DE3835479C2 - - Google Patents

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DE3835479C2 DE3835479A DE3835479A DE3835479C2 DE 3835479 C2 DE3835479 C2 DE 3835479C2 DE 3835479 A DE3835479 A DE 3835479A DE 3835479 A DE3835479 A DE 3835479A DE 3835479 C2 DE3835479 C2 DE 3835479C2
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Vornahme einer Personenidentifizierung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und ferner eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 3.
In den letzten Jahren hat die Anzahl von Vorrichtungen zur Identifizierung von Personen, die ein tragbares Speichermedium verwenden, z. B. eine Karte mit einem Speichermedium, wie z. B. ein magnetisches Speichermedium oder eine integrierte Schaltung, in denen persönliche Daten oder Informationen gespeichert sind, bei einer Vielzahl von Anwendungsbereichen zugenommen. Beispielsweise sind nunmehr Bargeldautomaten und automatische Schalterterminals unter Verwendung von solchen Identifizierungsvorrichtungen an vielen Straßenecken in großen Städten installiert.
Das am häufigsten verwendete Verfahren zur Identifizierung, das in solchen Vorrichtungen zum Einsatz kommt, besteht darin, daß ein geheime persönliche Kennzahl verwendet wird, um den jeweiligen Inhaber der Karte zu identifizieren. Der Karten­ inhaber gibt, nachdem er die Karte in die Identifizierungs­ vorrichtung eingesteckt hat, seine geheime persönliche Kennzahl in die Vorrichtung ein, um seine Identität zu beweisen.
Bei einem Typ von solchen Identifizierungsvorrichtungen weist die Karte einen Magnetspeicher auf, der eine geheime persönliche Kennzahl speichert, die von einem Terminal oder Hauptrechner ausgelesen wird, wenn die Karte in das Terminal eingesteckt wird. Der Rechner vergleicht dann die Zahl, die in das Terminal von dem Karteninhaber eingegeben wird, mit der wahren Zahl, die aus der Karte ausgelesen wird. Diese Art von Vorrichtung hat jedoch den Nachteil, daß die geheime persönliche Kennzahl leicht von einem Dritten ausgelesen werden kann, da die Zahl in einem magnetischen Medium gespeichert ist.
Somit werden bei einem bestimmten Typ von Vorrichtungen, die magnetische Speicherkarten verwenden, die geheimen persönlichen Kennzahlen der Karteninhaber in einem Hauptrechner gespeichert, und diese Zahlen werden darin mit den eingegebenen Zahlen verglichen. Dieser Typ von Vorrichtung hat jedoch Nachteile: die Vorrichtung ist nur bei On-line-Systemen anwendbar, bei denen die Terminals über ein Datenfernverarbeitungsnetz an einen Hauptrechner angeschlossen sind; da außerdem eine große Menge an Informationen bezüglich der geheimen persönlichen Kennzahlen gespeichert und an einem einzelnen Ort zur Verfügung gehalten werden muß, ist die Vorrichtung nicht wirtschaftlich und verursacht hohe Kosten.
Somit werden Vorrichtungen zur Personenidentifizierung unter Verwendung einer Karte mit einer integrierten Schaltung in zunehmenden Maße attraktiver und zunehmend populärer. Bei diesem Typ von Vorrichtung weist die Karte üblicherweise einen Mikrocomputer auf, der eine Informationsverarbeitungs­ fähigkeit hat, und die geheime persönliche Kennzahl, die in dem Speicher der integrierten Schaltung gespeichert ist, wird mit der eingegebenen Zahl von dem Mikrocomputer in der Karte verglichen. Somit besteht kein Erfordernis, die ge­ speicherte Kennzahl an eine externe Einrichtung auszugeben, so daß die Sicherheit der Vorrichtung gesteigert wird. Außer­ dem ist die Vorrichtung anwendbar bei Terminals, die nicht an ein On-line-System angeschlossen sind.
Identifizierungsvorrichtungen, die eine Karte und eine Kennzahl verwenden, einschließlich der Verwendung von IC-Karten, haben jedoch folgende Nachteile.
Erstens, wenn der Inhaber der Karte seine persönliche Kennzahl vergißt, wird die Identifizierung des Karteninhabers unmöglich. Somit tendiert der jeweilige Kartenbenutzer dazu, nur ein und dieselbe Kennzahl zu verwenden, auch wenn er eine Vielzahl von solchen Karten besitzt, was das Maß der Sicherheit für sämtliche Karten reduziert.
Zweitens hat eine Karte nur eine einzige Kennzahl, so daß dann, wenn die Kennzahl einmal einem Fremden bekanntgeworden ist, der die Karte an sich nimmt, die Karte leicht mißbraucht werden kann.
Andererseits darf der Kartenbenutzer seine Kennzahl nicht aufschreiben, damit sie nicht auf diese Weise in falsche Hände gelangen kann.
Aus der DE 25 59 136 A1 ist nun ein Verfahren zur Vornahme einer Personenidentifizierung mittels einer IC-Karte nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 bzw. eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens bekannt. Gemäß diesem bekannten Verfahren werden zwar einige Informationen dem Benutzer angezeigt, jedoch helfen diese nicht bei der Eingabe des für ihn geltenden Identifizierungscodes.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß eine vereinfachte Handhabbarkeit von IC-Karten erreicht wird, sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens aufzuzeigen.
Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des Patentanspruches 1 aufgeführten Merkmale verfahrensmäßig und durch die im Kennzeichen des Anspruches 3 aufgeführten Merkmale vorrichtungsmäßig gelöst.
Ein wesentlicher Punkt der Erfindung liegt darin, daß die Führungsinformation, die dem Benutzer nach Einschieben der Karte in das Terminal auf dem dort vorgesehenen Anzeigefeld angezeigt wird, eine nur für ihn verständliche "Eselsbrücke" bietet, die ihm die Erinnerung an seinen Identifizierungscode erleichtert. Wenn beispielsweise als Führungsinformation der Begriff "Hochzeitstag" auftaucht, so kann der Benutzer nunmehr das ihm bekannte Datum eingeben. Andererseits ist dieser Begriff für jeden Unberechtigten bedeutungslos, so daß die Führungsinformation auch von einem Nicht-Authorisierten gelesen werden darf.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Beschreibung von Ausführungs­ beispielen und unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert. Die Zeichnung zeigt in
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 2 ein Blockschaltbild einer integrierten Schaltung, die in ein tragbares Speichermedium der Vorrichtung gemäß Fig. 1 eingebaut ist.
Fig. 3a eine schematische Darstellung einer Ausführungs­ form des Speichers des tragbaren Speichermediums gemäß Fig. 2;
Fig. 3b eine der Fig. 3a ähnliche Darstellung zur Erläuterung einer anderen Ausführungsform des Speichers des tragbaren Speichermediums gemäß Fig. 2;
Fig. 3c eine der Fig. 3a ähnliche Darstellung zur Erläuterung einer weiteren Ausführungsform des Speichers des tragbaren Speichermediums gemäß Fig. 2; und in
Fig. 4 ein Flußdiagramm zur Erläuterung des Ablaufs der Personenidentifizierung mit der Vorrichtung gemäß Fig. 1.
Fig. 1 zeigt schematisch ein automatisches Schalterterminal (ATM) unter Verwendung einer Karte, die eine integrierte Schaltung oder ein IC zur Identifizierung einer Person aufweist, um eine Transaktion durchzuführen. Das ATM umfaßt ein Haupt­ gerät 1 eines automatischen Schalterterminals mit einem Mechanismus zum Ausgeben und Empfangen von Banknoten sowie einen Hauptrechner, der an den Mechanismus über eine Fern­ verarbeitungsleitung, wie z. B. ein Telefonnetz oder dergleichen angeschlossen ist. Das automatische Schalterterminal umfaßt weiter eine Anzeigeeinrichtung 2, z. B. eine Kathodenstrahl­ röhre, eine Eingabeeinrichtung 3 mit einer Vielzahl von Tasten zur Eingabe von Zahlen usw., sowie eine Schnittstelle 4 zur Aufnahme eines tragbaren Speichermediums, beispielsweise einer IC-Speicherkarte 5 bei dieser Ausführungsform, die von dem Karteninhaber eingesteckt wird, der eine Transaktion durch­ führen will. Wie in Fig. 2 dargestellt, umfaßt die IC-Karte 5 einen Speicher 51, beispielsweise in Form eines EEPROM (elektrisch löschbarer und programmierbarer Festwertspeicher), und einen Mikrocomputer 52. Der Speicher 51 und der Mikro­ computer 52 sind in eine Platte aus Kunstharz eingebettet. Der Mikrocomputer 52, der die Informationsverarbeitung innerhalb der IC-Karte 5 durchführt, weist eine Zentraleinheit oder CPU 521, einen Speicher mit wahlfreiem Zugriff oder RAM 522, einen Festwertspeicher oder ROM 523 und eine Zeitsteuerung 524 auf, die über einen Bus 525 miteinander verbunden sind, über den die interne Übertragung von Daten, Adressen, Takt­ signalen und dergleichen erfolgt.
Der Mikrocomputer 52 kommuniziert mit dem Hauptgerät 1 des automatischen Schalterterminals ATM über die Schnittstelle 4 des ATM, die Eingabe/Ausgabeeinrichtung 53 der IC-Karte 5 und einen seriellen Eingang/Ausgang 526 des Mikrocomputers 52, der an den Bus 525 angeschlossen ist. Andererseits erfolgt der Datenaustausch zwischen dem Mikrocomputer 52 und dem Speicher 51 sowie das Ausgeben der Adressen und der Steuer­ signale vom Mikrocomputer 52 zum Speicher 51 über die jeweiligen Anschlüsse 527a, 527b und 527c. Der Speicher 51 und der Mikro­ computer 52 können in einen einzigen Chip einer integrierten Schaltung eingebaut sein.
Wie in Fig. 3a dargestellt, speichert der Speicher 51 einen Identifizierungscode 511, bestehend aus einem Satz von Bits, welche die geheime persönliche Kennzahl repräsentieren, die verwendet wird, um das automatische Schalterterminal ATM in den Zustand zur Durchführung einer Transaktion zu versetzen, beispielsweise Banknoten auszugeben, deren Betrag vom Inhaber der IC-Karte 5 über die Eingabeeinrichtung 3 in das automatische Schalterterminal eingegeben wird. Der Speicher 51 speichert weiterhin Führungsinformation 512, bestehend aus einem Satz von Bits, die beispielsweise ein Wort oder einen Ausdruck repräsentieren, die dem legitimen Inhaber der IC-Karte 5 helfen, sich an die geheime persönliche Kennzahl zu erinnern, die durch den Identifizierungscode 511 repräsentiert wird.
Die Identifizierung des legitimen Inhabers der IC-Karte 5 geschieht folgendermaßen: Wie in Fig. 4 dargestellt, wird nach dem Start (Schritt 100) zunächst beim Schritt 101 die IC-Karte 5 in die Schnittstelle 4 des automatischen Schalter­ terminals eingesteckt. Dann wird die Führungsinformation 512 aus dem Speicher 51 der IC-Karte 5 vom Mikrocomputer 52 aus gelesen und über die Schnittstelle 4 an das automatische Schalterterminal ATM ausgegeben (Schritt 102).
Danach wird beim Schritt 103 die bereits aus dem Speicher 51 ausgelesene Führungsinformation auf der Anzeigeeinrichtung 2 des automatischen Schalterterminals ATM in Form eines Wortes oder eines Ausdrucks angezeigt, um den legitimen Inhaber der IC-Karte 5 an die geheime persönliche Kennzahl zu erinnern.
Nachdem der Inhaber der IC-Karte die auf der Anzeigeeinrichtung 2 dargestellte Führungsinformation gelesen und sich durch Assoziation an die geheime persönliche Kennzahl erinnert hat, gibt er die Zahl, also den Identifizierungscode beim Schritt 104 in das automatische Schalterterminal ATM ein, indem er die Tasten der Eingabeeinrichtung 3 verwendet. Beim nächsten Schritt 105 vergleicht der Mikrocomputer 52 den eingegebenen Identifizierungscode mit dem in dem Speicher 51 und aus diesem ausgelesenen Identifizierungscode 511. Alternativ kann der Vergleich der eingegebenen und gespeicherten Codes von dem automatischen Schalterterminal ATM durchgeführt werden.
Wenn der eingegebene Code richtig ist, wie es durch den Pfeil OK in Fig. 4 angegeben ist, wird beim Schritt 106 eine Transaktion, beispielsweise die Ausgabe von Banknoten, von dem automatischen Schalterterminal ATM durchgeführt, und zwar entsprechend dem Befehl, der von dem Inhaber der IC-Karte 5 über die Eingabe­ einrichtung 3 eingegeben wird. Wenn andererseits der eingegebene Identifizierungscode sich von dem Identifizierungscode 511 unterscheidet, der in dem Speicher 51 der IC-Karte 5 gespeichert ist, wie es mit dem Pfeil NG (nicht gut) angegeben ist, wird von dem automatischen Schalterterminal ATM ein Fehlerbehandlungs­ schritt 107 durchgeführt, beispielsweise mit der Anfrage an den Inhaber der IC-Karte 5, den Identifizierungscode erneut einzugeben. Wenn die Transaktion oder die Fehlerbehandlung nach dem Schritt 106 oder 107 abgeschlossen sind, wird die IC-Karte 5 beim Schritt 108 von der Schnittstelle 4 ausgegeben.
Bei der Ausführungsform des Speichers 51 gemäß Fig. 3a bestehen der Identifizierungscode 511 und die Führungs­ information 512 aus separaten Sätzen von Bits, die separat im Speicher 51 gespeichert sind, welche die geheime persönliche Kennzahl bzw. ein Wort oder einen entsprechenden Ausdruck repräsentieren. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3b speichert jedoch der Speicher 51 nur einen einzigen Satz von Bits 513, welche n Ziffern D 1 bis Dn repräsentieren. Seine ersten m Ziffern 512a werden beispielsweise als Führungsinformation verwendet, um dem Inhaber der IC-Karte 5 zu helfen, sich an die übrigen (n-m) Ziffern 511a der n Ziffern D 1 bis Dn zu erinnern, die als Identifizierungscode verwendet werden, also als geheime persönliche Kennzahl.
Die Anzahl m von Ziffern, die als Führungsinformation verwendet werden, oder ihre Positionen in den n Ziffern D 1 bis Dn, können in jedem Falle der Transaktion innerhalb eines Umfanges ver­ wendet werden, der den Inhaber der IC-Karte 5 nicht verwirrt. Weiterhin brauchen die Ziffern, die als Führungsinformation verwendet werden, nicht aufeinanderfolgend zu sein: ein Satz von Ziffern, der voneinander durch die Ziffern getrennt wird, welche den Identifizierungscode bilden, können als Führungs­ information verwendet werden. Beispielsweise können die Ziffern D 1, D 3, . . . an den ungeradzahligen Positionen als Führungs­ information verwendet werden. Dann werden die Ziffern D 2, D 4, . . . an den geradzahligen Positionen als Identifizierungscode ver­ wendet.
Bei der Ausführungsform des Speichers gemäß Fig. 3a wird ein einziges Paar von Identifizierungscode und entsprechender Führungsinformation in dem Speicher gespeichert. Fig. 3c zeigt alternativ hierzu eine Ausführungsform des Speichers 51, der eine Vielzahl von Identifizierungscodes 511b und eine Vielzahl von ihnen entsprechenden Stücken von Führungsinformation 512b speichert. Bei dieser Ausführungsform ist jedes Paar von einem Identifizierungscode und ihm entsprechender Führungs­ information ähnlich dem Paar gemäß Fig. 3a.
Beispielsweise repräsentiert die Führungsinformation 512b #1 ein Wort oder einen Ausdruck, der dem Inhaber der Karte 5 hilft, sich an die persönliche Identifizierungsnummer zu erinnern, die durch den Identifizierungscode 511b #1 repräsentiert wird. In gleicher Weise entspricht die Führungs­ information 512b #2 dem Identifizierungscode 511b #2 usw.
In dem Falle, wo der Speicher 51 eine Vielzahl von Identi­ fizierungscodes und eine Vielzahl von entsprechenden Stücken von Führungsinformation speichert, wie es Fig. 3c zeigt, weist beispielsweise der Mikrocomputer 52 der Karte 5 eine Einrichtung auf, um den Identifizierungscode zu wählen, der vom Inhaber der Karte 5 verwendet wird, um seine Identität zu beweisen.
Somit nimmt der Mikrocomputer 52 eine wahlfreie Auswahl des Identifizierungscodes vor, der beispielsweise im jeweiligen Falle einer Transaktion zu verwenden ist, liest die dem gewählten Identifizierungscode entsprechende Führungsinformation aus und zeigt sie an; dies entspricht dem Schritt 103 bei dem Programmablauf gemäß Fig. 4.
Beim nächsten Schritt 104 gibt der Inhaber der Karte 5 den Identifizierungscode ein, der der angezeigten Führungsinformation entspricht. Wenn beispielsweise das automatische Schalter­ terminal ATM den Identifizierungscode 511b #2 wählt, zeigt die Anzeigeeinrichtung 2 die Führungsinformation 512b #2 beim Schritt 103 an. Dann gibt der Inhaber der Karte 5 den Identifizierungscode 511b #2 dementsprechend beim Schritt 104 ein. Im übrigen ist die Prozedur zur Personenidentifizierung unter Verwendung der Karte 5 mit dem Speicher 51 gemäß Fig. 3c die gleiche wie die Prozedur, die in Fig. 4 dargestellt ist.

Claims (12)

1. Verfahren zur Vornahme einer Personenidentifizierung mittels einer Vorrichtung, die umfaßt
ein tragbares Speichermedium (5), das der Inhaber bei sich tragen kann, und das einen Speicher (51) aufweist, in dem ein persönlicher Identifizierungscode (511) gespeichert ist,
eine ortsfeste Aufnahmeeinrichtung (4), um das vom Inhaber eingesteckte tragbare Speichermedium (5) rückgebbar aufzunehmen, und dieses mit einer Leseeinrichtung zum Auslesen des persönlichen Identifizierungscodes (511) aus dem Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5) zu koppeln,
eine ortsfeste Anzeigeeinrichtung (2), um Informationen anzuzeigen,
eine ortsfeste Eingabeeinrichtung (3) zum Empfang eines Codes, der vom Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) eingegeben wird, und
eine Vergleichseinrichtung zum Vergleichen des vom Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) eingegebenen Codes mit dem persönlichen, von der Leseeinrichtung aus dem Speicher (51) ausgelesenen Identifizierungscode (511) und um die Identität des Inhabers zu bestätigen, wenn der eingegebene Code und der ausgelesene Identifizierungscode (511) übereinstimmen,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den Speicher (51) ein, dem Inhaber bekanntes Stück Führungsinformation (512) gespeichert wird,
daß die Führungsinformation (512) von der ortsfesten Leseeinrichtung ausgelesen wird,
daß die Führungsinformation (512) mittels der Anzeigeeinrichtung (2) angezeigt wird, und
daß danach die Eingabe des Codes durch den Benutzer erfolgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in den Speicher (51) eine Vielzahl von persönlicher Identifizierungscodes (511b) und eine Vielzahl von dazugehörigen, dem Inhaber bekannten Stücken von Führungsinformation (512b) gespeichert wird, und daß bei Benutzung des tragbaren Speichermediums eine zufällige Auswahl eines der Identifizierungscodes (511b) getroffen und die dazugehörige Führungsinformation (512b) angezeigt wird.
3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, umfassend
ein tragbares Speichermedium (5), das der Inhaber bei sich tragen kann und das einen Speicher (51) aufweist, in den ein persönlicher Identifizierungscode (511) gespeichert ist,
eine ortsfeste Aufnahmeeinrichtung (4) um das vom Inhaber eingesteckte tragbare Speichermedium (5) rückgebbar aufzunehmen, und dieses mit einer Leseeinrichtung zum Auslesen des persönlichen Identifizierungscode (511) aus dem Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5) zu koppeln;
eine ortsfeste Anzeigeeinrichtung (2) um Informationen anzuzeigen,
eine ortsfeste Eingabeeinrichtung (3) zum Empfang eines Codes, der vom Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) eingegeben wird, und
eine Vergleichseinrichtung zum Vergleichen des vom Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) eingegebenen Codes mit dem persönlichen, von der Leseeinrichtung aus dem Speicher (51) ausgelesenen Identifizierungscode (511) und um die Identität des Inhabers zu bestätigen, wenn der eingegebene Code und der ausgelesene Identifizierungscode (511) übereinstimmen,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung derart ausgebildet ist, daß in den Speicher (51) ein, dem Inhaber bekanntes Stück Führungsinformation (512) speicherbar ist,
daß die Führungsinformation (512) von der ortsfesten Leseeinrichtung auslesbar ist,
daß die Führungsinformation (512) mittels der Anzeigeeinrichtung anzeigbar ist, und
daß nach erfolgtem Auslesen und Anzeigen die Eingabe des Codes durch den Benutzer durchführbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3 zur Durchführung eines Verfahrens nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Speichereinrichtung (51) derart ausgebildet ist, daß eine Vielzahl von persönlichen Identifikationscodes (511) und eine Vielzahl von dazu gehörigen Stücken von Führungsinformationen (512b) speicherbar ist, und daß das tragbare Speichermedium (5) Auswahleinrichtungen umfaßt, die derart ausgebildet sind, daß bei Benutzung des tragbaren Speichermediums einer der Identifizierungscodes (511b) und ein dazu gehöriges Stück Führungsinformation (512b) selbsttätig auswählbar sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5) eine integrierte Schaltung aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (51) des tragbaren Speichermediums ein magnetisches Speichermedium aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3-6, dadurch gekennzeichnet, daß die Leseeinrichtung ortsfest und betriebsmäßig mit der Aufnahmeeinrichtung (4) und der Anzeigeeinrichtung (2) gekoppelt ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3-7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vergleichseinrichtung ortsfest und mit der Eingabeeinrichtung (2) betriebsmäßig gekoppelt ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vergleichseinrichtung ortsfest und betriebsmäßig mit der Eingabeeinrichtung (2) und der Leseeinrichtung gekoppelt ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3-7, dadurch gekennzeichnet, daß das tragbare Speichermedium (5) die Vergleichseinrichtung aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3-9, dadurch gekennzeichnet, daß das tragbare Speichermedium (5) die Leseeinrichtung aufweist.
12. Verwendung einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3-11 in einem Geldautomaten.
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