DE3835479A1 - Verfahren und vorrichtung zur vornahme einer personenidentifizierung mit einer ic-karte - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur vornahme einer personenidentifizierung mit einer ic-karteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft Vorrichtungen zur Identifizierung
von Personen mittels eines tragbaren Speichermediums,
z. B. einer IC-Karte, die eine integrierte Schaltung oder
ein IC aufweist, welche die jeweilige zu identifizierende
Person besitzt und mit sich führt, wobei ein Identifizierungs
code in die Vorrichtung vom Inhaber des Speichermediums
eingegeben wird. Die Erfindung betrifft ferner tragbare
Speichermedien und Verfahren zur Identifizierung von
Personen unter Verwendung von derartigen Vorrichtungen.
In den letzten Jahren hat die Anzahl von Vorrichtungen zur
Identifizierung von Personen, die ein tragbares Speichermedium
verwenden, z. B. eine Karte mit einem Speichermedium, wie
z. B. ein magnetisches Speichermedium oder eine integrierte
Schaltung, in denen persönliche Daten oder Informationen
gespeichert sind, bei einer Vielzahl von Anwendungsbereichen
zugenommen. Beispielsweise sind nunmehr Bargeldautomaten und
automatische Schalterterminals unter Verwendung von solchen
Identifizierungsvorrichtungen an vielen Straßenecken in großen
Städten installiert.
Das am häufigsten verwendete Verfahren zur Identifizierung,
das in solchen Vorrichtungen zum Einsatz kommt, besteht darin,
daß ein geheime persönliche Kennzahl verwendet wird, um den
jeweiligen Inhaber der Karte zu identifizieren. Der Karten
inhaber gibt, nachdem er die Karte in die Identifizierungs
vorrichtung eingesteckt hat, seine geheime persönliche
Kennzahl in die Vorrichtung ein, um seine Identität zu
beweisen.
Bei einem Typ von solchen Identifizierungsvorrichtungen weist
die Karte einen Magnetspeicher auf, der eine geheime persönliche
Kennzahl speichert, die von einem Terminal oder Hauptrechner
ausgelesen wird, wenn die Karte in das Terminal eingesteckt wird.
Der Rechner vergleicht dann die Zahl, die in das Terminal von
dem Karteninhaber eingegeben wird, mit der wahren Zahl, die
aus der Karte ausgelesen wird. Diese Art von Vorrichtung hat
jedoch den Nachteil, daß die geheime persönliche Kennzahl
leicht von einem Dritten ausgelesen werden kann, da die Zahl
in einem magnetischen Medium gespeichert ist.
Somit werden bei einem bestimmten Typ von Vorrichtungen, die
magnetische Speicherkarten verwenden, die geheimen persönlichen
Kennzahlen der Karteninhaber in einem Hauptrechner gespeichert,
und diese Zahlen werden darin mit den eingegebenen Zahlen
verglichen. Dieser Typ von Vorrichtung hat jedoch Nachteile:
die Vorrichtung ist nur bei On-line-Systemen anwendbar, bei
denen die Terminals über ein Datenfernverarbeitungsnetz an
einen Hauptrechner angeschlossen sind; da außerdem eine
große Menge an Informationen bezüglich der geheimen persönlichen
Kennzahlen gespeichert und an einem einzelnen Ort zur Verfügung
gehalten werden muß, ist die Vorrichtung nicht wirtschaftlich
und verursacht hohe Kosten.
Somit werden Vorrichtungen zur Personenidentifizierung unter
Verwendung einer Karte mit einer integrierten Schaltung in
zunehmenden Maße attraktiver und zunehmend populärer. Bei
diesem Typ von Vorrichtung weist die Karte üblicherweise
einen Mikrocomputer auf, der eine Informationsverarbeitungs
fähigkeit hat, und die geheime persönliche Kennzahl, die
in dem Speicher der integrierten Schaltung gespeichert ist,
wird mit der eingegebenen Zahl von dem Mikrocomputer in der
Karte verglichen. Somit besteht kein Erfordernis, die ge
speicherte Kennzahl an eine externe Einrichtung auszugeben,
so daß die Sicherheit der Vorrichtung gesteigert wird. Außer
dem ist die Vorrichtung anwendbar bei Terminals, die nicht
an ein On-line-System angeschlossen sind.
Identifizierungsvorrichtungen, die eine Karte und eine
Kennzahl verwenden, einschließlich der Verwendung von IC-Karten,
haben jedoch folgende Nachteile.
Erstens, wenn der Inhaber der Karte seine persönliche Kennzahl
vergißt, wird die Identifizierung des Karteninhabers unmöglich.
Somit tendiert der jeweilige Kartenbenutzer dazu, nur ein und
dieselbe Kennzahl zu verwenden, auch wenn er eine Vielzahl
von solchen Karten besitzt, was das Maß der Sicherheit für
sämtliche Karten reduziert.
Zweitens hat eine Karte nur eine einzige Kennzahl, so daß dann,
wenn die Kennzahl einmal einem Fremden bekanntgeworden ist,
der die Karte an sich nimmt, die Karte leicht mißbraucht werden
kann.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zur
Vornahme einer Personenidentifizierung unter Verwendung eines
tragbaren Speichermediums und eines persönlichen Identifizierungs
codes, beispielsweise einer geheimen persönlichen Kennzahl
anzugeben, die in der Lage ist, dem legitimen Inhaber des
tragbaren Speichermediums zu helfen, sich an den Identifizierungs
code zu erinnern, so daß die Vorrichtung den Karteninhaber auch
dann identifizieren kann, wenn er vorübergehend den Code
vergessen hat.
Weiteres Ziel der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur
Vornahme einer Identifizierung von Personen anzugeben, die
gegen mißbräuchliche Benutzung der Karte durch Fremde sicher
gestützt ist, wenn diese in Besitz der Karte kommen.
Weiterhin wird gemäß der Erfindung ein tragbares Speicher
medium und ein Verfahren zur Identifizierung von Personen
angegeben, die bei der Vorrichtung gemäß der Erfindung
Verwendung finden.
Die Vorrichtung zur Vornahme einer Personenidentifizierung
gemäß der Erfindung weist ein tragbares Speichermedium, d. h.
eine Karte mit einem Speichermedium, wie z. B. eine integrierte
Schaltung oder einen kurzen Streifen eines Magnetbandes
auf, welche von einer zu identifizierenden Person mitgeführt
wird; der Rest der Vorrichtung befindet sich an einem festen
Ort oder Orten. In dem Falle, wo die Vorrichtung beispielsweise
einen Teil eines ATM oder automatischen Schalterterminals
bildet, weist der feste Teil ein Terminal als Teil einer
Bargeldausgabe- und -empfangseinrichtung sowie einen Hauptrechner
auf, der an das Terminal über eine Datenfernverarbeitungsleitung,
z. B. ein Telefonleitungsnetz, angeschlossen ist.
Das tragbare Speichermedium, z. B. die Karte, weist eine
Speichereinrichtung zum Speichern eines persönlichen Identi
fizierungscodes und von Führungsinformation auf, die dem
Karteninhaber hilft, sich an den persönlichen Identifizierungs
code zu erinnern. Der persönliche Identifizierungscode kann
ein Satz von Bits sein, der eine geheime persönliche Kennzahl
repräsentiert.
Der feste Teil der Vorrichtung, z. B. ein Terminal eines
automatischen Schalterterminals oder ATM, weist folgendes
auf: eine Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme des tragbaren
Speichermediums, um eine vorübergehende Verbindung zwischen
dem tragbaren Speichermedium und dem festen Teil der Vorrichtung
herzustellen; eine Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen der
Führungsinformation, die in der Speichereinrichtung des
tragbaren Speichermediums gespeichert ist; und eine Eingabe
einrichtung zum Aufnehmen eines Codes, der vom Karteninhaber
eingegeben wird.
Die Vorrichtung umfaßt ferner eine Leseeinrichtung, um den
persönlichen Identifizierungscode und die Führungsinformation
auszulesen, die in der Speichereinrichtung des tragbaren
Speichermediums gespeichert sind, sowie eine Vergleichsein
richtung zum Vergleichen des Codes, der von dem Karteninhaber
eingegeben wird, mit demjenigen Code, der in der Speicher
einrichtung des tragbaren Speichermediums gespeichert und
von diesem ausgelesen wird.
Die Vergleichseinrichtung bestätigt die Identität des Karten
inhabers, wenn diese beiden Codes Koinzidenz zeigen. Vorzugs
weise sind die Leseeinrichtung und die Vergleichseinrichtung
in das tragbare Speichermedium eingebaut, wenn das Medium
eine integrierte Schaltung aufweist; anderenfalls können sie
auch in den festen Teil der Vorrichtung eingebaut sein.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform gemäß der Erfindung
speichert die Speichereinrichtung des tragbaren Speicher
mediums eine Vielzahl von persönlichen Identifizierungscodes
und eine Vielzahl von Stücken der Führungsinformation, die
jeweils einem der persönlichen Identifizierungscodes ent
sprechen. In diesem Falle weist die Vorrichtung gemäß der
Erfindung außerdem eine Einrichtung auf, um einen der
persönlichen Identifizierungscodes in jedem Falle der
Identifizierung des Karteninhabers zu wählen. Die Leseein
richtung liest den gewählten persönlichen Code und die ihm
entsprechende Führungsinformation aus, so daß die Anzeige
einrichtung die spezielle Führungsinformation anzeigt, die
auf diese Weise aus der Speichereinrichtung ausgelesen wird.
Vom Karteninhaber, der die Führungsinformation auf der Anzeige
einrichtung sieht, wird erwartet, daß er den gewählten Code
eingibt. Somit vergleicht die Vergleichseinrichtung den
eingegebenen Code mit dem gewählten Code, der aus der
Speichereinrichtung ausgelesen wird.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform gemäß der
Erfindung speichert die Speichereinrichtung des tragbaren
Speichermediums einen einzigen Satz von Ziffern, die sowohl
als persönlicher Identifizierungscode als auch als Führungs
information fungieren. Bei dieser Ausführungsform umfaßt die
erfindungsgemäße Vorrichtung außerdem eine Wähleinrichtung
zum Wählen eines Bereiches des Satzes von Ziffern als Führungs
information, wobei der Rest der Ziffern als Identifizierungs
code dient. Somit zeigt die Anzeigeeinrichtung den gewählten
Bereich der Ziffern an, und vom Karteninhaber wird erwartet,
daß er die übrigen Ziffern als Identifizierungscode eingibt.
Die Vergleichseinrichtung vergleicht die eingegebenen Ziffern
mit den übrigen Ziffern, die als Identifizierungscode dienen.
Gemäß der Erfindung werden weiterhin ein tragbares Speicher
medium und ein Verfahren zur Vornahme einer Personenidenti
fizierung unter Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
angegeben.
Die Erfindung wird nachstehend, auch hinsichtlich weiterer
Merkmale und Vorteile, anhand der Beschreibung von Ausführungs
beispielen und unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung
näher erläutert. Die Zeichnung zeigt in
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 2 ein Blockschaltbild einer integrierten
Schaltung, die in ein tragbares Speichermedium
der Vorrichtung gemäß Fig. 1 eingebaut ist.
Fig. 3a eine schematische Darstellung einer Ausführungs
form des Speichers des tragbaren Speichermediums
gemäß Fig. 2;
Fig. 3b eine der Fig. 3a ähnliche Darstellung zur
Erläuterung einer anderen Ausführungsform
des Speichers des tragbaren Speichermediums
gemäß Fig. 2;
Fig. 3c eine der Fig. 3a ähnliche Darstellung zur
Erläuterung einer weiteren Ausführungsform
des Speichers des tragbaren Speichermediums
gemäß Fig. 2; und in
Fig. 4 ein Flußdiagramm zur Erläuterung des
Ablaufs der Personenidentifizierung mit der
Vorrichtung gemäß Fig. 1.
Fig. 1 zeigt schematisch ein automatisches Schalterterminal
oder ATM unter Verwendung einer Karte, die eine integrierte
Schaltung oder ein IC zur Identifizierung einer Person aufweist,
um eine Transaktion durchzuführen. Das ATM umfaßt ein Haupt
gerät 1 eines automatischen Schalterterminals mit einem
Mechanismus zum Ausgeben und Empfangen von Banknoten sowie
einen Hauptrechner, der an den Mechanismus über eine Fern
verarbeitungsleitung, wie z. B. ein Telefonnetz oder dergleichen
angeschlossen ist. Das automatische Schalterterminal umfaßt
weiter eine Anzeigeeinrichtung 2, z. B. eine Kathodenstrahl
röhre, eine Eingabeeinrichtung 3 mit einer Vielzahl von Tasten
zur Eingabe von Zahlen usw., sowie eine Schnittstelle 4 zur
Aufnahme eines tragbaren Speichermediums, beispielsweise einer
IC-Speicherkarte 5 bei dieser Ausführungsform, die von dem
Karteninhaber eingesteckt wird, der eine Transaktion durch
führen will. Wie in Fig. 2 dargestellt, umfaßt die IC-Karte 5
einen Speicher 51, beispielsweise in Form eines EEPROM
(elektrisch löschbarer und programmierbarer Festwertspeicher),
und einen Mikrocomputer 52. Der Speicher 51 und der Mikro
computer 52 sind in eine Platte aus Kunstharz eingebettet.
Der Mikrocomputer 52, der die Informationsverarbeitung
innerhalb der IC-Karte 5 durchführt, weist eine Zentraleinheit
oder CPU 521, einen Speicher mit wahlfreiem Zugriff oder RAM
522, einen Festwertspeicher oder ROM 523 und eine Zeitsteuerung
524 auf, die über einen Bus 525 miteinander verbunden sind,
über den die interne Übertragung von Daten, Adressen, Takt
signalen und dergleichen erfolgt.
Der Mikrocomputer 52 kommuniziert mit dem Hauptgerät 1 des
automatischen Schalterterminals ATM über die Schnittstelle 4
des ATM, die Eingabe/Ausgabeeinrichtung 53 der IC-Karte 5
und einen seriellen Eingang/Ausgang 526 des Mikrocomputers 52,
der an den Bus 525 angeschlossen ist. Andererseits erfolgt
der Datenaustausch zwischen dem Mikrocomputer 52 und dem
Speicher 51 sowie das Ausgeben der Adressen und der Steuer
signale vom Mikrocomputer 52 zum Speicher 51 über die jeweiligen
Anschlüsse 527 a, 527 b und 527 c. Der Speicher 51 und der Mikro
computer 52 können in einen einzigen Chip einer integrierten
eingebaut sein.
Wie in Fig. 3a dargestellt, speichert der Speicher 51 einen
Identifizierungscode 511, bestehend aus einem Satz von Bits,
welche die geheime persönliche Kennzahl repräsentieren, die
verwendet wird, um das automatische Schalterterminal ATM in
den Zustand zur Durchführung einer Transaktion zu versetzen,
beispielsweise Banknoten auszugeben, deren Betrag vom Inhaber
der IC-Karte 5 über die Eingabeeinrichtung 3 in das automatische
Schalterterminal eingegeben wird. Der Speicher 51 speichert
weiterhin Führungsinformation 512, bestehend aus einem Satz
von Bits, die beispielsweise ein Wort oder einen Ausdruck
repräsentieren, die dem legitimen Inhaber der IC-Karte 5
helfen, sich an die geheime persönliche Kennzahl zu erinnern,
die durch den Identifizierungscode 511 repräsentiert wird.
Die Identifizierung des legitimen Inhabers der IC-Karte 5
geschieht folgendermaßen: Wie in Fig. 4 dargestellt, wird
nach dem Start (Schritt 100) zunächst beim Schritt 101 die
IC-Karte 5 in die Schnittstelle 4 des automatischen Schalter
terminals eingesteckt. Dann wird die Führungsinformation 512
aus dem Speicher 51 der IC-Karte 5 vom Mikrocomputer 52
aus gelesen und über die Schnittstelle 4 an das automatische
Schalterterminal ATM ausgegeben (Schritt 102).
Danach wird beim Schritt 103 die bereits aus dem Speicher 51
ausgelesene Führungsinformation auf der Anzeigeeinrichtung 2
des automatischen Schalterterminals ATM in Form eines Wortes
oder eines Ausdrucks angezeigt, um den legitimen Inhaber der
IC-Karte 5 an die geheime persönliche Kennzahl zu erinnern.
Nachdem der Inhaber der IC-Karte die auf der Anzeigeeinrichtung
2 dargestellte Führungsinformation gelesen und sich durch
Assoziation an die geheime persönliche Kennzahl erinnert hat,
gibt er die Zahl, also den Identifizierungscode beim Schritt
104 in das automatische Schalterterminal ATM ein, indem er
die Tasten der Eingabeeinrichtung 3 verwendet. Beim nächsten
Schritt 105 vergleicht der Mikrocomputer 52 den eingegebenen
Identifizierungscode mit dem in dem Speicher 51 und aus diesem
ausgelesenen Identifizierungscode 511. Alternativ kann der
Vergleich der eingegebenen und gespeicherten Codes von dem
automatischen Schalterterminal ATM durchgeführt werden.
Wenn der eingegebene Code richtig ist, wie es durch den Pfeil OK
in Fig. 4 angegeben ist, wird beim Schritt 106 eine Transaktion,
beispielsweise die Ausgabe von Banknoten, von dem automatischen
Schalterterminal ATM durchgeführt, und zwar entsprechend dem
Befehl, der von dem Inhaber der IC-Karte 5 über die Eingabe
einrichtung 3 eingegeben wird. Wenn andererseits der eingegebene
Identifizierungscode sich von dem Identifizierungscode 511
unterscheidet, der in dem Speicher 51 der IC-Karte 5 gespeichert
ist, wie es mit dem Pfeil NG (nicht gut) angegeben ist, wird
von dem automatischen Schalterterminal ATM ein Fehlerbehandlungs
schritt 107 durchgeführt, beispielsweise mit der Anfrage an
den Inhaber der IC-Karte 5, den Identifizierungscode erneut
einzugeben. Wenn die Transaktion oder die Fehlerbehandlung
nach dem Schritt 106 oder 107 abgeschlossen sind, wird die
IC-Karte 5 beim Schritt 108 von der Schnittstelle 4 ausgegeben.
Bei der Ausführungsform des Speichers 51 gemäß Fig. 3a
bestehen der Identifizierungscode 511 und die Führungs
information 512 aus separaten Sätzen von Bits, die separat
im Speicher 51 gespeichert sind, welche die geheime persönliche
Kennzahl bzw. ein Wort oder einen entsprechenden Ausdruck
repräsentieren. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3b speichert
jedoch der Speicher 51 nur einen einzigen Satz von Bits 513,
welche n Ziffern D 1 bis Dn repräsentieren. Seine ersten m
Ziffern 512 a werden beispielsweise als Führungsinformation
verwendet, um dem Inhaber der IC-Karte 5 zu helfen, sich an
die übrigen (n-m) Ziffern 511 a der n Ziffern D 1 bis Dn
zu erinnern, die als Identifizierungscode verwendet werden,
also als geheime persönliche Kennzahl.
Die Anzahl m von Ziffern, die als Führungsinformation verwendet
werden, oder ihre Positionen in den n Ziffern D 1 bis Dn, können
in jedem Falle der Transaktion innerhalb eines Umfanges ver
wendet werden, der den Inhaber der IC-Karte 5 nicht verwirrt.
Weiterhin brauchen die Ziffern, die als Führungsinformation
verwendet werden, nicht aufeinanderfolgend zu sein: ein Satz
von Ziffern, der voneinander durch die Ziffern getrennt wird,
welche den Identifizierungscode bilden, können als Führungs
information verwendet werden. Beispielsweise können die Ziffern
D 1, D 3, ... an den ungeradzahligen Positionen als Führungs
information verwendet werden. Dann werden die Ziffern D 2, D 4, ...
an den geradzahligen Positionen als Identifizierungscode ver
wendet.
Bei der Ausführungsform des Speichers gemäß Fig. 3a wird ein
einziges Paar von Identifizierungscode und entsprechender
Führungsinformation in dem Speicher gespeichert. Fig. 3c
zeigt alternativ hierzu eine Ausführungsform des Speichers 51,
der eine Vielzahl von Identifizierungscodes 511 b und eine
Vielzahl von ihnen entsprechenden Stücken von Führungsinformation
512 b speichert. Bei dieser Ausführungsform ist jedes Paar von
einem Identifizierungscode und ihm entsprechender Führungs
information ähnlich dem Paar gemäß Fig. 3a.
Beispielsweise repräsentiert die Führungsinformation 512 b #1
ein Wort oder einen Ausdruck, der dem Inhaber der Karte 5
hilft, sich an die persönliche Identifizierungsnummer zu
erinnern, die durch den Identifizierungscode 511 b #1
repräsentiert wird. In gleicher Weise entspricht die Führungs
information 512 b #2 dem Identifizierungscode 511 b #2 usw.
In dem Falle, wo der Speicher 51 eine Vielzahl von Identi
fizierungscodes und eine Vielzahl von entsprechenden Stücken
von Führungsinformation speichert, wie es Fig. 3c zeigt,
weist beispielsweise der Mikrocomputer 52 der Karte 5 eine
Einrichtung auf, um den Identifizierungscode zu wählen, der
vom Inhaber der Karte 5 verwendet wird, um seine Identität
zu beweisen.
Somit nimmt der Mikrocomputer 52 eine wahlfreie Auswahl des
Identifizierungscodes vor, der beispielsweise im jeweiligen
Falle einer Transaktion zu verwenden ist, liest die dem
gewählten Identifizierungscode entsprechende Führungsinformation
aus und zeigt sie an; dies entspricht dem Schritt 103 bei dem
Programmablauf gemäß Fig. 4.
Beim nächsten Schritt 104 gibt der Inhaber der Karte 5 den
Identifizierungscode ein, der der angezeigten Führungsinformation
entspricht. Wenn beispielsweise das automatische Schalter
terminal ATM den Identifizierungscode 511 b #2 wählt, zeigt
die Anzeigeeinrichtung 2 die Führungsinformation 512 b #2 beim
Schritt 103 an. Dann gibt der Inhaber der Karte 5 den
Identifizierungscode 511 b #2 dementsprechend beim Schritt 104
ein. Im übrigen ist die Prozedur zur Personenidentifizierung
unter Verwendung der Karte 5 mit dem Speicher 51 gemäß Fig. 3c
die gleiche wie die Prozedur, die in Fig. 4 dargestellt ist.
Claims (24)
1. Vorrichtung zur Vornahme einer Personenidentifizierung
mit einem tragbaren Speichermedium (5) und einem Identi
fizierungscode, der in die Vorrichtung vom Inhaber des
tragbaren Speichermediums (5) eingegeben wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung folgendes aufweist:
- - ein tragbares Speichermedium (5), das der Inhaber bei sich tragen kann und das eine Speichereinrichtung (51) aufweist, um einen persönlichen Identifizierungscode (511) und ein Stück Führungsinformation (512) zu speichern, die dem persönlichen Identifizierungscode (511) entspricht;
- - eine Aufnahmeeinrichtung (4), die sich an einem festen Ort befindet, um das vom Inhaber des tragbaren Speicher mediums (5) eingesteckte tragbare Speichermedium (5) rückgebbar aufzunehmen, um dadurch das tragbare Speicher medium (5) mit Teilen der Vorrichtung an einem festen Ort zu koppeln;
- - eine Leseeinrichtung zum Auslesen des persönlichen Identi fizierungscodes (511) und der Führungsinformation (512) aus dem Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5);
- - eine Anzeigeeinrichtung (2), die sich an einem festen Ort befindet, um die Führungsinformation (512) anzuzeigen, die von der Leseeinrichtung aus dem Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5) ausgelesen worden ist;
- - eine Eingabeeinrichtung (3) an einem festen Ort zum Empfang eines Codes, der vom Inhaber des tragbaren Speicher mediums (5) eingegeben wird; und
- - eine Vergleichseinrichtung zum Vergleichen des vom Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) eingegebenen Codes mit dem persönlichen Identifizierungscode (511), der von der Lese einrichtung aus dem Speicher (51) des tragbaren Speicher mediums (5) ausgelesen worden ist, wobei die Vergleichs einrichtung die Identität des Inhabers des Speichermediums bestätigt, wenn der vom Inhaber des Speichermediums (5) eingegebene Code und der in dem Speicher (51) des Speicher mediums eingespeicherte und von dort ausgelesene Code (511) Koinzidenz zeigen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5) eine
integrierte Schaltung aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher (51) des tragbaren Speichermediums ein
magnetisches Speichermedium aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Leseeinrichtung an einem Ort fixiert und betriebs
mäßig mit der Aufnahmeeinrichtung (4) und der Anzeigeeinrichtung
(2) gekoppelt ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vergleichseinrichtung an einem Ort fixiert und mit
der Eingabeeinrichtung (2) betriebsmäßig gekoppelt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vergleichseinrichtung an einem Ort fixiert und betriebs
mäßig mit der Eingabeeinrichtung (2) und der Leseeinrichtung
gekoppelt ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das tragbare Speichermedium (5) die Vergleichseinrichtung
aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das tragbare Speichermedium (5) die Leseeinrichtung
aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
gekennzeichnet durch
- - eine Geldtransaktionseinrichtung zur Durchführung einer Geldtransaktion in Abhängigkeit von einem Befehl, der vom Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) gegeben wird, und
- - eine Aktivierungseinrichtung zur Aktivierung der Geld transaktionseinrichtung in Abhängigkeit von der Bestätigung der Identität des Inhabers des tragbaren Speichermediums (5) durch die Vergleichseinrichtung.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Geldtransaktionseinrichtung Mittel zur Geldausgabe
aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Geldtransaktionseinrichtung Mittel aufweist, um Geld
von dem Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) entgegenzu
nehmen.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5) eine Einrichtung aufweist, um eine Vielzahl von persönlichen Identifizierungscodes (511 b) und eine Vielzahl von Stücken von Führungsinformation (512 b) zu speichern, die jeweils einem der persönlichen Identifizierungscodes (511 b) entsprechen, daß die Vorrichtung außerdem eine Wähleinrichtung aufweist, um einen der persönlichen Identifizierungscodes (511 b) im jeweiligen Falle einer Identifizierung des Inhabers des trag baren Speichermediums (5) zu wählen,
daß die Leseeinrichtung den einen gewählten Identifizierungs code von den persönlichen Identifizierungscodes sowie ein Stück Führungsinformation (512 b) ausliest, die dem gewählten persönlichen Identifzierungscode entspricht,
daß die Anzeigeeinrichtung (2) die Führungsinformation anzeigt, die dem einen gewählten persönlichen Identifizierungscode (511 b) entspricht,
und daß die Vergleichseinrichtung den von dem Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) eingegebenen Code mit dem einen gewählten persönlichen Identifizierungscode (511 b) vergleicht.
daß der Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5) eine Einrichtung aufweist, um eine Vielzahl von persönlichen Identifizierungscodes (511 b) und eine Vielzahl von Stücken von Führungsinformation (512 b) zu speichern, die jeweils einem der persönlichen Identifizierungscodes (511 b) entsprechen, daß die Vorrichtung außerdem eine Wähleinrichtung aufweist, um einen der persönlichen Identifizierungscodes (511 b) im jeweiligen Falle einer Identifizierung des Inhabers des trag baren Speichermediums (5) zu wählen,
daß die Leseeinrichtung den einen gewählten Identifizierungs code von den persönlichen Identifizierungscodes sowie ein Stück Führungsinformation (512 b) ausliest, die dem gewählten persönlichen Identifzierungscode entspricht,
daß die Anzeigeeinrichtung (2) die Führungsinformation anzeigt, die dem einen gewählten persönlichen Identifizierungscode (511 b) entspricht,
und daß die Vergleichseinrichtung den von dem Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) eingegebenen Code mit dem einen gewählten persönlichen Identifizierungscode (511 b) vergleicht.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Wähleinrichtung fest an einem Ort vorgesehen ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß das tragbare Speichermedium (5) die Wähleinrichtung
aufweist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5) Mittel aufweist, um einen Satz (513) von Ziffern (D 1, ..., Dn) zu speichern,
daß die Leseeinrichtung diesen Satz von Ziffern aus dem Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5) ausliest, daß die Vorrichtung eine Wähleinrichtung aufweist, um einen Teil des Satzes (513) von Ziffern (D 1, ..., Dn) zu wählen,
daß die Anzeigeeinrichtung (2) den gewählten Teil des Satzes von Ziffern als Führungsinformation (512 a) anzeigt, und daß die Vergleichseinrichtung den von dem Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) eingegebenen Code mit dem übrigen Teil (511 a) des Satzes (513) von Ziffern vergleicht.
daß der Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5) Mittel aufweist, um einen Satz (513) von Ziffern (D 1, ..., Dn) zu speichern,
daß die Leseeinrichtung diesen Satz von Ziffern aus dem Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5) ausliest, daß die Vorrichtung eine Wähleinrichtung aufweist, um einen Teil des Satzes (513) von Ziffern (D 1, ..., Dn) zu wählen,
daß die Anzeigeeinrichtung (2) den gewählten Teil des Satzes von Ziffern als Führungsinformation (512 a) anzeigt, und daß die Vergleichseinrichtung den von dem Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) eingegebenen Code mit dem übrigen Teil (511 a) des Satzes (513) von Ziffern vergleicht.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Wähleinrichtung fest an einem Ort vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß das tragbare Speichermedium (5) die Wähleinrichtung
aufweist.
18. Tragbares Speichermedium zum Einstecken in eine Schnitt
stelle (4) einer Vorrichtung (ATM), die sich an einem festen
Ort befindet, um eine Identifizierung eines Inhabers des
Speichermediums (5) vorzunehmen, wobei die Vorrichtung eine
Anzeigeeinrichtung (2) und eine Eingabeeinrichtung (3)
zur Annahme eines Codes aufweist, der vom Inhaber des
tragbaren Speichermediums (5) eingegeben wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß das tragbare Speichermedium (5) einen Speicher (51) aufweist, um einen persönlichen Identifizierungscode (511) und ein Stück von Führungsinformation (512) zu speichern, um den Inhaber des Speichermediums (5) zu unterstützen, sich durch Assoziation an den persönlichen Identifizierungs code (511) zu erinnern,
wobei die Anzeigeeinrichtung (2) die aus dem Speicher (51) ausgelesene Führungsinformation (512) anzeigt, wenn das Speichermedium (5) vom Inhaber des Speichermediums (5) in die Schnittstelle (4) der Vorrichtung (ATM) eingesteckt wird, wobei die Identifizierung des Inhabers durch Vergleich eines Codes, der vom Inhaber des Speichermediums eingegeben wird, mit dem persönlichen Identifzierungscode (511) vorgenommen wird, der in dem Speicher (51) gespeichert und aus diesem ausgelesen worden ist.
daß das tragbare Speichermedium (5) einen Speicher (51) aufweist, um einen persönlichen Identifizierungscode (511) und ein Stück von Führungsinformation (512) zu speichern, um den Inhaber des Speichermediums (5) zu unterstützen, sich durch Assoziation an den persönlichen Identifizierungs code (511) zu erinnern,
wobei die Anzeigeeinrichtung (2) die aus dem Speicher (51) ausgelesene Führungsinformation (512) anzeigt, wenn das Speichermedium (5) vom Inhaber des Speichermediums (5) in die Schnittstelle (4) der Vorrichtung (ATM) eingesteckt wird, wobei die Identifizierung des Inhabers durch Vergleich eines Codes, der vom Inhaber des Speichermediums eingegeben wird, mit dem persönlichen Identifzierungscode (511) vorgenommen wird, der in dem Speicher (51) gespeichert und aus diesem ausgelesen worden ist.
19. Speichermedium nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher (51) des Speichermediums (5) eine integrierte
Schaltung aufweist.
20. Speichermedium nach Anspruch 18 oder 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher (51) Einrichtungen aufweist, um eine Vielzahl
von persönlichen Identifzierungscodes (511) und eine Vielzahl
von Führungsinformationen (512) zu speichern, die jeweils einem
der persönlichen Identifizierungscodes (511) entsprechen.
21. Speichermedium nach einem der Ansprüche 18 bis 20,
gekennzeichnet durch
eine Wähleinrichtung zum Wählen von einem der persönlichen
Identifizierungscodes (511) im jeweiligen Falle der Identi
fizierung des Inhabers des tragbaren Speichermediums (5).
22. Verfahren zur Vornahme einer Personenidentifizierung
unter Verwendung einer Vorrichtung nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch folgende Schritte:
- - Einstecken des tragbaren Speichermediums (5) durch den Inhaber des Speichermediums in die Aufnahmeeinrichtung (4);
- - Auslesen des persönlichen Identifizierungscodes (511) und der Führungsinformation (512) aus dem Speicher (51) in dem tragbaren Speichermedium (5) durch die Leseeinrichtung;
- - Anzeigen der Führungsinformation (512), die aus dem Speicher (51) von der Leseeinrichtung ausgelesen worden ist, auf der Anzeigeeinrichtung (2), um den Inhaber des Speichermediums (5) zu unterstützen, sich durch Assoziation an den persönlichen Identifizierungscode (511) zu erinnern;
- - Eingeben des persönlichen Identifizierungscodes durch den Inhaber des Speichermediums (5) in die Eingabeeinrichtung (2); und
- - Vergleichen des vom Inhaber des Speichermediums (5) einge gebenen Codes mit dem persönlichen Identifizierungscode (511), der von der Leseeinrichtung aus dem Speicher (51) ausgelesen worden ist, so daß die Identität des Inhabers des Speichermediums (5) bestätigt wird, wenn der vom Inhaber des Speichermediums (5) eingegebene Code und der Code (511), der in dem Speicher (51) gespeichert und aus diesem ausgelesen worden ist, Koinzidenz zeigen.
23. Verfahren zur Vornahme einer Personenidentifizierung
unter Verwendung einer Vorrichtung nach Anspruch 12,
gekennzeichnet durch folgende Schritte:
- - Einstecken des tragbaren Speichermediums (5) vom Inhaber des Speichermediums (5) in die Aufnahmeeinrichtung (4);
- - Wählen von einem der persönlichen Identifizierungscodes (511 b) durch die Wähleinrichtung;
- - Auslesen des einen gewählten persönlichen Identifizierungs codes (511 b) und der Führungsinformation (512 b), die dem einen gewählten persönlichen Identifizierungscode entspricht, aus dem Speicher (51) in dem tragbaren Speicher medium (5) durch die Leseeinrichtung;
- - Anzeigen der Führungsinformation (512 b), die von der Lese einrichtung aus dem Speicher ausgelesen worden ist, auf der Anzeigeeinrichtung (2), um den Inhaber des Speicher mediums (5) zu unterstützen, sich an den einen gewählten persönlichen Identifizierungscode (511 b) durch Assoziation zu erinnern;
- - Eingeben des einen gewählten persönlichen Identifizierungs codes durch den Inhaber des Speichermediums (5) in die Eingabeeinrichtung (3); und
- - Vergleichen des vom Inhaber des Speichermediums (5) einge gebenen Codes mit dem einen gewählten persönlichen Identi fizierungscode (511 b), der von der Leseeinrichtung aus dem Speicher (51) ausgelesen worden ist, so daß eine Identität des Inhabers des Speichermediums dann bestätigt wird, wenn der vom Inhaber des Speichermediums (5) eingegebene Code mit dem gewählten Code Koinzidenz zeigt, der aus dem Speicher (51) des Speichermediums (5) ausgelesen worden ist.
24. Verfahren zur Vornahme einer Personenidentifizierung
unter Verwendung einer Vorrichtung nach Anspruch 15,
gekennzeichnet durch folgende Schritte:
- - Einstecken des tragbaren Speichermediums (5) durch den Inhaber des Speichermediums in die Aufnahmeeinrichtung (4);
- - Auslesen des Satzes (513) von Ziffern (D 1, ..., Dn) aus dem Speicher (51) in dem tragbaren Speichermedium (5) durch die Leseeinrichtung;
- - Wählen eines Teiles (512 a) des Satzes (513) von Ziffern durch die Wähleinrichtung;
- - Anzeigen des gewählten Teiles (512 a) des Satzes (513) von Ziffern als Führungsinformation, um den Inhaber des Speicher mediums (5) zu unterstützen, sich an den übrigen Teil (511 a) des Satzes (513) von Ziffern durch Assoziation zu erinnern;
- - Eingeben des übrigen Teiles des Satzes von Ziffern durch den Inhaber des Speichermediums (5) in die Eingabeeinrichtung (3); und
- - Vergleichen des vom Inhaber des Speichermediums (5) einge gebenen Codes mit dem übrigen Teil (511 a) des Satzes (513) von Ziffern, so daß die Identität des Inhabers des Speicher mediums (5) dann bestätigt wird, wenn der vom Inhaber des Speichermediums (5) eingegebene Code mit dem übrigen Teil (511 a) des Satzes (513) von Ziffern Koinzidenz zeigt.
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