DE4240547A1 - - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen
Verbindungsstecker, der hauptsächlich in einen
Schaltkreisplatinenstecker eingreift.
Die Fig. 13 und 14 zeigen einen herkömmlichen
Verbindungsstecker dieses Typs, der in der japanischen
Gebrauchsmusteranmeldung Nr. 100989/1977 geoffenbart ist
(der Begriff "OPI", der darin verwendet wird, bedeutet
"nichtgeprüfte veröffentlichte Anmeldung").
Wie in den Fig. 13 und 14 gezeigt, umfaßt der
herkömmliche Verbindungsstecker 39: ein Endstück 30; und
ein Steckgehäuse 33 aus synthetischem Kunststoff, das das
Endstück 30 aufnehmen kann. Das Endstück 30 ist aus einem
elektrisch kontaktierenden, in einem Bereich V-förmigen
Federteil 31 gemacht, das mit einem Zuleitungsdraht 32
verbunden ist.
Das Steckergehäuse 33 hat eine Öffnung 35 in der oberen
Wand, um das Federteil 31 des Endstücks 30 freizulegen.
Das heißt, bei Einführung des Endstücks 30 in die das
Endstück aufnehmende Kammer 36 des Steckergehäuses 33 kann
das Federteil 31 durch die Öffnung 35, wie in Fig. 14
gezeigt, hervorstehen. Das Federteil 31 ist in
elektrischem Kontakt mit einem Schaltkreisendbereich 38
einer Schaltkreisplatine 37 gebracht, so daß der
Verbindungsstecker 39 mit der Schaltkreisplatine 37
verbunden ist.
Der so aufgebaute herkömmliche Verbindungsstecker ist
nachteilhaft in den folgenden Punkten: Da das Federteil 31
des Endstücks 30 jederzeit freiliegend gehalten ist, kann
es beschädigt oder deformiert werden durch äußere Kräfte,
wenn das Endstück 30 mit dem Zuleitungsdraht
druckverbunden wird, bevor das Endstück 30 in das
Steckergehäuse 33 eingefügt ist, und/oder wenn das
Endstück 30 in das Steckergehäuse 33 eingefügt ist.
Dementsprechend ist es eine Aufgabe der Erfindung, die
oben beschriebenen Schwierigkeiten bei einem herkömmlichen
Verbindungsstecker zu vermeiden.
Insbesondere ist es eine Aufgabe der Erfindung, einen
Verbindungsstecker zu schaffen, der ein Endstück und ein
Steckergehäuse umfaßt, in dem das elektrisch
kontaktierende Federteil des Endstücks von äußeren
Einwirkungen geschützt ist, bis das Endstück in das
Steckergehäuse eingefügt ist.
Die vorhergehenden Aufgaben der Erfindung sind durch das
Schaffen eines Steckers gelöst, der umfaßt: ein
Endstück mit einem elektrisch kontaktierenden Federteil,
das in einer umgebenden Wand in einer solchen Weise
aufgenommen ist, daß es durch eine in der umgebenenden
Wand gebildete Öffnung hervortreten kann; und ein
Steckergehäuse, in das das Endstück eingefügt werden kann,
in dem erfindungsgemäß das Federteil einen vor der Öffnung
stehenden elektrisch kontaktierenden Bereich und einen in
einer solchen Weise gebogenen Gleitbereich hat, daß der
Gleitbereich von der Öffnung entfernt liegt, und das
Steckergehäuse einen wegdrückenden Vorsprung hat, der,
wenn das Endstück in das Steckergehäuse eingefügt ist, den
Gleitbereich wegdrückt, um so den elektrisch
kontaktierenden Bereich durch die Öffnung nach außen
hervorstehen zu lassen.
Mit dem Verbindungsstecker wird das Federteil geschützt in
der umgebenden Wand gehalten, bis das Endstück in das
Steckergehäuse eingefügt ist. Sobald das Endstück in das
Steckergehäuse eingefügt ist, tritt der wegdrückende
Vorsprung des Steckergehäuses in die umgebende Wand ein,
wobei der Gleitbereich des Federteils weggedrückt wird.
Als eine Folge wird verursacht, daß der elektrisch
kontaktierende Bereich des Federteils nach außen durch die
Öffnung hindurch hervorsteht, um elektrisch mit einem
angepaßten Endbereich in Kontakt zu sein.
Im folgenden soll die vorliegende Erfindung anhand
beispielhafter Ausführungsformen in Verbindung mit den
Zeichnungen näher erläutert werden. In den Zeichnungen
zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung mit zur
besseren Klarheit aufgebrochenen Bereichen, die
einen Verbindungsstecker zeigt, der eine erste
Ausführungsform der Erfindung darstellt;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung eines Endbereichs
des Verbindungssteckers aus der Richtung des
Pfeils A in Fig. 1 gesehen;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung, die das in ein
Steckergehäuse eingefügte Endstück zeigt;
Fig. 4 eine Längsquerschnittsansicht, die das Endstück
zeigt, das in das Steckergehäuse eingefügt ist,
entsprechend zu Fig. 1;
Fig. 5 eine Längsquerschnittsansicht, die das Endstück
zeigt, das in das Steckergehäuse eingefügt ist,
entsprechend zu Fig. 3;
Fig. 6 eine Längsquerschnittsansicht, die den
Verbindungsstecker im Eingriff mit einer
Schaltplatine zeigt;
Fig. 7 eine Längsquerschnittsansicht, die den gesamten
Verbindungsstecker zeigt, der in Eingriff mit der
Schaltplatine steht;
Fig. 8 eine Längsquerschnittsansicht, die eine Abwandlung
des Endstücks zeigt;
Fig. 9 eine Längsquerschnittsansicht, die ein weiteres
Beispiel eines Verbindungssteckers zeigt, der eine
zweite Ausführungsform der Erfindung darstellt;
Fig. 10 eine perspektivische Explosionsdarstellung, die
wesentliche Teile des in Fig. 9 gezeigten
Verbindungssteckers zeigt;
Fig. 11 eine Längsquerschnittsansicht, die den
Verbindungsstecker mit seinem in sein
Steckergehäuse eingefügtes Endstück zeigt;
Fig. 12 eine Längsquerschnittsansicht, die den
Verbindungsstecker im Eingriff mit einem passenden
Schaltkreisplatinenstecker zeigt;
Fig. 13 eine Explosionsquerschnittsdarstellung, die einen
herkömmlichen Verbindungsstecker zeigt, der ein
Endstück und ein Steckergehäuse umfaßt; und
Fig. 14 eine Explosionsquerschnittsdarstellung, die den
herkömmlichen Verbindungsstecker mit dem Endstück
mit dem Steckergehäuse in Eingriff stehend zeigt.
Ein Verbindungsstecker, der eine erste Ausführungsform der
Erfindung darstellt, wird mit Bezug auf die Fig. 1 bis
7 nun beschrieben.
Wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt ist, umfaßt der
Verbindungsstecker: ein Endstück 1; und ein Steckergehäuse
16, in das das Endstück 1 eingefügt ist. Das Endstück 1
ist aus einem einen Zuleitungsdraht verbindenden Bereich 2
zum Einklemmen eines Zuleitungsdrahts und einer umgebenden
Wand 4 gemacht, die den den Zuleitungsdraht verbindenden
Bereich fortsetzt. Die umgebende Wand 4 hat die Form eines
im Querschnitt rechteckigen Rohrs, und hat innen eine
elektrisch kontaktierendes Federteil 3. Das Federteil 3
ist ein V-förmiger Metalldraht. Der basisseitige
Endbereich des Federteils 3 ist an einem Einschnitt 7
durch Verstemmen sicher befestigt, der in dem rückwärtigen
Endbereich des Bodens des Endstücks in einer solchen Weise
ausgebildet ist, daß das Federstück 3 an seinem einen Ende
an dem Endstückkörper 5 gehalten wird. Der freie
Endbereich des Federteils 3 ist in Form eines V-förmigen
Gleitbereichs 8 ausgebildet, und der verbleibende mittlere
Bereich in einen elektrisch kontaktierenden gebogenen
Bereich 10. Wenn das Endstück 1 so wie es ist gelassen
wird, ist das Federteil 3 geschützt innerhalb der
umgebenden Wand 4 gelegen, welche im Querschnitt die Form
eines rechteckigen Rohrs hat.
Der untere Bereich 6 der umgebenden Wand 4 hat eine
Öffnung 11 vor dem Loch 9 der Schnittstelle 7, so daß der
elektrisch kontaktierende gebogene Bereich 10 des
Federteils 3 durch die Öffnung 11 vorgeschoben werden
kann. Der obere Bereich 12 der umgebenden Wand 4 hat einen
Schlitz 14, der in solcher Weise ausgebildet ist, daß der
Schlitz 14 sich in Längsrichtung von der Kante des
vorderen Endes der Öffnung 13 der umgebenden Wand
erstreckt. Daher liegt der elektrisch kontaktierende
gebogene Bereich 10 des Federteils 3 der Öffnung 11 der
umgebenden Wand 4 gegenüber, während der Gleitbereich 8
dem Schlitz 14 gegenüberliegt, wobei er von der Öffnung 11
weggesetzt ist.
Wie in den Fig. 1 oder 4 gezeigt ist, hat das
Steckergehäuse 16 eine das Endstück aufnehmende Kammer 17.
Ein das Einführen führender, vorstehender Streifen 19 für
den Schlitz 14, und ein das Federteil wegdrückender,
vorstehender Streifen 21 für den Gleitbereich 8 des
Federteils 3 des Endstücks 1 sind auf der oberen Wand 18
der das Endstück auf nehmenden Kammer 17 ausgebildet. Der
vorstehende Streifen 21 hat eine abfallende
Führungsoberfläche 20 an dem vorderen Ende.
Wenn das Endstück 1, wie in den Fig. 1 oder 4 gezeigt
gehalten, in die das Endstück aufnehmende Kammer 17 des
Steckergehäuses 16 eingeführt ist, ist der wegdrückende,
vorstehende Streifen 21 in die umgebende Wand 4, wie in
den Fig. 3 und 5 gezeigt, eingefügt, so daß der
Gleitbereich 8 des Federteils 3 nach oben auf der
abfallenden Führungsoberfläche 20 des wegdrückenden,
vorstehenden Streifens 21 bewegt wird, und auf der
horizontalen oberen Oberfläche 22 des Streifens 21 gelegen
ist, während der gebogene Bereich 10 des Federteils 3 nach
außen durch die Öffnung 11 des Endstücks 1 und durch die
Öffnung 23 des Steckergehäuses 16 nach außen hervorsteht.
Die Öffnung 23 ist mit einer Einführungsrille 25 auf der
Schaltkreisplatine in Verbindung, die in der Mitte des
Steckergehäuses 16 ausgebildet ist. Wie in Fig. 7 gezeigt
ist, wird eine Schaltplatine 26 eines Typs einer
Kartenkante in den Raum zwischen einem Paar von
Federteilen 3 und 3 eingefügt, die durch die Öffnungen 23
hervortreten, so daß, wie auch in der Fig. 6 gezeigt ist,
die kontaktierenden, gebogenen Bereiche 10 der Federteile
3 mit dem Schaltkreisendbereichen 27 der
Schaltkreisplatine 26 in Kontakt gebracht werden.
Das oben beschriebene Endstück kann, wie in Fig. 8
gezeigt, abgewandelt werden.
In der Abwandlung hat ein Endstück 1′ ein Federteil 3′,
das wie folgt bezeichnet ist: der mittlere Bereich des
Federteils 3′ ist in einem Gleitbereich 8′ ausgebildet,
und der freie Endbereich ist in einem elektrisch
kontaktierenden, gebogenen Bereich 10′ ausgebildet. Wenn
das Endstück 1′ in ein Steckergehäuse 16 eingefügt wird,
das ähnlich zu dem Steckergehäuse der oben beschriebenen
ersten Ausführungsform ist, wird der Gleitbereich 8′ auf
der abfallenden Führungsoberfläche 20 des das Federteil
wegdrückenden, vorstehenden Streifens 21 nach oben bewegt,
um so den kontaktierenden, gebogenen Bereich 10′ zum
Kontaktieren des Schaltkreisendbereichs 27 zu veranlassen.
Ein anderes Beispiel des Steckers, der eine zweite
Ausführungsform der Erfindung darstellt, ist in den
Fig. 9 und 10 gezeigt.
Der Verbindungsstecker 41, der in Fig. 9 und 10 gezeigt
ist, hat einen Endbereich 42, der in seinem Aufbau
unterschiedlich von dem Endbereich 1 der ersten
Ausführungsform ist. Darin ist das Endstück 42 wie folgt
bezeichnet: Das Endstück 42 hat eine umgebende Wand 43,
die aufgebaut ist aus einer Bodenplatte, zwei
Seitenplatten, und hat daher eine obere Öffnung 44 und
eine vordere Öffnung 45. Der rückwärtige Endbereich der
umgebenden Wand 43 ist an der Oberseite mit den
Ankopplungsteilen 46 verstärkt. Ein Federteil 48 mit einem
elektrisch kontaktierenden Bereich 49 erstreckt sich von
der Bodenplatte 47 der umgebenden Wand, und eine Öffnung
50 ist in der Bodenplatte 47 zum Aufnehmen des elektrisch
kontaktierenden Bereichs 49 ausgebildet.
Der Federteil 48 umfaßt: einen abfallenden Gleitbereich
58, der sich von der Kante der Bodenplatte 47 aus
erstreckt und schief nach hinten gebogen ist; und der
vorher erwähnte elektrisch kontaktierende Bereich 49
erstreckt sich nach unten zu der Öffnung 50 hin, von dem
oberen Ende des abfallenden Gleitbereichs, und ist dann
entlang der Bodenplatte 47 gebogen, um so der Öffnung 50
gegenüber zu liegen.
Der Verbindungsstecker umfaßt weiter ein Steckergehäuse 53
mit einer ein Endstück aufnehmenden Kammer 54, in die das
Endstück 42 eingefügt wird. Ähnlich wie im Falle der
ersten Ausführungsform ist ein ein Federteil
wegdrückender, vorstehender Streifen 55 mit einer
abfallenden Führungsoberfläche 55 in der das Endstück
aufnehmenden Kammer 54 in einer solchen Weise geschaffen,
daß er sich in einer Längsrichtung erstreckt. Insbesondere
erstreckt sich der das Federteil wegdrückende, vorstehende
Streifen 56 von der inneren Oberfläche einer vorderen
Gehäusewand 57, um so seinem Endbereich zu ermöglichen, in
die umgebende Wand 43 des Endstücks 42 durch dessen
vordere Öffnung 5 eingefügt zu werden. Der Grad der
Neigung der abfallenden Führungsoberfläche 55 ist im
wesentlichen gleich zu dem des abfallenden Gleitbereichs
51 des Endstücks 42, so daß das Endstück leichtgängig in
das Steckergehäuse eingefügt wird, wie durch die
strichlierten Linien in Fig. 9 angedeutet ist. In Fig. 9
bezeichnet das Bezugszeichen 58 ein biegsames
Eingriffsstück des Endstücks 42.
Fig. 11 zeigt ein Endstück 42, das weiter in das
Steckergehäuse 53 geschoben ist und in die das Endstück
aufnehmende Kammer gesetzt ist. Bei diesem Betriebszustand
ist der Gleitbereich 51 des Federteils 48 des Endstücks 42
durch eine horizontale untere Oberfläche 59 des das
Federteil wegdrückenden, vorstehenden Streifens 50
weggedrückt, dessen Oberfläche in die abfallende
Führungsoberfläche 55 übergeht, so daß das Federteil 48
des Endstücks 42 gebogen ist, und der elektrisch
kontaktierende Bereich 49 durch die Öffnung 50 nach außen
hin offenliegt.
Fig. 12 zeigt den Verbindungsstecker, der an einen
angepaßten Schaltkreisplatinenstecker 60 gekoppelt ist.
Der elektrisch kontaktierende Bereich 49 des Endstücks 42
wird elastisch in Oberflächenkontakt mit dem Endbereich 61
des Substrats gebracht. In Fig. 12 bezeichnet
Bezugszeichen 63 ein das Endstück arretierendes Teil, das
in das Steckergehäuse von hinten eingefügt ist.
Wie es von der obigen Beschreibung offensichtlich ist,
steht das elektrisch kontaktierende Federteil bei dem
erfindungsgemäßen Stecker nicht nach außen vor, solange
das Endstück nicht in das Steckergehäuse eingefügt ist;
d. h. Einfügen des Endstücks in das Steckergehäuse
verursacht, daß das Federteil nach außen hervorsteht. Wenn
folglich z. B. das Endstück mit einem Zuführungsdraht durch
Umklammern verbunden ist, oder wenn es in das
Steckergehäuse eingefügt ist, wird das Federteils niemals
beschädigt oder verformt. Deshalb hat der
Verbindungsstecker eine beträchtlich höhere
Verläßlichkeit, wenn er elektrisch verbunden ist.
Während im vorstehenden die Erfindung anhand bevorzugter
Ausführungsformen beschrieben worden ist, ist es dem
Fachmann geläufig, daß verschiedene Änderungen und
Abwandlungen der Erfindung möglich sind.
Claims (5)
1. Ein Verbindungsstecker, gekennzeichnet durch ein
Endstück, das ein Federteil mit einem elektrisch
kontaktierenden Bereich und eine umgebende Wand umfaßt,
die den elektrisch kontaktierenden Bereich darin aufnimmt,
und eine Öffnung bestimmt, die dem elektrisch
kontaktierenden Bereich gegenüberliegt;
durch ein Steckergehäuse, in das das Endstück einzufügen ist; und
durch Vorrichtungen, um das Federteil so zu bewegen, daß der elektrisch kontaktierende Bereich nach außen durch die umgebende Wand durch die Öffnung hervorsteht, wenn das Endstück in das Steckergehäuse eingefügt ist.
durch ein Steckergehäuse, in das das Endstück einzufügen ist; und
durch Vorrichtungen, um das Federteil so zu bewegen, daß der elektrisch kontaktierende Bereich nach außen durch die umgebende Wand durch die Öffnung hervorsteht, wenn das Endstück in das Steckergehäuse eingefügt ist.
2. Verbindungsstecker nach Anspruch 1, wobei die
bewegenden Vorrichtungen einen Gleitbereich umfassen, der
auf dem Federteil geschaffen ist, und einen wegdrückenden
Vorsprung, der auf dem Steckergehäuse geschaffen ist, um
das Federteil durch den Gleitbereich zu bewegen, wenn das
Endstück in das Steckergehäuse eingefügt wird.
3. Verbindungsstecker nach Anspruch 1, wobei das Federteil
einseitig an einem Körper des Endstücks gehaltert ist.
4. Verbindungsstecker nach Anspruch 2, wobei der
wegdrückende Vorsprung mit einer abfallenden
Führungsoberfläche ausgebildet ist.
5. Verbindungsstecker nach Anspruch 1, wobei das
Steckergehäuse eine Schaltplatineneinführungsrille umfaßt,
in die ein Eck einer gedruckten Schaltplatine so eingefügt
wird, daß der nach außen durch die umgebende Wand
hervorstehende elektrisch kontaktierende Bereich
elektrisch mit einem passenden Endbereich der gedruckten
Schaltplatine verbunden wird.
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