DE4132846A1 - Verfahren zur zusammenstellung von photoabzuegen in bezug auf photofilme - Google Patents

Verfahren zur zusammenstellung von photoabzuegen in bezug auf photofilme

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zusammen­ stellen von Einzelbildern, die auf einem Photofilm aufgenommen sind, mit Photoabzügen, die aus diesen Einzelphotos hergestellt sind, und insbesondere ein Zusammenstellungsverfahren, welches auf der Grundlage von Kundenidentifikationsdaten beruht, die auf einer magnetischen Aufzeichnungsschicht auf den Photofilm aufgezeichnet sind, und die nachfolgend als Filmidentifizie­ rungsdaten bezeichnet werden, und auf der Grundlage von Kunden­ identifikationsdaten beruht, die auf Photoabzügen aufgezeichnet sind, und die nachstehend als Photoabzugsidentifikationsdaten bezeichnet werden.
Wenn im Stand der Technik ein belichteter Photofilm einem Be­ trieb zur Photobearbeitung übergeben wird, so schreibt der Betrieb den Namen des Kunden, den Ablauf der gewünschten Be­ arbeitung und dergleichen auf einen vorbeschriebenen Kunden­ auftragsumschlag, und der belichtete Film wird in den Umschlag eingepackt. Der den Film enthaltende Umschlag wird einem Ent­ wicklungslabor zugeführt, das nachstehend einfach als Photo­ labor bezeichnet wird, in welchem ein Paar von Identifikations­ überprüfungsetiketten hergestellt wird, auf welchen dieselbe Identifikationsnummer aufgezeichnet wird, beispielsweise nume­ rische Daten mit vier Ziffern, und in welchem dieses Paar auf den belichteten Film und den Umschlag aufgebracht wird.
Daraufhin wird der belichtete Film entwickelt, und es werden Abzüge von dem Film hergestellt. Die Beziehung zwischen einem entwickelten Film und einem Satz von Abzügen, die von dem Film hergestellt werden, wird wie nachstehend angegeben hergestellt: Ein Abzug, der in dem Satz als erster hergestellt wird, und der nachstehend als der erste Abzug bezeichnet wird, wird mit dem führenden der Einzelbilder des Films verglichen, die nach­ stehend als Original-Einzelbilder bezeichnet werden, um fest­ zulegen, ob der erste Abzug dasselbe Bild aufweist wie das er­ ste Original-Einzelbild. Daraufhin wird das Bild eines Abzugs, der als letzter in dem Satz hergestellt wird, und der nachste­ hend als der letzte Abzug bezeichnet wird, mit einem Original- Einzelbild am Ende desselben Films verglichen, um die Identi­ tät dieser Bilder zu überprüfen. Wenn ermittelt wird, daß je­ des Paar der Bilder identisch ist, so wird festgelegt, daß der Satz der Abzüge in korrekter Weise dem Film entspricht. Dann werden das Identitätsüberprüfungsetikett auf den Film und jenes auf dem Umschlag miteinander verglichen, um den Film und die zugehörigen Abzüge in den Umschlag einzupacken, der dieselbe Identifikationsnummer aufweist wie der Film. Der die Filme und die Abzüge enthaltende Umschlag wird über die Betriebe an die einzelnen Kunden ausgeliefert.
Da es bei den voranstehend beschriebenen konventionellen Zusam­ menstellungsverfahren erforderlich ist, Bilder auf Photofilmen zu betrachten und diese mit den Bildern auf Abzügen zu verglei­ chen, ist diese Bearbeitung nicht nur mühsam, sondern auch zeitaufwendig. Darüber hinaus erhöht dieses die Arbeit bei der Filmbearbeitung in Photolabors, da es erforderlich ist, die Identitätsüberprüfungsetiketten auf Photofilme und Umschläge aufzubringen, um diese miteinander in eine Beziehung zu setzen.
Kürzlich wurde ein 35-mm-Photofilm vorgeschlagen, beispiels­ weise in der internationalen Veröffentlichung mit der Nr. WO90/ 04 205, wobei der Film mit einer magnetischen Aufzeichnungs­ schicht auf einer Seite eines Basisfilms gegenüberliegend ei­ ner lichtempfindlichen Emulsionsschicht versehen ist. Die mag­ netische Aufzeichnungsschicht wird dazu verwendet, um die Filmart aufzuzeichnen (Positiv- oder Negativfilme, Empfind­ lichkeit, verfügbare Bildzahl, Filmhersteller), und zur Auf­ zeichnung von Photodaten.
Ein wesentlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt in der Bereitstellung eines Zusammenstellungsverfahrens, durch welches Photoabzüge in Beziehung zu Photofilmen gesetzt wer­ den können, ohne daß deren Bilder betrachtet werden müssen.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt in der Bereitstellung eines Zusammenstellungsverfahrens, mit welchem es möglich ist, einen Photofilm und einen Satz von Abzügen auf der einen Seite mit einem Umschlag für einen Kundenauftrag auf der anderen Seite in Beziehung zu setzen.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt in der Bereitstellung eines Verfahrens, welches Erleichterungen bei der Vorbereitung dieser Zusammenstellung zur Verfügung stellt.
Die voranstehenden und weitere Vorteile lassen sich dadurch er­ reichen, daß Kundenidentifikationsdaten auf einer magnetischen Aufzeichnungsschicht eines Photofilms aufgezeichnet werden, die Kundenidentifikationsdaten von der magnetischen Schicht abge­ lesen und dieselben Identifikationsdaten auf Abzügen aufge­ zeichnet werden, die während des Abzugsvorganges von dem Photo­ film gemacht werden, und die Identifikationsdaten des Photo­ films mit Identifikationsdaten verglichen werden, die auf Pho­ toabzügen aufgezeichnet werden, um zu beurteilen, ob diese Identifikationsdaten identisch sind.
Die Filmidentifikationsdaten können auf der magnetischen Auf­ zeichnungsschicht auf den Photofilm mit Hilfe eines magneti­ schen Aufzeichnungsgerätes aufgezeichnet werden, welches in eine Kamera oder eine Aufnahmeeinheit eingebaut ist, die in einem Photobearbeitungsbetrieb oder einem Photolabor vorge­ sehen ist. Die Filmidentifikationsdaten umfassen Zahlen, Zif­ fern, Symbole oder dergleichen, und werden in individuellen magnetischen Aufzeichnungsbereichen aufgezeichnet, die jewei­ ligen Einzelbildern zugeordnet sind, oder in einem magneti­ schen Aufzeichnungsbereich, der in einem Ende eines Photofilms oder an beiden Enden angeordnet ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bestehen die Abzugsidentifikationsdaten aus manuell ablesbaren Symbo­ len, die auf die Rückseite von Photopapier oder in Leerräume zwischen Einzelbildern während des Abziehens der Bilder ge­ druckt werden. Die Abzugsidentifikationsdaten können auf je­ dem Abzug bei jedem Satz aufgezeichnet sein, oder werden auf dem ersten Abzug jedes Satzes, oder auf dem ersten und letz­ ten Abzug jedes Satzes aufgezeichnet. Die Filmidentifikations­ daten werden von der magnetischen Aufzeichnungsschicht des Photofilms ausgelesen, und werden auf einer Anzeigevorrich­ tung angezeigt. Auf diese Weise ist es möglich, manuell die angezeigten Filmidentifikationsdaten mit den Abzugsidentifi­ kationsdaten zu vergleichen, um so zu bestätigen, daß die Ab­ züge und der Film in korrekter Weise miteinander korreliert sind. Daraufhin werden Kundenidentifikationsdaten, die auf jeweiligen Kundenauftragsumschlägen vorgesehen sind, und die nachstehend als Umschlagsidentifikationsdaten bezeichnet sind, mit den Filmidentifikationsdaten verglichen, so daß ein Film und ein entsprechender Satz von Abzügen in den Umschlag ein­ geführt werden, der dieselben Identifikationsdaten aufweist.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform werden auf den Film weiterhin manuell auslesbare Symbole als Filmidentifika­ tionsdaten aufgezeichnet, die an einem Vorder- oder Hinter­ ende des Films vorgesehen sind, oder auf dem Umfang einer zu­ gehörigen Filmkassette. Die Symbole können auf den Filmen mit Hilfe einer Stanzeinheit, einer optischen Druckvorrichtung oder einer mechanischen Druckvorrichtung angebracht werden. Beim Zusammenstellen werden die Symbole, die in den Photo­ filmen oder den Filmkassetten aufgezeichnet sind, mit den Symbolen verglichen, die für jeden Satz von Abzügen aufge­ zeichnet sind, um die Identität dieser Symbole zu überprüfen.
Bei einer weiteren Ausführungsform bestehen die Abzugsidenti­ fikationsdaten aus mechanisch lesbaren Symbolen. Eine Zusam­ menstellungsvorrichtung liest die Symbole optisch von dem Ab­ zug, und liest magnetisch die Filmidentifikationsdaten von der magnetischen Aufzeichnungsschicht des Films mit Hilfe ei­ nes magnetischen Lesekopfes, um auf diese Weise zu bestimmen, ob diese Daten identisch sind. Falls nicht, wird ein Alarm oder dergleichen erzeugt, um vor dem Fehler zu warnen. Durch Aufzeichnung mechanisch lesbarer Symbole als Umschlagidenti­ fikationsdaten auf jedem Umschlag wird eine vollständig auto­ matische Zusammenstellung von Photofilmen, von Photoabzügen und Umschlägen miteinander erzielt.
Da bei der vorliegenden Erfindung ein Photofilm mit einem Satz von Abzügen unter Bezug auf Filmidentifikationsdaten zu­ sammengestellt werden kann, die auf dem Film aufgezeichnet sind, und unter Bezug auf Abzugsidentifikationsdaten, die auf zumindest einem Abzug des Satzes aufgezeichnet sind, ist es nicht erforderlich, daß die Bilder auf dem Photofilm und die Bilder der bearbeiteten Abzüge betrachtet werden, wie bei dem Stand der Technik, so daß die Zusammenstellung schnell und präzise durchgeführt werden kann. Da die Identifikationsdaten als mechanisch lesbare Symbole auf den Abzügen und den Um­ schlägen aufgezeichnet werden, ist es möglich, automatisch die Beziehung eines Photofilms mit einem Satz von Abzügen und ebenso mit einem Umschlag herzustellen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand zeichnerisch darge­ stellter Ausführungsbeispiele näher erläutert, aus welchen weitere Vorteile und Merkmale hervorgehen.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Aufsicht mit einer Darstellung einer Film­ kassette, aus welcher ein belichteter Photofilm herausgezogen wird;
Fig. 2 eine Perspektivansicht einer Aufnahmeeinheit;
Fig. 3 eine schematische Ansicht der Konstruktion der Aufnahmeeinheit von Fig. 2;
Fig. 4 eine schematische Darstellung einer Abzugsbearbei­ tungsvorrichtung, die Kundenidentifikationszahlen auf Photopapier aufzeichnen kann;
Fig. 5 eine Rückseite eines Photopapiers, auf welchem die Kundenidentifikationsnummer aufgezeichnet ist;
Fig. 6 eine Vorrichtung zum Aufwickeln eines entwickelten Films in eine Kassette nach der Herstellung von Ab­ zügen;
Fig. 7 ein Flußdiagramm zur Erläuterung eines Vorganges zur Zusammenstellung von Photoabzügen und einem Photofilm;
Fig. 8 ein Flußdiagramm zur Erläuterung eines weiteren Vorgangs zur Zusammenstellung von Photoabzügen und einem Photofilm, wobei eine Kundenidentifikations­ nummer auf einem führenden Abschnitt jedes photo­ graphischen Films aufgezeichnet ist;
Fig. 9 eine schematische Darstellung einer Aufnahmeeinheit für die Ausführungsform von Fig. 8;
Fig. 10 eine Aufsicht auf eine Filmkassette, bei welcher der Photofilm mit einer Kundenidentifikationsnummer versehen ist, die auf dem vorderen Abschnitt des Films aufgezeichnet ist;
Fig. 11 ein Flußdiagramm zur Erläuterung einer weiteren Ausführungsform, bei welcher mechanisch lesbare Symbole zur automatischen Zusammenstellung vorge­ sehen sind;
Fig. 12 eine schematische Darstellung einer Aufnahmeeinheit für die Ausführungsform von Fig. 11; und
Fig. 13 eine schematische Darstellung einer Filmaufwickel­ vorrichtung für die Ausführungsform von Fig. 11.
In Fig. 1 empfängt eine Filmkassette 10 einen belichteten Photofilm, beispielsweise einen belichteten Negativfilm 11, der um eine Spule 12 einer Kassette 13 herum gewickelt ist. Die Kassette 13 weist eine Filmanfangsvorschubsfunktion auf, so daß ein Anfangsabschnitt 11a des Negativfilms 11 aus der Kassette 13 durch einen Filmkanalschlitz 14 durch Drehung der Spule 12 in einer Abwickelrichtung herausgetrieben wird. Die Filmanfangsvorschubfunktion wird dadurch erzielt, daß die Negativfilmrolle 11 auf ihren beiden Axialenden mit einem Paar von Flanschen der Spule 12 zusammengeklemmt wird, oder dadurch, daß der äußerste Umfang der Negativfilmrolle mit Rippen gehaltert wird, die innerhalb der Kassette 13 ausge­ bildet sind, so daß sich die Negativfilmrolle mit der Spule 12 dreht.
Der Filmanfang 11a weist ein dreieckiges Ende auf, um den Widerstand gegen das Vorziehen des Filmanfangs zu verringern. Der Filmanfang 11a ist darüber hinaus mit mehreren Perfora­ tionen 11b versehen, die in regelmäßigen Abständen angeord­ net sind, die mit einem (nicht dargestellten) Zahnrad in Ein­ griff treten, welches in einem Filmkanal einer Kamera ange­ ordnet ist, um auf sichere Weise den Filmanfang 11a in eine Filmaufwickelkammer zu transportieren. Der Film 11 ist wei­ terhin.mit einer Einzelbild-Positionierungsperforation 11c versehen, mit welcher eine Zuordnung zu jedem Original-Einzel­ bild 11d erreicht wird. Die Einzelbild-Positionierungsperfo­ rationen 11c werden mechanisch, beispielsweise optisch, in Kameras oder Bearbeitungsgeräten ermittelt, um jedes Original- Einzelbild zu positionieren. Wie in Fig. 4 gezeigt ist, weist der Negativfilm 11 eine lichtempfindliche Emulsionsschicht 15b auf einer Seite eines Basisfilms 15a auf, und eine transparen­ te magnetische Aufzeichnungsschicht 15c auf seiner gegenüber­ liegenden Seite. In der magnetischen Aufzeichnungsschicht 15c werden Filmdaten und photographische Daten während der Her­ stellung bzw. während des Photographierens aufgezeichnet. In der magnetischen Aufzeichnungsschicht 15c werden weiterhin Identifikationsdaten aufgezeichnet, um den Kunden, den Be­ trieb, das Photolabor oder dergleichen zu identifizieren, und Abzugsordnungsdaten und dergleichen, wenn der belichtete Ne­ gativfilm in einem Betrieb zur Bearbeitung empfangen wird. Die Identifikationsdaten bestehen beispielsweise aus Ziffern, Buchstaben, Symbolen oder dergleichen. Bei der vorliegenden Ausführungsform wird eine Identifikationszahl als Identifika­ tionsdaten eingesetzt, die dadurch erzeugt wird, daß eine Be­ triebsnummer mit fünf Ziffern mit einer Empfangszahl von fünf Ziffern kombiniert wird. Es ist möglich, einen Teil der Iden­ tifikationszahl zu verwenden, beispielsweise die Ziffern der niedrigsten vier Zahlen, also die niedrigsten vier Ziffern der Empfangszahl, um die Anzahl der Ziffern zu verringern und dementsprechend die Zeit zur Zusammenstellung. Es ist eben­ falls möglich, die magnetische Aufzeichnungsschicht und die lichtempfindliche Emulsionsschicht auf einer Seite des Basis­ films 15a zu laminieren.
Die magnetische Aufzeichnungsschicht 15c ist auf der gesam­ ten rückwärtigen Seitenoberfläche des Negativfilms vorgese­ hen, jedoch werden Bereiche 21 und 22 nicht für die Aufzeich­ nung verwendet, die auf dem vorderen und hinteren Ende des Negativfilms angeordnet sind. Ein Bereich 20, der sich zwi­ schen diesen Bereichen 21 und 22 erstreckt, und der in Fig. 1 gestrichelt dargestellt ist, kann für die Aufzeichnung vorge­ sehen sein. Um den Aufzeichnungsbereich 20 von den Nichtauf­ zeichnungsbereichen 21 und 22 zu unterscheiden, werden eine Startmarkierung 23 und eine Endmarkierung 24 in einer licht­ abschirmenden Druckfarbe aufgezeichnet. Darüber hinaus werden durch optische Bestimmung der Markierungen 23 und 24 das Vor­ derende und das Hinterende des Films entlang Abschneidelinien 25 und 26 abgeschnitten, die in den Nichtaufzeichnungsberei­ chen 21 und 22 ausgebildet sind. Bei der vorliegenden Ausfüh­ rungsform werden die Startmarkierung 23 und die Endmarkierung 24 jeweils durch zwei rechteckige Markierungen gebildet, die in einer gewissen Entfernung voneinander angeordnet sind, so daß die Markierungen 23 und 24 nicht mit den Perforationen 11b und 11c verwechselt werden können. Diese Markierungen 23 und 24 können auch durch Löcher oder Ausnehmungen ausgebildet werden.
Der Aufzeichnungsbereich 20 ist in einen allgemeinen Daten­ aufzeichnungsbereich 20a zur Aufzeichnung von Daten über den Film insgesamt sowie individuelle Datenaufzeichnungsbereiche 20b unterteilt, die den jeweiligen Original-Einzelbildern zu­ geordnet sind, um Daten aufzuzeichnen, die spezifisch für je­ des einzelne Originalbild sind. Der allgemeine Datenaufzeich­ nungsbereich 20a ist zwischen dem Vorderende 11a und dem Vor­ derende jedes der Original-Einzelbilder 11d angeordnet, wo­ gegen die individuellen Aufzeichnungsbereiche 28 entsprechend den zugehörigen Original-Einzelbildern 11d angeordnet sind. In dem allgemeinen Datenaufzeichnungsbereich 20a werden Film­ daten aufgezeichnet, wie beispielsweise die Filmempfindlich­ keit, der Filmhersteller, die Filmart, die Nummer des Einzel­ bildes und dergleichen, und ebenso eine Kundenidentifikations­ nummer und eine Photolabor-Identifikationsnummer. In den individuellen Datenaufzeichnungsbereichen 20b befinden sich photographische Daten, wie beispielsweise photographische Lichtquellendaten, Daten bezüglich des Vorhandenseins oder der Abwesenheit von Blitzlicht, Objektpositionsdaten und Ob­ jektabstandsdaten, Ausschnittfestlegungsdaten und Pseudo- Zoomdaten, ebenso wie Abzugsdaten, wie beispielsweise Abzugs­ belichtungsdaten und die Anzahl zusätzlicher Abzüge. Es wird darauf hingewiesen, daß das Pseudo-Zoomen eine Art einer Aus­ schnitts- und Vergrößerungstechnik ist, durch welche nur ein vorbestimmter Bereich eines Originalbildes mit einer vorbe­ stimmten Vergrößerung vergrößert wird, um einen Abzug übli­ cher Größe herzustellen, der jedoch ein vergrößertes Bild auf­ weist, als wäre er mit einer Zoomlinse aufgenommen worden.
Eine in Fig. 2 dargestellte Empfangseinheit, die zur Instal­ lation in einem Betrieb oder einem Photolabor vorgesehen ist, besteht aus einem Personal Computer 30 zur Eingabe von Empfangsdaten und einer magnetischen Aufzeichnungsvorrichtung 31 zur Aufnahme der Empfangsdaten auf dem Aufzeichnungsbereich 20. Die Empfangsdaten umfassen eine Kundenidentifikationszahl, eine Photolaboridentifikationszahl, die Anzahl der Abzüge, die Größe und die Oberflächenbeschaffenheit von Abzügen, die manuell über ein Tastenfeld 33 des Personal Computers 30 in bezug auf die aufgezeichnete Information auf dem Umschlag ein­ gegeben werden. Wie üblich weist der Personal Computer 30 ei­ ne Steuerung 32, eine Anzeige 34 und das Tastenfeld 33 auf. Die magnetische Aufzeichnungsvorrichtung 31 ist mit einer Kas­ settenhalterung 37 versehen, die durch einen zu öffnenden Deckel 36 verschlossen ist. Eine Filmkassette 10, die einen belichteten Negativfilm 11 enthält, wird axial in die Kasset­ tenhalterung 37 eingeführt. Der Deckel 36 deckt die Filmkas­ sette 10, die in der Kassettenhalterung 37 aufgenommen ist, lichtdicht ab. Die Kassettenhalterung 37 ist mit einer Auf­ nahmekammer versehen, die annähernd dieselbe Form aufweist wie der Außenumfang der Filmkassette 10, so daß die Filmkas­ sette 10 darin gehaltert wird, und an einer Drehung gehindert ist.
Wie in Fig. 3 gezeigt ist, ist die magnetische Aufzeichnungs­ vorrichtung 31 mit einem in dieser angeordneten Filmheraus­ ziehabschnitt 35 versehen, der eine Spulentreiberwelle 38 um­ faßt, zwei Paare Filmherausziehwalzen 38 und 40, einen Film­ anfangssensor 41, eine Filmaufwickelwelle 42, und einen Motor 43. Die Spulentreiberwelle 38 wird durch einen Schieber 44 bewegt, um an die Spule 12 der Kassette 13 anzukuppeln, wenn der Film bewegt oder zurückgespult werden soll. Wenn sich die Spulentreiberwelle 38 dreht, um die Spule 12 in der Abwickel­ richtung zu drehen, so wird der Filmanfang 11a aus der Kasset­ te 13 herausgeführt. Wenn der Filmanfangsensor 41 feststellt, daß der Filmanfang 11a durch das erste Filmherausziehwalzen­ paar 39 gelangt ist, so wird der Schieber 44 aktiviert, um die Spulentreiberwelle 38 von der Spule 12 wegzubewegen. Daraufhin wird der Filmanfang 11a durch das erste Filmherausziehwalzen­ paar 39 herausgezogen, durch das zweite Filmherausziehrollen­ paar 40 transportiert, und durch die Aufwickelwelle 42 aufge­ nommen. Die Aufwickelwelle 42 wird durch einen nicht darge­ stellten Motor angetrieben, um den Negativfilm 11 auf sie auf­ zuwickeln.
Die Steuerung 32 steuert die Anzeigevorrichtung 34 entspre­ chend einem Programm, welches in einem ROM gespeichert ist, so daß über das Tastenfeld 33 eingegebene Aufnahmedaten auf der Anzeigevorrichtung 34 dargestellt werden, und daraufhin nach Betätigung einer Aufnahmestarttaste des Tastenfeldes 33 die Aufnahmedaten an einen Kopftreiberabschnitt 46 geschickt werden. Der Kopftreiberabschnitt 46 treibt einen magnetischen Aufzeichnungskopf 47 an, um die Aufnahmedaten auf dem Nega­ tivfilm 11 aufzuzeichnen, während der Negativfilm 11 auf der Aufwickelwelle 42 aufgewickelt wird, wodurch die Kundeniden­ tifikationsnummer, die Photolaboridentifikationsnummer, und Abzugsordnungsdaten, wie beispielsweise die Abzugsgrößendaten in dem Aufzeichnungsabschnitt 20a für die allgemeinen Daten aufgezeichnet werden, und erforderliche Abzugsanzahldaten je­ des Originalbildes in den individuellen Datenaufzeichnungs­ bereichen aufgezeichnet werden.
Nachdem die Aufnahmedaten magnetisch aufgezeichnet wurden, bewegt der Schieber 44 die Spulentreiberwelle 38, so daß die­ se wiederum an die Spule der Filmkassette 10 ankuppelt. Wenn die Spulentreiberwelle 38 in der umgekehrten Richtung gedreht wird, also in der Richtung entgegengesetzt zur Abwickelrich­ tung, während sich die Filmherausziehwalzenpaare 39 und 40 im Leerlauf befinden, wird der Negativfilm 11 in die Kassette 13 zurückgewickelt. Nach dem Zurückwickeln wird die Filmkassette 10 von der Kassettenhalterung 37 dadurch ausgestoßen, daß die Spulentreiberwelle 8 nach oben bewegt wird.
Nachdem die Filmkassette 10 dem voranstehend beschriebenen Aufnahmevorgang unterworfen wurde, erfährt sie eine Entwick­ lung, bei welcher der belichtete Negativfilm 11 entlang der Abschneidelinie 25 geschnitten wird. Dann wird die gesamte Länge des Negativfilms 11 aus der Kassette 13 herausgezogen, um diesen entlang der Abschneidelinie 26 zu schneiden. Der von der Kassette 13 abgetrennte Negativfilm 11 wird in einer wohlbekannten Filmbearbeitungseinrichtung zu einem entwickel­ ten Negativfilm 60 entwickelt. Der entwickelte Negativfilm 60 wird durch zwei Paare von Zuführwalzen 61 und 62 in Rich­ tung auf eine Abzugsöffnung 64 eines Filmträgers 63 befördert. Während des Transports des entwickelten Negativfilms 60 liest ein magnetischer Aufzeichnungskopf 35 magnetische Signale von dem Aufzeichnungsbereich 20. Die magnetischen Signale werden durch einen Dekodierer 66 in die voranstehend angegebenen unterschiedlichen Datenarten umgewandelt, die dann einer Steuerung 67 und einem Abzugsentwicklungsberechnungsabschnitt 68 zugeführt werden.
Der Filmträger 63 stellt die Einzelbild-Positionierungsperfo­ rationen 11c mit Hilfe eines Perforationssensors 72 fest, wäh­ rend der entwickelte Negativfilm 60 transportiert wird, und transportiert den Negativfilm 60 um einen konstanten Betrag in bezug auf jede festgestellte Perforation 11, um das Origi­ nalbild, das abgezogen werden soll, in die Abzugsöffnung 64 einzusetzen. Ein Lichtquellenabschnitt 73 ist unterhalb des Filmträgers 63 angeordnet. Der Lichtquellenabschnitt 73 be­ steht aus einer Lichtquelle 74, einer Filtersteuerung 75 und einem Diffusorkasten 73. Die Filmsteuerung 75 fügt Farbfilter 77 bis 79 in einen Abzugslichtweg ein, um auf diese Weise die Intensität und die Farbbalance des Abzugslichtes entsprechend einer berechneten Abzugsbelichtung einzustellen. Der Diffusor­ kasten 76 macht das Abzugslicht diffus, welches durch die Farbfilter 77 bis 79 gelangt, um das Abzugslicht zu vergleich­ mäßigen. Oberhalb des Filmträgers 63 sind eine Abzugslinse 81 zur Ausbildung eines Bildes des Original-Einzelbildes angeord­ net, welches auf eine lichtempfindliche Emulsionsoberfläche eines Farbpapiers 80 abgezogen werden soll, und ein Verschluß 82 zum Steuern der Abzugsbelichtungszeit.
Eine Abtastvorrichtung 85 ist diagonal oberhalb des Film­ trägers 63 angebracht, um Licht zu messen, welches durch die jeweiligen Bildpunkte des Original-Einzelbildes in dem Film­ träger 63 gelangt, und zwar durch ein Dreifarben-Separations­ verfahren. Die Lichtmeßdaten jedes Bildpunktes werden an ei­ nen Berechnungsabschnitt 86 für einen charakteristischen Wert geschickt, um charakteristische Werte zu berechnen, die zur Festlegung einer Abzugsbelichtung erforderlich sind. Die charakteristischen Werte werden einem Abzugsbelichtungs­ berechnungsabschnitt 68 zugeführt, der daraufhin eine Abzugsbelichtung berechnet auf der Grundlage der charakte­ ristischen Werte, photographischer Daten und Negativbeurtei­ lungsdaten, die soweit erforderlich, eingegeben wurden, ent­ sprechend einer konventionellen Belichtungsberechnungsformel. Die berechnete Abzugsbelichtung wird der Steuerung 67 zuge­ führt.
Das Farbpapier 80 wird in Form einer Rolle oder Spule in einem Magazin 87 aufbewahrt, und wird durch zwei Paare von Papierzu­ führwalzen 88 und 89 einer Belichtungsposition zugeführt. Nahe dem Austritt der Belichtungsposition sind beispielsweise eine Abzugsmaschine 90, etwa eine mechanische Abzugsmaschine, und eine Stanzeinheit 91 angeordnet.
Die Steuerung 67 wird durch einen konventionellen Mikrocom­ puter gebildet, und weist ein Tastenfeld 76a auf, um unter­ schiedliche Befehle und dergleichen einzugeben, und eine An­ zeige 67b zur Darstellung der eingegebenen Befehle. Die Steue­ rung 67 legt die jeweiligen Einstellungspositionen der Farb­ filter 77 bis 79 fest, auf der Grundlage der Abzugsbelichtung unter Verwendung einer konventionellen Filterkalibrierkurve, und steuert die Filtersteuerung 75 entsprechend den festge­ legten Einstellpositionen. Weiterhin steuert die Steuerung 67 den Verschluß entsprechend der Abzugsbelichtung. Die Steuerung 67 speichert die Kundenidentifikationsnummer, die durch den Magnetkopf 65 gelesen wurde, in einem Speicher 67c der Steue­ rung 67, so daß die mechanische Abzugsvorrichtung 90 die ge­ speicherte Kundenidentifikationsnummer beispielsweise in Form eines Druckfarbenpunktmusters speichert, und zwar auf der Rückseite des ersten Einzelbildabzuges, der aus dem führenden Original-Einzelbild des Negativfilms 60 erzeugt wurde. Die mechanische Druckvorrichtung druckt ebenfalls Einzelbildzah­ len auf der Rückseite jeweiliger Abzugs-Einzelbilder. Der Druck der Einzelbildzahl kann dadurch durchgeführt werden, daß optisch Einzelbildnummern-Streifencodes gelesen werden, die auf einer Seitenkante der Negativfilme angeordnet sind. Anstelle der konventionellen Einzelbildanzahl-Streifencodes ist es auch möglich, magnetisch aufgezeichnete Einzelbild­ zahldaten zu lesen. Es ist ebenfalls möglich, die Kunden­ identifikationszahl auf jedes Abzugs-Einzelbild aufzudrucken, oder auf das erste bzw. letzte Abzugs-Einzelbild. Die Steue­ rung 67 aktiviert die Stanzeinheit 91 auf der Grundlage von Sortierungsmarkierungssignalen, um Sortierungsmarkierungen aufzuzeichnen und Markierungen auf dem Farbpapier 80 auszu­ schneiden. Es wird darauf hingewiesen, daß die Kundenidenti­ fikationszahldaten, die in dem Speicher 67c gespeichert sind, nach Aufzeichnung einer Sortierungsmarkierung gelöscht werden.
Ein Bearbeitungsabschnitt 93 entwickelt das belichtete Farb­ papier 80. Nahe dem Papieraustritt des Bearbeitungsabschnit­ tes 93 sind ein Paar Papierzuführwalzen 94, ein Markierungs­ sensor 95 zur Feststellung von Sortierungsmarken und Schnei­ demarken, und eine Schneidvorrichtung 96 angeordnet. Die Schneidvorrichtung 96 schneidet das Farbpapier 80 in einzel­ ne Abzüge in Positionen, in welchen Schneidemarkierungen aus­ gebildet sind, auf der Grundlage von Schneidemarkierungsfest­ stellsignalen. Ein Sortierabschnitt 97 bewegt jeweilige Sor­ tierstapel 97a jeweils schrittweise einzeln, und zwar jedes­ mal, wenn der Markierungssensor 95 ein Sortierungsmarkierungs- Feststellsignal ausgibt, so daß ein Satz von Abzügen 98 auf jeden der Stapel 97a sortiert wird.
In Fig. 5 wird der erste Einzelbildabzug 100, der dem führen­ den Original-Einzelbild eines einzelnen Negativfilms 60 ent­ spricht, auf Farbpapier 80 abgezogen. Auf der Rückseite des ersten Einzelbildabzugs 100 werden eine Einzelbildzahl 101 und eine Kundenidentifikationsnummer 102 aufgedruckt. Eine Sortierungsmarke 103 und eine Abschneidemarke 104 in Form von Stanzlöchern werden in Leerräumen auf der linken und rechten Seite des ersten Einzelbildabzugs 100 aufgezeichnet. Das Farb­ papier 80 wird in einzelne Abzüge entlang Abschneidelinien 105 aufgeschnitten, die sich quer durch die Abschneidemarkie­ rungen 104 erstrecken.
Fig. 6 zeigt eine Aufwickelvorrichtung zum Aufwickeln von Ne­ gativfilmen in zugehörige Kassetten nach dem Abziehen. Eine Kassettenhalterung 111 haltert eine leere Kassette 113, die mit einer Spule 114 versehen ist, an welcher ein Ende eines Verbindungstapes 115 angebracht ist. Das andere Ende des Ver­ bindungstapes 115 steht von der Kassette 113 aus nach außen vor und wird in eine Verbindungsposition einer Filmverbin­ dungsvorrichtung 117 eingebracht. Die Filmverbindungsvorrich­ tung 117 verbindet das vorstehende Ende des Verbindungstapes 115 mit dem hinteren Ende eines abgezogenen Negativfilms 110 mit Hilfe eines Verbindungstapes 118. Eine Spulentreiberwelle 119 tritt in Eingriff mit einem Ende der Spule 114 und dreht die Spule 114 in einer Richtung, so daß der Film 110 aufge­ wickelt wird. Ein Magnetkopf 120 ist im Verlauf des Transport­ weges des Negativfilms 110 angebracht, um magnetische Signale von dem allgemeine Daten aufzeichnenden Bereich 20a zu lesen. Ein Dekodierer 121 wandelt die gelesenen magnetischen Signa­ le in eine Kundenidentifikationszahl und andere Daten, und schickt diese an eine Steuerung 123. Die Steuerung 123 zeigt die Kundenidentifikationszahl auf einer Anzeigevorrichtung 124 an, beispielsweise auf einer Flüssigkristallanzeige, ei­ ner Kathodenstrahlröhre oder dergleichen. Die Steuerung 123 sendet Daten bezüglich einem Photodatum, einem Entwicklungs­ datum, einer Photolaboridentifikationszahl und einer Kunden­ identifikationszahl, die durch den Magnetkopf 110 gelesen werden, an eine Abzugsmaschine 126. Die Abzugsmaschine 126 druckt die Daten in eine Dateneintrittsspalte 113a auf der Kassette 113. Um die Oberfläche der Dateneintrittsspalte 113a flach zu halten, ist die Kassette 113 vorzugsweise polygonal geformt. Obwohl die Kassette 113 eine Kassette ist, die spe­ zifisch zur Aufnahme des Films nach der Herstellung von Ab­ zügen ausgebildet ist, ist es möglich, eine Leerkassette wie­ der zu verwenden, aus welcher ein belichteter Film herausge­ zogen wurde.
Der Betriebsablauf der voranstehend beschriebenen Ausführungs­ form wird unter Bezug auf Fig. 7 beschrieben. Die Filmkasset­ te 10, die den belichteten Negativfilm 11 enthält, wird einem Betrieb zur Filmbearbeitung zugeführt. In dem Betrieb werden der Name und die Adresse des Kundens, die Ordnungsreihenfol­ ge und dergleichen auf einen vorgeschriebenen Kundenauftrags­ umschlag geschrieben, der vorher mit einer Kundenidentifika­ tionsnummer bedruckt wurde, die eigens für diesen Umschlag vorgesehen ist. Daraufhin wird die Filmkassette 10 in den Um­ schlag eingepackt und an ein Photolabor geschickt. In dem Photolabor wird die Filmkassette 10 aus dem Umschlag heraus­ genommen und in die magnetische Aufzeichnungsvorrichtung 31 der in Fig. 2 gezeigten Aufnahmeeinheit eingesetzt. Darauf­ hin werden Aufnahmedaten in die Aufnahmeeinheit durch das Tastenfeld 33 unter Bezug auf die Kundenidentifikationsnum­ mer und den Inhalt der Abzugsbefehle eingegeben, die auf dem Umschlag aufgeschrieben sind. Die eingegebenen Aufnahmedaten werden auf der Anzeigevorrichtung 34 angezeigt, so daß die Bedienungsperson die Aufnahmedaten bestätigen kann. Nach der Bestätigung zeichnet nach Betätigung der Aufnahmestarttaste der Magnetkopf 41 die Aufnahmedaten, wie beispielsweise die Kundenidentifikationszahl, auf den magnetischen Aufzeichnungs­ bereichen 20 auf, während der belichtete Negativfilm 11 aus der Kassette 13 herausgezogen wird.
Nach dem Aufnahmevorgang wird die Filmkassette 10 in die in Fig. 4 gezeigte Filmbearbeitungsvorrichtung eingesetzt, in welcher der belichtete Negativfilm 11 aus der Kassette 13 herausgezogen wird, um entlang der Schneidelinien 25 und 26 abgeschnitten zu werden. Der abgetrennte Negativfilm 11 wird durch eine Reihe von Bearbeitungsbehältern für die Entwick­ lung befördert. Der entwickelte Film 60 wird in den Filmträ­ ger 63 der Abzugsbearbeitungsvorrichtung eingesetzt. Der Film­ träger 63 macht einen bildweisen Vorschub des entwickelten Films 60 entsprechend jeder Betätigung einer Einzelbild-Vor­ schubtaste des Tastenfeldes. Während dieses Einzelbild-Vor­ schubvorganges werden die Daten, die in dem allgemeinen Daten­ aufzeichnungsbereich 20a des entwickelten Films 60 aufgezeich­ net sind, beispielsweise die Kundenidentifizierungszahl und die Filmartendaten, gelesen, um dann an die Steuerung 67 ge­ schickt zu werden. Die individuellen Daten über jedes Origi­ nal-Einzelbild, von welchem ein Abzug hergestellt werden soll (photographische Daten, wie beispielsweise Lichtquellendaten und primäre Objektpositionsdaten) werden aus den individuel­ len Datenaufzeichnungsbereichen 28 ausgelesen. Die individuel­ len Daten werden an den Belichtungsberechnungsabschnitt 68 und die Steuerung 67 geschickt.
Der Scanner 85 mißt drei Farbdichten jedes Bildpunktes des Original-Einzelbildes, welches sich in der Abzugsposition befindet, um charakteristische Werte in dem Berechnungsab­ schnitt 86 für die charakteristischen Werte festzustellen. Auf der Grundlage der charakteristischen Werte berechnet der Belichtungsberechnungsabschnitt 68 Belichtungsbeträge für die jeweiligen Farben. Bei der Berechnung der Belichtungs­ beträge werden Korrekturdaten, die durch das Tastenfeld 33 eingegeben werden, ebenso wie die voranstehend genannten photographischen Daten und dergleichen verwendet, um für jede Farbe einen optimalen Belichtungsbetrag festzulegen. Dann steuert die Filtersteuerung 75 Farbfilter entsprechend der ermittelten Belichtungsbeträge, so daß das Bild des Original-Einzelbildes auf dem Farbpapier 80 auf ordnungsge­ mäße Weise abgezogen wird. Auf der Rückseite des Einzelbild­ abzuges 100 eines Satzes von Abzügen, die auf dem Farbpapier 80 aufgezeichnet werden, werden eine entsprechende Einzel­ bildzahl 101 und eine entsprechende Kundenidentifikationsnum­ mer 102 mit Hilfe der Druckvorrichtung 90 aufgedruckt. Die Stanzeinheit 91 stanzt eine Markierung 103 und Abschneide­ markierungen 104 aus.
Die jeweiligen Original-Einzelbilder des Negativfilms 60 wer­ den auf dieselbe Weise wie voranstehend beschrieben abgezogen. Nach Beendigung des Abzuges eines Streifens des Negativfilms wird ein weiterer Streifen Negativfilm in den Filmträger 63 eingesetzt, um von diesem zugehörige OriginalEinzelbilder auf dem Farbpapier 80 abzuziehen. Das bedruckte Farbpapier 80 wird in der Bearbeitungsvorrichtung 93 entwickelt, und wird durch die Abschneidevorrichtung 96 entlang der Abschneidelinien 105 abgeschnitten, die sich quer über das Farbpapier 80 bei den Abschneidemarkierungen 109 erstrecken. Die abgeschnittenen Abzüge werden den Stapeln 97a des Sortierers 97 zugeführt. Beim Abschneiden des Farbpapiers 80 wird der Sortierer 97 um einen Stapel bei jeder Feststellung der Sortierungsmarkierung 103 durch den Markierungssensor 85 bewegt. Auf diese Weise werden die Photoabzüge 98 entsprechend jedem zugeordneten Negativfilm sortiert.
Nach dem Abzugsvorgang wird der abgezogene Negativfilm 110 in eine leere Kassette 113 aufgewickelt, wie in Fig. 6 dar­ gestellt ist. Während des Aufwickelns des Films liest der Magnetkopf 120 die Kundenidentifikationszahl von dem Auf­ zeichnungsbereich 20 ab, um diese auf der Anzeigevorrichtung 124 anzuzeigen. Die Abzugsmaschine 126 druckt Photodaten, Entwicklungsdaten, Photolabor-Identifikationsnummer und eben­ so die Kundenidentifikationsnummer 125, die sämtlich durch den Magnetkopf 120 gelesen werden, in die Dateneingangsspalte 113a auf der Kassette 113. Die Bedienungsperson 124 vergleicht die Kundenidentifikationszahl auf der Anzeigevorrichtung 124 mit der gedruckten Identifikationszahl 102, also der Kunden­ identifikationszahl, die auf der Rückseite des ersten Abzuges eines Satzes aufgedruckt ist. Falls diese Identifikationsnum­ mern identisch sind, werden dieser Satz von Abzügen und der in der Kassette 113 aufgespulte Film in den Umschlag einge­ packt, welcher dieselbe Kundenidentifikationszahl aufweist.
Es ist ebenfalls möglich, die Abzugsidentifikationszahl 102 mit der Kundenidentifikationszahl 125 auf der Kassette 113 zu vergleichen, anstelle der Kundenidentifikationszahl auf der Anzeigevorrichtung 125 für die Zusammenstellung. Die Film­ identifikationszahl kann in den Negativfilm 11 eingestanzt sein, oder kann mit Druckfarbe aufgeschrieben sein. Die Film­ identifikationszahl kann auch in einem unbelichteten Endab­ schnitt des Negativfilms 11 vor der Entwicklung gedruckt wer­ den, unter Verwendung eines Zeichendruckers. In diesen Fällen kann die Anzeigevorrichtung 124 weggelassen werden.
Fig. 8 zeigt eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Er­ findung, bei welcher eine Kundenidentifikationszahl in Form von Stanzlöchern in einem belichteten Negativfilm aufgezeich­ net wird, so daß die Bedienungsperson die Kundenidentifika­ tionsnummer des Films feststellen kann, um diesen Photoabzügen zuzuordnen. Eine Aufnahmeeinheit gemäß Fig. 9 wird für dieses Zusammenstellverfahren verwendet. Die Aufnahmeeinheit ist mit einer Stanzeinheit 48 versehen, die neben einem magnetischen Aufzeichnungskopf 47 angeordnet ist. Die Stanzeinheit wird durch eine Steuerung 32 über einen Treiber 49 gesteuert. Wenn ein Anfangsabschnitt 11a eines belichteten Films 11, der aus einer Kassette 13 herausgezogen wird, an der Stanzeinheit 48 vorbeikommt, so wird eine Kundenidentifikationszahl 27 in Form eines Stanzlochmusters, wie in Fig. 10 gezeigt, zwischen einer Abschneidelinie 25 und einem allgemeine Daten aufzeichnenden Bereich 20a auf dem Führungsabschnitt 11a aufgezeichnet. Es wird darauf hingewiesen, daß die Kundenidentifikationsnummer zur Erleichterung der Beschreibung als eine Zahl mit vier Stellen dargestellt ist.
Wie in Fig. 8 erläutert ist, werden in einem Aufnahmevorgang unterschiedliche Aufnahmedaten einschließlich der voranstehend genannten Kundenidentifikationszahl durch einen Aufzeichnungs­ kopf in einem Aufzeichnungsbereich 20 des Films 11 aufgezeich­ net. Gleichzeitig zeichnet die Stanzeinheit 48 die Kundeniden­ tifikationsnummer 27 in dem Filmanfangsabschnitt 11a auf. Beim Abzugsvorgang wird die Kundenidentifikationsnummer von dem Aufzeichnungsbereich 20 ausgelesen und auf der Rückseite des ersten Photoabzugs aufgezeichnet. Bei dem Zusammenstellungs- und Verpackungsvorgang wird der abgezogene Negativfilm mit ei­ nem Verbindungstape verbunden, so daß der Film auf eine Spule einer Kassette aufgewickelt wird, bis nur der Anfangsabschnitt 11a von der Kassette vorsteht. Dann vergleicht die Bedienungs­ person die Kundenidentifikationsnummer 27 auf dem Anfangsab­ schnitt 11a, also die Filmidentifizierungsnummer, mit der Kun­ denidentifikationsnummer auf der Rückseite des Photoabzuges, also mit der Abzugsidentifikationsnummer. Wenn diese Identi­ fikationsnummern identisch sind, so wird die Spule weiterge­ dreht, um die gesamte Länge des Films in der Kassette aufzu­ wickeln. Der in der Kassette enthaltene Negativfilm und ein Satz Abzüge werden in einen Umschlag gepackt, der eine ent­ sprechende Kundenidentifikationszahl aufweist.
Zwar verwenden die voranstehend beschriebenen Ausführungs­ formen eine Kundenidentifikationszahl, die zur Zusammenstel­ lung in Form manuell lesbarer arabischer Ziffern aufgezeich­ net ist, jedoch ist es möglich, mechanisch lesbare Symbole zu verwenden, wie beispielsweise optisch lesbare Zahlen, Symbole, Zeichen oder dergleichen, um automatisch eine Zuordnung durch­ zuführen. Fig. 11 betrifft eine Ausführungsform, bei der nicht nur eine Kundenidentifikationszahl, sondern auch ein mecha­ nisch lesbarer Kundenidentifikationszahl-Streifencode auf je­ der Hülle aufgezeichnet werden und auf jedem Photoabzug, um eine automatische Zusammenstellung zu erreichen.
Fig. 12 zeigt eine Aufnahmeeinheit für die automatische Zusam­ menstellung, in welcher entsprechende Teile durch dieselben Bezugszeichen bezeichnet werden wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2. Ein Umschlag 50 ist mit einer Kundenidentifika­ tionszahl 51 und einem entsprechenden Identifikationszahl- Streifencode 52 versehen, der vorher darauf aufgedruckt wur­ de. Mit der Bezugsziffer 53 ist eine Eingangsspalte für die empfangene Abzugsordnung bezeichnet.
Die in den Aufnahmedaten enthaltene Kundenidenfikationszahl wird dadurch in eine Steuerung 32 eingegeben, daß der Iden­ tifikations-Streifencode 52 durch einen Streifencodeleser 55 gelesen wird. Andere Aufnahmedaten werden in die Steuerung 32 über ein Tastenfeld 33 eingegeben, während die Bedienungs­ person die Daten liest, die in die Eintrittsspalte 53 des Um­ schlags 50 eingeschrieben sind. Der Aufbau der Aufnahmeeinheit entspricht der von Fig. 3, mit der Ausnahme, daß der Streifen­ codeleser 55 mit der Steuerung 32 verbunden ist. Der Film, der dem Aufnahmeverfahren gemäß dieser Ausführungsform unterworfen wird, kann ebenfalls dadurch abgezogen werden, daß die in Fig. 4 gezeigte Abzugsbearbeitungsvorrichtung verwendet wird. Beim Abziehen werden nicht nur eine Einzelbildzahl 101 und eine Kundenidentifikationszahl 102, sondern auch ein entsprechen­ der Identifikationszahl-Streifencode durch eine Druckmaschine 90 auf die Rückseite des ersten Abzuges eines Satzes von Ab­ zügen aufgedruckt.
Fig. 13 zeigt eine Filmaufwickelvorrichtung für ein automa­ tisches Zusammenstellungssystem. Eine Steuerung 123 ist mit einem Streifencodeleser 130 verbunden, der Identifikations­ zahl-Streifencodes 1-7 auf photographischen Abzügen 98 aus­ liest, die von einem Sortierabschnitt 97 zugeführt werden. Ein zweiter Streifencodeleser 131 wird dazu verwendet, Iden­ tifikationszahl-Streifencodes 52 auf dem Umschlag 50 auszu­ lesen, und ist in einem Umschlagsbehälter (nicht dargestellt) angeordnet, um so den Identifikationszahl-Streifencode der am weitesten oben horizontal gestapelten Umschläge 50 in dem Behälter zu lesen. Ein Tastenfeld 133 wird verwendet, um Da­ ten wie Auftragsdaten bezüglich zusätzlicher Abzüge einzu­ geben.
Die Steuerung 123 vergleicht die Kundenidentifikationszahlen, die durch die jeweiligen Streifencodeleser 130 und 133 fest­ gestellt werden, miteinander und ebenso mit einer Filmidenti­ fikationszahl, die durch einen Magnetkopf 120 von einem Nega­ tivfilm 110 ausgelesen wird, während der Film 110 in einer Kassette 113 aufgewickelt wird. Wenn diese drei Identifika­ tionszahlen miteinander übereinstimmen, erzeugt die Steuerung 123 ein Koinzidenzsignal, worauf eine Anzeigevorrichtung 124 anzeigt, daß die Kombination des Films, des Abzugssatzes und des Umschlags korrekt ist. Dann packt die Bedienungsperson die Kassette 113, welche den Negativfilm 110 enthält, und ei­ nen Satz Abzüge in den Umschlag 50.
Falls die drei Identifikationszahlen nicht zusammenfallen, so zeigt die Steuerung 123 diese Inkonsistenz auf der Anzei­ gevorrichtung 124 an, und schaltet zur selben Zeit eine Alarmvorrichtung 132 ein, so daß diese ein Geräusch von sich gibt. Falls es unmöglich ist, den Identifikationszahl- Streifencode 107 zu lesen, so zeigt die Anzeigevorrichtung 124 diese Schwierigkeit an. Da die manuell lesbare Kundenidentifikationszahl 102 ebenfalls auf der Rückseite des ersten Abzuges aufgezeichnet ist, ist es in diesem Fall mög­ lich, die Identifikationszahlen manuell zu lesen und mitein­ ander zu vergleichen. Wurde irgendein Photoabzug 98 auf unge­ nügende Weise bearbeitet, so ist es möglich, wiederum einen korrespondierenden Abzug herzustellen in einem korrigierten Zustand, nämlich indem die Original-Einzelbildzahl, die noch­ mals abgezogen werden soll, und der korrigierte Belichtungs­ zustand der Steuerung 123 durch das Tastenfeld 133 eingegeben werden. Die Steuerung 123 zeichnet magnetisch diese Korrek­ tionsabzugsdaten in dem individuellen Datenaufzeichnungsbe­ reich des Negativfilms 110 auf, welcher diesem Original-Ein­ zelbild zugeordnet ist, das wiederum abgezogen werden soll, und zwar über den Magnetkopf 120. Nach Einsetzen des Negativ­ films 110 in die Abzugsbearbeitungsvorrichtung befindet sich daher das Originalbild, welches wiederum abgezogen werden sollte, automatisch in der Druckposition, und wird entspre­ chend dem korrigierten Belichtungszustand abgezogen.
Zwar werden bei den voranstehenden Ausführungsformen Photo­ abzüge und Negativfilme per Hand in zugehörige Umschläge ge­ packt, jedoch ist auch ein automatisches Verpacken möglich. Zu diesem Zweck werden eine Negativfilmeinführungsvorrichtung und eine Photoabzugseinführungsvorrichtung nahe einer Ver­ packungsposition angeordnet, wobei beide Einführungsvorrich­ tungen mit dem voranstehend beschriebenen Streifencodeleser 130 und 131 versehen werden. Zunächst wird das Zusammenfügen zwischen dem Umschlag und dem Negativfilm dadurch durchge­ führt, daß der Negativfilm abhängig von dem Ergebnis der Zu­ sammenstellung in den Umschlag eingeführt wird. Dann wird die Zusammenstellung zwischen dem Negativfilm und den Photo­ abzügen dadurch durchgeführt, daß die Abzüge abhängig von dem Ergebnis der Zusammenstellung in den Umschlag eingeführt werden. Es ist allerdings selbstverständlich möglich, den Negativfilm und einen Satz von Abzügen gleichzeitig in den Umschlag einzuführen.
Jede der voranstehend beschriebenen Ausführungsformen betrifft ein Photobearbeitungssystem einer für Kleinlabors geeigneten Art, jedoch ist die vorliegende Erfindung auch bei einem Pho­ tobearbeitungssystem in großem Maßstab einsetzbar. In diesem Fall wird derselbe Empfangsvorgang wie voranstehend beschrie­ ben ausgeführt und daraufhin werden mehrere Negativfilme mit einer Klebepresse aneinandergefügt und dann in eine Rolle ei­ nes langen Filmstreifens aufgewickelt. Die lange Filmrolle wird zur Entwicklung in eine Filmbearbeitungsvorrichtung ein­ gebracht. Der entwickelte Film wird in ein automatisches Ge­ rät für die kontinuierliche Anfertigung von Abzügen gegeben, welches mit einem Magnetkopf und einer Abzugsmaschine verse­ hen ist, auf dieselbe Weise wie die voranstehenden Ausfüh­ rungsformen, um die Kundenidentifikationsnummer, die von dem Magnetkopf gelesen wird, und einen Streifencode, welcher der Identifikationsnummer entspricht, auf Farbpapier aufzudrucken.
Um Empfangsdaten aufzuzeichnen, beispielsweise eine Kunden­ identifikationszahl, eine Photolaboridentifikationszahl und Abzugsordnungsdaten einschließlich Abzugsgröße und Abzugs­ oberflächentyp, und zwar in magnetischen Aufzeichnungsberei­ chen, ist es ebenfalls möglich, die Empfangsdaten in ein Mar­ kierungsfeststellblatt einzuschreiben, und die Empfangsdaten durch einen Markierungsblattleser zu lesen, der in einer Empfangseinheit vorgesehen ist, anstelle eines Tastenfeldes und/oder eines Streifencodelesers. Bei dieser Ausführungs­ form ist es einfach, Empfangsdaten in die Empfangseinheit einzugeben.
Zwar wird die Abzugsmaschine 90 dazu verwendet, die Kunden­ identifikationsnummer auf Farbpapier aufzuzeichnen, jedoch ist es möglich, diese als ein latentes Bild in einem weißen Leerraum aufzuzeichnen, der das abgezogene Einzelbild umgibt, und zwar mit Hilfe eines Druckkopfes, der aus einem Flüssig­ kristallfeld, einer Linse und einer Lampe besteht.
Als mechanisch lesbare Symbole für eine automatische Zusam­ menstellung können OCR-Zeichen, Markierungsmuster, KARURA- Codes oder dergleichen anstelle von Streifencodes verwendet werden. Weiterhin ist es möglich, eine magnetische Aufzeich­ nungsschicht auf der Rückseite eines Farbpapiers vorzusehen, so daß Kundenidentifikationsnummern magnetisch aufgezeichnet und zum Zwecke der Zusammenstellung von der magnetischen Auf­ zeichnungsschicht des Farbpapiers ausgelesen werden können.
Es ist ebenfalls möglich, Filmidentifikationszahlen mit Druckfarbe auf jeweilige Filmanfangsabschnitte mit Hilfe ei­ nes Druckfarbendruckers zu drucken. In diesem Falle ist es wünschenswert, die Druckfarbendruckposition in genügendem Abstand von einem benachbarten Einzelbildabzug zu halten, um so zu verhindern, daß die Druckfarbe auf das Einzelbild übergeht. Weiterhin ist es möglich, Filmidentifikationsnum­ mern auf die lichtempfindliche Emulsionsschicht in den je­ weiligen nicht-aufzeichnenden Bereichen 21 aufzudrucken. Filmidentifikationsnummern können unmittelbar vor dem Druck oder nach dem Druck aufgezeichnet werden, neben dem Empfangs­ vorgang. Zu diesem Zweck sollte eine Photoabzugsmaschine mit einem Stanzer oder einer Druckvorrichtung nahe dem Eintritt oder dem Austritt des Filmträgers versehen sein. Weiterhin können Negativfilme nach dem Abziehen in Stücke geschnitten werden, um in Filmhüllen eingeführt zu werden.

Claims (27)

1. Verfahren zur Zusammenstellung eines entwickelten Photo­ films mit einem Satz von Photoabzügen, die von diesem Film hergestellt wurden, dadurch gekennzeichnet, daß der Film eine lichtempfindliche Emulsionsschicht zur Aufzeichnung mehrerer Original-Einzelbilder und eine magnetische Auf­ zeichnungsschicht zur Datenaufzeichnung aufweist, und daß das Verfahren folgende Schritte umfaßt:
Aufzeichnen erster Kundenidentifikationsdaten in der mag­ netischen Aufzeichnungsschicht während des Empfangs eines Photobearbeitungsauftrags;
Lesen der ersten Kundenidentifikationsdaten, um hierdurch zweite Kundenidentifikationsdaten aufzuzeichnen, die den ersten Kundenidentifikationsdaten entsprechen, und zwar auf zumindest einen Abzug eines Satzes der Photoabzüge während des Abziehens; und
Vergleichen der ersten und zweiten Kundenidentifikations­ daten miteinander, um die Korrespondenz zwischen dem Satz der Photoabzüge und dem Photofilm zu überpüfen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der photographische Film die magnetische Aufzeichnungs­ schicht auf seiner einen Seite aufweist und die licht­ empfindliche Emulsionsschicht auf seiner anderen Seite.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Kundenidentifikationsdaten auf einem Teil der magnetischen Aufzeichnungsschicht aufgezeichnet werden, der in einem führenden Abschnitt des Photofilms angeord­ net ist.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß weiterhin eine Spule vorgesehen ist, auf welche der Pho­ tofilm aufgewickelt wird, und eine Kassette, welche die Spule lichtdicht umgibt, wobei die Kassette eine Funktion aufweist, durch welche der führende Filmabschnitt dadurch aus der Kassette herausgetrieben wird, daß die Spule in einer Richtung gedreht wird, so daß der Photofilm abge­ wickelt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der führende Filmabschnitt eine dreieckige Endkante auf­ weist.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Kundenidentifikationsdaten eine Zahl anzeigen.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Kundenidentifikationszahlen da­ durch gebildet werden, daß eine Identifikationscodezahl für ein Photolabor in dem Photolabor mit einer Empfangs­ zahl kombiniert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Kundenidentifikationszahl als manuell lesbare Ziffern aufgezeichnet wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Kundenidentifikationszahl auf einer rückwärti­ gen Oberfläche des Photoabzuges aufgezeichnet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Kundenidentifikationszahl auf einem Photoab­ zug aufgezeichnet wird, der als erster von dem Photofilm hergestellt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Kundenidentifikationszahl auf Photoabzügen aufgezeichnet wird, die als erste und letzte von dem Photofilm hergestellt werden.
12. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Photofilm und ein Satz der Photoabzüge, nachdem sie zusammengestellt wurden, in einen Umschlag gepackt wer­ den, der eine dritte Kundenidentifikationszahl aufweist, welche der ersten und zweiten Kundenidentifikationszahl entspricht.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Photofilm in einer Kassette aufgenommen wird, nach­ dem der Photofilm dem Abzugsvorgang unterworfen wurde.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Kundenidentifikationszahl von der magnetischen Aufzeichnungsschicht ausgelesen wird, während der Photo­ film in der Kassette aufgenommen wird, und auf einer An­ zeigevorrichtung für eine Zusammenstellung mit einem Satz der Photoabzüge angezeigt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Kundenidentifikationszahl von der magnetischen Aufzeichnungsschicht ausgelesen wird, während der Photo­ film in der Kassette aufgenommen wird, und auf eine Um­ fangsoberfläche der Kassette aufgedruckt wird für eine Zusammenstellung mit einem Satz der Photoabzüge.
16. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß während des Empfangsvorgangs für den Photoauftrag der Photofilm an einem Teil des Films mit einer Aufzeichnung einer vierten Kundenidentifikationszahl versehen wird, die durch manuell lesbare Ziffern für die Zusammenstel­ lung des Photofilms mit einem Satz der Photoabzüge ange­ zeigt wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die vierte Kundenidentifikationszahl in dem führenden Filmabschnitt aufgezeichnet wird.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die vierte Kundenidentifikationszahl als ein Lochmuster aufgezeichnet wird.
19. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Photoabzug, der mit der zweiten Kundenidentifikations­ zahl versehen ist, und der Umschlag, der die dritte Kun­ denidentifikationszahl aufweist, ebenfalls mit einer Auf­ zeichnung erster und zweiter Streifencodes versehen wer­ den, die der zweiten bzw. dritten Kundenidentifikations­ zahl entsprechen, und daß der erste und zweite Streifen­ code während des Zusammenstellungsvorgangs gelesen werden.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Streifencode von dem Umschlag durch einen Streifencodeleser gelesen wird, um die erste Kundeniden­ tifikationszahl auf der magnetischen Aufzeichnungsschicht aufzuzeichnen.
21. Verfahren zur Zusammenstellung eines entwickelten Photo­ films mit einem Satz von Photoabzügen, die von dem Film hergestellt wurden, dadurch gekennzeichnet, daß der Film eine lichtempfindliche Emulsionsschicht zur Aufzeichnung mehrerer Original-Einzelbilder und eine magnetische Auf­ zeichnungsschicht zur Datenaufzeichnung aufweist, und daß das Verfahren folgende Schritte aufweist:
Aufzeichnung erster Kundenidentifikationsdaten in der magnetischen Aufzeichnungsschicht während des Empfangs­ vorgangs des Photoauftrags, wobei die zweiten Kunden­ identifikationsdaten zweiten Kundenidentifikationsdaten entsprechen, die auf einem Umschlag aufgezeichnet sind;
Aufzeichnung dritter Kundenidentifikationsdaten auf dem Photofilm während des Empfangsvorgangs eines Photobearbei­ tungsauftrags, wobei die dritten Kundenidentifikations­ daten den zweiten Kundenidentifikationsdaten entsprechen und durch manuell lesbare Symbole angezeigt werden;
Lesen der ersten Kundenidentifikationsdaten, um hierdurch vierte Kundenidentifikationsdaten, die den ersten Kunden­ identifikationsdaten entsprechen, auf zumindest einen der Abzüge des Satzes von Photoabzügen während des Abzugsvor­ gangs aufzuzeichnen; und
Vergleichen der zweiten, dritten und vierten Kundeniden­ tifikationsdaten miteinander, um die Korrespondenz zwi­ schen einem Satz der Photoabzüge und dem Photofilm und dem Umschlag zu überprüfen.
22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten bis vierten Kundenidentifikationsdaten eine Zahl anzeigen.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Kundenidentifikationszahl in einem führenden Abschnitt des Photofilms aufgezeichnet wird.
24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Kundenidentifikationszahl als ein Lochmuster aufgezeichnet wird.
25. Verfahren zur Zusammenstellung eines entwickelten Photo­ films mit einem Satz von Photoabzügen, die von dem Film hergestellt werden, dadurch gekennzeichnet, daß der Film eine photoempfindliche Emulsionsschicht zur Aufzeichnung mehrerer Original-Einzelbilder und eine magnetische Auf­ zeichnungsschicht zur Datenaufzeichnung aufweist, und daß das Verfahren folgende Schritte aufweist:
Aufzeichnen erster Kundenidentifikationsdaten auf einem Umschlag, wobei die ersten Kundenidentifikationsdaten durch mechanisch lesbare Symbole dargestellt werden;
Lesen der ersten Kundenidentifikationsdaten von dem Um­ schlag, um zweite Kundenidentifikationdaten, die den er­ sten Kundenidentifikationsdaten entsprechen, in der mag­ netischen Aufzeichnungsschicht aufzuzeichnen, während des Empfangsvorgangs eines Photobearbeitungsauftrags;
Lesen der zweiten Kundenidentifikationsdaten von der mag­ netischen Aufzeichnungsschicht, um dritte Kundenidentifi­ kationsdaten auf zumindest einem der Photoabzüge aufzu­ zeichnen, wobei die dritten Kundenidentifikationsdaten den zweiten Kundenidentifikationsdaten entsprechen und durch mechanisch lesbare Symbole dargestellt werden; und
Vergleichen der ersten, zweiten und dritten Kundenidenti­ fikationsdaten miteinander, um die Korrespondenz zwischen einem Satz der Photoabzüge und dem Photofilm und dem Um­ schlag zu prüfen.
26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten bis dritten Kundenidentifikationsdaten eine Zahl anzeigen.
27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die mechanisch lesbaren Symbole Streifencodes sind.
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