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper, fakultativ
einem, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale
Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, oder ein Antigen-bindendes Fragment
davon, wobei der Anti-VEGF-Antikörper
im wesentlichen die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor VEGFR2 (KDR/Flk-1) inhibiert,
ohne signifikant die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor VEGFR1 (Flt-1)
zu inhibieren, wodurch die Angiogenese innerhalb der Krankheitsstelle,
Krebs oder vaskularisiertem Tumor inhibiert wird, ohne die Makrophagen-Chemotaxis
in dem Tier signifikant zu beeinträchtigen. Der verabreichte Antikörper kann
ebenso operativ mit einem zweiten anti-angiogenen Mittel assoziiert
sein.
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Noch
weitere Verfahren zu und Verwendungen bei dem Behandeln einer Krankheit,
die mit Angiogenese assoziiert ist, einschließlich aller Formen von Krebs,
die mit Angiogenese assoziiert sind, umfassen das Verabreichen an
ein Tier oder Patienten mit einer solchen Krankheit, Krebs oder
vaskularisiertem Tumor, von einer therapeutisch wirksamen Menge
von wenigstens einem ersten nicht-konjugierten oder nackten VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper, fakultativ
einem, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale
Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, oder ein Antigen-bindendes Fragment
davon, wobei der Anti-VEGF-Antikörper
im wesentlichen die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor VEGFR2 (KDR/Flk-1) inhibiert,
ohne die VEGF-Bindung an den VEGF-Rezeptor VEGFR1 (FLT-1) signifikant
zu inhibieren, wodurch die Angiogenese innerhalb der Krankheitsstelle,
Krebs oder vaskularisiertem Tumor inhibiert wird, ohne die Makrophagen-,
Osteoclasten- und/oder
Chondroclasten-Aktivität
in dem Tier signifikant zu beeinträchtigen. In gleicher Weise
kann der verabreichte Antikörper
operativ mit einem zweiten anti-angiogenen Mittel assoziiert sein.
-
Verfahren
zu und Verwendungen bei dem Behandeln einer Krankheit, die mit Angiogenese
assoziiert ist, einschließlich
aller Formen von Krebs, die mit Angiogenese assoziiert sind, umfassen
weiterhin das Verabreichen an ein Tier oder Patienten mit einer
solchen Krankheit, z. B. einem vaskularisiertem Tumor, von wenigstens
einem ersten nicht-konjugierten oder nackten VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper,
fakultativ einem, der an im wesentli chen dasselbe Epitop wie der
monoklonale Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, oder ein Antigen-bindendes Fragment
davon, in einer Menge, die wirksam ist, die Angiogenese innerhalb
der Krankheitsstelle oder dem vaskularisiertem Tumor zu inhibieren,
ohne eine signifikante nachteilige Wirkung auf den Knochenmetabolismus
auszuüben.
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Die
vorhergehenden anti-angiogenen Behandlungsverfahren und Verwendungen
werden im allgemeinen die Verabreichung der pharmazeutisch wirksamen
Zusammensetzung an das Tier oder Patient in systemischer Weise beinhalten,
wie etwa mittels transdermaler, intramuskulärer, intravenöser Injektion
und ähnlichem.
Jedoch wird jede Verabreichungsroute, die es dem therapeutischen
Mittel ermöglicht,
sich an die angiogene Stelle oder Stelle, einschließlich Tumor-
oder intratumoralen Gefäßendothelzellen,
zu begeben, akzeptabel sein. Deshalb schließen andere geeignete Verabreichungsrouten
orale, rektale, nasale, topische und vaginale Verabreichung ein.
US Patent Nr. 5,712,291 beschreibt die verschiedenen Verabreichungsrouten
weiter, die im Zusammenhang mit der Behandlung einer angiogenen
Krankheit oder Störung
eingeschlossen werden können.
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Für Verwendungen
und Verfahren zur Behandlung von Arthritis kann zum Beispiel eine
intrasynoviale Verabreichung verwendet werden, wie für andere
immunologische Mittel in US Patent Nr. 5,753,230 beschrieben. Für Zustände, die
mit dem Auge assoziiert sind, werden ophthalmische Formulierungen
und Verabreichung in Erwägung
gezogen.
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„Verabreichung", wie hierin verwendet,
bedeutet die Bereitstellung oder Abgabe von VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-basierenden Therapeutika in einer Menge (Mengen) und für eine Periode
von Zeit(en), die ausreicht, um anti-angiogene und/oder Anti-Tumor-Effekte
auszuüben.
Die passive Verabreichung von Protein-Therapeutika wird im allgemeinen bevorzugt,
teilweise aus Gründen
der Einfachheit und Reproduzierbarkeit.
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Jedoch
wird der Begriff „Verabreichung" hierin verwendet,
um auf ein beliebiges und alle Mittel Bezug zu nehmen, mit denen
VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierende Therapeutika
abgegeben oder anderweitig an die Tumorgefäße bereitgestellt werden können. „Verabreichung" schließt deshalb
die Bereitstellung von Zellen ein, die die VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-basierenden Therapeutika in einer Weise produzieren, die
wirksam ist, um zur Abgabe an den Tumor zu führen. In solchen Ausführungsformen
kann es wünschenswert
sein, die Zellen in einer selektiv permeablen Membran, Struktur
oder implantierbaren Vorrichtung zu formulieren oder zu verpacken,
im allgemeinen eine, die entfernt werden kann, um mit der Therapie
aufzuhören.
Eine exogene VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-artige Verabreichung wird im allgemeinen noch bevorzugt, da
dies ein nicht-invasives Verfahren darstellt, das es ermöglicht,
daß die
Dosis streng überwacht
und kontrolliert werden kann.
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Die
therapeutischen Verfahren und Verwendungen erstrecken sich auch
auf die Bereitstellung von Nukleinsäuren, die für VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierende Therapeutika
auf eine Weise kodieren, die dahingehend wirksam ist, daß sie zu
ihrer Expression in der Nähe
des Tumors oder ihrer Lokalisierung an den Tumor führt. Jede
Gentherapietechnik kann verwendet werden, wie etwa die Abgabe von
nackter DNA, rekombinanter Gene und Vektoren, Zellen-basierende
Abgabe, einschließlich
ex-vivo-Manipulierung
von Zellen von Patienten und ähnliches.
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In
noch weiteren Ausführungsformen
werden Verfahren zu und Verwendungen bei dem Abgeben von ausgewählten therapeutischen
oder diagnostischen Mitteln an angiogene Blutgefäße offenbart, die mit der Krankheit
assoziiert sind. Solche Ausführungsformen
werden bevorzugt zur Abgabe von ausgewählten therapeutischen oder
diagnostischen Mitteln an einen Tumor oder intratumorale Gefäße oder
Stroma verwendet und umfassen das Verabreichen an ein Tier oder
Patienten mit einem vaskularisiertem Tumor von einer biologisch
wirksamen Menge einer Zusammensetzung, umfassend wenigstens ein
erstes Immunkonjugat, bei dem ein diagnostisches oder therapeutisches
Mittel operativ an einen VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
ein Antigen-bindendes Fragment davon angehängt ist, fakultativ einem,
der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3
(ATCC PTA 1595) bindet.
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Obwohl
das Verständnis
des Wirkmechanismus, der den Zielaspekten („targeting aspects") der Erfindung zugrunde
liegt, nicht notwendig ist, um solche Ausführungsformen auszuüben, wird
geglaubt, daß die
Antikörper
der Erfindung daran angehängte
Mittel an angiogene und Tumorgefäße mittels
Bindung an VEGF abgeben, der an den darauf exprimierten VEGFR1 bindet.
Diese Verfahren und Verwendungen der Erfindung betreffen somit das
Abgeben von ausgewählten
therapeutischen oder diagnostischen Mitteln an angiogene Blutgefäße, Tumor- oder intratumorale
Gefäße und umfassen
das Verabreichen an ein behandlungsbedürftiges Tier oder Patienten
von einer biologisch wirksamen Menge einer Zusammensetzung, umfassend
ein Immunkonjugat, bei dem ein diagnostisches oder therapeutisches
Mittel an wenigstens einen ersten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
ein Antigenbindendes Fragment davon operativ angehängt ist,
fakultativ einen, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der
monoklonale Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, auf eine Weise, die dahingehend wirksam
ist, daß sie
die Bindung des Antikörpers
an VEGF ermöglicht, der
an VEGFR1 gebunden ist, welcher auf den angiogenen Blutgefäßen, Tumor-
oder intratumoralen Gefäßen exprimiert, überexprimiert
oder hochreguliert ist, wodurch das diagnostische oder therapeutische
Mittel an den VEGF-VEGFR1 auf den angiogenen Blutgefäßen, Tumor-
oder intratumoralen Gefäßen abgeben
wird.
-
Die
Abgabe von ausgewählten
therapeutischen Mitteln an Tumor- oder intratumorale Gefäße oder Stroma
wirkt dahingehend, daß der
Blutfloß unterbrochen
wird oder daß der
Blutfloß spezifisch
in Tumorgefäßen unterbrochen
wird, daß Tumorgefäße zerstört oder
Tumorgefäße spezifisch
zerstört
werden und daß Nekrose
induziert wird oder daß Nekrose
spezifisch in einem Tumor induziert wird. Diese Verfahren und Verwendungen
können
damit als Verfahren zum Behandeln eines Tieres oder Patienten mit
einem vaskularisiertem Tumor zusammengefaßt werden, umfassend das Verabreichen
an das Tier oder den Patienten von einer therapeutisch wirksamen
Menge von wenigstens einer ersten pharmazeutischen Zusammensetzung,
umfassend wenigstens ein erstes Immunkonjugat, das einen VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper
umfaßt,
fakultativ einen, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der
monoklonale Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, oder ein Antigen-bindendes Fragment
davon, der operativ an ein therapeutisches Mittel gebunden ist.
-
Die „therapeutische
wirksamen Mengen" sind
Mengen an VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierenden
Immunkonjugaten, die wirksam sind, daß sie wenigstens einen Teil
der Tumor- oder intratumoralen Gefäßendothelzellen töten, daß sie spezifisch
Apoptose in wenigstens einem Teil der Tumor- oder intratumoralen
Gefäßendothelzellen
induzieren, daß sie
spezifisch die Coagulation in wenigstens einem Teil der Tumor- oder
intratumoralen Blutgefäßen fördern, daß sie spezifisch
wenigstens einen Teil der bluttransportierenden Gefäße des Tumors
verschließen
oder zerstören,
daß sie
spezifisch Nekrose in einem Teil eines Tumors induzieren, und daß sie eine
Tumorregression oder -Remission nach Verabreichung an ausgewählte Tiere
oder Patienten induzieren. Solche Effekte werden erzielt, während eine
geringe oder keine Bindung an Gefäßendothelzellen in normalen
gesunden Ge weben oder ein geringes oder kein Töten hiervon, wenig oder keine
Coagulation in Blutgefäßen in gesunden
normalen Geweben oder ein Verschluß oder Zerstörung davon
aufgewiesen wird, und wobei vernachlässigbare oder handhabbare nachteilige
Nebenwirkungen auf normale gesunde Gewebe des Tiers oder Patienten
ausgeübt
werden.
-
Die
Begriffe „bevorzugt" und „besonders", wie hierin im Kontext
der Förderung
von Coagulation bei oder dem Zerstören von Tumorgefäßen und/oder
im Kontext der Bindung an Tumorstroma und/oder der Verursachung
von Tumornekrose verwendet, bedeuten daher, daß die VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-basierende Immunkonjugate dahingehend funktionieren, daß sie stromale
Bindung, Coagulation, Zerstörung
und/oder Tumornekrose erzielen, die im wesentlichen auf das Tumorstroma,
Gefäße und die Tumorstelle
beschränkt
sind, und nicht sich im wesentlichen darauf erstrecken, Coagulation,
Zerstörung und/oder
Gewebenekrose in normalen gesunden Geweben des Tiers oder Patienten
zu verursachen. Die Struktur und Funktion von gesunden Zellen und
Geweben wird deshalb im wesentlichen durch die Ausübung der
Erfindung unbeeinträchtigt
gehalten.
-
Obwohl
die Antikörper
der Erfindung in effektiver Weise Mittel an angiogene Gefäße und Tumorgefäße abgeben,
indem sie an VEGF in Assoziation mit VEGFR1 binden, funktionieren
andere Verfahren und Verwendungen auf der Grundlage des Abgebens
eines therapeutischen Mittels an Tumorstroma, wobei es einen therapeutischen
Effekt auf Gefäße in der
Umgebung ausübt.
Diese Verfahren und Verwendungen umfassen das Verabreichen eines
Immunkonjugats an ein Tier oder Patienten mit einem vaskularisiertem
Tumor, das ein therapeutisches Mittel umfaßt, operativ angehängt an wenigstens
einen ersten VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper
oder ein Antigen-bindendes Fragment davon, fakultativ einen, der
an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3
(ATCC PTA 1595) bindet, in einer Menge, die wirksam ist, um das
Immunkonjugat an nicht-Rezeptor-gebundenen
VEGF innerhalb des Tumorstromas zu binden.
-
Diese
Verfahren und Verwendungen umfassen das Verabreichen eines Immunkonjugats
an ein Tier oder Patient mit einem vaskularisiertem Tumor, das ein
therapeutisches Mittel umfaßt,
operativ angehängt
an wenigstens einen ersten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
ein Antigen-bindendes Fragment davon, fakultativ einen, der an im
wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3 (ATCC
PTA 1595) bindet, in einer Menge, die wirksam ist, um das Immunkonjugat
innerhalb des Tumorstroma anzusiedeln, so daß das angehängte therapeutische Mittel
einen Anti-Tumor-Effekt auf die umgebenden Tumorgefäße und/oder
Tumorzellen ausübt.
-
Die
Zusammensetzungen der Erfindung, ebenso wie die offenbarten Verfahren
und Verwendungen, erstrecken sich daher auf Zusammensetzungen, umfassend
VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierende Immunkonjugate,
umfassend wenigstens einen ersten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
ein Antigen-bindendes Fragment davon, fakultativ einen, der an im
wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3
(ATCC PTA 1595) bindet, operativ angehängt an wenigstens ein erstes
therapeutisches oder diagnostisches Mittel. VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierende
therapeutische Konjugate sind bevorzugt an radiotherapeutische Mittel,
anti-angiogene Mittel, Apoptose-induzierende Mittel, Anti-Tubulin-Arzneien,
anti-zelluläre
Mittel oder cytotoxische Mittel oder Coagulantien (Coagulationsfaktoren)
geknüpft.
-
Die
Erfindung stellt somit eine Vielzahl von konjugierten Antikörpern und
Fragmenten davon bereit, bei denen der Antikörper an wenigstens ein erstes
therapeutisches Mittel oder diagnostisches Mittel operativ angehängt ist.
Der Begriff „Immunkonjugat" wird in breiter
Weise verwendet, um die operative Assoziation des Antikörpers mit
einem anderen effektiven Mittel zu definieren, und soll sich nicht
auf nur einen Typ von operativer Assoziation beziehen und ist insbesondere
nicht auf chemische „Konjugation" beschränkt. Rekombinante Fusionsproteine
werden insbesondere in Erwägung
gezogen. Solange das Abgabemittel oder Zielmittel in der Lage ist,
an das Ziel zu binden, und das therapeutische oder diagnostische
Mittel nach der Abgabe hinreichend funktionell ist, wird die Art
der Anhängung
geeignet sein.
-
Die
Anhängung
von Mitteln über
die Kohlenhydratgruppen an Antikörpern
wird ebenso erwogen. Glykosylierung, sowohl O-verknüpft als
auch N-verknüpft,
findet in natürlicher
Weise in Antikörpern
statt. Rekombinante Antikörper
können
modifiziert werden, um zusätzliche
Glykosylierungsstellen wieder zu erschaffen oder zu erzeugen, wenn
erwünscht,
was einfach dadurch erreicht wird, daß die passenden Aminosäuresequenzen
(wie etwa Asn-X-Ser, Asn-X-Thr,
Ser oder Thr) in die Primärsequenz
des Antikörper
eingebaut werden.
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Gegenwärtig bevorzugte
Mittel zur Verwendung bei den VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierenden therapeutischen Konjugate und verwandten Verfahren
und Verwendungen sind diejenigen, die die Effekte des Antikörpers komplementieren oder
verbessern, und/oder diejenigen, die für einen bestimmten Tumortyp
oder Patienten ausgewählt
sind. „Therapeutische
Mittel, die die Effekte des Antikörpers komplementieren oder
verbessern", schließen radiotherapeutische
Mittel, anti-angiogene Mittel, Apoptoseinduzierende Mittel und Anti-Tubulin-Arzneien
ein, von denen ein beliebiges einzelnes oder mehrere zur Verwendung
hierin bevorzugt werden.
-
Die
Anhängung
oder Assoziierung der bevorzugten Mittel mit VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierenden Antikörpern
ergibt „Immunkonjugate", wobei solche Immunkonjugate
oft verbesserte oder sogar synergistische Anti-Tumor-Eigenschaften
haben. Gegenwärtig
bevorzugte anti-angiogene Mittel zur Verwendung auf diese Weise
sind Angiostatin, Endostatin, ein beliebiges der Angiopoietine,
Vaskulostatin, Canstatin und Maspin. Gegenwärtig bevorzugte Anti-Tubulin-Arzneien
schließen
Colchicin, Taxol, Vinblastin, Vincristin, Vindescin und ein oder
mehrere der Combretastatine ein.
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Die
Verwendung von anti-zellulären
und cytotoxischen Mitteln führt
zu VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-basierenden „Immuntoxinen", während die
Verwendung von Coagulationsfaktoren zu VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierenden „Coaguliganden" führt. Die
Verwendung von wenigstens zwei therapeutischen Mitteln wird ebenso
in Erwägung
gezogen, wie etwa Kombinationen von einem oder mehreren radiotherapeutischen
Mitteln, anti-angiogenen Mitteln, Apoptoseinduzierenden Mitteln,
Anti-Tubulin-Arzneien, anti-zellulären und cytotoxischen Mitteln
und Coagulationsfaktoren.
-
In
bestimmten Anwendungen werden die VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierenden
Therapeutika operativ an cytotoxische, cytostatische oder anderweitig
anti-zellulären
Mitteln angehängt
sein, die die Fähigkeit
haben, das Wachstum oder die Zellteilung von Endothelzellen zu töten oder zu
unterdrücken.
Geeignete anti-zelluläre
Mittel schließen
chemotherapeutische Mittel ebenso wie Cytotoxine und cytostatische
Mittel ein. Cytostatische Mittel sind im allgemeinen diejenigen,
die den natürlichen
Zellzyklus einer Zielzelle stören,
bevorzugt auf eine solche Weise, daß die Zelle aus dem Zellzyklus
genommen wird.
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Beispielhafte
chemotherapeutische Mittel schließen ein: Steroide, Cytokine,
Anti-Metabolite, wie etwa Cytosinarabinosid, Fluoruracil, Methotrexat
oder Aminopterin, Anthracycline, Mi tomycin C, Vinca-Alkaloide, Antibiotika,
Demecolcin, Etoposid, Mithramycin und Anti-Tumor-alkylierende Mittel, wie etwa
Chlorambucil oder Melphalan. In der Tat könnte irgendeines der hierin
in Tabelle C offenbarten Mittel verwendet werden. Bestimmte bevorzugte
anti-zelluläre
Mittel sind DNA-Syntheseinhibitoren, wie etwa Daunorubicin, Doxorubicin, Adriamycin
und ähnliche.
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In
bestimmten therapeutischen Anwendungen werden Toxingruppen bevorzugt,
aufgrund der viel größeren Fähigkeit
der meisten Toxine, einen zelltötenden
Effekt abzugeben, im Vergleich mit anderen potentiellen Mitteln:
Deshalb sind bestimmte bevorzugte anti-zelluläre Mittel für VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierende Antikörperkonstrukte
Pflanzen-, Pelz- oder Bakterien-abgeleitete Toxine. Beispielhafte
Toxine schließen
Epipodophyllotoxine, bakterielles Endotoxin oder die Lipid-A-Gruppe
von bakteriellem Endotoxin, Ribosomen-inaktivierende Proteine, wie
etwa Saporin oder Gelonin, a-Sarcin, Aspergillin, Restrictocin,
Ribonucleasen, wie etwa Placenta-Ribonuclease, Diphtherietoxin und
Pseudomonas-Exotoxin ein.
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Bevorzugte
Toxine sind die A-Ketten-Toxine, wie etwa Ricin-A-Kette. Die bevorzugteste
Toxin-Gruppe ist oft die Ricin-A-Kette, die behandelt worden ist,
um Kohlenhydratreste zu modifizieren oder zu entfernen, sogenannte „deglycosylierte-A-Kette" (dgA). Deglycosylierte
Ricin-A-Kette wird bevorzugt wegen ihrer extremen Potenz, längeren Halbwertszeit,
und weil sie in der Herstellung in klinischer Qualität und Maßstab so
billig ist. Rekombinante und/oder trunkierte Ricin-A-Kette kann
ebenso verwendet werden.
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Für das Zielen
auf Tumore („tumor
targeting") und
die Behandlung mit Immuntoxinen ergänzen die folgenden Patente
und Patentanmeldung die vorliegende Lehre hinsichtlich antizellulärer und
cytotoxischer Mittel weiter: US-Anmeldung Nr. 07/846,349, 08/295,868
(US-Patent Nr. 6,004,554),
08/205,330 (US-Patent Nr. 5,855,866), 08/350,212 (US-Patent Nr.
5,965,132), 08/456,495 (US-Patent Nr. 5,776,427), 08/457,487 (US-Patent
Nr. 5,863,538), 08/457,229 und 08/457,031 (US-Patent Nr. 5,660,827)
und 08/457,869 (US-Patent Nr. 6,051,230).
-
Der
2C3-basierende oder andere VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper der
vorliegenden Erfindung kann an eine Anti-Tubulin-Arznei geknüpft sein. „Anti-Tubulin-Arznei(en)", wie hierin verwendet,
bedeutet jedes Mittel, Arznei, Prodrug oder Kombinatio nen davon,
die die Zellmitose inhibiert, bevorzugt, indem sie direkt oder indirekt
Tubulinaktivitäten
inhibiert, die für
die Zellmitose notwendig sind, bevorzugt Tubulin-Polymerisierung
oder -Depolymerisierung.
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Gegenwärtig bevorzugte
Anti-Tubulin-Arzneien zur Verwendung hiermit sind Colchicin, Taxane,
wie etwa Taxol, Vinca-Alkaloide, wie etwa Vinblastin, Vincristin
und Vindescin, und Combretastatine. Beispielhafte Combretastatine
sind Combretastatin A, B und/oder D, einschließlich A-1, A-2, A-3, A-4, A-5,
A-6, B-1, B-2, B-3, B-4, D-1 und D-2 und Prodrug-Formen davon.
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Die
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierenden
Therapeutika können
einen Bestandteil umfassen, der in der Lage ist, die Coagulation
zu fördern,
d. h. ein Coagulans. Hier kann der Targeting-Antikörper direkt
oder indirekt, z. B. über
einen anderen Antikörper,
an einen Faktor geknüpft
sein, der direkt oder indirekt die Coagulation stimuliert.
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Bevorzugte
Coagulationsfaktoren für
solche Verwendungen sind Gewebefaktor (TF) und TF-Derivate, wie etwa
trunkierter TF (tTF), dimerer, trimerer, polymerer/multimerer TF
und mutanter TF, der hinsichtlich der Fähigkeit, Faktor VII zu aktivieren,
defizient ist. Andere geeignete Coagulationsfaktoren schließen Vitamin-K-abhängige Coagulantien,
wie etwa Faktor II/IIa, Faktor VII/VIIa, Faktor IX/IXa und Faktor
X/Xa, Vitamin-K-abhängige
Coagulationsfaktoren, denen die Gla-Modifizierung fehlt, Russell's-Schlangengift-Faktor-X-Aktivator,
Blutplättchen-aktivierende
Verbindungen, wie etwa Thromboxan A2 und
Thromboxan A2-Synthase und Inhibitoren der Fibrinolyse,
wie etwa α2-Antiplasmin,
ein.
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Das
Zielen auf Tumore („tumor
targeting") und
die Behandlung mit Coaguliganden wird in den folgenden Patenten
und Patentanmeldungen beschrieben, von denen jede die vorliegenden
Lehren im Hinblick auf Coaguliganden und Coagulationsfaktoren weiter
ergänzt:
US-Anmeldung Nr.
07/846,349, 08/205,330 (US-Patent Nr. 5,855,866), 08/350,212 (US-Patent
Nr. 5,965,132), 08/273,567, 08/482,369 (US-Patent Nr. 6,093,399), 08/485,482,
08/487,427 (US-Patent Nr. 6,004,555), 08/479,733 (US-Patent Nr.
5,877,289), 08/472,631, und 08/479,727 und 08/481,904 (US-Patent
Nr. 6,036,955).
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Die
Herstellung von Immunkonjugaten und Immuntoxinen ist im allgemeinen
auf dem Gebiet gut bekannt (siehe zum Beispiel US-Patent Nr. 4,340,535).
Jedes der folgenden Patente und Patentanmeldungen ergänzt die
vorliegenden Lehren im Hinblick auf die Immuntoxinerzeugung, -aufreinigung
und -verwendung weiter: US-Anmeldung Nr. 07/846,349, 08/295,868
(US-Patent Nr. 6,004,554), 08/205,330 (US-Patent Nr. 5,855,866),
08/350,212 (US-Patent Nr. 5,965,132), 08/456,495 (US-Patent Nr.
5,776,427), 08/457,487 (US-Patent Nr. 5,863,538), 08/457,229 und
08/457,031 (US-Patent Nr. 5,660,827) und 08/457,869 (US-Patent Nr.
6,051,230).
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Bei
der Herstellung von Immunkonjugaten und Immuntoxinen können Vorteile
durch die Verwendung von bestimmten Linkern erzielt werden. Zum
Beispiel werden Linker, die eine Disulfid-Bindung enthalten, die sterisch „behindert" ist, oft bevorzugt
aufgrund ihrer größeren Stabilität in vivo,
wodurch sie die Freisetzung der Toxingruppe vor der Bindung an die
Wirkungsstelle verhindern. Es ist im allgemeinen erwünscht, ein
Konjugat zu haben, das unter Bedingungen intakt bleibt, die überall im
Körper
gefunden werden, außer
der beabsichtigten Wirkungsstelle, wo es wünschenswert ist, daß das Konjugat
gute „Freisetzungs"-Charakteristiken hat.
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Abhängig von
der spezifischen verwendeten Toxinverbindung, kann es notwendig
sein, einen Peptid-Spacer bereitzustellen, indem man operativ den
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder 2C3-basierenden
Antikörper
und die Toxinverbindung anhängt,
wobei der Peptid-Spacer in der Lage ist, sich in eine Disulfid-gebundene
Schleifen-Struktur zu falten. Eine proteolytische Spaltung innerhalb
der Schleife würde
dann ein heterodimeres Polypeptid ergeben, bei dem der Antikörper und
die Toxinverbindung nur durch eine einzelne Disulfidbindung verknüpft sind.
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Wenn
bestimmte andere Toxinverbindungen verwendet werden, kann ein nicht-spaltbarer
Peptid-Spacer bereitgestellt werden, um den VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper
oder 2C3-basierenden Antikörper
und die Toxinverbindung operativ anzuhängen. Toxine, die im Zusammenhang
mit nicht-spaltbaren Peptid-Spacern verwendet werden können, sind
diejenigen, die selbst durch proteolytische Spaltung in eine cytotoxische
Disulfid-gebundene Form angewandelt werden können. Ein Beispiel für eine solche
Toxinverbindung ist eine Pseudomonas-Exotoxin-Verbindung.
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Eine
Vielzahl von chemotherapeutischen und anderen pharmakologischen
Agentien kann ebenso erfolgreich an VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierende Therapeutika konjugiert werden. Beispielhafte antineoplatische
Agentien, die an Antikörper
konjugiert worden sind, schließen
Doxorubicin, Daunomycin, Methotrexat und Vinblastin ein. Darüberhinaus
ist das Anhängen
von anderen Agentien, wie etwa Neocarzinostatin, Macromycin, Trenimon
und α-Amanitin
beschrieben worden has (siehe US-Patent Nr. 5,660,827, 5,855,866,
und 5,965,132).
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Im
Licht der früheren
Arbeit von einem der vorligenden Erfinder kann die Herstellung von
Coaguliganden jetzt ebenso leicht praktiziert werden. Die funktionierende
Assoziation von einem oder mehreren Coagulationsfaktoren mit einem
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
2C3-basierenden Antikörper kann
eine direkte Verknüpfung
sein, wie etwa diejenigen, die oben für die Immuntoxine beschrieben
worden sind. Alternativ kann die operative Assoziation ein indirektes
Anhängen
sein, wie etwa, wenn der Antikörper operativ
an eine zweite Bindungsregion angehängt wird, bevorzugt einen Antikörper oder
eine Antigenbindende Region eines Antikörpers, die an den Caagulationsfaktor
bindet. Der Coagulationsfaktor sollte an den VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper
oder 2C3-basierenden Antikörper
an einer Stelle angehängt werden,
die von seiner funktionellen coagulierenden Stelle unterschiedlich
ist, insbesondere wenn eine kovalente Verknüpfung verwendet wird, um die
Moleküle
miteinander zu verbinden.
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Indirekt
verknüpfte
Coaguliganden beruhen oft auf bispezifischen Antikörpern. Die
Herstellung von bispezifischen Antikörpern ist ebenso auf dem Gebiet
bekannt. Ein Herstellungsverfahren beinhaltet die getrennte Herstellung
von Antikörpern
mit einer Spezifität
für die
angezielte Tumorkomponente auf der einen Seite und das coagulierende
Mittel auf der anderen Seite. Peptische F(ab'γ)2-Fragmente aus den beiden ausgewählten Antikörpern werden
dann erzeugt, gefolgt von einer Reduktion von jedem, um separate
Fab'γSH-Fragmente
bereitzustellen. Die SH-Gruppen an einem der zwei zu koppelnden
Partner werden dann mit einem Quervernetzungsreagenz alkyliert,
wie etwa o-Phenylendimaleimid, um freie Maleimidgruppen in einem
Partner bereitzustellen. Dieser Partner kann dann an den anderen
mittels einer Thioetherverknüpfung
konjugiert werden, um das erwünschte
F(ab'γ)2-Heterokonjugat zu ergeben (Glennie et al.,
1987). Andere Ansätze,
wie etwa die Quervernetzung mit SPDP oder Protein A, können ebenso
durchgeführt
werden.
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Ein
anderes Verfahren zum Herstellen von bispezifischen Antikörpern ist
die Fusion von zwei Hybridomen, um ein Quadrom zu bilden. Wie hierin
verwendet, wird der Begriff „Quadrom" verwendet, um die
produktive Fusion von zwei B-Zell-Hybridomen zu beschreiben. Unter
Verwendung von Techniken, die jetzt standardmäßig sind, werden zwei Antikörperproduzierende
Hybridome fusioniert, um Tochterzellen zu ergeben, und diese Zellen,
die die Expression von beiden Sätzen
von Klontyp-Immunglobulin-Genen beibehalten haben, werden dann ausgewählt.
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Ein
bevorzugtes Verfahren zum Erzeugen eines Quadroms beinhaltet die
Selektion einer Enzym-defizienten Mutante von wenigstens einem der
elterlichen Hybridome. Diese erste mutante Hybridomzellinie wird dann
mit Zellen eines zweiten Hybridoms fusioniert, das in letaler Weise,
z. B. Iodacetamid ausgesetzt worden war, was sein fortgesetztes Überleben
ausschließt.
Die Zellfusion ermöglicht
die Rettung des ersten Hybridoms durch Erweb des Gens für seine
Enzymdefizienz von dem letal behandelten Hybridom und die Rettung des
zweiten Hybridoms durch die Fusion an das erste Hybridom. Bevorzugt
aber nicht erforderlich ist die Fusion von Immunglobulinen desselben
Isotyps, aber von einer unterschiedlichen Subklasse. Ein gemischter Subklassen-Antikörper erlaubt
die Verwendung eines alternativen Assay für die Isolierung eines bevorzugten Quadroms.
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Mikrotiter-Identifizierungsausführungsformen,
FACS, Immunfluoreszenzfärbung,
Idiotypspezifische Antikörper,
Antigen-bindende Kompetitionsassays und andere Verfahren, die auf
dem Gebiet der Antikörpercharakterisierung üblich sind,
können
verwendet werden, um bevorzugte Quadrome zu identifizieren. Nach
der Isolierung des Quadroms werden die bispezifischen Antikörper von
anderen Zellprodukten aufgereinigt. Dies kann durch eine Vielzahl
von Antikörper-Isolierungsprozeduren
erzielt werden, die Fachleuten auf dem Gebiet der Immunglobulinaufreinigung
bekannt sind (siehe z. B. Antibodies: A Laboratory Manual, 1988).
Protein-A-oder Protein-G-Sepharose-Säulen werden bevorzugt.
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Bei
der Herstellung von Immunkonjugaten, Immuntoxinen und Coaguliganden
kann eine rekombinante Expression verwendet werden. Die Nukleinsäuresequenzen,
die für
den ausgewählten
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder 2C3-basierenden Antikörper, und
das therapeutische Agens, Toxin oder Coagulans kodieren, werden
innerhalb des Leserasters in einen Expressionsvektor angehängt. Rekombinante Expression
führt somit
zur Translation der Nukleinsäure,
um das erwünschte
Immunkonjugat zu ergeben. Chemische Crosslinker und Avidin:Biotin-Brücken können ebenso
die therapeutischen Mittel an den VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
2C3-basierende Antikörper
verbinden.
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Die
folgenden Patente und Patentanmeldungen ergänzen die vorliegenden Lehren
im Hinblick auf Coaguligand-Herstellung, -Aufreinigung und -Verwendung,
einschließlich
bispezifischer Antikörpercoaguliganden weiter:
US-Anmeldung Nr. 07/846,349, 08/205,330 (US-Patent Nr.-5,855,866), 08/350,212
(US-Patent Nr. 5,965,132), 08/273,567, 08/482,369 (US-Patent Nr.
6,093,399), 08/485,482, 08/487,427 (US-Patent Nr. 6,004,555), 08/479,733
(US-Patent Nr. 5,877,289), 08/472,631, und 08/479,727 und 08/481,904
(US-Patent Nr. 6,036,955).
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Immunkonjugate
mit radiotherapeutischen Mitteln, anti-angiogenen Mitteln, Apoptoseinduzierenden Mitteln,
Anti-Tubulin-Arzneien, Toxinen und Coagulantien, ob mittels chemischer
Konjugation oder rekombinanter Expression hergestellt, können eine
biologisch freisetzbare Bindung und/oder einen selektiv spaltbaren Spacer
oder Linker verwenden. Solche Zusammensetzungen sind bevorzugt im
Kreislauf in vernünftigem Maße während der
Zirkulation stabil und werden bevorzugt oder spezifisch bei Abgabe
an die Krankheits- oder Tumorstelle freigesetzt.
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Bestimmte
bevorzugte Beispiele sind säureempfindliche
Spacer, bei denen VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper, geknüpft an Colchicin
oder Doxorubicin, besonders in Erwägung gezogen werden. Andere
bevorzugte Beispiele sind Peptidlinker, die eine Spaltstelle für Peptidasen
und/oder Proteinasen beinhalten, die spezifisch oder bevorzugt an
einer Krankheitsstelle vorhanden oder aktiv sind, wie etwa einer
Tumorumgebung. Die Abgabe des Immunkonjugats an die Krankheits-
oder Tumorstelle führt
zur Spaltung und der relativ spezifischen Freisetzung des Coagulationsfaktors.
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Peptid-Linker,
die eine Spaltstelle für
Urokinase, Pro-Urokinase, Plasmin, Plasminogen, TGFβ, Staphylokinase,
Thrombin, Faktor IXa, Faktor Xa oder eine Metalloproteinase (MMP),
wie etwa eine interstitielle Kollagenase, eine Gelatinase oder ein
Stromelysin einschließen,
werden besonders bevorzugt, wie beschrieben und nacharbeitbar gemacht
durch US-Patent Nr. 5,877,289 und wie weiter hierin in Tabelle B2
beispielhaft veranschaulicht.
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Der
VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper kann ebenso derivatisiert
sein, um funktionelle Gruppen einzuführen, die das Anhängen des
(der) therapeutischen Mittels (Mittel) durch eine biologisch freisetzbare
Bindung ermöglichen.
Der zielende Antikörper
(„targeting
antibody") kann
somit derivatisiert werden, um Seitenketten einzuführen, die
in Hydrazid, Hydrazin, primären
Amin- oder sekundären
Amin-Gruppen enden. Therapeutische Mittel können durch eine Schiffsche
Basenverknüpfung,
einer Hydrazon- oder einer Acylhydrazon-Bindung oder einem Hydrazid-Linker konjugiert
werden (US-Patent Nr. 5,474,765 und 5,762,918).
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Ob
primär
auf anti-angiogener oder Gefäß-zielender
Basis, können
die Zusammensetzungen und Verfahren der vorliegenden Erfindung in
Kombination mit anderen Therapeutika und Diagnostika verwendet werden.
Hinsichtlich der biologischen Mittel, bevorzugt diagnostischen oder
therapeutischen Mittel, zur Verwendung „in Kombination" mit einem VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung, wie etwa einem 2C3-basierenden Antikörper, wird
der Begriff „in
Kombination" in
prägnanter
Weise verwendet, um eine Vielzahl von Ausführungsformen abzudecken. Die „in Kombination"-Terminologie, sofern
nicht anderweitig spezifisch festgestellt oder anhand der wissenschaftlichen
Terminologie deutlich erläutert,
ist somit auf verschiedene Formate von kombinierten Zusammensetzungen,
Pharmazeutika, Cocktails, Kits, Verfahren und erste und zweite medizinische
Verwendungen anwendbar.
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Die „kombinierten" Ausführungsformen
der Erfindung schließen
somit zum Beispiel ein, wenn der VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-
oder 2C3-basierende Antikörper
ein nackter Antikörper
ist und in Kombination mit einem Mittel oder therapeutischen Mittel
verwendet wird, das nicht operativ daran angehängt ist. In solchen Fällen kann
das Mittel oder therapeutische Mittel in einer nicht-zielgerichteten
(„non-targeted") oder zielgerichteten
(„targeted") Form verwendet
werden. In „nicht-zielgerichteter
Form" wird das Mittel,
insbesondere die therapeutischen Mittel, im allgemeinen gemäß ihrer
Standardverwendung auf dem Gebiet verwendet werden. In „zielgerichteter
Form" wird das Mittel
im allgemeinen operativ an einen bestimmten Antikörper oder eine
Zielregion angehängt
sein, die das Mittel oder das therapeutische Mittel an die angiogene
Krankheitsstelle oder Tumor abgibt. Die Verwendung von solchen zielgerichteten
Formen von biologischen Mitteln, sowohl Diagnostika als auch Therapeutika,
ist ebenso Standard auf dem Gebiet.
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In
anderen „kombinierten" Ausführungsformen
der Erfindung ist der VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper oder
2C3-basierende Antikörper
ein Immunkonjugat, bei dem der Antikörper selbst operativ assoziiert
oder mit dem Mittel oder therapeutischen Mittel kombiniert ist.
In bestimmten bevorzugten Beispielen wird das Mittel, einschließlich diagnostischer und
therapeutischer Mittel, ein „ 2C3-zielgerichtetes
Mittel" sein. Die
operative Anhängung
schließt
alle Formen der direkten und indirekten Anhängung ein, wie hierin beschrieben
und auf dem Gebiet bekannt.
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Die „kombinierten" Verwendungen, insbesondere
im Hinblick auf VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF- oder 2C3-basierende
Antikörper
in Kombination mit therapeutischen Mitteln, schließen ebenso
kombinierte Zusammensetzungen, Pharmazeutika, Cocktails, Kits, Verfahren
und erste und zweite medizinische Verwendungen ein, bei denen das
therapeutische Mittel in der Form einer Prodrug ist. In solchen
Ausführungsformen
kann der aktivierende Bestandteil, der in der Lage ist, die Prodrug
in die funktionelle Form der Arznei umzuwandeln, wiederum operativ
mit den VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF- oder 2C3-basierenden Antikörpern der
vorliegenden Erfindung assoziiert sein.
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In
bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
werden die therapeutischen Zusammensetzungen, Kombinationen, Pharmazeutika,
Cocktails, Kits, Verfahren und ersten und zweiten medizinischen
Verwendungen „2C3-Prodrug-Kombinationen" sein. Wie von Fachleuten
auf dem Gebiet verstanden werden wird, bedeutet der Begriff „2C3-Prodrug-Kombination", sofern nicht anderweitig
festgestellt, daß der
2C3-basierende Antikörper
operativ an einen Bestandteil angehängt ist, der in der Lage ist,
die Prodrug in die aktive Arznei umzuwandeln, nicht, daß der 2C3-basierende
Antikörper
an die Prodrug selbst angehängt
ist. Jedoch gibt es kein Erfordernis, daß die Prodrug-Ausführungsformen
der Erfindungen als 2C3-Prodrug-Kombinationen
verwendet werden müssen.
Entsprechend können
Prodrugs auf jede Weise verwendet werden, in der sie von der Fachwelt
verwendet werden; einschließlich
in ADEPT und anderen Formen.
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Daher,
wenn kombinierte Zusammensetzungen, Pharmazeutika, Cocktails, Kits,
Verfahren und erste und zweite medizinische Verwendungen beschrieben
sind, bevorzugt im Hinblick auf die diagnostischen Mittel, und bevorzugter
therapeutischen Mittel, schließen
die Kombinationen VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper, wie
etwa 2C3-basierende Antikörper
ein, die nackte Antikörper
und Immunkonjugate sind, und wobei die Ausübung der in-vivo-Ausführungsformen der Erfindung
die vorherige, zeitgleiche oder aufeinanderfolgende Verabreichung
der nackten Antikörper
oder des Immunkonjugats und des biologischen, diagnostischen oder
therapeutischen Mittel beinhaltet, solange wie in einer konjugierten
oder nicht-konjugierten Form die Bereitstellung insgesamt einer
Form des Antikörpers
und einer Form des biologischen, diagnostischen oder therapeutischen
Mittels erzielt wird.
-
Besonders
bevorzugte kombinierte Zusammensetzungen, Verfahren und Verwendungen
der Erfindung sind diejenigen, die VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper und
Endostatin einschließen
(US-Patent Nr. 5,854,205). Diese schließen die Fälle ein, bei denen das VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-Konstrukt ein nackter Antikörper oder Immunkonjugat ist
und, für
den Fall, daß er
ein Immunkonjugat ist, bei dem der VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper oder
2C3 an Endostatin, fakultativ mit Angiostatin, verknüpft ist,
bei denen das kombinierte therapeutische Verfahren oder Verwendung
die vorherige, zeitgleiche oder darauffolgende Verabreichung von
Endostatin beinhaltet, fakultativ mit Angiostatin, solange, wie
in einer konjugierten oder nicht-konjugierten Form die Bereitstellung
von 2C3, Endostatin und fakultativ Angiostatin insgesamt erzielt
wird. VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF- oder 2C3-basierende Antikörper, die operativ
mit Kollagenase assoziiert sind, werden ebenso bereitgestellt, da
die Kollagenase, wenn spezifisch an den Tumor abgegeben, Endostatin
in situ erzeugen wird, was ähnliche
Vorteile erzielt.
-
Die
vorhergehenden und anderen Erklärungen
der Effekte der vorliegenden Erfindung auf Tumore werden aus Einfachheitsgründen gemacht,
um den kombinierten Arbeitsmodus, Typ des (der) angehängten Mittels
(Mittel) und ähnliches
zu erklären.
Dieser beschreibende Ansatz sollte nicht dahingehend als entweder eine
Unterschätzung
oder eine Übervereinfachung
der vorteilhaften Eigenschaften der VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
2C3-basierenden Antikörper
der Erfindung ausgelegt werden. Es wird deshalb klar sein, daß solche
Antikörper
selbst anti-angiogene Eigenschaften und VEGF-Neutralisierungseigenschaften
haben (wie etwa Neutralisieren der Überlebensfunktion von VEGF),
daß die
Immunkonjugate von solchen Antikörpern
diese Eigenschaften beibehalten und sie mit den Eigenschaften des
angehängten
Mittels kombinieren werden, und weiterhin, daß der kombinierte Effekt des
Antikörpers
und jeden angehängten
Mittels typischerweise verstärkt
und/oder vergrößert werden
wird.
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Die
Erfindung stellt deshalb Zusammensetzungen, pharmazeutische Zusammensetzungen,
therapeutische Kits und medizinische Cocktails bereit, umfassend
fakultativ in wenigstens einer ersten Zusammensetzung oder Behälter, eine
biologisch wirksame Menge von wenigstens einem ersten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper, fakultativ
einem, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale
Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, oder ein Antigen-bindendes Fragment
oder Immunkonjugat eines solchen Anti-VEGF-Antikörpers, und eine biologisch
wirksame Menge von wenigstens einem zweiten biologischem Mittel,
Bestandteil oder System.
-
Das „ein wenigstens
zweites biologisches Mittel, Bestandteil oder System" wird oft ein therapeutisches oder
diagnostisches Mittel, Bestandteil oder System sein, muß es aber
nicht. Zum Beispiel kann das wenigstens zweite biologische Mittel,
Bestandteil oder System, Bestandteile zur Modifizierung des Antikörpers und/oder
zum Anhängen
anderer Mittel an den Antikörper
umfassen. Bestimmte bevorzugte zweite biologische Mittel, Bestandteile
oder Systeme sind Prodrugs oder Bestandteile zum Herstellen und
Verwenden von Prodrugs, einschließlich Bestandteilen zum Herstellen
der Prodrugs selbst und Bestandteilen zum Anpassen der Antikörper der
Erfindung, um in solchen Prodrug- oder ADEPT-Ausführungsformen
zu funktionieren.
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Wenn
therapeutische oder diagnostische Mittel als das wenigstens zweite
biologische Mittel, Bestandteil oder System eingeschlossen sind,
werden solche Therapeutika und/oder Diagnostika typischerweise diejenigen
zur Verwendung in Verbindung mit angiogenen Krankheiten sein. Solche
Mittel sind diejenigen, die zur Verwendung beim Behandeln oder Diagnostizieren
einer Krankheit oder Störung
geeignet sind, wie sie offenbart sind in jedem beliebigen der US-Patente
Nr. 5,712,291, 5,753,230, 5,972,922, 5,639,757, WO 98/45331 und
WO 98/16551.
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Wenn
die zu behandelnde Krankheit Krebs ist, wird „ein wenigstens zweites Antikrebsmittel" in dem therapeutischen
Kit oder Cocktail eingeschlossen sein. Der Begriff „ein wenigstens
zweites Antikrebsmittel" wird
in Bezug auf das VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-Konstrukt als
erstes Antikrebsmittel ausgewählt.
Die Antikörper
der Erfindung können
daher mit chemotherapeutischen Mitteln, radiotherapeutischen Mitteln,
Cytokinen, anti-angiogenen Mitteln, Apoptose-induzierenden Mitteln
oder Anti-Krebs-Immuntoxinen
oder Coaguliganden kombiniert werden.
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„Chemotherapeutische
Mittel", wie hierin
verwendet, beziehen sich auf klassische chemotherapeutische Mittel
oder Arzneien, die bei der Behandlung von malignen Erkrankungen
verwendet werden. Dieser Begriff wird aus Einfachheitsgründen verwendet,
ungeachtet der Tat sache, daß andere
Verbindungen technisch als chemotherapeutische Mittel dahingehend
beschrieben sein können,
daß sie
einen Anti-Krebs-Effekt ausüben.
Jedoch ist es dazu gekommen, daß „Chemotherapeutikum" eine bestimmte Bedeutung
auf dem Gebiet hat, und wird gemäß dieser
Standardbedeutung verwendet. Eine Anzahl von beispielhaften chemotherapeutischen
Mitteln werden hierin beschrieben. Fachleute auf dem Gebiet werden
in leichter Weise die Verwendungen und geeigneten Dosierungen von
chemotherapeutischen Mitteln verstehen, obwohl die Dosierungen gut reduziert
werden können,
wenn sie in Kombination mit der vorliegenden Erfindung verwendet
werden.
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Eine
neue Klasse von Arzneien, die ebenso als „chemotherapeutische Mittel" bezeichnet werden
können,
sind Mittel, die Apoptose induzieren. Eine einzige oder mehrere
solcher Arzneien, einschließlich
Gene, Vektoren, Antisense-Konstrukte und Ribozyme, können je
nach Bedarf ebenso im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung
verwendet werden. Gegenwärtig
bevorzugte zweite Mittel sind anti-angiogene Mittel, wie etwa Angiostatin,
Endostatin, Vasculostatin, Canstatin und Maspin.
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Andere
beispielhafte Anti-Krebsmittel schließen z. B. Neomycin, Podophyllotoxin(e),
TNF-α, αvβ3-Antagonisten,
Calcium-Ionophoren, Calcium-Flux-induzierende Mittel und jedes Derivat
oder Prodrug davon. Gegenwärtig
bevorzugte Anti-Tubulin-Arzneien schließen Colchicin, Taxol, Vinblastin,
Vincristin, Vindescin, ein Combretastatin oder ein Derivat oder
Prodrug davon ein.
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Anti-Krebs-Immuntoxine
oder Coaguliganden sind weiterhin geeignete Anti-Krebsmittel. „Anti-Krebs-Immuntoxine
oder Coaguliganden" oder
Konstrukte von Zielmittel/therapeutisches Mittel („targeting agent/therapeutic
agent constructs"),
beruhen auf Zielmitteln, einschließlich Antikörpern oder Antigen-bindenden
Fragmenten davon, die an einen als Ziel erfaßbaren oder zugänglichen
Bestandteil einer Tumorzelle, Tumorgefäße oder Tumorstroma binden,
und die operativ an ein therapeutisches Mittel angehängt sind,
einschließlich
cytotoxischer Mittel (Immuntoxine) und Coagulationsfaktoren (Coaguliganden).
Ein „als
Ziel erfaßbarer
oder zugänglicher
Bestandteil" einer
Tumorzelle, Tumorgefäß oder Tumorstroma
ist bevorzugt ein oberflächenexprimierter,
oberflächenzugänglicher
oder sich auf der Oberfläche
befindlicher Bestandteil, obwohl Bestandteile, die aus nekrotischen
oder anderweitig beschädigten
Tumorzellen oder Gefäßendothelzellen ebenso
angezielt werden können,
einschließlich
cytosolischer und/oder nukleärer
Tumorzellantigenen.
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Sowohl
Antikörper-
als auch Nicht-Antikörper-Zielmittel
(„antibody
and non-antibody targeting agents") können
verwendet werden, einschließlich
Wachstumsfaktoren, wie etwa VEGF und FGF, Peptide, enthaltend das
Tripeptid R-G-D, das spezifisch an die Tumorgefäße bindet und andere Zielbestandteile,
wie etwa Annexine und verwandte Liganden.
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Anti-Tumor-Zell-Immuntoxine
oder Coaguliganden können
Antikörper
umfassen, die durch die Gruppe beispielhaft veranschaulicht sind,
bestehend aus Antikörpern,
die bezeichnet werden als B3 (ATCC HB 10573), 260F9 (ATCC HB 8488),
D612 (ATCC HB 9796) und KS1/4, wobei besagter KS1/4-Antikörper von
einer Zelle erhalten wird, umfassend den Vektor pGKC2310 (NRRL B-18356)
oder den Vektor pG2A52 (NRRL B-18357).
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Anti-Tumorzell-Zielmittel,
die einen Antikörper
oder ein Antigen-bindende Region davon umfassen, der an einen intrazellulären Bestandteil
bindet, der aus einer nekrotischen Tumorzelle freigesetzt wird,
werden ebenso in Erwägung
gezogen. Bevorzugt sind solche Antikörper monoklonale Antikörper oder
Antigen-bindende Fragmente davon, die an unlösliche intrazelluläre Antigene)
binden, die in Zellen, die dahingehend induziert werden können, daß sie permeabel
sind, oder in Zell-Ghosts von im wesentlichen vollständig neoplastischen und
normalen Zellen vorhanden sind, die aber nicht auf der äußeren Seite
von normalen lebenden Zellen eines Säugetiers vorhanden oder zugänglich sind.
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US-Patente
Nr. 5,019,368, 4,861,581 und 5,882,626, jedes erteilt für Alan Epstein
und Kollegen beschreiben weiter und lehren, wie Antikörper, die
für intrazelluläre Antigen
spezifisch sind, welche von malignen Zellen in vivo zugänglich sind,
hergestellt und verwendet werden können. Die beschriebenen Antiköper sind hinreichend
spezifisch auf interne zelluläre
Bestandteile von malignen Säugetierzellen,
aber nicht gegenüber externen
zellulären
Bestandteilen. Beispielhafte Ziele schließen Histone ein, aber alle
intrazellulären
Bestandteile, die spezifisch aus nekrotischen Tumorzellen freigesetzt
werden, werden umfaßt.
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Nach
Verabreichung an ein Tier oder Patient mit einem vaskularisierten
Tumor begeben sich solche Antikörper
zu malignen Zellen aufgrund der Tatsache, daß vaskularisierte Tumore natürlicherweise
nekrotische Tumorzellen enthalten, aufgrund des (der) Prozesses
(Prozesse) der Tumor-Remodellierung, die in vivo stattfinden und
eine Nekrose von wenigstens einem Teil der malignen Zelle hervorrufen.
Zusätzlich
dient die Verwendung solcher Antikörper in Kombination mit anderen
Therapien, die die Tumornekrose verstärken, dazu, die Wirksamkeit
des Zielens („targeting") und der darauffolgenden
Therapie zu verbessern.
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Diese
Typen von Antikörpern
können
daher verwendet werden, um direkt oder indirekt mit Angiopoietinen
zu assoziieren und die Angiopoietine an nekrotische maligne Zellen
innerhalb von vaskularisierten Tumoren zu verabreichen, wie genetisch
hierin offenbart.
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Wie
ebenso in US-Patent Nr. 5,019,368, 4,861,581 und 5,882,626 offenbart,
können
diese Antikörper in
kombinierten diagnostischen Methoden (siehe unten) und in Verfahren
zum Messen der Wirksamkeit von Anti-Tumor-Therapien verwendet werden.
Solche Verfahren beinhalten im allgemeinen die Herstellung und Verabreichung
einer markierten Version der Antikörper und Messen der Bindung
des markierten Antikörpers an
das interne zelluläre
Bestandteilziel, das bevorzugt innerhalb von nekrotischem Gewebe
gebunden ist. Die Verfahren bilden damit das nekrotische Gewebe
ab, wobei eine lokalisierte Konzentration des Antikörpers auf die
Anwesenheit eines Tumors hinweist und Ghosts von Zellen anzeigt,
die durch die Anti-Tumor-Therapie getötet worden sind.
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Anti-Tumor-Stroma-Immuntoxine
oder Coaguliganden werden im allgemeinen Antikörper umfassen, die an einen
Bindegewebebestandteil, einen Basalmembranbestandteil oder einen
aktivierten Blutplättchenbestandteil
binden, wie beispielhaft veranschaulicht durch die Bindung an Fibrin,
RIBS oder LIBS.
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Anti-Tumorgefäß-Immuntoxine
oder Coaguliganden können
Liganden, Antikörper
und Fragmente davon umfassen, die an einen oberflächenexprimierten,
oberflächenzugänglichen
oder oberflächenlokalisierten Bestandteil
der bluttransportierenden Gefäße binden,
bevorzugt die intratumoralen Blutgefäße eines vaskularisierten Tumors.
Solche Antikörper
schließen
diejenigen ein, die an oberflächenexprimierte
Bestandteile von intratumoralen Blutgefäßen eines vaskularisierten
Tumors, einschließlich
intratumoralen Gefäßzelloberflächenrezeptoren
binden, wie etwa Endoglin (TEC-4- und TEC-11-Antikörper), einen
TGFβ-Rezeptor,
E-Selectin, P-Selectin,
VCAM-1, ICAM-1, PSMA, einen VEGF/VPF-Rezeptor, einen FGF-Rezeptor, einen TIE, αvβ3-Integrin,
Pleiotropin, Endosialin und MHC-Klasse-II-Proteine. Die Antikörper können ebenso
an Cytokin-induzierbare oder Coagulans-induzierbare Bestandteile
von intratumoralen Blutgefäßen binden.
Bestimmte bevorzugte Mittel werden an Aminophospholipide, wie etwa
Phosphatidylserin oder Phosphatidylethanolamin binden.
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Andere
Anti-Tumorgefäß-Immuntoxine
oder Coaguliganden können
Antikörper
oder Fragmente davon umfassen, die an einen Liganden oder Wachstumsfaktor
binden, der an einen intratumoralen Gefäßzelloberflächenrezeptor bindet. Solche
Antikörper
schließen
diejenigen ein, die an VEGF/VPF (GV39- und GV97-Antikörper), FGF,
TGFβ, einen
Liganden, der an ein TIE bindet, eine Tumor-assoziierte Fibronektin-Isoform, Streufaktor/Hepatocytenwachstumsfaktor
(HGF), Blutplättchenfaktor
4 (PF4), PDGF und TIMP binden. Die Antikörper oder Fragmente davon können ebenso
an einen Ligand:Rezeptorkomplex oder einen Wachstumsfaktor:Rezeptorkomplex
binden, aber nicht an den Liganden oder Wachstumsfaktor, oder an
den Rezeptor, wenn der Ligand oder Wachstumsfaktor oder der Rezeptor
nicht in dem Ligand:Rezeptor- oder Wachstumsfaktor:Rezeptorkomplex
ist.
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Anti-Tumorzell-,
Anti-Tumorstroma- oder Anti-Tumorgefäß-Antikörper-therapeutisches Mittel-Konstrukte
können
anti-angiogene Mittel, Apoptose-induzierende Mittel, Anti-Tubulin-Arzneien, cytotoxische
Mittel, wie etwa Pflanzen-, Pilz- oder Bakterien-abgeleitete Toxine
umfassen. Ricin-A-Kette und deglycosylierte Ricin-A-Kette werden
oft bevorzugt werden. Anti-Tumorzell-, Anti-Tumorstroma- oder Anti-Tumorgefäß-Antikörper-therapeutisches
Mittel-Konstrukte können
Coagulantien (direkt und indirekt wirkende Coagulationsfaktoren)
oder zweite Antikörper-Bindungsregionen
umfassen, die an Coagulationsfaktoren binden. Die operative Assoziation
mit Gewebefaktor oder Gewebefaktorderivaten, wie etwa trunkiertem
Gewebefaktor wird oft bevorzugt sein.
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Hinsichtlich
der Zusammensetzungen, Kits und/oder Medikamenten der Erfindung
können
die kombinierten wirksamen Mengen der therapeutischen Mitteln in
einem einzelnen Behälter
oder Behältermitteln
umfaßt
sein oder innerhalb verschiedener Behälter oder Behältermittel
umfaßt
sein. Die Cocktails werden im allgemeinen für eine kombinierte Verwendung
zusammengemischt. Mittel, formuliert zu intravenösen Verabreichung, werden oft
bevorzugt sein. Bildgebende Bestandteile können ebenso eingeschlossen
werden. Die Kits können
ebenso Anweisungen zum Verwenden des wenigstens einen ersten Antikörpers und
des einen oder mehreren anderen eingeschlossenen biologischen Mittel
umfassen.
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Allgemein
gesprochen kann das wenigstens eine zweite Antikrebsmittel an das
Tier oder Patient im wesentlichen simultan mit dem VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper
oder 2C3-basierenden Therapeutikum verabreicht werden, wie etwa
aus einer einzelnen pharma zeutischen Zusammensetzung oder aus zwei
pharmazeutischen Zusammensetzungen, die zusammen verabreicht werden.
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Alternativ
kann das wenigstens eine zweite Antikrebsmittel an das Tier oder
den Patienten zu einer Zeit verabreicht werden, die der Verabreichung
des VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpers oder 2C3-basierenden
Therapeutikums folgt. „Zu
einer Zeit, die folgt" wie
hierin verwendet, bedeutet „versetzt" („staggered"), so daß das wenigstens
eine zweite Antikrebsmittel an das Tier oder Patient zu einer Zeit
verabreicht wird, die zur Verabreichung des VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-basierenden Therapeutikums unterschiedlich ist. Im allgemeinen
werden die beiden Mittel zu Zeiten verabreicht, die im Ergebnis
voneinander getrennt sind, um es zu ermöglichen, daß die beiden Mittel ihre jeweiligen
therapeutischen Effekte ausüben,
d. h. sie werden in „biologisch
wirksamen Zeitintervallen" verabreicht.
Das wenigstens eine zweite Antikrebsmittel kann an das Tier oder
den Patienten zu einer biologisch wirksamen Zeit vor dem VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierenden Therapeutikum oder zu einer biologisch wirksamen
Zeit im Anschluß an
dieses Therapeutikum verabreicht werden.
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Entsprechend
stellt die vorliegende Erfindung Verfahren zum Behandeln eines Tiers
oder Patienten mit einem vaskularisiertem Tumor bereit, umfassend:
- (a) Durchführen
einer ersten Behandlung an dem Tier oder Patient, die im wesentlichen
die Tumorlast verringert; und
- (b) darauffolgend Verabreichen von wenigstens einem ersten anti-angiogenen
Mittel an das Tier oder Patient in einer Menge, die wirksam ist,
die Metastase von jeglichen überlebenden
Tumorzellen zu inhibieren, wobei das erste anti-angiogene Mittel
wenigstens ein erster VEGFR2-blockierender, Anti-VEGF-Antikörper oder
Antigen-bindendes Fragment davon ist, fakultativ einer, der an im
wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale Antikörper 2C3
(ATCC PTA 1595) bindet, fakultativ, wobei der Antikörper oder
das Fragment operativ mit einem zweiten anti-angiogenem Mittel assoziiert
ist.
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Bevorzugte
erste Behandlungen schließen
chirurgische Resektion und chemotherapeutische Intervention ein.
Kombinierte Anti-Angiogenika können
ebenso verwendet werden, wie etwa Angiopoietin-2 oder auf Tumore
zielende Angiopoietin-2-Konstrukte.
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Andere
Behandlungsverfahren für
Tiere oder Patienten mit vaskularisierten Tumoren umfassen:
- (a) Verabreichen eines ersten Antikörper-therapeutisches
Mittel-Konstrukts an das Tier oder den Patienten in einer Menge,
die wirksam ist, um eine wesentliche Tumornekrose zu induzieren,
wobei das erste Antikörper-therapeutische
Mittel-Konstrukt ein therapeutisches Mittel umfaßt, operativ verknüpft an einen
ersten Antikörper
oder ein Antigen-bindendes Fragment davon, das an einen oberflächenexprimierten,
oberflächenzugänglichen
oder oberflächenlokalisierten
Bestandteil einer Tumorzelle, Tumorgefäße oder Tumorstroma bindet,
und
- (b) darauffolgend Verabreichen eines zweiten Antikörpers an
das Tier oder den Patient in einer Menge, die wirksam ist, die Metastase
von irgendwelchen überlebenden
Tumorzellen zu inhibieren, wobei der zweite Antikörper wenigstens
ein erster VEGFR2-blockierender, Anti-VEGF-Antikörper oder Antigen-bindendes Fragment
davon ist, fakultativ einer, der an im wesentlichen dasselbe Epitop
wie der monoklonale Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, und weiterhin, fakultativ, wobei der
Antikörper
oder das Fragment operativ mit einem zweiten anti-angiogenen Mittel
assoziiert ist.
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In
besonders bevorzugten Ausführungsformen
stellt die vorliegende Erfindung VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper und
2C3-basierende Antikörper
zur Verwendung in Kombination mit Prodrugs und ADEPT bereit. In
solchen Zusammensetzungen, Kombinationen, Pharmazeutika, Kits, Verfahren
und Verwendungen wird der VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper oder
2C3-basierende Antikörper
oder Fragment modifiziert sein, um eine umwandelnde oder enzymatische
Kapazität
bereitzustellen, oder wird operativ mit wenigstens einem ersten
umwandelnden Mittel oder Enzym assoziiert sein, bevorzugt kovalent
damit verknüpft
oder daran konjugiert sein, das in der Lage ist, wenigstens eine
Prodrug in die aktive Form der Arznei umzuwandeln.
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Der
enzymatische oder Enzym-konjugierte Antikörper oder Fragment wird mit
einer anfänglich
getrennten Formulierung der „Prodrug" kombiniert werden.
Die Prodrug wird eine inaktive oder schwach aktive Form einer Arznei
sein, d. h. eine, welche in die aktive Form der Arznei auf Kontakt
mit der enzymatischen Kapazität,
Umwandlungsfunktion oder Enzym umgewandelt wird, das mit dem VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF- oder 2C3-Antikörper
assoziiert ist.
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Entsprechend
werden Kits bereitgestellt, die, bevorzugt in getrennten Zusammensetzungen
und/oder Behältern,
umfassen:
- (a) eine biologisch wirksame Menge
von wenigstens einem ersten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
2C3-basierenden Antikörper
oder Fragment davon, der/das eine enzymatische Funktion hat, bevorzugt,
wenn der Antikörper
oder Fragment operativ mit wenigstens einem ersten Enzym assoziiert,
kovalent verknüpft
oder daran konjugiert ist, und
- (b) eine biologisch wirksame Menge von wenigstens einer ersten,
im wesentlichen inaktiven Prodrug, die in eine im wesentlichen aktive
Arznei durch die enzymatische Funktion des VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF- oder 2C3-Antikörpers
oder Fragments oder des damit assoziierten, verknüpften oder
daran konjugierten Enzyms umgewandelt wird.
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Es
werden weiterhin vorteilhafte Verfahren und Verwendungen offenbart,
die umfassen:
- (a) Verabreichen an ein Tier
oder Patient mit einem vaskularisiertem Tumor von einer biologisch
wirksamen Menge von wenigstens einer ersten pharmazeutischen Zusammensetzung,
umfassend wenigstens einen ersten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
2C3-basierenden Antikörper
oder eines Antigen-bindenden Fragments davon, wobei der Antikörper oder
Fragment eine enzymatische Funktion hat, wobei bevorzugt der Antikörper oder
das Fragment operativ an wenigstens ein erstes Enzym assoziiert,
kovalent damit verbunden oder daran konjugiert ist, wobei besagter
Antikörper
oder Fragment sich an die Gefäße, Intratumoralgefäße oder
das Stroma des vaskularisierten Tumors nach der Verabreichung begibt,
und
- (b) darauffolgendes Verabreichen an das Tier oder Patient, nach
einer wirksamen Zeitperiode, von einer biologisch wirksamen Menge
von wenigstens einer zweiten pharmazeutischen Zusammensetzung, umfassend
eine biologisch wirksame Menge von wenigstens einer im wesentlichen
inaktiven Prodrug, wobei die Prodrug in eine im wesentlichen aktive
Arznei durch die enzymatische Funktion von dem VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF- oder 2C3-Antikörper oder
Fragment, das sich innerhalb der Gefäße, intratumoralen Gefäßen oder
Stro ma des besagten vaskularisierten Tumors befindet, oder durch
das damit assoziierte, verknüpfte
oder daran konjugierte Enzym umgewandelt wird.
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In
bestimmten anderen Ausführungsformen
können
die Antikörper
und Immunkonjugate der Erfindung mit einem oder mehreren diagnostischen
Mitteln, typischerweise diagnostischen Mitteln zur Verwendung im Zusammenhang
mit angiogenen Krankheiten kombiniert werden. Eine Vielzahl von
diagnostischen Zusammensetzungen, Kits und Verfahren sind somit
innerhalb der Erfindung eingeschlossen.
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Hinsichtlich
der Krebsdiagnose und -Behandlung schließen die diagnostischen und
bildgebenden Zusammensetzungen, Kits und Verfahren der vorliegenden
Erfindung in-vivo- und in-vitro-Diagnostika
ein. Zum Beispiel kann ein vaskularisierter Tumor unter Verwendung
einer diagnostisch wirksamen Menge eines Tumor-diagnostischen Bestandteils
abgebildet werden, der wenigstens eine erste Bindungsregion umfaßt, die
an einen zugänglichen
Bestandteil einer Tumorzelle, Tumorgefäße oder Tumorstroma bindet,
operativ an ein in-vivo-diagnostisches Bildungebungsmittel („imaging
agent") angehängt ist.
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Die
Tumorbildgebung wird bevorzugt durchgeführt, um ein Bild des Stroma
und/oder der Gefäße eines vaskularisierten
Tumors bereitzustellen unter Verwendung eines diagnostischen Bestandteils,
der wenigstens eine erste Bindungsregion umfaßt, die an einen zugänglichen
Bestandteil von Tumorgefäßen oder
Tumorstroma bindet. Jede geeignete Bindungsregion oder Antikörper kann
verwendet werden, wie etwa diejenigen, die oben im Hinblick auf
die therapeutischen Konstrukte beschrieben sind. Bestimmte Vorteile
werden bereitgestellt unter Verwendung eines nachweisbar markierten
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierenden Antikörper-Konstrukts,
wobei das geformte Bild die Bindungsstellen des zu verwendenden Therapeutikums
vorhersagen wird.
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Nachweisbar
markierte in-vivo-Tumor-Diagnostika, sei es auf Basis eines VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpers oder
von 2C3 oder nicht, kann eine Röntgennachweisbare
Verbindung umfassen, wie etwa Wismut (III), Gold (III), Lanthan
(III) oder Blei (II), ein radioaktives Ion, wie etwa Kupfer67, Gallium67, Gallium68, Indium111, Indium113, Iod123, Iod125, Iod131, Quecksilber197, Quecksilber203,
Rhenium186, Rhenium188, Rubidium97, Rubidium103,
Technetium99m oder Yttrium90,
ein magnetisches Kernspinresonanzisotop, wie etwa Kobalt (II), Kupfer
(II), Chrom (III), Dysprosium (III), Erbium (III), Gadolinium (III), Holmium
(III), Eisen (II), Eisen (III), Mangan (II), Neodymium (III), Nickel
(II), Samarium (III), Terbium (III), Vanadium (II) oder Ytterbium
(III), oder Rhodamin oder Fluorescein.
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Eine
Vor-Abbildung („pre-imaging") vor der Tumorbehandlung
kann durchgeführt
werden durch:
- (a) Verabreichen an das Tier
oder Patienten von einer diagnostisch wirksamen Menge einer pharmazeutischen
Zusammensetzung, umfassend ein diagnostisches Mittel, operativ an
wenigstens eine erste Bindungsregion angehängt, die an einen zugänglichen
Bestandteil einer Tumorzelle, Tumorgefäße (bevorzugt) oder Tumorstroma
(bevorzugt) bindet, einschließlich
diagnostischer Mittel, die operativ an VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierender Antikörper-Konstrukte
angehängt
sind, und
- b) darauffolgendes Nachweisen der nachweisbar markierten ersten
Bindungsregion (oder des VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpers oder
2C3-basierenden Antikörpers)
gebunden an die Tumorzellen, Tumorblutgefäße (bevorzugt) oder Tumorstroma
(bevorzugt), wodurch ein Bild des Tumors, der Tumorgefäße und/oder
des Tumorstroma erhalten wird.
-
Eine
Krebsbehandlung kann ebenso durchgeführt werden durch:
- (a) Erstellen eines Bildes eines vaskularisierten Tumors durch
Verabreichen an ein Tier oder Patient mit, einem vaskularisierten
Tumor, von einer diagnostisch minimalen Menge von wenigstens einem
ersten nachweisbar markierten Tumor-Bindungsmittel, bevorzugt einem VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierenden Antikörper-Konstrukt,
umfassend ein diagnostisches Mittel, operativ an das Tumor-bindende
Mittel oder den VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper
oder 2C3-basierenden Antikörper
angehängt,
wodurch ein nachweisbares Bild des Tumors, der Tumorgefäße (bevorzugt)
oder des Tumorstroma (bevorzugt) erstellt wird; und
- (b) darauffolgendes Verabreichen an dasselbe Tier oder Patient
von einer therapeutisch optimierten Menge von wenigstens einem ersten
nackten VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper
oder 2C3-Antikörper oder
eines thera peutischen Mittel-Antikörper-Konstruktes unter Verwendung
eines solchen Antikörpers, wodurch
ein Anti-Tumor-Effekt ausgeübt
wird.
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Die
Bildgebungs- und Behandlungsformulierungen oder Medikamente werden
somit bereitgestellt, die im allgemeinen umfassen:
- (a) eine erste pharmazeutische Zusammensetzung, umfassend eine
diagnostisch wirksame Menge eines nachweisbar markierten Tumor-Bindungsmittels,
bevorzugt eines VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpers oder
2C3-basierenden
Antikörper-Konstrukts,
das ein nachweisbares Mittel umfaßt, operativ an das Tumor-Bindungsmittel
oder den VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder 2C3-basierenden Antikörper angehängt ist,
und
- (b) eine zweite pharmazeutische Zusammensetzung, umfassend eine
therapeutisch wirksame Menge von wenigstens einem nackten VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper
oder 2C3-Antikörper
oder ein therapeutisches Mittel-Antikörper-Konstrukt
unter Verwendung eines solchen Antikörpers.
-
Die
Erfindung stellt ebenso in-vitro-diagnostische Kits bereit, umfassend
wenigstens eine erste Zusammensetzung oder pharmazeutische Zusammensetzung,
umfassend eine biologisch wirksame Menge von wenigstens einem diagnostischen
Mittel, das operativ mit wenigstens einem ersten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper assoziiert
ist, fakultativ einem, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie
der monoklonale Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, oder ein Antigen-bindendes Fragment
davon.
-
Die
Erfindung stellt noch darüberhinaus
kombinierte Kits bereit, in denen das diagnostische Mittel zur Verwendung
außerhalb
des Körpers
vorgesehen ist, bevorzugt in Verbindung mit einem Test, der an einer
biologischen Probe durchgeführt
wird, die von einem Tier oder Patient erhalten worden ist. Als solches
stellt die Erfindung Kits bereit, umfassend im allgemeinen in wenigstens
zwei unterschiedlichen Behältern,
wenigstens eine erste Zusammensetzung, pharmazeutische Zusammensetzung
oder medizinisches Cocktail, umfassend eine biologisch wirksame
Menge von wenigstens einem ersten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper, fakultativ
einem, der an im wesentlichen dasselbe Epitop wie der monoklonale
Antikörper
2C3 (ATCC PTA 1595) bindet, oder ein Antigen-bindendes Fragment
oder Im munkonjugat eines solchen Anti-VEGF-Antikörpers, und eine biologisch
wirksame Menge von wenigstens einem diagnostischen Mittel, Bestandteil
oder System zur in-vitro-Verwendung.
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Das „diagnostische
Mittel, Bestandteil oder System zur in-vitro-Verwendung" wird jedes diagnostische Mittel
oder Kombination von Mitteln sein, die die Diagnose von einer oder
mehreren Krankheiten ermöglichen, die
einen angiogenen Bestandteil haben. Die in-vitro-Diagnostika schließen somit diejenigen ein, die
zur Verwendung bei der Erzeugung von diagnostischer oder prognostischer
Information im Hinblick auf eine Krankheit oder Störung geeignet
sind, wie offenbart in US-Patenten Nr. 5,712,291, 5,753,230, 5,972,922,
5,639,757, WO 98/45331 und WO 98/16551.
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Im
Hinblick auf Krebsdiagnose und -Behandlung werden die in-vitro-Diagnostika
bevorzugt einen diagnostischen Bestandteil einschließen, der
wenigstens eine erste Bindungsregion umfaßt, die an einen zugänglichen
Bestandteil einer Tumorzelle, Tumorgefäße (bevorzugt) oder Tumorstroma
(bevorzugt) bindet, operativ an ein „nachweisbares oder Reporter-Agens" angehängt, direkt
oder indirekt nachweisbar durch einen in-vitro-Diagnose-Test. „Nachweisbare
oder Reporter-Agentien",
direkt nachweisbar in vitro, schließen beispeilsweise radioaktive
Markierungen und Reporter-Agentien ein, die mittels Immunfluoreszenz
nachweisbar sind.
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„Nachweisbare
oder Reporter-Agentien",
indirekt in vitro nachweisbar, schließen diejenigen ein, die mit einem
weiteren exogenen Mittel (weiteren exogenen Mitteln) funktionieren,
wie etwa nachweisbaren Enzymen, die ein farbiges Produkt auf Kontakt
mit einem chromogenen Substrat ergeben. Ein indirekter Nachweis
in vitro erstreckt sich auch auf nachweisbare oder Reporter-Bestandteile
oder Systeme, die die erste Bindungsregion umfassen, die an einen
zugänglichen
Bestandteil einer Tumorzelle, Tumorgefäße (bevorzugt) oder Tumorstroma
(bevorzugt) in Kombination mit wenigstens einem Nachweisantikörper bindet,
der Immunspezifität
für die erste
Bindungsregion hat. Der „Nachweisantikörper" ist bevorzugt ein „sekundärer Antikörper", der an ein direktes
oder indirektes nachweisbares Mittel, wie etwa eine radioaktive
Markierung oder ein Enzym angehängt ist.
Alternativ kann ein „sekundäres und
tertiäres
Antikörpernachweissystem" verwendet werden,
einschließlich
eines ersten Nachweisantikörpers,
der Immunspezifität
für die
erste Bindungsregion hat, in Kombination mit einem zweiten Nachweisantikörper, der
Immunspezifität
für den
ersten Nachweisantikörper
hat, wo bei der zweite Nachweisantikörper an ein direkt oder indirekt
nachweisbares Mittel angehängt
ist.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ABBILDUNGEN
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Die
folgenden Abbildungen bilden Teil der vorliegenden Beschreibung
und werden eingebaut, um bestimmte Aspekte der vorliegenden Erfindung
weiter zu veranschaulichen. Die Erfindung kann unter Bezugnahme
auf eine oder mehrere dieser Abbildungen in Kombination mit der
detaillierten Beschreibung von spezifisch hierin offenbarten Ausführungsformen
besser verstanden werden.
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1.
2C3 inhibiert VEGF-vermitteltes Wachstum von ABAE-Zellen. ABAE-Zellen
wurden in der Anwesenheit der verschiedenen angezeigten Antikörper und
0,5 nM VEGF wachsengelassen. Das Wachstum nach 4 Tagen wurde kolorimetrisch
durch die enzymatische Umwandlung von MTS (Owen-Reagenz) in ein
gelbes Formazan bestimmt. Die Resultate werden als ein prozentualer
Anteil der Formazan-Produktion in Kontrollnäpfen dargestellt, die mit VEGF
alleine wachsengelassen wurden. Der Hintergrund wurde bestimmt durch Wachsenlassen
von Zellen ohne VEGF oder Antikörper
und wurde von den Kontroll- und Probennäpfen substrahiert. Die Resultate
zeigen das arithmetische Mittel von dreifachen Bestimmungen, deren
Standardabweichungen immer weniger als 20% des Mittelwerts waren.
Gezeigt werden die Wachstumskurven für die Anti-VEGF-IgG-Antikörper, einschließlich mAb
4.6.1 als eine positive Kontrolle und ein IgG mit irrelevanter Spezifität (Kontroll-IgG)
als eine negative Kontrolle.
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2.
2C3 blockiert die VEGF-Bindung an VEGFR2, aber nicht an VEGFR1 in
ELISA. Die Näpfe
wurden mit der extrazellulären
Domäne
von VEGFR1 (Flt-1/Fc) oder VEGFR2 (sFlk-1) beschichtet und wurden dann mit VEGF
alleine bei 1 nM oder VEGF in der Anwesenheit des angezeigten IgG
bei entweder 100 nM oder 1000 nM inkubiert. Die Platte wurde dann
mit Kaninchen-Anti-VEGF (A-20, Santa Cruz Biotechnology, Inc.) bei
1 μg/ml
inkubiert und unter Verwendung eines Peroxidase-konjugierten Ziegen-Anti-Kaninchen-Antikörpers entwickelt.
Die Assays wurden in dreifacher Ausfertigung durchgeführt. Die
mittlere prozentuale Bindung in der Abwesenheit des Antikörpers wird
gezeigt, zusammen mit der Standardabweichung. Die Sternchen zeigen
die Werte an, die statistisch signifikant unterschiedlich (p<0,002) von denjenigen
in der Abwesenheit des Antikörpers
sind mittels eines gepaarten Student's T-Test.
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3A und 3B.
2C3 inhibiert das in-vivo-Wachstum von menschlichen Tumor-Xenografts. 3A: 1 × 107 NCl-H358 NSCLC-Zellen wurden subkutan in
nu/nu-Mäuse
am Tag 0 injiziert. 3B: 5 × 106 A673-Rhabdomyosarcom-Zellen
wurden subkutan in nu/nu-Mäuse am Tag
0 injiziert. Den Mäusen
wurde i.p. der angezeigte IgG am Tag 1 und 2-mal/Woche danach injiziert. 2C3 wurde
in einer Dosis von 100, 10 oder 1 μg/Injektion gegeben, während ein
Kontroll-IgG mit irrelevanter Spezifität (3A)
und 3E7 (3B) ebenso in 100 μg/Injektion
gegeben wurde. Die Tumore wurden 2–3 mal pro Woche gemessen.
Der Mittelwert und der Standardfehler wird für die Dauer der Studie in 3A gezeigt, während
die Daten für
den letzten Tag der Studie (Tag 26) in 3B gezeigt
werden.
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4.
2C3-Behandlung verringert die Größe von etablierten
humanen NCI-H358-NSCLC-Tumor-Xenografts.
Mäuse,
die subkutane NCI-H358-Tumore tragen, näherungsweise 350-450 mm3 groß, wurden
i.p. mit 50 μg
oder 100 μg
2C3 (n=14), mAb 4.6.1 (n=5), 3E7 (n=12) oder einem Kontroll-IgG
(n=9) an den angezeigten Zeitpunkten behandelt. Das mittlere Tumorvolumen
zusammen mit dem SEM über
116 Tage wird gezeigt.
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5A und 5B.
Vergleich der 2C3- und 3E7-Behandlung von etablierten humanen Tumor-Xenografts. 5A: Mäuse,
die subkutane NCI-H358-Tumore trugen, näherungsweise 450 mm3 groß,
wurden entweder mit 2C3 (n=6) oder 3E7 (n=4) behandelt. Die Behandlungen
(T) waren 100 μg
des i.p. gegebenen IgG, außer
für die
anfängliche
Behandlung, die aus 500 μg
des i.v. gegebenen IgG bestand. Das mittlere Tumorvolumen zusammen
mit dem SEM wird gezeigt. Am Ende der Studie (Tag 116) wurden die
Mäuse geopfert,
und die Tumore seziert und gewogen. Das mittlere Tumorgewicht für die 2C3-behandelte
Gruppe war 0,054 g, während
die 3E7-behandelte Gruppe ein mittleres Tumorgewicht von 0,545 g
hatte. 5B: Mäuse, die subkutane HT1080-Tumore,
näherungsweise
200–250
mm3 groß,
trugen, wurden i.p. mit 100 μg
2C3 (n=9), 3E7 (n=11=, Kontroll-IgG (n=11) oder Kochsalzlösung (n=11)
behandelt. Die Mäuse
wurden jeden zweiten Tag, wie angezeigt, behandelt (T). Die nicht-2C3-behandelten Mäuse wurden
am Tag 26 geopfert, da mehr als 50% jeder Gruppe große ulceröse Tumore
hatten. Das mittlere Tumorvolumen zusammen mit dem SE wird gezeigt.
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BESCHREIBUNG
DER ERLÄUTERNDEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Feste
Tumore und Karzinome machen mehr als 90% aller Krebse beim Menschen
aus. Obwohl die Verwendung von monoklonalen Antikörpern und
Immuntoxinen bei der Therapie von Lymphomen und Leukämien erforscht
worden ist, sind diese Mittel enttäuschend ineffektiv in klinischen
Versuchen gegen Karzinome und andere feste Tumore gewesen (Abrams
and Oldham, 1985). Ein Hauptgrund für die Ineffektivität von Antikörper-basierenden
Behandlungen ist, daß Makromoleküle nicht
in leichter Weise in feste Tumore transportiert werden. Sogar wenn
sie erst einmal innerhalb einer Tumormasse sind, können sich
diese Moleküle
nicht gleichmäßig verteilen,
aufgrund der Anwesenheit von Tight Junctions zwischen Tumorzellen,
fibrösem
Stroma, interstitiellen Druckgradienten und Bindungsstellenbarrieren
(Dvorak et al., 1991a).
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Beim
Entwickeln von neuen Strategien für die Behandlung von festen
Tumoren bieten die Verfahren bestimmte Vorteile, die das Zielen
auf die Gefäße des Tumors
statt auf die Tumorzellen beinhalten. Eine effektive Zerstörung oder
Blockade der Tumorgefäße unterbricht
den Blutfluß durch
den Tumor und führt
zu einer Lawine von Tumorzelltod. Antikörper-Toxin- und Antikörper- Coagulans-Konstrukte
sind bereits effektiv bei dem spezifischen Zielen of und der Zerstörung von
Tumorgefäßen verwendet
worden, was zu Tumornekrose führte
(Burrows et al., 1992; Burrows and Thorpe, 1993; WO 93/17715; WO
96/01653; US-Patent Nr. 5,855,866; 5,877,289; 5,965,132; 6,051,230;
6,004,555; US Patent Nr. 6,093,399; Erteilungsgebühr am 20. Oktober
1998 bezahlt).
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Wenn
Antikörper,
Wachstumsfaktoren oder andere Bindungsliganden verwendet werden,
um spezifisch ein Coagulans an die Tumorgefäße abzugeben, werden solche
Agentien als „Coaguliganden" bezeichnet. Ein
gegenwärtig
bevorzugtes Coagulans zur Verwendung bei Coaguliganden ist trunkierter
Gewebefaktor (tTF) (Huang et al., 1997; WO 96/01653; US-Patent-Nr. 5,877,289). TF
ist der Hauptinitiator der Blutcoagulation. An Verletzungsstellung
kommt Faktor VII/VIIa im Blut in Kontakt mit und bindet an TF auf
Zellen in den perivaskulären
Geweben. Der TF:VIIa-Komplex, in der Anwesenheit der Phospholipidoberfläche, aktiviert
Faktoren IX und X. Dies wiederum führt zur Bildung von Thrombin
und Fibrin und schließlich
zu einem Blutgerinnsel.
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Eine
Reihe von geeigneten Zielmolekülen,
die auf dem Tumorendothel verfügbar,
aber weitgehend abwesend von normalem Endothel sind, sind beschrieben
worden. Zum Beispiel können
exprimierte Ziele verwendet werden, wie etwa Endoglin, E-Selectin,
P-Selectin, VCAM-1,
ICAM-1, PSMA, ein TIE, ein Ligand, der mit LAM-1 reaktiv ist, ein
VEGF/VPF-Rezeptor, ein FGF-Rezeptor, αvβ3-Integrin,
Pleiotropin oder Endosialin (US-Patent Nr. 5,855,866; 5,877,289
und 6,004,555; Burrows et al., 1992; Burrows and Thorpe; 1993; Huang et
al., 1997).
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Andere
Ziele, die durch die natürliche
Tumorumgebung oder nach Intervention durch den Menschen induzierbar
sind, sind ebenso Entitäten,
auf die gezielt werden kann, wie beschrieben in US-Patent Nr. 5,776,427
und 6,036,955. Bei Verwendung im Zusammenhang mit einer vorherigen
Unterdrückung
in normalen Geweben und einer Tumorgefäßinduktion, können auch
MHC-Klasse-II-Antigene als Ziele verwendet werden (US-Patent Nr.
5,776,427; 6,004,554 und 6,036,955).
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Adsorbierte
Ziele sind eine andere geeignete Gruppe, wie etwa VEGF, FGF, TGFβ, HGF, PF4,
PDGF, TIMP, ein Ligand, der an ein TIE oder eine Tumor-assoziierte
Fibronectin-Isoform
bindet (US-Patent Nr. 5,877,289 und 5,965,132).Fibronectin-Isoformen
sind Liganden, die an die Integrinfamilie der Rezeptoren binden.
Tumor-asoziierte Fibronectin-Isoformen
sind Bestandteile, auf die gezielt werden kann, von sowohl Tumorgefäßen als
auch Tumorstroma.
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Ein
gegenwärtig
bevorzugter Marker für
solche klinischen Targeting-Anwendungen ist Rezeptor-assoziierter
VEGF. In der Tat sind Anordnungen von VEGF:Rezeptor-Komplexen einer
der spezifischsten Marker für
Tumorgefäße, die
bis heute beobachtet worden sind (US-Patent Nr. 5,877,289; 5,965,132 und
6,051,230; Lin-Ke et et al., 1996; Dvorak et al., 1991b).
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Der
VEGF:Rezeptor-Komplex stellt ein attraktives Ziel für die spezifische
Abgabe von Arzneien oder anderen Effektoren an das Tumorendothel
dar – – da Tumore
reich an Cytokinen und Wachstumsfaktoren sind und da VEGF-Rezeptoren
unter den hypoxischen Bedingungen hochreguliert sind, die in den
meisten festen Tumoren gefunden werden (Mazure et al., 1996; Forsythe
et al., 1996; Waltenberger et al., 1996; Gerber et al., 1997; Kremer
et al., 1997). Eine Hochregulation sowohl des Liganden als auch
seines Rezeptors, insbesondere in der Tumor-Mikroumgebung, führt zu einer
hohen Konzentration an besetztem Rezeptor auf Tumor gefäßendothel,
im Vergleich mit dem Endothel in normalem Gewebe (US-Patent Nr.
5,877,289 und 5,965,132). Dvorak und Kollegen zeigten ebenso, daß polyklonale
Kaninchen-Antikörper, die
gegen den N-Terminus von VEGF gerichtet waren, selektiv Tumorblutgefäße nach
der Injektion in Mäuse
färbten,
welche syngene Tumoren trugen (Lin-Ke et al., 1996).
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Die
Rolle von VEGF als ein Ziel für
die klinische Intervention ist nicht auf Immuntoxin oder Coaguligand-Therapien
beschränkt.
In der Tat ist VEGF einer der Schlüsselfaktoren, der bei der Angiogenese
von festen Tumoren beteiligt ist (Ferrara, 1995; Potgens et al.,
1995), wobei beide sowohl ein potentielles Permeabilitätsmittel
(Senger et al., 1983; Senger et al., 1990; Senger et al., 1986)
als auch ein Endothelzellen-Mitogen (Keck et al., 1989; Connolly
et al., 1989; Thomas, 1996) sind. Die Verbindung zwischen VEGF und
Angiogenese hat zu Vorschlägen
für verschiedene
therapeutische Strategien geführt,
die auf eine VEGF-Intervention zielen (Siemeister et al., 1998).
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A. VEGF und VEGF-Rezeptoren
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Gefäß-Endothelwachstumsfaktor
(VEGF) ist ein multifunktionelles Cytokin, das durch Hypoxie und
onkogene Mutationen induziert wird. VEGF ist ein primäres Stimulans
der Entwicklung und Aufrechterhaltung eines Gefäßnetzwerkes bei der Embryogenese.
Er funktioniert als ein potentes Permeabilitäts-induzierendes Mittel, ein
Endothelzell-chemotaktisches Mittel, ein Endothel-Überlebensfaktor
und ein Endothelzell-Proliferationsfaktor (Thomas, 1996; Neufeld
et al., 1999). Seine Aktivität
ist für
eine normale Embryonenentwicklung erforderlich (Fong et al., 1995;
Shalaby et al., 1995), da die gezielte Zerstörung von einem oder beiden
Allelen von VEGF zu einer Embryonenletalität führt (Carmeliet et al., 1996;
Ferrara et al., 1996).
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VEGF
ist ein wichtiger Faktor, der die Angiogenese und die Vasculogenese
in zahlreichen physiologischen und pathologischen Prozessen antreibt,
einschließlich
Wundheilung (Frank et al., 1995; Burke et al., 1995), diabetischer
Retinopathie (Alon et al., 1995; Malecaze et al., 1994), Psoriasis
(Detmar et al., 1994), Arteriosklerose (Inoue et al., 1998), Rheumatoidarthritis
(Harada et al., 1998; Nagashima et al., 1999), Wachstum eines festen
Tumors (Plate et al., 1994; Claffey et al., 1996).
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Eine
große
Vielzahl von Zellen und Geweben erzeugen VEGF, der in wenigstens
fünf Isoformen
existiert (121, 145, 165, 189 und 206 Aminosäuren), die Splice-Varianten
sind, welche durch dasselbe Gen kodiert werden (Houck et al., 1991;
Ferrara et al., 1991; Tischer et al., 1991). Die beiden kleineren
Isoformen, 121 und 165, werden aus Zellen ausgeschieden (Houck et
al., 1991; Anthony et al., 1994). Sezernierter VEGF ist ein obligates
Dimer von zwischen 38–46
kDa, bei dem die Monomere über
zwei Disulfid-Bindungen geknüpft
sind.
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VEGF-Dimere
binden mit einer hohen Affinität
an zwei gut charakterisierte Rezeptoren, VEGFR1 (FLT-1) und VEGFR2
(KDR/Flk-1), die selektiv auf Endothelzellen exprimiert werden (FLT-1
und Flk-1 sind die Maus-Homologe). Die Kd der
VEGF-Bindung an VEGFR1 und VEGFR2 ist 15–100 pM bzw. 400–800 pM
(Terman et al., 1994). Ein vor kurzem identifiziertes drittes Zelloberflächenprotein,
Neuropilin-1, bindet ebenso an VEGF mit hoher Affinität (Olander
et al., 1991; De Vries et al., 1992; Terman et al., 1992; Soker
et al., 1998).
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VEGFR1
und VEGFR2 sind Mitglieder der Typ-III-Rezeptor-Tyrosinkinase (RTK
III)-Familie, die
durch sieben extrazelluläre
IgG-artige Repeats, eine einzelne überspannende Transmembrandomäne und eine
intrazelluläre
gespaltene („split") Tyrosinkinasendomäne charakterisiert
ist (Mustonen und Alitalo, 1995). Bis vor sehr kurzem wurde gedacht,
daß VEGFR1
und VEGFR2 beinahe exklusiv auf Endothelzellen exprimiert werden
(Mustonen und Alitalo, 1995). Obwohl berichtet worden ist, daß VEGFR1
und VEGFR2 unterschiedliche Funktionen im Hinblick auf das Stimulieren
von Endothelzellproliferation, -Migration und -Differenzierung haben
(Waltenberger et al., 1994; Guo et al., 1995), war die genaue Rolle,
die jeder Rezeptor bei der VEGF-Biologie und Endothelzellhomöostase spielt,
vor der vorliegenden Erfindung nicht klar definiert.
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Jüngere Studien
unter Verwendung von Knockout-Mäusen
haben gezeigt, daß jeder
von VEGF, VEGFR1 und VEGFR2 für
die Vasculogenese, Angiogenese und die Embryoentwicklung essentiell
sind (Fong et al., 1995; Shalaby et al., 1995; Hiratsuka et al.,
1998). In Studien mit letalen Knockouts waren die Phänotypen,
die mit dem Mangel an jedem Rezeptor assoziiert waren, unterschiedlich.
Eine gezielte Zerstörung
von VEGFR2 führte
zu einem Embryo, dem die Endothelzelldifferenzierung fehlte, und
der keine Dottersackblutinseln bilden oder eine Vasculogenese durchlaufen
konnte (Shalaby et al., 1995). VEGFR1-Nullmutanten zeigten eine
beeinträchtigte
Vasculogenese, einen disorganisierten Aufbau von Endothelzellen und
geweitete Blutgefäße (Fong
et al., 1995; Hiratsuka et al., 1998). VEGFR1 hat offensichtlich
eine vitale biologische Rolle.
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VEGFR1
hat eine höhere
Affinität
für VEGF
als VEGFR2, obwohl es eine niedrigere Tyrosinkinasenaktivität hat. Dies
legt nahe, daß die
extrazelluläre
Domäne
von VEGFR1 besonders wichtig ist. Diese Hypothese wurde stark durch
Ergebnisse aus Studien an Knockout-Mäusen
unterstützt,
bei denen die Tyrosinkinasendomäne
von VEGFR1 zerstört
wurde, während
die VEGF-Bindungsdomäne
intakt blieb (Hiratsuka et al., 1998). Die VEGFR1-Tyrosinkinasen-defizienten
Embryos entwickelten normale Blutgefäße und überlebten bis zum Termin (Hiratsuka
et al., 1998).
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Zusätzlich zu
den früheren
Knockouts (Fong et al., 1995; Shalaby et al., 1995) zeigen die Hiratsuka
et al. (1998)-Studien, daß VEGFR1
eine vitale biologische Rolle hat. Jedoch scheint die Tyrosinkinase-Signalgebung
nicht der wesentliche Faktor zu sein. Es ist interessant festzustellen,
daß Macrophagen
aus den VEGFR1-Knockout-Mäusen
keine VEGF-induzierte Chemotaxis aufwiesen (Hiratsuka et al., 1998),
wodurch VEGFR1 als der Rezeptor impliziert wird, der für das Vermitteln
dieser wichtigen biologischen Antwort auf VEGF verantwortlich ist.
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Bestimmte
Gruppen haben berichtet, daß VEGFR2
der dominante Signalrezeptor bei VEGF-induzierter Mitogenese und Permeabilität ist (Waltenberger
et al., 1994; Zachary, 1998; Korpelainen und Alitalo, 1998). Die
Rolle von VEGFR1 bei der Endothelzellfunktion ist viel weniger klar,
obwohl Funktionen bei der Macrophagenmigration und -chemotaxis in
den oben diskutierten Hiratsuka et al. (1998)-Studien dokumentiert
wurden.
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Clauss
et al. (1996) berichteten auch, daß VEGFR1 wichtige Rollen bei
der Monocyten-Aktivierung und
-chemotaxis hat. In der Tat exprimieren Zellen der Macrophagen/Monocyten-Linie
nur VEGFR1, der der Rezeptor ist, der für die Vermittlung von Monocyten-Rekrutierung
und Procoagulans-Aktivität
verantwortlich ist (Clauss et al., 1996). Die VEGF-Bindung an VEGFR1
auf Monocyten und Macrophagen funktioniert ebenso dadurch, daß intrazelluläres Calcium
angehoben und die Tyrosinphosphorylierung induziert wird (Clauss
et al., 1996).
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Es
wird geglaubt, daß die
Bindung des VEGF-Dimers an den VEGF-Rezeptor die Rezeptor-Dimerisierung induziert.
Die Dimerisierung des Rezeptors bewirkt dann eine Autotransphosphorylierung
von spezifischen Tyrosinresten, Y801 und Y1175, und Y1213 und Y1333
auf der intrazellulären
Seite von VEGFR2 bzw. VEGFR1. Dies führt zu einer Signaltransduktionscascade,
die die Aktivierung von Phospholipase Cγ (PLCγ) und Phosphatidylinositol-3-kinase
(PI3K) und ein Anwachsen an intrazellulären Calciumionen beinhaltet
(Hood und Meininger, 1998; Hood et al, 1998; Kroll und Waltenberger,
1998).
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Die
intrazellulären
Ereignisse weiter stromabwärts
bei der VEGF-induzierten Signalgebung, sind weniger klar, obwohl
eine Anzahl von Gruppen gezeigt haben, daß Stickoxid (NO) nach VEGF-Aktivierung
von VEGFR2 erzeugt wird (Hood und Meininger, 1998; Hood et al.,
1998; Kroll und Waltenberger, 1998). Es ist ebenso gezeigt worden,
daß die
Aktivierung durch VEGF von VEGFR2, aber nicht von VEGFR1 Src und
die Ras-MAP-Kinasekaskade aktiviert, einschließlich der MAP-Kinasen ERK-1
und -2 (Waltenberger et al., 1994; Kroll und Waltenberger, 1997).
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Die
Rolle von VEGFR1 bei der Endothelzellfunktion ist viel weniger klar,
insbesondere da Flt-1-Tyrosinkinase-defiziente Mäuse lebensfähig sind und normale Gefäße entwickeln
(Hiratsuka et al., 1998). Es ist vorgeschlagen worden, daß die biologische
Hauptrolle von VEGFR1 auf dem Endothel als ein nicht-signalgebendes,
Liganden-bindendes Molekül
oder ein „Decoy"-Rezeptor ist, der
erforderlich sein könnte,
um VEGF an VEGFR2 zu präsentieren.
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Die
Verbindung zwischen VEGF und pathologischen angiogenen Zuständen hat
zu verschiedenen Versuchen Anlaß gegeben,
die VEGF-Aktivität
zu blockieren. Diese schließen
die Entwicklung von bestimmten neutralisierenden Antikörpern gegen
VEGF (Kim et al., 1992; Presta et al., 1997; Sioussat et al., 1993;
Kondo et al., 1993; Asano et al., 1995) ein. Antikörper gegen
VEGF-Rezeptoren sind ebenso beschrieben worden, wie etwa in US Patenten
Nr. 5,840,301 und 5,874,542 und, anschließend an die vorliegende Erfindung,
in WO 99/40118. US Patent Nr. 5,840,301 und 5,874,542 legen in der
Tat nahe, daß das
Blockieren von VEGF-Rezeptoren
statt von VEGF selbst vorteilhaft aus verschiedenen Gründen ist.
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Lösliche Rezeptorkonstrukte
(Kendall und Thomas, 1993; Aiello et al., 1995; Lin et al., 1998;
Millauer et al., 1996), Tyrosinkinaseinhibitoren (Siemeister et
al., 1998), Antisense- Strategien,
RNA-Aptamere und Ribozyme gegen VEGF oder VEGF-Rezeptoren sind ebenso
berichtet worden (Saleh et al., 1996; Cheng et al., 1996; Ke et
al., 1998; Parry et al., 1999).
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B. Anti-VEGF-Antikörper
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B1. Eine Vielzahl von
Antikörpereigenschaften
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sEs
ist gezeigt worden, daß die
Anwendung verschiedener inhibitorischer Verfahren entweder bei der Blockierung
von Angiogenese und/oder bei dem Unterdrücken von Tumorwachstum wenigstens
zu einem gewissen Grad effektiv ist, indem die VEGF-Signalgebung
gestört
wird. In der Tat ist gezeigt worden, daß monoklonale Antikörper gegen
VEGF das Wachstum von menschlichen Tumor-Xenografts und die Ascites-Bildung in
Mäusen
inhibieren (Kim et al., 1993; Asano et al., 1995; 1998; Mesiano
et al., 1998; Luo et al., 1998a; 1998b; Borgstrom et al., 1996;
1998).
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Der
Antikörper
A4.6.1 ist ein Anti-VEGF-Antikörper
mit hoher Affinität,
der in der Lage ist, die VEGF-Bindung an sowohl VEGFR1 als auch
VEGFR2 zu blockieren (Kim et al., 1992; Wiesmann et al., 1997; Muller
et al., 1998). Alanin-Scanning-Mutagenese und Röntgenkristallographie von VEGF,
gebunden durch das Fab-Fragment von A4.6.1, zeigte, daß das Epitop
auf VEGF, an das A4.6.1 bindet, um die Aminosäuren 89–94 zentriert ist. Diese strukturellen
Daten zeigen, daß A4.6.1
kompetitiv VEGF an der Bindung an VEGFR2 inhibiert, aber VEGF an
der Bindung an VEGFR1 am wahrscheinlichsten durch sterische Hinderung
inhibiert (Muller et al., 1998; Keyt et al., 1996).
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A4.6.1
ist der in der Literatur bis heute am weitesten verbreitete verwendete
neutralisierende Anti-VEGF-Antikörper.
Es ist gezeigt worden, daß er
das Wachstum und die VEGF-induzierte
Gefäßpermeabilität einer
Vielzahl von menschlichen Tumoren in Mäusen inhibiert (Brem, 1998;
Baca et al., 1997; Presta et al., 1997; Mordenti et al., 1999; Borgstrom
et al., 1999; Ryan et al., 1999; Lin et al., 1999). A4.6.1 inhibiert
ebenso die Ascites-Bildung in einem gut charakterisierten menschlichen
Ovarial-Carcinom-Mausmodell und die Tumordissemination in einem
neuen Metastasen-Mausmodell. A4.6.1 ist vor kurzem durch monovalente
Phagendisplay-Techniken humanisiert worden und befindet sich gegenwärtig in
klinischen Versuchen der Phase I als ein Antikrebsmittel (Brem,
1998; Baca et al., 1997; Presta et al., 1997).
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Trotz
eines gewissen Erfolges auf dem Gebiet mit neutralisierenden Antikörpern gegen
VEGF erkannten die gegenwärtigen
Erfinder, daß neue
Antikörper,
insbesondere diejenigen mit einem genauer definierten Modus der
Wechselwirkung mit VEGFR1 (FLT-1) und/oder VEGFR2 (KDR/Flk-1) aus
einer Vielzahl von Gründen
von Vorteil wären.
Zum Beispiel würde
die Entwicklung von Anti-VEGF-Antikörpern, die selektiv die Wechselwirkung
von VEGF mit nur einem der beiden VEGF-Rezeptoren blockieren, eine
genauere Sezierung der Pathways ermöglichen, die durch VEGF in
Zellen aktiviert werden, die sowohl VEGFR1 als auch VEGFR2 exprimieren.
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Die
gegenwärtigen
Erfinder glaubten, daß Antikörper mit
einer definierten Epitop-Spezifität, die die VEGF-Bindung an
nur einen Rezeptor (VEGFR2s) blockierten, sehr wohl klinische Vorteile
haben könnten,
abhängig
natürlich
von der Aufrechterhaltung ihrer inhibitorischen Effekte in einer
in-vivo-Umgebung. Die Knockout-Maus-Studien von Hiratsuka et al.
(1998) zeigen, daß sowohl
VEGFR1 als auch VEGFR2 wichtige biologische Rollen haben. Vor der
vorliegenden Erfindung waren realistische Gelegenheiten zur therapeutischen Intervention,
die auf das Inhibieren von VEGF-vermittelten Effekten durch nur
einen der beiden Rezeptoren abzielten, durch den Mangel an effektiven
maßgeschneiderten
inhibitorischen Mitteln beeinträchtigt.
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Die
gegenwärtigen
Erfinder entwickelten zuerst eine Vielzahl von neuen Anti-VEGF-Antikörpern mit verschiedenen
Epitop-Spezifitäten
und -Eigenschaften. Sechs Gruppen Hybridome, die monoklonale Antikörper gegen
den VEGF:Rezeptor (Flk-1)-Komplex oder gegen VEGF selbst sezernieren,
werden bereitgestellt. Fünf
der Antikörpergruppen
stören
die Bindung von VEGF an seinen Rezeptor nicht, während einer diese Wechselwirkung
blockierte (2C3-Gruppe) und das VEGF-vermittelte Wachstum von Endothelzellen
inhibierte.
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Antikörper der
3E7-, GV39M- und 2C3-Gruppen, von denen sich alle selektiv an den
Tumor nach intravenöser
Injektion in Mäusen
begeben, die humane Tumor-Xenografts tragen, werden gegenwärtig zur
Verwendung beim Zielen, der Bildgebung und dem Behandeln von Gefäßen oder
Bindegewebe von festen Tumoren bevorzugt.
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Die
monoklonalen Antikörper
der vorliegenden Erfindung, die den VEGF:Rezeptor-Komplex erkennen,
begeben sich selektiv an Tumorendothelzellen nach der Injektion
in Mäusen,
die humane Tumor-Xenografts tragen. Die monoklonalen Antikörper der
2C3-Gruppe begeben sich in auffälliger
Weise an das perivaskuläre
Bindegewebe des Tumors und ebenso an die umgebenden Tumorgefäße.
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Die
Antikörper,
die den N-Terminus erkennen, reagieren mit Rezeptor-gebundenem VEGF über ELISA.
GV39M und 11B5 weisen eine hohe Spezifität für Rezeptor-gebundenen VEGF
auf, im Gegensatz zu nicht-Rezeptor-gebundenem VEGF. Vermutlich
ist das durch GV39M und 11B5 auf dem N-Terminus erkannte Epitop
konformationell und wird erzeugt, wenn VEGF an seinen Rezeptor bindet.
Die Tatsache, daß die
Antikörper
beide IgMs und deshalb groß sind,
kann für
ihre Selektivität
gegenüber
dem VEGF:Rezeptor-Komplex wichtig sein.
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Die
Anti-N-terminalen Antikörper
inhibierten nicht das VEGF-vermittelte Endothelzellwachstum. Dies legt
nahe, daß der
N-Terminus von VEGF nicht bei der Rezeptorwechselwirkung beteiligt
ist, und daß Antikörper gegen
den N-Terminus von VEGF nicht bei der VEGF-vermittelten Signalgebung stören.
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Im
Gegensatz dazu inhibiert 2C3 das VEGF-vermittelte Wachstum von Endothelzellen
mit einer IC50 von 3 nM. 125I-VEGF-Bindungsstudien
unter Verwendung von KDR-exprimierenden
Endothelzellen (ABAE-Zellen) zeigten, daß 2C3 VEGF von der Bindung
an KDR auf eine konzentrationsabhängige Weise blockiert. Daher
ist 2C3 in der Lage, KDR (VEGFR2)-vermittelte VEGF-Aktivität in vitro
zu neutralisieren, indem es die Bindung von VEGF an seinen Rezeptor
stört.
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Immunhistochemische
Analysen offenbarten, daß GV39M,
11B5, 3E7 und 7G3 mäßig bis
stark mit Gefäßendothel
reagieren, wenn sie direkt auf die Schnitte aufgebracht werden.
GV39M zeigt die höchste
Spezifität
für Tumorendothelzellen
mit vergleichsweise geringer Färbung
von Tumorzellen oder Bindegewebe. 11B5, 3E7 und 7G3 färben bevorzugt
Endothelzellen bei Auftragung in niedrigen Konzentrationen, färben aber
Tumorzellen und Bindegewebe deutlich bei höheren Konzentrationen.
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Das
Muster der Färbung,
das mit 11B5, 3E7 und 7G3 beobachtet wird, ist typisch für den Typ
Färbung, der
bei Verwendung von polyklonalen Antikörpern gegen VEGF gesehen wird,
die keine Präferenz
für eine
besondere Konformation von VEGF haben (Lin-Ke et al., 1996; Plate
et al., 1994; Claffey et al., 1996). Die selektive Färbung des
Endothels durch GV39M legt nahe, daß er an den VEGF:Rezeptor-Komplex
auf diesen Zellen bindet, und ist übereinstim mend mit der Lage
der Rezeptoren auf den Endothelzellen und der Tatsache, daß GV39M
selektiv an VEGF:sFlk-1 im ELISA bindet.
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In ähnlicher
Weise sind die breiteren Färbungsmuster
von 3E7 und 7G3 mit ihrer Fähigkeit übereinstimmend,
sowohl freien als auch Rezeptor-gebundenen VEGF zu erkennen. Jedoch
wurde erwartet, daß 11B5
ein Färbemuster
hat, das mehr auf das Endothel beschränkt ist, da er in dem Fänger-ELISA
(„capture ELISA)
VEGF:Flk-1 stark bevorzugt (siehe Tabelle 2). Es ist möglich, daß 11B5 in
der Lage ist, VEGF zu erkennen, das an stromale Bestandteile gebunden
ist, was ihm ein breiteres Reaktivitätsmuster auf Tumorschnitten
gibt.
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3E7
und GV39M begeben sich selektiv in vivo an Gefäßendothelzellen von Tumorgewebe,
während sich
2C3 an perivaskuläres
Bindegewebe von Tumoren begibt, zusätzlich zu dem Endothel. Vierundzwanzig Stunden
nach einer i.v.-Injektion in Tumor-tragenden Mäusen war 3E7 auf dem Endothel
von keinem Gewebe außer
dem Tumor nachweisbar. GV39M ging andererseits auch eine Bindung
an Endothelzellen oder Mesangialzellen in den Glomeruli der Niere
ein. Der Grund für
die Reaktivität
von GV39M mit dem Maus-Nieren-Glomerulus ist nicht klar. Es könnte sein,
daß der
Antikörper
an den VEGF:Rezeptor-Komplex auf den normalen Endothelzellen in
der Niere bindet (Takahashi et al., 1995). Jedoch haben Lokalisierungsstudien
in Meerschweinchen, die syngene Linie 10-Tumoren tragen, gezeigt,
daß GV39M
sich an Tumorblutgefäße, aber
nicht zu Glomeruli oder Gefäßen in anderen
normalen Geweben begibt.
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Die
Fähigkeit
von 3E7 und GV39M, sich spezifisch zu Tumorendothel zu begeben,
ist wahrscheinlich ein Resultat von wenigstens zwei Faktoren. Erstens
ist der VEGF:Rezeptor-Komplex
auf Tumorblutgefäßen relativ
weit verbreitet, da die hypoxische Tumor-Microumgebung die VEGF-Expression durch
Tumorzellen und die VEGF-Rezeptorexpression
durch Endothelzellen stimuliert. Zweitens sind Tumorblutgefäße permeabler als
normale Blutgefäße (Yuan
et al., 1996), was dem Antikörper
einen größeren Zugang
zu dem VEGF:Rezeptor-Komplex erlauben kann, der auf der abluminalen
Seite der Gefäße konzentriert
zu sein scheint (Lin-Ke et al., 1996; Hong et al., 1995).
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In
einer früheren
Studie durch Lin-Ke und Kollegen (1996) wurde gefunden, daß polyklonale
Kaninchen-Antikörper,
die gegen den N-Terminus von Ratten-VEGF gerichtet waren, sich zu
Tumorendothelzellen nach Injektion in Mäusen begeben, die TA3/St-Maus-Mammacarcinom oder
MOT-Ovarialcarcinom tragen. Im Gegensatz dazu begab sich ein polyklonaler
Kaninchen-Antikörper
(Ab-618), gerichtet gegen das gesamte VEGF-Protein, nicht spezifisch
zu den Endothelzellen in diesen Tumoren oder sonstwo in den Tumoren
selbst.
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Auf
der Grundlage dieser Resultate schloß Lin-Ke et al. (1996), daß der N-Terminus
von VEGF die Fähigkeit
hat, Antikörper
zu binden, nachdem VEGF mit mikrovaskulärem Endothel assoziiert hat,
und daß der Pool
an freiem oder nicht-Endothelzell-assoziiertem VEGF nicht ausreicht,
um Anti-VEGF-Antikörper,
die gegen nicht-N-terminale Epitope gerichtet sind, zu konzentrieren
(Lin-Ke et al., 1996). Die vorliegenden Resultate mit 3E7 und GV39M,
gerichtet gegen den N-Terminus von VEGF, unterstützen ihre Schlußfolgerungen.
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Jedoch
sind die Ergebnisse der vorliegenden Erfindung, daß Antikörper der
2C3-Gruppe, gerichtet gegen ein nicht-N-terminales Epitop auf VEGF,
sich sowohl zu den Gefäßen als
auch zu dem perivaskulärem
Bindegewebe von festen Tumoren in Mäusen begeben, bemerkenswert überraschend
gegenüber
der Arbeit von Lin-Ke et al. (1996). Die vorliegende Erfindung legt
nahe, daß ein „Pool" von VEGF in dem
Tumorstroma vorhanden ist und in der Tat die Konzentrierung von
2C3 in der Tumormasse ermöglicht.
Ein solches Tumorstroma-Targeting konnte aus einer Studie der früheren Veröffentlichungen
nicht vorhergesagt werden. Die Erfinder erwägen, daß VEGF an Heparansulfatproteoglycane
(HSPGs) in dem Tumor binden kann, obwohl ein Verständnis des
Wirkmechanismus sicherlich nicht notwendig ist, um die vorliegende
Erfindung auszuüben.
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Eine
frühe Schlußfolgerung
der vorliegenden Erfindung ist es, daß Antikörper der GV39M- und 3E7-Gruppen
sich selektiv zu Tumorendothelzellen in Mäuse begeben, während Antikörper der
2C3-Gruppe sich zu Tumorendothelzellen und zu dem perivaskulären Bindegewebe
des Tumors begeben. Da die Verteilung von VEGF und seiner Rezeptoren
bei der Maus und beim Menschen ähnlich
sind, wird erwogen, daß diese
Antikörper ähnliche
Muster der Lokalisierung bei Krebspatienten zeigen. Daher werden
GV39M und 3E7 zur Verwendung bei der Abgabe von therapeutischen
oder diagnostischen Mitteln an Tumorgefäße beim Menschen in Erwägung gezogen,
während
Antikörper
der 2C3-Gruppe als Vehikel zum zielgerichteten Einsatz („for targeting") von therapeutischen
oder diagnostischen Mitteln auf Tumorgefäße und Tumorbindegewebe erwogen
werden.
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B2. VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF- und 2C3-Antikörper
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Weitere
Studien an den Antikörpern
der 2C3-Gruppe zeigten noch weiter überraschende Eigenschaften,
was zu den wirksamen Zusammensetzungen und Verwendungen der vorliegenden
Erfindung führte.
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Eine
wichtige Entdeckung dieser Erfindung, die unter Verwendung von ELISA,
Rezeptorbindungsassays und Rezeptoraktivierungsassays gemacht wurde,
ist, daß monoklonale
Antikörper
der 2C3-Gruppe selektiv die Wechselwirkung von VEGF mit VEGFR2 (KDR/Flk-1),
aber nicht mit VEGFR1 (FLT-1) blockieren. 2C3-Antikörper inhibieren
die VEGF-induzierte Phosphorylierung von VEGFR2 und blockieren die
VEGF-induzierte Permeabilität,
was VEGFR2 als den Rezeptor impliziert, der für die VEGF-induzierte Permeabilität verantwortlich
ist. 2C3-Antikörper
haben ebenso eine potente Anti-Tumor-Aktivität, indem sie das Wachstum verschiedener
etablierter humaner fester Tumore in auf dem Gebiet akzeptierten
Tiermodellen von menschlichem Krebs unterbrechen.
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Diese
Entdeckungen zeigen die Nützlichkeit
von 2C3 beim Sezieren der Pathways, die durch VEGF in Zellen aktiviert
werden, die sowohl VEGFR1 als auch VEGFR2 exprimieren, und unterstreichen
die Wichtigkeit der VEGFR2-Aktivität bei dem Prozeß des Tumorwachstums
und des Überlebens.
Wichtiger stellen sie einen einzigartigen Modus der therapeutischen
Intervention bereit, indem sie eine spezifische Inhibition der VEGFR2-induzierten
Angiogenese ohne eine einhergehende Inhibition der Macrophagen-Chemotaxis,
Osteoclasten- und Chondroclasten-Funktion (vermittelt durch VEGFR1)
ermöglichen.
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Die
Entdeckungen, betreffend 2C3, stellen somit zum ersten Mal die Motivation
und die Mittel bereit, um Anti-VEGF-Antikörper zu machen und zu verwenden,
die die VEGF-Bindung nur an VEGFR2 und nicht an VEGFR1 inhibieren.
Solche Antikörper,
in prägnanter
Weise als „VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper" bezeichnet, stellen
einen Fortschritt auf dem Gebiet dar und bieten zahlreiche Vorteile
sowohl in Hinblick auf die Verwendung in nicht-konjugierter oder „nackter" Form, und bei Konjugation
an oder in Assoziation mit anderen therapeutischen Mitteln.
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Die
in-vitro-Bindungsstudien der vorliegenden Erfindung, die ELISA und
Co-Präzipitationsassay
mit aufgereinigten Rezeptorproteinen verwenden, zeigten, daß 2C3 die Bindung
von VEGF and VEFGR2 blockiert. Überraschenderweise
inhibierte 2C3 jedoch nicht die Bindung von VEGF an VEGFR1 in irgendeinem Assaysystem.
Um die anfänglichen
Ergebnisse zu bestätigen,
wurden Bindungs-ELISAs in verschiedenen Konfigurationen wiederholt.
In jeder Konfiguration zeigten die Resultate, daß 2C3 nicht die VEGF:VEGFR1 Wechselwirkung
stört.
Als eine Kontrolle für
diese Studie wurde der monoklonale Antikörper 3E7, ein Antikörper, der
gegen den NH2-Terminus des VEGF gerichtet
ist, verwendet, der VEGF nicht blockierte, an VEGFR1 oder VEGFR2
zu binden.
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Die
2C3-Gruppe der Antikörper
der vorliegenden Erfindung sind somit gegenüber anderen blockierenden Antikörpern auf
VEGF, einschließlich
A4.6.1, signifikant verbessert. Der A4.6.1-Anti-VEGF-Antikörper blockiert
die Bindung von VEGF an beide VEGF-Rezeptoren. Kristallographie-
und Mutagenese-Studien haben gezeigt, daß die Bindungsepitope für VEGFR2
und VEGFR1 auf die beiden symmetrischen Pole des VEGF-Dimers konzentriert
sind (Wiesmann et al., 1997; Muller et al., 1997). Die Bindungsdeterminanten
an VEGF, die mit den beiden Rezeptoren wechselwirken, überlappen
teilweise und sind über
vier verschiedene Segmente verteilt, die sich über die Dimer-Oberfläche erstrecken
(Muller et al., 1998). Antikörper
4.6.1 bindet an eine Region von VEGF innerhalb der Rezeptorbindungsregion
von beiden Rezeptoren (Muller et al., 1998). Es wird vorgeschlagen,
daß 2C3
an eine Region bindet, die nahe der VEGFR2-Bindungsstelle, aber
nicht der VEGFR1-Bindungsstelle liegt.
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Studien über den
Effekt von 2C3 auf VEGF-induzierte Phosphorylierung der Rezeptoren
zeigten, daß 2C3
die VEGF-induzierte Phosphorylierung von VEGFR2 blockiert. Dies
entspricht ebenso den oben diskutierten Daten und festigt die Rolle
von VEGFR2 bei VEGF-induzierter
Proliferation.
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Ähnlich zu
Resultaten aus anderen Studien konnte eine konsistente VEGF-induzierte
Phosphorylierung von VEGFR1 nicht demonstriert werden (De Vries
et al., 1992; Waltenberger et al., 1994; Davis-Smyth et al., 1996;
Landgren et al., 1998). Deshalb konnte nicht zuverlässig beurteilt
werden, ob 2C3 die VEGF-induzierte Phosphorylierung von VEGFR1 inhibiert.
Die geringe Aktivität
von VEGF auf die VEGFR1-Phosporylierung hat andere dazu geführt, vorzuschlagen,
daß VEGFR1
möglicherweise
kein Signalrezeptor auf Endothelzellen ist, sondern daß er möglicherweise
als ein Decoy-Rezeptor fungiert, um VEGF einzufangen und sein Signal über VEGFR2
zu amplifizieren (Hiratsuka et al., 1998). Jedoch ist über eine
Tyrosinphosphorylierung von VEGFR1 durch VEGF-Bindung von Kupprion
et al. (1998) unter Verwendung von menschlichen mikrovaskulären Endothelzellen
(HMEC) und von Sawano et al. (1996) unter Verwendung von NIH 373-Zellen,
die VEGFR1 überexprimieren,
berichtet worden. Zusätzlich
haben Waltenberger et al. (1994) gezeigt, daß die VEGF-induzierte VEGFR1-Aktivierung unter
Verwendung eines in-vitro-Kinase-Assays verfolgt werden kann. Der
Effekt von 2C3 auf die VEGF-induzierte Phosphorylierung von VEGFR1,
oder ein Mangel davon konnte unter Verwendung von einem der vorhergehenden
Zelltypen oder einem in-vitro-Kinase-Assay bestimmt werden.
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Die
vorliegenden ELISA-Daten aus 2 und
Zellbindungsdaten demonstrieren, daß 2C3-Antikörper VEGF nicht vollständig blockieren,
an Zellen zu binden, die sowohl VEGFR1 als auch VEGFR2 exprimieren. Die
Tatsache, daß 2C3
nicht die VEGF-Bindung an VEGFR1 blockiert, bedeutet, daß 2C3-Antikörper effektive Werkzeuge
beim Aufklären
der Rolle von VEGFR1 bei der Biologie von Endothelzellen und anderen
Zelltypen sein werden.
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Die
funktionellen Konsequenzen der Selektivität, die 2C3 beim Blockieren
von VEGF von der Aktivierung seiner Rezeptoren zeigt, wurde unter
Verwendung des Miles-, Permeabilitätsassay in Meerschweinchen untersucht.
Sowohl 2C3 als auch A4.6.1 inhibierte die VEGF-induzierte Permeabilität, wenn
der IgG in wenigstens einem 10-fach molaren Überschuß über VEGF war. 3E7- und Kontroll-Antikörper inhibierten
nicht die VEGF-induzierte
Permeabilität
sogar bei einem 1000-fach molaren Überschuß. Diese Resultate zeigen,
daß VEGFR2
bei VEGF-induzierter Permeabilität
beteiligt ist.
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Dieses
Ergebnis stimmt überein
mit jüngeren
Berichten, daß eine
neue Form von VEGF-C und zwei Virus-abgeleitete VEGF-E-Varianten
an VEGFR2, aber nicht an VEGFR1 binden, jedoch die Fähigkeit
beibehalten, die Gefäßpermeabilität zu verbessern
(Joukov et al., 1998; Ogawa et al., 1998; Meyer et al., 1999). Wahrscheinlich
vermitteln die verschiedenen Formen von VEGF ihre Signale über VEGFR2,
die eine NO-Produktion bewirken, die wiederum das Anwachsen der
Gefäßpermeabilität verursacht,
(Hood und Granger, 1998; Hood et al., 1998; Kroll und Waltenberger,
1998; Murohara et al., 1998; Kupprion et al., 1998; Sawano et al., 1996;
Fujii et al., 1997; Parenti et al., 1998). Dies deutet indirekt
auf eine VEGFR2-Beteiligung,
da gezeigt worden ist, daß die
NO-Erzeugung eine Konsequenz der VEGFR2-Aktivierung ist. Jedoch gibt es ebenso
bestimmte Hinweise auf das Gegenteil, da Couper et al. (1997), eine
starke Korrelation zwischen erhöhter
Gefäßpermeabilität, die durch
VEGF induziert ist, und der VEGFR1-Expression in vivo fanden.
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2C3
inhibierte das Wachstum von vielfachen unterschiedlichen menschlichen
Tumortypen in vivo. Der Effekt von 100 μg 2C3, der zweimal/Woche gegeben
wurde, war identisch in Mäusen,
die subkutane NCl-H358-NSCLC- und A673-Rhabdomyosarcom-Tumore trugen,
bei denen er effektiv das Wachstum der Tumore auf ein kleines Knötchen von
näherungsweise
150 mm3 Größe beschränkte. Ähnliche Antworten wurden bei
anderen Tumormodellen beobachtet, wie etwa HT29 und LS174T, beide
menschliche Adenocarcinome des Colon.
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Die
Größe der Tumorwachstumsunterdrückung durch
2C3 ist ähnlich
derjenigen, die von anderen Forschern unter Verwendung von unterschiedlichen
neutralisierenden Anti-VEGF-Antikörpern berichet
wurde (Asano et al., 1998; Mesiano et al, 1998). Ein monoklonaler
Ratten-Anti-Maus-VEGFR2-Antikörper
blockierte ebenso stark das Wachstum von malignen menschlichen Keratinocyten
in Mäusen
durch einen anti-angiogenen Mechanismus (Skobe et al., 1997). Die
Wirksamkeit von 2C3, die ähnlich
zu dem ist, was andere Forscher unter Verwendung von unterschiedlichen
Anti-VEGF-Antikörpern
gefunden haben, demonstriert weiterhin die Rolle von VEGF in der
Tumor-Angiogenese und dem Tumorwachstum. Jedoch sollte 2C3 ein sichereres
Therapeutikum bereitstellen, auf der Grundlage der hierin diskutierten
spezifischen inhibitorischen Eigenschaften.
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Um
den Effekt des Inhibierens der VEGF-Aktivität in einer Umgebung zu analysieren,
die den Bedingungen bei Menschen näher wären, wurden Mäuse, die
etablierte Tumore hatten, mit 2C3 behandelt. In dieser Umgebung
verlangsamte die 2C3-Behandlung signifikant das Wachstum von zwei
aggressiven menschlichen Tumoren, A673-Rhabdomyosarcom und LS174T-Colon-Adenocarcinom-Tumore.
2C3-Antikörper
bewirkten signifikante Tumorregressionen in Mäusen, die NCl-H358-NSCLC-Tumore
trugen.
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Tumore,
die mit 2C3 oder A4.6.1 behandelt wurden, gingen auf 30% bzw. 35%
ihrer ursprünglichen Größe nach
näherungsweise
zehn Behandlungswochen zurück.
In einer Studie, bei der man sich die Behandlung über 100
Tage hinaus erstrecken ließ,
wurden noch signifikantere Regressionen beobachtet. Die Ergebnisse
legen nahe, daß VEGF
mehr als nur ein Mitosesignal für
das Tumorendothel bereitstellt.
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Die
Tatsache, daß Regressionen
statt Tumor-Stasis beobachtet wurden, legt nahe, daß VEGF mehr als
nur ein angiogenes Signal für
das Tumorendothel bereitstellt. Benjamin et al. (1999) berichteten
vor kurzem, daß Tumore
einen großen
Bruchteil an unreifen Blutgefäßen enthalten,
die noch Kontakt mit Periendothelzellen etablieren müssen, und
daß diese
Blutgefäße zum Überleben
von VEGF abhängen.
Es ist möglich, daß die Neutralisierung
von VEGF bewirkt, daß diese
unreifen Blutgefäße Apoptose
durchlaufen, wodurch das existierende Gefäßnetzwerk im Tumor verringert
wird. Es ist ebenso möglich,
daß ein
dynamischer Prozeß des Gefäßremodellierens
in Tumoren stattfindet, was sowohl Gefäßbildung als auch Gefäßregression
beinhaltet, und daß die
Neutralisierung von VEGF die Gefäßbildung
verhindert, was zu einer Netto-Verschiebung zu der Gefäßregression
fuhrt.
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Das
Ergebnis, daß 2C3
das Tumorwachstum ebenso vollständig
wie A4.6.1 unterdrückte
(wenn nicht sogar noch stärker),
deutet auf eine dominante Rolle für VEGFR2 bei der Tumorangiogenese
hin. Der vielschrittige Prozeß der
Angiogenese erfordert eine Endothelzell-Chemotaxis, Metalloprotease-Produktion,
Invasion, Proliferation und Differenzierung. Es kann sein, daß VEGFR1
keine Rolle bei diesen Prozessen hat oder bei den Prozessen dadurch
hilft, daß es
VEGF bindet und es dem Signalrezeptor, VEGFR2, präsentiert.
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Die
vergleichbaren Zahlen für
2C3 und A4.6.1 bei der Tumorbehandlung sind hochrelevant: 2C3 ist geringfügig effektiver
als A4.6.1, obwohl es nur an VEGFR2 und nicht an VEGFR1 bindet.
Die vorliegenden Studien weisen deshalb darauf hin, daß VEGFR1
keine merkbare Rolle bei der VEGF-vermittelten Tumorangiogenese
spielt, und legen weiter nahe, daß VEGFR1-spezifische Inhibitoren
die Tumorangiogenese nicht beeinflussen. Diese Resultate bedeuten
auch, daß 2C3
in gleicher Weise oder effektiver als A4.6.1 sein kann, wobei es
gleichzeitig weniger Nebenwirkungen verursacht.
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Die
Fähigkeit,
spezifisch die VEGF-Bindung an und die Aktivierung von VEGFR2 zu
blockieren, hat eine wichtige Bedeutung in wenigstens zwei Gebieten
mit klinischer Relevanz. Als erstes wird geglaubt, daß VEGFR2
(Flt-1) eine wichtige Rolle bei der Rekrutierung von Makrophagen
und Monocyten in den Tumor spielt, da diese Zellen VEGFR1 exprimieren
und auf VEGF über
die VEGFR1-Signalgebung chemotaktisch reagieren (Clauss et al.,
1996; Hiratsuka et al., 1998; Akuzawa et al., 2000). Nach der Aktivierung
von Macrophagen wird die flt-1-Gentranskription durch eine Induktion
von Egr-1 stimuliert, das an überlappende Egr-1/Sp1-Transkriptionsfaktor-Bindungsstellen
in dem humanen flt-1-Promotor bindet, was einen Hinweis darauf bietet,
daß das
flt-1-Gen ein direktes Ziel von Egr-1 ist, dem Transkripti onsfaktor,
der bei der Macrophagendifferenzierung hauptsächlich induziert wird (Akuzawa
et al., 2000).
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Um
die Aktivierung von Macrophagen aufrechzuerhalten, die erforderlich
ist, um eine starke Anti-Tumor-Antwort zu erzeugen, sollte ein Inhibition
der VEGFR1-Signalgebung vermieden werden. Das spezifische Blockieren
von VEGFR1, das durch die vorliegende Erfindung bereitgestellt wird,
liefert somit wichtige Vorteile gegenüber A4.6.1. bei der Tumortherapie,
da die Macrophageninfiltration nicht beeinträchtigt werden wird, was es
diesen Zellen ermöglicht,
Tumorzelltrümmer
aus nekrotischen Tumoren zu entfernen und die Tumorschrumpfung zu
fördern.
Die Verwendung von VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpern, wie
etwa 2C3, wird es ebenso ermöglichen,
daß die
infiltrierenden Macrophagen zu dem Anti-Tumor-Effekt insgesamt beitragen, indem
sie einen direkten cytociden Effekt auf Tumorzellen haben.
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In
der Tat stellt die vorliegende Erfindung einzigartig vorteilhafte
Mittel zur Verwendung in allen Formen der anti-angiogenen Therapie
bereit, aufgrund ihrer Fähigkeit,
VEGF-angiogene Aktivität
zu blockieren, aber nicht andere vorteilhafte Wirkungen von VEGF
zu inhibieren, die durch VEGFR1 vermittelt werden, wie etwa diejenigen
auf Immun- und Knochenzellen. Ein zweites Gebiet mit klinischer
Wichtigkeit betrifft die Fähigkeit von
Antikörpern,
die in Übereinstimmung
mit dieser Erfindung hergestellt worden sind, in vivo zu funktionieren, ohne
die vorteilhaften Effekte von Osteoclasten und Chondroclasten zu
inhibieren. Dies bedeutet, daß die
Verwendung der vorliegenden VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper-Therapeutika, einschließlich 2C3, nicht
mit Nebenwirkungen auf Knochen und/oder Knorpel assoziiert sein
werden.
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In-vivo-Studien
haben gezeigt, daß VEGF
die hypertrophe Knorpel-Remodellierung, Ossifikation und Angiogenese
während
der endochondralen Knochenbildung koppelt und daß VEGF für die Knorpelremodellierung
essentiell ist (Gerber et al., 1999). Es wurde gezeigt, daß die Inaktivierung
der VEGF-Signalgebung durch VEGFR1 durch Verabreichung des löslichen
VEGFR1-Rezeptor-chimeren-Proteins (Flt-(1-3)-IgG) die trabekuläre Knochenbildung
und die Expansion der hypertrophen Chondrocytenzone beeinträchtigt,
indem die Rekrutierung und/oder Differenzierung von Chondroclasten
verringert wird (Gerber et al., 1999).
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Es
ist weiterhin gezeigt worden, daß VEGF den Makrophagen-Kolonie-stimulierenden
Faktor (M-CSF) in Unterstützung
der Osteoclastenfunktion in vivo ersetzen kann (Niida et al., 1999).
In Studien unter Verwendung von osteopetrotischen Mäusen (op/op)
mit einem Defekt in den Osteoclasten, die aus einer Mutation in dem
M-CSF-Gen resultiert, ermöglicht
eine Injektion von rekombinantem humanem M-CSF (rhM-CSF) eine Osteoclastenrekrutierung
und – überleben.
In jüngeren
Studien wurde gezeigt, daß eine
einzelne Injektion von rekombinantem humanem VEGF in ähnlicher
Weise die Osteoclastenrekrutierung in op/op-Mäusen induzieren kann (Niida
et al., 1999).
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Niida
et al. (1999) berichteten, daß,
da Osteoclasten überwiegend
VEGFR1 exprimieren und die Aktivität von rekombinantem humanem
Placenta-Wachstumsfaktor 1 auf die Osteoclastenrektruierung vergleichbar
mit der von rhVEGF war, die vorteilhaften Effekte der VEGF-Signalgebung in osteopetrotischen
Mäusen (op/op) über den
VEGF-Rezeptor 1 (VEGFR-1) vermittelt werden. Diese Autoren zeigten
weiterhin, daß rhM-CSF-induzierte
Osteoclasten starben, nachdem VEGF inhibiert wurde (unter Verwendung
eines VEGFR1-Rezeptorchimären-Proteins,
VEGFR1/Fc), daß aber
solche Effekte durch einhergehende Injektionen von rhM-CSF unterbunden
wurden. Osteoclasten, die durch rhM-CSF oder endogenen VEGF unterstützt wurden,
zeigten keinen signifikanten Unterschied in der in-vivo-Aktivität (Niida
et al., 1999).
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Mutante
op/op-Mäuse
durchlaufen eine altersbezogene Auflösung an Osteopetrose, begleitet
von einem Anwachsen der Osteoclastenzahl. Bei den Studien von Niida
et al. (1999) verschwanden die meisten Osteoclasten nach Injektion
eines Anti-VEGF-Antikörpers,
was demonstriert, daß endogen
produzierter VEGF für das
Erscheinen von Osteoclasten in den mutanten Mäusen verantwortlich ist. Zusätzlich ersetzte
rhVEGF den rhM-CSF bei der Unterstützung von in-vitro-Osteoclasten-Differenzierung.
Diese Resultate demonstrieren, daß M-CSF und VEGF überlappende
Funktionen beim Unterstützen
der Osteoclastenfunktion haben und daß VEGF durch den VEGFR-1-Rezeptor
wirkt (Niida et al., 1999).
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Es
kann somit gefolgert werden, daß 2C3,
der erste der VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper der Erfindung VEGF nicht
blockiert, an VEGFR1 zu binden und zu aktivieren, aber daß er VEGF
blockiert, an VEGFR2 zu binden und zu aktivieren. Die Anti-Tumor-Effekte von einer
solchen VEGFR2-Inhibition werden deutlich demonstriert. Diese Resultate
zeigen, daß VEGFR2
der VEGFR-Rezeptor ist, der die Permeabilität vermittelt, und un terstreichen
seine Rolle bei der Tumorangiogenese. Diese Erfindung validiert
deshalb darüber
hinaus die VEGF-Inhibition als eine Therapie für die Behandlung von festen
Tumoren. Wichtiger, die Erfindung stellt eine Vielzahl von neuen
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpern bereit,
wie etwa diejenigen auf der Grundlage von 2C3, zur therapeutischen
Intervention und insbesondere zur Verwendung als sichere und wirksame
Arzneien zum Inhibieren von Angiogenese bei Tumoren und anderen
Krankheiten.
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Die
Vorteile der vorliegenden Erfindung sind nicht auf den Mangel an
Nebenwirkungen beschränkt. Obwohl
diese wichtige Merkmale sind, die merkbare Vorteile haben werden,
insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Patienten mit Knochenkrankheiten,
haben die Antikörper
der Erfindung zahlreiche andere Vorteile.
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Zum
Beispiel können
Antikörper-Konjungate,
basierend auf den VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF- oder 2C3-Antikörpern, dazu
verwendet werden, therapeutische Mittel an die Tumorumgebung abzugeben.
In der Tat wird hierin gezeigt, daß 2C3-Antikörper an sowohl die Tumorgefäße als auch
Tumorstroma nach Verabreichung in vivo binden, aber nicht an die
Gefäße oder
Bindegewebe in normalen Organen oder Geweben binden. Therapeutische
Konstrukte auf der Grundlage der vorliegenden Antikörper haben
deshalb den Vorteil, zwei Funktionen innerhalb eines Moleküls zu kombinieren:
die anti-angiogenen Eigenschaften des Antikörpers oder Fragments davon
und die Eigenschaften des therapeutischen Mittels, das zum Anhängen ausgebildet wurde.
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Da
VEGFR2 der Schlüsselrezeptor
auf dem Endothel ist, ist das Blockieren der VEGF-Bindung an VEGFR2
für einen
anti-angiogenen Effekt wesentlich. Obwohl VEGFR1 auf dem Endothel
exprimiert wird, ist er in diesem Kontext nicht-signal-transduzierend
oder passiv. Deshalb ist die Unfähigkeit
der Antikörper
der vorliegenden Erfindung, die VEGF-Bindung an VEGFR1 zu blockieren,
ohne Konsequenz auf ihre Wirksamkeit als anti-angiogene und Anti-Tumor-Mittel.
In der Tat verbessert die Fähigkeit
der vorliegenden Antikörper,
an VEGF zu binden und dennoch nicht die VEGF-VEGFR1-Wechselwirkungen
wesentlich zu stören,
die Arzneiabgabeeigenschaften dieser neuen Antikörper, statt die VEGF-Bindung
an VEGFR1 zu inhibieren, was bei den blockierenden Antikörpern nach
dem Stand der Technik stattfindet.
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Die
vorliegenden Erfinder realisierten, daß blockierende Antikörper immer
noch erwartungsgemäß funktionieren
würden,
um therapeutische Mittel an die Tumorumgebung abzugeben, dadurch
daß sie
an Tumor-lokalisierten VEGF binden, der nicht an einen Rezeptor
gebunden ist. Insbesondere verstanden sie, daß solche Antikörper an
VEGF in dem Tumorstroma binden werden und therapeutische Mittel
hierzu abgeben werden. Dies stellt ein Arzneireservoir um das Endothel
bereit, was cytotoxische oder andere zerstörerische Effekte auf die Gefäßendothelzellen
verursacht und einen anti-Tumor-Effekt ausübt.
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Der
VEGF, der mit dem Stroma oder Bindegewebe assoziiert ist, wird nicht
an einen VEGF-Rezeptor in
einem klassischen Sinne, d.h. einen Zelloberflächenrezptor, gebunden. Statt
dessen wird VEGF an einen oder mehrere Bindegewebestandteile, einschließlich Proteoglycanen,
wie etwa Heparansulfat-Proteoglycan, durch eine basische Region
von VEGF gebunden. Diese Sequenzen (und die für sie kodierenden Exons) fehlen
in VEGF121-Protein (und der zugrundeliegenden DNA), so daß diese
Isoform nicht im Stroma in signifikanten Mengen vorliegen sollte.
VEGF in dem Tumorstroma wird oft auch als „frei" bezeichnet, obwohl es sich immer noch
innerhalb des Tumors befindet, so daß „frei" im wesentlichen nicht-Rezeptor-gebunden
bedeutet.
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Die
Erfinder folgerten weiterhin, daß ein Antikörper, der die VEGF-Bindung
an einen, aber nicht beide Rezeptoren blockiert, immer noch in der
Lage wäre,
therapeutische Mittel an die Tumorumgebung abzugeben, indem er an
Rezeptor-gebundenen VEGF auf den Gefäßen bindet. Dies ist eines
der vorteilhaftesten Merkmale der vorliegenden Erfindung. Nämlich die
Bereitstellung von Antikörpern,
die die VEGF-Bindung an VEGFR2 blockieren und daher das angiogene
Signal von VEGF inhibieren, die aber nicht die VEGF-Bindung an VEGFR1
blockieren. Zusätzlich
zur Verringerung von systemischen Nebenwirkungen durch Aufrechterhaltung der
VEGF-Signalgebung über
VEGFR1 in anderen Zelltypen und Geweben sind diese Antikörper in
der Lage, sich an den VEGF-VEGFR1-Komplex auf Tumorgefäßen zu begeben
und therapeutische Mittel direkt daran abzugeben.
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Sowohl
VEGFR1 als auch VEGFR2 sind auf Tumorendothelzellen hochreguliert,
im Gegensatz zu Endothelzellen in normalen Geweben. VEGFR1 ist auf
Tumorgefäßendothel
stark exprimiert, was die Targeting-Aspekte der vorliegenden Erfindung
besonders effektiv macht. In der Tat wird VEGFR1, obwohl „nicht-signalgebend" im Endothel, zumindest
auf denselben Niveaus wie VEGFR2 exprimiert, wenn nicht auf höheren Niveaus.
Ein Faktor, der die sem Phänomen
zugrunde liegt, ist, daß VEGFR1
in Antwort sowohl auf Hypoxie als auch auf VEGF hochreguliert ist,
während
VEGFR2 nur in Antwort auf VEGF hochreguliert ist und durch Hypoxie
nicht beeinflußt
wird.
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Obwohl
die Rolle von VEGFR1 auf dem Endothel ungewiß bleibt, kann VEGFR1 als ein
Decoy-Rezeptor fungieren, um VEGF „einzufangen" und den Liganden
auf den Signalrezeptor, VEGFR2, weiterzugeben. Damit dies richtig
ist, würde
man erwarten, daß der
Decoy-Rezeptor eine
höhere
Affinität
für VEGF
als der signalgebende Rezeptor hat, was in der Tat der Fall ist.
Im Lichte hiervon und vielleicht auch aufgrund von verstärktem Expressionsniveaus
sind die VEGFR2-blockierenden, nicht-VEGFR1-blockierenden Antikörper dieser
Erfindung ideale Abgabemittel zur Tumorbehandlung. Therapeutische
Konjugate dieser Antikörper
sind in der Lage, simultan die Angiogenese durch VEGFR2 zu inhibieren
und die existierenden Gefäße durch
Abgabe eines therapeutischen Mittels an den VEGF-VEGFR1-Rezeptor-Komplex
zu zerstören.
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Die
Erfinder sind in keinem Fall auf die vorhergehenden wissenschaftlichen
Begründungen
als eine Erklärung
für die
vorteilhaften anti-angiogenen und Tumor-lokalisierenden Eigenschaften
der vorliegenden Antikörper
beschränkt.
Obwohl die Nützlichkeit
der Erfindung selbsterklärend
ist und keine zugrundeliegende Theorie benötigt, um in die Praxis umgesetzt
zu werden, haben die Erfinder alternative Mechanismen in Erwägung gezogen,
aufgrund deren sich VEGFR2-blockierenden, nicht-VEGFR1-blockierenden
Antikörper
in effektiver Weise und spezifisch zu Tumorgefäßen begeben können.
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Solche
Antikörper
könnten
an VEGF binden, das mit Npn-1 oder einem anderen, noch nicht charakterisierten
VEGF-Bindungsprotein auf der Zelloberfläche assoziiert ist, oder könnten an
VEGF binden, der an Heparansulfatproteoglycane auf der Oberfläche von
Endothelzellen gebunden ist. Die Antikörperlokalisierung könnte ebenso
durch die Bindung an ein anderes Mitglied der VEGF-Proteinfamilie
verstärkt
werden, d.h. VEGF-B, VEGF-C, VEGF-D, die mit den Blutgefäßen assoziiert
sind, obwohl dies weniger wahrscheinlich ist.
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Eine
andere vorteilhafte Eigenschaft der VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-
oder 2C3-Antikörper der
Erfindung ist, daß diese
Antikörper
das Überlebenssignal
oder den „Schutzeffekt" von VEGF neutralisieren, der
durch VEGFR2 vermittelt wird. Zusätzlich dazu, daß die Antikörper selbst
effektiver gemacht werden, macht diese Eigenschaft sie besonders
nützlich in
Kombination mit anderen Mitteln, die durch die VEGF-Überlebensfunktion
beeinträchtigt
werden.
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Zum
Beispiel schützt
VEGF das Endothel vor Radiotherapie. Deshalb sind sowohl die nackten
Antikörper
als auch die Immunkonjugate der vorliegenden Erfindung ideal zur
Verwendung in Kombination mit Radiotherapie. Noch mehr Vorteile
werden durch die Verwendung eines solchen Antikörpers, angehängt an ein radiotherapeutisches
Mittel, bereitgestellt. Dieser Typ von Konstrukt hätte die
dreifachen Vorteile von: (1) Ausüben
eines anti-angiogenen Effekts durch den Antikörperteil; (2) Ausüben eines
Tumorgefäß-zerstörerischen Effekts
durch die Abgabe des ratiotherapeutischen Mittels; und (3) Verhinderung
des typischen VEGF-Überlebenssignals,
den Effekten des radiotherapeutischen Mittels entgegenzuwirken.
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Andere
Konstrukte mit ähnlichen
synergistischen Effekten sind VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper in
Assoziation mit Anti-Tubulin-Arzneien oder Prodrugs, Anti-Apoptose-Mittel und anderen
anti-angiogenen Mitteln. Die Wirkungen von Mitteln oder Arzneien,
die Apoptose verursachen, werden durch VEGF antagonisiert. Die vorliegende
Erfindung verbessert deshalb die Wirksamkeit von solchen Mitteln
durch Neutralisieren von VEGF. Die VEGF-Überlebenssignale wirken ebenso
Endostatin entgegen, was diese Therapie beschränkt. Deshalb werden in kombinierter
Verwendung mit Endostatin die VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF- oder
2C3-Antikörper
der Erfindung VEGF neutralisieren und die Anti-Tumor-Effekte von Endostatin amplifizieren.
2C3- oder andere VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper können ebenso verwendet werden,
um spezifisch Kollagenase an den Tumor abzugeben, wo die Kollagenase
Endostatin in situ erzeugen wird, das ähnliche Vorteile erzielt.
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In
allen solchen verstärkten
oder synergistischen Kombinationen können die Antikörper und
andere Mittel separat verabreicht werden, oder die zweiten Mittel
können
an die Antikörper
zur spezifischen Abgabe (d.h. zielgerichteten Abgabe an VEGFR1)
geknüpft
werden. In Kombination mit Endostatin werden chemische Konjugate
oder rekombinante Fusionsproteine bevorzugt sein, da diese der kurzen
Halbwertszeit von Endostatin entgegenwirken werden, was gegenwärtig eine
Beschränkung
einer potentiellen Endostatintherapie ist. Kombinationen mit oder
zielgerichtete Formen von Gewebeplasminogenaktivator (tPA) können ebenso
verwendet werden.
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Weitere
Vorteile der Therapeutika der vorliegenden Erfindung schließen die
Fähigkeit
ein, den Interstitialdruck zu senken. Da die VEGF-vermittelte erhöhte Permeabilität zu dem
Interstitialdruck beiträgt,
wird eine reduzierte Signalgebung über VEGFR2 sowohl die Permeabilität als auch
den Interstitialdruck reduzieren. Dies wiederum wird die Barriere
gegenüber
Arzneien reduzieren, die durch die Gesamtheit des Tumorgewebes durchqueren,
so daß Tumorzellen,
die von den Gefäßen entfernt
liegen, getötet
werden können.
Eine verlängerte
Therapie kann ebenso erzielt werden, da die vorliegenden Zusammensetzungen
keine, eine vernachlässigbare
oder geringe Immungenität
haben werden.
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B3. 2C3 Antikörper-CDR-Sequenzen
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Der
Begriff „variabel", wie hierin in Bezug
auf Antikörper
verwendet, bedeutet, daß bestimmte
Teile der variablen Domänen
sich weitreichend hinsichtlich der Sequenz unter den Antikörpern unterscheiden
und bei der Bindung und Spezifität
von jedem bestimmten Antikörper
an sein bestimmtes Antigen verwendet werden. Jedoch ist die Variabilität nicht
in gleichmäßiger Weise
durch die variablen Domänen
der Antikörper
verteilt. Sie ist in drei Segmenten konzentriert, die als „hypervariable
Regionen" bezeichnet
werden, sowohl in den leichtkettigen als auch den schwerkettigen
variablen Domänen.
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Die
stärker
konservierten Teile der variablen Domänen werden Framework-Region
genannt (FR). Die variablen Domänen
der nativen schweren und leichten Ketten umfassen jede vier FRs
(FR1, FR2, FR3 bzw. FR4), die weitgehend eine β-Faltblatt-Konfiguration annehmen,
die durch drei hypervariable Regionen verbunden sind, welche verbindende
Schleifen bilden und in einigen Fällen Teil der β-Faltblatt-Struktur
bilden.
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Die
hypervariablen Regionen in jeder Kette werden zusammen in enger
Nachbarschaft durch die FRs gehalten und tragen mit den hypervariablen
Regionen von der anderen Kette zur Bildung der Antigen-Bindungsstelle
der Antikörper
bei (Kabat et al., 1991). Die konstanten Domänen sind nicht direkt bei der
Bindung eines Antikörpers
an ein Antigen beteiligt, weisen aber verschiedene Effektorfunktionen
auf, wie etwa die Teilnahme des Antikörpers bei der Antikörper-abhängigen zellulären Toxizität.
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Der
Begriff „hypervariable
Region", wie hierin
verwendet, bezieht sich auf die Aminosäurereste eines Antikörpers, die
für die
Antigen-Bindung verantwortlich sind. Die hypervariable Region umfaßt Aminosäurereste
von einer „Komplementaritäts-bestimmenden
Region" oder „CDR" (d.h. Reste 24–34 (L1),
50–56
(L2) und 89–97
(L3) in der leichtkettigen variablen Domäne und 31–35 (H1), 50–56 (H2)
und 95–102
(H3) in der schwerkettigen variablen Domäne; Kabat et al., 1991), und/oder
diejenigen Reste aus einer „hypervariablen
Schleife" („Loop", (d.h. Reste 26–32 (L1),
50–52
(L2) und 91–96
(L3) in der leichtkettigen variablen Domäne und 26–32 (H1), 53–55 (H2)
und 96–101
(H3) in der schwerkettigen variablen Domäne). „Framework"- oder „FR"-Reste sind diejenigen variablen Domänreste,
die nicht die Reste aus der hypervariablen Region, wie hierin definiert, sind.
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Die
DNA- und abgeleiteten Aminosäuresequenzen
der Vh- und Vκ-Ketten
des 2C3-ScFv-Fragments werden
hier als SEQ ID NO: 6, 7, 8 und 9 bereitgestellt. Diese Sequenzen
umfassen CDR1-3 der variablen Regionen der schweren und leichten
Ketten des Antikörpers.
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Wie
hierin beschrieben (Abschnitt C3), können mit der Bereitstellung
der strukturellen und funktionellen Informationen für ein biologisches
Molekül
eine Vielzahl von äquivalenten
oder sogar verbesserten Molekülen
erzeugt werden. Dies betrifft die VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper der
vorliegenden Erfindung, wie beispielhaft veranschaulicht durch die
2C3-Antikörper.
Obwohl die Antigen-bindenden anderen funktionellen Eigenschaften
eines Antikörpers
konserviert werden müssen,
gibt es ein extrem hohes Ausmaß an Geschicklichkeit
auf dem Gebiet, äquivalente
und sogar verbesserte Antikörper
herzustellen, wenn erst einmal ein Bezugsantikörper bereitgestellt worden
ist. Solche technischen Fertigkeiten können im Lichte der hierin bereitgestellten
Sequenzen und Informationen auf die Erzeugung von weiteren Antikörpern angewendet
werden, die gleiche, verbesserte oder anderweitig wünschenswerte
Eigenschaften haben.
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Für äquivalente
Antikörper
können
bestimmte Aminosäuren
gegen andere Aminosäuren
in den konstanten oder variablen Domän-Framework-Regionen des Antikörpers substituiert
werden, ohne merkbaren Verlust einer interaktiven Bindungsfähigkeit.
Es wird bevorzugt, daß solche
Veränderungen
an den DNA-Sequenzen durchgeführt
werden, die für
die Antikörperteile
kodieren, und daß die
Veränderungen
in ihrer Natur konservativ sind (siehe Abschnitt C3, die Codon-Information
in Tabelle A und unterstützende
technische Einzelheiten über
ortspezifische Mutagenese). Natürlich
gibt es eine Grenze im Hinblick auf die Anzahl an Veränderungen,
die gemacht werden sollten, aber dies wird Fachleuten auf dem Gebiet
bekannt sein.
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Andere
Typen von Varianten sind Antikörper
mit verbesserten biologischen Eigenschaften relativ zu dem Eltern-Antikörper, aus
dem sie erzeugt werden. Solche Varianten oder Verbindungen der zweiten
Generation sind typischerweise Substitutionsvarianten, die einen
oder mehrere substituierte Reste in der hypervariablen Region eines
Eltern-Antikörpers
beinhalten. Ein bequemer Weg zum Erzeugen von solchen Substitutionsvarianten
ist die Affinitätsreifung
unter Verwendung von Pagen-Display.
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Bei
der Affinitätsreifung
unter Verwendung von Phagen-Display werden mehrere hypervariable
Regionsstellen (z.B. 6-7-Stellen) mutiert, um alle möglichen
Aminosubstitutionen an jeder Stelle zu erzeugen. Die so erzeugten
Antikörpervarianten
werden auf eine monovalente Weise aus filamentösen Phagenpartikeln als Fusionen
an das Gen-III-Produkt von M13, verpackt innerhalb jedes Partikels,
ausgestellt („displayed"). Die Phagen-ausgestellten
Varianten werden dann auf ihre biologische Aktivität überprüft (z.B.
Bindungsaffinität), wie
hierin offenbart. Um Kandidatenstellen der hypervariablen Region
zur Modifizierung zu identifizieren, kann eine Alanin-Scanning-Mutagenese
durchgeführt
werden, um Reste in der hypervariablen Region zu identifizieren,
die signifikant zur Antigen-Bindung beitragen.
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Alternativ
oder zusätzlich
wird in Erwägung
gezogen, daß die
Kristallstruktur des Antigen-Antikörper-Komplexes
aufgeklärt
und analysiert wird, um Kontaktpunkte zwischen dem Antikörper und
VEGF zu identifizieren. Solche Kontaktreste und benachbarte Reste
sind Kandidaten für
die Substitution. Wenn solche Varianten erzeugt worden sind, wird
die Gruppe von Varianten einem Screening unterzogen, wie hierin
beschrieben, und es werden Antikörper
mit analogen, aber verschiedenen oder sogar besseren Eigenschaften
in einem oder mehreren relevanten Assays zur weiteren Entwicklung
ausgewählt.
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Weitere
Aspekte der Erfindung betreffen deshalb isolierte DNA-Segmente und
rekombinante Vektoren, die für
CDR-Regionen von schweren und leichten Ketten von VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpern kodieren,
wie etwa die schweren und leichten Ketten von 2C3, sowie die Erzeugung
und die Verwendung von rekombinanten Wirtszellen durch die Anwendung
von DNA-Technologie, die solche CDR-Regionen exprimieren.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft daher DNA-Segmente, die von jedem
Säugetier,
bevorzugt einem menschlichen oder murinen Säugetier isoliert werden können, die
frei von gesamter genomischer DNA sind und in der Lage sind, CDR-Regionen
von schweren und leichten Ketten von VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpern zu
exprimieren, wie etwa von schweren und leichten Ketten von 2C3.
Wie hierin verwendet, bezieht sich der Begriff „DNA-Segment" auf ein DNA-Molekül, das von
der gesamten genomischen DNA einer einzelnen Spezies frei isoliert
worden ist. Eingeschlossen in den Begriff „DNA-Segment" sind DNA-Segmente
und kleinere Fragmente von solchen Segmenten, und ebenso rekombinante
Vektoren, einschließlich z.B.
Plasmiden, Cosmiden, Phagen, Viren und ähnlichem.
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In ähnlicher
Weise bezieht sich ein DNA-Segment, umfassend ein kodierendes Segment
oder einen isolierten Genteil, der für aufgereinigte CDR-Regionen
von schweren und leichten Ketten von VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpern kodiert,
wie etwa schweren und leichten Ketten von 2C3, auf ein DNA-Segment,
einschließlich
solcher kodierenden Sequenzen und, unter bestimmten Gesichtspunkten,
regulatorischen Sequenzen, die im wesentlichen von anderen natürlich vorkommenden
Genen oder Protein-kodierenden Sequenzen isoliert worden sind. In
dieser Hinsicht wird der Begriff „Gen" aus Einfachheitsgründen so verwendet, daß er sich
auf ein funktionelles Protein, Polypeptid oder eine Peptid-kodierende
Einheit bezieht. Wie von Fachleuten verstanden werden wird, schließt dieser
funktionelle Begriff die nativen Antikörper-kodierenden Sequenzen
und kleinere gentechnisch hergestellte Segmente ein, die geeignete
Antigen-bindende Proteine, Polypeptide oder Peptide exprimieren
oder dazu angepaßt
werden können,
diese zu exprimieren.
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„Isoliert
von anderen kodierenden Sequenzen" bedeutet, daß das kodierende Segment oder
der isolierte Genteil von Interesse den signifikanten Teil der kodierenden
Region des DNA-Segments
bildet, und daß das
DNA-Segment keine großen
Teile von natürlich
vorkommender DNA enthält,
wie etwa große
chromosomale Fragmente oder andere funktionelle Gene oder cDNA-kodierende
Regionen. Natürlich
bezieht sich dies auf das DNA-Segment, wie ursprünglich isoliert, und schließt nicht
Gene oder kodierende Regionen aus, die später zu dem Segment von Menschenhand
zugefügt
werden.
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In
besonderen Ausführungsformen
betrifft die Erfindung isolierte kodierende Segmente oder isolierte Genteile
und rekombinante Vektoren, die DNA-Sequenzen eingebaut haben, die
für CDR-Regionen
von schweren und leichten Ketten von VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpern, wie
etwa schweren und leichten Ketten von 2C3, kodieren, die wenigstens
eine erste Sequenzregion umfassen, die eine Aminosäuresequenzregion
von wenigstens ungefähr 75%,
bevorzugter wenigstens ungefähr
80%, bevorzugter wenigstens ungefähr 85%, bevorzugter wenigstens
ungefähr
90% und am bevorzugtesten wenigstens ungefähr 95% oder ähnliches
an Aminosäuresequenzidentität zu der
Aminosäuresequenz
von SEQ ID NO:7 oder SEQ ID NO:9 einschließt, wobei besagte CDR-Regionen
wenigstens im wesentlichen die biologischen Eigenschaften der CDR-Regionen
der Aminosäuresequenzen
SEQ ID NO:7 oder SEQ ID NO:9 beibehalten.
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Wie
hierin offenbart, können
die Sequenzen bestimmte biologisch funktionelle äquivalente Aminosäuren oder „konservative
Substitutionen" umfassen.
Andere Sequenzen können
funktionell nicht-äquivalente Aminosäuren oder „nicht-konservative
Substitutionen" umfassen,
die absichtlich gentechnisch konstruiert worden sind, um die Eigenschaften
der CDR oder des Antikörpers
zu verbessern, der die CDR enthält,
wie Fachleuten auf dem Gebiet bekannt und hierin weiter beschrieben
ist.
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Es
wird ebenso verstanden werden, daß Aminosäure- und Nukleinsäuresequenzen
zusätzliche
Reste einschließen
können,
wie etwa zusätzliche
N- oder C-terminale Aminosäuren
oder 5'- oder 3'-Sequenzen, und immer
noch einer Sequenz der Erfindung entsprechen, solange wie die Sequenz
die oben dargestellten Kriterien erfüllt, bevorzugt einschließlich der
Aufrechterhaltung oder Verbesserung von biologischer Proteinaktivität, wenn
die Proteinexpression betroffen ist. Die Hinzufügung von terminalen Sequenzen
schließt
verschiedene nicht-kodierende
Sequenzen, die beide der 5'-
oder 3'-Teile der
kodierenden Region flankieren, sowie auch Kontrollregionen ein.
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Die
Nukleinsäuresequenzen
der vorliegenden Erfindung können
somit mit anderen DNA-Sequenzen kombiniert
werden, wie etwa Promotoren, Polyadenylierungssignalen, zusätzlichen
Restriktionsenzymstellen, vielfachen Klonierungsstellen, anderen
kodierenden Segmenten und ähnlichem,
so daß ihre
Gesamtlänge
beträchtlich
variieren kann. Es wird deshalb in Erwägung gezogen, daß ein Nukleinsäurefragment
von beinahe jeder beliebigen Länge
verwendet werden kann, wobei die Gesamtlänge bevorzugt durch die Leichtigkeit
der Herstellung und Verwendung bei dem beabsichtigten rekombinanten
DNA-Protokoll begrenzt ist.
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Rekombinante
Vektoren bilden deshalb weitere Aspekte der vorliegenden Erfindung.
Als besonders nützliche
Vektoren werden diejenigen Vektoren angesehen, bei denen der kodierende
Teil des DNA-Segments unter die Kontrolle eines Promoters positioniert
wird. Im allgemei nen wird, obwohl nicht ausschließlich, ein
rekombinanter oder heterologer Promoter verwendet werden, d.h. ein
Promoter, der normalerweise nicht mit kodierenden Sequenzen in ihrer
natürlichen
Umgebung assoziiert ist. Solche Promotoren können bakterielle, virale, eukaryotische
und Säugetier-Promotoren
einschließen,
solange, wie der Promoter in wirksamer Weise die Expression des
DNA-Segments in dem Zelltyp, Organismus oder sogar Tier, das zur
Expression ausgewählt
worden ist, in effektiver Weise steuert.
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Die
Verwendung von Promoter-und-Zelltyp-Kombinationen zur Proteinexpression
ist Fachleuten auf dem Gebiet der Molekularbiologie bekannt. Die
verwendeten Promotoren können
konstitutiv oder induzierbar sein und können unter den geeigneten Bedingungen
verwendet werden, um eine Expression des eingeführten DNA-Segments auf hohem
Niveau zu steuern, wie es bei der Erzeugung von rekombinanten Proteinen
oder Peptiden auf großem
Maßstab
vorteilhaft ist.
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Die
Expression der Nukleinsäuresequenzen
der Erfindung kann in bequemer Weise durch eine beliebige oder mehrere
Standardtechniken erreicht werden, die Fachleuten bekannt und hierin
weiter beschrieben ist. Zum Beispiel kann die spätere Beschreibung der rekombinanten
Expression von Fusionsproteinen in gleicher Weise gut auf Antikörper und
Antikörperfragmente
angewandt werden, die nicht operativ mit einer anderen kodierenden
Sequenz auf dem Nukleinsäureniveau
assoziiert sind.
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B4. Polyklonale Antikörper
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Mittel
zum Herstellen und Charakterisieren von Antikörpern sind auf dem Gebiet wohlbekannt
(siehe z.B. Antibodies: A Laboratory Manual, Cold Spring Harbor
Laboratory, 1988). Um polyklonale Antiseren herzustellen, wird ein
Tier mit einer immunogenen VEGF-Zusammensetzung
immunisiert, und es werden Antiseren aus diesem immunisierten Tier
gesammelt. Eine große
Vielzahl von Tierarten können
zur Herstellung von Antiseren verwendet werden. Typischerweise ist
das zur Herstellung von Anti-Antiseren verwendete Tier ein Kaninchen,
Maus, Ratte, Hamster, Meerschweinchen oder Ziege. Wegen des relativ
großen
Blutvolumens von Kaninchen ist ein Kaninchen eine bevorzugte Wahl
zur Herstellung von polyklonalen Antikörpern.
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Die
bei der Herstellung von polyklonalen Antikörpern verwendete Menge der
VEGF-Immunogen-Zusammensetzung
variiert in Abhängigkeit
von der Natur des Immungens ebenso wie des Tiers, das zur Immunisierung
verwendet wird. Eine Vielzahl von Routen kann verwendet werden,
um das vorliegende VEGF-Immunogon zu verabreichen; subcutan, intramuskulär, intradermal,
intravenös,
intraperitoneal und intrasplenisch. Die Herstellung von polyklonalen
Antikörpern
kann durch Entnehmen von Blut aus dem immunisierten Tier zu verschiedenen
Zeitpunkten nach der Immunisierung überwacht werden. Eine zweite,
Booster-Injektion kann
ebenso gegeben werden. Der Prozeß des Boosting und Titrierens
wird wiederholt, bis ein geeigneter Titer erzielt wird. Wenn ein
erwünschter
Titerlevel erhalten wird, kann das immunisierte Tier ausgeblutet
werden und das Serum isoliert und gelagert werden. Das Tier kann
ebenso verwendet werden, um monoklonale Antikörper zu erzeugen.
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Wie
auf dem Gebiet wohlbekannt ist, kann die Immunogenität einer
individuellen Zusammensetzung durch die Verwendung von nicht-spezifischen
Stimulatoren der Immunantwort, bekannt als Adjuvantien, verbessert
werden. Beispielhafte Adjuvantien schließen vollständiges Freund'sches Adjuvans, einen
nicht-spezifischen Stimulator der Immunantwort, enthaltend abgetötetes Mycobacterium
Tuberculosis, unvollständiges Freund'sches Adjuvans und
Aluminiumhydroxyd-Adjuvans ein.
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Es
kann ebenso wünschenswert
sein, das Immunsystem des Wirt zu boosten, was erzielt werden kann durch
Assoziieren von VEGF mit einem Träger oder das Koppeln von VEGF
an einen Träger.
Beispielhafte Träger
sind Keyhole Limpet Hämocyanin
(KLH) und bovines Serumalbumin (BSA). Andere Albumine, wie etwa Ovalbumin,
Maus-Serum-Albumin oder Kaninchen-Serum-Albumin können ebenso
als Träger
verwendet werden. Wie ebenfalls auf dem Gebiet bekannt ist, kann
eine gegebene Zusammensetzung in ihrer Immunogenität variieren.
Jedoch ist die Erzeugung von Antikörpern gegen VEGF nicht besonders
schwierig.
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B5. Monoklonale Antikörper
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Verschiedene
Verfahren zum Erzeugen von monoklonalen Antikörpern (MAbs) sind ebenso jetzt
auf dem Gebiet sehr gut bekannt. Die meisten Standardtechniken zur
Erzeugung von monoklonalen Antikörpern beginnen
im allgemeinen gemäß demselben
Prinzip wie dem zum Herstellen von polyklonalen Antikörpern (Antibodies:
A Laboratory Manual, Cold Spring Harbor Laboratory, 1988). Eine
polyklonale Antikörperantwort wird
durch Immunisieren ei nes Tieres mit einer immunogenen VEGF-Zusammensetzung
initiiert, und, wenn ein erwünschter
Titerlevel erhalten wird, kann das immunisierte Tier verwendet werden,
um MAbs zu erzeugen.
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MAbs
können
in leichter Weise durch Verwendung von gut bekannten Techniken hergestellt
werden, wie etwa diejenigen, die in US-Patent Nr. 4,196,265 beispielhaft
veranschaulicht sind. Typischerweise beinhaltet diese Technik das
Immunisieren eines geeigneten Tieres mit der ausgewählten VEGF-Immunogen-Zusammensetzung.
Die immunisierende Zusammensetzung wird auf eine Weise verabreicht,
die effektiv ist, um Antikörper-erzeugende
Zellen zu stimulieren. Nagetiere, wie etwa Mäuse und Ratten, sind bevorzugte
Tiere, jedoch ist die Verwendung von Kaninchen-, Schaf- und Froschzellen
ebenso möglich.
Die Verwendung von Ratten kann bestimmte Vorteile bieten (Goding,
1986, S. 60–61),
aber Mäuse
werden bevorzugt, wobei die BALB/c-Maus am bevorzugtesten ist, da
diese am routinemäßigsten
verwendet wird und im allgemeinen einen höheren prozentualen Anteil an
stabilen Fusionen ergibt.
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Nach
der Immunisierung werden somatische Zellen mit dem Potential zum
Erzeugen von VEGF-Antikörpern,
insbesondere B-Lymphocyten (B-Zellen), zur Verwendung in dem Protokoll
zum Erzeugen von mAb ausgewählt.
Diese Zellen können
aus biopsierten Milzen, Mandeln oder Lymphknoten oder aus einer
peripheren Blutprobe erhalten werden. Milzzellen und periphere Blutzellen
werden bevorzugt, die ersteren, weil sie eine reiche Quelle an Antikörpererzeugenden
Zellen sind, die sich in dem sich teilenden Plasmablasten-Stadium
befinden, und die letzteren, weil peripheres Blut leicht zugänglich ist.
Oft wird eine Reihe von Tieren immunisiert worden sein, und die
Milz des Tieres mit dem höchsten
Antikörpertiter
wird entnommen und die Milzlymphocyten durch Homogenisieren der
Milz mit einer Spritze erhalten. Typischerweise enthält eine
Milz aus einer immunisierten Maus näherungsweise 5 × 107 bis 2 × 108 Lymphocyten.
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Die
Anti-VEGF-Antikörper-erzeugenden
B-Lymphocyten aus dem immunisierten Tier werden dann mit Zellen
einer unsterblichen Myelom-Zelle fusioniert, im allgemeinen eine
von derselben Art wie das Tier, das immunisiert wurde. Myelom-Zellinien,
die zur Verwendung in Hybridom-erzeugenden Fusionsprozeduren geeignet
sind, sind bevorzugt nicht-Antikörperproduzierend,
haben eine hohe Fusionseffizienz und Enzymdefekte, die sie unfähig macht,
in bestimmten selektiven Medien zu wachsen, die nur das Wachstum
der erwünschten
fusionierten Zellen (Hybridome) unterstützen.
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Eine
aus einer Vielzahl von Myelom-Zellen können verwendet werden, wie
sie Fachleuten auf dem Gebiet bekannt sind (Goding S. 65–66, 1986;
Campbell, S. 75–83,
1984). Zum Beispiel, wenn das immunisierte Tier eine Maus ist, kann
man P3-X63/Ag8, X63-Ag8.653, NS1/1.Ag 41, Sp210-Ag14, Fo, NSO/U,
MPC-11, MPC11-X45-GTG 1.7 und 5194/5XX0 Bul verwenden; für Ratten
kann man R210.RCY3, Y3-Ag 1.2.3, IR983F, 4B210 oder eine der oben
aufgelisteten Maus-Zellinien verwenden; und U-266, GM1500-GRG2, LICR-LON-HMy2 und UC729-6
sind alle im Zusammenhang mit humanen Zellfusionen nützlich.
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Verfahren
zum Erzeugen von Hybriden von Antikörper-erzeugenden Milz- oder
Lymphknotenzellen und Myelom-Zellen umfassen gewöhnlich das Mischen von somatischen
Zellen mit Myelom-Zellen in einem 4:1-Verhältnis, obwohl das Verhältnis von
ungefähr
20:1 bis ungefähr
1:1 jeweils variieren kann, in der Anwesenheit von einem Mittel
oder Mitteln (chemisch oder elektrisch), die die Fusion von Zellmembranen
fördern. Fusionsverfahren
unter Verwendung von Sendai-Virus sind von Kohler und Milstein beschrieben
worden (1975; 1976), und diejenigen unter Verwendung von Polyethylenglycol
(PEG), wie etwa 37% (v/v) PEG, von Gefter et al. (1977). Die Verwendung
von elektrisch induzierten Fusionsverfahren ist ebenso geeignet
(Goding S. 71–74,
1986).
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Fusionsprozeduren
erzeugen gewöhnlich
lebensfähige
Hybride in niedrigen Frequenzen, ungefähr 1 × 10–6 bis
1 × 10–8.
Jedoch stellt dies kein Problem dar, da die lebensfähigen, fusionierten
Hybride von den nicht-fusionierten Elternzellen (insbesondere den
nicht-fusionierten Myelom-Zellen, die sich normalerweise unendlich
weiterteilen würden)
durch das Kultivieren in einem selektiven Medium differenziert werden.
Das selektive Medium ist im allgemeinen eines, das ein Mittel enthält, das
die de-novo-Synthese von Nucleotiden in dem Gewebekulturmedium blockiert.
Beispielhafte und bevorzugte Mittel sind Aminopterin, Methotrexat
und Azaserin. Aminopterin und Methotrexat blocken die de-novo-Synthese
von sowohl Purinen als auch Pyrimidinen, während Azaserin nur die Purinsynthese
blockiert. Wo Aminopterin oder Methotrexat verwendet wird, wird das
Medium mit Hypoxanthin und Thymidin als eine Nucleotidquelle supplementiert
(HAT-Medium). Wenn Azaserin verwendet wird, wird das Medium mit
Hypoxanthin supplementiert.
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Das
bevorzugte Selektionsmedium ist HAT. Nur Zellen, die in der Lage
sind, Salvage-Wege („Salvage Pathways") zu betreiben, sind
in der Lage, in HAT-Medium zu überleben.
Die Myelom-Zellen sind im Hinblick auf Schlüsselenzyme des Salvage-Wegs
defizient, z.B. Hypoxanthin-Phosphoribosyl-Transferase (HPRT), und
sie können
nicht überleben.
Die B-Zellen können
diesen Weg betreiben, aber sie haben eine begrenzte Lebensspanne
in Kultur und sterben im allgemeinen innerhalb von ungefähr zwei
Wochen. Deshalb sind die einzigen Zellen, die in den selektiven
Medien überleben
können,
diejenigen Hybride, die aus Myelom- und B-Zellen gebildet werden.
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Diese
Kultivierung stellt eine Population von Hybridomen bereit, aus denen
spezifische Hybridome ausgewählt
werden. Typischerweise wird die Selektion von Hybridomen durch Kultivieren
der Zellen mittels Einzelklon-Verdünnung in Mikrotiterplatten
durchgeführt,
gefolgt vom Testen der individuellen klonalen Überstände (nach ungefähr zwei
bis drei Wochen) auf die gewünschte
Anti-VEGF-Reaktivität.
Der Assay sollte empfindlich, einfach und rasch sein, wie etwa Radioimmunassays,
Enzym-Immunassays, Cytotoxizitätsassays,
Plaque-Assays, Dot-Immunbindungsassays und ähnliche.
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Die
ausgewählten
Hybridome würden
dann seriell verdünnt
und in einzelne Anti-VEGF-Antikörper-erzeugende
Zellinien kloniert, wobei die Klone dann unendlich propagiert werden
können,
um MAbs bereitzustellen. Die Zellinien können für die mAb-Produktion auf zwei
grundlegende Weisen ausgebeutet werden. Eine Probe des Hybridoms
kann in ein histokompatibles Tier des Typs injiziert werden (oft
in die Peritonealhöhlung), das
verwendet wurde, um die somatischen und Myelomzellen für die ursprüngliche
Fusion bereitzustellen. Das injizierte Tier entwickelt Tumore, die
den spezifischen monoklonalen Antikörper sezernieren, der durch
den fusionierten Zellhybrid erzeugt wird. Die Körperflüssigkeiten des Tieres, wie
etwa Serum oder Ascites-Flüssigkeit,
kann dann abgenommen werden, um MAbs in hoher Konzentration bereitzustellen.
Die einzelnen Zellinien könnten
ebenso in vitro kultiviert werden, wenn die MAbs natürlicherweise
in das Kulturmedium sezerniert werden, aus dem sie in leichter Weise
in hohen Konzentrationen erhalten werden können.
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MAbs,
die mit einem der beiden Mittel erzeugt worden sind, werden im allgemeinen
weiter aufgereinigt, z.B. unter Verwendung von Filtration, Zentrifugation
und verschiedenen chromatographischen Verfahren, wie etwa HPLC oder
Affinitätschromatographie,
von denen alle Aufreinigungstechniken Fachleuten wohlbekannt sind.
Diese Aufreinigungstechniken beinhalten alle eine Fraktionierung,
um den erwünschten
Antikörper
von anderen Bestandteilen einer Mischung zu trennen. Analytische
Verfahren, die besonders zur Herstellung von Anti körpern geeignet
sind, schließen
z.B. Protein-A-Sepharose- und/oder Protein-G-Sepharose-Chromatographie ein.
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B6. Antikörper aus
Phagemid-Bibliotheken
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Rekombinante
Technologie ermöglicht
jetzt die Herstellung von Antikörpern
mit der erwünschten
Spezifität
aus rekombinanten Genen, die für
eine Vielzahl von Antikörpern
kodieren (Van Dijk et al., 1989). Bestimmte rekombinante Techniken
beinhalten die Isolierung der Antikörpergene durch immunologisches
Screenen von kombinatorischen Immunglobulin-Phagen-Expressionsbibliotheken, hergestellt
aus RNA, isoliert aus der Milz eines immunisierten Tiers (Morrison
et al., 1986; Winter und Milstein, 1991).
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Für solche
Verfahren werden kombinatorische Immunglobulin-Phagemid-Bibliotheken
aus RNA hergestellt, isoliert aus der Milz des immunisierten Tiers,
und die Phagemide, die die geeigneten Antikörper exprimieren, werden ausgewählt durch
Panning unter Verwendung von Zellen, die das Antigen exprimieren,
und Kontrollzellen. Die Vorteile dieses Ansatzes gegenüber herkömmlichen
Hybridom-Techniken sind, daß näherungsweise
104 mal so viele Antikörper in einer einzelnen Runde
erzeugt und gescreent werden können,
und daß neue
Spezifitäten
durch H- und L-Ketten-Kombination erzeugt werden, was den prozentualen
Anteil an geeigneten erzeugten Antikörpern erhöht.
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Ein
Verfahren zur Erzeugung eines großen Repertoires von unterschiedlichen
Antikörpermolekülen in Bakterien
verwendet den Bakteriophagen Lambda als den Vektor (Huse et al.,
1989). Die Herstellung von Antikörpern
unter Verwendung des Lambda-Vektors beinhaltet das Klonieren von
schweren und leichten Ketten-Populationen von DNA-Sequenzen in getrennte
Ausgangsvektoren. Die Vektoren werden darauffolgend zufallsmäßig kombiniert,
um eine einzelnen Vektor zu bilden, der die Co-Expression von schweren
und leichten Ketten steuert, um Antikörperfragmente zu bilden. Die
schwer- und leichtkettigen DNA-Sequenzen werden durch Amplifikation
erhalten, bevorzugt mittels PCRTM oder einer
verwandten Amplifikationstechnik der mRNA, die aus Milzzellen (oder
Hybridomen davon) aus einem Tier isoliert worden sind, das mit einem
ausgewählten Antigen
immunisiert worden ist. Die schwer- und leichtkettigen Sequenzen
werden typischerweise unter Verwendung von Primern amplifiziert,
die Restriktionsstellen in die Enden des amplifizierten DNA-Segments
einbauen, um das Klonieren der schwer- und leichtkettigen Segmente
in die Ausgangsvektoren zu erleichtern.
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Ein
weiteres Verfahren zur Erzeugung und zum Screenen von großen Bibliotheken
an vollständig
oder partiell synthetischen Antikörperkombinationsstellen, oder
Paratopen, verwendet Display-Vektoren, die aus filamentösen Phagen,
wie etwa M13, fl oder fd abgeleitet sind: Diese filamentösen Phagen-Display-Vektoren, bezeichnet
als „Phagemide", ergeben große Bibliotheken
von monoklonalen Antikörpern
mit verschiedenen und neuen Immunspezifitäten. Die Technologie verwendet
eine filamentöse
Phagen-Hüllprotein-Membran-Ankerdomäne als ein
Mittel zum Verknüpfen
von Genprodukt und Gen während
des Aufbaustadiums der filamentösen
Phagenreplikation und ist zur Klonierung und Expression von Antikörpern aus
kombinatorischen Bibliotheken verwendet worden (Karg et al., 1991;
Barbas et al., 1991).
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Diese
allgemeine Technik für
filamentösen
Phagendisplay wird in US Patent Nr. 5,658,727 beschrieben. In einem
allgemeinsten Sinn stellt das Verfahren ein System zum simultanen
Klonieren und Screenen von vorher ausgewählten Ligandenbindungs-Spezifitäten aus
Antikörper-Gen-Repertoires
unter Verwendung eines einzelnen Vektorsystems bereit. Das Screenen
von isolierten Mitgliedern der Bibliothek auf eine vorher ausgewählte Ligandenbindungsfähigkeit
ermöglicht
die Korrelation der Bindungsfähigkeit
eines exprimierten Antikörpermoleküls mit einem
bequemen Mittel, um das Gen zu isolieren, das für das Mitglied aus der Bibliothek
kodiert.
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Die
Verknüpfung
von Expression und Screening wird durch die Kombination des Targeting
eines Fusionspolypeptids in das Periplasma einer bakteriellen Zelle
ermöglicht,
um den Aufbau eines funktionellen Antikörpers zu ermöglichen,
und das Targeting eines Fusionspolypeptids auf die Hülle eines
filamentösen
Phagenpartikels während
des Phagenaufbaus, um ein bequemes Screenen des Bibliothekmitglieds
von Interesse zu ermöglichen.
Periplasmisches Targeting wird durch die Anwesenheit einer Sekretionssignaldomäne in einem
Fusionspolypeptid ermöglicht.
Das Targeting auf einen Phagenpartikel wird durch die Anwesenheit
einer filamentösen
Phagen-Hüllprotein-Membran-Ankerdomäne (d.h.
einer cpIII- oder cpVIII-abgeleiteten
Membranankerdomäne)
in einem Fusionspolypeptid bereitgestellt.
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Die
Diversität
einer auf filamentösen
Phagen basierenden, kombinatorischen Antikörperbibliothek kann erhöht werden
durch Mischen der Gene für
schwere und leichte Ketten, durch Verändern von einer oder mehreren
der komplementaritätsbestimmenden
Regionen der klonierten Gene für
die schweren Ketten der Bibliothek oder durch Einführen von
Zufallsmutationen in die Bibliothek durch fehlerbehafteten Polymerasekettenreaktionen.
Zusätzliche
Verfahren zu dem Screenen von Phagemid-Bibliotheken werden in US
Patent Nr. 5,580,717; 5,427,980; 5,403,484 und 5,223,409 beschrieben.
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Ein
weiteres Verfahren zum Screenen von großen kombinatorischen Antikörperbibliotheken
ist entwickelt worden unter Verwendung der Expression von Populationen
von verschiedenen Sequenzen für
schwere und leichte Ketten auf der Oberfläche eines filamentösen Bacteriophagen,
wie M13, fl oder fd (US Patent Nr. 5,698,426). Zwei Populationen
von unterschiedlich schweren (Hc) und leichten (Lc) Ketten-Sequenzen
werden mittels Polymerasekettenreaktion (PCRTM)
synthetisiert. Diese Populationen werden in separate M13-basierende
Vektor-enthaltende Elemente kloniert, die notwendig zur Expression
sind. Der schwere Ketten-Vektor enthält eine
Gen-VIII(gVIII)-Hüllproteinsequenz,
so daß die
Translation der schweren Ketten-Sequenz gVIII-Hc-Fusionsproteine
erzeugt. Die Populationen von zwei Vektoren werden zufallsmäßig kombiniert,
so daß nur
die Vektorteile, die die Hc- und Lc-Sequenzen enthalten, in einen
einzelnen zirkulären
Vektor verbunden werden.
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Der
kombinierte Vektor steuert die Co-Expression von sowohl Hc- als
auch Lc-Sequenzen zum Aufbau der beiden Polypeptide und der Oberflächenexpression
auf M13 (US Patent Nr. 5,698,426). Der Kombinationsschritt bringt
unterschiedliche Hc- und Lc-kodierende Sequenzen innerhalb von zwei
verschiedenen Populationen zufallsmäßig in einen einzelnen Vektor
zusammen. Die Vektorsequenzen, die von jedem unabhängigen Vektor
gegeben werden, sind zur Erzeugung von lebensfähigem Phagen notwendig. Zusätzlich kann,
da die pseudo-gVIII-Sequenzen
in nur einem der beiden Ausgangsvektoren enthalten sind, die Co-Expression
von funktionellen Antikörperfragmenten
als Lc-assoziierten gVIII-Hc-Fusionsproteinen nicht auf der Phagenoberfläche erzielt
werden, bis die Vektorsequenzen in dem einzelnen Vektor verknüpft sind.
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Die
Oberflächenexpression
der Antikörperbibliothek
wird in einem Amber-Suppressor-Stamm
durchgeführt.
Ein Amber-Stop-Codon zwischen der Hc-Sequenz und der gVIII-Sequenz trennt die
beiden Bestandteile in einem Nicht-Suppressor-Stamm. Das Isolieren
des aus dem Nicht-Suppressor-Stamm produzierten Phagen und das Infizieren
eines Suppressor-Stamms
wird die Hc-Sequenzen an die gVIII-Sequenz während der Expression verknüpfen. Das
Kultivieren des Suppressor-Stamms nach der Infektion ermöglicht die
Co-Expression auf der Oberfläche
von M13 von allen Antikörperspezies
innerhalb der Bibliothek als gVIII-Fusionsproteine (gVIII-Fab-Fusionsproteinen).
Alternativ kann die DNA aus dem Nicht-Suppressor-Stamm isoliert werden und
dann in einen Suppressor-Stamm eingeführt werden, um denselben Effekt
zu erzielen.
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Die
Oberflächenexpressionsbibliothek
wird auf spezifische Fab-Fragmente, die an vorher ausgewählte Moleküle binden,
mittels Standard-Affinitäts-Isolierungsprozeduren
gescreent. Solche Verfahren schließen z.B. Panning (Parmley and
Smith, 1988), Affinitätschromatographie
und Festphasen-Blotting-Prozeduren ein. Panning wird bevorzugt,
da hohe Titer an Phagen in leichter Weise, schnell und in geringen
Volumina gescreent werden können.
Darüber
hinaus kann diese Prozedur kleinere Fab-Fragmente-Spezies innerhalb
der Population auswählen,
die ansonsten nicht nachweisbar gewesen wären, und amplifiziert auf im
wesentlichen homogene Populationen. Die ausgewählten Fab-Fragmente können durch
Sequenzieren der für
die Polypeptide kodierenden Nukleinsäuren nach Amplifikation der
Phagenpopulation charakterisiert werden.
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Ein
weiteres Verfahren zum Erzeugen von verschiedenen Bibliotheken von
Antikörpern
und zum Screenen auf erwünschte
Bindungsspezifitäten
wird in US Patent Nr. 5,667,988 und US Patent Nr. 5,759,817 beschrieben.
Das Verfahren beinhaltet die Herstellung von Bibliotheken aus heterodimeren
Immunglobulinmolekülen
in der Form von Phagemid-Bibliotheken unter Verwendung von degenerierten
Oligonukleotiden und Primer-Extensions-Reaktionen, um die Degeneriertheiten
(„degeneracies") in die CDR-Regionen
der schwerkettigen variablen Immunglobulin- und leichtkettigen variablen
Immunglobulin-Domänen
einzubauen und die mutagenisierten Polypeptide auf der Oberfläche des
Phagemids auszustellen („display"). Danach wird das
Display-Protein auf die Fähigkeit
gescreent, an ein vorher ausgewähltes
Antigen zu binden.
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Das
Verfahren zum Erzeugen eines heterodimeren Immunglobulinmoleküls beinhaltet
im allgemeinen (1) das Einführen
eines für
die schwere oder leichte Ketten-V-Region kodierenden Gens von Interesse
in den Phagemid-Display-Vektor; (2) das Einführen einer randomisierten Bindungsstelle
in den Phagemid-Display-Proteinvektor durch Primer-Extension mit einem
Oligonukleotid, enthaltend Homologieregionen zu einer CDR des Antikörper-V-Region-Gens, und
enthaltend degenerierte Regionen zum Produzieren von randomisierten
kodierenden Sequenzen, um eine große Population von Display-Vektoren
zu bilden, von denen jeder in der Lage ist, verschiedene vermeintliche
Bindungsstellen zu exprimieren, die auf einem Phagemid-Oberflächen-Display-Protein
ausgestellt sind; (3) Exprimieren des Display-Proteins und der Bindungsstelle auf
der Oberfläche
eines filamentösen
Phagen-Partikels; und (4) Isolieren (Screening) des Oberflächen-exprimierten Phagen-Partikels
unter Verwendung von Affinitätstechniken,
wie etwa Panning der Phagen-Partikel gegen ein vorher ausgewähltes Antigen,
wodurch eine oder mehrere Spezies eines Phagemids isoliert wird,
enthaltend ein Display-Protein, enthaltend eine Bindungsstelle,
die ein vorher ausgewähltes
Antigen bindet.
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Eine
weitere Variation dieses Verfahrens zum Herstellen von verschiedenen
Bibliotheken von Antikörpern
und zum Screenen auf erwünschte
Bindungsspezifitäten
wird in US Patent Nr. 5,702,892 beschrieben. In diesem Verfahren
werden nur schwere Ketten-Sequenzen verwendet, die schweren Ketten-Sequenzen
werden an allen Nukleotidpositionen randomisiert, die für entweder
die CDRI- oder CDRIII-hypervariable Region kodieren, und die genetische
Variabilität
in den CDRs wird unabhängig
von irgendeinem biologischen Prozeß erzeugt.
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In
den Verfahren werden zwei Bibliotheken konstruiert, um Oligonukleotid-Motive
innerhalb des Gerüsts
(„framework") der schweren Ketten-Genstruktur
genetisch zu vermischen. Durch Zufallsmutation von entweder CDRI
oder CDRIII wurden die hypervariablen Regionen des schweren Ketten-Gens
rekonstruiert, um zu einer Sammlung an hochdiversen Sequenzen zu
führen.
Die schweren Ketten-Proteine, die durch die Sammlung von mutierten
Gensequenzen kodiert werden, besaßen das Potential, alle Bindungscharakteristika eines
Immunglobulins zu haben, während
sie nur eine der beiden Immunglobulinketten erforderten.
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Insbesondere
wird das Verfahren in der Abwesenheit des leichten Immunglobulinketten-Proteins durchgeführt. Eine
Phagenbibliothek, die modifizierte schwere Ketten-Proteine ausstellt
(„displaying"), wird mit einem
immobilisierten Liganden inkubiert, um Klone auszuwählen, die
für rekombinante
Proteine kodieren, die spezifisch an den immobilisierten Liganden
binden. Die gebundenen Phagen werden dann von dem immobilisierten
Liganden dissoziiert und durch Wachstum in bakteriellen Wirtszellen
amplifiziert. Individuelle Viren-Plaques, von denen jeder ein unterschiedliches
rekombinantes Protein exprimiert, werden expandiert, und individuelle
Klone können
dann auf ihre Bindungsaktivität
getestet werden.
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B7. Antikörper aus
humanen Lymphocyten
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In-vitro-Immunisierung
oder Antigen-Stimulation kann ebenso verwendet werden, um einen
humanen Anti-VEGF-Antikörper
zu erzeugen. Solche Techniken können
verwendet werden, um periphere Blutlymphocyten aus normalen gesunden
Patienten zu stimulieren, einfach durch Stimulieren von Antikörper-erzeugenden
Zellen mit VEGF in vitro.
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Eine
solche „in-vitro-Immunisierung" beinhaltet die Antigen-spezifische
Aktivierung von nicht-immunisierten B-Lymphocyten, allgemein in
einer gemischten Population von Lymphocyten (gemischte Lymphocytenkulturen,
MLC). In-vitro-Immunisierungen können
ebenso durch B-Zell-Wachstums- und Differenzierungs-Faktoren und
Lymphokine unterstützt
werden. Die durch diese Verfahren erzeugten Antikörper sind
oft IgM-Antikörper
(Borrebaeck et al., 1986).
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Ein
weiteres Verfahren ist beschrieben worden (US Patent Nr. 5,681,729),
bei dem humane Lymphocyten, die hauptsächlich IgG (oder IgA)-Antikörper erzeugen,
erhalten werden können.
Das Verfahren beinhaltet, in einem allgemeinen Sinne, das Transplantieren
von humanen Lymphocyten auf ein immundefizientes Tier, so daß die humanen
Lymphocyten den Tierkörper „einnehmen"; Immunisieren des
Tiers mit einem erwünschten
Antigen, um humane Lymphocyten zu erzeugen, die einen Antikörper produzieren,
der spezifisch auf das Antigen ist; und Gewinnen der humanen Lymphocyten
aus dem Tier, die den Antikörper
erzeugen. Die so erzeugten humanen Lymphocyten können verwendet werden, um einen
monoklonalen Antikörper
zu erzeugen, durch Immortalisieren der den Antikörper erzeugenden humanen Lymphocyten,
Klonieren der erhaltenen immortalisierten Lymphocyten humanen Ursprungs,
die den Antikörper
erzeugen, und Gewinnen eines monoklonalen Antikörpers, der für das erwünschte Antigen
spezifisch ist, aus den klonierten immortalisierten Lymphocyten
humanen Ursprungs.
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Die
immundefizienten Tiere, die bei dieser Technik verwendet werden
können,
sind diejenigen, die keine Abstoßung aufweisen, wenn menschliche
Lymphocyten in die Tiere transplantiert werden. Solche Tiere können durch
physische, chemische oder biologische Behandlungen künstlich
hergestellt werden. Jedes immundefiziente Tier kann verwendet werden.
Die menschlichen Lymphocyten können
aus humanem peripheren Blut, Milz, Lymphknoten, Mandeln oder Ähnlichem
erhalten werden.
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Das „Einnehmen" der transplantierten
humanen Lymphocyten in die Tiere kann durch einfaches Verabreichen
der humanen Lymphocyten an die Tiere erreicht werden. Die Verabreichungsroute
ist nicht beschränkt
und kann z.B. subkutan, intravenös
oder intraperitoneal sein. Die Dosis der humanen Lymphocyten ist
nicht beschränkt
und kann gewöhnlich
106 bis 108 Lymphocyten
pro Tier sein. Das immundefiziente Tier wird dann mit dem erwünschten
VEGF-Antigen immunisiert.
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Nach
der Immunisierung werden humane Lymphocyten aus dem Blut, der Milz,
den Lymphknoten oder anderen lymphatischen Geweben durch jedes herkömmliche
Verfahren gewonnen. Zum Beispiel können einkernige Zellen durch
die Ficoll-Hypaque-Zentrifugationsmethode
(relative Dichte 1,077), und die Monocyten durch die Plastikschalen-Adsorptionsmethode
entfernt werden. Die kontaminierenden Zellen, die aus dem immundefizienten
Tier stammen, können
unter Verwendung eines Antiserums, das für die Tierzellen spezifisch ist,
entfernt werden. Das Antiserum kann z.B. durch Immunisieren eines
zweiten unterschiedlichen Tiers mit den Milzzellen des Immundefizienten
Tiers und durch Gewinnen des Serums aus dem unterschiedlich immunisierten
Tier erhalten werden. Die Behandlung mit dem Antiserum kann in jedem
Stadium durchgeführt
werden. Die humanen Lymphocyten können ebenso durch ein immunologisches
Verfahren gewonnen werden, das ein humanes Immunglobulin verwendet,
das auf der Zelloberfläche
als ein Marker exprimiert wird.
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Mit
diesen Verfahren können
humane Lymphocyten, die hauptsächlich
IgG- und IgA-Antikörper erzeugen,
die spezifisch auf ein oder mehrere ausgewählte VEGF-Epitope sind, erhalten
werden. Monoklonale Antikörper
werden dann aus den humanen Lymphocyten durch Immortalisierung,
Auswahl, Zellwachstum und Antikörpererzeugung
erhalten.
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B8. Transgene Mäuse, enthaltend
humane Antikörperbibliotheken
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Es
steht jetzt rekombinante Technologie zur Herstellung von Antikörpern zur
Verfügung.
Zusätzlich
zu den oben offenbarten kombinatorischen Immunglobulin-Phagenexpressionsbibliotheken
ist ein anderer molekularer Klonieransatz die Herstellung von Antikörpern aus
transgenen Mäusen,
die humane Antikörperbibliotheken
enthalten. Solche Techniken werden in US Patent Nr. 5,545,807 beschrieben.
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In
einem allgemeinsten Sinne beinhalten diese Verfahren die Erzeugung
eines transgenen Tiers, das in seiner Keimbahn genetisches Material
eingebaut hat, das für
wenigstens einen Teil eines Immunglobulins humanen Ursprungs kodiert
oder das sich umordnen kann, um für ein Repertoire von Immunglobulinen
zu kodieren. Das eingebaute genetische Material kann aus einer humanen
Quelle produziert werden oder kann synthetisch erzeugt werden. Das
Material kann für
wenigstens einen Teil eines bekannten Immunglobulins kodieren oder
kann modifiziert werden, um für
wenigstens einen Teil eines veränderten
Immunglobulins zu kodieren.
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Das
eingebaute genetische Material wird in dem transgenen Tier exprimiert,
was zur Erzeugung eines Immunglobulins führt, das wenigstens zum Teil
aus dem eingebauten genetischen humanen Immunglobulinmaterial stammt.
Es wird gefunden, daß das
genetische Material in dem transgenen Tier umgeordnet wird, so daß ein Repertoire
von Immunglobulinen mit einem Teil oder Teilen erzeugt werden kann,
die aus dem eingebauten genetischen Material stammen, sogar wenn
das eingebaute genetische Material in der Keimbahn in der falschen
Position oder mit der falschen Geometrie eingebaut ist.
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Das
eingebaute genetische Material kann in der Form von DNA vorliegen,
die in prokaryotische Vektoren, wie etwa Plasmide und/oder Cosmide
kloniert ist. Größere DNA-Fragmente
werden unter Verwendung von künstlichen
Hefechromosomenvektoren (Burke et al., 1987) oder durch Einbau von
Chromosomenfragmenten (Richter und Lo, 1989) eingebaut. Das eingebaute
genetische Material kann in den Wirt auf eine herkömmliche
Weise eingeführt
werden, z.B. durch Injektion oder andere Prozeduren in befruchtete
Eier oder embryonische Stammzellen.
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In
bevorzugten Aspekten wird ein Wirtstier verwendet, das anfänglich nicht
das genetische Material trägt,
welches für
konstante Immunglobulinregionen kodiert, so daß das resultierende transgene
Tier nur das eingebaute humane genetische Material bei der Erzeugung
von Immunglobulinen verwenden wird. Dies kann erzielt werden, indem
man entweder einen natürlich
vorkommenden mutanten Wirt verwendet, dem das relevante genetische
Material fehlt, oder indem man Mutanten künstlich herstellt, z.B. in
Zellinien, um letztendlich einen Wirt zu erzeugen, von dem das relevante
genetische Material entfernt worden ist.
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Wenn
das Wirtstier genetisches Material trägt, das für konstante Immunglobulinregionen
kodiert, wird das transgene Tier das natürlich vorkommende genetische
Material und das eingebaute genetische Material tragen und wird
Immunglobuline erzeugen, die aus dem natürlich vorkommenden genetischen
Material, dem eingebauten genetischen Material und Mischungen von
beiden Gruppen von genetischem Material stammen. In diesem Fall
kann das erwünschte
Immunglobulin durch Screenen von Hybridomen erhalten werden, die
aus dem transgenen Tier stammen, z.B. durch Ausnutzen des Phänomens des
Allelausschlusses der Antikörpergenexpression
oder des differentiellen Chromosomenverlustes.
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Wenn
ein geeignetes transgenes Tier erzeugt worden ist, wird das Tier
einfach mit dem erwünschten Immunogen
immunisiert. Abhängig
von der Natur des eingebauten Materials kann das Tier ein chimäres Immunglobulin
erzeugen, z.B. von gemischtem Maus/humanem Ursprung, wobei das genetische
Material aus fremdem Ursprung nur für einen Teil des immunglobulins
kodiert; oder das Tier kann ein vollständig fremdes Immunglobulin
erzeugen, z.B. von vollständig
humanem Ursprung, wobei das genetische Material aus fremdem Ursprung
ein vollständiges
Immunglobulin kodiert.
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Polyklonale
Antiseren können
aus dem transgenen Tier nach der Immunisierung erzeugt werden. Immunglobulin-erzeugende
Zellen können
aus dem Tier entnommen werden, um das interessierende Immunglobulin
zu erzeugen. Bevorzugt werden monoklonale Antikörper aus dem transgenen Tier
erzeugt, z.B. durch Fusionieren von Milzzellen aus dem Tier mit
Myelom-Zellen und Screenen der resultierenden Hybridome, um diejenigen
auszuwählen,
die den erwünschten
Antikörper
erzeugen. Geeignete Techniken für
solche Prozesse werden hierin beschrieben.
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In
einem alternativen Ansatz kann das genetische Material in das Tier
auf eine solche Weise eingebaut werden, daß der erwünschte Antikörper in
Körperflüssigkeiten,
wie etwas Serum oder externen Sekretionen des Tieres, wie etwa Milch,
Colostrum oder Speichel, erzeugt wird. Zum Beispiel kann durch Einbauen
von genetischem Material, das für
wenigstens einen Teil eines humanen Immunglobulins kodiert, in vitro
in ein Gen eines Säugetiers,
das für
ein Milchprotein kodiert, und dann durch Einführen des Gens in ein befruchtetes
Ei des Säuge tiers,
z.B. durch Injektion, das Ei sich in ein erwachsenes weibliches
Säugetier
entwickeln, das Milch produziert, enthaltend das Immunglobulin,
das wenigstens zum Teil aus dem eingebauten genetischen humanen
Immunglobulin-Material stammt. Der erwünschte Antikörper kann
dann aus der Milch geerntet werden. Geeignete Techniken zum Durchführen von
solchen Prozessen sind Fachleuten auf dem Gebiet bekannt.
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Die
vorhergehenden transgenen Tiere werden gewöhnlich verwendet, um humane
Antikörper
eines einzelnen Isotyps zu erzeugen, genauer eines Isotyps, der
wesentlich für
die B-Zell-Reifung
ist, wie etwa IgM und möglicherweise
IgD. Ein weiteres bevorzugtes Verfahren zum Erzeugen von humanen
Anti-VEGF-Antikörpern
ist es, die in US Patenten Nr. 5,545,806; 5,569,825; 5,625,126;
5,633,425; 5,661,016 und 5,770,429 beschriebene Technologie zu verwenden,
wobei transgene Tiere beschrieben werden, die in der Lage sind,
von einem für
die B-Zell-Entwicklung benötigten
Isotyp zu anderen Isotypen umzuschalten.
-
Bei
der Entwicklung eines B-Lymphocyten erzeugt die Zelle anfänglich IgM
mit einer Bindungsspezifität,
die durch die produktiv umgeordneten VH-
und VL-Regionen bestimmt wird. Darauffolgend
synthetisiert jede B-Zelle und ihre Nachkommenschaftszellen Antikörper mit
denselben L- und H-Ketten-V-Regionen, aber sie können den Isotyp der H-Kette
umschalten. Die Verwendung von mu- oder delta-konstanten-Regionen
wird weitgehend durch alternatives Splicing bestimmt, was es erlaubt,
daß IgM
und IgD in einer einzelnen Zelle zusammen exprimiert werden. Die
anderen schwerkettigen Isotypen (gamma, alpha und epsilon) werden
nur nativ exprimiert, nachdem ein Genumordnungsereignis die C-mu-
und C-delta-Exons zerstört.
Dieser Genumordnungsprozeß,
der als Isotyp-Switching bezeichnet wird, findet typischerweise
durch Rekombination zwischen sogenannten Switch-Segmenten statt,
die sich unmittelbar stromauf von jedem schwerkettigen Gen (außer delta)
befinden. Die einzelnen Switch-Segmente sind zwischen 2 und 10 kb
lang und bestehen hauptsächlich aus
kurzen wiederholten Sequenzen.
-
Aus
diesen Gründen
ist es bevorzugt, daß Transgene
transkriptionsregulatorische Sequenzen innerhalb von ungefähr 1-2kb
stromauf von jeder Switch-Region eingebaut haben, die für das Isotyp-Switching
verwendet werden soll. Diese transkriptionsregulatorischen Sequenzen
schließen
bevorzugt einen Promotor und ein Enhancer-Element ein und schließen bevorzugter
die 5'-flankierende
(d.h. stromauf) Region ein, die natürlicherweise mit einer Switch-Region
assoziiert ist (d.h. in der Keimbahn-Konfiguration auftritt). Obwohl
eine 5'-flankierende
Se quenz von einer Switch-Region operativ mit einer unterschiedlichen
Switch-Region für
die Transgenkonstruktion verknüpft
werden kann, ist es in einigen Ausführungsformen bevorzugt, daß jede Switch-Region,
die in dem Transgenkonstrukt eingebaut ist, die 5'-flankierende Region
hat, die unmittelbar stromauf in der natürlich auftretenden Keimbahn-Konfiguration
vorhanden ist. Die Sequenzinformationen in Bezug auf die Immunglobulin-Switch-Region-Sequenzen ist bekannt
(Mills et al., 1990; Sideras et al., 1989).
-
Bei
dem in US Patenten Nr. 5,545,806; 5,569,825; 5,625,126; 5,633,425;
5,661,016 und 5,770,429 beschriebenen Verfahren funktionieren die
humanen Immunglobulin-Transgene, die innerhalb des transgenen Tiers
enthalten sind, in korrekter Weise in dem ganzen Weg der B-Zell-Entwicklung,
die zu einem Isotyp-Switching führt.
Entsprechend sind in diesem Verfahren diese Transgene so konstruiert,
daß sie
ein Isotyp-Switching und eines oder mehrere der Folgenden erzeugen:
(1) eine Expression auf hohem Niveau und zelltypspezifisch, (2)
funktionelle Genumordnung, (3) Aktivierung von und Antwort auf Allelausschluß, (4) Expression eines
ausreichenden primären
Repertoires, (5) Signaltransduktion, (6) somatische Hypermutation
und (7) Vorherrschaft des Transgen-Antikörperlokus während der Immunantwort.
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Ein
wichtiges Erfordernis für
die Transgenfunktion ist die Erzeugung eines primären Antikörperrepertoires,
das hinreichend divers ist, um eine sekundäre Immunantwort für eine große Vielzahl
von Antigenen auszulösen.
Das umgeordnete schwerkettige Gen besteht aus einem Signalpeptid-Exon,
einem variablen Region-Exon und einem Tandem-Array von Multidomän-konstanten
Region-Regionen, von denen jede durch mehrere Exons kodiert wird.
Jede der konstanten Region-Gene kodieren für den konstanten Teil einer
unterschiedlichen Klasse von Immunglobulinen. Während der B-Zell-Entwicklung
werden V-Region-proximalekonstante-Regionen zerstört, was
zu der Expression von neuen schwerkettigen Klassen führt. Für jede schwerkettige Klasse
erzeugen alternative Muster des RNA-Splicing sowohl Transmembran-
als auch sezernierte Immunglobuline.
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Der
humane schwerkettige Lokus besteht aus näherungsweise 200 V-Gen-Segmenten,
die sich über 2
Mb erstrecken, näherungsweise
30 D-Gensegmente, die sich über
40 kb erstrecken, sechs J-Segmente, die innerhalb eines 3 kb-Abschnitts
geclustert sind, und neun konstante Region-Gensegmente, die über näherungsweise
300 kb ausgebreitet sind. Der gesamte Lokus erstreckt sich näherungsweise über 2,5
Mb des distalen Teils des langen Arms von Chro mosom 14. Schwerkettige
Transgenfragmente, enthaltend Mitglieder aller sechs der bekannten
VH-Familien, der D- und J-Gensegmente sowie
die mu-, delta-, gamma-3-, gamma-1- und alpha-1-konstanten Regionen
sind bekannt (Berman et al., 1988). Genomische Fragmente, enthaltend
alle notwendigen Gensegmente und regulatorischen Sequenzen von einem
humanen leichtkettigen Lokus werden in ähnlicher Weise konstruiert.
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Die
Expression von erfolgreich umgeordneten schweren und leichten Immunglobulin-Transgenen hat einen
dominanten Effekt durch Unterdrücken
der Umordnung der endogenen Immunglobulingene in dem nicht-humanen,
transgenen Tier. Jedoch ist es in bestimmten Ausführungsformen
wünschenswert,
einen vollständige
Inaktivierung der endogenen Ig-Loci zu bewirken, so daß Hybrid-Immunglobulin-Ketten,
umfassend eine humane variable Region und eine nicht-humane (z.B.
murine) konstante Region, nicht gebildet werden können, z.B.
durch Trans-Switching zwischen den Transgen- und endogenen Ig-Sequenzen.
Unter Verwendung von Embryonen-Stammzell-Technologie und homologer
Rekombination kann das endogene Immunglobulin-Repertoire in leichter
Weise eliminiert werden. Zusätzlich
kann die Unterdrückung
von endogenen Ig-Genen unter Verwendung einer Vielzahl von Techniken
erzielt werden, wie etwa Antisense-Technologie.
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In
anderen Aspekten der Erfindung kann es wünschenswert sein, ein trans-geschaltetes
(„trans-switched") Immunglobulin zu
erzeugen. Antikörper,
umfassend solche chimären
trans-geschalteten Immunglobuline, können für eine Vielzahl von Anwendungen
verwendet werden, bei denen es wünschenswert
ist, eine nicht-humane (z.B. murine) konstante Region zu haben,
z.B. zur Beibehaltung von Effektor-Funktionen in dem Wirt. Die Anwesenheit
einer murinen konstanten Region kann Vorteile gegenüber einer
humanen konstanten Region bieten, z.B. um murine Effektorfunktionen
bereitzustellen (z.B. ADCC, murine Komplementfixierung), so daß ein solcher
chimärer
Antikörper
in einem Maus-Krankheitsmodell getestet werden kann. Im Anschluß an das
Testen im Tier kann die für
die humane variable Region kodierende Sequenz isoliert werden, z.B.
durch PCRTM-Amplifikation oder cDNA-Klonierung aus der
Quelle (Hybridom-Klon) und in eine Sequenz gespleißt („spliced") werden, die für eine erwünschte humane
konstante Region kodiert, um für
einen Antikörper
mit humaner Sequenz zu kodieren, der für die humane therapeutische
Verwendung geeigneter ist.
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B9. Humanisierte Antikörper
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Humane
Antikörper
haben wenigstens drei potentielle Vorteile zur Verwendung bei der
humanen Therapie. Erstens, da der Effektorteil human ist, kann er
besser mit den anderen Teilen des humanen Immunsystems wechselwirken,
z.B. um Zielzellen in effizienterer Weise durch eine Komplement-abhängige Cytotoxizität (CDC)
oder durch eine Antikörper-abhängige zelluläre Cytotoxizität (ADCC)
zu zerstören.
Zweitens sollte das humane Immunsystem den Antikörper nicht als fremd erkennen.
Drittens wird die Halbwertszeit im humanen Kreislauf ähnlich derjenigen
von natürlich
vorkommenden humanen Antikörpern
sein, was es ermöglicht,
daß kleinere
und weniger häufige
Dosen gegeben werden.
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Verschiedene
Verfahren zum Herstellen von humanen Anti-VEGF-Antikörpern werden
hierin bereitgestellt. Zusätzlich
zu humanen Antikörpern
haben „humanisierte" Antikörper viele
Vorteile. „Humanisierte" Antikörper sind
im allgemeinen chimäre
oder mutante monoklonale Antikörper
aus der Maus, der Ratte, dem Hamster, dem Kaninchen oder anderen
Spezies, die humane konstante und/oder variable Region-Domänen oder
spezifische Veränderungen
tragen. Techniken zum Erzeugen eines sogenannten „humanisierten" Anti-VEGF-Antikörpers sind
Fachleuten wohlbekannt.
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Humanisierte
Antikörper
teilen ebenso die vorhergehenden Vorteile. Erstens ist der Effektorteil
noch human. Zweitens sollte das humane Immunsystem das Gerüst („Framework") oder die konstante
Region nicht als fremd erkennen, und deshalb sollte die Antikörperantwort
gegen einen solchen injizierten Antikörper weniger als gegen einen
vollständig
fremden Mausantikörper
sein. Drittens werden injizierte humanisierte Antikörper im
Gegensatz zu injizierten Mausantikörpern vermutlich eine Halbwertszeit
haben, die ähnlicher
derjenigen von natürlich
vorkommenden humanen Antikörpern
ist, was ebenso kleinere und weniger häufige Dosen ermöglicht.
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Eine
Anzahl von Verfahren sind beschrieben worden, um humanisierte Antikörper zu
erzeugen. Eine kontrollierte Umordnung der Antikörperdomänen, die durch spezifische
Protein-Disulfid-Bindungen
verbunden sind, um neue artifizielle Proteinmoleküle oder „chimäre" Antikörper zu
bilden, kann verwendet werden (Konieczny et al., 1981). Rekombinante
DNA-Technologie
kann ebenso verwendet werden, um Genfusionen zwischen DNA-Sequenzen
zu konstruieren, die für
variable leichtkettige und schwerkettige Maus-Antikörper-Domänen und leicht-
und schwerkettige konstante humane Antikörperdomänen kodieren (Morrison et al.,
1984).
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DNA-Sequenzen,
die für
die Antigen-bindenen Teile oder komplementaritätsbestimmenden Regionen (CDRs)
von murinen monoklonalen Antikörpern
kodieren, können
mittels molekularer Mittel in die DNA-Sequenzen, die für die Gerüste („Frameworks") von schweren und
leichten humanen Antikörperketten
kodieren, verpropft werden (Riechmann et al., 1988). Die exprimierten
rekombinanten Produkte werden als „umgeformte" („reshaped") oder humanisierte
Antikörper
bezeichnet und umfassen das Gerüst
einer leichten oder schweren humanen Antikörperkette und die Antigen-Erkennungsteile,
CDRs, eines murinen monoklonalen Antikörpers.
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Ein
weiteres Verfahren zum Erzeugen von humanisierten Antikörpern wird
in US Patent Nr. 5,639,641 beschrieben. Das Verfahren stellt mittels
Schaffens einer neuen Oberfläche
(„resurfacing") humanisierte Nagetierantikörper bereit,
die eine verbesserte therapeutische Wirksamkeit aufgrund der Präsentation
einer humanen Oberfläche
in der variablen Region. Bei dem Verfahren: (1) Positionsalignments
eines Pools aus schwer- und leichtkettigen variablen Antikörperregionen
werden erzeugt, um einen Satz aus oberflächenexponierten, schwer- und
leichtkettigen, variablen Regions-Gerüst-Positionen zu ergeben, bei
denen die Alignment-Positionen
für alle
variablen Regionen wenigstens ungefähr 98% identisch sind; (2)
ein Satz aus oberflächenexponierten
schwer- und leichtkettigen, variablen Regions-Gerüst-Aminosäureresten
wird für
einen Nagetierantikörper
(oder ein Fragment davon) definiert; (3) ein Satz aus oberflächenexponierten,
schwer- und leichtkettigen, variablen Regions-Gerüst-Aminosäureresten,
der dem Satz der oberflächenexponierten
Nagetier-Aminosäureresten
am ähnlichsten
ist, wird identifiziert; (4) der Satz aus oberflächenexponierten, schwer- und
leichtkettigen, variablen Regions-Gerüst-Aminosäureresten, definiert in Schritt
(2), wird mit dem Satz aus oberflächenexponierten, schwer- und
leichtkettigen, variablen Regions-Gerüst-Aminosäureresten, identifiziert in
Schritt (3), substituiert, außer
denjenigen Aminosäureresten,
die innerhalb von 5Å eines
beliebigen Atoms eines beliebigen Rests der komplementaritätsbestimmenden
Regionen des Nagetierantikörpers
liegen; und (5) der humanisierte Nagetierantikörper mit Bindungsspezifität wird produziert.
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Ein ähnliches
Verfahren zur Erzeugung von humanisierten Antikörpern wird in US Patent Nr. 5,693,762;
5,693,761; 5,585,089 und 5,530,101 beschrieben. Diese Verfahren
beinhalten das Erzeugen von humanisierten Immunglobulinen mit einer
oder mehreren komplementaritätsbestimmenden
Regionen (CDRs) und möglichen
zusätzlichen
Aminosäuren
aus einem Donor-Immunglobulin
und einer Gerüstregion
von einem empfangenden humanen Immunglobulin. Jede humanisierte
Immunglobulinkette umfaßt
gewöhnlich,
zusätzlich
zu den CDRs, Aminosäuren
von dem Donor-Immunglobulingerüst,
die in der Lage sind, mit den CDRs wechselzuwirken, um die Bindungsaffinität zu bewirken,
wie etwa eine oder mehrere Aminosäuren, die unmittelbar an eine
CDR in dem Donor-Immunglobulin oder an diejenigen innerhalb von
ungefähr
3Å angrenzen, wie
mittels molekularer Modellierung vorhergesagt. Die schweren und
leichten Ketten können
jede unter Verwendung eines beliebigen Positionskriteriums, einer
beliebigen Kombination oder allen der verschiedenen Positionskriterien
konstruiert werden, die in US Patenten Nr. 5,693,762; 5,693,761;
5,585,089 und 5,530,101 beschrieben werden. Bei Kombinationen in
einen intakten Antikörper
sind die humanisierten Immunglobuline im wesentlichen nicht immunogen
bei Menschen und behalten im wesentlichen dieselbe Affinität für das ursprüngliche
Antigen wie das Donor-Immunglobulin bei.
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Ein
zusätzliches
Verfahren zum Erzeugen von humanisierten Antikörpern wird im US Patent Nr. 5,565,332
und 5,733,743 beschrieben. Dieses Verfahren kombiniert das Konzept
von humanisierenden Antikörpern
mit den Phagemid-Bibliotheken, die ebenso im einzelnen hierin beschrieben
werden. In einem allgemeinen Sinne verwendet das Verfahren Sequenzen
von der Antigen-Bindungsstelle eines Antikörpers oder einer Population
von Antikörpern,
der (die) gegen ein interessierendes Antigen gerichtet ist (sind).
Daher können für einen
einzelnen Nagetierantikörper
Sequenzen, die einen Teil der Antigen-Bindungsstelle des Antikörpers umfassen,
mit verschiedenen Repertoiren von Sequenzen von humanen Antikörper kombiniert
werden, die in Kombination eine vollständige Antigen-Bindungsstelle
erzeugen können.
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Die
durch dieses Verfahren erzeugten Antigen-Bindungsstellen unterscheiden
sich von denjenigen, die durch CDR-Verpropfung („CDR-grafting") erzeugt werden,
dahingehend, daß nur
der Teil der Sequenz des ursprünglichen
Nagetierantikörpers
wahrscheinlich Kontakte mit dem Antigen auf eine ähnliche
Weise macht. Die ausgewählten
humanen Sequenzen unterscheiden sich wahrscheinlich in der Sequenz
und machen andere Kontakte mit dem Antigen als diejenigen der ursprünglichen
Bindungsstelle. Jedoch forcieren wahrscheinlich die Beschränkungen,
die durch die Bindung des Teils der ursprünglichen Sequenz an das Antigen und
durch die Formen des Antigens und seiner Antigen-Bindungsstellen
auferlegt sind, die neuen Kontakte der humanen Sequenzen auf dieselbe
Region oder Epitop des Antigens. Die ser Prozeß ist deshalb als „Epitop-geprägte Selektion" („epitope
imprinted selection")
(EIS) bezeichnet worden.
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Ausgehend
von einem Tierantikörper
führt ein
Verfahren zur Selektion von Antikörpern, die teilweise humane
Antikörper
sind. Solche Antikörper
können
in der Sequenz mit humanen Antikörpern
hinreichend ähnlich
sein, um bei der Therapie direkt oder nach Veränderung einiger Schlüsselreste
verwendet zu werden. Sequenzunterschiede zwischen dem Nagetierbestandteil
des ausgewählten
Antikörpers
mit den humanen Sequenzen könnten
minimiert werden durch Ersetzen der unterschiedlichen Reste durch
die Reste von humanen Sequenzen, z.B. mittels ortsgerichteter Mutagenese
von einzelnen Resten oder durch CDR-Verpropfung von gesamten Schleifen.
Jedoch können
auch Antikörper
mit vollständig
humanen Sequenzen erzeugt werden. EIS bietet deshalb ein Verfahren
zum Herstellen von teilweise humanen oder vollständig humanen Antikörpern, die
an dasselbe Epitop wie tierische bzw. teilweise humane Antikörper binden.
Bei EIS können
Repertoires von Antikörperfragmenten
auf der Oberfläche
von filamentösen
Phagen ausgestellt und die für
Fragmente mit Antigen-Bindungsaktivität kodierenden Gene durch Bindung
des Phagen an das Antigen ausgewählt werden.
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Zusätzliche
Verfahren zum Humanisieren von Antikörpern, die zur Verwendung bei
der vorliegenden Erfindung in Erwägung gezogen werden, werden
in US Patenten Nr. 5,750,078; 5,502,167; 5,705,154; 5,770,403; 5,698,417;
5,693,493; 5,558,864; 4,935,496 und 4,816,567 beschrieben. Es wird
geglaubt, daß WO
98/45331 und WO 98/45332 besonders instruktiv sind und die Prinzipien
der Humanisierung, wie auf Anti-VEGF-Antikörper angewandt, weiter beispielhaft
veranschaulichen.
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B10. Mutagenese mittels
PCRTM
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Ortsspezifische
Mutagenese ist eine Technik, die bei der Herstellung von individuellen
Antikörpern durch
spezifische Mutagenese der zugrundeliegenden DNA nützlich ist.
Die Technik stellt weiterhin eine leichte Fähigkeit bereit, Sequenzvarianten
herzustellen und zu testen, die eine oder mehrere der vorhergehenden Überlegungen
einbeziehen, sei es Humanisieren oder nicht, durch Einführen von
einer oder mehreren Nucleotidsequenzveränderungen in die DNA.
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Obwohl
viele Verfahren zur Verwendung bei der Mutagenese geeignet sind,
wird die Verwendung der Polymerasekettenreaktion (PCRTM)
im allgemeinen jetzt bevorzugt. Diese Technologie bietet eine schnelle
und effiziente Methode zum Einführen
von erwünschten
Mutationen in eine gegebene DNA-Sequenz. Der folgende Text beschreibt
insbesondere die Verwendung von PCRTM, um
Punktmutationen in eine Sequenz einzuführen, wie sie verwendet werden
kann, um die durch die gegebene Sequenz kodierte Aminosäure zu verändern. Anpassungen
dieses Verfahrens sind ebenso zum Einführen von Restriktionsenzymstellen
in ein DNA-Molekül geeignet.
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Bei
diesem Verfahren werden synthetische Oligonukleotide konstruiert,
um eine Punktmutation an einem Ende eines amplifizierten Segments
einzubauen. Nach der PCRTM werden die amplifizierten
Fragmente durch Behandlung mit Klenow-Fragmenten mit stumpfen Enden
versehen („blunt-ended"), und die stumpfendigen
Fragmente werden dann in einen Vektor ligiert und subkloniert, um
die Sequenzanalyse zu erleichtern.
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Um
die Matrizen-DNA herzustellen, die man zu mutagenisieren wünscht, wird
die DNA in einen Vektor mit hoher Kopienzahl subkloniert, wie etwa
pUC19, unter Verwendung von Restriktionsstellen, die das zu mutierende
Gebiet flankieren. Matrizen-DNA wird dann unter Verwendung einer
Plasmid-Miniprep hergestellt. Geeignete Oligonukleotid-Primer, die
auf der Elternsequenz beruhen, die aber die erwünschte Punktmutation enthalten
und die am 5'-Ende durch eine Restriktionsenzymstelle
flankiert werden, werden unter Verwendung eines automatisierten
Synthesizer synthetisiert. Es ist im allgemeinen erforderlich, daß der Primer
zu der Matrizen-DNA für
ungefähr
15 Basen oder ähnliches
homolog ist. Primer können
mittels denaturierender Polyacrylamid-Gelelektrophorese aufgereinigt
werden, obwohl dies zur Verwendung bei der PCRTM nicht
absolut notwendig ist. Das 5'-Ende
der Oligonukleotide sollte dann phosphoryliert werden.
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Die
Matrizen-DNA sollte mittels PCRTM unter
Verwendung der Oligonukleotidprimer, die die erwünschten Punktmutationen enthalten,
amplifiziert werden. Die Konzentration von MgCl2 in
dem Amplifikationspuffer wird im allgemeinen ungefähr 15 mM
sein. Im allgemeinen sollten ungefähr 20–25 Zyklen PCRTM wie
folgt durchgeführt
werden: Denaturierung, 35 s bei 95°C; Hybridisierung, 2 min. bei
50°C; und
Extension, 2 min. bei 72°C.
Die PCRTM wird im allgemeinen einen letzten
Extensionszyklus von ungefähr
10 min. bei 72°C
einschließen.
Nach dem letzten Extensionsschritt sollten ungefähr fünf Einheiten Klenow-Fragmente
zu der Reakionsmischung zugegeben werden und für weitere 15 min. bei ungefähr 30°C inkubiert werden.
Die Exonuklease-Aktivität
der Klenow-Fragmente ist erforderlich, um die Enden „flush" und für stumpfendiges
Klonieren („blunt-end
cloning") geeignet
zu machen.
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Die
resultierende Reaktionsmischung sollte im allgemeinen mittels nicht-denaturierender
Agarose- oder Acrylamid-Gelelektrophorese analysiert werden, um
zu verifizieren, daß die
Amplifikation das vorhergesagte Produkt ergeben hat. Man würde dann
die Reaktionsmischung durch Entfernen von einem Großteil der Mineralöle, Extrahieren
mit Chloroform, um das verbleibende Öl zu entfernen, Extrahieren
mit gepuffertem Phenol und dann durch Aufkonzentrieren mittels Fällung mit
100% Ethanol aufarbeiten. Als nächstes
sollte man ungefähr
die Hälfte
der amplifizierten Fragmente mit einem Restriktionsenzym verdauen,
das an den flankierenden Sequenzen, die bei den Oligonukleotiden
verwendet werden, schneidet. Die verdauten Fragmente werden auf
einem niedrig-gelierenden/schmelzenden Agarosegel aufgereinigt.
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Um
die Fragmente zu subklonieren und um die Punktmutation zu überprüfen, würde man
die beiden amplifizierten Fragmente in einen geeignet verdauten
Vektor mit stumpfendiger Ligation subklonieren. Dieser würde verwendet
werden, um E. coli zu transformieren, aus welchem Plasmid-DNA in
der Folge unter Verwendung einer Miniprep hergestellt werden könnte. Der
amplifizierte Teil der Plasmid-DNA würde dann mittels DNA-Sequenzierung
analysiert werden, um zu bestätigen,
daß die
korrekte Punktmutation erzeugt wurde. Dies ist wichtig, da Taq-DNA-Polymerase
zusätzliche
Mutationen in DNA-Fragmente einführen
kann.
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Die
Einführung
einer Punktmutation kann ebenso unter Verwendung von sequentiellen
PCRTM-Schritten durchgeführt werden. Bei diesem Verfahren
werden die zwei Fragmente, die die Mutation umfassen, miteinander
annealed und durch gegenseitig geprimte Synthese („primed
synthesis") verlängert. Dieses
Fragment wird dann mittels eines zweiten PCRTM-Schrittes amplifiziert,
wodurch die in dem obigen Protokoll erforderliche stumpfendige Ligation
vermieden wird. Bei diesem Verfahren werden die Herstellung der
Matrizen-DNA, die Erzeugung der Oligonukleotidprimer und die erste
PCRTM-Amplifikation wie oben beschrieben, durchgeführt. Bei
diesem Verfahren sollten jedoch die ausgewählten Oligonukleotide zu der
Matrizen-DNA für einen
Abschnitt von zwischen ungefähr
15 und ungefähr
20 Basen homolog sein und müssen
ebenso miteinander um ungefähr
10 Basen oder mehr überlappen.
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Bei
der zweiten PCRTM-Amplifikation würde man
jedes amplifizierte Fragment und jeden flankierenden Sequenzprimer
verwenden und eine PCRTM für zwischen
ungefähr
20 und ungefähr
25 Zyklen durchführen, unter
Verwendung der oben beschriebenen Bedingungen. Man würde wiederum
die Fragmente subklonieren und unter Verwendung der oben dargestellten
Schritte überprüfen, daß die Punktmutation
korrekt war.
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Bei
Verwendung von beiden vorhergehenden Verfahren ist es im allgemeinen
bevorzugt, die Mutation durch Amplifikation eines so kleinen Fragments
wie möglich
einzuführen.
Natürlich
sollten Parameter, wie etwa die Schmelztemperatur des Oligonukleotids,
die im allgemeinen durch den GC-Gehalt und die Länge des Oligos beeinflußt werden
wird, sorgfältig
betrachtet werden. Die Ausführung
dieser Verfahren und ihre Optimierung, sofern notwendig, wird Fachleuten
bekannt sein und ist weiter in verschiedenen Publikationen beschrieben,
wie etwa Current Protocols in Molecular Biology, 1995.
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Bei
der Durchführung
ortsspezifischer Mutagenese kann Tabelle A als Bezug verwendet werden.
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B11. Antikörperfragmente
und -derivate
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Unabhängig von
der Herkunft des ursprünglichen
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpers können entweder
der intakte Antikörper,
Antikörper-Multimere
oder eine beliebige aus einer Vielzahl von funktionellen Antigen-bindenden
Regionen des Antikörpers
bei der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Beispielhafte funktionelle
Regionen schließen
Diabodies, lineare Antikörper
und scFv, Fv, Fab',
Fab, F(ab')2-Fragmente der Anti-VEGF-Antikörper ein. Techniken zum Herstellen
solcher Konstrukte sind Fachleuten wohlbekannt und werden hierin
weiter beispielhaft veranschaulicht.
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Die
Auswahl des Antikörperkonstrukts
kann durch verschiedene Faktoren beeinflußt werden. Zum Beispiel kann
eine verlängerte
Halbwertszeit aus der aktiven Readsorption von intakten Anitkörpern innerhalb
der Niere resultieren, eine Eigenschaft des Fc-Stücks des
Immunglobulins. Es wird deshalb erwartet, daß IgG-basierende Antikörper eine
langsamere Blut-Clearance
als ihre Fab'-Gegenstücke haben
werden. Jedoch werden Fab'-Fragmentbasierende
Zusammensetzungen im allgemeinen eine bessere Gewebe-penetrierende
Fähigkeit
aufweisen.
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Antikörperfragmente
können
durch Proteolyse des ganzen Immunglobulins durch die nichtspezifische Thiolprotease,
Papain, erhalten werden. Ein Papain-Verdau ergibt zwei identische
Antigen-bindende Fragmente, bezeichnet als „Fab-Fragmente", jedes mit einer
einzelnen Antigen-Bindungsstelle, und ein verbleibendes „Fc-Fragment".
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Papain
muß zuerst
durch Reduzieren der Sulfhydrylgruppe in dem aktiven Zentrum mit
Cystein, 2-Mercaptoethanol oder Dithiothreitol aktiviert werden.
Schwermetalle im Stammenzym sollten durch Chelierung mit EDTA (2
mM) entfernt werden, um eine maximale Enzymaktivität sicherzustellen.
Enzym und Substrat werden normalerweise im Verhältnis von 1:100, bezogen auf
das Gewicht, zusammengemischt. Nach Inkubation kann die Reaktion
durch irreversible Alkylierung der Thiolgruppe mit Iodacetamid oder
einfach mittels Dialyse abgestoppt werden. Die Vollständigkeit
des Verdaus sollte mittels SDS-PAGE überwacht werden und die verschiedenen
Fraktionen mittels Protein-A-Sepharose- oder Ionenaustausch-Chromatographie getrennt
werden.
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Die
gewöhnliche
Prozedur zur Herstellung von F(ab')2-Fragmenten
aus IgG von Kaninchen- und menschlichem
Ursprung ist limitierte Proteolyse mit dem Enzym Pepsin. Die Bedingungen,
100 × Antikörperüberschuß w/w in
Acetatpuffer bei pH 4,5, 37°C,
legen nahe, daß der
Antikörper
an der C-terminalen Seite der Disulfidbindung zwischen den schweren
Ketten gespalten wird. Die Verdau-Geschwindigkeiten des Maus-IgG können mit
der Subklasse variieren, und die Bedingungen sollten ausgewählt werden,
um signifikante Mengen an vollständig
abgebautem IgG zu verhindern. Insbesondere neigt IgG2b zu
einem vollständigen
Abbau. Die anderen Subklassen erfordern unterschiedliche Inkubationsbedingungen,
um optimale Resultate zu erzeugen, was alles auf dem Gebiet bekannt
ist.
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Die
Pepsinbehandlung von intakten Antikörpern ergibt ein F(ab')2-Fragment,
das zwei Antigen-kombinierende Stellen hat und noch in der Lage
ist, ein Antigen querzuvernetzen. Ein Verdau von Ratten-IgG mit Pepsin
erfordert Bedingungen, die Dialyse in 0,1 M Actetatpuffer, pH 4,5
und dann eine Inkubation für
vier Stunden mit 1% w/w Pepsin einschließen; ein IgG1-
und IgG2a-Verdau wird verbessert, wenn zuerst
gegen 0,1 M Formiatpuffer, pH 2,8 bei 4°C für 16 Stunden dialysiert wird,
gefolgt von Actetatpuffer. IgG2b ergibt
konsistentere Ergebnisse mit Inkubation in Staphylokokken-V8-Protease
(3% w/w) in 0,1 M Natriumphosphatpuffer, pH 7,8, für vier Stunden
bei 37°C.
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Ein
Fab-Fragment enthält
ebenso die konstante Domäne
der leichten Kette und die erste konstante Domäne (CH1) der schweren Kette.
Fab'-Fragmente unterscheiden
sich von Fab-Fragmenten
durch die Zugabe von einigen Resten am Carboxylterminus der schwerkettigen
CH1-Domäne,
einschließlich
eines oder mehrerer Cystein(en) aus der Antikörper-Scharnier-Region („Hinge
Region"). F(ab')2-Antikörperfragmente
wurden ursprünglich
als Paare von Fab'-Fragmenten
erzeugt, die Scharnier-Cysteine zwischen ihnen haben. Andere chemische
Kopplungen von Antikörperfragmenten
sind ebenso bekannt.
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Ein „Fv"-Fragment ist das
minimale Antikörperfragment,
das eine vollständige
Antigen-Erkennungs- und
-Bindungsstelle enthält.
Diese Region besteht aus einem Dimer aus einer schwerkettigen und
einer leichtkettigen variablen Domäne in enger, nicht-kovalenter
Assoziation. Es ist diese Konfiguration, in der die drei hypervariablen
Regionen von jeder variablen Domäne
miteinander wechselwirken, um eine Antigen-Bindungsstelle auf der
Oberfläche
des VH-VL-Dimers
zu definieren. Kollektiv verleihen die sechs hypervariablen Regionen
dem Antikörper
eine Antigen-Bindungsspezifität.
Jedoch hat sogar eine einzelne variable Domäne (oder die Hälfte eines
Fv, umfassend nur drei hypervariable Regionen, spezifisch für ein Antigen),
die Fähigkeit,
ein Antigen zu erkennen und zu binden, obwohl mit einer niedrigeren
Affinität
als die gesamte Bindungsstelle.
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„Einzelketten-Fv" oder „sFv"-Antikörperfragmente
umfassen die VH- und VL-Domänen des
Antikörpers, wobei
diese Domänen
in einer einzelnen Polypeptidkette vorliegen. Im allgemeinen umfaßt das Fv-Polypeptid weiterhin
einen Polypeptid-Linker zwischen den VH-
und VL-Domänen, die das sFv in die Lage
versetzt, die erwünschte
Struktur zur Antigenbindung zu bilden.
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Die
folgenden Patente und Patentanmeldungen ergänzen die vorliegenden Lehren
im Hinblick auf die Herstellung und Verwendung von funktionellen,
Antigen-bindenden Regionen von Antikörpern weiter, einschließlich scFv,
Fv, Fab', Fab und
F(ab')2-Fragmenten
der Anti-VEGF-Antikörper: US
Patent Nr. 5,855,866; 5,965,132; 6,051,230; 6,004,555 und 5,877,289
und US Patent Nr. 6,093,399. WO 98/45331 beschreibt und lehrt die
Herstellung von variablen, hypervariablen und komplementaritätsbestimmenden
(CDR)-Regionen von Antikörpern
sogar noch weitergehend.
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„Diabodies" sind kleine Antikörperfragmente
mit zwei Antigen-Bindungsstellen, wobei die Fragmente eine schwerkettige
variable Domäne
(V
H), verbunden mit einer leichtkettigen
variablen Domäne
(V
L), in derselben Polypeptidkette umfassen
(V
H-V
L). Unter Verwendung
eines Linker, der zu kurz ist, um eine Paarung zwischen den beiden
Domänen
auf derselben Kette zu ermöglichen,
werden die Domänen
dazu gezwungen, mit den komplementären Domänen einer anderen Kette zu
paaren und zwei Antigen-Bindungsstellen zu erzeugen. Diabodies werden
in
EP 404 097 und WO
93/11161 beschrieben. „Lineare
Antikörper", die bispezifisch oder
monospezifisch sein können,
umfassen ein Paar von Tandem-Fd-Segmenten (V
H-C
H1-V
H-C
H1), die ein Paar
von Antigen-Bindungsregionen bilden, wie in Zapata et al. (1995)
beschrieben.
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Bei
Verwendung eines Fab' oder
eines Antigen-Bindungsfragments eines Antikörpers, mit den begleitenden
Vorteilen im Hinblick auf die Gewebepenetration, kann man zusätzliche
Vorteile aus dem Modifizieren des Fragments gewinnen, um seine Halbwertszeit
zu erhöhen.
Eine Vielzahl von Techniken kann verwendet werden, wie etwa die
Manipulierung oder Modifizierung des Antikörper-Moleküls selbst und ebenso die Konjugation
an inerte Träger.
Jede Konjugation zum alleinigen Zwecke der Erhöhung der Halbwertszeit, statt
um ein Mittel an ein Ziel abzugeben, sollte sorgfältig angegangen
werden, dahingehend, daß Fab' und andere Fragmente
ausgewählt
werden, um Gewebe zu penetrieren. Nichtsdestotrotz wird die Konjugation
an Nicht-Protein-Polymere, wie etwa PEG oder ähnliches, in Erwägung gezogen.
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Modifizierungen,
die nicht eine Konjugation sind, beruhen deshalb auf dem Modifizieren
der Struktur des Antikörperfragments,
um es stabiler zu machen und/oder um die Abbaurate im Körper zu
verringern. Ein Mechanismus für
solche Modifizierungen ist die Verwendung von D-Aminosäuren anstelle
von L-Aminosäuren. Fachleute
auf dem Gebiet werden vestehen, daß die Einführung von solchen Modifizierungen
von rigorosem Testen des resultierenden Mole küls gefolgt werden muß, um sicherzustellen,
daß es
immer noch die erwünschten
biologischen Eigenschaften beibehält. Weitere stabilisierende
Modifizierungen schließen
die Verwendung der Zugabe von stabilisierenden Gruppen an entweder
den N-Terminus oder den C-Terminus
oder beide ein, die im allgemeinen verwendet werden, um die Halbwertszeit
von biologischen Molekülen
zu verlängern.
Beispielsweise kann man wünschen,
die Termini durch Acylierung oder Aminierung zu modifizieren.
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Moderate
Modifikationen von Konjugationstyp zur Verwendung bei der vorliegenden
Erfindung schließen
den Einbau eines Salvage-Rezeptor-Bindungsepitops in das Antikörperfragment
ein. Techniken zum Erzielen hiervon schließen die Mutation der geeigneten
Region des Antikörperfragments
oder den Einbau des Epitops als ein Peptid-Tag ein, der an das Antikörperfragment
angehängt
ist. WO 96/32478 veranschaulicht beispielhaft solche Technologie.
Die Salvage-Rezeptor-Bindungsepitope sind typischerweise Regionen
aus drei oder mehreren Aminosäuren
aus einer oder zwei Loops der Fc-Domäne, die auf die analoge Position
auf dem Antikörperfragment übertragen
werden. Die Salvage-Rezeptor-Bindungsepitope von WO 98/45331 dienen
zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung.
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B12. Bindungs- und funktionelle
Assays
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Obwohl
die vorliegende Erfindung eine signifikante Nützlichkeit bei Tier- und humanen
Behandlungsschemata hat, hat sie ebenso viele andere praktische
Verwendungen, einschließlich
vieler in-vitro-Verwendungen. Bestimmte dieser Verwendungen beziehen
sich auf die spezifischen Bindungseigenschaften der Antikörper oder
Immunkonjugate. Dadurch, daß alle
Verbindungen der Erfindung wenigstens einen Antikörperbestandteil
einschließen,
können
sie in nahezu allen Bindungsausführungsformen
verwendet werden, in der der ursprüngliche Antikörper verwendet
werden kann.
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Die
Anwesenheit eines angehängten
Mittels, sofern relevant, obwohl sie vorteilhafte Eigenschaften bereitstellt,
verneint nicht die Nützlichkeit
der ersten Antikörperregionen
in einem Bindungsassay. Geeignet nützliche Bindungsassays schließen daher
diejenigen ein, die üblicherweise
auf dem Gebiet verwendet werden, wie etwa Immun-Blots, Western-Blots,
Dotblots, RIAs, ELISAs, Immunhistochemie, Fluoreszenz-aktivierte
Zellsortierung (FACS), Immunfällung,
Affinitätschromatographie
und ähnliches,
wie hierin weiter beschrieben.
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Bestimmte
Standardbindungsassays sind diejenigen, bei denen ein Antigen auf
eine feste Trägermatrix,
z.B. Nitrocellulose, Nylon oder eine Kombination davon, immobilisiert
wird, wie etwa bei Immun-Blots, Western-Blots und verwandten Assays.
Andere wichtige Assays sind ELISAs. Alle solche Assays können in leichter
Weise zur Verwendung bei dem Nachweis von VEGF angepaßt werden,
wie er bei der Diagnose einer angiogenen Krankheit angewandt werden
kann. Die Mittel der Erfindung können
ebenso im Zusammenhang mit frisch eingefrorenen und Formalin-fixierten,
Paraffin-eingebetteten Gewebeblöcken
bei der Immunhistochemie, bei Fluoreszenz-aktivierter Zellsortierung,
Flußcytometrie
oder Fluß-Microfluorometrie,
bei der Immunfällung,
bei Antigen-Aufreinigungs-Ausführungsformen,
wie etwa Affinitätschromatographie,
sogar einschließlich,
in Fällen
von bispezifischen Antikörpern,
der einstufigen raschen Aufreinigung von einem oder mehreren Antigenen
zur selben Zeit, und in vielen anderen Bindungsassays verwendet
werden, die Fachleuten bekannt sein werden, angesichts der hierin
dargebotenen Information.
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Weitere
praktische Verwendungen der vorliegenden Antikörper sind als Kontrollen in
funktionellen Assays. Diese schließen viele in-vitro- und ex-vivo-Assays
und -systeme ein, ebenso wie Tiermodellstudien. Da die Bindungs-
und funktionellen Eigenschaften der Antikörper der Erfindung besonders
spezifisch sind, d.h. sie inhibieren die VEGF-Bindung an und die
Signalgebung über
VEGFR2, aber nicht VEGFR1, sind solche „Kontroll"-Verwendungen tatsächlich extrem wertvoll. Die
Assays, die von einer solchen praktischen Anwendung der vorliegenden
Erfindung Vorteil ziehen, schließen z.B. Assays, betreffend
VEGF-vermitteltes Endothelzellwachstum, VEGF-induzierte Phosphorylierung
und VEGF-induzierte Gefäßpermeabilität, ebenso
wie den Cornea-Micropocket-Assay der Neovaskularisierung und den
Hühnchen-Chorio-Allantois-Membran-Assay (CAM)-Assay
ein. Diese Assaysysteme können
ebenso zu in-vitro- oder ex-vivo-Arznei-Screening-Assays entwickelt
werden, bei denen die vorliegende Bereitstellung von biologischen
Materialien mit gut definierten Eigenschaften besonders wichtig
ist.
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C. Immunkonjugate
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Obwohl
die vorliegende Erfindung überraschenderweise
wirksame nackte oder nicht-konjugierte
Antikörper
zur Verwendung bei anti-angiogenen Verfahren bereitstellt, werden
VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierende Immunkonjugate,
Immuntoxine und Coaguliganden ebenso hierdurch bereitgestellt. Gegenwärtig bevorzugte
Mit tel zur Verwendung bei VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierenden
therapeutischen Konjugaten sind radiotherapeutische Mittel (beispielhaft
veranschaulicht durch die Radiodiagnostika, die hierin offenbart
sind), anti-angiogene Mittel, Apoptose-induzierertde Mittel, Anti-Tubulin-Arzneien,
antizelluläre
oder cytotoxische Mittel und Coagulantien (Coagulationsfaktoren).
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Um
Immunkonjugate, Immuntoxine und Coaguliganden zu erzeugen, kann
eine rekombinante Expression verwendet werden, um ein Fusionsprotein
zu erzeugen, was Fachleuten bekannt ist und hierin weiter offenbart
wird. In gleicher Weise können
Immunkonjugate, Immuntoxine und Coaguliganden unter Verwendung von
Avidin:Biotin-Brücken
oder einer beliebigen Technologie aus der chemischen Konjugation
und der Quervernetzung erzeugt werden, die im Hinblick auf Antikörperkonjugate
entwickelt wurden.
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C1. Toxische und anti-zelluläre Mittel
-
Für bestimmte
Anwendungen werden die therapeutischen Mittel cytotoxische oder
pharmakologische Mittel sein, insbesondere cytotoxische, cytostatische
oder andersartig anti-zelluläre
Mittel mit der Fähigkeit, das
Wachstum oder die Zellteilung von Endothelzellen abzutöten oder
zu unterdrücken.
Im allgemeinen erwägen
diese Aspekte der Erfindung die Verwendung eines beliebigen pharmakologischen
Mittels, das an einen VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder 2C3-artigen Antikörper konjugiert
werden und in aktiver Form an das angezielte Endothel abgegeben
werden kann.
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Beispielhafte
anti-zelluläre
Mittel schließen
chemotherapeutische Mittel, ebenso wie Cytotoxine ein. Chemotherapeutische
Mittel, die verwendet werden können,
schließen
ein: Hormone, wie etwa Steroide, Anti-Metabolite, wie etwa Cytosin-Arabinosid,
Fluoruracil, Methotrexat oder Aminopterin, Anthracycline, Mitomycin
C, Vinca-Alkaloide, Demecolcin, Etoposid, Mithramycin, anti-Tumor-alkylierende
Mittel, wie etwa Chlorambucil oder Melphalan. Andere Ausführungsformen
können
Mittel einschließen,
wie etwa Cytokine. Im Grunde genommen kann jedes anti-zellulläre Mittel
verwendet werden, solange wie es erfolgreich an einen Antikörper auf
eine Weise konjugiert oder damit assoziiert werden kann, die sein
Targeting, Internalisierung, Freisetzung und/oder Präsentation
gegenüber
Blutbestandteilen an dem Ort der Ziel-Endothelzellen ermöglicht.
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Es
kann Umstände
geben, wie etwa, wenn das Ziel-Antigen nicht auf eine Route internalisiert
wird, die mit einer effizienten Intoxikation durch die toxische
Verbindung übereinstimmt,
daß es
erwünscht
sein kann, chemotherapeutische Mittel, wie etwa Anti-Tumor-Arzneien,
Cytokine, Antimetabolite, alkylierende Mittel, Hormone und ähnliche
zielgerichtet einzusetzend. Eine Vielzahl von chemotherapeutischen
und anderen pharmakologischen Mitteln sind jetzt in erfolgreicher
Weise an Antikörper
konjugiert worden, und es ist gezeigt worden, daß sie pharmakologisch wirken,
einschließlich
Doxorubicin, Daunomycin, Methotrexat, Vinblastin, Neocarzinostatin,
Macromycin, Trenimon und α-Amanitin.
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Unter
anderen Umständen
können
jegliche potentielle Nebenwirkungen aus einer Cytotoxinbasierenden
Therapie durch die Verwendung von DNA-Synthese-Inhibitoren eliminiert
werden, wie etwa Daunorubicin, Doxorubicin, Adriamycin und ähnliches.
Diese Mittel sind deshalb bevorzugte Beispiele für anti-zelluläre Mittel zur
Verwendung bei der vorliegenden Erfindung.
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Im
Hinblick auf cytostatische Mittel stören solche Verbindung im allgemeinen
den natürlichen
Zellzyklus einer Zielzelle, bevorzugt auf eine solche Weise, daß die Zelle
aus dem Zellzyklus genommen wird.
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Eine
große
Vielzahl von cytotoxischen Mitteln sind bekannt, die an VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-basierende Antikörper
konjugiert werden können.
Beispiele schließen
zahlreiche nützliche
Pflanzen-, Pilz- oder Bakterien-abgeleitete Toxine ein, die beispielsweise
verschiedene A-Ketten-Toxine, insbesondere Ricin-A-Kette, Ribosomeninaktivierende
Proteine, wie etwa Saporin oder Gelonin, α-Sarcin, Aspergillin, Restrictocin,
Ribonucleasen, wie etwa Placenta-Ribonuclease, Diphtherie-Toxin
und Pseudmonas-Exotoxin
einschließen,
um nur einige zu nennen.
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Von
den Toxinen werden Ricin-A-Ketten bevorzugt. Die bevorzugteste Toxingruppe
zur Verwendung hierbei ist die Toxin-A-Kette, die behandelt worden
ist, um Kohlenhydratreste zu modifizieren oder zu entfernen, die
sogenannte deglycosylierte A-Kette (dgA). Deglycosylierte Ricin-A-Kette
wird bevorzugt wegen ihrer extremen Potenz, längeren Halbwertszeit und da
es ökonomisch
machbar ist, sie in klinischer Qualität und Maßstab herzustellen.
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Von
einem pharmakologischen Standpunkt kann es wünschenswert sein, das kleinstmögliche Molekül zu verwenden,
das nichtsdestotrotz eine geeignete biologische Antwort bereitstellt.
Man kann somit wünschen, kleinere
A-Ketten-Peptide zu verwenden, die eine adäquate antizelluläre Antwort
bereitstellen werden. Zu diesem Zweck ist entdeckt worden, daß Ricin-A-Kette durch Entfernung
von 30 N-terminalen Aminosäuren
mit Nagarase (Sigma) „trunkiert" werden kann und
immer noch eine adäquate
Toxinaktivität
beibehält.
Es wird vorgeschlagen, daß,
sofern erwünscht,
diese trunkierte A-Kette in Konjugaten in Übereinstimmung mit der Erfindung
verwendet werden kann.
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Alternativ
kann man finden, daß die
Anwendung von rekombinanter DNA-Technologie auf die Toxin-A-Kettengruppe
zusätzliche
Vorteile in Übereinstimmung
mit der Erfindung liefern wird. Dadurch, daß die Klonierung und Expression
von biologisch aktiver Ricin-A-Kette erreicht worden ist, ist es
nun möglich,
kleinere oder andersartig varierende Peptide zu identifizieren und
herzustellen, die nichtsdestotrotz eine geeignete Toxinaktivität aufweisen.
Darüberhinaus
ermöglicht
die Tatsache, daß die
Ricin-A-Kette jetzt kloniert worden ist, die Anwendung von ortsgerichteter
Mutagenese, durch welche man in leichter Weise A-Ketten-abgeleitete Peptide
herstellen und screenen und zusätzliche
nützliche
Gruppen zur Verwendung im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung
erhalten kann.
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C2. Coagulationsfaktoren
-
Die
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder die 2C3-basierenden
Antikörper
der Erfindung können
an einen Bestandteil geknüpft
sein, der in der Lage ist, die Coagulation direkt oder indirekt
zu stimulieren, um einen Coaguliganden zu bilden. Hier können die
Antikörper
direkt an das Coagulans oder den Coagulationsfaktor geknüpft werden
oder können
an eine zweite Bindungsregion geknüpft werden, die das Coagulans
oder den Coagulationsfaktor bindet und dann freisetzt. Wie hierin
verwendet, werden die Begriffe „Coagulans" und „Coagulationsfaktor" jeder verwendet,
um auf einen Bestandteil Bezug zu nehmen, der in der Lage ist, direkt
oder indirekt die Coagulation unter geeigneten Bedindungen zu stimulieren,
bevorzugt wenn er an eine spezifische in-vivo-Umgebung, wie etwa
die Tumorgefäße, bereitgestellt
wird.
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Bevorzugte
Coagulationsfaktoren sind Gewebefaktor-Zusammensetzungen, wie etwa
trunkierter TF (tTF), dimere, multimere und mutante TF-Moleküle. „Trunkierter
TF" (tTF) be zieht
sich auf TF-Konstrukte, die durch Entfernen von ausreichenden Aminosäuresequenzen
membranbindungsdefizient gemacht werden, um diese Eigenschaftsveränderung
durchzuführen.
Eine „ausreichende
Menge" in diesem
Kontext ist eine Menge an Transmembran-Aminosäuresequenz, die ursprünglich ausreichte,
um das TF-Molekül
in die Membran einzuführen
oder anderweitig eine funktionelle Membranbindung des TF-Proteins
zu vermitteln. Das Entfernen einer solchen „hinreichenden Menge einer
transmembran-überspannenden
Sequenz" erzeugt
deshalb ein trunkiertes Gewebefaktorprotein oder Polypeptid, das
hinsichtlich der Phospholipidmembranbindungskapazität defizient
ist, so daß das
Protein im wesentlichen ein lösliches
Protein ist, das nicht signifikant an Phospholipidmembranen bindet.
Trunkierter TF vermag daher im wesentlichen nicht Faktor VII in
Faktor VIIa in einem Standard-TF-Assay
umzuwandeln, und behält
doch die sogenannte katalytische Aktivität bei, einschließlich derjenigen,
Faktor X in der Anwesenheit von Faktor VIIa zu aktivieren.
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US
Patent Nr. 5,504,067 beschreibt solche trunkierten Gewebefaktorproteine
weiter. Bevorzugt wird den Gewebefaktoren zur Verwendung bei diesen
Aspekten der vorliegenden Erfindung im allgemeinen die Transmembran-
und cytosolischen Regionen (Aminosäuren 220-263) des Proteins fehlen. Jedoch ist
es nicht notwendig, daß die
trunkierten TF-Moleküle
auf Moleküle
mit der exakten Länge
von 219 Aminosäuren
beschränkt
sind.
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Gewebefaktorzusammensetzungen
können
ebenso als Dimere nützlich
sein. Jedes der trunkierten, mutierten oder anderen Gewebefaktorenkonstrukte
kann in einer dimeren Form zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung
hergestellt werden. Wie Fachleuten bekannt sein wird, können solche
TF-Dimere durch Verwendung der molekularbiologischen und rekombinanten
Expressions-Standardtechniken hergestellt werden, bei denen zwei
kodierende Regionen im Leserahmen hergestellt und aus einem Expressionsvektor
exprimiert werden. In gleicher Weise können verschiedene chemische
Konjugationstechnologien im Zusammenhang mit der Herstellung von
TF-Dimeren verwendet werden. Die einzelnen TF-Monumere können vor
der Konjugation derivatisiert werden. Alle solche Techniken sind
Fachleuten in leichter Weise bekannt.
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Wenn
erwünscht,
können
die Gewebefaktor-Dimere oder -multimere über eine biologischlösbare Bindung
verbunden werden, wie etwa einen selektiv spaltbaren Linker oder
Aminosäuresequenz.
Zum Beispiel werden Peptidlinker, die eine Spaltungsstelle für ein Enzym
einschließen,
das sich bevorzugt in einer Tumorumgebung befindet oder darin aktiv
ist, in Erwä gung
gezogen. Beispielhafte Formen für
solche Peptidlinker sind diejenigen, die durch Urokinase, Plasmin,
Thrombin, Faktor IXa, Faktor Xa oder eine Metalloproteinase, wie
etwa Kollagenase, Gelatinase oder Stromelysin gespalten werden.
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In
bestimmten Ausführungsformen
können
die Gewebefaktor-Dimere weiter eine gehinderte hydrophobe Membran-Einführungsgruppe
umfassen, um später
die funktionelle Assoziation des Gewebefaktors mit der Phosphorlipidmembran
zu fördern,
aber nur unter bestimmten definierten Bedingungen. Wie in dem Kontext
der trunkierten Gewebefaktoren beschrieben, sind hydrophobe Membran-Assoziationssequenzen
im allgemeinen Abschnitte von Aminosäuren, die die Assoziation mit
der Phosphorlipidumgebung aufgrund ihrer hydrophoben Natur fördern. In
gleicher Weise können
Fettsäuren
verwendet werden, um die potentielle Membran-Einführungsgruppe
bereitzustellen.
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Solche
Membran-Einführungssequenzen
können
sich entweder am N-Terminus oder dem C-Terminus des TF-Moleküls befinden
oder allgemein an jeden anderen Punkt des Moleküls angehängt werden, solange, wie ihre
Anhängung
daran nicht die funktionellen Eigenschaften des TF-Konstrukts hindert.
Der Zweck der gehinderten Einführungsgruppe
ist die, daß sie
nicht funktionell bleibt, bis sich das TF-Konstrukt innerhalb der Tumorumgebung
befindet, und daß sie
es dem hydrophoben Anhängsel
ermöglicht,
zugänglich
zu werden und sogar darüber
hinaus noch eine physische Assoziation mit der Membran zu fördern. Wiederum
wird in Erwägung
gezogen, daß biologisch
lösbare
Bindungen und selektiv spaltbare Sequenzen in diesem Hinblick besonders
nützlich
sein werden, wobei die Bindung oder Sequenz nur gespalten oder andersartig
modifiziert wird bei Lokalisierung innerhalb der Tumorumgebung und
Aussetzung gegenüber
den jeweiligen Enzymen oder anderen bioaktiven Molekülen.
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In
anderen Ausfuhrungsformen können
die tTF-Konstrukte multimer oder polymer sein. In diesem Kontext
enthält
ein „polymeres
Konstrukt" drei
oder mehr Gewebefaktor-Konstrukte. Ein „multimeres oder polymeres
TF-Konstrukt" ist
ein Konstrukt, das ein erstes TF-Molekül oder Derivat umfaßt, das
operativ an wenigstens ein zweites und ein drittes TF-Molekül oder Derivat
angehängt
ist. Die Multimere können
zwischen ungefähr
3 und ungefähr
20 solcher TF-Moleküle
umfassen. Die einzelnen TF-Einheiten innerhalb der Multimere oder
Polymere können
ebenso durch selektiv spaltbare Peptid-Linker oder andere biologisch
lösbare Bindungen
verknüpft
sein, wie erwünscht.
Wiederum können
die Konstrukte, wie bei den oben diskutierten TF-Dimeren, in leichter
Weise unter Verwendung von entweder rekombinanter Ma nipulation und
Expression oder unter Verwendung von Standard-Synthesechemie hergestellt
werden.
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Sogar
weitere TF-Konstrukte, die im Kontext der vorliegenden Erfindung
nützlich
sind, sind diejenigen Mutanten, die hinsichtlich der Fähigkeit,
Faktor VII zu aktivieren, defizient sind. Solche „Faktor-VII-Aktivierungsmutanten" werden im allgemeinen
hierin als TF-Mutanten definiert, die funktionellen Faktor VII/VIIa
binden, proteolytisch Faktor X aktivieren, im wesentlichen aber
frei von der Fähigkeit
sind, Faktor VII proteolytisch zu aktivieren. Entsprechend sind
solche Konstrukte TF-Mutanten, denen die Faktor VII-Aktivierungsaktivität fehlt.
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Die
Fähigkeit
von solchen Faktor VII-Aktivierungsmutanten, beim Fördern von
tumorspezifischer Coagulation zu wirken, beruht auf ihrer spezifischen
Abgabe an die Tumorgefäße und die
Anwesenheit von Faktor VIIa in niedrigen Konzentrationen im Plasma.
Bei Verabreichung eines solchen Faktor VII-Aktivierungsmutantenkonjugats
wird sich der Mutant an den Gefäßen eines
vaskularisierten Tumors lokalisieren. Vor der Lokalisierung wäre die TF-Mutante im allgemeinen
unfähig,
die Coagulation an anderen Körperstellen
zu fördern, auf
der Grundlage ihrer Unfähigkeit,
Faktor VII in Faktor VIIa umzuwandeln. Jedoch wird die Mutante nach
Lokalisierung an und Akkumulation innerhalb der Tumorregion dann
ausreichend Faktor VIIa aus dem Plasma antreffen, um den extrinsischen
Coagulations-Pathway zu initiieren, was zu einer tumorspezifischen
Thrombose führt.
Exogener Faktor VIIa könnte
ebenso einem Patienten verabreicht werden.
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Eine
oder mehrere aus einer Vielzahl von Faktor-VII-Aktivierungsmutanten
können
im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung hergestellt und verwendet
werden. Es gibt eine signifikante Menge an wissenschaftlicher Erkenntnis,
betreffend die Erkennungsstellen auf dem TF-Molekül für Faktor
VII/VIIa. Es wird somit klar sein, daß die Faktor-VII-Aktivierungsregion
im allgemeinen zwischen ungefähr
Aminosäure
157 und ungefähr
Aminosäure
167 des TF-Moleküls
liegt. Jedoch wird in Erwägung
gezogen, daß sich
Reste außerhalb dieser
Region als ebenso relevant für
die Faktor-VII-aktivierende Aktivität herausstellen können, und
man kann deshalb in Erwägung
ziehen, Mutationen in einen oder mehrere der Reste einzuführen, die
sich im allgemeinen zwischen ungefähr Aminosäure 106 und ungefähr Aminosäure 209
der TF-Sequenz befinden (WO 94/07515, WO 94/28017).
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Eine
Vielzahl von anderen Coagulationsfaktoren können im Zusammenhang mit der
vorliegenden Erfindung verwendet werden, die durch die unten dargestellten
Mittel beispielhaft veranschaulicht. Thrombin, Faktor V/Va und Derivate,
Faktor VIII/VIIIa und Derivate, Faktor IX/IXa und Derivate, Faktor
X/Xa und Derivate, Faktor XI/XIa und Derivate, Faktor XII/XIIa und
Derivate, Faktor XIII/XIIIa und Derivate, Faktor-X-Aktivator und Faktor-V-Aktivator können bei
der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
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Russell's Schlangengift-Faktor-X-Aktivator
wird zur Verwendung bei dieser Erfindung in Erwägung gezogen. Monoklonale Antikörper, die
für den
Faktor-X-Aktivator spezifisch sind, der in Russell's Schlangengift vorhanden
ist, sind ebenso erzeugt worden und könnten verwendet werden, um
spezifisch das Mittel als Teil eines bispezifischen Bindungsliganden
abzugeben.
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Thromboxan-A2 wird aus Endoperoxiden durch die sequentiellen
Wirkungen der Enzyme Cyclooxygenase und Thromboxansynethase in Blutplättchenmicrosomen
gebildet. Thromboxan-A2 wird in leichter
Weise durch Plättchen
erzeugt und ist ein potenter Vasoconstrictor aufgrund seiner Fähigkeit,
eine Plättchenaggregation
zu erzeugen. Sowohl Thromboxan-A2 als auch
aktive Analoge davon werden zur Verwendung bei der vorliegenden
Erfindung in Erwägung
gezogen.
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Thromboxansynthase
und andere Enzyme, die plättchenaktivierende
Prostaglandine synthetisieren, können
ebenso als „Coagulantien" im vorliegenden
Kontext verwendet werden. Monoklonale Antikörper gegen Thromboxansynthase
und die Immunaffinitätsaufreinigung
davon sind bekannt, ebenso wie die cDNA für humane Thromboxansynthase.
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α2-Plasmin
oder α2-Plasmin-Inhibitor
ist ein natürlicherweise
in menschlichem Plasma vorkommender Proteinaseinhibitor, der dahingehend
wirkt, daß er
die Lyse von Fibringerinnsel, die durch Plasminogenaktivator induziert
wird, effizient inhibiert. α2-Antiplasmin
ist ein besonders potenter Inhibitor und wird zur Verwendung bei
der vorliegenden Erfindung in Erwägung gezogen.
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Da
die cDNA-Sequenz für α2-Antiplasmin
zur Verfügung
steht, werden rekombinante Expression und/oder Fusionsproteine bevorzugt.
Monoklonale Antikörper
gegen α2-Antiplasmin
stehen ebenso zur Verfügung,
die bei den bispezifischen Bindungsliganden- Ausführungsformen
der Erfindung verwendet werden können.
Diese Antikörper
könnten
sowohl verwendet werden, um exogenes α2-Antiplasmin an den Zielort
abzugeben, oder um endogenes α2-Antiplasmin
zu sammeln und innerhalb der Zielregion zu konzentrieren.
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C3. Anti-Tubulin-Arzneien
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Eine
Vielzahl von Arzneien üben
ihre Wirkungen durch Beeinträchtigung
der Tubulin-Aktivität aus. Da Tubulinfunktionen
für die
Mitose und Zellebensfähigkeit
essentiell sind, sind bestimmte „Anti-Tubulin-Arzneien" starke chemotherapeutische
Mittel. Einige der bekannteren und gegenwärtig bevorzugten Anti-Tubulin-Arzneien
zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung sind Colchicin, Taxane,
wie etwa Taxol, Vinca-Alkaloide, wie etwa Vinblastin, Vincristin
und Vindescin, und Combretastatine. Andere geeignete Anti-Tubulin-Arzneien sind Cytochalasine
(einschließlich
B, J, E), Dolastatin, Auristatin PE, Paclitaxel, Ustiloxin D, Rhizoxin, 1069C85,
Colcemid, Albendazol, Azatoxin und Nocodazol.
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Wie
in US Patent Nr. 5,892,069, 5,504,074 und 5,661,143 beschrieben,
sind Combretastatine Estradiolderivate, die im allgemeinen die Zellmitose
inhibieren. Beispielhafte Combretastatine, die im Zusammenhang mit
der Erfindung verwendet werden können,
schließlich
diejenigen auf der Grundlage von Combretastatin A, B und/oder D
und diejenigen ein, die in US Patenten Nr. 5,892,069, 5,504,074
und 5,661,143 beschrieben sind. Combretastatine A-1, A-2, A-3, A-4, A-5,
A-6, B-1, B-2, B-3 und B-4 sind beispielhaft für die vorhergehenden Typen.
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US
Patent Nr. 5,569,786 und 5,409,953 beschreiben die Isolierung, strukturelle
Charakterisierung und Synthese von jedem der Combretastatine A-1,
A-2, A-3, B-1, B-2, B-3 und B-4 sowie Formulierungen und Verfahren
zum Verwenden solcher Combretastatine, um neoplastisches Wachstum
zu behandeln. Ein beliebiges oder mehrere von solchen Combretastatinen
können
zusammen mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
-
Combretastatin
A-4, wie in US Patent Nr. 5,892,069, 5,504,074, 5,661,143 und 4,996,237
beschrieben, kann ebenso hiermit verwendet werden. US Patent Nr.
5,561,122 beschreibt geeignete Combretastain-A-4-Prodrugs, die zur
kombinierten Verwendung mit der vorliegenden Erfindung in Erwägung gezogen werden.
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US
Patent Nr. 4,940,726 beschreibt insbesondere macrocyklische Lactone,
bezeichnet als Combretastatin D-1 und „Combretastatin D-2", von denen jedes
in Kombination mit den Zusammensetzungen und Verfahren der vorliegenden
Erfindung verwendet werden kann. US Patent Nr. 5,430,062 betrifft
Stilben-Derivate und Combretastatin-Analoge mit Anti-Krebs-Aktivität, die in
Kombination mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden können.
-
C4. Anti-angiogene Mittel
-
Die
vorliegende Erfindung stellt insbesondere kombinierte anti-angiogene
Mittel bereit. Die Angiopoietine zusammen mit den Mitgliedern der
VEGF-Familie sind Wachstumsfaktoren, die für Gefäßendothel spezifisch sind (Davis
und Yancopoulos, 1999; Holash et al., 1999). Die zuerst beschriebenen
Angiopoietine waren ein natürlich
vorkommender Rezeptoraktivator oder -agonist, Angiopoietin-1 (Ang-1),
und ein natürlich
vorkommender Rezeptorantagonist, Angiopoietin-2 (Ang-2), von denen
beide mittels des Endothelzell-Tyrosinkinase-Rezeptors, Tie2, wirken.
-
Zwei
neue Angiopoietine, Angiopoietin-3 (Maus) und Angiopoietin-4 (human)
sind ebenso identifiziert worden (Valenzuela et al., 1999). Angiopoietin-3
scheint als ein Antagonist zu wirken (wie Ang-2), während Angiopoietin-4
als ein Agonist zu wirken scheint (wie Ang-1) (Valenzuela et al.,
1999). Ein als Angiopoietin-3 bezeichnetes Protein wurde ebenso
aus menschlichem Herz kloniert, und es wurde berichtet, daß es keine
mitogenen Effekte auf Endothelzellen hat (Kim et al., 1999).
-
Während VEGF
für die
frühen
Stadien der Gefäßentwicklung
notwendig ist, ist Angiopoietin-1
im allgemeinen für
die späteren
Stadien der Vaskularisierung erforderlich. VEGF wirkt somit dahingehend,
daß es die
Endothelzelldifferenzierung, Proliferation und primitive Gefäßbildung
fördert.
Angiopoietin-1 wirkt über
den Tie2-Rezeptor, um die Aufrechterhaltung und Stabilisierung von
reifen Gefäßen zu fördern. Angiopoietin-1
ist damit ein Reifungs- oder Stabilisierungsfaktor, von dem gedacht
wird, daß er
unreife Gefäße in unreife
Gefäße umwandelt,
indem er Wechselwirkungen zwischen Endothelzellen und umgebenden
Unterstützungszellen („support
cells") fördert (Holash
et al., 1999).
-
Es
ist gezeigt worden, daß Angiopoietin-1
die Revaskularisierung in ischämischem
Gewebe steigert (Shyu et al., 1998) und daß es das Überleben von Gefäßnetzwerken
erhöht,
die ent weder gegenüber
VEGF oder einer Form eines aFGF ausgesetzt sind (Papapetropoulos
et al., 1999). Diese Autoren zeigten ebenso, daß Angiopoietin-1 apoptotischen
Tod in HUVEC verhindert, ausgelöst
durch das Entfernen derselben Form des aFGF (Papatropoulos et al.,
1999). Solche Daten stimmen mit der direkten Rolle von Angiopoietin-1
auf humane Endothelzellen und seiner Wechselwirkung mit anderen
angiogenen Molekülen
zum Stabilisieren von Gefäßstrukturen
durch Fördern
des Überlebens
von differenzierten Endothelzellen überein.
-
Da
Angiopoietin-1 ein Reife- und Stabilitätssignal verleiht, haben die
Erfinder diese Aspekte der vorliegenden Erfindung sorgfältig in
Erwägung
gezogen, die sich auf eine zielgerichtete Angiopoietin-1-Abgabe beziehen.
Die Erfinder erwogen, daß,
da Angiopoietin-1 ein Reifefaktor ist, es Tumorblutgefäße Wachstumsfaktor-unabhängig machen
wird. Ein Aspekt dieser Erfindung betrifft deshalb die Verwendung
von auf einen Tumor zielendes Angiopoietin-1, um die VEGF-nicht-responsiven
Eigenschaften der Zielgefäße zu zementieren.
-
Es
wird gedacht, daß die
Verwendung eines Tumor-bindenden Liganden, um Angiopoietin-1 an
Tumorblutgefäße abzugeben,
in leichter Weise Angiopoietin-1-Moleküle in der Größenordnung
von 500.000 an ein Gefäßlumen abgeben
würde.
Dies würde
das Tie2-Rezeptorsystem überwältigen,
die Tie2-Rezeptoren mit dem Angiopoietin-1-Liganden total absättigen.
Angiopoietin-2 wäre
somit unfähig,
zu binden, und somit würden
die kombinierten Effekte von Angiopoietin-2 und VEGF (siehe Diskussion
unten) inhibiert.
-
Die
Abgabe von Angiopoietin-1 an den Tumor, bevorzugt an die Tumorgefäße, kann
ebenso im Zusammenhang mit einer Vielzahl von anderen Anti-Krebs-Strategien
verwendet werden, wie im einzelnen hierin offenbart, um einen kombinierten
therapeutischen Effekt zu erzielen. Die typische Antwort eines Tumors
auf Therapien, die wenigstens eine gewisse Nekrose induzieren, ist
es, eine Gefäßregeneration
zu initiieren. Da das Angiopoietin-1-Signal die Blutgefäße zur Reife
zwingt, wären
sie unfähig,
sich zu remodellieren, und könnten
nicht den Verlust an Tumormasse kompensieren, der durch das primäre therapeutische
Mittel induziert würde.
Diese Beobachtungen stellen deshalb einen weiteren bevorzugten Aspekt
der Angiopoietin-Abgabe-Erfindung bereit, nämlich die kombinierte Verwendung
von zielgerichtetem Einsatz von Angiopoietin-1 in Kombination mit
einem oder mehreren Anti-Krebsmitteln, einschließlich herkömmlicher chemotherapeutischer Arzneien.
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Die
Wirkung des Angiopoietin-1 nach Abgabe ist dem Grunde nach, die
Gefäß-Remodellierung zu
verhindern. Ob dies alleine verwendet wird oder in Kombinationstherapien,
der Wert des zielgerichteten Einsatzes von Angiopoietin-1 wird besonders
durch die Sicherheit verstärkt,
die diesem therapeutischen Ansatz innewohnt. Es gibt keinen signifikanten
Nachteil bei einer Angiopoietin-1-Therapie. Sogar im unwahrscheinlichen Falle,
daß eine
Menge des zielgerichtet eingesetzten Ang-1 auf nicht-Tumorgewebe
fehlgesteuert wäre,
würde hieraus
lediglich resultieren, daß die
Gefäße in dem
angezielten Gebiet stabiler würden
und/oder ruhten. Unter diesem Aspekt könnte Ang-1 ebenso als ein anti-entzündliches
Mittel verwendet werden.
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Angiopoietin-2
ist gegenwärtig
ein bevorzugtes Mittel zur Verwendung bei einer auf einen Tumor
zielenden Therapie, insbesondere in Kombination mit der VEGF-Inhibition
der vorliegenden Erfindung. Jedoch haben aufgrund der differentiellen
Effekte von Angiopoietin-2 unter verschiedenen Bedingungen, insbesondere
im Hinblick auf variierende VEGF-Konzentrationen,
die Erfinder wiederum sorgfältig
diese Aspekte der Erfindung betrachtet, die sich auf die zielgerichtete
Abgabe von Angiopoietin-2 beziehen.
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Angiopoietin-2
ist ebenso ein Ligand für
den Tie2-Rezeptor, wirkt aber im allgemeinen der Blutgefäßreifung/Stabilität entgegen,
die durch Angiopoietin-1 vermittelt wird. Es ist somit ein Antagonist
von Angiopoietin-1 und wirkt dahingehend, daß es die Kapillarstruktur stört. Unter
geeigneten Bedingungen verleiht Angiopoietin-2 ein negatives Signal
an die Zielzellen, und eine Destabilisierung, die durch Angiopoietin-2
induziert wird, führt
zu einer Gefäßregression.
Dies ist das erste Merkmal von Angiopoietin-2, das bei der zielgerichteten Abgabe
von Angiopoietin-2 an Tumoren, bevorzugt an Tumorgefäße, ausgenutzt
werden soll.
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Es
wird in Erwägung
gezogen, daß die
einfache Abgabe von ausreichend Angiopoietin-2, was unter Verwendung
von VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpern, wie etwa 2C3, leicht
erreicht werden kann, jedes andere Signal überwältigen würde, das in der Tumorumgebung
vorhanden sein könnte,
und Gefäßregression
fördern
würde.
Da es eine sorgfältig
kontrollierte Wechselwirkung zwischen den Angiopoietinen in der natürlichen
Umgebung gibt, kann eine extreme Beeinflussung des Systems zugunsten
einer Regression durch andauerndes Angiopoietin-2-Signalgeben in
hervorragender Weise die Effekte von sowohl Angiopoietin-1 als auch
VEGF auslöschen.
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Die
Verwendung eines auf einen Tumor zielenden Angiopoietin-2 allein
kann deshalb vorteilhaft verwendet werden, um Tumorgefäßregression
zu induzieren, insbesondere als ein früher Mechanismus der therapeutischen
Intervention. Im allgemeinen kann jedoch eine Destabilisierung,
die durch Angiopoietin-2 induziert wird, entweder zu einer Gefäßregression
oder -regeneration führen.
Es ist die Destabilisierung in der Abwesenheit von anderen angiogenen
Reizen, insbesondere VEGF, die zur Gefäßregression führt; während die Destabilisierung
in der Anwesenheit von hohen Konzentrationen von VEGF die angiogene
Antwort erleichtert (Holash et al., 1999).
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Gefäße, die
eine Destabilisierung in Antwort auf Angiopoietin-2 durchlaufen,
können
vor der Regression durch Aussetzen gegenüber anderen Reizen „gerettet" werden. Angiopoietin-2
kann deshalb Endothelzellen empfindlich gegenüber anderen angiogenen Reizen
machen und eine angiogene Antwort unter definierten Bedingungen
erleichtern. Insbesondere kann VEGF Ang-2-destabilisierte Zellen
dazu bringen, zu prolifierieren und primitive neue Gefäße zu bilden
(Asahara et al., 1998; Holash et al., 1999). In der Tat ist über eine Angiopoietin-2-Expression in Tumorgewebe
berichtet worden (Tanaka et al., 1999), wo vermutet wurde, daß es in
Kombination mit VEGF wirkt, um die Angiogenese zu fördern (Stratmann
et al., 1998). Die durch Angiopoietin-2 und VEGF initiierte Neovaskularisierung
macht diese Moleküle „co-angiogen".
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Über ein
koordiniertes Modell, um die positiven und negativen Effekte von
Angiopoietin-2 auf Blutgefäße in bestimmten
Tumortypen zu erklären,
ist nun berichtet worden (Holash et al., 1999). Bei diesem Modell bewirkt
eine Angiopoietin-2-induzierte Destabilisierung anfänglich eine
signifikante Gefäßregression
in Tumoren, die entstehen, indem sie Blutgefäße aus den umgebenden Wirtsgefäßen hinzuwählen („by coopting"). Die hohen Konzentrationen
an Angiopoietin-2, erzeugt durch Tumor-assoziierte Endothelzellen,
wirken dem Überlebenssignal
entgegen, das anscheinend durch eine konstitutive Expression auf
niedrigem Niveau von Angiopoietin-1 bereitgestellt wird. Angiopoietin-2
markiert somit hinzugewählte
Gefäße für die apoptotische
Regression (Holash et al., 1999). Trotz der resultierenden Tumornekrose
regulieren jedoch überlebende
Tumorzellen VEGF hoch, um ihr Überleben
sicherzustellen. Die koinzidente Expression von VEGF und Angiopoietin-2
führt dann
zu einer robusten Angiogenese an der Tumorperipherie, da VEGF das
regressive Signal von Angiopoietin-2 nichtig macht und in der Tat
eine Gefäßentwicklung
fördert
(Holash et al., 1999).
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Obwohl
anscheinend beim ersten Anblick widersprüchlich, können die Wirkungen von Angiopoietin-2 erklärt und weitgehend
auf der Grundlage von anderen vorhandenen Signalen, insbesondere
VEGF, vorhergesagt werden. In der Abwesenheit eines anderen angiogenen
Signals bewirkt Angiopoietin-2, daß sich Gefäße destabilisieren und unreif
werden, was zu einer Regression führt. In der Anwesenheit eines
Stimulus, insbesondere VEGF, führt
die Destabilisierung, die durch Angiopoietin-2 verursacht wird,
tatsächlich
zu einer Angiogenese, da die Gefäße bereitgemacht
werden („primed"), um sekundäre angiogene
Reize zu empfangen. Es wird somit geglaubt, daß die angiogenen Effekte einer
Anzahl von Regulatoren erzielt werden, zumindest teilweise durch
die Regulation einer autokrinen Schleife von Angiopoietin-2-Aktivität in Mikrogefäßendothelzellen
(Mandriota und Pepper, 1998).
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Die
dualen biologischen Rollen von Angiopoietin-2 veranlassten die Erfinder
dazu, zusätzliche
therapeutische Strategien zu entwickeln, die andere Signale in der
Tumorumgebung, insbesondere VEGF, berücksichtigen. Da Angiopoietin-2
und VEGF zusammenwirken, um die Angiogenese zu stimulieren, ist
ein bevorzugter Aspekt der vorliegenden Erfindung, die auf einen
Tumor zielende Angiopoietin-2-Abgabe in Kombination mit den vorliegenden
VEGF-inhibitorischen
Antikörpern
zu verwenden. Dies wird sicherstellen, daß Angiopoietin-2 bei der Regression
und nicht bei der Angiogenese wirkt.
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Im
Lichte der vorhergehenden Erklärungen
wird verstanden werden, daß die
vorliegende Erfindung VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper, wie
etwa 2C3, zur Verfügung
stellt, die operativ an einen oder mehrere aus Angiopoietin-1, Angiopoietin-2,
Angiopoietin-3 und/oder Angiopoietin-4 angehängt sind oder anderweitig funktionell
damit assoziiert sind. Beispielhafte Angiopoietin-1-Zusammensetzungen
sind diejenigen aus SEQ ID NO:1 (DNA) und SEQ ID NO:2 (Protein),
während
Angiopoietin-2-Zusammensetzungen beispielhaft veranschaulicht sind
durch SEQ ID NO:3 (DNA) und SEQ ID NO:4 (Protein). Angiopoietin-3,
das ein Antagonist ist, wird im allgemeinen wie Angiopoietin-2 verwendet
werden; und der Agonist Angiopoietin-4 kann in der Weise wie Angiopoietin-1
verwendet werden. Der Artikel von Valenzuela et al. (1999) ergänzt die
vorliegende Lehre im Hinblick auf Angiopoietin-3 und Angiopoietin-4
weiter.
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Zusätzlich werden
Fusionproteine von Angiopoietinen zur Verwendung bei dieser Erfindung
in Erwägung
gezogen. Ein Beispiel ist das stabile Ang-1-Ang-2-Fusionsprotein,
das hierin als SEQ ID NO:5 eingeschlossen ist. Dieses Protein enthält die ersten
73 Reste von Angiopoie tin-2, bis zu der DAPLEY-Sequenz, fusioniert
an die Angiopoietin-1-Sequenz, beginnend bei Aminosäure 77.
Sie hat ebenso eine Mutation an Position 265 in der Angiopoietin-1-Sequenz,
wo Cys durch Ser ersetzt ist.
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Andere
anti-angiogene Mittel zur Verwendung hierbei schließen Angiostatin
und Endostatin ein. Angiostatin wird in US Patenten 5,776,704, 5,639,725
und 5,733,876 offenbart. Angiostatin ist ein Protein mit einem Molekulargewicht
von zwischen ungefähr
38 kD und ungefähr
45 kD, bestimmt durch reduzierende Polyacrylamid-Gelelektrophorese,
das näherungsweise
Kringle-Regionen 1 bis 4 eines Plasminogenmoleküls enthält. Angiostatin hat im allgemeinen
eine Aminosäuresequenz,
die im wesentlichen ähnlich
derjenigen eines Fragments von murinem Plasminogen ist, beginnend
bei Aminosäure
Nummer 98 eines intakten murinen Plasminogenmoleküls.
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Die
Aminosäuresequenz
von Angiostatin variiert geringfügig
zwischen den Arten. Zum Beispiel ist beim humanen Angiostatin die
Aminosäuresequenz
im wesentlichen der Sequenz des oben beschriebenen murinen Plasminogenfragments ähnlich,
obwohl eine aktive humane Angiostatinsequenz an entweder Aminosäure Nummer
97 oder 99 einer intakten humanen Plasminogenaminosäuresequenz
beginnen kann. Darüberhinaus
kann humanes Plasminogen verwendet werden, da es eine ähnliche
anti-angiogene Aktivität
hat, wie in einem Maus-Tumor-Modell
gezeigt.
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Angiostatin
und Endostatin sind der Fokus einer intensiven Studie geworden,
da sie die ersten Angiogenese-Inhibitoren sind, die die Fähigkeit
gezeigt haben, nicht nur Tumorwachstum zu inhibieren, sondern auch
Tumorregressionen im Mäusen
zu verursachen. Es gibt vielfache Proteasen, von denen gezeigt worden ist,
daß sie
Angiostation aus Plasminogen erzeugen, einschließlich Elastase, Macrophagen-Metalloelastase (MME),
Matrilysin (MMP-7) und 92 kDa Gelatinase B/Typ IV Collagenase (MMP-9).
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MME
kann Angiostatin aus Plasminogen in Tumoren erzeugen, und Granulocyten-Macrophagen-Kolonie-stimulierender
Faktor (GMCSF) reguliert die Expression von MME durch Macrophagen
hoch, und induziert somit die Erzeugung von Angiostatin. Die Rolle
von MME bei der Angiostatin-Erzeugung wird durch das Ergebnis unterstützt, daß MME in
der Tat in klinischen Proben aus hepatozelluären Carcinomen aus Patienten exprimiert
wird. Eine andere Protease, von der gedacht wird, daß sie in
der Lage ist, Angiostatin zu erzeugen, ist Stromelysin-1 (MMP-3).
Es ist gezeigt worden, daß MMP-3
Angiostatin-artige Fragmente aus Plasminogen in vitro erzeugt. Der
Wirkmechanismus für
Angiostatin ist gegenwärtig
unklar, es wird hypothetisiert, daß es an einen nicht-identifizierten
Zelloberflächenrezeptor
auf Endothelzellen bindet und die Endothelzelle dazu induziert,
einen programmierten Zelltod oder Mitosearrest zu durchlaufen.
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Endostatin
scheint ein noch stärkeres
Anti-Angiogenese- und Anti-Tumor-Mittel zu sein und wird besonders
zum Verknüpfen
an VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper, wie etwa 2C3, bevorzugt.
Endostatin ist wirksam bei dem Verursachen von Regressionen in einer
Anzahl von Tumormodellen in Mäusen.
Tumore entwickeln keine Resistenz gegenüber Endostatin und, nach mehrfachen
Behandlungszyklen, treten Tumore in einen ruhenden Zustand ein,
während
dessen sie nicht in ihrem Volumen zunehmen. In diesem ruhenden Zustand
wurde der prozentuale Anteil an Tumorzellen, die Apoptose durchlaufen,
erhöht,
was eine Population ergibt, die im wesentlichen dieselbe Größe behält.
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US
Patent Nr. 5,854,205 an Folkman und O'Reilly betrifft Endostatin und seine
Verwendung als ein Inhibitor der Endothelzellproliferation und Angiogenese.
Das Endostatinprotein entspricht einem C-terminalen Fragment von
Collagentyp XVIII, und das Protein kann aus einer Vielzahl von Quellen
isoliert werden. US Patent Nr. 5,854,205 lehrt ebenso, daß Endostatin
eine Aminosäuresequenz
eines Fragments von Collagentyp XVIII, einem Collagentyp XV oder
BOVMPE-1-prägastrischer
Esterase haben kann. Kombinationen von Endostatin mit anderen anti-angiogenen
Proteinen, insbesondere Angiostatin, werden ebenso durch US Patent Nr.
5,854,205 beschrieben, so daß die
kombinierten Zusammensetzungen in der Lage sind, in effektiver Weise die
Masse eines Angiogenese-abhängigen
Tumors zu verringern.
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Endostatin
und Angiostatin sind bevorzugte Mittel zur Tumorabgabe gemäß der vorliegenden
Erfindung. Vasculostatin, Canstatin und Maspin sind ebenso bevorzugte
Mittel. Insbesondere Endostatin ist eines der bevorzugtesten Mittel.
Endostatin-2C3-Fusionsproteine können
hergestellt werden, wie hierin beschrieben. Verschiedene Formen
von chemisch verknüpften
Endostatin-2C3-Konstrukten werden ebenso in der vorliegenden Anmeldung
beschrieben.
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C5. Apoptose-induzierende
Mittel
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Die
vorliegende Erfindung kann ebenso verwendet werden, um Mittel abzugeben,
die Apoptose in beliebigen Zellen innerhalb des Tumors induzieren,
einschließlich
Tumorzellen und Tumor-Gefäßendothelzellen. Obwohl
viele Anti-Krebsmittel als Teil ihres Wirkmechanismus einen Apoptose-induzierenden
Effekt haben können,
sind bestimmte Mittel hiermit als einem primären Mechanismus, wie unten
beschrieben, entdeckt, konstruiert oder ausgewählt worden.
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Bei
vielen Formen von Krebs wird über
Mutationen in Tumor-Suppressorgenen, wie etwa p53, berichtet. Die
Inaktivierung von p53 führt
zu einem Versagen, die Apoptose zu fördern. Mit diesem Versagen
schreiten Krebszellen bei der Tumorbildung weiter fort, statt daß sie für den Zelltod
bestimmt werden. Daher wird die Abgabe von Tumor-Suppressoren ebenso
zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung in Erwägung gezogen,
um Zelltod zu stimulieren. Beispielhafte Tumor-Suppressoren schließen ein,
sind aber nicht beschränkt auf
p53, Retinoblastom-Gen (Rb), Wilm'scher Tumor (WT1), Bax-alpha, Interleukin-1b-konvertierendes
Enzym und Familie, MEN-1-Gen, Neurofibromatose vom Typ 1 (NF1),
cdk-Inhibitor-p16, colorektales Krebsgen (DCC), familiäres Adenomatose-Polypose-Gen
(FAP), multiples Tumor-Suppressorgen (MTS-1), BRCA1 und BRCA2.
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Bevorzugt
zur Verwendung sind die p53- (U.S. Patent Nr. 5,747,469, 5,677,178
und 5,756,455), Retinoblastoma-, BRCA1- (U.S. Patent Nr. 5,750,400,
5,654,155, 5,710,001, 5,756,294, 5,709,999, 5,693,473, 5,753,441,
5,622,829 und 5,747,282), MEN-1- (GenBank Hinterlegungsnummer U93236)
und Adenovirus E1A- (U.S. Patent Nr. 5,776,743)-Gene.
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Andere
Zusammensetzungen, die durch VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper, wie
etwa 2C3, abgegeben werden können,
schließen
Gene ein, die für
Tumornekrosefaktorbezogenen, Apoptose-induzierenden Liganden, bezeichnet
als TRAIL, und das TRAIL-Polypeptid
kodieren (U.S. Patent Nr. 5,763,223); die 24 kD-Apoptose-assoziierte
Protease von U.S. Patent Nr. 5,605,826; Fas-assoziierten Faktor
1, FAF1 (U.S. Patent Nr. 5,750,653). Ebenso zur Verwendung bei diesen
Aspekten der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung von Interleukin-1-β-umwandelndem
Enzym und Familienmitgliedern, von denen ebenso berichtet wird, daß sie Apoptose
stimulieren.
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Verbindungen,
wie etwa Carbostyrilderivate (U.S. Patent Nr. 5,672,603 und 5,464,833),
verzweigte apogene Peptide (U.S. Patent Nr. 5,591,717), Phosphotyrosin-Inhibitoren
und nicht-hydrolysierbare
Phosphotyrosin-Analoge (U.S. Patent Nr. 5,565,491 und 5,693,627),
Agonisten von RXR-Retinoid-Rezeptoren (U.S. Patent Nr. 5,399,586)
und sogar Antioxidantien (U.S. Patent Nr. 5,571,523) können ebenso
verwendet werden. Tyrosinkinase-Inhibitoren, wie etwa Genistein,
können
ebenso an die Mittel der vorliegenden Erfindung geknüpft werden,
die auf den Zelloberflächenrezeptor,
VEGFR1, abzielen, (wie von U.S. Patent Nr. 5,587,459 belegt.
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C6. Biologisch funktionelle Äquivalente
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Äquivalente
oder sogar Verbesserungen von 2C3-basierenden Antikörpern oder
jedem anderen VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper, können jetzt
gemacht werden, im allgemeinen unter Verwendung der oben als ein
Ausgangspunkt bereitgestellten Materialien. Modifizierungen und
Veränderungen
können
in der Struktur eines solchen Antikörpers gemacht werden, und man
würde immer
noch ein Molekül
mit ähnlichen
oder anderweitig wünschenswerten
Eigenschaften erhalten. Zum Beispiel können bestimmte Aminosäuren gegen
andere Aminosäuren
in einer Proteinstruktur ohne merkbaren Verlust einer interaktiven
Bindungskapazität
ausgetauscht werden. Diese Überlegungen
betreffen ebenso Toxine, antiangiogene Mittel, Apoptose-induzierende
Mittel, Coagulantien und ähnliche.
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Da
es die interaktive Kapazität
und Natur eines Proteins ist, die die biologische funktionelle Aktivität dieses
Proteins definiert, können
bestimmte Aminosäuresequenzsubstitutionen
in einer Proteinsequenz gemacht werden (oder natürlich in der zugrundeliegenden
DNA-Sequenz), und
man würde
nichtsdestotrotz ein Protein mit ähnlichen (agonistischen) Eigenschaften
erhalten. Es wird daher in Erwägung
gezogen, daß verschiedene
Veränderungen
der Sequenz der Antikörper
oder therapeutischen Mittel (oder der zugrundeliegenden DNA-Sequenzen) ohne einen
merkbaren Verlust ihrer biologischen Nützlichkeit oder Aktivität gemacht werden
können.
Biologisch funktionelle Äquivalente,
die aus dem Mutieren einer zugrundeliegenden DNA-Sequenz gemacht
werden, können
unter Verwendung der hierin in Tabelle A bereitgestellten Kodoninformation und
der unterstützenden
technischen Einzelheiten über
ortspezifische Mutagenese gemacht werden.
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Es
wird ebenso Fachleuten klar sein, daß der Definition eines „biologisch
funktionellen äquivalenten" Proteins oder Peptids
das Konzept inhärent
ist, daß es
eine Grenze im Hinblick auf die Anzahl an Veränderungen gibt, die in einem
definierten Teil des Moleküls
gemacht werden können,
um immer noch zu einem Molekül mit
einem akzeptablen Niveau an äquivalenter
biologischer Aktivität
zu führen.
Biologisch funktionelle äquivalente
Proteine und Peptide werden daher hierin als diejenigen Proteine
und Peptide definiert, bei denen bestimmte, nicht die meisten oder
alle, Aminosäuren
substituiert sein können.
Natürlich
können
eine Vielzahl von verschiedenen Proteinen/Peptiden mit unterschiedlichen
Substitutionen in leichter Weise gemacht und in Übereinstimmung mit der Erfindung
verwendet werden.
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Aminosäuresubstitutionen
beruhen im allgemeinen auf der relativen Ähnlichkeit der Aminosäureseitenkettensubstituenten,
zum Beispiel im Hinblick auf ihre Hydrophobizität, Hydrophilie, Ladung, Größe und ähnliches.
Eine Analyse der Größe, der
Form und des Typs der Aminosäureseitenkettensubstituenten
offenbart, daß Arginin,
Lysin und Histidin alle positive geladene Reste sind, daß Alanin,
Glycin und Serin alle eine ähnliche
Größe haben,
und daß Phenylalanin,
Tryptophan und Tyrosin alle eine allgemein ähnliche Form haben. Deshalb
werden hierin auf der Grundlage dieser Überlegungen Arginin, Lysin
und Histidin; Alanin, Glycin und Serin; und Phenylalanin, Tryptophan
und Tyrosin als biologisch funktionelle Äquivalente definiert.
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Beim
Durchführen
von quantitativeren Veränderungen
kann der hydropathische Index von Aminosäuren betrachtet werden. Jeder
Aminosäure
ist ein hydropathischer Index auf der Grundlage ihrer Hydrophobizität und ihrer
Ladungseigenschaften zugeteilt, diese sind: Isoleucin (+4,5), Valin
(+4,2), Leucin (+3,8), Phenylalanin (+2,8), Cystein/Cystin (+2,5),
Methionin (+1,9), Alanin (+1,8), Glycin (–0,4), Threonin (–0,7), Serin
(–0,8), Tryptophan
(–0,9),
Tyrosin (–1,3),
Prolin (–1,6),
Histidin (–3,2),
Glutamat (–3,5),
Glutamin (–3,5),
Aspartat (–3,5),
Asparagin (–3,5),
Lysin (–3,9)
und Arginin (–4,5).
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Die
wichtige Bedeutung des hydropathischen Aminosäureindex beim Verleihen von
interaktiver biologischer Funktion an ein Protein wird allgemein
auf dem Gebiet verstanden (Kyte und Doolittle, 1982) Es ist bekannt,
daß bestimmte
Aminosäuren
gegen andere Aminosäuren
mit einem ähnlichen
hydropathischen Index oder Wert ausgetauscht werden können und
immer noch eine ähnliche
biologische Aktivität
beibehalten. Beim Einführen
von Veränderungen
auf der Grundlage des hydropathischen Index wird die Substitution
von Aminosäuren, deren
hydropathische Indizes innerhalb von ±2 sind, bevorzugt, diejenigen,
die innerhalb von ±1
sind, werden besonders bevorzugt und diejenigen innerhalb von ±0,5 sind
sogar noch stärker
bevorzugt.
-
Es
ist somit klar, daß eine
Aminosäure
gegen eine andere mit einem ähnlichen
Hydrophilie-Wert
ausgetauscht werden kann, und daß man immer noch ein biologisch äquivalentes
Protein erhalten wird. Wie in U.S. Patent Nr. 4,554,101 im einzelnen
ausgeführt,
sind die folgenden Hydrophilie-Werte Aminosäureresten zugeordnet: Arginin
(+3,0), Lysin (+3,0), Aspartat (+3,0 ± 1), Glutamat (+3,0 ± 1), Serin
(+0,3), Asparagin (+0,2), Glutamin (+0,2), Glycin (0), Threonin
(–0,4),
Prolin (–0,5 ± 1), Alanin
(–0,5),
Histidin (–0,5),
Cystein (–1,0),
Methionin (-1,3),
Valin (–1,5),
Leucin (–1,8),
Isoleucin (–1,8),
Tyrosin (–2,3),
Phenylalanin (–2,5),
Tryptophan (–3,4).
-
Beim
Einführen
von Veränderungen,
auf der Grundlage der Hydrophilie-Werte wird die Substitution von
Aminosäuren,
deren Hydrophilie-Werte innerhalb von ±2 liegen, bevorzugt, diejenigen,
die innerhalb von ±1
liegen, werden besonders bevorzugt, und diejenigen innerhalb von ±0,5 werden
sogar noch stärker
bevorzugt
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C7. Fusionsproteine und
rekombinante Expression
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Die
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierenden
Immunkonjugate der vorliegenden Erfindung können in leichter Weise als
Fusionsproteine unter Verwendung von molekularbiologischen Techniken
hergestellt werden. Jedes Fusionsprotein kann konstruiert und hergestellt
werden unter Verwendung eines der hierin offenbarten therapeutischen
Mittel und derjenigen Mittel, die Fachleuten bekannt sind, konstruiert
und hergestellt werden. Die Fusionsproteintechnologie wird in leichter
Weise angepaßt,
um Fusionsproteine herzustellen, bei denen die beiden Teile durch
eine selektiv spaltbare Peptidsequenz verbunden sind. Gegenwärtig bevorzugte
Fusionsproteine sind diejenigen, enthaltend Endostatin. Das Endostatin, wie
jedes andere Therapeutikum, kann an den Terminus des Antikörpers oder
an einen Punkt, der zu den CDRs verschieden ist, angehängt werden.
Therapeutika, wie etwa Endostatin, können eben „integriert" hergestellt werden,
wobei sie bevorzugt mit einem selektiv spaltbaren Peptid assoziiert
sind, um die Freisetzung des Mittels nach dem zielgerichteten Einsatz
(„targeting") zu ermöglichen.
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Die
Verwendung von rekombinanten DNA-Techniken, um solche Zwecke zu
erzielen, ist jetzt Standardpraxis bei Fachleuten auf dem Gebiet.
Diese Verfahren schließen
zum Beispiel in-vitro rekombinante DNA-Techniken, synthetische Techniken,
und in-vivo-Rekombination/genetische
Rekombination ein. DNA- und RNA-Synthese kann zusätzlich durchgeführt werden
unter Verwendung eines automatisierten Synthesizer (siehe zum Beispiel
die in Sambrook et al., 1989, beschriebenen Techniken).
-
Die
Herstellung eines solchen Fusionsproteins beinhaltet im allgemeinen
die Herstellung einer ersten und einer zweiten DNA-kodierenden Region
und die funktionelle Ligation oder Verbindung von solchen Regionen,
im Leserahmen, um eine einzelne kodierende Region herzustellen,
die für
das erwünschte
Fusionsprotein kodiert. Im vorliegenden Kontext wird die VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-artige Antikörper-DNA-Sequenz
im Leserahmen mit einer DNA-Sequenz verbunden, die für ein therapeutisches
Mittel kodiert. Es wird nicht allgemein geglaubt, daß es besonders
wichtig ist, welcher Teil des Konstrukts als die N-terminale Region
oder als die C-terminale Region hergestellt wird.
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Wenn
die erwünschte
kodierende Region erzeugt worden ist, wird ein Expressionsvektor
erzeugt. Expressionsvektoren enthalten einen oder mehrere Promoter
stromauf von den eingeführten
DNA-Regionen, die dahingehend wirken, daß sie die Transkription der
DNA fördern
und somit die Expression des kodierten rekombinanten Proteins fördern. Dies
ist die Bedeutung von „rekombinanter
Expression".
-
Um
eine sogenannte „rekombinante" Version des VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierenden Immunkonjugats zu erhalten, wird es in einer rekombinanten
Zelle exprimiert. Die gentechnische Herstellung eines DNA-Segments
(von DNA-Segmenten)
zur Expression in einem prokaryotischen oder eukaryotischen System
kann mittels Techniken durchgeführt
werden, die im allgemeinen Fachleuten auf dem Gebiet der rekombinanten
Expression bekannt sind. Es wird geglaubt, daß praktisch jedes Expressionssystem
bei der Expression von VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierenden
Immunkonjugat-Konstrukten verwendet werden kann.
-
Solche
Proteine können
erfolgreich in eukaryotischen Expressionssystemen, z. B. CHO-Zellen, exprimiert
werden, jedoch wird erwogen, daß bakterielle
Expressionssysteme, wie etwa E. coli pQE-60, für die Herstellung in großem Maßstab und
für die
darauffolgende Auf reinigung der VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierenden Immunkonjugate besonders nützlich sein wird. Die cDNAs
können ebenso
in bakteriellen Systemen exprimiert werden, wobei die kodierten
Proteine als Fusionen mit β-Galactosidase,
Ubiquitin, Schistosoma japonicum-Glutathion-S-Transferase und ähnlichem
exprimiert werden. Es wird geglaubt, daß die bakterielle Expression
Vorteile gegenüber
eukaryotischer Expression im Hinblick auf die Leichtigkeit der Verwendung
und der Menge an dadurch erhaltenen Materialien haben wird.
-
Hinsichtlich
der mikrobiellen Expression ergänzen
U.S. Patent Nr. 5,583,013, 5,221,619, 4,785,420, 4,704,362 und 4,366,246
die vorliegende Offenbarung im Zusammenhang mit der Expression von
Genen in rekombinanten Wirtszellen sogar noch weiter.
-
Rekombinant
produzierte VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierende Immunkonjugate
können
aufgereinigt und zur humanen Verabreichung formuliert werden. Alternativ
können
für die
Immunkonjugate kodierenden Nukleinsäuren mittels Gentheraptie abgegeben
werden. Obwohl nackte rekominante DNA oder Plasmide verwendet werden
können,
wird die Verwendung von Liposomen oder Vektoren bevorzugt. Die Fähigkeit
von bestimmten Viren, in Zellen über
eine Rezeptor-vermittelte Endocytose einzudringen und sich in das
Wirtzellgenom zu integrieren und in stabiler und effizienter Weise
virale Gene zu exprimieren, haben sie zu attraktiven Kandidaten
für den
Transfer von Fremdgenen in Säugetierzellen
gemacht. Bevorzugte Gentherapievektoren zur Verwendung bei der vorliegenden
Erfindung werden im allgemeinen virale Vektoren sein.
-
Retroviren
sind vielversprechend als Gen-Abgabe-Vektoren aufgrund ihrer Fähigkeit,
ihre Gene in das Wirtsgenom zu integrieren, wobei sie eine große Menge
an fremdem genetischem Material übertragen,
ein breites Spektrum an Spezies und Zelltypen infizieren und in
speziellen Zellinien verpackt werden. Andere Viren, wie etwa Adenovirus,
Herpes Simplex-Viren (HSV), Cytomegalovirus (CMV) und Adeno-assoziiertes
Virus (AAV), wie etwa diejenigen, die von U.S. Patent Nr. 5,139,941
beschrieben werden, können
ebenso konstruiert werden, um als Vektoren für den Gentransfer zu dienen.
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Obwohl
einige Viren, die fremdes genetisches Material aufnehmen können, hinsichtlich
der Anzahl von Nukleotiden, die sie unterbringen können, und
hinsichtlich des Bereichs an Zellen, die sie infizieren, beschränkt sind,
ist dennoch gezeigt worden, daß diese
Viren in erfolg reicher Weise eine Genexpression durchführen. Jedoch
integrieren Adenoviren ihr genetisches Material nicht in das Wirtsgenom
und erfordern deshalb keine Wirtsreplikation für die Genexpression, was sie
ideal geeignet für
eine rasche, effiziente, heterologe Genexpression macht. Techniken
zum Herstellen von Replikations-defizienten infektiösen Viren
sind auf dem Gebiet wohl bekannt.
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In
bestimmten weiteren Ausführungsformen
wird der Gentherapievektor HSV sein. Ein Faktor, der HSV einen attraktiven
Vektor macht, ist die Größe und die
Organisation des Genoms. Da HSV groß ist, ist der Einbau von vielfachen
Genen oder Expressionskassetten weniger problematisch als in anderen
kleineren viralen Systemen. Zusätzlich
macht die Verfügbarkeit
unterschiedlicher viraler Kontrollsequenzen mit variierender Leistung
(z. B. temporal, Stärke),
es möglich,
die Expression in einem größeren Ausmaß als in
anderen Systemen zu kontrollieren. Es ist ebenso ein Vorteil, daß das Virus
relativ wenige gespleißte
(„spliced") Informationen hat,
was die genetischen Manipulationen weiter erleichtert. HSV ist ebenso
leicht zu manipulieren und kann in hohen Titern wachsengelassen
werden.
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Natürlich wird
man beim Verwendung von viralen Abgabesystemen es wünschen,
das Virion ausreichend aufzureinigen, um es im wesentlichen frei
von unerwünschten
Kontaminantien zu machen, wie etwa defizienten störenden viralen
Partikeln oder Endotoxinen und andere Pyrogenen, so daß es nicht
irgendwelche unerwünschte
Reaktionen in der Zelle, dem Tier oder dem Individuum verursachen
wird, die das Vektokonstrukt empfangen. Ein bevorzugtes Mittel zum
Aufreinigen des Vektors beinhaltet die Verwendung von Schwimmdichte-Gradienten,
wie etwa Cäsiumchlorid-Gradienten-Zentrifugation.
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C8. Antikörperkonjugate
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VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper
oder 2C3-basierende Antikörper
können
an anti-zelluläre
oder cytotoxische Mittel konjugiert werden, um „Immuntoxine" herzustellen; oder
sie können
operativ mit Bestandteilen assoziiert werden, die in der Lage sind,
direkt oder indirekt die Coagulation zu stimulieren, wodurch sie
einen „Coaguliganden" bilden. Bei Coaguliganden
kann der Antikörper
direkt an einen direkten oder indirekten Coagulationsfaktor verknüpft werden,
oder kann an eine zweite Bindungsregion verknüpft werden, die an einen direkten
oder indirekten Coagulationsfaktoren bindet und ihn dann freisetzt.
Der „zweite
Bindungsregion"-Ansatz
verwendet im allgemeinen einen Coagulans-bindenden Antikörper als eine
zweite Bindungsregion, was zu einem bispezifischen Antikörperkonstrukt
führt.
Die Herstellung und Verwendung von bispezifischen Antikörpern ist
im allgemeinen gut auf dem Gebiet bekannt und wird hierin weiter
offenbart.
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Bei
der Herstellung von Immuntoxinen, Coaguliganden und bispezifischen
Antikörpern
kann eine rekombinante Expression verwendet werden. Die Nukleinsäuresequenzen,
die für
den ausgewählten
Antikörper kodieren,
werden im Leserahmen an Nukleinsäuresequenzen
angehängt,
die für
das ausgewählte
Toxin, Coagulans oder zweite Bindungsregion kodieren, um eine Expressionseinheit
oder -vektor zu erzeugen. Rekombinante Expression führt zur
Translation der neuen Nukleinsäure,
um das erwünschte
Proteinprodukt zu ergeben. Obwohl Antikörper-kodierende Nukleinsäuren verwendet
werden statt Protein-Bindungsliganden, ist der rekombinante Ansatz
im wesentlichen derselbe, wie diejenigen, die hierin oben beschrieben
werden.
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Zurückkehrend
auf die Konjugat-Technologie, die Herstellung von Immuntoxine ist
im allgemeinen wohlbekannt auf dem Gebiet. Jedoch können bestimmte
Vorteile durch die Anwendung von bestimmten bevorzugten Technologien
erzielt werden sowohl bei der Herstellung der Immuntoxine als auch
bei ihrer Aufreinigung für
die darauffolgende klinische Verabreichung. Zum Beispiel werden,
während
IgG-basierende Immuntoxine typischerweise bessere Bindungsfähigkeit
und langsamere Blut-Clearance als ihre Fab'-Gegenstücke aufweisen werden, die Fab'-Fragment-basierenden
Immuntoxine im allgemeinen eine bessere Gewebe-Penetrationsfähigkeit aufweisen im Vergleich
zu IgG-basierenden Immuntoxinen.
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Zusätzlich,
während
zahlreiche Typen an Disulfid-Bindung-enthaltenden Linkem bekannt
sind, die in erfolgreicher Weise verwendet werden können, um
die Toxingruppe an den VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
2C3-basierenden Antikörpern
zu konjugieren, werden im allgemeinen bestimmte Linker gegenüber anderen
Linkem bevorzugt werden, auf der Grundlage unterschiedlicher pharmakologischer
Eigenschaften und Fähigkeiten.
Zum Beispiel sind Linker, die eine Disulfidbindung enthalten, die
sterisch „gehindert" („hindered") ist, aufgrund ihrer
größeren Stabilität in vivo
zu bevorzugen, wodurch sie die Freisetzung der Toxingruppe vor der
Bindung an die Wirkungsstelle verhindern.
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Eine
große
Vielzahl von cytotoxischen Mittel sind bekannt, die an VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-basierende Antikörper
konjugiert werden können,
ein schließlich
Pflanzen-, Pilz- und Bakterien-abgeleiteten Toxinen, wie etwa Ricin-A-Kette
oder deglykosylierte A-Kette. Die Quervernetzung einer Toxin-A-Kette
an einen Antikörper
erfordert in bestimmten Fällen
einen Quervernetzer, der Disulfidfunktionen präsentiert. Der Grund hierfür ist unklar,
beruht aber wahrscheinlich auf einem Bedarf bestimmter Toxingruppen,
daß sie
in leichter Weise von dem Antikörper
freisetzbar sind, sobald das Mittel das Toxin an die angezielten
Zellen „abgegeben" hat.
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Jeder
Typ Quervernetzer, ebenso wie die Art und Weise, wie die Quervernetzung
durchgeführt
wird, wird dazu tendieren, die Pharmakodynamik des resultierenden
Konjugats zu variieren. Letztendlich wird man in Fällen, bei
denen ein freisetzbares Toxin in Erwägung gezogen wird, es wünschen,
ein Konjugat zu haben, das unter Bedingungen in Takt bleiben wird,
die überall
im Körper
gefunden werden, außer
an der beabsichtigten Wirkungsstelle, dem Punkt, an dem es wünschenswert
ist, daß das
Konjugat gute „Freisetzungs"-Eigenschaften hat.
Deshalb werden das bestimmte Quervernetzungsschema, einschließlich insbesondere
des individuellen Quervernetzungsreagenz, das verwendet wird, und
die Strukturen, die quervernetzt werden, von einer gewissen Bedeutung
sein.
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Abhängig von
der spezifischen Toxinverbindung, die als Teil des Fusionsprotein
verwendet wird, kann es notwendig sein, einen Peptid-Spacer bereitzustellen,
in dem man operativ den Antikörper
und die Toxinverbindung anhängt,
die in der Lage ist, in eine Disulfid-gebundene Schleifenstruktur
zu falten. Proteolytische Spaltung innerhalb der Schleife würde dann
ein heterodimeres Polypeptid ergeben, bei dem der Antikörper und
die Toxin-Verbindung durch nur eine einzelne Disulfidbindung verknüpft sind.
Ein Beispiel für
ein solches Toxin ist ein Ricin-A-Ketten-Toxin.
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Wenn
bestimmte andere Toxinverbindungen verwendet werden, kann ein nicht-spaltbarer
Peptidspacer bereitgestellt werden, um den VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper
oder 2C3-basierenden Antikörper
und die Toxinverbindung des Fusionsproteins operativ anzuhängen. Toxine,
die im Zusammenhang mit nicht-spaltbaren Peptid-Spacern verwendet
werden können,
sind diejenigen, die mittels proteolytischer Spaltung selbst in
eine cytotoxische Disulfid-gebundene Form umgewandelt werden können. Ein
Beispiel für eine
solche Toxinverbindung ist eine Pseudomonas-Exotoxin-Verbindung.
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Es
kann Umstände
geben, wie zum Beispiel, wenn das Target-Antigen nicht auf eine
Route internalisiert wird, die mit einer effizienten Vergiftung
durch Immuntoxine konsistent ist, unter denen man chemotherapeutische
Mittel, wie etwa Anti-Tumor-Arzneien, andere Cytokine, Antimetaboliten,
alkylierende Mittel, Hormone und ähnliche zielgerichtet einsetzen
möchte.
Eine Vielzahl von chemotherapeutischen und anderen pharmakologischen
Mitteln sind jetzt erfolgreich an Antikörper konjugiert worden, und
es ist gezeigt worden, daß sie
pharmakologisch wirken. Beispielhafte antineoplastische Mittel,
die erforscht worden sind, schließen Doxorubicin, Daunomycin,
Methotrexat, Vinblastin und verschiedene andere ein. Darüberhinaus
ist das Anhängen
von anderen Mitteln, wie etwa Neocarzinostatin, Macromycin, Trenimon
und α-Amanitin
beschrieben worden.
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Wenn
Coagulationsfaktoren im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung
verwendet werden, sollte jede kovalente Verknüpfung an den Antikörper an
einer Stelle gemacht werden, die von seiner funktionellen coagulierenden
Stelle unterschiedlich ist. Die Zusammensetzungen sind somit in
jeglicher operativer Weise „verknüpft", die es jeder Region
ermöglicht,
ihre beabsichtigte Funktion ohne signifikante Beeinträchtigung
durchzuführen.
Daher bindet der Antikörper
an VEGF, und der Coagulationsfaktor fördert die Blutgerinnung.
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C9. Biochemische Quervernetzer
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Zusätzlich zu
der oben bereitgestellten allgemeinen Information können VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierende Antikörper
an ein oder mehrere therapeutische Mittel konjugiert werden unter
Verwendung von bestimmten bevorzugten biochemischen Quervernetzern.
Quervernetzende Reagenzien werden verwendet, um molekulare Brücken zu
bilden, die funktionelle Gruppen von zwei verschiedenen Molekülen zusammen
binden. Um zwei unterschiedliche Proteine auf eine abgestufte Weise
zu verknüpfen,
können
hetero-bifunktionelle Quervernetzer verwendet werden, die eine unerwünschte Homopolymer-Bildung
eliminieren. Beispielhafte hetero-bifunktionelle Quervernetzer sind
in Tabelle B1 aufgeführt.
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TABELLE
B1 Hetero-bifunktionelle
Quervernetzer
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Hetero-bifunktionelle
Quervernetzer enthalten zwei reaktive Gruppen: eine, die im allgemeinen
mit einer primären
Aminogruppe reagiert (N-Hydroxysuccinimid), und die andere, die
im allgemeinen mit einer Thiolgruppe reagiert (z. B. Pyridyldisulfid,
Maleimide, Halogene, etc.). Durch die reaktive primäre Amingruppe kann
der Quervernetzer mit dem Lysinrest (den Lysinresten) eines Proteins
reagieren (z. B. des ausgewählten Antikörpers oder
Fragments), und durch die reaktive Thiolgruppe reagiert der Quervernetzer,
der bereits an das erste Protein gebunden ist, mit dem Cysteinrest
(freie Sulfhydrylgruppe) des anderen Proteins (z. B. des Coagulans).
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Zusammensetzungen
haben deshalb im allgemeinen eine funktionelle Gruppe, die für Quervernetzungszwecke
zur Verfügung
steht, oder sind dahingehend derivatisiert, daß sie eine solche haben. Dieses
Erfordernis wird als nicht beschränkend angesehen, dahingehend,
daß eine
große
Vielzahl von Gruppen auf diese Weise verwendet werden kann. Zum
Beispiel können
primäre
oder sekundäre
Amingruppen, Hydrazid- oder Hydrazin-Gruppen, Carboxylalkohol-,
Phosphat-, oder alkylierende Gruppen für eine Bindung oder Quervernetzung
verwendet werden.
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Der
Spacer-Arm zwischen den beiden reaktiven Gruppen eines Quervernetzers
kann verschiedene Längen
und chemische Zusammensetzungen haben. Ein längerer Spacer-Arm ermöglicht eine
bessere Flexibilität
der Konjugat-Bestandteile, während
einige besondere Bestandteile in der Brücke (z. B. Benzolgruppe) der
reaktiven Gruppe eine Extrastabilität oder eine erhöhte Widerstandsfähigkeit
der chemischen Bindung gegenüber
der Wirkung von verschiedenen Aspekten verleihen können (z.
B. eine Disulfidbindung, die gegenüber Reduktionsmitteln resistent
ist). Die Verwendung von Peptid-Spacern, wie etwa L-Leu-L-Ala-L-Leu-L-Ala, wird ebenso
in Erwägung
gezogen.
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Es
wird bevorzugt, daß ein
Quervernetzer mit einer vernünftigen
Stabilität
im Blut verwendet werden wird. Zahlreiche Typen an Disulfidbindung-enthaltenden
Linkern sind bekannt, die erfolgreich verwendet werden können, um
Zielmittel („targeting
agents") und toxische
oder coagulierende Mittel zu konjugieren. Es kann sich herausstellen,
daß Linker,
die eine Disulfidbindung enthalten, die sterisch gehindert ist,
eine größere Stabilität in vivo
ergeben, was die Freisetzung des Mittels vor der Bindung an die
Wirkungsstelle verhindert. Diese Linker sind somit eine bevorzugte
Gruppe von verknüpfenden
Mitteln.
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Eines
der am bevorzugtesten quervernetzenden Reagenzien zur Verwendung
bei Immuntoxinen ist SMPT, das ein bifunktioneller Quervernetzer
ist, enthaltend eine Disulfidbindung, die durch einen angrenzenden
Benzolring und Methylgruppen „sterisch
gehindert" ist.
Es wird geglaubt, daß die
sterische Hinderung der Disulfidbindung als eine Funktion zum Schutz
der Bindung vor einem Angriff durch Thiolat-Anionen dient, wie etwa
Glutathion, das in Geweben und Blut vorhanden sein kann, und dadurch
beim Verhindern eines Entkoppelns des Konjugats vor der Abgabe des
angehängten
Mittels an die Tumorstelle hilft. Es wird in Erwägung gezogen, daß das SMPT-Mittel
ebenso im Zusammenhang mit den bispezifischen Liganden dieser Erfindung verwendet
werden kann.
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Das
SMPT-Quervernetzungsreagenz, ebenso wie viele andere bekannte quervernetzenden
Reagenzien, verleihen die Fähigkeit,
funktionelle Gruppen, wie etwa das SH von Cystein oder primäre Amine
(z. B. die ε-Aminogruppe
von Lysin) querzuvernetzen. Ein anderer möglicher Typ Quervernetzer schließt die hetero-bifunktionellen
photoreaktiven Phenylazide ein, enthaltend eine spaltbare Disulfidbindung,
wie etwa Sulfosuccinimidyl-2-(p-azido-salicylamido)-ethyl-1,3'-dithiopropionat.
Die N-Hydroxysuccinimidylgruppe reagiert mit primären Aminogruppen,
und das Phenylazid (nach Photolyse) reagiert nicht-selektiv mit
einem beliebigen Aminosäurerest.
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Zusätzlich zu
gehinderten Quervernetzern können
nicht-gehinderte Linker ebenso in Übereinstimmung hiermit verwendet
werden. Andere nützliche
Quervernetzer, von denen nicht gedacht wird, daß sie ein geschütztes Disulfid
enthalten oder erzeugen, schließen
SATA, SPDP und 2-Iminothiolan ein. Die Verwendung von solchen Quervernetzern
wird auf dem Gebiet gut verstanden.
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Nach
der Konjugation wird das Konjugat von nicht-konjugierten Zielmitteln
und therapeutischen Mitteln und von anderen Kontaminationen getrennt.
Eine große
Vielzahl an Aufreinigungstechniken steht zur Verwendung beim Bereitstellen
von Konjugaten mit einem hinreichenden Grad an Reinheit für den klinischen
Nutzen zur Verfügung.
Aufreinigungsverfahren auf der Grundlage von Größentrennung, wie etwa Gelfiltration,
Gelpermeationschromatographie oder Hochleistungs-Flüssigchromatographie,
werden im allgemeinen am nützlichsten
sein. Andere chromatographische Techniken wie etwa Blue-Sepharose-Trennung,
können
ebenso verwendet werden.
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C10. Biologisch lösbare Linker
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Obwohl
es bevorzugt ist, daß eine
beliebige Verknüpfungsgruppe
eine vernünftige
Stabilität
im Blut haben wird, um eine wesentliche Freisetzung des angehängten Mittels
vor dem Zielen auf die Krankheitsstelle oder Tumorstelle zu verhindern,
wird in bestimmten Aspekten die Verwendung von biologisch freisetzbaren Bindungen
und/oder selektiv spaltbaren Spacern oder Linkern in Erwägung gezogen. „Biologisch
lösbare
Bindungen" und „selektiv
spaltbare Spacer oder Linker" haben
immer noch eine vernünftige
Stabilität
im Kreislauf.
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Die
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper der vorliegenden Erfindung,
wie etwa 2C3-artige Antikörper,
können
daher an ein oder mehrere therapeutische Mittel über eine biologisch lösbare Bindung
verknüpft
werden. Jede Form von VEGFR2-blockierendem, Anti-VEGF-Antikörper oder „Ziel-Antikörper oder
Mittel" („targeting
antibody or agent")
können
verwendet werden, einschließlich
intakter Antikörper,
obwohl ScFv-Fragment in bestimmten Ausführungsformen bevorzugt sein
werden.
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„Biologisch
lösbare
Bindungen" oder „selektiv
hydrolysierbare Bindungen" schließen alle
Bindungen ein, die lösbar,
spaltbar oder nur hydrolysierbar oder dieses bevorzugt unter bestimmten
Bedingungen sind. Dies schließt
Disulfid- und Trisulfid-Bindungen und säure-labile Bindungen ein, wie
in U.S. Patent Nr. 5,474,765 und 5,762,918 beschrieben, von denen
jedes spezifisch durch Bezugnahme aufgenommen ist.
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Die
Verwendung eines säureempfindlichen
Spacer zum Anhängen
eines therapeutischen Mittels oder Arznei an einen Antikörper der
Erfindung wird insbesondere in Erwägung gezogen. In solchen Ausführungsformen
werden die therapeutischen Mittel oder Arzneien in den sauren Kompartimenten
in einer Zelle freigesetzt. Es wird in Erwägung gezogen, daß eine säureempfindliche
Freisetzung extrazellulär
stattfinden kann, aber immer noch nach einem spezifischen Zielen
(„targeting"), bevorzugt auf
die Tumorstelle. Bestimmte gegenwärtig bevorzugte Beispiele schließen 2C3-artige
Antikörper
ein, die an Colchicin oder Doxorubicin über einen säureempfindlichen Spacer geknüpft sind.
Die Anhängung über die
Kohlenhydratgruppen der Antikörper wird
ebenso in Erwägung
gezogen. In solchen Ausführungsformen
werden die therapeutischen Mittel oder Arzneien in den sauren Kompartimenten
innerhalb einer Zelle freigesetzt.
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Der
Ziel-Anti-VEGF-Antikörper
(„targeting
anti-VEGF antibody")
kann ebenso derivatisiert werden, um funktionelle Gruppen einzuführen, die
das Anhängen
des therapeutischen Mittels (der therapeutischen Mittel) durch eine
biologisch freisetzbare Bindung ermöglichen. Der Ziel-Antikörper kann
somit derivatisiert werden, um Seitenketten einzuführen, die
in Hydrazid-, Hydrazin-, primären
Amin- oder sekundären
Amingruppen enden. Therapeutische Mittel können durch eine Schiffsche
Basenverknüpfung,
eine Hydrazon- oder Acylhydrazon-Bindung
oder einen Hydrazid-Linker konjugiert werden (U.S. Patent Nr. 5,474,765
und 5,762,918).
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Ebenso
kann, wie in U.S. Patent Nr. 5,474,765 und 5,762,918 beschrieben,
der Ziel-Anti-VEGF-Antikörper operativ
an das therapeutische Mittel (die therapeutischen Mittel) durch
eine oder mehrere biologisch lösbare
Bindungen angehängt
sein, die enzymempfindliche Bindungen sind, einschließlich Peptid-Bindungen, Estern;
Amiden, Phosphodiestern und Glycosiden.
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Bevorzugte
Aspekte der Erfindung betreffen die Verwendung von Peptidlinkern,
die wenigstens eine erste Spaltungsstelle für eine Peptidase und/oder Proteinase
einschließen,
die sich bevorzugt innerhalb einer Krankheitsstelle befindet, insbesondere
innerhalb der Tumorumgebung. Die Antikörper-vermittelte Abgabe des
angehängten
therapeutischen Mittels führt
somit zu einer Spaltung spezifisch innerhalb der Krankheitsstelle
oder der Tumorumgebung, was zur spezifischen Freisetzung des aktiven
Mittels führt.
Bestimmte Peptidlinker werden eine Spaltstelle enthalten, die durch
ein oder mehrere Enzyme erkannt wird, die bei der Re-Modellierung beteiligt
sind.
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Peptidlinker,
die eine Spaltstelle für
Urokinase, Pro-Urokinase, Plasmin, Plasminogen, TGFβ, Staphylokinase,
Thrombin, Faktor IXa, Faktor Xa oder eine Metalloproteinase, wie
etwa eine interstitielle Kollagenase, eine Gelatinase oder ein Stromelysin,
enthalten, sind besonders bevorzugt. U.S. Patent Nr. 6,004,555,
U.S. Patent Nr. 5,877,289, und U.S. Patent Nr. 6,093,399 beschreiben
und machen nacharbeitbar, wie Ziel-Mittel-therapeutisches-Mittel-Konstrukte,
umfassend biologisch lösbare
Bindungen und selektiv spaltbare Linker und Peptide, hergestellt
und verwendet werden können.
Insbesondere U.S. Patent Nr. 5,877,289, erteilt am 2. März 1999
beschreibt weiter und macht nacharbeitbar, wie Ziel-Mittel-therapeutisches
Mittel-Konstrukte,
die einen selektiv spaltbaren Peptidlinker umfassen, der durch Urokinase,
Plas min, Thrombin, Faktor IXa, Faktor Xa oder eine Metalloproteinase,
wie etwa eine interstitielle Kollagenase, eine Gelatinase oder ein
Stromelysin, in einer Tumorumgebung gespalten wird, gemacht und
verwendet werden.
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Gegenwärtig bevorzugte
selektiv spaltbare Peptidlinker sind diejenigen, die eine Spaltstelle
für Plasmin
oder eine Metalloproteinase einschließen (ebenso bekannt als „Matrix-Metalloproteasen" oder „MMPs"), wie etwa eine
interstitielle Kollagenase, eine Gelatinase oder ein Stromelysin.
Zusätzliche
Peptidlinker, die vorteilhaft im Zusammenhang mit der vorliegenden
Erfindung verwendet werden können,
schließen
zum Beispiel diejenigen ein, die in Tabelle B2 aufgelistet sind.
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TABELLE
B2 Spaltbare
Linker-Sequenzen
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C11. Bispezifische Antikörper
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Bispezifische
Antikörper
sind besonders bei den Coaguliganden- und kombinierten antiangiogenen Aspekten
der vorliegenden Erfindung nützlich.
Jedoch können
bispezifische Antikörper
im allgemeinen verwendet werden, solange, wie ein Arm an VEGF bindet,
fakultativ an im wesentlichen dasselbe Epitop wie 2C3, und der bispezifische
Antikörper
wird an ein therapeutisches Mittel angehängt, im allgemeinen an einer
Stelle, die sich von der Antigen-Bindungsstelle
unterscheidet.
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Im
allgemeinen ist die Herstellung von bispezifischen Antikörpern ebenso
auf dem Gebiet bekannt. Ein Verfahren beinhaltet die separate Herstellung
von Antikörpern
mit einer Spezifität
für das
angezielte Antigen, auf der einen Seite, und (wie hierin) einem
coagulierenden Mittel auf der anderen Seite. Peptische F(ab'γ)2-Fragmente
werden aus den beiden ausgewählten
Antikörpern
hergestellt, gefolgt von einer Reduktion von jedem, um separate
Fab'γSH-Fragmente bereitzustellen.
Die SH-Gruppen an einem der beiden zu koppelnden Partnern werden
dann mit einem Quervernetzungsreagenz alkyliert, wie etwa o-Phenylendimaleimid,
um freie Maleimidgruppen an einem Partner bereitzustellen. Dieser
Partner kann dann an den anderen mittels einer Thioether-Verknüpfung konjugiert
werden, um das erwünschte
F(ab'γ)2-Heterokonjugat
zu ergeben. Andere Techniken sind bekannt, bei denen eine Quervernetzung
mit SPDP oder Protein A durchgeführt
wird, oder ein trispezifisches Konstrukt wird hergestellt.
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Ein
weiteres Verfahren zum Herstellen von bispezifischen Antikörpern ist
mittels der Fusion von zwei Hybridomen, um ein Quadrom zu bilden.
Wie hierin verwendet, wird der Begriff „Quadrom" verwendet, um die produktive Fusion
von zwei B-Zell-Hybridomen zu beschreiben. Unter Verwendung von
Techniken, die jetzt Standard sind, werden zwei Antikörpererzeugende
Hybridome fusioniert, um Tochterzellen zu ergeben, und diejenigen
Zellen, die die Expression von beiden Sätzen an Klontyp-Immunglobulin-Genen
beibehalten haben, werden dann ausgewählt.
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Ein
bevorzugtes Verfahren zum Erzeugen eines Quadroms beinhaltet die
Auswahl einer Enzym-effizienten Mutante von wenigstens einem der
Eltern-Hybridome. Diese erste mutante Hybridom-Zellinie wird dann mit
Zellen eines zweiten Hybridoms fusioniert, das letal exponiert worden
ist, z. B. gegenüber
Iodacetamid, was die Fortsetzung seines Überlebens aus schließt. Eine
Zellfusion ermöglicht
das Retten des ersten Hybridoms durch Erwerb des Gens für seine
Enzymdefizienz von dem letal behandelten Hybridom, und die Rettung
des zweiten Hybridoms durch Fusion an das erste Hybridom. Bevorzugt,
aber nicht erforderlich, ist die Fusion von Immunglobuline desselben
Isotyps, aber von einer unterschiedlichen Subklasse. Ein Antikörper einer
gemischten Subklasse erlaubt die Verwendung eines alternativen Assay
zur Isolierung eines bevorzugten Quadroms.
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In
größeren Einzelheiten
beinhaltet ein Verfahren zur Entwicklung und zum Screenen von Quadromen den
Erhalt einer Hybridom-Linie, die den ersten ausgewählten mAb
sezerniert, und das Defizientmachen dieser Linie im Hinblick auf
das essentielle Stoffwechselenzym, Hypoxanthin-guanin-phosphoribosyltransferase (HGPRT).
Um defiziente Mutanten des Hybridoms zu erhalten, werden Zellen
in der Anwesenheit von steigenden Konzentrationen an 8-Azaguanin (1 × 10–7M
bis 1 × 10–5M)
wachsengelassen. Die Mutanten werden durch limitierende Verdünnung subkloniert
und auf ihre Hypoxanthin/Aminopterin/Thymidin (HAT)-Empfindlichkeit getestet.
Das Kulturmedium kann zum Beispiel aus DMEM bestehen, supplementiert
mit 10% FCS, 2 mM L-Glutamin und 1 mM Penicillin-streptomycin.
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Eine
komplementäre
Hybridom-Zellinie, die den zweiten erwünschten mAb Antikörper erzeugt,
wird verwendet, um die Quadrome mittels Zellfusions-Standardtechniken
zu erzeugen. Kurz gesagt, werden 4,5 × 107 HAT-empfindliche
Erstzellen mit 2,8 × 107 HAT-resistenten zweiten Zellen vermischt,
die mit einer letalen Dosis des irreversiblen biochemischen Inhibitors
Iodacetamid (5 mM in Phosphat-gepufferter Salzlösung) für 30 Minuten auf Eis vor der
Fusion vorbehandelt worden sind. Die Zellfusion wird unter Verwendung
von Polyethylenglycol (PEG) induziert, und die Zellen werden in
96-Napf-Mikrokultur-Platten ausplattiert. Quadrome werden ausgewählt unter
Verwendung von HAT-enthaltendem Medium. Bispezifische Antikörper-enthaltende Kulturen
werden unter Verwendung von zum Beispiel einem Festphasen-Isotyp-spezifischen
ELISA und einer Isotyp-spezifischen Immunfluoreszenzfärbung identifiziert.
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In
einer Identifizierungsausführungsform
zum Identifizieren des bispezifischen Antikörpers werden die Näpfe von
Mikrotiterplatten (Falcon, Becton Dickinson Labware) mit einem Reagenz
beschichtet, das spezifisch mit einem der Eltern-Hybridom-Antikörper wechselwirkt,
und dem eine Kreuzreaktivität
mit beiden Antikörpern
fehlt. Die Platten werden gewaschen, blockiert, und die zu testenden Überstände (SNs)
werden zu jedem Napf zugegeben. Die Plat ten werden bei Zimmertemperatur
für zwei
Stunden inkubiert, die Überstände verworfen,
die Platten gewaschen und ein verdünntes alkalisches Phosphatase-Anti-Antikörper-Konjugat
für zwei
Stunden bei Zimmertemperatur zugegeben. Die Platten werden gewaschen,
und ein Phosphatase-Substrat, z. B. P-Nitrophenylphosphat (Sigma
St. Louis) wird zu jedem Napf zugegeben. Die Platten werden inkubiert,
3N NaOH wird zu jedem Napf zugegeben, um die Reaktion zu beenden,
und die OD410-Werte werden unter Verwendung
eines ELISA-Lesegeräts bestimmt.
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In
einer anderen Identifizierungsausführungsform werden Mikrotiterplatten,
die mit Poly-L-Lysin
vorbehandelt sind, verwendet, um eine der Zielzellen an jeden Napf
zu binden, die Zellen werden dann fixiert, z. B. unter Verwendung
von 1% Glutaraldehyd, und die bispezifischen Antikörper werden
auf ihre Fähigkeit
getestet, an die intakte Zelle zu binden. Zusätzlich können FACS, Immunfluoreszenzfärbung, Idiotyp-spezifische
Antikörper,
Antigen-Bindungs-Kompetitionsassays
und andere Verfahren, die auf dem Gebiet der Antikörpercharakterisierung üblich sind,
im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden,
um bevorzugte Quadrome zu identifizieren.
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Nach
der Isolierung des Quadroms werden die bispezifischen Antikörper von
den anderen Zellprodukten aufgereinigt. Dies kann durch eine Vielzahl
von Protein-Isolierungsprozeduren erreicht werden, die Fachleuten
auf dem Gebiet der Immunglobulinaufreinigung bekannt sind. Mittel
zum Herstellung und Charakterisieren von Antikörpern sind auf dem Gebiet gut
bekannt (siehe z. B. Antibodies: A Laboratory Manual, 1988).
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Zum
Beispiel werden Überstände aus
ausgewählten
Quadromen über
Protein-A- oder Protein G-Sepharose-Säulen laufengelassen, um IgG
zu binden (abhängig
von dem Isotyp). Die gebundenen Antikörper werden dann mit z. B.
einem pH 5,0 Citratpuffer eluiert. Die eluierten Fraktionen, enthaltend
die BsAbs werden gegen einen isotonischen Puffer dialysiert. Alternativ
wird das Eluat ebenso über
eine Anti-Immunglobulin-Sepharose-Säule laufengelassen. Der BsAb
wird dann mit 3,5 M Magnesiumchlorid eluiert. BsAbs, die auf diese Weise
aufgereinigt worden sind, werden dann auf ihre Bindungsaktivität mittels
z. B. eines Isotypspezifischen ELISA und eines Immunfluoreszenz-Färbungsassay
der Zielzellen, wie oben beschrieben, getestet.
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Aufgereinigte
BsAbs und Eltern-Antikörper
können
ebenso mittels SDS-PAGE-Elektrophorese
charakterisiert und isoliert werden, gefolgt von einer Färbung mit
Silber oder Coomassie. Dies ist möglich, wenn einer der Eltern-Antikörper ein
höheres
Molekulargewicht als der andere hat, wobei die Bande der BsAbs in
der Mitte zwischen der der beiden Eltern-Antikörper wandert. Eine Reduktion
der Proben verifiziert die Anwesenheit von schweren Ketten mit zwei
unterschiedlichen apparenten Molekulargewichten.
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D. Pharmazeutische Zusammensetzungen
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Die
pharmazeutischen Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung werden
im allgemeinen eine wirksame Menge von wenigstens einem ersten VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper oder
2C3-basierenden Antikörper
oder Immunkonjugat umfassen, aufgelöst oder dispergiert in einem
pharmazeutisch akzeptablen Träger
oder wäßrigen Medium.
Kombinierte Therapeutika werden ebenso in Erwägung gezogen, und derselbe
Typ an zugrundeliegenden pharmazeutischen Zusammensetzungen kann
für sowohl
einzelne als auch kombinierte Medikamente verwendet werden.
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Die
Phrasen „pharmazeutisch
oder pharmakologisch akzeptabel" beziehen
sich auf molekulare Größen und
Zusammensetzungen, die keine nachteilige, allergische oder anderweitig
schädliche
Reaktion erzeugen bei Verabreichung an ein Tier oder einen Menschen.
Veterinäre
Verwendungen sind in gleicher Weise von der Erfindung eingeschlossen,
und „pharmazeutisch
akzeptable" Formulierungen
schließen
Formulierungen für
sowohl klinische als auch/oder veterinäre Verwendung ein.
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Wie
hierin verwendet, schließt
ein „pharmazeutisch
akzeptabler Träger" ein beliebiges und
alle Lösungsmittel,
Dispersionsmedien, Beschichtungen, antibakterielle und Antipilz-Mittel,
isotonische und absorptionsverzögernde
Mittel und ähnliches
ein. Die Verwendung von solchen Medien und Mitteln für pharmazeutisch aktive
Substanzen ist auf dem Gebiet wohlbekannt. Außer daß insoweit ein beliebiges herkömmliches
Medium oder Mittel mit dem aktiven Inhaltsstoff kompatibel ist,
wird seine Verwendung bei den therapeutischen Zusammensetzungen
in Erwägung
gezogen. Für
die Verabreichung an den Menschen sollten die Zubereitungen die Standards
hinsichtlich Sterilität,
Pyrogenizität,
allgemeine Sicherheit und Reinheit erfüllen, die von dem FDA Office
of Biologics Standards gefordert werden. Unterstützende aktive Inhaltsstoffe
können
ebenso in die Zusammensetzungen eingebaut werden.
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„Einheitsdosierungs"-Formulierungen sind
diejenigen, die eine Dosis oder Subdosis des verabreichten Inhaltsstoffes
enthalten, angepaßt
für eine
besondere zeitlich abgestimmte Abgabe. Zum Beispiel sind beispielhafte „Einheitsdosierungs"-Formulierungen diejenigen,
die eine tägliche
Dosis oder Einheit oder eine tägliche
Subdosis oder eine wöchentliche
Dosis oder Einheit oder eine wöchentliche
Subdosis enthalten etc.
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D1. Injizierbare Formulierungen
-
Die
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper-basierenden und 2C3-basierenden
Antikörper oder
Immunkonjugate der vorliegenden Erfindung werden am häufigsten
zur parenteralen Verabreichung formuliert sein, z. B. formuliert
zur Injektion über
die intravenöse,
intramuskuläre,
subkutane, transdermale oder eine andere solche Route, einschließlich peristaltischer
Verabreichung und direkte Einflößung in
einen Tumar oder eine Krankheitsstelle (Verabreichung in eine Körperhöhlung).
Die Herstellung einer wäßrigen Zusammensetzung,
die einen solchen Antikörper
oder Immunkonjugat als einen aktiven Inhaltsstoff enthält, wird
Fachleuten im Lichte der vorliegenden Offenbarung bekannt sein.
Typischerweise können
solche Zusammensetzungen als injizierbare Zusammensetzungen hergestellt
werden, entweder als flüssige
Lösungen
oder Suspensionen; feste Formen, die zur Verwendung zum Herstellen
von Lösungen
oder Suspensionen bei Zugabe einer Flüssigkeit vor der Injektion
geeignet sind, können
ebenso hergestellt werden; und die Zubereitung können ebenso emulgiert werden.
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Die
pharmazeutischen Formen, die für
die injizierbare Verwendung geeignet sind, schließen sterile wäßrige Lösungen oder
Dispersionen, Formulierungen, einschließlich Sesamöl, Erdnußöl oder wäßriges Propylenglycol, und
sterile Pulver für
die Zubereitung ad hoc von sterilen injizierbaren Lösungen oder
Dispersionen ein. In allen Fällen
sollte die Form steril und in dem Ausmaß flüssig sein, daß eine Spritzbarkeit
vorhanden ist. Sie sollte unter den Herstellungsbedingungen und
Lagerungsbedingungen stabil sein und sollte gegen die kontaminierende
Wirkung von Mikroorgansimen konserviert sein, wie etwa Bakterien
und Pilzen.
-
Die
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierenden
Antikörper- oder Immunkonjugat-Zusammensetzungen
können
zu einer sterilen wäßrigen Zusammensetzung
in einer neutralen oder Salzform formuliert werden. Lösungen als
freie Base oder phar makologisch akzeptable Salze können in
Wasser hergestellt werden, in geeigneter Weise mit einem oberflächenaktiven
Mittel gemischt, wie etwa Hydroxypropylcellulose. Pharmazeutisch
akzeptable Salze schließen
die Säureadditionssalze
(gebildet mit den freien Aminogruppen des Proteins) und diejenigen
ein, die mit anorganischen Säuren
gebildet werden, wie zum Beispiel Salzsäure oder Phosphorsäure, oder
solche organischen Säuren,
wie etwa Essigsäure,
Trifluoressigsäure,
Oxasäure,
Weinsäure,
Mandelsäure
und ähnliche.
Salze, die mit den freien Carboxylgruppen gebildet werden, können ebenso
aus anorganischen Basen abgeleitet werden, wie etwa zum Beispiel
Natrium, Kalium, Ammonium, Calcium, Eisenhydroxide und solche organischen
Basen, wie Isopropylamin, Trimethylamin, Histidin, Procain und ähnliche.
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Geeignete
Träger
schließen
Lösungsmittel
und Dispersionsmedien ein, enthaltend zum Beispiel Wasser, Ethanol,
Polyol (zum Beispiel Glycerin, Propylenglycol und flüssiges Polyethylenglycol
und ähnliche),
geeignete Mischungen davon und pflanzliche Öle. In vielen Fällen wird
es bevorzugt sein, isotonische Mittel, zum Beispiel Zucker oder
Natriumchlorid einzuschließen.
Die passende Fluidität
kann zum Beispiel durch die Verwendung einer Beschichtung, wie etwa
Lecithin, aufrechterhalten werden, indem die erforderliche Partikelgröße im Falle
der Dispersion und/oder durch die Verwendung von oberflächenaktiven
Mitteln aufrechterhalten wird.
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Unter
normalen Lagerungs- und Verwendungsbedingungen sollten alle solchen
Zubereitungen ein Konservierungsmittel enthalten, um das Wachstum
von Mikroorganismen zu verhindern. Die Verhinderung der Wirkung
von Mikroorganismen kann durch verschiedene antibakterielle und
Antipilz-Mittel, zum Beispiel Parabene, Chlorbutanol, Phenol, Sorbinsäure, Thimerosal
und ähnliches
erzielt werden. Eine verlängerte
Absorption der injizierbaren Zusammensetzungen kann durch Verwendung
in den Zusammensetzungen von Mitteln erzielt werden, die die Absorption
verzögern,
zum Beispiel Aluminiummonostearat und Gelatine.
-
Vor
oder nach der Formulierung sollten der VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper oder 2C3-basierende
Antikörper
oder Immunkonjugat umfangreich dialysiert werden, um unerwünschte niedermolekulargewichtige
Moleküle
zu entfernen, und/oder für
eine fertigere Formulierung in einen erwünschten Träger, je nach Bedarf; lyophilisiert
werden. Sterile injizierbare Lösungen
werden durch Einbau der aktiven Mittel in der erforderlichen Menge
in dem geeigneten Lösungsmittel
mit verschiedenen der anderen oben aufgezählten Inhaltsstoffe zubereitet,
je nach Bedarf, gefolgt von einer gefilterten Sterilisierung. Im
allgemeinen werden Dispersionen durch Einbau der verschiedenen sterilisierten
aktiven Inhaltsstoffe in einen sterilen Träger zubereitet, der das grundlegende
Dispersionsmedien und die erforderlichen anderen Inhaltsstoffe aus
den oben aufgezählten
enthält.
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Im
Falle von sterilen Pulvern zur Herstellung von sterilen injizierbaren
Lösungen
sind die bevorzugten Verfahren zur Herstellung Vakuumtrocknungs-
und Gefriertrocknungstechniken; die ein Pulver des aktiven Inhaltsstoffes
plus jeden zusätzlichen
erwünschten
Inhaltsstoff von einer zuvor steril gefilterten Lösung davon ergeben.
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Geeignete
pharmazeutische Zusammensetzungen in Übereinstimmung mit der Erfindung
werden im allgemeinen eine Menge des VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpers oder
2C3-basierenden Antikörpers
oder Immunkonjugats enthalten, beigemischt mit einem akzeptablen
pharmazeutischen Verdünnungsmittel
oder Bindemittel, wie etwa einer sterilen wäßrigen Lösung, um einen Bereich an Endkonzentrationen
zu geben, abhängig
von der beabsichtigten Verwendung. Die Herstellungstechniken sind
im allgemeinen auf dem Gebiet wohlbekannt, wie beispielhaft veranschaulicht
durch Remington's
Pharmaceutical Sciences, 16. Auflage, Mack Publishing Company, 1980.
Es sollte bemerkt werden, daß die
Endotoxinkontaminierung minimal auf einem sicheren Niveau gehalten
werden sollte, zum Beispiel weniger als 0,5 ng/mg Protein. Darüberhinaus sollten
für die
Verabreichung an den Menschen die Zubereitungen die Sterilitäts-, Pyrogenizitäts-, allgemeinen Sicherheits-
und Reinheitsstandards erfüllen,
wie vom FDA Office of Biological Standards erfordert. Nach der Formulierung
werden die Antikörper-
oder Immunkonjugat-Lösungen
auf eine Weise verabreicht werden, die mit der Dosierungsformulierung
kompatibel ist, und in einer solchen Menge, die therapeutisch wirksam
ist.
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D2. Formulierungen mit
verzögerter
Freisetzung
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Formulierungen
von VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper-basierenden oder 2C3-basierenden Antikörpern oder
Immunkonjugat-Lösungen
werden leicht in einer Vielzahl von Dosierungsformen verabreicht,
wie etwa der Typ der oben beschriebenen injizierbaren Lösungen,
aber andere pharmazeutisch akzeptable Formen werden ebenso in Erwägung gezogen,
z. B. Tabletten, Pillen, Kapseln oder andere feste Formen zur oralen
Verabreichung, Zäpfchen,
Pessare, Nasenlösungen
oder -sprays, Aerosole, Inhalantien, topische Formulie rungen, Liposomenformen
und ähnliche.
Der Typ der Verabreichungsform wird der zu behandelnden Krankheit
oder Störung
angepaßt
werden.
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Pharmazeutische
Kapseln mit „langsamer
Freisetzung" oder
Zusammensetzungen mit „verzögerter Freisetzung" oder Zubereitungen
können
verwendet werden und sind im allgemeinen anwendbar. Formulierungen
mit langsamer Freisetzung sind im allgemeinen daraufhin angelegt,
daß sie
eine konstante Arzneikonzentration über eine ausgedehnte Zeitperiode
ergeben, und können
verwendet werden, um einen VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
2C3-basierenden Antikörper
oder Immunkonjugat in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung abzugeben. Die Formulierungen mit
langsamer Freisetzung werden typischerweise in der Nähe der Krankheitsstelle,
zum Beispiel an der Stelle eines Tumors implantiert.
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Geeignete
Beispiele für
Zubereitungen mit verzögerter
Freisetzung schließen
semipermeable Matrizen von festen hydrophoben Polymeren ein, enthaltend
den Antikörper
oder das Immunkonjugat, wobei die Matrizen in der Form von geformten
Artikeln, z. B. Filmen oder Mikrokapseln sind. Beispiele für Matrizen
mit verzögerter
Freisetzung schließen
Polyester, Hydrogele, zum Beispiel Poly-(2-hydroxyethyl-methacrylat)
oder Poly(vinylalcohol), Polylactide, z. B. U.S. Patent Nr. 3,773,919,
Copolymere aus L-Glutaminsäure
und γ-Ethyl-L-glutamat, nicht-abbaubares
Ethylenvinylacetat, abbaubare Milchsäure-glycolsäurecopolymere, wie etwa das
Lupron DepotTM (injizierbare Mikrosphären, zusammengesetzt
aus Milchsäure-Glycolsäure-Copolymer
und Leuprolid-acetat), und Poly-D-(-)-3-hydroxybuttersäure ein.
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Während Polymere,
wie etwa Ethylenvinylacetat und Milchsäure-Glycolsäure, die Freisetzung von Molekülen für über 100
Tage ermöglichen,
setzen bestimmte Hydrogele Proteine für kürzere Zeitperioden frei. Bei der
Verkapselung bleiben Antikörper
im Körper
für eine
lange Zeit, sie können
denaturieren oder als ein Ergebnis des Aussetzens gegenüber Feuchtigkeit
bei 37°C
aggregieren, wodurch die biologische Aktivität verringert und/oder die Immunogenizität verändert wird.
Rationale Strategien zur Stabilisierung stehen zur Verfügung, in Abhängigkeit
von den beteiligten Mechanismen. Zum Beispiel wird, wenn der Aggregationsmechanismus
eine intermolekulare S-S-Bindungsbildung durch den Thio-Disulfid-Austausch beinhaltet,
eine Stabilisierung durch Modifizieren von Sulihydrylresten, Lyophilisieren
aus sauren Lösungen,
Kontrollieren des Feuchtigkeitsgehalts, Verwendung von geeig neten
Zusatzstoffen, Entwicklung spezifischer Polymermatrixzusammensetzungen
und ähnlichem
erzielt.
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D3. Liposomen und Nanopartikel
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In
bestimmten Ausführungsformen
können
Liposomen und/oder Nanopartikel ebenso mit den VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-basierenden Antikörpern
oder Immunkonjugaten verwendet werden. Die Bildung und Verwendung
von Liposomen ist im allgemeinen Fachleuten auf dem Gebiet bekannt,
wie unten zusammengefaßt.
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Liposomen
werden aus Phospholipiden gebildet, die in einem wäßrigen Medium
dispergiert sind und in spontaner Weise multilamellare konzentrische
Bilayer-Vesikel bilden (ebenso als multilamellare Vesikel bezeichnet
(MLVs)). MLVs haben im allgemeinen einen Durchmesser von 25 nm bis
4 μm. Eine
Beschallung von MLVs führt
zur Bildung von kleinen unilamellaren Vesikeln (SUVs) mit Durchmessern
im Bereich von 200 bis 500 Å,
enthaltend eine wäßrige Lösung im
Kern.
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Phospholipide
können
eine Vielzahl von Strukturen bilden, die nicht Liposomen sind, bei
Dispersion in Wasser, abhängig
vom molaren Verhältnis
von Lipid zu Wasser. Bei niedrigen Verhältnissen ist das Liposom die
bevorzugte Struktur. Die physikalischen Eigenschaften von Liposomen
hängen
vom pH, der Innenstärke und
der Anwesenheit von divalenten Kationen ab. Liposomen können eine
geringe Permeabilität
gegenüber ionischen
und polaren Substanzen zeigen, durchlaufen aber bei erhöhten Temperaturen
einen Phasenübergang,
der in merkbarer Weise ihre Permeabilität ändert. Der Phasenübergang
beinhaltet eine Veränderung
von einer dicht gepackten, geordneten Struktur, die als der Gelzustand
bezeichnet wird, in eine lose gepackte, weniger geordnete Struktur,
die als der flüssige
Zustand bekannt ist. Dies findet bei einer charakteristischen Phasenübergangstemperatur
statt und führt
zu einem Anwachsen an Permeabilität gegenüber Ionen, Zuckern und Arzneien.
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Liposomen
wechselwirken mit Zellen über
vier verschiedene Mechanismen: Endocytose durch phagocytische Zellen
des reticuloendothelialen Systems, wie etwa Makrophagen und Neutrophilen;
Adsorption an die Zelloberfläche,
entweder durch nicht-spezifische schwache hydrophobe oder elektrostatische
Kräfte,
oder durch spezifische Wechselwirkungen mit Zelloberflächenbestandteilen;
Fusion mit der Plasmazellmembran durch Einbau der Lipid- Doppelschicht des
Liposoms in die Plasmamembran, mit zeitgleicher Freisetzung des Liposomeninhalts
in das Cytoplasma; und durch Transfer von liposomalen Lipiden auf
die zellulären
oder subzellulären
Membranen oder umgekehrt, ohne irgendeine Assoziation des Liposomengehalts.
Eine Variation der Liposomenformulierung kann ändern, welcher Mechanismus
wirksam ist, obwohl mehr als ein Mechanismus zur gleichen Zeit wirken
kann.
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Nanokapseln
können
im allgemeinen Verbindungen auf eine stabile und reproduzierbare
Weise einfangen. Um Nebenwirkungen aufgrund von einer intrazellulären polymeren Überladung
zu verhindern, sollten solche ultrafeinen Partikel (mit einer Größe von ungefähr 0,1 μm) unter
Verwendung von Polymeren konstruiert werden, die in der Lage sind,
in vivo abgebaut zu werden. Bioabbaubare Polyalkyl-Cyanoacrylat-Nanopartikel, die
diese Anforderungen erfüllen,
werden zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung in Erwägung gezogen,
und solche Partikel werden in leichter Weise hergestellt.
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D4. Ophthalmische Formulierungen
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Viele
Krankheiten mit einem angiogenen Bestandteil sind mit dem Auge assoziiert.
Zum Beispiel schließen
Krankheiten, die mit einer Cornea-Neovaskularisierung assoziiert
sind, die gemäß der vorliegenden Erfindung
behandelt werden können,
ein, sind aber nicht beschränkt
auf diabetische Retinopathie, Frühgeborenen-Retinopathie,
Cornea-Transplantatabstoßung,
neovaskuläres
Glaucom und retrolentale Fibroplasie, epidemische Keratoconjunctivitis,
Vitamin-A-Defizienz, Kontaktlinsenübertragung, atopische Keratitis,
obere limbische Keratitis, Pterygium Keratitis Sicca, Sjogren-Syndrom,
Acne rosacea, Phylectenulosis, Syphilis, Mycobacterieninfektionen,
Lipidabbau, chemische Verbrennungen, bakterielle Geschwüre, Pilzgeschwüre, Herpes-Simplex-Infektione,
Herpes-Zoster-Infektionen, Protozoen-Infektionen, Kaposi-Sarcom,
Mooren-Geschwür,
Terrien's Marginal-Degeneration,
Mariginalkeratolyse, Trauma, rheumatoide Arthritis, systemischer Lupus,
Polyarthritis, Wegeners-Sarcoidose, Scleritis, Steven's Johnson-Krankheit,
periphigoide Radialkeratotomie und Cornea-Transplantatabstoßung.
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Krankheiten,
die mit einer retinalen/chorioiden Neovaskularisierung assoziiert
sind, die gemäß der vorliegenden
Erfindung behandelt werden können,
schließen
ein, sind aber nicht beschränkt
auf diabetische Retinopathie, Macula-Degeneration, Sichelzellenanämie, Sarcoidose,
Syphilis, Pseudoxanthoma elasticum, Paget-Krankheit, Venenverschluß, Arterienverschluß, Carotisverschlußkrankheit,
chronische Uveitis/Vitritis, Mycobakterieninfektionen, Lyme-Borreliose, systemischer
Lupus Erythematodes, Frühgeborenenretinopathie, Ealessche
Krankheit, Behçetsche
Krankheit, Infektionen, die eine Retinitis oder eine Choroiditis
verursachen, vermutete Augen-Histoplasmose, infantile Maculadegeneration,
Myopie, Sehnerventrichter („optic
pits"), Stargardtsche
Krankheit, Parsplanitis, chronische Retinaablösung, Hyperviskositätssyndrome,
Toxoplasmose, Trauma und Post-Laser-Komplikatonen.
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Andere
Krankheiten, die gemäß der vorliegenden
Erfindung behandelt werden können,
schließen
ein, sind aber nicht beschränkt
auf Krankheiten, die mit Rubeose assoziiert sind (Neovaskularisierung
des Winkels („angle")), und Krankheiten,
die durch die abnorme Proliferation von fibrovaskulärem oder
fibrösem
Gewebe verursacht werden, einschließlich aller Formen der proliferativen
Vitreoretinopathie, die mit Diabetes assoziiert ist oder auch nicht.
-
Die
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper-basierenden und 2C3-basierenden
Antikörper und
Immunkonjugate der vorliegenden Erfindung können daher vorteilhafterweise
bei der Herstellung von pharmazeutischen Zusammensetzungen verwendet
werden, die zur Verwendung als Augenlösungen geeignet sind, einschließlich denjenigen
für eine
Verabreichung in den Glaskörper
und/oder in die Kammer. Zur Behandlung von irgendeiner der vorhergehenden
oder anderen Krankheiten würde
eine VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierende Antikörperzusammensetzung
der Erfindung an das Auge oder die Augen des behandlungsbedürftigen
Patienten in der Form einer ophthalmischen Zubereitung verabreicht
werden, die in Übereinstimmung
mit herkömmlicher
pharmazeutischer Praxis hergestellt worden ist, siehe zum Beispiel „Remington's Pharmaceutical
Sciences" 15. Auflage,
Seiten 1488 bis 1501 (Mack Publishing Co., Easton, PA).
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Die
ophthalmische Zubereitung wird einen VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder 2C3-basierenden
Antikörper
in einer Konzentration von ungefähr
0,01 bis 1 Gew.% enthalten, bevorzugt von ungefähr 0,05 bis ungefähr 0,5%
in einer pharmazeutisch akzeptablen Lösung, Suspension oder Salbe.
Eine gewisse Variation in der Konzentration wird notwendigerweise
auftreten, abhängig
von der jeweiligen verwendeten Verbindung, dem Zustand des zu behandelnden
Patienten und ähnliches,
und die Person, die für
die Behandlung verantwortlich ist, wird die geeignetste Konzentration
für den
einzelnen Patienten bestimmen. Die ophthalmische Zubereitung wird
bevorzugt in der Form einer sterilen wäßrigen Lösung sein, die, sofern erwünscht, zusätzliche
Inhaltsstoffe enthält,
zum Beispiel Konservierungsmittel, Puffer, Tonizitätsmittel,
Antioxidantien und Stabilisatoren, nicht-ionische Befeuchtungs-
oder Klärungsmittel,
viskositätserhöhende Mittel und ähnliches.
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Geeignete
Konservierungsmittel zur Verwendung in einer solchen Lösung schließen Benzalkoniumchlorid,
Benzethoniumchlorid, Chlorbutanol, Thimerosal und ähnliches
ein. Geeignete Puffer schließen
Borsäure,
Natrium- und Kaliumhydrogencarbonat, Natrium- und Kaliumborate,
Natrium- und Kaliumcarbonat, Natriumacetat, Natriumdihydrogenphosphat
und ähnliche,
in Mengen ein, die ausreichen, um den pH auf zwischen ungefähr pH 6
und pH 8 und bevorzugt zwischen ungefähr pH 7 und pH 7,5 zu halten.
Geeignete Tonizitätsmittel
sind Dextran 40, Dextran 70, Dextrose, Glycerin, Kaliumchlorid,
Propylenglycol, Natriumchlorid und ähnliche, so daß das Natriumchloridäquivalent
der ophthalmischen Lösung
im Bereich von 0,9 plus oder minus 0,2% ist.
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Geeignete
Antioxidantien und Stabilisatoren schließen Natriumbisulfit, Natriummetabisulfit,
Natriumthiosulfit, Thioharnstoff und ähnliches ein. Geeignete Feuchthalte-
und Klärungsmittel
schließen
Polysorbat 80, Polysorbat 20, Poloxamer 282 und Tyloxapol ein. Geeignete
viskositätserhöhende Mittel
schließen
Dextran 40, Dextran 70, Gelatine, Glycerin, Hydroxyethylcellulose,
Hydroxmethylpropylcellulose, Lanolin, Methylcellulose, Petrolatum,
Polyethylenglycol, Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon, Carboxymethylcellulose
und ähnliche
ein. Die ophthalmische Zubereitung wird topisch an das Auge des
behandlungsbedürftigen
Patienten mittels herkömmlicher
Verfahren verabreicht werden, zum Beispiel in der Form von Tropfen
oder durch Baden des Auges in der ophthalmischen Lösung.
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D5. Topische Formulierungen
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Im
breitesten Sinn schließen
Formulierungen für
die topische Verabreichung diejenigen zur Abgabe über den
Mund (buccal) und durch die Haut ein. „Topische Abgabesysteme" schließen ebenso
transdermale Pflaster ein, die den zu verabreichenden Inhaltsstoff
enthalten. Eine Abgabe durch die Haut kann weiterhin durch Iontophorese
oder Elektrotransport erzielt werden, wenn erwünscht.
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Formulierungen,
die zur topischen Verabreichung im Mund geeignet sind, schließen Tabletten,
die die Inhaltsstoffe in einer aromatisierten Grundlage, gewöhnlich Saccharose
und Akaziengummi oder Tragant, Pastillen, umfassend den aktiven
Inhaltsstoff in einer inerten Basis, wie etwa Gelatine und Glycerin
oder Saccharose und Akaziengummi, und Mundspülungen ein, umfassend den zu
verabreichenden Inhaltsstoff in einem geeigneten flüssigen Träger.
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Formulierungen,
die für
die topische Verabreichung an die Haut geeignet sind, schließen Salben, Cremes,
Gele und Pasten ein, umfassend den zu verabreichenden Inhaltsstoff
in einem pharmazeutisch akzeptablen Träger. Die Formulierung von VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF- oder
2C3-basierenden Antikörpern
zur topischen Verwendung, wie etwa in Cremes, Salben und Gelen,
schließt
die Zubereitung von öl-
oder wasserlöslichen
Salbengrundlagen ein, wie auf dem Gebiet gut bekannt ist. Zum Beispiel
können
diese Zusammensetzungen pflanzliche Öle, tierische Fette und bevorzugter
halbfeste Kohlenwasserstoffe, die aus Petroleum erhalten werden,
einschließen.
Besondere Bestandteile, die verwendet werden, können weiße Salbe („white ointment"), gelbe Salbe („yellow
ointment"), Cetylesterwachs, Ölsäure, Olivenöl, Paraffin,
Petrolatum, weißes
Petrolatum, Walrat, Stärkeglycerit,
weißes
Wachs, gelbes Wachs, Lanolin, wasserfreies Lanolin und Glycerylmonostearat
einschließen.
Verschiedene wasserlösliche
Salbengrunden können
ebenso verwendet werden, einschließlich Glycolethern und Derivaten,
Polyethylenglycolen, Polyoxyl-40-Stearat und Polysorbaten.
-
Formulierungen
für die
rektale Verabreichung können
als ein Zäpfchen
mit einer geeigneten Grundlage präsentiert werden, umfassend
zum Beispiel Kakaobutter oder ein Salicylat. Formulierungen die
für die
vaginale Verabreichung geeignet sind, können als Pessare, Tampons,
Creme, Gele, Pasten, Schäume
oder Sprühformulierungen
dargeboten werden, enthaltend zusätzlich zu dem aktiven Inhaltsstoff
solche Träger,
wie sie auf dem Gebiet als geeignet bekannt sind.
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D6. Nasale Formulierungen
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Eine
lokale Abgabe über
die Nasen- und respiratorische Route wird zur Behandlung verschiedener
Zustände
in Erwägung
gezogen. Diese Abgaberouten sind ebenso zum Abgeben von Mitteln
in den systemischen Kreislauf geeignet. Formulierungen von aktiven
Inhaltstoffen in Trägern,
die für
die nasale Verabreichung geeignet sind, werden deshalb in der Erfindung
eingeschlossen, zum Beispiel Nasenlösungen, Sprays, Aerosole und
Inhalantien. Wenn der Träger
ein Feststoff ist, schließen
die Formulierungen ein grobes Pulver mit einer Partikelgröße von zum
Beispiel im Bereich von 20 bis 500 Mikrons ein, das z. B. durch
rasche Inha lation durch den Nasenweg aus einem Pulverbehälter verabreicht
wird, der nahe an die Nase gehalten wird.
-
Geeignete
Formulierungen, bei denen der Träger
eine Flüssigkeit
ist, sind bei der Nasenverabreichung nützlich. Nasenlösungen sind
gewöhnlich
wäßrige Lösungen,
die so konstruiert sind, daß sie
an den Nasenweg in Tropfen oder Sprays verabreicht werden, und werden
so zubereitet, daß sie
in vielen Aspekten Nasensekretionen ähnlich sind, so daß eine normale
Cilientätigkeit
aufrechterhalten wird. Daher sind die wäßrigen nasalen Lösungen gewöhnlich isotonisch
und wenig gepuffert, um einen pH von 5,5 bis 6,5 aufrechtzuerhalten. Zusätzlich können antimikrobielle
Konservierungsmittel, ähnlich
denjenigen, die in Augenzubereitungen verwendet werden, und geeignete
Arzneistabilisatoren nach Bedarf in der Formulierung eingeschlossen
sein. Verschiedene kommerzielle Nasenzubereitungen sind bekannt
und schließen
zum Beispiel Antibiotika und Antihistamine ein und werden für die Asthma-Prophylaxe
verwendet.
-
Inhalationen
und Inhalantien sind pharmazeutische Zubereitungen, die zum Abgeben
einer Arznei oder einer Verbindung in dem Atemweg eines Patienten
konstruiert sind. Ein Dampf oder Nebel wird verabreicht und erreicht
das betroffene Gebiet. Diese Route kann ebenso verwendet werden,
um Mittel in den systemischen Kreislauf abzugeben. Inhalationen
können
auf dem nasalen oder oralen Atemweg verabreicht werden. Die Verabreichung
von Inhalationslösungen
ist nur wirksam, wenn die Tröpfchen
hinreichend fein und uniform in ihrer Größe sind, so daß der Nebel
die Bronchiolen erreicht.
-
Eine
andere Gruppe von Produkten, die ebenso als Inhalationen bekannt
sind, und manchmal als Insufflationen bezeichnet werden, umfaßt fein
gepulverte oder flüssige
Arzneien, die in die Atemwege durch die Verwendung von speziellen
Abgabesystemen getragen werden, wie etwa pharmazeutische Aerosole,
die eine Lösung
oder Suspension der Arznei in einem verflüssigtem Gastreibmittel enthalten.
Bei Freisetzung durch ein geeignetes Ventil und einen oralen Adapter
wird eine abgemessene Dosis der Inhalation in den Atemtrakt des Patienten
getrieben. Die Partikelgröße ist von
wesentlicher Wichtigkeit bei der Verabreichung dieses Typs Zubereitung.
Es ist berichtet worden, daß die
optimale Partikelgröße zur Penetration
in die Lungenhöhlung
die Größenordnung
0,5 bis 7 μm
hat. Feine Nebel werden durch Aerosole unter Druck erzeugt, und
deshalb wird ihre Verwendung als vorteilhaft betrachtet.
-
E. Therapeutische Kits
-
Diese
Erfindung stellt ebenso therapeutische Kits bereit, umfassend einen
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
2C3-basierenden Antikörper
oder Immunkonjugat zur Verwendung bei den vorliegenden Behandlungsverfahren.
Solche Kits werden im allgemeinen in geeigneten Behältermitteln
eine pharmazeutisch akzeptable Formulierung von wenigstens einem
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder 2C3-basierenden Antikörper oder
Immunkonjugat enthalten. Die Kits können ebenso andere pharmazeutisch
akzeptable Formulierungen enthalten, entweder zur Diagnose, Bildgebung
oder einer kombinierten Therapie. Zum Beispiel können solche Kits eine oder
mehrere aus einer Vielzahl von chemotherapeutischen oder radiotherapeutischen
Arzneien, anti-angiogenen Mitteln, Anti-Tumorzell-Antikörpern, und/oder Anti-Tumorgefäß- oder
Anti-Tumor-Stroma-Immuntoxinen oder -Coaguliganden enthalten.
-
Die
Kits können
einen einzelnen Behälter
(Behältermittel)
enthalten, der den VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
2C3-basierenden Antikörper
oder Immunkonjugat enthält,
mit oder ohne zusätzliche
Bestandteile, oder sie können
unterschiedliche Behälter
für jedes
erwünschte
Mittel haben. Bei kombinierten Therapeutika kann eine einzelne Lösung vorgemischt
werden, entweder in einer molaren äquivalenten Kombination oder
mit einem Bestandteil, der im Überschuß gegenüber dem
anderen vorliegt. Alternativ kann jeder des VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörpers
oder 2C3-basierenden Antikörpers
oder Immunkonjugats und andere Anti-Krebsmittel-Bestandteile des
Kits separat in unterschiedlichen Behältern vor Verabreichung an
einen Patienten aufbewahrt werden.
-
Wenn
die Bestandteile des Kit in einer oder mehreren flüssigen Lösungen bereitgestellt
werden, ist die flüssige
Lösung
bevorzugt eine wäßrige Lösung, wobei
eine sterile wäßrige Lösung besonders
bevorzugt ist. Jedoch können
die Bestandteile des Kit als getrocknetes (getrocknete) Pulver bereitgestellt
werden. Wenn Reagenzien oder Bestandteile als ein trockenes Pulver
bereitgestellt werden, kann das Pulver durch die Zugabe eines geeigneten
Lösungsmittels
rekonstituiert werden. Es wird erwogen, daß das Lösungsmittel auch in einem anderen
Behälter
bereitgestellt werden kann.
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Die
Behälter
des Kits werden im allgemeinen wenigstens ein Gefäß, Reagenzröhrchen,
Kolben, Flasche, Spritze oder andere Behältermittel einschließen, in
die der VEGFR2- blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper oder
2C3-basierende Antikörper
oder Immunkonjugat und jedes andere erwünschte Mittel gebracht werden und,
bevorzugt, in geeigneter Form aliquotisiert werden kann. Wenn separate
Bestandteile enthalten sind, wird der Kit ebenso im allgemeinen
ein zweites Gefäß oder einen
anderen Behälter
enthalten, in den diese gebracht werden, was die Verabreichung von
getrennt angelegten Dosierungen ermöglicht. Die Kits können ebenso
einen zweiten/dritten Behälter
zum Enthalten eines sterilen pharmazeutisch akzeptablen Puffers
oder anderen Verdünnungsmittels
umfassen.
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Die
Kits können
ebenso ein Mittel enthalten, mit dem der VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper oder
2C3-basierende Antikörper
oder Immunkonjugat an ein Tier oder Patient verabreicht werden kann,
z. B. ein oder mehrere Nadeln oder Spritzen oder sogar einen Augentropfer,
Pipette oder andere solche Vorrichtung, aus der die Formulierung
in das Tier injiziert oder auf eine Krankheitsfläche des Körpers aufgetragen werden kann.
Die Kits der vorliegenden Erfindung werden ebenso typischerweise
ein Mittel zum Aufnehmen der Gefäße oder ähnlichem
und einen anderen Bestandteil in enger Verschränkung für den kommerziellen Verkauf einschließen, wie
etwa Spritzguß-geformte
oder blasgeformte Plastikbehälter
in die die gewünschten
Gefäße und andere
Vorrichtungen eingebracht oder aufbewahrt werden.
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F. Anti-angiogene Therapie
-
Die
vorliegende Erfindung kann verwendet werden, um Tiere und Patienten
mit abnormer Angiogenese zu behandeln, wie etwa diejenige, die zu
einer Vielzahl von Krankheiten und Störungen beiträgt. Die
vorherrschendsten und klinisch wichtigsten hiervon, außerhalb
des Gebiets der Krebsbehandlung, schließen Arthritis, rheumatoide
Arthritis, Psoriasis, Arteriosclerose, diabetische Retinopathie,
altersbedingte Maculadegeneration, Basedow-Krankheit, vaskulare
Restenose, einschließlich
Restenosen nach Angioplastie, arteriovenöse Fehlbildungen (AVM), Meningiom,
Hämangiom
und neovaskuläres
Glaucom ein. Andere potentielle Ziele zum Eingriff schließen Angiofibrom,
arteriosklerotische Plaques, Cornea-Transplantat-Neovaskulariserung, hämophile
Gelenke, hypertrophe Narben, Osler-Weber-Syndrom, pyogenes Granulom,
retrolentales Fibroplasie, Scleroderma, Trachom, Gefäßverklebungen,
Synovitis, Dermatitis, verschiedene andere entzündlichen Krankheiten und Störungen und
sogar Endometriose ein. Weitere Krankheiten und Störungen,
die durch die Erfindung behandelbar sind, und die vereinigende Basis
von solchen angiogenischen Störungen
werden unten dargestellt.
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Eine
Krankheit, bei der Angiogenese beteiligt ist, ist rheumatoide Arthritis,
bei der die Blutgefäße in der Synovialauskleidung
der Gelenke eine Angiogenese durchlaufen. Zusätzlich zum Bilden von neuen
Gefäßnetzwerken
setzen die Endothelzellen Faktoren und reaktive Sauerstoffspezies
frei, die zu einem Pannus-Wachstum und einer Knorpelzerstörung führen. Die
Faktoren, die bei der Antogenese beteiligt sind, können aktiv
zum chronisch entzündeten
Status der rheumatoiden Arthritis beitragen und helfen, diesen aufrechtzuerhalten.
Faktoren, die mit Angiogenese assoziiert sind, haben ebenso eine
Rolle bei der Osteoarthritis, in dem sie zur Zerstörung des
Gelenks beitragen.
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Harada
et al. (1998) zeigten, daß VEGF
bei der Pathogenese von rheumatoider Arthritis beteiligt ist, und
weiterhin, daß eine
Messung der Serumkonzentration von VEGF ein nicht-invasives, nützliches
Verfahren zum Überwachen
der Krankheitsaktivität
von rheumatoider Arthritis ist. Dies unterstützt die therapeutischen und
diagnostischen Verwendungen der vorliegenden Erfindung im Zusammenhang
mit rheumatoider Arthritis.
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Nagashima
et al. (1999) beschrieben die inhibitorischen Effekte von anti-rheumatischen
Arzneien auf VEGF in kultivierten rheumatoiden Synovialzellen. VEGF
wird konstitutiv im Synovium von rheumatoider Arthritis exprimiert.
Es wurde gezeigt, daß die
bekannte antirheumatische Arznei Bucillamin (BUC) in ihrem Wirkmechanismus
die Inhibition der VEGF-Erzeugung
durch Synovialzellen beinhaltet. Daher werden die anti-rheumatischen
Effekte von BUC durch die Unterdrückung der Angiogenese und synovialen
Proliferation im arthritischen Synovium durch die Inhibition der
VEGF-Produktion durch Synovialzellen vermittelt. Die Verwendung
der vorliegenden Erfindung als ein anti-arthritische Therapie wird
durch die VEGF-inhibitorischen Wirkungen dieses existierenden Therapeutikums
unterstützt.
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Ein
weiteres Beispiel für
eine durch Angiogenese vermittelte Krankheit ist neovaskuläre Augenkrankheit
(„ocular
neovaskular disease").
Diese Krankheit ist durch eine Invasion von neuen Blutgefäßen in die Strukturen
des Auges, wie etwa die Retina oder Cornea, charakterisiert. Sie
ist die häufigste
Ursache für
Blindheit und ist bei näherungsweise
zwanzig Augenkrankheiten beteiligt. Bei der altersbedingten Maculadegeneration
werden die assoziierten visuellen Probleme durch ein Einwachsen
von chorioiden Kapillaren durch Defekte in der Bruchschen Membran
mit einer Proliferation des fibrovaskulären Gewebes unterhalb des retinalen Pigmentepithels
verursacht. Eine angiogene Schädigung
ist ebenso mit der diabetischen Retinopathie, Frühgeborenen-Retinopathie, Cornea-Transplantatabstoßung, neovaskulärem Glaukom
und retrolentaler Fibroplasie assoziiert.
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Andere
Krankheiten, die mit einer Cornea-Neovaskularisierung assoziiert
sind, schließen
ein, sind aber nicht beschränkt
auf epidemische Keratoconjunctivitis, Vitamin A-Defizienz, Kontaktlinsen-Übertragung, atopische
Keratitis, obere limbische Keratitis, Pterygium Keratitis Sicca,
Sjogren-Syndrom, Acne rosacea, Phylectenulosis, Syphilis, Mycobacterieninfektionen,
Lipidabbau, chemische Verbrennungen, bakterielle Geschwüre, Pilzgeschwüre, Herpes-Simplex-Infektionen,
Herpes-Zoster-Infektionen, Protozoen-Infektionen, Kaposi-Sarcom,
Mooren-Geschwür,
Terrien's Marginal-Degeneration,
Mariginalkeratolyse, rheumatoide Arthritis, systemischer Lupus,
Polyarthritis, Trauma, Wegener-Sarcoidose, Scleritis, Steven-Johnson-Krankheit,
periphigoide Radialkeratotomie und Cornea-Transplantatabstoßung.
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Krankheiten,
die mit einer retinalen/chorioiden Neovaskularisierung assoziiert
sind, schließen
ein, sind aber nicht beschränkt
auf diabetische Retinopathie, Macula-Degeneration, Sichelzellenanämie, Sarcoidose, Syphilis,
Pseudoxanthoma elasticum, Paget-Krankheit, Venenverschluß, Arterienverschluß, Carotisverschlußkrankheit,
chronische Uveitis/Vitritis, Mycobakterieninfektionen, Lyme-Borreliose,
systemischer Lupus Erythematodes, Frühgeborenenretinopathie, Ealessche
Krankheit, Behçetsche
Krankheit, Infektionen, die eine Retinitis oder eine Choroiditis
verursachen, vermutete Augen-Histoplasmose, infantile Maculadegeneration,
Myopie, Sehnerventrichter („optic
pits"), Stargardtsche
Krankheit, Pars planitis, chronische Retinaablösung, Hyperviskositätssyndrome,
Toxoplasmose, Trauma und Post-Laser-Komplikationen.
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Andere
Krankheiten schließen
ein, sind aber nicht beschränkt
auf Krankheiten, die mit Rubeose assoziiert sind (Neovaskularisierung
des Winkels („angle")), und Krankheiten,
die durch die abnorme Proliferation von fibrovaskulärem oder
fibrösem
Gewebe verursacht werden, einschließlich aller Formen der proliferativen Vitreoretinopathie.
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Chronische
Entzündung
beinhaltet ebenso eine pathologische Angiogenese. Solche Krankheitszustände, wie
etwa ulcerative Colitis und Morbus Crohn zeigen histologische Veränderungen
mit dem Einwachsen von neuen Blutgefäßen in die entzündeten Gewebe.
Bartonello se, eine bakterielle Infektion, die in Südamerika
gefunden wird, kann zu einem chronischen Stadium führen, das
durch die Proliferation von Gefäßendothelzellen
charakterisiert ist.
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Eine
weitere pathologische Rolle, die mit der Angiogenese assoziiert
ist, wird bei Arteriosklerose gefunden. Es ist gezeigt worden, daß die in
dem Lumen von Blutgefäßen gebildeten
Plaques eine angiogene stimulatorische Aktivität haben. Eine VEGF-Expression
in humanen koronar-arteriosklerotischen Läsionen wurde von Inoue et al.
(1998) gezeigt. Dies belegt die pathophysiologische Wichtigkeit
von VEGF bei dem Fortschreiten von humaner koronarer Arteriosklerose
ebenso wie bei Rekanalisierungsprozessen bei koronaren Verschlußkrankheiten.
Die vorliegende Erfindung stellt eine effektive Behandlung für solche
Zustände
bereit.
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Eine
der häufigsten
angiogenen Krankheiten in der Kindheit ist das Hämangiom. In den meisten Fällen sind
die Tumore gutartig und bilden sich ohne Eingreifen zurück. In heftigeren
Fällen
entwickeln sich die Tumore zu großen kavernösen und infiltrativen Formen
fort und erzeugen klinische Komplikationen. Systemfische Formen
von Hämangiomen,
die Hämangiomatosen,
haben eine hohe Mortalitätsrate.
Es gibt therapie-resistente Hämangiome,
die nicht mit gegenwärtig
verwendeten Therapeutika behandelt werden können.
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Die
Angiogenese ist ebenso für
die Schädigung
verantwortlich, die bei Erbkrankheiten gefunden wird, wie etwa die
Osler-Weber-Rendu-Krankheit oder die vererbbare hämorrhagische
Telangiektasie. Dies ist eine vererbte Krankheit, charakterisiert
durch vielfache kleine Angiome, Tumore von Blut- oder Lymphgefäßen. Die Angiome
werden in der Haut und den Schleimhäuten gefunden, oft begleitet
von einer Epistaxis (Nasenbluten) oder Gastrointestinalblutung und
manchmal mit Lungen- oder hepatischen arteriovenösen Fisteln.
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Angiogenese
ist ebenso bei normalen physiologischen Prozessen, wie der Reproduktion
und Wundheilung, beteiligt. Angiogenese ist ein wichtiger Schritt
bei der Ovulation und ebenso bei der Einpflanzung der Blastula nach
der Befruchtung. Eine Verhinderung der Angiogenese könnte verwendet
werden, um Amenorrhoe zu induzieren, die Ovulation zu blockieren
oder die Einpflanzung durch die Blastula zu verhindern.
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Bei
der Wundheilung können
eine übermäßige Reparatur
oder Fibroplasie eine nachteilige Nebenwirkung von chirurgischen
Prozeduren sein und können
durch Angiogenese verursacht oder verschlimmert werden. Adhäsionen sind
eine häufige
Komplikation von Operationen und führen zu Problemen, wie etwa
Dünndarmverschluß.
-
Krankheiten
und Störungen,
die durch unerwünschte
Gefäßpermeabilität charakterisiert
sind, können ebenso
mit der vorliegenden Erfindung behandelt werden. Diese schließen Ödem, assoziiert
mit Hirntumoren, Ascites, assoziiert mit malignen Erkrankungen,
Meigs-Syndrom, Lungenentzündung,
nephrotisches Syndrom, Pericard-Erguß und Pleura-Erguß ein, wie
in WO 98/16551 offenbart.
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Jede
der vorhergehenden Krankheiten und Störungen, zusammen mit allen
Typen von Tumoren, wie in den folgenden Abschnitten beschrieben,
können
durch die vorliegende Erfindung in Übereinstimmung mit Fachwissen,
wie offenbart in z.B. US Patent Nr. 5,712,291, daß vereinigte
Vorteile aus der Anwendung von anti-angiogenen Strategien auf die
Behandlung von angiogenen Krankheiten resultieren, in effektiver
Weise behandelt werden.
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Die
Antikörper
und/oder Immunkonjugate der Erfindung werden am bevorzugtesten bei
der Behandlung von Tumoren verwendet. Tumore, bei denen die Angiogenese
wichtig ist, schließen
maligne Tumore und gutartige Tumore, wie akustisches Neurom, Neurofibrom,
Trachom und pyogene Granulome ein. Die Angiogenese ist besonders
vorherrschend bei der Bildung von festen Tumoren und Metastase.
Jedoch ist die Angiogenese ebenfalls mit Blut getragenen Tumoren,
wie etwa Leukämie,
und verschiedenen akuten oder chronischen neoplastischen Krankheiten
des Knochenmarks assoziiert, bei denen eine uneingeschränkte Proliferation
von weißen
Blutkörperchen
stattfindet, gewöhnlich
begleitet von einer Anämie,
beeinträchtigter
Blutgerinnung und einer Vergrößerung der
Lymphknoten, Leber und Milz. Die Angiogenese spielt ebenso eine
Rolle bei den Abnormitäten
im Knochenmark, die zu Leukämie-artigen
Tumoren führen.
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Die
Angiogenese ist wichtig bei zwei Stadien der Tumormetastase. Bei
der Vaskularisierung des primären
Tumors ermöglicht
die Angiogenese den Zellen, in den Blutstrom einzutreten und durch
den Körper
zu zirkulieren. Nachdem die Tumorzellen die primäre Stelle verlassen und sich
an der sekundären
Stelle, der Metastasenstelle niedergelassen haben, muß eine Angiogenese
stattfinden, bevor der neue Tumor wachsen und expandieren kann.
Deshalb kann eine Verhinderung von Angiogenese die Metastase von
Tumoren verhindern und das neoplastische Wachstum an der primären Stelle
eingrenzen, was eine Behandlung mit anderen The rapeutika, insbesondere
therapeutischen Mittel-Zielmittel-Konstrukten ermöglicht (siehe
unten).
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Die
Verfahren mit VEGFR2-blockierendem, Anti-VEGF-Antikörper und
2C3-basierendem Antikörper oder
Immunkonjugat, die durch diese Erfindung bereitgestellt werden,
sind damit in breiter Weise auf die Behandlung eines beliebigen
malignen Tumors mit einem Gefäßkomponenten
anwendbar. Bei der Verwendung der Antikörper und/oder der Immunkonjugate
der Erfindung bei der Behandlung von Tumoren, insbesondere vaskularisierten,
malignen Tumoren, können
die Mittel allein oder in Kombination mit z.B. chemotherapeutischen,
radiotherapeutischen, apoptotischen, anti-angiogenen Mitteln und/oder
Immuntoxinen oder Coaguliganden verwendet werden.
-
Typische
vaskularisierte Tumore für
die Behandlung sind die festen Tumore, insbesondere Carcinome, die
einen Gefäßkomponenten
für die
Bereitstellung von Sauerstoff und Nährstoffen erfordern. Beispielhafte feste
Tumore, die unter Verwendung der Erfindung behandelt werden können, schließen ein,
sind aber nicht beschränkt
auf Carcinome der Lunge, der Brust, des Ovars, des Magens, des Pancreas,
der Larynx, des Ösophagus,
der Testes, der Leber, der Parotis, des Gallentrakts, des Colon,
des Rectum, der Cervix, des Uterus, des Endometriums, der Niere,
der Blase, der Prostata, der Schilddrüse, Plattenepithelcarcinome,
Adenocarcinome, kleinzellige Carcinome, Melanome, Gliome, Glioblastome,
Neuroblastome und ähnliche.
WO 98/45331 veranschaulicht die Vielzahl von Tumortypen beispielhaft
weiter, die unter Verwendung eines Anti-VEGF-Antikörpers in
effektiver Weise behandelt werden können.
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Die
Kenntnis der Rolle der Angiogenese bei der Aufrechterhaltung und
der Metastase von Tumoren haben zu einem prognostischen Indikator
für Krebse,
wie etwa Brustkrebs geführt.
Die Menge an Neovaskularisierung, die in dem primären Tumor
gefunden wird, wurde durch Zählen
der Mikrogefäßdichte
in dem Gebiet der intensivsten Neovaskularisierung bei invasivem
Brustcarcinom bestimmt. Es wurde gefunden, daß ein hohes Niveau der Mikrogefäßdichte
mit einem Tumorrückfall
korreliert. Eine Kontrolle der Angiogenese durch die Therapien der
vorliegenden Erfindung wird die Wiedererkrankung mit solchen Tumoren
verringern oder verhindern.
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Die
vorliegende Erfindung wird zur Verwendung bei der Behandlung eines
beliebigen Patienten in Erwägung
gezogen, der sich mit einem festen Tumor vorstellt. Im Lichte der
spezifischen Eigenschaften der VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper-basierenden
Zusammensetzungen werden die Therapeutika der vorliegenden Erfindung
verringerte Nebenwirkungen haben. Besondere Vorteile werden zur
Aufrechterhaltung oder Verstärkung
von Immunantworten des Wirts gegen den Tumor führen, vermittelt durch Macrophagen,
und ohne Nebenwirkungen auf das Knochengewebe. Die Erfindung wird
somit die anti-angiogene Therapie der Wahl für die Behandlung von pädiatrischen
Krebsen und Patienten mit Osteoporose und anderen Knochendefizienzen
sein oder solchen Patienten, bei denen das Risiko besteht, daß sie dergleichen
entwickeln.
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Obwohl
alle bösartigen
Erkrankungen und feste Tumore durch die Erfindung behandelt werden
können,
werden die nicht-konjugierten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF- und
2C3-Antikörper dieser
Erfindung besonders zur Verwendung bei der Behandlung von Patienten
mit stärker
angiogenen Tumoren oder von Patienten in Erwägung gezogen, die das Risiko
haben, Metastasen zu entwickeln.
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Die
vorliegende Erfindung ist ebenso als ein präventative oder prophylaktische
Behandlung beabsichtigt. Diese Aspekte der Erfindung schließen die
Fähigkeit
der Erfindung ein, Patienten zu behandeln, die sich mit einem primären Tumor
vorstellen, der metastatische Tumore oder Tumorzellen in den früheren Stadien
der metastatischen Tumoraussaat haben können. Als eine anti-angiogene
Strategie kann die vorliegende Erfindung ebenso verwendet werden,
um die Tumorentwicklung bei Patienten zu verhindern, die ein moderates oder
hohes Risiko zum Entwickeln eines Tumors haben, basierend auf prognostischen
Tests und/oder engen Verwandten, die an einem vererbten Krebs leiden.
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Die
konjugierten oder Immuntoxinformen der VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-
und 2C3-Antikörper
der Erfindung werden insbesondere zur Verwendung beim Zerstören oder
Auflösen
von festen Tumoren in Erwägung
gezogen. Diese Aspekte der Erfindung können zusammen mit den nicht-konjugierten,
anti-angiogenen Antikörpern
der Erfindung oder mit anderen anti-angiogenen Ansätzen verwendet
werden.
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Es
wird in leichter Weise von Fachleuten auf dem Gebiet verstanden
werden, daß die
Immunkonjugat- und Prodrug-Formen der vorliegenden Behandlungsverfahren
den bestimmten Vor teil des Bereitstellen eines einzelnen therapeutischen
Agens mit zwei Eigenschaften haben: die inhärente anti-angiogene Eigenschaft
des Antikörpers
und die therapeutische Eigenschaft des angehängten Agens (z.B. cytotoxisch,
coagulativ, apoptotisch, etc.). Die konjugierten und Prodrug-Behandlungsformen
der vorliegenden Antikörper
haben damit eine unglaublich weite Nützlichkeit im ganzen Gebiet
der Krebsbehandlung.
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Die
hierin bereitgestellte Anleitung hinsichtlich der geeigneteren Patienten
zur Verwendung im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Aspekten
der vorliegenden Erfindung soll lehren, daß bestimmte Patientenprofile
bei der Auswahl von Patienten zur Behandlung durch die vorliegende
Erfindung helfen können.
Die Vorauswahl bestimmter Patienten oder Kategorien von Patienten
verneinen in keiner Weise die Nützlichkeit der
vorliegenden Erfindung im Zusammenhang mit der Behandlung von allen
Patienten mit einem vaskularisierten Tumor oder anderen angiogenen
Erkrankungen, wie oben beschrieben. Eine weitere Überlegung
ist die Tatsache, daß der
durch die Erfindung bereitgestellte Angriff auf den Tumor den Tumor
gegenüber
einer weiteren therapeutischen Behandlung prädisponieren kann, so daß die darauffolgende
Behandlung zu einem insgesamt synergistischen Effekt oder sogar
zu einer Totalremission oder Heilung führt.
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Es
wird nicht geglaubt, daß irgendein
besonderer Typ Tumor von der Behandlung unter Verwendung der vorliegenden
Erfindung ausgeschlossen werden sollte. Jedoch kann der Typ an Tumorzellen
für die
Verwendung der Erfindung in Kombination mit anderen therapeutischen
Mitteln, insbesondere Chemotherapeutika und Anti-Tumorzell-Immuntoxinen
relevant sein. Sowohl die nicht-konjugierten als auch konjugierten
Aspekte der vorliegenden Therapien werden einen anti-angiogenen
Effekt einschließen,
der die Tumorgefäßproliferation
inhibieren wird. Die konjugierten und Prodrug-Behandlungsaspekte
werden die Tumorgefäße weiter zerstören oder
verschließen.
Da die Gefäße im wesentlichen
oder in allen festen Tumoren insgesamt dieselben sind, wird es klar
sein, daß die
vorliegende Methodologie weitgehend oder vollständig anwendbar auf die Behandlung
von allen festen Tumoren ist, unabhängig von dem besonderen Phänotyp oder
Genotyp der Tumorzellen selbst.
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Therapeutisch
wirksame Dosen von VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpern oder
2C3-basierenden Antikörper-
oder Immunkonjugat-Konstrukten sind in leichter Weise unter Verwendung
von Daten aus einem Tiermodell bestimmbar, z.B. wie in den hierin
im einzelnen aufgeführten
Studien gezeigt. Versuchstiere, die feste Tumore tragen, werden
häufig
ver wendet, um geeignete therapeutische Dosen vor der Umsetzung in eine
klinische Umgebung zu optimieren. Es ist bekannt, daß solche
Modelle beim Vorhersagen von wirksamen Anti-Krebs-Strategien sehr zuverlässig sind.
Zum Beispiel werden Mäuse,
die feste Tumore tragen, solche, wie sie in den Beispielen verwendet
werden, in großem
Umfang bei der prä-klinischen
Testung verwendet. Die Erfinder haben solche auf dem Gebiet akzeptierten
Mausmodelle verwendet, um Arbeitsbereiche von therapeutischen Mitteln
zu bestimmen, die vorteilhafte Anti-Tumor-Effekte mit minimaler
Toxizität
ergeben.
-
Bei
der Verwendung von nicht-konjugierten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpern oder 2C3-basierenden
Antikörpern
in anti-angiogenen Therapien kann man ebenso andere publizierte
Daten hinzuziehen, um bei der Formulierung für Dosierungen für die klinische
Behandlung zu assistieren. Zum Beispiel kann, obwohl die Antikörper der
vorliegenden. Erfindung bestimmte Vorteile gegenüber denjenigen auf dem Gebiet
haben, die Information in der Literatur im Hinblick auf die Behandlung
mit anderen Anti-VEGF-Antikörpern immer
noch in Kombination mit den Daten und der Lehre in der vorliegenden
Anmeldung verwendet werden, um Behandlungsprotokolle und -diosierungen
zu konstruieren und/oder zu optimieren.
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Zum
Beispiel beschrieb Borgstrom et al. (1999) die Wichtigkeit von VEGF
bei der Brustkrebsangiogenese in vivo unter Verwendung von MAb A4.6.1.
Da die 2C3-artigen Antikörper
dieser Erfindung äquivalente oder
sogar verbesserte Anti-Tumor-Antworten bei Vergleichsstudien mit
A4.6.1 aufwiesen, werden diese Antikörper auch eine signifikante
Nützlichkeit
bei der Behandlung von Brustkrebs haben. Die Erfinder erkannten weiterhin,
wie von Fachleuten erkannt werden wird, daß Patienten mit Brustkrebs
typischerweise Frauen in den Gruppen mit mittlerem oder höherem Alter
sind, bei denen ebenfalls Probleme im Hinblick auf Osteoporose auftreten.
Die VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- und 2C3-basierenden Antikörper der
vorliegenden Erfindung werden somit den zusätzlichen Vorteil haben, daß sie keine
Nebenwirkung auf dem Knochenmetabolismus verursachen, und werden
somit zur Verwendung bei Brustkrebspatienten mit Osteoporose oder solchen
Patienten, bei denen ein Risiko zur Entwicklung derselben besteht,
nicht bevorzugt sein.
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Derselbe
Typ von Vorteilen macht VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- und
2C3-basierende Therapeutika
zu den bevorzugten Arzneien zur Behandlung von pädiatrischen Krebsen. Bei Kindern
mit Krebs ist das Bedürfnis,
ein gesundes und substantielles Knochen wachstum fortzusetzen, offensichtlich.
Da VEGFR2-blockierende, Anti -VEGF-Antikörper, wie etwa 2C3, die Aktivitäten der
Osteoclasten und Chondroclasten nicht wesentlich beeinträchtigen
werden, die bei der Entwicklung von Knochen wichtig sind, wird 2C3 wichtige
Vorteile gegenüber
anderen Antikörpern
haben, wie etwa A4.6.1.
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Borgstrom
et al. (1999) berichteten ebenso, daß MAb A4.6.1 zu signifikanten
Tumorregressionen bei Verwendung in Kombination mit Doxorubicin
führte.
Dies unterstützt
die kombinierte Verwendung von VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpern und
herkömmlichen
cytotoxischen oder chemotherapeutischen Mitteln weiter, um signifikante
klinische Ergebnisse beim Behandeln einer Vielzahl von Krebsen zu
erzielen. Sowohl nicht-konjugiertes Doxorubicin als auch Doxorubicin-Prodrug-Kombinationen
werden in Erwägung
gezogen.
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Ferrara
und Kollegen berichteten ebenso über
die Wirksamkeit und die Konzentrationsantwort eines murinen monoklonalen
Anti-VEGF-Antikörpers
bei Tumor-tragenden Mäusen
und die Extrapolierung auf die Behandlung am Menschen (Mordenti
et al., 1999). Die Studien waren so angelegt, daß sie die Konzentrations-Antwort-Beziehung
des murinen, monoklonalen Anti-VEGF-Antikörpers bewerteten, so daß eine wirksame
Plasmakonzentration der rekombinanten humanisierten Form des Antikörpers in
Krebspatienten abgeschätzt
werden konnte. Mordenti et al. (1999) schlußfolgerten, daß eine zufriedenstellende
Tumorunterdrückung
bei nackten Mäusen
unter Verwendung von Dosen des murinen Antikörpers erzielt wurde, die in
leichter Weise auf das humane System angewandt werden konnten, um
klinische Dosierungsbehandlungsschemata zu definieren, die wirksam
waren, um einen therapeutischen Antikörper zur Verwendung beim Menschen
in dem erforderlichen wirksamen Bereich zu halten. Entsprechend
können
die Daten aus den gegenwärtig
auf dem Gebiet akzeptierten Mausmodellen ebenso in geeignete Dosierungen
für den
Menschen unter Verwendung des Typs von Analysen übersetzt werden, über den
in Mordenti et al. (1999) berichtet wurde, zusätzlich zu den Techniken, die
dem Fachmann bekannt sind, wie hierin beschrieben.
-
Ergebnisse
aus präklinischen
Sicherheitsbewertungen einer rekombinanten, humanisierten Form von Genentech's Anti-VEGF-Antikörper in
Affen (Ryan et al., 1999) dienen zur beispielhaften Veranschaulichung der
Nachteile mit diesem besonderen Kandidaten-Therapeutikum. Obwohl der Antikörper eine
pharmakologische Aktivität
in diesem Tier hat, wiesen die Affen in diesen Studien eine Physen-Dysplasie
(„physeal
dysplasia") auf,
charakterisiert durch eine dosisabhängige Steigerung an hypertrophierten
Chondrocyten, subchon draler Knochenplattenbildung und Inhibition
der Gefäßinvasion
der Wachstumsplatte. Keine solchen Nachteile werden bei der Verwendung
des VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpers und 2C3-basierenden Therapeutika
offensichtlich sein, die nicht die VEGF-Bindung und Signalgebung bei Chondroclasten
und Chondrocyten inhibieren, die durch VEGFR1 vermittelt wird.
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Daten
aus einer weiteren Studie hinsichtlich der präklinischen Pharmacokinetiken,
der Wahl des Maßstabs
bei verschiedenen Arten und der Gewebeverteilung von Genentech's humanisiertem monoklonalen
Anti-VEGF-Antikörper
wurden von Lin et al. (1999) berichtet. Diese Studien wurden in
Mäusen,
Ratten, Affen und Kaninchen durchgeführt, letzteren unter Verwendung
von 125I-markiertem Antikörper. Die
pharmacokinetischen Daten aus Mäusen,
Ratten und Affen wurden verwendet, um die Pharmacokinetiken des
humanisierten Gegenstückantikörpers unter
Verwendung von allometrischer Maßstabvergrößerung bei Menschen vorherzusagen.
Entsprechend kann eine geeignete Dosierungsinformation für die Behandlung
von humanen pathologischen Bedingungen entwickelt werden, wie etwa
rheumatoide Arthritis, Augen-Neovaskularisierung und Krebs.
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Eine
humanisierte Version des Anti-VEGF-Antikörpers A4.6.1 ist in klinischen
Versuchen als ein Anti-Krebsmittel verwendet worden (Brem, 1998;
Baca et al., 1997; Presta et al., 1997). Deshalb können solche klinischen
Daten ebenso als eine Bezugsquelle beim Designen von therapeutischen
Dosen für
den vorliegenden VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper und
2C3-Behandlung angesehen werden. Die vorliegende Erfindung zeigt,
daß 2C3
ebenso effektiv wie A4.6.1 in Studien mit Tumor-tragenden Mäusen ist,
obwohl die Sepzifität
zum Inhibieren von nur VEGFR2-vermittelten Wirkungen von VEGF ein
Vorteil ist. WO 98/45331 veranschaulicht beispielhaft die Dosen
von humanisierten Anti-VEGF-Antikörpern, die bei der Behandlung
verwendet werden können.
-
Hinsichtlich
der Verwendung von konjugierten VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpern oder 2C3-basierenden
Immunkonjugaten bei der Tumortherapie kann man sich auf wissenschaftliche
Literatur und Patentliteratur im Hinblick auf den Erfolg der Abgabe
eines weiten Bereichs an Therapeutika an Tumorgefäßen beziehen,
um einen vorteilhaften Effekt zu erzielen. Beispielsweise beschreiben
jedes der US Patente Nr. 5,855,866, 5,877,289, 5,965,132, 6,051,230,
6,004,555, 5,776,427, 6,004,554 und 6,036,955 und US Patent Nr.
6,093,399 die Verwendung von solchen therapeutischen Mittel-Zielmittel-Konstrukten
weiter.
-
Im
vorliegenden Fall schließen
therapeutische Mittel-Zielmittel-Konstrukte Zielmittel-Teile („targeting agent
portions") ein,
die einen anti-angiogenen Effekt einschließen, der die Anti-Tumoraktivität des angehängten therapeutischen
Mittels vergrößern oder
anderweitig verbessern wird.
-
Wie
auf dem Gebiet bekannt ist, gibt es realistische Ziele, die als
eine Richtlinie in Verbindung mit präklinischem Testen verwendet
werden kann, bevor man zu einer klinischen Behandlung übergeht.
Jedoch, im Lichte des Fortschrittes anderer Anti-VEGF-Antikörper in
der Klinik, den demonstrierten Anti-Tumoreffekten bei akzeptierten,
hierin gezeigten Tiermodellen und der verbesserten Sicherheit der
vorliegenden Strategien, stellt die vorliegende Erfindung ein Therapeutikum
mit einer schnellen Entwicklung zur klinischen Behandlung bereit.
Daher kann präklinisches
Testen verwendet werden, um die vorteilhaftesten Antikörper, Dosen
oder Kombinationen auszuwählen.
-
Jede
VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierende Antikörper- oder
Immunkonjugat-Dosis oder kombiniertes Medikament, das zu einem konsistent
nachweisbaren anti-angiogenen Effekt, Inhibition der Metastase,
Tumorgefäßzerstörung, Tumorthrombose,
Nekrose und/oder allgemeinem Anti-Tumoreffekt führt, wird eine nützliche
Erfindung definieren. Die vorliegende Erfindung kann ebenso gegen Gefäße stromabwärts an dem
Tumor wirksam sein, d.h. auf wenigstens eine Teilmenge der ableitenden
Gefäße abzielen,
insbesondere, da Cytokine, die aus dem Tumor freigesetzt werden,
auf diese Gefäße wirken
werden, was ihr Antigenprofil verändert.
-
Es
wird ebenso klar sein, daß sogar
unter solchen Umständen,
bei denen die anti-angiogenen und/oder Tumoreffekte der VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-basierenden
Antikörper- oder
Immunkonjugat-Dosis oder kombinierten Therapien auf das niedrige
Ende des beabsichtigten therapeutischen Bereichs hin tendieren,
es dennoch sein kann, daß diese
Therapie immer noch in gleicher Weise oder sogar noch effektiver
ist als alle anderen bekannten Therapien im Kontext des besonderen
Tumorziels oder Patienten. Es ist leider offensichtlich für einen
klinischen Arzt, daß bestimmte
Tumore und Zustände
mittelfristig oder langfristig nicht effektiv behandelt werden können, aber
dies verneint nicht die Nützlichkeit
der vorliegenden Therapie, insbesondere wenn sie ungefähr wenigstens
so effektiv wie die anderen allgemein vorgeschlagenen Strategien
ist.
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Beim
Designen von geeigneten Dosen der VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierenden
Antikörper-
oder Immunkonjugat-Konstrukte oder kombinierten Therapeutika zur
Behandlung von vaskularisierten Tumoren kann man in leichter Weise
aus den hierin beschriebenen Tierstudien und dem Wissen in der Literatur
extrapolieren, um bei geeigneten Dosen für die klinische Verabreichung
anzukommen. Um eine Umwandlung von tierischen auf menschliche Dosen
zu erzielen, würde
man die Maske der verabreichten Mittel pro Einheitsmasse des Versuchstiers
berücksichtigen
und würde
bevorzugt die Unterschiede hinsichtlich der Körperoberfläche (m2)
zwischen dem Versuchstier und dem menschlichen Patienten berücksichtigen.
Alle solche Berechnungen sind wohlbekannt und für Fachleute Routine.
-
Wenn
man z.B. die erfolgreichen Dosen von 2C3 in Mausstudien nimmt und
Standardberechnungen auf der Grundlage von Masse und Oberfläche durchführt, wären effektive
Dosen zur Verwendung beim menschlichen Patienten zwischen ungefähr 1 mg/m2 und ungefähr 1000 mg/m2,
bevorzugt zwischen ungefähr 50
mg/m2 und 500 mg/m2 und
am bevorzugtesten zwischen ungefähr
10 mg/m2 und ungefähr 100 mg/m2.
Diese Dosen sind für
VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-basierende nackte Antikörper
und VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-basierende Immunkonjugate geeignet, obwohl die Dosen bevorzugt
zur Verwendung im Zusammenhang mit nackten oder nicht-konjugierten Antikörpern zur
Verwendung als anti-angiogene Mittel dienen.
-
Entsprechend
erwägen
die Erfinder unter Verwendung dieser Information, daß mögliche niedrige
Dosen an VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierenden
Antikörpern
oder Immunkonjugaten zur Verabreichung an den Menschen ungefähr 1, 2,
3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45 oder ungefähr 50 mg/m2 betragen, und daß nützliche hohe Dosen an solchen
Antikörpern
oder Immunkonjugaten zur Verabreichung an dem Menschen ungefähr 600,
650, 700, 750, 800, 850, 900, 925, 950, 975 oder ungefähr 1000
mg/m2 betragen werden. Nützliche mittlere Dosen an VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierenden Antikörpern
oder Immunkonjugaten zur Verabreichung an den Menschen werden erwogen,
daß sie
jegliche Dosis zwischen dem niedrigem und dem hohen Bereich sind,
wie etwa ungefähr 55,
60, 70, 80, 90, 100, 125, 150, 175, 200, 250, 300, 350, 400, 450,
500, 525, 550 oder ungefähr
575 mg/m2 oder ähnliches.
-
Jeder
besondere Bereich unter Verwendung von einer der vorhergehend aufgeführten beispielhaften Dosen
oder jeder Wert zwischen den besonders aufgeführten Bereichen wird in Erwägung gezogen.
Wenn VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierende Immunkonjugate
verwendet werden, wird ebenso verstanden werden, daß coagulierende
Immunkonjugate im allgemeinen in höheren Dosis als Toxin-Immunkonjugate
verwendet werden können.
-
Im
allgemeinen werden Dosierungsbereiche von zwischen ungefähr 10–100 mg/m2, ungefähr
10–90 mg/m2, ungefähr
10–80
mg/m2, ungefähr 20–100 mg/m2,
ungefähr
20–90
mg/m2, ungefähr 20–80 mg/m2,
ungefähr
30–100
mg/m2, ungefähr 30–90 mg/m2,
ungefähr
30–80
mg/m2, ungefähr 15–100 mg/m2,
ungefähr 25–100 mg/m2, ungefähr
35–100
mg/m2, ungefähr 15–90 mg/m2,
ungefähr
25–90
mg/m2, ungefähr 35–90 mg/m2 oder ähnliches
an VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-basierenden Antikörpern oder
Immunkonjugaten bevorzugt werden. Ungeachtet dieser aufgeführten Bereiche
wird es verstanden werden, daß angesichts
der hierin dargestellten Parameter und detaillierten Anleitung weitere
Variationen hinsichtlich der aktiven und optimalen Bereiche von
der vorliegenden Erfindung umfaßt
sein werden.
-
Deshalb
wird es klar sein, daß geringere
Dosen in Kombination mit anderen Mitteln geeigneter sein werden,
und daß hohe
Dosen immer noch toleriert werden können, insbesondere angesichts
der verbesserten Sicherheit der VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- und 2C3-basierenden
Antikörper,
die nur an VEGFR2 binden, und der noch weiter verbesserten Sicherheit
von VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- und 2C3-basierenden coagulierenden
und anti-angiogenen Immunkonjugaten. Die Verwendung von humanen
oder humanisierten Antikörpern
(und fakultativ humanen coagulierenden oder anti-angiogenen Proteinen)
macht die vorliegende Erfindung sogar noch sicherer für die klinische
Verwendung, was weiterhin die Chancen einer signifikanten Toxizität oder Nebenwirkungen
in gesunden Geweben verringert.
-
Die
Absicht der therapeutischen Schemata der vorliegenden Erfindung
ist es im allgemeinen, signifikante Anti-Tumor-Effekte zu erzeugen,
während
gleichzeitig die Dosis unterhalb der mit nicht akzeptabler Toxizität assoziierten
Konzentrationen gehalten wird. Zusätzlich zum Variieren der Dosis
selbst kann das Verabreichungsschema ebenso angepaßt werden,
um die Behandlungsstrategie zu optimieren. Ein Behandlungsprotokoll
ist es, zwischen ungefähr
1 mg/m2 und ungefähr 1000 mg/m2,
bevorzugt zwischen ungefähr
50 mg/m2 und 500 mg/m2,
und am bevorzugtesten zwischen ungefähr 10 mg/m2 und
ungefähr
100 mg/m2 des VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpers oder
2C3-basierenden Antikörpers
oder Immunkonjugats oder eines therapeutischen Cocktails, das derlei
enthält,
ungefähr
1 bis 3 Mal pro Woche zu verabreichen, bevorzugt mittels intravenöser oder
intramuskulärer
Verabreichung und am bevorzugtesten auf intravenösem Wege.
-
Beim
Verabreichen der jeweiligen Dosen würde man bevorzugt eine pharmazeutisch
akzeptable Zusammensetzung (gemäß FDA-Standards
hinsichtlich Sterilität,
Pyrogenizität,
Reinheit und allgemeiner Sicherheit) für den Patienten in systemischer
Weise bereitstellen. Eine intravenöse Injektion wird im allgemeinen
bevorzugt. Eine kontinuierliche Infusion über eine Zeitperiode von ungefähr 1 oder
2 Stunden wird ebenso in Erwägung
gezogen.
-
Natürlich werden
vor einer weitverbreiteten Verwendung klinische Versuche durchgeführt werden.
Die verschiedenen Elemente der Durchführung eines klinischen Versuchs,
einschließlich
der Patientenbehandlung und -Überwachung,
wird Fachleuten auf dem Gebiet im Lichte der vorliegenden Offenbarung
bekannt sein. Die folgende Information wird als eine allgemeine
Richtlinie zur Verwendung beim Etablieren von solchen Versuchen
dargestellt.
-
Patienten,
die für
die ersten Studien mit VEGFR2-blockierender, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierender
Behandlung ausgewählt
werden, werden keine Antwort auf wenigstens einen Durchlauf herkömmlicher
Therapie gezeigt haben und werden eine objektiv meßbare Krankheit
haben, bestimmt anhand physischer Untersuchung, Labortechniken und/oder
radiographischen Prozeduren. Jede Chemotherapie sollte wenigstens
2 Wochen vor Eintritt in die Studie abgebrochen werden. Wenn murine
monoklonale Antikörper
oder Antikörperteile
verwendet werden, sollten die Patienten keine Historie einer Allergie
gegenüber
Mausimmunglobulin haben.
-
Bestimmte
Vorteile werden mit der Verwendung eines eingesetzten zentralen
venösen
Katheters mit einem dreifachen Lumen-Port gefunden werden. Die VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierenden
Mittel sollten gefiltert, zum Beispiel unter Verwendung eines 0,22 μ-Filter,
und geeignet verdünnt
sein, wie etwa mit Salzlösung,
auf einen Endvolumen von 100 ml. Vor der Verwendung sollte die Testprobe
ebenso auf eine ähnliche
Weise gefiltert werden und ihre Konzentration vor und nach der Filtration
durch Bestimmen der A280 bestimmt werden.
Die erwartete Wiedergewinnung sollte innerhalb des Bereichs von
87% bis 99% liegen, und Anpassungen im Hinblick auf Proteinverlust
können
dann berücksichtigt
werden.
-
Die
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierenden
Antikörper
oder Konjugate können über eine
Periode von näherungsweise
4 – 24
Stunden verabreicht werden; wobei jeder Patient 2 – 4 Fusionen
in 2 – 7-tägigen Intervallen
erhält.
Die Verabreichung kann ebenso mittels einer stetigen Infusionsrate über eine
7-tägige
Periode durchgeführt
werden. Die Infusion, die bei einem beliebigen Dosisniveau gegeben wird,
sollte von jeglicher beobachteten Toxizität abhängig sein. Daher sollten, wenn
eine Toxizität
vom Grad II nach einer einzelnen Infusion oder nach einer bestimmten
Zeitperiode für
eine Infusion in stetiger Rate erreicht wurde, weitere Dosen zurückgehalten
oder die Infusion mit stetiger Rate abgebrochen werden, es sei denn, daß sich die
Toxizität
verbessern würde.
Steigende Dosen an VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierenden Therapeutika sollten an Gruppen von Patienten verabreicht
werden, bis näherungsweise
60% der Patienten eine Toxizität
vom nicht-akzeptablen Grad III oder IV in jeder Kategorie zeigen
würden. Dosen,
die 2/3 dieses Werts betragen, werden als die sichere Dosis definiert.
-
Eine
physische Untersuchung, Tumormessungen und Labortests sollten natürlich vor
der Behandlung und in Intervallen bis zu 1 Monat später durchgeführt werden.
Labortests sollten vollständige
Blutzählungen, Serumcreatinin,
Creatinkinase, Elektrolyte, Harnstoff, Stickstoff, SGOT, Bilirubin,
Albumin und gesamtes Serumprotein einschließen. Serumproben, die bis zu
60 Tagen nach der Behandlung genommen worden sind, sollten mittels
Radioimmunassay auf die Anwesenheit des verabreichten Therapeutikums
und Antikörpern
gegen jegliche Teile davon bewertet werden. Immunologische Analysen
der Seren unter Verwendung eines Standardassay, wie zum Beispiel
eines ELISA oder RIA, werden es ermöglichen, daß die Pharmakokinetiken und Clearance
des VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierenden therapeutischen
Mittels bewertet werden.
-
Um
die Anti-Tumor-Antwort zu bewerten, sollten die Patienten nach 48
Stunden bis 1 Woche und wieder nach 30 Tagen nach der letzten Infusion
untersucht werden. Wenn eine tastbare Krankheit vorhanden war, sollten
2 rechtwinklige Durchmesser aller Massen täglich während der Behandlung gemessen
werden, innerhalb 1 Woche nach Abschluß der Therapie und nach 30
Tagen. Um eine nicht-tastbare Krankheit zu messen, könnten serielle
CT-Scans in 1-cm- Intervallen
durch die gesamte Brust, Abdomen und Pelvis nach 48 Stunden bis
1 Woche und wieder nach 30 Tagen durchgeführt werden. Gewebeproben sollten
ebenso histologisch und/oder mittels Flußcytometrie unter Verwendung
von Biopsien aus den Krankheitsstellen oder sogar Blut- oder Flüssigkeitsproben,
sofern geeignet, bewertet werden.
-
Klinische
Antworten können
mit einem akzeptablen Maß definiert
werden. Zum Beispiel kann eine vollständige Antwort anhand des Verschwindens
des gesamten meßbaren
Tumors 1 Monat nach der Behandlung definiert werden, während eine
partielle Antwort durch eine 50%-ige oder größere Verringerung der Summe der
Produkte der rechtwinkligen Durchmesser aller bewertbaren Tumorknötchen 1
Monat nach der Behandlung definiert werden können, wobei keine Tumorstelle
eine Vergrößerung aufweist.
In ähnlicher
Weise kann eine gemischte Antwort anhand einer Reduktion des Produktes
der rechtwinkligen Durchmesser aller meßbaren Läsionen um 50% oder größer 1 Monat
nach der Behandlung definiert werden, wobei ein Krankheitsfortschritt
an einer oder mehreren Stellen auftritt.
-
Im
Lichte der Ergebnisse aus klinischen Versuchen, wie diejenigen,
die oben beschrieben sind, kann ein sogar noch genaueres Behandlungsschema
formuliert werden. Darüberhinaus
kann eine gewisse Variation hinsichtlich der Dosierung später notwendig
sein, abhängig
von dem Zustand des behandelten Patienten. Der Arzt, der für die Verabreichung
verantwortlich ist, wird im Lichte der vorliegenden Offenbarung
in der Lage sein, die geeignete Dosis für den einzelnen Patienten zu
bestimmen. Eine solche Optimierung und Anpassung wird routinemäßig auf
dem Gebiet durchgeführt
und reflektiert keineswegs einen übermäßigen Aufwand an Experimentierung.
-
G. Kombinationstherapien
-
Sei
es zur Verwendung bei der Behandlung von angiogenen Krankheiten,
wie etwa Arthritis, Psoriasis, Arteriosklerose, diabetische Retinopathie,
altersbedingte Maculadegeneration, Basedowsche Krankheit, Gefäßrestenose,
Hämangiom
und neovaskuläres
Glaukom (oder andere oben beschriebene Krankheiten) oder feste Tumore,
die vorliegende Erfindung kann mit anderen Therapien kombiniert
werden.
-
Die
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierenden
Behandlungsverfahren der vorliegenden Erfindung können mit
allen anderen Verfahren kombiniert wer den, die im allgemeinen bei
der Behandlung des einzelnen Tumors, Krankheit oder Störung, die
der Patient aufweist, verwendet werden. Solange wie bekannt ist,
daß ein
bestimmter therapeutischer Ansatz nicht nachteilig für den Zustand
des Patienten selbst ist und nicht signifikant der VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-basierenden Behandlung entgegenwirkt, wird seine Kombination
mit der vorliegenden Erfindung in Erwägung gezogen.
-
Im
Zusammenhang mit der Behandlung von festen Tumoren, kann die vorliegende
Erfindung in Kombination mit klassischen Ansätzen, wie etwa Operation, Radiotherapie,
Chemotherapie und ähnlichem
verwendet werden. Die Erfindung stellt deshalb kombinierte Therapien
bereit, bei denen VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierende Konstrukte zeitgleich mit, vor oder nach einem chirurgischen
Eingriff oder einer Strahlungsbehandlung verwendet werden, oder
an Patienten mit, vor oder nach herkömmlichen chemotherapeutischen,
radiotherapeutischen oder anti-angiogenen Mittel oder zielgerichtet
eingesetzten Immuntoxinen oder Coaguliganden verabreicht werden.
-
Die
kombinierte Verwendung der Erfindung mit Radiotherapie, Radiotherapeutika,
antiangiogenen Mitteln, Apoptose-induzierenden Mitteln und Anti-Tubulin-Arzneien
wird besonders bevorzugt. Viele Beispiele für solche Mittel sind oben zusammen
mit den Immunkonjugaten der vorliegenden Erfindung beschrieben worden. Jedes
der anfänglich
zur Verwendung als ein Teil eines therapeutischen Konjugats beschriebenen
Mittel kann ebenso separat verwendet werden, aber immer noch in
funktionierender Kombination mit der vorliegenden Erfindung.
-
Wenn
eines oder mehrere Mittel in Kombination mit der VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierenden Therapie verwendet werden, gibt es kein Erfordernis
dafür,
daß die
kombinierten Resultate additiv im Hinblick auf die Effekte sind,
die beobachtet werden, wenn jede Behandlung separat durchgeführt wird.
Obwohl wenigstens additive Effekte im allgemeinen wünschenswert
sind, wäre
jeder erhöhte
Anti-Tumor-Effekt über
einen der einzelnen Therapie hinaus von Vorteil. Ebenso gibt es
kein besonderes Erfordernis dafür,
daß die
kombinierte Behandlung synergistische Effekte aufweist, obwohl dies
sicherlich möglich
und vorteilhaft ist.
-
Um
eine kombinierte Anti-Tumor-Therapie auszuüben, würde man einfach ein VEGFR2-blockierendes, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierendes Konstrukt in Kombination mit einem anderen Anti-Krebsmittel
auf eine Weise an ein Tier verabreichen, die ausreicht, um zu ihren
kombinierten Anti-Tumorwirkungen innerhalb des Tieres zu führen. Die
Mittel würden
deshalb in effektiven Mengen und für Zeitperioden bereitgestellt
werden, die ausreichen, um zu ihrer kombinierten Anwesenheit innerhalb
der Tumorgefäße und zu
ihren kombinierten Wirkungen in der Tumorumgebung zu führen. Um
dieses Ziel zu erzielen, können
das VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierende Therapeutikum
und die Anti-Krebsmittel an das Tier simultan verabreicht werden,
entweder in einer einzelnen Zusammensetzung oder als zwei unterschiedliche
Zusammensetzungen unter Verwendung unterschiedlicher Verabreichungsrouten.
-
Alternativ
kann die VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierende Behandlung der
Anti-Krebsmittel-Behandlung vorausgehen oder folgend, beispielsweise
in Intervallen im Bereich von Minuten bis Wochen und Monaten. Man
würde sicherstellen,
daß das
Anti-Krebsmittel und das VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierende Mittel
einen vorteilhaft kombinierten Effekt auf den Tumor ausüben.
-
Die
meisten Anti-Krebsmittel würden
vor der VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierenden
anti-angiogenen Therapie gegeben werden. Jedoch, wo VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-basierende Immunkonjugate verwendet werden, können verschiedenen
Anti-Krebsmittel zeitgleich oder aufeinanderfolgend verabreicht
werden.
-
Die
allgemeine Verwendung von Kombinationen von Substanzen bei der Krebsbehandlung
ist gut bekannt. Zum Beispiel offenbart US-Patent Nr. 5,710,134
Bestandteile, die eine Nekrose in Tumoren in Kombination mit nicht-toxischen
Substanzen oder „Prodrugs" induzieren. Die
durch die nekrotischen Prozesse freigesetzten Enzyme spalten die
nicht-toxische „Prodrug" in die toxische „Arznei" („drug"), die zu einem Tumorzelltod
führt.
Ebenso offenbart US-Patent Nr. 5,747,469 die kombinierte Verwendung
von viralen Vektoren, die für
p53 kodieren, und DNA-schädigenden
Mitteln. Solche ähnlichen
Ansätze
können
mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
-
In
einigen Situationen kann es sogar wünschenswert sein, die Zeitperiode
für die
Behandlung signifikant auszudehnen, wenn mehrere Tage (2, 3, 4,
5, 6 oder 7), mehrere Wochen (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8) oder sogar
mehrere Monate (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8) zwischen den jeweiligen
Verabreichungen verstreichen. Dies wäre unter Umständen vorteilhaft,
bei denen eine Behandlung im wesentlich den Tumor zerstören sollte,
wie etwa eine Operation oder Chemotherapie, und eine andere Behandlung
die Mikrometastase oder das erneute Tumorwachstum verhindern sollte,
wie etwa eine auf anti-angiogenen Mitteln basierende Therapie. Antiangiogene
Mittel sollten zu einer sorgfältigen
Zeit nach der Operation verabreicht werden, um eine effektive Wundheilung
zu ermöglichen.
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Es
wird ebenso erwogen, daß mehr
als eine Verabreichung von entweder dem VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierenden Mittel oder des Anti-Krebsmittels verwendet werden wird. Die
Mittel können
miteinander austauschbar verabreicht werden, an alternierenden Tagen
oder Wochen, oder eine Sequenz von VEGFR2-blockierender, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierender Behandlung kann gegeben werden, gefolgt von einer
Sequenz einer Anti-Krebsmittel-Therapie. Auf jeden Fall ist, um
eine Tumorregression unter Verwendung einer kombinierten Therapie
zu erzielen, alles, was erforderlich ist, beide Mittel in einer
kombinierten Menge abzugeben, die wirksam ist, um einen Anti-Tumor-Effekt
auszuüben,
unabhängig
von den Zeiten für
die Verabreichung.
-
Im
Hinblick auf eine Operation kann jeder chirurgische Eingriff in
Kombination mit der vorliegenden Erfindung ausgeführt werden.
Im Zusammenhang mit Radiotherapie wird jeder Mechanismus zum Induzieren von
DNA-Schädigung
lokal innerhalb von Tumorzellen in Erwägung gezogen, wie etwa γ-Bestrahlung,
Röntgenstrahlen,
UV-Strahlung, Mikrowellen und sogar elektronische Emissionen und ähnliches.
Die gerichtete Abgabe von Radioisotopen an Tumorzellen wird ebenso
in Erwägung
gezogen, und dies kann zusammen mit einem Ziel-Antikörper („targeting antibody") oder anderen Ziel-Mitteln,
und bevorzugt mit VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörpern,
wie etwa 2C3, verwendet werden.
-
Die
Cytokintherapie hat sich ebenfalls als ein effektiver Partner für kombinierte
Verabreichungsschemata von Therapeutika herausgestellt. Verschiedene
Cytokine können
in solchen kombinierten Ansätzen
verwendet werden. Beispiele für
Cytokine schließen
IL-1α, IL-1β, IL-2, IL-3, IL-4, IL-5,
IL-6, IL-7, IL-8, IL-9, IL-10, IL-11, IL-12, IL-13, TGF-β, GM-CSF,
M-CSF, G-CSF, TNFα, TNFβ, LAF, TCGF,
BCGF, TRF, BAF, BDG, MP, LIF, OSM, TMF, PDGF, IFN-α, IFN-β, IFN-γ ein. Cytokine
werden gemäß Standard-Behandlungsschemata
verabreicht, in Übereinstimmung
mit klinischen Indikationen, wie etwa der Zustand des Patienten
und die relative Toxizität
des Cytokins. Uterglobine können
ebenso verwendet werden, um Metastasen zu verhindern, oder zu inhibieren
(U.S. Patent Nr. 5,696,092).
-
G1. Chemotherapeutika
-
In
bestimmten Ausführungsformen
können
die VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierenden
therapeutischen Mittel der vorliegenden Erfindung in Kombination
mit einem chemotherapeutischen Mittel verabreicht werden. Eine Vielzahl
von chemotherapeutischen Mitteln können bei den hierin offenbarten
kombinierten Behandlungsverfahren verwendet werden. In Erwägung gezogene
chemotherapeutische Mittel schließen beispielsweise Adriamycin,
Dactinomycin, Mitomycin, Carminomycin, Daunomycin, Doxorubicin,
Tamoxifen, Taxol, Taxotere, Vincristin, Vinblastin, Vinorelbin,
Etoposid (VP-16), 5-Fluoruracil
(SFU), Cytosinarabinosid, Cyclophosphamid, Thiotepa, Methotrexat,
Camptothecin, Actinomycin-D, Mitomycin C, Cisplatin (CDDP), Aminopterin,
Combretastatin(e) und Derivate und Prodrugs davon ein.
-
Wie
von Fachleuten auf dem Gebiet verstanden werden wird, werden die
geeigneten Dosen der chemotherapeutischen Mittel im allgemeinen
bei ungefähr
denjenigen liegen, die bereits in klinischen Therapien verwendet
werden, bei denen die Chemotherapeutika alleine oder in Kombination
mit anderen Chemotherapeutika verabreicht werden. Beispielsweise
können
Mittel wie etwa Cisplatin und andere DNA-alkylierende Mittel verwendet
werden. Cisplatin ist in großem
Umfang verwendet worden, um Krebs zu behandeln, wobei die wirksamen
Dosen, die in klinischen Anwendungen verwendet wurden, 20 mg/m2 für
5 Tage alle drei Wochen für
insgesamt drei Verläufe
betrugen. Cisplatin wird nicht oral absorbiert und muß deshalb über Injektion
intravenös,
subkutan, intratumoral oder intraperitoneal abgegeben werden.
-
Weitere
nützliche
Mittel schließen
Verbindungen ein, die die DNA-Replikation, Mitose und chromosomale
Segregation stören.
Solche chemotherapeutischen Verbindungen schließen Adriamycin, ebenso bekannt als
Doxorubicin, Etoposid, Verapamil, Podophyllotoxin und ähnliches
ein. Weitverbreitet verwendet in einer klinischen Umgebung zur Behandlung
von Neoplasmen, werden diese Verbindungen durch Bolus-Injektionen
intravenös
in Dosen im Bereich von 25 – 75
mg/m2 in 21-tägigen Intervallen für Adriamycin,
bis 35 – 50
mg/m2 für
Etoposid intravenös
oder zweimal die intravenöse
Dosis oral verabreicht.
-
Mittel,
die die Synthese und Genauigkeit von Polynukleotid-Vorläufern („precursors") zerstören, können ebenso
verwendet werden. Besonders nützlich
sind Mittel, die ein weitreichendes Testen durchlaufen haben und
in leichter Weise verfügbar
sind. Als solche werden Mittel, wie etwa 5-Fluoruracil (5-FU) bevorzugt von
neoplastischem Gewebe verwendet, was dieses besonders nützlich zum
Targeting auf neoplastische Zellen macht. Obwohl ziemlich toxisch,
ist 5-FU in einem großen
Bereich von Trägern
anwendbar, einschließlich topischer
Träger,
jedoch wird die intravenöse
Verabreichung mit Dosen im Bereich von 3 bis 15 mg/kg/Tag häufig verwendet.
-
Beispielhafte
chemotherapeutische Mittel für
die kombinierte Therapie werden in Tabelle C aufgelistet. Jedes
der aufgelisteten Mittel ist beispielhaft und nicht beschränkend. Der
Fachmann wird auf "Remington's Pharmaceutical
Sciences" 15. Auflage,
Kapitel 33, insbesondere Seiten 624–652 verwiesen. Eine Variation hinsichtlich
der Dosierung wird wahrscheinlich stattfinden, abhängig von
dem zu behandelnden Zustand. Der Arzt, der die Behandlung verabreicht,
wird in der Lage sein, die geeignete Dosis für den einzelnen Patienten zu
bestimmen.
-
TABELLE
C CHEMOTHERAPEUTISCHE
MITTEL, DIE BEI EINER NEOPLASTISCHEN KRANKHEIT NÜTZLICH SIND
-
-
-
G2. Anti-angiogene Mittel
-
Unter
normalen physiologischen Bedingungen durchlaufen Menschen oder Tiere
eine Angiogenese nur in sehr spezifischen beschränkten Situationen. Zum Beispiel
wird die Angiogenese normalerweise bei der Wundheilung, der fötalen und
Embryo-Entwicklung und der Bildung der Corpus luteum, Endometrium
und Placenta beobachtet. Unkontrollierte (persistente und/oder nicht-regulierte)
Angiogenese steht mit verschiedenen Krankheitszuständen im
Zusammenhang und tritt während
der Tumormetastase auf.
-
Es
wird gedacht, daß sowohl
kontrollierte als auch nicht-kontrollierte Angiogenese auf eine ähnliche Weise
fortschreitet. Endothelzellen und Pericyten, umgeben von einer Basalmembran,
bilden kapillare Blutgefäße. Die
Angiogenese beginnt mit der Erosion der Basalmembran durch Enzyme,
die von den Endothelzellen und Leukocyten freigesetzt werden. Die
Endothelzellen, die das Lumen der Blutgefäße auskleiden, dringen dann
durch die Basalmembran vor. Angiogene Stimulantien induzieren, daß die Endothelzellen
durch die erodierte Basalmembran wandern. Die wandernden Zellen
bilden einen „Sproß" von dem Elternblutgefäß, wobei die
Endothelzellen Mitose durchlaufen und proliferieren. Die Endothel-Sprossen
verschmelzen miteinander, um kapillare Schleifen zu bilden, und
erzeugen das neue Blutgefäß.
-
Die
vorliegende VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierende Erfindung
kann in Kombination mit einer oder mehreren anderen anti-angiogenen
Therapien verwendet werden. Kombinationen mit anderen Mitteln, die
VEGF inhibieren, sind eingeschlossen, wie etwa andere neutralisierende
Antikörper
(Kim et al., 1992; Presta et al., 1997; Sioussat et al., 1993; Kondo
et al., 1993; Asano et al., 1995), lösliche Rezeptorkonstrukte (Kendall
and Thomas, 1993; Aiello et al., 1995; Lin et al., 1998; Millauer
et al., 1996), Tyrosinkinaseinhibitoren (Siemeister et al., 1998),
Antisense-Strategien, RNA-Aptamere und Ribozyme gegen VEGF oder
VEGF-Rezeptoren (Saleh et al., 1996; Cheng et al., 1996; Ke et al.,
1998; Parry et al., 1999). Varianten von VEGF mit antagonistischen
Eigenschaften können
ebenso verwendet werden, wie beschrieben in WO 98/16551.
-
Die
anti-angiogenen Therapien können
auf der Bereitstellung eines anti-angiogenen Mittels oder der Inhibition
eines angiogenen Mittels begründet
sein. Die Inhibition von angiogenen Mitteln kann durch eines oder
mehrere der Verfahren erzielt werde, die zum Inhibieren von VEGF
beschrieben worden sind, einschließlich neutralisierender Antikörper, löslicher
Rezep torkonstrukte, Small-Molecule-Inhibitoren, Antisense, RNA-Aptamere
und Ribozyme können
alle verwendet werden. Zum Beispiel können Antikörper gegen Angiogenin verwendet
werden, wie in U.S. Patent Nr. 5,520,914 beschrieben. Dadurch, daß FGF mit
Angiogenese in Beziehung steht, können ebenso FGF-Inhibitoren
verwendet werden. Bestimmte Beispiele sind die Verbindungen mit
N-Acetylglucosamin, alternierend in der Sequenz mit 2-Osulfatierter
Uronsäure,
als ihre Hauptwiederholungseinheiten, einschließlich Glycosaminoglycanen,
wie etwa Archaransulfat. Solche Verbindungen werden in U.S. Patent
Nr. 6,028,061 beschrieben und können
in Kombination hiermit verwendet werden.
-
Zahlreiche
Tyrosinkinaseinhibitoren, die für
die Behandlung der Angiogenese nützlich
sind, wie sie sich in verschiedenen Krankheitszuständen manifestiert,
sind jetzt bekannt. Diese schließen zum Beispiel die 4-Aminopyrrolo[2,3-d]pyrimidine
aus U.S. Patent Nr. 5,639,757 ein, die ebenso in Kombination mit
der vorliegenden Erfindung verwendet werden können. Weitere Beispiele für organische
Moleküle,
die in der Lage sind, die Tyrosinkinasesignaltransduktion über den
VEGFR2-Rezeptor zu modulieren, sind die Chinazolin-Verbindungen
und Zusammensetzungen aus U.S. Patent Nr. 5,792,771, das weitere
Kombinationen zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung bei
der Behandlung von angiogenen Krankheiten beschreibt.
-
Es
ist ebenso gezeigt worden, daß Verbindungen
von anderen chemischen Klassen die Angiogenese inhibieren und in
Kombination mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden können. Zum
Beispiel können Steroide,
wie die angiostatischen 4,9(11)-Steroide und die C21-oxygenierten Steroide,
wie in U.S. Patent Nr. 5,972,922 beschrieben, in einer kombinierten
Therapie verwendet werden. U.S. Patent Nr. 5,712,291 und 5,593,990
beschreiben Thalidomid und verwandte Verbindungen, Vorläufer, Analoge,
Metabolite und Hydrolyseprodukte, die ebenso in Kombination mit
der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, um die Angiogenese zu
inhibieren. Die Verbindungen in U.S. Patent Nr. 5,712,291 und 5,593,990
können
oral verabreicht werden. Weitere beispielhafte anti-angiogene Mittel,
die im Zusammenhang mit einer kombinierten Therapie nützlich sind,
werden in Tabelle D aufgelistet. Jedes der darin aufgelisteten Mittel
ist beispielhaft und in keiner Weise beschränkend.
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TABELLE
D INHIBITOREN
UND NEGATIVE REGULATOREN DER ANGIOGENESE
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Bestimmte
bevorzugte Bestandteile zur Verwendung beim Inhibieren der Angiogenese
sind Angiostatin, Endostatin, Vasculostatin, Canstatin und Maspin.
Solche Mittel werden oben im Zusammenhang mit den Immunkonjugaten
der vorliegenden Erfindung beschrieben, können aber in kombinierter,
aber nicht-konjugierter Form verwendet werden. Andere bevorzugte
Mittel, die ebenso oben in Immunkonjugat-Form beschrieben worden
sind, sind die Angiopoietine, insbesondere Angiopoietin-2, das zur
kombinierten Verwendung mit der vorliegenden Erfindung in Erwägung gezogen
wird.
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Es
ist bereits gezeigt worden, daß bestimmte
anti-angiogene Therapien Tumorregressionen verursachen, einschließlich des
bakteriellen Polysaccharids CM101 und des Antikörpers LM609. CM101 ist ein
bakterielles Polysaccharid, das in seiner Fähigkeit, eine neovaskuläre Entzündung in
Tumoren zu induzieren, gut charakterisiert worden ist. CM101 bindet
an Rezeptoren, die auf entdifferenziertem Endothel exprimiert werden,
das die Aktiverung des Complementsystems stimuliert, und vernetzt
diese. Es initiiert ebenso eine Cytokingetriebene Entzündungsantwort,
die selektiv auf den Tumor zielt. Es ist ein einzigartig antipathoangiogenes Mittel,
das die Expression von VEGF und seiner Rezeptoren herunterreguliert.
CM101 ist gegenwärtig
in klinischen Versuchen als eine Anti-Krebsarznei und kann in Kombination
hiermit verwendet werden.
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Thrombospondin
(TSP-1) und Plättchenfaktor
4 (PF4), können
ebenso in Kombination mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
Dies sind beides Angiogenese-Inhibitoren, die mit Heparin assoziieren und
in Plättchen-α-Granula
gefunden werden. TSP-1 ist ein großes 450 kDa Multi-Domänen-Glycoprotein,
das Bestandteil der extrazellulären
Matrix ist. TSP-1 bindet an viele der Proteoglycanmoleküle, die
in der extrazellulären
Matrix gefunden werden, einschließlich HSPGs, Fibronectin, Laminin
und verschiedenen Typen von Collagen. TSP-1 inhibiert die Endothelzellmigration
und -proliferation in vitro und die Angiogenese in vivo. TSP-1 kann
ebenso den malignen Phänotyp
und die Tumorentstehung von transformierten Endothelzellen unterdrücken. Es
ist gezeigt worden, daß das
Tumorsuppressorgen p53 direkt die Expression von TSP-1 reguliert,
so daß ein
Verlust von p53-Aktivität
eine dramatische Verringerung in der Erzeugung von TSP-1 und eine einhergehende
Steigerung an Tumorinitiierter Angiogenese verursacht.
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PF4
ist ein 70aa-Protein, das ein Mitglied der CXC-ELR-Familie von Chemokinen
ist, das in der Lage ist, Endothelzellproliferation in vitro und
Angiogenese in vivo potent zu inhibieren.
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PF4,
das intratumoral verabreicht worden ist oder mittels eines adenoviralen
Vektors abgegeben worden ist, ist in der Lage, eine Inhibition des
Tumorwachstums zu verursachen.
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Interferone
und Metalloproteinase-Inhibitoren sind zwei weitere Klassen von
natürlich
vorkommenden angiogenen Inhibitoren, die mit der vorliegenden Erfindung
kombiniert werden können.
Die Anti-Endothel-Aktivität
der Interferone ist seit den frühen
1980ern bekannt gewesen, jedoch ist der Mechanismus der Inhibition immer
noch unklar. Es ist bekannt, daß sie
eine Endothelzellmigration inhibieren können und daß sie eine gewisse anti-angiogene
Aktivität
in vivo haben, die möglicherweise
durch eine Fähigkeit
vermittelt wird, die Produktion von angiogenen Promotoren durch
Tumorzellen zu inhibieren. Gefäßtumore,
insbesondere sind empfindlich gegenüber Interferon, zum Beispiel
können
proliferierende Hämangiome
in erfolgreicher Weise mit IFNα behandelt
werden.
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Gewebeinhibitoren
der Metalloproteinasen (TIMPs) sind eine Familie von natürlich vorkommenden
Inhibitoren der Matrixmetalloproteasen (MMPs), die ebenso Angiogenese
inhibieren können
und in kombinierten Behandlungsprotokollen verwendet werden können. MMPs
spielen eine Schlüsselrolle
bei dem angiogenen Prozeß,
da sie die Matrix abbauen, durch welche Endothelzellen und Fibroblasten
wandern, wenn sie das Gefäßnetzwerk
ausweiten oder ummodellieren. In der Tat ist gezeigt worden, daß ein Mitglied
der MMPs, MMP-2, mit aktiviertem Endothel durch das Integrin αvβ3 vermutlich
zu diesem Zwecke assoziiert. Wenn diese Wechselwirkung durch ein
Fragment von MMP-2 zerstört
wird, dann wird die Angiogenese herunterreguliert, und in Tumoren
wird das Wachstum inhibiert.
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Es
gibt eine Anzahl von pharmakologischen Mitteln, die die Angiogenese
inhibieren, von denen eines oder mehrere in Kombination mit der
vorliegenden Erfindung verwendet werden können. Diese schließen AGM-1470/TNP-470,
Thalidomid und Carboxyamidotriazol (CAI) ein. Es wurde 1990 gefunden,
daß Fumagillin ein
potenter Inhibitor der Angiogenese ist, und seit dem sind die synthetischen
Analoge von Fumagillin, AGM-1470 und TNP-470 entwickelt worden.
Beide dieser Arzneien inhibieren die Endothelzellproliferation in vitro
und die Angiogenese in vivo. TNP-470 ist in großem Umfang in menschlichen
klinischen Versuchen untersucht worden, wobei Daten nahelegen, daß eine langfristige
Verabreichung optimal ist.
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Thalidomid
wurde ursprünglich
als ein Sedativum verwendet, es wurde allerdings gefunden, daß es ein
potentes Teratogen ist, und wurde abgesetzt. 1994 wurde gefunden,
daß Thalido mid
ein Angiogeneseinhibitor ist. Thalidomid befindet sich gegenwärtig in
klinischen Versuchen als ein Anti-Krebsmittel, ebenso wie zur Behandlung
von Augengefäßkrankheiten.
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CAI
ist ein niedermolekulargewichtiger synthetischer Inhibitor der Angiogenese,
der als ein Calciumkanalblocker wirkt, der die Actin-Reorganisierung,
Endothelzellwanderung und Ausbreitung auf Collagen-IV verhindert.
CAI inhibiert die Neovaskularisierung in physiologisch erzielbaren
Konzentrationen und wird oral von Krebspatienten gut toleriert.
Klinische Versuche mit CAI haben eine Krankheitsstabilisierung in
49% der Krebspatienten mit einer fortgeschrittenen Krankheit vor
der Behandlung ergeben.
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Es
wurde gezeigt, daß Cortison
in der Anwesenheit von Heparin oder Heparin-Fragmenten das Tumorwachstum
in Mäusen
inhibiert, indem es die Endothelzellproliferation blockiert. Der
bei dem zusätzlichen inhibitorischen
Effekt des Steroids und Heparins beteiligte Mechanismus ist unklar,
obwohl gedacht wird, daß das
Heparin die Aufnahme des Steroids durch die Endothelzellen erhöhen kann.
Es ist gezeigt worden, daß die
Mischung die Auflösung
der Basalmembran unterhalb von neu geformten Kapillaren erhöht, und
dies ist ebenso eine mögliche
Erklärung
für den
additiven angiostatischen Effekt. Heparin-Cortison-Konjugate haben ebenso
potente angiostatische und Anti-Tumor-Effekt-Aktivität in vivo.
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Weitere
spezifische Angiogeneseinhibitoren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
antiinvasiven Faktor, Retinsäuren
und Paclitaxel (US Patent Nr. 5,16,981), AGM-1470 (Ingber et al.,
1990), Haiknorpelextrakt (U.S. Patent Nr. 5,618,925), anionische
Polyamid- oder Polyharnstoffoligomere (U.S. Patent Nr. 5,593,664),
Oxindolderivate (U.S. Patent Nr. 5,576,330) Estradiolderivate (U.S.
Patent Nr. 5,504,074) und Thiazolopyrimidinderivate (U.S. Patent
Nr. 5,599,813) werden ebenso zur Verwendung als anti-angiogene Zusammensetzungen
für die
kombinierten Verwendungen der vorliegenden Erfindung in Erwägung gezogen.
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Zusammensetzungen,
umfassend einen Antagonisten eines αvβ3-Integrin
können
ebenso verwendet werden, um die Angiogenese in Kombination mit der
vorliegenden Erfindung zu inhibieren. Wie in US-Patent Nr. 5,766,591
offenbart, sind RGD-enthaltende Polypeptide und Salze davon, einschließlich zyklischer
Polypeptide, geeignete Beispiele für αvβ3-Integrin-Antagonisten.
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Der
Antikörper
LM609 gegen das αvβ3-Integrin induziert ebenso Tumorregressionen.
Integrin αvβ3-Antagonisten, wie etwa LM609 induzieren
die Apoptose von angiogenen Endothelzellen und lassen die ruhenden Blutgefäße hiervon
unbeeinträchtigt.
LM609 oder andere αvβ3-Antagonisten
können
ebenso arbeiten, indem sie die Wechselwirkung von αvβ3 und
MMP-2 inhibieren, einem proteolytischen Enzym, von dem gedacht wird, daß es eine
wichtige Rolle bei der Wanderung von Endothelzellen und Fibroblasten
spielt. US Patent Nr. 5,753,230 beschreibt Antikörper gegen αvβ3 (Vitronectin αvβ3)
zur kombinierten Verwendung mit der vorliegenden Erfindung zum Inhibieren
der Angiogenese.
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Apoptose
des angiogenen Endothels in diesem Fall kann einen Kaskadeneffekt
auf den Rest des Gefäßnetzwerks
haben. Das Inhibieren des Tumor-Gefäßnetzwerks daran, auf das Tumorsignal
zur Expansion vollständig
zu antworten, kann in der Tat den partiellen oder vollständigen Kollaps
des Netzwerks initiieren, was zu Tumorzelltod und Verlust an Tumorvolumen
führt.
Es ist möglich,
das Endostatin und Angiostatin auf eine ähnliche Weise funktionieren.
Die Tatsache, daß LM609
ruhende Gefäße nicht
beeinflußt,
aber in der Lage ist, Tumorregressionen zu verursachen, legt in
starker Weise nahe, daß zur
Behandlung nicht alle Blutgefäße in einem
Tumor angezielt werden müssen,
um einen Anti-Tumor-Effekt zu erhalten.
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Andere
Verfahren der therapeutischen Intervention basierend auf einer Änderung
der Signalgebung durch den Tie2-Rezeptor können ebenso in Kombination
mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden, wie etwa die Verwendung
eines löslichen
Tie2-Rezeptors, der in der Lage ist, die Tie2-Aktivierung zu blockieren
(Lin et al., 1998). Es ist gezeigt worden, daß die Abgabe eines solchen
Konstruktes unter Verwendung von rekombinanter adenoviraler Gentherapie
bei der Behandlung von Krebs und der Verringerung von Metastasen effektiv
ist (Lin et al., 1998).
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G3. Apoptose-induzierende
Mittel
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VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-basierende therapeutische Mittel können ebenso in vorteilhafter
Weise mit Verfahren kombiniert werden, um Apoptose zu induzieren.
Verschiedene Apoptose-induzierende Mittel sind oben im Zusammenhang
mit den Immunkonjugaten der vorliegenden Erfindung beschrieben worden.
Ein beliebiges solches Apoptose-induzierendes Mittel kann in Kombination
mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden, ohne an einen Antikörper der
Erfindung geknüpft
zu sein.
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Neben
den Apoptose-induzierenden Mittel, die oben als Immunkonjugate beschrieben
worden sind, sind eine Anzahl von Onkogenen identifiziert worden,
die Apoptose oder programmierten Zelltod inhibieren. Beispielhafte
Onkogene in dieser Kategorie schließen ein, sind aber nicht beschränkt auf
bcr-abl, bcl-2 (unterschiedlich zu bcl-1, Cyclin D1; GenBank-Hinterlegungsnummern
M14745, X06487; U.S. Patent Nr. 5,650,491 und 5,539,094) und Familienmitglieder,
einschließlich
Bcl-x1, Mcl-1, Bak, A1, A20. Die Überexpression von bcl-2 wurde zuerst in
7-Zell-Lymphomen entdeckt. bcl-2 funktioniert als ein Onkogen, indem
es Bax bindet und inaktiviert, ein Protein auf dem Apoptose-Stoffwechselweg.
Die Inhibition der bcl-2 Funktion verhindert eine Inaktivierung
von Bax und ermöglicht,
daß der
Apoptose-Weg abläuft.
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Die
Inhibition dieser Klasse von Onkogenen, z. B. unter Verwendung von
Antisense-Nukleotidsequenzen,
wird zur Verwendung bei der vorliegenden Erfindung in Erwägung gezogen,
um eine Verstärkung
der Apoptose zu ergeben (U.S. Patent Nr. 5,650,491, 5,539,094 und
5,583,034).
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G4. Immuntoxine und Coaguliganden
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Die
Behandlungsverfahren der Erfindung können in Kombination mit [anderen]
Immuntoxinen und/oder Coaguliganden verwendet werden, bei denen
der Targeting-Teil davon, z. B. Antikörper oder Ligand, auf einen
relativ spezifischen Marker der Tumorzellen, der Tumorgefäße oder
des Tumorstroma gerichtet ist. In Übereinstimmung mit den oben
diskutierten chemotherapeutischen und anti-angiogenen Mittel, die
oben diskutiert sind, wird die kombinierte Verwendung von zielgerichteten
Toxinen oder Coagulantien im allgemeinen zu additiven, merkbar größer als
additiven oder synergistischen Anti-Tumor-Ergebnissen führen.
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Allgemein
gesprochen werden Antikörper
oder Liganden zur Verwendung bei diesen zusätzlichen Aspekten der Erfindung
bevorzugt zugängliche
Tumor-Antigene erkennen, die bevorzugt oder spezifisch an der Tumorstelle
exprimiert werden. Die Antikörper
oder Liganden werden ebenso bevorzugt Eigenschaften hoher Affinität aufweisen;
und die Antikörper,
Liganden oder Konjugate davon werden keine signifikanten in-vivo-Nebenwirkungen
gegen lebenserhaltende normale Gewebe ausüben, wie etwa ein oder mehrere
Gewebe ausgewählt
aus Herz, Niere, Hirn, Leber, Knochenmark, Colon, Brust, Prostata,
Schilddrüse,
Gallenblase, Lunge, Nebennieren, Muskel, Nervenfasern, Pankreas,
Haut oder ein anderes lebenserhaltendes Organ oder Gewebe im menschlichen
Körper.
Der Begriff „signifikante
Nebenwirkungen, wie hierin verwendet, betrifft einen Antikörper, Liganden
oder Antikörper-Konjugat,
der bei Verabreichung in vivo nur vernachlässigbare oder klinisch handhabbare
Nebenwirkungen erzeugen wird, wie etwa diejenigen, die normalerweise
während
der Chemotherapie angetroffen werden.
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Wenigstens
eine Bindungsregion dieser zweiten Anti-Krebsmittel, die in Kombination
mit der Erfindung verwendet werden, wird ein Bestandteil sein, der
in der Lage ist, ein Toxin oder Coagulationsfaktor an die Tumorregion
abzugeben, d. h. der in der Lage ist, sich an eine Tumorstelle zu
begeben. Solche Ziel-Mittel („targeting
agents") können gegen
einen Bestandteil einer Tumorzelle, Tumorgefäßen oder Tumorstroma gerichtet sein.
Die Ziel-Mittel werden im allgemeinen an einen Oberflächen-exprimierten,
Oberflächen-zugänglichen oder
sich auf der Oberfläche
befindlichen Bestandteil einer Tumorzelle, Tumorgefäßen oder
Tumorstroma binden. Jedoch, wenn die Zerstörung der Tumorgefäße und der
Tumorzellen erst einmal beginnt, werden interne Bestandteile freigesetzt
werden, was ein zusätzliches
Zielen auf praktisch jeden Tumorbestandteil ermöglicht.
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Viele
Tumorzell-Antigene sind beschrieben worden, von denen jedes als
ein Ziel im Zusammenhang mit den kombinierten Aspekten der vorliegenden
Erfindung verwendet werden könnte.
Geeignete Tumorzell-Antigene für
zusätzliches
Immuntoxin- und Coaguligand-Targeting
schließen
diejenigen ein, die durch die Antikörper B3 (US-Patent Nr. 5,242,813),
ATTCC HB 10573), KSI/4 (US-Patent Nr. 4,975,369) erhalten aus einer
Zelle; umfassend die Vektoren NRRL B-18356 und/oder NRRL B-18357),
260F9 (ATCC HB 8488) und D612 (U.S. Patent Nr. 5,183,756) ATCC HB
9796) erkannt werden. Man kann ebenso den ATCC-Katalog von jedem folgenden Jahr zu
Rate ziehen, um andere geeignete Zellinien zu identifizieren, die
Anti-Tumorzell-Antikörper
erzeugen.
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Für das Zielen
auf Tumorgefäße, wird
der Ziel-Antikörper
(„targeting
antibody") oder
-Ligand oft an einen Marker binden, der von intratumoralen Blutgefäßen eines
vaskularisierten Tumors exprimiert, daran adsorbiert, darauf induziert
wird, oder sich anderweitig dort befindet. Geeignete exprimierte
Zielmoleküle
schließen
zum Beispiel Endoglin, E-Selectin, P-Selectin, VCAM-1, ICAM-1, PSMA (Liu
et al., 1997), ein TIE, einen Liganden, der mit LAM-1 reaktiv ist,
einen VEGF/VPF-Rezeptor, einen FGF-Rezeptor, αvβ3-Integrin,
Pleiotro pin und Endosialin ein. Geeignete adsorbierte Ziele sind
diejenigen, wie etwa VEGF, FGF, TGFβ, HGF, PF4, PDGF, TIMP, ein
Ligand, der an ein TIE bindet, und Tumor-assoziierte Fibronektin-Isoformen.
Antigene, die in natürlicher
Weise und künstlich
durch Cytokine und Coagulantien induzierbar sind, können ebenso
angezielt werden, wie etwa ELAM-1, VCAM-1, ICAM-1, ein Ligand, der mit LAM-1
reaktiv ist, Endoglin, und sogar MHC-Klasse-II (Cytokin-induzierbar,
z. B. durch IL-1, TNF-α,
IFN-γ, IL-4
und/oder TNF-β),
und E-Selectin, P-Selectin,
PDGF und ICAM-1 (Coagulans-induzierbar, z. B. durch Thrombin, Faktor
IX/IXa, Faktor X/Xa und/oder Plasmin).
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Die
folgenden Patente und Patentanmeldungen ergänzen die vorliegenden Lehren
im Hinblick auf die Herstellung und Verwendung von Immuntoxinen
weiter, die gegen exprimierte, adsorbierte, induzierte oder lokalisierte
Marker von Tumorgefäßen gerichtet
sind: U.S. Patent Nr. 6,093,399, U.S. Patent Nr. 5,855,866, 5,965,132,
6,051,230, 6,004,555, 5,877,289, 6,004,554, 5,776,427, 5,863,538,
5,660,827 und 6,036,955.
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Weitere
auf die Tumorgefäße zielende
Zusammensetzungen und Verfahren schließen diejenigen ein, die auf
Aminophospholipide, wie etwa Phosphatidylserin und Phosphatidylethanolamin
zielen, von denen kürzlich
entdeckt wurde, daß sie
zugängliche,
spezifische Marker von Tumorblutgefäßen sind. Die Verabreichung von
Anti-Aminophospholipid-Antikörpern
alleine reicht aus, um die Thrombose und Tumorregression zu induzieren.
Die vorliegende Erfindung kann daher in effektiver Weise mit nicht-konjugierten,
Anti-Phosphatidylserin- und/oder -Phosphatidylethanolamin-Antikörpern in
effektiver Weise kombiniert werden; oder Immunkonjugate von solchen
Antikörpern
können
verwendet werden.
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PCT/WO00/02587,
US Patent Nr. 6,312,694 ergänzt
die vorliegenden Lehren im Hinblick auf die Herstellung und Verwendung
von Anti-Aminophospholipid-Antikörper
und Immuntoxinen weiter und ergänzt
die vorliegenden Lehren im Hinblick auf die Verwendung von Aminophospholipid-Bindungsprotein-Konjugaten weiter,
wie etwa Annexin-Konjugaten, zur Verwendung bei der Abgabe von Toxinen
und Coagulantien an Tumorblutgefäße und zum
Induzieren von Thrombose und Tumorregression.
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Geeignete
Tumor-stromale Ziele schließen
Bestandteile der Tumor-extrazellulären Matrix oder Stroma oder
diejenigen Bestandteile ein, die darin eingebunden sind, einschließlich Basalmembran-Markern, Typ-IV-Collagen,
Laminin, Heparansulfat, Proteoglycan, Fibronectine, aktivierte Blutplättchen,
LIBS und Tenascin. Ein bevorzugtes Ziel für solche Verwendungen ist RIBS.
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Die
folgenden Patente und Patentanmeldungen ergänzen die vorliegenden Lehren
im Hinblick auf die Herstellung und Verwendung von tumorstromalen
Ziel-Mitteln weiter: US Anmeldung Nr. 08/482,369 (U.S. Patent Nr.
6,093,399) 08/485,482, 08/487,427 (U.S. Patent Nr. 6,004,555), 08/479,733
(U.S. Patent Nr. 5,877,289), 08/472,631 und 08/479,727 und 08/481,904
(U.S. Patent Nr. 6,036,955).
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Die
zweiten Anti-Krebs-Therapeutika können operativ an irgendeines
der hierin zur Verwendung bei den VEGFR-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper oder
2C3-basierenden Immuntoxinen beschriebenen cytotoxischen oder anderweitig
anti-zellulären
Mitteln angehängt
sein. Jedoch schließen
geeignete anti-zelluläre Mittel
ebenso Radioisotope ein. Toxingruppen werden bevorzugt sein, wie
etwa Ricin-A-Kette und deglykosylierte A-Kette (dgA).
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Das
zweite zielgerichtet eingesetzte Mittel zur fakultativen Verwendung
bei der Erfindung kann einen zielgerichtet eingesetzten („targeting") Bestandteil umfassen,
der in der Lage ist, die Coagulation zu fördern, d. h. ein Coaguligand.
Hier kann der Targeting-Antikörper
oder -Ligand direkt oder indirekt, z. B. über einen anderen Antikörper, an
einen beliebigen Faktor geknüpft
sein, der direkt oder indirekt die Coagulation stimuliert, einschließlich eines
beliebigen der hierin zur Verwendung bei den VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierenden
Coaguliganden beschriebenen. Bevorzugte Coagulationsfaktoren für solche
Verwendungen sind Gewebefaktor (TF) und TF-Derivate, wie etwa trunkierter
TF (tTF), dimerer und multimerer TF sowie mutanter TF, der hinsichtlich
der Fähigkeit,
Faktor VII zu aktivieren, defizient ist.
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Effektive
Dosen an Immuntoxinen und Coaguliganden zur kombinierten Verwendung
bei der Behandlung von Krebs werden zwischen ungefähr 0,1 mg/kg
und ungefähr
2 mg/kg und bevorzugt zwischen ungefähr 0,8 mg/kg und ungefähr 1,2 mg/kg
liegen, bei Verabreichung über
die IV-Route bei einer Frequenz von ungefähr 1 mal pro Woche. Eine gewisse
Variation hinsichtlich der Dosierung wird notwendigerweise stattfinden, abhängig von
dem Zustand des behandelten Patienten. Der Arzt, der für die Verabreichung
verantwortlich ist, wird die geeignete Dosis für den einzelnen Patienten bestimmen.
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G5. ADEPT- und Prodrug-Therapie
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Die
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierenden
Antikörper
der vorliegenden Erfindung können
zusammen mit Prodrugs verwendet werden, wobei der VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-basierende Antikörper
operativ mit einem Prodrug-aktivierenden Bestandteil assoziiert
ist, wie etwa ein Prodrugaktivierendes Enzym, das eine Prodrug in
die aktivere Form nur bei Kontakt mit dem Antikörper umwandelt. Diese Technologie
wird im allgemein als „ADEPT" bezeichnet und ist
z. B. in WO 95/13095, WO 97/26918, WO 97/24143, und U.S. Patent
Nr. 4,975,278 und 5,658,568 beschrieben.
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Der
Begriff „Prodrug" wie hierin verwendet,
bezieht sich auf eine Vorläufer-
oder Derivat-Form
einer biologisch oder pharmazeutisch aktiven Substanz, die reduzierte
cytotoxische oder anderweitig antizelluläre Effekte auf Zielzellen ausübt, einschließlich Tumor-Gefäßendothelzellen,
im Vergleich mit der Elternarznei, auf der sie beruht. Bevorzugt übt die Prodrug-
oder Precursor-Form signifikant reduzierte oder bevorzugt vernachlässigbare
cytotoxische oder antizelluläre
Effekte im Vergleich mit der „nativen" oder Elternform
aus. „Prodrugs" sind in der Lage,
aktiviert oder umgewandelt zu werden, um die aktivere Elternform
der Arznei zu ergeben.
-
Die
technische Fähigkeit,
Prodrugs herzustellen und zu verwenden, existiert bei dem Durchschnittsfachmann.
Willman et al. (1986) und Stella et al. (1985) ergänzen die
Beschreibung und die Lehre im Hinblick auf die Herstellung und Verwendung
verschiedener Prodrugs weiter. Beispielhafte Prodrug-Konstrukte,
die im Kontext der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, schließen ein,
sind aber nicht beschränkt
auf Phosphat-enthaltende Prodrugs (U.S. Patent Nr. 4,975,278), Thiophosphat-enthaltende
Prodrugs, Sulfat-enthaltende Prodrugs, Peptid-basierende Prodrugs
(U.S. Patent Nr. 5,660,829, 5,587,161, 5,405,990, WO 97/07118),
D-Aminosäure-modifizierte
Prodrugs, glycosylierte Prodrugs (U.S. Patent Nr. 5,561,119, 5,646,298, 4,904,768,
5,041,424), β-Lactam-enthaltende
Prodrugs, fakultativ substituierte Phenoxyacetamid-enthaltende Prodrugs
(U.S. Patent Nr. 4,975,278), fakultativ substituierte Phenylacetamid-enthaltende
Prodrugs, und sogar 5-Fluorcytosin- (U.S. Patent Nr. 4,975,278)
und 5-Fluoruridin-Prodrugs und ähnliche.
-
Der
Typ des therapeutischen Mittels oder der cytotoxischen Arznei, die
in Prodrug-Form verwendet werden kann, ist praktisch grenzenlos.
Die cytotoxischeren Mittel werden für eine solche Form der Abgabe
bevorzugt werden gegenüber
z. B. der Abgabe von Coagulantien, die weniger zur Verwendung als
Prodrugs bevorzugt werden. Alles, was bei der Bildung der Prodrugs
erforderlich ist, ist es, das Konstrukt so anzulegen, daß die Prodrug
im wesentlichen inaktiv ist und daß die „freigesetzte" oder aktivierte
Arznei wesentliche oder wenigstens ausreichende Aktivität für den beabsichtigten
Zweck hat.
-
Verschiedene
Verbesserungen an den ursprünglichen
Prodrugs sind ebenso bekannt und werden zur Verwendung hiermit in
Erwägung
gezogen, wie in WO 95/03830,
EP
751,144 (Anthracycline), WO 97/07097 (Cyclopropylindole),
und WO 96/20169 offenbart. Zum Beispiel werden Prodrugs mit reduzierter
Km in U.S. Patent Nr. 5,621,002 beschrieben, die im Kontext der
vorliegenden Erfindung verwendet werden können. Eine Prodrug-Therapie,
die intrazellulär
durchgeführt
werden kann, ist ebenso bekannt, wie beispielhaft veranschaulicht
durch WO 96/03151, und kann hiermit praktiziert werden.
-
Zur
Verwendung bei ADEPT wird das Mittel, das die Prodrug zu der aktivieren
Arznei aktiviert oder umwandelt, operativ an den VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper
oder 2C3-artigen Antikörper
angehängt.
Der VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper oder 2C3-artige Antikörper lokalisiert
somit die Prodrug-umwandelnde Fähigkeit
an die angiogene Stelle, bevorzugt innerhalb der Tumorgefäße und -stroma,
so daß eine
aktive Arznei nur in solchen Regionen und nicht im Kreislauf oder
in gesunden Geweben produziert wird.
-
Enzyme,
die an VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierende Antikörper angehängt werden
können,
um bei der Prodrug-Aktivierung zu wirken, schließen ein, sind aber nicht beschränkt auf alkalische
Phosphatase zur Verwendung in Kombination mit Phosphat-enthaltenden
Prodrugs (U.S. Patent Nr. 4,975,278), Arylsulfatase zur Verwendung
in Kombination mit Sulfat-enthaltenden Prodrugs (U.S. Patent Nr. 5,270,196),
Peptidasen und Proteasen, wie etwa Serratia-Protease, Thermolysin,
Subtilisin, Carboxypeptidase (U.S. Patent Nr. 5,660,829, 5,587,161,
5,405,990) und Cathepsine (einschließlich Cathepsin B und L), zur Verwendung
in Kombination mit Peptid-basierenden Prodrugs, D-Alanylcarboxypeptidasen
zur Verwendung in Kombination mit D-Aminosäure-modifizierten Prodrugs,
Kohlenhydrat-spaltende Enzyme, wie etwa mit β-Galactosidase und Neuraminidase,
zur Verwendung in Kombination mit glycosylierten Prodrugs (U.S.
Patent Nr. 5,561,119, 5,646,298), β-Lactamase zur Verwendung in
Kombination β-Lactam-enthaltenden
Prodrugs, Penicillinamidasen, wie etwa Penicillin-V-Amidase (U.S.
Patent Nr. 4,975,278) oder Penicillin-G-amidase, zur Verwendung
in Kombination mit Arzneien, die an ihren Amino-Stickstoffen mit Phenoxyacetamid- oder
Phenylacetamid-Gruppen derivatisiert sind, und Cytosindeaminase
(U.S. Patent Nr. 5,338,678, 5,545,548) zur Verwendung in Kombination
mit 5-Fluorcytosin-basierenden Prodrugs (U.S. Patent Nr. 4,975,278).
-
Antikörper mit
einer enzymatischen Aktivität,
die als katalytische Antikörper
oder „Abzyme" bekannt sind, können ebenso
verwendet werden, um Prodrugs in aktive Arzneien umzuwandeln. Abzyme
auf der Grundlage von VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-artigen Antikörpern
bilden somit einen weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung. Die
technische Fähigkeit,
Abzyme herzustellen, existiert ebenso bei einem Durchschnittsfachmann,
wie beispielhaft veranschaulicht von Massey et al. (1987), das spezifisch
hierin durch Bezugnahme aufgenommen wird zu Zwecken des Supplementierens
der Abzym-Lehre. Katalytische Antikörper, die in der Lage sind,
den Abbau einer Prodrug an der Carbamat-Position zu katalysieren,
wie etwa Stickstofflost-Arylcarbamat, werden weiterhin in Erwägung gezogen,
wie in
EP 745 673 beschrieben,
spezifisch hierin durch Bezugnahme aufgenommen.
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H. Diagnostika und Bilderzeugung
(Imaging)
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Die
vorliegende Erfindung stellt weiterhin in-vitro- und in-vivo-Diagnostik-
und Bildgebungsverfahren bereit. Solche Verfahren sind auf die Verwendung
zum Erzeugen von diagnostischer, prognostischer oder Bildgebungsinformation
für jede
angiogene Krankheit anwendbar, wie beispielhaft veranschaulicht
durch Arthritis, Psoriasis und feste Tumore, aber einschließlich aller
hierin offenbarten angiogenen Krankheiten. Außerhalb des Gebiets der Tumordiagnostika
und der Bildgebung werden diese Aspekte der Erfindung am meisten
bevorzugt zur Verwendung bei in-vitro-diagnostischen Tests, bevorzugt
entweder, wenn die Proben nicht-invasiv erhalten werden und in Hochdurchsatzassays
getestet werden können
und/oder wenn die klinische Diagnose nicht eindeutig ist und eine
Bestätigung
erwünscht
wird.
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H1. Immunnachweisverfahren
und Kits
-
In
noch weiteren Ausführungsformen
betrifft die vorliegende Erfindung Immunnachweisverfahren zum Binden,
Aufreinigen, Entfernen, Quantifizieren oder anderweitig allgemein Nachweisen
von VEGF und zum Diagnostizieren von angiogenen Krankheiten. Die
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper der vorliegenden Erfindung,
wie etwa 2C3, können
verwendet werden, um VEGF in vivo (siehe unten) in isolierten Gewebeproben,
Biopsien oder Abstrichen und/oder in homogenisierten Gewebeproben
nachzuweisen. Solche Immunnachweisverfahren haben eine offensichtliche
diagnostische Nützlichkeit,
haben aber auch Anwendungen auf nicht-klinische Proben, wie etwa
beim Titrieren von Antigen-Proben und ähnlichem.
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Die
Schritte der verschiedenen nützlichen
Immunnachweisverfahren sind in der wissenschaftlichen Literatur
beschrieben worden, wie z. B. Nakamura et al. (1987). Im allgemeinen
schließen
die Immunbindungsverfahren das Erhalten einer Probe, von der angenommen
wird, daß sie
VEGF enthält,
und das In-Kontakt-Bringen der Probe mit VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörpern, wie
etwa 2C3, unter Bedingungen ein, die ausreichend sind, um die Bildung
von Immunkomplexen zu ermöglichen.
Bei solchen Verfahren kann der Antikörper an einen festen Träger geknüpft sein,
wie etwa in der Form einer Säulenmatrix,
und die Probe, von der angenommen wird, daß sie VEGF enthält, wird
auf den immobilisierten Antikörper
aufgetragen.
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Bevorzugter
schließen
die Immunbindungsverfahren Verfahren zum Nachweis oder Quantifizieren
der Menge von VEGF in einer Probe ein, wobei die Verfahren den Nachweis
oder die Quantifizierung von beliebigen Immunkomplexen erfordern,
die während
des Bindungsprozesses gebildet werden. Man würde hier eine Probe nehmen,
von der angenommen wird, daß sie
VEGF enthält,
und die Probe mit einem Antikörper
in Übereinstimmung
hiermit in Kontakt bringen und dann die Menge an den unter den spezifischen
Bedingungen gebildeten Immunkomplex nachweisen oder quantifizieren.
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Die
analysierte biologische Probe kann jede Probe sein, von der angenommen
wird, daß sie
VEGF enthält,
im allgemeinen aus einem Tier oder Patienten, von dem angenommen
wird, daß er
eine angiogene Krankheit hat. Die Proben können einen Gewebeschnitt oder
-Probe, eine Biopsie, eine Tupfer- oder Schmiertestprobe, ein homogenisierter
Gewebeextrakt oder abgetrennte oder aufgereinigte Formen hiervon
sein.
-
Das
In-Kontakt-Bringen der gewählten
biologischen Probe mit dem Antikörper
unter Bedingungen, die wirksam sind, um die Bildung von Immunkomplexen
(primäre
Immunkomplexe) zu ermöglichen,
und für
eine hierzu ausreichende Zeitperiode, ist im allgemeinen eine Angelegenheit,
bei der eine Antikörperzusammensetzung
einfach zu der Probe hinzubegeben und die Mischung für eine Zeitperiode
inkubiert wird, die lange genug ist, daß die Antikörper Immunkomplexe mit jeglichem
vorhandenem VEGF bilden können,
d. h. hieran binden können.
Nach dieser Zeit wird die Probe-Antikörper-Zusammensetzung, wie etwa
ein Gewebeschnitt, ELISA-Platte, Dot-blot oder Western-Blot, im
allgemeinen gewaschen werden, um jegliche nicht-spezifisch gebundene
Antikörperspezies
zu entfernen, was es nur denjenigen Antikörpern ermöglicht, nachgewiesen zu werden,
die spezifisch in den nachzuweisenden primären Immunkomplexen gebunden
sind.
-
Der
Nachweis der Immunkomplexbildung ist auf dem Gebiet gut bekannt
und kann durch die Anwendung von zahlreichen Ansätzen erreicht werden. Diese
Verfahren beruhen im allgemeinen auf dem Nachweis einer Markierung
oder eines Marker, wie etwa alle radioaktiven, fluoreszierenden,
biologischen oder enzymatischen Tags oder Markierungen, die auf
dem Gebiet bekannt sind. US Patente, betreffend die Verwendung von
solchen Markierungen, schließen
3,817,837, 3,850,752, 3,939,351), 3,996,345, 4,277,437, 4,275,149
und 4,366,241 ein. Die Verwendung von Enzymen, die ein farbiges
Produkt bei Kontakt mit einem chromogenen Substrat erzeugen, werden
im allgemeinen bevorzugt. Sekundäre
Bindungsliganden, wie etwa ein zweiter Antikörper oder eine Biotin/Avidin-Ligandenbindungsanordnung,
können
ebenso verwendet werden, wie auf dem Gebiet bekannt ist.
-
Die
VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper, wie etwa 2C3, die bei
dem Nachweis verwendet werden, können
selbst an eine nachweisbare Markierung geknüpft sein, wobei man dann einfach
diese Markierung nachweisen würde,
wodurch es möglich
ist, die Menge der primären
Immunkomplexe in der Zusammensetzung zu bestimmen.
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Bevorzugt
werden die primären
Immunkomplexe mittels eines zweiten Bindungsliganden nachgewiesen,
der eine Bindungsaffinität
für die
Antikörper
der Erfindung hat. In solchen Fällen
kann der zweite Bindungsligand an eine nachweisbare Markierung geknüpft sein.
Der zweite Bindungsligand ist selbst oft ein Antikörper und
kann daher als ein „sekundärer" Antikörper bezeichnet
werden. Die primären
Immunkomplexe werden mit dem markierten sekundären Bindungsliganden oder Antikörper unter
Bedingungen in Kontakt gebracht, die ausreichen, um die Bildung
von sekundären
Immunkomplexen zu ermöglichen,
und für
eine hierzu ausreichende Zeitperiode. Die sekundären Immunkomplexe werden dann
im allgemeinen ge waschen, um jegliche nicht-spezifisch gebundenen
markierten sekundären
Antikörper
oder Liganden zu entfernen, und die verbleibende Markierung in den
sekundären
Immunkomplexen wird dann nachgewiesen.
-
Weitere
Verfahren schließen
den Nachweis von primären
Immunkomplexen in einem zweistufigen Ansatz ein. Ein zweiter Bindungsligand,
wie etwa ein Antikörper,
der eine Bindungsaffinität
für den
ersten Antikörper
hat, wird verwendet, um sekundäre
Immunkomplexe, wie oben beschrieben, zu bilden. Nach dem Waschen
werden die sekundären
Immunkomplexe mit einem dritten Bindungsliganden oder Antikörper in
Kontakt gebracht, der eine Bindungsaffinität für den zweiten Antikörper hat,
wieder unter Bedingungen, die wirksam sind, daß die Bildung von Immunkomplexen
(tertiären
Immunkomplexen) ermöglicht
wird, und für
eine hierzu ausreichende Zeitperiode. Der dritte Ligand oder Antikörper wird
an eine nachweisbare Markierung geknüpft, was den Nachweis der so
gebildeten tertiären
Immunkomplexe ermöglicht.
Dieses System kann eine Signalamplifizierung ermöglichen, sofern erwünscht.
-
Bei
der klinischen Diagnose oder Überwachung
von Patienten mit einer angiogenen Krankheit weist der Nachweis
von VEGF oder eine Erhöhung
der Konzentrationen von VEGF im Vergleich mit den Konzentrationen
in einer entsprechenden biologischen Probe aus einem normalen Patienten
auf einen Patienten mit einer angiogenen Krankheit hin.
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Jedoch
würde eine
solche klinische Diagnose wahrscheinlich nicht auf der alleinigen
Grundlage dieses Verfahren gemacht werden, wie Fachleuten bekannt
ist. Fachleute sind sehr vertraut mit der Differenzierung zwischen
einer signifikanten Expression eines Biomarker, der eine positive
Identifizierung darstellt, und der Expression eines Biomarkers auf
niedrigem Niveau oder im Hintergrund. In der Tat werden Hintergrundexpressionsniveaus
oft verwendet, um einen „Cut-off" zu bilden, oberhalb
dessen eine erhöhte
Färbung
als signifikant oder positiv eingestuft werden wird.
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H2. Bildgebung
-
Diese
Aspekte der Erfindung werden zur Verwendung bei Tumor-Bildgebungsverfahren
und kombinierten Tumor-Behandlungs- und Bildgebungsverfahren bevorzugt.
VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper
oder 2C3-basierende Antikörper,
die an ein oder mehrere nachweisbare Mittel geknüpft sind, werden zur Verwendung
bei der Abbildung per se oder zur vorherigen Abbildung des Tumors
in Erwägung
gezogen, um ein zuverlässiges
Bild vor der Behandlung zu erzeugen. Solche Zusammensetzungen und
Verfahren können
ebenso auf die Bildgebung und Diagnose einer jeden anderen angiogenen
Krankheit oder Zustand angewandt werden, insbesondere nicht-maligne
Tumore, Arteriosklerose und Zustände,
bei denen ein internes Bild aus diagnostischen oder prognostischen
Zwecken oder zum Entwerfen einer Behandlung erwünscht ist.
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VEGFR2-blockierende,
Anti-VEGF-Antikörper-
oder 2C3-basierende Bildgebungsantikörper werden im allgemeinen
einen VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierende Antikörper umfassen,
der operativ an eine nachweisbare Markierung angehängt oder
daran konjugiert ist. „Nachweisbare
Markierungen" sind
Verbindungen oder Elemente, die aufgrund ihrer spezifischen funktionellen
Eigenschaften oder chemischen Eigenschaften nachgewiesen werden
können,
deren Verwendung es ermöglicht,
daß der
Bestandteil, an den sie angehängt
sind, nachgewiesen wird und, sofern erwünscht, weiter quantifiziert
wird. Bei Antikörperkonjugaten
für die
in-vivo-diagnostischen Protokolle oder „Bildgebungsverfahren" werden Markierungen
erfordert, die unter Verwendung von nicht-invasiven Verfahren nachgewiesen
werden können.
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Viele
geeignete Bildgebungsmittel sind auf dem Gebiet bekannt, ebenso
wie Verfahren zu ihrem Anhängen
an Antikörper
und Bindungsliganden (siehe z. B. US-Patent Nr. 5,021,236 und 4,472,509).
Bestimmte Anhängungsverfahren
beinhalten die Verwendung eines Metallchelatkomplexes, der zum Beispiel
ein organisches chelierendes Mittel, wie etwa ein DTPA verwendet,
das an den Antikörper
angehängt
ist (US Patent Nr. 4,472,509). Monoklonale Antikörper können ebenso mit einem Enzym
in der Anwesenheit eines Kopplungsmittels umgesetzt werden, wie
etwa Glutaraldehyd oder Periodat. Konjugate mit Fluoresceinmarkern
werden in der Anwesenheit dieser Kopplungsmittel oder durch Reaktion
mit einem Isothiocyanat hergestellt.
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Ein
Beispiel für
nachweisbare Markierungen sind die paramagnetischen Ionen. In diesem
Falle schließen
geeignete Ionen Chrom (III), Mangan (II), Eisen (III), Eisen (II),
Kobalt (II), Nickel (II), Kupfer (II), Neodymium (III), Samarium
(III), Ytterbium (III), Gadolinium (III), Vanadium (II), Terbium
(III), Dysprosium (III), Holmium (III) und Erbium (III) ein, wobei
Gadolinium besonders bevorzugt wird.
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Ionen,
die in anderen Kontexten nützlich
sind, wie etwa der Röntgenbildgebung,
schließen
ein, sind aber nicht beschränkt
auf Lanthan (III), Gold (III), Blei (II) und insbesondere Wismut
(III). Fluoreszierende Markierungen schleißen Rhodamin, Fluorescein und
Renographin ein. Rhodamin und Fluorescein werden oft über ein
Isothiocyanate-Intermediat verknüpft.
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Im
Falle von radioaktiven Isotopen für diagnostische Anwendungen
schließen
geeignete Beispiele 14Kohlenstoff, 51Chrom, 36Chlor, 57Kobalt, 58Kobalt,
Kupfer67, 152Eu,
Gallium67, 3Wasserstoff,
Iod123, Iod125,
Iod131, Indium111, 59Eisen, 32Phosphor,
Rhenium186, Rhenium188, 75Selen, 35Schwefel,
Technetium99m und Yttrium90 ein. 125I wird oft zur Verwendung bei bestimmten
Ausführungsformen
bevorzugt, und Technetium99m und Indium111 werden ebenso bevorzugt aufgrund ihrer
geringen Energie und Eignung für
den langstreckigen Nachweis.
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Radioaktiv
markierte VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder 2C3-basierende Antikörper zur
Verwendung bei der vorliegenden Erfindung können gemäß wohlbekannten Verfahren auf
dem Gebiet erzeugt werden. Zum Beispiel sind intermediäre funktionelle
Gruppen, die oft verwendet werden, um radioisotopische Metallionen
an Antikörper
zu binden, Diethylentriaminpentaessigsäure (DTPA) und Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA).
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Monoklonale
Antikörper
können
ebenso iodiert werden durch Kontakt mit Natrium- oder Kaliumiodid und
einem chemischen Oxidationsmittel, wie etwa Natriumhypochlorit,
oder einem enzymatischen Oxidationsmittel, wie etwa Lactoperoxidase.
Antikörper
gemäß der Erfindung
können
mit Technetium99m durch einen Ligandenaustauschprozeß markiert
werden, zum Beispiel durch Reduzieren von Pertechnat mit einer Zinn (II)-Lösung, Chelieren
des reduzierten Technetiums auf einer Sephadex-Säule und Aufgingen des Antikörpers auf
diese Säule,
oder durch direkte Markierungstechniken, z. B. durch Inkubieren
von Pertechnat, einem Reduktionsmittel, wie etwa SnCl2,
einer Pufferlösung,
wie etwa Natrium-Kalium-Phthalatlösung und dem Antikörper.
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Beliebige
nachweisbar markierte VEGFR2-blockierende, Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierende Antikörper des
vorhergehenden Typs können
bei den Bildgebungs- oder kombinierten Bildgebungs- und Behandlungsaspekten
der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Sie sind in gleicher
Weise zur Verwendung bei in-vitro-Diagnostika geeignet. Dosierungen
für die
in-vivo-Bildgebungsausführungsformen
sind im allgemeinen geringer als für eine Therapie, hängen aber
auch von dem Alter und Gewicht eines Patienten ab. Einmalige Dosierungen
sollten ausreichen.
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Die
in-vivo-diagnostischen oder Bildgebungsverfahren umfassen im allgemeinen
das Verabreichen einer diagnostisch wirksamen Menge eines VEGFR2-blockierenden,
Anti-VEGF-Antikörper- oder
2C3-basierenden Antikörpers
an einen Patienten, wobei der Antikörper an einen Marker konjugiert
ist, der durch nicht-invasive Verfahren nachweisbar ist. Dem Antikörper-Marker-Konjugat
wird ausreichend Zeit gegeben, um VEGF innerhalb des Tumors zu lokalisieren
und sich daran zu binden. Der Patient wird dann einer Nachweisvorrichtung
ausgesetzt, um den nachweisbaren Marker zu identifizieren, wodurch
ein Abbild des Tumors gebildet wird.
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H3. Diagnostische Kits
-
In
noch weiteren Ausführungsformen
stellt die vorliegende Erfindung diagnostische Kits, einschließlich von
sowohl Immunnachweis als auch Bildgebungskits bereit, zur Verwendung
bei den oben beschriebenen Immunnachweis- und Bildgebungsverfahren.
Entsprechend werden die VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper, wie
etwa 2C3, in dem Kit bereitgestellt, im allgemeinen umfaßt in einem
geeigneten Behälter.
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Für den Immunnachweis
können
die Antikörper
an einen festen Träger
gebunden werden, wie etwa eine Vertiefung einer Mikrotiterplatte,
obwohl Antikörperlösungen oder
Pulver zur Rekonstitution bevorzugt werden. Die Immunnachweiskits
umfassen bevorzugt wenigsten ein erstes Immunnachweisreagenz. Die
Immunnachweisreagentien des Kit können eine beliebige aus einer
Vielzahl von Formen annehmen, einschließlich denjenigen nachweisbaren
Markierungen, die mit dem gegebenen Antikörper assoziiert oder verknüpft sind.
Nachweisbare Markierungen, die mit einem sekundären Bindungsliganden assoziiert
oder daran angehängt
sind, werden ebenso in Erwägung
gezogen. Beispielhafte sekundäre
Liganden sind diejenigen sekundären
Antikörper,
die eine Bindungsaffinität
für den
ersten Antikörper
haben.
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Weitere
geeignete Immunnachweisreagentien zur Verwendung bei den vorliegenden
Kits schließen das
Zwei-Bestandteil-Reagenz ein, das einen sekundären Antikörper umfaßt, der eine Bindungsaffinität für den ersten
Antikörper
hat, zusammen mit einem dritten Antikörper, der eine Bindungsaffinität für den zweiten Antikörper hat,
wobei der dritte Antikörper
an eine nachweisbare Markierung geknüpft ist. Wie oben bemerkt, ist
eine Anzahl von beispielhaften Markierungen auf dem Gebiet bekannt,
und alle solche Markierungen können
im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
Diese Kits können
Antikörper-Markierungs-Konjugate
entweder in vollständig
konjugierter Form, in der Form von Intermediaten oder als separate
Einheiten enthalten, die durch den Benutzer des Kits konjugiert
werden müssen.
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Die
Bildgebungskits („imaging
kits") werden bevorzugt
einen VEGFR2-blockierenden, Anti-VEGF-Antikörper umfassen,
wie etwa 2C3, der bereits an eine in-vivo-nachweisbare Markierung
angehängt
ist. Jedoch könnte
die Markierung und die Anhängungsmittel
separat geliefert werden.
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Jedes
Kit kann weiterhin Kontrollagentien umfassen, wie etwa geeignete
aliquotisierte Zusammensetzungen von VEGF, ob markiert oder unmarkiert,
wie sie verwendet werden können,
um eine Standardkurve für einen
Nachweisassay zu erstellen. Die Bestandteile der Kits können entweder
in wäßrigen Medien
oder in lyophilisierter Form verpackt sein.
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Die
Behältermittel
des Kits werden im allgemeinen wenigstens ein Gefäß, ein Reagenzröhrchen,
Kolben, Flasche, Spritze oder andere Behälter einschließen, in
die der Antikörper
oder das Antigen gebracht und bevorzugt in geeigneter Weise aliquotisiert
werden können.
Wenn ein zweiter oder dritter Bindungsligand oder zusätzlicher
Bestandteil bereitgestellt wird, wird der Kit ebenso im allgemeinen
einen zweiten, dritten oder anderen zusätzlichen Behälter enthalten,
in den dieser Ligand oder Bestandteil gebracht werden kann. Die
Kits können
ebenso andere diagnostische Reagenzien zur Verwendung bei der Diagnose
von einer oder mehreren angiogenen Krankheiten einschließen. Bevorzugt
werden zweite diagnostische Mittel, die nicht auf VEGF-Bindung beruhen,
verwendet werden.
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Die
Kits der vorliegenden Erfindung werden ebenso typischerweise Mittel
zum Enthalten des Antikörpers
und alle anderen Reagenzbehälter
in enger Verpackung zum kommerziellen Verkauf einschließen. Solche
Behälter
können
spritzguß-
oder blasgeformte Plastikbehälter
einschließen,
in denen die erwünschten
Gefäße gehalten
werden.
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Die
folgenden Beispiele werden aufgenommen, um bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung zu demonstrieren. Es sollte von Fachleuten erkannt
werden, daß die
in den folgenden Beispielen offenbarten Techniken Techniken darstellen,
bei denen der Erfinder entdeckt hat, daß sie bei der Ausübung der
Erfindung gut funktionieren, und die somit als bevorzugte Ausführungsformen
angesehen werden können.
Jedoch sollten Fachleute im Lichte der vorliegenden Offenbarung
erkennen, daß viele
Veränderungen
in den spezifischen Ausführungsformen,
die offenbart sind, gemacht werden können, und daß man immer
noch ein gleiches oder ähnliches
Resultat erhalten würde,
ohne vom Geist und Umfang der Erfindung abzuweichen.
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BEISPIEL 1
-
Erzeugung und einzigartige
Charakteristika von Anti-VEGF-Antikörper 2C3
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A. Materialien und Methoden
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1. Immunogene
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Peptide,
entsprechend den N-terminalen 26 Aminosäuren von humanem VEGF (huVEGF;
SEQ ID NO: 10) und den N-terminalen 25 Aminosäuren von Meerschweinchen-VEGF
(gpVEGF; SEQ ID NO: 11) wurden durch die Biopolymers Facility des
Howard Hughes Medical Institute am UT Southwestern Medical Center in
Dallas synthetisiert. Die Peptide hatten die folgenden Sequenzen
(N bis C):
- APMAEGGGQNHHEVVKFMDVYQRSYC, SEQ ID NO:10; und
- APMAEGEQKPREVVKFMDVYKRSYC, SEQ ID NO:11.
-
Peptide
wurden über
das C-terminale Cystein an Thyreoglobulin unter Verwendung von Succinimidyl-4-(N-maleimidomethyl)-cyclohexan-1-carboxylat
(SMCC)-Linker (Pierce, Rockford, IL) konjugiert. Kontroll-Konjugate
wurden ebenso hergestellt, die aus L-Cystein bestanden, verknüpft an Thyreoglobulin.
Konjugate wurden von dem freien Peptid oder Linker mittels Größenausschlußchromatographie
getrennt.
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Rekombinanter
humaner VEGF wurde ebenso separat als ein Immunogen verwendet (erhalten
von Dr. S. Ramakrishnan, University of Minnesota, Minneapolis, MN).
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2. Hybridome
-
Für die Produktion
von anti-gpVEGF-Antikörper-produzierenden
Hybridomen wurden C57/B1-6-Mäuse
mit dem gpVEGF-Peptid-Thyreoglobulin-Konjugat in TiterMax-Adjuvans
(CytRX Co., Norcross, GA) immunisiert. Für die Herstellung von anti-humanen
VEGF-Antikörpern wurden
BALB/c-Mäuse
mit entweder dem huVEGF-Peptid-Thyreoglobulin-Konjugat oder rekombinantem humanen
VEGF in TiterMax immunisiert. Drei Tage nach dem letzten Boost wurden
Splenocyten mit Myelom P3X63AG8.653-Zellen (American Type Culture Collection,
Rockville, MD) fusioniert und wurden kultiviert, wie von Morrow
et al. (1990) beschrieben.
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3. Antikörperaufreinigung
-
IgG-Antikörper (2C3,
12D7, 3E7) wurden aus Gewebekulturüberstand mittels Ammoniumsulfaltfällung und
Protein-A-Chromotographie mittels Verwendung des Pierce ImmunoPure-Bindungs/Elutions-Puffersystem
(Pierce) aufgereinigt.
-
IgM-Antikörper (GV39M,
11B5, 7G3) wurden aus Gewebekulturüberstand durch 50 % gesättigte Ammoniumsulfatfällung, Resuspension
des Pellet in PBS (pH 7,4) und Dialyse gegen dH2O
aufgereinigt, um das Euglobulin zu fällen. Der dH2O-Niederschlag
wurde in PBS resuspendiert und durch Größenausschluß-Chromatographie auf einer
Sepharose S300-Säule
(Pharmacia) fraktioniert. Die IgM-Fraktion war 85–90% rein,
beurteilt anhand von SDS-PAGE.
-
4. Kontroll-Antikörper
-
Verschiedene
Kontroll-Antikörper
sind durchgängig
in diesen Studien verwendet worden, einschließlich mAb 4.6.1 (Maus-anti-human-VEGF
von Genentech, Inc.), Ab-3 (Maus-anti-human-VEGF von OncogeneScience, Inc.),
A-20 (Kaninchen-anti-human-VEGF von Santa Cruz Biotechnology, Inc.,
Santa Cruz, CA), OX7 (Maus-anti-Ratten-Thy1.1 von Dr. A. F. Williams,
MRC Cellular Immunology Unit, Oxford, UK), MTSA (ein Maus-Myelom-IgM mit
irrelevanter Spezifität
von Dr. E. S. Vitetta, UT-Southwestern, Dallas, TX), 1A8 (Mausanti-Maus-Flk-1;
Philip E. Thorpe and Kollegen), MECA 32 (Ratten-anti-Maus-Endothel
von Dr. E. Butcher, Stanford University, CA), und TEC 11 (Maus-anti-human-Endoglin;
U.S. Patent Nr. 5,660,827).
-
5. Anfängliches
Screening
-
Für das anfängliche
Screening wurden 96-Napf-ELISA-Platten (Falcon, Franklin Lakes,
NJ) mit 250ng von entweder dem VEGF-Peptid or VEGF-Cys-Thyreoglobulin-Konjugat
beschichtet und mit 5% Casein-Säure-Hydrolysat
(Sigma, St. Louis, MO) blockiert. Überstände aus den Anti-gpVEGF-Hybridomen
und den anfänglichen
anti-human-VEGF-Hybridomen wurden auf den Antigen-beschichteten
Platten durch eine duale indirekte ELISA-Technik gescreent (Crowther,
1995).
-
Hybridome,
die eine bevorzugte Reaktivität
mit VEGF-Peptid-Thyreoglobulin, aber keine oder eine schwache Reaktivität mit Cys-Thyreoglobulin
zeigten, wurden weiter mittels Immunhistochemie (unten beschrieben)
an gefrorenen Tumorgewebeschritten gescreent.
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6. Immunhistochemie
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Meerschweinchen-Linie-10-hepatozelluläre Carcinom-Tumorzellen
(erhalten von Dr. Ronald Neuman, NIH, Bethesda, MD) wurden in Stamm-2-Meerschweinchen
wachsen gelassen (NCI, Bethesda, MD). Die menschlichen Tumore NCI-H358-nicht-kleinzelliges
Lungencarcinom (NSCLC), NCI-H460-NSCLC (beide erhalten von Dr. Adi
Gazdar, UT Southwestern, Dallas, TX), HT29-Colon-Adenocarcinom (American
Type Culture Collection) und L540CY-Hodgkin'sches Lymphom (erhalten von Prof. V.
Diehl, Köln,
Deutschland) wurden als Xenografts in CB 17-SCID-Mäusen wachsen
gelassen (Charles River, Wilmington, MA).
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Tumore
wurden in flüssigem
Stickstoff schockgefroren und bei –70°C gelagert. Die gefrorenen Proben der
Tumorproben von Patienten wurden von dem National Cancer Institute
Cooperative Human Tissue Network (Southern Division, Birmingham,
AL) erhalten. Eine Immunhistochemie wurde durchgeführt, wie
von Burrows et al. (1995) beschrieben.
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7. ELISA-Analyse
-
Hybridom-Überstände aus
Tieren, die mit VEGF immunisiert waren, wurden durch eine differentielle ELISA-Technik
gescreent, die drei verschiedene Antigene verwendete: humanen VEGF
alleine, VEGF:FIk-1/SEAP-Komplex und Flk-1/SEAP alleine. Für den humanen
VEGF alleine wurden bestimmte ELISA-Platten mit 100ng VEGF beschichtet.
-
Für Flk-1/SEAP
alleine wurden andere ELISA-Platten mit 500ng Flk-1/SEAP, einer
löslichen
Form des Maus-VEGF-Rezeptors beschichtet (Zellen, die Flk-1/SEAP
sezernieren, wurden von Dr. Ihor Lemischka, Princeton University,
Princeton, NJ) erhalten. Das Flk-1/SEAP-Protein wurde erzeugt und aufgereinigt,
wie von Tessler et al. (1994) beschrieben. Einfach gesagt, wurde
die extrazelluläre
Domäne
von Flk-1 (sFlk-1) in Spodoptera frugiperda-Zellen (Sf9) erzeugt
und mittels Immunaffinität-Techniken
unter Verwendung eines monoklonalen Anti-Flk-1-Antikörpers (1A8)
aufgereinigt. sFlk-1 wurde dann biotinyliert und auf Avidinbeschichteten Platten
gebunden.
-
Um
Platten herzustellen, die mit VEGF:FIk-1/SEAP-Komplex beschichtet
waren, herzustellen, wurde aufgereinigter sFlk-1 biotinyliert und
mit VEGF über
Nacht bei 4°C
in Bindungspuffer (10mM HEPES, 150mM NaCl, 20μg/ml bovines Serumalbumin und
0,1 μg/ml
Heparin) in einem molaren Verhältnis
von sFlk-1 zu VEGF von 2,5:1 umgesetzt, um die Dimer-Bildung zu fördern. Der
VEGF:sFlk-1-Komplex wurde dann in Avidin-beschichteten Näpfen einer
96-Napf-Mikrotiter-Platte inkubiert, um Platten zu erzeugen, die
mit VEGF beschichtet waren, der mit seinem Rezeptor assoziiert war.
-
Die
Reaktivität
der Antikörper
mit VEGF alleine, biotinyliertem sFlk-1 und VEGF:sFlk-1-Komplex wurde dann
in kontrollierten Studien unter Verwendung der drei Antigene auf
Avidin-beschichteten Platten bestimmt. Die Reaktivität wurde
bestimmt, wie oben für
das anfängliche
Screening beschrieben.
-
Ein
Fänger-ELISA
wurde ebenso entwickelt. Bei dem Fänger-ELISA wurden Mikrotiterplatten über Nacht
bei 4°C
mit 100ng des angezeigten Antikörpers
beschichtet. Die Näpfe
wurden gewaschen und wie oben blockiert, dann mit verschiedenen
Konzentrationen an biotinyliertem VEGF oder VEGF:sFlk-1-Biotin inkubiert. Streptavidin,
das an Peroxidase konjugiert war, (Kirkegaard & Perry Laboratories, Inc.), verdünnt 1:2000,
wurde als eine zweite Schicht verwendet und entwickelt.
-
Kompetitions-ELISA-Studien
wurden durchgeführt,
indem man zuerst die Antikörper
mit Peroxidase gemäß den Anweisungen
des Herstellers markierte (EZ-Link Activated Peroxidase, Pierce).
Das für
die Kompetitions-Studien mit I2D7, 3E7, 2C3 und 7G3 verwendete Antigen
war VEGF-Biotin, eingefangen von Avidin auf einer ELISA-Platte.
Näherungsweise
0,5-2,0μg/ml an Perioxidase-markiertem
Test-Antikörper
wurden auf der Platte in der Anwesenheit von entweder Puffer alleine,
einem irrelevanten IgG oder den anderen Anti-VEGF- kompetierenden Antikörpern in
einem 10-100-fachen Überschuß inkubiert.
-
Die
Bindung des markierten Antikörpers
wurde durch Zugabe von 3,3'5,5'-Tetramethylbenzidin-Substrat (TMB) (Kirkegaard
and Perry Laboratories, Inc.) beurteilt. Die Reaktionen wurden nach
15 min mit 1M H3PO4 abgebrochen
und spektrophotometrisch bei 450nM ausgelesen. Der Assay wurde in
dreifacher Ausfertigung mindestens zweimal für jede Kombination von markiertem
und Kompetitor-Antikörper
durchgeführt. Zwei
Antikörper
wurden als in derselben Epitopgruppe liegend angesehen, wenn sie
die gegenseitige Bindung um mehr als 80% kreuzblockierten.
-
GV39M
und 11B5 behielten nach einer Peroxidasemarkierung keine Bindungsaktivität bei, tolerierten aber
eine Biotinylierung. GV39M und 11B5 wurden biotinyliert und gegen
VEGF:sFIk-1 getestet, das entweder durch den Anti-Flk-1-Antikörper (1A8)
gefangen oder direkt auf einer ELISA-Platte aufgetragen worden war.
-
8. Western Blot-Analyse
-
Aufgereinigter
rekombinanter VEGF in der Anwesenheit von 5% fötalem Kälberserum wurde durch 12% SDS-PAGE
unter reduzierenden und nicht-reduzierenden Bedingungen getrennt
und auf Nitrozellulose übertragen.
Die Nitrozellulose-Membran wurde unter Verwendung von Sea-Block
PP82-41 (East Coast Biologics, Berwick, ME) blockiert und mit primären Antikörpern unter
Verwendung eines Mini-Blotter-Apparats sondiert (Immunetics, Cambridge,
MA). Die Membranen wurden nach Inkubation mit dem geeigneten Peroxidase-konjugierten
sekundären
Antikörper
mittels ECL-verstärkter
Chemilumineszenz entwickelt.
-
B. Resultate
-
1. 2C3 hat eine einzigartige
Epitopspezifität
-
Tabelle
1 faßt
die Information über
die Klasse/Subklasse von unterschiedlichen Anti-VEGF-Antikörpern, die
Epitopgruppen, die sie an VEGF erkennen, und ihre bevorzugte Bindung
an VEGF oder VEGF:Rezeptor (VEGF:FIk-1)-Komplex zusammen. In allen
Fällen
gingen die Antikörper
eine Bindung mit VEGF 121 und VEGF 165 in gleich guter Weise ein
und erzeugten im wesentlichen dieselben Resultate. Die Resultate unten
sind für
VEGF165, sofern nicht anderweitig ausgeführt.
-
TABELLE
1. ZUSAMMENFASSUNG DER ANTI-VEGF-ANTIKÖRPEREIGENSCHAFTEN
-
Kompetitive
Bindungsstudien unter Verwendung von biotinylierten oder Peroxidasemarkierten
Testantikörpern
und einem 10-100-fachen Überschuß an nicht-markierten,
im Wettbewerb stehenden Antikörpern zeigten,
daß 2C3
an ein einzigartiges Epitop bindet. Diese Studien offenbarten zuerst,
daß GV39M
und 11B5 die gegenseitige Bindung an VEGF:Flk-1 kreuzblockierten
und daß 3E7
und 7G3 die gegenseitige Bindung an VEGF-Biotin, eingefangen auf
Avidin, kreuzblockierten. GV39M und 11B5 wurden willkürlich der
Epitop-Gruppe 1 zugeordnet, während
3E7 und 7G3 der Epitop-Gruppe 2 zugeordnet wurden.
-
2C3
und der verbleibende Antikörper,
12D7, störten
nicht signifikant die gegenseitige Bindung oder die Bindung des
Rests der Antikörper
an VEGF oder VEGF:Rezeptor. 12D7 wurde der Epitop-Gruppe 3 zugeordnet,
und 2C3 wurde der Epitop-Gruppe 4 zugeordnet (Tabelle 1).
-
Wie
oben in der Tabelle aufgeführt,
erkennt 2C3 ein anders Epitop als der Antikörper A4.6.1. Die Kompetitionsstudien
der Erfinder zeigten, daß 2C3
und A4.6.1 nicht kreuzreaktiv sind. Das von A4.6.1 erkannte Epitop
ist ebenso zuvor genau definiert worden und ist ein kontinuierliches
Epitop, das um Aminosäuren
89–94 zentriert
ist (Kim et al., 1992; Wiesmann et. al, 1997; Muller et al. 1998;
Keyt et al., 1996). Es gibt ebenso eine Anzahl von bekannten Unterschieden
zwischen 2C3 und A4.6.1 (s. unten).
-
2. 2C3 kann an freien
VEGF binden
-
Es
gab merkbare Unterschiede hinsichtlich der Fähigkeit der Antikörper, an
löslichen
VEGF in freier und komplexierter Form zu binden (Tabelle 2). Diese
Studien liefern weitere Hinweise auf die einzigartige Natur von
2C3. Tabelle 2 zeigt, daß GV39M
und 11B5 eine starke Präferenz
für den
VEGF:Rezeptor-Komplex aufweisen, wobei eine halb-maximale Bindung
mit VEGF:Flk-1 bei 5,5 bzw. 2nM erzielt wird, im Vergleich mit 400 bzw.
800nM für
freien VEGF in Lösung.
-
Im
Gegensatz dazu wiesen 2C3 und 12D7 eine Präferenz für freien VEGF auf, wobei eine
halb-maximale Bindung bei 1 bzw. 20nM erzielt wurde, im Vergleich
mit 150 bzw. 250nM für
den VEGF:Flk-1-Komplex. Jedoch begibt sich 2C3 an die Tumorgefäße ebenso
wie zum Tumorstroma nach Injektion in vivo (s. unten).
-
3E7
ging eine Bindung mit freiem VEGF und dem VEGF:Flk-1-Komplex in
gleich guter Weise ein, wobei eine halb-maximale Bindung bei 1nM
für beide
erzielt wurde.
-
TABELLE
2. EINFANGEN VEGF VEGF gg. VEGF:FLK-1 MITTEILS ELISA („ELISA
CAPTURE")
-
3. 2C3 erkennt ein nicht-konfirmationsabhängiges Epitop
-
Eine
Western-Analyse zeigt, daß 12D7,
2C3 und 7G3 mit denaturiertem VEGF 121 und VEGF 165 unter reduzierenden
und nicht-reduzierenden Bedingungen reagieren. Diese Antikörper scheinen
deshalb Epitope zu erkennen, die nicht konformationsabhängig sind.
-
Im
Gegensatz dazu reagierten GV39M, 11B5 und 3E7 nicht mit VEGF auf
Western-Blots, möglicherweise,
weil sie ein Epitop am N-Terminus von VEGF erkennen, das konformationsabhängig ist
und unter denaturierenden Bedingungen verzerrt wird.
-
Western-Blot-Analysen
von Anti-VEGF-Antikörpern
wurden durch Trennen von VEGF165 in Anwesenheit von 5% FCS durchgeführt, unter
Verwendung von SDS-PAGE auf einem 12% Gel und durch Analysieren
mittels eines Standard-Western-Blot-Protokolls unter Verwendung
von ECL-Nachweis. Die primären
Antikörper
wurden mit der Nitrozellulosemembran unter Verwendung eines Vielspur-Mini-Blotter-Apparats
inkubiert. Kontrollantikörper
schlossen ein: Ab-3, ein monoklonaler IgG, der für VEGF spezifisch ist, von
Oncogene Science mit 1 μg/ml,
A-20, ein Kaninchen-anti-VEGF-Antikörper von Santa Cruz Biotechnology,
Inc. mit 5μg/ml,
und ein IgG mit irrelevanter Spezifität mit 10μg/ml.
-
Ein
typischer Western-Blot für
die verschiedenen Antikörper,
einschließlich
2C3 mit 5μg/ml,
zeigte dimeren VEGF als eine große Bande bei näherungsweise
42kd. Ein Multimer von VEGF bei näherungsweise 130kd war ebenso
sichtbar bei 12D7, 7G3 und einem positiven Kontrollantikörper.
-
4. Tumor-Immunhistochemie
-
Tumore,
die mittels Immunhistochemie untersucht wurden, waren humane Tumore
verschiedener Typen von Krebspatienten, transplantierbare humane
Tumor-Xenografts von verschiedenen Typen, die in Mäusen wachsen
gelassen worden waren, Meerschweinchen-Linie-10-Tumor, wachsen gelassen in Meerschweinchen,
und Maus-3LL-Tumor, wachsen gelassen in Mäusen (s. Legende zu Tabelle
3 für Einzelheiten).
-
Die
immunhistochemische Reaktivität
von 3E7, GV39M und 11B5 an NCI-H358-humanen NSCLC-Xenografts wurde
bestimmt und mit Kontrollantikörpern
verglichen (einem IgG mit irrelevanter Spezifität; A-20, einem Kaninchen-anti-VEGF-Antikörper; und
MECA-32, einem Ratten-anti-Maus-Endothelzell-Antikörper). 8μm gefrorene
Schnitte von NCI-H358-humanem
NSCLC, wachsen gelassen in SCID-Mäusen, wurden gefärbt unter
Verwendung einer indirekten Immunperoxidase-Technik und wurden mit
Hämatoxylin
gegengefärbt.
-
Es
wurde bestimmt, daß GV39M
und 11B5, die das Epitop-Gruppe-1 an VEGF erkennen die Gefäßendothelzellen
stark und perivaskuläres
Bindegewebe mäßig in allen
untersuchten Tumoren färbten.
Die Epitop-Gruppe-1-Antikörper
unterschieden sich in ihrer Reaktivität mit Tumorzellen dahingehend,
daß GV39M
nur schwach mit Tumorzellen reagierte, während 11B5 stärker reagierte.
Näherungsweise
80% der Endothelzellen, die durch MECA 32 (Maus) oder TEC 11 (human)
gefärbt
wurden, wurden ebenso durch GV39M und 11B5 gefärbt.
-
3E7
und 7G3, die das VEGF-Epitop-Gruppe-2 erkennen, zeigten Reaktivität mit Gefäßendothelzellen, Bindegewebe
und Tumor-Zellen in allen untersuchten Tumoren (Tabelle 3). Die
Intensität
der Endothelzellfärbung
war typischerweise stärker
als die Tumorzell- oder Bindegewebe-Färbung, insbesondere, wenn die
Antikörper
in niedrigen (1–2μg/ml) Konzentrationen
aufgebracht wurden, wenn es eine merkbar gestiegene Selektivität für Gefäßendothel
gab.
-
TABELLE
3. IMMUNHISTOCHEMISCHE REAKTIVITÄT
VON ANTIVGFE-ANTIKÖRPERN
AUF TUMORSCHNITTE
-
Die
immunhistochemische Analyse wurde an Aceton-fixierten gefrorenen
Schnitten von Tumorgeweben mittels immunhistochemischen Standardtechniken
durchgeführt.
Die Schnitte wurden mikroskopisch untersucht und auf ihre Reaktivität wie folgt
bewertet: –,
negativ; +/–,
sehr schwach; 1+, schwach; 2+, mäßig; 3+, stark;
4+, sehr stark.
-
12D7
und 2C3 färbten
gefrorene Schnitte von irgendwelche Tumorgeweben nicht, wahrscheinlich
weil die Acetonfixierung des Gewebes die Antikörperbindung zerstörte. Jedoch
begab sich 2C3 zu dem Tumorgewebe nach der Injektion in vivo (s.
unten).
-
GV39M,
11B5, 3E7 und 7G3 reagierten mit Nagetiergefäßen an gefrorenen Schnitten
von Meerschweinchen-Linie-10-Tumor, wachsen gelassen in Meerschweinchen,
und Maus-3LL-Tumor,
wachsen gelassen in Mäusen.
GV39M, 11B5 und 7G3 reagierten genau so stark mit Meerschweinchen-
und Maus-Tumor-Gefäßen, wie
sie dies mit humanen Gefäßen in humanen
Tumorproben taten. 3E7 färbte
den Maus-3LL-Tumor weniger intensiv, als dies die Meerschweinchen-
oder humanen Tumor-Schnitte taten, was nahelegt, daß 3E7 eine
geringere Affinität
für Maus-VEGF
hat. Diese Ergebnisse stimmen mit einer Analyse mittels indirektem ELISA überein,
die gezeigt hat, daß alle
Antikörper
außer
2C3 mit Maus-VEGF reagieren.
-
BEISPIEL II
-
2C3 inhibiert die Endothelzell-Wanderung
-
A. Materialien und Methoden
-
Endothelzell-Wachstums-Assay
-
Adulte
bovine Endothelzellen aus der Aorta (ABAE) wurden in 96-Napf-Gewebekultur-Platten mit 1500 Zellen/Napf
ausplattiert und in der Anwesenheit von 0,5nM humanem VEGF unter
der Zugabe der verschiedenen Proben- und Kontroll-Antikörper wachsen
gelassen. Kontrollnäpfe
erhielten Medien mit oder ohne VEGF.
-
Nach
4 Tagen Inkubation wurden die Zellen mit einem MTS (3-(4,5-Dimethylthiazol-2-yl)-5-(3-Carboxylmethoxylphenyl)-2-(4-Sulfophenyl)-2H-Tetrazolium,
inneres Salz) Umwandlungsassay quantifiziert, bei dem die MTS-Umwandlung
in ein Formazan proportional zur Zellzahl ist und anhand der Exinktion
bei 490nm verfolgt werden kann (Cell Titer 95 AQueous One Solution
Cell Proliferation Assay, Promega, Madison, WI). Der Assay wurde
gemäß den Anweisungen
des Herstellers durchgeführt.
-
Das
Zellwachstum wurde durch Subtrahieren der MTS-Umwandlung in Kulturen
abgeschätzt,
zu denen VEGF nicht zugegeben wurde. Die Resultate wurden als ein
prozentualer Anteil der MTS-Umwandlung in Kontroll-Kulturen ausgedrückt, zu
denen nur VEGF zugegeben worden war (Buttke et al., 1993).
-
B. RESULTATE
-
Inhibition
des VEGF-vermittelten Endothelzell-Wachstums
-
Die
IgG-Antikörper
3E7 und 12D7, die die Epitop-Gruppen 1–3 auf VEGF erkennen, inhibierten
nicht das VEGF-vermittelte Wachstum von ABAE-Zellen (1),
was nahelegt, daß sie
nicht-blockierende Anti-VEGF-Antikörper sind, deren Epitope nicht
bei der VEGF:KDR-Wechselwirkung
beteiligt sind. Der IgM-Antikörper
GV39M, der ebenso Epitop-Gruppen 1–3 an VEGF erkennt, inhibierte
ebenso nicht das VEGF-vermittelte Wachstum von ABAE-Zellen und ist ein
nicht-blockierender Anti-VEGF-Antikörper.
-
Im
Gegensatz dazu inhibierten 2C3 gegen Epitop 4 an VEGF und ein neutralisierender
Anti-VEGF-Referenz-Antikörper, Mab.4.6.1,
das VEGF-vermittelte ABAE-Wachstum um 50% bei 3nM bzw. 1 nM (1). Dies
weist darauf hin, daß 2C3
die mitogene Aktivität
von VEGF neutralisieren kann.
-
Die
Definition von 2C3 als ein blockierender Mab unterscheidet 2C3 von
einer Vielzahl von anderen Antikörpern
zusätzlich
zu GV39M, 3E7 und 12D7. Verschiedene Anti-VEGF-Antikörper, wie etwa Ab-3 sind bekanntermaßen nicht-blockierende,
monoklonale Antikörper,
die sich deutlich von 2C3 unterscheiden.
-
Einer
der IgM-Antikörper,
11B5, war gegenüber
ABAE-Zellen bei einer Konzentration von 8nM oder größer toxisch.
Die Zellen lösten
sich innerhalb von 30 min ab und nahmen innerhalb von 24 h Trypan-Blau-Farbstoff
auf. Dieser Effekt scheint Zelltyp-spezifisch zu sein, da HUVEC,
Endothelzellen aus der Schweineaorta und bEND.3-Zellen von 11B5
sogar bei 40nM unbetroffen blieben. Der toxische Effekt von 11B5 scheint
Wachstumsfaktor unabhängig
zu sein, da er in Abwesenheit von zugegebenem VEGF und in Anwesenheit
von basalem Fibroblast-Wachstum-Faktor (bFGF) stattfand.
-
BEISPIEL III
-
2C3 bewegt sich spezifisch
zu Tumoren In Vivo
-
A. Materialien und Methoden
-
In-Vivo-Lokalisierung
an humane Tumor-Xenografts
-
Tumore
wurden subkutan in immunkompromittierten Mäusen wachsen gelassen (NCI-H358
NSCLC in nu/nu-Mäusen
und HT29-Colon-Adenocarcinom in SCID-Mäusen), bis das Tumorvolumen
näherungsweise 1cm3 betrug. 100μg nicht-markierter Antikörper für Studien
unter Verwendung von SCID-Mäusen
oder 100μg biotinylierter
Antikörper
für Studien
unter Verwendung von nackten Mäusen
wurden intravenös über eine Schwanzvene
injiziert. Vierundzwanzig Stunden später wurden die Mäuse anästhesiert,
mit PBS perfundiert, und der Tumor und die Organe, einschließlich Herz,
Lungen, Leber, Nieren, Darm und Milz wurden gesammelt und in flüssigem Stickstoff
schockgefroren.
-
Der
Tumor und die Organe von jeder Maus wurden auf einem Cryostat geschnitten
und auf Antikörper immunhistochemisch
wie oben gefärbt,
mit der Ausnahme, daß Schnitte
aus den nackten Mäusen
unter Verwendung von Peroxidase-markierten Streptavidin-Biotin-Komplex
entwickelt wurden (Dako, Carpinteria, CA), und daß die Schnitte
aus den SCID-Mäusen
unter Verwendung von zwei Peroxidase-konjugierten sekundären Antikörpern, einem
Ziegen-Anti-Maus-IgG
+ IgM, gefolgt von einem Kaninchen-Anti-Ziegen-IgG, entwickelt wurden.
-
B. Resultate
-
In-vivo-Lokalisierung
in Tumor-tragenden Mäusen
-
Die
in-vivo-Lokalisierung von 2C3, 3E7 und GV39M in humanen Tumor-Xenografts
wurde bestimmt. 100 μg
biotinylierter 2C3 oder Isotyp-passender Kontroll-IgG wurden i.
v. in nu/nu-Mäusen
injiziert, die NCI-H358-humanen-NSCLC trugen. 100 μg GV39M und
3E7 oder ein Isotyp-passender Kontroll-IgG wurden in SCID-Mäusen injiziert,
die HT29-humane Colon-Adenocarcinome trugen. Vierundzwanzig Stunden
später wurden
die Mäuse
geopfert, ausgeblutet, und die Tumore und Gewebe wurden entnommen.
Gefrorene Schnitte der Tumore und Gewebe wurden immunhistochemisch
analysiert, um die Bindung und Verteilung der Antikörper zu
bestimmten (Tabelle 4).
-
Tabelle
4. Gewebeverteilung van Anti-VEGF-Antikörper in Tumor-tragenden Mäusen
-
Die
immunhistochemische Analyse wurde an Aceton-fixierten gefrorenen
Schnitten von Geweben durchgeführt,
einschließlich
des Tumors, aus Tumor-tragenden Mäusen, die 100 mg des angezeigten
Antikörper
intravenös
24 Stunden vor der Tötung
erhalten hatten. Die Schnitte wurden mikroskopisch untersucht und auf
spezifische Reaktivität
wie folgt bewertet: –,
negativ; +/–;
sehr schwach; +, schwach; 2+, mäßig; 3+,
stark; 4+, sehr stark.
-
3E7
begab sich spezifisch an das Gefäßendothel
innerhalb der Tumore. Näherungsweise
70% der MECA 32-positiven Blutgefäße wurden durch 3E7, injiziert
in vivo, gefärbt.
Die größeren Blutgefäße, die
die Mikrogefäße versorgen,
waren 3E7 positiv. Kleine Mikrogefäße in sowohl den Spuren des
Stroma („tracks
of stroma") und
in den Tumornestern waren ebenso für 3E7 positiv. Die Intensität der Färbung mittels
3E7 war erhöht
in und um Gebiete der focalen Nekrose. In nekrotischen Gebieten
des Tumors war ein extravaskulärer Antikörper offensichtlich,
aber in gesunden Regionen des Tumors gab es wenige Hinweise auf
eine extravaskuläre
Färbung.
Das Gefäßendothel
in allen untersuchten normalen Geweben, einschließlich der
Niere, wurde nicht durch 3E7 gefärbt.
-
GV39M
lokalisierte ebenso spezifisch an das Gefäßendothel der Tumore. Näherungsweise
80% der MECA 32-positiven Blutgefäße im Tumor wurden durch GV39M
gefärbt.
Die GV39M-positiven Gefäße waren gleichmäßig durch
den ganzen Tumor verteilt, einschließlich großer Blutgefäße, aber ebenso kleine Kapillaren. Ebenso
wie mit 3E7 war die Färbungsintensität der GV39M-positiven
Blutgefäßen erhöht in Gebieten
mit fokaler Nekrose im Tumor. Jedoch waren, anders als 3E7, Endothelzellen
oder Mesangialzellen in den Nierenglomeruli ebenso gefärbt. Es
scheint, daß die
Färbung
der Glomeruli durch GV39M antigen-spezifisch ist, da ein Kontroll-IgM
mit irrelevanter Spezifität
keine Färbung
der Glomeruli erzeugte. Gefäßendothel
in Geweben, die nicht die Niere waren, wurde nicht von GV39M gefärbt.
-
Biotinyliertes
2C3 erzeugte eine intensive Färbung
des Bindegewebes um die Gefäße des H358-humanen-NSCLC-Tumors
nach i.v.-Injektion. Die großen
Abschnitte (tracks) des stromalen Gewebes, die die Tumorzellnester
verbinden, wurden durch 2C3 gefärbt,
wobei die intensivste Lokalisierung in den größten Abschnitten des Stroma
beobachtet wurden. Es war nicht möglich, das Gefäßendothel
von dem umgebenden Bindegewebe in diesen Regionen zu unterscheiden.
Jedoch wurden die Endothelzellen in Gefäßen, die nicht von Stroma umgeben
waren, wie etwa in Gefäßen, die
durch die Tumornester selbst liefen, gefärbt. Es gab keine nachweisbare
Färbung
durch 2C3 in irgendeinem der untersuchten normalen Gewebe.
-
In
dem HT29-humanen Tumormodell begab sich 2C3 ebenso in starker Weise
an das Bindegewebe, aber die intensivste Färbung wurde in den nekrotischen
Regionen des Tumors beobachtet.
-
BEISPIEL IV
-
2C3 inhibiert die VEGF-Bindung
an VEGFR2, aber nicht an VEGFR1
-
A. Materialien und Methoden
-
1. Zellinien
und Antikörper
-
Endothelzellen
aus der Schweineaorta (PAE), transfiziert mit entweder VEGFR1 (PAE/FLT)
oder VEGFR2 (PAE/KDR) wurden von Dr. Johannes Waltenberger (Ulm,
Deutschland) erhalten, hergestellt, wie in Waltenberger et al. beschrieben
(1994, spezifisch hierin durch Be zugnahme aufgenommen) und wurden
in F-12-Medium wachsengelassen, enthaltend 5% FCS, L-Glutamin, Penicillin
und Streptomycin (GPS). bEND.3-Zellen wurden von Dr. Werner Risau
(Bad Nauheim, Deutschland) erhalten und wurden in DMEM-Medium wachsengelassen,
enthaltend 5% FCS und GPS. NCI-H358 NSCLC (erhalten von Dr. Adi
Gazdar, UT-Southwestern,
Dallas, TX), A673-humanes-Rhabdomyosarcoma und HT1080-humanes-Fibrosarcom (beide
von der American Type Culture Collection) wurden in DMEM-Medium
wachsengelassen, enthaltend 10% FCS und GPS.
-
2C3
und 3E7, monoklonale Anti-VEGF-Antikörper, und 1A8, monoklonale
Anti-Flk-1-Antikörper und T014,
ein polyklonaler Anti-Flk-1-Antikörper sind wie oben beschrieben
in Beispiel I und in Brekken et al. (1998) und Huang et al. (1998),
von denen jedes hierin durch Bezugnahme aufgenommen wird. A4.6.1,
monoklonaler Maus-Anti-humaner-VEGF-Antikörper, wurde von Dr. Jin Kim
(Genentech Inc., CA) erhalten und ist zuvor beschrieben worden (Kim
et al., 1992; spezifisch hierin durch Bezugnahme aufgenommen). Negative
Kontrollantikörper,
die verwendet wurden, waren OX7, ein Maus-Anti-Ratten-Thyl.1-Antikörper (Bukovsky
et al., 1983), erhalten von Dr. A.F. Williams (MRC Cellular Immunology
Unit, Oxford, UK) und C44, ein Maus-Anti-Colchicin-Antikörper (Rouan
et al., 1990, erhalten von ATCC).
-
2. ELISA-Analyse
-
Die
extrazelluläre
Domäne
von VEGFR1 (Flt-1/Fc, R&D
Systems, Minneapolis) oder VEGFR2 (sFlk-1-Biotin) wurde direkt auf
Näpfe einer
Mikrotiterplatte aufgetragen oder durch NeutrAvidin (Pierce, Rockford,
IL)-beschichtete Näpfen
eingefangen. VEGF in einer Konzentration von 1 nM (40 ng/ml) wurde
in den Näpfen
in der Anwesenheit oder Abwesenheit von 100–1000 nM (15 μg–150 μg/ml) an
Kontroll- oder Test-Antikörpern
inkubiert. Die Näpfe
wurden dann mit 1 μg/ml
des Kaninchen-Anti-VEGF-Antikörpers
inkubiert (A-20 Santa Cruz Biotechnology, Santa Cruz, CA).
-
Die
Reaktionen wurden durch die Zugabe von Peroxidase-markiertem Ziegen-Anti-Kaninchen-Antikörper (Dako,
Carpinteria, CA) entwickelt und durch die Zugabe von 3,3'5,5'-Tetramethylbenzidin (TMB)-Substrat (Kirkegaard
und Perry Laboratories, Inc.) visualisiert. Die Reaktionen wurden
nach 15 min. mit 1 M H3PO4 abgebrochen
und spektrophotometrisch bei 450 nM ausgelesen.
-
Der
Assay wurde ebenso durch Beschichten der Näpfe einer Mikrotiterplatte
mit entweder Kontroll- oder Test-IgG durchgeführt. Die Näpfe wurden dann mit VEGF: Flt-1/Fc
oder VEGF:sFlk-1-Biotin inkubiert und mit entweder Peroxidase-markiertem
Ziegen-Antihumanem-Fc (Kirkegaard und Perry Laboratories, Inc.)
oder Peroxidase-markiertem Streptavidin entwickelt und wie oben
visualisiert.
-
3. Copräzipitationsassay
-
40
ng VEGF wurde mit dem F(ab')2 von entweder 2C3 (20 μg) oder A4.6.1 (10 und 1 μg) für 30 min
in Bindungspuffer präinkubiert
(DMEM mit 1 mM CaCl2, 0,1 mM CuSO4, und 0,5% Trypton). 200 ng lösliche Formen
VEGFR1 (Flt-1/Fc) oder VEGFR2 (KDR/Fc, R&D Systems, Minneapolis, MN) wurden
auf ein Gesamtvolumen von 50μl
zugegeben und für
2 h inkubiert. Die Rezeptor/Fc-Konstrukte wurden unter Verwendung
von Protein-A-Sepharose-Kügelchen
ausgefällt,
und der resultierende Niederschlag wurde 4 mal mit Bindungspuffer
gewaschen.
-
Reduzierender
Probenpuffer wurde zu dem Pellet und dem Überstand jeder Reaktion zugegeben,
und beide wurden mittels 12% SDS-PAGE analysiert und auf PVDF-Membranen übertragen.
Die Membranen wurden dann mit 12D7 (1,0 μg/ml), einem Maus-Anti-VEGF-Antikörper, sondiert
und nach Inkubation mit Peroxidase-markiertem Ziegen-Anti-Maus-IgG
(Kirkegaard & Perry
Laboratories, Inc.) mit einem Super Signal Chemilumineszenz-Substrat
entwickelt (Pierce, Rockford, IL). Die löslichen Rezeptor/Fc-Konstrukte
wurden ebenso unter Verwendung von Peroxidase-konjugiertem Ziegen-Anti-humanem
Fc nachgewiesen (Kirkegaard & Perry
Laboratories, Inc.).
-
B. RESULTATE
-
1. 2C3 blockiert die VEGF-Bindung
an VEGFR2, aber nicht an VEGFR1 in ELISAs
-
Der
Anti-VEGF-Antikörper
2C3 blockierte VEGF von der Bindung an VEGFR2 (KDR/Flk-1), aber nicht an
VEGFR1 (FLT-1) in dem ELISA-Assay. In der Anwesenheit eines 100-fachen und 1000-fachen
molaren Überschusses
an 2C3 wurde die Menge an VEGF, die mit VEGFR2-beschichteten Näpfe eine
Bindung einging, auf 26% bzw. 19% der Menge reduziert, die in der
Abwesenheit von 2C3 eine Bindung einging (2). Im
Gegensatz dazu betrug in der Anwesenheit eines 100-fachen und 1000-fachen
molaren Überschusses
an 2C3 die Menge an VEGF, die mit VEGFR1-beschichteten Näpfen eine
Bindung einging, 92% bzw. 105% der Menge, die in der Abwesenheit
von 2C3 (2) eine Bindung einging.
-
Die
Mengen an VEGF, die eine Bindung mit VEGFR1 oder VEGFR2 eingingen,
waren durch die Anwesenheit eines 100 – 1000-fachen Überschusses
des nicht-blockierenden monoklonalen Anti-VEGF-Antikörpers 3E7
oder eines Kontroll-IgG mit irrelevanter Spezifität unbeeinflußt (2).
A4.6.1 blockierte die VEGF-Bindung an sowohl VEGFR2 (KDR/Flk-1)
als auch VEGFR1 (Flt-1).
-
2. 2C3 blockiert die VEGF-Bindung
an VEGFR2, aber nicht an VEGFR1 in Lösung
-
Die
Fähigkeit
von 2C3, die Bindung von VEGF an VEGFR1/Fc oder VEGFR2/Fc in Lösung zu
blockieren, wurde in Co-Präzipitationsassays
beurteilt. 40 ng VEGF wurden mit 200 ng extrazellulärer Domäne von VEGFR1,
verknüpft
mit einem Fc-Teil (Ftl-1/Fc), oder von VEGFR2 (KDR/Fc), verknüpft an,
in der Anwesenheit oder Abwesenheit von 2C3 oder 4.6.1 F(ab')2 inkubiert.
Die Rezeptor/Fc-Konstrukte wurden durch Inkubation mit Protein A-Sepharose-Kügelchen
ausgefällt.
Der Niederschlag wurde gewaschen und in reduzierendem Probenpuffer
resuspendiert und mittels 12% SDS-PAGE getrennt und auf PVDF transferiert.
Die Membran wurde mit PP82 blockiert und mit 12D7 (1 μg/ml) Maus-Anti-VEGF-Antikörper sondiert
und unter Standard-Chemilumineszenzbedingungen entwickelt. VEGF-Monomer und -dimer
zusammen mit F(ab')2 wurden nachgewiesen.
-
VEGF,
vermischt mit entweder VEGFR1/Fc oder VEGFR2/Fc, wurde durch Protein-A-Sepharose co-präzipitiert,
was zeigt, daß VEGF
an beide Rezeptoren bindet. Die Zugabe von 2C3 F(ab')2 blockierte
die Bindung von VEGF an VEGFR2/Fc, aber nicht an VEGFR1/Fc. Im Gegensatz
dazu blockierte 4.6.1 F(ab')2 die Bindung von VEGF an sowohl VEGFR2/Fc
als auch VEGFR1/Fc. Die Ergebnisse bestätigen, daß 2C3 die Bindung von VEGF
an VEGFR2 inhibiert, aber nicht an VEGFR1, während der 4.6.1-Antikörper die
Bindung von VEGF an sowohl VEGFR2 als auch VEGFR1 inhibiert.
-
BEISPIEL V
-
2C3 blockiert die VEGF-induzierte
Phosporylierung von VEGFR2
-
A. Materialien und Methoden
-
Immunfällung und
Western-Blot-Analyse
-
PAE/KDR-,
FAE/FLT- und bEND.3-Zellen wurden auf 80–90% Konfluenz in 100 mm Gewebeschalen in
Medien wachsen gelassen, enthaltend 5% Serum. Die Zellen wurden
dann hinsichtlich des Serum gefastet („serum-starved") für 24 Stunden
in Medium, enthaltend 0,1% Serum. Nach Vorbehandlung mit 100 nM
Natriumorthovanadat in PBS für
30 Min. wurden die Zellen mit 5 nM (200 ng/ml) VEGF165, 5 nM (100
ng/ml) bFGF (R&D
Systems, Minneapolis, MN) oder A673-Tumor-konditioniertem Medium
in der Anwesenheit oder Abwesenheit von Kontroll- oder Test-Antikörpern für zusätzliche
15 Min. inkubiert.
-
Die
Zellen wurden dann mit eiskaltem PBS gewaschen, enthaltend 10 mM
EDTA, 2 mM Natriumfluorid und 2 mM Natriumorthovanadat, und in Lysepuffer
lysiert (50 mM Tris, 150 mM NaCl, 1% Nonidet P-40, 0,25% Natriumdeoxycholat,
0,1% CHAPS, 5 mM EDTA, 1,5 mM MgCl2, 2 mM Natriumfluorid, 2 mM Natriumorthovanadat,
10% Glycerin und Proteaseinhibitoren (Vollständige-Proteaseinhibitor-Cocktail-Tabletten,
Boehringer Mannheim)). Die Lysate wurden durch Zentrifugation geklärt und der
resultierende Überstand
für die
Immunfällung
verwendet.
-
VEGFR1
und VEGFR2 wurden durch Inkubieren der Zellysate über Nacht
bei 4°C
mit 5 μg
Hühnchen-anti-FLT-1-N-Terminus
(Upstate Biotechnology, Lake Placid, NY) oder 10 μg T014 (affinitätsaufgereinigtem
Anti-Flk-1) immungefällt.
Die Reaktionen unter Verwendung des Hühnchen-Anti-FLT-1-Antikörpers wurden
darauffolgend mit einem überbrückenden
Ziegen-Anti-Hühnchen-Antikörper (Kirkegaard
and Perry Laboratories, Inc.) für
1 h bei 4°C
inkubiert. Der Immunkomplex wurde dann mit Protein A/G-Sepharose
gefällt, mehrfach
mit 10% Lysepuffer (mit zugegebenen Proteaseinhibitoren) in PBS-Tween
(0,2%) gewaschen und in SDS-Probenpuffer gekocht, enthaltend 100
mM β-Mercaptoethanol
und 8 M Harnstoff.
-
Die
Proben wurden dann mittels SDS-PAGE getrennt und auf PVDF-Membranen übertragen.
Die Membranen wurden für
30–60
Min. mit PP81 (Esst Coast Biologies, Berwick, ME) bloc kiert und
auf Phosphotyrosinreste mit 0,5 μg/ml
4G10 (Upstate Biotechnology, Lake Placid, NY) über Nacht bei 4°C sondiert.
Die PVDF-Membranen wurden nach Inkubation mit Peroxidase-markiertem
Kaninchen-Anti-Maus-IgG (Dako, Carpinteria, CA) mittels Super Signal-Chemilumineszenz-Substrat
(Pierce, Rockford, IL) entwickelt. Die PVDF-Membranen wurden dann
mit ImmunoPure Elutionspuffer (Pierce, Rockford, IL) für 30 Min.
bei 55°C
abgestreift („stripped") und erneut auf
Rezeptorkonzentrationen mit entweder 0,5 μg/ml Hühnchen-Anti-FLT-1 oder 1,0 μg/m1 T014
sondiert und wie oben nach der Inkubation mit dem geeigneten Peroxidase-konjugierten sekundären Antikörper entwickelt.
-
B. Resultate
-
Blockieren
der VEGF-induzierten Phosphorylierung
-
In
diesen Studien wurden PAE/KDR-Zellen für 15 Min. mit PBS, bFGF (5
nM, 100 ng/ml), VEGF 165 (5 nM, 210 ng/ml), A673-konditioniertem
Medium (CM), CM in Kombination mit bestimmten Antikörpern (CNTL,
2C3, 3E7, A4.6.1, separat bei 100 nM, 15 μg/ml) oder T014 alleine (100
nM, 15 μg/ml)
stimuliert. PAE/FLT-Zellen wurden ebenso für 15 Min. mit PBS, VEGF165
(5 nM, 210 ng/ml), A673-konditioniertem Medium (CM), CM in Kombination
mit bestimmten Antikörpern
(2C3, 3E7, A4.6.1, separat bei 100 nm, 15 μg/ml), oder T014 alleine (100
nM, 15 μg/ml)
stimuliert. Die Zellen wurden dann in Lysepuffer inkubiert, und
der Rezeptor wurde immungefällt,
mittels SDS-PAGE unter reduzierenden Bedingungen getrennt, auf PVDF-Membranen übertragen
und mit 4G10 (0,5 μg/ml)
Maus-Anti-Phosphotyrosin-Antikörper sondiert
und unter Standard-Chemilumineszenzbedingungen entwickelt. Die Membranen
wurden dann abgestreift („stripped") und erneut mit
dem immunfällenden
IgG sondiert, um das Niveau an Rezeptorprotein in jeder Spur zu
bestimmen.
-
Die
Resultate zeigten, daß 2C3,
zusammen mit A4.6.1, einer Kontrolle, die Anti-VEGF-Antikörper neutralisiert,
die VEGF-induzierte Phosporylierung von VEGFR2 in PAE/KDR-Zellen blockiert.
Dies stimmt mit früheren
Resultaten überein,
die zeigten, daß sowohl
2C3 als auch A4.6.1 das VEGF-vermittelte Wachstum von Endothelzellen
blockieren (Beispiel II; Brekken et al., 1998). Western-blots von
VEGFR2 in den Immunniederschlägen
wurden durchgeführt,
um die Mengen an VEGFR2-Protein in jeder Spur zu demonstrieren.
3E7, der ein NH2-terminales Epitop von VEGF
sieht, blockierte nicht die VEGF-induzierte Phosphorylierung von VEGFR2,
noch tat dies ein Kontroll-IgG mit irrelevanter Spezifität.
-
Der
Effekt von 2C3 auf die VEGF-induzierte Phosphorylierung von VEGFR1
ist nicht klar. Wie andere Forscher gezeigt haben, ist die VEGF-induzierte
Phosphorylierung von VEGFR1 in PAE/FLT-Zellen schwierig zu demonstrieren,
möglicherweise
aufgrund der niedrigen intrinsischen Kinaseaktivität von VEGFR1
(De Vries et al., 1992; Waltenberger et al., 1994; Davis-Smyth et
al., 1996; Landgren et al., 1998).
-
BEISPIEL VI
-
2C3 inhibiert die VEGF-induzierte
Permeabilität
-
A. Materialien und Methoden
-
Miles-Permeabilitäts-Assay
-
Das
folgende Protokoll lief ab, wie von Murohara et al. (1998) beschrieben.
In Kürze
gesagt wurden 400–450
g männliche
IAF-haarlose Meerschweinchen (Charles River, Wilmington, MA) anästhesiert
und dann i.v. mit 0,5 ml 5% Evan's
blauem Farbstoff in steriler PBS durch eine Ohrvene injiziert. 20
Min. später
wurden 20 ng VEGF in der Anwesenheit oder Abwesenheit von Kontroll-
oder Test-Antikörpern
intradermal (i.d.) injiziert. Die resultierenden blauen Flecken
am Rücken
des Meerschweinchens wurden fotografiert und mit einer Micrometerschraube
30 Min. nach den i.d.-Injektionen vermessen.
-
B. Resultate
-
2C3 blockiert die VEGF-induzierte
Permeabilität
-
Um
die Effekte von 2C3 auf VEGF-induzierte Permeabilität zu erforschen,
wurden haarlose IAF-Meerschweinchen (Hartley-Stamm), 400–450 g groß, anästhesiert
und i.v. mit 0,5 ml 0,5% Evan's
blauem Farbstoff in steriler PBS durch eine Ohrvene injiziert. 20
Min. später
wurden 25 ng VEGF in der Anwesenheit oder Abwesenheit von Kontroll-
oder Test-Antikörpern intradermal
(i.d.) injiziert. Die resultierenden blauen Flecken am Rücken des
Meerschweinchens wurden fotografiert und mit einer Micrometerschraube
30 Min. nach den i.d.-Injektionen vermessen.
-
Unter
Verwendung dieses Miles-Permeabilitäts-Assay wurde gefunden, daß 2C3, der
VEGF blockiert, VEGFR2 zu aktivieren, die VEGF-induzierte Permeabilität in den
Meerschweinchen inhibierte. Dieser Effekt war bei 2C3 bei einem
10-fachen, 100-fachen oder 1000-fachen molaren Überschuß über VEGF offensichtlich. A4.6.1,
der VEGF daran blockiert, sowohl VEGFR1 als auch VEGFR2 zu aktivieren,
blockierte die VEGF-induzierte Permeabilität bei einem 10-fachen molaren Überschuß (vorliegende
Studien und Kim et al., 1992). 3E7 und ein Kontroll-IgG, die nicht
die VEGF:VEGFR2-Wechselwirkung blockieren, blockieren ebenso nicht die
VEGF-induzierte Permeabilität
in dem Miles-Permeabiltäts-Assay
in Meerschweinchen.
-
Diese
Resultate legen nahe, daß die
durch VEGF vermittelte Endothelpermeabilität wenigstens teilweise durch
VEGFR2-Aktivierung vermittelt wird. Diese Resultate stimmen mit
denjenigen von anderen Forschern überein, die gezeigt haben,
daß die
Tyrosinkinaseaktivität
von VEGFR2 notwendig für
die VEGF-induzierte Permeabilität
ist (Murohara et al., 1998; Joukov et al., 1998; Ogawa et al., 1998).
-
BEISPIEL VII
-
Anti-Tumor-Effekte von
2C3
-
A. Materialien und Methoden
-
1. In-vivo-Tumor-Wachstumsinhibition
-
Nu/nu-Mäusen wurde
subkutan entweder 1 × 107 NCI-H358-NSCLC-Zellen oder 5 × 106 A673-Rhabdomyosarcom-Zellen am Tag 0 injiziert.
Am Tag 1 und darauffolgend zwei Mal pro Woche wurden den Mäusen i.p.-Injektionen
von 2C3 mit 1, 10 oder 100 μg
oder Kontrollen, wie angezeigt, gegeben. Die Tumore wurden dann
zwei Mal pro Woche für
eine Periode von näherungsweise
sechs Wochen für
die NCI-H358-tragenden Mäuse
und vier Wochen für
die A673-tragenden Mäuse
vermessen. Das Tumorvolumen wurde gemäß der Formel berechnet: Volumen
= L × W × H, wobei
L = Länge,
W = Breite, H = Höhe.
-
2. In-vivo-Tumor-Therapie
-
Männlichen
nu/nu-Mäusen,
die subkutane NCI-H358-Tumore oder HT1080-Fibrosarcom mit 200–400 mm3 Größe trugen,
wurde i.p. Test- oder Kontroll-Antikörper injiziert. Die NCI-H358-tragenden Mäuse wurden mit
100 μg Antikörper pro
Injektion drei Mal pro Woche in der ersten Woche und zwei Mal pro
Woche während der
zweiten und dritten Woche behandelt. Die Mäuse wurden dann auf 50 μg pro Injektion
alle fünf
Tage umgeschaltet. Die HT1080-tragenden Mäuse wurden mit 100 μg des angezeigten
Antikörpers
oder Salzlösung
an jedem zweiten Tag während
der Studiendauer behandelt. In beiden Studien wurden die Mäuse geopfert,
wenn ihre Tumore 2500 mm3 Größe erreichte,
oder früher,
wenn die Tumore begannen, sich ulzerös aufzulösen.
-
B. Resultate
-
1. 2C3-Wachstumsinhibition
von neu implantierten humanen Tumor-Xenografts
-
2C3
inhibiert das in-vivo-Wachstum von sowohl NCI-H358-NSCLS und A673-Rhabdomyosarcom in nu/nu-Mäusen auf
eine Dosis-abhängige
Weise (3A und 3B).
100 μg 2C3,
das zwei Mal i.p. pro Woche an Mäuse
gegeben wurde, denen Tumorzellen subkutan ein Tag früher injiziert
worden war, inhibierten das Wachstum von beiden humanen Tumortypen.
Das endgültige
Tumorvolumen bei den 2C3-Empfängern
betrug näherungsweise
150 mm3 in beiden Tumorsystemen, im Vergleich
mit näherungsweise
1000 mm3 bei den Empfängern der Kontrollen.
-
Behandlungen
mit entweder 10 oder 1 μg
von 2C3 zwei Mal pro Woche war weniger effektiv beim Verhindern
des Tumorwachstums. Jedoch verlangsamten beide niedrigeren Dosen
von 2C3 das Wachstum der A673-Tumore auf einen ähnlichen Grad im Vergleich
mit den unbehandelten Mäusen.
Die Tumorwachstumsverzögerung,
die durch eine 10 μg-Dosis
von 2C3 verursacht wurde, war in dem NCI-H358-Tumormodell weniger
merkbar. Die Unterschiede zwischen diesen beiden Tumormodellen und
ihre Antwort auf die Inhibition der VEGFR2-Aktivität durch 2C3 korreliert mit
der Aggressivität
der beiden Typen von Tumoren in vivo. NCI-H358 wächst in vivo viel langsamer
als A673 und scheint weniger empfindlich gegenüber niedrigen Dosen von 2C3
zu sein, während
A673-Tumore rascher und aggressiver wachsen und empfindlicher gegenüber niedrigeren
Dosen von 2C3 zu sein scheinen.
-
3E7,
das an VEGF bindet, aber nicht seine Aktivität blockiert, hatte keinen Effekt
auf das Wachstum von NCI-H358-Tumoren. Jedoch stimulierte 3E7, der
in einer Dosis von 100 μg
zwei Mal pro Woche gegeben wurde, das Wachstum von A673-Tumoren
(3B), was nahelegt, daß er die Effizienz der VEGF-Signalgebung
in den Tumor erhöht.
-
2. Behandlung von etablierten
humanen Tumor-Xenografts mit 2C3
-
Mäuse, die
subkutane NCI-H358-NSCLC-Tumore trugen, die zu einer Größe von näherungsweise 300–450 mm3 gewachsen waren, wurde 2C3, A4.6.1, 3E7
oder ein IgG mit irrelevanter Spezifität injiziert (4).
Die Dosen betrugen 50–100 μg alle 3–5 Tage.
A4.6.1 wurde als eine positive Kontrolle verwendet, da von anderen
Forschern gezeigt wurde, daß er
die VEGF-Aktivität
in vivo blockiert, was zu einer Inhibition des Tumorwachstums führt (Kim
et al., 1993; Mesiano et al., 1998). Zusätzlich zum Messen des mittleren
Tumorvolumens (4) wurden Fotografien der Mäuse aus
jeder Behandlungsgruppe ebenso gemacht, um die Unterschiede hinsichtlich
der Tumorgröße und -Erscheinung
am Ende der Studie zu zeigen.
-
Eine
Behandlung mit entweder 2C3 oder A4.6.1 führte zu einer langsamen Regression
der Tumore über
den Verlauf der Studie. Die mittleren Tumorvolumina am Ende der
Studie betrugen 30% (2C3) und 35% (4.6.1) des anfänglichen
mittleren Tumorvolumens (4). Jedoch
werden diese Resultate durch die Tatsache verkompliziert, daß eine spontane
Verlangsamung des Tumorwachstums bei den Kontrollgruppen der Mäuse zwischen
dem Tag 40 und dem Tag 60 nach der Tumorzellinjektion beobachtet
wurde. Die Resultate bis zu 40 Tagen, bevor die spontane Verlangsamung
im Wachstum augenscheinlich wurde, zeigen, daß die Behandlung mit 2C3 und
A4.6.1 das Tumorwachstum verhindert.
-
5A zeigt eine weitere Studie, bei der Mäuse, die
NCI H358 trugen, auf eine verlängerte
Periode mit 100 μg
mit entweder 2C3 oder 3E7 behandelt wurden. Bei dieser Studie waren
die spontanen Regressionen weniger ausgeprägt. Das mittlere Tumorvolumen
der 2C3-behandelten
Mäuse am
Start der Behandlung betrug 480 mm3, und
nach näherungsweise
14 Behandlungswochen, fiel das mittlere Tumorvolumen auf 84 mm3, eine Abnahme von näherungsweise 80% im Volumen.
Die 3E7-behandelten Mäuse
begannen eine Behandlung mit einem mittleren Tumorvolumen von 428
mm3 und stiegen auf ein Volumen von 1326
mm3 nach näherungsweise 14 Wochen an,
einer Volumenzunahme von 300%.
-
5B zeigt die Tumorwachstumskurven von Mäusen, die
ein humanes Fibrosarcom, HT1080, trugen, die alle zwei Tage mit
100 μg von
2C3, 3E7 oder einem Kontroll-IgG oder Salzlösung behandelt wurden. 2C3
unterbrach das Wachstum der Tumore für so lange, bis die Behandlung
fortgesetzt wurde. Die Mäuse,
die mit 3E7, Kontroll-IgG oder Salzlösung behandelt wurden, trugen
Tumore, die progressiv und auf eine Größe wuchsen, die es erforderlich
machte, daß die
Mäuse weniger
als 4 Wochen nach der Tumorzellinjektion geopfert wurden.
-
BEISPIEL VIII
-
2C3 unterscheidet sich
von A4.6.1
-
Es
gibt eine Anzahl von Unterschieden zwischen 2C3 und A4.6.1 (z.B.
Tabelle 5). Die Antikörper
erkennen unterschiedliche Epitope auf VEGF, basierend auf ELISA-Kreuzblockierungsstudien
(Beispiel I). Mutagenese- und Röntgenkristallographische
Studien haben früher
gezeigt, daß A4.6.1
an ein Epitop auf VEGF bindet, das um Aminosäuren 89–94 zentriert ist (Muller et
al., 1998).
-
Von
besonderem Interesse ist die Tatsache, daß A4.6.1 VEGF blockiert, an
sowohl VEGFR1 als auch VEGFR2 zu binden (Kim et al., 1992; Wiesmann
et al., 1997; Muller et al., 1998; Keyt et al., 1996), während 2C3
nur VEGF blockiert, an VEGFR2 zu binden (Beispiel IV). Überzeugende
veröffentlichte
Hinweise, daß A4.6.1
die VEGF-Bindung an VEGFR2 und VEGFR1 inhibiert, kommt von detailliertem
kristallographischen und strukturellen Studien (Kim et al., 1992;
Wiesmann et al., 1997; Muller et al., 1998; Keyt et al., 1996).
Die publizierten Daten zeigen an, daß A4.6.1 die VEGF-Bindung an
VEGFR2 inhibiert, indem er um das Epitop auf VEGF in Wettbewerb
steht, das wesentlich für
die Bindung an VEGFR2 ist, und daß er die Bindung von VEGF an
VEGFR1 am wahrscheinlichsten durch sterische Hinderung blockiert
(Muller et al., 1998; Keyt et al., 1996).
-
Eine
humanisierte Version von A4.6.1 befindet sich gegenwärtig in
klinischen Versuchen (Brem, 1998; Baca et al., 1997; Presta et al.,
1997). Macrophagen/Monocyten-Chemotaxis und andere endogene Funktionen
von VEGF, die durch VEGFR1 vermittelt werden, werden am wahrscheinlichsten
bei den A4.6.1-Versuchen beeinträchtigt
sein. Im Gegensatz dazu wird vorausgesehen, daß 2C3 aufgrund seiner Fähigkeit,
spezifisch VEGFR2-vermittelte Effekte zu blockieren, überlegen
ist. 2C3 ist daher potentiell ein sichererer Antikörper, insbesondere
für eine
langfristige Verabreichung an Menschen. Die Vorteile der Behandlung
mit 2C3 schließen
die Fähigkeit
des Wirtes ein, eine größere Anti-Tumor-Antwort
zu errichten, indem eine Macrophagenwanderung an den Tumoren zur
selben Zeit ermöglicht
wird, zu der er die VEGF-induzierte Tumorgefäßexpansion blockiert. Ebenso
sollten die vielen systemischen Vorteile, die Macrophagenchemotaxis
aufrechtzuerhalten, und andere Effekte, die durch VEGFR1 vermittelt
werden, nicht übersehen
werden. TABELLE
5. CHARAKTERISTIKA
DER ANTI-VEGF-ANTIKÖRPER
2C3 UND A4.6.1
verwendete Abkürzungen: IHC, Immunhistochemie;
NR, keine Reaktivität;
BV, Blutgefäße; CT,
Bindegewebe.
-
BEISPIEL IX
-
VEGF-Färbung in
arthritischem Gewebe
-
Die
Beziehung zwischen Angiogenese und Krankheit erstreckt sich über das
hinaus, was in vaskularisierten Tumoren beobachtet wird. Zum Beispiel
ist die Beteiligung von abweichender Angiogenese bei Arthritis gut
dokumentiert. Eine Gruppe von unterschiedlichen Anti-VEGF-Antikörpern und
Antikörpern
gegen Thymidinphosphorylase sind verwendet worden, um arthritisches
Gewebe zu färben
und dies von passenden Kontrollen zu differenzieren. Studien unter
Verwendung von Antikörpern
gegen VEGF haben eine auffallende Expression in dem Pannus von rheumatoider
Arthritis gezeigt.
-
BEISPIEL X
-
2C3-Endostatin-Koniugate
-
A. Klonierung und Expression
von Endostatin
-
RNA
wurde isoliert aus Mäuseleber
und als die Marize für
RT-PCRTM mit den folgenden Primern verwendet:
- 5'-Primer aga
cca tgg gtc ata ctc atc agg act ttc a (SEQ ID NO:43),
- 3'-Primer ctac
cat ggc tat ttg gag aaa gag gtc a (SEQ ID NO:44).
-
Das
resultierende cDNA-Fragment hat die DNA-Sequenz von SEQ ID NO:12
und die Aminosäuresequenz
von SEQ ID NO:13. Zum Bezug, die humane Endostatin-Aminosäuresequenz
ist SEQ ID NO:14. Das Maus-cDNA-Fragment wurde in den Expressionsvektor
H6pQE60 (Qiagen) kloniert, der für
einen N-terminalen 6 × Histidin-Tag
kodiert, und dann in E. coli M15-Zellen exprimiert. Wenn die E.
coli-Zelldichte eine optische Dichte von 0,6 bei 560 nM erreichte,
wurden 0,1 mM Isopropylthiogalactosid (IPTG) für vier Stunden zugegeben, um
die Expression von 6-His-Endostatin zu induzieren. Die Zellen wurden
mittels Zentrifugation geerntet und in Lysepuffer lysiert (B-PER
bakterielles Proteinextraktionsreagenz (Pierce, Rockford, IL)).
-
Die
Inclusion-Bodies, die das 6-His-Endostatin enthielten, wurden mittels
Zentrifugation sedimentiert und in Puffer A aufgelöst (pH 8,0,
6 M Guanidin-HCl (GuHCl), 100 mM NaH2PO4, 10 mM Tris, 10 mM Imidazol, 10 mM β-2-Mercaptoethanol).
Die Lösung,
enthaltend das reduzierte 6-His-Endostatin, wurde mit einem Überschuß an 5,5'-Dithio-bis-(2-nitrobenzoe)säure (Ellman's Reagenz) (20 mM)
behandelt und auf eine Ni-NTA-Säule
geladen. Die Säule
wurde mit Waschpuffer gewaschen (6 M GuHCl, 100 mM NaH2PO4, 10 mM Tris, 500 mM NaCl, pH 7,3), und
6-His-Endostatin wurde aus der Säule
mit 0,2 M Imidazol in Waschpuffer eluiert.
-
Das
eluierte und unlösliche
6-His-Endostatin wurde mit einem gleichen Volumen an Rückfaltungspuffer
verdünnt
(3 M Harnstoff, 1 M Tris, pH 7,3, 0,5 M L-Arginin, 0,5 M NaCl, 0,1
M Na2HPO4, 1 mM
reduziertes Glutathion (GSH)) und über Nacht bei Zimmertemperatur
inkubiert. Rückgefaltetes
6-His-Endostatin wurde umfassend gegen PBS, pH 7,4 bei Zimmertemperatur
dialysiert. Das resultierende Protein, 6-His-Endostatin war löslich und
in hohem Maße
rein, basierend auf SDS-PAGE-Analyse unter nicht-reduzierenden Bedingungen,
bei denen es als eine einzelne 20 kDa-Bande lief.
-
B. Funktionelle Aktivität von Endostatin
-
Zusätzlich zu
der Tatsache, daß das
exprimierte Protein voll löslich
ist, schließen
andere Hinweise darauf, daß das
E. coli-exprimierte 6-His-Endostatin biologisch aktiv ist, die demonstrierte
Bindung an Endothelzellen ein. Biotinyliertes 6-His-Endostatin wurde
hergestellt und mit drei unterschiedlichen Endothelzelltypen in
vitro inkubiert (Bend3-Maus-Endothelzellen;
ABAE, Endothelzellen aus Rinderaorta; und HUVEC, menschliche Nabelschnurendothelzellen).
Die Bindung wurde unter Verwendung von Streptavidin-Peroxidase in
Zusammenhang mit O-Phenylendiamin (OPD) nachgewiesen, und die Extinktion
bei 490 nm abgelesen.
-
Die
direkten Bindungsstudien zeigten, daß (biotinyliertes 6-His)-Endostatin
in einer sättigbaren
Weise eine Bindung an diese drei unterschiedlichen Typen von Endothelzellen
in vitro einging. Ebenso wurde gezeigt, daß exprimiertes Endostatin (ohne
Markierung) mit biotinyliertem Endostatin um die Bindung an Bend3-Endothelzellen
in Wettbewerb steht.
-
C. Konjugation von Endostatin
an 2C3 über
SMPT und 2-IT
-
4-Succinimidyloxycarbonyl-α-methyl- α-(2-pyridyldithio)-Toluol
(SMPT) in N'N-dimethylformamid (DMF)
wurde zu 2C3-IgG in einem molaren Verhältnis von 5:1 (SMPT:2C3) zugegeben
und bei Zimmertemperatur (RT) für
1 h in PBS mit 5 mM EDTA (PBSE) inkubiert. Freies SMPT wurde mittels
G25-Größenausschlußchromatographie
entfernt, die in PBSE laufen gelassen wurde. Zeitgleich wurde Maus-6-His-Endostatin
mit 2-Iminothiolan
(2-IT, Traut's Reagenz)
in einem molaren Verhältnis
von 1:5 (Endostatin:2-IT) für
eine Stunde bei RT inkubiert. Freies 2-IT wurde mittels G25-Größenausschlußchromatographie
entfernt, die in PBSE laufen gelassen wurde.
-
SMPT-modifizierter
2C3 wurde mit 2-IT-modifiziertem 6-His-Endostatin gemischt, auf
3–5 ml
konzentriert und für
24 h bei RT unter leichtem Schütteln
inkubiert. Die Reaktion wurde mittels SDS-PAGE analysiert. Nicht-konjugiertes
2C3-SMPT wurde aus dem Konjugat mittels Heparin-Affinitätschromatographie
entfernt, was somit 2C3-Endostatin lieferte.
-
D. Konjugation von Endostatin
an 2C3 über
SMCC und SATA
-
N-Succinimidyl-S-acetylthioacetat
(SATA) wurde mit 6-His-Endostatin in einem molaren Verhältnis von 6:1
(SATA:Endostatin) für
30 Min. bei RT inkubiert. Freies SATA wurde mittels G25-Größenausschlußchromatographie
entfernt, die in PBSE laufengelassen wurde. SATA-modifiziertes 6-His-Endostatin
in PBSE wurde auf 4,0 ml konzentriert, und eine 0,4 ml-Deacetylierungslösung (0,1
M Hydroxylamin) wurde zugegeben. Die Mischung wurde bei RT für 2 h inkubiert.
Zeitgleich wurde 2C3-IgG in PBSE mit Succinimidyl-4-(N-maleimidomethyl)cyclohexan-1-carboxylat
(SMCC) in einem molaren Verhältnis
von 1:5 (2C3:SMCC) inkubiert. Freies SMCC wurde mittels G25-Größenausschlußchromatographie
entfernt, die in PBSE laufengelassen wurde.
-
Deacetyliertes
SATA-modifizierte Endostatin wurde dann mit SMCC-modifiziertem 2C3
inkubiert, auf näherungsweise
5 mg/ml Gesamtprotein unter Stickstoff aufkonzentriert und über Nacht
bei RT unter leichtem Rühren
inkubiert. Die Reaktion wurde mittels SDS-PAGE analysiert. Nicht-konjugiertes
2C3-MCC wurde aus dem 2C3-Endostatin-Konjugat mittels Heparinaffinitätschromatographie
in PBSE entfernt, was somit 2C3-Endostatin lieferte. Eine erfolgreiche
Konjugation wurde ebenso unter Verwendung von 2-Iminothiolan statt
SATA als das Thiolierungsmittel erzielt.
-
E. Fusionsproteine von
2C3 und Endostatin
-
Da
die DNA-Sequenzen für
Maus- und humanes Endostatin und für 2C3 zur Verfügung stehen
(und hiermit bereitgestellt werden), können 2C3-Endostatin-Fusionsproteine
in leichter Weise hergestellt werden. Die Expression und das Rückfaltung
von Endostatin, wie oben beschrieben, zeigt, daß eine erfolgreiche rekombinante
Expression dieses Moleküls
in der Tat möglich
ist.
-
Die
Herstellung eines 2C3-Endostatin-Fusionsproteins kann in einer Form
sein, bei der Endostatin am C-Terminus einer schweren Kette von
2C3 vorhanden ist oder an ein 2C3-ScFv-Fragment geknüpft ist. Bei diesen Fällen ermöglicht es
rekombinante Technologie in leichter Weise, die Verknüpfung zu
variieren, und die Verwendung von selektiv spaltbaren Sequenzen,
um die beiden funktionellen Proteine zu verbinden, wird insbesondere
in Erwägung
gezogen. Plasmin-spaltbare oder MMP-spaltbare Sequenzen werden gegenwärtig bevorzugt.
-
Die
Verfügbarkeit
von selektiv spaltbaren Sequenzen und die Anpassungsfähigkeit
von rekombinanter Technologie stellt ebenso 2C3-Endostatin-Fusionsproteine
bereit, bei denen das Endostatin an einem anderen Punkt des 2C3-Konstrukts
substituiert ist. Das Endostatin wird in 2C3 eingebettet bleiben
bis zum Kontakt mit einem Enzym, das auf die selektiv spaltbare
Sequenz einwirkt, bis funktionelles Endostatin aus dem Fusionsprotein
freigesetzt wird.
-
BEISPIEL XI
-
2C3-Ang-2-Konjugate
-
A. Expression von Ang-2
-
Um
ein 2C3-Ang-2-Konjugat zu konstruieren, wird Ang-2 bevorzugt in
rekombinanter Form verwendet, wie es in Insektenzellen unter Verwendung
eines Baculovirus-Expressionssystems hergestellt werden kann. Das
gegenwärtig
bevorzugte Protokoll für
die Ang-2-Expression und -Aufreinigung beinhaltet das Klonieren von
Ang-2-cDNA aus Maus-Placenta-RNA mittels RT-PCRTM und
die Klonierung der Ang-2-cDNA in einen pFastBac1-Expressionsvektor.
Kompetente DH10Bac-E.coli-Zellen werden mit dem rekombinanten Plasmid transformiert.
-
Nach
einer Antibiotikumsselektion werden E.coli-Kolonien, enthaltend
rekombinantes Bacmid gepickt, wachsengelassen und rekombinante Bacmid-DNA
aufgereinigt. Insektenzellen SF9 werden mit der rekombinanten Bacmid-DNA
unter Verwendung des Cellfectin-Reagenz transfiziert. Rekombinanter
Baculovirus wird aus dem Überstand
der transfizierten SF9-Zellen
geerntet. Rekombinanter Baculovirus wird amplifiziert und verwendet,
um SF9-Zellen zu infizieren, und die infizierten SF9-Zellen werden
Ang-2 exprimieren. Ang-2 wird aus dem Überstand von solchen infizierten
SF9-Zellen mittels Affinitätsaufreinigung
aufgereinigt.
-
B. Konjugation von Ang-2
an 2C3
-
Aufgereinigter
2C3 wird an rekombinantes Ang-2 unter Verwendung des chemischen
Linkers SMPT konjugiert, im allgemeinen wie oben beschrieben. SMPT
in N'N-Dimethylformamid
(DMF) wird zu 2C3-IgG in einem molaren Verhältnis von 5:1 (SMPT:2C3) zugegeben
und bei Zimmertemperatur (RT) für
1 h in PBS mit 5 mM EDTA (PBSE) inkubiert. Freies SMPT wird mittels
G25-Größenausschlußchromatographie
entfernt, die in PBSE laufengelassen wurde. Zeitgleich wird rekombinantes
Ang-2 mit 2-IT bei RT inkubiert. Freies 2-IT wird mittels G25-Größenausschlußchromatographie
entfernt, die in PBSE laufengelassen wurde.
-
SMPT-modifizierter
2C3 wird mit 2-IT-modifiziertem rekombinantem Ang-2 vermischt, konzentriert
und für
24 h bei RT unter leichtem Rühren
inkubiert. Die Reaktion wird mittels SDS-PAGE analysiert. Nicht-konjugiertes
2C3-SMPT wird aus dem Konjugat mittels Gelfiltrationschromatographie
entfernt, was somit 2C3-Endostatin lieferte.
-
BEISPIEL XII
-
2C3-Gewebefaktor-Konjugate
-
2C3
wurde mit SMPT modifiziert, wie in den vorhergehenden Beispielen
beschrieben. Freies SMPT wurde mittels G25-Chromatographie entfernt,
wie oben ausgeführt,
außer,
daß der
Peak (2C3-SMPT) unter Stickstoff gesammelt wurde. 600 μl 2C3-SMPT
wurde entfernt, um Thiopyridyl-Gruppen nach Zugabe von Dithiothreitol
(DTT) auf 50 mM zu quantifizieren. Durchschnittlich 3 MPT-Gruppen
wurden pro IgG eingeführt. Humaner
trunkierter Gewebe faktor (tTF) mit einem Cysteinrest, eingeführt am N-Terminus,
wurde mit 5 mM β-2-ME
reduziert. β-2-ME
wurde mittels G25-Chromatographie entfernt.
-
Reduzierter
N-Cys-tTF wurde mit dem 2C3-SMPT vereinigt und bei einem molaren
Verhältnis
von 2,5:1 (tTF:IgG) für
24 Stunden bei RT inkubiert. Die Reaktion wurde auf 1–2 ml unter
Verwendung eines Amicon mit einer Molekulargewichts-cut-off-Membran
(MWCO) von 50.000 aufkonzentriert. Nicht-konjugierter tTF und IgG
wurden von den Konjugaten unter Verwendung einer Superdex-200-Größenausschlußchromatographie
getrennt, was somit 2C3-tTF
lieferte.
-
BEISPIEL XIII
-
2C3-CRM107-Konjugate
-
2C3
wurde mit SMPT modifiziert. Das cytotoxische Mittel, CRM107 (von
Dr. Jerry Fulton; Inland Laboratories, DeSoto, TX), wurde mit 2-IT
modifiziert, wie in den vorhergehenden Beispielen beschrieben. SMPT-modifizierter
2C3 wurde mit 2-IT modifiziertem CRM107 in einem molaren Verhältnis von
1:5 (IgG:CRM107) für
24 h bei RT unter leichtem Rühren
inkubiert. Konjugierter 2C3 wurde von den freien Reaktanten mittels
Superdex-200-Größenausschlußchromatographie
abgetrennt, was somit 2C3-CRM107 lieferte.
-
BEISPIEL XIV
-
2C3-ProDrug-Studien
-
A. Klonierung und Expression
von β-Glucoronidase
(GUS)
-
Ein
Plasmid (pBacgus-1), enthaltend das E. coli-GUS-Gen, wurde von Novagen,
Inc. erhalten. Das Plasmid wurde als eine Matrize für PCR verwendet,
um das GUS-Gen in den H6pQE60-Expressionsvektor zu klonieren, der
für einen
N-terminalen 6 × Histidin-Tag
kodiert. E. coli-M15-Zellen, die das Plasmid trugen, wurden wachsengelassen,
bis die Zelldichte eine optische Dichte von 0,6 bei 560 nM erreichte.
0,1 mM Isopropylthiogalactosid (IPTG) wurde zugegeben, um eine Expression
von 6-his-GUS zu induzieren. Nach vier Stunden wurden die Zellen
mittels Zentrifugation geerntet.
-
Das
E. coli-Pellet wurde in Zellyse-Puffer lysiert (B-PER bakterielles
Protein-Extraktionsreagenz (Pierce,
Rockford, IL)). Die Lösung
wurde auf eine Ni-NTA-Säule
geladen, die Säule
mit Waschpuffer gewaschen (6 M GuHCl, 100 mM NaH2PO4, 10 mM Tris, 500 mM NaCl, pH 7,3), und
das gebundene 6-His-GUS wurde mit 0,2 M Imidazol im selben Puffer
eluiert.
-
Das
6-His-GUS war rein, basierend auf SDS-PAGE, wo es als eine einzelne
Bande von 75 kDa lief. Auf Gelfiltrationssäule läuft das 6-His-GUS als ein Tetramer
von ungefähr
300 kDa. Das 6-His-GUS war enzymatisch aktiv, beurteilt anhand seiner
Fähigkeit,
das Substrat p-Nitrophenyl-β-D-glucuronid
(PNPG) zu spalten.
-
B. Konjugation von 2C3
an β-Glucoronidase
(GUS)
-
N-Succinimidyl-S-acetylthioacetat
(SATA) wurde mit GUS in einem molaren Verhältnis von 6:1 (SATA:GUS) für 30 Min.
bei RT inkubiert. Freies SATA wurde mittels G25-Größenausschlußchromatographie
entfernt, die in PBSE laufengelassen wurde. SATA-modifizierte GUS in PBSE wurde auf 4,0
ml aufkonzentriert, und 0,4 ml Deacetylierungslösung (0,1 M Hydroxylamin) wurde
zugegeben. Die Mischung wurde bei RT für 2 h inkubiert. Zeitgleich
wurde 2C3-IgG in PBSE mit Succinimidyl-4-(N-maleimidomethyl)cyclohexan-1-carboxylat (SMCC)
in einem molaren Verhältnis
von 1:5 (2C3:SMCC) inkubiert. Freies SMCC wurde mittels G25-Größenausschlußchromatographie
entfernt, die in PBSE laufengelassen wurde.
-
Deacetylierte
SATA-modifizierte GUS wurde dann mit SMCC-modifiziertem 2C3 über Nacht
bei RT unter leichtem Rühren
inkubiert. Freie GUS wurde mittels Ionenaustauschchromatographie
auf Q-Sepharose entfernt, wobei der freie 2C3 und das 2C3-GUS-Konjugat
mit 0,5 M NaCl in PBS eluiert wurde. Die resultierende Lösung wurde
mittels Superdex 200-Größenausschlußchromatographie
getrennt, was 2C3-GUS mit einer Reinheit von 90% ergab.
-
C. Biologische Aktivität von 2C3-GUS-Konjugat
-
Die
biologische Aktivität
jeden Bestandteils des 2C3-GUS-Konjugats wurde bestätigt. 2C3-GUS ging spezifisch
eine Bindung mit VEGF-beschichteten Näpfen in einem angemessen kontrollierten
ELISA ein, nachgewiesen mittels sekundärem HRP-markiertem Anti-Maus-IgG und
OPD. Eine halbmaximale Bindung wurde bei 0,1 nM beobachtet. Daher
funktioniert der 2C3-bindende Teil korrekt. Der GUS-Teil behielt
ebenso enzymatische Aktivität
bei.
-
2C3-GUS
wurde mit 125I auf eine spezifische Aktivität von 5 × 106 cpm/μg
radioaktiv iodiert. Nach intravenöser Injektion in Mäuse verschwand
die radioiodierte 2C3-GUS aus dem Blut mit einer t½ α von ungefähr 6 Stunden
und einer t½ β von ungefähr 25 Stunden.
-
D. GUS-spaltbare Prodrugs
-
β-Glucuronid-Prodrugs,
wie etwa Doxorubicin-β-glucuronid
und Calcimycin-β-glucuronid
wurden im wesentlichen hergestellt, wie in US Patent 5,561,119 beschrieben,
das spezifisch hierin durch Bezugnahme eingebaut wird. Solche Prodrugs
sind darauf angelegt, den cytotoxischen Bestandteil, wie etwa Doxorubicin oder
Calcimycin, nur bei Abbau durch ein Glycosid-Enzym freizusetzen,
wie etwa GUS. Durch Anhängen
von GUS an 2C3 wird GUS spezifisch auf die Tumorgefäße und das
Stroma gezielt, was somit für
eine spezifische Spaltung der Prodrugs und eine Freisetzung des
cytotoxischen Bestandteils spezifisch in der Tumorstelle sorgt.
-
E. Biologische Aktivität von 2C3-GUS-Konjugat
-
2C3-GUS
begab sich spezifisch an Tumorgefäße und das umgebende Tumorstroma
nach i.v. Injektion in SCID-Mäuse,
die humane NCI-H358 NSCLC-Tumore an der subkutanen Stelle trugen.
Die Anwesenheit von 2C3-GUS wurde immunhistochemisch an gefrorenen
Schnitten von Tumoren mit HRP-markiertem Anti-Maus-IgG oder mit
HRP-markiertem Anti-GUS nachgewiesen. Eine maximale Lokalisierung
wurde 24–48 Stunden
nach der Injektion von 2C3-GUS beobachtet. Normale Gewebe waren
nicht gefärbt.
Eine spezifische Lokalisierung von 2C3-GUS an die Tumorgefäße und das
umgebende Tumorstroma ermöglicht,
daß eine
systemisch verabreichte Prodrug, wie etwa Doxorubicin-Glucuronid
oder Calcimycin-Glucuronid,
nur innerhalb des Tumors aktiviert wird.
-
Eine
Hybridom-Zellinie, wie hierin beschrieben, ist gemäß den Bestimmungen
des Budapester Vertrags bei der American Type Culture Collection
(ATCC), Manassas, VA, USA, hin terlegt worden, und ihm ist die Hinterlegungsnummer
ATCC Nr. PTA 1595 zugeordnet worden. Die hierin beschriebene und
beanspruchte Erfindung ist im Umfang nicht durch die hinterlegte
PTA-1595-Zellinie beschränkt,
da die hinterlegte Ausführungsform
eine Erläuterung
eines Aspekts der Erfindung ist und alle äquivalenten Hybridom-Zellinien,
die funktionell äquivalente
monoklonale Antikörper
erzeugen, innerhalb des Umfangs dieser Erfindung liegen. In der Tat
können
alle hierin offenbarten und beanspruchten Zusammensetzungen und
Verfahren im Lichte der vorliegenden Offenbarung ohne übermäßigen experimentellen
Aufwand gemacht und ausgeführt
werden.
-
LITERATURANGABEN
-
Die
folgenden Literaturangaben stellen beispielhafte prozedurale and
andere Einzelheiten bereit, die die hierin dargestellten Details
ergänzen.
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