DE3922802A1 - Aufblasbarer folienbeutel, insbesondere fuer verpackungszwecke und verfahren zu dessen herstellung - Google Patents

Aufblasbarer folienbeutel, insbesondere fuer verpackungszwecke und verfahren zu dessen herstellung

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DE3922802A1
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen aufblasbaren Folien­ beutel, insbesondere für Verpackungszwecke und ein Verfah­ ren zu dessen Herstellung.
Aus der DE-OS 37 05 167 ist ein Folienbeutel aus dünner Kunststoffolie bekannt, der zumindest eine Kammer aus einer Ober- und einer Unterfolie aufweist, die durch eine geschlossenlinige Naht miteinander verbunden sind. Durch alle Kammern des Folienbeutels verläuft ein schmaler, in seinen Abmessungen gegenüber der Kammer kleiner Schlauch ebenfalls aus einer dünnen Folie, der an den Durchtritts­ stellen in die Kammer an den Nähten für ein Füllmedium, im allgemeinen Luft durchlässig verbleibt. Der Schlauch selbst hat Öffnungen, z.B. Perforationen, durch die beim Füllen des Beutels Luft in die Kammer eintritt. Ist die Kammer gefüllt, so wird der Folienschlauch durch den Innen­ druck in der Kammer zusammengepreßt, so daß die Öffnungen selbsttätig verschließen.
Die Nähte, mit denen Ober- und Unterfolie miteinander ver­ bunden werden, sind vorzugsweise Schweißnähte, wobei an den Durchtrittsstellen des Schlauches während des Schweiß­ vorganges lediglich die Außenwände des Schlauches mit den Folien verschweißt werden, der Folienschlauch jedoch an diesen Durchtrittsstellen luftdurchlässig bleibt. Dies kann durch eine Präparation des Folienschlauches erfolgen, indem die Innenwände des Folienschlauches z.B. mit einem Medium benetzt sind, das eine solche Verschweißung verhin­ dert, oder durch eine zusätzliche Thermofolie innerhalb des Schlauches, die einen höheren Schmelzpunkt als das Material der Schlauchaußenwand aufweist.
Ein solcher einkammriger oder mehrkammriger Folienbeutel hat sich in der Praxis gut bewährt. Bei der Fertigung ist es jedoch notwendig, zunächst den Schlauch als separates Teil herzustellen und in einem weiteren Schritt diesen Schlauch nach Einlegen zwischen die Ober- und Unterfolie während des Schweißvorganges der Kammern mit den Folien zu verbinden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Folienbeu­ tel der in Rede stehenden Art und ein Verfahren zu dessen Herstellung anzugeben, mit denen die Herstellung des Folienbeutels vereinfacht wird und sich eine kompakte Ein­ heit aus Kammern und Schlauch ergibt.
Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung für einen Folienbeu­ tel durch die im Kennzeichen des Patentanspruches 1 angege­ benen Merkmale und für ein Verfahren zur Herstellung durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches ge­ löst. Demgemäß ist der Schlauch über seine gesamte Länge mit zumindest einer Folie der Kammern verbunden, so daß er ein integrierter Bestandteil des Folienbeutels ist und nicht mehr als separates Teil hergestellt werden muß.
Eine besonders einfache Ausführungsform des Folienbeutels ergibt sich, wenn auf die Außen- bzw. Innenseite einer der Kammerfolien eine streifenförmige Folie aufgebracht wird, z.B. aufgeklebt oder aufgeschweißt wird, wobei zwischen der streifenförmigen Folie und der Kammerfolie zumindest ein in Längsrichtung der streifenförmigen Folie verlaufen­ der Kanal verbleibt. Zwischen dem Kanal und der Kammer sind Öffnungen vorgesehen, durch die das Füllmedium in die Kammer eintreten kann. Der Schlauch ist in diesem Falle kein separates Bauteil mehr, sondern wird durch die strei­ fenförmige Folie und eine Kammerfolie gebildet.
Besonders einfach wird das Herstellungsverfahren dann, wenn die streifenförmige Folie auf der Außenseite z.B. der Oberfolie der Kammer aufgebracht ist. In diesem Falle wird die Oberfolie an den Stellen mit kleinen Perforationen ver­ sehen, an denen das Füllmedium später in die Kammern ein­ treten kann. Anschließend werden Ober- und Unterfolie mit­ einander verschweißt, so daß sich das gewünschte Kammer­ muster ergibt. Die streifenförmige Folie wird anschließend mit ihren Randbereichen zu beiden Seiten der Perforationen auf die Oberfolie aufgeklebt, so daß sich oberhalb der Per­ forationen ein über alle Kammern laufender Kanal ergibt. Wird in diese Kammern Luft oder ein anderes Füllmedium ein­ geblasen, so strömt dieses durch die Perforationen in die einzelnen Kammern des Folienbeutels, die sich dadurch kis­ senförmig aufblähen. Wird der Aufblasvorgang beendet, so wird die Kammerfolie gegen die streifenförmige Folie gepreßt, so daß das Füllmedium nicht mehr rückwärts durch die Perforationen in den Kanal strömen kann. Der Folienbeu­ tel ist dann nach außen absolut abgedichtet.
Von dem Kanal zwischen der Kammerfolie und der streifenför­ migen Folie können, unabhängig davon, ob die streifenförmi­ ge Folie auf die Außen- bzw. Innenseite der Kammerfolie aufgebracht ist, noch Nebenkanäle abgezweigt werden, wobei dann die in die Kammer führenden Öffnungen im Bereich der Nebenkanäle angeordnet sind. Hierdurch ergibt sich ein höherer Strömungswiderstand, der sich insbesondere nach Ende des Aufblasvorganges beim Verschließen der Öffnungen bemerkbar macht und die Dichtsicherheit des Folienbeutels erhöht. Die Nebenkanäle können in einem beliebigen Muster angeordnet sein, z.B. einem Mäandermuster oder parallel zu dem Hauptkanal ausgerichtet werden, so daß beim Füllvor­ gang die Strömungsrichtung in den Nebenkanälen derjenigen im Hauptkanal entgegengerichtet ist.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Schlauch zum Aufblasen des Folienbeutels durch Falzen und Abschweißen einer oder beider Kammerfolien herzustellen und dann die Ober- und Unterfolie zu beiden Seiten über den Schlauch zu falten und miteinander zu verschweißen. Auch diese Lösung hat den Vorteil, daß der Schlauch kein separates Bauteil ist. Es muß lediglich dafür gesorgt werden, daß beim Schweißen der Kammernähte der Schlauch an den Durchtritts­ stellen für das Füllmedium durchgängig bleibt. Dies kann, wie oben erläutert, durch entsprechende Präparation der Folien erfolgen.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unter­ ansprüchen hervor.
Die Erfindung ist in Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser stellen dar:
Fig. 1 eine schematische Aufsicht auf einen Folienbeutel gemäß der Erfindung mit drei Kammern und einer auf die Außenseite des Folienbeutels aufgeklebten strei­ fenförmigen Folie zur Bildung eines Schlauches bzw. Kanales;
Fig. 2 einen Schnitt längs II-II in Fig. 1;
Fig. 3a und b einen Teilschnitt durch einen Folienbeutel im Bereich des Schlauches während bzw. nach Ende des Aufblasvorganges;
Fig. 4 einen Schnitt ähnlich wie in Fig. 2 durch einen Folienbeutel gemäß der Erfindung in einer zweiten Ausführungsform;
Fig. 5 eine schematische Aufsicht auf eine Unterfolie ei­ nes Folienbeutels gemäß der Erfindung mit einer auf­ geschweißten streifenförmigen Folie zur Bildung des Schlauches bzw. Kanales;
Fig. 6 eine Aufsicht auf eine streifenförmige Folie zur Bildung des Schlauches zum Aufblasen des Folienbeu­ tels mit einem Kanalmuster;
Fig. 7a und b Teilschnitte durch einen Folienbeutel ähn­ lich wie in Fig. 3, wobei der Folienbeutel mit zwei Schläuchen bzw. Kanälen versehen ist;
Fig. 8a bis e jeweils schematische Darstellungen einzelner Verfahrensschritte bei der Herstellung eines Folien­ beutels mit einem Schlauch;
Fig. 9a bis c schematische Darstellungen der Herstellungs­ schritte eines Folienbeutels mit zwei Schläuchen;
Fig. 10a und b schematische Darstellungen der Verfahrens­ schritte bei der Herstellung eines Folienbeutels;
Fig. 11a und b ebenfalls schematische Darstellungen der Verfahrensschritte bei der Herstellung eines Doppel­ beutels;
Fig. 12a und b und
Fig. 13a und b jeweils modifizierte Ausgestaltungen eines Folienbeutels.
Ein Folienbeutel 1 gemäß Fig. 1 weist eine Oberfolie 2 und eine Unterfolie 3, beide z.B. aus Polyethylen, auf. Längs einer Reihe, in diesem Falle etwa in der Mitte der Folien­ bahnen, werden in Längsrichtung der Oberfolie Öffnungen 4 eingestochen. Die beiden Folien werden gemäß Fig. 2 aufein­ ander gelegt und durch Längsschweißnähte 5 an den Rändern und Querschweißnähte 6 in drei gegeneinander ab­ gedichtete Kammern 7 aufgeteilt. Die Querschweißnähte 6 sind bevorzugt Doppelschweißnähte aus zwei parallelen Schweißnähten, so daß der Beutel an diesen Stellen leicht­ geknickt werden kann. Anschließend wird über die gesamte Länge des Folienbeutels im Bereich der Öffnungen 4 eine streifenförmige Folie 8 mit Hilfe eines Klebers 9 aufge­ klebt, wobei der Kleber 9 lediglich an den Längsrändern aufgetragen ist, wie in Fig. 2 angedeutet. In einem Bereich oberhalb der Öffnungen 4 sind die Folien 2 und 8 somit nicht miteinander verklebt, so daß ein Kanal 10 freibleibt, der über die gesamte Länge des Folienbeutels verläuft. In ein Ende dieses Kanals kann z.B. ein Aufblasstab gesteckt werden, der an einen Kompressor angeschlossen ist. Wird das andere Ende des Kanals verschlossen und der Kompressor eingeschaltet, so bläht sich der Kanal 10 auf, wie dieses in Fig. 3a gezeigt ist, und Luft strömt entsprechend des Pfeiles durch die Öffnungen 4 in die Kammern 7 des Folienbeutels, die sich dadurch kissenförmig aufblähen. Sind die Kammern 7 ausreichend gefüllt, so wird der Kompressor abgeschaltet. Durch den Innendruck im Beutel wird die Oberfolie 2 gegen die streifenförmige Folie 8 gepreßt, wie dieses in Fig. 3b gezeigt ist, wobei die Restluft aus dem Kanal 10 nach außen gepreßt wird. Liegen die beiden Folien aneinander an, so ist der Kanal 10 nach außen verschlossen, da die Luft nicht mehr durch die Öffnungen 4 in den Kanal entweichen kann.
In Fig. 4 ist ein Querschnitt entsprechend Fig. 2 durch ei­ nen modifizierten Folienbeutel 1a gezeigt. Hier wird zu­ nächst auf die Unterfolie 3 die streifenförmige Folie 8a mit Hilfe eines Klebers 9 entlang ihrer Ränder aufgeklebt, so daß ein Kanal 10 zwischen der Folie 8a und der Unterfolie 3 verbleibt. In der streifenförmigen Folie 8a sind in deren Längsrichtungen Öffnungen 4a eingestochen, die den Kanal 10 mit den Kammern 7 verbinden. Anschließend werden die Ober- und Unterfolie durch Längsschweißnähte 5 und durch Querschweißnähte in die einzelnen Kammern 7 unterteilt. An den Durchtrittsstellen der streifenförmigen Folie 8a durch die Querschweißnähte muß dafür gesorgt werden, daß der Kanal 10 nicht zugeschweißt wird. Dies wird z.B. dadurch ermöglicht, daß die Folie 8a eine Verbundfolie aus zwei Schichten 11 und 12 ist, wobei die der Unterfolie 3 zugewandte Schicht 12 aus einem Kunst­ stoff mit einer höheren Schmelztemperatur als die Schicht 11 und die Unterfolie 3 besteht. Beim Schweißen der Quer­ schweißnähte wird dann die Schicht 11 mit der Oberfolie 2 verschweißt, wohingegen die Folie 12 noch nicht schmilzt und damit im Bereich des Kanales keine Verbindung zwischen der streifenförmigen Folie 8a und der Unterfolie 3 auftritt. Diese offenen Durchtrittsstellen zwischen den einzelnen Kammern werden, wenn der Folienbeutel aufgebla­ sen ist, durch den Innendruck in den Kammern zu beiden Sei­ ten der Querschweißnaht verschlossen.
In Fig. 5 ist eine Unterfolie 3 gezeigt, auf die eine streifenförmige Folie 8b aufgelegt und mit Längsschweißnäh­ ten 13 mit dieser verbunden ist. Eine der Schweißnähte, in diesem Falle die rechte, wird in Abständen unterbrochen, so daß hier, wenn die Oberfolie 2 auf diese Anordnung auf­ gelegt und verschweißt ist, an diesen Stellen Öffnungen 4b zwischen der Unterfolie 3 und der streifenförmigen Folie 8b verbleiben, in die Luft aus dem Kanal 10 entlang den Pfeilen in die Kammern des Folienbeutels strömen kann. Selbstverständlich ist auch bei den Ausführungsbeispielen gemäß den Fig. 2 und 4 eine Verschweißung zwischen den Folien 2 bzw. 3 und der streifenförmigen Folie 8 bzw. 8a möglich.
In Fig. 6 ist ein Teilstück einer streifenförmigen Folie 8c dargestellt, die mit einem Kleber 9 entsprechend den Ausführungsbeispielen zu den Fig. 2 und 4 auf die Oberfo­ lie 2 bzw. die Unterfolie 3 aufgeklebt wird. Der Kleber 9 ist so aufgebracht, daß sich ein Kanalmuster aus einem in Längsrichtung der streifenförmigen Folie 8c verlaufenden Hauptkanal 10 und einem von diesem abzweigenden und dann parallel laufenden Nebenkanal 14 ergibt. Der Nebenkanal 14 ist so angeordnet, daß beim Aufblasen des Beutels, ange­ deutet durch den Pfeil im Hauptkanal 10, das Füllmedium in dem Nebenkanal 14 entgegengerichtet strömt. An den mit Kreuzen angedeuteten Stellen werden die Öffnungen zwischen dem Nebenkanal 14 und der Kammer 7 angeordnet. An diesen Stellen ist bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 die Oberfolie durchstochen, bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 die streifenförmige Folie selbst. Im letzteren Falle können auch, wie gestrichelt in Fig. 6 angedeutet, vom Nebenkanal 14 zum Rand der streifenförmigen Folie 8c verlaufende Stichkanäle 4c vorgesehen werden, in deren Be­ reich die streifenförmige Folie nicht mit der Unterfolie verbunden wird. Dann tritt durch diese Stichkanäle bzw. Öffnungen 4c das Füllmedium in die Kammern 7. Selbstver­ ständlich kann ein solches Kanalmuster zwischen der strei­ fenförmigen Folie und einer der Kammerfolien auch durch entsprechend angeordnete Schweißnähte erzeugt werden.
In Fig. 7 ist ein Teilquerschnitt durch einen Folienbeutel entsprechend des Schnittes II-II in Fig. 1 gezeigt. Auf die Oberfolie 2, die in Längsrichtung mit Öffnungen 4 ver­ sehen ist, ist wie beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2, eine streifenförmige Folie 8d aufgeklebt, so daß zwischen dieser und der Oberfolie 2 im Bereich der Öffnungen 4 ein Kanal 10 verbleibt. Auf die Unterseite der Oberfolie 2 wird eine weitere, die Öffnungen 4 zu beiden Seiten überlappende, streifenförmige Folie 8e aufgebracht, z.B. wiederum aufgeklebt, so daß zwischen der Oberfolie 2 und dieser Folie ein Kanal 15 verbleibt. Diese streifenförmi­ ge Folie 8e hat mit der Kammer des Folienbeutels kommuni­ zierende Öffnungen, z.B. durchstochene Öffnungen 16.
Ebenso können Öffnungen in Form von Stichkanälen 17 entsprechend den Stichkanälen 4c in Fig. 6 zwischen der streifenförmigen Folie 8d und der Oberfolie 2 vorgesehen sein. Wird Luft in den Kanal 10 geblasen, so bläht sich dieser, wie in Fig. 7b gezeigt, auf, und durch die Öffnungen 4 tritt diese Luft in den Kanal 15, aus dem sie dann durch die Öffnungen 16 bzw. 17 in die Kammern des Beutels entweicht. Wird der Aufblasvorgang beendet, so werden durch den Innendruck in dem Beutel die einzelnen Folien aneinandergepreßt, wie dieses in Fig. 7a gezeigt ist, so daß ein Entweichen der Luft aus den Kammern verhindert wird. Bei dieser Ausführungsform ist der Strömungswiderstand zwischen der Kammer und dem Kanal 10 besonders hoch, so daß der Folienbeutel über lange Zeit zuverlässig abgedichtet bleibt.
In Fig. 8 sind Darstellungen für die Herstellung eines mo­ difizierten Folienbeutels 1 angegeben. Die Oberfolie 2 wird entlang ihres Längsrandes umgeschlagen und entlang des Randes des umgeschlagenen Teiles mit einer Längsnaht 21 verschweißt, so daß dadurch der Kanal 10 gebildet wird. Die Längsnaht 21 wird über ihre Länge in Abständen unterbrochen, so daß dort, wie in Fig. 8c gezeigt, später die Öffnungen 4 zu den Kammern 7 liegen. Gemäß Fig. 8a verbleibt neben der Schweißnaht 21 noch ein Lappen 22 des unterge­ schlagenen Teiles der Oberfolie 2. Anschließend wird gemäß Fig. 5b die Oberfolie auf die Unterfolie gelegt und mit Längsnähten 5 und Quernähten 6 mit der Unterfolie verschweißt. Die linke Längsschweißnaht verbindet hierbei die Unterfolie, den untergeschlagenen Teil der Oberfolie und diese selbst miteinander. Beim Schweißen der Quernähte 6 muß wiederum darauf geachtet werden, daß der Kanal 10 an den Durchtrittsstellen durchgängig verbleibt.
Hierbei entsteht ein Folienbeutel, dessen Kanal 10 am lin­ ken Rand liegt. Wird Luft in den Kanal 10 gedrückt, so tritt diese aus dem Kanal über die Öffnungen 4 in die Kam­ mern 7 des Beutels ein; vgl. Fig. 8d. Nach Ende des Auf­ blasvorganges werden entsprechend Fig. 8e durch den Innendruck in den Kammern der Kanal 10 zusammengepreßt, und der Lappen 22 an die Oberfolie 2 gepreßt, wodurch ein Austreten von Luft verhindert wird. Die Anordnung des Ka­ nales 10 im Randbereich des Folienbeutels hat noch den Vor­ teil, daß dort die Krümmungsradien am größten sind, so daß eine gute Verschlußwirkung eintritt. Diese Anordnung des Kanales 10 am Rande des Beutels kann auch bei den vorherge­ henden Ausführungsbeispielen vorgesehen werden.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist es im übrigen auch möglich, anstelle einer Ober- und einer Unterfolie nur eine einzige Folie zu verwenden, die dann, wie gestrichelt in Fig. 8a angedeutet, umgeschlagen und mit ihrem äußeren Rand im Bereich des Kanals 10 mit dessen Folien verschweißt wird. Die in den Fig. 8b bis 8e dargestellte rechte Längsnaht 5 entfällt dann.
Zur Herstellung eines modifizierten Folienbeutels 1 wird gemäß Fig. 9 die Unterfolie 3 umgeschlagen und der umge­ schlagene Teil mit zwei parallelen Längsnähten 23 und 24 mit der Unterfolie 3 verschweißt, wodurch zwei parallele Kanäle 10 und 25 entstehen. Die Schweißnähte 23 und 24 wer­ den, wie in Fig. 9a angedeutet, in Abständen unterbrochen, so daß zwischen den Kanälen 10 und 25 Öffnungen 26 und zwi­ schen dem Kanal 25 und der Kammer 7 Öffnungen 4 entstehen. Auf diese so präparierte Unterfolie wird die Oberfolie 2 gemäß Fig. 9b aufgelegt und durch Längsnähte 5 und Quernäh­ te zu einem Folienbeutel mit einer oder mehreren Kammern verschweißt. Zum Aufblasen wird in den Kanal 10 Luft ein­ gepreßt, die durch die Öffnungen 26 in den Kanal 25 und aus diesem durch die Öffnungen 4 in die Kammer 7 strömt, wie in Fig. 9c gezeigt. Die Öffnungen 26 und 4 entlang der Schweißnähte 23 und 24 sind hierbei vorzugsweise versetzt, so daß sich ein mäanderförmiger Strömungsverlauf mit hohem Strömungswiderstand ergibt, der nach dem Verschließen der Kanäle 10 und 25 zuverlässig ein Entweichen von Luft aus den Kammern 7 verhindert. Auch bei diesem Ausführungsbei­ spiel verbleibt neben der Längsnaht 24 noch ein Lappen 27, der ebenso wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 8 die Dichtwirkung zwischen Kammer und den Kanälen erhöht, da dieser Lappen durch den Innendruck in den Kammern gegen die Kammerfolie gepreßt wird.
Der Folienbeutel 1 gemäß Fig. 10 wird aus einer Oberfolie 2 und einer Unterfolie 3 herstellt, die in ihren Randbe­ reichen durch parallele Längsnähte 31 und 32 miteinander verschweißt werden, so daß in diesem Bereich zwischen den Folien ein Kanal 10 verbleibt. Die Längsnaht 32 wird in Ab­ ständen unterbrochen, so daß hier Öffnungen 4 entstehen, die in die spätere Kammer 7 des Folienbeutels führen. Zwi­ schen der äußeren Schweißnaht 32 und dem Rand der Folien verbleiben wiederum Lappen 33; vgl. Fig. 10a.
Gemäß Fig. 10b werden anschließend die Oberfolie und die Unterfolie oberhalb bzw. unterhalb des Kanals 10 umgeschla­ gen und an ihren Rändern mit einer Längsnaht 5 verschweißt. Quernähte zur Erzeugung der Kammern 7 werden zusätzlich vorgesehen, wobei darauf geachtet wird, daß der Kanal 10 an diesen Quernähten durchgängig bleibt. Wird Luft in den Kanal 10 geblasen, so strömt diese durch die Öffnungen 4 in die Kammern 7 des Folienbeutels. Nach Ende des Aufblasvorganges werden die Folien des Kanals 10 gegen­ einander gepreßt, ebenso die beiden Lappen 33, so daß die Luft aus den Kammern nicht über den Kanal 10 nach außen entweichen kann.
In Fig. 11a und 11b ist ein Doppelbeutel 1′ gezeigt, der aus zwei übereinander gelegten Folien 42 und 43 erzeugt wird. Durch Längsnähte 44 werden die Folien miteinander verschweißt, so daß hier der Kanal 10 entsteht. Die Folien sind in dem Kanalbereich mit Öffnungen 4 versehen, die vor­ zugsweise gegeneinander versetzt sind. Anschließend werden die Folien 42 und 43 umgeschlagen und mit ihren Rändern je­ weils miteinander durch Längsnähte 45 verschweißt. Durch Quernähte wird der Doppelbeutel 1′ in einzelne Kammern 7 unterteilt, wobei der Kanal 10 an diesen Quernähten durch­ lässig verbleibt. Wird Luft in den Kanal 10 eingepreßt, so tritt diese über die Öffnungen 4 in die einzelnen Kammern 7 des Doppelbeutels 1′. Nach Ende des Aufblasvorganges werden durch den Innendruck in den Kammern die Folien im Bereich des Kanals 10 zusammengepreßt, so daß Luft aus den Kammern nicht mehr über den Kanal nach außen strömen kann. Durch die versetzte Lage der Öffnungen 4 kommunizieren gegenüberliegende Kammern 7 des Doppelbeutels 1′ auch nicht miteinander.
In den Fig. 12a und b ist ein modifizierter Folienbeutel 1b mit drei Kammern 7 gezeigt. Zum Aufblasen der beiden Kammern ist ein alle Kammern 7 durchlaufender Hauptkanal 10 vorgesehen, von dem in jeder Kammer ein Nebenkanal 14 abzweigt. Die Kanalanordnung ist parallel des Randes des Folienbeutels angeordnet. Der Hauptkanal 10 verbleibt an den Durchtrittsstellen der Quernähte 6 zwischen den einzelnen Kammern durchlässig, während die Nebenkanäle dort abgeschlossen sind. Der Hauptkanal ist an seinen Durch­ trittsstellen an den Quernähten 6 jeweils durch eine Art Schleuse 51 verbreitert, die in den Nebenkanal führt, und durch eine schräge Schweißnaht gebildet wird. Wird Luft in den Hauptkanal 10, wie durch den Pfeil angedeutet, eingeleitet, so staut sich die Luft im Bereich der Schleuse 51, tritt dann in den Nebenkanal ein und gelangt schließ­ lich zu der Öffnung 4 in der Ecke des Folienbeutels direkt neben der Einblasstelle. Kurz vor der Öffnung 4 des Nebenkanals kann dieser noch mit einer Engstelle 52 versehen sein, die z.B. durch eine schräge Schweißnaht 53 erzeugt wird.
Hierdurch wird in dem Kanal 14 ein höherer Strömungswider­ stand eingerichtet, so daß der Schließeffekt vergrößert wird.
In den Fig. 13a und b ist ein weiterer Folienbeutel 1c dargestellt. Durch Übereinanderlegen zweier Folienstreifen 61 und 62, die durch zwei Längsschweißnähte 63 an ihren Rändern und eine teilweise unterbrochene mittige Längs­ schweißnaht 64 miteinander verbunden sind, wird ein Streifenmuster 65 erzeugt, das einen Hauptkanal 10 und einen Nebenkanal 14 aufweist, wie dieses in Fig. 13b dargestellt ist. Das Kanalmuster aus Hauptkanal 10 und 14 ist so aufgebaut, wie zu Fig. 12a geschildert. Das streifenförmige Gebilde 65 wird an den Rändern mit einer dünnen Kammerfolie 66 verbunden, so daß sich bereits eine Kammer 7 bildet. Der Folienbeutel 1c wird dann durch mehrere Querschweißnähte in einzelne Kammern unterteilt, wobei wieder darauf geachtet wird, daß der Hauptkanal an den Querschweißnähten durchgängig verbleibt.

Claims (27)

1. Aufblasbarer Folienbeutel, insbesondere für Verpackungs­ zwecke, mit zumindest einer Kammer aus einer Ober- und einer Unterfolie (Kammerfolien), die durch eine geschlossenlinige Naht miteinander verbunden sind, und mit einem Schlauch zum Füllen der Kammern mit einem Füllmedium, insbesondere Luft, der im wesentlichen über die gesamte Länge der Kammern verläuft und an seinen Durchtrittsstellen durch die Naht mit den Kammerfolien verbunden, jedoch für das Füllmedium durchgängig gehal­ ten ist, sowie mit Öffnungen zwischen dem Schlauch und den Kammern, die den Eintritt des Füllmediums zum Aufblasen des Folienbeutels in die Kammern gestatten und nach Ende des Füllvorgangs durch den Innendruck in den Kammern des Folienbeutels selbsttätig verschließen, dadurch gekennzeichnet, daß der einen Kanal (10) für das Füllmedium bildende Schlauch über seine gesamte Länge mit zumindest einer Kammerfolie (2, 3, 42, 43) verbunden ist, und daß zumindest ein Teil der Kanalwand durch eine Kammerfolie (2, 3, 42, 43) gebildet ist.
2. Folienbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (10) in der Nähe des Randes des Folienbeutels verläuft.
3. Folienbeutel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß von dem Kanal (10) im Bereich der Kammer (7) des Folienbeutels (1) zumindest ein am Ende verschlossener Nebenkanal (14) abzweigt, und daß die Öffnungen (4, 4c) zu der Kammer (7) im Bereich der Nebenkanäle gelegen sind.
4. Folienbeutel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nebenkanäle (14) so angeordnet sind, daß die Strömungsrichtung des Füllmediums in diesem Nebenkanal zumindest teilweise derjenigen im längs der streifenför­ migen Folie (8c) verlaufenden Kanal (10) entgegengerich­ tet ist.
5. Folienbeutel nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß Haupt- und Nebenkanal (10, 14) jeweils parallel verlaufen, und daß die Öffnungen (4) zu der Kammer (7) am geschlossenen Ende der Nebenkanäle (14) angeordnet sind.
6. Folienbeutel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Haupt- und Nebenkanal (10, 14) parallel zum Rand des Folienbeutels (1) verlaufen und die Öffnungen (4) in der Ecke einer Kammer (7) angeordnet sind.
7. Folienbeutel nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Nebenkanal (14) an dem der Öffnung (4) gegenüberliegenden Ende, an der Durchtrittsstelle des Hauptkanals (10) durch eine Quernaht des Folienbeutels mit dem Hauptkanal (10) verbunden ist, und daß dort der Hauptkanal (10) in Richtung auf den Nebenkanal (14) erweitert ist (Schleuse 51).
8. Folienbeutel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Nebenkanal (14) vor der Öffnung (4) eine Verengung (52) aufweist.
9. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf eine Kammerfolie (2, 3) eine streifenförmige Folie (8, 8a, 8b, 8c, 8d) aufgebracht ist, wobei zwischen den beiden Folien zumindest ein in Längsrichtung der streifenformigen Folie verlaufender Kanal (10) verbleibt, und daß Kanal und Kammer (7) durch Öffnungen (4, 4a, 4b, 4c) miteinander kommunizieren.
10. Folienbeutel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die streifenförmige Folie (8, 8c) auf die Außenwand des Folienbeutels (1) aufgebracht ist, und daß die Öffnungen (4) in der Kammerfolie (2) angeordnet sind.
11. Folienbeutel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die streifenförmige Folie (8a, 8b) auf die Innenwand des Folienbeutels (1) aufgebracht ist, und daß die Öffnungen (4a, 4b, 4c) in der streifenförmigen Folie angeordnet sind.
12. Folienbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Außenseite und auf die Innenseite einer Kammerfolie (2) jeweils eine streifenförmige Folie (8d, 8e) aufgebracht ist, zwischen denen und der Kammerfolie (10) zwischen der äußeren streifenförmigen Folie (8d) und der Kammerfolie (2) über Öffnungen (4) mit dem Kanal (15) zwischen der an der Innenseite der Kammer­ folie (2) aufgebrachten streifenförmigen Folie (8e) kommuniziert, und daß Öffnungen (16, 17) zwischen diesem innenliegenden Kanal (15) und der Kammer des Folienbeutels vorgesehen sind.
13. Folienbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (10) insgesamt aus miteinander durch Längsnähte (21, 23, 31, 32, 44) verbundenen Teilen der Kammerfolien (2, 3, 42, 43) besteht.
14. Folienbeutel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kammerfolie (2, 3) längs ihres Randes umge­ schlagen und zum Bilden des Schlauches (10) die Folien­ teile im umgeschlagenen Bereich durch eine Längsnaht (21, 23) miteinander verbunden sind.
15. Folienbeutel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß Oberfolie (2) und Unterfolie (3) des Folienbeutels (1) zum Bilden des Kanales (10) durch zwei parallele Längsnähte (31, 32) miteinander verbunden sind.
16. Folienbeutel nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Längsnähte (21, 23, 24, 32) zum Bilden der Öffnungen (4) zwischen Schlauch (10) und Kammern (7) unterbrochen ist.
17. Folienbeutel nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere parallele direkt aneinander anschließende Kanäle (10, 25) vorgesehen sind, die miteinander kommunizieren.
18. Folienbeutel nach Anspruche 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zwei Folienbeutel zum Bilden eines Doppelbeutels (1′) aneinander gelegt sind und in ihrem Anlagebereich durch zwei in Längsrichtung des Beutels verlaufende Längsnähte (44) zum Bilden des Kanals (10) miteinander verbunden sind.
19. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (10) bei einem Folienbeutel mit mehreren Kammern sich in Richtung auf sein Ende verjüngt (55).
20. Folienbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle (10, 14) durch Verbinden einer Ober- und einer Unterfolie (61, 62) erzeugt sind, so daß sich ein Streifen (65) mit einem Kanalmuster ergibt, und daß dieser Streifen an seinen Rändern mit der Kammerfolie (66) verbunden ist.
21. Verfahren zum Herstellen von Folienbeuteln nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kammer­ folie (2) mit in Längsrichtung des Folienbeutels (1) verlaufenden Öffnungen (4) versehen wird, daß die Kam­ merfolien (2, 3) durch Längs- und Quernähte (5, 6) mit­ einander verbunden werden, und daß auf die mit den Öff­ nungen (4) versehene Kammerfolie (2) eine streifenför­ mige Folie (8) aufgebracht wird, die zu beiden Seiten der Öffnungen (4) unter Verbleiben eines Kanales (10) oberhalb der Öffnungen (4) mit der Kammerfolie (2) ver­ bunden wird.
22. Verfahren zum Herstellen von Folienbeuteln nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Innen­ seite einer Kammerfolie (3) eine streifenförmige Folie (8a, 8b, 8c) unter Verbleiben eines Kanales (10) zwi­ schen den Folien aufgebracht wird, daß die streifenför­ mige Folie (8a, 8b, 8c) mit aus dem Kanal (10) führen­ den Öffnungen (4a, 4b, 4c) versehen wird, daß diese An­ ordnung durch eine weitere Kammerfolie (2) abgedeckt wird, und daß die Kammerfolien (2, 3) miteinander durch Längs- und Quernähte (5, 6) miteinander verbunden werden, wobei der Kanal (10) an den Durchtrittsstellen an den Quernähten (6) für das Füllmedium durchgängig gehalten wird.
23. Verfahren zum Herstellen von Folienbeuteln nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (10) durch Umschlagen des Randes einer Kammerfolie (2, 3) und Verbinden dieser Folienteile mit Hilfe von Längs­ nähten (21, 23) gebildet wird, daß anschließend diese Anordnung durch eine weitere Kammerfolie (3, 2) abge­ deckt wird, und daß die Kammerfolien (2, 3) miteinan­ der durch Längs- und Quernähte (5, 6) verbunden wer­ den, wobei der Kanal (10) an den Durchtrittsstellen an den Quernähten (6) für das Füllmedium durchgängig ge­ halten wird.
24. Verfahren zum Herstellen von Folienbeuteln nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Ober- und Un­ terfolie (2, 3) miteinander zum Bilden eines Kanals (10) durch Längsnähte (31, 32) miteinander verbunden werden, und daß die Kammerfolien um diesen Kanal (10) umgeschlagen, an ihren Längsrändern durch Längsnähte (5) und quer dazu durch Quernähte (6) miteinander ver­ bunden werden, wobei der Kanal an den Durchtrittsstel­ len an den Quernähten für das Füllmedium durchgängig gehalten wird.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere parallele miteinander kom­ munizierende Kanäle (10, 15, 25) hergestellt werden.
26. Verfahren zum Herstellen von Folienbeuteln nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei übereinan­ derliegende Folien (42, 43) zum Bilden des Kanales (10) durch zwei parallele Längsnähte (44) miteinander verbunden werden, daß im Bereich zwischen den beiden Längsnähten Öffnungen (4) eingerichtet werden, daß die beiden Folien um die Längsnähte (44) umgeschlagen und an ihren Außenrändern jeweils miteinander durch Längs­ nähte (45) verbunden werden, und daß zum Einrichten zu­ mindest einer Kammer (7) die Anordnung durch Quernähte unterteilt wird, wobei der Kanal (10) an den Durch­ trittsstellen an den Quernähten für das Füllmedium durchgängig gehalten wird.
27. Verfahren zum Herstellen von Folienbeuteln nach An­ spruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Folienstrei­ fen bzw. eine gefaltete Folie durch Längsnähte so miteinander verschweißt werden, daß sich zumindest ein Kanal (10, 14) bildet, daß in diesem Kanal (14) eine Öffnung vorgesehen ist, und daß die Seitenränder des den zumindest einen Kanal aufnehmenden Streifens (65) mit einer Kammerfolie (66) zum Bilden einer Folienkam­ mer mit Hilfe von Längs- und Quernähten verbunden werden, wobei der zumindest eine Kanal (10) an den Quernähten für das Füllmedium durchgängig gehalten wird.
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