DE3833723A1 - Verfahren zum nullabgleich eines druckmesskatheters sowie druckmesskatheter zu dessen durchfuehrung - Google Patents

Verfahren zum nullabgleich eines druckmesskatheters sowie druckmesskatheter zu dessen durchfuehrung

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    • A61M2025/0002Catheters; Hollow probes for pressure measurement with a pressure sensor at the distal end

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Nullabgleich eines Druckmeßkatheters, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie einen Druckmeßkatheter zur Durchführung dieses Verfahrens, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 2.
In der Geburtshilfe, aber auch in der Forschung, wird zur genauen Überwachung der Wehentätigkeit ein Druckmeßkatheter durch die Zervix in den Uterus eingeführt, um die dort auftretenden Druck­ schwankungen nach Änderung und (gegenüber dem außerhalb des Ute­ rus vorliegenden Umgebungsdruck) relativer Größe zu erfassen und in Signale umzuwandeln, die einem Bildschirmgerät zur Anzeige und gegebenenfalls einem Aufzeichnungsgerät zur Registrierung zuge­ führt werden.
Hierbei ist wie bei jedem Einsatz eines Meßfühlers grundsätzlich bei der Inbetriebnahme des Druckmeßkatheters eine Eichung erfor­ derlich, um systeminhärente, innere und gegebenenfalls auch durch Randbedingungen verursachte, äußere Meßwertverfälschungen minde­ stens an einem Eichpunkt zu kompensieren.
Grundsätzlich könnte diese Eichung bei jedem geeigneten Druck durchgeführt werden, doch man zieht in der Regel den Umgebungs­ druck (atmosphärischen Druck) vor, bei welchem der zu messende relative Druck Null beträgt. Daher spricht man in diesem Fall nicht von einer Eichung schlechthin, sondern vielmehr von einem Nullpunktabgleich. Hierbei wird der Umgebungsdruck als Bezugs- oder Referenzdruck verwendet, und die angezeigte oder registrier­ te Differenz zum vom Druckmeßkatheter gemessenen Meßdruck wird durch Abgleichen der Anzeige- oder Registrierungseinrichtung auf Null eingestellt.
Es gibt zweierlei Arten von Druckmeßkathetern:
Bei der ersten wird der im Uterus vorliegende Druck durch eine Flüssigkeitssäule, die in einem Schlauch geführt ist, von einer durch eine Membran isolierten proximalen Meßstelle zu einem di­ stalen Druckmeßfühler übertragen, der seinerseits den Signalgeber der Meßanordnung bildet.
Der Druckmeßfühler kann auch dann, wenn sich der Druckmeßkatheter in situ befindet, bei entsprechender Ausbildung ohne weiteres vom Katheter abgenommen werden, so daß ein Nullpunktabgleich des Meß­ fühlers stets vorgenommen werden kann. Neben einer Reihe hier we­ niger relevanter Nachteile hat ein solcher Druckmeßkatheter je­ doch die Hauptnachteile, daß Blasen in der Druckübertragungsflüs­ sigkeit dämpfend und somit verfälschend wirken, und daß der hy­ drostatische Meßfehler, der aus der Höhendifferenz zwischen der proximalen Meßspitze und dem Druckmeßfühler resultiert, nur unge­ nau abgeschätzt werden kann, weil die genaue Lage der genannten Meßspitze nicht bekannt ist oder sich wegen Körperbewegungen der Patientin verlagert.
Zum Vermeiden dieser Nachteile wurde daher ein Druckmeßkatheter einer zweiten Art vorgeschlagen, bei welchem sich der Druckmeß­ fühler nicht am distalen, sondern am proximalen Ende des Kathe­ terschlauches und somit genau an der Meßstelle befindet. Ein sol­ cher Druckmeßkatheter wird beispielsweise von der Firma Utah Me­ dical Products, Inc. unter dem Namen "INTRAN" vertrieben.
Wie aus der von der genannten Firma zu diesem Druckmeßkatheter veröffentlichten Betriebsanleitung hervorgeht, wird der Null­ punktabgleich vor dem Einführen des Katheters vorgenommen, solan­ ge dessen Meßspitze dem atmoshärischen Umgebungsdruck ausgesetzt ist. Ferner wird in dieser Betriebsanleitung ausgeführt, daß ein neuer Nullpunktabgleich dann, wenn sich die Meßspitze in situ be­ findet, nicht erforderlich ist.
Dies ist jedoch nur solange richtig, als keine Störungen auftre­ ten; fällt jedoch während einer Messung, die sich über Stunden erstrecken kann, das Anzeige- oder Registrierungsgerät durch Ge­ räteschaden oder Bedienungsfehler (z.B. versehentliches Lösen ei­ nes Netzanschlußkabels beim Anschluß eines anderen Gerätes) aus, dann ist ein neuer Nullabgleich unabdingbar. Zu diesem müßte aber die Meßspitze des Katheters wieder an die Umgebungsluft gebracht werden, um dort dem atmospärischen Druck ausgesetzt zu sein. Da die Meßspitze nach einer solchen Prozedur natürlich nicht mehr steril wäre, wird gleich ein neuer, steriler Druckmeßkatheter dem Nullpunktabgleich unter sterilen Bedingungen unterzogen und an­ stelle des bisehrigen Katheters, der entfernt werden muß, in die Zervix eingeführt. Daß ein solches Verfahren umständlich und auf­ wendig ist, erübrigt der näheren Erörterung, zumal dieses Verfah­ ren unter Umständen dann erforderlich ist, wenn der Verlauf der zu überwachenden Geburt einen rapiden und oft dramatischen Fort­ gang nimmt, so daß das Hantieren mit einem Katheter höchst stö­ rend sein kann.
Ein weiterer Nachteil des bekannten Katheters liegt darin, daß die sterile, den Katheter umschließende Verpackung zum Nullpunkt­ abgleich geöffnet werden muß, so daß der Katheter während des Nullpunktabgleichs mindestens teilweise offenliegt und somit der Kontamination ausgesetzt ist, so daß ein zusätzliches Sterili­ tätsproblem auftritt.
Ein Druckmeßkatheter der genannten Art findet nicht nur in der Humanmedizin und in der Geburtshilfe Anwendung, sondern überall dort, wo das Auftreten von erheblichen Drücken in Körperhöhlungen von Mensch und Tier überwacht werden soll, die für einen Druck­ meßfühler zugänglich sind, etwa im Pansen eines Wiederkäuers oder in Blutbahnen.
Angesichts dieser Problemlage liegt der Erfindung die Aufgabe zu­ grunde, ein Verfahren zum zumindest erneuten Druckabgleich eines Druckmeßkatheters zu finden, der an seiner Meßspitze einen Druck­ meßfühler trägt, während sich diese in situ befindet, und einen Druckmeßkatheter zu finden, der ein solches Verfahren ermöglicht, bevorzugt soll jeglicher Nullabgleich möglich sein und erst dann erfolgen, wenn sich die Meßspitze in situ befindet.
Diese Aufgabe wird durch das Verfahren des Anspruchs 1 gelöst, hierbei wird entweder der Ausgang des in situ befindlichen Druck­ meßfühlers mit einem repräsentativen Referenzdruckwert vergli­ chen, oder der Druckmeßfühler selbst wird mit einem Referenzdruck beaufschlagt.
Im ersten Fall ist es möglich, die Meßergebnisse des Druckmeßfüh­ lers fortlaufend zu speichern; ist etwa nach Ausfall eines Moni­ tors und nach dessen Ersatz durch einen anderen, funktionsfähigen Monitor ein neuer Nullpunktabgleich erforderlich, dann kann durch einen Rechner aufgrund der vorliegenden, gespeicherten Meßdaten und gegebenenfalls anhand eines vorliegenden Programmes ein simu­ lierter Referenzdruckwert errechnet werden, der dann zum Null­ punktabgleich mit dem jeweiligen tatsächlich gemessenen Druckwert verglichen wird.
Im ersten Fall wäre es beispielsweise auch möglich, den Katheter­ schlauch in der oben beschriebenen, bekannten Weise mit einer Druckübertragungsflüssigkeit zu füllen und an seinem distalen En­ de mit einem zweiten, vorher abgeglichenen Druckmeßfühler zu ver­ sehen, dessen Meßwert dann den Referenzdruckwert zum Abgleichen des in der Meßspitze befindlichen Druckmeßfühlers liefert; in diesem Falle müßte natürlich die Druckübertragung von der Außen­ seite der Meßspitze auf die Druckübertragungsflüssigkeit sicher­ gestellt werden.
Bei dieser Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann auch der erste, vor der Inbetriebnahme des Druckmeßkatheters er­ forderliche Nullpunktabgleich erst dann vorgenommen werden, wenn der Druckmeßkatheter bereits eingeführt wurde, wobei die grund­ sätzlichen Nachteile eines Katheters mit Druckübertragungsflüs­ sigkeit nur für den Nullpunktabgleich, nicht aber für den Dauer­ betrieb in Kauf genommen werden müssen.
Im zweiten erfindungsgemäßen Fall wird ein definierter Referenz­ druck erzeugt und dem Druckmeßfühler zugeführt, etwa durch einen Kanal im Katheterschlauch; dieser Referenzdruck kann dem Druck­ meßfühler anstelle des innerhalb des Uterus herrschenden Drucks zugeführt werden und kann als absoluter Druck oder in Relation zu einem während der Messung ständig verwendeten Bezugsdruck als Grundlage des Abgleiches verwendet werden.
Der in Anspruch 2 beanspruchte Druckmeßkatheter benutzt dieses Prinzip und weist einen Druckmeßfühler auf, der mit einem Meß­ druckanschluß versehen ist, welcher in druckübertragender Weise mit der Außenseite der Meßspitze in Verbindung steht, sowie einem Bezugsanschluß, der über eine offene Höhlung im Katheterschlauch mit dessen distalem Ende und somit mit einer Bezugsdruckquelle in Verbindung steht, die üblicherweise bei einem solchen Katheter von der Umgebungsluft gebildet wird.
Erfindungsgemäß ist eine Einrichtung zum Erzeugen eines Referenz­ druckes an den Meßdruckanschluß anschließbar, während dieser von seiner druckübertragenden Verbindung mit der Außenseite der Meß­ spitze abgekoppelt ist; es herrscht somit in diesem Zustand zwi­ schen dem Meßdruckanschluß des Druckmeßfühlers und dessen Bezugs­ anschluß entweder ein definiertes Druckgefälle, wenn der Bezugs­ druck und der Referenzdruck unterschiedlich sind, oder bevorzugt gar kein Druckgefälle, wenn die erwähnten Drücke einander gleich sind, wie es etwa dann der Fall wäre, wenn die beiden Anschlüsse des Druckmeßfühlers beide mit der Umgebungsluft in Verbindung stünden.
Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn durch einen Mechanis­ mus, etwa einen seilzuggesteuerten Exzenterhebel, jene Membrane, die den Meßdruckanschluß des Meßdruckfühlers zur Außenseite der Meßspitze hin abdeckt, von diesem abspreizt, so daß dieser gegen­ über dem Druck, der auf der Außenseite der Membrane herrscht, ab­ gekoppelt wäre.
In jenem Fall kann ein im Katheterschlauch ausgebildeter, eigener Kanal für den Referenzdruck vorgesehen sein, dessen proximales Ende mit dem Meßdruckanschluß in Verbindung steht.
Gemäß Anspruch 3 ist es jedoch besonders bevorzugt, daß die Ein­ richtung zum Erzeugen des Referenzdruckes in einen Strömungsmit­ telanschluß einmündet, der zwischen dem Meßdruckanschluß und der diesen nach außen abdeckenden Membrane angeordnet ist, so daß dann, wenn der Referenzdruck den außerhalb der Meßspitze und so­ mit der Membrane vorliegenden Druck übersteigt, die Membrane von dem Druckmeßanschluß abgespreizt wird und die Druckübertragung von der Außenseite der Meßspitze auf den Druckmeßfühler unter­ bleibt.
Zum Erzeugen des Referenzdruckes kann eine Flüssigkeit verwendet werden; gemäß der Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 4 ist die Einrichtung zum Erzeugen des Referenzdruckes jedoch be­ vorzugt als Drucklufterzeuger ausgebildet, da die zwischen die Membrane und den Druckmeßfühler eingeblasene Druckluft dort nach dem erfolgten Nullpunktabgleich keine Rückstände hinterläßt, die den weiteren Meßbetrieb beeinträchtigen könnten. Dies ist beson­ ders dann von Vorteil, wenn der Meßfühler und die Membrane nicht unmittelbar miteinander in Verbindung stehen, sondern nur mittel­ bar und über beispielsweise ein Silikongelpolster, das den Druck­ meßfühler vor grober mechanischer Belastung schützt, wenn der Ka­ theter eingeführt wird. Hierbei liegt ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Ausgestaltung darin, daß bei dem Zusammenbau des Katheters oder bei dessen Einführen die Membrane gegenüber dem genannten Schutzpolster seitlich verschoben werden kann, so daß sie dann ständig den Meßwert verfälschende Scherkräfte auf das Schutzpolster und somit den Druckmeßfühler aufbringt. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung sorgt das Abspreizen der Mem­ brane gegenüber dem Schutzpolster dafür, daß alle bei der Über­ tragung des Meßdruckes beteiligten Elemente vor Beginn der Mes­ sung ihre Ausgangslage einnehmen können. Gleichzeitig erfolgt der Nullabgleich bei bereits eingeführtem Katheter.
Da der Nullabgleich der Anzeige- oder Aufzeichnungseinrichtung nur sehr kurze Zeit in Anspruch nimmt, muß auch der Referenzdruck über eine nur sehr kurze Zeit aufrechterhalten werden, so daß auch die der Meßspitze zugeführte Luftmenge gering ist. Dies ist deshalb wichtig, weil bei undichter Meßspitze sonst kontaminierte Luft in den Uterus gelangen könnte. Um dies zu vermeiden, ist ge­ mäß Anspruch 5 vorgeschlagen, daß der Drucklufterzeuger als Kol­ ben-Injektionsspritze ausgebildet ist; diese kann in bereits auf­ gezogenem Zustand sterilisiert werden oder in diesem Zustand ge­ meinsam mit dem erfindungsgemäßen Katheter sterilisiert und ver­ packt sein, so daß beim Nullabgleich nur sterile Luft, in jedem Falle aber nur wenig Luft in die Meßspitze gelangt.
Bei jedem späteren erneuten Nullabgleich kann die Injektions­ spritze durch eine neue, mit steriler Luft gefüllte ersetzt wer­ den.
Der Referenzdruck kann durch einen eigenen, jeweils abgeglichenen Druckmeßfühler ermittelt und mit dem Bezugsdruck, also in der Regel dem Atmosphärendruck, verglichen werden. Gemäß der bevor­ zugten Ausgestaltung des Anspruchs 6 ist jedoch der Bezugsan­ schluß des Druckmeßfühlers mit dem Strömungsmittelanschluß für den Referenzdruck verbunden, so daß der Druckmeßfühler dann, wenn die Membrane von ihm abgespreizt ist, an seinen beiden Anschlüs­ sen mit dem gleichen Druck beaufschlagt wird.
Da der Differenzdruck zwischen den beiden Anschlüssen des Druck­ meßfühlers Null wird, ist der Nullabgleich dann unmittelbar und ohne jeden weiteren Vergleich möglich.
Der Verbindungskanal, der den Bezugsanschluß mit der Einrichtung zum Erzeugen des Referenzdruckes verbindet, die ihrerseits in der Betriebsart zum Nullabgleich mit dem Meßdruckanschluß des Druck­ meßfühlers verbunden ist, kann am distalen Ende des Katheters an­ geordnet sein und z.B. nur dann hergestellt werden, wenn ein Nullabgleich erfolgt.
Gemäß der bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 7 ist jedoch der Verbindungskanal in der Meßspitze ausgebildet; während des Nullabgleichs muß nämlich der Druck an beiden Seiten des Druckmeßfühlers ausgeglichen sein; da dieser Nullabgleich sehr rasch erfolgt, könnte jedoch nach dessen Abschluß der Druck­ ausgleich noch nicht abgeschlossen sein, wenn dieser über die offene Höhlung und eine zusätzliche Druckleitung im Katheter­ schlauch erfolgen würde. Der in der Meßspitze angeordnete Verbin­ dungskanal sorgt jedoch für einen praktisch augenblicklichen Druckausgleich, was den Nullabgleich noch weiter vereinfacht und genauer macht.
Auch bei dieser Ausführungsform könnte eine eigene Druckleitung im Katheterschlauch vorgesehen sein; gemäß der bevorzugten Aus­ gestaltung des Anspruchs 8 ist jedoch eine eigene Druckleitung ersetzt durch die für den Bezugsdruck ohnehin erforderliche offe­ ne Höhlung im Katheterschlauch. Hierbei wird beim Nullabgleich durch die Kolben-Injektionsspritze die in der offenen Höhlung vorhandene, sterile Luftsäule lediglich komprimiert bzw. verscho­ ben, es wird aber nicht der Meßspitze zusätzliche Luft zugeführt, die dann erst sterilisiert werden müßte. Somit ist es möglich, auch mit einer Kolben-Injektionsspritze, deren Inhalt nicht vor­ her sterilisiert wurde, mehrmals hintereinander den Innendruck in der Meßspitze zum Nullabgleich zu erhöhen, ohne daß deshalb kon­ taminierte Luft durch die Meßspitze gepumpt wird und infolge ei­ ner dort etwa vorliegenden Leckstelle vielleicht zu einer Infek­ tion führen könnte.
Die Membrane kann in ein Fenster in der Meßspitze eingesetzt sein; gemäß der bevorzugten Ausgestaltung des Anspruchs 9 ist je­ doch die Membrane als ein die Meßspitze umhüllender Ballon ausge­ bildet, der in seiner Ruhelage gegen die Meßspitze und dabei un­ mittelbar oder auch über ein Druckpolster mittelbar gegen den Druckmeßfühler anliegt. Dieser kleine Ballon ist vom distalen Ende des Katheters her z.B. mittels einer Kolben-Injektionssprit­ ze aufblasbar, wobei er sich dann vom Druckmeßfühler abhebt. Der besondere Vorteil der Ausbildung der Membrane als Ballon liegt darin, daß auch bei heftiger und zu starker Druckbeaufschlagung der Meßspitze durch den Referenzdruck, die bewirken könnte, eine in ein Fenster eingesetzte Membrane zu beschädigen oder herauszu­ blasen, stets die Dichtigkeit der Meßspitze gewährleistet bleibt, da der Ballon sich zwar bereits bei Beaufschlagung durch eine ge­ ringe Luftmenge in ausreichender Weise vom Druckmeßfühler ab­ wölbt, dagegen aber imstande ist, auch eine ganz beträchtlich größere Luftmenge aufzunehmen. Eine in die vom Ballon umgebene Außenoberfläche der Meßspitze einmündende, in deren Innerem mit der offenen Höhlung im Katheterschlauch in Verbindung stehende Öffnung leitet dem Inneren des Ballons den Referenzdruck zu.
Diese Öffnung ist gemäß Anspruch 10 als länglicher, an den Meß­ druckanschluß des Druckmeßfühlers anschließender Schlitz ausge­ bildet, wodurch erreicht wird, daß der dem Meßdruckanschluß ge­ genüberliegende Teil des Ballons als erster mit Luft beaufschlagt und somit aufgebläht und vom Druckmeßfühler abgewölbt wird.
Der Druckmeßfühler ist bevorzugt als Dehnungsmeßelement ausgebildet; der Ballon besteht bevorzugt aus einem Elastomer mit hohem Rückstellvermögen; die übrigen Teile des erfindungsgemäßen Druckmeßkatheters bestehen, soweit sie mit dem zu untersuchenden Körper in Berührung gelangen, aus physiolo­ gisch unbedenklichen Kunststoffen.
Bevorzugt weist der Katheterschlauch neben der offenen Höhlung, die als einfacher Kanal ausgebildet sein kann, auch einen Kanal zur Aufnahme der elektrischen Leitungen auf, sowie bevorzugt einen weiteren Kanal, der zur Außenseite des Katheterschlauches hin an einer Stelle nahe dem Ballon offen ist und dazu dient, daß Behandlungsflüssigkeit in den Uterus eingeleitet werden kann oder Flüssigkeitsproben entnommen werden können, während sich die Meßspitze in situ befindet.
Der Gegenstand der Erfindung wird anhand der beigefügten, schema­ tischen Zeichnung beispielsweise noch näher erläutert.
In dieser zeigt:
Fig. 1 die Ansicht des distalen Endes einer Ausführungsform ei­ nes erfindungsgemäßen Druckmeßkatheters,
Fig. 2 die Meßspitze (das proximale Ende) der in Fig. 1 gezeig­ ten Ausführungsform, im Längsschnitt und in vergrößertem Maßstab, und
Fig. 3 eine Draufsicht auf die in Fig. 2 gezeigte Meßspitze, mit angedeutetem Querschnitt des Katheterschlauches.
In Fig. 1 ist in etwa natürlichem Maßstab die Draufsicht auf das distale Ende eines erfindungsgemäßen Druckmeßkatheters für die intrauterine Druckmessung gezeigt, mit einem Endabschnitt des Katheterschlauches 1, einem ersten Abzweigungsstück 2, an dem ein Infusionsschlauch 6 von dem mehrkanaligen Katheterschlauch 1 ab­ zweigt, und mit einem zweiten Abzweigungsstück 3, an dem ein Luftschlauch 5 vom Katheterschlauch 1 abzweigt. Das Ende des Ka­ theterschlauches 1 mündet in eine elektrische Kupplung 4 ein, die zum Anschluß an das Eingangskabel (nicht gezeigt) eines Monitors oder Oszillographen (nicht gezeigt) o. dergl. eingerichtet ist.
Am freien Ende des Infusionsschlauches 6 sitzt eine Spritzenkupp­ lung 8 zum Anschluß an eine Injektionsspritze, eine mechanische Spritzen-Dosiereinrichtung oder eine Tropfinfusionseinrichtung (nicht gezeigt), während am freien Ende des Luftschlauches 5 eine Spritzenkupplung 7 zum Anschluß an eine luftgefüllte Injektions­ spritze (nicht gezeigt) sitzt. In normalen Betrieb bleibt die Spritzenkupplung 7 offen.
Der Luftschlauch 5 ist mit einem Luftkanal 16 im Katheterschlauch 1 verbunden (sh. Fig. 2 und 3), der Infusionschlauch 6 mit einem Infusionskanal 15 und die elektrische Kupplung 4 sitzt am Ende eines Kabelkanales 14, in dem die elektrischen Anschlußkabel 9 verlegt sind, die von einem Druckmeßfühler 10 (Fig. 2) ausgehen.
Wie in Fig. 2 und 3 gezeigt, ist am proximalen Ende des Katheter­ schlauches 1 eine Meßspitze 11 angesetzt, die von einem Träger 12 aus Kunststoff gebildet ist, der die noch zu bescheibenden, übri­ gen Teile aufnimmt und ebenso wie die Schläuche 1, 5 und 6 aus Polyethylen oder Polypropylen gebildet ist.
Der Druckmeßfühler 10 weist einen länglichen Keramikträger 21 auf, der in den Träger 12 eingebettet ist und an dessen dem Ka­ theterschlauch 1 zugewandtem Ende die Anschlüsse für elektrischen Anschlußkabel 9 sitzen, während am anderen Ende des Keramikträ­ gers 21 eine Durchgangsöffnung 13 ausgespart ist, die auf der einen, in Fig. 2 unteren Seite des Keramikträgers 21 von einem napfförmigen Dehnungsfühler 17 dichtend abgedeckt ist. Wenn nun zwischen der Durchgangsöffnung 13 und der Unterseite des Deh­ nungsfühlers 17 eine Druckdifferenz, beispielsweise ein Unter­ druck, auftritt, dann wölbt sich der Dehnungsfühler, in diesem Fall nach oben, und ändert hierbei seinen elektrischen Widerstand oder seine elektrische Kapazität bzw. gibt ein Signal ab.
Der Dehnungsfühler 17 sitzt in einer Aussparung 18 des Trägers 12, die mit einem Schutzpolster 19 aus Silikongel weitgehend aus­ gefüllt ist, das sich zur Druckübertragung auf den Dehnungsfühler 17 wie eine Flüssigkeit verhält, aber Punktbelastungen absor­ biert, die den Dehnungsfühler 17 sonst schädigen könnten.
Die außenliegende Stirnfläche des Schutzpolsters 19, die bündig mit der Außenoberfläche des Trägers 12 abschließt, bildet den Meßdruckanschluß des Druckmeßfühlers 10, während die Durchgangs­ öffnung 13 dessen Bezugsanschluß bildet.
Im Inneren des Trägers 12 ist ein Ausgleichsraum 22 ausgespart, der die Durchgangsöffnung 13 mit der nächstliegenden Außenober­ fläche des Trägers 12 sowie mit dem Luftkanal 16 im Katheter­ schlauch 1 verbindet. Ferner ist der Ausgleichsraum mit einem Längsschlitz 23 verbunden, der sich über nahezu die gesamte Länge des Trägers 12 erstreckt und nahe dem Meßdruckanschluß 20 endet.
Über den Träger 12 ist, wie aus Fig. 3 ersichtlich, ein diesen eng umschließender Ballon 24 aufgeschoben und am proximalen Ende des Katheterschlauches 1 dichtend befestigt.
In dem druckfreien Zustand nimmt der Ballon 24 jene Lage ein, die in Fig. 3 ausgezogen gezeigt ist, wobei er insbesondere als druckübertragende Membrane gegen den Meßdruckanschluß 20 anliegt.
In aufgeblasenem Zustand, der weiter unten noch näher erörtert wird, nimmt der Ballon die in Fig. 3 gestrichelt gezeigte Lage ein, wobei er insbesondere vom Meßdruckanschluß 20 abhebt.
Da der Ballon 24 aus mindestens ein wenig durchsichtigem Silikon­ gummi besteht, sind der Meßdruckanschluß 20 und der Schlitz 23 in Fig. 3 sichtbar.
Fig. 2 zeigt noch eine Infusionsöffnung 25, die nahe dem proxima­ len Ende des Katheterschlauches 1 in dessen Wand ausgebildet ist und einen Auslaß für den Infusionskanal 15 bildet.
Der gezeigte Druckmeßkatheter ist für den einmaligen Gebrauch be­ stimmt und in eine bakteriendichte Umhüllung steril eingeschweißt. Hierbei können die Spritzenkupplungen 7 und 8 durch lösbare Stop­ fen verschlossen sein; an der Spritzenkupplung 7 für den Luft­ schlauch 5 kann auch eine aufgezogene, mit steriler Luft gefüllte Einmalspritze lösbar angekuppelt sein.
Der Katheter wird bei der Benutzung unmittelbar nach der Entnahme aus der sterilen Verpackung sofort durch die Zervix einer Patien­ tin mit seiner Meßspitze 11 in deren Uterus eingeführt und gege­ benenfalls unter Ultraschallkontrolle plaziert. Falls erforder­ lich, wird der Katheterschlauch 1 an der Patientin fixiert.
Nun wird der Katheter mit dem elektrischen Anschluß 4 an einen Monitor oder einen Plotter o. dergl. angeschlossen. Dann wird bei der an der Spritzenkupplung 7 von vorneherein oder inzwischen an­ gekoppelten, luftgefüllten Kolbenspritze der Kolben langsam und vollständig niedergedrückt; gegen Ende dieser Tätigkeit wird der an dem genannten Beobachtungs- oder Aufzeichnungsgerät vorgesehe­ ne Knopf für den Nullabgleich gedrückt oder der Nullabgleich wird in der sonstwie vorgesehenen Weise durchgeführt. Dann wird die Kolbenspritze von der Kupplung 7 gelöst und entfernt.
Beim Niederdrücken des Kolbens der Kolbenspritze wird der Druck in der Luftleitung 16 stark erhöht und gelangt über den Aus­ gleichsraum 22 in der Meßspitze 11 und dessen Verbindungsöffnun­ gen zur Außenseite des Trägers 12 und somit zur Innenseite des Ballons 24, der hierdurch aufgeblasen wird, wie gestrichelt in Fig. 3 gezeigt. Hierbei liegt der im Inneren des Ballons herr­ schende, gleichmäßige Luftdruck sowohl an dem Meßdruckanschluß 20, von dem sich der Ballon 24 gelöst hat, wie auch am Bezugsan­ schluß 13 an, so daß der Dehnungsfühler 17 einem Differenzdruck in der Größe Null ausgesetzt ist. Währenddessen wird die nachge­ schaltete Anzeige- oder Aufzeichnungseinrichtung abgeglichen; die Anzeige muß nun den Relativdruck Null zeigen.
Nach dem Entfernen der Spritze von der Kupplung 7 fällt der Druck im Luftkanal 16 und damit auch im Inneren des Ballons 24 ab, bis der Luftdruck am Bezugsanschluß 13, im Luftkanal 16 und im Luft­ schlauch 5 dem Atmosphärendruck entspricht und der Ballon 24 eng gegen die Außenoberfläche des Trägers 12 anliegt.
Ist ein nachträglicher Druckabgleich erforderlich, weil etwa der bisher nur auf einem Bildschirm angezeigte Druckverlauf durch ein zusätzliches Gerät auch aufgezeichnet werden soll, dann wird eine luftgefüllte, aufgezogene Spritze an die Kupplung 7 angeschlos­ sen, und der oben beschriebene Nullabgleich wird nochmals durch­ geführt.
Somit ist es möglich, den Nullabgleich so oft, wie erforderlich, durchzuführen, während die Meßspitze 11 des Katheters von Anfang an in situ verbleibt. Die Infektionsgefahr ist somit auf ein Min­ destmaß verringert, während gleichzeitig sehr genaue Messungen erzielt werden können, da die einzige variable Störgröße, die bei der Messung auftritt, der statische Flüssigkeitsdruck im Inneren des Uterus ist.

Claims (10)

1. Verfahren zum Nullabgleich eines Druckmeßkatheters, an dessen in eine zu untersuchende Körperhöhlung einführbarer Meßspitze ein Druckmeßfühler angeordnet ist, welcher mit einer Auswerte-, An­ zeige- und/oder Auswertungseinrichtung außerhalb der Körperhöh­ lung verbunden ist, wobei während des Nullabgleichs ein Vergleich mit einer Referenz-Druckgröße stattfindet, dadurch gekennzeichnet, daß man, während sich der Druckmeßfühler im Inneren der Körperhöhlung befindet, an diesen entweder von außen her den Referenzdruck anlegt oder einen Refe­ renz-Druckwert mit dem Ausgang des Druckmeßfühlers vergleicht.
2. Druckmeßkatheter mit den folgenden Merkmalen:
  • - ein hohler Katheterschlauch mit einer zu seinen beiden Enden hin offenen Höhlung,
  • - eine an dessen proximalem Ende angebrachte Meßspitze, und
  • - ein in dieser untergebrachter Druckmeßfühler, der einen mit einem Bezugsdruck verbundenen Bezugsanschluß, der mit der of­ fenen Höhlung in Verbindung steht, und einen druckübertragend bevorzugt über eine Membrane mit der Außenoberfläche der Meß­ spitze verbundenen Meßdruckanschluß sowie Anschlußkabel auf­ weist, die sich durch den Katheterschlauch bis zu dessen di­ stalem Ende erstrecken, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßdruckanschluß (20) des Druckmeßfühlers (10) von der druckübertragenden Verbin­ dung mit der Außenoberfläche der Meßspitze (11) abkoppelbar und an eine Einrichtung zum Erzeugen eines Referenzdruckes anschließ­ bar ist.
3. Druckmeßkatheter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Erzeugen des Referenzdruckes einen zwischen den Meßdruckanschluß (20) des Druckmeßfühlers (10) und die diesen abdeckende Membran (24) einmündenden, mit dem distalen Ende des Katheterschlauches (1) durch eine Druckleitung (16) verbundenen Strömungsmittelanschluß zum Einleiten eines Druckströmungsmittels zwischen den Druckmeßanschluß (20) und die Membrane (24) auf­ weist, um diese von dem Druckmeßanschluß (20) abzuspreizen und diesem gleichzeitig den Referenzdruck zuzuführen.
4. Druckmeßkatheter nach Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Erzeugen des Referenzdruckes als Druck­ lufterzeuger ausgebildet ist.
5. Druckmeßkatheter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Drucklufterzeuger als Kolben-Injektionsspritze ausgebildet ist.
6. Druckmeßkatheter nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Bezugsanschluß (13) des Druckmeßfühlers (10) mit dem Strömungsmittelanschluß durch einen Verbindungskanal (22) verbunden ist.
7. Druckmeßkatheter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungskanal (22) in der Meßspitze (11) ausgebildet ist.
8. Druckmeßkatheter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Drucklufterzeuger an die auch die Druckleitung bildende offe­ ne Höhlung (16) des Katheterschlauches (1) anschließbar ist.
9. Druckmeßkatheter nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß die Meßspitze (11) von einem aufblasbaren, dünnwandigen Ballon (24) umgeben ist, der in nicht aufgeblasenem Zustand die Membrane bildet und unmittelbar oder bevorzugt über ein Schutzpolster (19) mittelbar gegen den Druckmeßanschluß (20) des Druckmeßfühlers (10) lose anliegt,
  • - daß im Inneren der Meßspitze (11) eine den Bezugsanschluß (13) des Druckmeßfühlers (10) mit der offenen Höhlung (16) im Ka­ theterschlauch (19 verbindende Aussparung (22) ausgebildet ist, und
  • - daß die Aussparung (22) durch mindstens eine den Strömungsmit­ telanschluß bildende Öffnung mit der vom Ballon (24) umgebenen Außenoberfläche der Meßspitze (11) in Verbindung steht.
10. Druckmeßkatheter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung als an den Meßdruckanschluß (20) angrenzender, läng­ licher, sich Längsrichtung der Meßspitze (11) ewrstreckender Schlitz (23) ausgebildet ist, und daß bevorzugt an deren von die­ sem abgewandter Seite eine weitere Öffnung ausgebildet ist.
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