DE4102462A1 - Stabiliersierelement zur osteosynthese von knochenfragmenten, insbesondere zur fixation von knochenfrakturen - Google Patents
Stabiliersierelement zur osteosynthese von knochenfragmenten, insbesondere zur fixation von knochenfrakturenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Stabilisierelement zur Osteosynthese
von Knochenfragmenten, insbesondere zur Fixation von Knochen
frakturen gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Als Hauptziel der Frakturbehandlung gilt die Wiederherstellung
der Funktion der verletzten Extremität. Zur Vermeidung von
Fehlstellungen und zur Verhütung von Frakturkrankheiten (Ge
lenkversteifungen und Weichteilschädigungen infolge zirkula
torischer Störungen) soll dem gebrochenen Knochen durch eine
stabile Osteosynthese eine Festigkeit gegeben werden, die eine
längerdauernde äußere Fixation durch Gipsverbände erübrigt und
eine sofortige aktive Bewegungstherapie der verletzten Extre
mität erlaubt. Auch bei den wiederherstellenden Eingriffen am
Skelett steht neben der zuverlässigen Verknöcherung die früh
zeitige aktive Funktionsbehandlung im Vordergrund. Wichtig sind
ferner die Abkürzung des Krankenhausaufenthaltes, die möglichst
rasche Wiederherstellung der Tragfähigkeit des Knochens und vor
allem auch die Abkürzung des operativen Eingriffs.
Eine stabile Osteosynthese läßt sich beispielsweise durch eine
interfragmentäre, flächenhaft wirkende Kompression mittels Zug
schrauben erreichen. Des weiteren ist eine sog. axiale Kom
pression bekannt, die sich mit dem Zuggurtungsprinzip, mit zwei
Platten oder mit 2-4 Steinmann-Nägeln, welche mit äußeren Span
nen fixiert sind, erreichen läßt. Darüber hinaus werden auch
intramedulläre Kraftträger (Marknägel) verwendet, wobei die
Fraktur sehr häufig noch durch eine Cerclage in Form von Edel
stahldraht stabilisiert wird. Schließlich sind unterschied
lichst geformte Kompressions- und Winkelplatten bekannt, die
mittels Spannschrauben und Befestigungszangen oder dgl. mit dem
Knochen lösbar verbunden werden.
All diesen Methoden haftet jedoch der Nachteil an, daß sie
einen relativ hohen operativen Aufwand erfordern und daß ferner
nur mit Metallimplantaten, die später wieder entfernt werden
müssen, eine einigermaßen zufriedenstellende Festigkeit der
Fraktur erzielt wird. Die üblicherweise verwendeten Cerclagen
sind zudem nicht geeignet, Frakturen so zusammenzuhalten, daß
sie im wesentlichen voll belastbar sind. Zudem sind die Verwen
dungsmöglichkeiten derartiger Cerclagen ausgesprochen be
schränkt, da beispielsweise Kompressionsplatten mit Spann
schrauben zur Fixation von alten und/oder porösen Knochen unge
eignet sind, sich zumindest aber zur Erzielung eines festen
Sitzes als sehr problematisch erweisen. Abgesehen davon ist
durch Anordnung solcher Platten, Schrauben und ähnlichem eine
Schwächung des zu behandelnden Knochens insgesamt die Folge. So
stellt beispielsweise eine durch den Knochen hindurchgeführte
Schraube eine hochgradige Sollbruchstelle dar. Schließlich
treten im Bereich der Enden von herkömmlichen Kompressions-,
Winkelplatten oder dgl. zusätzliche Spannungen im Knochen auf,
die zum einen den Heilungsprozeß verlangsamen und zum anderen
zu verhältnismäßig hohen Belastungen bis hin zum Bruch des
Knochens in diesem Bereich führen können.
Ausgehend vom oben genannten Stand der Technik liegt der Erfin
dung die Aufgabe zugrunde, ein Stabilisierelement zur Osteosyn
these von Knochenfragmenten, insbesondere zur Fixation von Kno
chenfrakturen zu erhalten, das unter Erzielung einer hohen Sta
bilität und einer guten Verträglichkeit besonders einfach zu
handhaben ist.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des An
spruchs 1 gelöst.
Durch die wellen-, mäander-, zick-zack-artige oder dergleichen
Profilierung läßt sich ein Stabilisierelement mit einer ausge
sprochen hohen Steifigkeit erreichen. Infolgedessen sind zur
Osteosynthese von Knochenfragmenten, insbesondere zur Fixation
von Knochenfrakturen beispielsweise intramedulläre Kraftträger
(Marknägel) nicht mehr notwendig. Zudem läßt sich das Stabili
sierelement infolge der durch die Profilierung erzielbaren ho
hen Steifigkeit wesentlich dünner ausbilden als die bisher be
kannten Kompressions-, Winkel- oder dergleichen -platten. Die
hieraus resultierende gute Verträglichkeit ermöglicht daher
auch ein Belassen des erfindungsgemäßen Stabilisierelementes
nach Heilung des Knochens bzw. nach Zusammenwachsen der Frak
tur, so daß sich ein weiterer operativer Eingriff zum Entfernen
bisher verwendeter Marknägel, Kompressions-, Winkelplatten oder
anderen plattenähnlichen stabilisierenden Hilfsmitteln erüb
rigt. Durch die Abstützung des erfindungsgemäßen Stabilisier
elementes am Knochen über wenigstens zwei sich etwa in Längs
richtung des Stabilisierelementes erstreckende Berührungslinien
wird die Steifigkeit bzw. der Stabilisierungseffekt noch zu
sätzlich erhöht. Schließlich läßt sich das erfindungsgemäße
Stabilisierelement besonders einfach handhaben, ohne daß vor
der Operation vorzunehmende Anpassungsmaßnahmen, beispielsweise
an die jeweilige Krümmung des Knochens im Bereich der Fraktur
oder dergleichen vorzunehmen sind.
Konstruktive Details des erfindungsgemäßen Stabilisierelementes
sind in den Unteransprüchen beschrieben. Von großer Bedeutung
für ein einfaches und schnelles, zugleich funktionssicheres
Festlegen des Stabilisierelementes am Knochen sind die Maßnah
men nach Anspruch 2. Demnach kann das Stabilisierelement mit
wenigstens einem flachbandartigen Spannband, das als Spannmit
tel dient und die Fraktur und/oder den Knochen im Bereich der
zu behandelnden Stelle umschlingt, in Form einer Rohr- oder
Schlauchschelle am Knochen fixiert werden. In diesem Zusammen
hang wird ausdrücklich auf die DE-PS 35 38 645 sowie auf die
deutsche Patentanmeldung P 40 21 246.7 hingewiesen. Das Spann
mittel als Spannband auszubilden, hat sich als ausgesprochen
vorteilhaft erwiesen, da das Stabilisierelement unabhängig von
der Konsistenz des Knochens, d. h. auch bei altem, porösem Kno
chen an diesem im Gegensatz zu herkömmlichen Spannschrauben
auch unter Kompression fixierbar ist.
Des weiteren sind für eine besonders gute Handhabbarkeit wie
auch Positionierung bzw. Festlegung des Spannbandes an dem Sta
bilisierelement und damit am Knochen die Maßnahmen nach den
Ansprüchen 3 bis 7 von besonderem Interesse. Insbesondere die
Festlegung des Stabilisierelementes und des Spannbandes bzw.
der Spannbänder zueinander durch erfindungsgemäß vorgesehene
Längsschlitze entsprechend den konstruktiven Maßnahmen nach den
Ansprüchen 5 bis 7 wird eine unerwünschte Montage des Stabili
sierelementes, ein Verrutschen des bzw. der Spannbänder entlang
dem Stabilisierelement und ähnliches sicher verhindert.
Darüber hinaus liegt es entsprechend den Merkmalen nach An
spruch 8 im Rahmen der Erfindung, das Stabilisierelement im Be
reich der am Knochen anliegenden Berührungslinien mit spitzkan
tigen, sägezahnartigen oder dazu vergleichbar ausgeformten Vor
sprüngen zu versehen, die dem Knochen bzw. der Fraktur zuge
wandt sind. Ein Ab- bzw. Verrutschen des Stabilisierelementes
und damit zusammenhängend des bzw. der Spannbänder während der
Operation wie auch nach dem operativen Eingriff läßt sich hier
durch wirkungsvoll vermeiden. Zusätzlich sind die Vorsprünge
nach den konstruktiven Maßnahmen nach Anspruch 9 asymmetrisch
ausgebildet, wobei erfindungsgemäß die der Fraktur zugewandte
Flanke eines jeden Vorsprunges etwa senkrecht zum Stabilisier
element und die der Fraktur abgewandte Flanke eines jeden Vor
sprunges schräg zum Stabilisierelement in Richtung Fraktur ver
laufend ausgestaltet sind. Dies hat den besonderen Vorteil, daß
beim Eindringen der Vorsprünge in den Knochen eine Zugwirkung
in entgegengesetzter Richtung zur Fraktur bzw. eine Druckwir
kung in Richtung zur Fraktur zusätzlich erzielt wird. Dies för
dert ebenfalls die Stabilisierung von Knochen und Fraktur durch
das erfindungsgemäße Stabilisierelement.
Mit der Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 10 soll die
Steifigkeit des am Knochen bzw. an der Fraktur anliegenden Sta
bilisierelementes in Zusammenwirkung mit dem bzw. den Spannbän
dern durch eine zusätzliche elastische Vorspannung erhöht wer
den. Gleichzeitig wird einem selbständigen Lösen des Spannban
des infolge fehlender Vorspannung sicher entgegengewirkt. Durch
die konstruktive Maßnahme nach Anspruch 11 wird darüber hinaus
infolge einer Materialeinsparung noch zusätzlich die Elastizi
tät des Stabilisierelementes gefördert. Zudem ist die Verträg
lichkeit des erfindungsgemäßen Stabilisierelementes durch Ver
ringerung des Materials verbessert. Auch ist gleichzeitig
sichergestellt, daß das Stabilisierelement, beispielsweise in
Form eines profilierten Loch- oder Wabenblechs, während der
Heilung vom Knochen durchwachsen und somit ein nicht mehr ent
fernbares Teil von diesem werden kann. Von Vorteil ist dabei
die erfindungsgemäße Anordnung nach den Ansprüchen 12 und 13,
wodurch eine gute Verträglichkeit erzielt wird.
Von besonderem Vorteil sind weiterhin die an dem Stabilisier
element vorgesehenen Verstärkungsstreifen nach Anspruch 14,
wodurch sich die Steifigkeit, insbesondere die Torsionssteifig
keit bzw. Verdrehfestigkeit des Stabilisierelementes wesentlich
erhöhen läßt, und zwar selbst für den Fall, daß das jeweilige
Stabilisierelement eine große Anzahl von Aussparungen in Form
von runden, quadratischen, rechteck-, wabenförmigen oder dgl.
Lochungen aufweist. Die insbesondere im Bereich der dem Knochen
zugewandten Kanten und/oder der dem Knochen abgewandten Kanten
angeordneten Verstärkungsstreifen ermöglichen so zugleich eine
Verringerung der Materialdicke von dem jeweiligen Stabilisier
element. Damit die dem Knochen zugewandten Berührungslinien
tatsächlich am Knochen zur Anlage kommen, ragen die im Bereich
der dem Knochen zugewandten Kanten des Stabilisierelementes
angebrachten Verstärkungsstreifen vorteilhafterweise nicht über
die Berührungslinien hinaus.
Schließlich wird mit der Ausgestaltung der Erfindung nach den
Ansprüchen 15 und 65 noch zusätzlich die Handhabbarkeit des er
findungsgemäßen Stabilisierelementes verbessert. Infolge der
Materialschwächungen bzw. Sollbruchstellen, wie beispielsweise
Trennperforationen, -schlitze oder dergleichen, lassen sich
während der Operation je nach Bedarf entsprechend große, d. h.
ausreichend breite Stabilisierelemente durch Umbiegung an der
vorgesehenen Berührungslinie und nachfolgendem Abbrechen erhal
ten. Schwierige und zumeist langwierige Vorbereitungsmaßnahmen
zur Anpassung des Stabilisierelementes an Form und Größe von
Knochen bzw. Fraktur können auf diese Weise entfallen. Zur ver
besserten Handhabbarkeit des erfindungsgemäßen Stabilisierele
mentes können darüber hinaus vorgesehene Verstärkungsstreifen
ebenfalls mit Materialschwächungen bzw. Sollbruchstellen in
Form von Trennperforationen, -schlitzen oder dgl. versehen
sein.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung erge
ben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einiger bevorzugter
Ausführungsformen der Erfindung sowie anhand der Zeichnungen.
Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebil
deten Stabilisierelementes mit einem schematisch
dargestellten Spannband in perspektivischer Ansicht;
Fig. 2 einen teilweise abgebrochenen Querschnitt durch das
erfindungsgemäße Stabilisierelement nach Fig. 1
längs der Linie II-II in vergrößerter Darstellung;
Fig. 3 eine teilweise abgebrochene Seitenansicht einer ge
ringfügig abgewandelten Ausführungsform eines Stabi
lisierelementes entsprechend Fig. 2 in Pfeilrichtung
III;
Fig. 4 einen teilweise abgebrochenen Querschnitt durch eine
weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausge
bildeten Stabilisierelementes entsprechend Fig. 2;
Fig. 5 eine teilweise abgebrochene Seitenansicht eines Sta
bilisierelementes nach Fig. 4 in Pfeilrichtung V;
Fig. 6 eine andere Ausführungsform eines erfindungsgemäß
ausgebildeten Stabilisierelementes mit einem schema
tisch dargestellten Spannband in perspektivischer
Ansicht;
Fig. 7-9 weitere Ausführungsformen eines erfindungsgemäß aus
gebildeten Stabilisierelementes in perspektivischer
Ansicht;
Fig. 10-14 schematisiert dargestellte Querschnitte durch wei
tere Ausführungsformen von erfindungsgemäß ausgebil
deten Stabilisierelementen;
Fig. 15 einen Längsschnitt durch eine weitere Ausführungs
form eines erfindungsgemäß ausgebildeten Stabili
sierelementes im Bereich einer Knochenfraktur ent
sprechend Fig. 3 in verkleinerter Darstellung;
Fig. 16 eine andere Ausführungsform eines erfindungsgemäß
ausgebildeten Stabilisierelementes in perspektivi
scher Ansicht entsprechend Fig. 1; und
Fig. 17 einen teilweise abgebrochenen Querschnitt durch das
erfindungsgemäße Stabilisierelement nach Fig. 16
längs der Linie XVII-XVII in vergrößerter Darstel
lung.
In Fig. 1 ist ein Stabilisierelement 10 zur Osteosynthese von
Knochenfragmenten, insbesondere zur Fixation von Knochenfraktu
ren dargestellt, das die Fraktur und/oder den nicht gezeigten
Knochen im Bereich der zu behandelnden Stelle wenigstens teil
weise überdeckt und mit mindestens einem Spannmittel am Knochen
festgelegt wird. Das Spannmittel ist nach Art einer Rohr- bzw.
Schlauchschelle als flachbandartiges Spannband 12 ausgebildet,
das die Fraktur und/oder den Knochen im Bereich der zu behan
delnden Stelle umschlingt. Das Spannband 12, das hier nur teil
weise und schematisch dargestellt ist, entspricht in Funktion
und konstruktiver Ausgestaltung den in der DE-PS 35 38 645 und
der deutschen Patentanmeldung P 40 21 246.7 beschriebenen
Spannbändern.
Das Stabilisierelement 10 nach den Fig. 1 und 2 ist im Quer
schnitt zick-zack-artig ausgebildet, wobei die einzelnen Flä
chenteile 14 des Stabilisierelementes 10 in ihren Abmessungen
einander entsprechen und etwa im rechten Winkel aneinander an
schließen. Infolge dieser zick-zack-artigen Profilierung erhält
das Stabilisierelement 10 eine ausgesprochen hohe Steifigkeit,
obschon das Stabilisierelement 10 eine verhältnismäßig geringe
Dicke aufweist. Das Stabilisierelement 10 nach Fig. 1 stützt
sich am nicht dargestellten Knochen über vier im wesentlichen
in Längsrichtung des Stabilisierelementes 10 erstreckende Be
rührungslinien 16 ab, die hier mit den dem Knochen bzw. der
Fraktur zugewandten Kanten 18 jeweils zweier aneinander angren
zender Flächenteile 14 des Stabilisierelementes 10 identisch
sind. In Fig. 2 verlaufen die Berührungslinien 16 etwa senk
recht zur Zeichenblattebene.
Das flachbandartige Spannband 12 kommt entsprechend Fig. 2 auf
dem Stabilisierelement 10 zwischen jeweils zwei benachbarten
Berührungslinien 16 zur Anlage, und zwar von den Berührungsli
nien 16 etwa gleich beabstandet und vom nicht gezeigten Knochen
abgewandt. Das Stabilisierelement 10 läßt sich daher am Knochen
mit dem diesen umschlingenden Spannband 12 unter beliebig aus
zuwählender Kompression fixieren, ohne daß der Knochen selbst
zur Fixation wiederum des Spannbandes 12 herangezogen werden
muß. Dies hat den Vorteil, daß das Stabilisierelement 10
schnell und einfach am Knochen festlegbar ist, unabhängig von
der jeweiligen Konsistenz des die Fraktur aufweisenden Kno
chens. Insofern ist das Stabilisierelement 10 auch für die Be
handlung von alten, zumeist porösen Knochen besonders gut ge
eignet.
Wie in den Fig. 1 bis 3 dargestellt, weist das Stabilisierele
ment 10 Anlageflächen zur Positionierung des Spannbandes 12
bzw. zur Festlegung der Relativlage des Spannbandes 12 gegen
über dem Stabilisierelement 10 auf. Ein Verrutschen oder der
gleichen des Spannbandes 12 entlang dem Stabilisierelement 10
während des chirurgischen Eingriffs und insbesondere nach der
Operation beim Heilungsprozeß ist auf diese Weise ausgeschlos
sen. Das Stabilisierelement 10 ist dabei wenigstens an einer
Stelle, d. h. hier zwischen den dem Knochen zugewandten Kanten
18 und den dem Knochen abgewandten Kanten 20 jeweils zweier be
nachbarter Flächenteile 14, mit Längsschlitzen 22 versehen,
durch die das Spannband 12 unter entsprechender Positionierung
gegenüber dem Stabilisierelement 10 bzw. dem Knochen hindurch
führbar ist. Die Fixierung des Stabilisierelementes 10 am Kno
chen wird noch zusätzlich durch die Anordnung von Längsschlit
zen 22 in den endseitigen Bereichen 24 der Flächenteile 14 zur
Positionierung weiterer, in Fig. 1 nicht dargestellter Spann
bänder 12 verbessert. Auch läßt sich hierdurch die Steifigkeit
des Stabilisierelementes 10 erhöhen. Das jeweilige Spannband 12
wird von den entsprechenden Längsschlitzen 22 im Stabilisier
element 10 nahezu ohne Spiel aufgenommen, da der freie Quer
schnitt der Längsschlitze 22 nur geringfügig größer bemessen
ist als der Querschnitt eines solchen Spannbandes 12.
Die Ausführungsform des Stabilisierelementes 10 gemäß Fig. 3
unterscheidet sich von derjenigen nach den Fig. 1 und 2 durch
zusätzlich vorgesehene Vorsprünge 26 oder dergleichen, die im
Bereich der am Knochen anliegenden Berührungslinien 16 angeord
net sind und über die Berührungslinien 16 dem Knochen bzw. der
Fraktur zugewandt hinausragen. Infolge der spitz- bzw. scharf
kantigen, insbesondere sägezahnartigen Ausbildung dieser Vor
sprünge 26, die beim Auflegen des Stabilisierelementes 10 und
anschließenden Festziehen des Spannbandes 12 in den Knochen
zwangsläufig eingreifen, wird eine zusätzliche Sicherung des
Stabilisierelementes 10 am Knochen erhalten. Ein Verrutschen
des Stabilisierelementes 10 entlang dem zu behandelnden Knochen
wird durch die Vorsprünge 26 somit sicher vermieden. Die Vor
sprünge 26 sind bei der Ausführungsform des Stabilisierelemen
tes 10 nach Fig. 3 unterhalb der Längsschlitze 22 angeordnet,
so daß diese mit Festziehen des Spannbandes 12 automatisch in
den Knochen gedrückt werden.
In den Fig. 4 und 5 sind die Anlagenflächen des Stabilisierele
mentes 10 für das Spannband 12 durch zwei zueinander entspre
chend der Breite des Spannbandes 12 angeordnete Vorsprünge 28,
Ansätze oder dergleichen gebildet. Die Vorsprünge 28 ragen über
die dem Knochen abgewandten Kanten 20 zweier jeweils benachbar
ter Flächenteile 14 des Stabilisierelementes 10 hinaus, wobei
deren lichte Höhe geringfügig größer ist als die Höhe des je
weiligen Spannbandes 12. Die als Vorsprünge 28 ausgebildeten
Anlageflächen haben den zusätzlichen Vorteil einer sehr einfa
chen Montage des Spannbandes 12 auf dem Stabilisierelement 10
während der Operation. Zudem sind bei der Ausführungsform des
Stabilisierelementes 10 nach den Fig. 4 und 5 spitz- bzw.
scharfkantige, dem Knochen und/oder der Fraktur zugewandte Vor
sprünge 30 vorgesehen, die zueinander entlang der Berührungsli
nien 16 an den dem Knochen zugewandten Kanten 18 des Stabili
sierelementes 10 regelmäßig beabstandet sind. Die Vorsprünge 30
zweier benachbarter Berührungslinien 16 können hierbei ebenso
gut noch zusätzlich auf Versatz zueinander angeordnet sein.
Fig. 6 zeigt eine andere Ausführungsform des Stabilisierelemen
tes 10, bei welcher in den Flächenteilen 14 Aussparungen 32
zwischen den Längsschlitzen 22 angebracht sind. Die Aussparun
gen 32 fördern zum einen die Verträglichkeit des Stabilisier
elementes 10 aufgrund einer weiteren Herabsetzung der Materi
alanhäufung und zum anderen die Festlegung der Relativlage des
Stabilisierelementes 10 am Knochen, da dieser während des Hei
lungsprozesses durch das Stabilisierelement 10 hindurchwachsen
kann.
Die Ausführungsformen des Stabilisierelementes 10 in den Fig. 7
und 8 sind im Bereich der oder vorzugsweise entlang den am Kno
chen anliegenden Berührungslinien 16 materialgeschwächt. So
sind die Stabilisierelemente 10 nach den Fig. 7 und 8 mit Soll
bruchstellen, insbesondere in Form von Trennschlitzen 34 bzw.
Trennperforationen 36 versehen. Auf diese Weise ist es möglich,
die Größe, d. h. die Breite des Stabilisierelementes 10 ohne
große Vorbereitungsmaßnahmen auch kurzfristig während der Ope
ration an die zu behandelnde Stelle des Knochens bzw. der Frak
tur schnell und ohne Aufwand durch Umbiegen an der jeweiligen
Berührungslinie 16, was zu einem Abbrechen des Stabilisierele
mentes 10 führt, anzupassen. Abgesehen davon erweist sich
sowohl die Herstellung als auch die Aufbewahrung dieses einem
Baukastensystem gleichenden Stabilisierelementes 10 als ausge
sprochen vorteilhaft. Je nach Bedarfsfall ist das Stabilisier
element hinsichtlich seiner Länge variierbar. So ist das Stabi
lisierelement in Fig. 9 ausgesprochen kurz gehalten, so daß die
einzelnen Flächenteile 14 jeweils nur einen einzigen Längs
schlitz 22 aufweisen.
In den Fig. 10 bis 14 sind weitere Ausführungsformen des Stabi
lisierelementes 10 schematisiert gezeigt, wobei deren Profile
wellenförmig (vgl. Fig. 10, 14), mäanderartig (vgl. Fig. 12)
sowie beliebig zick-zack-geformt (vgl. Fig. 11, 13) oder in
ähnlicher Weise ausgestaltet sind. Die Berührungslinien 16, die
in den Fig. 10 bis 14 als Punkte hervorgehoben sind, stehen bei
sämtlichen dieser Ausführungsbeispiele des Stabilisierelementes
10 senkrecht auf der Zeichenblattebene. Entsprechend der Aus
wahl des jeweiligen Profiles des Stabilisierelementes 10 läßt
sich auf dessen Steifigkeit Einfluß nehmen, da jedes Profil un
ter einer ihm eigenen elastischen Vorspannung unter Anlage an
den Knochen bzw. die Fraktur bringbar ist.
Fig. 15 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Stabilisier
elementes 10 nach der Erfindung, das am Knochen 38 anliegt und
die Fraktur 40 überdeckt. Die dem Knochen 38 zugewandten,
spitz- bzw. scharfkantigen, insbesondere sägezahnartigen Vor
sprünge 42 sind dabei asymmetrisch ausgebildet. Zum einen ist
die der Fraktur zugewandte Flanke 44 eines jeden Vorsprunges 42
etwa senkrecht zum Stabilisierelement 10 verlaufend ausgestal
tet. Zum anderen erstreckt sich die der Fraktur 40 abgewandte
Flanke 46 eines jeden Vorsprunges 38 schräg zum Stabilisierele
ment 10 und in Richtung der Fraktur 40. Dies hat den Vorteil,
daß die Vorsprünge beim Festziehen des Spannbandes in den Kno
chen 38 eindringen und gleichzeitig einen Druck auf den Knochen
38 in Richtung der Fraktur 40 ausüben bzw. das Stabilisierele
ment mit einem entsprechenden Zug in dessen Längsrichtung be
aufschlagen. Hierdurch wird zusätzlich ein Anpressen der beiden
einzelnen gebrochenen Knochenteile gegeneinander im Bereich der
Fraktur erreicht, was letztendlich zur weiteren Förderung des
Heilungsprozesses führt.
In den Fig. 16 und 17 ist eine weitere Ausführungsform des Sta
bilisierelementes 10 dargestellt, das mit mehreren im wesentli
chen quer zur Längsrichtung des Stabilisierelementes 10 verlau
fenden Verstärkungsstreifen 48, 50 versehen ist. Die Verstär
kungsstreifen 48 sind dabei im Bereich der dem Knochen abge
wandten Kanten 20 des Stabilisierelementes angeordnet. Dagegen
sind die Verstärkungsstreifen 50 im Bereich der dem Knochen zu
gewandten Kanten 18 angeordnet. Vorzugsweise ragen die Verstär
kungsstreifen 50 nicht über die Berührungslinien 16, die dem
Knochen bzw. der Fraktur zugewandt sind, hinaus, wodurch si
chergestellt ist, daß die Berührungslinien 16 selbst am Knochen
zur Anlage kommen und von diesem nicht wegen überstehender Ver
stärkungsstreifen 50 beabstandet sind. Infolge der Verstär
kungsstreifen 48, 50 erhält das jeweilige Stabilisierelement 10
eine wesentlich höhere Steifigkeit. Insbesondere nimmt die Tor
sionssteifigkeit bzw. Verdrehfestigkeit des Stabilisierelemen
tes 20 durch diese Verstärkungsstreifen 48, 50 zu. In entspre
chender Weise lassen sich die Verstärkungsstreifen 48, 50 auch
an anderer Stelle des Stabilisierelementes 10 zwischen zwei
benachbarten, dem Knochen zugewandten und abgewandten Kanten
18, 20 anordnen. Gleichzeitig kann aufgrund dieser erzielbaren
erhöhten Steifigkeit das Stabilisierelement 10, d. h. die Flä
chenteile 14 eine geringere Materialdicke aufweisen, was wie
derum die Verträglichkeit dieses Stabilisierelementes 10 för
dert. Schließlich können die Verstärkungsstreifen 48, 50 vor
nehmlich im Bereich der Kanten 18, 20 Materialschwächungen oder
Sollbruchstellen aufweisen, insbesondere in Form von Trenn
schlitzen bzw. Trennperforationen (nicht dargestellt), die die
Handhabbarkeit des Stabilisierelementes begünstigt. Insofern
läßt sich nämlich die Größe, d. h. die Breite des Stabilisier
elementes 10 durch einfaches Umbiegen und Abbrechen anpassen.
Die Verstärkungsstreifen 48, 50 sind hierbei bezüglich ihrer
Materialdicke, -breite sowie Querschnittsform beliebig wählbar.
Die Werkstoffwahl des Stabilisierelementes 10 hängt schließlich
von den speziellen Anforderungen bzw. operativen Vorgaben des
Einzelfalles ab. So kann das Stabilisierelement 10 aus Implan
tatmaterial, insbesondere metallischem Implantatmaterial, wie
Titan, bestehen oder auch aus Keramik, Kunststoff und anderem
biologisch verträglichem Material hergestellt sein. Ebenso ist
es möglich, das Stabilisierelement aus knochenähnlichem Mate
rial, insbesondere Hydroxylapatit auszubilden, das selbstauflö
send ist und/oder vom Knochen durchwachsen wird.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsformen
beschränkt. Beispielsweise lassen sich die zuvor beschriebenen
Ausführungen des Stabilisierelementes 10 hinsichtlich ihrer
konstruktiven Ausgestaltung und Anordnung einzelner technischer
Merkmale, wie z. B. der Vorsprünge 26, 28, 30, der Aussparungen
32, der Trennschlitze sowie -perforationen 34, 36, der Anzahl
der Längsschlitze 22 und vieles andere mehr, miteinander belie
big kombinieren. Des weiteren lassen sich ebenfalls die Profil
formen des Stabilisierelementes 10 in beliebiger Weise variie
ren. Schließlich sind auch die geometrischen Abmessungen der
verschiedenartigen Profilformen beliebig variierbar. So kann
beispielsweise die Dicke der Flächenteile 14, die zwischen zwei
jeweils benachbarten Berührungslinien 16 angeordnet sind (vgl.
insbesondere Fig. 10-14), unterschiedlich groß ausgewählt
sein. Ebenso ist es noch denkbar, zwei oder mehrere, voneinan
der getrennte und unterschiedlich lange Stabilisierelemente 10
um den Knochen herum anzuordnen und beispielsweise mit einem
einzigen Spannband an diesem zu fixieren.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale wer
den als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln
oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Claims (16)
1. Stabilisierelement zur Osteosynthese von Knochenfragmen
ten, insbesondere zur Fixation von Knochenfrakturen, das
die Fraktur und/oder den Knochen im Bereich der zu behan
delnden Stelle wenigstens teilweise überdeckt und mit min
destens einem Spannmittel am Knochen festlegbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Stabilisierelement (10) im Querschnitt wellen-,
mäander-, zick-zack-artig oder dgl. ausgebildet und am
Knochen über wenigstens zwei sich etwa in Längsrichtung
des Stabilisierelementes (10) erstreckende Berührungsli
nien (16) abstützbar ist.
2. Stabilisierelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Stabilisierelement (10) mit wenigstens einem als
Spannmittel dienenden und die Fraktur und/oder den Knochen
im Bereich der zu behandelnden Stelle umschlingenden,
flachbandartigen Spannband (12) in Form einer Rohr- oder
Schlauchschelle am Knochen fixierbar ist.
3. Stabilisierelement nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Stabilisierelement (10) mit Anlageflächen zur Po
sitionierung des Spannbandes (12) versehen ist.
4. Stabilisierelement nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Anlageflächen für das Spannband (12) durch zwei im
Abstand entsprechend der Breite des Spannbandes (12) ange
ordnete Vorsprünge (28) oder dgl. definiert sind.
5. Stabilisierelement nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Stabilisierelement (10) wenigstens an einer Stelle
Längsschlitze 22 aufweist, durch die das Spannband (12)
unter entsprechender Positionierung gegenüber dem Stabili
sierelement (10) bzw. dem Knochen hindurchführbar ist.
6. Stabilisierelement nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Stabilisierelement (10) wenigstens jeweils endsei
tig Längsschlitze (22) für die Positionierung von zugeord
neten Spannbändern (12) aufweist.
7. Stabilisierelement nach wenigstens einem der Ansprüche 5
und 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der freie Querschnitt der Längsschlitze (22) im Stabi
lisierelement (10) geringfügig größer bemessen ist als der
Querschnitt des Spannbandes (12).
8. Stabilisierelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Stabilisierelement (10) im Bereich der am Knochen
anliegenden Berührungslinien (16) spitz- oder scharfkan
tige, insbesondere sägezahnartige, dem Knochen bzw. der
Fraktur zugewandte Vorsprünge (26, 30) oder dgl. aufweist.
9. Stabilisierelement nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die dem Knochen (38) zugewandten spitz- oder scharf
kantigen, insbesondere sägezahnartigen Vorsprünge (42)
asymmetrisch ausgebildet sind, wobei die der Fraktur (40)
zugewandte Flanke (44) jeweils etwa senkrecht zum Stabili
sierelement (10) und die der Fraktur (40) abgewandte
Flanke (46) jeweils schräg zum Stabilisierelement (10) in
Richtung Fraktur (40) verlaufend ausgestaltet sind.
10. Stabilisierelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Stabilisierelement (10) unter elastischer Vorspan
nung in Anlage an den Knochen bzw. die Fraktur bringbar
ist.
11. Stabilisierelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Stabilisierelement (10) mit zwischen den Anlage
flächen angeordneten runden, quadratischen, rechteck-,
wabenförmigen oder dgl. Aussparungen (32) versehen ist.
12. Stabilisierelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Stabilisierelement (10) aus Implantatmaterial,
insbesondere metallischem Implantatmaterial, wie Titan,
Keramik, Kunststoff oder biologisch verträglichem Material
besteht.
13. Stabilisierelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Stabilisierelement (10) aus knochenähnlichem Mate
rial, insbesondere Hydroxylapatit besteht, das selbstauf
lösend und/oder vom Knochen durchwachsbar ist.
14. Stabilisierelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Stabilisierelement (10) mit wenigstens einem im
wesentlichen quer zur Längsrichtung des Stabilisierele
mentes (10) verlaufenden, insbesondere im Bereich der dem
Knochen zugewandten Kanten (18) und/oder der dem Knochen
abgewandten Kanten (20) angeordneten Verstärkungsstreifen
(48, 50) versehen ist, wobei die Verstärkungsstreifen (50)
im Bereich der dem Knochen zugewandten Kanten (18) vor
zugsweise nicht über die Berührungslinien (16), die dem
Knochen bzw. der Fraktur zugewandt sind, hinausragen.
15. Stabilisierelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß das Stabilisierelement (10) im Bereich der am Knochen
anliegenden Berührungslinien (16) materialgeschwächt aus
gebildet ist.
16. Stabilisierelement nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Stabilisierelement (10) entlang den Berührungsli
nien (16) mit Sollbruchstellen, insbesondere mit Trenn
schlitzen (34), -perforationen (36) oder dgl. versehen
ist.
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