DE4026198A1 - Vorrichtung zum aufbringen eines fluessigkeitsfilmes auf eine warenbahn - Google Patents
Vorrichtung zum aufbringen eines fluessigkeitsfilmes auf eine warenbahnInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Aufbringen
eines über die Arbeitsbreite gleichmäßig dünnen laminar fließenden
Flüssigkeitsfilmes auf eine kontinuierlich vorbewegte Warenbahn mit
einer von einer Pumpe geförderten Flüssigkeit gespeisten Flüssig
keitsverteileinrichtung mit einem Flüssigkeitsverteilraum und einer
zugeordneten ggf. über ein Überlaufwehr sich anschließenden
Leitfläche, von deren unterem Rand der abfließende Flüssigkeitsfilm
auf die Warenbahn abläuft, wobei der Flüssigkeitsverteilraum
einerseits über eine Zuflußleitung mit der Pumpe verbunden ist und
andererseits zur Leitfläche hin sich über eine Arbeitsbreite
erstreckt, die größer als der Querschnitt der Zuflußleitung
ausgebildet ist.
Eine Vorrichtung dieser Art ist aus der DE 35 22 320 A1 bekannt.
Sie hat den Vorteil, daß mit dieser Vorrichtung ein schneller
Wechsel der Auftragsflüssigkeit nach Art oder Farbe ohne damit
bisher verbundenem Produktionsausfall oder Ausschußware der zu
netzenden Warenbahn möglich ist, wobei eine gleichmäßige Verteilung
und eine konstante Menge der Auftragsflüssigkeit über die Arbeits
breite gewährleistet ist. Dieses wird durch einen dem Überlaufwehr
vorgeschalteten Flüssigkeitsvorratsraum bewirkt, der zum Überlauf
wehr hin sich konisch erweiternd öffnet, jedenfalls aber im Volumen
gering ist. Auf diese Weise wird die zur Bildung eines laminaren
Flüssigkeitsfilmes notwendige Beruhigung des Flüssigkeitszulaufstro
mes bis zum Überlaufwehr hin erzielt. Die Beruhigung des
Flüssigkeitszulaufstromes ist bei einer solchen Vorrichtung not
wendig, weil das Flüssigkeitsvolumen innerhalb dieses Flüssigkeits
vorratsraumes nur sehr gering, aber die Flüssigkeitsauftragsmenge
über die Arbeitsbreite von mehr als 30 l/min/m der Arbeitsbreite
sehr groß und damit der Zufluß der Flüssigkeit in diese Vorrichtung
verteilt über mehrere Zuflußleitungen sehr stark ist.
Vor dem Flüssigkeitsvorratsraum ist bei der Vorrichtung nach der
genannten Offenlegungsschrift ein Flüssigkeitsverteilraum angeord
net, der sich über die gesamte Arbeitsbreite genauso wie das
Überlaufwehr erstreckt. Dem Flüssigkeitsverteilraum sind die Zufluß
leitungen zugeordnet. Die durch diese Leitungen zufließende
Flüssigkeit wird in dem Verteilraum durch mehrere Schikanen bzw.
Stauwände über die Arbeitsbreite verteilt. Die Arbeit mit einer
Vorrichtung dieser Art hat gezeigt, daß mit ihr zwar ein schneller
Farbwechsel durchaus möglich ist, jedoch beim Übergang zwischen
der einen und einer anderen Farbe sich ein wenn auch geringer
Bereich auf der Warenbahn ergibt, in dem sich die Farben
miteinander vermischen, insbesondere dann sich in den Räumen
zwischen den einzelnen Zulaufleitungen zungenförmige Farbver
mischungen ergeben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu
entwickeln, mit der bei gleichbleibendem Aufgabengebiet des
schnellen Farbwechsels und einem geringen Flüssigkeitsvolumen in
einer Auftragsvorrichtung mit dem vorteilhaften Aufgießprinzip jetzt
auch ein linienförmiger Farbwechsel möglich gemacht ist und dabei
das bisher notwendige Flüssigkeitsvolumen innerhalb der Vorrichtung
noch verringert werden kann.
Ausgehend von der Vorrichtung anfangs genannter Art besteht die
Lösung der gestellten Aufgabe darin, daß der Flüssigkeitsver
teilraum sich nur über eine exakt definierte, gegenüber der Breite
einer breiteren Warenbahn nur schmalen Arbeitsbreite erstreckt und
dieser Raum mit nur einer Flüssigkeitszuflußleitung verbunden ist.
Da es sich auf diesem Arbeitsgebiet jeweils um eine Vorrichtung
handelt, die über eine Warenbahn mit größere Arbeitsbreite die
Flüssigkeit gießen muß, werden eine Vielzahl von diesen Flüssig
keitsverteilräumen nebeneinander angeordnet, die dann insgesamt
erst die ganze Arbeitsbreite der Warenbahn abdecken. Es ist also
Ziel der Vorrichtung nach der Erfindung, die Beruhigung und die
seitliche Verteilung der durch die Zuflußleitung zufließenden
Flüssigkeit bereits in dem begrenzten Flüssigkeitsverteilraum zu
bewirken, und zwar derart, daß beim Farbwechsel sich keine
Streifen von Mischfarben ergeben, um nach dieser gleichmäßigen
Verteilung die Flüssigkeit gleich dem Überlaufwehr oder besser der
Leitfläche direkt zufließen zu lassen. Es ist dann also ggf. der
nach der genannten Offenlegungsschrift noch notwendige Beruhi
gungsraum nicht mehr notwendig, so daß das in der Auftragsvor
richtung erforderliche Flüssigkeitsvolumen erheblich geringer gehal
ten werden kann.
Die Verteilung der Flüssigkeit innerhalb dieses in der Breite
begrenzten Flüssigkeitsverteilraumes erfolgt schrittweise und damit
gezielt gleichmäßig bis zu jeder einzelnen Flüssigkeitsausfluß
öffnung. Diese gleichmäßige Verteilung ist möglich gemacht, indem
von der Flüssigkeitszuflußöffnung beidseits in Arbeitsbreitenrichtung
eine gleich lange Verzweigleitung sich anschließt, die am Ende
jeweils eine Zwischenausflußöffnung aufweist. Von dieser Zwischen
ausflußöffnung ist dann wieder eine entsprechende Verzweigung,
jedoch mit enger zueinander angeordneten Ausflußöffnungen vorge
sehen, so daß sich eine stammbaumähnliche Verzweigung ergibt. Da
die Verteilung durch eine solche stammbaumähnliche Verzweigung
zwangsweise gleichmäßig erfolgt, ist eine gleichmäßige Verteilung
der Flüssigkeit über die Vielzahl der Ausflußöffnungen stets das
Ergebnis.
Eine besonders vorteilhafte Art und Weise, wie der Flüssigkeits
verteilraum mit der stammbaumähnlichen Verzweigung der Flüssigkeit
von der Zuflußleitung bis zu der Vielzahl der Flüssigkeitsaustritts
öffnungen gestaltet werden kann, besteht darin, daß die sich in
Arbeitsbreitenrichtung erstreckenden Verzweigleitungen und die sich
am Ende dieser Verzweigleitung anschließenden Zwischenausflußöff
nungen als Löcher in entsprechend dünn herzustellenden Blechen
eingebracht werden können. Es ist also besonders vorteilhaft, den
Flüssigkeitsverteilraum durch eine Vielzahl von solchen Blechen
auszufüllen und die in diesen Blechen nach einem bestimmten
Programm herzustellenden Verzweigleitungen und Löcher derart
zueinander anzuordnen, daß sich eine gleichmäßige, stammbaum
ähnliche Verzweigung der Leitungen von der Zuflußleitung bis zu
der Vielzahl der Ausflußöffnungen, die dem Überlaufwehr oder gleich
dem Leitblech zugeordnet sind, ergibt.
In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Vorrichtung
nach der Erfindung dargestellt. Anhand dieser Beispiele soll die
Erfindung noch im einzelnen erläutert werden und auch noch auf
besondere erfinderische Details hingewiesen werden. Es zeigen:
Fig. 1 im Schnitt das nach dem Aufgießprinzip arbeitende
Flüssigkeitsauftraggerät,
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie II-II in der Fig. 1,
Fig. 3 die Draufsicht auf die Flüssigkeitsverteileinrichtung gemäß
Fig. 2 mit teilweise übereinander gezeichneten Öffnungen
innerhalb des Querschnitts dieser Flüssigkeitsver
teileinrichtung und
Fig. 4 ein ebenfalls nach dem Aufgießprinzip arbeitendes Farbauf
traggerät, bei dem die Flüssigkeitsverteileinrichtung direkt
einem Leitblech zugeordnet ist.
Die Flüssigkeitsauftragsvorrichtung gemäß Fig. 1 besteht aus einem
Träger 1, dessen 90° Ecke nach oben ausgerichtet ist. Der eine
Schenkel des Winkelträgers ist die Stauwand 2, die schräg aufwärts
in Richtung zum Überlaufwehr 3 ausgerichtet ist. An das Überlauf
wehr 3 schließt sich die Leitfläche 4 an, über die der gleichmäßig
verteilte Flüssigkeitsfilm abläuft und auf die darunter entlang
geführte Warenbahn 5 fließt. Die Warenbahn 5 ist mit nach oben
angeordnetem Flor über eine Umlenkrolle 6 getragen. Auf der der
Stauwand 2 gegenüberliegenden Seite ist ein massiver Körper 7
angeordnet, dessen der Stauwand 2 zugeordnete Wandung als
Diffusorwand 8 dient. Zwischen der nach oben verlaufenden
Diffuserwand 8 und der Stauwand 2 ist der konisch zum Überlauf
wehr 3 sich erweiternde Vorratsraum 9 gebildet. Der Körper 7
erstreckt sich mit den übrigen Teilen des Farbauftaggerätes 1 über
ein bis sechs Meter Arbeitsbreite und ist über diese Arbeitsbreite
nur mit wenigen Zuflußschläuchen 10 versehen, über die die
erforderliche Flüssigkeitsmenge mit einer nicht dargestellten Pumpe
dem Auftraggerät zufließt. Die dargestellte Vorrichtung entspricht
insofern der nach der DE 35 22 320 A1.
Wesentlich bei der hier dargestellten Vorrichtung ist das Flüssig
keitsverteilsystem, das in dem Körper 7 angeordnet ist. Der
Schlauch 10 ist über ein Mundstück 11 gestülpt. das in dem Körper
7 im Bereich des Bezugszeichens 12 gehalten und mit seinem unteren
Ende in die sog. Flüssigkeitsverteileinrichtung 13 eingeschraubt ist.
Diese Flüssigkeitsverteileinrichtung 13 ist im einzelnen in den
Fig. 2 und 3 dargestellt. Sie besteht aus einer Vielzahl von
Blechen 14, die parallel zueinander angeordnet und nach der
Montage aufeinandergepreßt sind. ln dem obersten Blech 15 dieser
Flüssigkeitsverteileinrichtung 13 ist nur eine Bohrung eingezeichnet,
die die Flüssigkeitszuflußöffnung 16 eines in der Arbeitsbreite
begrenzten Flüssigkeitsverteilraumes gemäß Fig. 2 und 3 bildet. Von
diesem Flüssigkeitsverteilraum sind mehrere über die Arbeitsbreite der
gesamten Auftragsvorrichtung nebeneinander angeordnet. Von jeder
der Flüssigkeitszuflußöffnungen 16 erstreckt sich gemäß Fig. 2 ein
Flüssigkeitsverteilsystem zur unteren Seite der einzelnen Flüssig
keitsverteileinrichtung 13, die sich über eine exakte Arbeitsbreite,
die aber nur ein Bruchteil der gesamten Breite des Auftraggerätes
ist, erstreckt.
Die Verteilung der durch die Zuflußöffnung 16 zufließenden
Flüssigkeit erfolgt in dem Flüssigkeitsverteilraum, der durch die
einzelnen Bleche 14 ausgefüllt ist. Im dargestellten Ausführungs
beispiel weist dieser Verteilraum acht parallel zueinander angeord
nete Bleche 14 auf, woraus sich eine Verteilung der durch die
Zuflußöffnung 16 zufließenden Flüssigkeit auf insgesamt sechzehn
Flüssigkeitsausflußöffnungen 17 ergibt. Dieses ist dadurch bewirkt.
daß die Breitenverteilung der Flüssigkeit von Blech zu Blech
schrittweise erzwungen wird. Dazu sind beidseitig der Flüssig
keitszuflußöffnung 16 in Arbeitsbreitenrichtung - gemäß Fig. 2
sowohl nach rechts als auch nach links - gleich lange Verzweig
leitung 18, 19 angeordnet, an deren jeweiligem Ende eine
Zwischenausflußöffnung 20, 21 vorgesehen ist. Diese beiden Zwi
schenausflußöffnungen 20, 21 sind in dem darunter angeordneten
Blech 14 gebohrt. An diese beiden Zwischenausflußöffnungen 20, 21
schließen sich in gleicher Weise wiederum beidseitig in Arbeits
breitenrichtung die um die Hälfte kürzeren Verzweigleitungen 22, 23
an, so daß die Flüssigkeitsverteilung sich ähnlich einem Stammbaum
oder einem Hirschgeweih mehrfach verzweigt, und zwar exakt
gleichmäßig über die Arbeitsbreite. Um nicht zu viele Schläuche 10
über die gesamte Arbeitsbreite bauen zu müssen, sollten etwa 10 bis
20 der Flüssigkeitsausflußöffnungen 17 bei einem gegenseitigen
Abstand von etwa 10 mm zu einem dieser Flüssigkeitsverteilräume
gehören.
Da die in der Flüssigkeitszuflußöffnung 16 zufließende Flüssigkeit
über eine Vielzahl von Flüssigkeitsausflußöffnungen 17 verteilt
werden muß, sind die Querschnitte von dieser Flüssigkeits
zuflußöffnung 16 bis zu den Flüssigkeitsausflußöffnungen 17
schrittweise zu verkleinern. Dies ist in Fig. 3 dargestellt. Der
Querschnitt der der Flüssigkeitszuflußöffnung 16 folgenden Zwischen
ausflußöffnung 20, 21 ist halbiert dementsprechend sind auch die
jeweils zugeordneten Verzweigleitungen 20, 23 schmaler im Quer
schnitt ausgebildet als die vorhergehenden 18, 19.
Es wurde oben ausgeführt, daß die Flüssigkeitsverteileinrichtung
aus mehreren, parallel zueinander angeordneten Blechen 14 gebildet
ist, die jeweils entweder eine Zwischenausflußöffnung 20, 21, oder
eine Verzweigleitung 18, 19, 22, 23 aufweisen. Zur Bildung dieser
stammbaumähnlichen Verzweigung der Flüssigkeit sind in den
einzelnen Blechen die Bohrungen 20, 21 und als Langlöcher die
Verzweigleitungen 18, 19, 22, 23 an solchen Stellen eingebracht, daß
sich diese stammbaumähnliche Verzweigung gemäß Fig. 2 nach der
Montage ergibt.
Die Aufteilung der gesamten Arbeitsbreite von 1 bis 5 m in solche
Bereiche, die einem in Fig. 2 dargestellten Flüssigkeitsverteilraum
entsprechen, hat den Vorteil, daß die durch die Schläche 10
zugeführte Flüssigkeit exakt gleichmäßig auf eine große Arbeitsbreite
verteilt werden kann. Je nach Arbeitsbreite der Warenbahn 5 ist es
dann auch möglich, durch Abschaltung einzelner Zuführschläche 10
die wirksame Arbeitsbreite der Farbauftragsvorrichtung zu definie
ren. Der wesentlichere Vorteil ist jedoch, die zwangsmäßig gleich
mäßige Verteilung der Flüssigkeit über die Arbeitsbreite zu erzielen,
ohne einen über die Arbeitsbreite sich erstreckenden gemeinsamen
Vorratsraum verwenden zu müssen. Die aus den Flüssigkeitsausfluß
öffnungen 17 schon jetzt gleichmäßig austretende Flüssigkeit staut
sich nur noch in dem sich anschließenden Verbindungsspalt 24, der
sich jetzt über die gesamte Arbeitsbreite der Warenbahn erstreckt.
Ein Staudruck ergibt sich dort deshalb, weil sich an diesen
Verbindungsspalt 24 ein ebenfalls über die Arbeitsbreite sich
erstreckender Flüssigkeitsauslaufspalt 25 anschließt, dessen Durch
strömshöhe kleiner ist als die Tiefe des Verbindungsspaltes 24.
Aus dem Flüssigkeitsauslaufspalt 25 kommt die Flüssigkeit gleich
mäßig über die Arbeitsbreite verteilt aus der Flüssigkeitsverteil
einrichtung 13. Dadurch ist der in der Fig. 1 dargestellte
Flüssigkeitsvorratsraum 9 nur noch bedingt notwendig. Zur Verdeut
lichung dieses Vorteiles verweisen wir auf die Fig. 4. Dort ist der
Flüssigkeitsverteileinrichtung 13 lediglich noch eine Leitfläche in
Gestalt eines Leitbleches 27 zugeordnet, über die die durch die
Flüssigkeitsverteileinrichtung 13 gleichmäßig über die Arbeitsbreite
verteilte Flüssigkeit zur Warenbahn 5 abläuft. ln einfacher Weise
ist der Verbindungsspalt 25 zwischen diesem letzten Blech 26 mit
dem Verbindungsspalt 24 und dem Leitblech 27 zu bilden. Es entfällt
bei dieser Ausführungsform also nicht nur der massive Körper 7 mit
dem Flüssigkeitsvorratsraum 9, sondern auch die Überlauf
kante 3 zusammen mit dem Winkelträger 2, vielmehr ist nur noch
das Leitblech 27 zum Ablauf der gleichmäßig verteilten Flüssigkeit
auf die Warenbahn 5 erforderlich. Dadurch vermindert sich das in
der Verteileinrichtung 13, besser sogar in der Auftragsvorrichtung
insgesamt, stets eingefüllte Flüssigkeitsvolumen erheblich, was den
gewünschten schnellen Farbwechsel ermöglicht.
Claims (17)
1. Vorrichtung zum Aufbringen eines über die Arbeitsbreite
gleichmäßig dünnen, laminar fließenden Flüssigkeitsfilmes -
vorzugsweise großer Breite - auf eine kontinuierlich vorbewegte
Warenbahn (5) mit einer von einer Pumpe geförderten Flüssig
keit gespeisten Flüssigkeitsverteileinrichtung (13) mit einem
Flüssigkeitsverteilraum und einer zugeordneten ggf. über ein
Überlaufwehr (3) sich anschließenden Leitfläche (4, 27), von
deren unterem Rand der abfließende Flüssigkeitsfilm auf die
Warenbahn (5) abläuft, wobei der Flüssigkeitsverteilraum
einerseits über eine Zuflußleitung (16) mit der Pumpe verbunden
ist und andererseits zur Leitfläche (4, 27) hin sich über eine
Arbeitsbreite erstreckt, die größer als der Querschnitt der
Zuflußleitung (16) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Flüssigkeitsverteilraum (Fig. 2) sich nur über eine exakt
definierte, gegenüber der Breite einer breiteren Warenbahn (5)
nur schmalen Arbeitsbreite erstreckt und dieser Raum mit nur
einer Flüssigkeitszuflußleitung (11) verbunden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verhältnis des Querschnittes der Zuflußleitung und der Arbeits
breite des einzelnen Flüssigkeitsverteilraumes 1 : 5 bis 1 : 15 oder
mehr, vorzugsweise etwa 1 : 10 ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1-2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Flüssigkeitsverteileinrichtung (13) der Auftragsvorrichtung
insgesamt aus mehreren dieser unmittelbar nebeneinander
anzuordnenden Flüssigkeitsverteilräume gebildet ist und damit
die Flüssigkeitsverteileinrichtung (13) die ganze Arbeitsbreite
der Warenbahn (5) abdeckt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vielzahl der Flüssigkeitsverteilräume in einer gemeinsamen
Schiene in der Flüssigkeitsverteileinrichtung (13) angeordnet
ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Leitfläche (4, 27) oder dgl. von jedem
dieser Flüssigkeitsverteilräume eine Vielzahl von Flüssigkeits
ausflußöffnungen (17), gleichmäßig über die Arbeitsbreite
verteilt, zugeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
einen Flüssigkeitszuflußleitung (16) eines Flüssigkeitsverteil
raumes 10-20 oder mehr Flüssigkeitsausflußöffnungen (17)
zugeordnet sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verteilung der Flüssigkeit von der Flüssigkeitszuflußleitung (16)
bis zu den Ausflußöffnungen (17) schrittweise durchgeführt ist
(Fig. 2).
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet. daß im
Flüssigkeitsverteilraum die Flüssigkeitszuflußöffnung (16) beid
seitig in Arbeitsbreitenrichtung mit einer gleich langen
Verzweigleitung (18, 19) verbunden ist, an deren jeweiligem
Ende eine Zwischenausflußöffnung (20, 21) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich
an diese Zwischenausflußöffnung (20) in gleicher Weise beid
seitig in Arbeitsbreitenrichtung eine jedoch um die Hälfte
kürzere Verzweigleitungen (20, 23) anschließt, die Flüssigkeits
verteilung sich also stammbaumähnlich mehrfach verzweigt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Querschnitt jeder der Flüssigkeitsausflußöffnungen
folgenden Zwischenausflußöffnungen verkleinert ggf. halbiert ist
und auch dementsprechend die jeweils folgenden Verzweiglei
tungen schmaler im Querschnitt ausgebildet sind (Fig. 3).
11. Vorrichtung nach Anspruch 8-10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verzweigleitungen und die Bohrungen der Zwischenausfluß
öffnungen als Löcher in je einem Blech (14) ausgebildet sind,
von denen je drei zur Bildung einer Vorzweigleitung (18, 19,
22, 23) aneinandergepreßt sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Flüssigkeitsverteilraum durch eine Vielzahl von parallel und
dicht zueinander angeordneten Blechen (14) gebildet ist, deren
jeweils unterschiedlich angeordneten und im Querschnitt der
Durchflußmenge angepaßten Öffnungen (18, 19; 20, 21; 22, 23,
17) derart zueinander angeordnet sind, daß sich eine gleich
mäßige, stammbaumähnliche Verzweigung der Flüssigkeitsver
teilung ergibt (Fig. 2).
13. Vorrichtung nach Anspruch 5-12, dadurch gekennzeichnet, daß
die fein über die Arbeitsbreite verteilten Flüssigkeitsausfluß
öffnungen (17) in einen Verbindungsspalt (24) münden, der sich
über die ganze Arbeitsbreite der Warenbahn (5) erstreckt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
Verbindungsspalt (24) im Querschnitt (Fig. 1, 4) größer ist als
der der zugeordneten Flüssigkeitsausflußöffnungen (17).
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet,
daß sich an den Verbindungsspalt (24) ein ebenfalls sich über
die Arbeitsbreite erstreckender Flüssigkeitsauslaufspalt (25)
anschließt, dessen Höhe kleiner ist als die Tiefe des Verbin
dungsspaltes (Fig. 1, 4) .
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Flüssigkeitsverteileinrichtung einem
Flüssigkeitsvorratsraum mit Überlaufwehr vorgeordnet ist (Fig.
1).
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Anspüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Flüssigkeitsverteileinrichtung direkt der
Leitfläche (27) zugeordnet ist und vorzugsweise der Verbin
dungsspalt (25) zwischen dieser Leitfläche (27) und dem letzten
Blech (26) der Flüssigkeitsverteileinrichtung (13) gebildet ist
(Fig. 4).
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