DE4341791A1 - Karte für ein Pfandschloß - Google Patents
Karte für ein PfandschloßInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Karte für ein Pfandschloß für
lösbar aneinander zu befestigende Teile, wie Einkaufswagen
oder Gepäckwagen.
Eine solche Karte für ein Pfandschloß ist in der
vorangemeldeten nachveröffentlichten Patentanmeldung
DE 42 29 332 beschrieben. Hierbei ist es wichtig, daß das
Schloß nicht jede Karte akzeptiert, sondern nur durch
bestimmte Karten das Kopplungsglied entsperrbar ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Pfandschloß der eingangs
genannten Art so zu verbessern, daß aufgrund der
bestimmmten Form bzw. Ausgestaltung der konstruktiv
einfachen Karte das Kopplungsglied entsperrbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
ein Flächenbereich der Karte durch das Schloß verformbar
ist, ein übriger Flächenbereich der Karte unverformt
bleibt, und daß durch den verformten oder unverformten
Flächenbereich das Schloß betätigbar oder die Karte
prüfbar ist.
Durch die Ausbiegbarkeit eines bestimmten kleinen oder
großen Bereichs der Karte in eine andere Ebene kann nur
durch eine in dieser Weise verformbare Karte das Schloß
betätigt werden. Dies kann zum einen dadurch geschehen,
daß der verformte oder unverformt gebliebene Bereich das
Kopplungsglied direkt oder über Zwischenteile entsperrt.
Zum anderen kann es aber auch dadurch erfolgen, daß nur
eine richtig ausgeführte Karte in das Schloß einsteckbar
ist und durch die Einsteckbarkeit erst ein Entsperren
möglich wird.
Hierbei sind Schloß und Karte von einfachster
Konstruktion und kleinen Außenabmessungen. Auch wird eine
hohe Funktionstüchtigkeit und Sicherheit und einfache
Handhabung erreicht.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Karte und eines
Schlosses sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den
Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher
beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1: Einen senkrechten Längsschnitt durch das
Pfandschloß bei arretiertem Kopplungsglied.
Fig. 2: Einen senkrechten Längsschnitt durch das
Steuerteil.
Fig. 3: Eine Draufsicht auf Deckel und Karte.
Fig. 4: Eine Seitenansicht von Deckel, Karte und
Steuerteil.
Fig. 5: Eine Karte mit einem vorne mündenden Schlitz,
der zwei Zungen voneinander trennt.
Fig. 6: Eine Karte ähnlich Fig. 5 mit einem Schlitz,
der in einer Erweiterung endet.
Fig. 7: Eine Karte mit seitlich mündendem Schlitz, der
eine Zunge begrenzt.
Fig. 8: Eine Karte mit einem durch eine Quernut
abgeteilten verformbaren Flächenbereich.
Fig. 9: Eine Karte mit einer innen liegenden Zunge.
Fig. 10: Eine Karte mit zwei innen liegenden Zungen.
Fig. 11: Eine Karte mit einer innen liegenden Zunge
in Zacken- und Zahnform.
Fig. 12: Eine Karte mit einer innen liegenden Reihe
von Zähnen.
Fig. 13: Eine Karte mit einer innen liegenden Reihe
von Zähnen, in Form eines Schlüssels.
Fig. 14: Eine Karte mit einem innen liegenden Flächen
bereich mit einfach gewölbtem Rand.
Fig. 15: Eine Karte mit einem innen liegenden
Flächenbereich mit zweifach gewölbtem Rand.
Fig. 16: Eine Karte mit einem innen liegenden
Flächenbereich, der quer zur Kartenoberfläche
sprungförmig beweglich ist.
Fig. 17: Eine Karte mit einem innen liegenden
Flächenbereich, der aus einem elastischen
Material besteht und
Fig. 18: eine Karte mit einem innen liegenden
Flächenbereich, der aus einem weicheren
Material besteht als die übrige Kartenfläche
ist.
Das Pfandschloß weist ein quaderförmiges Gehäuse 1 auf,
das in Form und Abmessungen etwa der doppelten Größe
einer Streichholzschachtel entspricht. Das Gehäuse 1 ist
am Boden verschlossen und besitzt vier senkrechte
Seitenwände und einen inneren Hohlraum, der nach oben hin
offen ist und durch einen Deckel 6 verschlossen wird. Der
an der Oberseite befestigte Deckel 6 wird von oben
aufgedrückt und findet durch seitliche Rasten Halt.
Im Innenraum des Gehäuses 1 ist ein Lagerblock 2
befestigt, insbesondere am Gehäuse angeformt, der mit dem
Boden des Gehäuses verbunden ist und über dem ein
schlittenförmiges Steuerteil 3 gestülpt ist, das im
Querschnitt einem umgekehrten U entspricht. Damit
umgreift das Steuerteil 3 mit seinen zwei Seitenwänden 3a
die beiden Seiten des Lagerblocks 2.
Im Lagerblock 2 ist quer zur Längsrichtung des Gehäuses 1
ein Schlitz 2a eingebracht, in der ein Schließriegel 4
senkrecht verschieblich gelagert ist. Der Schließriegel 4
weist an seinen beiden seitlichen Enden je einen Zapfen
4a und ein dazwischenliegendes Arretierteil auf, das die
sperrende Funktion für ein einsteckbares Kopplungsglied 7
ausübt.
Die Seitenwände 3a des Steuerteils 3 besitzen jeweils
einen schrägen Schlitz 3b, in dem jeweils ein Zapfen 4a
einliegt. Wird das Steuerteil 3 in Längsrichtung des
Gehäuses bewegt, so wird der Schließriegel 4 angehoben
oder abgesenkt.
Im Lagerblock 2 ist eine Druckfeder 8 gelagert, die an
einer Querwand 3c des Steuerteils 3 anliegt. Durch die
Druckfeder 8 wird das Steuerteil 3 in eine Richtung
bewegt, in der der Schließriegel 4 durch die Schlitze 3b
in die das Kopplungsglied sperrende Stellung bewegt ist.
Im Lagerblock 2 ist ein Längskanal 2b eingebracht, der
dem Querschnitt des Kopplungsgliedes entspricht und der
mit einer Öffnung 1a in der Stirnseite des Gehäuses 1
eines anzukoppelnden Teiles, insbesondere eines Wagens
eingesteckt, das bzw. der mit dem Teil bzw. Wagen
verkoppelt werden soll an dem das Gehäuse 1 befestigt
ist. Das Kopplungslied weist einen Rücksprung,
insbesondere eine Öffnung auf. Wird das Kopplungsglied
durch die Öffnung 1a in das Gehäuse 1 hineingeschoben, so
verschiebt die vordere keilförmige Spitze des
Kopplungsglieds das Steuerteil 3 gegen den Druck der
Feder 8. Ist das Kopplungsglied bis in seine Endstellung
hineingeschoben, so erreicht seine Öffnung den
Schließriegel 4, der in die Öffnung einschnappt. Das
Kopplungsglied kann dann nicht mehr gewaltsam aus dem
Schloß herausgezogen werden.
An dem dem Schließriegel 4 gegenüberliegenden Ende ist im
Innern des Gehäuses 1 ein Sicherungsteil 5 senkrecht
verschieblich gelagert, das an seiner Oberseite eine
Schrägfläche 5a aufweist, die bei eingestecktem
Kopplungsglied an einer vorderen Keilfläche des
Kopplungsgliedes bzw. dessen Spitze zur Anlage gelangt.
Damit wird durch die Kopplungsgliedspitze das
Sicherungsteil 5 gegen den Druck einer in ihr liegenden
Druckfeder 9 nach unten in seiner unteren Stellung
gehalten.
Das Gehäuse 1 weist an der der Öffnung 1a
gegenüberliegenden Stirnseite zwei weitere Öffnungen 1b
und 1c auf. In die schlitzförmige Öffnung 1b ist eine
Münze als Pfand einsteckbar, die bei unterer Stellung des
Sicherungsteils 5 über die Oberseite des Sicherungsteils
5 soweit in das Gehäuse hineingleitet, daß sie nicht,
oder nur noch wenig, außen aus dem Gehäuse herausragt. In
dieser weit eingestecktesten Stellung der Münze wird die
Münze von zwei an der Oberseite des Sicherungsteils 5
vorstehenden seitlichen Vorsprüngen hintergriffen, wenn
das Kopplungsglied zumindest teilweise abgezogen ist und
das Sicherungsteil 5 sich in seiner oberen Stellung
befindet.
Das Sicherungsteil 5 weist darüber hinaus an seiner
Oberseite zwei senkrecht vorstehende Stifte 5b auf. Die
Stifte 5b ragen in einen Längskanal 11 hinein, der in der
schlitzförmigen Öffnung 1c mündet. In die Öffnung 1c und
den Kanal 11 ist eine Karte 10, insbesondere in Form
einer Kreditkarte oder einer Schlüsselkarte in das Schloß
waagerecht einsteckbar, wobei in der Endstellung die in
der Karte befindlichen Löcher 10a über den Stiften 5b
stehen, so daß in der oberen Stellung des Sicherungsteils
5 die Stifte 5b die Karte gegen ein Herausziehen
arretieren.
Die Karte 10 weist an seiner Vorderseite zwei in
Kartenlängsrichtung angeordnete Schlitze 16 auf, die in
der vorderen Kartenkante münden und zwei außen liegende
verbiegbare Zungen 17 (erste Bereiche) von einem
mittleren Kartenbereich 18 (zweiter Bereich) trennen. Die
Schlitze umgreifen Zapfen 6a, die an der Unterseite des
Gehäusedeckels 6 vorstehen, so daß nur Karten 10
einsteckbar sind, die entsprechende Schlitze aufweisen.
Wird die Karte 10 in den Kanal 11 eingeschoben, so stoßen
die beiden Zungen 17 jeweils gegen die Schrägfläche 14a
eines Vorsprungs 14, der von oben in den Längskanal 11
hineinragt und an der Unterseite des Gehäusedeckels 6
angeformt ist. Hierbei sind im Gehäusedeckel 6 zwei
Vorsprünge 14 angeordnet, die jeweils im Bewegungsbereich
einer Zunge 17 liegen.
Sobald die Zunge 17 über die Schrägfläche 14a gleiten,
werden sie nach unten ausgebogen und gelangen in eine
Öffnung 15 des Steuerteils 3, um gegen den Rand der
Öffnung 15 zu stoßen, der den Anschlag 3d bildet. Die
Zungen 17 verschieben hierdurch das Steuerteil 3.
Wird das Kopplungsglied in die Öffnung 1a eingeschoben,
so wird es, wie oben beschrieben, durch den Schließriegel
4 in seiner Endstellung arretiert. In dieser Endstellung
drückt das Kopplungsglied das Sicherungsteil 5 in seine
den Längskanal 10 und den Münzkanal frei gebende Stellung
und das Steuerteil 3 befindet sich in seiner den
Öffnungen 1b und 1c nahen Stellung, in die das Steuerteil
3 durch die Feder 8 gedrückt wird.
Wird nun in das Schloß eine Münze oder eine Karte 10
eingeschoben, so drückt die Münze gegen die Querwand 3c
bzw. die Karte mit ihren Vorderseiten der Zungen 10c
gegen den Anschlag 3d am Steuerteil 3. Durch das
Einschieben der Münze oder der Karte wird damit das
Steuerteil 3 nach rechts von den Öffnungen 1b bzw. 1c
weggeschoben gegen den Druck der Feder 8. Hierbei
verschiebt das Steuerteil 3 über die Schlitze 3b und die
Zapfen 4a den Schließriegel 4 in seine frei gebende
Stellung. Damit kann das Kopplungsglied frei
herausgezogen werden.
Fig. 3 zeigt die Karte mit zwei Schlitzen, die an der
vorderen Kante der Karte münden und zwei seitliche
verbiegbare Zungen bilden. Das Ausführungsbeispiel nach
Fig. 5 unterscheidet sich hiervon dadurch, daß nur
ein längsangeordneter Schlitz 16 in der vorderen Kante
mündet und zwei Zungen 17 voneinander trennt. Je nachdem,
in welcher Stellung die Karte in das Schloß eingeschoben
wird, d. h. ob die Unterseite zuunterst oder zuoberst
liegt, wird die eine oder andere Zunge verbogen. Der
übrige Kartenbereich 18 bleibt gerade.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 unterscheidet sich
von dem nach Fig. 5 nur dadurch, daß der Schlitz 16 in
einer kreisförmigen Erweiterung (Ausnehmung) 19 endet.
Dies erhöht die Beweglichkeit der Zungen 17.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 ist der Schlitz 16
quer zur Längsrichtung der Karte und zur
Einschieberichtung angeordnet, so daß der Schlitz 16 in
einer Längsseite der Karte mündet. Die hierdurch
geschaffene Zunge 17 ist in gleicher Weise beweglich wie
in den vorherigen Ausführungsbeispielen.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 zeigt eine Zunge 17
als verformbarer, d. h. in diesem Fall abbiegbarer
Flächenbereich, der durch eine Quernut 20 von der übrigen
Karte abgeteilt ist. Diese Quernut 20 führt zu einer
Materialverringerung im Bereich der Nut, so daß der
Bereich 17 leicht abbiegbar ist. Die Quernut 20 kann
hierbei ein- oder beidseitig angeordnet sein und
insbesondere als Filmscharnier ausgeführt sein.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 ist die Zunge 17 im
Inneren der Karte angeordnet, wobei der Schlitz 16 die
Zunge 17 an drei Seiten U-förmig umgibt. Die Zunge liegt
hierbei in Kartenlängsrichtung, wobei das freie Ende der
Einführungsseite der Karte zugewandt ist.
Beim Herausziehen des Kopplungsgliedes gibt seine Spitze
Fig. 3 zeigt die Karte mit zwei Schlitzen, die an der
vorderen Kante der Karte münden und zwei seitliche
verbiegbare Zungen bilden. Das Ausführungsbeispiel nach
Fig. 5 unterscheidet sich hiervon dadurch, daß nur ein
längsangeordneter Schlitz 16 in der vorderen Kante mündet
und zwei Zungen 17 voneinander trennt. Je nachdem, in
welcher Stellung die Karte in das Schloß eingeschoben
wird, d. h. ob die Unterseite zuunterst oder zuoberst
liegt, wird die eine oder andere Zunge verbogen. Der
übrige Kartenbereich 18 bleibt gerade.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 unterscheidet sich
von dem nach Fig. 5 nur dadurch, daß der Schlitz 16 in
einer kreisförmigen Erweiterung (Ausnehmung) 19 endet.
Dies erhöht die Beweglichkeit der Zungen 17.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 ist der Schlitz 16
quer zur Längsrichtung der Karte und zur
Einschieberichtung angeordnet, so daß der Schlitz 16 in
einer Längsseite der Karte mündet. Die hierdurch
geschaffene Zunge 17 ist in gleicher Weise beweglich wie
in den vorherigen Ausführungsbeispielen.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 zeigt eine Zunge 17
als verformbarer, d. h. in diesem Fall abbiegbarer
Flächenbereich, der durch eine Quernut 20 von der übrigen
Karte abgeteilt ist. Diese Quernut 20 führt zu einer
Materialverringerung im Bereich der Nut, so daß der
Bereich 17 leicht abbiegbar ist. Die Quernut 20 kann
hierbei ein- oder beidseitig angeordnet sein und
insbesondere als Filmscharnier ausgeführt sein.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 ist die Zunge 17 im
Inneren der Karte angeordnet, wobei der Schlitz 16 die
Zunge 17 an drei Seiten U-förmig umgibt. Die Zunge liegt
hierbei in Kartenlängsrichtung, wobei das freie Ende der
das Sicherungsteil 5 frei, so daß es sich nach oben Fig.
3 zeigt die Karte mit zwei Schlitzen, die an der vorderen
Kante der Karte münden und zwei seitliche verbiegbare
Zungen bilden. Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 5
unterscheidet sich hiervon dadurch, daß nur ein
längsangeordneter Schlitz 16 in der vorderen Kante mündet
und zwei Zungen 17 voneinander trennt. Je nachdem, in
welcher Stellung die Karte in das Schloß eingeschoben
wird, d. h. ob die Unterseite zuunterst oder zuoberst
liegt, wird die eine oder andere Zunge verbogen. Der
übrige Kartenbereich 18 bleibt gerade.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 unterscheidet sich
von dem nach Fig. 5 nur dadurch, daß der Schlitz 16 in
einer kreisförmigen Erweiterung (Ausnehmung) 19 endet.
Dies erhöht die Beweglichkeit der Zungen 17.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 ist der Schlitz 16
quer zur Längsrichtung der Karte und zur
Einschieberichtung angeordnet, so daß der Schlitz 16 in
einer Längsseite der Karte mündet. Die hierdurch
geschaffene Zunge 17 ist in gleicher Weise beweglich wie
in den vorherigen Ausführungsbeispielen.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 zeigt eine Zunge 17
als verformbarer, d. h. in diesem Fall abbiegbarer
Flächenbereich, der durch eine Quernut 20 von der übrigen
Karte abgeteilt ist. Diese Quernut 20 führt zu einer
Materialverringerung im Bereich der Nut, so daß der
Bereich 17 leicht abbiegbar ist. Die Quernut 20 kann
hierbei ein- oder beidseitig angeordnet sein und
insbesondere als Filmscharnier ausgeführt sein.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 ist die Zunge 17 im
Inneren der Karte angeordnet, wobei der Schlitz 16 die
Zunge 17 an drei Seiten U-förmig umgibt. Die Zunge liegt
hierbei in Kartenlängsrichtung, wobei das freie Ende der
bewegen kann und mit dem Vorsprung 5a und/oder den Fig.
3 zeigt die Karte mit zwei Schlitzen, die an der vorderen
Kante der Karte münden und zwei seitliche verbiegbare
Zungen bilden. Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 5
unterscheidet sich hiervon dadurch, daß nur ein
längsangeordneter Schlitz 16 in der vorderen Kante mündet
und zwei Zungen 17 voneinander trennt. Je nachdem, in
welcher Stellung die Karte in das Schloß eingeschoben
wird, d. h. ob die Unterseite zuunterst oder zuoberst
liegt, wird die eine oder andere Zunge verbogen. Der
übrige Kartenbereich 18 bleibt gerade.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 unterscheidet sich
von dem nach Fig. 5 nur dadurch, daß der Schlitz 16 in
einer kreisförmigen Erweiterung (Ausnehmung) 19 endet.
Dies erhöht die Beweglichkeit der Zungen 17.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 ist der Schlitz 16
quer zur Längsrichtung der Karte und zur
Einschieberichtung angeordnet, so daß der Schlitz 16 in
einer Längsseite der Karte mündet. Die hierdurch
geschaffene Zunge 17 ist in gleicher Weise beweglich wie
in den vorherigen Ausführungsbeispielen.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 zeigt eine Zunge 17
als verformbarer, d. h. in diesem Fall abbiegbarer
Flächenbereich, der durch eine Quernut 20 von der übrigen
Karte abgeteilt ist. Diese Quernut 20 führt zu einer
Materialverringerung im Bereich der Nut, so daß der
Bereich 17 leicht abbiegbar ist. Die Quernut 20 kann
hierbei ein- oder beidseitig angeordnet sein und
insbesondere als Filmscharnier ausgeführt sein.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 ist die Zunge 17 im
Inneren der Karte angeordnet, wobei der Schlitz 16 die
Zunge 17 an drei Seiten U-förmig umgibt. Die Zunge liegt
hierbei in Kartenlängsrichtung, wobei das freie Ende der
Stiften 5b die Münze und/oder die Karte 10 arretiert.
Damit bleiben Münze und/oder Karte so lange im
Pfandschloß festgehalten, bis das Kopplungsglied wieder
eingesteckt wird.
Fig. 3 zeigt die Karte mit zwei Schlitzen, die an der
vorderen Kante der Karte münden und zwei seitliche
verbiegbare Zungen bilden. Das Ausführungsbeispiel nach
Fig. 5 unterscheidet sich hiervon dadurch, daß nur ein
längsangeordneter Schlitz 16 in der vorderen Kante mündet
und zwei Zungen 17 voneinander trennt. Je nachdem, in
welcher Stellung die Karte in das Schloß eingeschoben
wird, d. h. ob die Unterseite zuunterst oder zuoberst
liegt, wird die eine oder andere Zunge verbogen. Der
übrige Kartenbereich 18 bleibt gerade.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 unterscheidet sich
von dem nach Fig. 5 nur dadurch, daß der Schlitz 16 in
einer kreisförmigen Erweiterung (Ausnehmung) 19 endet.
Dies erhöht die Beweglichkeit der Zungen 17.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 ist der Schlitz 16
quer zur Längsrichtung der Karte und zur
Einschieberichtung angeordnet, so daß der Schlitz 16 in
einer Längsseite der Karte mündet. Die hierdurch
geschaffene Zunge 17 ist in gleicher Weise beweglich wie
in den vorherigen Ausführungsbeispielen.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 8 zeigt eine Zunge 17
als verformbarer, d. h. in diesem Fall abbiegbarer
Flächenbereich, der durch eine Quernut 20 von der übrigen
Karte abgeteilt ist. Diese Quernut 20 führt zu einer
Materialverringerung im Bereich der Nut, so daß der
Bereich 17 leicht abbiegbar ist. Die Quernut 20 kann
hierbei ein- oder beidseitig angeordnet sein und
insbesondere als Filmscharnier ausgeführt sein.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 ist die Zunge 17 im
Inneren der Karte angeordnet, wobei der Schlitz 16 die
Zunge 17 an drei Seiten U-förmig umgibt. Die Zunge liegt
hierbei in Kartenlängsrichtung, wobei das freie Ende der
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 10 unterscheidet sich
von dem nach Fig. 9 dadurch, daß zwei Zungen innerhalb
der Kartenfläche angeordnet sind, wobei das Zungenende
jeder der beiden Zungen der Kartenschmalseite zugewandt
ist, die der Zunge näher liegt. Damit kann die Karte mit
beiden Schmalseiten wahlweise in das Schloß eingesteckt
werden.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 11 unterscheidet sich
von dem nach Fig. 9 dadurch, daß die Zunge zahnförmig
ausgeführt ist, wobei der Schlitz nur eine einzige
Abwinklung aufweist.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 12 zeigt einen Schlitz
16 in zick-zack-Form, so daß mehrere Zähne zu beiden
Seiten des Schlitzes vom Kartenmaterial gebildet werden.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 13 geht die
zick-zack-Form in die Form einer Schlüsselabbildung über,
so daß die Zacken einer Seite den Bart des Schlüssels 20
bilden.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 14 ist der Schlitz 16
gewölbt ausgeführt, so daß eine Zunge oder ein
Flächenbereich mit gewölbtem Rand entsteht, durch den das
Schloß betätigbar ist.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 15 unterscheidet sich
von dem nach Fig. 14 nur dadurch, daß der Schlitz eine
Doppelwölbung besitzt, so daß zwei gewölbte Zungen zu
beiden Seiten ausgebildet sind.
In allen bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen kann
die Karte auf jeweils zwei verschiedene Arten verwendet
werden. Entweder wird die Zunge, bzw. werden die Zungen
gegenüber der Karte ausgebogen oder aber die gesamte
Karte, d. h. der übrige Kartenbereich 18 wird verbogen, so
daß dann die Zunge nicht oder weniger stark verbogen wird
und damit aus der Kartenfläche hervorsteht, um mit diesem
vorstehenden Bereich das Schloß zu betätigen.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 16 ist ein
beweglicher Bereich 21 innerhalb der übrigen Kartenfläche
18 angeordnet. Dieser Bereich 21 kann sprungweise
beweglich sein, d. h. der kreisförmige Rand des Bereichs
21 ist in einer solchen Weise verformt, daß ein
Sprungwerk gebildet wird, das eine sprungförmige Hin- und
Rückbewegung des Bereichs 21 erzeugt, sobald auf den
Bereich 21 gedrückt wird, bzw. danach wieder losgelassen
wird. Zum Betätigen des Bereichs 21 ist im Schloß ein
Betätigungsteil, insbesondere ein Stift, Hebelende, Knopf
oder ähnliches angeordnet, das etwa rechtwinklig zur
Kartenoberfläche auf diese drückt, sobald die Karte in
das Schloß eingedrückt wird. Die Kraft für dieses
Eindrücken kann dadurch erzeugt werden, daß die Karte mit
der vorderen Kante auf ein Schloßteil drückt, das in den
Kartenweg vorsteht und diese Kraft auf das
Betätigungsteil übertragen wird. Sobald der Bereich 21
aus der Kartenoberfläche vorsteht, wird durch diesen
Bereich ein Taster oder Hebel oder ähnliches des
Schlosses betätigt, um insbesondere über Zwischenteile
eine Freigabe des Schlosses wie oben beschrieben zu
erwirken.
Der Bereich 21 bildet somit beim Ausführungsbeispiel nach
Fig. 16 einen nachgiebigen Bereich, der an irgendeiner
Stelle der Karte angeordnet sein kann. In Fig. 17
besteht dieser nachgiebige Bereich aus einer elastischen
Fläche, insbesondere aus Gummi, d. h. im Bereich 21 findet
sich ein anderes Material als das übrige Kartenmaterial.
Das Ausführungsbeispiel nach Fig. 18 unterscheidet sich
von dem nach Fig. 17 dadurch, daß der bewegliche
nachgiebige Bereich 21 aus einem weichen Material wie
Pappe und/oder Papier besteht. In diesem
Ausführungsbeispiel ist es aber auch möglich, daß das
Material des Bereichs 21 so weich ausgeführt ist, daß es
durchstochen werden kann. Hierzu weist das Schloß einen
Nadel- oder nagelförmigen Stift auf. Alternativ kann aber
auch das Schloß an der weichen Stelle den Bereich 21
durchstanzen. Das Instrument des Schlosses, daß ein
solches Durchstechen oder Durchstanzen erzeugt,
durchdringt somit die Kartenfläche und führt damit eine
Bewegung aus, die das Entsperren erzeugt. Eine Karte mit
dagegen hartem und damit nicht durchstechbarem oder
durchstanzbarem Material im Bereich 21 kann damit ein
Entsperren nicht erzeugen.
Bei allen Ausführungsbeispielen kann durch den verformten
oder durch den unverformt gebliebenen Flächenbereich eine
unterschiedliche Wirkung erzeugt werden. Entweder sorgt
dieser Flächenbereich durch seine Verformung für ein
Entriegeln des Kopplungsgliedes direkt oder über
Zwischenteile oder aber dieser Flächenbereich wird nur
dazu genutzt, daß nur eine Karte mit einem richtigen
Flächenbereich in das Schloß einsteckbar ist und danach,
d. h. nach dem Prüfen der Einsteckbarkeit das Schloß durch
das weitere Einschieben der Karte ein Entsperren
herbeiführt. Hierbei braucht für das Entsperren nicht
mehr unbedingt der Flächenbereich tätig zu sein,
sondern es kann auch ein anderes Teil der Karte, z. B. ein
anderer vorderer Bereich der Kartenstirnseite (des
vorderen Kartenrandes) ein Entkoppeln auslösen.
Auf der Karte ist zusätzlich ein Magnetstreifen, durch
den Informationen über ein Schreib-/Lesegerät speicherbar
und/oder abrufbar sind, das vorzugsweise an der Kasse
oder am Eingang/Ausgang eines Geschäftes angeordnet ist.
Durch diesen Magnetstreifen erhält die Karte noch
zusätzliche Funktionen. Insbesondere können hierdurch
Informationen über den Kunden, den Wagen, und/oder über
Waren erhalten werden.
Die Karte kann einen einen elektronischen Chip und/oder
eine integrierte Schaltung aufweisen.
Claims (23)
1. Karte für ein Pfandschloß, insbesondere eines
Einkaufs- oder Gepäckwagens, dadurch
gekennzeichnet,
- - daß ein Flächenbereich (17, 21) der Karte durch das Schloß verformbar ist,
- - daß ein übriger Flächenbereich (18) der Karte unverformt bleibt, und
- - daß durch den verformten oder unverformten Flächenbereich (17, 18, 21) das Schloß betätigbar ist oder die Karte prüfbar ist.
2. Karte nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verformen des
verformbaren Flächenbereichs (17, 21) durch eine
Ausnehmung (16) insbesondere einen Schlitz erleichtert
ist, der an den verformbaren Flächenbereich angrenzt.
3. Karte nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (16) in
den Kartenrand mündet.
4. Karte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die zwei Enden der
Ausnehmung (16), insbesondere des Schlitzes in einem
Abstand zum Kartenrand liegen.
5. Karte nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausnehmung (16), insbesondere der Schlitz in einer
Erweiterung (19) endet.
6. Karte nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausnehmung (16), insbesondere der Schlitz einen
zungenförmigen Flächenbereich (17) umgibt.
7. Pfandschloß nach einem der Ansprüche 2 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlitz (16) in Richtung des Kartenschiebeweges
angeordnet ist.
8. Pfandschloß nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an der
Vorderkante der Karte (10) zwei erste Bereiche,
insbesondere Zungen (17) angeordnet sind, die jeweils
durch einen Schlitz (16) von dem mittleren zweiten
Bereich (18) getrennt sind.
9. Pfandschloß nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der mittlere Bereich
(18) eine größere Breite aufweist als die Breite eines
ersten Bereiches (17).
10. Karte nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ausnehmung (16), insbesondere der Schlitz einen oder
mehrere Zähne (17) begrenzt.
11. Karte nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (16),
insbesondere der Schlitz zickzackförmig ist.
12. Karte nach einem der Ansprüche 2 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausnehmung (16), insbesondere der Schlitz einen oder
mehrere Bögen aufweist.
13. Karte nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Verformen des verformbaren Flächenbereichs (17) durch
eine nutenförmige Ausnehmung erleichtert ist, die an den
verformbaren Flächenbereich angrenzt.
14. Karte nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Verformen des verformbaren Flächenbereichs (17) durch
eine Materialerweichung oder eine Materialdichten
verringerung erleichtert ist.
15. Karte nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der verformbare
Flächenbereich (17) aus einem weicheren Material
insbesondere Gummi, weichem Kunststoff und/oder Pappe
besteht, als der übrige Bereich.
16. Karte nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß am
verformbaren Flächenbereich (17) ein Randbereich
angrenzt, der aus einem weicheren Material insbesondere
Gummi, weichem Kunststoff und/oder Pappe besteht, als der
übrige Bereich.
17. Karte nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß am
verformbaren Flächenbereich (17) ein Randbereich
angrenzt, der eine geringere Dicke aufweist als der
übrige Bereich.
18. Karte nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der aus
der Kartenfläche bewegliche Bereich (21) sprungförmig
beweglich ist.
19. Pfandschloß für eine Karte nach einem der
vorherigen Ansprüche für lösbar aneinander zu
befestigende Teile, wie Einkaufswagen und Gepäckwagen mit
einem am ersten Teil befestigten Schloßgehäuse (1), das
eine Öffnung (1b, 1c) für die Karte und eine Öffnung (1a)
für ein Kopplungsglied besitzt, das am zweiten Teil
befestigt ist und so lange durch einen Schließriegel
arretiert gehalten ist, bis die Karte eingeschoben ist,
wobei die Karte während des Einschiebens ein Steuerteil
(3) bewegt, das den Schließriegel (4) von der sperrenden
in die entsperrte Stellung bewegt, dadurch
gekennzeichnet, daß der das Schloß
betätigende Kartenbereich (17, 21) aus der Kartenebene
heraus bewegbar ist und direkt oder über ein Zwischenteil
das Steuerteil (3) bewegt.
20. Pfandschloß nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß durch das Schloß nur
ein kleiner verformbarer Flächenbereich (17, 21) aus der
Kartenebene ausbiegbar ist, durch den das Schloß
betätigbar ist.
21. Pfandschloß nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß durch das Schloß ein
großer Bereich (18) der Karte insbesondere die gesamte
Karte verbiegbar ist, und ein kleinerer Kartenbereich
(17) im wesentlichen unverformt bleibt, durch den das
Schloß betätigbar ist.
22. Karte nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß auf
der Karte zusätzlich ein Magnetstreifen ist, durch den
Informationen über ein Schreib-/Lesegerät speicherbar
und/oder abrufbar sind, das vorzugsweise an der Kasse
oder am Eingang/Ausgang eines Geschäftes angeordnet ist.
23. Karte nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Karte einen elektronischen Chip und/oder eine integrierte
Schaltung aufweist.
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