DE60005592T2 - Auftragvorrichtung mit vielen Formen - Google Patents

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    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D40/00Casings or accessories specially adapted for storing or handling solid or pasty toiletry or cosmetic substances, e.g. shaving soaps or lipsticks
    • A45D40/26Appliances specially adapted for applying pasty paint, e.g. using roller, using a ball
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    • A45D40/26Appliances specially adapted for applying pasty paint, e.g. using roller, using a ball
    • A45D40/28Appliances specially adapted for spreading already applied paint

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Auftragen eines Produkts, wie zum Beispiel eines Schminkprodukts, auf eine Unterlage, insbesondere die Haut. Die Erfindung ist besonders geeignet für die Behandlung und/oder das Schminken der Lider.
  • Es ist bekannt, ein Schminkprodukt, insbesondere einen Lidschatten, mittels eines Applikators länglicher, asymmetrischer Form aufzutragen, die von zwei Seitenrändern begrenzt wird, von denen einer einen ersten Krümmungsradius und der andere einen zweiten Krümmungsradius bildet, der kleiner ist als der erste. Der große Krümmungsradius ist an den oberen Bereich des Lids angepasst, während der kleine Radius an den unteren Rand des Lids angepasst ist. Der Applikator wird aus einem relativ steifen Träger gebildet, auf den eine Schaumstoffplatte montiert ist, die mit Produkt beladen werden kann und eine im wesentlichen ebene Auftragfläche bildet. Aufgrund der symmetrischen Ausrichtung des rechten Augenlids in Bezug auf das linke Augenlid zwingt die Verwendung eines solchen Applikators von asymmetrischer Form dazu, einen ersten Applikator für das rechte Auge und einen zweiten Applikator für das linke Auge zu verwenden. All dies erhöht die Herstellungskosten beträchtlich, führt zu Platz- und Verpackungsproblemen, und vervielfacht die Gefahren, den einen oder anderen Applikator zu verlieren.
  • Aus den Patenten US-A-4 506 404 und US-A-4 701 168 ist es bekannt, einen Applikator herzustellen, dessen Auftragfläche elastisch derart verformbar ist, dass sie von einer ebenen in eine gewölbte Form übergehen kann, d.h. indem sie senkrecht zu ihrer Ausgangsebene verformt wird. In Wirklichkeit erlaubt die Anordnung der Greifmittel nur diese Art von Verformung. Eine solche Konfiguration ermöglicht es nicht, den Applikator an das Auftragen eines Produkts auf verschiedene Flächen anzupassen, die entgegengesetzt zueinander ausgerichtet sind, wie zum Beispiel das rechte Lid und das linke Lid.
  • Ein ähnliches Problem besteht bei der Behandlung und/oder dem Schminken anderer Teile des Körpers oder des Gesichts. Als weitere Beispiele können die Applikatoren erwähnt werden, die für die Behandlung der Krähenfüße im Augenwinkel oder der Tränensäcke und Augenränder angepasst sind.
  • Daher ist es einer der Gegenstände der Erfindung, eine Auftragvorrichtung zu liefern, die es ermöglicht, die oben in Bezug auf die üblichen Vorrichtungen erörterten Probleme ganz oder teilweise zu lösen.
  • Es ist insbesondere ein Gegenstand der Erfindung, eine Auftragvorrichtung zu liefern, die für das Auftragen eines Produkts, insbesondere eines Schminkprodukts, auf Flächen mit unterschiedlichen Umrissen angepasst ist. Es ist noch ein Gegenstand der Erfindung, eine Auftragvorrichtung zu liefern, die insbesondere an das Auftragen eines Produkts auf mindestens zwei Oberflächen mit asymmetrischen Umrissen, die symmetrisch zueinander ausgerichtet sind, angepasst ist.
  • Es ist noch ein weiterer Gegenstand der Erfindung, eine Auftragvorrichtung zu liefern, die sowohl an die Behandlung und/oder das Schminken des rechten Augenlids als auch des linken Augenlids angepasst ist.
  • Es ist noch ein weiterer Gegenstand der Erfindung, eine Vorrichtung zu liefern, die einfach in der Anwendung und wirtschaftlich in der Herstellung ist.
  • Es ist noch ein weiterer Gegenstand der Erfindung, ein Gehäuse, insbesondere einen Schminkkasten, zu liefern, der einen erfindungsgemäßen Applikator enthält.
  • Weitere Gegenstände gehen aus der nachfolgenden, ausführlichen Beschreibung hervor.
  • Erfindungsgemäß werden diese Gegenstände dadurch erhalten, dass eine Vorrichtung zum Auftragen eines Produkts, insbesondere eines Schminkprodukts, auf eine Unterlage hergestellt wird, wobei die Vorrichtung ein Auftragorgan aus elastisch verformbarem Material enthält, wobei das Auftragorgan eine Auftragfläche aufweist, die im wesentlichen in einer Ebene angeordnet und dazu bestimmt ist, mit der Unterlage in Eingriff gebracht zu werden, wobei die Vorrichtung Greifmittel aufweist, die als Reaktion auf eine Beanspruchung in der Lage sind, die Auftragfläche in ihrer Ebene zu verformen, um einen Querschnitt der Auftragfläche parallel zur Ebene von einer ersten Form in mindestens eine zweite Form übergehen zu lassen, wobei der Querschnitt durch elastische Rückholkraft wieder die erste Form annimmt, wenn die Wirkung der Beanspruchung auf die Greifmittel endet.
  • Die Auftragfläche ist im wesentlichen eben, zumindest wenn das Auftragorgan in der Ruhestellung ist. In der Praxis kann sie in dieser Ruhestellung insbesondere leicht gewölbt sein. Sie kann auch bestimmte Reliefs aufweisen, die insbesondere ihr Laden mit Produkt erleichtern und/oder eine massierende Wirkung ermöglichen können. Beim Auftragen auf eine zu behandelnde Oberfläche kann die Auftragfläche sich aufgrund ihrer elastischen Verformbarkeit mehr oder weniger verformen, um sich dem Profil der zu behandelnden Oberfläche anzupassen.
  • Die elastische Rückholkraft, welche die Rückkehr der Ruftragfläche in die erste Form bewirkt, wird zumindest zum Teil von der Elastizität des das Auftragorgan bildenden Materials erzeugt, ggf. in Kombination mit der Elastizität der von den Greifmitteln gebildeten Struktur. Vorzugsweise ist die durch die Beanspruchung der Greifmittel erzeugte elastische Rückholkraft wesentlich größer als die Rückholkraft, die von der Elastizität des das Auftragorgan bildenden Materials erzeugt wird.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Applikator kann man so den gleichen Applikator verwenden, um ein Produkt, insbesondere ein Schminkprodukt, auf Oberflächen mit unterschiedlichen Umrissen aufzutragen. Der erfindungsgemäße Applikator ist wirtschaftlich in der Herstellung und einfach zu benutzen. Das Gehäuse oder andere Verpackung, die für den Transport und den Schutz des Applikators und des aufzutragenden Produkts insbesondere in einer Handtasche notwendig ist, ist von verringertem Platzbedarf und vereinfachter Gestaltung im Vergleich mit dem Platzbedarf und der Gestaltung eines Gehäuses, das mehrere Applikatoren enthalten soll.
  • Erfindungsgemäß können die Formen eine unterschiedliche Geometrie (insbesondere, wenn eine Form mit geraden Rändern verformt wird, um eine Form mit gekrümmten Rändern zu werden) oder die gleiche Geometrte haben, aber anders ausgerichtet sein (eine erste Form der Auftragfläche kann das Spiegelbild einer zweiten Form der Auftragfläche sein).
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform kann die Auftragfläche von der ersten in eine zweite Form übergehen, die das Spiegelbild der ersten Form darstellt. In ihrer ersten Form, d.h. in Abwesenheit einer Beanspruchung, ist die Auftragfläche so an die Behandlung des rechten Augenlids angepasst. In der zweiten Form ist die Auftragfläche an die Behandlung des linken Augenlids angepasst.
  • Vorteilhafterweise ist die erste Form des Querschnitts symmetrisch in Bezug auf eine Symmetrieachse, wobei die Greifmittel in der Lage sind, den Querschnitt der Auftragfläche selektiv von der ersten Form in eine zweite oder eine dritte Form übergehen zu lassen. Vorzugsweise sind die zweite und die dritte Form asymmetrisch, wobei die eine das Spiegelbild der anderen darstellt. Mit dem gleichen Applikator kann man so, indem man der Auftragfläche die zweite Form verleiht, zum Beispiel das rechte Augenlid schminken. Indem man ihm die dritte Form verleiht, kann man das linke Augenlid schminken. In der ersten Form kann die Auftragfläche vorteilhafterweise zur Behandlung eines anderen Teils des Körpers oder des Gesichts verwendet werden.
  • Gemäß einer spezifischen Ausführungsform wird der Querschnitt der Auftragfläche in der ersten Form von zwei im wesentlichen geraden Seitenrändern begrenzt, die sich von einem ersten Ende zu einem zweiten Ende der Auftragfläche erstrecken, wobei die beiden Seitenränder sich in Richtung des zweiten Endes progressiv voneinander entfernen. Das erste und das zweite Ende der Auftragfläche können abgerundet sein, wobei das zweite Ende einen Krümmungsradius aufweist, der größer ist als ein Krümmungsradius des ersten Endes.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform bildet in der zweiten und der dritten Form der Querschnitt der Auftragfläche einen ersten Seitenrand mit einem ersten Krümmungsradius und einen zweiten Seitenrand mit einem zweiten Krümmungsradius, wobei der erste Krümmungsradius größer ist als der zweite Krümmungsradius. Der Rand, der den größeren Krümmungsradius aufweist, wenn der Querschnitt der Auftragfläche in seiner zweiten Form ist, wird zu demjenigen, der den kleineren Krümmungsradius aufweist, wenn der Querschnitt der Auftragfläche in der dritten Form ist, und umgekehrt.
  • Die Greifmittel können aus mindestens zwei steifen oder halbsteifen Druckauflagerändern bestehen, die sich auf einer Seite des Auftragorgans entgegengesetzt zur Auftragfläche befinden, wobei die Druckauflageränder voneinander entfernt sind und sich senkrecht zur Ebene der Auftragfläche erstrecken. Jeder der beiden Druckauflageränder weist vorzugsweise ein erstes Ende und ein zweites Ende auf, wobei ein auf die ersten Enden der Druckauflageränder ausgeübter Druck, um sie einander anzunähern, den Übergang des Querschnitts von der ersten Form in die zweite Form bewirkt, während ein auf die zweiten Enden der Druckauflageränder ausgeübter Druck, um sie einander anzunähern, den Übergang des Querschnitts von der ersten Form in die dritte Form bewirkt. So erfolgt der Übergang der Auftragfläche von einer Form zur anderen durch eine sehr einfache Gestik.
  • Vorzugsweise ist der erste Druckauflagerand in einer ersten Ebene ausgebildet, die senkrecht zur Symmetrieachse ausgerichtet ist, während der zweite Druckauflagerand in einer zweiten Ebene, parallel zur ersten, ausgebildet ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die beiden Druckauflageränder durch ein Verbindungselement miteinander verbunden, das in einer Ebene ausgebildet ist, die die Symmetrieachse enthält und senkrecht zur ersten und zur zweiten Ebene liegt, wobei das Verbindungselement in der Lage ist, sich als Reaktion auf einen auf die ersten Enden ausgeübten Druck, um sie einander anzunähern, in einer ersten Richtung elastisch zu biegen, und sich als Reaktion auf einen auf die zweiten Enden ausgeübten Druck, um sie einander anzunähern, in einer zweiten Richtung entgegengesetzt zur ersten elastisch zu biegen. So bilden die Greifmittel im wesentlichen ein H. Der in Richtung des Auftragelements weisende Rand des Verbindungselements ist vorzugsweise zumindest teilweise in die Masse des Auftragorgans versenkt, ohne aber eine Überdicke auf der Auftragfläche zu bilden. So wird der Übergang der Auftragfläche von einer Form zur anderen begünstigt. Die Greifmittel, und insbesondere das Verbindungsmittel, können durch ein beliebiges anderes, geeignetes Mittel fest mit dem Auftragorgan verbunden werden, insbesondere durch Kleben, Schweißen oder eine andere mechanische Befestigung.
  • Vorzugsweise sind die Druckauflageränder mit dem Verbindungselement über abgeschrägte Abschnitte verbunden, die in der Lage sind, das Biegen des Verbindungselements in die erste und die zweite Richtung zu begünstigen. Vorteilhafterweise gibt es vier abgeschrägte Abschnitte.
  • Es können Mittel vorgesehen werden, um die Auftragfläche in lösbarer Weise in mindestens einer ihrer durch Verformung der ersten Form erhaltenen Formen zu verriegeln. Solche Mittel können ein einen Haken bildendes Organ aufweisen, das an jedem der Enden der Druckauflageränder angeordnet ist, wobei der Haken insbesondere über ein Folienscharnier mit dem ersten Druckauflagerand verbunden und dazu bestimmt ist, sich in umkehrbarer Weise auf dem zweiten Druckauflagerand einzuklinken.
  • Die Greifmittel, einschließlich ggf. die Verriegelungsmittel, können aus einem Stück bestehen, das durch Formen eines steifen oder halbsteifen thermoplastischen Materials erhalten wird, insbesondere eines Polypropylens oder eines Polyethylens.
  • Vorzugsweise hat das Verbindungselement eine geringere Stärke als der erste und der zweite Druckauflagerand, um die erforderlichen Biegungen zu erleichtern.
  • Das Auftragorgan kann aus einem thermoplastischen Elastomermaterial geformt sein, auf der Basis insbesondere von Polypropylen oder Polyethylen. Als Beispiel können Materialien wie diejenigen angeführt werden, die unter der Marke SANTOPREN® oder KRATON® im Handel erhältlich sind. Vorzugsweise werden die Greifmittel sowie das Auftragorgan durch Bi-Injektion oder Überformen gebildet.
  • Vorteilhafterweise wird die Auftragfläche des Auftragorgans von einem absorbierenden Material gebildet, insbesondere einem Schaumstoff mit offenen oder halboffenen Zellen. Ein solches absorbierendes Material, das insbesondere in Form einer relativ dünnen Schicht ausgebildet ist, kann auf das Auftragorgan geklebt werden. Alternativ bildet das Auftragorgan eine unitäre Struktur aus einem einzigen Material.
  • Die Erfindung betrifft auch einen Schminkkasten, der insbesondere in einem zu diesem Zweck vorgesehenen Abteil einen erfindungsgemäßen Applikator aufweist. Ein solcher Kasten weist außerdem mindestens ein weiteres Abteil auf, das dazu bestimmt ist, das aufzutragende Produkt insbesondere in Form eines festen Blocks oder eines losen Puders zu enthalten.
  • Abgesehen von den obigen Maßnahmen besteht die Erfindung aus einer gewissen Anzahl weiterer Maßnahmen, die nachfolgend anhand von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen erläutert werden, welche unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren beschrieben werden, in denen
  • – die 1A-1B eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Auftragvorrichtung zeigen, die für das Auftragen eines Schminkprodukts auf die Lider angepasst ist;
  • – die 2A-2B die Verwendung des Applikators der Figuren 1A-1B zum Auftragen eines Produkts auf das rechte Augenlid darstellen;
  • – die 3A-3B die Verwendung des Applikators der Figuren 1A-1B zum Auftragen eines Produkts auf das linke Augenlid darstellen;
  • – die 4A-4C eine Ansicht der drei möglichen Querschnitte von vorne darstellen, welche die Auftragfläche des Auftragorgans der 1A-1B bilden kann;
  • – die 5A-5B eine Variante der Ausführungsform der 1A und 1B darstellen, und
  • 6 eine Ausführungsform eines Gehäuses, insbesondere eines Schminkkastens, darstellt, der eine erfindungsgemäße Auftragvorrichtung enthält. In der Darstellung der 1A und 1B ist die Auftragvorrichtung 1 in ihrer Ruhestellung. In dieser Stellung wird keinerlei Beanspruchung ausgeübt, weder auf die Greifmittel 2, noch auf die Auftragfläche 3.
  • Die Auftragvorrichtung 1 gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung weist ein Auftragorgan 4 in Form eines ebenen Elements aus Elastomermaterial auf, insbesondere auf der Basis von Polypropylen oder Polyethylen. Eine Seite des Auftragorgans 4 ist mit einer Platte 5 aus einem absorbierenden Material, insbesondere einem Schaumstoff, bedeckt, die in der Lage ist, sich mit aufzutragendem Produkt zu laden, z.B. einem Lidschatten, und das Produkt auf der zu behandelnden Oberfläche wiederzugeben, insbesondere der Haut. Die Platte 5 kann auf die entsprechen de Seite des Auftragorgans 4 geklebt sein. Diese Platte bildet die Auftragfläche 3 des Auftragorgans 4.
  • Wie in 1B sowie in 4B (welche die Auftragfläche 3 von vorne gesehen darstellt) zu sehen, ist der Querschnitt der Auftragfläche 3 parallel zu ihrer Ebene länglich, symmetrisch in Bezug auf eine Achse X. Die Auftragfläche 3 wird von zwei Seitenrändern 6, 7 begrenzt. Die Ränder 6, 7 sind im wesentlichen gerade und entfernen sich voneinander von einem ersten abgerundeten Ende 8 bis zu einem zweiten abgerundeten Ende 9. Das abgerundete Ende 9 hat einen größeren Krümmungsradius als das abgerundete Ende B.
  • Auf der der Auftragfläche 3 entgegengesetzten Seite 10 des Auftragorgans 4 ist dieses fest mit einem Greiforgan 2 verbunden, das ausgehend von einer H-förmigen Struktur 11 hergestellt ist. Die Struktur 11 besteht aus einem steifen oder halbsteifen Material, insbesondere aus Polypropylen. Das H weist zwei Seitenelemente 12, 13 auf, die, wie man weiter unten genauer sehen wird, dazu bestimmt sind, Druckauflageränder zu bilden. Die Druckauflageränder 12, 13 sind durch ein Verbindungselement 14 senkrecht zu den Rändern 12, 13 miteinander verbunden. Das Verbindungselement 14 hat eine geringere Stärke als die Druckauflageränder 12, 13, um als Reaktion auf einen auf die Enden der Druckauflageränder 12, 13 ausgeübten Druck eine Verbiegungszone zu bilden. Wie klar aus 1B hervorgeht, sind die Ränder 12 und 13 mit dem Verbindungselement 14 über abgeschrägte Abschnitte 15 verbunden, welche das Verbiegen der Struktur 11 als Reaktion auf einen von der einen oder der anderen Seite der Struktur ausgeübten Druck begünstigen.
  • Der Zusammenbau der H-förmigen Struktur und des Auftragorgans 4 erfolgt durch Überformen oder Bi-Injektion, indem vorzugsweise miteinander kompatible Materialien verwendet werden, damit sie sich bei der Injektionstemperatur miteinander verbinden. In der Praxis haben die Druckauflageränder 12 und 13 einen Abstand (etwa 1 bis 2 mm) von der Seite 10 des Auftragorgans. Der untere Rand 16 des Verbindungselements 14 verlängert sich über den unteren Rand der Seitenelemente 12, 13 hinaus, um beim Formen der Vorrichtung in die Masse des Materials einzutauchen, welches das Auftragorgan bildet, ohne aber auf der Auftragseite 3 zu münden. Das Verbindungselement 14 ist somit senkrecht zur Auftragfläche 3 und gemäß der Achse X angeordnet, wenn die Auftragfläche 3 in der in den 1A und 1B dargestellten Ruhestellung ist. Die Druckauflageränder 12, 13 sind senkrecht zum Verbindungselement 14 und zur Auftragfläche 3. Der obere Rand des Verbindungselements 14 endet in gleicher Höhe wie die Seitenelemente 12, 13. Das das Auftragorgan 4 bildende Elastomermaterial bedeckt die beiden Seiten des Verbindungselements 14 und bildet einer Überhöhe 17 oberhalb des oberen Rands des Verbindungselements 14. Eine solche Anordnung ermöglicht eine gute Befestigung der H-förmigen Struktur in Bezug auf das Auftragorgan 4, wenn die für die Herstellung des einen oder des anderen verwendeten Materialien nicht oder nur teilweise kompatibel sind.
  • Als spezifisches Ausführungsbeispiel, das für das Schminken der Lider angepasst ist, wird ein Auftragorgan 4 aus thermoplastischem Elastomermaterial hergestellt, dessen Länge entlang der Achse X 35 mm beträgt. Die maximale Breite der Auftragfläche 3 (vor der Abrundung 9) beträgt etwa 15 mm. Die minmale Breite der Auftragfläche 3 (vor der Abrundung 8) beträgt etwa 8 mm. Die Stärke des Auftragorgans beträgt etwa 3 bis 5 mm. Die H-förmige Struktur ist aus Polypropylen hergestellt. Die Stärke der Druckauflageränder 12, 13 beträgt etwa 2 mm. Ihre Breite senkrecht zur Achse X beträgt etwa 20 mm. Die Breite des Verbindungsbands 14 entlang der Achse X beträgt etwa 20 mm. Seine mittlere Stärke beträgt 1 mm.
  • Nun wird unter Bezugnahme auf die 2A-2B und 4C die Verwendung des oben besprochenen Applikators für das Schminken des rechten Augenlids beschrieben. Wie in diesen Figuren zu sehen, ergreift die Benutzerin die Vorrichtung 1 zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger und drückt die Enden 18, 19 der Druckauflageränder 12, 13 zusammen. Im Gegensatz dazu entfernen sich die Ende 20 und 21 der Druckauflageränder 12, 13 voneinander. Dabei biegt sich das Verbindungselement 14 entsprechend, wodurch die gleiche Verformung des Auftragorgans 4 bewirkt wird, in das der Rand 16 des Verbindungselements 14 teilweise versenkt ist. Die Auftragfläche 3 erfährt die gleiche Biegung wie das Verbindungselement. Der Querschnitt der Auftragfläche 3 ist dann von asymmetrischer Form, wie es in der Frontansicht der 4C dargestellt ist. So bildet der Rand 6, der in der Ruhestellung gerade war, jetzt eine Krümmung. Gleiches gilt für den Rand 7, der nun eine Krümmung mit einem größeren Radius als die Krümmung des Rands 6 bildet.
  • Das Tränken der Auftragfläche mit Produkt kann entweder vor der Verformung der Auftragfläche oder nach der erforderlichen Formgebung der Auftragfläche erfolgen. Das Produkt ist insbesondere in Form eines festen Blocks in einem Gehäuse enthalten, wie es üblicherweise auf dem Gebiet des Schminkens verwendet wird. Ein solches Gehäuse 100 ist in 6 dargestellt. Dann muss noch die Auftragfläche 3 auf das rechte Augenlid aufgelegt werden, um das ganze oder einen Teil des Produkts dorthin zu übertragen, das sich auf der Auftragfläche 3 befindet. Nach dem Auftragen löst die Benutzerin den von ihr auf die Enden 18, 19 der Druckauflageränder 12, 13 ausgeübten Druck. Diese, sowie die Auftragfläche 3, kommen durch elastische Rückholkraft in ihre Stellung der 1A und 4B zurück.
  • Nun wird unter Bezugnahme auf die 3A-3B und 4A die Verwendung des oben erörterten Applikators zum Schminken des linken Augen lids beschrieben. Wie aus diesen Figuren hervorgeht, ergreift die Benutzerin die Vorrichtung 1 zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger und drückt die Enden 20, 21 der Druckauflageränder 12, 13 zusammen. Im Gegensatz dazu entfernen sich die Enden 18 und 19 der Druckauflageränder 12, 13 voneinander. Dabei biegt sich das Verbindungselement 14 in entsprechendere Weise, wodurch die gleiche Verformung des Auftragorgans 4 und der Auftragfläche 3 hervorgerufen wird. Der Querschnitt der Auftragseite 3 ist dann asymmetrisch. Wie in 4A dargestellt, ist der Querschnitt der Auftragfläche 3 entgegengesetzt zum Querschnitt der 4C ausgerichtet. So bildet der Rand 6 nun eine Krümmung mit einem größeren Radius als die Krümmung des Rands 7.
  • Das Auftragen geschieht in gleicher Weise wie beim Auftragen auf das linke Augenlid. Nach dem Auftragen löst die Benutzerin den Druck, den sie auf die Enden 20, 21 der Druckauflageränder 12, 13 ausübte. Diese, wie auch die Auftragfläche 3, kommen durch elastische Rückholkraft in ihre Stellung der 1A und 4B zurück.
  • Die 5A-5B stellen eine Variante der vorhergehenden Ausführungsform dar. Gemäß dieser Variante ist das Ende 19 des Druckauflagerands 12 über ein Folienscharnier mit einer ersten Befestigungsvorrichtung 22 verbunden, die, wenn die Auftragfläche 3 in der Form der 4C ist, in der Lage ist, durch Einklinken mit dem Ende 18 des Druckauflagerands 13 in Eingriff zu gelangen, um die Auftragfläche 3 in umkehrbarer Weise in ihrer für das Auftragen auf das rechte Augenlid geeigneten Form zu verriegeln (siehe 5B). Das Auftragen des Produkts auf die zu behandelnde Oberfläche wird dadurch erleichtert. Ebenfalls gemäß dieser Variante ist das Ende 20 des Druckauflagerands 12 über ein Folienscharnier mit einer zweiten Befestigungsvorrichtung 23 verbunden, die, wenn die Auftragfläche 3 in der in 4A dargestellten Form ist, in der Lage ist, mit dem Ende 21 des Druckauflagerands 13 in Eingriff zu gelangen, um die Auftragfläche 3 in umkehrbarer Weise in ihrer für die Behandlung des linken Augenlids geeigneten Form zu blockieren.
  • In 6 ist ein Gehäuse 100 mit einem Boden 101 und einem Deckel 102 dargestellt, der an den Boden angelenkt ist. Der Boden 101 weist ein erstes Abteil 103 zur Aufnahme eines festen Lidschattenblocks und ein zweites Abteil 104 zur Aufnahme einer Auftragvorrichtung 1 gemäß der Erfindung auf. Ein Verschluss 105 gewährleistet das umkehrbare Verriegeln des Deckels 102 auf dem Boden 101. Ein Spiegel 106 ist auf die Innenseite des Deckels geklebt.
  • Die obige ausführliche Beschreibung bezog sich auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Es ist klar, dass Varianten hinzugefügt werden können, ohne sich von der Erfindung, wie sie nachfolgend beansprucht wird, zu entfernen.

Claims (21)

  1. Vorrichtung (1) zum Auftragen eines Produkts, insbesondere eines Schminkprodukts, auf eine Unterlage, wobei die Vorrichtung ein Auftragorgan (4) aus elastisch verformbarem Material enthält, wobei das Auftragorgan eine Auftragfläche (3) aufweist, die im wesentlichen in einer Ebene angeordnet und dazu bestimmt ist, mit der Unterlage in Eingriff gebracht zu werden, wobei die Vorrichtung (1) Greifmittel (2) aufweist, die als Reaktion auf eine Beanspruchung in der Lage sind, die Auftragfläche (3) in ihrer Ebene zu verformen, um einen Querschnitt der Auftragfläche (3) parallel zur Ebene von einer ersten Form in mindestens eine zweite Form übergehen zu lassen, wobei der Querschnitt durch elastische Rückholkraft wieder die erste Form annimmt, wenn die Wirkung der Beanspruchung auf die Greifmittel (2) endet.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der Auftragfläche (3) seine erste Form unter der Wirkung der vom Auftragorgan (4) und ggf. den Greifmitteln (2) als Reaktion auf die Beanspruchung erzeugten elastischen Rückholkräfte wiedergewinnt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Form des Querschnitts in Bezug auf eine Symmetrieachse (X) symmetrisch ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auftragfläche (3) von der ersten Form in eine zweite Form übergehen kann, die das Spiegelbild der ersten Form bildet.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifmittel (2) in der Lage sind, den Querschnitt der Auftragfläche (3) selektiv von der ersten Form in eine zweite oder eine dritte Form übergehen zu lassen, wobei die zweite und die dritte Form asymmetrisch sind und die eine das Spiegelbild der anderen bildet.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt der Auftragfläche (3) in der ersten Form von zwei im wesentlichen geraden Seitenrändern (6, 7) begrenzt wird, die sich von einem ersten Ende (8) zu einem zweiten Ende (9) der Auftragfläche (3) erstrecken, wobei die beiden Seitenränder (6, 7) sich in Richtung des zweiten Endes (9) progressiv voneinander entfernen.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das zweite Ende (8, 9) abgerundet sind, wobei das zweite Ende (9) einen Krümmungsradius aufweist, der größer ist als ein Krümmungsradius des ersten Endes.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in der zweiten und der dritten Form der Querschnitt der Auftragfläche (3) einen ersten Seitenrand (7, 6) mit einem ersten Krümmungsradius und einen zweiten Seitenrand (6, 7) mit einem zweiten Krümmungsradius bildet, wobei der erste Krümmungsradius größer ist als der zweite Krümmungsradius.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifmittel (2) aus mindestens zwei steifen oder halbsteifen Druckauflagerändern (12, 13) bestehen, die sich auf einer Seite (10) des Auftragorgans (4) entgegengesetzt zur Auftragflä the (3) befinden, wobei die Druckauflageränder (12, 13) voneinander entfernt sind und sich senkrecht zur Ebene der Auftragfläche (3) erstrecken.
  10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 5 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der beiden Druckauflageränder (12, 13) ein erstes Ende (18, 19) und ein zweites Ende (20, 21) aufweist, wobei ein auf die ersten Enden (18, 19) der Druckauflageränder (12, 13) ausgeübter Druck, um sie einander anzunähern, den Übergang des Querschnitts von der ersten Form in die zweite Form bewirkt, während ein auf die zweiten Enden (20, 21) der Druckauflageränder (12, 13) ausgeübter Druck, um sie einander anzunähern, den Übergang des Querschnitts von der ersten Form in die dritte Form bewirkt.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Druckauflagerand (12) in einer ersten Ebene ausgebildet ist, die senkrecht zur Symmetrieachse (X) ausgerichtet ist, während der zweite Druckauflagerand (13) in einer zweiten Ebene, parallel zur ersten, ausgebildet ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Druckauflageränder (12, 13) durch ein Verbindungselement (14) miteinander verbunden sind, das in einer Ebene ausgebildet ist, die die Symmetrieachse (X) enthält und senkrecht zur ersten und zur zweiten Ebene liegt, wobei das Verbindungselement (14) in der Lage ist, sich als Reaktion auf einen auf die ersten Enden (18, 19) ausgeübten Druck, um sie einander anzunähern, in einer ersten Richtung elastisch zu biegen, und sich als Reaktion auf einen auf die zweiten Enden (20, 21) ausgeübten Druck, um sie einander anzunähern, in einer zweiten Richtung entgegengesetzt zur ersten elastisch zu biegen.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckauflageränder (12, 13) mit dem Verbindungselement (14) über abgeschrägte Abschnitte (15) verbunden sind, die in der Lage sind, das Biegen des Verbindungselements (14) in die erste und die zweite Richtung zu begünstigen.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel (22, 23) aufweist, die in der Lage sind, die Auftragfläche (3) in lösbarer Weise in mindestens einer der durch Verformung der ersten Form erhaltenen Formen zu verriegeln.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifmittel (2) aus einem Stück (11) gebildet werden, das durch Formen eines steifen oder halbsteifen thermoplastischen Materials erhalten wird, insbesondere einem Polypropylen oder einem Polyethylen.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (14) eine geringere Stärke aufweist als der erste und der zweite Druckauflagerand (12, 13).
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Auftragorgan (4) aus einem thermoplastischen Elastomermaterial geformt ist, insbesondere auf der Basis von Polypropylen oder Polyethylen.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifmittel (2) und das Auftragorgan (4) durch Bi-Injektion oder Überformen gebildet werden.
  19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auftragfläche (3) des Auftragorgans (4) von einem absorbierenden Material (5) gebildet wird, insbesondere einem Schaumstoff mit offenen oder halboffenen Zellen.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass in einer der Formen die Auftragfläche (3) für das Auftragen des Produkts auf das rechte Augenlid geeignet ist, während die Auftragfläche (3) zum Auftragen auf das linke Augenlids geeignet ist, wenn der Querschnitt sich in einer anderen der Formen befindet.
  21. Gehäuse, insbesondere Schminkkasten, das eine Auftragvorrichtung (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist.
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