DE3835479A1 - Verfahren und vorrichtung zur vornahme einer personenidentifizierung mit einer ic-karte - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zur vornahme einer personenidentifizierung mit einer ic-karte

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Description

Die Erfindung betrifft Vorrichtungen zur Identifizierung von Personen mittels eines tragbaren Speichermediums, z. B. einer IC-Karte, die eine integrierte Schaltung oder ein IC aufweist, welche die jeweilige zu identifizierende Person besitzt und mit sich führt, wobei ein Identifizierungs­ code in die Vorrichtung vom Inhaber des Speichermediums eingegeben wird. Die Erfindung betrifft ferner tragbare Speichermedien und Verfahren zur Identifizierung von Personen unter Verwendung von derartigen Vorrichtungen.
In den letzten Jahren hat die Anzahl von Vorrichtungen zur Identifizierung von Personen, die ein tragbares Speichermedium verwenden, z. B. eine Karte mit einem Speichermedium, wie z. B. ein magnetisches Speichermedium oder eine integrierte Schaltung, in denen persönliche Daten oder Informationen gespeichert sind, bei einer Vielzahl von Anwendungsbereichen zugenommen. Beispielsweise sind nunmehr Bargeldautomaten und automatische Schalterterminals unter Verwendung von solchen Identifizierungsvorrichtungen an vielen Straßenecken in großen Städten installiert.
Das am häufigsten verwendete Verfahren zur Identifizierung, das in solchen Vorrichtungen zum Einsatz kommt, besteht darin, daß ein geheime persönliche Kennzahl verwendet wird, um den jeweiligen Inhaber der Karte zu identifizieren. Der Karten­ inhaber gibt, nachdem er die Karte in die Identifizierungs­ vorrichtung eingesteckt hat, seine geheime persönliche Kennzahl in die Vorrichtung ein, um seine Identität zu beweisen.
Bei einem Typ von solchen Identifizierungsvorrichtungen weist die Karte einen Magnetspeicher auf, der eine geheime persönliche Kennzahl speichert, die von einem Terminal oder Hauptrechner ausgelesen wird, wenn die Karte in das Terminal eingesteckt wird. Der Rechner vergleicht dann die Zahl, die in das Terminal von dem Karteninhaber eingegeben wird, mit der wahren Zahl, die aus der Karte ausgelesen wird. Diese Art von Vorrichtung hat jedoch den Nachteil, daß die geheime persönliche Kennzahl leicht von einem Dritten ausgelesen werden kann, da die Zahl in einem magnetischen Medium gespeichert ist.
Somit werden bei einem bestimmten Typ von Vorrichtungen, die magnetische Speicherkarten verwenden, die geheimen persönlichen Kennzahlen der Karteninhaber in einem Hauptrechner gespeichert, und diese Zahlen werden darin mit den eingegebenen Zahlen verglichen. Dieser Typ von Vorrichtung hat jedoch Nachteile: die Vorrichtung ist nur bei On-line-Systemen anwendbar, bei denen die Terminals über ein Datenfernverarbeitungsnetz an einen Hauptrechner angeschlossen sind; da außerdem eine große Menge an Informationen bezüglich der geheimen persönlichen Kennzahlen gespeichert und an einem einzelnen Ort zur Verfügung gehalten werden muß, ist die Vorrichtung nicht wirtschaftlich und verursacht hohe Kosten.
Somit werden Vorrichtungen zur Personenidentifizierung unter Verwendung einer Karte mit einer integrierten Schaltung in zunehmenden Maße attraktiver und zunehmend populärer. Bei diesem Typ von Vorrichtung weist die Karte üblicherweise einen Mikrocomputer auf, der eine Informationsverarbeitungs­ fähigkeit hat, und die geheime persönliche Kennzahl, die in dem Speicher der integrierten Schaltung gespeichert ist, wird mit der eingegebenen Zahl von dem Mikrocomputer in der Karte verglichen. Somit besteht kein Erfordernis, die ge­ speicherte Kennzahl an eine externe Einrichtung auszugeben, so daß die Sicherheit der Vorrichtung gesteigert wird. Außer­ dem ist die Vorrichtung anwendbar bei Terminals, die nicht an ein On-line-System angeschlossen sind.
Identifizierungsvorrichtungen, die eine Karte und eine Kennzahl verwenden, einschließlich der Verwendung von IC-Karten, haben jedoch folgende Nachteile.
Erstens, wenn der Inhaber der Karte seine persönliche Kennzahl vergißt, wird die Identifizierung des Karteninhabers unmöglich. Somit tendiert der jeweilige Kartenbenutzer dazu, nur ein und dieselbe Kennzahl zu verwenden, auch wenn er eine Vielzahl von solchen Karten besitzt, was das Maß der Sicherheit für sämtliche Karten reduziert.
Zweitens hat eine Karte nur eine einzige Kennzahl, so daß dann, wenn die Kennzahl einmal einem Fremden bekanntgeworden ist, der die Karte an sich nimmt, die Karte leicht mißbraucht werden kann.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zur Vornahme einer Personenidentifizierung unter Verwendung eines tragbaren Speichermediums und eines persönlichen Identifizierungs­ codes, beispielsweise einer geheimen persönlichen Kennzahl anzugeben, die in der Lage ist, dem legitimen Inhaber des tragbaren Speichermediums zu helfen, sich an den Identifizierungs­ code zu erinnern, so daß die Vorrichtung den Karteninhaber auch dann identifizieren kann, wenn er vorübergehend den Code vergessen hat.
Weiteres Ziel der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Vornahme einer Identifizierung von Personen anzugeben, die gegen mißbräuchliche Benutzung der Karte durch Fremde sicher­ gestützt ist, wenn diese in Besitz der Karte kommen.
Weiterhin wird gemäß der Erfindung ein tragbares Speicher­ medium und ein Verfahren zur Identifizierung von Personen angegeben, die bei der Vorrichtung gemäß der Erfindung Verwendung finden.
Die Vorrichtung zur Vornahme einer Personenidentifizierung gemäß der Erfindung weist ein tragbares Speichermedium, d. h. eine Karte mit einem Speichermedium, wie z. B. eine integrierte Schaltung oder einen kurzen Streifen eines Magnetbandes auf, welche von einer zu identifizierenden Person mitgeführt wird; der Rest der Vorrichtung befindet sich an einem festen Ort oder Orten. In dem Falle, wo die Vorrichtung beispielsweise einen Teil eines ATM oder automatischen Schalterterminals bildet, weist der feste Teil ein Terminal als Teil einer Bargeldausgabe- und -empfangseinrichtung sowie einen Hauptrechner auf, der an das Terminal über eine Datenfernverarbeitungsleitung, z. B. ein Telefonleitungsnetz, angeschlossen ist.
Das tragbare Speichermedium, z. B. die Karte, weist eine Speichereinrichtung zum Speichern eines persönlichen Identi­ fizierungscodes und von Führungsinformation auf, die dem Karteninhaber hilft, sich an den persönlichen Identifizierungs­ code zu erinnern. Der persönliche Identifizierungscode kann ein Satz von Bits sein, der eine geheime persönliche Kennzahl repräsentiert.
Der feste Teil der Vorrichtung, z. B. ein Terminal eines automatischen Schalterterminals oder ATM, weist folgendes auf: eine Aufnahmeeinrichtung zur Aufnahme des tragbaren Speichermediums, um eine vorübergehende Verbindung zwischen dem tragbaren Speichermedium und dem festen Teil der Vorrichtung herzustellen; eine Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen der Führungsinformation, die in der Speichereinrichtung des tragbaren Speichermediums gespeichert ist; und eine Eingabe­ einrichtung zum Aufnehmen eines Codes, der vom Karteninhaber eingegeben wird.
Die Vorrichtung umfaßt ferner eine Leseeinrichtung, um den persönlichen Identifizierungscode und die Führungsinformation auszulesen, die in der Speichereinrichtung des tragbaren Speichermediums gespeichert sind, sowie eine Vergleichsein­ richtung zum Vergleichen des Codes, der von dem Karteninhaber eingegeben wird, mit demjenigen Code, der in der Speicher­ einrichtung des tragbaren Speichermediums gespeichert und von diesem ausgelesen wird.
Die Vergleichseinrichtung bestätigt die Identität des Karten­ inhabers, wenn diese beiden Codes Koinzidenz zeigen. Vorzugs­ weise sind die Leseeinrichtung und die Vergleichseinrichtung in das tragbare Speichermedium eingebaut, wenn das Medium eine integrierte Schaltung aufweist; anderenfalls können sie auch in den festen Teil der Vorrichtung eingebaut sein.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform gemäß der Erfindung speichert die Speichereinrichtung des tragbaren Speicher­ mediums eine Vielzahl von persönlichen Identifizierungscodes und eine Vielzahl von Stücken der Führungsinformation, die jeweils einem der persönlichen Identifizierungscodes ent­ sprechen. In diesem Falle weist die Vorrichtung gemäß der Erfindung außerdem eine Einrichtung auf, um einen der persönlichen Identifizierungscodes in jedem Falle der Identifizierung des Karteninhabers zu wählen. Die Leseein­ richtung liest den gewählten persönlichen Code und die ihm entsprechende Führungsinformation aus, so daß die Anzeige­ einrichtung die spezielle Führungsinformation anzeigt, die auf diese Weise aus der Speichereinrichtung ausgelesen wird. Vom Karteninhaber, der die Führungsinformation auf der Anzeige­ einrichtung sieht, wird erwartet, daß er den gewählten Code eingibt. Somit vergleicht die Vergleichseinrichtung den eingegebenen Code mit dem gewählten Code, der aus der Speichereinrichtung ausgelesen wird.
Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform gemäß der Erfindung speichert die Speichereinrichtung des tragbaren Speichermediums einen einzigen Satz von Ziffern, die sowohl als persönlicher Identifizierungscode als auch als Führungs­ information fungieren. Bei dieser Ausführungsform umfaßt die erfindungsgemäße Vorrichtung außerdem eine Wähleinrichtung zum Wählen eines Bereiches des Satzes von Ziffern als Führungs­ information, wobei der Rest der Ziffern als Identifizierungs­ code dient. Somit zeigt die Anzeigeeinrichtung den gewählten Bereich der Ziffern an, und vom Karteninhaber wird erwartet, daß er die übrigen Ziffern als Identifizierungscode eingibt. Die Vergleichseinrichtung vergleicht die eingegebenen Ziffern mit den übrigen Ziffern, die als Identifizierungscode dienen.
Gemäß der Erfindung werden weiterhin ein tragbares Speicher­ medium und ein Verfahren zur Vornahme einer Personenidenti­ fizierung unter Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung angegeben.
Die Erfindung wird nachstehend, auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile, anhand der Beschreibung von Ausführungs­ beispielen und unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert. Die Zeichnung zeigt in
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 2 ein Blockschaltbild einer integrierten Schaltung, die in ein tragbares Speichermedium der Vorrichtung gemäß Fig. 1 eingebaut ist.
Fig. 3a eine schematische Darstellung einer Ausführungs­ form des Speichers des tragbaren Speichermediums gemäß Fig. 2;
Fig. 3b eine der Fig. 3a ähnliche Darstellung zur Erläuterung einer anderen Ausführungsform des Speichers des tragbaren Speichermediums gemäß Fig. 2;
Fig. 3c eine der Fig. 3a ähnliche Darstellung zur Erläuterung einer weiteren Ausführungsform des Speichers des tragbaren Speichermediums gemäß Fig. 2; und in
Fig. 4 ein Flußdiagramm zur Erläuterung des Ablaufs der Personenidentifizierung mit der Vorrichtung gemäß Fig. 1.
Fig. 1 zeigt schematisch ein automatisches Schalterterminal oder ATM unter Verwendung einer Karte, die eine integrierte Schaltung oder ein IC zur Identifizierung einer Person aufweist, um eine Transaktion durchzuführen. Das ATM umfaßt ein Haupt­ gerät 1 eines automatischen Schalterterminals mit einem Mechanismus zum Ausgeben und Empfangen von Banknoten sowie einen Hauptrechner, der an den Mechanismus über eine Fern­ verarbeitungsleitung, wie z. B. ein Telefonnetz oder dergleichen angeschlossen ist. Das automatische Schalterterminal umfaßt weiter eine Anzeigeeinrichtung 2, z. B. eine Kathodenstrahl­ röhre, eine Eingabeeinrichtung 3 mit einer Vielzahl von Tasten zur Eingabe von Zahlen usw., sowie eine Schnittstelle 4 zur Aufnahme eines tragbaren Speichermediums, beispielsweise einer IC-Speicherkarte 5 bei dieser Ausführungsform, die von dem Karteninhaber eingesteckt wird, der eine Transaktion durch­ führen will. Wie in Fig. 2 dargestellt, umfaßt die IC-Karte 5 einen Speicher 51, beispielsweise in Form eines EEPROM (elektrisch löschbarer und programmierbarer Festwertspeicher), und einen Mikrocomputer 52. Der Speicher 51 und der Mikro­ computer 52 sind in eine Platte aus Kunstharz eingebettet. Der Mikrocomputer 52, der die Informationsverarbeitung innerhalb der IC-Karte 5 durchführt, weist eine Zentraleinheit oder CPU 521, einen Speicher mit wahlfreiem Zugriff oder RAM 522, einen Festwertspeicher oder ROM 523 und eine Zeitsteuerung 524 auf, die über einen Bus 525 miteinander verbunden sind, über den die interne Übertragung von Daten, Adressen, Takt­ signalen und dergleichen erfolgt.
Der Mikrocomputer 52 kommuniziert mit dem Hauptgerät 1 des automatischen Schalterterminals ATM über die Schnittstelle 4 des ATM, die Eingabe/Ausgabeeinrichtung 53 der IC-Karte 5 und einen seriellen Eingang/Ausgang 526 des Mikrocomputers 52, der an den Bus 525 angeschlossen ist. Andererseits erfolgt der Datenaustausch zwischen dem Mikrocomputer 52 und dem Speicher 51 sowie das Ausgeben der Adressen und der Steuer­ signale vom Mikrocomputer 52 zum Speicher 51 über die jeweiligen Anschlüsse 527 a, 527 b und 527 c. Der Speicher 51 und der Mikro­ computer 52 können in einen einzigen Chip einer integrierten eingebaut sein.
Wie in Fig. 3a dargestellt, speichert der Speicher 51 einen Identifizierungscode 511, bestehend aus einem Satz von Bits, welche die geheime persönliche Kennzahl repräsentieren, die verwendet wird, um das automatische Schalterterminal ATM in den Zustand zur Durchführung einer Transaktion zu versetzen, beispielsweise Banknoten auszugeben, deren Betrag vom Inhaber der IC-Karte 5 über die Eingabeeinrichtung 3 in das automatische Schalterterminal eingegeben wird. Der Speicher 51 speichert weiterhin Führungsinformation 512, bestehend aus einem Satz von Bits, die beispielsweise ein Wort oder einen Ausdruck repräsentieren, die dem legitimen Inhaber der IC-Karte 5 helfen, sich an die geheime persönliche Kennzahl zu erinnern, die durch den Identifizierungscode 511 repräsentiert wird.
Die Identifizierung des legitimen Inhabers der IC-Karte 5 geschieht folgendermaßen: Wie in Fig. 4 dargestellt, wird nach dem Start (Schritt 100) zunächst beim Schritt 101 die IC-Karte 5 in die Schnittstelle 4 des automatischen Schalter­ terminals eingesteckt. Dann wird die Führungsinformation 512 aus dem Speicher 51 der IC-Karte 5 vom Mikrocomputer 52 aus gelesen und über die Schnittstelle 4 an das automatische Schalterterminal ATM ausgegeben (Schritt 102).
Danach wird beim Schritt 103 die bereits aus dem Speicher 51 ausgelesene Führungsinformation auf der Anzeigeeinrichtung 2 des automatischen Schalterterminals ATM in Form eines Wortes oder eines Ausdrucks angezeigt, um den legitimen Inhaber der IC-Karte 5 an die geheime persönliche Kennzahl zu erinnern.
Nachdem der Inhaber der IC-Karte die auf der Anzeigeeinrichtung 2 dargestellte Führungsinformation gelesen und sich durch Assoziation an die geheime persönliche Kennzahl erinnert hat, gibt er die Zahl, also den Identifizierungscode beim Schritt 104 in das automatische Schalterterminal ATM ein, indem er die Tasten der Eingabeeinrichtung 3 verwendet. Beim nächsten Schritt 105 vergleicht der Mikrocomputer 52 den eingegebenen Identifizierungscode mit dem in dem Speicher 51 und aus diesem ausgelesenen Identifizierungscode 511. Alternativ kann der Vergleich der eingegebenen und gespeicherten Codes von dem automatischen Schalterterminal ATM durchgeführt werden.
Wenn der eingegebene Code richtig ist, wie es durch den Pfeil OK in Fig. 4 angegeben ist, wird beim Schritt 106 eine Transaktion, beispielsweise die Ausgabe von Banknoten, von dem automatischen Schalterterminal ATM durchgeführt, und zwar entsprechend dem Befehl, der von dem Inhaber der IC-Karte 5 über die Eingabe­ einrichtung 3 eingegeben wird. Wenn andererseits der eingegebene Identifizierungscode sich von dem Identifizierungscode 511 unterscheidet, der in dem Speicher 51 der IC-Karte 5 gespeichert ist, wie es mit dem Pfeil NG (nicht gut) angegeben ist, wird von dem automatischen Schalterterminal ATM ein Fehlerbehandlungs­ schritt 107 durchgeführt, beispielsweise mit der Anfrage an den Inhaber der IC-Karte 5, den Identifizierungscode erneut einzugeben. Wenn die Transaktion oder die Fehlerbehandlung nach dem Schritt 106 oder 107 abgeschlossen sind, wird die IC-Karte 5 beim Schritt 108 von der Schnittstelle 4 ausgegeben.
Bei der Ausführungsform des Speichers 51 gemäß Fig. 3a bestehen der Identifizierungscode 511 und die Führungs­ information 512 aus separaten Sätzen von Bits, die separat im Speicher 51 gespeichert sind, welche die geheime persönliche Kennzahl bzw. ein Wort oder einen entsprechenden Ausdruck repräsentieren. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3b speichert jedoch der Speicher 51 nur einen einzigen Satz von Bits 513, welche n Ziffern D 1 bis Dn repräsentieren. Seine ersten m Ziffern 512 a werden beispielsweise als Führungsinformation verwendet, um dem Inhaber der IC-Karte 5 zu helfen, sich an die übrigen (n-m) Ziffern 511 a der n Ziffern D 1 bis Dn zu erinnern, die als Identifizierungscode verwendet werden, also als geheime persönliche Kennzahl.
Die Anzahl m von Ziffern, die als Führungsinformation verwendet werden, oder ihre Positionen in den n Ziffern D 1 bis Dn, können in jedem Falle der Transaktion innerhalb eines Umfanges ver­ wendet werden, der den Inhaber der IC-Karte 5 nicht verwirrt. Weiterhin brauchen die Ziffern, die als Führungsinformation verwendet werden, nicht aufeinanderfolgend zu sein: ein Satz von Ziffern, der voneinander durch die Ziffern getrennt wird, welche den Identifizierungscode bilden, können als Führungs­ information verwendet werden. Beispielsweise können die Ziffern D 1, D 3, ... an den ungeradzahligen Positionen als Führungs­ information verwendet werden. Dann werden die Ziffern D 2, D 4, ... an den geradzahligen Positionen als Identifizierungscode ver­ wendet.
Bei der Ausführungsform des Speichers gemäß Fig. 3a wird ein einziges Paar von Identifizierungscode und entsprechender Führungsinformation in dem Speicher gespeichert. Fig. 3c zeigt alternativ hierzu eine Ausführungsform des Speichers 51, der eine Vielzahl von Identifizierungscodes 511 b und eine Vielzahl von ihnen entsprechenden Stücken von Führungsinformation 512 b speichert. Bei dieser Ausführungsform ist jedes Paar von einem Identifizierungscode und ihm entsprechender Führungs­ information ähnlich dem Paar gemäß Fig. 3a.
Beispielsweise repräsentiert die Führungsinformation 512 b #1 ein Wort oder einen Ausdruck, der dem Inhaber der Karte 5 hilft, sich an die persönliche Identifizierungsnummer zu erinnern, die durch den Identifizierungscode 511 b #1 repräsentiert wird. In gleicher Weise entspricht die Führungs­ information 512 b #2 dem Identifizierungscode 511 b #2 usw.
In dem Falle, wo der Speicher 51 eine Vielzahl von Identi­ fizierungscodes und eine Vielzahl von entsprechenden Stücken von Führungsinformation speichert, wie es Fig. 3c zeigt, weist beispielsweise der Mikrocomputer 52 der Karte 5 eine Einrichtung auf, um den Identifizierungscode zu wählen, der vom Inhaber der Karte 5 verwendet wird, um seine Identität zu beweisen.
Somit nimmt der Mikrocomputer 52 eine wahlfreie Auswahl des Identifizierungscodes vor, der beispielsweise im jeweiligen Falle einer Transaktion zu verwenden ist, liest die dem gewählten Identifizierungscode entsprechende Führungsinformation aus und zeigt sie an; dies entspricht dem Schritt 103 bei dem Programmablauf gemäß Fig. 4.
Beim nächsten Schritt 104 gibt der Inhaber der Karte 5 den Identifizierungscode ein, der der angezeigten Führungsinformation entspricht. Wenn beispielsweise das automatische Schalter­ terminal ATM den Identifizierungscode 511 b #2 wählt, zeigt die Anzeigeeinrichtung 2 die Führungsinformation 512 b #2 beim Schritt 103 an. Dann gibt der Inhaber der Karte 5 den Identifizierungscode 511 b #2 dementsprechend beim Schritt 104 ein. Im übrigen ist die Prozedur zur Personenidentifizierung unter Verwendung der Karte 5 mit dem Speicher 51 gemäß Fig. 3c die gleiche wie die Prozedur, die in Fig. 4 dargestellt ist.

Claims (24)

1. Vorrichtung zur Vornahme einer Personenidentifizierung mit einem tragbaren Speichermedium (5) und einem Identi­ fizierungscode, der in die Vorrichtung vom Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) eingegeben wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung folgendes aufweist:
  • - ein tragbares Speichermedium (5), das der Inhaber bei sich tragen kann und das eine Speichereinrichtung (51) aufweist, um einen persönlichen Identifizierungscode (511) und ein Stück Führungsinformation (512) zu speichern, die dem persönlichen Identifizierungscode (511) entspricht;
  • - eine Aufnahmeeinrichtung (4), die sich an einem festen Ort befindet, um das vom Inhaber des tragbaren Speicher­ mediums (5) eingesteckte tragbare Speichermedium (5) rückgebbar aufzunehmen, um dadurch das tragbare Speicher­ medium (5) mit Teilen der Vorrichtung an einem festen Ort zu koppeln;
  • - eine Leseeinrichtung zum Auslesen des persönlichen Identi­ fizierungscodes (511) und der Führungsinformation (512) aus dem Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5);
  • - eine Anzeigeeinrichtung (2), die sich an einem festen Ort befindet, um die Führungsinformation (512) anzuzeigen, die von der Leseeinrichtung aus dem Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5) ausgelesen worden ist;
  • - eine Eingabeeinrichtung (3) an einem festen Ort zum Empfang eines Codes, der vom Inhaber des tragbaren Speicher­ mediums (5) eingegeben wird; und
  • - eine Vergleichseinrichtung zum Vergleichen des vom Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) eingegebenen Codes mit dem persönlichen Identifizierungscode (511), der von der Lese­ einrichtung aus dem Speicher (51) des tragbaren Speicher­ mediums (5) ausgelesen worden ist, wobei die Vergleichs­ einrichtung die Identität des Inhabers des Speichermediums bestätigt, wenn der vom Inhaber des Speichermediums (5) eingegebene Code und der in dem Speicher (51) des Speicher­ mediums eingespeicherte und von dort ausgelesene Code (511) Koinzidenz zeigen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5) eine integrierte Schaltung aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (51) des tragbaren Speichermediums ein magnetisches Speichermedium aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Leseeinrichtung an einem Ort fixiert und betriebs­ mäßig mit der Aufnahmeeinrichtung (4) und der Anzeigeeinrichtung (2) gekoppelt ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Vergleichseinrichtung an einem Ort fixiert und mit der Eingabeeinrichtung (2) betriebsmäßig gekoppelt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vergleichseinrichtung an einem Ort fixiert und betriebs­ mäßig mit der Eingabeeinrichtung (2) und der Leseeinrichtung gekoppelt ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das tragbare Speichermedium (5) die Vergleichseinrichtung aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das tragbare Speichermedium (5) die Leseeinrichtung aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch
  • - eine Geldtransaktionseinrichtung zur Durchführung einer Geldtransaktion in Abhängigkeit von einem Befehl, der vom Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) gegeben wird, und
  • - eine Aktivierungseinrichtung zur Aktivierung der Geld­ transaktionseinrichtung in Abhängigkeit von der Bestätigung der Identität des Inhabers des tragbaren Speichermediums (5) durch die Vergleichseinrichtung.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Geldtransaktionseinrichtung Mittel zur Geldausgabe aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Geldtransaktionseinrichtung Mittel aufweist, um Geld von dem Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) entgegenzu­ nehmen.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5) eine Einrichtung aufweist, um eine Vielzahl von persönlichen Identifizierungscodes (511 b) und eine Vielzahl von Stücken von Führungsinformation (512 b) zu speichern, die jeweils einem der persönlichen Identifizierungscodes (511 b) entsprechen, daß die Vorrichtung außerdem eine Wähleinrichtung aufweist, um einen der persönlichen Identifizierungscodes (511 b) im jeweiligen Falle einer Identifizierung des Inhabers des trag­ baren Speichermediums (5) zu wählen,
daß die Leseeinrichtung den einen gewählten Identifizierungs­ code von den persönlichen Identifizierungscodes sowie ein Stück Führungsinformation (512 b) ausliest, die dem gewählten persönlichen Identifzierungscode entspricht,
daß die Anzeigeeinrichtung (2) die Führungsinformation anzeigt, die dem einen gewählten persönlichen Identifizierungscode (511 b) entspricht,
und daß die Vergleichseinrichtung den von dem Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) eingegebenen Code mit dem einen gewählten persönlichen Identifizierungscode (511 b) vergleicht.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Wähleinrichtung fest an einem Ort vorgesehen ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das tragbare Speichermedium (5) die Wähleinrichtung aufweist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5) Mittel aufweist, um einen Satz (513) von Ziffern (D 1, ..., Dn) zu speichern,
daß die Leseeinrichtung diesen Satz von Ziffern aus dem Speicher (51) des tragbaren Speichermediums (5) ausliest, daß die Vorrichtung eine Wähleinrichtung aufweist, um einen Teil des Satzes (513) von Ziffern (D 1, ..., Dn) zu wählen,
daß die Anzeigeeinrichtung (2) den gewählten Teil des Satzes von Ziffern als Führungsinformation (512 a) anzeigt, und daß die Vergleichseinrichtung den von dem Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) eingegebenen Code mit dem übrigen Teil (511 a) des Satzes (513) von Ziffern vergleicht.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Wähleinrichtung fest an einem Ort vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das tragbare Speichermedium (5) die Wähleinrichtung aufweist.
18. Tragbares Speichermedium zum Einstecken in eine Schnitt­ stelle (4) einer Vorrichtung (ATM), die sich an einem festen Ort befindet, um eine Identifizierung eines Inhabers des Speichermediums (5) vorzunehmen, wobei die Vorrichtung eine Anzeigeeinrichtung (2) und eine Eingabeeinrichtung (3) zur Annahme eines Codes aufweist, der vom Inhaber des tragbaren Speichermediums (5) eingegeben wird, dadurch gekennzeichnet,
daß das tragbare Speichermedium (5) einen Speicher (51) aufweist, um einen persönlichen Identifizierungscode (511) und ein Stück von Führungsinformation (512) zu speichern, um den Inhaber des Speichermediums (5) zu unterstützen, sich durch Assoziation an den persönlichen Identifizierungs­ code (511) zu erinnern,
wobei die Anzeigeeinrichtung (2) die aus dem Speicher (51) ausgelesene Führungsinformation (512) anzeigt, wenn das Speichermedium (5) vom Inhaber des Speichermediums (5) in die Schnittstelle (4) der Vorrichtung (ATM) eingesteckt wird, wobei die Identifizierung des Inhabers durch Vergleich eines Codes, der vom Inhaber des Speichermediums eingegeben wird, mit dem persönlichen Identifzierungscode (511) vorgenommen wird, der in dem Speicher (51) gespeichert und aus diesem ausgelesen worden ist.
19. Speichermedium nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (51) des Speichermediums (5) eine integrierte Schaltung aufweist.
20. Speichermedium nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher (51) Einrichtungen aufweist, um eine Vielzahl von persönlichen Identifzierungscodes (511) und eine Vielzahl von Führungsinformationen (512) zu speichern, die jeweils einem der persönlichen Identifizierungscodes (511) entsprechen.
21. Speichermedium nach einem der Ansprüche 18 bis 20, gekennzeichnet durch eine Wähleinrichtung zum Wählen von einem der persönlichen Identifizierungscodes (511) im jeweiligen Falle der Identi­ fizierung des Inhabers des tragbaren Speichermediums (5).
22. Verfahren zur Vornahme einer Personenidentifizierung unter Verwendung einer Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
  • - Einstecken des tragbaren Speichermediums (5) durch den Inhaber des Speichermediums in die Aufnahmeeinrichtung (4);
  • - Auslesen des persönlichen Identifizierungscodes (511) und der Führungsinformation (512) aus dem Speicher (51) in dem tragbaren Speichermedium (5) durch die Leseeinrichtung;
  • - Anzeigen der Führungsinformation (512), die aus dem Speicher (51) von der Leseeinrichtung ausgelesen worden ist, auf der Anzeigeeinrichtung (2), um den Inhaber des Speichermediums (5) zu unterstützen, sich durch Assoziation an den persönlichen Identifizierungscode (511) zu erinnern;
  • - Eingeben des persönlichen Identifizierungscodes durch den Inhaber des Speichermediums (5) in die Eingabeeinrichtung (2); und
  • - Vergleichen des vom Inhaber des Speichermediums (5) einge­ gebenen Codes mit dem persönlichen Identifizierungscode (511), der von der Leseeinrichtung aus dem Speicher (51) ausgelesen worden ist, so daß die Identität des Inhabers des Speichermediums (5) bestätigt wird, wenn der vom Inhaber des Speichermediums (5) eingegebene Code und der Code (511), der in dem Speicher (51) gespeichert und aus diesem ausgelesen worden ist, Koinzidenz zeigen.
23. Verfahren zur Vornahme einer Personenidentifizierung unter Verwendung einer Vorrichtung nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
  • - Einstecken des tragbaren Speichermediums (5) vom Inhaber des Speichermediums (5) in die Aufnahmeeinrichtung (4);
  • - Wählen von einem der persönlichen Identifizierungscodes (511 b) durch die Wähleinrichtung;
  • - Auslesen des einen gewählten persönlichen Identifizierungs­ codes (511 b) und der Führungsinformation (512 b), die dem einen gewählten persönlichen Identifizierungscode entspricht, aus dem Speicher (51) in dem tragbaren Speicher­ medium (5) durch die Leseeinrichtung;
  • - Anzeigen der Führungsinformation (512 b), die von der Lese­ einrichtung aus dem Speicher ausgelesen worden ist, auf der Anzeigeeinrichtung (2), um den Inhaber des Speicher­ mediums (5) zu unterstützen, sich an den einen gewählten persönlichen Identifizierungscode (511 b) durch Assoziation zu erinnern;
  • - Eingeben des einen gewählten persönlichen Identifizierungs­ codes durch den Inhaber des Speichermediums (5) in die Eingabeeinrichtung (3); und
  • - Vergleichen des vom Inhaber des Speichermediums (5) einge­ gebenen Codes mit dem einen gewählten persönlichen Identi­ fizierungscode (511 b), der von der Leseeinrichtung aus dem Speicher (51) ausgelesen worden ist, so daß eine Identität des Inhabers des Speichermediums dann bestätigt wird, wenn der vom Inhaber des Speichermediums (5) eingegebene Code mit dem gewählten Code Koinzidenz zeigt, der aus dem Speicher (51) des Speichermediums (5) ausgelesen worden ist.
24. Verfahren zur Vornahme einer Personenidentifizierung unter Verwendung einer Vorrichtung nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
  • - Einstecken des tragbaren Speichermediums (5) durch den Inhaber des Speichermediums in die Aufnahmeeinrichtung (4);
  • - Auslesen des Satzes (513) von Ziffern (D 1, ..., Dn) aus dem Speicher (51) in dem tragbaren Speichermedium (5) durch die Leseeinrichtung;
  • - Wählen eines Teiles (512 a) des Satzes (513) von Ziffern durch die Wähleinrichtung;
  • - Anzeigen des gewählten Teiles (512 a) des Satzes (513) von Ziffern als Führungsinformation, um den Inhaber des Speicher­ mediums (5) zu unterstützen, sich an den übrigen Teil (511 a) des Satzes (513) von Ziffern durch Assoziation zu erinnern;
  • - Eingeben des übrigen Teiles des Satzes von Ziffern durch den Inhaber des Speichermediums (5) in die Eingabeeinrichtung (3); und
  • - Vergleichen des vom Inhaber des Speichermediums (5) einge­ gebenen Codes mit dem übrigen Teil (511 a) des Satzes (513) von Ziffern, so daß die Identität des Inhabers des Speicher­ mediums (5) dann bestätigt wird, wenn der vom Inhaber des Speichermediums (5) eingegebene Code mit dem übrigen Teil (511 a) des Satzes (513) von Ziffern Koinzidenz zeigt.
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