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Die Erfindung betrifft ein Abrasiv-
bzw. Schleifmittel mit Schleifagglomeratteilchenn und einem Bindungssystem.
Schleifmittel bzw. -artikel sind bisher verwendet worden, um Außenflächen eines
Werkstücks
zu verfeinern oder zu schleifen. In bestimmten Fällen werden in diesem Verfeinerungsverfahren
große
Materialmengen abgetragen, beispielsweise beim Hochdruckschleifen
zum Entfernen von Angußstegen
von Metallgußstücken. In
anderen Fällen
entstehen bei diesem Verfeinerungsverfahren äußerst feine Oberflächengüten, wie
beim Polieren eines solchen Metallgußstücks. Die abtragenden Verfahren
umspannen also einen Bereich von Fräsen bis Polieren.
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Es gibt insgesamt eine Gemeinsamkeit
zwischen allen Arten von abtragenden Mitteln und Verfahren. Diese
Gemeinsamkeit ist das gegenläufige
Verhältnis
zwischen Abtragraten und Oberflächengüte. Der
ideale Schleifartikel liefert hohe Abtragraten (d. h. Materialabtragraten)
und erzeugt gleichzeitig eine feine Oberflächengüte auf dem zu schleifenden
Werkstück.
Schleifmittel, die zu hohen Abtragraten neigen, neigen jedoch im
allgemeinen auch zu groben Oberflächengüten. Ebenso neigen Schleifartikel,
die zu feineren Oberflächengüten neigen,
im allgemeinen auch zu niedrigeren Abtragraten.
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Normalerweise haben beschichtete
Schleifartikel entweder eine oder zwei Schichten von Schleifkörnern, die
mit der Trägerschicht
verbunden sind, und diese Schleifkörner sind normalerweise so
ausgerichtet, daß sie
optimale Abtragraten erreichen. Bei nur einer oder zwei Schichten
von Schleifkörnern
ist die Lebensdauer eines beschichteten Schleifartikels möglicherweise
nicht so lang wie gewünscht.
In den letzten Jahren sind Versuche unternommen worden, die Lebensdauer
von beschichteten Schleifmitteln durch Verbindung von Schleifag glomeraten
mit einer Trägerschicht
zu verlängern.
Diese Schleifagglomerate weisen mehrere Schleifkörner auf, die durch ein Bindemittel
miteinander verbunden sind, um ein Agglomeratteilchen zu bilden.
Diese Agglomeratteilchen werden dann mit der Trägerschicht verbunden. Da diese
Agglomeratteilchen im wesentlichen dreidimensional sind, stellen
sie viele "Schichten" von Schleifkörnern bereit, die während des
Schleifens am Prozeß teilnehmen.
In bestimmten Fällen
können
beschichtete Schleifmittel mit Agglomeratteilchen eine längere Lebensdauer
haben.
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Die Erfindung stellt ein Schleifmittel
bzw. -artikel mit Schleifagglomeratteilchen und einem Bindungssystem
bereit. Die Schleifagglomeratteilchen weisen mehrere Schleifkörner auf,
die durch ein erstes Bindemittel miteinander verbunden sind. Die
Schleifagglomeratteilchen können
mit einer Trägerschicht
durch ein erstes Bindungssystem verbunden sein. Das erste Bindungssystem
weist ein zweites Bindemittel und mehrere darin dispergierte, harte,
anorganische Dispersionsteilchen auf. Ein zweites Bindungssystem
kann auf die Schleifagglomeratteilchen aufgebracht werden. Das zweite
Bindungssystem weist ein drittes Bindemittel und mehrere darin dispergierte,
harte, anorganische Dispersionsteilchen auf. Die erfindungsgemäßen Bindungssysteme werden
im allgemeinen durch Kombinieren mindestens eines härtbaren
Bindemittelvorläufers
mit harten, anorganischen Dispersionsteilchen hergestellt. Es versteht
sich, daß sich
die Begriffe "Einbettungsschicht", "Bindemittel" und "Bindungssystem"
auf gehärtete
oder hartgewordene Harzsysteme beziehen, die aus härtbaren Einbettungsschichtvorläufern, Bindemittelvorläufern und
härtbaren
Bindungssystemen ausgebildet sind.
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Unter einem bevorzugten Aspekt der
Erfindung ist die mittlere Teilchengröße der Schleifkörner, die
in den Schleifagglomeraten verwendet wird, im wesentlichen die gleiche
wie die mittlere Teilchengröße der anorganischen
Dispersionsteilchen.
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Entgegen der Erwartung ermöglicht diese
Kombination einen beschichteten Schleifartikel, der relativ hohe
Abtragraten bei relativ feinen Oberflächengüten erzeugt. Ebenso hat der erfindungsgemäße Schleifartikel
eine ziemlich lange Lebensdauer. Außerdem verbessern die harten,
anorganischen Dispersionsteilchen die Abtragfähigkeit des Schleifagglomerats.
Da die anorganischen Dispersionsteilchen im wesentlichen die gleiche
mittlere Teilchengröße haben
wie die Schleifkörner
im Schleifagglomerat, erzeugt der resultierende beschichtete Schleifartikel
eine relativ feine Oberflächengüte.
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Unter einem Aspekt weist der erfindungsgemäße Schleifartikel
auf:
einen Träger
mit einer vorderen und hinteren Fläche;
ein Bindungssystem,
das ein zweites Bindemittel und mehrere harte, anorganische Teilchen
aufweist, die im zweiten Bindemittel dispergiert sind; und
mehrere
getrennte Schleifagglomeratteilchen, die mit der vorderen Fläche des
Trägers
durch das Bindungssystem verbunden sind, wobei die Schleifgglomeratteilchen
mehrere einzelne Schleifkörner
aufweisen, die durch ein erstes Bindemittel miteinander verbunden
sind, und wobei die mittlere Teilchengröße des Schleifkorns im wesentlichen
die gleiche Größe ist wie
die mittlere Teilchengröße der harten,
anorganischen Teilchen.
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Unter einem weiteren Aspekt der Erfindung
weist der Schleifartikel auf:
einen Träger mit einer vorderen und
hinteren Fläche;
eine
Einbettungsschicht, die mit der vorderen Fläche des Trägers verbunden ist;
mehrere
getrennte Schleifagglomeratteilchen, die mit der vorderen Fläche des
Trägers
durch die Einbettungsschicht verbunden sind, wobei die Schleifagglomeratteilchen
mehrere einzelne Schleifkörner
aufweisen, die durch ein erstes Bindemittel miteinander verbunden
sind; und
ein Bindungssystem, das auf das Schleifagglomerat
aufgebracht ist, wobei das Bindungssystem ein zweites Bindemittel
und mehrere harte, anorganische Teilchen aufweist, die im zweiten
Bindemittel dispergiert sind, wobei die mittlere Teilchengröße des Schleifkorns
im wesentlichen die gleiche Größe ist wie
die mittlere Teilchengröße der harten,
anorganischen Teilchen.
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Unter einem weiteren Aspekt der Erfindung
weist der erfindungsgemäße Schleifartikel
auf:
einen Träger
mit einer vorderen und hinteren Fläche;
mehrere getrennte
Schleifagglomeratteilchen, die mit der vorderen Fläche des
Trägers
verbunden sind, wobei die Schleifagglomeratteilchen mehrere einzelne
Schleifkörner
aufweisen, die durch ein erstes Bindemittel miteinander verbunden
sind;
ein erstes Bindungssystem, das die Schleifagglomerate
mit der vorderen Fläche
des Trägers
verbindet, wobei das erste Bindungssystem ein zweites Bindungssystem
und mehrere harte, anorganische Teilchen aufweist, die im zweiten
Bindemittel dispergiert sind; und
ein zweites Bindungssystem,
das auf die Schleifagglomerate aufgebracht ist, wobei das zweite
Bindungssystem ein drittes Bindemittel und mehrere harte, anorganische
Teilchen aufweist, die im dritten Bindemittel dispergiert sind,
und wobei die mittlere Teilchengröße des Schleifkorns im wesentlichen
die gleiche Größe ist wie die
mittlere Teilchengröße der harten,
anorganischen Teilchen. Unter einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung
ein Verfahren zur Herstellung eines Schleifartikels mit folgenden
Schritten bereit:
Auftragen eines Einbettungsschichtvorläufers auf
eine Fläche
eines Trägers;
Auftragen
von getrennten Schleifagglomeratteilchen auf den Einbettungsschichtvorläufer, wobei
die Schleifagglomeratteilchen mehrere einzelne Schleifkörner aufweisen,
die durch ein erstes Bindemittel miteinander verbunden sind;
Aufbringen
eines Bindungssystemvorläufers
auf die Schleifagglomeratteilchen, wobei das mehrere harte, anorganische
Teilchen aufweist, die in einem zweiten Bindemittelvorläufer dispergiert
sind; und
Härten
der Einbettungsschicht und des zweiten Bindungsvorläufers.
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Unter einem weiteren Aspekt stellt
die Erfindung ein Verfahren zum Schleifen einer Fläche eines
Werkstücks
mit den folgenden Schritten bereit:
Reibberührung einer Fläche eines
Schleifartikels mit einer Fläche
des Werkstücks,
wobei der Schleifartikel einen Träger mit einer vorderen und
hinteren Fläche
aufweist;
mehrere getrennte Schleifagglomeratteilchen, die
mit der vorderen Fläche
des Trägers
verbunden sind, wobei die Schleifagglomeratteilchen mehrere einzelne
Schleifkörner
aufweisen, die durch ein erstes Bindemittel miteinander verbunden
sind; und
ein Bindungssystem, das die Schleifagglomeratteilchen
mit der vorderen Fläche
der Trägerschicht
verbindet, wobei das Bindungssystem ein zweites Bindemittel und
mehrere harte, anorganische Teilchen aufweist, die im zweiten Bindemittel
dispergiert sind, und wobei die mittlere Teilchengröße des Schleifkorns
im wesentlichen die gleiche Größe ist wie
die mittlere Teilchengröße der harten,
anorganischen Teilchen.
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Die Form des Schleifagglomeratteilchens
kann genau oder unregelmäßig und
beliebig sein. Genau geformte Schleifagglomeratteilchen können jede
dreidimensionale Form haben, z. B. die einer Pyramide, eines Kegels,
Blocks, Würfels,
einer Kugel, eines Zylinders und dgl. Jede Kombination von Formen
von Schleifagglomeratteilchen kann im erfindungsgemäßen Schleifartikel
verwendet werden.
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1 ist
eine Schnittansicht einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schleifartikels,
wobei die getrennten Schleifagglomeratteilchen eine beliebige Form
haben und ein Bindungssystem haben, das auf die Schleifagglomeratteilchen
aufgebracht ist.
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2 ist
eine Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schleifmittels, wobei
die getrennten Schleifagglomeratteilchen eine genaue Form haben
und ein Bindungssystem haben, das auf die Schleifagglomeratteilchen
aufgebracht ist.
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3 ist
eine Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schleifartikels, wobei
die getrennten Schleifagglomeratteilchen eine beliebige Form haben
und mit einem Träger
durch ein Bindungssystem verbunden sind.
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4 ist
eine Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schleifartikels, wobei
die ge trennten Schleifagglomeratteilchen eine genaue Form haben
und mit einem Träger
durch ein ein Bindungssystem verbunden sind.
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5 ist
eine Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schleifartikels, wobei
die getrennten Schleifagglomeratteilchen eine beliebige Form haben
und mit einem Träger
durch ein erstes Bindungssystem verbunden sind und ein zweites Bindungssystem
auf die Schleifagglomeratteilchen aufgebracht ist.
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6 ist
eine Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schleifartikels, wobei
die getrennten Schleifagglomeratteilchen genau geformt sind und
mit einem Träger
durch ein erstes Bindungssystem verbunden sind und ein zweites Bindungssystem
auf die Schleifagglomerate aufgebracht ist.
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7 ist
eine Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Schleifagglomeratteilchens,
wobei die einzelnen Schleifkörner
zwei verschiedene Teilchengrößen haben.
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1 zeigt
eine Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Schleifartikels.
Der Schleifartikel 10 weist einen Träger 12 mit einer Einbettungsschicht 13 darauf
auf. Mehrere getrennte Schleifagglomeratteilchen 14 sind
partiell in der Einbettungsschicht 13 eingebettet und mit
dem Träger 12 verbunden.
Die Schleifagglomeratteilchen 14 weisen Schleifkörner 15 auf,
die durch ein erstes Bindemittel 16 miteinander verbunden
sind. Die Schleifagglomeratteilchen 14 sind partiell mit
einem Bindungssystem 17 überzogen (verleimt), das mehrere
anorganische Schleifteilchen 18 aufweist, die in dem zweiten
Bindemittel 19 dispergiert sind. Es wird bevorzugt, daß die mehreren
Schleifagglomeratteilchen einzelne und getrennte Schleifteilchen
sind, die mit einem Träger
nach dem Zufallsprinzip verbunden sind.
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2 zeigt
einen erfindungsgemäßen Schleifartikel 20 im
wesentlichen mit dem gleichen Aufbau wie der Schleifartikel in 1, außer daß die Schleifagglomeratteilchen 22 genau
geformt sind.
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3 zeigt
eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Schleifartikels.
Der Schleifartikel 30 weist ei- nen Träger 32 mit mehreren
getrennten Schleifagglomeratteil chen 14 auf, die partiell
in einem Bindungssystem 34 eingebettet sind. Das Bindungssystem 34 weist
mehrere anorganische Schleifteilchen 18 auf, die in einem
zweiten Bindemittel 36 dispergiert sind. Wie in 1 gezeigt, weisen die Schleifagglomeratteilchen
Schleifkörner 15 auf,
die durch ein erstes Bindemittel 16 miteinander verbunden
sind.
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4 zeigt
einen erfindungsgemäßen Schleifartikel 40 im
wesentlichen mit dem gleichen Aufbau wie der Schleifartikel in 3, außer daß die Schleifagglomeratteilchen 42 genau
geformt sind.
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5 zeigt
einen erfindungsgemäßen Schleifartikel 50 mit
getrennten Schleifagglomeratteilchen 14, die mit einem
Träger 52 durch
ein erstes Bindungssystem 54 verbunden sind. Das erste
Bindungssystem 54 weist mehrere anorganische Schleifteilchen 51 auf,
die in einem zweiten Bindemittel 53 dispergiert sind. Ein zweites
Bindungssystem 55 ist auf die Schleifagglomeratteilchen 14 aufgebracht
worden. Das zweite Bindungssystem 55 weist mehrere anorganische
Schleifteilchen 18 auf, die in einem dritten Bindemittel 56 dispergiert
sind. Das erste und zweite Bindungssystem können das gleiche oder ein anderes
Bindemittel und anorganisches Teilchen aufweisen.
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6 zeigt
einen erfindungsgemäßen Schleifartikel 60 im
wesentlichen mit dem gleichen Aufbau wie der Schleifartikel in 5, außer daß die Schleifagglomeratteilchen 62 genau
geformt sind. Natürlich
können die
erfindungsgemäßen Schleifartikel
auch eine Kombination aus beliebig und genau geformten Schleifagglomeratteilchen
aufweisen.
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7 zeigt
ein bevorzugtes Schleifagglomeratteilchen 70 mit Schleifkörnern 72 und 74,
die in einem ersten Bindemittel 76 dispergiert und verbunden
sind. Ein Schleifkorn 72 hat eine größere mittlere Teilchengröße als ein
Schleifkorn 74.
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Die Schleifkörner 15 und die anorganischen
Dispersionsteilchen 18 können in ihrer Zusammensetzung
verschieden oder gleich sein. In bestimmten Ausführungsformen der Erfindung
können
die Schleifkörner 15 und
die anorganischen Schleifteilchen 18 im wesentlichen in
der Zusammensetzung gleich sein. Beispielsweise sind sowohl die
Schleifkörner
in den Schleifagglomeratteilchen als auch die anorganischen Schleifteilchen aus
Aluminiumoxid. Das in beiden Fällen
verwendete Aluminiumoxid kann entweder Elektrokorund bzw. geschmolzenes
Aluminiumoxid oder Aluminiumoxid sein, das aus einem Sol-Gel-Verfahren
abgeleitet ist. In einem weiteren Beispiel können die Schleifkörner aus
Aluminiumoxid sein, und die anorganischen Dispersionsteilchen können aus
Siliciumcarbid sein oder umgekehrt.
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Es ist erforderlich, daß die durchschnittliche
oder mittlere Teilchengröße des Schleifkorns 15 im
wesentlichen die gleiche ist wie die mittlere Teilchengröße der anorganischen
Schleifteilchen 18. Der Begriff "im wesentlichen gleich",
wie er hier verwendet wird, wenn er sich um die mittlere Teilchengröße handelt,
bedeutet, daß die
mittlere Teilchengröße des Schleifkorns
und des anorganischen Teilchens jeweils innerhalb von 20%, mehr
bevorzugt innerhalb von 15%, noch mehr bevorzugt innerhalb von 10%
und noch mehr bevorzugt innerhalb von 5% des einen vom anderen liegen.
Die mittlere Teilchengröße der Schleifkörner und
Teilchen kann mit jeder herkömmlichen
Technik gemessen werden, z. B. durch Siebanalyse, elektrische Widerstandsverfahren
und dgl.
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Bevorzugte Bindemittel zur Verwendung
in den erfindungsgemäßen Bindungssystemen
sind u. a. Phenolharze, Bismaleimidbindemittel, Vinyletherharze,
Aminoplastharze mit angehängten
ungesättigten
Alpha,Beta-Carbonylgruppen, Urethanharze, Epoxidharze, Acrylharze,
Acryl-Isocyanuratharze, Harnstoff-Formaldehyd-Harze, Isocyanuratharze,
Acryl-Urethanharze, Acryl-Epoxidharze und Gemische daraus.
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Viele verschiedene Trägermaterialien
sind für
den erfindungsgemäßen Schleifartikel
geeignet, einschließlich
flexibler Träger
und Träger,
die starrer sind. Beispiele für
typische flexible Schleifträger
sind u. a. Polymerfilme, vorbehandelte Polymerfilme, Metallfolien,
Stoff, Papier, vulkanisierte Faser, Vliese und behandelte Versionen
davon und Kombinationen daraus. Die Dicke eines Trägers reicht
im allgemeinen von etwa 20 bis 5000 μm und vorzugsweise von 50 bis
2500 μm.
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Beispiele für starrere Träger sind
u. a. Metallplatten, Keramikplatten und dgl. Ein weiteres Beispiel
für einen
geeigneten Träger
ist im US-Patent 5 417 726 (Stout et al.) beschrieben. Der Träger kann
auch aus zwei oder mehreren Trä gern,
die miteinander laminiert sind, sowie aus Verstärkungsfasern bestehen, die
in ein Polymermaterial gehüllt
sind, wie in den US-Patenten 5 573 619 und 5 609 706 (Benedict et
al.) offenbart.
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Ein bevorzugter Träger ist
ein behandelter Stoffträger.
Der Stoff kann Stoffe aus Polyester, Nylon, Baumwolle, Rayon und
dgl. umfassen. Der Stoff kann gewebt oder nähgewirkt sein und kann mit
verschiedenen Beschichtungen behandelt sein, um den Stoff zu verschließen und
die physikalischen Eigenschaften des Stoffes nach Bedarf zu modifizieren.
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Die erfindungsgemäßen Schleifdispersionsteilchen
weisen einzelne Schleifkörner
auf, die durch ein Bindemittel miteinander verbunden sind. Das Bindemittel
weist einen Bindemittelvorläufer
auf, der gehärtet worden
ist. Die erfindungsgemäßen Schleifagglomeratteilchen
können
Schleifkörner
verwenden, die mit den anorganischen Teilchen identisch oder von
ihnen verschieden sind, und können
Schleifkörner
verwenden, die unterschiedliche mittlere Teilchengrößen haben,
wie in 7 gezeigt.
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Die erfindungsgemäßen, beliebig geformten Schleifagglomerate
können
eine Größe von etwa
150 bis etwa 3000 μm
in ihren größten Abmessungen
haben. Die erfindungsgemäßen, genau
geformten Schleifagglomeratteilchen haben vorzugsweise keine Abmessung,
die größer ist
als 2500 μm.
Die bevorzugte Größe der genau
geformten Agglomeratteilchen reicht von 25 bis 1500 μm und vorzugsweise
von 50 bis 500 μm.
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In bestimmten Fällen können die Schleifagglomeratteilchen
sowohl "grobe" Schleifkörner
als auch "feine" Schleifkörner
enthalten. Das Gemisch der beiden verschiedenen Teilchengrößen der
Schleifkörner
in einem Schleifagglomeratteilchen führt zu einer verstärkten Bindemittel-Schleifstoff-Verbindung.
Der Begriff "unterschiedlich groß" in bezug auf die einzelnen
Schleifkörner
bedeutet, daß jedes
Teilchen eine unterschiedliche Teilchengrößenverteilung hat, die anhand
von zwei unterschiedlichen Glockenkurven deutlich wird. Das Gemisch
von Teilchen mit zwei verschiedenen Teilchengrößenverteilungen ist weiter
beschrieben im US-Patent 5 942 015 (Culler et al.). Bei der Bestimmung
der mittleren Teilchengröße eines eines
Schleifagglomeratteilchens, das Teilchen mit verschiedenen Größen aufweist,
beruht die mittlere Teilchengröße nur auf
den Teilchen mit der größten Teilchengrößenverteilung.
Bevorzugte Schleifkörner
zur Verwendung in Schleifagglomeraten sind u. a.: Elektrokorund,
wärmebehandeltes
Aluminiumoxid, weißes
Elektrokorund, schwarzes Siliciumcarbid, grünes Siliciumcarbid, Titandiborid,
Borcarbid, Wolframcarbid, Titancarbid, Diamant (natürlich und
synthetisch), Siliciumdioxid, Eisenoxid, Dichromoxid, Zirconiumdioxid,
Titandioxid, Silicate, Zinnoxid, kubisches Bornitrid, Granat, Elektrokorund-Zirconiumdioxid,
aus einem Sol-Gel-Verfahren abgeleitete Aluminiumoxidschleifteilchen
und dgl.
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Schleifkörner können mit Materialien beschichtet
werden, um die Teilchen mit einer gewünschten Charakteristik zu versehen.
Beispielsweise hat sich gezeigt, daß Materialien, die auf die
Oberfläche
eines Schleifkorns aufgebracht sind, die Haftung zwischen dem Schleifkorn
und dem Bindemittel verbessern. Außerdem kann ein Material, das
auf die Oberfläche
eines Schleifkorns aufgebracht ist, die Dispersionsfähigkeit
der Schleifkörner
im Bindemittelvorläufer
verbessern. Als Al-ternative
können
Oberflächenbeschichtungen
die Abtragcharakteristik des resultierenden Schleifkorns verändern und
verbessern. Solche Oberflächenbeschichtungen
sind beispielsweise beschrieben in den US-Patenten 5 011 508 (Wald
et al.); 1 910 444 (Nicholson); 3 041 156 (Rowse et al.); 5 009
675 (Kunz et al.); 4 997 461 (Markhoff-Matheny et al.); 5 213 951
(Celikkaya et al.); 5 085 671 (Martin et al.) und 5 042 991 (Kunz
et al.).
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Die in den erfindungsgemäßen Schleifagglomeratteilchen
verwendeten Bindemittel können
die gleichen oder andere als die Bindemittel sein, die im Bindungssystem
verwendet werden. Die geeigneten Bindemittel sind u. a. solche Bindemittel
und Bindemittelvorläufer,
die in den erfindungsgemäßen Bindungssystemen als
geeignet beschrieben sind. Bevorzugte Bindemittel zur Verwendung
in den Schleifagglomeratteilchen sind u. a. solche, die durch Strahlungsenergie
oder Wärmeenergie
gehärtet
werden können.
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Das Schleifagglomeratteilchen kann
auch eine genaue Form haben, wie in 2, 4 und 6 gezeigt. Beispiele für solche
genauen Formen sind u. a. Stäbe,
Dreiecke, Pyramiden, Kegel, massive Kugeln, Hohlkugeln und dgl.
Als Alternative kann das Schleifteilchen beliebig geformt sein.
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Im allgemeinen bestehen die erfindungsgemäßen Schleifdispersionsteilchen
aus etwa 10 bis 90 Gewichtsteilen Bindemittel und etwa 90 bis 10
Gewichtsteilen Schleifkörnern.
Vorzugsweise weisen die erfindungsgemäßen Schleifagglomerate etwa
30 bis 70 Gewichtsteile Bindemittel und etwa 70 bis 30 Gewichtsteile Schleifkörner auf.
Um die oben genannten Verhältnisse
festzulegen, weist ein "Bindemittel" Harze, Füllstoffe und Schleifhilfsstoffe
usw. auf.
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Erfindungsgemäße, beliebig geformte Schleifagglomerate
können
hergestellt werden, indem zunächst mindestens
ein Bindemittelvorläufer
und Schleifkörner
in einem Mischbehälter
gemischt werden, um ein homogenes Gemisch auszubilden. Das Gemisch
sollte eine Viskosität
haben, die weder zu steif noch zu dünn ist. Wenn der Mischschritt
beendet ist, läßt man das
Gemisch erstarren, indem der Bindemittelvorläufer durch Einwirkung einer
Form von Energie, vorzugsweise Wärme
oder Strahlung, auf das Gemisch härtet. Wenn das Gemisch erstarrt
ist, wird es zu Agglomeraten zerkleinert und klassiert. Geeignete
Vorrichtungen zum Zerkleinern der festen Masse sind u. a. herkömmliche
Backenbrecher und Rollenbrecher. Näheres zur Herstellung von Schleifagglomeraten
ist im US-Patent 4 799 939 beschrieben.
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Erfindungsgemäße, genau geformte Agglomeratteilchen
können
im allgemeinen hergestellt werden, indem ein Gemisch ausgebildet
wird, das mindestens einen Bindemittelvorläufer und Schleifkörner aufweist, das
Gemisch in genau geformte Hohlräume
eines Produktionswerkzeugs eingebracht wird, der Bindemittelvorläufer zumindest
partiell gehärtet
wird und die genau geformten Teilchen dann den Hohlräumen des
Produktionswerkzeugs entnommen werden. Das Gemisch kann unter Verwendung
jeder herkömmlichen
Technik ausgebildet werden, z. B. durch Mischen mit hohem Schub,
Luftmischen oder Trommelmischen. Ein Vakuum kann während des
Mischens auch verwendet werden, um Lufteinschlüsse zu minimieren. Das Gemisch
kann in die Hohlräume
des Produktionswerkzeugs unter Verwendung folgender Techniken eingebracht
werden: z. B. Schwerkraftzuführung,
Pumpen, Düsenbeschichtung
oder Vakuum-Drop-Coating. Es wird bevorzugt, das Gemisch auf eine
Temperatur von etwa 40 bis etwa 90°C zu erwärmen, um die Viskosität des Gemischs
zu reduzieren, so daß das
Gemisch ohne weiteres in die Hohlräume fließt. Das härtbare Gemisch muß nicht
nur einen Teil des Hohlraums füllen,
sondern vorzugsweise auch den Hohlraum des Produktionswerkzeugs
vollständig füllen, um
Fehler im resultierenden Schleifagglomerat zu minimieren. Das Gemisch
wird partiell gehärtet,
indem es einer Strahlungs- oder Wärmeenergie ausgesetzt wird,
während
es sich im Produktionswerkzeughohlraum befindet. Das Gemisch kann
nachgehärtet
werden, nachdem die Agglomeratteilchen aus den Hohlräumen entfernt
sind. Die ausgebildeten Agglomeratteilchen können durch Ultraschallenergie,
Vakuum, Luftbürste oder
Kombinationen daraus aus den Hohlräumen entfernt werden. Wenn
das Produktionswerkzeug aus Metall besteht, kann das Gemisch durch
einen Wasser- oder Luftstrahl entfernt werden. Nachdem die Agglomeratteilchen
aus den Hohlräumen
entfernt sind, können
die Teilchen direkt zu einem Beschickungstrichter, zu einer glatten
Walze transportiert und dann entfernt werden oder direkt zu einer
Trägerbahn.
Das Gemisch kann als getrennte Teilchen aus den Hohlräumen oder
als Bahn aus miteinander verbundenen Agglomeratschleifteilchen,
die danach getrennt werden, aus dem Produktionswerkzeug entfernt
werden. Näheres
zur Herstellung erfindungsgemäßer, genau
geformter Agglomeratschleifteilchen ist im US-Patent 5 500 273 (Holmes)
beschrieben.
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Schleifagglomerate zur Verwendung
in den erfindungsgemäßen Schleifmitteln
sind ferner beschrieben in den US-Patenten 4 311 489 (Kressner)
und 4 652 275 (Bloecher et al).
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Harte anorganische Dispersionsteilchen
werden mit einem härtbaren
Bindemittelvorläufer
kombiniert, um ein erfindungsgemäßes härtbares
Bindungssystem auszubilden. Geeignete Bindemittelvorläufer sind nachstehend
beschrieben.
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Die harten anorganischen Dispersionsteilchen,
die in den erfindungsgemäßen Schleifmitteln
verwendbar sind, sollten eine Mohs-Härte von 5 oder mehr, vorzugsweise
mehr als 7 und besonders bevorzugt mehr als 8 haben. In bestimmten
Fällen
kann die Mohs-Härte
9,5 betragen.
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Die mittlere Teilchengröße der harten
anorganischen Dispersionsteilchen kann von etwa 0,1 bis 1500 μm, normalerweise
von 1 bis 500 μm
und noch allgemeiner von 5 bis 500 μm reichen. Es ist normalerweise festgelegt,
daß die
Größe des harten
anorganischen Dispersionsteilchens die längste Abmessung des Dispersionsteilchens
ist. In den meisten Fällen
gibt es eine Streubereichsverteilung der Teilchengrößen. In
bestimmten Fällen
wird bevorzugt, daß die
Teilchengrößenverteilung
so genau gesteuert wird, daß das
resultierende Schleifmittel eine durchgehende Oberflächengüte auf dem
zu schleifenden Werkstück
aufweist.
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Beispiele für herkömmliche, harte, anorganische
Dispersionsteilchen sind u. a. Elektrokorund, wärmebehandeltes Alu- miniumoxid,
weißes
Elektrokorund, schwarzes Siliciumcarbid, grünes Siliciumcarbid, Titandiborid,
Borcarbid, Wolframcarbid, Titancarbid, Diamant (natürlich und
synthetisch), Siliciumdioxid, Eisenoxid, Dichromoxid, Cerdioxid,
Zirconiumdioxid, Titandioxid, Silicate, Zinnoxid, kubisches Bornitrid,
Granat, Elektrokorund-Zirconiumdioxid, Zirconoxid, aus einem Sol-Gel-Verfahren
abgeleitete Aluminiumoxidschleifteilchen und dgl. Beispiele für aus einem
Sol-Gel-Verfahren abgeleitete Aluminiumoxidschleifteilchen finden
sich in den US-Patenten 4 314 827 (Leitheiser et al.); 4 623 364
(Cottringer et al.); 4 744 802 (Schwabel); 4 770 671 (Monroe et
al.) und 4 881 951 (Wood et al.).
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Harte anorganische Teilchen können mit
Materialien beschichtet sein, um die Teilchen mit einer gewünschten
Charakteristik zu versehen. Beispielsweise hat sich gezeigt, daß Materialien,
die auf die Oberfläche eines
anorganischen Teilchens aufgebracht waren, die Haftung zwischen
dem anorganischen Teilchen und dem Bindemittel verbessern. Außerdem kann
ein Material, das auf die Oberfläche
eines anorganischen Teilchens aufgebracht ist, die Dispersionsfähigkeit
der anorgani schen Teilchen im Bindemittelvorläufer verbessern. Als Alternative
können
die Oberflächenbeschichtungen
die Abtragcharakteristik des resultierenden anorganischen Teilchens ändern und
verbessern. Solche Oberflächenbeschichtungen
sind beispielsweise beschrieben in den US-Patenten 5 011 508 (Wald
et al.); 1 910 444 (Nicholson); 3 041 156 (Rowse et al.); 5 009 675
(Kunz et al.); 4 997 461 (Markhoff-Matheny et al.); 5 213 951 (Celikkaya
et al.); 5 085 671 (Martin et al.) und 5 042 991 (Kunz et al.).
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Die erfindungsgemäßen härtbaren Bindungssysteme weisen
ein Gemisch aus harten anorganischen Teilchen und einem Bindemittelvorläufer auf.
Das härtbare
Bindungssystem enthält
vorzugsweise einen organischen Bindemittelvorläufer. Die Bindemittelvorläufer können vorzugsweise
so fließen,
daß sie
eine Oberfläche überziehen
können.
Die Erstarrung des Bindemittelvorläufers kann erreicht werden
durch Härten
(z. B. Polymerisation und/oder Vernetzung), durch Trocknen (z. B.
Austreiben einer Flüssigkeit)
und/oder einfach durch Kühlen.
Der Bindemittelvorläufer
kann eine Verbindung mit einem organischen Lösemittel, mit Wasser oder mit 100%
Feststoffen (d. h. im wesentlichen lösemittelfrei) sein. Thermoplastische
und/oder duroplastische bzw. wärmehärtbare Polymere
oder Materialien sowie Kombinationen daraus können als Bindemittelvorläufer verwendet
werden. Bei der Härtung
des Bindemittelvorläufers
wird das härtbare
Bindungssystem in das gehärtete Bindungssystem
umgewandelt. Der bevorzugte Bindemittelvorläufer kann entweder ein kondensationshärtbares
Harz oder ein additionspolymerisierbares Harz sein. Die additionspolymerisierbaren
Harze können
ethylenisch ungesättigte
Monomere und/oder Oligomere sein.
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Ein erfindungsgemäßes härtbares Bindungssystem weist
in Gewichtsprozentanteilen zwischen etwa 1 Teil bis 90 Teile harte
anorganische Teilchen und 10 bis 99 Teile Bindemittelvorläufer auf.
Vorzugsweise kann ein Bindungssystem etwa 30 bis 85 Teile harte
anorganische Teilchen und etwa 15 bis 70 Teile Bindemittelvorläufer aufweisen.
Besonders bevorzugt kann ein Bindungssystem etwa 40 bis 70 Teile
Schleifteilchen und etwa 30 bis 60 Teile Bindemittelvorläufer aufweisen.
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Die erfindungsgemäßen Bindungssysteme werden
im allgemeinen hergestellt, indem harte, anorganische Teilchen in
einen Bindemittelvorläufer
gemischt und der Bindemittelvorläufer
dann unter Verwendung von Mitteln gehärtet wird, die für den bestimmten
Bindemittelvorläufer
geeignet ist.
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Die Bindemittelvorläufer sind
vorzugsweise ein härtbares
organisches Material (d. h. ein Monomer, Oligomer oder ein Material,
das bei Einwirkung von Wärme
und/oder anderen Energiequellen, z. B. durch ultraviolettes Licht,
sichtbares Licht usw., oder mit der Zeit bei Zugabe eines chemischen
Katalysa- tors, von Feuchtigkeit oder eines anderen Mittels, das
das Polymer härten
oder polymerisieren läßt, polymerisationsund/oder vernetzungsfähig ist).
Bindemittelvorläuferbeispiele
sind u. a. vernetzbare Materialien, z. B. Phenolharze, Bismaleimidbindemittel,
Vinyletherharze, Aminoplastharze mit ungesättigten Alpha,Beta-Carbonylseitengruppen, Urethanharze,
Epoxidharze, Acrylharze, Acrylisocyanuratharze, Harnstoff-Formaldehydharze,
Isocyanuratharze, Acrylurethanharze, Acrylepoxidharze oder Gemische
daraus. Andere Bindemittelvorläufer
sind u. a. Aminopolymere oder Aminoplastpolymere, z. B. Alkylharnstofformaldehydpolymere,
Melaminformaldehydpolymere und Alkylbenzoguanamin-Formaldehydpolymer,
Acrylpolymere, einschließlich
Acrylate und Metacrylate, Alkylacrylate, Acrylepoxidharze, Acrylurethane,
Acrylpolyester, Acrylpolyether, Vinylether, Acrylöle und Acrylsilicone,
Alkydpolymere, z. B. Urethanalkylpolymere, Polyesterpolymere, reaktionsfreudige
Urethanpolymere, Phenolpolymere, z. B. Resol- und Novolakpolymere,
Phenol/Latexpolymere, Epoxypolymere, z. B. Bisphenolepoxypolymere,
Isocyanate, Isocyanurate, Polysiloxanpolymere, einschließlich Alkylalkoxysilanpolymere,
oder reaktionsfreudige Vinylpolymere. Die resultierenden Bindemittel
können
in Form von Monomeren, Oligomeren, Polymeren oder Kombinationen
daraus vorkommen.
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Es gibt zwei Typen von Phenolharzen,
Resol und Novolak. Resolphenolharze haben ein Molverhältnis zwischen
Formaldehyd und Phenol, das größer oder
gleich 1 : 1, normalerweise zwischen 1,5 : 1,0 bis 3,0 : 1,0 ist.
Novolakharze haben ein Molverhältnis
zwischen Formaldehyd und Phenol von weniger als 1 : 1.
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Typische Resolphenolharze enthalten
einen Basenkatalysator. Das Vorhandensein eines Basenkatalysators
beschleunigt die Reaktions- oder Polymerisationsrate des Phenolharzes.
Der pH-Wert des Phenolharzes ist vorzugsweise etwa 6 bis etwa 12,
besonders bevorzugt etwa 7 bis etwa 10 und am meisten bevorzugt etwa
7 bis etwa 9. Beispiele für
geeignete Basenkatalysatoren sind u. a. Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid,
Calciumhydroxid, Magnesiumhydroxid, Bariumhydroxid und eine Kombination
daraus. Typische Katalysatoren für die
Reaktion von Formaldehyd mit Phenol sind aus den Metallsalzen der
Gruppe I und II gewählt,
im allgemeinen wegen ihrer hohen Reaktionsfähigkeit und ihren niedrigen
Kosten. Amine werden auch verwendet, um die Phenol/Aldehydreaktion
zu katalysieren. Der bevorzugte Basenkatalysator ist Natriumhydroxid.
Die Menge des Basenkatalysators ist vorzugsweise etwa 5 Gew.-% oder
weniger, mehr bevorzugt etwa 2 Gew.-% oder weniger, noch mehr bevorzugt
etwa 1 Gew.-% oder weniger und am meisten bevorzugt etwa 0,5 Gew.-%
bis etwa 0,9 Gew.-% des Phenolharzes.
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Resolphenolharze bestehen normalerweise
aus Phenol und Formaldehyd. Ein Teil des Phenols kann durch andere
Phenole ersetzt werden, z. B. durch Resorcinol, m-Cresol, 3,5-Xylenol,
t-Butylphenol und p-Phenylphenol. Ebenso kann ein Teil des Formaldehyds
durch andere Aldehydgruppen ersetzt werden, z. B. durch Acetaldehyd,
Chloral, Butylaldehyd, Furfural oder Acrolein. Der allgemeine Begriff
"Phenol" bezeichnet Phenolformaldehydharze sowie Harze mit anderen
von Phenolen abgeleiteten Verbindungen und Aldehyden. Phenol und
Formaldehyd sind die am meisten bevorzugten Bestandteile im Phenolharz,
und zwar aufgrund ihrer hohen Reaktionsfähigkeit, begrenzten Anzahl
von Seitenkettenreaktionen und niedrigen Kosten. Resolphenol- und
Harnstoffaldehydharze sind vorzugsweise zu etwa 30 bis etwa 95%
Feststoffe, besonders bevorzugt etwa 60 bis etwa 80% Feststoffe,
haben vor Zugabe eines Verdünnungsmittels
eine Viskosität
von etwa 750 cps (0,75 mPa·s)
bis etwa 1.500 cps (1,5 mPa·s)
(Brookfield-Viskometer, Spindel Nr. 2, 60 U/min, 25°C) und haben ein
Molekulargewicht (Mittelwert) von etwa 200 oder mehr, vorzugsweise
im Bereich von etwa 200 bis etwa 700.
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Das Phenolharz weist vorzugsweise
etwa 70 bis etwa 85% Feststoffe auf und besonders bevorzugt etwa
72 bis etwa 82% Feststoffe. Wenn der Prozentsatz der Feststoffe
sehr niedrig ist, dann ist mehr Energie erforderlich, um das Wasser
und/oder das Lösemittel
zu entfernen. Wenn der Prozentsatz von Feststoffen sehr hoch ist,
dann ist die Viskosität
des resultierenden Phenolharzes zu hoch, was zu Verarbeitungsproblemen führt. Der
Rest des Phenolharzes kann Wasser und/oder ein organisches Lösemittel
sein. Besonders bevorzugt ist der Restbestandteil des Phenolharzes
Wasser im wesentlichen ohne organisches Lösemittel, und zwar aufgrund
von Umweltschutzbedenken bei der Herstellung von Phenolharzen und
Schleifmitteln.
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Zusätzlich zu den duroplastischen
bzw. wärmehärtbaren
Polymeren können
auch thermoplastische Bindemittel verwendet werden. Beispiele für geeignete
thermoplastische Polymere sind u. a. Polyamide, Polyethylene, Polypropylene,
Polyester, Polyurethane, Polyetherimid, Polysulfon, Polystyrol,
Acrylnitril-Butadien-Styrol-Blockcopolymer, Styrol-Butadien-Styrol-Blockcopolymere,
Styrol-Isopren-Styrol-Blockcopolymere, Acetalpolymere, Polyvinylchlorid
und Kombinationen daraus.
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Wasserlösliche Bindemittelvorläufer, die
wahlweise mit einem weärmehärtbaren
Harz gemischt sind, können
verwendet werden. Beispiele für
wasserlösliche
Bindemittelvorläufer
sind u. a. Polyvinylalkohol, Hautleim oder wasserlösliche Celluloseether,
z. B. Hydroxypropylmethylcellulose, Methylcellulose oder Hydroxyethylmethylcellulose.
Diese Bindemittel sind im US-Patent 4 255 164 (Butkze et al.) aufgeführt.
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Bei Bindemittelvorläufern, die
ethylenisch ungesättigte
Monomere und Oligomere enthalten, können Polymerisationsinitiatoren
verwendet werden. Beispiele sind u. a. organische Peroxide, Azoverbindungen, Quinone,
Nitrosoverbindungen, Acylhalide, Hydrazone, Mercaptoverbindungen,
Pyryliumverbindungen, Imidazole, Chlortriazine, Benzoin, Benzoinalkylether,
Diketone, Phenone oder Gemische daraus.
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Ein geeignetes Initiatorsystem kann
einen Photosensibilisator aufweisen. Repräsentative Photosensibilisatoren
können
Carbonylgruppen oder tertiäre
Aminogruppen oder Gemische daraus aufweisen. Bevorzugte Photosensibilisatoren
mit Carbonyl gruppen sind Benzophenone, Acetophenone, Benzil, Benzaldehyd, o-Chlorbenzaldehyd,
Xanthon, Thioxanthon, 9,10-Anthraquinon oder andere aromatische
Ketone. Bevorzugte Photosensibilisatoren mit tertiären Aminen
sind Methyldiethanolamin, Ethyldiethanolamin, Triethanolamin, Phenylmethylethanolamin
oder Dimethylaminethylbenzoat.
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Im allgemeinen kann der Anteil des
Photosensibilisators oder Photoinitiatorsystems von etwa 0,01 bis 10
Gew.-%, besonders bevorzugt von 0,25 bis 4,0 Gew.-% des Bindemittelvorläufers variieren.
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Außerdem wird bevorzugt, den
Initiator in dem Bindemittelvorläufer
vor Zugabe irgendeines Teilchenmaterials, z. B. anorganische Teilchen,
Schleifkörner
und/oder Füllstoffteilchen,
zu dispergieren (vorzugsweise gleichmäßig).
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Kationische Initiatoren können verwendet
werden, um eine Polymerisation auszulösen, wenn das Bindemittel auf
einem Epoxidharz oder Vinyletherfunktionsharz beruht. Beispiele
für kationische
Initiatoren sind u. a. Oniumkationensalze, z. B. Arylsulfoniumsalze,
sowie organometallische Salze, z. B. Ionenarensysteme. Weitere Beispiele
sind in den US-Patenten 4 751 138 (Thumey et al.); 5 256 170 (Harmer
et al.); 4 985 340 (Palazotto) und 4 950 696 aufgeführt.
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Die Einbettungsschicht wird verwendet
zum Befestigen oder Verbinden der Agglomerate mit dem Träger einer
Ausführungsform
eines Schleifartikels gemäß der Erfindung.
Die Einbettungsschicht besteht aus oben beschriebenen härtbaren
Bindemittelvorläufern,
die später
gehärtet
werden. Der Begriff "Einbettungsschicht", wie er hier verwendet
wird, enthält
kein anorganisches Teilchen, wie oben definiert. Bevorzugte erfindungsgemäße Einbettungsschichten
sind u. a. solche Schichten, die Phenolharze einschließlich der
oben beschriebenen Resolund Phenolharze, aufweisen.
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Die Schleifagglomeratteilchen, die
Bindungssysteme und die Einbettungsschichten gemäß der Erfindung können auch
Zusätze
enthalten, z. B. Füllstoffe,
Schleifhilfsstoffe, Fasern, Schmiermittel, Benetzungsmittel, oberflächenaktive
Stoffe, Pigmente, Farbstoffe, Haftvermittler, Weichmacher, antistatische
Mittel und Suspensionsmittel. Beispiele für Füllstoffe sind u. a. Holzzellstoff,
Vermiculit und Kombinationen daraus, Metallcarbonate, z. B. Calciumcarbonat,
Kreide, Kalkspat, Mergel, Travertin, Marmor und Kalkstein, Calciummagnesiumcarbonat,
Natriumcarbonat, Magnesiumcarbonat; Siliciumdioxid, z. B. amorphes
Siliciumdioxid, Quarz, Glasperlen, Glasblasen und Glasfasern; Silicate,
z. B. Talkum, Ton, Feldspat, Glimmer, Calciumsilikat, Calciummetasilikat,
Natriumaluminiumsilikat, Natriumsilikat; Metallsulfate, z. B. Calciumsulfat,
Bariumsulfat, Natriumsulfat, Aluminiumnatriumsulfat, Aluminiumsulfat;
Gips; Holzmehl; Aluminiumtrihydrat; Metalloxide, z. B. Calciumoxid,
Aluminiumoxid, Titandioxid, und Metallsulfite, z. B. Calciumsulfit.
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Ein Schleifhilfsmittel ist als Teilchenmaterial
definiert, dessen Zugabe zu einem Schleifmittel eine bedeutende
Wirkung auf die chemischen und physikalischen Prozesse des Schleifens
hat, wodurch die Leistung verbessert wird. Insbesondere nimmt man
an, daß das
Schleifhilfsmittel (1) die Reibung zwischen den Schleifteilchen
und dem zu schleifenden Werkstück
verringert, (2) verhindert, daß die Schleifteilchen mit Metallteilchen
"überzogen"
werden, (3) die Grenzflächentemperatur
zwischen den Schleifteilchen und dem Werkstück vermindert oder (4)
die Schleifkräfte
verringert. Beispiele für
Mahlhilfsmittel sind u. a. Wachse, organische Halidverbindungen,
Halidsalze und Metalle und deren Legierungen. Beispiele für organische
Halide sind u. a. chlorierte Wachse, z. B. Tetrachlornaphthalen,
Pentachlornaphthalen und Polyvinylchlorid. Beispiele für Halidsalze
sind u. a. Natriumchlorid, Kaliumcryolit, Natriumcryolit, Ammoniakcryolit,
Kaliumtetrafluorborat, Natriumtetrafluorborat und Magnesiumchlorid.
Beispiele für
Metalle sind u. a. Zinn, Blei, Wismut, Kobalt, Antimon, Cadmium,
Eisen und Titan. Andere Schleifhilfsmittel sind u. a. Schwefel,
organische Schwefelverbindungen, Graphit und Metallsulfide.
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Beispiele für Haftvermittler sind u. a.
Organosilane, Zirconaluminate und Titanate. Beispiele für antistatische
Mittel sind u. a. Graphit, Ruß,
leitende Polymere, Feuchthaltemittel, Vanadiumoxid und dgl. Die
Anteile dieser Materialien können
so eingestellt werden, daß die
gewünschten
Eigenschaf ten erreicht werden. Die harten, anorganischen Teilchen
und/oder Schleifkörner
können
vor dem Mischen mit dem Bindemittelvorläufer mit einem Haftvermittler
vorbehandelt werden. Als Alternative kann ein Haftvermittler dem
Bindemittelvorläufer
direkt zugesetzt werden.
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Erfindungsgemäße Schleifartikel können hergestellt
werden, indem zunächst
ein Träger
mit einer Vorder- und Rückseite
bereitgestellt wird. Entweder wird ein Einbettungsschichtvorläufer, wie
er hier definiert ist, oder ein erster Bindungssystemvorläufer durch
herkömmliche
Mittel, z. B. durch eine Walze, eine Übertragung, ein Messer oder
eine Schmelzbeschichtung, auf eine Fläche des Trägers aufgebracht. Schleifagglomeratteilchen
werden durch Aufbringen auf das Bindungsmedium durch Drop-Coating
oder elektrostatische Beschichtung, vorzugsweise Drop-Coating, aufgebracht.
Die gesonderten Schleifagglomeratteilchen können auf dem Träger beliebig
aufgebracht oder aufgetragen sein. Der Bindungsmediumvorläufer wird
dann partiell verfestigt oder gehärtet, um die Schleifagglomeratteilchen
auf dem Träger
zu verankern. Das Bindungsmedium ist normalerweise durch Einwirkung
einer Energiequelle, z. B. Wärme-
oder Strahlungsenergie, mindestens partiell verfestigt oder gehärtet. Ein
zweiter Bindungssystemvorläufer
kann durch herkömmliche
Mittel auf die verankerten Schleifagglomeratteilchen aufgebracht
werden. Der zweite Bindungssystemvorläufer kann vor oder nach der
Verfestigung oder Härtung
des Schleifagglomeratteilchenbindungsmediums unter Verwendung herkömmlicher
Mittel aufgebracht werden, z. B. durch Aufsprühen oder Walzenbeschichtung.
Weiche Gummiwalzen sind mitunter zur Walzenbeschichtung geeignet.
Das zweite Bindungssystem verbindet ferner die Schleifagglomeratteilchen
mit dem Träger.
Es wird im allgemeinen bevorzugt, daß die harten anorganischen
Teilchen gleichmäßig im Bindemittelvorläufer dispergiert
werden. Als Wahlmöglichkeit
können
zusätzliche
Beschichtungen oder Bindungssysteme auf die Schleifagglomeratteilchen
und das zweite Bindungssystem aufgebracht werden.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung
betrifft ein Verfahren zum Schleifen eines Werkstücks. Dieses
Verfahren weist folgenden Schritt auf: Versetzen eines erfindungsgemäßen Schleifartikel
in Reibkontakt mit einer Fläche
des Werkstücks.
Der Begriff "Schleifen" bedeutet, daß ein Teil des Werkstücks durch
das Schleifmittel abgetragen oder entfernt wird. Erfindungsgemäße Schleifartikel
haben beim Schleifen vieler verschiedener Werkstücke einen verbesserten Abtrag.
Das Werkstück
kann aus jeder Art von Material sein, z. B. Metall, Metallegierungen,
exotische Metallegierungen, Keramik, Glas, Holz, holzartige Materialien,
Verbundstoffe, lackierte Fläche,
Kunststoff, verstärkter
Kunststoff, Stein oder Kombinationen daraus. Ein bevorzugtes Werkstück ist ein
Stahlwerkstück.
Das Werkstück
kann flach sein oder eine Form oder Kontur haben, die dieser Form
nahekommt. Beispiele für
Werkstücke
sind u. a. Metallteile, Kunststoffteile, Spanplatte, Nockenwellen, Kurbelwellen,
Möbel,
Turbinenblätter
und dgl. Die erfindungsgemäßen Schleifmittel
können
in feuchten oder trockenen Anwendungen verwendet werden.
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Je nach Anwendung kann beim Schleifen
eine Flüssigkeit
vorhanden sein. Die Flüssigkeit
kann Wasser, Wasser, das herkömmliche
rosthemmende Verbindungen oder eine organische Verbindung aufweist,
z. B. ein Schmiermittel, Öl,
Seifen, Schneidflüssigkeit
und dgl. sein. Diese Flüssigkeiten
können
Schaumhemmer, Entfetter oder dgl. enthalten.
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Je nach Anwendung kann die Kraft
an der Schleifberührungsfläche von
etwa 0,345 N/cm2 bis über 689,5 N/cm2 reichen.
Im allgemeinen liegt diese Kraft in einem Bereich von etwa 0,69
N/cm2 bis etwa 68,8 N/cm2 an
der Schleiffläche.
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Die erfindungsgemäßen Schleifartikel können manuell
oder in Kombination mit einer Maschine verwendet werden. Zumindest
eines oder beide, nämlich
der Schleifartikel und das Werkstück, werden beim Schleifen relativ
zueinander bewegt. Die erfindungsgemäßen Schleifartikel können zu
einem Band, einem Streifen, einer Rolle, einer Scheibe oder einer
Bahn und dgl. verarbeitet werden. Bei Bandanwendungen werden zwei
freie Enden einer Papierbahn unter Verwendung bekannter Verfahren
miteinander verbunden, und ein Spleiß wird ausgebildet. Ein klebstellenloses
Band, wie im US-Patent 5 573 619 beschrieben, kann auch verwendet
werden. Im allgemeinen läuft
das Endlosschleifband über
mindestens eine Umlenkrolle und ein Träger oder Kontaktwalze. Die Härte der
Träger-
oder Kontaktwalze wird reguliert, um die gewünschte Abtragrate und Werkstückoberflächengüte zu erreichen.
Die Geschwindigkeit des Schleifbandes reicht von etwa 60 bis etwa
37000 Flächenmeter
pro Minute und im allgemeinen von etwa 600 und etwa 3700 Flächenmeter
pro Minute. Die Bandabmessungen können von etwa 5 bis 1000 μm Breite
und etwa 5 bis 10000 μm
Länge reichen. Schleifbänder sind
endlos langen Schleifmittel. Sie können in der Breite von etwa
1 bis etwa 1000 μm,
im allgemeinen von 5 bis 250 μm
reichen. Schleifbänder
sind normalerweise abgewickelt, laufen über ein Auflage, die das Band
gegen das Werkstück
drückt
und laufen dann zurück.
Die Schleifbänder
können
kontinuierlich über
die Schleifberührungsfläche geführt und
können
weitergerückt
werden. Die Schleifscheibe, die auch als "Scheibe" bezeichnet wird,
kann einen Durchmesser von 50 bis 1000 μm haben. Normalerweise sind
Schleifscheiben Träger
mit einer Befestigungseinrichtung auf einem fest angeordnet. Diese
Schleifscheiben können mit
110 bis 20000 U/min, normalerweise 1000 bis 15000 U/min drehen.
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Beispiele
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Die nachstehenden nichteinschränkenden
Beispiele beschreiben die Erfindung weiter. Alle Teile, Prozentangaben,
Anteile usw. in den Beispielen sind gewichtsbezogen, wenn nichts
anderes angegeben ist.
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Die folgenden Abkürzungen und Handelsnamen, die
in Tabelle 1 nachstehend aufgeführt
sind, werden in allen Beispielen verwendet.
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Tabelle
1 – Materialbezeichnungen
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Messung der Oberflächengüte
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Die Oberflächengüte (Ra) der Prüfplatten,
die in den Beispielen verwendet werden, wurde am Ende jedes Schleifversuchs
gemessen. Ra ist der arithmetische Mittelwert der Kratztiefe in μm. Ra wurde
mit einem Mahr Perthometer-Profilmeßgerät (Modell M4P, vertrieben von
Mahr Corporation, Cincinnati, OH) gemessen.
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Prüfablauf 1
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Naßschwingtrommelprüfung
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Die Schleifartikel wurden zu Bahnen
von 10,2 mal 15,2 cm verarbeitet. Diese Schleifmittelbahnen wurden
vor der Prüfung
für mindestens
12 Stunden bei Raumtemperatur mit Wasser getränkt. Diese Proben wurden in
einer zylindrischen Stahltrommelprüfmaschine installiert, die
sich in einem kleinen Bogen hin und herbewegt (schwingt), wobei
ein Verschleißweg
von 1,3 mal 10,1 cm entsteht. Das Werkstück ist im wesentlichen senkrecht
zum Schleifartikel und in Reibkontakt mit diesem. Der Schleifartikel
schliff das feststehende Kohlenstoffstahlwerkstück vom Typ 1018 mit den Abmessungen
von 1,3 mal 1,3 cm mal 15,2 cm anfängliche Höhe. Es wurden annähernd 60 Überstreichbewegungen
pro Minute auf diesem Verschleißweg
durchgeführt.
Die über
einen Hebelarm an das Werkstück
angelegte Last betrug 3,6 kg. Während
der Prüfung
tropfte Wasser mit einer Rate von einem Tropfen pro Sekunde auf
jeden Verschleißweg,
um die Probe feucht zu halten. Die Gesamtmenge des abgetragenen
Kohlenstoffstahls nach 500 Zyklen (wobei ein Zyklus eine Hin- und
Herbewegung ist) wurde als Gesamtabtrag aufgezeichnet. Die Ergebnisse
sind in den Tabellen unten als Mittelwert von 4 Proben eingetragen.
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Prüfablauf 2
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Der Schleifartikel wurde zu einem
Endlosband von 7,6 mal 203 cm verarbeitet und an einer Pendelschleifmaschine
mit konstanter Geschwindigkeit (Schleifmaschine Thompson Typ C12,
vertrieben von Waterbury Farrel Technologies, Cheshire, CT) installiert.
Die effektive Abtragfläche
des Schleifbandes war 2,54 mal 203 cm. Das mit diesen Bändern geschliffene
Werkstück war
2,54 cm breit, 17,8 cm lang und 10,2 cm hoch. Das Schleifen erfolgte
entlang der Fläche
von 2,54 mal 17,8 cm. Das Werkstück
war auf einem Pendeltisch angeordnet. Die Geschwindigkeit des Schleifbandes
betrug 610 Flächenmeter
pro Minute. Die Tischgeschwindigkeit, mit der sich das Werkstück verschob,
war 7,6 m/min. Der schrittweise Tiefenvorschub des Schleifbandes
war 2,54 μm
pro Durchlauf des Werkstücks.
Das verwendete Verfahren war ein herkömmliches Planschleifen, bei
dem das Werkstück
unter dem sich drehenden Schleifband pendelte, wobei nach jedem
Durchlauf ein schrittweiser Tiefenvorschub erfolgte. Dieses Schleifen
erfolgte feucht. Jedes Band wurde verwendet, bis eine Normalkraft
erzeugt wurde, die größer als
445 N war. An diesem Punkt war die Betriebslebensdauer des Schleifmittels
beendet. Diese Prüfung
ist geeignet, die Lebensdauer eines Schleifbandes zu messen, wenn das
Band Befeuchtungs- und Konstantgeschwindigkeitsschleifbedingungen
bei Metallbearbeitungsanwendungen ausgesetzt ist.
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Prüfablauf 3
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Der Schleifartikel wurde zu einem
Endlosband verarbeitet. Das Band wurde an der Flachkopfschlichtvorrichtung
ACME unter Verwendung der unten in Tabelle 2 beschriebenen Bedingungen
installiert. Die effektive Abtragfläche des Bandes war 15 mal 244
cm, und die geschliffene Fläche
des Werkstücks
betrug 15 cm mal 1,2 m. Die Werkstücke wurden der Maschine auf
einem Förderband
zugeführt,
das mit 10,7 m/min lief, und die Güte wurde gemessen, nachdem
jeweils ein Fünfundzwanzigstel
des Werkstücks
geschliffen war. Die Prüfung
erfolgt, bis 1500 Fuß (457
m) der Werkstückplatten
geschliffen waren. Die abgetragene Materialmenge und die resultierende
Güte wurden
aufgezeichnet, und die verbliebene Schlieflebensdauer des Schleifbandes wurde
abgeschätzt.
Die lineare Lebendauerschätzung
beruht auf der Differenz zwischen der Dicke des Trägers und
der Menge des Materials, das auf dem Schleifband auf dem Verschleißweg verblieb,
im Vergleich zur Dicke des Schleifbandes, das nicht in das Schleifen
einbezogen war. Eine bessere Schätzung
der Schleifbandlebensdauer wurde unter den Bedingungen bestimmt,
die unten beschrieben sind, außer
daß die Werkstücke der
Maschine kontinuierlich zugeführt
werden, bis die Abtragrate zu niedrig ist oder die Güte nicht
mehr gleichmäßig ist
und übermäßige Schwankungen
zeigt.
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Allgemeines Verfahren zur
Herstellung von genau geformten Agglomeratteilchen
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Die genau geformten Agglomeratteilchen
wurden im wesentlichen so hergestellt, wie in der PCT-Veröffentlichung
WO 98/10 896 beschrieben. Die genau geformten Teilchen wurden mit
der Vorrichtung hergestellt, die der in 8 in
der oben beschriebenen Anmeldung gleicht, außer daß ein Ultraschallhorn auf der Rückseite
des Trägers
installiert war. Ein Produktionswerkzeug war in Form einer Endlosbahn
vorgesehen, das eine Serie von Hohlräumen mit festgelegten Abmessungen
aufwies. Die Hohlräume
waren in einer vorbestimmten Reihenfolge oder Anordnung angeordnet,
so daß das
Produktionswerkzeug im wesentlichen das Gegenstück der gewünschten Form und Abmessungen
der genau geformten Agglomeratteilchen war. Das Produktionswerkzeug
bestand aus einem thermoplastischen Polypropylenmaterial, das vorher
durch Prägen
des Polypropylenmaterials auf ein Mu sterwerkzeug geprägt worden
war. Das Nickelmusterwerkzeug enthielt außerdem eine Serie von Hohlräumen mit
festgelegten Abmessungen und festgelegter Form. Das Nickelmusterwerkzeug
wurde in einem Trennrändelverfahren
hergestellt. Das Produktionswerkzeug hatte ein Muster von Hohlräumen in
Form von Pyramiden, die quadratische Grundflächen aufwiesen und so angeordnet
waren, daß die
Grundflächen
aneinander angrenzten. Die Höhe
der Pyramide war etwa 810 μm,
und die Grundflächenlänge jeder
Seite der Grundfläche
war etwa 1950 μm.
Die Oberfläche
des Produktionswerkzeugs, das die Hohlräume enthält, gleicht dem Segment des
in 6 in der oben genannten
Patentanmeldung beschriebenen Werkzeugs.
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Während
das Produktionswerkzeug die Abwickelstation mit einer Spannung von
etwa 30 psi (210 kPa) verließ,
verließ eine
51 μm dicke
Polyesterfilmträgerbahn
eine zweite Abwickelstation. Der Polyesterfilm enthielt einen Ethylenacrylsäure-Copolymerprimer.
Ein Bindemittelvorläufer
wurde mit einer Walzenrakelstreichmaschine mit einem festen Spalt
von etwa 76 μm
in die Hohlräume
des Produktionswerkzeugs eingebracht. Der Abschnitt des Produktionswerkzeugs,
der den Bindemittelvorläufer
enthielt, wurde mit der Trägerbahn
mittels einer Andruckwalze in Kontakt gebracht, die einen Anpreßdruck von
etwa 60 psi (420 kPa) hatte. Der Abschnitt des Produktionswerkzeugs,
der den Bindemittelvorläufer
enthielt, und die Trägerbahn
wurden gegen eine Spindel gedrückt,
die sich um eine Achse drehte. Als nächstes wurde Strahlungsenergie
durch das Produktionswerkzeug und in den Bindemittelvorläufer emittiert.
Die Quelle der Strahlungsenergie waren vier Ultraviolettlampen,
vertrieben von Fusion UV Systems Inc. Gaithersburg, MD, die einen
"D"-Kolben enthielten und mit 600 Watt/Zoll (240 Watt/cm) arbeiteten.
Bei Einwirkung der Energiequelle wurde der Bindemittelvorläufer in
ein erstarrtes, handhabbares Bindemittel umgewandelt. Das Produktionswerkzeug,
das das erstarrte, handhabbare Bindemittel enthielt, und die Trägerbahn
wurden mittels der Spindel kontinuierlich durch die Härtungszone
bewegt. Die Trägerbahn
wurde in der Nähe
einer Andruckwalze vom Produktionswerkzeug getrennt, das das Bindemittel
enthielt. Ein Ultraschallhorn (Modell 108, vertrieben von Branson
Ultrasonics Corp., Danbury, CT) wurde direkt hinter der Trägerbahn
angeordnet. Das Ultraschallhorn arbeitete mit einer hohen Einstellung
und trug dazu bei, die Entfernung der Teilchen von der Trägerbahn
zu erleichtern. Als nächstes wurde
die Trägerbahn
auf einer Aufwickelstation mit einer Spannung von etwa 100 psi (700
kPa) aufgewickelt. Dies war ein kontinuierlicher Prozeß, der mit
etwa 130 Fuß/min
(40 m/min) bis 180 Fuß/min
(55 m/min) ablief.
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Diese Agglomeratteilchen wurden von
der Trägerbahn
auf eine von zwei Weisen entfernt, nämlich als getrennte Teilchen
oder als Teilchenfolie. Diese getrennten Teilchen wiesen auch Dubletten
oder Tripletten aus einzelnen Teilchen auf. Es wurde bevorzugt,
die Teilchen als getrennte Teilchen zu entfernen. Wenn 25% der Teilchen
oder weniger von der Trägerbahn
als Teilchenfolien entfernt wurden, dann wurden die resultierenden Teilchen
(einschließlich
getrennte Teilchen und Teilchenfolien) zuerst gesiebt, um die getrennten
Teilchen von den Teilchenfolien zu trennen. Dann wurden die Teilchenfolien
in einem Zementmischer unter Verwendung von Stahl- oder Keramikstücken kugelgemahlen.
Die Stücke
waren ein Zoll (2,54 cm) lang mal 3/4 Zoll (1,9 cm) im Durchmesser.
Das Kugelmahlen erfolgte vorsichtig, um Schaden an den getrennten
Teilchen zu vermeiden. Nach dem Kugelmahlen wurden die Teilchen
ein zweites Mal gesiebt. Wenn 25% der Teilchen oder mehr von der
Trägerbahn
als Teilchenfolien entfernt waren, wurden die resultierenden Teilchen
auf die gleiche Weise wie oben beschrieben kugelgemahlen. Nach dem
Kugelmahlen wurden die Teilchen gesiebt.
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Allgemeines Verfahren zur
Herstellung von beschichteten Schleifartikeln
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Das Verfahren zur Herstellung der
beschichteten Schleifartikel der Beispiele war ein Fließverfahren, und
die resultierende Bahn des beschichteten Schleifartikels wurde mit
herkömmlichen
Mitteln zu einem gespleißten
Endlosschleifband verarbeitet. Die Träger waren herkömmlicher
Y-Gewicht-Polyesterstoff
mit einem Satinbindung. Dieser Stoffträger wurde auf herkömmliche
Weise mit Phenol- und Phenol/Latexstoffbehandlungen behandelt, um
den Träger
zu ver schließen
und die physikalischen Eigenschaften des Trägers zu verbessern. Eine Einbettungsschicht
wurde auf die vordere Fläche
des Trägers
aufgebracht. Der verwendete Einbettungsschichtvorläufer war
ein herkömmliches,
mit Calciumcarbonat aufgefülltes
Resolphenolharz (48% Harz, 52% CaCO3), und
das Beschichtungsgewicht der Trägerschicht
war etwa 290 g/m2. Die genau geformten Schleifagglomeratteilchen
wurden durch Drop-Coating
in die Einbettungsschicht oder den Bindungssystemvorläufer eingebracht.
Der resultierende Aufbau wurde erwärmt, um das Resolphenolharz
partiell zu härten. Als
nächstes
wurde ein Bindungssystemvorläufer
oder ein herkömmlicher
Haftschichtvorläufer
auf die Schleifteilchen aufgebracht. Der Haftschichtvorläufer war
ein konventionelles, mit Calciumcarbonat aufgefülltes Resolphenolharz (48%
Harz, 52% CaCO3). Alle resultierenden beschichteten
Schleifmittel wurden vor der Prüfung
einer Wechselbiegung unterzogen. Die gesamten Beschichtungsgewichte,
die nachstehend aufgeführt sind,
sind als Feuchtbeschichtungsgewichte angegeben. Die Verfahrensbedingungen
sind in Tabelle 3 unten zusammengefaßt.
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Beispiele 1 und 2
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Eine Schlämmeformulierung zur Herstellung
genau geformter Schleifagglomeratteilchen wurde aus 15,6 Gewichtsteilen
Vorgemisch (Tabelle 4 unten), 7,2 Gewichtsteilen WAO der Korngöße P100
und 7,2 Gewichtsteilen WAO der Korngöße P320 unter Verwendung des
Allgemeinen Verfahrens zur Herstellung von genau geformten Agglomeratteilchen
hergestellt. Die Schleifmittel wurden nach dem Allgemeinen Verfahren
zur Herstellung von beschichteten Schleifmitteln hergestellt.
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In Beispiel 1 enthielt das Bindungssystem,
das auf die Schleifagglomeratteilchen aufgebracht wurde, anorganische
BAO-Teilchen der
Korngöße 120,
während
das Bindungssystem in Beispiel 2 anorganische BAO Teilchen der Korngöße 150 verwendete.
Tabelle 5 zeigt die allgemeine Formulierung der verwendeten Bindungssysteme.
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Die Endlosbänder der Beispiele 1 und 2
wurden entsprechend dem Prüfablauf
2 feucht betrieben, mit einem Tiefenvorschub von 1 mil/Durchlauf
(25,4 μm/Durchlauf).
Die Endlosbänder
der Beispiele 1 und 2 wurden bis zu einer Normalkraft von mehr als
445 N am Endpunkt betrieben. Die Endlosbänder im Beispiel 1 hielten
444 Durchläufe,
während
die Endlosbänder
im Beispiel 2 374 Durchläufe
hielten. Die Ergebnisse zeigen, daß gröbere anorganische Teilchen
im Bindungssystem eine längere
Schleifleistung erbrachten als feinere anorganische Teilchen im
Bindungssystem.
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Vergleichsbeispiel A und
Beispiele 3 und 4
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Ein Vergleichsbeispiel A wurde so
aufgebaut, wie im oben erwähnten
Allgemeinen Verfahren zur Herstellung von beschichteten Schleifartikeln
ausgeführt,
und hat den gleichen Aufbau wie Beispiel 1, außer daß eine Haftbeschichtung aus
RPR bestand und Calciumcarbonat anstelle des Bindungssystems verwendet
wurde. Beispiel 3 wurde wie in Beispiel 1 unter Verwendung der Bindungssystemformulierung
hergestellt, die in Tabelle 6 gezeigt ist. Beispiel 4 war mit Beispiel
3 identisch, außer
daß ein
zusätzliches
Bindungssystem (identisch mit dem Bindungssystem in Beispiel 3)
auf das Bindungssystem in Beispiel 3 aufgebracht wurde. Das heißt, das
erste Bindungssystem funktionierte wie eine "Haftschicht", und das
zweite Bindungssystem funktionierte wie eine "Superhaftschicht".
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Der Prüfablauf 1 erfolgte mit dem
Vergleichsbeispiel A und den Beispielen 3 und 4 mit insgesamt 3000 Überstreichbewegungen,
um die Abtragleistung zu bestimmen. Das Vergleichsbeispiel A trug
0,58 g, das Beispiel 3 1,24 g und das Beispiel 4 1,07 g ab. Die
Ergebnisse zeigen, daß die
Verwendung des Bindungssystems in Beispiel 3 zu mehr als einer Verdopplung
des Gesamtabtrags im Vergleich zum Vergleichsbeispiel A führte, das
kein Schleifmineral in der Einbettungsschicht hatte. Beispiel 4
hatte keine so gute Leistung wie Beispiel 3, wahrscheinlich aufgrund
der Überbindung
mit dem zweiten Bindungssystem; der niedrige Druck, der bei dieser Prüfung verwendet
wurde, hat offensichtlich das zweite Bindungssystem nicht abgetragen,
um die Schleifagglomeratteilchen freizulegen.
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Der Prüfablauf 2 erfolgte auch mit
dem Vergleichsbeispiel A und den Beispielen 3 und 4 mit einem Tiefenvorschub
von 25,4 μm
pro Durchlauf. Die Ergebnisse waren, daß das Vergleichsbeispiel A
210 Durchläufee hielt,
das Beispiel 3 521 Durchgänge
und das Beispiel 4 639 Durchgänge.
Die Ergebnisse zeigen die dramatische Verbesserung des Bindungssystems
in Beispiel 3 im Vergleich zu der herkömmlichen Haftbeschichtung des
Vergleichsbeispiels A. Das Beispiel 4 hatte auch eine bessere Leistung
als das Vergleichsbeispiel A.
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Beispiele 5 bis 7
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Die Beispiele 5 bis 7 wurden hergestellt,
wie in den Beispielen 1 und 2 beschrieben, mit der Bindungssystemformulierung,
die in Tabelle 7 gezeigt ist, mit einem Verhältnis zwischen Phenolfeststoffen
und dem Mineral von 35 : 65. Das Bei spiel 5 verwendete BAO der Korngöße 100 im
Bindungssystem, das Beispiel 6 verwendete BAO der Korngöße 80 im
Bindungssystem, und das Beispiel 7 verwendete BAO der Korngöße 60 im Bindungssystem.
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Die Beispiele 5 bis 7 wurden entsprechend
dem Prüfablauf
1 mit 3000 Übersteichbewegungen
geprüft. Die
Ergebnisse waren folgende: Beispiel 5 – 0,93 g; Beispiel 6 – 0,90 g;
Beispiel 7 – 1,
29 g. Die Beispiele 5 bis 7 wurden auch entsprechend dem Prüfablauf
2 geprüft.
Die Ergebnisse waren wie folgt: Beispiel 5 hielt 586 Durchläufe, Beispiel
6 hielt 1015 Durchläufe,
und Beispiel 7 trug noch bei 1200 Durchläufen mit etwa 223 N Normalkraft
ab, als die Prüfung
beendet war. Die Ergebnisse des Prüfablaufs 2 zeigen, daß gröbere anorganische
Teilchen im Bindungssystem die Abtraglebensdauer und somit die Lebensdauer
verbessern.
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Vergleichsbeispiel B und
Beispiele 8 bis 9
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Das Vergleichsbeispiel B wurde so
hergestellt, wie im oben erwähnten
Allgemeinen Verfahren beschrieben. Das Beispiel B wurde hergestellt
wie Beispiel 8, außer
daß eine
Haftbe-schichtung
aus RPR bestand und Calciumcarbonat anstelle des Bindungssystems
verwendet wurde. Das Beispiel 8 wurde wie Beispiel 1 unter Verwendung
eines Bindungssystems mit Verwendung folgender Formulierung hergestellt:
9200 g RPR, 270 g OX-50 im Beispiel 8, 1650 g Wasser und 13000 g
WAO der Korngöße 180.
Beispiel 9 wurde hergestellt wie Beispiel 8, außer daß 205 g CAB anstelle von OX-50
verwendet wurden. Die Beschichtungsge- wichte für das Vergleichsbeispiel B
und die Beispiele 8 bis 9 sind in Tabelle 8 gezeigt.
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Das Vergleichsbeispiel B und die
Beispiele 8 und 9 wurden entsprechend dem Prüfablauf 3 geprüft. Der
Gesamtabtrag beruhte auf 1500 Linearfuß (457 m) nichtrostenden Stahlblechen.
Die Ergebnisse zeigten, daß die
Beispiele 8 und 9 eine viel höhere
Abtragrate, eine längere
geschätzte
Lebensdauer und im Vergleich zum Vergleichsbeispiel B eine gröbere Oberflächengüte haben.
Das Enddicke der Schleifproben wurde mit der Hand in μm gemessen.
Der Prozentanteil der verwendeten Schleifbandprobe beruhte auf den
Banddickendaten. Es wurde eine Enddicke von 0,0635 μm (0,0025
Zoll) für
den YF-Träger
angenommen. Eine nachfolgende Verschleißprüfung zeigte, daß die Schleifbänder eine
viel größere Schleiflebensdauer
haben, als die lineare Schätzung
ergibt. Die Verschleißprüfung setzte
sich mit dem Schleifen des Bandes fort, bis die Abtragrate eine unakzeptable
Rate erreicht hat oder die Güte
nicht mehr ausreichend war. Die Ergebnisse sind in Tabelle 8 unten
gezeigt.
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Beispiele 10 bis 12
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Die Beispiele 10 bis 12 wurden nach
dem Allgemeinen Verfahren zur Herstellung von Schleifartikeln hergestellt.
Die Beschichtungsgewichte für
die Beispiele 10 bis 12 sind in Tabelle 10 unten dargestellt, und
die Bindungssystemformulierungen sind in Tabelle 11 dargestellt.
Die Schlämmeformulierung
zur Herstellung genau geformter Schleifagglomeratteilchen wurde
aus 15,9 Gewichtsteilen Vorgemisch (Tabelle 4 oben), 4,7 Gewichtsteilen
WAO der Klasse F360 und 9,4 Gewichtsteilen WAO der Korngöße P150
in den Beispielen 10 und 11 und 9,4 Gewichtsteilen BAO der Korngöße P150
in Beispiel 12 unter Verwendung des Allgemeinen Verfahrens zur Herstellung
von genau geformten Agglomeratteilchen hergestellt.
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Die Beispiele 10 bis 12 wurden nach
der Prüfvorschrift
3 geprüft.
Die Ergebnisse sind in Tabelle 12 gezeigt. Die Daten für den Gesamtabtrag
und die Ra-Oberflächengüte sind
für 1500
(457 m) und 6000 (1829 m) Linearfuß des Werkstücks dargestellt.
Das Beispiel 10 hat einen geringeren Abtrag als die Beispiele 11
und 12. Die Oberflächengüte des Beispiels
10 mit BAO der Korngöße 220 im
Bindungssystem glich der Oberflächengüte im Beispiel
11 mit BAO der Korngöße 150 im
Bindungssystem. Der WAO in den genau geformten Schleifagglomeratteilchen
in Beispiel 11 führte
zu einer feineren Oberflächengüte als der
BAO in den genau geformten Schleifagglomeratteilchen in Beispiel
12.
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