DE3835306C2 - Verfahren und Vorrichtung zum Verpacken von Gegenständen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Verpacken von Gegenständen

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Herstellen von Packungen, die auf der Innenseite einen einge­ klebten Hilfsbeutel aufweisen.
Aus der GB-PS 989 831 ist ein etwa rechteckiger Verpackungs­ behälter mit einem Verschluß auf der Oberseite bekannt, wobei in dem Behälter ein Hilfsbeutel angeordnet ist, der vor oder während der Herstellung des Containers mittels Klebstoff oder durch Heißsiegeln angebracht werden kann.
Derartige Hilfsbeutel werden für Desoxidationsmittel oder Trockenmittel verwendet, die einer Verpackung für Nahrungsmit­ tel beigegeben werden, beispielsweise einer Verpackung für Nudeln oder Kaffeebohnen. Bei der Benutzung solcher Verpackun­ gen durch den Verbraucher muß darauf geachtet werden, daß ein derartiger Hilfsbeutel, der ein nicht genießbares Material enthält, nicht mit dem Verpackungsinhalt verwendet wird.
Dies kann man dadurch erreichen, daß der Hilfsbeutel fest an der Verpackung angebracht wird, so daß er beim Entleeren der Verpackung fest an dieser verbleibt. Dies kann beispielsweise bei der in Fig. 1 wiedergegebenen Verpackung 1 dadurch er­ reicht werden, daß der Hilfsbeutel 2 einen geschlossenen Rand­ abschnitt 2a aufweist, der am Boden 1a der Verpackung 1 befe­ stigt ist. Beim Herstellen der Verpackung wird der Randabschnitt 2a in Sandwich-Anordnung zwischen gegenüberlie­ genden Rändern der Verpackung angeordnet, die dann zur Ausbil­ dung des Bodenteils 1a wärmeverschweißt werden. Hierbei muß der Hilfsbeutel eine Abmessung haben, um den Randabschnitt 2a bereitzustellen, der einer Oberflächenbehandlung unterworfen wird, damit er in die Verpackung eingeschweißt werden kann. Dabei ergeben sich auch Stufen an der Außenseite der Verpac­ kung durch das eingeschweißte Teil, wodurch sich beim Verschließen der Verpackung eine ungleichmäßige Druckvertei­ lung ergeben kann, die zu Undichtigkeiten führt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung der eingangs angegebenen Art so auszubilden, daß ein Hilfsbeutel an der Innenseite einer Verpackung befe­ stigt werden kann, ohne daß der dichte Verschluß der Verpac­ kung beeinträchtigt wird.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale in den Ansprüchen 1 und 9 gelöst.
Durch das im Anspruch 1 angegebene Verfahren können kontinu­ ierlich Verpackungen mit darin angebrachten Hilfsbeuteln her­ gestellt werden, wobei der Hilfsbeutel am Verpackungsmaterial so befestigt wird, daß er beim Herausnehmen des Packungsinhal­ tes in der Verpackung bleibt, wobei der Hilfsbeutel in einem Bereich der Verpackung befestigt wird, der nicht zum Ver­ schließen dient, so daß auch die Dichtigkeit der Verpackung durch das Anbringen der Hilfsbeutel nicht beeinträchtigt wird.
Die Erfindung wird beispielsweise anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in einer schematischen Ansicht eine be­ kannte Packung mit einem Hilfsbeutel,
Fig. 2 in einer schematischen Darstellung ein Ausführungsbeispiel der erfindungsge­ mäßen Verpackungsvorrichtung,
Fig. 3 in einer Draufsicht einen Streifen von Hilfsbeuteln, der bei dem Ausführungs­ beispiel verwandt wird,
Fig. 4 eine Seitenansicht des in Fig. 3 darge­ stellten Streifens,
Fig. 5 in einer Seitenansicht das Anbringen einer Klebstoffschicht am Streifen,
Fig. 6 in einer Seitenansicht eine Schneidein­ richtung und eine Rutsche oder einen Schacht,
Fig. 7 das Anbringen des Hilfsbeutels am Ver­ packungsmaterial,
Fig. 8 in einer ähnlichen Ansicht ein weiteres Beispiel des Anbringens des Hilfsbeu­ tels am Verpackungsmaterial,
Fig. 9 eine Querschnittsansicht der Packung, d. h. des fertigen Produktes, hergestellt durch die in Fig. 2 dargestellte Vor­ richtung, und
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht der Packung.
In Fig. 2 der Zeichnung ist eine Verpackungsmaschine dargestellt, die insbesondere zur Verwendung in Verbindung mit Nahrungsmit­ teln geeignet ist. Die Verpackungsmaschine weist im wesentli­ chen der Reihe nach eine Zuliefereinrichtung A zum Zuführen eines Streifens 10, eine eine Klebstoffschicht auf den Strei­ fen aufbringende und den Streifen schneidende Einrichtung B, eine Verpackungsmaterial-Zuführeinrichtung C, eine Einrichtung D zum Anbringen der Hilfsbeutel und eine Form- und Fülleinrich­ tung E auf. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Form- und Fülleinrichtung E eine Füllkisseneinrichtung, um eine fertige Packung zu erzeugen, wie sie in den Fig. 9 und 10 dar­ gestellt ist.
Wie es in den Fig. 3 und 4 dargestellt ist, besteht der Strei­ fen 10 aus kleinen Hilfsbeuteln 12, die in regelmäßigen Ab­ ständen in Längsrichtung des Streifens 10 angeordnet sind. Je­ der Hilfsbeutel 12 enthält nicht genießbare Stoffe, wie bei­ spielsweise ein Desoxidationsmittel, ein Trockenmittel usw., um ein Verderben der Nahrungsmittel, der Gewürze und Beila­ gen usw., zu verhindern, die in die fertige Packung zu füllen sind. Die Zuführeinrichtung A umfaßt eine Zuführrolle 14, auf die der Streifen 10 gewickelt ist, und eine Führungs­ rolle 16, über die der Streifen 10 von der Zuführrolle 14 zur folgenden Baueinheit B befördert wird.
Die eine Klebstoffschicht aufbringende und den Streifen schnei­ dende Einrichtung B kann eine Klebstoffschicht auf eine Außenfläche des Streifens 10 aufbringen und den Streifen 10 in einzelne Hilfsbeutel 12 schneiden. Diese Vorrichtung enthält eine Förderrolle 18 zum Liefern eines doppelt beschichteten Klebebandes 20 zum Weg des Streifens 10, der durch eine Mit­ laufrolle 22 und eine Andruckrolle 24 bestimmt ist, die einan­ der zugewandt sind. Das Klebeband 20 ist so gewählt, daß es zur Verwendung in Verbindung mit Nahrungsmitteln geeignet ist, und weist an an einer Außenfläche eine Abziehlage oder ein Ab­ ziehpapier 20a auf, das von einer Trommel 26 aufgewickelt wird. Zwei Antriebsrollen 28 und 30 sind in Laufrichtung unterhalb der Rollen 22, 24 vorgesehen, um den Streifen 10 zu einer Schneideinrichtung 32 zu befördern, die zwei gegenüberliegen­ de Messer 34 aufweist. Ein Sensor 36 ist zwischen den Antriebs­ rollen und der Schneideinrichtung angeordnet und nimmt die Stellen am Streifen 10 wahr, an denen dieser zu schneiden ist. Auf die Schneideinrichtung 32 folgt eine Rutsche 38, die die einzelnen geschnittenen Hilfsbeutel 12 zur nächsten Baueinheit D überträgt.
Wie es in Fig. 5 dargestellt ist, wird das Band 20 mit der Klebstoffschicht 20b durch die Druckrolle 24 in den Weg des Streifens 10 geführt, wo das Band 20 auf den Streifen 10 un­ ter einem bestimmten Druck aufgebracht wird, der eine derarti­ ge Höhe hat, daß die Hilfsbeutel 12 nicht reißen, und der von der Rolle 24 in Zusammenarbeit mit der Mitlaufrolle 22 ausge­ übt wird. Das hat zur Folge, daß die Klebstoffschicht 20b des Bandes 20 sich durch Haftung auf eine der Außenflächen des Streifens 10 überträgt, die später mit dem Verpackungsmaterial in Berührung kommen wird, so daß der Streifen 10 nach dem Durchgang durch die Rollen 22 und 24 die Klebstoffschicht 20b trägt. Das Abziehpapier 20a wird von der Schicht 20b am Streifen 10 abgezogen und von der Trommel 26 aufgewickelt.
Der in dieser Weise mit der Klebstoffschicht 20b versehene Streifen 10 wird durch die Rollen 28 und 30 der Schneidein­ richtung zugeführt. Wenistens die Rolle 30, die mit der Kleb­ stoffschicht 20b in Berührung steht, ist einer Oberflächenbe­ handlung unterworfen, um ein Anhaften der Schicht 20b an der Rolle zu verhindern. Vor dem Eintreten des Streifens 10 in die Schneideinrichtung 32 erfaßt der Sensor 36 die Stellen am Streifen 10, beispielsweise die Stellen X und Y in Fig. 3, und sendet der Sensor 36 Signale einer nicht dargestellten Steuer­ einrichtung, so daß die Messer 34 den Streifen 10 an den er­ faßten Stellen in einzelne Hilfsbeutel 12 mit der Klebstoff­ schicht 20b schneiden. Wie es in Fig. 6 dargestellt ist, weist die Einrichtung 32 zwei Führungsplatten 40 auf, durch die der Streifen 10 in die Schneidstation befördert wird. Der Schneid­ vorgang erfolgt dadurch, daß das linke Messer 34 so bewegt wird, daß seine obere Außenfläche über die untere Außenflä­ che des rechten Messers gleitet. Ein Entfernungs- oder Reini­ gungselement 42 aus Filz oder einem ähnlichen Material ist so vorgesehen, daß es an der oberen Außenfläche des bewegbaren Messers 34 anliegt und das Messer vom Klebstoffmaterial reinigt, das daran haften kann, wenn der Streifen 10 geschnitten wird. Das obere Ende der Rutsche 38 ist so an der Einrichtung 32 befestigt, daß die einzelnen Hilfsbeutel 12 in die Rutsche 38 mit oben liegender Klebstoffschicht 20b geführt werden.
Wie es in Fig. 2 dargestellt ist, umfaßt die das Verpackungsma­ terial zuführende Einrichtung C eine Förderrolle 44, auf die ein bahnförmiges Verpackungsmaterial, beispielsweise eine thermoplastische Folie 46 bei dem dargestellten Ausführungs­ beispiel, gewickelt ist, sowie eine Vielzahl von Rollen, um die Verpackungsfolie 46 zu deren Einrichtung D zu führen. Die Folie 46 ist vom üblichen Typ, der dazu benutzt wird, Gegen­ stände, wie beispielsweise Nahrungsmittel, zu verpacken.
Die Einrichtung D ist so ausgebildet, daß sie jeden Hilfsbeu­ tel 12 unter Verwendung der Klebstoffschicht 20b an der Folie 46 an einer Stelle anbringen kann, die zur Innenfläche einer Packung und nicht zu ihren Verschlußränder wird. Wie es am besten in Fig. 7 dargestellt ist, weist diese Einrichtung eine Gummiplatte 48, die unter der Rutsche 38 und über deren Auslaß hinaus verläuft, um einen Hilfsbeutel 12 aufzunehmen, und eine Halterolle 50 auf, die der Gummiplatte 48 mit einem Abstand gegenüber angeordnet ist, der einstellbar ist, um die Hilfsbeutel 12 unter einem Druck durch diesen Zwischenraum hin­ durch zu führen. Die Halterolle 50 führt die Verpackungsfolie 46 zur Form- und Fülleinrichtung E. Dementsprechend kommt die Folie 46 mit der Klebstoffschicht 20b des Hilfsbeutels 12 in Berührung, so daß sie hinter der Rolle 50 mit angebrachten Beuteln 12 weiterläuft.
Es sei darauf hingewiesen, daß der Zeitpunkt, an dem die Hilfsbeutel 12 dem Weg der Folie 46 zugeführt werden, mit der Folienlaufgeschwindigkeit so synchronisiert ist, daß die Beutel 12 in einem regelmäßigen Abstand angebracht werden können, der der Folienlänge entspricht, die zum Herstellen jeder Packung benötigt wird. Insbesondere ist der Zeitpunkt der Zuführung der Hilfsbeutel so gewählt, daß ein Beutel 12 an einer anderen Stelle als den Verschlußrändern an der Packung angebracht wird, wie es in den Fig. 9 und 10 dargestellt ist.
Ein abgewandelter Aufbau der Einrichtung D zum Anbringen der Hilfsbeutel ist in Fig. 8 dargestellt. Bei diesem Aufbau ist eine Druckrolle 52 statt der Gummiplatte 48 in Fig. 7 vorge­ sehen. Die Druckrolle 52 ist drehbar an einem Ende eines L- förmigen Schwenkhebels 54 gehalten, der an seinem Knie schwenkbar angebracht ist und am anderen Ende mit einem orts­ festen Element 56 über eine Druckfeder 58 verbunden ist. Das ortsfeste Element 56 weist einen langgestreckten Teil 60 auf, der an der Unterseite der Rutsche 38 so befestigt ist, daß er von deren Auslaß vorsteht, um den Hilfsbeutel 12 in einen Weg zu führen, der zwischen der Druckrolle 52 und der Halterolle 50 begrenzt ist. Da die Druckfeder 58 die Druckrolle 52 gegen die Halterolle 50 drückt, haftet der Hilfsbeutel 12 von der Rutsche 38 über die Schicht 20b an der Folie 46, wenn er durch diesen Zwischenraum hindurchgeht.
Die Form- und Fülleinrichtung E ist eine bekannte Kissenver­ packungsvorrichtung, die die Folie 46 zu einem durchgehenden Schlauch 62 formt, der verschweißt und in einzelne Packungen 64 geschnitten wird, nachdem er mit den Gegenständen 66, bei­ spielsweise den Nahrungsmitteln, gefüllt ist. Die Folie 46 von der Einrichtung D wird zu einem Former 68 befördert, wo sie zu einem Schlauch dadurch geformt wird, daß die gegen­ überliegenden Längskanten der Folie 46 einander überlappt werden, wobei die Fläche, an der die Hilfsbeutel 12 angebracht sind, innen liegt.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die einander überlappenden Kanten in der Mitte der Unterseite des Schlau­ ches 62 angeordnet, während sich die Hilfsbeutel 12 an der Oberseite befinden. Ein Kettenförderer 70 ist dazu vorgese­ hen, die Gegenstände 66 in einem bestimmten regelmäßigen Ab­ stand zu fördern und in den Folienschlauch 62 immer dann zu übertragen, wenn die Folie sich um eine Strecke für eine Packung vorbewegt hat. Der Folienschlauch 62, der die Gegen­ stände 66 enthält, wird durch eine Einrichtung 72, die im typischen Fall zwei Antriebsrollen umfaßt, zu einer Mitten­ schweißeinrichtung 74 weiterbefördert, wo die einander über­ lappenden Längskanten heißverschweißt werden. Der Folien­ schlauch 62 wird dann in einer Richtung quer zu seiner Lauf­ richtung in bestimmten regelmäßigen Abständen über eine End­ schweißeinrichtung 76 verschweißt und verschlossen, die den Folienschlauch am verschweißten Teil auch schneidet, um ein­ zelne Packungen 64 zu erzeugen. Ein Abgabeförderer 78 ist ne­ ben der Endschweißeinrichtung 76 vorgesehen, um die Packun­ gen 64 herauszubefördern.
Es sei darauf hingewiesen, daß der gesamte Mechanismus der oben beschriebenen Maschine automatisch durch die nicht dar­ gestellte Steuereinrichtung gesteuert wird.
Eine einzelne Packung 64, d. h. das Endprodukt, das in Fig. 9 und 10 dargestellt ist, weist einen mittenverschweißten Teil 80 und endverschweißte Teile 82 auf. Wie es oben beschrieben wurde, sind die Hilfsbeutel 12 an der Folie 46 genau an be­ stimmten Stellen angebracht, so daß jede Packung 64 einen Hilfsbeutel 12 aufweist, der über die Klebstoffschicht 20b an der Innenfläche der Packung an einer anderen Stelle als den verschweißten Teilen oder Schließteilen 80 und 82 angebracht ist. Dementsprechend wird verhindert, daß der Hilfsbeutel 12 aus der Packung 64 ausgegeben wird, wenn der Gegenstand 66 entnommen wird. Das erlaubt es dem Verbraucher eine unbeab­ sichtigte Einnahme der nicht genießbaren Stoffe zu vermeiden, die im Hilfsbeutel 12 enthalten sind. Da es darüber hinaus nicht mehr notwendig ist, den Hilfsbeutel 12 über irgendeinen verschlossenen oder verschweißten Teil der Packung 64 zu hal­ ten, wie es bisher der Fall war, können die verschlossenen oder verschweißten Teile 80 und 82 gleichmäßig während des Schließ- oder Verschweißungsvorganges aneinander gepreßt wer­ den, so daß der gewünschte dichte Verschluß mit höherer Haf­ tung erzielt wird.
Die oben beschriebene Maschine benötigt ein Minimum an zu­ sätzlichen Maßnahmen und Abwandlungen, die an einer her­ kömmlichen Kissenverpackungsvorrichtung vorgenommen werden müssen, da eine Kombination einer üblichen Formeinrichtung und einer Füll- und Schließeinrichtung oder einer üblichen Form- Füll- und Schließeinrichtung als Form- und Schweiß- oder Dichtungseinrichtung E ohne oder nur mit geringen Abwandlun­ gen verwandt werden kann.
Bei dem obigen Ausführungsbeispiel wurde als Beispiel eine kissenförmige Packung beschrieben, die erfindungsgemäße Aus­ bildung und das erfindungsgemäße Verfahren sind jedoch auch auf andere Arten von Packungen, beispielsweise dreiseitig oder vierseitig verschlossenen oder verschweißten Packungen, anwend­ bar. Die Form- und Fülleinrichtung kann eine horizontale Ein­ richtung, wie beim obigen Ausführungsbeispiel, oder eine ver­ tikale Einrichtung sein.
Die Klebstoffschicht am Hilfsbeutel 12 kann weiterhin in einer anderen Weise als unter Verwendung eines doppelseitigen Klebe­ bandes ausgebildet werden. Beispielsweise kann Klebstoff, der sich zur Verwendung in Verbindung mit Nahrungsmitteln eig­ net, direkt auf die Oberfläche des Streifens 10 unter Verwen­ dung einer Auftragsrolle oder einer ähnlichen Einrichtung aufgetragen werden.
Weiterhin ist die Verwendung eines Streifens 10 von Hilfsbeu­ teln 12 nicht wesentlich. Gegebenenfalls können vorher ge­ trennte Hilfsbeutel in einem bestimmten regelmäßigen Abstand der Anbringungseinrichtung über die die Klebstoffschicht aus­ bildende Einrichtung zugeführt werden. In diesem Fall können der Sensor 36 und die Schneideinrichtung 32 bei dem obigen Ausführungsbeispiel fehlen.
Aus dem Vorhergehenden ist ersichtlich, daß der Hilfsbeutel, der die nicht genießbaren Stoffe enthält, automatisch an der Verpackungsfolie angebracht wird, wenn diese zu einer Packung mit innen angeordnetem Hilfsbeutel geformt wird. Das erlaubt eine leistungsfähige Herstellung von fertigen Packun­ gen mit Hilfsbeuteln. Der Artikel oder Gegenstand, d. h. das Nahrungsmittel, kann aus der Packung dadurch entnommen wer­ den, daß einer der dicht verschlossenen Teile aufgebrochen oder aufgerissen wird, wie es bei herkömmlichen Packungen der Fall ist, während der Hilfsbeutel in der Packung bleibt, wo­ durch eine nicht beabsichtigte Einnahme der nicht genießba­ ren Stoffe vermieden wird. Da weiterhin der Hilfsbeutel an der Innenfläche der Packung an einer anderen Stelle als den Randabschnitten haftet, ist es nicht notwendig, einen Teil des Hilfsbeutels sandwichartig zwischen den dicht zu verschlies­ senden oder zu verschweißenden Rändern der Packung anzuordnen. Das hat einen Vorteil insofern, als die Randabschnitte der Packung eben werden und mit einem gleichmäßigen Druck ver­ schlossen oder verschweißt werden können, so daß die Erzeugung von feinen Löchern vermieden wird.

Claims (18)

1. Verfahren zum Verpacken von Gegenständen mit folgenden Schritten:
  • 1. Zuführen von Hilfsbeuteln (12) und Aufbringen einer Klebstoffschicht (20b) auf einer der Seiten der Hilfsbeutel,
  • 2. Zuführen eines thermoplastischen Verpackungsmaterials (46) in Form einer kontinuierlichen Bahn zu einer Form- und Fülleinrichtung (E),
  • 3. Anbringen der Hilfsbeutel mittels der Klebstoffschicht an dem Verpackungsmaterial, bevor dieses die Form- und Füll­ einrichtung erreicht in der Weise, daß die Hilfsbeutel in Ab­ ständen entsprechend der Länge eines Bahnabschnitts, der zur Ausbildung einer fertigen Packung (64) erforderlich ist, auf der Seite des Verpackungsmaterials angebracht werden, die in der fertigen Packung die innere Seite zwischen Siegelabschnit­ ten (80, 82) der fertigen Packung bildet,
  • 4. wobei das Anbringen eines Hilfsbeutels durch Überführen des Hilfsbeutels mittels einer Rutsche (38) in einen Förderweg des Verpackungsmaterials derart, daß die Klebstoffschicht dem Verpackungsmaterial zugewandt ist, und durch Anbringen des Hilfsbeutels an dem Verpackungsmaterial mittels einer Andrück­ einrichtung (D) ausgeführt wird,
  • 5. die ein Führungselement (48, 52) zur Aufnahme eines Hilfsbeutels von der Rutsche und eine dem Führungselement zu­ gewandte Andrückrolle (50) aufweist, die an dem Hilfsbeutel zum Anliegen kommt,
  • 6. worauf das Verpackungsmaterial derart in Schlauchform gebracht wird, daß die Hilfsbeutel innen liegen und
  • 7. zu verpackende Gegenstände (66) in das schlauchförmige Verpackungsmaterial eingebracht werden,
  • 8. worauf zur Ausbildung von fertigen Packungen das Ver­ packungsmaterial abschnittsweise gesiegelt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfsbeutel (12) ein Desoxidationsmittel enthal­ ten.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfsbeutel (12) ein Trockenmittel enthalten.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beim Zuführen der Hilfsbeutel ein fortlaufender Strei­ fen (10) mit einer Anzahl von miteinander verbundenen Hilfs­ beuteln (12) zugeführt wird und der Streifen in Hilfs­ beutel geschnitten wird, nachdem die Klebstoffschicht angebracht wurde.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß beim Ausbilden der Klebstoffschicht ein doppelseitiges Klebeband (20) auf eine der Oberflächen des Streifens (10) geklebt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß beim Aufkleben des Klebebandes das Klebeband (20) mit einem Abziehstreifen (20a) auf einer Seite in den Weg des Streifens (10) geführt wird, die andere Seite des Klebe­ bandes gegen eine Außenfläche des Streifens gedrückt wird und der Abziehstreifen vom Klebeband gelöst wird.
7. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß beim Ausbilden der Klebstoffschicht, Klebstoff auf eine der Außenflächen des Streifens über eine Be­ schichtungseinrichtung aufgebracht wird.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Reihe nach voneinander getrennte Hilfs­ beutel zugeführt werden und daß beim Ausbilden der Klebstoffschicht Klebstoff über eine Beschichtungseinrichtung auf eine Außenfläche jedes Hilfsbeutels aufgebracht wird.
9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, umfassend
  • 1. eine Einrichtung zum Bereitstellen von einzelnen Hilfs­ beuteln (12), die jeweils auf einer Seite eine Klebstoff­ schicht (20b) aufweisen,
  • 2. eine Einrichtung (C) zum Zuführen eines thermoplastischen Verpackungsmaterials (46) in Form einer kon­ tinuierlichen Bahn,
  • 3. eine Einrichtung (D) zum Anbringen der Hilfsbeutel mit­ tels der Klebstoffschicht an dem Verpackungsmaterial in Ab­ ständen entsprechend einem Längsabschnitt des Verpackungsmate­ rials, der zum Ausbilden einer fertigen Packung (64) erforder­ lich ist,
  • 4. wobei die Einrichtung zum Bereitstellen der Hilfsbeutel eine Rutsche (38) zum Überführen der Hilfsbeutel zu der Ein­ richtung zum Anbringen der Hilfsbeutel an dem Verpackungsmate­ rial aufweist,
  • 5. wobei ferner die Einrichtung zum Anbringen der Hilfs­ beutel ein Führungselement (48, 52) zur Aufnahme eines Hilfs­ beutels von der Rutsche und eine dem Führungselement zugewand­ te Andrückrolle (50) aufweist, welche das Verpackungsmaterial an den Hilfsbeuteln andrückt, und
  • 6. eine Form- und Fülleinrichtung (E), welche das Verpac­ kungsmaterial in eine Schlauchform mit innen liegenden Hilfs­ beuteln bringt, zu verpackende Gegenstände (66) in das schlauchförmige Verpackungsmaterial zuführt und den Schlauch zu Beuteln versiegelt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die die Hilfsbeutel zuführende Einrichtung eine Ein­ richtung (A) zum Zuführen eines fortlaufenden Streifens (10) mit einer Anzahl von miteinander verbundenen Hilfs­ beuteln (12), eine Einrichtung (B) zum Ausbilden einer Klebstoffschicht auf einer Außenfläche des Streifens und eine Einrichtung (B) zum Schneiden des Streifens in ein­ zelne Hilfsbeutel umfaßt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die die Klebstoffschicht ausbildende Einrichtung (B) eine Förderrolle (18) zum Zuführen eines doppelseitigen Klebebandes (20) mit einem Abziehstreifen (20a) auf einer Seite zum Weg des Streifens (10), zwei gegenüberliegende Rollen (22, 24), die den Weg begrenzen, wobei das Klebeband über eine der Rollen so geführt wird, daß es in einen Druck­ kontakt an seiner anderen Seite mit dem Streifen kommt, und eine Trommel (26) zum Aufwickeln des Abziehstreifens umfaßt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die die Klebstoffschicht ausbildende Einrichtung eine Aufspritz- oder Aufstreicheinrichtung zum Aufbringen ei­ nes Klebemittels auf eine der Außenflächen des Streifens aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideinrichtung (B) einen Sensor (36) zum Er­ fassen der Schneidstellen des Streifens (10) und eine Schneideinrichtung (32) mit einem beweglichen Messer (34) umfaßt, das über den Weg des Streifens hinaus vorstehen kann.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideinrichtung (32) weiterhin ein Abstreifele­ ment (42) umfaßt, das am beweglichen Messer (34) anliegt, um Klebstoffmaterial davon zu entfernen.
15. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die die Hilfsbeutel liefernde Einrichtung einen Förde­ rer zum der Reihe nach erfolgenden Zuführen von Hilfs­ beuteln, die vorher voneinander getrennt wurden, und eine Aufspritz- oder Aufstreicheinrichtung umfaßt, um einen Klebstoff auf eine der Außenflächen jedes Hilfsbeutels aufzubringen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement eine Gummiplatte (48) umfaßt, die zusammen mit der Halterolle (50) einen Zwischenraum be­ grenzt, der etwas kleiner als die Dicke der Hilfsbeutel (12) ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement eine Druckrolle (52) umfaßt, die gegen die Halterolle (50) gedrückt wird und die Hilfsbeu­ tel (12) zwischen der Druckrolle und der Halterolle hin­ durchgehen läßt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement weiterhin ein L-förmiges Schwenk­ element (54) umfaßt, wobei die Druckrolle (50) an dessen einem Ende angebracht ist und eine Federeinrichtung (58) das andere Ende des Schwenkhebels vorspannt.
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