DE4034143A1 - Druckerfassende arthroskopkanuele - Google Patents

Druckerfassende arthroskopkanuele

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine druckerfassende Ar­ throskopkanüle mit einer Brückenanordnung und zwei langge­ streckten konzentrischen Innen- bzw. Außenröhren, wobei die innere Röhre mit dem proximalen Ende an der Brückenanordnung festgelegt ist, ihr vorderes Ende vom Körper eines Patienten aufgenommen werden kann und sie weiterhin ein in sie einge­ schobenes medizinisches Instrument aufnehmen und führen kann.
Die US-PS 46 50 462 und 48 20 265 sind gerichtet auf Geräte für arthroskopische Verfahren, die in diesen Patentschriften allgemein beschrieben sind. Diese Verfahren haben zur Ent­ wicklung einer Anzahl von Spezialkanülen für die Zu- und Ab­ fuhr eines Fluids sowie zur Druckerfassung im Gelenk geführt, wie bspw.:
  • 1. Eine spezielle Druckfühlkanüle, die wie eine große Injektionsspritze in das Gelenk eingeführt wird und an die eine Druckfühlleitung angeschlossen ist; vergl. den Röhren­ satz der US-PS 48 20 265.
  • 2. Eine spezielle Abflußkanüle mit einer Rohrleitung eines Durchmessers zwischen 3 mm und 6 mm, die in das Gelenk eingeführt und an die Abflußleitung angeschlossen wird.
  • 3. Eine Kombinations-Zuflußkanüle aus konzentrischen Röh­ ren, von denen die innere einen Durchmesser von etwa 3 mm und die äußere einen solchen von etwa 4 mm hat. Zwischen den Röhren befindet sich ein schmaler Ringraum, durch den hin durch der Fluiddruck im Gelenk erfaßt wird. Der Zufluß vom Eingangsrohr der Pumpe her ist durch den größeren Innen­ durchmesser der inneren Röhre geführt.
  • 4. Eine Kombinations-Abflußkanüle ähnlich der Kombinati­ ons-Zuflußkanüle, wobei jedoch der Abfluß aus dem Gelenk durch die innere Röhre geführt ist, während der Ringraum zur Druckerfassung dient.
Bei der Arthroskopie wird immer mindestens eine zusätzliche Kanüle eingesetzt, und zwar die, in der das Arthroskop ange­ ordnet ist. Diese Kanüle enthält normalerweise Mittel zur Strömungsverbindung mit dem Gelenk in Form des Raums zwischen der Außenfläche des eingesetzten Arthroskops und der Innen­ fläche der Arthroskopkanüle.
Hieraus ergibt sich, daß der Arzt zahlreiche Möglichkeiten zum Vorbereiten des Gelenks für die Arthroskopie hat. Einige der häufigsten sind:
  • 1. Zufluß durch die Arthroskopkanüle, Druckerfassung durch eine separate Druckfühlkanüle, Abfluß durch eine sepa­ rate Abflußkanüle.
  • 2. Zufluß und Druckerfassung durch eine Kombinations-Zu­ flußkanüle, Abfluß durch die Arthroskopkanüle.
  • 3. Zufluß durch die Arthroskopkanüle, Abfluß und Drucker­ fassung durch eine Kombinations-Abflußkanüle.
Die Verfahren 2 und 3 werden von den Ärzten bevorzugt, da sie nur zwei Einschnitte anstelle der drei beim Verfahren 1 er­ fordern. Eine wünschenswerte Alternative zu den Verfahren 2 und 3, wie sie sich in der vorliegenden Erfindung niederge­ schlagen hat, wäre die Nutzung der Arthroskopkanüle auch für die Druckerfassung. Es wären nur zwei Einschnitte erforder­ lich, wobei der Zufluß und die Druckerfassung die Arthroskop­ kanüle und der Abfluß eine separate Abflußkanäle verwenden. Damit erhält man einen erheblichen Sicherheitsvorteil, da die Druckerfassung und der Zufluß gemeinsam stattfinden. Der gleiche Sicherheitsvorteil gilt für das Verfahren 2; hierbei kann jedoch zur Abflußstützung ein Saugzug erforderlich sein.
Zunächst wurde vorgeschlagen, zwei konzentrische Röhren mit einem Ringkanal zwischen ihnen in der Art der Kombinations- Zu- und Abflußkanülen zu verwenden. Was die Fluidsteuerung anbetrifft, war diese Kanüle akzeptabel. Infolge ihres Auf­ baus aus konzentrisch beabstandeten Röhren wurde der Durch­ messer der Arthroskopkanüle jedoch etwas mehr als einen Mil­ limeter größer. Dies wurde von den Ärzten bzw. Benutzern des Instruments bisher als unerwünscht und nicht akzeptabel em­ pfunden.
Es blieb also das Problem, mit der Arthroskopkanüle auch eine brauchbare Druckerfassung durchzuführen.
Die erfindungsgemäße Arthroskopkanüle enthält einen Drucker­ fassungskanal, ohne den Gesamtdurchmesser der Kanülen-Rohran­ ordnung zu vergrößern. M. a. W.: Trotz eines Druckerfassungs­ kanals in einer Arthroskopkanüle läßt sich ein Durchmesser über alles von etwa 5 mm beibehalten. Die resultierende Kanü­ le behält einen akzeptablen Durchmesser, erlaubt die Verwen­ dung von nur zwei Einschnitten für den Eingriff und bietet den wesentlichen Sicherheitsvorteil, daß die Druckerfassung und der Zufluß gemeinsam stattfinden.
Im Prinzip weist erfindungsgemäß die druckerfassende Arthro­ skopkanüle eine innere und eine äußere Röhre auf, die konzen­ trisch miteinander liegen und jeweils eine Wanddicke von ca. 0,25 mm (0.010-0.012 in.), d. h. etwa die halbe Wanddicke einer herkömmlichen Arthroskopkanüle aufweisen. Die konzen­ trischen Röhren sind ohne Zwischenraum ineinanderschiebbar bei einer Toleranz ausgeführt, die gerade noch das Aufschie­ ben der äußeren auf die innere Röhre erlaubt.
Um einen Strömungsweg für die Druckerfassung herzustellen, ist die Wand der inneren Röhre über im wesentlichen deren gesamte Länge vom vorderen Ende her rückwärts zu einer Tiefe von etwa 0,635 mm (0.025 in.) zu einem schmalen Bogen einer Breite von etwa 2,29 mm (0.090 in.) sickenartig eingedrückt bzw. vertieft. Dadurch entsteht ein Durchlaß zur Aufnahme des Fluiddrucks als gradliniger Kanal zwischen den und entlang der ansonsten unmittelbar aufeinanderliegenden Röhren. Die Tiefe dieser Vertiefung entspricht der Höhe des darüberlie­ genden Bogens und wird ohne Verformung der Kreisform der in­ neren Röhre ausgebildet. Der Druckkanal wird ohne Zunahme des Gesamt-Außendurchmessers der Röhrenanordnung hergestellt. Das Arthroskop wird seinerseits von der längsverlaufenden Einwärtsvertiefung so in seiner Sollage gehalten, daß um es herum ein erheblicher Zuflußquerschnitt entsteht.
Zusätzlich dazu, daß man einen Druckfühlkanal ohne Zunahme des Gesamtdurchmessers erhält, wird die Festigkeit der Kanüle nicht beeinträchtigt und die Größe des Zuflußkanals auch nicht wesentlich verändert.
Ein weiterer Vorteil der Verwendung zweier separater Röhren bei der Ausbildung der Arthroskopkanüle sind die bequeme Auseinandernehmbarkeit zum Säubern insbesondere in der Enge des Druckfühlkanals. Würde man letzteren mit einer innerer Rippe oder Trennwand ausbilden, ließe er sich praktisch nicht ausreichend säubern. Ein weiterer Vorteil der Trennbarkeit der Röhren liegt in der Art des Einsetzens der Kanüle.
M. a. W.: Die äußere Röhre läßt sich in die Gelenkkapsel mit einem runden Verschlußelement ("obturator") in ihr einführen, so daß der das Einführen leicht und gleichmäßig erfolgt.
Weitere Ziele und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden ausführlichen Diskussion des Aufbaus derselben und des Einsatzes der druckerfassenden Arthroskopkanüle unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen.
Fig. 1 ist eine teilweise weggebrochene Seitenansicht der Arthroskopkanüle;
Fig. 2 ist ein teilweise als Seitenriß ausgeführter ver­ größerter Schnitt der Kanüle etwa in der Ebene 2-2 der Fig. 1;
Fig. 3 ist eine teilgeschnittene Seitenansicht, die die äußere Röhre gelöst und vorgeschoben zeigt;
Fig. 4 ist ein vergrößerter Schnitt durch die konzentri­ schen Kanülenröhren etwa in der Ebene 4-4 der Fig. 1 und zeigt schematisiert ein eingesetztes Sichtinstrument;
Fig. 5 ist eine perspektivisch dargestellte Einzelheit und zeigt die innere und die äußere Röhre und den Druckkanal.
Die druckfühlende Arthroskopkanüle 10 weist eine Brückenan­ ordnung 12 und eine Röhrenanordnung 14 auf, die miteinander in Strömungsverbindung stehen, wobei die Röhrenanordnung zum Einführen in den Körper eines Patienten vorn von der Brücken­ anordnung absteht.
Die Brückenanordnung 12 weist eine langgestreckte zylindri­ sche feste Brücke 16 mit einer längs durch sie verlaufenden Zentralbohrung 18 auf. Eine langgestreckte hülsenartige Drehbrücke 20 ist auf die feste Brücke 16 dicht anliegend aufgesetzt und verläuft über einen größeren Teil der Längs­ ausdehnung derselben vom hinteren bzw. proximalen Ende vor­ wärts. Unmittelbar vor der Drehbrücke 20 ist die feste Brücke Vorderteil 22 radial aufgeweitet unter Bildung einer nach vorn sich öffnende zylindrische Kammer 24 mit einem wesent­ lich größeren Innendurchmesser als die Bohrung 18. Dieser Vorderteil trägt die Röhrenanordnung 14 und weist weiterhin einen Anschlag auf, mit dem die Drehbrücke 20 auf der festen Brücke 16 in ihrer Längsstellung fixiert wird.
Die Drehbrücke 20 weist eine hintere und eine vordere Öff­ nung 26, 28, die in Längsrichtung voneinander beabstandet sind, sowie zwei Fluidleitungen 30, 32 auf, die in die Öff­ nungen 26, 28 bspw. gewindemäßig fluiddicht eingesetzt sind. Die Leitung 30 ist mit einem strömungssteuernden Ventil 34 mit einem Betätigungsgriff versehen; sie läßt sich an eine geeignete Fluidquelle anschließen und stellt eine Zufluß­ leitung dar. An die Leitung 32 kann eine geeignete Druck­ fühleinrichtung angeschlossen werden; sie stellt eine Druck­ fühlleitung dar.
Die Öffnungen 26, 28 in der Drehbrücke 20 sind in mindestens einer Drehstellung derselben mit einer Öffnung 36 bzw. 38 ausgerichtet, die radial durch die feste Brücke 16 verlaufen und in Strömungsverbindung mit der Bohrung 18 in ihr stehen. Die umlaufenden Vertiefungen 40, 42 sind in der festen Brücke mit den Öffnungen 36 bzw. 38 fluchtend ausgebildet, so daß die Strömungsverbindung zwischen den Leitungen 30, 32 und der Bohrung 18 unabhängig von der Drehstellung der Drehbrücke 20 erhalten bleibt. Auf diese Weise lassen sich die Fluidleitun­ gen 30, 32 nach Wunsch ausrichten. Geeignete ringförmige elastomere Dichtungen 44 sind beiderseits der Öffnungen 36, 38 und der zugehörigen Vertiefungen 40, 42 vorgesehen, um einem dichten Abschluß zu gewährleisten und der Drehung der Drehbrücke 20 um die feste Brücke 16 einen Reibungswiderstand entgegenzusetzen. Die Dichtungen 44 sorgen auch dafür, daß die Drehbrücke in ihrer jeweiligen Drehstellung verbleibt, bis diese von Hand geändert wird.
Die vorstehende Röhrenanordnung 14 weist eine langgestreckte hohle zylindrische innere Röhre 46 mit einem aufgeweiteten proximalen bzw. hinteren Ende 48 auf. Die innere Röhre 46 wird in Längsrichtung von der Bohrung 18 in der festen Brücke durch deren proximales Ende aufgenommen, wobei das proximale Ende 48 der Röhre 46 dicht abschließend auf einem geeigneten ringförmigen Sitz 50 aufliegt, der im proximalen Ende der Bohrung 18 unmittelbar hinter den hinteren Öffnungen 36 sich befindet. Die innere Röhre 46 wird ihrerseits in der festen Brücke von einem Endstopfen 52 gehalten, der unmittelbar hinter ihr im Eingriff mit dem proximalen Ende der Röhre 46 steht. Der Endstopfen kann erwünschtenfalls auch hinter dem aufgeweiteten Ende 48 der Röhre 46 in die Bohrung 18 einge­ schraubt sein, wobei die Bohrung an ihrem Ende geeignet auf­ geweitet ist, um das aufgeweitete Röhrenende 48 und den Ge­ windeschaft des Endstopfens 52 aufzunehmen. Der Endstopfen 52 weist einen Ringflansch 54 auf, der sich beim Einsetzen des Endstopfen 52 an des proximale bzw. hintere Ende der Drehbrücke 20 anlegt, um diese in Längsrichtung festzuhal­ ten. Der Endstopfen 52 enthält eine mit der Bohrung 18 fluch­ tende Zentralbohrung 56 zur Aufnahme eines Arthroskops oder dergl. medizinischen Instruments 58, wie im folgenden aus­ führlicher erläutert. Der hintere Teil der Stopfenbohrung 56 ist dem Halterungsende des Instruments 58 entsprechend ver­ jüngt bzw. gestaltet, das seinerseits mit einer geeigneten, im Aufbau herkömmlichen drehbahren Verrieglung 60 lösbar festgelegt wird.
Die innere Röhre 46 enthält am proximalen Ende unmittelbar vor dem Lagerungsende 48 mindestens eine seitliche Öffnung 62, mit der eine hintere Öffnung 36 in der Drehbrücke aus­ richtbar ist. Dabei können gegenüberliegende bzw. mehrere Öffnungen 62 vorgesehen und mit einer gleichen Anzahl von Öffnungen 36 ausrichtbar sein. Wie einzusehen ist, bleibt die Strömungsverbindung in allen Drehstellungen der Drehbrücke 20 relativ zur festen Brücke 16 durch die umlaufende Vertie­ fung 40 hindurch erhalten.
Die innere Röhre 46 ist vor den Öffnungen 62 und zwischen den Zuflußanschlüssen 36 und den davorliegenden Drucköffnungen 38 zylindrisch gegen die Bohrung 18 dicht abgeschlossen.
Die innere Röhre 46 ist vom Druckanschluß 38 bis zu ihrem vorderen bzw. distalen Ende mit einer gradlinig verlaufenden Eindrückung bzw. Vertiefung 66 einer Tiefe von etwa 0,635 mm (0.025 in.) und einer Breite von 2,29 mm (0.090 in.) verse­ hen, die in der ansonsten vollständig zylindrischen Röhren­ wandung einen Druckfühlkanal bildet. Dieser Kanal mündet vor dem distalen Ende der inneren Röhre 46 und steht in der festen Brücke 16 direkt und ausschließlich mit dem Druckan­ schluß 38 in Strömungsverbindung.
Innerhalb der sich nach vorn öffnenden Kammer 24 des aufge­ weiteten Vorderteils 22 der festen Brücke 16 befindet sich ein Abdichtrohr 68 zylindrischer Gestalt, das der zylindri­ schen Außengestalt der inneren Rohre 46 sehr genau ent­ spricht und die Vertiefung in dieser übergreift. Das Abdicht­ rohr 68 ist mit seinem hinteren Teil in einen umlaufenden Sitz 70 in der Innenwandung 72 der festen Brücke 16 unmittel­ bar vor dem Druckanschluß 38 eingeklebt. Das Abdichtrohr 68 erstreckt sich bis etwa zur Mitte der Kammer 24 und ist von einem oder mehreren elastomeren Dichtelementen 74 umgeben, die an der vorderen Fläche der Brückenwandung 72 anliegen.
Die Röhrenanordnung 14 weist weiterhin eine äußere zylindri­ sche Röhre 76 mit einem Durchmesser von etwa 5 mm (0.20 in.) auf, die konzentrisch flüssigkeitsdicht auf die innere Röhre 46 aufgeschoben werden kann. Der vom gradlinigen eingedrück­ ten Teil 66 der Wandung der inneren Röhre 46 gebildete Kanal bildet mit der ihn übergreifenden Wandung der äußere Röhre 76 einen geschlossenen langgestreckten Strömungskanal 78 für die Druckerfassung, der einen minimalen Teil der Quer­ schnittsfläche der Röhrenanordnung ausmacht. Wie einzusehen ist, mündet dieser Kanal 78 am vorderen Ende der Kanüle 10 bzw. insbesondere der Röhrenanordnung 14. An seinem proxima­ len oder hinteren Ende steht der Druckfühlkanal 78 mit der Druckleitung 32 unmittelbar über den Druckanschluß 38 in Strömungsverbindung.
Die äußere Röhre 76 ist lösbar mit einem zylindrischen Halte­ kopf 80 auf das proximale Ende der Röhre 76 aufgesetzt und dort dicht abschließend festgelegt. Dieser Haltekopf enthält eine mit der äußeren Röhre 76 fluchtende Bohrung 82, ist in die nach vorn sich öffnende Kammer 24 des vorderen Endes 22 der festen Brücke 16 eingesetzt und mit den elastomeren Dichtelementen 74 gegen das Dichtrohr 68 dicht abgeschlossen. Das proximale oder hintere Ende des Haltekopfes 80 kann wie bei 34 am Umfang gefast sein, um das Ausrichten mit und das Einführen in die Kammer 24 zu erleichtern und den dichten Abschluß durch die Dichtelemente 74 zu erleichtern, die, wie einzusehen ist, sich unter Druck ausdehnen, um den gewünsch­ ten fluiddichten Abschluß herzustellen. Eine geeignete Ver­ riegelung in der Art eines Bajonettverschlusses mit einem radial einwärts vorstehenden Ansatz 86 auf der Kammerwandung und einem entsprechenden, unter 90° abgewinkelten Schlitz in der Außenfläche des Haltekopfes 80 fixiert diesen lösbar in seiner gehalterten Stellung. Die Handhabung des Kopfes 80 relativ zur festen Brücke 16 wird erleichtert durch einen seitlich verlaufenden stiftartigen Griff 90, der auf dem Haltekopf weit genug vorn liegt, um die volle Erstreckung des Kopfes 80 in der Kammer 24 nicht zu stören. Ein entspre­ chender Betätigungsstift bzw. -griff 92 kann auf dem vorderen Ende 22 der festen Brücke 16 vorgesehen sein. Im aufgesetzten und durch die elastomere Dichtung 74 dicht abgeschlossenen Zustand steht der Druckkanal 78 durch das Dichtrohr 68 hin­ durch in Strömungsverbindung nur mit dem Druckanschluß 38.
Wie insbesondere die geschnittene Einzelheit der Fig. 4 zeigt, hat die Röhrenanordnung 14 die Abmessungen bekannter Arthro­ skopkanülen und wird sie in deren Art eingesetzt insofern, als sie in Längsrichtung ein Arthroskop 58 aufnimmt und einen Zuflußkanal 94 zwischen dem Arthroskop und der unmittelbaren Innenwandfläche bildet. Weiterhin bietet die erfindungsgemäße Röhrenanordnung auf neuartige Weise einen separaten Druckka­ nal 78, indem sie konzentrische, dicht ineinandergeschobene Röhren verwendet, von denen die innere Röhre 46 entlang eines begrenzten Teils ihrer gradlinigen Erstreckung in Längsrich­ tung vertieft ausgeführt ist. Indem der Druckkanal auf diese Weise gebildet ist und für die innere und die äußere Röhre Wanddicken Verwendung finden, die jeweils etwa der Hälfte der Dicke der Röhrenwandung einer Standard-Arthroskopkanüle ent­ sprechen, bleibt für die Röhrenanordnung ein Außendurchmesser etwa gleich dem der Standard-Arthroskopkanüle erhalten. Da schließlich die Röhren innig und ohne Zwischenraum - abgese­ hen vom Druckkanal - aneinanderliegen, ist die Festigkeit der Röhrenanordnung erheblich und mindestens so gut wie die einer Arthroskopkanüle aus nur einer Röhre.
Wie die Fig. 2 zeigt, sind die vorderen Enden der inneren und der äußeren Röhre 46, 76 von der vordersten Spitze 96 bzw. 98 her nach hinten angeschrägt. Die Spitzen 96, 98 liegen bei der zusammengesetzten Kanüle radial nebeneinander, wobei der Druckkanal 78 zwischen ihnen verläuft und an der vordersten Erstreckung des vorderen Endes des Kanüle mündet. M. a. W.: Die gradlinige Vertiefung in der inneren Röhre 46 ist mit der äußersten Spitze 96 der inneren Röhre 46 ausgerichtet und mündet in dieser. Die Spitze 96 der inneren Röhre ist wiede­ rum mit der äußersten Spitze 98 der äußeren Röhre ausgerich­ tet. Eine solche Anordnung bietet einen wesentlichen Sicher­ heitsvorteil dahingehend, daß auch bei teilweise aus der Ge­ lenkkapsel herausgezogenem Arthroskop der Druckkanal immer noch den Druck in der Gelenkkapsel erfaßt. Läge der Druck­ fühlkanal um 180° von den äußersten Spitzen versetzt, würde er als erster aus der Gelenkkapsel gezogen werden und den Druck dort nicht mehr erfassen, obgleich sich die Kanüle min­ destens noch teilweise dort befindet.
Die Trennbarkeit der Röhren ist wesentlich, da sie ein ein­ wandfreies Säubern und Sterilisieren des Instruments erlaubt. Wäre bspw. die äußere Röhre nicht abnehmbar, könnte der Druckfühlkanal nicht ausreichend gereinigt werden. Infolge der Trennbarkeit der Röhren läßt sich weiterhin die äußere Röhre in ein Körpergelenk unter Verwendung eines runden Ver­ schlußelements ("obturator") gleichmäßig und leicht ein­ führen. Das Sperrelement kann dann herausgenommen und die innere Röhre eingeführt werden, um das Zusammensetzen der Kanüle abzuschließen.
Die definierte gradlinige Vertiefung 66 in der inneren Röhre 46 hält auch das Arthroskop in seiner Sollage in der inneren Röhre so fest, daß sich um es herum ein stabiler Zuflußkanal ergibt. Wie die Fig. 4 zeigt, befindet sich der größte Teil der für die Fluidströmung verfügbaren Querschnittsfläche im Zuflußkanal 94 an der Vertiefung 66 und damit am Druckfühl­ kanal 78. Der Kanal 94 wird mit der Entfernung von der Ver­ tiefung 66 in Umfangsrichtung zum diametral gegenüberlie­ genden Teil der inneren Röhre 46 immer schmaler. Diese Ver­ schmälerung ist ein direktes Resultat des Einschiebens und Halterns des Arthroskops in im wesentlichen tangentialer Be­ rührung mit der Innenfläche der inneren Röhre 46 durch die Vertiefung 66. Die Strömung ist in dem vom Druckfühlkanal 78 entfernten Bereich also nur sehr schwach. Diese Anordnung und Zuordnung der Kanäle wird im Sinne der Sicherheit und Wirksamkeit für optimal gehalten, da der Druck so nahe wie möglich an denjenigem Punkt gemessen wird, an dem die maxi­ male Strömung zufließt. Weiterhin sind die Kanäle einander so zugeordnet, daß der Druck in der Gelenkkapsel gleichzeitig und kontinuierlich mit dem Zustrom des Fluids in die Gelenk­ kapsel erfaßt wird, und zwar so lange, bis das äußerste Ende der Kanüle vollständig aus der Gelenkkapsel herausgezogen worden ist.
Das eigentliche Einführen des Arthroskops 58 in die Kanüle erfolgt im wesentlichen auf herkömmliche Weise von der Rück­ seite der Brückenanordnung her, wobei die Verriegelungsein­ richtung 60 das Arthroskop lösbar in der Arbeitsstellung festgelegt. Vergl. die Fig. 2, die das proximale Ende eines eingesetzten Arthroskops 58 zeigt. Beim Einsetzen des Arthro­ skops wird der hintere Teil der Bohrung 18 in der Brückenan­ ordnung wie bei 100 dicht abgeschlossen, um ein rückwärtiges Entweichen des zuströmenden Fluids zu verhindern und die Strömung aus der Zuflußleitung 30 nach vorn durch die innere Röhre zu lenken.
Aus dieser Beschreibung ist einzusehen, daß der erläuterte Kanülenaufbau eine neuartige Doppelrohrkanüle mit akzepta­ blem vorgegebenem Außendurchmesser ohne Verlust an Festig­ keit bei nur minimalem und unbedeutendem Verlust an Quer­ schnittsfläche ergibt, wobei man die Vorteile einer praktisch einsetzbaren druckerfassenden Arthroskopkanüle erhält, die mit nur einem einzigen Einschnitt für den Zufluß, die Druck­ erfassung und das Arthroskop selbst auskommt.

Claims (12)

1. Druckerfassende Arthroskopkanüle mit einer Brückenan­ ordnung, zwei langgestreckten konzentrischen Innen- bzw. Außenröhren, wobei die innere Röhre mit dem proximalen Ende an der Brückenanordnung festgelegt ist, ihr vorderes Ende vom Körper eines Patienten aufgenommen werden kann und sie weiterhin ein in sie eingeschobenes medizinisches Instrument aufnehmen und führen kann, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die innere Röhre eine gradlinige Ver­ tiefung über einen kleinen Teil ihres Umfangs enthält, die vom vorderen Ende der inneren Röhre her in Längsrichtung nach hinten verläuft, daß die innere Röhre einen Fluidkanal bil­ det, daß ein Fluidanschluß in der Brückenanordnung am proxi­ malen Ende der innere Röhre mit dieser in Strömungsverbindung steht, daß die äußere Röhre gleitend auf die innere Röhre aufgeschoben und mit Ausnahme der gradlinigen Vertiefung in letzterer fluiddicht gegen sie abgeschlossen ist, daß die äußere Röhre die Vertiefung überspannt und mit ihr einen im Umfangsrichtung geschlossenen und vom Fluidkanal in der inne­ ren Röhre unabhängigen Druckkanal umschließt, und daß die Brückenanordnung einen mit dem Druckkanal in Strömungsver­ bindung stehenden Druckanschluß aufweist.
2. Kanüle nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die gradlinige Vertiefung in der inne­ ren Röhre eine seitliche Einfassung zur Aufnahme eines in die innere Röhre der Vertiefung diametral gegenüber in die innere Röhre eingeschobenen medizinischen Instruments bildet und so der Fluidkanal in der inneren Röhre um das von dieser aufge­ nommene medizinische Instrument herum und hauptsächlich an der Vertiefung und am Druckkanal gebildet ist.
3. Kanüle nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die äußere Röhre ein proximales und ein vorderes Ende und am proximalen Ende Mittel zur Halterung und zum dichten Abschluß der äußeren Röhre in der bzw. gegen die Brückenanordnung aufweist, wobei das vordere Ende der gehalterten äußeren Röhre im wesentlichen deckungsgleich mit dem vorderen Ende der inneren Röhre verläuft.
4. Kanüle nach Anspruch 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Brückenanordnung ein proximales und ein distales Ende mit einer zwischen diesen durch die Brückenanordnung verlaufenden Bohrung aufweist, daß der Fluid- und der Druckanschluß seitlich mit der Bohrung in Strömungsverbindung stehen, wobei der Fluidanschluß näher am proximalen Ende der Brückenanordnung als der Druckanschluß liegt, daß die innere Röhre mit ihrem proximalen Ende nahe dem Fluidanschluß der Brückenanordnung von der Bohrung auf­ genommen ist und daß die innere Röhre zwischen dem Fluid- und dem Druckanschluß um ihren vollständigen Umfang herum gegen die Bohrung dicht abgeschlossen ist, um einen Durchgang des Fluids zwischen den Anschlüssen zu verhindern.
5. Kanüle nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der gradlinige Kanal an einem proxima­ len Ende an und in Strömungsverbindung mit dem Druckanschluß endet.
6. Kanüle nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Mittel am proximalen Ende der äu­ ßeren Röhre zum Haltern und dichten Abschließen der äußeren Röhre in der bzw. gegen die Brückenanordnung eine sich nach vorn öffnende Kammer in der Brückenanordnung, die allgemein koaxial mit der Längsbohrung liegt und in direkter Strömungs­ verbindung mit dieser steht, einen Halterungskopf auf dem proximalen Ende der äußeren Röhre aufweisen, der teleskopar­ tig in die Kammer eingeschoben werden kann, wobei der Halte­ rungskopf eine durchgehende Bohrung enthält, die eine direkte Strömungsverbindung zwischen der äußeren Röhre mit der Boh­ rung herstellt, wenn der Halterungskopf in die Kammer einge­ setzt ist, und eine Verriegelungseinrichtung aufweist, die den Halterungskopf lösbar in der Kammer festlegt.
7. Kanüle nach Anspruch 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die vorderen Enden der inneren und der äußeren Röhre nach hinten geschrägt sind und auf beiden Röhren je eine äußerste Spitze bilden und daß die Spitzen in Radialrichtung miteinander ausgerichtet sind und aneinander­ liegen, wobei der Druckkanal zwischen ihnen gebildet ist und sich nach vorn durch sie öffnet.
8. Arthroskopkanüle, gekennzeichnet durch eine Röhrenanordnung mit einer inneren und einer äußeren Röhre, die konzentrisch miteinander sind, wobei die innere Röhre ein Arthroskop aufnehmen kann und in sich und außerhalb des Arthroskops einen längsgerichteten Fluidzuflußkanal bil­ det und wobei zwischen der inneren und der äußeren Röhre ein vom Fluidzuflußkanal unabhängiger längsverlaufender Druck­ fühlkanal gebildet ist.
9. Kanüle nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Druckfühlkanal von einer längsge­ richteten Vertiefung in der inneren Röhre gebildet ist, die gradlinig entlang der innere Röhre verläuft und deren Breite einen kleinen Teil des Umfangs derselben ausmacht, wobei die innere und die äußere Röhre abgesehen von dieser Vertiefung in Umfangsrichtung fluiddicht aufeinanderliegen.
10. Kanüle nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Vertiefung in den Fluidströmungs­ weg in der inneren Röhre hinein vorsteht und eine Einrichtung darstellt, die ein Arthroskop in der inneren Röhre seitlich diametral gegenüber der Vertiefung festhält, so daß der wesentliche Strömungsbereich für das Fluid an der Vertiefung und am Druckfühlkanal liegt.
11. Kanüle nach Anspruch 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die innere und die äußere Röhre verjüngte vordere Enden haben, die an jeder Röhre eine Spitze bilden, wobei die Spitzen radial ausgerichtet sind und aneinanderliegen und der Druckfühlkanal zwischen den Spitzen ausgerichtet ist und sich nach vorn durch sie hindurch öff­ net.
12. Kanüle nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch Mittel, die den Fluidkanal mit einer Quelle eines Zu­ flußfluids verbinden, sowie durch Mittel, die den Druckfühl­ kanal mit einer Druckfühleinrichtung verbinden.
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