DE3928923C2 - Verfahren und Vorrichtung zur Erzeugung von Reliefbildern durch Entwickeln einer Photolackschicht - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Erzeugung von Reliefbildern durch Entwickeln einer PhotolackschichtInfo
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- DE3928923C2 DE3928923C2 DE3928923A DE3928923A DE3928923C2 DE 3928923 C2 DE3928923 C2 DE 3928923C2 DE 3928923 A DE3928923 A DE 3928923A DE 3928923 A DE3928923 A DE 3928923A DE 3928923 C2 DE3928923 C2 DE 3928923C2
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur
Erzeugung von Reliefbildern durch Entwicklung einer
Photolackschicht, d. h. durch Entfernen von Teilen der
Photolackschicht, auf einer elektrisch leitenden Oberfläche
unter Verwendung einer Entwicklungsflüssigkeit. Die
Photolackschicht ist aufgebracht auf einem Schichtträger aus
z. B. glasartigem Material mit einer elektrisch leitenden
Beschichtung.
Bisher sind zur Herstellung von Reliefbildern und leitenden
Mustern auf Halbleiterscheiben in weitem Umfange
lithographische Verfahren verwendet worden. Derartige
Verfahren bestehen darin, daß ein ein gewünschtes Substrat
überziehender Photolack zuerst einem Verfahren zur
Aufbringung eines Musters unterzogen wird, wie beispielsweise
der selektiven Belichtung durch elektromagnetische Strahlen,
wie etwa ultravioletter Strahlen oder der Zeichnung durch
einen Teilchenstrahl, wie etwa Elektronen. Dann wird die
Photolackschicht unter Benutzung einer
Entwicklungsflüssigkeit in das gewünschte Muster entwickelt.
Das Entwickeln der Photolackschicht erfolgt entweder durch
Eintauchen, Besprühen oder Schwenken in einem Bad der
Entwicklerflüssigkeit.
In EP 0 223 237 A ist eine auf dem Eintauchverfahren
beruhende Vorrichtung offenbart. Diese Vorrichtung weist ein
oben offenes Entwicklungsgefäß auf, das entweder fest oder
beweglich montiert ist und mit einer Entwicklungsflüssigkeit
gefüllt wird. Das Entwicklungsgefäß weist im Inneren einen
festen oder beweglichen Tisch auf, auf dem ein Werkstück mit
einer Photolackschicht plaziert wird, das mit einem
Belichtungs- oder Zeichnungsverfahren behandelt wurde.
Eingetaucht in die im Gefäß befindliche
Entwicklungsflüssigkeit kann das Muster der Photolackschicht
automatisch und mit hoher Genauigkeit entwickelt werden.
Ein besonderes Merkmal der bekannten Apparatur besteht in den
Vorkehrungen zum Umwälzen und Wiederauffrischen der benutzten
Entwicklungsflüssigkeit. Da jedes Werkstück mit einer
frischen Entwicklungsflüssigkeit behandelt wird, wird das
Entstehen von Defekten in den entwickelten Reliefbildern auf
ein Minimum reduziert. Eine Vorrichtung und ein Verfahren zum
Ergänzen und Wiederauffrischen von Entwicklerflüssigkeit ist
überdies bekannt für den Bereich der Drucktechnik aus US
4.882.246 A.
Es hat sich aber herausgestellt, daß die aus EP 0 223 237 A
bekannte Vorrichtung einen schwerwiegenden Nachteil besitzt,
der bei einer Änderung der Bedingungen des vorhergehenden
Belichtungs- oder Zeichnungsverfahrens, der Temperatur oder
der Art der benutzten Entwicklungsflüssigkeit oder in den
physikalischen Bedingungen der Photolackschicht auftreten
kann. In einem solchen Falle wird die für die Entwicklung
jedes Werkstückes benötigte Zeitdauer kürzer als die für die
Wiedergewinnung der benutzten Entwicklungsflüssigkeit aus dem
Inneren des Gefäßes benötigte Zeit. Damit wird die bekannte
Vorrichtung für den Verwendungszweck völlig unbrauchbar. In
der nachstehenden Beschreibung folgt eine genauere Diskussion
darüber, wie sich dieser Nachteil äußert.
Bei der Herstellung von Reliefmustern nach der bisher
bekannten Art und Weise wird der Photolack auf eine
elektrisch leitende Schicht, wie etwa Chrom, aufgebracht,
die zuvor auf einem Schichtträger aus glasartigem Material
gebildet worden ist. Beim Eintauchen dieses Werkstückes in
ein Entwicklungsflüssigkeitsbad wird eine Spannung zwischen
die elektrisch leitende Schicht und eine ebenfalls in das Bad
eingetauchte Elektrode gelegt. Der aufgrund der angelegten
Spannung fließende Strom ändert sich der Größe nach mit dem
Fortgang des Abätzens der Photolackschicht (vgl. Fig. 5). Die
Stromstärke nimmt zunächst im Zuge der Entwicklung ab, nimmt
dann in dem Maße zu, wie die elektrisch leitende Schicht
teilweise freigelegt wird, und geht dann wieder nach
Erreichen eines Spitzenwertes zurück.
Der Hauptentwicklungsvorgang hält während einer Zeit tm an,
bis die Stromstärke den Maximalwert erreicht. Dann wird das
Werkstück während einer Dauer von etwa 20% der
Hauptentwicklungszeit tm einer zusätzlichen Entwicklung
unterworfen. Bei dem auf diese Weise entwickelten Muster
erreicht die auf 2,00 µm vorgesehene Öffnungsbreite im Muster
eine tatsächliche Breite von etwa 2,03 µm.
Wenn die Hauptentwicklungsdauer tm 288 s beträgt, erreicht
die zusätzliche Entwicklungsdauer ungefähr 58 s (288 × 0,2).
Die bekannte Vorrichtung benötigt ungefähr 30 s, um 95% der
für die Behandlung jedes Werkstückes benutzten
Entwicklungsflüssigkeit zurückzugewinnen. Waagerecht
aufliegend und bedeckt mit der verbleibenden Flüssigkeit ist
das Werkstück während dieser 30 s Rückgewinnungszeit nach wie
vor dem Entwicklungsprozeß unterworfen. Infolgedessen muß
die zusätzliche Entwicklungsdauer tatsächlich 28 s betragen
(58 - 30).
Es sei nun angenommen, daß die Hauptentwicklungsdauer tm auf
beispielsweise 134 s herabgesetzt wird, was beispielsweise
durch eine stärkere Belichtung der Photolackschicht oder
durch eine andere Änderung der Behandlungsbedingungen oder
der physikalischen Bedingungen des Photolackschicht selbst
bedingt sein kann. Dann wird auch die zusätzliche
Entwicklungsdauer auf 27 s (134 × 0,2) reduziert, was kürzer
als die Rückgewinnungszeit ist. Da wie erwähnt während der
Rückgewinnungszeit das Entwickeln weitergeht, wird die
präzise Erzeugung von Mustern unmöglich. So kann
beispielsweise die auf eine Breite von 2,00 µm ausgelegte
Öffnung des Musters tatsächlich eine Größe von 2,10 µm
erreichen.
Es ist daher üblich, daß die Rückgewinnungszeit im Interesse
der Erzeugung von Mustern mit der gewünschten Genauigkeit
verkürzt wird. Dadurch fließt aber ein beachtlicher Teil der
benutzten Entwicklungsflüssigkeit ab und geht verloren.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
ein Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs genannten Art
zu schaffen, durch die, unabhängig von der Dauer der für
jedes besondere Werkstück benötigten Entwicklungszeit, ein
Verlust von benutzter Entwicklungsflüssigkeit vermieden wird.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren nach
Patentanspruch 1 und eine Vorrichtung nach Patentanspruch 3.
Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich jeweils aus den
Unteransprüchen.
Die Einleitung der zusätzlichen Entwicklungsflüssigkeitsmenge
mit niedrigerer Temperatur hat den Zweck, die fortschreitende
Entwicklung während der Entnahme der benutzten Flüssigkeit
aus dem Entwicklungsgefäß zu verzögern. Auf diese Weise kann
eine für die vollständige Rückgewinnung der benutzten
Hauptflüssigkeit ausreichende Zeitdauer erzielt werden,
unabhängig davon, wie kurz die Hauptentwicklungsdauer sein
mag. Weiter können, da die zusätzliche Entwicklungsdauer
länger als die Rückgewinnungszeit der für den
Hauptentwicklungsvorgang benutzten Flüssigkeit bemessen
werden kann, die Muster durch Überwachen der zusätzlichen
Entwicklungszeit auf die gewünschte Maßgenauigkeit gebracht
werden.
Die oben genannten und weitere Merkmale und Vorteile der
Erfindung sowie der Art der praktischen Umsetzung derselben
gehen aus der nachfolgenden Beschreibung mit
beigefügten Ansprüchen unter Bezugnahme auf die
zugehörigen Zeichnungen klarer hervor, wobei auch die
Erfindung selber besser verständlich wird.
Fig. 1 veranschaulicht einen schematischen
Senkrechtschnitt durch die gemäß der
vorliegenden Erfindung aufgebaute
Entwicklungsvorrichtung,
Fig. 2 stellt einen vergrößerten Senkrechtschnitt,
teilweise in Seitenansicht und zur leichteren
Veranschaulichung teilweise aufgebrochen, dar,
der ein Paar Ladearme zeigt, die ein Werkstück
in der in Fig. 1 dargestellten Vorrichtung
tragen,
Fig. 3 stellt ein Verlaufsdiagramm der Stärke eines
während der Entwicklung zwischen der leitenden
Oberfläche des Werkstücks und einer im
Entwicklungsgefäß befindlichen Elektrode
fließenden elektrischen Stromes in
Abhängigkeit von der Zeit dar, wobei das
Diagramm zur Erläuterung des Betriebes der
Vorrichtung nach Fig. 1 dient,
Fig. 4 stellt ein Erläuterungsdiagramm zur
Abmessungsgenauigkeit der gemäß der Erfindung
hergestellten Reliefbildes dar, verglichen
mit jenen Mustern, die nach dem Stande der
Technik hergestellt werden, und
Fig. 5 stellt ein mit Fig. 3 vergleichbares Diagramm
dar, das jedoch das bisher bei der bekannten
Technik auftretende Problem erläutert.
Die Erfindung soll nun anhand einer bevorzugten
Ausführungsform der Vorrichtung zur automatischen Erzeugung
von Reliefbildern durch Entwickeln von
Photolackschichten auf Substraten beschrieben werden.
Gemäß Fig. 1 weist die, beispielshalber gewählte,
Entwicklungsvorrichtung eine fluiddichte Umkapselung 1 auf,
die eine Entwicklungskammer 1a umgrenzt, in der
Reliefbilder entwickelt werden. Die Umkapselung 1 kann
aus einem Kunststoff wie Polytetrafluor
ethylen hergestellt sein. In der Umkapselung 1 ist eine
Antriebsmotoreinheit 2 angeordnet, die an einer
aufrechtstehenden Antriebswelle 3 angekuppelt ist. Die
Antriebswelle ist drehbar, erstreckt sich durch den Boden
1b der Kapselung 1 und weist einen Drehtisch 4 auf, der
einstückig an ihrem oberen Ende angeformt ist. Der
Drehtisch 4 dreht sich also in bezug auf die Umkapselung
1 um eine senkrechte Achse. Auf dem Drehtisch 4 ist ein
Werkstücksitz 11 zur Halterung eines zu bearbeitenden
Werkstücks W angebracht. Gemäß Fig. 2 besitzt das
Werkstück W eine Photolackschicht 34, die auf einer
elektrisch leitenden Schicht 33, wie etwa einem dünnen
Chromfilm, auf einem Substrat 26 aus glasartigem
Material, aufgebracht ist.
Fig. 1 zeigt auch einen Durchtrittskanal 5 für Wasser mit
normaler Temperatur, der sich durch die Welle 3 und den
Drehtisch 4 erstreckt. Der Wasserdurchtrittskanal 5 ist
am unteren Endabschnitt der Welle 3 offen und unterhalb
der Umkapselung 1 zur Verbindung mit einer Umwälzleitung
9 über Dichtungen 6 herausgeführt. Die Umwälzleitung 9
ist mit einem elektronisch gesteuerten
Konstanttemperaturtank 7 und mit einer Pumpe 8
ausgestattet. Eine ortsfeste, rohrförmige Kupplung 10
umgibt gleitend aber wasserdicht die Welle 3 zur
Herstellung einer Verbindung zwischen dem
Durchtrittskanal 5 und der Umwälzleitung 9. Das Wasser
zirkuliert also mit konstanter Temperatur durch die Welle
3 und den Drehtisch, um letzteren auf einer geeigneten
konstanten Temperatur zu halten.
Aufrechtstehend sind unter der Umkapselung 1 eine
Vielzahl von fluidbetätigten Zylindern 12 montiert, von
denen zwei dargestellt sind. Sie besitzen gleitend durch
den Boden 1b der Umkapselung geführte Kolbenstangen 12a.
In der Umkapselung 1 sind die Kolbenstangen 12a mit dem
Boden 13a eines oben offenen Entwicklungstanks 13
verbunden, in welchem der Drehtisch 4 angeordnet ist.
Demgemäß wird beim Ausfahren der Kolbenstangen 12a der
Boden 13a des Entwicklungsgefäßes 13 mit Hilfe einer
Ringdichtung 4a wasserdicht gegen den Boden des
Drehtisches 4 gedrückt. Dann kann eine
Entwicklungsflüssigkeit zum Eintauchen eines auf dem Tisch
4 befindlichen Werkstückes W in das Gefäß 13 eingefüllt
werden. Das Einziehen der Kolbenstangen 12a bewirkt die
Absenkung des Entwicklungsgefäßes 13 vom Tisch 4, was die
nachfolgende Entleerung der Entwicklungsflüssigkeit auf
dem Entwicklungsgefäß durch die Auslässe 14 zur Folge hat.
Die abgelassene Entwicklungsflüssigkeit wird nicht
weggespült, sondern in das Gefäß 13 zurückgeführt. Zum
Zwecke einer solchen Rückführung der
Entwicklungsflüssigkeit stehen die Auslässe über ein
Leitungssystem 15 mit einem Vorratsbehälter 16 in
Verbindung. Dieser Behälter ist mit einer unter
elektronischer Überwachung stehenden
Konstanttemperaturheizung 17 ausgerüstet, durch welche
die rückgeführte Flüssigkeit durch eine Pumpe 18
hindurchgeführt wird, um wieder auf eine vorherbestimmte
konstante Temperatur erwärmt zu werden. Die
wiedererwärmte Entwicklungsflüssigkeit wird anschließend
über eine erste Versorgungsleitung 19, die ein Ventil 19a
aufweist und sich durch die Umkapselung 1 erstreckt, in
den Entwicklungstank 13 eingeleitet. Vorzugsweise kann
irgendwo im Umwälzweg der Entwicklungsflüssigkeit ein
Filter zur Beseitigung unerwünschter Feststoffe
angebracht werden.
Die erste Versorgungsleitung 19 steht ebenfalls mit einer
Leitung 20 in Verbindung, die an einem Punkt
stromaufwärts des Ventils 19a abzweigt. Die
Abzweigungsleitung 20 führt zu einem Kühler 21 mit Pumpe
22 zur Kühlung der Entwicklungsflüssigkeit auf eine
konstante Temperatur. Die gekühlte
Entwicklungsflüssigkeit wird über eine zweite
Versorgungsleitung 33 mit einem Ventil 23a ebenfalls in
das Entwicklungsgefäß 13 gespeist.
Trotz der in Fig. 1 dargestellten Schaltungsweise ist es
nicht unerläßlich, daß der Kühler 21 mit dem
Versorgungsbehälter 26 über die Abzweigleitung 20
verbunden ist. Statt dessen kann ein unabhängiger
Umwälzweg zum Einspeisen der gekühlten
Entwicklungsflüssigkeit in das Entwicklungsgefäß
vorgesehen werden.
Die Umkapselung 1 ist weiter an gegenüberliegenden Seiten
mit einer Werkstückeintrittsöffnung 24a und einer
Werkstückaustrittsöffnung 25a, die jeweils durch Türen 24
und 25 verschlossen werden, ausgestattet. Außerhalb der
Eintrittsöffnung 24a sind ein Zubringerband 27 zum
Transportieren der aufeinanderfolgenden, zu
verarbeitenden Werkstücke W, sowie ein Paar von Ladearmen
28 zum Laden der Werkstücke auf den Drehtisch 4 in der
Umkapselung 1 angeordnet. Normalerweise besitzt jedes
Werkstück eine Photolackschicht aus Chrom, die ein
glasartiges Substrat bedeckt und den üblichen Prozessen
des Brennens und der elektronischen Zeichnung unterzogen
worden ist. Außerhalb der Austrittsöffnung 25a sind
andererseits Zuführungsbänder 29 zur Lieferung der
bearbeiteten Werkstücke an die nächste
Verarbeitungsstation, sowie ein Paar von Entladearmen 30
zum Entnehmen der verarbeiteten Werkstücke aus der
Umkapselung 1 und zum Aufladen auf das Zuführungsband
angeordnet.
Mit 31 ist in Fig. 1 eine Sprühdüse in der Decke der
Umkapselung 1 zum Aussprühen einer geeigneten
Spülflüssigkeit angebracht. Die ausgegebene
Sprühflüssigkeit muß ebenso wie die nicht zurückgewonnene
Entwicklungsflüssigkeit durch einen Auslaß 32 im Boden 1b
der Umkapselung 1 aus der Umkapselung herausgebracht
werden. Der Auslaß kann auch zur Entnahme von Gas
verwendet werden, das in die Entwicklungskammer 1a
eingefüllt worden ist.
Fig. 2 veranschaulicht, wie ein Werkstück W von und
zwischen einem Paar von Ladearmen 28 gehalten wird. Das
Werkstück W ruht auf einem Paar Haken 28a, von denen
jeweils einer an jedem Ladearm 28 vorhanden ist. Die
Ladearme 28 sind mit Kontaktmitteln 37 zur elektrischen
Kontaktierung mit der leitenden Schicht 33 jedes
Werkstückes W ausgestattet und somit zum
stromkreismäßigen Anschließen derselben an die Elektrode
39 (Fig. 1) auf dem Drehtisch 4.
Die Kontaktmittel 37 umfassen in an sich bekannter Weise
an jedem Ladearm 28 einen fluidbetätigten Zylinder 37a
vom Typ des einseitig betätigten Antriebs mit
Federrückführung. Der Zylinder 37a besitzt eine
Kolbenstange 37b, die auf und ab bewegt werden kann, wenn
ein Fluid, normalerweise Gas, durch eine Leitung 35 in
den Zylinder eingelassen oder aus ihm ausgelassen wird.
Die Kolbenstange 37b trägt ein Paar von Kontaktglieder
36, von denen jedes die Form eines zu einem gefaltenen V
umgebogenen Drahtes zur Kontaktgabe mit der leitenden
Schicht 33 des vom Paar der Haltearme 28 gehaltenen
Werkstückes W, besitzt. Die Kontaktglieder 36 sind
elektrisch mit Zuführungsleitern 38 und von da aus mit
der Elektrode 39 auf dem Drehtisch 4 verbunden.
Nachfolgend wird die Betriebsweise der
Entwicklungsvorrichtung zur Erläuterung
des Verfahrens nach der
Erfindung beschrieben. Zunächst werden die
fluidbetätigten Kolbenstangen 12b ausgefahren, um das
Entwicklungsgefäß 13 mit Hilfe der Dichtung 4a in eine
fluiddichte Verbindung mit dem Drehtisch 4 zu bringen.
Dann kann die Entwicklungsflüssigkeit durch Öffnen des
Ventils 19a in der ersten Versorgungsleitung 19 in das
Entwicklungsgefäß 13 eingelassen werden. Dabei ist
unterstellt, daß die Entwicklungsflüssigkeit durch die
Konstanttemperaturheizung 17 auf eine Temperatur von
beispielsweise 25°C erwärmt worden ist.
Dann wird nach Öffnen der Eingangstür 24 mit einem
geeigneten Mittel das erste Werkstück W auf dem
Zubringerband 27 durch das Paar Ladearme 28 erfaßt und in
die Entwicklungskammer 1a eingebracht. Es wird
unterstellt, daß die Photolackschicht 34 des Werkstückes
W einem der Verfahren zur Aufbringung eines Musters wie
beispielsweise der selektiven Belichtung durch
elektromagnetische Strahlen oder der Zeichnung durch
einen Elektronenstrahl unterzogen worden ist.
Über dem Entwicklungsgefäß 13 werden die Ladearme zum
Aufsetzen des Werkstückes auf den Sitz 11 des Drehtisches
und damit zum Eintauchen des Werkstückes in die
Entwicklungsflüssigkeit im Gefäß 13 abgesenkt. Dann wird
die Eingangstür 24 geschlossen. Die Ladearme 28 müssen
während der Bearbeitung des Werkstückes in der
Entwicklungskammer bleiben. Es wird daher davon
ausgegangen, daß die Eingangstür 24 mit Öffnungen
versehen ist, damit sie die Ladearme 28 mit geringstem
Spiel durchdringen, wenn die Tür geschlossen ist.
Vorzugsweise sollte bei fortschreitender Entwicklung die
Temperatur der Entwicklungsflüssigkeit im Gefäß 13
beständig durch einen, nicht dargestellten, in der
Flüssigkeit eingetauchten Temperaturfühler überwacht
werden. Falls die Temperatur von dem zugewiesenen
Temperaturbereich abweicht, wird die
Konstanttemperaturheizung 17 automatisch so gesteuert,
daß sie die Temperatur der Entwicklungsflüssigkeit in den
zugewiesenen Bereich zurückführt. Die Temperatur der
Entwicklungsflüssigkeit sollte für die Herstellung
präziser Reliefbilder unter einer so streng wie
jeweils für erforderlich gehaltenen Kontrolle stehen.
Weiter verbleibt das Paar der fluidbetätigten
Kolbenstangen 37b der Kontaktmittel 37 an den Ladearmen
28 unter Federdruck ausgefahren. Die Kontaktglieder 36 an
den Kolbenstangen 37b der Zylinder 37a stehen daher in
Berührung mit der leitenden Schicht 33 des Werkstückes W,
um es schaltungsmäßig mit der Elektrode 39 auf dem
Drehtisch 4 zu verbinden. Der zwischen der leitenden
Schicht 33 und der Elektrode 39 fließende Strom wird
fortlaufend zur Erfassung derjenigen vorherbestimmten
Stromstärke überwacht, bei der der primäre
Entwicklungsvorgang beendet werden muß.
Fig. 3 veranschaulicht graphisch die Größe des zwischen
der leitenden Schicht 33 und der Elektrode während der
Entwicklung fließenden Stromes in Abhängigkeit von der
Zeit. Die Darstellung beruht auf Daten die erhalten
werden, wenn ein im Handel erhältlicher und zur
Verwendung in einer Elektronenkanone bestimmter Photolack
in der Vorrichtung gemäß den Fig. 1 und 2 mit
Methylenisobutylketon entwickelt wurde. Der
Hauptentwicklungsvorgang kann während einer Zeit tm
fortgesetzt werden, bis die Stromstärke nach einem
momentanen Abfall nach Null, einen Spitzenwert erreicht.
Nach Beendigung des Hauptentwicklungsvorganges werden die
Ladearme 28 aus der Entwicklungskammer 1a zurückgezogen,
wobei das Werkstück W auf dem Sitz 11 des Drehtisches 4
bleibt. Dann wird die Eingangsöffnung 24a durch die Tür
24 vollständig geschlossen. Sodann werden die
Kolbenstangen 12a zurückgezogen, um das Entwicklungsgefäß
13 aus dem fluiddichten Kontakt mit dem Drehtisch 4 zu
lösen. Die Entwicklungsflüssigkeit, die in das Gefäß 13
eingefüllt wurde, wird dann durch die Auslässe 14 zur
Rückgewinnung in den Versorgungsbehälter 16 entleert.
Gleichzeitig mit dem Abziehen der Entwicklungsflüssigkeit
aus dem Gefäß 13 wird das Ventil 23a der zweiten
Versorgungsleitung 23 geöffnet. Daraufhin wird die
Entwicklungsflüssigkeit, die durch den Kühler 21 auf eine
Temperatur unter derjenigen der primären
Entwicklungsflüssigkeit abgekühlt wurde, in das Gefäß 13
eingefüllt. In der Praxis werden annähernd 200 cm³ der
auf etwa 10°C abgekühlten Entwicklungsflüssigkeit auf
die Oberfläche der aus dem Gefäß 13 abgezogenen primären
Entwicklungsflüssigkeit geleitet.
Da die Entwicklungsflüssigkeit am Ende der
Hauptentwicklungszeit tm durch die Zugabe der gekühlten
Entwicklungsflüssigkeit kühler wird, kann der Fortgang
der zusätzlichen Entwicklung, welcher das Werkstück W
während der Rückgewinnung der Entwicklungsflüssigkeit
unterworfen ist, verzögert werden. Dementsprechend kann
die zusätzliche Entwicklungszeit auf beispielsweise 40%
der Hauptentwicklungszeit festgesetzt werden, statt auf
20%, wie beim Stande der Technik.
Es sei nun angenommen, daß die Hauptentwicklungsdauer tm
nur 134 s beträgt, verglichen mit 288 s des Standes
der Technik gemäß Fig. 5. Die zusätzliche
Entwicklungsdauer kann erfindngsgemäß auf 54 s
festgesetzt werden (134 × 0,4). Diese zusätzliche
Entwicklungszeit ist viel länger als die erforderliche
Rückgewinnungszeit von annähernd 30 s. Somit kann gemäß
der Erfindung eine ausreichende Zeitdauer für die
vollständige Wiederaufarbeitung der benutzten
Entwicklungsflüssigkeit eingestellt werden, ohne dadurch
in irgendeiner Weise die Genauigkeit ungünstig zu
beeinflussen, mit der die Photolackmuster hergestellt
werden.
In Fig. 4 wird der durch die Erfindung gegenüber dem
Stande der Technik erzielte Vorteil anhand der
Maßgenauigkeit der als Ergebnis von Versuchen erhaltenen
Reliefbildern veranschaulicht. Bei Anwendung der
bekannten Verfahrenstechnik, bei der die Temperatur der
Entwicklungsflüssigkeit sowohl während der
Hauptentwicklungsdauer, als auch während der zusätzlichen
Entwicklungsdauer auf dem gleichen Wert gehalten wird,
war keine befriedigende Steuerung der Abmessungen
möglich, wenn die zusätzliche Entwicklungsdauer auf 20%
oder darunter der Hauptentwicklungsdauer festgesetzt
wurde, und zwar wegen der Beschränkungen der
Rückgewinnungsdauer. Im Gegensatz dazu konnten gemäß der
Erfindung, bei der die Temperatur der
Entwicklungsflüssigkeit während der zusätzlichen
Entwicklungsdauer herabgesetzt wird, dimensionsmäßige
Änderungen auf + oder -0,03 µm beschränkt
werden, wenn die zusätzliche Entwicklungsdauer auf
beispielsweise 40% der Hauptentwicklungsdauer festgesetzt
wurde. Das Diagramm zeigt ferner, daß die Erfindung eine
Dimensionssteuerung durch geeignete Festsetzung der
zusätzlichen Entwicklungsdauer ermöglicht.
Es wird empfohlen eine Tabelle aufzustellen, welche die
verschiedenen Prozentsätze der zusätzlichen
Entwicklungsdauer in bezug auf die Hauptentwicklungsdauer
in Abstimmung mit den verschiedenen Daten bekannter
Photolackentwicklungsbedingungen wiedergibt.
Die zusätzliche Entwicklungsflüssigkeit kann
gewünschtenfalls wiederverwendet werden. Da sie kühler
als die Hauptentwicklungsflüssigkeit ist, würde die
zusätzliche Entwicklungsflüssigkeit die
Temperatursteuerung recht schwierig machen, wenn sie mit
der Hauptentwicklungsflüssigkeit aufbereitet und
vermischt würde. Wenn es aber in irgendeiner Weise
gelingt, die Schwierigkeit der Temperaturkontrolle zu
überwinden, kann die zusätzliche Entwicklungsflüssigkeit
der höheren Wirtschaftlichkeit wegen wiederaufbereitet
werden.
Nach Beendigung der Entwicklung wird die
Antriebsmotoreinheit 2 eingeschaltet, um den Drehtisch 4
zusammen mit dem darauf befindlichen Werkstück W in
Drehung zu versetzen. Gleichzeitig wird zum Spülen eine
geeignete Flüssigkeit durch die Sprühdüse 31 auf das
Werkstück W gesprüht. Nach Beendigung des Spülens kann
das Werkstück W durch Drehen des Tisches 4 mit einer
Geschwindigkeit von etwa 2000 Umdrehungen pro Minute
getrocknet werden. Dann kann das Werkstück W durch das
Paar Entladearme 30 aus der Umkapselung herausgenommen
und mit dem Lieferband 29 der nächsten
Verarbeitungsstation zugeführt werden.
Die Erfindung ist natürlich nicht auf die genauen
Einzelheiten der vorhergehenden Beschreibung begrenzt. So
kann beispielsweise die Hauptentwicklungsflüssigkeit in
das Entwicklungsgefäß 13 nach der Einbringung des
Werkstückes, statt vorher, eingefüllt werden.
Claims (6)
1. Verfahren zur Erzeugung eines Reliefbilder durch
Entwickeln einer Photolackschicht, die bildmäßig belichtet
wurde, bei dem ein Werkstück (W) mit einer auf einer
elektrisch leitenden Oberfläche (33) eines Schichtträgers
(26) aufgebrachten Photolackschicht (34) in eine in einem
Entwicklungsgefäß (13) befindliche Entwicklungsflüssigkeit,
welche eine erste vorherbestimmte Temperatur besitzt,
eingetaucht wird; fortdauernde Überwachung der Größe eines
elektrischen Stromes während der voranschreitenden
Entwicklung, welcher zwischen der elektrisch leitenden
Oberfläche (34) des Werkstückes (W) und einer in die
Entwicklungsflüssigkeit im Gefäß eingetauchten Elektrode (39)
fließt; und Beginnen der Entnahme der Entwicklungsflüssigkeit
aus dem Entwicklungsgefäß, wenn der elektrische Strom einen
vorherbestimmten Größenwert erreicht,
dadurch gekennzeichnet, daß
gleichzeitig mit dem Beginn der Entnahme der
Entwicklungsflüssigkeit aus dem Entwicklungsgefäß (13) eine
zusätzliche Menge frische Entwicklungsflüssigkeit in das
Entwicklungsgefäß eingeleitet wird, wobei die zusätzliche
Menge an Entwicklungsflüssigkeit in der Zusammensetzung die
gleiche wie die frühere in das Entwicklungsgefäß aufgenommene
Entwicklungsflüssigkeit ist, jedoch eine zweite
vorherbestimmte Temperatur aufweist, die kleiner als die
erste vorherbestimmte Temperatur ist.
2. Verfahren zur Erzeugung eines Reliefbildes
nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Entwicklungsflüssigkeit, die anfänglich in das
Entwicklungsgefäß (13) mit der ersten vorherbestimmten
Temperatur aufgenommen wurde, nach der Entnahme aus dem Gefäß
zur Wiederverwendung aufbereitet wird.
3. Vorrichtung zur Erzeugung eines Reliefbildes durch
Entwickeln einer bildmäßig belichteten Photolackschicht, die
an Komponenten aufweist: Entwicklungsgefäßmittel (4, 13) zur
Bereitstellung eines Entwicklungsflüssigkeitsbades, in
welchem ein Werkstück (W) zum Entwickeln eingetaucht wird,
wobei das Werkstück eine auf einer elektrisch leitenden
Oberfläche (33) eines Schichtträgers (26) aufgebrachte
Photolackschicht (34) besitzt;
Kontaktmittel (37) zum elektrischen Verbinden der elektrisch leitenden Oberfläche (33) des Werkstückes (W) mit einer Elektrode, um die Größe eines zwischen Werkstück und Elektrode fließenden elektrischen Stromes während des Fortschreitens der Entwicklung zu überwachen; Mittel (15) zur Schaffung eines Umwälzweges für die Entnahme der benutzten Entwicklungsflüssigkeit aus den Entwicklungsgefäßmitteln und zur Wiedereinspeisung der benutzten Entwicklungsflüssigkeit in die Entwicklungsgefäßmittel; und Heizmittel (16, 17) im Umwälzweg zum Erwärmen der Entwicklungsflüssigkeit auf eine erste vorherbestimmte Temperatur vor dem Einspeisen in die Entwicklungsgefäßmittel, dadurch gekennzeichnet, daß Versorgungsmittel (20, 21, 22, 23) zum Einspeisen von Entwicklungsflüssigkeit in die Entwicklungsgefäßmittel mit einer zweiten vorherbestimmten Temperatur vorgesehen sind, die niedriger als die erste vorherbestimmte Temperatur ist.
Kontaktmittel (37) zum elektrischen Verbinden der elektrisch leitenden Oberfläche (33) des Werkstückes (W) mit einer Elektrode, um die Größe eines zwischen Werkstück und Elektrode fließenden elektrischen Stromes während des Fortschreitens der Entwicklung zu überwachen; Mittel (15) zur Schaffung eines Umwälzweges für die Entnahme der benutzten Entwicklungsflüssigkeit aus den Entwicklungsgefäßmitteln und zur Wiedereinspeisung der benutzten Entwicklungsflüssigkeit in die Entwicklungsgefäßmittel; und Heizmittel (16, 17) im Umwälzweg zum Erwärmen der Entwicklungsflüssigkeit auf eine erste vorherbestimmte Temperatur vor dem Einspeisen in die Entwicklungsgefäßmittel, dadurch gekennzeichnet, daß Versorgungsmittel (20, 21, 22, 23) zum Einspeisen von Entwicklungsflüssigkeit in die Entwicklungsgefäßmittel mit einer zweiten vorherbestimmten Temperatur vorgesehen sind, die niedriger als die erste vorherbestimmte Temperatur ist.
4. Vorrichtung
nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Versorgungsmittel einen vom Umwälzweg (15) abgeleiteten
Abzweigweg (20) sowie Kühleinrichtungen (21, 22) im
Abzweigweg aufweisen, die zur Kühlung eines Teils der
zurückgewonnenen Entwicklungsflüssigkeit auf die zweite
vorherbestimmte Temperatur vor dem Einleiten der Flüssigkeit
in die Entwicklungsgefäßmittel.
5. Vorrichtung
nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Entwicklungsgefäßmittel ein oben offenes
Entwicklungsgefäß (13) zum Aufnehmen der
Entwicklungsflüssigkeit aufweisen, wobei das
Entwicklungsgefäß einen Boden (13a), in welchem eine Öffnung
zum Verbinden des Entwicklungsgefäßes mit dem Umwälzweg (15),
einen im Entwicklungsgefäß angebrachten Tisch (4) zur
Halterung des Werkstückes (W), sowie Mittel (12) aufweist,
die entweder das Entwicklungsgefäß oder den Tisch zur
Erzielung eines gegenseitigen flüssigkeitsdichten Kontaktes
oder zur Trennung dieses Kontaktes, zwecks Öffnen und
Schließen der im Boden befindlichen Öffnung des
Entwicklungsgefäßes, bewegen.
6. Vorrichtung
nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Antriebsmittel (2) mit dem Tisch (4), zur Ausführung
einer relativen Drehbewegung desselben gegenüber dem
Entwicklungsgefäß (13), gekuppelt sind.
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