DE4102462A1 - Stabiliersierelement zur osteosynthese von knochenfragmenten, insbesondere zur fixation von knochenfrakturen - Google Patents

Stabiliersierelement zur osteosynthese von knochenfragmenten, insbesondere zur fixation von knochenfrakturen

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Description

Die Erfindung betrifft ein Stabilisierelement zur Osteosynthese von Knochenfragmenten, insbesondere zur Fixation von Knochen­ frakturen gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Als Hauptziel der Frakturbehandlung gilt die Wiederherstellung der Funktion der verletzten Extremität. Zur Vermeidung von Fehlstellungen und zur Verhütung von Frakturkrankheiten (Ge­ lenkversteifungen und Weichteilschädigungen infolge zirkula­ torischer Störungen) soll dem gebrochenen Knochen durch eine stabile Osteosynthese eine Festigkeit gegeben werden, die eine längerdauernde äußere Fixation durch Gipsverbände erübrigt und eine sofortige aktive Bewegungstherapie der verletzten Extre­ mität erlaubt. Auch bei den wiederherstellenden Eingriffen am Skelett steht neben der zuverlässigen Verknöcherung die früh­ zeitige aktive Funktionsbehandlung im Vordergrund. Wichtig sind ferner die Abkürzung des Krankenhausaufenthaltes, die möglichst rasche Wiederherstellung der Tragfähigkeit des Knochens und vor allem auch die Abkürzung des operativen Eingriffs.
Eine stabile Osteosynthese läßt sich beispielsweise durch eine interfragmentäre, flächenhaft wirkende Kompression mittels Zug­ schrauben erreichen. Des weiteren ist eine sog. axiale Kom­ pression bekannt, die sich mit dem Zuggurtungsprinzip, mit zwei Platten oder mit 2-4 Steinmann-Nägeln, welche mit äußeren Span­ nen fixiert sind, erreichen läßt. Darüber hinaus werden auch intramedulläre Kraftträger (Marknägel) verwendet, wobei die Fraktur sehr häufig noch durch eine Cerclage in Form von Edel­ stahldraht stabilisiert wird. Schließlich sind unterschied­ lichst geformte Kompressions- und Winkelplatten bekannt, die mittels Spannschrauben und Befestigungszangen oder dgl. mit dem Knochen lösbar verbunden werden.
All diesen Methoden haftet jedoch der Nachteil an, daß sie einen relativ hohen operativen Aufwand erfordern und daß ferner nur mit Metallimplantaten, die später wieder entfernt werden müssen, eine einigermaßen zufriedenstellende Festigkeit der Fraktur erzielt wird. Die üblicherweise verwendeten Cerclagen sind zudem nicht geeignet, Frakturen so zusammenzuhalten, daß sie im wesentlichen voll belastbar sind. Zudem sind die Verwen­ dungsmöglichkeiten derartiger Cerclagen ausgesprochen be­ schränkt, da beispielsweise Kompressionsplatten mit Spann­ schrauben zur Fixation von alten und/oder porösen Knochen unge­ eignet sind, sich zumindest aber zur Erzielung eines festen Sitzes als sehr problematisch erweisen. Abgesehen davon ist durch Anordnung solcher Platten, Schrauben und ähnlichem eine Schwächung des zu behandelnden Knochens insgesamt die Folge. So stellt beispielsweise eine durch den Knochen hindurchgeführte Schraube eine hochgradige Sollbruchstelle dar. Schließlich treten im Bereich der Enden von herkömmlichen Kompressions-, Winkelplatten oder dgl. zusätzliche Spannungen im Knochen auf, die zum einen den Heilungsprozeß verlangsamen und zum anderen zu verhältnismäßig hohen Belastungen bis hin zum Bruch des Knochens in diesem Bereich führen können.
Ausgehend vom oben genannten Stand der Technik liegt der Erfin­ dung die Aufgabe zugrunde, ein Stabilisierelement zur Osteosyn­ these von Knochenfragmenten, insbesondere zur Fixation von Kno­ chenfrakturen zu erhalten, das unter Erzielung einer hohen Sta­ bilität und einer guten Verträglichkeit besonders einfach zu handhaben ist.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des An­ spruchs 1 gelöst.
Durch die wellen-, mäander-, zick-zack-artige oder dergleichen Profilierung läßt sich ein Stabilisierelement mit einer ausge­ sprochen hohen Steifigkeit erreichen. Infolgedessen sind zur Osteosynthese von Knochenfragmenten, insbesondere zur Fixation von Knochenfrakturen beispielsweise intramedulläre Kraftträger (Marknägel) nicht mehr notwendig. Zudem läßt sich das Stabili­ sierelement infolge der durch die Profilierung erzielbaren ho­ hen Steifigkeit wesentlich dünner ausbilden als die bisher be­ kannten Kompressions-, Winkel- oder dergleichen -platten. Die hieraus resultierende gute Verträglichkeit ermöglicht daher auch ein Belassen des erfindungsgemäßen Stabilisierelementes nach Heilung des Knochens bzw. nach Zusammenwachsen der Frak­ tur, so daß sich ein weiterer operativer Eingriff zum Entfernen bisher verwendeter Marknägel, Kompressions-, Winkelplatten oder anderen plattenähnlichen stabilisierenden Hilfsmitteln erüb­ rigt. Durch die Abstützung des erfindungsgemäßen Stabilisier­ elementes am Knochen über wenigstens zwei sich etwa in Längs­ richtung des Stabilisierelementes erstreckende Berührungslinien wird die Steifigkeit bzw. der Stabilisierungseffekt noch zu­ sätzlich erhöht. Schließlich läßt sich das erfindungsgemäße Stabilisierelement besonders einfach handhaben, ohne daß vor der Operation vorzunehmende Anpassungsmaßnahmen, beispielsweise an die jeweilige Krümmung des Knochens im Bereich der Fraktur oder dergleichen vorzunehmen sind.
Konstruktive Details des erfindungsgemäßen Stabilisierelementes sind in den Unteransprüchen beschrieben. Von großer Bedeutung für ein einfaches und schnelles, zugleich funktionssicheres Festlegen des Stabilisierelementes am Knochen sind die Maßnah­ men nach Anspruch 2. Demnach kann das Stabilisierelement mit wenigstens einem flachbandartigen Spannband, das als Spannmit­ tel dient und die Fraktur und/oder den Knochen im Bereich der zu behandelnden Stelle umschlingt, in Form einer Rohr- oder Schlauchschelle am Knochen fixiert werden. In diesem Zusammen­ hang wird ausdrücklich auf die DE-PS 35 38 645 sowie auf die deutsche Patentanmeldung P 40 21 246.7 hingewiesen. Das Spann­ mittel als Spannband auszubilden, hat sich als ausgesprochen vorteilhaft erwiesen, da das Stabilisierelement unabhängig von der Konsistenz des Knochens, d. h. auch bei altem, porösem Kno­ chen an diesem im Gegensatz zu herkömmlichen Spannschrauben auch unter Kompression fixierbar ist.
Des weiteren sind für eine besonders gute Handhabbarkeit wie auch Positionierung bzw. Festlegung des Spannbandes an dem Sta­ bilisierelement und damit am Knochen die Maßnahmen nach den Ansprüchen 3 bis 7 von besonderem Interesse. Insbesondere die Festlegung des Stabilisierelementes und des Spannbandes bzw. der Spannbänder zueinander durch erfindungsgemäß vorgesehene Längsschlitze entsprechend den konstruktiven Maßnahmen nach den Ansprüchen 5 bis 7 wird eine unerwünschte Montage des Stabili­ sierelementes, ein Verrutschen des bzw. der Spannbänder entlang dem Stabilisierelement und ähnliches sicher verhindert.
Darüber hinaus liegt es entsprechend den Merkmalen nach An­ spruch 8 im Rahmen der Erfindung, das Stabilisierelement im Be­ reich der am Knochen anliegenden Berührungslinien mit spitzkan­ tigen, sägezahnartigen oder dazu vergleichbar ausgeformten Vor­ sprüngen zu versehen, die dem Knochen bzw. der Fraktur zuge­ wandt sind. Ein Ab- bzw. Verrutschen des Stabilisierelementes und damit zusammenhängend des bzw. der Spannbänder während der Operation wie auch nach dem operativen Eingriff läßt sich hier­ durch wirkungsvoll vermeiden. Zusätzlich sind die Vorsprünge nach den konstruktiven Maßnahmen nach Anspruch 9 asymmetrisch ausgebildet, wobei erfindungsgemäß die der Fraktur zugewandte Flanke eines jeden Vorsprunges etwa senkrecht zum Stabilisier­ element und die der Fraktur abgewandte Flanke eines jeden Vor­ sprunges schräg zum Stabilisierelement in Richtung Fraktur ver­ laufend ausgestaltet sind. Dies hat den besonderen Vorteil, daß beim Eindringen der Vorsprünge in den Knochen eine Zugwirkung in entgegengesetzter Richtung zur Fraktur bzw. eine Druckwir­ kung in Richtung zur Fraktur zusätzlich erzielt wird. Dies för­ dert ebenfalls die Stabilisierung von Knochen und Fraktur durch das erfindungsgemäße Stabilisierelement.
Mit der Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 10 soll die Steifigkeit des am Knochen bzw. an der Fraktur anliegenden Sta­ bilisierelementes in Zusammenwirkung mit dem bzw. den Spannbän­ dern durch eine zusätzliche elastische Vorspannung erhöht wer­ den. Gleichzeitig wird einem selbständigen Lösen des Spannban­ des infolge fehlender Vorspannung sicher entgegengewirkt. Durch die konstruktive Maßnahme nach Anspruch 11 wird darüber hinaus infolge einer Materialeinsparung noch zusätzlich die Elastizi­ tät des Stabilisierelementes gefördert. Zudem ist die Verträg­ lichkeit des erfindungsgemäßen Stabilisierelementes durch Ver­ ringerung des Materials verbessert. Auch ist gleichzeitig sichergestellt, daß das Stabilisierelement, beispielsweise in Form eines profilierten Loch- oder Wabenblechs, während der Heilung vom Knochen durchwachsen und somit ein nicht mehr ent­ fernbares Teil von diesem werden kann. Von Vorteil ist dabei die erfindungsgemäße Anordnung nach den Ansprüchen 12 und 13, wodurch eine gute Verträglichkeit erzielt wird.
Von besonderem Vorteil sind weiterhin die an dem Stabilisier­ element vorgesehenen Verstärkungsstreifen nach Anspruch 14, wodurch sich die Steifigkeit, insbesondere die Torsionssteifig­ keit bzw. Verdrehfestigkeit des Stabilisierelementes wesentlich erhöhen läßt, und zwar selbst für den Fall, daß das jeweilige Stabilisierelement eine große Anzahl von Aussparungen in Form von runden, quadratischen, rechteck-, wabenförmigen oder dgl. Lochungen aufweist. Die insbesondere im Bereich der dem Knochen zugewandten Kanten und/oder der dem Knochen abgewandten Kanten angeordneten Verstärkungsstreifen ermöglichen so zugleich eine Verringerung der Materialdicke von dem jeweiligen Stabilisier­ element. Damit die dem Knochen zugewandten Berührungslinien tatsächlich am Knochen zur Anlage kommen, ragen die im Bereich der dem Knochen zugewandten Kanten des Stabilisierelementes angebrachten Verstärkungsstreifen vorteilhafterweise nicht über die Berührungslinien hinaus.
Schließlich wird mit der Ausgestaltung der Erfindung nach den Ansprüchen 15 und 65 noch zusätzlich die Handhabbarkeit des er­ findungsgemäßen Stabilisierelementes verbessert. Infolge der Materialschwächungen bzw. Sollbruchstellen, wie beispielsweise Trennperforationen, -schlitze oder dergleichen, lassen sich während der Operation je nach Bedarf entsprechend große, d. h. ausreichend breite Stabilisierelemente durch Umbiegung an der vorgesehenen Berührungslinie und nachfolgendem Abbrechen erhal­ ten. Schwierige und zumeist langwierige Vorbereitungsmaßnahmen zur Anpassung des Stabilisierelementes an Form und Größe von Knochen bzw. Fraktur können auf diese Weise entfallen. Zur ver­ besserten Handhabbarkeit des erfindungsgemäßen Stabilisierele­ mentes können darüber hinaus vorgesehene Verstärkungsstreifen ebenfalls mit Materialschwächungen bzw. Sollbruchstellen in Form von Trennperforationen, -schlitzen oder dgl. versehen sein.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung erge­ ben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einiger bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung sowie anhand der Zeichnungen. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebil­ deten Stabilisierelementes mit einem schematisch dargestellten Spannband in perspektivischer Ansicht;
Fig. 2 einen teilweise abgebrochenen Querschnitt durch das erfindungsgemäße Stabilisierelement nach Fig. 1 längs der Linie II-II in vergrößerter Darstellung;
Fig. 3 eine teilweise abgebrochene Seitenansicht einer ge­ ringfügig abgewandelten Ausführungsform eines Stabi­ lisierelementes entsprechend Fig. 2 in Pfeilrichtung III;
Fig. 4 einen teilweise abgebrochenen Querschnitt durch eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausge­ bildeten Stabilisierelementes entsprechend Fig. 2;
Fig. 5 eine teilweise abgebrochene Seitenansicht eines Sta­ bilisierelementes nach Fig. 4 in Pfeilrichtung V;
Fig. 6 eine andere Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Stabilisierelementes mit einem schema­ tisch dargestellten Spannband in perspektivischer Ansicht;
Fig. 7-9 weitere Ausführungsformen eines erfindungsgemäß aus­ gebildeten Stabilisierelementes in perspektivischer Ansicht;
Fig. 10-14 schematisiert dargestellte Querschnitte durch wei­ tere Ausführungsformen von erfindungsgemäß ausgebil­ deten Stabilisierelementen;
Fig. 15 einen Längsschnitt durch eine weitere Ausführungs­ form eines erfindungsgemäß ausgebildeten Stabili­ sierelementes im Bereich einer Knochenfraktur ent­ sprechend Fig. 3 in verkleinerter Darstellung;
Fig. 16 eine andere Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgebildeten Stabilisierelementes in perspektivi­ scher Ansicht entsprechend Fig. 1; und
Fig. 17 einen teilweise abgebrochenen Querschnitt durch das erfindungsgemäße Stabilisierelement nach Fig. 16 längs der Linie XVII-XVII in vergrößerter Darstel­ lung.
In Fig. 1 ist ein Stabilisierelement 10 zur Osteosynthese von Knochenfragmenten, insbesondere zur Fixation von Knochenfraktu­ ren dargestellt, das die Fraktur und/oder den nicht gezeigten Knochen im Bereich der zu behandelnden Stelle wenigstens teil­ weise überdeckt und mit mindestens einem Spannmittel am Knochen festgelegt wird. Das Spannmittel ist nach Art einer Rohr- bzw. Schlauchschelle als flachbandartiges Spannband 12 ausgebildet, das die Fraktur und/oder den Knochen im Bereich der zu behan­ delnden Stelle umschlingt. Das Spannband 12, das hier nur teil­ weise und schematisch dargestellt ist, entspricht in Funktion und konstruktiver Ausgestaltung den in der DE-PS 35 38 645 und der deutschen Patentanmeldung P 40 21 246.7 beschriebenen Spannbändern.
Das Stabilisierelement 10 nach den Fig. 1 und 2 ist im Quer­ schnitt zick-zack-artig ausgebildet, wobei die einzelnen Flä­ chenteile 14 des Stabilisierelementes 10 in ihren Abmessungen einander entsprechen und etwa im rechten Winkel aneinander an­ schließen. Infolge dieser zick-zack-artigen Profilierung erhält das Stabilisierelement 10 eine ausgesprochen hohe Steifigkeit, obschon das Stabilisierelement 10 eine verhältnismäßig geringe Dicke aufweist. Das Stabilisierelement 10 nach Fig. 1 stützt sich am nicht dargestellten Knochen über vier im wesentlichen in Längsrichtung des Stabilisierelementes 10 erstreckende Be­ rührungslinien 16 ab, die hier mit den dem Knochen bzw. der Fraktur zugewandten Kanten 18 jeweils zweier aneinander angren­ zender Flächenteile 14 des Stabilisierelementes 10 identisch sind. In Fig. 2 verlaufen die Berührungslinien 16 etwa senk­ recht zur Zeichenblattebene.
Das flachbandartige Spannband 12 kommt entsprechend Fig. 2 auf dem Stabilisierelement 10 zwischen jeweils zwei benachbarten Berührungslinien 16 zur Anlage, und zwar von den Berührungsli­ nien 16 etwa gleich beabstandet und vom nicht gezeigten Knochen abgewandt. Das Stabilisierelement 10 läßt sich daher am Knochen mit dem diesen umschlingenden Spannband 12 unter beliebig aus­ zuwählender Kompression fixieren, ohne daß der Knochen selbst zur Fixation wiederum des Spannbandes 12 herangezogen werden muß. Dies hat den Vorteil, daß das Stabilisierelement 10 schnell und einfach am Knochen festlegbar ist, unabhängig von der jeweiligen Konsistenz des die Fraktur aufweisenden Kno­ chens. Insofern ist das Stabilisierelement 10 auch für die Be­ handlung von alten, zumeist porösen Knochen besonders gut ge­ eignet.
Wie in den Fig. 1 bis 3 dargestellt, weist das Stabilisierele­ ment 10 Anlageflächen zur Positionierung des Spannbandes 12 bzw. zur Festlegung der Relativlage des Spannbandes 12 gegen­ über dem Stabilisierelement 10 auf. Ein Verrutschen oder der­ gleichen des Spannbandes 12 entlang dem Stabilisierelement 10 während des chirurgischen Eingriffs und insbesondere nach der Operation beim Heilungsprozeß ist auf diese Weise ausgeschlos­ sen. Das Stabilisierelement 10 ist dabei wenigstens an einer Stelle, d. h. hier zwischen den dem Knochen zugewandten Kanten 18 und den dem Knochen abgewandten Kanten 20 jeweils zweier be­ nachbarter Flächenteile 14, mit Längsschlitzen 22 versehen, durch die das Spannband 12 unter entsprechender Positionierung gegenüber dem Stabilisierelement 10 bzw. dem Knochen hindurch­ führbar ist. Die Fixierung des Stabilisierelementes 10 am Kno­ chen wird noch zusätzlich durch die Anordnung von Längsschlit­ zen 22 in den endseitigen Bereichen 24 der Flächenteile 14 zur Positionierung weiterer, in Fig. 1 nicht dargestellter Spann­ bänder 12 verbessert. Auch läßt sich hierdurch die Steifigkeit des Stabilisierelementes 10 erhöhen. Das jeweilige Spannband 12 wird von den entsprechenden Längsschlitzen 22 im Stabilisier­ element 10 nahezu ohne Spiel aufgenommen, da der freie Quer­ schnitt der Längsschlitze 22 nur geringfügig größer bemessen ist als der Querschnitt eines solchen Spannbandes 12.
Die Ausführungsform des Stabilisierelementes 10 gemäß Fig. 3 unterscheidet sich von derjenigen nach den Fig. 1 und 2 durch zusätzlich vorgesehene Vorsprünge 26 oder dergleichen, die im Bereich der am Knochen anliegenden Berührungslinien 16 angeord­ net sind und über die Berührungslinien 16 dem Knochen bzw. der Fraktur zugewandt hinausragen. Infolge der spitz- bzw. scharf­ kantigen, insbesondere sägezahnartigen Ausbildung dieser Vor­ sprünge 26, die beim Auflegen des Stabilisierelementes 10 und anschließenden Festziehen des Spannbandes 12 in den Knochen zwangsläufig eingreifen, wird eine zusätzliche Sicherung des Stabilisierelementes 10 am Knochen erhalten. Ein Verrutschen des Stabilisierelementes 10 entlang dem zu behandelnden Knochen wird durch die Vorsprünge 26 somit sicher vermieden. Die Vor­ sprünge 26 sind bei der Ausführungsform des Stabilisierelemen­ tes 10 nach Fig. 3 unterhalb der Längsschlitze 22 angeordnet, so daß diese mit Festziehen des Spannbandes 12 automatisch in den Knochen gedrückt werden.
In den Fig. 4 und 5 sind die Anlagenflächen des Stabilisierele­ mentes 10 für das Spannband 12 durch zwei zueinander entspre­ chend der Breite des Spannbandes 12 angeordnete Vorsprünge 28, Ansätze oder dergleichen gebildet. Die Vorsprünge 28 ragen über die dem Knochen abgewandten Kanten 20 zweier jeweils benachbar­ ter Flächenteile 14 des Stabilisierelementes 10 hinaus, wobei deren lichte Höhe geringfügig größer ist als die Höhe des je­ weiligen Spannbandes 12. Die als Vorsprünge 28 ausgebildeten Anlageflächen haben den zusätzlichen Vorteil einer sehr einfa­ chen Montage des Spannbandes 12 auf dem Stabilisierelement 10 während der Operation. Zudem sind bei der Ausführungsform des Stabilisierelementes 10 nach den Fig. 4 und 5 spitz- bzw. scharfkantige, dem Knochen und/oder der Fraktur zugewandte Vor­ sprünge 30 vorgesehen, die zueinander entlang der Berührungsli­ nien 16 an den dem Knochen zugewandten Kanten 18 des Stabili­ sierelementes 10 regelmäßig beabstandet sind. Die Vorsprünge 30 zweier benachbarter Berührungslinien 16 können hierbei ebenso gut noch zusätzlich auf Versatz zueinander angeordnet sein.
Fig. 6 zeigt eine andere Ausführungsform des Stabilisierelemen­ tes 10, bei welcher in den Flächenteilen 14 Aussparungen 32 zwischen den Längsschlitzen 22 angebracht sind. Die Aussparun­ gen 32 fördern zum einen die Verträglichkeit des Stabilisier­ elementes 10 aufgrund einer weiteren Herabsetzung der Materi­ alanhäufung und zum anderen die Festlegung der Relativlage des Stabilisierelementes 10 am Knochen, da dieser während des Hei­ lungsprozesses durch das Stabilisierelement 10 hindurchwachsen kann.
Die Ausführungsformen des Stabilisierelementes 10 in den Fig. 7 und 8 sind im Bereich der oder vorzugsweise entlang den am Kno­ chen anliegenden Berührungslinien 16 materialgeschwächt. So sind die Stabilisierelemente 10 nach den Fig. 7 und 8 mit Soll­ bruchstellen, insbesondere in Form von Trennschlitzen 34 bzw. Trennperforationen 36 versehen. Auf diese Weise ist es möglich, die Größe, d. h. die Breite des Stabilisierelementes 10 ohne große Vorbereitungsmaßnahmen auch kurzfristig während der Ope­ ration an die zu behandelnde Stelle des Knochens bzw. der Frak­ tur schnell und ohne Aufwand durch Umbiegen an der jeweiligen Berührungslinie 16, was zu einem Abbrechen des Stabilisierele­ mentes 10 führt, anzupassen. Abgesehen davon erweist sich sowohl die Herstellung als auch die Aufbewahrung dieses einem Baukastensystem gleichenden Stabilisierelementes 10 als ausge­ sprochen vorteilhaft. Je nach Bedarfsfall ist das Stabilisier­ element hinsichtlich seiner Länge variierbar. So ist das Stabi­ lisierelement in Fig. 9 ausgesprochen kurz gehalten, so daß die einzelnen Flächenteile 14 jeweils nur einen einzigen Längs­ schlitz 22 aufweisen.
In den Fig. 10 bis 14 sind weitere Ausführungsformen des Stabi­ lisierelementes 10 schematisiert gezeigt, wobei deren Profile wellenförmig (vgl. Fig. 10, 14), mäanderartig (vgl. Fig. 12) sowie beliebig zick-zack-geformt (vgl. Fig. 11, 13) oder in ähnlicher Weise ausgestaltet sind. Die Berührungslinien 16, die in den Fig. 10 bis 14 als Punkte hervorgehoben sind, stehen bei sämtlichen dieser Ausführungsbeispiele des Stabilisierelementes 10 senkrecht auf der Zeichenblattebene. Entsprechend der Aus­ wahl des jeweiligen Profiles des Stabilisierelementes 10 läßt sich auf dessen Steifigkeit Einfluß nehmen, da jedes Profil un­ ter einer ihm eigenen elastischen Vorspannung unter Anlage an den Knochen bzw. die Fraktur bringbar ist.
Fig. 15 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Stabilisier­ elementes 10 nach der Erfindung, das am Knochen 38 anliegt und die Fraktur 40 überdeckt. Die dem Knochen 38 zugewandten, spitz- bzw. scharfkantigen, insbesondere sägezahnartigen Vor­ sprünge 42 sind dabei asymmetrisch ausgebildet. Zum einen ist die der Fraktur zugewandte Flanke 44 eines jeden Vorsprunges 42 etwa senkrecht zum Stabilisierelement 10 verlaufend ausgestal­ tet. Zum anderen erstreckt sich die der Fraktur 40 abgewandte Flanke 46 eines jeden Vorsprunges 38 schräg zum Stabilisierele­ ment 10 und in Richtung der Fraktur 40. Dies hat den Vorteil, daß die Vorsprünge beim Festziehen des Spannbandes in den Kno­ chen 38 eindringen und gleichzeitig einen Druck auf den Knochen 38 in Richtung der Fraktur 40 ausüben bzw. das Stabilisierele­ ment mit einem entsprechenden Zug in dessen Längsrichtung be­ aufschlagen. Hierdurch wird zusätzlich ein Anpressen der beiden einzelnen gebrochenen Knochenteile gegeneinander im Bereich der Fraktur erreicht, was letztendlich zur weiteren Förderung des Heilungsprozesses führt.
In den Fig. 16 und 17 ist eine weitere Ausführungsform des Sta­ bilisierelementes 10 dargestellt, das mit mehreren im wesentli­ chen quer zur Längsrichtung des Stabilisierelementes 10 verlau­ fenden Verstärkungsstreifen 48, 50 versehen ist. Die Verstär­ kungsstreifen 48 sind dabei im Bereich der dem Knochen abge­ wandten Kanten 20 des Stabilisierelementes angeordnet. Dagegen sind die Verstärkungsstreifen 50 im Bereich der dem Knochen zu­ gewandten Kanten 18 angeordnet. Vorzugsweise ragen die Verstär­ kungsstreifen 50 nicht über die Berührungslinien 16, die dem Knochen bzw. der Fraktur zugewandt sind, hinaus, wodurch si­ chergestellt ist, daß die Berührungslinien 16 selbst am Knochen zur Anlage kommen und von diesem nicht wegen überstehender Ver­ stärkungsstreifen 50 beabstandet sind. Infolge der Verstär­ kungsstreifen 48, 50 erhält das jeweilige Stabilisierelement 10 eine wesentlich höhere Steifigkeit. Insbesondere nimmt die Tor­ sionssteifigkeit bzw. Verdrehfestigkeit des Stabilisierelemen­ tes 20 durch diese Verstärkungsstreifen 48, 50 zu. In entspre­ chender Weise lassen sich die Verstärkungsstreifen 48, 50 auch an anderer Stelle des Stabilisierelementes 10 zwischen zwei benachbarten, dem Knochen zugewandten und abgewandten Kanten 18, 20 anordnen. Gleichzeitig kann aufgrund dieser erzielbaren erhöhten Steifigkeit das Stabilisierelement 10, d. h. die Flä­ chenteile 14 eine geringere Materialdicke aufweisen, was wie­ derum die Verträglichkeit dieses Stabilisierelementes 10 för­ dert. Schließlich können die Verstärkungsstreifen 48, 50 vor­ nehmlich im Bereich der Kanten 18, 20 Materialschwächungen oder Sollbruchstellen aufweisen, insbesondere in Form von Trenn­ schlitzen bzw. Trennperforationen (nicht dargestellt), die die Handhabbarkeit des Stabilisierelementes begünstigt. Insofern läßt sich nämlich die Größe, d. h. die Breite des Stabilisier­ elementes 10 durch einfaches Umbiegen und Abbrechen anpassen. Die Verstärkungsstreifen 48, 50 sind hierbei bezüglich ihrer Materialdicke, -breite sowie Querschnittsform beliebig wählbar.
Die Werkstoffwahl des Stabilisierelementes 10 hängt schließlich von den speziellen Anforderungen bzw. operativen Vorgaben des Einzelfalles ab. So kann das Stabilisierelement 10 aus Implan­ tatmaterial, insbesondere metallischem Implantatmaterial, wie Titan, bestehen oder auch aus Keramik, Kunststoff und anderem biologisch verträglichem Material hergestellt sein. Ebenso ist es möglich, das Stabilisierelement aus knochenähnlichem Mate­ rial, insbesondere Hydroxylapatit auszubilden, das selbstauflö­ send ist und/oder vom Knochen durchwachsen wird.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsformen beschränkt. Beispielsweise lassen sich die zuvor beschriebenen Ausführungen des Stabilisierelementes 10 hinsichtlich ihrer konstruktiven Ausgestaltung und Anordnung einzelner technischer Merkmale, wie z. B. der Vorsprünge 26, 28, 30, der Aussparungen 32, der Trennschlitze sowie -perforationen 34, 36, der Anzahl der Längsschlitze 22 und vieles andere mehr, miteinander belie­ big kombinieren. Des weiteren lassen sich ebenfalls die Profil­ formen des Stabilisierelementes 10 in beliebiger Weise variie­ ren. Schließlich sind auch die geometrischen Abmessungen der verschiedenartigen Profilformen beliebig variierbar. So kann beispielsweise die Dicke der Flächenteile 14, die zwischen zwei jeweils benachbarten Berührungslinien 16 angeordnet sind (vgl. insbesondere Fig. 10-14), unterschiedlich groß ausgewählt sein. Ebenso ist es noch denkbar, zwei oder mehrere, voneinan­ der getrennte und unterschiedlich lange Stabilisierelemente 10 um den Knochen herum anzuordnen und beispielsweise mit einem einzigen Spannband an diesem zu fixieren.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale wer­ den als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.

Claims (16)

1. Stabilisierelement zur Osteosynthese von Knochenfragmen­ ten, insbesondere zur Fixation von Knochenfrakturen, das die Fraktur und/oder den Knochen im Bereich der zu behan­ delnden Stelle wenigstens teilweise überdeckt und mit min­ destens einem Spannmittel am Knochen festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Stabilisierelement (10) im Querschnitt wellen-, mäander-, zick-zack-artig oder dgl. ausgebildet und am Knochen über wenigstens zwei sich etwa in Längsrichtung des Stabilisierelementes (10) erstreckende Berührungsli­ nien (16) abstützbar ist.
2. Stabilisierelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Stabilisierelement (10) mit wenigstens einem als Spannmittel dienenden und die Fraktur und/oder den Knochen im Bereich der zu behandelnden Stelle umschlingenden, flachbandartigen Spannband (12) in Form einer Rohr- oder Schlauchschelle am Knochen fixierbar ist.
3. Stabilisierelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Stabilisierelement (10) mit Anlageflächen zur Po­ sitionierung des Spannbandes (12) versehen ist.
4. Stabilisierelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlageflächen für das Spannband (12) durch zwei im Abstand entsprechend der Breite des Spannbandes (12) ange­ ordnete Vorsprünge (28) oder dgl. definiert sind.
5. Stabilisierelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Stabilisierelement (10) wenigstens an einer Stelle Längsschlitze 22 aufweist, durch die das Spannband (12) unter entsprechender Positionierung gegenüber dem Stabili­ sierelement (10) bzw. dem Knochen hindurchführbar ist.
6. Stabilisierelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Stabilisierelement (10) wenigstens jeweils endsei­ tig Längsschlitze (22) für die Positionierung von zugeord­ neten Spannbändern (12) aufweist.
7. Stabilisierelement nach wenigstens einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß der freie Querschnitt der Längsschlitze (22) im Stabi­ lisierelement (10) geringfügig größer bemessen ist als der Querschnitt des Spannbandes (12).
8. Stabilisierelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Stabilisierelement (10) im Bereich der am Knochen anliegenden Berührungslinien (16) spitz- oder scharfkan­ tige, insbesondere sägezahnartige, dem Knochen bzw. der Fraktur zugewandte Vorsprünge (26, 30) oder dgl. aufweist.
9. Stabilisierelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Knochen (38) zugewandten spitz- oder scharf­ kantigen, insbesondere sägezahnartigen Vorsprünge (42) asymmetrisch ausgebildet sind, wobei die der Fraktur (40) zugewandte Flanke (44) jeweils etwa senkrecht zum Stabili­ sierelement (10) und die der Fraktur (40) abgewandte Flanke (46) jeweils schräg zum Stabilisierelement (10) in Richtung Fraktur (40) verlaufend ausgestaltet sind.
10. Stabilisierelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Stabilisierelement (10) unter elastischer Vorspan­ nung in Anlage an den Knochen bzw. die Fraktur bringbar ist.
11. Stabilisierelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Stabilisierelement (10) mit zwischen den Anlage­ flächen angeordneten runden, quadratischen, rechteck-, wabenförmigen oder dgl. Aussparungen (32) versehen ist.
12. Stabilisierelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Stabilisierelement (10) aus Implantatmaterial, insbesondere metallischem Implantatmaterial, wie Titan, Keramik, Kunststoff oder biologisch verträglichem Material besteht.
13. Stabilisierelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Stabilisierelement (10) aus knochenähnlichem Mate­ rial, insbesondere Hydroxylapatit besteht, das selbstauf­ lösend und/oder vom Knochen durchwachsbar ist.
14. Stabilisierelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Stabilisierelement (10) mit wenigstens einem im wesentlichen quer zur Längsrichtung des Stabilisierele­ mentes (10) verlaufenden, insbesondere im Bereich der dem Knochen zugewandten Kanten (18) und/oder der dem Knochen abgewandten Kanten (20) angeordneten Verstärkungsstreifen (48, 50) versehen ist, wobei die Verstärkungsstreifen (50) im Bereich der dem Knochen zugewandten Kanten (18) vor­ zugsweise nicht über die Berührungslinien (16), die dem Knochen bzw. der Fraktur zugewandt sind, hinausragen.
15. Stabilisierelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Stabilisierelement (10) im Bereich der am Knochen anliegenden Berührungslinien (16) materialgeschwächt aus­ gebildet ist.
16. Stabilisierelement nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Stabilisierelement (10) entlang den Berührungsli­ nien (16) mit Sollbruchstellen, insbesondere mit Trenn­ schlitzen (34), -perforationen (36) oder dgl. versehen ist.
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