DE3941117A1 - Bediengeraet - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bediengerät zur
manuellen Steuerung einer Vielzahl von Funktionen unter
schiedlicher Geräte, insbesondere für Krankenhäuser oder
Hotels, mit einem Gehäuse, einer Vielzahl von Tasten zur
Funktionssteuerung am Gehäuse und einer im Gehäuse unter
gebrachten Verdrahtung zur Signalweiterleitung an die Geräte
und ggf. Signalverarbeitung.
Derartige Bediengeräte sind beispielsweise als Fernsteuer
geräte für Fernsehapparate etc. bekannt. Hierbei wird ein
einziges Gerät durch das Bediengerät angesteuert. Bei Kran
kenhäusern sind ferner Bediengeräte bekannt, mit denen man
beispielweise Krankenhausbetten verstellen kann. Auch
hierbei ist das Bediengerät ausschließlich zur Ansteuerung
eines einzigen Gerätes bestimmt. Je nach der Art der
Ansteuerung sind diese Geräte entweder völlig unabhängig vom
anzusteuernden Gerät oder über entsprechende Kabel mit
diesem verbunden. Es ist ferner in Krankenhäusern oder
Hotels bekannt, stationäre Bedienungseinrichtungen vorzu
sehen, mit denen beispielsweise Radios oder Fernsehgeräte
angesteuert und Signale abgegeben werden können, um Be
dienungs- bzw. Pflegepersonal zu rufen. Von derartigen
stationären Bedienungseinrichtungen geht die vorliegende
Erfindung aus.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bediengerät
der angegebenen Art zu schaffen, das bei guter räumlicher
Anpassung und einfacher rationeller Bauweise besonders viel
seitig einsetzbar sowie variierbar bzw. erweiterbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Bediengerät der
angegebenen Art dadurch gelöst, daß
es als bewegliche bzw. begrenzt bewegliche Einheit ausge bildet ist,
das Gehäuse in Modulbauweise erstellt ist und einen die Vielzahl der Funktionsweise aufweisenden kastenförmigen Hauptmodul und mindestens einen weiteren, austauschbaren und seitlich lösbar am Hauptmodul befestigten leistenförmigen Nebenmodul aufweist, der entweder als Zwischenmodul oder als Abschlußmodul ausgebildet ist,
im bzw. am Hauptmodul selbst mindestens ein Gerät angeordnet ist, dessen Funktion durch manuelle Tastenbedienung ge steuert wird, und
der Nebenmodul ebenfalls ein Gerät, dessen Funktion durch die manuelle Tastenbedienung gesteuert wird, und/oder ein unabhängiges Zusatzgerät enthält.
es als bewegliche bzw. begrenzt bewegliche Einheit ausge bildet ist,
das Gehäuse in Modulbauweise erstellt ist und einen die Vielzahl der Funktionsweise aufweisenden kastenförmigen Hauptmodul und mindestens einen weiteren, austauschbaren und seitlich lösbar am Hauptmodul befestigten leistenförmigen Nebenmodul aufweist, der entweder als Zwischenmodul oder als Abschlußmodul ausgebildet ist,
im bzw. am Hauptmodul selbst mindestens ein Gerät angeordnet ist, dessen Funktion durch manuelle Tastenbedienung ge steuert wird, und
der Nebenmodul ebenfalls ein Gerät, dessen Funktion durch die manuelle Tastenbedienung gesteuert wird, und/oder ein unabhängiges Zusatzgerät enthält.
Die erfindungsgemäße Lösung geht somit davon aus, das
Bediengerät ähnlich wie die bekannte mobilen Steuergeräte
als bewegliche bzw. begrenzt bewegliche unabhängige Einheit
auszubilden, so daß der Benutzer das Gerät an beliebigen
Punkten eines Raumes benutzen kann. Dies kann einerseits
dadurch erreicht werden, daß das Gerät als voll bewegliches
Bediengerät ausgebildet ist, bei dem allenfalls eine Kabel
verbindung mit einem stationären Punkt besteht, oder als an
einer Halterung angebrachtes Bediengerät, bei dem die Hal
terung entsprechende Freiheitsgrade der Bewegung des Bedien
gerätes ermöglicht. Die zuletzt genannte Lösung, bei der das
Bediengerät an einer Halterung angeordnet ist, hat den Vor
teil, daß das Gerät nicht manuell gehaltert werden muß, wenn
beispielsweise die Funktionstasten betätigt werden oder
weitere Funktionen des Gerätes genutzt werden. Diese Lösung
wird daher bevorzugt und ist insbesondere für Hotels oder
Krankenhäuser geeignet, bei denen das Bediengerät so ver
schwenkbar angebracht ist, daß es vom bettlägerigen Patien
ten bzw. im Hotelbett befindlichen Hotelgast benutzt werden
kann. Der Patient bzw. Gast hat dabei die Möglichkeit, das
Bediengerät in eine für ihn bequeme Lage zur Benutzung zu
bewegen. Es versteht sich, daß dabei die Halterung ent
sprechende Bewegungsmöglichkeiten des Gerätes gestatten muß.
Hierauf wird später eingegangen werden.
Die erfindungsgemäße Lösung ist des weiteren dadurch gekenn
zeichnet, daß das Gehäuse des Bediengerätes in Modulbauweise
erstellt ist. Es findet dabei ein kastenförmiger Hauptmodul
Verwendung, an dem mindestens ein leistenförmiger Nebenmodul
lösbar befestigt ist. Diese Nebenmodulen sind austauschbar,
so daß an einen Hauptmodul verschiedene Nebenmodulen an
schließbar sind. Des weiteren sind die Nebenmodulen entweder
als Zwischenmodul oder Abschlußmodul ausgebildet, so daß
auch mehrere Nebenmodulen hintereinander an einem Hauptmodul
befestigt sein können. Durch diese Bauweise ist es möglich,
Standardteile zu fertigen, die sich zu entsprechenden Ge
samtgeräten zusammenstellen lassen, je nach den speziellen
Anforderungen.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Erfindung besteht
darin, daß das Bediengerät als kombiniertes Gerät ausge
bildet ist, mit dem sowohl entfernt angeordnete Geräte
bedient werden als auch im Bediengerät selbst untergebrachte
Geräte, wie beispielsweise ein Fernseher, ein Radio, ange
steuert werden. Des weiteren sind - je nach Anwendungsfall -
im Bediengerät Zusatzgeräte untergebracht, die nicht über
die vorhandenen Funktionstasten angesteuert werden, sondern
davon unabhängig sind. Diese Zusatzgeräte sind im Nebenmodul
oder in mehreren Nebenmodulen untergebracht.
Durch die erfindungsgemäße Lösung wird somit eine Vielzahl
von Geräten und Bedienungsfunktionen in einem einzigen Gerät
untergebracht, das eine größtmögliche Mobilität und Anpas
sungsfähigkeit an den jeweiligen Anwendungsfall besitzt.
Durch den standardisierten Aufbau des Gerätes - Unterteilung
in einen Hauptmodul und Nebenmodulen - lassen sich nach dem
Baukastenprinzip die verschiedensten Gerätevarianten her
stellen, wobei sich verschiedenartig ausgebildete Hauptmo
dulen mit verschiedenartigen Nebenmodulen beliebig koppeln
lassen.
Der kastenförmige Hauptmodul besitzt vorzugsweise eine obere
und eine untere Schale, die in geeigneter Weise aneinander
befestigt sind. Als bevorzugte Befestigungsmöglichkeit für
den Nebenmodul hat sich eine kombinierte Steck- bzw. Klemm
verbindung und Schraubverbindung erwiesen, die einen ver
hältnismäßig einfachen An- und Abbau des Nebenmoduls bei
sicherer Halterung desselben am Hauptmodul gestattet. Die
Klemm- bzw. Steckverbindung ist dadurch verwirklicht, daß an
der entsprechenden Seitenfläche des Hauptmoduls sowie der
Seitenfläche des Nebenmoduls vorstehende Klemmflansche an
geordnet sind, die im Klemmsitz in Vertiefungen der ent
sprechenden Gegenfläche eingreifen. Beim Ansetzen des
Nebenmoduls an den Hauptmodul wird daher zuerst der Neben
modul auf die entsprechenden Klemmflansche gesteckt, so daß
eine Klemmverbindung hergestellt wird. Danach wird der
Nebenmodul mit Hilfe von Schrauben, die die entsprechenden
Seitenflächen durchdringen, endgültig am Hauptmodul be
festigt.
Je nach ihrer Funktion und dem Gerät, das in ihnen unterge
bracht ist, besitzen die Nebenmodulen unterschiedliche For
men. Sie sind jedoch im großen und ganzen immer leisten
förmig ausgebildet und weisen die gleiche Höhe auf wie der
Hauptmodul, so da die Nebenmodulen nach ihrer Befestigung
oben und unten mit dem Hauptmodul fluchten. Die Breite der
Nebenmodulen ist je nach Gerät und Funktion unterschiedlich.
Es gibt Zwischenmodulen und Abschlußmodulen, je nachdem, ob
mehrere Nebenmodulen hintereinander angeordnet werden sollen
oder ob der Nebenmodul das Endglied einer Reihe bildet. In
der Regel sind jedoch alle Nebenmodulen im Schnitt etwa C-
förmig ausgebildet und übergreifen mit ihren Randflanschen
von der Seitenfläche des Hauptmoduls im Abstand vom Rand
vorstehende Klemmflansche, derart, daß die Randflansche des
Nebenmoduls und die Vorder- und Rückfläche des Hauptmoduls
bündig sind. Damit ergibt sich nach dem Zusammenbau ein
einheitliches kastenförmiges Gebilde, das sich aus dem
kastenförmigen Hauptmodul und mindestens einem leisten
förmigen Nebenmodul zusammensetzt. Es versteht sich, daß an
beiden Seiten des Hauptmoduls Nebenmodulen angeordnet sein
können. Bei einer einseitigen Anordnung von Nebenmodulen ist
auf der gegenüberliegenden Seite des Hauptmoduls vorzugs
weise ein Abschlußmodul angeordnet. Für diesen Fall kann
jedoch der Hauptmodul auch selbst mit einer geeigneten
Abschlußwand versehen sein.
Bei der Ausbildung des Nebenmoduls als Abschlußmodul gehen
die Randflansche rechtwinklig in eine Abschluß- bzw. Ab
deckwand über, während bei der Ausbildung als Zwischenmodul
die Wandflansche rechtwinklig in eine Zwischenwand über
gehen, die im Abstand vom Rand mit entsprechenden vorstehen
den Klemmflanschen versehen ist. Mit Hilfe dieser Klemm
flansche läßt sich ein weiterer Nebenmodul anschließen.
Wie vorstehend erwähnt, erfolgt die endgültige Verbindung
der Modulen aneinander vorzugsweise mit Hilfe von Schrauben.
Zur Anbringung der Schrauben sind in den Abschlußwänden bzw.
Zwischenwänden entsprechende Bohrungen vorgesehen, oder die
Modulen weisen Halteplatten auf, die mit Schraubenbohrungen
versehen sind. Diese Halteplatten können eine begrenzte Aus
dehnung aufweisen, um den in den Modulen enthaltenen Raum
nicht zu verringern.
In der vorstehend geschilderten Weise können somit
"Terminals" beispielsweise für Patienten oder Hotelgäste
zusammengestellt werden. Als Beispiel für den Aufbau von
derartigen Terminals sei hier folgendes genannt: Der Haupt
modul kann beispielsweise einen TV-Bildschirm, mindestens
einen Lautsprecher, die Funktionstasten und eine Karten
eingabe/ausgabe-Einheit aufweisen. Die Funktionstasten sind
vorzugsweise in Form einer Tastenmatrix ausgebildet. Diese
Tastenmatrix kann die entsprechenden Bedientasten für einen
LCD-Farbfernseher und ein Radio enthalten. Des weiteren ist
vorzugsweise eine gesonderte Ruftaste vorgesehen, mit der
Personal herbeigerufen werden kann. Je nach der Art und Zahl
der vorhandenen Nebenmodulen besitzt der Hauptmodul ferner
entsprechende Funktionstasten zur Bedienung der in diesen
Nebenmodulen untergebrachten Geräte. Wenn beispielsweise ein
Nebenmodul als Lampenhalterung mit Lampe ausgebildet ist,
weist der Hauptmodul eine oder mehrere Funktionstasten zur
Bedienung dieser Lampe auf. Bei einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung ist ein Nebenmodul als Telefon
mit entsprechender Halterung ausgebildet. Das zugehörige
Tastenfeld für das Telefon kann ebenfalls am Hauptmodul an
geordnet sein, sich jedoch auch am Nebenmodul, d. h. am Hörer
selbst, befinden. Weitere Funktionstasten am Hauptmodul sind
beispielsweise Bedientasten für die erwähnte Karteneingabe/
ausgabe-Einheit. Über diese Einheit können beispielsweise
Codes eingegeben werden, die bestimmte Geräte in Funktion
setzen. Ferner können Bedientasten für einen Drucker vor
gesehen sein.
Die vorstehend aufgeführten Geräte und Funktionen sind le
diglich beispielhaft. Es versteht sich, daß das erfindungs
gemäß ausgebildete Bediengerät hierauf nicht beschränkt ist.
So kann das Bediengerät eine Vielzahl von weiteren Geräten
und Funktionen enthalten bzw. besitzen, die entweder im
Hauptmodul oder in den Nebenmodulen untergebracht sein
könnnen. Als Beispiel hierfür seien genannt: Weitere
Ruftasten für Menüwahl, Filmwahl etc., Bedientasten für eine
Gegensprechanlage, Anschlußmöglichkeiten für einen Datenaus
tausch mit Diagnosegeräten, ein Lesegerät für EEPROM-Karten,
Bedientasten für externe Geräte bzw. Funktionen, wie bei
spielsweise das Raumlicht, die Raumheizung etc., eine in
tegrierte Kamera (CCD) zur Patientenüberwachung, Anschlüsse
für Ferndiagnose, Temperaturdiagnose, weitere Kartenleser
etc.
Wie bereits eingangs erwähnt, weist eine besonders bevor
zugte Lösung des erfindungsgemäß ausgebildeten Bedienge
rätes eine Halterung zur Befestigung an einer Wand u. dgl.
auf, die als Gelenkgestänge ausgebildet ist. Diese Halte
rung soll ermöglichen, daß das Bediengerät einerseits in
einer manuell eingestellten Lage fixiert wird, und ande
rerseits eine möglichst große Bewegungsfreiheit des Be
diengerätes gestatten. Hierzu weist das Gelenkgestänge bzw.
der Schwenkarm zweckmäßigerweise vier Gelenke auf, von denen
ein Gelenk am Positionierungsort des Gestänges an einer Wand
u. dgl. angeordnet ist. Das zweite Gelenk ist ein mittleres
Gelenk, während das dritte und vierte Gelenk in der Form
eines Doppelgelenkes am Verbindungspunkt zwischen Gestänge
und Bediengerät angeordnet sind. Dieses Doppelgelenk er
möglicht eine Drehung des Bediengerätes um seine Horizon
talachse und um seine Vertikalachse. Die Verbindung zwischen
Gelenkgestänge und Bediengerät ist derart bewerkstelligt,
daß ein entsprechender Abschlußmodul eine mittige Bohrung
besitzt, in der ein Gelenkzapfen des Doppelgelenkes drehbar,
jedoch in der entsprechenden Drehstellung fixierbar gela
gert ist. Hierdurch kann das Gerät um seine Horizontalachse
gedreht werden. Der Gelenkzapfen weist in seiner Verlänge
rung eine senkrecht dazu angeordnete Gelenkscheibe auf, die
mit einer anderen Gelenkscheibe am Gestänge drehbar zusam
menwirkt. Mit Hilfe dieses Gelenkes läßt sich das Bedien
gerät um seine Vertikalachse bzw. um eine Vertikalachse im
Raum verschwenken.
Es versteht sich, daß weitere Ausgestaltungen in bezug auf
die Halterung möglich sind, wobei je nach den gestellten
Anforderungen eine mehr oder weniger große Bewegungsfrei
heit des Bediengerätes erreicht wird.
Um zu verhindern, daß die Halterung aus ihrem Befestigungs
punkt herausreißt, wenn entsprechende äußere Kräfte auf das
Bediengerät einwirken (sich beispielsweise ein Patient am
Bediengerät abstützt), ist das Gelenkgestänge zweckmäßiger
weise über eine Gasdruckmechanik an einer Wand u. dgl. be
festigt, die zur Vernichtung der entsprechenden Energie
führt.
Eine weitere Alternative der Erfindung zeichnet sich
dadurch aus, daß die Halterung zur Befestigung des Gerätes
an einer Wand u. dgl. an der Rückseite des Hauptmoduls
montiert ist. Hierbei weist zweckmäßigerweise die Rückseite
des Hauptmoduls eine Erhebung auf, an der ein Gestängearm
der Halterung fixiert ist. Die Befestigung geschieht dabei
vorzugsweise über eine auf der Erhebung angeordnete Metall
platte, mittels der und dem entsprechenden Gehäuseteil
des Hauptmoduls der Gestängearm verschraubt ist. Der
Montagepunkt ist dabei vorzugsweise gelenkig ausgebildet,
so daß das Gerät relativ zum Gestängearm gedreht und auch
verschwenkt werden kann, wobei insbesondere ein Kugelgelenk
Verwendung findet, das ein Verschwenken in alle Richtungen
ermöglicht. Die Befestigung des Gerätes an der Rückseite
des Hauptmoduls hat den Vorteil, daß hierdurch in keiner
Weise die Anordnung von weiteren Nebenmodulen störend
beeinflußt wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbei
spiels in Verbindung mit der Zeichnung im einzelnen erläu
tert. Es zeigt
Fig. 1 eine Vorderansicht eines erfindungsge
mäß ausgebildeten Bediengerätes, wobei
eine Alternative für die Ausbildung
eines Nebenmoduls getrennt dargestellt
ist;
Fig. 2 eine Unteransicht des Bediengerätes der
Fig. 1, wobei die Alternative für den
Nebenmodul ebenfalls in der Unteran
sicht dargestellt ist;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung des
Bediengerätes der Fig. 1 und 2 im
ausgeschwenkten Zustand des Halterungs
gestänges; und
Fig. 4 eine Explosionsdarstellung des Bedien
gerätes der Fig. 1 bis 3.
Es wird zuerst auf die Fig. 1 und 2 Bezug genommen. Das
hier dargestellte Bediengerät 1 besitzt ein Gehäuse, in dem
diverse Geräte bzw. eine entsprechende Verdrahtung unter
gebracht sind. Dieses Gehäuse ist über ein Gestänge 7 an
einer Wand u. dgl. fixiert. Das Gestänge ist so ausgebildet,
daß für das Bediengerät eine möglichst große Bewegungsfrei
heit besteht.
Das Gehäuse des Bediengerätes 1 besteht aus einem kasten
förmigen Hauptmodul 2 und drei leistenförmigen Nebenmodulen
3, 4 und 8. Diese Nebenmodule sind seitlich am Hauptmodul 2
befestigt, wobei die Nebenmodulen 4 und 8 Abschlußmodulen
darstellen, während der Nebenmodul 3 als Zwischenmodul aus
gebildet ist. Mit 9 ist ein weiterer Nebenmodul bezeichnet,
der als Handgriff ausgebildet ist und anstelle des Neben
moduls 8 Verwendung finden kann.
Der Hauptmodul 2 bildet mit den Nebenmodulen 3, 4 und 8 im
zusammengebauten Zustand ein einheitliches kompaktes Ge
häuse, das etwa Kastenform besitzt, wie insbesondere die
Unteransicht der Fig. 2 zeigt. Die einzelnen Gehäuseteile,
d. h. Modulen, sind aus einem hierfür geeigneten Kunststoff
gefertigt. Derartige Kunststoffe sind dem Fachmann bekannt
und brauchen daher an dieser Stelle nicht im einzelnen auf
geführt zu werden. Wie man den Fig. 1 und 2 des weiteren
entnehmen kann, sind die Modulen so aneinandergesetzt, daß
sich ebene Vorder-, Rück- und Seitenflächen ergeben. Die
entsprechenden Kanten sind vorzugsweise abgerundet, damit
sich das Gerät besser handhaben läßt und eine bessere
Erscheinungsform erhält. Auch können insbesondere die Vor
der- und Rückfläche eine geringe Wölbung aufweisen.
Der Hauptmodul 2 setzt sich aus einem oberen schalenförmi
gen Bauteil 16 und einem unteren schalenförmigen Bauteil 17
zusammen, wie man Fig. 2 entnehmen kann. Auf der Vorder
fläche des oberen schalenförmigen Bauteils 16 sind ein Bild
schirm 10 für einen LCD-Farbfernseher, eine Tastenmatrix 11,
die diverse Bedientasten für den Farbfernseher sowie ein
Radio enthält, eine Ruftaste 12 für Bedienungs- oder Pflege
personal, zwei Lichttasten 13 und eine Quittungstaste 15
angeordnet. An der Unterseite des Hauptmoduls 2 befinden
sich eine Kartenein/ausgabe-Einheit 14, diverse Steckan
schlüsse 19 für Kabel und ein Lautsprecher 18. Mit den
Bedientasten 13 läßt sich eine Lampe bedienen, die im
Nebenmodul 3 untergebracht ist bzw. die als Nebenmodul 3
ausgebildet ist. Dieser Nebenmodul 3 setzt sich aus einer
Lampenhalterung und der eigentlichen Lampe zusammen, die von
der Halterung abschwenkbar ist, wie dies in Fig. 3 gezeigt
ist. Im eingeschwenkten Zustand fügt sich die Lampe voll
ständig in das Bediengerät ein, so daß hierdurch dessen
Handhabbarkeit nicht nachteilig beeinträchtigt wird.
Der rechts neben dem Hauptmodul 2 angeordnete Nebenmodul 8
ist als Telefon ausgebildet, wobei der in der Figur untere
Teil des Nebenmoduls nach außen erweitert ist und eine
entsprechende Halterung für den Telefonhörer bildet. Anstatt
eines derartigen Telefons kann auch ein vereinfachter Neben
modul vorgesehen sein, der die Form eines Handgriffes be
sitzt, wie bei 9 gezeigt.
In Fig. 1 links neben dem Nebenmodul 3 befindet sich ein
weiterer Nebenmodul 4, der als Abschlußmodul ausgebildet ist
und den Anschluß für die Halterung 7 des Bediengerätes auf
weist. Hierzu besitzt der Nebenmodul 4 mittig einen nach
außen vorstehenden Ringflansch, in den ein Gelenkzapfen
eines Drehgelenkes 5 eingesetzt ist. Auf diese Weise kann
das Bediengerät manuell um seine Horizontalachse gedreht
werden. Der Gelenkzapfen geht in ein weiteres Drehgelenk 6
über, mittels dem das Bediengerät um eine Vertikalachse
drehbar ist. Der genauere Aufbau des entsprechenden Gelenk
gestänges wird in Verbindung mit den Fig. 3 und 4 er
läutert.
Fig. 4 zeigt den Aufbau des Bediengerätes 1 im Detail. Wie
man der Figur entnehmen kann, sind die einzelnen Bauteile
- beide Schalen 16 und 17 des Hauptmoduls 2 und die Neben
modulen 3, 4 und 8 - über Steck- bzw. Klemmverbindungen in
Verbindung mit Schraubverbindungen aneinandergesetzt. Der
Anschluß der Nebenmodulen an den Hautpmodul sowie der An
schluß der Nebenmodulen untereinander erfolgt dabei über an
den entsprechenden Seitenflächen angebrachte, vorstehende
Klemmflansche 20, die in Vertiefungen am benachbarten Teil
klemmend eingreifen. Beim Anschluß eines Nebenmoduls an den
Hauptmodul braucht daher der Nebenmodul nur auf die Seiten
fläche des Hauptmoduls gesteckt zu werden, so daß der
entsprechende Klemmeingriff zwischen den Klemmflanschen und
den Vertiefungen hergestellt wird. In Fig. 1 ist auf der
rechten Seitenfläche des Hauptmoduls ein Klemmflansch 20
dargestellt, über den ein Randflansch 21 des Nebenmoduls 8
greift. Nachdem der Nebenmodul 8 über den Klemmflansch 20
gesetzt worden ist, erfolgt eine endgültige Befestigung über
Schrauben 23, die in entsprechende Bohrungen in Wänden bzw.
Platten 22 des Hauptmoduls und Nebenmoduls eingreifen.
Wenn der Nebenmodul als Zwischenteil ausgebildet ist, wie
dies bei dem Modul 3, der die Lampe trägt, gezeigt ist, so
besitzt dieser auf der einen Seite einen gegenüber dem Rand
zurückversetzten Klemmflansch 20 und der gegenüber
liegenden Seite einen Randflansch 21, wobei bei dem dar
gestellten Ausführungsbeispiel der Randflansch 21 einen auf
der zugehörigen Seitenfläche des Hauptmoduls 2 vorgesehenen
Klemmflansch 20 übergreift, während der auf der gegen
überliegenden Seite des Nebenmoduls angeordnete Klemmflansch
20 von einem Randflansch 21 des entsprechenden Abschluß
moduls 4 übergriffen wird. Die Teile werden nach dem Zusam
mensetzen in entsprechender Weise aneinander geschraubt.
Das Gelenkgestänge 7 zur Halterung des Bediengerätes ist am
besten in Fig. 3 zu erkennen. Es umfaßt zwei Gestängeab
schnitte, die durch ein mittleres Gelenk voneinander
getrennt sind. Wie erwähnt, befindet sich am Befestigungs
punkt des Gestänges an einer Wand u. dgl. ein Gelenk und am
Verbindungspunkt mit dem Bediengerät ein entsprechendes
Doppelgelenk. Die Gestänge- und entsprechenden Gelenkab
schnitte sind hohl ausgebilet, so daß hierdurch Kabel in
das Innere des Bediengerätes geführt werden können, wie bei
20 gezeigt.
In der vorstehenden Beschreibung wurde ein in Modulbauweise
erstelltes Bediengerät erläutert. Die Erfindung bezieht
sich darüber hinaus jedoch auch auf ein solches Gerät,
das ein einziges Gehäuse aufweist, in dem bzw. an dem
sämtliche Teile des Bediengerätes untergebracht sind.
Hierbei besitzt das Gerät erfindungsgemäß ein kasten
förmiges Gehäuse, das mit einer Vielzahl der Funktions
tasten versehen ist, wobei im Gehäuse mindestens ein
Gerät, dessen Funktion durch manuelle Bedienung der
Funktionstasten steuerbar ist, und mindestens ein da
von unabhängiges Zusatzgerät bzw. eine solche Zusatzein
richtung angeordnet ist. Bei einem solchen Gerät sind
daher in einem einzigen Gehäuse beispielsweise ein TV-
Gerät, Radiogerät, Telefon, Lampe, Kartenein/ausgabe-
Einheit etc. integriert.
In der vorstehenden Beschreibung wurde ferner erläutert,
daß das Bediengerät als bewegliche bzw. begrenzt beweg
liche Einheit ausgebildet ist. Die Erfindung betrifft
jedoch auch Fälle, bei denen das Bediengerät für einen
stationären Einbau, beispielsweise in einem Nachttisch,
der Rücklehne eines Autobussitzes etc., geeignet ist.
Die Erfindung betrifft ebenfalls Fälle, bei denen ein
an sich stationär eingebautes Gerät in begrenzter Weise
bewegt werden kann, beispielsweise aus einer Vertiefung
herausgeschwenkt werden kann oder um seine Horizontal
achse gekippt werden kann, um die Handhabung und Bedienung
des Gerätes zu erleichtern.
Wie bereits erwähnt, können die vorstehend beschriebenen
Nebenmodulen im einfachsten Fall auch als bloße Abdeck
platte für den Hauptmodul ausgebildet sein. Unter dem
Begriff "Zusatzgerät", das diese Nebenmodulen enthalten,
sollen daher im weitesten Sinne auch sämtliche Zusatz
einrichtungen verstanden werden, die irgendeine Funktion
erfüllen, wie beispielsweise Abdeckplatte, Halterungen,
Griffeinrichtungen, Standfußeinrichtungen etc.
Die Halterung für das Bediengerät kann auch in der Form
eines Standfußes ausgebildet sein. Es können auch zwei
Standfüße zu beiden Seiten des Gerätes angeordnet sein.
Anstatt eines Lautsprechers oder zusätzlich zu einem
Lautsprecher können auch ein Kopfhöreranschluß oder eine
Gegensprechanlage vorgesehen sein.
Der vorstehend in Verbindung mit den Nebenmodulen ver
wendete Begriff "leistenförmig" ist ebenfalls weit aus
zulegen. Dieser Begriff soll auch solche Nebenmodulen
umfassen, die ggf. eine größere Breite als Höhe be
sitzen. Solche Fälle werden jedoch selten sein und be
treffen insbesondere Anwendungsfälle, bei denen zusätz
liche Diagnosegeräte am Bediengerät vorgesehen sind. In
diesem Zusammenhang schlägt die Erfindung auch vor, daß
das Gerät mindestens einen Aufsteckmodul aufweist, der
entweder auf den Hauptmodul oder einen Nebenmodul auf
steckbar ist und ohne Lösen einer permanenten Verbindung
(Schraubverbindung) wieder abgezogen werden kann. Diese
Ausführungsform eignet sich insbesondere für Diagnose
geräte, die als zusätzliche Geräte auf das Bediengerät
aufgesteckt werden.
Es versteht sich, daß sämtliche vorstehend aufgeführten
Ausführungsformen sowohl bei dem in Modulbauweise er
stellten Bediengerät als auch bei einem Bediengerät An
wendung finden können, das ein einziges kastenförmiges
Gehäuse aufweist. Alle Ausführungsformen sind sowohl für
das mobile bzw. begrenzt mobile als auch das stationär
angeordnete Gerät geeignet.
Claims (22)
1. Bediengerät zum manuellen Steuerung einer Vielzahl von
Funktionen unterschiedlicher Geräte, insbesondere für
Krankenhäuser oder Hotels, mit einem Gehäuse, einer Viel
zahl von Tasten zur Funktionssteuerung am Gehäuse und einer
im Gehäuse untergebrachten Verdrahtung zur Signalweiter
leitung an die Geräte und ggf. Signalverarbeitung,
dadurch gekennzeichnet, daß
es als bewegliche bzw. begrenzt bewegliche Einheit (1) aus gebildet ist,
das Gehäuse in Modulbauweise erstellt ist und einen die Vielzahl der Funktionstasten (11, 12, 13, 15) aufweisenden kastenförmigen Hauptmodul (2) und mindestens einen weiteren, austauschbaren und seitlich lösbar am Hauptmodul (2) be festigten leistenförmigen Nebenmodul (3, 4, 8) aufweist, der entweder als Zwischenmodul oder als Abschlußmodul ausgebil det ist,
im bzw. am Hauptmodul (2) selbst mindestens ein Gerät ange ordnet ist, dessen Funktion durch manuelle Tastenbedienung gesteuert wird, und
der Nebenmodul (3, 4, 8) ebenfalls ein Gerät, dessen Funktion durch die manuelle Tastenbedienung gesteuert wird, und/oder ein unabhängiges Zusatzgerät enthält.
es als bewegliche bzw. begrenzt bewegliche Einheit (1) aus gebildet ist,
das Gehäuse in Modulbauweise erstellt ist und einen die Vielzahl der Funktionstasten (11, 12, 13, 15) aufweisenden kastenförmigen Hauptmodul (2) und mindestens einen weiteren, austauschbaren und seitlich lösbar am Hauptmodul (2) be festigten leistenförmigen Nebenmodul (3, 4, 8) aufweist, der entweder als Zwischenmodul oder als Abschlußmodul ausgebil det ist,
im bzw. am Hauptmodul (2) selbst mindestens ein Gerät ange ordnet ist, dessen Funktion durch manuelle Tastenbedienung gesteuert wird, und
der Nebenmodul (3, 4, 8) ebenfalls ein Gerät, dessen Funktion durch die manuelle Tastenbedienung gesteuert wird, und/oder ein unabhängiges Zusatzgerät enthält.
2. Bediengerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß Hauptmodul (2) und Nebenmodul (3, 4, 8) über eine Steck-
bzw. Klemmverbindung und zusätzlich eine Schraubverbindung
lösbar aneinander befestigt sind.
3. Bediengerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß Hauptmodul (2) und Nebenmodul (3, 4, 8) über
jeweils an einer Seitenfläche angeordnete vorstehende
Klemmflansche (20) und/oder Vertiefungen zur Aufnahme der
Klemmflansche (20) aneinander befestigt sind.
4. Bediengerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Nebenmodul (3, 4, 8) im Schnitt etwa C-förmig aus
gebildet ist und mit seinen Randflanschen (21) von der
Seitenfläche des Hauptmoduls (2) im Abstand vom Rand vor
stehende Klemmflansche (20) übergreift, derart, daß die
Randflansche (21) des Nebenmoduls und die Vorder- und Rück
flächen des Hauptmoduls bündig sind.
5. Bediengerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Ausbildung des Nebenmoduls (4, 8) als Abschlußmodul
die Randflansche (21) in eine Abschluß- bzw. Abdeckwand
übergehen.
6. Bediengerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Ausbildung des Nebenmoduls (3) als Zwischenmodul die
Randflansche (21) rechtwinklig in eine Zwischenwand über
gehen, die im Abstand vom Rand mit entsprechenden vorstehen
den Klemmflanschen (20) versehen ist.
7. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hauptmodul (2) beidseitig
zum Anbringen von Nebenmodulen (3, 8) ausgebildet ist.
8. Bediengerät nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß im Haupt- und/oder Nebenmodul zur Auf
nahme der Schrauben (23) entsprechende Halteplatten (22) mit
Schraubenbohrungen vorgesehen sind.
9. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hauptmodul (2) einen TV-
Bildschirm (10), mindestens einen Lautsprecher (18) oder Kopfhöreranschluß, die
Funktionstasten (11, 12, 13, 15) und eine Karteneingabe/
ausgabe-Einheit (14) aufweist.
10. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Nebenmodul (8) als Telefon
mit Halterung ausgebildet ist.
11. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Nebenmodul (3) als Lampen
halterung mit Lampe ausgebildet ist.
12. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Abschlußmodul (9) als
Haltegriff ausgebildet ist.
13. Bediengerät nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß es eine Halterung zur Be
festigung an einer Wand u. dgl. aufweist, die als Gelenk
gestänge (7) ausgebildet ist.
14. Bediengerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gelenkgestänge vier Gelenke aufweist.
15. Bediengerät nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß es über ein Doppelgelenk (5, 6) mit dem Ge
lenkgestänge (7) verbunden ist, das eine Drehung des Gerätes
(1) um seine Horizontalachse und eine Vertikalachse ermög
licht.
16. Bediengerät nach einem der Ansprüche 13-15, dadurch
gekennzeichnet, daß es über einen Abschlußmodul (4) am
Gelenkgestänge (7) befestigt ist, wobei das Gestänge (7) mit
einem Drehzapfen drehbar gelagert in einer Axialbohrung des Ab
schlußmoduls (4) gelagert ist.
17. Bediengerät nach einem der Ansprüche 13-16, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gelenkgestänge (7) hohl ausgebildet
ist und in seinem Inneren die zum Bediengerät (1) führenden
Kabel (20) aufnimmt.
18. Bediengerät nach einem der Ansprüche 13-17, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gelenkgestänge (7) über eine Gas
druckmechanik an einer Wand u. dgl. befestigt ist.
19. Bediengerät nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch
gekennzeichnet, daß es eine Halterung zur Befestigung
an einer Wand u. dgl. aufweist, die als biegsames Rohr
(Schwanenhals) ausgebildet ist.
20. Bediengerät zur manuellen Steuerung einer Vielzahl
von Funktionen unterschiedlicher Geräte, insbesondere
für Krankenhäuser oder Hotels, mit einem Gehäuse, einer
Vielzahl von Tasten zur Funktionssteuerung am Gehäuse
und einer im Gehäuse untergebrachten Verdrahtung zur
Signalweiterleitung an die Geräte und ggf. Signalver
arbeitung, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät ein
kastenförmiges Gehäuse aufweist, das mit einer Vielzahl
der Funktionstasten versehen ist, und daß im Gehäuse
mindestens ein Gerät, dessen Funktion durch manuelle
Bedienung der Funktionstasten steuerbar ist, und mindestens
ein davon unabhängiges Zusatzgerät bzw. eine solche Zu
satzeinrichtung angeordnet sind.
21. Bediengerät nach einem der Ansprüche 13 bis 15 und
17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung zur
Befestigung an einer Wand u. dgl. an der Rückseite des
Hauptmoduls montiert ist.
22. Bediengerät nach Anspruh 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rückseite des Hauptmoduls eine Erhebung aufweist,
an der ein Gestängearm der Halterung fixiert ist.
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