DE3830134A1 - Einstueckige elektrische steckbuchse und damit ausgeruestete gehaeusebaugruppe - Google Patents

Einstueckige elektrische steckbuchse und damit ausgeruestete gehaeusebaugruppe

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Description

Die Erfindung bezieht sich auf elektrische Steckbuchsen und auf diese aufnehmende elektrische Bauteilgehäuse, die zur Verwendung in elektrischen Stromversorgungsnetzen in Kraftfahrzeugen und insbesondere für Sicherungen und Relais besonders geeignet sind.
Elektrische Bauteilgehäuse werden in der Kraftfahrzeugindustrie häufig zum Unterbringen von Schmelzsicherungen und Relais benutzt, die für Schutz- oder andere Funktionen im elektrischen Stromverteilungsnetz von Kraftfahrzeugen notwendig sind.
Die elektrischen Verbindungen innerhalb des Gehäuses werden mit Hilfe von elektrischen Klemmen hergestellt, die in dem Gehäusekörper befestigt sind. Üblicherweise handelt es sich bei den in dem Gehäuse befestigten elektrischen Klemmen um elektrische Steckbuchsen. Die Steckbuchsen sind elektrisch leitend und dienen zum Aufnehmen von Gegensteckern. Die Gegenstecker können an einer Sicherung oder einem andere elektrischen Bauteil befestigt sein. Die elektrische Steckbuchse, die in den Gehäusekörper eingeführt wird, ist üblicherweise mit einem isolierten Draht oder einem anderen Gegenstecker verbunden, der mit der elektrischen Stromquelle des Kraftfahrzeugs verbunden ist.
Weil es erforderlich ist, daß die elektrischen Steckbuchsen mit Gegesteckern zusammenpassen müssen, die unterschiedliche Kontaktabmessungen haben, ist es notwendig, die Steckbuchsen in den Hohlräumen des Gehäusekörpers zu polen. Zusätzlich zu dem Polen der Steckbuchsen sollen diese in dem Gehäusekörper leicht installiert werden können und vor einem unerwünschten Herausziehen geschützt sein, wenn der Gegenstecker aus der Steckbuchse herausgezogen wird. Außerdem ist es erwünscht, den elektrischen Steckbuchsen eine größere bauliche Festigkeit zu geben.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung zum Polen der Ausrichtung einer elektrischen Steckbuchse in einem mit ihr zusammenpassenden Hohlraum zu schaffen, der in einem Gehäuse für elektrische Bauteile vorgesehen ist.
Weiter soll durch die Erfindung eine Steckbuchse geschaffen werden, die für mehrere elektrische Gegenstecker paßt.
In einer weiteren Ausführungsform kann die Steckbuchse mit einer Einrichtung zum Herstellen einer elektrischen Verbindung mit einem Draht versehen sein.
Ferner soll durch die Erfindung eine Einrichtung zum Polen der Ausrichtung von elektrischen Steckbuchsen in einer Steckbuchsenmatrix einer Gehäusebaugruppe für elektrische Bauteile, in der Steckbuchsenaufnahmehohlräume vorgesehen sind, geschaffen werden. Die Gehäusebaugruppe ist in der Lage, die Steckbuchsen und andere elektrische Vorrichtungen festzuhalten. Sollte eine Person versuchen, eine Steckbuchse in dem Aufnahmehohlraum der Gehäusebaugruppe inkorrekt zu installieren, wird darüber hinaus die Polungseinrichtung eine Beschädigung der Steckbuchse verhindern.
Außerdem soll durch die Erfindung eine Steckbuchse geschaffen werden, die aus einem einzigen Stanzteil hergestellt wird, das derart verformt wird, daß die bauliche Festigkeit der Steckbuchse erhöht wird und daß mehrere Gegenstecker in jeder Steckbuchse aufgenommen werden können.
Weiter soll durch die Erfindung eine Steckbuchse geschaffen werden, die sich in dem Steckbuchsenhohlraum selbst positioniert, und zwar ungeachtet der Ausrichtung der Steckbuchse, die schließlich installiert wird, wodurch das anschließende Installieren von Gegensteckern erleichtert wird.
Schließlich soll durch die Erfindung eine Stromversorgungsklemme geschaffen werden, die in der Gehäusebaugruppe für elektrische Bauteile benutzt werden kann. Erfindungsgemäß hat diese Stromversorgungsklemme einen Lappen mit mehrere Löchern, wobei eine Befestigungseinrichtung benutzt werden kann, um die elektrischen Kontakteigenschaften der Stromversorgungsklemme gegenüber herkömmlichen Stromversorgungsklemmen zu verbessern.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht der Gehäusegruppe für elektrische Bauteile, die weggebrochen und teilweise im Schnitt gezeigt ist,
Fig. 2 in Draufsicht den Hauptkörper der Gehäsuebaugruppe,
Fig. 3 in einer weggebrochenen Unteransicht den Hauptkörper der Gehäusebaugruppe,
Fig. 4 in einer Schnittansicht nach der Linie 4-4 in Fig. 2 den Steckbuchsenhohlraum mit einer darin gezeigten Doppelsteckbuchse,
Fig. 5 in einer Schnittansicht nach der Linie 4-4 in Fig. 2 den Steckbuchsenhohlraum mit einer darin gezeigten Einzelsteckbuchse,
Fig. 6 in Draufsicht das Stanzteil zum Herstellen einer Einzelsteckbuchse,
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht der Einzelsteckbuchse,
Fig. 8 in Draufsicht das Stanzteil zum Herstellen einer Doppelsteckbuchse,
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht der Doppelsteckbuchse,
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht einer Schmelzsicherung mit Flachsteckern,
Fig. 11 in einer weggebrochenen Draufsicht die Steckbuchsenmatrix, welche in dem Hauptkörper der elektrischen Gehäusebaugruppe angeordnet ist,
Fig. 12 eine Querschnittendansicht der Steckbuchsenmatrix, die in dem Hauptkörpergehäuse der elektrischen Gehäusebaugruppe angeordnet ist, und
Fig. 13 eine perspektivische Ansicht der Sammelschiene, der Stromversorgungsklemme und eines Teils der Gehäusebaugruppe für elektrische Bauteile, das teilweise im Schnitt und teilweise weggebrochen gezeigt ist und von dem gegenüber Fig. 1 das entgegengesetzte Ende dargestellt ist.
Fig. 1 zeigt eine Ausführungsform der Erfindung mit einer Gehäusebaugruppe für elektrische Bauteile, das aus einem Kunststoff gepreßt oder gespritzt worden ist, welcher gewünschte Forderungen erfüllt. Ein Hauptkörpergehäuse 2, ein oberer Deckel 1 und ein unterer Deckel 48 bilden, wenn sie zusammengefügt sind, ein rechteckiges Gebilde. Das Hauptkörpergehäuse 2 ist ein einstückiges Teil und weist eine untere Platte 28 auf, die in Fig. 2 gezeigt ist. Die untere Platte 28 hat eine innere Fläche 30, welche dem oberen Deckel 1 zugewandt und gegenüber einer vorstehenden Matrix 12 abgestützt ist, wogegen eine äußere Fläche 32 (in Fig. 3 gezeigt) dem unteren Deckel 48 zugewandt ist. Steckbuchsenhohlräume 34 nehmen elektrische Steckbuchsen auf, die im folgenden noch näher beschrieben und in Zeilen und Spalten angeordnet sind, so daß sie die Steckbuchsenmatrix 12 bilden, die in den Fig. 1-3 gezeigt ist. Jeder Steckbuchsenhohlraum 34 ist durch einander zugewandte Führungs-/Haltelappen 44, einen geschlitzten Sims 46, die untere Platte 28, die Wände von ausgesparten Kanälen 42 und die Wände von ausgesparten Kanälen 43 gebildet. Die Steckbuchsenhohlräume 34 weisen Polungsschlitze 40 auf (Fig. 3), die sich von der unteren Platte 28 aus in den Hohlraum 34 erstrecken. Fig. 11 zeigt in Draufsicht den Steckbuchsenhohlraum, wobei die gestrichelten Linien das Profil der Polungsschlitze 40 zeigen, die in der unteren Platte 28 vorgesehen sind.
Zwei Arten von elektrischen Steckbuchsen 4 und 6 werden hier beschrieben und sind in den Fig. 7 bzw. 9 dargestellt. Fig. 7 zeigt eine Einzelsteckbuchse 4 mit einem elektrischen Anschlußende 166 zum Herstellen einer elektrischen Verbindung mit einem externen Teil, beispielsweise einem isolierten elektrischen Draht, und mit einem Kontaktbereich 164 am anderen Ende zum Aufnehmen eines Gegensteckers 7, der gemäß Fig. 10 an einer Schmelzsicherung 50 befestigt ist. Die Einzelsteckbuchse 4 wird aus einem Blechzuschnitt hergestellt, der flexibel genug ist, um Federeigenschaften zu haben, aber auch schmiedbar genug ist, um zu der Steckbuchse verformt werden zu können. Fig. 6 zeigt in Draufsicht die Einzelsteckbuchse 4, wie sie durch ein geeignetes Fertigungsverfahren aus einem Blech ausgestanzt worden ist. Die strichpunktierten Linien zeigen, wo das Standteil gebogen werden muß, damit die fertige Steckbuchse 4 erzielt wird. Die Einzelsteckbuchse 4 hat eine untere Platte 156 mit einem außen liegenden, angeformten Kontaktfederteil 162 und ist mit einer ersten Seitenplatte 154 verbunden, die im wesentlichen rechtwinkelig und benachbart zu der unteren Platte 156 angeordnet ist. Gegenüber der ersten Seitenplatte 154 befindet sich eine zweite Seitenplatte 158, die so gebogen wird, daß sie im wesentlichen rechtwinkelig und benachbart zu der unteren Platte 156 zu liegen kommt. Die erste Seitenplatte 154, die mit der inneren oberen Platte 152 verbunden ist, hat ein außen liegendes Federteil 162, das aus einem Teil der inneren oberen Platte 152 gebildet ist, wobei die obere Platte so umgebogen wird, daß sie rechtwinkelig zu der ersten Seitenplatte 154 zu liegen kommt und dadurch direkt gegenüber der unteren Platte 156 angeordnet wird, um ein kastenförmiges Ende der Steckbuchse 4 zu bilden. Die Kontaktfederteile 162 der unteren Platte 156 und der inneren oberen Platte 152 sind nach innen gerichtet, und Endteile 176 sind nach außen von dem Inneren des Kontaktbereiches 164 weg abgewinkelt, so daß sie an der unteren Platte 156 bzw. der inneren oberen Platte 152 anliegen. Durch die an den Platten anliegenden Endteile 176 wird ein Schiebelager geschaffen, welches die Kontaktfederteile 162 abstützt, insbesondere wenn ein Gegenstecker in die Steckbuchse eingeführt wird. Durch das Abstützen der Kontaktfederteile 162 wird ein verbesserter elektrischer Kontakt zwischen dem Gegenstecker und den Kontaktfederteilen 162 erzielt, und die Fähigkeit des Kontaktfederteils 162, einen Gegenstecker in dem Kontaktbereich 164 festzuhalten, wird gesteigert.
Eine äußere obere Platte 160, die mit der zweiten Seitenplatte 158 verbunden ist, wird über die innere obere Platte 152 gebogen, wodurch dem bereits bestehenden kastenartigen Gebilde zusätzliche Festigkeit gegeben und gleichzeitig der elektrische Kontaktbereich 164 der Steckbuchse 4 optimiert wird. Die äußere obere Platte 160 ist mit einem Polungslappen 170 und einem Verriegelungslappen 172 versehen. Der Polungslappen 170 erstreckt sich in dieser Ausführungsform aufwärts und ist in derselben Ebene wie die zweite Seitenplatte 158. Die Ausrichtung des Polungslappens 170 kann modifiziert werden, um sie den besonderen Bedürfnissen eines bestimmten Verwendungszwecks anzupassen. Dem Polungslappen 170 wird gestattet, durch entsprechende Polungsschlitze 40 hindurchzugehen, die in der unteren Platte 28 des Hauptgehäusekörpers 2 angeordnet sind, der in Fig. 3 gezeigt ist, vorausgesetzt, daß die Steckbuchse richtig in bezug auf das Ende ausgerichtet ist, das zuerst in eine Steckbuchse der Steckbuchsenmatrix 12 des Hauptgehäusekörpers 2 einzuführen ist.
Der Verriegelungslappen 172, der in Fig. 7 gezeigt ist, steht unter einem Winkel nach außen von der oberen inneren Platte 152 in dieser Ausführungsform vor. Der Verriegelungslappen 172 wird von einem entsprechenden ausgesparten Kanal 42 des Gehäuses gemäß der Darstellung in Fig. 5 nach dem vollständigen Einführen der Steckbuchse 4 in den Steckbuchsenhohlraum aufgenommen. Nach dem vollständigen Einführen liegt der Verriegelungslappen 172 an der Wand an, die durch den Kanal 43 gebildet wird, und verhindert, daß die Steckbuchse 4 aus dem Steckbuchsenhohlraum 34 hinausgeschoben wird, wenn ein Gegenstecker 7 in die Steckbuchse eingeführt wird.
Ebenso wie der Polungslappen 170 kann der Verriegelungslappen 172 in einer oder mehreren äußeren Platten der Steckbuchse 4 angeordnet werden. In der dargestellten Ausführungsform stehen Warzen 178 von der unteren Platte 156 nach außen vor, um die Dicke des Materials der äußeren oberen Platte 160 zu kompensieren. Durch das Kompensieren der Dicke der äußeren oberen Platte 160 wird die Steckbuchse nahezu konzentrisch sein, wenn sie in dem Steckbuchsenhohlraum 34 angeordnet ist, und zwar ungeachtet ihrer endgültigen Ausrichtung in diesem Hohlraum. Ein Ausschnitt 168 ist zwischen der Einrichtung 166 zum Herstellen einer elektrischen Verbindung und dem Kontaktbereich 164 vorgesehen. Der Ausschnitt 168 wird durch eine Ausschnitterfassungseinrichtung 37 erfaßt, die sich von der inneren Fläche 30 aus aufwärts durch den Steckbuchsenhohlraum 34 erstreckt.
Die einander zugewandten Führungs-/Haltelappen 44 und der geschlitzte Sims 46 mit nach innen konisch zulaufenden Rändern, die in der Steckbuchsenmatrix 12 angeordnet sind, helfen, die Gegenstecker 7, die in den Fig. 4 und 5 gezeigt sind, in den Hohlraum 34 nach Fig. 2 zu führen. Bei dem Herausziehen der Gegenstecker verhindern die einander zugewandten Führungs-/Haltelappen 44 und der geschlitzte Sims 46 außerdem, daß die Steckbuchse aus der Steckbuchsenmatrix 12 herausgezogen wird.
Die Doppelsteckbuchse 6, die in Fig. 9 gezeigt ist, wird auf dieselbe Weise wie die Einzelsteckbuchse 4 nach Fig. 7 hergestellt und hat mit dieser viele Merkmale gemeinsam. Wie die Einzelsteckbuchse 4 wird die Doppelsteckbuchse 6 aus einem metallischen Stanzteil geformt, das aber die in Fig. 8 gezeigte Konfiguration hat. Die Doppelsteckbuchse 6 unterscheidet sich von der Einzelsteckbuchse 4 dadurch, daß sie in der Lage ist, zusätzliche Gegenstecker aufzunehmen, weil sie einen zusätzlichen Kontaktbereich 264 (nicht dargestellt) hat, wobei die Kontaktbereiche durch einen in Fig. 8 nicht gezeigten Ausschnitteil 268 getrennt sind. Da die Doppelsteckbuchse 6 mehrere Kontaktbereiche 264 hat, fehlt ihr die Einrichtung 166 zum Herstellen von elektrischen Verbindungen, die bei der Steckbuchse 4 nach Fig. 7 vorgesehen ist. Gemäß Fig. 8 hat die Doppelsteckbuchse 6 zusätzliche Warzen 278 zum Kompensieren der Dicke der zusätzlichen äußeren oberen Platte 260. Ein zusätzlicher Polungslappen 270 und/oder Verriegelungslappen 272 kann bei irgendeiner Platte vorgesehen sein, die den zusätzlichen Kontaktbereich 264 der Doppelsteckbuchse 6 bildet.
Der Steckbuchsenhohlraum 34, der in den Fig. 4 und 5 gezeigt ist, kann entweder die Doppelsteckbuchse 6 (Fig. 4) oder die Einzelsteckbuchse 4 (Fig. 5) aufnehmen, ohne daß der Steckbuchsenhohlraum 34 modifiziert werden muß. Der Ausschnitteil 268 der Doppelsteckbuchse 6 oder der Ausschnitteil 168 der Einzelsteckbuchse 4 wird durch die Ausschnitterfassungseinrichtung 37 erfaßt, welche durch die benachbarte Stufe 38 und die Steckbuchsenmatrix 12 aufgenommen wird. Fig. 4 zeigt, daß ein Gegenstecker durch die untere Platte 28 des Hauptgehäusekörpers 2 hindurch in die Doppelsteckbuchse 6 eingeführt werden kann, die entweder vorher eingebaut worden ist oder gleichzeitig in den Steckbuchsenhohlraum 34 eingebaut wird. Die Steckbuchsenmatrix 12 kann jede Kombination aus Einzelsteckbuchse 4, Doppelsteckbuchse 6 oder überhaupt keine Steckbuchsen aufnehmen.
Zum Steigern der Stabilität der Steckbuchse im Betrieb derselben wird eine Verriegelungsschiene 8, die in den Fig. 1 und 12 gezeigt ist, in der Steckbuchsenmatrix 12 zwischen den Zeilen von Steckbuchsenhohlräumen 34 angeordnet. Die Verriegelungsschiene 8 erfaßt die Ausschnitterfassungseinrichtung 37, die in Fig. 12 gezeigt ist, und verlagert diese Einrichtung bei der Montage nach außen, um sicherzustellen, daß der Ausschnitteil 168 oder 268 (nicht dargestellt) einer Steckbuchse durch die Ausschnitterfassungseinrichtung ausreichend erfaßt wird, um die Steckbuchsen in ihrer Position zu verriegeln. Die Verriegelungsschiene 8 wird in der Steckbuchsenmatrix 12 durch einen Verriegelungsschienenpositionierer 10 positioniert, der außerdem eine Befestigungseinrichtung 36 (in Fig. 2 gezeigt) zum Befestigen der Verriegelungsschiene 8 an dem Verriegelungsschienenpositionierer 10 hat.
Die Sammelschiene 14, die in den Fig. 1 und 13 zu erkennen ist, wird aus einem elektrisch leitenden Material hergestellt, das so geformt wird, daß es einen elektrischen Strompfad von der Stromversorgungsklemme 20 zu vorgewählten Steckbuchsenhohlräumen 34 bildet. In dieser Ausführungsform hat die Sammelschiene 14 Gegenstecker 15 zum Schließen des Stromkreises zu den Doppelsteckbuchsen 6, die in vorgewählten Steckbuchsenhohlräumen 34 angeordnet sind.
Die Sammelschiene 14 wird vor unerwünschten elektrischen Kurzschlüssen durch einen Sammelschienenisolator geschützt. Der Sammelschienenisolator 16 hat gemäß der Darstellung in Fig. 1 Öffnungen, die mit vorgewählten Hohlräumen 34 ausgerichtet sind, um Zugang zu diesen Hohlräumen zu schaffen, so daß Steckbuchsen, Drähte oder andere Bauteile durch den Sammelschienenisolator 16 hindurchgeführt werden können. Falls Steckbuchsenhohlräume 34 leer sind, kann Luft freier durch die Steckbuchsenmatrix 12 und durch die Öffnungen in dem Sammelschienenisolator 16 strömen.
Mehrere Löcher 24 A sind in einem Flansch 26 des Hauptgehäusekörpers 2 vorgesehen, mehrere Löcher 24 B sind in einem Sammelschienenflansch 23 vorgesehen, und mehrere Löcher 24 C sind in einem Kontaktteil 22 der Stromversorgungsklemme 20 vorgesehen. Befestigungsmittel, z. B. Schrauben, die sich durch mehrere Sätze von Löchern erstrecken, sorgen für einen besseren elektrischen Kontakt zwischen der Sammelschiene 14 und dem Kontaktteil 22 der Stromversorgungsklemme 20 im Vergleich zur Verwendung von nur einer Befestigungseinrichtung mit einem Satz Löchern zum Verbinden der Stromversorgungsklemme mit der Sammelschiene.

Claims (14)

1. Einstückige elektrische Steckbuchse zum Aufnehmen eines Gegensteckers (7) und zur Befestigung in einem mit ihr zusammenpassenden Gehäuse, gekennzeichnet durch
  • a) eine aus mehreren Platten aufgebaute, am Ende offene, insgesamt rechteckige Steckbuchse (4) mit einer inneren oberen Platte (152) benachbart zu einer ersten Seitenplatte (154), einer unteren Platte (156) benachbart zu der ersten Seitenplatte (154) und der inneren oberen Platte (152) gegenüberliegend, einer zweiten Seitenplatte (158) benachbart zu der unteren Platte (156) und der ersten Seitenplatte (154) gegenüberliegend, und einer äußeren oberen Platte (160) benachbart zu der zweiten Seitenplatte (158) und die innere obere Platte (152) überlappend;
  • b) Kontaktfederteile (162), die jeweils an der unteren Platte (156) und an der inneren oberen Platte (152) vorgesehen sind und sich einwärts in die Steckbuchse (4) erstrecken, so daß sie einen Kontaktbereich (164) der Steckbuchse (4) bilden, der eine Einrichtung zum Kontaktieren und Festhalten des Gegensteckers bildet;
  • c) eine mit wenigstens einer der Platten verbundene Ein­ richtung (166) zum Herstellen von elektrischen Verbindungen und einem Ausschnitt, der zwischen dem Kontaktbereich (164) und der Einrichtung zum Herstellen von elektrischen Verbindungen angeordnet ist;
  • d) einen Polungslappen (170), der von wenigstens einer der Platten nach außen vorsteht, um zu gewährleisten, daß der Kontaktbereich (164) der Steckbuchse (4) in einem diese aufnehmenden Hohlraum (34) korrekt ausgerichtet ist, der in dem Gehäuse vorgesehen ist und die Steckbuchse (4) aufnimmt; und
  • e) einen elastischen Verriegelungslappen (172), der sich unter einem Winkel von wenigstens einer der Platten weg nach außen erstreckt, wodurch der elastische Verriegelungslappen (172) eine Wand erfassen kann, die durch einen komplementär ausgesparten Kanal des Gehäuses gebildet ist.
2. Steckbuchse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere obere Platte (162) die innere obere Platte (152) überlappt und ausreichend erfaßt, so daß sie eine Einrichtung bildet zum Erhöhen der Gesamtfestigkeit der Steckbuchse (4).
3. Steckbuchse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktfederteile (162) Endteile (176) aufweisen, die an einer benachbarten Platte jedes Kontaktfederteils (162) anliegen und einen Schiebehalter für das Kontaktfederteil (162) bilden, um dadurch das Kontaktieren und Festhalten der Gegenstecker in den Kontaktbereichen (164) zu verstärken.
4. Steckbuchse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine (156) der Platten mehrere nach außen vorstehende Warzen (178) hat, um die Dicke einer ihr gegenüber positionierten äußeren Platte (160) zu kompensieren und dadurch das zukünftige Aufnehmen des Gegensteckers zu erleichtern, weil die Steckbuchse (4) in dem sie aufnehmenden Hohlraum (34) des Gehäuses ungeachtet der Ausrichtung der Steckbuchse, die schließlich in dem sie aufnehmenden Hohlraum eingebaut ist, konzentrisch angeordnet ist.
5. Einstückige elektrische Steckbuchse zum Aufnehmen von mehreren Gegensteckern (7) und zur Befestigung in einem mit ihr zusammenpassenden Gehäuse, gekennzeichnet durch:
  • a) eine aus mehreren Platten aufgebaute, am Ende offene, insgesamt rechteckige Steckbuchse (6) mit einer inneren oberen Platte (252) benachbart zu einer ersten Seitenplatte (254), einer unteren Platte (256) benachbart zu der ersten Seitenplatte (254) und der inneren oberen Platte (252) gegenüberliegend, einer zweiten Seitenplatte (258) benachbart zu der unteren Platte (256) und der ersten Seitenplatte (254) gegenüberliegend, und einer äußeren oberen Platte (260) benachbart zu der zweiten Seitenplatte (258) und die innere obere Platte (252) überlappend;
  • b) einen Ausschnitt (268), der longitudinal längs der Platten vorgesehen ist, so daß er die Platten in wenigstens zwei Kontaktbereiche (264) unterteilt, wobei jeder Kontaktbereich geeignet bemessen ist, um eine Einrichtung zum Kontaktieren und Festhalten eines Gegensteckers (7) zu bilden, der komplementäre Abmessungen hat;
  • c) Kontaktfederteile (262), die jeweils an der unteren Platte (256) und der inneren oberen Platte (252) vorgesehen sind und sich einwärts in die Steckbuchse (6) erstrecken, so daß sie mehrere Kontaktbereiche (264) der Steckbuchse (6) bilden, welche Einrichtungen bilden zum Kontaktieren und Festhalten der Gegenstecker (7);
  • d) einen Polungslappen (270), der von wenigstens einer der Platten nach außen vorsteht, um zu gewährleisten, daß die Kontaktbereiche (264) der Steckbuchse (6) in einem diese aufnehmenden Hohlraum (34) korrekt ausgerichtet sind, der in dem Gehäuse zum Aufnehmen der Steckbuchse (6) vorgesehen ist; und
  • e) einen elastischen Verriegelungslappen (272), der sich unter einem Winkel von wenigstens einer der Platten weg nach außen erstreckt, wodurch der elastische Verriegelungslappen (272) eine Wand erfassen kann, die durch einen komplementär ausgesparten Kanal des Gehäuses gebildet ist.
6. Steckbuchse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere obere Platte (262) die innere obere Platte (252) überlappt und ausreichend erfaßt, so daß sie eine Einrichtung bildet zum Erhöhen der Gesamtfestigkeit der Steckbuchse (6).
7. Steckbuchse nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktfederteile (262) weiter Endteile (276) aufweisen, die an der benachbarten Platte jedes Kontaktfederteils (262) anliegen und einen Schiebehalter für das Kontaktfederteil (262) bilden, wodurch das Kontaktieren und Festhalten der Gegenstecker in den Kontaktbereichen (264) verstärkt wird.
8. Steckbuchse nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine (256) der Platten mehrere nach außen vorstehende Warzen (278) hat, um die Dicke einer ihr gegenüber angeordneten äußeren Platte (260) zu kompensieren, wodurch die zukünftige Aufnahme des Gegensteckers (7) verbessert wird, weil die Steckbuchse (6) in dem sie aufnehmenden Hohlraum (34) des Gehäuses richtig ausgerichtet ist, ungeachtet der Ausrichtung der Steckbuchse, die schließlich in dem sie aufnehmenden Hohlraum eingebaut ist.
9. Gehäusebaugruppe für elektrische Bauteile zum Aufnehmen und Festhalten wenigstens einer elektrischen Steckbuchse (4, 6), die einen Ausschnitteil (168, 268), einen Verriegelungslappen (172, 272) und einen Polungslappen (170, 270) aufweist, gekennzeichnet durch
  • a) einen Hauptkörper (2) mit einer unteren Platte (28) mit einer inneren und einer äußeren Fläche (30, 32) und einer Steckbuchsenaufnahmematrix (12), die von der inneren Fläche (30) der unteren Platte (28) vorsteht;
  • b) mehrere einzelne Steckbuchsenaufnahmehohlräume (34), die in der Steckbuchsenmatrix (12) in Zeilen und Spalten angeordnet sind, wobei die Hohlräume (34) insgesamt rechteckig und so gestaltet sind, daß sie die Steckbuchsen (4, 6) aufnehmen, ohne daß die Steckbuchsen (4, 6) gänzlich durch die Matrix (12) hindurchgehen können;
  • c) eine an jeden Hohlraum (34) angrenzende Stufe (37) zum Aufnehmen einer Einrichtung zum Erfassen des Ausschnitteils (168, 268) der Steckbuchse (4, 6), um die Steckbuchse in dem Hohlraum (34) zu verriegeln;
  • d) wenigstens einen ausgesparten Kanal (42) in jedem Hohlraum (34) zum Aufnehmen und Erfassen des elastischen Verriegelungslappens (172, 272) der Steckbuchse (4, 6); und
  • e) wenigstens einen Polungsschlitz (40) in jedem Hohlraum (34) zum Aufnehmen des Polungslappens (170, 270) der Steckbuchse (4, 6).
10. Gehäusebaugruppe nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch einen Verriegelungsschienenpositionierer (10), der zwischen den Steckbuchsenhohlräumen (34) vorgesehen ist, und durch eine damit zusammenpassende Verriegelungsschiene (8), die an dem Verriegelungsschienenpositionierer (10) befestigt und so geformt ist, daß sie mit den Einrichtungen zum Erfassen des Ausschnitts (168, 268) der Steckbuchse (4, 6) zusammenwirkt.
11. Gehäusebaugruppe nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (34) einen geschlitzten Sims (46) mit sich nach innen konisch verjüngenden Rändern und einen gegenüber angeordneten Satz von einander zugewandten, angeformten Führungs-/Haltelappen (44) aufweist, wobei der geschlitzte Sims (46) und die Führungs-/Haltelappen (44) gemeinsam das Einführen eines Gegensteckers (7) in die Steckbuchse gestatten und erleichtern und trotzdem die Steckbuchse in dem Hohlraum (34) festhalten, wenn der Gegenstecker aus der Steckbuchse herausgezogen wird.
12. Gehäusebaugruppe nach einem der Ansprüche 9 bis 11, gekennzeichnet durch eine Sammelschiene (14), die so geformt ist, daß sie einen elektrischen Strompfad zu Steckbuchsen (4, 6) bildet, die in vorgewählten Hohlräumen (34) angeordnet sind, und die mit einer Stromversorgungsklemme (20) verbunden ist.
13. Gehäusebaugruppe nach einem der Ansprüche 9 bis 12, gekennzeichnet durch einen Sammelschienenisolator (16), der mehrere Öffnungen hat, die so angeordnet sind, daß sie mit den Hohlräumen (34) ausgerichtet sind, welche in der Matrix (12) vorgesehen sind, wodurch Steckbuchsen (4, 6) oder andere Bauteile in einen Teil der Hohlräume eingesetzt werden können und Luft durch diejenigen Hohlräume strömen kann, die leer sind.
14. Gehäusebaugruppe nach Anspruch 12 oder 13, gekennzeichnet durch mehrere Befestigungslöcher (24 C), die in einem Kontaktteil (22) der Stromversorgungsklemme (20) vorgesehen sind und in Verbindung mit einer Befestigungseinrichtung für jedes Befestigungsloch die elektrische Verbindung zwischen dem Kontaktteil (22) der Stromversorgungsklemme (20) und der Sammelschiene (14) verbessern.
DE3830134A 1987-09-23 1988-09-05 Einstückige elektrische Steckbuchse und damit ausgerüstete Gehäusebaugruppe Expired - Fee Related DE3830134C2 (de)

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