DE4119226A1 - Kniegelenkendoprothese - Google Patents

Kniegelenkendoprothese

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DE4119226A1
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Elmar Dr Nieder
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F2/00Filters implantable into blood vessels; Prostheses, i.e. artificial substitutes or replacements for parts of the body; Appliances for connecting them with the body; Devices providing patency to, or preventing collapsing of, tubular structures of the body, e.g. stents
    • A61F2/02Prostheses implantable into the body
    • A61F2/30Joints
    • A61F2/38Joints for elbows or knees
    • A61F2/3836Special connection between upper and lower leg, e.g. constrained
    • A61F2/384Special connection between upper and lower leg, e.g. constrained hinged, i.e. with transverse axle restricting the movement

Description

Die Erfindung betrifft eine Kniegelenkendoprothese mit einem Fem­ urteil und einem Tibiateil, die um einen Scharnierbolzen eines sie miteinander verbindenen Scharniergelenkes von einer gestreckten Stellung in eine abgewinkelte Stellung verschwenkbar gelagert sind und jeweils Schäfte aufweisen, die in abgewinkelter Stellung einen Beugewinkel zwischen sich einschließen, in gestreckter Stellung in einander entgegengesetzte Richtungen weisen und von denen ein Ti­ biaschaft an seinem dem Femurteil zugewandten oberen Ende in ein Tibiaplateau und ein Femurschaft mit seinem dem Tibiateil zuge­ wandten unteren Ende in ein Gehäuse einmündet, in dessen Wandungen der Schanierbolzen gelagert ist, und an deren dem Tibiateil zuge­ wandten unteren Enden jeweils eine Kufe befestigt ist.
Derartige Kniegelenke haben sich in der Vergangenheit gut bewährt, um Patienten die Gehfähigkeit zu erhalten bzw. zu verbessern. Grundsätzlich stehen für die Versorgung arthrotisch, entzündlich oder traumatisch veränderter Kniegelenke zwei voneinander verschiedene Arten von Ersatzmöglichkeiten zur Verfügung, der Oberflächenersatz und der Totalersatz.
Der Oberflächenersatz ersetzt die Oberflächen der Femurkondylen und Tibiakondylen und arbeitet mit den Bändern (mediales Seiten­ band, laterales Seitenband, Kreuzbänder) zusammen. Der Oberflä­ chenersatz kooperiert mit den Bändern in der Lastübetragung und der Steuerung des Bewegungsablaufes. Damit der Oberflächenersatz gut funktioniert, müssen die vier Bänder weitgehend intakt sein, d. h. die Kniegelenkerkrankung (genu varum, genu valgum, genu fle­ xum, genu laxum) darf nicht nicht kompensiert sein. Dekompensation bedeutet Schrumpfung oder Überdehnung der passiven und aktiven Stabilisatoren des Kniegelenkes oder einer Kombination von beidem. Die passiven Stabilisatoren des Kniegelenkes sind die erwähnten Bänder. Die aktiven Stabilisatoren sind die Sehnen der Muskeln, die das Kniegelenk überbrücken. Sie lassen sich unterteilen in die medialen Stabilisatoren, die lateralen Stabilisatoren und dorsalen Stabilisatoren, wenn vom Streckapparat abgesehen wird. Gute Funk­ tion und Langlebigkeit eines Oberflächenersatzes ist dann nicht mehr garantiert, wenn die passiven und aktiven Stabilisatoren de­ kompensiert sind (geschrumpft oder überdehnt), da es sich bei dem Oberflächenersatz um völlig ungekoppelte Systeme handelt. Oberflä­ chenersatz mit ebenen Plateaus (Schlittenprothese) bedürfen voll­ kommen intakter Stabilisatoren. Der Oberflächenersatz mit leicht gemuldeten Plateaus kompensiert bis zu einem gewissen Grade leich­ tere Schwächungen der Stabilisatoren.
Sind die passiven und aktiven Stabilisatoren dekompensiert, so ist der Totalersatz erforderlich, um die entsprechenden Schwächungen zu kompensieren. Beim Totalersatz werden die mechanischen Funktio­ nen, d. h. die Lastübetragung und die Steuerung des Bewegungsab­ laufes von der prothetischen Konstruktion total übernommen. Alle Formen des Totalersatzes haben weniger Freiheitsgrade der Bewegung als die Formen des Oberflächenersatzes. Dafür erzeugen sie im Falle nicht intakter Stabilisatoren umso mehr Stabilität im Knie­ gelenk.
Die extreme Form des Totalersatzes ist eine reine Scharnierpro­ these mit nur einem Freiheitsgrad der Bewegung, der monozentri­ schen Beugung. Demgegenüber weist die Rotationsprothese über den Freiheitsgrad der monozentrischen Beugung noch den Freiheitsgrad der tibialen Rotation auf. Die tibiale Rotation dient dem Schutz der Verankerung und des Knochens von Oberschenkel und Unterschen­ kel, da Energie aus Momenten, die durch Drehungen um die Längsachse des Beines entstehen, in die restlichen Weichteilstruk­ turen eingeleitet werden, die um das Knie verblieben sind. Im kli­ nischen Einsatz ist aus diesem Grunde die Haltbarkeit der Veranke­ rung der Rotationsprothese länger als die der Scharnierprothese. Darüber hinaus ist die Möglichkeit zur Ober- oder Unterschenkel­ fraktur nach Trauma geringer. Da nachweislich Verankerung und Kno­ chen bei der Rotationsprothese stärker geschützt werden, wird die Rotationsprothese gegenüber der Scharnierprothese favorisiert. Al­ lerdings gibt es Indikationsbeschränkungen für die Rotationspro­ these, und diese Einschränkungen sind bei den unterschiedlichen Deformitäten des Kniegelenkes (genu varum, genu valgum, genu fle­ xum, genu laxum) unterschiedlich.
genu flexum
Das genu flexum ist eine Deformität bei dem das Kniegelenk nicht voll gestreckt werden kann. Der Grund für diese Beugefehlstellung ist eine Schrumpfung der hinteren Kapsel und/oder eine Schrumpfung der Beugesehnen. Zur Beseitigung solch einer Beugekontraktur wird im Rahmen der normalen operativen Technik die hintere Kapsel an ihrem Ansatz am dorsalen Oberschenkel abgelöst. Bei den meisten Beugekontrakturen reicht dies aus, um das Kniegelenk nach Implan­ tation der Rotationsprothese in die volle Streckung zu bringen. Ist das genu flexum sehr ausgeprägt, liegt darüber hinaus meistens eine Schrumpfung der Beugesehnen vor. Um solche Kniegelenke aufzu­ richten, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird eine Verlänge­ rungsplastik (Z-Plastik) der Beugesehnen durchgeführt oder aber es wird schrittweise vermehrt tibial resiziert. Verlängerungspla­ stiken der Beugesehnen sind aufwendig, erfordern Zusatzeingriffe und die post operativ notwendige Immobilisierung des Patienten wi­ derspricht dem Prinzip der Frühmobilisierung nach Kniegelenker­ satz. Aus diesem Grunde wird eine schrittweise tibiale Resektion bis zur vollen Streckbarkeit des Kniegelenkes favorisiert. Ist zur Erreichung der vollen Streckung eine forcierte tibiale Resektion erforderlich, so entsteht lediglich Pseudostabilität in Streck­ stellung durch die Anspannung der erhaltenen dorsalen verkürzten Strecksehnen, jedoch in Beugetellung sind alle das Kniegelenk überbrückenden Strukturen, der Streckapparat und die verbliebene Kapsel-Bandmanschette bzw. deren narbiges Regenerat relativ zu lang und es droht die Gefahr der funktions- und materialgefährden­ den Subluxation oder sogar der Luxation im Gelenk zwischen Zapfen und Hülse des Rotationsknies. Aus diesem Grunde wird bei Erforder­ nis der forcierten tibialen Resektion in diesen Fällen das Schar­ niergelenk implantiert, bei dem die femorale und tibale Komponente durch den Achsmechanismus gekoppelt sind.
genu varum
Das genu varum ist meist und lange lediglich gekennzeichnet durch einen Niveauverlust des medialen Femur- und des medialen Tibiakon­ dylus. Die passiven und aktiven medialen und lateralen Stabilisa­ toren dekompensieren nur selten und spät, d. h. es kommt nur sel­ ten und nur bei sehr starker Ausprägung des O-Beines zu einer Schrumpfung der medialen Strukturen und einer Überdehnung der lateralen Strukturen. Der Spielraum für die Rotationsprothese ist beim genu varum fast unbegrenzt, da die geschrumpften und über­ dehnten Bänder im Rahmen der normalen operativen Technik ohnehin abgelöst werden und das narbige Regenerat aus Seitenbändern und Kapsel in der Regel ausreicht, um den engen Kontakt zwischen der femoralen und der tibialen Komponente des Rotationsknies zu garan­ tieren. Die Scharnierprothese ist beim genu varum nur dann indi­ ziert, wenn das genu varum mit einem ausgeprägten genu flexum kom­ biniert ist, und zwar dann, wenn die beschriebene forcierte ti­ biale Resektion zur Korrektur der Flexionskomponente erforderlich ist.
genu valgum (X-Bein)
Beim genu valgum dekompensieren die medialen und lateralen Stabi­ lisatoren sehr frühzeitig. Dies allein begrenzt den Einsatz der Rotationsprothese nicht, weil wie beim genu varum ohnehin die Sei­ tenbänder am Femurkondylus gelöst werden und die narbige Kapselseitenbandregeneratmanschette den innigen Kontakt der Kompo­ nenten garantiert. Beim genu valgum gibt es jedoch komplizierende Zusatzfaktoren. Auf der Außenseite des Kniegelenkes dominieren die aktiven Stabilisatoren (muskulus bizeps und seine Sehne, traktus iliotibialis, lateraler Gastoknemiuskopf, muskulus poblitius und seine Sehne). Diese aktiven Stabilisatoren der Außenseite des Kniegelenkes rotieren in Beugestellung die tibia nach außen. Dies ist ihre normale Zusatzfunktion. Sind diese aktiven Stabilisatoren bzw. deren Sehnen im Rahmen der frühzeitigen Dekompensation bei genu valgum jedoch geschrumpft, so wird das genu valgum durch eine Außenrotationsfehlstellung des Unterschenkels kompliziert. Um dem zu begegnen, müßte man die aktiven Stabilisatoren bzw. deren Seh­ nen durch Z-Plastiken verlängern. Dies ist wie bei den Beugesehnen bei genu flexum aufwendig und erfordert wiederum postoperative Im­ mobiliserung. Aus diesem Grunde werden beim genu valgum mit Außen­ rotationsfehlstellung diese aktiven außendrehenden geschrumpften Stabilisatoren gekerbt oder sogar abgetrennt und die dadurch er­ zeugte Schwächung oder eine noch verbliebene Neigung zur Außenro­ tationsfehlstellung wird durch eine Scharnierprothese kompensiert.
genu laxum
Das genu laxum ist gekennzeichnet durch eine extreme Überdehnung sämtlicher Stabilisatoren. Daher gibt es bei genu laxum jeglicher Genese keine Indikation mehr für die Rotationsprothese. Es muß im­ mer die Scharnierprothese verwendet werden, um die tibiale und fe­ murale Komponente zusammenzuhalten.
Diese Einschränkungen bei der Verwendung der Rotationsprothese gelten im wesentlichen für die häufigsten Erkrankungen, nämlich die idiopartische Arthrose. Bei rheumatischer Arthritis, der nächsthäufigen Erkrankung, die als entzündliche Erkrankung zum Kniegelenkersatz führt, gelten diese Bedingungen verschärft; denn die rheumatischen Patienten leiden unter einer allgemeinen Muskel­ schwäche, so daß die aktiven Stabilisatoren ohnehin geschwächt sind. Außerdem ist die rheumatische Arthritis im wesentlichen durch ein genu valgum mit Außenrotationsfehlstellung gekennzeich­ net, so daß bei rheumaticher Arthritis aus diesem Grunde die Scharnierprothese gegenüber der Rotationsprothese oft favorisiert wird.
Diese gerade in letzter Zeit verbesserte Kenntnis von Kniege­ lenkerkrankungen hat deutlich gemacht, daß selbst intensive Voruntersuchungen auch mit Hilfe der Röntgentechnik sehr häufig nicht ausreichen, um die Art der zu verwendenden Prothese im ein­ zelnen vorplanen zu können. Insbesondere hängt die Auswahl des zu implantierenden Ersatzes sehr häufig von Befunden ab, die der ope­ rierendende Arzt erst nach der operativen Öffnung des Kniegelenkes treffen kann. So kann er beispielsweise im genu flexum sehr häufig erst nach der Lösung der hinteren Kapsel entscheiden, wie viel Knochenmasse er tibial resitieren muß. Andererseits hängt seine Entscheidung, welche der zur Verfügung stehenden Prothesen in ei­ nem konkreten Fall zu implantieren ist, in starkem Umfange davon ab, wie viel Knochenmasse tibial resiziert werden mußte.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die Kniegelenken­ doprothese der einleitend genannten Art so zu verbessern, daß sie in einer Vielzahl auch unterschiedlich gelagerter Bedarfsfälle Verwendung finden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Tibia­ teil und der Femurteil als Teile eines Endoprothesensystems ausge­ bildet sind, von denen ein bestimmtes Femurteil einerseits jeweils um eine senkrecht auf dem Tibiaplateau stehende Hochachse rotati­ onsbeweglich gegenüber dem zugeordneten Tibiateil und ein anderes Femurteil rotationsunbeweglich in einer fest mit dem Tibiateil verbundenen Halterung gelagert ist und die Tibiateile einerseits und die Femurteile andererseits jeweils untereinander gleiche äußere Abmessungen unabhängig davon aufweisen, ob die Femurteile rotationsbeweglich oder rotationsunbeweglich gegenüber ihren ihnen jeweils zugeordneten Tibiateilen gelagert sind.
Mit einer derartigen Kniegelenkendoprothese wird der operierende Arzt in den Stand versetzt, eine Entscheidung darüber, welche Paa­ rung eines Femurteils mit einem Tibiateil in einer konkreten Ope­ rationssituation zu verwenden ist, erst zu treffen haben, wenn er sämtliche Faktoren für eine erartige Entscheidung genau übersehen kann. Die operative Technik für beide Prothesen ist gleich, weil die äußere Form beider Prothesen identisch ist. Die Operation kann von der Beendigung der Weichteilschnitte bis zur Anpassung der Ober- und Unterschenkelkondylen zur Aufnahme des Kniegelenkes durchgeführt werden. Im Rahmen einer Probereposition, d. h. einem Einsetzen der Prothese in den Knochen ohne Zement kann genau ent­ schieden werden, ob eine Rotationsprothese oder eine Scharnierpro­ these verwendet werden soll, denn erst die beschriebenen limitie­ renden Faktoren für die auszuwählende Rotationsprothese müssen erst genau erkennbar sein.
Der Vielzahl der zu treffenden Auswahlentscheidungen wurde bisher dadurch Rechnung getragen, daß Prothesen für den Kniegelenkersatz verwendet wurden, deren Funktion eine eindeutige Aussage darüber nicht zuließ, in welchen Einsatzfällen sie implantiert werden konnte, und welche Einsatzfälle von ihr nicht mehr abgedeckt wer­ den konnten. So sind beispielsweise Knieendoprothesen bekanntge­ worden, deren Schwenkachsen durch eine nicht eindeutige Lagerung ein gewisses, aber nicht unbegrenztes Spiel eingeräumt wurde. Alle diese Endoprothesen besitzen den Nachteil, daß sie weder für den Einsatzfall streng geführter Beugebewegungen noch für den Fall ei­ ner zulässigen tibialen Rotation ausreichend geeignet sind. Sie führen sehr häufig zu Fehlfunktionen und einem sehr schnellen Ver­ schleiß.
Demgegenüber besitzt die erfindungsgemäße Endoprothese den Vorteil einer optimalen Eignung für den jeweils diagnostizierten Einsatz­ fall, ohne daß deswegen auf eine optimale Funktion der jeweilig eingesetzten Prothese verzichtet werden müßte. Darüber hinaus kann die konkrete Auswahl der richtigen Prothesenvariante nach pro­ beweisem Einsetzen des Systems getroffen werden und somit dann, wenn vom Operateur alle zur Korrektur der jeweiligen Deformität (genu varum, genu valgum, genu flexum, genu laxum) notwendigen Operationsschritte durchgeführt worden sind und ihm somit alle Auswahlparameter bekannt sind, ohne daß danach durch Wahl eines anderen Prothesentyps, z. B. andere Knochenresektionsschnitte, er­ forderlich sind, welche zu äußerst nachteiligen zusätzlichen Kno­ chenverlusten führen würden, z. b. andere zusätzliche Resektions­ schnitte.
Obgleich die einschlägige Fachwelt diesem Lösungsansatz skeptisch gegenüberstand, weil sie der Auffassung war, daß eine Rotations­ prothese im Hinblick auf die von ihr erwartete Funktion eine an­ dere Ausbildung besitzen müsse als die Scharnierprothese, haben Versuche klargestellt, daß die beiden Prothesenarten als Teile ei­ nes Systems ausgebildet werden können, das gleiche Abmessungen aufweist. Darüber hinaus hat sich ergeben, daß diese gleiche Aus­ bildung weder zu einer Über- noch zu einer Unterdimensionierung der einen oder der anderen Prothesenart führt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Ti­ biaschaft sowohl in einer den Beugewinkel einschließenden Beu­ geebene als auch in einer senkrecht zu dieser verlaufenden Que­ rebene senkrecht zu einer ihm zugewandten Unterseite des Tibiapla­ teaus befestigt. Auf diese Weise ist gewährleistet, daß unabhängig von der jeweiligen Verwendung des Tibiateils die auftretenden Kräfte vom Tibiaplateau über den Tibiaschaft optimal in den Unter­ schenkelknochen eingeleitet werden können.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist auf dem Tibiaplateau ein Gleitaufsatz befestigt, dem auf seinen beiden einander bezüglich einer sich durch den Tibiaschaft plan­ parallel zur Beugeebene erstreckenden Mittelebene gegenüberliegen­ den Seitenteilen Gleitflächen der Kufen zugewandt sind. Dieser Gleitaufsatz ermöglicht eine optimale Übertragung der im Femurteil auftretenden Kräfte auf den Tibiateil, unbhänggig davon, ob der Femurteil gegenüber dem Tibiateil rotationsbeweglich gelagert ist oder ausschließlich Schwenkbewegungen ausführen kann.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Femurteil in gestreckter Stellung der Endoprothese mit einer bogenförmig zwischen zwei Gleitflächen der beiden Kufen verlaufen­ den Ausnehmung auf einem Kamm geführt, der auf dem Gleitaufsatz ausgebildet ist. Auf diese Weise wird sowohl die Rotationsprothese als auch die Scharnierprothse in gestreckter Stellung eindeutig stabilisiert, so daß das Schwenkgelenk weitgehend von Rotationsmo­ menten entlastet ist.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfol­ genden ausführlichen Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, in denen eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung beispiels­ weise veranschaulicht ist.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht auf ein Hinterteil einer Rotations­ knieendoprothese,
Fig. 2 eine Ansicht auf den Hintereil einer Scharnier­ knieendoprothese,
Fig 3 eine teilweise geschnittene Draufsicht auf einen Femurteil,
Fig. 4 eine teilweise geschnittene Ansicht eines Femurteils entsprechend der Schnittlinie IV-IV in Fig. 2,
Fig. 5 eine Seitenansicht eines Femurteils,
Fig. 6 eine teilweise geschnittene Ansicht des Tibiateils einer Scharnierknieendoprothese, bei der der Schnitt in derselben Schnittebene verläuft wie Fig. 4,
Fig. 7 eine Seitenansicht eines Tibiateils einer Scharnier­ knieendoprothese,
Fig. 8 eine teilweise geschnittene Ansicht eines Tibiateils einer Rotationsknieendoprothese, bei der der Schnitt in derselben Schnittebene verläuft wie in Fig. 4,
Fig. 9 eine Seitenansicht eines Tibiateils einer Rotations­ knieendoprothese und
Fig. 10 eine teilweise geschnittene Draufsicht auf den Tibiateil einer Rotationsknieendoprothese ent­ sprechend der Schnittlinie X-X in Fig. 8.
Ein Endoprothesensystem für ein Kniegelenk besteht im wesentlichen aus einem Femurteil 1, dem je nach dem jeweils während einer Operation auftretenden Bedarf ein Scharniertibiateil 2 oder ein Rotationstibiateil 3 zugeordnet werden kann. Die Verbindung des Femurteils 1 mit jeweils einem der beiden Tibiateile 2, 3 erfolgt mit Hilfe eines Schwenkgelenkes 4, das im Falle des Scharnierti­ biateils 2 über einen Steg 5 fest mit einem Tibiaplateau 6 verbun­ den ist, während es im Falle des Rotiationstibiateils 3 in einem Rotationskörper 7 um eine senkrecht auf dem Tibiaplateau 6 ste­ hende Rotationsachse 8 verschwenkbar gelagert ist.
Die beiden Tibiateile 2, 3 besitzen jeweils einen Tibiaschaft 9, der senkrecht auf einer dem Schwenkgelenk 4 abgewandten Unterseite 10 des Tibiaplateaus 6 befestigt ist. Dabei verläuft der Tibia­ schaft 9 in einer Beugeebene 11, die sich zentrisch durch das Ti­ biaplateau 6 erstreckt und von einer sich durch den Tibiaschaft 9 erstreckenden Mittellinie 12 aufgespannt wird, wenn der Tibiateil 2, 3 um einen Beugewinkel 13 gegenüber dem Femurteil 1 verschwenkt wird (Fig. 12).
Dabei ist der Tibiaschaft 9 in einem vom Beugewinkel 13 abgewand­ ten vorderen Teil 14 des Tibiaplateaus befestigt. Er ist mit Hilfe von drei Rippen 15, 16, 17 gegenüber der Unterseite der Tibiapla­ teaus 6 abgestützt. Die beiden Rippen 15, 17 erstrecken sich quer zur Beugeebene 11 unter zwei sich einander gegenüberliegende Sei­ tenteile 18, 19 des Tibiaplateaus, während die Rippe 16 sich in Richtung der Beugeebene 11 zu einem vom Beugewinkel 13 einge­ schlossenen Hinterteil 20 des Tibiaplateaus 6 erstreckt.
Auf dem Hinterteil 20 des Tibiaplateaus 6 erhebt sich sowohl beim Rotationstibiateil 3 als auch beim Scharniertibiateil 2 eine Hal­ terung 21, in der das Schwenkgelenk 4 befestigt ist. Diese Halte­ rung 21 ist je nach der Verwendung der Knieendoprothese als Steg 5 fest mit dem Tibiaplateau 6 verbunden oder als Rotationskörper 7 um die Rotationsachse 8 schwenkbar auf einem Stift 22 gelagert, der fest mit dem Tibiaplateau 6 verbunden ist und in Richtung der Rotationsachse 8 verläuft. Auf diesem Stift 22 gleitet der Rotati­ onskörper 7 bei der Ausführung von Rotationsbewegungen um die Ro­ tationsachse 8 auf einem Gleitlager 23, das aus einer Kunststoff­ hülse besteht. Diese Kunststoffhülse ist mit ihrer etwa zylindri­ schen Außenfläche in eine Bohrung 24 eingepaßt, die sich durch den Rotationskörper 7 zentrisch erstreckt. Dabei ist die Kunst­ stoffhülse mit einem Innendurchmesser versehen, der etwa dem Außendurchmesser des Stiftes 22 entspricht, so daß mit Hilfe der in die Bohrung 24 fest einpaßten Kunststoffhülse der Rotationskör­ per 7 gleitend auf dem Stift 22 gelagert ist. Die Einpassung der als Gleitlager 23 ausgebildeten Kunststoffhülse erfolgt in der Weise, daß sie mit ihrem dem Tibiaplateau 6 zugewandten unteren Ende 25 knapp oberhalb einer der Unterseite 10 abgewandten Ober­ seite 26 des Tibiaplateaus 6 endet, so daß bei der Ausführung von Rotationsbewegungen um die Rotationsachse 8 das untere Ende 25 die Oberseite 26 des Tibiaplateaus 6 nicht beaufschlagt.
Mit ihrem dem unteren Ende 25 abgewandten oberen Ende 27 ragt die als Gleitlager 23 ausgebildete Kunststoffhülse in eine entspre­ chend ausgebildete Ausnehmung 28 eines Bolzens 29 hinein, der sich durch einen im Rotationskörper 7 vorgesehene Bohrung 30 erstreckt. Dabei verläuft eine Längsachse 31 des Bolzens 29 quer zur Richtung der Rotationsachse 8 und der Beugeebene 11.
Die Ausnehmung 28 besitzt eine sich quer zur Längsachse 31 sich erstreckende, in Richtung der Rotationsachse 8 verlaufende Mittel­ linie 32. Sie endet in Form einer Kuppel 33, in die das Gleitlager 23 mit einer ähnlich geformten Kuppel hineinragt und in der sie gegen Verschieben in lotrechter Richtung gesichert ist. Der Bolzen 29 überragt mit seinen beiden Enden 34, 35 seitliche Begrenzungen 36, 37 des in seinem dem Tibiaplateau 6 abgewandten oberen Ende als Auge 38 ausgebildeten Rotationskörpers 7. Auf diesen beiden Ende 34, 35 ist der Femurteil 1 in entsprechend gestalteten Lager­ schalen 39, 40 schwenkbar gelagert.
Auf dem Scharniertibiateil 2 erhebt sich statt des Stiftes 22 der Steg 5, der ähnlich wie der Stift 22 fest mit dem Tibiaplateau 6 verbunden ist. Der Steg 5 steht senkrecht auf dem Tibiaplateau 6. Seine Mittelachse 41 verläuft in der Beugeebene 11. Quer zur Beu­ geebene 11 besitzt der Steg 5 eine Breite 42, die der Breite 43 des Rotationskörper 7 entspricht. Diese Breite 42, 43 ist so be­ messen, daß die Halterung 21 in einem von ebenen Seitenwandungen 44, 45 begrenzten Innenraum 46 genau geführt wird, wenn jeweils Schwenkbewegungen um die Längsachse 31 des Bolzens 29 durchgeführt werden.
Der Steg 5 ist wie der Stift 22 auf dem Hinterteil 20 des Tibia­ plateaus 6 angeordnet. Er schließt mit seiner Hinterkante 47 mit dem Hinterteil 20 des Tibiaplateau 6 ab. Zwischen der Mittellinie 12, die sich durch den Scharnierteil 2 erstreckt, und einer sich durch den Bolzen 29 entlang seiner Längsachse 31 erstreckenden senkrechten Mittelebene 48 besteht beim Scharniertibiateil 2 ein ebenso großer Abstand 49 wie der entsprechende Abstand beim Rota­ tionstibiateil. Durch den Steg 5 erstreckt sich eine Bohrung 49 senkrecht zur Beugeebene 11. In dieser Bohrung 49 ist der Bolzen 29 befestigt. Durch den Bolzen 29 und damit auch durch die Bohrung 49 erstreckt sich eine horizontale Mittelebene 50, deren Abstand 51 von der Unterseite 10 des Tibiaplateaus 6 beim Scharniertibia­ teil 2 ebenso groß ist wie beim Rotationstibiateil 3.
Außerdem ist auch der Bolzen 29 innerhalb der Bohrung 49 befe­ stigt, und zwar mit einer Madenschraube 52, die sich durch eine mit einem entsprechenden Innengewinde 53 versehene Bohrung 54 er­ streckt, die von einem äußeren Umfang 55 des Stegs 5 in Richtung auf die Bohrung 49 verläuft. Nach der Befestigung des Bolzens 29 in der Bohrung 49 trägt der Bolzen 29 auf seinen aus dem Steg 5 herausragenden Enden 34, 35 die im Femurteil 1 befestigten Lager­ schalen 39, 40.
Unabhängig davon, ob der Femurteil 1 mit einem Scharniertibiateil 2 oder einem Rotationstibiateil 3 zusammenarbeitet, ist er in gleicher Weise ausgebildet. Der Innenraum 46 ist unabhängig davon, ob er den Steg 5 oder den Rotiationskörper 7 aufzunehmen hat, mit den gleichen Maßen versehen. Auch die Lagerschalen 39, 40 gestat­ ten wahlweise die Aufnahme des Bolzens 29, unabhängig davon, ob er im Steg 5 oder im Rotationskörper befestigt ist.
Dabei ergeben sich auch keine Unterschiede hinsichtlich der Lage­ rung des Bolzens 29 in den Lagerschalen 39, 40, die in den Seiten­ wandungen 44, 45 gelagert sind. Die Seitenwandungen 44, 45 sind über eine Deckplatte 56 mit einander verbunden, auf deren vorderer Abschlußkante 57 sich ein Femurschaft 58 erhebt. Dieser besitzt gegenüber der Beugeebene 11 eine Schrägstellung, die einem Winkel 59 entspricht, dessen Größe 3 bis 8° erreichen kann. Dieser Winkel 59 entspricht der Valgusstellung eines Oberschenkelknochens.
Der Femurschaft 58 verjüngt sich in Richtung auf sein der Deck­ seite 56 abgewandtes Ende 60 konisch. Dabei kann der Querschnitt des Femurschaftes 58 rund mit abgeflachten Seitenkanten sein. Es ist jedoch auch möglich, daß der Femurschaft einen rechteckigen Querschnitt aufweist, dessen größere Kante sich quer zur Beuge­ ebene erstreckt. In diesem Falle besitzt der Femurschaft 58 abge­ rundete Ecken. Er mündet mit Hohlkehlen in die Deckplatte 56 ein.
Der Innenraum 46 ist in einem Gehäuse 61 ausgebildet, das von der Deckplatte 56 nach oben und von Seitenwänden 62, 63 begrenzt wird, die sich planparallel zur Beugeebene 11 erstrecken. Auf den Sei­ tenwänden 62, 63 sind die den Innenraum 46 begrenzenden Seitenwan­ dungen 44, 45 ausgebildet. Planparallel dazu verlaufen Außenwan­ dungen 64, 65, die ebenfalls planparallel zur Beugeebene 11 ausge­ richtet sind. Die Seitenwänden 62, 63 münden an ihren Oberkanten 66, 67 in die Deckplatte 56 ein, so daß ein quaderförmiges Gehäuse entsteht, das auf seiner der vorderen Abschlußkante 57 zugewandten Abschlußfläche 68 ebenflächig begrenzt ist. Die vordere Abschluß­ fläche 68 besitzt eine in Richtung auf den Innenraum 56 gewölbte Unterkante 69, in die bei gestreckter Stellung der Prothese ein Kamm 70 eingreift. Dieser Kamm 70 ist auf einem Gleitaufsatz 71 ausgebildet, der das Tibiaplateau 6 auf seiner Oberseite 26 be­ deckt. Der Gleitaufsatz 71 ist fest mit dem Tibiaplateau verbun­ den, und zwar mit Hilfe einer Befestigungsschraube 72, die im Be­ reich des Kammes 70 den Gleitaufsatz 71 mit dem Tibiaplateau 6 verschraubt. Durch das Eingreifen des Kammes 70 in die gewölbte Unterkante 69 erfolgt eine feste Führung des Femurteils 1 auf dem Tibiateil 2, 3, unabhängig davon, ob dieser als ein Scharnierti­ biateil 2 oder ein Rotationstibiateil 3 ausgebildet ist.
Beidseitig des Kammes 70 fällt der Gleitaufsatz 70 in sanften Hän­ gen 73, 74 auf Gleitflächen 75, 76 ab, auf denen der Femurteil 1 mit Gleitkufen 77, 78 gleitet, wenn beispielsweise einseitige Be­ lastungen eine Verformung im Bereich des Schwenkgelenkes 4 hervor­ rufen. Zu diesem Zwecke besitzen die Gleitkufen 77, 78 auf ihren dem Gleitaufsatz 71 zugewandten Unterseiten Gleitflächen 79, 80, die großflächig Kräfte aus dem Femurteil 1 auf eines der Tibia­ teile 2, 3 übertragen kann. Zu diesem Zweck sind die Gleitkufen 77, 78 an der Deckplatte 56 abgewandten Unterkanten 81, 82 der Seitenwände 62, 63 befestigt. Von den Unterkanten 81, 82 erstrec­ ken sich die Gleitkufen 77, 78 in eine vom Innenraum 46 weg ge­ wandte Richtung. Dabei sind die Gleitflächen 79, 80 in Form einer Außenwölbung 83 nach außen geführt und münden ein in ballig ge­ staltete horizontal nach außen geführte Flügel 84, 85, die auf ih­ ren Oberseiten 86, 87 als Aufnahmeflächen für einen Femurknochen ausgebildet sind, in den der Femurteil 1 mit seinem Femurschaft 58 eingesetzt ist.
Die Gleitkufen 77, 78 erstrecken sich bogenförmig um die Lager­ schalen 39, 40. Dabei bilden sie einen Bogen 88 aus, der in die vordere Abschlußfläche 68 des Gehäuses 61 einmündet. Von dort aus­ gehend verläuft er in einem relativ sanft geschwungenen vorderen Teil 89 und geht unmittelbar nach dem Durchlaufen der Mittelebene 58 in einen stärker gekrümmten Teil 90 über. Aus diesem verläuft er in Richtung auf die mittlere Horizontalebene 50 in einem schwä­ cher gekrümmten hinteren Teil 91. Dabei beschreibt die aus den drei Teilen 89, 90, 91 zusammengesetzte gesamte Kufe 78, 79 einen Winkel von etwa 180°. Der Beginn des vorderen Teils liegt wenige Bogengrade unterhalb der mittleren Horizontalebene 50. Die Kufen 78, 79 enden an einem hinteren Ende 92, das etwa ebensoviele Bo­ gengrade oberhalb der mittleren Horizontalebene 50 liegt wie der Beginn 93 oberhalb dieser Ebene 50 liegt.
Eine quer zur Beugeebene 11 verlaufende Querebene 99, die sich durch den Tibiaschaft 9 erstreckt, ist gegenüber einer das Tibia­ plateau 6 in seinem vorderen Teil 14 begrenzenden Vorderkante in Richtung auf das dieser gegenüberliegende Hinterteil 20 versetzt. Dabei ist die Querebene 99 um etwa ein Drittel einer sich in der Beugeebene 11 erstreckenden Längserstreckung der Unterseite 10 des Tibiaplateaus 6 versetzt.
Die durch den Bolzen 29 sich erstreckende Längsachse 31 verläuft in einem dem Hinterteil 20 zugewandten hinteren Drittel des Tibia­ plateaus 6 quer zur Beugeebene 11. Durch den Bolzen 29 erstreckt sich eine Horizontalebene, die einen Abstand von etwa 25 bis 30 mm vom Tibiaplateau 6 besitzt. Der Bolzen 29 hat einen Durchmesser von etwa 20 mm. Der Bogen 88, den die Gleitkufen 77, 78 um die Längsachse 31 des Bolzens 29 bilden, umgeben die Längsachse 31 in einem Abstand von etwa 20 bis 25 mm.
Die Abschlußfläche 68 ist im gestreckten Zustand der Endoprothese gegenüber dem vorderen Teil 14 in Richtung auf den Hinterteil 20 versetzt. Diese Versetzung macht etwa 10 bis 15 mm aus.
Die Gleitkufen 77, 78 überragen mit ihren hinteren Teil 91 den Hinterteil 20 des Tibiaplateaus 6. Der Abstand der hinteren Teile 91 gegenüber dem Hinterteil 20 des Tibiaplateaus 6 beträgt etwa 10 bis 15 mm.
Im gestreckten Zustand der Endoprothese verläuft die vordere Ab­ schlußfläche 68 nicht planparallel zur Querebene 99. Vielmehr steht die vordere Abschlußfläche 68 im gestreckten Zustand der En­ doprothese schräg auf dem Tibiaplateau 6, von dem sie sich schräg aufwärts in Richtung auf den Femurschaft 58 erstreckt. Sie mündet mit ihrer dem Tibiaplateau 6 zugewandten Unterkante 69 etwa in ei­ nen Bereich der Gleitfläche 75, 76 ein, in dem auf der Unterseite 10 des Tibiaplateaus 6 der Tibiaschaft 9 in das Tibiaplateau 6 einmündet.
In gestreckter Stellung der Prothese verläuft der Femurschaft in einer Querebene, die planparallel zur Querebene des Tibiaschaftes 9 verläuft. Die Querebene des Femurschaftes 58 ist in Richtung auf die Längsachse 31 gegenüber der Querebene des Tibiaschaftes 9 etwa um 0,5 mm bis 4 mm versetzt.
Der Hinterteil 20 des Tibiaplateaus 6 weist in einem Mittelbereich eine sich in Richtung auf den vorderen Teil 14 erstreckende Ein­ buchtung 94 auf, die beidseits von zwei Ausbuchtungen 95, 96 be­ grenzt wird. Auf diesen Ausbuchtungen 95, 96 erstrecken sich von den Gleitkufen 77, 78 beaufschlagbare Gleitflächen 75, 76. Diese Gleitflächen 75, 76 sind im Bereich des vorderen Teils 14 hufei­ senförmig durch einen den Kamm 70 ausbildenden Mittelteil 97 mit­ einander verbunden.
Das Schwenkgelenk 4 hält mit seiner Längsachse 31 einen Abstand von etwa 25 bis 30 mm vom Tibiaplateau 6. Das Gehäuse 61 weist zwischen seinen beiden Außenwandungen 64, 65 eine äußere Breite von etwa 30 bis 35 mm auf. Vorzugsweise ist das Gehäuse 30 mm breit. Das Gehäuse 61 besitzt Seitenwände 62, 63, die eine Dicke von etwa 5 bis 8 mm haben.
Sowohl der Femurschaft 58 als auch der Tibiaschaft 9 sind an ihren jeweiligen Enden 60 mit jeweils einem Zentrierstern 99 versehen, mit dessen Hilfe der jeweilige Schaft 58, 9 zielgenau in die ihm zugeordnete Knochenhöhle eingesetzt werden kann.

Claims (46)

1. Kniegelenkendoprothese mit einem Femurteil und einem Tibiateil, die um einen Scharnierbolzen eines sie miteinander verbindenden Scharniergelenkes von einer gestreckten Stellung in eine abgewin­ kelte Stellung verschwenkbar gelagert sind, jeweils Schäfte auf­ weisen, die in abgewinkelter Stellung einen Beugewinkel zwischen sich einschließen, in gestreckter Stellung in einander entgegenge­ setzte Richtungen weisen, von denen ein Tibiaschaft an seinem dem Femurteil zugewandten oberen Ende in ein Tibiaplateau und ein Fe­ murschaft mit seinem dem Tibiateil zugewandten unteren Ende in ein Gehäuse einmündet, in dessen Wandungen der Scharnierbolzen gela­ gert ist und an deren dem Tibiateil zugewandten unteren Enden je­ weils eine Kufe befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Ti­ biateil (2, 3) und der Femurteil (1) als Teil eines Endoprothesen­ systems ausgebildet sind, von dem ein bestimmtes Femurteil (1) ei­ nerseits jeweils um eine senkrecht auf dem Tibiaplateau (6) ste­ hende Rotationsachse (8) rotationsbeweglich gegenüber dem zugeord­ neten Rotationstibiateil (3) und ein anderes Femurteil (1) rotati­ onsunbeweglich in einer fest mit einem Scharniertibiateil (2) ver­ bundenen Halterung (21) gelagert ist und die Tibiateile (2, 3) ei­ nerseits und die Femurteile (1) andererseits jeweils untereinander gleiche äußere Abmessungen unabhängig davon aufweisen, ob die Fem­ urteile (1) rotationsbeweglich oder rotationsunbeweglich gegenüber ihren ihnen jeweils zugeordneten Tibiateilen (2, 3) gelagert sind.
2. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Tibiaschaft (9) in einer den Beugewinkel (13) ein­ schließenden Beugeebene (11) senkrecht auf einer ihm zugewandten Unterseite (10) des Tibiaplateaus (6) befestigt ist.
3. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Tibiaschaft (9) auf der Unterseite (10) des Ti­ biaplateaus (6) mit drei Rippen (15, 16, 17) abgestützt ist, von denen zwei in der Querebene und eine in der Beugeebene (11) in Richtung auf einen vom Beugewinkel (13) eingeschlossenen Hinter­ teil (20) des Tibiaplateaus (6) verlaufen.
4. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß auf dem Tibiaplateau (6) ein Gleitaufsatz (71) befe­ stigt ist, dem auf seinen beiden einander bezüglich einer sich durch den Tibiaschaft (9) planparallel zur Beugeebene (11) er­ streckenden Mittelebene gegenüberliegenden Seitenteilen (18, 19) Gleitflächen (79, 80) der Gleitkufen (77, 78) zugewandt sind.
5. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenteile (18, 19) in Richtung auf einen Kamm (70) an­ steigende Hänge (73, 74) aufweisen, die in einem dem Hinterteil (20) des Tibiaplateaus (6) gegenüberliegenden vorderen Teil (14) des Tibiaplateaus (6) angeordnet sind.
6. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Femurteil (1) mit einer dem Kamm (70) entsprechend ausge­ bildeten bogenförmig zwischen den Gleitflächen (79, 80) der beiden Gleitkufen (77, 78) verlaufenden Unterkante (69) auf dem Kamm (70) in gestreckter Stellung der Prothese geführt ist.
7. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Querebene gegenüber einer das Tibiaplateau (6) in seinem vorderen Teil (14) begrenzenden Vorderkante in Richtung auf das ihr gegenüberliegende Hintereil (20) versetzt ist.
8. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Querebene um etwa ein Drittel einer sich in der Beugeebene (11) erstreckenden Längserstreckung der Unterseite (10) versetzt ist.
9. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 3 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sich die dritte Rippe (16) bis etwa zum Hinterteil (20) des Tibiaplateaus (6) erstreckt.
10. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine sich durch den Bolzen (29) erstreckende Längsachse (31) in einem dem Hinterteil (20) zugewandten hinteren Drittel des Tibiaplateaus (6) quer zur Beugeebene (11) verläuft.
11. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sich durch den Bolzen (29) eine horizontale Mittele­ bene (50) erstreckt, die einen Abstand von etwa 25 bis 30 cm vom Tibiaplateau (6) besitzt.
12. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich­ net, daß der Bolzen (29) einen Durchmesser von etwa 20 mm besitzt.
13. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 1 bis 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Gleitkufen (77, 78) in Form eines Bogens (88) die Längsachse (31) in einem Abstand von etwa 20 bis 25 mm umge­ ben.
14. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich­ net, daß der Bogen (88) den Bolzen (29) auf etwa der Hälfte seines Umfanges umgibt.
15. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 13 und 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Bogen (88) in einem einer vorderen Abschluß­ fläche (68) des Femurteils (1) zugewandten vorderen Teil (89) mit einem großen Krümmungsradius verläuft, der sich in Richtung auf einen hinteren Teil (21) verkleinert.
16. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 13 bis 15, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Bogen (88) mit seinem der vorderen Abschluß­ fläche (68) zugewandten vorderen Teil (89) in die vordere Ab­ schlußfläche (68) des Gehäuses (61) einmündet, die dem vorderen Teil (14) des Tibiaplateaus (6) zugewandt ist.
17. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 16, dadurch gekennzeich­ net, daß die vordere Abschlußfläche (68) im gestreckten Zustand der Endoprothese gegenüber dem vorderen Teil (14) des Tibiaplate­ aus (6) in Richtung auf den Hinterteil (20) versetzt ist.
18. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 17, dadurch gekennzeich­ net, daß in der vorderen Abschlußfläche (68) die den Kamm (70) im gestreckten Zustand der Endoprothese aufnehmende gewölbte Unter­ kante vorgesehen ist.
19. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 1 bis 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Gleitkufen (77, 78) mit ihrem hinteren Teil (91) den Hinterteil (20) des Tibiaplateaus (6) überragen.
20. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 16 bis 18, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die vordere Abschlußfläche (68) im gestreckten Zustand der Endoprothese in einer Ebene verläuft, die schräg auf­ wärts vom Tibiaplateau (6) in Richtung auf den Femurschaft (58) verläuft und mit ihrer dem Tibiaplateau (6) zugewandten Unterkante (69) etwa im Bereich der Gleitflächen (79, 80) einmündet, in dem auf der Unterseite (10) des Tibiaplateaus (6) der Tibiaschaft (9) in das Tibiaplateau (6) einmündet.
21. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 16 bis 20, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Gehäuse (61) in Richtung auf den Femurschaft (58) von einer Deckplatte (56) abgeschlossen ist, die etwa senk­ recht auf der vorderen Abschlußfläche (68) steht.
22. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 21, dadurch gekennzeich­ net, daß der Femurschaft (58) in einen Bereich der Deckplatte (56) einmündet, in dem diese in die vordere Abschlußfläche (68) einmün­ det.
23. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 21 und 22, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Femurschaft (58) in gestreckter Stellung der Endoprothese in einer Querebene verläuft, die planparallel zur Querebene des Tibiaschaftes (9) verläuft.
24. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 23, dadurch gekennzeich­ net, daß die Querebene des Femurschaftes (58) in Richtung auf die Längsachse (31) gegenüber der Querebene des Tibiaschaftes (9) ver­ setzt ist.
25. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 24, dadurch gekennzeich­ net, daß die Querebene des Femurschaftes (58) um etwa 0,5 mm bis 4 mm gegenüber der Querebene des Tibiaschaftes (9) in Richtung auf die Längsachse (31) nach innen versetzt ist.
26. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 22 bis 25, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Femurschaft (58) in einer Neigung, die der Valgusstellung eines Femurknochens entspricht, gegenüber der Beu­ geebene (11) geneigt ist.
27. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 26, dadurch gekennzeich­ net, daß die Neigung des Femurschaftes (58) gegenüber der Beugee­ bene (11) einen Valguswinkel von etwa 5° entspricht.
28. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 1 bis 27, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sowohl der Femurschaft (58) als auch der Tibiaschaft (9) konisch in Richtung ihrer jeweils vom Schwenkgelenk (4) weg weisenden Enden (60) verlaufen.
29. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 28, dadurch gekennzeich­ net, daß sowohl der Femurschaft (58) als auch der Tibiaschaft (9) im wesentlichen glatte Oberflächen aufweisen.
30. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 28 und 29, dadurch ge­ kennzeichnet, daß sowohl der Femurschaft (58) als auch der Tibia­ schaft (9) kreisförmig Querschnitte aufweisen.
31. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 30, dadurch gekennzeich­ net, sowohl der Femurschaft (58) als auch der Tibiaschaft (9) ebene Anphasungen auf ihrem in der Beugeebene (11) vorne und hin­ ten gelegenen Flächen aufweisen.
32. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 16 bis 31, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Gehäuse (61) Seitenwände (62, 63) aufweist, in denen der Bolzen (29) gelagert ist, und die etwa rechtwinklig in die vordere Abschlußfläche (68) einmünden.
33. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 32, dadurch gekennzeich­ net, daß die Seitenwände (62, 63) eben sind und jeweils Bohrungen aufweisen, in denen Lagerschalen (39, 40) zur Lagerung des Bolzens (29) gehaltert sind.
34. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 22 bis 25, dadurch gekenn­ zeichnet, daß den Gleitflächen (79, 80) der Gleitkufen (77, 78) Aufnahmeflächen gegenüberliegen, die auf einer dem Femurschaft (58) zugewandten Oberseite (86, 87) der Gleitkufen (77, 78) aus­ gebildet sind.
35. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 34, dadurch gekennzeich­ net, daß jede Aufnahmefläche sich über die gesamte Länge einer Gleitkufe (77, 78) erstreckt und etwa rechtwinklig in die Seiten­ wände (62, 63) des Gehäuses (61) einmünden.
36. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 35, dadurch gekennzeich­ net, daß die Aufnahmefläche über eine Hohlkehle in die Seitenwände (62, 63) einmündet.
37. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 34 bis 36, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Gleitflächen (79, 80) der Gleitkufen (77, 78) quer zur deren Längsrichtung ballig ausgebildet sind.
38. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 37, dadurch gekennzeich­ net, daß die Gleitkufen (77, 78) je nach Ausbildung der Balligkeit eine Wandstärke von 1 bis 3 mm aufweisen.
39. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 37 und 38, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Hinterteil (20) des Tibiaplateaus (6) in seinem Mittelbereich eine sich in Richtung auf den Vorderteil (14) erstreckende Einbuchtung (94) aufweist, die beidseits von zwei Ausbuchtungen (95, 96) begrenzt wird, auf denen sich von den Gleitkufen (77, 78) beaufschlagbare Gleitflächen (75, 76) des Gleitaufsatzes (71) erstrecken, die im Bereich des vorderen Teils (14) hufeisenförmig durch eine den Kamm (70) ausbildenden Mittel­ teil (97) miteinander verbunden sind.
40. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 39, dadurch gekennzeich­ net, daß das Schwenkgelenk (4) mit seiner dem Hinterteil (20) zu­ gewandten Hinterkante (47) oberhalb der Einbuchtung (94) angeord­ net ist.
41. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 40, dadurch gekennzeich­ net, daß das Schwenkgelenk (4) mit seiner Längsachse (31) einen Abstand von etwa 25 bis 30 mm vom Tibiaplateau (6) hält.
42. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 1 bis 41, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sowohl der Femurschaft (58) als auch der Tibiaschaft (9) an seinen jeweiligen Enden mit einem Zentrierstern (98) verse­ hen sind.
43. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 1 bis 42, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gehäuse (61) zwischen seinen beiden Seitenwänden (62, 63) eine äußere Breite von etwa 30 bis 35 mm aufweist.
44. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 43, dadurch gekennzeich­ net, daß das Gehäuse (61) 30 mm breit ist.
45. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 43 und 44, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Seitenwände (62, 63) des Gehäuses (61) eine Dicke von etwa 5 bis 8 mm haben.
46. Kniegelenkendoprothese nach Anspruch 45, dadurch gekennzeich­ net, daß die Dicke der Seitenwände (62, 63) 5 mm beträgt.
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