DE3830134C2 - Einstückige elektrische Steckbuchse und damit ausgerüstete Gehäusebaugruppe - Google Patents

Einstückige elektrische Steckbuchse und damit ausgerüstete Gehäusebaugruppe

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Steckbuchse und auf eine Ge­ häusebaugruppe der im Oberbegriff der Patentansprüche 1 bzw. 5 angegebenen Art.
Eine solche Steckbuchse ist aus der DE-AS 16 40 146 bekannt, auf die weiter unten näher eingegangen wird. Sie zeigt auch eine Ge­ häusebaugruppe, allerdings nicht zum Aufnehmen von Doppelsteck­ buchsen.
Solche Gehäusebaugruppen werden in der Kraftfahrzeugindustrie häufig zum Unterbringen von Schmelzsicherungen und Relais be­ nutzt, die für Schutz- oder andere Funktionen im elektrischen Stromverteilungsnetz von Kraftfahrzeugen notwendig sind.
Die elektrischen Verbindungen innerhalb des Gehäuses werden mit Hilfe von elektrischen Klemmen hergestellt, die in dem Gehäu­ sekörper befestigt sind. Üblicherweise handelt es sich bei den in dem Gehäuse befestigten elektrischen Klemmen um elektrische Steckbuchsen. Die Steckbuchsen sind elektrisch leitend und die­ nen zum Aufnehmen von Gegensteckern. Die Gegenstecker können an einer Sicherung oder einem anderen elektrischen Bauteil befe­ stigt sein. Die elektrische Steckbuchse, die in den Gehäusekör­ per eingeführt wird, ist üblicherweise mit einem isolierten Draht oder einem anderen Gegenstecker verbunden, der mit der elektrischen Stromquelle des Kraftfahrzeugs verbunden ist.
Weil es erforderlich ist, daß die elektrischen Steckbuchsen mit Gegensteckern zusammenpassen müssen, die unterschiedliche Kon­ taktabmessungen haben, ist es notwendig, die Steckbuchsen in den Hohlräumen des Gehäuseskörpers zu polen. Zusätzlich zu dem Polen der Steckbuchsen sollen diese in den Gehäusekörper leicht in­ stalliert werden können und vor einem unerwünschten Herausziehen geschützt sein, wenn der Gegenstecker aus der Steckbuchse her­ ausgezogen wird. Außerdem ist es erwünscht, den elektrischen Steckbuchsen eine größere bauliche Festigkeit zu geben.
Aus der DE-AS 16 40 146 ist eine Steckbuchse der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art bekannt, die aus einem einzigen Stanzteil hergestellt ist. Diese Steckbuchse kann einen Gegenstecker aufnehmen und hat zusätzlich eine Einrichtung zum Herstellen einer elektrischen Verbindung mit einem Draht. Außer­ dem zeigt diese Druckschrift eine Gehäusebaugruppe zum Aufnehmen dieser Steckbuchse. Jedoch bietet die Steckbuchse nach der DE-AS 16 40 146 nicht die Möglichkeit, mehrere Gegenstecker aufzuneh­ men. Außerdem ist keine Einrichtung vorhanden, die die Steck­ buchse in den Hohlräumen der Gehäusebaugruppe polt und somit einen unsachgemäßen Einbau der Steckbuchse in der Gehäusebau­ gruppe unmöglich macht. Die Steckbuchse läßt sich in ihrer Gehäusebaugruppe nur so verriegeln, daß sie schwierig entnommen werden kann.
Die EP 0 125 927 B1 zeigt eine ähnliche Steckbuchse wie die obige Druckschrift DE-AS 16 40 146, die auch nur für die Auf­ nahme eines Gegensteckers geeignet ist.
Eine Doppelsteckbuchse ist zwar aus der US 2 703 395 bekannt, deren Herstellung ist jedoch nicht näher beschrieben. Die Bau­ weise dieser Doppelsteckbuchse erscheint sehr einfach und dürfte nur eine geringe Festigkeit der Steckbuchse und eine geringe Haltekraft der Kontaktfederteile ergeben. Zudem verfügt diese Doppelsteckbuchse über keine Polungseinrichtung.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Steckbuchse der im Oberbe­ griff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art so zu verbessern, daß sie eine hohe Festigkeit erhält, daß von ihr mehrere Gegen­ stecker aufgenommen werden können und daß sie einen leichten Ein- und Ausbau und eine gute Fixierung in einer sie aufnehmen­ den Gehäusebaugruppe gewährleistet. Weiter soll durch die Erfin­ dung eine Gehäusebaugruppe nach Anspruch 5 geschaffen werden, die zur gepolten Aufnahme von Doppelsteckbuchsen besonders ge­ eignet ist.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch eine Steckbuchse und durch eine Gehäusebaugruppe mit den Merkmalen der Patentansprü­ che 1 bzw. 5 gelöst.
Die Steckbuchse nach der Erfindung kann mehrere Gegenstecker aufnehmen. Dadurch entfällt eine feste Einrichtung zum Herstel­ len einer Verbindung mit einem Draht. Diese ist durch eine lös­ bare Verbindung mit einem Gegenstecker ersetzt worden. Die Steckbuchse nach der Erfindung ermöglicht eine vereinfachte Handhabung, beispielsweise beim Ein- und Ausbau der Steckbuchse in ein mit ihr zusammenpassendes Gehäuse, wofür zur Arretierung in dem Gehäuse ein Ausschnitt vorgesehen ist. Die Steckbuchse nach der Erfindung ist so ausgebildet, daß sie sich in dem Ge­ häuse selbst positioniert, und zwar ungeachtet der Ausrichtung, mit der die Steckbuchse schließlich installiert wird, wodurch das anschließende Einstecken von Gegensteckern erleichtert wird. Die Steckbuchse ist hierzu erfindungsgemäß mit Warzen an wenig­ stens einer der Platten versehen. Diese Warzen sind an sich aus der DE 22 43 471 C2, die eine Steckbuchse zur Aufnahme eines Gegensteckers zeigt, bekannt, jedoch dienen sie in dieser Druck­ schrift zur Schaffung einer ebenen Anlagefläche und nicht zur Positionierung.
Die Gehäusebaugruppe nach der Erfindung ist so ausgestaltet, daß sie mehrere Doppelsteckbuchsen in Hohlräumen aufnehmen kann. Die Gehäusebaugruppe ist in der Lage, die Steckbuchsen auf einfache Art zu verriegeln und zu entriegeln. Ein einfacher Ein- und Aus­ bau der Steckbuchse ist bei gesicherter Polung gewährleistet. Die Gehäusebaugruppe ist in der Lage, die Steckbuchsen und an­ dere elektrische Vorrichtungen festzuhalten. Sollte versucht werden, eine Steckbuchse in einem der Hohlräume der Gehäusebau­ gruppe inkorrekt zu installieren, würde darüber hinaus durch die gesicherte Polung eine Beschädigung der Steckbuchse verhindert werden.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung bilden die Gegenstände der Unteransprüche.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer Gehäusebaugruppe für elektrische Bauteile, die weggebrochen und teilweise im Schnitt gezeigt ist,
Fig. 2 in Draufsicht das Gehäuse der Gehäusebaugruppe,
Fig. 3 in einer weggebrochenen Unteransicht das Gehäuse der Gehäusebaugruppe,
Fig. 4 in einer Schnittansicht nach der Linie 4-4 in Fig. 2 einen Hohlraum mit einer darin gezeigten erfindungsgemäßen Doppelsteckbuchse,
Fig. 5 zu Erläuterungszwecken in einer Schnittansicht nach der Linie 4-4 in Fig. 2 einen Hohlraum mit einer darin gezeigten Einzelsteckbuchse,
Fig. 6 in Draufsicht ein Stanzteil zum Herstellen der Einzelsteckbuchse,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht der Einzelsteckbuchse,
Fig. 8 in Draufsicht ein Stanzteil zum Herstellen der Doppelsteckbuchse,
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht der Doppelsteckbuchse,
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht einer Schmelzsicherung mit Flachsteckern,
Fig. 11 in einer weggebrochenen Draufsicht eine Steckbuchsenmatrix, welche in dem Gehäuse der Gehäusebaugruppe angeordnet ist,
Fig. 12 eine Querschnittendansicht der Steckbuchsenmatrix, die in dem Gehäuse der Gehäusebaugruppe angeordnet ist, und
Fig. 13 eine perspektivische Ansicht einer Sammelschiene, einer Stromversorgungsklemme und eines Teils der Gehäusebaugruppe, die teilweise im Schnitt und teilweise weggebrochen gezeigt ist und von der gegenüber Fig. 1 das entgegengesetzte Ende dargestellt ist.
Fig. 1 zeigt eine Gehäusebaugruppe für elektrische Bauteile, die aus einem Kunststoff gepreßt oder gespritzt worden ist, welcher gewünschte Forderungen erfüllt. Ein Gehäuse 2, ein oberer Deckel 1 und ein unterer Deckel 48 bilden, wenn sie zusammengefügt sind, ein rechteckiges Gebilde. Das Gehäuse 2 ist ein einstückiges Teil und weist eine untere Platte 28 auf, die in Fig. 2 gezeigt ist. Die untere Platte 28 hat eine innere Fläche 30, welche dem oberen Deckel 1 zugewandt und gegenüber einer vorstehenden Steckbuchsenaufnahmematrix 12 abgesetzt ist, wogegen eine äußere Fläche 32 (in Fig. 3 gezeigt) dem unteren Deckel 48 zugewandt ist. Hohlräume 34 nehmen elektrische Steckbuchsen auf, die im folgenden noch näher beschrieben und in Zeilen und Spalten angeordnet sind, so daß sie die Steckbuchsenaufnahmematrix 12 bilden, die in den Fig. 1-3 gezeigt ist. Jeder Hohlraum 34 ist durch einander zugewandte Führungs-/Haltelappen 44, einen geschlitzten Sims 46, die untere Platte 28, die Wände von ausgesparten Kanälen 42 und die Wände von ausgesparten Kanälen 43 gebildet. Die Hohlräume 34 weisen Polungsschlitze 40 auf (Fig. 3), die sich von der unteren Platte 28 aus in jeden Hohlraum 34 erstrecken. Fig. 11 zeigt in Draufsicht den Hohlraum 34, wobei die gestrichelten Linien das Profil der Polungsschlitze 40 zeigen, die in der unteren Platte 28 vorgesehen sind.
Zwei Arten von elektrischen Steckbuchsen 4 und 6 werden hier beschrieben und sind in den Fig. 7 bzw. 9 jeweils als Einzelheit dargestellt. Fig. 7 zeigt lediglich zu Erläuterungszwecken eine Einzelsteckbuchse 4 mit einem elektrischen Anschlußende 166 zum Herstellen einer elektrischen Verbindung mit einem externen Teil, beispielsweise einem isolierten elektrischen Draht, und mit einem Kontaktbereich 164 am anderen Ende zum Aufnehmen eines Flach- oder Gegensteckers 7, der gemäß Fig. 10 an einer Schmelzsicherung 50 befestigt ist. Die Einzelsteckbuchse 4 wird aus einem Blechzuschnitt hergestellt, der flexibel genug ist, um Federeigenschaften zu haben, aber auch schmiedbar genug ist, um zu der Steckbuchse verformt werden zu können. Fig. 6 zeigt in Draufsicht die Einzelsteckbuchse 4, wie sie durch ein geeignetes Fertigungsverfahren aus einem Blech ausgestanzt worden ist. Die strichpunktierten Linien zeigen, wo das Stanzteil gebogen werden muß, damit die fertige Steckbuchse 4 erzielt wird. Die Einzelsteckbuchse 4 hat eine untere Platte 156 mit einem außen liegenden, angeformten Kontaktfederteil 162 und ist mit einer ersten Seitenplatte 154 verbunden, die im wesentlichen rechtwinkelig und benachbart zu der unteren Platte 156 angeordnet ist. Gegenüber der ersten Seitenplatte 154 befindet sich eine zweite Seitenplatte 158, die so gebogen wird, daß sie im wesentlichen rechtwinkelig und benachbart zu der unteren Platte 156 zu liegen kommt. Die erste Seitenplatte 154, die mit einer inneren oberen Platte 152 verbunden ist, hat das außen liegende Kontaktfederteil 162, das aus einem Teil der inneren oberen Platte 152 gebildet ist, wobei die obere Platte so umgebogen wird, daß sie rechtwinkelig zu der ersten Seitenplatte 154 zu liegen kommt und dadurch direkt gegenüber der unteren Platte 156 angeordnet wird, um ein kastenförmiges Ende der Steckbuchse 4 zu bilden. Die Kontaktfederteile 162 der unteren Platte 156 und der inneren oberen Platte 152 sind nach innen gerichtet, und Endteile 176 sind nach außen von dem Inneren des Kontaktbereiches 164 weg abgewinkelt, so daß sie an der unteren Platte 156 bzw. der inneren oberen Platte 152 anliegen. Durch die an den Platten anliegenden Endteile 176 wird ein Schiebelager geschaffen, welches die Kontaktfederteile 162 abstützt, insbesondere wenn ein Gegenstecker in die Steckbuchse 4 eingeführt wird. Durch das Abstützen der Kontaktfederteile 162 wird ein verbesserter elektrischer Kontakt zwischen dem Gegenstecker und den Kontaktfederteilen 162 erzielt, und die Fähigkeit des Kontaktfederteils 162, einen Gegenstecker in dem Kontaktbereich 164 festzuhalten, wird gesteigert.
Eine äußere obere Platte 160, die mit der zweiten Seitenplatte 158 verbunden ist, wird über die innere obere Platte 152 gebogen, wodurch dem bereits bestehenden kastenartigen Gebilde zusätzliche Festigkeit gegeben und gleichzeitig der elektrische Kontaktbereich 164 der Steckbuchse 4 optimiert wird. Die äußere obere Platte 160 ist mit einem Polungslappen 170 und einem Verriegelungslappen 172 versehen. Der Polungslappen 170 erstreckt sich in dieser Ausführungsform aufwärts und ist in derselben Ebene wie die zweite Seitenplatte 158. Die Ausrichtung des Polungslappens 170 kann modifiziert werden, um sie den besonderen Bedürfnissen eines bestimmten Verwendungszwecks anzupassen. Dem Polungslappen 170 wird gestattet, durch entsprechende Polungsschlitze 40 hindurchzugehen, die in der unteren Platte 28 des Gehäuses 2 angeordnet sind, das in Fig. 3 gezeigt ist, vorausgesetzt, daß die Steckbuchse 4 richtig in bezug auf das Ende ausgerichtet ist, das zuerst in einen der Hohlräume 34 der Steckbuchsenaufnahmematrix 12 des Hauptgehäusekörpers 2 einzuführen ist.
Der Verriegelungslappen 172, der in Fig. 7 gezeigt ist, steht unter einem Winkel nach außen von der oberen inneren Platte 152 bei diesem Erläuterungsbeispiel vor. Der Verriegelungslappen 172 wird von einem entsprechenden ausgesparten Kanal 42 des Gehäuses 2 gemäß der Darstellung in Fig. 5 nach dem vollständigen Einführen der Steckbuchse 4 in den Hohlraum 34 aufgenommen. Nach dem vollständigen Einführen liegt der Verriegelungslappen 172 an der Wand an, die durch den Kanal 43 gebildet wird, und verhindert, daß die Steckbuchse 4 aus dem Hohlraum 34 hinausgeschoben wird, wenn ein Gegenstecker 7 in die Steckbuchse eingeführt wird.
Ebenso wie der Polungslappen 170 kann der Verriegelungslappen 172 in einer oder mehreren äußeren Platten der Steckbuchse 4 angeordnet werden. In dem dargestellten Erläuterungsbeispiel stehen Warzen 178 von der unteren Platte 156 nach außen vor, um die Dicke des Materials der äußeren oberen Platte 160 zu kompensieren. Durch das Kompensieren der Dicke der äußeren oberen Platte 160 wird die Steckbuchse nahezu konzentrisch sein, wenn sie in dem Hohlraum 34 angeordnet ist, und zwar ungeachtet ihrer endgültigen Ausrichtung in diesem Hohlraum. Ein Ausschnitt 168 ist zwischen der Einrichtung 166 zum Herstellen einer elektrischen Verbindung und dem Kontaktbereich 164 vorgesehen. Der Ausschnitt 168 wird durch eine Arretiereinrichtung 37 erfaßt, die sich von der inneren Fläche 30 aus aufwärts durch den Hohlraum 34 erstreckt.
Die einander zugewandten Führungs-/Haltelappen 44 und der geschlitzte Sims 46 mit nach innen konisch zulaufenden Rändern, die in der Steckbuchsenaufnahmematrix 12 angeordnet sind, helfen, die Gegenstecker 7, die in den Fig. 4 und 5 gezeigt sind, in den Hohlraum 34 nach Fig. 2 zu führen. Bei dem Herausziehen der Gegenstecker verhindern die einander zugewandten Führungs-/Haltelappen 44 und der geschlitzte Sims 46 außerdem, daß die Steckbuchse 4 aus der Steckbuchsenaufnahmematrix 12 herausgezogen wird.
Fig. 9 zeigt als Ausführungsbeispiel der Erfindung eine Doppelsteckbuchse 6, die auf dieselbe Weise wie die Einzelsteckbuchse 4 nach Fig. 7 hergestellt wird und mit dieser viele Merkmale gemeinsam hat. Wie die Einzelsteckbuchse 4 wird die Doppelsteckbuchse 6 aus einem metallischen Stanzteil geformt, das aber die in Fig. 8 gezeigte Konfiguration hat. Die Doppelsteckbuchse 6 unterscheidet sich von der Einzelsteckbuchse 4 dadurch, daß sie in der Lage ist, zusätzliche Gegenstecker aufzunehmen, weil sie außer einem Kontaktbereich 264' einen zusätzlichen Kontaktbereich 264" hat, wobei die Kontaktbereiche 264' und 264" durch einen in Fig. 8 nicht gezeigten Ausschnitt 268 getrennt sind. Da die Doppelsteckbuchse 6 den Kontaktbereich 264" hat, fehlt ihr die Einrichtung 166 zum Herstellen von elektrischen Verbindungen, die bei der Steckbuchse 4 nach Fig. 7 vorgesehen ist. Gemäß Fig. 8 hat die Doppelsteckbuchse 6 zusätzliche Warzen 278 zum Kompensieren der Dicke einer zusätzlichen äußeren oberen Platte 260. Ein zusätzlicher Polungslappen 270 und/oder Verriegelungslappen 272 kann bei irgendeiner Platte vorgesehen sein, die den zusätzlichen Kontaktbereich 264" der Doppelsteckbuchse 6 bildet.
Der Hohlraum 34, der in den Fig. 4 und 5 gezeigt ist, kann entweder die Doppelsteckbuchse 6 (Fig. 4) oder die Einzelsteckbuchse 4 (Fig. 5) aufnehmen, ohne daß der Hohlraum 34 modifiziert werden muß. Der Ausschnitt 268 der Doppelsteckbuchse 6 oder der Ausschnitt 168 der Einzelsteckbuchse 4 wird durch die Arretiereinrichtung 37 erfaßt, welche durch eine benachbarte Stufe 38 und die Steckbuchsenaufnahmematrix 12 aufgenommen wird. Fig. 4 zeigt, daß ein Gegenstecker durch die untere Platte 28 des Gehäuses 2 hindurch in die Doppelsteckbuchse 6 eingeführt werden kann, die entweder vorher eingebaut worden ist oder gleichzeitig in den Hohlraum 34 eingebaut wird. Die Steckbuchsenaufnahmematrix 12 kann jede Kombination aus Einzelsteckbuchse 4, Doppelsteckbuchse 6 oder überhaupt keine Steckbuchsen aufnehmen.
Zum Steigern der Stabilität der Steckbuchse im Betrieb derselben wird eine Verriegelungsschiene 8, die in den Fig. 1 und 12 gezeigt ist, in der Steckbuchsenaufnahmematrix 12 zwischen den Zeilen von Hohlräumen 34 angeordnet. Die Verriegelungsschiene 8 erfaßt die Arretiereinrichtung 37, die in Fig. 12 gezeigt ist, und verlagert diese Einrichtung bei der Montage nach außen, um sicherzustellen, daß der Ausschnitt 168 oder 268 (nicht dargestellt) einer Steckbuchse durch die Arretier­ einrichtung ausreichend erfaßt wird, um die Steckbuchsen in ihrer Position zu verriegeln. Die Verriegelungsschiene 8 wird in der Steckbuchsenaufnahmematrix 12 durch einen Positionierer 10 positioniert, der außerdem eine Befestigungseinrichtung 36 (in Fig. 2 gezeigt) zum Befestigen der Verriegelungsschiene 8 an dem Positionierer 10 hat.
Eine Sammelschiene 14, die in den Fig. 1 und 13 zu erkennen ist, wird aus einem elektrisch leitenden Material hergestellt, das so geformt wird, daß es einen elektrischen Strompfad von einer Stromversorgungsklemme 20 zu vorgewählten Hohlräumen 34 bildet. In dieser Ausführungsform hat die Sammelschiene 14 Gegenstecker 15 zum Schließen des Stromkreises zu den Doppelsteckbuchsen 6, die in vorgewählten Hohlräumen 34 angeordnet sind.
Die Sammelschiene 14 wird vor unerwünschten elektrischen Kurzschlüssen durch einen Sammelschienenisolator 16 geschützt.
Der Sammelschienenisolator 16 hat gemäß der Darstellung in Fig. 1 Öffnungen, die mit vorgewählten Hohlräumen 34 ausgerichtet sind, um Zugang zu diesen Hohlräumen zu schaffen, so daß Steckbuchsen, Drähte oder andere Bauteile durch den Sammelschienenisolator 16 hindurchgeführt werden können. Falls Hohlräume 34 leer sind, kann Luft freier durch die Steckbuchsenaufnahmematrix 12 und durch die Öffnungen in dem Sammelschienenisolator 16 strömen.
Mehrere Löcher 24A sind in einem Flansch 26 des Gehäuses 2 vorgesehen, mehrere Löcher 24B sind in einem Sammelschienenflansch 23 vorgesehen, und mehrere Löcher 24C sind in einem Kontaktteil 22 der Stromversorgungsklemme 20 vorgesehen. Schrauben, die sich durch mehrere Sätze von Löchern erstrecken, sorgen für einen besseren elektrischen Kontakt zwischen der Sammelschiene 14 und dem Kontaktteil 22 der Stromversorgungsklemme 20 im Vergleich zur Verwendung von nur einer Schraube mit einem Satz Löchern zum Verbinden der Stromversorgungsklemme mit der Sammelschiene.

Claims (8)

1. Einstückige elektrische Steckbuchse (6) zum Aufnehmen wenig­ stens eines Gegensteckers (7) und zur Befestigung in einem mit ihr zusammenpassenden Gehäuse (2), mit:
  • a) wenigstens einer aus mehreren Platten aufgebauten, am Ende offenen, insgesamt rechteckigen Steckerbuchse (9') mit ei­ ner inneren oberen Platte (252) benachbart zu einer ersten Seitenplatte (254), einer unteren Platte (256) benachbart zu der ersten Seitenplatte (254) und der inneren oberen Platte (252) gegenüberliegend, einer zweiten Seitenplatte (258) benachbart zu der unteren Platte (256) und der er­ sten Seitenplatte (254) gegenüberliegend, und einer äuße­ ren oberen Platte (260) benachbart zu der zweiten Seiten­ platte (258) und die innere obere Platte (252) überlap­ pend;
  • b) Kontaktfederteilen (262), die jeweils an der unteren Platte (256) und an der inneren oberen Platte (252) vorge­ sehen sind und sich einwärts in die Steckerbuchse (9') er­ strecken, so daß sie einen Kontaktbereich (264') zum Kontaktieren und Festhalten eines Gegensteckers (7) bil­ den;
  • c) einer mit wenigstens einer (256) der Platten verbundenen Verbindungseinrichtung zum Herstellen einer elektrischen Verbindung und einem Ausschnitt (268), der zwischen dem Kontaktbereich (264') und der Verbindungseinrichtung ange­ ordnet ist; und
  • d) einem elastischen Verriegelungslappen (272), der sich un­ ter einem Winkel von wenigstens einer der Platten weg nach außen erstreckt, um eine Wand zu erfassen, die durch einen komplementär ausgesparten Kanal des Gehäuses (2) gebildet ist;
dadurch gekennzeichnet,
  • a) daß die Verbindungseinrichtung als eine zweite, insgesamt rechteckige Steckerbuchse (9") ausgebildet ist, die den gleichen Aufbau wie die erste Steckerbuchse (9') hat, so daß ein zweiter Kontaktbereich (264") vorhanden ist, der durch den Ausschnitt (268) von dem ersten Kontaktbereich (264') getrennt und mit diesem durch die untere Platte (256) verbunden ist, die so verlängert ist, daß sie gleichzeitig als untere Platte für beide Kontaktbereiche (264', 264") dient;
  • b) daß der Ausschnitt (268), der die beiden Steckerbuchsen (9', 9") in die beiden Kontaktbereiche (264', 264") un­ terteilt, zur Aufnahme einer Arretiereinrichtung (37) dient, mit der die Steckbuchse (6) im Gehäuse (2) arre­ tiert werden kann; und
  • c) daß wenigstens eine (256) der Platten mehrere nach außen vorstehende Warzen (278) hat, um die Dicke einer ihr ge­ genüber angeordneten äußeren Platte (260) zu kompensieren.
2. Steckbuchse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere obere Platte (262) die innere obere Platte (252) zum Er­ höhen der Gesamtfestigkeit der Steckbuchse (6) überlappt und ausreichend erfaßt.
3. Steckbuchse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktfederteile (262) Endteile (276) aufweisen, die an der benachbarten Platte jedes Kontaktfederteils (262) anlie­ gen und einen Schiebehalter für das Kontaktfederteil (262) bil­ den.
4. Steckbuchse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zum korrekten Ausrichten der Kontaktbereiche (264', 264") der Steckbuchse (6) in einem Hohlraum (34) des Gehäuses (2) ein Polungslappen (270) von wenigstens einer der Platten nach außen vorsteht.
5. Gehäusebaugruppe für elektrische Bauteile zum Aufnehmen und Festhalten wenigstens einer als Doppelsteckbuchse ausgebildeten elektrischen Steckbuchse (6), die zwischen ihren beiden Stec­ kerbuchsen (9', 9") einen Ausschnitt (268) aufweist und außer­ dem einen Verriegelungslappen (272) und einen Polungslappen (270) hat, mit:
  • a) einem Gehäuse (2) mit einer unteren Platte (28) mit einer inneren und einer äußeren Fläche (30, 32) und einer Steckbuchsenaufnahmematrix (12), die von der inneren Flä­ che (30) der unteren Platte (28) vorsteht;
  • b) mehreren einzelnen Hohlräumen (34), die in der Steckbuch­ senaufnahmematrix (12) in Zeilen und Spalten angeordnet sind, insgesamt rechteckig und so gestaltet sind, daß sie jeweils eine Steckbuchse (6) aufnehmen;
  • c) einer an jeden Hohlraum (34) angrenzenden Arretiereinrich­ tung (37) zum Erfassen des Ausschnitts (268) der Steck­ buchse (6);
  • d) einem Positionierer (10), der zwischen den Hohlräumen (34) vorgesehen ist, und einer mit ihm zusammenpassenden Ver­ riegelungsschiene (8) zum Verriegeln der Arretiereinrich­ tung (37) in dem Ausschnitt (268) der Steckbuchse (6);
  • e) wobei wenigstens einer der Hohlräume (34) einen geschlitz­ ten Sims (46) mit sich nach innen konisch verjüngenden Rändern und einen gegenüber angeordneten Satz von einander zugewandten, angeformten Führungs-/Haltelappen (44) auf­ weist, die gemeinsam das Einführen eines Gegensteckers (7) in die Steckbuchse (6) gestatten und erleichtern und die Steckbuchse (6) in dem Hohlraum (34) festhalten, wenn der Gegenstecker (7) aus der Steckbuchse (6) herausgezogen wird;
  • f) wenigstens einem ausgesparten Kanal (42) in jedem Hohlraum (34) zum Aufnehmen und Erfassen des elastischen Verriege­ lungslappens (272) der Steckbuchse (6); und
  • g) wenigstens einem Polungsschlitz (40) in jedem Hohlraum (34) zum Aufnehmen des Polungslappens (270) der Steck­ buchse (6).
6. Gehäusebaugruppe nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine Sammelschiene (14), die einen elektrischen Strompfad zu Steck­ buchsen (6) in vorgewählten Hohlräumen (34) bildet und mit ei­ ner Stromversorgungsklemme (20) verbindbar ist.
7. Gehäusebaugruppe nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch einen Sammelschienenisolator (16), der mehrere Öffnungen hat, die mit den Hohlräumen (34) ausgerichtet sind.
8. Gehäusebaugruppe nach Anspruch 6 oder 7, gekennzeichnet durch mehrere Befestigungslöcher (24C), die in einem Kontakt­ teil (22) der Stromversorgungsklemme (20) vorgesehen sind, zur Aufnahme von Befestigern zum Herstellen einer elektrischen Ver­ bindung zwischen dem Kontaktteil (22) und der Sammelschiene (14).
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