DE3903676C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein auf einer Welle
gelagertes Trägerelement für die Eingriffsglieder eines
Kurvengetriebes insbesondere eines Antriebs für ein
Etikettenentnahmeelement in einer Etikettierstation
für Gegenstände,
insbesondere Flaschen, mit mehreren längs einer Bahn
angeordneten Stationen, und zwar einer Beleimungsvorrichtung,
einer Etikettenvorratsstation und einer
Etikettenübertragungsstation, sowie mit mindestens einem auf
einem sich drehenden Träger auf einer drehbaren Lagerwelle gelagerten und bei
jeder Umdrehung des Trägers an den Stationen
vorbeibewegten Entnahmeelement für die Etiketten, das
jeweils eine nach außen gewölbte, sich auf dem jeweils
vorderen Etikett der Etikettenvorratsstation und den
anderen Stationen abwälzende Aufnahmefläche für das Etikett
aufweist, wobei als Antrieb für jedes Entnahmeelement ein
Kurvengetriebe vorgesehen ist, das aus einer für alle
Entnahmeelemente gemeinsam, ortsfesten Doppelkurve
und einem oder mehreren damit zusammenwirkenden
Eingriffsgliedern besteht die auf der Lagerwelle oder
einer mit ihr gekuppelten Antriebswelle mittels des
Trägerelements gelagert sind und durch Formschluß mit der
Doppelkurve bei Drehung des Trägers die Drehbewegung eines
jeden Entnahmeelements sichern, wobei die Antriebswelle
bzw. Lagerwelle vor der Ebene der Eingriffsglieder endet
und das Trägerelement für die wahlweise Bestückung mit einem
einzigen Eingriffsglied, das mit einer als Nutkurve
ausgebildeten Doppelkurve im Eingriff steht, oder für zwei
zur Achse der Antriebswelle bzw. Lagerwelle etwa diametral
gegenüberliegende Eingriffsglieder eingerichtet ist, die mit
einer ersten einseitigen Kurve der Doppelkurve
zusammenwirken und ein Brückenglied tragen, das zwischen der
ersten Kurve und einer zweiten, dazu im Abstand
angeordneten Kurve angeordnet ist und mit der zweiten Kurve
zusammenwirkende, zu den Eingriffsgliedern der ersten Kurve
um etwa 90° versetzte Eingriffsglieder trägt.
Bei Etikettierstationen ist es zur Erzielung eines
möglichst geräuscharmen Laufs bekannt, an verschiedenen
Stellen Teile der Etikettierstation über eine dünne Einlage
aus elastischem Material miteinander zu verbinden. Um
einerseits die Geräusche zu dämpfen und andererseits
Toleranzen auszugleichen, ist eine Etikettierstation
bekannt, bei der jedes Entnahmeelement über ein
Triebstockgetriebe aus einem an seiner Innenseite zwei
Triebstockverzahnungen aufweisenden Ringkörper und zwei
damit in Eingriff stehenden, auf gegenüberliegenden Seiten
des Trägerelements angeordneten Triebstöcken als
Eingriffsglieder angetrieben wird (US-PS 42 98 422). Jedes
Eingriffsglied ist mit einer geräuschdämpfenden und
Toleranzen ausgleichenden Einlage ausgerüstet. Die Einlage
ist in Form einer Büchse zwischen dem inneren Lagerteil
und dem äußeren Laufteil einer Rolle eingesetzt, mit der
jeder Triebstock bestückt ist. Eine derartige dämpfende
Einlage für ein Kurvengetriebe ist nicht optimal, weil die
Belastung der auf Zapfen gelagerten Rollen der
Eingriffsglieder wegen der kleinen Fläche der Einlage groß
ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn nur wenige, z. B.
nur zwei Rollen im Eingriff sind. Wegen der aus Gründen
der präzisen Führung möglichst dünnen Einlage, kann es bei
dieser großen Belastung dazu kommen, daß die
Dämpfungswirkung ganz verlorengeht, weil der Lagerteil und
der Laufteil zur Anlage kommen. Hinzu kommt, daß bei einer
an jedem Eingriffsglied einzeln verwirklichten Dämpfung
eine bei Belastung entstehende Exzentrizität des einzelnen
Eingriffsglieds sich negativ auf die gewünschte präzise
Drehbewegung des Entnahmeelements auswirkt.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Trägerelement der
eingangs genannten Art zu schaffen, das in seiner
Dämpfungswirkung und seiner präzisen Führung verbessert
ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das
Trägerelement aus einem äußeren Körper und einem darin mit
allseitigem Abstand angeordneten inneren Körper besteht,
wobei der äußere Körper radial nach innen gerichtete
Klauen und der innere Körper radial nach außen gerichtete,
zwischen den nach innen gerichteten Klauen liegende Klauen
aufweist und der durch den Abstand zwischen den beiden
Körpern gebildete Zwischenraum mit einer Einlage aus
elastischem Material ausgefüllt ist, daß die nach innen
gerichteten Klauen des äußeren Körpers für die Bestückung
mit Eingriffsgliedern eingerichtet sind, daß die Lücken
zwischen den Klauen des äußeren Körpers durch eine Stirnwand
des äußeren Körpers verschlossen sind und daß die elastische
Einlage zusätzlich zwischen dieser Stirnwand und den ihr
zugewandten Stirnflächen der Klauen des inneren Körpers
angeordnet ist.
Das erfindungsgemäße Trägerelement ist wegen der
formschlüssig ineinandergreifenden Klauen und ihrer
stirnseitigen Abstützung in der Lage, große Drehmomente zu
übertragen, ohne daß die präzise Führung darunter leidet. Da
die Eingriffsglieder auf den nach innen gerichteten Klauen
angeordnet sind, ergeben sich große radiale Abstützflächen.
Durch die Abstützung der Eingriffsglieder in axialer
Richtung an der Stirnwand ergibt sich nicht nur eine hohe
axiale Steifigkeit, sondern auch eine Verbesserung der
Winkelsteifigkeit. Wegen der großen Abstützflächen kann die
Einlage verhältnismäßig dünn sein, ohne daß die Einlage
überlastet wird und durch unmittelbaren Kontakt des äußeren,
inneren Körpers die Dämpfungswirkung verloren geht. Da das
Trägerelement selbst das Dämpfungselement in Form der Einlage
aus elastischem Material aufweist, brauchen die einzelnen
Eingriffsglieder nicht länger einzeln eine solche Einlage
aufzuweisen. Das hat den Vorteil, daß die geometrische
Zuordnung der vom äußeren Teil getragenen Eingriffsglieder
zueinander starr ist. Daraus resultiert, daß sie sich nur
gemeinsam als Einheit exzentrisch auf der Welle verlagern
können, was für die präzise Führung des Trägerelements bei
der Drehbewegung von Vorteil ist.
Zwar ist es bekannt, bei Zahnrädern einen inneren Körper mit
radial nach außen gerichteten Klauen und einen äußeren
Körper, der die Zähne trägt, mit nach innen gerichteten
Klauen zu versehen und im Zwischenraum zwischen den
ineinandergreifenden Klauen eine Einlage aus elastischem
Material vorzusehen, doch ist es bei diesem Maschinenelement
(FR-PS 21 29 004) wegen der fehlenden elastischen Einlage
zwischen Stirnflächen des inneren und äußeren Körpers die
Führung insbesondere in axialer Richtung und auch die
Winkelsteifigkeit nicht vergleichbar gut.
Schließlich ist zur Verbesserung der axialen Steifigkeit es
bei einem anderen Zahnrad bekannt (GB-PS 9 79 541) in einem
Ringraum zwischen einem äußeren und inneren Körper eine
axial verlaufende Verzahnung oder Profilierung vorzusehen.
Der Nachteil bei diesem Zahnrad besteht darin, daß die
Führung in Umfangsrichtung nicht optimal ist, denn in
Umfangsrichtung wird die elastische Einlage auf Schub und
nicht auf Druck belastet.
Wegen der präzisen Führung bei gleichzeitiger guter
Dämpfungswirkung eignet sich das Trägerelement nicht nur für
mit kurzem Hebelarm an ihm angreifende Eingriffsglieder,
sondern auch für die Bestückung von Eingriffsgliedern, die
mit langem Hebelarm an ihm angreifen. Deshalb ist es im
Rahmen der Erfindung möglich, das Trägerelement wahlweise
mit in einer oder zwei Ebenen angeordneten Eingriffsgliedern
zu bestücken.
Wegen seiner beschriebenen präzisen Führung ist das
erfindungsgemäße Trägerelement insbesondere gedacht für eine
Ettiketierstation für Gegenstände, insbesondere Flaschen,
mit mehreren, längs einer Bahn hintereinander angeordneten
Stationen, und zwar einer Beleimungsvorrichtung, einer
Ettikettenvorratsstation und einer
Ettikettenübertragungsstation, sowie mit mindestens einem auf
einem sich drehenden Träger drehbar gelagerten und bei jeder
Umdrehung des Trägers an den Stationen vorbeibewegten
Entnahmeelement für die Etiketten, das jeweils eine nach
außen gewölbte, sich auf dem jeweils vorderen Etikett und
den anderen Stationen abwälzende Aufnahmefläche für das
Etikett aufweist, wobei als Antrieb für jedes
Entnahmeelement ein Kurvengetriebe vorgesehen ist, das aus
einer für alle Entnahmeelemente gemeinsamen,
ortsfesten Doppelkurve und einem oder mehreren damit
zusammenwirkenden Eingriffsgliedern besteht, die auf der
Lagerwelle oder einer mit ihr gekuppelten Antriebswelle
mittels des Trägerelements gelagert sind und durch
Formschluß mit der Doppelkurve bei Drehung des Trägers die
Drehbewegung eines jeden Entnahmeelements sichern. Bei
einer solchen Etikettiermaschine ist
vorgesehen, daß die Antriebswelle bzw. Lagerwelle vor der
Ebene des oder der Eingriffsglieder endet und daß das
Trägerelement für die wahlweise Bestückung mit einem
einzigen Eingriffsglied, das in eine als Nutkurve
ausgebildete Doppelkurve eingreift, oder mit zwei zur Achse
der Antriebs- oder Lagerwelle etwa diametral
gegenüberliegenden Eingriffsgliedern eingerichtet ist, die
mit einer ersten einseitigen Kurve der Doppelkurve
zusammenwirken und ein Brückenglied tragen, das zwischen der
ersten Kurve und einer zweiten, zur ersten Kurve im
Abstand angeordneten Kurve angeordnet ist und mit dieser
zweiten Kurve zusammenwirkende, zu den Eingriffsgliedern der
ersten Kurve um etwa 90° versetzte Eingriffsglieder
trägt.
Zur Verbesserung der Maßhaltigkeit des Trägerelements in
radialer Richtung können zwischen beiden Körpern axial sich
erstreckende Ringflächen vorgesehen sein, zwischen denen die
elastische Einlage angeordnet ist. Insbesondere können die
beiden Ringflächen von koaxial übereinander angeordneten,
hülsenförmigen Ansätzen gebildet sein. In Weiterbildung
dieser Ausgestaltung können die Ringflächen stufenlos in die
radial innenliegenden Flächen der nach innen gerichteten
Klauen des äußeren Körpers und die zwischen den nach außen
gerichteten Klauen des innen liegenden Körpers liegenden und
die Klauen des äußeren Körpers aufnehmenden Zwischenräume
übergehen. Durch diese Ausgestaltung ergibt sich im Bereich
der Eingriffsglieder eine über die gesamte axiale Länge des
äußeren und inneren Körpers und der hülsenförmigen Ansätze
stufenlose, durchgehende Abstützung unter Einschluß der
elastischen Einlage.
Zur Verbesserung der axialen Sicherung können mehrere
radiale Ausnehmungen im inneren und äußeren Körper
vorgesehen sein, die jeweils von einem mit der elastischen
Einlage verbundenen Pfropfen aus elastischem Material
ausgefüllt sind. Vorzugsweise sind die Ausnehmungen am
Außenumfang des Trägerelements angeordnet. Weiter ist es
von Vorteil, wenn die Ausnehmungen paarweise miteinander
fluchten.
Das Trägerelement kann auf verschiedene Art und Weise das
Drehmoment auf das Entnahmeelement übertragen. So ist es
möglich, daß das Drehmoment vom Trägerelement unmittelbar
auf die Lagerwelle des Entnahmeelements übertragen wird,
auf der das Trägerelement sitzt. Es ist allerdings auch
möglich, daß das Trägerelement auf einer als Antriebswelle
ausgebildeten Welle sitzt und das Drehmoment über ein
Zahnradgetriebe auf die Lagerwelle des Entnahmeelements
übertragen wird. In diesem Fall kann der äußere Körper ein
Antriebsritzel tragen. Bei dieser Ausgestaltung ist somit
das Antriebsritzel ebenfalls gegenüber der im
Maschinengestell gelagerten Antriebswelle entkoppelt.
Eine solche Ettikettierstation, die in der Ausführung der
einen Alternative mit einer Nutkurve für eine
Verschwenkbewegung der Entnahmeelemente und in der zweiten
Alternative mit den beiden einseitigen Kurven für eine
gleichsinnige Drehbewegung der Entnahmeelemente eingerichtet
ist, gewährleistet in beiden Alternativen eine präzise
Führung, da selbst bei großen Hebelarmlängen wegen der
möglichen dünnen elastischen Einlage bei großflächiger
Abstützung große Momente aufgenommen werden können, ohne daß
sich der äußere Körper gegenüber dem inneren Körper
unzulässig stark verlagert.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert.
Im einzelnen zeigt
Fig. 1 ein Trägerelement für Eingriffsglieder eines als
Triebstockverzahnung ausgebildeten Kurvengetriebes
in stirnseitiger Ansicht,
Fig. 2 das Trägerelement gemäß Fig. 1 im Schnitt nach
der Linie A-B der Fig. 1,
Fig. 3 das Trägerelement gemäß Fig. 1 im Schnitt nach
der Linie C-D der Fig. 2,
Fig. 4 ein anderes Trägerelement für Eingriffsglieder eine
herkömmlichen Kurvengetriebes in stirnseitiger
Ansicht,
Fig. 5 das Trägerelement gemäß Fig. 4 im Schnitt
nach der Linie E-F der Fig. 4,
Fig. 6 eine Ettikettierstation in schematischer
Darstellung in Aufsicht mit einem in einer
Nutkurve geführten Eingriffsglied,
Fig. 7 die Etikettiermaschine gem. Fig. 6 im Schnitt
nach der Linie I-I der Fig. 6,
I-I der Fig. 6,
Fig. 8 eine Etikettiermaschine in schematischer
Darstellung,
Fig. 9 die Etikettiermaschine gemäß Fig. 8 im Schnitt
nach der Linie II-II der Fig. 8.
Das Trägerelement gemäß den Fig. 1-3 besteht aus einem
inneren Körper 1 und einem äußeren Körper 2, die voneinander
einen allseitigen Abstand haben. In dem Zwischenraum
zwischen den beiden Körpern 1, 2 befindet sich eine Einlage 3
aus elastischem Material.
Der innere Körper 1 ist zur Befestigung auf einer
Antriebswelle eines Entnahmeelements für Etiketten
eingerichtet. Zu diesem Zweck weist er einen Mittelteil 4
und eine stirnseitig daran angesetzte Hülse 5 auf. Der
Mittelteil 4 trägt eine Vielzahl von umfangsmäßig verteilten
radial nach außen gerichteten Klauen 6. Die Breite der
Klauen 6 ist wesentlich kleiner als der Abstand zwischen
diesen Klauen 6.
Der äußere Körper 2 hat die Grundform eines Topfes mit einer
mittigen Öffnung, durch den der Mittelteil 4 mit der Hülse 5
ragt. Der äußere Körper 2 weist radial nach innen gerichtete
Klauen 8 auf, die zwischen den Klauen 6 des inneren Körpers
1 liegen. In jeder dieser inneren Klauen 8 ist eine Bohrung
9 vorgesehen, die zur Aufnahme des Lagerzapfens eines
Eingriffsglieds dient. Zur axialen Sicherung des in die
Bohrung 9 eingesetzten Lagerzapfens dient ein
Schraubenbolzen, für den in der Außenwand 10 des
topfförmigen äußeren Körpers 2 ein radiales Gewindeloch 11
vorgesehen ist. An der der Büchse 5 benachbarten Stirnseite
weist der äußere Körper 2 eine Stirnwand 12 auf, die die
Lücken zwischen den einzelnen Klauen 8 überdecken.
Wie aus den Zeichnungen zu entnehmen, ist allseitig zwischen
dem inneren und äußeren Körper 1, 2, also zwischen den
ineinandergreifenden Klauen 6, 8, zwischen der Stirnwand 12
und den ihr zugewandten Stirnseiten der Klauen 6 und
zwischen der inneren Ringfläche 7 einer mittigen Öffnung in
der Stirnwand 12 des äußeren Körpers 2 und der äußeren
Ringfläche 7a des inneren Körpers 1, ein Zwischenraum
vorgesehen, der von der elastischen Einlage 3 ausgefüllt
wird, die verhältnismäßig dünn ist. Dadurch ergibt sich eine
großflächige Abstützung, die die auftretenden Kräfte in
allen Achsen ohne Gefahr der Überlastung bei
Aufrechterhaltung der Dämpfungswirkung übernehmen kann. Zur
axialen Sicherung sind im Bereich der Klauen 6 des inneren
Körpers 1 radiale Bohrungen bzw. Sacklöcher 13, 14
vorgesehen, die paarweise miteinander fluchten und von dem
elastischen Material der Einlage ausgefüllt sind. Das
elastische Material der Einlage 3 wird gemeinsam mit dem
Material für die Bohrungen und Sacklöcher 13, 14 durch
Einspritzen eingebracht.
Das in den Fig. 4 und 5 dargestellte Trägerelement hat
prinzipiell den gleichen Aufbau wie das in den Fig. 1 bis
3 dargestellte Trägerelement, so daß nur auf die
Unterschiede eingegangen zu werden braucht.
So sind nur zwei diametral gegenüberliegende Klauen 8a des
äußeren Körpers 2a für die Bestückung mit Eingriffsgliedern
ausgebildet. Die Anzahl der ineinandergreifenden, nach innen
gerichteten Klauen 8a und nach außen gerichteten Klauen 6a
ist auf jeweils vier reduziert. Darüber hinaus trägt der
äußere Körper 2a an seiner Peripherie eine Verzahnung, so
daß das Trägerelement gleichzeitig als Antriebsritzel
wirksam werden kann. Schließlich werden die koaxial
übereinanderliegenden Ringflächen des äußeren Körpers 2a und
des inneren Körpers 1a von koaxial übereinanderliegenden
hülsenförmigen Ansätzen 16, 17 des äußeren und inneren
Körpers 2a, 1a gebildet. Im Vergleich zu den inneren
Ringflächen beim Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 3
sind die Ringflächen wesentlich vergrößert, wodurch die
Winkelsteifigkeit der beiden Körper 1a, 2a erhöht wird.
Die Fig. 6 bis 9 zeigen eine Ettikettierstation mit dem
beschriebenen Trägerelement, das wahlweise für die
Bestückung mit einem einzigen Eingriffsglied oder mit zwei
Paar Eingriffsgliedern eingerichtet ist. Bei beiden
Ausführungen besteht die Ettikettierstation aus einem
angetriebenen, sich drehenden Träger 21, darauf
verschwenkbar oder drehbar gelagerten Entnahmeelementen 22
bis 25 und am Umfang des Trägers 21 angeordneten Stationen,
nämlich einer Leimwalze 26, einem Etikettenkasten 27 und
einem Greiferzylinder 28. Die Entnahmeelemente 22 bis 25
werden bei Drehung des Trägers 21 von einem Kurvengetriebe
derart ungleichförmig angetrieben, daß sie sich bei Drehung
des Trägers 21 an den einzelnen Stationen 26 bis 28
abwälzen.
Jedes Entnahmeelement 22 ist mittels einer Lagerwelle 29 auf
dem Träger 21 gelagert. Auf der Lagerwelle 29 sitzt ein
Ritzel 30, das mit einem zweiteiligen Zahnrad 15, 15a in
Eingriff steht, von dem in den Fig. 4 und 5 nur das Teil
15 dargestellt ist. Die zweiteilige Ausführung hat den
Zweck die beiden Teile gegeneinander etwas zu versetzen, um
eine spielfreie Einstellung des Eingriffs zu erreichen. Das
das zweiteilige Zahnrad 15, 15a umfassende Trägerelement 2a
sitzt drehfest auf einer im Träger 1 gelagerten
Antriebswelle 31.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 6 und 7 ist das
Trägerelement mit einem einzigen Eingriffsglied 32 bestückt,
das auf einem Lagerzapfen 32a zwei übereinander angeordnete
Rollen 32b, 32c trägt. Das Eingriffsglied 32 greift in eine
Nutkurve 33 eines ortsfest angeordneten Kurventrägers 34
ein. An gegenüberliegenden Flanken 33a, 33b sind die beiden
Rollen 32b, 32c einseitig geführt.
Bei Drehung des Trägers 21 wird das Trägerelement und
damit auch das Entnahmeelement 22 entsprechend dem Verlauf
der Nutkurve 33 derart verschwenkt, daß es sich an den
einzelnen Stationen 26 bis 28 abwälzt und dabei beleimt
wird, ein Etikett entnimmt und das entnommene Etikett an den
Greiferzylinder 28 überträgt.
Das Ausführungsbeispiel der Fig. 8 und 9 unterscheidet
sich von dem der Fig. 6 und 7 darin, daß das
Trägerelement mit zwei Eingriffsgliedern 35, 36 bestückt ist,
die ein Brückenglied 37 tragen, das ebenfalls mit zwei
Eingriffsgliedern 38 bestückt ist, die zu den
Eingriffsgliedern 35, 36 um etwa 90° versetzt sind. In Fig. 9
ist nur eines der beiden Eingriffsglieder
dargestellt. Den beiden Paaren von Eingriffsgliedern 35, 36
und 38 sind zwei übereinander und mit Abstand voneinander
angeordnete einseitige Außenkurven 39, 40 eines gemeinsamen
ortsfesten Kurventrägers 41 zugeordnet. In dem Zwischenraum
zwischen den beiden Außenkurven 39, 40 befindet sich das
Brückenglied 37. Die beiden Außenkurven (39, 40) haben die
Grundform von eingebuchteten Ovalen und sind zueinander
kreuzweise angeordnet. Mit einer solchen Ausführungsform des
Kurvengetriebes wird bei Drehung des Trägers 21 erreicht,
daß das Trägerelement und damit auch das Entnahmeelement
gleichsinnig, aber ungleichförmig gedreht wird, so daß es
sich bei Drehung des Trägers 21 an den einzelnen Stationen
27 bis 28 abwälzt. Wegen des Brückenglieds 37 können die
Außenkurven 39, 40 voll ausgebildet werden, so daß unter
Berücksichtigung des Bewegungsgesetzes an jeder Stelle des
Umlaufs des Trägerelements und damit das Entnahmeelement 22
eindeutig geführt ist. Das Brückenglied 37 erlaubt es, daß
die obere Außenkurve 39 bis in den Bereich 42 der Achse der
Antriebswelle 31 hineinreichen kann.
Claims (8)
1. Auf einer Welle (31) gelagertes Trägerelement für
die Eingriffsglieder (32, 35, 36, 38) eines Kurvengetriebes,
insbesondere eines Antriebs für ein
Etikettenentnahmeelement (22 bis 25) in einer
Etikettierstation
für Gegenstände, insbesondere Flaschen, mit mehreren längs
einer Bahn angeordneten Stationen, und zwar einer
Beleimungsvorrichtung (26), einer Etikettenvorratsstation
(27) und einer Etikettenübertragungsstation (28), sowie mit
mindestens einem auf einem sich drehenden Träger (21) auf einer drehbaren Lagerwelle (29)
gelagerten und bei jeder Umdrehung des Trägers (21)
an den Stationen (26, 27, 28) vorbeibewegten Entnahmeelement
(22 bis 25) für die Etiketten, das jeweils eine nach außen
gewölbte, sich auf dem jeweils vorderen Etikett der
Etikettenvorratsstation (27) und den anderen Stationen
abwälzende Aufnahmefläche für das Etikett aufweist, wobei
als Antrieb für jedes Entnahmeelement (22 bis 25) ein
Kurvengetriebe vorgesehen ist, das aus einer für alle
Entnahmeelemente (22 bis 25) gemeinsamen, ortsfesten
Doppelkurve (33, 33a, 33b, 34, 39, 40, 41) und einem oder mehreren
damit zusammenwirkenden Eingriffsgliedern (32, 35, 36, 38)
besteht, die auf der Lagerwelle (29) oder einer mit ihr
gekuppelten Antriebswelle (31) mittels des Trägerelements
(1, 2, 1a, 2a) gelagert sind und durch Formschluß mit der
Doppelkurve (33, 33a, 33b, 34, 39, 40, 41) bei Drehung des Trägers
(21) die Drehbewegung eines jeden Entnahmeelements (26 bis
28) sichern, wobei die Antriebswelle (31) bzw. Lagerwelle (29)
vor der Ebene der Eingriffsglieder (32, 35, 36, 38) endet und
das Trägerelement (1, 2, 1a, 2a) für die wahlweise Bestückung
mit einem einzigen Eingriffsglied (32), das mit einer als
Nutkurve ausgebildeten Doppelkurve (33, 33a, 33b, 34) im
Eingriff steht, oder für zwei Achse der Antriebswelle
(31) bzw. Lagerwelle (29) etwa diametral gegenüberliegende
Eingriffsglieder (35, 36) eingerichtet ist, die mit einer
ersten einseitigen Kurve (39) der Doppelkurve (39, 40, 41)
zusammenwirken und ein Brückenglied (37) tragen, das
zwischen der ersten Kurve (39) und einer zweiten, dazu im
Abstand angeordneten Kurve (40) angeordnet ist und mit der
zweiten Kurve (40) zusammenwirkende, zu den
Eingriffsgliedern (35, 36) der ersten Kurve (39) um etwa 90°
versetzte Eingriffsglieder (38) trägt,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Trägerelement aus einem äußeren Körper (2, 2a) und einem
darin mit allseitigem Abstand angeordneten inneren Körper
(1, 1a) besteht, wobei der äußere Körper (2, 2a) radial nach
innen gerichtete Klauen (8, 8a) und der innere Körper (1, 1a)
radial nach außen gerichtete, zwischen den nach innen
gerichteten Klauen (8, 8a) liegende Klauen (6, 6a) aufweist
und der durch den Abstand zwischen den beiden Körpern
(1, 1a, 2, 2a) gebildete Zwischenraum mit einer Einlage (3, 3a)
aus elastischem Material ausgefüllt ist, daß die nach
innen gerichteten Klauen (8, 8a) des äußeren Körpers (2, 2a)
für die Bestückung mit Eingriffsgliedern (32, 35, 36, 38)
eingerichtet sind, daß die Lücken zwischen den Klauen (8, 8a)
des äußeren Körpers (2, 2a) durch eine Stirnwand (12, 12a)
des äußeren Körpers (2, 2a) verschlossen sind und daß die
elastische Einlage (3, 3a) zusätzlich zwischen dieser
Stirnwand (12, 12a) und den ihr zugewandten Stirnflächen
der Klauen (6, 6a) des inneren Körpers (1, 1a) angeordnet ist.
2. Trägerelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
beiden Körpern (1, 1a, 2, 2a) axial sich erstreckende
Ringflächen (7, 7a) vorgesehen sind,
zwischen denen die elastische Einlage (3, 3a) zusätzlich
angeordnet ist.
3. Trägerelement nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Ringflächen (7, 7a) von koaxial übereinander angeordneten,
hülsenförmigen Ansätzen (16, 17) des inneren und äußeren
Körpers (1, 1a, 2, 2a) gebildet sind.
4. Trägerelement nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Ringflächen stufenlos in die radial innen liegenden Flächen
der nach innen gerichteten Klauen (8a) des äußeren Körpers
und die zwischen den nach außen gerichteten Klauen (6a) des
inneren Körpers (1a) liegenden und die Klauen (8a) des
äußeren Körpers (2a) aufnehmenden Zwischenräume übergehen.
5. Trägerelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere
radiale Ausnehmungen (13, 13a, 14, 14a) im inneren und äußeren
Körper (1, 1a, 2, 2a) vorgesehen sind, die jeweils von einem
mit der elastischen Einlage (3, 3a) verbundenen Pfropfen aus
elastischem Material ausgefüllt sind.
6. Trägerelement nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausnehmungen (13, 13a, 14, 14a) mit dem Pfropfen am Außenumfang
des Trägerelements vorgesehen sind.
7. Trägerelement nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausnehmungen (13, 13a, 14, 14a) paarweise miteinander
fluchten.
8. Trägerelement nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der äußere
Körper (2) ein Antriebsritzel (15) trägt.
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