DE3823584A1 - Verfahren zur herstellung eines polsterteils - Google Patents

Verfahren zur herstellung eines polsterteils

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Polsterteils, bei dem in eine Gießform ein Bezug eng anliegend eingebracht wird, wonach die Gießform mit einem Deckel verschlossen und in den abgeschlossenen Hohlraum der Gießform ein Reaktionsgemisch eingebracht wird, das während des Reaktionsablaufes aufschäumt und den abgeschlossenen Hohlraum ausfüllt, und bei dem der Bezug des Polsterteils mit einem am Polsterteil vorgesehenen Trägerteil verbunden wird.
Zur Herstellung derartiger Polsterteile ist es oftmals erforderlich, in die Gießform nach dem Einbringen des Bezuges und vor dem Verschließen des Hohlraums der Gießform mit dem Deckel ein Einlegeteil einzubringen, das als Versteifung des hinterschäumten Polsterteils dient. Dieses Einlegeteil kann aus Holz, Kunststoff, Metall o.dgl. sein. Das Einbringen eines derartigen Einlegeteiles in die Gießform bedingt einen gewissen Arbeitsaufwand. Üblicherweise wird ein derartig hergestelltes Polsterteil mit einem Trägerteil ausgebildet, wobei es erforderlich ist, den Bezug des hinterschäumten Polsterteils mit dem Trägerteil zu verbinden. Diese Verbindung kann bspw. durch Klemmen, Klammern, Kleben, Heften, durch Rastverbindungen o.dgl. erfolgen. Die Verbindung zwischen dem Bezugsmaterial und dem Trägerteil bedeutet einen weiteren Arbeitsgang, der sich auf die Herstellungskosten eines solchen hinterschäumten Polsterteils auswirkt.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung eines Polsterteils der eingangs genannten Art zu schaffen, mit welchem ein hinterschäumtes Polsterteil mit einem Trägerteil einfach herstellbar ist, und bei dem sich auf einfache Weise eine feste Verbindung zwischen dem Bezug und dem Trägerteil ergibt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Gießform nach dem Einbringen des Bezuges zuerst mit einem ersten Deckel verschlossen wird, wonach in den durch den ersten Deckel begrenzten ersten Hohlraum der Gießform ein Weichschaum-Reaktionsgemisch eingebracht wird, das den ersten Hohlraum nach dem Reaktionsablauf als Weichschaumkörper ausfüllt, daß anschließend der erste Deckel von der Gießform entfernt und durch einen zweiten Deckel ersetzt wird, wobei der Weichschaumkörper in der Gießform verbleibt und zwischen dem in der Gießform befindlichen Weichschaumkörper und dem zweiten Deckel ein zweiter Hohlraum gebildet wird, und daß anschließend in den zweiten Hohlraum ein Hartschaum-Reaktionsgemisch eingebracht wird, das den zweiten Hohlraum nach dem Reaktionsablauf als das Trägerteil bildender Hartschaumkörper ausfüllt. Bei dem zuerst in die Gießform einzubringenden Weichschaum-Reaktionsgemisch kann es sich um einen Polyurethan-Kaltweichschaum handeln. Als Hartschaum-Reaktionsgemisch kommt vorzugsweise ein Polyurethan-Hartschaumsystem zur Anwendung. Das Hartschaum­ Reaktionsgemisch zum Ausfüllen des zwischen dem zweiten Deckel und dem Weichschaumkörper verbleibenden zweiten Hohlraums kann ein sog. Polyurethan-RIM-System sein, durch das ein sehr formstabiles Trägerteil bei einem solchen Polsterteil hergestellt werden kann. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es somit möglich, konturengenaue Polsterteile in einer Kombination von Polyurethan-Kaltweichschaumsystemen mit Polyurethan- Hartschaumsystemen zu fertigen. Desweiteren besteht die Möglichkeit, bspw. die Rückseite eines solchen Polsterteils partiell oder ganzflächig mit sog. PU-RIM-Systemen so auszuschäumen, daß eine formstabile Abdeckung, ein formstabiler Rahmen bzw. ein formstabiles Trägerteil ausgebildet wird.
Bei einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird der Randabschnitt des Bezuges vorzugsweise zwischen der Gießform und dem ersten Deckel eingeklemmt, wenn die Gießform mit dem ersten Deckel verschlossen wird, und es wird der Randabschnitt des Bezuges zwischen der Gießform und dem zweiten Deckel eingeklemmt, wenn die Gießform anschließend mit dem zweiten Deckel verschlossen wird. Dabei wird der Randabschnitt des Bezuges vorzugsweise in einen außerhalb des ersten bzw. zweiten Deckels vorgesehenen Spannrahmen eingespannt, bevor die Gießform mit dem ersten bzw. zweiten Deckel verschlossen wird, und es wird der über den zweiten Hohlraum überstehende, in den Spannrahmen eingespannte Randabschnitt des Bezuges, der über den Hartschaumkörper vorsteht, nach der Entformung des Polsterteils aus der Gießform vom Polsterteil abgetrennt. Bei diesem Verfahren liegt demnach der Bezug mit seinem Randabschnitt nicht nur an der Außenseite des Weichschaumkörpers, sondern gleichzeitig auch an der gesamten Umfangsfläche des Hartschaumkörpers an. Das Abtrennen des über den Hartschaumkörper vorstehenden Randabschnittes des Bezuges erfolgt vorzugsweise direkt am Hartschaumkörper, so daß keine vom Polsterteil frei wegstehenden Bezugsteile am fertigen Polsterteil vorhanden sind. Dadurch ist eine ungewollte Beschädigung des Polsterteils durch ein ungewolltes Abziehen des Bezuges vom Polsterteil, d.h. vom Hartschaumkörper eliminiert.
Eine erheblich verbesserte Verbindung zwischen dem Randabschnitt des Bezuges und dem Polsterteil, d.h. insbes. dem Hartschaumkörper ergibt sich bei Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei dem der Randabschnitt des Bezuges zwischen der Gießform und dem ersten Deckel eingeklemmt wird, wenn die Gießform mit dem ersten Deckel verschlossen wird und bei dem der Randabschnitt des Bezuges nach der Entfernung des ersten Deckels und vor dem Verschließen der Gießform mit dem zweiten Deckel in den zweiten Hohlraum eingebracht wird, wonach der zweite Hohlraum mit dem Hartschaum-Reaktionsgemisch ausgeschäumt wird. Bei Durchführung dieses Verfahrens wird der über den Weichschaumkörper überstehende Randabschnitt des Bezuges vollständig vom Hartschaum-Reaktionsgemisch umschlossen, d.h. eingeschäumt, so daß sich eine feste und gegen ungewollte Beschädigungen sichere Verbindung des Bezuges mit dem Hartschaumkörper ergibt.
In den zweiten Hohlraum kann mindestens ein Versteifungselement eingelegt werden, bevor der zweite Hohlraum mit dem zweiten Deckel verschlossen wird. Das kann bspw. dann vorteilhaft sein, wenn es sich bei dem Hartschaum-Reaktionsgemisch um ein zähhartes PU-System handelt. Dieses Versteifungselement kann bspw. als Rahmen, als Gitter oder als Netz ausgebildet sein und aus Kunststoff, Metall o.dgl. bestehen.
In den zweiten Hohlraum kann mindestens ein Befestigungselement eingelegt werden, das mit einem Befestigungsabschnitt in den zweiten Deckel hineinragt, wenn der zweite Hohlraum mit dem zweiten Deckel dicht verschlossen wird. Bei diesem Befestigungselement kann es sich bspw. um einen Gewindestift, um eine Befestigungsschraube o.dgl. handeln. Selbstverständlich ist es auch möglich, den zweiten Deckel an seiner dem Weichschaumkörper zugewandten Stirnfläche mit derartigen Aussparungen auszubilden, daß sich an der dieser Stirnfläche des zweiten Deckels entsprechenden Rückseite des Hartschaumkörpers von dieser Rückseite wegstehende Befestigungselemente bspw. in Form von Befestigungsclips, d.h. in Form federnder Schnapp-Rastglieder ergibt.
Es ist auch möglich, daß in den zweiten Hohlraum mindestens ein Befestigungsorgan eingelegt wird, das an der dem Weichschaumkörper zugewandten Stirnfläche des zweiten Deckels eng anliegt, wenn die Gießform mit dem zweiten Deckel verschlossen wird. Diese Befestigungsorgane können bspw. als Hülsen ausgebildet sein, die eine Innengewindebohrung aufweisen. Durch die zuletzt beschriebenen Befestigungselemente bzw. Befestigungsorgane ist es möglich, das einen Weichschaumkörper und einen Hartschaumkörper aufweisende Polsterteil bspw. mit einer Abdeckung mechanisch fest zu verbinden, bei der es sich um ein tiefgezogenes Blechteil, um ein gegossenes oder um ein beliebig anders hergestelltes Konstruktionsteil eines Sitzes o.dgl. handeln kann.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer schematisch dargestellten Gießform zur Herstellung eines Polsterteils, sowie durch die nachfolgende Beschreibung von Ausführungsbeispielen in einer solchen Gießform hergestellter Polsterteile. Es zeigt:
Fig. 1 einen Schnitt durch eine halbseitig dargestellte Gießform, die durch einen ersten Deckel verschlossen ist,
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung der Gießform, die durch einen zweiten Deckel verschlossen ist,
Fig. 3 einen Schnitt durch eine Hälfte eines Polsterteils, das mit einem Versteifungselement versehen ist,
Fig. 4 einen Schnitt durch ein Polsterteil, das verschiedene Befestigungselemente bzw. ein Befestigungsorgan aufweist,
Fig. 5 eine Schnittdarstellung eines abschnittweise gezeichneten Polsterteils, das mit einem Abdeckelement mechanisch fest verbunden ist,
Fig. 6 einen Abschnitt eines Polsterteils mit einer Abdeckung in einer Schnittdarstellung, wobei sich das in Fig. 6 dargestellte Polsterteil von dem in Fig. 5 dargestellten Polsterteil insbes. dadurch unterscheidet, daß die Abdeckung großflächig unmittelbar am Weichschaumkörper und nicht großflächig am Hartschaumkörper des Polsterteils anliegt,
Fig. 7 einen Schnitt durch eine erste Ausbildung eines Polsterteils in Form einer Armlehne,
Fig. 8 einen Schnitt durch eine zweite Ausbildung eines als Armlehne ausgebildeten Polsterteils, und
Fig. 9 einen Schnitt durch eine dritte Ausführungsform eines als Armlehne ausgebildeten Polsterteils.
Fig. 1 zeigt eine Gießform 10 mit einem Hohlraum 12, in den Saugkanäle 14 einmünden, von denen der Einfachheit wegen nur ein Saugkanal gezeichnet ist. In einem ersten Arbeitsschritt wird in den Hohlraum 12 der Gießform 10 ein Bezug 16 anliegt, der an der Kontur 18 der Gießform 10, die den Hohlraum 12 bestimmt, eng und faltenfrei eingebracht. Mit Hilfe der Saugkanäle 14 kann der Bezug 16 an der Kontur 18 der Gießform 10 festgehalten werden. Der aus der Gießform 10 vorstehende Randabschnitt 20 des Bezuges 16 wird mit Hilfe eines Spannrahmens 22 an der Gießform 10 festgeklemmt. Nach dem Festklemmen des Bezuges 16 mit Hilfe des Spannrahmens 22 bzw. nach dem engen und faltenfreien Anlegen des Bezuges 16 an die Kontur 18 der Gießform 10 wird die Gießform 10 mit einem ersten Deckel 24 verschlossen, wobei der Randabschnitt 20 des Bezuges 16 zwischen dem ersten Deckel 24 und der Gießform 10 dicht festgeklemmt wird. Durch den ersten Deckel 24 wird ein erster Hohlraum der Gießform 10 festgelegt, der in Fig. 1 mit der Bezugsziffer 12 bezeichnet ist. Der erste Deckel 24 weist einen Einlaßkanal 26 auf, durch den in den ersten Hohlraum 12 der Gießform 10 ein Weichschaum- Reaktionsgemisch 28 eingebracht wird. Während des Ablaufes der Reaktion des Weichschaum-Reaktionsgemisches 28 schäumt das Weichschaum-Reaktionsgemisch 28 auf, so daß es den ersten Hohlraum 12 ausfüllt. Anschließend wird der erste Deckel 24 von der Gießform 10 entfernt und auf der Gießform 10 ein zweiter Deckel 30 angeordnet, wie er in Fig. 2 gezeichnet ist. Der zweite Deckel 30 ist derartig ausgebildet, daß zwischen dem durch das Weichschaum- Reaktionsgemisch 28 gebildeten Weichschaumkörper 32, der nach der Entfernung des ersten Deckels 24 im Hohlraum 12 der Gießform 10 verbleibt, und der dem Weichschaumkörper 32 zugewandten Stirnfläche 34 des zweiten Deckels 30 ein zweiter Hohlraum 36 gebildet wird. Der Bezug 16 ist auch in dieser Arbeitsstellung mit Hilfe des Spannrahmens 22 an der Gießform 10 festgeklemmt. Außerdem ist der Bezug 16 mit seinem Randabschnitt 20 mit dem zweiten Deckel 30 an der Gießform 10 festgeklemmt. In der in Fig. 2 dargestellten Arbeitsstellung wird durch den im zweiten Deckel 30 vorgesehenen Einlaßkanal 38 in den zweiten Hohlraum 36 ein Hartschaum-Reaktionsgemisch 40 eingebracht, das während des Ablaufes der Reaktion aufschäumt und den zweiten Hohlraum 36 ausfüllt. Nach Ablauf der Reaktion des Hartschaum- Reaktionsgemisches 40 ergibt sich ein Hartschaumkörper 42, der mit dem Weichschaumkörper 32 mechanisch fest verbunden ist. Die Menge des Hartschaum-Reaktionsgemisches 40 ist dabei selbstverständlich derartig zu wählen, daß sich während des Ablaufes der Reaktion des Hartschaum- Reaktionsgemisches 40 kein zu großer Überdruck ergibt, durch den der Weichschaumkörper 32 beschädigt werden könnte.
Nach Ablauf der Reaktion des Hartschaum-Reaktionsgemisches 40 wird der zweite Deckel 30 von der Gießform 10 entfernt. Gleichzeitig oder daran anschließend wird der Spannrahmen 22 von der Gießform 10 entfernt und das den Weichschaumkörper 32 und den Hartschaumkörper 42 aufweisende Polsterteil aus der Gießform 10 entformt. Anschließend wird der über das Polsterteil überstehende Randabschnitt 20 des Bezuges 16 an der Kante 44 (sh. Fig. 2) vom Polsterteil abgetrennt. Auf diese Weise entsteht ein Polsterteil, bei dem der Bezug 16 großflächig am Weichschaumkörper 32 und am Umfangsrand 46 des Hartschaumkörpers 42 mechanisch fest anliegt. In der Fig. 3 ist ein Polsterteil 48 halbseitig geschnitten dargestellt, das einen Weichschaumkörper 32 und einen mit dem Weichschaumkörper 32 verbundenen Hartschaumkörper 42 aufweist. Der Bezug 16 bedeckt den Weichschaumkörper 32 vollständig, und der Randabschnitt 20 des Bezuges 16 mündet in den Hartschaumkörper 42 ein. Dadurch ergibt sich eine sichere Verbindung des Bezuges 16 mit dem Hartschaumkörper 42. Im Hartschaumkörper 42 ist ein Versteifungselement 50 angeordnet, bei dem es sich bspw. um einen Rohrrahmen handeln kann. Außerdem weist der Hartschaumkörper 42 Versteifungsrippen 52 auf, die durch geeignete Ausbildung des ersten Deckels 24 (sh. Fig. 1) realisierbar sind. Bei dem Hartschaum-Reaktionsgemisch für den Hartschaumkörper 42 gemäß Fig. 3 kann bspw. ein Polyurethan-RIM-System verwendet werden.
Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch ein Polsterteil 48 aus einem Weichschaumkörper 32 und einem Hartschaumkörper 42, wobei der Weichschaumkörper 32 vollständig mit einem Bezug 16 bedeckt ist. Auf der linken Seite des Polsterteiles 48 ist der Bezug 16 am Umfangsrand 46 des Hartschaumkörpers 42 flächig befestigt. Im Unterschied dazu ist auf der rechten Seite des Polsterteils 48 ein Randabschnitt 20 des Bezuges 16 gezeichnet, der sich im Inneren des Hartschaumkörpers 42 befindet. Dadurch ergibt sich eine sicherere Befestigung des Bezuges 16 am Polsterteil 48 als bei der auf der linken Seite des Polsterteiles 48 in Fig. 4 dargestellten Ausbildung. Aus dem Hartschaumkörper 42 steht ein Befestigungselement 54 vor, bei dem es sich bspw. um eine Befestigungsschraube, um einen Gewindestift o.dgl. handelt. Die Ausbildung des Polsterteils 48 mit einem derartigen über die Rückseite 56 des Polsterteils 48 vorstehenden Befestigungselementes 54 ist möglich, wenn die Stirnfläche 34 des zweiten Deckels 30 (sh. Fig. 2) mit entsprechenden Ausnehmungen zur Aufnahme des jeweils vorstehenden Abschnittes des Befestigungselementes 54 versehen ist. Auf der linken Seite des in Fig. 4 dargestellten Polsterteils 48 ist ein Befestigungselement 58 gezeichnet, das von der Rückseite 56 des Hartschaumkörpers 42 einstückig wegsteht, und das als federndes Schnapp-Rastelement ausgebildet ist. Im Gegensatz zu dem einstückig an den Hartschaumkörper 42 angeformten Befestigungselement 58 handelt es sich bei dem Befestigungselement 54 um ein einstückig mit dem Hartschaumkörper 42 geschäumtes, aus dem Hartschaumkörper 42 vorstehendes Befestigungselement. Im mittleren Bereich des Polsterteiles 48 ist ein Befestigungsorgan 60 vorgesehen, das als Hülse mit einer Innengewindebohrung 62 ausgebildet ist. Die Innengewindebohrung 62 des Befestigungsorganes 60 mündet in die Rückseite 56 des Polsterteiles 48 ein, so daß es möglich ist, in die Innengewindebohrung 62 einen Gewindestift einzuschrauben, um das Polsterteil 48 mit einem in dieser Figur nicht dargestellten Konstruktionselement mechanisch fest zu verbinden. Dem gleichen Zweck dienen die Befestigungselemente 54 und/oder 58.
Durch den Hartschaumkörper 42 ergibt sich außerdem der Vorteil einer wasserdichten Abdichtung des Polsterteiles 48 von seiner Rückseite 56 her. Das ist insbes. bei Anwendung der Befestigungselemente 54 und/oder 58 der Fall.
Fig. 5 zeigt einen Abschnitt eines Polsterteiles 48 mit einem Weichschaumkörper 32 und einem mit dem Weichschaumkörper 32 verbundenen Hartschaumkörper 42, der an der Rückseite des Weichschaumkörpers 32 vorgesehen ist. Der Hartschaumkörper 42 ist mit einem Befestigungselement 58 einstückig ausgebildet, wie es auch auf der linken Seite der Fig. 4 dargestellt und oben erwähnt worden ist. Mit Hilfe des Befestigungselementes 58 ist es einfach und zeitsparend möglich, mit dem Polsterteil 48 eine Abdeckung 64 mechanisch fest zu verbinden. Diese Abdeckung kann aus einem Kunststoffmaterial, aus Metall oder aus einem beliebigen anderen Material sein. Bei einer Abdeckung 64 aus Metall kann es sich um ein tiefgezogenes Blech oder um ein gegossenes Konstruktionselement handeln. In der Abdeckung 64 sind Öffnungen 66 vorgesehen, die entsprechend den Befestigungselementen 58 verteilt sind. Mit der Bezugsziffer 16 ist auch in dieser Figur ein Bezug bezeichnet, der den Weichschaumkörper 32 bedeckt, und der mit seinem Randabschnitt am Umfangsrand 46 des Hartschaumkörpers 32 befestigt ist.
Fig. 6 zeigt eine andere Ausbildung eines Polsterteils 46, bei dem der Weichschaumkörper 32 auf seiner vom Bezug 16 abgewandten Rückseite unmittelbar mit einer Abdeckung 64 bedeckt ist. Die Befestigung der Abdeckung 64 erfolgt mittels eines Hartschaumkörpers 42, der klammerartig als Rahmen ausgebildet ist, in dem der Bezug 16 mit seinem Randabschnitt 20 fixiert ist. Ein Hartschaumkörper 32, wie er in Fig. 6 gezeichnet ist, ist durch geeignete Ausbildung des ersten Deckels 24 und des zweiten Deckels 30 herstellbar. Bei der Abdeckung 64 handelt es sich bspw. um ein tiefgezogenes bzw. umgebördeltes Blechteil, der Bezug 16 kann aus einem textilen Material, aus einem Kunstleder, aus einem Leder o.dgl. bestehen. Der Hartschaumkörper 42 besteht vorzugsweise aus einem Polyurethan-RIM-System.
Die Fig. 7 bis 9 zeigen verschiedene Ausbildungen eines Polsterteils 48 in Form einer Armlehne, mit einem Weichschaumkörper 32, einem mit dem Weichschaumkörper 32 fest verbundenen Hartschaumkörper 42 und einem Bezug 16, der den Weichschaumkörper 42 allseitig umgibt und der mit seinem Randabschnitt 20 am Umfangsrand 46 des Hartschaumkörpers 42 befestigt ist. Selbstverständlich kann der Bezug 16 auch mit dem Weichschaumkörper 32 großflächig verbunden sein.

Claims (7)

1. Verfahren zur Herstellung eines Polsterteils, bei dem in eine Gießform (10) ein Bezug (16) eng anliegend eingebracht wird, wonach die Gießform (10) mit einem Deckel verschlossen und in den abgeschlossenen Hohlraum der Gießform (10) ein Reaktionsgemisch eingebracht wird, das während des Reaktionsablaufes aufschäumt und den abgeschlossenen Hohlraum ausfüllt, und bei dem der Bezug (16) des Polsterteils (48) mit einem am Polsterteil (48) vorgesehenen Trägerteil verbunden wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießform (10) nach dem Einbringen des Bezuges (16) zuerst mit einem ersten Deckel (24) verschlossen wird, wonach in den durch den ersten Deckel (24) begrenzten ersten Hohlraum (12) der Gießform (10) ein Weichschaum-Reaktionsgemisch (28) eingebracht wird, das den ersten Hohlraum (12) nach dem Reaktionsablauf als Weichschaumkörper (32) ausfüllt, daß anschließend der erste Deckel (24) von der Gießform (10) entfernt und durch einen zweiten Deckel (30) ersetzt wird, wobei der Weichschaumkörper (32) in der Gießform (10) verbleibt und zwischen dem in der Gießform (10) befindlichen Weichschaumkörper (32) und dem zweiten Deckel (30) ein zweiter Hohlraum (36) gebildet wird, und daß anschließend in den zweiten Hohlraum (36) ein Hartschaum-Reaktionsgemisch (40) eingebracht wird, das den zweiten Hohlraum (36) nach dem Reaktionsablauf als das Trägerteil bildender Hartschaumkörper (42) ausfüllt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Randabschnitt (20) des Bezuges (16) zwischen der Gießform (10) und dem ersten Deckel (24) eingeklemmt wird, wenn die Gießform (10) mit dem ersten Deckel (24) verschlossen wird, und daß der Randabschnitt (20) des Bezuges (16) zwischen der Gießform (10) und dem zweiten Deckel (30) eingeklemmt wird, wenn die Gießform (10) anschließend mit dem zweiten Deckel (30) verschlossen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Randabschnitt (20) des Bezuges (16) in einen außerhalb des ersten bzw. zweiten Deckels (24, 30) vorgesehenen Spannrahmen (22) eingespannt wird, bevor die Gießform (10) mit dem ersten bzw. zweiten Deckel (24, 30) verschlossen wird, und daß der über den zweiten Hohlraum (36) überstehende, in den Spannrahmen (22) eingespannte Randabschnitt (20) des Bezuges (16), der über den Hartschaumkörper (42) vorsteht, nach der Entformung des Polsterteils (48) aus der Gießform (10) vom Polsterteil (48) abgetrennt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Randabschnitt (20) des Bezuges (16) zwischen der Gießform (10) und dem ersten Deckel (24) eingeklemmt wird, wenn die Gießform (10) mit dem ersten Deckel (24) verschlossen wird und daß der Randabschnitt (20) des Bezuges (16) nach der Entfernung des ersten Deckels (24) und vor dem Verschließen der Gießform (10) mit dem zweiten Deckel (30) in den zweiten Hohlraum (36) eingebracht wird, wonach der zweite Hohlraum (36) mit dem Hartschaum-Reaktionsgemisch (40) ausgeschäumt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in den zweiten Hohlraum (36) mindestens ein Versteifungselement (50) eingelegt wird, bevor der zweite Hohlraum (36) mit dem zweiten Deckel (30) verschlossen wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in den zweiten Hohlraum (36) mindestens ein Befestigungselement (54) eingelegt wird, das mit einem Befestigungsabschnitt in den zweiten Deckel (30) hineinragt, wenn der zweite Hohlraum (36) mit dem zweiten Deckel (30) dicht verschlossen wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in den zweiten Hohlraum (36) mindestens ein Befestigungsorgan (60) eingelegt wird, das an der dem Weichschaumkörper (32) zugewandten Stirnfläche (34) des zweiten Deckels (30) eng anliegt, wenn die Gießform (10) mit dem zweiten Deckel (30) verschlossen wird.
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