DE4308680A1 - Verfahren zum Verhindern einer unberechtigten Verwendung optischer Platten, optische Platte mit einer Funktion zum Verhindern unberechtigter Verwendung sowie optisches Plattengerät - Google Patents
Verfahren zum Verhindern einer unberechtigten Verwendung optischer Platten, optische Platte mit einer Funktion zum Verhindern unberechtigter Verwendung sowie optisches PlattengerätInfo
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Description
Die Erfindung betrifft optische Platten. Sie bezieht sich insbesondere auf ein Verfahren zum
Verhindern unberechtigter Verwendung solcher Platten und eine optische Platte mit einer
Funktion zum Verhindern unberechtigter Verwendung. Weiterhin betrifft die Erfindung ein
optisches Plattengerät zum Auslesen von Daten von einer optischen Platte, die eine Funktion
zum Verhindern einer unberechtigten Verwendung aufweist.
Optische Platten haben große Speicherkapazität und ermöglichen ein leichtes Auslesen und
Aufzeichnen von Daten mit wahlfreiem Zugriff. Sie sind aus diesem Grund weit verbreitet. In
der vorliegenden Beschreibung umfaßt der Ausdruck "optische Platte" auch magneto-optische
Platten.
Mit der Verbreitung des Einsatzes von optischen Platten entsteht das Problem des rechtswid
rigen Kopierens von auf einer optischen Platte aufgezeichneten Daten auf ein anderes Auf
zeichnungsmedium. Es ist deshalb notwendig, ein Verfahren zum Verhindern unberechtigter
Verwendung vorzusehen, um einerseits die Verbreitung des Einsatzes optischer Platten zu
erleichtern und andererseits das Urheberrecht von Daten und Programmen zu schützen, die auf
optischen Platten aufgezeichnet sind.
Fig. 1 zeigt ein herkömmliches optisches Plattengerät in einem Übersichtsblockschaltbild. Das
in Fig. 1 dargestellte optische Plattengerät besteht aus einem Host-Computer 10, einem opti
schen Plattenlaufwerk 11 und einer SCSI-Einheit 12 (SCSI = Small Computer Systems Inter
face). Eine optische Platte 1 wird durch eine Platteneinführungsöffnung 11a in das optische
Plattenlaufwerk 11 geladen. Das optische Plattenlaufwerk 11 liest Daten von der optischen
Platte. In einigen Geräten bietet das optische Plattenlaufwerk 11 auch die Möglichkeit, Daten
auf der optischen Platte 11 aufzuzeichnen. Der Host-Computer 10 und das optische Platten
laufwerk 11 können über die SCSI-Einheit 12 miteinander in Verbindung treten.
Fig. 2 zeigt das Format der optischen Platte gemäß ISO-(International Standards Organiza
tion)-Norm (ISO 10090), deren Offenbarung hiermit als Referenz in die vorliegende Be
schreibung eingeführt wird. Ein dem Benutzer zugänglicher Bereich A besteht aus den zwi
schen der dritten und der 9996ten Spur liegenden Spuren. Dieser dem Benutzer zugängliche
Bereich A kann auf eine der folgenden Arten benutzt werden. Der gesamte dem Benutzer zu
gängliche Bereich A dient als RAM-Bereich (der auch als wiederbeschreibbarer Bereich be
zeichnet wird) oder als ROM-Bereich. Alternativ enthält der dem Benutzer zugängliche Be
reich A, wie in Fig. 2 dargestellt, einen ROM-Bereich 15 und einen RAM-Bereich
(wiederbeschreibbarer Bereich) 16 (dies wird als partieller ROM-Typ bezeichnet). In dem
RAM-Bereich können Daten magnetisch aufgezeichnet werden. In dem ROM-Bereich können
Daten aufgezeichnet werden, in dem sog. Pits auf der Aufzeichnungsfläche erzeugt werden.
Drei Spuren, die weiter außerhalb liegen als der dem Benutzer zugängliche Bereich A, dienen
als DMA-Bereich B (DMA = Defect Management Area, Fehlerverwaltungsbereich). Auf die
sen Bereich darf der Benutzer in der normalen Betriebsart nicht zugreifen. In diesem Mana
gement-Bereich B sind Daten für die Verwaltung der Platte aufgezeichnet. In dem DMA-Be
reich B sind beispielsweise Daten aufgezeichnet, die den Adressenbereich des ROM-Bereichs
15 und dem Adressenbereich RAM-Bereich 16 angeben. In einer der Wartung dienenden Be
triebsart kann auf die in dem DMA-Bereich aufgezeichneten Daten zugegriffen werden. In
ähnlicher Weise sind drei Spuren vorgesehen, die weiter innerhalb liegen als der dem Benutzer
zugängliche Bereich A. In einem Bereich C, der weiter außerhalb liegt als der äußere DMA-
Bereich B befinden sich äußere Steuerspuren. In einem weiteren Bereich C, der weiter inner
halb liegt als der innere DMA-Bereich B, befinden sich innere Steuerspuren. Noch weiter
außerhalb als der äußere Steuerspurbereich C ist ein Leerbereich D vorgesehen. Außerdem ist
ein weiterer Leerbereich vorgesehen, der weiter innen liegt als der innere Steuerspurbereich
C.
Die Bereiche B, C und D werden normalerweise als dem Benutzer unzugängliche Bereiche
bezeichnet.
Daten, die in dem ROM-Bereich 15 aufgezeichnet sind, können durch ein in dem Host-Com
puter 30 ausgeführtes Anwenderprogramm benutzt werden.
In jüngerer Zeit können optische Platten käuflich erworben werden, auf denen zahlreiche Da
ten aufgezeichnet sind, die durch Urheberrecht geschützt sind. So sind beispielsweise Daten
von Wörterbüchern, Enzyklopädien, Novellen, Spielprogrammen usw. auf optischen Platten
aufgezeichnet. Es ist deshalb notwendig, die auf den optischen Platten aufgezeichneten Daten
gegen rechtswidriges Kopieren zu schützen. Insbesondere werden wiederbeschreibbare opti
sche 3,5-Zoll-Disketten weite Verbreitung finden.
Die japanische Offenlegungsschrift No. 60-145501 schlägt ein Verfahren zum Verhindern un
berechtigter Verwendung vor. Bei diesem Verfahren wird durch physikalische Mittel eine
Marke in einem Bereich aufgezeichnet, der sich in einem Aufzeichnungsmedium befindet. Die
Marke wird von dem Aufzeichnungsmedium ausgelesen und mit einem Referenzmuster ver
glichen, das in einem Wiedergabegerät gespeichert ist. Wenn die ermittelte Markierung nicht
dieselbe ist wie in dem Referenzmuster, wird hieraus gefolgert, daß das Aufzeichnungsmedi
um ein rechtswidrig hergestelltes Exemplar ist.
Die japanische Offenlegungsschrift 63-26855 schlägt ein weiteres Verfahren zum Verhindern
unberechtigter Benutzung vor, bei dem gültige Daten in einem Nur-Lese-Bereich auf einem
Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet sind. Normalerweise können die auf dem Aufzeich
nungsmedium aufgezeichneten gültigen Daten nicht ausgelesen und in einen Nur-Lese-Bereich
eines anderen Aufzeichnungsbereichs übertragen werden. Die gültigen Daten fehlen dann in
dem Nur-Lese-Bereich des rechtswidrig produzierten Aufzeichnungsmediums.
Das in der oben genannten japanischen Offenlegungsschrift 60-145501 beschriebene Verfah
ren zum Verhindern unberechtigter Verwendung hat jedoch den Nachteil, daß es das genannte
physikalische Mittel zur Aufzeichnung der inhärenten Marke (so erhoben) auf dem Aufzeich
nungsmedium benötigt und daß diese inhärente Marke mit der ISO-Norm unvereinbar sein
kann.
Das in der erwähnten japanischen Offenlegungsschrift 63-26855 beschriebene Verfahren zum
Verhindern unberechtigter Verwendung hat den Nachteil, daß eine unautorisierte Kopie nicht
vollständig verhindert werden kann, weil die in dem Nur-Lese-Bereich aufgezeichneten Daten
in einem anderen Bereich als den Nur-Lese-Bereich eines anderen Aufzeichnungsmediums
übertragen werden können.
Es ist ein allgemein Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Verfahren zum Verhindern unbe
rechtigter Verwendung anzugeben, bei dem die oben beschriebenen Nachteile vermieden wer
den.
Eine speziellere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren zum Verhindern unbe
rechtigter Verwendung anzugeben, das ein rechtswidriges Kopieren wirksam verhindern kann,
wobei die optischen Platten der ISO-Norm entsprechen.
Erfindungsgemäße Lösungen dieser Aufgabe ergeben sich aus den nebengeordneten Ansprü
chen 1, 12, 14 und 17.
Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ein auf dem erwähnten Verfahren basie
rendes Gerät zu Verfügung zu stellen.
Dieses Ziel wird erreicht durch Geräte, wie sie in den nebengeordneten Ansprüchen 23, 35, 37
und 40 beschrieben sind.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine optische Platte zur Verfü
gung zu stellen, die auf den oben beschriebenen Verfahren beruht.
Dieses Ziel wird erreicht durch optische Platten, wie sie in den nebengeordneten Ansprüchen
46, 52 und 53 beschrieben sind.
Weitere Ziele, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der fol
genden ausführlichen Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen.
Fig. 1 zeigt ein Blockdiagramm eines herkömmlichen optischen Plattengeräts,
Fig. 2 zeigt ein Diagramm des Formats einer optischen Platte, wie es in der ISO-Norm
vorgeschrieben ist,
Fig. 3 zeigt ein Blockdiagramm eines ersten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfin
dung,
Fig. 4 zeigt ein Blockdiagramm eines Host-Computers, der in Ausführungsbeispielen der
vorliegenden Erfindung verwendet wird,
Fig. 5 zeigt ein Flußdiagramm zur Veranschaulichung der Funktion des ersten Ausfüh
rungsbeispiels der Erfindung,
Fig. 6 zeigt ein Blockdiagramm eines zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Er
findung,
Fig. 7 zeigt ein Flußdiagramm zur Veranschaulichung der Funktion des zweiten Ausfüh
rungsbeispiels,
Fig. 8 zeigt ein Diagramm zur Veranschaulichung der Funktion des zweiten Ausführungs
beispiels,
Fig. 9 zeigt ein Flußdiagramm zur Veranschaulichung der Arbeitsweise einer Abwandlung
des zweiten Ausführungsbeispiels der Erfindung,
Fig. 10 zeigt ein Blockdiagramm eines dritten Ausführungsbeispiels der Erfindung,
Fig. 11 zeigt ein Flußdiagramm zur Veranschaulichung der Arbeitsweise des dritten Aus
führungsbeispiels,
Fig. 12 zeigt ein Flußdiagramm, das veranschaulicht, in welcher Weise Prüfprogramme
nach Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung durchgeführt werden,
Fig. 13 zeigt ein Flußdiagramm zur Veranschaulichung einer Abänderung der in Fig. 12
dargestellten Prozedur,
Fig. 14 zeigt ein Flußdiagramm gemäß einer Abänderung des ersten Ausführungsbeispiels,
Fig. 15 zeigt ein Blockschaltbild eines Datenschreibsystems, das in einem vierten Ausfüh
rungsbeispiel Verwendung findet,
Fig. 16 zeigt ein Flußdiagramm zur Veranschaulichung der Funktion des Datenschreib
systems von Fig. 15,
Fig. 17 zeigt ein Blockschaltbild eines optischen Plattengeräts entsprechend dem vierten
Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 18 zeigt ein Diagramm zur Erläuterung der Funktion des optischen Plattengeräts von
Fig. 17,
Fig. 19 zeigt ein Diagramm zur Veranschaulichung eines Teils des Formats der optischen
Platte,
Fig. 20 zeigt ein Blockschaltbild einer Abänderung des vierten Ausführungsbeispiels,
Fig. 21 zeigt ein Diagramm zur Erläuterung der Funktion der Abänderung von Fig. 20,
Fig. 22 zeigt ein Blockschaltbild einer weiteren Abänderung des vierten Ausführungsbei
spiels der Erfindung,
Fig. 23 zeigt ein Flußdiagramm zur Erläuterung der Funktion des Systems von Fig. 22,
Fig. 24 zeigt ein Blockschaltbild einer Abänderung des Systems von Fig. 22,
Fig. 25 zeigt ein Diagramm zur Veranschaulichung der Sektorenstruktur,
Fig. 26 zeigt ein Flußdiagramm, in dem die Korrektur eines Datenfehlers dargestellt wird,
Fig. 27 zeigt das Blockschaltbild eines fünften Ausführungsbeispiels der Erfindung,
Fig. 28 zeigt ein Blockschaltbild eines sechsten Ausführungsbeispiels der Erfindung,
Fig. 29 zeigt ein Blockdiagramm eines Datenschreibsystems, das in dem sechsten Ausfüh
rungsbeispiel Verwendung findet,
Fig. 30 zeigt ein Flußdiagramm zur Veranschaulichung der Funktion des Systems von Fig.
29,
Fig. 31 zeigt ein Flußdiagramm zur Veranschaulichung der Funktion des sechsten Ausfüh
rungsbeispiels der Erfindung,
Fig. 32 zeigt ein Flußdiagramm einer Abänderung des sechsten Ausführungsbeispiels der
Erfindung,
Fig. 33A und 33B zeigen Diagramme des Aufzeichnungsbereichs der optischen Platte,
Fig. 34 zeigt ein Diagramm, das veranschaulicht, in welcher Weise Information in Platten
definitionssektoren nach einem siebten Ausführungsbeispiels der Erfindung aufge
zeichnet wird,
Fig. 35 zeigt ein Blockschaltbild des siebten Ausführungsbeispiels der Erfindung.
Fig. 3 zeigt ein Übersichtsblockschaltbild eines ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung. In
Fig. 3 sind Teile, die Teilen von Fig. 1 entsprechen, mit den selben Bezugszeichen versehen
wie dort. Das erste Ausführungsbeispiel der Erfindung dient dazu, festzustellen, ob die opti
sche Platte 1 den ROM-Bereich 15 aufweist, um unberechtigte Verwendung zu erfassen.
Ein Host-Computer 100, der mit der SCSI-Einheit 12 verbunden ist, besteht aus einer Lese
einheit 20, einem Register 21, einer Kapazitätsspeichereinheit 22, einem Register 23, einem
Komparator 24 und einem Register 25. In der Praxis besteht der Host-Computer 100, wie in
Fig. 4 dargestellt, aus einer CPU 101, einem ROM 102, einem RAM 103, einem mit der SCSI-
Einheit 12 verbundenen Treiber 104, einer Tastatur 105 und einer Anzeigevorrichtung 106.
Diese Elemente sind über einen Bus 107 miteinander verbunden. Eine Ausgabeeinrichtung,
z. B. ein Drucker, kann über den Treiber 104 mit der CPU 101 verbunden werden. Die
Strukturelemente 20 bis 25 des in Fig. 3 dargestellten Host-Computers 100 werden von der
CPU 101 verkörpert.
Daten, die von einem von der CPU 101 ausgeführten Anwenderprogramm verwendet werden,
sind in dem ROM-Bereich 15 in Form von Pits (vertieften oder erhabenen Oberflächenberei
chen) aufgezeichnet, die in der Aufzeichnungsfläche der optischen Platte 1 ausgebildet sind.
Wie oben beschrieben wurde, kann auf den Fehlerverwaltungsbereich (DMA-Bereich) B, der
weiter innen liegt als der RAM-Bereich 16, von seiten des Benutzers nicht zugegriffen werden.
Daten, die die Speicherkapazität L (= V2) des RAM-Bereichs 16 auf der optischen Platte 1
angeben, sind in dem DMA-Bereich B aufgezeichnet. Außerdem sind dort Daten aufge
zeichnet, die für die Verwaltung der optischen Platte 1 benötigt werden. Die Kapazitätsspei
chereinheit 22 speichert - als echte Speicherkapazität - die oben erwähnte Speicherkapazität L
(= V1). Die Leseeinheit 20 liest über das Laufwerk 11 und die SCSI-Einheit 12 die Daten von
der optischen Platte 1 aus, die die Speicherkapazität L (= V2) anzeigen.
Daten, die die Speicherkapazität V2 anzeigen und von der Leseeinheit 20 ausgelesen werden,
werden über das Register 21 dem Komparator 24 zugeführt. Außerdem werden Daten, die die
Speicherkapazität V1 anzeigen, über das Register 23 dem Komparator 24 zugeführt. Wenn der
Komparator 24 feststellt, daß die Speicherkapazität V gleich der Speicherkapazität V1 ist,
werden entsprechende Kennzeichendaten, z. B. "1" in das Register 25 eingeschrieben. In dem
anderen Fall werden entsprechende Kennzeichnungsdaten, z. B. "0" in das Register 25 einge
schrieben. Wenn die Kennzeichendaten den Wert "0" anzeigen, wird daraus geschlossen, daß
die optische Platte 1 rechtswidrig hergestellt wurde.
Die in Fig. 4 dargestellte CPU 101 führt den oben erwähnten Plattenprüfprozeß nach einem in
Fig. 5 dargestellten Plattenprüfprogramm durch. Das Plattenprüfprogramm wird in das RAM
103 geladen. In dem Schritt S11 liest die CPU 101 über das optische Plattenlaufwerk 11, das
SCSI-Interface 12 und den Treiber 104 Daten aus, die die Speicherkapazität V2 des RAM-
Bereichs 16 angeben. Normalerweise ist der RAM-Bereich 16 in mehrere Blöcke segmentiert.
Deshalb geben die Daten, die die Speicherkapazität V2 des RAM-Bereichs 16 kennzeichnen,
die Anzahl der Blöcke des RAM-Bereichs 16 an. In dem Schritt S 12 vergleicht die CPU 101
die Speicherkapazität V2 mit der in das RAM 103 geladenen Speicherkapazität V1 (die der in
Fig. 3 dargestellten Kapazitätsspeichereinheit 22 entspricht). Die CPU 101 stellt in dem Schritt
S13 fest, ob V2 = V1 ist. Wenn das Ergebnis von Schritt S13 JA lautet, schreibt die CPU 101
die entsprechenden Kennzeichendaten (z. B. "1") in dem Schritt S 14 in einen vorbestimmten
Arbeitsbereich des RAM 103 ein. Wenn das Ergebnis von Schritt S13 NEIN lautet, schreibt
die CPU 101 die entsprechenden Kennzeichendaten (z. B. "0") in dem Schritt S 15 in den
vorbestimmten Arbeitsbereich ein. Die Kennzeichendaten können auf der Anzeigevorrichtung
106 angezeigt werden. Die CPU 101 steuert diesen Vorgang. Alternativ können die
Kennzeichendaten auch mit Hilfe einer mit dem Treiber 104 verbundenen (nicht dargestellten)
Aufzeichnungseinheit, z. B. einem Drucker, auf einem Registrierpapier ausgedruckt werden.
Es sei darauf hingewiesen, daß die Speicherkapazität V2 des RAM-Bereichs 12, die in dem
DMA-Bereich B aufgezeichnet ist, nicht auf eine andere optische Platte übertragen werden
kann. Es ist deshalb üblich, festzustellen, ob die optische Platte 1 eine rechtswidrig erzeugte
Platte ist, indem die ausgelesenen Speicherkapazitätsdaten V2 mit den in der Einheit V2 ge
speicherten Speicherkapazitätsdaten V1 verglichen werden.
Im folgenden sei ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Fig. 6 zeigt dieses
zweite Ausführungsbeispiels als Blockdiagramm.
Ein Host-Computer 101A besteht hier aus einer Prüfdaten-Leseeinheit 30, einem Register 31,
einer Prüfdaten-Speichereinheit 32, einem Register 33, einem Komparator 34, einem ODER-
Glied 35, einem Register 36, einer Adressenspeichereinheit 37, einem Register 38, einer
Schreibbefehl-Einheit 39 und einer Entscheidungseinheit 40. Diese Strukturelemente des in Fig.
6 dargestellten Host-Computers 104 werden von der CPU 101 von Fig. 4 verkörpert. D.h., der
Host-Computer 100A hat die gleiche Hardware-Struktur wie der Host-Computer 100.
Fig. 7 zeigt ein Flußdiagramm eines Plattenprüfprogramms, das in dem RAM 103 des Host-
Computers 100A geladen ist und von der CPU 100 ausgeführt wird. Bei dem zweiten Ausfüh
rungsbeispiel der Erfindung werden Prüfdaten D2 in einem oder mehreren vorbestimmten
Blöcken aufgezeichnet, die durch eine bestimmte Adresse auf der optischen Platte 1 identifi
ziert sind. In dem Schritt S21 liest die Prüfdaten-Leseeinheit 30 die Prüfdaten D2 von der op
tischen Platte 1 und führt sie über das Register 31 dem Komparator 34 zu. Die Prüfdaten-
Speichereinheit 32 speichert Prüfdaten D1, die mit den Prüfdaten D2 übereinstimmen. Die
Prüfdaten D1 werden dem Komparator 34 über das Register 33 zugeführt. In dem Schritt S22
vergleicht der Komparator 34 die Prüfdaten D1 mit den Prüfdaten D2 und stellt in dem Schritt
23 fest, ob D2 = D1 ist. Wenn D2 nicht gleich D1 ist, wird hieraus gefolgert, daß die optische
Platte 1 rechtswidrig produziert wurde, und der Komparator schreibt die entsprechenden
Kennzeichendaten in dem Schritt S27 über das ODER-Glied 35 in das Register 36.
Das zweite Ausführungsbeispiel ist in einem Fall wirksam, wie er in Fig. 8 dargestellt ist.
Prüfdaten, die in einem Speicherbereich ZA1 in dem ROM-Bereich 15 einer optischen Platte
1a aufgezeichnet sind, werden in einem Speicherbereich ZA2 einer optischen Platte 1b kopiert,
der weiter außen liegt als der Adressenbereich ZA1. Daten, die in dem Bereich ZA1 der
optischen Platte 1b (Kopierziel) aufgezeichnet sind, unterscheiden sich von den Prüfdaten, die
in dem Bereich ZA1 der optischen Platte 1a (Kopierquelle) aufgezeichnet sind. Das zweite
Ausführungsbeispiel ist in der Lage, diese fehlerhafte Übereinstimmung festzustellen. Falls in
dem Bereich ZA1 der Kopierzielplatte 1b Prüfdaten aufgezeichnet sind, die mit den Prüfdaten
übereinstimmen, die in dem Bereich ZA1 der Kopierquellenplatte 1a aufgezeichnet sind, ist es
unmöglich, festzustellen, ob die optische Platte rechtswidrig produziert wurde.
Vor diesem Hintergrund speichert die Adressenspeichereinheit 37 (Fig. 6) eine spezielle
Adresse, die einen vorbestimmten Bereich in dem ROM-Bereich 11 der optischen Platte 1a
identifiziert. Die spezielle Adresse wird in dem Register 38 angeordnet. Die Schreibbefehl-
Einheit 39 liest die in dem Register 38 gespeicherte spezielle Adresse aus und sendet in dem
Schritt S24 von Fig. 7 über die SCSI-Einheit 12 einen Schreibbefehl an das optische Platten
laufwerk 11. Die Entscheidungseinheit 40 stellt in dem Schritt S25 fest, ob das Einschreiben
der Daten durch diesen Schreibbefehl erfolgreich ist oder nicht. Wenn das Ergebnis von Schritt
S25 negativ ist, schreibt die Entscheidungseinheit 40 die entsprechenden Kennzeichendaten in
dem Schritt S27 über das ODER-Glied 25 in das Register 36 ein. Wenn die optische Platte 1
eine echte optische Platte ist, können keine Daten in dem identifizierten Bereich innerhalb des
ROM-Bereichs 15 eingeschrieben werden. In diesem Fall informiert die SCSI-Einheit 12 die
CPU 101, daß keine Daten in den identifizierten Bereich eingeschrieben werden können.
Falls die optische Platte 1 eine rechtswidrig erzeugte Platte ist, befindet sich der durch die
spezielle Adresse identifizierte Speicherbereich in dem RAM-Bereich 16. In diesem Fall akzep
tiert die SCSI-Einheit 12 den Schreibbefehl. Die Entscheidungseinheit 40 schreibt dann die
entsprechenden Kennzeichendaten in dem Schritt S26 über das ODER-Glied 35 in das Register
36.
Fig. 9 zeigt ein Flußdiagramm einer Abänderung des zweiten Ausführungsbeispiels der Erfin
dung. In Fig. 9 sind Schritte, die mit Schritten von Fig. 7 übereinstimmen, mit den selben Be
zugszeichen versehen wie dort. Der Schritt S28 ersetzt den Schritt S24 von Fig. 7. Wenn
festgestellt wird, daß die ausgelesenen Daten D2 die gleichen sind wie die Daten, die in der
Prüfdaten-Speichereinheit 32 von Fig. 6 gespeichert sind, schreibt die Schreibbefehl-Einheit 39
Blinddaten in den identifizierten Speicherbereich (der tatsächlich in dem RAM-Bereich 16
liegt). Dadurch können unerlaubt kopierte Daten zerstört werden.
Im folgenden sei anhand von Fig. 10 ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrie
ben. Ein Host-Computer 100B enthält eine Mediumtyp-Detektoreinheit 42, eine Entschei
dungseinheit 43 und ein Register 44. Die tatsächliche Hardware-Struktur des Host-Computers
100B ist dieselbe wie diejenige des Host-Computers 100 von Fig. 4.
Normalerweise hat das optische Plattenlaufwerk 11 die Aufgabe, festzustellen, ob die in ihm
geladene optische Platte 1 (Aufzeichnungsmedium) entfernbar ist oder nicht. Falls Daten, die
auf einer rechtmäßig produzierten und verkauften optischen Platte aufgezeichnet sind, auf eine
optische Platte kopiert werden, die nicht aus einem optischen Plattenlaufwerk entfernt werden
kann, kann festgestellt werden, daß die Daten, die auf der nicht entfernbaren optischen Platte
aufgezeichnet sind, unrechtmäßig kopierte Daten sind, indem festgestellt wird, ob die optische
Platte entfernbar ist oder nicht.
Das optische Plattenlaufwerk 11 informiert die Mediumtyp-Detektoreinheit 42 über die SCSI-
Einheit 12 von dem Ergebnis dieser Feststellung. Und zwar empfängt die Mediumtyp-Detek
toreinheit 42 in dem Schritt S31 von Fig. 11 ein Entscheidungssignal, das anzeigt, ob die opti
sche Platte 1 (Aufzeichnungsmedium) aus dem optischen Plattenlaufwerk 11 entfernbar ist
oder nicht. Die Entscheidungseinheit 43 stellt in dem Schritt S32 fest, ob das Entscheidungs
signal aus dem optischen Plattenlaufwerk 11 anzeigt, daß die optische Platte 1 entfernbar ist.
Wenn festgestellt wird, daß die optische Platte 1 entfernbar ist, schreibt die Entscheidungsein
heit 43 in dem Schritt S33 in das Register 34 entsprechende Kennzeichendaten, die das Er
gebnis der oben beschriebenen Entscheidung anzeigen. Wenn festgestellt wird, daß die optische
Platte 1 nicht entfernbar ist, schreibt die Entscheidungseinheit 43 in dem Schritt S34 ent
sprechende Kennzeichendaten in das Register 44.
Ein von der CPU 101 (Fig. 4) ausgeführtes Anwenderprogramm verwendet die in dem Regi
ster 25, 36 oder 44 eingeschriebenen Kennzeichendaten, wie in Fig. 12 dargestellt. Die CPU
101 startet ein Anwenderprogramm und führt in dem Schritt S41 das vorangehend beschrie
bene Plattenprüfprogramm von Fig. 5, Fig. 7, Fig. 9 oder Fig. 11 aus. In dem Schritt S42
verweist die CPU 101 auf die Register 25, 36 oder 44 und stellt fest, ob die in das optische
Plattenlaufwerk 11 geladene optische Platte 1 echt ist oder nicht. Wenn festgestellt wird, daß
die optische Platte 1 nicht echt ist, veranlaßt die CPU 101 die Anzeigeeinheit 106 zur Anzeige
einer entsprechenden Nachricht und führt das Anwenderprogramm nicht aus. Wenn in dem
Schritt S42 festgestellt wird, daß die optische Platte 1 echt ist, wartet die CPU 101 in dem
Schritt 43 auf die Eingabe eines Befehls oder Ereignisses. In dem Schritt S44 interpretiert die
CPU 44 den eingegebenen Befehl oder das Ereignis und führt in dem Schritt S46 einen ange
forderten Prozeß aus. Wenn der eingegebene Befehl oder das Ereignis die Beendigung des
Anwenderprogramms erfordert, beendet die CPU 101 die Ausführung des Anwenderpro
gramms.
In Fig. 13 ist eine andere Prozedur dargestellt, die zeigt, wie die CPU 101 die in die Register
25, 36 oder 44 eingeschriebenen Kennzeichendaten verwendet. Nach dem Start eines Anwen
derprogramms führt die CPU 101 Schritte S51, S52 und S53 aus, die den Schritten S43, S44
bzw. S45 von Fig. 12 entsprechen. Wenn in dem Schritt S53 festgestellt wird, daß der einge
gebene Befehl die Beendigung der Ausführung des Anwenderprogramms fordert, stellt die
CPU 101 in dem Schritt S54 fest, ob der eingegebene Befehl Daten benutzt, die auf der opti
schen Platte 1 aufgezeichnet sind. Wenn das Ergebnis von Schritt S24 NEIN lautet, führt die
CPU 101 den eingegebenen Befehl aus. Wenn das Ergebnis von Schritt S54 JA lautet, führt die
CPU 101 das oben beschriebene Plattenprüfprogramm von Fig. 5, Fig. 7, Fig. 9 oder Fig. 11
aus. Wenn in dem Schritt S54 festgestellt wird, daß die optische Platte 1 echt ist, führt die
CPU 101 in dem Schritt S58 den eingegebenen Befehl aus. Wenn das Ergebnis von Schritt S56
NEIN lautet, veranlaßt die CPU 101 die Anzeigevorrichtung 106 in dem Schritt S57 zur
Anzeige der entsprechenden Nachricht.
Das erste, zweite und dritte Ausführungsbeispiel der Erfindung, die vorangehend beschrieben
wurden, sind nicht auf optische Platten beschränkt, sondern auch für andere Aufzeichnungs
medien, z. B. Chip-Karten anwendbar. Diese Aufzeichnungsmedien besitzen normalerweise
einen ROM-Bereich und einen RAM-Bereich. Mit Hilfe des in Fig. 14 dargestellten Chip-Kar
ten-Prüfprogramms ist es beispielsweise möglich, die Echtheit einer Chip-Karte festzustellen.
In dem Schritt S61 liest ein Chip-Karten-Lese/Schreibgerät, das anstelle des oben erwähnten
optischen Plattenlaufwerks 11 verwendet wird, eine auf der Chip-Karte aufgezeichnete Infor
mation aus, die deren Format angibt. Diese Formatinformation wird der CPU 101 des Host-
Computers von Fig. 4 zugeführt. In dem Schritt S61 erfaßt die CPU 101 die Anzahl der
Blöcke, die den RAM-Bereich bilden. In dem Schritt S63 stellt die CPU 101 fest, ob die in
dem Schritt S62 gewonnene Anzahl von Blöcken gleich einer vorbestimmten Blockzahl ist, die
in dem RAM 103 des Host-Computers 100 gespeichert ist. Wenn das Ergebnis von Schritt S63
dies bestätigt, startet die CPU 101 mit der Ausführung eines Anwenderprogramms. Wenn das
Ergebnis von Schritt S63 negativ ist, startet die CPU 101 das Anwenderprogramm nicht und
veranlaßt die Anzeige einer entsprechenden Nachricht auf der Anzeigeeinheit 108.
Im folgenden sei ein viertes Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Bei diesem Aus
führungsbeispiel sind Daten, die für die Verwaltung der optischen Platte benötigt werden, oder
Inhaltsverzeichnisdaten, die die Positionen von auf der Platte aufgezeichneten Dateien
angeben, in dem für den Benutzer unzugänglichen Bereich aufgezeichnet, der die Bereiche B,
C und D von Fig. 2 enthält. Mit anderen Worten, Daten, die in dem dem Benutzer zugängli
chen Bereich aufgezeichnet sind, können nur dann ausgelesen werden, wenn Daten ausgelesen
werden, die in dem dem Benutzer unzugänglichen Bereich aufgezeichnet sind. In dem für den
Benutzer unzugänglichen Bereich können alternativ auch Identifizierungs-(ID)-Daten oder -
Kennzeichen aufgezeichnet sein.
So können beispielsweise die Datenverwaltungsbereiche (DMA) B von Fig. 2 zur Aufzeich
nung von Daten verwendet werden, die zum Auslesen von Daten benötigt werden. Und zwar
können Primärfehlerlisten-Bereiche, (PDL-Bereiche, PDL = primary defect list) Bp oder (nicht
verwendete) Leerbereiche Bm in dem DMA-Bereich zur Aufzeichnung der notwendigen Daten
verwendet werden. Dies ist auch in einem verbleibenden Bereich Ac in dem RAM-Bereich 16
möglich.
Bei dem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung können in dem RAM-Bereich 16 aufge
zeichnete Daten nur dann ausgelesen werden, wenn die notwendigen Daten, die in dem für den
Benutzer unzugänglichen Bereich aufgezeichnet sind, ausgelesen werden. Die notwendigen
Daten, die in dem für den Benutzer unzugänglichen Bereich aufgezeichnet sind, können nicht
auf eine andere optische Platte kopiert werden. Es ist deshalb unmöglich, Daten von dem für
den Benutzer zugänglichen Bereich der rechtswidrig hergestellten optischen Platte auszulesen.
Fig. 15 zeigt ein Blockschaltbild eines Daten-Schreibsystems (zur Herstellung optischer Plat
ten) für die Aufzeichnung von Daten auf einer originalen optischen Platte, auf der Daten, die
eine unberechtigte Verwendung verhindern, nach dem vierten Ausführungsbeispiel der Erfin
dung aufgezeichnet sind. Das in Fig. 15 dargestellte System besteht aus einem Host-Computer
100D, einem Plattenlaufwerk 110 und einem Laufwerk 120 zum Auslesen von Daten von ei
nem externen Aufzeichnungsmedium 55 und zum Einschreiben von Daten auf das Medium 55.
Der Host-Computer 100D besteht aus einer Schreibmodus-Änderungseinheit 51, einer
Schreibeinheit 52, einem Arbeitsspeicher 53 und einer Leseeinheit 54 für originale Daten. Die
tatsächliche Hardware-Struktur des Host-Computer 100D ist die gleiche wie die des Host-
Computers 100 von Fig. 4. Das Plattenlaufwerk 110 besitzt einen Kopf 61, einen Kopfpositi
ons-Interpreter 62, eine Aufnahme/Wiedergabe-Einheit 63, eine Daten-Modulations/Demodu
lations-Einheit 64, einen Datenpuffer 65, einen Befehlsinterpreter 66 und einen Hauptprozessor
67. Der Block, der den Kopf 61 bezeichnet, enthält einen Kopfantrieb, der von dem
Hauptprozessor 67 gesteuert wird.
Fig. 16 zeigt ein Flußdiagramm der Arbeitsweise des in Fig. 15 dargestellten Systems. Zu
nächst startet die CPU 101 (Fig. 4) des Host-Computers 100D mit der Ausführung eines An
wenderprogramms, das dort installiert ist und zur Aufzeichnung von Daten auf einer originalen
Platte 68 dient. Das Platten-Original 68 ist als eine jungfräuliche Platte definiert, auf der keine
Daten aufgezeichnet sind. Zunächst ist der gesamte Speicherbereich des Platten-Originals 68
ein RAM-Bereich. In dem Schritt S71 von Fig. 16 wählt die Schreibmodus-Änderungseinheit
51 einen Zugriffsmodus (Verwaltungsmodus) für den gesamten Bereich aus, in dem nicht nur
auf den für den Benutzer zugänglichen Bereich sondern auch auf den für den Benutzer
unzugänglichen Bereich zugegriffen werden kann. Ein von der Schreibmodus-Änderungsein
heit 51 erzeugtes Modus-Signal für den Zugriff auf den gesamten Bereich wird einem ODER-
Glied 56 zugeführt. Der Benutzer kann normalerweise die Auswahl des Gesamtbereich-
Zugriffsmodus nicht spezifizieren. Der Gesamtbereich-Zugriffsmodus kann beispielsweise
durch ein Anwenderprogramm spezifiziert werden. Der Host-Computer 100D kann auch einen
Normal-Modus spezifizieren, in welchem nur auf den dem Benutzer zugänglichen Bereich
zugegriffen werden kann. In dem Schritt S72 liest die Originaldaten-Leseeinheit 54 (CPU 101)
über das Laufwerk 120 Originaldaten OD von dem externen Aufzeichnungsmedium 55 und
schreibt die ausgelesenen Originaldaten OD in den Arbeitsspeicher 53, der in dem in Fig. 4
dargestellten RAM 103 ausgebildet ist. Das externe Aufzeichnungsmedium 55 kann eine
optische Platte (einschließlich einer magneto-optischen Platte) oder eine magnetische Platte
sein). So dann sendet die Schreibeinheit 52 (CPU 101) einen Schreibbefehl und eine
Schreibadresse an das ODER-Glied 56. Die Schreibeinheit 52 besitzt Informationen, die das
Format des Plattenoriginals 68 betreffen. Der Befehls-Interpreter 66 informiert den Hauptpro
zessor 67 über den Empfang des Schreibbefehls. Der Kopfpositions-Interpreter 62 identifiziert
aus der empfangenen Schreibadresse die Kopfposition, in die der Kopf 61 bewegt werden soll,
und informiert den Hauptprozessor 67 über die die Kopfposition angebende Information.
Die Originaldaten OD werden unter dem Steuereinfluß der CPU 101 zu dem Plattenlaufwerk
übertragen und in den Datenpuffer 65 eingeschrieben. In Abhängigkeit von dem Empfang der
Originaldaten OD veranlaßt der Hauptprozessor 67 die Daten-Modulator/Demodulator-Einheit
64, die in dem Datenpuffer 65 gespeicherten Originaldaten OD zu modulieren. Die modulierten
Originaldaten werden dann zu der Aufhahme/Wiedergabe-Einheit 63 übertragen, die den Kopf
61 antreibt. Der Kopf 61 wird unter dem Steuereinfluß des Hauptprozessors 67 in die
identifizierte Kopfposition bewegt. So dann werden die modulierten Originaldaten OD auf dem
Plattenoriginal 68 aufgezeichnet. Diese sequentielle Operation nach dem Schritt S72 von Fig.
16 wird in dem Schritt S73 durchgeführt. Bei dem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung
werden Daten, die für das Auslesen von Daten benötigt werden, die in dem für den Benutzer
zugänglichen Bereich aufgezeichnet sind, in dem für den Benutzer unzugänglichen Bereich
aufgezeichnet. So werden beispielsweise Inhaltsverzeichnisdaten in einem oder beiden DMA-
Bereichen B aufgezeichnet. Inhaltsverzeichnisdaten werden beispielsweise in Bereichen (Bm-
Bereich) zwischen den Sektornummern 11 und 13 in jeder der Spuren 1 und 9998 in den
beiden DMA-Bereichen aufgezeichnet, die zwischen den Spuren 0 und 2 bzw. zwischen den
Spuren 9997 und 9999 liegen (Fig. 2).
Fig. 17 zeigt ein Datenwiedergabesystem für optische Platten zum Auslesen von Daten von der
optischen Platte 1, die von dem in Fig. 15 dargestellten System erzeugt werden. In Fig. 17 sind
diejenigen Teile, die gleichen Teilen von Fig. 15 entsprechen, mit den selben Bezugszeichen
versehen wie dort. Ein Host-Computer 100E, der dieselbe Hardware-Struktur hat wie der von
Fig. 4, enthält eine Lesemodus-Änderungseinheit 71, eine Leseeinheit 72 für Inhalts
verzeichnisdaten, einen Arbeitsspeicher 73, eine Einheit 74 zur Identifizierung von Dateiposi
tionen sowie eine Datenleseeinheit 75. Das in dem Wiedergabesystem verwendete Platten
laufwerk 110 hat den gleichen Aufbau wie das in dem Datenschreibsystem von Fig. 15 ver
wendete Laufwerk.
Das in Fig. 18 dargestellte Diagramm zeigt die Arbeitsweise des optischen Plattensystem von
Fig. 17, wenn ein in dem Host-System 1000E installiertes Anwenderprogramm von der CPU
101 (Fig. 4) ausgeführt wird.
Die CPU 101 startet mit der Ausführung eines Anwenderprogramms und veranlaßt die Lese
modus-Änderungseinheit 71 zur Änderung der Betriebsart des Plattenlaufwerks 101 aus dem
Normalmodus (Schritte S81 und S82 in Fig. 18) in den Modus, in dem der Zugriff auf den ge
samten Bereich gegeben ist. Ein entsprechendes Modus-Änderungssignal, das von der Einheit
71 erzeugt wird, wird über ein ODER-Glied 57 dem Befehls-Interpreter 66 zugeführt. Die
CPU 101 aktiviert die Einheit 72 zum Lesen der Inhaltsverzeichnisdaten, die in dem Schritt
S83 über das ODER-Glied an den Befehls-Interpreter 66 einen Befehl zum Auslesen von In
haltsverzeichnisdaten sendet. Dieser Befehl zum Auslesen von Inhaltsverzeichnisdaten enthält
Adresseninformationen, die einen Speicherbereich identifizieren, in dem Daten gespeichert
sind, die zum Auslesen von in dem für den Benutzer zugänglichen Bereich aufgezeichneten
Daten benötigt werden. Der Lesebefehl für die Inhaltsverzeichnisdaten enthält z. B. Adressen
informationen, die die Bereiche Bm in den DMA-Bereichen B identifizieren. Der Befehls-In
terpreter 66 und der Kopfpositions-Interpreter 62 interpretieren den Lesebefehl für die In
haltsverzeichnisdaten und senden die interpretierte Information an den Hauptprozessor 67.
Dieser aktiviert den Kopf 61, der in dem Schritt S84 die Inhaltsverzeichnisdaten von der opti
schen Platte 1 liest. Die ausgelesenen Inhaltsverzeichnisdaten werden dann über die Aufnah
me/Wiedergabeeinheit 63 der Daten-Modulator/Demodulator-Einheit 64 zugeführt. Die de
modulierten Inhaltsverzeichnisdaten werden in den Datenpuffer 65 eingeschrieben und dann in
dem Schritt S85 zu dem Arbeitsspeicher 73 des Host-Computers 100E übertragen.
Wenn die Bedienungsperson in dem von dem Host-Computer 100E ausgeführten Anwender
programm über die Tastatur 105 (Fig. 4) einen Befehl eingibt, um die gewünschten Daten zu
erlangen, sucht die Dateipositions-Identifizierungseinheit 74 (CPU 101) nach einem Speicher
bereich des Arbeitsspeichers 73, in welchem die gewünschten Daten gespeichert sind, und in
formiert die Datenleseeinheit 75 über die Adresseninformation, die diesen Speicherbereich
identifiziert (Schritte S86, S87). In dem Schritt S88 sendet die Datenleseeinheit 75 einen Da
tenlesebefehl, der die obige Adresseninformation enthält, über das ODER-Glied 57 an den Be
fehls-Interpreter 66. Als Reaktion auf den Daten-Lesebefehl liest das Plattenlaufwerk 110 in
dem Schritt S89 den identifizierten Aufzeichnungsbereich der optischen Platte 1 aus.
Falls eine rechtswidrig erzeugte optische Platte in das optische Plattenlaufwerk 110 geladen
ist, kann die Bedienungsperson die gewünschten Daten von dieser nicht auslesen, weil die In
haltsverzeichnisdaten, die in den Datenverwaltungsbereichen B der echten optischen Platte
aufgezeichnet sind, auf der rechtswidrig hergestellten optischen Platte nicht aufgezeichnet sind.
Die Dateipositions-Identifizierungseinheit 74 kann in diesem Fall in dem Schritt S87 die
Dateiposition der Datei nicht identifizieren, die die gewünschten Daten enthält.
Wie oben erwähnt wurde, läßt sich das vierte Ausführungsbeispiel der Erfindung auf optische
Platten anwenden, bei denen der gesamte für den Benutzer zugängliche Bereich ein RAM-Be
reich (Voll-RAM-Platte) ist oder in einen RAM-Bereich und einen ROM-Bereich segmentiert
ist (partielle ROM-Platte). In einer optischen Platte vom Voll-ROM-Typ sind Daten in Form
von Pits aufgezeichnet, die physikalische Vorsprünge oder Vertiefungen bilden. In diesem Fall
sind die in den DMA-Bereichen B aufgezeichneten Inhaltsverzeichnisdaten und die Daten in
dem für den Benutzer zugänglichen Bereich A mit Hilfe einer Prägevorrichtung in Form von
Pits aufgezeichnet.
Entsprechend der ISO-Norm (ISO 10090) besteht der RAM-Bereich 16 auf der Voll-RAM-
Platte oder der partiellen ROM-Platte aus einem Datenbereich Aa, einem Ersatzbereich Ab und
dem übrigen Bereich Ac. Der Ersatzbereich Ab dient zum Ersatz eines defekten Bereichs in
dem Datenbereich Aa. In der normalen Betriebsart kann das Plattenlaufwerk 110 nur auf den
Datenbereich Aa und den Ersatzbereich Ab zugreifen. D.h., in der normalen Betriebsart ist kein
Zugriff auf den übrigen Bereichen Ac möglich. Wie oben beschrieben wurde, speichert die
Schreibeinheit 52 des Host-Computers 100D von Fig. 15 die Formatinformation. Die Format
information zeigt an, daß der Datenbereich Aa aus a Sektoren und der Ersatzbereich aus b
Sektoren besteht. Die übrigen Sektoren c in dem RAM-Bereich 16 bilden den verbleibenden
Bereich Ac. Die Speicherkapazität des RAM-Bereichs 16 ist gleich a+b+c.
Wenn man das vorangehende in Rechnung stellt, kann das vierte Ausführungsbeispiel der
Erfindung folgendermaßen modifiziert werden. Die Schreibeinheit 52 erzeugt den Schreibbe
fehl, der anzeigt, daß in dem übrigen Bereich Ac Information aufgezeichnet ist, die die Posi
tionen von Dateien auf der optischen Platte angibt und in den Originaldaten OD enthalten ist.
Bei dem in Fig. 17 dargestellten System wird die Dateipositionsinformation aus dem übrigen
Bereich Ac ausgelesen und in dem Arbeitsspeicher 73 gespeichert. Die Leseeinheit 72 zum
Auslesen der Inhaltsverzeichnisdaten hat die zusätzliche Aufgabe, einen Befehl zu erzeugen,
der das Lesen der Dateipositionsinformation anfordert, die in dem übrigen Bereich Ac aufge
zeichnet. Als Reaktion auf diesen Befehl wird die Dateipositionsinformation ausgelesen und in
den Arbeitsspeicher 73 geschrieben. Die Dateipositions-Identifizierungseinheit 74 greift auf
den Inhalt des Arbeitsspeichers 73 und identifiziert die Position der gewünschten Datei, die
von der Bedienungsperson spezifiziert wurde.
Bei der rechtswidrig produzierten optischen Platte ist die Dateipositionsinformation nicht in
dem übrigen Bereich Ac aufgezeichnet. Es ist deshalb unmöglich, die gewünschten Daten von
der rechtswidrig produzierten optischen Platte auszulesen.
Das vierte Ausführungsbeispiel der Erfindung kann auch folgendermaßen modifiziert werden:
In den oben erwähnten Primärfehler-Listenbereichen Bp sind Adresseninformationen aufge
zeichnet, die fehlerhafte Sektoren identifizieren. In der normalen Betriebsart kann auf die
Bereiche Bp nicht zugegriffen werden. Vor diesem Hintergrund wird eine spezielle Adressen
information absichtlich in den Primärfehler-Listenbereichen Bp aufgezeichnet.
Während des Produktionsprozesses der optischen Platte wird deren Aufzeichnungsfläche ent
sprechend dem in Fig. 2 und 19 dargestellten Format formatiert. Als nächstes werden fehler
hafte Sektoren auf der optischen Platte identifiziert, und es wird Information, die die Positio
nen der fehlerhaften Sektoren angibt, in den Primärfehler-Listenbereichen Bp in dem für den
Benutzer unzugänglichen Bereich aufgezeichnet. So dann werden eine oder mehrere Sektoren
in den Primärfehler-Listenbereichen Bb ausgewählt, in denen nicht aufgezeichnet wurde. Ihre
Adresseninformation, die einen Speicherbereich kennzeichnet, in dem vorbestimmte Daten,
z. B. Inhaltsverzeichnisdaten, gespeichert sind, wird in den Primärfehler-Listenbereichen Bp
aufgezeichnet. Die so produzierte optische Platte kann von dem in Fig. 17 dargestellten System
optisch gelesen werden. Die darauf aufgezeichneten Daten können entsprechend der in Fig. 18
wiedergegebenen Prozedur ausgelesen werden. Eine rechtswidrig produzierte Platte besitzt in
den Primärfehler-Listenbereichen Bp keine Inhaltsverzeichnisdaten. Anstelle der
Inhaltsverzeichnisdaten können auch Identifizierungs-(ID)-Daten aufgezeichnet werden, die
jedem Aufzeichnungsmedium inhärent sind.
Fig. 20 zeigt ein Blockdiagramm eines optischen Plattensystems, das durch Modifizierung des
vierten Ausführungsbeispiels der Erfindung von Fig. 17 gewonnen wird. In Fig. 20 sind solche
Teile, die Teilen von Fig. 17 entsprechen, durch die gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet
wie dort. Das in Fig. 20 dargestellte System ist für ID-(Identifizierungs)-Daten bestimmt, die
jedem Aufzeichnungsmedium innewohnen. Wie aus Fig. 20 hervorgeht, besitzt der Host-
Computer 100E eine ID-Daten-Leseeinheit 80, eine ID-Speichereinheit 81, einen Komparator
82 und ein ID-Register 83. Die tatsächliche Hardware-Struktur des Host-Computer 100E ist
die gleiche wie bei dem Computer in Fig. 4.
Fig. 21 zeigt die Arbeitsweise des optischen Plattensystems von Fig. 20. Die CPU 101 (Fig. 4)
startet ein Anwenderprogramm und veranlaßt die Lesemodus-Änderungseinheit 71 zur
Änderung des Modus aus der normalen Betriebsart in die Betriebsart, bei der der Zugriff auf
den gesamten Bereich möglich ist. So dann gibt die Lesemodus-Änderungseinheit 71 in dem
Schritt S81 über ein ODER-Glied 85 den entsprechenden Betriebsart-Wahlbefehl an den Be
triebsart-Interpreter 66. Das Plattenlaufwerk 110 wird daraufhin auf Betriebsart mit Zugriff auf
den gesamten Bereich umgeschaltet. Die CPU 101 aktiviert die ID-Leseeinheit 84 (die von der
Ausführung des Programms durch die CPU 101 gebildet wird) und gibt in dem Schritt S91
über das ODER-Glied 85 einen ID-Anforderungsbefehl an den Befehls-Interpreter 66.
Als Reaktion auf den Empfang des ID-Anforderungsbefehls liest das Plattenlaufwerk 110 die
optische Platte 1 und sendet in dem Schritt S92 ID-Daten d1 an den Host-Computer 100F
zurück. Die ID-Daten d1 werden dann in das ID-Register 83 geschrieben. Sodann liest die
CPU 101 echte ID-Daten d2 aus der ID-Speichereinheit 81 aus, die beispielsweise in dem
ROM 102 ausgebildet ist, und vergleicht in dem Schritt S94 die echten ID-Daten d2 in dem
Komparator 82 mit den ausgelesenen ID-Daten. Wenn die ID-Daten d1 mit den ID-Daten d2
übereinstimmen, aktiviert das Ausgangssignal des Komparators 82 die Leseeinheit 72 zum
Auslesen der Inhaltsverzeichnisdaten. So dann werden die oben erwähnten Schritte S83 bis
S89 ausgeführt. Wenn die ID-Daten d1 nicht mit den ID-Daten d2 übereinstimmen, kann der
Komparator 81 die Leseeinheit 72 nicht zum Auslesen der Inhaltsverzeichnisdaten nicht akti
vieren.
Bei der vorangehend beschriebenen Modifizierung besteht die Möglichkeit, daß die in dem
Anwenderprogramm gespeicherten ID-Daten ausgelesen werden. Die von der optischen Platte
1 ausgelesenen ID-Daten können in diesem Fall die gleichen sein wie die ID-Daten d2, und
zwar unabhängig davon, ob die optische Platte echt ist oder nicht.
Aus diesem Grund werden mit Hilfe des in Fig. 22 dargestellten Daten-Schreibsystems ver
würfelte ID-Daten auf der optischen Platte aufgezeichnet. Bei dem in Fig. 2 dargestellten
System sind diejenigen Teile, die Teilen von Fig. 15 entsprechen mit denselben Bezugszeichen
versehen wie dort. Ein Host-Computer 100G besitzt zusätzlich zu den Strukturelementen des
Host-Computers 100D von Fig. 15 einen ID-Generator 86 und einen Verwürfler 87.
In Fig. 23 ändert die Schreibmodus-Änderungseinheit 51 (CPU 101 von Fig. 4) in dem Schritt
S 101 die Betriebsart aus dem Normalmodus in den Modus mit Zugriff auf den gesamten Be
reich. Sodann veranlaßt die CPU 101 den ID-Generator 86 zur Erzeugung von ID-Daten des
Aufzeichnungsmediums aus einer vorbestimmten Vorrichtungs-Identifizierung und der laufen
den Zeit. Dies geschieht in den Schritten S101 bis S105. In dem Schritt S105 stellt die CPU
101 fest, ob die Identifizierung des Aufzeichnungsmediums nach Maßgabe eines Befehls ver
würfelt werden soll, den die Bedienungsperson über die Tastatur 105 (Fig. 4) eingibt. Wenn
das Ergebnis von Schritt S105 NEIN lautet, werden die von dem ID-Generator 86 erzeugten
ID-Daten über ein ODER-Glied 89 an den Datenpuffer 85 gesendet. Der ID-Generator 86 er
zeugt außerdem einen ID-Schreibbefehl, der über ein ODER-Glied 88 an den Befehls-Inter
preter 66 gesendet wird. In dem Schritt S107b werden die ID-Daten in Abhängigkeit von dem
ID-Schreibbefehl z. B. in einem der DMA-Bereiche B aufgezeichnet.
Wenn in dem Schritt S 105 festgestellt wird, daß die ID-Daten verwürfelt werden sollten, ver
anlaßt die CPU 101 die Verwürfelungseinheit 87 in dem Schritt 106, die von dem ID-Genera
tor 86 erzeugten ID-Daten zu verwürfeln. Die verwürfelten ID-Daten werden dann über das
ODER-Glied 89 in den Datenpuffer 65 geschrieben. In dem Schritt S107a werden die verwür
felten ID-Daten in Abhängigkeit von dem ID-Schreibbefehl zum Beispiel in einen der DMA-
Bereiche B eingeschrieben.
Um die verwürfelten ID-Daten zu entwürfeln, ist zwischen dem ID-Register 83 und dem
Komparator 82 ein Entwürfler 84 vorgesehen (Fig. 20). Die verwürfelten ID-Daten werden
aus dem ID-Register 83 ausgelesen und dann von dem Entwürfler 84 entwürfelt. Der Ent
würfler 84 ist durch Software des Anwenderprogramms realisiert. Die ID-Speichereinheit 81
speichert die echten ID-Daten d2. Wenn die optische Platte echt ist, stimmen die ID-Daten d1
aus dem Entwürfler 84 mit den ID-Daten d2 überein. Es ist auch möglich, den Entwürfler 84 in
dem optischen Plattenlaufwerk 10 anzuordnen, wie dies in Fig. 24 gezeigt ist. Der Entwürfler
84 in dem optischen Plattenlaufwerk 110 kann entweder durch Software oder durch Hardware
realisiert sein. Die von der optischen Platte 1 ausgelesenen und in den Datenpuffer 85
eingeschriebenen verwürfelten ID-Daten werden von dem Entwürfler 84 entwürfelt. Die
entwürfelten ID-Daten werden dann in das ID-Register 83 übertragen.
Die ID-Daten sind nicht auf die vorangehend beschriebenen ID-Daten beschränkt. So können
die ID-Daten z. B. einfache Kennzeichendaten (Flag) sein. In den oben beschriebenen Ausfüh
rungsbeispielen der Erfindung sind Daten (z. B. ID-Daten), die für das Auslesen gewünschter
Daten aus dem für den Benutzer zugänglichen Bereich benötigt werden, in dem für den
Benutzer unzugänglichen Bereich aufgezeichnet, auf den in der normalen Betriebsart kein Zu
griff möglich ist. Es ist jedoch auch möglich, die ID-Daten in dem für den Benutzer zugängli
chen Bereich aufzuzeichnen und dabei einen Fehlerkorrekturkode (ECC) zu verwenden, der in
einem in der normalen Betriebsart zugänglichen Sektorbereich aufgezeichnet ist.
Normalerweise folgt, wie in Fig. 25 gezeigt, auf ein Datenfeld Ad in jedem Sektor ein ECC-
Bereich Ae, in welchem Fehlerkorrekturdaten (ECC-Daten) aufgezeichnet werden können, die
dem Datenfeld Ad entsprechen. Die ECC-Daten werden automatisch aus Daten berechnet, die
in dem entsprechenden Datenfeld Ad eingeschrieben sind, wenn die obigen Daten in das
entsprechende Feld Ad eingeschrieben werden. Mit Rücksicht auf den Fall, daß Datenfehler
durch die ECC-Daten nicht vollständig korrigiert werden, ist normalerweise in jeder Spur ein
Paritätssektor vorgesehen. Korrekturdaten, die sich auf alle Daten beziehen, die in den Sekto
ren der Spur gespeichert sind, werden in dem in der obigen Spur vorgesehenen Paritätssektor
eingeschrieben.
Fig. 26 zeigt ein Flußdiagramm eines Datenkorrekturverfahrens, das dann ausgeführt wird,
wenn Daten von der optischen Platte gelesen werden. Der Host-Computer (CPU 101) spezi
fiziert in dem Schritt S111 eine Sektornummer. In Abhängigkeit von der spezifizierten Sek
tornummer liest das Plattenlaufwerk (der Hauptprozessor 67) in dem Schritt S 112 den spezi
fizierten Sektor aus. Wenn kein Datenfehler oder keine Datenfehler mit Rückgriff auf den
Fehlerkorrekturkode korrigiert werden, sendet das Plattenlaufwerk in dem Schritt S114 Daten
an den Host-Computer zurück, die in dem spezifizierten Sektor aufgezeichnet sind. In dem
Schritt S115 schreibt der Host-Computer die empfangenen Daten in das RAM 103. Wenn in
dem Schritt S113 festgestellt wird, daß Fehler nicht korrigiert werden können, liest das Plat
tenlaufwerk in dem Schritt 116 die Sektoren derselben Spur aus und liest in dem Schritt 117
den auf der selben Spur liegenden Paritätssektor aus. In dem Schritt S118 erzeugt das Platten
laufwerk korrekte Daten, wobei Bezug genommen wird auf Daten, die von den anderen Sek
toren ausgelesen werden, und die aus dem Paritätssektor ausgelesenen Paritätsdaten. In dem
Schritt S119 schreibt der Host-Computer die in dem Schritt S118 korrigierten Daten in das
RAM 103. Falls Datenfehler nach dem Schritt 118 nicht vollständig korrigiert werden können,
wird das Auslesen der in dem betrachteten Sektor aufgezeichneten Daten verhindert.
Vor diesem Hintergrund werden die Inhaltsverzeichnisdaten, wie in Fig. 25 dargestellt, in das
Datenfeld Ad eines spezifischen Sektors eingeschrieben, und es werden beliebige Daten (FFh in
Fig. 25, wobei h die hexadezimale Schreibweise bedeutet), die nicht auf die Inhaltsver
zeichnisdaten bezogen sind, absichtlich in das entsprechende ECC-Feld Ae des speziellen Sek
tors eingeschrieben. Die ECC-Daten, die ursprünglich in das ECC-Feld Ae eingeschrieben sein
sollten, werden in das Datenfeld Ad des auf den spezifizierten Sektor folgenden Sektors
eingeschrieben. Anschließend werden die obigen ECC-Daten als verborgene ECC-Daten
bezeichnet. Normalerweise besitzt ein Sektor eine Speicherkapazität von 512 Byte, und die
ECC-Daten bestehen aus 80 Byte. Außerdem werden in dem Datenfeld Ad des nächstfolgen
den Sektors, wie in Fig. 25 dargestellt, Daten FFh gespeichert.
Fig. 27 zeigt ein Blockschaltbild eines optischen Plattensystems nach einem fünften Ausfüh
rungsbeispiel der Erfindung, das sich für das Auslesen von Daten von einer optischen Platte mit
der in Fig. 25 dargestellten Sektorstruktur eignet. In Fig. 27 sind solche Teile, die Teilen der
früher bereits beschriebenen Zeichnungsfiguren entsprechen, mit den gleichen Bezugszeichen
versehen wie dort. Der in Fig. 27 dargestellte Host-Computer 100H enthält eine Leseeinheit 91
für Inhaltsverzeichnisdaten, ferner den Arbeitsspeicher 73 die Dateipositions-Iden
tifizierungseinheit 74 und die Datenleseeinheit 75. Die tatsächliche Hardware-Struktur des
Host-Computer 100H ist die gleiche wie in Fig. 4.
Nach dem Start eines Anwenderprogramms identifiziert die Einheit 91 zum Lesen der Inhalts
verzeichnisdaten in dem Schritt S111 von Fig. 26 den spezifischen Sektor, in dem die In
haltsverzeichnisdaten gespeichert sind. Das Plattenlaufwerk 110 (genauer gesagt, der Haupt
prozessor 67) liest die in dem Datenfeld Ad des spezifischen Sektors gespeicherten Inhalts
verzeichnisdaten sowie die verborgenen Fehlerkorrekturkode-(ECC)-Daten, die in dem Daten
feld Ad des auf den spezifischen Sektor folgenden nächsten spezifischen Sektor gespeichert
sind. Dies geschieht in den Schritten S112 und S120. Danach führt das Plattenlaufwerk 110
den Schritt S113 aus.
Rechtswidrig produzierte optische Platten besitzen nicht die Information, die für die Operation
von Schritt S120 in Fig. 26 benötigt wird. Deshalb führt das Plattenlaufwerk eine Korrektur
der Inhaltsverzeichnisdaten in dem Datenfeld Ad des spezifischen Sektors nach Maßgabe von
Daten durch, die indessen im ECC-Feld gespeichert sind. Die in dem ECC-Feld Ae des
spezifischen Sektors gespeicherten Daten sind jedoch nicht auf die Inhaltsverzeichnisdaten in
seinem Datenfeld Ad bezogen. Deshalb können die Inhaltsverzeichnisdaten in dem Datenfeld
Ad des spezifischen Sektors mit Hilfe der in dem ECC-Feld Ae dieses Sektors gespeicherten
Daten nicht korrigiert werden. Es ist auch nicht möglich, die Inhaltsverzeichnisdaten mit Hilfe
der Korrekturdaten in dem Paritätssektor zu korrigieren, der in derselben Spur liegt wie der
spezifische Sektor. Deshalb werden die in dem Schritt S119 von Fig. 26 gewonnenen Daten
durch die Fehlerkorrektur in dem Schritt S118 verdorben und dadurch zu sinnlosen Daten.
D.h., die Inhaltsverzeichnisdaten können nicht korrekt ausgelesen werden, und die rechtswidrig
produzierte optische Platte kann nicht benutzt werden.
Im folgenden sei ein sechstes Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Wie in Fig. 28
dargestellt, besitzt die optische Platte fehlerhafte Sektoren S0 und blinde fehlerhafte Sektoren
S1. Diese blinden fehlerhaften Sektoren S1 werden auf der Aufzeichnungsfläche der originalen
optischen Platte 68 absichtlich erzeugt. Adresseninformationen, die die Positionen der fehler
haften Sektoren S0 und der blinden fehlerhaften Sektoren S1 angeben, sind in Primärfeh
lerlisten-(PDL)-Bereichen Bp eines oder beider Fehlerverwaltungsbereiche (DMA)
gespeichert. Ein Host-Computer 100I besitzt eine Leseeinheit 124, ein Adressenregister 125,
einen Komparator 126 und ein Register 127. Das Adressenregister 125 speichert Adressen
informationen, die die Positionen der blinden fehlerhaften Sektoren S1 angeben. Daten, die in
den Fehlerverwaltungsbereichen B aufgezeichnet sind, können im normalen Zugriffsmodus
nicht auf eine andere optische Platte kopiert werden. Die rechtswidrig produzierte optische
Platte besitzt deshalb keine Adresseninformationen, die die Positionen der blinden fehlerhaften
Sektoren S1 angeben. Die Fehlerverwaltungsbereiche B werden ausgelesen, und Adressenin
formationen, die in den Primärfehler-Listenbereichen Bp aufgezeichnet sind, werden in dem
Gesamtzugriffsmodus von der Leseeinheit 124 ausgelesen. Der Komparator 126 vergleicht die
ausgelesene Adresseninformation mit der in dem Adressenregister 125 gespeicherten
Adresseninformation. Wenn die Adressen aller blinden fehlerhaften Sektoren S1 mit den in dem
Adressenregister 125 gespeicherten Adressen übereinstimmen, wird daraus gefolgert, daß die
optische Platte 1 echt ist. Das Ergebnis dieses Vergleichs wird in dem Register 127
gespeichert.
Fig. 29 zeigt ein Blockschaltbild eines Datenschreibsystems, das in dem sechsten Ausfüh
rungsbeispiel der Erfindung verwendet wird. In Fig. 29 sind solche Teile, die mit Teilen in
vorangehend beschriebenen Zeichnungsfiguren übereinstimmen, mit den selben Bezugszeichen
versehen wie dort. Ein Host-Computer 100J enthält die Schreibmodus-Änderungseinheit 51,
die Schreibeinheit 52, den Arbeitsspeicher 53 und eine Arbeitsspeicherzugriffseinheit 130. Wie
oben anhand von Fig. 15 beschrieben wurde, speichert die Schreibeinheit 52 eine Format
information, wie sie in Fig. 2 und 19 dargestellt ist. Die Schreibeinheit 25 gibt sequentiell Be
fehle an das Plattenlaufwerk 110 aus, so daß das Plattenoriginal 68 unter Verwendung origi
naler Daten OD, die über das Laufwerk 120 von dem externen Aufzeichnungsmedium 55
ausgelesen werden, formatiert wird. Die Strukturelemente 51, 52, 53 und 130 werden in
Wirklichkeit von der CPU 101 (Fig. 4) verkörpert und sind deshalb miteinander verbunden.
Fig. 30 zeigt ein Flußdiagramm der Arbeitsweise des Datenschreibsystems von Fig. 29. In dem
Schritt S111 wird der oben erwähnte Formatierungsprozeß durchgeführt. Dann liest das
Plattenlaufwerk 110 das Plattenoriginal 68 und sendet die gelesene Information zu dem in Fig.
29 dargestellten Arbeitsspeicher 53. Die CPU 101 (Fig. 4) liest die in dem Arbeitsspeicher 53
gespeicherte Leseinformation mit Hilfe der Zugriffseinheit 130 aus und identifiziert fehlerhafte
Sektoren S0. So dann sendet die CPU 101 über die Schreibeinheit 52 den Schreibbefehl zu
dem Plattenlaufwerk 110. Sie sendet außerdem Adresseninformationen, die die Positionen der
fehlerhaften Sektoren angeben, aus dem Arbeitsspeicher 53 an den Datenpuffer 65. Der Be
fehls-Interpreter 66 interpretiert den empfangenen Schreibbefehl, der eine Anforderung dar
stellt, die die fehlerhaften Sektoren S0 betreffende Adresseninformation in den Primärfehler-
Listenbereichen Bp aufzuzeichnen. Außerdem identifiziert der Kopfpositions-Interpreter 62 die
Kopfposition, in die der Kopf 61 bewegt werden sollte. Unter dem Steuereinfluß des
Hauptprozessors 67 wird die Adresseninformation über die Daten-Modulati
ons/Demodulations-Einheit 64 und die Aufnahme/Wiedergabe-Einheit 63 an den Kopf 61 an
gelegt. Dann wird die Adresseninformation in den Primärfehler-Listenbereichen Bp aufge
zeichnet.
In dem Schritt S112 bestimmt die CPU 101 einen oder mehrere der blinden fehlerhaften Sek
toren S1, die nicht mit den fehlerhaften Sektoren S0 übereinstimmen, in dem sie z. B. eine
Tabelle mit Zufallszahlen benutzt, die in den ROM 102 (Fig. 4) gespeichert sind. In dem
Schritt S113 speichert die CPU 101 Adresseninformationen, die die Positionen der blinden
fehlerhaften Sektoren S1 angeben. Diese Adresseninformationen werden in einem Anwender
programm registriert.
Die Schreibeinheit 52 gibt dann über das ODER-Glied 56 einen Schreibbefehl für die Blind
sektor-Adresseninformation an den Befehls-Interpreter 66. Der Befehls-Interpreter 66 inter
pretiert den empfangenen Befehl, und der Kopfpositions-Interpreter 62 identifiziert die Kopf
position, in die der Kopf 61 bewegt werden sollte. Die Kopfposition entspricht dem Primär
fehler-Listenbereich Bp. So dann wird die Adresseninformation, die die blinden fehlerhaften
Sektoren angibt, unter dem Steuereinfluß der CPU 101 zu dem Datenpuffer 65 übertragen.
Der Hauptprozessor 67 wird über den Empfang des Schreibbefehls der Blindsektor-Adressen
information informiert und erhöht die einem Laserelement des Kopfes zuzuführende Leistung,
um die blinden fehlerhaften Sektoren in dem Schritt S114 aufzuzeichnen. Die dem Laserele
ment zugeführte Leistung wird beispielsweise von 9 mW auf 15 mW umgeschaltet. Der Haupt
prozessor 67 steuert zusätzlich eine optische Plattenantriebseinheit 131 in dem Schritt S114 in
der Weise, daß die Rotationsgeschwindigkeit des Plattenoriginals 68 von 3000 Upm auf 300
Ump geändert wird. Unter diesen Umständen wird in dem Schritt S115 der von dem Kopf 61
emittierte Laserstrahl auf das Plattenoriginal 68 projiziert. Die entsprechende Aufzeichnungs
fläche wird dadurch verändert, und es wird der blinde fehlerhafte Sektor S1 gebildet. In dem
Schritt S116 wird die Adresseninformation, die die Positionen der blinden fehlerhaften Sekto
ren S1 angibt, in den Primärfehler-Listenbereichen Bp aufgezeichnet.
Ein Daten-Wiedergabesystem für optische Platten zur Reproduktion von Daten der in der oben
beschriebenen Weise produzierten optischen Platte enthält den erwähnten Host-Computer 100I
von Fig. 28 und das optische Plattenlaufwerk 110 (das zur Vereinfachung in Fig. 28 nicht
dargestellt ist). Außerdem enthält der Host-Computer 100I die erwähnte Lesemodus-
Änderungseinheit 71 von Fig. 17 (die Einheit 71 ist zur Vereinfachung der Darstellung in Fig.
28 nicht gezeigt). Die Hardwarestruktur des Host-Computers 100I ist die gleiche wie in Fig. 4
dargestellt.
Fig. 31 zeigt ein Flußdiagramm der Arbeitsweise des obigen Daten-Wiedergabesystems für
optische Platten. In dem Schritt S121 wird die Betriebsart, wie oben beschrieben, von dem
normalen Modus in den Zugriffsmodus für den gesamten Bereich umgeschaltet. Die Leseein
heit 124 liest in dem Schritt S121 die Primär-Fehlerlisten-Bereiche Bm in einem oder beiden
Fehlerverwaltungsbereichen B aus und gewinnt in dem Schritt S123 die Adresseninformation,
die die blinden fehlerhaften Sektoren S1 angibt. So dann vergleicht die CPU 101 in dem Schritt
124 die ausgelesene Adresseninformation mit der in dem Adressenregister 125 gespeicherten
Adresseninformation und stellt in dem Schritt S125 fest, ob die ausgelesene Adres
seninformation mit der gespeicherten Adresseninformation übereinstimmt. Wenn das Ergebnis
in Schritt S125 JA lautet, wird in dem Schritt S126 ein Anwenderprogramm ausgeführt. Wenn
das Ergebnis in dem Schritt S125 NEIN lautet, wird das Anwenderprogramm in dem Schritt
127 nicht ausgeführt.
Die Adresseninformation, die die fehlerhaften Sektoren S0 und die blinden fehlerhaften Sekto
ren S1 angibt, kann in dem normalen Modus nicht auf eine andere optische Platte kopiert
werden, weil sie in dem für den Benutzer unzugänglichen Aufzeichnungsbereich aufgezeichnet
ist. Deshalb liefert der Schritt S125 in Fig. 31 das Ergebnis NEIN, wenn die rechtswidrig pro
duzierte optische Platte gelesen wird, die keine Adresseninformation aufweist, die die blinden
fehlerhaften Sektoren S1 betreffen.
Die blinden fehlerhaften Sektoren S1 können nicht nur in dem RAM-Bereich 16 sondern auch
in dem ROM-Bereich 15 (Fig. 2) ausgebildet sein. Wenn die blinden fehlerhaften Sektoren S1
in dem RAM-Bereich 16 ausgebildet sind, ist es möglich, optische Platten zu erzeugen, die den
gleichen Inhalt haben, jedoch unterschiedliche Muster von blinden fehlerhaften Sektoren S1.
Wenn die blinden fehlerhaften Sektoren S1 in dem ROM-Bereich 15 ausgebildet sind, haben
optische Platten, die unter Verwendung einer Preßform produziert werden, blinde fehlerhafte
Sektoren S1 mit dem gleichen Muster.
Um die Zuverlässigkeit der Plattenprüfung nach dem sechsten Ausführungsbeispiel zu verbes
sern, ist es möglich, die in Fig. 32 dargestellte Prozedur zu verwenden. Zwischen den Schritten
S121 und S124 von Fig. 31 wird eine Folge von Schritten S128 und S129 ausgeführt. In dem
Schritt S123 werden die fehlerhaften Sektoren S0 und die blinden fehlerhaften Sektoren S1
identifiziert. In dem S128 werden in den fehlerhaften Sektoren S0 und S1 Prüfdaten auf
gezeichnet. Wenn die bearbeitete optische Platte 1 echt ist, schlägt der Aufzeichnungsvorgang
in dem Schritt S128 fehl. D.h., die Prüfdaten können in keinem der fehlerhaften Sektoren S0
und S1 aufgezeichnet werden. Falls die bearbeitete optische Platte 1 nicht echt ist, ist es mög
lich, Prüfdaten in einem oder allen fehlerhaften Sektoren S0 und S1 aufzuzeichnen. Diese Ent
scheidung wird in dem Schritt S129 getroffen.
Im folgenden sei ein siebtes Ausführungsbeispiel der Erfindung beschrieben. Dieses soll dazu
dienen, festzustellen, ob die optische Platte echt ist oder nicht, indem die Beziehung zwischen
der Anzahl der Sektoren (Blöcke) in dem Datenbereich Aa (Fig. 19) und der Anzahl von Sek
toren (Blöcken) in dem Ersatzbereich Ab betrachtet wird.
Wie oben anhand von Fig. 19 beschrieben wurde, ist es möglich, entsprechend der ISO-Norm
10090 zwischen der Spur 0 und der Spur 9996 den Datenbereich Aa und den Ersatzbereich Ab
auszubilden. Wenn der übrige Bereich Ac nicht vorgesehen ist, sind der Datenbereich Aa und
der Ersatzbereich Ab in der in Fig. 33A dargestellten Weise angeordnet. Die große Anzahl von
Sektoren in dem Datenbereich Aa wird dadurch bestimmt, daß die Anzahl von Sektoren in dem
Ersatzbereich Ab von der Anzahl der Sektoren in dem Datenbereich A subtrahiert wird.
Normalerweise umfaßt der Ersatzbereich Ab 1024 Sektoren. In diesem Fall können in dem Da
tenbereich Aa 238826 Sektoren angeordnet werden.
Wie Fig. 33B zeigt, enthält der Fehlerverwaltungsbereich DMA, der in dem inneren Teil der
optischen Platte liegt, Platten-Definitionssektoren DDS, in denen Dateiverwaltungsinformation
aufgezeichnet ist, die für die Plattenverwaltung benötigt wird. Die Plattendefinitionssektoren
DDS sind in dem Fehlerverwaltungsbereich DMA ausgebildet, der in dem äußeren Teil der
optischen Platte liegt. Gemäß der ISO-Norm 10090 ist in den Platten-Definitionssektoren DDS
Information aufgezeichnet, die die Anzahl von Sektoren angibt, die in dem Datenbereich Aa
tatsächlich angeordnet sind, mit Ausnahme von fehlerhaften Sektoren, sowie die Anzahl von
Sektoren, die in dem Ersatzbereich Ab angeordnet sind.
Nach dem siebten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird die Anzahl von Sektoren, die in
dem Datenbereich Aa angeordnet sind, so gewählt, daß sie sich von einem normalerweise
verwendeten Wert (gleich 238826 Sektoren) unterscheidet. Der Datenbereich Aa wird bei
spielsweise so festgelegt, daß er aus 246990 Sektoren besteht. In diesem Fall besteht der Er
satzbereich Ab aus 2860 Sektoren.
Die Information, die die Anzahl von Sektoren in dem Datenbereich Aa angibt, wird mit Hilfe
des in Fig. 15 dargestellten Systems in den Platten-Definitionssektoren DDS aufgezeichnet.
Fig. 34 zeigt die Platten-Definitionssektoren DDS. Eine Information, die die Anzahl von Sek
toren in dem Datenbereich Aa angibt und eine Information, die die Anzahl von Sektoren in
dem Ersatzbereich Ab angibt, sind in den Platten-Definitionssektoren DDS aufgezeichnet. In
diesem Fall werden etwa 100 Sektoren (entsprechend etwa 0,05MB) zur Aufzeichnung der
genannten Information verwendet.
Fig. 35 zeigt ein Blockdiagramm eines optischen Daten-Wiedergabesystems nach dem siebten
Ausführungsbeispiel der Erfindung. Ein Host-Computer 110K besteht aus einer Leseeinheit
140, einem Register 141, einer Sektorzahl-Speichereinheit 142, einem Register 143, einem
Komparator 144 und einem Register 145. Die tatsächliche Hardwarestruktur des Host-Com
puters 100K ist die selbe, wie sie in Fig. 4 dargestellt ist.
Die Leseeinheit 140 liest die in den Platten-Definitionssektoren DDS gespeicherte Information
aus und gewinnt dadurch eine Information, die die Anzahl der Sektoren in dem Datenbereich
Aa angibt. Die ausgelesene Information wird über das Register 141 dem Komparator 144 zu
geführt. Die Sektorzahl-Speichereinheit 142 speichert die Information, die die Anzahl von
Sektoren in dem Datenbereich Aa der echten optischen Platte angibt. Die in der Einheit 142
gespeicherte Information wird dem Komparator über das Register 143 zugeführt.
Wenn es sich bei der optischen Platte 1 um eine echte Platte handelt, stellt der Komparator 144
fest, daß die Anzahl von Sektoren in dem Datenbereich Aa der optischen Platte 1 gleich der in
der Einheit 142 gespeicherten Sektorenzahl ist. Der Komparator 144 schreibt dann ent
sprechende Kennzeichendaten in das Register 145. Falls die optische Platte 1 nicht echt ist, ist
die Anzahl der Sektoren in dem Datenbereich Aa nicht gleich der in der Sektorenzahl-Spei
chereinheit 142 gespeicherten Zahl. In diesem Fall stellt der Komparator 144 fest, daß die
Sektorenzahl in dem Datenbereich Aa der optischen Platte 1 von der in der Einheit 142 ge
speicherten Sektorenzahl abweicht und schreibt eine entsprechende Kennzeicheninformation in
das Register 145. Die Ausführung des Anwenderprogramms wird dann verhindert.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die offenbarten Ausführungsbeispiele beschränkt. Es
sind zahlreiche Variationen und Modifikationen möglich, die alle innerhalb des Schutzbereichs
der Erfindung liegen.
Claims (56)
1. Verfahren zum Verhindern der unberechtigten Verwendung eines Aufzeichnungsmediums,
das einen für den Benutzer zugänglichen Bereich und einen für den Benutzer unzugänglichen
Bereich aufweist,
gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte:
- a) Auslesen einer ersten Information aus dem für den Benutzer unzugänglichen Bereich des Aufzeichnungsmediums,
- b) Vergleichen der ersten Information mit einer zweiten Information, die ein echtes Auf zeichnungsmedium betrifft, und
- c) Entscheidungen, daß das Aufzeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn die erste Information und die zweite Information einander entsprechen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem
die erste Information die Speicherkapazität eines wiederbeschreibbaren Bereichs in dem
für den Benutzer zugänglichen Bereich angibt und
die zweite Information die Speicherkapazität des wiederbeschreibbaren Bereichs des
echten Aufzeichnungsmediums angibt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem
die erste Information eine Position eines Pseudofehlersektors auf dem Aufzeichnungs
medium angibt und
die zweite Information eine Position des Pseudofehlersektors auf dem echten Aufzeich
nungsmedium angibt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, bei dem der Pseudofehlersektor in einem wiederbeschreibbaren
Bereich in dem für den Benutzer zugänglichen Bereich ausgebildet ist.
5. Verfahren nach Anspruch 3, bei dem der Pseudofehlersektor in einem wiederbeschreibbaren
Bereich in dem für den Benutzer unzugänglichen Bereich ausgebildet ist.
6. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem
die erste Information eine Anzahl von Sektoren in einem Datenbereich in dem für den
Benutzer zugänglichen Bereich angibt, der auch einen Ersatzbereich umfaßt, und
die zweite Information eine Anzahl von Sektoren in dem Datenbereich in dem für den
Benutzer zugänglichen Bereich des echten Aufzeichnungsmediums angibt.
7. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Aufzeichnungsmedium eine optische Platte ist.
8. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Aufzeichnungsmedium eine Chip-Karte ist.
9. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die zweite Information in einem Anwenderprogramm
gespeichert ist.
10. Verfahren nach Anspruch 1 mit dem weiteren Verfahrensschritt (d), daß der Verfahrens
schritt (a) unmittelbar nach dem Starten eines Anwenderprogramms ausgeführt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 1 mit dem weiteren Verfahrensschritt (d), daß der Verfahrens
schritt (a) ausgeführt wird, wenn ein Anwenderprogramm Daten benötigt, die auf dem Auf
zeichnungsmedium gespeichert sind.
12. Verfahren zum Verhindern der unberechtigten Verwendung eines Aufzeichnungsmediums,
das einen für den Benutzer zugänglichen Bereich und einen für den Benutzer unzugänglichen
Bereich aufweist,
gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte:
- a) Auslesen einer ersten Information aus einem Speicherabschnitt eines Nurlese-Bereichs in dem für den Benutzer zugänglichen Bereich des Aufzeichnungsmediums unter Verwen dung einer vorbestimmten Adresse,
- b) Vergleichen der ersten Information mit einer zweiten Information, die zur Speicherung in dem Speicherabschnitt des Nurlese-Bereichs des echten Aufzeichnungsmediums bestimmt ist, der durch die vorbestimmte Adresse identifiziert ist, und
- c) Entscheiden, daß das Aufzeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn die erste Information und die zweite Information einander entsprechen.
13. Verfahren nach Anspruch 12, bei dem das Aufzeichnungsmedium eine optische Platte ist.
14. Verfahren zum Verhindern der unberechtigten Verwendung eines Aufzeichnungsmediums,
das einen für den Benutzer zugänglichen Bereich und einen für den Benutzer unzugänglichen
Bereich aufweist,
gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte:
- a) Erzeugen eines Schreibbefehls zum Aufzeichnen von Daten in einem Speicherbereich des Aufzeichnungsmediums, der durch eine vorbestimmte Adresse identifiziert ist die einen Nurlese-Bereich eines echten Aufzeichnungsmediums angibt,
- b) Feststellen, ob die Daten auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet werden können oder nicht, und
- c) Entscheiden, daß das Aufzeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn festgestellt wird, daß die Daten nicht auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet wer den können.
15. Verfahren nach Anspruch 14 mit dem weiteren Verfahrensschritt, daß Blinddaten in dem
durch die vorbestimmte Adresse identifizierten Speicherbereich des Aufzeichnungsmediums
aufgezeichnet werden, wenn festgestellt wird, daß die Daten auf dem Aufzeichnungsmedium
aufgezeichnet werden können.
16. Verfahren nach Anspruch 14, bei dem das Aufzeichnungsmedium eine optische Platte ist.
17. Verfahren zum Verhindern der unberechtigten Verwendung eines Aufzeichnungsmediums,
das einen für den Benutzer zugänglichen Bereich und einen für den Benutzer unzugänglichen
Bereich aufweist,
gekennzeichnet durch die Verfahrensschritte:
- a) Auslesen einer vorbestimmten Information aus einem vorbestimmten Speicherbereich des Aufzeichnungsmediums, wobei diese vorbestimmte Information benötigt wird, um Daten aus dem für den Benutzer zugänglichen Bereich des Aufzeichnungsmediums auszulesen,
- b) Feststellen, ob die vorbestimmte Information aus dem vorbestimmten Speicherbereich ausgelesen wurde, und
- c) Entscheiden, daß das Aufzeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn festgestellt wird, daß die vorbestimmte Information ausgelesen wurde.
18. Verfahren nach Anspruch 17, bei dem der vorbestimmte Speicherbereich in dem für den
Benutzer unzugänglichen Bereich vorgesehen ist.
19. Verfahren nach Anspruch 17, bei dem die vorbestimmte Information Positionen von Datei
en angibt, die in dem für den Benutzer zugänglichen Bereich aufgezeichnet sind.
20. Verfahren nach Anspruch 17, bei dem
die vorbestimmte Information eine verwürfelte Information ist, und
das Verfahren außerdem den Verfahrensschritt (d) zum Entwürfein der verwürfelten In
formation umfaßt.
21. Verfahren nach Anspruch 17, bei dem
der für den Benutzer zugängliche Bereich Datenfelder und Fehlerkorrekturkodefelder umfaßt, wobei in den Fehlerkorrekturkodefeldern Fehlerkorrekturkodes gespeichert sind, die für die Korrektur von Fehlern in in den Datenfeldern gespeicherten Daten benötigt werden,
eines der Datenfelder und eines der Fehlerkorrekturkodefelder paarweise einander zu geordnet sind und aneinander angrenzen,
das echte Aufzeichnungsmedium einen verborgenen Fehlerkorrekturkode enthält, der in einem vorbestimmten Exemplar der Fehlerkorrekturkodefelder gespeichert ist und die genannte vorbestimmte Information korrigiert,
der Verfahrensschritt (a) den Verfahrensschritt (a-1) umfaßt, in welchem einer der Feh lerkorrekturkodes aus dem vorbestimmten Exemplar der Fehlerkorrekturkodefelder ausgelesen wird,
der Verfahrensschritt (b) den Verfahrensschritt (b-1) umfaßt, daß festgestellt wird, ob Fehler in der vorbestimmten Information durch den genannten einen Fehlerkorrekturkode kor rigiert werden können, der aus dem vorbestimmten Exemplar der Fehlerkorrekturkodefelder ausgelesen wird, und
der Verfahrensschritt (c) den Verfahrensschritt (c-1) umfaßt, daß entschieden wird, daß das Aufzeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn festgestellt wird, daß der Fehler in der vorbestimmten Information durch einen der Fehlerkorrekturkodes korrigiert werden kann, wobei der genannte eine Fehlerkorrekturkode dem verborgenen Fehlerkorrekturkode entspricht.
der für den Benutzer zugängliche Bereich Datenfelder und Fehlerkorrekturkodefelder umfaßt, wobei in den Fehlerkorrekturkodefeldern Fehlerkorrekturkodes gespeichert sind, die für die Korrektur von Fehlern in in den Datenfeldern gespeicherten Daten benötigt werden,
eines der Datenfelder und eines der Fehlerkorrekturkodefelder paarweise einander zu geordnet sind und aneinander angrenzen,
das echte Aufzeichnungsmedium einen verborgenen Fehlerkorrekturkode enthält, der in einem vorbestimmten Exemplar der Fehlerkorrekturkodefelder gespeichert ist und die genannte vorbestimmte Information korrigiert,
der Verfahrensschritt (a) den Verfahrensschritt (a-1) umfaßt, in welchem einer der Feh lerkorrekturkodes aus dem vorbestimmten Exemplar der Fehlerkorrekturkodefelder ausgelesen wird,
der Verfahrensschritt (b) den Verfahrensschritt (b-1) umfaßt, daß festgestellt wird, ob Fehler in der vorbestimmten Information durch den genannten einen Fehlerkorrekturkode kor rigiert werden können, der aus dem vorbestimmten Exemplar der Fehlerkorrekturkodefelder ausgelesen wird, und
der Verfahrensschritt (c) den Verfahrensschritt (c-1) umfaßt, daß entschieden wird, daß das Aufzeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn festgestellt wird, daß der Fehler in der vorbestimmten Information durch einen der Fehlerkorrekturkodes korrigiert werden kann, wobei der genannte eine Fehlerkorrekturkode dem verborgenen Fehlerkorrekturkode entspricht.
22. Verfahren nach Anspruch 17, bei dem das Aufzeichnungsmedium eine optische Platte ist.
23. Vorrichtung zum Verhindern der unberechtigten Verwendung eines Aufzeichnungsmedi
ums, das einen für den Benutzer zugänglichen Bereich und einen für den Benutzer unzugängli
chen Bereich aufweist,
gekennzeichnet durch
erste Mittel zum Auslesen einer ersten Information aus dem für den Benutzer unzugäng lichen Bereich des Aufzeichnungsmediums,
mit den ersten Mitteln verbundene zweite Mittel zum Vergleichen der ersten Information mit einer zweiten Information, die ein echtes Aufzeichnungsmedium betrifft, und
mit den ersten und den zweiten Mitteln verbundene Mittel zur Durchführung der Ent scheidung, daß das Aufzeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn die erste Information und die zweite Information einander entsprechen.
erste Mittel zum Auslesen einer ersten Information aus dem für den Benutzer unzugäng lichen Bereich des Aufzeichnungsmediums,
mit den ersten Mitteln verbundene zweite Mittel zum Vergleichen der ersten Information mit einer zweiten Information, die ein echtes Aufzeichnungsmedium betrifft, und
mit den ersten und den zweiten Mitteln verbundene Mittel zur Durchführung der Ent scheidung, daß das Aufzeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn die erste Information und die zweite Information einander entsprechen.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, bei der
die erste Information die Speicherkapazität eines wiederbeschreibbaren Bereichs in dem
für den Benutzer zugänglichen Bereich angibt und
die zweite Information die Speicherkapazität des wiederbeschreibbaren Bereichs des
echten Aufzeichnungsmediums angibt.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23, bei der
die erste Information eine Position eines auf dem Aufzeichnungsmedium ausgebildeten
Pseudofehlersektors angibt und
die zweite Information eine Position eines Pseudofehlersektors auf dem echten Aufzeich
nungsmedium angibt.
26. Vorrichtung nach Anspruch 23, bei der der Pseudofehlersektor in einem wiederbeschreib
baren Bereich in dem für den Benutzer zugänglichen Bereich ausgebildet ist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 23, bei der der Pseudofehlersektor in einem wiederbeschreib
baren Bereich in dem für den Benutzer unzugänglichen Bereich ausgebildet ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 23, bei der
die erste Information eine Anzahl von Sektoren in einem Datenbereich in dem für den
Benutzer zugänglichen Bereich angibt, der auch einen Ersatzbereich umfaßt, und
die zweite Information eine Anzahl von Sektoren in dem Datenbereich innerhalb des für
den Benutzer zugänglichen Bereichs des echten Aufzeichnungsmediums angibt.
29. Vorrichtung nach Anspruch 23, bei der das Aufzeichnungsmedium eine optische Platte ist.
30. Vorrichtung nach Anspruch 23, bei der das Aufzeichnungsmedium eine magneto-optische
Platte ist.
31. Vorrichtung nach Anspruch 23, bei der das Aufzeichnungsmedium eine Chip-Karte ist.
32. Vorrichtung nach Anspruch 23, bei der die zweite Information in einem Anwenderpro
gramm gespeichert ist.
33. Vorrichtung nach Anspruch 23, bei der ferner vierte Mittel vorgesehen sind zur Aktivie
rung der ersten Mittel unmittelbar nach dem Starten eines Anwenderprogramms.
34. Vorrichtung nach Anspruch 23, bei der ferner vierte Mittel vorgesehen sind zur Aktivie
rung der ersten Mittel, wenn ein Anwenderprogramm Daten benötigt, die auf dem Aufzeich
nungsmedium gespeichert sind.
35. Vorrichtung zum Verhindern der unberechtigten Verwendung eines Aufzeichnungsmedi
ums, das einen für den Benutzer zugänglichen Bereich und einen für den Benutzer unzugängli
chen Bereich aufweist,
gekennzeichnet durch
erste Mittel zum Auslesen einer ersten Information aus einem Speicherabschnitt eines Nurlese-Bereichs in dem für den Benutzer zugänglichen Bereich des Aufzeichnungsmediums unter Verwendung einer vorbestimmten Adresse,
mit den ersten Mitteln verbundene zweite Mittel zum Vergleichen der ersten Information mit einer zweiten Information, die zur Speicherung in dem Speicherabschnitt des Nurlese-Be reichs des echten Aufzeichnungsmediums bestimmt ist, der durch die vorbestimmte Adresse identifiziert ist, und
mit den ersten und den zweiten Mitteln verbundene dritte Mittel für die Entscheidung, daß das Aufzeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn die erste Informa tion und die zweite Information einander entsprechen.
erste Mittel zum Auslesen einer ersten Information aus einem Speicherabschnitt eines Nurlese-Bereichs in dem für den Benutzer zugänglichen Bereich des Aufzeichnungsmediums unter Verwendung einer vorbestimmten Adresse,
mit den ersten Mitteln verbundene zweite Mittel zum Vergleichen der ersten Information mit einer zweiten Information, die zur Speicherung in dem Speicherabschnitt des Nurlese-Be reichs des echten Aufzeichnungsmediums bestimmt ist, der durch die vorbestimmte Adresse identifiziert ist, und
mit den ersten und den zweiten Mitteln verbundene dritte Mittel für die Entscheidung, daß das Aufzeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn die erste Informa tion und die zweite Information einander entsprechen.
36. Vorrichtung nach Anspruch 35, bei der das Aufzeichnungsmedium eine optische Platte ist.
37. Vorrichtung zum Verhindern der unberechtigten Verwendung eines Aufzeichnungsmedi
ums, das einen für den Benutzer zugänglichen Bereich und einen für den Benutzer unzugängli
chen Bereich aufweist,
gekennzeichnet durch
erste Mittel zum Erzeugen eines Schreibbefehls zum Aufzeichnen von Daten in einem Speicherbereich des Aufzeichnungsmediums, der durch eine vorbestimmte Adresse identifiziert ist, die einen Nurlese-Bereich eines echten Aufzeichnungsmediums angibt,
mit den ersten Mitteln verbundene zweite Mittel zum Feststellen, ob die Daten auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet werden können oder nicht, und
mit den ersten und den zweiten Mitteln verbundene dritte Mittel zum Herleiten der Schlußfolgerung, daß das Aufzeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn festgestellt wird, daß die Daten nicht auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet werden können.
erste Mittel zum Erzeugen eines Schreibbefehls zum Aufzeichnen von Daten in einem Speicherbereich des Aufzeichnungsmediums, der durch eine vorbestimmte Adresse identifiziert ist, die einen Nurlese-Bereich eines echten Aufzeichnungsmediums angibt,
mit den ersten Mitteln verbundene zweite Mittel zum Feststellen, ob die Daten auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet werden können oder nicht, und
mit den ersten und den zweiten Mitteln verbundene dritte Mittel zum Herleiten der Schlußfolgerung, daß das Aufzeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn festgestellt wird, daß die Daten nicht auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet werden können.
38. Vorrichtung nach Anspruch 37, bei der ferner Mittel vorgesehen sind zum Aufzeichnen von
Daten in dem durch die vorbestimmte Adresse identifizierten Speicherbereich des Aufzeich
nungsmediums, wenn festgestellt wird, daß die Daten auf dem Aufzeichnungsmedium aufge
zeichnet werden können.
39. Vorrichtung nach Anspruch 37, bei der das Aufzeichnungsmedium eine optische Platte ist.
40. Vorrichtung zum Verhindern der unberechtigten Verwendung eines Aufzeichnungsmedi
ums, das einen für den Benutzer zugänglichen Bereich und einen für den Benutzer unzugängli
chen Bereich aufweist,
gekennzeichnet durch
erste Mittel zum Auslesen einer vorbestimmten Information aus einem vorbestimmten Speicherbereich des Aufzeichnungsmediums, wobei diese vorbestimmte Information benötigt wird, um Daten aus dem für den Benutzer zugänglichen Bereich des Aufzeichnungsmediums auszulesen,
mit den ersten Mitteln verbundene zweite Mittel zum Feststellen, ob die vorbestimmte Information aus dem vorbestimmten Speicherbereich ausgelesen wurde, und
mit den ersten und den zweiten Mitteln verbundene dritte Mittel zum Herleiten der Schlußfolgerung, daß das Aufzeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn festgestellt wird, daß die vorbestimmte Information ausgelesen wurde.
erste Mittel zum Auslesen einer vorbestimmten Information aus einem vorbestimmten Speicherbereich des Aufzeichnungsmediums, wobei diese vorbestimmte Information benötigt wird, um Daten aus dem für den Benutzer zugänglichen Bereich des Aufzeichnungsmediums auszulesen,
mit den ersten Mitteln verbundene zweite Mittel zum Feststellen, ob die vorbestimmte Information aus dem vorbestimmten Speicherbereich ausgelesen wurde, und
mit den ersten und den zweiten Mitteln verbundene dritte Mittel zum Herleiten der Schlußfolgerung, daß das Aufzeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn festgestellt wird, daß die vorbestimmte Information ausgelesen wurde.
41. Vorrichtung nach Anspruch 40, bei der der vorbestimmte Speicherbereich in dem für den
Benutzer unzugänglichen Bereich ausgebildet ist.
42. Vorrichtung nach Anspruch 40, bei der die vorbestimmte Information Positionen von Da
teien angibt, die in dem für den Benutzer zugänglichen Bereich aufgezeichnet sind.
43. Vorrichtung nach Anspruch 40, bei der
die vorbestimmte Information eine verwürfelte Information ist, und
die Vorrichtung außerdem vierte Mittel zum Entwürfeln der verwürfelten Information
umfaßt.
44. Vorrichtung nach Anspruch 40, bei der
der für den Benutzer zugängliche Bereich Datenfelder und Fehlerkorrekturkodefelder umfaßt, wobei in den Fehlerkorrekturkodefeldern Fehlerkorrekturkodes gespeichert sind, die für die Korrektur von Fehlern in den Datenfeldern gespeicherten Daten benötigt werden,
eines der Datenfelder und eines der Fehlerkorrekturkodefelder paarweise einander zu geordnet sind und aneinander angrenzen,
das echte Aufzeichnungsmedium einen verborgenen Fehlerkorrekturkode enthält, der in einem vorbestimmten Exemplar der Fehlerkorrekturkodefelder gespeichert ist und die genannte vorbestimmte Information korrigiert,
die ersten Mittel vierte Mittel umfassen zum Auslesen eines Fehlerkorrekturkodes aus dem vorbestimmten Exemplar der Fehlerkorrekturkodefelder,
die zweiten Mittel fünfte Mittel umfassen für die Feststellung, ob Fehler in der vorbe stimmten Information durch den genannten einen Fehlerkorrekturkode korrigiert werden kön nen, der aus dem vorbestimmten Exemplar der Fehlerkorrekturkodefelder ausgelesen wird, und
die dritten Mittel sechste Mittel umfassen, um die Entscheidung zu treffen, daß das Auf zeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn festgestellt wird, daß der Fehler in der vorbestimmten Information durch den genannten einen Fehlerkorrekturkode korrigiert werden kann, wobei dieser eine Fehlerkorrekturkode dem verborgenen Fehlerkorrekturkode entspricht.
der für den Benutzer zugängliche Bereich Datenfelder und Fehlerkorrekturkodefelder umfaßt, wobei in den Fehlerkorrekturkodefeldern Fehlerkorrekturkodes gespeichert sind, die für die Korrektur von Fehlern in den Datenfeldern gespeicherten Daten benötigt werden,
eines der Datenfelder und eines der Fehlerkorrekturkodefelder paarweise einander zu geordnet sind und aneinander angrenzen,
das echte Aufzeichnungsmedium einen verborgenen Fehlerkorrekturkode enthält, der in einem vorbestimmten Exemplar der Fehlerkorrekturkodefelder gespeichert ist und die genannte vorbestimmte Information korrigiert,
die ersten Mittel vierte Mittel umfassen zum Auslesen eines Fehlerkorrekturkodes aus dem vorbestimmten Exemplar der Fehlerkorrekturkodefelder,
die zweiten Mittel fünfte Mittel umfassen für die Feststellung, ob Fehler in der vorbe stimmten Information durch den genannten einen Fehlerkorrekturkode korrigiert werden kön nen, der aus dem vorbestimmten Exemplar der Fehlerkorrekturkodefelder ausgelesen wird, und
die dritten Mittel sechste Mittel umfassen, um die Entscheidung zu treffen, daß das Auf zeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn festgestellt wird, daß der Fehler in der vorbestimmten Information durch den genannten einen Fehlerkorrekturkode korrigiert werden kann, wobei dieser eine Fehlerkorrekturkode dem verborgenen Fehlerkorrekturkode entspricht.
45. Vorrichtung nach Anspruch 45, bei der das Aufzeichnungsmedium eine optische Platte ist.
46. Optische Platte mit
einem für den Benutzer zugänglichen Bereich und
einem für den Benutzer unzugänglichen Bereich,
dadurch gekennzeichnet, daß der für den Benutzer zugängliche Bereich eine erste Information enthält, die ausles bar und mit einer ein echtes Aufzeichnungsmedium betreffenden zweiten Information ver gleichbar ist, um festzustellen, ob das Aufzeichnungsmedium das echte Aufzeichnungsmedium ist.
einem für den Benutzer zugänglichen Bereich und
einem für den Benutzer unzugänglichen Bereich,
dadurch gekennzeichnet, daß der für den Benutzer zugängliche Bereich eine erste Information enthält, die ausles bar und mit einer ein echtes Aufzeichnungsmedium betreffenden zweiten Information ver gleichbar ist, um festzustellen, ob das Aufzeichnungsmedium das echte Aufzeichnungsmedium ist.
47. Optische Platte nach Anspruch 46, bei der
die erste Information die Speicherkapazität eines wiederbeschreibbaren Bereichs in dem
für den Benutzer zugänglichen Bereich angibt und
die zweite Information die Speicherkapazität des wiederbeschreibbaren Bereichs des
echten Aufzeichnungsmediums angibt.
48. Optische Platte nach Anspruch 46, bei der
die erste Information eine Position eines Pseudofehlersektors auf dem Aufzeichnungs
medium angibt und
die zweite Information eine Position des Pseudofehlersektors auf dem echten Aufzeich
nungsmedium angibt.
49. Optische Platte nach Anspruch 48, bei der der Pseudofehlersektor in einem wiederbe
schreibbaren Bereich in dem für den Benutzer zugänglichen Bereich ausgebildet ist.
50. Optische Platte nach Anspruch 48, bei der der Pseudofehlersektor in einem wiederbe
schreibbaren Bereich in dem für den Benutzer unzugänglichen Bereich ausgebildet ist.
51. Optische Platte nach Anspruch 48, bei der
die erste Information eine Anzahl von Sektoren in einem Datenbereich in dem für den
Benutzer zugänglichen Bereich angibt, der auch einen Ersatzbereich umfaßt, und
die zweite Information eine Anzahl von Sektoren in dem Datenbereich in dem für den
Benutzer zugänglichen Bereich des echten Aufzeichnungsmediums angibt.
52. Optische Platte mit
einem für den Benutzer zugänglichen Bereich und
einem für den Benutzer unzugänglichen Bereich,
dadurch gekennzeichnet,
daß der für den Benutzer zugängliche Bereich einen Speicherabschnitt eines Nurlese- Bereichs aufweist, der durch durch eine vorbestimmte Adresse spezifiziert ist,
und daß eine erste Information in dem genannten Speicherbereich gespeichert ist, die ausgelesen und mit einer zweiten Information zu vergleichen ist, die in dem Speicherabschnitt des Nurlese-Bereichs eines echten Aufzeichnungsmediums speicherbar ist, um festzustellen, ob das Aufzeichnungsmedium das echte Aufzeichnungsmedium ist.
einem für den Benutzer zugänglichen Bereich und
einem für den Benutzer unzugänglichen Bereich,
dadurch gekennzeichnet,
daß der für den Benutzer zugängliche Bereich einen Speicherabschnitt eines Nurlese- Bereichs aufweist, der durch durch eine vorbestimmte Adresse spezifiziert ist,
und daß eine erste Information in dem genannten Speicherbereich gespeichert ist, die ausgelesen und mit einer zweiten Information zu vergleichen ist, die in dem Speicherabschnitt des Nurlese-Bereichs eines echten Aufzeichnungsmediums speicherbar ist, um festzustellen, ob das Aufzeichnungsmedium das echte Aufzeichnungsmedium ist.
53. Optische Platte mit
einem für den Benutzer zugänglichen Bereich und
einem für den Benutzer unzugänglichen Bereich,
dadurch gekennzeichnet,
daß in dem für den Benutzer zugänglichen Bereich oder in dem für den Benutzer unzu gänglichen Bereich eine vorbestimmte Information gespeichert ist,
und daß diese vorbestimmte Information für das Auslesen von Daten aus dem für den Benutzer zugänglichen Bereich des Aufzeichnungsmediums benötigt wird.
einem für den Benutzer zugänglichen Bereich und
einem für den Benutzer unzugänglichen Bereich,
dadurch gekennzeichnet,
daß in dem für den Benutzer zugänglichen Bereich oder in dem für den Benutzer unzu gänglichen Bereich eine vorbestimmte Information gespeichert ist,
und daß diese vorbestimmte Information für das Auslesen von Daten aus dem für den Benutzer zugänglichen Bereich des Aufzeichnungsmediums benötigt wird.
54. Optische Platte nach Anspruch 53, bei der die vorbestimmte Information Positionen von
Dateien angibt, die in dem für den Benutzer zugänglichen Bereich aufgezeichnet sind.
55. Optische Platte nach Anspruch 53, bei der die vorbestimmte Information eine verwürfelte
Information ist.
56. Optische Platte nach Anspruch 53, bei der
der für den Benutzer zugängliche Bereich Datenfelder und Fehlerkorrekturkodefelder umfaßt, wobei in den Fehlerkorrekturkodefeldern Fehlerkorrekturkodes gespeichert sind, die für die Korrektur von Fehlern in in den Datenfeldern gespeicherten Daten benötigt werden,
eines der Datenfelder und eines der Fehlerkorrekturkodefelder paarweise einander zu geordnet sind und aneinander angrenzen,
das echte Aufzeichnungsmedium einen verborgenen Fehlerkorrekturkode enthält, der in einem vorbestimmten Exemplar der Fehlerkorrekturkodefelder gespeichert ist und der die ge nannte vorbestimmte Information korrigiert,
einer der Fehlerkorrekturkodes aus dem vorbestimmten Exemplar der Fehlerkorrektur kodefelder ausgelesen wird, um festzustellen, ob ein Fehler in der vorbestimmten Information durch den genannten einen Fehlerkorrekturkode korrigiert werden kann, der aus dem vorbe stimmten Exemplar der Fehlerkorrekturkodefelder ausgelesen wird, so daß gefolgert wird, daß das Aufzeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn festgestellt wird, daß der Fehler in der vorbestimmten Information durch den genannten einen Fehlerkorrekturkode korrigiert werden kann, wobei dieser eine Fehlerkorrekturkode und der genannte verborgenen Fehlerkorrekturkode einander entsprechen.
der für den Benutzer zugängliche Bereich Datenfelder und Fehlerkorrekturkodefelder umfaßt, wobei in den Fehlerkorrekturkodefeldern Fehlerkorrekturkodes gespeichert sind, die für die Korrektur von Fehlern in in den Datenfeldern gespeicherten Daten benötigt werden,
eines der Datenfelder und eines der Fehlerkorrekturkodefelder paarweise einander zu geordnet sind und aneinander angrenzen,
das echte Aufzeichnungsmedium einen verborgenen Fehlerkorrekturkode enthält, der in einem vorbestimmten Exemplar der Fehlerkorrekturkodefelder gespeichert ist und der die ge nannte vorbestimmte Information korrigiert,
einer der Fehlerkorrekturkodes aus dem vorbestimmten Exemplar der Fehlerkorrektur kodefelder ausgelesen wird, um festzustellen, ob ein Fehler in der vorbestimmten Information durch den genannten einen Fehlerkorrekturkode korrigiert werden kann, der aus dem vorbe stimmten Exemplar der Fehlerkorrekturkodefelder ausgelesen wird, so daß gefolgert wird, daß das Aufzeichnungsmedium ein echtes Aufzeichnungsmedium ist, wenn festgestellt wird, daß der Fehler in der vorbestimmten Information durch den genannten einen Fehlerkorrekturkode korrigiert werden kann, wobei dieser eine Fehlerkorrekturkode und der genannte verborgenen Fehlerkorrekturkode einander entsprechen.
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