DE4240547A1 - - Google Patents

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Verbindungsstecker, der hauptsächlich in einen Schaltkreisplatinenstecker eingreift.
Die Fig. 13 und 14 zeigen einen herkömmlichen Verbindungsstecker dieses Typs, der in der japanischen Gebrauchsmusteranmeldung Nr. 100989/1977 geoffenbart ist (der Begriff "OPI", der darin verwendet wird, bedeutet "nichtgeprüfte veröffentlichte Anmeldung").
Wie in den Fig. 13 und 14 gezeigt, umfaßt der herkömmliche Verbindungsstecker 39: ein Endstück 30; und ein Steckgehäuse 33 aus synthetischem Kunststoff, das das Endstück 30 aufnehmen kann. Das Endstück 30 ist aus einem elektrisch kontaktierenden, in einem Bereich V-förmigen Federteil 31 gemacht, das mit einem Zuleitungsdraht 32 verbunden ist.
Das Steckergehäuse 33 hat eine Öffnung 35 in der oberen Wand, um das Federteil 31 des Endstücks 30 freizulegen. Das heißt, bei Einführung des Endstücks 30 in die das Endstück aufnehmende Kammer 36 des Steckergehäuses 33 kann das Federteil 31 durch die Öffnung 35, wie in Fig. 14 gezeigt, hervorstehen. Das Federteil 31 ist in elektrischem Kontakt mit einem Schaltkreisendbereich 38 einer Schaltkreisplatine 37 gebracht, so daß der Verbindungsstecker 39 mit der Schaltkreisplatine 37 verbunden ist.
Der so aufgebaute herkömmliche Verbindungsstecker ist nachteilhaft in den folgenden Punkten: Da das Federteil 31 des Endstücks 30 jederzeit freiliegend gehalten ist, kann es beschädigt oder deformiert werden durch äußere Kräfte, wenn das Endstück 30 mit dem Zuleitungsdraht druckverbunden wird, bevor das Endstück 30 in das Steckergehäuse 33 eingefügt ist, und/oder wenn das Endstück 30 in das Steckergehäuse 33 eingefügt ist.
Dementsprechend ist es eine Aufgabe der Erfindung, die oben beschriebenen Schwierigkeiten bei einem herkömmlichen Verbindungsstecker zu vermeiden.
Insbesondere ist es eine Aufgabe der Erfindung, einen Verbindungsstecker zu schaffen, der ein Endstück und ein Steckergehäuse umfaßt, in dem das elektrisch kontaktierende Federteil des Endstücks von äußeren Einwirkungen geschützt ist, bis das Endstück in das Steckergehäuse eingefügt ist.
Die vorhergehenden Aufgaben der Erfindung sind durch das Schaffen eines Steckers gelöst, der umfaßt: ein Endstück mit einem elektrisch kontaktierenden Federteil, das in einer umgebenden Wand in einer solchen Weise aufgenommen ist, daß es durch eine in der umgebenenden Wand gebildete Öffnung hervortreten kann; und ein Steckergehäuse, in das das Endstück eingefügt werden kann, in dem erfindungsgemäß das Federteil einen vor der Öffnung stehenden elektrisch kontaktierenden Bereich und einen in einer solchen Weise gebogenen Gleitbereich hat, daß der Gleitbereich von der Öffnung entfernt liegt, und das Steckergehäuse einen wegdrückenden Vorsprung hat, der, wenn das Endstück in das Steckergehäuse eingefügt ist, den Gleitbereich wegdrückt, um so den elektrisch kontaktierenden Bereich durch die Öffnung nach außen hervorstehen zu lassen.
Mit dem Verbindungsstecker wird das Federteil geschützt in der umgebenden Wand gehalten, bis das Endstück in das Steckergehäuse eingefügt ist. Sobald das Endstück in das Steckergehäuse eingefügt ist, tritt der wegdrückende Vorsprung des Steckergehäuses in die umgebende Wand ein, wobei der Gleitbereich des Federteils weggedrückt wird. Als eine Folge wird verursacht, daß der elektrisch kontaktierende Bereich des Federteils nach außen durch die Öffnung hindurch hervorsteht, um elektrisch mit einem angepaßten Endbereich in Kontakt zu sein.
Im folgenden soll die vorliegende Erfindung anhand beispielhafter Ausführungsformen in Verbindung mit den Zeichnungen näher erläutert werden. In den Zeichnungen zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung mit zur besseren Klarheit aufgebrochenen Bereichen, die einen Verbindungsstecker zeigt, der eine erste Ausführungsform der Erfindung darstellt;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung eines Endbereichs des Verbindungssteckers aus der Richtung des Pfeils A in Fig. 1 gesehen;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung, die das in ein Steckergehäuse eingefügte Endstück zeigt;
Fig. 4 eine Längsquerschnittsansicht, die das Endstück zeigt, das in das Steckergehäuse eingefügt ist, entsprechend zu Fig. 1;
Fig. 5 eine Längsquerschnittsansicht, die das Endstück zeigt, das in das Steckergehäuse eingefügt ist, entsprechend zu Fig. 3;
Fig. 6 eine Längsquerschnittsansicht, die den Verbindungsstecker im Eingriff mit einer Schaltplatine zeigt;
Fig. 7 eine Längsquerschnittsansicht, die den gesamten Verbindungsstecker zeigt, der in Eingriff mit der Schaltplatine steht;
Fig. 8 eine Längsquerschnittsansicht, die eine Abwandlung des Endstücks zeigt;
Fig. 9 eine Längsquerschnittsansicht, die ein weiteres Beispiel eines Verbindungssteckers zeigt, der eine zweite Ausführungsform der Erfindung darstellt;
Fig. 10 eine perspektivische Explosionsdarstellung, die wesentliche Teile des in Fig. 9 gezeigten Verbindungssteckers zeigt;
Fig. 11 eine Längsquerschnittsansicht, die den Verbindungsstecker mit seinem in sein Steckergehäuse eingefügtes Endstück zeigt;
Fig. 12 eine Längsquerschnittsansicht, die den Verbindungsstecker im Eingriff mit einem passenden Schaltkreisplatinenstecker zeigt;
Fig. 13 eine Explosionsquerschnittsdarstellung, die einen herkömmlichen Verbindungsstecker zeigt, der ein Endstück und ein Steckergehäuse umfaßt; und
Fig. 14 eine Explosionsquerschnittsdarstellung, die den herkömmlichen Verbindungsstecker mit dem Endstück mit dem Steckergehäuse in Eingriff stehend zeigt.
Ein Verbindungsstecker, der eine erste Ausführungsform der Erfindung darstellt, wird mit Bezug auf die Fig. 1 bis 7 nun beschrieben.
Wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt ist, umfaßt der Verbindungsstecker: ein Endstück 1; und ein Steckergehäuse 16, in das das Endstück 1 eingefügt ist. Das Endstück 1 ist aus einem einen Zuleitungsdraht verbindenden Bereich 2 zum Einklemmen eines Zuleitungsdrahts und einer umgebenden Wand 4 gemacht, die den den Zuleitungsdraht verbindenden Bereich fortsetzt. Die umgebende Wand 4 hat die Form eines im Querschnitt rechteckigen Rohrs, und hat innen eine elektrisch kontaktierendes Federteil 3. Das Federteil 3 ist ein V-förmiger Metalldraht. Der basisseitige Endbereich des Federteils 3 ist an einem Einschnitt 7 durch Verstemmen sicher befestigt, der in dem rückwärtigen Endbereich des Bodens des Endstücks in einer solchen Weise ausgebildet ist, daß das Federstück 3 an seinem einen Ende an dem Endstückkörper 5 gehalten wird. Der freie Endbereich des Federteils 3 ist in Form eines V-förmigen Gleitbereichs 8 ausgebildet, und der verbleibende mittlere Bereich in einen elektrisch kontaktierenden gebogenen Bereich 10. Wenn das Endstück 1 so wie es ist gelassen wird, ist das Federteil 3 geschützt innerhalb der umgebenden Wand 4 gelegen, welche im Querschnitt die Form eines rechteckigen Rohrs hat.
Der untere Bereich 6 der umgebenden Wand 4 hat eine Öffnung 11 vor dem Loch 9 der Schnittstelle 7, so daß der elektrisch kontaktierende gebogene Bereich 10 des Federteils 3 durch die Öffnung 11 vorgeschoben werden kann. Der obere Bereich 12 der umgebenden Wand 4 hat einen Schlitz 14, der in solcher Weise ausgebildet ist, daß der Schlitz 14 sich in Längsrichtung von der Kante des vorderen Endes der Öffnung 13 der umgebenden Wand erstreckt. Daher liegt der elektrisch kontaktierende gebogene Bereich 10 des Federteils 3 der Öffnung 11 der umgebenden Wand 4 gegenüber, während der Gleitbereich 8 dem Schlitz 14 gegenüberliegt, wobei er von der Öffnung 11 weggesetzt ist.
Wie in den Fig. 1 oder 4 gezeigt ist, hat das Steckergehäuse 16 eine das Endstück aufnehmende Kammer 17. Ein das Einführen führender, vorstehender Streifen 19 für den Schlitz 14, und ein das Federteil wegdrückender, vorstehender Streifen 21 für den Gleitbereich 8 des Federteils 3 des Endstücks 1 sind auf der oberen Wand 18 der das Endstück auf nehmenden Kammer 17 ausgebildet. Der vorstehende Streifen 21 hat eine abfallende Führungsoberfläche 20 an dem vorderen Ende.
Wenn das Endstück 1, wie in den Fig. 1 oder 4 gezeigt gehalten, in die das Endstück aufnehmende Kammer 17 des Steckergehäuses 16 eingeführt ist, ist der wegdrückende, vorstehende Streifen 21 in die umgebende Wand 4, wie in den Fig. 3 und 5 gezeigt, eingefügt, so daß der Gleitbereich 8 des Federteils 3 nach oben auf der abfallenden Führungsoberfläche 20 des wegdrückenden, vorstehenden Streifens 21 bewegt wird, und auf der horizontalen oberen Oberfläche 22 des Streifens 21 gelegen ist, während der gebogene Bereich 10 des Federteils 3 nach außen durch die Öffnung 11 des Endstücks 1 und durch die Öffnung 23 des Steckergehäuses 16 nach außen hervorsteht.
Die Öffnung 23 ist mit einer Einführungsrille 25 auf der Schaltkreisplatine in Verbindung, die in der Mitte des Steckergehäuses 16 ausgebildet ist. Wie in Fig. 7 gezeigt ist, wird eine Schaltplatine 26 eines Typs einer Kartenkante in den Raum zwischen einem Paar von Federteilen 3 und 3 eingefügt, die durch die Öffnungen 23 hervortreten, so daß, wie auch in der Fig. 6 gezeigt ist, die kontaktierenden, gebogenen Bereiche 10 der Federteile 3 mit dem Schaltkreisendbereichen 27 der Schaltkreisplatine 26 in Kontakt gebracht werden.
Das oben beschriebene Endstück kann, wie in Fig. 8 gezeigt, abgewandelt werden.
In der Abwandlung hat ein Endstück 1′ ein Federteil 3′, das wie folgt bezeichnet ist: der mittlere Bereich des Federteils 3′ ist in einem Gleitbereich 8′ ausgebildet, und der freie Endbereich ist in einem elektrisch kontaktierenden, gebogenen Bereich 10′ ausgebildet. Wenn das Endstück 1′ in ein Steckergehäuse 16 eingefügt wird, das ähnlich zu dem Steckergehäuse der oben beschriebenen ersten Ausführungsform ist, wird der Gleitbereich 8′ auf der abfallenden Führungsoberfläche 20 des das Federteil wegdrückenden, vorstehenden Streifens 21 nach oben bewegt, um so den kontaktierenden, gebogenen Bereich 10′ zum Kontaktieren des Schaltkreisendbereichs 27 zu veranlassen. Ein anderes Beispiel des Steckers, der eine zweite Ausführungsform der Erfindung darstellt, ist in den Fig. 9 und 10 gezeigt.
Der Verbindungsstecker 41, der in Fig. 9 und 10 gezeigt ist, hat einen Endbereich 42, der in seinem Aufbau unterschiedlich von dem Endbereich 1 der ersten Ausführungsform ist. Darin ist das Endstück 42 wie folgt bezeichnet: Das Endstück 42 hat eine umgebende Wand 43, die aufgebaut ist aus einer Bodenplatte, zwei Seitenplatten, und hat daher eine obere Öffnung 44 und eine vordere Öffnung 45. Der rückwärtige Endbereich der umgebenden Wand 43 ist an der Oberseite mit den Ankopplungsteilen 46 verstärkt. Ein Federteil 48 mit einem elektrisch kontaktierenden Bereich 49 erstreckt sich von der Bodenplatte 47 der umgebenden Wand, und eine Öffnung 50 ist in der Bodenplatte 47 zum Aufnehmen des elektrisch kontaktierenden Bereichs 49 ausgebildet.
Der Federteil 48 umfaßt: einen abfallenden Gleitbereich 58, der sich von der Kante der Bodenplatte 47 aus erstreckt und schief nach hinten gebogen ist; und der vorher erwähnte elektrisch kontaktierende Bereich 49 erstreckt sich nach unten zu der Öffnung 50 hin, von dem oberen Ende des abfallenden Gleitbereichs, und ist dann entlang der Bodenplatte 47 gebogen, um so der Öffnung 50 gegenüber zu liegen.
Der Verbindungsstecker umfaßt weiter ein Steckergehäuse 53 mit einer ein Endstück aufnehmenden Kammer 54, in die das Endstück 42 eingefügt wird. Ähnlich wie im Falle der ersten Ausführungsform ist ein ein Federteil wegdrückender, vorstehender Streifen 55 mit einer abfallenden Führungsoberfläche 55 in der das Endstück aufnehmenden Kammer 54 in einer solchen Weise geschaffen, daß er sich in einer Längsrichtung erstreckt. Insbesondere erstreckt sich der das Federteil wegdrückende, vorstehende Streifen 56 von der inneren Oberfläche einer vorderen Gehäusewand 57, um so seinem Endbereich zu ermöglichen, in die umgebende Wand 43 des Endstücks 42 durch dessen vordere Öffnung 5 eingefügt zu werden. Der Grad der Neigung der abfallenden Führungsoberfläche 55 ist im wesentlichen gleich zu dem des abfallenden Gleitbereichs 51 des Endstücks 42, so daß das Endstück leichtgängig in das Steckergehäuse eingefügt wird, wie durch die strichlierten Linien in Fig. 9 angedeutet ist. In Fig. 9 bezeichnet das Bezugszeichen 58 ein biegsames Eingriffsstück des Endstücks 42.
Fig. 11 zeigt ein Endstück 42, das weiter in das Steckergehäuse 53 geschoben ist und in die das Endstück aufnehmende Kammer gesetzt ist. Bei diesem Betriebszustand ist der Gleitbereich 51 des Federteils 48 des Endstücks 42 durch eine horizontale untere Oberfläche 59 des das Federteil wegdrückenden, vorstehenden Streifens 50 weggedrückt, dessen Oberfläche in die abfallende Führungsoberfläche 55 übergeht, so daß das Federteil 48 des Endstücks 42 gebogen ist, und der elektrisch kontaktierende Bereich 49 durch die Öffnung 50 nach außen hin offenliegt.
Fig. 12 zeigt den Verbindungsstecker, der an einen angepaßten Schaltkreisplatinenstecker 60 gekoppelt ist. Der elektrisch kontaktierende Bereich 49 des Endstücks 42 wird elastisch in Oberflächenkontakt mit dem Endbereich 61 des Substrats gebracht. In Fig. 12 bezeichnet Bezugszeichen 63 ein das Endstück arretierendes Teil, das in das Steckergehäuse von hinten eingefügt ist.
Wie es von der obigen Beschreibung offensichtlich ist, steht das elektrisch kontaktierende Federteil bei dem erfindungsgemäßen Stecker nicht nach außen vor, solange das Endstück nicht in das Steckergehäuse eingefügt ist; d. h. Einfügen des Endstücks in das Steckergehäuse verursacht, daß das Federteil nach außen hervorsteht. Wenn folglich z. B. das Endstück mit einem Zuführungsdraht durch Umklammern verbunden ist, oder wenn es in das Steckergehäuse eingefügt ist, wird das Federteils niemals beschädigt oder verformt. Deshalb hat der Verbindungsstecker eine beträchtlich höhere Verläßlichkeit, wenn er elektrisch verbunden ist.
Während im vorstehenden die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsformen beschrieben worden ist, ist es dem Fachmann geläufig, daß verschiedene Änderungen und Abwandlungen der Erfindung möglich sind.

Claims (5)

1. Ein Verbindungsstecker, gekennzeichnet durch ein Endstück, das ein Federteil mit einem elektrisch kontaktierenden Bereich und eine umgebende Wand umfaßt, die den elektrisch kontaktierenden Bereich darin aufnimmt, und eine Öffnung bestimmt, die dem elektrisch kontaktierenden Bereich gegenüberliegt;
durch ein Steckergehäuse, in das das Endstück einzufügen ist; und
durch Vorrichtungen, um das Federteil so zu bewegen, daß der elektrisch kontaktierende Bereich nach außen durch die umgebende Wand durch die Öffnung hervorsteht, wenn das Endstück in das Steckergehäuse eingefügt ist.
2. Verbindungsstecker nach Anspruch 1, wobei die bewegenden Vorrichtungen einen Gleitbereich umfassen, der auf dem Federteil geschaffen ist, und einen wegdrückenden Vorsprung, der auf dem Steckergehäuse geschaffen ist, um das Federteil durch den Gleitbereich zu bewegen, wenn das Endstück in das Steckergehäuse eingefügt wird.
3. Verbindungsstecker nach Anspruch 1, wobei das Federteil einseitig an einem Körper des Endstücks gehaltert ist.
4. Verbindungsstecker nach Anspruch 2, wobei der wegdrückende Vorsprung mit einer abfallenden Führungsoberfläche ausgebildet ist.
5. Verbindungsstecker nach Anspruch 1, wobei das Steckergehäuse eine Schaltplatineneinführungsrille umfaßt, in die ein Eck einer gedruckten Schaltplatine so eingefügt wird, daß der nach außen durch die umgebende Wand hervorstehende elektrisch kontaktierende Bereich elektrisch mit einem passenden Endbereich der gedruckten Schaltplatine verbunden wird.
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