DE4109482A1 - Vorrichtung fuer telekommunikationsanlagen - Google Patents

Vorrichtung fuer telekommunikationsanlagen

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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für Telekommu­ nikationeinrichtungen zur Teilnehmeranwahl unter Ver­ wendung eines Decoders zur Umsetzung der erfaßten Wahl­ informationen in elektrisch verarbeitbare Wahlsignale.
Derartige Vorrichtungen ermöglichen im Bereich einer Telefonanlage die Anwahl eines bestimmten Teilnehmers. Die Anwahl kann dabei über eine Tastatur erfolgen. Bei umfangreichen Anwahlmöglichkeiten wird hierbei häufig ein Telefonregister geführt, das eine Kurz- oder Na­ mensanwahl über zugeordnete Rufnummern ermöglicht. Zur Durchführung einer derartigen Anwahl mit Hilfe einer automatischen Unterstützung ist es bekannt, Dateien im Bereich von Personalcomputern zu führen, mit deren Hilfe die gesuchte Teilnehmerkennung gefunden wird.
Über spezielle Schnittstellen und Zusatzgeräte ist es auch möglich, mit Hilfe der in derartigen Karteien ge­ speicherten Informationen unmittelbar Anwähloperationen durchzuführen.
Diese speziellen Vorrichtungen sind aufgrund ihres ver­ gleichsweise hohen Preises jedoch meist nur zentral verfügbar und stehen somit einer Vielzahl von poten­ tiellen Benutzern nur sehr begrenzt zur Verfugung.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung der einleitend genannten Art so zu verbes­ sern, daß mit geringem Aufwand dezentral eine weitge­ hend automatisierte Teilnehmeranwahl durchführbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Eingabeeinheit als Klarschriftleser ausgebildet ist, der eine einem Informationsträger zuwendbare De­ tektionseinheit aufweist und durch eine Übertragungs­ strecke mit dem Decoder verbunden ist.
Derartige Klarschriftleser sind bereits als Zusatzge­ räte für Computer bekannt und ermöglichen ein Einlesen von grafisch dargestellten Texten in einen Speicher des Computers. Nach einem derartigen Einlesen ist es mög­ lich, den Text weiterzuverarbeiten und beispielsweise eine Anzeige im Bereich von Ausgabegeräten, eine Ab­ speicherung auf einer Vielzahl von Datenträgern oder eine Bearbeitung des Textes vorzunehmen. Diese Klar­ schriftleser werden auch als "Scanner" bezeichnet.
Bei der erfindungsgemäßen Ausbildung der Vorrichtung zur Teilnehmeranwahl werden zu derartigen Scannern ver­ gleichbare Bauelemente verwendet, um die auf dem Infor­ mationsträger abgespeicherten Informationen zu erfas­ sen. Der Informationsträger kann beispielsweise als eine Karteikarte ausgebildet sein, auf der Klarschrift­ informationen zu bestimmten Teilnehmern verzeichnet sind. Insbesondere ist es zweckmäßig, auf derartigen Karteikarten die Namen der Teilnehmer, die betreffenden Rufnummern und ggf. erforderliche Zusatzinformationen abzuspeichern. Mit Hilfe einer Detektionseinheit des Klarschriftlesers, die eine Abtastung der optischen Markierungen auf dem Informationsträger ermöglicht, werden die Zeichenfolgen auf dem Informationsträger in elektrisch verarbeitbare Signale umgewandelt, die der Einrichtung zur Telekommunikation zur Verfügung ge­ stellt werden können. Zur Umsetzung dieser Signale in standardisierte Wählsignale ist der Decoder vorgesehen, der beispielsweise eine Ziffer einer erkannten Tele­ fonnummer in Wählimpulse umsetzt.
Zur Ermöglichung einer guten Handhabbarkeit des Klar­ schriftlesers wird vorgeschlagen, daß der Klarschrift­ leser als ein im wesentlichen stiftförmig gestaltetes Handgerät ausgebildet ist. Hierdurch kann in einfacher Weise der Klarschriftleser entlang von zeilenförmig angeordneten Klartextinformationen geführt werden.
Eine eigenständigige Verwendung des Klarschriftlesers ohne eine elektrische Verbindung mit der Telekommunika­ tionseinrichtung wird dadurch ermöglicht, daß der Klar­ schriftleser mit einer autonomen Energieversorgung ver­ sehen ist.
Eine preiswerte Verbindung des Klarschriftlesers mit der Telekommunikationseinrichtung kann dadurch erfol­ gen, daß die den Klarschriftleser mit der Telekommuni­ kationseinrichtung verbindende Übertragungsstrecke als eine Leitung ausgebildet ist.
Eine Verwendung von bewährten Bauelementen ist dadurch möglich, daß die Leitung elektrisch leitfähig ist. Zur Ermöglichung einer hohen Datenübertragungsrate ist es aber auch möglich, daß die Leitung als optisch leitfä­ higes Glasfaserkabel ausgebildet ist.
Eine Verbindung über eine größere Entfernung kann da­ durch erfolgen, daß die Übertragungsstrecke als eine Funkstrecke ausgebildet ist.
Eine kostengünstige Realisierung durch Verwendung von im Bereich von Telefonanlagen vorhandene akustische Koppelelemente wird dadurch ermöglicht, die Übertra­ gungsstrecke als ein akustischer Kanal ausgebildet ist.
Eine weitere Vereinfachung des apparativen Aufwandes kann dadurch erreicht werden, daß der Klarschriftleser einen ihn akustisch an ein Mikrofon eines Handapparates ankoppelnden Schallwandler aufweist.
Die Verwendung separater Bauelemente wird dadurch ver­ mieden, daß der Klarschriftleser als Einbauteil im Be­ reich eines Handapparates angeordnet ist. Bei einem Handapparat von einem schnurlosen Telefon ist es bei­ spielsweise auch möglich, den Klarschriftleser als Zu­ satzeinrichtung einzubauen. Es kann dadurch sowohl über die Tastatur eine Wählverbindung aufgenommen als auch eine Anwahl mit Hilfe des Klarschriftlesers durchge­ führt werden.
Eine Kontrolle der vom Klarschriftleser ausgelösten Aktionen kann dadurch erfolgen, daß der Schallwandler als Ausgabeeinheit für zu einem Benutzer zu übertra­ gende akustische Informationen ausgebildet ist.
Der Bedienungskomfort kann dadurch erhöht werden, daß im Bereich des Klarschriftlesers einer im Bereich des Informationsträgers angeordneten Kurzinformationen zu­ ordbare Zusatzinformationen abgespeichert sind. Durch diese Zusatzinformationen ist es möglich, bei einer begrenzten Anzahl von Teilnehmern vom Klarschriftleser nur bestimmte Kodierungen im Bereich des Informations­ trägers zu erfassen, die vorzugsweise neben einer voll­ ständigen Klarschriftinformation angeordnet sind. Hier­ durch wird der Bedienungsaufwand und insbesondere die erforderliche Bedienzeit vermindert.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeich­ nung schematisch dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer Vor­ richtung, bei der die Eingabeeinheit als ein im wesentlichen stiftförmiges Handgerät mit eigenständiger Energieversorgung ausgebildet ist,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung einer Vor­ richtung, bei der die Eingabeeinheit im Be­ reich eines Handapparates angeordnet ist,
Fig. 3 eine Prinzipdarstellung einer als Handgerät ausgebildeten Eingabeeinheit, die durch eine akustische Übertragungsstrecke mit einem Mi­ krofon eines Handapparates verbunden ist und
Fig. 4 ein Blockschaltbild der wesentlichen Komponen­ ten der Vorrichtung.
Die dargestellte Vorrichtung zur Teilnehmeranwahl be­ steht im wesentlichen aus einer Eingabeeinheit (1), einem von der Eingabeeinheit (1) übermittelte Signale in Wählimpulse umsetzenden Decoder (2) sowie einer Te­ lekommunikationseinrichtung (3), die an ein Teilnehmer­ netz (4) angeschlossen ist.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 ist die Eingabe­ einheit (1) als ein Klarschriftleser (5) ausgebildet, der mit einer Detektionseinheit (6) einem Informations­ träger (7) zuwendbar ist, auf dem Klartextinformationen (8) angeordnet sind.
Der Klarschriftleser (5) ist innerhalb eines ein Hand­ gerät ausbildenden Gehäuses (9) angeordnet. Zur Ener­ gieversorgung des Klarschriftlesers (5) ist eine autonome Energieversorgung (10) vorgesehen. Die autono­ me Energieversorgung (10) kann beispielsweise als ein wiederaufladbarer Akkumulator oder als eine Batterie ausgebildet sein. Der Klarschriftleser (5) ist über eine Leitung (11) mit der Telekommunikationseinrichtung (3) verbunden. Die Leitung (11) ist zur Übertragung elektrischer Signale geeignet. Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, eine optische Übertragung vorzu­ sehen. Zur Ermöglichung einer leitungsfreien Verwendung des Klarschriftlesers (5) mit der Telekommunikations­ einrichtung (3) weist die Telekommunikationseinrichtung (3) eine Antenne (12) auf. Mit Hilfe der Antenne (12) ist es möglich, die benötigten Informationen über eine Funkstrecke zu übertragen. Hierzu ist es lediglich er­ forderlich, im Bereich des Klarschriftlesers (5) einen Sender und im Bereich der Telekommunikationseinrichtung (3) einen Empfänger anzuordnen.
Der Klarschriftleser (5) ist darüber hinaus mit einem Schallwandler (13) versehen, der eine akustische Aus­ gabe von übermittelten Informationen ermöglicht.
Hierdurch kann in einfacher Weise eine Kontrolle der durchgeführten Operationen erfolgen.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 ist der Klar­ schriftleser (5) in einen Handapparat (14) integriert, der eine Antenne (15) aufweist. Zwischen der Antenne (15) sowie der Antenne (12) der Telekommunikationsein­ richtung (3) befindet sich eine Funkstrecke zur Signal­ übertragung. Auch bei einer Anordnung des Klarschrift­ lesers (5) im Bereich eines Handapparates (14) ist je­ doch eine Verbindung mit der Telekommunikationsein­ richtung (3) über elektrische Leitungen oder über ein Glasfaserkabel möglich.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 3 zeigt eine als Hand­ gerät ausgebildete Eingabeeinheit (1), die einen Schall­ wandler (13) zur Ermöglichung einer akustischen Kopp­ lung mit einem Mikrofon (16) des Handapparates (14) aufweist. Durch diese Ausführungsform wird der appara­ tive Aufwand vermindert, da zur Kopplung das standard­ mäßig im Bereich des Handapparates (14) angeordnete Mikrofon (16) verwendet wird. Für spezielle Anwendungen ist es jedoch auch möglich, beispielsweise eine Infra­ rotkopplung zwischen der Eingabeeinheit (1) und dem Handapparat (14) vorzusehen.
Fig. 4 zeigt als Blockschaltbild die prinzipielle An­ ordnung der wesentlichen Komponenten der Vorrichtung. Der dem Informationsträger (7) zugewandte Klarschrift­ leser (5) steuert über den Decoder (3) die Telekommuni­ kationseinrichtung (3). In Abhängigkeit von den über­ tragenen Wählinformationen stellt die Telekommunika­ tionseinrichtung (3) eine Verbindung mit einem Teil­ nehmer über das Teilnehmernetz (4) her.
Zur Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit ist es möglich, im Bereich der Telekommunikationseinrichtung (3) eine Anzeige-einheit zur Darstellung der vom Klarschrift­ leser (5) erfaßten Informationen vorzusehen. Ein zur Gewährleistung einer guten Handhabbarkeit beispiels­ weise stiftförmig ausgebildeter Klarschriftleser (5) kann auch dazu verwendet werden, nacheinander eine Viel­ zahl von Informationen im Bereich des Informationsträ­ gers (7) zu erfassen, die zur Telekommunikationsein­ richtung (3) übertragen und dort abgespeichert und bei­ spielsweise in einem Datenregister eingeordnet werden. Diese Erfassung der ermittelten Informationen im Be­ reich der Telekommunikationseinrichtung (3) ermöglicht eine Wahlwiederholung zu einem späteren Zeitpunkt, ohne daß eine erneute Informationserfassung mit Hilfe des Klarschriftlesers (5) erforderlich ist.
Zur Anpassung an eine maximale Datenübertragungsrate zur Telekommunikationseinrichtung (3) ist es möglich, im Bereich des Klarschriftlesers (5) einen internen Speicher anzuordnen, der in Abhängigkeit von einer Lese­ geschwindigkeit der Detektionseinheit (6) die erfaßten Informationen zwischenspeichert und zu einem Signalge­ nerator übermittelt, der die Datenübertragung zur Tele­ kommunikationseinrichtung (3) koordiniert. Bei einem Klarschriftleser (5), der über elektrische Leitungen mit der Telekommunikationseinrichtung (3) verbunden ist, ist eine autonome Energieversorgung entbehrlich und die Energieversorgung kann von der Telekommunika­ tionseinrichtung (3) aus erfolgen.

Claims (12)

1. Vorrichtung für Telekommunikationeinrichtungen zur Teilnehmeranwahl unter Verwendung eines Decoders zur Umsetzung der erfaßten Wahlinformationen in elektrisch verarbeitbare Wahlsignale, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Eingabeeinheit (1) als Klar­ schriftleser (5) ausgebildet ist, der eine einem Informationsträger (7) zuwendbare Detektionseinheit (6) aufweist und durch eine Übertragungsstrecke mit dem Decoder (2) verbunden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß der Klarschriftleser (5) als ein im wesent­ lichen stiftförmig gestaltetes Handgerät ausgebil­ det ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Klarschriftleser (5) mit einer autonomen Energieversorgung (10) versehen ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, daß die den Klarschriftleser (5) mit der Telekommunikationseinrichtung (3) ver­ bindende Übertragungsstrecke als eine Leitung (11) ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich­ net, daß die Leitung (11) elektrisch leitfähig ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich­ net, daß die Leitung (11) als optisch leitfähiges Glasfaserkabel ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Übertragungsstrecke als eine Funk­ strecke ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Übertragungsstrecke als ein akustischer Kanal ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß der Klarschriftleser (5) einen ihn akustisch an ein Mikrofon (16) eines Hand­ apparates (14) ankoppelnden Schallwandler (13) auf­ weist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß der Klarschriftleser (5) als Einbauteil im Bereich eines Handapparates (14) angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10 da­ durch gekennzeichnet daß der Schallwandler (13) als Ausgabeeinheit für zu einem Benutzer zu über­ tragende akustische Informationen ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, daß im Bereich des Klar­ schriftlesers (5) einer im Bereich des Informations­ trägers (7) angeordneten Kurzinformationen zuord­ bare Zusatzinformationen abgespeichert sind.
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