DE4240249C1 - Vermittlungseinrichtung und -verfahren für ein Funktelefoniesystem mit dem Charakter einer Orts- oder Nebenstellenvermittlung - Google Patents

Vermittlungseinrichtung und -verfahren für ein Funktelefoniesystem mit dem Charakter einer Orts- oder Nebenstellenvermittlung

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    • H04W84/10Small scale networks; Flat hierarchical networks
    • H04W84/14WLL [Wireless Local Loop]; RLL [Radio Local Loop]

Description

Die Erfindung betrifft ein Funktelefoniesystem gemäß dem Oberbegriff des Patentan­ spruchs 1.
Multiusersysteme zum funkgestützten Anschluß von Fernmeldeteilnehmern an die öffentli­ chen Fernmeldenetze sind vielfältig im Einsatz. Hierbei handelt es sich vor allem um folgende Kategorien:
1. Mobilfunknetze
Diese sind vor allem gekennzeichnet durch die Eigenschaften roaming und handover (overload) mit allen daraus resultierenden Konsequenzen für die Netzsteuerung und die Forderung nach Einsatzmöglichkeit der Mobilgeräte bei hohen Geschwindigkeiten von bis zu 200 km/h und den daraus resultierenden Forderungen an die Funkübertragungs­ verfahren.
2. Chekkernetze
Diese besitzen wie die Mobilfunknetze die Eigenschaften roaming und handover, sind jedoch bezüglich Teilnehmerspektrum, territorialer Ausdehnung, Funktionalität und insbesondere Zugang zu den öffentlichen Netzen gegenüber den vorgenannten Mobil­ funknetzen Einschränkungen unterworfen.
3. Netze auf der Basis der Technik schnurloser Telefone
Hier werden vor allem Lösungen angeboten, die die Bindung des schnurlosen Telefons an einen bestimmten Hauptanschluß aufheben und durch Einführung eines handover den territorialen Einsatzbereich auf den Bereich einer PABX ausdehnen sollen.
4. DAL (Drahtlose Anschlußleitung)
Diese sind gekennzeichnet durch den drahtlosen Anschluß stationärer Teilnehmer bei einer teilnehmergleichen Anschaltung des Funkübertragungssystems. Das heißt, daß in der Fernmeldevermittlung für jeden Funkteilnehmer ein eigener Teilnehmeranaschluß vorhanden ist und die Funkübertragungseinrichtung zwischen diese Teilnehmeran­ schlüsse und die Funkteilnehmer eingefügt ist.
5. Rural Networks
Diese sind dadurch gekennzeichnet, daß sie von einem Zentralknotenamt oder Knoten­ amt ausgehend eine point to multipoint - Verbindung in territorial weit entfernte Gebiete herstellen, wobei Funkverbindungen genutzt werden. Dabei werden Kanalbün­ del übertragen, die auf dem Übertragungsweg in mehreren Ebenen gesplittet werden können und zu mehreren Endpunkten übertragen werden. Von diesen Endpunkten ausgehend werden die Teilnehmer meist über Kabelwege angeschaltet, bei Nutzung von Funk erfolgt meist eine kanalgleiche Anschaltung. In den rural networks werden keine Vermittlungsfunktionen ausgeführt.
Funktelefoniesysteme sind umfangreich in Anwendung und zumeist als Mobiltelefonsyste­ me ausgelegt. Das bedingt, daß sie als zellulare Systeme aufgebaut sind und flächendec­ kend ein größeres Territorium versorgen, in welchem sie den Teilnehmern die mobile Teilnahme am Fernmeldeverkehr ermöglichen. Hierzu müssen diese Systeme die Eigen­ schaften Overload und Roaming realisieren, d. h., der Teilnehmer muß bei der mobilen Nutzung beim Wechsel von einer in eine benachbarte Funkzelle "weitergereicht" werden und das System muß den aktuellen Aufenthaltsort eines mobilen Teilnehmers gespeichert haben, um einen Ruf für den Teilnehmer vermitteln zu können.
Diese Systeme arbeiten deshalb im allgemeinen mit einem Overlaynetz, welches die einzelnen Funkzellen untereinander verbindet und über welches die gesamte Steuerung des Systems sowie die Fernmeldeverbindungen der Teilnehmer übertragen werden. Dieses Overlaynetz hat nur an wenigen ausgewählten Punkten Übergänge in das allgemeine Fernmeldenetz, Verbindungen von einem Netz in das andere sind über eine spezielle Vorwahl herstellbar.
Durch diese Einrichtungen sind Mobiltelefonsysteme wesentlich teuerer als die stationäre Fernmeldeversorgung, was sich sowohl in den Pauschalen als auch in den Gesprächs­ gebühren niederschlägt.
Ein weiterer Unterschied zum Standardtelefon ist, daß spezielle Endgeräte zum Einsatz kommen, die erstens teuer sind, da ihre Funkkomponenten für den mobilen Einsatz tauglich sein müssen, und die zweitens eine von Standardendgeräten abweichende Bedie­ nung aufweisen.
Das Einsatzgebiet der Mobiltelefonsysteme ist daher vorwiegend die Ergänzung eines bestehenden und voll ausgebauten stationären Fernmeldesystems.
Der Einsatz von Funktelefoniesystemen im Teilnehmerbereich als Bestandteil des sta­ tionären Fernmeldesystems ist wenig gebräuchlich, da im allgemeinen die Verbindung des Teilnehmerendgerätes über eine Teilnehmeranschlußleitung mit der nächstgelegenen Fernmeldevermittlungseinrichtung eine kostengünstige Lösung für Fernmeldesysteme, die kontinuierlich historisch gewachsen sind, darstellt.
Abweichende Bedingungen, die zur Veränderung dieser Aussage führen, können sein:
  • - Es sind fernmeldemäßig unterversorgte Gebiete innerhalb von kürzester Zeit zu erschließen, so daß die Ortsverkabelung zum kapazitätsmäßigen Engpaß (Material- und Arbeitskapazität) und zur finanziellen Überbelastung wird.
  • - Es sind stark zersiedelte ländliche Gebiete zu erschließen, wodurch die Kosten einer Verkabelung überdurchschnittlich steigen würden.
  • - Es sind Gebiete mit schwierigen geologischen Bedingungen (Felsboden, Sumpfgebiete etc.), schwierigen klimatischen Bedingungen (ewiger Frostboden, tropische Regenge­ biete etc.) oder schwierigen morphologischen Bedingungen (tropischer Regenwald) zu erschließen, wodurch Kabelverlegungen teuer oder zum Teil auch unmöglich werden.
Ein derartiges System ist zum Beispiel DAL (Drahtlose Anschlußleitung), das vor allem unter den Gesichtspunkten eingesetzt wird, die obenstehend im ersten Anstrich genannt sind.
Diese Kommunikationstechnologie besitzt einen prinzipiellen Aufbau entsprechend Fig. 1. Grundlegendes Merkmal ist, daß eine Ortsvermittlungseinrichtung 1.1 vorhanden sein muß, die nicht Bestandteil des Systems DAL ist, die über die Eingänge E1 bis En′ an das Fernmeldenetz angeschlossen ist und über eine freie Kapazität von Ein-/Ausgangsschnitt­ stellen, im weiteren Ports genannt, (Ports P1 bis Px) verfügt, die mindestens gleich der Anzahl der anzuschließenden Funkteilnehmer sein muß.
Die Einrichtung DAL verfügt, wie in Fig. 1 dargestellt, über eine Vermittlungseinrich­ tung 1.3, deren Eingänge an die Ports der Ortsvermittlungseinrichtung 1.1 angeschlossen sind und die die Vermittlung auf die Ausgänge N1 bis Nn durchführt, an welche die Nachrichtenkanäle 1.41 bis 1.4n angeschlossen sind, wobei x » n n′ gilt. Bei Verbin­ dungsbedarf werden von einer Steuereinheit 1.2 jeweils der Port Pi und das Teilnehmeran­ schaltgerät 1.5i auf einen freien Nachrichtenkanal 1.4j vermittelt bzw. die entsprechende Frequenzkommandierung vorgenommen.
Die Kommandierung der Teilnehmeranschaltgeräte erfolgt von der Steuereinheit über einen Ausgang NO, an welchen der Nachrichtenkanal 1.40 angeschlossen ist, der als Organisationskanal benutzt und von allen nicht aktiven Teilnehmeranschaltgeräten ständig empfangen wird.
Ein derartiges Konzept kann als 1 : 1-Anschaltung bezeichnet werden, ist bezüglich des Steuerungsaufwandes mit relativ geringem Aufwand realisierbar und kann bei Bedarf problemlos durch eine Verkabelung der Teilnehmeranschlüsse ersetzt werden. Nachteilig ist der hohe Aufwand, der in der mehrfachen Hintereinanderschaltung von Vermittlungs­ einrichtungen enthalten ist.
Die erfindungsgemaße Lösung hat im wesentlichen Übereinstimmung in der Zielstellung mit den DAL-Systemen, vermeidet jedoch durch ihre spezielle Lösungskonzeption die funktionellen und ökonomischen Nachteile der "teilnehmergleichen Anschaltung" von DAL. Erst in zweiter Näherung gibt es Bezüge zu Lösungen auf der Basis der Technik schnurloser Telefone, wobei die durch diese Technik bedingten Begrenzungen durch die erfindungsgemäße Lösung aufgehoben werden.
Von den anderen Kategorien setzt sich die erfindungsgemäße Lösung bereits bezüglich der Zielstellung und damit auch der Lösungsansätze und Lösungswege deutlich ab und tritt damit auch zu diesen Systemen in keine Konkurrenz.
In (1) wird eine Systemkonfiguration beschrieben, die der gleichen Zielstellung wie die vorliegende Erfindung entspricht, jedoch auf der Ausschreibung der DBP vom Dezember 1991 zum DAL-System (DAL - Drahtlose Anschlußleitung) beruht und unter Nutzung von Komponenten der Mobilfunktechnik NMT-900 (Nordic-Mobile-Telefonsystem 900 MHz) aufgebaut ist. Grundlegender Unterschied ist, daß die Anschaltung der Funkvermittlungs­ stelle an die Ortsvermittlungsstelle (OVSt) über eine Zweidrahtverbindung an der a/b-Schnittstelle des Hauptverteilers vorgenommen wird, wodurch eine "teilnehmergleiche Anschaltung" erreicht wird.
Diese Konzeption hat zwar den Vorteil, daß eine weitgehende Kompatibilität mit den in weniger entwickelten Ländern üblichen Vermittlungszentralen sichergestellt wird, setzt aber voraus, daß Vermittlungszentralen mit einer Anzahl von freien a/b-Schnittstellen vorhanden sind, die der Anzahl der geplanten Funkteilnehmer entspricht, was im all­ gemeinen nicht gegeben ist. Zum anderen entsteht eine ökonomisch unvertretbare Lösung dadurch, daß an jede a/b-Schnittstelle der Vermittlungseinrichtung ein DAL-Umsetzer angeschaltet werden muß, der eine Wandlung von der Zweidrahtschnittstelle auf eine Vierdrahtschnittstelle vornimmt, den Verkehr konzentriert, ein Telefonendgerät an der a/b-Schnittstelle der Ortsvermittlungsstelle simuliert und die Wahlinformation, die ein MSC (Mobile Switching Center) in einem echten NMT 900-Mobilfunknetz normalerweise an seinem Eingang erwartet, erzeugt.
Demgegenüber ist bei der vorliegenden Erfindung die Fernmeldevermittlungseinrichtung Bestandteil des Gesamtsystems und es ist statt der "teilnehmergleichen Anschaltung" eine "kanalgleiche Anschaltung" vorgenommen, d. h. die Vermittlungseinrichtung vermittelt ohne Umweg über die Teilnehmerebene direkt auf die verfügbaren Funkkanäle und ist fernmeldetechnisch als Durchwahleinrichtung geschaltet. Damit verringert sich die Anzahl der Anschalteinheiten auf die Anzahl der Funkkanäle und der Funktionsumfang der Anschalteinheiten wird verringert. Desweiteren kann eine zelleninterne Vermittlung erfolgen, was bei entsprechender Teilnehmerstruktur die Anzahl der Kanäle in das öffentliche Netz erheblich verringert und bei der Lösung in (1) nicht möglich ist.
Die Darstellung in (2) hat direkten inhaltlichen Bezug zu (1). Hier wird vor allem die Einsatzstrategie behandelt und dazu dargestellt, daß die DAL-Systeme als Übergangs­ lösung gedacht sind, die zu gegebener Zeit durch eine Verkabelung des Teilnehmer­ anschlußbereiches ersetzt werden, worauf die bereits bei der Abhandlung zu (1) benannten Nachteile und Beschränkungen beruhen.
Ein wesentlicher Nachteil der in (2) beschriebenen Lösung von DAL auf der Grundlage analoger zellularer Mobilfunktechnik ist, daß zwar beim Teilnehmer jedes für den An­ schluß an eine a/b-Schnittstelle zugelassene Endgerät (Telefon, Fax, Moden u. a.) benutzt werden kann, die Zuweisung eines Funkkanals jedoch erst nach Wahl der letzten Wahlzif­ fer und einer einstellbaren Wartezeit erfolgt. Diese Eigenschaft resultiert aus der quasi nicht modifizierten Verwendung von Mobilfunkkomponenten, die abweichend von der a/b-Schnittstelle erst nach vollständiger Wahleingabe und einem manuellen Startsignal am Mobilgerät die Wahlanforderung an die Basisstation übertragen. Bei der in (1) und (2) beschriebenen Lösung wird das manuelle Startsignal durch Ablauf eines Zeitschalters ersetzt, der bei jeder Eingabe einer Wahlziffer wieder auf Null gesetzt und neu gestartet wird.
Dies führt dazu, daß der Teilnehmer nach Eingabe der Wahlziffern über einen längeren Zeitraum keine Rückmeldung über abgehenden Ruf erhalt und einige automatisch arbeiten­ de Teilnehmerendgeräte an diesen DAL-Anschlüssen nicht betrieben werden können.
Im Gegensatz hierzu beinhaltet die vorliegende Erfindung ein spezielles Funkvermittlungs­ verfahren, welches den Aufbau der Funkverbindung bereits während des Wahlvorgangs des Teilnehmers durchführt und gewährleistet, daß die letzten vom Teilnehmer gewählten Wahlziffern bereits "real time" über den zugewiesenen Gesprächskanal übertragen werden und der Teilnehmer nach durchgeführter Wahl bereits direkt an das Netz angeschaltet ist und Ruf- oder Besetztzeichen direkt von der Gegenstelle erhält und somit auch in diesem Punkt für den Teilnehmer keine Abweichung vom verkabelten a/b-Hauptanschluß feststell­ bar ist.
In (3) wird eine Systemkonfiguration beschrieben, die der gleichen Zielstellung wie die vorliegende Erfindung entspricht, deren Lösungskonzept jedoch identisch mit (1) und (2) ist. Das heißt, daß der grundlegende Unterschied zur vorliegenden erfindungsgemäßen Lösung darin besteht, daß die Anschaltung der Funkvermittlungsstelle an die Ortsvermitt­ lungsstelle (OVSt) über eine Zweidrahtverbindung an der a/b-Schnittstelle des Hauptver­ teilers vorgenommen wird, wodurch eine "teilnehmergleiche Anschaltung" erreicht wird. Damit gelten hier die gleichen Einschätzungen wie zu (1) und (2).
In (4) wird eine Systemkonfiguration beschrieben, die einer ähnlichen Zielstellung wie die vorliegende Erfindung entspricht, jedoch in wesentlichen Erfindungsmerkmalen abweicht. So wird hier davon ausgegangen, daß eine "PABX-CPU" für alle Vermittlungs- und Leistungsmerkmalssteuerungsaufgaben und eine "Mobile CPU" für die Verbindungs­ aufbau-/abbausteuerung für die schnurlosen Endgeräte über einen gemeinsamen Bus zusammenarbeiten und die "Mobile CPU" untergeordnet ist. Dies hat die Konsequenz, daß die "Mobile CPU" für eine bestimmte PABX angepaßt entwickelt werden muß oder nur mit einer bestimmten, angepaßt entwickelten PABX zusammenarbeiten kann.
Demgegenüber geht die vorliegende erfindungsgemäße Lösung davon aus, daß zumindest in einer Variante eine Funkvermittlungseinrichtung ausschließlich über E (physische E oder E PCM-Schnittstelle) oder auch andere Schnittstellen einer PABX oder PSTN mit der PABX oder PSTN verbunden ist und keine Busverbindung und auch keine Unterordnung bestehen. E oder ESchnittstellen sind Ein-/Ausgangsschnittstellen (physische oder logische 6 Draht-Ein- Ausgangsschnittstellen mit je 2 Leitungen für Audiosignalübertragung und 2 Leitungen für richtungsselektive Leitungsbelegung/Belegungsquittung bzw. richtungsselektive Impuls­ wahlübertragung). Dadurch wird die Anschaltung an beliebige, ggf. am geplanten Einsatz­ ort bereits vorhandene PABX oder PSTN ermöglicht, was besonders in Entwicklungs­ ländern von Bedeutung sein kann.
Des weiteren ist ein Merkmal von (4), daß keine Vermittlung im Funkbereich, sondern nur Verbindungsaufbau/-abbau zwischen Teilnehmerschnittstellenmodulen I/F und Funkteil­ nehmern erfolgen. Dabei wird ein priorisierter Teilnehmer 1 : 1 einem Teilnehmerschnitt­ stellenmodul I/F zugewiesen, was für diesen Teilnehmer eine Blockingrate gleich 0 zur Folge hat. Nicht priorisierte Teilnehmer werden zu mehreren einem Teilnehmerschnitt­ stellenmodul I/F fest zugeordnet, was für diese Teilnehmer eine hohe Blockingrate bedeutet. Damit sind weitgehende Ähnlichkeiten zu (1), (2) und (3) gegeben, so daß bestimmte dort getroffene Feststellungen auch hier zutreffen.
Demgegenüber geht die vorliegende erfindungsgemäße Lösung davon aus, daß die PABX oder PSTN als Durchwahleinrichtung betrieben werden und eine echte Vermittlung im Funkbereich (channel random mode access) erfolgt, d. h. jeder Teilnehmer verfügt über eine eigene Rufnummer und kann zum Zwecke des kommenden oder gehenden Verkehrs auf jedes beliebige freie Schnittstellenmodul I/F, das kein Teilnehmerschnittstellenmodul ist und mit einem Funkkanal fest verbunden ist, kommandiert werden. Hierdurch wird erfindungsgemäß erreicht, daß die Anzahl der Schnittstellenmodule nicht größer als die Zahl der benötigten Funkkanäle ist und damit eine hohe Nutzungseffektivität erreicht wird.
In (5) wird eine Lösung beschrieben, die auf dem DECT-Standard beruht und unter Verwendung eines TDM/TDMA/TDD-Verfahrens den drahtlosen Anschluß von Teil­ nehmern an PABX oder PSTN ermöglicht. Im System wird eine digitale Übertragung mit 32 kbit/s/Kanal benutzt, wobei jeweils 8 Kanäle mit einem RF-Träger übertragen werden, wozu insgesamt eine Bruttodatenrate von 640 kbit/s erforderlich ist.
Dieses Konzept hat zwei grundlegende Konsequenzen:
  • 1. Ein TDMA-Rahmen mit einer Dauer von 16 ms ist in 8 Kanalrahmen für die Richtung Basisstation zu den Teilnehmergeräten und 8 Kanalrahmen für die Richtung von den Teilnehmergeräten zur Basisstation unterteilt, woraus für den einzelnen Kanalrahmen eine Dauer von 1 ms folgt.
    Damit sind keine Reserven für den Ausgleich von Laufzeitunterschieden (unterschiedli­ che Entfernungen von Teilnehmergeräten zur Basisstation) vorhanden und das System ist auf kürzeste Entfernungen von bis zu 300 m beschränkt.
    Zur Quantifizierung dieser Aussagen: Die Realisierung eines Versorgungsbereiches von 30 km Radius erfordert Schutzzeiten von 0,2 ms zwischen den Aussendungen zweier aufeinanderfolgend sendender Teilnehmergeräte.
  • 2. Für die Übertragung von 8 Kanälen im Duplexbetrieb wird eine HF-Bandbreite von 1 MHz belegt, was nur bei den minimalen Reichweiten und damit verbundenen geringen Sendeleistungen von 80 mW akzeptabel ist.
Die vorliegende erfindungsgemäße Lösung geht von der Zielstellung aus, daß Versor­ gungsbereiche mit einem Radius von mehr als 30 km zu realisieren sind, und es mußten deshalb grundsätzlich andere Wege beschritten werden. So können in der Übertragungs­ richtung von der Basisstation zu den Teilnehmergeräten auf Grund des gewählten analogen Übertragungsverfahrens bis zu 120 Kanäle mit einer HF-Bandbreite von weniger als 700 kHz übertragen werden und in der Übertragungsrichtung von den Teilnehmergerä­ ten zur Basisstation wird durch Anwendung eines FDMA-Verfahrens das Problem der Schutzzeiten vermieden.
Eine dem Grundgedanken von (5) adäquate Zielstellung wird in (6) entwickelt, hier jedoch nicht für Portables nach DECT-Standard, sondern für schnurlose Telefone älteren Stan­ dards. Die Erfindung soll die Begrenzung des Einsatzradius von schnurlosen Telefonen auf wenige 100 Fuß um den Installationsort der stationären Funkbasis des Einzelnutzers aufheben, indem eine Vielzahl von stationären einkanaligen Funkbasen in einem Nutzungs­ bereich (Territorium, Gebäude) dezentral installiert und an eine PABX angeschlossen wird. Dabei erfolgt keine Veränderung (Vergrößerung) des Versorgungsbereiches der einzelnen Funkbasis. Durch ein entsprechendes Zugriffsverfahren inclusive handover kann ein schnurloses Telefon auf jede dieser Funkbasen zugreifen und erhält dadurch einen größeren territorialen Einsatzbereich. Das System kann mehrere schnurlose Telefone bedienen.
Demgegenüber besitzt die vorliegende erfindungsgemäße Lösung eine zentrale vielkanali­ ge Basisstation für die Versorgung eines großflächigen Territoriums, wodurch ein hando­ ver für kleine Teilbereiche sich erübrigt. Neben diesen Unterschieden in der Zielstellung und Systemstruktur sind es vor allem die Steuerungsmechanismen, die unterschiedlich sind. Während in (6) der Erfindungsgehalt sich darauf konzentriert, PABX-Protokoll und Protokoll der schnurlosen Telefonsysteme zu koppeln, wird bei der vorliegenden erfin­ dungsgemäßen Lösung für den Nutzer ein Hauptanschluß mit uneingeschränkt nutzbarer a/b-Schnittstelle realisiert.
In (7) wird wie in (5) eine Lösung beschrieben, die unter Verwendung eines TDM/- TDMA/TDD-Verfahrens den drahtlosen Anschluß von Teilnehmern an PABX er­ möglicht. Bei dieser speziellen Lösung wird jedem Teilnehmergerät in dem TDM-Rahmen mindestens ein Kanal fest zugeordnet. Sofern ein Gerät außerhalb des Funkversorgungs­ bereiches der zentralen Funkstation liegt, wird ein territorial geeignet positioniertes Teilnehmergerät zusätzlich zu seiner Grundfunktion als Repeater genutzt. Das über einen Repeater versorgte Teilnehmergerät belegt dann in dem TDM-Rahmen zwei Kanäle. Maximal können zwei Repeater in den Übertragungsweg eingeschaltet werden, in wel­ chem Falle dann ein Teilnehmergerät drei Kanäle belegt. Ein weiteres besonderes Merk­ mal des dort vorgeschlagenen Verfahrens ist, daß das System sich bezüglich Verteilung der Repeaterfunktionen und Kanalverteilung selbst konfigurieren kann. Konsequenzen sind eine geringe Kanaleffizienz (Kanalverkehrswert gleich Verkehrswert des Einzelteilnehmers bzw. nur die Hälfte oder ein Drittel bei Repeaternutzung) und die Schaffung von Ab­ hängigkeiten zwischen Teilnehmergeräten (Teilnehmer-Repeater-Geräte unterliegen besonderen Anforderungen, die dieser Teilnehmer dann zu respektieren hat). Demgegenüber wird bei der vorliegenden Erfindung die Unabhängigkeit der Teilnehmer­ geräte strikt gewahrt und durch Anwendung eines Funkvermittlungsverfahrens mit channel random mode access eine hohe Kanaleffizienz erreicht (Verkehrswert im Kanal ca. das 10fache des Verkehrswertes des Einzelteilnehmers).
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde in einem analogen bzw. gemischt analog-digitalen Funkübertragungssystem für Telefoniesysteme mit einer ortsfesten Basisstation und einer Vielzahl voneinander unabhängiger ortsfester Teilnehmerstationen ein entsprechendes Vermittlungsprinzip und eine angepaßte Organisation/Handling im System anzuwenden.
Einzelheiten der Erfindung sind anhand der in den Zeichnungen dargestellten Zusammenhänge näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 Systemaufbau Drahtlose-Anschluß-Leitung,
Fig. 2 Systemaufbau Funktelefoniesystem mit E,
Fig. 3 Kanalcontroller für Betrieb mit E,
Fig. 4 Systemaufbau Funktelefoniesystem mit PCM-Schnittstelle,
Fig. 5 Datenrahmen im Organisationskanal,
Fig. 6 Betriebsweise des Organisationskanals,
Fig. 7 Standardablauf der Vermittlung im Funkbereich bei Ruf für Funkteilnehmer,
Fig. 8 Standardablauf der Vermittlung im Funkbereich bei Wahlwunsch eines Funk­ teilnehmer,
Fig. 9 Standardablauf für Gesprächsabbruch mit Auslösung durch die Fernmeldever­ mittlungseinrichtung,
Fig. 10 Standardablauf für Gesprächsabbruch mit Auslösung durch den Funkteil­ nehmer.
Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung, in zwei unterschiedlichen Varianten in Fig. 2. und Fig. 4. dargestellt, enthält ein Konzept der Art, daß im Fernmeldebereich keine Vermittlung auf die Teilnehmerebene erfolgt. Eine Fernmeldevermittlungseinrich­ tung, die Bestandteil des Systems ist, vermittelt von den Eingängen (Kanälen), über welche sie an das Fernmeldenetz oder an einen Durchwahlsatz einer Ortsvermittlungsein­ richtung angeschlossen ist, direkt auf die Duplex-Funkkanäle (Nachrichtenkanäle N1 bis Nn) und erst im Funkbereich wird die Vermittlung auf die Teilnehmerebene durchgeführt. Dabei gilt für die zu vermittelnden Kanalzahlen n < n′ (s. Fig. 2) bzw. a < à (s. Fig. 4), um zu gewährleisten, daß auch bei voller Ausschöpfung der durch n′ bzw. à charakterisierten Kapazität für Fernverbindungen noch eine Kapazität für systeminterne Verbindungen - Ortsgespräche - verfügbar bleibt. Sowohl n als auch (a * 30) sind kleiner als die Zahl der Funkteilnehmer.
Diese Konzeption vermeidet den Einsatz von zwei relativ großen Vermittlungseinheiten wie beim System DAL, die über die Teilnehmerebene miteinander verbunden sind. Es ist nur eine vergleichsweise kleine Vermitilungseinrichtung erforderlich.
In Fig. 2. ist das Grundprinzip der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung nach den Ansprüchen 1, 2, 4, 5 und folgende bei Anschaltung an E einer Fernmeldever­ mittlungseinrichtung 2.1, die Bestandteil der Einrichtung ist, dargestellt. Diese vermittelt von den Eingängen E1 bis En′ auf die E E/1 bis E/n. Die E der Fernmeldevermittlungseinrichtung sind mit Steuer- und Schaltbaugruppen 2.31 bis 2.3n (im nachfolgenden als Kanalcontroller bezeichnet) verbunden, die ihrerseits über einen gemeinsamen Datenbus Db mit der Funkvermittlungseinrichtung 2.2 verbunden sind. An die Kanalcontroller sind die Kanalbaugruppen 2.41 bis 2.4n angeschlossen, die die Duplex-Funkkanäle realisieren. Die Fernmeldevermittlungseinrichtung führt eine teil­ nehmerinvariante kanalbezogene Vermittlung durch.
Die an die E der Fernmeldevermittlungseinrichtung angeschalteten Kanalcontrol­ ler mit einem Aufbau entsprechend Fig. 3 werden von der Funkvermittlungseinrichtung über den Datenbus Db so gesteuert, daß sie alle für den Betrieb der E erforderlichen Leitungs-, Belegungs- und Quittungssignale sowie Rufzeichen generieren und dadurch einen Teilnehmer simulieren. Durch die Einfügung der Kanalcontroller erfolgt die Signalisation nicht vom E zum Nachrichtenkanal, sondern wird über den Datenbus Db zur Funkvermittlungseinrichtung umgeleitet und von dieser entsprechend speziellem Organisationskanalprotokoll in den Organisationskanal umgesetzt. Hierzu werden die zwei symmetrischen NF-Leitungspaare Rx/Rx und Tx/Tx an die Symmetrie­ wandler 3.7 und 3.8 angeschaltet und die unsymmetrischen NF-Signaleitungen Ru und Tu über die elektronischen Umschalter 3.5 und 3.6 an den Nachrichtenkanal, jeweils Sende- und Empfangsrichtung, angeschlossen. An die Leitung Ru ist der MFV-Empfänger 3.3 angeschaltet, der ankommende Wählzeichen an die Prozessoreinheit 3.1 übergibt und an die Leitung Tu ist der MFV-Sender 3.2 angeschaltet, der von der Prozessoreinheit 3.1 ausgegebene Zeichen als MFV-Wählzeichen in Richtung zur E der Fernmeldevermittlungseinrichtung ausgibt. An die Prozessoreinheit 3.1 ist weiterhin ein Modem 3.4 angeschlossen, dessen Sende- und Empfangsports an die Umschalter 3.5 bzw. 3.6 angeschaltet sind. Die Umschalter können von der Prozessoreinheit 3.1 unabhängig voneinander so geschaltet werden, daß das Modem sende- und/oder empfangsseitig an den Nachrichtenkanal angeschaltet wird und in diesen Fällen die Verbindung zwischen EPort und Nachrichtenkanal getrennt wird. Das Modem 3.4 (s. Fig. 3.) hat im System drei Aufgaben zu realisieren:
  • - Einspeisung bzw. Empfang von Signalisierungsinformationen in den bzw. vom Nach­ richtenkanal, die zwischen Funkvermittlungsstelle und TeleLink während einer beste­ henden Verbindung ausgetauscht werden.
  • - Empfang der Wahlzeichen, die vom Teilnehmeranschaltgerät im Nachrichtenkanal digital übertragen werden und Übergabe der Wählzeichen an die Prozessoreinheit, die diese Zeichen an den MFV-Sender 3.2 (s. Fig. 3.) überträgt und damit eine MFV-Wahl realisiert.
  • - Einspeisung bzw. Empfang von digitalen Signalen in den bzw. vom Nachrichtenkanal zum Zwecke der Übermittlung von numerischen oder alphanumerischen Nachrichten an ein Teilnehmeranschaltgerät oder eine Gruppe derartiger Geräte, die im Teilnehmer­ anschaltgerät gespeichert werden und deren Eingang dem Teilnehmer optisch und aku­ stisch angezeigt wird und die von diesem auch zeitlich versetzt ausgewertet werden können, im weiteren Paging genannt, die Durchführung von Fernabfragen für Servi­ cezwecke, im folgenden als Remote-Service bezeichnet, bei Teilnehmeranschaltgeräten und für die Nutzung des Nachrichtenkanals als zusätzlicher Organisationskanal.
Die Leitungen Mx und Ex des E der Fernmeldevermittlungseinrichtung sind über Pegelwandler 3.9 an die Prozessoreinheit angeschlossen, die über diesen Weg mit der Fernmeldevermittlungseinheit die Signalisation zu Belegung, Belegungserkennung, Quittung und Quittungserkennung realisiert. Die Prozessoreinheit ist über den Datenbus Db mit der Funkvermittlungseinrichtung verbunden. Nicht dargestellt, aber Bestandteil der Erfindung, ist, daß eine Prozessoreinheit gege­ benenfalls mehrere Kanalcontroller realisiert.
In Fig. 4. ist das Grundprinzip der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung nach den Ansprüchen 1, 3, 4, 5 und folgende bei Verwendung einer digitalen Fernmeldevermitt­ lungseinrichtung 4.1, die Bestandteil der Einrichtung ist, dargestellt. Diese vermittelt von (à * 30)-PCM-Eingangskanälen entsprechend Anschaltkapazität und PCM-Hierarchie auf (a * 30) Primärmultiplexanschlüsse als Teilnehmerausgänge. Sowohl (à * 30) als auch (a * 30) sind kleiner als die Zahl der Funkteilnehmer (Teilnehmeranschaltgeräte 4.51. bis 4.5x), d. h. es ist x < (a * 30), (à * 30).
Die Teilnehmerausgänge der Fernmeldevermittlungseinrichtung sind mit Steuer- und Schaltbaugruppen 4.31 bis 4.3(a * 30) (im nachfolgenden als Kanalcontroller bezeichnet) verbunden, die ihrerseits über einen gemeinsamen Datenbus Db mit der Funkvermittlungs­ einrichtung 4.2 verbunden sind. An die Kanalcontroller sind die Kanalbaugruppen 4.41 bis 4.4(a * 30) angeschlossen, die die Duplex-Funkkanäle realisieren. Die PCM-Kanäle für Synchronisation und Signalisation, im allgemeinen die Kanäle 16 und 0 jeder PCM-30-Ausgangsgruppe, sind nicht an S2M-Signalumsetzer angeschlossen, sondern direkt mit der Funkvermittlungseinheit verbunden, die mit der Fernmeldevermitt­ lungseinrichtung über diese Verbindungen entsprechend E oder S2M-Protokoll kom­ muniziert und die die Signalisation entsprechend dem speziellen Organisationskanalproto­ koll in den Organisationskanal umsetzt. Die Kanalcontroller haben bei dieser Ausführung lediglich die Aufgabe, die Teilnehmerausgänge der Fernmeldevermittlungseinrichtung zum Nachrichtenkanal durchzuschalten bzw. die Verbindung zu trennen, wenn von der Funk­ vermittlungseinrichtung Signalisationen in den Nachrichtenkanal eingespeist werden sollen.
Die Funkvermittlungseinrichtung kann zusätzlich über eine Datenschnittstelle Dv (s. Fig. 2 bzw. Fig. 4) mit der Fernmeldevermittlungseinrichtung verbunden sein, sofern diese eben­ falls über eine geeignete Datenschnittstelle verfügt. Erlaubt diese Datenschnittstelle einen entsprechenden Zugriff zum Rechnerkern der Fernmeldevermittlung, kann die Signalisie­ rung über diese Schnittstelle und damit unabhängig von posttypischen Schnittstellen für die Signalisation abgewickelt werden.
Gleichzeitig ist die jeweilige Funkvermittlungseinrichtung (s. Fig. 2 bzw. Fig. 4) über den Datenbus Db mit einer Steuer- und Schalteinrichtung 2.30 bzw. 4.30 (im nachfolgenden als Organisationskanalcontroller bezeichnet) verbunden, an dem eine Kanalbaugruppe 2.40 bzw. 4.40 angeschlossen ist, die einen Duplex-Funkkanal realisiert, der als Organisations­ kanal benutzt wird.
Im Organisationskanal wird von der Funkvermittlungseinrichtung zeitmultiplex nach einem Random-Access-Verfahren und auf der Grundlage eines speziellen Organisationskanal­ protokolls mit den in Betrieb befindlichen und nicht aktiven Teilnehmeranschaltgeräten 2.51 bis 2.5x bzw. 4.51 bis 4.5x eine ständige Kommunikation durchgeführt. Die Teilnehmeranschaltgeräte werden ausschließlich zum Aufbau einer Fernmeldever­ bindung oder zur Abwicklung komplexer Servicefunktionen in einen der Nachrichtenkanä­ le kommandiert. Das bedeutet, daß die Fernmeldevermittlungseinrichtung bei Ruf für einen Funkteilnehmer auf einen beliebigen freien E oder PCM-Port (s. Fig. 2 bzw. Fig. 4) durchschaltet und über den angeschlossenen Kanalcontroller oder die PCM- Signalisationskanäle die Signalisation und die Rufnummer des gerufenen Teilnehmers (Durchwahlstellen) zur Funkvermittlungseinrichtung übertragen werden. Von der Funkver­ mittlungseinrichtung können über die gleichen Wege folgende Reaktionen an die Fern­ meldevermittlungseinrichtung ausgegeben werden:
  • - Teilnehmernummer ist nicht bekannt:
    • ⇒ Verbindungsabbruch oder in einer komfortableren Variante Ausgabe des Ansage­ textes "Teilnehmernummer existiert nicht" und anschließender Verbindungsab­ bruch.
  • - Teilnehmeranschaltgerät ist defekt oder abgeschaltet:
    • ⇒ Ausgabe Besetztzeichen für begrenzte Zeit und Leitungsabbruch oder in einer komfortableren Variante Ausgabe des Ansagetextes "Teilnehmer ist vorübergehend nicht erreichbar" und anschließender Leitungsabbruch.
  • - Teilnehmeranschaltgerät ist besetzt:
    • ⇒ Ausgabe Besetztzeichen für begrenzte Zeit und Leitungsabbruch oder in einer komfortableren Variante Ausgabe des Ansagetextes "Teilnehmer ist besetzt" und anschließender Leitungsabbruch.
  • - Teilnehmeranschaltgerät ist frei und kommandierbar:
    • ⇒ Ausgabe Rufzeichen für den A-Teilnehmer.
Sofern das zu rufende Teilnehmeranschaltgerät kommandierbar ist, überträgt die Funkver­ mittlungseinrichtung den Ruf und die Kommandierung in den von der Fernmeldevermitt­ lungseinrichtung vorgegebenen Nachrichtenkanal über den Organisationskanalcontroller 2.30 bzw. 4.30 und die Kanalbaugruppe 2.40 bzw. 4.40 (S. Fig. 2 bzw. Fig. 4) an das gerufene Teilnehmeranschaltgerät 2.5i bzw. 4.5i, welches daraufhin in diesen Nachrich­ tenkanal umschaltet. Die Quittung des Teilnehmeranschaltgerätes wird nach Umschaltung in den Nachrichtenkanal in diesem übertragen und zwischen Kanalcontroller und Teil­ nehmeranschaltgerät bis zum Abheben durch den gerufenen Teilnehmer ein Quittungsspiel durchgeführt. Erst danach wird der Audiokanal durch den Kanalcontroller zur Kanalbau­ gruppe und damit zum Funkteilnehmer durch- und das Rufzeichen für den A-Teilnehmer abgeschaltet.
Zum Verbindungsaufbau auf Anforderung eines Funkteilnehmers wird der Gesprächs­ wunsch vom Teilnehmeranschaltgerät im Organisationskanal über die Kanalbaugruppe 2.40 bzw. 4.40 und den Organisationskanalcontroller 2.30 bzw. 4.30 an die Funkvermitt­ lungseinrichtung 2.2 bzw. 4.2 übertragen. Von der Funkvermittlungseinrichtung wird in Abhängigkeit von den aktuellen Systembedingungen wie folgt reagiert:
  • - Es ist kein Nachrichtenkanal verfügbar und der Wahlwunsch besitzt kein Vorrang­ merkmal:
    • ⇒ Aussendung einer Wahlwunschabweisung an das Teilnehmeranschaltgerät über den Organisationskanal, das Teilnehmeranschaltgerät generiert für den Teilnehmer ein Besetztzeichen und geht wieder in den Bereitschaftszustand über.
  • - Es ist kein Nachrichtenkanal verfügbar und der Wahlwunsch besitzt ein Vorrangmerk­ mal:
    • ⇒ Aussendung einer Wahlwunschquittung an das Teilnehmeranschaltgerät über den Organisationskanal, Auswahl einer bestehenden Fernsprechverbindung, vorzugs­ weise einer lokalen Verbindung, für die Trennung und Trennung dieser Ver­ bindung. Nach erfolgter Trennung Verbindungsaufbau für den rufenden Teil­ nehmer.
  • - Es ist ein Nachrichtenkanal verfügbar:
    • ⇒ Unabhängig vom Vorliegen eines Vorrangmerkmals wird eine Wahlwunschquit­ tung an das Teilnehmeranschaltgerät gesendet und es erfolgt der Verbindungs­ aufbau für den rufenden Teilnehmer.
Sofern ein freier Nachrichtenkanal verfügbar ist, wird über den Datenbus Db (s. Fig. 2 bzw. Fig. 4) und den Kanalcontroller des ausgewählten Nachrichtenkanals oder über den Signalisationskanal der entsprechenden PCM-Gruppe eine Leitungsbelegung durchgeführt. Nach Vorliegen der Belegungsquittung von der Fernmeldevermittlungseinrichtung wird von der Funkvermittlungseinrichtung über den Organisationskanal das Teilnehmeran­ schaltgerät in den ausgewählten Nachrichtenkanal kommandiert. Das Teilnehmeranschalt­ gerät quittiert nach Umschaltung in den Nachrichtenkanal in demselben. Nach Durch­ führung des Quittungsspiels mit dem Kanalcontroller wird von diesem der Audiokanal zur Kanalbaugruppe und damit zum Funkteilnehmer durchgeschaltet, woraufhin vom Teil­ nehmeranschaltgerät zuerst die Übertragung seiner Teilnehmerkennung und danach die Wahlübertragung durchgeführt werden. Die Teilnehmerkennung wird von der Fernmel­ devermittlungseinrichtung für die Zuordnung der Gesprächsgebühren benutzt.
Für den Verbindungsabbau sind die folgenden Betriebsweisen vorgesehen:
  • - Der Funkteilnehmer legt auf:
    • ⇒ Das Teilnehmeranschaltgerät sendet nach Auflegen des Teilnehmers im Nachrich­ tenkanal eine Abbruchmeldung, schaltet auf den Organisationskanal zurück und geht in den Bereitschaftsbetrieb über. Die Abbruchmeldung wird vom Kanalcon­ troller empfangen, der daraufhin Verbindungsabbruch direkt über die E Schnittstelle oder über Datenbus Db, Funkvermittlungseinrichtung und S2M-Si­ gnalisationskanal an die Fernmeldevermittlungseinrichtung überträgt.
  • - Die Gegenstelle des Funkteilnehmers legt auf:
    • ⇒ Von der Fernmeldevermittlungseinrichtung wird über die E direkt zum Kanalcontroller oder über den S2M-Signalisationskanal, Funkvermittlungsein­ richtung und Datenbus Db zum Kanalcontroller Verbindungsabbruch signalisiert. Vom Kanalcontroller wird im Nachrichtenkanal ein Abbruchbefehl an das Teilneh­ meranschaltgerät gesendet, dieses sendet dem Teilnehmer ein kurzes Endesignal, schaltet in den Organisationskanal zurück und geht in den Bereitschaftszustand über. Vom Kanalcontroller wird der Verbindungsabbau an die Funkvermittlungs­ einrichtung gemeldet.
  • - Die Funkverbindung ist über eine Zeitschwelle hinweg unterbrochen:
    • ⇒ Kanalcontroller und Teilnehmeranschaltgerät überwachen das Vorhandensein eines empfangswürdigen Signals an den jeweiligen Empfängereingängen. Überschreitet die Dauer einer Unterbrechung eine eingestellte Zeitschwelle, so reagiert jede Stelle so, als hätte die Gegenstelle einen Verbindungsabbruch signalisiert. Die Funkvermittlungseinrichtung führt im Organisationskanal eine Kontrolle der Anwesenheit dieses Teilnehmeranschaltgerätes durch.
Die Funkvermittlungseinrichtung führt die teilnehmerbezogene Vermittlung durch, wozu sie
  • - eine Teilnehmerdatei führt, in welcher alle angemeldeten Teilnehmeranschaltgeräte mit ihrer Durchwahlnummer, ihrer Teilnehmernummer im Funkvermittlungsbetrieb, ihrer Kennummer für die Gebührenzuordnung, ihrer Sicherungsnummer und ihrer Serien­ nummer erfaßt sind, welche die aktuellen Betriebszustände der Teilnehmeranschaltge­ räte "frei", "besetzt", oder "nicht verfügbar" und die Pegeleinstellung für den Sende­ betrieb des Teilnehmeranschaltgerätes enthält,
  • - eine Kanaldatei führt, in welcher die aktuellen Frei- bzw. Belegtzustände der Nach­ richtenkanäle erfaßt sind;
  • - eine Vermittlungsdatei führt, in welcher alle aktuell laufenden Vermittlungsprozesse mit ihren inhaltlichen und zeitlichen Phasen erfaßt sind und die dazu dient, die Akti­ vitäten im Organisationskanal und die Kommunikation mit der Fernmeldevermittlungs­ einrichtung über Kanalcontroller oder S2M-Signalisationskanal zu steuern.
Der Organisationskanal arbeitet mit digitaler zeitmultiplexer Übertragung, wobei in Zeitschlitzen konstanter Länge mit Datenrahmen entsprechend Fig. 5 gearbeitet wird. In einer beispielhaften Ausführung können die Elemente des Datenrahmens die in Tabelle 1 dargestellte Bedeutung, Struktur und Werte annehmen.
Tabelle 1
Die Arbeitsweise im Organisationskanal erfolgt nach dem Master-Slave-Prinzip wie in Fig. 6 dargestellt. Dies bedeutet, daß die Teilnehmeranschaltgeräte stets nur mit einem konstanten Versatz von mindestens einer Datenrahmenlänge auf Aussendungen der Funkvermittlungseinrichtung antworten. In Fig. 6 ist beispielhaft der Betrieb mit einem Versatz von zwei Datenrahmenlängen dargestellt. Die Kommunikation mit den Teil­ nehmeranschaltgeräten wird von der Funkvermittlungseinrichtung nach einem Random- Access-Verfahren geführt, indem die Teilnehmeranschaltgeräte nur bei Bedarf adressiert angesprochen werden (s. Tabelle 2), ausgenommen die Freirufe, die keine Adressierung enthalten und allen Teilnehmeranschaltgeräten die entsprechend versetzte Übertragung von Wahlwunschmeldungen (s. Tabelle 4) gestatten.
Entsprechend Fig. 5 bzw. Tabelle 1 können bei T mit 3 Hexadezimalstellen bereits 4096 Rufnummern gebildet werden, während I mit 3 bzw. 5 Hexadezimalstellen die Unter­ teilung in eine Stelle Befehlswort und 2 bzw. 4 Stellen Datenwort erlaubt. Werden bei T, I, und P jeweils 4 Bit Nettoinformation BCH (8,4)-kodiert übertragen, so können für 4 Bit Nettoinformation ein Bitfehler korrigiert und zwei Bitfehler erkannt wer­ den. Da mehr als zwei Bitfehler nicht erkennbar sind, wurde zusätzlich die Prüfsumme P eingeführt, die bei den vorgenannten Werten 2 bzw. 3 Hexadezimalstellen umfaßt.
Die Übertragung von T, I und P erfolgt mittels Blockinterleaving. Für 8 * (8,4) Bit Brut­ toinformation (Interleavingfaktor gleich 8) in der Senderichtung von den Teilnehmer­ anschaltgeräten zur Funkfeststation bzw. 11 * (8,4) Bit Bruttoinformation (Interleaving­ faktor gleich 11) in der Senderichtung von der Funkfeststation zu den Teilnehmeran­ schaltgeräten können somit Burstfehler mit einer Länge von 8 bzw. 11 Bit korrigiert wer­ den.
In der Senderichtung von der Funkfeststation zu den Teilnehmeranschaltgeräten stehen die in Tabelle 2 dargestellten Befehlstypen zur Verfügung.
Tabelle 2
Bedingte Freirufe N.. entsprechend Tabelle 2 sind bezüglich NT und ND identisch zu F.. aufgebaut. Die Zeit- und Datumsinformationen werden alternierend in die Aussendung dieser Befehle eingefügt.
Kanalzuweisungen K.. entsprechend Tabelle 2 werden unterschieden in
KK Kanalzuweisung bei Ruf für einen Funkteilnehmer.
KG Kanalzuweisung bei Gesprächswunsch eines Funkteilnehmers.
KS Kanalzuweisung für Durchführung von Remote Service am Teilnehmeran­ schaltgerät, für Übertragung von mehrstelligen Paginginformationen im Nachrichtenkanal, wobei diese Kanalzuweisung entsprechend Auswahl­ kriterium im Pagingbefehl auch für Gruppen von Teilnehmeranschaltgeräten gelten kann, und für die Durchführung der dynamischen Rufkennzeichen­ änderung (Rufkennzeichen des Teilnehmeranschaltgerätes im Funkbetrieb).
Quittungen Q.. entsprechend Tabelle 2 werden unterschieden in
QW Wahlwunschquittung nach Wahlwunschübertragung bei Gesprächswunsch eines Funkteilnehmers. Für das Teilnehmeranschaltgerät bedeutet dies, daß der Wahlwunsch akzeptiert ist und auf die Kanalzuweisung zu warten ist.
QA Wahlwunschablehnung nach Wahlwunschübertragung bei Gesprächswunsch eines Funkteilnehmers. Für das Teilnehmeranschaltgerät bedeutet dies, daß der Wahlwunsch nicht akzeptiert ist und dem Teilnehmer ein Besetztzeichen zu generieren ist.
Anwesenheitsbefehle A.. entsprechend Tabelle 2 werden unterschieden in
AK Befehl zur Kontrolle der Anwesenheit oder der Betriebsbereitschaft von Teil­ nehmeranschaltgeräten.
AB Befehl zum Abbruch einer bestehenden Gesprächsverbindung der im Nach­ richtenkanal gesendet wird und das Teilnehmeranschaltgerät veranlaßt, in den Organisanonskanal zurückzuschalten und dem Teilnehmer ein zeitlich be­ grenztes Besetztzeichen zu senden.
Pagingbefehle P.. entsprechend Tabelle 2 werden unterschieden in
PR Pagingruf mit Übertragung einer einstelligen numerischen Information (Infor­ mationsteil 3. Stelle).
PR/GK Pagingruf mit Übertragung einer mehrstelligen alpha-numerischen Informa­ tion im Gesprächskanal. Befehl ist Ankündigungskommando, im übernäch­ sten Zeitschlitz wird die Kommandierung in einen Gesprächskanal mit KS übertragen.
Beide Befehle können entsprechend Tabelle 3 mit Hilfe des Auswahlkriteriums a in der 2. Stelle des Informationsteiles im Datenrahmen (s. Tabelle 2) in Einzel- und verschiede­ nen Arten von Gruppenrufen unterteilt werden.
Dabei stellen a, b, c, d die Bits der 2. Stelle des Informationsteils dar. Hierbei wird d als Auswahlkriterium für die Befehle PR und PR/GK benutzt, wie in Tabelle 3 in einer bei­ spielhaften Ausführung dargestellt. Die Stellen c, b und a werden in dieser Reihenfolge als Auswahlkriterium für die Gültigkeit der 1., 2. und 3. Stelle des Rufkennzeichens der Teilnehmeranschaltgeräte benutzt. Bei einem Rufkennzeichen im Funkbereich mit drei Hexadezimalstellen werden durch Stellenauswahl 16 Hauptgruppen mit jeweils 16 Unter­ gruppen und wiederum jeweils 16 Mitgliedern definiert. Durch das Verfahren der Gültig­ keits/Ungültigkeitsfestlegung für jede Stelle des Rufkennzeichens, in Tabelle 3 beispielhaft festgelegt mit
c, b, a
= 0-Stelle ist gültig,
= 1-Stelle ist nicht relevant
ergeben sich die in Tabelle 3 dargestellten Rufmöglichkeiten für Einzelteilnehmer (Befehle 1. und 6.) und Gruppen (Befehle 2. bis 5. und 7. bis 10.).
Tabelle 3
2. Stelle des Informationsteils bei Befehlen P..
Eine erfindungsgemäße Wirkung ist, daß eine "horizontale" Gruppenauswahl der Art er­ möglicht wird, daß ein Ruf für alle Mitglieder einer Hauptgruppe (Befehle 4. und 9.) oder Untergruppe einer Hauptgruppe (Befehle 2. und 7.) gesendet werden kann, und daß eine "vertikale" Gruppenauswahl der Art ermöglicht wird, daß ein Ruf für alle Leiter der Hauptgruppen (oder Stellvertreter oder andere Gleichgestellte aller Hauptgruppen) (Befeh­ le 5. und 10.) oder alle Leiter der Untergruppen einer Hauptgruppe (oder Stellvertreter oder andere Gleichgestellte aller Untergruppen einer Hauptgruppen) (Befehle 3. und 8.) gesendet werden kann, ohne daß Abstriche am verfügbaren Zahlenbereich der Teilnehmer­ nummern vorgenommen werden müssen.
Eine zweite erfindungsgemäße Wirkung ist, daß mit Kenntnis einer einzigen Rufnummer aus dem Kreis der zur Gruppe gehörigen Teilnehmer und dem Zusatz des Gruppenkriteri­ ums der Gruppenruf ausgelöst werden kann.
Die erfindungsgemäße Wirkung soll an zwei Beispielen erläutert werden:
  • 1. Es wird der Teilnehmer mit der Rufnummer 768 (dezimal) und Gruppenruf für Leiter Hauptgruppen mit einstelliger Paginginformation gewählt. Die Funkvermittlungsein­ richtung überträgt im Organisationskanal den Pagingbefehl mit dem Rufkennzeichen 300 (Hexadezimal) und den Pagingbefehlsteil 4. (s. Tabelle 3). Die Teilnehmeran­ schaltgeräte ignorieren daraufhin die 1. Stelle des Rufkennzeichens, womit alle Geräte mit der Rufnummer . . 00 adressiert sind.
  • 2. Es wird der Teilnehmer mit der Rufnummer 1202 (dezimal) und Gruppenruf für Leiter Untergruppen mit mehrstelliger Paginginformation gewählt. Die Funkvermittlungsein­ richtung überträgt im Organisationskanal den Pagingbefehl mit dem Rufkennzeichen 4B2 (Hexadezimal) und den Pagingbefehlsteil 8. (s. Tabelle 3). Die Teilnehmeran­ schaltgeräte ignorieren daraufhin die 2. Stelle des Rufkennzeichens, womit alle Geräte mit der Rufhummer 4 . . 2 adressiert sind (Nummer 2 aller Untergruppen der 4. Haupt­ gruppe).
Technischer Service T . . entsprechend Tabelle 2 wird unterschieden in:
  • 1. Befehle zur Einstellung von Geräteparametern des Teilnehmeranschaltgerätes wie z. B. Sendeleistung oder Deemphasis des Empfängers oder andere, wo der Einstellwert oder die Schrittrichtung für Veränderung um eine Stufe im Informationsteil des Befehles im Organisationskanal übertragen wird und das Teilnehmeranschaltgerät den Befehl durch Wiederholung oder Übermittlung abgefragter Werte im Organisationskanal quittiert.
  • 2. Befehl zur Umschaltung des Teilnehmeranschaltgerätes in einen Nachrichtenkanal zum Zwecke des Services mit der Wirkung, daß das Teilnehmeranschaltgerät für die Nutzung durch den Teilnehmer gesperrt wird und nach Umschaltung in den Nachrich­ tenkanal zwischen der Funkvermittlungseinrichtung und dem Linkcontroller eine nicht an das Protokoll des Organisationskanals gebundene Kommunikation (z. B. zur dynami­ schen Rufkennzeichenänderung des Teilnehmeranschaltgerätes, zur Übertragung der Gebührenimpulse des letzten Gespräches und Gesamtsumme der Gebührenimpulse, zur Initialisierung des Teilnehmeranschaltgerätes bei Inbetriebnahme, zum Gerätetest und zur Aktualisierung der Software des Teilnehmeranschaltgerätes) stattfindet.
In der Senderichtung von den Teilnehmeranschaltgeräten zur Funkfeststation stehen die in Tabelle 4 dargestellten Befehlstypen zur Verfügung.
Tabelle 4
Das Organisationskanalprotokoll steuert die Vermittlungsprozesse im Funkbereich und ist für die Grundfunktionen in
Fig. 7 Ruf für Funkteilnehmer,
Fig. 8 Wahlwunsch eines Funkteilnehmers,
Fig. 9 Gesprächsabbruch mit Auslösung durch die Fernmeldevermittlungseinrich­ tung und
Fig. 10 Gesprächsabbruch mit Auslösung durch den Funkteilnehmer dargestellt.
In allen Darstellungen ist in der vertikalen Richtung die Signalübertragung zwischen
x.1 - Funkvermittlungseinrichtung/Organisationskanalcontroller,
x.2 - Kanalcontroller des verwendeten Nachrichtenkanals,
x.3 - Organisationskanal in der Senderichtung von der Funkvermittlungseinrichtung zum Teilnehmeranschaltgerät,
x.4 - verwendeter Nachrichtenkanal in der Senderichtung von der Funkvermittlungs­ einrichtung zum Teilnehmeranschaltgerät,
x.5 - Teilnehmer/Teilnehmerendgerät,
x.6 - Teilnehmeranschaltgerät/Linkcontroller,
x.7 - Organisationskanal in der Senderichtung vom Teilnehmeranschaltgerät zur Funkvermittlungseinrichtung,
x.8 - verwendeter Nachrichtenkanal in der Senderichtung vom Teilnehmeran­ schaltgerät zur Funkvermittlungseinrichtung,
und in der horizontalen Richtung der zeitliche Ablauf der Protokollabwicklung enthalten.
Bei Ruf für einen Funkteilnehmer entsprechend Darstellung in Fig. 7 wird nach Erkennen der Leitungsbelegung durch die Fernmeldevermittlungseinrichtung und Quittierung der Leitungsbelegung durch den Kanalcontroller 7.2 durch diesen die Durchwahlnummer des gerufenen Teilnehmers empfangen (diese Prozesse sind im Bild nicht dargestellt) und Lei­ tungsbelegung und Teilnehmernummer mit der Meldung 7.9 an die Funkvermittlungsein­ richtung 7.1 übertragen, die nach positiver Prüfung an den Kanalcontroller eine Quittung und Zeichengabevorschrift 7.10 (in diesem Falle Freizeichen für den A-Teilnehmer) und im Organisationskanal 7.3 eine Kanalkommandierung für kommendes Gespräch 7.11 an das Teilnehmeranschaltgerät 7.6 überträgt. Das Teilnehmeranschaltgerät schaltet daraufhin in den angewiesenen Nachrichtenkanal 7.8, überträgt in diesem seine Anmeldung 7.12 und generiert für den Teilnehmer 7.5 das Rufzeichen 7.13. Vom Kanalcontroller 7.2 wird die empfangene Anmeldung des Tellnehmeranschaltgerätes an die Funkvermittlungseinrichtung mit der Meldung 7.14 übertragen. Diese prüft Teilnehmerkennzeichen und Teilnehmeri­ dentifikationsnummer und überträgt bei Akzeptanz eine positive Quittung 7.15 an den Kanalcontroller. Ab diesem Zeitpunkt wird zwischen Kanalcontroller und Teilnehmeran­ schaltgerät ein dummy-run-Signalspiel bis zum Abheben durch den Teilnehmer durchge­ führt, das im Bild nicht dargestellt ist. Nach Schließen der Leitungsschleife 7.16 (Abheben durch den Teilnehmer) wird vom Teilnehmeranschaltgerät im Nachrichtenkanal die "Anmeldung Teilnehmer" 7.17 übertragen, woraufhin der Kanalcontroller das Freizeichen für den A-Teilnehmer abschaltet, die NF-Verbindung von der Fernmeldevermittlungsein­ richtung zum Nachrichtenkanal durchschaltet und an die Funkvermittlungseinrichtung eine Meldung über die Herstellung der Verbindung 7.18 überträgt, die mit einer Meldung 7.19 von der Funkvermittlungseinrichtung quittiert wird.
Bei Wahlwunsch eines Funkteilnehmers entsprechend Darstellung in Fig. 8 wird nach Schließen der Leitungsschleife 8.9 (Abheben durch den Teilnehmer 8.5) vom Teilnehmer­ anschaltgerät 8.6 das Wählzeichen für den Teilnehmer generiert, der daraufhin mit der Wahl beginnt. Die Wahlinformationen 8.11, 8.12 und 8.14 werden im Teilnehmeran­ schaltgerät gespeichert und auf Vorliegen eines Vorrangmerkmals geprüft. Gleichzeitig wird vom Teilnehmeranschaltgerät geprüft, ob von der Funkvermittlungseinrichtung 8.1 im Organisationskanal 8.3 ein Freiruf oder anderer Befehl 8.13 gesendet wurde oder wird, der die Anmeldung von Wahlwunsch gestattet, worauf nachfolgend die Übertragung des Wahlwunsches 8.15 im Organisationskanal 8.7 erfolgt. Bei Wahlwunsch mit Vorrang­ merkmal darf dieser auch dann übertragen werden, wenn 8.13 ein bedingter Freiruf war. Nach Empfang des Wahlwunsches wählt die Funkvermittlungseinrichtung einen Nachrich­ tenkanal 8.4 aus und sendet an den Kanalcontroller 8.2 dieses Nachrichtenkanals eine Meldung 8.16, an der Schnittstelle zur Fernmeldevermittlungseinrichtung eine Leitungs­ belegung durchzuführen. Desweiteren sendet die Funkvermittlungseinrichtung im Organi­ sationskanal eine Wahlwunschquittung 8.17 an das Teilnehmeranschaltgerät. Nach erfolgreicher Leitungsbelegung überträgt der Kanalcontroller eine entsprechende Meldung 8.18 an die Funkvermittlungseinrichtung, die daraufhin eine Kanalkommandierung 8.19 an das Teilnehmeranschaltgerät im Organisationskanal 8.3 überträgt. Nach Empfang der Kanalkommandierung schaltet das Teilnehmeranschaltgerät in den zugewiesenen Nach­ richtenkanal 8.8 um und sendet in diesem eine Anmeldung 8.20, wonach der Kanal­ kontroller den Fernsprechweg zum Nachrichtenkanal durchschaltet. Die Schaltung der Fernmeldeverbindung und die Teilnehmerdaten werden vom Kanalcontroller der Funkver­ mittlungseinrichtung mit 8.21 gemeldet und von dieser mit 8.22 bestätigt. Jeweils bei Empfang der Meldungen 8.15 und 8.21 werden von der Funkvermittlungseinrichtung Ruf­ kennzeichen und Teilnehmeridentifikationsnummer geprüft und nur bei Akzeptanz die entsprechenden positiven Quittungen 8.16, 8.17 und 8.22 gegeben. Nach Aussendung der Anmeldung 8.20 beginnt das Teilnehmeranschaltgerät mit der Über­ tragung der bis dahin vom Teilnehmer in den Zwischenspeicher eingegebenen Wahl­ informationen 8.23, 8.24 ff. Nach Übertragung dieser Wahlzeichen wird vom Teilnehmer­ anschaltgerät der Fernmeldeweg zum Teilnehmerendgerät durchgeschaltet, so daß weitere Wahleingaben des Teilnehmers direkt übertragen werden.
Bei Gesprächsabbruch mit Auslösung durch die Fernmeldevermittlungseinrichtung entspre­ chend Darstellung in Fig. 9 wird nach dem Verbindungsabbau, der mit Meldung und Quittung zwischen Fernmeldevermittlungseinrichtung und Kanalcontroller 9.2 abläuft und im Bild nicht dargestellt ist, durch den Kanalcontroller eine Meldung 9.9 an die Funkver­ mittlungseinrichtung 9.1 übertragen, die diese mit 9.10 quittiert. Weiterhin überträgt der Kanalcontroller im Nachrichtenkanal 9.4 eine Abbruchmeldung 9.11 an das Teilnehmeran­ schaltgerät 9.6. Dieses generiert für den Teilnehmer ein Endekennzeichen 9.12 und trennt danach die Leitungsschleife zum Teilnehmerendgerät. Desweiteren sendet das Teilnehmer­ anschaltgerät im Nachrichtenkanal 9.8 eine Abmeldung 9.13, schaltet in den Organisa­ tionskanal 9.7 zurück und geht in den stand-by-Betrieb über. Nach Empfang der Ab­ meldung 9.13 des Teilnehmeranschaltgerätes wird vom Kanalcontroller 9.2 eine Meldung 9.14 über den Abbruch der Verbindung im Funkbereich an die Funkvermittlungsein­ richtung übertragen. Mit einem zeitlich nicht determinierten Abstand sendet die Funkver­ mittlungseinrichtung 9.1 im Organisationskanal 9.3 eine Anwesenheitskontrolle 9.15, die vom Teilnehmeranschaltgerät im Organisationskanal 9.7 mit einer Anwesenheitsmeldung 9.16 quittiert wird.
Bei Gesprächsabbruch mit Auslösung durch den Funkteilnehmer entsprechend Darstellung in Fig. 10 wird nach Unterbrechung der Leitungsschleife 10.9 (Auflegen des Teilnehmers) vom Teilnehmeranschaltgerät 10.6 im Nachrichtenkanal 10.8 eine Abbruchmeldung 10.10 übertragen. Das Teilnehmeranschaltgerät schaltet danach in den Organisationskanal um und geht in den stand-by-Betrieb über. Der Kanalcontroller 10.2 führt nach Empfang der Abbruchmeldung an der Schnittstelle zur Fernmeldevermittlungseinrichtung den Ver­ bindungsabbau durch (im Bild nicht dargestellt) und übertragt an die Funkvermittlungsein­ richtung 10.1 eine Abbruchinformation 10.11, die von der Funkvermittlungseinrichtung mit 10.12 quittiert wird. Mit einem zeitlich nicht determinierten Abstand sendet die Funkvermittlungseinrichtung 10.1 im Organisationskanal 10.3 eine Anwesenheitskontrolle 10.13, die vom Teilnehmeranschaltgerät im Organisationskanal 10.7 mit einer Anwesen­ heitsmeldung 10.14 quittiert wird.
  • 1) Mandel, Günter; Kercher, Klaus: DAL in analog-zellularer Technik Nachrichtentechnik, Elektronik, Berlin 42 (1992) 4,
  • 2) Leipold, Peter: DAL - Funktechnik im Teilnehmeranschlußbereich NTZ 45 (1992) 4,
  • 3) EP 0 311 966 A2, A3,
  • 4) DE 41 28 811 A1,
  • 5) Buckingham, Colin; Wolterink, G´ Klein; Akerberg, Dag: A Bussiness Cordless PABX Telephone System on 800 MHz Based on the DECT Technology IEEE Communications Magazine, January 1991,
  • 6) GB 2 247 811 A,
  • 7) EP 0 497 490 A2.

Claims (28)

1. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem, welches als eine lokale Funkzelle, bestehend aus einer zentralen Funkfeststation und einer Vielzahl von dezentralen Teilnehmeranschaltgeräten, organisiert und als Ortsvermittlungsstelle oder Nebenstel­ leneinrichtung an das öffentliche Fernmeldenetz angeschlossen ist und den Teilnehmern, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht über Teilnehmerleitungen an eine Vermitt­ lungseinrichtung angeschlossen werden können oder deren Anschluß in dieser Form nicht zweckmäßig ist, den Zugang zum öffentlichen Fernmeldenetz durch Einsatz draht­ loser Übertragung ermöglicht und bei welchem für den Betrieb des Systems bei einer Teilnehmerzahl größer als die Zahl der genutzten Duplex-Funkkanäle (im weiteren als Nachrichtenkanäle bezeichnet) in der zentralen Funkfeststation eine Funkvermittlungs­ einrichtung, die mindestens einen Duplex-Nachrichtenkanal als Standard-Organisa­ tionskanal für Signalisierung, Vermittlung, Verwaltung, Service und Sonderfunktionen im Funkbetrieb zwischen der Funkfeststation und den Teilnehmeranschaltgeräten benutzt, der von allen in Betrieb befindlichen, aber nicht aktiven Teilnehmeranschaltgeräten ständig empfangen und sendeseitig zeitmultiplex genutzt wird und eine Fernmeldever­ mittlungseinrichtung, bei welcher an jeweils einen Port ein Nachrichtenkanal angeschlos­ sen ist und welche die kanalbezogene Vermittlung durchführt, vorhanden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Funkvermittlungseinrichtung über einen Datenbus mit Steuer- und Schalteinrichtungen (im weiteren als Kanalcontroller bezeichnet) verbunden ist, die zwischen den Ports der Fernmeldevermittlungseinrichtung und den Nach­ richtenkanälen angeordnet sind und der Kanalcontroller den Teilnehmeranschluß beim Aufbau von Fernmeldeverbindungen simuliert, bis über den Weg der Funkvermittlung die direkte Durchschaltung zum Teilnehmeranschaltgerät vorgenommen ist.
2. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., dadurch gekennzeichnet, daß die Kanalcontroller an die E der Fernmelde­ vermittlungseinrichtung angeschlossen sind und die Funkvermittlungseinrichtung über die Kanalcontroller den Signalaustausch mit der Fernmeldevermittlungseinrichtung durchführt.
3. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., dadurch gekennzeichnet, daß bei digitalen Fernmeldevermittlungseinrichtungen die Ka­ nalcontroller an die Teilnehmerports des PCM-Primärmultiplexers angeschlossen sind und die für Signalisation und Synchronisation verwendeten PCM-Kanäle an die Funk­ vermittlungseinrichtung angeschlossen sind und die Funkvermittlungseinrichtung über den PCM-Signalisationskanal die Signalisation entweder nach E oder nach S2M- Protokoll mit der Fernmeldevermittlungseinrichtung durchführt.
4. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., dadurch gekennzeichnet, daß bei digitalen Fernmeldevermittlungseinrichtungen diese und die Funkvermittlungseinrichtung über eine spezielle Datenschnittstelle verbunden sind, über welche die gesamte Signalisierung unabhängig von posttypischen Schnittstellen abgewickelt wird.
5. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., 2., 3. und 4., dadurch gekennzeichnet, daß von der Funkvermittlungseinrichtung zusätzlich zum Stan­ dard-Organisationskanal weitere Nachrichtenkanäle, die für Wählverbindungen bestimmt sind, zeitweilig als Organisationskanäle benutzt werden können, und diese Nachrich­ tenkanäle der Fernmeldevermittlungseinrichtung über den Kanalcontroller des betref­ fenden Nachrichtenkanals, über den PCM-Signalisationskanal oder eine spezielle Daten­ schnittstelle als belegt meldet, so daß diese Nachrichtenkanäle nicht mehr mit Wählver­ bindungen belegt werden können.
6. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., dadurch gekennzeichnet, daß die Funkvermittlungseinrichtung über mindestens eine Steuerbaugruppe (im nachfolgenden als Organisationskanalcontroller - OKC - bezeich­ net) verfügt, die über den/die Organisationskanal/-kanäle unter Nutzung eines speziellen Organisationskanalprotokolls mit den Teilnehmeranschaltgeräten kommuniziert und daß die Funkvermittlungseinrichtung den Kanalcontroller jedes zur zeitweiligen Nutzung als Organisationskanal bestimmten Nachrichtenkanals über den Datenbus, über welchen alle Kanalcontroller mit der Funkvermittlungseinrichtung verbunden sind, als OKC betreiben kann.
7. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1. und 6., dadurch gekennzeichnet, daß jedes Teilnehmeranschaltgerät über eine Steuerbaugruppe (im nachfolgenden als Linkcontroller - LC - bezeichnet) verfügt, die über den/die Or­ ganisationskanal/-kanäle unter Nutzung des speziellen Organisationskanalprotokolls mit der Funkvermittlungseinrichtung kommuniziert und welche eine Telefonadap­ terbaugruppe steuert, die an den Nachrichtenkanal angeschlossen ist und die für den Anschluß von Teilnehmerendgeräten eine a/b-Schnittstelle realisiert.
8. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., dadurch gekennzeichnet, daß in dem in beiden Betriebsrichtungen identisch aufgebauten und synchronen Organisationskanal mit digitaler zeitmultiplexer Übertragung ohne Hauptrahmenstruktur gearbeitet wird und in aufeinander folgenden Zeitschlitzen kon­ stanter Länge Datenrahmen übertragen werden, die jeweils eine Anweisung enthalten und die aus Vorläufer, Codeblock, Teilnehmernummernteil, Informationsteil, Prüfsum­ menteil und Nachläufer bestehen.
9. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1. und 8., dadurch gekennzeichnet, daß in einer anderen Variante der Datenrahmen in den beiden Übertragungsrichtungen nicht identisch aufgebaut ist, indem in der Senderichtung von der Funkfeststation zu den Teilnehmeranschaltgeräten die Länge des Vorläufers zu Gun­ sten von Informationsteil und Prüfsummenteil minimiert wird.
10. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1. und 8., dadurch gekennzeichnet, daß der Codeblock aus der mindestens zweifachen Wieder­ holung eines vielstelligen Barkercode besteht und die Empfangsteile in den OKC der Funkvermittlungseinrichtung und den LC in den Teilnehmeranschaltgeräten über eine Zeitbasis hinreichender Genauigkeit verfügen, um bei Empfang nur eines Codewortes entscheiden zu können, um die wievielte Aussendung des Codewortes es sich handelt, so daß auch bei Störungen, die zum Verlust eines ganzen Codewortes führen, die Rahmensynchronisation gewährleistet werden kann.
11. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1. und 8., dadurch gekennzeichnet, daß die im Teilnehmernummernteil benutzte Nummer nicht mit der Rufnummer des Teilnehmers identisch sein muß, und hierzu in der Funkver­ mittlungseinrichtung an Hand einer Schlüsseltabelle bei allen Vorgängen die den beiden Betriebsrichtungen entsprechende Umschlüsselung vorgenommen wird.
12. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., 8. und 11., dadurch gekennzeichnet, daß die Schlüsseltabelle in der Funkvermittlungseinrichtung einer ständigen dynamischen Änderung unterzogen wird und die Teilnehmeranschalt­ geräte mittels im Organisationskanal übertragener Servicebefehle auf ihre jeweils aktuel­ le Nummer eingestellt werden und dadurch die Teilnehmer im Funkbetrieb mit stocha­ stisch wechselnden Nummern erscheinen.
13. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1. und 8., dadurch gekennzeichnet, daß der Informationsteil aus einem einstelligen hexadezimalen Befehlswort und einem mehrstelligen zum Befehlswort gehörenden Datenteil besteht.
14. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1. und 8., dadurch gekennzeichnet, daß der Prüfsummenteil eine Prüfsumme über die Nettoinfor­ mationen von Teilnehmernummernteil und Informationsteil beinhaltet.
15. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1. und 8., dadurch gekennzeichnet, daß der Nachläufer in der Senderichtung von der Funkfest­ station zu den Teilnehmeranschaltgeräten aus der Aussendung eines oder mehrerer Bit gleichen Legikpegels besteht und in der Senderichtung von den Teilnehmeranschalt­ geräten zur Funkfeststation keine Aussendung erfolgt, und die Dauer des Nachläufers so bemessen ist, daß die durch unterschiedliche Entfernung zur Funkfeststation beding­ ten Laufzeitunterschiede zweier aufeinanderfolgend sendender Teilnehmeranschaltgeräte beim Empfang in der Funkfeststation nicht zur Überlagerung der Signale führen.
16. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., und 8., dadurch gekennzeichnet, daß die Informationen von Teilnehmernummernteil, Infor­ mationsteil und Prüfsummenteil BCH-codiert und anschließend unter Anwendung von Blockinterleaving übertragen werden, so daß aufeinanderfolgende Bitfehler bis zu einer maximalen Anzahl von "korrigierbare Bitfehler pro Codewort" * "Interleaving-Faktor" nicht zu Datenverlusten führen.
17. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., 6. und 7., dadurch gekennzeichnet, daß im Organisationskanal in beiden Betriebsrichtungen Ant­ worten und Quittungen zu Aussendungen der Gegenstelle mit einer konstanten Differenz von mindestens einer Datenrahmenlänge erfolgen.
18. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., 6. und 7., dadurch gekennzeichnet, daß der Datenaustausch im Organisationskanal nach dem Master-Slave-Verfahren erfolgt, wobei die Funkvermittlungsstelle als Master fungiert und die Teilnehmeranschaltgeräte nur dann reagieren, wenn sie adressiert angesprochen werden, ausgenommen nach der Aussendung von Befehlen, die nachfolgend die Übertragung von Wahlwunsch durch beliebige Teilnehmergeräte erlauben.
19. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., 6. und 18., dadurch gekennzeichnet, daß die Funkvermittlungseinrichtung, solange nicht laufenden Vermittlungsvorgänge andere Aktivitäten erfordern, einen Freiruf aussendet, wenn mindestens ein vermittelbarer Nachrichtenkanal zur Verfügung steht, oder einen bedingten Freiruf aussendet, wenn kein vermittelbarer Nachrichtenkanal zur Verfügung steht, so daß die Teilnehmeranschaltgeräte nach einem Freiruf Wahlwunsch und nach einem bedingten Freiruf nur Wahlwunsch mit Vorrangmerkmal (Notruf, andere bevorrechtete Rufnummern) anmelden können.
20. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., 6., 18. und 19., dadurch gekennzeichnet, daß bei gleichzeitigem Wahlwunsch mehrerer Teilnehmeran­ schaltgeräte die Funkvermittlungseinrichtung keinem der sendenden Teilnehmeran­ schaltgeräte eine Wahlwunschquittung überträgt und der Linkcontroller des Teilneh­ meranschaltgerätes bei ausbleibender Wahlwunschquittung für den Teilnehmer noch während dessen Wahleingabe ein Besetztzeichen generiert.
21. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., 18. und 19., dadurch gekennzeichnet, daß vom Teilnehmeranschaltgerät bei Schaltung einer Lei­ tungsschleife an der a/b-Schnittstelle dem Teilnehmer unabhängig vom Zustand des Systems ein Wahlzeichen gesendet wird und die am Teilnehmerendgerät gewählten Ziffern zwischengespeichert und auf Vorliegen eines Vorrangmerkmals geprüft werden und nach gültiger Entscheidung und Empfang eines Freirufes sowohl Wahlwunsch als auch Wahlwunsch mit Notrufmerkmal übertragen werden oder nach Empfang eines bedingten Freirufes nur Wahlwunsch mit Notrufmerkmal übertragen wird und in diesem Falle bei fehlendem Notrufmerkmal dem Teilnehmer über die a/b-Schnittstelle ein Besetztzeichen gesendet wird.
22. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., 18., 20. und 21., dadurch gekennzeichnet, daß vom Linkcontroller des Teilnehmeranschaltgerätes bei ausbleibender Wahlwunschquittung nach Aussendung eines Wahlwunsches mit Vorrangmerkmal automatisch bis zu zwei Wiederholungen der Aussendung von Wahl­ wunsch mit Vorrangmerkmal erfolgen und erst nach drei erfolglosen Versuchen für den Teilnehmer ein Besetztzeichen generiert wird.
23. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., 18. und 19., dadurch gekennzeichnet, daß von der Funkvermittlungseinrichtung, wenn kein vermittelbarer Nachrichtenkanal verfügbar ist, bei Vorliegen eines Wahlwunsches mit Vorrangmerkmal, eine bestehende Fernmeldeverbindung, vorrangig eine lokale Verbin­ dung, getrennt wird, indem parallel zur Wahlwunschquittung im Organisationskanal an das fordernde Teilnehmeranschaltgerät, über den Kanalcontroller des Nachrichtenkanals, über welchen die zu trennende Verbindung läuft, ein Abbruchbefehl gesendet wird, der das dort aktive Teilnehmeranschaltgerät veranlaßt, auf den Organisationskanal umzu­ schalten, im Organisationskanal mit einer Anwesenheitsmeldung zu quittieren und dem Teilnehmer über die a/b-Schnittstelle ein Besetztzeichen zu senden.
24. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1. und 18., dadurch gekennzeichnet, daß nach allen Befehlen, die einem Teilnehmeranschaltgerät den Übergang vom Organisationskanal in einen Nachrichtenkanal anweisen, die Quit­ tung des Teilnehmeranschaltgerätes und alle weiteren Protokollabwicklungen in dem zugewiesenen Nachrichtenkanal zwischen Kanalcontroller und Linkcontroller erfolgen und daß diese Befehle für alle anderen Teilnehmeranschaltgeräte wie Freiruf zu werten sind.
25. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., 8. und 19., dadurch gekennzeichnet, daß bei Freiruf und bedingtem Freiruf der Teilnehmer­ nummernteil und der Datenteil von der Funkvermittlungseinrichtung alternierend mit Datum oder Uhrzeit belegt werden, die im Teilnehmeranschaltgerät für das Stellen einer Software-Uhr genutzt werden.
26. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., 8. und 13., dadurch gekennzeichnet, daß an einzelne oder Gruppen von Teilnehmeranschaltgeräten einstellige alphanumerische Paginginformationen im Organisationskanal übertragen wer­ den können, indem eine Hexadezimalstelle des Datenteils eines Zeitschlitzes mit dieser Information belegt wird und mehrstellige alphanumerische Paginginformationen übertragen werden können, indem in einem ersten Befehl die Paginganweisung übermittelt wird und in einem zweiten Befehl die Kommandierung in einen Nachrichtenkanal erfolgt, in welchem anschließend die Paginginformationen übertragen werden und welcher für diese Zeit von der Funkvermittlungseinrichtung an die Fernmeldevermittlungseinrichtung als belegt gemeldet wird.
27. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., 8., 13. und 26., dadurch gekennzeichnet, daß Paginginformationen im Linkcontroller des Teilnehmer­ anschaltgerätes gespeichert werden, der Informationseingang an ein Systemtelefon signalisiert und auf Anforderung des Teilnehmers am Systemtelefon oder am Teilnehmeranschaltgerät zur Anzeige gebracht wird.
28. Lokales Vermittlungs- und Übertragungssystem nach Anspruch 1., 8., 13. und 26., dadurch gekennzeichnet, daß bei Systemen, die keine dynamische Veränderung der Teilnehmernummern entsprechend Anspruch in 12. benutzen, Einzel- und Gruppenrufe derart realisiert werden, daß im Teilnehmernummernteil die Rufnummer des ge­ wünschten Einzelteilnehmers oder eines beliebigen zur zu rufenden Gruppe gehörenden Teilnehmers übertragen wird und eine Hexadezimalstelle des Datenteils benutzt wird, um festzulegen, welche Stellen der Rufnummer gültig sind, womit sich als Auswahlmöglichkeiten der Einzelruf, Ruf für Hauptgruppen, Ruf für Untergruppen einer Hauptgruppe, Ruf für Leiter der Hauptgruppen oder Nr. 2 oder Nr. 3 etc. der Hauptgruppen, Ruf für Leiter der Untergruppen einer Hauptgruppe oder der Nr. 2 oder Nr. 3 etc. der Untergruppen einer Hauptgruppe ergeben.
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