DE3903676C2 - - Google Patents

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein auf einer Welle gelagertes Trägerelement für die Eingriffsglieder eines Kurvengetriebes insbesondere eines Antriebs für ein Etikettenentnahmeelement in einer Etikettierstation für Gegenstände, insbesondere Flaschen, mit mehreren längs einer Bahn angeordneten Stationen, und zwar einer Beleimungsvorrichtung, einer Etikettenvorratsstation und einer Etikettenübertragungsstation, sowie mit mindestens einem auf einem sich drehenden Träger auf einer drehbaren Lagerwelle gelagerten und bei jeder Umdrehung des Trägers an den Stationen vorbeibewegten Entnahmeelement für die Etiketten, das jeweils eine nach außen gewölbte, sich auf dem jeweils vorderen Etikett der Etikettenvorratsstation und den anderen Stationen abwälzende Aufnahmefläche für das Etikett aufweist, wobei als Antrieb für jedes Entnahmeelement ein Kurvengetriebe vorgesehen ist, das aus einer für alle Entnahmeelemente gemeinsam, ortsfesten Doppelkurve und einem oder mehreren damit zusammenwirkenden Eingriffsgliedern besteht die auf der Lagerwelle oder einer mit ihr gekuppelten Antriebswelle mittels des Trägerelements gelagert sind und durch Formschluß mit der Doppelkurve bei Drehung des Trägers die Drehbewegung eines jeden Entnahmeelements sichern, wobei die Antriebswelle bzw. Lagerwelle vor der Ebene der Eingriffsglieder endet und das Trägerelement für die wahlweise Bestückung mit einem einzigen Eingriffsglied, das mit einer als Nutkurve ausgebildeten Doppelkurve im Eingriff steht, oder für zwei zur Achse der Antriebswelle bzw. Lagerwelle etwa diametral gegenüberliegende Eingriffsglieder eingerichtet ist, die mit einer ersten einseitigen Kurve der Doppelkurve zusammenwirken und ein Brückenglied tragen, das zwischen der ersten Kurve und einer zweiten, dazu im Abstand angeordneten Kurve angeordnet ist und mit der zweiten Kurve zusammenwirkende, zu den Eingriffsgliedern der ersten Kurve um etwa 90° versetzte Eingriffsglieder trägt.
Bei Etikettierstationen ist es zur Erzielung eines möglichst geräuscharmen Laufs bekannt, an verschiedenen Stellen Teile der Etikettierstation über eine dünne Einlage aus elastischem Material miteinander zu verbinden. Um einerseits die Geräusche zu dämpfen und andererseits Toleranzen auszugleichen, ist eine Etikettierstation bekannt, bei der jedes Entnahmeelement über ein Triebstockgetriebe aus einem an seiner Innenseite zwei Triebstockverzahnungen aufweisenden Ringkörper und zwei damit in Eingriff stehenden, auf gegenüberliegenden Seiten des Trägerelements angeordneten Triebstöcken als Eingriffsglieder angetrieben wird (US-PS 42 98 422). Jedes Eingriffsglied ist mit einer geräuschdämpfenden und Toleranzen ausgleichenden Einlage ausgerüstet. Die Einlage ist in Form einer Büchse zwischen dem inneren Lagerteil und dem äußeren Laufteil einer Rolle eingesetzt, mit der jeder Triebstock bestückt ist. Eine derartige dämpfende Einlage für ein Kurvengetriebe ist nicht optimal, weil die Belastung der auf Zapfen gelagerten Rollen der Eingriffsglieder wegen der kleinen Fläche der Einlage groß ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn nur wenige, z. B. nur zwei Rollen im Eingriff sind. Wegen der aus Gründen der präzisen Führung möglichst dünnen Einlage, kann es bei dieser großen Belastung dazu kommen, daß die Dämpfungswirkung ganz verlorengeht, weil der Lagerteil und der Laufteil zur Anlage kommen. Hinzu kommt, daß bei einer an jedem Eingriffsglied einzeln verwirklichten Dämpfung eine bei Belastung entstehende Exzentrizität des einzelnen Eingriffsglieds sich negativ auf die gewünschte präzise Drehbewegung des Entnahmeelements auswirkt.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Trägerelement der eingangs genannten Art zu schaffen, das in seiner Dämpfungswirkung und seiner präzisen Führung verbessert ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Trägerelement aus einem äußeren Körper und einem darin mit allseitigem Abstand angeordneten inneren Körper besteht, wobei der äußere Körper radial nach innen gerichtete Klauen und der innere Körper radial nach außen gerichtete, zwischen den nach innen gerichteten Klauen liegende Klauen aufweist und der durch den Abstand zwischen den beiden Körpern gebildete Zwischenraum mit einer Einlage aus elastischem Material ausgefüllt ist, daß die nach innen gerichteten Klauen des äußeren Körpers für die Bestückung mit Eingriffsgliedern eingerichtet sind, daß die Lücken zwischen den Klauen des äußeren Körpers durch eine Stirnwand des äußeren Körpers verschlossen sind und daß die elastische Einlage zusätzlich zwischen dieser Stirnwand und den ihr zugewandten Stirnflächen der Klauen des inneren Körpers angeordnet ist.
Das erfindungsgemäße Trägerelement ist wegen der formschlüssig ineinandergreifenden Klauen und ihrer stirnseitigen Abstützung in der Lage, große Drehmomente zu übertragen, ohne daß die präzise Führung darunter leidet. Da die Eingriffsglieder auf den nach innen gerichteten Klauen angeordnet sind, ergeben sich große radiale Abstützflächen. Durch die Abstützung der Eingriffsglieder in axialer Richtung an der Stirnwand ergibt sich nicht nur eine hohe axiale Steifigkeit, sondern auch eine Verbesserung der Winkelsteifigkeit. Wegen der großen Abstützflächen kann die Einlage verhältnismäßig dünn sein, ohne daß die Einlage überlastet wird und durch unmittelbaren Kontakt des äußeren, inneren Körpers die Dämpfungswirkung verloren geht. Da das Trägerelement selbst das Dämpfungselement in Form der Einlage aus elastischem Material aufweist, brauchen die einzelnen Eingriffsglieder nicht länger einzeln eine solche Einlage aufzuweisen. Das hat den Vorteil, daß die geometrische Zuordnung der vom äußeren Teil getragenen Eingriffsglieder zueinander starr ist. Daraus resultiert, daß sie sich nur gemeinsam als Einheit exzentrisch auf der Welle verlagern können, was für die präzise Führung des Trägerelements bei der Drehbewegung von Vorteil ist.
Zwar ist es bekannt, bei Zahnrädern einen inneren Körper mit radial nach außen gerichteten Klauen und einen äußeren Körper, der die Zähne trägt, mit nach innen gerichteten Klauen zu versehen und im Zwischenraum zwischen den ineinandergreifenden Klauen eine Einlage aus elastischem Material vorzusehen, doch ist es bei diesem Maschinenelement (FR-PS 21 29 004) wegen der fehlenden elastischen Einlage zwischen Stirnflächen des inneren und äußeren Körpers die Führung insbesondere in axialer Richtung und auch die Winkelsteifigkeit nicht vergleichbar gut.
Schließlich ist zur Verbesserung der axialen Steifigkeit es bei einem anderen Zahnrad bekannt (GB-PS 9 79 541) in einem Ringraum zwischen einem äußeren und inneren Körper eine axial verlaufende Verzahnung oder Profilierung vorzusehen. Der Nachteil bei diesem Zahnrad besteht darin, daß die Führung in Umfangsrichtung nicht optimal ist, denn in Umfangsrichtung wird die elastische Einlage auf Schub und nicht auf Druck belastet.
Wegen der präzisen Führung bei gleichzeitiger guter Dämpfungswirkung eignet sich das Trägerelement nicht nur für mit kurzem Hebelarm an ihm angreifende Eingriffsglieder, sondern auch für die Bestückung von Eingriffsgliedern, die mit langem Hebelarm an ihm angreifen. Deshalb ist es im Rahmen der Erfindung möglich, das Trägerelement wahlweise mit in einer oder zwei Ebenen angeordneten Eingriffsgliedern zu bestücken.
Wegen seiner beschriebenen präzisen Führung ist das erfindungsgemäße Trägerelement insbesondere gedacht für eine Ettiketierstation für Gegenstände, insbesondere Flaschen, mit mehreren, längs einer Bahn hintereinander angeordneten Stationen, und zwar einer Beleimungsvorrichtung, einer Ettikettenvorratsstation und einer Ettikettenübertragungsstation, sowie mit mindestens einem auf einem sich drehenden Träger drehbar gelagerten und bei jeder Umdrehung des Trägers an den Stationen vorbeibewegten Entnahmeelement für die Etiketten, das jeweils eine nach außen gewölbte, sich auf dem jeweils vorderen Etikett und den anderen Stationen abwälzende Aufnahmefläche für das Etikett aufweist, wobei als Antrieb für jedes Entnahmeelement ein Kurvengetriebe vorgesehen ist, das aus einer für alle Entnahmeelemente gemeinsamen, ortsfesten Doppelkurve und einem oder mehreren damit zusammenwirkenden Eingriffsgliedern besteht, die auf der Lagerwelle oder einer mit ihr gekuppelten Antriebswelle mittels des Trägerelements gelagert sind und durch Formschluß mit der Doppelkurve bei Drehung des Trägers die Drehbewegung eines jeden Entnahmeelements sichern. Bei einer solchen Etikettiermaschine ist vorgesehen, daß die Antriebswelle bzw. Lagerwelle vor der Ebene des oder der Eingriffsglieder endet und daß das Trägerelement für die wahlweise Bestückung mit einem einzigen Eingriffsglied, das in eine als Nutkurve ausgebildete Doppelkurve eingreift, oder mit zwei zur Achse der Antriebs- oder Lagerwelle etwa diametral gegenüberliegenden Eingriffsgliedern eingerichtet ist, die mit einer ersten einseitigen Kurve der Doppelkurve zusammenwirken und ein Brückenglied tragen, das zwischen der ersten Kurve und einer zweiten, zur ersten Kurve im Abstand angeordneten Kurve angeordnet ist und mit dieser zweiten Kurve zusammenwirkende, zu den Eingriffsgliedern der ersten Kurve um etwa 90° versetzte Eingriffsglieder trägt.
Zur Verbesserung der Maßhaltigkeit des Trägerelements in radialer Richtung können zwischen beiden Körpern axial sich erstreckende Ringflächen vorgesehen sein, zwischen denen die elastische Einlage angeordnet ist. Insbesondere können die beiden Ringflächen von koaxial übereinander angeordneten, hülsenförmigen Ansätzen gebildet sein. In Weiterbildung dieser Ausgestaltung können die Ringflächen stufenlos in die radial innenliegenden Flächen der nach innen gerichteten Klauen des äußeren Körpers und die zwischen den nach außen gerichteten Klauen des innen liegenden Körpers liegenden und die Klauen des äußeren Körpers aufnehmenden Zwischenräume übergehen. Durch diese Ausgestaltung ergibt sich im Bereich der Eingriffsglieder eine über die gesamte axiale Länge des äußeren und inneren Körpers und der hülsenförmigen Ansätze stufenlose, durchgehende Abstützung unter Einschluß der elastischen Einlage.
Zur Verbesserung der axialen Sicherung können mehrere radiale Ausnehmungen im inneren und äußeren Körper vorgesehen sein, die jeweils von einem mit der elastischen Einlage verbundenen Pfropfen aus elastischem Material ausgefüllt sind. Vorzugsweise sind die Ausnehmungen am Außenumfang des Trägerelements angeordnet. Weiter ist es von Vorteil, wenn die Ausnehmungen paarweise miteinander fluchten.
Das Trägerelement kann auf verschiedene Art und Weise das Drehmoment auf das Entnahmeelement übertragen. So ist es möglich, daß das Drehmoment vom Trägerelement unmittelbar auf die Lagerwelle des Entnahmeelements übertragen wird, auf der das Trägerelement sitzt. Es ist allerdings auch möglich, daß das Trägerelement auf einer als Antriebswelle ausgebildeten Welle sitzt und das Drehmoment über ein Zahnradgetriebe auf die Lagerwelle des Entnahmeelements übertragen wird. In diesem Fall kann der äußere Körper ein Antriebsritzel tragen. Bei dieser Ausgestaltung ist somit das Antriebsritzel ebenfalls gegenüber der im Maschinengestell gelagerten Antriebswelle entkoppelt.
Eine solche Ettikettierstation, die in der Ausführung der einen Alternative mit einer Nutkurve für eine Verschwenkbewegung der Entnahmeelemente und in der zweiten Alternative mit den beiden einseitigen Kurven für eine gleichsinnige Drehbewegung der Entnahmeelemente eingerichtet ist, gewährleistet in beiden Alternativen eine präzise Führung, da selbst bei großen Hebelarmlängen wegen der möglichen dünnen elastischen Einlage bei großflächiger Abstützung große Momente aufgenommen werden können, ohne daß sich der äußere Körper gegenüber dem inneren Körper unzulässig stark verlagert.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Im einzelnen zeigt
Fig. 1 ein Trägerelement für Eingriffsglieder eines als Triebstockverzahnung ausgebildeten Kurvengetriebes in stirnseitiger Ansicht,
Fig. 2 das Trägerelement gemäß Fig. 1 im Schnitt nach der Linie A-B der Fig. 1,
Fig. 3 das Trägerelement gemäß Fig. 1 im Schnitt nach der Linie C-D der Fig. 2,
Fig. 4 ein anderes Trägerelement für Eingriffsglieder eine herkömmlichen Kurvengetriebes in stirnseitiger Ansicht,
Fig. 5 das Trägerelement gemäß Fig. 4 im Schnitt nach der Linie E-F der Fig. 4,
Fig. 6 eine Ettikettierstation in schematischer Darstellung in Aufsicht mit einem in einer Nutkurve geführten Eingriffsglied,
Fig. 7 die Etikettiermaschine gem. Fig. 6 im Schnitt nach der Linie I-I der Fig. 6, I-I der Fig. 6,
Fig. 8 eine Etikettiermaschine in schematischer Darstellung,
Fig. 9 die Etikettiermaschine gemäß Fig. 8 im Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 8.
Das Trägerelement gemäß den Fig. 1-3 besteht aus einem inneren Körper 1 und einem äußeren Körper 2, die voneinander einen allseitigen Abstand haben. In dem Zwischenraum zwischen den beiden Körpern 1, 2 befindet sich eine Einlage 3 aus elastischem Material.
Der innere Körper 1 ist zur Befestigung auf einer Antriebswelle eines Entnahmeelements für Etiketten eingerichtet. Zu diesem Zweck weist er einen Mittelteil 4 und eine stirnseitig daran angesetzte Hülse 5 auf. Der Mittelteil 4 trägt eine Vielzahl von umfangsmäßig verteilten radial nach außen gerichteten Klauen 6. Die Breite der Klauen 6 ist wesentlich kleiner als der Abstand zwischen diesen Klauen 6.
Der äußere Körper 2 hat die Grundform eines Topfes mit einer mittigen Öffnung, durch den der Mittelteil 4 mit der Hülse 5 ragt. Der äußere Körper 2 weist radial nach innen gerichtete Klauen 8 auf, die zwischen den Klauen 6 des inneren Körpers 1 liegen. In jeder dieser inneren Klauen 8 ist eine Bohrung 9 vorgesehen, die zur Aufnahme des Lagerzapfens eines Eingriffsglieds dient. Zur axialen Sicherung des in die Bohrung 9 eingesetzten Lagerzapfens dient ein Schraubenbolzen, für den in der Außenwand 10 des topfförmigen äußeren Körpers 2 ein radiales Gewindeloch 11 vorgesehen ist. An der der Büchse 5 benachbarten Stirnseite weist der äußere Körper 2 eine Stirnwand 12 auf, die die Lücken zwischen den einzelnen Klauen 8 überdecken.
Wie aus den Zeichnungen zu entnehmen, ist allseitig zwischen dem inneren und äußeren Körper 1, 2, also zwischen den ineinandergreifenden Klauen 6, 8, zwischen der Stirnwand 12 und den ihr zugewandten Stirnseiten der Klauen 6 und zwischen der inneren Ringfläche 7 einer mittigen Öffnung in der Stirnwand 12 des äußeren Körpers 2 und der äußeren Ringfläche 7a des inneren Körpers 1, ein Zwischenraum vorgesehen, der von der elastischen Einlage 3 ausgefüllt wird, die verhältnismäßig dünn ist. Dadurch ergibt sich eine großflächige Abstützung, die die auftretenden Kräfte in allen Achsen ohne Gefahr der Überlastung bei Aufrechterhaltung der Dämpfungswirkung übernehmen kann. Zur axialen Sicherung sind im Bereich der Klauen 6 des inneren Körpers 1 radiale Bohrungen bzw. Sacklöcher 13, 14 vorgesehen, die paarweise miteinander fluchten und von dem elastischen Material der Einlage ausgefüllt sind. Das elastische Material der Einlage 3 wird gemeinsam mit dem Material für die Bohrungen und Sacklöcher 13, 14 durch Einspritzen eingebracht.
Das in den Fig. 4 und 5 dargestellte Trägerelement hat prinzipiell den gleichen Aufbau wie das in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Trägerelement, so daß nur auf die Unterschiede eingegangen zu werden braucht.
So sind nur zwei diametral gegenüberliegende Klauen 8a des äußeren Körpers 2a für die Bestückung mit Eingriffsgliedern ausgebildet. Die Anzahl der ineinandergreifenden, nach innen gerichteten Klauen 8a und nach außen gerichteten Klauen 6a ist auf jeweils vier reduziert. Darüber hinaus trägt der äußere Körper 2a an seiner Peripherie eine Verzahnung, so daß das Trägerelement gleichzeitig als Antriebsritzel wirksam werden kann. Schließlich werden die koaxial übereinanderliegenden Ringflächen des äußeren Körpers 2a und des inneren Körpers 1a von koaxial übereinanderliegenden hülsenförmigen Ansätzen 16, 17 des äußeren und inneren Körpers 2a, 1a gebildet. Im Vergleich zu den inneren Ringflächen beim Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 3 sind die Ringflächen wesentlich vergrößert, wodurch die Winkelsteifigkeit der beiden Körper 1a, 2a erhöht wird.
Die Fig. 6 bis 9 zeigen eine Ettikettierstation mit dem beschriebenen Trägerelement, das wahlweise für die Bestückung mit einem einzigen Eingriffsglied oder mit zwei Paar Eingriffsgliedern eingerichtet ist. Bei beiden Ausführungen besteht die Ettikettierstation aus einem angetriebenen, sich drehenden Träger 21, darauf verschwenkbar oder drehbar gelagerten Entnahmeelementen 22 bis 25 und am Umfang des Trägers 21 angeordneten Stationen, nämlich einer Leimwalze 26, einem Etikettenkasten 27 und einem Greiferzylinder 28. Die Entnahmeelemente 22 bis 25 werden bei Drehung des Trägers 21 von einem Kurvengetriebe derart ungleichförmig angetrieben, daß sie sich bei Drehung des Trägers 21 an den einzelnen Stationen 26 bis 28 abwälzen.
Jedes Entnahmeelement 22 ist mittels einer Lagerwelle 29 auf dem Träger 21 gelagert. Auf der Lagerwelle 29 sitzt ein Ritzel 30, das mit einem zweiteiligen Zahnrad 15, 15a in Eingriff steht, von dem in den Fig. 4 und 5 nur das Teil 15 dargestellt ist. Die zweiteilige Ausführung hat den Zweck die beiden Teile gegeneinander etwas zu versetzen, um eine spielfreie Einstellung des Eingriffs zu erreichen. Das das zweiteilige Zahnrad 15, 15a umfassende Trägerelement 2a sitzt drehfest auf einer im Träger 1 gelagerten Antriebswelle 31.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 6 und 7 ist das Trägerelement mit einem einzigen Eingriffsglied 32 bestückt, das auf einem Lagerzapfen 32a zwei übereinander angeordnete Rollen 32b, 32c trägt. Das Eingriffsglied 32 greift in eine Nutkurve 33 eines ortsfest angeordneten Kurventrägers 34 ein. An gegenüberliegenden Flanken 33a, 33b sind die beiden Rollen 32b, 32c einseitig geführt.
Bei Drehung des Trägers 21 wird das Trägerelement und damit auch das Entnahmeelement 22 entsprechend dem Verlauf der Nutkurve 33 derart verschwenkt, daß es sich an den einzelnen Stationen 26 bis 28 abwälzt und dabei beleimt wird, ein Etikett entnimmt und das entnommene Etikett an den Greiferzylinder 28 überträgt.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 8 und 9 unterscheidet sich von dem der Fig. 6 und 7 darin, daß das Trägerelement mit zwei Eingriffsgliedern 35, 36 bestückt ist, die ein Brückenglied 37 tragen, das ebenfalls mit zwei Eingriffsgliedern 38 bestückt ist, die zu den Eingriffsgliedern 35, 36 um etwa 90° versetzt sind. In Fig. 9 ist nur eines der beiden Eingriffsglieder dargestellt. Den beiden Paaren von Eingriffsgliedern 35, 36 und 38 sind zwei übereinander und mit Abstand voneinander angeordnete einseitige Außenkurven 39, 40 eines gemeinsamen ortsfesten Kurventrägers 41 zugeordnet. In dem Zwischenraum zwischen den beiden Außenkurven 39, 40 befindet sich das Brückenglied 37. Die beiden Außenkurven (39, 40) haben die Grundform von eingebuchteten Ovalen und sind zueinander kreuzweise angeordnet. Mit einer solchen Ausführungsform des Kurvengetriebes wird bei Drehung des Trägers 21 erreicht, daß das Trägerelement und damit auch das Entnahmeelement gleichsinnig, aber ungleichförmig gedreht wird, so daß es sich bei Drehung des Trägers 21 an den einzelnen Stationen 27 bis 28 abwälzt. Wegen des Brückenglieds 37 können die Außenkurven 39, 40 voll ausgebildet werden, so daß unter Berücksichtigung des Bewegungsgesetzes an jeder Stelle des Umlaufs des Trägerelements und damit das Entnahmeelement 22 eindeutig geführt ist. Das Brückenglied 37 erlaubt es, daß die obere Außenkurve 39 bis in den Bereich 42 der Achse der Antriebswelle 31 hineinreichen kann.

Claims (8)

1. Auf einer Welle (31) gelagertes Trägerelement für die Eingriffsglieder (32, 35, 36, 38) eines Kurvengetriebes, insbesondere eines Antriebs für ein Etikettenentnahmeelement (22 bis 25) in einer Etikettierstation für Gegenstände, insbesondere Flaschen, mit mehreren längs einer Bahn angeordneten Stationen, und zwar einer Beleimungsvorrichtung (26), einer Etikettenvorratsstation (27) und einer Etikettenübertragungsstation (28), sowie mit mindestens einem auf einem sich drehenden Träger (21) auf einer drehbaren Lagerwelle (29) gelagerten und bei jeder Umdrehung des Trägers (21) an den Stationen (26, 27, 28) vorbeibewegten Entnahmeelement (22 bis 25) für die Etiketten, das jeweils eine nach außen gewölbte, sich auf dem jeweils vorderen Etikett der Etikettenvorratsstation (27) und den anderen Stationen abwälzende Aufnahmefläche für das Etikett aufweist, wobei als Antrieb für jedes Entnahmeelement (22 bis 25) ein Kurvengetriebe vorgesehen ist, das aus einer für alle Entnahmeelemente (22 bis 25) gemeinsamen, ortsfesten Doppelkurve (33, 33a, 33b, 34, 39, 40, 41) und einem oder mehreren damit zusammenwirkenden Eingriffsgliedern (32, 35, 36, 38) besteht, die auf der Lagerwelle (29) oder einer mit ihr gekuppelten Antriebswelle (31) mittels des Trägerelements (1, 2, 1a, 2a) gelagert sind und durch Formschluß mit der Doppelkurve (33, 33a, 33b, 34, 39, 40, 41) bei Drehung des Trägers (21) die Drehbewegung eines jeden Entnahmeelements (26 bis 28) sichern, wobei die Antriebswelle (31) bzw. Lagerwelle (29) vor der Ebene der Eingriffsglieder (32, 35, 36, 38) endet und das Trägerelement (1, 2, 1a, 2a) für die wahlweise Bestückung mit einem einzigen Eingriffsglied (32), das mit einer als Nutkurve ausgebildeten Doppelkurve (33, 33a, 33b, 34) im Eingriff steht, oder für zwei Achse der Antriebswelle (31) bzw. Lagerwelle (29) etwa diametral gegenüberliegende Eingriffsglieder (35, 36) eingerichtet ist, die mit einer ersten einseitigen Kurve (39) der Doppelkurve (39, 40, 41) zusammenwirken und ein Brückenglied (37) tragen, das zwischen der ersten Kurve (39) und einer zweiten, dazu im Abstand angeordneten Kurve (40) angeordnet ist und mit der zweiten Kurve (40) zusammenwirkende, zu den Eingriffsgliedern (35, 36) der ersten Kurve (39) um etwa 90° versetzte Eingriffsglieder (38) trägt, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement aus einem äußeren Körper (2, 2a) und einem darin mit allseitigem Abstand angeordneten inneren Körper (1, 1a) besteht, wobei der äußere Körper (2, 2a) radial nach innen gerichtete Klauen (8, 8a) und der innere Körper (1, 1a) radial nach außen gerichtete, zwischen den nach innen gerichteten Klauen (8, 8a) liegende Klauen (6, 6a) aufweist und der durch den Abstand zwischen den beiden Körpern (1, 1a, 2, 2a) gebildete Zwischenraum mit einer Einlage (3, 3a) aus elastischem Material ausgefüllt ist, daß die nach innen gerichteten Klauen (8, 8a) des äußeren Körpers (2, 2a) für die Bestückung mit Eingriffsgliedern (32, 35, 36, 38) eingerichtet sind, daß die Lücken zwischen den Klauen (8, 8a) des äußeren Körpers (2, 2a) durch eine Stirnwand (12, 12a) des äußeren Körpers (2, 2a) verschlossen sind und daß die elastische Einlage (3, 3a) zusätzlich zwischen dieser Stirnwand (12, 12a) und den ihr zugewandten Stirnflächen der Klauen (6, 6a) des inneren Körpers (1, 1a) angeordnet ist.
2. Trägerelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen beiden Körpern (1, 1a, 2, 2a) axial sich erstreckende Ringflächen (7, 7a) vorgesehen sind, zwischen denen die elastische Einlage (3, 3a) zusätzlich angeordnet ist.
3. Trägerelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringflächen (7, 7a) von koaxial übereinander angeordneten, hülsenförmigen Ansätzen (16, 17) des inneren und äußeren Körpers (1, 1a, 2, 2a) gebildet sind.
4. Trägerelement nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ringflächen stufenlos in die radial innen liegenden Flächen der nach innen gerichteten Klauen (8a) des äußeren Körpers und die zwischen den nach außen gerichteten Klauen (6a) des inneren Körpers (1a) liegenden und die Klauen (8a) des äußeren Körpers (2a) aufnehmenden Zwischenräume übergehen.
5. Trägerelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere radiale Ausnehmungen (13, 13a, 14, 14a) im inneren und äußeren Körper (1, 1a, 2, 2a) vorgesehen sind, die jeweils von einem mit der elastischen Einlage (3, 3a) verbundenen Pfropfen aus elastischem Material ausgefüllt sind.
6. Trägerelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (13, 13a, 14, 14a) mit dem Pfropfen am Außenumfang des Trägerelements vorgesehen sind.
7. Trägerelement nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (13, 13a, 14, 14a) paarweise miteinander fluchten.
8. Trägerelement nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere Körper (2) ein Antriebsritzel (15) trägt.
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