DE4022928C1 - - Google Patents

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DE4022928C1
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Thomas 8000 Muenchen De Schreiter
Burkhard 8027 Neuried De Reinsch
Werner 8050 Freising De Paetz
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60HARRANGEMENTS OF HEATING, COOLING, VENTILATING OR OTHER AIR-TREATING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR PASSENGER OR GOODS SPACES OF VEHICLES
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    • Y10S454/00Ventilation
    • Y10S454/90Ventilator using solar power

Description

Die Erfindung betrifft ein Lüfterdach für Fahrzeuge mit einem in einer festen Dachhaut ausgebildeten Dachausschnitt, der mittels eines Deckels verschließbar ist,
der durch Verschwenken um eine an oder nahe seiner Hinterkante liegende Schwenkachse in eine Lüfterstellung schwenkbar ist, in welcher bei mindestens näherungsweise in Höhe der Dachhaut gehaltener Deckelhinterkante die Deckelvorderkante in Abstand unterhalb der Dachhaut liegt und zwischen der Deckelvorderkante und der Vorderkante des Dachausschnitts ein Lüftungs­ spalt gebildet wird, und
der mit seiner Hinterkante unter die Dachhaut absenkbar oder über die Dach­ haut ausstellbar und nach hinten bzw. über die Dachhaut in eine Offen­ stellung verschiebbar ist, in welcher der Deckel den Dachausschnitt mindestens teilweise freilegt.
Solche Dächer sind aus DE 38 07 961 A1 und DE 38 40 694 A1 bekannt. Gemeinsam ist diesen bisherigen Lüfterdächern, daß sie nur für eine passive Entlüftung des Fahrzeuginnenraums sorgen, und zwar aufgrund eines während der Fahrt über der festen Dachhaut entwickelten Unterdrucks oder dadurch, daß heißere Luft aus dem Fahrzeuginnenraum aufsteigt. Bei stehendem Fahrzeug läßt je­ doch die zu erzielende Belüftungswirkung zu wünschen übrig.
Es wurden auch bereits Fahrzeugdächer mit aktiver Entlüftung entwickelt. So ist be­ kannt (DE 36 43 436 A1, Fig. 1, 2 und 5), ein Querstromgebläse in den Deckel eines Hebedaches zu integrieren. Der Deckel ist dabei mit einem sich über einen wesentli­ chen Teil seiner Breite erstreckenden Luftdurchtrittsschlitz versehen, dessen Rand von dem Gehäuse des Querstromgebläses beidseitig umgriffen ist. Das Gebläsegehäuse bil­ det auf der Deckelinnenseite einen radialen Ansaug- oder Ausblaskanal sowie auf der Deckelaußenseite einen tangential gerichteten Ausblas- bzw. Ansaugkanal. Entspre­ chend einer abgewandelten Ausführungsform (DE 36 43 436 A1, Fig. 3, 4 und 6) ist das Querstromgebläse in ähnlicher Weise in einem Windabweiser untergebracht, der vor dem vorderen Rand der Dachöffnung auf die Dachhaut aufgesetzt ist. Bei diesen bekannten Lösungen stellt das Gebläsegehäuse einen über die Dachfläche nach oben vorstehenden Aufbau dar. Dies ist aber in der Regel aus optischen und/oder strömungs­ technischen Gründen (erhöhter Cw-Wert) unerwünscht. Wenn das Gebläse in den Deckel integriert ist, wird außerdem die Abdichtung des Daches gegenüber Regen- und Waschwasser problematisch. Das Deckelgewicht erhöht sich. Die Deckelverstellmecha­ nik muß kräftiger ausgeführt werden. Sitzt das Gebläse über der Dachhaut in dem Windabweiser, ist eine Belüftung bei geschlossenem Deckel unmöglich.
Es ist ferner bekannt (DE 35 40 546 A1 und DE 88 08 782 U1), einen motorisch ange­ triebenen Lüfter und eine den Lüfter speisende Solarstromquelle bei einem Fahrzeug­ hebedach unterhalb eines lichtdurchlässigen Deckels auf einem sich im mittleren Be­ reich der Dachöffnung in Fahrtrichtung erstreckenden, breiten, dachfesten Tragelement zu befestigen. Bei einer abgewandelten Ausführungsform des letztgenannten Hebeda­ ches sind ein Radiallüfter und eine zugehörige Solarstromquelle an der Unterseite des lichtdurchlässigen Hebedeckels angebracht (DE 88 15 676 U1), so daß sie dessen Schwenkbewegungen beim Ausstellen mitmachen. Diese Anordnungen ist gemeinsam, daß ein erheblicher Teil der Deckelfläche für die Durchsicht ständig verlorengeht. Außerdem erhält das Dach insgesamt eine relativ große Bauhöhe, was für viele prakti­ sche Anwendungen unerwünscht ist.
Der im Anspruch 1 angegebenen Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Lüfterdach der eingangs genannten Art zu schaffen, das nicht nur eine passive, sondern auf beson­ ders unauffällige und platzsparende Weise auch eine für die Fahrzeuginsassen ange­ nehme aktive Entlüftung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in einem von dem Lüftungs­ spalt in den Fahrzeuginnenraum führenden Lüftungskanal mindestens ein elektromoto­ risch angetriebenes Gebläse eingebaut ist.
Bei dem Lüfterdach nach der Erfindung erfordert die aktive Entlüftung keine optisch und/oder strömungstechnisch störenden Dachaufbauten. Die nutzbare Dachöffnungs- und -durchsichtfläche bleibt ungeachtet der Möglichkeit der aktiven Entlüftung voll er­ halten. Das Gebläse sitzt vor dem Dachausschnitt und damit an einer Stelle, die im Hinblick auf geringe Dachhöhe unkritisch ist. Beim Einschalten des Gebläses streicht Luft entlang der Innenseite der Frontscheibe des Fahrzeuges. Damit wird ein Anblasen der Fahrzeuginsassen vermieden. Das im Lüftungsspalt sitzende Gebläse kann für eine geringere Leistungsaufnahme als der normalerweise ohnehin vorhandene Bordlüfter ausgelegt sein, weil die Luftwiderstände im Lüftungskanal gering sind.
Bevorzugte weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprü­ chen.
Vorzugsweise ist die Auslegung so getroffen, daß der Lüftungskanal den zwischen der Vorderkante des abgesenkten Deckels und der Vorderkante des Dachausschnittes ge­ bildeten Lüftungsspalt mit einem Luftdurchtrittsspalt in einem festen Dachhimmel ver­ bindet, welcher die Dachhaut mindestens in einem vor dem Dachausschnitt liegenden Bereich untergreift. Dadurch wird ein besonders ansprechendes Aussehen vom Fahr­ zeuginnenraum her gewährleistet.
In der Luftdurchtrittsspalt kann mindestens ein Lüftungsgitter eingesetzt sein, wobei das Gebläse und das Lüftungsgitter zu einer Baueinheit zusammengefaßt sein können. Insbesondere kann das Gebläse ein Gehäuse aufweisen, das mit dem Lüftungsgitter ein­ stückig verbunden ist. Dabei ist das zugleich das Gebläsegehäuse bildende Lüftungsgit­ ter zweckmäßig ohne aktive Entlüftung benutzt wird. Das Lüfterdach kann daher leicht mit und ohne aktive Entlüftung ausgelegt werden, ohne daß es zu einer Änderung der Optik vom Fahrzeuginnenraum her kommt.
Entsprechend einer abgewandelten Ausführungsform kann das Gebläsegehäuse aber auch von einem Dachrahmen gebildet sein, welcher den Dachausschnitt untergreift und den Deckel sowie die zugehörigen Funktionsteile trägt.
Der Deckel kann als Solarmodul ausgebildet sein, von dem das elektromotorisch ange­ triebene Gebläse mit Strom versorgt werden kann. In dem Stromkreis zwischen dem Solarmodul und dem Gebläse befindet sich zweckmäßig eine Kontakteinrichtung, die selbsttätig mindestens dann schließt, wenn der Deckel in der Lüfterstellung steht, wobei die Kontakteinrichtung auch derart ausgebildet sein kann, daß sie den Stromkreis zwischen dem Solarmodul und dem Gebläse in der Schließstellung des Deckels gleichfalls geschlossen hält.
Das Gebläse kann auch an ein Bordnetz anschließbar sein. Um in einem solchen Fall eine übermäßige Entladung der Bordstromquelle zu verhindern, ist vorzugsweise eine Überwachungsstufe vorgesehen, die das Gebläse von dem Bordnetz trennt, wenn die Ladung der Bordstromquelle einen vorgegebenen Schwellwert unterschreitet.
In dem Steuerstromkreis des Gebläses kann mindestens ein Zeitschalter liegen. Dies ermöglicht es, das Gebläse zu einer vorbestimmten Uhrzeit einzuschalten und/oder auszuschalten oder Gebläse beispielsweise für eine vorbestimmte Zeitdauer nach­ laufen zu lassen.
Zur Steuerung des Gebläses kann auch ein Thermometer vorgesehen sein, der die ak­ tive Entlüftung selbsttätig wirksam macht, wenn im Fahrzeuginnenraum ein vorbe­ stimmter Temperaturgrenzwert überschritten wird.
Das Gebläse kann insbesondere als Querstromgebläse oder Axialgebläse ausgebildet sein. Mindestens ein solches Gebläse kann in Fahrzeugquerrichtung mittig in dem Lüftungs­ kanal angeordnet sein, wobei dann zu beiden Seiten des Gebläses freie Lüftungs­ öffnungen verbleiben. Die Auslegung kann aber auch so getroffen werden, daß in Fahr­ zeugquerrichtung auf der rechten und der linken Seite des Lüftungskanals mindestens jeweils ein Gebläse angeordnet ist und dazwischen freie Lüftungsöffnungen verbleiben.
Um eine aktive Entlüftung auch bei geschlossenem Deckel zu ermöglichen, können im hinteren Bereich des Fahrzeugdaches Entlüftungsschlitze vorgesehen sein, die mit ei­ nem Raum zwischen der Dachhaut und einem Dachhimmel in Verbindung stehen. Über diesen Raum und die Entlüftungsschlitze kann dann mittels des Gebläses Luft aus dem Fahrzeuginnenraum abgeführt werden, während der Deckel in der Schließstellung steht.
Ausführungsbeispiele des Lüfterdachs nach der Erfindung sind nachstehend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1, 2 und 3 schematische Längsschnitte durch ein Lüfterdach, wobei der Deckel in der Schließstellung, der Lüfterstellung bzw. in zurückgeschobener Stellung dargestellt ist,
Fig. 4 eine Draufsicht auf das Lüfterdach gemäß den Fig. 1 bis 3,
Fig. 5 den Schnitt entlang der Linie V-V der Fig. 4,
Fig. 5A einen Schnitt durch ein Lüftungsgitter ohne Gebläse,
Fig. 6 eine Draufsicht ähnlich Fig. 4 für eine abgewandelte Ausführungsform des Lüfterdaches,
Fig. 7 den Schnitt entlang der Linie VII-VII der Fig. 6,
Fig. 8 einen Teillängsschnitt durch ein abgewandeltes Lüfterdach mit Axial­ gebläse bei in der Lüfterstellung stehendem Deckel,
Fig. 9, 10 und 11 schematische Längsschnitte durch ein Lüfterdach in unterschiedlichen Deckelstellungen, welche die Ausbildung einer Kontakteinrichtung erkennen lassen, die selbsttätig schließt, wenn der Deckel in die Lüf­ terstellung übergeht,
Fig. 12, 13 und 14 verschiedene Ausführungsformen für den Speise- und Steuerstrom­ kreis des Gebläses,
Fig. 15 einen schematischen Dachlängsschnitt für eine weiter abgewandelte Ausführungsform, sowie
Fig. 16, 17 und 18 schematische Längsschnitte ähnlich den Fig. 1, 2 und 3 für ein Lüf­ terdach, bei dem der Deckel über der festen Dachfläche nach hinten geschoben werden kann.
Das in den Fig. 1 bis 5 veranschaulichte Lüfterdach weist einen aus durchscheinendem oder durchsichtigem Werkstoff, beispielsweise Glas, gefertigten Deckel 10 auf, der auf einem umlaufenden Deckelträger 11 abgestützt ist. Auf einen vorstehenden Außenrand des Deckelträgers 11 ist ein Dichtungsprofil 12 zum Abdichten eines Randspalts zwi­ schen dem Außenrand des Deckels 10 und dem benachbarten Rand eines Dachaus­ schnittes 13 in der Deckelschließstellung (Fig. 1) aufgesetzt. Der Dachausschnitt 13 ist im vorderen Teil der festen Dachhaut 14 ausgebildet, und er kann mittels des Deckels 10 wahlweise verschlossen oder mindestens teilweise freigelegt werden.
Unterhalb der Dachhaut 14 sind ein Dachrahmen 15 und ein fester Dachhimmel 16 an­ gebracht, die eine unterhalb des Dachausschnittes 13 liegende Öffnung 17 begrenzen. Diese Öffnung kann mittels eines Schiebehimmels 18 abgedeckt werden (Fig. 1 und 2).
Der Deckel 10 läßt sich mittels einer in Fig. 4 nur schematisch angedeuteten Verstell­ mechanik 20, zu der von einem Antriebsmotor 21 angetriebene Gewindekabel 30 gehö­ ren, um eine (gedachte), an oder nahe seiner Hinterkante 22 liegende Schwenkachse in eine Lüfterstellung gemäß Fig. 2 schwenken, in welcher die Deckelvorderkante 23 in Abstand unterhalb der Dachhaut 14 liegt. Dabei wird die Deckelhinterkante 22 mindestens näherungsweise in Höhe der Dachhaut gehalten. Wenn während der Fahrt des Fahrzeugs an der Außenseite der Dachhaut 14 ein Unterdruck gegenüber dem im Fahrzeuginnenraum herrschenden Druck entsteht, bildet sich ein Luftstrom aus, der in Fig. 2 bei 24 angedeutet ist. Der Luftstrom 24 durchläuft dabei einen Lüftungskanal 25, der einen zwischen der Vorderkante 23 des abgesenkten Deckels und der Vorderkante 26 des Dachausschnittes 13 gebildeten Lüftungsspalt 27 mit einem Luftdurchtrittsspalt 28 des Dachhimmels 16 verbindet. Der Luftdurchtrittsspalt 28 befindet sich unterhalb der Dachhaut 14 und vor der Vorderkante 26 des Dachausschnittes 13. In den Luft­ durchtrittsspalt 28 ist ein Lüftungsgitter 29 eingesetzt.
Der im vorderen Teil der Dachhaut 14 ausgebildete Dachausschnitt 13 läßt sich mindestens teilweise freilegen, indem der Deckel 10, vorzugsweise ausgehend von der Lüfter­ stellung gemäß Fig. 2, mit seiner Hinterkante 22 unter die Dachhaut 14 um einen Betrag abgesenkt wird, der vorzugsweise kleiner ist als die Absenkung der Deckelvorderkante 23 in der Lüfterstellung (Fig. 2) ist. Bei diesem bevorzugten Funktionsablauf wird gleich­ zeitig die zuvor in die Lüfterstellung abgesenkte Deckelvorderkante 23 in eine Zwi­ schenstellung zwischen der Lüfterstellung (Fig. 2) und der Schließstellung (Fig. 1) ange­ hoben. Der Deckel 10 wird auf diese Weise in die Schiebestellung gebracht, in der er im wesentlichen parallel zu der Dachhaut 14 liegt (Fig. 3). Danach kann der Deckel 10 entlang von Längsführungen 31 (Fig. 4), die zu beiden Seiten des Dachausschnittes 13 verlaufen und sich von dem Dachausschnitt 13 nach hinten erstrecken, unter die Dach­ haut 14 in eine Offenstellung verschoben werden, in welcher der Deckel 10 den Dachausschnitt 13 mehr oder minder weit freilegt (Fig. 3). Der Deckel 10 wird dabei in einem Raum 32 zwischen dem an den Dachausschnitt 13 nach hinten anschließenden Teil der Dachhaut 14 und dem darunter liegenden Dachhimmel 16 aufgenommen.
Während der Deckel 10 in der Schließstellung (Fig. 1), der Lüfterstellung (Fig. 2) oder einer Zwischenstellung zwischen diesen beiden Stellungen steht, kann der Schiebehim­ mel 18 durch Fassen an einer Griffmulde 33 wahlweise zwischen seiner Schließstellung (Fig. 1) und einer zurückgeschobenen Stellung (Fig. 3) verstellt werden, um den Licht­ einfall in das Fahrzeuginnere durch den Deckel 10 hindurch zu beeinflussen. Es können an sich bekannte Verstellmittel vorgesehen sein, um beim Zurück­ schieben des Deckels 10 in den Raum 32 den Schiebehimmel 18 mitzunehmen. Zweck­ mäßig ist ein Windabweiser 34 vorgesehen, der aus einer Ruhestellung (Fig. 1 und 2) in eine Arbeitsstellung (Fig. 3) übergeht, wenn der Deckel 10 zurückgeschoben wird.
In den Lüftungskanal 25 ist bei der Ausführungsform nach den Fig. 4, 5 und 5A auf dessen rechter und linker Seite jeweils ein elektromotorisch angetriebenes Querstrom­ gebläse 35 eingebaut, wobei zwischen den beiden seitlichen Querstromgebläsen 35 freie Lüftungsöffnungen 36 verbleiben. Bei dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel sind die Querstromgebläse 35 und das Lüftungsgitter 29 zu einer insgesamt mit 37 bezeichne­ ten Baueinheit zusammengefaßt, wobei die Gebläse 35 ein Gehäuse 38 aufweisen, das mit dem Lüftungsgitter 29 einstückig verbunden ist. Das Lüftungsgitter 29 kann zweck­ mäßig als Austauschteil zu einem einfachen Lüftungsgitter ausgebildet sein, wie es bei einem Lüfterdach ohne in den Lüftungskanal eingebautes Gebläse verwendet wird. Es versteht sich, daß das Lüftungsgitter 29 auch in seiner Längsrichtung geteilt, z. B. zwei- oder mehrteilig ausgebildet sein kann.
Bei der abgewandelten Ausführungsform gemäß den Fig. 6 und 7 ist ein Querstromge­ bläse 35 in Fahrzeugquerrichtung mittig in dem Lüftungskanal 25 angeordnet, wobei freie Lüftungsöffnungen 36 zu beiden Seiten des Gebläses 35 verbleiben. Bei dieser Ausführungsform wird das Gehäuse 38′ des Querstromgebläses 35 von dem Dachrah­ men 15′ gebildet, welcher den Dachausschnitt 13 untergreift und den Deckel 10 sowie die zugehörigen Funktionsteile trägt. In den von dem Dachrahmen 15′ begrenzten Luft­ durchtrittsspalt 28 ist ein Lüftungsgitter 29′ eingesetzt, das im Bereich des Querstrom­ gebläses 35 einen Lufteinlaß für das Gebläsegehäuse 38′ bildet.
Ein die Gebläsegehäuse bildender Dachrahmen kann auch bei Ausführungsformen mit mehreren Gebläsen, beispielsweise entsprechend Fig. 4, vorgesehen werden. Umgekehrt läßt sich auch ein das Gebläsegehäuse bildendes Lüftungsgitter 29 bei mittiger Anord­ nung des Querstromgebläses gemäß Fig. 6 vorsehen.
Fig. 8 zeigt eine weiter abgewandelte Ausführungsform des Lüfterdaches, bei welcher in dem Lüftungskanal 25 ein oder mehrere in Fahrzeugrichtung nebeneinander ange­ ordnete Axialgebläse 35′ sitzen. Bei der Ausbildung gemäß Fig. 8 sind das oder die Axialgebläse 35′ an dem Lüftungsgitter 29′′ befestigt. Statt dessen ist es auch möglich, den Dachrahmen 15 so auszulegen, daß er das oder die Axialgebläse bildet.
Der Deckel 10 kann zweckmäßig als Solarmodul ausgelegt sein, und das oder die Ge­ bläse 35 bzw. 35′ können aus dem Solarmodul mit Strom versorgt werden. Ein solcher als Solarmodul aufgebauter Deckel 10 ist zusammen mit einer zugehörigen Kontaktein­ richtung 40 schematisch in den Fig. 9, 10 und 11 dargestellt. Der Deckel 10 weist dabei eine Glasaußenschicht 41 und eine an der Innenseite der Glasaußenschicht flächig an­ liegende, lichtdurchlässige Solarzellenschicht 42 auf, die ihrerseits an der von der Außenseite der Schicht 41 abgewendeten Seite auf einer Trägerschicht abgestützt sein kann. Die Solarzellenschicht 42 kann aus amorphem oder kristallinem Halbleiterwerk­ stoff bestehen. Die Kontakteinrichtung 40 weist eine mit der Solarzellenschicht 42 in elektrischer Verbindung stehende deckelseitige Kontaktplatte 43 und einen rahmenseitigen Federkontakt 44 auf. Die Kontakteinrichtung 40 liegt in einem in Fig. 10 schematisch angedeuteten Stromkreis 45 zwischen der Solarzellen­ schicht 42 und dem elektromotorisch angetriebenen Gebläse 35. Wenn der Deckel 10 in die Lüfterstellung (Fig. 10) gebracht ist, legt sich die Kontaktplatte 43 gegen den Feder­ kontakt 44 an. Der Stromkreis 45 zwischen dem Solarmodul und dem Gebläse 35 wird geschlossen. Das Gebläse arbeitet. In allen anderen Deckelstellungen (beispielsweise den Stellungen nach den Fig. 9 und 11) ist bei dieser Ausführungsform der Stromkreis 45 aufgetrennt.
Statt dessen kann die Kontakteinrichtung 40 aber auch so ausgelegt sein, daß der Feder­ kontakt 44 in den Deckelstellungen gemäß den Fig. 9, 10 und 11 sowie in allen Zwi­ schenstellungen zwischen diesen Deckellagen mit der Kontaktplatte 43 in Eingriff gehal­ ten wird und die Kontakteinrichtung 40 erst öffnet, wenn der Deckel 10 zurückgescho­ ben wird. Dabei versteht es sich, daß auch andere als die in den Fig. 9 bis 11 angedeu­ tete Ausbildungen der Kontakteinrichtung 40 in Betracht kommen.
Ein Ausführungsbeispiel für den Stromkreis 45 zwischen dem den Deckel 10 bildenden Solarmodul und dem elektromotorisch angetriebenen Gebläse 35 bzw. 35′ ist in Fig. 12 veranschaulicht. Dabei ist der das Gebläse antreibende Motor bei M angedeutet. Das Solarmodul gibt, solange Strahlung auffällt, zwischen den Klemmen 46 und 47 eine Gleichspannung ab, die an den Gebläsemotor M über zwei Leitungen 48 und 49 ange­ legt werden kann. In jeder der beiden Leitungen 48, 49 liegt eine Kontakteinrichtung, die selbsttätig mindestens dann schließt, wenn der Deckel 10 in der Lüfterstellung (Fig. 2, 8 und 10) gebracht wird. Beispielsweise kann es sich dabei um eine Kontakt­ einrichtung 40 der in den Fig. 9 bis 11 skizzierten Art handeln. In Reihe mit der Kon­ takteinrichtung 40 in der Leitung 48 liegt ein EIN-/AUS-Schalter 50, während in der an­ deren Leitung 49 zusätzlich zu der Kontakteinrichtung 40 eine Sicherung 51 angeordnet ist. Der ein EIN-/AUS-Schalter 50 kann für Handbetätigung ausgelegt sein. Statt dessen oder zusätzlich kann aber auch dafür gesorgt sein, daß der Schalter 50 nach jeder Bewe­ gung des Deckels 10 in den Zustand "AUS" gesetzt wird. Dadurch können zum einen von vornherein ungewollte Gebläsebetätigungen ausgeschlossen werden. Zum anderen läßt sich dadurch verhindern, daß der Gebläsemotor M anläuft, wenn der Deckel 10 von der geschlossenen in die geöffnete Stellung (und umgekehrt) gefahren wird, wobei der Deckel die Lüfterstellung durchläuft und dabei die Kontakteinrichtungen 40 schließt. Für ein solches AUS-Setzen ist der Schalter 50, wie bei 52 angedeutet ist, mit dem Dachantrieb 20, 21 verbunden. Statt des EIN-AUS-Schalters 50 oder zusätzlich in Reihe zu diesem kann ein Thermoschalter 53 vorgesehen sein, der bei relativ niedrigen Temperaturen offen ist und der schließt, wenn die Fahrzeuginnentemperatur einen ein­ stellbaren oder fest vorgegebenen Grenzwert überschreitet.
Die Gebläse 35 bzw. 35′ können aber auch an das Bordnetz angeschlossen werden. Ein einfaches Blockschaltbild dafür ist in Fig. 13 veranschaulicht. Die das Bordnetz spei­ sende Batterie 55 ist dabei über die Sicherung 51 mit der einen Klemme des Gebläse­ motors M sowie über eine Reihenschaltung aus dem EIN-/AUS-Schalter 50 und einem Deckelstellungsschalter 56 mit der anderen Klemme des Gebläsemotors M verbunden. Der Schalter 50 hat die anhand der Fig. 12 erläuterte Funktion. Der Deckelstellungs­ schalter 56 wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Stellung des Deckels 10 mindestens dann selbsttätig in die Schließstellung gebracht, wenn der Deckel 10 die Lüfterstellung erreicht. Die jeweilige Deckelstellung kann über Mikroschalter, Näherungsschalter oder dergleichen unmittelbar am Deckel abgefragt werden. Statt dessen ist es aber auch mög­ lich, die Deckelstellung mittelbar am Dachantrieb 20, 21 zu erfassen.
Entsprechend Fig. 14 läßt sich die Schaltungsauslegung gemäß Fig. 13 weiter verfeinern. Im Steuerstromkreis des Gebläses 35 bzw. 35′ liegt zusätzlich eine Überwachungsstufe 57, die das Gebläse von dem Bordnetz trennt, wenn die Ladung der Bordstromquelle (Batterie 55) einen vorgegebenen Schwellwert unterschreitet. Damit wird einer unzuläs­ sig weitgehenden Entladung der Bordstromquelle durch das Gebläse vorgebeugt. In Reihe mit der Überwachungsstufe 57 liegen ferner zwei Zeitschalter 58 und 59. Der eine Zeitschalter 58 erfaßt die Uhrzeit und kann so eingestellt werden, daß er bei vor­ wählbaren Uhrzeiten schließt und/oder öffnet. Der zweite Zeitschalter 59 schließt für eine vorwählbare Zeitdauer. Die Zeitschalter 58 und 59 erlauben es unter anderem, die Gebläse 35, 35′ zu einer vorbestimmten Zeit anlaufen zu lassen und/oder für eine ge­ wisse Zeit nachlaufen zu lassen. Zusätzlich zu den Zeitschaltern oder statt dieser kann, wie angedeutet, der anhand der Fig. 12 erläuterte Thermoschalter 53 vorgesehen sein.
Auch eine wahlweise Speisung der Gebläse aus dem Bordnetz oder aus einer Solar­ stromquelle ist möglich.
Während bei den Ausführungsformen nach den Fig. 1, 2 und 3 der den zurückgescho­ benen Deckel 10 aufnehmende Raum 32 nach hinten geschlossen ist, zeigt die Fig. 15 eine abgewandelte Ausführungsform, bei welcher im hinteren Bereich des Fahrzeugda­ ches Entlüftungsschlitze 61 vorgesehen, die mit dem Raum 32 zwischen der Dach­ haut 14 und dem Dachhimmel 16 in Verbindung stehen. Im Falle dieser Ausführungs­ form können die Gebläse 35 bzw. 35′ genutzt werden, um Luft auch aus dem Fahr­ zeuginnenraum über die Entlüftungsschlitze 61 abzuführen, während der Deckel 10 in der Schließstellung steht.
Die weitere Ausführungsform gemäß den Fig. 16, 17 und 18 unterscheidet sich von der Lösung nach den Fig. 1, 2 und 3 im wesentlichen dadurch, daß zum Freilegen des Dachausschnittes 13 der Deckel 10 nicht hinten abgesenkt und dann unter die Dachhaut geschoben, sondern mit seiner Hinterkante 22 über die Dachhaut 14 ausgestellt und nach Art eines Spoilerdaches oberhalb der Dachhaut 14 nach hinten verstellt wird. Auch bei diesem Dach ist in dem von dem Lüftungsspalt 27 in den Fahrzeuginnenraum führenden Lüftungskanal 25 mindestens ein elektromotorisch angetriebenes Gebläse 35 (bzw. 35′) eingebaut, das insbesondere bei stehendem Fahr­ zeug für eine aktive Belüftung des Fahrzeuginnenraumes sorgen kann.

Claims (19)

1. Lüfterdach für Fahrzeuge mit einem in einer festen Dachhaut ausgebildeten Dachausschnitt, der mittels eines Deckels verschließbar ist,
der durch Verschwenken um eine an oder nahe seiner Hinterkante liegende Schwenkachse in eine Lüfterstellung schwenkbar ist, in welcher bei mindestens näherungsweise in Höhe der Dachhaut gehaltener Deckelhinterkante die Deckelvorderkante in Abstand unterhalb der Dachhaut liegt und zwischen der Deckelvorderkante und der Vorderkante des Dachausschnittes ein Lüftungs­ spalt gebildet wird, und
der mit seiner Hinterkante unter die Dachhaut absenkbar oder über die Dach­ haut ausstellbar und nach hinten unter bzw. über die Dachhaut in eine Offen­ stellung verschiebbar ist, in welcher der Deckel den Dachausschnitt mindestens teilweise freilegt,
dadurch gekennzeichnet, daß in einem von dem Lüftungsspalt (27) in den Fahrzeuginnenraum führenden Lüf­ tungskanal (25) mindestens ein elektromotorisch angetriebenes Gebläse (35, 35′) eingebaut ist.
2. Lüfterdach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lüftungskanal (25) den zwischen der Vorderkante (23) des abgesenkten Deckels (10) und der Vorder­ kante (26) des Dachausschnittes (13) gebildeten Lüftungsspalt (27) mit einem Luft­ durchtrittsspalt (28) in einem festen Dachhimmel (16) verbindet, welcher die Dach­ haut (14) mindestens in einem vor dem Dachausschnitt (13) liegenden Bereich un­ tergreift.
3. Lüfterdach nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß in den Luft­ durchtrittsspalt (28) mindestens ein Lüftungsgitter (29, 29′, 29′′) eingesetzt ist.
4. Lüfterdach nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebläse (35) und das Lüftungsgitter (29) zu einer Baueinheit (37) zusammengefaßt sind.
5. Lüfterdach nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebläse (35) ein Gehäuse (38) aufweist, das mit dem Lüftungsgitter (29) einstückig verbunden ist.
6. Lüfterdach nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das zugleich das Gebläse­ gehäuse (38) bildende Lüftungsgitter (29) als Austauschteil zu einem einfachen Lüftungsgitter ausgebildet ist.
7. Lüfterdach nach einem der Ansprüche 1 bis 3 mit einem den Dachausschnitt unter­ greifenden, den Deckel und die zugehörigen Funktionsteile tragenden Dachrah­ men, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebläsegehäuse (38′′) von dem Dachrahmen (15) gebildet ist.
8. Lüfterdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (10) als Solarmodul ausgebildet ist, von dem das elektromotorisch angetriebenes Gebläse (35, 35′) mit Strom versorgt werden kann.
9. Lüfterdach nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Stromkreis zwi­ schen dem Solarmodul und dem Gebläse (35, 35′) eine Kontakteinrichtung (40) liegt, die selbsttätig mindestens dann schließt, wenn der Deckel (10) in der Lüfter­ stellung steht.
10. Lüfterdach nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakteinrichtung (40) derart ausgebildet ist, daß sie den Stromkreis (45) zwischen dem Solarmodul und dem Gebläse (35, 35′) auch in der Schließstellung des Deckels (10) geschlossen hält.
11. Lüfterdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebläse (35, 35′) an das Bordnetz anschließbar ist.
12. Lüfterdach nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch eine Überwachungsstufe (57), die das Gebläse (35, 35′) von dem Bordnetz trennt, wenn die Ladung der Bord­ stromquelle (55) einen vorgegebenen Schwellwert unterschreitet.
13. Lüfterdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Steuerstromkreis des Gebläses (35, 35′) mindestens ein Zeitschalter (58, 59) liegt.
14. Lüfterdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Steuerung des Gebläses (35, 35′) ein Thermoschalter (53) vorgesehen ist.
15. Lüfterdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebläse (35) als Querstromgebläse ausgebildet ist.
16. Lüfterdach nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Gebläse (35′) als Axialgebläse ausgebildet ist.
17. Lüfterdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Gebläse (35, 35′) in Fahrzeugquerrichtung mittig in dem Lüftungskanal (25) angeordnet ist und zu beiden Seiten des Gebläses freie Lüf­ tungsöffnungen (36) verbleiben.
18. Lüfterdach nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß in Fahrzeugquerrichtung auf der rechten und der linken Seite des Lüftungskanals (25) mindestens jeweils ein Gebläse (35, 35′) angeordnet ist und dazwischen freie Lüf­ tungsöffnungen (36) verbleiben.
19. Lüfterdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im hinteren Bereich des Fahrzeugdaches Entlüftungsschlitze (61) vorgesehen sind, die mit einem Raum (32) zwischen der Dachhaut (14) und einem Dachhimmel (16) in Verbindung stehen und daß über diesen Raum (32) und die Entlüftungs­ schlitze (61) mittels des Gebläses (35, 35′) Luft aus dem Fahrzeuginnenraum ab­ führbar ist, wenn der Deckel (10) in der Schließstellung steht.
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