DE3833723A1 - Verfahren zum nullabgleich eines druckmesskatheters sowie druckmesskatheter zu dessen durchfuehrung - Google Patents
Verfahren zum nullabgleich eines druckmesskatheters sowie druckmesskatheter zu dessen durchfuehrungInfo
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- A61M2025/0002—Catheters; Hollow probes for pressure measurement with a pressure sensor at the distal end
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Nullabgleich eines
Druckmeßkatheters, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie
einen Druckmeßkatheter zur Durchführung dieses Verfahrens, gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 2.
In der Geburtshilfe, aber auch in der Forschung, wird zur genauen
Überwachung der Wehentätigkeit ein Druckmeßkatheter durch die
Zervix in den Uterus eingeführt, um die dort auftretenden Druck
schwankungen nach Änderung und (gegenüber dem außerhalb des Ute
rus vorliegenden Umgebungsdruck) relativer Größe zu erfassen und
in Signale umzuwandeln, die einem Bildschirmgerät zur Anzeige und
gegebenenfalls einem Aufzeichnungsgerät zur Registrierung zuge
führt werden.
Hierbei ist wie bei jedem Einsatz eines Meßfühlers grundsätzlich
bei der Inbetriebnahme des Druckmeßkatheters eine Eichung erfor
derlich, um systeminhärente, innere und gegebenenfalls auch durch
Randbedingungen verursachte, äußere Meßwertverfälschungen minde
stens an einem Eichpunkt zu kompensieren.
Grundsätzlich könnte diese Eichung bei jedem geeigneten Druck
durchgeführt werden, doch man zieht in der Regel den Umgebungs
druck (atmosphärischen Druck) vor, bei welchem der zu messende
relative Druck Null beträgt. Daher spricht man in diesem Fall
nicht von einer Eichung schlechthin, sondern vielmehr von einem
Nullpunktabgleich. Hierbei wird der Umgebungsdruck als Bezugs-
oder Referenzdruck verwendet, und die angezeigte oder registrier
te Differenz zum vom Druckmeßkatheter gemessenen Meßdruck wird
durch Abgleichen der Anzeige- oder Registrierungseinrichtung auf
Null eingestellt.
Es gibt zweierlei Arten von Druckmeßkathetern:
Bei der ersten wird der im Uterus vorliegende Druck durch eine
Flüssigkeitssäule, die in einem Schlauch geführt ist, von einer
durch eine Membran isolierten proximalen Meßstelle zu einem di
stalen Druckmeßfühler übertragen, der seinerseits den Signalgeber
der Meßanordnung bildet.
Der Druckmeßfühler kann auch dann, wenn sich der Druckmeßkatheter
in situ befindet, bei entsprechender Ausbildung ohne weiteres vom
Katheter abgenommen werden, so daß ein Nullpunktabgleich des Meß
fühlers stets vorgenommen werden kann. Neben einer Reihe hier we
niger relevanter Nachteile hat ein solcher Druckmeßkatheter je
doch die Hauptnachteile, daß Blasen in der Druckübertragungsflüs
sigkeit dämpfend und somit verfälschend wirken, und daß der hy
drostatische Meßfehler, der aus der Höhendifferenz zwischen der
proximalen Meßspitze und dem Druckmeßfühler resultiert, nur unge
nau abgeschätzt werden kann, weil die genaue Lage der genannten
Meßspitze nicht bekannt ist oder sich wegen Körperbewegungen der
Patientin verlagert.
Zum Vermeiden dieser Nachteile wurde daher ein Druckmeßkatheter
einer zweiten Art vorgeschlagen, bei welchem sich der Druckmeß
fühler nicht am distalen, sondern am proximalen Ende des Kathe
terschlauches und somit genau an der Meßstelle befindet. Ein sol
cher Druckmeßkatheter wird beispielsweise von der Firma Utah Me
dical Products, Inc. unter dem Namen "INTRAN" vertrieben.
Wie aus der von der genannten Firma zu diesem Druckmeßkatheter
veröffentlichten Betriebsanleitung hervorgeht, wird der Null
punktabgleich vor dem Einführen des Katheters vorgenommen, solan
ge dessen Meßspitze dem atmoshärischen Umgebungsdruck ausgesetzt
ist. Ferner wird in dieser Betriebsanleitung ausgeführt, daß ein
neuer Nullpunktabgleich dann, wenn sich die Meßspitze in situ be
findet, nicht erforderlich ist.
Dies ist jedoch nur solange richtig, als keine Störungen auftre
ten; fällt jedoch während einer Messung, die sich über Stunden
erstrecken kann, das Anzeige- oder Registrierungsgerät durch Ge
räteschaden oder Bedienungsfehler (z.B. versehentliches Lösen ei
nes Netzanschlußkabels beim Anschluß eines anderen Gerätes) aus,
dann ist ein neuer Nullabgleich unabdingbar. Zu diesem müßte aber
die Meßspitze des Katheters wieder an die Umgebungsluft gebracht
werden, um dort dem atmospärischen Druck ausgesetzt zu sein. Da
die Meßspitze nach einer solchen Prozedur natürlich nicht mehr
steril wäre, wird gleich ein neuer, steriler Druckmeßkatheter dem
Nullpunktabgleich unter sterilen Bedingungen unterzogen und an
stelle des bisehrigen Katheters, der entfernt werden muß, in die
Zervix eingeführt. Daß ein solches Verfahren umständlich und auf
wendig ist, erübrigt der näheren Erörterung, zumal dieses Verfah
ren unter Umständen dann erforderlich ist, wenn der Verlauf der
zu überwachenden Geburt einen rapiden und oft dramatischen Fort
gang nimmt, so daß das Hantieren mit einem Katheter höchst stö
rend sein kann.
Ein weiterer Nachteil des bekannten Katheters liegt darin, daß
die sterile, den Katheter umschließende Verpackung zum Nullpunkt
abgleich geöffnet werden muß, so daß der Katheter während des
Nullpunktabgleichs mindestens teilweise offenliegt und somit der
Kontamination ausgesetzt ist, so daß ein zusätzliches Sterili
tätsproblem auftritt.
Ein Druckmeßkatheter der genannten Art findet nicht nur in der
Humanmedizin und in der Geburtshilfe Anwendung, sondern überall
dort, wo das Auftreten von erheblichen Drücken in Körperhöhlungen
von Mensch und Tier überwacht werden soll, die für einen Druck
meßfühler zugänglich sind, etwa im Pansen eines Wiederkäuers oder
in Blutbahnen.
Angesichts dieser Problemlage liegt der Erfindung die Aufgabe zu
grunde, ein Verfahren zum zumindest erneuten Druckabgleich eines
Druckmeßkatheters zu finden, der an seiner Meßspitze einen Druck
meßfühler trägt, während sich diese in situ befindet, und einen
Druckmeßkatheter zu finden, der ein solches Verfahren ermöglicht,
bevorzugt soll jeglicher Nullabgleich möglich sein und erst dann
erfolgen, wenn sich die Meßspitze in situ befindet.
Diese Aufgabe wird durch das Verfahren des Anspruchs 1 gelöst,
hierbei wird entweder der Ausgang des in situ befindlichen Druck
meßfühlers mit einem repräsentativen Referenzdruckwert vergli
chen, oder der Druckmeßfühler selbst wird mit einem Referenzdruck
beaufschlagt.
Im ersten Fall ist es möglich, die Meßergebnisse des Druckmeßfüh
lers fortlaufend zu speichern; ist etwa nach Ausfall eines Moni
tors und nach dessen Ersatz durch einen anderen, funktionsfähigen
Monitor ein neuer Nullpunktabgleich erforderlich, dann kann durch
einen Rechner aufgrund der vorliegenden, gespeicherten Meßdaten
und gegebenenfalls anhand eines vorliegenden Programmes ein simu
lierter Referenzdruckwert errechnet werden, der dann zum Null
punktabgleich mit dem jeweiligen tatsächlich gemessenen Druckwert
verglichen wird.
Im ersten Fall wäre es beispielsweise auch möglich, den Katheter
schlauch in der oben beschriebenen, bekannten Weise mit einer
Druckübertragungsflüssigkeit zu füllen und an seinem distalen En
de mit einem zweiten, vorher abgeglichenen Druckmeßfühler zu ver
sehen, dessen Meßwert dann den Referenzdruckwert zum Abgleichen
des in der Meßspitze befindlichen Druckmeßfühlers liefert; in
diesem Falle müßte natürlich die Druckübertragung von der Außen
seite der Meßspitze auf die Druckübertragungsflüssigkeit sicher
gestellt werden.
Bei dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann
auch der erste, vor der Inbetriebnahme des Druckmeßkatheters er
forderliche Nullpunktabgleich erst dann vorgenommen werden, wenn
der Druckmeßkatheter bereits eingeführt wurde, wobei die grund
sätzlichen Nachteile eines Katheters mit Druckübertragungsflüs
sigkeit nur für den Nullpunktabgleich, nicht aber für den Dauer
betrieb in Kauf genommen werden müssen.
Im zweiten erfindungsgemäßen Fall wird ein definierter Referenz
druck erzeugt und dem Druckmeßfühler zugeführt, etwa durch einen
Kanal im Katheterschlauch; dieser Referenzdruck kann dem Druck
meßfühler anstelle des innerhalb des Uterus herrschenden Drucks
zugeführt werden und kann als absoluter Druck oder in Relation zu
einem während der Messung ständig verwendeten Bezugsdruck als
Grundlage des Abgleiches verwendet werden.
Der in Anspruch 2 beanspruchte Druckmeßkatheter benutzt dieses
Prinzip und weist einen Druckmeßfühler auf, der mit einem Meß
druckanschluß versehen ist, welcher in druckübertragender Weise
mit der Außenseite der Meßspitze in Verbindung steht, sowie einem
Bezugsanschluß, der über eine offene Höhlung im Katheterschlauch
mit dessen distalem Ende und somit mit einer Bezugsdruckquelle in
Verbindung steht, die üblicherweise bei einem solchen Katheter
von der Umgebungsluft gebildet wird.
Erfindungsgemäß ist eine Einrichtung zum Erzeugen eines Referenz
druckes an den Meßdruckanschluß anschließbar, während dieser von
seiner druckübertragenden Verbindung mit der Außenseite der Meß
spitze abgekoppelt ist; es herrscht somit in diesem Zustand zwi
schen dem Meßdruckanschluß des Druckmeßfühlers und dessen Bezugs
anschluß entweder ein definiertes Druckgefälle, wenn der Bezugs
druck und der Referenzdruck unterschiedlich sind, oder bevorzugt
gar kein Druckgefälle, wenn die erwähnten Drücke einander gleich
sind, wie es etwa dann der Fall wäre, wenn die beiden Anschlüsse
des Druckmeßfühlers beide mit der Umgebungsluft in Verbindung
stünden.
Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn durch einen Mechanis
mus, etwa einen seilzuggesteuerten Exzenterhebel, jene Membrane,
die den Meßdruckanschluß des Meßdruckfühlers zur Außenseite der
Meßspitze hin abdeckt, von diesem abspreizt, so daß dieser gegen
über dem Druck, der auf der Außenseite der Membrane herrscht, ab
gekoppelt wäre.
In jenem Fall kann ein im Katheterschlauch ausgebildeter, eigener
Kanal für den Referenzdruck vorgesehen sein, dessen proximales
Ende mit dem Meßdruckanschluß in Verbindung steht.
Gemäß Anspruch 3 ist es jedoch besonders bevorzugt, daß die Ein
richtung zum Erzeugen des Referenzdruckes in einen Strömungsmit
telanschluß einmündet, der zwischen dem Meßdruckanschluß und der
diesen nach außen abdeckenden Membrane angeordnet ist, so daß
dann, wenn der Referenzdruck den außerhalb der Meßspitze und so
mit der Membrane vorliegenden Druck übersteigt, die Membrane von
dem Druckmeßanschluß abgespreizt wird und die Druckübertragung
von der Außenseite der Meßspitze auf den Druckmeßfühler unter
bleibt.
Zum Erzeugen des Referenzdruckes kann eine Flüssigkeit verwendet
werden; gemäß der Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 4
ist die Einrichtung zum Erzeugen des Referenzdruckes jedoch be
vorzugt als Drucklufterzeuger ausgebildet, da die zwischen die
Membrane und den Druckmeßfühler eingeblasene Druckluft dort nach
dem erfolgten Nullpunktabgleich keine Rückstände hinterläßt, die
den weiteren Meßbetrieb beeinträchtigen könnten. Dies ist beson
ders dann von Vorteil, wenn der Meßfühler und die Membrane nicht
unmittelbar miteinander in Verbindung stehen, sondern nur mittel
bar und über beispielsweise ein Silikongelpolster, das den Druck
meßfühler vor grober mechanischer Belastung schützt, wenn der Ka
theter eingeführt wird. Hierbei liegt ein besonderer Vorteil der
erfindungsgemäßen Ausgestaltung darin, daß bei dem Zusammenbau
des Katheters oder bei dessen Einführen die Membrane gegenüber
dem genannten Schutzpolster seitlich verschoben werden kann, so
daß sie dann ständig den Meßwert verfälschende Scherkräfte auf
das Schutzpolster und somit den Druckmeßfühler aufbringt. Durch
die erfindungsgemäße Ausgestaltung sorgt das Abspreizen der Mem
brane gegenüber dem Schutzpolster dafür, daß alle bei der Über
tragung des Meßdruckes beteiligten Elemente vor Beginn der Mes
sung ihre Ausgangslage einnehmen können. Gleichzeitig erfolgt der
Nullabgleich bei bereits eingeführtem Katheter.
Da der Nullabgleich der Anzeige- oder Aufzeichnungseinrichtung
nur sehr kurze Zeit in Anspruch nimmt, muß auch der Referenzdruck
über eine nur sehr kurze Zeit aufrechterhalten werden, so daß
auch die der Meßspitze zugeführte Luftmenge gering ist. Dies ist
deshalb wichtig, weil bei undichter Meßspitze sonst kontaminierte
Luft in den Uterus gelangen könnte. Um dies zu vermeiden, ist ge
mäß Anspruch 5 vorgeschlagen, daß der Drucklufterzeuger als Kol
ben-Injektionsspritze ausgebildet ist; diese kann in bereits auf
gezogenem Zustand sterilisiert werden oder in diesem Zustand ge
meinsam mit dem erfindungsgemäßen Katheter sterilisiert und ver
packt sein, so daß beim Nullabgleich nur sterile Luft, in jedem
Falle aber nur wenig Luft in die Meßspitze gelangt.
Bei jedem späteren erneuten Nullabgleich kann die Injektions
spritze durch eine neue, mit steriler Luft gefüllte ersetzt wer
den.
Der Referenzdruck kann durch einen eigenen, jeweils abgeglichenen
Druckmeßfühler ermittelt und mit dem Bezugsdruck, also in der
Regel dem Atmosphärendruck, verglichen werden. Gemäß der bevor
zugten Ausgestaltung des Anspruchs 6 ist jedoch der Bezugsan
schluß des Druckmeßfühlers mit dem Strömungsmittelanschluß für
den Referenzdruck verbunden, so daß der Druckmeßfühler dann, wenn
die Membrane von ihm abgespreizt ist, an seinen beiden Anschlüs
sen mit dem gleichen Druck beaufschlagt wird.
Da der Differenzdruck zwischen den beiden Anschlüssen des Druck
meßfühlers Null wird, ist der Nullabgleich dann unmittelbar und
ohne jeden weiteren Vergleich möglich.
Der Verbindungskanal, der den Bezugsanschluß mit der Einrichtung
zum Erzeugen des Referenzdruckes verbindet, die ihrerseits in der
Betriebsart zum Nullabgleich mit dem Meßdruckanschluß des Druck
meßfühlers verbunden ist, kann am distalen Ende des Katheters an
geordnet sein und z.B. nur dann hergestellt werden, wenn ein
Nullabgleich erfolgt.
Gemäß der bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 7
ist jedoch der Verbindungskanal in der Meßspitze ausgebildet;
während des Nullabgleichs muß nämlich der Druck an beiden Seiten
des Druckmeßfühlers ausgeglichen sein; da dieser Nullabgleich
sehr rasch erfolgt, könnte jedoch nach dessen Abschluß der Druck
ausgleich noch nicht abgeschlossen sein, wenn dieser über die
offene Höhlung und eine zusätzliche Druckleitung im Katheter
schlauch erfolgen würde. Der in der Meßspitze angeordnete Verbin
dungskanal sorgt jedoch für einen praktisch augenblicklichen
Druckausgleich, was den Nullabgleich noch weiter vereinfacht und
genauer macht.
Auch bei dieser Ausführungsform könnte eine eigene Druckleitung
im Katheterschlauch vorgesehen sein; gemäß der bevorzugten Aus
gestaltung des Anspruchs 8 ist jedoch eine eigene Druckleitung
ersetzt durch die für den Bezugsdruck ohnehin erforderliche offe
ne Höhlung im Katheterschlauch. Hierbei wird beim Nullabgleich
durch die Kolben-Injektionsspritze die in der offenen Höhlung
vorhandene, sterile Luftsäule lediglich komprimiert bzw. verscho
ben, es wird aber nicht der Meßspitze zusätzliche Luft zugeführt,
die dann erst sterilisiert werden müßte. Somit ist es möglich,
auch mit einer Kolben-Injektionsspritze, deren Inhalt nicht vor
her sterilisiert wurde, mehrmals hintereinander den Innendruck in
der Meßspitze zum Nullabgleich zu erhöhen, ohne daß deshalb kon
taminierte Luft durch die Meßspitze gepumpt wird und infolge ei
ner dort etwa vorliegenden Leckstelle vielleicht zu einer Infek
tion führen könnte.
Die Membrane kann in ein Fenster in der Meßspitze eingesetzt
sein; gemäß der bevorzugten Ausgestaltung des Anspruchs 9 ist je
doch die Membrane als ein die Meßspitze umhüllender Ballon ausge
bildet, der in seiner Ruhelage gegen die Meßspitze und dabei un
mittelbar oder auch über ein Druckpolster mittelbar gegen den
Druckmeßfühler anliegt. Dieser kleine Ballon ist vom distalen
Ende des Katheters her z.B. mittels einer Kolben-Injektionssprit
ze aufblasbar, wobei er sich dann vom Druckmeßfühler abhebt. Der
besondere Vorteil der Ausbildung der Membrane als Ballon liegt
darin, daß auch bei heftiger und zu starker Druckbeaufschlagung
der Meßspitze durch den Referenzdruck, die bewirken könnte, eine
in ein Fenster eingesetzte Membrane zu beschädigen oder herauszu
blasen, stets die Dichtigkeit der Meßspitze gewährleistet bleibt,
da der Ballon sich zwar bereits bei Beaufschlagung durch eine ge
ringe Luftmenge in ausreichender Weise vom Druckmeßfühler ab
wölbt, dagegen aber imstande ist, auch eine ganz beträchtlich
größere Luftmenge aufzunehmen. Eine in die vom Ballon umgebene
Außenoberfläche der Meßspitze einmündende, in deren Innerem mit
der offenen Höhlung im Katheterschlauch in Verbindung stehende
Öffnung leitet dem Inneren des Ballons den Referenzdruck zu.
Diese Öffnung ist gemäß Anspruch 10 als länglicher, an den Meß
druckanschluß des Druckmeßfühlers anschließender Schlitz ausge
bildet, wodurch erreicht wird, daß der dem Meßdruckanschluß ge
genüberliegende Teil des Ballons als erster mit Luft beaufschlagt
und somit aufgebläht und vom Druckmeßfühler abgewölbt wird.
Der Druckmeßfühler ist bevorzugt als Dehnungsmeßelement ausgebildet; der
Ballon besteht bevorzugt aus einem Elastomer mit hohem Rückstellvermögen;
die übrigen Teile des erfindungsgemäßen Druckmeßkatheters bestehen, soweit
sie mit dem zu untersuchenden Körper in Berührung gelangen, aus physiolo
gisch unbedenklichen Kunststoffen.
Bevorzugt weist der Katheterschlauch neben der offenen Höhlung,
die als einfacher Kanal ausgebildet sein kann, auch einen Kanal
zur Aufnahme der elektrischen Leitungen auf, sowie bevorzugt
einen weiteren Kanal, der zur Außenseite des Katheterschlauches
hin an einer Stelle nahe dem Ballon offen ist und dazu dient, daß
Behandlungsflüssigkeit in den Uterus eingeleitet werden kann oder
Flüssigkeitsproben entnommen werden können, während sich die Meßspitze in situ
befindet.
Der Gegenstand der Erfindung wird anhand der beigefügten, schema
tischen Zeichnung beispielsweise noch näher erläutert.
In dieser zeigt:
Fig. 1 die Ansicht des distalen Endes einer Ausführungsform ei
nes erfindungsgemäßen Druckmeßkatheters,
Fig. 2 die Meßspitze (das proximale Ende) der in Fig. 1 gezeig
ten Ausführungsform, im Längsschnitt und in vergrößertem
Maßstab, und
Fig. 3 eine Draufsicht auf die in Fig. 2 gezeigte Meßspitze, mit
angedeutetem Querschnitt des Katheterschlauches.
In Fig. 1 ist in etwa natürlichem Maßstab die Draufsicht auf das
distale Ende eines erfindungsgemäßen Druckmeßkatheters für die
intrauterine Druckmessung gezeigt, mit einem Endabschnitt des
Katheterschlauches 1, einem ersten Abzweigungsstück 2, an dem ein
Infusionsschlauch 6 von dem mehrkanaligen Katheterschlauch 1 ab
zweigt, und mit einem zweiten Abzweigungsstück 3, an dem ein
Luftschlauch 5 vom Katheterschlauch 1 abzweigt. Das Ende des Ka
theterschlauches 1 mündet in eine elektrische Kupplung 4 ein, die
zum Anschluß an das Eingangskabel (nicht gezeigt) eines Monitors
oder Oszillographen (nicht gezeigt) o. dergl. eingerichtet ist.
Am freien Ende des Infusionsschlauches 6 sitzt eine Spritzenkupp
lung 8 zum Anschluß an eine Injektionsspritze, eine mechanische
Spritzen-Dosiereinrichtung oder eine Tropfinfusionseinrichtung
(nicht gezeigt), während am freien Ende des Luftschlauches 5 eine
Spritzenkupplung 7 zum Anschluß an eine luftgefüllte Injektions
spritze (nicht gezeigt) sitzt. In normalen Betrieb bleibt die
Spritzenkupplung 7 offen.
Der Luftschlauch 5 ist mit einem Luftkanal 16 im Katheterschlauch
1 verbunden (sh. Fig. 2 und 3), der Infusionschlauch 6 mit einem
Infusionskanal 15 und die elektrische Kupplung 4 sitzt am Ende
eines Kabelkanales 14, in dem die elektrischen Anschlußkabel 9
verlegt sind, die von einem Druckmeßfühler 10 (Fig. 2) ausgehen.
Wie in Fig. 2 und 3 gezeigt, ist am proximalen Ende des Katheter
schlauches 1 eine Meßspitze 11 angesetzt, die von einem Träger 12
aus Kunststoff gebildet ist, der die noch zu bescheibenden, übri
gen Teile aufnimmt und ebenso wie die Schläuche 1, 5 und 6 aus
Polyethylen oder Polypropylen gebildet ist.
Der Druckmeßfühler 10 weist einen länglichen Keramikträger 21
auf, der in den Träger 12 eingebettet ist und an dessen dem Ka
theterschlauch 1 zugewandtem Ende die Anschlüsse für elektrischen
Anschlußkabel 9 sitzen, während am anderen Ende des Keramikträ
gers 21 eine Durchgangsöffnung 13 ausgespart ist, die auf der
einen, in Fig. 2 unteren Seite des Keramikträgers 21 von einem
napfförmigen Dehnungsfühler 17 dichtend abgedeckt ist. Wenn nun
zwischen der Durchgangsöffnung 13 und der Unterseite des Deh
nungsfühlers 17 eine Druckdifferenz, beispielsweise ein Unter
druck, auftritt, dann wölbt sich der Dehnungsfühler, in diesem
Fall nach oben, und ändert hierbei seinen elektrischen Widerstand
oder seine elektrische Kapazität bzw. gibt ein Signal ab.
Der Dehnungsfühler 17 sitzt in einer Aussparung 18 des Trägers
12, die mit einem Schutzpolster 19 aus Silikongel weitgehend aus
gefüllt ist, das sich zur Druckübertragung auf den Dehnungsfühler
17 wie eine Flüssigkeit verhält, aber Punktbelastungen absor
biert, die den Dehnungsfühler 17 sonst schädigen könnten.
Die außenliegende Stirnfläche des Schutzpolsters 19, die bündig
mit der Außenoberfläche des Trägers 12 abschließt, bildet den
Meßdruckanschluß des Druckmeßfühlers 10, während die Durchgangs
öffnung 13 dessen Bezugsanschluß bildet.
Im Inneren des Trägers 12 ist ein Ausgleichsraum 22 ausgespart,
der die Durchgangsöffnung 13 mit der nächstliegenden Außenober
fläche des Trägers 12 sowie mit dem Luftkanal 16 im Katheter
schlauch 1 verbindet. Ferner ist der Ausgleichsraum mit einem
Längsschlitz 23 verbunden, der sich über nahezu die gesamte Länge
des Trägers 12 erstreckt und nahe dem Meßdruckanschluß 20 endet.
Über den Träger 12 ist, wie aus Fig. 3 ersichtlich, ein diesen
eng umschließender Ballon 24 aufgeschoben und am proximalen Ende
des Katheterschlauches 1 dichtend befestigt.
In dem druckfreien Zustand nimmt der Ballon 24 jene Lage ein, die
in Fig. 3 ausgezogen gezeigt ist, wobei er insbesondere als
druckübertragende Membrane gegen den Meßdruckanschluß 20 anliegt.
In aufgeblasenem Zustand, der weiter unten noch näher erörtert
wird, nimmt der Ballon die in Fig. 3 gestrichelt gezeigte Lage
ein, wobei er insbesondere vom Meßdruckanschluß 20 abhebt.
Da der Ballon 24 aus mindestens ein wenig durchsichtigem Silikon
gummi besteht, sind der Meßdruckanschluß 20 und der Schlitz 23 in
Fig. 3 sichtbar.
Fig. 2 zeigt noch eine Infusionsöffnung 25, die nahe dem proxima
len Ende des Katheterschlauches 1 in dessen Wand ausgebildet ist
und einen Auslaß für den Infusionskanal 15 bildet.
Der gezeigte Druckmeßkatheter ist für den einmaligen Gebrauch be
stimmt und in eine bakteriendichte Umhüllung steril eingeschweißt.
Hierbei können die Spritzenkupplungen 7 und 8 durch lösbare Stop
fen verschlossen sein; an der Spritzenkupplung 7 für den Luft
schlauch 5 kann auch eine aufgezogene, mit steriler Luft gefüllte
Einmalspritze lösbar angekuppelt sein.
Der Katheter wird bei der Benutzung unmittelbar nach der Entnahme
aus der sterilen Verpackung sofort durch die Zervix einer Patien
tin mit seiner Meßspitze 11 in deren Uterus eingeführt und gege
benenfalls unter Ultraschallkontrolle plaziert. Falls erforder
lich, wird der Katheterschlauch 1 an der Patientin fixiert.
Nun wird der Katheter mit dem elektrischen Anschluß 4 an einen
Monitor oder einen Plotter o. dergl. angeschlossen. Dann wird bei
der an der Spritzenkupplung 7 von vorneherein oder inzwischen an
gekoppelten, luftgefüllten Kolbenspritze der Kolben langsam und
vollständig niedergedrückt; gegen Ende dieser Tätigkeit wird der
an dem genannten Beobachtungs- oder Aufzeichnungsgerät vorgesehe
ne Knopf für den Nullabgleich gedrückt oder der Nullabgleich wird
in der sonstwie vorgesehenen Weise durchgeführt. Dann wird die
Kolbenspritze von der Kupplung 7 gelöst und entfernt.
Beim Niederdrücken des Kolbens der Kolbenspritze wird der Druck
in der Luftleitung 16 stark erhöht und gelangt über den Aus
gleichsraum 22 in der Meßspitze 11 und dessen Verbindungsöffnun
gen zur Außenseite des Trägers 12 und somit zur Innenseite des
Ballons 24, der hierdurch aufgeblasen wird, wie gestrichelt in
Fig. 3 gezeigt. Hierbei liegt der im Inneren des Ballons herr
schende, gleichmäßige Luftdruck sowohl an dem Meßdruckanschluß
20, von dem sich der Ballon 24 gelöst hat, wie auch am Bezugsan
schluß 13 an, so daß der Dehnungsfühler 17 einem Differenzdruck
in der Größe Null ausgesetzt ist. Währenddessen wird die nachge
schaltete Anzeige- oder Aufzeichnungseinrichtung abgeglichen; die
Anzeige muß nun den Relativdruck Null zeigen.
Nach dem Entfernen der Spritze von der Kupplung 7 fällt der Druck
im Luftkanal 16 und damit auch im Inneren des Ballons 24 ab, bis
der Luftdruck am Bezugsanschluß 13, im Luftkanal 16 und im Luft
schlauch 5 dem Atmosphärendruck entspricht und der Ballon 24 eng
gegen die Außenoberfläche des Trägers 12 anliegt.
Ist ein nachträglicher Druckabgleich erforderlich, weil etwa der
bisher nur auf einem Bildschirm angezeigte Druckverlauf durch ein
zusätzliches Gerät auch aufgezeichnet werden soll, dann wird eine
luftgefüllte, aufgezogene Spritze an die Kupplung 7 angeschlos
sen, und der oben beschriebene Nullabgleich wird nochmals durch
geführt.
Somit ist es möglich, den Nullabgleich so oft, wie erforderlich,
durchzuführen, während die Meßspitze 11 des Katheters von Anfang
an in situ verbleibt. Die Infektionsgefahr ist somit auf ein Min
destmaß verringert, während gleichzeitig sehr genaue Messungen
erzielt werden können, da die einzige variable Störgröße, die bei
der Messung auftritt, der statische Flüssigkeitsdruck im Inneren
des Uterus ist.
Claims (10)
1. Verfahren zum Nullabgleich eines Druckmeßkatheters, an dessen
in eine zu untersuchende Körperhöhlung einführbarer Meßspitze ein
Druckmeßfühler angeordnet ist, welcher mit einer Auswerte-, An
zeige- und/oder Auswertungseinrichtung außerhalb der Körperhöh
lung verbunden ist, wobei während des Nullabgleichs ein Vergleich
mit einer Referenz-Druckgröße stattfindet,
dadurch gekennzeichnet, daß man, während sich der
Druckmeßfühler im Inneren der Körperhöhlung befindet, an diesen
entweder von außen her den Referenzdruck anlegt oder einen Refe
renz-Druckwert mit dem Ausgang des Druckmeßfühlers vergleicht.
2. Druckmeßkatheter mit den folgenden Merkmalen:
- - ein hohler Katheterschlauch mit einer zu seinen beiden Enden hin offenen Höhlung,
- - eine an dessen proximalem Ende angebrachte Meßspitze, und
- - ein in dieser untergebrachter Druckmeßfühler, der einen mit einem Bezugsdruck verbundenen Bezugsanschluß, der mit der of fenen Höhlung in Verbindung steht, und einen druckübertragend bevorzugt über eine Membrane mit der Außenoberfläche der Meß spitze verbundenen Meßdruckanschluß sowie Anschlußkabel auf weist, die sich durch den Katheterschlauch bis zu dessen di stalem Ende erstrecken, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßdruckanschluß (20) des Druckmeßfühlers (10) von der druckübertragenden Verbin dung mit der Außenoberfläche der Meßspitze (11) abkoppelbar und an eine Einrichtung zum Erzeugen eines Referenzdruckes anschließ bar ist.
3. Druckmeßkatheter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zum Erzeugen des Referenzdruckes einen zwischen
den Meßdruckanschluß (20) des Druckmeßfühlers (10) und die diesen
abdeckende Membran (24) einmündenden, mit dem distalen Ende des
Katheterschlauches (1) durch eine Druckleitung (16) verbundenen
Strömungsmittelanschluß zum Einleiten eines Druckströmungsmittels
zwischen den Druckmeßanschluß (20) und die Membrane (24) auf
weist, um diese von dem Druckmeßanschluß (20) abzuspreizen und
diesem gleichzeitig den Referenzdruck zuzuführen.
4. Druckmeßkatheter nach Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung zum Erzeugen des Referenzdruckes als Druck
lufterzeuger ausgebildet ist.
5. Druckmeßkatheter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Drucklufterzeuger als Kolben-Injektionsspritze ausgebildet
ist.
6. Druckmeßkatheter nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Bezugsanschluß (13) des Druckmeßfühlers
(10) mit dem Strömungsmittelanschluß durch einen Verbindungskanal
(22) verbunden ist.
7. Druckmeßkatheter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Verbindungskanal (22) in der Meßspitze (11) ausgebildet ist.
8. Druckmeßkatheter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Drucklufterzeuger an die auch die Druckleitung bildende offe
ne Höhlung (16) des Katheterschlauches (1) anschließbar ist.
9. Druckmeßkatheter nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch
gekennzeichnet,
- - daß die Meßspitze (11) von einem aufblasbaren, dünnwandigen Ballon (24) umgeben ist, der in nicht aufgeblasenem Zustand die Membrane bildet und unmittelbar oder bevorzugt über ein Schutzpolster (19) mittelbar gegen den Druckmeßanschluß (20) des Druckmeßfühlers (10) lose anliegt,
- - daß im Inneren der Meßspitze (11) eine den Bezugsanschluß (13) des Druckmeßfühlers (10) mit der offenen Höhlung (16) im Ka theterschlauch (19 verbindende Aussparung (22) ausgebildet ist, und
- - daß die Aussparung (22) durch mindstens eine den Strömungsmit telanschluß bildende Öffnung mit der vom Ballon (24) umgebenen Außenoberfläche der Meßspitze (11) in Verbindung steht.
10. Druckmeßkatheter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Öffnung als an den Meßdruckanschluß (20) angrenzender, läng
licher, sich Längsrichtung der Meßspitze (11) ewrstreckender
Schlitz (23) ausgebildet ist, und daß bevorzugt an deren von die
sem abgewandter Seite eine weitere Öffnung ausgebildet ist.
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