DE4111059A1 - Lufttasche fuer fahrzeuge - Google Patents

Lufttasche fuer fahrzeuge

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Lufttasche (Air Bag) für Fahrzeuge, die in einer Lufttascheneinrichtung benutzt wird, mit der Fahrzeuge ausgestattet werden. Eine Lufttasche für Fahrzeuge (nach­ folgend einfach als "Lufttasche" bezeichnet) wird bei Betriebsauslö­ sung nach schneller Injektion eines Ausdehnungsgases durch ein Aufblasgerät momentan aufgeblasen, so daß der Fahrer und die Beifahrer geschützt werden.
Eine Lufttasche 1 ist in den Fig. 1 bis 3 dargestellt. Abkürzungen für Polymere und Weichmacher, die nachfolgend benutzt werden, haben die folgenden Bedeutungen:
CR: Chloroprengummi;
IIR: Butylgummi;
EPR: Äthylenpropylengummi;
EPDM: Terpolymere aus Äthylen, Propylen und nichtkonjugiertem Dien;
EPM: Äthylenpropylen-Copolymer
DOS: Di(2-äthylhexyl)sebacat
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, ist die Mischungseinheit das Gewicht.
Die Lufttasche 1 hat die Form einer Tasche. Sie wird gebildet durch Zusammennähen von zwei Verbundmaterialien 4 und 5 an ihren Um­ fängen mit einem Nähfaden 6. Beide Verbundmaterialien 4 und 5 sind aus einem Basisgewebe 2 für eine Tasche und einer wärmebeständigen Folie 3 aus einer CR-Verbindung zusammengesetzt, wobei die Folie 3 auf eine Oberfläche des Basisgewebes 2 auflaminiert ist. Die beiden Verbundmaterialien 4 und 5 sind zu einer Tasche zusammengenäht, wobei sich die wärmebeständige Folie 3 auf der Innenseite der Tasche befin­ det.
Die Lufttasche 1 hat eine Schutzschicht 8 für den Nähfaden. Die den Nähfaden schützende Schicht 8 deckt die genähten Flächenbereiche der Verbundmaterialien 4 und 5 ab. Die Schutzschicht 8 schützt den der Wärme des Ausdehnungsgases ausgesetzten Nähfaden 6. Das Ausdeh­ nungsgas hat anfangs, wenn es in die Lufttasche 1 injiziert wird, eine hohe Temperatur.
Die Lufttasche 1 ist zur Anbringung der Aufblaseinrichtung mit einer Öffnung 9 versehen, die in dem unteren Verbundmaterial 4 ange­ ordnet ist, wie in der Zeichnung dargestellt ist. Ein Verstärkungs­ verbundsubstrat 12 ist auf der Tascheninnenseite um die Öffnung 9 für die Anbringung der Aufblaseinrichtung auf das Verbundmaterial 4 aufgenäht. Das verstärkende Verbundsubstrat 12 hat den gleichen Auf­ bau wie das Verbundmaterial 4 für die Taschen, d. h. es ist aus einem verstärkenden Basisgewebe 10 und einer wärmebeständigen Folie 11 aus einer CR-Verbindung zusammengesetzt, wobei die Folie 11 auf eine Ober­ fläche des verstärkenden Basisgewebes 10 auflaminiert ist. Die Fläche 13, auf der das verstärkende Verbundsubstrat 12 und das Verbundmate­ rial 4 zusammengenäht sind, ist mit einer den Nähfaden schützenden Schicht 14 abgedeckt. Die Nähfaden-Schutzschicht 14 ist für den Zweck vorgesehen, den Nähfaden 6, der an der Nähfläche 13 außen freiliegt, vor der Wärme des Ausdehnungsgases zu schützen, wie es auch bei der Schutzschicht 8 der Fall ist.
Ferner ist das Verstärkungsverbundsubstrat 12 auch am Umfang des im unteren Verbundmaterial 4 ausgebildeten Gasaustrittsloches 15 an­ genäht. Die genähte Fläche ist aus den gleichen Gründen wie oben schon erwähnt ebenfalls mit einer Schutzschicht versehen.
Es sind mehrere Durchgangslöcher 18 für Bolzen und Nieten (nicht dargestellt) vorgesehen, die dazu dienen, das Aufblasgerät 1 an dem Verbundmaterial 4 anzubringen.
Bisher wurde die genannte Nähfadenschutzschicht im allgemeinen aus einer Silikongummiverbindung hergestellt (Japanische Gebrauchs­ musteroffenlegungsschrift Nr. Sho 61-85 549). Im einzelnen wird ein Silikongummiband oder ein Silikongummileim zur Bildung der Schicht auf die genähte Fläche aufgetragen. Der Grund für den Einsatz einer Silikongummiverbindung für die Nähfaden-Schutzschicht liegt in der guten Wärmebeständigkeit und Kaltrißbeständigkeit.
Wenn jedoch die Nähfaden-Schutzschicht aus einer Silikongummi­ verbindung hergestellt wird, ist die Haftung an der aus einer CR- Gummiverbindung hergestellten, wärmebeständigen Folie nicht gut.
Es könnte vorgeschlagen werden, die den Nähfaden schützende Schicht aus einer ähnlichen CR-Gummiverbindung wie die wärmebestän­ dige Folie zu bilden. Dies würde jedoch zu den folgenden Problemen führen.
Es ist erforderlich, die genannte Schutzschicht dicker als die wärmebeständige Folie auszubilden, weil die Schutzschicht den Näh­ faden abschirmen und auch die durch den Nähfaden verursachte rauhe Oberfläche der wärmebeständigen Folie glätten muß. Daher beträgt die Dicke der Schutzschicht im allgemeinen 0,2 bis 2 mm und die der wärmebeständigen Schicht 0,02 bis 0,15 mm.
Wenn aber die Schutzschicht aus einer CR-Verbindung dick aus­ gebildet wird, wird ihre ziemlich schlechte Kaltrißbeständigkeit für Silikongummi evident.
Es bestand daher in der Fachwelt die generelle Meinung, daß CR als Material für die Nähfaden-Schutzschicht ungeeignet ist.
Zum Einsetzen der Lufttasche 1 in ein Auto wird die Tasche zu einer kleinen kompakten Form gefaltet und dann in ein Lufttaschen­ gerät eingesetzt. Wenn sie zu einer kleinen kompakten Form gefaltet ist, sind die Umfänge der Verbundmaterialien 4 und 5 viel öfter ge­ faltet als die Umgebung der Öffnung 9 für die Anbringung des Auf­ blasgeräts. Daher ist die an den Umfängen der Verbundmaterialien 4 und 5 vorgesehene Schutzschicht 8 mehr dem Einfluß des Kaltriß­ beständigkeitsfaktors ausgesetzt.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer Lufttasche mit einer innenseitig auflaminierten, wärmebestän­ digen Folie aus einer CR-Verbindung und auch mit einer Nähnaht- Schutzschicht mit guter Haftung an der wärmebeständigen Folie sowie auch mit guter Kaltrißbeständigkeit.
Bei intensiven Nachforschungen und Studien der oben genannten Probleme wurde gefunden, daß eine Nähnaht-Schutzschicht aus einer Gummiverbindung auf Basis eines speziellen Polymergemisches die Lö­ sung darstellt. Diese Erfindung wurde so verfügbar.
Die erste Ausführungsform der Erfindung ist eine Lufttasche für Fahrzeuge mit einem Paar Verbundmaterialien für Taschen, die an ihren Umfängen mit einem Nähfaden zu einer Tasche zusammengenäht sind, aus einem Basisgewebe für Taschen und einer auf eine Seite des genannten Gewebes auflaminierten wärmebeständigen Folie aus einer CR-Verbindung hergestellt sind und mit der auflaminierten Folie nach innen zu der Tasche zusammengenäht sind, und einer Nähfaden-Schutzschicht aus einer Gummiverbindung, die auf die Fläche aufgebracht ist, wo die beiden Verbundmaterialien mit dem Nähfaden zusammengenäht sind, wobei die Nähfaden-Schutzschicht aus einem Polymergemisch aus EPR und CR mit einer gewichtsmäßigen Mischungsformel der ersteren zur letzteren Verbindung von 30/70 bis 70/30 hergestellt ist.
Die zweite Ausführungsform der Erfindung ist eine Lufttasche für Fahrzeuge mit einem Paar Verbundmaterialien für Taschen, die zu einer Tasche zusammengenäht sind und von denen das eine Öffnung zur Anbringung eines Aufblasgeräts für die Tasche hat, einem Verstärkungsverbundsubstrat, das mit einem Nähfaden auf der Innenfläche eines der beiden zu einer Tasche ausgebildeten Verbund­ materialien am Umfang der Anbringungsöffnung aufgenäht ist und aus einem Verstärkungsgewebe und einer auf eine Seite des Gewebes auf­ laminierten, aus CR-Verbindung gebildeten, wärmebeständigen Folie besteht und auf die Innenseite der Tasche auf die wärmebeständige auflaminierte Folie aufgenäht ist, sowie mit einer Nähfaden-Schutz­ schicht aus einer Gummiverbindung, die auf die Nähfläche der Taschen­ verbundmaterialien aufgebracht ist und aus einem Polymergemisch des EPR mit einer gewichtsmäßigen Mischformel des ersteren und des letzteren von 30/70 bis 70/30 hergestellt ist.
Die erste erfindungsgemäße Lufttasche hat eine gute Haftung an der wärmebeständigen Folie und auch eine gute Kaltrißbeständig­ keit, wie an Hand einer Ausführungsform weiter unten beschrieben wird.
Die zweite erfindungsgemäße Lufttasche hat ebenfalls eine gute Haftung an der wärmebeständigen Folie und schafft eine Oberfläche von guter Kaltrißbeständigkeit auf der zur Anbringung des Aufblas­ geräts dienenden Fläche, wie durch eine Ausführungsform weiter unten beschrieben wird.
Fig. 1 ist ein vergrößerter Teilschnitt A (ein genähter Flächenbereich der Verbundmaterialien der Tasche) gemäß Fig. 3.
Fig. 2 ist ein vergrößerter Teilschnitt B (ein genähter Flächenbereich an einer Öffnung zur Anbringung des Aufblasgeräts) gemäß Fig. 3.
Fig. 3 ist eine allgemeine Schnittdarstellung einer Luft­ tasche für Fahrzeuge im aufgeblasenen Zustand, jedoch ohne die Dar­ stellung der Rückseite.
Fig. 4 zeigt Schemazeichnungen zur Erläuterung, wie eine Luft­ tasche für Fahrzeuge zu falten ist.
Nachfolgend wird die Lufttasche der Erfindung erläutert. Die Erläuterungen für gleiche Teile der zuvor beschriebenen Beispiele werden ganz oder teilweise weggelassen; es werden die gleichen Symbole benutzt.
1. Die erste Lufttasche der Erfindung ist aus einem Paar Ver­ bundmaterialien 4 und 5 für Taschen hergestellt, die an ihren Um­ fängen unter Bildung einer Tasche (siehe Fig. 1, Fig. 3) zusammen­ genäht sind. Jedes Verbundmaterial 4 und 5 besteht aus einem Taschen- Basisgewebe 2 und einer auf die innere Oberfläche des Gewebes 2 auflaminierten, wärmebeständigen Folie 3 aus einer CR-Verbindung. Der Nähflächenbereich 7 der Verbundmaterialien 4 und 5 ist mit einer Nähfaden-Schutzschicht 8 beschichtet.
Die zweite Lufttasche der Erfindung hat ein verstärkendes Verbundsubstrat 12, das auf die innere Oberfläche des Lufttaschen- Verbundmaterials 4 am Umfang der zur Anbringung des Aufblasgeräts dienenden Öffnung 9 (siehe Fig. 2, Fig. 3) aufgenäht ist. Das verstärkende Verbundmaterial 12 besteht aus einen Verstärkungs­ basisgewebe 10 und einer auf die Innenfläche des Gewebes 10 auf­ laminierten wärmebeständigen Folie 11 aus einer CR-Verbindung. Der genähte Bereich 13 des Verstärkungsverbundmaterials 12 ist mit einer Nähfaden-Schutzschicht 14 abgedeckt.
  • 1) Das Gummimaterial (Polymer) für die CR-Verbindung ist nicht nur auf CR beschränkt, sondern kann Polymergemische aus CR und ande­ ren Polymeren, wie IIR, chloriertes IIR, bromiertes IIR und dergl. umfassen. Der CR-Gehalt muß 70% oder mehr betragen. CR kann ein mit Schwefel modifizierter Typ sein. Im Hinblick auf den Wärmebeständigkeitsfaktor sollte CR jedoch vorzugsweise ein nicht mit Schwefel modifizierter Typ sein.
  • 2) Die CR-Verbindung sollte generelle Hilfsmaterialien ent­ halten, wie Ruß, Zinkblume, ein Verarbeitungsöl, Verarbeitungshilfs­ mittel, ein Vulkanisiermittel, Vulkanisierbeschleuniger und andere Mittel.
  • 3) Beide Verbundmaterialien 4 und 5 für Taschen und das Ver­ stärkungsverbundsubstrat 12 bestehen aus einem Taschen-Basisgewebe 2 bzw. einem Verstärkungsbasisgewebe 10 und einer auf eine Oberfläche (innere Oberfläche) des Basisgewebes 2 für Taschen bzw. des Ver­ stärkungsgewebes 10 auflaminierten, wärmebeständigen Folie 3 bzw. 11 aus der genannten Gummiverbindung. Das Basisgewebe 2 für Taschen und das Verstärkungsbasisgewebe 10 sind aus gewebtem Gewebe aus Nylon- oder Polyestergarnen hergestellt. Die Laminierung der wärme­ beständigen Folie 3 und 7 erfolgt durch ein Friktions- oder Topping­ verfahren. Beide Taschen-Verbundmaterialien 4 und 5 und das Verstär­ kungsverbundsubstrat 12 werden für das Laminierverfahren in eine gewünschte Größe geschnitten (im allgemeinen eine kreisförmige Form für die Taschen-Verbundmaterialien und eine Ringform für das Verstärkungsverbundsubstrat). Das Taschenbasisgewebe 2 und das Verstärkungsbasisgewebe 10 sollen eine Fadenzahl von 50 Garnen je Zoll (19,7 Garne/cm) bei einen Garn von 300 d und von 20 Garnen je Zoll (7,9 Garne/cm) bei einem Garn von 1000 d haben. Die Dicke der wärmebeständigen Folie 3 soll in dem Bereich von 0,02 bis 0,15 mm liegen.
2. Bei der ersten erfindungsgemäßen Lufttasche ist die den Nähumfang der Lufttaschenverbundmaterialien 4 und 5 abdeckende Nähfaden-Schutzschicht aus einer Gummiverbindung, die aus einem bestimmten Polymergemisch hergestellt ist. Das Polymergemisch besteht aus EPR und CR im Gewichtsverhältnis von 30/70 bis 70/30.
  • 1) Das hier eingesetzte EPR bedeutet ein binäres Copolymer (EPM) aus Äthylen und einem alpha-Olefin sowie ein mit Schwefel vulkanisierbares ternäres Copolymer (EPDM), das durch Copolymeri­ sation von Äthylen und einem alpha-Olefin zusammen mit einer klei­ nen Menge eines nichtkonjugierten Diens hergestellt ist.
  • 2) Hinsichtlich des CR sind die genannten Materialien ein­ setzbar. Insbesondere wird vorgeschlagen, zur optimalen Abgleichung des Wärmebeständigkeitsfaktors und des Kaltrißbeständigkeitsfak­ tors mittelkristalline Materialien einzusetzen.
  • 3) Wenn bei der Mischung von EPR und CR die erstere Verbin­ dung in zu großer Menge vorliegt, wird die Haftung an der wärme­ beständigen Folie zu schwach. Wenn dagegen die erstere Verbindung in zu geringer Menge vorliegt, können Probleme hinsichtlich der Kaltrißbeständigkeit auftreten.
  • 4) Die oben erwähnte Gummiverbindung kann unter Zusatz von Ruß, Zinkblume, Prozeßöl, Vulkanisiermittel, Vulkanisierbeschleu­ niger und anderen Hilfsmaterialien hergestellt werden wie im Falle der Herstellung der CR-Verbindung für die Bildung der wärme­ beständigen Folie. Zur gemeinsamen Vulkanisierung von CR und EPR werden Schwefel und Metalloxid als Vulkanisiermittel eingesetzt, wenn EPR das Polymer EPDM ist. Wenn andererseits EPR das Polymer EPM ist, werden organisches Peroxid und Metalloxid als Vulkani­ siermittel eingesetzt.
  • 5) Zur Bildung der genannten Nähfaden-Schutzschicht 8 kann eine bandartige Schicht auf die genähte Fläche 7 aufgeklebt wer­ den oder alternativ kann ein Material im Latexzustand auf die Fläche 7 aufgeschichtet werden. Danach wird die aufgeklebte Schicht oder das aufgeschichtete Material unter Bildung der Schicht vulkanisiert. Empfohlene Vulkanisierungsbedingungen sind 170°C×10 Minuten.
3. Bei der zweiten erfindungsgemäßen Lufttasche ist die auf den zweiten Umfang der Öffnung 9 zur Anbringung des Aufblasgeräts aufgebrachte Nähfaden-Schutzschicht 14 aus einer Gummiverbindung, die aus einem bestimmten Polymergemisch hergestellt ist. Das Poly­ mergemisch besteht aus EPR und CR im Gewichtsverhältnis von 10/90 bis 70/30.
  • 1) Für EPR und CR sind die unter 2.(1) (2) gegebenen Defini­ tionen auch hier anwendbar.
  • 2) Wenn bei der Mischung von EPR und CR die erstere Verbin­ dung in zu großer Menge vorliegt, wird die Haftung an der wärme­ beständigen Folie zu schwach. Wenn dagegen die erstere Verbindung in zu geringer Menge vorliegt, treten Probleme der Kaltrißbestän­ digkeit auf. Die Faltkomplexität zum Einsetzen in das Lufttaschen­ system ist bei der Schutzschicht auf den genähten Umfängen der Lufttaschen-Verbundmaterialien 4 und 5 geringer als am Umfang der Öffnung 9 zur Anbringung des Aufblasgeräts. Daher besteht selbst dann kein Problem, wenn der EPR-Gehalt in dem Polymergemisch für die Schutzschicht 14 kleiner ist als der für die Schutzschicht 8.
  • 3) Die gleiche Beschreibung wie in 2.(4) ist auf die aus dem genannten Polymergemisch hergestellte Gummiverbindung anwend­ bar.
  • 4) Zur Bildung der Nähfaden-Schutzschicht 14 wird eine band­ artige Schicht auf den genähten Bereich 13 geklebt oder alterna­ tiv wird die Fläche 13 mit einem latexartigen Material bürsten- oder sprühbeschichtet. Danach wird die aufgeklebte Schicht oder das aufgeschichtete Material unter Bildung der Schicht vulkani­ siert. Die empfohlene Vulkanisierungsbedingung ist 170°C× 10 Minuten.
  • 5) Bei der Bildung der Schutzschicht 14 braucht die Schicht nicht auf der gesamten Oberfläche des verstärkenden Verbundsubstrats 12 vorgesehen zu sein. Es genügt, sie nur in der Umgebung des Näh­ fadens 6 vorzusehen.
  • 6) Es wurden die Nähfaden-Schutzschichten 8 und 14 erläutert, die den genähten Bereich an den Umfängen der Taschen-Verbundmateria­ lien sowie den Umfang der Öffnung zur Anbringung des Aufblasgeräts abdecken. Für die Nähfaden-Schutzschicht 17 auf dem Umfang der Abströmöffnung 15 soll das Mischungsverhältnis für die Nähfaden- Schutzschichten 8 und 14 als Basis genommen werden, wobei eine geeignete Modifikation innerhalb erlaubter Bereiche möglich ist.
Um die erfindungsgemäße Wirkung zu zeigen, wurden verschiedene Vergleiche angestellt.
Zunächst wurden Prüfkörper hergestellt und auf Kaltrißbestän­ digkeit geprüft (Tieftemperatur-Verdrehungsprüfung: JIS K 6301). Einzelheiten über die Prüfkörper sind in derTabelle 1 unten ange­ geben.
Es wurden aus den in Tabelle 1 angegebenen Materialien Bänder (15×1 mm dick) hergestellt, um die Nähfaden-Schutzschichten 8 und 14 für die Lufttasche 1 zu bilden, die in den Fig. 1 und 3 im einzelnen dargestellt ist. Jedes Band wurde durch Vulkanisation an dem Taschen-Verbundmaterial 4 und an dem Verstärkungsverbundsub­ strat 12 der Lufttasche zur Haftung gebracht. Dann wurde die Luft­ tasche nach den folgenden Prüfmerkmalen geprüft.
Die wärmebeständigen Folien 3 und 11 der Lufttasche wurden nach der in Tabelle 2 angegebenen Mischformel aus der CR-Verbindung gebildet. Als Basisgewebe 2 der Lufttasche und als Verstärkungs­ basisgewebe 10 diente ein aus Nylongarn gewebtes Gewebe (Garndicke: 840 d, Fadenzahl: 25 Garne/Zoll). Die Dicke der wärmebeständigen Folien 3 und 11 war 0,05 mm. Die Folien wurden durch Reibung auf die betreffenden Nylongewebe auflaminiert.
1) Die Prüfung der Haftfestigkeit der Nähfaden-Schutzschichten 8 und 14 an der wärmebeständigen Folie: Bei der Prüfung wurde die 180°-Abschälfestigkeit gemessen.
2) Die Prüfung der Haftfestigkeit der Nähfaden-Schutzschich­ ten 8 und 14 und das Aussehen nach dem Aufblasen der Lufttasche in einem realen Auto.
Die Prüfung auf Haftfestigkeit und Aussehen der Bänder wurde in der folgenden Weise durchgeführt:
1) Haftung:
Visuell geprüft und wie folgt bewertet:
Abgeschält: Das Band war abgeschält, und der genähte Faden war freigelegt.
Fast gut: Das Band war teilweise abgeschält, aber der Nähfaden war nicht freigelegt.
Gut: Das Band war überhaupt nicht abgeschält.
2) Aussehen des Bandes:
Visuell festgestellte Risse des geprüften Bandes.
Die Lufttasche wurde zum Einsetzen in ein Lufttaschengerät wie unten erwähnt gefaltet und dann in ein Fahrzeug installiert (Bezug­ nahme auf Fig. 4).
Wie in Fig. 4 oben gezeigt ist, wird die Lufttasche zuerst in der Weise flach gelegt, daß die innere Oberfläche des oberen Taschen-Verbundmaterials 5 auf der inneren Oberfläche des unteren Taschen-Verbundmaterials 4 liegt.
Dann wird die oberen Hälfte und die untere Hälfte der flach gelegten Lufttasche hin und her gefaltet. Die gefaltete Lufttasche ist in der Mitte der Fig. 4 gezeigt. Dann wird die rechte Hälfte und die linke Hälfte hin und her gefaltet, so daß die Lufttasche nun von oben gesehen rechteckig ist. Die fertig gefaltete Luft­ tasche ist in Fig. 4 unten dargestellt.
Bei der Faltung der Lufttasche wird das um die Öffnung 9 zur Anbringung des Aufblasgeräts vorgesehene, verstärkende Verbundsub­ strat 12 einmal zum linken und zum rechten Umfang sowie zum oberen und unteren Umfang gefaltet. Der Umfang des gefalteten Substrats 12 nimmt eine rechteckige Gestalt an.
Die Prüfung erfolgte mit den in dieser Weise gefalteten Luft­ taschen in realen Fahrzeugen. Die Prüfergebnisse zeigen, daß die Probe von Ausführungsform 2 für die Nähfaden-Schutzschicht 8 geeig­ net war und die Proben von Ausführungsform 2, 3 für die Nähfaden- Schutzschicht 14 geeignet waren.
Tabelle 2
Obgleich die Erfindung im einzelnen unter Bezugnahme auf ihre spezifischen Ausführungsformen beschrieben wurde, ist dem Fachmann erkennbar, daß verschiedene Änderungen und Modifizierungen vorge­ nommen werden können, ohne vom Wesen und Umfang der Erfindung abzu­ weichen.

Claims (3)

1. Lufttasche für Fahrzeuge mit einer Nähfaden-Schutzschicht auf einer mit Nähnaht versehenen Fläche am Umfang von zwei Taschen- Verbundmaterialien, die durch Auflaminieren einer wärmebeständigen Folie aus einer Chloroprengummi-Verbindung auf die innere Oberfläche eines Taschenbasisgewebes gebildet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Nähfaden-Schutzschicht aus einer Gummiverbindung hergestellt ist, die ein Polymergemisch aus Äthylenpropylengummi und Chloropren­ gummi in einem gewichtsbezogenen Mischungsverhältnis des ersteren zum letzteren von 30/70 bis 70/30 enthält.
2. Lufttasche für Fahrzeuge mit einer Nähfaden-Schutzschicht auf einer mit Nähnaht versehenen Fläche am Umfang einer Öffnung zur Anbringung eines Aufblasgeräts, um die tascheninnenseitig ein Verstär­ kungsverbundsubstrat auf das die Lufttasche bildende Verbundmate­ rial aufgenäht ist, wobei das Verstärkungsverbundsubstrat durch Auf­ laminieren einer wärmebeständigen Folie aus Chloroprengummi-Verbindung auf die Innenfläche des Verstärkungsbasisgewebes gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Nähfäden-Schutzschicht aus einer Gummiverbindung hergestellt ist, die ein Polymergemisch aus Äthylenpropylengummi und Chloropren­ gummi in einem gewichtsbezogenen Mischungsverhältnis des ersteren zum letzteren von 10/90 bis 70/30 enthält.
3. Lufttasche für Fahrzeuge mit einer ersten Nähfaden-Schutz­ schicht auf einer mit Nähnaht versehenen Fläche, auf der zwei Taschen- Verbundmaterialien, die durch Auflaminieren einer wärmebeständigen Folie aus einer Chloroprengummiverbindung auf die Innenfläche des Taschenbasisgewebes gebildet sind und unter Bildung einer Taschenform zusammengenäht sind, und einer zweiten Nähfaden-Schutzschicht auf einer zweiten mit Nähnaht versehenen Fläche, wobei das Verstärkungs­ verbundsubstrat durch Laminieren einer wärmebeständigen Folie aus Chloroprenverbindung auf die Innenfläche des Verstärkungsgewebes hergestellt und am Umfang der Anbringungsöffnung für das Aufblas­ gerät innenseitig des Lufttaschen-Verbundmaterials angenäht ist, dadurch gekennzeichnet, daß
die erste Nähfaden-Schutzschicht aus einer Gummiverbindung her­ gestellt ist, die ein Polymergemisch aus Äthylenpropylengummi und Chloroprengummi in einem gewichtsbezogenen Mischungsverhältnis des ersteren zum letzteren von 30/70 bis 70/30 enthält und
die zweite Nähfaden-Schutzschicht aus einer Gummiverbindung her­ gestellt ist, die ein Polymergemisch aus Äthylenpropylengummi und Chloroprengummi in einem gewichtsbezogenen Mischungsverhältnis des ersteren zum letzteren von 10/90 bis 70/30 enthält.
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