-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zusammenstellen
von Einzelbildern, die auf einem Photofilm aufgenommen sind, mit
Photoabzügen,
die aus diesen Einzelphotos hergestellt sind, und insbesondere ein
Zusammenstellungsverfahren, welches auf der Grundlage von Kundenidentifikationsdaten
beruht, die auf einer magnetischen Aufzeichnungsschicht auf den
Photofilm aufgezeichnet sind, und die nachfolgend als Filmidentifizierungsdaten
bezeichnet werden, und auf der Grundlage von Kundenidentifikationsdaten
beruht, die auf Photoabzügen
aufgezeichnet sind, und die nachstehend als Photoabzugsidentifikationsdaten
bezeichnet werden.
-
Wenn
im Stand der Technik ein belichteter Photofilm einem Betrieb zur
Photobearbeitung übergeben
wird, so schreibt der Betrieb den Namen des Kunden, den Ablauf der
gewünschten
Bearbeitung und dergleichen auf einen vorbeschriebenen Kundenauftragsumschlag,
und der belichtete Film wird in den Umschlag eingepackt. Der den
Film enthaltende Umschlag wird einem Entwicklungslabor zugeführt, das
nachstehend einfach als Photolabor bezeichnet wird, in welchem ein
Paar von Identifikationsüberprüfungsetiketten
hergestellt wird, auf welchen dieselbe Identifikationsnummer aufgezeichnet
wird, beispielsweise numerische Daten mit vier Ziffern, und in welchem
dieses Paar auf den belichteten Film und den Umschlag aufgebracht
wird.
-
Daraufhin
wird der belichtete Film entwickelt, und es werden Abzüge von dem
Film hergestellt. Die Beziehung zwischen einem entwickelten Film
und einem Satz von Abzügen,
die von dem Film hergestellt werden, wird wie nachstehend angegeben
hergestellt Ein Abzug, der in dem Satz als erster hergestellt wird,
und der nachstehend als der erste Abzug bezeichnet wird, wird mit
dem führenden
der Einzelbilder des Films verglichen, die nachstehend als Original-Einzelbilder
bezeichnet werden, um festzulegen, ob der erste Abzug dasselbe Bild
aufweist wie das erste Original-Einzelbild. Daraufhin wird das Bild
eines Abzugs, der als letzter in dem Satz hergestellt wird, und
der nachstehend als der letzte Abzug bezeichnet wird, mit einem
Original-Einzelbild
am Ende desselben Films verglichen, um die Identität dieser Bilder
zu überprüfen. Wenn
ermittelt wird, daß jedes Paar
der Bilder identisch ist, so wird festgelegt, daß der Satz der Abzüge in korrekter
Weise dem Film entspricht. Dann werden das Identitätsüberprüfungsetikett
auf den Film und jenes auf dem Umschlag miteinander verglichen,
um den Film und die zugehörigen
Abzüge
in den Umschlag einzupacken, der dieselbe Identifikationsnummer
auf weist wie der Film. Der die Filme und die Abzüge enthaltende
Umschlag wird über
die Betriebe an die einzelnen Kunden ausgeliefert.
-
Da
es bei den voranstehend beschriebenen konventionellen Zusammenstellungsverfahren
erforderlich ist, Bilder auf Photofilmen zu betrachten und diese
mit den Bildern auf Abzügen
zu vergleichen, ist diese Bearbeitung nicht nur mühsam, sondern
auch zeitaufwendig. Darüber
hinaus erhöht
dieses die Arbeit bei der Filmbearbeitung in Photolabors, da es
erforderlich ist, die Identitätsüberprüfungsetiketten
auf Photofilme und Umschläge
aufzubringen, um diese miteinander in eine Beziehung zu setzen.
-
Kürzlich wurde
ein 35-mm-Photofilm vorgeschlagen, beispielsweise in der internationalen
Veröffentlichung
mit der Nr. WO 90 04205 A1 wobei der Film mit einer magnetischen
Aufzeichnungsschicht auf einer Seite eines Basisfilms gegenüberliegend
einer lichtempfindlichen Emulsionsschicht versehen ist. Die magnetische
Aufzeichnungsschicht wird dazu verwendet, um die Filmart aufzuzeichnen
(Positiv- oder Negativfilme, Empfindlichkeit, verfügbare Bildzahl,
Filmhersteller), und zur Aufzeichnung von Photodaten.
-
Das
Dokument WO 90/0421 A1 zieht sich auf einen Endbearbeitungsprozess
für einen
magnetisch kodierbaren Film. Die Informationen, die zwischen den
verschiedenen Benutzern des Film ausgetauscht werden, wie zum Beispiel
dem Kamerabenutzer, dem Händler
und dem Filmentwickler, wird durch mehrere Magnetspuren auf den
Film übertragen,
wobei jede Spur dem Schreiben und Lesen von vorbestimmten Parametern
gewidmet ist. Das Dokument offenbart ein Entwicklungsmagnetspurenformat,
das universell auf alle Filmformate angewendet werden kann.
-
Das
Dokument
US 4,823,163 bezieht
sich auf eine Vorrichtung zur Markierung der Photoabzugsrückseite
entsprechend den Daten auf dem Negativfilmstreifen. Die Vorrichtung
ist mit einem Detektor versehen, der mit einem Regler verbunden
ist, und dazu dient, Einkerbungen zu erfassen. Der Regler löst eine
Kamera aus, die Informationen auf dem Negativ abliest. Die binäre Aufgabe
der Kamera wird zum Regler und zur Schreibstation gesendet, wobei der
Regler den Schreiber antreibt, die Abzüge mit Informationen zur versehen.
-
Die
Patentschrift
DE 30
34 032 C2 bezieht sich auf einen Filmstreifen, wobei am
Beginn des Filmstreifens eine freie Fläche ausgebildet ist, um verschiedene
Daten aufzuzeichnen.
-
Das
Dokument
US 4,823,162 bezieht
sich auf ein Verfahren zur Beibehaltung der Korrelation zwischen
den Fotobearbeitungsschritten auf dem Weg durch das Fotobearbeitungslabor.
Das Dokument verwendet keine magnetische Aufzeichnungsschicht, jedoch
wird eine Ziffer auf dem Umschlag angebracht, die maschinenlesbar
und in Form eines Streifencodes angebracht ist. Auch die Nummer
auf dem Verbindungsband ist in Form eines Streifencodes aufgedruckt.
Ein zusätzlicher,
vom menschlichen Auge lesbarer Identifikationscode wird nur auf dem
Klebeband verwendet. Dies wird durch gleichzeitiges Aufdrucken eines
lesbaren Identifikationscodes und eines Streifencodes auf dem Klebeband erreicht.
-
Ein
wesentlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt in der Bereitstellung
eines Zusammenstellungsverfahrens, durch welches Photoabzüge in Beziehung
zu Photofilmen gesetzt werden können, ohne
dass deren Bilder betrachtet werden müssen.
-
Ein
weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt in der Bereitstellung
eines Zusammenstellungsverfahrens, mit welchem es möglich ist,
einen Photofilm und einen Satz von Abzügen auf der einen Seite mit
einem Umschlag für
einen Kundenauftrag auf der anderen Seite in Beziehung zu setzen.
-
Ein
weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt in der Bereitstellung
eines Verfahrens, welches Erleichterungen bei der Vorbereitung dieser
Zusammenstellung zur Verfügung
stellt.
-
Die
voranstehenden und weitere Vorteile lassen sich dadurch erreichen,
dass Kundenidentifikationsdaten auf einer magnetischen Aufzeichnungsschicht
eines Photofilms aufgezeichnet werden, die Kundenidentifikationsdaten
von der magnetischen Schicht abgelesen und dieselben Identifikationsdaten
auf Abzügen
aufgezeichnet werden, die während des
Abzugsvorganges von dem Photofilm gemacht werden, und die Identifikationsdaten
des Photofilms mit Identifikationsdaten verglichen werden, die auf Photoabzügen aufgezeichnet
werden, um zu beurteilen, ob diese Identifikationsdaten identisch
sind.
-
Die
Filmidentifikationsdaten können
auf der magnetischen Aufzeichnungsschicht auf den Photofilm mit
Hilfe eines magnetischen Aufzeichnungsgerätes aufgezeichnet werden, welches
in eine Kamera oder eine Aufnahmeeinheit eingebaut ist, die in einem
Photobearbeitungsbetrieb oder einem Photolabor vorgesehen ist. Die
Filmidentifikationsdaten umfassen Zahlen, Ziffern, Symbole oder
dergleichen, und werden in individuellen magnetischen Aufzeichnungsbereichen
aufgezeichnet, die jeweiligen Einzelbildern zugeordnet sind, oder
in einem magnetischen Aufzeichnungsbereich, der in einem Ende eines
Photofilms oder an beiden Enden angeordnet ist.
-
Bei
einer beispielhaften Ausführungsform der
Erfindung, die zu einem besseren Verständnis beitragen soll, bestehen
die Abzugsidentifikationsdaten aus manuell ablesbaren Symbolen,
die auf die Rückseite
von Photopapier oder in Leerräume zwischen
Einzelbildern während
des Abziehens der Bilder gedruckt werden. Die Abzugsidentifikationsdaten können auf
jedem Abzug bei jedem Satz aufgezeichnet sein, oder werden auf dem
ersten Abzug jedes Satzes, oder auf dem ersten und letzten Abzug
jedes Satzes aufgezeichnet. Die Filmidentifikationsdaten werden
von der magnetischen Aufzeichnungsschicht des Photofilms ausgelesen,
und werden auf einer Anzeigevorrichtung angezeigt. Auf diese Weise
ist es möglich,
manuell die angezeigten Filmidentifikationsdaten mit den Abzugsidentifikationsdaten
zu vergleichen, um so zu bestätigen,
dass die Abzüge
und der Film in korrekter Weise miteinander korreliert sind. Daraufhin
werden Kundenidentifikationsdaten, die auf jeweiligen Kundenauftragsumschlägen vorgesehen
sind, und die nachstehend als Umschlagsidentifikationsdaten bezeichnet
sind, mit den Filmidentifikationsdaten verglichen, so dass ein Film
und ein entsprechender Satz von Abzügen in den Umschlag eingeführt werden,
der dieselben Identifikationsdaten aufweist.
-
Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
werden auf den Film manuell und/oder maschinell auslesbare Symbole
als Filmidentifikationsdaten aufgezeichnet, die an einem Vorder-
oder Hinterende des Films vorgesehen sind, oder auf dem Umfang einer
zugehörigen
Filmkassette. Die Symbole können
auf den Filmen mit Hilfe einer Stanzeinheit, einer optischen Druckvorrichtung,
oder einer mechanischen Druckvorrichtung angebracht werden. Beim Zusammenstellen
werden die Symbole, die in den Photofilmen oder den Filmkassetten
aufgezeichnet sind, mit den Symbolen verglichen, die für jeden
Satz von Abzügen
aufgezeichnet sind. um die Identität dieser Symbole zu überprüfen.
-
Bei
einer weiteren Ausführungsform
bestehen die Abzugsidentifikationsdaten aus maschinell lesbaren
Symbolen. Eine Zusammenstellungsvorrichtung liest die Symbole optisch
von dem Abzug, und liest magnetisch die Filmidentifikationsdaten
von der magnetischen Aufzeichnungsschicht des Films mit Hilfe eines
magnetischen Lesekopfes, um auf diese Weise zu bestimmen, ob diese
Daten identisch sind. Falls nicht, wird ein Alarm oder dergleichen
erzeugt, um vor dem Fehler zu warnen. Durch Aufzeichnung mechanisch
lesbarer Symbole als Umschlagidentifikationsdaten auf jedem Umschlag
wird eine vollständig
automatische Zusammenstellung von Photofilmen, von Photoabzügen und
Umschlägen
miteinander erzielt.
-
Da
bei der vorliegenden Erfindung ein Photofilm mit einem Satz von
Abzügen
unter Bezug auf Filmidentifikationsdaten zusammengestellt werden kann,
die auf dem Film aufgezeichnet sind, und unter Bezug auf Abzugsidentifikationsdaten,
die auf zumindest einem Abzug des Satzes aufgezeichnet sind, ist es
nicht erforderlich, dass die Bilder auf dem Photofilm und die Bilder
der bearbeiteten Abzüge
betrachtet werden, wie bei dem Stand der Technik, so dass die Zusammenstellung
schnell und präzise
durchgeführt
werden kann. Da die Identifikationsdaten als maschinell lesbare
Symbole auf den Abzügen
und den Umschlägen
aufgezeichnet werden, ist es möglich,
automatisch die Beziehung eines Photofilms mit einem Satz von Abzügen und
ebenso mit einem Umschlag herzustellen.
-
Die
Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch dargestellter Ausführungsbeispiele
näher erläutert, aus
welchen weitere Vorteile und Merkmale hervorgehen.
-
Es
zeigt:
-
1 eine
Aufsicht mit einer Darstellung einer Filmkassette, aus welcher ein
belichteter Photofilm herausgezogen wird;
-
2 eine
Perspektivansicht einer Aufnahmeeinheit;
-
3 eine
schematische Ansicht der Konstruktion der Aufnahmeeinheit von 2;
-
4 eine
schematische Darstellung einer Abzugsbearbeitungsvorrichtung, die
Kundenidentifikationszahlen auf Photopapier aufzeichnen kann;
-
5 eine
Rückseite
eines Photopapiers, auf welchem die Kundenidentifikationsnummer
aufgezeichnet ist;
-
6 eine
Vorrichtung zum Aufwickeln eines entwickelten Films in eine Kassette
nach der Herstellung von Abzügen;
-
7 ein
Flußdiagramm
zur Erläuterung
eines Vorganges zur Zusammenstellung von Photoabzügen und
einem Photofilm;
-
8 ein
Flußdiagramm
zur Erläuterung
eines weiteren Vorgangs zur Zusammenstellung von Photoabzügen und
einem Photofilm, wobei eine Kundenidentifikationsnummer auf einem
führenden
Abschnitt jedes photographischen Films aufgezeichnet ist;
-
9 eine
schematische Darstellung einer Aufnahmeeinheit für die Ausführungsform von 8;
-
10 eine
Aufsicht auf eine Filmkassette, bei welcher der Photofilm mit einer
Kundenidentifikationsnummer versehen ist, die auf dem vorderen Abschnitt
des Films aufgezeichnet ist;
-
11 ein
Flußdiagramm
zur Erläuterung
einer weiteren Ausführungsform,
bei welcher mechanisch lesbare Symbole zur automatischen Zusammenstellung
vorgesehen sind;
-
12 eine
schematische Darstellung einer Aufnahmeeinheit für die Ausführungsform von 11;
und
-
13 eine
schematische Darstellung einer Filmaufwickelvorrichtung für die Ausführungsform von 11.
-
In 1 empfängt eine
Filmkassette 10 einen belichteten Photofilm, beispielsweise
einen belichteten Negativfilm 11, der um eine Spule 12 einer Kassette 13 herum
gewickelt ist. Die Kassette 13 weist eine Filmanfangsvorschubsfunktion
auf, so daß ein
Anfangsabschnitt 11a des Negativfilms 11 aus der Kassette 13 durch
einen Filmkanalschlitz 14 durch Drehung der Spule 12 in
einer Abwickelrichtung herausgetrieben wird. Die Filmanfangsvorschubfunktion wird
dadurch erzielt, daß die
Negativfilmrolle 11 auf ihren beiden Axialenden mit einem
Paar von Flanschen der Spule 12 zusammengeklemmt wird,
oder dadurch, daß der äußerste Umfang
der Negativfilmrolle mit Rippen gehaltert wird, die innerhalb der
Kassette 13 ausgebildet sind, so daß sich die Negativfilmrolle
mit der Spule 12 dreht.
-
Der
Filmanfang 11a weist ein dreieckiges Ende auf, um den Widerstand
gegen das Vorziehen des Filmanfangs zu verringern. Der Filmanfang 11a ist
darüber
hinaus mit mehreren Perforationen 11b versehen, die in
regelmäßigen Abständen angeordnet
sind, die mit einem (nicht dargestellten) Zahnrad in Eingriff treten,
welches in einem Filmkanal einer Kamera angeordnet ist, um auf sichere
Weise den Filmanfang 11a in eine Filmaufwickelkammer zu transportieren.
Der Film 11 ist weiterhin mit einer Einzelbild-Positionierungsperforation 11c versehen,
mit welcher eine Zuordnung zu jedem Original-Einzelbild 11d erreicht
wird. Die Einzelbild-Positionierungsperforationen 11c werden
mechanisch, beispielsweise optisch, in Kameras oder Bearbeitungsgeräten ermittelt,
um jedes Original-Einzelbild
zu positionieren. Wie in 4 gezeigt ist, weist der Negativfilm 11 eine lichtempfindliche
Emulsionsschicht 15b auf einer Seite eines Basisfilms 15a auf,
und eine transparente magnetische Aufzeichnungsschicht 15c auf
seiner gegenüberliegenden
Seite. In der magnetischen Aufzeichnungsschicht 15c werden
Filmdaten und photographische Daten während der Herstellung bzw. während des
Photographierens aufgezeichnet. In der magnetischen Aufzeichnungsschicht 15c werden weiterhin
Identifikationsdaten aufgezeichnet, um den Kunden, den Betrieb,
das Photolabor oder dergleichen zu identifizieren, und Abzugsordnungsdaten und
dergleichen, wenn der belichtete Negativfilm in einem Betrieb zur
Bearbeitung empfangen wird. Die Identifikationsdaten bestehen beispielsweise
aus Ziffern, Buchstaben, Symbolen oder dergleichen. Bei der vorliegenden
Ausführungsform
wird eine Identifikationszahl als Identifikationsdaten eingesetzt,
die dadurch erzeugt wird, daß eine
Betriebsnummer mit fünf
Ziffern mit einer Empfangszahl von fünf Ziffern kombiniert wird.
Es ist möglich,
einen Teil der Identifikationszahl zu verwenden, beispielsweise
die Ziffern der niedrigsten vier Zahlen, also die niedrigsten vier
Ziffern der Empfangszahl, um die Anzahl der Ziffern zu verringern
und dementsprechend die Zeit zur Zusammenstellung. Es ist ebenfalls
möglich,
die magnetische Aufzeichnungsschicht und die lichtempfindliche Emulsionsschicht
auf einer Seite des Basisfilms 15a zu laminieren.
-
Die
magnetische Aufzeichnungsschicht 15c ist auf der gesamten
rückwärtigen Seitenoberfläche des
Negativfilms vorgesehen, jedoch werden Bereiche 21 und 22 nicht
für die
Aufzeichnung verwendet, die auf dem vorderen und hinteren Ende des Negativfilms
angeordnet sind. Ein Bereich 20, der sich zwischen diesen
Bereichen 21 und 22 erstreckt, und der in 1 gestrichelt
dargestellt ist, kann für
die Aufzeichnung vorgesehen sein. Um den Aufzeichnungsbereich 20 von
den Nichtaufzeichnungsbereichen 21 und 22 zu unterscheiden,
werden eine Startmarkierung 23 und eine Endmarkierung 24 in
einer lichtabschirmenden Druckfarbe aufgezeichnet. Darüber hinaus
werden durch optische Bestimmung der Markierungen 23 und 24 das
Vorderende und das Hinterende des Films entlang Abschneidelinien 25 und 26 abgeschnitten,
die in den Nichtaufzeichnungsbereichen 21 und 22 ausgebildet
sind. Bei der vorliegenden Ausführungsform
werden die Startmarkierung 23 und die Endmarkierung 24 jeweils
durch zwei rechteckige Markierungen gebildet, die in einer gewissen
Entfernung voneinander angeordnet sind, so dass die Markierungen 23 und 24 nicht
mit den Perforationen 11b und 11c verwechselt
werden können.
Diese Markierungen 23 und 24 können auch durch Löcher oder Ausnehmungen
ausgebildet werden.
-
Der
Aufzeichnungsbereich 20 ist in einen allgemeinen Datenaufzeichnungsbereich 20a zur
Aufzeichnung von Daten über
den Film insgesamt sowie individuelle Datenaufzeichnungsbereiche 20b unterteilt,
die den jeweiligen Original-Einzelbildern zugeordnet sind, um Daten
aufzuzeichnen, die spezifisch für
jedes einzelne Originalbild sind. Der allgemeine Datenaufzeichnungsbereich 20a ist
zwischen dem Vorderende 11a und dem Vorderende jedes der
Original-Einzelbilder 11d angeordnet, wogegen die individuellen
Aufzeichnungsbereiche 20b entsprechend den zugehörigen Original-Einzelbildern 11d angeordnet
sind. In dem allgemeinen Datenaufzeichnungsbereich 20a werden
Filmdaten aufgezeichnet, wie beispielsweise die Filmempfindlichkeit,
der Filmhersteller, die Filmart, die Nummer des Einzelbildes und dergleichen,
und ebenso eine Kundenidentifikationsnummer und eine Photolabor-Identifikationsnummer. In
den individuellen Datenaufzeichnungsbereichen 20b befinden
sich photographische Daten, wie beispielsweise photographische Lichtquellendaten,
Daten bezüglich
des Vorhandenseins oder der Abwesenheit von Blitzlicht, Objektpositionsdaten
und Objektabstandsdaten, Ausschnittfestlegungsdaten und Pseudo-Zoomdaten, ebenso
wie Abzugsdaten, wie beispielsweise Abzugsbelichtungsdaten und die
Anzahl zusätzlicher
Abzüge.
Es wird darauf hingewiesen, daß das
Pseudo-Zoomen eine Art einer Ausschnitts- und Vergrößerungstechnik
ist, durch welche nur ein vorbestimmter Bereich eines Originalbildes mit
einer vorbestimmten Vergrößerung vergrößert wird,
um einen Abzug üblicher
Größe herzustellen, der
jedoch ein vergrößertes Bild
aufweist, als wäre
er mit einer Zoomlinse aufgenommen worden.
-
Eine
in 2 dargestellte Empfangseinheit, die zur Installation
in einem Betrieb oder einem Photolabor vorgesehen ist, besteht aus
einem Personal Computer 30 zur Eingabe von Empfangsdaten
und einer magnetischen Aufzeichnungsvorrichtung 31 zur
Aufnahme der Empfangsdaten auf dem Aufzeichnungsbereich 20.
Die Empfangsdaten umfassen eine Kundenidentifikationszahl, eine
Photolaboridentifikationszahl, die Anzahl der Abzüge, die
Größe und die Oberflächenbeschaffenheit
von Abzügen,
die manuell über
ein Tastenfeld 33 des Personal Computers 30 in
bezug auf die aufgezeichnete Information auf dem Umschlag eingegeben
werden. Wie üblich
weist der Personal Computer 30 eine Steuerung 32,
eine Anzeige 34 und das Tastenfeld 33 auf. Die
magnetische Aufzeichnungsvorrichtung 31 ist mit einer Kassettenhalterung 37 versehen,
die durch einen zu öffnenden Deckel 36 verschlossen
ist. Eine Filmkassette 10, die einen belichteten Negativfilm 11 enthält, wird
axial in die Kassettenhalterung 37 eingeführt. Der
Deckel 36 deckt die Filmkassette 10, die in der
Kassettenhalterung 37 aufgenommen ist, lichtdicht ab. Die
Kassettenhalterung 37 ist mit einer Aufnahmekammer versehen,
die annähernd
dieselbe Form aufweist wie der Außenumfang der Filmkassette 10,
so daß die
Filmkassette 10 darin gehaltert wird, und an einer Drehung
gehindert ist.
-
Wie
in 3 gezeigt ist, ist die magnetische Aufzeichnungsvorrichtung 31 mit
einem in dieser angeordneten Filmherausziehabschnitt 35 versehen, der
eine Spulentreiberwelle 38 umfaßt, zwei Paare Filmherausziehwalzen 39 und 40,
einen Filmanfangssensor 41, eine Filmaufwickelwelle 42,
und einen Motor 43. Die Spulentreiberwelle 38 wird
durch einen Schieber 44 bewegt, um an die Spule 12 der Kassette 13 anzukuppeln,
wenn der Film bewegt oder zurückgespult
werden soll. Wenn sich die Spulentreiberwelle 38 dreht,
um die Spule 12 in der Abwickelrichtung zu drehen, so wird
der Filmanfang 11a aus der Kassette 13 herausgeführt. Wenn
der Filmanfangsensor 41 feststellt, daß der Filmanfang 11a durch
das erste Filmherausziehwalzenpaar 39 gelangt ist, so wird
der Schieber 44 aktiviert, um die Spulentreiberwelle 38 von
der Spule 12 wegzubewegen. Daraufhin wird der Filmanfang 11a durch
das erste Filmherausziehwalzenpaar 39 herausgezogen, durch
das zweite Filmherausziehrollenpaar 40 transportiert, und
durch die Aufwickelwelle 42 aufgenommen. Die Aufwickelwelle 42 wird
durch einen nicht dargestellten Motor angetrieben, um den Negativfilm 11 auf
sie aufzuwickeln.
-
Die
Steuerung 32 steuert die Anzeigevorrichtung 34 entsprechend
einem Programm, welches in einem ROM gespeichert ist, so daß über das
Tastenfeld 33 eingegebene Aufnahmedaten auf der Anzeigevorrichtung 34 dargestellt
werden, und daraufhin nach Betätigung
einer Aufnahmestarttaste des Tastenfeldes 33 die Aufnahmedaten
an einen Kopftreiberabschnitt 46 geschickt werden. Der
Kopftreiberabschnitt 46 treibt einen magnetischen Aufzeichnungskopf 47 an,
um die Aufnahmedaten auf dem Negativfilm 11 aufzuzeichnen,
während
der Negativfilm 11 auf der Aufwickelwelle 42 aufgewickelt
wird, wodurch die Kundenidentifikationsnummer, die Photolaboridentifikationsnummer,
und Abzugsordnungsdaten, wie beispielsweise die Abzugsgrößendaten
in dem Aufzeichnungsabschnitt 20a für die allgemeinen Daten aufgezeichnet
werden, und erforderliche Abzugsanzahldaten jedes Originalbildes
in den individuellen Datenaufzeichnungsbereichen aufgezeichnet werden.
-
Nachdem
die Aufnahmedaten magnetisch aufgezeichnet wurden, bewegt der Schieber 44 die Spulentreiberwelle 38,
so dass diese wiederum an die Spule der Filmkassette 10 ankuppelt.
Wenn die Spulentreiberwelle 38 in der umgekehrten Richtung gedreht
wird, also in der Richtung entgegengesetzt zur Abwickelrichtung,
während
sich die Filmherausziehwalzenpaare 39 und 40 im
Leerlauf befinden, wird der Negativfilm 11 in die Kassette 13 zurückgewickelt.
Nach dem Zurückwickeln
wird die Filmkassette 10 von der Kassettenhalterung 37 dadurch
ausgestoßen,
dass die Spulentreiberwelle 8 nach oben bewegt wird.
-
Nachdem
die Filmkassette 10 dem voranstehend beschriebenen Aufnahmevorgang
unterworfen wurde, erfährt
sie eine Entwicklung, bei welcher der belichtete Negativfilm 11 entlang
der Abschneidelinie 25 geschnitten wird. Dann wird die
gesamte Länge des
Negativfilms 11 aus der Kassette 13 herausgezogen,
um diesen entlang der Abschneidelinie 26 zu schneiden.
Der von der Kassette 13 abgetrennte Negativfilm 11 wird
in einer wohlbekannten Filmbearbeitungseinrichtung zu einem entwickelten
Negativfilm 60 entwickelt. Der entwickelte Negativfilm 60 wird durch
zwei Paare von Zuführwalzen 61 und 62 in Richtung
auf eine Abzugsöffnung 64 eines
Filmträgers 63 befördert. Während des
Transports des entwickelten Negativfilms 60 liest ein magnetischer
Aufzeichnungskopf 65 magnetische Signale von dem Aufzeichnungsbereich 20.
Die magnetischen Signale werden durch einen Dekodierer 66 in
die voranstehend angegebenen unterschiedlichen Datenarten umgewandelt,
die dann einer Steuerung 67 und einem Abzugsentwicklungsberechnungsabschnitt 68 zugeführt werden.
-
Der
Filmträger 63 stellt
die Einzelbild-Positionierungsperforationen 11c mit Hilfe
eines Perforationssensors 72 fest, während der entwickelte Negativfilm 60 transportiert
wird, und transportiert den Negativfilm 60 um einen konstanten
Betrag in bezug auf jede festgestellte Perforation 11c,
um das Originalbild, das abgezogen werden soll, in die Abzugsöffnung 64 einzusetzen.
Ein Lichtquellenabschnitt 73 ist unterhalb des Filmträgers 63 angeordnet.
Der Lichtquellenabschnitt 73 besteht aus einer Lichtquelle 74, einer
Filtersteuerung 75, und einem Diffusorkasten 76.
Die Filtersteuerung 75 fügt Farbfilter 77 bis 79 in einen
Abzugslichtweg ein, um auf diese Weise die Intensität und die
Farbbalance des Abzugslichtes entsprechend einer berechneten Abzugsbelichtung
einzustellen. Der Diffusorkasten 76 macht das Abzugslicht
diffus, welches durch die Farbfilter 77 bis 79 gelangt,
um das Abzugslicht zu vergleichmäßigen. Oberhalb
des Filmträgers 63 sind
eine Abzugslinse 81 zur Ausbildung eines Bildes des Original-Einzelbildes
angeordnet, welches auf eine lichtempfindliche Emulsionsoberfläche eines
Farbpapiers 80 abgezogen werden soll, und ein Verschluss 82 zum Steuern
der Abzugsbelichtungszeit.
-
Eine
Abtastvorrichtung 85 ist diagonal oberhalb des Filmträgers 63 angebracht,
um Licht zu messen, welches durch die jeweiligen Bildpunkte des Original-Einzelbildes
in dem Filmträger 63 gelangt, und
zwar durch ein Dreifarben-Separationsverfahren. Die Lichtmessdaten
jedes Bildpunktes werden an einen Berechnungsabschnitt 86 für einen
charakteristischen Wert geschickt, um charakteristische Werte zu
berechnen, die zur Festlegung einer Abzugsbelichtung erforderlich
sind. Die charakteristischen Werte werden einem Abzugsbelichtungsberechnungsabschnitt 68 zugeführt, der
daraufhin eine Abzugsbelichtung berechnet auf der Grundlage der charakteristischen
Werte, photographischer Daten und Negativbeurteilungsdaten, die
soweit erforderlich, eingegeben wurden, entsprechend einer konventionellen
Belichtungsberechnungsforrnel. Die berechnete Abzugsbelichtung wird
der Steuerung 67 zugeführt.
-
Das
Farbpapier 80 wird in Form einer Rolle oder Spule in einem
Magazin 87 aufbewahrt, und wird durch zwei Paare von Papierzuführwalzen 88 und 89 einer
Belichtungsposition zugeführt.
Nahe dem Austritt der Belichtungsposition sind beispielsweise eine
Abzugsmaschine 90, etwa eine mechanische Abzugsmaschine,
und eine Stanzeinheit 91 angeordnet.
-
Die
Steuerung 67 wird durch einen konventionellen Mikrocomputer
gebildet, und weist ein Tastenfeld 67a auf, um unterschiedliche
Befehle und dergleichen einzugeben, und eine Anzeige 67b zur
Darstellung der eingegebenen Befehle. Die Steuerung 67 legt
die jeweiligen Einstellungspositionen der Farbfilter 77 bis 79 fest,
auf der Grundlage der Abzugsbelichtung unter Verwendung einer konventionellen
Filterkalibrierkurve, und steuert die Filtersteuerung 75 entsprechend
den festgelegten Einstellpositionen. Weiterhin steuert die Steuerung 67 den
Verschluss entsprechend der Abzugsbelichtung. Die Steuerung 67 speichert
die Kundenidentifikationsnummer, die durch den Magnetkopf 65 gelesen
wurde, in einem Speicher 67c der Steuerung 67,
so dass die mechanische Abzugsvorrichtung 90 die gespeicherte
Kundenidentifikationsnummer beispielsweise in Form eines Druckfarbenpunktmusters
speichert, und zwar auf der Rückseite
des ersten Einzelbildabzuges, der aus dem führenden Original-Einzelbild des
Negativfilms 60 erzeugt wurde. Die mechanische Druckvorrichtung
druckt ebenfalls Einzelbildzahlen auf der Rückseite jeweiliger Abzugs-Einzelbilder.
Der Druck der Einzelbildzahl kann dadurch durchgeführt werden, daß optisch
Einzelbildnummern-Streifencodes gelesen werden, die auf einer Seitenkante
der Negativfilme angeordnet sind. Anstelle der konventionellen Einzelbildanzahl-Streifencodes
ist es auch möglich,
magnetisch aufgezeichnete Einzelbildzahldaten zu lesen. Es ist ebenfalls
möglich,
die Kundenidentifikationszahl auf jedes Abzugs-Einzelbild aufzudrucken,
oder auf das erste bzw. letzte Abzugs-Einzelbild. Die Steuerung 67 aktiviert
die Stanzeinheit 91 auf der Grundlage von Sortierungsmarkierungssignalen,
um Sortierungsmarkierungen aufzuzeichnen und Markierungen auf dem
Farbpapier 80 auszuschneiden. Es wird darauf hingewiesen, daß die Kundenidentifikationszahldaten,
die in dem Speicher 67c gespeichert sind, nach Aufzeichnung einer
Sortierungsmarkierung gelöscht
werden.
-
Ein
Bearbeitungsabschnitt 93 entwickelt das belichtete Farbpapier 80.
Nahe dem Papieraustritt des Bearbeitungsabschnittes 93 sind
ein Paar Papierzuführwalzen 94,
ein Markierungssensor 95 zur Feststellung von Sortierungsmarken
und Schneidemarken, und eine Schneidvorrichtung 96 angeordnet. Die
Schneidvorrichtung 96 schneidet das Farbpapier 80 in
einzelne Abzüge
in Positionen, in welchen Schneidemarkierungen ausgebildet sind,
auf der Grundlage von Schneidemarkierungsfeststellsignalen. Ein
Sortierabschnitt 97 bewegt jeweilige Sortierstapel 97a jeweils
schrittweise einzeln, und zwar jedesmal, wenn der Markierungssensor 95 ein
Sortierungsmarkierungs-Feststellsignal
ausgibt, so daß ein Satz
von Abzügen 98 auf
jeden der Stapel 97a sortiert wird.
-
In 5 wird
der erste Einzelbildabzug 100, der dem führenden
Original-Einzelbild eines einzelnen Negativfilms 60 entspricht,
auf Farbpapier 80 abgezogen. Auf der Rückseite des ersten Einzelbildabzugs 100 werden
eine Einzelbildzahl 101 und eine Kundenidentifikationsnummer 102 aufgedruckt.
Eine Sortierungsmarke 103 und eine Abschneidemarke 104 in
Form von Stanzlöchern
werden in Leerräumen auf
der linken und rechten Seite des ersten Einzelbildabzugs 100 aufgezeichnet.
Das Farbpapier 80 wird in einzelne Abzüge entlang Abschneidelinien 105 aufgeschnitten,
die sich quer durch die Abschneidemarkierungen 104 erstrecken.
-
6 zeigt
eine Aufwickelvorrichtung zum Aufwickeln von Negativfilmen in zugehörige Kassetten
nach dem Abziehen. Eine Kassettenhalterung 111 haltert
eine leere Kassette 113, die mit einer Spule 114 versehen
ist, an welcher ein Ende eines Verbindungstapes 115 angebracht
ist. Das andere Ende des Verbindungstapes 115 steht von
der Kassette 113 aus nach außen vor und wird in eine Verbindungsposition
einer Filmverbindungsvorrichtung 117 eingebracht. Die Filmverbindungsvorrichtung 117 verbindet
das vorstehende Ende des Verbindungstapes 115 mit dem hinteren
Ende eines abgezogenen Negativfilms 110 mit Hilfe eines
Verbindungstapes 118. Eine Spulentreiberwelle 119 tritt
in Eingriff mit einem Ende der Spule 114 und dreht die
Spule 114 in einer Richtung, so dass der Film 110 aufgewickelt wird.
Ein Magnetkopf 120 ist im Verlauf des Transportweges des
Negativfilms 110 angebracht, um magnetische Signale von
dem allgemeine Daten aufzeichnenden Bereich 20a zu lesen.
Ein Dekodierer 121 wandelt die gelesenen magnetischen Signale
in eine Kundenidentifikationszahl und andere Daten, und schickt
diese an eine Steuerung 123. Die Steuerung 123 zeigt
die Kundenidentifikationszahl auf einer Anzeigevorrichtung 124 an,
beispielsweise auf einer Flüssigkristallanzeige,
einer Kathodenstrahlröhre
oder dergleichen. Die Steuerung 123 sendet Daten bezüglich einem
Photodatum, einem Entwicklungsdatum, einer Photolaboridentifikationszahl
und einer Kundenidentifikationszahl, die durch den Magnetkopf 120 gelesen
werden, an eine Abzugsmaschine 126. Die Abzugsmaschine 126 druckt
die Daten in eine Dateneintrittsspalte 113a auf der Kassette 113. Um
die Oberfläche
der Dateneintrittsspalte 113a flach zu halten, ist die
Kassette 113 vorzugsweise polygonal geformt. Obwohl die
Kassette 113 eine Kassette ist, die spezifisch zur Aufnahme
des Films nach der Herstellung von Abzügen ausgebildet ist, ist es möglich, eine
Leerkassette wieder zu verwenden, aus welcher ein belichteter Film
herausgezogen wurde.
-
Der
Betriebsablauf der voranstehend beschriebenen Ausführungsform
wird unter Bezug auf 7 beschrieben. Die Filmkassette 10,
die den belichteten Negativfilm 11 enthält, wird einem Betrieb zur
Filmbearbeitung zugeführt.
In dem Betrieb werden der Name und die Adresse des Kündens, die Ordnungsreihenfolge
und dergleichen auf einen vorgeschriebenen Kundenauftragsumschlag
geschrieben, der vorher mit einer Kundenidentifikationsnummer bedruckt
wurde, die eigens für
diesen Umschlag vorgesehen ist. Daraufhin wird die Filmkassette 10 in den
Umschlag eingepackt und an ein Photolabor geschickt. In dem Photolabor
wird die Filmkassette 10 aus dem Umschlag herausgenommen
und in die magnetische Aufzeichnungsvorrichtung 31 der
in 2 gezeigten Aufnahmeeinheit eingesetzt. Daraufhin werden
Aufnahmedaten in die Aufnahmeeinheit durch das Tastenfeld 33 unter
Bezug auf die Kundenidentifikationsnummer und den Inhalt der Abzugsbefehle
eingegeben, die auf dem Umschlag aufgeschrieben sind. Die eingegebenen
Aufnahmedaten werden auf der Anzeigevorrichtung 34 angezeigt,
so dass die Bedienungsperson die Aufnahmedaten bestätigen kann.
Nach der Bestätigung
zeichnet nach Betätigung
der Aufnahmestarttaste der Magnetkopf 47 die Aufnahmedaten,
wie beispielsweise die Kundenidentifikationszahl, auf den magnetischen
Aufzeichnungsbereichen 20 auf, während der belichtete Negativfilm 11 aus
der Kassette 13 herausgezogen wird.
-
Nach
dem Aufnahmevorgang wird die Filmkassette 10 in die in 4 gezeigte
Filmbearbeitungsvorrichtung eingesetzt, in welcher der belichtete Negativfilm 11 aus
der Kassette 13 herausgezogen wird, um entlang der Schneidelinien 25 und 26 abgeschnitten
zu werden. Der abgetrennte Negativfilm 11 wird durch eine
Reihe von Bearbeitungsbehältern
für die
Entwicklung befördert.
Der entwickelte Film 60 wird in den Filmträger 63 der
Abzugsbearbeitungsvorrichtung eingesetzt. Der Filmträger 63 macht
einen bildleisen Vorschub des entwickelten Films 60 entsprechend
jeder Betätigung
einer Einzelbild-Vorschubtaste des Tastenfeldes. Während dieses
Einzelbild-Vorschubvorganges werden die Daten, die in dem allgemeinen
Datenaufzeichnungsbereich 20a des entwickelten Films 60 aufgezeichnet
sind, beispielsweise die Kundenidentifizierungszahl und die Filmartendaten,
gelesen, um dann an die Steuerung 67 geschickt zu werden.
Die individuellen Daten über jedes
Original-Einzelbild, von welchem ein Abzug hergestellt werden soll
(photographische Daten, wie beispielsweise Lichtquellendaten und
primäre
Objektpositionsdaten) werden aus den individuellen Datenaufzeichnungsbereichen 20b ausgelesen.
Die individuellen Daten werden an den Belichtungsberechnungsabschnitt 68 und
die Steuerung 67 geschickt.
-
Der
Scanner 85 misst drei Farbdichten jedes Bildpunktes des
Original-Einzelbildes, welches sich in der Abzugsposition befindet,
um charakteristische Werte in dem Berechnungsabschnitt 86 für die charakteristischen
Werte festzustellen. Auf der Grundlage der charakteristischen Werte
berechnet der Belichtungsberechnungsabschnitt 68 Belichtungsbeträge für die jeweiligen
Farben. Bei der Berechnung der Belichtungsbeträge werden Korrekturdaten, die durch
das Tastenfeld 33 eingegeben werden, ebenso wie die voranstehend
genannten photographischen Daten und dergleichen verwendet, um für jede Farbe einen
optimalen Belichtungsbetrag festzulegen. Dann steuert die Filtersteuerung 75 Farbfilter
entsprechend der ermittelten Belichtungsbeträge, so dass das Bild des Original-Einzelbildes
auf dem Farbpapier 80 auf ordnungsgemäße Weise abgezogen wird. Auf
der Rückseite
des Einzelbildabzuges 100 eines Satzes von Abzügen, die
auf dem Farbpapier 80 aufgezeichnet werden, werden eine
entsprechende Einzelbildzahl 101 und eine entsprechende Kundenidentifikationsnummer 102 mit
Hilfe der Druckvorrichtung 90 aufgedruckt. Die Stanzeinheit 91 stanzt
eine Markierung 103 und Abschneidemarkierungen 104 aus.
-
Die
jeweiligen Original-Einzelbilder des Negativfilms 60 werden
auf dieselbe Weise wie voranstehend beschrieben abgezogen. Nach
Beendigung des Abzuges eines Streifens des Negativfilms wird ein
weiterer Streifen Negativfilm in den Filmträger 63 eingesetzt,
um von diesem zugehörige
Originaleinzelbilder auf dem Farbpapier 80 abzuziehen.
Das bedruckte Farbpapier 80 wird in der Bearbeitungsvorrichtung 93 entwickelt,
und wird durch die Abschneidevorrichtung 96 entlang der
Abschneidelinien 105 abgeschnitten, die sich quer über das
Farbpapier 80 bei den Abschneidemarkierungen 104 erstrecken. Die
abgeschnittenen Abzüge
werden den Stapeln 97a des Sortierers 97 zugeführt. Beim
Abschneiden des Farbpapiers 80 wird der Sortierer 97 um
einen Stapel bei jeder Feststellung der Sortierungsmarkierung 103 durch
den Markierungssensor 95 bewegt. Auf diese Weise werden
die Photoabzüge 98 entsprechend
jedem zugeordneten Negativfilm sortiert.
-
Nach
dem Abzugsvorgang wird der abgezogene Negativfilm 110 in
eine leere Kassette 113 aufgewickelt, wie in 6 dargestellt
ist. Während
des Aufwickelns des Films liest der Magnetkopf 120 die Kundenidentifikationszahl
von dem Aufzeichnungsbereich 20 ab, um diese auf der Anzeigevorrichtung 124 anzuzeigen.
Die Abzugsmaschine 126 druckt Photodaten, Entwicklungsdaten,
Photolabor-Identifikationsnummer und ebenso die Kundenidentifikationsnummer 125,
die sämtlich
durch den Magnetkopf 120 gelesen werden, in die Dateneingangsspalte 113a auf
der Kassette 113. Die Bedienungsperson vergleicht die Kundenidentifikationszahl
auf der Anzeigevorrichtung 124 mit der gedruckten Identifikationszahl 102,
also der Kundenidentifikationszahl, die auf der Rückseite
des ersten Abzuges eines Satzes aufgedruckt ist. Falls diese Identifikationsnummern identisch
sind, werden dieser Satz von Abzügen
und der in der Kassette 113 aufgespulte Film in den Umschlag
eingepackt, welcher dieselbe Kundenidentifikationszahl aufweist.
-
Es
ist ebenfalls möglich,
die Abzugsidentifikationszahl 102 mit der Kundenidentifikationszahl 125 auf
der Kassette 113 zu vergleichen, anstelle der Kundenidentifikationszahl
auf der Anzeigevorrichtung 124 für die Zusammenstellung. Die
Filmidentifikationszahl kann in den Negativfilm 11 eingestanzt sein,
oder kann mit Druckfarbe aufgeschrieben sein. Die Filmidentifikationszahl
kann auch in einem unbelichteten Endabschnitt des Negativfilms 11 vor
der Entwicklung gedruckt werden, unter Verwendung eines Zeichendruckers.
In diesen Fällen
kann die Anzeigevorrichtung 124 weggelassen werden.
-
8 zeigt
eine weitere Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung, bei welcher eine Kundenidentifikationszahl
in Form von Stanzlöchern
in einem belichteten Negativfilm aufgezeichnet wird, so dass die
Bedienungsperson die Kundenidentifikationsnummer des Films feststellen
kann, um diesen Photoabzügen
zuzuordnen. Eine Aufnahmeeinheit gemäß 9 wird für dieses
Zusammenstellverfahren verwendet. Die Aufnahmeeinheit ist mit einer Stanzeinheit 48 versehen,
die neben einem magnetischen Aufzeichnungskopf 47 angeordnet
ist. Die Stanzeinheit wird durch eine Steuerung 32 über einen
Treiber 49 gesteuert. Wenn ein Anfangsabschnitt 11a eines
belichteten Films 11, der aus einer Kassette 13 herausgezogen
wird, an der Stanzeinheit 48 vorbeikommt, so wird eine
Kundenidentifikationszahl 27 in Form eines Stanzlochmusters,
wie in 10 gezeigt, zwischen einer Abschneidelinie 25 und
einem allgemeine Daten aufzeichnenden Bereich 20a auf dem
Führungsabschnitt 11a aufgezeichnet.
Es wird darauf hingewiesen, daß die
Kundenidentifikationsnummer zur Erleichterung der Beschreibung als eine
Zahl mit vier Stellen dargestellt ist.
-
Wie
in 8 erläutert
ist, werden in einem Aufnahmevorgang unterschiedliche Aufnahmedaten einschließlich der
voranstehend genannten Kundenidentifikationszahl durch einen Aufzeichnungskopf
in einem Aufzeichnungsbereich 20 des Films 11 aufgezeichnet.
Gleichzeitig zeichnet die Stanzeinheit 48 die Kundenidentifikationsnummer 27 in
dem Filmanfangsabschnitt 11a auf. Beim Abzugsvorgang wird die
Kundenidentifikationsnummer von dem Aufzeichnungsbereich 20 ausgelesen
und auf der Rückseite des
ersten Photoabzugs aufgezeichnet. Bei dem Zusammenstellungs- und Verpackungsvorgang
wird der abgezogene Negativfilm mit einem Verbindungstape verbunden,
so daß der
Film auf eine Spule einer Kassette aufgewickelt wird, bis nur der
Anfangsabschnitt 11a von der Kassette vorsteht. Dann vergleicht
die Bedienungsperson die Kundenidentifikationsnummer 27 auf
dem Anfangsabschnitt 11a, also die Filmidentifizierungsnummer,
mit der Kundenidentifikationsnummer auf der Rückseite des Photoabzuges, also
mit der Abzugsidentifikationsnummer. Wenn diese Identifikationsnummern
identisch sind, so wird die Spule weitergedreht, um die gesamte Länge des
Films in der Kassette aufzuwickeln. Der in der Kassette enthaltene
Negativfilm und ein Satz Abzüge
werden in einen Umschlag gepackt, der eine entsprechende Kundenidentifikationszahl
aufweist.
-
Zwar
verwenden die voranstehend beschriebenen Ausführungsformen eine Kundenidentifikationszahl,
die zur Zusammenstellung in Form manuell lesbarer arabischer Ziffern
aufgezeichnet ist, jedoch ist es möglich, mechanisch lesbare Symbole
zu verwenden, wie beispielsweise optisch lesbare Zahlen, Symbole,
Zeichen oder dergleichen, um automatisch eine Zuordnung durchzuführen. 11 betrifft
eine Ausführungsform,
bei der nicht nur eine Kundenidentifikationszahl, sondern auch ein
mechanisch lesbarer Kundenidentifikationszahl-Streifencode auf jeder Hülle aufgezeichnet
werden und auf jedem Photoabzug, um eine automatische Zusammenstellung
zu erreichen.
-
12 zeigt
eine Aufnahmeeinheit für
die automatische Zusammenstellung, in welcher entsprechende Teile
durch dieselben Bezugszeichen bezeichnet werden wie bei der Ausführungsform
gemäß 2.
Ein Umschlag 50 ist mit einer Kundenidentifikationszahl 51 und
einem entsprechenden Identifikationszahl-Streifencode 52 versehen, der vorher
darauf aufgedruckt wurde. Mit der Bezugsziffer 53 ist eine
Eingangsspalte für
die empfangene Abzugsordnung bezeichnet.
-
Die
in den Aufnahmedaten enthaltene Kundenidenfikationszahl wird dadurch
in eine Steuerung 32 eingegeben, daß der Identifikations-Streifencode 52 durch
einen Streifencodeleser 55 gelesen wird. Andere Aufnahmedaten
werden in die Steuerung 32 über ein Tastenfeld 33 eingegeben,
während
die Bedienungsperson die Daten liest, die in die Eintrittsspalte 53 des
Umschlags 50 eingeschrieben sind. Der Aufbau der Aufnahmeeinheit
entspricht der von 3, mit der Ausnahme, daß der Streifencodeleser 55 mit
der Steuerung 32 verbunden ist. Der Film, der dem Aufnahmeverfahren
gemäß dieser
Ausführungsform
unterworfen wird, kann ebenfalls dadurch abgezogen werden, daß die in 4 gezeigte
Abzugsbearbeitungsvorrichtung verwendet wird. Beim Abziehen werden
nicht nur eine Einzelbildzahl 101 und eine Kundenidentifikationszahl 102,
sondern auch ein entsprechender Identifikationszahl-Streifencode
durch eine Druckmaschine 90 auf die Rückseite des ersten Abzuges
eines Satzes von Abzügen
aufgedruckt.
-
13 zeigt
eine Filmaufwickelvorrichtung für
ein automatisches Zusammenstellungssystem. Eine Steuerung 123 ist
mit einem Streifencodeleser 130 verbunden, der Identifikationszahl-Streifencodes 107 auf
photographischen Abzügen 98 ausliest,
die von einem Sortierabschnitt 97 zugeführt werden. Ein zweiter Streifencodeleser 131 wird
dazu verwendet, Identifikationszahl-Streifencodes 52 auf
dem Umschlag 50 auszulesen, und ist in einem Umschlagsbehälter (nicht
dargestellt) angeordnet, um so den Identifikationszahl-Streifencode der
am weitesten oben horizontal gestapelten Umschläge 50 in dem Behälter zu
lesen. Ein Tastenfeld 133 wird verwendet, um Daten wie
Auftragsdaten bezüglich
zusätzlicher
Abzüge
einzugeben.
-
Die
Steuerung 123 vergleicht die Kundenidentifikationszahlen,
die durch die jeweiligen Streifencodeleser 130 und 133 festgestellt
werden, miteinander und ebenso mit einer Filmidentifikationszahl,
die durch einen Magnetkopf 120 von einem Negativfilm 110 ausgelesen
wird, während
der Film 110 in einer Kassette 113 aufgewickelt
wird. Wenn diese drei Identifikationszahlen miteinander übereinstimmen,
erzeugt die Steuerung 123 ein Koinzidenzsignal, worauf
eine Anzeigevorrichtung 124 anzeigt, dass die Kombination
des Films, des Abzugssatzes und des Umschlags korrekt ist. Dann
packt die Bedienungsperson die Kassette 113, welche den
Negativfilm 110 enthält,
und einen Satz Abzüge
in den Umschlag 50.
-
Falls
die drei Identifikationszahlen nicht zusammenfallen, so zeigt die
Steuerung 123 diese Inkonsistenz auf der Anzeigevorrichtung 124 an,
und schaltet zur selben Zeit eine Alarmvorrichtung 132 ein,
so dass diese ein Geräusch
von sich gibt. Falls es unmöglich
ist, den Identifikationszahl-Streifencode 107 zu lesen,
so zeigt die Anzeigevorrichtung 124 diese Schwierigkeit
an. Da die manuell lesbare Kundenidentifikationszahl 102 ebenfalls
auf der Rückseite
des ersten Abzuges aufgezeichnet ist, ist es in diesem Fall möglich, die
Identifikationszahlen manuell zu lesen und miteinander zu vergleichen. Wurde
irgendein Photoabzug 98 auf ungenügende Weise bearbeitet, so
ist es möglich,
wiederum einen korrespondierenden Abzug herzustellen in einem korrigierten
Zustand, nämlich
indem die Original-Einzelbildzahl, die nochmals abgezogen werden
soll, und der korrigierte Belichtungszustand der Steuerung 123 durch
das Tastenfeld 133 eingegeben werden. Die Steuerung 123 zeichnet
magnetisch diese Korrektionsabzugsdaten in dem individuellen Datenaufzeichnungsbereich
des Negativfilms 110 auf, welcher diesem Original-Einzelbild
zugeordnet ist, das wiederum abgezogen werden soll, und zwar über den Magnetkopf 120.
Nach Einsetzen des Negativfilms 110 in die Abzugsbearbeitungsvorrichtung
befindet sich daher das Originalbild, welches wiederum abgezogen
werden sollte, automatisch in der Druckposition, und wird entsprechend
dem korrigierten Belichtungszustand abgezogen.
-
Zwar
werden bei den voranstehenden Ausführungsformen Photoabzüge und Negativfilme
per Hand in zugehörige
Umschläge
gepackt, jedoch ist auch ein automatisches Verpacken möglich. Zu
diesem Zweck werden eine Negativfilmeinführungsvorrichtung und eine
Photoabzugseinführungsvorrichtung
nahe einer Verpackungsposition angeordnet, wobei beide Einführungsvorrichtungen
mit dem voranstehend beschriebenen Streifencodeleser 130 und 131 versehen
werden. Zunächst
wird das Zusammenfügen
zwischen dem Umschlag und dem Negativfilm dadurch durchgeführt, daß der Negativfilm
abhängig
von dem Ergebnis der Zusammenstellung in den Umschlag eingeführt wird.
Dann wird die Zusammenstellung zwischen dem Negativfilm und den
Photoabzügen
dadurch durchgeführt,
daß die
Abzüge abhängig von
dem Ergebnis der Zusammenstellung in den Umschlag eingeführt werden.
Es ist allerdings selbstverständlich
möglich,
den Negativfilm und einen Satz von Abzügen gleichzeitig in den Umschlag einzuführen.
-
Jede
der voranstehend beschriebenen Ausführungsformen betrifft ein Photobearbeitungssystem
einer für
Kleinlabors geeigneten Art, jedoch ist die vorliegende Erfindung
auch bei einem Photobearbeitungssystem in großem Maßstab einsetzbar. In diesem
Fall wird derselbe Empfangsvorgang wie voranstehend beschrieben
ausgeführt
und daraufhin werden mehrere Negativfilme mit einer Klebepresse aneinandergefügt und dann
in eine Rolle eines langen Filmstreifens aufgewickelt. Die lange
Filmrolle wird zur Entwicklung in eine Filmbearbeitungsvorrichtung
eingebracht. Der entwickelte Film wird in ein automatisches Gerät für die kontinuierliche
Anfertigung von Abzügen
gegeben, welches mit einem Magnetkopf und einer Abzugsmaschine versehen
ist, auf dieselbe Weise wie die voranstehenden Ausführungsformen,
um die Kundenidentifikationsnummer, die von dem Magnetkopf gelesen
wird, und einen Streifencode, welcher der Identifikationsnummer
entspricht, auf Farbpapier aufzudrucken.
-
Um
Empfangsdaten aufzuzeichnen, beispielsweise eine Kundenidentifikationszahl,
eine Photolaboridentifikationszahl und Abzugsordnungsdaten einschließlich Abzugsgröße und Abzugsoberflächentyp,
und zwar in magnetischen Aufzeichnungsbereichen, ist es ebenfalls
möglich,
die Empfangsdaten in ein Markierungsfeststellblatt einzuschreiben,
und die Empfangsdaten durch einen Markierungsblattleser zu lesen,
der in einer Empfangseinheit vorgesehen ist, anstelle eines Tastenfeldes und/oder
eines Streifencodelesers. Bei dieser Ausführungsform ist es einfach,
Empfangsdaten in die Empfangseinheit einzugeben.
-
Zwar
wird die Abzugsmaschine 90 dazu verwendet, die Kundenidentifikationsnummer
auf Farbpapier aufzuzeichnen, jedoch ist es möglich, diese als ein latentes
Bild in einem weißen
Leerraum aufzuzeichnen, der das abgezogene Einzelbild umgibt, und
zwar mit Hilfe eines Druckkopfes, der aus einem Flüssigkristallfeld,
einer Linse und einer Lampe besteht.
-
Als
mechanisch lesbare Symbole für
eine automatische Zusammenstellung können OCR-Zeichen, Markierungsmuster,
KARURA-Codes oder
dergleichen anstelle von Streifencodes verwendet werden. Weiterhin
ist es möglich,
eine magnetische Aufzeichnungsschicht auf der Rückseite eines Farbpapiers vorzusehen,
so daß Kundenidentifikationsnummern
magnetisch aufgezeichnet und zum Zwecke der Zusammenstellung von
der magnetischen Aufzeichnungsschicht des Farbpapiers ausgelesen
werden können.
-
Es
ist ebenfalls möglich,
Filmidentifikationszahlen mit Druckfarbe auf jeweilige Filmanfangsabschnitte
mit Hilfe eines Druckfarbendruckers zu drucken. In diesem Falle
ist es wünschenswert,
die Druckfarbendruckposition in genügendem Abstand von einem benachbarten
Einzelbildabzug zu halten, um so zu verhindern, daß die Druckfarbe
auf das Einzelbild übergeht.
Weiterhin ist es möglich,
Filmidentifikationsnummern auf die lichtempfindliche Emulsionsschicht
in den jeweiligen nicht-aufzeichnenden Bereichen 21 aufzudrucken.
Filmidentifikationsnummern können
unmittelbar vor dem Druck oder nach dem Druck aufgezeichnet werden,
neben dem Empfangsvorgang. Zu diesem Zweck sollte eine Photoabzugsmaschine
mit einem Stanzer oder einer Druckvorrichtung nahe dem Eintritt
oder dem Austritt des Filmträgers
versehen sein. Weiterhin können
Negativfilme nach dem Abziehen in Stücke geschnitten werden, um
in Filmhüllen
eingeführt
zu werden.