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Die
Erfindung betrifft allgemein Tintenstrahldrucker und -verfahren
und insbesondere einen selbstreinigenden Tintendrucker mit einer
Rinnenreinigungskonstruktion, die Reinigungsflüssigkeit über eine Fläche eines Druckkopfs und darauf
befindliche Tintenausstoßöffnungen
leitet und die Flüssigkeit und
darin enthaltene Verunreinigungen auffängt, sowie ein Verfahren für den Zusammenbau
des Druckers.
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Ein
Tintenstrahldrucker erzeugt durch bildweises Ausstoßen von
Tintentröpfchen
Bilder auf einem Empfängermedium.
Tintenstrahldrucker arbeiten berührungslos,
geräuscharm,
mit geringem Energieaufwand und geringen Betriebskosten und können zudem
auf normalem Papier drucken. Vor allem wegen dieser Vorteile haben
sie eine hohe Marktakzeptanz gefunden.
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Die
Tintenstrahldrucker mit kontinuierlichem Strahl, sogenannte "Continuous"-Tintenstrahldrucker,
bedienen sich zu diesem Zweck elektrostatischer Ladetunnel, die
in der Nähe
der Stelle angeordnet werden, an der Tintentröpfchen in Form eines Strahls
ausgestoßen
werden. Ausgewählte
Tröpfchen
werden dabei von den Ladetunnels elektrisch geladen. Die aufgeladenen
Tröpfchen
werden anschließend
von Ablenkblechen, zwischen denen eine vorbestimmte Potentialdifferenz
besteht, abgelenkt. Zum Abfangen der aufgeladenen Tröpfchen kann eine
Rinne verwendet werden, während
die nicht aufgeladenen Tröpfchen
ungehindert auf das Aufzeichnungsmedium gelangen.
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Bei
den Tintenstrahldruckern mit Tropfenabgabe auf Anforderung, den
sogenannten "On-Demand"-Tintenstrahldruckern,
wird das Tintenstrahltröpfchen
an jeder Düse
mit einem Druckerzeuger erzeugt. Diese Druckerzeuger können als
Heizelemente oder als piezoelektrische Elemente ausgebildet sein.
Als Heizelemente ausgebildete Druckerzeuger bewirken bei zweckdienlicher
Anordnung eine Erwärmung
der Tinte, sodass ein Teil der Tinte den Aggregatzustand wechselt
und eine Gasblase bildet, die den Innendruck der Tinte soweit erhöht, dass
ein Tintentröpfchen
auf das Aufzeichnungsmedium geschleudert wird. Für piezoelektrische Druckerzeuger wird
ein piezoelektrisches Material verwendet, dessen piezoelektrische
Eigenschaften bewirken, dass bei Anlegen einer mechanischen Spannung
ein elektrisches Feld erzeugt wird. Umgekehrt erzeugt das Anlegen
eines elektrischen Feldes eine mechanische Spannung in dem Material.
Zu den natürlichen
Substanzen, die diese Eigenschaften besitzen, gehören Quarz
und Turmalin. Die am häufigsten
hergestellten Piezo-Keramiken sind Bleizirkonattitanat, Bariumtitanat,
Bleititanat und Bleimetaniobat.
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Tinten
für schnelldruckende
Tintenstrahldrucker müssen
unabhängig
davon, ob diese Drucker "kontinuierlich" oder "piezoelektrisch" arbeiten, eine Reihe
besonderer Eigenschaften aufweisen. So sollte die Tinte beispielsweise
einen Zusatz enthalten, der das Eintrocknen der Tinte in der Tintenausstoßkammer
verhindert oder so stark verlangsamt, dass die Hohlräume und
die entsprechenden Düsen
durch ein gelegentliches kurzes Ausstoßen von Tintentröpfchen offengehalten
werden können.
Die Zugabe von Glykol erleichtert den ungehinderten Durchfluss der Tinte
durch die Tintenstrahlkammer. Der Tintenstrahldruckkopf ist natürlich den
Einflüssen
der Umgebung an Einsatzort des Tintenstrahldruckers ausgesetzt. So
sind die vorher erwähnten
Düsen beispielsweise schwebenden
Partikeln unterschiedlicher Art ausgesetzt. Staubpartikel können sich
an Oberflächen
um die Düsen
und auch in den Düsen
und den Kammern selbst ansammeln. Die Tinte kann sich mit solchen Staubpartikeln
zu einer störenden
Klette verbinden, welche die Düse
verstopft oder durch Änderung
der Oberflächenbenetzung
eine einwandfreie Bildung des Tintentröpfchens verhindert. Zur Wiederherstellung
einer einwandfreien Tröpfchenbildung
sollten die Staubpartikel von der Oberfläche und aus der Düse entfernt
werden. Nach dem Stand der Technik erfolgt diese Reinigung gewöhnlich durch
Bürsten, Abwischen,
Sprühen,
Unterdruckabsaugung und/oder kurzes Ausstoßen von Tinte durch die Düse.
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Somit
sind in Tintenstrahldruckern verwendete Tinten mit folgenden Problemen
behaftet: Die Tinten neigen dazu, in den Düsen und um die Düsen herum
auszutrocknen und die Düsen
zu verstopfen, während
das Abwischen der Düsenplatte
Verschleiß an
der Platte und am Wischer verursacht, wobei der Wischer selbst Partikel
erzeugt, welche die Düse
verstopfen.
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Tintenstrahldruckkopfreiniger
sind an sich bekannt. So wird beispielsweise ein Tintenstrahldruckkopfreiniger
in dem James C. Oswald am 13. November 1990 erteilten US-Patent
4 970 535 mit dem Titel "Ink
Jet Print Head Face Cleaner" offenbart. Das
Patent offenbart eine Reinigungsvorrichtung für die Stirnfläche eines
Tintestrahldruckkopfs, die einen gesteuerten Luftdurchlass durch
eine Umschließung an
der Stirnfläche
des Druckkopfs ermöglicht.
Luft wird durch einen Einlass in einen Hohlraum in der Umschließung geleitet.
Die in den Hohlraum einströmende
Luft wird an Tintenstrahlöffnungen
in der Stirnfläche
des Kopfs vorbei zu einem Auslass geführt. Eine an den Auslass angeschlossene
Vakuumquelle erzeugt in dem Hohlraum einen Unterdruck. Eine Auffangkammer
und eine entfernbare Schublade unter dem Auslass erleichtern die
Entsorgung entfernter Tinte. Das Oswald-Patent offenbart nicht die Verwendung
von Bürsten
oder Wischern, aber auch nicht die Verwendung eines flüssigen Lösungsmittels zum
Entfernen der Tinte, sondern sieht dafür erwärmte Luft vor. Erwärmte Luft
ist aber für
Reinigungszwecke weniger wirksam als ein flüssiges Lösungsmittel. Darüber hinaus
kann erwärmte
Luft gegebenenfalls an der Stirnfläche des Druckkopfs vorhandene
empfindliche elektronische Schaltungen beschädigen. Außerdem wird nach dem Oswald-Patent die Stirnfläche des
Druckkopfs offensichtlich nicht so gereinigt, dass der Reinigungsvorgang
die Druckgeschwindigkeit nicht beeinträchtigt.
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Die
Europäische
Patentanmeldung
EP 1016532 offenbart
eine Tintenstrahlpatrone für
einen Tintenstrahldrucker. Die Patrone weist eine Düsenplatte
mit einer Vielzahl von Düsen
zum Ausstoßen von
Tinte und einen Behälter
auf, in dem die durch die Düsen
auszustoßende
Tinte bereitgestellt wird. Die Patrone weist ferner einen Reinigungskrümmer mit
einer Vielzahl von Einlässen
und Auslässen, durch
die Reinigungsflüssigkeit über die
Oberfläche der
Düsenplatte
geleitet werden kann, und eine Vielzahl von betätigbaren Ultraschallwandlern
auf, die mit der Düsenplatte
in Wirkverbindung stehen. Wenn die Ultraschallwandler betätigt werden,
erzeugen sie Ultraschallwellen, die bei Auftreffen auf die Düsenplatte
dort vorhandene Partikelansammlungen lösen, die dann von der über die
Fläche
der Düsenplatte
geleiteten Reinigungsflüssigkeit
weggeschwemmt werden. Für
die Beurteilung des Wesens der Erfindung ist die Europäische Patentanmeldung
EP 1016532 jedoch nicht
relevant.
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Die
Europäische
Patentanmeldung
EP 0749836 offenbart
ein Mikroklima, das mit Lösungsmitteldämpfen angereichert
ist, die in einer Vorkammer erzeugt werden. Zur Bildung der Vorkammer wird
der Tintendruckkopf relativ zur Vorderwand des Gehäuses nach
hinten ver setzt. In der den Düsen
gegenüberliegenden
Vorderwand werden Öffnungen angebracht,
deren Breite größer ist
als der Durchmesser einer Düsenöffnung.
Die Vorkammer weist einen trogförmigen
Bereich für
die Zuführung
und Abführung
von Lösungsmitteln
durch Kapillarwirkung und einen nichtkapillaren Bereich für die Lösungsmitteldämpfe auf.
Zum Abdichten bei längeren
Druckpausen und Reinigungsvorgängen
ist eine dichtende Haube vorgesehen.
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Das
veröffentlichte
Japanische Patent 58096563 offenbart einen Druckkopf mit einer Düsenplatte,
die mit einer Vielzahl von Düsen
versehen ist. Wenn eine der Düsen
verstopft ist, wird ein Ultraschallwellenerreger betätigt, um
in einer Düsenplatte 24 eine
Ultraschallwellenschwingung zu erzeugen, welche die Düsen 4 und 5 von
Schmutz- und Partikelansammlungen befreit. Gleichzeitig wird eine
Entstopfungslösung
in den Bereich der Düsen
geleitet, um Schmutz und Partikelansammlungen in einen Tintenablasstank
zu spülen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen selbstreinigenden
Drucker zu schaffen, der eine wirksame Reinigung ohne Einschränkungen
hinsichtlich Druckkopfflächenverschleiß, Tintenkontakt
oder komplexe Reinigungsstationsvorrichtungen ermöglicht,
und ein Verfahren für
den Zusammenbau des Druckers.
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Entsprechend
dieser Aufgabe wird die Erfindung durch die folgenden Ansprüche abgegrenzt.
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Gemäß einer
beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung umfasst ein selbstreinigender Tintendrucker einen
Druckkopf mit einer darin ausgebildeten Vielzahl von Tintenkanälen, wobei
jeder Tintenkanal in einer Tintenausstoßöffnung endet. Der Druckkopf
weist ferner eine Fläche
mit einem alle Öffnungen
umgebenden Öffnungsbereich
auf. Der Druckkopf kann durch die Öffnungen Tintentröpfchen ausstoßen, die
von einem Empfängermedium
(z.B. Papier oder Folie) auf einer in unmittelbarer Nähe des Druckkopfs
angeordneten Walze abgefangen werden. Verunreinigungen, wie zum
Beispiel eine ölige,
filmartige Ablagerung oder Partikel können auf der Fläche vorhanden
sein und die Öffnung
ganz oder teilweise verstopfen. Der ölige Film kann beispielsweise
aus Fett bestehen. Als Partikel sind Schmutz, Staub, Metall und/oder
Verkrustungen eingetrockneter Tinte denkbar. Solche Verunreinigungen
stören
den Ausstoß der
Tintentröpfchen
aus den entsprechenden Öffnungen
und können
infolgedessen unerwünschte
Bildartefakte, wie zum Beispiel Bildeinschnürung, verursachen. Es ist daher
wünschenswert,
die Verunreinigungen von der Fläche
zu entfernen.
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Bei
der beispielhaften Ausführungsform
der Erfindung ist daher eine erste Rinne in der Nähe einer
Seite der Öffnung
für eine
Verbindung mit einer Quelle einer Reinigungsflüssigkeit angeordnet. Eine zweite
Rinne ist in der Nähe
der gegenüberliegenden Seite
der Öffnung
für eine
Verbindung mit einem Auffangbehälter
für die
Reinigungsflüssigkeit
angeordnet. Zur Bildung einer dichten Umschließung ist ein Abdeckelement
gegenüber
dem Öffnungsbereich und
den Rinnen positionierbar. Die Umschließung definiert einen Hohlraum,
der so bemessen ist, dass Flüssigkeit
von der ersten Rinne über
den Öffnungsbereich
zur zweiten Rinne fließen
kann, um die Verunreinigungen von der Fläche und/oder der Öffnung zu
entfernen.
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Ein
Merkmal der Erfindung ist die Bereitstellung einer ersten Rinne,
die in der Nähe
einer Seite des Öffnungsbereichs
für eine
Verbindung mit einer Reinigungsflüssigkeitsquelle angeordnet
ist, und einer zweiten Rinne, die in der Nähe der gegenüberliegenden
Seite des Öffnungsbereichs
für eine
Verbindung mit einem Auffangbehälter
für die
Reinigungsflüssigkeit
angeordnet ist.
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Ein
weiteres Merkmal der Erfindung ist die Bereitstellung eines gegenüber dem Öffnungsbereich
und den Rinnen angeordneten Abdeckelements für die Bildung einer dichten
Umschließung, die
einen Hohlraum für
die Strömung
von Reinigungsflüssigkeit
von der ersten Rinne über
den Öffnungsbereich
zur zweiten Rinne zum Entfernen von Verunreinigungen von der Fläche und/oder
den Öffnungen
definiert.
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Ein
weiteres Merkmal der Erfindung ist die Bereitstellung einer in dem
Druckkopf ausgebildeten Pumpe, die durch Flüssigkeitskanäle im Druckkopfsubstrat
mit den Rinnen verbunden ist, damit die Reinigungsflüssigkeit
umgewälzt
werden kann. Für
die Entfernung von Verunreinigungen kann zwischen einer der Rinnen
und der Pumpe auch ein Filter vorgesehen werden.
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Ein
weiteres Merkmal der Erfindung ist die Bereitstellung einer Quelle
akustischer Energie, die auf dem Abdeckelement angeordnet ist, um
die Reinigungsflüssigkeit
bei ihrem Durchfluss durch den Hohlraum anzuregen und den Reinigungsvorgang dadurch
zu erleichtern.
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Die
Erfindung bietet den Vorteil, dass die Rinnen und Kanäle für die Reinigungsflüssigkeit
in den Druckkopf integriert sind, sodass die Notwendigkeit einer
sorgfältigen
Ausrichtung des Abdeckelements mit dem Druckkopf entfällt und
auf komplexe Reinigungsstationsvorrichtungen verzichtet werden kann.
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Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass die Reinigung ohne Berühren der
Fläche
im Öffnungsbereich
erfolgt und empfindliche Teile des Druckkopfs, wie zum Beispiel
freiliegende Heizelemente und dergleichen, nicht beschädigt werden
können.
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Erfindungsgemäß kann als
Reinigungsflüssigkeit
jede Flüssigkeit
verwendet werden, die den Druckkopf nicht signifikant beschädigt. Als
Reinigungsflüssigkeiten
eignen sich beispielsweise Wasser, Isopropanol, Diethylenglykol,
Diethylenglykolmonobutylether, Oktan, Säuren und Basen, Tensidlösungen und
beliebige Kombinationen dieser Flüssigkeiten. Komplexe Flüssigkeiten,
wie zum Beispiel Mikroemulsionen, micellare Tensidlösungen,
in Flüssigkeiten
dispergierte Vesikel und Festkörperteilchen können ebenfalls
als Reinigungsflüssigkeiten
verwendet werden.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten
bevorzugten Ausführungsbeispiels
näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine schematische Vorderansicht
eines erfindungsgemäßen selbstreinigenden
Druckkopfs; und
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2 einen Schnitt durch den
Druckkopf entlang der Linie 2-2 in 1 mit
einem in Betriebsstellung darauf positionierten erfindungsgemäßen Abdeckelement.
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Die
folgende Beschreibung konzentriert sich auf Elemente, die Bestandteil
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sind oder unmittelbar mit dieser zusammenwirken. Hier im Einzelnen
nicht abgebildete oder beschriebene Elemente können verschiedene, dem Fachmann
bekannte Formen annehmen.
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1 zeigt einen Tintenstrahldruckkopf 10 mit
einem Halbleiterkörper 12,
der aus CMOS, aber auch aus einem anderen Halbleiterwerkstoff bestehen
kann. Der Körper 12 weist
eine vordere Fläche 14 mit
einer Vielzahl von Tintenausstoßöffnungen 16 auf,
deren lineare Anordnung in der Fläche im Wesentlichen die Ränder eines
länglichen Öffnungsbereichs 18 definiert.
Wie aus 2 ersichtlich,
erstreckt sich jede Tintenausstoßöffnung 16 von der Flä che 14 durch
deren Substrat zu einem entsprechenden Tintenkanal 20,
der mit einem Tintenvorrat (nicht dargestellt) in Flüssigkeitsverbindung
steht. Der Druckkopf 10 kann in herkömmlicher Weise betätigt werden,
um wahlweise in den entsprechenden Tintenkanälen 20 enthaltene
Tinte durch die Tintenausstoßöffnungen 16 auf
ein gegenüber
der Öffnung 16 angeordnetes
Empfängermedium,
wie zum Beispiel Papier oder Folie, zu schleudern. Dazu werden in
der vorderen Fläche 14 angeordnete
Heizelemente (nicht dargestellt) bestromt, um durch Erwärmen der
Tinte eine Gasblase zu erzeugen.
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Die
vordere Fläche 14 des
Druckkopfs 10 weist zusätzlich
eine in der Nähe
einer Seite des Öffnungsbereichs 18 angeordnete
erste längliche
Rinne 22 und eine in der Nähe einer zweiten Seite des Öffnungsbereichs 18 gegenüber der
ersten Seite angeordnete zweite längliche Rinne 24 auf.
Die erste Rinne 22 ist über
eine Vielzahl von Verbindungskanälen 28,
die mit einem Zulaufkanal 30 in Flüssigkeitsverbindung stehen,
kommunizierend mit einer Quelle einer Reinigungsflüssigkeit 26 verbunden,
wobei sich der Zulaufkanal von der Quelle 26 durch das
Substrat des Körpers 12 erstreckt.
Die zweite Rinne 24 ist mit der Quelle 26 kommunizierend über eine
Vielzahl von Verbindungskanälen 32 verbunden,
die in Flüssigkeitsverbindung
mit einem Rücklaufkanal 34 stehen, der
durch das Substrat des Körpers 12 zur
Quelle 26 verläuft.
Die Quelle 26 weist vorzugsweise eine durch Mikrobearbeitung
im Körper 12 des
Druckkopfs 10 ausgebildete Mikroströmungspumpe 36, ein
im Rücklaufkanal 34 angeordnetes
Filter 38 zum Filtern der durchströmenden Flüssigkeit und wahlweise einen
mit dem Kanal 34 verbundenen Flüssigkeitsbehälter (nicht
dargestellt), der die Pumpe 36 mit Reinigungsflüssigkeit
versorgt, auf. Durch Betätigung
der Pumpe 36 kann Reinigungsflüssigkeit aus dem Rücklaufkanal 34 abgesaugt
oder gespült
und durch den Zulaufkanal 30 und die Verbindungskanäle 38 in die
erste Rinne 22 gepumpt werden.
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2 zeigt einen Schnitt durch
den Körper 12 des
Druckkopfs 10 entlang der Schnittlinie 2-2 in 1. 2 zeigt ein gegenüber dem Öffnungsbereich 18 und
der ersten Rinne 22 sowie der zweiten Rinne 24 der
Fläche 14 des
Druckkopfs 10 positioniertes Abdeckelement 40,
das eine Umschließung 42 bildet,
die über
dem Öffnungsbereich 18 und
der ersten Rinne 22 sowie der zweiten Rinne 24 einen Hohlraum 44 definiert.
Das Abdeckelement 40 weist einen Rand 46 auf,
der sich dichtend an ein elastomerisches Abdichtelement 48 anlegen
lässt,
das in einer Nut 50 um den Öffnungsbereich 18 und
die erste Rinne 22 sowie die zweite Rinne 24 verläuft und auf
diese Weise den Hohlraum 44 abdichtet. In diesem abgedichteten
Zustand bildet der Hohlraum 44 eine umschlossene Bahn für die Strömung der
Reinigungsflüssigkeit
von der ersten Rinne 22 über den Öffnungsbereich 18 und
die Tintenausstoßöffnungen 16 zur
zweiten Rinne 24, wie mit dem Pfeil 52 angezeigt,
um eingetrocknete Tinte, Partikel und andere Verunreinigungen aus
dem Öffnungsbereich 18 und den Öffnungen 16 zu
entfernen und/oder aufzulösen. Die
Reinigungsflüssigkeit
und Tinte und andere Verunreinigungen fließen dann aus der zweiten Rinne 24 durch
die Verbindungskanäle 32 und
dem Rücklaufkanal 34 zum
Filter 38, das die Verunreinigungen entfernt. Die Reinigungsflüssigkeit
kann dann durch den restlichen Teil des Rücklaufkanals 34 zur
Pumpe 36 fließen
und erneut der ersten Rinne 22 zugeführt werden.
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Zur
Erleichterung des Reinigungsvorgangs kann in der Nähe des Hohlraums 44 eine
Quelle akustischer Energie 54 vorgesehen werden, um die Reinigungsflüssigkeit
beim Durchströmen
des Hohlraums anzuregen. Als Quelle akustischer Energie 54 wird
vorzugsweise ein Ultraschallwandler 56 verwendet, der,
wie in der Zeichnung gezeigt, auf dem Abdeckelement 40 angeordnet
wird und in geeigneter herkömmlicher
Weise bestromt und betätigt
werden kann.
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Als
Reinigungsflüssigkeit
kann jedes flüssige Lösungsmittel
mit einer geeigneten Zusammensetzung verwendet werden, wie zum Beispiel
Wasser, Isopropanol, Diethylenglykol, Diethylenglykolmonobutylether,
Oktan, Säuren
und Basen, Tensidlösungen
und jede beliebige Kombination dieser Lösungsmittel. Komplexe Flüssigkeiten,
wie zum Beispiel Mikroemulsionen, micellare Tensidlösungen,
in Flüssigkeit
dispergierte Vesikel und Festkörperteilchen,
können
ebenfalls verwendet werden.
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Aus
der vorangehenden Beschreibung geht hervor, dass das Abdeckelement 40 für den Druckvorgang,
bei dem Tinte in der üblichen
Weise wahlweise durch Öffnungen 16 auf
ein Aufzeichnungsmedium, wie zum Beispiel Papier, Folien oder dergleichen,
geschleudert wird, von dem Druckkopf 10 getrennt werden
kann. Wenn der Druckkopf 10 nicht in Betrieb ist, kann
das Abdeckelement 40 an dem elastomeren Abdeckelement 48 dichtend
zur Anlage gebracht werden, um den Öffnungsbereich 18 und
die Rinnen 22 und 24 dichtend zu umschließen und
so ein Feuchtklima zu schaffen, welches das Eintrocknen der auf
dem Kopf vorhandenen Tinte verzögert oder
verlangsamt und verhindert, dass sich schwebende Partikel, wie zum
Beispiel Staub, Papierfasern und dergleichen, im Öffnungsbereich 18 ansammeln und
diesen verunreinigen. Die Pumpe 36 kann dann mit einer
geeigneten Stromquelle bestromt werden, um die Reinigungsflüssigkeit
in die erste Rinne 22 und über den Öffnungsbereich 18 und
die Tintenausstoßöffnungen 16 zur
zweiten Rinne 24 zu pumpen und dort gegebenenfalls vorhandene
Tinte und andere Verunreinigungen zu entfernen.
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Aus
der vorangehenden Beschreibung geht ferner hervor, dass die Erfindung
darüber
hinaus den Vorteil bietet, dass sich der Öffnungsbereich 18 und die Öffnungen 16 mit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
wirksam reinigen lassen, ohne dass dafür eine komplexe Reinigungsstationsvorrichtung
benötigt
wird oder die Vorrichtung für
den Reinigungsvorgang sorgfältig
mit dem Druckkopf 10 ausgerichtet werden muss. Dadurch
kann die Reinigungsvorrichtung wesentlich vereinfacht und die Wirksamkeit
der Reinigung erhöht
werden.
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Die
Erfindung wurde hier anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
beschrieben, bietet aber dem Fachmann die Möglichkeit, diverse Änderungen
vorzunehmen und Elemente der bevorzugten Ausführungsform durch gleichwertige
andere Elemente zu ersetzen, ohne den Schutzumfang der Erfindung
zu verlassen. Ebenso können
zahlreiche Modifikationen realisiert werden, um eine bestimmte Situation
und ein bestimmtes Material einem Merkmal der vorliegenden Erfindung
anzupassen, ohne dabei von dem Grundgedanken der Erfindung abzuweichen.
So kann beispielsweise, wie im Zusammenhang mit der Erörterung
des Stands der Technik und an anderer Stelle erklärt, für den Druckkopf 10 eine piezoelektrische
oder andere bekannte herkömmliche
Ausführung
gewählt
werden. Ferner kann das elastomere Abdichtelement 48 auch
auf dem Rand 46 des Abdeckelements 40 angeordnet
und das Abdeckelement 40 in der Ausführung entsprechend angepasst
werden.
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Somit
schafft die Erfindung einen selbstreinigenden Tintendrucker mit
einer Rinnenreinigungskonstruktion und ein Verfahren für den Zusammenbau
des Druckers.